DE60011879T2 - Kassette für vakuum und dampfsterilisierungsvorrichtung - Google Patents

Kassette für vakuum und dampfsterilisierungsvorrichtung Download PDF

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Neil Mcphail
Adam Szczurowski
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kassette, die zum Sterilisieren von Instrumenten unter Verwendung von sowohl Vakuum als auch Dampf geeignet ist, und insbesondere eine Kassette mit einer Dichtung, die es gestattet, dass die Kassette zwischen den Bedingungen von Vakuum und Druck betrieben werden kann, und Einlass- und Auslassanschlussstücken, die das Sterilisieren erleichtern und auch die Sterilitäts- und Vakuumbedingungen nach dem Sterilisieren aufrechterhalten.
  • Stand der Technik
  • Im Stand der Technik wurden verschiedene Verfahren und Vorrichtungen zum Sterilisieren von medizinischen und zahnärztlichen Instrumenten vorgeschlagen. Im allgemeinen wird bei diesen Sterilisationstechniken Dampf und/oder ein Vakuum verwendet, um Luft aus einer Kammer, die zu sterilisierende Gegenstände enthält, und Dampf zum Erhitzen der Last für das Sterilisieren abzuführen. Eine Art, in der solche Sterilisationen durchgeführt werden, ist eine solche mittels der Verwendung von Autoklaven. Ein Typus eines Autoklaven ist ein relativ großes, abgedichtetes Gefäß, das eine gewisse Menge an siedendem Wasser unter Druck enthält. Das siedende Wasser wird verwendet, um Luft aus dem Inneren des Gefäßes auszutreiben. Bei anderen Autoklaven wird auch Vakuum zum Austreiben verwendet. In beiden Fällen können sich Probleme durch unvollständige Luftspülungen und die Ansammlung von Anhaftungen von den Instrumenten an den Wänden der Autoklaven ergeben. Diese Autoklaven sind aufgrund der hohen Wärmekapazität ihrer schweren Wand- und Abstützstrukturen beim Sterilisieren auch inhärent langsam.
  • Die in den US-Patenten Nr. 5,271,893, 5,290,511 und 5,571,476, erteilt an Newman, offenbarten Vorrichtungen überwinden viele der Nachteile der herkömmlichen Autoklaven.
  • Diese Patente offenbaren ein Dampfreinigungs- und Sterilisationsverfahren und eine Vorrichtung hierfür, bei denen eine Kassette für das Sterilisieren verwendet wird. Durch die Verwendung der Kassette ist kein Umräumen aus dem Inneren einer Sterilisationskammer in eine Hilfstransportschale oder eine anderweitige Handhabung nach dem Sterilisieren der Art, die bei herkömmlichen Autoklaven erforderlich ist, notwendig. Bei den Newman-Patenten wird auch eine kleine, leichte Einheit verwendet, die ohne weiteres zur Verwendung in einer Büroumgebung geeignet ist.
  • Während die Vorrichtungen, bei denen Kassetten verwendet werden und die von den Newman-Patenten gelehrt werden, beträchtliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Autoklavtechniken zum Reinigen bzw. Sterilisieren unter Verwendung von Dampf bieten, sind diese Kassetten zum Einsatz von Vakuum als Teil des Dampfsterilisationsverfahrens nicht geeignet. Des weiteren sind diese Kassetten nicht zur Lagerung von sterilisierten Instrumenten ausgeformt.
  • Des weiteren gibt es ungeachtet der verwendeten Vorrichtungen und Verfahren eine immer größer werdende Nachfrage nach kürzen Dampfsterilisationszyklen in der Industrie.
  • Es besteht somit ein Bedarf an verbesserten Gegenständen für die Sterilisation zur Verwendung in Sterilisationsvorrichtungen und -verfahren, und insbesondere an Gegenständen, die schnellere Sterilisationszeiten ermöglichen. Die vorliegende Erfindung reagiert auf diese Bedürfnisse, indem sie eine Kassette zur Verwendung in einem Sterilisationsverfahren und einer Sterilisationsvorrichtung zur Verfügung stellt, bei denen sowohl Vakuum als auch Dampf verwendet werden, und die geeignet ist, sterilisierte Instrumente über eine längere Zeitspanne zu lagern.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kassette zu schaffen, die zur Verwendung mit Dampfsterilisationsvorrichtungen und -verfahren geeignet ist, bei denen Bedingungen von Vakuum und Druck verwendet werden.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine Kassette, die so gestaltet ist, dass sie sterile Bedingungen zur Lagerung von mit Dampf sterilisierten Instrumenten aufrechterhält.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist eine Kassette mit einer Dichtung, die es gestattet, dass die Kassette während eines Sterilisationsverfahrens unter Druck- und Vakuum-Bedingungen arbeitet.
  • Andere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Verlauf von deren Beschreibung ersichtlich.
  • Als Lösung der vorstehend angegebenen Aufgaben und Vorteile schafft die vorliegende Erfindung eine Sterilisationskassette mit einer Schale, die mindestens eine Einlassöffnung und eine Auslassöffnung zum Verbinden mit Sonden einer Dampfsterilisationsvorrichtung besitzt, die in der Lage ist, von der Schale gehaltene Instrumente zu sterilisieren. Die Kassette besitzt einen Deckel, der gelenkig an der Schale befestigt ist, wobei der Deckel eine Dichtung aufweist, die entlang eines Deckelrandbereichs oder -umfangs angeordnet ist. Der Deckel ist so gestaltet, dass er zwischen einer offenen Stellung, einer geschlossenen Stellung und einer Zwischenstellung bewegt werden kann, wobei der Deckel, die Dichtung und die Schale eine abgedichtete Sterilisationskammer bilden, wenn sich der Deckel in der geschlossenen und der Zwischenstellung befindet.
  • Jede der Einlass- und der Auslassöffnungen weist ein Anschlussstück auf, das sich darin befindet, um eine Verbindung zwischen der Dampfsterilisationsvorrichtung und der Sterilisationskammer zu gestatten.
  • Bei einer Ausführungsform umfasst die Dichtung einen durchgehenden Dichtungskörper, der entlang des eines Außenbereichs des Deckels verläuft, wobei sich eine erste und eine zweite Lippe von dem Dichtungskörper aus erstrecken und schwenkbar damit verbunden sind. Eine dritte Lippe erstreckt sich von dem Dichtungskörper aus und ist von der zweiten Lippe beabstandet, um einen Kanal zwischen den beiden zu bilden. Die erste und die zweite Lippe sorgen gemeinsam mit dem Kanal für eine Abdichtung in der Zwischenstellung, und die erste, zweite und dritte Lippe sorgen für eine Abdichtung in der geschlossenen Stellung.
  • Der Auslass besitzt mindestens eine Öffnung, die in der Kammer angeordnet ist, wobei die mindestens eine Öffnung von einem Boden der Schale beabstandet ist. Ein Schacht kann am Auslass an einem Ende desselben befestigt sein, wobei ein gegenüberliegendes Ende des Schachts in der Nähe des Bodens der Schale angeordnet ist, um einen Kanal für das Sammeln des Kondensats während des Dampfsterilisierens der Instrumente zu schaffen.
  • Unter einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst sowohl der Einlass als auch der Auslass des weiteren eine Baugruppe aus Anschlussstückkörper und Dichtung, die durch eine Wand der Schale bewegbar angebracht ist, um für eine Selbstausrichtung zwischen den Sonden der Sterilisationsvorrichtung und dem Anschlussstückkörper zu sorgen, wobei eine Abdichtung zwischen dem Anschlussstückkörper und der Wand aufrechterhalten bleibt.
  • Jedes Einlass- und Auslassanschlussstück kann ein erstes Ventil aufweisen, um eine Verbindung zwischen der Dampfsterilisationsvorrichtung und der Sterilisationskammer zu ermöglichen, und ein zweites Ventil kann als Teil der Kassette vorgesehen sein, um übermäßigen Druck in der Sterilisationskammer abzulassen, wobei die ersten und zweiten Ventile die Sterilisationskammer auch zum Lagern der sterilisierten Instrumente abdichten.
  • Bei der Kassette wird auch eine einzigartige Dichtung verwendet, um die Sterilität aufrechtzuerhalten, wenn die Kassette entfernt wird. Bei dieser Ausführungsform ist ein Ende des Anschlussstückkörpers außerhalb der Sterilisationskammer angeordnet und ein zweites Ende ist innerhalb der Sterilisationskammer angeordnet. Das eine Ende weist an seiner Randfläche eine Dichtungsvorrichtung auf. Die Dichtungsvorrichtung ist von der Wand derart beabstandet, dass eine Abdichtung zwischen der Randfläche und einer Sondenfläche entsteht, bevor das erste Ventil zur Abdichtung der Sterilisationskammer gegenüber der Umgebung geöffnet oder geschlossen wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform wird bei der Kassette eine Doppeltventil-Anschlussstückanordnung verwendet, wodurch die ersten und zweiten Ventile im Anschlussstückkörper angeordnet sind. Das erste Ventil ist in der Schließstellung vorgespannt und so eingerichtet, dass es geöffnet wird, wenn eine Kraft auf eine Ventilfläche gegen die Vorspannung zur Einwirkung gebracht wird. Das zweite Ventil ist in der geschlossenen Stellung vorgespannt und durch Einwirkung einer Kraft, die vom Inneren der Sterilisationskammer ausgeht, in eine offene Stellung bewegbar. Die Vorspannung kann durch eine Feder bereitgestellt werden, die zwischen den beiden Ventilen angeordnet ist. Das erste Ventil kann eine Bohrung darin aufweisen, die für eine Verbindung zwischen der ersten Öffnung und dem zweiten Ventil derart sorgt, dass, wenn die Sterilisationskammer für Lagerungszwecke unter einem Vakuum steht, die Federvorspannung und der atmosphärische Druck sowohl das erste als auch das zweite Ventil in der geschlossenen Stellung halten.
  • Die Erfindung umfasst auch die flexible Dichtung für eine Sterilisationskassette sowie ein Verfahren der Verwendung der Kassette als Teil eines Sterilisationsverfahrens, bei dem Dampf und Vakuum verwendet werden. Das Verfahren des Dampfsterilisierens von Instrumenten umfasst die Schritte des Einbringens von Instrumenten in die Sterilisationskammer und des Verbindens von dessen Einlass und Auslass mit Sonden einer Dampfsterilisationsvorrichtung. Die Instrumente werden einem Dampfsterilisationszyklus unter Verwendung von Druck- und Vakuumbedingungen unterzogen. Die Kassette wird dann nach Abschluss des Dampfsterilisationszyklus' entfernt und entweder mit den Instrumenten in der Kassette unter Vakuumbedingungen gelagert, oder die Instrumente werden zum Gebrauch aus der Kassette entnommen.
  • Ein Doppelventil-Anschlussstück, das in der Kassette verwendet werden könnte, ist ebenfalls vorgesehen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es wird nachstehend Bezug genommen auf die Zeichnungen der Erfindung, in denen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kassette;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Deckels der Kassette von 1, wobei Teile aus Gründen der Klarheit entfernt sind;
  • 3A die Ansicht eines Teilschnitts durch den Deckel und die Schale der Kassette in der geöffneten Stellung;
  • 3B die Ansicht eines Teilschnitts durch den Deckel und die Schale von 3A, wobei der sich Deckel in der Zwischen- oder teilweise geschlossenen Stellung befindet;
  • 3C die Ansicht eines Teilschnitts durch den Deckel und die Schale von 3A, wobei sich der Deckel in der geschlossenen oder abgedichteten Stellung unter Vakuum oder für die Lagerung befindet;
  • 4A die Gestaltung der Dichtung, wenn die Kassette von 1 unter Druck gesetzt ist;
  • 4 die Gestaltung der Dichtung, wenn die Kassette von 1 unter Vakuum steht;
  • 5 eine perspektivische Ansicht von hinten auf die Kassette von 1;
  • 6 die Ansicht eines Schnitts durch eines der in 5 gezeigten Anschlussstücke und eine Sonde einer Sterilisationsvorrichtung, die so gestaltet ist, dass sie mit dem Anschlussstück verbunden werden kann;
  • 7A die Ansicht eines Schnitts durch das Anschlussstück und die Sonde von 6, wobei die Kassette in die Sterilisationsvorrichtung eingesetzt ist;
  • 7B die Sonde und das Anschlussstück im Eingriff, um eine Verbindung zwischen dem Kassetteninneren und einem Innenraum der Sonde zu liefern;
  • 8 das Anschlussstück von 6, wobei das Druckentlastungsventil in Betrieb ist;
  • 9 das Anschlussstück von 6 zusammen mit einer Legende, in der Kräfte und Drücke, die während des Gebrauchs der Kassette auftreten, angegeben sind;
  • 10 die Ansicht eines Teilschnitts durch eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anschlussstücks; und
  • 11 eine teilweise perspektivische Vorderansicht der Kassette von 1, die einen Verriegelungsmechanismus zwischen dem Deckel und der Schale zeigt.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die erfindungsgemäße Kassette bietet beträchtliche Vorteile auf dem Gebiet des Sterilisierens von Instrumenten wie denjenigen, die auf dem Gebiet der Medizin und der Zahnmedizin verwendet werden. Zunächst kann die Kassette aufgrund der einzigartigen Abdichtung der Kassette bei Verfahren und Vorrichtungen verwendet werden, bei denen Vakua zur Entfernung von Luft aus der Kassette vor der Dampfsterilisation sowie die Drücke eingesetzt werden, denen man üblicherweise während der Dampfsterilisation begegnet.
  • Zweitens ermöglicht die Kassette die Lagerung von sterilisierten Instrumenten innerhalb der Kassette bis zu ihrer Verwendung. So fungiert die Kassette selbst nicht nur als Sterilisationsvorrichtung, sondern auch als Lagervorrichtung für sterilisierte Instrumente.
  • Drittens hält die Konstruktion der Kassette auch eine sterile Atmosphäre innerhalb des Kassetteninneren aufrecht, wenn sie aus der Sterilisationsvorrichtung entfernt wird.
  • Es ist zu beachten, dass die erfindungsgemäße Kassette für die Verwendung mit einer Vorrichtung und in einem Verfahren eingerichtet ist, bei denen sowohl Vakuum als auch Dampf als Teil der Sterilisation verwendet werden. Insbesondere weist die Kassette einen Deckel und eine Dichtungsanordnung auf, die sich zwischen zwei Stellungen relativ zu einer Schale bewegt. Die Schale besitzt Einlass- und Auslassanschlussstücke, die es leichter machen, dass das Innere der Kassette Vakuum und Dampf als Teil des Sterilisationsverfahrens ausgesetzt wird.
  • Die erste Stellung des Deckels ist eine geschlossene Stellung, wodurch das Kassetteninnere gegenüber der Umgebung abgedichtet ist, wenn es sich entweder während des Sterilisationsverfahrens oder in einem Lagermodus unter Vakuum befindet oder steril ist.
  • Der Deckel nimmt die zweite Stellung ein, wenn das Innere unter Druck gesetzt wird und der Deckel relativ zur Schale angehoben wird. Die Dichtung isoliert das Kassetteninnere immer noch gegenüber der Umgebung, obgleich sich der Deckel nicht in der ersten oder geschlossenen Stellung befindet.
  • Das Einlass- und das Auslassanschlussstück sind so gestaltet, dass sichergestellt ist, dass, wenn die Instrumente sterilisiert sind, das Entfernen der Kassette aus der Sterilisationsvorrichtung das sterile Kassetteninnere nicht gefährdet. Bei dieser Gestaltung werden Ventile und Dichtungen in jedem Anschlussstück verwendet, wobei ein Satz Dichtungen am Kassettenäußeren angeordnet ist. Die äußeren Dichtungen isolieren das Innere der Kassette, wenn die Anschlussstücke von den dampfzuführenden oder evakuierenden Sonden der Sterilisationsvorrichtung abgetrennt werden. Die äußeren Dichtungen isolieren das sterile Kassetteninnere auch nachfolgend gegenüber der Umgebung, bis sich die Ventile in den Anschlussstücken für Dichtungszwecke schließen.
  • Bei dem inneren und dem äußeren Anschlussstück wird auch ein Druckentlastungsventil verwendet, das das Ablassen von ungewolltem Druck innerhalb des Kassetteninneren gestattet. Das Druckentlastungsventil funktioniert auch gemeinsam mit dem anderen Ventil in dem Anschlussstück, um Vakuumbedingungen in dem Kassetteninneren aufrechtzuerhalten, wenn das Sterilisationsverfahren beendet ist. Durch das Aufrechterhalten solcher Bedingungen können die Instrumente, die sterilisiert worden sind, einen längeren Zeitraum in der Kassette gelagert werden. So können Instrumente frühzeitig sterilisiert und gelagert werden, bis sie benötigt werden.
  • 1 zeigt eine bevorzugte Kassettenausführungsform 10 zum Lagern von zahnärztlichen Instrumenten, medizinischen Instrumenten oder dergleichen. Die Kassette besteht aus zwei Hälften: einer unteren Hälfte, die nachstehend als "Kassettenschale" 1 bezeichnet wird, und einer oberen Hälfte, die nachstehend als "Kassettendeckel" 3 bezeichnet wird. Die Kassettenschale 1 ist ein Behälter mit einem Boden und Wänden, in den die zu sterilisierenden Instrumente gelegt werden und der während des gesamten Sterilisationszyklus' ortsfest innerhalb einer Sterilisationsvorrichtung bleibt. Die Kassette 10 weist einen Hilfsgriff 5, der in seiner Trageposition gezeigt ist, und einen vorderen Griff 7 auf, der in seiner Ruhestellung gezeigt ist. Auch ein hinterer Griff (nicht gezeigt), der von einer ähnlichen Gestalt und Konstruktion wie der vordere Griff ist und der sich an der Hinterseite der Kassette befindet, kann realisiert sein. Sowohl die Kassettenschale als auch der Kassettendeckel sind vorzugsweise aus rostfreiem Stahl oder ähnlichen Materialien hergestellt, um während des Sterilisationszyklus' die Wärmeübertragung zum Inhalt der Kassette zu erleichtern. Selbstverständlich können auch andere Griffkonstruktionen zum Transport der Kassette 10 verwendet werden.
  • Ein erfindungsgemäßer Aspekt der Kassette 10 beruht auf der Tatsache, dass, wenn sie zusammen mit einer Sterilisationsvorrichtung und einem Sterilisationsverfahren verwendet wird, bei der bzw. dem eine strukturell vorgebildete Kammer, nachstehend als Armatur bezeichnet, verwendet wird, das kombinierte System sowohl Druck als auch Vakuum widerstehen kann, die für die Sterilisation von zahnärztlichen und medizinischen Instrumenten erforderlich sind. Gleichzeitig sorgt die leichte Kassette für eine Tragbarkeit und einen sterilen Transport/eine sterile Lagerung von Instrumenten. Die bevorzugte Kassettenausführungsform funktioniert unter Vakuum, da das Sterilisationssystem durch Absaugen ein Vakuum sowohl in der Kassette als auch in dem Raum, der von der die Kassette umgebenden Armatur geschaffen wird, erzeugt, was zu einem Differenzdruck von Null zwischen der Kassette und der Armatur beim Aufbau des Vakuums führt. Die bevorzugte Kassettenausführungsform funktioniert unter Druck aufgrund der Tatsache, dass die Kassette während der Druckbeaufschlagung den größten Teil der Last ihrer Konstruktion an die konstruktionsmäßig stärkere Armatur überträgt. So wirkten während eines Sterilisationszyklus keine übermäßigen Belastungen auf die Kassette selbst ein. Diese Sterilisationsvorrichtung ist in der ebenfalls anhängigen kanadischen Patentanmeldung Nr. 2,268,042 der Anmelderin offenbart.
  • Die Kassette 10 ist vorzugsweise mit Verstärkungselementen oder Puffern 6 an Enden von sowohl der Schale 1 als auch den Deckel 3 gestaltet. Die Puffer 6 sorgen für eine zusätzliche konstruktive Abstützung für die Schale 1 und den Deckel 3 in Bereichen, die mit der Armatur nicht in Kontakt stehen, da diese Bereiche anders als die Oberseite und die Unterseite der Kassette während des Druckbeaufschlagungszyklus' des Sterilisationsverfahrens nicht zusätzlich abgestützt werden. Die Puffer 6 sind als Platten gezeigt, die an dem Deckel 3 und der Schale 1 mittels Punktschweißen oder auf andere Art angebracht sind. Andere Formen der konstruktiven Abstützung können ebenfalls verwendet werden, wie Verstärkungsrippen in den Wänden des Deckels und der Schale oder dergleichen.
  • Der umgedrehte Kassettendeckel 3, wie er in 2 gezeigt ist, ist über ein herkömmliches Scharnier 9 mit der Kassettenschale 1 verbunden und kann sich relativ zur Kassettenschale in Abhängigkeit von dem Druck innerhalb der Kassette senkrecht nach oben oder unten bewegen. Die Scharnierzunge 11 passt in einen Schlitz 8 komplementärer Größe in einem Flansch 12 in der Schale 1, siehe 5.
  • Eine dichte Abdichtung wird zwischen dem Kassettendeckel 3 und der Kassettenschale 1 über eine zweiseitig ausgerichtete Dichtungsstopfbuchse gebildet, die an der Innenverkleidung des Kassettendeckels 3 angebracht ist und die vom Endverbraucher ausgetauscht werden kann. Die Dichtung 13 besitzt eine Endlosform, die den Randbereich des Deckels umgibt.
  • 3A zeigt einen Querschnitt durch die zweiseitig ausgerichtete Dichtung 13, die aus einem endlosen Dichtungskörper 15, einer ersten Lippe 17, einer zweiten Lippe 19 und einer dritten Lippe 21 besteht. Die erste Lippe 17 und die zweite Lippe 19 sind über das Dichtungsschwenkelement 23 mit dem Hauptkörper 15 verbunden. Der Dichtungskörper 15 ruht in einem Kanal 25 mit einander gegenüberliegenden Wänden; die dritte Lippe 21 ist gegen eine der Wände 27 abgestützt. Die andere Wand 29 schützt die erste Lippe 17, wie nachstehend beschrieben ist.
  • Wenn der Kassettendeckel 3 von der Kassettenschale 1, wie in 3A gezeigt, abgenommen ist (die offene Stellung), befindet sich die erste Lippe 17 in ihrer natürlichen Stellung, die sich vollständig hinter der Wand 29 befindet, wodurch verhindert wird, dass die erste Lippe 17 während des Schließens des Kassettendeckels 3 beschädigt wird.
  • Während des Schließens des Kassettendeckels 3 kommt die zweite Lippe 19 zunächst in Kontakt mit der Kassettenschalenoberfläche 33, wie in 3B gezeigt ist. Während sich der Kassettendeckel 3 weiter nach unten in Richtung auf die Kassettenschale 1 bewegt, dreht sich die zweite Lippe 19 um das Dichtungsschwenkelement 23 nach oben und außen herum, wodurch bewirkt wird, dass sich die erste Lippe 17 nach oben und innen dreht, bis sie mit der Kassettenschalenwand 35 unter Ausbildung einer ersten Abdichtung 37 in Kontakt kommt. Eine weitere Bewegung des Kassettendeckels 3 in Richtung auf die Kassettenschale 1 bewirkt, dass die zweite Lippe 19 ebenfalls in Kontakt mit der Kassettenschalenwand 35 kommt, wodurch eine zweite Abdichtung 39 geschaffen wird. Schließlich kommt die dritte Lippe 21 in Kontakt mit der Kassettenschalenoberfläche 33, wodurch eine dritte und abschließende Abdichtung 41 (die geschlossen Stellung) gebildet wird, wie dies in 3C gezeigt ist.
  • Während der Phase der Druckbeaufschlagung im Sterilisationszyklus wird, wie in 4A gezeigt, Dampf in die Kassette 10 injiziert, was bewirkt, dass sich der Kassettendeckel 3 und die Dichtung 13 nach oben und weg von der Kassettenschale 1 bewegen, bis ein Kontakt mit einer oberen Heizplatte 44 hergestellt wird, die sich in der Armatur der Sterilisationsvorrichtung (nicht gezeigt) befindet, die die Bewegung anhält. Wenn sich die dritte Lippe 21 von der Kassettenschale 3 weg bewegt, wird ein Kanal 43 zwischen dem Dichtungskörper 15, der die Dichtungslippe 21 aufweist, und der Oberfläche 33 der Schale 1 und der zweiten Lippe 19 gebildet. Wenn der unter Druck gesetzte Dampf in den Kanal 43 eintritt, drückt der Dampf den zweiten Finger oder die Drucklippe 19 gegen die Kassettenschalenwand 35, wodurch verhindert wird, dass eine Leckage vom Inneren der Kassette nach außen auftritt (die Zwischenstellung).
  • Die nach oben gerichtete Bewegung des Kassettendeckels 3 während der Druckbeaufschlagung sichert auch einen guten thermischen Kontakt zwischen dem Kassettendeckel 3 aus rostfreiem Stahl und der oberen Heizplatte 44, die sich in der Armatur (nicht gezeigt) befindet, sowie zwischen der Kassettenschale 1 aus rostfreiem Stahl und der unteren Heizplatte (ebenfalls nicht gezeigt). Dies erleichtert die Wärmeübertragung von den Heizplatten auf dem Inhalt der Kassette, wodurch die Zeit verkürzt wird, die benötigt wird, um den Kassetteninhalt auf die Sterilisationstemperatur zu bringen.
  • Am Ende eines Sterilisationszyklus', wenn sich die heiße Luft innerhalb der Kassette 10 abkühlt, wird ihr Volumen verringert, was ein Vakuum innerhalb der Kassette erzeugt, wie dies in 4B gezeigt ist. Als Folge wird der Kassettendeckel 3 nach unten in Richtung auf die Kassettenschale 1 gezogen. Dies drückt wiederum die dritte Lippe 21 gegen die Kassettenschalenoberfläche 33 und zieht die erste Lippe 17 nach innen in Richtung auf die Kassettenschalenwand 35, wodurch die Kassette 10 abgedichtet wird und Umgebungsluft daran gehindert wird, in die Kassette 10 einzudringen.
  • Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Kassette umfasst einen Einlass und einen Auslass, um den Eintritt und Austritt von Dampf, Luft und dergleichen als Teil des Dampfsterilisationsverfahrens zu gestatten. Bei einer Ausführungsform tritt Dampf in die Kassette durch ein Anschlussstück in der Kassettenschale 1 ein, das nachstehend als Eislassanschlussstück 45 bezeichnet wird, und verlässt die Kassette durch ein weiteres Anschlussstück gleicher Gestaltung in die Kassettenschale, das nachstehend als Auslassanschlussstück 47 bezeichnet wird. Das Einlass- und das Auslassanschlussstück sind an der hinteren Wand der Kassettenschale wie in 5 gezeigt angebracht. Obgleich die Anschlussstücke 45 und 47 als Einlässe und Auslässe in Abhängigkeit von dem jeweils stattfindenden Sterilisationszyklus gekennzeichnet sind, könnten beide Anschlussstücke als Einlässe oder Auslässe fungieren. Beispielsweise könnte während eines Evakuierungszyklus jedes Anschlussstück 45 und 47 als Auslass verwendet werden, wie dies in der vorstehend erwähnten kanadischen Patentanmeldung der Anmelderin beschrieben ist.
  • 6 zeigt eine bevorzugte Anschlussstück-Ausführungsform und die bevorzugte, dazu passende Sondenausführungsform eines Sterilisationssystems. Jedes Anschlussstück wird an der Kassettenschale mittels einer O-Ringdichtung 49 befestigt, die zwischen einem Anschlussstückflansch 51 und einer inneren hinteren Wand 53 der Kassettenschale 1 angeordnet ist. Eine wellenförmige Feder 55 oder eine Druckfeder ähnlicher Gestaltung und eine mit einem Gewinde versehene Mutter 57 werden zum Befestigen des Anschlussstücks 45 an der Schale 1 verwendet. Wenn die Mutter 57 an dem Anschlussstück 45 angezogen wird, drückt sie die wellenförmige Feder 55 und die O-Ringdichtung 49 zusammen, wodurch eine leckagefreie Befestigung geschaffen wird. Gleichzeitig gestattet diese Anordnung geringfügige Bewegungen der Anschlussstücke 45 und 47 im Verhältnis zur Kassettenschale, um während des Einsetzens der Kassette in die Armatur (nicht gezeigt) eine Selbstausrichtung der Anschlussstücke an eine Sonde 59 zu ermöglichen, wobei die leckagefreie Befestigung aufrechterhalten wird. Die Sonde 59 ist in einer Wand 61 der Sterilisationsvorrichtung (nicht gezeigt) angebracht und sorgt für eine Verbindung zwischen dem Inneren der Schale 1 und den verschiedenen Medien und Arbeitsschritten, die als Teil der Sterilisationsvorrichtung und -methodik verwendet werden.
  • 7A zeigt die Komponenten der Anschlussstück-Ausführungsform von 6, einschließlich eines Anschlussstückkörpers 63, eines Anschlussstück-O-Rings 64, eines vorderen Tellerventils 65, eines vorderen Tellerventil-O-Rings 67, eines hinteren Tellerventils 69, einer vorderen Tellerflächendichtung 71, einer hinteren Tellerflächendichtung 73 und einer Druckfeder 75. In ihrem natürlichen Zustand drückt die Druckfeder 75 das vordere Tellerventil 65 gegen die vordere Tellerflächendichtung 71, das hintere Tellerventil 69 gegen die hintere Tellerflächendichtung 73 und den vorderen Tellerventil-O-Ring 67 gegen den Anschlussstückkörper 63. Diese Anordnung dichtet Öffnungen 77 in dem Anschlussstück ab, wodurch der Kassetteninhalt gegenüber der Umgebung isoliert wird.
  • Unter Bezugnahme auf 7B kommt während des Einsetzens der Kassette 10 in die Armatur der Anschlussstück-O-Ring 64 zunächst in Kontakt mit der inneren Oberfläche 79 jedes Sondenkörpers 59, wodurch ein leckagefreier Kanal zwischen dem Kassetteninhalt und dem Rest des Systems geschaffen wird, wie dies in 7A gezeigt ist. Eine weitere Bewegung der Kassette 10 bewirkt, dass die verjüngte Sondenspitze 81 mit dem vorderen Tellerventil 65 in Kontakt kommt, wodurch es durch das Zusammendrücken der Druckfeder 75 von der vorderen Tellerflächendichtung 71 weggedrückt wird. Die nach innen gerichtete Bewegung des vorderen Tellerventils 65 im Anschlussstück 45 gibt auch die Öffnungen 77 in dem Anschlussstückkörper 63 frei. Dies schafft einen Durchgang zwischen dem Kassetteninneren über die Öffnungen 77 in dem Anschlussstückende, das im Kassetteninneren angeordnet ist, und dem offenen Ende 83 des Endes des Anschlussstücks an der Außenseite der Kassette 10 (siehe 6). Des weiteren steht das Kassetteninnere dann über das Innere der Sonde 59 für das Dampfsterilisieren, Spülen, Trocknen und dergleichen mit einem Sterilisationssystem in Verbindung.
  • Das Anschlussstück 45 dient auch als Druckentlastungsvorrichtung, um ein ordnungsgemäßes Schließen des Kassettendeckels 3 zu ermöglichen und um es möglich zu machen, dass eine unter Druck gesetzte Kassette im Fall eines Stromausfalls und/oder eines Eingreifens durch den Benutzer von dem System abgetrennt werden kann. Unter Bezugnahme auf 8 ist während des Schließens des Kassettendeckels 3 die Abdichtung wirksam, sobald die erste Lippe 17 in Kontakt mit der Kassettenschalenwand 35 steht, siehe 3B. Die Luft innerhalb der Kassette 10 widersteht jedem weiteren Schließen des Kassettendeckels 3. Die Druckfeder 75 im Anschlussstück 45 ist so gestaltet, dass sie auf einen vorbestimmten Kassettendruck durch dessen Beseitigung reagiert. Wenn der Kassettendruck die vorbestimmte Grenze übersteigt, wird die Druckfeder 75 zusammengedrückt, wodurch ermöglicht wird, dass sich das hintere Tellerventil 69 von der hinteren Tellerflächendichtung 73 weg bewegt, wodurch ein Weg erzeugt wird, durch den der Kassettendruck entweichen kann. Diese Druckentlastungseigenschaft des Anschlussstücks trifft auch im Fall eines Unterbrechens des Sterilisationszyklus zu, wenn die Kassette unter Druck gesetzt ist und das Entfernen der Kassette für wünschenswert gehalten wird. Die Druckentlastungsvorrichtung kann als separates Ventil in der Kassettenwand oder als Teil des Anschlussstücks, wie dies vorstehend beschrieben ist, vorgesehen sein.
  • Die Ausgestaltung des Doppel-Tellerventil-Anschlussstücks gestattet auch einen sterilen Transport und eine sterile Lagerung der Instrumente in der Kassette. Wenn ein Sterilisationszyklus beendet ist, wird die Kassette von den Sonden 59 abgenommen und vom System getrennt. Unter erneuter Bezugnahme auf 7A kehrt, wenn die Kassette von der Sonde 59 abgezogen wird, das vordere Tellerventil 65 in seine natürliche Stellung unter Abdichten der Öffnungen 77 im Anschlussstück zurück, während der Anschlussstück-O-Ring 64 noch im Eingriff mit der Sondenkörperfläche 79 steht. Demzufolge ist die sterile Umgebung in der Kassette 10 während des Entfernens der Kassette nicht gefährdet. Beim Trennen des Anschlussstück-O-Rings 64 von der Sondenkörperfläche 79 wurde der Kassetteninhalt bereits durch die Schließwirkung des Ventils 65 abgedichtet, um eine erneute Kontaminierung zu vermeiden.
  • Wenn die Kassette aus rostfreiem Stahl während der abschließenden Trocknungsphase des Sterilisationszyklus erhitzt wird, fühlt sich die Kassette noch warm an, wenn sie vom System getrennt wird. Während sich die Kassette auf Raumtemperatur abkühlt, nimmt das Luftvolumen innerhalb der Kassette ab, was zu einem allmählichen Aufbau von Vakuum innerhalb der Kassette führt.
  • Die vorstehend erwähnte zweiseitig ausgerichtete Abdichtung sowie die Anschlussstücke halten dieses innere niedrige Vakuum aufrecht. 9 zeigt, wie das Doppel-Tellerventil-Anschlussstück das durch das Kühlen der Kassette geschaffene niedrige Vakuum aufrechterhält. Wenn der Druck innerhalb der Kassette aufgrund der Abkühlung abnimmt, ist der Kassettendruck P2 geringer als der Umgebungsdruck P1. Da das vordere Tellerventil 65 eine mittlere Öffnung 91 aufweist, steht der Raum zwischen den Ventilen 93, dem vorderen und dem hinteren Tellerventil, ebenfalls unter dem Druck P1. Der Oberflächenbereich des hinteren Tellerventils, der dem Inneren der Kassette zugewandt ist, A2, ist auch kleiner als der Oberflächenbereich des hinteren Tellerventils, der dem Äußeren der Kassette zugewandt ist, A1. So ist die Kraft, die vom Druck P1 auf den Oberflächenbereich A1 ausgeübt wird, d.h. P1*A1, größer als diejenige, die vom Druck P2 auf den Oberflächenbereich A2 ausgeübt wird, d.h. P2*A2. Mit P1*A1>P2*A2 plus der zusätzlichen Kraft FS, die durch die Druckfeder erzeugt wird, wird das hintere Tellerventil 69 gegen die hintere Tellerflächendichtung 73 gedrückt, um jegliches Austreten von Luft aus dieser Grenzfläche zu verhindern. In ähnlicher Weise ist, da der Oberflächenbereich des vorderen Tellerventils 65, der der Kassette zugewandt ist, A3, größer als derjenige des vorderen Tellerventils, der der Umgebung zugewandt ist, A4; P1*A3+FS>P1*A4. Deshalb wird das vordere Tellerventil 65 gegen die vordere Tellerflächendichtung 71 gedrückt, und der vordere Tellerventil-O-Ring 67 wird gegen den Anschlussstückkörper 63 gedrückt, um jegliches Austreten von Luft aus dieser Grenzfläche zu verhindern, so dass eine sterile Lagerung und ein steriler Transport der Instrumente in der Kassette erzielt wird.
  • Um den gesamten Sterilisationszyklus zu verkürzen, ist es unerwünscht, dass Kondensat innerhalb der Kassette vorhanden ist, da zusätzliche Heizenergie erforderlich ist, um das zusätzliche flüssige Wasser während des Zyklus' aufzuheizen. Um sicherzustellen, dass während des Sterilisationszyklus' kein ungewolltes Kondensat in der Kassette verbleibt, wird eine modulare Ausgestaltung eines Kassettenkanals 100 in die Kassette eingeführt. Bei der Ausgestaltung des Kassettenkanals 100 wird ein Rohrkrümmer 101 verwendet, der aus Silicon oder einem ähnlichen autoklavierbaren Material hergestellt ist und an dem Auslassanschlussstück in der Kassette mittels Vorsprüngen 103 befestigt ist, die in Vertiefungen 105 im Anschlussstückkörper 63 eingreifen. Andere Formen der Befestigung können verwendet werden. Ein Filter 107 kann am Boden des Rohrkrümmers 101 befestigt werden, um zu verhindern, dass während des Entfernens des Kondensats irgendwelche Schmutzpartikel in das System eindringen. Der Kanal 100 ist derart gestaltet, dass er sich nahe dem Boden der Kassettenschale 1 befindet, ohne diesen jedoch zu berühren, um den Durchgang oder Kanal für den Dampf/das Wasser zu maximieren, der bzw. das seinen Weg zu den Anschlussstücköffnungen 77 nimmt, und sich dabei doch nahe genug am Boden 110 der Kassettenschale befindet, damit ein Absaugen stattfinden kann. Der Kanal ist vom Endverbraucher für Reinigungszwecke entfernbar. Sowohl der Kassettenkanal als auch der Filter können durch den Endverbraucher ersetzt werden.
  • 11 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform, die gegen unbefugte Eingriffe gesichert und dazu bestimmt ist, eine unbefugte Handhabung von sterilisierten Instrumenten zu verhindern. Ein selbstklebender Aufkleber aus Thermopapier (nicht gezeigt) wird derart in einen Schlitz 109 gesteckt, dass er den vorderen Bereich eines vorzugsweise aus Metall bestehenden Befestigungsbügels 111 bedeckt. Während des Sterilisationszyklus' ändert sich die Farbe des Thermopapiers aufgrund der durch die Heizplatten der Armatur erzeugten Hitze, was anzeigt, dass die Kassette zur Sterilisation in die Kammer eingesetzt wurde. Wenn die Bedienungsperson die Kassette öffnet, um die Instrumente zu entnehmen, wird ein Öffnungsgriff 113 angehoben, und ein Stift 115 zerreisst den Aufkleber, was anzeigt, dass die Kassette 10 geöffnet worden ist. Ein Aufkleberhalter 117 kann einen Aufkleber mit den darauf angezeigten relevanten Informationen speichern. Der Kassettendeckel 3 könnte auch ein herkömmliches Strichcode-Identifizierungssystem umfassen, um den Kassetteninhalt elektronisch zu organisieren und zu identifizieren.
  • Die Erfindung umfasst auch die zweiseitig ausgerichtete Abdichtung selbst sowie ein Verfahren zur Verwendung der Kassette bei einem Sterilisationsverfahren und in einer Sterilisationsvorrichtung, bei dem bzw. bei der Vakuum zum Spülen und Dampfsterilisieren verwendet wird. Bei diesen Verfahren und Vorrichtungen wird bei einem Dampfsterilisationszyklus Dampf und Vakuum für Reinigungszwecke verwendet. Die erfindungsgemäße Kassette ist für solche Verfahren und Vorrichtungen ideal geeignet, da die Kassette sowohl unter Vakuum als auch in druckbeaufschlagtem Zustand in abgedichteter Weise wirken kann. Insbesondere umfasst das erfindungsgemäße Verfahren den Schritt, die Kassette und den Armaturenraum, der diese umgibt, einem Vakuum-Sog zum Druckausgleich zwischen den beiden und zum Entfernen von Luft auszusetzen. Dann wird Dampf verwendet, um Luft auszutreiben, wobei der Dampf wieder unter Verwendung eines Vakuums entfernt wird. Die Kassette wird dann unter Druck gesetzt und die Instrumente werden Dampfsterilisationsbedingungen unterzogen. Der Kassettendruck wird dann abgelassen, und die Instrumente werden getrocknet, und möglicherweise vorhandener Dampf in der Kassette wird unter Verwendung von Vakuum entfernt. Die Kassette wird dann aus der Vorrichtung entfernt und entweder für eine spätere Verwendung der Instrumente gelagert; oder die Instrumente werden sofort verwendet. Die spezifischen Einzelheiten eines solchen Vorgangs sind in der vorstehend erwähnten kanadischen Patentanmeldung der Anmelderin offenbart.
  • Obgleich Tellerventile offenbart wurden, um den Eintritt und Austritt der Medien in das und aus dem Inneren der Kassette zu steuern, könnten andere Ventilkonstruktionen verwendet werden, um für die notwendige Isolierung des oder den Zugang zu dem Kassetteninneren während der Sterilisation, Lagerung oder dergleichen zu sorgen. In ähnlicher Weise können andere Dichtungsgestaltungen anstelle der O-Ringe verwendet werden, um die Verwendung der Kassette im Vakuummodus, im Druckmodus und im Lagerungsmodus zu gestatten.
  • Während ein Paar von Öffnungen im Anschlussstückkörper 63 gezeigt sind, die der Verbindung zwischen dem Kassetteninneren und einer Sterilisationsvorrichtung dienen, könnten statt dessen auch mehr oder weniger Öffnungen verwendet werden. In ähnlicher Weise könnten anstelle der Öffnungen im Anschlussstückkörper andere Stellen hierfür verwendet werden. Des weiteren könnten, während ein Rohrkrümmer als Kanal für die verbesserte Kondensationsaufnahme offenbart ist, statt dessen andere Gestaltungen in Abhängigkeit von der Ausrichtung der Öffnungen in den Anschlussstücken, die sich innerhalb des Kassetteninneren befinden, verwendet werden.
  • Die bewegliche Befestigung der Anschlussstücke an der Kassettenschale ist eine Ausführungsform der Erfindung; es können jedoch andere bewegliche Konfigurationen verwendet werden, um die Verbindung zwischen Anschlussstücken und Sonden unterschiedlicher Anordnung zu gestatten.
  • Als solche wurde eine Erfindung in der Form von bevorzugten Ausführungsformen derselben offenbart, die jede der Aufgaben der vorliegenden Erfindungen wie vorstehend dargelegt erfüllen, und es wurde eine neue und verbesserte Kassette zur Verwendung mit Sterilisationsvorrichtungen und -verfahren zur Verfügung stellt.
  • Die vorliegende Erfindung soll ausschließlich durch den Wortlaut der beigefügten Ansprüche begrenzt sein.

Claims (23)

  1. Sterilisationskassette, umfassend: a) eine Schale (1) mit mindestens einer Einlassöffnung und einer Auslassöffnung zum Verbinden mit Sonden einer Dampfsterilisations-Vorrichtung, die in der Lage ist, von der Schale gehaltene Instrumente zu sterilisieren; und b) einen Deckel (3), der gelenkig an der Schale befestigt ist, wobei der Deckel eine Dichtung (13) aufweist, die entlang einem Randbereich des Deckels angeordnet ist, wobei der Deckel so ausgestaltet ist, dass er zwischen einer offenen Stellung, einer geschlossenen Stellung und einer Zwischenstellung bewegt werden kann, wobei der Deckel, die Dichtung und die Schale eine abgedichtete Sterilisationskammer bilden, wenn sich der Deckel in der geschlossenen und in der Zwischenstellung befindet; c) wobei jede der Einlass- und der Auslassöffnungen ein Anschlussstück (45, 47) aufweist, das sich darin befindet, um eine Verbindung zwischen der Dampfsterilisations-Vorrichtung und der Sterilisationskammer zu ermöglichen.
  2. Kassette nach Anspruch 1, worin die Dichtung weiterhin umfasst i) einen durchgehenden Dichtungskörper (15), der entlang einem Randbereich des Deckels verläuft; ii) erste (17) und zweite (19) Lippen, die sich vom Dichtungskörper aus erstrecken und schwenkbar damit verbunden sind; iii) eine dritte Lippe (21), die sich vom Dichtungskörper aus erstreckt und einen Abstand zur zweiten Lippe aufweist, wodurch ein Kanal zwischen den beiden gebildet wird; iv) worin die erste und die zweite Lippe eine Abdichtung in der Zwischenposition ergeben und die erste, die zweite und die dritte Lippe eine Abdichtung in der geschlossenen Position ergeben.
  3. Kassette nach Anspruch 2, worin der Deckel einen Kanal (25) entlang einer Oberfläche aufweist, die zu seiner inneren Oberfläche gehört, wobei der Kanal einander gegenüberliegende Wände (27, 29) besitzt, und wobei der Dichtungskörper zwischen den einander gegenüberliegenden Wänden mit der ersten Lippe benachbart zu einer (29) der einander gegenüberliegenden Wände und der dritten Lippe benachbart zu der anderen (27) der gegenüberliegenden Wände angeordnet ist.
  4. Kassette nach Anspruch 3, worin sich eine der einander gegenüberliegenden Wände eine Weglänge von der inneren Oberfläche ausgehend erstreckt, die größer ist als eine Breite, die von der ersten Lippe und dem Dichtungskörper gebildet wird, um die erste Lippe beim Schließen und Öffnen des Deckels zu schützen.
  5. Kassette nach Anspruch 2, worin die erste und die zweite Lippe über ein Element mit dem Dichtungskörper verbunden sind, das sich zwischen dem Dichtungskörper und jeder der ersten bzw. der zweiten Lippe erstreckt, wobei das Element einen Gelenkpunkt für die Bewegung der ersten und der zweiten Lippe bildet.
  6. Kassette nach Anspruch 1, worin das Auslass-Anschlussstück mindestens eine Öffnung besitzt, die innerhalb der Kammer positioniert ist, wobei die mindestens eine Öffnung einen Abstand zum Boden der Schale aufweist, wobei die Kassette weiterhin einen Schacht umfasst, der am Auslass von einem Ende davon befestigt ist, wobei ein gegenüberliegendes Ende des Schachtes benachbart zum Boden der Schale positioniert ist, um einen Kanal zum Sammeln von Kondensat während der Dampfsterilisation der Instrumente zu ergeben.
  7. Kassette nach Anspruch 6, worin der Schacht ein Rohrkrümmer ist und das gegenüberliegende Ende einen Filter aufweist, um Schmutz- oder sonstige Teilchen daran zu hindern, in die mindestens eine Öffnung einzudringen.
  8. Kassette nach Anspruch 1, worin jedes Einlass- und Auslass-Anschlussstück weiterhin eine Baugruppe aus einem Anschlussstück-Körper und einer Dichtung umfasst, die bewegbar durch eine Wand der Schale hindurch befestigt ist, um bei der Anpassung an Sonden der Sterilisationsvorrichtung eine Selbst-Ausrichtung zu ermöglichen, während eine Dichtung zwischen dem Anschlussstück-Körper und der Wand aufrechterhalten bleibt.
  9. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, worin jedes Einlass- und Auslass-Anschlussstück ein erstes Ventil aufweist, um eine Verbindung zwischen der Dampfsterilisations-Vorrichtung und der Sterilisationskammer zu ermöglichen, und ein zweites Ventil als Teil der Kassette vorhanden ist, um übermäßigen Druck in der Sterilisationskammer abzulassen, wobei das erste und das zweite Ventil außerdem die Sterilisationskammer zum Lagern der sterilisierten Instrumenten abdichten, wenn die Sterilisationskammer vollständig von der Dampfsterilisations-Vorrichtung getrennt ist.
  10. Kassette nach Anspruch 9, worin jedes der Einlass- und Auslass-Anschlussstücke weiterhin einen Anschlussstück-Körper aufweist, der abdichtbar in einer Wand der Schale angebracht ist, wobei ein Ende des Anschlussstück-Körpers außerhalb der Sterilisationskammer angeordnet ist und ein zweites Ende innerhalb der Sterilisationskammer angeordnet ist, wobei das eine Ende eine erste Öffnung und das andere Ende mindestens eine zweite Öffnung besitzt, wobei das erste Ventil im Anschlussstück-Körper angeordnet ist und das eine Ende eine Dichtungsanordnung an einer Randfläche daran besitzt, wobei die Dichtungsanordnung derart von der Wand beabstandet ist, dass eine Dichtung zwischen der randseitigen Oberfläche und einer Sondenfläche ausgebildet wird, bevor das erste Ventil geöffnet oder geschlossen wird, um die Sterilisationskammer gegenüber der Umgebung abzudichten.
  11. Kassette nach Anspruch 10, worin das eine Ende des Anschlussstück-Körpers eine rohrförmige Gestalt besitzt und die Dichtungsanordnung ein O-Ring ist, der eine Außenfläche der rohrförmigen Gestalt umgibt.
  12. Kassette nach Anspruch 9, worin jedes der Einlass- und Auslass-Anschlussstücke weiterhin einen Anschlussstück-Körper aufweist, der abdichtbar in einer Wand der Schale angebracht ist, wobei ein Ende des Anschlussstück-Körpers außerhalb der Sterilisationskammer angeordnet ist und ein zweites Ende innerhalb der Sterilisationskammer angeordnet ist, wobei das eine Ende eine erste Öffnung und das andere Ende mindestens eine zweite Öffnung besitzt, wobei das erste Ventil im Anschlussstück-Körper zwischen der ersten und der zweiten Öffnung angeordnet ist, wobei das erste Ventil in geschlossener Stellung vorgespannt und so ausgestaltet ist, dass es sich öffnet, wenn eine Kraft auf eine Ventilfläche gegen die Vorspannung aufgebracht wird, wobei das zweite Ventil im Anschlussstück-Körper angeordnet ist und in eine geschlossene Stellung vorgespannt ist und unter Einwirkung einer vom Inneren der Sterilisationskammer aus aufgebrachten Kraft in eine offene Stellung bewegbar ist.
  13. Kassette nach Anspruch 12, worin eine Feder zwischen dem ersten und dem zweiten Ventil angeordnet ist, um die Vorspannung für das Schließen beider Ventile zu liefern.
  14. Kassette nach Anspruch 13, worin das erste Ventil eine Bohrung aufweist, die eine Verbindung zwischen der ersten Öffnung und dem zweiten Ventil liefert, so dass dann, wenn die Sterilisationskammer für Lagerungszwecke unter Vakuum steht, die Federspannung und Atmosphärendruck beide Ventile, das erste und das zweite, in geschlossener Stellung halten.
  15. Kassette nach Anspruch 12, worin eine Feder zwischen dem ersten und dem zweiten Ventil angeordnet ist, um die Vorspannung für das Schließen beider Ventile zu liefern, und das erste Ventil eine Bohrung besitzt, die eine Verbindung zwischen der ersten Öffnung und dem zweiten Ventil ergibt, so dass dann, wenn die Sterilisationskammer für Lagerungszwecke unter Vakuum steht, die Federspannung und atmosphärischer Druck jedes der beiden Ventile, das erste und das zweite, in geschlossener Stellung halten.
  16. Kassette nach Anspruch 15, weiterhin umfassend einen Schacht, der mit einem Ende am zweiten Ende des Anschlussstück-Körpers befestigt ist, wobei ein gegenüberliegendes Ende des Schachtes benachbart zum Boden der Schale angeordnet ist, um einen Kanal zur Sammlung von Kondensat während der Dampfsterilisation der Instrumente bereit zu stellen.
  17. Kassette nach den Ansprüchen 1 und 2, worin mindestens ein Anschlussstück ein Ventil zum Ermöglichen einer Verbindung zwischen der Dampfsterilisations-Vorrichtung und der Sterilisationskammer besitzt, wobei das Ventil in eine geschlossene Stellung vorgespannt und so ausgestaltet ist, dass es geöffnet wird, wenn durch eine Sonde der Dampfsterilisations-Vorrichtung eine Kraft auf eine Ventilsitzfläche aufgebracht wird.
  18. Kassette nach den Ansprüchen 1 und 2, worin mindestens eines der Einlass- und Auslass-Anschlussstücke ein erstes Ventil zum Ermöglichen einer Verbindung zwischen der Dampfsterilisations-Vorrichtung und der Sterilisationskammer besitzt und ein zweites Ventil als Teil der Kassette vorhanden ist, um übermäßigen Druck in der Sterilisationskammer abzulassen, wobei das erste und das zweite Ventil außerdem die Sterilisationskammer zum Lagern sterilisierter Instrumente abdichten, wenn die Sterilisationskammer vollständig von der Dampfsterilisations-Vorrichtung getrennt ist.
  19. Kassette nach Anspruch 18, worin das Einlass- und das Auslass-Anschlussstück weiterhin einen Anschlussstück-Körper besitzen, der abdichtbar in einer Wand der Schale angebracht ist, wobei ein Ende des Anschlussstück-Körpers außerhalb der Sterilisationskammer angeordnet ist und ein zweites Ende innerhalb der Sterilisationskammer angeordnet ist, wobei das eine Ende eine erste Öffnung und das andere Ende mindestens eine zweite Öffnung besitzt, wobei das erste Ventil in einem der Anschlussstück-Körper angeordnet ist und das eine Ende eine Dichtungsanordnung an einer Randfläche daran besitzt, wobei die Dichtungsanordnung derart von der Wand beabstandet ist, dass eine Dichtung zwischen der randseitigen Oberfläche und einer Sondenfläche ausgebildet wird, bevor das erste Ventil geöffnet oder geschlossen wird, um die Sterilisationskammer von der Umgebung abzudichten
  20. Kassette nach Anspruch 1, weiterhin umfassend eine auf der Kassette befestigte Vorrichtung zum Anzeigen von (unsachgemäßen) Manipulationen, wobei die Vorrichtung ein hitzeempfindliches Material umfasst, wobei das hitzeempfindliche Material anzeigt, wenn die Kassette für die Sterilisation erhitzt wurde, wobei das hitzeempfindliche Material entweder am Deckel oder aus der Schale angebracht ist und die Vorrichtung ein auf dem jeweils anderen Teil (Schale oder Deckel) angebrachtes Element aufweist, wodurch eine Trennung des Deckels von der Schale bewirkt, dass das Element in Kontakt mit dem hitzeempfindlichen Material kommt, wodurch angezeigt wird, dass der Deckel und die Schale geöffnet wurden.
  21. Flexible Dichtung für eine Sterilisationskassette, umfassend: i) einen durchgehenden Dichtungskörper, der so ausgestaltet ist, dass er entweder an einem Deckel oder an einer Schale der Sterilisationskassette befestigt werden kann; ii) erste und zweite Lippen, die sich ausgehend vom Dichtungskörper erstrecken und so mit dem Dichtungskörper verbunden sind, dass sie eine Schwenkbewegung ausführen können; iii) eine dritte Lippe, die sich ausgehend vom Dichtungskörper erstreckt und einen Abstand zur zweiten Lippe besitzt, so dass ein Kanal zwischen den beiden gebildet wird; iv) worin die erste und die zweite Lippe mit der Kassette so zusammenwirken, dass eine Dichtung vorhanden ist, wenn sich die Schale und der Deckel in einer ersten Stellung befinden, und die erste, die zweite und die dritte Lippe so mit der Kassette zusammenwirken, dass eine Dichtung vorhanden ist, wenn sich die flexible Dichtung in der geschlossenen Stellung befindet.
  22. Dichtung nach Anspruch 21, worin die erste und die zweite Lippe über ein Element mit dem Dichtungskörper verbunden sind, das sich zwischen dem Dichtungskörper und jeder der ersten und der zweiten Lippe erstreckt, wobei das Element einen Gelenkpunkt für die Bewegung der ersten und der zweiten Lippe bildet.
  23. Verfahren zum Dampfsterilisieren von Instrumenten, umfassend die Schritte: a) Bereitstellen einer Sterilisationskassette, umfassend: i) eine Schale mit einer Einlassöffnung und einer Auslassöffnung, und ii) einen Deckel, der gelenkig an der Schale befestigt ist, wobei der Deckel eine Dichtung aufweist, die entlang einem Randbereich des Deckels angeordnet ist, wobei der Deckel so ausgestaltet ist, dass er zwischen einer offenen Stellung, einer geschlossenen Stellung und einer Zwischenstellung bewegt werden kann, wobei der Deckel, die Dichtung und die Schale eine Sterilisationskammer bilden, wenn sich der Deckel in der geschlossenen und in der Zwischenstellung befindet, iii) wobei jede der Einlass- und der Auslassöffnungen ein Anschlussstück aufweist, das sich darin befindet, um eine Verbindung zwischen der Dampfsterilisations-Vorrichtung und der Sterilisationskammer zu ermöglichen, b) Einbringen von Instrumenten in die Sterilisationskammer; c) Verbinden des Einlasses und des Auslasses mit Sonden einer Dampfsterilisations-Vorrichtung; d) Einwirkenlassen eines Dampfsterilisations-Zyklus' auf die Instrumente unter Verwendung von Druck- und Vakuum-Bedingungen; und e) Entfernen der Kassette nach Abschluss des Dampfsterilisations-Zyklus' und entweder Lagern der Instrumente in der Kassette unter Vakuum-Bedingungen oder Entfernen der Instrumente aus der Kassette zum Gebrauch.
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