DE60012520T2 - Kleinmühle und verfahren dafür - Google Patents

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Alan David CZEKAI
William Henry BOSCH
Peter Niels RYDE
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    • B02C17/16Mills in which a fixed container houses stirring means tumbling the charge
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • Y10S977/84Manufacture, treatment, or detection of nanostructure

Description

  • Hintergrund
  • Nassmühlen, wie beispielsweise der Art 10D wie in U.S. Patent Nrn. 5,464,163 von Henning, 5,797,550 von Woodall et al und 4,848,676 von Stehr beschrieben, werden im Allgemeinen verwendet, um relativ große Mengen von Materialien zu mahlen. Diese recht großen Mühlen sind im Allgemeinen nicht dazu geeignet, kleine oder winzige Mengen zu mahlen. In U.S. Nr. 5,593,097 von Corbin wird der Bedarf daran, kleinere Mengen zu mahlen, wie beispielsweise 0,25 Gramm, auf eine Größe kleiner als 0,5 μm bis ungefähr 0,05 μm als mittlerer Durchmesser, in ungefähr 60 Minuten, erkannt.
  • Die in dem Corbin-Patent beschriebene Mühle weist einen vertikal ausgerichteten geöffneten oberen Behälter auf, ein sich vertikal erstreckendes Rührwerk mit Stiften, einen Motor zum Drehen des Rührwerks und eine Steuerung zum Steuern der Drehgeschwindigkeit. Der Behälter ist eine zylindrische Zentrifuge oder Reagenzglas, welches aus Glas, Plastik, Edelstahl oder anderem geeigneten Material hergestellt ist, und einen Innendurchmesser von zwischen 10 bis 20 mm aufweist. Das geeignete Medium wird beschrieben als nicht verunreinigendes, verschleißfestes Material mit einer Größe zwischen ungefähr 0,17 mm bis 1 mm Durchmesser.
  • Die zu mahlenden Partikel und der Mahlkörper werden in einer Dispersion suspendiert und in den Behälter gegossen. Das Rührwerk wird schnell gedreht, wobei das Stiftende in den Behälter eingesetzt ist. In dem Corbin-Patent wird ebenfalls offenbart, dass sich die Stifte bis zu ungefähr 1-3 mm von den Seiten des Behälters erstrecken sollten, damit der gewünschte Mahlvorgang in der kürzest möglichen Zeit durchgeführt wird, ohne die Materialien zu beschädigen und übermäßige Hitze zu entwickeln. Um Spritzen zu vermeiden, das durch die Verwirbelung des Materials während des Mischens erzeugt wird, wird der obere Stift des Mischers genau mit der Oberfläche der Dispersion ausgerichtet. Es wird keine Abdichtung oder Abdeckung während des Mischvorgangs oder Rührens als erforderlich erachtet, wenn diese Vorgehensweise befolgt wird.
  • In dem Corbin-Patent wird ebenfalls offenbart, dass die Mikro-Mahlkörper nützlich sein können zum Herstellen von medizinischen Zusammensetzungen, Nahrungsmittelzusätzen, Katalysatoren, Pigmenten und Duftstoffen. Medizinische oder pharmazeutische Zusammensetzungen können teuer sein und erfordern viel Experimentieren mit unterschiedlichen Größen und Mengen. In dem Corbin-Patent wird ebenfalls offenbart, dass die bevorzugten Mahlkörper für medizinische Zusammensetzungen Zirkonerde und Glas sind. Des weiteren sind pharmazeutische Zusammensetzungen oft wärmeempfindlich und müssen dementsprechend bei bestimmten Temperaturen gehalten werden. Diesbezüglich wird in dem Corbin-Patent offenbart, ein Temperaturüberwachungsbad um den Behälter herum zu verwenden.
  • Bei der in dem Corbin-Patent beschriebenen Art Mühle erzeugt jedoch, selbst wenn der Behälter bis zum oberen Stift gefüllt ist, das sich drehende Rührwerk in der Dispersion einen Strudel, welcher auf unerwünschte Weise Luft in die Dispersion zieht und die Dispersion aufschäumt. Des weiteren wird durch die offene obere Anordnung Verschmutzung hineingezogen, wodurch die Mühle für pharmazeutische Produkte ungeeignet ist. Das Temperaturüberwachungsbad könnte in den geöffneten oberen Behälter laufen und das Produkt weiter verschmutzen.
  • Es besteht Bedarf an einer Mikro- oder Kleinmühle, die diese Probleme vermeidet. Die vorliegende Erfindung erfüllt dieses Erfordernis.
  • Zusammenfassung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Klein- oder Mikromühle und ein Verfahren zum Mahlen von Materialien wie beispielweise pharmazeutischen Produkten. Die vorliegende Kleinmühle, welche vertikal oder horizontal ausgerichtet werden kann, kann eine Dispersion verwenden, welche die Reibungsmahlmittel und das zu mahlende Produkt enthält. Die Mahlmittel können polymerischer Art sein, wie beispielsweise aus Polysteryol oder vernetztem Polysteryol, mit einem nominalen Durchmesser von nicht größer als 500 Mikrometer. Andere Größen beinhalten 200 Mikrometer und 50 Mikrometer und eine Mischung dieser Größen.
  • In einer Ausführungsform weist die Mühle einen relativ kleinen Behälter mit einer Öffnung, ein Rührwerk, eine Kupplung und eine drehbare Welle auf, die zum Drehen um eine Wellenhalterung angeordnet ist. Das Rührwerk ist so dimensioniert, dass es in den Behälter durch die Öffnung eingesetzt werden kann. Insbesondere kann das Rührwerk einen Rotor und eine Rotorwelle aufweisen, die sich von dem Rotor erstreckt. Die Rotorwelle ist mit der drehbaren Welle verbunden. Der Rotor ist so dimensioniert, dass er in den Behälter mit einem kleinen Spalt, der zwischen einer äußeren Rotationsfläche des Rotors und einer Innenfläche des Behälters gebildet ist, eingesetzt werden kann. Die Kupplung verbindet abnehmbar den Behälter mit der Wellenhalterung. Die Kupplung weist eine Öffnung auf, durch welche sich ein Teil des Rührwerks, wie beispielsweise die Rotorwelle, erstreckt. Die Wellenhalterung dichtet die Gefäßöffnung ab, um die Dispersion in dem Behälter zu versiegeln. Eine Dichtung kann vorgesehen werden, um den Teil des Rührwerks oder die Rotorwelle zu versiegeln, wobei es dem Rührwerk möglich ist, zu drehen. Die drehbare Welle kann von einem Motor angetrieben werden oder kann eine Motorwelle eines Motors sein, vorzugsweise eines Motors mit veränderbarer Geschwindigkeit, welcher zu 6000 U/min in der Lage ist.
  • In einer Ausführungsform kann die Kupplung einen Gewindeabschnitt aufweisen, um abnehmbar an der Wellenhalterung angebracht zu werden, und einen Flanschabschnitt, um abnehmbar mit dem Behälter gekoppelt zu werden. In einer anderen Ausführungsform ist die Kupplung einstückig mit dem Behälter gebildet und weist einen Gewindeabschnitt auf, um abnehmbar an der Wellenhalterung befestigt zu werden.
  • Die Mühle kann ein Kühlsystem beinhalten, welches mit dem Behälter verbunden ist. In einer Ausführungsform kann das Kühlsystem einen Wassermantel aufweisen. Insbesondere weist der Behälter einen zylindrischen Innenbehälter und einen Außenbehälter auf, welcher von dem Innenbehälter beabstandet ist und diesen umgibt. Der Innen- und Außenbehälter bilden zwischen diesen eine Kammer. Die Kammer kann Behälterform haben oder ringförmig sein. Ein Flansch verbindet die oberen Enden des Innen- und Außenbehälters. Der Außenbehälter (Mantel) weist wenigstens einen ersten und zweiten Durchlass auf, welche mit der Kammer in Verbindung stehen. Das Kühlsystem umfasst den äußeren Behälter mit dem ersten und zweiten Durchlass, welche angepasst sind, um die Kühlflüssigkeit zu zirkulieren.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann der Behälter eine innere zylindrische Wand aufweisen, welche einen Boden und eine geöffnete Oberseite hat, und eine äußere zylindrische Wand, welche von dem inneren Behälter beabstandet ist und diese umgibt. Die innere und äußere zylindrische Wand sind miteinander verbunden, so dass zwischen diesen eine ringförmige Kammer gebildet wird. Wenigstens der erste und zweite Durchlass sind an der äußeren zylindrischen Wand gebildet und stehen mit der Kammer in Verbindung, um die Kühlflüssigkeit durchzulassen. Der Boden erstreckt sich radial und bedeckt das untere Ende der äußeren zylindrischen Wand. Der Boden kann ein Loch aufweisen, das es ermöglicht, Proben der Dispersion zu entnehmen. Ein Ventil kann das Loch schließen. Alternativ kann der Boden ein Beobachtungsfenster aufweisen, um die Dispersion zu beobachten.
  • In einer anderen Ausführungsform kann der Behälter wenigstens eine Öffnung beinhalten, durch welche die Dispersion eingefüllt wird. Der Behälter beinhaltet wenigstens zwei Öffnungen, über welche die Dispersion zirkuliert wird. In dieser Hinsicht weist das Kühlsystem die Öffnungen an dem Behälter auf, um die Dispersion zu zirkulieren. Der Behälter kann horizontal ausgerichtet sein.
  • Der Rotor kann zylindrisch sein und kann kegelförmige Endflächen aufweisen. In einer Ausführungsform ist der Rotor so dimensioniert, dass sein äußerer Umfang nicht weiter als 3 mm von der Innenfläche des Behälters beabstandet ist, insbesondere wenn die Dispersion Reibungsmittel mit einer nominalen Größe von nicht mehr als 500 Mikrometer enthält. Der Abstand oder der Spalt ist vorzugsweise nicht größer als 1 mm, insbesondere, wenn die Dispersion Reibungsmittel enthält, welche eine nominale Größe von nicht größer als 200 Mikrometer aufweisen.
  • In einer anderen Ausführungsform kann der zylindrische Rotor einen Hohlraum und mehrere Schächte aufweisen, die sich zwischen einer Innenfläche des Hohlraums und einer Außenfläche des zylindrischen Rotors erstrecken. In einer anderen Ausführungsform kann der zylindrische Rotor eine Mehrzahl von Kanälen aufweisen, die sich zu einer Außenfläche des zylindrischen Rotors erstrecken. In einer anderen Ausführungsform kann der zylindrische Rotor eine Mehrzahl von Durchgängen aufweisen, die sich zwischen den kegelförmigen Endflächen des zylindrischen Rotors erstrecken.
  • Ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung beinhaltet das Bereitstellen einer Dispersion, welche ein nicht lösliches zu mahlendes Produkt und Reibungsmahlmittel mit einer nominalen Größe von nicht mehr als 500 Mikrometer aufweist; das Einfüllen der Dispersion in einen zylindrischen Behälter; das Bereitstellen eines Rührwerks und einer Kupplung, welche den Behälter verschließt, wobei die Kupplung eine Öffnung aufweist, durch welche sich ein Teil des Rührwerks erstreckt, und das Rührwerk einen zylindrischen Rotor aufweist und eine Welle, die sich von demselben erstreckt, wobei der zylindrische Rotor so bemessen ist, dass ein äußerer Umfang nicht mehr als 3 mm von einer Innenfläche der zylindrischen Wand beabstandet ist; das Einsetzen eines Rührwerks in den zylindrischen Behälter und abdichtendes Verschließen der Kupplung, wobei die Menge der in den Behälter eingefüllten Dispersion so ist, dass die Dispersion im wesentlichen vollständig die Luft in dem Behälter verdrängt, wenn das Rührwerk vollständig in den Behälter eingesetzt ist; und das Rotieren des Rührwerks für eine vorbestimmte Zeitspanne.
  • Ein anderes Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung beinhaltet das Bereitstellen einer Dispersion, welche ein nicht lösliches zu mahlendes Produkt und Reibungsmahlmittel mit einer nominalen Größe von nicht mehr als 500 Mikrometer aufweist; das Bereitstellen eines Rührwerks, welches einen zylindrischen Rotor und eine Welle aufweist, die sich von diesem erstreckt; das Einsetzen des Rührwerks in einen horizontal ausgerichteten zylindrischen Behälter und Abdichten des zylindrischen Behälters, wobei der zylindrische Rotor so dimensioniert ist, dass er einen Spalt von nicht mehr als 3 mm zwischen einer Außenfläche des Rotors und einer Innenfläche des Behälters vorsieht; das Bereitstellen wenigstens einer Öffnung durch den zylindrischen Behälter und Halten der Öffnung auf einem höchsten Punkt des horizontal ausgerichteten zylindrischen Behälters; das Befüllen des zylindrischen Behälters mit der Dispersion, bis die Dispersion im wesentlichen die gesamte Luft in dem Behälter verdrängt hat; und das Rotieren des Rührwerks für eine vorbestimmte Zeitspanne.
  • Das Verfahren beinhaltet weiter das Kühlen des Behälters, indem der Behälter ummantelt wird und Wasser zwischen dem Mantel und dem Behälter fließt. Ein anderes Verfahren weist externes Zirkulieren der Dispersion über eine Mehrzahl von Öffnungen auf, die in dem horizontal ausgerichteten Behälter ausgebildet sind, um so die Dispersion zu kühlen oder die Dispersion aufzufrischen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungsfiguren
  • Diese und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung, beigefügten Ansprüche und begleitenden beispielhaften Ausführungsformen, die in den Zeichnungsfiguren dargestellt sind, offensichtlicher.
  • 1 stellt eine Klein- oder Mikromühle gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 1A zeigt eine vergrößerte genauere Ansicht der in 1 dargestellten Mühle.
  • 2 stellt die Mühle aus 1 dar, aber mit einem anderen Behälter.
  • 3 stellt eine Klein- oder Mikromühle gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 3A zeigt eine vergrößerte genauere Ansicht der in 3 dargestellten Mühle.
  • 3B stellt eine vergrößerte Detailansicht entlang einem Bereich 3B aus 3A dar.
  • 4 stellt eine Seitenansicht einer Klein- oder Mikromühle gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 5 stellt eine andere Ausführungsform eines Rührwerks und eine andere Ausführungsform eines Behälters dar, die mit den Mühlen aus 1 bis 4 verwendet werden können.
  • 6 stellt das Rührwerk der in den Ausführungsformen von 1 bis 4 dargestellten Art dar.
  • 713D zeigen verschiedene Rührwerkkonfigurationen, die mit den Mühlen aus 14 verwendet werden können.
  • Genaue Beschreibung
  • Obwohl unten beim Beschreiben der Struktur auf Richtungen Bezug genommen wird, werden diese nur in Bezug auf die Zeichnungsfiguren (wie normal betrachtet) zur Erleichterung gemacht. Die Richtungen, wie beispielsweise oben, unten, obere, untere, etc., sind nicht in der Absicht gemacht, wörtlich genommen zu werden, oder die vorliegende Erfindung zu begrenzen.
  • Eine Kleinmühle 1, 1A, 2 (14) gemäß der vorliegenden Erfindung ist dazu gedacht, relativ geringe Mengen einer Dispersion auf eine Größe im Bereich von Mikrometer bis Nanometer in einer relativ kurzen Zeit zu mahlen, das heißt, wenigen Stunden oder weniger, unter Verwendung von Reibungsmahlmitteln, wie beispielsweise der Art Polymer, zum Beispiel vernetzte Polystyrolmittel mit einer nominalen Größe von nicht größer als ungefähr 500 Mikrometer (0,5 mm) bis ungefähr 50 Mikrometer oder Mischungen von Größen, die dazwischen liegen. Die Leistung der vorliegenden Kleinmühle ist so gestaltet, dass sie Ergebnisse liefert, die vergleichbar mit der DYNO-Mühle und der NETZSCH ZETA Mühle sind. Die Mühle 1, 1A, 2 gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine Vorrichtung zum Kühlen der Dispersion aufweisen, was eine höhere Rührwerkspitzengeschwindigkeit ohne Überhitzen ermöglicht, um ihre Effizienz zu erhöhen und das Mahlen von wärmeempfindlichen pharmazeutischen Produkten zu ermöglichen.
  • Eine vertikal ausgerichtete Mühle 1, 1A ist in 13A beispielhaft dargestellt. Die Mühle 1, 1A weist im Allgemeinen einen Behälter 10, 10A, 10B, 10C, ein Rührwerk oder Mischer 30, eine Kupplung 50 und eine drehbar gelagerte Welle 120, welche die des Motors 100 sein kann, auf. Der Behälter 10, 10A, 10B, 10C hat eine im wesentlichen zylindrische Mahlkammer und kann eine einzelne Wand 10C aufweisen, wie in 5 und 6 dargestellt, oder ummantelt sein (doppelwandig), 10, 10A, 10B, wie in 13A dargestellt), um eine Wasserkühlung zu ermöglichen. Das Rührwerk 30, welches einen Rotor 32 und eine Welle 40, die sich von einem Ende des Rotors 32 erstreckt, aufweist, ist vorzugsweise einstückig, um das Reinigen zu erleichtern, und ist angepasst, um mit einem herkömmlichen elektrischen Motor 100 verbunden zu werden, welcher vorzugsweise in der Lage ist, mit bis zu 6000 U/min zu drehen. Eine herkömmliche Motorsteuerung 101 (1, 3, 4) wie beispielweise die SERVODYNE Mischersteuerung von Cole-Parmer Instrument Co. aus Vernon Hills, I11, kann die Motorgeschwindigkeit und Dauer steuern. Die Kupplung 50 ist an dem Motor 100 befestigt und ist mit dem Behälter 10 unter Verwendung einer Sanitärarmatur und einer Klemme C (schemenhaft dargestellt in 3) gekoppelt, um den Behälter 10, 10A, 10B, 10C abzudichten.
  • Unter Bezugnahme auf 1A ist der Behälter 10 in dieser Ausführungsform doppelwandig oder ummantelt, um eine Kühlflüssigkeit zu zirkulieren. Insbesondere weist der Behälter 10 eine innere zylindrische Wand 12 und eine äußere zylindrische Wand 14 auf, die von der inneren zylindrischen Wand 12 beabstandet ist und mit dieser konzentrisch ist. Die Außenwand 14 braucht jedoch in Bezug auf die Innenwand 12 nicht zylindrisch oder konzentrisch sein. Sie kann jede Konfiguration haben, die eine Wasserzirkulation an der inneren zylindrischen Wand 12 ermöglicht. Ein ringförmiger Befestigungsflansch 16 hält die oberen Enden der inneren und äußeren zylindrischen Wand 12, 14 zusammen. Die innere zylindrische Wand 12 hat eine Bodenwand 13, welche ihr unteres Ende umgibt, um einen Innenbehälter (12, 13) zu bilden. Die äußere zylindrische Wand 14 weist ebenfalls eine Bodenwand 15 auf, welche ihr unteres Ende umgibt und von der Bodenwand 13 beabstandet ist, um einen Außenbehälter (14, 15) zu bilden. Der Außenbehälter (14, 15) ist von dem Innenbehälter (12, 13) beabstandet und bildet eine behälterförmige Kammer 17, die mit Wasser gefüllt werden kann und zirkuliert werden kann, um die Dispersion während des Mahlens zu kühlen.
  • Die äußere zylindrische Wand 14 weist zwei Öffnungen 20 auf, die vorzugsweise genau gegenüber angeordnet sind, und ein Paar Kühlmittel-Verbinder 22, die mit den Öffnungen 20 ausgerichtet sind. Jeder dieser Verbinder 22 kann als Kühlmitteleinlass oder -auslass dienen. Die Verbinder 22 können sich im wesentlichen radial nach außen erstrecken. Das freie Ende jedes Verbinders kann eine Sanitärarmatur aufweisen, welche einen ringförmigen Befestigungsflansch 24 und eine zusätzliche Armatur (im wesentlichen Spiegelbild derselben (nicht dargestellt) beinhaltet, welche angepasst sind, um zum Beispiel mit einer TRI-CLAMP von Tri-Clover Inc. aus Kenosha, WI, geklemmt zu werden. Diese Befestigungsflansche 24 sind im wesentlichen gleich den Befestigungsflanschen 16, 52 konfiguriert, welche den Behälter 10, 10A, 10B, 10C mit dem Motor 100 verbinden. Alle diese Befestigungsflansche 16, 24, 52 können für eine TRI-CLAMP wie unten beschrieben angepasst sein. Jeder dieser Flansche 16, 24, 52 weist eine ringförmige Rille G auf als Sitz einer ringförmigen Dichtung 60, und eine abgeschrägte oder kegelförmige Oberfläche B. Die Befestigungsflansche und die Dichtung 60, welche von der FDA zugelassen ist, die für TRI-CLAMP geeignet sind, sind ebenfalls von Tri-Clover Inc.
  • 2 zeigt eine andere Ausführungsform des doppelwandigen Behälters 10A, welcher im wesentlichen gleich dem in 1 und 1A dargestellten ist. Der Unterschied ist, dass die Bodenwand 13 der inneren zylindrischen Wand 12 in 2 offen ist. Mit anderen Worten hat der alternative Behälter 10A aus 2 keine äußere Bodenwand 15 aus 1A. Der alternative Behälter 10A hat eine Bodenwand 13, welche sich radial nach außen zu der äußeren zylindrischen Wand 14 erstreckt: Die Kammer 17 ist ringförmig statt behälterförmig (2). Die Bodenwand 13 kann einen Kühlkörper oder ein Peltier-Kühlelement (nicht dargestellt) daran befestigt aufweisen. Die Bodenwand 13 kann ebenfalls ein Beobachtungsfenster oder eine Öffnung 205 aufweisen, welche abgedichtet sein kann, oder ein Ventil 210 aufweisen, welches aufgebauten Überschussdruck ablässt und/oder eine Probenentnahme ermöglicht. Auf diese Art können winzigste Mengen der Dispersion herausgenommen und untersucht werden, ohne die Kupplung 50 lösen zu müssen. Alternativ kann die Öffnung abgedichtet werden unter Verwendung eines selbstdichtenden elastischen Materials, welches das Einführen einer Spritze zum Entnehmen von Proben ermöglicht. Das Fenster 205 kann eine schmale Kammer aufweisen, welche sich von dem Boden nach außen erstreckt (nicht dargestellt). Diese Kammer kann eine geringe Menge der Dispersion enthalten, so dass diese durch eine Beobachtungsvorrichtung betrachtet werden kann. Diese Kammer kann so konfiguriert sein, dass die Dispersion konstant zirkuliert wird, wie zum Beispiel durch Platzieren des Fensters 205 an einem Ort, wo sich die Dispersion konstant bewegt.
  • 3 und 3A zeigen eine weitere Ausführungsform des doppelwandigen Behälters 10B, welche im wesentlichen gleich zu der in 1 und 1A dargestellten ist. Der primäre Unterschied ist, dass die äußere Bodenwand 15A in die äußere zylindrische Wand 14 verschraubt (oder abdichtend befestigt) sein kann. In dieser Hinsicht kann die äußere Bodenwand 15A eine ringförmige Rille aufweisen (nicht mit einer Bezugsziffer versehen), welche Sitz für einen O-Ring 74 oder ähnliches ist, um eine bessere Wasserabdichtung vorzusehen. Ein weiterer Unterschied zu den Behältern aus 1 und 1A ist, dass eine Schnellverbindungsarmatur 22A, 24A, 24B verwendet wird. Die Verbindungsstücke 22A sind mit einem Gewinde versehen an den Öffnungen 20 befestigt, die in der äußeren zylindrischen Wand 14 gebildet sind. Für die Verbinder 22A kann ein handelsüblicher Schnellverbinder oder Verbindung 24A, wie beispielsweise ein 1/8" PARKER Serie 60 Schnellverbinder, verwendet werden. Der Schnellverbinder 24A kann mit einem biegsamen Schlauchwiderhaken 24A, wie beispielsweise einem handelsüblichen Schlauchwiderhaken aus rostfreiem Stahl 1/8" NPT × 1/4", verbunden sein Für die doppelwandigen Behälter 10 und 10A können ebenfalls die Schnellverbindungsarmaturen 22A, 24A, 24B statt der oben beschriebenen und in 12 dargestellten Sanitärarmaturen verwendet werden.
  • Alternativ zu dem doppelwandigem Behälter ist ein einwandiger Behälter 10C in 5 und 6 dargestellt. Der einwandige Behälter 10C kann verwendet werden, wenn das zu mahlende Produkt nicht wärmeempfindlich ist, oder um für eine kurze Dauer zu mahlen. Der einwandige Behälter ist gleich dem inneren Behälter (12, 13) des doppelwandigen Behälters 10 gebildet. Ein Kühlkörper (nicht dargestellt) kann an seiner zylindrischen Wand 12 und Bodenwand 13 befestigt werden. Der Kühlkörper kann ebenfalls lüftergekühlt sein. Ein alternatives Kühlsystem kann ein Peltier-Kühlelement sein, welches gemäß der Peltiereffekt-Theorie (Kühlen durch F1ießen eines elektrischen Stroms durch ein Peltier-Element, welches aus zwei verschiedenen Arten von leitendem oder halbleitenden Materialien, die aneinander befestigt sind, hergestellt ist) funktioniert. Ein Peltier-Element mit einem Kühlkörper (Peltier-Kühlelement) kann abnehmbar an dem Behälter befestigt sein.
  • In den Ausführungsformen der 13, 5 und 6 ist der Befestigungsflansch 52 der Kupplung 50 im wesentlichen gleich zu oder komplementär zu dem ringförmigen Befestigungsflansch 16 konfiguriert. Die Befestigungsflansche 16 und 52 sind, wobei sie sich gegenüberstehen, verbunden mit der Dichtung 60, wie beispielsweise einer Tri-Clamp EPDM schwarz, von der FDA zugelassene Dichtung, wobei sie zwischen diesen eingeschoben ist, wie in 1A, 2 und 3A dargestellt. Die Dichtung 60 weist einen ringförmigen unteren Vorsprung 62 und oberen Vorsprung 64 auf, welche in die entsprechenden Rillen G eingreifen, die in den Befestigungsflanschen 16, 52 gebildet sind, und die Flansche 16 und 52 ausrichten. Eine TRI-CLAMP C (siehe 3) kann in den Umfang P und die abgeschrägten Flächen B der Befestigungsflansche 16, 52 eingreifen. Wenn die Flansche ausgerichtet sind, bilden sie einen trapezförmiges Profil. Ein dichtes Umschließen der TRI-CLAMP um den Umfang und die abgeschrägten Flächen B quetscht die Flansche 16, 52 zusammen, um eine abgedichtete Verbindung zu bieten.
  • Die Befestigungsflansche 24 der Verbindungsstücke 22 (1, 1A, 2) können mit ihrer jeweiligen Wasserquelle und den Ableitungsröhren (nicht dargestellt) auf die gleiche Weise verbunden werden, wie der Behälter 10, 10A, 10B, 10C mit der Kupplung 50 verbunden ist, wie soeben beschrieben, unter Verwendung einer Dichtung 60 und einer TRI-CLAMP C.
  • Unter Bezugnahme auf die Ausführungsformen aus 13A, weist die Kupplung 50 ebenfalls einen zylindrischen Teil 54 auf, der sich von ihrem Befestigungsflansch 52 erstreckt. Der Flansch 52 weist eine mittlere Öffnung 56 und eine abgestufte Vertiefung 58 konzentrisch mit der Öffnung 56 auf. Die Vertiefung 58 ist Sitz für eine Dichtung, welche eine Lippendichtung oder eine Gleitringdichtung 70 mit einer komplementären Konfiguration sein kann. Insbesondere kann der Dichtungsring 70 aus PTFE mit einem Wollastonit-Füllstoff hergestellt sein, und kann ein L-förmiges (Querschnitts-) Profil, wie detailliert in 3B dargestellt, aufweisen. Der Dichtungsring 70 kann ebenfalls einen konzentrischen O-Ring 71 oder ähnliches, wie in 3B dargestellt, beinhalten. Die Öffnung 56 ist nur geringfügig größer dimensioniert als die Welle 40 des Rührwerks. Der Dichtungsring 70 ist angepaßt, um in die Welle 40 einzugreifen und diese abzudichten, während es dem Rührwerk 30 ermöglicht wird, sich zu drehen.
  • Unter Bezugnahme auf 1A, 2, 3A ist der zylindrische Abschnitt 54 auf seiner Innenseite mit einem Gewinde versehen, so dass er an dem Motor 100 befestigt werden kann. Insbesondere ist die Kupplung 50 an einer Wellenhalterung 110 befestigt, welche einen ringförmigen Flansch 112 und ein sich nach unten erstreckendes zylindrisches Element 114 aufweist. Das zylindrische Element 114 weist ein äußeres Gewinde auf, um mit dem mit einem Gewinde versehenen zylindrischen Teil 54 der Kupplung 50 verbunden zu werden. Der Flansch 112 ist an dem Motor unter Verwendung von Bolzen 200 oder ähnlichem befestigt. Der Motor 100 kann mit einem Ständer oder einer Befestigung 150 mittels dem Flansch 112 unter Verwendung von Bolzen 200 befestigt werden. Der Ständer 150 ermöglicht, dass der Motor 100 und der Behälter 10, 10A, 10B, 10C vertikal ausgerichtet sind wie in 1, 1A, 2 und 3A dargestellt.
  • Die Wellenhalterung 110 weist ein mittiges Durchgangsloch 115 auf, welches größer dimensioniert ist als die Welle 40. Das entfernte (untere) Ende des zylindrischen Elements 114 weist einen ringförmigen Vorsprung 116 auf, welcher gegen den Dichtungsring 70 (siehe 3B) drückt und den Dichtungsring 70 an seiner Stelle hält. Die Kupplung 50 hat eine ringförmige Endfläche 55, die gegen eine komplementäre Fläche oder Schulter 117 stößt, welche an dem entfernten (unteren) Ende des zylindrischen Elements 114 gebildet ist, angrenzend an den ringförmigen Vorsprung 116. Die Endfläche 55 bietet einen mechanischen Anschlag und hält eine geeignete Dichtungskompression aufrecht, wenn die Kupplung 50 an der Wellenhalterung 110 befestigt ist. In dieser Hinsicht, unter Bezugnahme auf 3A, kann der Befestigungsflansch 52 ebenfalls einen O-Ring 72 beinhalten, welcher in einer ringförmigen Rille 59 angeordnet ist, die an der oberen Endfläche 55 gebildet ist, um zusätzliche Dichtung vorzusehen. Da die Temperatur der Dispersion während des Mahlens steigt, ist vorgesehen, dass sich ausdehnende Luft unter Druck durch den Dichtungsring 70 entweichen kann, wobei die Flüssigkeit abgedichtet bleibt. In diesem Hinblick weist das zylindrische Element 114 eine Auslassöffnung 118 auf, um Luft auszulassen, die durch den Dichtungsring 70 strömt.
  • Die Rotorwelle 40 weist einen Abschnitt mit einem größeren Durchmesser 42 und einen Abschnitt mit einem kleineren Durchmesser 44 und einem freien, mit Gewinde versehenen Ende 45 auf. Ein kegelförmiger Abschnitt 46 erstreckt sich zwischen diesen Abschnitten 42, 44. Der Rotor 30 ist an dem Motor 100 befestigt durch Einsetzen des Abschnitts mit kleinerem Durchmesser 44 in eine hohle Motorwelle 120 und Aufschrauben einer Mutter 49 oder eines Knopfs 49A (3) auf das mit Gewinde versehene Ende 45, welches den kegelförmigen Abschnitt 46 dicht gegen das untere Ende oder die Mündung der hohlen Welle 120 zieht, wodurch die Rührwerk-Welle 40 mit der hohlen Motorwelle 120 zusammengepresst befestigt wird. Die Mutter 49 oder der Knopf 49A können mit einer Sicherheitskappe 47 (3) bedeckt werden, welche unter Verwendung eines Sockels 48 an dem oberen Ende des Motors 100 befestigt werden kann. Die Kappe 47 kann auf den Sockel 48 aufgeschraubt werden. Der kegelförmige Abschnitt 46 erleichtert ebenfalls das Einsetzen der Welle 40 durch den Dichtungsring 70 und verhindert Abnutzung oder Beschädigung des Dichtungsrings 70. Zumindest um einen Abschnitt CP des Wellenteils mit größerem Durchmesser 42, welcher die Dichtung 70 berührt, wird vorzugsweise mit einer Beschichtung beschichtet, die resistent gegen Abnutzung ist, wie beispielsweise eine Hartchrombeschichtung, um Abnutzung vorzubeugen.
  • Obwohl die oben beschriebene Mühle 1 (13B) in einer vertikalen Konfiguration beschrieben und dargestellt wurde, beansprucht die vorliegende Erfindung ebenfalls eine horizontal ausgerichtete Mühle 2 wie in 4 dargestellt. Die horizontal ausgerichtete Mühle 2 ist im wesentlichen gleich zu der vertikal ausgerichteten Mühle 1, welche in 13 dargestellt ist, mit Ausnahme der Behälter- und Kupplungskonfiguration. In der horizontal ausgerichteten Mühle ist ein Befestigungswinkel 160 an dem Motor 100 mittels der Wellenhalterung 110 befestigt, so dass die Mühle 2 stabil in der horizontalen Position getragen wird, wie in 4 dargestellt. In der horizontal ausgerichteten Mühle 2 kann Behälter 10D an dem Motor mittels einer mit Gewinde versehenen Kupplung 16' befestigt werden, und die Welle 40 kann mittels einer einfachen oder doppelten Gleitringdichtung oder Lippenringdichtung 70' (schemenhaft dargestellt) abgedichtet werden.
  • Unter Bezugnahme auf 4 ist der Behälter 10D für die horizontal ausgerichtete Mühle 2 im wesentlichen gleich dem einwandigen Behälter 10C (5 und 6), mit der Ausnahme, dass der Flansch 16 (5 und 6) eine mit Gewinde versehene Kupplung 16' aufweist, welche im wesentlichen gleich der mit Gewinde versehenen Kupplung 50, wie in 13A dargestellt, ist. Der Behälter 10D hat eine offene zylindrische Wand 12, auf einer Seite geschlossen durch Endwand 13. Die mit Gewinde versehene Kupplung 16' ist an dem gegenüberliegenden offenen Ende einstückig oder aus einem Guss gebildet. Der Behälter 10D kann jedoch wie der einwandige Behälter 10C konfiguriert sein, um mit der zuvor beschriebenen Sanitärarmatur verwendet zu werden.
  • Der Behälter 10D ist mit vier Füll-/Ablauf-/Kühlöffnungen P1-P4 nur zu darstellenden Zwecken dargestellt. In der horizontal ausgerichteten Mühle 2 ist nur eine Öffnung erforderlich. Die Öffnungen P2-P4 erstrecken sich radial durch die zylindrische Wand 12 des Behälters 10B, wohingegen Öffnung P1 sich axial von der Endwand 13 des Behälters 10B erstreckt. In einer Ausführungsform kann Behälter 10D eine einzelne obere Einfüllöffnung P2 oder P3 aufweisen In einer solchen Ausführungsform ist es besonders wünschenswert, dass die oberen Öffnungen P2 oder P3 auf oder entlang dem höchsten Punkt der Mahlkammer, das heißt bei einer zwölf-Uhr-Position für einen zylindrischen Behälter 10D, angeordnet sind, da dies ermöglicht, die Kammer so zu befüllen, dass die gesamte Luft aus der Kammer verdrängt wird. Die Abwesenheit von Luft in der Mahlkammer während des Mahlens verhindert die Bildung von Schaum und verbessert die Mahlleistung.
  • Alternativ kann der horizontal ausgerichtete Behälter 10D zwei oder mehr Öffnungen enthalten, wie beispielsweise zwei obere radiale Öffnungen P2 und P3, eine einzelne axiale Öffnung P1 und eine einzelne obere radiale Öffnung P3, oder eine einzelne obere radiale Öffnung P3 und eine einzelne untere radiale Öffnung P4. In solchen Ausführungsformen kann die Dispersion extern durch den Behälter 10D zirkuliert werden, wobei eine Öffnung als Auslass und die andere als Einlass fungiert. Die Dispersion kann während des Zirkulationsvorgangs gekühlt oder aufgefüllt werden. Bei der Verwendung von zwei Öffnungen kann durch die eine die Verfahrensflüssigkeit und/oder das Mahlmittel über einen externen Behälter und eine Pumpe (nicht dargestellt) wieder zugeführt (oder hinzugefügt) werden. Wenn die Mahlmittel in dem Behälter verbleiben müssen, kann die Auslassöffnung mit einem geeigneten Sieb oder Filter ausgestattet werden, um die Mittel während des Vorgangs zurückzuhalten.
  • Unter Bezugnahme auf 513D kann der Rotor 32, 32A-32J (zusammen "32") sowohl für die vertikal als auch die horizontal ausgerichtete Mühle 1, 1A, 2 verschiedene geometrische Konfigurationen haben. Das Rührwerk ist vorzugsweise aus Edelstahl oder Teflon oder Edelstahl mit einer Teflonbeschichtung. In dieser Hinsicht kann die TRI-CLAMP aus 304 Edelstahl hergestellt sein. Die Bestandteile, die mit der Dispersion in Berührung kommen, können aus 316 Edelstahl hergestellt sein. Tatsächlich können alle Metallkomponenten außer der Klemme und dem Motor aus 316 Edelstahl hergestellt sein. Alternativ können alle Metallkomponenten, die mit der Dispersion in Berührung kommen, aus jedem Material hergestellt sein, welches resistent ist gegen Spaltkorrosion, Lochfraß und Spannungskorrosion, wie beispielsweise eine AL-6XN Edelstahllegierung. Eine AL-6XN Legierung erfüllt ASME und ASTM-Spezifikationen und ist von der USDA zur Verwendung als Lebensmittel-Kontaktfläche zugelassen.
  • Der Rotor 32 kann ebenfalls eine Vielzahl von Geometrien, Oberflächenbeschaffenheiten und Oberflächenmodifikationen aufweisen, wie beispielsweise Kanäle oder Vorsprünge, um die Muster der Flüssigkeitsströmung zu ändern. Zum Beispiel kann der Rotor 32 zylindrisch (gerade) sein, wie in 5 dargestellt, oder zylindrisch (kegelförmige Enden T1, T2) wie in 14 und 6 dargestellt. In anderen dargestellten Ausführungsformen kann der Rotor 32 hexagonal (7), gerippt (8), viereckig (9), zylindrisch mit Kanälen (10 und 11), zylindrisch mit Durchgängen (12) und zylindrisch mit einem Hohlraum und Schächten (13- 13D) sein. Alle diese Ausführungsformen können kegelförmige Endflächen T1, T2 aufweisen.
  • Insbesondere weist der hexagonale Rotor 32A (7) sechs Planarseiten 202 auf. Der gerippte Rotor 32B (8) weist hexagonale Seiten 202 wie in 7 dargestellt auf, aber mit sechs Rippen 204, die sich jeweils von der Mitte jeder der sechs Seiten 202 erstrecken. Der viereckige Rotor 32C (9) weist vier Planarseiten 206 auf. Der zylindrische Rotor 32D (10) hat vier Kanäle 208, die senkrecht sind zu jedem angrenzenden Kanal 208. Der zylindrische Rotor 32E (11) ist im wesentlichen identisch zu dem zylindrischen Rotor 32D aus 10, hat aber sechs Kanäle 208 anstelle von vier, welche symmetrisch abgewinkelt und voneinander beabstandet sind. Der zylindrische Rotor 32F (12) hat vier abgewinkelte Durchgänge 210, welche sich von den kegelförmigen oder konischen Endflächen T1, T2 erstrecken. Diese abgewinkelten Durchgänge haben vier Öffnungen an der ersten kegelförmigen Endfläche T1 und vier Öffnungen an der zweiten kegelförmigen Endfläche T2. Ein imaginärer Kreis, welcher die vier Öffnungen an der ersten kegelförmigen Endfläche T1 kreuzt, hat einen größeren Durchmesser als ein imaginärer Kreis, welcher die vier Öffnungen an der zweiten kegelförmigen Endfläche T2 kreuzt.
  • Die zylindrischen Rotoren 32G, 32H, 32I, 32J (1313D) weisen jeweils einen konzentrischen zylindrischen Hohlraum 212 auf, welcher sich zu der zweiten kegelförmigen Fläche T2 öffnet. Abhängig von dem Material und der Mahlmittelgröße können diese Rotoren wenigstens drei (nicht dargestellt) voneinander gleich beabstandete, sich axial erstreckende Flussmodifizierungskanäle 214 aufweisen. Die Rotoren 32G-32J sind jeweils dargestellt mit vier, sechs, acht und neun Kanälen 214. Diese Schächte 214 können ebenfalls abgewinkelt sein wie dargestellt, oder spiralförmig oder schraubenartig konfiguriert sein (nicht dargestellt) in Bezug auf die Rotationsachse. In der Ausführungsform von 13A können vier Kanäle 214 mit 90° abgewinkelt sein in Bezug auf die angrenzenden Kanäle. In der Ausführungsform von 13B können sechs Kanäle 214 mit 60° abgewinkelt sein. In der Ausführungsform von 13C können die acht Kanäle 214 mit 45° abgewinkelt sein. In der Ausführungsform von 13D können die neun Kanäle 214 mit 40° abgewinkelt sein in Bezug auf die Vertikale. In alternativen Ausführungsformen (nicht dargestellt) können die Kanäle 214 sich radial von der Achse des Rotors 41 erstrecken.
  • Die Rotoren 32G-32J der 13A13D können als Pumpe fungieren. Das heißt, dass diese Rotoren Flüssigkeit in den Hohlraum 212 ziehen können und Flüssigkeit nach außen durch die Kanäle 214 hinauslassen können, oder umgekehrt Flüssigkeit durch den Hohlraum in die Kanäle 214 ziehen können und Flüssigkeit nach außen durch den Hohlraum 212 auslassen, abhängig von der Rotationsrichtung, um die Muster der Dispersionsströmung zu modifizieren.
  • In anderen Ausführungsformen (nicht dargestellt) können die Rotoren ebenfalls Stifte, Rührwerkscheiben oder eine Kombination derselben beinhalten Unter Bezugnahme auf den in 16 dargestellten zylindrischen Rotor 32 ist dessen äußere periphere zylindrische Fläche 36 und die innere zylindrische Fläche 12'' der inneren zylindrischen Wand 12 des Behälters 10, 10A, 10B, 10C, 10D so dimensioniert, dass ein kleiner Spalt X vorgesehen wird. Der Spalt X ist vorzugsweise nicht größer als 3 mm und nicht kleiner als 0,3 mm. Im allgemeinen sollte der Spalt X ungefähr 6 mal größer sein als der Durchmesser der Mahlmittel, welche vorzugsweise aus vernetztem Polystyrol oder anderem Polymer, wie in U.S. Patent Nr. 5,718,388 von Czekai et l beschrieben, hergestellt ist. Das größte Reibungsmahlmittel ist vorzugsweise nominal nicht größer als 500 Mikrometer (0,5 mm). Das kleinste beanspruchte Reibungsmahlmittel ist gegenwärtig ungefähr 50 Mikrometer. Trotzdem ist vorgesehen, dass ein kleineres Reibungsmahlmittel zum Mahlen bestimmter nicht löslicher Produkte, wie beispielsweise pharmazeutischer Produkte, geeignet sein kann, was bedeutet, dass der Spalt X entsprechend kleiner gemacht werden kann.
  • Die Behältergröße kann zum Mahlen geringer Mengen der Dispersion variieren. Obwohl die vorliegende Erfindung nicht auf bestimmte Größen begrenzt ist, ist in der bevorzugten Ausführungsform der Innendurchmesser des Behälters zwischen 5/8 Inch bis 4 Inch. Nur zu 1 Beispielzwecken können die Mahlkammer des Behälters 10, 10A, 10B, 10C und 10D und der zylindrische Rotor 32 die in Tabelle 1 und 2 spezifizierten Abmessungen aufweisen.
  • Figure 00200001
  • Figure 00210001
  • Figure 00220001
  • Es wurde erwähnt, dass der Spalt X zwischen dem Rotor 32 und der Innenfläche 12'' der zylindrischen Wand 12 ungefähr 6 mal den Durchmesser des Reibungsmahlmittels sein sollte. Trotzdem kann die Behälter- und Rotorkombination mit 50, 200, 500 und Mischungen aus 50/200, 50/500 oder 50/200/500 Mikrometermittel verwendet werden. Diese Mahlmittel können ebenfalls mit einem Spalt X von 1 mm verwendet werden. Die Rotorgeschwindigkeit entspricht dem Rotordurchmesser, um unterschiedliche Spitzengeschwindigkeiten zu produzieren, welche mit dem Mahlvorgang in Beziehung stehen. Eine zu hohe Spitzengeschwindigkeit kann viel Wärme erzeugen und die Dispersion verdampfen. Eine zu geringe Spitzengewindigkeit verursacht ineffizientes Mahlen.
  • Das kegelförmige Zulaufen der Enden von Rotor 32 wie in 1-4 und 613D dargestellt, kann einen gleichmäßigeren Schub überall in der Mahlkammer vorsehen. Obwohl die Schubgeschwindigkeit zwischen zwei konzentrischen Zylindern relativ konstant ist, wenn der Spalt eng ist, produziert ein Zylinder mit flacher Endfläche (Boden oder Oberseite) eine weniger gleichmäßige Schubspannung. Unter Bezugnahme auf 6 kann, durch Gleichsetzen der Schubgeschwindigkeit für konzentrische Zylinder und einer kegelförmigen Oberfläche T2, welche um eine Behälterfläche 13'' mit flachem Boden dreht, ein Spitzenwinkel β = arc tan (1 – DR/DC), berechnet werden, wobei DR eine äußere zylindrische Fläche 36 des Rotors 32 darstellt und DC eine innere zylindrische Fläche 12'' des Behälters 10, 10A, 10B, 10C, 10D darstellt. Idealerweise sollte der Kegel den Boden (oder die Oberseite oder die Enden) "berühren", um einen konstanten Schub aufrecht zu erhalten Dies ist jedoch nicht praktisch. Stattdessen wird ein Kegel gestutzt, wobei ein Spalt d zwischen der stumpfen Bodenfläche T2 und der gegenüberliegenden Bodenbehälterfläche 13'' gebildet wird. Der Spalt d ist vorzugsweise definiert durch DT/2 × tanβ, wobei DT/2 der Abstand zwischen der Mitte der Rotation und der Stumpfungskante ist. Wenn DT/2 ausreichend schmal ist im Vergleich zu DR/2, kann ein im wesentlichen gleichförmiger Schub aufrecht erhalten werden. Eine gleichmäßige Schubgeschwindigkeit würde es dem Benutzer ermöglichen, die Schubwirkung bei dem Mahlen von Kolloiddispersionen besser abzuschätzen, obwohl konstanter Schub in der Mühle nicht erforderlich ist, um eine Kolloiddispersion zu produzieren. Ein weiterer Vorteil von einer abgestumpften Bodenfläche T2 ist, dass diese die Anhäufung von suspendierten Partikeln auf dem Boden in der Nähe der Rotationsmitte, wo die Geschwindigkeit am geringsten ist, zu verhindern.
  • U.S. Patent Nrn. 5,4145,786 von Liversidge et al, 5,517,187 von Bruno et al und 5,718,388 und 5862,999 von Czekai et al offenbaren das Mahlen pharmazeutischer Produkte unter Verwendung von polymerischen Mahlmitteln. Die Patente offenbaren weiter Dispersionszusammensetzungen für ein nasses Mahlen mit Mahlmittel. Die Offenbarungen dieser Patente werden hier durch Bezugnahme eingeschlossen.
  • Im Betrieb der vertikal ausgerichteten Mühle 1, 1A wird eine geeignete Dispersionszusammensetzung, welche die Reibungsmittel und das zu mahlende Produkt enthält, zubereitet, welche gemäß den vorgenannten Patenten zubereitet werden kann. Die Dispersion wird in den Behälter 10, 10A, 10B, 10C gegossen bis zu einer Höhe, dass die Dispersion bis zum Rand oder der Oberfläche 61 (siehe 5 und 6) der Dichtung 60 aufgefüllt (oder sogar zum Überlaufen gebracht) wird, wenn der Rotor 30 vollständig in den Behälter 10 eingesetzt ist, um das Einschließen von Luft in dem Behälter zu minimieren. Nach dem Einfüllen einer geeigneten Menge der Dispersion in den Behälter 10, 10A, 10C wird der Behälter mit der Kupplung 50 ausgerichtet, welche an der Wellenhalterung 110 vorbefestigt ist, und angehoben, bis der Behälter und die Kupplungsflansche 16, 52 miteinander in einer Linie sind. Die miteinander ausgerichteten Kupplungsflansche 16, 52 werden unter Verwendung von beispielsweise einer TRI-CLAMP C oder ähnlichem zusammengehalten, welche den Behälter 10, 10A, 10B, 10C mit der Kupplung 50 verbindet und die Dispersion abdichtet. Gleichermaßen werden die Verbinder 22, 22A jeweils mit einem Kühlmitteleinlass und -auslass verbunden unter Verwendung von zwei TRI-CLAMPs oder Schnellverbindung 24A, jeweils eine für Verbinder 22, 22A. Kühlmittel, wie beispielsweise Wasser, wird zirkuliert, um den Behälter 10, 10A, 10B, 10C zu kühlen. Die Motorsteuerung 101 kann eingestellt werden, um den Rotor für eine vorbestimmte Zeitspanne zu rotieren, abhängig von der Dispersionszusammensetzung.
  • Da die Kupplung 50 den Behälter 10, 10A, 10B, 10C abdichtet und da nur eine sehr geringe Menge von Luft in dem Behälter eingeschlossen ist, werden Strudel oder Probleme mit Verunreinigung minimiert oder vermieden. Dementsprechend kann die Mühle gemäß der vorliegenden Erfindung ein Schäumen der Dispersionszusammensetzung verhindern. Da weiter der Behälter gekühlt wird, entweder durch den Kühlungsmantel oder durch Zirkulieren der Dispersion, kann der Rotor 32 schneller drehen. Dementsprechend kann eine höhere Energie auf die Dispersion übertragen werden.
  • Im Betrieb der horizontal ausgerichteten Mühle 2 wird der Behälter 10D zuerst an der Wellenhalterung 110 befestigt, entweder mit einer mit Gewinde versehenen Kupplung 16' (wie in 4 dargestellt) oder einer Sanitärarmatur (wie in 13 dargestellt) und damit, dass der Rotor 32 in dem Behälter 10D angeordnet ist wie in 4 dargestellt. Die Dispersionszusammensetzung, welche die Reibungsmittel und das zu mahlende Produkt enthält, wird durch die obere Öffnung P2 oder P3 (wobei nur eine erforderlich ist) eingegossen oder injiziert, bis alle oder im wesentlichen die gesamte Luft durch die Dispersion ersetzt ist. Die Motorsteuerung 101 kann dann eingestellt werden, um den Rotor 32 für ein vorbestimmte Zeitspanne zu rotieren, abhängig von der Dispersionszusammensetzung. Wenn Behälter 10D mehrere Öffnungen, wie beispielsweise P1, P3 oder P2, P3 oder P3, P4 aufweist, kann die Dispersion über einen externen Behälter und Pumpe (nicht dargestellt) während des Mahlvorgangs zirkuliert werden.
  • Da die gesamte oder im wesentlichen die gesamte Luft in der horizontal ausgerichteten Mühle 2 ersetzt werden kann, werden Probleme mit Strudeln und Verunreinigung minimiert oder vermieden. Dementsprechend kann die Mühle gemäß der vorliegenden Erfindung ein Schäumen der Dispersionszusammensetzung verhindern. Da weiter die Dispersion zirkuliert werden kann, wobei sie mit einem externen Kühlsystem gekühlt werden kann, kann der Rotor schneller drehen, und eine hohe Energie kann auf die Dispersion übertragen werden. Des weiteren kann die Dispersion aufgefrischt werden oder in Teilen hergestellt werden oder geprüft werden, ohne dass der Behälter 10D von der Wellenhalterung 110 entfernt werden muss.
  • Die pharmazeutischen Produkte beinhalten die in den vorgenannten Patenten, welche hier durch Bezugnahme eingeschlossen sind, beschriebenen Produkte, und alle von Menschen oder Tieren einnehmbaren Produkte und kosmetische Produkte.
  • Anhand der Offenbarung der vorliegenden Erfindung kann ein Durchschnittfachmann erkennen, dass weitere Ausführungsformen und Modifikationen in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen. Dementsprechend sind alle Modifikationen, die ein Durchschnittsfachmann anhand der vorliegenden Offenbarung vornehmen kann, in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung als weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung einzuschließen. Der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung wird dementsprechend durch die beigefügten Patentansprüche definiert.

Claims (82)

  1. Kleinmühle zum Mahlen eines pharmazeutischen Produktes, welche aufweist: (a) eine Wellenhalterung (110); (b) eine drehbare Welle (120), welche zum Drehen um die Wellenhalterung (110) befestigt ist; (c) einen relativ kleinen Behälter (10) mit einer Öffnung; (d) ein Rührwerk (30) mit einem Rotor (32) und einer Rotorwelle (40), welche sich von dem Rotor (32) erstreckt, wobei die Welle (40) mit der drehbaren Welle (120) verbunden ist und der Rotor (32) so bemessen ist, dass er in den Behälter (10) eingesetzt werden kann mit einem kleinen Spalt, der zwischen einer äußeren drehenden Fläche des Rotors (32) und einer Innenfläche des Behälters (10) gebildet ist; (e) eine Kupplung (50), welche abnehmbar den Behälter mit der Wellenhalterung verbindet, wobei die Kupplung eine Öffnung (56) aufweist, durch welche sich die Rotorwelle erstreckt, wobei die Wellenhalterung die Behälteröffnung abdichtet, um die Dispersion in dem Behälter zu verschließen, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt in einer flüssigen Dispersion ist, die Reibungsmahlmittel enthält.
  2. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, welche weiter ein mit dem Behälter verbundenes Kühlsystem aufweist.
  3. Kleinmühle gemäß Anspruch 2, wobei der Behälter einen zylindrischen Innenbehälter (12) und einen Außenbehälter (14) aufweist, welcher von dem Innenbehälter beabstandet ist und diesen umgibt und welcher eine Kammer (17) dazwischen bildet, und einen Flansch (24), der die Enden derselben verbindet, wobei der Außenbehälter wenigstens einen ersten und zweiten Durchlass (20) aufweist, welche mit der Kammer (17) in Verbindung stehen, wobei das Kühlsystem den Außenbehälter mit dem ersten und zweiten Durchlass (20) umfasst, was dazu geeignet ist, Kühlflüssigkeit zirkulieren zu lassen.
  4. Kleinmühle gemäß Anspruch 2, wobei das Kühlsystem eine Mehrzahl von Öffnungen an dem Behälter aufweist, um die Dispersion in Zirkulation zu versetzen.
  5. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei der Behälter vertikal ausgerichtet ist.
  6. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei der Behälter horizontal ausgerichtet ist.
  7. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Kupplung (50) einen Gewindeabschnitt aufweist, um abnehmbar an der Wellenhalterung angebracht zu werden, und einen Flanschabschnitt, um abnehmbar mit dem Behälter gekoppelt zu werden.
  8. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Kupplung (50) einstückig mit dem Behälter gebildet ist und einen Gewindeabschnitt (54) aufweist, um abnehmbar an der Wellenhalterung (110) befestigt zu werden.
  9. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei der Behälter wenigstens eine Öffnung beinhaltet, durch welche die Dispersion eingefüllt wird.
  10. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei der Behälter wenigstens zwei Öffnungen beinhaltet, durch welche die Dispersion in Zirkulation versetzt wird.
  11. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Welle (120) eine Motorwelle eines Motors (100) ist, wobei der Motor ein Motor mit veränderbarer Geschwindigkeit ist und eine Höchstgeschwindigkeit von 6000 U/min aufweist.
  12. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei das Verhältnis des Abstands zwischen dem äußeren Umfang des Rotors (32) und der Innenfläche des Behälters (10) zu der nominalen Größe der Reibungsmahlmittel ungefähr 6 zu 1 ist.
  13. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei der Rotor (32) zylindrisch ist und der Behälter zylindrisch ist, wobei der kleine Spalt nicht größer als 3 mm ist.
  14. Kleinmühle gemäß Anspruch 13, wobei der Rotor (32) zylindrisch ist, der Behälter (10) zylindrisch ist, und der kleine Spalt nicht größer als 1 mm ist.
  15. Kleinmühle gemäß Anspruch 13, wobei der zylindrische Rotor (32) kegelförmige Endflächen aufweist.
  16. Kleinmühle gemäß Anspruch 15, wobei der zylindrische Rotor (32) einen Hohlraum und mehrere Schächte aufweist, die sich zwischen einer Innenfläche des Hohlraums und einer Außenfläche des zylindrischen Rotors erstrecken.
  17. Kleinmühle gemäß Anspruch 15, wobei der zylindrische Rotor (32) eine Mehrzahl von Kanälen aufweist, die sich zu einer Außenfläche des zylindrischen Rotors erstrecken.
  18. Kleinmühle gemäß Anspruch 15, wobei der zylindrische Rotor eine Mehrzahl von Durchgängen aufweist, die sich zwischen den kegelförmigen Endflächen des zylindrischen Rotors erstrecken.
  19. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei während des Mahlvorgangs im wesentlichen gleichmäßiger Schub überall in der Mahlkammer aufrechterhalten wird.
  20. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Reibungsmittel aus einer Gruppe gewählt sind, die aus Mitteln aus Polymer, Polystyrol und querverbundenem Polystyrol besteht.
  21. Kleinmühle gemäß Anspruch 20, wobei die Reibungsmittel polymer sind.
  22. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Reibungsmittel eine nominale Größe haben, die nicht größer als 500 Mikrometer ist.
  23. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Reibungsmittel eine nominale Größe haben, die nicht größer als 200 Mikrometer ist.
  24. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Reibungsmittel eine nominale Größe von ungefähr 50 Mikrometern oder größer haben.
  25. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Reibungsmittel nominale Größen aufweisen, die aus der Gruppe gewählt sind, die aus ungefähr 50 Mikrometer, ungefähr 200 Mikrometer, ungefähr 500 Mikrometer und einer Mischung derselben besteht.
  26. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei die Reibungsmittel nominale Größen aufweisen, die aus der Gruppe gewählt sind, die aus ungefähr 50 Mikrometer oder größer, ungefähr 200 Mikrometer oder größer, nicht größer als ungefähr 500 Mikrometer und einer Mischung derselben besteht.
  27. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei das pharmazeutische Produkt eine wärmeempfindliches Produkt ist.
  28. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei das pharmazeutische Produkt ein Produkt zur Einnahme durch Menschen oder Tiere ist.
  29. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei das pharmazeutische Produkt ein kosmetisches Produkt ist.
  30. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei nach Beenden des Mahlvorgangs das Produkt eine Partikelgröße im Bereich von Mikrometern bis Nanometern aufweist.
  31. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 32,5 ml beträgt.
  32. Kleinmühle gemäß Anspruch 31, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 29 ml beträgt.
  33. Kleinmühle gemäß Anspruch 32, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 21,4 ml beträgt.
  34. Kleinmühle gemäß Anspruch 33, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 19,5 ml beträgt.
  35. Kleinmühle gemäß Anspruch 34, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 12,3 ml beträgt.
  36. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 22,8 ml beträgt.
  37. Kleinmühle gemäß Anspruch 36, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 20,3 ml beträgt.
  38. Kleinmühle gemäß Anspruch 37, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 15,0 ml beträgt.
  39. Kleinmühle gemäß Anspruch 38, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 13,6 ml beträgt.
  40. Kleinmühle gemäß Anspruch 1, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 15,0 ml beträgt.
  41. Kleinmühle gemäß Anspruch 40, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 13,3 ml beträgt.
  42. Kleinmühle gemäß Anspruch 41, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 9,8 ml beträgt.
  43. Kleinmühle gemäß Anspruch 42, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 8,9 ml beträgt.
  44. Verfahren zum Mahlen eines pharmazeutischen Produktes, welches aufweist: (a) Bereitstellen einer flüssigen Dispersion, welche das zu mahlende Produkt und Reibungsmahlmittel mit einer nominalen Größe von nicht größer als 500 Mikrometer aufweist; (b) Einfüllen der Dispersion in einen zylindrischen Behälter; (c) Bereitstellen eines Rührwerks und einer Kupplung, welche den Behälter verschließt, wobei die Kupplung eine Öffnung aufweist, durch welche sich ein Teil des Rührwerks erstreckt, und das Rührwerk einen zylindrischen Rotor aufweist und eine Welle, die sich von demselben erstreckt, wobei der zylindrische Rotor so bemessen ist, dass ein Spalt von nicht größer als 3 mm zwischen einer äußeren Rotationsfläche des Rotors und einer Innenfläche des Behälters gebildet wird; (d) Einsetzen eines Rührwerks in den zylindrischen Behälter und abdichtendes Verschließen der Kupplung, wobei der Behälter gefüllt ist, sodass die Dispersion im wesentlichen vollständig die Luft in dem Behälter entfernt, wenn das Rührwerk vollständig in den Behälter eingesetzt ist; und (e) Rotieren des Rührwerks für eine vorbestimmte Zeitspanne.
  45. Verfahren gemäß Anspruch 44, welches weiter Kühlen des Behälters beinhaltet.
  46. Verfahren gemäß Anspruch 45, wobei der Behälter gekühlt wird durch Ummanteln des Behälters und durch Fließen von Wasser zwischen dem Mantel und dem Behälter.
  47. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel aus einer Gruppe gewählt sind, die aus Mitteln aus Polymer, Polystyrol und querverbundenem Polystyrol besteht.
  48. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel polymer sind.
  49. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel eine nominale Größe haben, die nicht größer als 500 Mikrometer ist.
  50. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel eine nominale Größe haben, die nicht größer als 200 Mikrometer ist.
  51. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel eine nominale Größe von ungefähr 50 Mikrometern oder größer haben.
  52. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel nominale Größen aufweisen, die aus der Gruppe gewählt sind, die aus ungefähr 50 Mikrometer, ungefähr 200 Mikrometer, ungefähr 500 Mikrometer und einer Mischung derselben besteht.
  53. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Reibungsmittel nominale Größen aufweisen, die aus der Gruppe gewählt sind, die aus ungefähr 50 Mikrometer oder größer, ungefähr 200 Mikrometer oder größer, nicht größer als ungefähr 500 Mikrometer und einer Mischung derselben besteht.
  54. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei das pharmazeutische Produkt eine wärmeempfindliches Produkt ist.
  55. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei das pharmazeutische Produkt ein Produkt zur Einnahme durch Menschen oder Tiere ist.
  56. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei das pharmazeutische Produkt ein kosmetisches Produkt ist.
  57. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei das Verhältnis des Abstands zwischen dem äußeren Umfang des zylindrischen Rotors und der Innenfläche des Behälters zu der nominalen Größe der Reibungsmahlmittel ungefähr 6 zu 1 ist.
  58. Verfahren gemäß Anspruch 44, welches weiter Aufrechterhalten von im wesentlichen gleichmäßigen Schub überall in der Mahlkammer aufweist.
  59. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei nach Beenden des Mahlvorgangs das Produkt eine Partikelgröße im Bereich von Mikrometern bis Nanometern aufweist.
  60. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei der Behälter vertikal ausgerichtet ist.
  61. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei der Behälter horizontal ausgerichtet ist.
  62. Verfahren gemäß Anspruch 44, welches weiter externes Zirkulieren der Dispersion beinhaltet.
  63. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Dispersion im Behälter während des Rotierens des Rührwerks zurückgehalten wird.
  64. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die Dispersion dem Behälter während des Rotierens des Rührwerks wieder zugeführt wird.
  65. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei die vorbestimmte Zeitspanne des Rotierens des Rührwerks einige Stunden oder weniger beträgt.
  66. Verfahren gemäß Anspruch 44, welches weiter Minimieren von Wirbeln während des Rotierens des Rührwerks aufweist.
  67. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei weiter Schäumen der Dispersion verhindert wird.
  68. Verfahren gemäß Anspruch 44, welches weiter Minimieren oder Vermeiden von Kontaminieren der Dispersion aufweist.
  69. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei das Arbeitsvolumen des Behälters ungefähr 11,8 ml beträgt.
  70. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 32,5 ml beträgt.
  71. Verfahren gemäß Anspruch 70, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 29 ml beträgt.
  72. Verfahren gemäß Anspruch 71, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 21,4 ml beträgt.
  73. Verfahren gemäß Anspruch 72, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 19,5 ml beträgt.
  74. Verfahren gemäß Anspruch 73, wobei das Arbeitsvolumen der Mühle ungefähr 11,8 ml bis ungefähr 12,3 ml beträgt.
  75. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 22,8 ml beträgt.
  76. Verfahren gemäß Anspruch 75, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 20,3 ml beträgt.
  77. Verfahren gemäß Anspruch 76, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 15,0 ml beträgt.
  78. Verfahren gemäß Anspruch 77, wobei bei 50% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 8,3 ml bis ungefähr 13,6 ml beträgt.
  79. Verfahren gemäß Anspruch 44, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 15,0 ml beträgt.
  80. Verfahren gemäß Anspruch 79, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 13,3 ml beträgt.
  81. Verfahren gemäß Anspruch 80, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 9,8 ml beträgt.
  82. Verfahren gemäß Anspruch 81, wobei bei 90% Reibungsmittelbeladung das Dispersionsvolumen ungefähr 5,4 ml bis ungefähr 8,9 ml beträgt.
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