DE60012958T2 - Einrichtung zur Distraktion des Zwischenwirbelraums - Google Patents

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DE60012958T2
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    • A61B17/02Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for holding wounds open; Tractors
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf chirurgische Verfahrensweisen zur Stabilisierung der Wirbelsäule und insbesondere auf das Instrumentarium und die technischen Verfahren zur Vorbereitung eines intervertebralen Bandscheibenraums auf das Einsetzen eines spinalen Implantats zwischen benachbarte Wirbel.
  • Verschiedene chirurgische Verfahren sind für die Implantation von Fusionsvorrichtungen in dem Bandscheibenraum erdacht worden. Diese Verfahren umfassen anteriore, laterale, postero-laterale und posteriore Zugänge zum betroffenen Bandscheibenraum. Viele herkömmliche chirurgische Verfahren zur Behebung von pathologischen Befunden des Bandscheibenraums können erhebliche Verletzungen an den dazwischen liegenden Geweben verursachen. Diese offenen Verfahren erfordern häufig einen langen Schnitt, ausgedehntes Ablösen der Muskeln, verlängerte Retraktion der Gewebe, Denervierung und Devaskularisierung des Gewebes. Die meisten dieser Verfahren erfordern mehrere Stunden Zeit im OP-Saal und postoperativ mehrere Wochen Erholungszeit infolge der Anwendung einer Vollnarkose und der Gewebszerstörung während des chirurgischen Verfahrens. In einigen Fällen führen diese invasiven Verfahren zu dauerhafter Narbenbildung und Schmerz, der stärker als der Schmerz, der zu der chirurgischen Intervention geführt hat, sein kann. Instrumente, die bei offenen Verfahren verwendet werden können und die Zerreißung des Gewebes und der Nerven, die den Bandscheibenraum umgeben, mög lichst gering halten, aber dennoch während des offenen Verfahrens eine sichere und effektive Vorbereitung des Bandscheibenraums ermöglichen, wären daher wünschenswert.
  • Minimal invasive chirurgische Techniken sind besonders für spinale und neurochirurgische Anwendungen wünschenswert, da der Zugang zu tief im Körper liegenden Stellen notwendig ist und die Gefahr einer Schädigung lebenswichtiger dazwischen liegender Gewebe besteht. Die Entwicklung von perkutanen spinalen Verfahren hat eine bedeutende Verbesserung für die Verringerung der Erholungszeit und des postoperativen Schmerzes erbracht, da sie, falls überhaupt, eine minimale Muskeldissektion erfordern und in Lokalanästhesie durchgeführt werden können. Ein Nachteil, der mit minimal invasiven Verfahren verknüpft ist, ist die relativ geringe Menge an Arbeitsraum, die dem Chirurgen neben der Kanüle oder der Hülse, die den Zugang zur Operationsstelle schaffen, zur Verfügung steht.
  • Was folglich benötigt wird, sind Instrumente und Techniken, die eine sichere und effektive Vorbereitung des Bandscheibenraumes und Implantateinsetzung ermöglichen, während sie die Verletzung des Gewebes, das die Operationsstelle umgibt, möglichst gering halten. Obwohl die neueren Techniken und Instrumentarien einen Vorteil gegenüber den früheren chirurgischen Verfahrensweisen zur Vorbereitung des Bandscheibenraums auf das Einsetzen von spinalen Implantaten darstellen, bleibt der Bedarf an Verbesserung dennoch bestehen. Die vorliegende Erfindung ist auf diese und weitere Bedürfnisse ausgerichtet und schafft geeignete Verfahren und Instrumente zur Verwendung bei der Vorbereitung eines Bandscheibenraums auf das Einsetzen eines Implantats.
  • WO-1-9804202, die den nächsten Stand der Technik repräsentiert, offenbart eine Unterlegscheibenanordnung zur Aufrechterhaltung einer Distraktion eines Bandscheibenraums. Die Unterlegscheibe weist im Allgemeinen eine Form nach Anspruch 1 auf, aber es ist nicht angegeben, dass der Schaft bei normalem Gebrauch biegbar ist. Die Unterlegscheibe wird mittels eines Betätigers, der einen Kanal aufweist, eingesetzt, wobei der Betätiger auf Schlitzen an dem Schaft befestigt ist.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Unterlegscheibenanordnung für einen spinalen Bandscheibenraum nach Anspruch 1. Die Unterlegscheibenanordnung umfasst eine Unterlegscheibe und einen Betätiger, um die Unterlegscheibe in den auseinander gezogenen Bandscheibenraum zu treiben. Der Betätiger weist an seinem distalen Ende einen Kanal auf, der gleitend um den Schaft der Unterlegscheibe angeordnet ist. Der Kanal weist ein Betätigerende auf, das die Schulter beaufschlagt, wenn der Betätiger manipuliert bzw. betätigt wird, um die Unterlegscheibe zu beaufschlagen und die Lamelle bis zu einer gewünschten Tiefe in den Bandscheibenraum zu treiben.
  • In einer Ausführungsform besitzt die Lamelle ein Höhe/Dicke-Verhältnis, das größer als 3 ist. In einer weiteren Ausführungsform ist das vordere Ende der Lamelle gerundet ausgebildet. In einer nochmals weiteren Ausführungsform weist das hintere Ende der Lamelle ein Paar von Schultern an der Verbindung mit dem Schaft auf. In einer anderen Ausführungsform weist der Schaft ein zweites Ende auf, das für die Verbindung mit einem Arm, der mit einem Operationstisch in Eingriff ist, gestaltet ist. In einer nochmals anderen Ausführungsform wird die Unterlegscheibe bei einem endoskopisch assistierten Zugang verwendet, und der Schaft weist eine ausreichende Länge auf, um sich durch eine Kanüle zu erstrecken.
  • Mit der vorliegenden Erfindung verbundene Ziele und Vorteile gehen aus der folgenden Beschreibung, die ausschließlich beispielhaft gegeben wird, hervor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1(a) ist eine Draufsicht einer Unterlegscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 1(b) ist eine Seitenansicht der Unterlegscheibe nach 1(a).
  • 2(a) ist eine Draufsicht einer Unterlegscheibe einer weiteren Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2(b) ist eine Seitenansicht der Unterlegscheibe nach 2(a).
  • 3(a) ist eine Draufsicht eines Betätigers nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung.
  • 3(b) ist eine Seitenansicht des Betätigers nach 3(a).
  • 3(c) ist eine Stirnansicht des Betätigers nach 3(a).
  • 4(a) ist eine Draufsicht eines Betätigers einer weiteren Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 4(b) ist eine Seitenansicht des Betätigers nach 4(a).
  • 4(c) ist eine Stirnansicht des Betätigers nach 4(a).
  • 5 ist eine Seitenansicht einer Unterlegscheibe gemäß 1(a), die zwischen zwei benachbarten Wirbeln in den Bandscheibenraum eingesetzt worden ist.
  • 6 ist eine Seitenansicht von chirurgischen Instrumenten, die bei einem offenen posterioren Zugang zur Wirbelsäule mit der Unterlegscheibe nach 1(a) verwendet werden.
  • 7 ist eine Seitenansicht der Unterlegscheibe nach 2(a), die durch eine Kanüle in den Bandscheibenraum zwischen benachbarten Wirbeln eingesetzt worden ist.
  • 8 ist eine Seitenansicht einer Lamelle einer alternativen Ausführungsform für die Unterlegscheibe nach 1(a) .
  • 9 ist eine Seitenansicht einer Lamelle einer alternativen Ausführungsform für die Unterlegscheibe nach 2(a).
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Zur Förderung des Verständnisses der Grundsätze der Erfindung wird nun auf die in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen Bezug genommen, wobei eine spezifische Sprache gebraucht wird, um dieselben zu beschreiben. Dennoch ist damit selbstverständlich keine Einschränkung des Umfangs der Erfindung beabsichtigt; die Erfindung ist in den angehängten Ansprüchen definiert.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Instrumente zur Vorbereitung bzw. Bereitstellung eines Bandscheibenraums auf das Einsetzen eines spinalen Implantats in den Bandscheibenraum. Obwohl die hier offenbarten Instrumente selbstverständlich viele Verwendungszwecke haben, sollen sie zur Durchführung spinaler chirurgischer Verfahren mit im Allgemeinen anterioren, posterioren, postero-lateralen und transforaminalen Zugängen zur Wirbelsäule verwendet werden können. Die Instrumente finden Anwendung in den Verfahren für die zervikalen, lumbalen und thorakalen Bereiche der Wirbelsäule. Derartige Verfahren, die die Instrumente der vorliegenden Erfindung nutzen, schließen üblicherweise die Vorbereitung des Bandscheibenraumes und der Wirbelkörper auf das Einsetzen der spinalen Implantate oder anderer Vorrichtungen ein, sind aber nicht darauf beschränkt.
  • In den 1(a) und 1(b) ist zunächst eine Unterlegscheibe nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Unterlegscheibe 10 umfasst einen Schaft 12, der mit einer Lamelle 14 bzw. Klinge verbunden ist. Die Lamelle 14 weist eine erste Seitenfläche 15a und eine zweite Seitenfläche 15b auf. Obwohl die Lamelle 14 als flache Lamelle gezeigt ist, soll jede einer Vielzahl von Lamellenformen in Verbindung mit dem Schaft 12 der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Ein proximales Ende 16 des Schafts 12 umfasst ein Paar von Zinken 18, die zwischen sich einen Schlitz 19 begrenzen. Der Schaft 12 weist gegenüberliegende flache Seitenflächen 13a und 13b entlang der Länge des Schafts 12 auf. Die Seitenflächen 13a und 13b liegen mit den Seitenflächen 15a bzw. 15b der Lamelle 14 in derselben Ebene und erstrecken sich im Allgemeinen parallel zur Achse A. Der Schaft 12 ist in beide Richtungen weg von einer Ebene, die sich durch die Achse A und parallel zu den Seitenflächen 13a und 13b erstreckt, biegbar. Dies erlaubt, dass der Schaft 12 von der Operationsstelle weg gebogen werden kann, wie es vom Chirurg benötigt wird. Der Schaft 12 kann gebogen werden, um mit einem Operationstisch, der den Patienten trägt, in Eingriff zu gelangen. Die Zinken 18 sind zur Befestigung an dem Arm, der am Tisch angebracht ist, gestaltet. Es kommen weitere, im Ermessen des Fachmanns liegende Konfigurationen des proximalen Endes des Schafts 12, die die Befestigung der Unterlegscheibe 10 an einem am Tisch angebrachten Arm ermöglichen, in Betracht.
  • Die Lamelle 14 besitzt eine obere Fläche 14a, um mit der oberen Wirbeldeckplatte im Bandscheibenraum in Kontakt zu gelangen, und eine untere Fläche 14b, um mit der unteren Wirbeldeckplatte im Bandscheibenraum in Kontakt zu gelan gen. Die Lamelle 14 weist ein vorderes Ende 20, das sich zwischen der oberen Fläche 14a und der unteren Fläche 14b erstreckt, auf. Vorzugsweise ist das vordere Ende 20 gerundet ausgebildet, um das Einsetzen der Lamelle 14 in den Bandscheibenraum zu erleichtern. Die Lamelle 14 umfasst außerdem ein Paar von Schultern 22a und 22b. Eine Schulter 22a erstreckt sich zwischen dem Schaft 12 und der oberen Fläche 14a, und die andere Schulter 22b erstreckt sich zwischen dem Schaft 12 und der unteren Fläche 14b. In einer Ausführungsform umfassen die Schultern 22a und 22b Flansche 24a und 24b, die sich über die obere Fläche 14a bzw. die untere Fläche 14b hinaus erstrecken. Vorzugsweise sind die Flansche 24a und 24b gerundet ausgebildet und fungieren als ein Tiefenstopp, um dem Einsetzen der Lamelle 14 in den Bandscheibenraum Widerstand entgegenzusetzen, wenn die Flansche 24a und 24b mit den Wirbelkörpern in Kontakt gelangen. Wenn die Lamelle 14 in den Bandscheibenraum eingesetzt wird, schützen die erste Seitenfläche 15a und die zweite Seitenfläche 15b den Bandscheibenraum und verhindern während der folgenden chirurgischen Verfahren die Wanderung von Gewebe und anderem anatomischen Material von lateral in den Bandscheibenraum.
  • Die Lamelle 14 hat eine Länge l, die sich zwischen dem vorderen Ende 20 und den Flanschen 24 erstreckt. Vorzugsweise wird die Länge l auf Grundlage der Tiefe des Bandscheibenraums und der gewünschten Einsetztiefe der Lamelle 14 gewählt. Die Lamelle hat außerdem eine Höhe h1 zwischen der oberen Fläche 14a und der unteren Fläche 14b. Die Höhe h1 wird vorzugsweise auf Grundlage der Höhe des Bandscheibenraums zwischen den Deckplatten der be nachbarten Wirbel, nachdem der Bandscheibenraum abschließend auseinander gezogen worden ist, gewählt. Die Lamelle 14 hat eine Dicke t2, die zwischen der ersten Seitenfläche 15a und der zweiten Seitenfläche 15b gemessen wird. In einer Form ist vorgesehen, dass das Verhältnis der Höhe h1 zur Dicke t1 größer als etwa 3,0 ist. In einer weiteren bevorzugten Form ist dieses Verhältnis größer als etwa 5,0. Der Schaft 12 hat eine Höhe h2 und eine Dicke t2, die gleich der Dicke t1 ist. Hier ist jedoch vorgesehen, dass die Dicken t1 und t2 verschiedene Werte aufweisen können und dass die Seitenflächen 13a und/oder 13b nicht in derselben Ebene wie die Seitenflächen 15a und 15b der Lamelle 14 liegen, sondern sich vielmehr in parallelen Ebenen erstrecken. Vorzugsweise ist die Höhe h1 der Lamelle 14 größer als die Höhe h2 des Schafts 12.
  • In den 2(a)2(b) ist nun eine weitere Ausführungsform der Unterlegscheibe der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Unterlegscheibe 30 umfasst einen Schaft 32, der mit einer Lamelle 34 verbunden ist. Die Lamelle 34 weist eine erste Seitenfläche 35a und eine zweite Seitenfläche 35b auf. Obwohl die Lamelle 34 als flache Lamelle gezeigt ist, soll jede einer Vielzahl von Lamellenformen in Verbindung mit dem Schaft 32 der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Der Schaft 32 erstreckt sich bis zum proximalen Ende 36. Der Schaft 32 weist gegenüberliegende flache Seitenflächen 33a und 33b entlang der Länge des Schafts 32 auf. Die Seitenflächen 33a und 33b liegen mit den Seitenflächen 35a bzw. 35b der Lamelle 34 in derselben Ebene und erstrecken sich im Allgemeinen parallel zur Achse A. Der Schaft 32 ist in beide Richtungen weg von einer Ebene, die sich durch die Achse A und parallel zu den Seitenflächen 33a und 33b erstreckt, biegbar. Dies ermöglicht, dass der Schaft 32 von der Operationsstelle weg gebogen werden kann, wie es vom Chirurg benötigt wird.
  • Die Lamelle 34 besitzt eine obere Fläche 34a, um mit der oberen Wirbeldeckplatte im Bandscheibenraum in Kontakt zu gelangen, und eine untere Fläche 34b, um mit der unteren Wirbeldeckplatte im Bandscheibenraum in Kontakt zu gelangen. Die Lamelle 34 besitzt ein vorderes Ende 40, das sich zwischen der oberen Fläche 34a und der unteren Fläche 34b erstreckt. Vorzugsweise ist das vordere Ende 40 gerundet ausgebildet, um das Einsetzen der Lamelle 34 in den Bandscheibenraum zu erleichtern. Die Lamelle 34 umfasst außerdem ein Paar von Schultern 42a und 42b. Eine Schulter 42a erstreckt sich zwischen dem Schaft 32 und der oberen Fläche 34a, und die andere Schulter 42b erstreckt sich zwischen dem Schaft 32 und der unteren Fläche 34b. Wenn die Lamelle 34 in den Bandscheibenraum eingesetzt wird, schützen die Seitenflächen 35a, 35b den Bandscheibenraum und verhindern während der folgenden chirurgischen Verfahren die Wanderung von Gewebe und anderem anatomischen Material von lateral in den Bandscheibenraum.
  • Die Lamelle 34 hat eine Länge l, die sich zwischen vorderen Ende 40 und den Schultern 42a, 42b erstreckt. Vorzugsweise wird die Länge l auf Grundlage der Tiefe des Bandscheibenraums und der gewünschten Einsetztiefe der Lamelle 34 gewählt. Die Lamelle 34 besitzt außerdem eine Höhe h1 zwischen der oberen Fläche 34a und der unteren Fläche 34b. Die Höhe h1 wird vorzugsweise auf Grundlage der Höhe des auseinander gezogenen Bandscheibenraums, nachdem er abschließend auseinander gezogen worden ist, gewählt. Die Lamelle 34 besitzt eine Dicke t2, die zwischen der ersten Seitenfläche 35a und der zweiten Seitenfläche 35b gemessen wird. Wie in der Ausführungsform nach den 1(a) und 1(b) ist es vorgesehen, dass das Verhältnis der Höhe h1 zur Dicke t1 größer als etwa 3,0 ist. In der am stärksten bevorzugten Form ist dieses Verhältnis größer als etwa 5,0. Der Schaft 32 besitzt eine Höhe h2 und eine Dicke t2, die gleich der Lamellendicke t1 ist. Es ist jedoch auch hier vorgesehen, dass die Dicken t1 und T2 verschiedene Werte aufweisen und dass die Seitenflächen 33a und/oder 33b nicht mit den Seitenflächen 35a und 35b der Lamelle 34 in derselben Ebene liegen, sondern sich vielmehr in parallelen Ebenen erstrecken. Vorzugsweise ist die Höhe h1 der Lamelle 34 größer als die Höhe h2 des Schafts 32.
  • In einer spezifischen Ausführungsform der Unterlegscheiben 10 und 30 besitzen die Lamellen 14, 34 eine Dicke t1 von etwa 1,5 Millimeter (mm). Die Höhe h1 der kleinsten Lamelle 14, 34 beträgt 8,0 mm, wobei zusätzliche größere Höhen h1 in Schritten von 2 mm vorgesehen sind. Die Schäfte 12, 32 in dieser spezifischen Ausführungsform weisen eine Höhe h2 von 6,0 mm und eine Dicke t2 von etwa 1,5 mm auf. Die Unterlegscheiben 10, 30 sind vorzugsweise aus Aluminium hergestellt, jedoch kommen auch weitere, im Ermessen des Fachmanns liegende Werkstoffe, wie etwa andere Metallwerkstoffe oder Plastik, in Betracht.
  • In den 3(a)3(c) ist nun ein Betätiger 50 zum Beaufschlagen oder Treiben der Unterlegscheibe 10 oder 30 in den Bandscheibenraum vorgesehen. Der Betätiger 50 umfasst einen Kanal 52 und einen Griff 54, der sich zwischen einem distalen Ende 53 und einem proximalen Ende 56 erstreckt. Der Kanal 52 ist mit dem distalen Ende 53 des Griffs 54 verbunden und erstreckt sich von dort nach distal. Der Betätiger 50 ist besonders für die Unterlegscheibe 10 geeignet, da er eine Seitenbeladung des Schafts 32 in den Kanal 52 ermöglicht. Wie in 3(b) gezeigt ist, ist der Kanal 52 vorzugsweise vom Griff 54 versetzt, um das Einsetzen des Schafts 12, 32 in den Kanal 52 und das Betätigen des Betätigers 50 im Hinblick auf die Unterlegscheibe 10, 30 zu erleichtern.
  • Der Kanal 52 besitzt eine erste Wand 60 und eine zweite Wand 62, die durch einen Radius 64 verbunden sind. Der Kanal 52 besitzt gegenüber dem Radius 64 eine Öffnung 58, die mit einem Behältnis 63 zwischen der ersten Wand 60 und der zweiten Wand 62 in Verbindung steht. Das Behältnis 63 erstreckt sich entlang der Länge des Kanals 52 und ist an jedem Ende des Kanals 52 offen. Das Behältnis 63 ist so bemessen, dass es den Schaft 12 der Unterlegscheibe 10 oder den Schaft 32 der Unterlegscheibe 30 gleitend darin aufnimmt. Der Kanal 52 weist ein Betätigerende 57 auf. Der Kanal 52 ist so gestaltet, dass das Betätigerende 57 in Kontakt mit den Schultern 22a, 22b der Unterlegscheibe 10 oder den Schultern 42a, 42b der Unterlegscheibe 30 gelangt.
  • Der Gebrauch des Betätigers 50 wird nun in Hinblick auf die Unterlegscheibe 10 beschrieben, wobei selbstverständlich auch die Unterlegscheibe 30 mit dem Betätiger 50 verwendet werden kann. An der gewünschten lateralen Ein setzstelle wird die Lamelle 14 neben dem auseinander gezogenen Bandscheibenraum positioniert. Der Kanal 52 wird dann über die Seite auf den Schaft 12 geladen und dann neben der Lamelle 14 positioniert. Es ist vorgesehen, dass eine treibende Kraft zum Einsetzen der Lamelle in den Bandscheibenraum bereitgestellt werden kann, indem der Betätiger 50 eine kurze Strecke von den Schultern 22a, 22b weg zurückgezogen und dann eine nach unten gerichtete Kraft aufgebracht wird, so dass das Betätigerende 57 die Schultern 22a, 22b beaufschlagt. Dieser Vorgang wird wiederholt, bis die Flanschen 24a, 24b mit den daneben liegenden Wirbelkörpern in Kontakt gelangen und einem weiteren Einsetzen der Lamelle 14 in den Bandscheibenraum Widerstand entgegen setzen. Es ist außerdem vorgesehen, dass die treibende Kraft durch den Betätiger 50 über einen Hammer, Holzhammer oder eine Vorrichtung, die den Betätiger 50 beaufschlagt, aufgebracht werden kann. Der Betätiger 50 überträgt die treibende Kraft direkt auf die Lamelle 14, ohne den Schaft 12 zu beaufschlagen.
  • In den 4(a)4(c) ist nun ein Betätiger 70 zum Beaufschlagen oder Treiben der Unterlagscheibe 30 in den Bandscheibenraum vorgesehen. Der Betätiger 70 umfasst einen Kanal 72 und einen Griff 74, der sich zwischen einem distalen Ende 73 und einem proximalen Ende 76 erstreckt. Der Kanal 72 ist mit dem distalen Ende 73 des Griffs 74 verbunden und erstreckt sich von dort nach distal. Der Betätiger 70 ist besonders für die Unterlegscheibe 30 geeignet, weil der Kanal 72 endseitig über das proximale Ende 36 des Schafts 32 geladen wird. Wie in 4(b) gezeigt ist, ist der Kanal 72 vorzugsweise vom Griff 74 versetzt, um das Einsetzen des Schafts 32 in den Kanal 72 und das Betätigen des Betätigers 70 im Hinblick auf die Unterlegscheibe 30 zu erleichtern.
  • Der Kanal 72 besitzt eine Wand 80, die sich um ihn herum erstreckt. Der Kanal 72 besitzt Endöffnungen 78, 79 und ein Behältnis 73, das durch die Wand 80, die sich entlang der Länge des Kanals 72 erstreckt, begrenzt ist. Das Behältnis 73 ist so bemessen, dass es den Schaft 32 der Unterlegscheibe 30 gleitend darin aufnimmt. Der Kanal 72 umfasst ein Betätigerende 77, das so gestaltet ist, dass es mit den Schultern 42a, 42b der Unterlegscheibe 30 in Kontakt gelangt. Der Betätiger 70 überträgt die treibende Kraft direkt auf die Lamelle 34, ohne den Schaft 32 zu beaufschlagen.
  • Der Gebrauch des Betätigers 70 wird nun im Hinblick auf die Unterlegscheibe 30 beschrieben. An der gewünschten lateralen Einsetzstelle wird die Lamelle 34 neben dem auseinander gezogenen bzw. distrahierten Bandscheibenraum positioniert. Der Kanal 72 wird dann endseitig auf den Schaft 32 geladen, indem die Öffnung 78 über das proximale Ende 36 gebracht wird. Der Betätiger 70 wird entlang dem Schaft 32 geschoben, bis das Betätigerende 77 neben der Lamelle 34 positioniert ist. Es ist vorgesehen, dass eine treibende Kraft zum Einsetzen der Lamelle 34 in den Bandscheibenraum bereitgestellt werden kann, indem der Betätiger 70 eine kurze Strecke von den Schultern 42a, 42b weg zurückgezogen und dann eine nach unten gerichtete Kraft aufgebracht wird, so dass das Betätigerende 77 die Schultern 42a, 42b beaufschlagt. Dieser Vorgang wird wiederholt, bis die Lamelle 34 zur gewünschten Tiefe in den Bandscheibenraum eingesetzt ist. Es ist außerdem vorgesehen, dass die treibende Kraft durch den Betätiger 70 über einen Hammer, Holzhammer oder eine andere Vorrichtung, die den Betätiger 70 beaufschlagt, aufgebracht werden kann. Die Einsetztiefe kann durch die Verwendung von Röntgenverfahren oder anderen Verfahren, die die Sichtbarmachung der Lamelle 34 im Bandscheibenraum ermöglichen, überwacht werden. Vorzugsweise ist die Lamelle 34 strahlendurchlässig. Da die Unterlegscheibe 30 keine Flanschen 24a, 24b umfasst, wird die Gesamthöhe des Konstrukts gering gehalten. Ferner erlaubt die Entfernung der Zinken 18 die endseitige Beladung des Betätigers 70. Daher finden die Unterlegscheibe 30 und der Betätiger 70 bei endoskopisch assistierten, minimal invasiven Zugängen zur Wirbelsäule besonders zweckdienlich Anwendung.
  • Bei Verwendung in einem offenen Verfahren schafft ein initialer Schnitt den Zugang und die Freilegung der posterioren spinalen Operationsstelle. Die Freilegung der Dura wird auf die übliche Weise erreicht. Ein Retraktor wird zum Zurückhalten der Dura verwendet. Der Bandscheibenraum und die Wirbel werden dann für die Distraktion vorbereitet, indem beispielsweise eine Annulotomie durchgeführt wird. Ein erster Distraktor wird in eine Seite des Bandscheibenraums eingesetzt. Ein zweiter Distraktor wird in die andere Seite des Bandscheibenraums eingesetzt. Distraktoren mit verschiedenen Größen können nacheinander eingesetzt werden, um den Bandscheibenraum nach beiden Seiten bis zur gewünschten Höhe auseinander zu ziehen. Die Unterlegscheibe 10 wird unter Verwendung des Betätigers 50 neben den ersten der Distraktoren in den Bandscheibenraum eingesetzt. Wie in 5 gezeigt ist, gelangen die obere Fläche 14a und die untere Fläche 14b mit den Deckplatten der Wirbel V1 bzw. V2 im Bandscheibenraum D1 in Kontakt. Die Unterlegscheibe wird, falls sie passend ist, über die Zinken 18 und ein Befestigungselement 96 mit einem am Tisch angebrachten Arm 95 verbunden. Der erste Distraktor wird dann entfernt. An diesem Punkt können die Verfahren zur Vorbereitung der Deckplatten zwischen dem zweiten Distraktor und der Unterlegscheibe 10 im Bandscheibenraum abgeschlossen werden. Jedoch kommt auch in Betracht, eine zweite Unterlegscheibe 10 neben dem zweiten Distraktor einzusetzen. Der zweite Distraktor wird dann entfernt. Diskektomie, Deckplattenvorbereitung oder andere Verfahren können dann zwischen den Unterlegscheiben im Bandscheibenraum abgeschlossen werden.
  • Eine Seitenansicht eines offenen Zugangs zur Wirbelsäule ist in 6 gezeigt. Die Haut S wird von einem Paar von Retraktoren 100, die mit einem am Tisch angebrachten Arm 95 verbunden sind, zurückgehalten. Die Retraktoren 100 besitzen Flügel oder Zweige 102, die sich durch die Haut S erstrecken, um die offene Operationsstelle zu erhalten. Die Retraktoren 100 umfassen außerdem Fortsätze 104, die sich vom Flügel 102 zur Verbindung mit dem Arm 95 über ein Befestigungselement 97 erstrecken. Der Duralsack oder der Nerv N wird mit einem Retraktor für Nervenwurzeln 110 zurückgehalten. Die Retraktorlamelle 112 wird verwendet, um die Stellung des Nerven N entfernt von den chirurgischen Instrumenten auf der Arbeitsseite des Retraktors 112 zu halten und den Nerv N vor den Instrumenten, die während des Verfahrens verwendet werden, zu schützen. Ein Schaft 114 erstreckt sich von der Lamelle 112, wo sie mit einem Werkzeug 100 verbunden ist, das es dem Chirurgen ermöglicht, die Lamelle 112 zu handhaben. Nachdem der Bandscheibenraum wie oben beschrieben auseinander gezogen worden ist, wird eine erste der Unterlegscheiben 10a eingesetzt und der Distraktor auf der Arbeitsseite des Retraktors 110 entfernt. Wenn der Distraktor entfernt ist, kann der Chirurg die chirurgischen Verfahren zwischen der Unterlegscheibe 10a und dem Retraktor 112 abschließen, während die parallele Distraktion des Bandscheibenraums aufrechterhalten wird. Der Chirurg hat außerdem die Wahl, eine zweite Unterlegscheibe 10b in den auseinander gezogenen Bandscheibenraum einzusetzen und den zweiten Distraktor zu entfernen. Dies vergrößert den Raum, der für den Nerv N auf dieser Seite des Retraktors 112 vorhanden ist, und vermindert die Gefahr, dass der Nerv N von den Instrumenten gequetscht wird.
  • Die vorliegende Erfindung findet außerdem Anwendung bei Verfahren, die einen einzelnen Distraktor verwenden, um den Bandscheibenraum auseinander zu ziehen. Die Unterlegscheiben werden auf beiden Seiten eines einzelnen Distraktors in den Bandscheibenraum eingesetzt, bevor der Distraktor entfernt wird, um die parallele Distraktion des Bandscheibenraums aufrechtzuerhalten. Zusätzlich sieht die vorliegende Erfindung Verfahren vor, die nur eine einzelne Unterlegscheibe auf einer Seite des auseinander gezogenen Bandscheibenraums verwenden. Die andere Seite des auseinander gezogenen Bandscheibenraums wird durch einen Distraktor oder durch ein schon eingesetztes Implantat aufrechterhalten oder einfach ungestützt gelassen.
  • Die vorliegende Erfindung findet außerdem bei minimal invasiven chirurgischen Verfahren Anwendung, die nach dem Ermessen des Fachmanns einen endoskopisch assistierten Zugang, stereotaktische Bildgebung, bildgestützte Technologie und jede andere Art von Betrachtungssystemen, die bei einem minimal invasiven Zugang verwendet werden, einsetzen. In 7 wird nunmehr für einen minimal invasiven Zugang eine Kanüle 90, die mit dem Einsetzende 92 neben dem Bandscheibenraum positioniert ist, verwendet. Die Kanüle 90 verschafft dem Chirurgen über einen Arbeitskanal 92 Zugang zum Bandscheibenraum, um verschiedene Verfahren einschließlich der Distraktion des Bandscheibenraums durchzuführen. Nachdem der Bandscheibenraum mit einem Distraktor abschließend auseinander gezogen worden ist, wird die Unterlegscheibe 30 unter Verwendung des Betätigers 70 durch die Kanüle 90 in den Bandscheibenraum D1 neben den Distraktor zwischen die Wirbel V1 und V2 eingesetzt. Die obere Fläche 34a der Lamelle 34 gelangt in Kontakt mit der Deckplatte des Wirbels V2, und die untere Fläche 34b kommt in Kontakt mit der Deckplatte des Wirbels V1. Der Distraktor kann dann entfernt werden, während der Schaft 32 vom Arbeitskanal 92 der Kanüle 90 weg und aus dem Weg des Chirurgen gebogen werden kann.
  • Alternative Ausführungsformen der Unterlegscheiben 10 und 30 sind in den 8 bzw. 9 gezeigt. Die Unterlegscheibe 10' nach 8 entspricht in jeder Hinsicht der Unterlegscheibe 10 nach 1(a) mit Ausnahme der Lamelle 14'. Die Lamelle 14' besitzt eine obere Fläche 14a' und eine untere Fläche 14b', die zum vorderen Ende 20' hin konvergieren. Diese Konvergenz ist als Winkel A angegeben und approximiert die lordotische Krümmung der Wirbel auf beiden Seiten des Bandscheibenraums, in den die Unterlegscheibe 10' eingesetzt werden soll. In ähnlicher Weise entspricht die Unterlegscheibe 30' nach 9 in jeder Hinsicht der Unterlegscheibe 30 nach 2(a) mit Ausnahme der Lamelle 34'. Die Lamelle 34' besitzt eine obere Fläche 34a' und eine untere Fläche 34b', die zum vorderen Ende 40' hin konvergieren. Diese Konvergenz ist als Winkel A angegeben und approximiert die lordotische Krümmung der Wirbel auf beiden Seiten des Bandscheibenraums, in den die Unterlegscheibe 10' eingesetzt werden soll.
  • Die Verwendung der oben beschriebenen Unterlegscheiben schafft mehrere Vorteile gegenüber Bandscheibendistraktoren und anderen technischen Verfahren zur Vorbereitung eines Bandscheibenraums auf das Einsetzen eines Implantats. Die relativ dünne Ausführung der Lamelle sorgt für einen vergrößerten Raum zum Arbeiten im Bandscheibenraum, während die Verfahren nach dem Einsetzen der Unterlegscheiben abgeschlossen werden. Während der Verfahren zur Vorbereitung des Bandscheibenraums ermöglichen die Unterlegscheiben außerdem eine Abstützung des Bandscheibenraums nach beiden Seiten und halten die Deckplatten so in einer parallelen Beziehung. Das Aufrechterhalten der parallelen Beziehung zwischen den Deckplatten ermöglicht eine gleich bleibende und präzise Vorbereitung der Deckplatten und eine bessere Steuerung der Verfahren, die auf den Deckplatten durchgeführt werden. Beispielsweise ist die Menge und die Tiefe des Deckplattenmaterials, das bei einem Ausräumverfahren an bilateralen Stellen im Bandscheibenraum entfernt wird, gleich bleibend und präziser, wenn die auseinander gezogene Höhe und die parallele Beziehung der Deckplatten während des Vorgangs aufrechterhalten werden. Die Unterlegscheiben sorgen für die Stabilität des auseinander gezogenen Bandscheibenraums, wenn sie mit einem am Tisch angebrachten Arm verbunden sind. Die Unterlegscheiben schützen außerdem das Gewebe, das den Bandscheibenraum umgibt, und hemmen die Wanderung von Gewebe in den Bandscheibenraum. Die Unterlegscheiben halten die Behinderung im Operationsfeld, die gewöhnlich mit den Bandscheibendistraktoren verbunden ist, möglichst gering und sorgen für einen vergrößerten Zugang zur Operationsstelle. Die Unterlegscheiben ermöglichen außerdem, dass Nerven und andere Gewebe zurückgehalten werden, während die Gefahr der Nervenquetschung und der Gewebsverletzung möglichst gering gehalten wird.

Claims (9)

  1. Unterlegscheibenanordnung bzw. Shim-Anordnung zur Aufrechterhaltung einer Distraktion eines Bandscheibenraums bzw. Zwischenwirbelraums, wobei die Anordnung aufweist: eine Unterlegscheibe (10) mit: einer Lamelle (14) mit einer Länge, die sich zwischen einem vorderen Ende und einem hinteren Ende erstreckt, einer oberen Fläche (14a) und einer unteren Fläche (14b), und einer Dicke (t1), die sich zwischen einer ersten Seitenfläche (15a) und einer zweiten Seitenfläche (15b) erstreckt; und einem Schaft (12) mit einer Längsachse und einem ersten Ende und einem entgegengesetzten Ende und einem Paar von im Wesentlichen parallel verlaufenden Seitenflächen (13a, 13b), die sich entlang der Achse dazwischen erstrecken, wobei das erste Ende mit dem hinteren Ende der Lamelle verbunden ist, wobei der Schaft (12) biegbar ist entlang der Länge weg von einer Ebene durch die Achse, die sich parallel zu dem Paar von Seitenflächen des Schaftes erstreckt; wobei die Lamelle (14) ein Paar von proximal einander gegenüberliegenden Schultern (22a, 22b) an dem hinteren Ende aufweist, die sich jeweils von dem Schaft zu der oberen bzw. unteren Fläche (14a, 14b) erstrecken; und einem Antrieb bzw. Betätiger (70) mit einem distalen Ende, einem proximalen Ende und einem sich dazwischen erstreckenden Griff, wobei der Betätiger einen Kanal (72) an seinem distalen Ende aufweist, der gleitend um den Schaft der Unterlegscheibe angeordnet ist, wodurch der Kanal ein Betätigerende zur Beaufschlagung der Schultern bei Manipulation bzw. Betätigung des Betätigers zur Einführung der Lamelle in eine gewünschte Tiefe in den Bandscheibenraum aufweist.
  2. Unterlegscheibenanordnung nach Anspruch 1, bei der die Lamelle (14) eine Höhe (h1), die sich zwischen einer oberen Oberfläche (14a) und einer unteren Oberfläche (14b) erstreckt, und ein Höhe/Dicke-Verhältnis h1/t1 größer als 3 aufweist.
  3. Unterlegscheibenanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, bei der das Höhen/Dicke-Verhältnis größer als 5 ist.
  4. Unterlegscheibenanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das vordere Ende der Lamelle gerundet ausgebildet ist.
  5. Unterlegscheibenanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der wenigstens die Lamelle aus einem strahlendurchlässigen Material hergestellt ist.
  6. Unterlegscheibenanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das zweite Ende des Schaftes (12) ein Paar von Zinken (18), welche zwischen sich einen Zwischenraum (19) bilden, aufweist.
  7. Unterlegscheibenanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Unterlegscheibe aus Aluminium hergestellt ist.
  8. Unterlegscheibenanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der der Kanal (72) des Betätigers eine offene Seite hat, wodurch eine Seitenbeladung bzw. - einführung des Schaftes in den Kanal ermöglicht ist.
  9. Unterlegscheibenanordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der der Kanal (72) umschlossen ist, und der Schaft in den Kanal endseitig beladen werden muss.
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