DE60014042T2 - Axialer äusserer Fixateur - Google Patents

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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws, setting implements or the like
    • A61B17/60Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws, setting implements or the like for external osteosynthesis, e.g. distractors, contractors
    • A61B17/64Devices extending alongside the bones to be positioned
    • A61B17/6458Devices extending alongside the bones to be positioned with pin-clamps fixed at ends of connecting element

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf einen verbesserten axialen externen Fixateur zur Stabilisierung von Knochenbrüchen in der orthopädischen Chirurgie.
  • Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf einen axialen und unilateralen externen Fixateur umfassend einen ausziehbaren stangenartigen Mittelkörper und gegenüberliegend angeordnete Knochenschraubenklemmen, die an entsprechenden Enden des stangenartigen Mittelkörpers mittels Kugelgelenken angelenkt sind.
  • Stand der Technik
  • In diesem besonderen Gebiet werden unilaterale externe Fixateure seit langem verwendet, um das Abheilen von Knochenbrüchen durch ortsfeste Fixierung der Knochenfragmente zu unterstützen.
  • Solche externen Fixateure umfassen einen Mittelkörper in im Wesentlichen zylindrischer Gestalt, der axial ausziehbar sein kann und der an gegenüberliegenden Enden mittels Kugelgelenken angelenkte Knochenschraubenklemmen aufweist. Die Klemmen sind mit den stangenartigen fixierenden Knochenschrauben verbunden, die auf gegenüberliegenden Seiten der Fraktur in den Rand des gebrochenen Knochens implantiert wurden. Üblicherweise reichen zwei oder drei Schrauben aus, um den Halt bereitzustellen.
  • Ein Beispiel eines externen Fixateurs zur Stabilisierung von Schienbeinfrakturen ist in dem europäischen Patent Nr. 0 609 409 desselben Anmelders offenbart.
  • Eine Auswahl von Schienengeräten, um mit unterschiedlichen Typologien von Frakturen und Traumata fertig zu werden, sind normalerweise von ihren Lieferanten verfügbar.
  • Somit gibt es Schienbein- und Oberschenkelknochenfixateure, Oberarmfixateure, Gelenk-, wie Knöchel- und Ellbogenfixateure und Handgelenkfixateure.
  • All diese Fixateure sind im Aufbau vergleichbar und beinhalten ähnliche Komponenten; jedoch führen unterschiedliche Arten von Frakturen zu der Notwendigkeit, eine Vielzahl von Fixateuren mit unterschiedlichen Größen und Konfigurationen herzustellen.
  • Ein solches umfangreiches Lager von unterschiedlichen Fixateuren kann sich jedoch nur in erhöhten Herstellungskosten für jede Typologie niederschlagen, da standardisierte Massenproduktionsverfahren nicht zu verwirklichen sind.
  • Auch verursacht die momentane technologische Tendenz, Fixateure herzustellen, die Bereiche oder Teile beinhalten, die aus für Röntgenstrahlung transparenten Materialien geformt sind, dass die Bereitstellung von vielen und unterschiedlichen Arten von Fixateuren noch weniger wirtschaftlich ist.
  • Das dieser Erfindung zugrunde liegende technische Problem besteht darin, einen unilateralen externen Fixateur zur Stabilisierung von Knochenbrüchen zu schaffen, der mit strukturellen funktionalen Merkmalen versehen ist, die die Herstellungskosten von Fixateuren, die mit einer Auswahl von unterschiedlichen Typen bereit gestellt werden, senkt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Das Prinzip dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Knochenschraubenklemme, die bei unterschiedlichen Konfigurationen von Fixateuren universell einsetzbar ist.
  • Basierend auf diesem Prinzip wird das technische Problem durch diese Erfindung gelöst, die einen Fixateur, wie vorausgehend angedeutet und im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 und im Folgenden definiert, bereitstellt.
  • Die Merkmale und Vorteile des externen Fixateurs gemäß der Erfindung ergeben sich augenscheinlich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, welches mit Bezug zu den beiliegenden Zeichnungen als nicht limitierendes Beispiel angegeben wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • In den Zeichnungen:
  • 1 zeigt eine vertikale perspektivische Ansicht eines axialen unilateralen externen Fixateurs als Ausführungsform dieser Erfindung;
  • 2 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht des Fixateurs aus 1;
  • 3 zeigt eine weitere vertikale perspektivische Ansicht des Fixateurs aus 1.
  • Detaillierte Beschreibung
  • In den Zeichnungsansichten ist ein axialer unilateraler externer Fixateur zur Stabilisierung von Knochenfrakturen in der orthopädischen Chirurgie gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet und als Ganzes mit 1 bezeichnet.
  • Der Fixateur 1 umfasst einen stangenartigen Mittelkörper 2 mit einer Achse x-x und mit gegenüberliegenden Enden 3, 4, die mit entsprechenden Knochenschraubenklemmen 5, 6 gelenkig verbunden sind.
  • Vorteilhafterweise sind sowohl der stangenartige Mittelkörper 2 als auch die Klemmen 5, 6 vorzugsweise aus einem für Röntgenstrahlen transparenten Material hergestellt, wie Polyetherketonkunststoffmatrizen bekannt als „Peek", und durch eine vorbestimmte Menge von Karbonfasern verstärkt, mit dem Ziel eine geeignete Steifheit zu erhalten.
  • Insbesondere ist der stangenartige Mittelkörper 2 axial ausziehbar, da er durch ein erstes Teil 8 und ein zweites kuppelndes Teil 9 prismatischer Gestalt gebildet ist. Die Teile 8 und 9 gleiten teleskopisch aufeinander.
  • Jedes Teil 8, 9 umfasst einen ersten Bereich 8', 9' mit lang gestreckter halbzylindrischer Gestalt, das einstückig mit einem zweiten zylindrischen Endbereich 8", 9" mit kurzer Länge ausgebildet ist. Jedes Teil 8 und 9 ist daher von der Seite her gesehen L-förmig.
  • Die halbzylindrischen gleitenden Bereiche 8', 9' sind miteinander entlang einer Verfahrnut 7, die in Längsrichtung in dem Bereich 8' ausgebildet ist, und durch einen entsprechenden Schlitten 7' verbunden, der in Längsrichtung in dem anderen Bereich 9' ausgebildet ist. Insbesondere weist der Bereich 8' im Wesentlichen einen C-förmigen Querschnitt auf, während der andere Bereich 9' mit einer länglichen Rippe ausgebildet ist, die einen T-förmigen Querschnitt aufweist, um den Schlitten 7' zu definieren.
  • Natürlich können auch andere Verfahr-/Gleitkombination innerhalb des Umfangs der Erfindung vorgesehen werden.
  • Vorteilhafterweise ist ein Mittel zum Begrenzen der Teile 8 und 9 in ihrer Gleitbewegung bereitgestellt.
  • Dieses Begrenzungsmittel umfasst eine Verriegelungsschraube 11, die sich senkrecht zu der Achse x-x erstreckt und die ein Gewindeendbereich 12 aufweist, das in eine Gewindebohrung 13 eingreift, die in dem Gleitweg 7' ausgebildet ist und mittels einer „Heli-Spule" (Heli-Coil) 13a verstärkt ist. Eine Befestigung kann bereitgestellt werden, um die Gewinde zu halten. Zusätzlich ist der Bereich 8' des Teiles 8 mit einer ausgesparten Nut 10 versehen, die sich in Längsrichtung im Wesentlichen über den gesamten Bereich 8 erstreckt, wie in 3 dargestellt ist. Die Schraube 11 durchgreift die Nut 10, vorzugsweise mit einem glatten Abschnitt ihres Schaftes 14, um die Gleitbewegung und den Ausschlag der Bereiche 8 und 9 gegeneinander zu erleichtern.
  • Die Schraube 11 ist eine Innensechskantschraube, so dass eine einfache Bedienung mit einem Schraubenschlüssel möglich ist.
  • Durch Lockern oder Festziehen der Schraube 11 kann der Auszug des stangenartigen Mittelkörpers 2 des Fixateurs 1 in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Ausmaßen eines gebrochenen Knochens eingestellt werden. Im Gegensatz dazu sind jegliche Drehungen der Teile 8 und 9 um die Achse des stangenartigen Mittelkörpers 2 unterbunden, aufgrund der C- und T-förmigen Bereiche der Verfahrnut und des Schlittens.
  • In der kompakten Anordnung des stangenartigen Mittelkörpers 2 überlagern sich die Bereiche 8' und 9' der Teile 8 und 9 vollständig, wobei ein zylindrischer Endbereich 9", 8" an den anderen angrenzt.
  • Wie oben erwähnt wurde, sind die gegenüberliegenden Enden 3, 4 des stangenartigen Mittelkörpers 2 mittels Kugelgelenke an die entsprechenden Klemmen 5, 6 der Knochenschrauben angelenkt.
  • Jedes Gelenk umfasst ein Kugelgelenklager 16, das auf jeder Klemme 5, 6 angeordnet ist.
  • Insbesondere umfasst das Kugelgelenklager 16 eine zylindrische Buchse 17, die von einer die Kugel zurückhaltenden Randzone 17a begrenzt und in jeder Klemme 5, 6 vorgesehen ist, und weist einen Kugelkopf 18 auf, der in die Buchse 17 eingebracht ist. Der Kugelkopf 18 weist einen Schaft 19 auf, der angepasst ist, um in eine entsprechende Buchse 15 in jedem der Enden 3, 4 des stangenartigen Mittelkörpers 2 eingebracht zu werden.
  • Die Buchse 15, die den Schaft 19 beherbergt, ist in einem ziemlich zentralen Endbereich der Endbereiche 8" und 9" der Teile 8 und 9 ausgebildet. Kurz gesagt, ist die Buchse 15 koaxial zu der Achse x-x angeordnet und der Schaft 19 ist mittels eines entfernbaren Rückhaltemittels, wie einem Verriegelungsdorn 27, in der Buchse 15 gehalten, das durch eine Bohrung 28, die quer zu der Achse x-x verläuft, die durch den Bereich 8" verläuft, und durch eine entsprechende Bohrung 28' hindurch greift, die quer zum Schaft 19 verläuft. Diese Bohrung dient zur Aufnahme des Verriegelungsdorns 27 des Schaftes 19 sowie zur Anzeige der Befestigung eines dynamisierenden Kompressors, wie er zum Beispiel in dem europäischen Patent Nr. 0 734 233 beschrieben ist.
  • Jede der Klemmen 5 und 6 umfasst einen Hauptkörper 20, im Wesentlichen prismatischer Gestalt, in dem eine zylindrische Buchse 17 ausgebildet ist, die den Kugelkopf 18 aufnimmt.
  • Ein Flansch 26 ist lösbar mit dem Hauptkörper 20 zum Verriegeln der Klemmen auf den Knochenschrauben verbunden, wobei in dem Beispiel zwei Schrauben 21 in einer parallelen Ebene zu der Ebene liegen, die durch die Achse x-x geht, und in einem vorher bestimmten Abstand davon beabstandet sind.
  • Insbesondere weist der Hauptkörper 20 eine Seitenwand 25 mit geformter Kontur auf. Die Kontur des Flansches 26 kuppelt im Wesentlichen mit der Seitenwand 25, so dass die Seitenwand 25 und der Flansch 26 aneinander anschließen, wie die Backen einer Schraubzwinge, und derart die Knochenschrauben verriegeln.
  • Vorzugsweise wird die lösbare Kupplung des Körpers 20 und des Flansches 26 durch das Eingreifen eines Schraubenpaares 21 durch Aussparungslöcher 23, die den Flansch 26 durchgreifen, in entsprechende Gewindebohrungen 22 vorgenommen, die in dem Hauptkörper 20 zusammen mit optionalen verstärkenden Hülsen bereit gestellt sind. Die Gewindebohrungen 22 sind in der Seitenwand 25 des Körpers 20 ausgebildet.
  • Diese besondere Konfiguration erlaubt es, dass die Knochenschrauben im Wesentlichen längsseits des Kugelgelenklagers in der Klemme gehalten werden, wobei ein hochkompakter Aufbau der gesamten Klemme erreicht wird.
  • Vorzugsweise ist auch ein Mittel 40 zum Verriegeln des Kugelgelenklagers 16 in einer ausgewählten Winkelstellung bereitgestellt. Das Verriegelungsmittel 40 umfasst einen Reiter 41, der zur Bewegung innerhalb der zylindrischen Buchse 17 des Hauptkörpers 20 in Richtung auf den Kugelkopf 18 durch die Bewegung von Verstellmitteln 42 geführt ist.
  • Das Verstellmittel 42 umfasst einen Schaft 47, welcher sich quer zu der Bohrung 17 erstreckt und mit einer Nocke 47a versehen ist, die auf den Reiter 41 einwirkt. Der Schaft 47 kann manuell mittels eines geeigneten Schraubenschlüssels verdreht werden und ist absichtlich mit einem Innensechskant 43 an einem erreichbaren Ende versehen.
  • Insbesondere umfasst der Reiter 41 eine zylindrische Randzone mit einer Vielzahl von Kronenzähnen 44, die sich alle in dieselbe Richtung parallel zu der Achse des Randbereichs erstrecken. Diese Zähne 44 sind dazu gedacht, sich in die Oberfläche des Kugelkopfes 18 nach Betätigung des Verstellmittels 42 einzuschneiden und eine entsprechende Vielzahl von Einkerbungen geeigneter Tiefe darin auszubilden, zum Beispiel ein paar wenige Zehntel eines Millimeters tief. Auf diese Weise ist der Kugelkopf 18 und somit das Kugelgelenklager 16 in einer formschlüssigen Weise so gut wie verriegelt.
  • Ein Ausschlag begrenzendes Mittel 45 des Reiters 41 ist bereitgestellt, um zu Bewirken, dass die Zähne 44 in eine vorbestimmte Tiefe in den Kugelkopf 18 einschneiden. Dieses Begrenzungsmittel 45 umfasst eine radiale Nase 46, die einstückig mit dem Schaft 47 ausgebildet und die mit dem Äußeren des Hauptkörpers 20 fluchtend liegt und angeordnet ist, um gegen einen Anschlag 48 anzustoßen, der auf dem Hauptkörper 20 ausgebildet ist, bei einer geeigneten winkligen Einstellung des Schaftes 47 relativ zu dem Hauptkörper 20.
  • Wenn die radiale Nase 46 an dem Anschlag 48 anliegt, hat die Vielzahl von Zähnen 44 des Reiters 41 sich um eine maximale vorherbestimmte Tiefe in die Oberfläche des Kugelkopfes eingeschnitten.
  • Beim Zusammenbau einer der Klemmen 5 oder 6 wird zunächst der Kugelkopf 18 des Gelenkes 16 in die zylindrische Buchse 17 eingeführt, wobei der Schaft 19 aus dem Hauptkörper 20 heraussteht. Dann wird der Reiter 41 mit seinen Zähnen 44 in Richtung des Kugelkopfes 18 zeigend und der Schaft 47 zur Verhinderung des Auseinanderfallens vorheriger Teile eingesetzt. Der Schaft 47 ist derart angeordnet, dass ein Endbereich der zylindrischen Buchse 17 verfügbar bleibt für die Aufnahme eines zusätzlichen zylindrischen Bauteils, wie nachfolgend beschrieben wird.
  • Die zylindrische Buchse 17 am freien Ende des Hauptkörpers 20 dient auch zum Halten eines Hilfsbauteils 30, welches in effektiver Weise die Vielseitigkeit der Klemme 5 oder 6 in Abhängigkeit auf die unterschiedlichen Einbauarten des Fixateurs erhöht.
  • Zum Beispiel wird ein Hilfsbauteil 30 durch ein T-Verbindungsbauteil 31 dargestellt, das zum Verbinden der Klemme 5 mit einem Ring eines Ringfixateurs dient, der im Stand der Technik als Ilizarovsystem bekannt ist.
  • Das Verbindungsbauteil 31 umfasst einen zylindrischen Schaft 32, der in derselben zylindrischen Buchse 17 schwenkbar eingepasst ist, die den Kugelkopf 18 des Kugelgelenklagers 16 aufnimmt.
  • Eine Verriegelungsschraube 29 greift in eine Gewindebohrung 29' ein, die mit einer Befestigung versehen werden kann. Die Bohrung ist quer an dem Schaft 32 und durch eine geschlitzte Bohrung hindurch ausgebildet, die in dem Hauptkörper 20 nahe dem Ende dessen gegenüber im Kugelgelenk 16 bereitgestellt ist. Das Verbindungsbauteil 31 umfasst ferner einen plattenartigen Bereich 33, der einstückig mit dem Schaft 32 ausgebildet ist und sich im Wesentlichen senkrecht dazu erstreckt. Dieser Bereich 33 besitzt gegenüberliegend angeordnete Flügel, die von genuteten Bohrungen 34 zur Verbindung mit einem Ring einer externen Schiene in dem Ilizarovsystem durchgriffen sind.
  • Auf diese Weise kann eine mit einem Verbindungsbauteil 31 versehene Klemme 5 oder 6 mit einem Ring in dem Ilizarovsystem verbunden werden, um eine sogenannte „hybride Schiene" bereit zu stellen, d. h. einen externen Fixateur, der einen axialen Fixateur und mindestens einen Ring umfasst, der die vorteilhaften Merkmale von Fixateuren und unilateralen axialen Fixateuren verbindet.
  • Ein weiteres Hilfsbauteil 30 ist in den Zeichnungen als Metaphysis-Klammer 35 abgebildet, um an Knochenschrauben angeklemmt zu werden, welche in einer Ebene im Wesentlichen senkrecht zu der Achse x-x und daher quer zu der Ebene liegen, die die Knochenschrauben beinhaltet, die zwischen den Wänden 25 und 26 der Klemme 5 oder 6 gehalten werden.
  • Ferner erlaubt eine Metaphysis-Klammer 35 die Befestigung des Fixateurs an Knochenschrauben, die in den proximalen oder distalen Endbereichen des Schienbeins oder die im distalen Endbereich eines Oberschenkelknochens implantiert sind.
  • Die Metaphysis-Klammer 35 wird in einer der Klemmen 5 oder 6 in derselben Weise wie das Verbindungsbauteil 31 gehalten. Tatsächlich würde die Metaphysis-Klammer 35 genauso wie das Verbindungsbauteil 31 einen zylindrischen Schaft 36, welcher in die zylindrische Buchse 17 passt, und ein Ende 37 umfassen, das einstückig mit dem Schaft 36 ausgebildet ist und sich senkrecht dazu erstreckt.
  • Das Ende 37 ist mit einem U-förmigen Bereich versehen, welcher einstückig mit dem Schaft 36 in einem Schritt ausgebildet und davon abgesetzt ist. Der U-förmige Bereich umfasst im Wesentlichen ein Paar Wände 38, 39, die sich parallel zueinander erstrecken und voneinander beabstandet sind. Eine halbzylindrische Furche 38', 39' ist am Boden jeder Wand 38, 39 auf derselben Seite bereitgestellt, wobei die Furche eine Hälfte der Buchse zur Aufnahme einer entsprechenden Metaphysis-Knochenschraube definiert, d. h. einer in dem proximalen oder distalen Ende des Schlüsselbeins oder distalen Ende des Oberschenkelknochens, in einer Ebene, im Wesentlichen senkrecht zu der Ebene der Achse x-x liegt, implantierten Schraube.
  • Vorteilhafterweise beinhaltet der Bereich 37 ein Mittel zum Klemmen der Metaphysis-Knochenschrauben. Dieses Klemmmittel umfasst einen Reiter 50, der auf dem Bereich 37 zur gleitenden Bewegung entlang einer gleichgerichteten Richtung mit der Richtung, in welcher der Flansch 36 gegen die Wand 35 geklemmt wird, angeordnet ist.
  • Der Reiter 50 besitzt eine rechteckige Grundseite 49, die mit einem Fenster 49a ausgebildet ist, und weist zwei plattenartige Ansatzstücke 51, 52 auf, die einstückig mit der Grundseite 49 an deren kurzen Seiten ausgebildet sind.
  • Die plattenartigen Ansatzstücke 51, 52 wirken mit den Wänden 38 und 39 zusammen, um die Metaphysis-Schrauben zwischen sich einzuklemmen. Insbesondere ist der Reiter 50 auf einem sich verjüngenden unteren Ende der Wand 39 durch das Fenster 49a gleitend befestigt, so dass das Ansatzstück 51 dem Bereich 37 gegenüberliegt und zwischen den Wänden 38 und 39 sowie parallel dazu beweglich ist.
  • Auf derselben Seite in den freien Enden der Ansatzstücke 51 und 52 sind entsprechende halbzylindrische Furchen 51', 52' bereitgestellt, die jeweils eine Hälfte einer Buchse zur Aufnahme einer entsprechenden Metaphysis-Knochenschraube definieren. Wenn der Reiter 50 mit dem Bereich 37 zusammengesetzt ist, liegen die Furchen 38' und 51' und entsprechend die Furchen 39' und 52' einander gegenüber und sind bereit zur klemmenden Befestigung an einer entsprechenden Metaphysis-Schraube.
  • Eine Verriegelungsschraube 53 greift durch eine Bohrung, die seitlich in dem Reiter 50 bereitgestellt ist, und greift in eine Gewindehülse ein, die in einer Bohrung bereitgestellt ist, die nahe des freien Endes der Wand 39 ausgebildet ist, um den Reiter 50 bei der klemmenden Befestigung auf den Metaphysis-Schrauben ortsfest zu verriegeln.
  • Auf diese Weise werden, d. h. mit den Schrauben, beinhaltend diejenigen zwischen der Wand 35 und dem Flansch 26 und die Metaphysis-Schrauben zwischen dem Reiter 50 und dem Bereich 37, die alle durch eine gleichgerichtete Verschiebung in einem angezogenen Zustand gebracht wurden, ihre gegenseitigen Stellungen beibehalten, sogar wenn ihre Umfänge sich ändern, z. B. beim Wechsel von Schrauben mit einem Durchmesser von 6 mm auf Schrauben mit einem Durchmesser von 8 mm.
  • Die Schienungsvorrichtung dieser Erfindung löst in der Tat das technische Problem und stellt eine Zahl von Vorteilen bereit, unter welchen die universelle Verwendbarkeit der Klemmen im Gegensatz zu vorherigen Lösungen führend ist.
  • Tatsächlich kann der Mittelkörper 2 gegenüberliegende Klemmen angegliedert aufweisen, die unterschiedliche Funktionen ausüben, jedoch alle von einem gemeinsamen grundlegenden Aufbau abstammen.
  • Ferner erlaubt der Fixateur, der aus einem für Röntgenstrahlung transparenten Material hergestellt ist, dem orthopädischen Chirurgen, die betroffene Region zu röntgen, ohne Behinderungen durch sperrige Objekte zu erleiden.
  • Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass der Mittelkörper für einen wesentlichen Teil der gesamten Länge des Fixateurs gemäß der Erfindung verantwortlich ist und erlaubt, dass die Fixateurlänge an fast jede traumatische Situation anpassbar ist.
  • Es sollte ferner zur Kenntnis genommen werden, dass die Vielzahl von durch die Kronenzähne in der Oberfläche des Kugelkopfes hervorgerufenen Einschneidungen, die in der Praxis ermöglichen, das Kugelgelenk in jeglicher gewünschter Winkelstellung festgesetzt werden kann, auch die Wiederverwendung der Klemmen verbieten, welche daher Einwegklemmen sind. Dies stellt einen zusätzlichen Vorteil aus Sicht der Hygiene- und Sicherheitsstandpunkte dar.

Claims (12)

  1. Axialer unilateraler externer Fixateur zur Stabilisierung von Knochenbrüchen umfassend einen ausziehbaren stangenartigen Mittelkörper (2) und gegenüberliegend angeordnete Knochenschraubenklemmen (5, 6), die an entsprechenden Enden (3, 4) des stangenartigen Mittelkörpers (2) mittels Kugelgelenke angelenkt sind und jeweils einen Hauptkörper (10) umfassen, mit dem eine klemmende Anordnung (25, 26, 21, 22, 23) für Knochenschrauben assoziiert ist, wobei ein Kugelgelenklager (16) innerhalb des Hauptkörpers (20) an jeder Knochenschraubenklemme (5,6) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kugelgelenklager (16) eine zylindrische Buchse (17), die in dem Hauptkörper (20) der Knochenschraubenklemme (5, 6) ausgebildet ist, und einen Kugelkopf (18) umfasst, der in der zylindrischen Buchse (17) eingebracht ist und einen Schaft (19) aufweist, der in eine entsprechende Buchse (15) am Ende (3, 4) des stangenartigen Mittelkörpers (2) entfernbar eingebracht ist.
  2. Externer Fixateur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Knochenschraubenklemmenanordnung (25, 26, 21, 22, 23) eine geformte Seitenwand (25) des Hauptkörpers (20) und einen Flansch (26) umfasst, der eine mit der Seitenwand (25) kuppelnde Kontur aufweist und durch das Anziehen der Knochenschrauben mit dieses lösbar befestigt ist.
  3. Externer Fixateur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der stangenartige Mittelkörper (2) zwei prismatische Teile (8, 9) umfasst, die teleskopisch aufeinander gleiten.
  4. Externer Fixateur gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Verriegelungsanordnung (10, 11, 13) aufweist, um die Teile (8, 9) am Gleiten zu hindern.
  5. Externer Fixateur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmen (5, 6) aus einem für Röntgenstrahlung durchlässigen Material hergestellt sind.
  6. Externer Fixateur gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der stangenartige Mittelkörper (2) aus einem für Röntgenstrahlung durchlässigen Material gebildet ist.
  7. Externer Fixateur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der stangenartige Mittelkörper (2) eine Längsachse (x-x) aufweist und dass die Knochenschraubenklemmanordnung (25, 26, 21, 22, 23) die Schrauben an der Klemme (5, 6) entlang einer Ebene festlegt, die im Wesentlichen parallel und beabstandet von einer Ebene, die die Achse (x-x) enthält, liegt.
  8. Externer Fixateur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er ferner einen Zusatzbauteil (30) umfasst, welches entfernbar mit dem freien Ende der Klemme (5, 6) assoziiert ist, um die Verbindung eines weiteren Fixateurs oder knochenfixierender Schrauben zu erlauben.
  9. Externer Fixateur gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzbauteil (30) schwenkbar in der zylindrischen Buchse (17) an dem freien Ende des Hauptkörpers (20) angeordnet ist.
  10. Externer Fixateur gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzbauteil (30) einen in die zylindrische Buchse (17) eingeführten zylindrischen Schaft (32) und einen Abschnitt (33) quer zu dem Schaft (32) umfasst, der einstückig mit dem letzteren ausgebildet ist.
  11. Externer Fixateur gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzbauteil (30) einen in die zylindrische Buchse (17) eingeführten zylindrischen Schaft (36) und eine Metaphysis-Klammer (35) umfasst, die mit dem Schaft (36) verbunden ist.
  12. Externer Fixateur gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Metaphysis-Klammer (35) eine Metaphysis-Schraubenklemmanordnung (37, 38, 39, 50, 51, 52, 53) umfasst, deren bewegliche Teile in dieselbe Richtung wie die beweglichen Teile der Knochenschraubenklemmanordnung (25, 26, 21, 22, 23) beweglich sind.
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