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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorform einer Lichtleitfaser
aus Siliciumoxid, welche einen Kern vom Radius R sowie einen Mantel
beinhaltet, wobei besagter Mantel einen mit dem Kern in direktem
Kontakt stehenden Innenteil, der als optischer Mantel bezeichnet
wird, sowie einen als äußeren Mantel
bezeichneten Außenteil
aus aluminiumoxid-dotiertem Siliciumoxid aufweist. Sie betrifft
ferner das Verfahren zur Herstellung der besagten Vorform und die
Lichtleitfaser, die durch Faserziehen aus dieser Vorform hergestellt
ist.
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Lichtwellenleiter
kommen auf dem Gebiet der Telekommunikation verbreitet zur Anwendung. Dabei
werden Informationen in Form von Licht im allgemeinen bei einer
Wellenlänge
von etwa 1300 oder 1550 Nanometern über Lichtleitfasern aus Siliciumoxid übertragen.
Eine solche Lichtleitfaser setzt sich aus einem optisch wirksamen
Teil in Form eines Faserkerns, der den größten Teil der Lichtwelle überträgt, und
einem optischen Mantel, wobei Faserkern und Fasermantel unterschiedliche
Brechungsindizes haben, sowie meistens auch einer äußeren Randzone
zusammen, die als äußerer Mantel
bezeichnet wird, optisch unwirksam ist und zusammen mit dem optischen
Mantel den Mantel der Lichtleitfaser bildet. Da das Faserziehen
einer Lichtleitfaser aus einer Vorform auf homothetische Weise erfolgt,
verwendet man dieselben Termini für den Faserkern, den optischen
Mantel und den äußeren Mantel
auch für
die Vorform, aus welcher die Lichtleitfaser hergestellt wird. Jede
Faser ist durch Überzüge aus einem
Polymermaterial geschützt,
und die Schutzüberzüge sind meist
mit einer weiteren Lage aus einem pigmentierten Polymer beschichtet.
Eine Gruppe von Lichtleitfasern lässt sich zu einem Faserband
anordnen. In diesem Fall ist das Material, das die Fasern des Bandes zusammenhält und als
Matrix bezeichnet wird, ebenfalls ein Polymer. Bei Telekommunikationskabeln sind
die Lichtleitfasern, ob einzeln oder als Faserband, allgemein in
einem Metall- oder Kunststoffrohr untergebracht.
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Bekannt
ist, dass Lichtleitfasern nicht der Einwirkung von Wasserstoff ausgesetzt
werden dürfen,
da dieses Gas ihre Übertragungseigenschaften verändert. Diese Änderung
ist um so größer, je
höher der
Wasserstoff-Partialdruck ist, dem die Faser ausgesetzt ist. Wasserstoff
entsteht insbesondere beim Zerfall der Polymere, aus denen die Überzüge der Fasern
oder der Faserband-Matrix bestehen. Er kann auch beim Zerfall des
allgemein im Kabel vorgesehenen Füllmaterials entstehen, das
einerseits die Fasern im Rohr halten soll, durch das die Lichtleitfasern verlaufen,
und zum anderen das Vordringen von Feuchtigkeit im Fall eines Bruches
oder einer sonstigen Schädigung
des Rohres aufhalten soll. Zu den oben erwähnten Zerfallserscheinungen
kommt es aufgrund der natürlichen
Alterung.
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Das
Patent GB-B-2.145.240 erwähnt
die Herstellung einer Lichtleitfaser durch Faserziehen aus einer
optischen Vorform und beschreibt die besagte Faser, die einen optisch
wirksamen Teil in Form eines Faserkerns sowie einen optischen Mantel
beinhaltet, die unterschiedliche Brechungsindizes aufweisen, sowie
einen äußeren Mantel,
der neben Siliciumoxid auch Dotierungsstoffe beinhaltet, die zu
einer Liste von Oxiden gehören.
Aus dieser Liste von Oxiden wird Aluminiumoxid zitiert und als bevorzugte Substanz
Boroxid genannt. Es wird weder auf das Verfahren zur Herstellung
der Vorform noch auf die Struktur einer solchen Vorform näher eingegangen. Die
Struktur der endgültigen
Lichtleitfaser wird als Beispiel angeführt und durch eine Figur veranschaulicht.
Besagte Lichtleitfaser beinhaltet einen Faserkern vom Radius R,
bestehend aus dotiertem Siliciumoxid vom Durchmesser 50 μm, entsprechend
2R, und einer Ummantelung, die den Durchmesser der Lichtleitfaser
auf 125 μm
entsprechend 5R erhöht und
einen optischen Mantel mit einem Durchmesser von 90 μm entsprechend
3,6 R sowie einen äußeren Mantel
mit einer Dicke von 17,5 μm
entsprechend 0,7 R beinhaltet. Die Oxidkonzentration in dem besagten äußeren Mantel
liegt vorzugsweise zwischen 1 und 20 Gewichtsprozenten des Oxids,
bezogen auf das Gewicht des Stoffgemischs des äußeren Mantels.
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Das
Vorhandensein einer großen
Menge von Aluminiumoxid in dem so gebildeten äußeren Mantel führt zu einem
Problem bei der Herstellung der Lichtleitfaser, die unter geeigneten
Bedingungen aus der Vorform kommt, insbesondere im Hinblick auf
die Stabilität
des Durchmessers beim Faserziehen, was auf die zu geringe Viskosität des dotierten äußeren Mantels
zurückzuführen ist.
Mit nur 1 Gewichtsprozent von A12O3 im Siliciumoxid ist es nämlich schwierig,
in der allgemein zulässigen
Toleranzspanne von 125 ± 0,5 μm zu bleiben,
und man bringt es nur auf eine Toleranzspanne von 125 ± 1,5 μm. Dies macht
den Verbund der Lichtleitfasern untereinander problematisch.
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Überdies
ist es wichtig, dass der hergestellte äußere Mantel sehr leistungsfähig im Hinblick
auf mechanische Eigenschaften ist, und ein zu dicker äußerer Mantel,
wie er im Patent GB-B-2.145.240
beschrieben wird, kann insbesondere im Zugversuch zu einer Minderung
der Leistungsfähigkeit
führen.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Möglichkeit
zur industriellen Herstellung einer Lichtleitfaser, die praktisch
undurchlässig
für Wasserstoff
ist und das richtige mechanische Verhalten aufweist.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Vorform für eine Lichtleitfaser
aus Siliciumoxid entsprechend der Definition in Anspruch 1.
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Das
Aluminiumoxid-Gewichtsverhältnis
in der Randzone ist vorzugsweise so bemessen, dass die äquivalente
Aluminiumoxidkonzentration im gesamten äußeren Mantel zwischen 100 und
500 ppm Aluminiumgewicht liegt, bezogen auf das Siliciumoxidgewicht.
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Die
Dicke der Randzone liegt vorzugsweise zwischen 0,08 R und 1,5 R.
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Die äquivalente
Konzentration ist definiert als die in der Randzone enthaltene Aluminiumoxidmenge
in Gewichts-%, bezogen auf das Volumen des gesamten äußeren Mantels
(und nicht nur auf das Volumen der Randzone). Die interne Zone enthält kein
Aluminiumoxid. Da das Faserziehen der Lichtleitfaser-Vorform im
allgemeinen homothetisch erfolgt, ist die äquivalente Konzentration in
der Vorform mit derjenigen in der Lichtleitfaser identisch. Als
Beispiel führt
die minimale Konzentration von 1% Aluminiumoxidgewicht, bezogen
auf die Gesamtheit des Stoffgemischs des äußeren Mantels, im Fall des
Patents GB-B-2.145.240
zu einer Konzentration von 1,01% Aluminiumoxidgewicht, bezogen auf
das Siliciumoxid des äußeren Mantels.
Dies ergibt also eine äquivalente
Konzentration von 10100 ppm des prozentualen Aluminiumoxidgewichts,
bezogen auf das im äußeren Mantel
enthaltene Siliciumoxid. Somit ist das Verhältnis zwischen der molaren
Masse des Aluminiumoxids und der molaren Masse des Aluminiums gleich
1,888, wobei die Berechnung etwa 5350 ppm äquivalente Konzentration des
Aluminiumoxids in Aluminiumgewicht ergibt, bezogen auf das im äußeren Mantel
enthaltene Siliciumoxid.
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Die
Aluminiumoxidkonzentration der Randzone ist im allgemeinen über die
gesamte Dicke der besagten Randzone konstant, kann aber auch in
radialer Richtung entweder kontinuierlich oder diskontinuierlich
variabel sein.
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Kernstück der erfindungsgemäßen Lichtleitfaser-Vorform
ist ein Konzentrations- und Dickenbereich des Aluminiumoxids innerhalb
des äußeren Mantels,
welcher die Nachteile des bisherigen Standes der Technik insofern
behebt, als der hergestellte äußere Mantel
gute mechanische Leistungen hat und eine Viskosität aufweist,
bei der die Herstellung der Lichtleitfaser aus besagter Vorform
in zweckmäßiger Weise
und insbesondere mit einem innerhalb der allgemein zulässigen Toleranzspanne
stabilen Durchmesser der Lichtleitfaser erfolgt.
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Die
erfindungsgemäße Vorform
weist vorteilhafterweise eine Randzone aus aluminiumoxiddotiertem
Siliciumoxid auf, die der aus dieser Vorform hergestellten Lichtleitfaser
bei praktisch homothetischer Umwandlung durch das Faserziehen eine
hohe mechanische Beständigkeit
verleiht. Es sei angemerkt, dass eine solche Randzone im allgemeinen
eine relativ geringe Rauhigkeit aufweist, da eine solche Zone beim
Faserziehen geschmolzen wird.
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Überdies
gestattet die mäßige Dicke
der Randzone als Vorläufer
einer Randzone der aus besagter Vorform hergestellten Lichtleitfaser
die Erzeugung einer Randzone unter Kompression, was die mechanischen
Eigenschaften besagter Lichtleitfaser bedeutend verbessert. Eine
Kompressionszone ist nämlich
als Zone mit einer Längsspannung
definiert, die eine Kompression der Zone bewirkt. Nun zeigt aber
die Mechanik des Glasbruches, dass der vorhenschende Bruchmechanismus
im Entstehen und Fortschreiten von Rissen in der Oberfläche besteht. Das
Einwirken von Kompression auf die Faseroberfläche verhindert eine solche
Rissausbreitung.
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Schließlich gestattet
es die Herstellung einer vom Faserkern der Vorform relativ weit
entfernten Randzone vorteilhafterweise, Wasserstoff so weit wie möglich vom
optisch wirksamen Teil fern zu halten und so die Gefahr einer Erhöhung der
Dämpfung
der Lichtleitfaser, die aus besagter Vorform hergestellt wurde,
möglichst
weit zu begrenzen.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
ein Herstellungsverfahren für
die Vorform von Lichtleitfasern aus Siliciumoxid gemäß der weiter
oben beschriebenen Erfindung, dadurch gekennzeichnet, dass besagte
Randzone durch äußeres Aufbringen
mindestens einer mit Aluminiumoxid dotierten Schicht aus Siliciumoxid
hergestellt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bietet den Vorteil, dass es eine sehr präzise räumliche Anordnung der mit Aluminiumoxid
dotierten Randzone unter Anwendung von Dotierungstechniken gestattet, die
dem Fachmann bestens bekannt sind. Das erfindungsgemäße Verfahren
bietet überdies
den Vorteil, dass es ein Aufbringen von binärem amorphem Aluminiumoxid-Siliciumoxid
gestattet. Die amorphe Beschaffenheit des Binärsystems bewirkt eine gute
Barriere gegen die Wasserstoffdiffusion. Dagegen lässt ein
kristallines Binärsystem
aus Aluminiumoxid und Siliciumoxid über Korngrenzen oder über Diffusionskanäle im Inneren
des Kristalls, bei denen es sich um Zonen mit geringerer Elektronendichte
handelt, Wasserstoff in Innere der aus der Vorform hergestellten Lichtleitfaser
eindringen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die äußere Schicht durch
Plasmaauftrag hergestellt. Die Herstellung der Vorform mit einer
Technik zum Aufbringen einer äußeren seitlichen
Schicht, so etwa mit der Technik des Plasmaauftrags, ist bekannt
und wird beispielsweise in der Patentanmeldung EP-A1-0.450.465 beschrieben.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Aufbringen der äußeren Schicht
nach dem OVD-Verfahren (mit OVD für "Outside Vapor Deposit") bewerkstelligt.
Das Aufbringen der äußeren Schicht
kann auch nach anderen Verfahren erfolgen, beispielsweise nach den Sol-Gel-Verfahren,
durch Imprägnieren,
durch Aufdampfen oder durch Verdampfen.
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Schließlich betrifft
die Erfindung die durch Faserziehen aus einer erfindungsgemäßen Vorform hergestellte
Lichtleitfaser.
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Die
erfindungsgemäße Vorform
ist so beschaffen, dass die Herstellung der Lichtleitfaser aus besagter
Vorform vorteilhafterweise mit den Faserziehgeschwindigkeiten kompatibel
ist, die bei der Herstellung von Lichtleitfasern auf einer Faserziehmaschine
verwendet werden und im allgemeinen in der Größenordnung von mehreren hundert
Metern pro Minute liegen. Darüber
hinaus gestattet ein derartiger Schichtauftrag die Weiterverwendung
einer vorhandenen Faserziehmaschine, da sie ja für die Vorform eingesetzt wird. Überdies
ist ein derartiger Schichtauftrag kompatibel mit den Faserziehbedingungen
in einer typischen Industrieumgebung und insbesondere mit der Toleranz
für den
Durchmesser der Lichtleitfaser zur Regulierung des Faserziehverfahrens.
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Die
Erfindung wird verständlicher
und weitere Eigenschaften und Vorzüge werden beim Lesen der folgenden
Beschreibung klarer, die ohne Beschränkung der Allgemeingültigkeit
anhand der 1 bis 3 dargelegt
wird.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt einer Lichtleitfaser-Vorform, die
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
aus einer im MCVD-Verfahren realisierten primären Vorform hergestellt ist.
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2 zeigt
in stark vereinfachter Form eine Plasmaauftragvorrichtung, in welcher
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Anwendung kommt.
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt einer Lichtleitfaser, die aus der
in 2 dargestellten Vorform 3 hergestellt
ist.
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Eine
primäre
Vorform 24, die in 1 dargestellt
ist, wird beispielsweise nach dem MCVD-Verfahren durch das Aufbringen von inneren
Schichten aus gegebenenfalls dotiertem Siliciumoxid hergestellt,
welche einen Faserkern 20 und einen optischen Mantel 21 in
einem Rohr 22 bilden, gefolgt von einer Schrumpfumwandlung
des so beschichteten Rohres mit einem Stab, der die primäre Vorform 24 bildet,
woraufhin eine (endgültige)
Vorform 3 durch Aufbringen einer äußeren Schicht aus außen aufgebrachten
Siliciumoxidschichten hergestellt wird, die eine Auftragzone 23 auf
der primären
Vorform 24 bildet. Man verwendet vorzugsweise ein Rohr 22 aus ultrareinem
Siliciumoxid. Ein solches Aufbringen einer äußeren Schicht ist in 2 für den Fall
eines Plasmaauftrags verdeutlicht.
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Die
Bildung einer in 1 dargestellten Auftragzone 23 beginnt,
wenn das Siliciumoxid in Form von Körnern auf die primäre Vorform 24 aufgebracht wird.
Unter Einwirkung des Plasmas werden die Siliciumoxidkörner einfach
durch die Schwerkraft aus einer Zufuhrleitung aufgebracht, die als
Düse 5 ausgeführt ist
und parallel zur primären
Vorform 24 verschoben wird. Die Siliciumoxidkörner werden
aufgeschmolzen und anschließend
bei einer Temperatur in der Größenordnung
von 2300°C
vom Plasma in Glas umgewandelt. Der Materialauftrag findet in einer
geschlossenen Kammer statt, damit ein wirksamer Schutz gegen elektromagnetische
Störungen
und gegen eine Freisetzung von Ozon durch den Plasmabrenner 4 gewährleistet
ist.
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Erfindungsgemäß werden
zunächst
mit der Düse 5 Siliciumoxidpartikel
aufgebracht, die einen Bereich 26 der Auftragzone 23 bilden,
die praktisch ebenso wie die das Rohr 22 zusammengesetzt
ist, d.h. aus ultrareinem Siliciumoxid besteht. Die aus dem Bereich 26 und
dem Rohr 22 bestehende Einheit bildet eine innere Zone 27 eines äußeren Mantels 28.
Anschließend
werden Aluminiumoxidpartikel, die in der Düse 5 mit Siliciumoxidkörnern gemischt werden,
in einer Randzone 25 der Auftragzone 23 aufgebracht,
die alle abschließenden
Schichten der äußeren Schicht
der Auftragzone 23 beinhaltet. Es besteht auch die Möglichkeit,
das Siliciumoxid durch eine erste Zuleitung und die Aluminiumoxidpartikel über eine
zweite Zuleitung zuzuführen,
wobei diese Zuleitungen in der Nähe
des Plasmastrahls 4 nahe der ersten Siliciumoxid-Zuleitung 5 einmünden. Wie bereits
weiter oben angemerkt, gestattet der Einbau der Aluminiumpartikeln
in die Randzone 25 der Auftragzone 23 die industrielle
Herstellung einer Lichtleitfaser 15 durch Glasfaserziehen,
wobei diese Lichtleitfaser eine bessere Beständigkeit gegen Wasserstoff
aufweist als Lichtleitfasern nach dem bisherigen Stand der Technik.
Man erreicht somit eine erfindungsgemäß beschichtete Vorform 3,
die eine Auftragzone 23 mit einem Bereich 26 und
einer Randzone 25 beinhaltet. Der äußere Mantel 28 der
besagten Vorform 3 wird gebildet durch das Rohr 22 und
die Auftragzone 23, die den Bereich 26 und die
Randzone 25 beinhaltet. Gemäß einer Realisierungsform des
Erfindung ist es möglich,
den Bereich 26 der Auftragzone 23 mit einem Aluminiumoxidanteil
zu dotieren, der geringer ist als derjenige in der Zone 25,
dem Bereich 26 der Auftragzone 23. Die Aluminiumoxidpartikel
werden relativ zu den Siliciumoxidkörnern in einem Verhältnis eingebaut,
das von der Reinheit der Siliciumoxidkörner und des Rohres 22 der
primären Vorform 24 abhängig ist.
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2 zeigt
in stark vereinfachter Form eine Vorrichtung zum Plasmaauftrag,
beinhaltend einen mit einem transparenten Fenster 2 versehenen
Behälter 1,
eine Vorform 3 (vom Ende aus gesehen) mit der Längsachse
X, auf welche der Plasmabrenner 4 und die Düse 5 für die Zuführung der
Körner
in die Auftragzone gerichtet sind. Außerhalb des Behälters 1 befindet
sich hinter dem Fenster 2 eine CCD-Kamera 6, die
auf die Vorform 3 gerichtet ist. Sie liefert eine Größe für den Durchmesser
der Vorform an dem Punkt, auf welchen sie gerichtet ist, in Form
eines Messwertes, der über
eine Verbindung 7 an eine Steuervorrichtung 8 des
Prozessors für
den Materialauftrag übermittelt
wird. Die Vorrichtung 8 empfängt über eine Verbindung 9 weitere
Informationen über die
Bedingungen während
des Auftragprozesses. Mit Hilfe eines internen Programms zur Steuerung
des Auftragvorgangs liefert die Vorrichtung 8 bei konstanter
Menge der zugeführten
Körner über eine
Verbindung 10, die eine Steuervorrichtung 11 versorgt,
einen Wert zum Steuern der Positionierung der Düse 5 durch Verschieben
besagter Düse 5 entlang
einer Achse, die parallel zur Achse X verläuft. Die Vorrichtung 8 liefert
außerdem über eine
Mehrfachverbindung am Ausgang 12 weitere Steuerwerte, die
andere Parameter des Steuerprozesses bestimmen.
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Alle
Elemente der in 2 gezeigten Vorrichtung sind
dem Fachmann bestens bekannt. Ebenfalls gut bekannt sind auch andere
Elemente, die hier nicht dargestellt sind. So werden Trägervorrichtungen
für die
Vorform 3 mit rotatorischen und translatorischen Antrieben,
ein Trägerschlitten
für den
Plasmabrenner 4 und die Düse 5 mit translatorischem
Antrieb parallel zur Achse X sowie Vorrichtungen zur Auswertung
der Winkelposition der Vorform 3 und der Längsposition
des Schlittens beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-A1-0.440.130 beschrieben.
Alle diese Vorrichtungen gestatten in bekannter Weise das Entfernen
der Vorform 3 vom Brenner 4 in Abhängigkeit
vom Größenzuwachs
der Vorform 3. Vorrichtungen, welche es gestatten, die
Kamera 6 in einem Messdurchgang auf aufeinanderfolgende
Positionen der Vorform 3 zu richten, und die Form eines
zweiten Schlittens haben könnten,
dessen Verschiebung mit der des ersten Schlittens gekoppelt sind,
sind ebenfalls Bestandteil des bekannten Standes der Technik.
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Der
Plasmaauftrag erfolgt in Durchgängen von
rechts nach links und dann von links nach rechts, in deren Verlauf
der Plasmabrenner 4 und die Düse 5 über die
Länge der
Vorform 3 verschoben werden.
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Der
gesamte Steuerungsprozess ist so optimiert, dass sich eine hohe
Mengenausbeute des Siliciumoxides bei vorgegebener Translationsgeschwindigkeit
ergibt und ein vorgegebenes Brechungsindexprofil der aufgetragenen
Schicht einstellt. Gleichzeitig führt die Kamera 6 einen
Messdurchgang aus, welcher aufeinanderfolgende Messwerte für den Durchmesser
der Vorform 3 über
deren gesamte Länge
liefert.
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3 zeigt
eine schematische Querschnittansicht einer Lichtleitfaser 15,
die aus der Vorform 3 auf praktisch homothetische Weise
hergestellt wurde.
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Die
Lichtleitfaser 15 wird durch Faserziehen aus der erfindungsgemäß beschichteten
primären Vorform 3 hergestellt.
Man unterscheidet hier einen Faserkern 30 und einen optischen
Mantel 31, die beide zusammen den optisch wirksamen Teil
aus Siliciumoxid bilden, ferner eine Zone 32 und eine Auftragzone 33,
bestehend aus einem Bereich 36 sowie einer Randzone 35 aus
aluminiumoxiddotiertem Siliciumoxid. Im Verhältnis zu 1 entsprechen
die Zone 32 dem Rohr 22, eine Zone 34 der
primären
Vorform 24, eine Zone 37 der inneren Zone 27 und
eine Zone 38 dem äußeren Mantel 28.
Sofern der Bereich 36 nicht absichtlich dotiert ist, kann
er je nach Herkunft Aluminiumoxid enthalten, dessen Gehalt geringer
ist als derjenige in der Randzone 35.
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Die
folgenden Beispiele sollen zur Veranschaulichung der Erfindung dienen,
ohne jedoch deren Geltungsbereich einzuschränken.
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Beispiele
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Beispiel 1: Verwendung
von Aluminiumoxid in einer äquivalenten
Konzentration von etwa 381 ppm
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Die
primäre
Vorform ist ein Stab vom Durchmesser 9R, also vom Radius 4,5R, auf
welchem der Plasmaauftrag erfolgt, wobei sich das Rohr 22 zwischen
dem Radius 2,9R und dem Radius 4,5R verteilt. Zunächst wird
eine Schicht von reinem Siliciumoxid über eine Dicke von 7,7R aufgebracht,
wodurch die Vorform zu einem stabförmigen Körper vom Radius 12,2R umgewandelt
wird. Anschließend
wird eine Randzone der Dicke 1,3R hergestellt, die aus Aluminiumoxid
besteht und der Vorform 3 einen Durchmesser von 13,5R verleiht.
Dabei wird eine Konzentration von Aluminiumoxidpartikeln (Al2O3)
von 2000 ppm im Gewichtsverhältnis
von Aluminium zu natürlichem Siliziumdioxid
für das
Beschichten der primären
Vorform 24 über
eine Dicke 25 der Auftragzone 23 verwendet. Die äquivalente
Konzentration einer solchen Schicht der Randzone 25 ist
etwa gleich 381 ppm im Gewichtsverhältnis von Aluminium zu natürlichem
Siliziumdioxid über
die gesamte Auftragzone 23.
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Es
ist vorgesehen, Aluminiumoxidpartikel von hochreiner Qualität zu verwenden,
deren maximale Größe typisch
einige zehn Mikrometer (μm)
beträgt.
Vorzugsweise verwendet man pyrogene Aluminiumoxidpartikel mit einer
Größe von weniger
als 0,1 μm,
um eine homogene Verteilung der Partikel im Bereich 25 der
Auftragzone 23 zu begünstigen.
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Die
Lichtleitfaser 15 wird durch Faserziehen unter einer Ziehspannung
von 85 g aus der erfindungsgemäß beschichteten
Vorform 3 hergestellt. Im allgemeinen liegt die Ziehspannung
zwischen 10 und 250 g und vorzugsweise zwischen 30 und 150 g.
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Die
Eigenschaften der besagten Lichtleitfaser 15 werden anschließend für 400 Stunden
bei 70 °C
unter Atmosphärendruck
(1 atm = 1,01325 × 105 Pa)
auf Durchlässigkeit
für Wasserstoff
getestet. Die mit der getesteten Lichtleitfaser 15 bei
1550 nm erzielte Dämpfung
beträgt
0,048 dB/km. Gegenüber
einer Standard-Lichtleitfaser, die unter identischen Bedingungen
hergestellt wurde, jedoch kein Aluminiumoxid in einer Randzone 34 der
Beschichtung aufweist und nach dem Wasserstofftest eine Dämpfung von 0,07
dB/km hat, beträgt
der Dämpfungsgewinn
ungefähr
31 %.
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Überdies
werden die Leistungsparameter der besagten Faser 15 in
einem Zugfestigkeitstest getestet. Dabei handelt es sich um einen
standardisierten Test, der darin besteht, die Faser zu strecken und
die Kraft zu messen, die zu ihrem Bruch nötig ist. Der Test wird an 50
Fasern durchgeführt
und liefert eine statistische Verteilung der Ergebnisse. In dieser Verteilung
liegt der Medianwert für
die Faser 15 bei 60 Newton, verglichen mit 57 Newton bei
der oben definierten Standard-Lichtleitfaser, also 5 bis 10 % höher als
bei der Standard-Lichtleitfaser.
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Schließlich wird
das Spannungsprofil der besagten Faser 15 ermittelt, indem
die Oberfläche
einer Kompression ausgesetzt wird, wobei eine Methode angewandt
wird, die den Effekt der Doppelbrechung ausnutzt. Die Doppelbrechung
wird über
den Gangunterschied zwischen den Polarisationen gemessen, die sich
entlang der schnellen und der langsamen Achse der Faser ausbreiten,
wobei ein optisches Verfahren angewandt wird, das aus der Methode
abgeleitet ist, die als Viertelwellenlängenplättchen-Methode bezeichnet wird.
Die Oberfläche
wird mit einer Kompression von 40 MPa auf 5 μm beaufschlagt, verglichen mit
dem Kompressionswert, dem die weiter oben definierte Standard-Lichtleitfaser
ausgesetzt wird, und der 5 MPa auf 5 um beträgt, wobei die Messgenauigkeit
mit ±10%
abgeschätzt
wird.
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Beispiel 2: Verwendung
von Aluminiumoxid in einer äquivalenten
Konzentration von etwa 762 ppm
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Die
primäre
Vorform 24 ist ein Stab vom Durchmesser 9R, also vom Radius
4,5R, auf welchem der Plasmaauftrag erfolgt, wobei sich das Rohr 22 zwischen
dem Radius 2,9R und dem Radius 4,5R verteilt. Zunächst wird
eine Schicht von reinem Siliciumoxid über eine Dicke von 7,7R aufgebracht,
wodurch die Vorform zu einem stabförmigen Körper vom Radius 12,2R umgewandelt
wird. Anschließend
wird eine Randzone der Dicke 1,3R hergestellt, die aus Aluminiumoxid
besteht und der Vorform 3 einen Durchmesser von 13,5R verleiht.
Dabei wird eine Konzentration von Aluminiumoxidpartikeln (Al2O3) von
4000 ppm im Gewichtsverhältnis
von Aluminium zu natürlichem
Siliziumdioxid für
das Beschichten der primären
Vorform 24 über
eine Randzone 25 der Auftragzone 23 verwendet.
Die äquivalente
Konzentration einer solchen Schicht der Randzone 25 ist
etwa gleich 762 ppm im Gewichtsverhältnis von Aluminium zu natürlichem
Siliziumdioxid über
die gesamte Auftragzone 23.
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Die
Aluminiumoxidquelle ähnelt
derjenigen in Beispiel 1. Die Lichtleitfaser 15 wird durch
Faserziehen unter einer Ziehspannung von 85 g aus der erfindungsgemäß beschichteten
Vorform 3 auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 hergestellt.
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Die
Eigenschaften der besagten Lichtleitfaser 15 werden anschließend für 400 Stunden
bei 70 °C
unter Atmosphärendruck
(1 atm) auf Durchlässigkeit
für Wasserstoff
getestet. Die mit der getesteten Lichtleitfaser 15 bei
1550 nm erzielte Dämpfung
beträgt
0,049 dB/km. Gegenüber
einer Standard-Lichtleitfaser, die unter identischen Bedingungen
hergestellt wurde, jedoch kein Aluminiumoxid in einer Randzone 34 der
Beschichtung aufweist und nach dem Wasserstofftest eine Dämpfung von
0,07 dB/km hat, beträgt
der Dämpfungsgewinn
ungefähr
30 %.
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Es
sei ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass sich das erfindungsgemäße Verfahren nicht auf die
oben beschriebenen Darstellungen beschränkt. Es ist insbesondere für Plasmabeschichtungsverfahren
verwendbar, aber auch für
andere Verfahren wie z.B. das OVD-Verfahren, die Sol-Gel-Verfahren,
zum Imprägnieren,
zum Aufdampfen oder zum Verdampfen.