DE60016251T2 - Chirurgischer bildanzeigeeinrichtung mit sterilisierbarem bildschirm - Google Patents

Chirurgischer bildanzeigeeinrichtung mit sterilisierbarem bildschirm Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Beobachtungsvorrichtungen für ein Operationsfeld und insbesondere solche Vorrichtungen, die mit einem Endoskop gekoppelt sind.
  • Herkömmlicherweise bestehen solche Systeme aus einer endoskopischen Kamera, die der Chirurg manuell im Körper des Patienten führt, und aus einem Videomonitor, der sich in einigen Metern Abstand befindet und auf dem das von der Kamera aufgenommene Bild angezeigt wird.
  • Der Chirurg verwendet ein chirurgisches Instrument, dessen auf dem Bildschirm erscheinendes Angriffsende er führt.
  • Solche gewöhnlichen Fernsehbildschirme sind schwierig sterilisierbar, so daß man sich in der Praxis lange damit zufriedengab, diese Bildschirme von den Patienten entfernt zu halten.
  • Im Dokument WO 98 02107 wurde eine sterile Abdeckung für Flachbildschirme vorgeschlagen, die einfach aus einer flexiblen Ummantelung besteht, die im wesentlichen die Form des Bildschirms hat und die durch einen Stutzen um ein Kabel zur Stromversorgung und zum Signalaustausch für den Bildschirm verlängert ist.
  • In diesem Dokument wird vorgeschlagen diese Ummantelung um das Kabel herum abzuschließen und permanent die Luft im Inneren der Ummantelung abzusaugen, um diese gegen den Bildschirm zu drücken.
  • Gemäß einer Variante schlägt dieses Dokument vor, eine steife Abdeckung um den Bildschirm herum anzuordnen, die Anschlußöffnungen umfaßt, die dafür vorgesehen sind hermetisch abgeschlossen zu werden, wenn eine Verbindung besteht.
  • In dieser Variante erhält man nach dem Anschluß eine vollständig dichte Ummantelung, die es gestattet, die Einheit durch Eintauchen zu sterilisieren ohne den Bildschirm aus der Abdeckung nehmen zu müssen.
  • Eine solche Vorrichtung hat allerdings einen schwerwiegenden Nachteil, da es schwer ist ihre Sterilität sicherzustellen.
  • Die Dichtigkeit der Einheit beruht vollständig auf der Dichtigkeit zwischen der Abdeckung und den Kabelanschlüssen. Diese Dichtigkeit ist schwer zu garantieren, insbesondere dadurch, daß die Kabel oft bewegt oder gezogen werden und daß der Anschluß hohen Kräften ausgesetzt ist. Der hermetische Abschluß zwischen dem sterilen Äußeren und dem nicht sterilen Inneren der Hülle beruht also auf besonders empfindlichen Mitteln.
  • Außerdem muß die steife Abdeckung geöffnet werden können und hierfür wenigstens zwei voneinander zu trennende Teile umfassen. Eine vollständige Dichtigkeit an der Verbindungsstelle zwischen diesen beiden Teilen kann nicht für eine unbegrenzte Anzahl von Sterilisierungen der Hülle garantiert werden und es kommt im Bereich dieser Verbindungsstelle ein Luftaustausch zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Abdeckung zustande.
  • Eine solche Vorrichtung kann daher nicht als zuverlässig angesehen werden.
  • Das Hauptziel der Erfindung ist es, diesen Nachteil abzustellen.
  • Hierfür schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zum Beobachten eines Operationsfelds nach Anspruch 1 vor, wobei die zusammengebaute Vorrichtung unbegrenzt sterilisierbar ist und in sterilen Räumen aller Art eingesetzt werden kann, beispielsweise in medizinischen Räumen oder Laborräumen.
  • Weitere Eigenschaften, Ziele und Vorteile der Erfindung werden beim Lesen der nachfolgenden detaillierten Beschreibung deutlich werden, die Bezug auf die beigefügten Figuren nimmt, von denen:
  • 1 eine Vorrichtung zur chirurgischen Beobachtung gemäß der Erfindung im Querschnitt darstellt;
  • 2 dieselbe Vorrichtung im selben Schnitt in einer Explosionszeichnung darstellt.
  • Die vorliegende Beobachtungsvorrichtung setzt sich aus einer Videoanzeigeeinheit 10 und einem Gelenkarm 100, der einen Träger für die Anzeigeeinheit 10 bildet, zusammen.
  • Die Anzeigeeinheit 10 wird aus zwei Hauptbestandteilen gebildet, wobei diese ein Videomonitor eingeschlossen in einer dichten Hülle sind.
  • Bei dem Videomonitor handelt es sich um einen Flüssigkristallbildschirm 15 und ein Elektronikmodul 40, das mit diesem Bildschirm durch eine Kabelverbindung 80 verbunden ist.
  • Der Bildschirm 15 ist hier ein Bildschirm mit Flüssigkristallen (LCD), mit aktiver Matrix, vom Mikrospitzentyp, mit Plasmatechnologie oder mit einer Technologie ohne Transistoren vom LED-Typ (Lichtemittierende Diode).
  • In dieser Ausführungsform werden die beiden Elemente 15 und 40 durch die dichte Hülle zueinander in Position gehalten.
  • Hierfür ist letztere aus zwei Teilen 20 und 30 gebildet, wobei jedes eine im wesentlichen ebene und rechteckige Form hat und Abmessungen, die ein wenig über denjenigen des Bildschirms 15 liegen.
  • Das Element 30 deckt die gesamte Rückseite des Bildschirms 15 ab. Es hat hierfür einen umlaufenden Abschnitt allgemein rechteckiger Form und vier gerade Ränder, die entlang der Ränder des Bildschirms 15 verlaufen.
  • In ihrem zentralen Teil steht diese hintere Platte 30 vom Bildschirm 15 in Form einer beulenförmigen Ausbauchung ab, deren konkaver Teil, der in Richtung des Bildschirms 15 zeigt, auf der Rückseite von diesem eine Aussparung zur Aufnahme des Elektronikmoduls 40 bildet und deren hinterer konvexer Teil sich in einem Hals 35 verlängert, der dafür vorgesehen ist in den Träger 100 gesteckt zu werden.
  • Genauer hat die von dieser Ausbeulung 30 gebildete innere Aussparung eine Parallelepipedform, die komplementär zu derjenigen des Moduls 40 ist. Nachdem das Modul 40 in der inneren Aussparung der Ausbeulung 30 plaziert und der Bildschirm 15 mit dem Modul 40 verbunden ist, empfängt der Bildschirm 15 auf seiner Vorderseite das Teil 20, das die allgemeine Form eines parallelepipedischen Behälters hat, dessen Boden die vordere Platte des Bildschirms 15 bildet und dessen vier hochgezogenen Ränder die vier Ränder des Bildschirms 15 abdecken.
  • Diese vier Ränder sind weit genug hochgezogen, damit sie auch die vier freien Ränder der hinteren Platte 30, die über die Ränder des Bildschirms 15 überstehen, abdecken und mit diesen zusammenarbeiten, derart, daß die zwei Elemente 20 und 30 eine abgeschlossene Hülle um den Bildschirm 15 und das Modul 40 bilden.
  • Um eine besonders zuverlässige Dichtigkeit der Einheit herzustellen, wird zwischen diesen beiden Elementen 20 und 30, insbesondere an ihrer Randverbindungsstelle, eine mit 70 bezeichnete Teflondichtung eingesetzt.
  • Wie in der Explosionsansicht in 2 zu sehen ist, ist die Dichtung 70 hier eine Folie, die die gesamte Vorderseite der hinteren Platte 30 abdeckt und um die vier freien Ränder der hinteren Platte 30 nach hinten umgebogen ist. Diese umgebogenen Ränder werden zwischen den freien Rändern der Platte 30 und den Innenseiten der hochgezogenen Ränder des vorderen Deckels 20 eingeklemmt.
  • Es ist auch anzumerken, daß die hochgezogenen Ränder des Deckels 20 an ihrer Innenseite eine Verdickung 22 bilden, deren hinteres Ende vor dem Ende des hochgezogenen Randes liegt und eine flache Schulter bildet, die zur Platte 30 zeigt und dafür vorgesehen ist gegen einen Umfangsabschnitt der Vorderseite der Platte 30 zu drücken.
  • Diese Verdickung 22 hat um den Deckel 20 herum verteilte Gewindeeinlassungen, die dafür ausgestaltet sind Befestigungsschrauben aufzunehmen, die durch die hintere Platte 30 geführt sind. Diese Verschraubung bewirkt einen besonders hohen Druck der Verdickung 22 auf die Platte 30, wobei die Teflonfolie dazwischen eingeklemmt wird.
  • Die Folie 70 wird also nicht nur zwischen den Seitenrändern der Platte 30 und der Innenseite des hochgezogenen Randes des Deckels 20 eingeklemmt, sondern auch zwischen der Verdickung 22 und der Vorderseite der Platte 30, derart, daß die Folie 70 an jeder Stelle des Umfangs der Platte 30 zwei zueinander senkrechten Klemmkräften ausgesetzt ist.
  • Die Folie 70 bedeckt hier die ganze Platte 30, sie kann jedoch auch durch ein ringförmiges Element ersetzt werden, daß beispielsweise eben und parallel zur Platte 30 ist, oder zylinderförmig und nur den Seitenrand der Platte 30 bedeckend oder auch mit winkligem Querschnitt, um gleichzeitig den Seitenrand und den Umfangsrand auf der Vorderseite der Platte 30 zu bedecken.
  • Es ist auch zu bemerken, daß die Verdickung 22 vorteilhafterweise eine Rille bildet, die nach hinten und zum Inneren des Deckels 20 offen ist und die in komplementärer Weise eine Umfangsrippe des Bildschirms 15 aufnimmt, um diesen durch Klemmwirkung zwischen der Verdickung 22 und der Platte 30 zu halten.
  • Die vorliegenden Teile 20 und 30 sind aus Glas realisiert, was ihnen eine hohe Steifigkeit gibt sowie eine perfekte Durchsichtigkeit. Dieses Glas schließt vorteilhafterweise eingebettete Partikel ein, die dafür geeignet sind eine Barriere gegen Interferenzen zu bilden, die die angezeigten Bilder oder verschiedene nachfolgend beschriebene Steuersignale stören könnten. Es ist möglich die Hülle aus mehreren Teilen zu bilden, von denen nur der Teil durchsichtig ausgeführt ist, der die Vorderseite des Bildschirms 15 bedeckt.
  • Die Hülle kann auch aus Plastik hergestellt sein, beispielsweise aus Makrolon DP1-1262, das von BAYER vermarktet wird, oder aus NORYL.
  • Das Elektromodul 40 ist mit dem Bildschirm 15 über eine Verbindung 80 verbunden, die einfach in der Aussparung der Ausbeulung 32 angeordnet ist.
  • Aus dem Modul 40 führt ebenfalls eine zweite doppelte Verbindung, die die Vorderseite der Platte 30 und den hochgezogenen Rand des Deckels 20 durchläuft bis sie in den Innenraum der Hülle mündet, wobei sie an diesem Ende einen Drucksensor 160 trägt. Diese doppelte Verbindung bildet eine zweite Übertragungsleitung, die auf die Vorderseite des Deckels 20 führt und einen Sprachsensor 150 trägt.
  • Der Drucksensor 160 sendet ein Meßsignal an das Elektronikmodul 40, das dann den gemessenen Druck mit einem zulässigen Schwellwert für den Innendruck vergleicht. Dieser zulässige Innendruck ist im vorliegenden Beispiel ein Druck, der deutlich über dem Luftdruck liegt. Tatsächlich wird die dichte Hülle in einer ersten Phase unter Überdruck gesetzt und dann hermetisch verschlossen, wobei das Elektronikmodul den Wert dieses Überdrucks im Zeitverlauf überwacht.
  • Im Fall eines Lecks der dichten Hülle, das heißt im Fall des Verlusts der Abdichtung zwischen der sterilen umgebenden Luft und den nicht sterilen inneren Teilen der Hülle, bewirkt ein Verlust des Innendrucks, der dann vom Elektronikmodul 40 als ein Unterschreiten des Schwellwerts detektiert wird, die Anzeige eines visuellen Alarms durch das Modul 40 auf dem Bildschirm 15, der diesen Druckverlust anzeigt.
  • Gemäß einer Variante der Erfindung kann die Hülle auch mit einem anfänglichen Unterdruck versehen werden, wobei das Modul 40 den Benutzer warnt, wenn dieser Unterdruck in nicht gewünschter Weise nachläßt.
  • Die vorliegende Vorrichtung ist mit einem Fluid-Verbindungskanal 170 ausgestattet, der die innere Aussparung der Ausbeulung 32 mit dem Ende des Halterungshalses 35 verbindet. Dieser Kanal 170 ist an seinem Ende mit einem Rückschlagventil verschlossen.
  • Nach dem Zusammenbau der Hülle wird der Hals 35 in eine Vorrichtung gesteckt, die dafür geeignet ist in den Kanal 170 ein Gas einzublasen, bis ein ausreichender Überdruck in der Hülle erreicht ist. Nachdem die Hülle von dieser Vorrichtung zum Unterdrucksetzen getrennt ist, hält diese ihren Innendruck durch die gerade beschriebenen Maßnahmen mit einer besonders hohen Zuverlässigkeit.
  • Die vorliegende Anzeigeeinheit kann, ohne Verlust des Überdrucks, mehrere Male sterilisiert werden und dies durch Eintauchen ebenso gut wie durch ein Verfahren auf Bestrahlungsbasis, wie etwa das als "STERRAD" bekannte Verfahren.
  • Ein Material vom "STERRAD"-Typ gestattet eine Sterilisation bei niedriger Temperatur (etwa 45°) für ein Plasmagas vom Typ Wasserstoffperoxid und Anwendung einer Radiofrequenz oder von Gammastrahlen. Die Sterilisation kann beispielsweise auch mit einem Standarddesinfektionsmittel vom Typ "SIDEC" durchgeführt werden.
  • Die so verschlossene und abgedichtete Einheit kann damit mehrmals im Operationssaal verwendet werden, mit einer Sterilisation zwischen jedem Einsatz. Bei jedem Einsatz kann das Operationspersonal auf dem Bildschirm kontrollieren, daß der Druckverlustalarm nicht angezeigt wird, und so eine Garantie der perfekten Dichtigkeit der Hülle und damit ihrer Sterilität erhalten.
  • Der Bildschirm wird einige Zentimeter über dem Körper des Patienten plaziert, beispielsweise über den Händen des Chirurgen, derart, daß der Anwender sein Auge nur über einen eingeschränkten Abstand anpassen muß, was seine Augenermüdung begrenzt.
  • Das vorliegende Elektronikmodul 40 analysiert außerdem die Ausgangssignale des Sensors 170, um entsprechend dieser Signale verschiedene Funktionen des vorliegenden Bildschirms 15 zu steuern und ebenfalls Befehle an weitere Vorrichtungen zu übertragen, wie etwa ein nicht dargestelltes endoskopisches Werkzeug.
  • Um die darzustellenden Bilder zu übertragen oder zu empfangen, hat das Modul 40 Kabelverbindungen, die durch den hinteren Teil 32 der Hülle verlaufen und auf der hinteren äußeren Oberfläche dieses Teils münden. Diese Kabelverbindungen tragen an ihrem Ende elektrische Kontakte 50, die hermetisch mit dem Material des Teils 32 verbunden sind, um in ihrem Bereich eine hohe Dichtigkeit bereitzustellen. Diese dichte Kontaktverbindung ist hier eine dichte Verbindung vom Kontaktkugeltyp.
  • Genauer durchziehen die elektrischen Verbindungen den Hals 35 in Längsrichtung und die Metallkontakte 50 sind entlang des Halses 35 verteilt.
  • Der Träger 100 ist ein Gelenkträger mit Armen und Kugelgelenken, dessen Endabschnitt eine Aussparung 102 bildet, die zum Arm 35 komplementär ist, um den Arm 35 aufzunehmen und so die Anzeigeeinheit in der gewünschten Position zu halten. Die Kugelgelenke des Trägers 100 sind vorzugsweise abgedichtet vorgesehen, für eine leichtere Sterilisation dieses Trägers, insbesondere durch Eintauchen.
  • Diese Aussparung 102 des Trägers ist auf ihrer Innenseite ebenfalls mit Metallkontakten versehen, die in Kontakt mit den Kontakten des Arms 50 kommen. Diese Kontakte sind durch eine elektrische Verbindungen verlängert, die alle Arme und Kugelgelenke des Trägers 100 durchziehen und die dafür ausgestaltet sind die Bewegungen der Kugelgelenke zu gestatten.
  • Somit bewirkt das Einstecken des Arms 35 in die entsprechende Aussparung 102 des Trägers gleichzeitig einen mechanischen Halt der Anzeigeeinheit 10 und eine Verbindung zum Signalaustausch zwischen dem Elektronikmodul 40 und externen elektronischen Einrichtungen, wie etwa den nicht dargestellten endoskopischen Werkzeugen und Kameras.
  • Es ist hier ein Zapfen 110 vorgesehen, der in einer Seitenwand der Aussparung 102 sitzt und in einer entsprechenden Bohrung des Arms 35 steckt. Dieser Zapfen 110 sichert somit den Arm 35 gegen ein versehentliches herausziehen aus der Aussparung 102 und gegen ein Verdrehen des Arms 35 in der Aussparung 102.
  • Die Kontakte und Verbindungen des Trägers mit der Anzeigeeinheit transportieren im vorliegenden Beispiel auch die elektrische Versorgungsenergie des Moduls 40 und des Bildschirms 15.
  • Gemäß einer Variante kann das Modul 40 auch eine Batterie einschließen, die vor dem Zusammenbau und dem Unterdrucksetzen der Anzeigeeinheit 10 geladen wird.
  • Gemäß einer weiteren Variante führt aus dem Modul 40 wenigstens eine elektrische Verbindung, von der ein Ende eine Antenne zum Senden, Empfangen oder beidem von elektromagnetischen Wellen trägt. Die Verbindungen können ebenfalls zu einem Lichtsender, einem Lichtsensor oder beidem führen. Die Sensoren und Sender der Anzeigeeinheit sind beispielsweise Infrarotsensoren und/oder -sender. Diese Sende- oder Empfangselemente für elektromagnetische Strahlung oder Licht sind vorzugsweise im Material des Teils 30 eingebettet, an einer Stelle nahe der äußeren Oberfläche des Teils 30. So werden elektromagnetische Empfangsmittel, die eine Empfangsantenne umfassen, vorzugsweise an einer Stelle angeordnet, an der die zwischen dieser Antenne und dem Äußeren vorhandene Hülle dünner als die mittlere Dicke der Hülle ist.
  • Die Versorgungsenergie des Bildschirms 15 und des Moduls 40 wird dann vorzugsweise in Form solcher elektromagnetischer Wellen oder Lichtwellen übertragen.
  • In diesen Varianten haben die Innenwände der Aussparung 102 vorzugsweise Empfänger/Sender für elektromagnetische Strahlung oder Licht, die jeweils den Sendern/Empfängern der Anzeigeeinheit entsprechen.
  • Solche kontaktlosen Verbindungselemente zur Signalübertragung oder zur Übertragung der Versorgungsenergie können auch Elemente vom Induktionstyp sein.
  • Im Licht der oben beschriebenen Elemente bilden die Hülle und die Elemente, die sie umgibt, eine Einheit, die unbegrenzt sterilisierbar ist, das heißt ohne eine vorab festgelegte begrenzte Anzahl von Sterilisationen in Betracht zu ziehen. Tatsächlich wird die eventuelle Grenze der Sterilisationen durch den Alarm angezeigt, der mittels des Drucksensors gegeben wird. Der oder die inneren Drucksensoren garantieren eine wirkungsvolle und wiederholte Sterilisation und sie garantieren, bei fehlendem Alarm, den perfekten Zustand der Funktion und Dichtigkeit der Vorrichtung, insbesondere vor und nach der Sterilisation. Die beschriebene Einheit ist in sterilen Räumen jeder Art einsetzbar, medizinisch oder nicht, wie etwa dem Operationsblock, Laborblock oder auch Räumen, in denen mit Bakterien gearbeitet wird, deren Entwicklung durch die Anwesenheit nicht sterilisierter Gegenstände verändert werden kann.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Beobachten eines Operationsfelds, das einen flachen Videomonitor (15, 40) und eine Hülle (20, 30), die sterilisierbar ist und die eine dicht abgeschlossene Sterilitätsschranke um den Monitor (15, 40) bildet, umfasst, wobei die dichte Hülle (20, 30) steif ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen inneren Unterdruck oder Überdruck aufweist, der durch ihre Dichtigkeit aufrechterhalten wird, und dass sie einen innenliegenden Drucksensor (160) einschließt, der mit Mitteln zum Geben eines Alarms im Falle eines Verlusts der Dichtigkeit zusammenarbeitet, wodurch die zusammengesetzte Vorrichtung in sterilen Sälen aller Art mit Sicherheit einsetzbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (20, 30) mit einem elektrischen Anschluss ausgestattet ist, der sie von innen nach außen durchstößt und der an seinem äußeren. Ende einen elektrischen Kontakt (50) bildet, der abdichtend mit der Hülle (20, 30) verbunden ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zum elektromagnetischen Empfang umfasst, die elektrisch mit dem Monitor (15, 40) verbunden und dafür vorgesehen sind, eine elektromagnetische Versorgungsenergie des Monitors (15, 40) zu empfangen.
  4. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zum elektromagnetischen Empfang umfasst, die eine Empfangsantenne umfassen, die an einer Stelle angeordnet ist, an der die Hülle (20, 30) zwischen dieser Antenne und dem Äußeren eine geringere Dicke als die mittlere Dicke der Hülle (20, 30) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum elektromagnetischen Empfang auch zum Senden von elektromagnetischen Signalen zu einer außerhalb der Hülle liegenden Empfangsvorrichtung vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zum Empfang oder zum Senden von Infrarotwellen umfasst.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Empfang oder zum Senden von Infrarotwellen dafür vorgesehen sind, Lichtenergie zur Versorgung des Monitors (15, 40) zu sammeln.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Halter (100) der Hülle umfasst, wobei die Hülle (20, 30) und der Halter (100) komplementäre Steckverbindungsmittel (35, 102) ausbilden, um die Hülle (20, 30) auf dem Halter (100) zu halten, wobei diese Steckverbindungsmittel (35, 102) komplementäre Anschlussmittel tragen, derart, dass das Zusammenstecken auch eine Austauschverbindung zwischen der Hülle (20, 30) und dem Träger (100) bewirkt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (20, 30) einen Arm (35) ausbildet, der dafür vorgesehen ist in eine komplementäre Aussparung (102) des Halters (100) eingeführt zu werden und dadurch, dass der Arm (35) und die Aussparung (102) Einrichtungen zum Verriegeln (100) des Arms (35) in der Aussparung (102) umfassen, die sich einer Drehung des Arms (35) in der Aussparung (102) wiedersetzen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (20, 30) aus Glas gefertigt ist.
  11. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle wenigstens zwei Elemente (20, 30) und eine Teflondichtung (70), die zwischen wenigstens zwei jeweiligen Teilen dieser zwei Elemente (20, 30) angeordnet ist, umfasst.
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