DE60017835T2 - Brachytherapiepatrone mit absorbierbaren und autoklavierbaren Abstandshaltern - Google Patents

Brachytherapiepatrone mit absorbierbaren und autoklavierbaren Abstandshaltern Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein System zur Einbringung von Brachytherapieseeds, und insbesondere ein System und ein Verfahren zur Einbringung von Brachytherapieseeds, bei denen zwischen den Brachytherapieseeds angeordnete dimensionsstabile Abstandshalter verwendet werden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Schätzungen zufolge erkrankt bereits jeder dritte Mann an Prostatakrebs. Dies lässt darauf schließen, dass allein in den Vereinigten Staaten schätzungsweise schon 50 Millionen Patienten als Kandidaten zur Behandlung von Prostatakrebs in Frage kommen. Behandlungsverfahren aus dem Stand der Technik sind unter anderem der chirurgische Eingriff, eine externe Radiotherapie sowie andere Verfahren der Brachytherapie (interstitielle Bestrahlung). Eine allgemeine Diskussion des örtlich begrenzten Einsatzes einer Bestrahlungstherapie findet sich in der Veröffentlichung von Bagshaw, M. A., Kaplan, I. D. und Cox, R. C., unter dem Titel Radiation Therapy for Localized Disease, CANCER 71: 939–952, 1993. Die nachteiligen Folgen eines chirurgischen Eingriffs sind Impotenz und Inkontinenz. Eine externe Radiotherapie kann das umgebende gesunde Gewebe (z. B. Blase, Mastdarm und Harnröhre) schädigen. Im Gegensatz dazu verringern sich bei der Brachytherapie Komplikationen wie Impotenz und Inkontinenz, und im Vergleich zur externen Strahlentherapie kann eine höhere und konzentriertere Strahlungsdosis an der Prostata zum Einsatz gebracht werden: Ein weiterer Vorteil der Brachytherapie besteht darin, dass die Behandlung innerhalb von Tagen vollzogen werden kann und nicht wochenlang andauert, was die Strahlungsbelastung benachbarter Organe erheblich verringert.
  • Die Prostata-Brachytherapie lässt sich auf Grundlage des dabei zur Anwendung kommenden Strahlungspegel in zwei Kategorien einteilen. Die erste Kategorie ist die temporäre Implantation, bei der hochaktive Strahlungsquellen verwendet werden, und die zweite Kategorie ist die permanente Implantation, bei der Strahlungsquellen geringerer Aktivität zum Einsatz kommen. Diese beiden Techniken sind in der Veröffentlichung von Porter, A. T. und Forman, J. D., mit dem Titel Prostate Brachytherapy, CANCER 71: 953–958, 1993 beschrieben. Die wichtigsten radioaktiven Strahlungsquellen für den Einsatz bei der Prostata-Brachytherapie sind Jod-125, Palladium-103, Gold-198, Ytterbium-169 und Iridium-192. Die Prostata-Brachytherapie lässt sich auch anhand des Verfahrens, mit dem das radioaktive Material in die Prostata eingeführt wird, klassifizieren. Zum Beispiel kann eine offene oder geschlossene Prozedur suprapubisch oder perineal retropubisch durchgeführt werden.
  • Das Prostatakarzinom ist eine bei Männern häufig auftretende Krebsart. Unter den diversen Therapien zur Behandlung dieser Erkrankung besteht einer der erfolgreicheren Ansätze darin, die Prostatadrüse durch Implantation radioaktiver Strahlungsquellen, sog. Seeds, zu bestrahlen. Dabei werden die Seeds reihenförmig implantiert und sorgfältig voneinander beabstandet, um der spezifischen Geometrie der Prostatadrüse des Patienten gerecht zu werden und um sicherzustellen, dass angemessene Strahlendosen an das Gewebe gelangen. Aktuelle Verfahren zur Implantation dieser Seeds sind das Laden der Seeds der Reihe nach in die Kanüle einer nadelartigen Einführungsvorrichtung, die als Brachytherapienadel bezeichnet werden kann. Zwischen den Seeds kann jeweils ein Abstandshalter aus beispielsweise Katgut gesetzt werden. Bei dieser Prozedur wird für jede zu implantierende Seedreihe eine separate Brachytherapienadel geladen. Bei der typischen Verwendung von Katgut als Abstandshaltermaterial kommt es möglicherweise durch das Autoklavieren zu einem Aufweichen des Abstandshalters, wodurch der Abstandshalter beim Autoklavieren seine physikalischen Eigenschaften nicht beibehalten kann. Er wird möglicherweise weich, verändert seine Maße und ist daher schwierig in der Handhabung, was eine genaue Positionierung der Seeds erschweren kann. Alternativ können die Seeds in den Mittelpunkt eines Nahtmaterials geladen werden, beispielsweise eines Nahtmaterials aus beschichtetem VICRYL (Polyglactin 910) mit entferntem Kern. Bei dieser Prozedur werden die Brachytherapyseeds vorsichtig in den leeren Kern des Nahtmaterials eingesetzt und in eine nadelartige Einbringungsvorrichtung geladen. Obwohl Nahtmaterial aus beschichtetem VICRYL einem Autoklavieren standhalten kann, kann aufgrund seines Geflechtaufbaus die genaue Beabstandung zwischen Material nicht gerade begehrenswert sein.
  • In der US 4,402,308 ist eine Injektionsvorrichtung zur Implantation radioaktiver Seeds beschrieben, bei der die Seeds durch in einen Nadelaufbau eingeschnittene Schlitze in ihrer Position gehalten werden. Dabei kann der Nadelaufbau zum Einsetzen der radioaktiven Seeds angeordnet und anschließend wieder herausgezogen werden, oder er kann aus einem absorbierbaren Material bestehen. Die beschriebenen Anordnungen sind für eine Injektionsvorrichtung gedacht, bei der zwischen den Seeds keine absorbierbaren Abstandshalter vorgesehen sind.
  • In der US-A-5 242 373 ist ebenfalls ein Instrument zur Implantation radioaktiver Seeds in einen Körper beschrieben, wobei das Instrument einen länglichen Trägerstab sowie einen länglichen stabförmigen Mandrin aufweist, welcher vom Trägerstab beabstandet ist und parallel zu diesem verläuft, und durch einen Anschlagblock und einen Gleitblock in dieser Ausrichtung gehalten wird, wobei die Blöcke voneinander beabstandet und bezüglich sowohl Trägerstab als auch Mandrin in Längsrichtung verschiebbar sind.
  • Es wäre daher vorteilhaft, ein System zur Seedeinbringung zu konstruieren, bei dem mehrere absorbierbare Abstandhalter zum Einsatz kommen, welche unter typischen Autoklavierungsbedingungen keinen nennenswerten Qualitätsverlust erleiden. Es wäre des weiteren vorteilhaft, ein Verfahren zum Laden eines Systems zur Einbringung von Brachytherapieseeds unter Verwendung mehrerer absorbierbarer Abstandshalter zu entwickeln, welche unter typischen Autoklavierungsbedingungen keinen nennenswerten Qualitätsverlust erleiden. Es wäre ferner vorteilhaft, ein verbessertes Brachytherapieverfahren zu entwickeln, bei dem mehrere Abstandshalter zum Einsatz kommen, die absor bierbar sind und unter typischen Autoklavierungsbedingungen keinen nennenswerten Qualitätsverlust erleiden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Einbringung von Brachytherapieseeds mit einer Seedpatrone mit einer zentralen Passage, mehreren in der zentralen Passage angeordneten Brachytherapieseeds sowie mehreren in der zentralen Passage angeordneten absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshaltern, wobei die absorbierbaren dimensionsstabilen Abstandshalter jeweils zwischen den Brachytherapieseeds eingefügt sind. Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung schließen ein System zur Einbringung von Brachytherapieseeds der voranstehend beschriebenen Art ein, bei dem die Abstandshalter zylinderförmig sind und einen Durchmesser von ca. 0,89 mm (0.035 Inch) haben. Weitere Ausführungsformen des voranstehend beschriebenen Systems zur Seedeinbringung schließen ein System zur Brachytherapieseedeinbringung ein, bei dem der Abstandshalter aus dimensionsstabilem Polyglactin 910, einer dimensionsstabilen Verbindung aus 95 % Polymilchsäure und 5 % Polyglykolsäure oder aus dimensionsstabiler Polymilchsäure besteht.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zum Laden eines Systems zur Brachytherapieseedeinbringung, das folgende Schritte aufweist: Bereitstellen einer Seedpatrone mit einer zentralen Passage; Einlegen mindestens zweier Brachytherapieseeds in die zentrale Passage der Seedpatrone; Einlegen mindestens eines absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshalters in die zentrale Passage zwischen die Brachytherapieseeds; Anschließen der Brachytherapieseedpatrone an eine Brachytherapienadel mit einer Kanüle; und Herausdrücken der Seeds aus der Brachytherapieseedpatrone in die Kanüle hinein. Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung schließen ein Verfahren zum Laden eines voranstehend beschriebenen System zur Brachytherapieseedeinbringung ein, bei dem der absorbierbare dimensionsstabile Abstandshalter dimensionsstabiles Polyglactin 910, eine dimensionsstabile Verbindung aus 95 % Polymilchsäure und 5 % Polyglykolsäure oder dimensionsstabile Polymilchsäure umfasst.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein verbessertes Brachytherapieverfahren mit folgenden Schritten: Bereitstellen einer Seedpatrone mit einer zentralen Passage; Einlegen mindestens zweier Brachytherapieseeds in die zentrale Passage der Seedpatrone; Einlegen mindestens eines absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshalters in die zentrale Passage zwischen die Brachytherapieseeds; Anschließen der Brachytherapieseedpatrone an eine Brachytherapienadel mit einer Kanüle; Herausdrücken der Seeds aus der Brachytherapieseedpatrone in die Kanüle hinein; Einführen der Brachytherapienadel in ein menschliches Organ; und Herausdrücken der Seeds und des Abstandshalters durch die Kanüle hindurch in das menschliche Organ hinein. Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung schließen ein verbessertes Brachytherapieverfahren der voranstehend beschriebenen Art ein, bei dem der absorbierbare, dimensionsstabile Abstandshalter dimensionsstabiles Polyglactin 910, eine dimensionsstabile Verbindung aus 95 % Polymilchsäure und 5 % Polyglykolsäure oder dimensionsstabile Polymilchsäure umfasst.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die neuartigen Merkmale der Erfindung sind im einzelnen in den nachstehenden Ansprüchen dargelegt. Am besten verständlich jedoch ist die Erfindung an sich, sowohl hinsichtlich ihres Aufbaus als auch ihrer Betriebsverfahren, zusammen mit ihren weiteren Aufgaben und Vorteilen anhand der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen. Davon zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Seedpatronenaufbaus gemäß vorliegender Erfindung, wobei der Seedpatronenaufbau radioaktive Seeds für die Krebsbehandlung enthält;
  • 2 eine auseinandergezogene Perspektivdarstellung der Elemente des Seedpatronenaufbaus von 1;
  • 3 eine Aufsicht auf den Körper einer Seedpatrone gemäß vorliegender Erfindung;
  • 4 eine Seitenaufsicht auf den in 3 gezeigten Seedpatronenkörper;
  • 5 eine Ansicht von unten auf den in 3 gezeigten Seedpatronenkörper;
  • 6 eine vergrößerte Ansicht des distalen Endes des Seedpatronenkörpers entlang Linie 6-6 von 4;
  • 7 eine vergrößerte Ansicht des proximalen Endes des Seedpatronenkörpers entlang Linie 7-7 von 4;
  • 8 eine vergrößerte Ansicht im Senkrechtschnitt des Seedpatronenkörpers entlang Linie 8-8 von 4;
  • 9 eine vergrößerte Ansicht im Senkrechtschnitt des Seedpatronenkörpers entlang Linie 9-9 von 4;
  • 10 eine vergrößerte Ansicht im Senkrechtschnitt des Seedpatronenkörpers entlang Linie 10-10 von 3;
  • 11 eine Aufsicht auf den Seedeinschub der in 2 gezeigten Seedpatrone;
  • 12 eine Seitenaufsicht auf den in 11 dargestellten Seedeinschub;
  • 13 eine Ansicht von unten auf den Seedeinschub von 11;
  • 14 eine vergrößerte Ansicht des proximalen Endes entlang Linie 14-14 von 12;
  • 15 eine vergrößerte Ansicht im Senkrechtschnitt entlang Linie 15-15 von 12;
  • 16 eine Ansicht im Senkrechtschnitt entlang Linie 16-16 von 11;
  • 17 eine Aufsicht auf eine Strahlenschutzhülse für die Seedpatrone gemäß vorliegender Erfindung;
  • 18 eine vergrößerte Ansicht des distalen Endes bei senkrechter Anordnung der in 17 gezeigten Strahlenschutzhülse;
  • 19 eine Mittellinien-Schnittansicht der Strahlenschutzhülse entlang Linie 19-19 von 17;
  • 20 eine Aufsicht auf den Seedhalter des Seedpatronenaufbaus gemäß vorliegender Erfindung;
  • 21 eine Seitenaufsicht auf den Seedhalter von 20;
  • 22 eine vergrößerte Aufsicht auf einen Verschlusszylinder eines Seedpatronenaufbaus gemäß vorliegender Erfindung;
  • 23 eine vergrößere Senkrechtschnittansicht durch den Verschlusszylinder, den Seedpatronenkörper und den Seedeinschub im zusammengesetzten Zustand;
  • 24 eine vergrößerte umgedrehte Ansicht der Schnittansicht von 23, aus der die Stellung des Verschlusszylinders bei umgedrehtem Seedpatronenaufbau hervorgeht;
  • 25 eine Aufsicht auf einen Seedeinschub gemäß vorliegender Erfindung mit einem Halter, Seeds und Abstandshaltern;
  • 26 eine isometrische Darstellung einer Seedpatrone gemäß vorliegender Erfindung, in der Seeds und Abstandshalter zum Laden in den Seedpatroneneinschub bereitstehen;
  • 27 eine isometrische Darstellung eines Körpers und eines Einschubs einer geladenen Seedpatrone gemäß vorliegender Erfindung bei geschlossenem Seedpatroneneinschub;
  • 28 eine isometrische Darstellung eines geladenen Seedpatronenaufbaus gemäß vorliegender Erfindung bei geschlossener Strahlenschutzhülse;
  • 29 eine isometrische Darstellung eines geladenen Seedpatronenaufbaus, wobei der Seedpatroneneinschub zur Entnahme eines oder mehrerer Seeds geöffnet ist;
  • 30 eine schematische Darstellung einer Seedpatrone gemäß vorliegender Erfindung in einem Assaygerät;
  • 31 eine isometrische Darstellung eines Seedpatronenaufbaus gemäß vorliegender Erfindung, bei der sich die Strahlenschutzhülse in geöffneter Stellung befindet;
  • 32 eine auseinandergezogene isometrische Darstellung einer Brachytherapienadel und eines stabförmigen Mandrins in Kombination mit einem Seedpatronenaufbaus gemäß vorliegender Erfindung;
  • 33 eine isometrische Darstellung einer geladenen Brachytherapienadel in Kombination mit ihrem Mandrin;
  • 34 eine vergrößerte Darstellung im Senkrechtschnitt des Seedpatronenkörpers entlang Linie 34-34 von 4.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines Seedpatronenaufbaus 11 gemäß vorliegender Erfindung. Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform ist der Seedpatronenaufbau 11 zum Halten und Ausgeben radioaktiver Seeds ausgelegt, wie sie zur Behandlung beispielsweise einer karzinomatösen Prostata Einsatz finden können. Wie 1 zeigt, befindet sich der Seedpatronenaufbau 11 in vollkommen zusammengesetzten Zustand und weist eine Seedpatrone 15 und eine Strahlenschutzhülse auf. Die Seedpatrone 15 weist einen Patronenkörper 14 und einen Seedeinschub 16 auf. 2 zeigt eine auseinandergezogene Perspektivansicht der Elemente des Patronenaufbaus von 1, einschließlich Seedpatrone 15 und Strahlenschutzhülse 10. Der Patronenkörper 14 der Seedpatrone 15 besteht aus einer Patronenbuchse 28 und einem Patronenschaft 29. Die Patronenbuchse 28 weist eine obere Nadelführung 26, Patronenbuchsen-Griffelemente 32, Buchsenverschlussflansche 44, eine Luer-Öffnung 78 und eine Ausrichtungsanzeige 90 auf. Der Patronenschaft 29 weist eine Sichtlinse 30, eine distale Schutzhülsen-Verschlussrippe 46, eine Zwischenverschlussrippe 50 für die Schutzhülse und eine proximale Schutzhülsen-Verschlussrippe 52 auf. Die Sichtlinse 30 kann beispielsweise ein Prisma sein. Der Seedeinschub 16 der Seedpatrone 15 weist einen Verschlusszylinder 22, Entlüftungen 24, eine untere Nadelführung 54, eine untere Verschlussausnehmung 56, eine Verschlussfeder 58, einen hinteren Griff 60, eine Seedpassage 64, eine Verschlussnase 66 sowie einen Seedhalter 74 auf. In 2 sind Brachytherapieseeds 20 mit jeweils dazwischengefügten Abstandshaltern 18 angeordnet. Die Abstandshalter 18 können zum Beispiel absorbierbare Abstandshalter aus einem autoklavierbaren Material wie beispielsweise einem Polyglactin 910 sein. Befindet sich der Seedeinschub 16 in seiner geschlossenen Stellung, dann bilden die obere Nadelführung 26 und die untere Nadelführung 54 in Kombination die Nadelführung 27. Die Strahlenschutzhülse 10 des Seedpatronenaufbaus 11 weist einen Verschlusslappen 12 auf.
  • In den 35 ist eine Ausführungsform des Patronenkörpers 14 gezeigt. Dabei zeigt 3 eine Aufsicht auf den Patronenkörper 14, 4 ist eine Seitenaufsicht auf den Patronenkörper 14, 5 ist eine Ansicht von unten auf den Patronenkörper 14. Wie 5 zeigt, weist der Patronenkörper 14 ferner eine untere Einschubhalterung 34, einen Einschubverschlussfedersitz 36, eine untere Einschubhalterung 38, einen distalen Haltelappen 40, einen proximalen Haltelappen 42 sowie eine obere Verschlussausnehmung 72 auf.
  • Die 610 sind Schnittansichten einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei zeigt 6 eine vergrößerte Endansicht des Patronenkörpers 14 entlang Linie 6-6 von 4 aus der Blickrichtung in die Patronenbuchse 28 hinein. 7 zeigt eine vergrößerte Endansicht des Patronenkörpers 14 entlang Linie 7-7 von 4 aus der Blickrichtung in den Patronenschaft 29 hinein. 8 ist eine vergrößerte Ansicht des Patronenkörpers 14 im Senkrechtschnitt entlang Linie 8-8 von 4 durch die Patronenbuchse 28 hindurch. 9 ist eine vergrößerte Ansicht des Patronenkörpers 14 im Senkrechtschnitt entlang Linie 9-9 von 4 durch die Patronenbuchse 28 hindurch. 10 ist eine Senkrechtschnittansicht des Patronenkörpers 14 entlang Linie 10-10 von 3.
  • Die 1113 zeigen eine Reihe von Ansichten des Seedeinschubs 16 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei zeigt 11 eine Aufsicht auf den Seedeinschub 16. In 11 weist der Seedeinschub 16 Haltersitznasen 62 und eine Deckplatte 92 auf, während die Verschlussfeder 58 des Seedeinschubs 16 eine Verschlussnase 59 aufweist. 12 zeigt eine Seitenaufsicht auf den Seedeinschub 16 mit einer Trägerrippe 70. 13 ist eine Ansicht von unten auf den Seedeinschub 16.
  • Die 1416 zeigen eine Reihe von Ansichten, einschließlich Schnittansichten, einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei zeigt 14 eine vergrößerte proximale Endansicht des Seedeinschubs 16 aus der Blickrichtung vom proximalen zum distalen Ende des Seedeinschubs 16 entlang Linie 14-14 von 12. 15 zeigt eine vergrößerte Ansicht im Senkrechtschnitt aus der Blickrichtung auf das distale Ende des Seedeinschubs 16 entlang Linie 15-15 von 12. 16 ist eine Senkrechtschnittansicht des Seedeinschubs 16 entlang Linie 16-16 von 11.
  • Die 1719 zeigen eine Reihe von Ansichten, einschließlich einer Schnittansicht, einer rohrförmigen Strahlenschutzhülse 10 gemäß vorliegender Erfindung. Dabei zeigt 17 eine Aufsicht auf die Strahlenschutzhülse 10. 18 zeigt eine vergrößerte distale Endansicht in senkrechter Ausrichtung aus der Blickrichtung in das distale Ende der Strahlenschutzhülse 10 hinein entlang Linie 18-18 von 17. 19 zeigt eine Mittellinienschnittansicht der Strahlenschutzhülse 10 entlang Linie 19-19 von 17.
  • Bei den 20 und 21 handelt es sich um eine Seitenansicht des bzw. eine Aufsicht auf den Seedhalter 74 gemäß vorliegender Erfindung. 20 ist eine Aufsicht auf den Seedhalter 74. 21 ist eine Seitenaufsicht auf den Seedhalter 74. 22 ist eine vergrößerte Aufsicht auf einen Verschlusszylinder gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Die 23 und 24 zeigen die Wechselwirkung des Verschlusszylinders 22 mit der unteren Verschlussausnehmung 56 und der oberen Verschlussausnehmung 72. 23 zeigt eine vergrößerte Senkrechtschnittansicht durch den Verschlusszylinder 22, die Patronenbuchse 28 und den Seedeinschub 16 des Seedpatronenaufbaus 11 entlang Linie 23-23 von 1. 24 zeigt die Schnittansicht von 23 in vergrößerter Darstellung, wobei die Stellung des Verschlusszylinders 22 in der unteren Verschlussausnehmung 56 bzw. in der oberen Verschlussausnehmung 72 bei jeweils umgedrehtem Patronenaufbau 11 gezeigt ist.
  • Die 2528 zeigen eine Prozedur gemäß vorliegender Erfindung zum Laden radioaktiver Seeds in einen Seedpatronenaufbau 11 gemäß vorliegender Erfindung. 25 zeigt eine Aufsicht auf den Seedeinschub 16 einschließlich Abstandshaltern 18, Brachytherapieseeds 20 und Seedhalterung 74 im zusammengefügten Zustand. 26 ist eine isometrische Darstellung der Seedpatrone 15, wobei der Seedeinschub 16 zur Aufnahme von Abstandshaltern 18 und Brachytherapieseeds 20 geöffnet ist. Seeds und Abstandshalter können beispielsweise von Hand unter Verwendung von Bleihandschuhen oder mittels einer Pinzette in den Seedeinschub 16 geladen werden. 27 ist eine isometrische Darstellung einer geladenen Seedpatrone 15 gemäß vorliegender Erfindung, nachdem die Abstandshalter 18 und Brachytherapieseeds 20 in den Seedeinschub 16 geladen wurden und der Seedeinschub 16 geschlossen wurde. Die Anzahl der in den Seedeinschub 16 eingelegten Seeds 20 und Abstandshalter 18 hängt natürlich von der jeweiligen Prozedur ab. Die Sichtlinse 30, die beispielsweise ein Fenster mit einer konvexen Außenfläche sein kann, vermittelt eine optische Vergrößerung der Seeds 20, um sie dadurch nach dem Laden leichter zähl- und klassifizierbar zu machen. Dann wird der Seedeinschub 16 geschlossen und die Strahlenschutzhülse 10 zurückgefahren, so dass die Sichtlinse 30 freiliegt. 28 ist eine isometrische Darstellung eines geladenen Patronenaufbaus 11 mit auf der Seedpatrone 15 aufgesetzter Strahlenschutzhülse 10, wodurch die von den Brachytherapieseeds 20 an die unmittelbare Umgebung abgegebene Strahlung im wesentlichen abgeschirmt wird. 29 ist eine isometrische Darstellung eines von einem Krankenhausarzt zur Entnahme einer 10 % Seedprobe für Assayzwecke geöffneten Patronenaufbaus. Bei dieser Assayprozedur verbleibt die Strahlenschutzhülse 10 an Ort und Stelle und die Kalibrierung wird mit einem Seed nach den anderen durchgeführt. Bei einer in 30 dargestellten Alternativprozedur ist eine Seedpatrone 15 in ein Assaygerät eingesetzt, und da die Seedpatrone 15 keine Strahlenschutzhülse 10 aufweist, würde die resultierende Kalibrierung die Gesamtzählung für den Inhalt der Seedpatrone 15 ergeben. 31 ist eine isometrische Darstellung eines Patronenaufbaus 11 mit zur visuellen Zählung des Inhalts zurückgefahrener Strahlenschutzhülse 10. Die Strahlenschutzhülse 10 wird mittels des Verschlusslappens 12 und der Verschlussrippe 50 am proximalen Ende der Seedpatrone 15 festgehalten.
  • Die 32 und 33 zeigen die Vorgehensweise beim Einsetzen der Seeds 20 in eine Brachytherapienadel 82. Dabei zeigt 32 eine auseinandergezogene isometrische Darstellung eines Patronenaufbaus 11, einer Brachytherapienadel 82 und eines Mandrins 84. Die Brachytherapienadel 82 in der dargestellten Ausführungsform eignet sich besonders gut für den Einsatz bei Brachytherapieprozeduren zur Behandlung eines Prostatakarzinoms. Geeignete Brachytherapienadeln sind von der Firma Indigo Medical, Incorporated unter der Modellbezeichnung BPN18 erhältlich. Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung lässt sich die Nadelkupplung 88 der Brachytherapienadel 82 unter einer Drehung von 60° an der Patronenbuchse 28 befestigen, wodurch das proximale Ende der Brachytherapienadel 82 mit dem distalen Ende der Seedpatrone 11 verriegelt wird. Der Mandrin 84 kann dann dazu verwendet werden, Abstandshalter 18 und Seeds 20 aus der Seedpatrone 11 in die Nadelkanüle 86 hinein zu schieben. Nach der vollständigen Verschiebung der Abstandshalter 18 und Seeds 20 in die Nadelkanüle 86 hinein kann der Mandrin 84 entfernt werden. 33 ist eine isometrische Darstellung einer geladenen Brachytherapienadel 82, wobei die Seedpatrone 11 bereits entfernt und daraufhin der Mandrin 84 in die Nadelkupplung 88 eingeführt wurde. Nach der richtigen Positionierung der Brachytherapienadel 82 im Patienten kann der Mandrin 84 dazu verwendet werden, Abstandshalter 18 und Seeds 20 aus der Nadelkanüle 86 heraus und in den zu behandelnden Teil des Patienten, beispielsweise die Prostata, hinein zu schieben.
  • 34 ist eine vergrößerte Ansicht im Senkrechtschnitt des Patronenkörpers 14 entlang Linie 8-8 von 4 durch den Patronenschaft 29 hindurch. Bei der in 34 gezeigten Ausführungsform der Erfindung weist die Sichtlinse 30 eine konvexe obere Oberfläche 49 und eine flache untere Oberfläche 48 auf. Bei der dargestellten Ausführungsform fungiert die untere Oberfläche 48 der Sichtlinse 30 als Passagenabdeckung für die Seedpassage 64, durch die die Abstandshalter 18 und Seeds 20 beim Schließen des Seedeinschubs 16 in der Passage 64 gehalten werden. Die obere Oberfläche 49 der Sichtlinse 30 vergrößert aufgrund ihrer Konvexität das Erscheinungsbild der unter der unteren Oberfläche 48 liegenden Elemente. Dadurch erscheint bei Betrachtung des Inhalts der Seedpassage 64 vom Oberteil der Seedpatrone 15 aus durch die Sichtlinse 30 hindurch der Inhalt größer, was es dem Fachpersonal erleichtert, die Anzahl von Seeds und Abstandshaltern in der Seedpassage 64 zu zählen sowie sicherzustellen, dass die Seeds und Abstandshalter in der Seedpassage 64 richtig angeordnet sind.
  • Es wird nunmehr auf die 125 Bezug genommen. Diese zeigen eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die 125 zeigen einen Patronenaufbau 11 für Seedeinbringungsnadeln, wie er zum Lagern und zur Abgabe radioaktiver Seeds 20 verwendet werden kann, beispielsweise den bei niedrigdosierten Brachytherapieprozeduren zum Einsatz kommenden. In der hierin dargestellten und beschriebenen Ausführungsform weist der Patronenaufbau 11 eine Strahlenschutzhülse 10, einen Patronenkörper 14 und einen Seedeinschub 16 auf. Innerhalb des Seedeinschubs 16 befindet sich der Seedhalter 74, der so ausgelegt ist, dass er die in der Seedpassage 64 enthaltenen Brachytherapieseeds 20 und Abstandshalter 18 passiv umschließt, bis die Seeds 20 und Abstandshalter 18 durch die Seedpassage 64 hindurch und aus der Nadelführung 27 heraus getrieben werden, zum Beispiel mittels des Mandrins 84. Die Seedpatrone 11 verfügt ferner über eine Luer-Öffnung 78, die für das Zusammenstecken mit einer herkömmlichen Brachytherapienadel 82 mit herkömmlichem Luer-Adapterelement 94 ausgelegt ist.
  • Wie es am deutlichsten in den 23 und 24 dargestellt ist, verfügt der Seedpatronenaufbau 11 über einen Schwerkraftverschluss, der ein Aufgehen des Seedeinschubs 16 beim Umdrehen des Seedpatronenaufbaus 11 verhindert. Somit verhindert der Schwerkraftverschluss das Öffnen des Seedeinschubs 16, wenn sich der Seedpatronenaufbau 11 in einer Stellung befindet, in der die Seeds 20 aus der Seedpassage 64 herausfallen würden. In der Ausführungsform der Erfindung, wie sie in den 23 und 24 dargestellt ist, weist der Schwerkraftverschluss einen Zylinder 22, eine untere Verschlussausnehmung 56 und eine obere Verschlussausnehmung 72 auf, wobei die Tiefe der unteren Verschlussausnehmung größer als der Querschnittsdurchmesser des Verschlusszylinders 22 ist. Somit wird bei senkrechter Stellung des Patronenaufbaus wie in 23 gezeigt der Verschlusszylinder 22 aufgrund der Schwerkraft zum Seedeinschub 16 hin verdrängt und der Verschlusszylinder 22 sitzt in der unteren Verschlussausnehmung 56, wodurch der Seedeinschub 16 frei in den Patronenkörper 14 hinein bzw. aus diesem heraus verschiebbar ist. Befindet sich der Seedpatronenaufbau 11 jedoch in einer umgedrehten Stellung wie in 24 gezeigt, dann wird aufgrund der Schwerkraft der Verschlusszylinder 22 derart zum Patronenkörper 14 hin verdrängt, dass ein Teil des Verschlusszylinders 22 in der oberen Verschlussausnehmung 72 liegt und ein Teil des Verschlusszylinders 22 in die untere Verschlussausnehmung 56 hinein verläuft. In der in 24 dargestellten umgedrehten Stellung hingegen ist der Patroneneinschub 16 nicht frei in den Patronenkörper 14 hinein bzw. aus diesem heraus verschiebbar, da der Verschlusszylinder 22 die Bewegung des Patroneneinschubs 16 bezüglich des Patronenkörpers 14 behindert. Insbesondere wird beim Umdrehen des Seedpatronenaufbaus 11 wie in 24 gezeigt und bei der Anwendung von Kraft bei dem Versuch, den Seedeinschub 16 bezüglich des Seedpatronenkörpers 14 proximal zu bewegen (d.h. den Seedeinschub 16 zu öffnen), das proximale Ende des Verschlusszylinders 22 gegen das proximale Ende der oberen Verschlussausnehmung 72 gedrängt, während das distale Ende des Verschlusszylinders 22 gegen das distale Ende der unteren Verschlussausnehmung 56 gedrängt wird, was eine proximale Bewegung des Seedeinschubs 16 bezüglich des Patronenkörpers 14 verhindert.
  • Es wird nunmehr auf die 310 Bezug genommen. Der darin gezeigte Patronenkörper 14 ist so konstruiert, dass er eine durchsichtige oder lichtdurchlässige Sichtlinse 30 aufweist, die zum Zwecke der optischen Vergrößerung des unter der Sichtlinse 30 befindlichen Inhalts konvex aufgebaut ist. Die untere Einschubhalterung 34, die untere Einschubhalterung 38 und die Haltelappen 40 und 42 bilden eine flache Unterlage zum Gleiten und zur Auflage des Seedeinschubs 16. Der Einschubverschlussfedersitz 36 ist so ausgelegt, dass er bei geschlossenem Seedeinschub 16 die Verschlussnase 59 aufnimmt. Der Haltelappen 42 ist so ausgelegt, dass er bei geschlossenem Seedeinschub 16 die Verschlussnase 66 aufnimmt und bei vollständig geöffnetem Seedeinschub 16 die Verschlussnase 59 aufnimmt. Der Verschlusslappen 96 ist so ausgelegt, dass er bei geöffnetem Seedeinschub 16 die Bewegung der Verschlussnase 59 am proximalen Haltelappen 42 vorbei verhindert. Die Verschlussfeder 58 ist des weiteren dazu ausgelegt, die Bewegung der Verschlussnase 59 am proximalen Haltelappen 42 vorbei zu verhindern, wenn der Seedeinschub 16 geöffnet wird. Die Verschlussfeder 58 und die Verschlussnase 59 vermitteln auch eine seitliche Halterung für den Seedeinschub 16, was eine Bewegung des Seedeinschubs 16 von Seite zu Seite im Patronenkörper 14 einschränkt.
  • Der Patronenkörper 14 verfügt auch über die Patronenbuchse 28, die an der Brachytherapienadel 82 angeschlossen wird, wenn Seeds 20 in die Nadelkanüle 86 zu laden sind. Patronenbuchsengriffelemente 32 erleichtern dabei den sicheren Griff der Patronenbuchse 28 zum Anschluss an eine Nadelkupplung 88. Die Patronenbuchse 28 weist des weiteren Buchsenverschlussflansche 44 auf, die ein Überdrehen der Nadelbuchse 88 während der Befestigung verhindern. Buchsenverschlussflansche 44 können auch eine taktile Rückmeldung geben, indem sie eine vollständige verschlossene Stellung anzeigen.
  • Die distale Schutzhülsen-Verschlussrippe 46, die Zwischenverschlusshülse 50 für die Schutzhülse und die proximale Schutzhülsen-Verschlussrippe 52 sind dazu ausgelegt, das Aufsetzen, das Entfernen und den Austausch der auf der Seedpatrone 15 vorgesehenen Strahlenschutzhülse 10 zu erleichtern. Durch die distale Schutzhülsen-Verschlussrippe 46, die Zwischenverschlussrippe 50 für die Schutzhülse und die proximale Schutzhülsen-Verschlussrippe 52 werden drei verschiedene Haltestellungen definiert, in denen sich der Verschlusslappen 12 der Strahlenschutzhülse 10 befinden kann, wobei in jeder Position verschiedene Abschnitte der Seedpatrone 15 freiliegen.
  • Es wird nunmehr auf die 1116 Bezug genommen, in denen der Seedeinschub 16 ausführlicher dargestellt und bezeichnet ist. Die Verschlussfeder 58 wird zusammen mit der Verschlussnase 59 im Einschubverschlussfedersitz 36 im Patronenkörper 14 aufgenommen, um einen Verschlussmechanismus für den Seedeinschub 16 innerhalb des Patronenkörpers 14 zu bilden. Die Verschlussnase 66 leistet auch Widerstand, wodurch ein versehentliches Aufgehen des Seedeinschubs 16 verhindert wird. Es ist daher eine ausreichend große Kraft zur Überwindung der Federwirkung und somit zur Ablenkung der Verschlussfeder 58 und 66 erforderlich, um eine Bewegung des Einschubs 16 bezüglich des Körpers 14 zu fördern.
  • Die Entlüftungen 24 ermöglichen den Ein- und Austritt von Dampf in die bzw. aus der Seedpassage 64 zur Sterilisation von in der Seedpassage 64 angeordneten Seeds und Abstandshaltern unter Verwendung beispielsweise eines Autoklaven. Es werden mehrere Entlüftungen 24 verwendet um sicherzustellen, dass Dampf frei um die in der Seedpassage 64 angeordneten Abstandshalter 18 und Seeds 20 herum strömen kann. Somit können sowohl der Seedpatronenaufbau 11 als auch der Inhalt des Seedeinschubs 16 miteinander sterilisiert werden, nachdem der Seedeinschub 16 mit Seeds und Abstandshaltern befüllt wurde. Im allgemeinen verhindern Haltesperren 76 des Seedhalters 74 ein Herausrutschen der in der Seedpassage 64 befindlichen Abstandshalter 18 und Seeds 20 aus dem proximalen oder distalen Ende des Seedpatronenaufbaus. Haltersitznasen 62 fixieren den Seedhalter 74 unter Anwendung einer an drei Punkten wirkenden Biegekraft in seiner Stellung, was die Proximal-Distal-Bewegung sowie die seitliche Bewegung des Seedhalters 74 einschränkt, wenn der Mandrin 84 in die Seedpassage eingeführt wird, um Abstandshalter 18 und Seeds 20 aus dem distalen Ende der Nadelführung 27 herauszudrücken. Bei Einführen des Mandrins 84 in die Seedpassage 64 wird die Haltesperre 76 am proximalen Ende des Seedhalters 74 beiseitegeschoben und bei seiner weiteren Bewegung zum distalen Ende der Seedpassage 64 hin werden die Abstandshalter 18 und die Seeds 20 an der Haltesperre 76 am distalen Ende des Seedhalters 74 vorbei und aus dem distalen Ende der Nadelführung 27 heraus geschoben.
  • Der hintere Griff 60 kann zum Öffnen oder Schließen des Seedeinschubs 16 oder zum Halten des Seedeinschubs 16 nach dessen Entfernung aus dem Patronenkörper 14 verwendet werden. Die Trägerrippe 70 bildet eine Halterung für den Seedeinschub 16 und erleichtert zusätzlich die Herstellung und den Zusammenbau von Seedeinschub 16 und Patronenkörper 14. Die Deckelplatte 92 bildet einen Anschlagpunkt, an dem der Seedeinschub 16 bezüglich des Patronenkörpers 14 distal nicht weiter bewegt werden kann. Ein hinterer Trichter 68 erleichtert das Einführen des Mandrins 84 in die Seedpassage 64 im Seedpatronenaufbau 11.
  • 25 zeigt einen typischen Aufbau des Seedeinschubs 16, bei dem sich Brachytherapieseeds 20 und Abstandshalter 18 innerhalb der Haltesperren 76 in der Seedpassage 64 befinden. In den 2633 ist dann eine typische Verwendungsweise aufgezeigt. 26 zeigt, wie die Brachytherapieseeds 20 und Abstandshalter 18 in den Seedeinschub 16 (insbesondere in die Seedpassage 64) geladen werden. Nach dem Laden wird der Seedeinschub 16 in den Patronenkörper 14 eingeschoben. Diese Patrone wird dann noch mit der Strahlenschutzhülse 10 überzogen und an den Kunden, beispielsweise ein Krankenhaus, geliefert. Nach dem Erhalt kann das Krankenhausfachpersonal dann den Seedeinschub 16 herausziehen und eine Anzahl von Brachytherapieseeds 20 zu Assayzwecken daraus entnehmen (im typischen Fall werden dabei 10 % der im Einschub befindlichen Seeds zur Radioaktivitätskalibrierung entnommen). Ein Alternativverfahren für einen Assay ist in 30 dargestellt, die eine in einer Ionenkammer 80 hängende Seedpatrone 15 zeigt (wobei das Aufhängungsverfahren jedes entsprechende Verfahren sein kann, bei dem die Seedpatrone 15 innerhalb der Ionenkammer 80 freiliegt). Nach Bestimmung der Radioaktivität der Brachytherapieseeds 20 und Überprüfung der richtigen Werte wird die Strahlenschutzhülse 10 wieder an der Seedpatrone 15 angebracht und der Seedpatronenaufbau 11 allein oder zusammen mit anderen Seedpatronenaufbauten autoklaviert.
  • Nach der Autoklavierung des Seedpatronenaufbaus 11 wird eine bestimmte Anzahl von Seedpatronenaufbauten 11 (typischerweise 2025) auf den Brachytherapieprozedurplan abgestimmt und die Seeds 20 und Abstandshalter 18 in Nadelkanülen 86 von Brachytherapienadeln 82 hinein übertragen. Insbesondere wird für jeden autoklavierten Seedpatronenaufbau die Strahlenschutzhülse 10 proximal verschoben, um Fachpersonal einen Blick durch den Patronenkörper 14 hindurch auf den Inhalt der Seedpassage 64 zu ermöglichen, um die Reihenfolge und Anzahl von Brachytherapieseeds 20 und Abstandshaltern 18 zu bestimmen, wie es in 31 gezeigt ist. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird dieser Vorgang besonders durch das Vorhandensein einer Sichtlinse 30 über dem Seedeinschub 16 erleichtert. Das Fachpersonal vergleicht dann den Inhalt des Seedpatronenaufbaus 11 mit einem vorbestimmten Plan. Stimmt der Inhalt des Seedeinschubs 16 nicht mit dem Plan überein, dann kann der Seedeinschub 16 wie in 29 gezeigt geöffnet werden und Seeds 20 aus dem Seedeinschub 16 entfernt bzw. diesem hinzugefügt werden. Stimmt der Inhalt des Seedpatronenaufbaus hingegen mit dem vorbestimmten Plan überein, dann wird der Seedpatronenaufbau 11 an einer Brachytherapienadel 82 befestigt. Insbesondere wird dabei das Luer-Adapterelement 94 am proximalen Ende der Nadelkupplung 88 in die Luer-Öffnung 78 am distalen Ende der Patronenbuchse 28 eingeführt. Nach der Befestigung wird dann mittels eines Mandrins 84 der Inhalt des Seedpatronenaufbaus 11 durch die Seedpassage 64 hindurch in die Nadelkanüle 86 geschoben. Der Seedpatronenaufbau 11 wird dann von der Brachytherapienadel 82 abgenommen und der Mandrin 84 für den intraoperativen Einsatz wie bei einer normalen Brachytherapieprozedur unter Verwendung vorgeladener Nadeln in der Brachytherapienadel 82 angeordnet. Das distale Ende der Brachytherapienadel 18 kann beispielweise in Knochenwachs eingetaucht werden, um ein Herausfallen von Seeds 20 und Abstandshaltern 18 aus dem distalen Ende der Brachytherapienadel 18 zu verhindern.
  • Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Abstandshalter 18 ein vom menschlichen Körper absorbierbares Material, und erweist sich außerdem während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus als dimensionsstabil. Ein während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus dimensionsstabiles Material kann als autoklavierbar bezeichnet werden. Ein vorbestimmter Dampfsterilisations- oder Autoklavierungszyklus besteht darin, ein Instrument 15 Minuten lang in 135°C heißen Dampf zu legen. Ein zylinderförmiger Abstandshalter 18 gemäß vorliegender Erfindung wird als dimensionsstabil bezeichnet, wenn er während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus im wesentlichen seine ursprüngliche Form beibehält. Insbesondere wird ein zylinderförmiger Abstandshalter 18 gemäß vorliegender Erfindung als dimensionsstabil bezeichnet, wenn sein Durchmesser um nicht mehr als 14 % und seine Länge um nicht mehr als 7 % schrumpft, wenn er dem hierin beschriebenen Dampfsterilisationszyklus ausgesetzt wird. Somit würde bei einem Abstandshalter 18 gemäß vorliegender Erfindung der Abstandshalter nach einem vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus seine ursprüngliche zylindrische Form sowie mindestens 90 % seines ursprünglichen Durchmessers und seiner ursprünglichen Länge beibehalten. Abstandshalter 18, die größer wurden (entweder der Länge nach oder in ihrem Durchmesser) oder an einem ihrer beiden Enden ausfransten, wären nicht als dimensionsstabil im Sinne der vorliegenden Erfindung zu bezeichnen.
  • Ein derartiger dimensionsstabiler absorbierbarer Abstandshalter 18 kann unter Verwendung von Polyglactin 910 (PG910) hergestellt werden. Ein dimensionsstabiler absorbierbarer Abstandshalter 18 gemäß vorliegender Erfindung kann durch Extrusion eines Stabs aus PG910 und Orientieren des Stabs auf das ungefähr Fünffache seiner ursprünglichen Länge hergestellt werden. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hätte der extrudierte Stab einen Durchmesser von ca. 0,035 Inch. Durch den Extrusionsvorgang erfolgt eine Orientierung der Polymermoleküle im extrudierten Stab, und durch das Orientieren des Stabs auf das ungefähr Fünffache seiner ursprünglichen Länge kann der extrudierte Stab als hochgradig orientiert bezeichnet werden. Nach der Extrusion und dem Orientieren des PG910-Materials auf eine angemessene Länge verhindert die resultierende hochgradig orientierte Struktur das Eindringen von Wassermolekülen in das Innere des extrudierten Stabs, oder im Fall der vorliegenden Erfindung, in vom extrudierten Stab abgeschnittene Abstandshalter 18. Insbesondere verhindert die hochgradig orientierte Struktur des extrudierten Stabs das Eindringen von Wassermolekülen in das Innere der Struktur, und daher muss während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus eine Hydrolyse des Abstandshalters 18 von der äußeren Oberfläche und nicht durch die Zwischenräume des Polymersystems hindurch stattfinden. Zur Fixierung der Kristallstruktur des extrudierten Stabs in dieser Stellung kann ein Ausglühen des extrudierten Stabs erforderlich sein. Insbesondere kann ein Ausglühen. des extrudierten Stabs bei Temperaturen von ungefähr 145°C oder höher erforderlich sein. Nach dem Ausglühen des extrudierten Stabs kann er zu Seedabstandshaltern 18 zerschnitten werden.
  • Ein Verfahren zur Herstellung eines dimensionsstabilen absorbierbaren Abstandshalters gemäß vorliegender Erfindung weist folgende Schritte auf: Unter Verwendung eines typischen Horizontalextruders, beispielsweise eines 1-Inch-Extruders wie von der Firma Killion erhältlich, werden die PG910- Polymerkügelchen geschmolzen und dann zur Faserbildung durch eine Form gepresst. Die Fasern werden dann in einem erwärmten Wasserbad abgeschreckt. Insbesondere weist der Horizontalextruder drei Anfangszonen auf, die alle auf eine Temperatur zwischen 225° und 250°C eingestellt sein können. Beim Verlauf der PG910-Polymerkügelchen durch die drei Zonen schmelzen diese und die Polymerschmelze wird durch einen Flansch getrieben, der auf eine Temperatur zwischen 230°C und 255°C erhitzt ist. Nach Verlauf durch den erhitzten Flansch hindurch tritt die Polymerschmelze in eine Pumpe ein, die eine Temperatur zwischen 232°C und 255°C hat. Schließlich wird die Polymerschmelze durch eine Form mit einem vorbestimmten Durchmesser von beispielsweise 5,59 mm (0,22 Inch) getrieben. Das Polymere bildet dann einen langen Stab, der über ungefähr zwei bis vier Inch in der Luft hängt und in einem Wassertank mit einer Temperatur von ca. 30°–40°C abgeschreckt wird, womit die Extrusion dann abgeschlossen ist. Unmittelbar im Anschluss an die Extrusion können die Fasern im Verhältnis von ca. 5:1 orientiert werden, indem sie zwischen erwärmten Walzen gereckt werden. Insbesondere kann der extrudierte Stab orientiert werden, indem er um eine erste Walze herum gewickelt wird, die sich mit einer Geschwindigkeit von ca. 4 bis 6 Metern pro Minute dreht, die den extrudierten Stab aus dem Bad herauszieht. Der extrudierte Stab kann dann um eine zweite Walze herumgewickelt werden, die sich mit einer Geschwindigkeit von 4 bis 6 Metern pro Minute dreht. Nach Verlauf um die zweite Walze herum kann der extrudierte Stab durch einen ersten Ofen geführt werden, der auf eine Temperatur von ca. 50°C bis 55°C eingestellt ist. Nach dem Verlauf durch den ersten Ofen kann der extrudierte Stab um eine dritte Walze herum geführt werden, die sich mit einer Geschwindigkeit von ca. 17–21 Metern pro Minute dreht. Nach Verlauf um die dritte Walze herum wird der extrudierte Stab durch einen zweiten Ofen geleitet, der auf eine Temperatur zwischen 50°C und 55°C eingestellt ist. Nach Verlauf durch den zweiten Ofen wird der extrudierte Stab um eine vierte Walze herum gewickelt, die sich mit einer Geschwindigkeit zwischen 24 und 31,5 Metern pro Minute dreht. Vor dem Zerschneiden und Sterilisieren muss der Stab noch auf geeigneter Temperatur ausgeglüht werden. Bei einer Ausglühtemperatur von ca. 145°C oder höher stellen sich akzeptable Kristalleigenschaften ein und dadurch wird die Struktur in ihrer Ausrichtung „fixiert". Durch das anschließende Zerschneiden des stabartigen Materials in Stücke geeigneter Länge lässt sich ein absorbierbarer Polymerabstandshalter herstellen, der zur richtigen Platzierung radioaktiver Seeds verwendet werden kann.
  • Obwohl Abstandshalter 18 gemäß vorliegender Erfindung als aus PG910 bestehend beschrieben wurden, können auch andere absorbierbare Polymere als Ersatzmaterial geeignet sein. Insbesondere können für die Zwecke dieser Erfindung besonders gut geeignete Polymerer aliphatische Polyester einschließen, welche folgende einschließen, aber darauf nicht beschränkt sind: Homopolymere von Laktid (einschließlich Milchsäure d-, l- und Mesolaktid) oder Glykolid (einschließlich Glykolsäure), und Copolymere von Laktid (einschließlich Milchsäure d-, l- und Mesolaktid), Glykolid (einschließlich Glykolsäure), epsilon-Caprolakton, p-Dioxanon (1,4-Dioxan-2-on), Trimethylencarbonat (1,3-Dioxan-2-on), Alkylderivate von Trimethylencarbonat, delta-Valerolakton, beta-Butyrolakton, gamma-Butyrolakton, epsilon-Decalakton, Hydroxybutyrat, Hydroxyvalerat, 1,4-Dioxepan-2-on (einschließlich seines Dimers 1-, 5-, 8-, 12-Tetraoxacyclotetradecan-7, 14-dion), 1,5-Dioxepan-2-on, 6,6-Dimethyl-1,4-dioxan-2-on und Polymergemische daraus.
  • Es versteht sich, dass äquivalente Strukturen für die hierin dargestellten und beschriebenen Strukturen verwendet werden können und dass die beschriebene Ausführungsform der Erfindung nicht die einzige Struktur ist, die zur Realisierung der beanspruchten Erfindung verwendet werden kann. Als ein Beispiel einer äquivalenten Struktur, die zur praktischen Umsetzung der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, kann der Abstandshalter 18 aus einer dimensionsstabilen Verbindung aus 95 % Polymilchsäure und 5 % Polyglykolsäure oder aus dimensionsstabiler Polymilchsäure hergestellt sein. Es versteht sich ferner, dass ein absorbierbarer, dimensionsstabiler Abstandshalter gemäß vorliegender Erfindung derart modifiziert werden kann, dass er bestimmte Typen von Medikamenten enthält, die während der Absorption des Abstandshalters mitabsorbiert werden. Derartige Medikamente können beispielsweise entzündungshemmende, zytostatische Arzneimittel oder bestimmte Arzneimittel mit verzögerter Wirkstofffreisetzung einschließen. Ein absorbierbarer, dimensionsstabiler Abstandshalter gemäß vorliegender Erfindung kann des weiteren Marker oder andere Materialien einschließen, die den Abstandshalter im Ultraschall oder Röntgen sichtbar machen können.
  • Während bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung hierin gezeigt und beschrieben wurden, ist es für den Fachmann auf dem Gebiet klar, dass derartige Ausführungsformen lediglich als Beispiel angegeben wurden. Zahlreiche Variationen, Veränderungen und Ersatzmöglichkeiten ergeben sich nunmehr für den Fachmann auf dem Gebiet, ohne dass er dabei von der Erfindung abweichen muss.

Claims (7)

  1. System zur Zuführung von Brachytherapie-Quellen (Seeds), welches folgendes umfasst: eine Seed-Patrone (15) mit einer zentralen Passage (64); eine Vielzahl von in der zentralen Passage (64) angeordneten Brachytherapie-Seeds (20); eine Vielzahl von in der zentralen Passage angeordneten, absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshaltern (18), wobei die absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshalter (18) zwischen den Brachytherapie-Seeds (20) eingesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die absorbierbaren Abstandshalter (18) während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus dimensionsstabil sind.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshalter (18) zylindrische Form mit einem Durchmesser von ungefähr 0,89 mm haben.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der absorbierbare, dimensionsstabile Abstandshalter (18) folgendes umfasst: ein Homopolymeres von Laktid (welches Milchsäure, d-, l- und Mesolaktid einschließt), oder ein Homopolymeres von Glykolid (welches Glykolsäure einschließt); oder ein Copolymeres von mindestens zwei Elementen aus der Gruppe mit Laktid (welches Milchsäure, d-, l- und Mesolaktid einschließt), Glykolid (welches Glykolsäure einschließt), epsilon-Caprolakton, p-Dioxanon, Trimethylcarbonat, einem Alkylderivat von Trimethylencarbonat, delta-Valerolakton, beta-Butyrolakton, gamma-Butyrolakton, epsilon-Decalakton, Hydroxybutyrat, Hydroxyvalerat, 1,4-Dioxepan-2-on (einschließlich seines Dimers 1-, 5-, 8-, 12-Tetraoxacyclotetradecan- 7, 14-dion), 1,5-Dioxepan-2-on, 6,6-Dimethyl-1,4-dioxan-2-on; oder ein Polymergemisch aus mindestens zwei der voranstehenden Homopolymeren oder Copolymeren.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der absorbierbare, dimensionsstabile Abstandshalter (18) folgendes umfasst: ein Polymeres aus Polyglykolsäure, beispielsweise Polyglaktin 910; eine Verbindung aus 95 % Polymilchsäure und 5 % Polyglykolsäure; Polymilchsäure; oder ein Copolymeres aus Polyglykolsäure und Polymilchsäure.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das System des weiteren eine Seed-Abdeckung (30) umfasst, welche abnehmbar an der Passage angebracht ist.
  6. Verfahren zum Laden eines Systems zur Zuführung von Brachytherapie-Seeds nach den Ansprüchen 1 bis 4, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Bereitstellen einer Seed-Patrone (15) mit einer zentralen Passage; Einsetzen von mindestens zwei Brachytherapie-Seeds (20) in die zentrale Passage der Seed-Patrone (15); Einsetzen mindestens eines absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshalters (18) in die zentrale Passage zwischen den Brachytherapie-Seeds (20), wobei der Abstandshalter während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus dimensionsstabil ist; Verbinden der Brachytherapie-Seed-Patrone (15) mit einer Brachytherapienadel (82) mit einer Kanüle; und Herausdrücken der Seeds aus der Brachytherapie-Seed-Patrone in die Kanüle.
  7. Verfahren zum Laden eines Systems zur Zuführung von Brachytherapie- Seeds nach Anspruch 5, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Bereitstellen einer Seed-Patrone (15) mit einer zentralen Passage und einer an der zentralen Passage befestigten abnehmbaren Seed-Abdeckung (30); Aufdecken der zentralen Passage; Einsetzen von mindestens zwei Brachytherapie-Seeds (20) in die zentrale Passage der Seed-Patrone (15); Einsetzen mindestens eines absorbierbaren, dimensionsstabilen Abstandshalters (18) in die zentrale Passage zwischen den Brachytherapie-Seeds (20), wobei der Abstandshalter während eines vorbestimmten Dampfsterilisationszyklus dimensionsstabil ist; Abdecken der zentralen Passage; Verbinden der Brachytherapie-Seed-Patrone (15) mit einer Brachytherapienadel (82) mit einer Kanüle; und Herausdrücken der Seeds aus der Brachytherapie-Seed-Patrone in die Kanüle.
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