DE60018008T2 - Verfahren und vorrichtung zum kontinuierlichen umhüllen von gegenständen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum kontinuierlichen umhüllen von gegenständen Download PDF

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B11/00Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material
    • B65B11/06Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths
    • B65B11/28Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths in a curved path, e.g. on rotary tables or turrets
    • B65B11/36Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths in a curved path, e.g. on rotary tables or turrets to fold the wrappers in channel form about contents and then to close the ends of the channel by folding and finally the mouth of the channel by folding or twisting

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum kontinuierlichen Umhüllen von Gegenständen.
  • Die vorliegende Erfindung wird vorteilhaft zum Umhüllen von Lebensmitteln, wie Schokoladenstücken und ähnlichen Produkten benutzt, auf welche sich die nachfolgende Beschreibung bezieht, jedoch ohne dabei den Zweckbereich des erfinderischen Konzeptes einzugrenzen.
  • Bei Einwickelmaschinen wird eine Folge von Produkten in gleichmässigen Abständen angeordnet und in einer geordneten Weise entlang einer vorgegebenen Bahn einer Aufnahmestation zugeführt, wo die Produkte durch Transfermittel gegriffen und zunächst an eine Ladestation geleitet werden, in welcher ein Bogen von Einwickelmaterial einem jeden Produkt zugeordnet wird, und dann allmählich durch eine Folge von Faltstationen, dazu bestimmt, eine geschlossene Umhüllung um ein jedes zu umhüllende Produkt zu formen. Bei der neuesten Generation von Einwickelmaschinen werden die Produkte normalerweise durch einen Eingangsförderer an die Aufnahmestation geführt, während die Transfermittel normalerweise aus einem Drehförderer bestehen, versehen mit einer Anzahl von umlaufend angeordneten Auf nahmegreifern, welche sich zu dem Förderer hin bewegen, um die Produkte aufeinanderfolgend aufzunehmen und sie an eine erste Einwickeltrommel zu transferieren.
  • Die erste Einwickeltrommel dreht sich um eine Drehachse und hat eine Anzahl von umlaufend angeordneten Aufnahmeeinheiten, dazu bestimmt, die Produkte aufzunehmen und sie durch die Ladestation und entlang einer Faltstation zu leiten, in welcher jeder Bogen teilweise um ein entsprechendes Produkt gewickelt wird, um eine Umhüllung zu bilden, welche im wesentlichen U-förmig gefaltet ist.
  • Die aus den Produkten und den entsprechenden Bögen bestehenden Gruppen werden dann an der Transferstation einer zweiten Einwickeltrommel zugeführt, deren Drehachse parallel zu der Drehachse der ersten Trommel verläuft. Die zweite Einwickeltrommel hat wiederum eine Anzahl von umlaufend angeordneten Aufnahmeeinheiten, jede bestehend aus einem Paar von sich gegenüberliegend angeordneten Klemmbacken, die radial von der Trommel abstehen und symmetrisch im Verhältnis zu einer Achse angeordnet sind, welche im wesentlichen radial zu der Trommel verläuft. Die genannten Klemmbacken sind dazu bestimmt, einer im wesentlichen kreisförmigen Bahn um die Drehachse der zweiten Trommel zu folgen, um die aus den Produkten und den Bögen bestehenden Gruppen durch eine Folge von Faltstationen zu leiten. Die Faltvorgänge, welchen jeder U-förmig gefaltete Bogen unterzogen werden muss, um eine das Produkt umgebende geschlossene Umhüllung zu erhalten, sehen eine erste Phase vor, in welcher jede der beiden Seiten des Bogens, die über die entsprechende Seite des Produktes hervorstehen, umgefaltet wird, folglich das weitere Falten des Bogens von Einwickelmaterial, welches die Form einer schachtelförmigen, im wesentlichen parallelflachen halbfertigen Umhüllung annimmt, in deren oberem, der zweiten Trommel zugewandten Teil sich das Produkt befindet, während der entgegengesetzte Teil, der untere, offen ist und aus vier Seitenklappen besteht. Die Seitenklappen stehen von der Trommel und von einer unteren Fläche des Produktes ab. Die Paare der Seitenklappen sind im wesentlichen gegenüberliegend und parallel zueinander angeordnet und parallel zu der Symmetrieachse der Aufnahmegreifer, und insbesondere zwei der Seitenklappen sind parallel zu der Ebene, in welcher die zweite Trommel liegt, und zu der kreisförmigen Bahn.
  • Die halbfertige Umhüllung muss dann einer Reihe von Faltvorgängen unterzogen werden, um eine geschlossene Umhüllung zu erhalten. Zunächst wird jede der beiden ersten, sich gegenüberliegenden Klappen, parallel zu der Anordnungsebene der vorgenannten kreisförmigen Bahn, winkelförmig so gefaltet, dass zwei im wesentlichen rechteckige Klappen gebildet werden, angeordnet in direktem Kontakt mit der unteren Oberfläche des Produktes und normalerweise teilweise übereinanderliegend, und an jeder der anderen beiden zweiten Klappen, die parallel zueinander und lotrecht zu den ersten Klappen angeordnet sind, werden ebenfalls zwei entsprechende dreieckige Endabschnitte gefaltet, und zwar auf solche Weise, dass die Form der zweiten Klappen verändert wird, welche nun eine im wesentlichen dreieckige Form annehmen, um ein Paar von im wesentlichen lotrecht zu der unteren Oberfläche des Produktes angeordnete Flügel zu bilden. Diese Flügel werden dann übereinander gefaltet, um die Umhüllung zu verschliessen.
  • Das Umfalten der oben erwähnten Flügel, welche im wesentlichen lotrecht zu der unteren Oberfläche des Produktes verlaufen, wird normalerweise durch ein bewegliches Faltelement ausgeführt, dessen Klemmbacken, wenn sie sich entlang der Zuführbahn bewegen, einen der beiden Flügel winkelförmig umfalten, bis er sich im Kontakt mit den Klappen befindet, welche flach an der unteren Oberfläche des Produktes anliegen, während ein feststehendes Faltelement, das entlang der Bahn angeordnet ist, den anderen Flügel abfängt und winkelförmig umfaltet, bis er sich in teilweisem Kontakt mit dem vorherigen Flügel befindet.
  • Dieses Faltverfahren hat den Nachteil, dass, wenn die Umhüllung durch Gummierung des Flügels verschlossen werden soll, der winkelförmig über den anderen gefaltet ist, der Gummiervorgang nicht ordentlich synchron mit den anderen Faltphasen ausgeführt werden kann, ohne die Gruppen aus Produkt und Bogen aus Einwickelmaterial während des Einwickelzyklus anzuhalten.
  • Dies bildet einen Nachteil, besonders bei der letzten Generation von Einwickelmaschinen, welche dazu bestimmt sind, kontinuierlich zu arbeiten, um die Produktivität zu erhöhen. Ausser dass der Einwickelzyklus verlangsamt wird, besteht noch mehr die Möglichkeit, dass sich die Umhüllung, die gerade um das Produkt gefaltet und geschlossen worden ist, wieder öffnet, insbesondere, wenn die Umhüllungen aus elastischen Materialien bestehen, die ihre Falten nicht leicht beibehalten, so dass sich daraus eine verhältnismässig hohe Zahl von fertigen Produkten ergibt, die beim Weiterleiten von der Maschine an eine Aufnahmeeinheit ausgestossen werden. Das Dokument GB 454864, das die Grundlage für den Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche bildet, beschreibt eine Vorrichtung zum Umhüllen von Gegenständen, enthaltend ein Schubelement, das einen teilweise umhüllten Gegenstand entlang einem Bett bewegt, wobei die offenen Enden der Umhüllung durch feststehende Faltelemente gegriffen werden, welche schmale Endfalze an den Enden der Umhüllung bilden. Das Umfalten der schmalen Endfalze bewirkt, dass breitere obere und untere Endklappen geformt werden, sowie das Bilden von kleinen, vollkommen dreieckigen Endfalzen, welche an beiden breiten Klappen entstehen. Die breiten Klappen werden dann mit Hilfe von feststehenden Faltelementen nach oben gefaltet, und die teilweise umhüllten Gegenstände werden an drehbaren Auftragerollen für Klebesubstanz vorbeigeführt, welche die Klebesubstanz von jeweiligen Scheiben erhalten, die sich in Klebesubstanzbädern drehen. Die Rollen tragen Linien von Klebesubstanz auf die oberen hochstehenden Flügel auf, woraufhin das Schubelement die teilweise umhüllten Gegenstände zwischen Faltelemente führt, welches die oberen hochstehenden Flügel nach unten und in Kontakt mit den unteren Flügeln faltet.
  • Die Erfindung wendet sich dem tatsächlichen technischen Problem zu, zwei Flügel jeweils zu der Oberfläche des Produktes hin und von dieser fort zu falten, und zwar mit einer grösseren Präzision und einer grösseren Sauberkeit.
  • Tatsächlich führt die erste Faltvorrichtung, indem sie in Querrichtung einen jeden Flügel ergreift, unter derselben Kraft der Faltvorrichtung den grössten Falz an den Flügel und faltet den gesamten Flügel im gleichen Augenblick um, wobei ein sauberes Falten gegeben ist.
  • Solche Wirkung ist noch verstärkt durch die entsprechende Position zwischen den Flügeln und der Ebene, in welcher die erste Bahn liegt. Da beide Flügel quer zu der Ebene der Bahn und zu der Vorschubrichtung der Produkte liegen, kann die Faltvorrichtung tatsächlich die Flügel so dicht wie möglich an der Produktfläche fassen, wodurch saubere Faltlinien zwischen den Flügeln und dem Rest der Umhüllung erzeugt werden. Nach der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum kontinuierlichen Umhüllen von Gegenständen vorgesehen, enthaltend die Phasen, die durch einen oder mehrere der hier beiliegenden Patentansprüche offengelegt sind.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Umhüllen von Gegenständen, enthaltend die technischen Merkmale, die durch einen oder mehrere der hier beiliegenden Patentansprüche offengelegt sind.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, welche eine Ausführung der Erfindung zeigen, ohne den Zweckbereich ihrer Anwendung zu begrenzen, und von welchen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht zeigt, mit einigen Teilen entfernt, um andere besser darzustellen, und zwar von einem Abschnitt einer Einwickelmaschine, die mit einer Vorrichtung zum Umhüllen versehen ist, welche das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung zum Falten der Flügel einer Produktumhüllung durchführt;
  • 1a bis 1f zeigen perspektivische Ansichten einer Folge von Phasen zum Falten einer Umhüllung um das entsprechende Produkt;
  • 2 bis 9 sind schematische Seitenansichten der Falt vorrichtung in einer Folge von Betriebsphasen.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 ist mit 1 insgesamt ein Abschnitt einer Einwickelmaschine bezeichnet, dazu bestimmt, Umhüllungen 2 um Produkte anzubringen, welche in dem betreffenden Falle Schokoladenstücke 3 sind, die im wesentlichen die Form eines Parallelepipeds haben.
  • Der Abschnitt 1 der Einwickelmaschine hat einen Rahmen 4 mit einer vertikalen vorderen Wand 5, und er enthält eine Einwickelvorrichtung 6 mit einer ersten Einwickeltrommel 7 und einer zweiten Einwickeltrommel 8 von bekanntem Typ und tangential zueinander an einer Transferstation 9 angeordnet. Die ersten und zweiten Einwickeltrommeln 7, 8 sind nur teilweise dargestellt und sind von dem in den Europäischen Patentanmeldungen Nr. 608,823 und Nr. 608, 824 beschriebenen Typ, welche zwecks einer vollständigeren Beschreibung ihrer Struktur und ihres Betriebes eingesehen werden können. Die Trommel 7 ist von der Wand 5 auf solche Weise getragen, dass sie sich um eine Achse 10 dreht, welche horizontal und lotrecht zu der Wand 5 verläuft, und zwar mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Geschwindigkeit und in Uhrzeigerrichtung nach dem Pfeil F7 in 1. Die Trommel 7 enthält eine Anzahl von umlaufend angeordneten radialen Greifereinheiten 11, jede enthaltend zwei Klemmbacken 12 (von denen nur eine sichtbar ist), die aufeinander zu in einer Richtung im wesentlichen lotrecht zu der Wand 5 beweglich sind, um mit den sich gegenüberliegenden Längsenden 13 eines Schokoladenstückes 3 zusammenzuwirken, welches mit seiner Längsachse 3a (1a) lotrecht zu der Wand 5 angeordnet ist, und eine weitere Klemmbacke 14 zum Greifen eines Bogens 15 von Einwickelmaterial, das von einer hier nicht gezeigten Zuführvorrichtung bekannten Typs zugeführt ist.
  • Jede Einheit 11 ist dazu vorgesehen, in bekannter Weise ein jedes Schokoladenstück 3 und einen entsprechenden Bogen aus Einwickelmaterial zusammen zu bringen und den Bogen 15 in eine L-Form zu falten und dann, wie spezifischer in 1a gezeigt ist, in eine U-Form um das entsprechende Schokoladenstück 3, während sie das Schokoladenstück 3 von der Einheit 11 an eine entsprechende, an der zweiten Trommel 8 an der Station 9 umlaufend angeordnete Greifereinheit 16 transfertert.
  • Die Trommel 8 ist von der Wand 5 auf solche Weise getragen, dass sie sich um eine Achse 17 dreht, die horizontal und lotrecht zu der Wand 5 und parallel zu der Achse 10 der Trommel 7 verläuft, und zwar mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Geschwindigkeit und in Gegenuhrzeigerrichtung nach dem Pfeil F8 in 1. Die zweite Trommel hat ebenfalls eine Anzahl von umlaufend angeordneten Greifereinheiten 16, jede enthaltend ein Paar von sich gegenüberliegenden Klemmbacken 18, welche radial von der Trommel 8 abstehen und symmetrisch im Verhältnis zu einer Achse 19 angeordnet sind, welche im wesentlichen radial im Verhältnis zu der Trommel 8 verläuft. Jede Einheit 16 ist dazu vorgesehen, im Verhältnis zu der Trommel 8 um eine Achse 39 zu schwingen, welche parallel zu der Achse 17 ist, und zwar unter der Wirkung einer Nockenantriebsvorrichtung 40 von bekanntem Typ und somit nur teilweise und schematisch durch eine unterbrochene Linie dargestellt.
  • Wie in 1 gezeigt, sind die Klemmbacken 18 dazu bestimmt, einer im wesentlichen kreisförmigen Bahn P1 um die Achse 17 zu folgen, um die aus den Schokoladenstücken 3 und den Bögen 15 bestehenden Gruppen entlang der Bahn P1 durch eine bekannte Faltstation 20 zu führen.
  • An der Faltstation 20, wie detaillierter in den 1b und 1c gezeigt ist, wird jedes U-förmig gefaltete Längsende 21 des Bogens 15, welches über das entsprechende Längsende 13 des betreffenden Schokoladenstückes 3 hervorsteht, in bekannter Weise gefaltet, um einen kleinen, im wesentlichen rechteckigen Flügel 22 in direktem Kontakt mit dem Längsende 13 des Schokoladenstückes 3 zu beschreiben, sowie einen grossen internen Flügel 23 und einen grossen äusseren Flügel 24, beide im wesentlichen trapezförmig und jeweils mit seitlichen internen Verstärkungsflügeln 25 versehen, welche im wesentlichen dreieckig sind und die trapezförmigen Flügel 23 und 24 mit den rechteckigen Flügeln 22 (1b) verbinden.
  • Wie in den 1 und 1c gezeigt, werden die beiden trapezförmigen Flügel 23 und 24 dann zu den rechteckigen Flügeln 22 hin umgefaltet, und zwar mit dem trapezförmigen Flügel 24 teilweise über dem trapezförmigen Flügel 23 liegend, also ein weiteres Falten des Bogens 15 aus Einwickelmaterial, welcher die Form einer schachtelförmigen halbfertigen und im wesentlichen parallelflachen Umhüllung 2a annimmt, deren oberer, der zweiten Trommel 8 zugewandte Abschnitt (1) das Schokoladenstück 3 enthält, während der entgegengesetzte untere Abschnitt offen ist und aus vier Seitenklappen 26, 27, 28 und 29 besteht.
  • Die Klappen 26, 27, 28 und 29 stehen von der unteren Oberfläche 30 des Schokoladenstückes 3 ab und sind, wie in 1 gezeigt, von der Trommel 8 abgewandt und bestehen im wesentlichen aus sich gegenüberliegenden parallelen Paaren und sind im wesentlichen parallel zu der Symmetrieachse 19 der Aufnahme-Klemmbacken 18 angeordnet. Zwei der Klappen, bezeichnet mit 26 und 28, liegen in zwei Ebenen, welche im wesentlichen parallel zu der Ebene sind, in welcher die zweite Trommel 8 liegt, und zu der kreisförmigen Bahn P1.
  • Wie schematisch und teilweise in 1 gezeigt ist, sind die Klemmbacken 18, wenn sie die Station 20 verlassen haben, dazu bestimmt, die aus Schokoladenstücken 3 und Bögen 15 aus Einwickelmaterial bestehenden Gruppen, letz terer teilweise um das jeweilige Schokoladenstück 3 gewickelt und in der Konfiguration der halbfertigen Umhüllung 2a, kontinuierlich entlang der Bahn P1 zuzuführen, und zwar in einer ersten Richtung D1 mit einer ersten vorgegebenen Geschwindigkeit V1 und stromabwärts der Station 20 durch eine anschliessende Faltstation 31, wo der Abschnitt 1 der Einwickelmaschine eine Faltvorrichtung 32 enthält, die dazu bestimmt ist, die Klappen 26 und 28 winkelförmig zueinander hin zu falten und in Kontakt mit der unteren Oberfläche 30 des Schokoladenstückes 3 zu bringen, um eine weitere halbfertige Umhüllung 2a zu erhalten, wie sie in 1d dargestellt ist. Gleichzeitig bilden die anderen beiden Klappen 27, 29, welche parallel zueinander und lotrecht zu den Klappen 26, 28 sind, zwei dreieckige Endabschnitte, bezeichnet jeweils mit 33, 35 und 34, 36, und zwar auf solche Weise, dass die Form der Klappen 27, 29 verändert wird, welche eine im wesentlichen dreieckige Form einnehmen und einen ersten Flügel und einen zweiten Flügel bilden, jeweils bezeichnet mit 37 und 38, die im wesentlichen parallel zueinander und lotrecht zu der unteren Oberfläche 30 des Schokoladenstückes 3 sind, und welche von den sich gegenüberliegenden Kanten der genannten Oberfläche 30 des Schokoladenstückes 3 hervorstehen.
  • Wie in der 1 und in den Abbildungen von 2 bis 9 gezeigt, wo nur eine der beiden umlaufend angeordneten Aufnahmeeinheiten 16 dargestellt ist, enthält der Abschnitt 1 der Einwickelmaschine an der Faltstation 31 eine Einwickelvorrichtung 41, dazu bestimmt, die ersten und die zweiten Flügel 37, 38 einen nach dem anderen und übereinander umzufalten, bis eine geschlossene Umhüllung 2 wie die in Abbildung 1f gezeigte erhalten ist.
  • 1 zeigt ebenfalls, dass die Einwickelvorrichtung 41 ist von einem Rahmen 42 getragen ist, welcher wiederum auf überstehende Weise von dem Rahmen 4 des Abschnittes 1 der Einwickelmaschine und durch die Wand 5 getragen ist, und zwar unterhalb der zweiten Trommel 8 und der entsprechenden, umlaufend angeordneten Aufnahmeeinheiten 16. Bei einer vorgezogenen Ausführung der Einwickelvorrichtung 41, die in den Abbildungen von 2 bis 9 mehr im Detail gezeigt ist, enthält die Einwickelvorrichtung 41 eine erste Faltvorrichtung 43, welche auf die ersten und zweiten Flügel 37, 38 einwirkt, wenn das Produkt 3 und die halbfertige Umhüllung 2a sich in der ersten Richtung D1 und entlang einem mittleren Faltabschnitt 44 der ersten Bahn P1 kontinuierlich vorwärts bewegen. Die erste Faltvorrichtung 43 bewegt sich entlang einer zweiten, geschlossenen Bahn P2, welche im wesentlichen auf derselben Ebene liegt wie die Bahn P1, und zwar unter der Wirkung von entsprechenden, insgesamt mit 46 bezeichneten Antriebsmitteln.
  • Die Antriebsmittel 46 enthalten eine Gelenkvorrichtung 47, welche unter den umlaufend angeordneten Aufnahmeeinhei ten 16 und unter der ersten Bahn P1 angeordnet ist, und die in einer Ebene liegt, die im wesentlichen die gleiche Ebene ist wie die, in welcher die erste Bahn P1 liegt.
  • Die Gelenkvorrichtung 47 enthält eine Kurbel 48, die einen ersten Antriebsteil der Gelenkvorrichtung 47 bildet, von welcher ein Ende an eine erste Antriebswelle 49 angeschlossen ist, die wiederum drehbar mit der Wand 5 des Rahmens 4 verbunden ist und sich um eine Achse 50 dreht, die parallel zu der Achse 17 der zweiten Trommel 8 verläuft.
  • Die Kurbel 48 dreht sich kontinuierlich um die Achse 50 der ersten Welle 49, von welcher sie ihren Drehantrieb erhält, und zwar in der durch den Pfeil F1 (3) bezeichneten Gegenuhrzeigerrichtung, und ihr anderes Ende ist an ein erstes Ende einer Verbindungsstange 51 angelenkt, welche wiederum an einem auf ihrer halben Länge liegenden Punkt 52 an ein erstes Endes eines Kipphebels 53 angeschlossen ist. Das andere Ende des Kipphebels 53 ist an ein erstes Ende eines Armes 54 angelenkt, dessen anderes Ende an eine zweite Antriebswelle 55 angeschlossen ist, letztere drehbar mit der Wand 5 verbunden.
  • Die Verbindungsstange 51 hat auf der anderen Seite des mittleren Punktes 52, der sie mit dem Kipphebel 53 verbindet, eine Verlängerung 51', deren freies Ende mit einem Faltwerkelement 56 versehen ist, dazu bestimmt, mit den ersten und zweiten Flügeln 37, 38 in Kontakt zu kommen.
  • Die zweite Antriebswelle 55 schwingt um ihre Achse 57, welche parallel zu der Achse 50 der ersten Welle 49 verläuft, und zwar auf solche Weise, dass das erste Ende des an den Kipphebel 53 angelenkten Armes 54 sich mit einer Dreh-Schwingbewegung in Uhrzeigerrichtung zu der ersten Bahn P1 hin bewegt, wie durch den Pfeil F2 angezeigt ist, und dann in einer entgegengesetzten Richtung von der Bahn P1 fort, wie durch den Pfeil F3 angezeigt ist. Die Dreh-Schwingbewegung des Armes 54, der einen zweiten Antriebsteil der Gelenkvorrichtung 47 bildet, wirkt zusammen und ist synchronisiert mit der kontinuierlichen Drehbewegung der Kurbel 48, und ist insbesondere während der Schwingung in Uhrzeigerrichtung F2 zu dem Produkt 3 und der halbfertigen Umhüllung 2a hin in der Lage, die Bahn P2 zu verändern, welcher das Faltelement 56 andernfalls gefolgt sein würde, wenn es nur durch die Kurbel 48 angetrieben wäre, und bewirkt somit das Vorlaufen des Faltelementes 56 entlang einer Bahn P2, die einen Abschnitt 45 aufweist, in dem das Faltelement in Kontakt mit den ersten und zweiten Flügeln 37, 38 kommt und diese umfaltet, und der im wesentlichen mit dem mittleren Faltabschnitt 44 der ersten Bahn P1 übereinstimmt.
  • Wie insbesondere in den 1 und 2 gezeigt ist, bewegt sich das Faltelement 56 zyklisch und kontinuierlich entlang der zweiten Bahn P2, und es trifft infolge der Um drehung in Gegenuhrzeigerrichtung der Kurbel 48 und der Dreh-Schwingbewegung des Armes 54 in Richtung des Pfeils F2 auf den mittleren Faltabschnitt 44 der ersten Bahn P1, wobei es sich entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt 45 der geschlossenen Bahn P2 in einer zweiten Richtung D2 bewegt, die im wesentlichen mit der ersten Richtung D1 übereinstimmt, und zwar mit einer zweiten Geschwindigkeit V2, die höher ist als die erste Geschwindigkeit V1, mit welcher sich die Produkte 3 und die entsprechenden halbfertigen Umhüllungen 2a entlang der ersten Bahn P1 bewegen.
  • Die Abbildungen von 2 bis 9 zeigen ebenfalls, dass das Bewegungsgesetz, welchem das Faltelement 56 folgt, wenn es sich entlang dem Abschnitt 45 der geschlossenen Bahn P2 bewegt, das Ergebnis einer Kombination ist, und zwar einer ersten Bewegung zu dem ersten Flügel 37 hin, während welcher das Werkzeug 56, der Umdrehung der Kurbel 48 und der Dreh-Schwingbewegung des Armes 54 folgend, sich entlang einem gebogenen Abschnitt 58 der zweiten Bahn P2 bewegt, wo der konkave Teil des Bogens dem Faltelement 56 zugewandt ist, mit einer zweiten Bewegung, anders als die erste, zum Falten der ersten und zweiten Flügel 37, 38, während welcher sich das Faltelement 56 entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt 45 bewegt, welcher wiederum gebogen ist, jedoch mit dem konkaven Teil des Bogens der Trommel 8 zugewandt, und der mit dem mittleren Faltabschnitt 44 der ersten Bahn P1 übereinstimmt, so dass die Ausrichtung des Faltelementes im Verhältnis zu dem Produkt 3 und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung 2a konstant bleibt.
  • Aus der obigen Beschreibung, ebenfalls unter Bezugnahme auf die Abbildungen von 2 bis 9, kann gesehen werden, dass das Faltelement 56, während es sich entlang dem Abschnitt 45 der geschlossenen Bahn P2 bewegt, den ersten Flügel 37 winkelförmig zu der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 hin umfaltet und dann den zweiten Flügel 38 von der Oberfläche 30 des Produktes 3 fort faltet, bis er sich von der Oberfläche 30 aus im wesentlichen in derselben Ebene erstreckt. Wie in den Abbildungen von 1 bis 9 gezeigt ist, enthält die Einwickelvorrichtung 41 an der ersten Bahn P1 und in der ersten Richtung D1 stromabwärts des ersten Faltelementes 43 Kontakt- und Führungsmittel 59, die aus einer Kontaktplatte 60 bestehen, welche sich in der ersten Richtung D1 erstreckt und unter und dicht an der ersten Bahn P1 positioniert ist.
  • Die Platte 60 hat eine bewegliche Führung 61 und eine feststehende Stütze 62, welche im wesentlichen V-förmig ist und von der Wand 5 getragen wird.
  • Die Führung 61 ist an einem Ende mit einer dritten Antriebswelle 63 verbunden, letztere drehbar an die Wand 5 angeschlossen und dazu bestimmt, die Führung 61 aus einer gesenkten Ruheposition in einer angehobene Betriebsposition dicht an der Bahn P1 zu verschieben, so dass die ersten und zweiten Flügel 37, 38 auf solche Weise kontaktiert und geführt werden, dass, wenn sich das Produkt 3 und die entsprechende halbfertige Umhüllung 2a entlang der ersten Bahn P1 bewegen, die Führung 61 und die Stütze 62 die genannten ersten und zweiten Flügel 37, 38 in den jeweiligen Positionen halten können, die nach dem Umfalten durch das erste Faltelement 43 (4 und 5) erreicht worden sind.
  • An der Stütze 62 ist die Einwickelvorrichtung 41 mit einer Gummiervorrichtung 64 versehen, angeordnet unterhalb der Stütze 62 und dazu bestimmt, eine Klebesubstanz auf einen Abschnitt der Innenfläche 38a des zweiten Flügels 38 aufzutragen, wenn sich der zweite Flügel 38, nachdem er durch das erste Faltelement 43 von der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 fort gebogen worden ist, in der oben erwähnten Position befindet, in welcher er sich von der Oberfläche 30 aus in derselben Ebene erstreckt und sich entlang der Bahn P1 bewegt hat, um die Stütze 62 zu erreichen.
  • Wie in den Abbildungen von 1 bis 9 gezeigt ist, enthält die Einwickelvorrichtung 41 an der ersten Bahn P1 und in der Richtung D1 stromabwärts des ersten Faltelementes 43 ebenfalls ein zweites Faltelement 65, dazu vorgesehen, auf den zweiten Flügel 38 zu treffen, wenn sich die halbfertige Umhüllung 2a und das Produkt 3 zusammen entlang dem mittleren Faltabschnitt 44 der Bahn P1 bewegen, so dass der zweite Flügel 38 zu der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 hin umgefaltet wird.
  • Das zweite Faltelement 65 enthält ein Kontaktelement 66, das sich entlang einer Bahn P3 bewegt, im wesentlichen quer zu der ersten Bahn P1 und synchron mit der Vorschubbewegung der Produkte 3 und der entsprechenden halbfertigen Umhüllungen 2a, und zwar aus einer ersten oberen Betriebsposition, in welcher es anhält, wartet und den ersten Kontakt mit dem zweiten Flügel 38 herstellt, und wo das Kontaktelement 66 oberhalb der ersten Bahn P1 positioniert ist, in eine zweite untere Betriebsposition, wo es weiteren Kontakt mit dem zweiten Flügel 38 hat und diesen teilweise umfaltet.
  • Wenn es die zweite Betriebsposition erreicht hat, ist das Kontaktelement 66 über die erste Bahn P1 hinaus gelangt und bewegt sich von dieser fort und entlang der Vorschubbahn P3, welche sich im wesentlichen in der gleichen Richtung erstreckt wie die ersten und die zweiten Flügel 37, 38, wenn diese von der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 hervorstehen.
  • Nachdem er teilweise umgefaltet ist und durch das Kontaktelement 66 an Ort und Stelle gehalten wird, bewegt sich der zweite Flügel 38 weiter entlang der Bahn P1 und wird vollkommen zu der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 hin umgefaltet, so dass dessen gummierter Abschnitt mit dem ersten Flügel 37 in Kontakt kommt.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bewegt sich bei die sem Vorgang jede aus einem Schokoladenstück 3 und einer halbfertigen Umhüllung 2a bestehende Gruppe, gegriffen und gehalten durch ein entsprechendes Paar von Klemmbacken 18, entlang der Bahn P1, mit den Klappen 28 und 26 (1c) einander gegenüberliegend und parallel an entgegengesetzten Seiten der Bahn P1, und erreicht die Faltvorrichtung 32 an der Faltstation 31, welche sich entlang dem gesamten mittleren Faltabschnitt 44 der Bahn P1 erstreckt; die Vorrichtung 32 faltet die Klappen 26 und 28 in der oben beschriebenen Weise, um erste und zweite Flügel 37, 38 zu bilden.
  • Wie in 2 gezeigt, setzt die erste Antriebswelle 49 nach der durch die Vorrichtung 32 ausgeführten Faltphase die Kurbel 48 in Bewegung, welche beginnt, sich kontinuierlich in Richtung F1 um die Achse 50 der Welle 49 zu drehen, wobei sie bewirkt, dass die Verbindungsstange 51 um ihren Mittelpunkt schwingt, wo sie an den Kipphebel 53 angeschlossen ist, woraufhin sich die erste Faltvorrichtung 43 entlang der zweiten Bahn P2 in Bewegung setzt.
  • Gleichzeitig, wie in den 3 und 4 gezeigt ist, dreht sich die zweite Antriebswelle 55 um einige Grade in Uhrzeigerrichtung, wobei sie bewirkt, dass der Arm 54 um einige Grade in Richtung F2 schwingt. Daraus ergibt sich, dass der Kipphebel 53 nach oben geht und das Faltelement 56 der ersten Faltvorrichtung 43, angeordnet am Ende der Verlängerung 51' der Verbindungsstange 51, der Bahn P2 folgt, wobei es gezwungen ist, die Bahn zu wechseln, der es andernfalls gefolgt sein würde, wäre es nur durch die Kurbel 48 angetrieben. Das Faltelement 56 beginnt dann, sich in Richtung des ersten Flügels 37 zu bewegen, und zwar entlang dem gebogenen Abschnitt 58 der zweiten Bahn P2, wo der konkave Abschnitt des Bogens nach unten gewandt ist, und zwar mit einer Geschwindigkeit V2, die höher ist als die Geschwindigkeit V1, mit welcher die entsprechende Gruppe Produkt 3 – Umhüllung 2a entlang dem mittleren Faltabschnitt 44 der Bahn P1 in der ersten Richtung D1 vorläuft. Gleichzeitig, sobald das Element 56 den ersten Flügel 37 berührt, dreht sich die zweite Antriebswelle 55 weiter um einige Grade in Uhrzeigerrichtung, wobei sie den Arm 54 weiter um einige Grade in derselben Richtung F2 zum Schwingen bringt.
  • Als Ergebnis, wie in 3 gezeigt ist, beginnt das Faltelement 56, sich entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt 45 zu bewegen, wobei es einer Bahn folgt, die sich von der Zuführbahn unterscheidet, die sie in Annäherung an den Flügel 37 durchläuft, und welche die Form eines Bogens hat, wo der konkave Teil nach oben gewandt ist und mit dem mittleren Faltabschnitt 44 der Bahn P1 übereinstimmt.
  • Mehr im Detail gesehen, und unter Bezugnahme auf die 4, bewegt sich das Faltelement 56 vorwärts entlang dem Abschnitt 45 in der zweiten Richtung D2, welche der Richtung D 1 entspricht, in der sich die Gruppe Produkt 3 – Umhüllung 2a bewegt, und faltet zunächst den ersten Flügel 37 winkelförmig durch Drehen desselben in Gegenuhrzeigerrichtung in Richtung D1 zu der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 hin, und dann den zweiten Flügel 38 durch Drehen desselben in Gegenuhrzeigerrichtung in Richtung D1 von der Oberfläche 30 des Produktes 3 fort in eine Position, in der er sich von der Oberfläche 30 aus im wesentlichen in derselben Ebene erstreckt.
  • Wenn die Faltphase der Flügel 37, 38 beendet ist, und wenn sich die Gruppe Produkt 3 – Umhüllung 2a entlang dem Abschnitt 44 der Bahn P1 bewegt, wie in den 5, 6 und 7 gezeigt ist, trifft der zweite Flügel zuerst auf die Führung 61, welche gleichzeitig durch die Antriebswelle 63 nach oben in ihre angehobene Betriebsposition verschoben wird und beginnt, den zweiten Flügel 38 zu führen, während sie ihn in seiner gefalteten Position hält. Danach leitet die Führung 61 auch den ersten Flügel 37 und hält ihn in seiner gefalteten Position. Wenn der zweite Flügel die Stütze 62 erreicht, trägt die Gummiervorrichtung 64 eine Schicht von Klebesubstanz auf einen bestimmten Abschnitt der Innenfläche 38a des Flügels 38 auf, während die Stütze 62 dazu beiträgt, den zweiten Flügel 38 gefaltet zu halten.
  • Beim weiteren Vorlaufen entlang dem Abschnitt 44 der Zu führbahn P1, wie in den 7, 8 und 9 gezeigt ist, bewegt sich die Gruppe Produkt 3 – Umhüllung 2a über die Führung 61 und die Stütze 62 hinaus und der zweite Flügel 38 trifft auf das Kontaktelement 66, welches sich gleichzeitig entlang der dritten Bahn P3 von der Trommel 8 fort bewegt und den Flügel 38 vollkommen zurück und zu der unteren Oberfläche 30 des Produktes 3 hin faltet, und zwar durch Drehen desselben in Uhrzeigerrichtung und in einer Richtung entgegengesetzt zu der Richtung D1, bis der gummierte Abschnitt seiner Innenfläche 38a mit dem ersten Flügel 37 in Kontakt kommt und somit die Umhüllung 2a um das Produkt 3 vollkommen verschliesst.
  • Wenn die Phase des Zurückfaltens des Flügels 38 beendet ist, läuft die Gruppe Produkt 3 – Umhüllung 2a entlang der Bahn P1 weiter und trifft auf ein feststehendes Kontaktelement 67, welches die beiden Flügel 37, 38 gefaltet hält, bis die Gruppe 32a an einer herkömmlichen Aufnahmestation (nicht gezeigt) freigegeben ist.
  • Wie den Abbildungen von 5 bis 9 entnommen werden kann wird der Zyklus des Faltens der Flügel 37 und 38, des Gummierens und des Zurückfaltens des Flügels 38 jedes Mal wiederholt, wenn eine Gruppe 32a die Faltstation 31 erreicht.
  • Es sollte noch hervorgehoben werden, dass während der oben beschriebenen Phasen des Faltens der Flügel 37 und 38 jede umlaufend angeordnete Einheit 16 im Verhältnis zu der Trommel 8 um die Achse 39 schwingen kann, die parallel zu der Achse 17 verläuft, und zwar unter der Wirkung der Nockenantriebsvorrichtung 40, sei es entgegengesetzt zu der Richtung D1, sei es in Richtung D1, und zwar auf solche Weise, dass die Gruppen 32a im Verhältnis zu der Faltvorrichtung 43 jeweils verzögert oder vorgezogen werden kann und somit gesichert ist, dass die Phasen des Faltens der Flügel 37 und 38 korrekt ausgeführt werden.

Claims (19)

  1. Verfahren zum kontinuierlichen Umhüllen von Gegenständen, enthaltend die folgenden Phasen: kontinuierliches Zuführen mit einer ersten vorgegebenen Geschwindigkeit (V1), entlang einer ersten Bahn (P1) und in einer festgelegten Richtung (D1), einer Folge von Produkten (3) und der entsprechenden, wenigstens teilweise um die Produkte (3) gewickelten Bögen (15) von Einwickelmaterial, um eine halbfertige Umhüllung (2a) zu bilden, die einen ersten und einen zweiten Flügel (37, 38) aufweist, die von einer Oberfläche (30) der Produkte (3) hervorstehen und an den entgegengesetzten Seiten des Produktes (3) angeordnet sind; Umfalten des ersten Flügels (37) zu der Oberfläche (30) des genannten Produktes (3) hin und Umfalten des zweiten Flügels (38) von der Oberfläche (30) fort, während sich die halbfertige Umhüllung (2a) und das Produkt (3) entlang eines mittleren Faltabschnittes (44) der ersten Bahn (P1) kontinuierlich vor bewegen; Gummieren von wenigstens einem Abschnitt des zweiten Flügels (38); Zurückfalten des zweiten Flügels (38) zu der Produktoberfläche (30), bis dessen gummierter Abschnitt mit dem ersten Flügel (37) in Kontakt kommt, wozu eine zweite Faltvorrichtung (65) verwendet wird, die mit dem zweiten Flügel (38) zusammenarbeitet, während sich die halbfertige Umhüllung (2a) und das Produkt (3) kontinu ierlich entlang dem mittleren Faltabschnitt (44) vor bewegen; dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Zuführens der Folge von Produkten (3), umhüllt von der halbfertigen Umhüllung (2a) mit den ersten und den zweiten Flügeln (37, 38) die Phase des Ausrichtens der ersten und zweiten Flügel (37, 38) enthält, und zwar im wesentlichen quer zu der Ebene, in welcher die erste Bahn (P1) liegt, und quer zu der festgelegten Richtung (D1), und dadurch, dass die Phase des Faltens des ersten Flügels (37) zu der Oberfläche (30) des genannten Produktes (3) hin und des Faltens des zweitens Flügels (38) von der Oberfläche (30) fort, die Verwendung einer ersten Faltvorrichtung (43) vorsieht, welche in Querrichtung mit den ersten und zweiten Flügeln (37, 38) zusammenarbeitet.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Flügel (38) zunächst von der Oberfläche (30) des Produktes (3) fort gefaltet wird, bis er sich von der Oberfläche (30) selbst aus im wesentlichen in derselben Ebene erstreckt.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Faltens der ersten und zweiten Flügel (37, 38) eine weitere Phase enthalten, in welcher die ersten und zweiten Flügel (37, 38) in den Positionen gefaltet gehalten werden, die sie im Anschluss an die genannte Faltphase erreicht haben, und zwar unter Verwendung von Kontakt- und Führungsmitteln (59) der genannten ersten und zweiten Flügel (37, 38), während dem Vorlauf entlang der Zuführbahn (P1).
  4. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gummierphase der Phase des Faltens des zweiten Flügels (38) von der Oberfläche (30) des Produktes (3) fort folgt, wenn der zweite Flügel (38) in die Position gebracht ist, in welcher er sich von der Oberfläche (30) aus im wesentlichen in derselben Ebene erstreckt.
  5. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Faltens der ersten und zweiten Flügel (37, 38) unter Verwendung von Antriebsmitteln (46) erfolgt, um die erste Faltvorrichtung (43) entlang einer vorgegebenen zweiten Bahn (P2) zu bewegen, wobei wenigstens ein Abschnitt (45) der zweiten Bahn (P2) ein Abschnitt (45) zum Abfangen und Falten der ersten und zweiten Flügel (37, 38) ist; wobei der genannte Kontakt- und Faltabschnitt (45) im wesentlichen mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt, so dass die Ausrichtung des Faltelementes (43) im Verhältnis zu dem Produkt (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung (2a) konstant gehalten wird, während diese sich entlang der Zuführbahn (P1) bewegen; wobei sich das erste Faltelement (43) in dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) in einer zweiten Richtung (D2) bewegt, die im wesentlichen mit der ersten Richtung (D1) übereinstimmt, und mit einer zweiten Geschwindigkeit (V2), die höher ist als die erste Geschwindigkeit (V1), mit welcher die Produkte (3) und die entsprechenden halbfertigen Umhüllungen (2a) vorlaufen.
  6. Verfahren nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite vorgegebene Bahn (P2) eine geschlossene Bahn ist, entlang welcher das erste Faltelement (43) durch die Antriebsmittel (46) geführt wird, welche eine Gelenkvorrichtung (47) haben, dazu bestimmt, das erste Faltelement (43) nach einem bestimmten Bewegungsgesetz zu bewegen, so dass das erste Faltelement (43) entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) vorläuft, welcher mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt, so dass die Ausrichtung des ersten Faltelementes (43) im Verhältnis zu dem Produkt (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung (2a) konstant bleibt.
  7. Verfahren nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkvorrichtung (47) eine Kurbel (48) enthält, die mit einem Ende an eine Verbindungsstange (51) angelenkt ist, und einen Kipphebel (53), der mit einem Ende an einem Punkt (52) auf der halben Län ge der Verbindungsstange (51) an diese angelenkt ist, über welche hinaus die Verbindungsstange (51) eine Verlängerung (51') aufweist, deren freies Ende ein Faltelement (56) hat, das dazu dient, Kontakt mit den ersten und zweiten Flügeln (37, 38) aufzunehmen; wobei der Kipphebel (53) ebenfalls an ein erstes Ende eines beweglichen Armes (54) angeschlossen ist, dessen zweites Ende an eine zweite Welle (55) angeschlossen ist, von welcher er eine Schwingbewegung erhält, dazu bestimmt, das erste Ende des Armes (54) in beiden Richtungen schwingen zu lassen; wobei die Schwingbewegung des Armes (54) mit einer kontinuierlichen Drehbewegung der Kurbel (48) auf solche Weise zusammenwirkt und synchronisiert ist, dass das Faltelement (56) sich an dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) entlang bewegt, wo es mit den ersten und zweiten Flügeln (37, 38) Kontakt bekommt und diese umfaltet, und zwar einem Bewegungsgesetz folgend, welches das Ergebnis der Kombination einer ersten Bewegung zu dem ersten Flügel (37) hin und einer zweiten Bewegung, anders als die erste, zum Umfalten der ersten und zweiten Flügel (37, 38) ist, während welcher sich das Faltelement (56) entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) bewegt, der im wesentlichen mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt, so dass die Ausrichtung des Faltelementes im Verhältnis zu dem Produkt (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung (2a) kon stant bleibt.
  8. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Faltens der ersten und zweiten Flügel (37, 38) eine Phase des Schwingens des entsprechenden Produktes (3) und der halbfertigen Umhüllung (2a) enthält, und zwar in einer Richtung und dann in der entgegengesetzten Richtung, entsprechend der ersten Richtung (D1) entlang der ersten Bahn (P1); wobei die Schwingphase mit der Bewegung des Faltelementes (56) synchronisiert ist, während dieses sich entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) bewegt, der im wesentlichen mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt.
  9. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Phase des Zurückfaltens des zweiten Flügel (38) gegen die Oberfläche (30) des Produktes (3) das zweite Faltelement (65) ein bewegliches Kontaktelement (66) enthält, dazu bestimmt, sich entlang einer dritten Bahn (P3) im wesentlichen in Querrichtung zu der ersten Bahn (P1) zu bewegen, synchron zu der Vorschubbewegung der Produkte (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllungen (2a), und zwar aus einer ersten oberen Betriebsposition, in welcher es anhält, wartet und den ersten Kontakt mit dem zweiten Flügel (38) aufnimmt, in eine zweite untere Betriebsposition, in der es weiteren Kontakt mit dem zweiten Flügel (38) bekommt und diesen teilweise fort von der ersten Bahn (P1) umfaltet; wobei sich die dritte Bahn (P3) im wesentlichen in derselben Richtung erstreckt wie die ersten und zweiten Flügel (37, 38), wenn diese von der unteren Oberfläche (30) des Produktes (3) hervorstehen.
  10. Vorrichtung zum kontinuierlichen Umhüllen von Gegenständen, enthaltend, entlang einem Abschnitt (1) einer mit einem Rahmen (4) und einer Wand (5) versehenen Einwickelmaschine, eine Einwickelvorrichtung (6) mit Mitteln (8; 16) zum kontinuierlichen Zuführen mit einer ersten vorgegebenen Geschwindigkeit (V1), entlang einer ersten Bahn (P1) und in einer festgelegten ersten Richtung (D1), einer Folge von Produkten (3) und der entsprechenden, wenigstens teilweise um die Produkte (3) gewickelten Bögen (15) von Einwickelmaterial, die wenigstens teilweise um die Produkte (3) gewickelt sind, um eine halbfertige Umhüllung (2a) zu bilden, welche einen ersten und einen zweiten Flügel (37, 38) aufweist, die von einer Oberfläche (30) des Produktes (3) hervorstehen und an den entgegengesetzten Seiten des Produktes (3) angeordnet sind; eine erste Faltvorrichtung (43), dazu bestimmt, den ersten Flügel (37) zu der Oberfläche (30) des genannten Produktes (3) hin umzufalten und den zweiten Flügel (38) von der Oberfläche (30) fort umzufalten, während sich die halbfertige Umhüllung (2a) und das Produkt (3) entlang eines mittleren Faltabschnittes (44) der ersten Bahn (P1) kontinuierlich vor bewegen; eine Gummiervorrichtung (64), dazu bestimmt, an wenigstens einem Abschnitt des zweiten Flügels (38) eine Klebesubstanz anzubringen; eine zweite Faltvorrichtung (65), die mit dem zweiten Flügel (38) zusammenarbeitet, während sich die halbfertige Umhüllung (2a) und das Produkt (3) kontinuierlich entlang dem mittleren Faltabschnitt (44) vor bewegen, und die dazu dient, den zweiten Flügel (38) gegen die Produktoberfläche (30) umzufalten, bis der gummierte Abschnitt mit dem ersten Flügel (37) in Kontakt kommt; dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Flügel (37, 38) im wesentlichen quer zu der Ebene sind, in welcher die erste Bahn (P1) liegt, und quer zu der ersten Richtung (D1), und dadurch, dass die erste Faltvorrichtung in Querrichtung mit den ersten und zweiten Flügeln (37, 38) zusammenarbeitet.
  11. Vorrichtung nach Patentanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie Hauptantriebsmittel (46) zum Bewegen des ersten Faltelementes (43) entlang einer zweiten Bahn (P2) enthält; wobei wenigstens ein Abschnitt (45) der zweiten Bahn (P2) ein Kontakt- und Faltabschnitt (45) für die ersten und zweiten Flügel (37, 38) ist und im wesent lichen mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt, so dass die Ausrichtung des Falteelementes (43) im Verhältnis zu dem Produkt (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung (2a) konstant gehalten wird, während diese sich entlang der ersten Bahn (P1) vor bewegen; wobei die genannten Antriebsmittel (46) auf solche Weise positioniert und ausgelegt sind, dass sie das erste Faltelement (43) wenigstens entlang dem Kontaktabschnitt (45) in einer zweiten Richtung (D2) bewegen, die im wesentlichen mit der ersten Richtung (D1) übereinstimmt, und mit einer zweiten Geschwindigkeit (V2), die höher ist als die erste Geschwindigkeit (V1), mit welcher die Produkte (3) und die entsprechenden halbfertigen Umhüllungen (2a) vorlaufen.
  12. Vorrichtung nach Patentanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel (46) eine Gelenkvorrichtung (47) enthalten, dazu bestimmt, das erste Faltelement (43) entlang der zweiten Bahn (P2) zu bewegen, welche eine geschlossene Bahn ist; wobei das erste Faltelement (43) entlang der geschlossenen Bahn (P2) nach einem bestimmten Bewegungsgesetz so vorläuft, dass sich das erste Faltelement (43) selbst entlang dem zweiten Kontakt- und Faltabschnitt (45) bewegt, welcher im wesentlichen mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt, und zwar auf solche Weise, dass die Aus richtung des ersten Faltelementes (43) im Verhältnis zu dem Produkt (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung (2a) konstant bleibt.
  13. Vorrichtung nach Patentanspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkvorrichtung (47) unter den Zuführmitteln (8, 16) und unter der ersten Bahn (P1) angeordnet ist, auf einer Ebene liegt, die im wesentlichen dieselbe Ebene ist wie jene, in welcher die erste Bahn (P1) liegt, und eine Kurbel (48) enthält, von welcher ein erstes Ende an eine erste Antriebswelle (49) angelenkt ist, die wiederum drehbar an die Wand (5) angeschlossen ist, und von welcher ein zweites Ende an ein erstes Ende einer Verbindungsstange (51) angeschlossen ist; und einen Kipphebel (53), welcher an einem Punkt (52) auf der halben Länge der Verbindungsstange (51) angelenkt ist, über welche hinaus die Verbindungsstange (51) eine Verlängerung (51') aufweist, deren freies Ende mit einem Faltelement (56) versehen ist, das dazu dient, Kontakt mit den ersten und zweiten Flügeln (37, 38) zu bekommen; wobei der Kipphebel (53) ebenfalls an ein erstes Ende eines beweglichen Armes (54) angeschlossen ist, dessen zweites Ende an eine zweite Antriebswelle (55) angeschlossen ist, die drehbar mit der Wand (5) verbunden ist; wobei die zweite Antriebswelle (55) auf solche Weise schwingt, dass das erste Ende des Armes (54) in beiden Richtungen schwingen kann; wobei die Schwingbewegung des Armes (54) mit einer kontinuierlichen Drehbewegung der Kurbel (48) zusammenwirkt und synchronisiert ist, dazu bestimmt, das Faltelement (56) entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) zu bewegen, wo es mit den ersten und zweiten Flügeln (37, 38) Kontakt bekommt und diese umfaltet, und zwar einem Bewegungsgesetz folgend, welches das Ergebnis der Kombination einer ersten Bewegung zu dem ersten Flügel (37) hin und einer zweiten Bewegung, anders als die erste, zum Umfalten der ersten und zweiten Flügel (37, 38) ist, während welcher sich das Faltelement (56) entlang dem Kontakt- und Faltabschnitt (45) bewegt, der im wesentlichen mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt, so dass die Ausrichtung des Faltelementes (56) im Verhältnis zu dem Produkt (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllung (2a) konstant bleibt.
  14. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführmittel (8, 16) eine Trommel (8) enthalten, die sich um eine Achse (17) dreht, von der Wand (5) getragen wird und mit einer Anzahl von umlaufenden Einheiten (16) zur Aufnahme von Produkten (3) und entsprechenden halbfertigen Umhüllungen (2a) versehen ist; wobei jede Einheit (16) dazu bestimmt ist, unter der Wirkung einer Nockenantriebsvorrichtung (40) im Verhältnis zu der Trommel (8) auf solche Weise um eine parallel zu der Achse (17) verlaufende Achse (39) zu schwingen, dass sie jedes Produkt (3) und die entsprechende halbfertige Umhüllung (2a) in einer Richtung zum Schwingen bringt, und dann in der entgegengesetzten Richtung entsprechend der ersten Richtung (D1) entlang der ersten Bahn (P1), wobei das Schwingen mit der Bewegung des Faltelementes (56) während dessen Vorlauf synchronisiert ist; und wobei der Kontakt- und Faltabschnitt (45) mit dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) übereinstimmt.
  15. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Faltelement (43) dazu bestimmt ist, den zweiten Flügel (38) auf solche Weise von der Oberfläche (30) des Produktes (3) fort zu falten, dass er sich von der Oberfläche (30) aus im wesentlichen in derselben Ebene erstreckt.
  16. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (59) zum Abfangen und Führen der genannten ersten und zweiten Flügel (37, 38) enthält, während die halbfertige Umhüllung (2a) und das Produkt (3) entlang dem mittleren Faltabschnitt (44) der ersten Bahn (P1) vorlaufen, und zwar auf solche Weise, dass die ersten und zweiten Flügel (37, 38) in den jeweiligen gefalteten Positionen gehalten werden, die sie nach dem Falten durch das erste Faltelement (43) erreicht haben.
  17. Vorrichtung nach Patentanspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakt- und Führungsmittel (59) aus einer Kontaktplatte (60) bestehen, die sich in der ersten Richtung (D1) erstreckt und unterhalb und dicht an der ersten Bahn (P1) positioniert ist; wobei die Platte (60) eine bewegliche Führung (61) und eine feststehende Stütze (62) hat, die im wesentlichen V-förmig ist und von der Wand (5) getragen wird; wobei sich die Führung aus einer unteren Ruheposition in eine obere Betriebsposition bewegt, und zwar dicht an der Bahn (P1), so dass die ersten und zweiten Flügel (37, 38) auf solche Weise abgefangen und geführt werden, dass, während sich das Produkt (3) und die entsprechende halbfertige Umhüllung (2a) entlang der ersten Bahn (P1) vor bewegen, beide, die Führung (61) und die Stütze (62), die genannten ersten und zweiten Flügel (37, 38) in den jeweiligen Positionen gefaltet halten können, die sie nach dem Falten durch das erste Faltelement (43) erreicht haben.
  18. Vorrichtung nach Patentanspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gummiervorrichtung (64) an den Kontakt- und Führungsmitteln (59) angeordnet und dazu bestimmt ist, eine Klebesubstanz auf einen Abschnitt des zweiten Flügels (38) aufzutragen, wenn der zweite Flügel (38), nachdem er von der unteren Oberfläche (30) des Produktes (3) fort gefaltet ist, sich in der oben erwähnten Position befindet, in welcher er sich von der Oberfläche (30) aus in derselben Ebene erstreckt.
  19. Vorrichtung nach Patentanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Faltelement (65) ein Kontaktelement (66) enthält, das sich entlang einer Bahn (P3) im wesentlichen quer zu der ersten Bahn (P1) synchron mit dem Zuführvorlauf der Produkte (3) und der entsprechenden halbfertigen Umhüllungen (2a) bewegt, und zwar aus wenigstens einer ersten oberen Betrtebsposition, in welcher es anhält, wartet und den ersten Kontakt mit dem zweiten Flügel (38) bekommt, in eine zweite untere Betriebsposition, in welcher es weiteren Kontakt mit dem zweiten Flügel (38) hat und diesen teilweise von der ersten Bahn (P1) fort umfaltet, und zwar im wesentlichen in derselben Richtung wie jene, in welcher die ersten und zweiten Flügel (37, 38) liegen, wenn sie von der Oberfläche (30) des Produktes (3) hervorstehen.
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