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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Komposit- bzw. Verbundmaterial
für verschiedene
Bauteile, Vorrichtungen, Geräte
und Apparate, insbesondere ein Kompositmaterial mit hoher Wärmeleitfähigkeit
und niedrigem Wärmeausdehnungskoeffizient
(coefficient of thermal expansion, nachfolgend bezeichnet mit CTE),
wobei sich dieses Material u.a. für ein die Wärme ableitendes Substrat von
Halbleiterbauteilen eignet.
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Stand der
Technik
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Seit
kurzem sind die Markterfordernisse zur schnelleren Computerisierung
und höheren
Integration von Halbleiterbauteilen (verschiedenen Bauteilen mit
Halbleiterelementen; diese sollen nachfolgend als solche bezeichnet
sein) rasch angestiegen. Gleichzeitig ist ein die Wärme ableitendes
bzw. verteilendes Substrat zur Montage eines Halbleiterelements
(jenes wird nachfolgend ganz einfach als Wärme-ableitendes Substrat bezeichnet)
für ein
Halbleiterbauteil nachgefragt worden, um dessen Wärmeleitfähigkeit
zu steigern, um die von dem Element erzeugte Wärme effektiver abzuleiten und
zu verteilen. Das Substrat sollte auch einen CTE aufweisen, der
viel näher
an demjenigen des Halbleiterelements sowie der weiteren Teilstücke des
Bauteils (der Außenteile)
in Nachbarschaft zum Substrat liegt, um die thermische Belastung
zwischen dem Substrat und dem Halbleiterelement und zwischen dem
Substrat und den Außenteilen
noch weiter zu verringern. Spezifisch weisen Si und GaAs, die gewöhnlich als
Halbleiterelement verwendet werden, einen CTE von 4,2·10–6/°C bzw. von 6,5·10–6/°C auf. Eine
Keramik aus Aluminiumoxid, die gewöhnlich als Umhüllungsmaterial
von Halbleiterbauteilen verwendet wird, weist einen CTE von ca.
6,5·10–6/°C auf. Daher
sollte ein die Wärme
ableitendes Substrat einen CTE in der Nähe dieser Werte aufweisen.
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Mit
der in den letzten Jahren ablaufenden deutlichen Ausbreitung der
Anwendungsgebiete elektronischer Vorrichtungen läuft eine weitere Diversifizierung
der Anwendungsgebiete und Leistungsdaten von Halbleiterbauteilen
ab. Insbesondere verschärfen
sich die Markterfordernisse für
Halbleiter-Energiebauteile, wie für Wechselstromwandler mit hohem
Ausstoß und
für Frequenzwandler.
In derartigen Bauteilen entwickelt ein Halbleiterelement eine Wärme von
nicht weniger als die mehrfache bis einige dutzendfache Wärmemenge
eines Halbleiterspeichers oder LSI; ein solches Halbleiterelement
erzeugt gewöhnlich
einige 10 Watt. Daher sollten Wärme-ableitende
Substrate für
diese Bauteile eine deutlich erhöhte
Wärmeleitfähigkeit
und einen CTE aufweisen, welche viel enger an denjenigen der Außenteile
liegen. Zur Erfüllung
dieser Erfordernisse weisen Halbleiter-Energiebauteile eine unten beschriebene
Grundstruktur auf. Erstens, wird ein Si-Halbleiterelement auf einem
ersten Wärme-ableitenden
Substrat aus einer Aluminiumnitrid (nachfolgend auch einfach bezeichnet
als AlN)-Keramik angeordnet, die sich bei der elektrischen Isolierungsqualität und der
Wärmeleitfähigkeit auszeichnet.
Zweitens, wird ein zweites Wärme-ableitendes
Substrat aus hoch Wärme-leitfähigem Metall,
wie aus Kupfer oder Aluminium, unter dem ersten Wärme-ableitenden
Substrat angeordnet. Schließlich
wird ein Radiator, der mit Luft oder Wasser gekühlt werden kann, unter dem
zweiten Wärme-ableitenden
Substrat angeordnet. Die erzeugte Wärme wird mit einer solchen
Struktur prompt nach außen
abgeleitet. Daher soll das zweite Wärme-ableitende Substrat die
aus dem ersten Wärme-ableitenden
Substrat aufgenommene Wärme prompt
zum Radiator darunter leiten. Dies bedeutet, dass es für das zweite
Wärme-ableitende
Substrat wesentlich ist, nicht nur eine hohe Wärmeleitfähigkeit, sondern auch einen
CTE aufzuweisen, der eng an demjenigen des ersten Wärme-ableitenden
Substrats liegt. In spezifischer Weise soll das zweite Wärme-ableitende Substrat
einen so kleinen CTE wie 6·10–6/°C oder weniger
aufweisen.
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Ein
derartiges Wärme-ableitendes
Substrat ist aus einer Kompositlegierung hergestellt worden, die z.B.
hauptsächlich
aus W oder Mo besteht. Der Nachteil dieser Substrate beruht allerdings
darauf, dass sie schweres Gewicht aufweisen sowie hohe Kosten wegen
der teuren Materialien verursachen. Zur Lösung dieses Problems haben
in letzter Zeit verschiedene Aluminium- (nachfolgend auch einfach
bezeichnet als Al)-Legierungen
als Material Beachtung gefunden, das leicht an Gewicht sowie niedrig
bei den Kosten ist. Insbesondere sind Al-SiC-basierte Kompositmaterialien,
die hauptsächlich
aus Al und Siliziumcarbid (nachfolgend einfach als SiC bezeichnet)
bestehen, vergleichsweise niedrig bei den Materialkosten, leicht
an Gewicht und hoch bei der Wärmeleitfähigkeit.
Ein Rein-Al-Einzelkörper
und ein Rein-SiC-Einzelkörper,
die ganz allgemein am Markt verfügbar
sind, weisen eine Dichte von ca. 2,7 bzw. von ca. 3,2 g/cm3 und eine Wärmeleitfähigkeit von ca. 240 W/m·K bzw.
von ca. 200 bis ca. 300 W/m·K
auf. Ein Rein-SiC-Einzelkörper
und ein Rein-Al-Einzelkörper
weisen einen CTE von ca. 4,2·10–6/°C bzw. von
ca. 24·10–6/°C auf. Die
Einstellung des Bestandteilverhältnisses
von SiC zu Al ergibt einen breiten CTE-Bereich. Sie sind daher in
dieser Hinsicht von Vorteil.
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Als
Ergebnis, sind verschiedene Kompositmaterialien aus Al und Keramik
unter besonderem Augenmerk auf eine Al-SiC-basierte Zusammensetzung entwickelt
worden. Beispielsweise offenbaren die veröffentlichten Japanischen Patentanmeldungen
Tokukaihei 8-222 660, Tokukaihei 8-330 465, Tokuhyohei 1-501 489 und
Tokukaihei 2-243 729 Erfindungen, in denen Kompositmaterialien mit
einem Infiltrationsverfahren oder einem Gießverfahren hergestellt werden.
Eine weitere veröffentlichte
Japanische Patentanmeldung Tokukaihei 9-157 773 offenbart eine Erfindung,
worin ein Kompositmaterial durch Heiß-Pressen eines Formkörpers aus Mischpulvern
erzeugt wird.
US 5 006 417 offenbart
ein Kompositmaterial, worin Si zu einer Al-SiC-basierten Zusammensetzung
zugefügt
ist. Das Kompositmaterial weist eine Metallmatrix auf, worin ein
in der Metallmatrix unlösliches
Verstärkungsmaterial
verteilt vorliegt. Beispielsweise wird ein Al-SiC-Si-basiertes Kompositmaterial
mit SiC und Si verstärkt.
Die Aufgabe jener Erfindung ist es, ein Bauteil mit leichtem Gewicht
bereitzustellen, das als Sandwich zwischen einer Kunststoff-Glas-basierten
Schaltkreistafel mit einem großen
CTE und einem Keramik-Bauteil mit einem kleinen CTE angeordnet wird,
um auf der Tafel montiert zu werden. Das Bauteil mit einem leichten
Gewicht soll einen Zwischen-CTE zwischen den beiden CTEs aufweisen.
Das Kompositmaterial jener Erfindung weist eine niedrige Dichte,
einen kleinen CTE, eine gute Wärmeleitfähigkeit,
eine gute Dimensionsstabilität
und eine gute Formbarkeit auf. Ein typisches Kompositmaterial, das
in der Erfindung genannt ist, umfasst eine Matrix aus 40 bis 60
Vol.-% Al, worin 10 bis 40 Vol.-% Si, das ein Halbmetall ist, und 10
bis 50 Vol.-% SiC verteilt sind. Allerdings weist die bevorzugte
Ausführungsform
(die in Tabelle 1 angegebene Probe jener Erfindung), enthaltend
Al in einer Menge von 45 bis 55 Vol.-% (die Gew.-% sind so ziemlich die
gleichen), einen CTE von in etwa 8 bis 9·10
–6/°C auf. Deshalb
kann nicht gesagt werden, dass das Kompositmaterial einen CTE nahe
dem von Keramik aufweist, welche einen CTE von in etwa 3 bis 6·10
–6/°C aufweist.
Das Kompositmaterial wird durch Verfestigung eines Mischpulvers
aus den vorgenannten Bestandteilen bei einer Temperatur oberhalb
des Schmelzpunktes des Metallbestandteils erhalten. Gemäß
2 jener
Erfindung kann vermutet werden, dass ein Al-SiC-Si-basiertes Material
ein Kompositmaterial mit einem CTE von 6·10
–6/°C oder weniger
ergibt, wenn die Menge von SiC oder Si ca. 70 Vol.-% oder mehr ausmacht.
In jener Erfindung wird ausgesagt, dass mit der Al-SiC-Si-basierten Zusammensetzung
ein Kompositmaterial mit einer Wärmeleitfähigkeit
bis zu ca. 120 W/m·K
erzeugt werden kann, falls eine angemessene Zusammensetzung ausgewählt wird,
obwohl die angemessene Zusammensetzung nicht genannt ist. Weitere
Forscher und Ingenieure haben Materialien untersucht, die mit einem
Flüssigphase-Sinterverfahren
erhalten wurden. Ein Kompositmaterial, worin das Al durch Cu ersetzt
ist, ist aus den vorgenannten Gründen
ebenfalls von Nachteil. In der vorliegenden Erfindung werden die
oben beschriebenen Materialien nachfolgend als Kompositmaterialien der
ersten Gruppe bezeichnet.
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Wie
oben beschrieben, weisen diese Erstgruppen-Kompositmaterialien eine hohe Wärmeleitfähigkeit auf.
Weil allerdings Al und Cu einen großen CTE aufweisen, kann ein
Kompositmaterial mit einem CTE von so wenig wie ca. 6·10–6/°C nicht erhalten
werden, falls die Menge des SiC, das einen kleinen CTE aufweist,
nicht erhöht
wird. Der Anstieg der Menge des SiC, das allerdings eine hohe Härte aufweist,
erschwert die Bildung eines Pulvers und das Sintern eines daraus
gebildeten Formkörpers.
Außerdem
sollten in den letzten Jahren die Kompositmaterialien eine komplizierte
Form, wie eine Flossenform, aufweisen. Diese Typen verbrauchen viel
Zeit und Aufwand für
die Endbearbeitung.
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Andererseits
sind Kompositmaterialien aus Silizium (Si), das einen kleinen CTE
und ein leichtes Gewicht im Vergleich mit den Erstgruppen-Kompositmaterialien
aufweist, und aus Siliziumcarbid (SiC) entwickelt worden. Beispielsweise
offenbart die veröffentlichte
Japanische Patentanmeldung Tokukaihei 5-32 458 ein Si-SiC-basiertes
Kompositmaterial für
ein Bauteil zur Stützung
des Rohmaterials für
die Bildung eines Si- oder eines weiteren Halbleiterelements, wenn
das Rohmaterial beim Herstellverfahren hitzebehandelt wird. Das Kompositmaterial
wird durch Infiltrieren von geschmolzenem Si in einen porösen Körper erhalten,
der durch Sintern eines hochreinen SiC-Pulvers mit einem Eisengehalt
von 5 ppm oder weniger bei einer Temperatur von 1.500 bis 2.300°C erzeugt
wird. Über
ein weiteres Si-SiC-basiertes Kompositmaterial, das bis zu ca. 70
Vol.-% SiC enthält,
wird in Advanced Structural Inorganic Composites (1991), S. 421-427,
berichtet. Das Kompositmaterial wird durch Reaktionssintern eines
Formkörpers
aus einer Mischung aus hoch reinen SiC-Pulvern und hoch reinen Kohlenstoff
(C)-Pulvern erhalten. Tabelle II in dieser Literatur gibt ein Kompositmaterial
mit einer Wärmeleitfähigkeit
an, die so hoch wie 186,6 W/m·K
ist. Allerdings ist kein Bericht gefunden worden, welcher ein Beispiel
belegen würde,
worin diese Kompositmaterialien auf ein die Wärme ableitendes Substrat oder
auf weitere Teile von Halbleiterbauteilen angewandt werden. In der
vorliegenden Erfindung werden diese Kompositmaterialien hierin nachfolgend
als die Zweitgruppen-Kompositmaterialien bezeichnet.
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US-A-3
951 587 betrifft einen Erhitzungsofen und Komponenten davon.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die vorgenannten Probleme zu
lösen,
die die Erstgruppen-Kompositmaterialien aufweisen, sowie die Zweitgruppen-Kompositmaterialien
so zu verbessern, dass beide Kompositmaterialien wirkungsvoll als
Teile von Halbleiterbauteilen einzusetzen sind.
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Demzufolge
wird durch die vorliegende Erfindung ein Halbleiterbauteil oder
ein Wärme-verteilendes Substrat
dafür bereitgestellt,
wobei das genannte Bauteil oder Substrat ein Teilstück bzw.
Teilglied aus einem Kompositmaterial umfasst, das aufweist:
- (a) eine Struktur, umfassend:
(a1) eine
dreidimensionale Netzwerkstruktur aus Keramik, wobei die Struktur
Zwischenräume
einschließt, und
(a2)
einen Halbmetall-haltigen Bestandteil, der durch Abscheidung nach
seinem Schmelzen erzeugt ist, wobei der genannte Bestandteil die
Zwischenräume
füllt;
- (b) einen Wärmeausdehnungskoeffizient
von 6·10–6/°C oder weniger;
und
- (c) eine Wärmeleitfähigkeit
von 150 W/m·K
oder mehr.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Darstellung, die ein Beispiel des Halbleiterbauteils der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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2 ist
eine Darstellung, die ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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3 ist
eine Darstellung, die noch ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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4 ist
eine Darstellung, die noch ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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5 ist
eine Darstellung, die noch ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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6 ist
eine Darstellung, die noch ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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7 ist
eine Darstellung, die noch ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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8 ist
eine Darstellung, die noch ein weiteres Beispiel des Halbleiterbauteils
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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9 ist
eine Darstellung, die einen Radiator zur Verwendung im Halbleiterbauteil
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
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10 ist
eine Darstellung, die ein Wärme-ableitendes
Substrat zur Verwendung im Halbleiterbauteil einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
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11 ist
eine Darstellung, die ein Gehäuse
und eine Kappe zur Verwendung im Halbleiterbauteil einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
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12 ist
eine Darstellung, die ein Gehäuse
und einen Deckel zur Verwendung im Halbleiterbauteil einer weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
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Erläuterung
der Bezugsziffern
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- 1
- Wärme-ableitendes
Substrat
- 2
- Packungskörper
- 3
- hoch
Wärme-leitfähige Kunststoffschicht
- 4
- Halbleiterelement
- 5
- Bindungsschicht
- 6
- Matrizen-Befestigungsteilstück
- 7
- Verbindungsdraht
- 8
- metallischer
Führpin
- 9
- Kappe
- 10
- Lötkugel
- 11
- Polyimid-Band
- 12
- Kupferfolien-Schaltkreis
- 13
- Stützring
- 14
- Schaltkreissubstrat
- 15
- Harz
- 16
- Führungsrahmen
- 17
- Isolierfilm
- 18
- Formharz
- 19
- Aluminium-Flosse
- 20
- Siliconharz
- 21
- Radiator
- 22
- erstes
Substrat
- 23
- Gehäuse
- 24
- Deckel
- 25
- Loch
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Ausgestaltung 1
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Das
Kompositmaterial der vorliegenden Erfindung umfasst einen ersten
Bestandteil und einen zweiten Bestandteil. Der erste Bestandteil,
der eine Keramik umfasst, bildet eine dreidimensionale Netzwerkstruktur. Der
zweite Bestandteil, der ein Halbmetall enthält, füllt die Zwischenräume des
Netzwerkes. Der zweite Bestandteil kann, zusätzlich zum Halbmetall, eine
Verbindung, die durch Metall und den ersten Bestandteil gebildet
ist, und eine Legierung oder eine Verbindung enthalten, die durch
Metall, Halbmetall und den ersten Bestandteil gebildet sind. In
diesem Fall liegt zumindest ein Bestandteil, der im zweiten Bestandteil
enthalten ist, in der Form seiner Abscheidung nach dem Schmelzen
vor. Das Kompositmaterial wird durch das folgende Verfahren erhalten,
z.B.: Zuerst wird ein poröser
Körper,
der hauptsächlich
aus Keramikpartikeln besteht, als der erste Bestandteil gebildet.
Zweitens, wird der poröse
Körper
so angeordnet, dass er in Kontakt mit dem zweiten Bestandteil gelangt.
Drittens, werden der poröse
Körper
und der zweite Bestandteil auf eine Temperatur von nicht weniger
als dem Schmelzpunkt von mindestens einem Bestandteil im zweiten
Bestandteil erhitzt, um die Poren des porösen Körpers aus Keramik mit der geschmolzenen
Flüssigkeit
des zweiten Bestandteils zu füllen.
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In
der keramischen dreidimensionalen Netzwerkstruktur liegen gemäß der vorliegenden
Erfindung Keramikpartikel teilweise in innigem Kontakt mit einander
vor. Dennoch können
Bestandteile, die sich von der Keramik unterscheiden, die den prinzipiellen
Bestandteil darstellt, am innigen Kontaktbereich zwischen den Keramikpartikeln
vorliegen. Beispielsweise liegt in einer SiC-Si-basierten Zusammensetzung
Si am innigen Kontaktbereich zwischen SiC- Partikeln vor. Kleinere Keramikpartikel
im Kompositmaterial können
sich mit größeren Partikeln
bei der Stufe der unten beschriebenen Vorsinterung vor der Infiltration
oder bei der Stufe der Infiltration vereinigen. Als Ergebnis steigt
in einer SiC-Si-basierten Zusammensetzung z.B. der endgültige Durchschnittsdurchmesser
von SiC an. Die Zwischenräume
der Netzwerkstruktur füllen
sich mit dem zweiten Bestandteil. Das in den zweiten Bestandteil
eingeschlossene Halbmetall, das damit gemeinsam vorliegende Metall
oder beide liegen in der Form ihrer Abscheidung nach dem Schmelzen
vor.
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Ein
Beispiel des ersten Bestandteils, der gemäß der vorliegenden Erfindung
in das Kompositmaterial eingeschlossen wird, ist eine Keramik, die
hauptsächlich
aus einem Material wie Siliziumcarbid (SiC), Siliziumnitrid (Si3N4), Aluminiumnitrid
(AlN) und aus Bornitrid (BN) besteht. Die Keramik soll einen CTE
von 5·10–6/°C oder weniger
und eine relativ hohe Wärmeleitfähigkeit
aufweisen. Das Halbmetall ist aus denjenigen Elementen ausgewählt, die
in der Gruppe 3b oder 4b des Periodensystems enthalten sind (diese
werden auch als Halbmetalle bezeichnet). Beispiele der ausgewählten Halbmetalle
sind Silizium (Si), Germanium (Ge), Kohlenstoff (C; Diamant oder
Graphit), Bor (B) und deren Mischungen. Das Halbmetall soll einen
CTE von 8,5·10–6/°C oder weniger
und eine relativ hohe Wärmeleitfähigkeit
aufweisen. Ein Beispiel der Bestandteile, die sich vom vorgenannten
Halbmetall im zweiten Bestandteil unterscheiden, ist ein Metallmaterial,
das hauptsächlich
aus einem Metall wie Aluminium (Al), Kupfer (Cu), Silber (Ag), Gold
(Au), Mangan (Mn), Wolfram (W) und Molybdän (Mo) besteht. Das Metallmaterial
soll eine Wärmeleitfähigkeit
von 140 W/m·K
oder mehr aufweisen.
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Im
Kompositmaterial ist es gemäß der vorliegenden
Erfindung erwünscht,
dass die die dreidimensionale Netzwerkstruktur bildenden Keramikpartikel
einen Durchschnittspartikeldurchmesser von 30 μm oder mehr aufweisen. Beträgt der Durchschnittspartikeldurchmesser
weniger als 30 μm,
wird durch die Grenzfläche zwischen
den Partikeln die Wärmestreuung
gesteigert, wodurch die Wärmeleitfähigkeit
spürbar
absinkt.
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Es
ist erwünscht,
dass gemäß der vorliegenden
Erfindung der erste Bestandteil Siliziumcarbid (SiC) einschließt, das
besonders niedrig bei den Kosten und hoch bei der Wärmeleitfähigkeit
unter den vorgenannten Keramiken ist. SiC weist eine Dichte von
3,2 g/cm3 (was ein leichtes Gewicht bedeutet)
und eine Wärmeleitfähigkeit
von in etwa 200 bis 300 W/m·K
auf, was einen ausgezeichneten Wert unter Keramiken darstellt. SiC
weist einen CTE von ca. 4,2·10–6/°C auf, was
so ziemlich den gleichen Wert wie denjenigen eines Si-Halbleiterelements
und eines AlN-Keramiksubstrats darstellt, auf dem das Element direkt
montiert wird.
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Enthält der Keramikbestandteil
SiC als Hauptbestandteil, ist es erwünscht, dass die Menge des SiC im
Kompositmaterial 50 Gew.-% oder mehr beträgt. Diese Menge erzeugt gewöhnlich ein
Kompositmaterial mit einer so hohen Wärmeleitfähigkeit wie 200 W/m·K oder
mehr. Macht die Menge weniger als 50 Gew.-% aus, wird es schwierig,
die Form des porösen
Körpers
vor der Infiltration beizubehalten. Zudem ist es erwünscht, dass
die Menge des SiC 90 Gew.-% oder weniger beträgt. Macht die Menge mehr als
90 Gew.-% aus, sinkt die Porosität
ab, wodurch es für
die geschmolzene Substanz im zweiten Bestandteil erschwert wird,
die Infiltration durchzuführen.
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Es
ist erwünscht,
dass der Halbmetall-Bestandteil des Kompositmaterials in der vorliegenden
Erfindung Silizium ist. Unter Halbmetallen weist Silizium eine relativ
hohe Wärmeleitfähigkeit
und einen kleinen CTE auf.
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Im
Fall eines Si-SiC-basierten Kompositmaterials, dessen zweiter Bestandteil
das Halbmetall Si ist, gibt es praktisch keinen Unterschied des
CTE zwischen dem Kompositmaterial und einem Si-Halbleiterelement
und zwischen dem Kompositmaterial und einem Keramiksubstrat. Als
Folge davon erzeugt die Bindung zwischen diesen Komponenten selten
Deformationen oder Beschädigungen,
die durch thermische Belastungen verursacht würden. Außerdem ist, unabhängig vom
Bestandteilsverhältnis
von Si zu SiC, ein Kompositmaterial mit einem ähnlichen CTE, der gewöhnlich so
klein wie in etwa 4·10–6/°C ist, erhältlich.
Allerdings weist Si eine Wärmeleitfähigkeit
auf, die so niedrig wie in etwa 145 W/m·K ist. Daher ist es schwierig,
ein Kompositmaterial mit einer extrem hohen Wärmeleitfähigkeit wie von mehr als 300
W/m·K
zu erhalten, welche mit einer Al-SiC- oder mit einer Cu-SiC-basierten
Zusammensetzung erhältlich
ist. Nichts destoweniger ist ein Si-SiC-basiertes Kompositmaterial
mit einer Wärmeleitfähigkeit
von 150 W/m·K
oder mehr gewöhnlich
verfügbar.
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Durch
Herabsetzung der Menge an Verunreinigungen im Material auf 1 Gew.-%
oder weniger lässt sich
ein Kompositmaterial mit hoher Wärmeleitfähigkeit
erzeugen. Hierbei sind die Hauptbestandteile z.B. SiC und Si im
Fall einer SiC-Si-basierten
Zusammensetzung und SiC, Si und Al im Fall einer SiC-Si-Al-basierten Zusammensetzung;
die Verunreinigungen sind Sauerstoff und Übergangsmetallelemente (auch
bezeichnet als Kation-Verunreinigungen), welche sich von den Hauptbestandteilen
unterscheiden. Bezüglich
dieser Verunreinigungen ist es besonders wünschenswert, dass die Menge
der Eisengruppe-Elemente (Fe, Ni und Co) in den Keramikpartikeln
auf 100 ppm oder weniger herabgesetzt ist. Somit lässt sich
durch die Herabsetzung der Menge an Verunreinigungen in den Bestandteilen
ein Kompositmaterial mit einer extrem hohen Wärmeleitfähigkeit von mehr als 200 W/m·K erzeugen.
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Durch
die Auswahl von Si als Zweitbestandteil und die einhergehende Auswahl
von Si3N4, AlN oder von
BN anstatt SiC des Erstbestandteils lässt sich ebenfalls ein Kompositmaterial
mit Eigenschaften erzeugen, die denjenigen des SiC-Si-basierten
Kompositmaterials ähneln.
Allerdings weist Si3N4 eine
niedrigere Wärmeleitfähigkeit
(gewöhnlich
von in etwa 100 bis 150 W/m·K)
als SiC auf; AlN weist eine niedrigere mechanische Festigkeit als
SiC auf (gewöhnlich
50 bis 60 % derjenigen von SiC); und die Materialkosten von BN sind
hoch. Daher sind diese gegenüber
SiC für
die durch die vorliegende Erfindung beabsichtigte Verwendung von
Nachteil. Dennoch ist Si3N4 überlegen
bei der mechanischen Festigkeit (gewöhnlich beträgt dessen Biegefestigkeit das
1,5- bis 2-Fache derjenigen von SiC); AlN weist eine hohe Wärmeleitfähigkeit
und einen kleinen CTE auf; und die beiden besitzen auch ausgezeichnete
elektrische Isoliereigenschaften. Andererseits weist BN nicht nur eine
hohe Wärmeleitfähigkeit
(gewöhnlich
500 W/m·K
oder mehr), sondern auch einen kleinen CTE (gewöhnlich von in etwa 4·10–6/°C) und eine
hohe mechanische Festigkeit auf (gewöhnlich beträgt dessen Biegefestigkeit das
1,5- bis 2-Fache von derjenigen des SiC). Falls diese Merkmale genutzt
werden, können
sie geeignete Materialien für
praktische Anwendungen ergeben.
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Wie
vorher beschrieben, kann gemäß der vorliegenden
Erfindung der Zweitbestandteil des Kompositmaterials, zusätzlich zum
Halbmetall, einen Metallbestandteil, wie Al, Cu, Ag, Au und Mn,
enthalten. Weist das Halbmetall einen hohen Schmelzpunkt auf, wie
dies bei Si und B der Fall ist, kann die Zugabe dieser Metallbestandteile
die Infiltrationstemperatur des Zweitbestandteils herabsetzen, was
die Infiltration erleichtert. Allerdings steigert eine übermäßige Zugabe
dieser Metallbestandteile den CTE des Kompositmaterials. Daher ist es
erwünscht,
dass die Zugabemenge 20 Gew.-% oder weniger des Gesamtgewichts des
Kompositmaterials und noch erwünschter
10 Gew.-% oder weniger beträgt,
in Abhängigkeit
vom Typ und der Menge des eingesetzten Halbmetalls. Andererseits
sind W und Mo hoch Wärme-leitfähig und
weisen einen niedrigen CTE auf. Sie stellen daher wünschenswerte Bestandteile
des Zweitbestandteils dar; allerdings haben sie einen hohen Schmelzpunkt.
Als Ergebnis, werden sie als der Zweitbestandteil zusammen mit dem
Halbmetall und dem Metall verwendet, die einen niedrigeren Schmelzpunkt
als W und Mo aufweisen. Sie werden auch als Additiv verwendet, das
vorab in kleinen Mengen zum Pulver des Erstbestandteils gegeben
wird, wie bereits vorher beschrieben.
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Das
in der vorliegenden Erfindung zur Anwendung gelangende Herstellverfahren
des Kompositmaterials wird nun beschrieben. Es ist erwünscht, als
Material ein keramisches Pulver zu verwenden, das eine hohe Reinheit
(in erwünschter
Weise von 99,9 % oder mehr) und einen Kristalltyp aufweist, der
bei der Wärmeleitfähigkeit überlegen
ist. Verunreinigungen, wie Übergangsmetalle
(Kation-Verunreinigungen), Sauerstoff und Stickstoff, beeinträchtigen
die Wärmeleitung,
die von Fononen in der Keramik durchgeführt wird. Werden z.B. SiC,
Si3N4, AlN oder
BN als der Erstbestandteil verwendet, ist es erwünscht, ein Material auszuwählen, das
nur eine kleine Menge an Übergangsmetall-Verunreinigungen
(die auch als Kation-Verunreinigungen
bezeichnet werden) wie Eisengruppe-Elemente (Fe, Ni und Co), Sauerstoff
und Stickstoff enthält,
welche alle die Wärmeleitfähigkeit
verringern (es ist erwünscht,
dass jede Verunreinigung nur in einer Gewichtsmenge vorhanden ist, die
so klein wie 100 ppm oder weniger ist). Bei Verwendung von SiC als
Erstbestandteil ist es erwünscht,
einen Kristalltyp, wie den 6H- oder 4H-Typ, auszuwählen, welcher
intrinsisch bei der Wärmeleitfähigkeit überlegen ist.
Bei Verwendung von Si3N4 als
Erstbestandteil ist es erwünscht,
einen β-Kristalltyp
auszuwählen,
der bei der Wärmeleitfähigkeit überlegen
ist. Es ist nicht notwendig, Sintermittel, die verwendet werden,
um eine eng gepackte Struktur zu erhalten, im Fall gewöhnlicher
Keramik-Sinterkörper zuzufügen. Sintermittel
setzen die intrinsische Wärmeleitfähigkeit
der Keramiken herab. Aus dem gleichen wie oben beschriebenen Grund
ist es erwünscht,
dass der Zweitbestandteil ein Halbmetall und ein zugefügtes Metall nach
Bedarf umfasst, die beide nur wenige Verunreinigungen, wie Sauerstoff
und Stickstoff, enthalten, eine hohe Reinheit (gewöhnlich von 99,9
% oder mehr) und einen Kristalltyp aufweisen, der bei der Wärmeleitfähigkeit überlegen
ist.
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Das
Kompositmaterial kann gemäß der vorliegenden
Erfindung mit dem folgenden Verfahren erhalten werden: Erstens,
wird ein poröser
Körper
aus einem Pulver des Erstbestandteils erzeugt. Zweitens, wird mindestens
ein Bestandteil des Halbmetalls und des Metalls, die beide den Zweitbestandteil
darstellen, geschmolzen. Schließlich
füllt der
geschmolzene Zweitbestandteil die Poren des porösen Körpers. Das Pulver des Erstbestandteils
kann, zusätzlich
zum Keramikpulver, einen Anteil des Bestandteils einschließen, der
das Halbmetall und das Metall umfasst, die beide den Zweitbestandteil
darstellen. Dies ist als Infiltrationsverfahren durch Vor-Vermischung
bekannt. Dieses Verfahren ist besonders wirkungsvoll, um (a) die
Formgestalt eines geformten Körpers
beizubehalten, wenn der Erstbestandteil eine kleine Menge des Keramikbestandteils
einschließt, wobei
das Porenvolumen ansteigt, und um (b) die Benetzbarkeit zwischen
dem geschmolzenen Bestandteil und den Keramikpartikeln zu steigern,
wenn der Zweitbestandteil die Infiltration durchführt. Wird
beispielsweise Kohlenstoff (C) in den Erstbestandteil aus Si vorab
zugemischt, erzeugt eine Reaktion an der Grenzfläche zwischen den 2 Elementen
SiC, und es wird die Infiltration von Si ausgefällt. Die Vor-Vermischung von C
steigert das Schmiervermögen
des Mischpulvers, wodurch das Bildungsverfahren erleichtert wird.
Der Erst-, Zweitbestandteil oder beide können, nach Bedarf, eine kleine
Menge von Metallbestandteilen enthalten, die die Benetzbarkeit der
geschmolzenen Bestandteile zum Zeitpunkt der Infiltration ansteigen
lassen (die entsprechende Menge beträgt vorzugsweise weniger als
1 Gew.-%, was sich gewöhnlich
nicht nachteilig auf die Wärmeleitfähigkeit
auswirkt). Umfasst das Keramikpulver des Erstbestandteils eine Mischung
aus 2 Typen von Pulvern mit unterschiedlicher Korngröße, wird
die Masse-Dichte des Mischpulvers größer als diejenige eines Einzelpulvers,
und es wird die Komprimierbarkeit bei der Formung erhöht. Insbesondere
wenn der Durchschnittspartikeldurchmesser und die in Gewicht ausgedrückte Menge
der zu vermischenden Pulver so eingestellt werden, dass das Verhältnis des
größeren zum
kleineren Durchschnittsdurchmesser in einen Bereich von 1:5 bis
1:15 und das Verhältnis
des Gewichts des Pulvers mit einem größeren Durchschnittsdurchmesser
zum Gewicht des Pulvers mit einem kleineren Durchschnittsdurchmesser
in einen Bereich von 2:1 bis 4:1 fallen, ist ein geformter Körper mit
einer Formungsdichte von 60 % oder mehr leicht erhältlich.
Sogar in diesem Fall weisen die gemischten Keramikpulver einen Durchschnittspartikeldurchmesser
von 30 μm
oder mehr auf. Beträgt
der Durchschnittspartikeldurchmesser weniger als 30 μm, steigern
die Grenzflächen
zwischen den Partikeln das Auftreten einer Wärmestreuung, wodurch durch
ein Absinken der Wärmeleitfähigkeit
erleichtert wird. Diese Einstellung der Korngröße kann in der Form des Materialpulvers,
der Körner,
die durch Zugabe eines organischen Binders erzeugt werden, oder
durch beides durchgeführt
werden.
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Die
Bildung des Pulvers des Erstbestandteils wird mit einem bekannten
Bildungsverfahren unter Verwendung eines geeigneten organischen
Binders durchgeführt.
Die Formgestalt kann relativ leicht und einfach vor der Infiltration
ausgeprägt
werden. Beispielsweise kann eine Metallform die Formgestalt zum
Zeitpunkt der Bildung ergeben; ein Mahlvorgang kann ebenfalls die
Formgestalt bei der Stufe eines porösen Körpers nach der Entfernung des
Binders erzeugen. Die Porosität
des porösen
Körpers,
welche die Infiltrationsmenge des Zweitbestandteils bestimmt, kann
innerhalb eines ziemlich breiten Bereichs durch Steuerung der Bildungsdichte
und der Menge des Binders variiert werden. In den Materialien schließt gemäß der vorliegenden
Erfindung der poröse
Keramikkörper
fast keine Sintermittel ein, und der Zweitbestandteil weist einen
niedrigeren Schmelzpunkt als die Sinter-Schrumpftemperatur der Keramik
auf. Daher tritt fast keine Schrumpfdeformation zum Zeitpunkt der
Infiltration auf. Sogar ein poröser
Körper
mit großer
Größe oder
komplizierter Form wird nur kaum deformiert, und es ist ein in Netz-Form
infiltrierter Körper
leicht zugänglich.
Beim Sinterverfahren, wobei der Erst- und Zweitbestandteil vor der
Sinterung vermischt werden, kann eine Schrumpfdeformation leicht beim
Sintern auftreten. Das Infiltrationsverfahren ist gemäß der vorliegenden
Erfindung gegenüber
dem Sinterverfahren im Hinblick auf das oben Gesagte deutlich vorteilhaft.
Außerdem
wird durch Einschluss eines Halbmetalls die maschinelle Bearbeitbarkeit
sogar nach der Infiltration im Vergleich mit den vorher beschriebenen
Erstgruppe-Kompositmaterialien signifikant verbessert.
-
Falls
erforderlich, kann ein poröser
Körper
aus dem Erstbestandteil in einen Druckbehälter gegeben werden, um mit
dem geschmolzenen Zweitbestandteil unter Druck infiltriert zu werden.
Im Infiltrationsverfahren kann zur Verminderung vielflächiger Ausblühungen des
Zweitbestandteils eine vorbestimmte Fläche des porösen Körpers aus dem Erstbestandteil
durch eine Vor-Bildung eines dünnen
Keramikfilms (einer Ausblüh-Verhinderungsschicht)
geschützt
werden, die keine Benetzbarkeit mit dem geschmolzenen Zweitbestandteil
aufweisen. Somit ist ein infiltrierter Körper, der frei von Ausblühungen an
der gebildeten Fläche
ist, erhältlich.
Wird beispielsweise ein infiltrierter Körper mit komplizierter Form,
wie dargestellt in 9 oder 11, erzeugt,
vermag die Bildung dieser Schutzschicht an der Fläche, die
sich von der Bodenfläche
mit ihrer Größe von 100·150 mm
unterscheidet, das Ausblühen
des Zweitbestandteils am flossen- oder schachtelförmigen Teilstück zu verhindern.
Dies verringert die Zeit und den Auswand zur Entfernung von Ausblühungen deutlich.
Nach der Entfernung des organischen Binders durch Erhitzen, kann
der Formkörper
in einer nicht-oxidativen Atmosphäre gewöhnlich bei einer Temperatur
von in etwa 1.000 bis 1.800°C
vor der Infiltration vor-gesintert werden, um die Porosität einzustellen
oder die Handhabung zu erleichtern.
-
Das
Kompositmaterial weist gemäß der vorliegenden
Erfindung einen CTE auf, der so klein wie 6·10–6/°C ist. Als
Folge davon kann, wenn gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Teilstück
aus dem Kompositmaterial an ein Si-Halbleiterelement oder an ein
Teil- bzw. Gliedstück
eines Halbleiterbauteils mit einem kleinen CTE, wie an Keramik,
W oder Mo, gebunden wird, ein Wärmedesign
mit einer bisher nicht möglich
gewesenen hohen Zuverlässigkeit
leicht erstellt werden. 1 bis 7 zeigen
Beispiele von Strukturen von Halbleiterbauteilen (bekannt als Keramikpackungen),
die Keramikteilstücke
und ein Wärme-ableitendes
Substrat aus Keramik umfassen. Das Kompositmaterial eignet sich
gemäß der vorliegenden
Erfindung für
Teilstücke
dieser Bauteile. Die prinzipiellen Teile in den Figuren sind ein
Wärme-ableitendes
Substrat 1, ein Packungskörper 2 (auch bezeichnet
als Umhüllungsmaterial),
hauptsächlich
bestehend aus Keramik, ein Halbleiterelement 4 und eine
Bindungsschicht 5. In den in 1 und 7 dargestellten
Keramikpackungen sind das Halbleiterelement 4 auf der einen
Seite des Packungskörpers 2 und
das Wärme-ableitende
Substrat 1 auf der anderen Seite des Packungskörpers 2 direkt
an den Packungskörper
mit der individuellen Bindungsschicht gebunden. In den in 2 bis 6 dargestellten
Keramikpackungen ist das Halbleiterelement 4 direkt an
das Wärme-ableitende
Substrat 1 mit der Bindungsschicht 5 gebunden. 8 ist
eine schematische Darstellung, die ein Beispiel eines Halbleiterbauteils
für ein
Energie-Modul zeigt, für
welches gemäß der vorliegenden
Erfindung das Kompositmaterial besonders geeignet ist. In 8 sind
erste Substrate 22, auf denen Halbleiterbauteile 4 montiert
sind, beispielsweise in 2 Reihen und 3 Säulen angeordnet, obwohl diese
nicht klar dargestellt sind. Eingabe/Ausgabeleitungen für die Halbleiterelemente
sind in 8 weggelassen. In 1 bis 8 sind
die weiteren Teilstücke
ein Matrize-Befestigungs-Teilstück 6, Bindungsdrähte 7,
metallische Führpins 8,
eine Kappe 9, Lötkugeln 10,
ein Polyimid-Band 11, Kupferfolie-Schaltkreise 12,
ein Stützring 13,
ein Schaltkreissubstrat 14, ein Harz 15, ein Führungsrahmen 16,
Isolierfilme 17, ein Form-Harz 18, eine Aluminium-Flosse 19,
ein Siliconharz 20, ein Radiator 21 sowie erste
Substrate 22 auf dem zweiten Wärme-ableitenden Substrat 1.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Verwendung
des Kompositmaterials in diesen Packungen als ein Wärme-ableitendes
Substrat oder als ein Packungskörper
ist das Herstelldesign für
die Bindungsschicht zwischen dem Kompositmaterial und einem weiteren
Teilstück
extrem einfach. Wie z.B. in 1 und 7 dargestellt, wird,
bei Anordnung einer elektrischen Isolierkeramik zwischen einem Halbleiterelement
und einem Wärme-ableitenden
Substrat als Grundstruktur, durch die erfindungsgemäße Verwendung
des Kompositmaterials als ein Wärme-ableitendes
Substrat 1 und die damit einhergehende Verwendung einer
Keramik aus Aluminiumoxid als Packungskörper 2 die Differenz
beim CTE an den 2 Bindungsgrenzflächen herabgesetzt, durch welche
der vom Halbleiterelement erzeugte Wärmefluss fließen muss.
Als Folge davon kann eine herkömmliche
Bindungsschicht, die eine laminierte Schicht aus mehreren unterschiedlichen
Materialien oder aus einer dicken Schicht zur Verringerung der thermischen
Belastung, zu einer Einzelschicht oder einer dünnen Schicht abgeändert werden.
Das gleiche gilt für
die in 2 bis 6 dargestellten Packungen, in
denen ein Halbleiterelement direkt an ein Wärme-ableitendes Substrat mit
einer Bindungsschicht gebunden ist.
-
8 zeigt
eine Energie-Modul-Struktur, die besonders groß unter den vorgenannten Bauteilen
ist und eine schwere elektrische und thermische Belastung im Einsatz
zeigt und ergibt. Die Struktur dieses Energie-Modul wird im Folgenden
beschrieben:
- (a) ein Radiator 21 wird
am Boden vorgelegt;
- (b) ein erstes Substrat 22 aus einer elektrisch isolierenden
Keramik wird an ein zweites Wärme-ableitendes Substrat 1 mit
einer Bindungsschicht (einer Hartlot-Materialschicht) gebunden;
- (c) ein Kupfer- oder Aluminiumfolie-Schaltkreis 12,
nicht dargestellt in 8, wird an das erste Substrat 22 mit
einer weiteren Bindungsschicht (einer aus verschiedenen Typen metallisierter
Schichten, einer Hartlot-Materialschicht,
einer Kupfer-Kupferoxid-Eutektikum-Schicht usw.) gebunden; sowie
- (d) ein Halbleiterelement 4 wird an den Schaltkreis
mit noch einer weiteren Bindungsschicht (gewöhnlich mit einer Weichlot-Schicht)
angeschlossen.
-
In
dieser Struktur wird, wenn gemäß der vorliegenden
Erfindung z.B. das Substrat 1 auf dem Radiator von der
herkömmlichen
Kupferplatte zum Kompositmaterial abgeändert und das erste Substrat 22 aus
einer AlN-Keramik zusammengesetzt sind, nahezu keine Wärmebelastung
zwischen den beiden Substraten bei der Montage und im Einsatz ausgeübt. Als
Ergebnis, kann die Bindungsschicht zwischen den beiden Substraten eine
so dünne
Dicke wie 100 μm
oder weniger und insbesondere eine bisher nicht möglich gewesene
dünne Schicht
wie 50 μm
oder weniger aufweisen. Ferner können,
weil mit dem erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterial ganz leicht ein Erzeugnis auch mit einer komplizierten
Form hergestellt werden kann, alle Teile, wie der unterste Radiator,
der auf dem Wärme-ableitenden
Substrat fixierte Packungskörper
und die über
dem Packungskörper
angebrachte Kappe als Einheitsstruktur ausgebildet werden. Werden
andererseits der Radiator, das Wärme-ableitende
Substrat, das zweite Wärme-ableitende
Substrat, das Gehäuse,
die Kappe usw. mit dem erfindungsgemäß verwendeten Kompositmaterial
getrennt erzeugt und durch Bindung an einander zusammengebaut, können die
Bindungsteilbereiche eine so dünne
Dicke wie 100 μm
oder weniger aufweisen oder so extrem dünn wie 50 μm oder weniger sein.
-
Beispiel 1
-
Proben
mit den Erst- und Zweitbestandteilen werden zubereitet. Der Erstbestandteil
aus der in Tabelle 1 angegebenen Keramik wurde für jede Probe zubereitet. Die
Keramik wies eine Reinheit von 99 % oder mehr auf und enthielt insgesamt
500 ppm oder weniger Übergangsmetallelemente
als Verunreinigungen (der Fe-Gehalt betrug 50 ppm oder weniger)
und 1 Gew.-% oder weniger Sauerstoff als Verunreinigung. Der Zweitbestandteil
in der Form eines Pulvers oder Klumpens aus einem Halbmetall, einem
Metall oder aus beiden, angegeben in Tabelle 1, wurde für jede Probe
zubereitet. Das Halbmetall und das Metall wiesen eine Reinheit von
99 % oder mehr und einen Durchschnittspartikeldurchmesser von 20 μm in der
Pulverform auf. Beim Zweitbestandteil wurde das Pulver eingesetzt,
als das Material vor-gemischt wurde, und es wurden Klumpen eingesetzt,
als das Material als Infiltriermittel eingesetzt wurde. Das Silizium
(Si)-Pulver wies einen α-Kristall-Typ
und einen Durchschnittspartikeldurchmesser von 3 μm auf. Das
Siliziumcarbid (SiC)-Pulver wies einen 6H-Kristall-Typ auf und wurde
durch Vermischen eines Pulvers mit einem Durchschnittspartikeldurchmesser von
70 μm und
eines Pulvers mit einem Durchschnittspartikeldurchmesser von 5 μm in einem
Gewichtsverhältnis
des ersteren zum letzteren von 3:1 zubereitet (der entstandene Durchschnittspartikeldurchmesser
betrug ca. 54 μm).
Das Siliziumnitrid (Si3N4)-Pulver
wies einen β-Kristall-Typ
und einen Durchschnittspartikeldurchmesser von 3 μm auf. Im
Fall des Bor (B)-Pulvers, verwendet in den Proben 17 und 25, des
Graphit-Pulvers, verwendet in Probe 18, und des Wolfram (W)-Pulvers,
verwendet in Probe 26, wurde das Gesamtvolumen jedes Pulvers vorab
dem als Erstbestandteil verwendeten SiC-Pulver zugemischt. Im Fall
des Silizium (Si)-Pulvers, verwendet in den Beispielen 5 bis 9 und
12, wurde ein Teilvolumen jedes Pulvers vorab dem SiC-Pulver zugemischt.
Das Gesamtvolumen des Si im endgültigen
Komposit ist in der Spalte "Zusammensetzung" der Spalte "infiltrierter Körper" in Tabelle 1 angegeben.
Das vor-vermischte
Teilvolumen ist durch die Zahlenangabe in der Spalte "Halbmetall" in Tabelle 1 ausgedrückt. Die
Zahlenangabe ist als der Prozentsatz des Gesamtgewichts des infiltrierten
Körpers
ausgedrückt.
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3
Gewichtsteile Paraffinbinder wurden zu 100 Gew.-Teilen Pulver des
Erstbestandteils gegeben. Der Binder und das Pulver wurden in einer
Kugelmühle
in Ethanol vermischt. Die erhaltene Aufschlämmung wurde sprüh-getrocknet,
um Körner
zu erzeugen. Die Körner
wurden zu Scheiben von 100 mm Durchmesser und 3 mm Dicke in einer
Trocken-Presse geformt. Der Formungsdruck betrug 686 MPa für Probe
1, 392 MPa für
Probe 2 und 196 MPa für
die weiteren Proben. Die geformten Körper wurden bis auf 400°C unter einem
Vakuum von 1,33 Pa zur Entfernung des Binders erhitzt. Danach wurden
einige der Formkörper
an der Atmosphäre
und bei der Temperatur, die beide in der Spalte "Vor-Sinterung" der Tabelle 1 angegeben sind, 1 h lang
gesintert, um die Handhabung zu erleichtern und ebenfalls die Porosität geringfügig einzustellen.
Die weiteren Formkörper,
bei denen die Spalte "Vor-Sinterung" leer ist, wurden
keiner Vor-Sinterung unterzogen.
-
Die
im Zweitbestandteil verwendeten Pulvertypen sind in der Spalte "Zweitbestandteil" der Tabelle 1 angegeben.
Zuerst wurden die Pulver für
den Zweitbestandteil, der aus einer Vielzahl von Bestandteilen bestand,
mit dem in der Spalte "Zusammensetzung" der Spalte "infiltrierter Körper" in Tabelle 1 angegebenen
Gewichtsverhältnis
eingewogen. Die eingewogenen Pulver wurden in einem V-Typ-Mischer
in der Trockene vermischt. Danach wurde das Pulver des Zweitbestandteils
ganz grob gemäß dem und
im Hinblick auf das Volumen der Poren des aus dem Erstbestandteil
hergestellten entsprechenden porösen
Körpers
gewogen. Das Pulver wurde zu einer Scheibe von 100 mm Durchmesser
in einer Trocken-Presse geformt, um das Infiltriermittel für den entsprechenden
porösen
Körper
zu erhalten. Für
jeden porösen
Körper
wurde ein Überzug
aus einem TiN-Pulver, dispergiert in Ethanol, auf die Flächen aufgebracht,
die sich von der Fläche
für den
Kontakt mit dem Infiltriermittel unterschied, worauf das Ganze getrocknet
wurde. So wurde eine dünne
Ausblüh-Verhinderungsschicht
aus dem TiN-Pulver gebildet.
-
Jeder
dieser porösen
Körper
wurde auf entsprechende Infiltriermittel aus dem Zweitbestandteil
in einen Infiltrationsofen gelegt. Die Poren des porösen Körpers wurden
mit dem Infiltriermittel in der Atmosphäre und bei der Temperatur befüllt, die
beide in der Spalte "Infiltration" der Tabelle 1 angegeben
sind. Die Proben 28 bis 31 wurden durch Einbringen des gleichen
Formkörpers
wie von Probe 9 in einen Druck-Behälter hergestellt und unter
Druck mit Si unter einem mechanischen Druck von 29 MPa in einem
Vakuum von 0,13 Pa und bei der in Tabelle 1 angegebenen Temperatur
infiltriert. Die weiteren Proben wurden drucklos unter der Atmosphäre und bei
der Temperatur, die beide in Tabelle 1 angegeben sind, unter der
jeweiligen Atmosphäre
infiltriert. Die drucklose Infiltration wurde zum Erhalt der in
der Spalte "infiltrierter
Körper" in Tabelle 1 angegebenen Zusammensetzung
mit dem unten beschriebenen Verfahren durchgeführt. Die Bestandteile, die
zum Zeitpunkt der drucklosen Infiltration schmolzen, waren Si für die Proben
1 bis 9, 19, 24, 26 und 27, Ge für
Probe 16, Al und Si für
die Proben 10 bis 12, 20 und 21 (diese Gruppe ist bezeichnet mit
Gruppe 1), Al für
die Proben 13, 17, 18 und 25 (diese Gruppe wird bezeichnet mit Gruppe
2), Si und Cu für
die Proben 14 und 22 (diese Gruppe wird bezeichnet mit Gruppe 3)
sowie Si und Ag für
die Proben 15 und 23 (diese Gruppe wird bezeichnet mit Gruppe 4).
Als Konsequenz davon wurde die Infiltrationstemperatur für die zur
jeweiligen Gruppe gehörenden Proben
so bestimmt, dass der Schmelzpunkt des infiltrierenden Bestandteils überschritten
wurde, wie dies in Tabelle 1 angegeben ist. Die Infiltrationstemperatur
wurde 30 min lang gehalten. Im Fall der Gruppen 1, 3 und 9 wurde
die Infiltrationstemperatur 30 min lang zuerst bei einer geringfügig höheren Temperatur
als derjenigen des Schmelzpunkts von Al, Cu bzw. Ag gehalten und
dann auf die in Tabelle 1 angegebene Temperatur erhöht.
-
Die
geschmolzene Substanz des Zweitbestandteils blühte an derjenigen Fläche nicht
aus, auf welcher eine Ausblüh-Verhinderungsschicht
ausgebildet war. Sie blühte
lediglich an der Bodenfläche
aus, die in Kontakt mit dem Infiltriermittel stand. Fast keine Schrumpfung,
Verzerrung und Beschädigung
wurde an den Proben nach der Infiltration festgestellt. Nachdem
die von Ausblühungen
freien Flächen
einer Endbearbeitung durch Sandstrahlen unterzogen waren, wurde
die von einer Ausblühung
des Zweitbestandteils kontaminierte Fläche einer Endbearbeitung mit
einem Mahlwerkzeug unterzogen, um die Ausblühung zu beseitigen. Die endgültig gefertigten
individuellen Proben wiesen Abmessungen auf, die nahezu den angestrebten
glichen.
-
Obwohl
in Tabelle 1 nicht angegeben, wurden die gleichen SiC-Formkörper wie
bei Probe 4 separat hergestellt. Bei einer als Probe 4' bezeichneten Probe
wurde der Binder mit dem gleichen Verfahren wie bei Probe 4 entfernt,
und die Vor-Sinterung wurde bei 1.800°C 1 h lang durchgeführt, um
einen porösen
SiC-Körper
zu erhalten. Bei einer weiteren als Probe 4'' bezeichneten
Probe wurde der Binder auf ähnliche
Weise entfernt, und die Vor-Sinterung wurde bei 2000°C 1 h lang
in einem Argon-Gas bei 101,3 KPa durchgeführt, um einen porösen SiC-Körper zu
erhalten. Der erstere wurde mit Si bei 1.800°C in einem Argon-Gas bei 1,33
Pa infiltriert. Die als Proben 4' und
4'' erhaltenen infiltrierten
Körper
waren beide aus 25 Gew.-% und 75 Gew.-% SiC zusammengesetzt.
-
Alle
Proben, einschließlich
der Proben 4' und
4'', wurden gemäß der relativen
Dichte, der Wärmeleitfähigkeit
und des CTE bewertet. Die relative Dichte ist das Verhältnis der
gemessenen Dichte, erhalten mit der Unterwassermethode, zur theoretischen
Dichte. Die Wärmeleitfähigkeit
wurde mit der Laser-Blitzmethode gemessen. Der CTE wurde mit der
Differenzialtransformiermethode an einem stabförmigen Specimen gemessen, das
mit dem gleichen Verfahren wie dem für die jeweilige Probe angewandten
getrennt hergestellt wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 angegeben.
-
Obwohl
nicht in Tabelle 1 angegeben, wurde die Menge an Verunreinigungen,
d.h. von Sauerstoff und Übergangsmetallelementen,
im infiltrierten Körper
durch chemische Analyse gemessen. In jeder Probe betrug die Gesamtmenge
dieser Verunreinigungen 0,5 Gew.-% oder weniger, die Menge der Übergangsmetallelemente
betrug 300 ppm oder weniger, bezogen auf die Gesamtmenge der Elemente,
und die Menge von Eisen betrug 40 ppm oder weniger, bezogen auf
die Elemente.
-
Der
Durchschnittspartikeldurchmesser der Keramikpartikel des Erstbestandteils
wurde im infiltrierten Körper
gemessen. Das Ergebnis betrug 72 μm
für die
Proben 1 bis 18, 4',
4'' und 26 bis 31 sowie
3 μm für die Proben
19 bis 25. Der Durchschnittspartikeldurchmesser wurde mit der folgenden
Methode erhalten. Erstens, wurde ein Mikrofoto eines Bruchabschnitts
der Probe unter einem Rasterelektronenmikroskop (SEM) bei der Energie
100 aufgenommen. Zweitens, wurden 2 Diagonallinien im Gesichtsfeld
gezogen. Drittens, wurden die Größen der
von den Diagonallinien durchschnittenen Partikel abgelesen. Schließlich ergab
das arithmetische Mittel der Größen den
Durchschnittspartikeldurchmesser.
-
Die
Proben 4' und 4'' wiesen beide eine relative Dichte von
100 %, k einen CTE von 3,85·10–6/°C und eine
Wärmeleitfähigkeit
von 235 W/m·K
auf.
-
Obwohl
in Tabelle 1 nicht angegeben, wurde die Hauptoberfläche jeder
Probe mit Nickel in einer Dicke von 3 μm plattiert. Ein Si-Halbleiterelement
wurde an die plattierte Schicht durch eine Ag-Sn-basierte Lötschicht
in einer Dicke von 90 μm
gebunden. Die Proben wurde einem Wärmezyklus-Test unterzogen,
in welchem eine Probe zuerst bei –60°C 30 min lang und dann bei 150°C 30 min
lang gehalten wurde, worauf dieser Zyklus 1.000 Mal wiederholt wurde.
Bei der Anordnung mit der Probe 13, die einen großen CTE
aufwies, begann sich das Halbleiterelement beim 500. Zyklus abzutrennen.
Dagegen blieb, bei den Anordnungen mit dem erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterial mit einem CTE von 6·10–6/°C oder weniger,
die Bindung zwischen dem Halbleiter und dem Kompositmaterial frei
von Problemen, und dies sogar nach dem 1.000. Zyklus.
-
-
Die
erhaltenen Ergebnisse können
wie folgt interpretiert werden:
- (1) Im Fall
eines porösen
Körpers
des Erstbestandteils aus hauptsächlich
Keramik, wie aus SiC mit einem CTE von 5·10–6/°C oder weniger,
ist, wenn das Volumen der Poren eingestellt und die Poren entweder
mit einem Halbmetall mit einem CTE von 8,5·10–6/°C oder weniger
oder mit einer Mischung aus dem vorgenannten Halbmetall und einem
Metall mit einer Wärmeleitfähigkeit
von 140 W/m·K
oder mehr gefüllt
werden, ein Kompositmaterial erhältlich,
das einen so kleinen CTE wie 6·10–6/°C oder weniger
mit einer so hohen Wärmeleitfähigkeit
wie 150 W/m·K
oder mehr vereinigt.
- (2) Bestehen die Keramik aus SiC und das Halbmetall aus Si,
ist ein Kompositmaterial mit einem CTE von 5·10–6/°C oder weniger
in einem breiten Bereich der Mengen dieser Bestandteile erhältlich.
Beträgt
die Menge von SiC 50 Gew.-% oder mehr, ist insbesondere ein Kompositmaterial
mit einer so hohen Wärmeleitfähigkeit
wie 200 W/m·K
oder mehr erhältlich.
- (3) Im Fall einer Al-SiC-Si-basierten Zusammensetzung ist, wenn
die Al-Menge 10 Gew.-% oder weniger beträgt, ein Kompositmaterial mit
einem CTE von 6·10–6/°C oder weniger
erhältlich.
- (4) Im Fall einer Anordnung, worin ein Si-Halbleiterelement
direkt an das erfindungsgemäß verwendete Kompositmaterial
mit einem CTE von 6·10–6/°C oder weniger
gebunden ist, weist, sogar wenn das Element durch eine bisher nicht
möglich
gewesene dünne
Lötschicht
gebunden ist, das gebundene Teilstück eine genügend hohe Zuverlässigkeit
auf. Daher bietet ein aus dem erfindungsgemäß verwendeten Kompositmaterial
hergestelltes Substrat eine hoch zuverlässige Halbleiter-Bauteilvorrichtung,
worin ein Si-Halbleiterelement
direkt an das Substrat gebunden ist.
- (5) Ein Formkörper
aus einem Pulver aus hauptsächlich
dem Erstbestandteil und der durch Sintern des Formkörpers erhaltene
poröse
Körper
zeigen und ergeben nahezu keine Schrumpfung nach der Infiltration mit
dem Zweitbestandteil. Daher ergibt das Infiltrationsverfahren nahezu
ein vollkommenes Kompositmaterial, ausgenommen die Fläche, an
welcher der Zweitbestandteil ausblüht.
-
Beispiel 2
-
SiC-Pulver
mit variierenden Durchschnittspartikeldurchmessern und Mengen an
Verunreinigungen, welche in Tabelle 2 angegeben sind, wurden zubereitet,
und es wurden die gleichen Si-Pulver wie die in Beispiel 1 verwendeten
zubereitet. Scheibenförmige
Formkörper
mit der gleichen Größe wie in
Beispiel 1 wurden mit einem ähnlichen
Verfahren wie dem in Beispiel 1 erzeugt. Die Formkörper wurden
bei 400°C
in einem Vakuum von 1,33 Pa erhitzt, um den Binder zu entfernen,
worauf sie bis auf 1.800°C
im gleichen Vakuum erhitzt und bei 1.800°C 1 h lang gehalten wurden.
Als Nächstes
wurden die Formkörper
bei 1.600°C
in einem Vakuum von 1,33 Pa gehalten, um Kompositmaterialien aus
hauptsächlich
25 Gew.-% Si und 75 Gew.-% SiC zu erhalten.
-
Die
Proben wurden der gleichen Bewertung wie in Beispiel 1 unterzogen.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 angegeben:
-
Die
für die
SiC-Si-basierten Kompositmaterialien erhaltenen Ergebnisse können wie
folgt interpretiert werden:
- (1) Die Herabsetzung
der Menge an Verunreinigungen auf 1 Gew.-% oder weniger ergibt ein
Kompositmaterial mit einer so hohen Wärmeleitfähigkeit wie über 200
W/m·K.
- (2) Die Herabsetzung der Menge an Übergangsmetallelementen auf
1.000 ppm oder weniger und insbesondere der Menge der Eisengruppe-Elemente
auf 100 ppm oder weniger ergibt ein Kompositmaterial mit einer höheren Wärmeleitfähigkeit.
-
Außerdem wurden
Kompositmaterialien mit der gleichen Zusammensetzung wie in Probe
19 des Beispiels 1, welche AlN als Erstbestandteil aufweist, und
Kompositmaterialien mit der gleichen Zusammensetzung wie Probe 21
des Beispiels 1, welche Si3N4 als
den Erstbestandteil aufweist, mit variierenden Mengen an Verunreinigungen
im Pulver des Erstbestandteils erzeugt. Die erhaltenen Bewertungsergebnisse
zeigten, dass die Auswirkungen der Gesamtmenge an Verunreinigungen
und der Menge an Übergangsmetallelement-Verunreinigungen
eine ähnliche
Tendenz aufweisen wie diejenige in der vorgenannten SiC-Si-basierten
Zusammensetzung.
-
Beispiel 3
-
Flossenförmige Teilstücke als
Radiatoren, dargestellt in 9, plattenförmige Teilstücke als
Wärme-ableitende
Substrate, dargestellt in 10, behälterförmige Teilstücke als
Gehäuse,
dargestellt in 11, und deckelförmige Teilstücke als
Kappen, dargestellt in 11, wurden als Teilstücke von
Energie-Modulen mit Kompositmaterialien mit den gleichen Zusammensetzungen
wie in den Proben 2 bis 6, 11, 13, 20, 22, 25, 28 und 29 der Tabelle
1 erzeugt. Das in
-
9 dargestellte
Teilstück
entspricht dem Radiator 21 in 8, das in 10 dargestellte
Teilstück entspricht
dem Basisplatte-Teilstück
in 8, und 11 entspricht
dem Gehäuseteilstück und dem
Kappenteilstück
in 8. Das in 9 dargestellte
flossenförmige
Teilstück
wurde mit dem folgenden Verfahren erzeugt: Erstens, wurde ein wässriges
Lösungsmittel
zu mit dem gleichen Verfahren wie in Beispiel 1 hergestellten Körnern gegeben,
um eine Aufschlämmung
zu erhalten. Zweitens, wurde die Aufschlämmung in eine Gips-Form gegossen
und 3 Tage lang getrocknet. Drittens, wurde der getrocknete Körper aus
der Form entnommen und mit einem Trockenmühle-Schneidwerkzeug bearbeitet,
um die endgültige
Formgestalt des Formkörpers
zu erhalten. Der Formkörper
des in 11 dargestellten gehäuseförmigen Teilstücks (1)
wurde mit dem folgenden Verfahren erzeugt: Erstens, wurden Körner des
Erstbestandteils, die mit dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
1 hergestellt wurden, in eine Gummi-Form gegeben, um eine isostatische
Formung durchzuführen.
Zweitens, wurde der Binder unter der gleichen Bedingung wie in Beispiel
1 entfernt. Drittens, wurde der Formkörper mit einem Trockenmühle-Schneidwerkzeug
maschinell bearbeitet, um eine der Endform ähnliche Formgestalt zu erhalten.
Die in 10 und 11 (2)
dargestellten plattenförmigen
Formkörper
wurden mit dem folgenden Verfahren erzeugt: Erstens, wurden ein
Cellulose-Binder und Wasser zu einem Pulver des Erstbestandteils
gegeben, um in einem Kneter vermischt und verknetet zu werden. Der
Knetkörper
wurde zu einer Platte in einem Extruder geformt. Die Platte wurde
auf eine spezifizierte Länge
geschnitten, und der Binder wurde unter der gleichen Bedingung wie
in Beispiel 1 entfernt.
-
Jeder
erhaltene Formkörper
wurde bei einer Vor-Sinterungstemperatur,
die der in Tabelle 1 angegebenen Zusammensetzung entsprach, gesintert,
um einen porösen
Körper
zu erhalten. Jeder poröse
Körper wurde
auf eine Tafel aus Infiltriermittel gelegt, welche mit einem ähnlichen
Verfahren wie dem in Beispiel 1 getrennt hergestellt wurde, und
in einen Infiltrationsofen gegeben. Bei jedem geformten Körper wurde
die Tafel aus Infiltriermittel unter den porösen Körper, der eine der in 9 bis 11 dargestellten
Formen aufwies, so gelegt, dass sie in Kontakt mit der gesamten
Bodenfläche
des porösen
Körpers
gelangte. Der poröse
Körper wurde
mit dem Zweitbestandteil unter der gleichen Bedingung wie derjenigen
infiltriert, die bei der Probe angewandt wurde, die eine entsprechende
Zusammensetzung in Beispiel 1 aufweist. Wie bei Beispiel 1, wurde eine
Ausblüh-Verhinderungsschicht
vorab auf jeder Fläche
ausgebildet, ausgenommen die Bodenfläche des Sinterkörpers.
-
Der
jeweilige Formkörper
mit der Zusammensetzung, entsprechend derjenigen der Probe 28 oder
29, wurde in ein Druckgefäß gegeben,
das sich für
die Formgestalt des Teilstücks
eignete. Dann wurde die Infiltration mit geschmolzenem Si mit einem ähnlichen
Verfahren wie dem in Beispiel 1 durchgeführt.
-
Jede
Probe nach der Infiltration war frei von Deformation oder Beschädigung und
wies eine Formgestalt auf, die eng an die beabsichtigte angepasst
war. Die Endbearbeitung der Flächen,
die sich von der Bodenfläche
unterschieden, an welcher der Zweitbestandteil ausblühte, und
die Säuberung
durch Schleifen an jeder Ecke wurden in einer Sandstrahlmaschine
durchgeführt.
Die Bodenfläche
wurde einer Endbearbeitung mit einer Oberflächen-Mahlmaschine so durchgeführt, dass
sie parallel zur gegenüberliegenden
Fläche
verlief. Vergleiche bei der Leichtigkeit (Geschwindigkeit) der Endbearbeitung
durch Mahlen wurden zwischen der Si-SiC-basierten Zusammensetzung (nachfolgend
bezeichnet als "A"-Gruppe, die den Proben 2 bis 6 entspricht),
der Al-SiC-Si-basierten
Zusammensetzung (nachfolgend bezeichnet als "B"-Gruppe, die der Probe
11 entspricht) sowie der Al-SiC-basierten
Zusammensetzung (nachfolgend bezeichnet als "C"-Gruppe, die der Probe
13 entspricht) durchgeführt.
Die "A"-Gruppe, die kein Al enthält, war
bei weitem den beiden anderen Gruppen überlegen. Die "B"- und "C"-Gruppen
folgten der "A"-Gruppe in dieser
Reihenfolge. Die Schnittspecimen aus diesen Proben wurden herangezogen,
um die relative Dichte, die Wärmeleitfähigkeit
und die CTEs wie in Beispiel 1 zu bewerten. Die Ergebnisse belegten,
dass diese Proben Eigenschaftsniveaus aufwiesen, die mit denen der
entsprechenden Proben in Tabelle 1 vergleichbar sind.
-
Beispiel 4
-
Unter
den Teilstücken
der vorliegenden Erfindung, erzeugt in Beispiel 2, wurden verschiedene
Teilstücke
mit den den Proben 4, 11, 13, 20 und 30 der Tabelle entsprechenden
Zusammensetzungen hergestellt. Diese Teilstücke wurden zusammengebaut,
um Energie-Module mit der in 8 dargestellten
Grundstruktur zu erzeugen. Die Energie-Module wurden einem Wärmezyklus-Test
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1 unterzogen (ein
Wärmezyklus,
bestehend aus Kühlen
bei –60°C 30 min
lang und Erhitzen bei 150°C 30
min lang, wird 1.000 Mal wiederholt). Der Test wurde mit einem Radiator
mit der in 9 dargestellten Formgestalt
durchgeführt,
welcher mit Wasser von außen
gekühlt
wurde. Die Kombinationen für
den Zusammenbau zu einem Modul und die Bewertungsbegriffe sind in
Tabelle 3 angegeben. 30 Module wurden jeweils für jede Probe hergestellt.
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Wie
in der Spalte "zusammengebautes
Teilstück" in der gleichen
Tabelle dargestellt, wird die Formgestaltung der Teilstücke klassifiziert
als "9;
Flosse", "10;
Substrat", "11;
Behälter", und "11; Deckel". Die Bezugsziffern
in dieser Spalte stellen die Klassifikation des für die jeweiligen
Teilstücke
eingesetzten Materials dar. Beispielsweise zeigt "4" für
Probe 32 die entsprechende Probennummer der Tabelle 1 an und besagt,
dass das Teilstück
aus dem gleichen Material wie dem in der angezeigten Probe verwendeten
hergestellt wurde. Bei den Proben 32 bis 35 wurden die jeweiligen
Teilstücke
separat mit den gleichen Materialien erzeugt und dann zusammengebaut.
Mit den Proben 36 bis 38 wurde nur der flossenförmige Radiator, bezeichnet mit "Al", aus Aluminium erzeugt
(die dargelegten Oberflächen
nach dem Zusammenbau wurden anodisiert); die restlichen 3 Teilstücke wurden
separat mit dem angegebenen Material erzeugt; und dann wurden sie zusammengebaut.
Mit der Probe 39 wurden die in 9 und 10 dargestellten
Teilstücke
und der in 11 dargestellte Behälterteil
mit dem gleichen Material wie dem in Probe 11 verwendeten als Einheitsstruktur
erzeugt und dann mit einem aus dem gleichen Material hergestellten
Deckel zusammengebaut. Mit der Probe 40 wurden die in 9 und 10 dargestellten
Teilstücke
als Einheitsstruktur erzeugt, und es wurden die in 11 dargestellten
Teilstücke
als Einheitsstruktur erzeugt. Mit den Proben 41 und 42 wurden das
in 10 dargestellte Teilstück und der in 11 dargestellte
Behälterteil
als Einheitsstruktur erzeugt. Die als Einheitsstruktur erzeugten
Teilstücke
wurden mit dem gleichen Verfahren erzeugt, mit welchem das flossenförmige Teilstück in Beispiel
2 erzeugt wurde.
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Das
erste Substrat (entsprechend dem Teilstück 22 in 8),
das auf das in 10 dargestellte zweite Substrat
montiert wird, wurde mit dem gleichen Keramikmaterial für jede Probe
erzeugt. Das erste Substrat wies eine Breite von 30 mm, eine Länge (in
Richtung der Tiefe in 8) von 40 mm und eine Dicke
von 1 mm auf und war aus einer Aluminiumnitrid-Keramik mit einer
Wärmeleitfähigkeit
von 180 W/m·K
und einem CTE von 4,5·10–6/°C zusammengesetzt.
Ein Kupferfolie-Schaltkreis mit einer Dicke von 0,3 mm wurde auf
dem Substrat durch eine zwischengeschobene Metallschicht ausgebildet.
Ein Si-Halbleiterelement
wurde dann an den Schaltkreis mit einem Ag-Sn-basierten Lötmittel gebunden.
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Vor
dem Zusammenbau wurde eine stromlos mit Nickel plattierte Schicht
mit einer Durchschnittsdicke von 5 μm und einer elektrolytisch mit
Nickel plattierte Schicht mit einer Durchschnittsdicke von 3 μm auf der Hauptoberfläche des
zweiten Substrats ausgebildet. 4 Specimen wurden jeweils aus jeder
Probe nach der vorgenannten Plattierung mit Nickel gezogen. Diese
Specimen wurden dem folgenden Bindungstest unterzogen: Ein Kupferdraht
mit einem Durchmesser von 1 mm wurde senkrecht zur Nickel-plattierten
Oberfläche
in einem Halbkreis von 5 mm Durchmesser eines Ag-Sn-basierten Lötmittels
befestigt. Mit dem Hauptkörper
des Substrats, fixiert am Montierwerkzeug, wurde der Kupferdraht
in senkrechter Richtung zur plattierten Oberfläche gezogen, um die Bindungsfestigkeit
zwischen der plattierten Schicht und dem Substrat zu bestätigen. Die
Testergebnisse ergaben, dass es kein Specimen gab, das eine Abtrennung
zwischen der plattierten Schicht und dem Substrat bei einer Zugkraft
von 1 kg/mm2 oder mehr zeigte. 10 weitere
Specimen Nickelplattierter Substrate, die jeweils von jeder Probe
gezogen wurden, wurden einem Wärmezyklus-Test
unter der gleichen wie vorher beschriebenen Bedingung unterzogen.
Nach dem Wärmezyklus-Test
wurde der gleiche Bindungstest wie oben durchgeführt. Jedes Specimen erfüllte in
genügend
guter Weise das oben genannte Niveau der Bindungsfestigkeit der plattierten
Schicht. Diese Testmaterialien belegten, dass die erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterialien sowie Probe 13 ein genügend gutes Niveau der Bindungsstärke zwischen
der plattierten Schicht und dem Kompositmaterial im Anwendungsfall
in der Praxis aufweisen und ergeben.
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Als
Nächstes
wurden die vorgenannten ersten Substrate, auf denen nur der Kupferfolie-Schaltkreis gebildet
war, auf die Hauptoberfläche
des Nickel-plattierten zweiten Substrats in 2 Reihen und 3 Säulen in
gleichen Abständen
gelegt und mit einer 80 μm
dicken Schicht aus Al-Sn-basiertem Lötmittel fixiert. Wie oben beschrieben,
wurde ein Haltleiterelement auf jedem Substrat montiert. Ein Verbindungsteil
wurde auf jedem Substrat bereitgestellt, um das Halbleiterelement
mit äußeren Schaltkreisen
zu verbinden. Schließlich
wurden alle Komponenten zu der in 8 dargestellten
Energie-Modulstruktur
zusammengebaut. Der Zusammenbau erfolgte mit Gewindebolzen durch
die Fixierlöcher,
die durch die Platte 100 mm breit und 150 mm lang in jedem in 9, 10 und 11(1) dargestellten Teilstück gehen.
Die Fixierlöcher
wurden an den 4 Ecken der Platte angeordnet. Die Fixierlöcher für das Teilstück aus Aluminium
wurden mit einer End-Mühle
gebohrt. Die Fixierlöcher
für das
Teilstück
aus dem Kompositmaterial wurden durch Vergrößerung von hergestellten Löchern erstellt,
die bereits früher
bei der Anfangsstufe mit einem Durchmesser von 3 mm durch Bestrahlung
mit Laserstrahlen aus einem Kohlendioxid-Laser hergestellt wurden.
Die Bearbeitung mit dem Laser wurde mit hoher Präzision und hoher Geschwindigkeit
im Vergleich mit weiteren Gegenständen wie Keramikmaterialien,
Cu-W- und Cu-Mo-basierten Kompositmaterialien durchgeführt. Diese
Tendenz wird mit dem Anstieg der Wärmeleitfähigkeit besonders deutlich.
Vor dem Zusammenbau wurde eine Verbindung aus Siliconöl auf die
Bodenfläche
des zweiten Substrats und auf die Verbindungsoberfläche des
flossenförmigen
Teilstücks
zur Kühlung
aufgebracht. Der in 11 dargestellte Behälter und
Deckel, die mit Nickel auf ihren Bindungsflächen plattiert sind, wurden
vorab mit einem 90 μm
dicken Material aus Ag-Cu-basiertem
Silber-Lötmittel
an einander gebunden.
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15
Specimen, die jeweils aus jeder Probe gezogen wurden, wurden einem
Wärmezyklus-Test
unter der vorgenannten Bedingung als Belastungstest unterzogen.
Nach dem Test wurden Abnormitäten
beim Erscheinungsbild der Teilstücke
und Ausstoßänderungen
bei den Modulen untersucht. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 angegeben.
Das Zeichen "–" in der Tabelle sagt
aus, dass der Begriff bzw. die Untersuchung nicht anwendbar sind,
weil der Testgegenstand eine Einheitsstruktur aufweist. Das Ergebnis "keine" in der Tabelle sagt aus,
dass das Testergebnis keine Abnormität nach dem 1.000. Wärmezyklus
ergab. Wie aus den Testergebnissen in Tabelle 3 ersichtlich, wurden
im Fall der Vergleichsproben 34 und 38 winzige Brüche auf
dem Keramiksubstrat in der Nähe
des Bindungsbereichs zwischen dem ersten und zweiten Substrat beobachtet.
Die winzigen Brüche
erniedrigten das Wärme-Verteilungsvermögen, wodurch
sich die Temperatur des Halbleiterelements erhöhte. Als Ergebnis, verringerte
sich der Ausstoß des
Modul geringfügig
nach dem Test. Dagegen zeigten und ergaben die Proben der vorliegenden
Erfindung keine Beschädigung
oder keine Absenkung beim Ausstoß nach dem Test.
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Die
oben beschriebenen Testergebnisse belegten, dass der Energie-Modul
mit den Teilstücken
aus dem erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterial ein genügend
gutes Leistungsniveau bei Anwendung in der Praxis aufweist. Außerdem wurden
verschiedene in 1 bis 7 dargestellte
Bauteile zusammengebaut, die mit einem Wärme-verteilenden Substrat 1,
einem Packungskörper 2 oder
mit beiden mit dem erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterial oder einer Keramik aus dem gleichen Material wie
dem im oben beschriebenen Test verwendeten erzeugt wurden. Diese
Bauteile wurden dem gleichen wie oben beschriebenen Wärmezyklus-Test
unterzogen. Keine Beschädigung
wurde am Bindungsbereich zwischen den Teilstücken aus dem erfindungsgemäß verwendeten Kompositmaterial,
am Bindungsbereich zwischen dem Teilstück aus dem erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterial und dem Teilstück
aus einem Material, das sich vom erfindungsgemäß verwendeten Kompositmaterial
unterschied, oder an irgendeinem der Teilstücke beobachtet. Es wurde auch
keine Absenkung beim Ausstoß der
Bauteile festgestellt. Diese Testergebnisse belegten, dass diese
Bauteile ein genügend
gutes und hohes Leistungsvermögen
zur Anwendung in der Praxis aufweisen.
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Beispiel 5
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Packungen
für integrierte
Mikrowellen-Schaltkreise, welche ein Gehäuse 23 und einen Deckel 24,
dargestellt in 12, umfassen, wurden mit dem
gleichen Kompositmaterial wie dem der Proben 2 bis 6, 11, 13, 20,
22, 25, 28 und 29 des Beispiels 1 erzeugt. Die Formkörper für das Gehäuse wurden
mit dem gleichen Verfahren erzeugt, wie es in Beispiel 3 zur Erzeugung
des in 11(1) dargestellten Teilstücks erläutert ist.
Der Formkörper
für den
Deckel wurde mit dem folgenden Verfahren erzeugt: Erstens, wurde
ein Binder aus der Cellulose-Familie zu einem Pulver des Erstbestandteils
gegeben. Zweitens, wurden der Binder und das Pulver in einem Kneter
verarbeitet. Drittens, wurde der Knetkörper extrudiert, um eine Platte
zu bilden, worauf diese zugeschnitten wurde. Die erhaltenen Formkörper wurden
der Vor-Sinterung und der Infiltration mit dem Verfahren unterzogen,
das den jeweiligen in der Tabelle des Beispiels 1 angegebenen Proben
entsprach. Das Gehäuse 23 wurde
mit einem Loch 25 für
ein Führungsterminal
oder zur Fixierung einer optischen Faser versehen. Im Gehäuse wird
ein Si-Halbleiterelement
für einen
integrierten Mikrowellen-Schaltkreis,
einen fotoelektrischen Transferschaltkreis oder einen Lichtverstärkungsschaltkreis
sowie für
das Substrat für
das Element untergebracht.
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In
diesem Fall kann ein Al-Si- oder Al-SiC-basiertes Kompositmaterial
nicht an ein weiteres Material mit einem Lötmaterial mit einem höheren Schmelzpunkt
als dem von Al gebunden werden. Infolgedessen wird bei Gehäusen aus
diesen Kompositmaterialien der Zusammenbau mit einem Niedertemperatur-Lötmittel durchgeführt. Dagegen
ermöglicht
das erfindungsgemäß verwendete
Kompositmaterial die Anwendung eines Hochtemperatur-Hartlötmaterials,
wodurch der dielektrische Verlust bei Anwendung in der Praxis signifikant herabgesetzt
wird.
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Im
Unterschied zu einem Teilstück
aus einem Al-Si- oder Al-SiC-basierten
Kompositmaterial, worin Si oder SiC in der Al-Matrix dispergiert sind, weist ein Teilstück aus dem
erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterial praktisch keinen Unterschied beim CTE zwischen
dem Teilstück
und dem vorgenannten Schaltkreis auf, der ein Si-Halbleiterelement
aufweist. Als Ergebnis, bietet die vorliegende Erfindung eine Packung,
die eine bisher nicht möglich
gewesene hohe Zuverlässigkeit
aufweist. Specimen wurden hergestellt, in denen integrierte Mikrowellen-Schaltkreise
mit Si-Halbleiterelementen
in mit dem vorgenannten Verfahren erzeugten Gehäusen untergebracht wurden.
Die Specimen wurden einem Wärme-Beständigkeitstest,
wobei sie 200°C 15
min lang gehalten wurden, und einem Wärmezyklus-Test unterzogen,
wobei sie zuerst bei –60°C 30 min und
dann 150°C
30 min lang gehalten wurden, und dieser Zyklus wurde 1000 Mal wiederholt.
Nach jedem Test behielt jeder Bindungsbereich der Packungen eine
so hohe Luft-Dichtigkeit wie ca. 1·10–10 cc/s
bei der Leckgeschwindigkeit in einem Helium-Lecktest bei. Abnormitäten für eine Anwendung
in der Praxis wurden bei der Ausstoßleistung der Schaltkreise
auch nicht beobachtet.
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Industrielle
Anwendbarkeit
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Wie
oben im Detail beschrieben, weist das erfindungsgemäß verwendete
Kompositmaterial einen so niedrigen CTE wie 6·10–6/°C oder weniger
auf, welcher extrem nahe an demjenigen eines Si-Halbleiterelements
liegt. Es zeichnet sich auch bei der Wärmeleitfähigkeit im Vergleich mit weiteren
Kompositmaterialien dieses Typs aus, die durch ein herkömmliches
Si-SiC- und Si-SiC-Al-basiertes Material dargestellt sind. Unter den
erfindungsgemäß verwendeten
Kompositmaterialien weist insbesondere ein Kompositmaterial, enthaltend 50
Gew.-% oder mehr Si, nicht nur eine so hohe Wärmeleitfähigkeit wie 200 W/m·K oder
mehr, sondern auch einen CTE auf, der nahezu der gleiche wie derjenige
eines Si-Halbleiterelements
ist. Infolgedessen eignet sich das erfindungsgemäß verwendete Kompositmaterial
nicht nur für
ein die Wärme
verteilendes Substrat von Halbleiterbauteilen, sondern auch für weitere
verschiedene Teilstücke
von Halbleiterbauteilen. Insbesondere weist das Kompositmaterial
eine extreme hohe Zuverlässigkeit
am Bindungsbereich zwischen dem Kompositmaterial und einem Halbleiterelement
und zwischen dem Kompositmaterial und einem Keramikteilstück auf. Das
Kompositmaterial bietet auch eine leichte Zugänglichkeit für netzförmige Materialien
und verringert die Produktionskosten wegen seiner leichten maschinellen
Bearbeitbarkeit. Insbesondere ermöglicht es die Produktion von
Erzeugnissen mit komplizierten Formen zu niedrigen Kosten. Als Ergebnis
lässt sich
ein Zusammenbau, der bisher durch Bindung verschiedener Teilstücke durchgeführt wurde,
als Einheitsstruktur bewerkstelligen.