-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Klemmschelle, die ausgehend
von einem auf sich selbst eingerollten Band ausgeführt ist
und ein erstes Einhakmittel umfasst, das durch einen Haken gebildet
wird, der an der Schelle nach außen vorsteht und mit dem ein
erstes Ende des Bandes versehen ist, während das zweite Ende des Bandes
mit einem zweiten Einhakmittel versehen ist, wobei dieses zweite
Einhakmittel ein Halteelement umfasst, das an der Schelle nach außen vorsteht
und zum Schließen
der Schelle unter den Haken einzugreifen vermag.
-
Aus
der europäischen
Patentanmeldung 3 192 sind zum Beispiel bereits Klemmschellen bekannt,
die aus einem eingerollten Band gebildet sind und imstande sind,
durch Eingreifen eines Hakens in ein zum Beispiel durch eine doppelte
radiale Biegung gebildetes, vorstehendes Ohr eingehakt und festgeklemmt
zu werden.
-
Das
Einhakmittel dieser Art von Schelle weist den Vorteil auf, einfach
hergestellt und ausgeführt werden
zu können.
In manchen Fällen
ist es wünschenswert,
wiederverwendbare Schellen herzustellen; in solchen Fällen muss
es möglich
sein, die Einhakmittel zum Öffnen
der Schelle zu lösen,
sie an einem festzuklemmenden Gegenstand wieder anzubringen und
sie zu schließen.
In anderen Fällen
dürfen
die Schellen jedoch nicht erneut verwendet werden. Dient die Schelle
zum Beispiel dazu, ein Rohr an einem Ansatzstück festzuklemmen, in dem ein
flüssiges
oder gasförmiges
Medium fließt,
kann es wünschenswert
sein, zu verhindern, dass diese Verbindung demontiert werden kann,
da diese unter Umständen
nicht richtig wieder montiert würde.
Dies ist bei bestimmten Anwendungen nicht zulässig, zum Beispiel bei Gasanschlüssen, bei
denen höchste
Sicherheit geboten ist. Ferner ist es wünschenswert, jedes unbeabsichtigte
Lösen der
Schelle zu verhindern.
-
Die
Patentanmeldung
DE 39 06 636 zeigt eine
Schelle, deren erstes Ende einen Schlitz aufweist, während das
zweite Ende ein Halteelement aufweist, das durch eine Zunge gebildet
wird, die radial nach außen
vorsteht. Im gespannten Zustand der Schelle hakt sich diese Zunge
in den Schlitz ein. In dieser Stellung ist die Zunge jedoch in keiner
Weise geschützt
und sie kann wieder nach innen gedrückt werden, um das Lösen der
Schelle zu ermöglichen.
-
Einer
ersten Ausführungsform
zufolge ist es Aufgabe der Erfindung, eine Schelle der vorgenannten
Art vorzuschlagen, die ein durch einen Haken gebildetes erstes Einhakmittel
und ein zweites Einhakmittel verwendet, das ein Halteelement umfasst,
das imstande ist, zum Schließen
der Schelle unter den Haken einzugreifen, und bei der das Lösen unmöglich oder
zumindest äußerst schwierig
ist.
-
Dieses
Ziel wird dadurch erreicht, dass der Haken an der erfindungsgemäßen Schelle
einen freien Rand aufweist, der sich im Wesentlichen entlang der
Oberfläche
eines durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders erstreckt,
während
das zweite Einhakmittel zudem einen vorstehenden Rand aufweist, der
an der Schelle radial nach außen
vorstehend in der Nähe
des Haltelementes ausgebildet ist, wobei der freie Rand des Hakens
unter diesen vorstehenden Rand einzugreifen vermag, während das
Halteelement zum Schließen
der Schelle unter diesen Haken eingreift.
-
Dank
dieser Anordnung ist der freie Rand des Hakens durch den vorstehenden
Rand derart 'geschützt', dass es nicht möglich ist,
den freien Rand mit einem Werkzeug zu fassen, um die Schelle zu öffnen zu
versuchen. Die Hakenverbindung ist zudem vollkommen sicher, da der
Haken durch das Eingreifen des freien Rands des Hakens unter den
vorstehenden Rand in umgebogener Stellung gegen das Band gehalten
wird, das das zweite Einhakmittel trägt (wodurch das wirksame Zusammenwirken
zwischen diesem Haken und dem Halteelement sichergestellt ist).
-
Bei
der erfindungsgemäßen Schelle
ist der innere Bandstrang mit dem Halteelement des zweiten Einhakmittels
versehen, wogegen der äußere Bandstrang
mit dem Haken des ersten Einhakmittels versehen ist. Dies bedeutet,
dass der Haken im geschlossenen Zustand der Schelle das Halteelement überdeckt
und dass sich das erste Ende des Bandes, das diesen Haken trägt, radial über dem
zweiten Ende des Bandes befindet. Der Haken selbst schützt folglich
das Halteelement, das von einem Werkzeug nicht erfasst werden kann,
um die Schelle zu lösen. Es
ist anzumerken, dass das Einhaken auch deshalb so wirksam ist, da
das Halteelement durch den Gegendruck des durch die Schelle festgeklemmten
Gegenstandes dazu neigt, radial vorzustehen, um mit dem Haken zusammenzuwirken.
-
Der
Haken und das Halteelement, die beide in Bezug auf die Oberfläche des
durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders an der Schelle radial
nach außen
vorstehen, sind somit beide gegen eine Betätigung geschützt, die
auf ein eventuelles Öffnen
der Schelle nach ihrem Festklemmen abzielt. Die Richtung nach außen ist diejenige,
die sich von der geometrischen Achse des durch das eingerollte Band
gebildeten Zylinders wegentfernt.
-
Vorteilhafterweise
weist der Haken eine in axialer Richtung des durch das eingerollte
Band gebildeten Zylinders gemessene Breite auf, die kleiner ist
als die in derselben Richtung gemessene Breite des Bandes.
-
In
diesem Fall ist es vorteilhaft, dass der dem zweiten Einhakmittel
zugehörige
vorstehende Rand Seitenarme aufweist, die sich in etwa in Längsrichtung
des Bandes erstrecken und zwischen die der Haken bei geschlossener
Stellung der Schelle einzugreifen vermag.
-
Dank
dieser Anordnung ist nicht nur der freie Rand, sondern sind auch
die Seitenränder
des Hakens durch den vorstehenden Rand geschützt. Es ist auch festzuhalten,
dass die Seitenarme des vorstehenden Rands beim Verschieben des äußern Bandstrangs
bezüglich
des inneren Bandstrangs eine Führung
beim Einhaken ermöglichen
und somit gewährleisten,
dass das Einhaken genau in der gewünschten Stellung des Hakens
in Bezug auf das Halteelement erfolgt.
-
Einer
besonders vorteilhaften Variante zufolge weist das zweite Ende des
Bandes einen Ausschnitt auf, der eine Zunge stehen lässt, die
das Halteelement bildet, wobei ein dieser Zunge gegenüberliegend
angeordneter Randteil dieses Ausschnitts an der Schelle nahezu radial
nach außen
gedrückt
wird und auf diese Weise diesen vorstehenden Rand bildet.
-
In
diesem Fall sind das Halteelement und der vorstehende Rand des zweiten
Einhakmittels in sehr einfacher Weise ausgeführt, da in einem Arbeitsgang des
Form- und Lochstanzens
sowohl das Ausschneiden der Zunge als auch das Zurückschieben
des äußeren Randbereichs
des Ausschnitts zur Bildung des vorstehenden Rands ermöglicht wird.
-
Vorteilhaft
ist auch, dass der Haken durch einen am ersten Ende des Bandes ausgeführten Höcker gebildet
wird, bei dem ein im Wesentlichen in der Ebene des Bandes verbleibender
Teil seines äußeren Umfangs
diesen freien Rand des Hakens bildet.
-
In
diesem Fall wird der Haken selbst durch ein einfaches Formstanzen
ausgeführt,
wodurch dieser Höcker
gebildet wird. Der Teil des Bandes, der an den Bereich angrenzt,
in dem der Höcker
ausgebildet werden soll, kann in der Ebene des Bandes verbleiben,
wodurch die Ausführung
des freien Rands des Hakens gewährleistet
ist, der unter den vorstehenden Rand eingreifen soll.
-
Es
ist anzumerken, dass sich diese Variante auch mit der Ausführung eines
Hakens vereinbaren lässt,
der nicht so breit ist wie das Band.
-
Der
freie Rand des Hakens kann durch einen Ausschnitt begrenzt werden,
der in dem Band ausgeführt
ist.
-
Bei
der Klemmschelle, die in der europäischen Patentanmeldung 3 192
beschrieben ist, wird der Haken durch aufeinanderfolgendes Biegen
am ersten Ende des Bandes gebildet. Diese Vorrichtung hat sich als
vollkommen zufriedenstellend erwiesen und wurde millionenfach hergestellt.
Die zur Ausführung
dieses Hakens erforderlichen Biegevorgänge erfordern jedoch mehrere
aufeinanderfolgende Arbeitsschritte, bei denen unterschiedliche
Biegewerkzeuge verwendet werden. Die Biegewinkel sind zudem sehr
ausgeprägt
und es kann vorkommen, dass Risse oder Bereiche extremer Brüchigkeit
in den Biegungen auftreten.
-
Einer
zweiten Ausführungsart
zufolge ist es somit Aufgabe der Erfindung, die Schelle aus der
europäischen
Patentanmeldung 3 192 zu verbessern, um diese Probleme zu beheben.
-
Die
Erfindung findet somit Anwendung auf eine Klemmschelle, die ausgehend
von einem auf sich selbst eingerollten Band ausgeführt ist
und ein erstes Einhakmittel umfasst, das durch einen Haken gebildet
wird, mit dem ein erstes Ende des Bandes versehen ist, während das
zweite Ende des Bandes mit einem zweiten Einhakmittel versehen ist,
wobei dieses zweite Einhakmittel ein Halteelement aufweist, das
in Bezug auf das Band nahezu radial vorsteht und zum Schließen der
Schelle unter den Haken einzugreifen vermag.
-
Erfindungsgemäß ist der
Haken durch einen Höcker
gebildet, der an dem ersten Ende des Bandes ausgeführt ist
und dessen in axialer Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten
Zylinders gemessene Breite kleiner ist als die in derselben Richtung
gemessene Breite des Bandes, und entspricht die in derselben Richtung
gemessene Breite des Halteelements höchstens der Breite der Innenseite
des Hakens.
-
Der
Höcker
kann in sehr einfacher Weise durch Tiefziehen ausgeführt werden,
zum Beispiel mit nur ein oder zwei Arbeitsgängen mit einem Tiefziehwerkzeug.
Im ersten Arbeitsgang kann zum Beispiel ein in etwa halbkugelförmiger "Grundhöcker" geformt werden,
während
der Haken im zweiten Arbeitsgang seine endgültige Form erhält. Der
auf diese Weise erzielte Haken ist äußerst widerstandsfähig und
die Gefahr einer mangelhaften Ausführung ist äußerst gering. Der Haken ist
zudem steif und droht nicht, sich nach dem Einhaken zu verformen.
-
Vorteilhafterweise
weist das Halteelement eine Breite auf, die der Breite der Innenseite
des Hakens im Wesentlichen entspricht.
-
Der
den Haken bildende Höcker
weist Seitenwände
auf, die sich im Wesentlichen in Längsrichtung des Bandes erstrecken;
beim Einhaken des Hakens in das Halteelement wird dieser genau in
axialer Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders
fixiert, wodurch ein mögliches
Lösen durch Verdrehung
des Bandes und Verschieben des Hakens in Bezug auf das Halteelement
in axialer Richtung verhindert wird.
-
Vorteilhafterweise
weist das zweite Ende des Bandes einen Ausschnitt auf, der eine
Zunge stehen lässt,
die das Halteelement bildet.
-
Auch
in diesem Fall wird das Halteelement in sehr einfacher Weise in
einem einzigen, eventuell auch in zwei Arbeitsgängen mit Werkzeugen ausgeführt.
-
Einer
bevorzugten Anordnung zufolge ist ein Zwischenraum zwischen der
Zunge und dem Rand dieses Ausschnitts ausgespart, wobei dieser Zwischenraum
wenigstens einen Teil des freien Rands des Hakens aufzunehmen vermag.
Dieser Zwischenraum kann unter dem oben erwähnten vorstehenden Rand ausgespart
sein oder ganz einfach durch den Freiraum aufgrund des Abstands,
der sich zwischen dem freien Rand der Zunge und dem Rand des Ausschnitts
in der Ebene des Bandes ergibt.
-
Die
nachfolgende detaillierte Beschreibung von Ausführungsarten, die anhand von
nicht einschränkenden
Beispielen dargestellt sind, verdeutlicht die Erfindung und ihre
Vorteile. Die Beschreibung nimmt Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, in
denen:
-
1 in
Draufsicht (gemäß Pfeil
F aus 2) den Bereich der Enden des die Schelle gemäß einer
ersten Ausführungsart
bildenden Bandes zeigt, wobei die Enden die Einhakmittel tragen;
-
2 eine
Schnittansicht längs
der Linie II-II aus 1 ist, wobei 2 die
Schelle in geöffnetem Zustand
zeigt;
-
3 eine
Ansicht analog zu 2 zeigt, in der die Schelle
jedoch in geschlossenem Zustand dargestellt ist;
-
4 eine
Ansicht analog zu 1 für eine zweite Ausführungsform
zeigt;
-
5 eine
Schnittansicht entlang der Linie V-V aus 4 ist,
-
6 eine
Schelle von außen
gemäß einer Variante
zeigt;
-
7 und 8 Schnittansichten
entlang den Linien VII-VII bzw. VIII-VIII aus 6 sind.
-
Die
erfindungsgemäße Schelle
ist insbesondere auf der Grundlage eines Metallbandes ausgeführt, zum
Beispiel aus Stahl in der Art, wie er üblicherweise zum Herstellen
einer Klemmschelle verwendet wird.
-
Die
in den Figuren dargestellte Schelle ist folglich ausgehend von einem
Band 10 ausgeführt, das
auf sich zwischen einem ersten Ende 10A und einem zweiten
Ende 10B eingerollt ist.
-
Das
zweite Ende 10B trägt
ein zweites Einhakmittel, das ein Halteelement umfasst, welches durch
eine Zunge 12 gebildet wird, die, wie in 2 und 3 ersichtlich,
an der Schelle leicht radial nach außen vorsteht (in Zentrifugalrichtung).
Dieses zweite Einhakmittel weist auch einen vorstehenden Rand 13 auf,
der in der Nähe
dieser Zunge ausgebildet ist. Dieser vorstehende Rand 13 steht
ebenfalls in Bezug auf das die Schelle bildende Band vor.
-
Mit
dem Bezugszeichen 13A ist die Innenseite des vorstehenden
Randes gekennzeichnet, d.h. die Seite, die zur Mitte der Schelle
weist. In Bezug auf den durch das Band 10 gebildeten Zylinder
befindet sie sich in einem Radialabstand r. Dieser Radialabstand
r entspricht wenigstens annähernd
der Dicke e des Bandes. Vorzugsweise liegt der Abstand r zwischen
1,2.e und 2,5.e.
-
Das
erste Ende 10A des Bandes trägt einen Haken 14.
Wie in 3 zu erkennen, überdeckt der Haken im geschlossenen
Zustand der Schelle das Halteelement, das durch die Zunge 12 gebildet
wird, die unter den Haken derart eingreift, dass sich ihr freier
Rand 12A gegen den vorderen Innenrand 14' (der an der
Seite des freien Endes des Endes 10A des Bandes liegt)
des Hakens 14 drückt.
-
Dieser
Haken ist in Bezug auf das Band 10 radial vorstehend ausgebildet.
Es ist jedoch auch zu erkennen, dass er einen freien Rand 14A aufweist, der
im Wesentlichen in der "Ebene" des Bandes 10 verläuft, d.h.
er verläuft
im Wesentlichen entlang der Oberfläche des durch das eingerollte
Band gebildeten Zylinders. Mit anderen Worten, dieser freie Rand 14 steht
in Bezug auf das Band nicht radial vor.
-
Der
Abstand d wird in Längsrichtung
des Bandes zwischen dem freien Ende 10'A des ersten Endes 10A des
Bandes, auf dem sich der freie Rand 14A befindet, und dem
Innenrand 14' des
Hakens gemessen, mit dem die Zunge 12 zusammenwirkt. Der Abstand
D wird auch in Längsrichtung
des Bandes zwischen dem freien Ende 12A der Zunge 12 und
der nahezu radialen Seitenwand 13B gemessen, die den vorstehenden
Rand 13 gegenüber
dem Ende 12A begrenzt. Der Abstand D entspricht wenigstens
annähernd
dem Abstand d und ist vorzugsweise etwas größer als dieser.
-
Unter
Berücksichtigung
der Tatsache, dass der vorstehend erwähnte Abstand r wenigstens annähernd der
Dicke e des Bandes entspricht, kann daher der freie Rand des Hakens
in geschlossenem Zustand der Schelle unter den vorstehenden Rand 13 eingreifen,
das heißt
somit, dass das freie Ende 12A der Zunge mit dem Innenrand
des Hakens zusammenwirkt. Diese Stellung ist in 3 dargestellt,
in der der freie Rand 14A des Hakens zwischen das Ende 12A der
Zunge 12 und den vorstehenden Rand 13 eingeklemmt
ist. Der freie Rand des Hakens ist somit geschützt und kann nicht von einem
Werkzeug erfasst werden, um die Schelle zu lösen. Es ist anzumerken, dass
das Einhaken außerdem
sehr gut gelingt, da der vorstehende Rand 13 verhindert,
dass der Haken radial nach außen
gedrückt
werden kann, wohingegen die Zunge durch den Gegendruck des festgeklemmten
Gegenstandes dazu neigt, radial nach außen gedrückt zu werden, um sich genau
unter dem Haken einzuhaken.
-
Das
Festklemmen und Einhaken der Schelle kann mit Hilfe einer Zange
erfolgen, deren in 3 mit gestrichelten Linien dargestellte
Backen 9 jeweils hinter dem Haken 14 bzw. dem
vorstehenden Rand 13 zur Anlage kommen.
-
In 1 ist
zu erkennen, dass das Teil des freien Endes des Endes 10A,
das den Haken trägt, eine
Breite L1 aufweist, die geringer ist als die übliche Breite L2 des Bandes.
Diese Breiten sind in axialer Richtung des Zylinders gemessen, der
durch das eingerollte Band gebildet wird.
-
Das
Endteil, an dem der Haken ausgebildet ist, wird durch Ausschnitte 11 begrenzt.
In dem dargestellten vorteilhaften Beispiel sind diese Ausschnitte
symmetrisch zueinander, und der Haken ist zur Längsachse L des Bandes mittig
ausgerichtet.
-
Der
Haken wird durch einen Höcker
gebildet, an dessen dem freien Rand des Bandes entsprechenden äußeren Rand
ein nicht verformter Bereich verbleibt, der sich folglich auf dem
durch das eingerollte Band gebildeten Zylinder befindet. Dieser
Bereich umfasst den vorstehend genannten freien Rand 14A sowie
die seitlichen freien Ränder 14B und 14C, die
sich in Längsrichtung
des Bandes erstrecken, wogegen der freie Rand 14A quer
dazu verläuft.
Die Breite L3 des eigentlichen Hakens ist somit kleiner als die
vorstehend genannte Breite L1.
-
Der
vorstehende Rand 13 weist seinerseits Seitenarme auf, die
mit den Bezugszeichen 13C bzw. 13D gekennzeichnet
sind. Von oben betrachtet, weist der Rand 13, wie in 1 ersichtlich,
die Form eines U auf, dessen Arme in Richtung des freien Endes des zweiten
Endes 10B des Bandes weisen. Wie zu erkennen ist, greift
der Haken 14 in eingehaktem Zustand der Schelle zwischen
diese Arme ein. Der Haken ist somit gegenüber Versuchen, die Schelle
nach ihrem Schließen
zu öffnen,
umso besser geschützt.
-
Die
Seitenteile 14B und 14C am äußeren Rand des Hakens fügen sich
jeweils unter die Arme 13D und 13C des vorstehenden
Rands 13 ein. Der gesamte Teil des äußeren Umfangs des Hakens 14, der
an dem freien Ende des Endteils 10A des Bandes liegt, ruht
somit unter dem Rand.
-
Wie
aus den Figuren ersichtlich, weist das zweite Ende 10B des
Bandes einen Ausschnitt 17 auf, der in einem mittleren
Bereich der Bandbreite die Zunge 12 stehen lässt. Dieser
Ausschnitt weist im Wesentlichen die Form eines U auf, dessen Arme
in Richtung des freien Endes des Endteils 10B des Bandes
weisen, wobei die Enden dieser Arme durch die quer gerichteten Teile 17A des
Ausschnitts im Wesentlichen quer verlängert sind.
-
Ein
Randteil des Ausschnitts 17, der gegenüber der Zunge 12 angeordnet
ist, kann an seinen drei freien Seiten nahezu radial nach außen gedrückt werden
und hierbei ein vorspringendes Teil aufweisen, das im Wesentlichen
parallel zur Ebene des Bandes ist und unter dem der freie Rand des
Hakens zum Liegen kommt.
-
Hierbei
kann die Zunge ihrerseits im Wesentlichen in der Ebene des Bandes
angeordnet bleiben. Um diesen Einhakeffekt zu begünstigen,
kann jedoch auch vorgesehen werden, dass wenigstens das Endteil 12A der
Zunge leicht radial nach außen
gedrückt wird.
Das freie Ende der Zunge weist zu der Seite, die dem freien Ende
des Endteils 10B des Bandes entgegengesetzt ist.
-
Dieses
Endteil 10B weist einen Ansatz 15 auf, der sich
im geschlossenen Zustand der Schelle unter dem ersten Endteil 10A des
Bandes befindet. Dieser Ansatz ist zwischen der Zunge 12 und
dem freien Ende des Endteils 10B des Bandes angeordnet.
Im geöffneten
Zustand der Schelle ist er im Übrigen
bereits teilweise unter dem Haken eingefügt.
-
Vorteilhafterweise,
auch wenn nicht dargestellt, können
der Ansatz
15 und der Endbereich
10A des Bandes,
welcher den Haken (äußerer Strang
des Bandes) trägt,
so ausgestattet sein, dass sie die Dicke der Zunge unter dem äußeren Bandstrang
ausgleichen, damit das die Schelle bildende Band fortlaufend auf
dem festzuklemmenden Gegenstand aufliegen kann. Diese Mittel können zum
Beispiel so wie in der Patentanmeldung
EP 0 243 224 beschrieben sein.
-
Das
Band der erfindungsgemäßen Schelle umfasst
vorteilhafterweise Mittel zur örtlichen
Versteifung. In dem in den Figuren dargestellten Beispiel sind der
Endbereich 10B der Schelle und insbesondere der Ansatz 15 mit
diesen Mitteln versehen. Sie weisen eine mittige Rille 15A auf,
die zwischen der Zunge 12 und dem freien Ende des Endteils 10B des Bandes
angeordnet ist, sowie zwei Rillen 15B und 15C,
die beiderseits des vorstehenden Rands 13 angeordnet sind.
Die Rillen, die in dem dargestellten Beispiel an der Außenseite
der Schelle vertieft ausgebildet sind, können selbstverständlich auch
an der Innenseite vertieft ausgebildet sein.
-
Wie
vorstehend gemäß der bevorzugten
Variante zu sehen war, erstrecken sich die Einhakmittel, die den
Haken, die Zunge 12 (deren Breite mit L4 gekennzeichnet
ist) und den vorstehenden Rand umfassen, nur über einen Teil der Bandbreite
und befinden sich im Wesentlichen in einem mittleren Bereich dieser
Breite. Zum Herstellen der Schelle wird ein flaches Band bearbeitet,
in dem der Haken 14 durch die Aus schnitte 11 und
durch Formstanzen ausgebildet wird und in dem die Zunge 12 und
der vorstehende Rand 13 durch den Ausschnitt 17 und
durch Verformung ausgebildet werden. Nachdem die Einhakmittel ausgeführt sind,
verbleiben an jedem der Längsränder 11B und 11C des
Bandes weiterhin vollkommen flache Randabschnitte. Daraus ergibt
sich, dass der darauffolgende Vorgang des Einrollens des Bandes
in äußerst einfacher
Weise erfolgen kann, indem das "Rollbiegen" über diese Randabschnitte erfolgt.
-
Mit
Bezug auf 4 und 5 wird nun nachstehend
die zweite Ausführungsform
der Erfindung beschrieben.
-
Die
in diesen Figuren dargestellte Schelle wird durch das Einrollen
eines Bandes 50 erzielt, das vorzugsweise aus Metall in
der Art besteht, wie dieses üblicherweise
zum Herstellen einer Klemmschelle verwendet wird.
-
Das
erste Ende 50A dieses Bandes trägt einen Haken 54,
der durch einen Höcker
entsteht. In dem dargestellten vorteilhaften Beispiel befindet sich der
freie Rand des Hakens 54A annähernd in der Ebene des Bandes.
Der Haken 54 kann analog zum Haken 14 der ersten
Ausführungsform
ausgebildet sein und Ränder
analog zu den Rändern 14B und 14C aufweisen.
-
Das
Halteelement, mit dem das zweite Ende 50B des Bandes versehen
ist und mit dem dieser Haken zusammenwirkt, um das Schließen der
Schelle zu gewährleisten,
wird in dem dargestellten Beispiel von einer Zunge 52 gebildet,
die zur Gänze
der Zunge 12 der ersten Ausführungsform entspricht. Sie weist
folglich vorteilhafterweise ein freies Ende 52A auf, das
an der Schelle nach außen
gebogen ist.
-
Die
Zunge wird anhand eines im Wesentlichen U-förmigen Ausschnitts gebildet,
der in dem Band ausgeführt
ist und dessen U-förmige
Arme in Richtung des freien Endes des Endteils 50B des Bandes
weisen. In dem dargestellten Beispiel ist zwischen dem äußeren Rand
der Zunge 52 und dem äußeren Rand
der Öffnung 57 ein
Zwischenraum 58 ausgespart. Dieser kann durch Entfernen
von Werkstoff oder zumindest am freien Ende der Zunge 52 durch
Umbiegung 52A von dieser erzielt werden. Wie in 5 ersichtlich,
kann dieser Zwischenraum 58 dazu dienen, das freie Ende
des Hakens, ja sogar die Enden dessen Seitenwände 54'' wenigstens
teilweise aufzunehmen.
-
Die
(an der Außenseite
der Schelle gemessene) Breite L'3
des Hakens 54 ist infolge der Ausschnitte, die den Ausschnitten 11 aus 1 entsprechen,
kleiner als die Breite L'2
des Bandes. Die "innere" Breite L''3 des Hakens entspricht in etwa der
Breite L'4 der Zunge 52.
-
Mit
gestrichelter Linie ist in 5 die Einhakstellung
des Hakens angegeben, und es ist zu erkennen, dass sein innerer
Rand 54' mit
dem Halteelement 52 zusammenwirkt.
-
Wie
gleichfalls in 5 zu sehen, kann die Schelle
durch das Angreifen der Klemmbacken 9 einer Zange zum einen
hinter dem Haken und zum anderen an einem Höcker, einer Wellung oder ähnlichem 60 festgeklemmt
werden.
-
Selbstverständlich ist
diese zweite Ausführungsform
mit dem Vorhandenensein des vorstehenden Rands 13 der ersten
Ausführungsform
kompatibel.
-
Der
Ansatz 55 in 4 und 5 ist analog zu
dem Ansatz 15 und kann wie letzterer mit Versteifungsrillen
oder ähnlichem
versehen sein.
-
Die
beiden Ausführungsarten
sind kompatibel mit einer oder mehreren auf dem Band vorhandenen
Wellungen analog zu der Wellung 59, die in 5 mit
gestrichelter Linie dargestellt ist und dazu dient, den Halt der
Klemmfeststellung zu gewährleisten,
auch bei eventuell auftretenden Schwankungen des Durchmessers des
festzuklemmenden Gegenstandes zum Beispiel infolge von Temperaturänderungen.
-
Mit
Bezug auf 6 bis 8 wird nun nachstehend
eine Variante beschrieben, die sich dazu eignet, auf die eine oder
die andere soeben beschriebene Ausführungsform angewandt zu werden.
-
Die
auf der Grundlage des Bands 80 ausgeführte Schelle entspricht den
in den vorangehenden Figuren beschriebenen, mit der Ausnahme, dass
sie zudem Mittel umfasst, die sie in Bezug auf den festzuklemmenden
Gegenstand axial fixieren.
-
Eine
derartige axiale Fixierung ermöglicht es,
die Schelle in Bezug auf den festzuklemmenden Gegenstand präzise zu
positionieren, um zum Beispiel ein vollkommen dichtes Festklemmen
eines Rohrs an einem Ansatzstück
zu gewährleisten.
-
Vorteilhafterweise
umfasst die Schelle wenigstens eine Fixierklammer, die aus einem
radialen Wandelement gebildet ist und sich in Bezug auf die Oberfläche des
durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders nach innen erstreckt.
-
Im
vorliegenden Fall umfasst die Schelle mehrere Fixierklammern 81 (zum
Beispiel drei), die über
ihren gesamten Umfang verteilt sind. Sie haben die Form eines Winkelausschnitts
einer unterbrochenen ringförmigen
Schürze.
Diese voneinander beabstandeten Fixierklammern behindern in keine
Weise die Verkleinerung des Durchmessers der Schelle, der zu ihrem
Festklemmen erforderlich ist.
-
Die
Fixierklammern sind dazu bestimmt, mit einem Bereich des festzuklemmenden
Gegenstandes (Rohr) oder mit einem hierfür geeigneten Bereich des Trägers dieses
Gegenstandes (Ansatzstück,
in das das Rohr eingesteckt ist) zusammenzuwirken.
-
Es
kann sich beispielsweise um Vertiefungen handeln, die an der Oberfläche des
festzuklemmenden Gegenstandes oder seines Trägers ausgebildet sind. In zahlreichen
Anwendungen handelt es sich vielmehr um einen äußeren axialen Rand oder einen Vorsprung
(an dem Träger
des festzuklemmenden Gegenstandes), der unweit von dem eigentlichen Klemmbereich
entfernt ist.
-
Hierzu
liegt bzw. liegen die Fixierklammer(n) vorteilhafterweise auf einem
Rand der Schelle, der durch einen Längsrand 80' des Bandes
gebildet wird.
-
Wie
in dem Beispiel gezeigt, können
die Fixierklammern auch durch Abstandsklammern 82 mit diesem
Rand verbunden sein, die sich parallel zur Achse der Schelle in
Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders erstrecken.
-
Diese
Variante ist einfach mit Hilfe von seitlichen Ausschnitten 83 herzustellen,
die auf einem Rand des Bandes ausgeführt sind und die Klammern stehen
lassen, deren freier Rand umgebogen ist, um die Fixierklammern 81 zu
bilden.
-
In 6 und 7 ist
noch festzustellen, dass die Schelle einen vom Haken 84 entfernt
angeordneten Höcker 85 umfasst.
Dieser Höcker
bildet eine Markierung, die die winkelmäßige Positionierung der Schelle
auf dem festzuklemmenden Gegenstand erleichtert.
-
Die
axiale Fixierung kann mit anderen Mittel als den vorstehend genannten
Klammern geschehen, zum Beispiel durch einen ringförmigen fortlaufenden
oder fast fortlaufenden Rand, der am Umfang der Schelle ausgeführt ist.