-
Diese
Erfindung betrifft Vorrichtungen, welche Tachyarrhythmien (schnelle
Herzrhythmen) erfassen und/oder behandeln, und insbesondere die Operation
von Arrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi, welche die Stimulationsfrequenz
in solchen Vorrichtungen auf einer Schlag-für-Schlag-Basis ändern.
-
Zusätzlich zur
Abgabe von Stimulationsimpulsen zum Beenden von Tachyarrhythmien
und zum Behandeln von Bradykardien wurde in letzter Zeit eine Anzahl
von Stimulationsmodi entwickelt, welche vorgesehen sind, um das
Auftreten von Tachyarrhythmien zu verhindern. Diese Stimulationsmodalitäten können allgemein
als "Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi" beschrieben werden
und umfassen beispielsweise eine ventrikuläre Frequenzstabilisierungsstimulation,
wie im Mehra erteilten US-Patent US-A-4 941 471 offenbart ist, eine verbesserte
Version der ventrikulären
Frequenzstabilisierungsstimulation, wie im Denker u.a. erteilten
US-Patent US-A-5 545 185 offenbart ist, eine atriale Frequenzstabilisierungsstimulation,
wie im Peterson u.a. erteilten US-Patent US-A-5 846 263 offenbart
ist, und eine atriale Stimulationspräferenzmodalität, wie im Hess
u.a. erteilten US-Patent US-A-5 522 859 offenbart ist.
-
Die
in den vorstehenden Patenten beschriebenen Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodalitäten ver suchen,
das Auftreten von Tachyarrhythmien durch Ändern des Intervalls zwischen
Stimulationsimpulsen in einer Herzkammer, entweder im Atrium oder
im Ventrikel, auf einer Schlag-für-Schlag-Basis
zu verhindern. Wenn sie in implantierbare Vorrichtungen aufgenommen
werden, werden diese Stimulations-Verhinderungsmodi typischerweise
einzeln aktiviert, weil sich die vorgeschlagene Änderung der Stimulationsfrequenz
von Schlag zu Schlag von einer Stimulationsmodalität zu einer anderen
erheblich ändern
kann. Wenngleich vorgeschlagen wurde, einen Schrittmacher bereitzustellen, der
automatisch wählt,
welcher einer Anzahl verfügbarer
Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi verwendet wird, wie
im Mehra u.a. am 17. August 1998 erteilten US-Patent US-A-6 185
459 beschrieben ist, ist im Stand der Technik typischerweise vorgesehen,
dass zu jeder gegebenen Zeit nur ein einziger Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodus
wirksam ist.
-
Die
vorliegende Erfindung sieht vor: einen implantierbaren Schrittmacher
mit einem Messverstärker,
der auf Depolarisationen einer Herzkammer anspricht, eine Schrittmacher-Zeitgeber-
und Steuerschaltungsanordnung, die mit dem Messverstärker gekoppelt
ist und einen Stimulationsmodus verwaltet, und einen Impulsgenerator,
der mit der Schrittmacher-Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung
gekoppelt ist und Herzstimulationsimpulse entsprechend dem verwalteten
Stimulationsmodus erzeugt,
dadurch gekennzeichnet, dass:
die
Schrittmacher-Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung mehrere Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi
verwaltet, die gleichzeitig aktiv sind, wobei die Stimulationsmodi
einen ersten und einen zweiten Modus einschließen,
eine Escapeintervall-Berechnungseinrichtung
ein erstes Escapeintervall für
den ersten Stimulationsmodus und ein zweites Escapeintervall für den zweiten
Stimulationsmodus ermittelt und
eine Escapeintervall-Auswahlschaltung
eines von dem ersten und dem zweiten Escapeintervall auswählt, um
während
des nächsten
Herzzyklus als das wirksame atriale Escapeintervall zu dienen.
-
Die
vorliegende Erfindung strebt an, einen Schrittmacher bereitzustellen,
bei dem mehrere Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi gleichzeitig
aktiv sein können,
wobei die Escapeintervalle für
jeden Modus auf einer Schlag-für-Schlag-Basis
berechnet und aktualisiert werden, wobei die Vorrichtung das geeignetste
der verschiedenen berechneten Escapeintervalle für die Verwendung während des
nächsten
Herzzyklus auswählt.
Die Vorrichtung trifft die Entscheidung, welche Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodalität eingesetzt
wird, um das Escapeintervall des aktuellen Herzzyklus zu steuern,
damit das geeignetste Verfahren zum Berechnen des Escapeintervalls
auf der Grundlage des gegenwärtigen
Zustands des Patienten ausgewählt
werden kann.
-
Es
kann eine Vielzahl von Kriterien verwendet werden, um zwischen den
Escapeintervallen auszuwählen,
die von den gleichzeitig wirksamen Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi
bereitgestellt werden. Beispielsweise würde eine einfache Implementation
darin bestehen, einfach das kürzere
der berechneten Escapeintervalle auszuwählen. Ein alternativer Mechanismus
könnte
darin bestehen, das Escapeintervall zu verwenden, das die kleinste Nettoänderung
des Escapeintervalls von Schlag zu Schlag darstellt. Eine weitere
Alternative würde
darin bestehen, die berechnete Stimulationsfrequenz von einer der
Stimulationsmodalitäten
bevorzugt zu verwenden, es sei denn, dass sie um mehr als einen
vorgegebenen Prozentsatz von dem durch die zweite Stimulationsmodalität berechneten
Escapeintervall abweicht, wobei in diesem Fall das von der zweiten Stimulationsmodalität berechnete
Escapeintervall verwendet werden würde. Ein zusätzlicher
alternativer Mechanismus zum Auswählen zwischen den von den zwei
Stimulationsmodalitäten
bereitgestellten Escapeintervallen würde darin bestehen, ein kriteriumbasiertes
Entscheidungsverfahren zu verwenden, bei dem die Auswahl des Stimulations-Escapeintervalls
als Funktion der Vorgeschichte des Betriebs der Vorrichtung bestimmt
wird, wobei verschiedene Auftrittshäufigkeiten von Arrhythmien
betrachtet werden, die den verschiedenen Stimulationsmodalitäten in ähnlichen
Situationen wie derjenigen zugeordnet sind, die dem gegenwärtigen Escapeintervall
zugeordnet ist.
-
In
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass
die verfügbaren
Arrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodalitäten gemäß bevorzugten
Ausführungsformen
ansprechend auf eine Erfassung oder Vorerfassung von Tachyarrhythmien
in den Atria und/oder Ventrikeln des Herzens automatisch deaktiviert
werden können.
Die für das
Deaktivieren der Arrhythmieverhinderungs-Stimulations modalitäten verwendeten
Kriterien können für die jeweiligen
Stimulationsmodalitäten
gleich sein, oder sie können
voneinander abweichen.
-
Einer
der von der vorliegenden Erfindung vorgesehenen Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi
kann ein atrialer Frequenzstabilisierungs-Stimulationsmodus sein,
wie im Peterson u.a. erteilten US-Patent US-A-5 843 263 beschrieben
ist. Der atriale Frequenzstabilisierungs-(ARS)-Stimulationsmodus ähnelt in gewisser Hinsicht
demjenigen, der im Mehra u.a. erteilten US-Patent US-A-5 713 929
offenbart ist, er ist jedoch speziell für das Steuern der atrialen
Stimulationsfrequenz eingerichtet. Bei dieser Stimulationsmodalität wird das
vom Schrittmacher definierte Escapeintervall nach einem stimulierten
oder erfassten Schlag gleich dem Intervall, das den stimulierten
oder erfassten Schlag vom vorhergehenden stimulierten oder erfassten
Schlag (vorhergehende Herzzykluslänge) trennt, zuzüglich einem
Inkrement gesetzt. Das Inkrement kann entweder ein Festwert oder
bevorzugter ein Wert sein, der sich als Funktion der vorhergehenden
Zykluslänge ändert. Diese
Stimulationsmodalität
beseitigt die Pausen nach verfrühten
atrialen Schlägen
und führt den
atrialen Zyklus allmählich
zu seinem programmierten oder auf andere Weise festgelegten Basiswert
zurück.
-
Ein
zweiter Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodus, der von
der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist, kann ein atrialer Stimulationspräferenzmodus
(APP-Modus) sein, wie im Hess u.a. erteilten US-Patent US-A-5 522
859 beschrieben ist. Diese Stimulationsmodalität ist dafür eingerichtet, atriale Stimulationsimpulse
gerade oberhalb der Sinus frequenz abzugeben, um die Frequenz der
atrialen Tachykardie und atrialen Fibrillation zu beseitigen oder
zu verringern. Im Allgemeinen ist die Sinusfrequenz eine durch periodisches
oder zu vorgegebenen Zeiten erfolgendes Verringern der Stimulationsfrequenz,
bis im Atrium ein natürlicher
Rhythmus der Herzschläge
gefunden wird (d.h. im Sinusknoten erzeugte atriale Depolarisationen),
und anschließendes
Erhöhen
der stimulierten Frequenz wieder um einen vorgegebenen Betrag bestimmte
Frequenz. Wenn sie aktiviert ist, arbeitet diese Stimulationsmodalität durch
anfängliches
Verringern des atrialen Escapeintervalls aufeinander folgender Schläge, bis eine
atriale Stimulation erfasst wird. Nach einer programmierbaren Anzahl
von Schlägen
muss das Escapeintervall inkrementell erhöht werden, bis wieder eine
natürliche
atriale Aktivität
entdeckt wird. Wenn natürliche
atriale Depolarisationen erfasst werden, wird das Escapeintervall
in Inkrementen verringert, bis eine konsistente atriale Stimulation
wiederhergestellt wird.
-
Bevorzugte
Ausführungsformen
werden nun nur als Beispiel mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben.
-
1 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators
eines zur Verwendung bei der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung
geeigneten Typs in Zusammenhang mit einem menschlichen Herzen.
-
2 zeigt
ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
worin die Erfindung verwirklicht werden kann.
-
Die 3 – 5 zeigen
die Wirkungsweise des atrialen Frequenzstabilisierungs-Stimulationsmerkmals
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
Die 6 – 8 zeigen
die Funktionsweise des Sinusatrialen Stimulationspräferenzmerkmals gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
Die 9 – 11 zeigen
die Wechselwirkung des atrialen Frequenzstabilisierungsmodus und des
atrialen Stimulationspräferenzmodus
gemäß der vorliegenden
Erfindung zum Regeln der Stimulationsfrequenz auf einer Schlag-für-Schlag-Basis.
-
1 zeigt
einen Defibrillator und einen Leitungssatz eines Typs, der zur Verwirklichung
der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Es sei bemerkt, dass die
Erfindung auch in einem Schrittmacher verwirklicht werden kann,
der keine Kardioversions- oder Defibrillationsfähigkeiten aufweist. Die ventrikuläre Leitung
weist einen lang gestreckten, isolierenden Leitungskörper 16 auf,
der drei voneinander isolierte Leiter trägt. Neben dem distalen Ende
der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 24, eine ausfahrbare
Helixelektrode 26, die zurückziehbar in einem isolierenden
Elektrodenkopf 28 angebracht ist, und eine lang gestreckte
gewickelte Elektrode 20. Jede der Elektroden ist mit einem
der Leiter innerhalb des Leitungskörpers 16 gekoppelt.
Die Elektroden 24 und 26 werden zur Herzstimulation
und zum Erfassen ventrikulärer
Depolarisationen verwendet. Am proximalen Ende der Leitung befindet
sich ein gegabelter Verbinder 14, der drei elektrische
Verbinder trägt,
die jeweils mit einem der gewickelten Leiter gekoppelt sind. Die
Defibrillationselektrode 20 kann aus Platin, einer Platinlegierung
oder anderen Materialien hergestellt werden, von denen bekannt ist,
dass sie bei implantierbaren Defibrillationselektroden verwendbar
sind, und sie kann etwa 5 cm lang sein.
-
Die
atriale Leitung bzw. die SVC-Leitung weist einen lang gestreckten,
isolierenden Leitungskörper 15 auf,
der drei Leiter trägt,
die im Wesentlichen der Struktur der ventrikulären Leitung entsprechen. Neben
dem J-förmigen
distalen Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 21 und
eine ausfahrbare Helixelektrode 17, die zurückziehbar
innerhalb eines isolierenden Elektrodenkopfs 19 angebracht
ist. Jede der Elektroden ist mit einem der gewickelten Leiter innerhalb
des Leitungskörpers 15 gekoppelt.
Die Elektroden 17 und 21 werden zur atrialen Stimulation
und zum Messen atrialer Depolarisationen verwendet. Eine lang gestreckte
gewickelte Elektrode 23 ist proximal zur Elektrode 21 bereitgestellt
und mit dem dritten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt.
Die Elektrode 23 ist vorzugsweise so konfiguriert, dass
sie sich vom SVC zur Trikuspidalklappe erstreckt. Am proximalen
Ende der Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 13,
der drei elektrische Verbinder trägt, welche jeweils mit einem
der Leiter gekoppelt sind.
-
Die
Koronarsinusleitung weist einen lang gestreckten, isolierenden Leitungskörper 6 auf,
der einen Leiter trägt,
welcher mit einer lang gestreckten, gewickelten Defibrillationselektrode 8 gekoppelt
ist. Die Elektrode 8, die in unterbrochenen Umrisslinien dargestellt
ist, befindet sich innerhalb des Koronarsinus und der großen Vene
des Herzens. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein Verbindungsstecker 4,
der einen elektrischen Verbinder trägt, welcher mit dem Leiter
gekoppelt ist.
-
Ein
implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 10 ist
in Kombination mit Leitungen dargestellt, wobei die Leitungsverbinderanordnungen 4, 13 und 14 in
den Verbinderblock 12 eingefügt sind. Wahlweise kann eine
Isolation des nach außen weisenden
Abschnitts des Gehäuses 11 des
Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators 10 unter Verwendung
einer Kunststoffbeschichtung, beispielsweise aus Parylen oder Silikongummi,
bereitgestellt werden, wie sie gegenwärtig bei manchen unipolaren Herzschrittmachern
verwendet wird. Der nach außen weisende
Abschnitt kann jedoch stattdessen unisoliert gelassen werden, oder
es kann eine andere Unterteilung zwischen den isolierten und den
nicht isolierten Abschnitten verwendet werden. Der nicht isolierte
Abschnitt des Gehäuses 11 dient
wahlweise als eine subkutane Defibrillationselektrode, die zum Defibrillieren
entweder der Atria oder der Ventrikel verwendet wird. Natürlich können austauschend
auch andere Leitungskonfigurationen und Elektrodenorte für den dargestellten
Leitungssatz verwendet werden. Beispielsweise könnten atriale Defibrillations- und
Erfassungselektroden entweder zur Koronarsinusleitung oder zur rechten
ventrikulären
Leitung hinzugefügt
werden, statt sie an einer getrennten atrialen Leitung anzuordnen,
wodurch ein zwei Leitungen aufweisendes System ermöglicht wird.
-
2 ist
ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators,
in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden
kann. Dieses Diagramm sollte als einen Typ einer Vorrichtung, in
der die Erfindung verwirklicht werden kann, beispielhaft erläuternd und
nicht als einschränkend
angesehen werden, weil angenommen wird, dass die Erfindung nutzbringend
in einer großen
Vielzahl von Vorrichtungsimplementationen, einschließlich Vorrichtungen,
die Therapien zum Behandeln atrialer Arrhythmien und/oder ventrikulärer Arrhythmien,
Kardiovertern und Defibrillatoren, welche keine Antitachykardie-Stimulationstherapien
bereitstellen, Antitachykardie-Schrittmachern, die keine Kardioversion
oder Defibrillation bereitstellen, und Vorrichtungen, welche andere
Formen von Antiarrhythmietherapien, wie eine Nervenstimulation oder
eine Arzneimittelverabreichung, ausführen, verwirklicht werden kann.
-
Die
Vorrichtung ist mit einem Elektroden aufweisenden Leitungssystem
versehen, das dem in 1 dargestellten entsprechen
kann. Alternative Leitungssysteme können natürlich austauschend verwendet
werden. Falls die Elektrodenkonfiguration aus 1 verwendet
wird, ergibt sich die folgende Entsprechung mit den dargestellten
Elektroden. Die Elektrode 311 entspricht der Elektrode 11,
und sie ist der nicht isolierte Abschnitt des Gehäuses des
implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators. Die
Elektrode 320 entspricht der Elektrode 20, und
sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im rechten Ventrikel
befindet. Die Elektrode 310 entspricht der Elektrode 8,
und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im Koronarsinus
befindet. Die Elektrode 318 entspricht der Elektrode 28,
und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich in der oberen Hohlvene
befindet. Die Elektroden 324 und 326 entsprechen
den Elektroden 24 und 26, und sie werden zum Messen
und Stimulieren im Ventrikel verwendet. Die Elektro den 317 und 321 entsprechen
den Elektroden 19 und 21, und sie werden zum Stimulieren und
Messen im Atrium verwendet.
-
Die
Elektroden 310, 311, 318 und 320 sind mit
einer Hochspannung-Ausgangs- bzw. Ausgabeschaltung 234 gekoppelt.
Die Elektroden 324 und 326 sind mit dem R-Wellen-Verstärker 200 gekoppelt,
der vorzugsweise die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten
Verstärkers
annimmt, welcher eine einstellbare Messschwelle als Funktion der gemessenen
R-Wellen-Amplitude
bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der R-Ausgangsleitung 202 erzeugt,
wenn das zwischen den Elektroden 324 und 326 gemessene
Signal die vorliegende Messschwelle übersteigt.
-
Die
Elektroden 317 und 321 sind mit dem P-Wellen-Verstärker 204 gekoppelt,
der vorzugsweise auch die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten
Verstärkers
annimmt, welcher eine einstellbare Messschwelle als Funktion der
gemessenen R-Wellen-Amplitude bereitstellt. Ein Signal wird immer
dann auf der P-Ausgangsleitung 206 erzeugt, wenn das zwischen
den Elektroden 317 und 321 gemessene Signal die
vorliegende Messschwelle übersteigt.
Die allgemeine Arbeitsweise des R-Wellen-Verstärkers 200 und des
P-Wellen-Verstärkers 204 kann
derjenigen entsprechen, die im am 2. Juni 1992 Keimel u.a. erteilten
US-Patent US-A-5 117 824 "Apparatus
for Monitoring Electrical Physiologic Signals" offenbart ist.
-
Die
Schaltmatrix 208 wird verwendet, um auszuwählen, welche
der verfügbaren
Elektroden mit dem Breitbandverstärker (0,5 – 200 Hz) 210 zur
Verwendung bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden. Die
Auswahl der Elektroden wird vom Mikroprozessor 224 über einen
Daten-/Adressbus 218 gesteuert, wobei diese Auswahl nach
Wunsch geändert werden kann.
Von den Elektroden zur Kopplung mit dem Bandpassverstärker 210 ausgewählte Signale werden
einem Multiplexer 220 zugeführt und dann von einem A/D-Wandler 222 in
digitale Mehrbitsignale umgewandelt, um sie, von einer Direktspeicherzugriffs-Schaltung 228 gesteuert,
im Direktzugriffsspeicher 226 zu speichern. Der Mikroprozessor 224 kann digitale
Signalanalysetechniken verwenden, um die im Direktzugriffsspeicher 226 gespeicherten
digitalisierten Signale zu charakterisieren und den Herzrhythmus
des Patienten unter Verwendung beliebiger der zahlreichen auf dem
Fachgebiet bekannten Signalverarbeitungsverfahren zu erkennen und
zu klassifizieren.
-
Der
Rest der Schaltungsanordnung ist für das Bereitstellen von Herzstimulations-,
Kardioversions- und Defibrillationstherapien vorgesehen, und er kann
für die
Zwecke der vorliegenden Erfindung der im Stand der Technik bekannten
Schaltungsanordnung entsprechen. Es wird nachstehend eine als Beispiel
dienende Vorrichtung zum Ausführen
von Stimulations-, Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen
dargelegt. Die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 weist
programmierbare Digitalzähler
auf, welche die DDD-, VVI-, DVI-, VDD-, AAI-, DDI- und andere Modi
der Einzelkammer- und Doppelkammerstimulation zugeordneten Grundzeitintervalle
steuern, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Die Schaltungsanordnung 212 steuert
auch der Antitachyarrhythmiestimulation zugeordnete Escapeintervalle
sowohl im Atrium als auch im Ventrikel, wobei jeweilige auf dem
Fachgebiet bekannte Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien verwendet werden.
-
Die
von der Stimulationsschaltungsanordnung 212 festgelegten
Intervalle umfassen atriale und ventrikuläre Sti mulations-Escapeintervalle,
die Refraktärperioden,
während
derer gemessene P-Wellen und R-Wellen unwirksam sind, die Zeitsteuerung
der Escapeintervalle neu einzuleiten, und die Impulsbreiten der
Stimulationsimpulse. Die Dauern dieser Intervalle werden vom Mikroprozessor 224 ansprechend
auf im Speicher 226 gespeicherte Daten festgelegt und über den
Adress-/Datenbus 218 zur Stimulationsschaltungsanordnung 212 übertragen. Die
Schrittmacher-Schaltungsanordnung 212 bestimmt, vom Mikroprozessor 224 gesteuert,
auch die Amplitude der Herzstimulationsimpulse.
-
Während der
Stimulation werden die Escapeintervallzähler innerhalb der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 beim
Erfassen von R-Wellen und P-Wellen, wie durch Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben
ist, und entsprechend dem ausgewählten
Stimulationsmodus bei der Zeitablauf-Auslösesignalerzeugung von Stimulationsimpulsen
durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltungen 214 und 216,
die mit den Elektroden 317, 321, 324 und 326 gekoppelt
sind, zurückgesetzt.
Die Escapeintervallzähler
werden auch bei der Erzeugung von Stimulationsimpulsen zurückgesetzt und
steuern dadurch den grundlegenden Zeitablauf von Herzstimulationsfunktionen
einschließlich
der Antitachyarrhythmiestimulation.
-
Die
Dauern der von den Escapeintervall-Zeitgebern festgelegten Intervalle
werden über den
Daten-/Adressbus 218 vom Mikroprozessor 224 festgelegt.
Der Zählwert,
der in den Escapeintervallzählern
vorhanden ist, wenn sie durch erfasste R-Wellen und P-Wellen zurückgesetzt
werden, kann zum Messen der Dauern von R-R-Intervallen, P-P-Intervallen,
P-R-Intervallen
und R-P-Intervallen verwendet werden, und diese Messungen werden
im Speicher 226 gespeichert und in Zusammenhang mit der
vorliegenden Erfindung verwendet, um das Auftreten einer Vielzahl
von Tachyarrhythmien zu diagnostizieren, wie nachstehend in weiteren
Einzelheiten erörtert
wird.
-
Der
Mikroprozessor 224 arbeitet als eine unterbrechungsgesteuerte
Vorrichtung und spricht auf Unterbrechungssignale von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 an,
die dem Auftreten erfasster P-Wellen und R-Wellen und der Erzeugung
von Herzstimulationsimpulsen entsprechen. Diese Unterbrechungssignale
werden über den
Daten-/Adressbus 218 bereitgestellt. Alle erforderlichen
mathematischen Berechnungen, die vom Mikroprozessor 224 auszuführen sind,
und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert
werden, finden nach solchen Unterbrechungssignalen statt. Der Mikroprozessor 224 weist
einen zugeordneten ROM auf, in dem sich das gespeicherte Programm
befindet, das seinen Betrieb steuert, wie nachstehend beschrieben
wird. Ein Abschnitt des Speichers 226 (4)
kann als eine Anzahl von Umlaufpuffern konfiguriert werden, die
eine Reihe gemessener Intervalle speichern können, die ansprechend auf das
Auftreten eines Stimulations- oder Mess-Unterbrechungssignals analysiert
werden können,
um festzustellen, ob das Herz des Patienten gegenwärtig eine
atriale oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie aufweist.
-
Die
gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgeführte
Arrhythmieerfassung kann Tachyarrhythmie-Erfassungsalgorithmen aus
dem Stand der Technik aufweisen. Wie nachstehend beschrieben wird,
entspricht das von der offenbarten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aus geführte
Arrhythmieerfassungs- und -klassifizierungsverfahren demjenigen,
das gegenwärtig
in den implantierbaren Schrittmachern/Kardiovertern/Defibrillatoren
GemTM von Medtronic verwendet wird. Das
Arrhythmieerfassungs- und -klassifizierungssystem gemäß dieser Ausführungsform
verwendet einen mit Prioritäten versehenen
Satz aufeinander bezogener Regeln zur Arrhythmieerfassung, wie im
Olson u.a. erteilten US-Patent US-A-5 855 593 oder im Gillberg u.a.
erteilten US-Patent US-A-5 755 736 beschrieben ist.
-
Es
können
jedoch auch beliebige der verschiedenen auf dem Fachgebiet bekannten
Arrhythmieerfassungsverfahren bei alternativen Ausführungsformen
der Erfindung nutzbringend eingesetzt werden, welche jene einschließen, die
im Pless u.a. erteilten US-Patent US-A-4 830 006, im Steinhaus erteilten
US-Patent US-A-4 217 021, im Lanard u.a. erteilten US-Patent US-A-5
086 772, im Nappholz u.a. erteilten US-Patent US-A-5 161 527, im Olive erteilten
US-Patent US-A-5
107 850, im Cohen erteilten US-Patent US-A-5 330 505 oder im Cohen
erteilten US-Patent US-A-5 269 301 beschrieben sind.
-
Wenn
eine atriale oder ventrikuläre
Tachyarrhythmie erfasst wird und eine Antitachyarrhythmie-Stimulationsbehandlung
erwünscht
ist, werden geeignete Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von
Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien vom Mikroprozessor 224 in
die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 geladen,
um die Arbeitsweise der sich darin befindenden Escapeintervallzähler zu
steuern und Refraktärperioden festzulegen,
während
derer die Feststellung von R-Wellen und P-Wellen unwirksam ist,
die Escapeintervallzähler
neu zu starten. Alternativ kann auch eine Schaltungsanordnung zum
Steuern des Zeitablaufs und der Erzeugung von Antitachykardie-Stimulationsimpulsen
verwendet werden, wie im Berkovits u.a. am 25. März 1986 erteilten US-Patent
US-A-4 577 633, im Pless u.a. am 14. November 1989 erteilten US-Patent
US-A-4 880 005, im Vollmann u.a. am 23. Februar 1988 erteilten US-Patent
US-A-7 726 380 und
im Holley u.a. am 13. Mai 1986 erteilten US-Patent US-A-4 587 970 beschrieben ist.
-
Wenn
die Erzeugung von Kardioversions- oder Defibrillationsimpulsen erforderlich
ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den Escapeintervallzähler zum
Steuern des Zeitablaufs dieser Kardioversions- und Defibrillationsimpulse
sowie zugeordneter Refraktärperioden.
Ansprechend auf die Erfassung einer atrialen oder ventrikulären Fibrillation
oder Tachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls benötigt, aktiviert
der Mikroprozessor 224 die Kardioversions-/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 230, welche
das Laden der Hochspannungskondensatoren 246, 248 über eine
Ladeschaltung 236, von einer Hochspannungs-Ladesteuerleitung 240 gesteuert, einleitet.
Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über eine
VCAP-Leitung 244 überwacht,
welche über
den Multiplexer 220 geführt
ist, und sie führt
ansprechend auf das Erreichen eines vom Mikroprozessor 224 festgestellten
vorgegebenen Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf der Cap-Full-Leitung
(CF-Leitung) 254,
wodurch das Laden beendet wird. Danach wird der Zeitablauf der Abgabe
des Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses durch die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert.
Nach der Abgabe der Fibrillations- oder Tachykardietherapie führt der Mikroprozessor
die Vorrichtung zur Herzstimulation zurück und wartet auf das nächstfolgende
Unterbrechungssignal infolge einer Stimulation oder des Auftretens
einer erfassten atrialen oder ventrikulären Depolarisation.
-
Eine
Ausführungsform
eines für
die Abgabe und die Synchronisation von ventrikulären Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen
und für
die Steuerung der entsprechenden Zeitfunktionen geeigneten Systems
ist detaillierter in dem auf den Erwerber der vorliegenden Anmeldung übertragenen,
am 23. Februar 1993 erteilten US-Patent
US-A-5 188 105 von Keimel offenbart.
-
Wenn
atriale Defibrillationsfähigkeiten
in der Vorrichtung enthalten sind, lassen sich für die Abgabe und die Synchronisation
von ventrikulären
Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen und für die Steuerung
der entsprechenden Zeitfunktionen geeignete Systeme in der am 29.
Oktober 1992 veröffentlichten
PCT-Patentanmeldung WO92/18198 von Adams u.a. sowie in dem am 23.
Februar 1982 erteilten US-Patent US-A-4 316 472 von Mirowski u.a.
finden. Zusätzlich
können
hochfrequente Impulsstöße an die
Elektroden 317 und 321 abgegeben werden, um atriale
Tachyarrhythmien zu beenden, wie in der von Duffin u.a. eingereichten
PCT-Patentveröffentlichung
WO95/28987 und in der von Mehra u.a. eingereichten PCT-Patentveröffentlichung
WO95/28988 beschrieben ist.
-
Es
wird jedoch angenommen, dass jede bekannte Kardioversions- oder
Defibrillationsimpuls-Steuerschaltungsanordnung in Verbindung mit der
vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Beispielsweise kann
auch eine Schaltungsanordnung verwendet werden, die den Zeitablauf und
die Erzeugung von Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen steuert,
wie im Zipes am 24. Mai 1983 erteilten US-Patent US-A-4 384 585,
im vorstehend zitierten Pless u.a. erteilten US-Patent US-A-4 949
719 sowie im Engle u.a. erteilten US-Patent US-A-4 375 817 offenbart
ist.
-
In
der gezeigten Vorrichtung wird die Abgabe der Kardioversions- oder
Defibrillationsimpulse von der Ausgabeschaltung 234 unter
Steuerung der Steuerschaltungsanordnung 230 über einen
Steuerbus 238 ausgeführt.
Die Ausgabeschaltung 234 bestimmt, ob ein einphasiger oder
ein zweiphasiger Impuls abgegeben wird, ob das Gehäuse 311 als
Kathode oder als Anode dient, und welche Elektroden an der Abgabe
des Impulses beteiligt sind. Ein Beispiel der Ausgabeschaltungsanordnung
zur Ausführung zweiphasiger
Impulsbehandlungen kann im vorstehend zitierten, Mehra erteilten
Patent und in US-A-4 727 877 vorgefunden werden.
-
Ein
Beispiel einer Schaltungsanordnung, die zum Steuern der Abgabe von
einphasigen Impulsen verwendet werden kann, ist in dem gemeinhin übertragenen,
Keimel am 17. November 1992 erteilten US-Patent US-A-5 163 427 dargelegt.
Es kann jedoch auch eine Ausgabeschaltungsanordnung, wie sie im
Mehra u.a. am 4. September 1990 erteilten US-Patent US-A-4 953 551 oder im
Winstrom am 31. Januar 1989 erteilten US-Patent US-A-4 800 883 offenbart ist,
in Zusammenhang mit einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
zur Abgabe zweiphasiger Impulse verwendet werden.
-
Bei
modernen implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren werden die
speziellen Therapien im voraus vom Arzt in die Vorrichtung programmiert, wobei
gewöhnlich
ein Therapiemenü bereitgestellt wird.
Beispielsweise kann bei einer anfänglichen Erfassung einer atrialen
oder ventrikulären
Tachykardie eine Antitachykardie-Stimulationstherapie ausgewählt werden
und an die Kammer, in der die Tachykardie diagnostiziert wurde,
oder an beide Kammern abgegeben werden. Bei einer erneuten Erfassung
einer Tachykardie kann eine aggressivere Antitachykardie-Stimulationstherapie
geplant werden. Falls wiederholte Versuche von Antitachykardie-Stimulationstherapien
fehlschlagen, kann anschließend
ein Kardioversionsimpuls auf einem höheren Niveau ausgewählt werden.
Therapien zur Tachykardiebeendigung können sich auch mit der Frequenz
der erfassten Tachykardie ändern,
wobei die Aggressivität der
Therapien zunimmt, wenn die Frequenz der erfassten Tachykardie zunimmt.
Beispielsweise können
vor der Abgabe von Kardioversionsimpulsen weniger Versuche einer
Antitachykardiestimulation ausgeführt werden, falls die Frequenz
der erfassten Tachykardie oberhalb einer vorgegebenen Schwelle liegt.
Die vorstehend in Zusammenhang mit Beschreibungen von Tachykardieerfassungs-
und -behandlungstherapien aus dem Stand der Technik zitierten Entgegenhaltungen
sind hier auch anwendbar.
-
Falls
eine Fibrillation identifiziert wird, kann die vorstehend erwähnte Hochfrequenz-Burststimulation
als anfänglich
versuchte Therapie verwendet werden. Nachfolgende Therapien können Defibrillationsimpulse
hoher Amplitude, typischerweise mit mehr als 5 Joule, abgeben. Niedrigere
Energieniveaus können
zur Kardioversion verwendet werden. Wie im Fall der gegenwärtig verfügbaren implantierbaren
Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren und wie in den vorstehend
erwähnten
Entgegenhaltungen erörtert
wurde, ist vorgesehen, dass die Amplitude des Defibrillationsimpulses
ansprechend darauf erhöht
werden kann, dass es nicht gelingt, mit einem anfänglichen
Impuls oder Impulsen eine Fibrillation zu beenden. Patente aus dem
Stand der Technik, die solche vorab festgelegten Therapiemenüs von Antitachyarrhythmietherapien
darstellen, umfassen das vorstehend zitierte Haluska u.a. erteilte
US-Patent US-A-4
830 006, das Vollmann u.a. erteilte US-Patent US-A-4 727 380 und das
Holley u.a. erteilte US-Patent US-A-4 587 970.
-
In
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung sind mehrere Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi
vorgesehen, welche gleichzeitig einsetzbar sind, um Escapeintervalle
zu berechnen, die dem nächsten
abgegebenen Stimulationsimpuls vorhergehen. Zum Verständnis der
Arbeitsweise der Vorrichtung folgt eine Beschreibung von jedem von
zwei Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi. Eine Beschreibung
der Verfahren, durch die die Vorrichtung zwischen den entsprechend
den beiden Stimulationsmodalitäten
berechneten Escapeintervallen auswählen kann, folgt danach.
-
Eine
ARS- und APP-Stimulation wird von der Vorrichtung in der gleichen
Weise wie andere Stimulationsmodalitäten bereitgestellt, wobei die
zeitliche Festlegung von Escapeintervallen und Refraktärperioden
und die Messung von Intervallen zwischen erfassten und stimulierten
Ereignissen von der Schrittmacher-Zeitgeber- und Steuerschaltungsanordnung 212 ausgeführt wird,
wie vorstehend beschrieben wurde. Der Mikroprozessor 224 führt die
erforderlichen Berechnungen, wie nachstehend beschrieben wird, auf
der Grundlage einer in seinem zugeordneten ROM gespeicherten Programmierung
aus und steuert die Arbeitsweise der Zeitgeber und der zugeordneten
Logik in der Schrittmacher-Zeitgeber-
und Steuerschaltungsanordnung 212. Die verschiedenen programmierten
und abgeleiteten Werte, die nachstehend beschrieben werden, werden
im RAM 226 gespeichert. Gemäß der hier offenbarten Ausführungsform
der Erfindung sind ARS- und APP-Stimulationsmodi verfügbar, wenn
der permanente Stimulationsmodus AAI, AAIR, DDD oder DDDR ist.
-
Die
folgenden Begriffe sollten in Zusammenhang mit der folgenden Erörterung
der ARS- und APP-Stimulationsmodi verstanden werden:
Untere-Frequenz-Intervall
(LRI) – das
Intervall, das der programmierten Grundstimulationsfrequenz entspricht.
Dieser Wert kann beispielsweise entsprechend 40 – 120 Schlägen je Minute programmiert werden.
In Zusammenhang mit frequenzadaptierenden Stimulationsmodi, beispielsweise
DDDR und AAIR, kann er als die niedrigste verfügbare Stimulationsfrequenz
dienen.
ARS-Intervallinkrement (AARS) – das Inkrement, das zur vorhergehenden
atrialen Zykluslänge
addiert wird, um das atriale Escapeintervall bei der ARS-Stimulation
zu definieren. Das Inkrement kann entweder ein programmierter Festwert
sein oder bevorzugter ein Wert sein, der von der vorhergehenden
atrialen Zykluslänge
abhängt.
Beispielsweise kann AARS auf 12 – 50 % des vorhergehenden A-A-Intervalls,
typischerweise auf 25 % davon gelegt werden.
Erfassungs-AV-Verzögerung (SAV) – das programmierte
AV-Escapeintervall,
das einer erfassten atrialen Depolarisation folgt.
Stimulierte
AV-Verzögerung
(PAV) – das
programmierte AV-Escapeintervall,
das einem atrialen Stimulationsimpuls folgt. Sie ist auf die DDD-
und die DDDR-Stimulation anwendbar. Typische Werte reichen von 100 – 250 ms.
Bei einer frequenzadaptierenden Vorrichtung kann die Dauer von SAV
und PAV mit zunehmenden Stimulationsfrequenzen abnehmen, wie es
bei manchen gegenwärtig
vertriebenen Schrittmachern der Fall ist. Wenngleich es hier nicht offenbart
ist, können
bei manchen Ausführungsformen
der Erfindung die SAV- und
PAV-Intervalle auch mit zunehmenden erfassten atrialen Frequenzen
abnehmen, wie es auch bei manchen gegenwärtig vertriebenen Schrittmachern
der Fall ist.
Ventrikuläre-Obere-Frequenz-Intervall
(UTRI) – das minimale
Intervall, das ventrikuläre
Stimulationsimpulse trennt. Es beträgt typischerweise 400 – 600 ms.
Vorhergehendes
A-A-Intervall (AAlast) – das
Intervall, das ein stimuliertes oder erfasstes atriales Ereignis
von dem unmittelbar vorhergehenden stimulierten oder erfassten atrialen
Ereignis trennt. Dieses ist auf AAI-, AAIR-, DDD- und DDDR-Stimulationsmodi anwendbar.
Atriale
Refraktärperiode
(ARP) – die
atriale Refraktärperiode,
die einem atrialen Ereignis folgt. Diese ist auf die AAI-Stimulation
anwendbar. Sie beträgt
typischerweise 250 – 400
ms.
Postventrikuläre
atriale Refraktärperiode
(PVARP) – die
atriale Refraktärperiode,
die einem ventrikulären Ereignis
folgt. Sie ist auf die DDD- und die DDDR-Stimulation anwendbar.
Sie beträgt
typischerweise 250 – 400
ms.
PVC-postventrikuläre
atriale Refraktärperiode (PVARPpvc) – die atriale
Refraktärperiode,
die einem außerhalb
der SAV- oder PAV-Intervalle
erfassten ventrikulären
Ereignis folgt, falls das Merkmal aktiviert ist. Sie ist auf die
DDD- und die DDDR-Stimulation anwendbar. Sie beträgt typischerweise
etwa 400 ms und ist vorzugsweise größer als PVARP und kleiner als
LRI – PAV – 300 ms.
Gesamte
atriale Refraktärperiode
(TARP) – die
Summe von SAV oder PAV und PVARP im DDD-Modus.
Minimales ARS-Intervall
(ARSImin) – die
programmierte minimale Dauer von ARSI. Gilt für den AAI-, AAIR-, DDD- und
DDDR-Modus. Es reicht von 300 – 700
ms. Es beträgt
typischerweise etwa 500 – 600 ms.
Obere-Sensorfrequenz-Intervall
(USRI) – das
Escapeintervall, das der maximalen vom Sensor angegebenen Stimulationsfrequenz
gleicht. Dieser Wert kann gleich UTRI gesetzt werden.
Aktuelles
Escapeintervall (CEI) – das
vom Sensor im DDDR- und
im AAIR-Stimulationsmodus bestimmte Escapeintervall oder das programmierte
Untere-Frequenz-Intervall (LRI) im AAI- oder DDD-Modus.
Atriales
Stimulationspräferenz-Intervall
(APPI) – das berechnete
Escapeintervall zur Verwendung bei der atrialen Präferenzstimulation
(APP).
Minimales APP-Intervall (APPImin) – die programmierte minimale
Dauer von APPI, die gleich ARSImin gesetzt ist.
APP-Dekrement
(APPID) – das
schrittweise Dekrement, das von der atrialen Stimulationspräferenz-Modalität während Zeiten
verwendet wird, in denen die Stimulationsfrequenz erhöht wird.
Es kann beispielsweise von 30 bis 150 Millisekunden reichen und
typischerweise etwa 50 Millisekunden betragen.
Atriales Stimulationspräferenzintervall-Inkrement (APPII) – das Inkrement
von Schlag zu Schlag bei Escapeintervallen, das beim atrialen Stimulationspräferenzmodus
(APP-Modus) während
Verringerungen der Stimulationsfrequenzen verwendet wird. Es kann
beispielsweise 10 bis 150 Millisekunden und typischerweise etwa
20 Millisekunden betragen. Es muss kleiner als APPID sein.
Atriale
Stimulationspräferenz-Verzögerungsschläge (APP-Verzögerungsschläge) – die Anzahl
der aufeinander folgenden atrialen Stimulationen, die erforderlich
sind, um Verringerungen der APP-definierten Stimulationsfrequenz
einzuleiten.
-
1. ARS-Stimulation
-
Die
ARS-Stimulation ist dafür
vorgesehen, das Auftreten von Kompensationspausen bei folgenden
verfrühten
Schlägen
zu verhindern, wie im vorstehend zitierten Patent mit der End nummer
929 von Mehra beschrieben ist, in der hier offenbarten bestimmten
Ausführungsform
wird sie jedoch auf der Grundlage atrialer Ereignisse zeitlich festgelegt.
Bei jedem nichtrefraktären
atrialen Ereignis wird das atriale Escapeintervall auf das ARS-Intervall
(ARSI) gelegt, das anhand des gemessenen vorhergehenden A-A-Intervalls
(AAlast), des programmierten ARS-Intervallinkrements (AARS), des
aktuellen Escapeintervalls (CEI) und des programmierten minimalen ARS-Intervalls
(ARSImin) berechnet wird. Das ARSI-Intervall ist nach der folgenden
Gleichung so begrenzt, dass es größer oder gleich ARSImin und
kleiner oder gleich CEI ist: ARSI = Min{Max(ARSImin, AAlast + AARS)CEI}.
Mit anderen Worten wird ARSI gleich dem Wert des stimulierten oder
erfassten vorhergehenden A-A-Intervalls, zuzüglich des programmierten Inkrements,
gelegt, solange die Summe kleiner als CEI und größer als ARSImin ist, und es
wird andernfalls gleich CEI oder ARSImin gelegt. In dem Fall, in
dem CEI kleiner als ARSImin ist, wird ARSI gleich CEI gesetzt, so
dass die vom Sensor angegebenen Frequenzen im DDDR- und AAIR-Modus
Vorrang über
den andernfalls berechneten Wert von ARSI erhalten. Falls AAlast
unbekannt ist und beispielsweise einer Therapie oder dem ARS-Stimulationsmodus
folgt, welche beide durch Programmieren eingeschaltet sind, ist
ARSI gleich LRI.
-
Im
DDD- und im DDDR-Modus wird nur ansprechend auf atriale Ereignisse,
die während
einer atrialen Refraktärperiode
und außerhalb
des definierten minimalen R-P-Intervalls eines vorhergehenden stimulierten
oder erfassten ventrikulären
Ereignisses innerhalb des SAV- oder PAV-Intervalls erfasst werden,
das wirksame atriale ARSI-Escapeintervall aufgehoben und das atriale
Escapeintervall (zeitlich von der vorhergehenden nichtrefraktären erfassten
atrialen Depolarisation oder vom atrialen Stimulationsimpuls festgelegt)
nach der folgenden Gleichung zurückgesetzt.
ARSI = Min(Max((2·AAlast
+ AARS), (AAlast + ARSImin))ARSIlast). Andernfalls bleibt das wirksame
ARSI unverändert.
Sobald ein ARSI durch ein erfasstes refraktäres atriales Ereignis aufgehoben
worden ist, haben nachfolgende erfasste refraktäre atriale Ereignisse keine
Wirkung auf das gerade ablaufende atriale Escapeintervall. Erfasste
refraktäre
Ereignisse und dazwischen liegende A-A-Intervalle werden jedoch
verwendet, um den Wert des am kürzesten
zurückliegenden
A-A-Intervalls zu bestimmen, um das nächste ARSI zu berechnen.
-
Weil
ein erfasstes refraktäres
atriales Ereignis nicht den Zeitablauf eines beim erfassten Ereignis initialisierten
ARSIs einleitet, ist das "wirksame" minimale ARS-Intervall
die atriale Refraktärperiode (ARP)
zuzüglich
AARS im AAI- oder
AAIR-Modus und die gesamte atriale Refraktärperiode (TARP) zuzüglich AARS
im DDD- oder DDDR-Modus. TARP beträgt im DDD- oder DDDR-Modus
typischerweise etwa 450 ms. Bei manchen Patienten kann dies zu lang
sein, damit ARS wirksam wird. In diesen Fällen muss eine kürzere PVARP
programmiert werden, falls eine ARS-Stimulation erwünscht ist.
Die ARP und die TARP definieren minimale Kopplungsintervalle für erfasste
atriale Ereignisse, auf die die ARS-Stimulation angewendet wird.
ARSImin begrenzt das sich ergebende atriale Stimulations-Escapeintervall.
Dabei könnte
eine lange programmierte TARP oder ARP ein kurzes programmiertes
ARSImin funktionell überschreiben,
und Benutzer sollten daher diese beiden Parameter in koordinierter
Weise programmieren. Der Mikroprozessor verhindert, dass die Programmierung
von ARSImin kleiner als VTDI ist, wie vorstehend definiert wurde,
falls die VT-Erfassung eingeschaltet ist, oder kleiner als VFDI
ist, wie vorstehend definiert wurde, falls die VF-Erfassung eingeschaltet
ist. Diese Verriegelungen schützen
vor einem Übersprechen
bei der atrialen Stimulation in den ventrikulären Messverstärker, was
zu einer ungeeigneten Erfassung von VT oder VF führen würde.
-
Ventrikuläre Ereignisse,
die innerhalb der programmierten PAV- und SAV-Intervalle erfasst
werden, einschließlich
ventrikulärer
Stimulationsimpulse, die am Ende der PAV- und SAV-Intervalle abgegeben werden,
haben keine Wirkung auf die zeitliche Festlegung des gerade ablaufenden
ARSIs. Die Wirkung eines erfassten ventrikulären Ereignisses in der Art eines
PVC-Ereignisses außerhalb
des PAV- oder SAV-Intervalls
im DDD- oder DDDR-Modus besteht darin, ein neues atriales Escapeintervall
oder V-A-Intervall einzuleiten, das nach der folgenden Gleichung berechnet
wird: V-A = Min(CEI, ARSI) – PAVcurrent. Falls
das SAV-Intervall bis zum Verstreichen von UTRI erweitert wird,
wie es während
des "Pseudo-Wenckebach"-Verhaltens bei der
oberen Frequenz geschieht, welches im Adams erteilten US-Patent
US-A-4 059 116 beschrieben
ist, wird davon ausgegangen, dass eine erfasste Depolarisation,
die während
der Erweiterung über
den programmierten Wert von SAV hinaus auftritt, außerhalb
des SAV-Intervalls auftritt, und wie vorstehend erwähnt behandelt.
Ein am Ende eines erweiterten SAV-Intervalls abgegebener ventrikulärer Stimulationsimpuls
wird auch wie eine erfasste Depolarisation außerhalb des SAV-Intervalls
behandelt.
-
Der
ARS-Stimulationsmodus wird vorzugsweise automatisch aktiviert und
deaktiviert, statt ständig
wirksam zu sein. Falls die ARS-Stimulation auf EIN programmiert
ist, bleibt sie wirksam, wenn sie nicht aufgehoben oder auf AUS
programmiert wird. ARS kann beispielsweise ansprechend auf die Erfassung
oder Vorerfassung einer atrialen oder ventrikulären Tachyarrhythmie, wie in
dem vorstehend zitierten Patent von Peterson u.a. erörtert ist,
oder ansprechend auf die Erfassung oder Vorerfassung von Tachyarrhythmien
unter Verwendung alternativer Erfassungsverfahren ausgesetzt werden.
Beispielsweise kann die ARS-Stimulation ansprechend auf einen medianen
oder mittleren R-R-Intervallwert über eine vorhergehende Reihe
einer definierten Anzahl ventrikulärer Ereignisse, die eine definierte
Dauer unterschreiten, ausgesetzt werden. In Zusammenhang mit einer
Vorrichtung, die Tachyarrhythmien auf der Grundlage definierter
Intervalldauerbereiche erfasst, kann die definierte Dauer zweckmäßigerweise
der größten R-R-Intervalldauer
entsprechen, die als eine ventrikuläre Tachykardie oder eine schnelle
ventrikuläre
Tachykardie oder eine ventrikuläre
Fibrillation angebend klassifiziert wurde, was davon abhängt, welche
Tachyarrhythmien behandelt werden sollen. Die ARS-Stimulation kann
auch ansprechend auf eine Feststellung, dass gerade eine atriale
oder ventrikuläre
Tachykardie abläuft
oder durch eine Antitachykardietherapie behandelt wird, oder ansprechend auf
die Ausführung
von Modusumschaltfunktionen ausgesetzt werden, falls die Vorrichtung
so eingerichtet ist. Wenn die ARS ausgesetzt wird, ist das atriale
Escapeintervall, das nichtrefraktären atrialen Ereignissen folgt,
CEI, ebenso als ob ARS auf AUS programmiert wäre. Wenn die ARS-Stimulation
von einem Aussetzzustand wiederaufgenommen wird, ist AAlast un bekannt,
was dazu führt,
dass das erste ARS-Intervall gleich LRI gesetzt wird, wie vorstehend erörtert wurde.
Dies verhindert, dass atriale Ereignisse während des Aussetzzustands den
ARS-Betrieb beeinflussen.
-
In 3 ist
der Normalbetrieb der ARS-Stimulation im DDD-Modus dargestellt.
Nach einer nichtrefraktären
erfassten atrialen Depolarisation 800 wird der Zeitablauf
des atrialen Escapeintervalls ARSI0 (802)
angehalten, die ARSI1-Zykluslänge (804)
berechnet, und sie wird gleich dem vorhergehenden A-A-Intervall
AA0 (806) zuzüglich AARS gelegt. Nach der
Erfassung im Ventrikel bei 808 wird der geplante ventrikuläre Stimulationsimpuls
beim Verstreichen des SAV-Escapeintervalls 810 aufgehoben und
PVARP 812 eingeleitet. Nach dem Verstreichen von ARSI1 wird bei 814 ein atrialer Stimulationsimpuls
abgegeben, und ARSI2 (816) wird
gleich dem vorhergehenden A-A-Intervall AA1 (818)
plus AARS gesetzt. Ein ventrikulärer
Stimulationsimpuls wird nach dem Verstreichen des PAV-Escapeintervalls 822 bei 820 abgegeben,
und PVARP 824 wird eingeleitet. Bei Nichtvorhandensein
erfasster atrialer Ereignisse würde
ARSI allmählich
bis auf CEI inkrementiert werden. Bei 826 wird jedoch eine
nichtrefraktäre
atriale Depolarisation vor dem Ablaufen von ARS erfasst, wodurch
bewirkt wird, dass der Wert von ARSI3 (828)
auf das vorhergehende A-A-Intervall AA2 (830)
zuzüglich
AARS gelegt wird. Die Wirkung nicht-refraktärer atrialer Depolarisationen
im AAI-Modus ist die gleiche.
-
4 zeigt
den Vorgang der ARS-Stimulation im DDD-Modus ansprechend auf eine
erfasste refraktäre
atriale Depolarisation außerhalb
des minimalen R-P-Intervalls. Bei 850 wird eine nichtrefraktäre atriale
Depolarisation erfasst, wodurch bewirkt wird, dass der zeitliche
Ablauf des gerade verstreichenden atrialen Escapeintervalls ARSI0 (852) angehalten wird und ARSI1 (854) auf das vorhergehende A-A-Intervall
AA0 (856) zuzüglich AARS gesetzt wird. Bei 858 wird
beim Verstreichen des SAV-Escapeintervalls 860 ein ventrikulärer Stimulationsimpuls
erzeugt. Bei 862 wird innerhalb der PVARP 864,
jedoch außerhalb
des minimalen R-P-Intervalls,
eine atriale Depolarisation erfasst. Der Zeitablauf von ARSI1, das gegenwärtig verstreicht, wird ausgesetzt,
AAlast wird gleich AA1 gesetzt (866),
und das atriale Escapeintervall wird so modifiziert, dass geplant
wird, dass der nächste
atriale Stimulationsimpuls beim Verstreichen von 2·AAlast
+ AARS (868) nach dem erfassten nichtrefraktären atrialen
Ereignis 850 (gleich AAlast + AARS von der erfassten refraktären Depolarisation 862)
auftritt. Bei 870 wird eine nichtrefraktäre atriale Depolarisation
erfasst, wodurch der Zeitablauf von ARSI2 (872)
eingeleitet wird, das gleich AA2 zuzüglich AARS
gesetzt ist. Die erfasste refraktäre atriale Depolarisation 862 wird
zur Messung des A-A-Intervalls verwendet, um den Wert von AAlast
zur Verwendung bei dieser Berechnung abzuleiten.
-
5 zeigt
den Vorgang der ARS-Stimulation im DDD-Modus ansprechend auf das
Auftreten von PVC oder anderer stimulierter oder erfasster ventrikulärer Ereignisse,
welche außerhalb
eines PAV- oder SAV-Escapeintervalls auftreten. Bei 900 wird
ein atriales Ereignis erfasst, wodurch der Zeitablauf von ARSI1 eingeleitet wird (902). Bei 904 wird nach
einer PVC bei 906 eine ventrikuläre Depolarisation erfasst,
wodurch der Zeitablauf einer neuen PVARP 908, die in diesem
Fall PVARPpvc gleicht, eingeleitet wird. Ein neues atriales Escapeintervall oder
V-A-Intervall 910 wird eingeleitet, welches ARSI1 – PAV
gleicht. Nach dem Verstreichen des V-A-Intervalls wird ein atrialer
Stimulationsimpuls 910 erzeugt, und ARSI2 wird
eingeleitet, welches gleich ARSI1 + AARS
gelegt wird.
-
Bei
der ARS-Stimulation im AAI- oder AAIR-Modus wird anders als bei
typischen AAI- oder AAIR-Stimulationsmodi der ventrikuläre Messverstärker der
Vorrichtung verwendet, um ventrikuläre Depolarisationen zu erfassen,
welche ebenso wie beim DDD- oder DDDR-Modus zum Einleiten minimaler
R-P-Intervalle verwendet
werden. Erfasste atriale Depolarisationen außerhalb der minimalen R-P-Intervalle
verursachen eine Neuberechnung des ARSIs nach dem vorstehend in
Zusammenhang mit 3 beschriebenen Verfahren, wobei
ARSI gleich AAlast + AARS gesetzt wird. Im AAI- und im AAIR-Modus
beeinflussen erfasste ventrikuläre
Ereignisse jedoch nicht die zeitliche Festlegung des atrialen Escapeintervalls
oder modifizieren den Wert von ARSI.
-
2. APP-Stimulation
-
Der
atriale Stimulationspräferenz-(APP)-Modus
ist dafür
vorgesehen, den maximalen Betrag der atrialen Stimulation zu erreichen,
während
sich der Patient nicht in einer atrialen Arrhythmie befindet. Änderungen
an dem APP-definierten Stimulationsintervall (APPI) werden nach
erfassten nichtrefraktären atrialen
Ereignissen oder nachdem die Anzahl der aufeinander folgenden abgegebenen
atrialen Stimulationsimpulse (APP-Stimulationszähler) zumindest dem programmierten
Wert für
APP-Verzögerungsschläge (APPDB)
gleicht, vorgenommen. Bei einer nichtrefraktären atrialen Erfassung wird
der Wert von APPI um das APP-Dekrement (APPID) dekrementiert, während nach
dem Auftreten der erforderlichen Anzahl aufeinander folgender atrialer
Stimulationsimpulse APPI um das APP-Inkrement (APPII) inkrementiert
wird und der Zählwert
der aufeinander folgenden abgegebenen atrialen Stimulationsimpulse (APP-Stimulationszähler) auf "0" zurückgesetzt
wird. Die Werte für
APPI sind durch den Wert von APPImin und durch das aktuelle Escapeintervall
CEI begrenzt, welches entweder der programmierten Grundstimulationsfrequenz
oder der vom Sensor angegebenen Stimulationsfrequenz, die zu der
Zeit gegenwärtig wirksam
ist, entsprechen kann.
-
Insbesondere
wird nach einem nichtrefraktären
atrialen Erfassungsereignis APPI innerhalb der verfügbaren Grenzen
von ARSImin und CEI nach der folgenden Gleichung um APPID verringert:
APPI = Min(Max(APPI – APPID,
APPImin)CEI). Falls CEI kleiner als APPImin ist, definiert CEI wie
bei der Berechnung von ARSI das nächste wirksame Escapeintervall,
so dass im AAIR- und im DDDR-Modus der Sensor Stimulationsfrequenzsteuerungen
angibt. Zusätzlich
wird der Wert des APP-Stimulationszählers auf "0" zurückgesetzt.
-
Ansprechend
auf einen abgegebenen atrialen Stimulationsimpuls wird der Wert
des APP-Stimulationszählers
um 1 inkrementiert und mit dem programmierten Wert für APP-Verzögerungsschläge verglichen.
Falls der APP-Stimulationszähler
größer oder
gleich den APP-Verzögerungsschlägen ist,
wird APPI, begrenzt durch APPImin und CEI, wie vorstehend erörtert wurde,
um APPII erhöht.
In diesem Zusammenhang wird der Wert von APPI nach der folgenden
Gleichung berechnet: APPI = Min(Max(APPI + APPII, APPImin)CEI).
Der APP-Stimulationszähler wird
auch auf Null zurückgesetzt.
-
Falls
der APP-Stimulationszähler
kleiner als die APP-Verzögerungsschläge ist,
wird der gegenwärtige
Wert von APPI mit CEI verglichen. Falls CEI kleiner als APPI ist,
wird APPI gleich CEI gesetzt, wie in der folgenden Gleichung angegeben
ist: APPI = Min(Max(APPI, APPImin)CEI). Auf diese Weise bleibt APPI
unverändert,
es sei denn, dass es größer als
CEI ist, wobei es in diesem Fall sofort auf CEI gesetzt wird. Dieses
Merkmal ermöglicht,
dass Änderungen
von CEI, beispielsweise ansprechend auf Änderungen der vom Sensor angegebenen
Stimulationsfrequenz, selbst wenn nicht die erforderliche Anzahl
aufeinander folgender atrialer Stimulationsimpulse abgegeben wird,
sofort nach atrialen Stimulationsimpulsen angewendet werden.
-
Nach
jeder außerhalb
der SAV- oder PAV-Intervalle erfassten ventrikulären Kontraktion wird ein atriales
Escapeintervall (VA-Intervall) berechnet, wie in der folgenden Gleichung
angegeben ist: VA = Min(APPI, CEI) – PAV. Ansprechend auf ein
erfasstes refraktäres
atriales Ereignis bleiben der APPI- und der APP-Stimulationszähler unverändert. Solche
erfassten ventrikulären
Ereignisse können
beispielsweise auf verfrühte
ventrikuläre
Kontraktionen oder auf eine ventrikuläre Erfassung außerhalb
des SAV-Intervalls wegen einer Verzögerung eines geplanten ventrikulären Stimulationsimpulses
bis zum Verstreichen von UTRI zurückzuführen sein.
-
Der
APP-Stimulationsmodus wird vorzugsweise automatisch aktiviert und
deaktiviert, statt fortlaufend wirksam zu sein. Falls er auf EIN
programmiert ist, bleibt die APP-Stimulation
wirksam, es sei denn, dass sie ausgesetzt wird oder auf AUS programmiert
wird. APP kann beispielsweise ansprechend auf die Erfassung oder
Vorerfassung einer atrialen oder ventrikulären Tachyarrhythmie, wie im vorstehend
zitierten Patent von Peterson u.a. erörtert ist, oder ansprechend
auf die Erfassung oder Vorerfassung von Tachyarrhythmien unter Verwendung
alternativer Erfassungsverfahren ausgesetzt werden. Beispielsweise
kann die APP-Stimulation
ansprechend auf einen medianen oder mittleren R-R-Intervallwert über eine
vorhergehende Reihe einer definierten Anzahl ventrikulärer Ereignisse,
die eine definierte Dauer unterschreiten, ausgesetzt werden. In Zusammenhang
mit einer Vorrichtung, die Tachyarrhythmien auf der Grundlage definierter
Intervalldauerbereiche erfasst, kann die definierte Dauer zweckmäßigerweise
der größten R-R-Intervalldauer entsprechen,
die als eine ventrikuläre
Tachykardie oder eine schnelle ventrikuläre Tachykardie oder eine ventrikuläre Fibrillation
angebend klassifiziert wurde, was davon abhängt, welche Tachyarrhythmien
behandelt werden sollen. Die APP-Stimulation kann auch ansprechend
auf eine Feststellung, dass gerade eine atriale oder ventrikuläre Tachykardie
abläuft oder
durch eine Antitachykardietherapie behandelt wird, oder ansprechend
auf die Ausführung
von Modusumschaltfunktionen ausgesetzt werden, falls die Vorrichtung
so eingerichtet ist. Wenn die APP-Stimulation ausgesetzt wird, ist
das atriale Escapeintervall, das nichtrefraktären atrialen Ereignissen folgt,
CEI, ebenso als ob APP auf AUS programmiert wäre. Wenn die APP-Stimulation
von einem Aussetzzustand wiederaufgenommen wird, wird das erste APP-Escapeintervall
auf CEI gesetzt.
-
Die
Arbeitsweise der Vorrichtung während des
APP-Stimulationsmodus
ist in den 6 – 8 dargestellt.
In 6 ist die Arbeitsweise der Vorrichtung nach einem
erfassten nichtrefraktären
atrialen Ereignis dargestellt. Ein atrialer Stimulationsimpuls 700 und
ein ventrikulärer
Stimulationsimpuls 702, die durch ein PAV-Intervall 716 getrennt
sind, leiten den simulierten Elektrogrammstreifen ein. Beim Stimulationsimpuls 700 wird
das APP-definierte Escapeintervall APPI0 eingeleitet.
Nach dem Verstreichen von APPI0 wird ein
atrialer Stimulationsimpuls 704 abgegeben, dem ein ventrikulärer Stimulationsimpuls 706 folgt,
welcher nach dem Verstreichen des PAV-Intervalls 718 abgegeben
wird. Wenngleich dies nicht dargestellt ist, wird der APP-Stimulationszähler bei 700 inkrementiert.
Unter der Annahme, dass die Anzahl der aufeinander folgend abgegebenen
atrialen Stimulationsimpulse kleiner als diejenige der APP-Verzögerungsschläge ist,
wird bei 726 ein neues APP-definiertes Escapeintervall
APPI1 eingeleitet, welches APPI0 gleicht.
Bei 708 geschieht ein nichtrefraktäres atriales Erfassungsereignis,
dem bei 710 eine normal ausgeführte ventrikuläre Depolarisation folgt,
bevor das SAV-Intervall 720 verstreicht. Nach dem Auftreten
eines erfassten nichtrefraktären
atrialen Ereignisses 708 wird bei 728 ein neues
APP-definiertes Escapeintervall APPI2 definiert.
APPI2 beträgt APPI1 – APPID.
Wenngleich dies in 8 nicht dargestellt ist, ist
zu verstehen, dass bei 708 der Wert des APP-Stimulationszählers auf "0" zurückgesetzt wird.
Nach dem Verstreichen von APPI2 wird ein
atrialer Stimulationsimpuls 712 abgegeben, dem beim Verstreichen
der PAV-Verzögerung 722 ein
ventrikulärer
Stimulationsimpuls 714 folgt. Gleichzeitig mit der Abgabe des
atrialen Stimulationsimpulses 712 wird ein neues APPI-Escapeintervall APPI3 bei 720 eingeleitet. APPI3 gleicht APPI2.
-
7 zeigt
die Arbeitsweise der Vorrichtung allgemein in Zusammenhang mit dem
Wert des APP-Stimulationszählers
(APPPC), der APP-Verzögerungsschlägen (APPDB)
gleicht. Das simulierte Elektrokardiogramm wird durch die Abgabe
eines atrialen Stimulationsimpulses bei 732 eingeleitet,
dem bei 734 eine Abgabe eines ventrikulären Stimulationsimpulses folgt,
woraufhin das PAV-Intervall 744 verstreicht. Gleichzeitig
mit der Abgabe des atrialen Stimulationsimpulses 732 wird
bei 750 ein APP-Escapeintervall APPI0 eingeleitet,
und der Wert des APP-Stimulationszählers wird bei 756 erhöht. Beim Verstreichen
von APPI0 wird bei 730 ein atrialer
Stimulationsimpuls abgegeben, wodurch das PAV-Intervall 746 eingeleitet
wird, nach dessen Verstreichen der ventrikuläre Stimulationsimpuls 736 abgegeben wird.
Gleichzeitig mit der Abgabe des atrialen Stimulationsimpulses 730 wird
der APP-Stimulationszähler bei 758 auf
einen Wert inkrementiert, der APP-Verzögerungsschlägen gleicht, wodurch wiederum
bei 752 die Berechnung eines neuen Werts für das APP-definierte
Escapeintervall APPI1 ausgelöst wird.
APPI1 gleicht APPI0 +
APPI. In Zusammenhang mit der Berechnung von APPI1 bei 752 wird
der APP-Stimulationszähler
bei 760 auf "0" zurückgesetzt.
Beim Verstreichen von APPI1 wird ein atrialer
Stimulationsimpuls 740 abgegeben, wodurch ein PAV-Intervall 748 eingeleitet
wird, nach dessen Verstreichen ein ventrikulärer Stimulationsimpuls 742 abgegeben
wird. Das APP-Escapeintervall
APPI2 wird bei 754 nach dem atrialen
Stimulationsimpuls 740 eingeleitet und ist gleich APPI1. Der Wert des atrialen Stimulationsimpulszählers wird
bei 762 ansprechend auf die Abgabe des atrialen Stimulationsimpulses 740 inkrementiert.
-
8 zeigt
die Arbeitsweise des APP-Stimulationsmodus ansprechend auf außerhalb
der SAV- oder PAV-Intervalle erfasste ventrikuläre Depolarisationen. Ein abgegebener
atrialer Stimulationsimpuls 764 leitet das simulierte Elektrokardiogramm
ein, woraufhin beim Verstreichen des PAV-Intervalls 776 ein ventrikulärer Stimulationsimpuls 766 folgt.
Das APP-definierte Escapeintervall APPI0 wird
bei 780 nach dem atrialen Stimulationsimpuls 764 eingeleitet.
Eine verfrühte
ventrikuläre
Kontraktion 768 tritt vor dem Verstreichen von APPI0 außerhalb
des PAV-Intervalls 776 auf. Ansprechend darauf berechnet
die Vorrichtung ein atriales Escapeintervall VA1, das
APPI0 – PAV
gleicht (776). Gleichzeitig mit dem ventrikulären Ereignis 768 wird
ein verlängerndes Frequenzintervall 788 eingeleitet,
welches, wenngleich es nicht dargestellt ist, natürlich ansprechend auf
andere abgegebene erfasste und stimulierte ventrikuläre Ereignisse
eingeleitet wird. Während
des atrialen Escapeintervalls VA1 bei 786 tritt
eine natürliche
atriale Depolarisation 770 auf, wodurch der Zeitablauf
des SAV-Intervalls 778 und des APP-definierten Escapeintervalls
APPI1 bei 782 eingeleitet wird. Weil
das obere Verfolgungsfrequenzintervall (UTRI) 788 beim
Verstreichen des SAV-Intervalls 778 noch nicht verstrichen
ist, wird die Abgabe eines ventrikulären Stimulationsimpulses bis
zum Verstreichen des oberen Verfolgungsfrequenzintervalls 788 unterbunden.
Die spontane ventrikuläre
Depolarisation 772 tritt demgemäß außerhalb des SAV-Intervalls 778 auf,
wodurch das Einleiten eines atrialen Escapeintervalls VA2 bei 790 hervorgerufen wird. VA2 wird gleich APPI1 minus
PAV gesetzt (776). Beim Verstreichen des Escapeintervalls 790 wird
ein atrialer Stimulationsimpuls bei 774 abgegeben, und
das APP-definierte Escapeintervall APPI3 wird
bei 784 eingeleitet. APPI3 ist
gleich APPI1.
-
Die 9, 10 und 11 zeigen
die Arbeitsweise einer Vorrichtung, bei der die APP-Stimulation
und die ARSI-Stimulation
gleichzeitig aktiviert sind. In diesem Fall werden die Werte für APPI und ARSI
nach jedem Ereignis aktualisiert, bei dem eine Aktualisierung angemessen
ist, wobei dies erfasste atriale Ereignisse, abgegebene atriale
Stimulationsimpulse und erfasste ventrikuläre Ereignisse außerhalb
des SAV- oder des PAV-Intervalls einschließt. Nach der Bestimmung der
Werte von APPI und ARSI wählt
die Vorrichtung einen der zwei Werte aus, so dass er als das nächste wirksame
atriale Escapeintervall dient. Dieser Wert wird auch für nachfolgende Berechnungen
von APPI als der Wert von APPI verwendet, der für dieses Escapeintervall wirksam
ist. Gemäß den hier
erörterten
Ausführungsformen
werden die APP-Stimulation und die ARSI-Stimulation ansprechend
auf denselben Ereignissatz aktiviert und deaktiviert. Es liegt jedoch
innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung, dass sie ansprechend
auf verschiedene Ereignissätze
aktiviert oder deaktiviert werden können, wobei in diesem Fall
natürlich
die wirksam bleibende Arrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodalität angewendet
wird, um das nächste folgende
wirksame atriale Escapeintervall zu bestimmen.
-
9 zeigt
die Gesamtarbeitsweise der Vorrichtung, wobei das kürzeste der
entsprechend dem APP- und dem ARSI-Stimulationsmodus definierten zwei berechneten
Escape intervalle ausgewählt
wird, um das Escapeintervall festzulegen, das erfassten oder stimulierten
atrialen Ereignissen und ventrikulären Ereignissen, die außerhalb
der SAV- oder PAV-Intervalle
auftreten, folgt. Bei 600 tritt ein atriales ventrikuläres Ereignis
auf, und die Vorrichtung stellt fest, ob es sich dabei um ein Ereignis
der Art handelt, welches, wie vorstehend erörtert wurde, eine Aktualisierung
von einem oder beiden von dem APP- und dem ARS-definierten Escapeintervall
bei 602 erfordert. Bei 604 aktualisiert die Vorrichtung
die Werte nach Bedarf, und sie vergleicht bei 606 die Werte
des APP- und des ARS-definierten
Escapeintervalls, wobei sie das Escapeintervall auswählt, das
zur baldigsten Abgabe des nächsten
folgenden atrialen Stimulationsimpulses führt. Falls ARSI als das wirksame
atriale Escapeintervall ausgewählt
wird, wird der Wert von APPI so modifiziert, dass er gleich ARSI
ist, um ihn bei folgenden Berechnungen von APPI entsprechend dem
atrialen Stimulationspräferenzmodus
zu verwenden. Bei 608 führt
die Vorrichtung weiter die anderen Funktionen aus, die der Aktualisierung
von Tachyarrhythmieerfassungskriterien und/oder der Bradykardiestimulation
zugeordnet sind.
-
10 zeigt
eine Ausführungsform
der Erfindung, bei der bevorzugt eine atriale Frequenzstabilisierungsstimulation
angewendet wird, es sei denn, dass die atriale Stimulationspräferenz zu
einem Escapeintervall führt,
das um mehr als 100 Millisekunden kürzer ist als die atriale Frequenzstabilisierungsstimulation.
Ansprechend auf ein atriales oder ventrikuläres Ereignis bei 610 bestimmt
die Vorrichtung bei 612, ob eine Aktualisierung des APP-
oder ARS-definierten Escapeintervalls erforderlich ist. In dem erforderlichen
Maße werden
die Werte bei 614 entsprechend den vorstehend beschriebenen
Verfahren aktualisiert, und die Vorrichtung wählt bei 616 das ARS-definierte
Escapeintervall als das atriale Escapeintervall aus, es sei denn,
dass das APP-definierte Escapeintervall um mehr als 100 Millisekunden
kürzer
ist als das ARS-definierte Escapeintervall, wobei in diesem Fall
das APP-definierte Escapeintervall als das atriale Escapeintervall
ausgewählt
wird. Falls ARSI als das wirksame atriale Escapeintervall ausgewählt wird,
wird der Wert von APPI so modifiziert, dass er gleich ARSI wird,
um ihn bei folgenden Berechnungen von APPI entsprechend dem atrialen
Stimulationspräferenzmodus
zu verwenden. Bei 618 führt
die Vorrichtung weiter Operationen aus, die der Tachyarrhythmieerfassung
und der Bradykardiestimulation zugeordnet sind.
-
11 zeigt
die Arbeitsweise einer Vorrichtung, wobei die Vorrichtung das eine
von APPI und ARSI auswählt,
das die kleinste Änderung
gegenüber
dem vorhergehenden wirksamen atrialen Escapeintervall bereitstellt.
Nach einem atrialen oder ventrikulären Ereignis bei 620 bestimmt
die Vorrichtung bei 622, nach den vorstehend beschriebenen
Verfahren, ob eine Aktualisierung des APP- oder ARS-definierten
Escapeintervalls erforderlich ist. Bei 624 werden die Werte
des APP- und/oder des ARS-definierten Escapeintervalls nach den
vorstehend beschriebenen Verfahren aktualisiert, und bei 626 bestimmt die
Vorrichtung, welches der definierten Escapeintervalle die geringste Änderung
gegenüber
dem vorhergehenden atrialen Escapeintervall aufweist, und wählt dieses
Intervall als das nächste
wirksame atriale Escapeintervall aus. Falls ARSI als das wirksame atriale
Escapeintervall ausgewählt
wird, wird der Wert von APPI so modifiziert, dass er gleich ARSI wird,
um ihn bei folgenden Berechnungen von APPI entsprechend dem atrialen
Stimulationspräferenzmodus
zu verwenden. Bei 628 führt
die Vorrichtung weiter Operationen aus, die der Tachyarrhythmieerfassung
und der Bradykardiestimulation zugeordnet sind.
-
Wenngleich
in den vorstehenden 9 – 11 vorgesehen
ist, dass die gleichen Auswahlkriterien angewendet werden, um zwischen
APP- und ARS-definierten Escapeintervallen auszuwählen, die nach
beliebigen atrialen oder ventrikulären Ereignissen auftreten,
welche zur Modifikation des von einem Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodus definierten
Escapeintervalls führen,
kann die Erfindung auch unter Verwendung anderer Auswahlkriterien
nach atrialen und ventrikulären
Ereignissen verwirklicht werden. Beispielsweise kann in dem Fall,
in dem die beiden Tachyarrhythmieverhinderungs-Stimulationsmodi
unterschiedliche Ergebnisse für
Escapeintervalle liefern, die ventrikulären Ereignissen folgen, das
kleinere der definierten Escapeintervalle nach atrialen Ereignissen
eingesetzt werden, wobei das größere der
zwei definierten Escapeintervalle oder ein vorgewähltes der
Escapeintervalle stets nach ventrikulären Ereignissen eingesetzt
wird. Ebenso können
in manchen Fällen
auch unterschiedliche Kriterien zur Auswahl zwischen Escapeintervallen
nach stimulierten und erfassten Ereignissen vorteilhaft sein.
-
Wenngleich
es wahrscheinlich scheint, dass bei gewerblichen Ausführungsformen
einer Vorrichtung gemäß der Erfindung
ein Mikroprozessor verwendet wird, um die erforderlichen Berechnungen und
Analyseschritte auszuführen,
ist es mög lich, dass
entlang den allgemeinen Linien der Schaltungen, die im Markowitz
u.a. erteilten US-Patent US-A-5 088 488 und im Sivula u.a. erteilten
US-Patent US-A-5 052 388 offenbart sind, einige oder alle der vorstehend
beschriebenen Funktionen stattdessen durch eine vollständig kundenspezifische
integrierte Schaltung, insbesondere eine Schaltung, bei der ein
Zustandszähler
an Stelle gespeicherter Software verwendet wird, bereitgestellt
werden, um den sequenziellen Betrieb der Digitalschaltungsanordnung
zu steuern.