DE60023272T2 - Endoskopische biopsiezange für mehrere proben - Google Patents

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DE60023272T2
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M. Harold AZNOIAN
V. Frank PATTERSON
J. Peter LUKIN
E. John DIMITRIOU
L. Steven LANTAGNE
C. Edward PAGE
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Conmed Endoscopic Technologies Inc
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B10/06Biopsy forceps, e.g. with cup-shaped jaws
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
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    • A61B17/29Forceps for use in minimally invasive surgery
    • A61B2017/2926Details of heads or jaws
    • A61B2017/2932Transmission of forces to jaw members
    • A61B2017/2933Transmission of forces to jaw members camming or guiding means
    • A61B2017/2936Pins in guiding slots

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen endoskopische Zangen, die Proben aus einer Körperhöhle erhalten können, und insbesondere endoskopische Biopsie-Zangen mit einer Backenanordnung, die mehrere Biopsie-Gewebeproben aus einer Körperhöhle erhalten kann, ohne aus der Körperhöhle zurückgezogen zu werden.
  • 2. Beschreibung des Stands der Technik
  • Bei der Diagnose und Behandlung von bestimmten Krankheiten ist es manchmal wünschenswert Gewebeproben von tief innerhalb einer Körperhöhle, wie beispielsweise der Dickdarm des Magen-Darmtrakts, zu erhalten. Beim Herausholen von Gewebeproben werden minimal-invasive Verfahren und Vorrichtungen bevorzugt. Endoskopische Vorrichtungen, die Abmessungen aufweisen, die ein Einführen durch ein Endoskop zulassen, und die einen gewundenen Pfad durch eine Körperhöhle, wie beispielsweise die Därme, durchqueren können, werden bevorzugt. Diese Vorrichtungen können Gewebeproben aus dem Inneren einer Körperhöhle herausholen, mit einem minimalen Risiko und/oder Beschwerden des Patienten.
  • Ein Beispiel einer derartigen Vorrichtung wird in WO 89/10093 und U.S. Patent Nr. 4,887,612 von Esser et al. gezeigt. Esser et al. offenbart einen länglichen flexiblen rohrförmigen Schaft mit einem Bedienungsgriff an einem Ende, und einer Backenanordnung mit einem Backenpaar an dem anderen Ende. Jede Backe weist ein Schalen-artiges Ende zur Aufnahme einer Gewebeprobe auf, das an dem Ende eines Backenschafts vorgesehen ist, der durch einen Zapfen an einem Gehäuse angebracht ist, das wiederum an dem Schaft angebracht ist. Der Backenschaft von jeder Backe ist auch mit einem Eingriffsschlitz versehen, in dem sich ein Eingriffsstift bewegt. Der Eingriffsstift ist mit einem Ende eines Antriebsdrahts verbunden, der in dem rohrförmigen Schaft koaxial positioniert ist. Das andere Ende des Antriebsdrahts ist mit dem Griff derart verbunden, dass die Backe als Antwort auf eine Bewegung des Antriebsdrahts relativ zu dem Schaft geöffnet und geschlossen werden kann. Jedoch nehmen der Backenschaft, Zapfen, Stift, Antriebsdraht und die Backenanordnung-Gehäusestruktur im Wesentlichen den gesamten Platz unmittelbar hinter den Backenschalen ein. Somit ist die Backenanordnung lediglich in der Lage eine Gewebeprobe aufzunehmen. Der Schaft und die Backenanordnung müssen aus dem Körperorgan zurückgezogen werden, um die einzelne Probe herauszuholen.
  • Um einen Zustand oder eine Erkrankung richtig zu diagnostizieren ist es häufig wünschenswert, mehrere Gewebeproben aus einer einzelnen Körperhöhle herauszuholen.
  • Eine Vorrichtung, die lediglich eine einzelne Probe bei jedem Einführen herausholt, muss wiederholt herausgezogen und wieder eingeführt werden, um mehrere Proben zu erhalten. Dies ist lästig und zeitaufwendig für den praktizierenden Arzt, und erhöht die Dauer der der Patient dem Verfahren ausgesetzt ist, was entsprechend die mit dem Verfahren assoziierten Risiken erhöht.
  • Folglich sind Gewebeprobenahme-Vorrichtungen wünschenswert, die in der Lage sind mehrere bzw. multiple Gewebeproben aus einer Körperhöhle herauszuholen, ohne die Vorrichtung aus der Körperhöhle zurückzuziehen.
  • Bei der Verwendung erhält eine Biopsie-Vorrichtung eine Probe aus einer Zielgewebemasse durch ein Schließen der Backen der Vorrichtung, um eine Gewebeprobe aus einer Zielmasse zu schneiden oder zu reißen. Beispiele von Zielgewebemassen umfassen eine Höhlenwand, einen Polyp, usw. Idealerweise sollte die relative Position der Backenanordnung von einer Biopsie-Vorrichtung bezüglich des Gewebes von dem die Probe genommen wird fest bleiben, so dass die Größe, Quelle und Qualität der Gewebeprobe selektiv kontrolliert werden können. Somit wird es bevorzugt eine Vorrichtung zu haben, die zulässt, dass die Backenanordnung relativ zu dem Zielgewebe stationär bleibt, oder eine Vorrichtung, die ein Bewegen des Zielgewebes relativ zu der Backenanordnung während der tatsächlichen Entnahme der Gewebeprobe vermeidet. Um diesen Zweck zu erreichen ist es bei dem Design von Gewebeprobe-Vorrichtungen wünschenswert, den Abschnitt der Vorrichtung der in die Höhle eingeführt wird, d.h. das distale Ende, mit so wenig wie möglich außen freiliegenden sich bewegenden Teilen, insbesondere Backenanordnungsteilen nahe dem distalen Ende der Backenanordnung, vorzusehen. Die außen freiliegenden Teile, auf die sich bezogen wird, sind diejenigen Teile, abgesehen von den Backen, die außerhalb der Vorrichtung derart freiliegend sind, dass die Teile das Zielgewebe oder unmittelbar an das Zielgewebe angrenzendes Gewebe, während der Entnahme einer Gewebeprobe, berühren und bewegen könnten. Die Bewegung, auf die Bezug genommen wird, ist die Bewegung der Backenanordnungselemente relativ zu dem Vorrichtungsschaft, relativ zu dem distalen Ende der Backenanordnung, oder relativ zu dem Gewebe von dem eine Probe genommen wird. Durch ein Beseitigen von außen freiliegenden sich bewegenden Teilen kann ein unerwünschtes Bewegen des Gewebes vermieden werden. Beispiele von außen freiliegenden sich bewegenden Teilen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, den rohrförmigen Schaft einer endoskopischen Vorrichtung, falls er sich axial oder radial relativ zu den Backen bewegt, wie zum Beispiel bei einer Vorrichtung bei der die Backenanordnung relativ zu einem inneren Antriebsdraht stationär ist, und der äußere rohrförmige Schaft relativ zu dem inneren Draht bewegbar ist, um zum Beispiel die Backen zu öffnen und zu schließen. Weitere Beispiele von außen freiliegenden sich bewegenden Teilen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Backenanordnungsteile wie beispielsweise Gehäuseelemente oder Backenbetätigungselemente, Hülsen oder Arme. Diese Arten von sich bewegenden Teilen sind bekannt, dass sie das Zielgewebe berühren und eine Bewegung entweder direkt darauf, oder indirekt auf das Zielgewebe durch ein Berühren des an das Zielgewebe angrenzenden Gewebes, übertragen, womit die Genauigkeit des Probenahmeverfahrens sowie die Quantität und Qualität der herausgeholten Gewebeproben vermindert wird.
  • Eine Vorrichtung, die in der Lage ist mehrere Gewebeproben herauszuholen, ist in U.S. Patent Nr. 5,318,589 von Lichtman offenbart. Lichtman offenbart an einem inneren Element angebrachte Backen, eine bewegbare Zwischenkammer, die sich über die Backen erstrecken kann um die Backen zu schließen, und eine äußere Hülse, die im Wesentlichen die gesamte Länge des Zwischenschafts einnimmt. Das innere Element und die äußere Hülse sind stationär relativ zu den Backen. Die äußere Hülse verhindert, dass Bewegungen von dem Zwischenschaft an das Zielgewebe oder umliegendes Gewebe übertragen werden. Die durch Lichtman gelehrte Anordnung hat den Nachteil, dass sie ein drittes Koaxialelement, d.h. das stationäre innere Element, erfordert, das Raum in der Backenanordnung einnimmt, der ansonsten von Gewebeproben eingenommen werden könnte, womit die Anzahl der Proben, die ohne das distale Ende aus der Körperhöhle zurückzuziehen herausgeholt werden können, begrenzt wird.
  • U.S. Patent Nr. 5,542,432 von Slater et al. offenbart eine Biopsie-Zangenvorrichtung, die in der Lage ist mehrere Gewebeproben herauszuholen. Die Vorrichtung weist ein Paar von Backenschalen auf, jede an einem dünnen elastischen Arm, der mit einem länglichen rohrförmigen Schaft derart verbunden ist, dass sie relativ zu dem rohrförmigen Schaft axial stationär sind, d.h. stationär relativ zu dem Zielgewebe. Ein Zylinder, der mit einem inneren Steuerdraht verbunden ist, erstreckt sich über die elastischen Arme, um die Backen zu schließen. Jede zusätzliche entnommene Gewebeprobe drückt die vorherige Probe weiter zurück in die Backenanordnung, zwischen den dünnen elastischen Armen. Der Nachteil dieser Anordnung besteht darin, dass der Zylinder außen freiliegend sein kann, um das Zielgewebe zu berühren und eine Bewegung an es zu übertragen, womit die Qualität und Quantität der herausgeholten Proben beeinflusst wird. Die Anordnung weist einen zusätzlichen Nachteil dahingehend auf, dass die dünnen elastischen Arme keine Mittel aufweisen, um seitlich gesammelte Proben aufzunehmen, womit Gewebeproben dem Herausholen wahrscheinlich dadurch verloren gehen, dass sie aus dem Lagerbereich zwischen den dünnen elastischen Armen gedrückt oder gerüttelt werden. Schließlich weist diese Anordnung noch einen anderen Nachteil dahingehend auf, dass die dünnen elastischen Arme zulassen, dass sich die Backen derart seitlich aus der gemeinsamen Ausrichtung bewegen, dass die Qualität und/oder Quantität einer Gewebeprobe vermindert sein kann.
  • WO 95/08292 offenbart eine multiple Biopsie-Probenahmevorrichtung, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, mit einer Backe, die sukzessiv Proben in einen Lagerraum innerhalb der Vorrichtung zieht. Ein Steuerdraht erstreckt sich der Länge nach durch den Raum, und zieht die Backe in die proximale Richtung. Ein Eingriffsschlitz in der Backe bewegt die Backe transversal, wenn sie in die proximale Richtung gezogen wird.
  • Diese Vorrichtung ist in der Lage mehrere Biopsie-Proben zu entnehmen, ohne aus einer Körperhöhle zurückgezogen zu werden, wobei die Vorrichtung eine Backenanordnung mit wenigen oder keinen außen freiliegenden sich bewegenden Teilen (mit Ausnahme der Backen) aufweist. Es besteht eine Notwendigkeit für eine endoskopische Biopsie-Vorrichtung mit einem relativ großen und zurückhaltendem Lagerbereich zum Sammeln von mehreren Proben.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Der Gegenstand der Erfindung ist in dem untenstehenden Anspruch 1 definiert. Die abhängigen Ansprüche sind auf optionale und bevorzugte Merkmale der Erfindung gerichtet.
  • Eine Biopsie-Zangenvorrichtung für multiple Proben ist offenbart, die eine Backenanordnung mit einem Backenpaar umfasst, das mit einem rohrartigen Backengehäuse verbunden ist, das auch als ein äußeres. Rohr bezeichnet wird. Das Backenpaar wird als Antwort auf eine axiale Bewegung einer hülsenartigen Betätigungsvorrichtung, die hierin als ein Ziehelement bezeichnet wird, geöffnet und geschlossen. Die hülsenartige Betätigungsvorrichtung oder das Ziehelement ist koaxial innerhalb des Backengehäuses angeordnet. Jede der Backen weist einen Schalen-artigen nach vorne zufassenden Abschnitt und zumindest einen Schenkel auf, der sich zu dem Backengehäuse erstreckt. Jeder Backenschenkel definiert eine nach außen gerichtete ebene Oberfläche, die mit einer entsprechenden nach innen gerichteten ebenen Oberfläche an einem Arm ausgerichtet ist, der sich von dem Backengehäuse zu den Backenschalen erstreckt. Jeder Backenschenkel ist auch seitlich von einer Längsachse der Biopsie-Vorrichtung versetzt, um ein offenes hinteres Ende der Backe auszubilden. Das hintere Ende von jeder Backe öffnet sich in das Backengehäuse. Das hintere Ende von jeder Backe, das durch den seitlich versetzten Backenschenkel definiert ist, definiert auch einen Lagerabschnitt in der Backe, der wiederum zumindest einen Teil einer Gewebeprobe-Lagerkammer in der Backenanordnung definiert. Wenn der zumindest eine Backenschenkel von jeder Backe an einer gegenüberliegenden Seite der Backenanordnung von dem anderen Backenschenkel positioniert ist, enthalten die Backenschenkel seitlich den Abschnitt der Lagerkammer zwischen den Backen, um den Verlust von gelagerten Proben zu verhindern. Das hintere Ende von jeder Backe öffnet sich derart in das Backengehäuse, dass sich die Backenanordnung-Gewebeprobe-Lagerkammer nach hinten von dem hinteren Ende der Backen in einen Abschnitt des Backengehäuses erstrecken kann. Das Backengehäuse ist an einem länglichen flexiblen rohrförmigen Schaft befestigt. Das Ziehelement befindet sich im Inneren des Gehäuses, und ist mit dem proximalen Ende des Schenkels von jeder Backe verbunden. Das Backenpaar ist mit dem Gehäuse durch Eingriffseinrichtungen (cam means) verbunden, mit zumindest einem Eingriffsschlitz an jedem Backenschenkel, der in eine Richtung entgegengesetzt der eines Eingriffsschlitzes an dem Schenkel der anderen Backe gewinkelt ist, wobei sich zumindest ein gemeinsamer Eingriffsstift von dem Backengehäuse erstreckt, um die Eingriffsschlitze gleitend in Eingriff zu nehmen. Der Eingriffsstift nimmt somit zwei entgegengesetzt gewinkelte Eingriffsschlitze in Eingriff. Vorzugsweise sind beide Backen schwenkbar um eine gemeinsame Schwenkachse an einem oder mehreren Schwenkstiften.
  • Vorzugsweise weist das Ziehelement ebene Oberflächen auf, die den ebenen Oberflächen des Schenkels oder der Schenkel von jeder Backe entsprechen. Als Antwort auf eine Bewegung des Ziehelements entlang der Längsachse des rohrförmigen Schafts, ist jeder Backenschenkel relativ zu dem Backengehäuse verschoben, wodurch bewirkt wird, dass sich die Eingriffsschlitze in den Eingriffsführungsschlitzen bewegen, um die Position relativ zu der festen Backenschwenkachse der Backe zu ändern, womit die Backe betätigt wird. Die vorangehende Anordnung schafft verschiedene Vorteile. Der nach hinten offene Proben-Lagerabschnitt der Backen lässt die Sammlung und ein sicheres Zurückhalten von multiplen Gewebeproben zu. Das Gehäuse, und die an dem Gehäuse angebrachten Backen, können stationär relativ zu dem flexiblen rohrförmigen Schaft, und somit relativ zu der Probenahmestelle, gehalten werden, so dass eine Gewebeprobenahme präziser ist und bessere Proben erhalten werden können, z.B. „ziehen die Backen nicht weg" von einer Probestelle, wenn sie geschlossen werden. Da das Ziehelement innerhalb des äußeren Rohrs ist, betätigt es die Backen ohne umgebendes Gewebe zu stören, womit die Präzision der Gewebeprobenahme gesteigert wird. Weil es koaxial mit dem hinteren Ende des Backenpaars ausgerichtet ist, stellt das Ziehelement einen Backenbetätigungsmechanismus bereit, der einen minimalen Raum einnimmt, womit Raum innerhalb der Backenanordnung zum Sammeln von multiplen Proben frei gemacht wird. Das Ziehelement, das mit den Backen- Eingriffsschlitzen und geneigten Eingriffsschlitzen zusammenwirkt, die an den Backenschenkeln vorgesehen sind, breiter als die Backenschale, schafft einen signifikanten mechanischen Vorteil bei der Betätigung der Backen zur Entnahme von Gewebeproben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorangehenden und andere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden vollständiger durch die folgende weitere Beschreibung davon geschätzt werden, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine Draufsicht von oben der multiplen Proben-Biopsie-Vorrichtung ist, wobei ein Abschnitt des flexiblen Schafts aus Gründen der Kürze weggelassen wurde, wie durch den Spalt in dem Schaft angedeutet;
  • 1A eine Perspektivansicht der in 1 abgebildeten Griffanordnung ist;
  • 1B eine Perspektivansicht der in den 1 und 1A abgebildeten Griffanordnung ist, im Schnitt nach 1B in 1;
  • 1C eine Perspektivansicht der in den 1, 1A und 1B abgebildeten Griffanordnung ist, im Schnitt nach 1C in 1B;
  • 2 eine Perspektivansicht der bevorzugten Ausführungsform der in 1 abgebildeten Backenanordnung ist;
  • 3 eine Seitenansicht der in den 1 und 2 abgebildeten Backenanordnung ist;
  • 4 eine Schnittansicht der in den 1, 2 und 3 abgebildeten Backenanordnung ist, im Schnitt nach 4-4 in 3;
  • 5 eine Schnittansicht von der Seite der in den 1, 2, 3 und 4 abgebildeten Backenanordnung ist, im Schnitt nach 5-5 in 4, die das Backenpaar geschlossen und die Ausstoßvorrichtung in ihrer proximalen Position zeigt;
  • 6 eine Schnittansicht der in den 1, 2, 3, 4 und 5 abgebildeten Backenanordnung ist, im Schnitt nach 6-6 in 5;
  • 7 eine Schnittansicht der in den 1, 2, 3, 4, 5 und 6 abgebildeten Backenanordnung ist, im Schnitt nach 7-7 in 5;
  • 8 eine Schnittansicht von oben der in den 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 abgebildeten Backenanordnung ist, im Schnitt nach 8-8 in 5;
  • 9 eine Schnittansicht von der Seite der in den 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 abgebildeten Backenanordnung ist, die das Backenpaar geöffnet um eine Gewebeprobe aufzunehmen zeigt, und welche die Ausstoßvorrichtung zwischen einer proximalen und einer distalen Position zeigt;
  • 10 eine Schnittansicht von der Seite der in den 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 abgebildeten Backenanordnung ist, die das Backenpaar geöffnet zeigt, und welche die Ausstoßvorrichtung in einer distalen Position zeigt, wobei Gewebeproben aus dem Proben-Lagerbereich gedrückt werden;
  • 11 eine Perspektivansicht einer in 1 abgebildeten Backenanordnung ist, die nicht zur Erfindung gehört, welche die Backen in einer offenen Position zeigt;
  • 12 eine Schnittansicht der in 11 abgebildeten Backenanordnung ist, im Schnitt nach 12-12 in 13;
  • 13 eine Schnittansicht von der Seite der in den 11 und 12 abgebildeten Backenanordnung ist;
  • 14 eine Schnittansicht von der oben der in den 11, 12 und 13 abgebildeten Backenanordnung ist;
  • 15 eine Schnittansicht von der Seite einer alternativen Ausführungsform der in 1 abgebildeten Griffanordnung ist, die eine Gewebe-Sammelkammer zeigt; und
  • 16 eine Schnittansicht von der oben der alternativen Ausführungsform der in 1 und 15 abgebildeten Griffanordnung ist, die eine Draufsicht von oben der Gewebe-Sammelkammer zeigt.
  • Ausführliche Beschreibung
  • Unter Bezugnahme auf 1 wird eine Biopsie-Zangenvorrichtung für multiple Proben gemäß der vorliegenden Erfindung im Allgemeinen bei 5 gezeigt, mit einem proximalen Ende 3 mit einer Griffanordnung 7, und einem distalen Ende 9 mit einer Backenanordnung 4. Ein länglicher flexibler rohrförmiger Schaft 11 mit einem proximalen Ende 92 und einem distalen Ende 90 verbindet die Griffanordnung 7 mit der Backenanordnung 4. Der rohrförmige Schaft 11 ist aus Materialien und durch Verfahren hergestellt, die im Stand der Technik bekannt sind, z.B. bildet ein fest als Feder geformtes Metall den Körper des Rohrs aus, und eine bio-kompatible Kunststoffumhüllung wird auf die äußere Oberfläche des Rohrs aufgebracht. Eine Längsachse ist von dem proximalen Ende 3 zu dem distalen Ende 9 der Biopsie-Vorrichtung 5 definiert.
  • Die Griffanordnung 7, detaillierter in den 1A bis 1C gezeigt, weist einen Daumenring 26 auf, der integral bzw. einstückig an einem proximalen Ende eines Daumenstützelements 27 ausgebildet ist. Ein proximales Ende 92 des flexiblen Schafts 11 ist fest mit dem distalen Ende des Daumenelements 27 verbunden, zum Beispiel durch einen Klebstoff, durch Schweißen, Gesenkschmieden oder anderen bekannten Befestigungsmitteln. Ein Fingerelement 25 wird an dem Daumenelement 27 derart gestützt, dass das Fingerelement 25 an dem Daumenelement 27 entlang der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung 5 bewegbar ist. Ein Paar von Fingerringen 24 sind integral an gegenüberliegenden Seiten des Fingerelements 25 geformt. Ein Ausstoßvorrichtungsknopf bzw. -knauf 28 ist gleitend an dem Daumenelement 27 gestützt, derart, dass er unabhängig von dem Daumenelement und unabhängig von den Fingerelementen bedient werden kann.
  • Unter Bezugnahme auf 2 besteht die Backenanordnung 4 im Allgemeinen aus einem Paar von Backen 10, die an einem Gehäuse 2 gestützt werden, einem Ziehelement 60 zur Betätigung der Backen, und verschiedenen Stiften und Stützen, welche die vorangehenden Teile verbinden. Das Backengehäuse 2 ist rohrförmig, mit einem proximalen Ende 8 und einem distalen Ende 6. Das proximale Ende 8 ist mit dem distalen Ende 9 des rohrförmigen Schafts 11 fest verbunden, durch Gesenkschmieden, Schweißen, Kleben oder andere bekannte Mittel. Zumindest ein erster Arm 16 (2, 3, 4 und 6) erstreckt sich distal von dem distalen Ende des Gehäuses 2 entlang der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung 5. Vorzugsweise erstreckt sich ein zweiter Arm 18 distal von einer gegenüberliegenden Seite des distalen Endes 6 des Backengehäuses 2, derart, dass die ersten und zweiten Arme 16, 18 ein Armpaar ausbilden, um das Backenpaar 10 zu stützen. Das Backenpaar 10, das eine obere Backe 12 und eine untere Backe 14 aufweist, ist an dem Armpaar 16 und 18 angebracht. Jede Backe 12, 14 weist ein halbschalenförmiges distales Ende 30, 32 auf, mit einer geschärften Kante 34, 36, durch die Gewebe aus einer Gewebemasse abschneidbar ist. Die Abmessungen des distalen Endes von jeder Backe zusammen mit der Länge der geschärften Kanten 34, 36 entlang der Längsachse der Biobsie-Vorrichtung definieren den Schneideabschnitt oder „fassenden" Abschnitt des Backenpaars. Die Abmessungen des fassenden Abschnitts des Backenpaars bestimmen im Wesentlichen die maximale Größe von jeder entnommenen Gewebeprobe 82. Die Abmessungen des distalen Endes von jeder Backe und die Länge der geschärften Kanten können somit ausgewählt werden, um die Entnahme von Proben einer bestimmten Größe zu erleichtern. Das Gehäuse 2, die Backen 12, 14, und andere Backenanordnungskomponenten sind vorzugsweise aus einem Metall chirurgischer Güteklasse hergestellt, aber können aus anderen bio-kompatiblen Materialien mit einer ausreichenden Festigkeit, wie beispielsweise Kunststoff, hergestellt sein.
  • Jede Backe 12, 14 weist auch zumindest einen ersten Schenkel 40, 44 auf, der sich von einem proximalen Ende der Backe zu dem Backengehäuse 2 erstreckt, und vorzugsweise weist jede Backe einen zweiten Schenkel 42, 46 auf, der sich von einer entgegengesetzten Seite des proximalen Endes der Backe zu dem Backengehäuse 2 erstreckt. Der erste Schenkel von jeder Backe erstreckt sich vorzugsweise zu einem Punkt zwischen dem Armpaar 16, 18. Die Ausrichtung und Zusammenwirkung der relativ breiten ebenen Oberfläche von jedem Backenschenkel mit den ebenen Oberflächen von zumindest einem der Armpaare, verhindert ein seitliches Verdrehen der Backen weg von der Längsachse der Vorrichtung, womit sichergestellt wird, dass das Backenpaar immer in einer operativen Ausrichtung mit dem Gehäuse 2, und miteinander, ist. Jeder Schenkel 40, 42, 44, 46 weist eine Länge und eine Breite auf, die eine nach außen gerichtete ebene Oberfläche 41, 43, 45 beziehungsweise 47 definieren, in Ausrichtung mit einer nach innen gerichteten Oberfläche 17, 19 von einem der Armpaare 16, 18. Jeder Schenkel 40, 42, 44, 46 ist seitlich versetzt nach außen von der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung, so dass das hintere Ende von jeder Backe offen ist um multiple Gewebeproben aufzunehmen. Der erste Schenkel 40 der oberen Backe 12 und der erste Schenkel 44 der unteren Backe 14 können beide seitlich versetzt sein zu einer ersten Seite der Längsachse, um mit dem ersten Arm 16 verbunden zu sein, oder der erste Schenkel 40 der oberen Backe 12 kann versetzt sein, um mit dem ersten Arm 16 verbunden zu sein, während der erste Schenkel 44 der unteren Backe 14 zu einer entgegengesetzten Seite der Längsachse versetzt ist, um mit dem zweiten Arm 18 (11) verbunden zu sein. Diese letztere Ausführungsform wird unten detaillierter ausgeführt werden.
  • Wie oben angemerkt, weist die obere Backe 12 vorzugsweise einen ersten Schenkel 40 und zweiten Schenkel 42 auf, und die untere Backe 14 weist einen ersten Schenkel 44 und einen zweiten Schenkel 46 auf. Die ersten und zweiten Schenkel von jeder Backe sind seitlich versetzt zu entgegengesetzten Seiten der Längsachse, derart, dass die jeweiligen entgegengesetzten Backenschenkel angrenzend sind an die und ausgerichtet sind mit den nach innen gerichteten Oberflächen 17, 19 der Arme 16, 18 in einer überlappenden Beziehung. Durch ein seitliches Versetzen der ersten und zweiten Schenkel zu entgegengesetzten Seiten der Längsachse der Vorrichtung, definieren die ersten und zweiten Schenkel von jeder Backe ein offenes hinteres Ende von jeder Backe, und definieren die entgegengesetzten Seiten von zumindest einem Abschnitt einer Gewebeprobe-Lagerkammer 80, die in den 5, 8, 9 und 10 gezeigt ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Gewebeprobe-Lagerkammer 80 von zwischen den seitlich versetzten Backenschenkeln nach hinten in das Backengehäuse 2. Repräsentative Gewebeproben 82 sind in gestrichelten Linien in der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 in den 9 und 10 gezeigt. Eine obere Zurückhaltewand 72 und eine untere Zurückhaltewand 74 erstrecken sich von dem distalen Ende 6 des Gehäuses 2 zu den Backenschalen, um die Oberseite und die Unterseite des Abschnitts der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 zu definieren, die zwischen den seitlich versetzten Backenschenkeln ist. Auf diese Art ist die Gewebeprobe-Lagerkammer 80 im Wesentlichen auf allen Seiten eingeschlossen, um den Verlust von Gewebeproben 82 aufgrund von Rütteln oder Kontakt von seitlichen Teilen zu verhindern. Somit umfasst die Gewebeprobe-Lagerkammer einen Raum in der Backenanordnung, der sich von dem proximalen Ende des Ziehelements 60 zu einem Punkt gerade hinter dem fassenden Abschnitt der Backenschalen erstreckt. Da das Volumen des fassenden Abschnitts des Backenpaars im Wesentlichen die Größe von jeder Gewebeprobe 82 bestimmt, und da die Gewebeprobe-Lagerkammer ungefähr fünf bis zehn Mal das Volumen des fassenden Abschnitts des Backenpaars aufweist, sollte die Gewebeprobe-Lagerkammer 80 zum Beispiel bis zu zehn Gewebeproben lagern. Diese Anzahl wird natürlich mit Änderungen bei den Abmessungen der verschiedenen Backenanordnungskomponenten variieren.
  • Das halbschalenförmige distale Ende 30, 32 von jeder Backe 12, 14 weist einen halbkreisförmigen Querschnitt mit einem Radius R auf, der im Wesentlichen gleich dem des Radius des Backengehäuses 2 und des rohrförmigen Schafts 11 ist.
  • Vorzugsweise, um einen größeren mechanischen Vorteil beim Öffnen und Schließen der Backen zu schaffen, ist die Breite von jedem Schenkel größer als der Radius R des Querschnitts der Backen. Weil die resultierenden Backenschenkel relativ zu dem Querschnitt der Backenanordnung breit sind, sind Freiräume 58 (2, 4 und 6) zwischen der oberen Zurückhaltewand 72 und den Armen 16, 18, und zwischen der unteren Zurückhaltewand 74 und den Armen 16, 18, vorgesehen. Die Freiräume 58 schaffen Raum für die Backenschenkel um frei zu schwenken, womit zugelassen wird, dass sich die Backen 12, 14 frei öffnen und schließen.
  • Jeder Schenkel 40, 42, 44, 46 weist einen Eingriffsschlitz 50, 52, 54 beziehungsweise 56 auf. Jeder Eingriffsschlitz 50, 52, 54, 56 ist an einer Diagonale relativ zu der Längsachse ausgerichtet, wobei die Eingriffsschlitze 50 und 52 an der oberen Backe 12 entlang einer ersten Diagonale ausgerichtet sind, und die Eingriffsschlitze 54 und 56 an der unteren Backe 14 entlang einer zweiten Diagonale, entgegengesetzt zu der von der ersten Diagonale, ausgerichtet sind. Der Winkel der diagonalen Schlitze relativ zu der Längsachse der Vorrichtung, und die Länge der diagonalen Schlitze, wird ausgewählt, um zu bestimmen wie weit sich die Backen öffnen, und den Grad der Anstrengung, der erforderlich ist um die Backen zu öffnen und zu schließen, und die Geschwindigkeit mit der sich die Backen öffnen und schließen. Die Eingriffsschlitze 50, 52, 54, 56 können auch eine leichte Krümmung entlang der Diagonalen aufweisen. Die Krümmung kann ausgewählt werden, um den mechanischen Vorteil weiter zu erhöhen, um die Rate des Schließens der Backen zu steuern, oder die erforderliche Anstrengung, um die Backen zu öffnen oder schließen, zu minimieren.
  • Ein Eingriffsstift 20 erstreckt sich nach innen von dem Arm 16, und weist eine derartige Größe auf, dass er sich durch den Eingriffsschlitz 50 in der oberen Backe 12 in den Eingriffsschlitz 56 in der unteren Backe 14 erstreckt. Ähnlich erstreckt sich ein Eingriffsstift 22 nach innen von dem Arm 18, und weist eine derartige Größe auf, dass er sich durch den Eingriffsschlitz 52 in der oberen Backe 12 in den Eingriffsschlitz 54 in der unteren Backe 14 erstreckt. Jeder Eingriffsstift 20 und 22 ist aus einem geeigneten biokompatiblen Material hergestellt, vorzugsweise ein Kunststoff mit einer hohen Festigkeit oder ein Metall, und ist in eine Bohrung 21 beziehungsweise 23 an den Armen 16 beziehungsweise 18 derart geschweißt oder gesenkgeschmiedet, dass jeder Eingriffsstift 20, 22 relativ zu der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung 5 stationär ist. Somit werden, wenn die Backenschenkel 40, 42, 44, 46 axial relativ zu dem Backengehäuse 2 bewegt werden, die Eingriffsschlitze 50 und 56 über den Eingriffsstift 20 gezogen, und die Eingriffsschlitze 52 und 54 werden über den Eingriffsstift 22 gezogen, derart, dass sich die Backen 12 und 14 öffnen oder schließen.
  • Eine axiale Bewegung der Backenschenkel 40, 42, 44, 46 relativ zu dem Backengehäuse 2 wird durch das Ziehelement 60 vorgesehen, das innerhalb des Backenanordnungsgehäuses 2 derart gestützt wird, dass es entlang der Längsachse der Vorrichtung gleitbar ist. Bei der in den 2 bis 10 gezeigten Ausführungsform ist das Ziehelement 60 konfiguriert, um dicht in das Querschnittprofil des Lumens des Backengehäuses 2 zu passen, so dass das Volumen von diesem Abschnitt der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 innerhalb des Gehäuses 2 maximiert ist. Das Ziehelement 60 weist einen rohrförmigen Körper 68 auf, der ein Lumen definiert, das einen Abschnitt der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 umfasst. Ein proximales Ende des Körpers 68 des Ziehelements ist mit einem distalen Ende 71 eines Antriebsdrahts 70, beispielsweise durch einen Ziehstift 66 oder andere Verbindungsmittel, verbunden. Alternativ kann der Antriebsdraht 70 direkt mit dem Körper 68 verbunden sein, zum Beispiel durch ein Befestigen des distalen Endes 71 des Antriebsdrahts an einer Oberfläche des Körpers 68, oder an einer Bohrung in dem Körper 68. In diesem Fall könnte das distale Ende 71 des Antriebsdraht 70 vorzugsweise in einem Winkel zu der Längsachse der Vorrichtung gebogen sein, um eine Befestigung an dem Körper 68 zu erleichtern. Wenn ein Ziehstift 66 verwendet wird, sind entgegengesetzte Enden des Ziehstifts 66 an Bohrungen 65 beziehungsweise 67 (7 und 8) in dem Körper 68 des Ziehelements 60 befestigt. Ähnlich ist das Ende 71 des Antriebsdrahts 70 zum Beispiel in eine Bohrung 73 in dem zentralen Abschnitt des Ziehstifts 66 (7 und 8) geschweißt oder gesenkgeschmiedet. Man wird verstehen, dass der Antriebsdraht 70 dimensioniert und hergestellt sein sollte aus einem Material, das geeignet ist von der Griffanordnung zu der Backenanordnung ausreichend Kraft zu übertragen, um die Backen an einem Teil einer Gewebemasse zu schließen, und um dadurch eine Gewebeprobe von der Gewebemasse abzutrennen.
  • An dem distalen Ende des Ziehelements 60 sind Ziehzapfen 62, 64 an dem Ende von Zapfenstützen 61 beziehungsweise 63 ausgebildet. Jeder Zapfen 62, 64 an seiner jeweiligen Stütze 61, 63 erstreckt sich distal entlang der Längsachse der Vorrichtung von einem entgegengesetzten Ende des Ziehelementkörpers 68. Der Zapfen 62 und seine Stütze 61 sind vorzugsweise in einer linearen Ausrichtung entlang der Längsachse mit dem Backenschenkel 40 der oberen Backe 12, und dem Backenschenkel 46 des unteren Backe 14. Ähnlich sind der Zapfen 64 und seine Stütze 63 vorzugsweise in linearer Ausrichtung entlang der Längsachse mit dem Backenschenkel 42 der oberen Backe 12, und dem Backenschenkel 44 der unteren Backe 14. Durch ein Ausrichten der Zapfen und der Backenschenkel linear entlang der Längsachse, ist das Volumen der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 innerhalb der Backenanordnung maximiert, und eine Beeinträchtigung des Ziehelements durch die Bewegung der Gewebeproben 82 hinein und hinaus aus der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 wird vermieden.
  • Der Antriebsdraht 70 ist koaxial in dem rohrförmigen Schaft 11 positioniert, und ist entlang der Längsachse und relativ zu dem Schaft 11 bewegbar. Der Antriebsdraht 11 erstreckt sich von dem distalen Ende 71, das mit dem Ziehelement 60 verbunden ist, in das Gehäuse 2 durch den rohrförmigen Schaft 11 zu einem proximalen Ende 69, das mit dem Fingerelement 25 an der Griffanordnung 7 verbunden ist. Das distale Ende 90 des rohrförmigen Schafts 11 ist fest an dem proximalen Ende 8 des Gehäuses 2 angebracht, durch einen Klebstoff, durch Schweißen, durch Gesenkschmieden oder durch andere im Stand der Technik bekannte Verfahren. Das proximate Ende 92 des rohrförmigen Schafts 11 ist fest an dem Daumenelement 27 angebracht, durch einen Klebstoff, durch Schweißen, durch Gesenkschmieden oder andere bekannte Mittel. Der Daumenring 26 ist vorzugsweise integral an dem Daumenelement 27 ausgebildet. Das Fingerelement 25 wird gleitbar an dem Daumenelement 27 gestützt, zum Beispiel mittels einer Bohrung 29 in dem Fingerelement 25, durch welche das Daumenelement 27 durchgeht (1B bis 1C). Eine Drehung um die Längsachse des Fingerelements 25 relativ zu dem Daumenelement 27 wird beispielsweise durch ein Versehen des Daumenelements 27 und der Bohrung 29 mit komplementären Querschnittformen verhindert. Während eine Drehung um die Längsachse gehindert wird, wird eine ausreichende Bewegung des Fingerelements 25 relativ zu dem Daumenelement 27 entlang der Längsachse, d.h. eine axiale Bewegung, vorgesehen, um die Bedienung der Backen zuzulassen. Die Fingerringe 24 sind als Teil des Fingerelements 25 integral geformt. Folglich schafft eine axiale Bewegung der Fingerringe 24 relativ zu dem Daumenring 26 eine entsprechende Bewegung des Antriebsdrahts 70 relativ zu dem rohrförmigen Schaft 11, der wiederum eine entsprechende Bewegung des Ziehelements 60 relativ zu dem Backengehäuse 2 schafft. Eine axiale Bewegung des Ziehelements 60 relativ zu dem Gehäuse 2 wird in eine Schwenkbewegung der Backen 12, 14 übersetzt, durch die Eingriffsstifte 22, 20, die in den Eingriffsschlitzen 50, 52, 54, 56 gleiten.
  • Der Antriebsdraht 70 kann mit dem Fingerelement 25 durch jedes bekannte Mittel verbunden sein. Zum Beispiel erstreckt sich das proximale Ende 69 des Antriebsdrahts 70 von innerhalb des proximalen Endes des Antriebsschafts bzw. der Antriebswelle 102, um an einem Querelement 112 angebracht zu werden. Das Querelement 112 ist senkrecht zu der Längsachse der Vorrichtung 5 positioniert, und verbindet gegenüberliegende Seitenwände der Bohrung 29 in dem Fingerelement 27. Das Querelement 112 weist eine Bohrung 115 mit einem Gewinde entlang der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung 5 auf. Das Querelement 112 weist eine Drahtbohrung 114 entlang der Längsachse der Biopsie-Vorrichtungen auf. Die Bohrung 115 mit einem Gewinde und die Drahtbohrung 114 schneiden sich. Das proximale Ende 69 des Antriebsdraht 70 geht durch die Drahtbohrung 114 in dem Querelement 112. Ein Gewindestift 116 in der Bohrung 115 mit einem Gewinde ist festgezogen, um das Ende 69 des Antriebsdrahts 70 in der Drahtbohrung 114 an dem Punkt in Eingriff zu nehmen, wo sich die Bohrung 115 mit einem Gewinde und die Drahtbohrung 114 schneiden. Man wird verstehen, dass zahlreiche andere Befestigungsanordnungen für die vorangehende Konstruktion substituiert werden können.
  • Die Backenanordnung ist mit einer Gewebe-Ausstoßvorrichtung 101 (4, 6, 8, 9, 10) in der Form eines Kolbens versehen, der eine derartige Größe aufweist, dass er eng in die Querschnittabmessungen der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 in der Backenanordnung passt, d.h. in dem Ziehelement 60 und zwischen den Backenschenkeln. Die Gewebe-Ausstoßvorrichtung 101 ist in der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 entlang der Längsachse der Vorrichtung 5 gleitbar, als Antwort auf eine Bewegung des gleitbaren Ausstoßvorrichtungsknopfes 28, der von der Griffanordnung 7 vorsteht (1, 1A). Die Ausstoßvorrichtung 101 ist mit dem Ausstoßvorrichtungsknopf 29 durch einen Antriebsschaft 102 verbunden, der in dem flexiblen rohrförmigen Schaft 11 der Vorrichtung 5 gestützt wird. Vorzugsweise ist der Antriebsschaft 102 rohrförmig, wird koaxial in dem rohrförmigen Schaft 11 gestützt, und stützt wiederum koaxial den Antriebsdraht 70 des Ziehelements 60. Das distale Ende 103 des Antriebsschafts 102 ist mit der Ausstoßvorrichtung durch Schweißen, Gesenkschmieden oder andere bekannte Mittel verbunden.
  • An der Griffanordnung ist das proximale Ende 109 des Antriebsschafts 102 mit dem Ausstoßvorrichtungsknopf 28 mittels eines Elements 105 verbunden, das innerhalb des Körpers des Daumenelements 27 gleitend gestützt wird. Das proximale Ende 29 des Antriebsschafts 102 ist fest mit einer Bohrung 108 in einem distalen Ende 106 des Elements 105 verbunden, beispielsweise durch Schweißen, Kleben oder einem Befestigen durch andere bekannte Mittel. Ein proximales Ende 108 des Elements 105 weist eine in eine distale Richtung gerichtete Oberfläche 110 auf. Eine Ausstoßvorrichtungsfeder 107 ist zwischen der in eine distale Richtung gerichtete Oberfläche 110 des Elements 105 und dem Querelement 112 vorgesehen, das gegenüberliegende Seitenwände der Bohrung 29 in den Fingerelementen 25 verbindet. Die Feder 107 ist vorgesehen, um das Element 105 nach hinten vorzuspannen, und somit um entsprechend die Ausstoßvorrichtung 101 zu einer proximalen Position in der Backenanordnung vorzuspannen, wie in 5 gezeigt. Das Element 105 ist mit einem Freiraum 111 versehen, der dimensioniert ist um den Schaft 112 derart freizuhalten, dass das Element 105 relativ zu dem Querelement 112 frei bewegbar ist. Folglich schafft eine gleitende Bewegung des Ausstoßvorrichtungsknopfes 28 relativ zu dem Daumenelement 27 eine entsprechende Bewegung.
  • Ein distales Ende 103 des Antriebsschafts 102 ist mit zumindest einer seitlichen Öffnung in der Form eines sich längs erstreckenden seitlichen Schlitzes 104 versehen. Der Schlitz 104 ist vorgesehen, um zuzulassen, dass der Antriebsdraht 70 mit dem Ziehelement 60 verbunden wird. Bei einer Ausführungsform, bei welcher der Antriebsdraht direkt mit dem Ziehelement verbunden ist, zum Beispiel durch ein Biegen eines Abschnitts des distalen Endes 71 des Antriebsdrahts 70 in einem rechten Winkel zu der Längsachse (nicht gezeigt), wird ein einzelner seitlicher Schlitz 104 die Verbindung des Antriebsdrahts 70 mit dem Ziehelement 60 aufnehmen. Bei der Ausführungsform, die den Ziehstift 66 aufweist, der den Antriebsdraht 70 mit dem Ziehelement 66 verbindet (gezeigt in den 5 und 7 bis 10), ist das distale Ende 103 des Antriebsschafts 102 mit gegenüberliegenden seitlichen Schlitzen 104 versehen, die eine derartige Größe aufweisen, dass sie einen Durchgang des Ziehstifts 66 von seiner Verbindung mit dem Antriebsdraht 70 zulassen, d.h. an der zentralen Achse des Schafts 11, radial nach außen durch die gegenüberliegenden Schlitze 104 in den Antriebsschaft 102 zu den Bohrungen 65 und 67 in gegenüberliegenden Seiten des Ziehelementkörpers 68. Der Schlitz oder die Schlitze 104 sind ausreichend lang genug dimensioniert um zuzulassen, dass der Antriebsschaft 102 und der Antriebsdraht 72 frei und unabhängig voneinander bewegbar sind, und um zuzulassen, dass der Antriebsschaft 102 und der Antriebsdraht 70 frei und unabhängig von dem Schaft 11 bewegbar sind. Auf diese Art können die Ausstoßvorrichtung 101 und das Backenpaar 10 unabhängig voneinander, und unabhängig von dem Backengehäuse 2, betrieben werden.
  • Die Bedienung der in den 1A bis 10 abgebildeten bevorzugten Ausführungsform wird nun beschrieben. Wenn das Backenpaar 10 geschlossen ist, wie in 3 gezeigt, wird das distale Ende 9 der Biopsie-Vorrichtung 5 in eine Körperhöhle eines Patienten durch ein Endoskop (nicht gezeigt) eingeführt. Nach dem die Backen 10 an die Zielgewebemasse 81 (9) angrenzen, handhabt der Bediener die Griffanordnung, um die Backen 10 zu öffnen. Dies wird durch ein Bewegen der Fingerringe 24 relativ zu dem Daumenring 26 getan. An diesem Punkt bei dem Betrieb, wird der Ausstoßvorrichtungsknopf 28 und das Element 25 nach hinten (proximal) durch die Feder 107 vorgespannt, die wiederum die Ausstoßvorrichtung 101 in einer proximalsten Position in der Backenanordnung hält, derart, dass die Gewebeprobe-Lagerkammer 80 ihr maximales Volumen hat (5). Das distale Ende 9 der Biopsie-Vorrichtung wird dann vorwärts bewegt, um einen Teil der Gewebemasse 81, von der eine Probe genommen werden soll, in Eingriff zu nehmen, wobei die Griffanordnung wieder gehandhabt wird, um die Backen zu schließen, und eine Gewebeprobe 82 wird von der Gewebemasse 81 abgetrennt. Falls eine zweite Gewebeprobe gewünscht wird, wird der vorangegangene Betrieb wiederholt. Jede sukzessive in der Backenanordnung gesammelte Gewebeprobe 82 drückt die vorher gesammelte Gewebeprobe in die Gewebeprobe-Lagerkammer 80. Der Probensammelbetrieb wird wiederholt, bis der Bediener hat eine gewünschte Anzahl von Proben, weniger als die maximale Kapazität der Gewebeprobe-Lagerkammer 80, herausgeholt hat, oder bis die maximale Kapazität der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 erreicht wird (ungefähr sechs bis zehn Proben). Dann wird, mit den Backen in einem geschlossenen Zustand, das distale Ende 9 der Biopsie-Vorrichtung aus dem Patienten zurückgezogen. Sobald das distale Ende 9 der Biopsie-Vorrichtung aus dem Patienten zurückgezogen wurde, werden der Daumenring und die Fingerringe erneut durch den Bediener gehandhabt, um die Backen zu öffnen, und die Proben werden von der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 durch die offenen Backen eingesammelt. Ein Einsammeln der Gewebeproben 82 aus der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 durch die Backen wird durch die Handhabung des Ausstoßvorrichtungsknopfes 28 gegen das Drängen der Feder 107 ermöglicht, um die Ausstoßvorrichtung 101 von innerhalb des Backengehäuses zu den Backen (10) vorwärts zu bewegen. Die Gewebeproben 82 werden aus der Backenanordnung vor der Ausstoßvorrichtung 101 herausgedrückt, und durch den Bediener in einem geeigneten Gefäß (nicht gezeigt) eingesammelt. Nach der Einsammlung der Gewebeproben 82 von der Backenanordnung können die Backen geschlossen werden, und das distale Ende 109 der Biopsie-Vorrichtung kann dann wieder in den Patienten eingeführt werden, um mehr Proben zu sammeln, falls dies gewünscht wird.
  • Eine alternative Backenanordnung, die nicht unter die Erfindung fällt, wird in den 11 bis 14 gezeigt. Diese Backenanordnung ist an einem Schaft 11 befestigt, der wiederum an einer Griffanordnung (nicht gezeigt), ähnlich der oben beschriebenen Griffanordnung, befestigt ist. Die alternative Backenanordnung umfasst ein Backenpaar 210, das schwenkbar an einem Basiselement 202 angebracht ist. Das Basiselement 202 ist an dem distalen Ende 90 des länglichen flexiblen Schafts 11 durch herkömmliche Mittel befestigt. Ein Antriebsdraht 70, der in dem Schaft 11 koaxial positioniert ist, weist ein distales Ende 71 auf, das sich von dem distalen Ende 90 des Schafts 11 durch ein Lumen 299 in der Basis 202 zu einem Punkt zwischen den Armen 216, 218 erstreckt. Das Backenpaar 210 umfasst eine obere Backe 212 und eine untere Backe 214, die an einem Armpaar 216, 218 gestützt sind, das sich von der Basis 202 erstreckt. Jede Backe weist ein halbschalenförmiges distales Ende 230 beziehungsweise 232 auf, das aus gegenüberliegenden Seitenwänden 260, 262, 264, 266, einer Endwand 261, 263, und einer seitlichen Wand 265, 267 besteht. Jede Schale weist eine geschärfte Kante 234, 236 auf, entlang der Kante der Endwand, und fortgesetzt entlang eines Teils der Seitenwände. Durch die geschärfte Kante 234, 236 ist Gewebe aus einer Gewebemasse abschneidbar. Die Abmessungen des distalen Endes von jeder Backe zusammen mit der Länge der geschärften Kanten 234, 236 entlang der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung definieren den Schneideabschnitt oder „fassenden" Abschnitt des Backenpaars. Die Abmessungen des fassenden Abschnitts des Backenpaars bestimmen im Wesentlichen die maximale Größe von jeder entnommenen Gewebeprobe. Die Abmessungen des distalen Endes von jeder Backe und die Länge der geschärften Kanten können somit ausgewählt werden, um die Entnahme von Proben einer bestimmten Größe zu erleichtern.
  • Die obere Backe 212 weist einen Schenkel 240 auf, der sich in eine proximale Richtung von dem schalenförmigen Abschnitt der Backe zu der Basis 202 der Backenanordnung erstreckt. Der Schaft 240 ist von der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung seitlich versetzt. Der Schenkel 240 weist eine Länge und eine Breite auf, die eine nach außen gerichtete ebene Oberfläche 241 definieren, die einer nach innen gerichteten ebenen Oberfläche 217 (14) an dem Arm 216 zugewandt ist und mit ihr ausgerichtet ist. Die Breite des Schenkels 240 ist vorzugsweise größer als ein Radius des Backenpaars 210, derart, dass die nach außen gerichtete ebene Oberfläche 217 relativ zu den Abmessungen der Backenanordnung breit ist. Eine Zusammenwirkung der nach außen gerichteten ebenen Oberfläche 241 und der nach innen gerichteten ebenen Oberfläche 217 dient dazu, die Ausrichtung der Backe 212 relativ zu der Backenanordnung, und insbesondere relativ zu der Backe 214, beizubehalten. Ein Eingriffsschlitz 250 ist in dem Schenkel 240 vorgesehen. Der Eingriffsschlitz ist an einer ersten Diagonale relativ zu der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung 5 positioniert. Ein Eingriffsstift 220 ist an dem Arm 216 befestigt und erstreckt sich von ihm nach innen. Der Abschnitt des Eingriffsstifts 220, der sich von dem Arm 216 erstreckt, weist eine derartige Größe auf, das er den Eingriffsschlitz 250 gleitend in Eingriff nimmt, und in dem Eingriffsschlitz 250, zum Beispiel durch ein aufgeweitetes inneres Ende 221 des Eingriffsstifts 220, gefangen ist.
  • Die untere Backe 214 weist einen Schenkel 244 auf, der sich in eine proximale Richtung von dem schalenförmigen Abschnitt der Backe zu der Basis 202 der Backenanordnung erstreckt. Der Schaft 244 ist von der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung seitlich versetzt, vorzugsweise in eine Richtung, die der seitlichen Versetzung des Schenkels 240 der oberen Backe 212 entgegengesetzt ist, so dass der Schenkel 244 an den Arm 218 angrenzt. Der Schenkel 244 weist eine Länge und eine Breite auf, die eine nach außen gerichtete ebene Oberfläche 245 (14) definieren, die einer nach innen gerichteten ebenen Oberfläche 219 (11 bis 14) an dem Arm 218 zugewandt ist und mit ihr ausgerichtet ist. Die Breite des Schenkels 244 ist vorzugsweise größer als ein Radius des Backenpaars 210, derart, dass die nach außen gerichtete ebene Oberfläche 219 relativ zu den Abmessungen der Backenanordnung breit ist. Eine Zusammenwirkung der nach außen gerichteten ebenen Oberfläche 245 und der nach innen gerichteten ebenen Oberfläche 219 dient dazu, die Ausrichtung der Backe 214 relativ zu der Backenanordnung, und insbesondere relativ zu der Backe 212, beizubehalten. Ein Eingriffsschlitz 254 ist in dem Schenkel 244 vorgesehen. Der Eingriffsschlitz ist an einer zweiten Diagonale relativ zu der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung 5 positioniert. Ein Eingriffsstift 222 ist an dem Arm 218 befestigt und erstreckt sich von ihm nach innen, entlang einer gemeinsamen Achse mit dem Eingriffsstift 220. Der Abschnitt des Eingriffsstifts 222, der sich von dem Arm 218 erstreckt, weist eine derartige Größe auf, das er den Eingriffsschlitz 254 gleitend in Eingriff nimmt, und in dem Eingriffsschlitz 254, zum Beispiel durch ein aufgeweitetes inneres Ende 223 des Eingriffsstifts 222, gefangen ist. Jeder Eingriffsstift 220, 222 kann mit dem jeweiligen Arm 216, 218 integral ausgebildet sein, oder kann eine separate Komponente sein, die durch bekannte Mittel an einer Oberfläche des jeweiligen Arms, oder wie in den 11 bis 14 gezeigt, einer Bohrung in dem jeweiligen Arm, befestigt ist.
  • Weil der Schaft 240 der Backe 212, und der Schaft 244 der Backe 214, zu entgegengesetzten Seiten der Längsachse der Biopsie-Vorrichtung seitlich versetzt sind, wird ein relativ großes Volumen von unbelegtem Raum hinter dem fassenden Abschnitt des Backenpaars definiert, zwischen den gegenüberliegenden seitlichen Wänden 265 und 267 der Backen 212 und 214. Dieser unbelegte Raum umfasst den Gewebeprobe-Lagerraum 280 dieses Beispiels der Backenanordnung, worin ungefähr vier bis sechs Gewebeproben gesammelt werden können.
  • Ein Schlitz 270, 272, auch bekannt als eine Befensterung, ist in jeder seitlichen Wand 265, 267 vorgesehen, und ist entlang der Längsachse der Vorrichtung ausgerichtet. Die Befensterung 270, 272 dient zwei Zwecken. Erstens lässt die Befensterung 270, 272 zu, dass Fluide aus den gesammelten Proben (nicht gezeigt) entwässert werden. Zweitens neigt die Befensterung 270, 272 dazu jede Gewebeprobe zu ergreifen, von der ein Teil in die Befensterung gequetscht wird, wenn die Backen geschlossen sind, um die Probe von einer Gewebemasse abzutrennen. Wenn sukzessive Proben in dem Gewebeprobe-Lagerbereich 280 gesammelt werden, werden vorher gesammelte Proben tiefer in den Gewebeprobe-Lagerbereich 280 gedrückt. Die sukzessive gesammelten Proben werden entlang der Befensterung in der Reihenfolge wie sie gesammelt werden indiziert, was eine spätere Analyse erleichtert, und die Proben werden mit einer ausreichenden Kraft zurückgehalten, um einen vorzeitigen Verlust von individuellen Proben aus der Backenanordnung zu verhindern. Jede Befensterung 270, 272 bei dieser bestimmten Ausführungsform ist leicht verjüngt, derart, dass die Befensterung enger zu dem distalen Ende der Backe hin ist, und breiter zu dem proximalen Ende der Backe hin. Diese leichte Verjüngung wird vorgesehen, um eine gleitende Bewegung von Gewebeproben tiefer in den Gewebeprobe-Lagerbereich 280 zu erleichtern, wenn sukzessive Gewebeproben gesammelt werden. Weil Gewebeproben dazu neigen sich in einer sich nicht verjüngenden Befensterung zu verklemmen, d.h. eine gleitende Bewegung tiefer in den Lagerbereich wird behindert, ist die leichte Verjüngung wesentlich für diese bestimmte Konfiguration, um die Sammlung von mehreren Proben zuzulassen. Diese Ausführungsform wird nicht mit einer Ausstoßeinrichtung gezeigt, obwohl eine Ausstoßeinrichtung ähnlich zu der oben beschriebenen verwendet werden kann. Wenn ausreichend Proben in der Backenanordnung dieser Ausführungsform gesammelt wurden, wird das Backenanordnungsende der Vorrichtung aus dem Patienten zurückgezogen, und die Proben werden aus den geöffneten Backen durch ein leichtes Klopfen der Backenanordnung, oder durch ein Kratzen der Proben aus der Backenanordnung, entfernt.
  • Der Antriebsdraht 70 ist mit jedem der Backenschenkel 240, 244 durch ein Ziehelement 259 operativ verbunden. Bei dem in den 11 bis 14 gezeigten Beispiel ist das Ziehelement 259 stabförmig, aber das Element kann jede geeignete Form aufweisen. Das Ziehelement 259 ist senkrecht zu der Längsachse positioniert, derart, dass die Längsachse der Vorrichtung es an einem Mittelpunkt schneidet. Der Antriebsdraht 70 ist an dem Ziehelement zum Beispiel durch ein Befestigen des Endes 71 des Antriebsdraht in einer Bohrung 271 in dem Ziehelement 259 angebracht. Gegenüberliegende Enden des Ziehelements 259 erstrecken sich radial nach außen, um an jeden Backenschenkel 240, 244 angebracht zu werden. Jedes Ende des Ziehelements ist an einem Backenschenkel 240, 244 durch ein Befestigen des Endes in einer Bohrung 257, 255 in dem jeweiligen Schenkel angebracht. Als Antwort auf eine Bewegung des Antriebsdrahts 70 entlang der Längsachse relativ zu dem Schaft 11, bewegt sich das an dem Antriebsdraht 70 angebrachte Ziehelement 259 relativ zu der Basis 202, die an dem Schaft 11 befestigt ist. Eine Längsbewegung des Ziehelements 259 relativ zu der Basis 202 bewegt die Backenschenkel 240, 244 relativ zu der Basis 202, und deshalb relativ zu den Armen 216, 218 und Eingriffsstiften 220, 222, die relativ zu der Basis befestigt sind. Eine Längsbewegung der Backenschenkel 240, 244 relativ zu der Basis 202 bewirkt somit, dass die Eingriffsschlitze 250, 254, die an entgegengesetzten diagonalen Winkeln relativ zu der Längsachse ausgerichtet sind, über die Eingriffsstifte 220, 222 gleiten. Das Gleiten der gegenüberliegenden diagonalen Schlitze auf den Eingriffsstiften übersetzt die Längsbewegung in die seitliche Bewegung, um die Backen zu öffnen und zu schließen.
  • Eine alternative Ausführungsform des proximalen Endes 3 der Biopsie-Vorrichtung 5 wird in 15 gezeigt. Bei dieser alternativen Ausführungsform ist das proximale Ende 3 der Biopsie-Vorrichtung 5 mit einer Vakuumeinrichtung durch eine Verbindung 118 versehen, die mit einem Lumen in Fluid- Verbindung steht, das mit der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 in der Backenanordnung verbunden ist. Das Lumen, das die Vakuumeinrichtung mit der Gewebeprobe-Lagerkammer 80 verbindet, ist vorzugsweise das Lumen in dem Schaft 11. Die Verbindung 118 dient für die Anbringung von Saugeinrichtungen, z.B. ein Vakuum, an der Vorrichtung 5, um Gewebeproben 82 aus der Backenanordnung durch das Lumen herauszuholen, ohne die Vorrichtung 5 aus dem Patienten herauszuziehen. Das Vakuum kann zum Beispiel von einer entfernten Quelle durch ein Rohr (nicht gezeigt) vorgesehen werden, das an der Verbindung 118 durch herkömmliche Mittel befestigt ist. Bei dieser alternativen Ausführungsform besteht keine Notwendigkeit für eine Gewebe-Ausstoßvorrichtung oder einen Gewebe-Ausstoßvorrichtungsantriebsschaft. Somit weisen die Backenanordnung und das Lumen des rohrförmigen Schafts 11 mehr unbelegtes Volumen auf, das die Bewegung von Gewebeproben 82 von dem fassenden Abschnitt der Backen zu der Griffanordnung 7 unter Vakuumdruck aufnehmen kann. Und die Griffanordnung ist vereinfacht, weil sie nicht die zu der Ausstoßvorrichtung gehörigen Komponenten, z.B. den Ausstoßvorrichtungsknopf, Stützelemente und Feder, aufweist. Bei dieser alternativen Ausführungsform umfasst die Griffanordnung 7 eine Gewebesammelkammer 98, die in mit dem Lumen des rohrförmigen Schafts 11 mittels eines Durchgangs 100 Fluid-Verbindung steht. Wenn ein Vakuum auf die Kammer 98 von einer äußeren Quelle (nicht gezeigt) über Verbindungseinrichtungen 118 aufgebracht wird, werden Gewebeproben 82 aus der Backenanordnung, z.B. aus der Gewebeprobe-Lagerkammer 80, durch den Schaft 11 in die Kammer 98 mittels des Durchgangs 100, gezogen. Durch die Verwendung von Saugeinrichtungen, um Gewebeproben aus der Backenanordnung zurückzuziehen, kann eine unbegrenzte Anzahl von Proben gesammelt werden, ohne die Biopsie-Vorrichtung aus dem Patienten zurückzuziehen.
  • Die vorangehende Anordnung schafft verschiedene Vorteile. Der nach hinten offene Proben-Lagerabschnitt der Backen und die Proben-Lagerkammer in dem Gehäuse lässt die Sammlung von multiplen Gewebeproben zu. Das Gehäuse, und die an dem Gehäuse angebrachten Backen, können axial stationär relativ zu dem endoskopischen Element gehalten werden, und somit relativ zu der Probenahmestelle, so dass eine Gewebeprobenahme präziser ist und bessere Proben erhalten werden können, z.B. „ziehen die Backen nicht weg" von einer Probestelle. Da sämtliche der sich bewegenden Teile der Backenanordnung, außer den Backen, innerhalb des Gehäuses aufgenommen sind, können die Backen betrieben werden ohne umliegendes Gewebe zu stören, wobei die Präzision der Gewebeprobenahme weiter gesteigert wird. Des Weiteren sind die Teile der Backenanordnung angeordnet, um eine maximale Menge von Gewebeproben-Lagerraum in der Anordnung zu erzeugen, dadurch dass sie sich so dicht wie möglich an den äußeren Abmessungen der Backenanordnung befinden. Ein entscheidender Vorteil der vorliegenden Konstruktion wird dadurch realisiert, dass die diagonal ausgerichteten Schlitze an den Backenschenkeln breiter als der Querschnittradius der Backenanordnung sind, was einen Backenbetätigungsmechanismus schafft, der weniger Raum einnimmt, wobei er dennoch einen signifikanten mechanischen Vorteil bei der Betätigung der Backen schafft.
  • Man wird verstehen, dass die vorangehende Beschreibung der Erfindung lediglich beabsichtigt ist beispielhaft dafür zu sein, und dass andere Modifikationen und Ausführungsformen für Fachleute offensichtlich sein können, ohne von dem Umfang der Ansprüche abzuweichen.

Claims (14)

  1. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung (5) mit einem proximalen Ende (3) und einem distalen Ende (9), die eine Längsachse definiert, wobei durch ihr distales Ende aus einer Gewebemasse in einer Körperhöhle eine Vielzahl von Gewebeproben (82) erhaltbar sind, ohne das distale Ende aus der Höhle zurückzuziehen, wobei die Vorrichtung aufweist: einen länglichen flexiblen rohrförmigen Schaft (11) mit einem proximalen Ende (92) und einem distalen Ende (90); einen Antriebsdraht (70) mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende, wobei der Antriebsdraht in dem Schaft gleitbar gestützt ist; und eine Backenanordnung (4), die an dem distalen Ende des Schafts in einer der Länge nach festen Position bezüglich des Schafts angebracht ist, wobei die Backenanordnung aufweist: ein rohrförmiges Gehäuse (2) mit einem proximalen Ende (8) und einem distalen Ende (9), wobei das proximale Ende des Gehäuses an dem distalen Ende des Schafts angebracht ist; ein Ziehelement (60), das innerhalb des Gehäuses positioniert ist; ein Backenpaar (10), wobei sich ein distales Ende von jeder der Backen von dem Gehäuse erstreckt, und durch das ein Gewebeteil von der Gewebemasse schneidbar ist, wobei sich ein erster Schenkel (40, 44) von einem proximalen Ende von jeder der Backen erstreckt, der erste Schenkel von jeder Backe von der Längsachse der Vorrichtung lateral versetzt ist und mit ihr ausgerichtet ist, sich der erste Schenkel von jeder Backe in das distale Ende des Gehäuses erstreckt, der erste Schenkel von jeder Backe Eingriffseinrichtungen (20, 22) und Schwenkeinrichtungen (62, 64) stützt, der erste Schenkel von jeder Backe mit dem distalen Ende des Gehäuses durch eine der Eingriffseinrichtungen und der Schwenkeinrichtungen verbunden ist, und mit dem Ziehelement durch die andere der Eingriffseinrichtungen und der Schwenkeinrichtungen verbunden ist, wodurch eine Längsbewegung des Antriebsdrahts relativ zu dem Schaft bewirkt, dass sich das Backenpaar öffnet und schließt; eine Gewebeprobe-Lagerkammer (80), durch welche die Vielzahl von Gewebeproben aufnehmbar sind, wobei ein Abschnitt der Gewebeprobe-Lagerkammer durch den ersten Schenkel von jeder Backe, der von der Längsachse versetzt ist, definiert ist; und wobei das Backenpaar das einzige relativ zu dem Schaft bewegbare Backenanordnungselement ist, das außerhalb der Biobsie-Vorrichtung freiliegt; dadurch gekennzeichnet, dass: das Ziehelement rohrförmig und an dem distalen Ende des Antriebsdrahts angebracht ist, und dadurch, dass ein Abschnitt der Gewebeprobe-Lagerkammer durch das Ziehelement definiert ist.
  2. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das distale Ende des Gehäuses ferner eine nach innen gerichtete erste ebene Oberfläche (17, 19) aufweist, der erste Schenkel von jeder Backe ferner eine nach außen gerichtete ebene Oberfläche (41, 43, 45, 47) aufweist, und sich die nach außen gerichtete ebene Oberfläche von einer des Backenpaars in ebener Ausrichtung mit der ersten ebenen Oberfläche befindet.
  3. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der das distale Ende des Gehäuses ferner eine nach innen gerichtete zweite ebene Oberfläche aufweist, und sich die nach außen gerichtete ebene Oberfläche der anderen des Backenpaars in ebener Ausrichtung mit der zweiten ebenen Oberfläche befindet.
  4. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der jede Backe ferner einen zweiten Schenkel aufweist, der sich von einer gegenüberliegenden Seite des proximalen Endes von jeder Backe erstreckt, wobei der zweite Schenkel von jeder Backe zu einer Seite der Längsachse, dem ersten Schenkel gegenüber, lateral versetzt ist, der zweite Schenkel von jeder Backe sich in das distale Ende des Gehäuses erstreckt, der zweite Schenkel von jeder Backe Eingriffseinrichtungen und Schwenkeinrichtungen stützt, der zweite Schenkel von jeder Backe mit dem distalen Ende des Gehäuses durch eine der Eingriffseinrichtungen und der Schwenkeinrichtungen verbunden ist, und mit dem Ziehelement durch die andere der Eingriffseinrichtungen und der Schwenkeinrichtungen verbunden ist, der zweite Schenkel von jeder Backe eine nach außen gerichtete ebene Oberfläche aufweist; das distale Ende des Gehäuses ferner eine nach innen gerichtete zweite ebene Oberfläche aufweist; die ebene Oberfläche des ersten Schenkels von jeder Backe sich in ebener Ausrichtung mit der ersten ebenen Oberfläche befindet, und sich die ebene Oberfläche des zweiten Schenkels in ebener Ausrichtung mit der zweiten ebenen Oberfläche befindet.
  5. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der ein zweiter Abschnitt der Gewebeprobe-Lagerkammer durch einen Abschnitt des Gehäuselumens definiert ist.
  6. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner mit: einer Ausstoßvorrichtung (101) mit einer distal zugewandten Wand, die in dem Backenanordnungsgehäuse positioniert ist, wobei die Wand dimensioniert ist, um ein proximales Ende des Gewebelagerbereichs zu definieren, und einem Antriebselement (102), wobei die Ausstoßvorrichtung entlang der Längsachse als Antwort auf die Bewegung des Steuerelements derart bewegbar ist, dass die Wand von dem proximalen Ende des Gehäuses zu dem distalen Ende des Gehäuses erneut positionierbar ist, um Gewebeproben auszustoßen.
  7. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der ein Abschnitt des Steuerelements rohrförmig ist.
  8. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der sich das distale Ende des Antriebsdrahts (70) in den rohrförmigen Abschnitt eines Antriebselements (102) erstreckt, und der rohrförmige Abschnitt des Antriebselements ferner einen seitlichen Schlitz (104) aufweist, wobei das Ziehelement mit dem distalen Ende des Antriebsdrahts durch den Schlitz verbunden ist, und der Schlitz dimensioniert ist, um zuzulassen, dass die Backen unabhängig von der Ausstoßvorrichtung betrieben werden.
  9. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 1, ferner mit einem Lumen, das sich von der Backenanordnung zu dem proximalen Ende der Vorrichtung erstreckt, wobei Vakuumeinrichtungen mit dem Lumen an dem proximalen Ende der Vorrichtung verbunden sind, um die Gewebeproben aus der Gewebe-Lagerkammer derart zurückzuziehen, dass eine unbegrenzte Anzahl von Proben, ohne ein Zurückziehen des distalen Endes der Biopsie-Vorrichtung aus der Höhle, zurückgezogen werden kann.
  10. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der das Lumen in dem Schaft definiert ist.
  11. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 10, ferner mit einer Gewebe-Sammelkammer (98), die an dem proximalen Ende der Vorrichtung befestigt ist, wobei die Gewebe-Sammelkammer in Fluidverbindung mit dem Lumen ist, und die Vakuumeinrichtung mit dem Lumen über die Gewebe-Sammelkammer verbunden ist.
  12. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner mit einem Durchgang (100), der die Gewebe-Sammelkammer mit dem Lumen verbindet, wobei der Durchgang die Fluidverbindung zwischen der Gewebe-Sammelkammer und dem Lumen schafft.
  13. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der das proximale Ende der Vorrichtung eine Griffanordnung (7) aufweist, die an dem proximalen Ende des Schafts befestigt ist, und wobei die Gewebe-Sammelkammer an der Griffanordnung befestigt ist.
  14. Endoskopische Biopsie-Vorrichtung nach Anspruch 13, ferner mit Einrichtungen (118) zum Verbinden der Vakuumeinrichtungen mit der Gewebe-Sammelkammer.
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