DE60023577T2 - Lenkbarer Katheter - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung ist gerichtet auf einen auslenkbaren Katheter mit einem Spitzenabschnitt der unterschiedliche Steifigkeitsgrade aufweist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Elektrodenkatheter werden in der medizinischen Praxis schon seit vielen Jahren allgemein verwendet. Sie werden verwendet, um elektrische Aktivität im Herzen zu stimulieren und zu kartieren sowie für die Ablation von Orten abweichender elektrischer Aktivität. Beim Einsatz wird ein Elektrodenkatheter in eine größere Vene oder Arterie, zum Beispiel in die Oberschenkelarterie, eingeführt und dann in die betreffende Herzkammer vorgeschoben. Der Katheter sollte vorzugsweise auslenkbar sein, um die ordnungsgemäße Positionierung der Elektroden an seinem distalen Ende innerhalb des Herzens zu ermöglichen.
  • Auslenkbare Spitzen-Elektrodenkatheter sind wohlbekannt. Diese Katheter haben im allgemeinen eine Steuerhandhabe an ihrem proximalen Ende für die Steuerung der Auslenkung der Spitze in eine oder mehr Richtungen. Zum Beispiel wird ein besonders nützlicher auslenkbarer Spitzen-Katheter in U.S. Patent Nr. Re. 34,502 von Webster offenbart. Dieser Katheter umfaßt einen Zugdraht, der sich, auf der Achse, durch einen länglichen verstärkten Katheterkörper erstreckt und sich dann, nicht mehr auf der Achse, in einem auslenkbaren Spitzenabschnitt erstreckt. Bei dieser Anordnung führt die longitudinale Bewegung des Zugdrahtes relativ zu dem Katheterkörper zur Auslenkung des Katheter-Spitzenabschnitts. Weitere Beispiele von steuerbaren Kathetern finden sich im U.S. Patent Nr. 5,431,168 von Webster, mit dem Titel „Steuerbare Offen-Lumen-Katheter", in der U.S. Patentanmeldung, laufende Nr. 08/924,611 (1997) von Webster, mit dem Titel „In alle Richtungen Steuerbare Katheter" und in WO 96/40344. Letzteres Dokument bildet die Grundlage für den Oberbegriff des hier beigefügten Anspruchs 1.
  • Ein Nachteil auslenkbarer Katheter ist der Knickeffekt, der sich ergeben kann, wenn das distale Ende oder der Spitzenabschnitt des Katheters ausgelenkt wird. Häufig wird der Spitzenabschnitt des Katheters aus einem Material hergestellt, das wesentlich flexibler ist als der Katheterkörper. Im Ergebnis davon neigt die Verbindungsstelle zwischen dem Katheter körper und dem Spitzenabschnitt dazu, zu knicken oder sich umzubiegen, wenn der Spitzenabschnitt ausgelenkt wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen auslenkbaren Katheter bereit, wie in Anspruch 1 definiert. Bei einer Ausführungsform umfaßt der auslenkbare Spitzen-Katheter einen Katheterkörper, einen Spitzenabschnitt und eine ergonomische Steuerhandhabe. Der Katheterkörper hat proximale und distale Enden und zumindest ein Lumen, das sich durch dieses hindurch erstreckt. Der Spitzenabschnitt umfaßt auf ähnliche Weise proximale und distale Enden und zumindest ein Lumen, das sich durch dieses hindurch erstreckt. Das proximale Ende des Spitzenabschnitts ist fest an dem distalen Ende des Katheterkörpers befestigt.
  • Die Steuerhandhabe umfaßt ein Gehäuse mit einem im allgemeinen hohlen Inneren, eine Kolbenaufnahmeanordnung zumindest teilweise im Inneren des Gehäuses und einen Kolben. Die Kolbenaufnahmeanordnung ist drehbar relativ zu dem Gehäuse. Die Kolbenaufnahmeanordnung umfaßt ein im allgemeinen röhrenförmiges Element, welches eine Kolbenkammer begrenzt. Der Kolben ist fest an dem proximalen Ende des Katheterkörpers angebracht und erstreckt sich in die Kolbenkammer der Kolbenaufnahmeanordnung hinein. Dem Kolben wird eine longitudinale Bewegung relativ zu der Kolbenaufnahmeanordnung gestattet, ihm wird jedoch keine Drehbewegung relativ zu der Kolbenaufnahmeanordnung gestattet. Demzufolge dreht die Rotation des Kolbens relativ zu dem Gehäuse in entsprechender Weise die Kolbenaufnahmeanordnung, den Katheterkörper und den Spitzenabschnitt. Durch diese Gestaltung kann der Nutzer die Handhabe in einer stationären Position halten und den Katheterkörper und den Spitzenabschnitt lediglich durch die Drehung des Kolbens drehen. Vorhergehende Ausführungsformen, zum Beispiel wie in U.S. Patent Nr. Re 34,502 erörtert, machten es erforderlich, daß der Nutzer die gesamte Steuerhandhabe dreht, einschließlich des Gehäuses, um den Katheterkörper und den Spitzenabschnitt zu drehen.
  • Um den Spitzenabschnitt auszulenken, erstreckt sich ein Zugdraht mit proximalen und distalen Enden von der Steuerhandhabe durch ein Lumen in den Katheterkörper und in ein Lumen in dem Spitzenabschnitt. Das proximale Ende des Zugdrahtes ist in der Steuerhandhabe verankert, vorzugsweise in der Kolbenaufnahmeanordnung, so daß die distale Bewegung des Kolbens relativ zu der Kolbenaufnahmeanordnung zu einer distalen Bewegung des Katheterkörpers relativ zu dem Zugdraht führt. Eine Vorrichtung wird bereitgestellt für die Auslenkung des Spitzenabschnitts als Reaktion auf die distale Bewegung des Katheterkörpers relativ zu dem Zugdraht. Ein bevorzugtes Auslenkmittel umfaßt ein nicht auf der Achse befindliches Lumen im Spitzenabschnitt, in welches sich der Zugdraht erstreckt, und einen Anker, der den Zugdraht am Spitzenabschnitt verankert. Ein weiteres Auslenkmittel wird beschrieben in dem U.S. Patent Nr. 5,336,182 und in Nr. 5,364,351.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Steuerhandhabe-Gehäuse einen im allgemeinen zylindrischen distalen Abschnitt und einen gekrümmten proximalen Abschnitt für das Greifen. Um es dem Nutzer möglich zu machen, die Steuerhandhabe in einer stationären Position zu halten, während der Katheterkörper und der Spitzenabschnitt sich drehen, wird eine neuartige Kolbenaufnahmeanordnung bereitgestellt. Die Kolbenaufnahmeanordnung umfaßt eine starre, röhrenförmige distale Trommel und eine Vorrichtung für die Aufnahme der Elektrodenzuleitungsdrähte, eines Sensorkabels und von Thermoelement-Drähten von der distalen Trommel zu einem Steckverbinder an dem proximalen Ende der Steuerhandhabe. Die distale Trommel, die innerhalb des Handhabe-Gehäuses liegt, ist im wesentlichen röhrenförmig an ihrem distalen Ende und bildet eine Kolbenkammer darin aus. Eine bevorzugte Aufnahmevorrichtung umfaßt eine starre proximale Trommel, die mit der distalen Trommel verbunden ist, vorzugsweise durch ein Universalverbindungsstück. Die proximale Trommel, die zumindest zum Teil innerhalb des Handhabe-Gehäuses enthalten ist, ist im allgemeinen röhrenförmig. Durch das Universalverbindungsstück führt die Drehung der distalen Trommel zu einer entsprechenden Drehung der proximalen Trommel.
  • Der bevorzugte auslenkbare Katheter umfaßt einen Spitzenabschnitt mit unterschiedlicher Steifigkeit. Der Spitzenabschnitt umfaßt einen flexiblen Schlauch mit proximalen und distalen Enden und zumindest zwei Lumen, die sich durch diese hindurch erstrecken. Der flexible Schlauch hat zumindest zwei verschiedene Steifigkeiten, und vorzugsweise drei bis fünf verschiedene Steifigkeiten, über seine Länge verteilt. Der flexible Schlauch umfaßt einen Kunststoffkern, ein Metallgeflecht über dem Kern, eine Kunststoffhaut über dem Geflecht und zumindest zwei und vorzugsweise drei bis fünf Stücke Kunststoffschlauch in longitudinaler Anordnung über die Kunststoffhaut extrudiert. Die Stücke Kunststoffschlauch haben unterschiedliche Steifigkeiten, und sie sind so angeordnet, daß der steifere Schlauch proximal zu dem weniger steifen Schlauch ist.
  • Ein mögliches Verfahren für die Herstellung eines Katheter-Spitzenabschnitts mit unterschiedlicher Steifigkeit umfaßt das Extrudieren eines Kunststoffkerns über zumindest zwei und vorzugsweise drei Formkerne, wodurch Lumen ausgebildet werden. Vorzugsweise wird Metall über den Kunststoffkern geflochten. Danach werden erfindungsgemäß zumindest zwei und vorzugsweise drei bis fünf Stücke Kunststoffschlauch mit unterschiedlichen Graden der Steifigkeit entlang der Länge des Kunststoffkerns so angeordnet, daß das Stück Kunststoff schlauch mit der größten Steifigkeit sich an dem proximalen Ende des Spitzenabschnitts befindet und das Stück Kunststoffschlauch mit der geringsten Steifigkeit sich nahe dem distalen Ende des Spitzenabschnitts befindet. Die Stücke Kunststoffschlauch werden dann für das Bonden mit dem Kunststoffkern flüssig gemacht.
  • Ein weiteres mögliches Verfahren umfaßt zuerst das Extrudieren eines Kunststoffkerns über zumindest zwei Formkerne. Metall wird über den Kunststoffkern geflochten. Danach wird eine dünne Kunststoffhaut über das Metallgeflecht extrudiert, um einen inneren Kern auszubilden. Wiederum werden jedoch zumindest zwei und vorzugsweise drei bis fünf Stücke Kunststoffschlauch mit unterschiedlichen Graden der Steifigkeit in Umgebungsbeziehung zu dem Innenkern angeordnet, um eine Anordnung zu bilden, bei der das Stück Kunststoffschlauch mit der größten Steifigkeit sich an dem proximalen Ende der Anordnung befindet und das Stück Kunststoffschlauch mit der geringsten Steifigkeit sich nahe dem distalen Ende der Anordnung befindet. Eine Schrumpfmanschette wird über der gesamten Anordnung plaziert. Die Stücke Kunststoffschlauch werden dann ausreichend erwärmt für das Bonden an den Innenkern, und die Schrumpfmanschette wird danach entfernt.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser verstanden werden durch Bezugnahme auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen, wobei
  • 1 eine Seiten-Querschnittsansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Katheters ist;
  • 2 eine Seiten-Querschnittsansicht des Katheterkörpers, einschließlich der Verbindungsstelle zwischen dem Katheterkörper und dem Spitzenabschnitt ist;
  • 3A eine Seiten-Querschnittsansicht des Katheter-Spitzenabschnitts ist;
  • 3B eine vergrößerte Ansicht des Thermoelements, verankert innerhalb der Spitzen-Elektrode, die in 3A veranschaulicht wird, ist;
  • 4 eine Seiten-Querschnittsansicht eines Abschnitts des Katheter-Spitzenabschnitts, welche die Struktur des flexiblen Schlauches zeigt, ist;
  • 5 eine diagonale Querschnittsansicht des Katheter Spitzenabschnitts von 4 entlang der Linie 5-5 ist;
  • 6 eine Perspektivansicht der Bestandteile einer erfindungsgemäßen Steuerhandhabe ist;
  • 7 eine vergrößerte Perspektivansicht eines Teils der Innenanordnung der Steuerhandhabe von 6 ist.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ein auslenkbarer Katheter bereitgestellt. Wie in 1 gezeigt wird, umfaßt der Katheter einen länglichen Katheterkörper 12 mit einem proximalen und einem distalen Ende, einen Spitzenabschnitt 14 am distalen Ende des Katheterkörpers 12 und eine Steuerhandhabe 16 am proximalen Ende des Katheterkörpers 12.
  • Unter Bezugnahme auf 2 umfaßt der Katheterkörper 12 eine längliche röhrenförmige Konstruktion mit einem einzigen, axialen oder zentralen Lumen 18. Der Katheterkörper 12 ist flexibel, d.h. biegbar, jedoch im wesentlichen entlang seiner Länge nicht zusammendrückbar. Der Katheterkörper 12 kann jede geeignete Gestaltung aufweisen und aus jedem geeigneten Material hergestellt werden. Eine gegenwärtig bevorzugte Gestaltung umfaßt eine Außenwand 22 aus Polyurethan oder Nylon. Die Außenwand 22 umfaßt ein eingebettetes Geflecht aus rostfreiem Stahl oder dergleichen, um die Torsionssteifigkeit des Katheterkörpers 12 zu erhöhen, so daß, wenn die Steuerhandhabe 16 gedreht wird, der Spitzenabschnitt des Katheters 10 sich in entsprechender Weise drehen wird.
  • Der Außendurchmesser des Katheterkörpers 12 ist nicht entscheidend, er sollte aber vorzugsweise nicht größer als zirka 2,7 mm (zirka 8 French) sein, noch besser nicht größer als zirka 2,3 mm (zirka 7 French). Die Dicke der Außenwand 22 ist ebenfalls nicht entscheidend. Die innere Oberfläche der Außenwand 22 ist mit einem Versteifungsschlauch 20 ausgekleidet, der aus jedem geeigneten Material bestehen kann, das flexibler als die Außenwand 22 ist, vorzugsweise aus Polyimid. Der Versteifungsschlauch 20 bietet zusammen mit der geflochtenen Außenwand 22 eine verbesserte Torsionsstabilität, während er gleichzeitig die Wanddicke des Katheters minimiert und damit den Durchmesser des zentralen Lumen 18 maximiert. Der Außendurchmesser des Versteifungsschlauches 20 ist zirka der gleiche wie oder geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Außenwand 22. Polyimid-Schlauch wird gegenwärtig bevorzugt, da er sehr dünnwandig sein kann und dennoch für eine sehr gute Steifigkeit sorgt. Dies maximiert den Durchmesser des zentralen Lumen 18, ohne Festigkeit und Steifigkeit aufzugeben.
  • Ein besonders bevorzugter Katheter hat eine Außenwand 22 mit einem Außendurchmesser von zirka 2,3 mm (zirka 0,090 Zoll) bis zirka 2,4 mm (zirka 0,094 Zoll) und einen Innendurchmesser von zirka 1,5 mm (zirka 0,061 Zoll) bis zirka 1,7 mm (zirka 0,065 Zoll) und einen Polyimid-Versteifungsschlauch 20 mit einem Außendurchmesser von zirka 1,5 mm (zirka 0,0595 Zoll) bis zirka 1,6 mm (zirka 0,0635 Zoll) und einen Innendurchmesser von zirka 1,2 mm (zirka 0,049 Zoll) bis zirka 1,4 mm (zirka 0,055 Zoll).
  • Wie in 3 bis 5 gezeigt wird, umfaßt der Spitzenabschnitt 14 einen kurzen Abschnitt von flexiblem Schlauch 19 mit drei Lumen, einem ersten Lumen 30, einem zweiten Lumen 32 und einem dritten Lumen 34. Der Schlauch 19 besteht aus einem geeigneten nichttoxischen Material, welches vorzugsweise flexibler als der Katheterkörper 12 ist. Der bevorzugte Spitzenabschnitt 14 hat unterschiedliche Steifigkeiten entlang seiner Länge, wobei das distale Ende am flexibelsten ist und das proximale Ende am wenigsten flexibel ist. Der Spitzenabschnitt 14 hat zumindest zwei verschiedene Steifigkeiten entlang seiner Länge, vorzugsweise zumindest drei, und noch besser zumindest fünf. Durch die Veränderung der Steifigkeit entlang der Länge des Spitzenabschnitts kann das distale Ende des Spitzenabschnitts so gestaltet werden, daß es äußerst weich ist, während das proximale Ende des Spitzenabschnitts eine Steifigkeit haben kann, die der des Katheterkörpers ähnlicher ist. Der weiche Spitzenabschnit ist wünschenswert, weil er sicherer ist, wenn der Spitzenabschnitt durch den Körper geführt wird. Wenn jedoch der gesamte Spitzenabschnitt äußerst weich ist, dann ist er wacklig und schwierig zu handhaben. Daher kann der Spitzenabschnit, wenn er ein relativ weniger flexibles proximales Ende hat, beim Gebrauch leichter gehandhabt werden.
  • Um einen besonders bevorzugten Spitzenabschnitt mit unterschiedlicher Steifigkeit herzustellen, wird ein Kern 50, vorzugsweise ein 18 mm (0,71 Zoll) Polyurethan-Kern 65D über drei Formkerne extrudiert. Die Formkerne sind vorzugsweise mit Teflon beschichtete Drähte. Die Durchmesser der Drähte hängen von den gewünschten Größen der Lumen ab. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform haben zwei der Drähte einen Durchmesser von 0,6 mm (0,022 Zoll), und der dritte Draht hat einen Durchmesser von 0,9 mm (0,036 Zoll). Ein Geflecht aus rostfreiem Stahl 52 wird über dem Polyurethan-Kern bereitgestellt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird ein 0,05 mm (0,002 Zoll) Draht aus rostfreiem Stahl (45 Schußfäden), mit sechzehn Litzen pro Träger über den Kern geflochten. Eine dünne Haut 54 aus Polyurethan oder einem anderen geeigneten Kunststoff wird dann über das Geflecht 52 extrudiert, um einen Innenkern auszubilden. Der Innenkern wird dann in 127 mm (5 Zoll) Segmente geschnitten, während die Formkerne sich noch im Inneren befinden. Wie es von einem Fachmann erkannt wird, kann die Länge des Segments variieren, abhängig von der gewünschten Gesamtlänge des Spitzenabschnitts. Fünf Stücke Schlauch aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyurethan, werden über dem Innenkern angeordnet. Jedes der fünf Stücke hat eine andere Steifigkeit. Bei einer bevorzugten Ausführungsform schließen die Kunststoffstüc ke 75D Polyurethanschlauch 55, 65D Polyurethanschlauch 56, 55D Polyurethanschlauch 57, 80/20% Polyurethanschlauch 58, und 80A Polyurethanschlauch 59 ein. Der 75D Polyurethanschlauch 55 wird verwendet, um das proximale Ende des Spitzenabschnitts auszubilden, und der 80A Polyurethanschlauch 59 wird verwendet, um das distale Ende des Spitzenabschnitts auszubilden. Eine Schrumpfmanschette, vorzugsweise aus TeflonTM wird über die gesamte Anordnung plaziert. Die Anordnung wird durch ein Warmgesenk gezogen, und die Stücke Polyurethanschlauch werden auf den Innenkern aufgeschmolzen. Die Schrumpfmanschette wird entfernt, und die Draht-Formkerne werden entfernt. Der erhaltene Spitzenabschnitt hat drei Lumen und fünf verschiedene Steifigkeiten entlang seiner Länge. Vorzugsweise ist der Außendurchmsser des Spitzenabschnitts 14, gleich dem des Katheterkörpers 12, vorzugsweise nicht größer als zirka 2,7 mm (zirka 8 French) und noch besser nicht größer als zirka 2,3 mm (zirka 7 French) (0,092 Zoll). Dieses Verfahren ist von besonderem Nutzen für Spitzenabschnitte mit zumindest zwei und vorzugsweise drei oder mehr Lumen, die sich durch diesen hindurch erstrecken.
  • An dem distalen Ende des Spitzenabschnitts 14 befindet sich eine Spitzen-Elektrode 36. Vorzugsweise hat die Spitzen-Elektrode 36 einen Durchmesser, der ungefähr der gleiche ist wie der Außendurchmesser des Schlauchs 19. Eine bevorzugte Spitzen-Elektrode 36 hat einen exponierten Abschnitt 37 mit einer Länge von zirka 2 mm und einem Schaft 39, der einen Durchmesser hat, der geringer ist als der Durchmesser des exponierten Abschnitts und eine Länge von zirka 2 mm aufweist. Der Schaft 39 und der exponierte Abschnitt 37 der Spitzen-Elektrode 36 sind im allgemeinen kompakt, mit 3 Blindöffnungen 31, 33 und 35, die sich von dem proximalen Ende des Schafts 39 ein Stück in den exponierten Abschnitt 37 hinein erstrecken.
  • Die Spitzen-Elektrode 36 ist mit dem Schlauch 19 durch ein im allgemeinen starres röhrenförmiges Kunststoffgehäuse 21 verbunden, vorzugsweise hergestellt aus Polyetheretherketon (PEEK). Der Schaft 39 der Spitzen-Elektrode 36 paßt in das Innere des distalen Endes des Kunststoffgehäuses 21 und wird an das Gehäuse durch Polyurethan-Leim oder dergleiechen gebondet. Das proximale Ende des Kunststoffgehäuses 21 wird mit Polyurethan-Leim oder dergleichen an das distale Ende des Schlauchs 19 des Spitzenabschnitts 14 gebondet. Es versteht sich, daß die Spitzen-Elektrode alternativ, wie gewünscht und auf dem Fachgebiet bekannt, direkt mit dem Schlauch 19 des Katheter-Spitzenabschnitts 14 verbunden sein kann.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform wird eine Ring-Elektrode 38 auf dem distalen Ende des Kunststoffgehäuses 21 befestigt. Die Ring-Elektrode 38 wird über das Kunststoffge häuse 21 geschoben und an Ort und Stelle mit Leim oder dergleichen befestigt. Wenn dies gewünscht wird, können zusätzliche Ring-Elektroden eingesetzt werden und über dem Kunststoffgehäuse 21 oder über dem flexiblen Schlauch 19 des Spitzenabschnitts 14 positioniert werden.
  • Eine Temperaturfühler-Vorrichtung wird für die Spitzen-Elektrode 36 bereitgestellt, und, wenn gewünscht, für die Ring-Elektrode 38. Jede herkömmliche Temperaturfühler-Vorrichtung, z.B. ein Thermoelement oder ein Thermistor, kann zum Einsatz kommen. Eine bevorzugte Temperaturfühler-Vorrichtung für die Spitzen-Elektrode 36 umfaßt ein aus einem Emailledraht-Paar ausgebildetes Thermoelement. Ein Draht des Draht-Paares ist ein Kupferdraht 41, zum Beispiel ein Kupferdraht Nummer 40. Der andere Draht des Draht-Paares ist ein Konstantandraht 45. Die Drähte 41 und 45 des Draht-Paares sind elektrisch voneinander isoliert, außer an ihren distalen Enden, wo sie zusammengedreht sind, mit einem kurzen Stück Kunststoffschlauch 53 bedeckt sind, zum Beispiel aus Polyimid, und mit Epoxidharz bedeckt sind. Der Kunststoffschlauch 53 wird dann in der zweiten Blindöffnung 33 der Spitzen-Elektrode 36 mit Hilfe von Polyurethan-Leim oder dergleichen befestigt. Alternativ können die Drähte 41 und 45 in die zweite Blindöffnung 33 hineingeschweißt werden.
  • Die Drähte 41 und 45 erstrecken sich durch das zweite Lumen 32 im Spitzenabschnitt 14 und durch das zentrale Lumen 18 des Katheterkörpers 12. Die Drähte 41 und 45 erstrecken sich dann nach außen durch die Steuerhandhabe 16 und zu einem Steckverbinder (nicht gezeigt), der mit einem Temperaturmonitor (nicht gezeigt) verbunden werden kann.
  • Die Spitzen-Elektrode 36 und die Ring-Elektrode 38 sind jeweils verbunden mit einem separaten Zuleitungsdraht 40. Die Zuleitungsdrähte 40 erstrecken sich durch das zweite Lumen 32 des Spitzenabschnitts 14, den Katheterkörper 12 und die Steuerhandhabe 16, und jeder endet an seinem proximalen Ende in einer Einsteckbuchse (nicht gezeigt), die in einen geeigneten Monitor (nicht gezeigt) gestöpselt werden kann. Wenn gewünscht, kann der Abschnitt der Zuleitungsdrähte 40, der sich durch den Katheterkörper 12, die Steuerhandhabe 16 und das proximale Ende des Spitzenabschnitts 14 erstreckt, von einem Schutzschlauch oder einer Schutzhülle (nicht gezeigt) umhüllt sein oder innerhalb dieser gebündelt sein.
  • Der Zuleitungsdraht 40 für die Spitzen-Elektrode 36 wird in der ersten Blindöffnung 31 der Spitzen-Elektrode mit Lötzinn oder dergleichen verankert. Jede andere Vorrichtung für das Verankern des Zuleitungsdrahtes in der Spitzen-Elektrode kann ebenfalls zum Einsatz kommen. Alternativ kann der Kupferdraht 41 des Thermoelements als ein Zuleitungsdraht für die Spitzen-Elektrode 36 benutzt werden.
  • Ein Zuleitungsdraht 40 wird an der Ring-Elektrode 38 mit Hilfe jedes herkömmlichen Verfahrens befestigt. Die Verbindung eines Zuleitungsdrahtes 40 mit der Ring-Elektrode 38 wird vorzugsweise erzielt, indem zunächst eine kleine Öffnung durch das Kunststoffgehäuse 21 geschaffen wird. Eine solche Öffnung kann zum Beispiel geschaffen werden, indem eine Nadel durch das Kunststoffgehäuse 21 eingeführt wird und die Nadel ausreichend erwärmt wird, um eine permanente Öffnung auszubilden. Ein Zuleitungsdraht 40 wird dann durch die Offnung mit Hilfe eines Mikrohakens oder dergleichen hindurchgezogen. Die Enden des Zuleitungsdrahtes 40 werden dann von jeder Beschichtung befreit und auf die Unterseite der Ring-Ektrode 38 aufgelötet oder aufgeschweißt, welche dann in die Position über die Öffnung geschoben wird und an Ort und Stelle mit Polyurethan-Leim oder dergleichen fixiert wird.
  • Eine bevorzugte Vorrichtung für die Befestigung des Katheterkörpers an dem Spitzenabschnitt 14 wird in 2 veranschaulicht. Das distale Ende des Katheterkörpers 12 liegt gegen das proximale Ende des Spitzenabschnitts 14 an und wird an diesem mit Polyurethan-Leim oder dergleichen befestigt. Bei der gezeigten Anordnung umfaßt das proximale Ende des Spitzenabschnitts einen vertieften Bereich 24, in welchen hinein das distale Ende des Versteifungsschlauches 20 sich erstreckt. Diese Gestaltung ermöglicht ein besseres Rollover, d.h. sie gestattet das Biegen des Spitzenabschnitts ohne Einknicken. Im besonderen sorgt der Versteifungsschlauch 20 für einen Übergang in Flexibilität an der Verbindungsstelle des Katheterkörpers 12 und für einen flexibleren Spitzenabschnitt 14, was es möglich macht, diese Verbindungsstelle problemlos ohne Falten oder Knicken zu biegen, besonders in Kombination mit einem Spitzenabschnitt, der unterschiedliche Steifigkeit aufweist.
  • Ein Zugdraht 42 wird innerhalb des Katheters für das Auslenken des Spitzenabschnitts 14 bereitgestellt. Der Zugdraht 42 wird an seinem proximalen Ende mit der Steuerhandhabe 16 verankert, und an seinem distalen Ende wird er am Spitzenabschnitt 14 verankert. Der Zugdraht 42 wird aus jedem geeigneten Metall hergestellt, wie zum Beispiel rostfreiem Stahl oder Nitinol, und er wird vorzugsweise mit Teflon® oder dergleichen beschichtet. Die Beschichtung verleiht dem Zugdraht 42 Gleitfähigkeit. Der Zugdraht 42 hat vorzugsweise einen Durchmesser im Bereich von zirka 0,15 bis zirka 0,25 mm (zirka 0,006 bis zirka 0,010 Zoll).
  • Eine Druckspirale 44 befindet sich mit dem Katheterkörper 12 in Umgebungsbeziehung zum Zugdraht 42. Die Druckspirale erstreckt sich vom proximalen Ende des Katheterkörpers 12 zum proximalen Ende des Spitzenabschnitts 14. Die Druckspirale 44 besteht aus jedem geeigneten Metall, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl. Die Druckspirale 44 ist fest auf sich selbst aufgewickelt, um für Flexibilität, d.h. für Biegen zu sorgen, jedoch der Kompression zu widerstehen. Der Innendurchmesser der Druckspirale 44 ist vorzugsweise etwas größer als der Durchmesser des Zugdrahts 42. Zum Beispiel hat die Druckspirale 44, wenn der Zugdraht 42 einen Durchmesser von 0,18 mm (zirka 0,007 Zoll) hat, vorzugsweise einen Innendurchmesser von 0,2 mm (zirka 0,008 Zoll). Die Teflon®-Beschichtung auf dem Zugdraht 42 ermöglicht dessen freies Gleiten innerhalb der Druckspirale 44. Entlang ihrer Länge ist die äußere Oberfläche der Druckspirale 44 mit einer flexiblen, nichtleitenden Hülle 26 bedeckt, um den Kontakt zwischen der Druckspirale 44 und den Zuleitungsdrähten 40 innerhalb des Katheterkörpers 12 zu verhindern. Eine nichtleitende Hülle 26 aus Polyimid-Schlauch wird gegenwärtig bevorzugt.
  • Die Druckspirale 44 ist an ihrem proximalen Ende mit dem proximalen Ende des Versteifungsschlauches 20 im Katheterkörper 12 durch die Leimfuge 49 verbunden, und an ihrem distalen Ende mit dem Spitzenabschnitt 14 durch die Leimfuge 51. Beide Leimfugen 49 und 51 umfassen vorzugsweise Polyurethan-Leim oder dergleichen. Der Leim kann mit einer Spritze oder dergleichen durch eine Öffnung hindurch aufgebracht werden, die zwischen der äußeren Oberfläche des Katheterkörpers 12 und dem einzigen Lumen 18 geschaffen wird. Eine solche Öffnung kann zum Beispiel durch eine Nadel oder dergleichen ausgebildet werden, welche die Wand des Katheterkörpers 12 und den Versteifungsschlauch 20 durchsticht, und die ausreichend erwärmt wird, um eine permanente Öffnung zu schaffen. Der Leim wird dann durch die Öffnung auf die äußere Oberfläche der Druckspirale 44 aufgebracht und legt sich um den äußeren Umkreis, um eine Leimfuge rund um den gesamten Umkreis der Druckspirale auszubilden.
  • Der Zugdraht 42 erstreckt sich in das erste Lumen 30 des Spitzenabschnitts 14. Der Zugdraht 42 ist in der ersten Blindöffnung 31 der Spitzen-Elektrode 36 verankert. Vorzugsweise wird eine Zwinge 43 aus rostfreiem Stahl oder dergleichen auf das distale Ende des Zugdrahts 42 gekräuselt, um dem Zugdraht zusätzliche Dicke zu verleihen. Die Zwinge 43 wird dann an der Innenseite der ersten Blindöffnung 31 der Spitzen-Elektrode 36 mit Lötzinn oder dergleichen befestigt. Alternativ kann der Zugdraht 42 an der Seite des Spitzenabschnitts 14 verankert werden. Innerhalb des Spitzenabschnitts 14 erstreckt sich der Zugdraht 42 in eine Kunststoffhülle 81, vorzugsweise aus Teflon®, was verhindert, daß der Zugdraht 42 in die Wand des Spitzenabschnitts 14 schneidet, wem der Spitzenabschnitt ausgelenkt wird.
  • Ein elektromagnetischer Sensor 72 befindet sich innerhalb des distalen Endes des Spitzenabschnitts 14. Der elektromagnetische Sensor 72 befindet sich innerhalb des Kunststoffgehäuses 21. Das distale Ende des elektromagnetischen Sensors 72 erstreckt sich in die dritte Blindöffnung 35 in der Spitzen-Elektrode 36, und sein proximales Ende erstreckt sich in den Schlauch 19 des Spitzenabschnitts 14. Der elektromagnetische Sensor 72 ist in der dritten Blindöffnung 35 durch Polyurethan-Leim oder dergleichen befestigt. Falls gewünscht, kann die dritte Blindöffnung 35 in der Spitzen-Elektrode 36 tiefer sein, damit sich der gesamte elektromagnetische Sensor 72 innerhalb der dritten Blindöffnung 35 befindet. Alternativ kann der elektromagnetische Sensor 72 proximal zu der Spitzen-Elektrode 36 befestigt werden. Bei einer alternativen Ausführungsform (nicht gezeigt) hat die Spitzen-Elektrode 36 einen hohlen Schaft 39, und der elektromagnetische Sensor 72 ist, zumindest zum Teil, innerhalb des hohlen Schafts befestigt.
  • Der elektromagnetische Sensor 72 ist mit einem elektromagnetischen Sensorkabel 74 verbunden, das sich durch das dritte Lumen 34 des Spitzenabschnitts 14 durch den Katheterkörper 12 und aus der Steuerhandhabe 16 hinaus erstreckt. Das elektromagnetische Sensorkabel 74 umfaßt mehrere Drähte, die innerhalb einer mit Kunststoff beschichteten Hülle eingeschlossen sind. In der Steuerhandhabe 16 ist das Sensorkabel 74 mit einer Leiterplatte 64 verbunden. Die Leiterplatte 64 verstärkt das vom elektromagnetischen Sensor 72 erhaltene Signal und überträgt es an einen Rechner in einer für den Rechner verständlichen Form. Da der Katheter nur für den Einmalgebrauch ausgelegt ist, kann die Leiterplatte einen EPROM-Chip enthalten, der die Leiterplatte zirka 24 Stunden nach der Nutzung des Katheters abschaltet. Dies verhindert, daß der Katheter oder zumindest der elektromagnetische Sensor zweimal zum Einsatz kommen.
  • Geeignete elektromagnetische Sensoren für den Einsatz bei der vorliegenden Erfindung sind zum Beispiel beschrieben in den U.S. Patenten Nr. 5,558,091, 5,443,489, 5,480,422, 5,546,951, 5,568,809 und 5,391,199 und in der Internationalen Veröffentlichung Nr. WO 95/02995. Ein bevorzugter elektromagnetischer Mapping-Sensor 72 hat eine Länge von zirka 6 mm bis zirka 7 mm und einen Durchmesser von zirka 1,3 mm.
  • Der Elektroden-Zuführungsdraht 40, die Thermoelement-Drähte 41 und 45 und das elektromagnetische Sensorkabel 74 müssen über eine bestimmte longitudinale Bewegung innerhalb des Katheterkörpers 12 verfügen können, damit sie nicht brechen, wenn der Spitzenabschnitt 14 ausgelenkt wird. Um für diese Längsbewegung zu sorgen, werden Tunnel durch die Leimfuge 50 hindurch bereitgestellt, welche das proximale Ende der Druckspirale 44 innerhalb des Katheterkörpers 12 befestigt. Die Tunnel werden ausgebildet durch Transferschläuche 27, vorzugsweise aus kurzen Segmenten von Polyimid-Schlauch. Die Transferschläuche 27 sind jeweils zirka 60 mm lang und haben Außendurchmesser von zirka 0,5 mm (zirka 0,021 Zoll) und Innendurchmesser von zirka 0,48 mm (zirka 0,019 Zoll). Die Thermoelement-Drähte 41 und 45 und der Elektroden-Zuleitungsdraht 40 erstrecken sich durch einen Transferschlauch 27 hindurch, und das Sensorkabel 74 erstreckt sich durch einen zweiten Transferschlauch 27 hindurch.
  • Die longitudinale Bewegung des Zugdrahtes 42 relativ zu dem Katheterkörper 12, welche zur Auslenkung des Spitzenabschnitts 12 führt, wird erzielt durch eine geeignete Manipulation der Steuerhandhabe 16. Wie in 1, 6 und 7 gezeigt wird, umfaßt die Steuerhandhabe 16 ein Gehäuse 102, eine innere Anordnung 103 und eine Daumensteuerung 104.
  • Das Gehäuse 102 ist im allgemeinen gekrümmt. Genauer gesagt, hat das Gehäuse 102 einen im allgemeinen zylindrischen distalen Abschnitt 106 und einen proximalen Abschnitt 108 mit einer gerundeten Krümmung. Die gerundete Krümmung des proximalen Abschnitts 108 trägt zu einem verbesserten Bedienungskomfort für den Nutzer bei. Das Innere des Gehäuses 102 ist im allgemeinen hohl. Das Gehäuse 102 umfaßt eine erste Hälfte 110 und eine zweite Hälfte 112, die miteinander einrasten. Wenn gewünscht, können die erste Hälfte 110 und die zweite Hälfte 112 des Gehäuses 102 in jeder anderen geeigneten Weise zusammengebaut werden, zum Beispiel mit einer Preßpassung oder mit Leim.
  • Die innere Anordnung 103 umfaßt einen Kolben 114 und eine Kolbenaufnahmeanordnung 116. Der Kolben 114 ist im allgemeinen zylindrisch und hat bei der gezeigten Ausführungsform eine patronenförmige distale Spitze. Die distale Spitze 118 ist fest an dem proximalen Ende des Katheterkörpers 12 angebracht. Der Kolben 114 enthält einen sich durch diesen hindurch erstreckenden inneren Durchgang 115, durch welchen der Zugdraht 42, die Zuleitungsdrähte 40, die Thermoelement-Drähte 41 und 45 und das Sensorkabel 74 hindurchgehen können.
  • Bei der beschriebenen Ausführungsform umfaßt die Kolbenaufnahmeanordnung 116 eine distale Trommel 120, eine proximale Trommel 122 und ein Universalverbindungsstück 124. Die distale Trommel 120 ist im allgemeinen röhrenförmig an ihrem distalen Ende und bildet eine Kolbenkammer 119 in diesem aus. Der Kolben 114 ist longitudinal gleitbar innerhalb der Kolbenkammer 119. Der Durchmesser der Kolbenkammer 119 ist geringfügig größer als der Außendurchmesser des Kolbens 114.
  • Die distale Trommel 120 enthält zwei longitudinale Rillen 127. Das proximale Ende der äußeren Oberfläche des Kolbens 114 enthält zwei entsprechende Rippen 121 oder andere Vorsprünge, welche in die Rillen 127 hineinpassen und verhindern, daß der Kolben sich relativ zur Kolbenaufnahmeanordnung 116 dreht. Wie von einem Fachmann erkannt würde, könnten andere Vorrichtungen für die Verbindung des Kolbens 114 mit der Kolbenaufnahmeanordnung 116 ebenfalls genutzt werden, damit die zwei Elemente sich gemeinsam drehen. Es könnten zum Beispiel Vorsprünge innerhalb der distalen Trommel bereitgestellt werden, und Rillen könnten auf der äußeren Oberfläche des Kolbens bereitgestellt werden.
  • Nahe ihrem distalen Ende weist die distale Trommel 120 eine Umkreisrille 136 auf. Ein Teil der Umkreisrille 136 erstreckt sich durch die Wand der distalen Trommel 120 in die Kolbenkammer 119 hinein. Eine im allgemeinen hufeisenförmige Schelle 138 mit zwei abgerundeten Seiten 140 und einer flachen Seite 142 paßt in die Umkreisrille 136 so hinein, daß sich ihre flache Seite 142 in die Kolbenkammer 119 hinein erstreckt. Der Kolben 114 hat eine Reihe von Kerben 114, die mit der flachen Seite der Schelle 138 ausgerichtet sind und diese aufnehmen, wenn sich der Kolben innerhalb der Kolbenkammer 119 befindet. Wenn sich der Kolben 114 distal relativ zur Kolbenaufnahmeanordnung 116 bewegt, sorgt die Wechselwirkung der Schelle 138 mit den Kerben 144 für eine Einrastvorrichtung, um dem Arzt einen Hinweis darauf zu geben, wie weit der Kolben sich bewegt hat.
  • Bei der beschriebenen Ausführungsform ist das proximale Ende der distalen Trommel 120 im allgemeinen offen, d.h. es weist eine Bohrung durch dieses hindurch für den Durchgang der Elektroden-Zuleitungsdrähte 40, des Sensorkabels 74 und der Thermoelement-Drähte 41 und 45 auf und endet in zwei distalen Zinken 126. Jede distale Zinke 126 enthält eine im allgemeinen C-förmige distale Kerbe 128 für die Aufnahme der Kreuzschiene 124 des Universalverbindungsstückes, wie nachstehend weiter beschrieben wird.
  • Nahe dem proximalen Ende der distalen Trommel 120 wird eine diagonale Öffnung 146 bereitgestellt. Ein Ankerstift 148 erstreckt sich in die diagonale Öffnung 146 hinein. Der Zugdraht 42 wird mit dem Ankerstift durch eine beliebige geeignete Vorrichtung verankert. Bei einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der Zugdraht 42 durch eine Öffnung 150 im Ankerstift 148 hindurch und umhüllt den Stift. Wegen des Umfangs des rund um den Ankerstift 148 gewickelten Zugdrahts 42 kann der Stift in die diagonale Öffnung 146 eingezwängt werden, ohne daß der Zugdraht sich abwickelt. Wenn es gewünscht wird, kann der Zugdraht 42 an dem Ankerstift 148 mit Leim, Lötzinn oder dergleichen befestigt werden.
  • Die proximale Trommel 122 der Kolbenaufnahmeanordnung ist im allgemeinen röhrenförmig, damit die Zuleitungsdrähte 40 und das Sensorkabel 74 durch diese hindurchgehen können. Der proximale Abschnitt 122 hat zwei proximale Zinken 130 an seinem distalen Ende. Jede proximale Zinke 130 enthält eine im allgemeinen C-förmige proximale Kerbe 132 für die Aufnahme der Kreuzschiene 124 des Universalverbindungsstückes, wie nachstehend weiter beschrieben wird. Das proximale Ende der proximalen Trommel 122 endet in einem Steckverbinder 134, an welchen die Zuleitungsdrähte 40 angeschlossen sind, und der Steckverbinder kann mit Hilfe eines Kabels an einen geeigneten Monitor oder an eine Quelle von RF Energie (nicht gezeigt) angeschlossen werden. Eine Leiterplatte (nicht gezeigt) ist in dem proximalen Abschnitt 112 installiert. Das Sensorkabel 74 ist mit der Leiterplatte verbunden, welche wiederum elektrisch an einen geeigneten Steckverbinder angeschlossen ist.
  • Die Kreuzschiene 124 des Universalverbindungsstücks hat vier Beine 151, jedes mit einer im allgemeinen zylindrischen Spitze 152. Zwei gegenüberliegende Spitzen 152 rasten in die distalen Kerben 128 der distalen Zinken 126 der distalen Trommel 120 der Kolbenaufnahmeanordnung 116 ein. Die anderen zwei gegenüberliegenden Spitzen 152 rasten in die proximalen Kerben 132 der proximalen Zinken 130 der proximalen Trommel 122 der Kolbenaufnahmeanordnung 116 ein. Wenn die Kolbenaufnahmeanordnung 116 zusammengebaut ist, verbindet das Universalverbindungsstück die distale Trommel 120 mit der proximalen Trommel 122 in einem Winkel α, der von zirka 135 bis zirka 180 Grad reicht, vorzugsweise zirka 145 Grad. Dementsprechend paßt die Kolbenaufnahmeanordnung 116 in das Gehäuse 102, das eine Krümmung aufweist. Darüber hinaus ermöglicht es das Universalverbindungsstück, wenn die distale Trommel 120 gedreht wird, die proximale Trommel 122 in entsprechender Weise zu drehen. Die Kreuzschiene 124 hat eine Öffnung 153 in ihrer Mitte, damit die Zuleitungsdrähte 40 und das Sensorkabel 74 durch diese hindurchgehen können.
  • Wenn die Steuerhandhabe 16 zusammengebaut ist, erstreckt sich der zylindrische distale Abschnitt 106 des Gehäuses 102 rund um das distale Ende der distalen Trommel 120 der Kolbenaufnahmeanordnung 116. Das proximale Ende der distalen Trommel 120 zusammen mit dem Universalverbindungsstück und der proximalen Trommel 122 der Kolbenaufnahmeanordnung 116 paßt in den proximalen Abschnitt 108 des Gehäuses 102. Der Kolben 114 ist gleitbar innerhalb der Kolbenkammer 119 der distalen Trommel 120 angeordnet, wie oben beschrieben ist. Das proximale Ende des Katheterkörpers 12 ist fest an der distalen Spitze 118 des Kolbens 114 mit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung angebracht, vorzugsweise mit Hilfe einer Schrumpfmanschette, wie sie auf dem Fachgebiet bekannt ist.
  • Die Kolbenaufnahmeanordnung 116 kann jede andere geeignete Gestaltung aufweisen, so daß sie gleitbar den Kolben 114 aufnehmen kann und mit dem Kolben in dem gekrümmten Handhabegehäuse 102 rotieren kann. Das Universalverbindungsstück, einschließlich der Kreuzschiene 124 und der distalen und proximalen Zinken 126 und 130, kann zum Beispiel ersetzt werden durch ein anderes geeignetes Element, welches gestatten kann, daß sich die distale Trommel 120 und die proximale Trommel 122 zusammen in einem Winkel drehen, wie zum Beispiel eine kurze straff gewickelte Metallspirale, ähnlich der oben beschriebenen Druckspirale, oder durch ein kurzes Stück Kunststoffschlauch, ähnlich dem des Katheterkörpers, das heißt mit einem Metallgeflecht in diesem. Die Spirale oder der Schlauch könnten dann über das proximale Ende der distalen Trommel 120 und das distale Ende der proximalen Trommel 122 aufgebracht werden und, falls gewünscht, dort mit Leim befestigt werden.
  • Bei einer weiteren Alternative könnten sowohl das Universalverbindungsstück als auch die proximale Trommel 122 durch eine Spirale oder ein Schlauchstück ersetzt werden. Die Spirale oder das Schlauchstück ist an dem proximalen Ende der distalen Trommel 120 befestigt. Elektrodenzuleitungsdrähte 40 und dergleichen können die Spirale oder das Schlauchstück passieren, um zu dem Steckverbinder an dem distalen Ende der Handhabe zu gelangen.
  • Die Daumensteuerung 104 hat eine Innenbohrung 154, durch welche hindurch sich der Kolben 114 erstreckt, wobei sich die patronenförmige distale Spitze 118 des Kolbens aus dem distalen Ende der Bohrung heraus erstreckt. Die Daumensteuerung 104 wird longitudinal über dem Kolben 114 durch einen Ring 156 an Ort und Stelle gehalten, der vorzugsweise über dem Kolben einrastet, jedoch alternativ durch Leim oder dergleichen an seiner Position gehalten werden kann.
  • Die Auslenkung des Spitzenabschnitts 14 wird durch die distale Bewegung der Daumensteuerung 104 relativ zu dem Gehäuse 102 und zur Kolbenaufnahmeanordnung 116 bewirkt. Diese Bewegung führt zu der distalen Bewegung des Kolbens 114 und des Katheterkörpers 12 relativ zu der Kolbenaufnahmeanordnung 116. Wie oben erörtert, ist der Zugdraht 42 in der Kolbenaufnahmeanordnung 116 verankert, und der Kolben ist gleitbar in der Kolbenaufnahmeanordnung angebracht. Dementsprechend wird, wenn der Katheterkörper 12 und der Kolben 114 distal relativ zu dem Zugdraht 42 bewegt werden, der Spitzenabschnitt 14 in der Richtung des Lumen des Spitzenabschnitts ausgelenkt, in welches sich der Zugdraht hinein erstreckt.
  • Die Drehung des Katheterkörpers 12 wird bewirkt durch die Drehung der Daumensteuerung 104 relativ zu dem Handhabegehäuse 102. Der Kolben 114 ist an der Daumensteuerung 104 so befestigt, daß die Drehung der Daumensteuerung zu einer entsprechenden Drehung des Kolbens führt. Bei der beschriebenen Ausführungsform umfaßt das distale Ende des Kolbens 114 einen distalen Ring 184, der Räume oder Unterbrechungen 186 auf seiner Oberseite und auf seiner Unterseite aufweist. Das Innere der Daumensteuerung 104 hat zwei Vorsprünge (nicht gezeigt), welche in die Räume 186 passen. Wenn die Daumensteuerung 104 über dem Kolben 114 angeordnet wird, vereinigen sich die Vorsprünge mit den Räumen 186 im distalen Ring 184 so, daß eine Drehung der Daumensteuerung in entsprechender Weise eine Drehung des Kolbens bewirkt. Die Drehung des Kolbens 114 durch die Drehung der Daumensteuerung 104 bewirkt die Drehung des distalen Abschnitts 120 der Kolbenaufnahmeanordnung 116. Wie oben erörtert, dreht sich die gesamte Kolbenaufnahmeanordnung 116 gemeinsam auf Grund des Universalverbindungsstücks. Somit kann der Nutzer den Katheterkörper 12 drehen, ohne die gesamte Handhabe 16 zu drehen. In anderen Worten, das Handhabegehäuse 102 kann stationär bleiben, wenn der Katheterkörper 12 gedreht wird. Es versteht sich, daß jede andere geeignete Vorrichtung für die Befestigung der Daumensteuerung 104 relativ zum Kolben 114 zur Anwendung kommen kann.
  • Wie von einem Fachmann erkannt wird, kann die Daumensteuerung 104 jede geeignete Form aufweisen. Bei der beschriebenen Ausführungsform weist die Daumensteuerung 104 eine Umkreisvertiefung 158 zwischen einem distalen Rand 160 und einem proximalen Rand 162 auf. Der Nutzer kann die Daumensteuerung 104 distal relativ zu dem Gehäuse 102 bewegen, indem er auf den distalen Rand 160 drückt. In ähnlicher Weise kann der Nutzer die Daumensteuerung 104 proximal relativ zu dem Gehäuse 102 bewegen, indem er Zugkraft auf den proximalen Rand 162 ausübt. Dank dieser Gestaltung kann der Nutzer problemlos und leicht die Daumensteuerung mit einer Hand drücken und ziehen. Die Daumensteuerung 104 umfaßt weiterhin eine Reihe von Vorsprüngen 164 innerhalb der Umkreisvertiefung 158, welche den Nutzer bei der Drehung der Daumensteuerung unterstützen.
  • Darüber hinaus können eine oder mehr Vorrichtungen bereitgestellt werden, um eine Reibung zwischen dem Kolben 114 und der distalen Trommel 120 zu erzeugen, so daß, wenn der Kolben longitudinal relativ zu der distalen Trommel durch die Bewegung der Daumensteuerung bewegt wird, dieser nicht zu seiner ursprünglichen Position zurückgleitet, wenn die Daumensteuerung freigegeben wird. Eine solche Vorrichtung umfaßt einen im allgemeinen ovalen Schlitz 166 entlang der Länge des Kolbens 114 und eine Stellschraube 129, welche sich in den Schlitz erstreckt. Die Stellschraube 129 kommt in Kontakt mit der inneren Oberfläche der distalen Trommel 120, um Reibung mit der distalen Trommel zu erzeugen. Eine alternative oder zusätzliche Vorrichtung umfaßt zwei hutförmige Einsatzteile 170, wobei jeder derselben eine gerundete Oberseite 172 und eine längere flache Unterseite 174 aufweist. Die Einsatzteile 170 bestehen im allgemeinen aus einem flexiblen oder gummiartigen Material, vorzugsweise einem elastomeren Material. Die Rippen 121 auf dem Kolben 114 enthalten jeweils eine Einkerbung 176, in welche die flache Unterseite 174 jedes Einsatzteils hineinpaßt. Die Oberseite 172 jedes Einsatzteils 174 kommt in Kontakt mit der inneren Oberfläche der distalen Trommel 120, um eine Reibung mit der distalen Trommel zu erzeugen.
  • Die distale Trommel 120 umfaßt weiterhin einen texturierten Ring 178 um ihren Umkreis herum. Der Ring 178 weist eine Anzahl kleiner Rillen 180 rund um seinen Umkreis auf. Eine Feder 182 ist zwischen dem Gehäuse 102 und der distalen Trommel 120 in einem im allgemeinen parallelen Verhältnis zur distalen Trommel 120 befestigt. Die Feder 182 ist vorzugsweise ein Draht aus rostfreiem Stahl. Wenn der Kolben 114 und die Kolbenaufnahmeanordnung 116 gedreht werden, dreht sich der Ring 178 in entsprechender Weise. Die Feder 182 ist so positioniert, daß sie mit dem Ring 178 ausgerichtet ist; wenn der Ring sich dreht, wird die Feder 182 innerhalb einer anderen Rille 180 positioniert. Wenn die Kolbenaufnahmeanordnung 116 und der Ring 178 gedreht werden, erzeugt der Kontakt mit der Feder 182 einen Klick-Laut und ein entsprechendes Gefühl für den Nutzer. Darüber hinaus minimiert diese Gestaltung die Tendenz des Kolbens 114 und der Kolbenaufnahmeanordnung 116, sich in dem Freilauf rückwärts zu bewegen, wenn in den Zuleitungsdrähten und in dem Sensorkabel Kraft vom Drehen des Kolbens und der Kolbenaufnahmeanordnung aufgebaut wird.
  • Die vorstehende Beschreibung ist unter Bezugnahme auf gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargelegt worden. Für Fachleute des Fachgebiets und der Technologie, zu denen diese Erfindung gehört, wird es selbstverständlich sein, daß Änderungen und Veränderungen bei der beschriebenen Struktur vorgenommen werden können, ohne bedeutsam vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert wird.
  • Dementsprechend sollte die vorstehende Beschreibung nicht so gelesen werden, daß sie sich nur auf die genauen Strukturen bezieht, die in den beigefügten Zeichnungen beschrieben und veranschaulicht werden, sondern sie sollte vielmehr in Übereinstimmung mit und als Untermauerung der nachfolgenden Ansprüche gelesen werden, die ihren umfassendsten und angemessenen Schutzumfang zum Ausdruck bringen sollen.

Claims (12)

  1. Auslenkbarer Katheter (10), umfassend: einen Katheterkörper (12) aufweisend eine Außenwand (22), proximale und distale Enden und zumindest ein Lumen (18), das sich durch diesen hindurch erstreckt; einen Spitzenabschnitt (14), umfassend einen flexiblen Schlauch (19) aufweisend proximale und distale Enden und zumindest zwei Lumen (30, 32, 34), die sich durch diesen hindurch erstrecken, wobei das proximale Ende des Spitzenabschnitts (14) fest an dem distalen Ende des Katheterkörpers (12) befestigt ist; eine Steuerhandhabe (16), die an dem proximalen Ende des Katheterkörpers (12) angebracht ist; und Mittel für das Auslenken des Spitzenabschnitts (14) durch die Betätigung der Steuerhandhabe (16); dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Schlauch einen Kern (50) und zumindest zwei Stücke Kunststoffschlauch (55, 56, 57, 58, 59) in longitudinaler Anordnung über dem Kern aufweist, wobei die zwei Stücke Kunststoffschlauch von unterschiedlicher Steifigkeit sind und so angeordnet sind, daß ein steiferer Kunststoffschlauch sich in der Nähe von einem weniger steifen Kunststoffschlauch befindet.
  2. Katheter (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Schlauch (19) zumindest drei Stücke Kunststoffschlauch mit unterschiedlichen Steifigkeiten entlang seiner Länge aufweist.
  3. Katheter (10) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzenabschnitt (14) zumindest drei Lumen aufweist, die sich durch diesen hindurch erstrecken.
  4. Katheter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, ferner umfassend einen Versteifungsschlauch (20), welcher die Außenwand (22) auskleidet, wobei der Versteifungsschlauch (20) ein distales und ein proximales Ende aufweist.
  5. Katheter (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende des Versteifungsschlauchs (20) sich in das proximale Ende des Spitzenabschnitts (14) hinein erstreckt.
  6. Katheter (10) nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Versteifungsschlauch (20) Polyimid aufweist.
  7. Katheter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Schlauch (19) ein Metallgeflecht (52) über dem Kern (50) und eine Kunststoffhaut (54) über dem Geflecht (52) umfaßt, wobei die zumindest zwei Stücke Kunststoffschlauch (55, 56, 57, 58, 59) über die Kunststoffhaut (54) extrudiert sind.
  8. Katheter (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Schlauch (19) drei Stücke Kunststoffschlauch in longitudinaler Anordnung, extrudiert über die Kunststoffhaut umfaßt, wobei die drei Stücke Kunststoffschlauch unterschiedliche Steifigkeiten aufweisen.
  9. Katheter (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerhandhabe (16) ein erstes Element (114), das fest an dem proximalen Ende des Katheterkörpers (12) befestigt ist, und ein zweites Element (120), das relativ zu dem ersten Element (114) bewegbar ist, umfaßt.
  10. Katheter (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslenkmittel einen Zugdraht (42) mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende umfaßt, wobei sich der Zugdraht (42) von der Steuerhandhabe (16) durch den Katheterkörper (12) hindurch und in ein Lumen (30) in dem Spitzenabschnitt (14) hinein erstreckt, wobei das distale Ende des Zugdrahtes (42) fest innerhalb des Spitzenabschnitts (14) befestigt ist und das proximale Ende des Zugdrahtes (42) fest an dem zweiten Element (120) der Steuerhandhabe (16) befestigt ist, wodurch die Betätigung des ersten Elements (114) der Steuerhandhabe (16) relativ zu dem zweiten Element (120) der Steuerhandhabe (16) den Zugdraht (42) relativ zu dem Katheterkörper (12) bewegt, was zu einem Auslenken des Spitzenabschnitts (14) führt.
  11. Katheter (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest zwei Lumen (30, 32, 34) in dem Kern (50) konfiguriert sind und sich durch diesen hindurch erstrecken.
  12. Katheter (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Schlauch (19) fünf Stücke Kunststoffschlauch (55, 56, 57, 58, 59) in longitudinaler Anordnung über dem Kern (50) umfaßt, wobei die fünf Stücke Kunststoffschlauch unterschiedliche Steifigkeiten aufweisen.
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