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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ist gerichtet auf einen auslenkbaren Katheter
mit einem Spitzenabschnitt der unterschiedliche Steifigkeitsgrade
aufweist.
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Hintergrund der Erfindung
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Elektrodenkatheter
werden in der medizinischen Praxis schon seit vielen Jahren allgemein
verwendet. Sie werden verwendet, um elektrische Aktivität im Herzen
zu stimulieren und zu kartieren sowie für die Ablation von Orten abweichender
elektrischer Aktivität.
Beim Einsatz wird ein Elektrodenkatheter in eine größere Vene
oder Arterie, zum Beispiel in die Oberschenkelarterie, eingeführt und
dann in die betreffende Herzkammer vorgeschoben. Der Katheter sollte
vorzugsweise auslenkbar sein, um die ordnungsgemäße Positionierung der Elektroden
an seinem distalen Ende innerhalb des Herzens zu ermöglichen.
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Auslenkbare
Spitzen-Elektrodenkatheter sind wohlbekannt. Diese Katheter haben
im allgemeinen eine Steuerhandhabe an ihrem proximalen Ende für die Steuerung
der Auslenkung der Spitze in eine oder mehr Richtungen. Zum Beispiel
wird ein besonders nützlicher
auslenkbarer Spitzen-Katheter in U.S. Patent Nr. Re. 34,502 von
Webster offenbart. Dieser Katheter umfaßt einen Zugdraht, der sich,
auf der Achse, durch einen länglichen
verstärkten
Katheterkörper
erstreckt und sich dann, nicht mehr auf der Achse, in einem auslenkbaren
Spitzenabschnitt erstreckt. Bei dieser Anordnung führt die
longitudinale Bewegung des Zugdrahtes relativ zu dem Katheterkörper zur
Auslenkung des Katheter-Spitzenabschnitts. Weitere Beispiele von
steuerbaren Kathetern finden sich im U.S. Patent Nr. 5,431,168 von Webster,
mit dem Titel „Steuerbare
Offen-Lumen-Katheter",
in der U.S. Patentanmeldung, laufende Nr. 08/924,611 (1997) von
Webster, mit dem Titel „In
alle Richtungen Steuerbare Katheter" und in WO 96/40344. Letzteres Dokument
bildet die Grundlage für
den Oberbegriff des hier beigefügten
Anspruchs 1.
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Ein
Nachteil auslenkbarer Katheter ist der Knickeffekt, der sich ergeben
kann, wenn das distale Ende oder der Spitzenabschnitt des Katheters
ausgelenkt wird. Häufig
wird der Spitzenabschnitt des Katheters aus einem Material hergestellt,
das wesentlich flexibler ist als der Katheterkörper. Im Ergebnis davon neigt
die Verbindungsstelle zwischen dem Katheter körper und dem Spitzenabschnitt
dazu, zu knicken oder sich umzubiegen, wenn der Spitzenabschnitt
ausgelenkt wird.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen auslenkbaren Katheter bereit,
wie in Anspruch 1 definiert. Bei einer Ausführungsform umfaßt der auslenkbare
Spitzen-Katheter einen Katheterkörper,
einen Spitzenabschnitt und eine ergonomische Steuerhandhabe. Der
Katheterkörper
hat proximale und distale Enden und zumindest ein Lumen, das sich
durch dieses hindurch erstreckt. Der Spitzenabschnitt umfaßt auf ähnliche
Weise proximale und distale Enden und zumindest ein Lumen, das sich
durch dieses hindurch erstreckt. Das proximale Ende des Spitzenabschnitts
ist fest an dem distalen Ende des Katheterkörpers befestigt.
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Die
Steuerhandhabe umfaßt
ein Gehäuse mit
einem im allgemeinen hohlen Inneren, eine Kolbenaufnahmeanordnung
zumindest teilweise im Inneren des Gehäuses und einen Kolben. Die
Kolbenaufnahmeanordnung ist drehbar relativ zu dem Gehäuse. Die
Kolbenaufnahmeanordnung umfaßt
ein im allgemeinen röhrenförmiges Element,
welches eine Kolbenkammer begrenzt. Der Kolben ist fest an dem proximalen
Ende des Katheterkörpers
angebracht und erstreckt sich in die Kolbenkammer der Kolbenaufnahmeanordnung
hinein. Dem Kolben wird eine longitudinale Bewegung relativ zu der
Kolbenaufnahmeanordnung gestattet, ihm wird jedoch keine Drehbewegung
relativ zu der Kolbenaufnahmeanordnung gestattet. Demzufolge dreht
die Rotation des Kolbens relativ zu dem Gehäuse in entsprechender Weise
die Kolbenaufnahmeanordnung, den Katheterkörper und den Spitzenabschnitt.
Durch diese Gestaltung kann der Nutzer die Handhabe in einer stationären Position
halten und den Katheterkörper
und den Spitzenabschnitt lediglich durch die Drehung des Kolbens
drehen. Vorhergehende Ausführungsformen,
zum Beispiel wie in U.S. Patent Nr. Re 34,502 erörtert, machten es erforderlich,
daß der
Nutzer die gesamte Steuerhandhabe dreht, einschließlich des Gehäuses, um
den Katheterkörper
und den Spitzenabschnitt zu drehen.
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Um
den Spitzenabschnitt auszulenken, erstreckt sich ein Zugdraht mit
proximalen und distalen Enden von der Steuerhandhabe durch ein Lumen
in den Katheterkörper
und in ein Lumen in dem Spitzenabschnitt. Das proximale Ende des
Zugdrahtes ist in der Steuerhandhabe verankert, vorzugsweise in
der Kolbenaufnahmeanordnung, so daß die distale Bewegung des
Kolbens relativ zu der Kolbenaufnahmeanordnung zu einer distalen
Bewegung des Katheterkörpers
relativ zu dem Zugdraht führt.
Eine Vorrichtung wird bereitgestellt für die Auslenkung des Spitzenabschnitts
als Reaktion auf die distale Bewegung des Katheterkörpers relativ
zu dem Zugdraht. Ein bevorzugtes Auslenkmittel umfaßt ein nicht
auf der Achse befindliches Lumen im Spitzenabschnitt, in welches
sich der Zugdraht erstreckt, und einen Anker, der den Zugdraht am
Spitzenabschnitt verankert. Ein weiteres Auslenkmittel wird beschrieben
in dem U.S. Patent Nr. 5,336,182 und in Nr. 5,364,351.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
das Steuerhandhabe-Gehäuse einen
im allgemeinen zylindrischen distalen Abschnitt und einen gekrümmten proximalen
Abschnitt für
das Greifen. Um es dem Nutzer möglich
zu machen, die Steuerhandhabe in einer stationären Position zu halten, während der
Katheterkörper
und der Spitzenabschnitt sich drehen, wird eine neuartige Kolbenaufnahmeanordnung
bereitgestellt. Die Kolbenaufnahmeanordnung umfaßt eine starre, röhrenförmige distale
Trommel und eine Vorrichtung für
die Aufnahme der Elektrodenzuleitungsdrähte, eines Sensorkabels und
von Thermoelement-Drähten
von der distalen Trommel zu einem Steckverbinder an dem proximalen
Ende der Steuerhandhabe. Die distale Trommel, die innerhalb des
Handhabe-Gehäuses
liegt, ist im wesentlichen röhrenförmig an
ihrem distalen Ende und bildet eine Kolbenkammer darin aus. Eine
bevorzugte Aufnahmevorrichtung umfaßt eine starre proximale Trommel,
die mit der distalen Trommel verbunden ist, vorzugsweise durch ein
Universalverbindungsstück.
Die proximale Trommel, die zumindest zum Teil innerhalb des Handhabe-Gehäuses enthalten
ist, ist im allgemeinen röhrenförmig. Durch
das Universalverbindungsstück
führt die
Drehung der distalen Trommel zu einer entsprechenden Drehung der proximalen
Trommel.
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Der
bevorzugte auslenkbare Katheter umfaßt einen Spitzenabschnitt mit
unterschiedlicher Steifigkeit. Der Spitzenabschnitt umfaßt einen
flexiblen Schlauch mit proximalen und distalen Enden und zumindest
zwei Lumen, die sich durch diese hindurch erstrecken. Der flexible
Schlauch hat zumindest zwei verschiedene Steifigkeiten, und vorzugsweise
drei bis fünf
verschiedene Steifigkeiten, über
seine Länge verteilt.
Der flexible Schlauch umfaßt
einen Kunststoffkern, ein Metallgeflecht über dem Kern, eine Kunststoffhaut über dem
Geflecht und zumindest zwei und vorzugsweise drei bis fünf Stücke Kunststoffschlauch
in longitudinaler Anordnung über
die Kunststoffhaut extrudiert. Die Stücke Kunststoffschlauch haben
unterschiedliche Steifigkeiten, und sie sind so angeordnet, daß der steifere
Schlauch proximal zu dem weniger steifen Schlauch ist.
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Ein
mögliches
Verfahren für
die Herstellung eines Katheter-Spitzenabschnitts mit unterschiedlicher
Steifigkeit umfaßt
das Extrudieren eines Kunststoffkerns über zumindest zwei und vorzugsweise drei
Formkerne, wodurch Lumen ausgebildet werden. Vorzugsweise wird Metall über den
Kunststoffkern geflochten. Danach werden erfindungsgemäß zumindest
zwei und vorzugsweise drei bis fünf
Stücke
Kunststoffschlauch mit unterschiedlichen Graden der Steifigkeit
entlang der Länge
des Kunststoffkerns so angeordnet, daß das Stück Kunststoff schlauch mit der
größten Steifigkeit
sich an dem proximalen Ende des Spitzenabschnitts befindet und das
Stück Kunststoffschlauch
mit der geringsten Steifigkeit sich nahe dem distalen Ende des Spitzenabschnitts
befindet. Die Stücke
Kunststoffschlauch werden dann für
das Bonden mit dem Kunststoffkern flüssig gemacht.
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Ein
weiteres mögliches
Verfahren umfaßt
zuerst das Extrudieren eines Kunststoffkerns über zumindest zwei Formkerne.
Metall wird über
den Kunststoffkern geflochten. Danach wird eine dünne Kunststoffhaut über das
Metallgeflecht extrudiert, um einen inneren Kern auszubilden. Wiederum
werden jedoch zumindest zwei und vorzugsweise drei bis fünf Stücke Kunststoffschlauch
mit unterschiedlichen Graden der Steifigkeit in Umgebungsbeziehung
zu dem Innenkern angeordnet, um eine Anordnung zu bilden, bei der
das Stück
Kunststoffschlauch mit der größten Steifigkeit
sich an dem proximalen Ende der Anordnung befindet und das Stück Kunststoffschlauch
mit der geringsten Steifigkeit sich nahe dem distalen Ende der Anordnung
befindet. Eine Schrumpfmanschette wird über der gesamten Anordnung
plaziert. Die Stücke
Kunststoffschlauch werden dann ausreichend erwärmt für das Bonden an den Innenkern, und
die Schrumpfmanschette wird danach entfernt.
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Beschreibung der Zeichnungen
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Diese
und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
besser verstanden werden durch Bezugnahme auf die nachfolgende detaillierte
Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen, wobei
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1 eine
Seiten-Querschnittsansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Katheters ist;
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2 eine
Seiten-Querschnittsansicht des Katheterkörpers, einschließlich der
Verbindungsstelle zwischen dem Katheterkörper und dem Spitzenabschnitt
ist;
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3A eine
Seiten-Querschnittsansicht des Katheter-Spitzenabschnitts ist;
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3B eine
vergrößerte Ansicht
des Thermoelements, verankert innerhalb der Spitzen-Elektrode, die
in 3A veranschaulicht wird, ist;
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4 eine
Seiten-Querschnittsansicht eines Abschnitts des Katheter-Spitzenabschnitts,
welche die Struktur des flexiblen Schlauches zeigt, ist;
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5 eine
diagonale Querschnittsansicht des Katheter Spitzenabschnitts von 4 entlang der
Linie 5-5 ist;
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6 eine
Perspektivansicht der Bestandteile einer erfindungsgemäßen Steuerhandhabe
ist;
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7 eine
vergrößerte Perspektivansicht
eines Teils der Innenanordnung der Steuerhandhabe von 6 ist.
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Detaillierte Beschreibung
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird ein auslenkbarer Katheter bereitgestellt. Wie
in 1 gezeigt wird, umfaßt der Katheter einen länglichen
Katheterkörper 12 mit
einem proximalen und einem distalen Ende, einen Spitzenabschnitt 14 am
distalen Ende des Katheterkörpers 12 und
eine Steuerhandhabe 16 am proximalen Ende des Katheterkörpers 12.
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Unter
Bezugnahme auf 2 umfaßt der Katheterkörper 12 eine
längliche
röhrenförmige Konstruktion
mit einem einzigen, axialen oder zentralen Lumen 18. Der
Katheterkörper 12 ist
flexibel, d.h. biegbar, jedoch im wesentlichen entlang seiner Länge nicht
zusammendrückbar.
Der Katheterkörper 12 kann
jede geeignete Gestaltung aufweisen und aus jedem geeigneten Material
hergestellt werden. Eine gegenwärtig
bevorzugte Gestaltung umfaßt
eine Außenwand 22 aus
Polyurethan oder Nylon. Die Außenwand 22 umfaßt ein eingebettetes
Geflecht aus rostfreiem Stahl oder dergleichen, um die Torsionssteifigkeit
des Katheterkörpers 12 zu
erhöhen,
so daß, wenn
die Steuerhandhabe 16 gedreht wird, der Spitzenabschnitt
des Katheters 10 sich in entsprechender Weise drehen wird.
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Der
Außendurchmesser
des Katheterkörpers 12 ist
nicht entscheidend, er sollte aber vorzugsweise nicht größer als
zirka 2,7 mm (zirka 8 French) sein, noch besser nicht größer als
zirka 2,3 mm (zirka 7 French). Die Dicke der Außenwand 22 ist ebenfalls nicht
entscheidend. Die innere Oberfläche
der Außenwand 22 ist
mit einem Versteifungsschlauch 20 ausgekleidet, der aus
jedem geeigneten Material bestehen kann, das flexibler als die Außenwand 22 ist, vorzugsweise
aus Polyimid. Der Versteifungsschlauch 20 bietet zusammen
mit der geflochtenen Außenwand 22 eine
verbesserte Torsionsstabilität, während er
gleichzeitig die Wanddicke des Katheters minimiert und damit den
Durchmesser des zentralen Lumen 18 maximiert. Der Außendurchmesser
des Versteifungsschlauches 20 ist zirka der gleiche wie oder
geringfügig
kleiner als der Innendurchmesser der Außenwand 22. Polyimid-Schlauch
wird gegenwärtig
bevorzugt, da er sehr dünnwandig
sein kann und dennoch für
eine sehr gute Steifigkeit sorgt. Dies maximiert den Durchmesser
des zentralen Lumen 18, ohne Festigkeit und Steifigkeit
aufzugeben.
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Ein
besonders bevorzugter Katheter hat eine Außenwand 22 mit einem
Außendurchmesser
von zirka 2,3 mm (zirka 0,090 Zoll) bis zirka 2,4 mm (zirka 0,094
Zoll) und einen Innendurchmesser von zirka 1,5 mm (zirka 0,061 Zoll)
bis zirka 1,7 mm (zirka 0,065 Zoll) und einen Polyimid-Versteifungsschlauch 20 mit
einem Außendurchmesser
von zirka 1,5 mm (zirka 0,0595 Zoll) bis zirka 1,6 mm (zirka 0,0635
Zoll) und einen Innendurchmesser von zirka 1,2 mm (zirka 0,049 Zoll)
bis zirka 1,4 mm (zirka 0,055 Zoll).
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Wie
in 3 bis 5 gezeigt
wird, umfaßt der
Spitzenabschnitt 14 einen kurzen Abschnitt von flexiblem
Schlauch 19 mit drei Lumen, einem ersten Lumen 30,
einem zweiten Lumen 32 und einem dritten Lumen 34.
Der Schlauch 19 besteht aus einem geeigneten nichttoxischen
Material, welches vorzugsweise flexibler als der Katheterkörper 12 ist.
Der bevorzugte Spitzenabschnitt 14 hat unterschiedliche Steifigkeiten
entlang seiner Länge,
wobei das distale Ende am flexibelsten ist und das proximale Ende
am wenigsten flexibel ist. Der Spitzenabschnitt 14 hat
zumindest zwei verschiedene Steifigkeiten entlang seiner Länge, vorzugsweise
zumindest drei, und noch besser zumindest fünf. Durch die Veränderung
der Steifigkeit entlang der Länge
des Spitzenabschnitts kann das distale Ende des Spitzenabschnitts
so gestaltet werden, daß es äußerst weich
ist, während das
proximale Ende des Spitzenabschnitts eine Steifigkeit haben kann,
die der des Katheterkörpers ähnlicher
ist. Der weiche Spitzenabschnit ist wünschenswert, weil er sicherer
ist, wenn der Spitzenabschnitt durch den Körper geführt wird. Wenn jedoch der gesamte
Spitzenabschnitt äußerst weich
ist, dann ist er wacklig und schwierig zu handhaben. Daher kann
der Spitzenabschnit, wenn er ein relativ weniger flexibles proximales
Ende hat, beim Gebrauch leichter gehandhabt werden.
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Um
einen besonders bevorzugten Spitzenabschnitt mit unterschiedlicher
Steifigkeit herzustellen, wird ein Kern 50, vorzugsweise
ein 18 mm (0,71 Zoll) Polyurethan-Kern 65D über drei Formkerne extrudiert.
Die Formkerne sind vorzugsweise mit Teflon beschichtete Drähte. Die
Durchmesser der Drähte hängen von
den gewünschten
Größen der
Lumen ab. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform haben zwei der Drähte einen
Durchmesser von 0,6 mm (0,022 Zoll), und der dritte Draht hat einen
Durchmesser von 0,9 mm (0,036 Zoll). Ein Geflecht aus rostfreiem
Stahl 52 wird über
dem Polyurethan-Kern bereitgestellt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein 0,05 mm (0,002 Zoll) Draht aus rostfreiem Stahl (45 Schußfäden), mit
sechzehn Litzen pro Träger über den
Kern geflochten. Eine dünne
Haut 54 aus Polyurethan oder einem anderen geeigneten Kunststoff
wird dann über
das Geflecht 52 extrudiert, um einen Innenkern auszubilden.
Der Innenkern wird dann in 127 mm (5 Zoll) Segmente geschnitten,
während
die Formkerne sich noch im Inneren befinden. Wie es von einem Fachmann
erkannt wird, kann die Länge
des Segments variieren, abhängig
von der gewünschten
Gesamtlänge
des Spitzenabschnitts. Fünf
Stücke
Schlauch aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polyurethan, werden über dem
Innenkern angeordnet. Jedes der fünf Stücke hat eine andere Steifigkeit.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
schließen
die Kunststoffstüc ke
75D Polyurethanschlauch 55, 65D Polyurethanschlauch 56,
55D Polyurethanschlauch 57, 80/20% Polyurethanschlauch 58,
und 80A Polyurethanschlauch 59 ein. Der 75D Polyurethanschlauch 55 wird
verwendet, um das proximale Ende des Spitzenabschnitts auszubilden,
und der 80A Polyurethanschlauch 59 wird verwendet, um das distale
Ende des Spitzenabschnitts auszubilden. Eine Schrumpfmanschette,
vorzugsweise aus TeflonTM wird über die
gesamte Anordnung plaziert. Die Anordnung wird durch ein Warmgesenk
gezogen, und die Stücke
Polyurethanschlauch werden auf den Innenkern aufgeschmolzen. Die
Schrumpfmanschette wird entfernt, und die Draht-Formkerne werden entfernt.
Der erhaltene Spitzenabschnitt hat drei Lumen und fünf verschiedene
Steifigkeiten entlang seiner Länge.
Vorzugsweise ist der Außendurchmsser des
Spitzenabschnitts 14, gleich dem des Katheterkörpers 12,
vorzugsweise nicht größer als
zirka 2,7 mm (zirka 8 French) und noch besser nicht größer als zirka
2,3 mm (zirka 7 French) (0,092 Zoll). Dieses Verfahren ist von besonderem
Nutzen für
Spitzenabschnitte mit zumindest zwei und vorzugsweise drei oder
mehr Lumen, die sich durch diesen hindurch erstrecken.
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An
dem distalen Ende des Spitzenabschnitts 14 befindet sich
eine Spitzen-Elektrode 36. Vorzugsweise hat die Spitzen-Elektrode 36 einen
Durchmesser, der ungefähr
der gleiche ist wie der Außendurchmesser
des Schlauchs 19. Eine bevorzugte Spitzen-Elektrode 36 hat
einen exponierten Abschnitt 37 mit einer Länge von
zirka 2 mm und einem Schaft 39, der einen Durchmesser hat,
der geringer ist als der Durchmesser des exponierten Abschnitts
und eine Länge
von zirka 2 mm aufweist. Der Schaft 39 und der exponierte
Abschnitt 37 der Spitzen-Elektrode 36 sind im
allgemeinen kompakt, mit 3 Blindöffnungen 31, 33 und 35,
die sich von dem proximalen Ende des Schafts 39 ein Stück in den
exponierten Abschnitt 37 hinein erstrecken.
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Die
Spitzen-Elektrode 36 ist mit dem Schlauch 19 durch
ein im allgemeinen starres röhrenförmiges Kunststoffgehäuse 21 verbunden,
vorzugsweise hergestellt aus Polyetheretherketon (PEEK). Der Schaft 39 der
Spitzen-Elektrode 36 paßt in das Innere des distalen
Endes des Kunststoffgehäuses 21 und
wird an das Gehäuse
durch Polyurethan-Leim oder dergleiechen gebondet. Das proximale
Ende des Kunststoffgehäuses 21 wird
mit Polyurethan-Leim
oder dergleichen an das distale Ende des Schlauchs 19 des
Spitzenabschnitts 14 gebondet. Es versteht sich, daß die Spitzen-Elektrode
alternativ, wie gewünscht
und auf dem Fachgebiet bekannt, direkt mit dem Schlauch 19 des
Katheter-Spitzenabschnitts 14 verbunden sein kann.
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Bei
der gezeigten Ausführungsform
wird eine Ring-Elektrode 38 auf dem distalen Ende des Kunststoffgehäuses 21 befestigt.
Die Ring-Elektrode 38 wird über das Kunststoffge häuse 21 geschoben
und an Ort und Stelle mit Leim oder dergleichen befestigt. Wenn
dies gewünscht
wird, können
zusätzliche Ring-Elektroden
eingesetzt werden und über
dem Kunststoffgehäuse 21 oder über dem
flexiblen Schlauch 19 des Spitzenabschnitts 14 positioniert werden.
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Eine
Temperaturfühler-Vorrichtung
wird für die
Spitzen-Elektrode 36 bereitgestellt, und, wenn gewünscht, für die Ring-Elektrode 38.
Jede herkömmliche
Temperaturfühler-Vorrichtung, z.B.
ein Thermoelement oder ein Thermistor, kann zum Einsatz kommen.
Eine bevorzugte Temperaturfühler-Vorrichtung
für die
Spitzen-Elektrode 36 umfaßt ein aus einem Emailledraht-Paar
ausgebildetes Thermoelement. Ein Draht des Draht-Paares ist ein Kupferdraht 41,
zum Beispiel ein Kupferdraht Nummer 40. Der andere Draht
des Draht-Paares ist ein Konstantandraht 45. Die Drähte 41 und 45 des Draht-Paares
sind elektrisch voneinander isoliert, außer an ihren distalen Enden,
wo sie zusammengedreht sind, mit einem kurzen Stück Kunststoffschlauch 53 bedeckt
sind, zum Beispiel aus Polyimid, und mit Epoxidharz bedeckt sind.
Der Kunststoffschlauch 53 wird dann in der zweiten Blindöffnung 33 der
Spitzen-Elektrode 36 mit
Hilfe von Polyurethan-Leim oder dergleichen befestigt. Alternativ
können
die Drähte 41 und 45 in
die zweite Blindöffnung 33 hineingeschweißt werden.
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Die
Drähte 41 und 45 erstrecken
sich durch das zweite Lumen 32 im Spitzenabschnitt 14 und durch
das zentrale Lumen 18 des Katheterkörpers 12. Die Drähte 41 und 45 erstrecken
sich dann nach außen
durch die Steuerhandhabe 16 und zu einem Steckverbinder
(nicht gezeigt), der mit einem Temperaturmonitor (nicht gezeigt)
verbunden werden kann.
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Die
Spitzen-Elektrode 36 und die Ring-Elektrode 38 sind
jeweils verbunden mit einem separaten Zuleitungsdraht 40.
Die Zuleitungsdrähte 40 erstrecken
sich durch das zweite Lumen 32 des Spitzenabschnitts 14,
den Katheterkörper 12 und
die Steuerhandhabe 16, und jeder endet an seinem proximalen Ende
in einer Einsteckbuchse (nicht gezeigt), die in einen geeigneten
Monitor (nicht gezeigt) gestöpselt werden
kann. Wenn gewünscht,
kann der Abschnitt der Zuleitungsdrähte 40, der sich durch
den Katheterkörper 12,
die Steuerhandhabe 16 und das proximale Ende des Spitzenabschnitts 14 erstreckt,
von einem Schutzschlauch oder einer Schutzhülle (nicht gezeigt) umhüllt sein
oder innerhalb dieser gebündelt sein.
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Der
Zuleitungsdraht 40 für
die Spitzen-Elektrode 36 wird in der ersten Blindöffnung 31 der
Spitzen-Elektrode mit Lötzinn
oder dergleichen verankert. Jede andere Vorrichtung für das Verankern
des Zuleitungsdrahtes in der Spitzen-Elektrode kann ebenfalls zum
Einsatz kommen. Alternativ kann der Kupferdraht 41 des
Thermoelements als ein Zuleitungsdraht für die Spitzen-Elektrode 36 benutzt
werden.
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Ein
Zuleitungsdraht 40 wird an der Ring-Elektrode 38 mit
Hilfe jedes herkömmlichen Verfahrens
befestigt. Die Verbindung eines Zuleitungsdrahtes 40 mit
der Ring-Elektrode 38 wird vorzugsweise erzielt, indem
zunächst
eine kleine Öffnung
durch das Kunststoffgehäuse 21 geschaffen wird.
Eine solche Öffnung
kann zum Beispiel geschaffen werden, indem eine Nadel durch das
Kunststoffgehäuse 21 eingeführt wird
und die Nadel ausreichend erwärmt
wird, um eine permanente Öffnung auszubilden.
Ein Zuleitungsdraht 40 wird dann durch die Offnung mit
Hilfe eines Mikrohakens oder dergleichen hindurchgezogen. Die Enden
des Zuleitungsdrahtes 40 werden dann von jeder Beschichtung
befreit und auf die Unterseite der Ring-Ektrode 38 aufgelötet oder
aufgeschweißt,
welche dann in die Position über
die Öffnung
geschoben wird und an Ort und Stelle mit Polyurethan-Leim oder dergleichen
fixiert wird.
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Eine
bevorzugte Vorrichtung für
die Befestigung des Katheterkörpers
an dem Spitzenabschnitt 14 wird in 2 veranschaulicht.
Das distale Ende des Katheterkörpers 12 liegt
gegen das proximale Ende des Spitzenabschnitts 14 an und
wird an diesem mit Polyurethan-Leim
oder dergleichen befestigt. Bei der gezeigten Anordnung umfaßt das proximale
Ende des Spitzenabschnitts einen vertieften Bereich 24,
in welchen hinein das distale Ende des Versteifungsschlauches 20 sich
erstreckt. Diese Gestaltung ermöglicht
ein besseres Rollover, d.h. sie gestattet das Biegen des Spitzenabschnitts
ohne Einknicken. Im besonderen sorgt der Versteifungsschlauch 20 für einen Übergang
in Flexibilität
an der Verbindungsstelle des Katheterkörpers 12 und für einen
flexibleren Spitzenabschnitt 14, was es möglich macht,
diese Verbindungsstelle problemlos ohne Falten oder Knicken zu biegen,
besonders in Kombination mit einem Spitzenabschnitt, der unterschiedliche Steifigkeit
aufweist.
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Ein
Zugdraht 42 wird innerhalb des Katheters für das Auslenken
des Spitzenabschnitts 14 bereitgestellt. Der Zugdraht 42 wird
an seinem proximalen Ende mit der Steuerhandhabe 16 verankert,
und an seinem distalen Ende wird er am Spitzenabschnitt 14 verankert.
Der Zugdraht 42 wird aus jedem geeigneten Metall hergestellt,
wie zum Beispiel rostfreiem Stahl oder Nitinol, und er wird vorzugsweise
mit Teflon® oder
dergleichen beschichtet. Die Beschichtung verleiht dem Zugdraht 42 Gleitfähigkeit.
Der Zugdraht 42 hat vorzugsweise einen Durchmesser im Bereich von
zirka 0,15 bis zirka 0,25 mm (zirka 0,006 bis zirka 0,010 Zoll).
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Eine
Druckspirale 44 befindet sich mit dem Katheterkörper 12 in
Umgebungsbeziehung zum Zugdraht 42. Die Druckspirale erstreckt
sich vom proximalen Ende des Katheterkörpers 12 zum proximalen
Ende des Spitzenabschnitts 14. Die Druckspirale 44 besteht
aus jedem geeigneten Metall, vorzugsweise aus rostfreiem Stahl.
Die Druckspirale 44 ist fest auf sich selbst aufgewickelt,
um für
Flexibilität,
d.h. für
Biegen zu sorgen, jedoch der Kompression zu widerstehen. Der Innendurchmesser
der Druckspirale 44 ist vorzugsweise etwas größer als
der Durchmesser des Zugdrahts 42. Zum Beispiel hat die
Druckspirale 44, wenn der Zugdraht 42 einen Durchmesser von
0,18 mm (zirka 0,007 Zoll) hat, vorzugsweise einen Innendurchmesser
von 0,2 mm (zirka 0,008 Zoll). Die Teflon®-Beschichtung
auf dem Zugdraht 42 ermöglicht
dessen freies Gleiten innerhalb der Druckspirale 44. Entlang
ihrer Länge
ist die äußere Oberfläche der
Druckspirale 44 mit einer flexiblen, nichtleitenden Hülle 26 bedeckt,
um den Kontakt zwischen der Druckspirale 44 und den Zuleitungsdrähten 40 innerhalb
des Katheterkörpers 12 zu
verhindern. Eine nichtleitende Hülle 26 aus
Polyimid-Schlauch wird gegenwärtig
bevorzugt.
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Die
Druckspirale 44 ist an ihrem proximalen Ende mit dem proximalen
Ende des Versteifungsschlauches 20 im Katheterkörper 12 durch
die Leimfuge 49 verbunden, und an ihrem distalen Ende mit dem
Spitzenabschnitt 14 durch die Leimfuge 51. Beide
Leimfugen 49 und 51 umfassen vorzugsweise Polyurethan-Leim
oder dergleichen. Der Leim kann mit einer Spritze oder dergleichen
durch eine Öffnung hindurch
aufgebracht werden, die zwischen der äußeren Oberfläche des
Katheterkörpers 12 und
dem einzigen Lumen 18 geschaffen wird. Eine solche Öffnung kann
zum Beispiel durch eine Nadel oder dergleichen ausgebildet werden,
welche die Wand des Katheterkörpers 12 und
den Versteifungsschlauch 20 durchsticht, und die ausreichend
erwärmt
wird, um eine permanente Öffnung
zu schaffen. Der Leim wird dann durch die Öffnung auf die äußere Oberfläche der
Druckspirale 44 aufgebracht und legt sich um den äußeren Umkreis,
um eine Leimfuge rund um den gesamten Umkreis der Druckspirale auszubilden.
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Der
Zugdraht 42 erstreckt sich in das erste Lumen 30 des
Spitzenabschnitts 14. Der Zugdraht 42 ist in der
ersten Blindöffnung 31 der
Spitzen-Elektrode 36 verankert. Vorzugsweise wird eine
Zwinge 43 aus rostfreiem Stahl oder dergleichen auf das
distale Ende des Zugdrahts 42 gekräuselt, um dem Zugdraht zusätzliche
Dicke zu verleihen. Die Zwinge 43 wird dann an der Innenseite
der ersten Blindöffnung 31 der
Spitzen-Elektrode 36 mit Lötzinn oder dergleichen befestigt.
Alternativ kann der Zugdraht 42 an der Seite des Spitzenabschnitts 14 verankert
werden. Innerhalb des Spitzenabschnitts 14 erstreckt sich
der Zugdraht 42 in eine Kunststoffhülle 81, vorzugsweise
aus Teflon®,
was verhindert, daß der Zugdraht 42 in
die Wand des Spitzenabschnitts 14 schneidet, wem der Spitzenabschnitt
ausgelenkt wird.
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Ein
elektromagnetischer Sensor 72 befindet sich innerhalb des
distalen Endes des Spitzenabschnitts 14. Der elektromagnetische
Sensor 72 befindet sich innerhalb des Kunststoffgehäuses 21.
Das distale Ende des elektromagnetischen Sensors 72 erstreckt
sich in die dritte Blindöffnung 35 in
der Spitzen-Elektrode 36, und sein proximales Ende erstreckt
sich in den Schlauch 19 des Spitzenabschnitts 14.
Der elektromagnetische Sensor 72 ist in der dritten Blindöffnung 35 durch
Polyurethan-Leim oder dergleichen befestigt. Falls gewünscht, kann
die dritte Blindöffnung 35 in
der Spitzen-Elektrode 36 tiefer sein, damit sich der gesamte
elektromagnetische Sensor 72 innerhalb der dritten Blindöffnung 35 befindet.
Alternativ kann der elektromagnetische Sensor 72 proximal
zu der Spitzen-Elektrode 36 befestigt werden. Bei einer
alternativen Ausführungsform (nicht
gezeigt) hat die Spitzen-Elektrode 36 einen hohlen Schaft 39,
und der elektromagnetische Sensor 72 ist, zumindest zum
Teil, innerhalb des hohlen Schafts befestigt.
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Der
elektromagnetische Sensor 72 ist mit einem elektromagnetischen
Sensorkabel 74 verbunden, das sich durch das dritte Lumen 34 des
Spitzenabschnitts 14 durch den Katheterkörper 12 und
aus der Steuerhandhabe 16 hinaus erstreckt. Das elektromagnetische
Sensorkabel 74 umfaßt
mehrere Drähte,
die innerhalb einer mit Kunststoff beschichteten Hülle eingeschlossen
sind. In der Steuerhandhabe 16 ist das Sensorkabel 74 mit
einer Leiterplatte 64 verbunden. Die Leiterplatte 64 verstärkt das
vom elektromagnetischen Sensor 72 erhaltene Signal und überträgt es an
einen Rechner in einer für
den Rechner verständlichen
Form. Da der Katheter nur für
den Einmalgebrauch ausgelegt ist, kann die Leiterplatte einen EPROM-Chip
enthalten, der die Leiterplatte zirka 24 Stunden nach der Nutzung
des Katheters abschaltet. Dies verhindert, daß der Katheter oder zumindest
der elektromagnetische Sensor zweimal zum Einsatz kommen.
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Geeignete
elektromagnetische Sensoren für den
Einsatz bei der vorliegenden Erfindung sind zum Beispiel beschrieben
in den U.S. Patenten Nr. 5,558,091, 5,443,489, 5,480,422, 5,546,951, 5,568,809
und 5,391,199 und in der Internationalen Veröffentlichung Nr. WO 95/02995.
Ein bevorzugter elektromagnetischer Mapping-Sensor 72 hat
eine Länge
von zirka 6 mm bis zirka 7 mm und einen Durchmesser von zirka 1,3
mm.
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Der
Elektroden-Zuführungsdraht 40,
die Thermoelement-Drähte 41 und 45 und
das elektromagnetische Sensorkabel 74 müssen über eine bestimmte longitudinale
Bewegung innerhalb des Katheterkörpers 12 verfügen können, damit
sie nicht brechen, wenn der Spitzenabschnitt 14 ausgelenkt wird.
Um für
diese Längsbewegung
zu sorgen, werden Tunnel durch die Leimfuge 50 hindurch
bereitgestellt, welche das proximale Ende der Druckspirale 44 innerhalb
des Katheterkörpers 12 befestigt.
Die Tunnel werden ausgebildet durch Transferschläuche 27, vorzugsweise
aus kurzen Segmenten von Polyimid-Schlauch. Die Transferschläuche 27 sind
jeweils zirka 60 mm lang und haben Außendurchmesser von zirka 0,5
mm (zirka 0,021 Zoll) und Innendurchmesser von zirka 0,48 mm (zirka
0,019 Zoll). Die Thermoelement-Drähte 41 und 45 und
der Elektroden-Zuleitungsdraht 40 erstrecken sich durch
einen Transferschlauch 27 hindurch, und das Sensorkabel 74 erstreckt
sich durch einen zweiten Transferschlauch 27 hindurch.
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Die
longitudinale Bewegung des Zugdrahtes 42 relativ zu dem
Katheterkörper 12,
welche zur Auslenkung des Spitzenabschnitts 12 führt, wird
erzielt durch eine geeignete Manipulation der Steuerhandhabe 16.
Wie in 1, 6 und 7 gezeigt
wird, umfaßt
die Steuerhandhabe 16 ein Gehäuse 102, eine innere
Anordnung 103 und eine Daumensteuerung 104.
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Das
Gehäuse 102 ist
im allgemeinen gekrümmt.
Genauer gesagt, hat das Gehäuse 102 einen
im allgemeinen zylindrischen distalen Abschnitt 106 und
einen proximalen Abschnitt 108 mit einer gerundeten Krümmung. Die
gerundete Krümmung
des proximalen Abschnitts 108 trägt zu einem verbesserten Bedienungskomfort
für den
Nutzer bei. Das Innere des Gehäuses 102 ist
im allgemeinen hohl. Das Gehäuse 102 umfaßt eine
erste Hälfte 110 und
eine zweite Hälfte 112,
die miteinander einrasten. Wenn gewünscht, können die erste Hälfte 110 und
die zweite Hälfte 112 des
Gehäuses 102 in
jeder anderen geeigneten Weise zusammengebaut werden, zum Beispiel
mit einer Preßpassung
oder mit Leim.
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Die
innere Anordnung 103 umfaßt einen Kolben 114 und
eine Kolbenaufnahmeanordnung 116. Der Kolben 114 ist
im allgemeinen zylindrisch und hat bei der gezeigten Ausführungsform
eine patronenförmige
distale Spitze. Die distale Spitze 118 ist fest an dem
proximalen Ende des Katheterkörpers 12 angebracht.
Der Kolben 114 enthält
einen sich durch diesen hindurch erstreckenden inneren Durchgang 115, durch
welchen der Zugdraht 42, die Zuleitungsdrähte 40,
die Thermoelement-Drähte 41 und 45 und
das Sensorkabel 74 hindurchgehen können.
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Bei
der beschriebenen Ausführungsform
umfaßt
die Kolbenaufnahmeanordnung 116 eine distale Trommel 120,
eine proximale Trommel 122 und ein Universalverbindungsstück 124.
Die distale Trommel 120 ist im allgemeinen röhrenförmig an
ihrem distalen Ende und bildet eine Kolbenkammer 119 in
diesem aus. Der Kolben 114 ist longitudinal gleitbar innerhalb
der Kolbenkammer 119. Der Durchmesser der Kolbenkammer 119 ist
geringfügig
größer als
der Außendurchmesser
des Kolbens 114.
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Die
distale Trommel 120 enthält zwei longitudinale Rillen 127.
Das proximale Ende der äußeren Oberfläche des
Kolbens 114 enthält
zwei entsprechende Rippen 121 oder andere Vorsprünge, welche in
die Rillen 127 hineinpassen und verhindern, daß der Kolben
sich relativ zur Kolbenaufnahmeanordnung 116 dreht. Wie
von einem Fachmann erkannt würde,
könnten
andere Vorrichtungen für
die Verbindung des Kolbens 114 mit der Kolbenaufnahmeanordnung 116 ebenfalls
genutzt werden, damit die zwei Elemente sich gemeinsam drehen. Es
könnten zum
Beispiel Vorsprünge
innerhalb der distalen Trommel bereitgestellt werden, und Rillen
könnten auf
der äußeren Oberfläche des
Kolbens bereitgestellt werden.
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Nahe
ihrem distalen Ende weist die distale Trommel 120 eine
Umkreisrille 136 auf. Ein Teil der Umkreisrille 136 erstreckt
sich durch die Wand der distalen Trommel 120 in die Kolbenkammer 119 hinein.
Eine im allgemeinen hufeisenförmige
Schelle 138 mit zwei abgerundeten Seiten 140 und
einer flachen Seite 142 paßt in die Umkreisrille 136 so
hinein, daß sich
ihre flache Seite 142 in die Kolbenkammer 119 hinein
erstreckt. Der Kolben 114 hat eine Reihe von Kerben 114,
die mit der flachen Seite der Schelle 138 ausgerichtet
sind und diese aufnehmen, wenn sich der Kolben innerhalb der Kolbenkammer 119 befindet.
Wenn sich der Kolben 114 distal relativ zur Kolbenaufnahmeanordnung 116 bewegt,
sorgt die Wechselwirkung der Schelle 138 mit den Kerben 144 für eine Einrastvorrichtung,
um dem Arzt einen Hinweis darauf zu geben, wie weit der Kolben sich
bewegt hat.
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Bei
der beschriebenen Ausführungsform
ist das proximale Ende der distalen Trommel 120 im allgemeinen
offen, d.h. es weist eine Bohrung durch dieses hindurch für den Durchgang
der Elektroden-Zuleitungsdrähte 40,
des Sensorkabels 74 und der Thermoelement-Drähte 41 und 45 auf
und endet in zwei distalen Zinken 126. Jede distale Zinke 126 enthält eine
im allgemeinen C-förmige
distale Kerbe 128 für
die Aufnahme der Kreuzschiene 124 des Universalverbindungsstückes, wie
nachstehend weiter beschrieben wird.
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Nahe
dem proximalen Ende der distalen Trommel 120 wird eine
diagonale Öffnung 146 bereitgestellt.
Ein Ankerstift 148 erstreckt sich in die diagonale Öffnung 146 hinein.
Der Zugdraht 42 wird mit dem Ankerstift durch eine beliebige
geeignete Vorrichtung verankert. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
erstreckt sich der Zugdraht 42 durch eine Öffnung 150 im
Ankerstift 148 hindurch und umhüllt den Stift. Wegen des Umfangs
des rund um den Ankerstift 148 gewickelten Zugdrahts 42 kann
der Stift in die diagonale Öffnung 146 eingezwängt werden, ohne
daß der
Zugdraht sich abwickelt. Wenn es gewünscht wird, kann der Zugdraht 42 an
dem Ankerstift 148 mit Leim, Lötzinn oder dergleichen befestigt werden.
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Die
proximale Trommel 122 der Kolbenaufnahmeanordnung ist im
allgemeinen röhrenförmig, damit
die Zuleitungsdrähte 40 und
das Sensorkabel 74 durch diese hindurchgehen können. Der
proximale Abschnitt 122 hat zwei proximale Zinken 130 an seinem
distalen Ende. Jede proximale Zinke 130 enthält eine
im allgemeinen C-förmige
proximale Kerbe 132 für
die Aufnahme der Kreuzschiene 124 des Universalverbindungsstückes, wie
nachstehend weiter beschrieben wird. Das proximale Ende der proximalen
Trommel 122 endet in einem Steckverbinder 134, an
welchen die Zuleitungsdrähte 40 angeschlossen sind,
und der Steckverbinder kann mit Hilfe eines Kabels an einen geeigneten
Monitor oder an eine Quelle von RF Energie (nicht gezeigt) angeschlossen
werden. Eine Leiterplatte (nicht gezeigt) ist in dem proximalen
Abschnitt 112 installiert. Das Sensorkabel 74 ist
mit der Leiterplatte verbunden, welche wiederum elektrisch an einen
geeigneten Steckverbinder angeschlossen ist.
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Die
Kreuzschiene 124 des Universalverbindungsstücks hat
vier Beine 151, jedes mit einer im allgemeinen zylindrischen
Spitze 152. Zwei gegenüberliegende
Spitzen 152 rasten in die distalen Kerben 128 der
distalen Zinken 126 der distalen Trommel 120 der
Kolbenaufnahmeanordnung 116 ein. Die anderen zwei gegenüberliegenden
Spitzen 152 rasten in die proximalen Kerben 132 der
proximalen Zinken 130 der proximalen Trommel 122 der
Kolbenaufnahmeanordnung 116 ein. Wenn die Kolbenaufnahmeanordnung 116 zusammengebaut
ist, verbindet das Universalverbindungsstück die distale Trommel 120 mit
der proximalen Trommel 122 in einem Winkel α, der von
zirka 135 bis zirka 180 Grad reicht, vorzugsweise zirka 145 Grad.
Dementsprechend paßt
die Kolbenaufnahmeanordnung 116 in das Gehäuse 102,
das eine Krümmung
aufweist. Darüber
hinaus ermöglicht
es das Universalverbindungsstück,
wenn die distale Trommel 120 gedreht wird, die proximale Trommel 122 in
entsprechender Weise zu drehen. Die Kreuzschiene 124 hat
eine Öffnung 153 in
ihrer Mitte, damit die Zuleitungsdrähte 40 und das Sensorkabel 74 durch
diese hindurchgehen können.
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Wenn
die Steuerhandhabe 16 zusammengebaut ist, erstreckt sich
der zylindrische distale Abschnitt 106 des Gehäuses 102 rund
um das distale Ende der distalen Trommel 120 der Kolbenaufnahmeanordnung 116.
Das proximale Ende der distalen Trommel 120 zusammen mit
dem Universalverbindungsstück
und der proximalen Trommel 122 der Kolbenaufnahmeanordnung 116 paßt in den
proximalen Abschnitt 108 des Gehäuses 102. Der Kolben 114 ist
gleitbar innerhalb der Kolbenkammer 119 der distalen Trommel 120 angeordnet,
wie oben beschrieben ist. Das proximale Ende des Katheterkörpers 12 ist
fest an der distalen Spitze 118 des Kolbens 114 mit
Hilfe einer geeigneten Vorrichtung angebracht, vorzugsweise mit
Hilfe einer Schrumpfmanschette, wie sie auf dem Fachgebiet bekannt
ist.
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Die
Kolbenaufnahmeanordnung 116 kann jede andere geeignete
Gestaltung aufweisen, so daß sie
gleitbar den Kolben 114 aufnehmen kann und mit dem Kolben
in dem gekrümmten
Handhabegehäuse 102 rotieren
kann. Das Universalverbindungsstück, einschließlich der
Kreuzschiene 124 und der distalen und proximalen Zinken 126 und 130,
kann zum Beispiel ersetzt werden durch ein anderes geeignetes Element,
welches gestatten kann, daß sich
die distale Trommel 120 und die proximale Trommel 122 zusammen
in einem Winkel drehen, wie zum Beispiel eine kurze straff gewickelte
Metallspirale, ähnlich
der oben beschriebenen Druckspirale, oder durch ein kurzes Stück Kunststoffschlauch, ähnlich dem
des Katheterkörpers,
das heißt
mit einem Metallgeflecht in diesem. Die Spirale oder der Schlauch könnten dann über das
proximale Ende der distalen Trommel 120 und das distale
Ende der proximalen Trommel 122 aufgebracht werden und,
falls gewünscht,
dort mit Leim befestigt werden.
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Bei
einer weiteren Alternative könnten
sowohl das Universalverbindungsstück als auch die proximale Trommel 122 durch
eine Spirale oder ein Schlauchstück
ersetzt werden. Die Spirale oder das Schlauchstück ist an dem proximalen Ende
der distalen Trommel 120 befestigt. Elektrodenzuleitungsdrähte 40 und
dergleichen können
die Spirale oder das Schlauchstück
passieren, um zu dem Steckverbinder an dem distalen Ende der Handhabe
zu gelangen.
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Die
Daumensteuerung 104 hat eine Innenbohrung 154,
durch welche hindurch sich der Kolben 114 erstreckt, wobei
sich die patronenförmige
distale Spitze 118 des Kolbens aus dem distalen Ende der Bohrung
heraus erstreckt. Die Daumensteuerung 104 wird longitudinal über dem
Kolben 114 durch einen Ring 156 an Ort und Stelle
gehalten, der vorzugsweise über
dem Kolben einrastet, jedoch alternativ durch Leim oder dergleichen
an seiner Position gehalten werden kann.
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Die
Auslenkung des Spitzenabschnitts 14 wird durch die distale
Bewegung der Daumensteuerung 104 relativ zu dem Gehäuse 102 und
zur Kolbenaufnahmeanordnung 116 bewirkt. Diese Bewegung
führt zu
der distalen Bewegung des Kolbens 114 und des Katheterkörpers 12 relativ
zu der Kolbenaufnahmeanordnung 116. Wie oben erörtert, ist der
Zugdraht 42 in der Kolbenaufnahmeanordnung 116 verankert,
und der Kolben ist gleitbar in der Kolbenaufnahmeanordnung angebracht.
Dementsprechend wird, wenn der Katheterkörper 12 und der Kolben 114 distal
relativ zu dem Zugdraht 42 bewegt werden, der Spitzenabschnitt 14 in
der Richtung des Lumen des Spitzenabschnitts ausgelenkt, in welches sich
der Zugdraht hinein erstreckt.
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Die
Drehung des Katheterkörpers 12 wird bewirkt
durch die Drehung der Daumensteuerung 104 relativ zu dem
Handhabegehäuse 102.
Der Kolben 114 ist an der Daumensteuerung 104 so
befestigt, daß die
Drehung der Daumensteuerung zu einer entsprechenden Drehung des
Kolbens führt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform
umfaßt
das distale Ende des Kolbens 114 einen distalen Ring 184,
der Räume
oder Unterbrechungen 186 auf seiner Oberseite und auf seiner
Unterseite aufweist. Das Innere der Daumensteuerung 104 hat
zwei Vorsprünge (nicht
gezeigt), welche in die Räume 186 passen. Wenn
die Daumensteuerung 104 über dem Kolben 114 angeordnet
wird, vereinigen sich die Vorsprünge mit
den Räumen 186 im
distalen Ring 184 so, daß eine Drehung der Daumensteuerung
in entsprechender Weise eine Drehung des Kolbens bewirkt. Die Drehung
des Kolbens 114 durch die Drehung der Daumensteuerung 104 bewirkt
die Drehung des distalen Abschnitts 120 der Kolbenaufnahmeanordnung 116.
Wie oben erörtert,
dreht sich die gesamte Kolbenaufnahmeanordnung 116 gemeinsam
auf Grund des Universalverbindungsstücks. Somit kann der Nutzer
den Katheterkörper 12 drehen,
ohne die gesamte Handhabe 16 zu drehen. In anderen Worten, das
Handhabegehäuse 102 kann
stationär
bleiben, wenn der Katheterkörper 12 gedreht
wird. Es versteht sich, daß jede
andere geeignete Vorrichtung für
die Befestigung der Daumensteuerung 104 relativ zum Kolben 114 zur
Anwendung kommen kann.
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Wie
von einem Fachmann erkannt wird, kann die Daumensteuerung 104 jede
geeignete Form aufweisen. Bei der beschriebenen Ausführungsform weist
die Daumensteuerung 104 eine Umkreisvertiefung 158 zwischen
einem distalen Rand 160 und einem proximalen Rand 162 auf.
Der Nutzer kann die Daumensteuerung 104 distal relativ
zu dem Gehäuse 102 bewegen,
indem er auf den distalen Rand 160 drückt. In ähnlicher Weise kann der Nutzer
die Daumensteuerung 104 proximal relativ zu dem Gehäuse 102 bewegen,
indem er Zugkraft auf den proximalen Rand 162 ausübt. Dank
dieser Gestaltung kann der Nutzer problemlos und leicht die Daumensteuerung mit
einer Hand drücken
und ziehen. Die Daumensteuerung 104 umfaßt weiterhin
eine Reihe von Vorsprüngen 164 innerhalb
der Umkreisvertiefung 158, welche den Nutzer bei der Drehung
der Daumensteuerung unterstützen.
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Darüber hinaus
können
eine oder mehr Vorrichtungen bereitgestellt werden, um eine Reibung zwischen
dem Kolben 114 und der distalen Trommel 120 zu
erzeugen, so daß,
wenn der Kolben longitudinal relativ zu der distalen Trommel durch
die Bewegung der Daumensteuerung bewegt wird, dieser nicht zu seiner
ursprünglichen
Position zurückgleitet, wenn
die Daumensteuerung freigegeben wird. Eine solche Vorrichtung umfaßt einen
im allgemeinen ovalen Schlitz 166 entlang der Länge des
Kolbens 114 und eine Stellschraube 129, welche
sich in den Schlitz erstreckt. Die Stellschraube 129 kommt
in Kontakt mit der inneren Oberfläche der distalen Trommel 120,
um Reibung mit der distalen Trommel zu erzeugen. Eine alternative
oder zusätzliche
Vorrichtung umfaßt
zwei hutförmige
Einsatzteile 170, wobei jeder derselben eine gerundete
Oberseite 172 und eine längere flache Unterseite 174 aufweist.
Die Einsatzteile 170 bestehen im allgemeinen aus einem flexiblen
oder gummiartigen Material, vorzugsweise einem elastomeren Material.
Die Rippen 121 auf dem Kolben 114 enthalten jeweils
eine Einkerbung 176, in welche die flache Unterseite 174 jedes
Einsatzteils hineinpaßt.
Die Oberseite 172 jedes Einsatzteils 174 kommt
in Kontakt mit der inneren Oberfläche der distalen Trommel 120,
um eine Reibung mit der distalen Trommel zu erzeugen.
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Die
distale Trommel 120 umfaßt weiterhin einen texturierten
Ring 178 um ihren Umkreis herum. Der Ring 178 weist
eine Anzahl kleiner Rillen 180 rund um seinen Umkreis auf. Eine
Feder 182 ist zwischen dem Gehäuse 102 und der distalen
Trommel 120 in einem im allgemeinen parallelen Verhältnis zur distalen
Trommel 120 befestigt. Die Feder 182 ist vorzugsweise
ein Draht aus rostfreiem Stahl. Wenn der Kolben 114 und
die Kolbenaufnahmeanordnung 116 gedreht werden, dreht sich
der Ring 178 in entsprechender Weise. Die Feder 182 ist
so positioniert, daß sie
mit dem Ring 178 ausgerichtet ist; wenn der Ring sich dreht,
wird die Feder 182 innerhalb einer anderen Rille 180 positioniert.
Wenn die Kolbenaufnahmeanordnung 116 und der Ring 178 gedreht
werden, erzeugt der Kontakt mit der Feder 182 einen Klick-Laut und
ein entsprechendes Gefühl
für den
Nutzer. Darüber
hinaus minimiert diese Gestaltung die Tendenz des Kolbens 114 und
der Kolbenaufnahmeanordnung 116, sich in dem Freilauf rückwärts zu bewegen,
wenn in den Zuleitungsdrähten
und in dem Sensorkabel Kraft vom Drehen des Kolbens und der Kolbenaufnahmeanordnung
aufgebaut wird.
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Die
vorstehende Beschreibung ist unter Bezugnahme auf gegenwärtig bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung dargelegt worden. Für Fachleute des Fachgebiets
und der Technologie, zu denen diese Erfindung gehört, wird
es selbstverständlich sein,
daß Änderungen
und Veränderungen
bei der beschriebenen Struktur vorgenommen werden können, ohne
bedeutsam vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen,
wie sie in den beigefügten
Ansprüchen
definiert wird.
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Dementsprechend
sollte die vorstehende Beschreibung nicht so gelesen werden, daß sie sich nur
auf die genauen Strukturen bezieht, die in den beigefügten Zeichnungen
beschrieben und veranschaulicht werden, sondern sie sollte vielmehr
in Übereinstimmung
mit und als Untermauerung der nachfolgenden Ansprüche gelesen
werden, die ihren umfassendsten und angemessenen Schutzumfang zum
Ausdruck bringen sollen.