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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Knochenschrauben mit einem
Gewinde, dass daran angepasst ist, dass es in einen Knochen geschraubt wird,
und eine Fixierungseinrichtung, die sich an dem anderen Ende befindet,
das für
ein Befestigen eines Wirbelsäulenstabs
an der Schraube ausgelegt ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Um
Knochen in einer bestimmten Orientierung zu halten, gibt es verschiedene
bekannte Techniken zum Schrauben einer Knochenfixierungsschraube
in Knochen an verschiedenen Teilen des Körpers, wie beispielsweise die
Wirbelsäule,
und Kombinieren der Stäbe
mit den implantierten Schrauben, so dass die Stäbe längsseits der Knochen positioniert
sind. Die Schrauben gemäß dem Stand
der Technik sind mit einer Stabfixierungseinrichtung versehen. Die
Stabfixierungseinrichtungen haben eine Öffnung, die sich entweder parallel
zu der Axialrichtung des Gewindes befindet oder an der Seite hiervon,
allerdings bringen diese Lösungen
Probleme mit sich: eingesetzte Stäbe können sich bei dem parallelen
Aufbau deplatzieren, während
bei dem letztgenannten Operateure einen Stab rechtwinklig zu der Achse
des Gewindes einsetzen müssen,
was sich als ein schwieriges Verfahren erweisen kann. Die Dokumente
JP 10052440 und
EP 0392927 beschreiben Knochenschrauben
gemäß dem Oberbegriff
des beigefügten
Anspruchs 1.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Bolzen zum Verbinden eines Wirbels
mit einem Längselement
zur Verfügung,
umfassend:
einem Montageabschnitt, der an einem ersten Endabschnitt
des Bolzens angeordnet ist, wobei der Montageabschnitt eine Einrichtung
aufweist, die mit einem Wirbel in Eingriff gebracht ist, wobei der
Montageabschnitt eine Längsachse
aufweist; und
einem Verbindungsabschnitt, der an einem zweiten Endabschnitt
des Bolzens angeordnet ist; wobei der Verbindungsabschnitt eine
Ausnehmung in sich aufweist, die daran angepasst ist, das Längselement aufzunehmen,
wobei die Ausnehmung eine Längsachsenebene
aufweist, wobei die Längsachsenebene
bezüglich
der Längsachse
des Montageabschnitts geneigt ist, wobei die Ausnehmung durch zumindest eine
Wand definiert ist; und
einem eine Längsachse aufweisenden Stöpsel, wobei
der Stöpsel
einen Stöpselkopf
mit einer mit einem Profil versehenen Vertiefung zum Aufnehmen eines entsprechenden
Schraubwerkzeugs, und einen Ring, der radial vorragt, aufweist,
wobei der Stöpsel
gewindeartig in Eingriff mit der Wand an der Ausnehmung des Verbindungsabschnitts
gebracht ist, wobei der Stöpsel
daran angepasst ist, dass er sich bei einer Position befindet, so
dass der Ring gegen das sich in der Ausnehmung befindliche Längselement
gedrückt wird,
wenn der Stöpselkopf
in axialer Richtung aus der Wand heraus versetzt wird. Ein Stöpsel kann dann
gewindeartig mit dem Verbindungsabschnitt derart in Eingriff stehen,
dass die Längsachse
des Stöpsels
im Wesentlichen parallel zu der Längsachsenebene der Ausnehmung
in dem Verbindungsabschnitt ist.
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Die
Ausnehmung kann so ausgebildet sein, dass ihre Längsachsenebene relativ zu der
Längsachse
des Knochenverankerungselements geneigt ist.
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Andere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand der folgenden
Beschreibung ersichtlich, bei der Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
genommen wird, die eine Anzahl an veranschaulichenden und nicht
einschränkenden
Ausführungsbeispielen
zeigen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Vorderansicht in vergrößertem Maßstab einer
Pedikelschraube, die für
eine Instrumentierung zum Stützen
der Wirbelsäule
vorgesehen ist.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht in vergrößertem Maßstab der Pedikelschraube aus
der 1.
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3 ist
eine Draufsicht des Kopfes der Schraube aus den 1 und 2.
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4 ist
eine Ansicht von zwei Pedikelschrauben, die in einer Wirbelsäule verankert
sind, bezüglich
einer horizontalen Ebene.
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5 ist
eine Vorderansicht von einem Paar Knochenschrauben, die über eine
Querverbindungsvorrichtung verbunden sind.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht eines Instruments, das auf vorteilhafte
Weise in Kombination mit einer Pedikelschraube angewendet werden kann.
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7 ist
eine Teilansicht eines Längsschnitts
in vergrößertem Maßstab des
Kopfes einer Pedikelschraube und des unteren Endes des Instruments
aus der 6, das sich an dem Kopf der Schraube
befindet.
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8 ist
eine Teilansicht von vorn von zwei Knochenschrauben, die bei einer
Wirbelsäuleninstrumentierung
verwendet werden können.
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9 ist
eine perspektivische Ansicht eines Stützstabs für eine Wirbelsäuleninstrumentierung.
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10, 11 sind
Vorderansichten bezüglich
Teilschnitten, die den Kopf der Schraube gemäß den 1 bis 3 zeigen,
der mit einem Stützstab gemäß der 9 verbunden
ist, der in der 10 bezüglich einer ersten Orientierung
und in der 11 bezüglich einer zweiten Orientierung
angeordnet ist.
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12 ist
eine Vorderansicht einer Wirbelsäulenosteosyntheseinstrumentierung.
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13 ist
eine perspektivische Teilansicht in vergrößertem Maßstab eines Ausführungsbeispiels einer
Schraube gemäß der vorliegenden
Erfindung und ihrer Einrichtung zum Fixieren des Stützstabs.
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14 ist
eine seitliche Teilansicht der Schraube aus der 13.
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15 ist
ein Längsschnitt
der Einrichtung zum Fixieren des Stabs, der mit der Schraube in
den 13 und 14 verbunden
ist.
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16 ist
eine perspektivische Teilansicht in vergrößertem Maßstab eines anderen Ausführungsbeispiels
der Schraube aus den 1 bis 3 und ihrer
Einrichtung zum Fixieren des Stabs.
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17 ist
ein Teilschnitt der Schraube aus der 16.
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18 ist
ein Längsschnitt
der Einrichtung zum Fixieren der Schraube aus den 16 und 17.
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19 ist
eine perspektivische Teilansicht in vergrößertem Maßstab eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer Schraube gemäß der vorliegenden Erfindung
und ihrer Einrichtung zum Fixieren des Stützstabs.
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20 ist
ein Teilschnitt der Schraube aus der 19.
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21 ist
ein Längsschnitt
der Fixierungseinrichtung an der Schraube aus den 19 und 20.
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22 ist
eine Vorderansicht der Schraube bezüglich der Richtung des Pfeils
K aus der 19.
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23 ist
eine Seitenansicht eines Knochenverankerungshakens.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Die
in den 1–12, 16–18 und 23 dargestellten
Ausführungsbeispiele
befinden sich nicht innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden
Erfindung, wie dieser durch die beigefügten Ansprüche definiert ist.
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Die
Pedikelschraube 1, die in den 1 bis 3 dargestellt
ist, ist vorgesehen, um einen Teil der Instrumentierung zum Stützen der
Wirbelsäule
zu bilden. Diese Instrumentierung hat zumindest einen Stützstab,
der so dimensioniert ist, dass er sich zumindest entlang zweier
Wirbel und zumindest zweier Pedikelschrauben zur Knochenverankerung,
wie beispielsweise die Pedikelschraube 1, erstreckt.
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Die
Schraube 1 weist einen Gewindestab 2 auf, der
mit einem Knochengewinde 3 und einer Längsachse X-X versehen ist,
und einen Kopf 4, in dem sich eine Ausnehmung 5 mit
einem U-förmigen Querschnitt
und einer Längsachsenebene
P befindet. Die Ausnehmung 5, die durch zwei Seitenteile 6, 7 des
Kopfs 4 begrenzt wird, ist daran angepasst, dass sie einen
im Wesentlichen zylinderförmigen Stützstab aufnimmt,
und für
diesen Zweck weist sie vorzugsweise einen Boden 8 mit einem
kreisförmigen
Querschnitt auf. An ihren Seitenwänden 9 befinden sich
Gewindeteile 10, die zur Aufnahme einer Schraube (nicht
gezeigt) zum Fixieren eines Stützstabs
(nicht gezeigt) vorgesehen sind. Dieser Stab kann glatt sein oder
eine raue Oberfläche
aufweisen oder er kann der Art des Stabs 36 entsprechen,
der nachstehend beschrieben wird.
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Die
U-förmige
Ausnehmung 5 ist so ausgebildet, dass ihre Längsachsenebene
P um einen Winkel A, der nicht 0 Grad beträgt, relativ zu der Längsachse
X-X des Gewindestabs 2 geneigt ist. Somit weisen die geradlinigen
Wände 9,
die beide Seiten der Gewindeteile 10 und der Ausnehmung 5 mit
ihrem kreisförmigen
Boden 8 begrenzen, eine Neigung A relativ zu der Achse
X-X auf.
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Diese
Neigung A kann vorzugsweise einen Wert bis ungefähr 65 Grad (siehe 19–20)
in jede Richtung annehmen.
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Die
Seitenteile 6 und 7, die die U-förmige Ausnehmung 5 begrenzen,
können
jeweils unterschiedliche Breiten 11, 12 bezüglich einer
Richtung rechtwinklig zu der Längsachsenebene
P annehmen. Zusätzlich
ist ein Gewindeloch 11 in dem Seitenteil 7 ausgebildet,
dessen Breite 12 die größere ist.
Dieses Loch 11 ist vorgesehen, um ein Gewindeelement aufzunehmen,
wie beispielsweise eine Schraube 12 (7)
zur Fixierung eines Teils an der Schraube 1, beispielsweise
ein Instrument 13 (6–7).
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Das
Instrument 13 hat eine im Allgemeinen röhrenförmige Gestalt mit einem abgewinkelten
unteren Ende 14, in dem sich eine Öffnung 15 zum Einführen der
Schraube 12 in das Gewindeloch 11 befindet. In
dem Instrument 13 ist auch eine Axialbohrung 16 angeordnet,
die zu beiden Enden des Instruments 13 offen ist, wobei
das abgewinkelte Ende 14 daran angepasst ist, dass es an
den Endflächen
der Seitenteile 6, 7, während die Schraube 12 in
das Loch 11 geschraubt werden kann, derart anliegt, dass
die Bohrung 16 koaxial zu den Gewindeteilen 10 (3) ist.
Die Geometrie des Kopfes 4 der Schraube 1 ermöglicht es
somit, dass das Instrument 13 derart positioniert wird,
dass ein Werkzeug axial in die Bohrung 16 eingeführt werden
kann, d.h. präzise
und mit Leichtigkeit in die Achse der Ausnehmung 5, um
das Verschrauben eines Gewindestöpsels
in dieser zum Fixieren des die Ausnehmung 5 durchquerenden Stützstabs
mit Leichtigkeit auszuführen.
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Die 4 zeigt
eine Schraube 1, die in ein Pedikel eines Wirbels V geschraubt
ist, und auch eine Schraube 17 gemäß dem Stand der Technik, die in
das andere Pedikel des gleichen Wirbels geschraubt ist. Um ein Positionieren
der Schrauben zu ermöglichen,
hat der Chirurg zuerst einen Einschnitt I bezüglich der Wirbelsäule durch
den posterioren Zugang vorgenommen, wobei dieser Einschnitt I seitlich
durch Muskelgewebe M begrenzt wird. Die Schraube 17 gemäß dem Stand
der Technik umfasst einen Kopf 18, der einstückig mit
einem Gewindestab 19 ist und eine U-förmige Ausnehmung 21 aufweist, deren
Axialebene die Längsachse
des Stabs 19 beinhaltet. Die Seitenteile 22, die
die Ausnehmung 21 begrenzen, sind somit bezüglich ihrer
Abmessungen ähnlich
und sind in Bezug auf diese Axialebene und auf die Achse des Stabs 19 symmetrisch.
Da die Schraube 17 ebenfalls schräg in dem Pedikel angeordnet
ist und zwar in Richtung zu dem angrenzenden Gewebe M, führt dies
dazu, dass ein Werkzeug 23 zum Einschrauben des Stöpsels zum
Fixieren des Stützstabs
in der Ausnehmung 21, der notwendigerweise bezüglich der
Achse der Ausnehmung 21 platziert werden muss, auf eine
nicht gewünschte
Weise störend
auf das Muskelgewebe M einwirkt.
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Im
Gegensatz dazu kann gemäß der Abschrägung der
Ausnehmung 5 relativ zu der Achse X-X der Schraube 1 das Schraubwerkzeug 23 in
die Ausnehmung 5 eingeführt
werden ohne mit dem Gewebe M in Berührung zu kommen.
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Die 5 zeigt
die Verwendung einer Querverbindungsvorrichtung 24 bei
Anwendung der Gestaltung mit einem breiteren Seitenteil 7 der
Schraube 1. Die Endfläche
dieses breiten Seitenteils 7 ist aus einem ersten ebenen
Teil 25, das sich in der Ebene der ebenen Fläche 26 befindet,
die das Ende des Seitenteils 6 ausbildet, und aus einem
zweiten ebenen Teil 27 aufgebaut, das einen stumpfen Winkel
mit dem ebenen Teil 25 bildet (1). Die
Querverbindungsvorrichtung 24 ist aus einer Platte 28,
deren Enden an dem ebenen Teil 27 der zwei Schrauben 1 anliegen,
und aus zwei Elementen 29 zum Fixieren der Platte 28 an
den Schrauben 1 aufgebaut. Jedes Element 29 hat
einen Gewindestab (nicht sichtbar in der 5), der
eine entsprechende Öffnung
der Platte 28 durchquert und in das zugehörige Gewindeloch 11 geschraubt
wird.
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Die 8 zeigt
zwei Pedikelschrauben 31 und 32 zum Verankern
einer Instrumentierung in Knochen zum Stützen der Wirbelsäule. Jede
Schraube umfasst einen einen Durchmesser d aufweisenden Kern 33,
die mit einem jeweiligen Gewinde 34 und 35 versehen
sind, die ebenfalls einen Außendurchmesser
d1, d2 aufweisen, und einen Kopf (nicht gezeigt). Der Durchmesser
d des Kerns 33 ist für
beide Schrauben 31, 32 identisch, während der
Außendurchmesser
ihrer jeweiligen Gewinde 34, 35 sich von d1 auf
d2 vergrößert, beispielsweise
von 5,5 auf 7,5 mm. Allgemeiner gesagt umfasst bei dem Satz an Schrauben,
der von der Erfindung bereitgestellt wird, jede Schraube, wie beispielsweise
die Schrauben 31, 32, einen zylinderförmigen Kern 33,
dessen Durchmesser für
alle Schrauben konstant ist, während
sich die Außendurchmesser
d1, d2 ihrer jeweiligen Gewinde 34, 35 von einer
Schraube zu der anderen zwischen definierten Begrenzungen vergrößern. Diese Schrauben
können
herkömmlicher
Art sein, wie beispielsweise die in der 4 gezeigte
Schraube 17, oder können
von der Art gemäß der Erfindung
sein, wie beispielsweise die Schraube 1.
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Die
eine identische Steifigkeit aufweisenden Schrauben 31, 32 dieses
Sets weisen keinen zu großen
Durchmesser im Verhältnis
zu dem der Stützstäbe auf,
mit denen sie verbunden werden können.
Der Durchmesser des Kerns 33 wird natürlich so gewählt, dass
alle Schrauben, die bei der betreffenden Wirbelsäuleninstrumentierung verwendet
werden, eine ausreichende mechanische Festigkeit besitzen, während die
Gewindetiefe bei den Schrauben unterschiedlich ist. Mit anderen
Worten heißt
das, der Durchmesser des Kerns 33 der Schraube bleibt bei
den Schrauben identisch, unabhängig
von dem Außendurchmesser ihres
Gewindes.
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Die 9 bis 11 zeigen
ein anderes Beispiel, bei dem eine Pedikelschraube 1 mit
einem Stützstab 36 verbunden
ist, an dem zumindest eine Längsebene 37 über zumindest
einen Teil der Länge des
Stabs 36 ausgebildet ist, wobei dessen restlicher Teil 38 zylinderförmig ausgebildet
ist. Bei dem in den 9 bis 11 dargestellten
Beispiel sind zwei Längsebenen 37 an
dem Stab 36 angeordnet und über einen Teil der Länge des
Stabs diametral einander entgegengesetzt positioniert. Außerdem sind
diese Ebenen 37 identisch, das heißt, sie sind symmetrisch bezüglich der
Längsachse
Y-Y des Stabs 36. Aus diesem Grund hat der Stab 36 bezüglich der Längsachsenebene
P der Ausnehmung 5 des Kopfs 4 eine unterschiedliche
Biegesteifigkeit, die von seiner Orientierung in dieser Ausnehmung 5 abhängt. Genauer
gesagt können
sich die Ebene oder die Ebenen 37 entweder rechtwinklig
zu der Axiallängsebene
P der Ausnehmung 5 (10) oder
parallel (11) zu dieser erstrecken. Zwischen
den Ebenen 37 weist der Stab 36 zwei sich an diametral
entgegengesetzten Seiten befindliche Teile 39 auf, deren Konturen
einen kreisförmigen
Querschnitt aufweisen.
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Der
abgerundete Boden 8 der Ausnehmung 5 hat einen
Krümmungsradius,
der im Wesentlichen gleich wie der Krümmungsradius der kreisförmigen Teile 39 ist.
Aus diesem Grund wird sich, wenn der Stab 37 derart positioniert
ist, dass seine Ebenen 37 parallel zu der Axialebene P
(11) sind, eine der kreisförmigen Konturen 39 an
dem kreisförmigen
Boden 8 stützen,
indem sie an diesem anliegt. Vorteilhafterweise weist die zum Fixieren
des Stabs 36 in der Ausnehmung 5 vorgesehene Einrichtung,
die beispielsweise durch einen Gewindestöpsel 40 ausgebildet
ist, eine Anlagefläche
auf, die mit dem Stab 36 in Kontakt tritt.
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Wenn
der Stab 36 so orientiert ist, dass seine Ebenen 37 rechtwinklig
zu der Axialebene P der Ausnehmung 5 sind (10),
dann liegen seine an entgegengesetzten Seiten befindlichen Konturen 39 an abgerundeten
Rändern 43 an,
die den Boden 8 mit den ebenen Wänden der Ausnehmung 5 verbinden und
deren Krümmungsradius
im Wesentlichen gleich wie der der kreisförmigen Konturen 39 ist.
In diesem Fall wird die ebene Endfläche des Stöpsels 40 fest mit
einer der Ebenen 37 in Anlage gebracht.
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Der
Aufbau mit einem oder zwei Ebenen, wie beispielsweise die Ebene(n) 37, über zumindest
einen Teil der Länge
des Stützstabs 36 ermöglicht somit,
dass seine Biegesteifigkeit bezüglich
der Axialebene P der Ausnehmung 5 in Abhängigkeit
von seiner Orientierung variiert: wenn die Ebenen 37 rechtwinklig
zu der Axialebene P (10) sind, ist seine Biegefestigkeit
be züglich
dieser Ebene minimal, wohingegen wenn diese Ebenen 37 parallel
zu der Axialebene P angeordnet sind (11), seine
Biegefestigkeit wesentlich größer ist.
Aus diesem Grund können
die Brüche,
die bisher mit den gänzlich
zylindrischen Stäben
auftreten konnten, verringert werden, indem ein Stab mit einem größeren Durchmesser und
mit einer Ebene oder Ebenen, wie beispielsweise der Stab 36,
der angemessen in der Ausnehmung 5 orientiert ist, verwendet
wird.
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Die
Ebene oder die Ebenen machen es möglich, die „Steifigkeit" des Aufbaus an die
Pathologie des Patienten anzupassen, indem die Orientierung des
Stabs 36 (10 und 11) variiert
wird.
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Bei
einem indikativen und nicht einschränkenden numerischen Beispiel
für einen
Stab, der einen Durchmesser von 4 mm aufweist, können die Ebenen 37 durch
einen Abstand von 3 mm voneinander getrennt sein. Bei einer möglichen
Alternative können
die Seitenteile 6, 7 der Schraube 1 gleiche Breiten
aufweisen. In ähnlicher
Weise kann die Funktion des Gewindelochs 11 zur Verfügung gestellt
werden durch eine Gewindevergrößerung bei
der gleichen Stelle oder durch eine Geometrie an den Seiten, wie
beispielsweise Löcher 60 oder
Nuten 107 (19 und 22), die
es möglich
machen, die Schraube über
ein Instrument zu greifen.
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Die 12 zeigt
eine Instrumentierung, die in Verbindung mit den Schrauben 52 gemäß dem Stand
der Technik verwendet wird, einschließlich zweier zylinderförmigen Wirbelsäulenstäben 50,
die sich entlang eines Segments der Wirbelsäule erstrecken, das vier Wirbel 51 umfasst.
Diese Stäbe
sind auch mit Pedikelschrauben 1, die mit Gewindestöpseln 53 zum
Fixieren der Stäbe 50 versehen
sind, und des Weiteren an den Enden der Stäbe mit Knochenverankerungshaken 52 ausgestattet,
die ebenfalls mit Gewindestöpseln 53 versehen
sind.
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Die
Paare Schrauben 1 sind durch Querverbindungsvorrichtungen 24 verbunden.
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Es
versteht sich, dass die zylinderförmigen Stäbe 50 durch die Stäbe 36 mit
Ebenen 37 ersetzt werden können und die Stöpsel 53 durch
Stöpsel 40 oder 41 ersetzt
werden können.
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Die 13 bis 15 zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Schraube gemäß der vorliegenden
Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel umfasst
die Schraube 61 einen Kopf 62, der sich aus zwei
Seitenteilen 63, 64 unterschiedlicher Breite und einer
zwischen diesen und diese abgrenzenden Ausnehmung 65 mit
U-förmigen
Profil zusammensetzt. An einer Seite des Körpers 62 ist auch
ein Loch 66 zum Erfassen der Schraube über ein Instrument (nicht gezeigt)
ausgebildet. Die Einrichtung zum Fixieren des Stützstabs 50 ist ein
Gewindestöpsel 67, der
mit einem Ring 68 versehen ist, der zwei Gewindeteile 41 und 69 radial
abgrenzt. In einem der Seitenteile, die die Ausnehmung 65 begrenzen,
und zwar in dem breiteren Seitenteil 63 ist ein Gewindeloch 71 ausgebildet,
das eine Aussparung 72 an dem Teil aufweist, das angrenzend
zu der Ausnehmung 65 ist, um so seitlich mit dem letztgenannten
in Verbindung zu stehen. Auf diese Weise kommt der Ring 68,
nachdem der Stöpsel 67 in
das Loch 71 geschraubt worden ist, in fixierenden Eingriff
mit dem Stab 50, der in der Ausnehmung 65 platziert
ist. Das obere Gewinde 41, das über dem Ring 68 vorragt, kann
mit einer Querverbindungsplatte, z.B. der Querverbindungsvorrichtung 24 (12),
verbunden werden, an der es mittels einer Mutter (nicht gezeigt)
fixiert wird.
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In
dem Gewindestöpsel 67 ist
eine Gewindevertiefung 73 zum Aufnehmen eines entsprechenden Schraubwerkzeugs
(nicht gezeigt) ausgebildet. Es wird darauf hingewiesen, dass der
Ring 68 ein asymmetrisches Profil, das durch ein Seitenteil 68a ausgebildet
wird, wobei dieses derart abgeschrägt ist, dass es an dem Stab 50 am
Ende des Einschraubens des Stöpsels 67 anliegen
kann, und ein zweites Seitenteil 68b aufweist, das radial
nach außen
annähernd rechtwinklig
zu der Längsachse
des Stöpsels 67 vorragt.
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Bei
dem in den 16 bis 18 gezeigten Beispiel
der Schraube 75 weist der Kopf der Schraube 75 ein
kurzes und ziemlich dünnes
Seitenteil 76 und ein zweites breiteres Seitenteil 77 auf,
das sich über
die Höhe
des Seitenteils 76 hinaus erstreckt. Diese beiden Seitenteile
grenzen eine Ausnehmung 78 ab, deren Boden eine Axialebene
P mit einer gewissen Neigung zu der Längsachse XX des Knochenverankerungselements 75 aufweist,
und deren Endwände 79, 81 eine
Axialebene Z aufweisen, die relativ zu der Achse XX stärker geneigt
ist als die Axialebene P.
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Diese
Wände 79, 81 begrenzen
einen Eingang für
den Stützstab,
der dadurch bis zu dem Boden der U-förmigen Ausnehmung geführt wird.
In dem breiten Seitenteil 77 ist ein Gewindeloch 82 ausgebildet,
dessen unteres gestutztes Teil sich in die Ausnehmung 78 hinein
in den Bereich öffnet,
der sich zwischen den Eingangswänden 79 und 81 (17) befindet.
Mit an deren Worten heißt
das, dass die Gewindewand des Lochs 82 an ihrem zu der
Ausnehmung 78 angrenzenden Teil unterbrochen ist. Die Schraube 75 wird
durch einen Gewindestöpsel 83 vervollständigt, der
mit einer Aussparung 84 zum Schrauben versehen ist. Der
Stab 50 wird im Voraus in der Ausnehmung 78 platziert,
wobei der Endkonus 42 des Stöpsels 83 in fixierenden
Eingriff mit dem Stab 50 kommt (16), der
somit nach ausreichendem Schrauben in der Ausnehmung 78 fixiert
ist. Wie im Fall des Stöpsels 67 aus
der 13 kann der obere Teil des Gewindes des Stöpsels 83 mit
einer Querverbindungsplatte (nicht gezeigt) und einer Sicherungsmutter
verwendet werden.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, das in den 19 bis 22 dargestellt
ist, weist die Schraube 85 eine Ausnehmung 86 auf,
die einen Stützstab 50 aufnimmt
und durch zwei Seitenteile 87 und 88 begrenzt wird.
Das Seitenteil 88 endet in einem geradlinigen Teil, das
den kreisförmigen
Boden 86a der Ausnehmung 86 tangiert. Dieses geradlinige
Teil wird durch eine ebene Oberfläche 89 fortgesetzt,
die ein zweites Seitenteil 91 des Schraubenkopfes begrenzt,
wobei diese relativ zu der Längsachse
XX der Schraube 85 in dem gezeigten Beispiel um ungefähr 60° stark geneigt
ist. Der Boden 86a ist somit mit einer ebenen Oberfläche 88, 89 verbunden,
in der sich ein Gewindeloch 92 befindet.
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Seitliche
Nuten 107 sind an den Seiten der Seitenteile 88, 91 ausgebildet,
um ein Erfassen der Schraube 85 durch ein Instrument (nicht
gezeigt) zu ermöglichen.
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Die
Schraube 85 ist mit einem Gewindestöpsel 93 ausgestattet,
der vorzugsweise eine umgekehrte Steigung aufweist und mit einem
Kopf 94 versehen ist, der einen Ring aufweist, der radial
vorragt. Der Ring 94 wird durch einen Endbereich 95 begrenzt,
der relativ zu der Längsachse
des Stöpsels 93 geneigt
ist und zu der Außenseite
des Lochs 92 hin gerichtet ist, wenn der Stöpsel 93 in
das Loch 92 geschraubt ist (19). Der
Bereich 95 ist mit einer Radialoberfläche 96 verbunden,
die den Ring 94 vervollständigt. Ein vorausgehendes Einsetzen
des Stöpsels
wird bei den Arbeiten bewirkt, wobei der Stöpsel vormontiert an der Schraube
bereitgestellt wird.
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Bei
Anwendung dieses Ausführungsbeispiels
schraubt der Chirurg den Stöpsel 93 in
das Loch 92 und platziert dann den Stab 50 in
der Ausnehmung 86. Der Stöpsel 93 wird eingeschraubt,
indem er in die zu der normalen Richtung entgegengesetzte Richtung
gedreht wird für
den Fall, bei dem seine Steigung umgekehrt ist. Nachdem der Stab 50 platziert
wurde, fährt
der Chirurg damit fort, den Stöpsel 93 in
die zu der vorigen Richtung entgegengesetzte Richtung zu schrauben,
das heißt
in eine rechtsdrehende Richtung. Auf diese Weise beginnt der Stöpsel 93 aus
dem Loch 92 hervorzutreten, bis sein Bereich 95 in
Anlage mit dem Stab 50 kommt und diesen an der inneren
kreisförmigen
Wand der Ausnehmung 86 fixiert (19).
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Der
Stöpsel 63 kann
auch mit einer normalen Steigung versehen sein und in diesem Fall
sind die Drehungen dieses Stöpsels
entgegengesetzt.
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Die 23 zeigt
ein Knochenverankerungselement 97, das aus einem Haken,
der durch einen eine Längsachsenebene
XX aufweisenden Körper 98 ausgebildet
wird, und einem Kopf 99 zusammengesetzt ist, der eine U-förmige Ausnehmung 101 zwischen
zwei Seitenteilen 102 und 106 begrenzt. Diese Seitenteile
sind mit einem Innengewinde versehen, das ein Verschrauben eines
Elements zum Fixieren des Stabs 50 in der Ausnehmung 101 ermöglicht.
Die Axialebene P der Ausnehmung 101 ist relativ zu der Längsachsenebene
XX des Körpers 98 um
einen variablen Winkel A geneigt, wie dies im Fall der Schraube 1 bereits
beschrieben wurde. Natürlich
gilt das Gleiche für
die anderen vorstehend beschriebenen Schrauben (10–11),
die auf die gleiche Weise durch einen Haken ersetzt werden können. Im
Allgemeinen kann der Aufbau, der den Gegenstand der Erfindung bildet,
auf alle Arten von Knochenverankerungshaken angewendet werden: somit
können
die Ausführungsbeispiele
aus den 13 bis 21 auf Haken
angewendet werden.