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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Informationskommunikationssystem
und Verfahren, und ist beispielsweise geeignet, bei einem Informationskommunikationssystem
angewandt zu werden, um – im
Zeitpunkt einer Notlage aufgrund des Auftretens eines Unglücks – eine Person
als ein Kommunikationsbestimmungsort anzugeben und um ihr Information
entsprechend dem Unglück
mitzuteilen.
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Üblicherweise
wird im Zeitpunkt einer Notlage, beispielsweise, wenn ein Unglück, beispielsweise das
Austreten von Radioaktivität
in einer Nuklearanlage auftritt, Information (beispielsweise eine
Evakuierungsreihenfolge) entsprechend dem Unglück einer Öffentlichkeit durch ein sogenanntes
Massenmedium mitgeteilt, beispielsweise Fernsehrundfunk und Radiorundfunk.
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Bei
solchen Informationen jedoch, die durch Massenmedien mitgeteilt
werden, war es für
Leute auf der Informationskommunikationsseite schwierig (anschließend als "Informationsmitteilende" bezeichnet eine
Evakuierungsreihenfolge und dgl. entsprechend einem derartigen Unglück mitzuteilen,
indem lediglich Leute angegeben werden, welche in einem Zielbereich
der Evakuierung leben und über
die Information informiert werden müssen.
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Die
Informationsmitteilenden berichten somit Information Leuten einschließlich nicht
bezogenen Leuten, welche außerhalb
des Evakuierungsziels in einem weitem Bereich leben, und im gleichen
Zeitpunkt, wenn es schwierig ist, zu bestimmen, ob die Leute selbst
in der Nähe
des Zielbereichs der Evakuierung leben, zu evakuieren sind, gibt
es eine Möglichkeit,
dass einige Leute nicht evakuiert werden.
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Es
außerdem
ist es für
den Informationsmitteilenden schwierig, bestimmte Information Leuten mitzuteilen,
da die Orte der Benutzer schwer zu erfassen sind.
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Außerdem könnten Leute über eine
solche Information nicht informiert werden, wenn sie nicht Fernseh-Rundfunk
beobachten oder Radiorundfunk beobachten (wenn sie nicht einen Zugriff
auf Medien haben, auf denen der Informationsmitteilende die Evakuierung
berichtet), sogar dann, wenn sie selbst zu evakuieren sind.
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Die
vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf die obigen Schwierigkeiten
gemacht, und es ist beabsichtigt, ein Informationskommunikationssystem
und Verfahren vorzu schlagen, die in der Lage sind, die Verlässlichkeit
von Informationskommunikation bemerkenswert zu verbessern.
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Die
US-A 5 822 418 offenbart ein Telefonkommunikationssystem, welches
ein Lokalisierungssystem hat, um Telefonbenutzer zu lokalisieren
und um Lokalisierungsinformation zu erzeugen, um ankommende Rufe
zu einem bestimmten Benutzer zu leiten. Ein Benutzer trägt ein Kennzeichen,
welches Daten enthält,
die den Benutzer identifizieren. Ein Telefonsystem, welches mehrere
Telefone aufweist, hat in Verbindung mit jedem Telefon einen Empfänger. Das
Kennzeichen überträgt Daten
zum nächsten Empfänger, welche
den Benutzer identifizieren, um dadurch das Telefon, welches dem
aktuellen Ort des Benutzers am nächsten
ist, zu identifizieren. Diese Daten werden in einem Zentralcomputer
in Verbindung mit PBX gespeichert. Der Übertrager ermittelt die Information
aus dem Kennzeichen und überträgt die Information
zum Zentralcomputer. PBX kann dann die Information nutzen, um ankommende
Rufe für
jeden besonderen Benutzer zu deren ermittelten Bestimmungsort umzuleiten.
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Die
JP-A 11 26 20 61 offenbart ein Endgerät (Armbanduhr), welches eine
persönliche
Identifikations-ID erzeugt, die einer Einrichtung mitgeteilt werden
kann, die der Benutzer aktuell verwendet, beispielsweise einem Mobiltelefon
oder einem PC. Dies erlaubt, dass ein Benutzer verschiedene Endgeräte verwenden
kann, beispielsweise ein Mobiltelefon, ein öffentliches Telefon und einen
Personalcomputer, wobei der Benutzer für die Verwendung des Endgeräts eine
Rechnung korrekt gestellt bekommt. Sie offenbart außerdem das
Mobiltelefon und/oder den PC, der diese Information beispielsweise
einer drahtlosen Basisstation mitteilt.
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Gemäß einem
ersten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Informationskommunikationssystem
bereitgestellt, welches aufweist:
ein Endgerät, welches
durch einen Benutzer getragen wird und individuelle Identifikationsinformation des
Benutzers, der die vorher vorgegeben wird, erzeugen kann;
eine
Kommunikationseinrichtung, welche eine Kommunikationsfunktion zum
Durchführen
von Kommunikation mit der Außenseite über mehrere
unterschiedliche Medien (TA, TB, TP) hat und zum Empfangen der individuellen
Identifikationsinformation, die vom Endgerät (3) erzeugt wurde,
und zum Mitteilen der individuellen Identifikationsinformation zu
einer Verwaltungseinrichtung über
mehrere unterschiedliche Kommunikationsmedien;
wobei die Verwaltungseinrichtung
betriebsfähig
ist, eine Datentabelle zu speichern und zu verwalten, die enthält:
- (a) die genannte individuelle Identifikationsinformation,
welche über
die Kommunikationseinrichtung vom Endgerät (3) mitgeteilt wurde,
und
- (b) Daten, welche mit der individuellen Identifikationsinformation
verknüpft
sind, welche Zugriffswege von der Außenseite zum Benutzer über entsprechende
der mehreren Kommunikationsmedien identifiziert, welche die individuelle
Identifikationsinformation mitgeteilt hat,
und wobei
die
Verwaltungseinrichtung betriebsfähig
ist, auf die Tabelle Bezug zu nehmen und Information von der Außenseite
zum Benutzer über
ein oder mehrere der mehreren Kommunikationsmedien bereitzustellen.
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Gemäß einem
zweiten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Informationskommunikationsverfahren
bereitgestellt, welches aufweist:
einen ersten Schritt zum
Empfangen vorher festgelegter individueller Identifikationsinformation
eines Benutzers, welche von einem Endgerät, welches durch den Benutzer
getragen wird, in einer Kommunikationseinrichtung erzeugt wird,
die eine Kommunikationsfunktion hat, um Kommunikation mit der Außenseite über mehrere
verschiedene Kommunikationsmedien (TA, TB, TP) durchzuführen und
um die individuelle Identifikationsinformation einer Verwaltungseinrichtung über mehrere
unterschiedliche Kommunikationsmedien mitzuteilen;
einen zweiten
Schritt zum Speichern und zum Verwalten – in der Verwaltungseinrichtung – einer
Datentabelle, die (a) die individuelle Identifikationsinformation,
welche von dem Endgerät über die
Kommunikationseinrichtung mitgeteilt wurde, und (b) Daten in Verbindung
mit der individuellen Identifikationsinformation enthält, welche
Zugriffswege von der Außenseite
zum Benutzer über
die mehreren unterschiedlichen Kommunikationsmedien (TA, TB, TP)
identifiziert, über
welche die individuelle Identifikationsinformation mitgeteilt wurde;
und
einen dritten Schritt zum Bezugnehmen auf die Datentabelle
und zum Bereitstellen von Information von der Außenseite zum Benutzer über eine
oder mehrere der mehreren Kommunikationsmedien (Ta, TB, TP) auf
der Basis der individuellen Identifikationsinformation und der damit
verknüpften
Daten, die sich auf die entsprechenden mehreren unterschiedlichen Zugriffswege
beziehen.
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Auf
diese Weise kann Zugriff zu dem Benutzer, der über seine individuelle Identifikationsinformation
mittels des Endgeräts
informiert wird, welches er trägt,
und über
zumindest eines der mehreren Kommunikationsmedien durch die Kommunikationseinrichtung
ausgeführt
werden. Damit kann ein Informationskommunikationsverfahren, welches
die Verlässlichkeit
von Informationskommunikation bemerkenswert verbessern kann, realisiert
werden.
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Die
Erfindung wird nun weiter mittels eines Ausführungsbeispiels mit Hilfe der
beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau eines Informationskommunikationssystems gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht ist, welche einen Aufbau eines
Kartenhalters zeigt;
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3 ein
Blockdiagramm ist, welches den Aufbau des Kartenhalters zeigt;
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4 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau einer Heimbasisstation zeigt;
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5 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau eines tragbaren Telefonendgeräts zeigt;
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6 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau eines Verwaltungsabschnitts
zeigt;
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7 eine
Liste ist, welche Inhalt, welcher in einer Datenbank gespeichert
ist, von Benutzerdaten D1 im Verwaltungsabschnitt zeigt;
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8 ein
Flussdiagramm ist, welches eine erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur
zeigt;
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9 ein
Flussdiagramm ist, welches eine zweite Kommunikationsverarbeitungsprozedur
zeigt;
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10 ein
Flussdiagramm ist, welches eine Kommunikationsbestätigungs-Verarbeitungsprozedur
zeigt;
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11 ein
Flussdiagramm ist, welches eine Datenbankregistrierungs-Verarbeitungsprozedur zeigt;
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12 ein
Pfeildiagramm ist, welches eine Situation einer Kommunikationsverarbeitung
in einem Informationskommunikationssystem zeigt;
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13 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau eines Informationskommunikationssystems
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
zeigt;
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14 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau einer drahtlosen Zug-Basisstation
zeigt;
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15 ist
ein Pfeildiagramm, welches eine Situation einer Informationsverteilung
in einem Informationskommunikationssystem gemäß einer weiteren Ausführungsform
zeigt; und
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16 ein
Blockdiagramm ist, welches einen Aufbau eines Personalcomputers
gemäß einer weiteren
Ausführungsform
zeigt.
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird anschließend mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben.
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(1) Bluetooth
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Zunächst wird
anschließend
Bluetooth, welches bei dieser Ausführungsform verwendet wird,
beschrieben.
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Bluetooth
ist eine drahtlose Datenkommunikationstechnologie über eine
kurze Entfernung, die ein Kabel und eine IrDA (Infrared Data Association) ersetzt,
die eine Infrarotstrahl-Kommunikationstechnologie ist, und führt Übertragung
und Empfang von Daten, Audioinformation und dgl. im ISM-Band im Bereich
von 2,45 GHz durch. Außerdem
hat Bluetooth mehrere Nebenrechner für einen Hauptrechner, wobei
die Kommunikationsrate 721 Kbps beträgt und das Ausgangssignal im
Bereich von 0 dBm bis 20 dBm liegt, und die sehr wenig Leistung
verbrauchen. Außerdem
nutzt es eine Hochfrequenz unter dem Frequenzspring-Streuspektrum-Verfahren
zur Kommunikation, indem immer Frequenzen auf einer Übertragungsseite
und einer Empfangsseite übersprungen
werden (der Positionen verschoben werden). Damit zeichnet es durch
unbeschränkte
Richtwirkung beim Übertragen
und Empfangen von Daten und Tönen
zwischen der Übertragungsseite
und der Empfangsseite aus.
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(2) Aufbau eines Informationskommunikationssystem
nach dieser Ausführungsform
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In 1 bezeichnet
das Bezugszeichen 1 ein gesamtes Informationskommunikationssystem bei
dieser Ausführungsform,
welches aus einer berührungslosen
IC-Karte 2 besteht, welche Benutzerdaten D1 speichert,
einschließlich
einer besonderen ID (individuelle Nummer) und dgl., die vorher einem Benutzer
gegeben sind (nicht gezeigt), ein Endgerät 3 zum Lesen der
Benutzerdaten D1 von der IC-Karte 2 (anschließend als
Kartenhalter 3 bezeichnet), und einen Informationskommunikationsabschnitt 5 zum Mitteilen
verschiedener Arten von Information S1 von einer Informationsquelle 4 durch
Verwalten eines Zugriffswegs zum Benutzer auf der Basis der Benutzerdaten
D1, welche vom Kartenhalter 3 unter Verwendung von sogenanntem
Bluetooth übertragen
werden.
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Der
Informationskommunikationsabschnitt 5 besteht aus einem
Empfangsabschnitt 5A zum Empfangen der Benutzerdaten D1
von der IC-Karte 2, die vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, und aus einem Verwaltungsabschnitt 5B zum Verwalten
des besten Zugriffs wegs des Benutzers auf der Basis der Benutzerdaten
D1, welche vom Empfangsabschnitt 5A über verschiedene Arten von
Zugriffswegen übertragen
werden.
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Im
Empfangsabschnitt 5A gibt es eine Heimbasisstation 5AA,
die wechselseitig mit einem Heimtelefon 5Aa, einem Fernsehgerät 5t (anschließend als
Fernseher 5At bezeichnet) und einem Personalcomputer 5Ap über ein
Heimnetzwerk HN unter beispielsweise von IEEE 1394 im Heim eines
Benutzers verbunden ist, und ein tragbares Telefonendgerät 5AB,
das dem Benutzer gehört.
Die Heimbasisstation 5AA ist wechselseitig mit dem Verwaltungsabschnitt 5B über das
Telefon 5Aa oder dem Personalcomputer 5Ap über öffentliche
Telefonleitungen TA verbunden, die aus entsprechend PSTN (Public
Switched Telecommunication Network) und ISDN (Integradet Service
Digital Network) und dgl. besteht, oder dem Internet TP, welches
aus den öffentlichen
Telefonleitungen TA und dgl. besteht.
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Außerdem kann
das tragbare Telefonendgerät 5AB wechselseitig
mit einer entsprechenden Basisstation 5Ab von tragbaren
Telefonen kommunizieren, und die Basisstation 5Ab ist wechselseitig
mit dem Verwaltungsabschnitt 5B über ein tragbares Telefonnetzwerk
TB, beispielsweise ein Zellularnetzwerk oder ein PHS (Personal Handy-phone-System) verbunden.
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Auf
diese Weise sind die Heimbasisstation 5AA und das tragbare
Telefonendgerät 5AB entsprechend
ausgebildet, die Benutzerdaten D1, welche vom Kartenhalter 3 empfangen
werden, über
die entsprechenden öffentlichen
Telefonleitungen TA, das Internet TP und das tragbare Telefonnetzwerk
TB zum Verwaltungsabschnitt 5B zu übertragen.
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Der
Verwaltungsabschnitt 5B verwaltet einen Zugriffsweg durch
sequentielles Aktualisieren eines besten Zugriffswegs zu einem Benutzer
durch wechselseitige Bestätigung, über welchen
Weg die Benutzerdaten D1, welche vom Empfangsabschnitt 5A übertragen
werden, zu übertragen
sind oder ob es möglich
ist oder nicht, auf den Empfangsabschnitt 5A zuzugreifen,
der die Benutzerdaten D1 in vorher festgelegten Zeitintervallen übertragen
hat, während
die aktuelle Empfangsempfindlichkeit der Benutzerdaten D1 im Empfangsabschnitt 5A auf
einer zweiten eingebauten Festplatte 68 registriert wird,
was später beschrieben
wird.
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Auf
diese Weise wählt
der Verwaltungsabschnitt 5B, wenn verschiedene Arten an
Information S1, beispielsweise eine Evakuierungsreihenfolge, eine
Information über
ein Unglück
und dgl. von der Informationsquelle 4 geliefert werden,
einen besten Zugriffsweg unter Zugriffswegen für den Benutzer aus und teilt
verschiedene Arten an Information S1 dem Benutzer unter Verwendung
des Zugriffswegs mit.
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Das
heißt,
der Verwaltungsabschnitt 5B teilt die verschiedenen Arten
an Information S1, die von der Informationsquelle 4 geliefert
werden, dem Telefon 5Aa über die öffent lichen Telefonleitungen
TA und dem Fernsehgerät 5AT mit,
welches mit dem Telefon 5Aa über das Heimnetzwerk HN verbunden
ist, wenn die Telefonleitung TA als ein Zugriffsweg für den Benutzer
ausgewählt
wird, und teilt dagegen verschiedene Arten an Information S1 dem
Personalcomputer 5Ap über
das Internet TP mit, wenn das Internet TB als Zugriffsweg ausgewählt wird,
und teilt weiter verschiedene Arten an Information S1 über das
tragbare Telefonnetzwerk TB dem tragbaren Telefonendgerät 5AB mit,
wenn das tragbare Telefonnetzwerk TB als Zugriffsweg ausgewählt ist.
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Übrigens
kann der Verwaltungsabschnitt 5B einen Ort eines Benutzers
erkennen, wenn die öffentlichen
Telefonleitungen TA als Zugriffsweg ausgewählt werden können, wobei
der Ort eines Telefons 5Aa im Heim des Benutzers (d.h.
ein Ort des Heims des Benutzers), der über die öffentlichen Telefonleitungen
TA zu verbinden ist, erkannt wird.
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Mit
dieser Funktion kann der Verwaltungsabschnitt 5B die verschiedenen
Arten an Information S1 den spezifischen Benutzer im Zielbereich
der Evakuierung auf der Basis der verschiedenen Arten an Information
S1 beispielsweise sicher mitteilen.
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Auf
diese Weise kann im Informationskommunikationssystem 1,
wenn verschiedene Arten von Information S1 von der Informationsquelle 4 geliefert werden,
der Verwaltungsabschnitt 5B einen besten Zugriffsweg zum
Benutzer auswählen,
wobei er die Benutzerdaten D1, welche vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, in den die IC-Karte 2, die durch Benutzer gehalten
wird, eingeführt
wird, mit dem Empfangsabschnitt 5A des Informationskommunikationsabschnitts 5 empfangen
werden, und ein Zugriffsweg zum Benutzer verwaltet wird, indem die
Daten zum Verwaltungsabschnitt 5B über einen vorher festgelegten
Weg geliefert werden und den Benutzer über verschiedene Arten an Information
S1 informieren können,
wobei die verschiedenen Arten an Information S1 zum Telefon 5Aa,
zum Fernseher 5At, zum Personalcomputer 5Ap oder
zum tragbaren Telefonendgerät 5AB über den
entsprechenden Weg übertragen
werden.
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In
diesem Fall, obwohl die Benutzerdaten D1 einschließlich der
Benutzer-IDs auf der berührungslosen
IC-Karte gespeichert sind und unter Verwendung von Bluetooth vom
Kartenhalter 3 übertragen werden,
ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt und
kann so ausgebildet sein, die Benutzerdaten D1 auf beispielsweise
einer kontaktierenden IC-Karte
und dgl. zu speichern, oder sie kann aufgebaut sein, die Benutzerdaten
D1 vom Kartenhalter 3 unter Verwendung verschiedener Drahtlosdaten-Kommunikationstechnologien
zu übertragen,
die anders sind als Bluetooth.
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(3) Ausführliche
Beschreibung des Kartenhalters
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Hier
ist, wie in 2 gezeigt ist, der Kartenhalter 3,
der durch den Benutzer gehalten wird, so aufgebaut, dass er mit
einem Anzeigeabschnitt 3AA und mit einer Bestimmungstaste 3BA und
einer Löschtaste 3BB als
Betätigungstaste 3B,
um Operationen gemäß einem
Bild auszuführen,
welches auf dem Anzeigeabschnitt 3AA auf einer Vorderfläche 3A angezeigt
wird, und einer sogenannten Tippwähleinrichtung 3D auf
einer Seite 3C versehen ist.
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Wenn
IC-Karte über
eine Karteneinführungsöffnung (nicht
gezeigt) eingeführt
wird, liest der Kartenhalter 3 die Benutzerdaten D1, die
auf der IC-Karte 2 gespeichert sind, und überträgt die Benutzerdaten
D1 zum Empfangsabschnitt 5A des Informationskommunikationsabschnitts 5 unter
Verwendung von Bluetooth (nicht gezeigt).
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Außerdem zeigt
der Kartenhalter 3 Bilder auf der Basis der Benutzerdaten
D1 und dgl. auf dem Anzeigeabschnitt 3AA an, wobei die
Benutzerdaten D1, die von der IC-Karte 2 gelesen werden,
und verschiedene Arten von Daten, die aus anderen verschiedenen
IC-Karten gelesen werden, gespeichert werden.
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Dann
führt der
Kartenhalter 3, wenn er durch den Benutzer unter Verwendung
der Tippwähleinrichtung 3D betätigt wird,
eine Steuerung durch, um ein Bild auf dem Anzeigeabschnitt 3AA auf
ein nächstes Bild
umzuschalten, und, wenn er unter Verwendung der Bestimmungstaste 3BA und
der Löschtaste 3BB betätigt wird,
nimmt er eine Steuerung vor, um den Inhalt des Bilds auf dem Anzeigeabschnitt 3AA auf
der Basis der Betätigung
zu bestimmen oder zu löschen.
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Wie
in 3 gezeigt ist sind im Kartenhalter 3 in
der Praxis eine CPU (Zentralverarbeitungseinheit) 10, ein
RAM (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) 11, ein ROM (Nur-Lese-Speicher) 12,
ein erster Kommunikationssteuerabschnitt 13 für eine IC-Karte,
ein zweiter Kommunikationssteuerabschnitt 14 für Bluetooth,
der Anzeigeabschnitt 3AA und ein Eingabeabschnitt 15,
der aus der Betätigungstaste 3B und
der Tippwähleinrichtung 3D besteht,
mit einem Bus 16 verbunden, und ein erster Kommunikationssteuerabschnitt 13 und
ein Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 für eine IC-Karte
sind miteinander mit einem Empfangsabschnitt 18 und einem Übertragungsabschnitt 19 verbunden,
und ein zweiter Kommunikationssteuerabschnitt 14 und ein
zweiter Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 20 für Bluetooth
sind miteinander mit einem Empfangsabschnitt 21 und einem Übertragungsabschnitt 22 verbunden.
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Wenn
danach die IC-Karte über
die Einführungsöffnung eingeführt ist
und eine Antenne (nicht gezeigt), welche in der IC-Karte 2 eingebaut
ist, und der erste Übertragungs-/Antennenabschnitt 17 miteinander
kommunizieren können,
liefert die CPU 10 ein Lesesignal 3 zum Lesen
der gespeicherten Benutzerdaten D1 von der IC-Karte 2 zur
IC-Karte 2 über
den Übertragungsabschnitt 19 und
den ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17,
wobei der erste Kommunikationssteuerabschnitt 13 gesteuert
wird.
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Übrigens
liefert in diesem Zeitpunkt die IC-Karte 2 Energie simultan
mit Datenkommunikation auf der Basis einer elektro-magnetischen
Welle des gelesenen Signals S3, welches vom Kartenhalter 3 geliefert
wird.
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Auf
diese Weise liest der erste Kommunikationssteuerabschnitt 13 die
Benutzerdaten D1, welche auf der IC-Karte 2 gespeichert
sind, von der IC-Karte 2 über den ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 und
liefert diese zum Empfangsabschnitt 18.
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Der
Empfangsabschnitt 18 nimmt nach Durchführen vorher festgelegter Eingabeverarbeitung,
beispielsweise Datendemodulation in Bezug auf die Benutzerdaten
D1 die Daten sequentiell in den RAM 11 über den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 13 und
den Bus 16 herein, um die Daten zu aktualisieren.
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Zusätzlich steuert
die CPU 10 den zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 14,
um den kommunikationsfähigen
Empfangsabschnitt 5A (1) unter
Verwendung des Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitts 2 abzurufen.
Wenn dann der kommunikationsfähige
Empfangsabschnitt 5A ermittelt wird, liefert dies der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 20 zur
CPU 10 als Ermittlungsdaten D4 sequentiell über den
Empfangsabschnitt 21 und den zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 14.
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Die
CPU 10 liest die Benutzerdaten D1 vom RAM 11 auf
der Basis der Ermittlungsdaten D4 und liefert die Daten zum Übertragungsabschnitt 22 über den
zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 14.
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Der Übertragungsabschnitt 22 überträgt nach
Anwenden vorher festgelegter Ausgangsverarbeitung (beispielsweise
Datenmodulation) in Bezug auf die Benutzerdaten D1 die Daten zum
Empfangsabschnitt 5A des Kommunikationsabschnitts 5 über den
zweiten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 20.
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Außerdem veranlasst
die CPU 10, dass der Anzeigeabschnitt 3AA Bilder
auf der Basis der Benutzerdaten D1 anzeigt, wobei der Anzeigeabschnitt 3AA gesteuert
wird. Die CPU 10 liest dann Bilddaten D2 und D3 von Bildern
entsprechend dem Bedienungsbefehl S2, der durch den Benutzer mit
der Betätigungstaste 3B und
der Tippwähleinrichtung 3D in diesem
Zustand geliefert wird, vom entsprechenden RAM 11 oder
dem ROM 12 und bewirkt, dass der Anzeigeabschnitt 3AA die
Bilder auf der Basis der Bilddaten D2 und D3 über den Bus 16 anzeigt.
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Auf
diese Weise werden in diesem Kartenhalter 3 die Benutzerdaten
D1 aus der eingeführten IC-Karte 2 ausgelesen
und selektiv zum kommunikationsfähigen
Empfangsabschnitt 5A des Informationskommunikationsabschnitts 5 übertragen.
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(4) Ausführliche
Beschreibung des Aufbaus der Heimbasisstation
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Wie
in 4 gezeigt ist sind in der Heimbasisstation 5AA eine
CPU 30, ein RAM 31, ein ROM 32, ein erster
Kommunikationssteuerabschnitt 33 für Bluetooth und ein zweiter
Kommunikationssteuerabschnitt 34 für das Heimnetzwerk HN unter
der IEEE 1394 wechselseitig mit einem Bus 35 verbunden,
und ein erster Kommunikationssteuerabschnitt 33 und ein Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 36 sind mit
einem Empfangsabschnitt 37 und einem Übertragungsabschnitt 38 verbunden.
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Die
CPU 30 bewirkt, dass der Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 36 den
kommunikationsfähigen
Kartenhalter 3 abruft (1 und 3),
wobei der erste Kommunikationssteuerabschnitt 33 gesteuert
wird. Wenn dann der kommunikationsfähige Kartenhalter 3 ermittelt
wird, liefert dies der Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 36 zur
CPU 30 als Ermittlungsdaten DC sequentiell über den
Empfangsabschnitt 37 und den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 33.
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Die
CPU 30 steuert den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 33 auf
der Basis der Ermittlungsdaten D10 und empfängt die Benutzerdaten D1, welche
vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, über den Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 36 und
nimmt die Daten in den Empfangsabschnitt 37.
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Der
Empfangsabschnitt 37 liefert nach Anwenden vorher festgelegter
Eingangsverarbeitung einschließlich
Datendemodulation in Bezug auf die Benutzerdaten D1 die Daten zum
ersten Kommunikationsabschnitt 33. Der erste Kommunikationssteuerabschnitt 33 liefert
die Benutzerdaten D1, welche durch den Empfangsabschnitt 37 geliefert
werden, zum RAM 31 und zum zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 34 über den
Bus 35 unter der Steuerung der CPU 30.
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Danach
nimmt RAM 31 die gelieferten Benutzerdaten D1 zum Aktualisieren
der Daten herein. Zusätzlich überträgt der zweite
Kommunikationssteuerabschnitt 34 die Benutzerdaten D1,
welche durch den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 37 geliefert
werden, über
den Bus 35 zum Telefon 5Aa, zum Personalcomputer 5Ap (1)
und dgl. über
das Heimnetzwerk HN unter der Steuerung der CPU 30.
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Danach
leiten das Telefon 5Aa und der Personalcomputer 5Ap Benutzerdaten
D1, welche von der Heimbasisstation 5AA übertragen
werden, über das
Heimnetzwerk HN über
die öffentliche
Telefonleitungen FA oder das Internet TP zum Verwaltungsabschnitt 5B.
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Auf
diese Weise können
in der Heimbasisstation 5AA die Benutzerdaten D1 über die
entsprechenden öffentlichen
Telefonleitungen TA oder das Internet TP zum Verwaltungsabschnitt 5B geleitet werden,
wobei die Benutzerdaten D1, die vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, empfangen werden und die Daten zum Telefon 5Aa und
zum Personalcomputer 5Ap übertragen werden, der mit dem Heimnetzwerk
HN verbunden ist, und, wenn verschiedene Arten an Information S1
von der Informationsquelle zum Verwaltungsabschnitt 5B durch
diese Operationen geliefert werden, werden die Daten über die
entsprechenden öffentlichen
Telefonleitungen TA oder dem Internet TP dem Telefon 5Aa oder dem
Personalcomputer 5Ap mitgeteilt.
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(5) Ausführliche
Beschreibung des Aufbaus des tragbaren Telefonendgeräts
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Wie
in 5 gezeigt ist, sind im tragbaren Telefonendgerät 5AB eine
CPU 40, ein RAM 41, ein ROM 42, ein Eingabeabschnitt 43,
der aus Betätigungstasten
zum Betätigen
abgehender und ankommender Rufe besteht, zum Beendigen von Rufen zum
Eingeben von Telefonnummern, zum Auswählen verschiedener Arten von
Funktionen und dgl. (nicht gezeigt), ein Anzeigeabschnitt 44,
ein erster Kommunikationssteuerabschnitt 45 für ein Zellularsystem
und ein Kommunikationssteuerabschnitt 46 für Bluetooth
wechselseitig mit einem Bus 47 verbunden, und der erste
Kommunikationssteuerabschnitt 45 und der erste Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 48 für das Zellularsystem
sind mit einem Empfangsabschnitt 49 und einem Übertragungsabschnitt 50 verbunden,
und der erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 ist mit
einem Lautsprecher 52A und einem Mikrophon 52B mit
einem Audioverarbeitungsabschnitt 51 verbunden.
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Außerdem sind
der zweite Kommunikationssteuerabschnitt 46 und der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 53 für Bluetooth mit
einem Empfangsabschnitt 54 und einem Übertragungsabschnitt 55 verbunden.
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Die
CPU 40 bewirkt, dass der erste Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 48 die
kommunikationsfähige
Basisstation 5Ab (1) abruft,
wobei der erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 gesteuert
wird. Danach ruft der erste Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 48 die
kommunikationsfähige
Basisstation 5Ab ab und liefert ein Abfrageergebnis über den
Empfangsabschnitt 49 als Abrufdaten D20 zum ersten Kommunikationssteuerabschnitt 45.
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Wenn
dann das Abrufergebnis auf der Basis der Abrufdaten D20 positive
ist, leitet der erste Kommunikationsteuerabschnitt 45 ein
Bereichsbestätigungssignal
S10, welches zeigt, dass die Basisstation innerhalb des Kommunikationsbereichs
ist, zur CPU 40. Wenn das Abrufergebnis negativ ist, leitet der
erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 ein Außerbereichssignal
S10, welches zeigt, dass die Basisstation außerhalb des Kommunikationsbereichs ist,
zur CPU 40.
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Auf
diese Weise kann die CPU 40 den Kommunikationszustand durch
Steuern des ersten Kommunikationssteuerabschnitts 45 verwalten.
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Außerdem ruft
die CPU 40, wenn ein Betätigungsbefehl S12 zum Betätigen von
Kommunikation, Auswahl verschiedener Arten von Funktionen und dgl.
vom Benutzer mit dem Eingabeanschnitt 43 geliefert wird,
ein Betriebsprogramm entsprechend dem Betätigungsbefehl S12 von verschiedenen
Arten von Anwendungen, die im ROM 12 gespeichert sind,
ab, und nach Lesen des Programms in den RAM 41 veranlasst
sie, dass der Anzeigeabschnitt 44 ein Bild auf der Basis
des Betriebsprogramms anzeigt.
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Wenn
danach eine Betätigung
vom Benutzer, die auf der Basis des Bilds auf dem Anzeigeabschnitt 44 geliefert
wird, eine Anforderung nach einem Ruf, Datenkommunikation und dgl.
geliefert wird, steuert die CPU 40 den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 45 als
Antwort auf die Anforderung und greift auf ein Telefon (nicht gezeigt)
der anderen Partei zu, die der Benutzer wünscht, sequentiell über den
ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 48,
die Basisstation 5Ab und das tragbare Telefonnetzwerk TB.
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Wenn
auf diese Weise beispielsweise die Stimme des Benutzers in einen
Audioverarbeitungsabschnitt 51 über ein Mikrophon 52B hereingenommen
wird, während
die CPU 40 auf das Telefon der anderen Partei zugreift,
liefert der erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 Stimmen,
welche einer Audioverarbeitung unterworfen wurden, über den
Audioverarbeitungsabschnitt 51 als Audiosignal S13A in
einem Audioverarbeitungsabschnitt 51 und liefert das Signal
zum Übertragungsabschnitt 50.
Danach überträgt der Übertragungsabschnitt 50 nach
Anwenden vorher festgelegter Ausgangsverarbeitung, beispielsweise
Modulationsverarbeitung in Bezug auf ein geliefertes Audiosignal
S13A, das Signal zum Telefon der anderen Partei, das der Benutzer
wünscht,
sequentiell über
den ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 48,
die Basisstation 5Ab und das tragbare Telefonnetzwerk TB
unter der Steuerung des ersten Kommunikationssteuerabschnitts 45.
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Wenn
dagegen das Audiosignal S13B vom Telefon der anderen Partei sequentiell über das
tragbare Telefonnetzwerk TB und die Basisstation 5Ab geliefert
wird, empfängt
das tragbare Telefonendgerät 5AB dagegen
das Signal durch den ersten Übertragungs- /Empfangsantennenabschnitt 48 und nimmt
nach Anwendung vorher festgelegter Eingangsverarbeitung beispielsweise
Demodulationsverarbeitung in Bezug auf das Signal über den
Empfangsabschnitt 49 dies in den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 45 herein.
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Nach
Weiterleiten des Audiosignals S13B zum Audioverarbeitungsabschnitt 51 und
nach Anwenden einer bestimmten Audioverarbeitung darauf gibt der
erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 das Signal über einen
Lautsprecher 52A als Stimme aus.
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Wenn
außerdem
Zeichen, Symbole und dgl. vom Benutzer über den Eingabeabschnitt 43 eingegeben
werden und ein Betriebsbefehl S12 zum Anfordern von Datenkommunikation
von Informationen eingegeben wird, die die Zeichen und dgl. umfassen, während die
CPU 40 auf das Telefon der anderen Partei zugreift, nimmt
die CPU 40 die zugeführten Zeichen,
Symbole und dgl. in den ROM 41 als Zeichendaten D41 zum
Aktualisieren der Daten herein.
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Danach
leitet die CPU 40 die Zeichendaten D21 über den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 45 zum Übertragungsabschnitt
weiter, wobei der erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 gesteuert
wird. Der Übertragungsabschnitt 50 überträgt nach
Anwenden vorher festgelegter Ausgangsverarbeitung auf die gelieferten
Zeichendaten D21 die Daten zum Telefon der anderen Partei sequentiell über den
ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 48,
die Basisstation 5Ab und das tragbare Telefonnetzwerk TB.
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Auf
diese Weise kann das tragbare Telefonendgerät 5AB auf eine bestimmte
andere Partei zugreifen und auf eine Anforderung eines Rufs, Datenkommunikation
und dgl. gemäß einer
Betätigung
des Benutzers antworten.
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Dagegen
bewirkt die CPU 40, dass der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 53 den
kommunikationsfähigen
Kartenhalter 3 (1 und 3) abruft,
wobei der zweite Kommunikationssteuerabschnitt 46 gesteuert
wird. Wenn der kommunikationsfähige
Kartenhalter 3 abgerufen wird, liefert dies der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 53 zur
CPU 40 als Ermittlungsdaten D22 sequentiell über den
Empfangsabschnitt 54 und den zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 46.
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Die
CPU 40 steuert den zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 46 auf
der Basis der Ermittlungsdaten D22 und empfängt die Benutzerdaten D21,
welche vom Kartenhalter 3 über den zweiten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 53 übertragen
wurden, und nimmt die Daten in den Empfangsabschnitt 54 herein.
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Nach
Anwenden vorher festgelegter Eingangsverarbeitung einschließlich Datenmodulation und
dgl. in Bezug auf die Benutzerdaten D1 liefert der Empfangsabschnitt 54 die
Daten zum zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 46. Der
zweite Kommunikationssteuer abschnitt 46 liefert die Benutzerdaten D1,
welche vom Empfangsabschnitt 54 geliefert werden, zum RAM 41 und
zum ersten Kommunikationssteuerabschnitt 45 über den
Bus 47.
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Danach
nimmt der RAM 41 die gelieferten Benutzerdaten D1 zum Aktualisieren
der Daten herein. Außerdem
leitet der erste Kommunikationssteuerabschnitt 45 die Benutzerdaten
D1, welche vom zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 46 über den Bus 47 geliefert
werden, weiter zum Verwaltungsabschnitt 5B über den
ersten Kommunikationssteuerabschnitt 48, eine Basisstation 5Ab und
das tragbare Telefonnetzwerk TB unter der Steuerung der CPU 40.
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Auf
diese Weise kann das tragbare Telefonendgerät 5AB die Benutzerdaten
D1, welche vom Kartenhalter 3 übertragen werden, empfangen
und die Daten über
das tragbare Telefonnetzwerk TB zum Verwaltungsabschnitt 5B weiterleiten,
und, wenn unterschiedliche Arten von Information S1 in der Informationsquelle 4 durch
diese Operationen zum Verwaltungsabschnitt 5B geliefert
werden, wird die Information über
das entsprechende tragbare Telefonnetzwerk TB dem tragbaren Telefonendgerät 5AB mitgeteilt.
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(6) Ausführliche
Beschreibung des Aufbaus der Verwaltungsabschnitts
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Wie
in 6 gezeigt ist, sind im Verwaltungsabschnitt 5B eine
CPU 60, ein RAM 61, ein ROM 62, ein Kommunikationssteuerabschnitt 63 für eine Informationsquelle 4,
eine erste Schnittstellenschaltung 64 für das Internet TP, eine zweite
Schnittstellenschaltung 65 für die öffentlichen Telefonleitungen
TA, eine dritte Schnittstellenschaltung 66 für das tragbare
Telefonnetzwerk TB, ein erste Festplatte 67 zum Verwalten
verschiedener Arten an Information (Inhalt) S1, die von der Informationsquelle 4 geliefert wird,
eine zweite Festplatte 68, um die Benutzerdaten D1 zu verwalten,
und ein Eingabeabschnitt 69, der aus einer Tastatur, einer
Maus und dgl. besteht, wechselseitig mit einem Bus 70 verbunden,
und außerdem
sind die erste bis dritte Schnittstellenschaltung 64 bis 66 wechselseitig
mit dem entsprechenden Internet TP, öffentlichen Telefonleitungen
TA bzw. dem tragbaren Telefonnetzwerk TB verbunden.
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Wenn
ein vorher festgelegtes Betriebsprogramm von verschiedenen Arten
von Anwendungsprogrammen, welche im ROM 62 gespeichert
sind, über
den Eingabeabschnitt 69 durch eine Bedienungsperson (nicht
gezeigt) ausgewählt
wird, liest die CPU 60 das Programm in den RAM 61 und
führt dieses
aus.
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Danach
nimmt die CPU 60 die Benutzerdaten D1 des Kartenhalters 3,
welche vom Telefon 5Aa des Empfangsabschnitts 5A übertragen
werden, von der Basisstation 5Ab des tragbaren Telefons
und des Personalcomputers 5Ap über die jeweiligen entsprechenden öf fentlichen
Telefonleitungen AT, dem tragbaren Telefonnetzwerk TB und das Internet
TP in die zweite Festplatte 68 über die entsprechende zweite Schnittstellenschaltung 65,
die dritte Schnittstellenschaltung 66 und die erste Schnittstellenschaltung 64 und
den Bus 70 herein.
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Auf
der zweiten Festplatte 68 sind eine ID auf der Basis der
Benutzerdaten D1, die in 7 gezeigt sind, Wege und die
Anzahl der Wege, über
die die Benutzerdaten D1 übertragen
werden, eine Einrichtung (Zugriffstypus) zum Mitteilen von Information zum
Benutzer, ein Pegel der Empfangsempfindlichkeit (ein Kommunikationszustand
mit dem Kartenhalter 3) der Benutzerdaten D1 im Empfangsabschnitt 5A,
ein Rufverfahren zum Zugreifen auf den Benutzer, ein Ort (Position)
des Benutzers usw. als Datenbanken registriert.
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Danach
verwaltet die CPU 60 einen Zugriffsweg zum Benutzer, der
die Benutzerdaten D1 übertragen
hat, auf der Basis der Datenbank der zweiten Festplatte 68,
und im gleichen Zeitpunkt kann sie durch Aktualisieren der Datenbank
der Benutzerdaten D1 nur dann, wenn es eine Änderung im Zugriffsweg gibt,
indem wechselseitig eine Bestätigung
mit dem Empfangsabschnitt 5A durchgeführt wird, über den Kommunikationszustand
des Empfangsabschnitts 5A und des Kartenhalters 3 in
vorher festgelegten Zeitintervallen, die vorher festgelegt wurden, immer
einen bester Zugriffsweg für
den Benutzer auswählen.
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Zusätzlich nimmt
die CPU 70 die verschiedenen Arten an Information S1, die
von der Informationsquelle 4 geliefert werden, auf die
erste Festplatte 67 über
den Kommunikationssteuerabschnitt 63 und den Bus 70 herein.
Auf der ersten Festplatte 67 wird der Inhalt der verschiedenen
Arten von Information S1, der von der Informationsquelle 4 zugeführt wird, und
eine Benutzer-ID, welche durch die Informationsquelle 4 bestimmt
wird, als Bestimmungsort der Kommunikation als eine Kommunikationsinformationsdatenbank
auf der Basis der Information registriert.
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Danach
vergleicht die CPU 60 die Benutzer-ID, welche durch die
Informationsquelle 4 bestimmt wurde, die auf der ersten
und der zweiten Festplatte 67 und 68 registriert
wurde, mit der Benutzer-ID auf der Basis der Benutzerdaten D1, wobei
die erste und die zweite Festplatte 67 und 68 gesteuert werden.
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Nur,
wenn diese IDs übereinstimmen,
liest als Ergebnis die CPU 60 die Information auf der Basis
der verschiedenen Arten an Information S1, die von der Informationsquelle 4 geliefert
wird, aus der Datenbank der ersten Festplatte 67, leitet
die Information zum Empfangsabschnitt 5A sequentiell über den
Bus 70, die erste, die zweite oder dritte Schnittstellenschaltung 64, 65 und 66,
und die entsprechenden öffentlichen
Telefonleitungen TA, das tragbare Telefonnetzwerk TB oder das Internet
TP, und teilt die Information dem Zielbenutzer von der Übertragung mit.
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Außerdem kann
die CPU 60 die Zeit einsparen, bis die Information dem
Benutzer mitgeteilt ist, indem vorher festgelegte Information, die
von der Informationsquelle 4 geliefert wird, entsprechend
einem Benutzer, der eine ID hat, die durch die Informationsquelle 4 bestimmt
wird, zum Telefon 5Aa, zur Basisstation des tragbaren Telefonendgeräts 5AB und
dgl. im bestimmten Empfangsabschnitt 5A geliefert wird.
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Auf
diese Weise verwaltet im Verwaltungsabschnitt 5B die CPU 60 den
Zugriffsweg zum Benutzer, wobei die zweite Festplatte 68 gesteuert
wird, ein Benutzer im Evakuierungsbereich auf der Basis der verschiedenen
Arten von Information S1, beispielsweise einer Evakuierungsordnung
und einer Unglücksinformation,
welche von der Informationsquelle 4 geliefert werden, bestimmt
wird, wobei der Kommunikationssteuerabschnitt 63 gesteuert
wird, und ein bester Zugriffsweg zum Benutzer ausgewählt wird, um
die Information dem Benutzer sicher mitzuteilen.
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(7) Kommunikationsverarbeitungsprozeduren
zwischen dem Kartenhalter und dem Informationskommunikationsabschnitt
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(7-1) Erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur im
Kartenhalter
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Bei
einem derartigen Informationskommunikationssystem 1 führt im Kartenhalter 3,
wenn die IC-Karte 2 durch die Karteneinführungsöffnung eingeführt wird,
wobei die Spannung eingeschaltet ist, führt die CPU 10 des
Kartenhalters 3 eine erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur
RT1, die in 7 gezeigt ist, aus und liest
die Benutzerdaten D1 der IC-Karte 2,
die zur kommunikationsfähigen
Heimbasisstation 5AA und zum tragbaren Telefonendgerät 5AB im
Empfangsabschnitt 5A übertragen
(mitgeteilt) werden.
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Das
heißt,
die CPU 10 beginnt die erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur
RT1 im Schritt SP0, wenn die IC-Karte 2 durch die Karteneinführungsöffnung eingeführt ist,
während
die Spannung eingeschaltet ist, und die Verarbeitung läuft weiter
zum nächsten
Schritt SP1.
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Im
Schritt SP1 steuert die CPU 10 den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 13 und
veranlasst, dass dieser die Benutzerdaten D1, welche auf der eingeführten IC-Karte 2 gespeichert
sind, ausliest, um die Benutzerdaten D1 in den RAM 11 zur
Aktualisierung der Daten hereinzunehmen, und bewirkt im nächsten Schritt
SP2, dass der erste Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 den
kommunikationsfähigen
Empfangsabschnitt 5A unter der Steuerung des ersten Kommunikationssteuerabschnitt 13 abruft.
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Danach
läuft die
CPU 10 mit der Verarbeitung zum nächsten Schritt SP3 und bereitet
eine Liste kommunikationsfähiger
Bestimmungsorte (Heimbasisstation 5AA und trag bares Telefonendgerät 5AB,
usw.) (anschließend
als Bestimmungsortliste bezeichnet) auf der Basis des Abrufergebnisses durch
den ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 vor,
und läuft
dann mit der Verarbeitung weiter zum nächsten Schritt SP4.
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Die
CPU 10 überträgt die Benutzerdaten
D1 zu allen Bestimmungsorten im kommunikationsfähigen Empfangsabschnitt 5A auf
der Basis der Bestimmungsortliste im Schritt SP4. Danach läuft die
CPU 10 mit der Verarbeitung zum nächsten Schritt SP5, in welchem
sie eine feste Zeit, die vorher festgelegt ist, wartet, und bestimmt
dann, ob die erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT1 im Schritt
SP6 zu beenden ist oder nicht.
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Wenn
ein positives Ergebnis, dass der Benutzer eine Betätigung liefert,
die erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT1 zu beenden, über den
Eingabeabschnitt im Schritt SP6 erhalten wird, läuft die CPU 10 mit
der Verarbeitung zum nächsten Schritt
SP7, um die erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT1 zu beenden.
Wenn dagegen ein negatives Ergebnis im Schritt SP6 erlangt wird,
läuft die
CPU 10 mit der Verarbeitung zum Schritt SP8.
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Im
SP8 bewirkt die CPU 10, dass der erste Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 den kommunikationsfähigen Empfangsabschnitt 5A abruft,
wiederum unter der Steuerung des ersten Kommunikationssteuerabschnitt 13,
und läuft
dann mit der Verarbeitung zum nächsten
Schritt SP9.
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Im
Schritt SP9 bereitet die CPU 10 eine Liste von kommunikationsfähigen Bestimmungsorten
wiederum auf der Basis des Abrufergebnisses durch den ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 vor
und läuft
dann mit der Verarbeitung zum nächsten
Schritt SP10 und vergleicht die Bestimmungsortliste mit der Bestimmungsortliste,
welche im Schritt SP3 vorbereitet wurde, um zu bestimmen, ob es
irgendeine Änderung
gibt oder nicht.
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Wenn
danach ein negatives Ergebnis erlangt wird, welches bedeutet, dass
es keine Änderung
in der Bestimmungsortliste gibt, (Schritt SP10), läuft die CPU 10 mit
der Verarbeitung weiter zum nächsten Schritt
SP11, wo die CPU 10 die Benutzerdaten D1 wiederum zu allen
Bestimmungsorten im kommunikationsfähigen Empfangsabschnitt 5A auf
der Basis der Bestimmungsortliste überträgt und die Verarbeitung zum
Schritt SP5 zurückbringt.
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Wenn
dagegen ein positives Ergebnis erlangt wird, welches bedeutet, dass
es eine Änderung in
der Bestimmungsortliste gibt (Schritt SP10), läuft die CPU 10 mit
der Verarbeitung weiter zum Schritt SP12, wo die CPU 10 die
Bestimmungsortliste auf der Basis der Abrufergebnisses durch den
ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 17 im Schritt
SP8 aktualisiert.
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Danach
läuft die
CPU 10 mit der Verarbeitung weiter zum Schritt SP11 und überträgt die Benutzerdaten
D1 zu allen Bestimmungsorten im kommunikationsfähigen Empfangsabschnitt 5A auf
der Basis der aktualisierten Bestimmungsortliste und kehrt dann
mit der Verarbeitung zurück
zum Schritt SP5.
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Die
CPU 10 wartet wiederum eine feste Zeit im Schritt SP5 und
läuft dann
mit der Verarbeitung weiter zum Schritt SP6 und wiederholt danach
die Schleife der Schritte SP5 – SP6 – SP8 über SP11 – SP5 oder
Schritte SP5 – SP6 – SP8 über SP10,
SP12 – SP11 – SP5, bis
zu einem positiven Ergebnis, was bedeutet, dass die erste Kommunikationsverarbeitungsprozedur
beendet ist (Schritt SP6).
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Auf
diese Weise kann im Kartenhalter 3 durch Fortsetzen, die
Benutzerdaten D1 (d.h., Fortsetzen auf den Zugriff des Bestimmungsort
der Benutzerdaten D1) jeweils eine vorher festgelegte Zeit zum kommunikationsfähigen Empfangsabschnitt 5A bei
der ersten Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT1 zu übertragen,
der Verwaltungsabschnitt 5B erkennen, dass Zugriff über den
Zugriffsweg über den
Bestimmungsort der Benutzerdaten D1 ausgeführt wurde (die Heimbasisstation 5AA und
das tragbare Telefonendgerät 5AB).
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(7-2) Zweite Verarbeitungsprozedur
in der Heimbasisstation und im tragbaren Telefonendgerät
-
Zusätzlich führen bei
dem Informationskommunikationssystem 1 in der Heimbasisstation 5A und im
tragbaren Telefonendgerät 5AB im
Empfangsabschnitt 5A des Informationskommunikationsabschnitts 5,
wenn die Spannung entsprechend eingeschaltet ist, die CPU 30 der
Heimbasisstation 5AA und die CPU des tragbaren Telefonendgeräts 5AB eine
zweite Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT2, welche in 8 gezeigt
ist, aus, und empfangen die Benutzerdaten D1, welche vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, um die Daten zum Verwaltungsabschnitt 5B zu übertragen.
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Das
heißt,
die CPU 30 und die CPU 40 beginnen mit der zweiten
Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT2 im Schritt SP20, wenn die
Spannung eingeschaltet ist, und laufen mit der Verarbeitung weiter
zum nächsten
Schritt SP21 und steuern den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 33 bzw. den
zweiten Kommunikationsabschnitt 46.
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Danach
warten die CPU 30 und die CPU 40 im Schritt SP21
unter der Steuerung des ersten Kommunikationssteuerabschnitts 33 und
des zweiten Kommunikationsabschnitts 46, bis die Benutzerdaten D1
des kommunikationsfähigen
Kartenhalter 3 empfangen werden, die der entsprechende Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 36 und
der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 53 abgerufen
hat (bis zum Empfang einer Information vom Kartenhalter 3),
und, wenn die Benutzerdaten D1 empfangen werden, laufen sie mit
der Verarbeitung weiter zum Schritt SP22 und übertragen die Benutzerdaten
D1 zum Verwaltungsabschnitt 5B.
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In
diesem Zeitpunkt fahren die CPU 30 und die CPU 40,
wenn sie die Information empfangen haben, die durch die Informationsquelle 4 für den Benutzer
geliefert wird, der die vorher festgelegte ID vom Verwaltungsabschnitt 5B hat,
mit der Verarbeitung weiter zum Schritt SP23, vergleichen die Benutzer-ID
auf der Basis der Benutzerdaten D1, welche durch den Kartenhalter 3 mitgeteilt
wurden, mit der Benutzer-ID, welche durch die Informationsquelle 4 bestimmt
wurde, und lediglich, wenn diese Benutzer-IDs übereinstimmen, teilt sie die
Information, die von der Informationsquelle 4 geliefert
wird, einem Zielbenutzer mit, wonach die Verarbeitung weiter zum
nächsten
Schritt SP24 läuft.
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Außerdem fahren
die CPU 30 und die CPU 40, wenn sie die oben erwähnten vorher
festgelegte Information vom Verwaltungsabschnitt 5 nicht
empfangen haben, nachdem die Benutzerdaten D1 zum Verwaltungsabschnitt 5B im
Schritt SP22 übertragen wurden,
mit der Verarbeitung unmittelbar mit dem Schritt SP24 weiter.
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Danach
bestimmen die CPU 30 und die CPU 40, ob die zweite
Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT2 im Schritt SP24 zu beenden
ist oder nicht und, wenn ein positives Ergebnis erlangt wird, fahren sie
fort mit der Verarbeitung weiter zum Schritt SP25 und beenden die
zweite Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT2.
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Wenn
dagegen ein negatives Ergebnis im Schritt SP24 erhalten wird, bringen
die CPU 30 und die CPU 40 die Verarbeitung zurück zum Schritt SP21,
steuern wiederum den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 33 und
den zweiten Kommunikationsabschnitt 46 und warten bis zum
Empfangen einer Information vom kommunikationsfähigen Kartenhalter 3,
welche durch den entsprechenden Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 36 und
den zweiten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 53 abgerufen
wird, und wiederholen dann die Schritte SP21 bis SP24, bis ein positives
Ergebnis erlangt wird (Schritt SP24).
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(7-3) Benutzerlisten-Aktualisierungsverarbeitungsprozedur
in der Heimbasisstation und im tragbaren Telefonendgerät
-
Dagegen
führen
die CPU 30 der Heimbasisstation 5AA und die CPU 40 des
tragbaren Telefonendgeräts 5AB die
oben erwähnte
zweite Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT2 aus, und sie führen im
gleichen Zeitpunkt eine Kommunikationsbestätigungs-Verarbeitungsprozedur
RT3, die in 9 gezeigt ist, aus, und bestätigen auf
der Basis der mitgeteilten Benutzerdaten D1 mit einem Kartenhalter 3,
der die Benutzerdaten D1 nicht wiederum mitteilt, nachdem eine vorher
festgelegte Zeit, die vorher festgelegt ist, abläuft, unter den mitgeteilten Kartenhaltern 3,
wenn es einen zugreifbaren Kartenhalter 3 gibt.
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Das
heißt,
dass die CPU 30 und die CPU 40, wenn sie ein positives
Ergebnis erlangen, was bedeutet, dass die Benutzerdaten D1 im Schritt
SP21 der zweiten Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT2 mitgeteilt
wurden, mit der Kommunikationsbestätigungs-Verarbeitungsprozedur
RT im Schritt SP30 beginnen und mit der Verarbeitung weiter zum nächsten Schritt
SP31 laufen und eine Liste der Kartenhalter 3 vorbereiten,
welche von den Benutzerdaten D1 informiert wurde (anschließend als
Kartenhalterliste bezeichnet), auf der Basis der mitgeteilten Benutzerdaten
D1, um den Kartenhalter 3 zu informieren.
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Danach
fahren die CPU 30 und 40 mit der Verarbeitung
zum Schritt SP32 fort, warten, bis eine vorher festgelegte Zeit
abläuft,
und, nachdem die vorher festgelegte Zeit abgelaufen ist, fahren
sie mit der Verarbeitung weiter zum Schritt SP33 fort und bestimmen,
ob sie wiederum vom Kartenhalter 3, der in der Kartenhalterliste
registriert ist, informiert sind oder nicht.
-
Die
CPU 30 und 40, wenn sie ein positives Ergebnis
erlangen, was bedeutet, dass wiederum eine Information vom Kartenhalter 3 empfangen
wird, der in der Kartenhalterliste im Schritt SP33 registriert ist,
bringen die Verarbeitung zurück
zum Schritt SP32 und warten wiederum eine vorher festgelegte Zeit.
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Dagegen
fahren die CPU 30 und die CPU 40, wenn sie ein
negatives Ergebnis erlangen, was bedeutet, dass wiederum eine Information
vom Kartenhalter 3 nicht empfangen wird, der in der Kartenhalterliste
im Schritt SP33 registriert ist, mit der Verarbeitung fort zum Schritt
SP34, wählen
Kartenhalter 3, von denen keine Information erlangt wurde
(über nichts
informiert wurde) aus der Kartenhalterliste aus und fahren mit der
Verarbeitung fort zum Schritt SP35.
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Im
Schritt SP35 bestimmen die CPU 30 und die CPU 40,
ob die ausgewählten
Kartenhalter 3 kommunikationsfähig sind, wobei auf die Kartenhalter 3 zugegriffen
wird, und, wenn als Ergebnis ein positives Ergebnis erlangt wird,
was bedeutet, dass Zugriff möglich
ist, kehren sie mit der Verarbeitung zurück zum Schritt SP32 und warten
wiederum eine vorher festgelegte Zeit.
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Dagegen
fahren die CPU 30 und die CPU 40, wenn ein negatives
Ergebnis erlangt wird, was bedeutet, dass Zugriff auf die Kartenhalter 3,
welche im Schritt SP35 ausgewählt
wurden, schwierig ist, mit der Verarbeitung zum Schritt SP36 weiter
und aktualisieren die Kartenhalterliste, um somit die Kartenhalter 3,
auf die schwierig zuzugreifen war, aus der Kartenhalterliste zu
löschen.
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Danach
fahren die CPU 30 und die CPU 40 mit der Verarbeitung
zum Schritt SP37 fort, um zu bestimmen, ob die Kommunikationsbestätigungs-Verarbeitungsprozedur RT3
abzuschließen
ist oder nicht, und wenn ein negatives Ergebnis erlangt wird, bringen
sie die Verarbeitung zurückt
zum Schritt SP32 und warten wiederum eine vorher festgelegte Zeit.
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Dagegen
fahren die CPU 30 und die CPU 40, wenn ein positives
Ergebnis im Schritt SP37 erlangen, mit der Verarbeitung zum Schritt
SP38 weiter und beenden die Kommunikationsbestätigungs-Verarbeitungsprozedur
RT3.
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(7-4) Dritte Kommunikationsverarbeitungsprozedur im
Verwaltungsabschnitt 5B des Informationskommunikationsabschnitts 5
-
Außerdem führt im Informationskommunikationssystem 1 im
Verwaltungsabschnitt 5B des Informationskommunikationsabschnitts 5,
wenn die CPU 60 des Verwaltungsabschnitts 5B das
Betriebsprogramm, welches im ROM 62 gespeichert ist, in
den RAM 61 liest, während
die Spannung eingeschaltet ist, die CPU 60 eine Datenbank-Registrierverarbeitungsprozedur
RT4 aus, welche in 10 gezeigt ist, bereitet eine
Datenbank auf der Basis der Benutzerdaten DI vor, welche von der
Heimbasisstation 5AA des Empfangsabschnitts 5A und
des tragbaren Telefonendgeräts 5AB übertragen
werden und verwaltet den Zugriffsweg zum Benutzer.
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Das
heißt,
dass die CPU 60, wenn das Betriebsprogramm, welches im
ROM 62 gespeichert ist, in den RAM 61 gelesen
wird, während
die Spannung eingeschaltet ist, eine Datenbank-Registrierverarbeitungsprozedur
RT4 im Schritt SP40 beginnt, mit der Verarbeitung zum nächsten Schritt
SP41 fortfährt und
bestimmt, ob die Benutzerdaten D1 von dem Empfangsabschnitt 5A übertragen
wurden (mitgeteilt wurden oder nicht).
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Dann
wartet die CPU 60, bis die Benutzerdaten D1 vom Empfangsabschnitt 5A im
Schritt SP41 übertragen
sind, und, wenn ein positives Ergebnis, dass die Benutzerdaten D1
vom Empfangsabschnitt 5A übertragen sind, erlangt wird,
fährt sie
fort mit der Verarbeitung zum nächsten
Schritt SP42, bereitet eine Datenbank vor, um die zweite Festplatte 68 zu steuern,
und registriert den Zugriffsweg zum Benutzer und dgl. auf der Basis
der Benutzerdaten D1.
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Wenn
in diesem Zeitpunkt die Information, die durch die Informationsquelle 4 zum
Benutzer geliefert wird, die eine vorher festgelegte ID hat, vorher in
der Datenbank der ersten Festplatte 67 registriert wurde,
fährt die
CPU 60 mit der Verarbeitung fort zum Schritt SP43, vergleicht
die Benutzer-ID mit den Benutzerdaten D1, die vom Empfangsabschnitt 5A übertragen
wurden, mit der Benutzer-ID, welche durch die Informationsquelle 4 bestimmt
wird, und, lediglich, wenn die Benutzer-IDs übereinstimmen, teilt sie die
Information, die durch die Informationsquelle 4 geliefert
wird, einem Zielbenutzer mit, wonach die Verarbeitung weiter zum
nächsten
Schritt SP44 läuft.
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Außerdem fährt nach
Registrierung des Zugriffswegs für
den Benutzer und dgl. auf der Basis der Benutzerdaten D1 zur Datenbank
im Schritt SP42, wenn die oben erläuterte vorher festgelegte Information
nicht von der Informationsquelle empfangen wird, die CPU 60 mit
der Verarbeitung unmittelbar zum Schritt SP44 weiter.
-
Dann
bestimmt die CPU 60 im Schritt SP44, ob die Datenbank-Registrierungsverarbeitungsprozedur
RT4 im Schritt SP44 zu beenden ist oder nicht, und, wenn ein negatives
Ergebnis erlangt wird, was bedeutet, dass die Datenbank-Registrierungsprozedur
RT4 nicht beendet ist, bringt sie die Verarbeitung zurück zum Schritt
SP41 und wartet, bis die Benutzerdaten D1 durch den Empfangsabschnitt 5A wiederum übertragen
sind.
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Wenn
dagegen ein positives Ergebnis erlangt wird, was bedeutet, dass
die Datenbank-Registrierungsverarbeitungsprozedur RT4 im Schritt
SP44 beendet ist, läuft
die CPU 60 weiter zur Verarbeitung zum Schritt SP45 und
beendet die Datenbank-Registrierungsverarbeitungsprozedur RT4.
-
Auf
diese Weise werden im Informationskommunikationssystem 1,
wie in 12 gezeigt ist, durch Ausführen der
ersten und der zweiten Kommunikationsverarbeitungsprozedur RT1 und
RT2 sowie der Datenbank-Registrierungsverarbeitungsprozedur RT4
zwischen dem Kartenhalter 3, der Heimbasisstation 5AA und
dem tragbaren Telefonendgerät 5AB und
dem Verwaltungsabschnitt 5B die Benutzerdaten D1, welche
durch den Kartenhalter 3 übertragen werden, durch die
kommunikationsfähige
Basisstation 5AA und das tragbare Telefonendgerät 5AB empfangen
und zum Verwaltungsabschnitt 5B übertragen, wodurch es für den Verwaltungsabschnitt 5B ermöglicht wird,
den Zugriffsweg zum Benutzer durch die Datenbank auf der Basis der
Benutzerdaten D1 zu verwalten.
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(8) Arbeitsweise und Wirkung
dieser Ausführungsform
-
Bei
dem obigen Aufbau übertragen
im Informationskommunikationssystem 1, wenn der Benutzer
die Benutzerdaten D1 der IC-Karte 2 unter Verwendung des
Kartenhalters 3 zur kommunikationsfähigen Heimbasisstation 5AA und/oder
zum tragbaren Telefonendgerät 5AB im
Empfangsabschnitt 5A überträgt, die
Heimbasisstation 5AA und/oder das tragbare Telefonendgerät 5AB die
empfangenen Benutzerdaten D1 zum Verwaltungsabschnitt 5B über die
entsprechende öffentliche
Telefonleitung TA, das Internet TP und das tragbare Telefonnetzwerk
TB, um eine mögliche
Kommunikation mitzuteilen.
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Danach
speichert der Verwaltungsabschnitt 5B die Benutzer-ID auf
der Basis der übertragenen Benutzerdaten
D1, und den Weg (d.h., den Zugriffsweg zum Benutzer), über den
die Benutzerdaten übertragen
werden, in Verbindung miteinander.
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Daher
kann bei dem Informationskommunikationssystem 1 der Verwaltungsabschnitt 5B auf den
Benutzer, der die ID hat, über
den Zugriffsweg entsprechend der bestimmten ID zugreifen.
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Außerdem bestätigt im
Informationskommunikationssystem 1 der Verwaltungsabschnitt 5B den Verbindungszustand
zwischen dem Empfangsabschnitt 5A und dem Kartenhalter 3 in
vorher festgelegten Zeitintervallen und aktualisiert den Zugriffsweg zum
Benutzer.
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Auf
diese Weise kann der Verwaltungsabschnitt 5B immer den
sicheren Zugriffsweg zum Benutzer durch Verwaltung verwalten.
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Bei
dem Kommunikationssystem 1, wenn es mehrere Zugriffswege
entsprechend der bestimmten ID gibt, kann außerdem ein Zugriff im gleichen
Zeitpunkt auf den Benutzer, der die ID hat, über alle Zugriffswege ausgeführt werden.
In diesem Fall kann beispielsweise die Kommunikationsinformation über die öffentlichen
Telefonleitungen in einem Zugriffsweg geliefert werden, Familieninformation über die öffentlichen
Telefonleitungen kann auf einem Zugriffsweg geliefert werden, und
E-Mail-Information auf dem Internet kann auf einem Zugriffsweg geliefert werden.
-
In
dem Fall weiter, wo es mehrere Zugriffswege entsprechend der bestimmten
ID wie oben beschrieben gibt, bei dem Informationskommunikationssystem 1 ein
Benutzer eine Reihenfolge von Zugriffswegen festsetzen kann, um
die Information vorher mitzuteilen, kann der Zugriffsweg höher Ordnung vorher
ausgewählt
werden kann, um die Information mitzuteilen.
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Bei
dem Informationskommunikationssystem 1 kann weiter beispielsweise,
wenn mehrere Benutzer den Verwaltungsabschnitt 5B unter
Verwendung der Telefone 5Aa in den Empfangsabschnitten 5 verwendet,
jeder Benutzer auf die Informationskommunikation unter Verwendung
der Telefone 5Aa im gleichen Zeitpunkt warten.
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Bei
dem Informationskommunikationssystem 1 außerdem können die
Heimbasisstation 5AA und das tragbare Telefonendgerät 5AB im
Empfangsabschnitt 5A die Registrierung von Benutzern begrenzen,
um nicht die Benutzerdaten D1 zu empfangen, die anders sind als
die vorher festgelegten IDs.
-
Bei
dem Informationskommunikationssystem 1 kann der Verwaltungsabschnitt 5B die
Registrierung von Benutzern beschränken, um somit die Benutzerdaten
D1 mit Ausnahme der vorher festgelegten IDs nicht zu empfangen.
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Bei
dem Informationskommunikationssystem 1 können die
Heimbasisstation 5AA und das tragbare Telefonendgerät 5AB im
Empfangsabschnitt 5A die Benutzerdaten D1 emp fangen, nachdem
ein Passwort, welches vorher durch einen Benutzer festgelegt wurde,
eingegeben wird.
-
Bei
dem Informationskommunikationssystem 1 wird außerdem ein
Passwort in der IC-Karte 2 festgelegt, und nur dann, wenn
das Passwort bestätigt
wird, kann der Kartenhalter 3 die Benutzerdaten D1 der
IC-Karte 2 lesen.
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Bei
dem obigen Aufbau informiert der Empfangsabschnitt 5A den
Verwaltungsabschnitt 5B von der individuellen Identifikationsinformation,
welche von der IC-Karte durch das Endgerät gelesen wird, über eine
Kommunikationsleitung, und der Verwaltungsabschnitt 5B verwaltet
den Empfangsabschnitt 5A, auf den der Benutzer zugreifen
kann, und die individuelle Identifikationsinformation vom Benutzer
in Verbindung miteinander. Dadurch kann der Verwaltungsabschnitt 5B auf
den Benutzer über
den zugreifbaren Empfangsabschnitt 5A entsprechend der
bestimmten individuellen Identifikationsinformation sicherzugreifen.
Somit kann das Informationskommunikationssystem 1, welches
wesentlich die Verlässlichkeit
von Informationskommunikation verbessern kann, realisiert werden.
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Bei
dem Informationskommunikationssystem 1 überträgt außerdem der Benutzer die Benutzerdaten
D1 der IC-Karte 2 zur kommunikationsfähigen Heimbasisstation 5AA und
zum tragbaren Telefonendgerät 5AB im
Empfangsabschnitt 5A unter Verwendung des Kartenhalters 3 und
informiert, dass der Benutzer in einem kommunikationsfähigen Zustand
ist.
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Danach übertragen
die Heimbasisstation 5AA und das tragbare Telfonendgerät 5AB,
welche die Information vom Benutzer empfangen haben, die übertragenen
Benutzerdaten D1 über
die entsprechenden öffentlichen
Telefonleitungen TA und das tragbare Telefonnetzwerk TB und das
Internet TP zum Verwaltungsabschnitt 5B und lassen diesen
erkennen, mit dem Benutzer kommunikationsfähig zu sein.
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Wenn
die Benutzerdaten D1 übertragen
werden, registriert der Verwaltungsabschnitt 5B die Benutzerdaten
D1, den Übertragungsweg,
den Kommunikationszustand und dgl. in Bezug auf die Datenbank der
Benutzerdaten D1, verwaltet den Zugriffsweg zum Benutzer im gleichen
Zeitpunkt, vergleicht die ID der Benutzerdaten D1 mit der ID des
Zielbenutzers der Informationsübertragung,
der durch die Informationsquelle 4 bestimmt wurde, und,
wenn die IDs als Ergebnis übereinstimmen,
teilt dieser die Information dem Zielbenutzer von der Übertragung
mit.
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In
diesem Zeitpunkt kann der Verwaltungsabschnitt 5B, wenn
er vom Benutzer über
die öffentlichen
Telefonleitungen TA informiert wurde, die Position des Benutzers
in diesem Zeitpunkt erkennen, wobei der Ort des Telefons 5Aa und
die Telefonnummer und dgl. des Telefons 5Aa bestätigt wird,
welche mit den öffentlichen
Telefonleitungen TA verbunden ist, und, wenn dieser vom Benutzer über das
tragbare Telefonnetz TB informiert wird, kann er die Position des
Benutzers erkennen, der das tragbare Telefonendgerät 5AB hat,
welches mit der Basisstation 5AB kommunikationsfähig ist,
wobei der Ort der Basisstation 5Ab für die tragbaren Telefone, welche
mit dem tragbaren Telefonnetzwerk TB verbunden sind bestätigt wird.
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Damit
wird diese Positionsinformation des Benutzers ebenfalls in der Datenbank
der Benutzerdaten D1 des Verwaltungsabschnitts 5B registriert.
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Daher
kann in dem Informationskommunikationssystem 1 ein Benutzer
in der Kommunikations-Zielposition der Information, welche von der
Informationsquelle 4 geliefert wird, auf der Basis der Datenbank
der Benutzerdaten D1 des Verwaltungsabschnitts 5B ausgewählt werden,
was eine sichere Übertragung
der Information lediglich zu spezifischen Benutzern ermöglicht.
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Zusätzlich teilt
in diesem Informationskommunikationssystem 1, nachdem der
Empfangsabschnitt 5A der Benutzerdaten D1 informiert wurde, der
Kartenhalter 3 den Empfangsabschnitt 5A der Benutzerdaten
D1 wiederum in vorher festgelegten Zeitintervallen, die vorher festgelegt
sind, mit.
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Danach
bestätigt
der Empfangsabschnitt 5A, dass der Verbindungszustand mit
dem Kartenhalter 3 gehalten ist, wobei die Mitteilung vom
Kartenhalter 3 wiederum empfangen wird, überträgt die übertragenen
Benutzerdaten D1 zum Verwaltungsabschnitt 5B und informiert
den Verwaltungsabschnitt 5B vom Verbindungszustand mit
dem Kartenhalter 3.
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Da
als Ergebnis der Verwaltungsabschnitt 5B den Verbindungszustand
zwischen dem Empfangsabschnitt 5A und dem Kartenhalter 3 in
vorher festgelegten Zeitintervallen bestätigen kann, kann durch Aktualisieren
der Datenbank der Benutzerdaten D1 auf der Basis einer solchen Mitteilung
vom Empfangsabschnitt 5 der Empfangsabschnitt 5 immer
einen bestimmten Zugriffsweg für
den Benutzer auswählen.
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Gemäß den oben
erläuterten
Aufbau verwaltet durch Mitteilung des Verwaltungsabschnitts 5B der
ID insbesondere zum Benutzer, welche von der IC-Karte durch das
Endgerät
gelesen wird, über
verschiedene Wege, auf die auf das Endgerät zugegriffen werden kann,
der Verwaltungsabschnitt 5B den Zugriffsweg zum Benutzer
und die Position des Endgeräts
auf der Basis des Zugriffswegs und wählt ein Endgerät in der
Zielkommunikationsposition der Information, welche von der Informationsquelle 4 geliefert
wurde, aus. Dadurch kann die Information dem Kommunikationszielpublikum
sicher mitgeteilt werden, wodurch das Informationskommunikationssystem,
welches die Verlässlichkeit
der Informationskommunikation bemerkenswert verbessern kann, realisiert
werden kann.
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(9) Weitere Ausführungsformen
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Obwohl
der Fall, bei dem die vorliegende Erfindung bei dem Informationskommunikationssystem 1 angewandt
wird, bei der obigen Ausführungsform beschrieben
wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern
kann bei anderen verschiedenen Informationskommunikationssystemen
angewandt werden, solange das Informationskommunikationssystem in
der Lage ist, eine zugreifbare Kommunikationseinrichtung für Benutzer und
individuelle Identifikationsinformation von Benutzern in Verbindung
miteinander zu verwalten und auf die Benutzer, welche die individuelle
Identifikationsinformation haben, über die Kommunikationseinrichtung
entsprechend der bestimmten individuellen Identifikationsinformation
zuzugreifen.
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In
diesem Fall beispielsweise, bei dem beispielsweise in 13 die
gleichen Bezugszeichen den Teilen verliehen werden, welche denjenigen
in 1 entsprechen, kann die vorliegende Erfindung bei
einem Informationskommunikationssystem 1A angewandt werden.
Dieses Informationskommunikationssystem 1A ist vollkommnen
gleich wie das Informationskommunikationssystem 1 von 1 aufgebaut,
mit der Ausnahme einer drahtlosen Zug-Basisstation 5AC, die in einem
Zug installiert ist, wenn ein Benutzer im Zug ist, einer drahtlosen
Zugübertragungsstation 5AC zum Übertragen
der Benutzerdaten D1, welche von der drahtlosen Zug-Basisstation 5AC übertragen
werden, und eines drahtlosen Zugnetzwerks TC als Empfangsabschnitt 5A zum
Empfangen der Benutzerdaten D1 vom Kartenhalter 3.
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Die
drahtlose Zug-Basisstation 5AC ist in der Praxis, wie in 14 gezeigt
ist, mit einer CPU 80, einem RAM 81, einem ROM 82,
einem ersten Kommunikationssteuerabschnitt 83 für Bluetooth
und einem zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 84 für einen
Zug-Funk versehen, die wechselseitig miteinander mit einem Bus 85 verbunden
sind. Der erste Kommunikationssteuerabschnitt 83 und ein
erster Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 86 für Bluetooth,
die miteinander über
einen Empfangsabschnitt 87 und einen Übertragungsabschnitt 88 verbunden
sind, und zweiter Kommunikationssteuerabschnitt 84 und
ein zweiter Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 89 für einen
Zug-Funk sind miteinander mit einem Empfangsabschnitt 90 und
einem Übertragungsabschnitt 91 verbunden.
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Die
CPU 80 veranlasst, dass der erste Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 86 den
kommunikationsfähigen
Kartenhalter 3 (1 und 3) durch
Steuern des ersten Kommunikationssteuerabschnitts 83 abruft.
Wenn der kommunikationsfähige Kartenhalter 3 ermittelt
wird, liefert dies dann der Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 86 zur CPU 80 als
Ermittlungsdaten D30 sequentiell über den Empfangsabschnitt 87 und
den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 83.
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Die
CPU 80 steuert den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 83 auf
der Basis der Ermittlungsdaten D30 und empfängt die Benutzerdaten D1, welche
vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, über den
ersten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 86 und
nimmt diese in den Empfangsabschnitt 87 herein.
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Der
Empfangsabschnitt liefert, nachdem eine vorher festgelegte Eingangsverarbeitung
einschließlich
Datenmodulation und dgl. in Bezug auf die Benutzerdaten D1 angewandt
wurde, die Daten zum ersten Kommunikationssteuerabschnitt 83.
Der erste Kommunikationssteuerabschnitt 83 liefert die Benutzerdaten
D1, welche vom Empfangsabschnitt 87 geliefert werden, zum
RAM 81 und zum zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 84 über den
Bus 85 unter der Steuerung der CPU 80.
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Danach
nimmt der RAM 81 die gelieferten Benutzerdaten D1 für eine Aktualisierung
der Daten herein. Außerdem
bewirkt die CPU 80, dass der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 89 den
kommunikationsfähigen
Empfangsabschnitt 5A (1) abruft,
wobei der zweite Kommunikationssteuerabschnitt 84 gesteuert
wird.
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Wenn
dann der kommunikationsfähige
Empfangsabschnitt 5A ermittelt wird, liefert der zweite Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 89 dies der
CPU 80 als Ermittlungsdaten D31 sequentiell über den
Empfangsabschnitt 90 und den zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 84.
Die CPU 80 liest die Benutzerdaten D1 vom RAM 81 auf
der Basis der Ermittlungsdaten D31 und liefert diese zum Übertragungsabschnitt 91 über den
zweiten Kommunikationssteuerabschnitt 84.
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Danach überträgt der Übertragungsabschnitt 91,
nachdem eine vorher festgelegte Ausgangsverarbeitung, beispielsweise
Datenmodulation in Bezug auf die Benutzerdaten D1 angewandt wurde,
die Daten zum Empfangsabschnitt 5A des Informationskommunikationsabschnitts 5 über den
zweiten Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 89.
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Auf
diese Weise ist die drahtlose Zug-Basisstation 5AC so aufgebaut,
dass die Benutzerdaten D1, welche vom Kartenhalter 3 empfangen
werden, zum Verwaltungsabschnitt 5B des Informationskommunikationsabschnitts 5 übertragen
werden.
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In
diesem Fall kann das Informationskommunikationssystem 1A so
aufgebaut sein, dass der Verwaltungsabschnitt 5B verschiedene
Arten an Information S1, welche von einer Informationsquelle 4 geliefert
werden, zur drahtlosen Zug-Basisstation 5AC sequentiell über das
drahtlose Zug-Netzwerk TC zum drahtlosen Zug-Übertragungsabschnitt 5Ac überträgt, und
die verschiedenen Arten von Information S1 von der drahtlosen Zug-Basisstation 5AC zum nächsten Mobiltelefonendgerät 5AB oder
zu einem Kartenhalter 3, der die Benutzerdaten D1 der entsprechenden
ID hervorbringt, mitteilt.
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Auf
diese Weise, wie in 15 gezeigt ist, ist das Informationskommunikationssystem 1A so
aufgebaut, dass, wenn der Verwaltungsabschnitt 5B die verschiedenen
Arten an Information S1 von der Informationsquelle 4 empfängt, dieser
einen Zielbenutzer der Informationsübertragung auf der Basis einer
ID, welche durch die Informationsquelle 4 bestimmt wird, abruft,
und, wenn die ID von der Heimbasisstation 5AA und der tragbaren
Telefonbasisstation 5AB abgerufen wird, der Verwaltungsabschnitt 5B auf
die Heimbasisstation 5AA und die tragbare Telefonbasisstation 5AB zugreift
und die verschiedenen Arten von Information S1 von der Informationsquelle 4 einem
Fernsehgerät 5AT und
einem Telefon 5Aa oder einem tragbaren Telefonendgerät 5AB mitteilt,
welche kommunikationsfähig
sind.
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Obwohl
der Fall, bei dem der Kartenhalter 3 als ein Endgerät zum Lesen
der Benutzerdaten D1 von der IC-Karte 2 angewandt wird,
bei der oben erläuterten
Ausführungsform
beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht auf diesen Fall begrenzt,
sondern ein Zeitkarten-Halter, der die Funktion hat, die Benutzerdaten
D1 durch Einführen
einer IC-Karte 2 zu lesen und die Empfangseinrichtung über diese
Daten zu informieren, kann verwendet werden, solange dieser durch
einen Benutzer getragen wird und individuelle Identifikationsinformation
des Benutzers überträgt, die
vorher zugeführt
wurde. Außerdem
wird die IC-Karte 2 in ein tragbares Telefonendgerät unmittelbar
eingeführt
und die Empfangseinrichtung kann von den Benutzerdaten D1 der eingeführten IC-Karte 2 informiert
werden.
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Obwohl
bei der vorliegenden Erfindung der Fall beschrieben wurde, wo der
Empfangsabschnitt 5A als Kommunikationseinrichtung angewandt
wird, ist die Erfindung darauf nicht beschränkt, sondern es können auch
andere verschiedene Arten von Kommunikationseinrichtungen verwendet
werden, solange diese eine Kommunikationsfunktion haben, Kommunikation
mit außerhalb über das
Internet IP, die öffentlichen
Telefonleitungen TA und das tragbare Telefonnetzwerk TB durchzuführen, die
vorher festgelegte Kommunikationsleitungen sind, und die individuelle
Identifikationsinformation, welche von einem Endgerät übertragen
wird, empfangen.
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Bei
den obigen Ausführungsformen
ist, obwohl der Verwaltungsabschnitt 5B als Verwaltungseinrichtung
verwendet wird, die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt, sondern
andere verschiedene Arten von Verwaltungseinrichtungen können weit
angewandt werden, solange die Verwaltungseinrichtung die individuelle
Identifikationsinformation verwaltet, welche von der Kommunikationseinrichtung über eine
vorher festgelegte Kommunikationsleitung übertragen wird, und die Kommunikationseinrichtungen
in Verbindung mitein ander sind, wenn die Kommunikationseinrichtung
die individuelle Identifikationsinformation empfängt, und auf einen Benutzer über eine
zugreifbare Kommunikationseinrichtung auf der Basis der individuellen
Identifikationsinformation, die von außerhalb zugeteilt wird, zugreift.
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Obwohl
außerdem
der Fall, bei dem Evakuierungsinformation im Zeitpunkt des Auftretens
eines Unglücks
wie die verschiedene Information S1 angewandt wird, die mitzuteilen
ist, bei der oben beschriebenen Ausführungsform beschrieben wurde,
ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen Fall begrenzt, sondern
Marktinformation, beispielsweise Annoncen und andere Arten von Information
können
breit als Information, die mitzuteilen ist, angewandt werden.
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Obwohl
der Fall, bei dem der Verwaltungsabschnitt 5B die verschiedenen
Arten an Information S1, welche von der Informationsquelle 4 geliefert werden,
dem Telefon 5Aa, dem Personalcomputer 5Ap und
dem tragbaren Telefonendgerät 5AB mitteilt,
in der oben erwähnten
Ausführungsform
beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht auf diesen Fall begrenzt,
sondern, insoweit bestimmte Information lediglich einen spezifischen
Benutzer mitgeteilt wird, kann ein Kommunikationsverfahren so sein, dass
verschiedene Arten an Information S1 vom Telefon 5Aa, dem
Personalcomputer 5Ap und dem tragbaren Telefonendgerät 5AB dem
Kartenhalter 3 unter Verwendung von Bluetooth mitgeteilt
wird. In diesem Fall ist der Kartenhalter 3 mit zumindest
einer Anzeigeeinrichtung versehen, um die mitgeteilte Information
anzuzeigen.
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Obwohl
der Fall, bei dem die Benutzerdaten D1 vom Kartenhalter 3 in
der Heimbasisstation 5AA im Heim des Benutzers empfangen
werden, und zum Verwaltungsabschnitt 5B unter Verwendung
des Telefons 5Aa und des Personalcomputers 5Ap,
der mit dem Heimnetzwerk HN verbunden ist, übertragen werden, bei der oben
erläuterten
Ausführungsform beschrieben
wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern
kann beispielsweise so ausgebildet sein, dass durch Bereitstellen
eines Übertragungs-/Empfangsabschnitts
für Bluetooth
im Telefon 5Aa und im Personalcomputer 5Ap die
Benutzerdaten D1, welche vom Kartenhalter 3 übertragen
werden, durch das Telefon 5Aa und dem Personalcomputer 5Ap unmittelbar
empfangen werden.
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Zusätzlich können, wie
in 15 gezeigt ist, die Benutzerdaten D1 unmittelbar
von der IC-Karte 2 unter Verwendung des Personalcomputers 5Ap hereingenommen
werden, der mit einem eigens dafür bestimmten
Treiber versehen ist, um die Benutzerdaten D1 von der IC-Karte 2 zu
lesen. In diesem Fall sind eine CPU 100, ein RAM 101,
ein ROM 102, ein erster Kommunikationssteuerabschnitt 103 für die IC-Karte 2 und
ein zweiter Kommunikationssteuerabschnitt 104 für das Heimnetzwerk
HN unter IEEE 1394 wechselseitig miteinander mit einem Bus 105 verbunden,
und der erste Kommunikationssteuerabschnitt 103 und ein Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 106 für die IC-Karte 2 sind
miteinander mit einem Empfangsabschnitt 107 und einem Übertragungsabschnitt 108 verbunden.
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Wenn
dann die IC-Karte 2 über
die Einführungsöffnung (nicht
gezeigt) eingeführt
ist und eine Antenne, welche in der IC-Karte 2 untergebracht
ist, und der Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 106 im
kommunikationsfähigen
Zustand sind, liefert die CPU 100 ein Lesesignal S100 zum
Lesen der gespeicherten Benutzerdaten D1 von der IC-Karte 2 über den Übertragungsabschnitt 108 und
den Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 106 zur IC-Karte 2,
wobei der erste Kommunikationssteuerabschnitt 103 gesteuert
wird.
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Übrigens
ist in diesem Zeitpunkt die IC-Karte 2 so ausgebildet,
um mit Spannung simultan mit der Datenkommunikation beliefert zu
werden, auf der Basis der elektromagnetischen Welle des Lesesignals S100,
welches vom Personalcomputer 5AP geliefert wird.
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Auf
diese Weise liest der erste Kommunikationssteuerabschnitt 103 die
Benutzerdaten D1, welche auf der IC-Karte 2 gespeichert
sind, von der IC-Karte 2 über den Übertragungs-/Empfangsantennenabschnitt 106 und
liefert die Daten zum Empfangsabschnitt 107.
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Nach
Anwenden einer vorher festgelegten Eingangsverarbeitung, beispielsweise
Datendemodulation in Bezug auf die Benutzerdaten D1 nimmt der Empfangsabschnitt 107 die
Daten in den RAM 101 sequentiell über den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 103 und
den Bus 105 zur Aktualisierung herein.
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Zusätzlich überträgt die CPU 100 die
Benutzerdaten D1, welche sequentiell über den ersten Kommunikationssteuerabschnitt 103 und
den Bus 105 geliefert werden, zum Telefon 5Aa (1) über das
Heimnetzwerk HN, wobei der zweite Kommunikationssteuerabschnitt 104 gesteuert
wird.
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Danach
wird das Telefon 5Aa so, die Benutzerdaten D1, welche über das
Heimnetzwerk HN übertragen
werden, zum Verwaltungsabschnitt 5B über die öffentlichen Telefonleitungen
TA weiterzuleiten.
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Außerdem können wie
bei dem Personalcomputer 5AP die Benutzerdaten D1, welche
von der IC-Karte 2 auf diese Weise hereingenommen werden,
dem Verwaltungsabschnitt 5B im Internet TP weitergeleitet
werden.
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Wenn
außerdem
die verschiedenen Arten an Information S1 der Informationsquelle 4 vom
Verwaltungsabschnitt 5B empfangen werden, wenn beispielsweise
der Benutzer das tragbare Telefon 5AB in einem verwendbaren
Zustand hat, können
die verschiedenen Arten an Information S1 dem tragbaren Telefonendgerät 5AB unter
Verwendung von Blue tooth von der Heimbasisstation 5AA,
dem Telefon 5Aa und dem Personalcomputer 5Ap im
Heim des Benutzers ebenso mitgeteilt werden.
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Obwohl
der Fall, bei dem verschiedene Arten an Information S1, welche von
der Informationsquelle 4 geliefert werden, dem Telefon 5Aa,
dem Personalcomputer 5Ap oder dem tragbaren Telefonendgerät 5AB bei
der oben beschriebenen Ausführungsform mitgeteilt
werden, beschrieben wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf
diesem Fall beschränkt, sondern
es können
verschiedene Arten an Information auf dem Fernseher 5At durch Überlagerung
eines Telop und dgl. auf dem Bildschirm angezeigt werden, welche
ein Benutzer über
beispielsweise ein Kabelfernsehnetzwerk sieht, oder können durch Überlagern
der Information auf Tönen
und dgl. von einem Radio oder Musik eines Audiosystems, dem der
Benutzer zuhört,
mitgeteilt werden.
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Obwohl
weiter der Fall, bei dem, lediglich wenn das Telefon 5Aa über die öffentlichen
Telefonleitungen Ta und das tragbare Telefonendgerät 5AB über das
tragbare Telefonnetzwerk TB und die Basisstation 5Ab der
tragbaren Telefone als ein Zugriffsweg ausgewählt sind, der Verwaltungsabschnitt 5B den
Ort des Benutzers von der registrierten Adresse des Telefons 5Aa oder
die Position der Basisstation 5Ab des tragbaren Telefons
erkennen kann, in der obigen Ausführungsform beschrieben wurde,
ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen Fall beschränkt, sondern
die Position des Benutzers kann durch Hinzufügen der GPS-Funktion (Global Positioning System)
zum Kartenhalter 3, durch Übertragung der Positionsinformation
des Benutzers auf der Basis der Funktion zum Verwaltungsabschnitt 5B und durch
Verwalten der Positionsinformation des Benutzers ermittelt werden.
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Bei
der oben erläuterten
Ausführungsform kann,
wenn die verschiedenen Arten von Information S1 von der Informationsquelle 4 durch
den Kartenhalter 3, das Telefon 5Aa, den Personalcomputer 5Ap und
dgl. empfangen werden, der Benutzer verhindern, dass Information
mit dem gleichen Inhalt redundant durch Erwidern einer vorher festgelegten
Bestätigungsnummer
mitgeteilt wird, welche den Empfang der Informationsquelle 4 bestätigt. Bei
hochwichtiger Information, beispielsweise einer Notevakuierungsreihenfolge,
wird dies nicht angewandt, und eine identische Information kann
wiederholt mitgeteilt werden.
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Bei
der oben erläuterten
Ausführungsform kann,
wenn die Kommunikationsinformation von der Informationsquelle 4,
wenn es mehrere Zugriffswege bei einem identischen Pegel (Empfindlichkeit
usw.) gibt, der Verwaltungsabschnitt 5B durch Registrieren von
Vorzügen
vorherig von den Benutzern lediglich einen Zugriffsweg entsprechend
dem Vorzug auswählen,
beispielsweise, um das tragbare Telefonendgerät 5AB zeitlich vor
dem Telefon 5Aa zuhause anzurufen. In diesem Fall kann
beispielsweise im tragbaren Telefonendgerät 5AB ein Verfahren
für ankommenden
Ruf weiter ausgewählt
werden.
-
Wenn
Information auf diese Art und Weise beispielsweise kommuniziert
wird, wenn ein Benutzer bei einem Gespräch (Chat) mit dem Personalcomputer 5Ap teilnimmt,
kann der Verwaltungsabschnitt 5B die verschiedenen Arten
von Information S1 von der Informationsquelle 4 über die
VRML (Virtual Reality Markup Language) mitteilen.
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Obwohl
bei dem oben erläuterten
Aufbau den Fall beschrieben wurde, wo der Verwaltungsabschnitt 5B die
verschiedenen Arten an Information S1, welche von der Informationsquelle 4 dem
Telefon 5Aa, dem Personalcomputer 5Ap und dem
tragbaren Telefonendgerät 5AB mitteilt,
ist die Erfindung nicht darauf beschränkt, sondern es kann auch ein
Kommunikationsverfahren zum Mitteilen von Information vom Telefon 5Aa,
vom Personalcomputer 5Ap und vom tragbaren Telefonendgerät 5AB dem
Kartenhalter 3 unter Verwendung von Bluetooth angewandt werden,
wenn Information lediglich speziellen Benutzern mitgeteilt werden
kann.
-
Industrielle Verwertbarkeit
-
Die
vorliegende Erfindung kann bei einem Informationskommunikationssystem
angewandt werden, welches Information entsprechend einem Unglück in einer
Notlage Leuten mitgeteilt werden soll, die diese empfangen sollen,
und bei einem Informationskommunikationssystem, bei dem Vermarktungsinformation,
beispielsweise Annoncen speziellen Kunden mitgeteilt wird.
-
- 1,
1A
- Informationskommunikationssystem
- 2
- IC-Karte
- 3
- Kartenhalter
- 4
- Informationsquelle
- 5
- Informationskommunikationsabschnitt
- 5A
- Telefon
- 5At
- Fernsehen
- 6Ap
- Personalcomputer
- 5Ab
- tragbare
Telefonbasisstation
- TA
- öffentliche
Telefonleitungen
- TB
- tragbares
Telefonnetzwerk
- TP
- Internet
- D1
- Benutzerdaten
- S1
- verschiedene
Arten an Information