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Die
vorliegende Erfindung betrifft Geld annehmende Automaten wie Spiel-
und Vergnügungsautomaten,
Münzfernsprecher
und Verkaufsautomaten (z.B. Fahrkartenautomaten). Die Erfindung
wird vor allem in Verbindung mit Münzen annehmenden Automaten
beschrieben, ist jedoch auch anwendbar auf Automaten, die Banknoten
annehmen oder Banknoten und Münzen
in Kombination.
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Ein
Hauptkostenfaktor bei dem Betrieb solcher Automaten ist das Erfordernis,
daß die
Automaten häufig
von zuverlässigem
Wartungspersonal aufgesucht werden müssen, das das von den Automaten
eingenommene Geld entnimmt und das die Geldspeicher für die Aufnahme
des Wechselgeldes, das dem Benutzer des Automaten zurückgegeben
wird, wieder auffüllt.
Bei Verkaufsautomaten muß auch
der Warenbestand wieder ersetzt werden. Die Kosten für das Ausbilden
von Wartungspersonal und das Bezahlen für die Zeit zum Aufsuchen der
Automaten können
sehr hoch sein. Manchmal muß ein
Automat auch nur für
einen der Wartungsvorgänge
aufgesucht werden, ohne daß andere
Operationen erforderlich sind; wenn zum Beispiel der Automat kein
Wechselgeld mehr hat, muß das
Wartungspersonal erscheinen, auch wenn dies noch nicht für das Einsammeln des
Geldes oder das Nachfüllen
von Ware erforderlich ist.
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Es
ist bekannt, daß in
solchen Fällen
das Wartungspersonal an Ort und Stelle den Schlüssel für den Zugriff auf das Innere
des Geld annehmenden Automaten zusammen mit einem Münzvorrat hinterlassen,
so daß ein
vor Ort befindlicher Verwalter die Wechselgeldröhren auffüllen kann. Dies stellt offensichtlich
einen Sicherheitsmangel dar und ist ein Hinweis auf das Erfordernis,
die Arbeitsbelastung des Wartungspersonals zu verringern.
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Ein
typischer Wartungsvorgang umfaßt
das Aufsperren des Geld annehmenden Automaten, das Entnehmen der
Geldkassette, die Bargeld in einer Vielzahl von Nennwerten enthält, und
das Auffüllen einer
Anzahl von Wechselgeldspeichern für jeweils einen bestimmen Nennwert
auf einen vorgegebenen "Gleitpegel", wozu normalerweise
Geld aus der Geldkassette verwendet wird und möglicherweise nach dem Betätigen eines
Tastenfeldes an einer Prüfeinrichtung
in dem Automaten, um die Prüfeinrichtung
in einen besonderen "Gleitmodus" zu versetzen, der verhindert,
daß in
Reaktion auf eingegebenes Geld ein Guthaben gutgeschrieben wird.
Die Geldkassette wird dann geleert, wieder eingesetzt und das Gehäuse verschlossen.
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Die
US-A-5499944 beschreibt eine Geld annehmende Vorrichtung mit einem
Mikroprozessor mit einer Eingangs/Ausgangsschaltung mit Schaltern, die
vom Wartungspersonal betätigt
werden können, um
die Vorrichtung in einen "Abwärts-Gleitmodus" zu versetzen, in
dem automatisch aus einem ersten Speicher (einem Wechselgeldspeicher)
Münzen
in einen zweiten Speicher (eine Geldkassette) abgegeben werden,
bis ein vorgegebener Gleitpegel erreicht ist.
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Die
Aspekte der vorliegenden Erfindung sind in den beiliegenden Patentansprüchen angeführt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann ein Geld annehmender Automat von außen durch eine Operation veranlaßt werden,
in einen Gleitmodus umzuschalten, in dem auf die normale Weise Geld
in den Automaten eingeworfen wird, das dann in einen oder mehrere
Wechselgeldspeicher geleitet wird, ohne daß ein Guthabenstand verändert wird.
Es ist somit möglich,
die Wechselgeldspeicher aufzufüllen,
ohne daß ein
Zugang zum Inneren des Geld annehmenden Automaten erforderlich ist.
Das Wartungspersonal kann daher Geld bei dem Verwalter vor Ort lassen,
der dann die Wechselgeldspeicher auffüllen kann, wenn es erforderlich
ist, ohne daß die Sicherheit
des Automaten beeinflußt
wird und ohne daß dessen
normaler Betrieb gestört
wird. Geld annehmende Automaten speichern oft Prüfdaten mit den Einzelheiten
der vom Automaten ausgeführten Transaktionen
(siehe zum Beispiel die EP-A-18718 und die EP-A-109758, die hier
durch Bezugnahme eingeführt
werden). Durch das Vorsehen eines besonderen Gleitmodus, in dem
der Guthabenstand nicht verändert
wird, kann anhand der Prüfdaten
zwischen normalen Transaktionen und solchen unterschieden werden,
die im Gleitmodus durchgeführt werden,
wobei dies erfindungsgemäß möglich ist, ohne
daß Wartungspersonal
vorhanden sein muß.
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Der
Gleitmodus kann durch einen Operator eingeleitet werden, zum Beispiel
dem Verwalter vor Ort. Dies kann dadurch erfolgen, daß ein Tastenfeld des
Automaten betätigt
wird, möglicherweise
das gleiche, das auch zum Auswählen
eines zu verkaufenden Produkts verwendet wird. In einer bevorzugten
Ausführungsform
wird jedoch eine spezielle Wertmarke in den Automaten geworfen,
wozu der gleiche Schlitz wie für
das Einwerfen von Geld verwendet wird, und die zum Prüfen und
Bewerten von Geld vorgesehene Prüfeinrichtung
erfaßt
die Wertmarke und schaltet in Reaktion darauf den Automaten in den Gleitmodus.
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Vorzugsweise
umfaßt
der Geld annehmende Automat einen ersten Geldspeicher, der durch
das in den Automaten eingeworfene Geld aufgefüllt wird und aus dem Geld als
Wechselgeld an den Benutzer ausgegeben werden kann, sowie einen
zweiten Geldspeicher, der durch das Wartungspersonal geleert werden
kann. Der Automat reagiert auf eine Gleitanweisung (vorzugsweise
extern erzeugt) durch die Abgabe von Geld aus dem ersten Speicher
in den zweiten Speicher. Vorzugsweise weist der erste Speicher jeweils
Bereiche für
einzelne Nennwerte auf, wobei jeder Bereich geleert wird, bis der
dadurch gespeicherte Geldpegel einen vorgegebenen Gleitpegel erreicht.
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Durch
diesen zusätzlichen
Aspekt der Erfindung kann der Automat einen Teil der Aufgaben des Wartungspersonals
automatisch ausführen
und dem Wartungspersonal dadurch Zeit sparen. Insbesondere wird
jeder Wechselgeldspeicher mit einem Übermaß an Geld über dem gewünschten Gleitpegel so betrieben,
daß das überschüssige Geld
in den zweiten Speicher gegeben wird, d.h. in die Geldkassette, die
in der Folge dann durch das Wartungspersonal geleert werden kann.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
wird die Gleitanweisung von einer entfernten Stelle ausgesendet,
so daß diese
Stufe der Gleitoperation ausgeführt
werden kann, bevor das Wartungspersonal den Automaten erreicht,
z.B. unter Verwendung des Telephons. In einer alternativen Ausführungsform wird
die Gleitanweisung durch das Aufsperren und/oder Öffnen einer
Zugangstür,
die dem Wartungspersonal den Zugriff auf die Geldkassette erlaubt,
ausgelöst.
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Eine
erfindungsgemäße Anordnung
wird nun beispielhaft anhand der beiliegenden Zeichnung beschrieben,
in der die 1 eine schematische Darstellung
eines erfindungsgemäßen, Geld
annehmenden Automaten ist.
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In
der gezeigten Ausführungsform
ist der Geld annehmende Automat 2 ein Verkaufsautomat. Die
in ausgezogenen Linien dargestellten Teile befinden sich innerhalb
des Gehäuses 4 des
Verkaufsautomaten. Die in gestrichelten Linien dargestellten Teile
sind von außerhalb
des Gehäuses 4 her
zugänglich.
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Eine
Geldaufnahmeeinrichtung 6 in der Form eines Münzschlitzes
ermöglicht
es einem Nutzer, Geld einzuwerfen, das dann zu einer Prüfeinrichtung 8 gelangt,
die jede Münze
auf ihre Echtheit und ihren Nennwert prüft. Zurückgewiesene Münzen werden über einen
Weg 10 zu einem Ausgabeschlitz 12 gegeben. Akzeptierte
Münzen
werden entweder zu dem entsprechenden aus einer Anzahl von Wechselgeldspeichern 14 geschickt,
die jeweils zum Speichern eines bestimmten Nennwerts vorgesehen
sind, oder über
einen Weg 16 zu einer Geldkassette 18. Die Münzen in
den Wechselgeldspeichern 14 können in ausgewählten Kombinationen
als Wechselgeld ausgegeben werden; diese ausgegebenen Münzen bewegen
sich über
einen Weg 19 zur Ausgabe 12.
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Die
Münzprüfeinrichtung 8 ist
mit einer Steuerkarte 20 für den Verkaufsautomaten verbunden. Die
Steuerkarte 20 ist darüberhinaus
mit einer Produktabgabeeinrichtung 22, einem Display 24 und
einer Produktauswahleinrichtung in der Form eines Tastenfeldes 26 verbunden.
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Im
normalen Betriebsmodus betätigt
der Nutzer das Tastenfeld 26, um ein gewünschtes
Produkt auszuwählen,
und die Steuerkarte 20 veranlaßt die Abgabeeinrichtung 22,
das gewählte
Produkt unter der Bedingung auszugeben, daß eine interne Gutschrift,
die entweder von der Steuerkarte 20 oder der Prüfeinrichtung 8 gespeichert
wird und die in Reaktion auf eingeworfenes authentisches Geld erhöht wird,
den gespeicherten Preis übersteigt.
Das abgegebene Produkt wird zu einer Produktausgabe 28 geleitet.
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Die
Anordnung ist insoweit herkömmlich.
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Der
herkömmliche
Weg zum Betreiben eines solchen Automaten ist, daß Wartungspersonal
den Automaten regelmäßig aufsucht,
eine Zugangstür öffnet, die
den Zugang zum gesamten Inneren erlaubt, die Geldkassette 18 entnimmt,
den Pegel der in den Wechselgeldröhren 14 gespeicherten
Münzen so
einstellt, daß er
mit vorgegebenen Gleitpegeln übereinstimmt,
die Ware in der Produktabgabeeinrichtung nachfüllt und dann, nach dem Leeren
der Geldkassette 18, diese wieder einsetzt und das Gehäuse 4 schließt und versperrt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Automaten 2 läuft dies
anders ab.
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Es
ist bekannt, den Pegel des Wechselgeldes in den Wechselgeldröhren zu überwachen
und, wenn bestimmte Zustände
anzeigen, daß nicht
mehr genug Münzen
vorhanden sind, um adäquat
herausgeben zu können,
auf einem Display wie dem Display 24 die Angabe "Automat wechselt
nicht" erscheinen zu
lassen. (Siehe zum Beispiel die GB-A-2006501 und die GB-A-2348732, die hiermit
durch Bezugnahme eingeschlossen werden). In der vorliegenden Ausführungsform
zeigt das Display vorzugsweise auch den Nennwert oder die Nennwerte
für den
oder die Wechselgeldspeicher 14 an, die nachgefüllt werden
müssen.
Anstatt jedoch nun das Wartungspersonal zu rufen, schaltet eine
vor Ort befindliche Person den Automaten 2 in einen "Aufwärts-Gleitmodus", ohne daß dazu ein
Zugang zum Inneren des Automaten erforderlich ist. Dies kann durch
Betätigen
der Tasten des Tastenfeldes 26 in einer bestimmten Reihenfolge
geschehen. Vorzugsweise besitzt die Person jedoch statt dessen eine
spezielle Wertmarke, die sie durch den Schlitz 6 einwirft.
Dies wird von der Münzprüfeinrichtung 8 erkannt,
die dann den Automaten veranlaßt,
in den Aufwärts-Gleitmodus
zu schalten. (Vorzugsweise ist die Anordnung derart, daß, da die
Wertmarke nicht als gültige
Münze erkannt
wird, diese zurückgewiesen
und am Ausgabeschlitz 12 zurückgegeben wird.)
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Die
Person wirft dann Münzen
mit dem/den geeigneten Nennwert(en) durch den Schlitz 6 ein. Jede
Münze wird
von der Prüfeinrichtung 8 geprüft und als
gültige
Münze mit
dem geeigneten Nennwert erkannt, um sie zu dem Münzspeicher 14 zu liefern, der
nachgefüllt
werden muß.
Diese Operation des Lenkens der Münzen zum Münzspeicher 14 wird
genau so wie im normalen Modus ausgeführt. Da sich der Automat jedoch
im Aufwärts-Gleitmodus
befindet, wird das Guthaben, das in der Prüfeinrichtung 8 oder
der Steuerkarte 20 gespeichert wird, nicht erhöht. Auch
werden die gespeicherten Prüfdaten,
die die Geldmange angeben, die im normalen Modus eingeworfen wurde,
nicht geändert.
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Dies
wird fortgesetzt, bis der Münzspeicher 14 ausreichend
gefüllt
ist, d.h. vorzugsweise, bis der Münzpegel zumindest gleich dem
vorgegebenen Gleitpegel ist. An dieser Stelle ändert sich die Anzeige auf
dem Display 24, um anzuzeigen, daß dieser Pegel erreicht ist.
Der Automat 22 kann dann automatisch in Reaktion auf das
Erreichen des Pegels in den normalen Modus umschalten. Alternativ
kann der Automat in Reaktion auf eine Betätigung des Tastenfeldes 26,
auf das Einwerfen der gleichen oder einer anderen speziellen Wertmarke
oder automatisch nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit nach dem letzten
Einwerfen eines Gegenstandes durch den Münzschlitz 6 in den
normalen Modus umschalten.
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Das
Nachfüllen
der Wechselgeldröhren
erfordert damit nicht mehr, daß das
normale Wartungspersonal erscheint.
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Die
Anzeige, die anzeigt, daß ein
Nennwert nachzufüllen
ist, kann immer dann erzeugt werden, wenn der Pegel dieses Nennwerts
unter einen vorgegebenen Schwellenwert fällt (z.B. den Gleitpegel), ohne
daß auf
den Zustand gewartet wird, der die Anzeige "Automat wechselt nicht" hervorruft.
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Wenn
die Geldkassette 18 zu leeren ist, wird der Automat in
Reaktion auf eine vom Automaten 2 aufgenommene Anweisung
in einen "Abwärts-Gleitmodus" versetzt. Bei der
bevorzugten Ausführungsform
wird diese Anweisung aus der Ferne über einen Telephonanruf ausgegeben.
Zu diesem Zweck weist der Automat 2 ein Modem 30 auf,
das mit der Steuerkarte 20 und mit einer herkömmlichen
Anschlußbuchse 32 verbunden
ist, die eine Verbindung mit einer Standard-Telephonleitung ermöglicht.
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In
Reaktion auf die Anweisung wird eine Klappe 34 so betätigt, daß sie sich
in die gestrichelt gezeigte Position bewegt und die von den Wechselgeldröhren 14 abgegebenen
Münzen
zu der Geldkassette 18 leitet und nicht zum Auslaß 12.
Wechselgeldröhren 14,
die Geld über
einen vorgegebenen Gleitpegel hinaus enthalten, werden dann veranlaßt, die
Münzen
abzugeben, bis der Pegel den Gleitpegel erreicht.
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Wenn
das Wartungspersonal dann ankommt, ist die Gleitoperation bereits
beendet, mit der möglichen
Ausnahme, daß einige
der Wechselgeldröhren 14 ein
Nachfüllen
erfordern. Das Wartungspersonal kann dann eine Zugangsklappe 36 aufsperren
und öffnen
und die Geldkassette 18 entnehmen und leeren. Auf ähnliche
Weise wie oben kann dann eine Nachfülloperation ausgeführt werden,
wobei möglicherweise
Münzen
aus der Geldkassette 18 verwendet werden. Die Geldkassette 18 wird
dann wieder eingesetzt und die Zugangsklappe 36 wieder verschlossen.
(Vorzugsweise führt
der vor Ort befindliche Verwalter die oben beschriebene "Aufwärts-Gleitoperation" aus, bevor das Wartungspersonal
kommt, so daß das
Wartungspersonal die Nachfülloperation
nicht auszuführen
braucht.)
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Die
Abwärts-Gleitanweisung
kann auch in Reaktion auf das Öffnen
der Zugangsklappe 36 erzeugt werden, das von einem Schalter 38 erfaßt werden
kann, der mit der Steuerkarte 20 verbunden ist.
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Vorzugsweise
ist die Geldkassette 18 in einem abgeteilten Bereich untergebracht,
wobei eine Trennwand 40 den Teil des Automaten mit der
Geldkassette 18 von den anderen Teilen trennt, die zum Beispiel
die Produktabgabeeinrichtung 22 und/oder die Wechselgeldröhren 14 enthalten.
Es können auch
ein oder mehrere weitere versperrbare Zugangsklappen zum Zugang
zu anderen Bereichen des Geld annehmenden Automaten 2 vorgesehen sein.
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Wenn
nur der Zugang zu der Geldkassette 18 möglich ist, deren Inhalt in
den in dem Geld annehmenden Automaten 2 gespeicherten Prüfdaten aufgezeichnet
ist, kann der Entleerprozeß für die Geldkassette
ausgeführt
werden, ohne daß vertrauenswürdiges Wartungspersonal
vorhanden sein muß.
Entsprechend kann, falls gewünscht,
ein vor Ort befindlicher Verwalter die Aufwärts-Gleitoperation durchführen, wozu
kein Zugang zu dem ganzen Inneren des Automaten 2 erforderlich
ist, und die Abwärts-Gleitoperation,
der das Entfernen der Geldkassette 18 folgt, wobei nur
Zugang zu dem Teil des Automaten erforderlich ist, der die Geldkassette 18 enthält, und
kein Zugang zum übrigen
Automaten. Wenn das Wartungspersonal erscheint, sind dann bereits alle
Wartungsoperationen bezüglich
des Geldes abgeschlossen, so daß die
an Ort und Stelle aufgewendete Zeit erheblich reduziert ist.