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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Diese
Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf die Elektrochirurgie.
Insbesondere bezieht sie sich auf ein Verfahren zur Elektrochirurgie
unter Verwendung von Hochspannungsimpulsen mit kurzer Dauer in einer
Flüssigkeit.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
Elektrochirurgie ist ein Verfahren, das auf den medizinischen Fachgebieten
zum Schneiden, Abtragen und zur Koagulation von Geweben verwendet
wird. Bei der Elektrochirurgie wird elektrische Energie auf das
Gewebe oder auf leitende Medien in der Nähe des Gewebes angewendet.
Die elektrische Energie kann das Gewebe erhitzen, verdampfen und
ionisieren.
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Meist
wird in der Elektrochirurgie die elektrische Energie in Form eines
Dauerstrichs (Continous Wave = CW) oder von Impulsen mit Hochfrequenzenergie
angewendet. Die HF-Energie wird mit einer Sonde mit einem Paar (oder
mehr) Elektroden angewendet. Gewebe in der Nähe der Elektroden werden erhitzt
und zerstört
oder abgetragen. Die Elektrochirurgie mit HF-Energie wird gewöhnlich in
medizinischen Eingriffen verwendet, bei denen eine direkte Erhitzung
für die
Gewebemodifikation, -zerstörung oder
-entfernung erwünscht
ist. Beispiele solcher Eingriffe umfassen die Koagulation von Blutgefäßen, Gewebedurchtrennung
in der allgemeinen Chirurgie (elektrisches Messer) und Haut- und
Knorpelentfernung.
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Ein
Nachteil der Verwendung von HF-Energie in der Elektrochirurgie besteht
darin, dass die HF-Energie für
einige Anwendungen einen zu breiten Bereich erhitzt, was zu einer
unerwünschten
zusätzlichen
Beschädigung
an Umgebungsgeweben führt. Die
Verwendung von HF-Energie ist für
schwierige mikrochirurgische Eingriffe, bei denen die HF-Energie
gewöhnlich
zu unannehmbar großen
Bereichen von zusätzlicher
Beschädigung
führt,
besonders unerwünscht.
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Bestimmte
gepulste elektrochirurgische Vorrichtungen wurden für spezielle
Anwendungen vorgeschlagen. R. Vorreuther u. a. Journal of Urology, 153:
849–853
(1995) verwenden Impulse mit hoher Energie (einige zehn Millijoule)
mit einer relativ langen Dauer (hunderte von Mikrosekunden), um Schockwellen
zu erzeugen, die das Zielgewebe (z. B. Nierensteine) zerstören. Das
Verfahren von Vorreuther kann offensichtlich nicht auf schwierige
mikrochirurgische Eingriffe angewendet werden. Die langen Impulsdauern,
die von Vorreuther gelehrt werden, führen gewöhnlich auch zu einer übermäßigen zusätzlichen
Beschädigung.
Ein weiterer Nachteil der Lehren von Vorreuther besteht darin, dass
die Vorrichtung auf Grund der hohen Energie der Impulse eine kurze
Lebensdauer von weniger als 100 Impulsen besitzt.
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Die
Patentbeschreibung der Vereinigten Staaten Nr. US-A-4 030 501 offenbart
eine elektrochirurgische Einheit, die selektiv einen Hochfrequenz-Schneidwechselstrom
oder einen Hochfrequenz-Koagulationswechselstrom mit hohem Spannungspegel
liefert. Die Offenbarung zeigt alle im ersten Teil des unabhängigen Vorrichtungsanspruchs
1 definierten Merkmale.
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Das
US-Patent 4 429 694 offenbart ein elektrochirurgisches Verfahren,
bei dem Wechselspannungsimpulse verwendet werden, um Gewebe durch Wärmeerzeugung
zu koagulieren. Die Wechselspannungsimpulse erzeugen Plasma in Luft,
das auf die zu koagulierenden Gewebe aufgebracht wird. Das US-Patent
5 300 068 lehrt die Verwendung von Impulsen mit relativ langer Dauer
(etwa 200 Mikrosekunden) für
die Elektrochirurgie. Das US-Patent
5 509 916 offenbart die Kombination von Laserimpulsen und elektrischen
Impulsen. Der Laserimpuls sieht eine genauere Lokalisierung der
elektrischen Entladungen vor. Der Stand der Technik lehrt keine Verfahren
für das
genaue elektrochirurgische Schneiden von Geweben, das auf die Mikrochirurgie in
Flüssigkeit
anwendbar ist, wo eine sehr kleine (einige zehn Mikrometer oder
weniger) zusätzliche
Beschädigungszone
wichtig ist.
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"Electrical Alternative
to Pulsed Lasers in Microsurgery",
Journal of Applied Physics 81(11): 7673–76780 (1997) von Daniel Palanker
u. a., offenbart ein Verfahren für
die intraokulare Mikrochirurgie auf der Basis einer Hohlraumbildungs-Blasenerzeugung
durch elektrische Entladung. In dieser Methode wird die sich ausdehnende
Hohlraumbildungsblase verwendet, um eine Schneidwirkung zu schaffen. Eine
Begrenzung der Verwendung der Hohlraumbildungsblase zum Schneiden
besteht darin, dass nur sehr weiche Gewebe (z. B. Netzhautgewebe)
geschnitten werden können.
Relativ harte Gewebe wie z. B. die Augenlinsen, Linsenkapseln (z.
B. in einer Kapselschnittprozedur) oder Irisse können nicht durch das von Palanker
offenbarte Verfahren geschnitten werden. Noch ein weiterer Nachteil
des Verfahrens von Palanker besteht darin, dass die Hohlraumbildungsblasen
auf Grund der Erzeugung eines Wasserflusses während des Blasenzusammenbruchs
eine beträchtliche
zusätzliche
Beschädigung
an Umgebungsgeweben erzeugen.
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Gepulste
Laser wurden üblicherweise
bei schwierigen chirurgischen Eingriffen verwendet, bei denen eine
zusätzliche
Beschädigung
vermieden werden muss (z. B. Glaskörper-Netzhaut-Chirurgie). Ein
großer
Nachteil von Vorrichtungen auf Laserbasis besteht jedoch darin,
dass sie relativ teuer sind, wobei sie mehr als $100000 kosten.
Elektrochirurgische Systeme sind typischerweise viel weniger teuer.
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AUFGABEN UND
VORTEILE DER ERFINDUNG
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Folglich
ist es eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes
Verfahren zur Elektrochirurgie zu schaffen, das:
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sehr wenig zusätzliche
Beschädigung
an Geweben, die die Zielgewebe umgeben, erzeugt;
- 2) in der Lage ist, relativ harte Gewebe wie z. B. Linsen, Linsenkapseln
und Irisse zu schneiden;
- 3) weniger teuer ist als chirurgische Vorrichtungen auf Laserbasis;
- 4) in mikrochirurgischen Eingriffen verwendet werden kann;
- 5) zu einer genauen Durchtrennung von biologischem Gewebe in
flüssigen
Medien in der Lage ist.
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Diese
und weitere Aufgaben und Vorteile sind beim Lesen der folgenden
Beschreibung und der begleitenden Zeichnungen ersichtlich.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Diese
Aufgaben und Vorteile werden durch ein Verfahren zur Verwendung
einer elektrochirurgischen Sonde, die in flüssige Medien oder Gewebe eingetaucht
wird, erreicht. Die elektrochirurgische Sonde besitzt eine erste
Elektrode und eine zweite Elektrode. Die erste Elektrode besitzt
einen Stirnflächenbereich
A in unmittelbarer Nähe
von zu schneidendem Gewebe. Das Verfahren besitzt den Schritt des
Anlegens eines elektrischen Impulses an die erste Elektrode, so
dass Plasmastrahlen von der Stirnfläche gebildet werden. Die Plasmastrahlen
entwickeln sich im flüssigen
Medium oder Gewebe. Der elektrische Impuls besitzt eine Spannung
von mindestens 1,5 kV für
eine von Null verschiedene Dauer von weniger als 300 Nanosekunden.
Der elektrische Impuls besitzt eine V-Anstiegszeit von 100 Volt
auf 1,5 kV von weniger als 100 Nanosekunden und eine V-Abfallzeit
von 1,5 kV auf 100 Volt von weniger als 300 Nanosekunden. Der Stirnflächenbereich
ist kleiner als 10000 Mikrometer2.
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Das
vorliegende Verfahren kann auch hinsichtlich eines Spitzenleistungsverlusts
des Impulses charakterisiert werden. In dieser Charakterisierung besitzt
der Impuls einen Leistungsverlust, der größer ist als 500 Watt, für eine Dauer
von weniger als 300 Nanosekunden. Der Impuls besitzt eine Anstiegszeit 10%
der Spitzenleistung auf 90% der Spitzenleistung, die geringer ist
als 100 Nanosekunden. Der Impuls besitzt auch eine Abfallzeit von
90% der Spitzenleistung auf 10% der Spitzenleistung, die geringer
ist als 200 Nanosekunden. Der Spitzenleistungsverlust kann beispielsweise
größer sein
als 800 Watt, 1000 Watt oder 1500 Watt.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst eine Vorrichtung zum elektrochirurgischen
Schneiden von Gewebe gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Vorrichtung besitzt eine Hochspannungsquelle zum
Liefern einer Spannung von mindestens 2 kV, eine Sonde, einen Entladungsschalter
und einen Umgehungsschalter. Die Sonde besitzt eine erste Elektrode
und eine zweite Elektrode. Der Entladungsschalter ist zwischen die Hochspannungsquelle
und die erste Elektrode geschaltet, so dass, wenn er geschlossen ist,
der Entladungsschalter eine hohe Spannung an die erste Elektrode
anlegt. Der Umgehungsschalter ist zwischen die erste und die zweite
Elektrode geschaltet.
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Alternativ
wird der Umgehungsschalter nur gegen einen Nebenschlusswiderstand
ausgetauscht. In diesem Fall besitzt der Nebenschlusswiderstand einen
Widerstandswert, der geringer ist als ein Widerstandswert im normalen
Zustand (d. h. kein Plasma vorhanden) zwischen der ersten und der
zweiten Elektrode. Vorzugsweise besitzt der Nebenschlusswiderstand
einen Widerstandswert im Bereich von 1–5 kOhm.
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BESCHREIBUNG DER FIG.
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1 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bei der Verwendung zum Schneiden von
Gewebe.
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2 zeigt
eine Nahansicht einer Sondenspitze der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt
eine Charakterisierung von elektrischen Impulsen gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung.
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4 zeigt
die Sondenspitze, während
ein elektrischer Impuls an die Sonde angelegt wird.
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5A–5B zeigen
verschiedene Arten zur Verwendung der vorliegenden Erfindung.
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6A zeigt
eine Charakterisierung von elektrischen Impulsen der vorliegenden
Erfindung hinsichtlich der Leistung.
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6B zeigt
eine zweite Charakterisierung von elektrischen Impulsen der vorliegenden
Erfindung hinsichtlich der Leistung.
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7 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zum Erzeugen von elektrischen Impulsen.
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8 zeigt
ein Diagramm der Leistung als Funktion der Zeit einer Impulsfolge
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Vorrichtung zum Schneiden von
Geweben in flüssigen Medien
unter Verwendung von elektrischen Entladungen mit kurzer Dauer.
Die verwendeten elektrischen Entladungen besitzen ausreichend Leistung, die
von einer ausreichend kleinen Elektrodenoberfläche abgeleitet wird, so dass
Plasmastrahlen erzeugt werden, die sich von der Elektrodenoberfläche erstrecken.
Die Plasmastrahlen werden im Gewebe oder im flüssigen Medium, das das Gewebe
umgibt, erzeugt. Die Plasmastrahlen ionisieren und verdampfen Gewebe
(oder Flüssigkeit),
wodurch Schock- und Schallwellen mit hohem Druck erzeugt werden.
Die hohe Temperatur der Plasmastrahlen und die erzeugten Schockwellen
schaffen ein wirksames Schneiden von Gewebe. Die Elektrodenoberfläche steht
vorzugsweise mit dem geschnittenen Gewebe in Kontakt, kann jedoch
auch vom geschnittenen Gewebe beabstandet sein. Die vorliegende
Erfindung verwendet elektrische Gleichspannungsimpulse.
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1 zeigt
eine bevorzugte elektrische Schaltung 21 zum Durchführen des
Verfahrens der vorliegenden Erfindung. Die Vorrichtung besitzt eine Hochspannungsversorgung 20.
Die Versorgung 20 liefert beispielsweise 2–10 Kilovolt.
Die Spannungsversorgung 20 ist mit einem Kondensator 22 (z.
B. mindestens 10–50
Pikofarad) und einem Hochspannungsentladungsschalter 24 mit
hoher Geschwindigkeit verbunden. Der Entladungsschalter ist mit
einem Entladungswiderstand (R1) 26, einem Umgehungsschalter 28,
einem Nebenschlusswiderstand (R2) 30 und einer elektrochirurgischen
Sonde 32 verbunden. Der Entladungsschalter 24 und
der Umgehungsschalter 28 werden durch einen Schalterregler 34 gesteuert.
Die elektrochirurgische Sonde 32 ist in Kontakt mit dem
elektrochirurgisch zu schneidenden Gewebe 36 gezeigt. Das
zu schneidende Gewebe 36 ist von leitenden flüssigen Medien 35 wie
z. B. Gewebeflüssigkeit,
intraokularer Flüssigkeit
oder anderen physiologischen Flüssigkeiten
umgeben. Die Flüssigkeit 35 kann
in einer dünnen
Schicht (z. B. weniger als 0,1 mm dick), die das Gewebe 36 bedeckt,
vorhanden sein.
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Die
Sonde 34 besitzt zwei Elektroden: eine innere Elektrode 38 und
eine koaxiale äußere Elektrode 40.
Die innere Elektrode und die äußere Elektrode
sind durch ein dielektrisches Material 42 wie z. B. Glas
oder Quarz getrennt. Die äußere Elektrode 40 besitzt
einen viel größeren Oberflächenbereich
im Vergleich zur inneren Elektrode 38. Die flüssigen Medien 35 stehen
mit der äußeren Elektrode 40 in
Kontakt. Die äußere Elektrode
ist immer mit der Erdung verbunden. Die Sonde besitzt eine Spitze 37,
wo die innere Elektrode 38 nicht durch das dielektrische
Material 42 bedeckt ist. Die Sonde weist einen Durchmesser 41 von
etwa 1,0 mm auf, der sich nahe der Spitze 37 auf 0,2 mm
verjüngt.
Alternativ kann die Sonde 34 eine nicht-koaxiale Geometrie
wie z. B. zwei Elektroden mit vergleichbaren freiliegenden Oberflächenbereichen,
die in ein Isolationsmaterial eingebettet sind, aufweisen. Viele
elektrochirurgische Sonden sind auf dem Fachgebiet bekannt.
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Die äußere Elektrode 40 kann
auch mit dem Gewebe 36 in Kontakt stehen. Dies wäre beispielsweise
der Fall, wenn die Sonde vollständig
in das Gewebe 36 eingeführt
wäre. Der
physikalische Kontakt mit den Medien 35 oder dem Gewebe 36 schafft
einen elektrischen Kontakt mit den Medien 35 oder dem Gewebe 36.
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2 zeigt
eine Nahansicht der Sondenspitze 37. Die innere Elektrode 38 und
das dielektrische Material 42 sind gezeigt. Die innere
Elektrode besitzt eine Stirnfläche 60.
Die Stirnfläche
ist vorzugsweise etwa 10–30
Mikrometer über 62.
Die Stirnfläche
kann einen freiliegenden Oberflächenbereich
von beispielsweise etwa 600 Mikrometer2 aufweisen.
Die innere Elektrode 38 kann beispielsweise ein zylindrischer
Draht sein, in welchem Fall die Stirnfläche 60 kreisförmig ist.
Bei der Verwendung wird die innere Elektrode durch Abtragung erodiert.
Eine größere Stirnfläche stellt
eine längere
Sondenlebensdauer bereit, da mehr Material der inneren Elektrode
erodiert werden muss, bevor die Sonde nicht mehr brauchbar ist.
Eine größere Stirnfläche erfordert
im Allgemeinen auch leistungsstärkere
elektrische Impulse. Eine kleinere Stirnfläche besitzt eine kürzere Lebensdauer,
da sie schneller erodiert wird. Eine kleinere Stirnfläche kann jedoch
mit weniger leistungsstarken elektrischen Impulsen verwendet werden.
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Vorzugsweise
können
die Schalter 24, 28 in weniger als 50 Nanosekunden
(Schaltzeiten von weniger als 10 ns sind bevorzugt) umschalten.
Vorzugsweise sind die Schalter 24, 28 Halbleiterschalter. Halbleiterschalter,
die zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung geeignet sind,
sind von Eurotek, Inc mit Sitz in Morganville, NJ, erhältlich.
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Vorzugsweise
besitzt der Nebenschlusswiderstand 30 R2 einen Widerstandswert,
der viel niedriger (z. B. eine Größenordnung niedriger) ist als
der Widerstandswert zwischen der inneren 38 und der äußeren Elektrode 40 während einer
elektrischen Entladung. In einer speziellen Ausführungsform, bei der die Stirnfläche 60 25
Mikrometer quer ist, ist der Widerstandswert im Ein-Zustand (während der
Plasmaerzeugung) zwischen den Elektroden 38, 40 etwa 3
kOhm und der Nebenschlusswiderstand R2 ist etwa 300 Ohm.
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Der
Entladungswiderstand 26 und der Nebenschlusswiderstand 30 besitzen
einen Widerstandswert, der so ausgewählt ist, dass der Entladungsschalter 24 und
der Umgehungsschalter 28 vor einem übermäßigen Strom geschützt werden.
Die niedrigsten Widerstandswerte der Widerstände 26, 30 sind
durch die maximale Stromgrenze der Schalter festgelegt. Dies ist
eine besondere Sorge in Ausführungsformen,
in denen die Schalter 24, 28 Halbleiterschalter
sind.
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Im
Betrieb werden die Schalter 24, 28 abwechselnd
betätigt. 1 zeigt
den Entladungsschalter 24 in einem geschlossenen oder leitenden Zustand
und den Umgehungsschalter 28 in einem offenen oder nichtleitenden
Zustand. Die Schalter 24, 28 befinden sich nur
in dem gezeigten Zustand, während
ein Impuls an das Gewebe angelegt wird. Während Zeitdauern zwischen Impulsen
ist der Umgehungsschalter 28 geschlossen und der Entladungsschalter 24 ist
offen.
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Die
vorliegende Vorrichtung schneidet Gewebe durch Anlegen von Hochspannungsimpulsen (d.
h. größer als
1,5 kV) mit kurzer Dauer (d. h. geringer als 300 Nanosekunden) an
die innere Elektrode. Die Impulse werden durch gleichzeitiges Schließen des
Entladungsschalters 24 und Öffnen des Umgehungsschalters 28 erzeugt.
Das Öffnen
und Schließen
der Schalter 24, 28 wird durch den Schalterregler 34 gesteuert.
Während
des Impulses wird der Entladungsschalter geschlossen und der Umgehungsschalter
ist offen. Der Impuls wird durch Öffnen des Entladungsschalters
und Schließen
des Umgehungsschalters aktiv beendet. Der niedrige Widerstandswert
des Nebenschlusswiderstandes 30 im Vergleich zum Widerstandswert
im Ein-Zustand (d. h. bei vorhandenem Plasma) sorgt dafür, dass
der Impuls schnell beendet wird. Die aktive Beendung des Impulses
ist in der vorliegenden Erfindung stark bevorzugt. Die aktive Beendung
des Impulses stellt sicher, dass der Impuls abrupt gestoppt wird,
bevor er 300 ns überschreitet.
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3 zeigt
ein Diagramm der Spannung als Funktion der Zeit von der Spannung,
wie an den Sondenelektroden 38, 40 während eines
einzelnen Rechteckimpulses 53 gemessen. Der Impuls 53 besitzt
eine V-Anstiegszeit 46 und eine V-Abfallzeit 48. In
der vorliegenden Patentbeschreibung gelten die V-Anstiegszeit und
die V-Abfallzeit nur für
Diagramme der Spannung als Funktion der Zeit. Die V-Anstiegszeit 46 ist
als Zeit definiert, die erforderlich ist, damit sich die Spannung
von im Wesentlichen 0 Volt (z. B. 100 Volt) auf 1,5 kV ändert; die
V-Abfallzeit 48 ist als Zeit definiert, die erforderlich
ist, damit sich die Spannung von 1,5 kV auf im Wesentlichen 0 Volt
(z. B. 100 Volt) ändert.
Eine Impuls-V-Dauer 54 ist als Dauer definiert, die der
Impuls 1,5 kV an den Sondenelektroden 38, 40 übersteigt.
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Vorzugsweise
besitzt der Spannungsimpuls eine etwas rechteckige Form, wie gezeigt,
wobei die Spannung für
die meiste Impulsdauer eine Plateauspannung beibehält. Dieses
Merkmal ist vorgesehen, da der Kondensator 22 groß genug
ist, so dass eine RC-Zeitkonstante (C = Kapazität des Kondensators 22,
R = Widerstand der Schaltung während
der Entladung) länger
ist als die Impulsdauer 54. In dem gezeigten Impuls ist
die Plateauspannung etwa 5 kV und die V-Anstiegszeit und die V-Abfallzeit
sind etwa 5 Nanosekunden und die Impuls-V-Dauer 54 ist
etwa 80 Nanosekunden. Die kurze Abfallzeit liegt an der schnellen
Schließzeit
des Umgehungsschalters 28 und am niedrigen Widerstandswert
des Nebenschlusswiderstandes R2. Die Abfallzeit des Impulses ist
durch die Entladung der internen Kapazität der Sonde (etwa 10 pF) durch
R2 und durch die Entladung der internen Kapazität des Entladungsschalters 24 (etwa
20 pF) durch R1 + R2 bestimmt. Der Widerstandswert von R1 + R2 von
etwa 600 Ohm stellt eine V-Abfallzeit von etwa 15 ns bereit.
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Die
Spannung kann sich jedoch während
der Impulsdauer ändern,
so dass eine Plateauspannung nicht gut definiert ist. Der Spannungsimpuls
kann sogar eine "spitzige" Form oder irgendeine
andere Form aufweisen, vorausgesetzt, dass der Impuls 1,5 kV übersteigt.
Der spitzige Impuls 55 besitzt beispielsweise ungefähr dieselbe
V-Dauer und V-Anstiegszeit und V-Abfallzeit
wie der Rechteckimpuls 53 und liegt durchaus innerhalb
des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung.
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Die
Plateauspannung ist etwas geringer als die von der Hochspannungsversorgung 20 gelieferte Spannung.
Die tatsächliche
Plateauspannung (oder Spitzenspannung), die an der inneren Elektrode
gemessen wird, hängt
stark von der Impedanz des Gewebes während der Plasmabildung und
von der Impedanz der Schaltung und der Sonde ab. Um eine gewünschte Spannung
an der Stirnfläche
zu erzeugen, muss daher die Spannung der Hochspannungsquelle beträchtlich
höher sein
als die gewünschte Stirnflächenspannung
(z. B. manchmal 50–100%
höher).
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Der
Spannungsimpuls weist vorzugsweise eine Plateau- oder Spitzenspannung
zwischen 2 kV und 15 kV auf. Die V-Anstiegszeit ist geringer als
100 Nanosekunden, vorzugsweise geringer als 50 Nanosekunden. Die
V-Abfallzeit ist geringer als 200 Nanosekunden, vorzugsweise geringer
als 100 Nanosekunden, am meisten bevorzugt geringer als 50 Nanosekunden.
Die Impuls-V-Dauer 54 ist geringer als 300 Nanosekunden.
Bevorzugter ist die Impulsdauer geringer als 150 Nanosekunden und
am meisten bevorzugt ist die Impulsdauer geringer als 100 Nanosekunden.
Die Impulsdauer kann sogar auf weniger als 50 oder 25 Nanosekunden
begrenzt sein, um außergewöhnlich vorteilhafte
Ergebnisse zu ergeben (d. h. effizientes Schneiden von Gewebe und
verringerte Nebenwirkungen durch Hohlraumbildungsblasen). Es wird
angemerkt, dass für
eine kürzere
Impulsdauer die Spannung höher
sein muss, um dieselbe Gewebeschneidwirksamkeit bereitzustellen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird eine Reihe von Impulsen an geschnittenes Gewebe angelegt. Die
Impulse werden mit einer Frequenz von etwa 1–10000 Hz angelegt. Da die
Impulse so kurz sind, entspricht dies einem Tastgrad, der viel geringer ist
als 0,1%. Bevorzugter werden die Impulse mit einer Rate im Bereich
von etwa 10–50
Hertz angelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass in der vorliegenden Erfindung
eine Ladung von im Wesentlichen Null (d. h. weniger als 1% der in
einem einzelnen Impuls gelieferten Ladung) durch die Sondenelektroden 38, 40 zwischen
den Impulsen läuft.
Dies verhindert die Bildung von Blasen (z. B. Sauerstoff- oder Wasserstoffblasen)
an der Stirnfläche 60.
Dies ist erwünscht,
da die Anwesenheit einer Blase an der Stirnfläche zur Plasmabildung innerhalb
der Blase anstatt im Gewebe 36 oder im flüssigen Medium 35 führt. Die
Plasmabildung innerhalb der Gasblase verringert stark die Drücke und
die Ausdehnungsgeschwindigkeit der überhitzten Flüssigkeit
oder des überhitzten
Gewebes, wodurch sich eine verringerte Gewebeschneidwirksamkeit
ergibt.
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4 zeigt
eine Ansicht der Sondenspitze während
eines elektrischen Impulses. Die Sondenspitze ist von Gewebe 36 oder
flüssigen
Medien 35 umgeben. Plasmastrahlen 64 erstrecken
sich von der Stirnfläche 60.
Die Plasmastrahlen 64 erstrecken sich von der Stirnfläche in einem
Abstand 66, der etwa 20–100 Mikrometer (ein guter
Tiefenbereich für viele
intraokulare chirurgische Eingriffe) sein kann. Die Plasmastrahlen 64 ionisieren,
verdampfen und zerstören
Gewebe in einem sehr kleinen Bereich, der die Stirnfläche 60 umgibt.
In der vorliegenden Erfindung wird das Schneiden hauptsächlich durch
die äußerst heißen Plasmastrahlen 64 geschaffen.
Die Plasmastrahlen 64 sorgen für eine Schneidwirkung, ohne
eine übermäßige zusätzliche
Beschädigung
an umgebenden Geweben zu verursachen.
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Die
Plasmastrahlen 64 werden von einem sich schnell ausdehnenden
Dampf und einer Schockwelle 68 begleitet, die sich in allen
Richtungen von der Stirnfläche 60 weg
bewegt. Die Schockwelle hilft, eine Schneidwirkung bereitzustellen.
Für eine
effiziente Erzeugung der Schockwelle sollte die Impulsdauer auf
die Zeit begrenzt sein, die erforderlich ist, damit die Schockwelle
die Nähe
dessen verlässt,
wo Energie abgelagert wird (d. h. die Nähe der Plasmastrahlen). Für 50 Mikrometer
lange Plasmastrahlen sollte die Impulsdauer unter der Annahme, dass
die Schockwellengeschwindigkeit nahe der Geschwindigkeit von Schall
in Wasser, 1000 m/s, liegt, beispielsweise auf etwa 50 ns begrenzt
sein.
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Scharfe
Schockwellen mit hoher Intensität sind
ein besonderer Vorteil, wenn harte Gewebe wie z. B. Linsen, Linsenkapseln
und Irisse geschnitten werden. Wenn harte Gewebe geschnitten werden,
ist es daher am besten, relativ kurze (d. h. weniger als 75 Nanosekunden)
Impulse zu verwenden, so dass starke Schockwellen erzeugt werden.
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5A zeigt
eine Anwendung der elektrochirurgischen Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung, bei der die Sondenspitze 37 vom Gewebe 36 um
einen kleinen Abstand 80 weggehalten wird, wenn der elektrische
Impuls an die Sonde angelegt wird. Das flüssige Medium 35 (z.
B. physiologisches Fluid) befindet sich zwischen dem Gewebe 36 und der
Stirnfläche 60.
Das Gewebe 36 kann geschnitten werden, selbst wenn die
Stirnfläche 60 mit
dem Gewebe nicht in direktem Kontakt steht. Dies liegt daran, dass
der Abstand 80 klein genug ist, so dass sich Plasmastrahlen 64 und
die Schockwelle 68 in das Gewebe 36 ausbreiten.
Im Allgemeinen können
Plasmastrahlen das Gewebe 36 effizient schneien, wenn der
Abstand 80 geringer ist als etwa 200 Mikrometer.
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5B zeigt
eine Anwendung der elektrochirurgischen Vorrichtung, wobei die Stirnfläche 60 mit
dem Gewebe in direktem Kontakt steht. Die äußere Elektrode 40 (nicht
dargestellt) steht mit den flüssigen
Medien 35 in Kontakt, aber nicht mit dem Gewebe 36 in
Kontakt. Das Verfahren von 5B schafft
für dieselben
Impulsparameter im Allgemeinen ein tieferes Schneiden als das Verfahren
von 5A.
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Die
Länge und
Verteilung der Plasmastrahlen 64 hängt von der angelegten Spannung,
von der Impulsdauer und vom Oberflächenbereich der Stirnfläche ab.
Je größer der
Oberflächenbereich
der Elektrode ist, desto niedriger ist der Widerstand über normale
Leitung (ohne Plasma) durch die Flüssigkeit 35 und das
Gewebe 36. Daher wird für
einen großen Stirnflächenbereich
weniger Energie in die Plasmastrahlenerzeugung gelegt. Ein sehr
kleiner Stirnflächenbereich
führt jedoch
zu schnellem Ätzen
der Stirnfläche
und zu einer verkürzten
Sondenlebensdauer. Daher hängt
eine optimale Stirnflächengröße von der
Anwendung ab (Energie pro Impuls und erforderliche Lebensdauer der
Sonde). Im Allgemeinen sind kreisförmige Stirnflächen mit
einem Durchmesser von einigen Mikrometern bis mehreren zehn Mikrometern
bevorzugt.
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Die
Länge der
Plasmastrahlen kann etwa 100 Mikrometer erreichen und weitere Erhöhungen der
Plasmaspannung oder Impulsdauer führen zu einer Verzweigung der
Plasmastrahlen (wie in 4 gezeigt). Die Tiefe des Schnitts
im Gewebe kann die Länge
der Plasmastrahlen in Abhängigkeit
von den Gewebeeigenschaften übersteigen.
Im Allgemeinen gilt, je weicher das Gewebe ist, desto tiefer ist
der Schnitt jenseits der Plasmastrahlenlänge.
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Die
Rate der Plasmastrahlenentwicklung hängt von der angelegten Spannung
ab. Die Plasmastrahlen entwickeln sich bei einer höheren Spannung schneller.
Die Rate der Plasmastrahlenentwicklung wird durch die Zeit gemessen,
die erforderlich ist, damit sich der Widerstand zwischen der inneren
und der äußeren Elektrode
von einem hohen Wert (z. B. 12–15
kOhm) für
die Ionenleitung auf einen niedrigen Wert (z. B. 2–5 kOhm)
für die
Plasmaleitung ändert. Mit
einem Entladungskondensator 22 von 23 pF und bei 1,7 kV
ist eine Übergangszeit
von einem hohen auf einen niedrigen Widerstand von 90%–10% beispielsweise
etwa 110 ns und bei 5 kV ist die Übergangszeit von einem hohen
auf einen niedrigen Widerstand von 90%–10% 12 ns. Mit höheren angelegten
Spannungen wird daher der Plasmastrahl mit der gleichen Größe mit kürzeren Impulsen
erzeugt. Dies erhöht
die mechanische Einschränkung
der Schockwelle, was folglich die Schneidwirksamkeit erhöht.
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Die
kurze V-Dauer (d. h. weniger als 200 Nanosekunden) der Impulse der
vorliegenden Erfindung schafft einen sehr wichtigen Vorteil. Die
kurze Impulsdauer stellt ein außerordentlich
effizientes Schneiden von Gewebe für eine gegebene Menge an angelegter Energie
bereit. Dies liegt an der schnellen Ionisation auf Grund von hohen
elektrischen Feldern nahe der Stirnfläche sowie an einer effizienten
Schockwellenbildung. Ein energieeffizientes Schneiden schafft eine
relativ hohe Schneidleistung für
eine gegebene Hohlraumbildungsblasengröße (die durch die Impulsenergie
bestimmt ist). Daher sehen die kurzen Impulse der vorliegenden Erfindung
ein effektives Schneiden mit weniger zusätzlicher Beschädigung an
Umgebungsgeweben vor. Die aktive Beendung der elektrischen Impulse stellt
sicher, dass die elektrischen Impulse eine maximale gewünschte Dauer nicht überschreiten.
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Es
wird auch angemerkt, dass die Hohlraumbildungsblasen nur sehr weiche
Gewebe schneiden können.
Das Verfahren der vorliegenden Erfindung verwendet Plasma, um das
Schneiden zu schaffen. Plasma kann viel härtere und dichtere Gewebe als Hohlraumbildungsblasen
schneiden, während
es weniger zusätzliche
Beschädigung
erzeugt. Das Plasmaschneiden wird verbessert und die Hohlraumbildungsblaseneffekte
werden unter Verwendung von kurzen (d. h. weniger als 200 Nanosekunden)
Impulsen mit hoher Spitzenleistung (d. h. größer als 1000 Watt) gedämpft.
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Um
kurze Hochspannungsimpulse zu erzeugen, ist es am besten, zwei Schalter 24, 28 zu
verwenden, wie in 1 gezeigt. Das Schließen des Umgehungsschalters 28 garantiert,
dass die Spannung nicht für
eine Dauer, die länger
als erwünscht ist,
angelegt wird. Der Umgehungsschalter 28 stellt sicher,
dass die Impulsdauer nicht durch eine übermäßig lange Exponentialabklingkonstante
(z. B. hunderte von Nanosekunden) definiert ist. Die Spannung an
der Stirnfläche
wird jedoch durch die Kapazität und
Induktivität
zwischen dem Umgehungsschalter und der Sondenspitze beeinflusst.
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In
einigen Fällen
ist der Impedanzabgleich zwischen der Schaltung 21, der
Sonde 32 und den Plasmastrahlen 64 eine Sorge.
Für die
in 1 beschriebene spezielle Vorrichtung ist die Impedanz des
Gewebes 36 zwischen der inneren Elektrode 38 und
der äußeren Elektrode 40 etwa
2–5 kOhm
während
der Plasmastrahlenentladung. Daher kann für den Impedanzabgleich eine Übertragungsleitung
mit einer charakteristischen Impedanz von 2–5 kOhm zwischen die Sonde 32 und
die Schaltung 21 geschaltet werden.
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1,5
kV ist im Allgemeinen die bevorzugte minimale Spannung für das Verfahren
der vorliegenden Erfindung, da 1,5 kV typischerweise die minimale Spannung
ist, die für
die Ionisation und Plasmastrahlenbildung in einem Gewebe unter Verwendung
von Impulsen unter einer Mikrosekunde erforderlich ist. 15 kV ist
die bevorzugte maximale Spannung, da es schwierig ist, Spannungen,
die größer sind
als 15 kV schnell umzuschalten; Komponenten, die in der Lage sind,
Spannungen, die größer sind
als 15 kV, umzuschalten, sind auch relativ kostspielig. Spannungen, die
größer sind
als 15 kV können
beim vorliegenden Verfahren verwendet werden, wenn eine schnelle und
kostengünstige
Schaltvorrichtung, flexible HV-Kabel und zweckmäßige Mikroelektrodenmaterialien
bereitgestellt werden. Es wird angemerkt, dass für hohe Spannungen die Impulsdauer
verkürzt
werden sollte. Wenn sehr hohe Spannungen verwendet werden (d. h.
größer als
15 kV), dann müssen
die Schalter daher Impulse mit kürzerer
Dauer erzeugen können.
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Um
eine konstante Energie pro Impuls mit Rechteckimpulsen (Plateauimpulsen)
aufrechtzuerhalten, sollte die Impulsdauer mit 1/V2 skalieren,
wobei V die Impulsspannung ist. Dies nimmt an, dass der Widerstand
der Entladung bei verschiedenen Spannungen gleich ist. Der Widerstand
nimmt jedoch gewöhnlich
mit zunehmender Spannung (sowie Impulsdauer) ab, wodurch erfordert
wird, dass die Impulsdauer weiter verkürzt wird, um eine konstante Energie
pro Impuls zu bewahren.
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Die
elektrischen Impulse der vorliegenden Erfindung können auch
hinsichtlich der im Gewebe verbrauchten Leistung charakterisiert
sein. In einigen Fällen
ist das Beschreiben der Impulse hinsichtlich der Leistung eine nützlichere
Charakterisierung.
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6A zeigt
ein halblogarithmisches Diagramm der Leistung als Funktion der Zeit
für einen Impuls
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Der Impuls besitzt eine P-Anstiegszeit 74,
eine P-Abfallzeit 76 und
eine von Null verschiedene P-Dauer 78 über 500 Watt. In der vorliegenden
Spezifikation gelten die P-Anstiegszeit, die P-Abfallzeit und die
P-Dauer nur für
Diagramme der Leistung als Funktion der Zeit. Die P-Anstiegszeit ist
die Zeit, die erforderlich ist, damit sich der Impuls von 50 Watt
auf 500 Watt ändert.
Die P-Abfallzeit ist die Zeit, die erforderlich ist, damit sich
der Impuls von 500 Watt auf 50 Watt ändert. In der vorliegenden
Erfindung ist die P-Anstiegszeit geringer als 100 Nanosekunden,
vorzugsweise geringer als 75 oder 50 Nanosekunden. In der vorliegenden
Erfindung ist die P-Abfallzeit geringer als 150 Nanosekunden, vorzugsweise
geringer als 75 oder 50 Nanosekunden. Nach dem Impuls fällt der
Leistungsverlust vorzugsweise auf 1 Watt oder weniger, am meisten
bevorzugt auf im Wesentlichen null Watt. Vorzugsweise fällt der Leistungsverlust
von 50 Watt auf weniger als 1 Watt innerhalb 100 Nanosekunden. Dies
verhindert die Bildung von Gasblasen an der Stirnfläche 60 zwischen
den elektrischen Impulsen. In der vorliegenden Erfindung ist die
P-Dauer 78 geringer als 300 Nanosekunden. Bevorzugter ist
die P-Dauer 78 geringer als 200, 150 oder sogar 75 Nanosekunden.
Kurze Dauern sind bevorzugt. Impulse mit kurzer Dauer sehen ein
effektiveres Schneiden und weniger zusätzliche Beschädigung an
Umgebungsgeweben vor. Die Anstiegszeiten und Abfallzeiten können auch
hinsichtlich der Änderungen
zwischen 800 Watt und 50 Watt definiert werden.
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In
der vorliegenden Erfindung ist 500 Watt der minimale Leistungsverlust,
da 500 Watt ungefähr eine
untere Grenze für
die Plasmastrahlenerzeugung ist, die ein vernünftig wirksames Schneiden bereitstellt.
Höhere
Leistungen (z. B. 800, 1000 oder 1500 Watt) sehen leistungsstärkere Plasmastrahlen
vor, die sich schneller entwickeln und ein wirksameres Schneiden
vorsehen. Wenn Impulse mit höherer Leistung
verwendet werden, dann können
die Impulse daher eine kürzere
Dauer aufweisen und dennoch ein gleichermaßen wirksames Schneiden bereitstellen.
Die Dauer 78 kann auch hinsichtlich dieser hohen Leistungspegel
definiert sein.
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Die
Schwelle für
die Plasmastrahlenbildung hängt
jedoch etwas vom Oberflächenbereich
der Stirnfläche 60 ab.
Insbesondere ist 500 Watt die Plasmastrahlen-Bildungsschwelle für eine kreisförmige Stirnfläche mit
einem Durchmesser von 25 Mikrometern. Die Schwelle für die Plasmastrahlenbildung
ist für
Stirnflächen 60 mit
größerem Oberflächenbereich etwas
höher.
Die Schwelle für
die Plasmastrahlenbildung ist für
Stirnflächen 60 mit
kleinerem Oberflächenbereich
etwas niedriger. Dies liegt daran, dass eine große Stirnfläche gewöhnlich Strom mit normaler Ionenleitung
leitet, wodurch die für
die Plasmastrahlenbildung zur Verfügung stehende Leistung verringert
wird.
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6B stellt
eine weitere Charakterisierung des vorliegenden Verfahrens dar.
Ein lineares Diagramm der Impulsleistung als Funktion der Zeit ist gezeigt.
Der Impuls besitzt einen Spitzenleistungsverlust 110 (in
diesem speziellen Beispiel liegt die Spitze geringfügig oberhalb
2000 Watt). Die Spitze 110 definiert ein Niveau 112 von
90% der Spitze und ein Niveau 114 von 10% der Spitze. In
der vorliegenden Erfindung besitzt der Impuls eine Anstiegszeit 116 von
10% auf 90% von weniger als 100 Nanosekunden. Vorzugsweise ist die
Anstiegszeit viel geringer als 100 Nanosekunden (z. B. geringer
als 50 Nanosekunden). In der vorliegenden Erfindung besitzt der
Impuls auch eine Abfallzeit 118 von 90% auf 10% von weniger
als 200 Nanosekunden. In der vorliegenden Erfindung ist der Leistungsverlust
auch größer als
500 Watt für
eine Dauer von weniger als 300 Nanosekunden. Vorzugsweise ist die
Dauer über
500 Watt geringer als 200 oder 150 Nanosekunden. Der Impuls kann
auch eine Spitze aufweisen, die größer ist als 800 Watt, 1000
Watt oder 1500 Watt. Der Spitzenleistungsverlust 110 hängt von
der Anwendung ab. Zum Schneiden von relativ weichen Geweben sollte
die Spitze 110 relativ niedrig sein; zum Schneiden von
harten Geweben sollte die Spitze 110 relativ hoch sein.
Zum Schneiden von Linsen oder Linsenkapseln kann die Spitzenleistung
beispielsweise größer als
2000 Watt sein.
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7 zeigt
eine alternative Ausführungsform
einer Schaltung 90 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Schaltung 90 besitzt nicht den Umgehungsschalter 28,
sondern nur einen Nebenschlusswiderstand 92. In diesem
Fall sollte der Nebenschlusswiderstand 92 einen Widerstandswert
aufweisen, der geringer ist als der normale Widerstandswert (auf
Grund der Ionenleitung) zwischen der inneren und der äußeren Elektrode
(etwa 12–15
kOhm, wenn eine Stirnfläche
mit einem Durchmesser von 25 Mikrometer verwendet wird) und zum
Widerstandswert der Plasmastrahlenentladung (etwa 3 kOhm) vergleichbar
ist. Der Nebenschlusswiderstand 92 kann beispielsweise
etwa 2–4
kOhm sein. Ein Nebenschlusswiderstand verringert den Leistungsverlust stark
und verkürzt
die Anstiegszeit und Abfallzeit der Entladung, bewirkt jedoch nicht
stark die Plasmastrahlenentwicklung. Dies liegt daran, dass der
Nebenschlusswiderstand relativ wenig Strom führt, während Plasmastrahlen existieren.
Die Impulsabfallzeit ist in diesem Fall durch den Kondensator 22 und
die Zeitkonstante von R1 + R2 bestimmt. Für eine Impuls-V- oder -P-Dauer
von weniger als 200 ns sollte der Kondensator 22 eine Kapazität von weniger als
etwa 70 pF aufweisen. Die Schaltung 90 erzeugt Impulse
mit relativ langen Abfallzeiten im Vergleich zur Schaltung 21.
Die Schaltung 90 kann jedoch auf Grund niedrigerer Kosten
infolge dessen, dass sie nur einen Schalter erfordert, vorzugsweise
für viele Anwendungen
sein.
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8 zeigt
ein Diagramm der Leistung als Funktion der Zeit für eine Impulsfolge
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die gezeigte Impulsfolge besitzt eine Frequenz von etwa
100 Hz, kann jedoch eine Frequenz irgendwo im Bereich von etwa 1–10000 Hz aufweisen.
Eine Impulsfolge sieht ein im Wesentlichen kontinuierliches Schneiden
vor. Die Impulse sind so kurz, dass sie im Diagramm von 8 als Spitzen
erscheinen. Vorzugsweise ist der Leistungsverlust in den Dauern 100 zwischen
den Impulsen so niedrig, dass die Impulsfolge einen mittleren Leistungsverlust
von weniger als 0,2 Watt, bevorzugter weniger als 0,05 Watt oder
weniger als 0,01 Watt aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung eignet sich besonders gut zur Verwendung in
mikrochirurgischen Eingriffen, wie z. B. der intraokularen Chirurgie.
Die vorliegende Erfindung kann bei der Netzhautchirurgie, Kataraktchirurgie,
beim Kapselschnitt, bei der Iridotomie sowie bei anderen intraokularen
chirurgischen Eingriffen verwendet werden.
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Die
folgenden Beispiele sind nützliche
Impulseinstellungen für
verschiedene chirurgische Eingriffe. Die Einstellungen sind nicht
notwendigerweise optimiert und können
verbessert werden. In allen folgenden Beispielen ist die Stirnfläche kreisförmig und besitzt
einen Durchmesser von 25 Mikrometer.
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Langsame Durchtrennung
von epiretinalen Membranen:
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- Impulsenergie: 86 μJ,
- Impulsspitzenleistung: 520 W,
- Dauer über
500 W: 46 ns
- P-Anstiegszeit von 50–500
Watt: 18 ns
- P-Abfallzeit von 500–50
Watt: 148 ns
- Spitzenspannung 2,2 kV.
- Wiederholungsrate: 10–20
Hz
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Schnelle Durchtrennung
von epiretinalen Membranen:
-
- Impulsenergie 158 μJ,
- Impulsspitzenleistung 1150 W,
- Dauer über
500 W: 138 ns
- P-Anstiegszeit von 50–500
Watt: 7 ns
- P-Abfallzeit von 500–50
Watt: 118 ns
- Spitzenspannung 2,6 kV.
- Wiederholungsrate: 30–50
Hz
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Durchtrennung einer Linsenkapsel:
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- Impulsenergie 250 μJ,
- Impulsspitzenleistung 2100 W,
- Dauer über
500 W: 160 ns
- P-Anstiegszeit von 50–500
Watt: 6 ns
- P-Abfallzeit von 500–50
Watt: 110 ns
- Spitzenspannung 3,1 kV.
- Wiederholungsrate: 20–40
Hz
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Durchtrennung einer Linsenkapsel:
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- Impulsenergie 187 μJ,
- Impulsspitzenleistung 2200 W,
- Dauer über
500 W: 124 ns
- P-Anstiegszeit von 50–500
Watt: 4 ns
- P-Abfallzeit von 500–50
Watt: 80 ns
- Spitzenspannung 3,3 kV.
- Wiederholungsrate: 20–40
Hz
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Für einen
Fachmann ist es klar, dass die obige Ausführungsform in vielen Weisen
geändert
werden kann, ohne vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen. Folglich
sollte der Schutzbereich der Erfindung durch die folgenden Ansprüche bestimmt werden.