DE60028907T2 - Rückspiegel mit Nutzfunktion - Google Patents

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET UND HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rückbaugruppe und insbesondere eine Innenrückspiegelbaugruppe zur Verwendung in Fahrzeugen, die nützliche Funktionen, wie beispielsweise einen Aufbewahrungsraum zum Halten oder Beherbergen von unterschiedlichem Zubehör, umfasst.
  • Bis vor Kurzem wurden Rückspiegelbaugruppen hauptsächlich für die Sicht nach hinten verwendet. Seit kurzem wurden elektronische, elektrische und verschiedene zusätzliche funktionelle Merkmale zu der Rückspiegelbaugruppe hinzugefügt, wie beispielsweise Kartenleselampen, Reflexionselemente mit Anzeigen, Steuerungen zum Betätigen von Garagentoren oder dergleichen, die einen großen Teil des verfügbaren Raums in der Innenrückspiegelbaugruppe einnahmen.
  • Mit dem Erscheinen von elektrooptischen Spiegeln jedoch, wie beispielsweise elektrochromen Spiegeln, bietet eine neue Generation von Rückspiegeln die Möglichkeit einer schlanken Reflektorpackung. Da in derartigen Spiegeln kein Tag-Nacht-Betätigungsmechanismus mehr benötigt wird, wird die Größe der Reflexionselementbaugruppe durch die Dicke des elektrochromen Spiegelelements und durch seine zugehörige Elektronik definiert, wodurch die Menge des verfügbaren Raums in der Innenrückspiegelbaugruppe vergrößert wird.
  • Darüberhinaus sind Fahrer und Mitfahrer des Fahrzeugs heutzutage immer mehr mit Aktivitäten beschäftigt, die nicht das Fahren betreffen, wie beispielsweise Telefongespräche, das Aufnehmen von Notizen, Ferntransaktionen und dergleichen. Folglich nehmen viele dieser Aktivitäten die Aufmerksamkeit des Fahrers von der Front des Fahrzeugs, da die Aktivität umfasst, dass der Fahrer auf Stellen in dem Fahrzeug schaut, die sich entfernt von der Windschutzscheibe befinden, typischerweise beispielsweise auf das Armaturenbrett des Fahrzeugs. Während Notizblockhalter dafür konzipiert wurden, mit Hilfe von Saugnäpfen oder dergleichen an der Windschutzscheibe befestigt zu werden, behindern oder versperren diese Halter oftmals die Sicht durch die Windschutzscheibe und können sich lösen oder herabfallen. Folglich hat der Fahrer des Fahrzeugs möglicherweise eine versperrte Sicht.
  • Des Weiteren nimmt ein Fahrer oder Fahrzeuginsasse oftmals die Brille oder Sonnenbrille ab, wenn er das Fahrzeug verlässt oder wenn sich die Fahrbedingungen ändern. Nach dem Abnehmen der Brille oder Sonnenbrille sucht der Fahrer oder Insasse typischerweise einen Aufbewahrungsort, an dem die Brille aufbewahrt werden kann und von dem die Brille für die spätere Benutzung leicht entnommen werden kann. Wiederum nehmen diese Aktivitäten oftmals die Aufmerksamkeit des Fahrers von der Front des Fahrzeugs, wenn sich der Fahrer mit derartigen Aktivitäten während des Fahrens beschäftigt, wodurch der Fahrer abgelenkt wird.
  • Im Verlauf der Zeit hat sich die Position von Innenrückspiegelbaugruppen nicht wesentlich geändert. Folglich sind Innenrückspiegelbaugruppen in dem Fahrzeug in einer Position befestigt, die eine bekannte Entität ist. Da Innenrückspiegelbaugruppen des Weiteren typischerweise in dem Fahrzeug zentral angeordnet sind, stellen sie einen idealen Ort zur Befestigung verschiedener Zubehörteile dar. Aus der Sicht eines Automobilherstellers ist die Innenrückspiegelbaugruppe ein idealer Ort, da sie nicht erfordert, dass der Fahrer des Fahrzeugs ihre Position neu erlernen muss, und sie des Weiteren keinen Raum des Automobilherstellers für grundlegende Fahrzeugsysteme und -funktionen einnimmt.
  • U.S.-Patent Nr. 5,938,321 im Namen von Bos et al. offenbart eine Innenrückspiegelbaugruppe mit einem Gehäuse, einer Befestigung und einem Reflexionselement, die eine Leuchtdiode mit einem niedrigen Pegel umfasst, die an dem Spiegelgehäuse befestigt ist.
  • GB-A-2 332 185 offenbart eine Sonnenblende mit einer abnehmbaren Lichtbaugruppe.
  • Folglich besteht ein Bedarf, den verfügbaren Raum in einem Fahrzeug für die Aufbewahrung und Auffindung von Objekten und Zubehör, wie beispielsweise Sonnenbrillen, Taschenlampen, Kartenhaltern, Schreibflächen, Stifthaltern und dergleichen, zu optimieren und des Weiteren Zubehör an einer Stelle bereitzustellen, die leicht zu erreichen ist, die jedoch den Fahrer oder die Fahrerin des Fahrzeugs nicht veranlasst, seine oder ihre Augen weit von der Front des Fahrzeugs wegzurichten, wodurch die Ablenkung des Fahrers oder der Fahrerin minimiert oder beseitigt wird. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass der Raum, der zur Aufbewahrung oder Auffindung dieser Objekte und Zubehörteile verwendet wird, den Blick des Fahrers nicht versperrt oder den Raum des Automobilherstellers für grundlegende Fahrzeugsysteme und -funktionen nicht einnimmt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Innenrückspiegelbaugruppe nach Anspruch 1.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Innenrückspiegelbaugruppe, die einen oder mehrere Aufbewahrungsräume zum Aufbewahren, Auffinden oder Halten von Objekten und/oder Zubehörteilen in einer Weise umfasst, die einen schnellen und einfachen Zugriff auf die Objekte und Zubehörteile ermöglicht, ohne andere Komponenten woanders anzuordnen oder wertvollen Raum des Automobilherstellers, wie beispielsweise im Armaturenbrett des Fahrzeugs, zu verbrauchen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfasst eine Innenrückspiegelbaugruppe für ein Fahrzeug ein Gehäuse, das ein Reflexionselement und einen Aufbewahrungsraum, der an dem Gehäuse bereitgestellt ist, umfasst. Die Spiegelbaugruppe umfasst des Weiteren ein Zubehörteil, das angedockt werden kann, das eine Lichtbaugruppe umfasst, die in den Aufbewahrungsraum eingeführt und diesem entnommen werden kann, wodurch das Zubehörteil, das angedockt werden kann, in dem Aufbewahrungsraum angedockt werden kann und auf das dennoch von einem Insassen des Fahrzeugs zugegriffen werden kann, so dass der Insasse das Zubehörteil, das angedockt werden kann, aus dem Aufbewahrungsraum nehmen kann und das Zubehörteil, das angedockt werden kann, unabhängig von der Rückspiegelbaugruppe verwenden kann.
  • Bei einem Gesichtspunkt ist der Aufbewahrungsraum in dem Gehäuse bereitgestellt. Bei weiteren Gesichtspunkten umfasst die Lichtbaugruppe ein Lichtbaugruppengehäuse und mindestens eine Lichtquelle, die in dem Gehäuse angeordnet ist. Die Lichtquelle kann betätigt werden, wenn die Lichtbaugruppe aus dem Aufbewahrungsraum entfernt ist, so dass die Lichtbaugruppe unabhängig von der Innenrückspiegelbaugruppe, beispielsweise als Taschenlampe, benutzt werden kann. Die Lichtbaugruppe umfasst optional einen Schalter, der eine Betätigung der Lichtquelle ermöglicht, wenn die Lichtbaugruppe aus dem Spiegelgehäuse entfernt ist.
  • Bei anderen Gesichtspunkten umfasst das Gehäuse eine Öffnung, die mit dem Aufbewahrungsraum in Kommunikation steht. Die Lichtquelle kann vorzugsweise betätigt werden, wenn die Lichtbaugruppe in dem Aufbewahrungsraum angedockt ist, wodurch die Lichtbaugruppe dafür ausgelegt ist, Licht durch die Öffnung zu projizieren, um eine Lichtquelle bereitzustellen, wenn das Zubehörteil, das angedockt wer den kann, in dem Aufbewahrungsraum angedockt ist, so dass die Lichtbaugruppe als Spiegelbaugruppenlicht, wie beispielsweise als Kartenbeleuchtungslampe, verwendet werden kann. Bei weiteren Gesichtspunkten umfasst das Gehäuse einen Reflektor, der in dem Aufbewahrungsraum zum Richten von Licht von der Lichtbaugruppe durch die Öffnung positioniert ist, wenn sich die Lichtbaugruppe in dem Aufbewahrungsraum befindet und die Lichtquelle betätigt wird, um ein Lichtmuster bereitzustellen. Vorzugsweise umfasst das Gehäuse einen Schalter zum Betätigen der Lichtquelle der Lichtbaugruppe, wenn die Lichtbaugruppe in dem Gehäuse angedockt ist. Optional umfasst die Abdeckung über der Öffnung eine optische Linse zum Projizieren von Licht von der Lichtbaugruppe in einem Lichtmuster.
  • Bei noch weiteren Gesichtspunkten umfasst die Lichtbaugruppe ein Lichtbaugruppengehäuse, das Folgendes aufweist: einen transparenten Abschnitt, mindestens eine Lichtquelle zum Richten von Licht durch den transparenten Abschnitt und eine Spannungsversorgung der Lichtbaugruppe. Die Lichtquelle ist mit Hilfe eines ersten Treiberkreises elektrisch mit der Spannungsversorgung der Lichtbaugruppe gekoppelt. Optional umfasst das Gehäuse der Innenrückspiegelbaugruppe einen zweiten Treiberkreis, der einen Gehäuseschalter aufweist. Der zweite Treiberkreis ist dafür ausgelegt, mit einer fahrzeugbasierten Stromversorgung gekoppelt zu sein und die Spannungsversorgung der Lichtbaugruppe aufzuladen. Vorzugsweise ist der zweite Treiberkreis dafür ausgelegt, von der Lichtquelle elektrisch entkoppelt zu werden, wodurch die Lichtbaugruppe unabhängig von der fahrzeugbasierten Stromversorgung mit Hilfe der Spannungsversorgung der Lichtbaugruppe betätigt wird.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt umfasst der erste Treiberkreis einen Lichtbaugruppenschalter zur Betätigung der Lichtquelle, wenn die Lichtbaugruppe von dem Aufbewahrungsraum genommen wird, so dass die Lichtbaugruppe, beispielsweise als Taschenlampe, unabhängig von der Innenrückspiegelbaugruppe verwendet werden kann. Vorzugsweise ist der zweite Treiberkreis dafür ausgelegt, die Schaltungslogik des ersten Treiberkreises zu umgehen und die Lichtquelle in der Lichtbaugruppe gemäß einer zweiten Schaltungslogik des zweiten Treiberkreises zu betätigen, wenn die Lichtbaugruppe in dem Aufbewahrungsraum angedockt oder positioniert ist. Wenn die Lichtbaugruppe beispielsweise aus der Rückspiegelbaugruppe genommen wird, ermittelt der Treiberkreisschalter der Lichtbaugruppe, ob die Lichtquelle ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn die Lichtbaugruppe jedoch in der Innenrückspiegelbaugruppe angedockt ist, ermittelt der Treiberkreisschalter der Spiegelbaugruppe anstelle des Treiberkreisschalters der Lichtbaugruppe, ob die Lichtquelle ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn daher die Lichtquelle in der Lichtbaugruppe eingeschaltet ist, wenn sie zur Aufbewahrung in das Spiegelgehäuse zurückgegeben wird, und sich der Spiegelgehäuseschalter in der Aus-Position befindet, wird die Lichtquelle ausgeschaltet, nachdem sie in dem Spiegelgehäuse angedockt ist. Wenn entsprechend die Lichtquelle in der Lichtbaugruppe ausgeschaltet ist, und sich der Spiegelgehäuseschalter in der Ein-Position befindet, wird die Lichtquelle eingeschaltet, wenn die Lichtbaugruppe in dem Spiegelgehäuse angedockt ist.
  • Bei noch weiteren Gesichtspunkten umfasst die Lichtquelle eine Festkörperlichtquelle. Vorzugsweise umfasst die Lichtbaugruppe eine Vielzahl von Festkörperlichtquellen, wie beispielsweise eine Vielzahl von Leuchtdioden, die mindestens eine weiße Leuchtdiode und vorzugsweise eine Vielzahl weißer Leuchtdioden umfassen. Vorzugsweise sind die Leuchtdioden in Reihe geschaltet.
  • Bei noch weiteren Gesichtspunkten umfasst die Spannungsversorgung vorzugsweise entweder eine Batterie oder einen Kondensator und bevorzugter eine Batterie, wobei am meisten eine wiederaufladbare Batterie vorgezogen wird. In diesem Fall umfasst die Innenrückspiegelbaugruppe vorzugsweise einen Ladetreiberkreis, der dafür ausgelegt ist, die wiederaufladbare Batterie vorzugsweise dann, wenn die Lichtbaugruppe in dem Aufbewahrungsraum angedockt ist, aufzuladen.
  • Vorteile, die von der vorliegenden Erfindung bereitgestellt werden, umfassen einen hoch angebrachten Aufbewahrungsort, auf den ein Fahrzeuginsasse leicht zugreifen kann und der eine Vielzahl von Zubehörteilen aufbewahrt, die einen Teil der Innenspiegelbaugruppe bilden können, oder eine separate Funktion oder beides bereitstellen können. Durch Integrieren des Aufbewahrungsraums in eine Innenrückspiegelbaugruppe wird darüber hinaus die Ablenkung, die durch die Entnahme aus oder Anordnung in dem Aufbewahrungsraum verursacht wird, minimiert, da der Aufwand oder die Handlung zur Entnahme oder Aufbewahrung der Einstellung der Position der Sicht nach hinten entspricht. Des Weiteren ist die Position des Aufbewahrungsraums von außerhalb des Fahrzeugs nicht leicht ersichtlich, wodurch die Sicherheit des Fahrzeugs verbessert wird.
  • Diese und andere Aufgaben, Vorteile, Zwecke und Merkmale der Erfindung werden aus der Lektüre der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen deutlicher ersichtlich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Vorderansicht der Rückspiegelbaugruppe für ein Fahrzeug der vorliegenden Erfindung, die eine Innenrückspiegelbaugruppe in einer Sichtposition in einer vorderen Windschutzscheibe eines Fahrzeugs zeigt;
  • 2 ist eine Endschnittansicht der Baugruppe aus 1, die entlang der Linie II-II aus 1 genommen ist;
  • 3 ist eine untere perspektivische Ansicht der Rückspiegelbaugruppe aus 1 mit weggebrochenen Abschnitten, die ein hängendes Zubehör in einer ausgefahrenen Position zeigt;
  • 4 ist eine untere perspektivische Ansicht der Spiegelbaugruppe aus 3, die das hängende Zubehör veranschaulicht, das in eine zweite Orientierung bewegt ist;
  • 5 ist eine vergrößerte untere perspektivische Ansicht der Spiegelbaugruppe aus 4, bei der das hängende Zubehör in einer dritten Orientierung positioniert ist;
  • 6 ist eine vergrößerte perspektivische Endansicht der Spiegelbaugruppe aus 5;
  • 7 ist eine untere perspektivische Ansicht aus 1, die das hängende Zubehör aus 3 in einer teilweise zurückgezogenen Position innerhalb des Spiegelbaugruppengehäuses veranschaulicht;
  • 8 ist eine vergrößerte untere perspektivische Ansicht eines Abschnitts der Außenrückspiegelbaugruppe aus 1 mit vollständig in das Gehäuse zurückgezogenem hängendem Zubehör;
  • 8A ist eine perspektivische Ansicht entsprechend 1, die die Rückspiegelbaugruppe aus 1 veranschaulicht, wobei ein Anzeigebildschirm benachbart zum Reflexionselement angeordnet ist;
  • 8B ist eine Ansicht, die 8A entspricht und die Rückspiegelbaugruppe mit einem Paar Anzeigebildschirmen veranschaulicht;
  • 9 ist eine obere Draufsicht eines Innenrückspiegels entsprechend 1, die das Spiegelgehäuse mit einer integrierten Taschenlampenbaugruppe veranschaulicht;
  • 10 ist eine hintere perspektivische Ansicht der Spiegelbaugruppe aus 9;
  • 11 ist eine perspektivische Draufsicht des Spiegels aus 9;
  • 12 ist eine untere perspektivische Ansicht der Spiegelbaugruppe aus 9;
  • 13 ist eine auseinandergezogene untere perspektivische Ansicht der Spiegelunterbaugruppe aus 9;
  • 14 ist eine teilweise auseinandergezogene perspektivische hintere Ansicht der Spiegelbaugruppe aus 9;
  • 15 ist eine perspektivische Draufsicht einer dritten Ausführungsform der Rückspiegelbaugruppe aus 1, die einen vertieften Aufbewahrungsraum zum Stützen oder Halten von Zubehör veranschaulicht;
  • 15A ist eine teilweise fragmentarische Ansicht, die entlang der Linie XVA-XVA aus 15 genommen ist;
  • 16 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines Einsatzmoduls zum Einsetzen in das Spiegelbaugruppengehäuse aus 15, wodurch der vertiefte Aufbewahrungsraum abgegrenzt wird;
  • 16A ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines entnehmbaren Einsatzes zum Einsetzen in den Aufbewahrungsraum des Spiegelbaugruppengehäuses aus 15 und 16;
  • 17 ist eine perspektivische Draufsicht einer vierten Ausführungsform der Spiegelbaugruppe aus 1, die einen Aufbewahrungsraum innerhalb des Spiegelbaugruppengehäuses veranschaulicht;
  • 18 ist eine Querschnittsansicht, die entlang der Linie XVIII-XVIII aus 17 genommen ist;
  • 19 ist eine perspektivische hintere Ansicht einer fünften Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe aus 1, die ein Taschenlampenbaugruppenmodul veranschaulicht, das mit einer Klammer an einem ersten Aufbewahrungsraum und einem zweiten Aufbewahrungsraum zum Halten eines Zubehörteils und an einem dritten Aufbewahrungsraum zum Halten anderer Zubehörteile angebracht ist;
  • 20 ist eine untere perspektivische Ansicht einer sechsten Ausführungsform der Spiegelbaugruppe aus 1, die einen Werkstückhalter und einen Schreibblockhalter veranschaulicht, die in dem Gehäuse der Rückspiegelbaugruppe integriert sind, und die des Weiteren zwei Karten- oder Armaturenbrettlichtbaugruppen aufweist.
  • 21 ist eine auseinandergezogene perspektivische Vorderansicht einer siebten Ausführungsform einer Spiegelbaugruppe entsprechend 1, die einen geschlitzten Aufbewahrungsraum zum Halten eines Zubehörhalters, wie beispielsweise eines Schreibblockhalters, veranschaulicht;
  • 22 ist eine perspektivische Ansicht einer achten Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe, bei der ein Block- und Stifthalter in einem Spiegelbefestigungshalter integriert ist;
  • 23 ist eine perspektivische Ansicht des Papier- und Stifthalters aus 22;
  • 24 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des Papier- und Stifthalters;
  • 25 ist eine untere perspektivische Ansicht einer neunten Ausführungsform der Rückspiegelbaugruppe, die einen Aufbewahrungsraum für das Halten und Spenden von Münzen, für eine 12-Volt-Spannungsversorgung und für einen Lufterfrischer veranschaulicht;
  • 26 ist eine Vorderansicht einer anderen Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe, die in 1 bis 8 veranschaulicht ist;
  • 27 ist eine teilweise fragmentarische perspektivische Draufsicht der Innenrückspiegelbaugruppe aus 26;
  • 28 ist eine teilweise Vorderansicht einer dritten Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe, die in 1 bis 8 veranschaulicht ist, die ein schwenkbar angebrachtes hängendes Zubehör veranschaulicht;
  • 29 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Gehäuses des hängenden Zubehörs aus 28;
  • 30 ist eine andere Ausführungsform der Rückspiegelbaugruppe, die in 15, 15A und 16 veranschaulicht ist;
  • 30A ist ein vorderer Aufriss der Spiegelbaugruppe aus 30;
  • 31 ist eine teilweise auseinandergezogene perspektivische hintere Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Spiegelbaugruppe aus 9 bis 14;
  • 32 ist eine teilweise auseinandergezogene perspektivische hintere Ansicht einer dritten Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe aus 9 bis 14;
  • 33 ist eine teilweise auseinandergezogene perspektivische hintere Ansicht einer dritten Ausführungsform der Spiegelbaugruppe aus 9 bis 14;
  • 34 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung;
  • 35 ist eine vergrößerte teilweise fragmentarische Ansicht der Beifahrerseite der Innenrückspiegelbaugruppe aus 34;
  • 36 ist eine vergrößerte auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Beifahrerseite der Innenrückspiegelbaugruppe aus 34, die ein Lichtmodul veranschaulicht, das aus dem Gehäuse der Innenrückspiegelbaugruppe entnommen ist;
  • 37 ist eine schematische Ansicht eines Treiberkreises für eine Kartenlampenbaugruppe mit fester Position der Innenrückspiegelbaugruppe aus 34 bis 36;
  • 38 ist eine schematische Ansicht eines Treiberkreises für das Lichtmodul;
  • 39 ist eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des Treiberkreises für ein schalterloses Lichtmodul;
  • 40 ist eine dritte Ausführungsform eines Treiberkreises für das Lichtmodul der vorliegenden Erfindung;
  • 41 ist eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform des Innenrückspiegels der vorliegenden Erfindung;
  • 42 ist eine untere perspektivische Ansicht der Innenrückspiegelbaugruppe aus 41, die ein hängendes Zubehör in einer ausgefahrenen oder Sichtposition veranschaulicht;
  • 43A ist eine perspektivische Ansicht des hängenden Zubehörs aus 41 und 42, die eine schwenkbare Stütze für das Zubehör veranschaulicht;
  • 43B ist eine ähnliche Ansicht wie 43A, die eine zweite Ausführungsform eines hängenden Zubehörs veranschaulicht;
  • 44 ist eine zwanzigste Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe, die einen Werkstückhalter umfasst;
  • 45A ist eine vergrößerte Ansicht des Werkstückhalters aus 44;
  • 45B ist eine ähnliche Ansicht wie 45A einer zweiten Ausführungsform des Werkstückhalters;
  • 45C ist eine ähnliche Ansicht wie 45A einer dritten Ausführungsform des Werkstückhalters; und
  • 46 ist eine schematische Ansicht eines verbesserten elektronischen Konversationssystems.
  • Eine Ausführungsform eines Rückspiegelsystems gemäß den Ansprüchen ist in 34 bis 41 gezeigt, wobei die anderen Figuren dem Verständnis der Erfindung, die durch die Ansprüche definiert ist, dienen.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Unter Bezugnahme auf 1 bezeichnet die Ziffer 10 im Allgemeinen eine erste Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe. Die Baugruppe 10 ist dafür ausgelegt, lösbar an der vorderen Windschutzscheibe W eines Fahrzeug in einer herkömmlichen Weise befestigt oder damit gekoppelt zu werden. Alternativ kann die Baugruppe 10 dafür ausgelegt sein, am Kopfabschnitt des Fahrzeug über der Windschutzscheibe befestigt oder gekoppelt zu sein, wie im Stand der Technik bekannt ist. Die Baugruppe 10 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 12 und ein Reflexionselement 14, das in oder an dem Gehäuse 12 in herkömmlicher Weise gestützt wird. Unter Bezugnahme auf 2 ist die Spiegelbaugruppe 10 bei der veranschaulichten Ausführungsform mit Hilfe eines Stützarms 16 und eines Abbrechbefestigungshalters oder einer Spiegelbefestigung 17, die lösbar an einem herkömmlichen Spiegelknopf an der Windschutzscheibe W befestigt ist, an der Windschutzscheibe W befestigt. Vorzugsweise ist der Stützarm 16 ein herkömmlicher Doppelkugelstützarm, der eine mehrachsige Positionierung des Gehäuses 12 um den Halter 17 herum ermöglicht. Es versteht sich, dass jeder geeignete Typ von Stützarm zum Stützen der Spiegelunterbaugruppe 10 innerhalb des Fahrzeugs verwendet werden kann, wie beispielsweise eine Einzelkugelbefestigungsstütze oder dergleichen. Darüber hinaus kann der Abbrechbefestigungshalter 17 eine von mehreren Formen annehmen, wie beispielsweise jene, die in U.S.-Patent Nr. 5,820,097; 5,615,857; 5,330,149; 5,100,095 oder 4,936,533 beschrieben und gezeigt sind.
  • Das Spiegelgehäuse oder die Spiegelumfassung 12 ist vorzugsweise aus einem Harzkunststoffmaterial geformt, wie beispielsweise einem technischen Polymermaterial, wie beispielsweise einem faserverstärkten Nylonkunststoff oder einem ABS-Kunststoff oder einem Polypropylen oder anderen ähnlichen thermoplastischen oder wärmehärtbaren Materialien. Das Spiegelgehäuse 12 umfasst vorzugsweise eine vordere Blende oder einen Blendenabschnitt 12a, der sich um eine nach hinten weisende Öffnung 12a' (2) des Gehäuses 2 und um einen Umfangsabschnitt des Reflexionselements 14 erstreckt. In dieser Anmeldung werden die Begriffe "nach hinten weisend" und "nach vorn weisend" zur Definition von Richtungen im Verhältnis zu einem Fahrzeug verwendet, wenn die Spiegelbaugruppe in dem Fahrzeug befestigt ist. "Nach hinten weisend" bedeutet, dass das Objekt zur Rückseite des Fahrzeug in Richtung des Fahrers und der Insassen des Fahrzeugs weist. "Nach vorn weisend" bedeutet, dass es zur Vorderseite des Fahrzeugs in Richtung der Windschutzscheibe weist und somit typischerweise (jedoch nicht immer) im Wesentlichen für den Fahrer nicht sichtbar ist. Die Blende 12a, die separat von dem Gehäuse 12 gebildet ist, ist vorzugsweise aus einem Harzkunststoffmaterial geformt, das dem Gehäuse 12 entspricht. Es versteht sich, dass das Gehäuse 12 einen Halterahmen anstelle der separaten Blende 12a umfassen kann.
  • Die hintere Fläche 13 des Gehäuses 12 umfasst einen vertieften Bereich 13a, in dem ein Befestigungsvorsprung 15 angeordnet ist, und ein Kugelelement 15a, an dem der Stützarm 16 befestigt ist, damit die Spiegelbaugruppe 10 mit Hilfe des Halters 17 lösbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt werden kann.
  • Alternativ kann das Gehäuse 12 einen Sockel für den Empfang eines Kugelelements von dem Stützarm 16 umfassen. Es wird auf U.S.-Patent Nr. 4,930,742 für ein Beispiel einer bevorzugten Abbrechbefestigung Bezug genommen. Ein anderes Beispiel einer derartigen Kopplung ist in dem gemeinsam erteilten U.S.-Patent Nr. 5,100,095 an Haan et al. offenbart. Ein alternatives Verfahren zur Befestigung der Stütze 16 erfolgt durch die Befestigung der Stütze 16 an einem Kopfabschnitt, beispielsweise des Typs, der in U.S.-Patent Nr. 5,487,522; 5,615,857 oder 5,671,996 offenbart ist, die gemeinsam an die Donnelly Corporation erteilt sind. U.S.-Patent Nr. 5,487,522 offenbart einen Spiegelstützhalter und veranschaulicht einen Halter, der entweder an einer Spiegelbaugruppe, die an einem Kopfteil oder an einer Windschutzscheibe befestigt wird, verwendet werden kann. Bei der veranschaulichten Ausführungsform wird ein herkömmlicher Befestigungsknopf mit Hilfe einer Schicht aus im Allgemeinen bekannten Metall-Glas-Klebern, wie beispielsweise Polyvinylbutyral, das bei der Monsanto Company aus St. Louis, Missouri, oder mit Hilfe eines Silikonklebers oder dergleichen, an die Oberfläche der Windschutzscheibe geklebt.
  • Das Reflexionselement 14 umfasst vorzugsweise ein variables Reflexionselement, wie beispielsweise ein elektrooptisches Element. Bei der bevorzugtesten Ausführungsform umfasst das Reflexionselement 14 ein elektrochromes Spiegelelement, beispielsweise eines von mehreren Typen von elektrochromen Spiegelelementen, wie beispielsweise ein Element des elektrochemichromen Typs, der in U.S.-Patent Nr. 5,140,455 offenbart ist, oder des Festkörpertyps, wie beispielsweise der, der zum Beispiel in U.S.-Patent Nr. 4,712,879; U.S.-Patent Nr. 5,910,854 und U.S.-Patent Nr. 5,668,663 offenbart ist, die alle mit der vorliegenden Anmeldung gemeinsam an die Donnelly Corporation aus Holland, Mich. erteilt sind. Andere geeignete elektrochrome Elemente und/oder Spiegelreflexionselemente sind in U.S.-Patent Nr. 5,151,816 und 5,142,407 und in U.S.-Patent Nr. 6,305,807; U.S.-Patent Nr. 6,210,008 und U.S.-Patent Nr. 6,196,688 beschrieben.
  • Die Spiegelbaugruppe 10 kann eine Vielzahl elektrischer oder elektronischer Vorrichtungen beherbergen, wie beispielsweise Antennen, einschließlich Antennen des globalen Positionierungssystems (GPS) oder Mobiltelefonantennen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,971,552 offenbart, Kommunikationsmodule oder -systeme, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,798,688 offenbart, Anzeigen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,530,240 oder in U.S.-Patent Nr. 6,172,613 und U.S.-Patent Nr. 6,329,925 gezeigt, Erfassungssysteme für tote Winkel, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,929,786 oder 5,786,772 offenbart, Sender und/oder Empfänger, wie beispielsweise Garagentüröffner, ein digitales Netz, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,798,575 beschrieben, ein Aufblendlicht-Abblendlicht-Steuergerät, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,715,093 offenbart, ein Gedächtnisspiegelsystem, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,796,176 und U.S.-Patent Nr. 6,698,905 offenbart, einen Freihandtelefonhalter, eine Videovorrichtung für die Überwachung des Fahrzeuginnenraums und/oder für eine Videotelefonfunktion, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,760,962 und 5,877,897 offenbart, einen schlüssellosen Ferneintrittsempfänger, Kartenlampen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,938,321; 5,813,745; 5,820,245; 5,673,994; 5,649,756 oder 5,178,448 offenbart, Mikrofone, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,201,642; U.S.-Patent Nr. 6,278,377 und U.S.-Patent Nr. 6,717,610 offenbart, Lautsprecher, einen Kompass, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,924,212 offenbart, einen Sitzbesetzungsdetektor, einen Fahrtencomputer, ein ONSTAR-System oder dergleichen, wobei alle der erwähnten Patente gemeinsam an die Donnelly Corporation erteilt sind.
  • Unter Bezugnahme auf 2 umfasst die Spiegelbaugruppe 10 vorzugsweise eine Schaltkarte 18, die eine elektronische oder elektrische Schaltungsanordnung zur Betätigung des variablen Reflexionsgrads des Reflexionselements 14 und zum Betrieb anderer elektrischer oder elektronischer Funktionen umfasst, die in der Rückbaugruppe 10 unterstützt werden. Die Schaltkarte 18 kann beispielsweise Leuchtdioden (LEDs) zur Beleuchtung von Folgendem stützen: Anzeigemitteln auf Anzeigeelementen 12b, 12c oder 12c', die am Kinnbereich der Blende 12a bereitgestellt sind, oder Anzeigebereichen, die an dem Reflexionselement 14 bereitgestellt sind, oder sie kann Karten- oder Armaturenbrettleuchten 540, 542 stützen (in 20 gezeigt). Die Schaltkarte 18 kann unabhängig von dem Reflexionselement 14 oder in dem Gehäuse 12 gestützt sein oder sie kann an der hinteren Fläche 14a des Reflexionselements an einer separaten Platte befestigt sein oder sie kann mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs direkt an die hintere Fläche geklebt werden. Es wird auf U.S.-Patent Nr. 5,671,996 und 5,820,245 Bezug genommen. Obwohl die veranschaulichte Ausführungsform die Anzeigen und/oder Knöpfe veranschaulicht, die am Kinnbereich der Spiegelgehäuseblende 12a bereitgestellt sind, wird darauf hingewiesen, dass einer oder mehrere dieser Knöpfe oder eine oder mehrere dieser Anzeigen an anderen Stellen an der Spiegelbaugruppe oder separat in einem Modul, beispielsweise des Typs, der in U.S.-Patent Nr. 6,172,613 offenbart ist, angeordnet sein können und berührempfindliche Anzeigen umfassen können. Es wird darauf hingewiesen, dass Knopfeingabeelemente entlang des unteren Blendenbereichs der Innenspiegelbau gruppe bereitgestellt sein können, so dass bei Betätigung eine Anzeige innerhalb des Spiegelreflektorbereichs des Spiegelreflexionselements erscheint. Vorzugsweise erscheint die Anzeige lokal bei der physikalischen Stelle des jeweiligen Knopfes, auf den der Fahrer oder der Fahrzeuginsasse zugegriffen hat (typischerweise unmittelbar darüber), so dass die Person, die auf den Spiegel zugreift, das Aussehen und die Informationen der Anzeige, die von dem individuellen Knopf aufgerufen wurden, der Knopfbetätigung durch den Benutzer zuordnet. Mehrere Betätigungen dieses Knopfes können die Anzeige veranlassen, durch verschiedene Menüelemente oder Datenanzeigen zu rollen, wodurch dem Benutzer ermöglicht wird, auf einen weiten Informationsbereich zuzugreifen. Der Knopf und die zugehörige Schaltungsanordnung können so ausgelegt werden, das erkannt wird, wenn ein bestimmtes gewünschtes Menüelement ausgewählt wird (wie beispielsweise einen bestimmten Eingabeknopf länger als eine vorgeschriebene Zeitspanne gedrückt zu halten, wie beispielsweise länger als etwa 1 Sekunde oder länger als 2 Sekunden oder dergleichen; wenn der Knopf kürzer als die vorgeschriebene Zeitspanne gedrückt wird, rollt die Anzeige zum nächsten Menüelement). Gleich, welche Informationen angezeigt werden, werden diese vorzugsweise mit Hilfe eines im Wesentlichen reflektierenden und im Wesentlichen übertragenden reflektierenden bzw. übertragenden Reflektors des Spiegelreflexionselements angezeigt, wie beispielsweise den Anzeige-Auf-Befehl-Konstruktionen, die in U.S.-Patent 5,724,187 offenbart sind.
  • Unter Bezugnahme auf 3 umfasst das Gehäuse 12 einen Aufbewahrungsraum, der mit Hilfe eines Hohlraums oder einer Vertiefung 20 bereitgestellt wird, der/die in der unteren Wand 22 des Gehäuses 12 gebildet ist. In dem Hohlraum 20 ist ein hängendes Zubehör 24 angebracht, das vorzugsweise zur Bewegung zwischen einer vollständig zurückgezogenen Position (8), in der eine untere Fläche 24a des hängenden Zubehörs 24 im Allgemeinen der Kontur des Gehäuses 12 folgt und vorzugsweise im Wesentlichen mit einer unteren äußeren Fläche 22a der unteren Wand 22 des Gehäuses 12 bündig abschließt, und einer ausgefahrenen Position in dem Hohlraum 20 befestigt ist. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist das abhängende Zubehör 24 an einem ausfahrbaren Stützarm 26 in dem Hohlraum 20 befestigt, so dass das hängende Zubehör 24 zwischen seiner zurückgezogenen und ausgefahrenen Position bewegt werden kann. Beispielsweise kann der Stützarm 26 einen ausfahrbaren Hebearm oder einen federbelasteten Teleskoparm oder dergleichen umfassen, die im Stand der Technik bekannt sind. Wie am besten aus 6 ersichtlich ist, umfasst der Stützarm 26 ein Kugelgelenk 34, das sich in eine Aufnahmekonstruktion 36, wie beispielsweise eine Sockelkonstruktion, die in dem Gehäuse 28 bereitgestellt ist, erstreckt. Auf diese Weise ist das Anzeigezubehör 24 schwenk bar an dem Stützarm 26 angebracht, um eine Neupositionierung des Anzeigezubehörs um die Kugel 34 herum zu ermöglichen. Somit kann das hängende Zubehör 24 für einen einfachen Zugriff oder eine einfache Betrachtung durch den Fahrer des Fahrzeugs oder durch einen Fahrzeuginsassen, der nicht der Fahrer ist, neu positioniert werden. Während das hängende Zubehör 24 in der veranschaulichten Ausführungsform so veranschaulicht ist, dass es von der Mitte des Spiegelgehäuses versetzt angeordnet ist, versteht es sich, dass das hängende Zubehör 24 zentral oder an einer Seite des Gehäuses angeordnet sein kann. Während das hängende Zubehör in den Figuren als ein Zubehör veranschaulicht ist, das sich, wenn es in dem Fahrzeug befestigt ist, von der Unterseite der Rückspiegelbaugruppe abwärts erstreckt (d.h. in Richtung des Fahrzeugbodens) kann es sich ebenfalls von der Oberseite der Spiegelbaugruppe nach oben (d.h. in Richtung des Dachbereichs des Fahrzeugs) oder von einem der Enden des Gehäuses 12 seitwärts erstrecken (d.h. in Richtung der Fahrzeugseite).
  • Unter Bezugnahme auf 3 bis 8 umfasst das hängende Zubehör 24 ein Gehäuse 28 und ein Element 30, das in einer nach hinten weisenden Öffnung 32 des Gehäuses 28 angeordnet ist. Das Element 30 kann ein Reflexionselement oder einen Spiegel (wie beispielsweise einen flachen, Mehrfachkrümmungs-, asphärischen oder konvexen Spiegelreflektor) zur Verwendung durch einen Fahrzeuginsassen als Schminkspiegel oder als Spiegel zur Betrachtung von Rücksitzmitfahrern, wie beispielsweise einem Baby in einem Babysitz, umfassen. Alternativ kann das hängende Zubehör 24 ein Betrachtungsbildschirm für ein Babyüberwachungssystem bilden, wie beispielsweise das Fahrzeuginnenüberwachungssystem, das in U.S.-Patent Nr. 5,877,897 und 5,760,962 beschrieben ist, oder das Rückblicksystem, das in U.S.-Patent Nr. 6,201,642; U.S.-Patent Nr. 6,717,610 und U.S.-Patent Nr. 6,326,613 beschrieben ist. Ein Innenraumüberwachungssystem ermöglicht dem Fahrer des Fahrzeugs, das Verhalten und die Aktivitäten von Babys oder Kindern oder anderen Mitfahrern auf dem Rücksitz zu beobachten. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn sich das Kind oder Baby in einem nach hinten weisenden Autositz befindet, wobei das Kind oder Baby normalerweise nicht sichtbar wäre. Beispielsweise kann eine Kamera, wie beispielsweise eine CMOS- oder CCD-Kamera montiert werden, um den Rücksitzbereich des Fahrzeugs zu sehen, so dass der Fahrer sehen kann, was beispielsweise in einem auf dem Rücksitz angebrachten Babysitz oder mit einem Rücksitzmitfahrer, wie beispielsweise einem Kind, vor sich geht. Um die Überwachung eines oder mehrerer Rücksitzmitfahrer sogar bei Nacht zu ermöglichen, kann das Zielsichtfeld der Kamera vorzugsweise auf eine Weise beleuchtet werden, die eine angemessene Sicht für die Kamera bereitstellt, um zu erkennen, was auf dem Rücksitz in einem dunklen Fahrzeuginnenraum vor sich geht, jedoch nicht in einer Weise, die Blendung, Ablenkung und/oder Unbehagen für jeden der Fahrzeuginsassen, einschließlich Fahrer und/oder Rücksitzmitfahrer, verursacht. Beispielsweise wird eine derartige Rücksitzüberwachungskamerabeleuchtung vorzugsweise erreicht, indem gerichtete niedrigpegelige nicht-glühende Lichtquellen, wie beispielsweise Leuchtdioden (LEDs), organisches oder anorganisches lichtemittierendes Material, Elektrolumineszenzquellen und dergleichen verwendet werden. Insbesonderere wird bevorzugt, dass derartige nicht-glühenden Quellen eine niedrige Leistung aufweisen und gerichtete Quellen mit geringer Intensität sind, wie beispielsweise im U.S.-Patent Nr. 5,938,321 und U.S.-Patent Nr. 6,138,172 beschrieben. Die Babyüberwachungskamera kann als Teil der Rückspiegelbaugruppe montiert werden und insbesondere wird bevorzugt, dass sie als Teil eines Kopfabschnitts, einschließlich eines vorderen Kopfabschnitts eines Dachs oder eines hinteren Kopfabschnitts eines Dachs, montiert werden kann. Es kann wünschenswert sein, eine Babyüberwachungskamera am hinteren Kopfabschnitt eines Dachs zu montierten, wenn gewünscht wird, nach hinten weisende Kindersitze zu sehen. Insbesondere wird bevorzugt, dass eine Vielzahl von mindestens zwei, vorzugsweise mindestens vier und insbesondere vorzugsweise mindestens sechs LEDs (oder ähnliche niedrigpegelige gerichtete Lichtquellen mit geringem Stromverbrauch, wie beispielsweise Elektrolumineszenzquellen und organische Lichtquellen) an einer Kamera montiert ist (so dass ein Ring um die Kamera gebildet wird), wobei das Licht, das von den individuellen LEDs abgegeben wird, so gerichtet wird, dass es mit dem Kamerasichtfeld im Wesentlichen übereinstimmt und der Zielbereich, der gesehen werden möchte, beleuchtet wird. Da die LEDs gerichtete niedrigpegelige Quellen sind, blenden sie die Insassen nicht und verursachen den Insassen kein Unbehagen, wenn sie erleuchtet sind. Des Weiteren können Kamerabeleuchtungsquellen erleuchtet werden, wenn der Zündschalter eingeschaltet wird, um das Fahrzeug zu betreiben, oder zumindest, wenn der Zündschalter in eine „Zubehör-EIN-Position" geschaltet ist, so dass sowohl die Kamera als auch die Beleuchtungslampen sogar im geparkten Zustand auf Fahrzeugbatteriestrom betrieben werden. Alternativ können die Beleuchtungslampen nur dann betrieben werden, wenn die Babyüberwachungskamera betriebsbereit ist. Während bevorzugt wird, nicht-glühende Lampen zu verwenden, können glühende Lichtquellen verwendet werden, vorzugsweise glühende Lichtquellen mit starker Intensität und geringem Stromverbrauch. Wenn die Kamera beispielsweise aktiviert ist, um den Rücksitz oder einen Babysitz oder dergleichen zu sehen, kann die Hauptinnenbeleuchtung im Fahrzeug, die typischerweise eine glühende Lichtquelle umfasst, erleuchtet werden, so dass der Rücksitzbereich beleuchtet ist, um die Sicht für die Kamera zu unterstützen. Ein Schaltkreis oder eine andere Vorrichtung kann bereitgestellt werden, die die Hauptinnenbeleuchtung (oder eine ähnliche Rücksitzbeleuchtungsinnenraumlichtquelle, wie beispielsweise eine Stablampe oder dergleichen) erleuchtet, wenn die Kamera zur Betrachtung des Rücksitzes ausgewählt wird. Wenn die Hauptinnenbeleuchtung oder eine ähnliche Innenraumbeleuchtung innerhalb des Fahrzeuginnenraums bei aktivierter Kamera erleuchtet ist, kann die Hauptinnenbeleuchtung oder eine ähnliche Innenraumbeleuchtung innerhalb des Fahrzeuginnenraums optional nach einem vorherbestimmten Zeitintervall (wie beispielsweise 5 Sekunden oder zehn Sekunden oder länger) unter der Steuerung eines Zeitablaufschaltkreises oder einer Zeitablaufvorrichtung aufhören zu leuchten. Durch Bereitstellen einer Zeitablaufsteuerung kann der Fahrer den Status von Mitfahrern auf dem Rücksitz des Fahrzeugs selektiv betrachten, indem er eine Babyüberwachungskamera oder eine ähnliche Rücksitzansichtsfunktion (wie beispielsweise mit Hilfe eines Sprachbefehls, eines benutzerbetätigten Schalters oder dergleichen) wählt. Bei Auswahl der Kamerafunktion wird alles, was auf dem Videobildschirm in dem Fahrzeug gesehen wird, unterbrochen (oder überlagert oder dergleichen), die Innenraumbeleuchtung im Innenraum (wie beispielsweise die Hauptinnenbeleuchtung) wird erleuchtet, eine Zeitablaufsteuerung wird initiiert und der Fahrer (oder ein anderer Vordersitzinsasse) kann den Rücksitzstatus für die Dauer der Zeitspanne des Zeitablaufs sehen. Nach Ablauf der Zeitablaufsteuerung hört die Innenraumbeleuchtung auf zu leuchten, die Kamera ist vorzugsweise nicht mehr aktiviert und der Videobildschirm kehrt zu seinem Status vor diesem Ereignis zurück.
  • Optional und wünschenswerterweise ist jeder Videobildschirm, der in dem Fahrzeug verwendet wird, und insbesondere am Spiegel befestigte Videobildschirme und speziell bei Verwendung von Flüssigkristalltechnologie, mit Kontrastverbesserungs- bzw. Antiblendungselementen ausgerüstet, um Anzeigeausblendungen aufgrund von Blendung während Bedingungen mit starkem Umgebungslicht, wie beispielsweise Mittags an einem sonnigen Tag, zu verringern. Beispielsweise kann eine "Trivium Diodic Lens" verwendet werden, die bei Trivium Technologies in Cleveland, OH, erhältlich ist und passive Polymerdünnfilmtechnologie verwendet.
  • Alternativ kann das Element 30 ein Informationanzeigelement umfassen, bei dem das Element 30 zu dem Fahrzeugbetreiber und/oder anderen Insassen des Fahrzeugs Informationen überträgt, oder es kann ein Videobildschirm oder dergleichen sein. Beispielsweise können die Informationen derartige Informationen umfassen, die Navigations- oder Führungssysteme betreffen, die beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,553,308 beschrieben sind. Beispielsweise kann das hängende Zubehör 24 eine persönliche Kommunikationsvorrichtung, wie beispielsweise einen PALM-Organisator oder dergleichen, einschließlich eines Videobildschirms, vorzugsweise eines berührungsempfindlichen Videobildschirms, wie beispielsweise PALM PilotTM, der bei der 3COM Corporation erhältlich ist, oder dergleichen umfassen und der für die Eingabe durch Berührung eines menschlichen Fingers oder eines Stifts ausgelegt ist. Wie unter Bezugnahme auf die folgenden Ausführungsformen beschrieben, kann die Baugruppe 10 in diesem Fall ein Zubehörbefestigungselement umfassen, wie beispielsweise das Befestigungselement 532 (20), 756, (24), zum Halten eines Stifts, der mit der hängenden Baugruppe 24 interagiert. Optional ist der Stift beispielsweise mit Hilfe eines Spiralbandes oder eines zurückziehbaren Bandes oder durch andere herkömmliche Mittel, an der Spiegelbaugruppe angebunden.
  • Das Anzeigeelement 30 kann eine einzelne Anzeigefunktion oder mehrere Anzeigefunktionen ausführen, wie beispielsweise die Bereitstellung einer Anzeige einer zusätzlichen Fahrzeugfunktion oder -funktionen, wie beispielsweise einer Kompassspiegelanzeigefunktion, einer Temperaturanzeigefunktion, einer Reifendruck- bzw. -statusanzeigefunktion, einer Reifenaufpumpstatusanzeigefunktion, einer Computeranzeige einschließlich E-Mail und INTERNET-Zugriff, einer Mitfahrer-Airbag-Deaktiviert-Anzeigefunktion, einer automatischen Regensensorbetriebsanzeigefunktion, einer Telefonwählinformationsanzeigefunktion, einer Autobahnstatusinformationsanzeigefunktion, einer Toter-Winkel-Anzeigefunktion oder dergleichen. Derartige Anzeigen können eine alphanumerische Anzeige oder eine Multipixelanzeige sein und können fest oder rollend sein. Darüber hinaus kann das Anzeigeelement 30 einen Fernsehbildschirm und/oder einen Videobildschirm umfassen. Das Anzeigeelement 30 kann im Allgemeinen ein ebenes Element oder ein konvexes Element umfassen. Alternativ kann das Anzeigeelement 30 separat gebildet sein und Laschen oder Empfangskonstruktionen an beiden Seiten umfassen, die dafür ausgelegt sind, jeweils in die Empfangskonstruktionen oder Laschen zu passen, die in den Innenflächen des Gehäuses 26 für die Montage nach dem Formen des Gehäuses 26 gebildet sind.
  • Das hängende Zubehör 24 umfasst optional eine zweite Schaltkarte 31 (3), die typischerweise benachbart und hinter dem Anzeigeelement 30 befestigt ist, und Lichtquellen, wie beispielsweise Leuchtdioden, stützt, um eine Hintergrundbeleuchtung des Anzeigeelements 30 bereitzustellen. Die Leuchtdioden stellen niederpegeliges nicht glühendes Weißlicht zur Beleuchtung der Anzeigemittel auf dem Anzeigeelement 30 bereit. Jedoch versteht es sich, dass andere LEDs, die Licht und Farben bereitstellen, die sich von weiß unterscheiden, wie beispielsweise bernsteinfarben, rot, blau, gelb, grün, orange oder dergleichen, verwendet werden können. Alternativ können andere Lichtelemente zur Anzeige von Informationen auf dem Anzeigeele ment 30 verwendet werden, wie beispielsweise glühende Anzeigen, Vakuumfluoreszenzanzeigen, Elektrolumineszenzanzeigen, Leuchtdiodenanzeigen, Kathodenstrahlröhrenanzeigen, Feldemissionsanzeigen, E-Ink-Anzeigen oder organische emittierende Polymeranzeigen oder dergleichen. Beispiele für Anzeigen sind in U.S.-Patent Nr. 6,172,613 oder U.S.-Patent Nr. 5,530,240 und U.S.-Patent Nr. 6,325,613, die gemeinsam an die Donnelly Corporation erteilt sind, zu finden. Darüber hinaus kann das Anzeigeelement 30 eine berührungsempfindliche Anzeige umfassen. Alternativ kann die Schaltkarte 31 ebenfalls Komponenten zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen und eine Schaltungsanordnung für andere elektrische Komponenten in der Spiegelbaugruppe 10 bereitstellen, wodurch der Bedarf nach einer Befestigung einer derartigen Schaltungsanordnung innerhalb des Rückspiegelbaugruppengehäuses selbst beseitigt wird.
  • Wie zuvor erwähnt, kann das hängende Zubehör 24 ebenfalls ein im Fahrzeug angeordnetes Zugnäherungswarnsystem umfassen. Ein derartiges Zugnäherungswarnsystem warnt den Fahrer des Fahrzeugs vor dem bevorstehenden Kommen eines Zuges an einem Bahnübergang. Ein derartiges Warnsystem kann hörbare und/oder sichtbare Alarmsignale in dem Fahrzeug aktivieren, wenn sich ein Zug nähert. Derartige Zugwarnungsanzeigen können alle bestehenden Anzeigen umgehen, so dass sich der Fahrer jedweder potenziellen Gefahr voll bewusst ist. Ein geeignetes Zugsteuersystem ist in U.S.-Patent Nr. 6,553,308 beschrieben. Fahrzeug-Straßenrand-Kommunikationsantennen können an Bahnschildern, Bahnschranken und dergleichen befestigt werden und können zu Antennen senden, die in dem Fahrzeug befestigt sind und beispielsweise innerhalb der Baugruppe 10 oder innerhalb eines Innenraumausstattungselements oder einer Seitenaußenrückspiegelbaugruppe angeordnet sind. Ein derartiges Gleisseitenkommunikationssystem ist bei "Dynamic Vehicle Safety Systems" in Amarillo, Texas, erhältlich, das Signale von Zügen erfasst, die sich einem Bahnübergang nähern, und diese Signale entlang der Straße sendet, um vor einem voraus liegenden Bahnübergang zu warnen.
  • Es ist ebenfalls möglich, eine niederpegelige Konsolen- oder Instrumentenbeleuchtung für Fahrzeuge in der Baugruppe 10 zu integrieren, indem eine niederpegelige nicht glühende lichtemittierende Lichtquelle, wie beispielsweise eine Leuchtdiode, zur Beleuchtung einer Instrumententafel oder -konsole angebracht wird, wie in der gemeinsam erteilten U.S.-Patent Nr. 5,671,996 offenbart ist. Bei dieser Ausführungsform kann eine einzelne Instrumentenleuchte 13 an einem gegenüberliegenden Ende des Spiegelgehäuses 12 bereitgestellt sein und kann eine Vielzahl von emittierenden Quellen umfassen, wie beispielsweise bernsteinfarbige und rötlich orange Leuchtdio denquellen mit hoher Intensität, wie beispielsweise Festkörperleuchtdiodenquellen (LED-Quellen), die eine AlGaAs/GaAs-Materialtechnologie mit doppelter Hydroverbindung verwenden, wie beispielsweise rote (LED-)Lampen mit sehr starker Intensität T/1 (5 mm) HLMP-4100/4101, die bei der Hewlett Packard Corporation in Palo Alto, Kalifornien, erhältlich sind, oder Aluminium-Indium-Gallium-Phosphid-Materialtechnologie (AlInGaP) mit transparentem Substrat, die im Handel bei der Hewlett Packard Corporation in Palo Alto, Kalifornien, erhältlich ist. Es können ebenfalls blaue oder weiße LEDs oder eine Kombination aus individuellen unterschiedlich gefärbten Dioden verwendet werden, wobei die Farben davon gemischt werden, um eine gewünschte Farbe zu bilden. Optional kann eine Vielzahl von LEDs, wie beispielsweise eine Ansammlung von vier, sechs, acht oder dergleichen LEDs, verwendet werden, um einen lokalen Bereich für eine stärkere Beleuchtung in diesem Bereich anzuzielen und zu beleuchten, wie es beispielsweise bei einer Kartenlampe von Nutzen sein kann (wobei der Zielbereich am bevorzugtesten mit weißem Licht beleuchtet wird). Die Konzepte dieser vorliegenden Erfindung können mit anderen Innenrückspiegelbaugruppen verwendet werden, die mit einer Vielzahl von Merkmalen und Zubehörteilen ausgerüstet sind, wie beispielsweise einem Heimzugriffssender, einem Auf-/Abblendlichtsteuergerät (oder Tageslichtfahrstrahl-Abblendlicht), einer Freisprechtelefonhalterung, einer Videovorrichtung, wie beispielsweise einer Videokamera für die Innenraumüberwachung und/oder Videotelefonfunktion, einem schlüssellosen Ferneintrittsempfänger, einem Kompass, einem Sitzbesetzungsdetektor, mehreren Leselampen, einem Fahrtencomputer, einem Eindringungsdetektor und dergleichen. Das Anzeigeelement 30 kann ebenfalls eine Kompass-/Temperatur- und Uhranzeige, eine Kraftstoffstandanzeige und andere Fahrzeugstatus- und andere Informationsanzeigen umfassen.
  • Wie Fachleuten ersichtlich ist, sind die elektrisch betätigte Anzeige und andere Vorrichtungen, die optional in dem hängenden Zubehör 24 vorgesehen sind, mit Hilfe einer elektrischen Verdrahtung 31a (3) angemessen mit dem elektrischen System des Fahrzeugs verbunden, in dem die vorliegende Erfindung angebracht ist. Die Verwendung des hängenden Zubehörs 24 mit dem Anzeigeelement 30, das die vorliegende Erfindung umfasst, im Zusammenhang mit elektrisch betätigten Innenrückspiegeln hat den weiteren Vorteil, dass eine elektrische Kopplung des Anzeigeelements mit der Stromversorgung des Fahrzeugs mit Hilfe der bereits vorhandenen Kabelbäume, die den Rückspiegel versorgen, ermöglicht wird. Somit kann die elektrische Kopplung des Anzeigeelements entweder mit Hilfe einer direkten Verbindung mit dem vorhandenen Kabelbaum oder parallel mit Hilfe eines Adaptersteckers erfolgen. Dies ermöglicht insbesondere eine Nachrüstung, die beispielsweise auf dem Zubehörmarkt oder bei einem Händler als Folge einer Optionsauswahl stattfinden kann. Alternativ kann die Innenspiegelbaugruppe eine Fahrzeugstrombuchse umfassen, die mit dem Fahrzeugzündungssystem oder dem elektrischen Batteriesystem (wie beispielsweise die Zigarettenanzünderbuchse, die in vielen Kraftfahrzeugen üblich ist) verbunden ist, in die anderes Zubehör eingestöpselt werden kann (wie beispielsweise in 25). Beispielsweise kann eine "Zigarettenanzünderbuchse" an der hinteren oder unteren Seite des Innenspiegelgehäuses bereitgestellt sein, in die ein Fahrzeuginsasse ein elektrisch betriebenes Zubehör (typischerweise 12 V), wie beispielsweise einen Radardetektor oder dergleichen, einstöpseln kann.
  • Das Gehäuse 28 des hängenden Zubehörs umfasst vorzugsweise ein Material, das dem des Gehäuses 12 entspricht, so dass die untere Fläche 28a des Gehäuses 28 im Allgemeinen zu der Fläche und Farbe des Spiegelgehäuses 12 passt, wenn das Element 30 in seine zurückgezogene Position bewegt wird, wie in 8 gezeigt. Dennoch ist ersichtlich, dass mindestens die untere Fläche des Gehäuses 28 eine andere Farbe oder Oberfläche aufweisen kann, um entweder eine visuelle oder Berührungsidentifikation des Gehäuses 28 bereitzustellen, wobei die Berührungsidentifikation eine "blinde" Identifikation für den Fahrzeuginsassen bereitstellt. Unter Bezugnahme auf 7a umfasst der Stützarm 26 vorzugsweise einen federbelasteten Stützarm und einen länglichen Schaft 40, an dem ein Kugelelement 34 befestigt ist. Wie am besten in 7 und 8 ersichtlich ist, kann das Gehäuse 28 eine vertiefte Oberfläche 38 umfassen, wie beispielsweise eine längliche Vertiefung, die ebenfalls eine Berührungsidentifikation des Gehäuses 28 bereitstellt, die, wenn sie gedrückt wird, das hängende Zubehör 24 aus seiner zurückgezogenen Position freigibt, so dass das hängende Zubehör 24 aus dem Aufbewahrungsraum ausgezogen und zurückgezogen werden kann und optional gedreht und/oder universell um das Kugelelement 34 in eine gewünschte Orientierung geschwenkt werden kann. Wenn die vertiefte Oberfläche 38 in ihre vertiefte Position oder ihren Aufbewahrungsraum zurückgebracht wird, wird sie entsprechend gedrückt, um das hängende Zubehör 24 in seiner zurückgezogenen Position in dem Gehäuse 12 wieder einzurasten. Derartige Mechanismen sind üblich und bekannt. Auf diese Weise kann der Fahrzeuginsasse das hängende Zubehör schnell selektiv in seinen Aufbewahrungsraum in dem Gehäuse 12 einführen und das Zubehör für den persönlichen Gebrauch oder den Gebrauch durch einen anderen Fahrzeuginsassen schnell aus seinem Aufbewahrungsraum ausfahren oder entnehmen.
  • Wie am besten in 6 ersichtlich ist, umfasst das Gehäuse 28 der Anzeigebaugruppe 24 eine oder mehrere vertiefte Greifflächen 42 und 44, um eine einfache Einstellung der Position des Gehäuses 28 um den Stützarm 26 herum zu ermöglichen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfassen die Flächen 42 und 44 runde Vertiefungen 46, jedoch ist ersichtlich, dass andere Formen oder Oberflächen verwendet werden können. Des Weiteren bieten die Flächen 42 und 44 eine Berührungsidentifikation des Gehäuses 28, um eine schnelle Einstellung bei minimaler Ablenkung des Fahrers zu ermöglichen.
  • Durch selektives und ausziehbares Positionieren eines Anzeigeelements oder eines Schminkspiegels unter dem Gehäuse 12 am Ende des Gehäuses 12 näher zur Beifahrerseite des Fahrzeugs, wie in 3 bis 8 gezeigt, wird die Versperrung für den Fahrzeugbediener minimiert. Des Weiteren ist das Zubehör in einer Position angeordnet, die dem Fahrer gut bekannt ist und daher für den Gebrauch wenig Konzentration erfordert, wobei die Bewegung zum Erreichen des Zubehörs fast automatisch erfolgt. Derartige automatische Handlungen erfordern wesentlich weniger Aufmerksamkeit als Handlungen, die eine neue Bewegung erfordern, und minimieren folglich ebenfalls die Ablenkung des Fahrers. Optional kann das hängende Zubehör 24 mit anderen elektrischen oder elektronischen Merkmalen oder Zubehörteilen ausgerüstet sein, wie zuvor unter Bezugnahme auf die Spiegelbaugruppe 10 beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 8A kann die Spiegelbaugruppe 10' einen Videobildschirm 13' umfassen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Videobildschirm 13' an der Seite des Reflektors 14' in dem Gehäuse 12' angeordnet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Anzeigebildschirm 13' separat von dem Reflektor 14' angeordnet. Insbesondere wird bevorzugt, dass der Videobildschirm 13' in Richtung des Fahrers geneigt ist, wenn sich das Spiegelgehäuse 12' in seiner normal eingestellten Position befindet. Der Videobildschirm 13' kann eine Ausgabe beispielsweise von Folgendem anzeigen: einer Rückblicksicherheitskamera (die beispielsweise an oder als Teil der Nummernschildbaugruppe am hinteren Teil des Fahrzeugs angeordnet ist), wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,717,610 und U.S.-Patent Nr. 6,201,642 offenbart, die gemeinsam an die Donnelly Corporation erteilt sind, einer Babyüberwachungskamera (die Teil einer Innenraumbeleuchtung, wie beispielsweise einer Hauptinnenbeleuchtung oder Stablampe oder Teil einer Mantelaufhängerbaugruppe, einer Festhaltegriffbaugruppe oder eines ähnlichen Innenausstattungselements sein kann), wie beispielsweise die Fahrzeuginnenraumüberwachungskamera, die zuvor offenbart wurde (die Teil einer Innenraumbeleuchtung, wie beispielsweise einer Hauptinnenbeleuchtung oder Stablampe oder Teil einer Mantelaufhängerbaugruppe, einer Festhaltegriffbaugruppe oder eines ähnlichen Innenausstattungselements sein kann), eines Fahrzeuginstrumentenstatus, wie beispielsweise einer Fahrzeuginformationsanzeige, einschließlich Informationen, die Kraftstoffstände betreffen, einer Kompassanzeige, die die Ausrichtung des Fahrzeugs anzeigt, und dergleichen. Beispielsweise kann eine Kompassanzeige der Ausrichtung des Fahrzeugs als eine zusätzliche Anzeige auf einem Innenraumvideoanzeigebildschirm angezeigt werden (vorzugsweise einer am Spiegel befestigten Videoanzeige), die eine Videoansicht eines Rücksitzinsassen (wie beispielsweise bei einem Babyüberwachungssystem) oder eines hinteren Sicherheitsereignisses oder seitliche und hintere Fahrbahnen, wie beispielsweise bei einem Panoramarückblicksystem, zeigt.
  • Wie in 8A gezeigt, kann die Spiegelbaugruppe 10' beispielsweise einen Videobildschirm 13' umfassen. Es wurde vorgeschlagen und es ist bekannt, ein Fahrzeug (und insbesondere ein großes Fahrzeug zur Beförderung einer größeren Anzahl von Personen, wie beispielsweise einen Minivan, einen Kleinbus, einen Geländewagen und dergleichen (und insbesondere wenn diese mit mindestens drei Sitzreihen ausgerüstet sind)) mit einer Videoanzeige auszustatten, die im Kopf- bzw. Kopfverkleidungs- bzw. Überkopfkonsolenbereich des Dachs des Fahrzeuginnenraums angebracht ist und von dem Innenraumkopfverkleidungsbereich, falls gewünscht, heruntergeklappt werden kann, um von Fahrzeuginsassen betrachtet zu werden. Diese am Dach montierte Fahrzeuginnenraum-Videoanzeige umfasst typischerweise ein integriertes DVD-Videosystem, das die Anzeige von Spielfilmen, Videospielen, computererzeugten Anzeigen und dergleichen auf einem flachen Aktivmatrix-Dünnfilmtransistor-Flüssigkristallbildschirm (mit einer Diagonalabmessung von 7 Zoll) von DVD-Platten bzw. Platten mit interaktiven Spielen für die Unterhaltung der Fahrzeuginsassen ermöglicht, die typischerweise hinter den vorderen Sitzreihen des Fahrzeugs, wo der Fahrer sitzt, sitzen (typischerweise ist es nicht wünschenswert, dass der Fahrer Spielfilme, TV-Stationen, Spiele usw. sieht und davon potenziell abgelenkt wird, während er fährt). Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, derartige große Personenbeförderungsinnenräume (typischerweise mit einer Kapazität für 6 bis 9 oder mehr Personen) mit Folgendem auszurüsten: mit Mikrofonen, die benachbart zu jeder individuellen Rücksitzreihe angeordnet sind, und optional mit Videokameras, die individuelle Rücksitzreihen oder individuelle Rücksitzpositionen anzeigen, so dass hintere Insassen in dem Fahrzeug mit Hilfe ihrer Bilder, die auf dem am Kopfteil montierten Anzeigebildschirm gezeigt werden und mit Hilfe ihrer über das Fahrzeugaudiosystem verstärkten Konversationen leicht miteinander kommunizieren können. Somit bietet dieses bekannte System eine rekonfigurierbare Überkopfanzeige, die von der Kopfverkleidung des Fahrzeuginnenraums (wie beispielsweise von einer Überkopfkonsole) heruntergeklappt werden kann, um von Insassen im hinteren Teil des Fahrzeugs betrachtet zu werden, und es bietet eine elektronische Konversations funktion, die eine Videoanzeige, am Dachbereich montierte Innenraumvideokameras und Mikrofone verwendet, um die Kommunikation zwischen Vorder- und Rücksitzinsassen des Fahrzeugs zu verbessern.
  • Als Erweiterung eines derartigen bekannten Systems kann eine Videokamera 17' (siehe 8A) in den beweglichen Abschnitt der Innenrückspiegelbaugruppe integriert werden, (wie beispielsweise in den Blendenabschnitt 12a' des Spiegelgehäuses 12' der Spiegelbaugruppe 10' aus 8A). Das Sichtfeld der in der Blende bzw. dem Gehäuse montierten Kamera ist im Wesentlichen koaxial zum normalen Blickwinkel des Reflexionselements 14' durch den Fahrer des Fahrzeugs, so dass das Sichtfeld der Kamera 17' automatisch ausgerichtet wird, um im Wesentlichen den Kopfabschnitt des Fahrers zu sehen, wenn das Gehäuse 12' von dem Fahrer eingestellt wird, damit das Sichtfeld durch die Heckscheibe, die von dem Spiegelreflexionselement 14' bereitgestellt wird, für diesen Fahrer korrekt ist, wie in U.S.-Patent Nr. 6,087,953 offenbart. Somit wird allein durch die Einstellung des Innenspiegels seitens des Fahrers, um korrekt aus der Heckscheibe zu sehen, die in der Blende bzw. dem Gehäuse montierte Kamera automatisch ausgerichtet, um den Kopfabschnitt des Fahrers zu sehen. Dieses Bild des Fahrers kann optional und vorzugsweise auf einem Videoanzeigebildschirm, der im Kopf- bzw. Kopfverkleidungs- bzw. Überkopfkonsolenbereich montiert ist, angezeigt werden (optional in einer Bild-Im-Bild-Form, wie es bei Heimfernsehgeräten üblich ist), so dass den Rücksitzmitfahrern das Bild des Fahrers angezeigt werden kann, damit der Fahrer durch visuelle Erscheinung auf dem überkopf montierten Videobildschirm, der von den Rücksitzmitfahrern gesehen wird, an den Konversationen der Rücksitzmitfahrer teilnehmen kann. Vorzugsweise ist für den Fahrer und den bzw. die Vordersitzmitfahrer ein Mikrofon oder eine Vielzahl von Mikrofonen vorgesehen, um ihnen zu ermöglichen, auch akustisch teilzunehmen. Wenn die Innenspiegelbaugruppe des Weiteren mit mindestens einem Videobildschirm (wie in 8A und 8B) ausgerüstet ist, können Bilder, die von Mitfahrern erfasst werden, die hinter der vorderen Sitzreihe (wo der Fahrer sitzt) sitzen, von den Rücksitzblickkameras (die typischerweise am Kopfverkleidungsabschnitt oder am Dachabschnitt der oberen Seite des Fahrzeuginnenraums angeordnet sind) von dem am Spiegel befestigten Videobildschirm angezeigt werden, der an der Innenspiegelbaugruppe bereitgestellt ist, so dass der Fahrer sehen kann, was auf den Rücksitzen vor sich geht (und optional den Status eines Kindes oder Babys in einem Kinder- bzw. Babysicherheitsrücksitz sehen kann). Die Bereitstellung einer internen im Spiegel befestigten Kamera und/oder eines internen im Spiegel befestigten Videobildschirms kann den Nutzen von Fahrzeuginnenraum-Videoanzeigen (wie beispielsweise das mit DVD ausgerüstete elektronische Konversationssystem, das oben beschrieben wurde) erweitern, die überkopf bzw. am Dach montiert sind oder deren Bildschirm(e) in der bzw. den Rückseite(n) von einer oder mehreren Kopfstützen und einem oder mehreren Fahrzeugsitzen montiert sind oder auf andere Weise außerhalb der unmittelbaren Vorwärtsblicklinie des Fahrers angeordnet sind. Eine derartige Bereitstellung einer internen im Spiegel befestigten Kamera und/oder eines internen im Spiegel befestigten Videobildschirms ermöglicht dem Fahrer, ein überkopf angeordnetes Videoanzeige- bzw. elektronisches Konversationssystem des Fahrzeugs (wie beispielsweise das DVD basierte System, das ein Video-Audio-System umfasst, das manchmal als Sicht unterstützendes Konversationssystem bezeichnet wird und bei Johnson Controls Inc. in Holland, MI, erhältlich ist), ausgiebiger zu nutzen, das vorwiegend für die Unterhaltung der Rücksitzmitfahrer gedacht ist und/oder die Bereitstellung einer internen im Spiegel befestigten Kamera und/oder eines internen im Spiegel befestigten Videobildschirms erhöht den Wert eines derartigen Systems für Rücksitzmitfahrer und der Spiegel basierte Videobildschirm kann des Weiteren dazu verwendet werden, dem Fahrer die Ausgabe einer Sicherheitskamera (die als Teil eines CHMSL-Bremslichts montiert werden kann und während des Rückwärtsfahrens durch die Heckscheibe zur Rückseite des Fahrzeug blickt, oder außerhalb der Heckscheibe, beispielsweise als Teil einer Nummernschildbefestigung, einer Kofferraumklappe oder einer Kofferraumgriffbaugruppe angeordnet werden kann), und/oder einer dedizierten Babyüberwachungskamera anzuzeigen. Die Anzeige derartiger Sicherheitsbilder auf der Innenrückspiegelbaugruppe anstatt beispielsweise auf einem Bildschirm, der in einer Dachkopfkonsole montiert ist, wird vom Standpunkt der Benutzerfreundlichkeit für den Fahrer und der Sichtbarkeit vorgezogen.
  • Ein verbessertes elektronisches Konversationssystem 4000 dieser vorliegenden Erfindung (siehe 46) umfasst eine Überkopfvideoanzeigebaugruppe 4030, die einen Videoanzeigebildschirm 4032 und optional und vorzugsweise eine Videokamera 4034 und/oder ein Mikrofon 4036 umfasst. Vorzugsweise umfasst die Baugruppe 4030 eine Überkopfkonsole des Fahrzeugs, die am Dachabschnitt 4031 des Fahrzeugs befestigt ist. Der Anzeigebildschirm 4032 umfasst vorzugsweise ein Matrix adressierbares flaches rekonfigurierbares Anzeigeelement, wie beispielsweise eine passive Anzeige (wie beispielsweise einen Flüssigkristallbildschirm), oder er kann bevorzugter eine aktive Anzeige umfassen, die individuelle Licht emittierende Pixel (wie beispielsweise einen Mehrpixelplasmabildschirm oder einen Mehrpixelfeldemissionsbildschirm oder einen Mehrpixelleuchtdiodenbildschirm oder einen Mehrelementelektrolumineszenzbildschirm) umfasst, um Bildausblendungen aufgrund von Blendung unter Bedingungen mit starkem Umgebungslicht zu vermeiden, die beispielsweise an einem sonnigen Tag auftreten können. Die äußere Fläche des Bildschirms 4032 ist vorzugsweise mit einem Blendung verringernden Element beschichtet, wie beispielsweise einer Oberflächendiffusionsbeschichtung, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,001,486 und 5,725,957 und U.S.-Patent Nr. 6,087,012 offenbart, oder einem mehrschichtigen Antiblendungsinterferenzdünnfilm oder einem Polymerfilm mit niedrigem Index (mit einem Refraktionsindex von weniger als etwa 1,4, gemessen an der Natrium-D-Linie). Die Kamera 4034 umfasst vorzugsweise eine CCD- oder eine CMOS-Bilderfassungsvorrichtung. Vorzugsweise umfasst das Blickfeld der Kamera 4034 eine Ansicht von Mitfahrern, die in der Rücksitzreihe 4080 sitzen (die die Sitzreihe unmittelbar hinter der vorderen Sitzreihe 4085 ist, wo der Fahrer und der bzw. die Vordersitzmitfahrer sitzen). Die Kamera 4040 umfasst vorzugsweise eine CCD- oder eine CMOS-Bilderfassungsvorrichtung. Vorzugsweise umfasst das Blickfeld der Kamera 4040 eine Ansicht von Mitfahrern, die in der Rücksitzreihe 4090 sitzen (die die Sitzreihe unmittelbar hinter der Sitrzeihe 4080 ist). Die Kamera 4060 umfasst vorzugsweise eine CCD- oder eine CMOS-Bilderfassungsvorrichtung. Vorzugsweise umfasst das Blickfeld der Kamera 4060 eine Ansicht von jedem der Mitfahrer, die hinter der Sitrzeihe 4090 sitzen, und/oder es kann ebenfalls einen Blick aus einer Heckscheibe des Fahrzeugs umfassen, um ein Bild des Bereichs unmittelbar hinter dem Fahrzeug zu erfassen, um ein sicheres Rückwärtsfahren des Fahrzeugs während eines Rückwärtsfahrmanövers zu unterstützen. Die Mikrofone 4036, 4042 und 4062 sind dafür ausgelegt, Spracheingaben und Konversationen der Rücksitzmitfahrer des Fahrzeugs zu erfassen. Derartige Sprachsignaturen, die auf diese Weise erfasst werden, werden vorzugsweise von einem digitalen Klangverarbeitungssystem (wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,420,975 offenbart) verarbeitet, um die Sprachsignatursignale der Rücksitzmitfahrer zu verbessern und Nicht-Sprach-Rauschen zu verringern bzw. zu beseitigen. Der Anschluss der Kameras 4040 und 4060 und der Mikrofone 4042 und 4062 an die Baugruppe 4030 kann mit Hilfe einer Drahtverbindung (wie beispielsweise einer CAN- oder LIN-Busleitungsverbindung oder eines mehrdrahtigen Kabels oder einer faseroptischen Verbindung) und/oder mit Hilfe einer drahtlosen Verbindung (wie beispielsweise einer drahtlosen Hochfrequenzkommunikationsverbindung oder mit Hilfe einer drahtlosen Infrarotkommunikationsverbindung) erfolgen. Der Videobildschirm 4032 kann die Bilder, die mit Hilfe der Kameras 4034, 4040 und 4060 von den Rücksitzmitfahrern erfasst wurden, anzeigen, und die Konversationen der Rücksitzmitfahrer, die mit Hilfe der Mikrofone 4036, 4042 und 4062 erfasst wurden, können beispielsweise als Wiedergabe über das Fahrzeugaudiosystem im gesamten Fahrzeug gehört werden.
  • Das elektronische Konversationssystem 4000 umfasst des Weiteren eine Innenrückspiegelbaugruppe 4010, die ein Spiegelreflexionselement (vorzugsweise ein elektrochromes Spiegelelement) umfasst, das in einem Spiegelgehäuse 4012 untergebracht ist, das schwenkbar an einem Spiegelstützarm 4014 befestigt ist, der mit Hilfe eines Halters 4016 an der vorderen Windschutzscheibe 4018 des Fahrzeugs befestigt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Spiegelbaugruppe 4010 als Alternative am Kopfbereich oberhalb der Windschutzscheibe befestigt sein kann oder Teil der Überkopfkonsole des Fahrzeugs sein kann, wie im Stand der Technik bekannt ist. Das Gehäuse 4012 (das beweglich und schwenkbar von dem Fahrer eingestellt werden kann, um das vom Fahrer gewünschte Rückblickfeld des Spiegelreflexionselements 4021 einzustellen) umfasst vorzugsweise einen Videobildschirm 4020, eine Videokamera 4022 und/oder ein Mikrofon oder mehrere Mikrofone 4024 (obwohl optional einige oder alle dieser Elemente woanders auf, in oder an der Spiegelbaugruppe 4010 integriert sein können, wie beispielsweise in einer Schale, die am Halter 4016 befestigt ist, oder am Stützarm 4014 befestigt oder darin integriert, oder benachbart zur Spiegelbaugruppe 4010 montiert, beispielsweise durch Montieren an der Windschutzscheibe im Bereich zwischen dem Befestigungspunkt der Spiegelbaugruppe 4010 an der Windschutzscheibe und der darüber befindlichen Kopfverkleidung). Der am Spiegel montierte Anzeigebildschirm 4020 (der vorzugsweise eine diagonale Bildschirmabmessung im Bereich von etwa 1 Zoll bis etwa 4 Zoll aufweist) umfasst vorzugsweise ein Matrix adressierbares flaches rekonfigurierbares Anzeigeelement, wie beispielsweise eine passive Anzeige (wie beispielsweise einen Flüssigkristallbildschirm), oder er kann bevorzugter eine aktive Anzeige umfassen, die individuelle Licht emittierende Pixel (wie beispielsweise einen Mehrpixelplasmabildschirm oder einen Mehrpixelfeldemissionsbildschirm oder einen Mehrpixelleuchtdiodenbildschirm oder einen Mehrelementelektrolumineszenzbildschirm) umfasst, um Bildausblendungen aufgrund von Blendung unter Bedingungen mit starkem Umgebungslicht zu vermeiden, die beispielsweise an einem sonnigen Tag auftreten können. Die äußere Fläche des Bildschirms 4020 ist vorzugsweise mit einem Blendung verringernden Element beschichtet, wie beispielsweise einer Oberflächendiffusionsbeschichtung, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,001,486 und 5,725,957 und U.S.-Patent Nr. 6,087,012 offenbart, oder einem mehrschichtigen Antiblendungsinterferenzdünnfilm oder einem Polymerfilm mit niedrigem Index (mit einem Refraktionsindex von weniger als etwa 1,4, gemessen an der Natrium-D-Linie). Die Kamera 4022 umfasst vorzugsweise eine CCD- oder eine CMOS-Bilderfassungsvorrichtung und am bevorzugtesten ist die Kamera 4022 in dem Gehäuse 4012 (wie beispielsweise in einem Blenden- oder Augenbrauenbereich) integriert, wobei das Blickfeld der Kamera so eingestellt ist, dass das Blickfeld der Kamera 4022 im Wesentlichen einen Blick des Kopf- bzw. Gesichtsbereichs des Fahrers umfasst, der in der vorderen Sitzreihe 4085 sitzt (die die Sitzreihe unmittelbar vor der Sitzreihe 4080 ist), wenn der Fahrer das Gehäuse 4012 um seine Schwenkverbindung mit dem Stützarm 4014 einstellt, um das hintere Blickfeld des Spiegelreflektors 4021 korrekt einzustellen. Wenn somit der Fahrer das Blickfeld des Spiegelreflektors ausrichtet, um korrekt aus der Heckscheibe des Fahrzeugs rückwärts sehen zu können, wird dadurch das Blickfeld der im Spiegelgehäuse montierten Kamera so ausgerichtet, dass im Wesentlichen der Kopf- bzw. Gesichtsbereich des Fahrers gesehen wird. Dieses Bild des Kopf- bzw. Gesichtsbereichs des Fahrers kann auf dem Videobildschirm 4032 der Überkopfvideobaugruppe 4030 zusammen mit Bildern angezeigt werden, die von einer beliebigen oder mehreren oder allen Kameras 4034, 4040 und 4060 erfasst wurden. Beispielsweise könnte ein Bild des Fahrers, das von der im Spiegel montierten Kamera 4022 erfasst wurde, auf dem Überkopfbildschirm 4032 vorzugsweise überlagert über oder gemischt (beispielsweise mit Hilfe einer Bild-Im-Bild-Videoanzeige, wie in der Videotechnik bekannt ist) mit Bildern der Rücksitzmitfahrer, die von den Kameras 4034, 4040 und/oder 4060 erfasst wurden, angezeigt werden. Auf diese Weise kann eine Videobildansicht des Fahrers von den Rücksitzmitfahrern gesehen werden. Optional kann die Kamera 4022 ein Videobild eines Vordersitzmitfahrers zusätzlich oder als Alternative zu dem des Fahrers erfassen. Ebenso optional, jedoch weniger vorgezogen, kann die Kamera 4022 woanders an der Innenspiegelbaugruppe (beispielsweise in einer Schale, die an dem Halter 4016 befestigt ist) angeordnet sein, oder woanders, hoch an der Front des Fahrzeuginnenraums montiert, wie beispielsweise in dem Bereich zwischen dem Spiegelbefestigungspunkt an der Windschutzscheibe und der oberhalb befindlichen Kopfverkleidung oder an der Verbindung zwischen der Windschutzscheibe und der Kopfverkleidung oder sie kann als Teil des Armaturenbretts oder als Teil der Frontkarosseriesäule, wie beispielsweise der A-Säule, im Fahrzeuginnenraum angeordnet sein. Das Mikrofon 4024 ist dafür ausgelegt, Spracheingaben und Konversationen von Vordersitzinsassen des Fahrzeugs, wie beispielsweise dem Fahrer und/oder einem Vordersitzmitfahrer, zu erfassen. Derartige Sprachsignaturen, die auf diese Weise erfasst werden, werden vorzugsweise von einem digitalen Klangverarbeitungssystem (wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,420,975 offenbart) verarbeitet, um die Sprachsignatursignale des Fahrers und/oder anderer Insassen der vorderen Sitzreihe zu verbessern und Nicht-Sprach-Rauschen zu verringern bzw. zu beseitigen. Der Anschluss der Kameras 4020, 4040 und 4060 und der Mikrofone 4024, 4042 und 4062 mit der Baugruppe 4030 kann mit Hilfe einer Drahtverbindung (wie beispielsweise einer CAN- oder LIN-Busleitungsverbindung oder eines mehrdrahtigen Kabels oder einer faseroptischen Verbindung) und/oder mit Hilfe einer drahtlosen Verbindung (wie beispielsweise einer drahtlosen Hochfrequenzkommunikationsverbindung oder mit Hilfe einer drahtlosen Infrarotkommunikationsverbindung) erfolgen. Wie oben beschrieben, kann der Videobildschirm 4032 somit das Bild, das mit Hilfe der Kameras 4020, 4034, 4040 und 4060 von den Vordersitzmitfahrern (und insbesondere die Kopf- bzw. Gesichtsansicht des Fahrers) und von den Rücksitzmitfahrern erfasst wurde, anzeigen, und die Konversationen der Vordersitzmitfahrer (und insbesondere des Fahrers) und der Rücksitzmitfahrer, die mit Hilfe der Mikrofone 4024, 4036, 4042 und 4062 erfasst wurden, können beispielsweise als Wiedergabe über das Fahrzeugaudiosystem im gesamten Fahrzeug gehört werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Videobildschirm 4032 vorzugsweise außerhalb der unmittelbaren Vorwärtssichtlinie des Fahrers angeordnet ist, um eine Ablenkung des Fahrers von der Fahraufgabe (und somit eine potenzielle Beeinträchtigung des sicheren Fahrens) zu vermeiden.
  • Unter Bezugnahme auf 8B kann die Spiegelbaugruppe 10'' ein Paar Bildschirmanzeigen 13a'' und 13b'' umfassen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform sind die Anzeigen 13a'' und 13b'' im Gehäuse 12'' an gegenüberliegenden Seiten benachbart dem Reflexionselement 14'' angeordnet. Vorzugsweise sind die Anzeigen 13a'' und 13b'' in ähnlicher Weise hinter der Blende 12a'' positioniert, so dass die Anzeigen 13a'' und 13b'' im Allgemeinen in derselben Ebene liegen, wie das Reflexionselement 14''. Optional können Kameras (nicht gezeigt) in dem Gehäuse 12'' an beiden Seiten als Teil der Innenspiegelbaugruppe montiert sein, wobei eine Kamera das Anzeigeelement 13a'' und die andere Kamera das Anzeigeelement 13b'' versorgt.
  • Unter Bezugnahme auf 9 bis 14 bezeichnet die Nummer 110 eine zweite Ausführungsform der Rückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung. Die Spiegelbaugruppe 110 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 112, eine Blende oder einen Halterahmen 112a und ein Reflexionselement 114, das in dem Spiegelgehäuse 112 gestützt ist. Das Material des Gehäuses 112 entspricht dem des Gehäuses 12; daher wird für weitere Einzelheiten bezüglich geeigneter Materialien auf das Gehäuse 12 Bezug genommen. Entsprechend wird auf die erste Ausführungsform für weitere Einzelheiten des Spiegelreflexionselements 114 Bezug genommen.
  • Von dem Gehäuse 112 erstreckt sich ein Spiegelstützarm 116 nach hinten, der das Spiegelgehäuse 112 mit Hilfe eines Befestigungshalters oder einer Spiegelbefestigung, die dem Halter 17 entspricht, an einem Spiegelbefestigungsknopf (nicht gezeigt) befestigt, der an den meisten herkömmlichen Windschutzscheiben vorgesehen ist, um eine Abbrechbaugruppe zu bilden. Es wird auf den Stützarm 16 und den Halter 17 für Einzelheiten eines bevorzugten Stützarms und anderer bevorzugter Befestigungsanordnungen Bezug genommen.
  • Wie am besten in 10 bis 13 zu sehen ist, umfasst das Gehäuse 112 einen Aufbewahrungsraum 122 zum Halten oder zur Aufbewahrung eines Zubehörs 124. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Zubehör 124 eine Lichtbaugruppe, wie beispielsweise eine Taschenlampenbaugruppe. Jedoch kann das Zubehör 124 ein Mobiltelefon, ein Telefonmodul, ein Personenrufgerät, einen INTERNET-Anschluss oder dergleichen umfassen. In dem Fall des Andockens einer Telekommunikationsvorrichtung, wie beispielsweise eines Telefons oder eines Personenrufgeräts, ist die Spiegelbaugruppe vorzugsweise dafür ausgelegt, mit der Telekommunikationsvorrichtung (wie beispielsweise einem Telefon) so verbunden zu sein, dass das Fahrzeugsteuersystem das Telefon erkennt und optional ankommende Telefonanrufe zu Lautsprechern leitet, die in der Spiegelbaugruppe oder woanders in dem Fahrzeug angeordnet sein können. Auf diese Weise kann das andockfähige Telefon eine entnehmbare Freisprechtelefonfunktion bereitstellen. Bei einer Ausführungsform kann das Telefon des Weiteren von der Stimme des Fahrzeuginsassen oder durch einen Schalter oder durch das Andocken des Telefons an der Spiegelbaugruppe automatisch aktiviert werden. Auf diese Weise kann das Telefon für eine normale Fernbenutzung entnommen werden, wenn der Fahrzeuginsasse das Fahrzeug verlässt, oder es kann für eine Freisprechverwendung angedockt werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Aufbewahrungsraum 122 an der nach vorn weisenden Seite oder der Rückwand 113 des Gehäuses 112 bereitgestellt und umfasst einen vertieften Bereich, der sich von einer oberen Wand 112a des Gehäuses 112 zu einer unteren Wand 112b des Gehäuses 112 erstreckt. Auf diese Weise ist der Aufbewahrungsraum 122 vor dem Blick des Fahrzeuginsassen verborgen, jedoch leicht für den Fahrer oder andere Fahrzeuginsassen zugänglich. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Lichtbaugruppe 124 ein Gehäuse 126 und eine entnehmbare Linse 128, die einen einheitlichen Körper 130 bilden. Der Körper 130 umfasst vorzugsweise eine oder mehrere geeignete Batterien, die wiederaufladbar sein können. Die Form des Körpers 130 ist vorzugsweise wie die äußere Fläche 131 des Gehäuses 112 bemessen, so dass die äußeren Flächen 130a des einheitlichen Körpers 130 den Konturen des Gehäuses 112 folgen und die äußeren Flächen 130a des einheitlichen Körpers 130 des Weiteren im Allgemeinen mit der Fläche des Gehäuses 112, das die Aufbewahrungsfläche 122 umgibt, bündig abschließen, wenn die Lichtbaugruppe 124 in dem Aufbewahrungsraum 122 angebracht ist. Auf diese Weise bildet die Lichtbaugruppe 124 einen einheitlichen Körper, der passende und entsprechende Konturen aufweist, die mit dem Gehäuse 112 bündig abschließen, wenn die Lichtbaugruppe 124 an dem Gehäuse 112 angebracht ist. Wie Fachleuten ersichtlich ist, stützt das Gehäuse 126 eine Lampe und eine Batterie, vorzugsweise eine wiederaufladbare Batterie. Bei einer bevorzugten Ausführungsform stützt das Gehäuse 126 ein Paar Batteriekontakte 131a, die mit den Kontakten 131b ausgerichtet sind, die in dem Gehäuse 112 vorgesehen sind, um ein schnelles Wiederaufladen der Batterie oder der Batterien in dem Gehäuse mit Hilfe des elektrischen Systems des Fahrzeugs zu ermöglichen, ohne dass die Lichtbaugruppe 124 zerlegt werden muss. Alternativ kann die Innenrückspiegelbaugruppe, wie beispielsweise das Gehäuse 112, eine Stromquelle, wie beispielsweise ein Ladegerät, umfassen, das die Batterie oder die Batterien in dem andockfähigen Zubehör auflädt, wobei sich die Stromquelle darin befindet oder daran befestigt ist. Wie zuvor erwähnt, kann derartiges andockfähiges Zubehör Personenrufgeräte, Mobiltelefone, Taschenlampen oder dergleichen umfassen. Auf diese Weise kann das Zubehör 124 zum Wiederaufladen angedockt werden. In dem Fall der Lichtbaugruppe kann diese zur Verwendung als Kartenleselampe oder dergleichen angedockt werden. Wenn die Lichtbaugruppe 124 nicht angedockt ist, kann sie als Taschenlampe verwendet werden, wie zuvor erwähnt.
  • In dem Fall eines andockfähigen Telefons, umfasst das Gehäuse 112 optional mindestens einen Lautsprecher und ein Mikrofon, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,243,003 offenbart. Wenn das Telefon angedockt ist, kann das Telefon optional mit dem Fahrzeugsystem verbunden sein, so dass das Fahrzeugsystem die Lautsprecher und Mikrofone befähigt, einen Freisprechbetrieb des Telefons bereitzustellen. Die Betätigung des Freisprechtelefons kann erreicht werden, wenn das Telefon angedockt ist oder mit Hilfe eines zusätzlichen Schalters, der beispielsweise am Armaturenbrett oder alternativ an der Innenspiegelbaugruppe montiert ist. Des Weiteren kann die Innenspiegelbaugruppe optional ein Spracherfassungs- bzw. Spracherkennungs- bzw. Spracherzeugungssystem umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,278,377 und U.S.-Patent Nr. 6,553,308 beschrieben, so dass die Spiegelbaugruppe nicht nur ein Freisprechkommunikationssystem, sondern ebenfalls ein "Blindbedienungssystem" bereitstellen kann. Wenn beispielsweise eine Faxmitteilung in ein fahrzeugbasiertes Faxgerät, das sich in dem Fahrzeug befindet, geladen wird, kann die Nachricht in der Faxmitteilung in ein sprachgeneriertes Signal umgewandelt werden, so dass der Fahrzeuginsasse und insbesondere der Fahrer die Nachricht akustisch empfangen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug (und vorzugsweise die Innenrückspiegelbaugruppe) mit einem Sprachübersetzungssystem ausgerüstet sein kann, das Text und akustische Nachrichten, die von dem Fahrzeug empfangen und gesendet werden, in eine Sprache übersetzt, die von dem Fahrer oder anderen Fahrzeuginsassen verstanden und/oder gesprochen wird. Das Fahrzeugübersetzungssystem kann einen Sprachübersetzer in dem Fahrzeug selbst und/oder eine drahtlose Telematikverbindung zu einem Telematiksystem (wie beispielsweise dem System ONSTARTM von General Motors oder dem System RESCUTM von der Ford Motor Company) umfassen, das sich fern und entfernt von dem Fahrzeug befindet.
  • Alternativ kann das Telefonmodul eines Mobiltelefons oder eines digitalen Telefons an dem Spiegelgehäuse angedockt werden, so dass das Fahrzeugsystem das Telefonmodul mit den Lautsprechern und Mikrofonen koppelt, um ein Freisprechtelefonsystem bereitzustellen. Auf diese Weise kann das Modul schnell und einfach angedockt werden und des Weiteren für die Wiederanbringung in dem Telefongehäuse entnommen werden.
  • Da Mobiltelefonanrufe durch ein globales Positionierungsystem (GPS) verfolgbar werden, können darüber hinaus Notrufe zur korrekten Notfallagentur für diese Position weitergeleitet oder geleitet werden, wenn entweder das Telefon oder das Telefonmodul angedockt ist. Da jedes Telefon ein eindeutiges Kennzeichen aufweist, kann das GPS ein Telefon und darüber hinaus die Position dieses Telefons identifizieren. Beispielsweise kann das Telefon oder die Spiegelbaugruppe einen separaten Notrufknopf umfassen, der von einem Fahrzeuginsassen gedrückt werden kann, um lokale Notrufagenturen darüber zu benachrichtigen, das ein Fahrzeuginsasse Nothilfe bedarf. Beispielsweise kann eine Verfolgung des Telefons in einem Fahrzeugnavigationssystem integriert sein oder zusammen mit diesem verwendet werden, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,553,308 beschrieben. Wenn das Fahrzeug mit einem GPS-System ausgerüstet ist, kann das GPS-System die Bewegung des Fahrzeugs überwachen, und durch die Kenntnis, dass sich das Fahrzeug von einem Ort zu einem anderen bewegt hat und da das GPS die geografische Position beider Orte im Verhältnis zueinander kennt, kann das Navigationssystem die Ausrichtung des Fahrzeugs ermitteln und diese als Kompassausrichtungssignal zur Anzeige als Kompassanzeige beispielsweise auf der Innenspiegelbaugruppe bereitstellen.
  • Darüber hinaus kann die Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung eine Komponente eines Sicherheitssystems beinhalten oder umfassen, das verschiedene Kameras verwendet, die an strategischen Stellen um das Fahrzeug herum bereitgestellt werden können, einschließlich Innenkameras und Außenkameras, und die mit einem Telemetriesystem und vorzugsweise mit einem Navigationssystem, wie beispielsweise einem GPS-System, gekoppelt sind. Wie oben erwähnt, können Innenkameras (und/oder Außenkameras) in oder an der Innenrückspiegelbaugruppe (und/oder in oder an einem oder beiden der Außenseitenspiegelbaugruppen, die an der Seite des Fahrzeugs montiert sind) zusammen mit Telemetrie- und GPS-Systemen angeordnet sein. Optional kann eine oder mehrere dieser Kameras mit Infrarot-LED-Lichtquellen ausgerüstet sein, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,087,953; U.S.-Patent Nr. 6,172,613; U.S.-Patent Nr. 6,553,308 und U.S.-Patent Nr. 6,420,975 offenbart, um einen Bereich in oder um das Fahrzeug herum zu beleuchten, wenn es dunkel ist. Wenn ein Eindringungsdetektor, wie beispielsweise ein Bewegungsdetektor (vorzugsweise ein pyrodetektorbasiertes Eindringungserfassungssystem, wie beispielsweise in dem gemeinsam erteilten U.S.-Patent Nr. 6,166,625; U.S.-Patent Nr. 6,390,529 und U.S.-Patent Nr. 6,086,131 offenbart beispielsweise von jemandem ausgelöst wird, der versucht, in das Fahrzeug einzubrechen oder das Fahrzeug zu stehlen, verursacht das fahrzeugbasierte Sicherheitssystem, dass Bilder, die von der bzw. den Fahrzeugkamera(s) erfasst wurden, zu dem Telemetriesystem gesendet werden, das die Bilder (oder ein Sicherheitswarnsignal, das von einer im Fahrzeug befindlichen Bildanalyse der erfassten Bilder abgeleitet wurde) daraufhin durch drahtlose Telekommunikation (wie beispielsweise durch Hochfrequenz- oder Mikrowellenübertragung) zu Folgendem weiterleitet: einem Sicherheitsdienst, einem mobilen Gerät, das sich im Besitz des Fahrers des Fahrzeugs befindet, wenn er bzw. sie sich entfernt von dem geparkten Fahrzeug befindet (wie beispielsweise ein elektronischer Schlüsselanhänger oder ein PalmPilotTM PDA), dem Mobiltelefon des Fahrzeugbesitzers, dem Heimcomputer des Fahrzeugbesitzers oder der Polizeistation oder dergleichen, die sich entfernt oder fern von dem Fahrzeug befinden, wo der Sicherheitsvorfall erfasst wird. Vorzugsweise zeichnet das in dem Fahrzeug angeordnete kamerabasierte Sicherheitssystem still und geheim die Ereignisse auf, die in und/oder um das gesamte Fahrzeug herum stattfinden, in dem es betrieben wird (wie beispielsweise bei Stillstand im Verkehr oder beim Fahren auf der Autobahn oder bei Anhalten an einer Ampel) und stellt eine Aufzeichnung der Aktivitäten im Inneren des Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs in Form eines "schwarzen Kastens" bereit. Beispielsweise kann das Sicherheitssystem dazu verwendet werden, den Fahrzeugstatus, einschließlich Geschwindigkeit, Bremsbetätigung, Fahrzeugsteuerungsstatussignale (beispielsweise, ob die Fahrtrichtungsanzeige betätigt wurde, die Fahrzeugbodenhaftung, Reifendrücke, Gieren und Wanken, die geografische Position, Uhrzeit und Datum) und andere Fahrzeuginformationen aufzuzeichnen oder zu dokumentieren sowie visuelle Bilder aufzuzeichnen, die von den Kameras erfasst wurden. Bei einem Unfall können derartige Fahrzeugleistungs- bzw. Fahr zeugfunktionsdaten in Kombination mit einer visuellen Aufzeichnung der Szene im Fahrzeug und/oder außerhalb des Fahrzeugs (und optional eine Mikrofonaufzeichnung der Klänge bzw. Stimmen im Fahrzeug und/oder außerhalb des Fahrzeugs) Versicherungs- und Polizeiermittler dabei helfen, die Ursachen und Bedingungen eines Unfalls zu ermitteln. Das kamerabasierte Fahrzeugleistungs- bzw. Fahrzeugfunktionsaufzeichnungssystem des Fahrzeugs zeichnet vorzugsweise Daten auf einem Datenmedium (wie beispielsweise auf einem elektronischen Speicher oder auf ein digitales Aufzeichnungsband) auf, das robust und gegen die Folgen eines Unfalls geschützt ist, um die Aufprallkräfte, Stöße, Brände und andere Ereignisse, die bei einem Kraftfahrzeugunfall möglich sind, zu überleben. Vorzugsweise ist jeder verwendete elektronische Speicher ein nichtflüchtiger Speicher, der im Fall eines Stromausfalls im Fahrzeug nicht gelöscht wird. Beispielsweise kann das kamerabasierte im Fahrzeug befindliche Sicherheitssystem ein elektronisches Speicheraufzeichnungsmedium und/oder (vorzugsweise ein digitales) Videobandaufzeichnungsmedium umfassen, so dass eine vorherbestimmte Betriebsdauer des Fahrzeugs, beispielsweise bis zu etwa der letzten 1 Minute des Fahrzeugsbetriebes, bevorzugter bis zu etwa den letzten 5 Minuten des Fahrzeugsbetriebes, am bevorzugtesten bis zu etwa den letzten 15 Minuten des Fahrzeugsbetriebes oder sogar mehr kontinuierlich aufgezeichnet werden (wie beispielsweise auf einer Band- oder elektronischen Aufzeichnungsvorrichtung mit geschlossenem Regelkreis, die die jüngsten Ereignisse innerhalb und/oder außerhalb des Straßentransportfahrzeugs kontinuierlich aufzeichnet). Das kamerabasierte im Fahrzeug befindliche Sicherheitssystem kann die gespeicherten Bilder und/oder Fahrzeugdaten in dem Fahrzeug, wenn gewünscht, wie beispielsweise nach einem Unfall, zum Herunterladen speichern. Alternativ kann das kamerabasierte im Fahrzeug befindliche Sicherheitssystem die Bilder und/oder Fahrzeugdaten mit Hilfe von drahtloser Kommunikation zu einem entfernten Empfänger senden, wie beispielsweise einem Empfänger, der sich fern und entfernt von dem Fahrzeug befindet (wie beispielsweise bei einem Sicherheitssystem oder einem telematischen Dienst, wie beispielsweise ONSTARTM oder RESCUTM oder im Heim des Fahrzeugbesitzers oder bei einem Autoverleih). Dies kann kontinuierlich stattfinden, während das Fahrzeug betrieben wird, so dass das Abrufen und die Analyse der aufgezeichneten Informationen im Fall eines Unfalls nicht beispielsweise durch Beschädigung oder sogar Verlust des Fahrzeugs bei dem Unfall behindert werden. Darüber hinaus kann der entfernte Informationsempfänger Behörden (wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr und/oder Krankenwagen) unmittelbar, wenn ein derartiger Unfall stattfindet, über einen Unfall benachrichtigen (und somit die Hilfe für etwaige Unfallopfer potenziell beschleunigen und/oder die korrekte medizinische Hilfe für den Unfall- bzw. Verletzungenstyp bereitstellen, der von der bzw. den Kamera(s) aufgezeichnet wurde). Die aufgezeichneten Informationen können den Gang umfassen, in dem der Fahrer das Fahrzeug betreibt, die Betätigung der Bremsen, die Geschwindigkeit, mit der Fahrer fährt, die Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsrate, die Uhrzeit, das Datum und die geografische Position, die atmosphärischen Bedingungen, einschließlich der Beleuchtungsbedingungen – das System kann im Grunde aufzeichnen, was während einer Kollision passiert ist, wodurch das System eine Informationsaufzeichnungsfunktion bereitstellt. Wenn das System beispielsweise dazu verwendet wird, einen Unfall aufzuzeichnen, wenn das Fahrzeug betrieben wird, können die Kameras Folgendes aufzeichnen: Szenen, den Fahrzeuginstrumenten- bzw. Fahrzeugfunktionsstatus oder dergleichen, welche auf einem Band oder einem nichtflüchtigen elektronischen Festkörperspeicher, beispielsweise auf einem Bandspeicher mit kontinuierlicher Schleife oder einem elektronischen Speicher gespeichert werden. Alternativ können diese Informationen kontinuierlich gesendet oder heruntergeladen werden. Beispielsweise können die Informationen als Reaktion auf einen ausgewählten Stimulus oder Auslöser heruntergeladen werden, beispielsweise wenn die Bremsen, der bzw. die Airbag(s) oder die Hupe betätigt werden oder wenn das Fahrzeug verzögert oder dergleichen. Beispielsweise kann das System Beschleunigungsmesser verwenden, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,411,204 offenbart und kann des Weiteren mit einem verzögerungsbasierten Anti-Kollisionssicherheitsleuchtensteuersystem kombiniert werden, das in der vorgenannten Anmeldung beschrieben ist. Diese Informationsaufzeichnungsfunktion kann, wie oben erwähnt, dazu verwendet werden, sowohl Aktivitäten im Fahrzeug als auch Aktivitäten außerhalb des Fahrzeugs aufzuzeichnen und kann daher, wie oben erwähnt, ebenfalls als Sicherheitssystem verwendet werden. Wenn das System als Sicherheitssystem verwendet wird, kann das Telemetriesystem die Sicherheitsbasis kontaktieren, die ihrerseits durch die Kamerabilder rollen kann, um zu ermitteln, ob der Alarm ein wahrer oder falscher Alarm ist. Auf diese Weise können verschiedene bestehende Systeme, die in dem Fahrzeug bereitgestellt sind, optional individuell dazu verwendet werden, eine oder mehrere Funktionen oder kollektiv noch mehr oder erweiterte Funktionen bereitzustellen.
  • Beispiele für Kameraorte, an denen Fahrzeugkameras, die in einem kamerabasierten Fahrzeugunfallaufzeichnungssystem enthalten sind, angeordnet werden können, umfassen Folgendes: Innen- und Außenspiegelbaugruppenorte, Dachbereiche, wie beispielsweise eine Kopfverkleidung oder Kopfkonsole, äußere Front-, Seiten- und Heckkarosseriebereiche, wie beispielsweise Kühlergrills, hintere Türen bzw. Kofferraumbereiche, Seitentüren, Seitenbleche, Türgriffe, CHMSL-Einheiten, Karosserieinnensäulen (wie beispielsweise eine A-, B- oder C-Innensäule) und Sitzrückseiten, und derartige Orte, die in U.S.-Patent Nr. 5,877,897; 5,760,962; 5,959,367; 5,929,786; 5,949,331; 5,914,815; 5,786,772; 5,798,575; 5,670,935; 6,198,409; 6,175,164; 6,717,610; 6,201,642; 6,396,397; 6,198,409 und 6,222,447 offenbart, die alle gemeinsam an die Donnelly Corporation aus Holland, Mich. erteilt sind. Beispielsweise kann eine Kamera, vorzugsweise eine CMOS-Festkörpervideokamera im Innenraum des Fahrzeugs angeordnet werden (und vorzugsweise bei, an oder in der Innenrückspiegelbaugruppe angeordnet werden), und dafür ausgelegt sein, ein Überwachungsbild der Vordersitz- und der Rücksitzinsassen des Fahrzeugs zu erfassen. In dieser Hinsicht wird die Anordnung der Fahrzeuginnenraumüberwachungskamera bei, an oder in der Innenrückspiegelbaugruppe bevorzugt, da dieser Ort der Kamera einen gutes Blickfeld nach hinten bietet, das ein Bild von allen Vordersitz- und Rücksitzinsassen erfasst. Vorzugsweise ist das Fahrzeug ebenfalls mit dem im Fahrzeug befindlichen Teil eines drahtlosen Kommunikationstelematiksystems, wie beispielsweise einem ONSTARTM- oder RESCUTM-System, ausgerüstet und die geografische Position des Fahrzeugs kann ebenfalls mit Hilfe eines Navigationssystems, wie beispielsweise einem im Fahrzeug befindlichen GPS-System, ermittelt werden. Bilder des Fahrzeuginnenraums (einschließlich Bilder der verschiedenen Fahrzeuginsassen) können mit Hilfe der im Fahrzeug befindlichen Bilderfassungsvorrichtung, vorzugsweise mit einer am Innenspiegel befestigten Videokamera, erfasst werden, und diese Informationen können zusammen mit der geografischen Position des Fahrzeugs, die von einer Positionsermittlungsvorrichtung, wie beispielsweise einem GPS-System, bereitgestellt wird, zusammen mit verschiedenen Fahrzeuginformations- bzw. Fahrzeugfunktionsdaten, wie beispielsweise dem Aktivierungszustand jedes Airbags in dem Fahrzeug, mit Hilfe einer drahtlosen Telekommunikation zu einem externen Dienst, der sich entfernt von dem Fahrzeug befindet, wie beispielsweise einem ONSTARTM- oder RESCUTM- Dienst, übertragen werden. Eine derartige Kommunikation kann regelmäßig (wie beispielsweise, wenn die Zündung erstmalig während einer bestimmten Fahrt eingeschaltet wird, oder anfänglich, wenn die Zündung zuerst eingeschaltet wird und danach intermittierend, wie beispielsweise etwa jede Minute oder so) oder kontinuierlich während des Betriebs des Fahrzeugs mit eingeschaltetem Motor erfolgen. Falls der Empfänger bei dem entfernten Dienst benachrichtigt wird, dass ein Unfall passiert ist (wie beispielsweise dadurch, dass von dem Fahrzeug über eine drahtlose Telematikkommunikationsverbindung ein Unfallwarnsignal empfangen wurde, das anzeigt, dass ein Airbag ausgelöst wurde), kann der entfernte Empfänger (der ein ONSTARTM-Bediensteter oder eine automatische computerbasierte Bildanalysevorrichtung oder ein Notdienst, wie beispielsweise ein "911"-Dienstanbieter, sein kann) mit Hilfe des Videobildes, das vom Fahrzeug gesendet wurde, die Anzahl der Fahrzeuginsassen zählen und kann Notdienste über den Un fallort und die Anzahl der beteiligten Opfer entsprechend informieren (wodurch sichergestellt wird, dass die korrekte Anzahl von beispielsweise Krankenwagen geschickt wird, um die tatsächliche Anzahl potenzieller Opfer in dem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls zu versorgen). Optional kann der Eigentümer bzw. Fahrer des Fahrzeugs den entfernten Telematikdienst über etwaige spezielle medizinische Bedürfnisse, Blutgruppen und dergleichen des wahrscheinlichen Fahrers bzw. der wahrscheinlichen Fahrer und/oder der wahrscheinlichen Fahrzeuginsassen (wie beispielsweise Familienmitglieder) zusammen mit jedweden Informationen über nächste Verwandte, Versicherungsabdeckung und dergleichen informieren, so dass in dem Fall beispielsweise ein ONSTARTM- oder RESCUTM-Telematikdienst oder ein telematisch verbundener "911"-Notdienst feststellt, dass ein Unfall passiert ist und medizinische und Nothilfe, die für die wahrscheinlichen bzw. tatsächlichen Fahrzeuginsassen spezifisch ist, bereitgestellt werden kann. Falls ein Brand im Fahrzeug beispielsweise durch visuelle Ermittlung mit Hilfe der Bildanalyse von Videobildern, die telematisch übertragen wurden, und/oder durch eine im Fahrzeug befindliche Temperatursonde, die Daten telematisch überträgt, erfasst wurde, kann ebenso die Feuerwehr automatisch zum Unfallort geschickt werden und/oder es kann ein im Fahrzeug befindlicher Feuerlöscher aktiviert werden, um einen etwaigen Brand zu löschen (entweder durch entfernte drahtlose Aktivierung durch den telematischen Dienst des im Fahrzeug befindlichen Feuerlöschers oder durch eine automatische im Fahrzeug vorgenommene Bildanalyse des Bildes, das von einer Innen- oder Außenkamera des Fahrzeugs aufgezeichnet wurde, wobei, nachdem die im Fahrzeug vorgenommene Bildanalyse ermittelt hat, dass in dem Fahrzeug ein Brand ausgebrochen ist, ein Fahrzeugbordfeuerlöscher aktiviert wird, um den Brand zu löschen). Ebenfalls kann entweder aus der Entfernung oder mit Hilfe der im Fahrzeug vorgenommenen Bildanalyse der Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet werden, nachdem ein Unfall mit Hilfe des Fahrzeugkamerasystems erfasst wurde. Optional kann der Eigentümer bzw. Fahrer des Fahrzeugs den entfernten Telematikdienst über etwaige spezielle medizinische Bedürfnisse, Blutgruppen und dergleichen des wahrscheinlichen Fahrers bzw. der wahrscheinlichen Fahrer und/oder der wahrscheinlichen Fahrzeuginsassen (wie beispielsweise Familienmitglieder) zusammen mit jedweden Informationen über nächste Verwandte, Versicherungsabdeckung und dergleichen informieren, so dass in dem Fall beispielsweise ein ONSTARTM- oder RESCUTM-Telematikdienst oder ein telematisch verbundener "911"-Notdienst feststellt, dass ein Unfall passiert ist und medizinische und Nothilfe, die für die wahrscheinlichen bzw. tatsächlichen Fahrzeuginsassen spezifisch ist, bereitgestellt werden kann. Falls ein Brand im Fahrzeug beispielsweise durch visuelle Ermittlung mit Hilfe der Bildanalyse von Videobildern, die telematisch übertragen wurden, und/oder durch eine im Fahrzeug befindliche Temperatursonde, die Daten telematisch überträgt, erfasst wurde, kann ebenso die Feuerwehr automatisch zum Unfallort geschickt werden und/oder es kann ein im Fahrzeug befindlicher Feuerlöscher aktiviert werden, um einen etwaigen Brand zu löschen (entweder durch entfernte drahtlose Aktivierung durch den telematischen Dienst des im Fahrzeug befindlichen Feuerlöschers oder durch eine automatische im Fahrzeug vorgenommene Bildanalyse des Bildes, das von einer Innen- oder Außenkamera des Fahrzeugs aufgezeichnet wurde, wobei, nachdem die im Fahrzeug vorgenommene Bildanalyse ermittelt hat, dass in dem Fahrzeug ein Brand ausgebrochen ist, ein Fahrzeugbordfeuerlöscher aktiviert wird, um den Brand zu löschen). Ebenfalls kann entweder aus der Entfernung oder mit Hilfe der im Fahrzeug vorgenommenen Bildanalyse der Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet werden, nachdem ein Unfall mit Hilfe des Fahrzeugkamerasystems erfasst wurde.
  • Eine Vielzahl anderer elektrischer und elektronischer Merkmale kann in die Rückspiegelbaugruppe integriert werden, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,326,613 offenbart. Beispielsweise kann ein Mikrofon oder eine Vielzahl von Mikrofonen integriert werden, vorzugsweise, um eine Freisprecheingabe in ein drahtloses Telekommunikationssystem, wie beispielsweise das ONSTARTM-System, das in Fahrzeugen von General Motors verwendet wird, bereitzustellen. Am stärksten wird vorgezogen, dass derartige Mikrofone eine Eingabe in ein Audiosystem bereitstellen, das drahtlos zu einem entfernten Sendeempfänger sendet und mit diesem kommuniziert, und zwar vorzugsweise in einem Spracherkennungsmodus. Derartige Systeme sind in U.S.-Patent Nr. 6,243,003 beschrieben.
  • In dieser Hinsicht kann es wünschenswert sein, Audioverarbeitungsverfahren, wie beispielsweise digitale Klangverarbeitung, zu verwenden, um sicherzustellen, dass Spracheingaben in das Fahrzeugaudiosystem deutlich von Innenraumumgebungsrauschen, wie beispielsweise Windgeräuschen, HLK und dergleichen, unterschieden werden. Digitale Klangverarbeitungsverfahren, die in der Akustiktechnik bekannt sind und beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 4,959,865 offenbart sind, sind besonders dazu nützlich, die Deutlichkeit der Sprachsignalerfassung zu verbessern, wenn ein einzelnes Mikrofon verwendet wird, das in der Innenspiegelbaugruppe, wie beispielsweise im Gehäuse 12 als Teil eines drahtlosen Fahrzeugkommunikationssystems, wie beispielsweise dem ONSTARTM-System von General Motors, angeordnet ist. Die Verwendung von digitaler Signalverarbeitung und eines einzelnen im Spiegel befestigten Mikrofons (wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,278,377 beschrieben) ist besonders im Spracherkennungsmodus für eine wirtschaftliche Erzielung einer klaren und fehlerfreien Übertragung von dem Fahrzeug, während des Betriebs auf einer Auto bahn, zu einem entfernten Empfänger besonders von Vorteil. Obwohl mit einem einzelnen im Spiegel befestigten Mikrofon (oder für ein Mikrofon, das woanders in dem Fahrzeuginnenraum, wie beispielsweise im Kopfbereich, angebracht ist) Vorteile geboten werden, ist die digitale Klangverarbeitung ebenfalls vorteilhaft, wenn mehrere Mikrofone verwendet werden. Beispielsweise kann ein erstes Mikrofon, das im Spiegelgehäuse 12 montiert ist, hauptsächlich in Richtung des Mundes des Fahrers gerichtet sein und ein zweites Mikrofon kann so gerichtet sein, dass es Fahrzeugumgebungsgeräusche, wie beispielsweise von HLK, von Windschutzscheibenvibrationen usw., erfasst. Optional kann ein drittes Mikrofon an einer Stelle an der Außenseite des Fahrzeugs angebracht werden (wie beispielsweise innerhalb eines äußeren Abschnitts einer Fensterdichtung oder innerhalb eines Außentürgriffs), um Fahrbahn- bzw. Windgeräusche, die außerhalb des Fahrzeugs auftreten, direkt zu erfassen. Dadurch kann ein weiteres Signal für die Rauschunterdrückung bereitgestellt werden, wie unten beschrieben. Ein Signal, das die Umgebungsgeräusche angibt, kann erzeugt werden, indem die Ausgabe des zweiten Mikrofons verarbeitet wird, und dieses Signal kann von einem Signal subtrahiert werden, das von der Verarbeitung der Ausgabe des ersten Mikrofons erzeugt wird, um ein Signal zu bilden, das im Wesentlichen die Sprache darstellt, die von dem ersten Mikrofon aufgenommen wurde (und optional können die Klänge, die von dem dritten Außenmikrofon aufgenommen wurden, als negative Rückführung inbegriffen werden, um Geräusche, die von dem ersten Mikrofon aufgenommen wurden, weiter zu unterdrücken). Verfahren und Schaltungsanordnungen zur Erzielung einer derartige Sprachoptimierung sind in der Akustiktechnik bekannt, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,381,473 offenbart. Es können ebenfalls Rauschunterdrückungsverfahren, wie beispielsweise destruktive Interferenz, in vorteilhafter Weise verwendet werden, wodurch das Signal, das von dem Mikrofon aufgenommen wird, verarbeitet wird, das menschliche Sprachsignal von dem Rauschsignal unterschieden wird und das Rauschsignal um 180 Grad zu sich selbst phasenverschoben zurückgeführt wird, um das Rauschen durch destruktive Interferenz zu unterdrücken und so das Sprachsignal-Hintergrundrausch-Verhältnis zu verbessern.
  • Die digitale Klangverarbeitung wird vorzugsweise unter Verwendung eines Mikroprozessors durchgeführt. Es kann eine Vielzahl von Mikroprozessoren verwendet werden, wie beispielsweise ein Einzelchip-Mikrocomputer, der für die digitale Signalverarbeitung und numerische Hochgeschwindigkeitsverarbeitung optimiert ist, wie beispielsweise die digitalen Signalprozessoren ADSP-218x, wie beispielsweise der Einzelchip-Mikrocomputer ADSP-2186, in dem 40 Kilobytes an chipinternem Speicher (einschließlich 8K-Wörter von Programm-RAM (24 Bits) und 8K-Wörter von Daten- RAM (16 Bits)), sowie serielle Anschlüsse, DMA-Anschlüsse, Zeitgeber, E-A-Leitungen und Unterbrechungsfähigkeiten integriert sind. Der Mikrocomputer ADSP-2186 und die digitalen Signalprozessoren ADSP-218x sind bei Analog Devices, Inc, Norwood, MA, erhältlich. Bei einem drahtlosen Fahrzeugkommunikationssystem, das in einem Fahrzeuginnenraum installiert ist, ist die Anordnung des Mikrofons bzw. der Mikrofone in der Innenspiegelbaugruppe (wie beispielsweise im Gehäuse 12) von Vorteil. Für die digitale Klangverarbeitung des Klangsignals, das von dem im Spiegel befestigten Mikrofon erfasst wird, kann ein Analog-Digital-Wandler ebenfalls an der Innenrückspiegelbaugruppe (wie beispielsweise im Gehäuse 12) angeordnet werden, der die analoge Mikrofonsensorausgabe in eine digitale Form umwandelt. Der Mikroprozessor zur Durchführung der digitalen Klangverarbeitungsalgorithmen und der digitalen Klangverarbeitungsanalyse kann ebenfalls an der Innenrückspiegelposition (wie beispielsweise im Gehäuse 12) angeordnet sein. Alternativ kann der Mikroprozessor, der die digitale Klangverarbeitungsanalyse durchführt, woanders im Fahrzeuginnenraum angeordnet sein (wie beispielsweise im Fahrzeugarmaturenbrett, wobei die Schaltungsanordnung vorzugsweise von anderen Funktionen des drahtlosen Fahrzeugkommunikationssystems gemeinsam genutzt wird), wobei das digitalisierte Ausgabesignal von dem A-D-Wandler, der mit dem im Spiegel befestigten Mikrofon verbunden ist, über eine Drahtverbindung oder über ein Kraftfahrzeugnetz (auch als kontrolliertes Netz bekannt) oder über ein lokales Kraftfahrzeugnetz oder über ein Fahrzeuginnenraumkurzbereichsfunkübertragungsnetz, wie beispielsweise über das unten beschriebene BLUETOOTH-System dem Mikroprozessor zugeführt wird.
  • Vorzugsweise ist das Mikrofon mit einem Audiosystem verbunden, das einen Analog-Digital-Wandler und/oder einen Digital-Analog-Wandler umfasst, um die analoge Ausgabe des Mikrofons in ein digitales Signal zur Eingabe in einen digitalen Klangprozessor umzuwandeln und um die digitale Ausgabe eines digitalen Klangprozessors in ein analoges Signal zur drahtlosen Übertragung zu einem entfernten Sendeempfänger umzuwandeln. Digitale Klangverarbeitungsverfahren können verwendet werden, um das Sprachsignal-Hintergrundrausch-Unterscheidungsverhältnis zu verbessern. Des Weiteren können sowohl analoge als auch digitale Audiofilterungsverfahren verwendet werden, um das Sprach-Hintergrundrausch-Verhältnis zu verbessern und so die Deutlichkeit der Übertragung und/oder des Empfangs an einem entfernten Empfänger zu unterstützten und somit die Genauigkeit im Spracherkennungsmodus zu verbessern. Ebenfalls können physikalische Verfahren verwendet werden, wie beispielsweise Schallisolierung, akustische Wellenleiter, winklige Anordnung von Mikrofonen, um Sprache im Verhältnis zu Hintergrundrauschen selektiv zu erfassen, die Verwendung eines Richtmikrofons, das auf einen potenziellen menschlichen Spre cher gerichtet ist, zusammen mit einem omnidirektionaleren Mikrofon bzw. Sensormikrofon, das zur Erfassung von Hintergrundrauschen bestimmt ist. Verfahren, die zur Verbesserung des Sprach-Rauschsignal-Verhältnisses nützlich sind, umfassen die Verwendung von analoger und/oder digitaler Tiefpassfilterung zur Begrenzung der Signalinhaltsprüfung auf beispielsweise weniger als 1000 Hz oder weniger als 750 Hz (wodurch die Unterscheidung eines Sprachsignals von Rauschsignalen erleichtert wird), sie umfassen die Verwendung von Silbenratenfilterung, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 4,484,344 beschrieben, sie umfassen die Verwendung einer Nachwirkungsfunktion, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 4,187,396 offenbart, sie umfassen die Verwendung eines digitalen Klangschalters und einer dualen Grenzwerterfassung, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 4,052,568 offenbart, und sie umfassen Rauschunterdrückungsmikrofone und -verfahren, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,909,495 offenbart. Das Fahrzeugmikrofon kann sprachaktiviert sein, wie beispielsweise mit Hilfe eines digitalen sprachbetätigten Schalters, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,251,263 offenbart. Ein adaptives Signalverarbeitungssystem kann zur Verbesserung des Sprach-Rausch-Verhältnisses verwendet werden. Es können adaptive Rauschunterdrückungsverfahren verwendet werden, um als Reaktion auf die Erfassung von Sprachinformationen in Gegenwart von Fahrzeughintergrundgeräuschen ein Sprachangabesignal zu erzeugen, wie beispielsweise in "Adaptive Noise Canceling: Principles and Applications", Proc. IEEE, Band 63, Seite 1692–1716, Dez. 1975 von B. Widrow et al. und "Adaptive Noise Canceling for Speech Signals", IEEE Trans. Acoust. Speech and Sig. Proc., Band ASSP-26, Nr. 5, Okt. 1978 von M. Sambur, und U.S.-Patent Nr. 5,033,082 und U.S.-Patent Nr. 5,251,263 beschrieben. Es kann eine mechanische Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen sowie ein rauschunterdrückendes Druckgradientenmikrofon, vorzugsweise zusammen mit akustischen Anschlüssen, einschließlich Sprach- und Rauschanschlüssen, bereitgestellt werden. Weltpatentveröffentlichung WO 9817046 A1 offenbart ein solches System. Ein Druckgradientenmikrofon kann, wie in der Akustiktechnik bekannt, dazu verwendet werden, Fahrzeughintergrundgeräusche zu verringern, die von dem im Spiegel befestigten Fahrzeugmikrofon erfasst werden, oder alternativ kann ein akustisches Rückführungssystem, das vorzugsweise Kompensationsfilter umfasst, verwendet werden. Ebenfalls können aktive Rauschunterdrückungsverfahren mit geschlossenem Regelkreis und andere Rauschunterdrückungsverfahren verwendet werden, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 2,972,018; 3,098,121; 4,833,719; 4,878,188; 4,977,600 und 5,138,664 und in der japanischen Patentzusammenfassung Nr. 3-169199 offenbart. Ein adaptives Rauschunterdrückungs- und Sprachoptimierungssystem und eine adaptive Rauschunterdrückungs- und Sprachoptimierungsvorrichtung, die zur Verwendung in einem Fahrzeug mit einem im Spiegel befestigten Mikrofon geeignet sind, sind in U.S.-Patent Nr. 5,251,263 offenbart. Dieses adaptive Rauschunterdrückungssystem ist insbesondere vorteilhaft, wenn mehrere Fahrzeugmikrofone verwendet werden. Andere Rauschunterdrückungsverfahren, die für Fahrzeugmikrofone und insbesondere für im Spiegel befestigte Mikrofone, die eine Eingabe für drahtlose Kommunikationssysteme, insbesondere im Spracherkennungsmodus, bereitstellen, von Nutzen sind, sind in U.S.-Patent Nr. 5,732,143; 5,825,897 und 5,673,325 offenbart.
  • Darüber hinaus kann eine Anzeige, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,278,377 offenbart, in die Innenspiegelbaugruppe integriert werden, die dem Fahrer und/oder den Mitfahrern anzeigt, dass von einem im Spiegel befestigten Mikrofon (oder einem Mikrofon, das woanders im Fahrzeuginnenraum, wie beispielsweise in einer Kopfkonsole, angeordnet ist) erfasste Sprache von einem entfernten drahtlosen Empfänger, wie beispielsweise einem ONSTARTM-Betreiber oder einem Spracherkennungssystem, das beispielsweise bei Anrufen zu Fluggesellschaften üblich ist, Diensten und dergleichen, deutlich und fehlerfrei gesendet und empfangen wird. Beispielsweise kann das Signal, das drahtlos von dem Audiosystem in dem Fahrzeug zu dem entfernten Empfänger gesendet wird, bei Empfang des wieder gesendeten Signals im Fahrzeug wiederholt oder wieder zum Fahrzeug zurück gesendet werden, ein im Fahrzeug befindliches Spracherkennungssystem interpretiert das empfangene wieder gesendete Signal und spricht entweder die interpretierten Wörter bzw. Nummern zur Bestätigung für den Fahrer oder es zeigt die Mitteilung, die nach der erneuten Sendung in dem Fahrzeug empfangen wird, so dass der Fahrer bzw. der Mitfahrer und akustische und/oder visuelle Information davon empfängt, was die entfernte Spracherkennungsumsetzeinrichtung empfängt. Wenn das im Fahrzeug befindliche Spracherkennungssystem bzw. die im Fahrzeug befindliche Anzeige nicht die erwartete Mitteilung anzeigt, dann weiß der Fahrer bzw. Mitfahrer, dass die ursprüngliche Übertragung zum entfernten Spracherkennungssystem nicht deutlich war und Fehler enthielt, und leitet geeignete Schritte ein, wie beispielsweise eine Wiederholung der Mitteilung. Durch Rücksenden zum Fahrzeug und Bestätigen im Fahrzeug können die Fahrzeuginsassen sicher sein, dass die drahtlose Übertragung zu beispielsweise einem Spracherkennungssystem deutlich und fehlerfrei ist.
  • Wie in U.S.-Patent Nr. 4,959,865 und in U.S.-Patent Nr. 6,420,978; 6,278,377; 6,243,003; 6,428,172; 6,326,613; 6,329,925 und 6,420,975 offenbart, hat die Verwendung eines im Spiegel befestigten digitalen Klangverarbeitungssystems, das ein Mikrofon und vorzugsweise eine Vielzahl von mindestens zwei Mikrofonen umfasst, die in der Innenrückspiegelbaugruppe des Fahrzeugs integriert sind, viele Vorteile, einschließlich der Anordnung des Spracherfassungssystems in dem Fahrzeug an einem hoch angebrachten zentralen Ort vor dem Fahrer und/oder dem Vordersitzmitfahrer, und im Fall des im Spiegel befestigten Mikrofons bzw. der im Spiegel befestigten Mikrofone, Anordnung in einer Höhe und in einer Position, die auf natürliche Weise dafür geeignet ist, von den Vordersitzinsassen angesprochen zu werden. Da die Innenspiegelbaugruppe in einer Position in dem Fahrzeuginnenraum hinter der vorderen Windschutzscheibe angeordnet ist, wo sie im Sommer aufgrund von Sonnenbestrahlung, die durch die vordere Windschutzscheibe strahlt, erwärmt wird, wird des Weiteren vorgezogen, ein hochtemperaturbeständiges Mikrofon zu verwenden, das Temperaturen von mindestens 80°C, bevorzugter mindestens 90°C, standhält und bei diesen Temperaturen gut funktioniert, wobei mindestens 100°C am meisten vorgezogen werden. In dieser Hinsicht wird vorgezogen, ein Keramik-, Silizium- oder ein ähnliches nicht-polymerharzbasiertes Mikrofonelement in dem bzw. den Mikrofon(en), die in der Innenspiegelbaugruppe integriert sind, zu verwenden. Beispielsweise ist ein bevorzugtes Mikrofonelement zur Verwendung in einem oder mehreren Mikrofon(en), die in der Innenspiegelbaugruppe integriert sind, ein Siliziummikrofon, das bei der Ruf Electronics GmbH in Hohenkirchen, Deutschland, unter dem Handelsnamen SiSonicTM Silicon Mikrofon erhältlich ist. Dieses Mikrofon weist eine Betriebstemperatur im Bereich von –40°C bis 125°C mit einem Frequenzgang von 100 Hertz bis 18 Kilohertz (hörbare Konstruktion) und einem Ausgangsrauschen von 20 Mikrovolt als quadratischer Mittelwert auf. Dies ist in einer Chippackung bereitgestellt, die für die Montage auf einer gedruckten Schaltkarte geeignet ist. Es wird bevorzugt, Mikrofone zu verwenden, die auf gedruckten Schaltkarten (PCB) montiert werden können, die am bevorzugtesten auf derselben gedruckten Schaltkarte angeordnet werden können, die für andere elektronische bzw. elektrische Funktionen der Innenspiegelbaugruppe verwendet wird (wie beispielsweise eine automatische elektrochrome Helligkeitsregelungsspiegelschaltungsanordnung, eine Kompasserfassungs- und/oder Anzeigeschaltungsanordnung, telematische Eingabebedienungselemente, wie beispielsweise ONSTARTM-Eingabeknöpfe, eine digitale Klangverarbeitungsschaltungsanordnung), um die Wirtschaftlichkeit der Herstellung zu optimieren. Des Weiteren kann die Konstruktion des Blendenbereichs und/oder die Konstruktion des Innenrückspiegelgehäuses, das das Innenreflexionselement beherbergt, für den Empfang und die Aufnahme des im Spiegel befestigten Mikrofons bzw. der im Spiegel befestigten Mikrofone angepasst werden. Beispielsweise können eine Schallisolierung, Vibrationsisolierung bzw. -schutz, Luftzugprallwände, akustische Öffnungen, akustische Kanäle, akustische Fallen, Kammern, Isolatoren, Prallwände, Wellenleiter und -fallen, Mikrofonabwinklungssockel, Sprachöffnungen, Rauschöffnungen sowie mechanische Rauschunterdrückungselemente in die Blende und/oder das Gehäuse der Innenrückspiegelbaugruppe geformt werden oder auf andere Weise in diesen bereitgestellt oder an diesen angebracht sein, wie beispielsweise unter Bezugnahme auf 1 und 2 in oder an dem Gehäuse 12 und/oder der Blende 12a der Rückbaugruppe 10. Anstatt ein Einzelelement- oder Mehrelement-Mikrofonmodul (das vorzugsweise eine Kardioid- oder Superkardioidausrichtung zusammen mit der Strahlformung aufweist) als einheitliche Baugruppe bereitzustellen, die der Mikrofonhersteller dem Spiegelhersteller liefert, können somit stattdessen die Unterelemente der Mikrofonbaugruppe (wie beispielsweise Schallisolierung, Vibrationsisolierung bzw. -schutz, Luftzugprallwände, Windschutz, akustische Öffnungen bzw. eine akustische Funktion, akustische Kanäle, akustische Fallen, Kammern, Isolatoren, Prallwände, Wellenleiter und -fallen, Mikrofonabwinklungssockel, Sprachöffnungen, Rauschöffnungen und dergleichen) von dem Spiegelhersteller in das Design und die Konstruktion der Innenspiegelbaugruppe integriert werden, und zwar vorzugsweise zusammen mit der Montage des bzw. der Mikrofon(e) auf einer beliebigen gedruckten Schaltkarte, die in der Innenspiegelbaugruppe verwendet wird, so dass, wenn die Schaltkarte innerhalb des Hohlraums des Innenspiegelgehäuse, das bzw. die auf der gedruckten Schaltkarte montierten Mikrofon(e) mit den mechanischen akustischen Elementen (wie beispielsweise den oben aufgelisteten), die in die Spiegelblende bzw. das Spiegelgehäuse integriert sind, ausgerichtet sind, so dass beide zusammenwirken, um ein im Spiegel befestigtes wirtschaftliches Hochleistungs- (mit einer bereitgestellten Signal-Rausch-Unterscheidung von mindestens 15 Dezibel, bevorzugter mindestens 20 Dezibel und am bevorzugtesten mindestens 25 Dezibel) Spracherfassungssystem bereitzustellen, das vorzugsweise ebenfalls Rauschunterdrückung bzw. elektronische Signalkonditionierung durch digitale Klangverarbeitung umfasst. Wenn ein bestehendes elektronisches Merkmal bereits in der Innenspiegelbaugruppe vorhanden ist (wie beispielsweise eine automatische elektrochrome Helligkeitsregelungsspiegelschaltungsanordnung, eine Kompasserfassungs- und/oder Anzeigeschaltungsanordnung, telematische Eingabebedienungselemente, wie beispielsweise ONSTARTM-Eingabeknöpfe, eine digitale Klangverarbeitungsschaltungsanordnung), wird darauf hingewiesen, dass es für die Wirtschaftlichkeit und die elektronische Integrität wünschenswert ist, dass die digitale Klangverarbeitung bzw. elektronische Signalkonditionierung, die zu der Spracherfassung bzw. den Mikrofonen gehört, mindestens teilweise und vorzugsweise im Wesentlichen auf derselben gedruckten Schaltkarte angeordnet wird, wie Schaltungsanordnungen für andere elektronische Merkmale der Spiegelbaugruppe, vorzugsweise unter gemeinsamer Nutzung von Komponenten bzw. Schaltkreiselementen, wie beispielsweise Mikroprozessoren, elektronischem Speicher, Stromversorgungen, usw.
  • Die Innenspiegelbaugruppe kann eine Vielzahl von Informationsanzeigen umfassen, wie beispielsweise eine Anzeige für PSIR (Passenger Side Inflatable Restraint) [Beifahrerseiten-Airbag], eine Anzeige für SIR (Side-Airbag Inflatable Restraint) [Seiten-Airbag], eine Kompass- bzw. Temperaturanzeige, eine Reifendruckstatusanzeige (wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,294,989 und U.S.-Patent Nr. 6,172,613 beschrieben).
  • Beispielsweise kann die Innenrückspiegelbaugruppe eine Anzeige für die Geschwindigkeitsbeschränkung umfassen, die für den Ort, in dem das Fahrzeug fährt, gilt. Herkömmlicherweise werden Geschwindigkeitsbeschränkungen als fester Grenzwert angegeben (beispielsweise 45 MPH), der von dem Fahrzeugfahrer gelesen wird, wenn er an einem Verkehrsschild vorbeifährt. Als Verbesserung hierfür kann eine Informationsanzeige (vorzugsweise eine alphanumerische Anzeige und bevorzugter eine rekonfigurierbare Anzeige) im Fahrzeuginnenraum bereitgestellt werden, die vom Fahrer gelesen werden kann und die die Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt, gleich an welchem Ort sich das Fahrzeug auf der Straße oder Autobahn zu jedem beliebigen Zeitpunkt tatsächlich befindet. Beispielsweise könnten bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungsschilder so verbessert werden, dass sie einen Sender umfassen, der ein lokales Geschwindigkeitsbeschränkungssignal sendet, wobei dieses Signal von einem in dem Fahrzeug befindlichen Empfänger empfangen und dem Fahrer angezeigt wird. Das Geschwindigkeitsbeschränkungssignal kann mit Hilfe einer Vielzahl drahtloser Übertragungsverfahren, wie beispielsweise Funkübertragung, übertragen werden und derartige Systeme können drahtlose Übertragungsprotokolle und Standards nutzen, wie beispielsweise den kostengünstigen funkbasierten Kabelersatz mit geringer Leistung BLUETOOTH oder eine drahtlose Verbindung, die auf einer funkbasierten Kurzbereichstechnologie basiert. BLUETOOTH ermöglicht die Erstellung eines drahtlosen persönlichen Kurzbereichsnetzes (typischerweise etwa 30 Fuß, obwohl größere oder kleinere Bereiche möglich sind) mit Hilfe kleiner Funksender, die in unterschiedliche Vorrichtungen eingebaut sind. Die Übertragung kann beispielsweise im 2,45-Gigahertzband liegen, wobei Daten bei etwa 721 Kilobits pro Sekunde oder schneller übertragen werden. BLUETOOTH und ähnliche Systeme ermöglichen die Erzeugung eines Fahrzeuginnenraumnetzes. Herkömmlicherweise sind Funktionen und Zubehör im Fahrzeug miteinander verdrahtet. Daher sind beispielsweise ein elektrochromer Innenspiegel und ein elektrochromer Außenspiegel mit Hilfe mindestens eines Drahtes verbunden, um ein Steuersignal und dergleichen zu übertragen. Mit BLUETOOTH und ähnlichen Systemen können Steuerbefehle zwischen dem Innenspiegel und dem Außenspiegel (und umgekehrt) übertragen werden, ohne eine physikalische Verdrahtung zu benötigen, die die beiden miteinander verbindet. Dementsprechend können die beiden Außenspiegelbaugruppen am Fahrzeug mit Hilfe eines in dem Fahrzeug befindlichen lokalen Kurzbereichsfunknetzes, wie beispielsweise BLUETOOTH, Steuerbefehle bzw. -signale (wie beispielsweise eine Speicherposition oder dergleichen, wie in U.S.-Patent Nr. 5,798,575 beschrieben) austauschen, senden und/oder empfangen. Entsprechend können Reifendrucksensoren in den Rädern über BLUETOOTH zu einem Empfänger in der Innenspiegelbaugruppe senden und der Reifendruckstatus (wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,294,989 beschrieben) kann vorzugsweise im Innenrückspiegel angezeigt werden. Im Fall des oben beschriebenen dynamischen Geschwindigkeitsbeschränkungssystems ist der in dem Fahrzeug befindliche Empfänger vorzugsweise in der Innenspiegelbaugruppe angeordnet und/oder die Anzeige der lokalen Geschwindigkeitsbeschränkung ist in der Innenspiegelbaugruppe angezeigt (beispielsweise kann eine Geschwindigkeitsbeschränkungsanzeige im Kinn- oder Ellenbogenabschnitt des Spiegelgehäuses angeordnet sein, wie beispielsweise im Spiegelreflektor selbst, z.B. in der Abdeckung 40 oder in einer Schale, die an der Innenspiegelbaugruppe angebracht ist). Insbesondere kann vorzugsweise die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs gleichzeitig mit und neben der im Fahrzeug befindlichen lokalen Geschwindigkeitsbeschränkungsanzeige angezeigt werden und/oder es kann die Differenz oder die Überschreitung im Verhältnis zu derselben angezeigt werden. Optional kann das drahtlose Geschwindigkeitsbeschränkungsübertragungssystem tatsächlich die Geschwindigkeit regeln, mit der ein geregeltes Fahrzeug an einem bestimmten Ort fährt (wie beispielsweise durch Regeln des Motorsteuergeräts oder dergleichen), wodurch eine Fahrzeuggeschwindigkeitsregelungsfunktion bereitgestellt wird. Somit kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung in einer Schulzone durchgesetzt werden, indem ein Geschwindigkeitsbeschränkungssignal in das Fahrzeug übertragen wird. Ebenso können unterschiedliche Fahrzeugklassen für dieselbe Autobahnstrecke für unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen eingestellt werden. Das System kann ebenfalls eine Fahreridentifikation fordern und daraufhin für individuelle Fahrer individuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen einstellen, die deren Fähigkeitsniveau, Alter, Fahrerakte und dergleichen widerspiegeln. Des Weiteren kann ein globales Positionierungssystem (GPS) verwendet werden, um ein bestimmtes Fahrzeug ausfindig zu machen, dessen Geschwindigkeit auf der Autobahn zu berechnen, die zulässige Geschwindigkeitsbeschränkung zu dem bestimmten Zeitpunkt auf dieser bestimmten Autobahnstrecke zu ermitteln, diese bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung zum Fahrzeug zur Anzeige zu übertragen (vorzugsweise auf dem Innenrückspiegel, in den der Fahrer als Teil der Fahraufgabe fortwährend schaut) und optional, je nachdem, wie es für angemessen erachtet wird, den Fahrer zu warnen oder die Fähigkeit des Fahrers zu hemmen, die Geschwindigkeits beschränkung zu überschreiten. Ein lokales Kurzbereichskommunikationssystem, wie beispielsweise in dem BLUETOOTH-Protokoll vorgesehen, findet in Fahrzeuganwendungen weite Anwendung und findet insbesondere in dem Fall Anwendung, wenn Informationen in der Innenspiegelbaugruppe angezeigt werden sollen oder wenn ein Mikrofon oder eine Benutzerschnittstelle (wie beispielsweise Knöpfe zur Verbindung bzw. Interaktion mit einem entfernten drahtlosen Empfänger) in der Innenrückspiegelbaugruppe (oder Außenrückspiegelbaugruppe) angeordnet werden soll. Beispielsweise kann ein Zug, der sich einem Bahnübergang nähert, (unter Verwendung des BLUETOOTH-Protokolls oder eines anderen Protokolls) ein drahtloses Signal, wie beispielsweise ein Funksignal, übertragen und dieses Signal kann empfangen werden von und/oder angezeigt werden auf der Innenrückspiegelbaugruppe (oder der Außenseitenspiegelbaugruppe). Des Weiteren können der Innenrückspiegel und/oder die Außenseitenspiegel unter Verwendung von Protokollen, wie beispielsweise des BLUETOOTH-Protokolls, als Sendeempfänger/Anzeigeorte/Schnittstellenorte für intelligente Fahrzeugautobahnsysteme dienen. Protokolle, wie beispielsweise BLUETOOTH, können, wie in der Telekommunikationstechnik bekannt ist, Sprach- bzw. Daten-, Telefoniedaten-, digitale und analoge Kommunikation sowie externe drahtlose Konnektivität bzw. Fahrzeugkonnektivität, vorzugsweise unter Verwendung der Innen- und/oder Außenspiegelbaugruppen als Sendeempfänger- bzw. Anzeige- bzw. Benutzerinteraktionsorte, ermöglichen. Elektronisches Zubehör zur Erzielung des oben Genannten kann im Gehäuse 12 und/oder anderswo in der Innenspiegelbaugruppe untergebracht werden (wie beispielsweise in dem Gehäuse, das in U.S.-Patent Nr. 6,326,613 offenbart ist).
  • Die Bereitstellung einer Andockfunktion und/oder eines Aufbewahrungsraums für beispielsweise ein Mobiltelefon hat mehrere Vorteile, insbesondere bei Verwendung zusammen mit einem im Fahrzeug befindlichen Mikrofon und einem ONSTARTM-System oder einem ähnlichen drahtlosen Fahrzeugkommunikationssystem. Bei einem derartigen System ist das Fahrzeug typischerweise seitens des Originalausstattungsherstellers (typischerweise ein Automobilhersteller wie beispielsweise General Motors, Ford oder dergleichen) mit einem hervorragenden Radio-CD-Band-Audiosystem mit guten Lautsprechern, Verstärkern, grafischen Equalizern usw. ausgerüstet. Bei Kopplung mit einem Mikrofon von hoher Qualität, übersteigt die Qualität und Leistung des Fahrzeugaudiosystems typischerweise die Qualität und Leistung, die ein Handmobiltelefon bietet. Wenn das Fahrzeug darüber hinaus mit einem ONSTARTM-System ausgerüstet ist, ist das Fahrzeug typischerweise bereits mit einer drahtlosen Qualitätssendeempfangsantenne und oftmals ebenfalls mit einem GPS-System ausgerüstet. Somit hat die Bereitstellung einer Andockfunktion (vorzugsweise an dem Innenrückspiegel, jedoch werden andere Orte, wie beispielsweise die Kopfkonsole oder dergleichen, in Erwägung gezogen) Vorteile, die über die Bereitstellung einer Aufladestromquelle für das persönliche Handtelefon (oder das Personenrufgerät oder dergleichen) hinausgehen. Nach dem Andocken (das die Verbindung der tragbaren Einheit mit der Innenspiegelbaugruppe mit Hilfe eines Kabels oder mit Hilfe einer kabellosen Verbindung, wie beispielsweise einer IR-Fernbedienungsverbindung, umfasst) kann der Fahrer und/oder die Mitfahrer optional und vorzugsweise mit Hilfe ihres angedockten persönlichen Telefons Telefonanrufe machen und empfangen, wobei jedoch das Audiosystem von den im Fahrzeug befindlichen, bereits bestehenden Lautsprechern, Verstärkern, Mikrofonen usw. bereitgestellt wird. Immer wenn ein Telefonanruf begonnen wird, wird vorzugsweise jeglicher Radiosender oder sonstige Musik oder Spiele über das Audiosystem des Fahrzeugs für die Dauer des Telefonanrufs ausgeschaltet. Der Klingelton, der anzeigt, dass an dem angedockten persönlichen Telefon ein Anruf empfangen wird, erklingt vorzugsweise ebenfalls durch das Audiosystem des Fahrzeugs, so dass er sogar dann hörbar ist, wenn das Audiosystem des Fahrzeugs Musik oder dergleichen wiedergibt. Auf diese Weise kann der Fahrer und/oder der Mitfahrer über seine persönliche Mobiltelefonnummer erreicht werden, während er auf der Autobahn fährt. Da die Vorschriften zunehmen, die die Verwendung von Mobiltelefonen während des Fahrens verbieten, es sei denn, es handelt sich um ein Freisprechmobiltelefon, ist die Verwendung des bestehenden Audiosystems des Fahrzeugs zum Durchführen oder Empfangen von Anrufen vorteilhaft, da dadurch die Klangqualität verbessert wird. Die vorliegende Erfindung betrachtet ein persönliches Mobiltelefon, das ein abnehmbares Modul aufweist, das die Schaltungsanordnung umfasst, die das Telefon hinsichtlich des Anruferkennzeichens spezifisch und eindeutig macht. Wenn somit der Fahrer bzw. die Fahrerin beispielsweise in das Fahrzeug einsteigt, entnimmt er bzw. sie das Kennzeichenmodul von dem persönlichen Handmobiltelefon und steckt es in einen Aufnahmeabschnitt des im Fahrzeug befindlichen drahtlosen Übertragungssystems ein (das eine Antenne, Lautsprecher, einen Verstärker, ein Mikrofon, ein Tastenfeld usw. umfassen kann). Nachdem das Kennzeichenmodul in das drahtlose Fahrzeugkommunikationssystem eingesteckt worden ist, emuliert das drahtlose Fahrzeugkommunikationssystem jetzt das persönliche Handtelefon, wobei ermöglicht wird, dass Anrufe unter der persönlichen Telefonnummer des Besitzers des persönlichen Mobiltelefons gemacht und empfangen werden. Die gesamte derartige im Fahrzeug stattfindende Kommunikation kann im Spracherkennungsmodus erfolgen oder es kann ein Tastenfeld für den Fahrer bereitgestellt sein, um eine Telefonnummer einzutippen. Obwohl diese Konzepte hier für ein Mobiltelefon veranschaulicht sind, finden diese Konzepte beispielsweise bei Handcomputern und dergleichen weite Anwendung. Des Weiteren sind bald alle Mobiltelefonanrufe hinsichtlich der geografischen Position des Anrufs verfolgbar. Wenn ein Anruf von dem Fahrzeug gemacht wird, kann die Position des Fahrzeugs somit beispielsweise vom Telefondienstanbieter, wie beispielsweise MCI, SPRINT und dergleichen, verfolgt werden. Somit kann die geografische Position des Fahrzeugs identifiziert werden, indem der Fahrer einen Anruf macht. Ein benutzerbetätigter "SOS"-Knopf kann in dem Fahrzeug bereitgestellt werden, so dass, wenn dieser betätigt wird, ein Mobiltelefonanruf gemacht wird, dieser Anruf zur Mobiltelefongesellschaft geleitet wird, die Mobiltelefongesellschaft die Position des Fahrzeugs identifiziert und, nachdem die Position des Fahrzeugs identifiziert wurde, der Mobiltelefondienstanbieter das Telefon automatisch mit dem "911"-Notdienst verbindet, der für die Position des Fahrzeugs zuständig ist. Somit wird der Fahrer des Fahrzeugs automatisch mit den Notdiensten verbunden, gleich von wo aus der Anruf gemacht wird.
  • Wenn ein andockfähiges Zubehör verwendet wird sowie in anderen Situationen, kann die Innenspiegelbaugruppe des Weiteren eine Aufladeeinheit und/oder eine Stromversorgung (vorzugsweise mit Gleichstrom) mit niedriger Spannung (typischerweise weniger als 10 Volt, wie beispielsweise 5 Volt oder weniger) umfassen, um beispielsweise ein Mobiltelefon, einen Laptop-Computer oder dergleichen mit Strom zu versorgen. Für diesen Zweck kann an dem Spiegelgehäuse 12 (oder woanders an der Innenspiegelbaugruppe) eine Steckbuchse bereitgestellt sein oder es kann ein Stromversorgungs- und/oder Aufladekabel in dem Gehäuse 12 aufbewahrt und nach Bedarf herausgezogen werden (vorzugsweise unter Federbelastung, damit es automatisch zurückgewickelt wird), um das Zubehör mit Strom zu versorgen. Vorzugsweise ist die Aufladeeinheit, einschließlich etwaiger zugehöriger elektronischer Schaltungsanordnungen, in dem Gehäuse 12 der Innenrückspiegelbaugruppe untergebracht.
  • Unter Bezugnahme auf 9 ist das Gehäuse 126 der Lichtbaugruppe 124 vorzugsweise aus einem Material hergestellt, das dem des Gehäuses 112 entspricht, so dass die äußere Fläche 126a des Gehäuses 126 zur äußeren Fläche 131 des Gehäuses 112 passt oder dieser entspricht, wenn die Lichtbaugruppe 124 am Gehäuse 112 angedockt oder befestigt wird. Die Linse 128 umfasst vorzugsweise eine äußere Fläche 128a, die im Wesentlichen kontinuierlich mit der äußeren Fläche 126a des Gehäuses 126 verläuft und, umfasst des Weiteren einen abgerundeten Endabschnitt 128b, der im Allgemeinen dem äußeren Umfang 112e des Gehäuses 112 folgt. Wenn die Lichtbaugruppe 124 am Gehäuse 112 befestigt ist, folgt die Lichtbaugruppe 124 auf diese Weise den Konturen des Gehäuses 112 und stellt eine glatte im Wesentli chen kontinuierliche Fläche mit der äußeren Fläche 131 des Gehäuses 112 bereit. Beispiele für geeignete Materialien für die Linse 128 sind Acryl und Polycarbonat.
  • Wie am besten aus 9 und 11 ersichtlich ist, umfasst die Lichtbaugruppe 124 optional ein Paar Eingriffsflächen 132, die eine Berührungsidentifikation der Baugruppe 124 bereitstellen, so dass die Baugruppe 124 ohne Sichtkontakt schnell ausfindig gemacht werden kann. Darüber hinaus stellen die Eingriffsflächen 132 Greifflächen für den Insassen bereit, so dass die Lichtbaugruppe 124 schnell aus dem Gehäuse 112 ausgerastet und in ihren Aufbewahrungsraum an der hinteren Wand oder der nach vorn weisenden Seite des Gehäuses 112 wieder zurückgebracht oder angedockt werden kann.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Aufbewahrungsraum 122 durch einen ersten im Allgemeinen ebenen vertieften Wandabschnitt 134 (14) des Gehäuses 112 abgegrenzt, der sich entlang einer Achse 136 erstreckt. Die Achse 136 verläuft im Allgemeinen parallel zur Baugruppe 114 des Reflexionselements. Die ebene Fläche 134 ist durch eine obere und eine untere Wand 112b und 112c und eine Endwand 112d des Gehäuses 112 und des Weiteren durch eine zweite ebene vertiefte Wand 138 des Gehäuses 112 eingegrenzt. Bei der bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die zweite ebene vertiefte Wand 138 mit einem kleinen Winkel zu einer Achse 140 (siehe 9), die im Wesentlichen rechtwinklig zur Achse 136 verläuft, und zur oberen und unteren Wand 112b und 112c des Gehäuses 112. Wie die ebene Wand 134, erstreckt sich die ebene Wand 138 zwischen der oberen und unteren Wand 112a und 112b, um mit der ebenen Wand 134 eine etwas geöffnete L-förmige Konfiguration zu bilden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die ebene Wand 134 ein oder mehrere hervorstehende Elemente 142 (14), beispielsweise Bajonettanschlüsse, die sich auswärts von der ebenen Wand 134 erstrecken. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die ebene Wand 134 vier hervorstehende Elemente 142 zum Eingriff in entsprechende Aufnahmekonstruktionen, wie beispielsweise die Öffnungen 144, die am Gehäuse 126 der Lichtbaugruppe 124 (13) bereitgestellt sind. Die Aufnahmekonstruktionen 144 sind so konfiguriert, dass sie die hervorstehenden Elemente 142 aufnehmen und die Lichtbaugruppe 124 am Gehäuse 112 lösbar koppeln, wie Fachleuten ersichtlich ist. Alternativ kann das Gehäuse 112 Aufnahmekonstruktionen umfassen, wobei die Lichtbaugruppe 124 hervorstehende Elemente umfasst. Andere lösbare Kopplungsvorrichtungen, die verwendet werden können, umfassen Schienen, die eine gleitende Anordnung der Lichtbaugruppe 124 am Gehäuse 112 bereitstellen. Darüber hinaus kann die Lichtbaugruppe 124 mit Hilfe eines abnehmbaren Befestigungselements, wie beispielswei se eines Klettverschlusses oder von Magneten oder einer Kombination aus Magneten und Metalleinsätzen oder dergleichen, an das Gehäuse 112 gekoppelt werden. Auf diese Weise kann die Lichtbaugruppe 124 schnell und einfach von dem Gehäuse 112 entnommen werden, damit der Bediener oder der Mitfahrer des Fahrzeugs sie benutzen kann.
  • Unter Bezugnahme auf 15 und 15A ist eine dritte Ausführungsform 210 der Rückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die Rückspiegelbaugruppe 210 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 212 und ein Reflexionselement 214, die der ersten und zweiten Ausführungsform entsprechen. Das Gehäuse 212 ist an einem Windschutzscheibenknopf B montiert, der in herkömmlicher Weise mit Hilfe eines Abbrechbefestigungshalters oder einer Spiegelbefestigung 217 und eines Stützarms 216 an die Windschutzscheibe W geklebt ist. Für weitere Einzelheiten wird auf den Stützarm 16 und den Halter 17 Bezug genommen. Wie unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform angemerkt, kann die Spiegelbaugruppe 210 alternativ an einer Kopfverkleidung eines Fahrzeugs montiert werden, wie Fachleuten ersichtlich ist. Das Gehäuse 212 umfasst eine Blende oder einen Halterahmen 212a, der sich um den Umfang der hinteren Öffnung des Gehäuses 212 und über einen Umfangskantenabschnitt des Reflexionselements 214 erstreckt. Die Blende 212a kann optional eine oder mehrere Anzeigen, Knöpfe oder Kontrollleuchten, wie beispielsweise LEDs, umfassen, wie unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform angemerkt.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Spiegelgehäuse 212 einen Aufbewahrungsraum 222 zur Aufbewahrung von Zubehör, wie beispielsweise Sonnenbrillen, Werkzeugen, einschließlich Taschenmessern, oder Schweizer Taschenmessern, Bleistiften, Schlüsseln, Münzen, Banknoten, Kreditkarten, Zutrittsautorisierungskarten, einschließlich Gebührenkarten, Zugangskarten, Parkerlaubnissen, Papieren, wie beispielsweise Fahrzeugscheinen oder Versicherungsdokumenten oder dergleichen. Darüber hinaus kann der Aufbewahrungsraum 222 zum Halten von Abfall, wie beispielsweise Abfallpapier, Lebensmittel- oder Süßigkeiteneinwickelpapier oder dergleichen, verwendet werden. Wie hierin verwendet, umfasst der Begriff "Zubehör" einen weiten Bereich an Objekten, die von dem Fahrer oder anderen Fahrzeuginsassen verwendet werden können, einschließlich Geld, Werkzeuge, einschließlich Schreibinstrumente, Parkscheine, Parkerlaubnisse, Brillen, Handschuhe, Kosmetika, Papierprodukte, wie beispielsweise Schreibblöcke, Papiertaschentücher, Gesichtstücher, Reinigungsprodukte, wie beispielsweise Wischtücher, Brillenreinigungsmittel, Karten, wie beispielsweise Visitenkarten, Kreditkarten, Zugangskarten oder dergleichen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liste von Objekten nicht vollständig ist und lediglich ein Beispiel der verschiedenen Objekte ist, die in dem Spiegelort aufbewahrt werden können. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Aufbewahrungsraum 222 einen offenen Aufbewahrungsraum, der durch eine muldenförmige Vertiefung 224 abgegrenzt ist, die sich in eine obere Wand 212b des Gehäuses 212 erstreckt und eine Zugangsöffnung 222a umfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Form des Aufbewahrungsraums nach Bedarf angepasst werden kann; beispielsweise kann die Vertiefung 224, die den Aufbewahrungsraum bildet, zylindrisch sein, um für ein zylindrisches Zubehör, wie beispielsweise einen Becher, einen Behälter oder dergleichen, einen Aufbewahrungsraum bereitzustellen. Auf diese Weise kann der Aufbewahrungsraum 222 eine Becherhaltefunktion bereitstellen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich die Öffnung 222a über die volle Länge und Breite der Vertiefung 222. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Öffnung 222a in ihrer Länge und/oder ihrer Breite verringert werden kann.
  • Unter Bezugnahme auf 16 umfasst die Vertiefung 224 einen muldenförmigen einheitlichen Kunststoffkörper 230, der Seitenwände 232 und 234, Endwände 236 und 238 und eine untere Wand 240 umfasst. Um die offene Öffnung 242 des Körpers 230 erstreckt sich eine Lippe 244, die an der oberen Fläche 228 des Gehäuses 212 gebildet oder positioniert sein kann, um eine Berührungsidentifikation der Vertiefung 224 bereitzustellen. Alternativ kann die Lippe 244 im Allgemeinen bündig mit der oberen Fläche 228 der oberen Wand 212b gebildet sein, so dass der Körper 230 im Umriss des Gehäuses 212 keine Unregelmäßigkeiten erzeugt. Optional kann das Gehäuse 212 mit einer Öffnung geformt sein, die in der oberen Wand 212b gebildet ist, wobei der Aufbewahrungsraum 222 separat geformt ist und in die Öffnung des Gehäuses 212 eingeführt ist. Vorzugsweise kann der Behälter oder die Schale, beispielsweise durch Bemessung, dafür ausgelegt sein, satt in die Öffnung zu passen, wodurch der Behälter oder die Schale für eine Reinigung oder einen Ersatz durch andere Behälterkonfigurationen entnehmbar ist. Alternativ kann der Einsatz beispielsweise durch Ultraschallschweißen oder durch andere geeignete Befestigungsverfahren, wie beispielsweise geeignete Klebstoffe oder lösbare Kopplungsvorrichtungen, wie beispielsweise Schnappzapfen, die in der Technik bekannt sind, in der Öffnung befestigt werden. Alternativ kann der Aufbewahrungsraum 222 so mit dem Spiegelgehäuse geformt sein, dass die obere Wand des Spiegelgehäuses so geformt ist, dass die äußere obere Fläche den Behälter bildet.
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf 16 kann der Körper 230 eine oder mehrere Verstärkungsrippen 246 umfassen. Die Rippen 246 stehen einwärts von den Seiten wänden 232, 234 und der unteren Wand 240 hervor, um im Allgemeinen U-förmige Trennelemente zu bilden. Bei der veranschaulichten Ausführungsform grenzen die Rippen 246 vier Fächer oder Unterräume 248a, 248b, 248c und 248d ab, die ein Verrutschen von kleineren Artikeln, wie beispielsweise Münzen, Schlüsseln oder dergleichen, im Aufbewahrungsraum 222 oder entlang des Körpers 230 verhindern. Des Weiteren bieten die Rippen 246 eine seitliche Stütze für Brillen, die sich in dem Körper 230 befinden.
  • Unter Bezugnahme auf 15A kann das Reflexionselement 214 ein elektrochromes Element eines elektrochromen Elementmoduls umfassen. Das elektrochrome Spiegelelement umfasst beispielsweise zwei Substrate 214a und 214b (typischerweise Glassubstrate), wobei zwischen den Substraten ein elektrochromes Medium 214d angeordnet ist. Das elektrochrome Elementmodul umfasst vorzugsweise eine gedruckte Schaltkarte (PCB) 214c, die, wie in 15A gezeigt, beispielsweise mit Hilfe eines Klebstoffs, an seiner hinteren Fläche befestigt sein kann. Ein Beispiel einer derartigen Anordnung ist in U.S.-Patent Nr. 5,820,245 offenbart, das gemeinsam an die Donnelly Corporation erteilt ist. Die gedruckte Schaltkarte umfasst optional Blendungserfassungs- und Umgebungsfotosensoren und eine elektrochrome Baugruppenschaltungsanordnung, die bei Montage in dem Fahrzeug den Reflexionsgrad des elektrochromen Spiegelelements automatisch verringert, wenn bei Nacht Blendungsbedingungen erfasst werden. Alternativ kann die gedruckte Schaltkarte mit Hilfe einer Klammer an einer Kunststoffplatte eingerastet oder auf andere Weise an dieser befestigt sein, wobei die Kunststoffplatte selbst an das elektrochrome Element geklebt ist. Bedeutsamerweise kann das elektrochrome Modul, das das elektrochrome Reflexionselement und die daran befestigte Elektronik umfasst, Streusicherungsmittel und dergleichen bereitstellen. Vorzugsweise bildet das elektrochrome Elementmodul eine relativ schlanke Verpackung, wobei die Verpackung an ihrem breitesten Querschnitt vorzugsweise etwa 25 mm oder weniger misst, wobei etwa 15 mm oder weniger mehr vorgezogen werden und etwa 8 mm oder weniger am meisten vorgezogen werden. Durch die Anordnung der gesamten erforderlichen Elektronik und des Reflexionselements vorn in dem Gehäuse in Richtung des Fahrers, kann, wie in 15A gezeigt, der Raum zwischen der Rückseite des Reflektormoduls, beispielsweise mit Hilfe der Vertiefung 224, zur Aufbewahrung verwendet werden. Wie in 15A veranschaulicht, befindet sich der Aufbewahrungsraum 222 in dem Gehäuse 212 an einer Stelle hinter dem Reflexionselement 214. Vorzugsweise umfasst das Reflexionselement ein vorderes Substrat und ein hinteres Substrat mit einem dazwischen angeordneten elektrochromen Medium, wie beispielsweise einem festen elektrochromen Polymermatrixmedium, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,154,306 offen bart. Am meisten wird bevorzugt, dass das vordere Substrat eine Glasplatte mit einer Dicke von weniger als etwa 1,6 mm, am bevorzugtesten mit einer Dicke von etwa 1,1 mm oder weniger umfasst und das hintere Substrat eine Glasplatte mit einer Dicke von etwa 1,6 mm oder mehr, bevorzugter mit einer Dicke von mehr als etwa 1,8 mm und am bevorzugtesten mit einer Dicke von etwa 2,0 mm oder mehr umfasst. Die hinterste Fläche des hinteren Substrats (die vierte Fläche, wie in der Spiegeltechnik bekannt ist) ist ein Reflektor, der mit einem hochreflektierenden Metallfilm, wie beispielsweise Aluminium oder Silber oder einer Legierung aus Aluminium oder einer Legierung aus Silber, beschichtet ist. Insbesondere wird vorgezogen, dass die vorderste Fläche des hinteren Substrats (die dritte Fläche, wie in der Spiegeltechnik bekannt ist) ein Reflektor ist, der mit einem hochreflektierenden Metallfilm, wie beispielsweise Aluminium oder Silber oder einer Legierung aus Aluminium oder einer Legierung aus Silber, beschichtet ist. Und wie in 15A veranschaulicht, befindet sich der Aufbewahrungsraum 222 des Weiteren hinter dem Reflexionselement 214 und ist in dem Raum zwischen dem Reflexionselement und der Windschutzscheibe W des Fahrzeugs angeordnet, wenn die Innenrückspiegelbaugruppe in dem Fahrzeug montiert ist. Vorzugsweise weist der muldenförmige Aufbewahrungsraum eine Längenabmessung (parallel zur Längenabmessung des Gehäuses 212) von mindestens etwa 3 Zoll, wobei mindestens etwa 4 Zoll mehr vorgezogen werden und mindestens etwa 5 Zoll am meisten vorgezogen werden, und eine Breitenabmessung (senkrecht zur Längenabmessung des Gehäuses 212) von vorzugsweise mindestens etwa 0,75 Zoll auf, wobei mindestens etwa 1,5 Zoll mehr vorgezogen werden und mindestens etwa 2,5 Zoll am meisten vorgezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gebrauch und der Betrieb (wie beispielsweise die Färbung) eines elektrochromen Spiegelelements, wie oben beschrieben, die Wirkung von Funk- und elektromagnetischer Interferenz auf jedwede elektronische Schaltungsanordnungen (wie beispielsweise eine Schaltungsanordnung für einen Videobildschirm, eine automatische Spiegelhelligkeitsregelungsschaltungsanordnung, eine Klangverarbeitungsschaltungsanordnung, eine Kompassschaltungsanordnung), die hinter dem elektrochromen Spiegelelement in dem Hohlraum des Gehäuses der Innenrückspiegelbaugruppe angeordnet sind, verringern kann.
  • Optional kann die vordere Fläche des vorderen Substrats (d.h. die erste Fläche, wie in der Spiegeltechnik bekannt ist) 214a mit einer Oberflächenbeschichtung beschichtet oder auf andere Weise modifiziert sein, um die Ansammlung von Kondensation oder Nebel, die bzw. der in feuchten Klimaten auftreten kann, zu verringern. Beispielsweise kann die vordere Fläche des vorderen Substrats 214a (die die Fläche ist, auf der sich Kondensation bzw. Nebel ansammeln kann, oder die Regentropfen aus gesetzt wäre, falls das Fahrzeug ein Cabriolet wäre und während Regen mit offenem Verdeck gefahren würde) optional mit einer Wasserbefeuchtungseigenschaftmodifikationsbeschichtung beschichtet sein, wie beispielsweise einer hydrophilen Beschichtung, wie beispielsweise einem fotokatalytischen hydrophilen Beschichtungssystem, wie beispielsweise in der japanischen Patentzusammenfassung JP11050006A , JP10330131A und JP10036144A offenbart. Ebenfalls können derartige Befeuchtungseigenschaftmodifikationsbeschichtungen und -verfahren, wie beispielsweise fotokatalytische hydrophile Beschichtungen, für die erste (vorderste) Fläche eines nicht-elektrochromen Reflexionselements, wie beispielsweise eines Prismeninnenspiegelreflexionselements (und für die erste Fläche von elektrochromen Außenspiegelreflexionselementen und von metallbeschichteten, wie beispielsweise chrombeschichteten, nicht-elektrochromen Außenspiegelreflexionselementen) verwendet werden.
  • Unter Bezugnahme auf 16A bezeichnet die Nummer 224' im Allgemeinen einen Einsatz, der in der Vertiefung 224 der vorgenannten Ausführungsform angeordnet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rippen 246 aus der Vertiefung 224 ausgelassen werden können, wenn der Einsatz 224' integriert wird. Wie am besten aus 16A ersichtlich ist, umfasst der Einsatz 224' einen muldenförmigen einheitlichen Körper 230', der der Vertiefung 224 entspricht, die unter Bezugnahme auf 16 beschrieben wurde. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Körper 230' eine oder mehrere Laschen 231', die sich von der Seitenwand 232' aufwärts erstrecken, um die Entnahme des Einsatzes 224' aus der Vertiefung 224 zu erleichtern. Vorzugsweise weist jede Lasche 231' ein niedriges Profil auf, um die Ablenkung des Fahrers zu minimieren. Alternativ kann die Seite 232' eine angehobene Lippe umfassen, um eine Greiffläche zu bilden, so dass der Einsatz gegriffen und aus dem Gehäuse 212 genommen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz 224' angepasst werden kann, um den spezifischen Bedürfnissen des Fahrers oder Käufers des Fahrzeugs gerecht zu werden. Beispielsweise kann der Körper 230' eine Vielzahl von Rippen 246' umfassen, die den Rippen 246 entsprechen, um den Raum 247' in dem Körper 230' mindestens teilweise in Fächer zu unterteilen. Darüber hinaus kann der Körper 230' aus einem elastischen Material, wie beispielsweise einem elastomeren Material, einschließlich beispielsweise Gummi, gebildet sein, das die Elastizität des Körpers 230' erhöht, um das Einführen in die Vertiefung 224 und die Entnahme aus der Vertiefung 224 zu erleichtern. Durch Bilden des Körpers 230' aus einem elastischen Material absorbiert der Körper 230' darüber hinaus einen gewissen Aufprall und verringert das Potenzial für Geräusche, die von Artikeln, die lose in dem Einsatz 224' gehalten werden, und/oder von ihren Vibrationen erzeugt werden, wenn sie sich im Raum 247' befinden. Es ist ersichtlich, dass die Form, Anzahl und Größe der Fächer variiert werden kann, um den spezifischen Bedürfnissen des Kunden gerecht zu werden. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass dem Kunden eine Anzahl von Einsätzen bereitgestellt werden kann, um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden, beispielsweise einen Einsatz für eine Brille, einen Einsatz zum Halten anderer Artikel, einschließlich Münzen, Werkstücke (wie beispielsweise ein Schreibinstrument, wie beispielsweise einen Stift, Bleistift oder Kugelschreiber), Müll bzw. Abfall oder dergleichen. Darüber hinaus kann der Einsatz 224' eine andere Farbe aufweisen als das Spiegelgehäuse 212, um eine schnelle Identifizierung der Position des Einsatzes bereitzustellen.
  • Durch Bereitstellen eines angehobenen Lippenabschnitts oder durch farbliche Codierung oder dergleichen wird somit ein Spiegelgehäuseaufbewahrungsfachkennzeichen bereitgestellt, das affirmativ jedoch vorzugsweise unauffällig die Aufmerksamkeit des Fahrers und/oder Mitfahrers auf die Position und Verfügbarkeit des im Gehäuse befindlichen Aufbewahrungsraums der Innenrückspiegelbaugruppe auf sich zieht. Optional kann ein Text- oder Bildsymbolkennzeichen (wie beispielsweise "ABFALL") entlang des oberen Blendenabschnitts oder des Spiegelgehäuses oder an einem beliebigen verlängerten Lippenabschnitt des Einsatzes, wie oben beschrieben, aufgedruckt oder auf andere Weise bereitgestellt sein, um über die Verfügbarkeit der nützlichen Funktion zu informieren. Somit kann beispielsweise ein Fahrer, der einen Mietwagen mietet und das Papier von einem Stück Kaugummi entfernt und mit Hilfe des Spiegelgehäuseaufbewahrungsfachkennzeichens bemerkt hat, dass ein Abfallfach in dem Innenspiegelgehäuse selbst verfügbar ist, sich entscheiden, das Kaugummipapier in der Mulde abzulegen, die in dem Spiegelgehäuse bereitgestellt ist. Abfall, der hier abgelegt wird, ist für den Fahrer und/oder andere Mitfahrer des Fahrzeugs aufgrund der hoch angebrachten Position der Innenspiegelbaugruppe innerhalb des Fahrzeuginnenraums nicht sichtbar, wodurch ein sauberer und aufgeräumter Fahrzeuginnenraum beibehalten wird, während nach wie vor ein Abfallfach bereitgestellt wird. Wenn das im Spiegel angeordnete Abfallfach nahezu voll ist, entnimmt der Fahrer einfach den Einsatz, entsorgt den darin gesammelten Abfall, indem er ihn in einen externen Abfallbehälter gibt, und bringt den jetzt entleerten Einsatz daraufhin wieder in dem muldenartigen Aufbewahrungsraum an, der innerhalb des Gehäuses der Innenrückspiegelbaugruppe bereitgestellt ist.
  • Die vorliegende Ausführungsform schafft eine Rückspiegelbaugruppe mit einem Aufbewahrungsraum, der leicht zu erreichen ist und des Weiteren den Fahrer bzw. die Fahrerin bei Gebrauch nicht veranlasst, seine oder ihre Augen weit, oder wenn überhaupt, von der Front des Fahrzeugs wegzurichten. Die Benutzung einer Spiegel position minimiert ebenfalls die Augenermüdung. Auf diese Weise wird der ungenutzte Raum hinter der Spiegelbaugruppe mit dem elektrochromen Reflexionselement optimal genutzt. Da die Spiegelbaugruppe des Weiteren eine bekannte Stelle in dem Fahrzeug einnimmt, können die Fahrer ohne mentale Ablenkung hinauf zur Spiegelbaugruppe greifen, da die Bewegung im Wesentlichen eine Reflexhandlung oder eine automatische Bewegung ist, die nicht viel, wenn überhaupt, Konzentration vom Fahrer erfordert. Daher stellt die Spiegelbaugruppe 210, die zentral montiert ist, eine ideale Position für einen Aufbewahrungsraum bereit und versperrt nicht die Sicht des Fahrers.
  • Unter Bezugnahme auf 17 ist eine vierte Ausführungsform 310 der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Entsprechend den vorherigen Ausführungsformen umfasst die Rückspiegelbaugruppe 310 ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 312 und ein Reflexionselement 314, das mit Hilfe einer Stütze 316 an einem Windschutzscheibenknopf montiert ist. Für Einzelheiten zum Reflexionselement 314, zu optionalen Komponenten an oder in dem Gehäuse 312 und geeignetem Material für das Gehäuse 312 wird auf die erste Ausführungsform Bezug genommen.
  • Die Baugruppe 310 umfasst einen Aufbewahrungsraum 322, der in dem Gehäuse 312 integriert ist und wie bei der vorherigen Ausführungsform für den Fahrer oder andere Fahrzeuginsassen leicht erreichbar ist, ohne eine wesentliche Ablenkung oder Versperrung der Sicht des Fahrers, wenn überhaupt, zu verursachen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist das Reflexionselement 314 an einem Blendenabschnitt oder Halterahmen 312a montiert, der die Reflexionselementbaugruppe 314 im Gehäuse 312 stützt. Der Aufbewahrungsraum 322 wird von einem Aufbewahrungsbehälter 324 bereitgestellt, der an der Blende 312a montiert ist, um ein Fach in dem Gehäuse 312 bereitzustellen. Unter Bezugnahme auf 18 ist die Blende 312a mit Hilfe einer oder mehrerer Gelenkverbindungen 326 (nur eine ist gezeigt) schwenkbar am Gehäuse 312 montiert. Auf diese Weise umfasst die Blende 312a eine Schwenktür oder -klappe, die Zugriff auf das Innere des Gehäuses 312 bietet. Die Gelenkverbindungen 326 sind vorzugsweise hinter der Blende 312a montiert, so dass die Gelenke 326 vor der Sicht eines Fahrzeuginsassen verborgen sind. Beispielsweise umfasst jedes Gelenk 326 vorzugsweise ein Paar Laschen oder Flansche 328, die an der hinteren Fläche der Blende 312a gebildet oder angeschweißt sind, sowie entsprechende Laschen oder Flansche 330, die an der unteren Wand 332 des Gehäuses 312 angeschweißt sind. Die Laschen 328 und 330 sind mit Hilfe eines Stifts 334, der sich durch die jeweiligen Laschen oder Flansche erstreckt, schwenkbar miteinander ge koppelt, um der Blende 312a, dem Reflexionselement 314 und dem Behälter 324 zu ermöglichen, zwischen einer geschlossenen Position, bei der der Aufbewahrungsbehälter 324 in dem Gehäuse 312 enthalten ist und das Reflexionselement 314 für eine Rückwärtssicht positioniert ist, und einer offenen Position, die in 17 und 18 veranschaulicht ist, um Zugriff auf den Aufbewahrungsraum 322 zu bieten, bewegt zu werden. Der Aufbewahrungsraum 322 bietet daher, wie die vorherige Ausführungsform, eine Aufbewahrung für Zubehör, wie beispielsweise Brillen, Stifte, Geld, Schlüssel oder dergleichen. Der Aufbewahrungsraum 322 kann ebenfalls als Abfallbehälter dienen, und in dieser Hinsicht wird vorgezogen, dass der Behälter zur Reinigung entnommen werden kann.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich der Behälter 324 im Wesentlichen die volle Länge des Innengehäuses 312 entlang; jedoch ist ersichtlich, dass der Behälter 324 so geformt oder verkürzt werden kann, dass er Komponenten innerhalb des Gehäuses 312 aufnimmt, wie beispielsweise elektrische Verkabelung oder andere Komponenten, die unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe 10 beschrieben wurden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform stützt die Blende 312a eine Raste, wie beispielsweise eine federvorgespannte Raste 336, zum Eingreifen in eine Eingriffskonstruktion 338, die am Gehäuse 312 bereitgestellt ist. Die Eingriffskonstruktion 338 umfasst eine U-förmige Schleife mit einer Eingriffsfläche oder -öffnung zur Aufnahme der Raste 336. Vorzugsweise sind die Raste 336 und die Eingriffskonstruktion 338 an einem Umfangsabschnitt 340 der Öffnung 342 des Gehäuses 312 angeordnet. Am bevorzugtesten liegt die Raste 336 in geschlossener Position in derselben Ebene, wie die Blende 312a, so dass sie keine Diskontinuität im Umriss der Spiegelbaugruppe und potenziell keine Ablenkung für den Fahrer erzeugt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Blende 312a in ihrer geschlossenen Position mit Hilfe eines federvorgespannten Gelenks vorgespannt sein kann, wodurch der Bedarf für eine Raste beseitigt wird. Darüber hinaus ist ersichtlich, dass die Größe und Form des Behälters 324 variiert werden kann und des Weiteren mit Zwischenwänden oder -rippen in Fächer unterteilt werden kann, wie unter Bezugnahme auf die vorherige Ausführungsform angemerkt.
  • Eine fünfte Ausführungsform 410 der Rückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung ist in 19 veranschaulicht. Die Rückspiegelbaugruppe 410 weist dieselbe Konstruktion wie die Spiegelbaugruppe 10 auf und umfasst ein Gehäuse 412, eine Stütze 416 und einen Befestigungshalter zur Befestigung des Gehäuses 412 an einen Windschutzscheibenknopf oder dergleichen, ein Reflexionselement (nicht gezeigt) und eine Blende (nicht gezeigt). An einer nach vorn weisenden Seiten- oder Rückwand 428 des Gehäuses 412 ist eine Lichtbaugruppe 424 montiert, die der Lichtbaugruppe 124 entspricht. Daher wird für Einzelheiten zur Lichtbaugruppe 424 und anderen andockfähigen Zubehörteilen und deren bevorzugten Befestigungsanordnungen am Gehäuse 412 auf die Baugruppe 110 Bezug genommen.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Gehäuse 412 einen zweiten Aufbewahrungsraum 426, der an der nach vorn weisenden Seiten- oder Rückwand 428 des Gehäuses 412 bereitgestellt ist. Der Aufbewahrungsraum 426 ist durch einen vertieften Bereich in der Rückwand 430 abgegrenzt, der sich von einer oberen Wand 432 des Gehäuses 412 zu einer unteren Wand 434 des Gehäuses 412 erstreckt. Die Rückwand 430 ist im Allgemeinen eben und erstreckt sich zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 436 und 438, die sich einwärts erstrecken, um zusammen mit der Rückwand 430 eine Vertiefung 439 zu bilden. Von der Rückwand 430 steht ein anderer Aufbewahrungsraum auswärts hervor, der durch ein Zubehörbefestigungselement 440 bereitgestellt ist, wie beispielsweise eine Klammer zum Stützen von im Allgemeinen flachem Zubehör, wie beispielsweise einer Gebührenkarte, einer Zugangskarte, eines Parkscheins, eines Notizblocks, von Versicherungsdokumenten oder Fahrzeugpapieren, von Karten oder dergleichen. Vorzugsweise greift eine derartige Klammer das Zubehör sicher, wie beispielsweise mit Hilfe einer Federspannungswirkung oder dergleichen, an der Rückwand 430, so dass das Zubehör leicht in das Zubehörbefestigungselement eingefügt und von diesem gelöst oder abgenommen werden kann. Bei der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich das Zubehörbefestigungselement 440 im Wesentlichen über die Rückwand 430 zwischen den Seitenwänden 436 und 438, jedoch wird darauf hingewiesen, dass das Befestigungselement 440 verkürzt werden kann und sich über eine kleinere Strecke erstrecken kann, während nach wie vor dieselbe Funktion bereitgestellt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Befestigungselement 440 ein Kunststoffmaterial, das dem Gehäuse 412 entspricht. Das Befestigungselement 440 kann entweder mit Hilfe eines Klebstoffs oder mit Hilfe von Befestigungen oder dergleichen an der Rückwand 430 montiert werden. Darüber hinaus kann das Befestigungselement 440 an die Rückwand 430 geschweißt werden. Vorzugsweise ist das Befestigungselement 440 zusammen mit dem Gehäuse 412 geformt. Alternativ kann das Befestigungselement 440 eine Metallklammer umfassen, die mit Hilfe von Klebstoffen oder anderen Befestigungsmitteln am Gehäuse 412 befestigt ist.
  • Optional kann das Gehäuse 412 einen vierten Aufbewahrungsraum 446 umfassen, der an der hinteren Wand 428 bereitgestellt ist, um anderes Zubehör aufzubewahren, einschließlich beispielsweise Münzen, Coupons, Werkstücke, wie beispielsweise Stifte, Bleistifte, Werkzeuge, Leuchtstifte, Kassetten, CDs, ein Personenrufgerät, Schreibarbeiten oder dergleichen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der vierte Aufbewahrungsraum 446 einen länglichen Hohlraum oder eine längliche Vertiefung 448, die in der oberen Wand 432 des Gehäuses 412 gebildet ist und sich zwischen den Endwänden 436 und 438 hinter einer Rückwand 430 erstreckt. Die Vertiefung 448 kann sich über die gesamte Höhe der Rückwand 430 erstrecken oder sie kann bei einer bestimmten dazwischen liegenden Höhe hinter der Rückwand 430 enden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufbewahrungsraum 446 Zwischenrippen oder Zwischenwände umfassen kann, um separate Fächer in dem Aufbewahrungsraum 446 abzugrenzen, wie unter Bezugnahme auf die Spiegelbaugruppe 210 beschrieben.
  • Eine sechste Ausführungsform 510 der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung ist in 20 veranschaulicht. Die Rückspiegelbaugruppe 510 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 512 mit einem Halterahmen oder einer Blende 512a und ein Reflexionselement 514, entsprechend den vorherigen Ausführungsformen. Das Gehäuse 512 kann an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, an der Kopfverkleidung oder dergleichen montiert sein, wie unter Bezugnahme auf das Gehäuse 12 beschrieben. Die Blende 512a erstreckt sich um den Umfangsabschnitt des Reflexionselements 514 und umfasst optional Knöpfe 513a, Kontrollleuchten 513b oder Anzeigen 513c, die im Stand der Technik herkömmlicherweise bekannt sind. Wie bei der vorherigen Ausführungsform umfasst die Rückspiegelbaugruppe 510 einen Aufbewahrungsraum 526, um darauf ein Zubehörteil, wie beispielsweise einen Schreibblock 528, ein Personenrufgerät oder dergleichen, zu stützen. Der Aufbewahrungsraum 526 ist an einer vorderen Seite 530 des Gehäuses 512 gebildet und ist vorzugsweise durch eine ebene Fläche 530a benachbart zur Blende 512a gebildet. Die Blende 512a umfasst ein ebenes Segment 512b, das zusammen mit dem Reflexionselement 514 einwärts von dem Umfangsabschnitt 512e des Gehäuses 512 endet. Auf diese Weise kann der Block 528 im Wesentlichen bündig mit der Blende 512a angeordnet sein, um die visuelle Auffälligkeit des Blocks für den Fahrer zu verringern, wodurch die Ablenkung des Fahrers minimiert wird. Der Block 528 kann beispielsweise einen Haftnotizblock umfassen und somit mittels des Klebstoffs, der an der Rückseite der meisten herkömmlichen Haftnotizblöcke bereitgestellt ist, an die ebene Fläche 530a angeklebt werden. Alternativ kann die Fläche 530 andere lösbare Befestigungen, wie beispielsweise einen Klettverschluss oder eine Klammer oder andere Haltekonstruktionen, umfassen, um den Block 528 an der Fläche 530a zu befestigen, wobei einige Beispiele davon unter Bezugnahme auf die Ausführungsform beschrieben sind, die in 19 und 24 gezeigt sind. Des Weiteren kann das Gehäuse 512 eine Vertiefung hinter der ebenen Fläche umfassen, um Klammern eines Personenrufgeräts oder dergleichen aufzunehmen.
  • Optional ist unter dem Kinnbereich der Blende 512a ein anderer Aufbewahrungsraum positioniert, der durch ein Zubehörbefestigungselement 532, wie beispielsweise einen Werkstück- oder Schreibinstrumenthalter, wie beispielsweise eine Klammer, bereitgestellt ist. Beispielsweise greift eine derartige Klammer vorzugsweise das Zubehör, wie beispielsweise den Stift oder den Bleistift, typischerweise mit Hilfe einer Federspannungswirkung oder dergleichen zwischen biegsamen Zapfen oder Armen, sicher, so dass das Zubehör, wie beispielsweise ein Stift, einfach in das Zubehörbefestigungselement eingeführt und aus diesem genommen bzw. entfernt werden kann. Das Befestigungselement 532 kann einen Bleistift oder einen Stift oder alternativ einen anderen länglichen Artikel, wie beispielsweise eine Stifttaschenlampe, einen Reifendruckmesser oder dergleichen, halten. Das Befestigungselement 532 kann mit Hilfe eines Klebstoffs oder einer lösbaren Befestigung, wie beispielsweise eines Klettverschlusses oder anderen Befestigungsmitteln, am Gehäuse 512 befestigt sein. Vorzugsweise besteht das Befestigungselement 532 aus Kunststoff und ist mit einer unteren Wand 534 des Gehäuses 512 geformt. Das Befestigungselement 532 ist im Allgemeinen flach angeordnet und ist mit der oberen Fläche 530 des Gehäuses 512 ausgerichtet, um das Überstehen und somit die Ablenkung des Fahrers zu minimieren.
  • Darüber hinaus kann das Gehäuse 512 eine oder mehrere Kartenbeleuchtungslampen oder Armaturenbrettbeleuchtungslampen 540 und 542 stützen, wie beispielsweise die Lampen, die in U.S.-Patent Nr. 5,820,245 offenbart sind.
  • Unter Bezugnahme auf 21 ist eine siebte Ausführungsform 710 der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die Spiegelbaugruppe 710 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 712, einen Halterahmen oder eine Blende 712a und ein Reflexionselement 714. Für eine Beschreibung des Materials des Gehäuses und der Blende, des Reflexionselements 714 und des Weiteren für bevorzugte Montageanordnungen des Gehäuses 712 am Fahrzeug wird auf die erste Ausführungsform Bezug genommen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Gehäuse 712 einen Aufbewahrungsraum 722, der durch einen geschlitzten vertieften Abschnitt 724 abgegrenzt ist, der sich von der Endwand 730 des Gehäuses 712 in das Gehäuse 712 erstreckt. Der vertiefte Abschnitt 724 ist zwischen gegenüberliegenden Wänden 726 und 728 gebildet und erstreckt sich zwischen der oberen Wand 732 und der unteren Wand 734 des Gehäuses 712, um eine Aufnahme für einen Zubehörhalter 736 abzugrenzen. Der Zubehörhalter 736 kann eine Vielzahl von Zubehörteilen, einschließlich beispielsweise Karten, Schreibarbeiten, Dokumente, wie beispielsweise Versicherungs- oder Fahrzeugspapiere, Schreibblöcke, Straßenkarten und dergleichen, stützen oder halten. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Zubehörhalter 736 einen Schreibblockhalter und umfasst einen geformten Körper 738, der eine obere und eine unter Wand 740 und 742 aufweist, die mit der Kontur des Gehäuses 712 ausgerichtet sind und dieser folgen. Bei der bevorzugtesten Ausführungsform schließen die Wände 740 und 742 bündig mit der äußeren Fläche 732a, 734a jeweils der oberen und unteren Wand 732 und 734 ab, wenn der Halter 736 in die Vertiefung 724 eingeführt ist. Der Körper 738 umfasst ebenfalls eine Endwand 744 und eine Rückwand 746, wobei die Endwand 744 gegen eine innere Wand 748 der Vertiefung 724 stößt, wenn der Halter 736 vollständig in die Vertiefung 724 eingeführt ist. Eine distale Kante 746a der Rückwand 746 folgt vorzugsweise ebenfalls der Kontur des Gehäuses 712 und schließt am bevorzugtesten im Allgemeinen bündig mit der äußeren Fläche 730a der Endwand 730 des Gehäuses 712 ab, wenn der Halter 736 in den Aufbewahrungsraum 722 eingeführt ist.
  • Die Rückwand 746 grenzt zwischen der Endwand 744 und der oberen und unteren Wand 740 und 742 einen Aufbewahrungsraum 750 ab, der vorzugsweise so bemessen ist, dass er einen Schreibblock 752, wie beispielsweise einen Haftnotizblock, hält. Der Block 752 kann mit Hilfe der Klebstoffrückseite, eines Klettverschlusses oder durch Reibung zwischen den Kanten des Blocks 752 und der oberen und unteren Wand 740 und 742 am Platz gehalten werden. Darüber hinaus umfasst die Rückwand 746 vorzugsweise eine Greiffläche 754, um eine Berührungsidentifikation des Halters 736 durch den Fahrer des Fahrzeugs zu ermöglichen, wodurch die Ablenkung des Fahrers minimiert wird. Beispielsweise kann die Greiffläche 754 eine oder mehrere hervorstehende Rippen oder vertiefte Rillen umfassen. Darüber hinaus stellen die Greiffläche 754 ein besseres Greifen des Körpers 738 bereit. Auf diese Weise kann der Körper 738 gegriffen werden, ohne dass der Bediener oder die Bedienerin des Fahrzeugs seine oder ihre Augen von der Front des Fahrzeugs wegbewegen muss.
  • Der Halter 736 wird vorzugsweise durch Reibung in der Vertiefung 724 gehalten. Wie beispielsweise in der veranschaulichten Ausführungsform gezeigt, umfasst die Seitenwand 726 eine Vielzahl von Rippen 726a, die einwärts in Richtung des Halters 736 vorstehen, um eine Reibungskraft zwischen dem Gehäuse 712 und dem Halter 736 (21) bereitzustellen. Die Rippen 726a können beispielsweise elastische Rippen, wie beispielsweise Gummirippen, umfassen, um eine bessere Reibung bereitzustellen. Alternativ können eine oder mehrere Wände 726 und 728 eine Feder stützen, um den Halter gegen die Wand 726 oder 728 vorzuspannen und den Halter 736 durch Reibung in der Vertiefung 724 zu halten.
  • Das Gehäuse 712 kann optional einen zweiten Aufbewahrungsraum umfassen, der durch ein Zubehörbefestigungselement 756 abgegrenzt wird, das vorzugsweise an der oberen Gehäusewand 732 geformt ist. Optional kann das Befestigungselement 756 separat gebildet sein und mit Hilfe eines Klebstoffs oder einer entfernbaren oder lösbaren Befestigung, wie beispielsweise eines Klettverschlusses oder einem beliebigen anderen Befestigungsmittel, an die obere Wand 723 befestigt werden. Das Befestigungselement 756 umfasst elastische Arme, die eine Klammer bilden, und bietet eine angemessene Stelle zur Aufbewahrung eines Werkzeugs oder eines Werkstücks, wie beispielsweise eines Bleistifts oder eines Stifts, der von einem Fahrzeuginsassen zur Verwendung mit dem Block 752 leicht entnommen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass das Befestigungselement 756 beispielsweise unter der Blende 712a im Kinnbereich des Spiegelgehäuses 712 oder an der nach vorn weisenden Seiten- oder Rückwand 754 des Gehäuses 712 oder an einer Endwand des Gehäuses 712 angeordnet sein kann.
  • Unter Bezugnahme auf 22 ist eine neunte Ausführungsform 810 der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die Rückspiegelbaugruppe 810 umfasst ein Spiegelgehäuse 812, eine Blende 812a und eine Reflexionselementbaugruppe 814, entsprechend den vorherigen Ausführungsformen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform wird das Gehäuse 812 mit Hilfe eines Stützarms 816 mit einem modifizierten Abbrechbefestigungshalter oder einer modifizierten Spiegelbefestigung 817 gestützt. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Stützarm 816 ein Paar Kugelbefestigungen 824a und 824b, die sich in einen Aufnahmesockel am Gehäuse 812 und in einen Aufnahmesockel im Halter 817 erstrecken.
  • Wie am besten aus 23 ersichtlich ist, umfasst der Abbrechbefestigungshalter 817 einen Körper 818 mit einem im Allgemeinen ebenen Basisabschnitt 820 und einem sich aufwärts erstreckenden sich verjüngenden Abschnitt 822 mit einem kugelförmigen Sockel oder einer kugelförmigen Aufnahme, in den bzw. die die Kugelbefestigung 824b hineinragt, um eine erneute Positionierung des Innenspiegelgehäuses 812 um den Halter 817 zu ermöglichen. Der Körper 818 umfasst eine zur Windschutzscheibe weisende Seite 824, die so konfiguriert ist, dass sie lösbar an einem herkömmlichen an einer Windschutzscheibe befestigten Knopf montiert werden kann, wie beispielsweise an einem Knopf, der in U.S.-Patent Nr. 5,820,097 beschrieben ist. Der Körper 818 umfasst des Weiteren eine nach hinten weisende ebene Fläche 825, die eine Aufbewahrungsfläche 826 zur Aufbewahrung eines Zubehörteils abgrenzt, wie beispielsweise eines Schreibblocks 828, wie beispielsweise eines Haftnotizblocks. Wenn die Baugruppe 810 an einer Windschutzscheibe oder einer Kopfverkleidung des Fahrzeugs montiert ist, ist der Block 828 auf diese Weise leicht für den Fahrer oder Fahrzeuginsassen zugänglich und ist des Weiteren in einer bekannten Position angeordnet, die nicht die Sicht des Fahrers versperrt. Vorzugsweise ist der Block 828 mit Hilfe des Klebstoffs, der an den meisten herkömmlichen Haftnotizblöcken bereitgestellt ist, an die ebene Fläche 825 geklebt. Alternativ kann der Block 828 mit Hilfe einer lösbaren Befestigung, wie beispielsweise eines Klettverschlusses, montiert sein, oder er kann ein steifes Rückelement zum Einsetzen in eine entsprechende Aufnahmekonstruktion umfassen, die an der ebenen Fläche 825 bereitgestellt ist, wie Fachleuten ersichtlich ist.
  • Darüber hinaus umfasst der Körper 818 vorzugsweise einen anderen Aufbewahrungsraum, der durch ein Zubehörbefestigungselement bereitgestellt wird, das dem gleicht, das bei 440, 532 oder 756 oben gezeigt ist, oder ein oder mehrere röhrenförmige Elemente, die an der unteren Wand 818a des Körpers 818 gebildet sind, um ein Werkzeug oder ein Werkstück 830, wie beispielsweise ein Schreibinstrument, beispielsweise einen Stift oder einen Bleistift oder dergleichen, zu halten. Vorzugsweise sind derartige Befestigungselemente einstückig mit dem Körper 818 geformt; jedoch wird darauf hingewiesen, dass das Befestigungselement mit Hilfe eines geeigneten Klebstoffs oder mit Hilfe von Befestigungen an dem Körper 818 befestigt werden kann. Für Beispiele geeigneter Befestigungselemente, wie beispielsweise Klammern oder Werkstückhalter, wird auf die vorherigen Ausführungsformen Bezug genommen. Aus dem Vorgenannten ist ersichtlich, dass der Block 828 und der Bleistift 830 angemessen hinter dem Rückspiegelgehäuse 812 angeordnet sind und somit die Sicht des Fahrers des Fahrzeugs nicht versperren. Durch Positionierung des Blocks 828 und des Bleistifts 830 am Spiegelbefestigungshalter ist des Weiteren, wenn überhaupt, eine minimale Ablenkung erforderlich, um auf den Block oder den Bleistift zuzugreifen oder diesen zu entnehmen, da der Block und der Bleistift an einer bekannten Stelle im Fahrzeug angeordnet sind.
  • Unter Bezugnahme auf 24 ist eine zweite Ausführungsform 917 eines Spiegel befestigungshalters oder einer Spiegelbefestigung veranschaulicht. Der Spiegelbefestigungshalter 917 kann zusammen mit jeder der veranschaulichten Ausführungsformen der Innenrückspiegelbaugruppen und des Weiteren mit anderen Innenrückspiegelbaugruppen verwendet werden. Der Spiegelbefestigungshalter 917 umfasst einen Körper 918, der ein Kugelelement 918a stützt, und ist dafür ausgelegt, eine Abbrechbefestigung an einem herkömmlichen an einer Windschutzscheibe befestigten Knopf bereitzustellen, wie unter Bezugnahme auf die vorherige Ausführungsform beschrieben. Mit dem Kugelelement 918a steht ein Stützarm (nicht gezeigt) in Eingriff, der dem Stützarm 16 entspricht. Ein Aufbewahrungsraum, der von einem Halter 924 für hängendes Zubehör bereitgestellt wird, wie beispielsweise einem Notizblockhalter, einem Straßenkartenhalter oder einem Halter für andere im Allgemeinen flache Zubehörteile, wie beispielsweise einen Schreibblock, eine Kunststoffkarte, wie beispielsweise eine Kreditkarte, eine Zugangskarte oder eine Gebührenkarte oder dergleichen, erstreckt sich von einem unteren Ende 918 des Körpers 918. Der Halter 924 umfasst einen Körper mit einem ebenen Abschnitt 925 und einem Zubehörbefestigungselement 926, wie beispielsweise einer Klammer, das an einem oberen Ende des ebenen Abschnitts 925 gebildet ist, der abwärts hervorsteht und zusammen mit der ebenen Fläche 925a des ebenen Abschnitts 925 einen Aufbewahrungsraum zum Stützen eines Zubehörteils bildet.
  • Der Halter 924 kann an dem Teleskop von dem Halter 917 montiert werden. Beispielsweise kann der Halter 924 an einem Teleskopelement oder Hebelement oder dergleichen montiert sein oder sich in eine ausgefahrene Position unter dem Spiegelgehäuse herunter bewegen und sich daraufhin zur Aufbewahrung zurückziehen. Wenn der Halter 924 herunter ausgefahren ist, kann der Halter 924 eine klappbare Stütze oder einen klappbaren Zapfen umfassen, die bzw. der selektiv bewegt werden kann, um sich von der zur Windschutzscheibe weisenden Seite des Halters 924 zu erstrecken, das Fenster zu berühren und eine Stütze zu bieten, wenn sich der Halter 924 in seiner ausgefahrenen Position befindet. Auf diese Weise stellt der Halter 924 eine feste oder im Wesentlichen starre Schreibfläche bereit, sogar dann, wenn der Halter ausgefahren ist. Optional kann der Halter 924 schwenkbar an dem Spiegelbefestigungshalter montiert sein, um sich in Richtung des Fahrers oder anderer Fahrzeuginsassen umzuorientieren. Darüber hinaus kann das Zubehörbefestigungselement 926 woanders an der Spiegelbaugruppe angeordnet sein. Beispielsweise kann das Befestigungselement 926 an dem Spiegelgehäuse, wie beispielsweise an der Rückwand oder an der nach vorn weisenden Seite des Gehäuses angeordnet sein. Durch Bereitstellen eines federbelasteten Elements, wie beispielsweise von federbelasteten Greifzapfen, am hängenden Zubehör, kann eine Straßenkarte unter der Spiegelbaugruppe, wenn sie in dem Fahrzeug montiert ist, in einer Position gehalten werden, die für den Fahrer leicht sichtbar ist.
  • Optional kann der Halter 924 einstückig mit dem Körper 918 des Spiegelbefestigungshalters 917 geformt sein. Jedoch ist ersichtlich, dass der Halter 924 an der unteren Fläche 918a des Körpers 918 mit Hilfe eines Klebstoffs oder eines anderen geeigneten Befestigungsmittels befestigt werden kann. Vorzugsweise ist an einem unteren Ende 930 des ebenen Abschnitts 925 ein zweiter Aufbewahrungsraum montiert, der von einem zweiten Zubehörbefestigungselement 932 bereitgestellt wird, wie beispielsweise einem Werkstückbefestigungselement, wie beispielsweise einer Klammer, die das Zubehör sicher hält, beispielsweise durch Spannung zwischen zwei elastischen Zapfen oder Armen oder dergleichen. Das Befestigungselement 932 kann ein einstückig geformtes Element umfassen, das einen im Allgemeinen C-förmigen Querschnitt aufweist, der dem Befestigungselement 756 entspricht, das unter Bezugnahme auf 21 beschrieben wurde, oder es kann einen J-förmigen Körper umfassen, der dem Befestigungselement 532 entspricht, das in 20 veranschaulicht ist. Alternativ kann das Befestigungselement 932 ein röhrenförmiges Element mit einem länglichen zylindrischen Durchgang zum Halten eines Werkstücks oder ein Paar zylindrische oder ringförmige Elemente umfassen, die so ausgerichtet sind, dass sie ein Paar beabstandete Stützflächen für ein Werkstück abgrenzen, wie beispielsweise einen Bleistift, einen Stift, einen Druckmesser, einen Leuchtstift oder dergleichen, wie beispielsweise jene, die weiter oben bei 440, 532 oder 756 gezeigt sind.
  • Eine zehnte Ausführungsform 1010 einer Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung ist in 25 veranschaulicht. Die Rückspiegelbaugruppe 1010 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 1012, eine Blende 1012a und ein Reflexionselement 1014. Für geeignete Materialien für das Gehäuse 1012 und die Blende 1012a und eine Beschreibung des Reflexionselements 1014 wird auf die erste Ausführungsform Bezug genommen. Die Blende 1012a erstreckt sich um den Umfangsabschnitt des Reflexionselements 1014 und umfasst einen vergrößerten Seitenbereich 1016, der einen Ort für einen Stromversorgungsanschluss 1018 bereitstellt, wie beispielsweise eine Fahrzeugzündungs- bzw. Batteriestromversorgung, wie beispielsweise einen 12-Volt- oder 42-Volt-Stromversorgungsanschluss. Wie bei herkömmlichen Stromversorgungen, die in Armaturenbrettern oder Konsolen der meisten herkömmlichen Fahrzeuge bereitgestellt sind, umfasst der Stromversorgungsanschluss 1018 ein zylindrisches Gehäuse 1020, das sich durch die Blende 1016 in die Baugruppe 1010 erstreckt. Die Kontakte für die Stromversorgung (nicht gezeigt) sind mit Hilfe einer Verdrahtung mit dem elektrischen System des Fahrzeugs gekoppelt, die sich durch das Gehäuse erstreckt und vorzugsweise durch die Spiegelbefestigung (nicht gezeigt), die die gleiche Konstruktion aufweisen kann, wie die Kugelbefestigung, die in 6 der ersten Ausführungsform veranschaulicht ist, aus dem Gehäuse 1012 austritt. Auf diese Weise kann Zubehör, wie beispielsweise Radardetektoren (vorzugsweise im Spiegel angebrachte Radardetektoren) oder dergleichen, in die Innenrückspiegelbaugruppe 1010 eingestöpselt werden, wodurch die Länge des Drahts verringert wird, die erforderlich ist, damit der Radardetektor die meisten herkömmlichen Stromversorgungen erreicht, und des Weiteren die Ablenkung durch herunterhängende Drähte verringert wird, die mit herkömmlichen Radardetektoren im Zusammenhang steht.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es wünschenswert und vorzuziehen ist, Schaltstromversorgungen zu verwenden, die einen Schaltreglerkreis (wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,317,248 offenbart) umfassen, insbesondere für elektrisch betriebene Kraftfahrzeugvorrichtungen und elektrisch betriebenes Kraftfahrzeugzubehör, wie hierin offenbart. Derartige Schaltstromversorgungen umfassen vorzugsweise einen Schaltregler (wie beispielsweise einen "National LM78S40", der bei National Semiconductor, Santa Clara, CA, erhältlich ist) und eine Pulsbreitenmodulation, um eine DC-DC-Spannungsumwandlung mit verbesserter Umwandlungseffizienz und minimierter Stromdissipation zu erzielen.
  • Darüber hinaus umfasst das Gehäuse 1012 einen Aufbewahrungsraum 1026 in Form eines oder mehrerer Münzenhalter 1028a, 1028b und 1028c. Die Münzenhalter 1028a, 1028b und 1028c umfassen zylindrische Elemente verschiedener Größen oder Durchmesser, die sich in das Gehäuse 1012 hinter der Baugruppe 1014 des Reflexionselements erstrecken. Jeder Münzenhalter 1028a, 1028b und 1028c umfasst einen zugehörigen Freigabemechanismus zur Freigabe von Münzen, die in dem jeweiligen Halter gehalten werden.
  • Vorzugsweise ist der Freigabemechanismus von der nach vorn weisenden Seite oder Rückwand 1030 des Gehäuses 1012 her erreichbar, die von dem Fahrer des Fahrzeugs leicht erreichbar ist. Bei einer Ausführungsform umfasst jeder Münzenhalter zylindrische Elemente, die sich von einer unteren Wand 1032 des Spiegelgehäuses 1012 zu einer oberen Wand 1034 erstrecken, so dass durch die obere Wand 1032 des Gehäuses 1012 Münzen in ihre jeweiligen Münzenhalter geladen werden können. Um die Anzahl der Münzen zu maximieren, die in den jeweiligen Münzenhaltern gehalten werden, ist jede Raste 1029 vorzugsweise in nächster Nähe zu unteren Öffnungen 1036a, 1036b, 1036c jedes jeweiligen Münzenhalters angeordnet. Bei einer Ausführungsform umfassen die Rasten 1029 federvorgespannte Elemente, die die Öffnungen 1036a, 1036b, 1036c blockieren, um zu verhindern, dass die Münzen, die darin gehalten werden, durch die unteren Öffnungen jedes jeweiligen Halters freigegeben werden, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Raste von dem Bediender des Fahrzeugs aus ihrer ausgefahrenen Position gelöst wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Gehäuse 1012 einen zweiten Aufbewahrungsraum 1036 in dem Gehäuse 1012. Der Aufbewahrungsraum 1036 kann einen Vorrat von Gesichtstüchern, Wischtüchern, einen Bandspender oder einen Lufterfrischervorrat stützen. Das Tuch, das Wischtuch, das Band oder der Lufterfrischer wird durch eine Öffnung 1038, die in der unteren Wand 1032 des Gehäuses 1012 bereitgestellt ist, dem Gehäuse 1012 entnommen oder daraus ausgestoßen. Beispielsweise kann der Lufterfrischervorrat mit Hilfe eines Aerosol-Behälters oder einer Aerosol-Kartusche 1040 bereitgestellt sein, der bzw. die mit Hilfe eines oder mehrerer Halter, wie beispielsweise Klammern, die an dem Inneren des Gehäuses 1012 gebildet sein können, an der unteren Wand 1032 gestützt und daran befestigt ist. Um Geräusche und induzierte Vibrationen zu minimieren, ist die Kartusche des Lufterfrischervorrats vorzugsweise starr an der Gehäusewand 1032 montiert. An der unteren Wand 1032 ist ebenfalls optional ein Betätigungselement 1042, wie beispielsweise ein Knopf, vorgesehen, das den Lufterfrischer durch die Öffnung 1038 aus dem Behälter 1040 freigibt. Derartige Lufterfrischer können Ionenerzeuger, wie beispielsweise Negativionenerzeuger, umfassen. Darüber hinaus kann die Innenrückspiegelbaugruppe des Fahrzeugs ein Luftreinigungssystem umfassen, wie beispielsweise einen Ionenerzeuger, bevorzugter einen Negativionenerzeuger, oder einen elektronischen Lufterfrischer, wie beispielsweise einen geruchserzeugenden Lufterfrischer, wie beispielsweise geruchserzeugende Lufterfrischer, die durch Wärme aktiviert werden, die zum Beispiel durch den Strom der integrierten Fahrzeugheizung betrieben werden, oder einen "Einsteck-Lufterfrischer", der mit der Fahrzeugzündungs- bzw. Batterieversorgung beispielsweise über eine Stromversorgungsbuchse oder dergleichen gekoppelt ist. Somit kann beispielsweise ein frisch duftendes (wie beispielsweise Pinie oder dergleichen) geruchserzeugendes Element als Kartusche in eine aufnehmende Aufnahme eingesetzt werden, die in der Innenrückspiegelbaugruppe integriert ist (wie beispielsweise, unter Bezugnahme auf 1, innerhalb des Gehäuses 12 oder, unter Bezugnahme auf 10, am Spiegelstützarm 116 oder Halter 117 befestigt). Vorzugsweise wird das geruchserzeugende Element erwärmt, wenn es in der Innenspiegelbaugruppe aufgenommen wird, wie beispielsweise durch eine PTC-Heizvorrichtung, die im Stand der Technik bekannt ist und mit dem Fahrzeugzündungssystem verbunden ist (am bevorzugtesten nur dann, wenn die Zündung eingeschaltet ist, um zu verhindern, dass die Fahrzeugbatterie entleert wird, wenn das Fahrzeug geparkt ist).
  • Des Weiteren kann eine Fahrzeuginnenraumluftüberwachungsvorrichtung in die Spiegelbaugruppe 10, die das Reflexionselement 1014 umfasst, wie beispielsweise im Gehäuse 1012, oder in eine Schale oder ein Gehäuse, die bzw. das an der Spiegelbefestigung befestigt ist, integriert werden. Für ein Beispiel einer geeigneten Schale wird auf U.S.-Patent Nr. 6,172,613 Bezug genommen. Beispielsweise können Kohlenmonoxidpegel mit Hilfe derartiger Luftüberwachungsvorrichtungen, die an der Position des Spiegels bereitgestellt sind, einschließlich im Innenspiegelbaugruppengehäuse, überwacht werden. Vorzugsweise umfasst die Luftüberwachungsvorrichtung einen Einlass, vorzugsweise einen ventilatorunterstützten Einlass, der Proben der Luft innerhalb des Fahrzeuginnenraums entnimmt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ergreift die Überwachungsvorrichtung geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise das Ertönen eines Alarms, das Abschalten des Motors und/oder das Öffnen der Fenster, wenn der Kohlenmonoxidpegel im Fahrzeug einen Schwellenpegel überschreitet. Ein derartiges Luftüberwachungssystem wird vorzugsweise mit einem Fernzündungssystem verwendet, das beispielsweise herkömmlicherweise in kalten Klimaten verwendet wird, wenn der Motor aus der Entfernung gestartet wird. Während das Fahrzeug nach einem aus der Entfernung betätigten Motorstart bei laufendem Motor im Leerlauf läuft, besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidansammlung. Ein im Spiegel angebrachtes Kohlenmonoxidüberwachungssystem kann den Motor nach einer Erfassung eines Fahrzeuginnenraumkohlendioxidpegels, der einen vorherbestimmten sicheren Grenzwert überschreitet, ausschalten, wodurch das Leben eines Fahrers oder Insassen potenziell gerettet wird, der andernfalls einsteigen und das Fahrzeug benutzen könnte. Ein derartiges Fahrzeugluftüberwachungssystem schützt vor der Ansammlung von Kohlenmonoxid innerhalb des Fahrzeuginnenraums, um beispielsweise eine Selbstmordverhinderungsfunktion bereitzustellen. Alternativ oder zusätzlich können Kohlenmonoxidüberwachungsvorrichtungen in das Innenrückspiegelgehäuse integriert werden. Wenn der Kohlenmonoxidpegel in dem Fahrzeug einen bestimmten Pegel überschreitet, kann der Betrieb des Fahrzeugs mit Hilfe des Fahrzeugsteuerungssystems desaktiviert werden, vorausgesetzt, dass sich die Räder nicht drehen. Mit anderen Worten wird das Fahrzeug gesperrt. Alternativ kann das System als Reaktion darauf, das erfasst wurde, dass ein Fahrzeuginnenraumkohlenmonoxidpegel einen Sicherheitsgrenzwert überschreitet, Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise Öffnen der Fenster oder Begrenzen, wie weit die Fenster geschlossen werden können, oder Auslösen eines Alarms, oder das System kann Notdienste, beispielsweise mit Hilfe drahtloser Kommunikation mit einem telematischen Dienst, wie beispielsweise ONSTARTM oder RESCUTM, über die Kohlenmonoxidgefahr in dem Fahrzeug informieren.
  • Unter Bezugnahme auf 26 und 27 bezeichnet die Nummer 1110 im Allgemeinen eine zweite Ausführungsform der Spiegelbaugruppe, die in 1 bis 8 veranschaulicht ist. Die Spiegelbaugruppe 1110 umfasst ein Gehäuse oder eine Umfassung 1112, ein Reflexionselement 1114 und einen Aufbewahrungsraum 1120. Der Aufbewahrungsraum 1120 umfasst einen Hohlraum, der in dem Gehäuse 1112 zur Unterbringung eines Zubehörteils 1124 gebildet ist. Wie das Zubehörteil 24 kann das Zubehörteil 1124 einen Schminkspiegel oder eine Anzeigevorrichtung, einschließlich einer Videoanzeigevorrichtung, wie unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform beschrieben, umfassen. Für weitere Einzelheiten zum Gehäuse 1112, zum Reflexionselement 1114 und zu anderen elektrischen und elektronischen Vorrichtungen, die in dem Gehäuse 1112 untergebracht werden können, wird auf die Baugruppe 10 Bezug genommen.
  • Das Zubehörteil 1124 ist in dem Hohlraum 1120 des Spiegelgehäuses 1112 zur Bewegung zwischen einer zurückgezogenen Position und einer ausgefahrenen Position montiert, wie in 26 gezeigt. In seiner zurückgezogenen Position ist das Zubehörteil 1124 vorzugsweise im Wesentlichen in dem Hohlraum 1120 enthalten und am bevorzugtesten so, dass das Zubehörteil 1124 vollständig in dem Hohlraum 1120 enthalten ist, so dass das Zubehörteil 1124 nicht von dem Gehäuse 1112 hervorsteht und potenziell eine Ablenkung für den Fahrer des Fahrzeugs erzeugt.
  • Unter Bezugnahme auf 27 ist das Zubehörteil 1124 mit Hilfe eines Schwenkelements 1126 im Innern des Gehäuses 1112 in dem Hohlraum 1120 montiert. Das Schwenkelement 1126 ermöglicht dem Zubehörteil 1124, zwischen seiner zurückgezogenen Position in dem Gehäuse 1112 und seiner ausgefahrenen Position bewegt zu werden, indem es um eine Schwenkachse 1126a schwenkt. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Schwenkelement 1126 einen länglichen Körper 1132 mit gegenüberliegend angeordneten Stützstiften 1134, die schwenkbar in Stützelementen 1136, wie beispielsweise Flanschen, die im Gehäuse 1112 bereitgestellt sind, montiert sind. Vorzugsweise umfassen die Stützelemente 1136 Flansche, die abwärts von der oberen Wand 1112a des Gehäuses 1112 hervorstehen und die die Stützstifte 1134 einwärts von der Rückwand 1138 beabstanden, um dem Zubehörteil 1124 zu ermöglichen, in seine zurückgezogene Position in dem Gehäuse 1112 zwischen der Rückwand 1138 und dem Reflexionselement 1114 zu schwenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stützelemente 1136 zur Rückwand erstrecken können oder Verstärkungsrippen oder -stege umfassen können, die sich zur Rückwand 1138 erstrecken, um den Stützelementen 1136 Steifigkeit bereitzustellen.
  • Das Zubehörteil 1124 ist um eine Schwenkachse 1128a schwenkbar am Schwenkelement 1126 montiert, um eine erneute Positionierung des Zubehörteils 1124 um eine im Allgemeinen vertikale Achse zu ermöglichen, wenn das Zubehörteil 1124 in seine ausgefahrene Position bewegt ist, wie beispielsweise in 26 veranschaulicht. Wenn das Zubehörteil 1124 in seine ausgefahrene Position außerhalb des Gehäuses 1112 bewegt oder geschwenkt ist, kann die Position des Zubehörteils 1124 von einem Fahrzeuginsassen, wie beispielsweise dem Fahrer oder einem Mitfahrer des Fahrzeugs, auf diese Weise einfach eingestellt werden.
  • Wie oben erwähnt und unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung beschrieben, kann das Zubehörteil 1124 einen Schminkspiegel oder eine Anzeigevorrichtung umfassen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Zubehörteil 1124 ein Gehäuse 1128, in dem ein Element 1130, wie beispielsweise ein Reflexionselement oder ein Anzeigeelement, gestützt ist. Das Gehäuse 1128 kann eine Kugelbefestigung umfassen, um das Gehäuse 1128 schwenkbar anzubringen und das Element 1126 zu schwenken, oder es kann einen Sockel umfassen, um eine Kugelbefestigung aufzunehmen, die am Schwenkelement 1126 bereitgestellt ist, um dem Zubehörteil 1124 zu ermöglichen, sich ebenfalls um die horizontale Achse zu neigen. Alternativ kann das Gehäuse 1128 mit Hilfe eines Schwenkstifts schwenkbar angebracht sein, der eine Drehung des Gehäuses 1128 und des Elements 1130 im Allgemeinen nur um die Achse 1128a ermöglicht.
  • Wie am besten aus 27 ersichtlich ist, kann das Zubehörteil 1124 dann in den Hohlraum 1120 hinter dem Reflexionselement 1114 zurückgezogen werden, wenn das Zubehörteil 1124 am Schwenkelement 1126 um den Schwenkzugriff 1126a geschwenkt wird und im Allgemeinen mit dem Schwenkelement 1126 entlang der Achse 1126a ausgerichtet ist.
  • Eine dritte Ausführungsform 1210 der Innenrückspiegelbaugruppe, die in 1 bis 8 veranschaulicht ist, ist in 28 und 29 gezeigt. Die Spiegelbaugruppe 1210 umfasst ein Spiegelgehäuse 1212, ein Reflexionselement 1214, das im Gehäuse 1212 gestützt ist, und einen Aufbewahrungsraum 1222. In dem Aufbewahrungsraum 1222 ist ein hängendes Zubehör 1224 untergebracht. Wie unter Bezugnahme auf das Zubehörteil 24 beschrieben, kann das Zubehörteil 1224 einen Schminkspiegel oder eine Anzeigevorrichtung umfassen. Für weitere Einzelheiten zur Beschreibung des Gehäuses 1212, des Reflexionselements 1214 und von Komponenten, die optional in dem Gehäuse 1212 gestützt werden, und einer Variation des Zubehörteils 1124 wird auf die Baugruppe 10 Bezug genommen.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Aufbewahrungsraum 1222 einen Hohlraum 1222a, der sich durch eine Öffnung, die in der unteren Wand 1112a gebildet oder bereitgestellt ist, in das Gehäuse 1112 erstreckt. Der Hohlraum 1222a ist vorzugsweise durch Formen geformt und erstreckt sich hinter dem Reflexionselement 1114 in das Gehäuse 1112. Das Zubehörteil 1224 ist in dem Hohlraum 1222a mit Hilfe eines Schwenkelements 1226 schwenkbar angebracht, wie weiter unten ausführlicher beschrieben wird, so dass das Zubehörteil 1224 zwischen einer ausgefahrenen Position zur Ansicht durch einen Fahrzeuginsassen (in 23 gezeigt) oder einer zurückgezogenen oder Aufbewahrungsposition in dem Aufbewahrungsraum 1222 bewegt werden kann. Wenn sich das Zubehörteil 1224 in seiner Aufbewahrungsposition befindet, ist es vorzugsweise im Wesentlichen in dem Aufbewahrungsraum 1222 enthalten und am bevorzugtesten vollständig in dem Aufbewahrungsraum 1222 enthalten und darin zurückgezogen.
  • Das Zubehörteil 1224 umfasst ein Gehäuse 1228 und ein Element 1230, wie beispielsweise ein Reflexionselement oder ein Anzeigeelement. Für Beispiele und eine weitere Beschreibung des Elements 1230 wird auf das Element 30 Bezug genommen. Vorzugsweise umfasst das Gehäuse 1228 einen Körper 1228a mit einem vertieften zentralen Abschnitt oder einer vertieften Wand 1234, die eine Umfangswand 1234a abgrenzt. Das Element 1230 ist in dem vertieften Abschnitt 1234 gestützt und für eine Schwenkbewegung vorzugsweise in dem vertieften Abschnitt 1234 montiert, so dass die Orientierung des Elements 1230 durch einen Fahrzeuginsassen eingestellt werden kann. Vorzugsweise ist das Element 1230 so montiert, dass eine manuelle Einstellung des Elements 1230 ermöglicht wird; jedoch wird darauf hingewiesen, dass eine Ferneinstellung mit Hilfe eines Stellglieds, wie beispielsweise eines elektronischen Stellglieds, die im Stand der Technik gut bekannt sind, bereitgestellt werden kann. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der vertiefte Abschnitt 1234 eine Kugelbefestigung 1236, die auswärts hervorsteht und an der das Element 1230 mit Hilfe eines Sockelelements befestigt ist, das an der hinteren Fläche 1230a des Elements 1230 bereitgestellt ist. Die Kugel- und Sockelanordnung stellt eine Schwenkbewegung des Elements 1230 um die horizontale und vertikale Achse bereit. Wenn das Element 1230 an der Kugelbefestigung 1236 montiert ist, liegt es, wenn es sich in einer nicht geneigten Position befindet, vorzugsweise im Allgemeinen in der selben Ebene wie die obere Fläche 1234b der Umfangswand 1234a, so dass das Element 1230 von dem Gehäuse 1228 nicht auswärts hervorsteht und das Gehäuse 1228 schnell und einfach in seine zurückgezogene Position innerhalb des Aufbewahrungsraums 1222 geschwenkt werden kann. Wie Fachleuten ersichtlich ist, kann das Element 1230 alternativ eine Kugelbefestigung umfassen, die an seiner hinteren Fläche 1230a montiert ist, wobei der vertiefte Abschnitt 1234 ein Sockelelement zur Aufnahme der Kugelbefestigung des Elements 1230 aufweist.
  • Unter Bezugnahme auf 29 folgt mindestens die untere Kante 1238a und die Seitenkante 1238b des Gehäuses 1228 vorzugsweise den Konturen des Gehäuses 1212, so dass das Gehäuse 1228, wenn es zurückgezogen ist, im Allgemeinen den Konturen des Gehäuses 1212 folgt. Darüber hinaus weist das Gehäuse 1228 vorzugsweise dieselbe Größe wie die Öffnung zum Hohlraum 1222 auf, so dass das Gehäuse 1228, wenn es zurückgezogen ist, ein einstückiges Teil des Spiegels zu sein scheint.
  • Unter Bezugnahme auf 29 stützt das Gehäuse 1228 das Schwenkelement 1226 und umfasst vorzugsweise einen Anschlag 1232, der von dem Schwenkelement 1226 beabstandet ist und die Drehung des Gehäuses 1228 um das Schwenkelement 1226 durch eine eingreifende untere Wand 1212a des Gehäuses 1212 beschränkt (wie in 28 gezeigt). Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das Gehäuse 1228, wie zuvor erwähnt, dieselbe Größe wie die Öffnung oder das Loch des Hohlraums 1222a auf, so dass die untere Fläche 1224a des Zubehörteils 1224, wenn sie zurückgezogen ist, dem Gehäuse 1212 folgt und ein einstückiges Teil der Spiegelbaugruppe 1210 bildet. Das Schwenkelement 1226 ist im Gehäuse 1212 an einem Stützelement, wie beispielsweise einem Stützflansch 1240, montiert, der an der unteren Wand 1212a des Gehäuses 1212 gebildet oder auf andere Weise an dieser bereitgestellt ist. Das Zubehörteil 1224 ist mit Hilfe des Schwenkelements 1226 für eine Schwenkbewegung am Stützelement 1248 angebracht, wobei das Schwenkelement 1226 vorzugsweise im Element 1240 gelagert ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform stellt das Zubehörteil 1224, wenn es vollständig in den Aufbewahrungsraum 1222 zurückgezogen ist, keine Versperrung für die Sicht des Fahrers durch die vordere Windschutzscheibe des Fahrzeugs bereit; stattdessen ist das Zubehörteil 1224 vorzugsweise im Wesentlichen vor der Sicht verborgen, wenn es zurückgezogen ist. Wenn das Zubehörteil 1224 aus dem Gehäuse 1212 ausgefahren ist, steht es abwärts von der unteren Wand 1212a hervor, um beispielsweise einen Schminkspiegel oder ein Anzeigeelement, einschließlich einer Videoanzeige, bereitzustellen, die, wie zuvor im Zusammenhang mit der Orientierung des Elements 1230 innerhalb des Gehäuses 1228 erwähnt, von einem Fahrzeuginsassen, einschließlich des Fahrers, vorzugsweise manuell eingestellt werden kann.
  • Wie unter Bezugnahme auf die vorherigen Ausführungsformen beschrieben, kann das Element 1230 ein Reflexionselement umfassen, einschließlich eines flachen Reflektors, eines Reflektors mit einer mehrfachen Krümmung, eines asphärischen oder konvexen Spiegelreflektors, oder es kann Folgendes umfassen: einen Anzeigebildschirm zur Anzeige von Informationen, wie beispielsweise den Fahrzeugstatus, ein Rückblicksystem oder ein Babyüberwachungssystem, wie zuvor beschrieben. Darüber hinaus kann das Gehäuse 1228 um das Element 1220 herum eine Vielzahl von Lichtquellen stützen, wie beispielsweise glühende Lichtquellen oder nicht-glühende Lichtquellen, wie beispielsweise LEDs, um einen Schminkspiegel bereitzustellen.
  • Unter Bezugnahme auf 30 ist eine zweite Ausführungsform 1310 der Innenrückspiegelbaugruppe gezeigt, die in 15, 15A und 16 veranschaulicht ist. Die Spiegelbaugruppe 1310 umfasst ein Gehäuse oder eine Umfassung 1312, ein Reflexionselement 1314, einen Stützarm 1316 und einen Befestigungshalter 1317. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Stützarme und Befestigunganordnungen verwendet werden können, um die Baugruppe 1310 an einer Kopfverkleidung oder Windschutzscheibe eines Fahrzeugs zu montieren. Für eine weitere Beschreibung des Gehäuses 1312, des Reflexionselements 1314, des Stützarms 1316 und des Halters 1317 wird auf die Baugruppe 210 Bezug genommen. Wie das Gehäuse 212 umfasst die obere Wand 1312a des Gehäuses 1312 einen Aufbewahrungsraum 1322 zum Stützen eines Zubehörteils 1324. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das Zubehörteil 1324 ein Spendezubehörteil zum Spenden von Wischtüchern, einschließlich "feuchter Wischtücher" oder Fensterreinigungstücher oder dergleichen, oder Taschentüchern, so dass ein Fahrzeuginsasse ein Wischtuch oder ein Taschentuch T leicht und schnell entnehmen kann. Der Aufbewahrungsraum 1322 kann durch Folgendes bereitgestellt sein: eine Vertiefung, die der Vertiefung 224 entspricht, und durch Formen einer Vertiefung in der oberen Wand 1312a des Gehäuses 1312 oder durch einen Einsatz, der durch eine Öffnung, die der Öffnung 222a entspricht, in die obere Wand 1312a eingesetzt wird.
  • Das Spendezubehörteil 1324 umfasst einen Behälter 1326 mit einer Spendeöffnung 1328, durch die ein Wischtuch oder ein Taschentuch T für den Gebrauch durch einen Fahrzeuginsassen gespendet werden kann. Das Gehäuse 1326 ist entnehmbar in dem Aufbewahrungsraum 1322 gestützt und kann lösbar in dem Aufbewahrungsraum 1322 durch eine Reibpassung, durch Schnappkopplungen gehalten werden oder es kann durch eine oder mehrere federbelastete Rasten 1330 in Position gehalten werden. Wie Fachleuten ersichtlich ist, können die federbelasteten Rasten 1330 durch Reibung in eine innere Fläche 1322a des Aufbewahrungsraums 1322 eingreifen oder sie können in eine entsprechende Vertiefung eingreifen, die an der inneren Fläche 1322a bereitgestellt ist. Auf diese Weise kann ein Taschentuch- oder Wischtuchspendezubehörteil 1324 schnell und einfach aus dem Aufbewahrungsraum 1322 für eine Wiederbefüllung oder einen Ersatz entfernt werden.
  • Optional kann ein zusätzlicher Aufbewahrungsraum für entsorgte Taschentücher oder Wischtücher bereitgestellt werden. Beispielsweise kann der Aufbewahrungsraum 1322 in zwei Aufbewahrungsräume unterteilt werden – einen zum Halten des Spendezubehörs und den anderen zum Halten der entsorgten Taschentücher, Wischtücher oder von anderem Abfall. Alternativ kann ein Abfallbehälter woanders im Fahrzeug bereitgestellt sein.
  • Aus dem Vorgenannten ist ersichtlich, dass die Innenrückspiegelbaugruppe 1310 einen Aufbewahrungsraum 1322 bereitstellt, der abgesehen von dem Taschentuchspender 1324 zum Stützen einer großen Vielfalt von Zubehör in demselben verwendet werden kann. Wie zuvor erwähnt kann die Taschentuchspendebaugruppe 1324 optional entfernt werden, so dass der Aufbewahrungsraum 1322 zur Aufbewahrung von anderen Zubehörteilen verwendet werden kann, wie unter Bezugnahme auf die Baugruppe 210 beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 31 ist eine zweite Ausführungsform 1410 der Innenrückspiegelbaugruppe gezeigt, die in 9 bis 14 veranschaulicht ist. Die Spiegelbaugruppe 1410 umfasst ein Spiegelgehäuse oder eine Spiegelumfassung 1412, ein Reflexionselement 1414 und einen Aufbewahrungsraum 1422 zur Aufbewahrung eines andockfähigen Zubehörteils 1424, entsprechend der Baugruppe 110. Wie zuvor beschrieben, kann das andockfähige Zubehörteil 1424 Folgendes umfassen: eine Lichtbaugruppe (wie gezeigt), eine Telekommunikationsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon oder ein Personenrufgerät oder andere elektrische oder elektronische Handgeräte oder dergleichen. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich des Gehäuses 1412, des andockfähigen Zubehörteils 1424 und des Reflexionselements 1414 wird im Allgemeinen auf die Baugruppe 110 Bezug genommen.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst das andockfähige Zubehörteil 1424 ein Gehäuse 1426, das ein Paar federbelastete Rasten 1428 für den Eingriff in längliche Vertiefungen 1430 umfasst, die in der Rückwand 1412a des Gehäuses 1412 im Aufbewahrungsraum 1422 bereitgestellt sind. Das Gehäuse 1426 stützt vorzugsweise ein Paar Rastenfreigabemittel 1432, die die Rasten 1428 zwischen einer Einführposition und einer Eingriffsposition bewegen. Wenn die Rasten 1428 in ihre Einführposition bewegt werden, die typischerweise erreicht wird, wenn die Rastenfreigabemittel 1432 zusammengedrückt werden, können die Rasten 1428 daraufhin für die Einführung in längliche Vertiefungen 1430 ausgerichtet werden. Wenn die Rastenfreigabemittel 1432 gelöst werden, greifen die Rasten 1428 in die Vertiefungen 1430 in dem Gehäuse 1412 ein, wie Fachleuten ersichtlich ist. Wie bei der vorherigen Ausführungsform, die in 9 bis 14 veranschaulicht ist, stützt das Gehäuse 1412 vorzugsweise ein Paar elektrische Kontakte 1432, die ermöglichen, dass das Zubehörteil 1424 mit einer Aufladeeinheit gekoppelt wird, die entweder in der Spiegelbaugruppe 1410 oder woanders im Fahrzeug angeordnet ist, um das andockfähige Zubehörteil 1424 aufzuladen, wie zuvor unter Bezugnahme auf die Baugruppe 110 beschrieben. Optional kann das Gehäuse 1426 ein Paar Führungselemente 1444 stützen, die in entsprechende längliche Vertiefungen oder Schlitze 1446 eingreifen, die in der Seitenwand 1448 des Aufbewahrungsraums 1422 bereitgestellt sind. Auf diese Weise führen die Führungselemente 1444 die andockfähige Baugruppe 1424 in die korrekte Position am Aufbewahrungsraum 1422. Daher müssen die Rastenfreigabemittel 1432 zusammengedrückt werden, so dass die Rastenelemente 1428 für eine Anordnung in den länglichen Vertiefungen 1430 ausgerichtet sind, um das Zubehörteil 1424 am Aufbewahrungsraum 1422 anzudocken. Wenn die Führungselemente 1444 korrekt mit den Vertiefungen 1446 ausgerichtet sind und die Rasten 1428 in die länglichen Vertiefungen 1430 eingeführt sind, können die Rastenfreigabemittel 1432 daraufhin losgelassen werden, so dass das andockfähige Zubehörteil 1424 lösbar am Gehäuse 1412 angebracht ist.
  • Unter Bezugnahme auf 32 ist eine dritte Ausführungsform 1510 der Innenrückspiegelbaugruppe gezeigt, die in 9 bis 14 veranschaulicht ist. Die Spiegelbaugruppe 1510 umfasst ein Spiegelgehäuse 1512, ein Reflexionselement 1514 und einen Aufbewahrungsraum 1522, an dem ein andockfähiges Zubehörteil 1524 für die Aufbewahrung und eine spätere Entnahme durch einen Fahrzeuginsassen, wie beispielsweise den Fahrer, angebracht ist. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich des Gehäuses 1512, des Reflexionselements 1514 und des andockfähigen Zubehörteils 1524 wird auf die Spiegelbaugruppe 110 Bezug genommen.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Aufbewahrungsraum 1522 durch Folgendes gebildet: eine im Allgemeinen ebene vertiefte Wand 1526, die an der Rückwand 1512a des Spiegelgehäuses 1512 bereitgestellt ist, und einen Hohlraum 1528, der in der Rückwand 1512a gebildet ist. Wie unter Bezugnahme auf das Zubehörteil 24 erwähnt, kann das Zubehörteil 1524 eine Lichtbaugruppe, eine Telekommunikationsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon oder ein Personenrufgerät oder dergleichen umfassen. Das Zubehörteil 1524 umfasst ein Gehäuse 1530 mit einem Flanschabschnitt 1532. Der Flansch 1532 weist dieselbe Größe wie der Hohlraum 1528 auf, so dass das Zubehörteil 1524 durch die Reibung zwischen dem Flansch 1532 und der Wand 1528a, die den Hohlraum 1528 und die Wand 1526 abgrenzt, im Aufbewahrungsraum 1522 gehalten wird, wenn der Flansch 1532 in den Hohlraum 1528 eingeführt wird. Das Gehäuse 1530 stützt eine Abdeckung oder Linse 1534 und umfasst mindestens eine Greiffläche 1536, entsprechend dem andockfähigen Zubehörteil, das unter Bezugnahme auf die Ausführungsform 110 beschrieben wurde. Optional ist ein Paar Kontakte 1538 an dem Flansch 1532 montiert, die in ein entsprechendes Paar Kontakte eingreifen oder mit diesem einen Kontakt herstellen, die in dem Hohlraum 1528 an der Wand 1528a des Hohlraums bereitgestellt sind. Wenn somit das Zubehörteil 1524 an dem Aufbewahrungsraum 1522 angedockt wird, wird das Zubehörteil 1524 durch Reibung zwischen dem Flansch 1532 und der Wand 1528a in Position gehalten und wird mit einem Ladegerät gekoppelt, das entweder im Gehäuse 1512 oder woanders in dem Fahrzeug angeordnet ist, um Batterien, die in dem Gehäuse 1530 des Zubehörteils 1524 gestützt werden, aufzuladen, wie unter Bezugnahme auf das Zubehörteil 124 ausführlicher beschrieben wurde.
  • Wie bei den vorherigen Ausführungsformen sind das Gehäuse 1530 und die Abdeckung 1534 vorzugsweise konturiert, um der Kontur des Gehäuses 1512 zu folgen, so dass das Zubehörteil 1524, wenn es angedockt ist, eine einstückige Einheit mit dem Gehäuse 1512 bildet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Flansch 1532 mit lösbaren Kopplungsvorrichtungen, als Schnapppassungsflansche oder dergleichen bereitgestellt sein kann, die einen formschlüssigen Eingriff zwischen dem Flansch 1532 und der Wand 1528a oder der Wand 1526 bereitstellen, wie Fachleuten ersichtlich ist. Darüber hinaus kann der Flansch 1532 lösbare Rasten stützen, die den Rasten 1428 entsprechen, die unter Bezugnahme auf die vorherige Ausführungsform beschrieben wurden.
  • Unter Bezugnahme auf 33 bezeichnet die Nummer 1610 im Allgemeinen eine vierte Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe, die in 9 bis 14 veranschaulicht ist. Die Spiegelbaugruppe 1610 umfasst ein Spiegelgehäuse 1612, ein Reflexionselement 1614 und einen Aufbewahrungsraum 1622 zur Aufbewahrung eines andockfähigen Zubehörteils 1624, entsprechend der vorherigen Ausführungsform. Wie zuvor beschrieben, kann das andockfähige Zubehörteil 1624 Folgendes umfassen: eine Lichtbaugruppe (gezeigt), eine Telekommunikationsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon oder ein Personenrufgerät oder andere elektrische oder elektronische Handgeräte. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich des Gehäuses 1612, des Reflexionselements 1614 und des Zubehörteils 1624 wird im Allgemeinen auf die Baugruppe 110 Bezug genommen.
  • Der Aufbewahrungsraum 1622 ist durch Folgendes gebildet: eine im Allgemeinen ebene Wand 1626, die an der Rückwand 1612a des Gehäuses 1612 gebildet ist und einen im Allgemeinen offenen Hohlraum 1628, der in der Rückwand 1612a gebildet ist und eine im Allgemeinen U-förmige Konfiguration aufweist. Der Hohlraum 1628 ist zwischen der ebenen Wand 1626 und einer im Allgemeinen U-förmigen Haltewand 1628a abgegrenzt, die sich über die ebene Wand 1626 erstreckt. Das Zubehörteil 1624 umfasst ein Gehäuse 1630, das eine Abdeckung oder Linse 1632 stützt, und einen Flansch 1634, der dieselbe Form wie der Hohlraum 1628 aufweist, so dass sich der Flansch 1634 in den Hohlraum 1628 erstreckt und mit Hilfe der U-förmigen Wand 1628a in Position gehalten wird, wenn das Zubehörteil 1624 im Aufbewahrungsraum 1622 angedockt ist. Vorzugsweise wird das Zubehörteil 1624 durch Reibeingriff zwischen dem Flansch 1634 und der Wand 1628a des Hohlraums 1628 und der ebenen Wand 1626 im Aufbewahrungsraum 1622 gehalten.
  • Um den Konturen des Gehäuses 1612 zu folgen, umfasst das Gehäuse 1630 vorzugsweise eine hervorstehende Lippe 1636, die sich über den Flansch 1634 erstreckt und dieselbe Form hat, wie die Öffnung 1628b des Hohlraums 1628, so dass das Gehäuse 1620 gegen das Gehäuse 1612 stößt und im Allgemeinen den Konturen des Gehäuses 1612 folgt, wenn das Zubehörteil 1624 in dem Aufbewahrungsraum 1622 angedockt ist. Wenn das Zubehörteil 1624 angedockt ist, bildet es auf diese Weise eine im Allgemeinen einheitliche Baugruppe mit dem Gehäuse 1612.
  • Optional kann das Gehäuse 1630 oder der Flansch 1636 eine oder mehrere Rasten stützen, um formschlüssig in das Gehäuse 1612 einzugreifen, wie zuvor beschrieben. Bei einer bevorzugten Ausführungsform stützt das Gehäuse 1612 ein Paar Kontakte 1638 im Aufbewahrungsraum 1622, die mit entsprechenden Kontakten elektrisch gekoppelt sind, die am Zubehörteil 1624 vorgesehen sind, und mit diesen einen Kontakt herstellen, so dass das Zubehörteil 1624 aufgeladen werden kann, während es im Aufbewahrungsraum 1622 angedockt ist, wie zuvor beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 34 bezeichnet die Nummer 1710 im Allgemeinen eine achtzehnte Ausführungsform der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfin dung. Die Innenrückspiegelbaugruppe 1710 weist eine ähnliche Konstruktion auf wie die Spiegelbaugruppe 10 und umfasst ein Spiegelgehäuse 1712 und ein Reflexionselement 1714. Das Reflexionselement 1714 ist in dem Gehäuse 1712 beispielsweise mit Hilfe einer Blende 1712a, eines Halters oder eines Stellglieds oder dergleichen angeordnet. Wie unter Bezugnahme auf die vorherigen Ausführungsformen beschrieben, ist die Spiegelbaugruppe 1710 beispielsweise entweder mit Hilfe einer Windschutzscheibenbefestigungsanordnung oder einer Kopfteilbefestigungsanordnung an dem Fahrzeug befestigt, die zuvor beschrieben wurden. Für Beispiele geeigneter Befestigungsanordnungen wird auf die vorherigen Ausführungsformen Bezug genommen.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Innenrückspiegelbaugruppe 1710 eine Lichtbaugruppe oder ein Lichtmodul 1715, das in dem Gehäuse 1712 angedockt werden kann, um eine Lichtquelle für eine Kartenlampenbaugruppe 1720 sowie eine Taschenlampenfunktion, wenn die Lichtbaugruppe von dem Gehäuse 1712 entnommen wird, bereitzustellen. Das Gehäuse 1712 umfasst eine untere Wand 1712b, die zwei Öffnungen 1722 und 1724 umfasst, die Öffnungen für die Kartenlampenbaugruppen 1726 und 1720 bereitstellen, wobei das Kartenlampenmodul 1726 ein Kartenlampe mit fester Position umfasst. Für Beispiele geeigneter Kartenlampenbaugruppen wird auf U.S.-Patent Nr. 5,938,321; 5,813,745; 5,820,245; 5,673,994; 5,649,756 oder 5,178,448 Bezug genommen. Wie ausführlicher beschrieben wird, ist die Kartenlampenbaugruppe 1720 mindestens teilweise durch das Lichtmodul 1715 bereitgestellt.
  • Unter Bezugnahme auf 36 ist das Gehäuse 1712 mit Hilfe einer Gehäusewand 1712c gebildet, die eine nach hinten weisende Öffnung 1713 umfasst, in der das Reflexionselement 1714 positioniert ist, und eine Mitfahrerseitenöffnung 1728 an der Endwand 1730. Die Öffnung 1728 ist so bemessen, dass dem Lichtmodul 1715 ermöglicht wird, durch die Gehäusewand 1712c und in das Gehäuse 1712 hinter dem Reflexionselement 1714 zum Andocken eingeführt zu werden, so dass das Lichtmodul 1715 Licht durch die Öffnung 1724 richten kann, um die Kartenlampenbaugruppe 1720 zu bilden. Das Lichtmodul 1715 umfasst ein Gehäuse 1730 mit einem transparenten Abschnitt, vorzugsweise mit einer Abdeckung 1732 und insbesondere vorzugsweise mit einer optischen Abdeckung. In dem Gehäuse 1730 ist mindestens eine Lichtquelle 1734 angeordnet, die ausreichend Licht bereitstellt, um das Lichtmodul 1715 als Taschenlampe zu benutzen, so dass das Lichtmodul 1715 in dem Fahrzeug dazu verwendet werden kann, Artikel aufzufinden, oder außerhalb des Fahrzeugs verwendet werden kann, beispielsweise während ein Reifen im Dunkeln gewechselt wird. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Lichtmodul 1715 eine Vielzahl von Lichtquellen 1734, beispielsweise Festkörperlichtquellen, wie beispielsweise Leuchtdioden (LEDs) oder Neonleuchten. Bei der bevorzugtesten Ausführungsform umfassen die Lichtquellen 1734 weiße Leuchtdioden, wie beispielsweise jene, die bei der Nichia America Corp. in Mountville, Pa, unter den Handelsbezeichnungen Nichia NSPW500BS, 5.6 C. P. White; NSPWF50BS; NSPW515BS; NSPW300BS; NSPW312BS; NSPW310BS und NSPW315BS erhältlich sind. Die Lichtquellen 1734 sind so positioniert, dass Licht durch die Abdeckung 1732 projiziert wird, und sind des Weiteren so positioniert, dass die Lichtquellen 1734 eine Lichtquelle bereitstellen können, um eine Kartenlampenbaugruppe 1720 zu bilden, die durch die Öffnung 1724 in der unteren Wand 1712b des Gehäuses 1712 projiziert, wenn das Lichtmodul 1715 durch die Öffnung 1728 eingeführt und in dem Gehäuse 1712 angedockt ist.
  • Optional kann jede beliebige der Innenspiegelbaugruppen dieser vorliegenden Erfindung mindestens eine Karten- bzw. Lese- bzw. Innenleuchte umfassen, wobei am meisten vorgezogen wird, dass diese eine nicht-glühende Lampe, wie beispielsweise eine Leuchtdiodenanordnung (LED-Anordnung) umfassen (es wird am meisten vorgezogen, dass jede Anordnung mindestens eine und insbesondere vorzugsweise eine Vielzahl von mindestens zwei weißen Leuchtdioden umfasst, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,152,590 offenbart). Geeignete weiße Leuchtdioden sind bei der Nichia America Corp. in Mountville, Pa, unter der Handelsbezeichnung Nichia NSPW500BS, 5.6 C. P. White erhältlich. Vorzugsweise verwenden derartige im Spiegel angebrachte Kartenlampen mindestens eine weiße Leuchtdiodenlichtquelle, insbesondere vorzugsweise mindestens zwei weiße Leuchtdiodenlichtquellen, wobei am meisten vorgezogen wird, dass mindestens drei weiße Leuchtdiodenlichtquellen als Lampe für Beleuchtungszwecke verwendet werden. Andere nicht-glühende Lichtquellen können für Folgendes verwendet werden: im Spiegel angebrachte Lampen (sowohl Beleuchtungen, die in der Innenrückspiegelbaugruppe angebracht sind als auch Beleuchtungen, die in der Außenseitenspiegelbaugruppe angebracht sind) und/oder für die Beleuchtung in einer andockfähigen entfernbaren Lichtquelle, wie beispielsweise für die entfernbaren im Spiegel angebrachten Taschenlampen, die hierin beschrieben sind. Beispielsweise können fluoreszierende Lichtquellen, wie beispielsweise fluoreszierende Kaltkathodenlampen, verwendet werden. Alternativ können lumineszierende Lichtquellen, wie beispielsweise Lichtquellen, die eine anorganische elektrolumineszierende Lichtquelle oder vorzugsweise eine organische elektrolumineszierende Lichtquelle umfassen, in Karten- bzw. Lese- bzw. Innenleuchten in Rückspiegelbaugruppen von Kraftfahrzeugen, in Sicherheitsbeleuchtungen bzw. Bodenbeleuchtungen und in Signalbeleuchtungen in Außenseitenspiegelbaugruppen ver wendet werden, oder sie können eine organische Leuchtdiode umfassen. Ebenfalls kann eine Laserlichtquelle oder eine Mehrfachlaserlichtquelle zur Beleuchtung von Kraftfahrzeugspiegelbaugruppen, wie beispielsweise für Karten-, Lese- und/oder Innenleuchten bei, in oder an einer Innenrückspiegelbaugruppe, oder für Sicherheitsbeleuchtungen bzw. Bodenbeleuchtungen oder Signalbeleuchtungen von Außenseitenspiegelbaugruppen verwendet werden. Die Laserbeleuchtung kann ebenfalls zur Bereitstellung einer Beleuchtung für fahrzeugmontierte Kameras, wie beispielsweise Sicherheitskameras oder nach vorn weisende Kameras oder Fahrzeuginnenraumüberwachungskameras, wie beispielsweise Babyüberwachungskameras, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,420,975; 6,278,377; 6,243,003; 6,428,172; 6,326,613 und 6,329,925 offenbart, verwendet werden. Für Nachtsichtzwecke (wie beispielsweise bei nach vorn weisenden Kameras oder wenn bei Nacht ein Kind in einem dunklen Fahrzeuginnenraum oder ein Kind, das in einem dunklen Fahrzeugkofferraum eingefangen ist, betrachtet wird) ist die Verwendung von Lichtquellen im nahen Infrarotbereich und insbesondere von Leuchtdioden und Lasern im nahen Infrarotbereich, wünschenswert, um für eine Nachtsichtkamera eine Beleuchtung bereitzustellen, während eine Blendung mit sichtbarem Licht vermieden wird, wie in dem gemeinsam erteilten U.S.-Patent Nr. 6,498,620 offenbart. Es wird darauf hingewiesen, dass derartige Nachtbeleuchtungsleuchtdiodenlichtquellen optional mit Hilfe eines im Fahrzeug angebrachten Fotosensors gesteuert werden (wie beispielsweise eines Fotosensors, der in die Innenrückspiegelbaugruppe integriert ist), wodurch der Betrieb der Lichtquellen bei starker Umgebungsbeleuchtung um und/oder in dem Fahrzeug, wie beispielsweise während des Tages, desaktiviert wird, um den Stromverbrauch zu verringern, wenn eine Beleuchtung mit Hilfe der Lichtquellen aufgrund der adäquaten Umgebungsbeleuchtung, die um dem Fahrzeug herum, beispielsweise durch die Sonne, bereitgestellt wird, nicht erforderlich ist. Wenn mehrere Laserquellen verwendet werden, kann die Lichtausgabe der Laserbeleuchtung mit unterschiedlichen nicht-weißen Farben (beispielsweise drei blau emittierende Laser und drei bernsteinfarbene Laser) kombiniert werden, um mit einem metamerischen weißen Licht zu beleuchten, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,803,579 und in U.S.-Patent Nr. 5,136,483 beschrieben. Eine derartige Laserfahrzeugbeleuchtung und vorzugsweise eine Weißlichtlaserbeleuchtung kann, abgesehen von einer im Spiegel angebrachten Beleuchtung, in einer Vielfalt von Kraftfahrzeugbeleuchtungsanwendungen verwendet werden, wie beispielsweise laserbeleuchtete Kraftfahrzeugschminkspiegel, Hauptinnenbeleuchtungen, Parkleuchten, CHMSL-Leuchten, Rückfahrleuchten, Trittbrettleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigeleuchten, Bremsleuchten, Nebelleuchten, Rückleuchten, Holmleuchten, Scheinwerfer, Strahler, Aschenbecherleuchten, Kofferraumleuchten, Handschuhfachleuchten, Konsolenleuchten und dergleichen. Des Weiteren können optional und vorzugsweise eine Leuchtröhre und/oder optische Elemente, wie beispielsweise Linsen, Streuelemente und Reflektoren, zusammen mit einer Laserlichtquelle, vorzugsweise einer weißlichterzeugenden Laserquelle, verwendet werden, um das Licht innerhalb des Fahrzeugs oder aus diesem heraus zu verteilen bzw. zu projizieren und/oder den lasererzeugten Lichtstrahl zu verbreitern oder zu richten bzw. zu projizieren. Am meisten wird vorgezogen, dass mindestens ein optisches Diffraktionselement zusammen mit einer Kraftfahrzeuglaserlichtquelle verwendet wird.
  • Unter Bezugnahme auf 35 ist die Abdeckung 1732 einwärts gerichtet, wobei die Lichtquellen 1734 mindestens im Allgemeinen mit der Öffnung 1724 ausgerichtet sind, um eine Kartenlampe 1720 bereitzustellen, wenn das Lichtmodul 1715 in dem Gehäuse 1712 angedockt ist. Optional kann das Gehäuse 1712 einen Reflektor 1736 umfassen, der sicherstellt, dass ein größerer Prozentanteil des Lichts, das von den Lichtquellen 1734 emittiert wird, durch die Öffnung 1724 gerichtet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Optik zum Richten des Lichts durch die Öffnung 1724 ebenfalls mit Hilfe der Abdeckung 1732 oder einer Kombination aus einem Reflektor und der Abdeckung 1732 bereitgestellt werden kann, die eine optische Linse umfassen kann (die eine Lichtbrechungslinse sein kann und vorzugsweise eine Lichtbeugungslinse umfasst). Darüber hinaus kann die Öffnung 1724 eine Abdeckung 1752, wie beispielsweise eine optische Linse, umfassen, die das Licht, das von den Lichtquellen 1734 emittiert wird, in einem gewünschten Muster richtet. Zusätzlich zur Bereitstellung einer Optik zur Erzeugung eines gewünschten Lichtmusters schließt die Abdeckung 1752 die Öffnung 1722, um einen Schutz für die Komponenten in der Spiegelbaugruppe bereitzustellen und des Weiteren einen Klemmschutz für eine Person bereitzustellen, die das Lichtmodul 1715 in das Gehäuse 1712 einführt.
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf 36 umfasst das Lichtmodul 1715 vorzugsweise eine Vielzahl leitfähiger Kontakte und insbesondere vorzugsweise eine Vielzahl leitfähiger Buchsen 1740a, 1740b und 1740c, die mit einem Lichtmodultreiberkreis 1742 gekoppelt sind, der weiter unten ausführlicher beschrieben wird. Vorzugsweise sind die Buchsen 1740a, 1740b und 1740c am Eingabeende des Moduls 1715 und des Weiteren in Richtung einer Rückwand 1744 der Abdeckung 1732 positioniert, um die Interferenz mit dem Licht zu minimieren, das von den Lichtquellen 1734 emittiert wird. Wenn das Lichtmodul 1715 in das Gehäuse 1712 eingeführt wird, werden die Buchsen 1740a, 1740b und 1740c mit einer entsprechenden Vielzahl von leitfähigen Stiftkontakten 1746a, 1746b und 1746c ausgerichtet, die in dem Gehäuse 1712 bereitgestellt sind. Die Stiftkontakte 1746a, 1746b und 1746c sind mit dem Fahrzeug stromversorgungssystem gekoppelt und können beispielsweise zum Aufladen einer oder mehrerer Batterien verwendet werden, die in dem Lichtmodul 1715 angeordnet sind, wie unter Bezugnahme auf den Schaltkreis 1742 ausführlicher beschrieben wird. Zusätzlich zur Bereitstellung einer elektrischen Kopplung zwischen dem Lichtmodul 1715 und dem Fahrzeugstromversorgungssystem können die Stifte 1746a, 1746b und 1746c das Lichtmodul 1715, abhängig von der Größe des Lichtmoduls, ebenfalls am Gehäuse 1712 montieren. Optional kann das Gehäuse 1712 beabstandete obere und untere Halteflansche 1748 (nur einer ist gezeigt) umfassen, die das Lichtmodul 1715 dazwischen halten, und kann des Weiteren Vorspannungselemente 1750, wie beispielsweise Federklammern, elastische Zapfen oder elastomere Elemente umfassen, die eine Reibungskraft auf das Lichtmodul 1715 ausüben, um dadurch eine im Wesentlichen starre Befestigung für das Lichtmodul 1715 innerhalb des Gehäuses 1712 bereitzustellen.
  • Wenn das Lichtmodul 1715 vollständig in das Gehäuse 1712 eingeführt ist, folgt es vorzugsweise der äußeren Fläche 1712d der Gehäusewand 1712c und umfasst eine Endwand 1730a, die im Wesentlichen bündig mit der äußeren Fläche 1712d abschließt. Um das Lichtmodul 1715 aus dem Gehäuse 1712 zu nehmen, kann das Gehäuse 1712 eine Ausstoßvorrichtung umfassen, die mit Hilfe eines externen Knopfes oder dergleichen betätigt werden kann, oder das Modul 1715 kann beispielsweise an der Endwand 1730a eine oder mehrere Greifflächen umfassen.
  • Unter Bezugnahme auf 38 umfasst der Lichtmodultreiberkreis 1742 eine Spannungsversorgung 1758, wie beispielsweise eine oder mehrere Batterien und insbesondere vorzugsweise eine oder mehrere aufladbare Batterien, wie beispielsweise Nickelmetallhydridbatterien, Nickelcadmiumbatterien oder Lithiumionenbatterien. Der Lichtmodultreiberkreis 1742 ist mit einem Kartenlampenkreis 1759 gekoppelt, der innerhalb des Gehäuses 1712 der Innenspiegelbaugruppe positioniert ist und auf den in dem Gehäuse über Buchsen 1740a, 1740b und 1740c und leitfähige Stifte 1746a, 1746b und 1746c zugegriffen werden kann, um die Spannungsversorgung 1758 (die sich in dem andockfähigen bzw. entnehmbaren Zubehörteil, wie beispielsweise einem Lichtmodul 1715, wie beispielsweise einer Taschenlampe, befindet) aufzuladen, und des Weiteren, wie beschrieben wird, optional die Lichtquellen 1734 mit der Fahrzeugstromversorgung zu koppeln, wenn das Modul 1715 in dem Gehäuse 1712 angedockt ist. Der Kartenlampenkreis 1759 umfasst einen Ladekreis 1760 (der mit dem Fahrzeugzündungssystem verbunden ist), der die Spannungsversorgung 1758 auflädt, wenn der Schaltkreis 1742 mit dem Kartenlampenkreis 1759 elektrisch gekoppelt ist, einen Kartenlampenschalter 1770 und einen Spannungsreglerkreis 1768, der die Lichtquellen 1734 vor dem Überladen schützt. Die Spannungsversorgung 1758 ist an ihrer positiven Seite mit der Buchse 1740a gekoppelt, die den leitfähigen Stift 1746a kontaktiert, um über den Ladekreis 1760 mit der Stromversorgung des Fahrzeugsystems gekoppelt zu sein. Die Lichtquellen 1734 sind als Brückenkreis 1762 angeschlossen, der sich über den Spannungsabfall der Spannungsversorgung 1758 erstreckt. Der Brückenkreis 1762 umfasst einen Begrenzungsschalter 1764, der sich zwischen einer ersten Position, bei der die Lichtquellen 1734 mit der Spannungsversorgung 1758 einen geschlossenen Schaltkreis bilden und einer zweiten Position bewegt, bei der die Lichtquellen 1734 über die Buchse 1740b und den leitfähigen Stift 1746b mit dem Fahrzeugzündungssystem gekoppelt sind. Vorzugsweise umfasst der Schaltkreis 1742 einen zweiten Schalter 1766, wie beispielsweise einen Ein-Aus-Schalter, der am Gehäuse 1730 montiert ist und dem Benutzer des Lichtmoduls 1715 ermöglicht, die Lichtquellen 1734 ein- und auszuschalten, wenn das Modul 1715 aus dem Gehäuse 1712 genommen wird. Nachdem der Begrenzungsschalter 1764 in das Gehäuse 1712 eingeführt wurde, bewegt er sich jedoch in die zweite Position, in der die Lichtquellen 1734 durch den Spannungsreglerkreis 1768 über den leitfähigen Stift 1746b und die Buchse 1740b mit der Stromversorgung des Fahrzeugsystems einen geschlossenen Schaltkreis bilden. Vorzugsweise ist der Kartenlampenschalter 1770 beispielsweise an der unteren Wand 1712b des Gehäuses 1712 montiert, um einen einfachen Zugriff für Fahrzeuginsassen zu ermöglichen. Auf diese Weise umgeht der Begrenzungsschalter 1764 den Ein-Aus-Schalter, der am Lichtmodul 1715 montiert ist, so dass die Lichtquellen 1734 die Logik des Kartenlampenschalters 1770 des Fahrzeugs annehmen. Wenn das Lichtmodul in das Spiegelgehäuse 1712 eingesetzt ist, nimmt bzw. nehmen die Lichtquelle(n) in dem Lichtmodul ungeachtet der Position des Schalters des Lichtmoduls folglich die Logik des Schalters in dem Gehäuse an. Wenn sich der Schalter am Gehäuse in der "Aus"-Position befindet und sich der Schalter in dem Modul in der "Ein"-Position befindet und das Lichtmodul in das Gehäuse eingesetzt ist, wird bzw. werden daher die Lichtquelle(n) des Lichtmoduls desaktiviert oder ausgeschaltet. Dadurch kann der Benutzer der Taschenlampe das Taschenlampenmodul 1715 in das Gehäuse 1712 zurückgeben, ohne die Position des Schalters 1766 zu berücksichtigen, da die Lichtquellen die Logik des Kartenlampenschalters 1770 annehmen.
  • Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Schaltkreis 1742 vier Lichtquellen und insbesondere vorzugsweise zwei Gruppen von zwei Lichtquellen, die in Reihe geschaltet sind und daraufhin über den Begrenzungsschalter 1764 an der Spannungsversorgung 1758 parallel geschaltet werden. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Lichtquellen in dem Lichtmodul 1715 variieren kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die Lichtquellen 1734 Festkörperlichtquellen, wie beispielsweise LEDs, organische oder anorganische elektrolumineszierende Lichtquellen, Neonleuchten, Halbleiterlaser oder dergleichen. Festkörperlichtquellen, wie beispielsweise organische oder anorganische LEDs, werden bevorzugt, da sie nicht so viel Wärme erzeugen wie glühende Lichtquellen. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass glühende Lichtquellen mit geringem Stromverbrauch ebenfalls verwendet werden können.
  • Die LEDs benötigen vorzugsweise einen Vorwärtsstrom von mindestens etwa 15 Milliampere, insbesondere vorzugsweise einen Vorwärtsstrom von etwa 20 Milliampere, wobei ein Vorwärtsstrom von etwa 30 Milliampere am meisten vorgezogen wird. Insbesondere vorzugsweise benötigen die LEDs einen Vorwärtsstrom von etwa 50 Milliampere, wobei ein Vorwärtsstrom von etwa 60 Milliampere am meisten vorgezogen wird. Darüber hinaus weisen die LEDs vorzugsweise einen Vorwärtsspannungsabfall von mindestens etwa 1 Volt, insbesondere vorzugsweise von mindestens etwa 3 Volt auf, wobei etwa 6 Volt am meisten vorgezogen werden. Die Lichtquellen 734 sind vorzugsweise in Reihe geschaltet, so dass der Vorwärtsspannungsabfall an den LEDs additiv ist und somit optional der Nennzündungsspannung des Fahrzeugs entspricht, die typischerweise 12 Volt beträgt (obwohl in zukünftigen Fahrzeugen ein 42 V Fahrzeugstromversorgungssystem in Betracht gezogen wird, wobei eine Pulsbreitenmodulation verwendet wird, um Unterschienen mit einer Nennspannung im quadratischen Mittelwert von 14 V hiervon bereitzustellen). Beispielsweise können drei in Reihe geschaltete LEDs verwendet werden, wobei jede LED einen Vorwärtsspannungsabfall von etwa 4 Volt aufweist, um über einen Gesamtvorwärtsspannungsabfall von etwa 12 Volt zu verfügen. Dadurch, dass der additive Spannungsabfall an den mehreren in Reihe geschalteten LEDs so nahe bei der Zündungs- bzw. Batteriespannung liegt, wie in dem Fahrzeug möglich ist, kann ein Reihenwiderstand mit niedriger Leistungsdissipation und niedrigem ohmschen Widerstand als Strombegrenzungs- bzw. Spannungsabfallreihenwiderstand in Reihe mit den LEDs verwendet werden (oder optional kann auf den Reihenwiderstand damit verzichtet sein). Wie oben beschrieben, umfasst der Kartenlampenkreis 1759 vorzugsweise einen Reglerkreis, der einen Umgehungsschutz bereitstellt, beispielsweise für den Fall, dass der Motor bei hohen Drehzahlen betrieben wird und die Spannung des elektrischen Systems des Fahrzeugs über ihre Nennspannung hinaus zunimmt. Beispielsweise kann der Reglerkreis 1768 einen Reihenwiderstand oder einen Spannungsreglungskreis, wie beispielsweise einen Reihenspannungsregler, umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der LEDs und der Typ der LEDs gemischt und variiert sein kann. Für Fahrzeuge mit einer Batterie mit einer Nennspannung von 12 V können beispielsweise drei LEDs mit einem Spannungsabfall von etwa 4 Volt verwendet werden oder es können zwei LEDs mit einem Spannungsabfall von etwa 4 Volt mit zwei LEDs mit einem Spannungsabfall von etwa 2 Volt kombiniert werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Lichtmodulschaltungsanordnung optional einen Überspannungsregler umfassen kann, um die LEDs vor Beschädigung zu schützen.
  • Typischerweise werden die LEDs in einem Bereich von weniger als etwa 40 Milliampere, von weniger als etwa 75 Milliampere und von weniger als etwa 150 Milliampere betrieben. Die bevorzugte Beleuchtungsintensität für die Kartenlampe 1720 beträgt mindestens etwa 20 Lux bei einer Entfernung von etwa 30 Zoll von der Spiegelbaugruppe, insbesondere vorzugsweise etwa 40 Lux, wobei etwa 60, gemessen in einem kreisförmigen Bereich mit einem Durchmesser von 50 mm, am meisten bevorzugt werden. Vorzugsweise weisen die LEDs eine Mindestbeleuchtungsintensität von etwa 10 Lux, insbesondere vorzugsweise von etwa 30 Lux auf, wobei mindestens etwa 60 Lux bei einer Mindestentfernung von etwa 30 Zoll von der Spiegelbaugruppe, am meisten bevorzugt werden.
  • Alternativ kann das Lichtmodul 1715 beispielsweise sechs LEDs umfassen, wobei drei der LEDs inaktiv sind, wenn es als Taschenlampe verwendet wird, während die restlichen LEDs aktiviert sind, wenn das Lichtmodul in das Spiegelgehäuse zurückgegeben wird, um eine Kartenlampe mit einer ausreichenden Lichtintensität bereitzustellen. Auf diese Weise kann die Batterielebensdauer der Spannungsversorgung 1758 verlängert werden. Alternativ kann das Lichtmodul 1715 beispielsweise nur eine Untergruppe, wie beispielsweise drei LEDs, umfassen, die jedoch mit den restlichen LEDs kombiniert werden, die in dem Spiegelgehäuse untergebracht sind, um die gewünschte Illumineszenz bereitzustellen, wenn das Lichtmodul 1715 in das Spiegelgehäuse zurückgegeben wird. Wenn die Lichtquellen 1734 als Kartenlampe betrieben werden, bilden sie vorzugsweise einen Kreis von etwa 50 mm bei einem Abstand von etwa 25 Zoll von der Spiegelbaugruppe, und zwar vorzugsweise mit einem Luxpegel von mindestens etwa 50 Lux, vorzugsweise von mindestens etwa 25 Lux, wobei eine Kapazität von mindestens etwa 100 Lux am meisten bevorzugt wird.
  • Wie zuvor erwähnt, umfasst das Taschenlampenmodul 1715 vorzugsweise eine Batterie und insbesondere vorzugsweise eine wiederaufladbare Batterie, wie beispielsweise eine Nickelmetallhydrid- (NIMH) und eine Nickelcadmium- oder eine Lithiumionenbatterie. Die Leistung von Batterien wird typischerweise in Amperestunden angegeben und bei der vorliegenden Anmeldung wird bevorzugt, dass das Lichtmodul 1715 einen ausreichenden Strom und eine ausreichende Spannung er zeugt, um die LEDs für mindestens etwa 15 Minuten, insbesondere vorzugsweise für mindestens etwa 30 Minuten zu aktivieren, wobei mindestens etwa eine Stunde oder mehr am meisten bevorzugt wird. Beispielsweise weist eine geeignete Lichtmodulbatterie vorzugsweise eine Kapazität von mindestens etwa 25 Milliamperestunden, insbesondere vorzugsweise von mindestens etwa 100 Milliamperestunden auf, wobei etwa 500 Milliamperestunden oder mehr am meisten bevorzugt werden.
  • Wie zuvor beschrieben, kann die Abdeckung 1732 eine Optik für die Kartenlampe 1720 umfassen, so dass die Lichtquellen 1734 von dem Lichtmodul 1715 das gewünschte Kartenlampenmuster bereitstellen können, wenn das Lichtmodul 1715 in das Spiegelgehäuse 1712 eingesetzt wird. Alternativ kann die Optik für die Kartenlampe 1720 in das Gehäuse, wie beispielsweise in die Abdeckung 1752, integriert sein. Darüber hinaus kann die Optik sowohl in das Lichtmodul 1715 als auch in das Spiegelgehäuse 1712 integriert sein. Wie zuvor beschrieben, wird das Lichtmodul 1715 vorzugsweise von der Beifahrerseite des Spiegelgehäuses 1712 eingesetzt, wodurch die Ablenkung für den Fahrer minimiert wird und des Weiteren eine einfache Handhabung für rechtshändige Personen bereitgestellt wird. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass das Lichtmodul 1715 von der Fahrerseite des Innenrückspiegelgehäuses eingesetzt werden kann, um eine einfache Handhabung für linkshändige Fahrer bereitzustellen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckung 1732 mit dem Gehäuse 1730 abgedichtet, um ein im Wesentlichen abgedichtetes Modul bereitzustellen, das die Komponenten in dem Modul vor den Elementen schützt, so dass das Lichtmodul draußen verwendet werden kann und des Weiteren in einer Innenrückspiegelbaugruppe eines Cabriolets integriert werden kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Lichtmodul 1715 wartungsfähig und/oder austauschbar und insbesondere vorzugsweise austauschbar und entsorgbar. Ein Vorteil der Verwendung von Festkörperlichtquellen besteht darin, dass das Lichtmodul 1715 ausgetauscht und entsorgt anstelle von gewartet werden kann, was typischerweise für glühende Lichtquellen erforderlich ist. Wenn Festkörperlichtquellen in das Lichtmodul 1715 integriert werden, bleibt das Lichtmodul 1715 darüber hinaus kühl, weshalb seine unmittelbare Nähe zu anderen elektronischen Vorrichtungen keine Leistungsprobleme für diese elektronischen Vorrichtungen mit sich bringt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass das Lichtmodul 1715 der vorliegenden Erfindung benutzerfreundlich ist und schnell in das Spiegelgehäuse eingesetzt und daraus entnommen werden kann, wobei das Modul 1715 aufgrund des Umgehungskreises, der in dem Spiegelgehäuse bereitgestellt ist, des Weiteren nicht ausgeschaltet werden muss, bevor es in seine aufbewahrte Position in dem Spiegelgehäuse 1712 zurückgegeben wird. Das Konzept dieser Ausführungsform kann mit oder ohne die Lichtquellen ebenfalls für ein Telefon, ein Personenrufgerät oder dergleichen verwendet werden, so dass das Telefon oder das Personenrufgerät eine oder mehrere Lichtquellen für die Kartenlampenfunktion bereitstellen kann, wenn es in dem Spiegelgehäuse angedockt ist. Wenn Lichtquellen in dem Personenrufgerät oder Telefon integriert sind, können die Lichtquellen als Taschenlampe verwendet werden, oder sie können nur dann betriebsfähig sein, wenn das Telefon oder Personenrufgerät angedockt ist.
  • Unter Bezugnahme auf 39 ist eine zweite Ausführungsform 1742' des Lichtmodultreiberkreises veranschaulicht. Der Lichtmodultreiberkreis 1742' umfasst einen Stromversorgungskreis 1757', der eine Spannungsversorgung 1758' umfasst, sowie einen Lichtquellenkreis 1762'. Der Stromversorgungskreis 1757' und der Lichtquellenkreis 1762' sind so konfiguriert, dass das Lichtmodul 1715 ein schalterloses Lichtmodul 1715 umfasst, wobei der Stromversorgungskreis 1757' den Lichtquellenkreis 1762' mit Strom versorgt, wenn das Lichtmodul 1715 aus dem Gehäuse 1712 entnommen wird, und jedoch von dem Lichtquellenkreis 1762' getrennt wird, wenn das Taschenlampenmodul 1715 in das Gehäuse 1712 eingesetzt wird. Bei der veranschaulichten Ausführungsform sind der Stromversorgungskreis 1757' und der Lichtquellenkreis 1762' über Buchsen 1740b' und 1740c' elektrisch gekoppelt, wenn die Buchsen 1740b' und 1740c' von dem leitfähigen Stift 1746b' des Kartenkreises und dem leitfähigen Massestift 1746' entkoppelt sind. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst der Stromversorgungskreis 1757' eine federbelastete Verbindungsleitung 1758', die von der Buchse 1740b' getrennt wird, wenn das Lichtmodul in das Gehäuse 1712 eingesetzt wird und die Buchsen 1740b' und 1740c' in die jeweiligen Anschlussstifte 1746b' und 1746c' eingreifen. Die federbelastete Verbindungsleitung 1758' umfasst einen Kunststoffisolator 1759', der in den Stift 1746b' eingreift, wenn das Lichtmodul 1715 in das Gehäuse eingesetzt wird, um die Stromversorgungsleitung 1758' von der Buchse 1740b' zu trennen. Wenn das Modul 1715 angedockt ist, wird die Spannung 1758' darüber hinaus zwischen dem Massestift 1746c' und dem leitfähigen Ladekreisstift 1746a' angeschlossen, so dass die Spannungsversorgung 1758' mit Hilfe der Fahrzeugstromversorgung aufgeladen werden kann. Wenn das Lichtmodul 1715 in das Spiegelgehäuse 1712 eingesetzt wird, werden die Lichtquellen 1734' auf diese Weise von dem Kartenlampenkreis mit Strom versorgt und übernehmen die Logik des Kartenlampenschalters 1770. Für Einzelheiten zu dem Kartenlampenkreis wird auf die vorherige Ausführungsform aus 38 Bezug genommen. Wenn dagegen das Lichtmodul 1715 aus dem Spiegelgehäuse 1712 entnommen wird, werden die Lichtquellen 1734' von der Spannungsquelle 1758' des Lichtmodulkreises 1742' mit Strom versorgt. Wie ersichtlich ist, bleiben die Lichtquellen 1734' daher in einem aktivierten Zustand, wenn das Lichtmodul 1715 aus dem Gehäuse entnommen wird, bis die Spannungsversorgung entleert ist oder das Lichtmodul 1715 in das Gehäuse 1712 zurückgegeben wird und des Weiteren der Kartenlampenschalter 1770 in seine "Aus"-Position bewegt wird.
  • Unter Bezugnahme auf 40 ist eine dritte Ausführungsform eines Lichtmodultreiberkreises 1742'' veranschaulicht. Der Schaltkreis 1742'' umfasst einen kondensatorgespeisten Lichtmodulkreis und umfasst einen Kondensator 1758'' und einen AC-DC-Wandler 1760'', der die Ausgangsspannung des Kondensators 1758'' regelt. Der Treiberkreis 1742'' umfasst ebenfalls einen Lichtquellenkreis 1762'', der Folgendes umfasst: einen Ein-Aus-Schalter 1764'', einen Laststrombegrenzungswiderstand 1766'' sowie eine oder mehrere Lichtquellen 1734'', die mit dem AC-DC-Wandler 1760'' in Reihe geschaltet sind. Darüber hinaus umfasst der Taschenlampenkreis 1742'' vorzugsweise einen Sicherheitsschalter 1768'' am Kondensator 1758'', um den Kondensator 1758'' zu entladen, falls das Gehäuse 1730 des Lichtmoduls 1715 offen ist. Vorzugsweise umfasst der Schaltkreis 1742'' ebenfalls eine Stromschlagschutzdiode 1770'' und einen Ladestrombegrenzungswiderstand 1772''. Der Schaltkreis 1742'' ist über einen zweiten AC-DC-Wandler 1744'' mit der Fahrzeugstromversorgung verbunden und benötigt nur zwei Kontakte – einen zur Masse und einen anderen zur Fahrzeugstromversorgung. Auf diese Weise lädt die Fahrzeugstromversorgung den Kondensator 1758'' auf, wenn das andockfähige Lichtmodul 1715 in dem Gehäuse 1712 angedockt ist. Wenn das Lichtmodul 1715 entnommen wird, ist der Kondensator 1758'' vorzugsweise ausreichend aufgeladen, um eine ausreichende Spannung bereitzustellen, um den Schaltkreis, der die Lichtquelle 1734'' enthält, für mindestens etwa 5 Minuten und insbesondere vorzugsweise für mindestens etwa 15 Minuten zu speisen, wobei mindestens etwa 30 Minuten am meisten vorgezogen werden. Vorzugsweise ist der verwendete Leistungskondensator kompakt, damit er leicht in das entnehmbare bzw. andockfähige Zubehörteil, wie beispielsweise eine Taschenlampe, hineinpasst. Geeignete Leistungskondensatoren umfassen die Hochstromkondensatoren der Serie DZ, die bei ELNA America Inc. aus Cypress, CA, unter dem Handelsnamen "DYNACAP", erhältlich ist, wie beispielsweise die Kondensatoren DZ-2R5D1107, DZ-2R5D106 DZ-2R5D105. Vorzugsweise weist der Kondensator 1758'' eine Kapazität im Bereich von etwa 0,2 Farad bis etwa 120 Farad, insbesondere vorzugsweise im Bereich von etwa 1 Farad bis etwa 60 Farad auf, wobei ein Bereich von etwa 5 Farad bis etwa 40 Farad am meisten vorgezogen wird.
  • Unter Bezugnahme auf 41 ist eine neunzehnte Ausführungsform 1810 der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die Spiegelbaugruppe 1810 umfasst ein Gehäuse 1812 und ein Reflexionselement 1814, das in dem Gehäuse 1812 positioniert ist und vorzugsweise mit Hilfe einer Blende oder eines Blendenabschnitts 1812a am Gehäuse 1812 befestigt ist. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass das Reflexionselement 1814 mit Hilfe eines Halters oder eines Stellglieds, wie in der Technik bekannt, in dem Gehäuse 1812 gestützt sein kann. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst die Spiegelbaugruppe 1810 des Weiteren ein hängendes Zubehör 1824, das mit Hilfe einer Stütze 1826 am Gehäuse 1812 befestigt ist und für eine schwenkbare Bewegung zwischen einer Aufbewahrungsposition, die in 41 gezeigt ist, und einer ausgefahrenen oder Ansichtsposition, die in 42 gezeigt ist, angebracht ist. Wie am besten in 41 zu sehen ist, umfasst die untere Wand 1812b des Gehäuses 1812 einen vergrößerten Kinnbereich 1812c, der eine Vertiefung 1828 bildet, in die das hängende Zubehör 1824 bewegt wird, wenn es in seine Aufbewahrungsposition zurückgebracht wird. Die Blende 1812a erstreckt sich vorzugsweise über den vergrößerten Kinnbereich 1812c oder folgt diesem, so dass das hängende Zubehör 1824, wenn es in seine Aufbewahrungsposition geschwenkt wird, im Allgemeinen der Kontur und dem Profil des Gehäuses 1812 folgt, um eine Ablenkung des Fahrers zu minimieren.
  • Wie am besten aus 42 ersichtlich ist, umfasst das hängende Zubehör 1824 ein Gehäuse 1832 und ein Anzeigeelement 1830, wie beispielsweise ein Reflexionselement oder ein Bildschirmelement, das dem hängenden Zubehör 24 gleicht; weshalb für weitere Einzelheiten zum Gehäuse 1832 und zum Element 1830 auf die erste Ausführungsform Bezug genommen wird. Unter Bezugnahme auf 42 und 43A umfasst die Stütze 1826 einen Schaft 1826a und ein Paar Kugelelemente 1826b und 1826c, wobei sich das Kugelelement 1826b in einen Kugelsockel (nicht gezeigt), der in dem Gehäuse 1812 bereitgestellt ist, erstreckt und von diesem festgehalten wird, und sich das Kugelelement 1826c in einen Kugelsockel 1829 (43A), der in dem Gehäuse 1828 bereitgestellt ist, erstreckt und von diesem festgehalten wird. Das Kugelelement 1826c koppelt das Gehäuse 1832 schwenkbar mit der Stütze 1826 und ermöglicht eine mehrachsige Positionierung des Gehäuses 1832 und des Elements 1830 um eine im Allgemeinen vertikale Achse 1826d, die sich durch den Schaft 1826 erstreckt, und um horizontale Achsen, die durch das Kugelelement 1826c verlaufen, um eine Einstellung der Sichtposition des Elements 1830 zu ermöglichen. Das Kugelelement 1826b ermöglicht dem Gehäuse 1832 und dem Element 1830, sich um eine im Allgemeinen vertikale Achse zu drehen und um horizontale Achsen zu schwenken, die sich durch das Kugelelement 1826b erstrecken, so dass das hängende Zubehör 1824 von seiner Aufbewahrungsposition in eine große Vielzahl von Sichtorientierungen bewegt werden kann.
  • Unter Bezugnahme auf 43B ist eine zweite Ausführungsform eines hängenden Zubehörs 1824' veranschaulicht. Das hängende Zubehör 1824' weist dieselbe Konstruktion wie das hängende Zubehör 1824 auf und umfasst eine Stütze 1826', die dem hängenden Zubehör 1824' ermöglicht, auf einem ersten und zweiten Stift 1826c' und 1826d' um eine im Allgemeinen vertikale Achse 1826a' und eine im Allgemeinen horizontale Achse 1826b' zu schwenken. Der Stift 1826d' ist am Gehäuse 1812 montiert, um ein Schwenken des hängenden Zubehörs 1824' um die Achse 1826b' zu ermöglichen, so dass das hängende Zubehör von seiner Aufbewahrungsposition in eine ausgefahrene Position bewegt werden kann. Der Stift 1826c' ist fest an dem Stift 1826d' montiert, so dass das Zubehör 1824' um die Achse 1826a' geschwenkt werden kann, um die Sichtposition des hängenden Zubehörs einzustellen, nachdem das hängende Zubehör um den Stift 1826d' geschwenkt wurde. Die Stütze 1826' stellt eine benutzerfreundliche zweifache Schwenkbefestigung bereit, die eine einfache Prüfung ermöglicht, um zu ermitteln, ob das Zubehör 1824' korrekt ausgerichtet ist, um es ohne große Ablenkung, wenn überhaupt, für den Fahrer in seine zurückgezogene Position in der Vertiefung 1828 zurückzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör 1824' um den Stift 1826d' in seine zurückgezogene Position geschwenkt werden kann, nachdem das Gehäuse 1832' des Zubehörs 1824' entlang des Stifts 1826d' ausgerichtet wurde.
  • Optional kann die Innenrückspiegelbaugruppe 1810 ein Paar Kartenlampenbaugruppen 1820 und 1822 umfassen, die in einer unteren Wand 1812b des Gehäuses 1812 montiert sind. Für Einzelheiten zu den Kartenlampenbaugruppen 1820 und 1822 und anderen Zubehörteilen oder Vorrichtungen, die in die Baugruppe 1810 integriert werden können, wird auf die vorherige Ausführungsform Bezug genommen. Wie am besten aus 42 ersichtlich ist, umfasst die Innenrückspiegelbaugruppe eine Stütze 1816 und einen Befestigungshalter 1818, der in der veranschaulichten Ausführungsform an einem herkömmlichen Windschutzscheibenbefestigungsknopf montiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stütze 1816 am Kopfbereich des Fahrzeugs montiert werden kann, wie herkömmlicherweise bekannt ist. Der Befestigungshalter 1818 umfasst einen vergrößerten Körper 1860, der dafür ausgelegt ist, eine Abbrechbefestigung für einen herkömmlichen Spiegelbefestigungsknopf bereitzustellen. Der vergrößerte Körper 1860 umfasst eine Buchse, die einen Adapter 1862 bildet, der mit der Fahrzeugbetriebsspannungsversorgung, wie beispielsweise mit einer 12-Volt oder einer 42-Volt-Batterie, gekoppelt ist. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Adapter 1862 in einem unteren Abschnitt des Körpers 1860 montiert, jedoch wird darauf hingewiesen, dass der Adapter 1862 an einem Seitenabschnitt des Befestigungshalters 1818 gebildet sein kann. Um das Einstecken eines Steckers eines Zubehörteils in den Adapter 1862 zu erleichtern, ist der Adapter 1862 abgewinkelt, um einen einfachen Zugriff durch einen Fahrzeuginsassen zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Orientierungswinkel des Adapters 1862 von dem Winkel der Windschutzscheibe abhängt, wenn der Befestigungshalter 1818 an einer Windschutzscheibe befestigt ist.
  • Unter Bezugnahme auf 44 ist eine zwanzigste Ausführungsform 1910 der Innenrückspiegelbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Die Innenrückspiegelbaugruppe 1910 entspricht der Spiegelbaugruppe 510, die in 20 veranschaulicht ist, und umfasst ein Spiegelgehäuse 1912 und ein Reflexionselement 1914, das in dem Gehäuse durch eine Blende 1912a gestützt wird. Das Gehäuse 1912 umfasst einen Aufbewahrungsraum 1926 zum Stützen eines Memoblocks 1928 und umfasst des Weiteren einen Werkstückhalter 1932 zum Halten eines Werkstücks W, wie beispielsweise eines Bleistifts, eines Stifts, eines Werkzeugs, eines PALM PILOT Stifts oder dergleichen. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der Werkstückhalter 1932 mit einer Blende 1912a gebildet oder auf dieser bereitgestellt und ist vorzugsweise mit der Blende 1912a geformt. Auf diese Weise kann die Form oder die Größe des Werkstückhalters wie gewünscht angepasst und geändert werden, indem einfach die Blende 1912a ersetzt wird. Wie die Baugruppe 510 umfasst die Baugruppe 1910 optional Kartenlampenbaugruppen 1940 und 1942, die in der unteren Wand 1934 des Gehäuses 1912 positioniert sind. Für weitere Einzelheiten zu anderen optionalen Komponenten für die Baugruppe 1910 wird auf die vorherigen Ausführungsformen Bezug genommen.
  • Unter Bezugnahme auf 45A umfasst der Werkstückhalter 1932 ein Paar im Allgemeinen beabstandete gegenüberliegende Elemente 1933 und 1935. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Elemente 1933 und 1935 dafür ausgelegt, eine Vielzahl von Werkstücken mit unterschiedlichen Querschnitten aufzunehmen und zu halten. Die Elemente 1933 und 1935 umfassen variable Eingriffselemente, die dazwischen jeweils variable Eingriffsflächen 1937a und 1937b abgrenzen, um die variierenden Abmessungen der Werkstücke aufzunehmen und die Werkstücke vorzugsweise mit Hilfe von Reibung zu halten. Bei der veranschaulichten Ausführungsform sind die variablen Eingriffsflächen 1937a und 1937b jeweils mit Hilfe gestufter Oberflächen 1939a und 1939b bereitgestellt. Auf diese Weise bilden die untersten Oberflächen 1939a' und 1939b' der gestuften Oberflächen 1939a und 1939b engere Greifflächen als die obersten Oberflächen 1939a'' und 1939b''.
  • Optional kann der Werkstückhalter 1932 aus einem elastischeren Material als die Blende 1912a geformt sein, um den Elementen 1933 und 1935 eine größere Elastizität bereitzustellen und somit zusätzlich zu den Reibungskräften federartige Kräfte zu erzeugen. Alternativ kann der Werkstückhalter 1932 aus einem elastischen Material gebildet sein, das jedoch eine relativ starke Reibung aufweist, um einen verbesserten Reibeingriff und, abhängig von dem Material, die Federwirkung bereitzustellen. Beispielsweise können die Elemente 1933 und 1935 aus einem elastomeren Polymermaterial, wie beispielsweise einem thermoplastischen Gummi, geformt sein.
  • Unter Bezugnahme auf 45B ist eine zweite Ausführungsform 2032 des Werkstückhalters der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Der Werkstückhalter 2032 umfasst in gleicher Weise ein Paar gegenüberliegende Elemente 2033 und 2035, die, beispielsweise durch Formen, mit der Blende 1912a gebildet oder an dieser bereitgestellt sind. Zwischen den gegenüberliegenden beabstandeten Elementen 2033 und 2035 ist ein elastischer kanalförmiger Einsatz 2037 positioniert, der in gleicher Weise ein Element mit variablem Eingriff mit einer Oberfläche 2039 mit variablem Eingriff für den Eingriff in eine Vielfalt von Werkstücken mit unterschiedlichen Abmessungen und Formen bereitstellt. Vorzugsweise umfasst der Einsatz 2037 ein elastomeres Element, wie beispielsweise Silikon, Gummi oder dergleichen, und wird daher zusammengedrückt, um unterschiedliche Werkstückabmessungen aufzunehmen.
  • Wie am besten in 45C ersichtlich ist, ist eine dritte Ausführungsform 2132 des Werkstückhalters der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Wie bei den vorherigen Ausführungsformen umfasst der Werkstückhalter 2132 ein Paar im Allgemeinen gegenüberliegende beabstandete Elemente 2133 und 2135, die in gleicher Weise an der Blende 1912a der Spiegelbaugruppe 1910 geformt oder an dieser bereitgestellt sind. Um eine große Vielfalt an Werkstückdicken aufzunehmen, umfasst mindestens ein Element, wie beispielsweise das Element 2135, ein Paar beabstandete elastische Zapfen 2137, die Elemente mit variablem Eingriff umfassen und an ihren nach innen weisenden Flächen 2137a Oberflächen 2139 mit variablem Eingriff bereitstellen. Die Zapfen 2137 üben auf das Werkstück eine Federkraft aus, um das Werkstück dadurch im Halter 2132 zu halten. Bei der veranschaulichten Ausführungsform umfasst jeder Zapfen 2137 eine Nockenfläche 2137b, um das Einsetzen eines Werkstücks zu erleichtern. Wenn ein Werkstück zwischen den Elementen 2133 und 2135 eingesetzt wird, drücken die Nockenflächen 2137b somit die Zapfen 2137 nach außen. Alternativ können beide Elemente 2133 und 2135 elastische Zapfen umfassen, um eine noch größere Vielfalt an Werkstückgrößen aufzunehmen, die nur durch die Breite und die Elastizität der Elemente 2133 und 2135 beschränkt wird.
  • Aus dem Vorgenannten ist ersichtlich, dass der Werkstückhalter der vorliegenden Erfindung vorzugsweise einen universellen Werkstückhalter umfasst, damit die Innenrückspiegelbaugruppe einen großen Bereich und eine große Vielfalt an Werkstücken stützen kann. Optional kann ein Werkstück, wie beispielsweise ein Stift oder ein Bleistift, für ein bestimmtes Fahrzeug individuell angepasst werden, weshalb der Werkstückhalter entsprechend individuell konstruiert sein kann, um den individuell angepassten Bleistift oder Stift zu halten. Beispielsweise kann ein Werkstück W (das typischerweise ein Schreibinstrument, wie beispielsweise ein Stift, ist) Anzeigemittel 1955, wie beispielsweise ein Logo, den Namen des Eigentümers, den Namen oder das Logo des Händlers, den Namen oder das Logo des Automobilherstellers, den Namen des Fahrzeugs oder dergleichen als Teil eines Geschäftssystems umfassen. Beispielsweise kann der Stift oder der Bleistift mit dem Fahrzeug geliefert werden, wenn das Fahrzeug gekauft wird, und als Ersatzteil erhältlich sein. Beispielsweise kann das Werkstück eine Vielzahl ebener Seiten 1956 umfassen, so dass das Werkstück nicht rollt, wenn es auf eine ebene Arbeitsfläche in dem Fahrzeug gelegt wird und/oder es kann ein Band umfassen. Wenn das Werkstück darüber hinaus verlegt oder verbraucht ist, kann ein Ersatzwerkstück als kostenloses Ersatzteil erhältlich sein, das als Firmengeschenk von dem Händler bereitgestellt wird, wenn das Fahrzeug gewartet wird. Auf diese Weise stellt das Werkstück ein Werbeelement für den Händler und/oder das Fahrzeug dar.
  • Die Bereitstellung derartiger Werkstücke (Stifte, Schweizer Messer, ToolManTM Werkzeugsätze, ein Reifendruckmesser und dergleichen) können die Werbung des Image bzw. der Marke des Automobilherstellers und des Image bzw. der Marke des Händlers verbessern. Sie kann ebenfalls die Treue bzw. Wertschätzung des Kunden fördern, da der Händler, falls das Werkstück verloren geht, verlegt wird oder verbraucht ist (wie es beispielsweise bei einem entnehmbaren Stift möglich ist) sich entscheiden kann, das fehlende Werkstück kostenlos an der Innenspiegelbaugruppe zu ersetzen (optional durch ein Werkstück, das für die Marke bzw. das Logo des Händlers wirbt), wenn das Fahrzeug zur Wartung gebracht wird, wodurch die Kundentreue gefördert wird. Während die Bereitstellung eines entnehmbaren Werkstücks, wie hierin offenbart, an der Innenspiegelbaugruppe vorgezogen wird, ist sie ebenfalls an anderen Stellen im Fahrzeuginnenraum, wie beispielsweise an einer Überkopfkonsole oder an einer Bodenkonsole möglich.
  • Da viele Innenspiegelbaugruppen eine Blende umfassen, die (typischerweise durch Formen) separat von dem Gehäuse der Spiegelbaugruppe gebildet ist (und typischerweise während des Spiegelzusammenbauverfahrens durch einen Einrast- oder Schweißvorgang daran befestigt wird), ist es optional wünschenswert, das Werkstückbefestigungselement an der Blende während des Formens der Blende zu bilden, da dies die Werkzeugbestückungskosten minimiert und die Verwendung desselben Gehäuses mit Blenden, die dieses Nutzmerkmal aufweisen und mit Blenden, die dieses Nutzmerkmal nicht aufweisen, ermöglicht.
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf 44 kann die Innenrückspiegelbaugruppe 1910 ebenfalls ein zurückziehbares Band 1960 zur Kopplung eines Zubehörteils, wie beispielsweise eines Telefons, eines Computers oder anderer elektrischer Zubehörteile an dem Fahrzeugsystem umfassen, wie beispielsweise eines Fahrzeugtelefonsystems, einer Stromquelle oder dergleichen, um eine Verbindung zwischen dem Zubehörteil und dem Fahrzeugsystem bereitzustellen. Um die Ablenkung für den Fahrer zu minimieren, kann das Band 1960 vorzugsweise vollständig in das Gehäuse zurückgezogen werden, so dass es in einen Aufbewahrungsraum innerhalb der Spiegelbaugruppe zurückbefördert werden kann, wenn das Band nicht in Gebrauch ist. Vorrichtungen zum Zurückziehen des Bandes umfassen beispielsweise federbelastete Rollen und elektrische Aufwickler. Das Band 1960 umfasst vorzugsweise eine Kopplungsvorrichtung 1962, die das jeweilige Zubehörteil mit dem Band 1960 und folglich mit dem Telefon- oder Stromversorgungssystem des Fahrzeugs koppelt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Band 1960 elektrische Drähte und/oder faseroptische Kabel oder dergleichen umfassen kann und insbesondere vorzugsweise umfasst es ein universelles serielles Busleitungskabel (USB). Die Kopplungsvorrichtung 1962 kann eine standardmäßige Kopplungsvorrichtung umfassen, jedoch eine, an der Adapter montiert werden können, um unterschiedliche Vorrichtungen aufzunehmen, und insbesondere vorzugsweise umfasst sie eine universelle Kopplungsvorrichtung, die dafür angepasst werden kann, mit einer großen Vielfalt von Zubehörteilen gekoppelt zu werden.
  • Alternativ kann das Band 1960 teilweise in das Gehäuse 1912 zurückgezogen werden, wobei die Kopplungsvorrichtung 1962 beispielsweise in einem vertieften Abschnitt oder an einer externen Schnappvorrichtung aufbewahrt wird, die an der unteren Wand 1934 des Gehäuses 1912 vorgesehen ist. Darüber hinaus kann das Band 1960 beispielsweise einem Mobiltelefon ermöglichen, mit der Fahrzeugantenne gekoppelt zu werden, wobei das Mobiltelefon vorzugsweise so verdrahtet ist, dass die Antenne des Mobiltelefons abgeklemmt wird, nachdem das Mobiltelefon mit dem Kabel 1960 verbunden ist, wodurch die Antenne zur Außenseite des Fahrzeugs verlegt wird.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass das zurückziehbare Band 1960 in gleicher Weise an dem Befestigungselement des Spiegelgehäuses oder an einer Schale montiert werden kann, die in gleicher Weise an dem Spiegelgehäuse oder dem Befestigungselement montiert ist. Somit ist das zurückziehbare Band für einen einfachen Zugriff durch den Fahrer des Fahrzeugs an der Fensterbaugruppe angeordnet.
  • Bei weiteren Gesichtspunkten umfasst die Innenrückspiegelbaugruppe 1910 ein Paar Kartenlampenbaugruppen 1940 und 1942, die Leuchtdiodenlichtquellen umfassen. Vorzugsweise weist jede Lichtbaugruppe 1940, 1942 mehr als zwei LEDs je Lichtbaugruppe, insbesondere vorzugsweise mehr als vier LEDs je Lichtbaugruppe auf, wobei mehr als sechs LEDs je Lichtbaugruppe am meisten vorgezogen werden, wobei mindestens eine der Leuchtdioden Weißlicht emittiert und insbesondere vorzugsweise jede der Leuchtdioden Weißlicht emittiert, wie beispielsweise jene, die bei Nichia erhältlich sind. Wie bei der vorherigen Ausführungsform erzeugen die Lichtbaugruppen 1940 und 1942 vorzugsweise eine Mindestleuchtintensität von etwa 10 Lux, insbesondere vorzugsweise von etwa 30 Lux, wobei mindestens etwa 60 Lux bei einem Abstand von etwa 25 Zoll von der Spiegelbaugruppe am meisten vorgezogen werden. Wenn eine Vielzahl von Leuchtdioden integriert ist, sind sie vorzugsweise in Reihe integriert, so dass die Leuchtdioden von dem Fahrzeugstromversorgungssystem gespeist werden können, das typischerweise 12 Volt aufweist. Wenn beispielsweise Leuchtdioden mit einer Vorwärtsspannung von etwa 4 Volt verwendet werden, können die LEDs beispielsweise wie in 37 gezeigt angeordnet werden. Wie am besten aus 37 ersichtlich ist, sind zwei Gruppen 1962 und 1964 von drei in Reihe geschalteten LEDs zu der Fahrzeugbetriebsspannungsversorgung 1966 parallel geschaltet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst jede Reihe von LEDs 1962, 1964 jeweils einen Schaltkreisbegrenzungswiderstand 1968, 1970, um die LEDs vor Überspannung zu schützen. Wenn LEDs mit einem Vorwärtsspannungsabfall von etwa 6 Volt verwendet werden, können entsprechend drei Gruppen von zwei in Reihe geschalteten LEDs verwendet werden, um einen Gesamtspannungsabfall von etwa 12 Volt bereitzustellen, während nach wie vor die gewünschte Anzahl an LEDs beibehalten wird. Wenn LEDs verwendet werden, die einen Vorwärtsspannungsabfall von etwa 2 Volt aufweisen, könnte entsprechend eine Reihe von sechs LEDs verwendet werden, die einen Gesamtspannungsabfall von etwa 12 Volt aufweisen würde. Ein Vorteil der in Reihe geschalteten LEDs besteht darin, dass weniger Widerstände benötigt werden, um die LEDs zu regeln. Wie zuvor erwähnt, umfasst die Lichtschaltungsanordnung vorzugsweise einen Reglerkreis, wie beispielsweise einen Reihenwiderstand oder einen Spannungsreglungskreis, wie beispielsweise einen Reihenspannungsregler, wenn die LEDs direkt von der Fahrzeugspannungsversorgung gespeist werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der LEDs und der Typ der LEDs gemischt sein kann, um die gewünschte Kombination aus Spannungsabfall und Lumineszenz zu erzielen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen Hohlraum oder eine Mulde bereit, der bzw. die in dem Spiegelgehäuse oder in der Spiegelumfassung beispielsweise durch Formen erzeugt ist. Dieser Hohlraum oder diese Mulde stellt ein Aufbewahrungsfach für Zubehör, wie beispielsweise Sonnenbrillen, Münzen, Parkscheine, einen Bandspender, Taschentuch- oder Wischtuchspender und dergleichen bereit. Somit kann der Fahrer beispielsweise beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Sonnenbrille abnehmen und diese leicht und praktisch aufbewahren, indem er sie in dem Muldenaufbewahrungsfach in dem Innenspiegelgehäuse ablegt, wo das Zubehörteil gestützt oder aufbewahrt wird. Durch Anordnen des Aufbewahrungsraums an oder in der Innenspiegelbaugruppe wird ein hoch angeordneter Aufbewahrungsort bereitgestellt, der sich entfernt von Kindern oder Haustieren in dem Fahrzeug befindet, und des Weiteren kann ebenfalls ein Aufbewahrungsort bereitgestellt werden, der von außerhalb des Fahrzeugs nicht leicht zu sehen ist, wodurch die Fahrzeugsicherheit verbessert wird. Des Weiteren stellt die vorliegende Erfindung einen Aufbewahrungsraum an oder innerhalb der Spiegelbaugruppe bereit, der ein offener Aufbewahrungsraum sein kann, und zwar insofern, als keine Tür, Klappe oder kein Verschluss bereitgestellt oder erforderlich ist, wobei ein Beispiel hierfür in 9 bis 16 und 19 bis 24 veranschaulicht ist, oder es kann ein geschlossener Aufbewahrungsraum sein, auf den beispielsweise durch eine Tür, Klappe, einen Verschluss, eine Schiebeabdeckung, teleskopische Stütze oder dergleichen zugegriffen werden kann, wie in 1 bis 8 und 17 bis 18 veranschaulicht. Des Weiteren ist ein Aufbewahrungsraum an der Außenseite des Spiegelgehäuses (oder optional woanders an der Rückspiegelbaugruppe, wie beispielsweise am Spiegelstützarm oder an der Spiegelbefestigung) für Objekte, wie beispielsweise Schreibinstrumente, wie beispielsweise Stifte, Bleistifte und dergleichen, bereitgestellt. Der Fahrer oder Mitfahrer kann beispielsweise einen Bleistift lösbar an der Klammer anbringen, die an dem Spiegelgehäuse bereitgestellt ist. Dadurch wird in dem Fahrzeuginnenraum ein Ort bereitgestellt, an dem der Fahrer oder die Mitfahrer leicht einen Bleistift oder dergleichen finden können.
  • Wie Fachleuten ersichtlich ist, können an den verschiedenen Komponenten der verschiedenen Ausführungsformen, die oben beschrieben wurden, Modifikationen vor genommen werden, ohne von dem Geist der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Beispielsweise kann das Spiegelgehäuse eine längliche Vertiefung umfassen, die sich in das Gehäuse erstreckt und einen Aufbewahrungsraum für ein Werkzeug, wie beispielsweise einen Druckmesser, einen Schraubenzieher oder ein Taschenmesser oder ein Werkstück, wie beispielsweise ein Schreibinstrument oder einen Leuchtstift bereitstellt. Der Aufbewahrungsraum kann einen offenen Aufbewahrungsraum umfassen, wobei in den Aufbewahrungsraum Artikel schnell eingeführt und aus diesem entnommen werden können, oder er kann einen geschlossenen Aufbewahrungsraum umfassen, wie beispielsweise unter Bezugnahme auf die Spiegelbaugruppe 310 beschrieben, auf die durch eine Tür oder Klappe zugegriffen wird. Der Aufbewahrungsraum kann ein Befestigungselement, wie beispielsweise eine Klammer, umfassen, um ein Schreibinstrument, wie beispielsweise einen Stift oder dergleichen, lösbar an der Rückspiegelbaugruppe, wie beispielsweise am Spiegelgehäuse, am Spiegelhalter bzw. an der Spiegelbefestigung oder am Spiegelstützarm zu halten. Die vorliegende Erfindung stellt einen oder mehrere dieser Aufbewahrungsräume zur Aufbewahrung von Artikeln und Zubehörteilen bereit und kann auf eine weite Vielfalt von Innenrückspiegeln angewendet werden, einschließlich elektrisch betriebener Kompassspiegel, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,253,109 offenbart, elektrisch betriebener Innenrückspiegel, die Kartenleselampen umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 4,646,210, 4,733,336, 4,807,096 und 5,178,448 offenbart, und elektrisch betriebener automatischer Verdunklungsspiegel, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 4,793,690, 4,799,768, 4,886,960 und 5,193,029 beschrieben, Spiegelbaugruppen, die GPS umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,971,552 offenbart; Spiegel, die Scheinwerfersteuerungen umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,796,094 offenbart; Spiegel, die Anzeigen umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,172,613 und U.S.-Patent Nr. 5,530,240 offenbart; Spiegel, die Erfassungssysteme für tote Winkel umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 5,530,240; U.S.-Patent Nr. 5,576,687 und U.S.-Patent Nr. 5,786,772 offenbart; und Spiegel, die Fernrahmenaktionssysteme umfassen, wie beispielsweise in U.S.-Patent Nr. 6,158,655 und U.S.-Patent Nr. 5,798,575 offenbart, die alle gemeinsam an die Donnelly Corporation, Holland, Mich. übertragen sind. Zusätzlich kann die dritte Logikleitung, die in den Schaltkreisen enthalten ist, die unter Bezugnahme auf 38 und 39 beschrieben sind, in andere andockfähige Zubehörteile integriert werden. Des Weiteren kann eine Modifikation die Verwendung des Windschutzscheibenbefestigungshalters, des Kopfteilbefestigungshalters, einer Schale oder dergleichen als Quelle für die unterschiedlichen Aufbewahrungsräume umfassen. Bei anderen Modifikationen können die andockfähigen Baugruppen, wie beispielsweise Mobiltelefone, Leuchten, Personenrufgeräte oder dergleichen, die hierin beschrieben sind, in die Spiegelbaugruppe, wie beispielsweise in das Spiegelgehäuse, das Befestigungselement oder in eine Schale, integriert sein. In diesem Fall umfasst die Spiegelbaugruppe vorzugsweise eine digitales Klangverarbeitungssystem, um Geräusche zu beseitigen, wie zuvor beschrieben. Änderungen und Modifikationen an den spezifisch beschriebenen Ausführungsformen können vorgenommen werden, ohne von den Prinzipien der Erfindung abzuweichen, die nur durch den Bereich der angehängten Ansprüche eingeschränkt werden soll.

Claims (13)

  1. Innenrückspiegelsystem mit zusätzlichem Nutzen für ein Fahrzeug, wobei das Rückspiegelsystem Folgendes umfasst: eine Innenrückspiegelbaugruppe (1710), die ein Gehäuse (1712) und eine Befestigung (116) zum Befestigen der Rückspiegelbaugruppe (1710) an einem Abschnitt des Fahrzeuginnenraums umfasst; wobei das Gehäuse (1712) ein Reflexionselement (1714) des Innenrückspiegels beherbergt, das Gehäuse (1712) eine Öffnung (1724) sowie einen Aufbewahrungsraum (1728) umfasst, die Öffnung (1724) mit dem Aufbewahrungsraum (1728) in Verbindung steht und das Gehäuse (1712) eine Abdeckung (1752) über der Öffnung (1724) umfasst; und wobei die Baugruppe (1710) des Weiteren mindestens ein nützliches Zubehör umfasst, das nützliche Zubehör eine Lichtbaugruppe (1715) umfasst, die eine Leuchtdiodenlichtquelle (1734) umfasst, die Lichtbaugruppe (1715) an das Gehäuse (1712) angedockt werden kann, die Lichtquelle (1734) betätigt werden kann, wenn die Lichtbaugruppe (1715) in dem Aufbewahrungsraum (1728) angedockt ist, wodurch die Lichtbaugruppe (1715) dafür ausgelegt ist, Licht durch die Öffnung (1724) zu projizieren, um eine Lichtquelle bereitzustellen, wenn die Lichtbaugruppe (1715) in dem Aufbewahrungsraum (1728) angedockt ist.
  2. Innenrückspiegelsystem für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, das des Weiteren ein anderes nützliches Zubehör umfasst, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die aus Folgendem besteht: einem Zusatzspiegel, einem Aufbewahrungsbehälter, einem Werkstückhalter, einem Geldhalter, einem einziehbaren Kabel, einem Dokumentenhalter, einer Schreibfläche, einem Lufterfrischer und einem Papiertaschentuchspender.
  3. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 1, wobei die Abdeckung (1724) eine optische Linse umfasst, um Licht von der Lichtbaugruppe (1715) in einem Lichtmuster zu projizieren.
  4. Innenrückspiegelsystem für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, wobei die Lichtbaugruppe (1715) eine Spannungsversorgung (1758) der Lichtbaugruppe umfasst und die Lichtquelle (1734) durch einen ersten Treiberkreis (1742) elektrisch mit der Spannungsversorgung (1758) der Lichtbaugruppe gekoppelt ist.
  5. Innenrückspiegelsystem für ein Fahrzeug nach Anspruch 4, wobei das Gehäuse (1712) einen zweiten Treiberkreis (1760) umfasst und der zweite Treiberkreis (1760) dafür ausgelegt ist, mit einer fahrzeugbasierten Stromversorgung gekoppelt zu werden und die Spannungsversorgung (1758) der Lichtbaugruppe wieder aufzuladen.
  6. Innenrückspiegelsystem für ein Fahrzeug nach Anspruch 5, wobei der zweite Treiberkreis (1760) dafür ausgelegt ist, mit der Lichtquelle (1734) elektrisch gekoppelt zu werden, wenn die Lichtbaugruppe (1715) in dem Aufbewahrungsraum (1728) angedockt ist, und von der Lichtquelle (1734) abgekoppelt zu werden, wodurch die Lichtquelle (1734) unabhängig von der fahrzeugbasierten Stromversorgung durch die Spannungsversorgung (1758) der Lichtbaugruppe betätigt wird.
  7. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse (1712) eine Wand (1712b) umfasst, die die Öffnung (1724) umfasst, die den Aufbewahrungsraum (1728) abgrenzt.
  8. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 2, wobei das andere nützliche Zubehör ein Befestigungselement (1932) zum lösbaren Halten eines Werkstücks umfasst.
  9. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 8, wobei das Befestigungselement (1932) elastische Arme (1933, 1935) zum lösbaren Halten des Werkstücks umfasst.
  10. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 1, wobei die Lichtbaugruppe (1715) ein Gehäuse (1730) und eine Linse umfasst, wobei die Linse und/oder das Gehäuse (1730) konturiert sind/ist, um Konturen des Gehäuses (1712) zu folgen, wodurch die Lichtbaugruppe ein einheitliches Teil des Gehäuses (1712) der Spiegelbaugruppe (1710) bildet, wenn die Lichtbaugruppe (1715) an das Gehäuse (1712) angedockt ist.
  11. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 1, wobei die Gehäusewand (1812) Folgendes umfasst: eine untere Wand (1812c), eine Vertiefung (1828), die sich in die untere Wand (1812c) erstreckt und eine Aushöhlung darin bildet, sowie ein hängendes Zubehör (1824), das in der Aushöhlung aufbewahrt wird und zwischen einer zurückgezogenen Position in der Aushöhlung und einer ausgefahrenen Position zur Betrachtung durch einen Fahrzeuginsassen positioniert werden kann.
  12. Innenrückspiegelsystem nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse (1712) des Weiteren ein Element (1932) für einen variablen Eingriff umfasst, um in ein Werkstück einzugreifen, wodurch das Gehäuse (1712) eins oder mehrere einer Vielzahl von Werkstücken mit unterschiedlichen Abmessungen halten kann.
  13. Innenrückspiegelsystem für ein Fahrzeug nach Anspruch 12, wobei das Element (1932) für einen variablen Eingriff ein Paar beabstandete Elemente (1933, 1935) umfasst, um das Werkstück durch Reibung dazwischen zu halten, und mindestens eines der beabstandeten Elemente (1933, 1935) eine gestufte Oberfläche (1939a, 1939b) umfasst, die eine Vielzahl von Eingriffsflächen (1937a, 1937b) abgrenzt, um eines einer Vielzahl von Werkstücken zu halten, die einen Bereich von Abmessungen aufweisen.
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