DE60029005T2 - Verfahren und vorrichtung zum überwachen von personen, tiere oder objekten - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum überwachen von personen, tiere oder objekten Download PDF

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    • G08C17/02Arrangements for transmitting signals characterised by the use of a wireless electrical link using a radio link

Description

  • Vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Kontrolle der Fahrtzeit oder des Aufenthalts von Personen, Tieren oder Gegenständen.
  • Diese wird vor allem, aber nicht exklusiv zur Arbeitszeitkontrolle von Personen mit mehreren Arbeitsstellen, wie zum Beispiel das Unterhaltungspersonal von Büros oder Personen, die am Wohnsitz eine Hilfe leisten, angewandt. Sie kann ebenfalls bei der Fahrtzeitkontrolle einer Flotte von Fahrzeugen zwischen mehreren Depotstellen sowie für die Parkzeitkontrolle von Fahrzeugen angewandt werden.
  • Außerdem ist bekannt, dass bereits vor allem über die Patentanmeldung PCT WO 98/16070 ein Apparat für die Identifizierung von Gegenständen vorgeschlagen wurde, der mit einem Terminal mit einer Vielzahl von Daten-Modulen, einer Umschaltvorrichtung zur Einleitung eines der Datenmodule zum Auszug von Identifizierungsdaten eines Gegenstandes und mit einem Modul zur Fernübertragung dieser Identifizierungsdaten versehen ist.
  • Auch das Patent US 5,630,209 beschreibt ein Notrufsystem unter Einschaltung eines drahtlosen Fernmeldenetzes zur Übertragung eines Notrufs und einer Anforderung einer Assistenz bei einer Überwachungszentrale. Die übertragene Nachricht wird aus gespeicherten Informationen in einer Chipkarte zusammengesetzt und über Lesevorrichtungen abgelesen.
  • Die Patentanmeldung PCT WO 99/45761 betrifft ein Verfahren für die Sammlung von Informationen bezüglich Schlachtvieh. Dieses Verfahren lässt einen Transponder für jedes Tier intervenieren und eine Lesevorrichtung dieses Transponders, welche eine drahtlose Übertragung von im Transponder enthaltenen Daten sichert, die für eine Überwachungszentrale bestimmt sind. Der Transponder ist nur in Lesung zugänglich und vermittelt einen einzigen Identifizierungscode.
  • Gegenwärtig existieren Vorrichtungen für die Arbeitszeitkontrolle der Angestellten eines Unternehmens. Eine solche Vorrichtung umfasst einen Identifikationsausweis und eine Zeitschaltvorrichtung, wobei jeder Angestellte mit einem Identifikationsausweis ausgestattet wird, der von der Vorrichtung am Eingang und am Ausgang der Arbeitsstelle abgelesen wird, um die Anwesenheitszeit des Angestellten auf seiner Arbeitsstelle zu berechnen und zu speichern. Es erweist sich, dass sich diese Lösung für die Angestellten schlecht eignet, die regelmäßig die Arbeitsstelle wechseln, denn sie setzt voraus, dass alle fraglichen Arbeitsstellen mit untereinander kompatiblen Zeitkontrollvorrichtungen ausgestattet werden oder dass der Angestellte mit so vielen Ausweisen ausgestattet ist wie Zeitkontrollvorrichtungen an eine Verwaltungsstelle übertragen werden, und zwar unter ein und demselben Format, was nicht der Fall ist, wenn die Kontrollvorrichtungen nicht vereinbar sind.
  • Eine weitere Lösung besteht darin, den Ausweis mit Speichermitteln auszustatten, damit alle Zeitinformationen über Zeitkontrollvorrichtungen des Ausweises übertragen und gespeichert werden. Diese Lösung setzt noch voraus, dass alle Zeitkontrollvorrichtungen untereinander vereinbar sind.
  • Außerdem wurde vorgeschlagen, die Hausassistenten, die eine ärztliche Hilfe oder Haushaltshilfe leisten, mit einem tragbaren Terminal mit einem Identifikationsausweisableser auszustatten, wobei jede eine solche Hilfe nutzende Person mit einem Identifikationsausweis ausgestattet ist. Am Anfang und am Ende jedes Besuches muss der Assistent mit seinem Terminal den Identifikationsausweis der besuchten Person ablesen, um dem Terminal die Speicherung der entsprechenden Stunden und der Informationen über die Identifikation der besuchten Person zu gestatten. Der Assistent verfügt außerdem über eine Fernübertragungs-Vorrichtung mit einem Modem, wodurch es ermöglicht ist, die gespeicherten Zeitinformationen über das Terminal abzulesen und diese Informationen telefonisch an eine Verwaltungszentrale zu übertragen.
  • Es erweist sich, dass diese Lösung hohe Kosten darstellt, dadurch, dass sie die Verwirklichung eines spezifischen Terminals erfordert, das jedem Assistenten zur Verfügung gestellt werden muss, sowie eine Fernübertragungsvorrichtung, die jedoch von mehreren Assistenten geteilt werden kann.
  • Vorliegende Erfindung hat das Ziel, diese Nachteile zu beseitigen. Zu diesem Zweck schlägt sie ein Verfahren zur Zeitkontrolle des Ortswechsels oder des Aufenthalts von Gegenständen oder Personen vor.
  • Erfindungsgemäß zeichnet sich dieses Verfahren dadurch aus, dass es folgende aufeinander folgende Etappen umfasst:
    • – Ablesen mittels einer Lese-/Schreibvorrichtung (31) von Informationen, die einen von einem Identifikations-Transponderchip (10) gespeicherten Identifizierungscode enthalten, der über Lesung und Schrift zugänglich ist, und Übertragung der an einem Mobiltelefon, an welchem die Lesevorrichtung angeschlossen ist, abgelesenen Informationen,
    • – Ausgabe über das Mobiltelefon an eine Kontrollzentrale einer Signalnachricht, die einen Rechner (1) und eine Datenbank (2) umfasst, mit einer Signalnachricht, die den von der Vorrichtung abgelesenen Identifikationscode enthält,
    • – Empfang der Signalnachricht durch die Überwachungszentrale und Speicherung in besagter Datenbank (2) der in der erhaltenen Mitteilung enthaltenen Informationen in Verbindung mit den Identifikations-Informationen des Signalnachrichtensenders, sowie Zeitkontrolldaten, wobei besagte Datenbank durch einen Identifikationscode auf der Basis von einer Informationseinheit organisiert wird, wobei alle Signalnachrichten in dieser Einheit nach Datum eingeordnet werden,
    • – Rücksendung einer Empfangsbestätigung durch die Überwachungszentrale (1) an das Mobiltelefon (20),
    • – Abschrift der Informationen, die die vom Mobiltelefon empfangenen Zeitkontrolldaten enthalten, in den Transponderchip über die Lese-/Schreibvorrichtung.
  • Mit diesen Maßnahmen ermöglicht es die Erfindung, einer Überwachungszentrale eine mit einem Identifizierungscode verbundene Angelegenheit zu melden. Sie kann einfach verwirklicht werden, indem ein Mobiltelefon, zum Beispiel ein SMG, an ein Transponderchip-Leser angeschlossen wird, der geringe Kosten darstellt und geringe Abmessungen hat, die mit jenen eines Mobiltelefons vereinbar sind, wobei dieser Anschluss so erfolgt, indem der an den Mobiltelefonen vorgesehene Steckverbinder benutzt wird, um einen Computer oder periphere Organe, wie einen Freisprech-Bausatz anzuschliessen. In diesem Falle kann der Chipleser mittels eines am Gehäuse des Lesers vorgesehenen Bedienknopf betätigt werden, wodurch das Ablesen von einem Mikrochip und die Übertragung der abgelesenen Informationen an das Mobiltelefon ausgelöst wird. Der Empfang der vom Leser kommenden Informationen über das Mobiltelefon löst die Sendung der abgelesenen Informationen an einen Empfänger, dessen Telefonnummer vorher eingegeben wurde.
  • Alternativ kann der Chipleser mittels einer Taste oder mittels Steuerwählmenüs ausgelöst werden, die im Mobiltelefon vorgesehen sind, was eine Änderung des Steuerprogramms hierfür voraussetzt. Ebenfalls kann vorsehen werden, den Mikrochipableser im Gehäuse des Mobiltelefons einzubauen.
  • Gemäß einer Besonderheit der Erfindung erfolgt die Ausgabe der im Chip abgelesenen Informationen in der Art einer sogenannten Kurzmitteilung in Mobiltelefonie, was die Kosten der Fernmeldetechniken bei der Ausnutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung unbedeutend macht.
  • Um eine größere Zuverlässigkeit des Systems zu sichern, kann vorgesehen werden, dass die Überwachungszentrale, nämlich der Empfänger der Mitteilung, eine Empfangsbestätigung zurücksendet, und dass der Mobiltelefonsender den Benutzer benachrichtigt, dass die Empfangsbestätigung eingegangen ist.
  • In einer solchen Anwendung wie die Arbeitszeitkontrolle, führt die Überwachungszentrale ebenfalls die Berechnung der Zeit durch, die zwischen dem Empfang von zwei ausgegebenen Signalnachrichten abgelaufen ist, die von demselben Anrufer gesandt wurden und denselben Identifizierungscode enthalten.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Vorrichtung, womit die Durchführung des Verfahrens ermöglicht ist.
  • Erfindungsgemäß umfasst diese Vorrichtung ein Mikrochip in der Art eines Transponders, der die Identifizikations-Informationen speichert, und ein Mobiltelefon mit einer Transponderchip-Lesevorrichtung, die so konzipiert ist, um die gespeicherten Identifikations-Informationen über das Mikrochip abzulesen, sowie Mittel, um das Ablesen über die Lesevorrichtung der gespeicherten Informationen mittels eines Mikrochips auszulösen und die radiotelefonische Ausgabe einer Mitteilung, die die abgelesenen Informationen an eine Überwachungszentrale enthält, und Mittel, wodurch es ermöglicht ist, im Transponderchip die von der Überwachungszentrale empfangenen Informationen über das Mobiltelefon zu speichern, wobei diese Informationen die in einer Datenbank (2) der Überwachungszentrale gespeicherten Zeitkontrolldaten enthalten.
  • Vorteilhaft ist der Transponderchip kontaktlos, das heißt, dass er durch Induktion über die Lesevorrichtung eingespeist wird und mit dieser über diesen Weg kommuniziert.
  • Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung umfasst der Transponderchip Speichervorrichtungen, die gleichzeitig in Lesung und Schrift zugänglich sind, um vom Mobiltelefon empfangene und von der Lesevorrichtung übertragenen Informationen speichern zu können, wie z. B. jene eines Identifikationscodes. In diesem Fall kann das erfindungsgemäße Verfahren Etappen für die Einspeicherung von Rechten umfassen, wodurch es dem Benutzer zum Beispiel ermöglicht ist, an geschützten Orten Zugang zu haben, Geräte unter bestimmten Bedingungen zu benutzen, Zahlungsaktivitäten durchzuführen, über einen Kredit zu verfügen, um Zahlungsdienstleistungen nutzen zu können (Telefon).
  • In dem Falle, wo der Speicher Informationen über einen Kredit enthält, der im Laufe der Benutzung nach und nach durch den Chip abgezogen wird, kann die Verwaltung dieses Kredits von einem ferngelegenen Kontoverwaltungs-Organismus, wie zum Beispiel einer Bank, abgesichert werden.
  • Natürlich sollte das Verfahren in diesem Fall Sicherheits-Prozeduren mit Codierung der an den Chip übertragenen Informationen bewerkstelligen, um diese in den Speicher zu laden, und die Dechiffrierung dieser Informationen beim Ablesen durch den Leser.
  • Ein Ausführungsmodus des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Vorrichtung werden im folgenden als nicht einschränkendes Beispiel beschrieben, mit Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung, in der die einzige Abbildung auf eine sehr schematische Art eine Vorrichtung darstellt, womit die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht ist.
  • In dieser Figur umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Mobiltelefon 20, zum Beispiel in der Art eines SMG, das so konzipiert ist, um Telefonvermittlungen mit anderen Mobiltelefonen oder mit an ein öffentliches Fernsprechnetz angeschlossene Telefone durchzuführen.
  • In einer klassischen Art umfasst ein solches Telefon ein Sichtgerät 24, wie zum Beispiel mit Flüssigkristallen, eine Steuertastatur 23, eine Sender-/Empfänger-Vorrichtung 22, die an eine Antenne 26 angeschlossen ist, womit es ermöglicht ist, eine radiotelefonische Verbindung mit einer Basisstation eines radiotelefonischen Zellnetzes, einem Mikrofon 30 und einem Lautsprecher 29 herzustellen, wobei die Gesamtheit dieser Elemente durch einen Prozessor 21 in der Art von einem Mikroprozessor angesteuert wird, und von einem an eine Batterie angeschlossenen Speiseschaltkreis 25 mit elektrischer Energie eingespeist wird. Der Prozessor 21 wird über ein Programm gesteuert, das in einem Read-only-Speicher 28 abgespeichert ist und benutzt einen Schreib-/Lese-Speicher 27 zur Speicherung von insbesondere Betriebsparametern des Telefons.
  • Erfindungsgemäß werden die am Mobiltelefon vorgesehenen Anschlüsse 33 benutzt, um einen Computer oder einen Freisprech-Bausatz anzuschliessen, um an den Prozessor 21 eine Lesevorrichtung 31 des Transponderchips anzuschliessen, der zu diesen Zweck entworfen wurde.
  • Diese Lesevorrichtung gestattet es, die in einem Transponderchip 10, zum Beispiel einer kontaktlosen Art, registrierten Informationen abzulesen, der mit Speichervorrichtungen 14 versehen ist, in welchen insbesondere Identifikations-Informationen des Mikrochips unverfälschbar gespeichert sind, und Übertragungselemente 12 über Anschlussklemmen 15 an eine Antenne 13 angeschlossen sind. Diese Übertragungselemente sind so konzipiert, um die in den Speicherelementen 14 abgespeicherten Informationen abzulesen und sie an die Antenne 13 auszugeben. Die Antenne 13 besteht aus einer Einheit von Windungen, wodurch es dem Mikrochip ermöglicht ist, sich durch Induktion mit einer Lesevorrichtung zu verbinden, die ihre Einspeisung ebenfalls über dieses Mittel sichert.
  • Die Einheit des Chips 10 und der Antenne 13 kann in einen Träger 11 wie einem Identifikationsausweis integriert werden. Diese Einheit kann einer Person, einem Tier, einem Gegenstand oder auch einem Ort zugeordnet sein.
  • Die Lesevorrichtung 31 wurde durch den Prozessor 21 unter Spannung gesetzt, infolge einer Aktion des Benutzers auf einem Druckknopf 32 der auf dem Gehäuse der Lesevorrichtung 31 vorgesehen ist.
  • Diese Aktion löst die Ausgabe der nötigen elektrischen Energie durch Induktion zum Betrieb eines Transponderchips 10 aus. Wenn der Chip 10 so unter Spannung gesetzt wurde, lesen die Übertragungselemente 12 die in den Speichervorrichtungen 14 enthaltenen Informationen ab und geben diese Informationen an die Lesevorrichtung 31 unter einer modulierten Form ab. Die Lesevorrichtung erhält diese Informationen und demoduliert sie, bevor sie diese dem Prozessor 21 überträgt.
  • Der Prozessor 21 stellt danach diese Informationen in Form einer digitalen Signalnachricht aus und gibt die Nachricht mittels Sender/Empfänger 22 an einen entsprechenden durch eine Telefonnummer identifizierten Korrespondenten aus. Die Telefonnummer des Korrespondenten kann als Parameter im Speicher 27 abgespeichert oder vom Benutzer mittels des Bildschirms 24 angefordert werden.
  • Alternativ wird die Lesevorrichtung 31 mittels einer zu diesem Zweck vorgesehenen Taste der Tastatur 23 oder mittels eines auf dem Bildschirm 24 angezeigten Wählmenüs unter Spannung gesetzt.
  • Natürlich kann die Lesevorrichtung 31 ebenfalls im Gehäuse des Mobiltelefons 20 eingebaut werden.
  • Erfindungsgemäß ist der Korrespondent der Signalnachrichten ein über eine Antenne 5 direkt an die Überwachungszentrale angeschlossenes oder mittels des öffentlichen Fernsprechnetzes geschaltetes Radiotelefon-Netz. Die Überwachungszentrale umfasst einen Rechner 1, der so konzipiert ist, um die digitalen Signalnachrichten direkt zu empfangen, und sie in einer Datenbank 2 zu speichern. Dieser Rechner kann ebenfalls an ein Antriebsorgan 3 wie eine Tastatur und an ein Sichtgerät 4 angeschlossen sein.
  • Wenn dieser eine Signalnachricht erhält, gewinnt der Rechner 1 die in der empfangenen Mitteilung enthaltenen Informationen sowie die Identifikations-Informationen des Emittenten der Mitteilung zurück, und speichert diese Informationen im Einvernehmen mit dem Datum und der gegenwärtigen Zeit in der Datenbank 2 ab.
  • Zu diesem Zweck kann die Datenbank aufgrund einer Informationseinheit durch ein Identifikationscode des Benutzers, der ein Mobiltelefon gemäß der Erfindung besitzt, organisiert werden, wobei alle vom Benutzer ausgegebenen Signalnachrichten in dieser Einheit so eingeordnet und datiert werden.
  • Die Identifikations-Informationen des Emittenten der Mitteilung können aus der Telefonnummer des anrufenden Telefons 20 bestehen, die vom Rechner 1 im Moment der Telefonübertragung der Signalnachricht zurückgewonnen wird. Alternativ können diese Identifikations-Informationen vom Benutzer verlangt oder im Speicher 27 abgelesen und über den Prozessor 21 in die Signalnachricht eingegeben werden.
  • Bei einer Anwendung, die insbesondere der Kontrolle der Anwesenheitszeit an einem Ort dient, ist die soeben beschriebene Vorrichtung dazu bestimmt, um eine erste Signalnachricht bei der Ankunft des Benutzers an einem bestimmten Ort und eine zweite Signalnachricht bei der Abfahrt des Benutzers von diesem Ort auszugeben. Danach wartet der Rechner 1 auf den Empfang von zwei aufeinander folgenden Signalnachrichten, die dieselben Chip-Identifikations-Informationen enthalten, und die von demselben Emittenten stammen.
  • Infolgedessen bestimmt der Prozessor 21 bei jedem Empfang einer Signalnachricht, ob es sich um eine erste oder zweite Signalnachricht handelt, über einen Zugang zur Datenbank 2, um nachzuforschen, ob schon eine erste Nachricht in der Datenbank gespeichert ist. Wenn es sich um die zweite Signalnachricht handelt, berechnet der Prozessor 21 die Zeit, die zwischen den entsprechenden Empfangszeiten der ersten und der zweiten Nachricht abgelaufen ist und speichert diese Zeitdauer in der Datenbank 2 ab.
  • Natürlich kann die soeben beschriebene Vorrichtung auch benutzt werden, wenn man nur wünscht, den Durchgang einer Person oder eines Fahrzeugs in einem genauen Ort zeitlich abzustempeln. In diesem Fall ist der Transponderchip an diesen Ort angebracht.
  • Um die Übertragungen zwischen dem Telefon 20 und dem Rechner 1 zu vergewissern, kann man vorsehen, dass der Rechner 1 eine Empfangsbestätigung bei jedem Empfang einer Signalnachricht zurücksendet, wobei der Empfang dieser Empfangsbestätigung auf dem Bildschirm 24 durch den Prozessor 21 gemeldet wird.
  • Vorteilhaft werden die Übertragungen zwischen dem Telefon 20 und dem Rechner 1 in Form von digitalen Datenübertragungs-Nachrichten, wie solche, die in der SMG-Norm vorgesehen sind, durchgeführt. Gemäß dieser Norm wurden heute verschiedene Arten von Datenübertragungen, wie SMS (Short-Message-Service), HSCSD (High Speed Circuit Switched Data) und GPRS (General Packet Radio Services) vorgesehen. Es kann ebenfalls ins Auge gefasst werden, dass die Mitteilungen zwischen dem Mobil-Telefon 20 und dem Rechner 1 gemäß dem neuen Zugangsprotokoll zum Internet-Netz durchgeführt werden, das an die Mobil-Telefone angepasst ist, das sogenannte WAP (Wireless Application Protocol).
  • Gemäß einer Besonderheit der Erfindung sind die Speichervorrichtungen 14 der Transponderchips 10 gleichzeitig in Lektüre und in Schrift zugänglich und die Lesevorrichtung 31 ist ebenfalls dazu entworfen, um die in die Speichervorrichtungen 14 des Chips während der Ablesung einzuschreibenden Informationen abzugeben.
  • So kann der Prozessor 21 das laufende Datum und die laufende Stunde sowie die genannte Telefonnummer in einer Kontrolloptik während der Ablesung an den Chip 10 senden, um die entsprechende Signalnachricht zu übertragen. Auf diese Weise kann eine andere Person, die mit den Kontrollen beauftragt ist, mit einer Chip-Lesevorrichtung nachprüfen, dass eine erste Signalnachricht übertragen wurde.
  • Das soeben beschriebene Verfahren und die Vorrichtung können in einer großen Zahl von Anwendungen benutzt werden.
  • Sie können zuerst von Personen benutzt werden, die mehrere Arbeitsstellen haben, wie zum Beispiel die Assistenten am Wohnsitz, die von Sozialhilfe- Organismen angestellt sind, zur Kontrolle ihrer Arbeitszeit. Bei dieser Anwendung verfügen die Assistenten über ein Mobiltelefon, das mit einem erfindungsgemäßen Chipkarten-Leser ausgestattet ist, während die Empfänger einer solchen Assistenz über einen Ausweis verfügen, der in ein Transponderchip integriert ist, in welche ein Identifizierungscode der Person gespeichert wird, wobei dieser Code der Überwachungszentrale bekannt ist. Der Transponderchip kann ebenfalls fest an einem hierfür vorgesehenen Ort auf jeder Arbeitsstelle installiert werden.
  • Bei dessen Ankunft bei und Abfahrt von einer Person löst der Assistent die Ablesung über sein Mobil-Telefon des Transponderchips der Person aus. Auf diese Weise wird die Überwachungszentrale in Echtzeit benachrichtigt, bei welchem Leistungsempfänger sich jeder Assistent befindet, und kann die Arbeitszeit von jedem Assistenten bestimmen. Diese Anordnung gestattet außerdem der Überwachungszentrale, nachzuprüfen, indem telefonisch ein Leistungsempfänger angerufen wird, ob sich gerade in diesem Augenblick ein Assistent bei ihm befindet.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung können ebenfalls bei der Benutzung einer Flotte von Fahrzeugen angewandt werden, indem in jedem Fahrzeug ein Transponderchip installiert wird, das ein Identifizierungscode des Fahrzeugs speichert, wobei jeder Benutzer über ein erfindungsgemäßes Mobil-Telefon verfügt, um in Echtzeit eine Überwachungszentrale zu benachrichtigen, ob er ein Fahrzeug geliehen oder an einem bestimmten Datum abgegeben hat. Es kann ebenfalls vorsehen werden, jedem Parkort ein Transponderchip zuzuordnen, wobei dieser Mikrochip von einem Benutzer gelesen werden muss, wenn er sein Fahrzeug abgibt, was zur Ausgabe einer Signalnachricht führt, die ein Ortsidentifizikationscode enthält, damit die Überwachungszentrale in Echtzeit den Parkort jedes Fahrzeugs der Flotte und das Datum von dessen Rückgabe kennt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung können noch zur Parkkontrolle und zur Zahlung der Parkzeit von Fahrzeugen angewandt werden. Zu diesem Zweck muss jedes Fahrzeug oder jeder Benutzer oder auch jeder Parkort von einem Identifikations-Transponderchip ausgestattet sein, dessen Nummer jeder Verwaltungs- und Fakturationszentrale bekannt ist. Am Anfang und am Ende des Parkens löst der Benutzer das Ablesen des Transponderchips über dessen Mobil-Telefon aus, wobei die Informationen vom erfindungsgemäßen Mobil-Telefon an eine Verwaltungsstelle übertragen werden, deren Telefonnummer vom Benutzer eingegeben wurde. Mit Hilfe der übertragenen Informationen berechnet die Verwaltungszentrale die Parkdauer und den entsprechenden zu bezahlenden Betrag, und adressiert die Rechnung dieser Beträge an die entsprechenden Benutzer.
  • Es können dann Kontrollterminals vorsehen werden, womit es ermöglicht ist, zu bestimmen, ob ein parkendes Fahrzeug (Auto oder Vergnügungsschiff) gut der Verwaltungszentrale gemeldet wurde, wobei diese Terminals mit Transponderchip-Lesevorrichtungen und eventuell mit Übertragungsmittel ausgestattet sind, um die Verwaltungszentrale abzufragen. Wenn alternativ den Chip über Lesung und Schrift zugänglich ist, kann der Chip das Datum, an welchem die letzte Ablesung durchgeführt wurde, und die gewählte Nummer der Verwaltungszentrale speichern.
  • Falls der Parkort von einem Transponderchip identifiziert wird, kann vorsehen werden, dass der Benutzer vorher sein Mobil-Telefon, ein Identifizierungscode seines Fahrzeugs, zum Beispiel das Kennzeichen von letzterem eingegeben und registriert hat. In diesem Fall kann die Kontrolle nur durchgeführt werden, indem sie die Verwaltungsmitte abfragt, ob ein parkendes Fahrzeug vorher registriert wurde.
  • Allgemein können das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung bei der Parkverwaltung von Fahrzeugen oder von beweglichen Gegenständen angewandt werden, wie z. B. Müllabfuhrwagen, die Abonnenten durch Verleih zur Verfügung gestellt wurden.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Zeitüberwachung der Ortsveränderung von Gegenständen oder Personen, das die folgenden aufeinanderfolgenden Schritte aufweist: – das Lesen von einen Identifikationscode enthaltenden Informationen durch eine Lese-/Schreibvorrichtung (31), die von einem Identifikationstransponderchip (10) gespeichert werden, der gelesen und beschrieben werden kann, und die Übertragung der gelesenen Informationen an ein Mobiltelefon (20), an das die Lesevorrichtung angeschlossen ist, – das Senden einer Signalnachricht, die den von der Lesevorrichtung gelesenen Identifikationscode enthält, durch das Mobiltelefon an ein einen Rechner (1) und eine Datenbank (2) enthaltendes Kontrollzentrum, – den Empfang der Signalnachricht durch das Kontrollzentrum und das Speichern der in der Nachricht enthaltenen Informationen, die in Verbindung mit den Identifikationsinformationen des Senders der Signalnachricht empfangen wurden, in der besagten Datenbank (2), sowie der Zeitmessdaten, wobei diese Datenbank anhand eines Blocks von Informationen gemäß Identifikationscode organisiert ist und alle Signalnachrichten in diesen Block eingeordnet und datiert werden, – die Rücksendung einer den Empfang bestätigenden Nachricht durch das Kontrollzentrum (1) an das Mobiltelefon (20), – die Eintragung von Informationen, welche die vom Mobiltelefon empfangenen Zeitgeberdaten enthalten, durch die Lese-/Schreibvorrichtung in den Transponderchip.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden der in den Chip eingelesenen Informationen in Form einer Kurznachricht erfolgt.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformationen des Senders der Signalnachricht die Telefonnummer des Mobiltelefons (20) des Senders umfassen, die vom Kontrollzentrum (1) bei Empfang der Signalnachricht von demselben erfasst wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Empfang einer von einem Mobiltelefon (20) ausgesendeten Signalnachricht das Kontrollzentrum (1) an das sendende Mobiltelefon eine den Empfang bestätigende Nachricht zurückschickt, und das sendende Mobiltelefon auf seinem Bildschirm anzeigt, dass eine den Empfang bestätigende Nachricht eingegangen ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontrollzentrum (1) die Zeit berechnet, die zwischen dem Empfang der beiden vom selben Mobiltelefon ausgesendeten Signalnachrichten, die denselben Identifikationscode beinhalten, vergangen ist.
  6. Vorrichtung zur Zeitüberwachung der Ortsveränderung von Gegenständen oder Personen, die einen Chip (10) in der Art eines Transponders umfasst, der gelesen und beschrieben werden kann, indem er Identifikationsinformationen speichert, und ein Mobiltelefon (20), das an eine Transponderchip-Lese-/Schreibvorrichtung (31) angeschlossen ist, die beschaffen ist, um die vom Chip gespeicherten Identifikationsinformationen zu lesen, Mittel (32), um das Lesen der von einem Chip gespeicherten Informationen durch die Lesevorrichtung auszulösen, und die drahtlose Sendung einer die gelesenen Informationen enthaltenden Nachricht an ein Kontrollzentrum (1), und Mittel zum Speichern der vom Kontrollzentrum über das Mobiltelefon erhaltenen Informationen in den Transponderchip, wobei diese Informationen Zeitmessdaten enthalten, die in einer Datenbank (2) des Kontrollzentrums (1) gespeichert sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponderchip (10) kontaktlos ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponderchip (10) Speichermittel (14) umfasst, die gleichzeitig gelesen und beschrieben werden können, so dass die vom Mobiltelefon (20) erhaltenen Informationen und die ihm von der Lesevorrichtung (31) übertragenen Informationen gespeichert werden können.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lesevorrichtung (31) des Chips so beschaffen ist, um an den Anschluss (33) angeschlossen werden zu können, der an Mobiltelefonen vorgesehen ist, um einen Rechner oder Peripheriegeräte anzuschließen, wobei die Chiplesevorrichtung (31) mit Hilfe eines Schaltknopfes (32) aktiviert wird, der sich am Gehäuse der Lesevorrichtung befindet, wodurch das Lesen eines Chips (10) und die Übertragung der gelesenen Informationen zum Mobiltelefon (20) ausgelöst wird.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Chiplesevorrichtung (31) in das Gehäuse des Mobiltelefons (20) integriert ist und mit Hilfe einer Taste (23) oder über sich im Mobiltelefon befindende Befehlsauswahlmenüs ausgelöst wird.
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