DE60029371T2 - Informationsaufzeichnungsvorrichtung und Informationswiedergabevorrichtung mit Lizenzverwaltung - Google Patents

Informationsaufzeichnungsvorrichtung und Informationswiedergabevorrichtung mit Lizenzverwaltung Download PDF

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Inhalt, wie Bilder, Sprachdaten und dergleichen.
  • Die digitalen Inhaltswiedergabevorrichtungen mit einem CD-Abspielgerät sind aufgrund der klaren Tonqualität und der bei Langzeitverwendung verursachten geringen Verschlechterung der Tonqualität allgemein akzeptiert. Es ist jedoch inzwischen möglich, digitalen Inhalt ohne Verschlechterung zu kopieren, indem er bitweise getreu dupliziert wird, und tatsächlich wurden derartige Vorrichtungen bereits kommerzialisiert. Das Vorhandensein derartiger Kopiervorrichtung ist ein großer Vorteil für den Inhaltsbenutzer, aber für den Inhaltsanbieter ist es nicht wünschenswert, weil eine derartige Vorrichtung einen gewaltigen Einfluss auf den Absatz des Inhalts ausübt.
  • Folglich wird der Inhaltsanbieter bei neuen digitalen Vorrichtungen (und Medien), wenn sie verkauft werden, den Inhalt nicht bereitstellen. Dieser Zustand verursacht jedoch eine große Störung für die Popularisierung neuer elektronischer Vorrichtungen, und hindert nicht nur fast alle Leute daran, aus der Zweckmäßigkeit Nutzen zu ziehen, sondern ebenfalls die Inhaltsanbieter daran, aus Geschäftsgelegenheiten Nutzen zu ziehen.
  • Andererseits ist der privat kopierte Inhalt für den Benutzer, um sich persönlich am Inhalt zu erfreuen, ein durch das Urheberrecht autorisiertes Recht, und tatsächlich wurde für viele elektronische Vorrichtungen der privat kopierte Inhalt mit mancher Beschränkung bei dem Duplizierungssystem (Beschränkung auf das analoge Aufzeichnen, etc.) zugelassen. Wenn die digitale Aufzeichnung jedoch in den kommenden Jahren zur Haupttendenz wird, wird es schwierig werden, den privat kopierten Inhalt von offiziell kopiertem Inhalt zu unterscheiden, und zur gleichen Zeit wird es schwierig, zu unterscheiden, ob die Kopie privat kopierter Inhalt oder autorisiert kopierter Inhalt ist.
  • Die EP-A-1 006 526, die am 7. Juni 2002 veröffentlicht wurde und daher Teil des Standes der Technik lediglich unter Artikel 54(3) EPÜ bildet, offenbart eine Informations-Wiedergabevorrichtung mit Kennungsinformation, die ein 24-Bit-Code ist, der aus einem Ländercode, einem Eigentümercode, dem Aufzeichnungsjahr und einer Seriennummer besteht. Die Kopiererlaubnis wird basierend auf Steuer-Flags gesteuert, die gemäß dieser Information gesetzt sind.
  • Die EP-A-0 813 194 offenbart andererseits eine Informations-Wiedergabevorrichtung, die den Wiedergabe-Beschränkungsbetrieb und den Aufzeichnungs-Beschränkungsbetrieb basierend auf Kopiemanagementdaten steuert. Keine Einzelheiten hinsichtlich offiziell und privat kopierter Inhaltsinformation werden bereitgestellt.
  • Weitere Informations-Wiedergabevorrichtungen, Informations-Aufzeichnungsvorrichtungen und entsprechende Verfahren werden in der EP-A-0 691 762 oder EP-A-0 809 244 offenbart.
  • Nebenbei bemerkt bedeutet bei dieser Erfindung der privat kopierte Inhalt eine Kopie zur lokalen Verwendung, die durch die Person ausgeführt wird, die keine Verkaufsvertretung der relevanten Quelle (des digitalen Inhalts) aufweist, während der offiziell kopierte Inhalt die Kopie für globale Verwendung bedeutet, die durch die Person ausgeführt wird, die die Verkaufsvertretung mit der relevanten Quelle aufweist. D.h., es ist nur möglich, den offiziell kapierten Inhalt durch Mittel zu erhalten, die dem herkömmlichen Inhaltsverkauf äquivalent sind, etwa den Verkauf über ein elektronisches Einkaufszentrum im Internet.
  • Demgemäß ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Informations-Wiedergabevorrichtung, eine Informations-Aufzeichnungsvorrichtung und eine Informationsverkaufsvorrichtung, und eine Informationseinkaufsvorrichtung und einen Informationsverkaufsautomaten bereitzustellen, die Nachfragen nach offiziell kopiertem Inhalt auf dem offiziellen Markt erhöhen kann und den Informationsverteilungsmechanismus aufbauen kann, der für den Inhaltsanbieter, den Inhaltsbenutzer und den elektronischen Vorrichtungshersteller von Interesse ist, indem das Wiedergabesystem des relevanten Inhalts geändert wird, indem bestimmt wird, ob der Inhalt der offiziell kopierte Inhalt oder der privat kopierte Inhalt ist, und indem eine vorteilhafte Nutzungsform für den offiziell kopierten Inhalt als für den privat kopierten Inhalt erlaubt wird.
  • Erfindungsgemäß wird die obige Aufgabe durch eine Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1 erreicht. Die abhängigen Ansprüche beziehen sich auf weitere vorteilhafte Aspekte der Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Informations-Wiedergabevorrichtung gibt die Inhaltsinformation basierend auf der zum Wiedergeben der Inhaltsinformation erforderlichen Lizenzinformation wieder, die zu der Inhaltsinformation hinzugefügt ist, und umfasst einen Bestimmungsabschnitt, der konfiguriert ist, um zu bestimmen, ob die verschlüsselte Inhaltsinformation offiziell kopierte Inhaltsinformation oder privat kopierte Inhaltsinformation ist, und einen Wiedergabeabschnitt zum Wiedergeben der Inhaltsinformation, die als die privat kopierte Inhaltsinformation bestimmt wurde, mit Einschränkungen, die viel strenger als für die offiziell kopierte Inhaltsinformation sind.
  • Es kann bestimmt werden, ob der Inhalt die offiziell kopierte Inhaltsinformation oder die privat kopierte Inhaltsinformation ist, basierend auf der Verifikationsinformation zum Verifizieren des offiziell kopierten Inhalts, die in der die Lizenzinformation enthalten ist.
  • Die Nutzungsbedingung der in der Lizenzinformation enthaltenen Inhaltsinformation ist für die privat kopierte Inhaltsinformation eingeschränkter als für die offiziell kopierte Inhaltsinformation.
  • Die zu der Inhaltsinformation hinzugefügte Lizenzinformation kann durch Schlüsselinformation verschlüsselt oder entschlüsselt werden, die basierend auf der Information erstellt wird, die von dem Identifizierer des Aufzeichnungsmediums abhängt, bei dem die Inhaltsinformation aufgezeichnet ist.
  • Der Beurteilungsabschnitt kann bestimmen, ob die Inhaltsinformation der originale Inhalt gemäß dem Inhalt der Lizenzinformation ist, und wenn sie bestimmt wird, die originale Inhaltsinformation zu sein, kann der zweite Wiedergabeabschnitt zum Wiedergeben der Inhaltsinformation ohne Beschränkung zusätzlich enthalten sein.
  • Gemäß einem Aspekt der Informations-Wiedergabevorrichtung der Erfindung wird eine strukturelle Differenz bei dem Wiedergabesystem von privat kopiertem Inhalt sowie auch offiziell kopiertem Inhalt und originalem Inhalts bereitgestellt, und eine Erweiterung der persönlichen Verwendung mit zugelassenem privat kopierten Inhalt wird verhindert, wodurch das Urheberrecht und die Inhaltsanbieter geschützt werden. Außerdem ist es nicht möglich, wenn der Inhalt unrechtmäßig in ein getrenntes Aufzeichnungsmedium transferiert wird, d.h. kopiert wird, da die Lizenzinformation von dem Aufzeichnungsmedium abhängt, die Lizenzinformation von dem unrechtmäßig kopierten Medium zu entschlüsseln, und als Ergebnis ist es nicht möglich, den Inhalt zu entschlüsseln. Daher muss, ob es privat kopierter Inhalt oder offiziell kopierter Inhalt ist, die Lizenzinformation für die Kopie neu erstellt werden, und weil es die rechtmäßige Aufzeichnungsvorrichtung ist, die dies tun kann (die beispielsweise die Funktion „f" kennt), wird die Beschränkung der Anzahl von Kopien genau ausgeführt, und es ist möglich, eine unrechtmäßige Verwendung des Inhalts zu verhindern.
  • Die einzugebende Inhaltsinformation kann auf analoge Signale beschränkt sein.
  • Die Unterscheidung der Art des Inhalts und das Bereitstellen der Umgebung, bei der die Duplizierung lediglich durch strengere Einschränkungen als der Quelleninhalt erlaubt wird, differenzieren den privat kopierten Inhalt von dem auf den offiziellen Markt gebrachten, offiziell kopierten Inhalt, und erhöht relativ den Wert des offiziell kopierten Inhalts, wodurch zu der Erweiterung des Markts von offiziell kopiertem Inhalt beigetragen wird. Außerdem ist es beispielsweise nicht möglich, wenn der Inhalt unrechtmäßiger Weise in ein anderes Medium transferiert wird, d.h. kopiert wird, da die Lizenzinformation von dem Medium abhängt, dass die Lizenzinformation entschlüsselt werden kann, und als Ergebnis ist es nicht möglich, den Inhalt zu entschlüsseln, und die Lizenzinformation muss erneut zum Kopieren erzeugt werden, egal ob es privat kopierter Inhalt oder offiziell kopierter Inhalt ist, und dies wird lediglich durch eine ordnungsgemäße Aufzeichnungsvorrichtung erreicht (die beispielsweise die Funktion „f" kennt), und es ist möglich, die Anzahl der Male des Kopierens definitiv einzuschränken, und daher ist es möglich, die unrechtmäßige Verwendung zu verhindern. Außerdem kann das Beschränken des Inhalts der aufgezeichneten Quelleninhalts auf analogen Inhalt lediglich eine Qualitätsverschlechterung des Inhalts jedes Mal verursachen, wenn eine Duplizierung durchgeführt wird, wenn der digitale Inhalt aufgezeichnet wird, und dies könnte als das Duplizierungs-Abschreckungsmittel dienen und zur gleichen Zeit den Wert von offiziell kopiertem Inhalt relativ erhöhen, und dadurch ist es möglich, den Absatzmarkt des offiziell kopierten Inhalts definitiver zu sichern.
  • Für die Lizenzinformation muss, da die von dem Aufzeichnungsmedium abhängige Lizenzinformation erzeugt wird, die Lizenzinformation für die Kopie neu erzeugt werden, ganz egal, ob es der privat kopierte Inhalt oder der offiziell kopierte Inhalt ist, und die Vorrichtung, der gestattet ist, dies zu tun, ist lediglich die ordnungsgemäße Aufzeichnungsvorrichtung (die beispielsweise die Funktion „f" kennen kann), und es ist möglich, die Anzahl von Kopien definitiv einzuschränken, und dadurch ist es möglich, eine unrechtmäßige Verwendung zu verhindern.
  • Diese Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise alle notwendigen Merkmale, sodass die Erfindung ebenfalls eine Sub-Kombination dieser beschriebenen Merkmale sein kann.
  • Die Erfindung kann vollständiger aus der folgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen verstanden werden, in denen zeigen:
  • 1 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration der digitalen Lizenzinformation zeigt
  • 2 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration einer verschlüsselten digitalen Lizenz zeigt
  • 3 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration eines in der digitalen Lizenzinformation enthaltenen Lizenz-Headers zeigt;
  • 4 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration von in der digitalen Lizenzinformation enthaltener Inhaltnutzungsbedingung zeigt;
  • 5 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration der analogen Lizenzinformation zeigt;
  • 6 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration der digitalen Signatur zeigt;
  • 7 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration des in der digitalen Signatur enthaltenen digitalen Signatur-Headers zeigt;
  • 8 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel der Inhaltswiedergabevorrichtung der ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform zeigt;
  • 9 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Wiedergabeabschnitts für originalen Inhalt von 8 zeigt;
  • 10 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Wiedergabeabschnitts für privat kopierten Inhalt von 8 zeigt;
  • 11 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Wiedergabeabschnitts für offiziell kopierten Inhalts zeigt;
  • 12 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltswiedergabevorrichtung von 8;
  • 13 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Wiedergabeverarbeitungsvorgangs des originalen Inhalts;
  • 14 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Wiedergabeverarbeitungsvorgangs für privat kopierten Inhalts;
  • 15 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern der Wiedergabeverarbeitungsvorgängen für offiziell kopierten Inhalt;
  • 16 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Entschlüsselungsabschnitts für verschlüsselten Inhalt zeigt, der in dem Wiedergabeabschnitt für offiziell kopierten Inhalt von 11 enthalten ist;
  • 17 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Entschlüsselungsabschnitts für die verschlüsselte Lizenz zeigt, der in dem Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt von 16 enthalten ist;
  • 18 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Entschlüsselungsverarbeitungsvorgangs für verschlüsselten Inhalt;
  • 19 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Entschlüsselungsverarbeitungsvorgangs für die verschlüsselte Lizenz;
  • 20 ein Diagramm, das ein weiteres Beispiel verschlüsselter digitaler Lizenzinformation zeigt, wobei die digitale Signatur nicht extern hinzugefügt ist;
  • 21 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung der zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform zeigt;
  • 22 ein Diagramm, das das Konfigurationsbeispiel des Erzeugungsabschnitts für privat kopierten Inhalt von 21 zeigt;
  • 23 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Erzeugungsabschnitts für originalen Inhalt von 21 zeigt;
  • 24 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 21;
  • 25 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Erzeugungsverarbeitungsvorgangs für privat kopierten Inhalt;
  • 26 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Erzeugungsverarbeitungsvorgangs für privat kopierten Inhalt;
  • 27 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Erzeugungsverarbeitungsvorgangs für originalen Inhalt;
  • 28 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Erzeugungsverarbeitungsvorgangs für originalen Inhalt;
  • 29 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Erzeugungsverarbeitungsvorgangs für originalen Inhalt;
  • 30 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration von kopierter Forminformation zeigt;
  • 31 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration von Nutzungsbedingungsinformation der kopierten Forminformation von 30 zeigt;
  • 32 ein Konfigurationsbeispiel der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung der sechsten erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei dem der Quelleninhalt ausschließlich auf analogen Inhalt beschränkt ist;
  • 33 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 32;
  • 34 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 32;
  • 35 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel der Inhaltverkaufsvorrichtung der siebten erfindungsgemäßen Ausführungsform zeigt;
  • 36 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel des Lizenzerzeugungsabschnitts der Inhaltverkaufsvorrichtung von 35 zeigt;
  • 37 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltverkaufsvorrichtung von 35;
  • 38 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Lizenzerzeugungsverarbeitungsvorgangs;
  • 39 ein Diagramm, das ein Beispiel der Datenkonfiguration der Kaufanforderungsinformation zeigt;
  • 40 ein Diagramm, das ein Konfigurationsbeispiel der Inhaltseinkaufsvorrichtung zeigt;
  • 41 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltseinkaufsvorrichtung; und
  • 42 ein Ablaufdiagramm zum Erläutern des Verarbeitungsvorgangs der Inhaltseinkaufsvorrichtung von 40.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Informations-Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
  • Erste Ausführungsform
  • Zuerst werden die bei der folgenden Beschreibung verwendeten Begriffe definiert.
  • Die Lizenzinformation fällt in zwei breite allgemeine Kategorien: Eine, die in der Inhaltsinformation selbst einzubetten ist, und die externe Information, die sich auf die Inhaltsinformation als zusätzliche Information bezieht. Die erstere wird in der analogen Schicht durch eine elektronische Wassermarkentechnik erreicht und wird in diesem Fall die analoge Lizenzinformation genannt. Die letztere wird in einer digitalen Schicht erreicht und wird daher die digitale Lizenzinformation genannt. Außerdem werden die beiden zusammen die Lizenzinformation genannt.
  • Der Inhalt kann in vier Arten klassifiziert werden, wie in der nachstehenden Tabelle gezeigt wird: alter Inhalt (legacy contents), klarer Inhalt (plain text) oder analoger Inhalt (hier nachstehend der analogen Inhalt genannt), originaler Inhalt, offiziell kopierter Inhalt für globale Verwendung und privat kopierter Inhalt für lokale Verwendung.
  • Tabelle 1
    Figure 00110001
  • Die originale Inhaltsinformation ist entweder die Inhaltsinformation der eigenen Arbeit oder die kopierfreie Inhaltsinformation ohne spezifische Einschränkung für den Gebrauch. Folglich ist die originale Inhaltsinformation komprimiert, jedoch nicht verschlüsselt, nicht mediumabhängig (verhindert freie Kopie in ein anderes Medium), frei von digitaler Signatur und mit der Hinzufügung der digitalen Lizenzinformation, wobei lediglich der Lizenz-Header später erläutert wird.
  • Die offiziell kopierte Inhaltsinformation bedeutet die Inhaltsinformation, die durch die Person verschlüsselt wurde, die das Verkaufsrecht der Inhaltsinformation besitzt. Die offiziell kopierte Inhaltsinformation umfasst nicht nur die komprimierte und verschlüsselte Inhaltsinformation sondern ebenfalls die Hinzufügung der digitalen Lizenzinformation mit der digitalen Signatur, die das Verkaufsrecht zertifiziert. Sie ist mediumabhängig und kann nicht frei in ein anderes Medium kopiert werden.
  • Die privat kopierte Inhaltsinformation bedeutet die Inhaltsinformation, die durch die Person kopiert wurde, die kein Verkaufsrecht der Inhaltsinformation aufweist. Bei der privat kopierten Inhaltsinformation ist die Inhaltsinformation komprimiert und verschlüsselt, und weist ebenfalls die Hinzufügung der digitalen Lizenzinformation auf, wobei lediglich der Lizenz-Header frei von der digitalen Signatur ist.
  • Die nächste Erläuterung wird über den spezifischen Aufbau der digitalen Lizenzinformation durchgeführt. Die digitale Lizenzinformation Lo umfasst den Lizenz-Header (LH), einen Inhaltsschlüssel (Kc), eine Inhaltnutzungsbedingung (U), einen Zertifikator MAC und die digitale Signatur.
  • Der Lizenz-Header besteht aus Daten fester Länge, die die Länge der in 3 gezeigten Lizenzinformation, den Inhaltsidentifizierer (ID), die Kopieinformation und die Inhaltsschlüssellänge umfasst. Die Länge der Lizenzinformation zeigt die Gesamtlänge der Lizenzinformation und wird benutzt, wenn die Lizenz extrahiert wird. Die Kopieinformation ist die Information zum Bestimmen, ob die Inhaltsinformation originale Inhaltsinformation, offiziell kopierte Inhaltsinformation oder privat kopierte Inhaltsinformation ist. Die Länge des Inhaltsschlüssel zeigt die Länge des Inhaltsschlüssels, der in der Lizenzinformation enthalten ist.
  • Die Inhaltnutzungsbedingung U in der digitalen Lizenzinformation zeigt die Nutzungsbedingung der Inhaltsinformation entsprechend der digitalen Lizenzinformation und weist die in 4 gezeigte Konfiguration auf. In 4 erlaubt das digitale Ausgabe-Flag Fe, wenn es „1" ist, die digitale Ausgabe der Inhaltsinformation, und erlaubt sie nicht, wenn es „0" ist. Die effektive Datumsinformation zeigt das effektive Datum der Inhaltsinformation. Auf ähnliche Weise zeigt die effektive Anzahl von Malen die Anzahl von Malen, bei denen die Inhaltsinformation benutzt wird. Dies sind alles Daten festgelegter Länge, die durch das System spezifiziert werden.
  • Nebenbei bemerkt ist die in dieser Spezifikation gezeigte digitale Lizenzinformation lediglich ein Beispiel, und wird in verschiedenen Weisen in Übereinstimmung mit Anwendungsformen variiert.
  • Der Zertifikator besteht aus den Daten zum Bestimmen, ob der Inhaltsschlüssel und die Inhaltnutzungsbedingung, die in der digitalen Lizenzinformation enthalten ist, korrekt ist oder nicht, und hat Auswirkungen auf die Fehlererfassung und die Manipulationssicherheit.
  • Die digitale Signatur umfasst einen digitalen Signatur-Header und eine digitale Signatur, wie in 6 gezeigt ist. Der digitale Signatur-Header umfasst die Gesamtlänge (Bitlänge) der digitalen Signatur und die Art der digitalen Signatur und die Signatur-Verifikationsschlüsselnummer, wie in 7 gezeigt ist.
  • Weil die digitale Lizenzinformation Lo den Inhaltsschlüssel Kc enthält, muss sie verschlüsselt werden. Andererseits führt das Verschlüsseln sämtlicher digitaler Lizenzinformation zu dem Bedürfnis, lediglich zum Erfassen der Kopieinformation zu entschlüsseln, oder dem Bedürfnis, lediglich jene zu verschlüsseln, die ursprünglich keine Verschlüsselung benötigen, wie beispielsweise die originale Inhaltsinformation. Um dies zu vermeiden, wird bei der vorliegenden Ausführungsform eine Konfiguration verwendet, die den Umfang der Verschlüsselung lediglich auf den Inhaltsschlüssel, die Inhaltnutzungsbedingung und den Zertifikator begrenzt, wie in 2 gezeigt ist.
  • Hier werden nachstehend die Daten, bei denen die Information I durch den Schlüssel K verschlüsselt ist, mit I[K] oder [K]I ausgedrückt. Zum Verschlüsseln der digitalen Lizenzinformation und der Inhaltsinformation wird die Verwendung einer gemeinsamen Schlüsselverschlüsselung vorausgesetzt. Die gemeinsame Schlüsselverschlüsselung ist eine Verschlüsselungstechnologie, bei der der Verschlüsselungsschlüssel und der Entschlüsselungsschlüssel koinzidieren. Bei der folgenden Ausführungsform gibt es Beschreibungen, um mit einem Entschlüsselungsschlüssel zu verschlüsseln oder mit einem Verschlüsselungsschlüssel zu entschlüsseln, abhängig von dem Kontext, was sich jedoch aufgrund der vorhergehenden Gründe nicht widerspricht.
  • Die verschlüsselte digitale Lizenzinformation weist die Struktur auf, wie in 2 gezeigt ist, und der Teil mit Ausnahme des Lizenz-Headers und der digitalen Signatur wird durch den später ausführlich beschriebenen Lizenzschlüssel verschlüsselt.
  • Die nächste Beschreibung wird über die analoge Lizenzinformation durchgeführt. Die analoge Lizenzinformation ist in der Inhaltsinformation selber als die elektronische Wassermarke eingebettet, und da sie in der wiedergegebenen klaren Inhaltsinformation eingebettet ist, ist sie noch effektiv, sogar wenn der Kopierschutz des Inhalts durch Verschlüsselung gebrochen ist. Andererseits weist sie jedoch, da die Information in der Inhaltsinformation selbst eingebettet ist, einen Makel auf, Zeit zum Einbetten zu benötigen.
  • Daher wird bei der vorliegenden Ausführungsform für die analoge Lizenzinformation die Struktur berücksichtigt, wie in 5 gezeigt ist. D.h., die analoge Lizenzinformation La umfasst die Kopierzeitbeschränkungsinformation und die Kopieinformation, und die Kopiezeitbeschränkungsinformation gibt den oberen Grenzwert der Anzahl von Kopien (keine Einschränkung enthalten) der Inhaltsinformation an, und die Kopieinformation ist die gleiche Information wie die in dem Lizenz-Header LH von 3 enthaltene Kopieinformation.
  • Nachstehend wird als die erste Ausführungsform der Erfindung eine Inhaltswiedergabevorrichtung bereitgestellt, die bestimmt, ob die eingegebene digitale Inhaltsinformation zumindest offiziell kopierte Inhaltsinformation oder privat kopierte Inhaltsinformation und sogar originale Inhaltsinformation ist, gemäß Umständen basierend auf der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation, und die das Wiedergabesystem des Inhalts basierend auf den Bestimmungsergebnissen variiert.
  • Das Gesamtkonfigurationsdiagramm der Inhaltswiedergabevorrichtung der ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform wird in 8 gezeigt, und der Verarbeitungsablauf wird in dem Ablaufdiagramm von 12 gezeigt. In Bezug nun auf das Ablaufdiagramm von 12 wird die Inhaltswiedergabevorrichtung von 8 beschrieben. Für die Inhaltsinformation wird die digitale Inhaltsinformation (verschlüsselte Inhaltsinformation (Kc[C]) oder nicht verschlüsselte Inhaltsinformation C) zusammen mit der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation L eingegeben.
  • Zuallererst werden durch die Wiedergabeanweisung von dem Wiedergabeschnittstellenabschnitt (IF) 3 Inhaltsinformation Kc[C] und verschlüsselte digitale Lizenzinformation L in den Inhaltseingabeabschnitt 2 eingegeben (Schritt S1). Diese Informationsstücke werden zu dem Gesamtsteuerabschnitt 1 gesendet, und hier wird mit Bezug auf den Lizenz-Header der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation bestimmt, ob die Inhaltsinformation die originale Inhaltsinformation oder die privat kopierte Inhaltsinformation oder die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist (Schritte S2 bis S4). Basierend auf dem Bestimmungsergebnissen wird die Wiedergabeverarbeitung der originalen Inhaltsinformation, die Wiedergabeverarbeitung der privat kopierten Inhaltsinformation und die Wiedergabeverarbeitung der offiziell kopierten Inhaltsinformation ausgeführt (Schritte S6 bis S8).
  • Weil jene, die nicht diesen drei Arten von Inhalt entsprechen, Inhalte sind, die nicht bei der erfindungsgemäßen Inhaltswiedergabevorrichtung interpretiert werden können, wird eine Fehlerausgabe erzeugt, und die Verarbeitung wird beendet (Schritt S5).
  • Die Wiedergabeverarbeitung für jede Inhaltsinformation basierend auf den drei Arten wird in relevanten Wiedergabeabschnitten 4, 5 und 6 von 8 ausgeführt. Diese spezifische Konfiguration und der Verarbeitungsablauf wird später beschrieben, wobei es jedoch bedeutsam ist, eine Konfiguration zu erreichen, bei der es möglich ist, dass die Inhaltsinformation von dem Wiedergabeabschnitt für offiziell kopierten Inhalt 5 zu sowohl dem analogen Ausgabeabschnitt 8 als auch dem digitalen Ausgabeabschnitt 7 fließen kann, jedoch nicht erlaubt ist, nur von dem Wiedergabeabschnitt für privat kopierten Inhalt 4 zu dem analogen Ausgabeabschnitt 8 zu fließen. Der analoge Ausgabeabschnitt 8 ist definiert, von relativ niedriger Qualität zu sein, und unter dem nicht komprimierten Zustand auszugeben, und nicht nur analog Signalausgänge sondern ebenfalls einen digitale Signalausgang mit niedriger Bitrate zu enthalten. Der digitale Ausgabeabschnitt 7 ist definiert, von relativ hoher Qualität zu sein, und unter dem komprimierten Zustand auszugeben, und keinen analogen Signalausgang zu enthalten. D.h., dass erlaubt ist, die privat kopierte Inhaltsinformation lediglich für den Zweck der lokalen Verwendung wiederzugeben, um mit Bezug auf die sekundäre Nutzung, wie beispielsweise Ausschneiden und Einfügen eines Teils der Inhaltsinformation, gibt es eine große Möglichkeit für den Benutzer, um von dem Umfang des persönlichen Gebrauchs abzuweichen, was der Inhaltsanbieter nicht erlauben kann. Bei der Erfindung werden mit Blick auf diesen Punkt Strukturdifferenzen für das Verfahren zum Wiedergeben der privat kopierten Inhaltsinformation und der offiziell kopierten Inhaltsinformation oder der originalen Inhaltsinformation bereitgestellt, und durch Verhindern der Erweiterung der Verwendung von privat kopierter Inhaltsinformation, während die Aufzeichnung der privat kopierten Inhaltsinformation zugelassen wird, werden der Kopierschutz und der Inhaltsanbieter geschützt.
  • Das Konfigurationsdiagramm des originalen Inhalts 6 von 8 wird in 9 und die Ablaufverarbeitung in 13 gezeigt. Die originale Inhaltsinformation ist die nicht verschlüsselte Inhaltsinformation, wie oben beschrieben, und wird ebenfalls als die klare Inhaltsinformation bezeichnet. Mit Bezug auf die Lizenzinformation umfasst bei der vorliegenden Ausführungsform die digitale Lizenzinformation lediglich einen Lizenz-Header, und mit Bezug auf die analoge Lizenzinformation wird eine unbeschränkte Anzahl von Kopien eingestellt.
  • Mit Bezug nun auf das Ablaufdiagramm von 13 wird der Wiedergabeabschnitt 6 der originalen Inhaltsinformation von 9 beschrieben.
  • Die originale Inhaltsinformation C wird in den Inhaltseingabeabschnitt 6c eingegeben (Schritt S21), das Kompressionssystem, wie beispielsweise MPEG etc., wird bei dem Daten-Dekompressionsabschnitt 6f „depressed" oder dekomprimiert (Schritt S22), und die als ein Ergebnis ausgegebene digitale Inhaltsinformation C wird von dem digitalen Signal in das analoge Signal (D/A-Umwandlung) bei dem D/A-Umwandlungsabschnitt 6g umgewandelt (Schritt S23). Und wenn die in der Inhaltsinformation eingebettete analoge Lizenzinformation La bei dem analogen Lizenzinformationserfassungsabschnitt 6d erfasst wird (Schritt S24), bestimmt der Steuerabschnitt 6a, ob die Inhaltsinformation die originale Inhaltsinformation ist oder nicht, indem auf die Kopieinformation darin Bezug genommen wird (Schritt S25). Wenn sie nicht die originale Inhaltsinformation ist, wird der Fehler ausgegeben, und die Verarbeitung wird augenblicklich beendet (Schritt S29). Wenn sie die originale Inhaltsinformation ist, bestimmt der Steuerabschnitt 6a, ob die digitale Ausgabeanweisung bereitgestellt wird oder nicht. Wenn die digitale Ausgabeanweisung bereitgestellt wird (Schritt S26), wird das digitale Signal Cd über den digitalen Ausgabeabschnitt 6e ausgegeben (Schritt S30), und andernfalls wird die digitale Inhaltsinformation C von dem digitalen Signal in das analoge Signal Ca bei dem D/A-Umwandlungsabschnitt 6g umgewandelt und über den analogen Ausgabeabschnitt 6h ausgegeben (Schritte S27–S28).
  • 10 zeigt das Konfigurationsdiagramm des Wiedergabeabschnitts für privat kopierten Inhalt 4 von 8, und 14 zeigt den Verarbeitungsablauf. Wie oben beschrieben, ist die privat kopierte Inhaltsinformation die Inhaltsinformation, die verschlüsselt ist und die nicht die digitale Signatur zum Zertifizieren, dass sie die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, in der digitalen Lizenzinformation enthält.
  • Mit Bezug nun auf das Ablaufdiagramm von 14 wird der Wiedergabeabschnitt für privat kopierten Inhalt 4 von 10 ausführlich beschrieben.
  • Die privat kopierte Inhaltsinformation Kc[C] wird in den Eingabeabschnitt für verschlüsselten Inhalt 4b zusammen mit der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation L eingegeben (Schritt S31). Diese Informationsstücke werden zu dem Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt 4c gesendet, bei dem die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L durch die später ausführlich beschriebene Verarbeitung entschlüsselt wird (Schritt S32) und die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] mit dem in der digitalen Lizenzinformation enthaltenen Inhaltsschlüssel Kc entschlüsselt wird. Außerdem wird von der digitalen Lizenzinformation die Nutzungsbedingung U extrahiert (Schritte S33–S35).
  • Der Steuerabschnitt 4a prüft die Nutzungsbedingung U (Schritt S36), und wenn sie als nicht anwendbar bestimmt wird, gibt sie den Fehler aus und beendet die Verarbeitung (Schritt S42). Wenn sie als anwendbar bestimmt wird, bestimmt der Steuerabschnitt 4a, ob die in der Nutzungsbedingung U angegebenen Bedingungen von dem Bereich (obere Grenze) abweichen, der der privat kopierten Inhaltsinformation erlaubt ist oder nicht. Dies ist dafür da, unbefugte Manipulation etc. der Anwendungsbedingungen zu bewältigen, und wenn sie abweicht, stellt der Steuerabschnitt 4a die Bedingung auf den oberen Grenzwert ein und rückt zu Schritt S37 vor oder gibt den Fehler aus, um die Verarbeitung zu beenden (Schritt S42). Dabei ist er im Stande, mit der Fälschung von Lizenzinformation als ein System umzugehen.
  • Der Steuerabschnitt 4a speist die entschlüsselte Inhaltsinformation C zu dem Daten-Dekompressionsabschnitt 4d, dekomprimiert die Kompressionsdaten, wie beispielsweise MPEG-Daten etc., und gibt die digitale Inhaltsinformation Cd aus (Schritt S37). Nachdem die digitale Inhaltsinformation Cd von dem digitalen Signal in das analoge Signal durch den D/A-Umwandlungsabschnitt 4e umgewandelt ist (Schritt S38), erfasst der analoge Lizenzinformationserfassungsabschnitt 4f die in der Inhaltsinformation eingebettete analoge Lizenzinformation (Schritt S39). Der Steuerabschnitt 4a bestimmt, ob die Inhaltsinformation privat kopierte Inhaltsinformation ist oder nicht, indem Bezug auf die Kopieinformation in der analogen Lizenzinformation genommen wird (Schritt S40). Wenn sie nicht die privat kopierte Inhaltsinformation ist, gibt der Steuerabschnitt den Fehler aus und endet augenblicklich (Schritt S43). Wenn sie die privat kopierte Inhaltsinformation ist, wird sie durch den D/A-Umwandlungsabschnitt 4e D/A-umgewandelt, und die analoge Inhaltsinformation Ca wird über den analogen Ausgabeabschnitt 4g ausgegeben (Schritt S41). Nebenbei wird, sogar wenn die digitale Ausgabeanweisung bereitgestellt wird, die digitale Ausgabe nicht ausgeführt.
  • 11 zeigt das Konfigurationsdiagramm des Wiedergabeabschnitts für offiziell kopierten Inhalt 5 von 8, und 15 zeigt den Verarbeitungsablauf. Wie oben beschrieben, ist die offiziell kopierte Inhaltsinformation die Inhaltsinformation, die verschlüsselt ist und die die digitale Signatur zum Zertifizieren enthält, dass sie die offiziell kopierte Inhaltsinformation in der digitalen Lizenzinformation ist.
  • Mit Bezug nun auf das Ablaufdiagramm von 15 wird der Wiedergabeabschnitt für offiziell kopierten Inhalt 5 von 11 ausführlich beschrieben.
  • Die offiziell kopierte Inhaltsinformation Kc[C] wird in den Eingabeabschnitt für verschlüsselten Inhalt 5b zusammen mit der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation L eingegeben (Schritt S51). Diese Informationsstücke werden zu dem Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt 5c gesendet, bei dem die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L verifiziert wird, ob die digitale Signatur zu der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation durch die später ausführlich beschriebene Verarbeitung hinzugefügt ist, und falls sie hinzugefügt ist, wird die Information für die offiziell kopierte Inhaltsinformation durch Verifizieren der digitalen Signatur mit dem digitalen Signatur-Verifikationsschlüssel verifiziert (Schritte S52–S53). Wenn die digitale Signatur nicht bei Schritt S52 hinzugefügt wird, oder wenn die digitale Signatur nicht bei Schritt S53 verifiziert wird, wird der Fehler ausgegeben und die Verarbeitung wird beendet (Schritte S64–S65).
  • Wenn es möglich ist, die digitale Signatur bei Schritt S53 zu verifizieren, wird die verschlüsselte digitale Lizenzinformation bei der später ausführlich beschriebenen Verarbeitung entschlüsselt (Schritt S54), und die verschlüsselte Inhaltsinformation wird mit dem in der digitalen Lizenzinformation enthaltenen Inhaltsschlüssel Kc entschlüsselt. Außerdem wird die Nutzungsbedingung U von der digitalen Lizenzinformation extrahiert (Schritte S55–S57).
  • Der Steuerabschnitt 5a prüft die Nutzungsbedingung U (Schritt S58), und wenn sie als nicht anwendbar bestimmt wird, gibt er den Fehler aus und beendet die Verarbeitung (Schritt S66). Wenn sie als anwendbar bestimmt wird, bestimmt der Steuerabschnitt 5a, ob die in der Nutzungsbedingung angegebenen Bedingungen von dem Bereich (obere Grenze) abweichen oder nicht, der der privat kopierten Inhaltsinformation erlaubt ist. Wenn sie abweicht, stellt der Steuerabschnitt die Bedingung auf den oberen Grenzwert ein und rückt zu Schritt S59 vor, oder gibt den Fehler aus, um die Verarbeitung zu beenden. Dabei ist er im Stande, die Fälschung von Lizenzinformation als ein System zu bewältigen.
  • Der Steuerabschnitt 5a speist die entschlüsselte Inhaltsinformation C in den Daten-Dekompressionsabschnitt 5d, dekomprimiert die Kompressionsdaten, wie beispielsweise MPEG-Daten etc., und gibt die digitale Inhaltsinformation Cd aus (Schritt S59). Nachdem die digitale Inhaltsinformation Cd durch den D/A-Umwandlungsabschnitt 5e D/A-umgewandelt ist (Schritt S60), erfasst der analoge Lizenzinformationserfassungsabschnitt 5f die in der Inhaltsinformation eingebettete analoge Lizenzinformation. Der Steuerabschnitt 5a bestimmt, ob die Inhaltsinformation offiziell kopierte Inhaltsinformation ist oder nicht, indem Bezug auf die Kopieinformation in der analogen Lizenzinformation genommen wird (Schritt S61). Wenn sie nicht die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, gibt der Steuerabschnitt den Fehler aus und endet augenblicklich (Schritt S67). Wenn sie die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, wird, wenn die digitale Ausgabeanweisung bereitgestellt wird (Schritt S62), die digitale Inhaltsinformation Cd über den digitalen Ausgabeabschnitt 5i D/A-umgewandelt (Schritt S68), und falls nicht, wird die digitale Inhaltsinformation Cd durch den D/A-Umwandlungsabschnitt 5e D/A-umgewandelt, und die analoge Inhaltsinformation Ca wird über den analogen Ausgabeabschnitt 5g ausgegeben (Schritt S63).
  • Als nächstes wird eine Beschreibung über die Entschlüsselungsabschnitte für verschlüsselten Inhalt 4c, 5c durchgeführt, die in dem Wiedergabeabschnitt für privat kopierten Inhalt 4 (10) und dem Wiedergabeabschnitt für offiziell kopierten Inhalt 5 (11) enthalten sind. Dieser Konfigurationsabschnitt existiert in dem Wiedergabeabschnitt für privat kopierten Inhalt 4 und dem Wiedergabeabschnitt für offiziell kopierten Inhalt 5, und beide weisen ähnliche Konfigurationen auf. Zuerst wird eine Erläuterung über den Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt 5c des Wiedergabeabschnitts für offiziell kopierten Inhalt 5 durchgeführt, und mit Bezug auf den Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt 4c des Wiedergabeabschnitts für privat kopierten Inhalt 4 wird lediglich die Differenz von dem Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt 5c erläutert.
  • 16 zeigt ein Konfigurationsbeispiel des Entschlüsselungsabschnitts für verschlüsselten Inhalt 5c, und 18 zeigt den Verarbeitungsablauf. Mit Bezug nun auf das Ablaufdiagramm von 18 wird der Entschlüsselungsabschnitt für verschlüsselten Inhalt 5c beschrieben.
  • Wenn die entschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] und die entschlüsselte digitale Lizenzinformation L in den Entschlüsselungsabschnitt für die verschlüsselte Lizenz 5c eingegeben wird (Schritt S71), wird bei dem Entschlüsselungsabschnitt für die verschlüsselte Lizenz 5c, die Mediumkennung, die der Identifizierer des Mediums M ist, bei dem die Inhaltsinformation aufgezeichnet ist, durch den Mediumkennungs-Extrahierungsabschnitt erfasst (im Fall des Wiedergabeabschnitts für offiziell kopierten Inhalt 5 durch den Mediumkennungs-Extrahierungsabschnitt 5h, und im Fall des Wiedergabeabschnitts für privat kopierten Inhalt 4 durch den Mediumkennungs-Extrahierungsabschnitt 4h) (Schritt S72). Mit der Mediumkennung wird ein Lizenzentschlüsselungsschlüssel w durch den später ausführlich erläuterten Abschnitt erstellt, und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation wird ausgegeben (Schritt S73).
  • Von der in 1 gezeigten digitalen Lizenzinformation wird der Zertifikator von dem Inhaltsschlüssel Kc und der Inhaltnutzungsbedingung U berechnet (Schritt S75). Der Zertifikator sollte von einem derartigen Wert sein, dass eine Ausgabe einer unidirektionalen Funktion, in die die Information, die beispielsweise den Inhaltsschlüssel mit der Inhaltnutzungsbedingung verkettet, eingegeben wird.
  • Die Rolle des Zertifikators in diesem Fall besteht darin, den Fehler zu erfassen, sodass der Entschlüsselungsschlüssel für fehlerhaften Inhalt oder die Nutzungsbedingung aufgrund des fehlerhaften Lizenzschlüssels w nicht ausgegeben wird. Die Erzeugung des Zertifikators wird durch die unidirektionale Funktion erreicht. Die unidirektionale Funktion kann durch die Hash-Funktion oder Verschlüsselungsfunktion erreicht werden, und ist die Funktion, die den Eingangswert von dem Ausgangswert nicht schätzen kann.
  • Der MAC-Vergleichsabschnitt 102 vergleicht den von der Ausgabe des Verschlüsselungslizenz-Entschlüsselungsabschnitts 101 berechneten Zertifikator mit dem Zertifikator MAC, der ursprünglich in der digitalen Lizenzinformation von 1 enthalten war, der ebenfalls von dem Verschlüsselungslizenz-Entschlüsselungsabschnitts 101 ausgegeben wird (Schritt S76), bestimmt, dass der ausgegebene Inhaltsbeschreibungsschlüssel Kc zuverlässig ist, wenn sie koinzidieren (Schritt S77), und entschlüsselt mit diesem Kc die verschlüsselte Inhaltsinformation durch den Inhaltentschlüsselungsabschnitt 103 (Schritt S78). Wenn die Zertifikatoren nicht koinzidieren, wird der Fehler ausgegeben, um die Verarbeitung zu beenden (Schritt S81).
  • Wenn die Zertifikatoren verglichen sind und die verschlüsselte Inhaltsinformation entschlüsselt ist, werden die Inhaltsinformation C und die Nutzungsbedingung U ausgegeben, und die Verarbeitung des Entschlüsselungsabschnitts für den verschlüsselten Inhalt wird beendet (Schritt S79).
  • Als nächstes wird eine ausführliche Erläuterung über den Entschlüsselungsabschnitt für die verschlüsselte Lizenz 101 durchgeführt, der ein Component-Element des Entschlüsselungsabschnitts für den verschlüsselten Inhalt 5c ist. Die Konfiguration wird in 17 gezeigt, und der Verarbeitungsablauf wird in 19 gezeigt.
  • Mit Bezug nun auf das in 19 gezeigte Ablaufdiagramm wird der Entschlüsselungsabschnitt für die verschlüsselte Lizenz 101 beschrieben.
  • Wenn die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L eingegeben wird (Schritt S91), findet zuerst bei dem digitalen Signaturerfassungsabschnitt 101a die Erfassung der digitalen Signatur statt (Schritt S92). D.h., die digitale Signatur wird durch die Verwendung der Daten im Lizenz-Header erfasst, wobei beispielsweise mit der folgenden Formel die Kopfadresse der digitalen Signatur berechnet wird. Kopfadresse der digitalen Signatur = Kopfadresse der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation + (Lizenz-Header-Länge + Inhaltsschlüssellänge + Länge der Inhaltnutzungsbedingung + Länge des Zertifikators)
  • Der Erfassungsabschnitt für den digitalen Signatur-Verifikationsschlüssel 101b erfasst den digitalen Signatur-Header mit fester Länge von der Kopfadresse dieser digitalen Signatur (siehe 6 und 7), und basierend auf der Gesamtlänge der darin angegebenen digitalen Signatur, der Art der Signatur und der Nummer des Signatur-Erfassungsschlüssels werden der Signatur-Algorithmus und der Verifikationsschlüssel spezifiziert. Wenn die Art der Signatur und die Nummer des Signatur-Verifikationsschlüssels erfasst sind, wird basierend darauf der digitale Signatur-Verifikationsschlüsselspeicherabschnitt 101f durchsucht, und die Art der Signatur, der Signatur-Algorithmus, der der Nummer des Signatur-Verifikationsschlüssel entspricht, und der Verifikationsschlüssel werden erfasst (Schritt S94).
  • Wenn es nicht möglich ist, die digitale Signatur (Header) zu erfassen, wird der Fehler ausgegeben, und die Verarbeitung wird beendet (Schritte S93, S101).
  • Wenn die digitale Signatur erfasst ist, dann verifiziert der digitale Signatur-Verifizierungsabschnitt 101c die erfasste digitale Signatur durch die Verwendung des Signatur-Algorithmus, der durch den digitalen Signatur-Header und den Signatur-Verifikationsschlüssel der Signatur-Verifikationsschlüsselnummer spezifiziert ist (Schritt S95).
  • Hier sei angenommen, dass die digitale Signatur die Signatur durch das Kryptosystem des öffentlichen Schlüssel ist. D.h., nur der autorisierte Server oder Verteiler mit dem Signatur-Erzeugungsschlüssel (geheimer Schlüssel) kann die Lizenzdatei erzeugen, die der offiziell kopierten Inhaltsinformation entspricht. Sogar wenn irgendein anderer als jener eine Wiedergabevorrichtung besitzt, ist das, was in der Wiedergabevorrichtung existiert, lediglich der Signatur-Verifikationsschlüssel (öffentlicher Schlüssel). Weil die Schwierigkeit, den geheimen Schlüssel von dem öffentlichen Schlüssel zu finden, die Sicherheit des Kryptosystems des öffentlichen Schlüssels gewährleistet, kann die Verwendung des ausreichend sicheren Kryptosystems des öffentlichen Schlüssels die Erzeugung der digitalen Signatur verhindern, die dem dritten Teilnehmer entspricht, der den geheimen Schlüssel nicht kennt. Dies führt zu der Vorstellung, dass der Teilnehmer, der die Lizenz erzeugen kann, die der offiziell kopierten Inhaltsinformation entspricht, der autorisierte Verteiler ist. Andererseits ist jedoch das Kryptosystem des öffentlichen Schlüssels aufgrund der Entwicklung des Angriffsverfahrens (Entschlüsselungsverfahrens) nicht immer sicher. Hinsichtlich darauf wird es aufgebaut, um den Signatur-Algorithmus und den Signatur-Verifikationsschlüssel zu spezifizieren und zu ändern, wie es in dem Header der digitalen Signatur erforderlich ist.
  • Wenn das Signatur-Verifizierungsergebnis bestimmt wird, NG bei dem digitalen Signatur-Verifizierungsabschnitt 101c zu sein, wird der Fehler ausgegeben (Schritte S96, S102). Andernfalls erfasst der Lizenzschlüsselerzeugungsabschnitt 101d die Mediumkennung (MID) des Mediums, in dem die verschlüsselte Inhaltsinformation aufgezeichnet ist (Schritt S97), und mit der Funktion „f", die in der Wiedergabevorrichtung geheim gehalten wird, wird der von dem Medium abhängigen Lizenzschlüssel w aus der folgenden Gleichung erhalten: w = f(MID)(Schritt S98).
  • Dies ist ein Mechanismus zum Verhindern der Entschlüsselung der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation und als ein Ergebnis zum Deaktivieren der Entschlüsselung der Inhaltsinformation, weil lediglich der medienabhängige Lizenzschlüssel w erhalten wird, wenn die Inhaltsinformation zu anderen Medien transferiert wird, d.h. wenn die Inhaltsinformation kopiert wird.
  • Auf diese Art und Weise muss zum Kopieren, ob es die privat kopierte Inhaltsinformation oder die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, die verschlüsselte digitale Lizenzinformation erneut erzeugt werden, da jedoch die Vorrichtung, die dies erreichen kann, eine ordnungsgemäße Aufzeichnungsvorrichtung ist, die die Funktion „f" kennt, wird die Beschränkung auf die Anzahl von Kopien definitiv ausgeführt, und die unrechtmäßige Verwendung wird dadurch verhindert. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Hardware oder Firmware, die die Funktion „f" verwirklicht, in der Manipulationssicheren LSI existiert.
  • Der Lizenzentschlüsselungsabschnitt 101e entschlüsselt die verschlüsselte digitale Lizenzinformation mit dem auf diese Art und Weise erzeugten Lizenzschlüssel w (Schritt S99), erhält die digitale Lizenzinformation Lo und gibt diese aus (Schritt S100).
  • Dies schließt die Beschreibung des Entschlüsselungsabschnitts für verschlüsselten Inhalt 5c des Entschlüsselungsabschnitts für den offiziell kopierten Inhalt 5 und des verschlüsselten Lizenzentschlüsselungsabschnitt 101 ab, welches das Component-Element ist. Der verschlüsselte Lizenzentschlüsselungsabschnitt 101 des Entschlüsselungsabschnitt für den verschlüsselten Inhalt 4c des Wiedergabeabschnitts für privat kopierten Inhalt 4 und der digitale Signaturerfassungsabschnitt 101c von 17, der Erfassungsabschnitt für den digitalen Signatur-Verifikationsschlüssel 101b, der Speicherabschnitt für den digitalen Signatur-Verifikationsschlüssel 101f und der digitale Signatur-Verifikationsabschnitt 101c sind nicht als Konfiguration erforderlich, und die Verarbeitung von diesen ist nicht erforderlich.
  • Als nächstes wird eine Beschreibung über verschiedene Variationen der oben erläuterten Inhaltswiedergabevorrichtung gegeben.
  • Zuallererst wird bei der Gesamtkonfiguration von 8 ein Fall gezeigt, in dem der Wiedergabeabschnitt, der unterschiedlich ist, in Übereinstimmung mit der Art der Inhaltsinformation vollständig unabhängig installiert wird, wobei dies jedoch nicht immer erforderlich ist. Praktischerweise variiert die Wiedergabeverarbeitung in Übereinstimmung mit der Art der Lizenzdatei, wobei es jedoch, wie oben beschrieben ist, viele Teile gibt, bei denen die Verarbeitung ähnlich ist. Folglich kann das Bringen der Teile, die die gleiche Verarbeitung ausführen, in eine Schaltung die Schaltungsgröße verringern. Im Gegensatz dazu kann, sogar bei der Schaltung, die die gleiche Funktionen aufweist, das Ändern von Spezifikationen für jeden Wiedergabeabschnitt die Sicherheit verbessern. Beispielsweise wird es mit einem unterschiedlichen Algorithmus für jede Art von Inhaltsinformation bei dem Daten-Dekompressionsabschnitten 4d, 5d bzw. 6f von jedem Wiedergabeabschnitt schwierig gemacht, die Art der Inhaltsinformation durch Manipulieren der Lizenzinformation zu verfälschen.
  • Es ist möglich, eine Konfiguration der Wiedergabevorrichtung zu berücksichtigen, die den Wiedergabeabschnitt für den originalen Inhalt 6 nicht aufweist. In einem derartigen Fall ist es nicht möglich, die originale Inhaltsinformation auf der Seite der Wiedergabevorrichtung wiederzugeben, und die Inhaltsinformation ist auf zwei Arten begrenzt: offiziell kopierte Inhaltsinformation und privat kopierte Inhaltsinformation. Dabei gibt es ein Problem, wobei die selbst hergestellte Inhaltsinformation als die privat kopierte Inhaltsinformation betrachtet wird, wobei jedoch andererseits das Problem des Aufzeichnens und bedingungslosen Wiedergebens von nicht selbst hergestellter Inhaltsinformation, wie beispielsweise das Überspielen der Inhaltsinformation von Funk oder Fernsehen, vermieden werden kann.
  • Mit Bezug auf die digitale Signatur kann zusätzlich zum Hinzufügen der Lizenzinformation, wie in dem Fall von 1, eine Form, um eine doppelte Verschlüsselung auszuführen und die Signatur anzubringen, angenommen werden, bei der die Verschlüsselung durch den Signaturerzeugungsschlüssel Ks ausgeführt wird, nachdem die Verschlüsselung durch den Lizenzschlüssel w ausgeführt ist. Die Bestimmung, ob die Entschlüsselung ordnungsgemäß ausgeführt ist oder nicht, sodass es nicht möglich ist, die Entschlüsselung ordnungsgemäß sogar bei der Konfiguration auszuführen, wie in 20 gezeigt ist, oder ob die Inhaltsinformation durch einen unterschiedlichen Signaturerzeugungsschlüssel oder mit einem korrekten Signatur-Verifikationsschlüssel entschlüsselt ist, wird definitiv durch den Zertifikator MAC durchgeführt. Dabei kann die Datengröße der digitalen Signatur verringert werden.
  • Gemäß der ersten Ausführungsform ist es möglich, nicht nur die Verwendung verschlüsselter Inhaltsinformation durch die Lizenzinformation zu steuern, die der verschlüsselten Inhaltsinformation entspricht, sondern ebenfalls ein System bereitzustellen zum Unterscheiden der offiziell kopierten Inhaltsinformation von der privat kopierten Inhaltsinformation durch die Anwesenheit der digitalen Signatur, zum Ändern der Wiedergabeform der Inhaltsinformation basierend auf den Unterscheidungsergebnissen und zum Wiedergeben in einem vorteilhafteren Modus für die offiziell kopierte Inhaltsinformation als die privat kopierte Inhaltsinformation durch Einfügen der Signatur mit dem geheimen Schlüssel des öffentlichen Schlüssel-Kryptosystems, den lediglich der Inhaltverkaufs-Server kennt, der autorisiert ist, die Inhaltsinformation zu verkaufen, in die Lizenzinformation entsprechend der verschlüsselten Inhaltsinformation, die die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist. Folglich ist es möglich, die Erweiterung der persönlichen Verwendung zu verhindern und das Urheberrecht und den Inhaltsanbieter zu schützen, während die privat kopierte Inhaltsinformation erlaubt wird. Wenn die Inhaltsinformation unrechtmäßiger Weise in ein anderes Aufzeichnungsmedium transferiert wird, d.h. kopiert wird, ist es außerdem nicht möglich, die Lizenzinformation zu entschlüsseln, da die Lizenzinformation beispielsweise von dem Aufzeichnungsmedium abhängt, und als Ergebnis ist es nicht möglich, die Inhaltsinformation zu entschlüsseln. Folglich muss für die Kopie die Lizenzinformation, ob sie die privat kopierte Inhaltsinformation oder die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, erneut erzeugt werden, und es ist lediglich die rechtmäßige Aufzeichnungsvorrichtung, die beispielsweise die Funktion „f" kennt, die die Lizenzinformation erneut erzeugen kann, und es ist definitiv möglich, die Beschränkung der Anzahl von Kopien zu praktizieren, und dadurch kann die unrechtmäßige Verwendung verhindert werden.
  • Weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Informations-Aufzeichnungs- und Wiedergabevorrichtung werden beschrieben. Die gleichen Abschnitte wie jene der ersten Ausführungsform werden mit den gleichen Bezugsziffern angegeben und ihre ausführliche Beschreibung wird weggelassen.
  • Zweite Ausführungsform
  • Die Wiedergabevorrichtung gemäß der zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform beschreibt Voraussetzungen, um mehrere Arten von Inhaltsinformation aufzuweisen, und erfordert eine Aufzeichnungsvorrichtung zum Erzeugen der mehreren Arten von Inhaltsinformation, und als die zweite Ausführungsform wird die Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung beschrieben. Die vorliegende Ausführungsform kann mit der Wiedergabevorrichtung der ersten Ausführungsform integriert sein, um eine Inhaltsaufzeichnung-/Wiedergabevorrichtung zu bilden.
  • Die Gesamtkonfiguration der sich auf die vorliegende Ausführungsform beziehenden Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung wird in 21 gezeigt, und der Verarbeitungsablauf wird in dem Ablaufdiagramm von 24 gezeigt. Mit Bezug nun auf das Ablaufdiagramm von 24 wird die Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 21 beschrieben.
  • In den Inhaltseingabeabschnitt 202 wird die verschlüsselte Inhaltsinformation (Kc[C]) oder die nicht verschlüsselte Inhaltsinformation C zusammen mit der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation L als die Inhaltsinformation eingegeben (Schritt S201).
  • Der Gesamtsteuerabschnitt 201 bestimmt die Art der Inhaltsinformation, die sich auf den Lizenz-Header der verschlüsselten digitalen Information bezieht (Schritte S202, S204, S206). Wenn die Inhaltsinformation die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist (Ja von Schritt S202), sendet der Gesamtsteuerabschnitt 201 diese Daten zu dem Erzeugungsabschnitt für privat kopierten Inhalt 204 und geht zu der Erzeugungsverarbeitung für privat kopierten Inhalt weiter (Schritt S203).
  • Wenn die Inhaltsinformation die privat kopierte Inhaltsinformation ist (Ja von Schritt S204), sendet der Gesamtsteuerabschnitt 201 diese Daten zu dem Erzeugungsabschnitt für privat kopierten Inhalt 204 und geht zu dem Erzeugungsabschnitt für privat kopierten Inhalt weiter (Schritt S205).
  • Wenn die Inhaltsinformation die originale Inhaltsinformation ist (Ja von Schritt S206), sendet der Gesamtsteuerabschnitt 201 diese Daten zu dem Erzeugungsabschnitt für den originalen Inhalt 205 und beginnt die Erzeugungsverarbeitung für den originalen Inhalt (Schritt S207).
  • Durch Ändern der Aufzeichnungstechnik in Übereinstimmung mit der Art der Inhaltsinformation, wie oben beschrieben, und Bereitstellen der Umgebung, bei der höchstens die privat kopierte Inhaltsinformation lediglich in der Aufzeichnungsvorrichtung erzeugt wird, wird die auf den formalen Markt gebrachte, offiziell kopierte Inhaltsinformation und die privat kopierte Inhaltsinformation unterschieden, und der Wert der offiziell kopierten Inhaltsinformation wird relativ erhöht, wodurch zu der Erweiterung des Marktes der offiziell kopierten Inhaltsinformation beigetragen wird.
  • Als nächstes wird der Erzeugungsabschnitt für privat kopierten Inhalt 204 der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 21 ausführlich beschrieben. 22 zeigt ein Konfigurationsbeispiel des Erzeugungsabschnitts für privat kopierten Inhalt 204, und 25 und 26 zeigen einen Ablauf der Verarbeitung.
  • Mit Bezug nun auf die in 25 und 26 gezeigten Ablaufdiagramme wird der Erzeugungsabschnitt für privat kopierten Inhalt 204 beschrieben.
  • Wenn die privat kopierte Inhaltsinformation aufgezeichnet (kopiert) wird, werden zuallererst die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C], die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L und die Kopieforminformation Q von dem Inhaltseingabeabschnitt 204b eingegeben, und die Verarbeitung beginnt (Schritt S211).
  • Die Kopieforminformation Q weist eine in 30 gezeigte Struktur auf. D.h., dass bei der Kopieforminformation Q die Kategorie der Inhaltsinformation nach der Kopie (Kategorie von kopierter Inhaltsinformation) und eine Nutzungsbedingung der kopierten Inhaltsinformation (Nutzungsbedingungsinformation) angegeben werden.
  • Nun weist die Nutzungsbedingungsinformation eine in 31 gezeigte Struktur auf, umfasst ein digitales Ausgabe-Flag Fe, effektive Datumsinformation, Information über die effektive Anzahl von Benutzungen und Information über die Beschränkung der Anzahl von Kopien, die Informationen sind, die in der digitalen Lizenzinformation bzw. analogen Lizenzinformation angegebenen Information einzubetten sind.
  • Wie bei der folgenden Verarbeitung offensichtlich wird, werden diesen Informationsstücken nicht immer in Übereinstimmung mit der Kategorie der Inhaltsinformation nach der Kopie entsprochen, wie sie sind. Wie später beschrieben, wird jeder obere Grenzwert der Nutzungsbedingung in Übereinstimmung mit der Kategorie der Inhaltsinformation nach der Kopie spezifiziert, wie später beschrieben wird, und es ist nicht erlaubt, die Nutzungsbedingung einzustellen, die den oberen Grenzwert überschreitet. Dabei wird privat kopierte Inhaltsinformation, offiziell kopierte Inhaltsinformation und originale Inhaltsinformation für den Gebrauch unterschieden, und ein System, das für den Gewinn des Inhaltsanbieters geeignet ist, kommt zu Stande.
  • Nun werden die eingegebene verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L, und die Kopieforminformation Q zu dem Steuerabschnitt 204a gesendet, und die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[L] und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L werden zu dem Inhaltentschlüsselungsabschnitt 204e gesendet.
  • Bei dem Inhaltsdecodierabschnitt 204e wird die verschlüsselte Inhaltsinformation genauso wie bei der Inhaltswiedergabe der Inhaltswiedergabevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform entschlüsselt. D.h., die Mediumkennung (MID) wird von dem Medium M auf der Quellenseiten durch den Mediumkennungserfassungsabschnitt 206 erfasst (Schritt S212), und mit der Mediumkennung und der verborgenen Funktion „f" wird ein Lizenzschlüssel w bei Schritt S213 aus einer Bezugsformel von w = f(MID)erzeugt, und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L wird entschlüsselt (Schritt S214). Von der entschlüsselten digitalen Lizenzinformation wird der Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc extrahiert (Schritt S215). Außerdem wird von der digitalen Lizenzinformation ein Zertifikator extrahiert, und durch Verifizieren des Zertifikators wird der Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc auf Fehlerfreiheit geprüft (Schritt S216). Und mit dem Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc wird die verschlüsselte Inhaltsinformation entschlüsselt, und die Inhaltsinformation C wird erhalten (Schritt S218).
  • Die durch den Inhaltentschlüsselungsabschnitt 204e entschlüsselte Inhaltsinformation C wird zu dem analogen Lizenzerfassungs-/Modifikationsabschnitt 204f über den Steuerabschnitt 204a gesendet. Hier wird zuallererst die Inhaltsinformation C zu dem Daten-Dekompressionsabschnitt 204g gesendet, bei dem die Kompression der Inhaltsinformation C dekomprimiert wird (Schritt S219), und die dekomprimierte digitale Inhaltsinformation C wird D/A-umgewandelt (Schritt S220), und die analoge Inhaltsinformation Ca wird erhalten. Von dieser analogen Inhaltsinformation Ca wird die analoge Lizenzinformation extrahiert (Schritt S221), und die Art der Inhaltsinformation wird durch die Kopieinformation der analogen Lizenzinformation spezifiziert.
  • Wenn die Inhaltsinformation der Quelle die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist (Schritt S222), wird die Kopieinformation der analogen Lizenzinformation, wie in 5 gezeigt, als die privat kopierte Inhaltsinformation modifiziert (Schritt S226), und auf ähnliche Weise wird die Information über die Beschränkung der Anzahl von Kopien der analogen Lizenzinformation auf den oberen Grenzwert eingestellt, der der privat kopierten Inhaltsinformation erlaubt ist (Schritt S227).
  • Wenn andererseits die Inhaltsinformation der Quelle die privat kopierte Inhaltsinformation ist (Schritt S223), wird die Information über die Beschränkung der Anzahl von Kopien der analogen Lizenzinformation um Eins subtrahiert (Schritt S224).
  • Wenn die Inhaltsinformation der Quelle weder die offiziell kopierte Inhaltsinformation noch die privat kopierte Inhaltsinformation ist, wird der Fehler ausgegeben (Schritt S228).
  • Die gegenwärtig aufgezeichnete analoge Lizenzinformation wird gelöscht, und die bei der vorhergehenden Verarbeitung erzeugte analoge Lizenzinformation wird stattdessen in der analogen Inhaltsinformation eingebettet (Schritt S225). Ferner wird, nachdem sie in die digitale Inhaltsinformation Cd A/D-umgewandelt ist (Schritt S229), die Inhaltsinformation zu dem Datenkompressionsabschnitt 204h gesendet und der Kompressionsverarbeitung unterworfen (Schritt S230), und neue Inhaltsinformation C wird erhalten.
  • Die neue Inhaltsinformation C wird zu dem Inhaltverschlüsselungsabschnitt 204d zusammen mit dem Inhaltverschlüsselungsschlüssel Kc von dem analogen Lizenzinformationserfassungs-/Modifikationsabschnitt 204f über den Steuerabschnitt 204a gesendet.
  • Bei dem Inhaltverschlüsselungsabschnitt 204d wird die eingegebene Inhaltsinformation C durch den eingegebenen Inhaltentschlüsselungsschlüssel verschlüsselt, und die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] wird erhalten (Schritt S231).
  • Andererseits bezieht sich die Steuerung 204a auf das digitale Ausgabe-Flag, die effektive Datumsinformation und die Beschränkung der Anzahl effektiver Nutzungen, die in der Nutzungsbedingungsinformation der Kopieforminformation Q angegeben ist, und stellt sicher, dass diese Bedingungen nicht von dem Bereich der privat kopierten Inhaltsinformation abweichen. Wenn sie abweicht, wird die Inhaltnutzungsbedingung U auf eine derartige Art und Weise erzeugt, dass sie in der digitalen Lizenzinformation in dem Bereich enthalten sein kann, der bei der privat kopierten Inhaltsinformation autorisiert ist (Schritt S232).
  • Als nächstes wird der Zertifikator MAC von dem Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc und der Inhaltnutzungsbedingung U berechnet (Schritt S233). Das Berechnungsverfahren ist das gleiche wie die Berechnung, die zur Bestätigung des Zertifikators durch die Inhaltswiedergabevorrichtung der zuvor erläuterten ersten Ausführungsform ausgeführt wurde.
  • Außerdem werden an dem Teil der Kopieinformation des Lizenz-Headers die Information des privat kopierten Inhalts und weitere berechnet und gespeichert, und die digitale Lizenzinformation des Inhalts ist komplett.
  • Dann wird für die Verschlüsselung der digitalen Lizenzinformation von dem Medium M' der Zielseite (Aufzeichnungsseite) die Mediumkennung (MID) durch den Mediumkennungserfassungsabschnitt 206 erfasst (Schritt S235). Von der erfassten Mediumkennung (MID) wird der Lizenzschlüssel w bei Schritt S236 durch w = f(MID)erzeugt.
  • Dieses Erzeugungssystem ist das gleiche wie das Erzeugungssystem des für die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L erzeugten Lizenzschlüssels, das für die Verarbeitung des zuvor erläuterten Inhaltentschlüsselungsschlüssels 204e erläutert wurde. Da sich die MID jedoch von dem Fall des vorhergehenden unterscheidet, wird ein unterschiedlicher Lizenzschlüssel erzeugt.
  • Durch Ändern der Daten der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation vor und nach der Kopie auf diese Art und Weise ist es möglich, eine unrechtmäßige Kopie zu verhindern (sogar wenn die Daten einfach in ein anderes Medium kopiert werden, ist es nicht möglich, sie zu entschlüsseln).
  • Mit dem bei Schritt S236 erhaltenen Lizenzschlüssel w wird die digitale Lizenzinformation Lo verschlüsselt, und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L wird erhalten (Schritt S237).
  • Mit dem Vorhergehenden sind alle aufzuzeichnenden Daten komplett, und die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L werden in dem Medium M' der Zielseite über den Inhaltsaufzeichnungsabschnitt 208 bzw. dem Lizenzaufzeichnungsabschnitt 207 aufgezeichnet (Schritte S238–S239).
  • Als nächstes wird der Erzeugungsabschnitt für den originalen Inhalt 205 in der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 21 ausführlich beschrieben. 23 zeigt die Konfiguration des Erzeugungsabschnitts für den originalen Inhalt 205, und 27 bis 29 zeigen den Ablauf der Verarbeitung.
  • Mit Bezug nun auf die in 27 bis 29 gezeigten Ablaufdiagramme wird der Erzeugungsabschnitt für den originalen Inhalt 205 von 23 beschrieben.
  • Wenn die originale Inhaltsinformation kopiert ist, werden zuallererst die Inhaltsinformation C und die Kopieforminformation Q von dem Inhaltseingabeabschnitt 205b eingegeben, und die Verarbeitung beginnt (Schritt S241).
  • Die Inhaltsinformation C wird zu dem analogen Lizenzinformationserfassungs-/Modifikationsabschnitt 205d über den Steuerabschnitt 205a gesendet, und von hier wird durch die Verarbeitung des Daten-Dekompressionsabschnitts 205g die Inhaltsinformation dekomprimiert (Schritt S242).
  • Die dekomprimierte digitale Inhaltsinformation Cd wird einer D/A-Umwandlung unterworfen, und die analoge Lizenzinformation wird erfasst (Schritte S243–S244). Wenn sie die originale Inhaltsinformation ist, wird sie hier nicht erfasst, wobei jedoch, wenn ein Teil der Daten manipuliert werden und die Inhaltsinformation eingegeben wird, indem vorgegeben wird, dass sie die originale Inhaltsinformation ist, wird der Fehler bei Erfassung der analogen Lizenzinformation ausgegeben, und die Verarbeitung wird beendet (Schritte S245–S246).
  • Wenn die Quelle die originale Inhaltsinformation ist, wird durch die Kategorie der Kopieinformation der Kopieforminformation Q bestimmt, ob sie als die originale Inhaltsinformation oder als die privat kopierte Inhaltsinformation kopiert ist (Schritt S247).
  • Für die originale Inhaltsinformation, dem Inhalt mit dem Kopierschutz an Benutzer selbst, wie zuvor definiert, ist es möglich, die Inhaltsinformation in die nicht verschlüsselte Inhaltsinformation oder die privat kopierte Inhaltsinformation zu kopieren. Natürlich ermöglicht das Kopieren des Inhalts als der originale Inhalt die Wiedergabe unter vorteilhafteren Bedingungen, wobei jedoch, wenn der/die Autor(in) selbst wünscht, eine Art von Beschränkung auf die Nutzungsform bei der kopierten Inhaltsinformation zu setzen, wird die Aufgabe erfüllt, indem sie als privat kopierte Inhaltsinformation aufgezeichnet wird.
  • Wenn die Inhaltsinformation als die privat kopierte Inhaltsinformation kopiert werden soll, ist es notwendig, zu Schritt S248 vorzurücken und die analoge Lizenzinformation in der Inhaltsinformation aufzuzeichnen. Folglich wird die analoge Lizenzinformation erzeugt, die Kopieinformation wird als die privat kopierte Inhaltsinformation gekennzeichnet, die Beschränkung der Anzahl von Kopien wird eingestellt, um den oberen Grenzwert der Anzahl von Kopien nicht zu überschreiten, der in der Beschränkungsinformation der Anzahl von Kopien erlaubt ist, die in der Nutzungsforminformation Q enthalten ist, die analoge Lizenzinformation wird in der Inhaltsinformation C eingebettet, A/D-umgewandelt und dann durch den Datenkompressionsabschnitt 205h weiter komprimiert, und eine neue Inhaltsinformation C wird erhalten (Schritte S248 bis S252).
  • Andererseits ist es notwendig, wenn die Inhaltsinformation als die originale Inhaltsinformation kopiert wird, von Schritt S247 zu Schritt S251 vorzurücken, ohne Erzeugen der analogen Lizenzinformation A/D-umzuwandeln (Schritte S248 bis S250), die Kompressionsverarbeitung auszuführen und die Inhaltsinformation C zu erhalten (Schritte S251 bis S252).
  • Die durch die oben erwähnte Verarbeitung erzeugte Inhaltsinformation C wird von dem analogen Lizenzinformationserfassungs-/Modifikationsabschnitt 205d zu dem Steuerabschnitt 205a gesendet, und die Verarbeitungsprozedur, ob die Inhaltsinformation in die privat kopierte Inhaltsinformation oder in die originale Inhaltsinformation kopiert wird, wird mit Bezug auf die Kopieforminformation Q durch den Steuerabschnitt 205a geändert (Schritt S253).
  • Zuallererst ist, wenn die Inhaltsinformation nicht in die originale Inhaltsinformation kopiert wird, die Verschlüsselung nicht erforderlich, und der Lizenzerzeugungsabschnitt 205c erzeugt lediglich die digitale Lizenzinformation und den Lizenz-Header, und die Kopieinformation in dem Lizenz-Header wird als „originale Inhaltsinformation" gekennzeichnet (Schritt S264), und die digitale Lizenzinformation wird in dem Medium der Zielseite über den Lizenzaufzeichnungsabschnitt 207 aufgezeichnet (Schritt S262). Nun ist die digitale Lizenzinformation im Fall der originalen Inhaltsinformation frei von irgendeinem verschlüsselten Teil, weil lediglich der Lizenz-Header existiert, und der Lizenzschlüssel muss nicht erzeugt werden. Weil die Inhaltsinformation C ebenfalls nicht verschlüsselt werden muss, wird sie auf dem Medium der Zielseite durch den Inhaltsaufzeichnungsabschnitt 208 aufgezeichnet, wie sie ist (Schritt S263).
  • Die nächste Erläuterung wird über die Verarbeitung durchgeführt, wenn die Inhaltsinformation als die privat kopierte Inhaltsinformation aufgezeichnet wird. Wenn die Inhaltsinformation als die privat kopierte Inhaltsinformation aufgezeichnet wird (Schritt S253), wird die Inhaltsinformation C verschlüsselt, und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L, die den der Inhaltsinformation entsprechenden Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc enthält, wird erzeugt und in dem Medium aufgezeichnet. Die Prozedur wird sequentiell beschrieben.
  • Der Steuerabschnitt 205a sendet die Inhaltsinformation C zu dem Inhaltverschlüsselungsabschnitt 205e, bei dem eine Anweisung an den Inhaltentschlüsselungsschlüssel-Erzeugungsabschnitt 205f gegeben und ein Inhaltsschlüssel Kc erzeugt wird (Schritt S254). Mit dem erzeugten Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc wird die Inhaltsinformation C verschlüsselt (Schritt S255) und die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] erhalten. Die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] wird zu dem Inhaltsaufzeichnungsabschnitt 208 geliefert und in dem Medium der Zielseite aufgezeichnet (Schritt S263).
  • Nachdem der Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc einmal zu dem Steuerabschnitt 205a geliefert wurde, wird er andererseits zu dem Lizenzerzeugungsabschnitt 205c geliefert. Bei dem Lizenzerzeugungsabschnitt 205c wird die Mediumkennung (MID) des Mediums der Zielseite von dem Mediumkennungserfassungsabschnitt 206 erhalten (Schritt S256), und durch w = f(MID)wird ein Lizenzschlüssel w erzeugt (Schritt S257).
  • Die in der digitalen Lizenzinformation enthaltene Inhaltnutzungsbedingung U wird in dem Bereich, der für die privat kopierte Inhaltsinformation erlaubt ist, unter Bezug auf die Nutzungsbedingungsinformation der Kopieforminformation Q bestimmt (Schritt S258).
  • Dann wird von dem Inhaltsschlüssel Kc und der Nutzungsbedingung U ein Zertifikator MAC erzeugt (Schritt S259). Damit wird die digitale Lizenzinformation Lo erzeugt (Schritt S260), und mit dem zuvor erzeugten Lizenzschlüssel w wird die digitale Lizenzinformation verschlüsselt und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation L erhalten (Schritt S261).
  • Die erhaltene verschlüsselte digitale Lizenzinformation L wird in dem Medium der Zielseite durch den Lizenzaufzeichnungsabschnitt 207 aufgezeichnet (Schritt S262).
  • Wie oben beschrieben ist, wird gemäß der Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung der zweiten Ausführungsform, wenn die Inhaltsinformation (kann verschlüsselt oder nicht verschlüsselt sein) und die zu der Inhaltsinformation hinzugefügte Lizenzinformation (kann verschlüsselt oder nicht verschlüsselt sein), die zum Wiedergeben der Inhaltsinformation erforderlich ist, in einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird, die Kategorie der eingegebenen Inhaltsinformation bestimmt wird, und die Lizenzinformation basierend auf der bestimmten Kategorie und der Information abhängig von dem Identifizierer des Aufzeichnungsmediums erneut geschrieben wird, die Inhaltsinformation in dem Aufzeichnungsmedium zusammen mit der Lizenzinformation aufgezeichnet. Die Lizenzinformation kann basierend auf der Nutzungsbedingung der Inhaltsinformation erneut geschrieben werden. Beim Neuschreiben der Lizenzinformation ist es nicht gestattet, erneut in die Lizenzinformation der offiziell kopierten Inhaltsinformation zu schreiben. Folglich ist nur gestattet, die Kopieinformation, die lediglich unter den strengeren Beschränkungen als die Quelleninhaltsinformation wiedergegeben werden kann, zu erzeugen, und die auf dem formalen Markt gebrachte offiziell kopierte Inhaltsinformation und die privat kopierte Inhaltsinformation werden unterschieden, und der Wert der offiziell kopierten Inhaltsinformation wird relativ erhöht, wodurch zu der Erweiterung des Markt der offiziell kopierten Inhaltsinformation beigetragen wird. Außerdem muss, weil bei der Lizenzinformation die von dem Aufzeichnungsmedium abhängige Information enthalten ist, ob es die privat kopierte Inhaltsinformation oder die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, für die Kopie die Lizenzinformation erneut erzeugt werden, und es ist lediglich die rechtmäßige Aufzeichnungsvorrichtung, die beispielsweise die Funktion „f" kennt, die die Lizenzinformation erneut erzeugen kann, und es ist möglich, die Beschränkung auf die Anzahl von Kopien definitiv zu praktizieren, und dadurch kann die unrechtmäßige Verwendung verhindert werden.
  • Als nächstes wird die Beschreibung über mehrere modifizierte Beispiele (dritte bis sechste Ausführungsform) der zweiten Ausführungsform durchgeführt.
  • Dritte Ausführungsform
  • Wenn Inhaltsinformation verschieden von der originalen Inhaltsinformation (insbesondere offiziell kopierte Inhaltsinformation) erzeugt (kopiert) wird, ist es wünschenswert, den Inhalt auf ein geeignetes Niveau durch den Erzeugungsabschnitt für privat kopierten Inhalt 204 zu verschlechtern. Dies ist so, weil die Verschlechterung die Erwartung an das Kopieren beeinträchtigt und den Verkauf der offiziell kopierten Inhaltsinformation fördert, die auf den formalen Markt gebracht wird. In diesem Sinne kann Rauschen zu der Inhaltsinformation bei dem analogen Lizenzinformationserfassungs-/Modifikationsabschnitt 204f hinzugefügt werden, oder das Kompressionsverhältnis bei der Datenkompression kann erhöht werden, um dieses Schema zu erreichen. Für diesen Zweck können zwei Verschlechterungsverfahren angenommen werden: ein Verfahren zum Einstellen des Kompressionsverhältnisses des Datenkompressionsabschnitts 204h, um die Verschlechterung zu verursachen, und ein Verfahren zum Erhöhen des Grads der Einbettung, wenn die analoge Lizenzinformation eingebettet wird, um die Verschlechterung bei der Inhaltsinformation zu verursachen. Insbesondere im letzteren Fall gibt es einen Vorteil, dass es schwierig ist, die analoge Lizenzinformation abzulösen.
  • Vierte Ausführungsform
  • Es ist möglich, eine Aufzeichnungsvorrichtung (oder eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung) auszugestalten, die die originale Inhaltsinformation nicht als eine Art von Inhaltsinformation zulässt. Die Vorrichtung einer solchen Art wird durch Eliminieren des Erzeugungsabschnitts für den originalen Inhalt 205 bei der Konfiguration von beispielsweise 21 erhalten, und bei der obigen Beschreibung durch Eliminieren der Verarbeitung, die die Eingabe der originalen Inhaltsinformation und die Kopie der originalen Inhaltsinformation betrifft.
  • Umgekehrt wird, wenn die Eingabe der originalen Inhaltsinformation erlaubt ist, ein Verfahren zum Begrenzen der Eingangsterminals angenommen, das die Eingabe als die originale Inhaltsinformation erkennt. Gemäß diesem Verfahren, das beispielsweise einen Mechanismus nimmt, um zu ermöglichen, dass die Spracheingabe von dem Mikrofon-Terminal als die originale Inhaltsinformation aufgezeichnet werden kann, wobei jedoch die Spracheingabe von dem Funk-Terminal, die als die privat kopierte Inhaltsinformation aufzuzeichnen ist, die Art der Kopieinformation durch das Eingabemedium bestimmen kann, und sogar wenn die Kopieinformation nicht in dem Format der Aufzeichnungsvorrichtung eingegeben wird, ist es nicht nur möglich, die Sprache aufzuzeichnen, sondern es ist ebenfalls möglich, zu bestimmen, ob die Kopie von der originalen Inhaltsinformation ist oder nicht.
  • Fünfte Ausführungsform
  • Die Inhaltswiedergabevorrichtung der ersten Ausführungsform und die Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung der zweiten Ausführungsform weisen jeweils unabhängige Mechanismen auf, wobei es jedoch ebenfalls möglich ist, eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung einer integrierten Form zu betrachten. In einem derartigen Fall ist es möglich, den Mediumkennungserfassungsabschnitt, den Datenkompressionsabschnitt, den Datendekompressionsabschnitt etc. gemeinsam zu nutzen, die Component-Elemente mit den gleichen Funktionen sind.
  • Sechste Ausführungsform
  • Es ist zulässig, dass eine Form existiert, bei der die einzugebende Quelleninhaltsinformation lediglich auf die analoge Inhaltsinformation begrenzt ist, und eine Kopie lediglich in die privat kopierte Inhaltsinformation zulässig ist. Dabei ist es möglich, wenn die digitale Inhaltsinformation aufgezeichnet wird, dass sich die Inhaltsqualitätsverschlechterung dadurch ergibt, dass die Inhaltsinformation die analoge Schicht einmal durchlaufen kann, und eine der der herkömmlichen privat kopierten Inhaltsinformation äquivalente Verschlechterung wird erreicht, und die privat kopierte Inhaltsinformation wird von dem Gesichtspunkt der Inhaltsqualität erreicht.
  • Die Konfiguration einer derartigen Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung wird in 32 und der Ablauf der Verarbeitung in 33 bis 34 gezeigt.
  • Mit Bezug nun auf das in 33 bis 34 gezeigte Ablaufdiagramm wird die Inhaltsaufzeichnungsvorrichtung von 32 beschrieben.
  • Die analoge Inhaltsinformation Ca wird von dem Inhaltseingabeabschnitt 301 eingegeben (Schritt S301). Die eingegebene analoge Inhaltsinformation Ca wird zu dem analogen Lizenzinformationserfassungs-/Modifikationsabschnitt 302 gesendet, bei dem die analoge Lizenzinformation extrahiert wird (Schritt S302), und es wird bestätigt, dass die in der analogen Lizenzinformation enthaltende Beschränkung der Anzahl von Kopien „1" oder mehr ist (Schritt S303). Wenn sie nicht „1" oder mehr ist, ist es nicht möglich, eine weitere Kopie zu erzeugen, und der Fehler wird ausgegeben (Schritt S304).
  • Die Fälle, in denen die analoge Lizenz nicht existiert oder die Beschränkung der Anzahl von Kopien „1" oder mehr ist, werden erläutert. Wenn die analoge Lizenzinformation nicht existiert, wird die Beschränkung der Anzahl von Kopien auf die obere Grenze der privat kopierten Inhaltsinformation eingestellt, und wenn die analoge Lizenzinformation existiert, wird die Beschränkung der Anzahl von Kopien um Eins subtrahiert, und in jedem der beiden Fällen wird die analoge Lizenzinformation erzeugt, wobei die Kopieinformation auf die privat kopierte Inhaltsinformation eingestellt ist, und wenn die analoge Lizenzinformation bereits existiert hat, nachdem sie entfernt ist, wird die neu erzeugte analoge Lizenzinformation in der Inhaltsinformation eingebettet (Schritte S305–S306).
  • Die Inhaltsinformation Ca mit der eingebetteten analogen Lizenzinformation wird zu dem A/D-Umwandlungsabschnitt 303 über den Gesamtsteuerabschnitt 304 gesendet, bei dem die Inhaltsinformation C mit dem Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc, der durch den Inhaltsschlüsselerzeugungsabschnitt 309 erzeugt wurde, entschlüsselt und die entschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] erzeugt wird (Schritte S309–S310).
  • Der Inhaltverschlüsselungsabschnitt 307 sendet den Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc zu dem Gesamtsteuerabschnitt 304, während er ebenfalls zu dem Lizenzerzeugungsabschnitt 306 zusammen mit der durch den gesamten Steuerabschnitt 304 bestimmten Nutzungsbedingung U gesendet wird.
  • Bei dem Lizenzerzeugungsabschnitt 306 wird der Zertifikator MAC von dem Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc und der Nutzungsbedingung U erzeugt, und die digitale Lizenzinformation Lo wird erzeugt. Die erzeugte digitale Lizenzinformation Lo wird zu dem Lizenzverschlüsselungsabschnitt 308 gesendet, bei dem mit dem durch den Lizenzschlüsselerzeugungsabschnitt 310 erzeugten Lizenzschlüssel w die digitale Lizenzinformation Lo verschlüsselt wird (Schritte S311–S314).
  • Nun wird der Ablauf der Verarbeitung durch den Lizenzschlüsselerzeugungsabschnitt 310 beschrieben. Bei dem Lizenzschlüsselerzeugungsabschnitt 310 wird die Mediumkennung (MID) zum Aufzeichnen der verschlüsselten Inhaltsinformation über den Mediumkennungserfassungsabschnitt 312 erfasst (Schritt S312), und durch die Gleichung w = f(MID)wird der Lizenzschlüssel w erzeugt (Schritt S313).
  • Nun wird die verschlüsselte digitale Lizenz L in dem Medium über den Lizenzaufzeichnungsabschnitt 311 aufgezeichnet (Schritt S315). Auf ähnliche Weise wird die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] ebenfalls aufgezeichnet (Schritt S316).
  • Durch Integrieren der Wiedergabevorrichtung, die nicht die originale Inhaltsinformation zulässt, mit der Aufzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Ausführungsform, oder indem sie in einem Paar verwendet werden, ist es möglich, eine Inhaltsaufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung mit höherer Sicherheit zu verwirklichen. D.h., wenn die Inhaltsinformation verschieden von der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung der Erfindung eingegeben und aufgezeichnet wird, wird lediglich die analoge Eingabe zugelassen, und die Aufzeichnung der digitalen Inhaltsinformation wird auf die privat kopierte Inhaltsinformation beschränkt. Dies bedeutet, dass es sogar bei der digitalen Aufzeichnungs- und Wiedergabewelt nicht möglich ist, da die Inhaltsinformation einmal durch die analoge Inhaltsinformation läuft, Verbesserungen in der Qualität von der Qualität des herkömmlichen Aufzeichnungs-/Wiedergabesystems zu erwarten, und dies dient nicht nur als ein Abschreckmittel für das Kopieren sondern erhöht ebenfalls relativ den Wert der offiziell kopierten Inhaltsinformation, und es ist möglich, den Absatzmarkt der offiziell kopierten Inhaltsinformation definitiver zu sichern.
  • Siebte Ausführungsform
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform werden die Inhaltverkaufsvorrichtung und die Inhaltseinkaufsvorrichtung beschrieben, die zum Einkaufen und Wiedergeben der digitalen Inhaltsinformation von einem anderen Teilnehmer verwendet werden. Hier wird eine Ausführungsform eines Mechanismus zum Einkaufen und Verkaufen der digitalen Inhaltsinformation beispielsweise über den Internet-Server oder einen Verkaufsautomat beschrieben.
  • Zuallererst wird die Ausführungsform der Inhaltverkaufsvorrichtung erläutert. Die Inhaltverkaufsvorrichtung bedeutet eine Verkaufsvorrichtung zum Erzeugen und Verkaufen der offiziell kopierten Inhaltsinformation als Reaktion auf die Kaufanforderung. Bei der vorliegenden Ausführungsform wird für eine Inhaltverkaufs-Servervorrichtung das Einkaufszentrum auf dem Internet, das auf dem Netzwerk zustande gekommen ist, angenommen.
  • 35 ist ein Gesamtkonfigurationsdiagramm des Verkaufs-Servers, und 36 ist das Konfigurationsdiagramm des Lizenzerzeugungsabschnitts 403 von 35.
  • Zuallererst wird mit Bezug auf 37 und 38, die den Ablauf der gesamten Verarbeitung des Verkaufs-Servers zeigen, der Verkaufs-Server beschrieben. Der Verkaufs-Server beginnt zu arbeiten, indem die Inhaltskaufanforderung von dem Kunden empfangen wird (Schritt S401). Wie in 39 gezeigt ist, umfasst die Kaufanforderungsinformation die Kennungsinformation des Kunden, der eine Kaufanforderung gestellt hat, die Inhaltskennung (CID) der Inhaltsinformation, deren Kauf gewünscht wird, die Einkaufsnutzungsbedingung (Uc), die Mediumkennung (MID) des Aufzeichnungsmediums für den Kunden, um die Inhaltsinformation aufzuzeichnen, und die Kundenadresse.
  • Wenn die Kaufanforderungsinformation empfangen wird, sendet der Verkaufs-Server diese zu dem Gesamtsteuerabschnitt 402 und sendet die in der Kaufanforderungsinformation enthaltene Inhaltskennung zu dem Inhaltssuchabschnitt 405, durchsucht die Inhaltsdatenbank (DB) 407 und extrahiert den Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc und den Verkaufsbetrag P (und abhängig von den Umständen, die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C]) (Schritt S402).
  • Nun wird beispielsweise für die Bedingung, die verschlüsselte Inhaltsinformation Kc[C] herauszunehmen, die Inhaltskennung mit einer ausreichend großen Bitzahl ausgedrückt, und wenn irgendein redundantes Bit existiert, kann ein Bit der redundanten Bits als ein Flag verwendet werden, um zu bestimmen, ob die verschlüsselte Inhaltsinformation übertragen werden sollte oder nicht.
  • Als nächstes (oder gleichzeitig mit der Verarbeitung bei dem Inhaltssuchabschnitt 405) sucht der Gesamtsteuerabschnitt 402 die Kreditnummer des Kunden aus der Kundendatenbank (DB) 408 mit der Kundenkennung als ein Schlüssel, und der Kredit wird mit der gesuchten Kreditnummer in Bezug gebracht (Schritte S403 und S404). Wenn das Kreditauskunftergebnis zeigt, dass es möglich ist, die Zahlung durchzuführen, wird die verschlüsselte digitale Lizenzinformation basierend auf der ausführlich beschriebenen Prozedur wie folgt erzeugt, und die verschlüsselte digitale Lizenzinformation wird an die Kundenadresse ausgegeben (Schritte S405 bis S407). Wenn als ein Ergebnis der Kreditauskunft gezeigt wird, dass es nicht möglich ist, die Zahlung durchzuführen, wird die Wirkung der Kundenadresse mitgeteilt. Die Mitteilung und die Ausgabe kann durch elektronische Mail durchgeführt werden, oder wenn das Netzwerk direkt verbunden ist, kann das verbundene Netzwerk verwendet werden.
  • Mit Bezug nun auf das in 38 gezeigte Ablaufdiagramm wird die Verarbeitung zum Erzeugen der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation durch den Lizenzerzeugungsabschnitt 403 von 36 beschrieben.
  • Der Lizenzerzeugungsabschnitt 403 empfängt die Eingabe der Mediumkennung (MID), die von dem Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc extrahiert wurde, und die Kaufanforderungsinformation, die durch die Inhaltsdatenbank 407 ausgegeben wurde, und beginnt die Verarbeitung (Schritt S411).
  • Zuallererst bestimmt der Lizenzerzeugungsabschnitt 403 die Nutzungsbedingung U, erzeugt den Zertifikator MAC aus dem Inhaltentschlüsselungsschlüssel Kc und der Nutzungsbedingung U und erzeugt die digitale Lizenzinformation Lo (Schritte S412 und S413).
  • Dann erzeugt der Lizenzerzeugungsabschnitt durch die eingegebene Mediumkennung (MID) einen Lizenzschlüssel w bei Schritt S414 durch w = f(MID).
  • Der Lizenzschlüsselerzeugungsabschnitt 403c sendet den Lizenzschlüssel w und die digitale Lizenzinformation Lo zu dem Steuerabschnitt 403b, und durch den Steuerabschnitt 403b wird die Lizenzinformation Lo verschlüsselt, um die verschlüsselte digitale Lizenzinformation zu erzeugen (Schritte S415 und S416).
  • Ferner werden von dem Server-Datenbank des geheimen Schlüssels (DB) 409 der geheime Schlüssel des Schlüssel-Servers Ks und die geheime Schlüsselkennung (KID) extrahiert (Schritt S417), die digitale Signatur wird an der verschlüsselten digitalen Lizenzinformation L mit dem geheimen Schlüssel Ks angebracht (Schritt S418) und durch Hinzufügen dieser Information wird die verschlüsselte Lizenz L erzeugt. Die erzeugte digitale Lizenzinformation L wird ausgegeben, um die Verarbeitung zu beenden (Schritt S419).
  • Dies beschließt die Beschreibung der Inhaltverkaufsvorrichtung, d.h. des Verkaufs-Servers. Die nächste Beschreibung wird über den Mechanismus der Inhaltseinkaufsvorrichtung durchgeführt, die dem Verkaufen entspricht. Die Inhaltseinkaufsvorrichtung kann die Wiedergabevorrichtung selbst sein, wobei sie jedoch nicht immer die Wiedergabevorrichtung selbst ist, sondern jede Vorrichtung, wie beispielsweise Personal-Computer etc. oder eine Spezialzweckvorrichtung sein kann, mit der das Netzwerk verbunden ist.
  • 40 zeigt die Konfiguration der Inhaltseinkaufsvorrichtung, und mit Bezug nun auf das in 41 bis 42 gezeigte Ablaufdiagramm wird die Inhaltseinkaufsvorrichtung beschrieben.
  • In die Inhaltseinkaufsvorrichtung wird die Inhaltskennung der zu kaufenden Inhaltsinformation durch die Inhaltsauswahlschnittstelle (IF) 501 eingegeben und zu dem Gesamtsteuerabschnitt 502 gesendet (Schritt S501). Die Inhaltsauswahlschnittstelle 501 kann von der Art sein, um die Inhaltskennung von der Tastatur einzugeben, oder der Benutzer kann die Inhaltskennung durch Suchen und Spezifizieren der Inhaltsinformation mit dem Namen eines Sängers oder Komponisten, der als ein Schlüssel verwendet wird, durch die Spezialzweck-Suchsoftware oder Eingabe-Software eingeben.
  • Der Gesamtsteuerabschnitt 502 empfängt die Inhaltskennungseingabe und extrahiert die Mediumkennung (MID) aus dem Medium, das die Inhaltsinformation aufzeichnet, über den Mediumkennungs-Extrahierungsabschnitt 504 (oder das die Inhaltsinformation bereits aufgezeichnet hat) (Schritt S502).
  • Dann (oder gleichzeitig) wird aus dem Kundeninformationsspeicherabschnitt 505 die Kundenkennung (des Einkäufers) und die Kundenadresse extrahiert (Schritt S503), und basierend auf diesen extrahierten Informationsstücken wird die Kaufanforderungsinformation, wie in 39 gezeigt, zu dem Verkaufs-Server übertragen (Schritt S504–S505).
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird die Kundeninformation in dem Kundeninformationsspeicherabschnitt 505 gespeichert, wobei jedoch dieser Abschnitt in die Eingabe von außen geändert werden kann, um die gleiche Verarbeitung auszuführen.
  • Wenn die Inhaltskennung von der Inhaltverkaufsvorrichtung zu der verschlüsselten Lizenz L (wenn es keine verschlüsselte Inhaltsinformation auf der Seite der Inhaltseinkaufsvorrichtung gibt, zusammen mit der verschlüsselten Inhaltsinformation Kc[C]) basierend auf der Kaufanforderungsinformation übertragen wird, zeichnet außerdem die Inhaltverkaufsvorrichtung diese außerdem in dem Medium auf, von dem Mediumkennung extrahiert wird (Schritte S511–S512).
  • Dies beschließt die Beschreibung über die Konfiguration der Inhaltseinkaufsvorrichtung und den Verarbeitungsablauf. Aus der oben erwähnten Konfiguration ist ersichtlich, dass es möglich ist, die Inhaltseinkaufsvorrichtung mit der Inhaltswiedergabevorrichtung zu integrieren. D.h., die Konfiguration der in 8 gezeigten Wiedergabevorrichtung ist funktional von der Konfiguration des in 40 gezeigten Verkaufskunden unabhängig, und es ist möglich, eine Vorrichtung zu konfigurieren, die beide Funktionen beinhaltet. Auf ähnliche Weise gilt die gleiche Beziehung mit der bei der zweiten Ausführungsform beschriebenen Inhaltsaufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung.
  • Folglich ist es möglich, ein System zum Integrieren der Inhaltverkaufsvorrichtung mit der Inhaltseinkaufsvorrichtung anzunehmen. Dies ist eine Vorrichtung ähnlich einem Verkaufsautomaten der Inhaltsinformation, und kann durch Verwenden des Gebühreneinzugsabschnitts 404 bei der Konfiguration der Inhaltverkaufsvorrichtung von 35 für die Münzen/Geldschein-Erfassungs-/Speichervorrichtung bei dem Verkaufsautomat und durch Aufzeichnen der erzeugten verschlüsselten Lizenz (und verschlüsselter Inhaltsinformation) in dem Medium über den Mediumaufzeichnungsabschnitt 503 in der Konfiguration der Inhaltsinformations-Einkaufsvorrichtung von 40 verwirklicht werden.
  • Durch Erreichen dieser Art von Verkaufsautomat ist der Kunde im Stande, das Medium in den Verkaufsautomaten zu bringen und die Inhaltsinformation und die Lizenz zu kaufen. Natürlich ist es möglich, einen Verkaufsautomaten nur mit der Inhaltseinkaufsvorrichtung zu konfigurieren. In einem derartigen Fall muss die Vorrichtung mit der Inhaltverkaufsvorrichtung über eine Telefonleitung etc. verbunden sein.
  • Wie oben beschrieben ist, kann erfindungsgemäß die durch den ordnungsgemäß autorisierten Teilnehmer kopierte Inhaltsinformation (offiziell kopierte Inhaltsinformation) in der vorteilhafteren Form als die Inhaltsinformation verteilt werden, die ohne ordnungsgemäße Autorisierung kopiert wurde (privat kopierte Inhaltsinformation). Als Ergebnis wird die Nachfrage nach offiziell kopierter Inhaltsinformation erhöht, und der Informationsverteilungsmechanismus, der für die Interessen des Inhaltsanbieters, des Inhaltsbenutzers und des elektronischen Geräteanbieters geeignet ist, kann bereitgestellt werden.

Claims (7)

  1. Informations-Wiedergabevorrichtung, mit: einem Inhaltseingabemittel (2) zum Empfangen von Inhaltsinformation und Lizenzinformation, die erste Information enthält, die angibt, ob die Inhaltsinformation offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, d.h. Inhaltsinformation, die mit einem Recht zum Verkaufen der Inhaltsinformation kopiert ist, oder privat kopierte Inhaltsinformation ist, d.h. Inhaltsinformation, die ohne ein Recht zum Verkaufen der Inhaltsinformation kopiert ist; einem Bestimmungsmittel (1) zum Bestimmen, ob die Inhaltsinformation die offiziell kopierte Inhaltsinformation oder die privat kopierte Inhaltsinformation ist, basierend auf der ersten Information der Lizenzinformation; und einem Wiedergabemittel (4, 5, 6) zum Wiedergeben der Inhaltsinformation basierend auf einem Ergebnis der Bestimmung durch das Bestimmungsmittel; wobei das Wiedergabemittel die offiziell kopierte Inhaltsinformation mittels einer digitalen Wiedergabe hoher Qualität, einer digitalen Wiedergabe niedriger Qualität oder einer analogen Wiedergabe und die privat kopierte Inhaltsinformation mittels der digitalen Wiedergabe niedriger Qualität oder der analogen Wiedergabe wiedergibt.
  2. Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Information Verifikationsinformation zum Verifizieren der offiziell kopierten Inhaltsinformation umfasst, und das Bestimmungsmittel bestimmt, ob die Inhaltsinformation die offiziell kopierte Inhaltsinformation oder die privat kopierte Inhaltsinformation ist, basierend auf der Verifikationsinformation.
  3. Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lizenzinformation Benutzungsbedingungs-Information einschließlich effektiver Datumsinformation und effektiver Anzahl-von-Malen-Information aufweist, wobei die Benutzungsbedingungs-Information für die privat kopierte Inhaltsinformation einschränkender als die Benutzungsbedingungs-Information für die offiziell kopierte Inhaltsinformation ist, und das Wiedergabemittel die Inhaltsinformation basierend auf der Benutzungsbedingungs-Information wiedergibt.
  4. Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lizenzinformation durch Schlüsselinformation verschlüsselt ist, die basierend auf Information erzeugt wird, die von einem Aufzeichnungsmedium abhängt, in dem die Inhaltsinformation aufgezeichnet ist.
  5. Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lizenzinformation zweite Information aufweist, die angibt, ob die Inhaltsinformation ursprüngliche komprimierte, jedoch nicht verschlüsselte Inhaltsinformation ist oder nicht, das Mittel bestimmt, ob die Inhaltsinformation die ursprüngliche Inhaltsinformation ist oder nicht, basierend auf der zweiten Information der Lizenzinformation; und das Wiedergabemittel die ursprüngliche Inhaltsinformation auf eine gleiche Art und Weise wie die offiziell kopierte Inhaltsinformation wiedergibt.
  6. Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1, ferner gekennzeichnet durch: ein Inhaltseingabemittel (202) zum Empfangen von analoger Inhaltsinformation, die weder komprimiert noch verschlüsselt ist, ein Mittel (201) zum Erzeugen zweiter Lizenzinformation, die angibt, dass die Inhaltsinformation privat kopierte Inhaltsinformation ist, d.h. Inhaltsinformation, die ohne ein Recht zum Verkaufen der Inhaltsinformation kopiert ist, und zum Verschlüsseln der zweiten Lizenzinformation durch Identifiziererinformation eines vorbestimmten Aufzeichnungsmediums, und ein Mittel (207, 208) zum Aufzeichnen der analogen Inhaltsinformation und der verschlüsselten zweiten Lizenzinformation in dem vorbestimmten Aufzeichnungsmedium.
  7. Informations-Wiedergabevorrichtung gemäß Anspruch 1, ferner gekennzeichnet durch: ein Aktualisierungsmittel (204, 205) zum Aktualisieren der Lizenzinformation der offiziell kopierten Inhaltsinformation durch Ändern der Lizenzinformation in Lizenzinformation, die die privat kopierte Inhaltsinformation angibt, und die Information enthält, die von einem Identifizierer eines vorbestimmten Aufzeichnungsmediums abhängt, und ein Aufzeichnungsmittel (207, 208) zum Aufzeichnen der Inhaltsinformation und der durch das Aktualisierungsmittel aktualisierten Lizenzinformation in dem vorbestimmten Aufzeichnungsmedium.
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