DE60031110T2 - Labyrinthpackung für nähfäden - Google Patents

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    • A61B2017/06157Packages or dispensers for needles or sutures containing a suture wound in a sinusoidal or zigzag configuration

Description

  • Technisches Gebiet
  • Das Fachgebiet der Erfindung betrifft Verpacken, genauer gesagt Verpackungen für chirurgische Nähfäden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Verpackungen für chirurgische Nähfäden sind bekannt. Nähfäden können in Verpackungen mit Einsätzen, die einen Nähfadenkanal aufweisen, eingebracht werden. Ein Beispiel für eine solche Verpackung ist in dem US-Patent mit der Nr. 4,967,902 enthalten. Einsätze mit sich windenden Kanälen werden auch in dem allgemein zugewiesenen US-Patent mit der Nr. 6,047,815 offenbart. Es ist auch bekannt, daß Nähfäden in Faltbrief-Verpackungen verpackt werden. Noch ein weiterer Typ von Verpackung für Nähfaden, der in diesem Gebiet bekannt ist, ist eine Verpackung vom Labyrinth-Typ. Beispiele für Labyrinthverpackungen für Nähfäden und Verfahren zum Laden derartiger Verpackungen sind in den US-Patentpatenten mit den Nrn. 3,338,401 und 3,490,192 enthalten.
  • Auch wenn die Verpackungen nach dem Stand der Technik angemessen funktionieren, um Nähfäden aufzunehmen und zu halten, gibt es auch Nachteile, die mit ihrer Verwendung verknüpft sind. Faltfach-Verpackungen können typischerweise den Nähfaden ein unerwünschtes Formgedächtnis verleihen und können Nähfaden nicht zuverlässig abgeben. Außerdem ist bei Faltverpackungen die Kraft zum Abgeben von Nähfaden üblicherweise höher, und der Zugriff auf die Nähfaden beim Abgeben ist weniger optimal. Herkömmliche Verpackungen mit Einsätzen können dem Nähfaden auch ein unerwünschtes Formgedächtnis verleihen, je nach dem darin verpackten Typ von Nähfaden, und können eine weniger optimale Kraft zum Abgeben und geringere Zuverlässigkeit beim Abgeben aufweisen. Außerdem können Verpackungen mit Einsätzen nicht immer den besten Zugriff auf die Nähfäden beim Abgeben bereitstellen. Herkömmliche Labyrinthverpackungen können Probleme aufweisen, die mit der Zuverlässigkeit beim Abgeben verknüpft sind, und können Größenbeschränkungen aufweisen. Außerdem ist bekannt, daß bestehende Ladeverfahren für Labyrinthverpackungen beschwerlich und ineffizient sind.
  • Auf diesem Fachgebiet sind demgemäß neue Verpackungen für chirurgische Nähfäden erforderlich, welche diese Mängel überwinden, zusammen mit neuen Ladeverfahren für derartige Verpackungen.
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • Deshalb wird eine Verpackung für chirurgische Nähfäden offenbart, wie es in Anspruch 1 definiert ist.
  • Noch ein weiterer Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Laden der Nähfäden in die zuvor beschriebene Verpackung, wie in Anspruch 5 definiert.
  • Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung und den beiliegenden Zeichnungen offensichtlicher.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Verpackung der vorliegenden Erfindung, welche den Boden der Verpackung veranschaulicht; die Verpackung ist mit Nähfäden beladen, die im Labyrinthnähfadenkanal angeordnet sind und deren Enden aus der Ladeöffnung herausragen.
  • 2 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Verpackung aus 1.
  • 3 ist eine Draufsicht auf eine Verpackung einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ohne eine Abdeckung.
  • 4 ist eine Draufsicht auf die Verpackung aus 3, nachdem ein Deckel an den oberen Enden der Wände angebracht wurde, wobei Nähfäden im Labyrinthkanal liegen; wobei eine Ausschnittsansicht des Deckels zu sehen ist, welche einen Teil des Kanals und Nähfäden zeigt.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht der Verpackung aus 4 entlang der Schnittlinie 6-6.
  • 6 ist ein schematisches Ablaufdiagramm für ein Ladeverfahren der vorliegenden Erfindung zum Laden von Nähfäden in die Verpackungen einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Labyrinthverpackung nach dem Stand der Technik.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Eine Verpackung einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird in den 1 bis 5 veranschaulicht. Von der Verpackung 10 ist zu sehen, daß sie ein Basisteil 20 mit einer oberen Seite 22 und einem Boden 24 aufweist. Von der Verpackung ist auch zu sehen, daß sie ein erstes halbkreisförmiges Ende 30 und ein halbkreisförmiges zweites Ende 32, die sich gegenüberliegen, aufweist. Das erste und zweite Ende 30 und 32 werden durch die gegenüberliegenden Seiten 35 verbunden. Die Wände 50 erstrecken sich von der oberen Seite 22 des Basisteils 20 nach oben. Von den Wänden 50 ist zu sehen, daß sie Seiten 52, obere Enden 54 und Böden 56 aufweisen. Von den oberen Enden 54 der Wände 50 ist zu sehen, daß sie sich entlang der Abschnitte 58 zum Inneren des Basisteils 20 hin verbreitern. Die Wände 50 sind in einer labyrinthartigen Weise angeordnet, wodurch sich der Labyrinthkanal 40 bildet. Vom Labyrinthkanal 40 ist zu sehen, daß er ein erstes offenes Ende 42, ein geschlossenes Ende 45 und einen Boden 47 aufweist. Das offene Ende 42 steht mit der Nähfadenlade- und -entnahmeöffnung 60 in Verbindung. Der Boden 47 von Kanal 40 ist die obere Seite 22 von Basisteil 20. Der Kanal 40 weist auch ein offenes oberes Ende 49 auf. Die Seiten des Kanals 40 werden von den Seiten 52 der Wände 50 gebildet. Longitudinal nach außen vom offenen Ende 42 erstreckt sich das Führungsanbauteil 90. Das Führungsanbauteil 90 ist ein im allgemeinen rechtwinkliges ebenes Bauteil mit einem äußeren gekrümmten Ende 92 und einer oberen Seite 94. Das Führungsende 90 ist vorzugsweise so konfiguriert, daß es eine obere Seite 94 aufweist, die in Richtung des Endes 92 schräg abfällt, so daß sich eine rampenartige Struktur bildet. Im Basisteil 20 ist benachbart zum geschlossenen Ende 45 die Vakuumöffnung 80 enthalten, die mit Kanal 40 in Verbindung steht.
  • Von der oberen Seite 22 des Basisteils 20 erstreckt sich ein Paar Nabenbauteile 100 nach oben, die Stiftöffnungen 105 enthalten. Von mehreren, sich schneidenden, verstärkenden Rippen 110 und 120 ist zu sehen, daß sie die Naben 100 mit den Wänden 50 verbinden. Auf den oberen Enden 54 der Wände 50 ist der Eindämmungsdeckel 120 angebracht. Der Eindämmungsdeckel 120 weist eine obere Seite 122 und einen Boden 124 auf. Der Boden 124 wird auf herkömmliche Weise auf den oberen Enden 54 angebracht, beispielsweise durch Heißverschweißen, Klebstoffe, Nieten, Befestigungselemente, Schweißen und dergleichen. Vom Deckel 120 ist auch zu sehen, daß er Öffnungen 126 zur Aufnahme von Schraubbolzen oder Führungsstiften aufweist. Von Nähfaden 150 mit einem ersten Ende 152 und einem zweiten Ende 154 ist zu sehen, daß er so in den Kanal 40 geladen wird, daß das Ende 152 des Nähfadens 150 sich aus der Kanalöffnung 60 heraus erstreckt, während das zweite Ende 154 des Nähfadens 150 sich in Ende 47 und in unmittelbarer Nähe zur Vakuumöffnung 80 befindet. Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung können für einzelne Nähfäden oder mehrere Nähfäden verwendet werden.
  • Bezugnehmend auf 6 wird ein schematisches Diagramm eines Ladeverfahrens zum Laden mehrerer chirurgischer Nähfäden 150 in eine Verpackung 10 der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Zu Anfang vor dem Laden wird herkömmlicher chirurgischer Nähfaden 150, der zuvor auf Spulenteile 160 aufgewickelt wurde, in einem herkömmlichen Gestell angebracht, so daß sich die Spulen 160 drehen können, während Nähfaden 150 von den Spulen 160 durch die ersten runden Öffnungen 180 entnommen wird. Aus den runden Öffnungen 180 werden die Stränge von Nähfaden 150 derart in eine einzige runde Öffnung 190 geleitet, daß die Nähfäden nicht länger vereinzelt sind. Herkömmliche Greifklemmen 195, 200 und 210 greifen die Nähfäden 150. Die Klemmen 95 und 210 sind stationär, während die Klemme 200 beweglich ist. Zu Beginn jedes Ladezyklus werden die Klemmen 195 und 210 geöffnet, während die Klemme 200 geschlossen bleibt. Die Klemme 200 bewegt sich und bewirkt, daß sich die Nähfäden 150 von den Spulen 160 abwickeln, während sich der ergriffene Nähfäden 150 durch die Abschneidvorrichtung 230 in die Venturidüsenöffnung 220 und Kanal 222 der Venturidüse 225 bewegt. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist die Klemme 210 offen, wie zuvor erwähnt. Ein Strom von Druckluft 290 wird auf die andere Öffnung 227 der Venturidüse 225 und in den Kanal 228 gerichtet, der sich mit Kanal 222 kreuzt, wodurch ein Venturieffekt verursacht wird, der den Nähfaden durch die Öffnung 220 und durch die Kanäle 222 und in Kanal 228 hinein und daraus heraus zieht, während sich die Klemme 200 in Richtung der of fenen Klemme 210 bewegt. Eine Verpackung 10 der vorliegenden Erfindung wird bereitgestellt und in einer herkömmlichen Ladeanlage angebracht, die Lagerstifte aufweist, wobei die Stifte in den Stiftöffnungen 105 aufgenommen werden. Gleichzeitig wird eine herkömmliche Quelle für Vakuum 280 derart mit der Vakuumöffnung 80 verbunden, daß die Kombination aus dem Vakuum, das an Öffnung 80 angelegt ist, und dem Venturieffekt, der durch die Venturidüse 225 entsteht, die Nähfäden 150 in den Strom 290 hineinzieht; wodurch bewirkt wird, daß eine vorgegebene Länge von Nähfäden 150 durch die Öffnung 60 und in den Kanal 40 geladen wird. Sobald die vorgegebene Länge von Nähfäden 150 in den Kanal 40 geladen ist, schneidet das Schneidmesser 230 die Nähfäden 150 ab, und dann ist das Laden der Verpackung 10 beendet. Nachdem die Nähfäden 150 vom Schneidmesser 230 abgeschnitten worden sind, klemmen die Klemmen 195 und 210 wieder den Nähfaden 150 fest, um den Durchtritt durch die Klemme zu verhindern, und die Klemme 200 bewegt sich in die Ausgangsposition zurück, um noch einmal Nähfaden aufzugreifen. Wenn der Startzyklus wieder beginnt, nimmt die Klemme 200 Nähfäden auf, während sich die Klemmen 195 und 210 öffnen. Die Klemme 200 bewegt noch einmal Nähfäden 150 in Richtung auf die Klemme 210 und die Venturidüse 225. Die Verpackung 10, die mit Nähfäden 150 geladen ist, wird dann aus der Haltevorrichtung entfernt und kann dann in eine herkömmliche äußere Verpackung, wie einen Folienbeutel oder einen TYVEK spinnverbundenen Polyethylenbeutel, verpackt und nachfolgend sterilisiert werden, wobei ein herkömmliches Sterilisiersystem eingesetzt wird, wie beispielsweise Ethylenoxidgas, Strahlung oder Autoklavieren.
  • Die Menge an Druckluft, die in die herkömmliche Venturidüse 225 geleitet wird, reicht aus, um einen ausreichenden Druckabfall in der Nähe der Öffnung 220 bereitzustellen, um Nähfäden durch die Venturidüse zu ziehen und dabei zu helfen, daß sie sich im Luftstrom 290 in den Kanal 40 bewegen. Der Luftfluß oder Luftstrom aus der Druckluftquelle durch die Venturipassage 227 reicht wiederum aus, um einen angemessenen Venturieffekt in der Passage 220 bereitzustellen, um dabei zu helfen, die Nähfäden durch die Passage zu ziehen. Die Geschwindigkeit des Luftflußes schwankt gemäß der Größe der Nähfaden und der Größe der Venturidüse. Das Vakuum 280, das an die Vakuumöffnung 80 angelegt wird, reicht aus, um wirksam dabei zu helfen, die Nähfäden 150 in Kombination mit dem Luftfluß aus der Venturidüse 225 in die Passage 40 zu ziehen. Das Ladeverfahren der vorliegenden Erfindung ist dahingehend von Vorteil, daß es durch die Verwendung einer Venturivorrichtung und eines Luftstroms zusammen mit einer Vakuumquelle stark erleichtert wird, Nähfäden in Labyrinthverpackungen zu laden. Es war zuvor nicht bekannt, eine solche Venturivorrichtung und Luft strom in Kombination mit einem Vakuum zu verwenden, und es wurde gefunden, daß die Kombination die Ladbarkeit von Nähfäden in Labyrinthverpackungen stark erhöht.
  • Die Labyrinthverpackungen der vorliegenden Erfindung lassen sich von den Verpackungen nach dem Stand der Technik unterscheiden, wie beispielsweise in 7 zu sehen. 7 veranschaulicht eine Verpackung 300 nach dem Stand der Technik. Dies ist eine tiefgezogene Verpackung, bei der jeder Labyrinthkanal 310 eine doppelte Wand 320 aufweist, die ihn umgibt, im Gegensatz zu den Verpackungen 10 der vorliegenden Erfindung, die eine einzige Wand 50 aufweisen, die die Wege im Labyrinth voneinander trennt. Dies verhindert, daß Nähfäden 150 sich zwischen den oberen Enden der Wände 50 und dem Boden des oberen Deckels 120 aufhängen. Außerdem ist es notwendig, um die Verpackung 300 nach dem Stand der Technik zu laden, den oberen Deckel aus Folie 350 bei Abschnitt 351 vor dem Laden des Kanals 310 zurück zu ziehen, um die offenen Enden 311 und 312 des Labyrinthkanals freizulegen. Vakuum wird an das Ende 311 des Labyrinthkanals 310 angelegt, um die Nähfäden 150 in den Labyrinthkanal 310 zu saugen. Dieser zurück gezogene Abschnitt muß dann erneut angebracht werden.
  • Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung können aus herkömmlichen thermoplastischen oder tiefziehbar formbaren Materialien hergestellt werden. Es wird besonders bevorzugt, Polyolefinmaterialien, wie Polyethylen, Polypropylen, und Polyester, wie Nylon, und Äquivalente davon zu verwenden. Vorzugsweise können die Verpackungen der vorliegenden Erfindung spritzgegossen werden, jedoch können die Verpackungen auch mit anderen herkömmlichen Verfahren erzeugt werden.
  • Die Deckel, die für die Verpackungen der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, können aus herkömmlichen flexiblen Folienmaterialien, wie Papier, spinnverbundenes Polyethylen, Polyolefine und dergleichen, hergestellt werden. Die Nähfäden, die in den Verpackungen der vorliegenden Erfindung verpackt werden können, schließen herkömmliche resorbierbare und nicht resorbierbare Nähfäden und Äquivalente davon ein.
  • Die Verpackungen 10 der vorliegenden Erfindung weisen gegenüber den Verpackungen nach dem Stand der Technik viele Vorteile auf. Zuallererst ist es einfacher die Verpackungen der vorliegenden Erfindung zu laden, die eine Vakuumöffnung im Boden des Labyrinthkanals 40 aufweisen. Außerdem verwenden die Verpackungen der vorliegenden Erfindung einen Auf bau mit einer einzigen Wand zwischen den Kanälen, wodurch der Vorteil bereitgestellt wird, daß verhindert wird, daß Nähfaden sich fest klemmen, indem sie sich zwischen dem oberen Ende der Wände 50 und dem Boden des Deckels 120 verkeilen. Die Verpackungen der vorliegenden Erfindung ermöglichen es auch, Labyrinthpfade mit engeren Radien zu verwenden, ohne die Zuverlässigkeit bei der Entnahme von Nähfäden aus den Pfaden nachteilig zu beeinflußen und auch ohne den Nähfäden ein unerwünschtes Formgedächtnis in nachteiliger Weise zu verleihen.
  • Auch wenn diese Erfindung im Hinblick auf detaillierte Ausführungsformen davon gezeigt und beschrieben wurde, ist dem Fachmann klar, daß verschiedene Veränderungen der Form und von Einzelheiten davon gemacht werden können, ohne vom Umfang der beanspruchten Erfindung abzuweichen.

Claims (5)

  1. Verpackung für chirurgische Nähfäden mit: einem Basisteil (20), das eine obere Seite (22) und einen Boden (24), ein erstes sowie zweites Ende (30 und 32), die sich gegenüberliegen, und ein Paar gegenüberliegende Seiten (35) aufweist; mehreren Wänden (50), die sich von der oberen Seite des Basisteils nach oben erstrecken und obere Enden (54), Böden (56) und Seiten (52) aufweisen; einem Labyrinthkanal (40), der durch die Wände gebildet ist, einen Boden (47), gegenüberliegende Seiten (52) und ein oberes Ende (49) sowie ein erstes offenes Ende (42) und ein zweites geschlossenes Ende (45) umfasst; einer Vakuumöffnung (80), die sich durch den Boden des Kanals in dem zweiten Ende (45) hindurch erstreckt; und einer Nähfadenladeöffnung (60), die mit dem ersten Ende (42) in Verbindung steht.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend: einen Deckel, der auf den oberen Enden der Wände (120) angebracht ist, wodurch die Kanäle derart umschlossen sind, dass ein Zugang zu dem Kanal nur von der Nähfadenladeöffnung oder der Vakuumöffnung besteht.
  3. Verpackung nach Anspruch 1, weiterhin mit einem Bauteil (90), das von einem Ende des Basisteils benachbart der Ladeöffnung vorsteht.
  4. Verpackung nach Anspruch 1 zusätzlich mit einem Paar Stifthaltelöchern (105), die sich durch das Basisteil hindurch erstrecken.
  5. Verfahren zum Laden von Operationsnähfäden in eine Labyrinthverpackung, bei dem: eine Labyrinthverpackung gemäß Anspruch 2 vorgesehen wird; mehrere Operationsnähfäden (150) zur Eingangsöffnung (20) einer Venturidüse (225) bewegt werden; ein Luftdruckstrom (290) in die Venturidüse geleitet wird, so daß die Nähfäden in den Luftstrom gezogen werden; der Luftstrom und die angetriebenen Nähfäden in die Nähfadenladeöffnung der Verpackung geleitet werden, während ein Vakuum an die Vakuumöffnung angelegt wird; und die Nähfäden in den Labyrinthkanal bewegt werden, so daß ein Ende jedes Nähfadens innerhalb dem zweiten geschlossenen Ende des Kanals liegt und das zweite Ende jedes Nähfadens benachbart dem Ende des Kanals liegt.
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