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Die
Erfindung betrifft eine Elektrolumineszenzvorrichtung, die eine
Anode, eine zusätzliche
Trägertransportschicht,
die ein spezielles Aminderivat enthält, eine Schicht aus einem
Licht aussendenden Material und eine Kathode umfasst, wobei die
Schicht des lichtaussendenden Materials bei Anlegen einer Spannung zwischen
der Anode und der Kathode Licht aussendet.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Auf
dem Gebiet der Erfindung wurden verschiedene Ansätze erprobt, um Antistatik-Materialien oder Materialien
mit geringem Widerstand herzustellen. Beispielhafte Ansätze umfassen
das Vermischen von Metallpulvern oder leitfähigen Metalloxiden mit bestimmten
nichtleitfähigen
Polymeren und die Verwendung von ionischen Tensiden.
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Diese
Ansätze
führen
jedoch zu mehreren Problemen, beispielsweise dazu, dass keine einheitlichen Beschichtungen
gebildet werden können,
zu einem Verlust an Transparenz und zur Gegenwart von mehr ionischen
Verunreinigungen, was eine Verwendung in elektronischen Vorrichtungen
ausschließt.
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Andererseits
umfassen Polymermaterialien mit geringem Widerstand elektrisch leitfähige Polymere, wie
z.B. Polyaniline, Polypyrrole und Polythiophene. Diese leitfähigen Polymere
sind unter Verwendung eines Anilins, Pyrrols, Thiophens oder eines
Derivats davon als Ausgangsmonomer und Durchführung von chemisch-oxidativer
Polymerisation mit einem Oxidationsmittel oder von elektrochemischer
Polymerisation erhalten werden. Es ist allgemein bekannt, dass leitfähige Polymermaterialien,
die durch ein solches Verfahren erhalten werden, hohe elektrische
Leitfähigkeit
aufweisen, wenn sie mit Säuren,
wie z.B. Lewis-Säuren,
dotiert werden. Die so erhaltenen leitfähigen Polymere können als
Antistatikmittel, elektromagnetische Abschirmungen und dergleichen
eingesetzt werden.
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Da
die unter Einsatz der oben beschriebenen Verfahren polymerisierten,
leitfähigen
Polymermaterialien im Allgemeinen jedoch in Lösungsmitteln weniger löslich sind,
bilden Klarlacke aus den in organischen Lösungsmitteln gelösten oder
dispergierten Polymermaterialien Filme, die brüchig sind und geringe mechanische Festigkeit
aufweisen. Demnach ist es schwierig, beständige Beschichtungen zu erhalten.
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Aufgrund
ihres geringen Widerstandes weisen die leitfähigen Polymere im praktischen
Einsatz verbesserte Antistatikwirkung auf und sind in Bezug auf
Fähigkeiten,
wie z.B. Ladungsspeicherung, verbessert. Jedoch sind sie in Bezug
auf ihre Löslichkeit
in Lösung
und ihre Beschichtungseigenschaften nicht zufrieden stellend. Die
geringe Löslichkeit
führt oft
zu einem Problem bei der Formgebung. Es besteht ein Bedarf an Polymeren,
die in organischen Lösungsmitteln
besser löslich
sind und hohe elektrische Leitfähigkeit
aufweisen, wobei sie gleichzeitig verschiedene Eigenschaften, die
für herkömmliche
leitfähige
Polymere typisch sind, beibehalten.
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In
der letzten Zeit interessieren sich Techniker für leitfähige Polymere als Trägertransportmaterialien in
Elektrolumineszenzvorrichtungen. Das Elektrolumineszenzphänomen von
organischen Materialien wurde zunächst bei Anthracen-Einkristallen
beobachtet (J. Chem. Phys. 38, 2042 (1963)). Danach wurde ein relativ intensives
Lumineszenzphänomen
unter Einsatz einer Lösungselektrode
mit hoher Injektionseffizienz beobachtet (Phys. Rev. Lett. 14, 229
(1965)). Danach wurde aktive Forschungsarbeit in Bezug auf organische
lumineszierende Materialien zwischen konjugierten organischen Wirtsmaterialien
und konjugierten organischen Aktivatoren mit kondensierten Benzolringen
durchgeführt
(US-Patent 3.172.862; US-Patent 3.710.167; J. Chem. Phys. 44, 2902
(1966) sowie J. Chem. Phys. 50, 14364 (1969)). Die hierin angeführten organischen lumineszierenden
Materialien weisen jedoch die Nachteile von erhöhter Filmdicke und der Notwendigkeit
eines hochelektrischen Feldes zur Induktion von Lumineszenz auf.
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Als
Gegenmaßnahme
wurden Forschungsarbeiten in Bezug auf Dünnfilm-Vorrichtungen unter
Einsatz einer Verdampfungstechnik durchgeführt, und es gelang, die Treiberspannung
zu senken. Solche Vorrichtungen waren jedoch nicht in der Lage,
Lumineszenz in einem praktisch annehmbaren Ausmaß bereitzustellen (Polymer
24, 748 (1983) und Jpn. J. Appl. Phys. 25, L773 (1986)).
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Kürzlich schlug
Eastman Kodak eine Vorrichtung vor, in der eine ladungstransportierende
Schicht und eine lichtaussendende Schicht zwischen Elektroden durch
eine Verdampfungstechnik ausgebildet werden, wodurch hohe Lumineszenz
bei geringer Treiberspannung erzielt wird (Appl. Phys. Lett. 51,
913 (1987) und US-P 4.356.429). Danach wurden weitere Forschungsarbeiten
durchgeführt,
wobei man zu Vorrichtungen mit drei Schichten überging, bei denen die Trägertransport-
und die Lichtaussendungsfunktion getrennt waren. Von da an ging
die Erforschung von organischen Elektrolumineszenzvorrichtungen
in die praktische Phase (Jpn. J. Appl. Phys. 27, L269, L713 (1988)).
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Es
besteht jedoch weiterhin das ernste Problem der Produktlebensdauer,
wie eine Lumineszenzlebensdauer von mindestens 3.000 Stunden und
maximal mehreren zehntausenden Stunden bei einem Betrieb mit mehreren
hundert Candela zeigt.
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Die
WO 92/22911 offenbart eine LED, die ein lösliches Polyanilin, das auf
ein Polymersubstrat als löcherinjizierende
Elektrode aufgetragen ist, sowie ein konjugiertes Halbleiterpolymer
als Elektrolumineszenzschicht verwendet. Die US-A-5.456.862 offenbart
elektrisch leitfähige
Polyanilin-Polymere und -Copolymere. Beispielhafte Monomere umfassen
N-substituierte Aniline.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist ein Ziel der Erfindung, eine organische Elektrolumineszenzvorrichtung
unter Verwendung eines zusätzlichen
Trägertransportschicht-bildenden
Materials bereitzustellen, das wirksam eingesetzt werden kann, um
die Lebensdauer der Vorrichtung zu steigern.
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Um
das oben genannte Ziel zu erreichen, stellt die Erfindung ein Derivat
eines aromatischen Amins bereit, das Grundeinheiten der folgenden
allgemeinen Formel (1) umfasst und ein zahlenmittleres Molekulargewicht
von 250 bis 100.000 aufweist.
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Darin
ist R
1 eine substituierte oder unsubstituierte
einwertige Kohlenwasserstoffgruppe; A und B sind jeweils unabhängig voneinander
eine zweiwertige Gruppe der folgenden allgemeinen Formel (2) oder
(3):
worin
R
2 bis R
11 jeweils
unabhängig
voneinander Wasserstoff, eine Hydroxylgruppe, eine substituierte
oder unsubstituierte einwertige Kohlenwasserstoffgruppe, eine Organooxygruppe,
eine Acylgruppe oder eine Sulfonatgruppe ist; m und n jeweils unabhängig voneinander
eine positive Zahl von zumindest 1 sind und die Summe von m + n
= 3 bis 3.000 ist.
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Für die Erfindung
kann eine lösliche,
elektrisch leitfähige
Verbindung eingesetzt werden, in der das Derivat des aromatischen
Amins ein Salz mit einem Elektronenakzeptor-Dotanden bildet.
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Das
aromatische Aminpolymer, das in der Erfindung verwendet wird, ist
vorzugsweise eine in organischen Lösungsmitteln lösliche,
leitfähige
hochmolekulare Verbindung, die unter Verwendung eines kostengünstigen
Anilinderivats als Ausgangsmaterial und Durchführung von oxidativer Polymerisation
desselben erhalten wird.
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Die
Erfindung stellt eine Elektrolumineszenzvorrichtung bereit, die
eine Anode, eine Kathode und zumindest eine dazwischen angeordnete
elektrolumineszierende organische Schicht umfasst, worin ein Lumineszenzmaterial
in der organischen Schicht Licht aussendet, wenn Spannung zwischen
der Anode und der Kathode angelegt wird, wobei eine zusätzliche
Trägertransportschicht
zwischen der Anode und der organischen Schicht ausgebildet ist,
die ein Derivat eines aromatischen Amins enthält, das Grundeinheiten der
allgemeinen Formel (1) umfasst und ein zahlenmittleres Molekulargewicht
von bis zu 100.000 aufweist, insbesondere eine lösliche, elektrisch leitfähige Verbindung,
in der das Derivat des aromatischen Amins ein Salz mit einem Elektronenakzeptor-Dotanden
bildet.
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Speziell
bei Betrachtung einer Elektrolumineszenzvorrichtung, die zumindest
eine elektrolumineszierende organische Schicht zwischen der Anode
und der Kathode aufweist, insbesondere einer Elektrolumineszenzvorrichtung,
in der eine organische Lochtransportschicht und eine lichtaussendende
Materialschicht aufeinander folgend auf einer anorganischen Elektrode
(ITO-Elektrode etc.) ausgebildet sind, die als Anode dient, wobei
die Kathode auf dieser ausgebildet ist, haben die Erfinder festgestellt,
dass durch die Bereitstellung einer zusätzlichen Trägertransportschicht zwischen
der Anode und der organischen Schicht (insbesondere zwischen der
anorganischen Elektrode und der organischen Lochtransportschicht)
und durch die Bildung der zusätzlichen
Trägertransportschicht
hauptsächlich
aus dem Derivat des aromatischen Amins der allgemeinen Formel (1),
und insbesondere die lösliche,
elektrisch leitfähige
Verbindung oder das Polymer, das das Derivat des aromatischen Amins
mit einem Dotanden bildet, die Löcherinjektionseffizienz
verbessert werden kann und dass diese Maßnahmen eine äußerst positive
Wirkung auf die Lebensdauer haben.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine grafische Darstellung der Abhängigkeit der Emissionsleuchtdichte
von der Spannung der in Beispiel 8 hergestellten Elektrolumineszenzvorrichtung.
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2 ist
eine grafische Darstellung der Abhängigkeit der Stromdichte von
der Spannung der in Beispiel 8 hergestellten Elektrolumineszenzvorrichtung.
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BESTE ART DER AUSFÜHRUNG DER
ERFINDUNG
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Das
in der Erfindung verwendete Derivat des aromatischen Amins umfasst
definitionsgemäß Grundeinheiten
der folgenden allgemeinen Formel (1).
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Darin
ist R1 eine substituierte oder unsubstituierte
einwertige Kohlenwasserstoffgruppe; A und B sind jeweils unabhängig voneinander
eine zweiwertige Gruppe der folgenden allgemeinen Formel (2) oder
(3); m und n sind jeweils unabhängig
voneinander eine positive Zahl von zumindest 1, und die Summe von
m + n ist 3 bis 3.000.
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Darin
sind R2 bis R11 jeweils
unabhängig
voneinander Wasserstoff, eine Hydroxylgruppe, eine substituierte
oder unsubstituierte einwertige Kohlenwasserstoffgruppe, eine Organooxygruppe,
eine Acylgruppe oder eine Sulfonatgruppe.
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In
Formel (1) ist R1 eine substituierte oder
unsubstituierte einwertige Kohlenwasserstoffgruppe. Die einwertigen
Kohlenwasserstoffgruppen weisen vorzugsweise 1 bis 20 Kohlenstoffatome
auf, insbesondere 1 bis 5 Kohlenstoffatome. Beispiele für die einwertigen
Kohlenwasserstoffgruppen umfassen Alkylgruppen, wie z.B. Methyl,
Ethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, s-Butyl, t-Butyl, Pentyl, Hexyl,
Octyl und Decyl; Cycloalkylgruppen, wie z.B. Cyclopentyl und Cyclohexyl;
Bicycloalkylgruppen, wie z.B. Bicyclohexyl; Alkenylgruppen, wie
z.B. Vinyl, 1-Propenyl, 2-Propenyl, Isopropenyl, 1-Methyl-2-propenyl,
1-, 2- oder 3-Butenyl und Hexenyl; Arylgruppen, wie z.B. Phenyl,
Xylyl, Tolyl, Biphenyl und Naphthyl; Aralkylgruppen, wie z.B. Benzyl,
Phenylethyl und Phenylcyclohexyl; und substituierte Gruppen, in
denen einige oder alle Wasserstoffatome der zuvor angeführten einwertigen
Kohlenwasserstoffgruppen durch Halogenatome, Hydroxylgruppen oder
Alkoxygruppen ersetzt sind.
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Vorzugsweise
ist R1 aus Alkylgruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen,
noch bevorzugter mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, oder Phenyl-, Cyclohexyl-,
Cyclopentyl-, Biphenyl-, Bicyclohexyl- und Phenylcyclohexylgruppen
ausgewählt,
die gegebenenfalls mit Alkyl- oder Alkoxygruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
substituiert sind, wobei Alkylgruppen besonders bevorzugt sind.
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A
und B sind jeweils unabhängig
voneinander eine zweiwertige Gruppe der folgenden allgemeinen Formel
(2) oder (3).
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In
den Formeln (2) und (3) sind R2 bis R11 jeweils unabhängig voneinander Wasserstoff,
eine Hydroxylgruppe, eine substituierte oder unsubstituierte einwertige
Kohlenwasserstoffgruppe, eine Organooxygruppe, eine Acylgruppe oder
eine Sulfonatgruppe. Beispiele für
die substituierte oder unsubstituierte einwertige Kohlenwasserstoffgruppe
oder die Organooxygruppe sind jene mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen,
die auch als Beispiel für
R1 angeführt
wurden. Die Acylgruppen umfassen jene mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen,
z.B. Acetyl, Propionyl, Butyryl, Isobutyryl und Benzoyl.
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Vorzugsweise
sind R2 bis R11 aus
Wasserstoffatomen, Alkyl-, Alkoxy-, Alkoxyalkyl-, Alkenyl-, Acyl-,
Sulfonat- und Hydroxylgruppen sowie aus Phenyl-, Cyclohexyl-, Cyclopentyl-,
Biphenyl-, Bicyclohexyl- und Phenylcyclohexylgruppen ausgewählt, die
gegebenenfalls mit einer Alkyl- oder Alkoxygruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
substituiert sind.
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Noch
bevorzugter sind R2 bis R11 aus
Wasserstoffatomen, Alkylgruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen,
Alkoxygruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen, Alkoxyalkylgruppen,
in denen die Alkoxygruppierung 1 bis 20 Kohlenstoffatome und die
Alkylgruppierung 2 bis 4 Kohlenstoffatome aufweist, Alkenylgruppen
mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, Acylgruppen mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen,
Benzoyl, Sulfonat und Hydroxyl sowie Phenyl-, Cyclohexyl-, Cyclopentyl-,
Biphenyl-, Bicyclohexyl- und Phenylcyclohexylgruppen ausgewählt, die
Substituenten (die Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder
Alkoxygruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen sind) aufweisen können. Noch
bevorzugter sind R2 bis R11 aus
Wasserstoffatomen, Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Alkoxygruppen
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Alkoxyalkylgruppen, in denen die
Alkoxygruppierung 1 bis 4 Kohlenstoffatome und die Alkylgruppierung
1 bis 4 Kohlenstoffatome aufweist, Vinyl, 2-Propenyl, Acetyl, Benzoyl,
Sulfonat und Hydroxyl sowie Phenyl-, Cyclohexyl-, Biphenyl-, Bicyclohexyl-
und Phenylcyclohexylgruppen ausgewählt, die Substituenten (die
Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder Alkoxygruppen mit
1 bis 4 Kohlenstoffatomen sind) aufweisen können.
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Beispielsweise
sind die Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen Methyl, Ethyl,
Propyl, Isopropyl, Butyl, s-Butyl und t-Butyl, und die Alkoxygruppen
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen sind Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Isopropoxy,
Butoxy, s-Butoxy und t-Butoxy.
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R2 bis R11 können gleich
oder verschieden sein.
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In
Formel (1) sind m und n jeweils unabhängig voneinander eine positive
Zahl von zumindest 1, und die Summe von m + n ist 3 bis 3.000. Das
Derivat des aromatischen Amins der Formel (1) weist ein zahlenmittleres
Molekulargewicht von bis zu 100.000 auf.
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Beispielsweise
umfassen die Derivate des aromatischen Amins, die Grundeinheiten
der Formel (1) enthalten, jene, die Grundeinheiten der folgenden
allgemeinen Formeln (1a) bis (1d) enthalten.
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In
den Formeln sind R1 bis R11 sowie
m und n wie obenstehend definiert.
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Es
ist nicht entscheidend, welches Verfahren zur Synthese der Derivate
des aromatischen Amins der Formel (1a) und der löslichen leitfähigen Verbindungen
daraus eingesetzt wird, wenngleich beispielsweise die folgenden
Verfahren zur Synthese eingesetzt werden können.
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Ein
Anilinderivat und ein N-substituiertes Anilinderivat, die vollständig gereinigte
Ausgangsstoffe darstellen, aus denen Antioxidantien und andere Verunreinigungen
z.B. durch Destillation entfernt wurden, werden vermischt und mit
einer Säure
in 1- bis 3facher Menge, bezogen auf die Ausgangsstoffe, versetzt,
um ein Salz zu bilden. Das Mischungsverhältnis von Anilinderivat und
N-substituiertem Anilinderivat ist nicht entscheidend, wenngleich
es im Allgemeinen im Bereich zwischen 1:99 und 99:1, als Molverhältnis ausgedrückt, liegt.
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Das
resultierende Salz, das wasserlöslich
ist, wird in Wasser in 2- bis 10facher Menge, bezogen auf die Ausgangsstoffe,
gelöst.
Die Lösung
wird bei 25°C
aufbewahrt, und Ammoniumpersulfat, Cersulfat, Eisenchlorid oder
Kupferchlorid werden als Oxidationsmittel zugesetzt. Die Menge des
zugesetzten Oxidationsmittels beträgt 0,5 bis 4 mol, vorzugsweise
1 bis 2 mol, pro Mol der Ausgangsstoffe. Nach Zugabe des Oxidationsmittels
erfolgt die Reaktion 10 bis 50 h lang. Die Reaktionslösung wurde
filtriert, der Rückstand
vollständig mit
einem wasserlöslichen
organischen Lösungsmittel
mit niedrigem Siedepunkt, wie z.B. Aceton, Methanol, Ethanol oder
Isopropanol, gewaschen, wodurch eine lösliche leitfähige Verbindung
erhalten wurde. Die hierin verwendete Säure wird zu einem Elektronenakzeptor-Dotanden
für das
Derivat des aromatischen Amins, und es ist nicht entscheidend, welche
Säure verwendet
wird.
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Der
Elektronenakzeptor-Dotand wird aus Lewis-Säuren, Brönstedsäuren, Übergangsmetallverbindungen,
Elektrolytsalzen und Halogeniden ausgewählt.
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Lewis-Säuren umfassen
FeCl3, PF5, AsF5, SbF5, BF5, BCl3 sowie BBr3.
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Brönstedsäuren umfassen
anorganische Säuren,
wie z.B. HF, HCl, HNO5, H2SO4 und HClO4, sowie organische
Säuren,
wie z.B. Benzolsulfonsäure,
p-Toluolsulfonsäure,
Dodecylbenzolsulfonsäure,
Polyvinylsulfonsäure,
Methansulfonsäure,
1-Butansulfonsäure,
Vinylphenylsulfonsäure
und Camphersulfonsäure.
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Übergangsmetallverbindungen
umfassen FeOCl, TiCl4, ZrCl4,
HfCl4, NbF5, NbCl5, TaCl5 und MoF5.
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Elektrolytsalze
umfassen LiSbF6, LiAsF6,
NaAsF6, NaSbF6,
KasF6, KSbF6, [(n-Bu)4N]-AsF6, [(n-Bu)4N]SbF6, [(n-Et)4N]AsF6 und [(n-Et)4N]SbF6.
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Halogenide
umfassen Cl2, Br2,
I2, ICl, ICl3, IBr
und IF.
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Von
diesen Elektronenakzeptor-Dotanden ist Eisenchlorid die bevorzugte
Lewis-Säure,
Salzsäure
die bevorzugte Brönstedsäure, Perchlorsäure die
bevorzugte anorganische Säure,
und p-Toluolsulfonsäure
und Camphersulfonsäure
sind die bevorzugten organischen Säuren.
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Wenn
die Derivate des aromatischen Amins keine Dotanden aufweisen, wird
die lösliche
leitfähige
Verbindung, die durch das oben erläuterte Verfahren erhalten wird,
mit einer Bse gewaschen, wodurch das erwünschte Derivat des aromatischen
Amins erhalten wird. Es ist nicht entscheidend, welche Base hierin
verwendet wird, wenngleich es wünschenswert
ist, Ammoniak oder Natriumhydrogencarbonat einzusetzen. Demnach
kann das Derivat des aromatischen Amins der vorliegenden Erfindung
leicht durch eine Basenbehandlung der löslichen leitungsfähigen Verbindung
erhalten werden.
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Das
so erhaltene Derivat des aromatischen Amins zur Verwendung in der
vorliegenden Erfindung kann durch Dotieren mit dem oben beschriebenen
Elektronenakzeptor-Dotanden, wie z.B. einer Lewis-Säure, einer
Brönstedsäure, einer Übergangsmetallverbindung
oder einem Elektrolytsalz, leicht in eine lösliche leitende Verbindung
oder eine leitende hochmolekulare Verbindung übergeführt werden.
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Der
dotandenbildende Elektronenakzeptor wird im Allgemeinen in einer
solchen Menge zugesetzt, dass ein oder weniger Dotanden pro Stickstoffatom
in den Grundeinheiten der konjugierten Struktur, die Stickstoff
als Grundatom umfasst, erhalten werden.
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Alternativ
dazu kann das Dotieren auch dadurch erfolgen, dass eine Beschichtung
aus dem erfindungsgemäßen Derivat
des aromatischen Amins gebildet wird und dass die Beschichtung danach
Salsäuredampf
oder Ioddampf ausgesetzt wird.
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In
dem Derivat des aromatischen Amins der Formel (1a) sind m und n
jeweils unabhängig
voneinander zumindest 1, vorzugsweise zumindest 2 und noch bevorzugter
zumindest 4, und die Summe von m + n ist 3 bis 3.000, vorzugsweise
4 bis 3.000 und noch bevorzugter 8 bis 2.000. Das zahlenmittlere
Molekulargewicht beträgt
bis zu 100.000, vorzugsweise 600 bis 70.000 und noch bevorzugter
1.000 bis 70.000.
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Die
Verfahren zur Synthese der Derivate des aromatischen Amins der Formeln
(1b), (1c) und (1d) und der löslichen
leitfähigen
Verbindungen aus diesen sind dieselben wie für die Derivate des aromatischen
Amins der Formel (1a). Die Bereiche und die bevorzugten Bereiche
für m und
n sind dieselben wie im Fall der Derivate des aromatischen Amins
der Formel (1a), wenngleich die Derivate des aromatischen Amins
der Formel (1b) und (1c) ein zahlenmittleres Molekulargewicht von
bis zu 100.000 aufweisen, vorzugsweise von 800 bis 80.000 und noch
bevorzugter von 1.600 bis 70.000.
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Die
so erhaltenen löslichen
leitfähigen
Verbindungen sind in herkömmlichen
organischen Lösungsmitteln
in einem Anteil von 2 bis 10 Gew.-% löslich, z.B. in chlorierten Lösungsmitteln,
wie z.B. Chloroform, Dichlorethan und Chlorbenzol, in Amidlösungsmitteln,
wie z.B. N,N-Dimethylformamid und N,N-Dimethylacetamid, und in polaren
Lösungsmitteln,
wie z.B. phenolischen Lösungsmitteln.
Davon ist N,N-Dimethylformamid am wünschenswertesten, um einen
vollständig
stabilen Lack zu erhalten, der nicht geliert. In diesem Fall beträgt die Löslichkeit üblicherweise
5 bis 7 Gew.-%.
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Es
sei angemerkt, dass auch ein Lösungsmittel,
das kein einheitliches Medium bildet, wenn es alleine eingesetzt
wird, in Kombination mit einem anderen Lösungsmittel eingesetzt werden
kann, solange ein einheitliches Medium erhalten werden kann. Solche
Beispiele umfassen Ethylcellosolve, Butylcellosolve, Ethylcarbitol,
Butylcarbitol, Ethylcarbitolacetat und Ethylenglykol.
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Wenn
eine Beschichtung aus der löslichen
leitfähigen
Verbindung auf einem Substrat gebildet wird, werden selbstverständlich vorzugsweise
Additive, wie z.B. Haftmittel, zu einer Lösung der löslichen leitfähigen Verbindung
zugesetzt, um die Haftung der Beschichtung der löslichen leitfähigen Verbindung
auf dem Substrat zu verbessern.
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Die
Beschichtungsverfahren zur Bildung eines dünnen Films aus der löslichen
leitfähigen
Verbindung umfassen Eintauchen, Rotationsbeschichtung, Transferdruck,
Walzenbeschichtung und Anstreichen, sind jedoch nicht auf diese
beschränkt.
Die Beschichtungsdicke ist nicht entscheidend, wenngleich eine möglichst dünne Beschichtung
für die
Verbesserung der externen Emissionseffizienz wünschenswert ist. Üblicherweise ist
eine Dicke von 100 bis 1.000 A (10-100 nm) zu bevorzugen.
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Durch
Auftragen der Lösung
auf ein Substrat und Abdampfen des Lösungsmittels kann eine Beschichtung
aus dem Derivat des aromatischen Amins oder einer leitfähigen Verbindung
daraus gemäß vorliegender Erfindung
auf dem Substrat gebildet werden. Die Temperatur, die in diesem
Schritt eingesetzt wird, reicht aus, um das Lösungsmittel abzudampfen und
liegt im Allgemeinen im Bereich von 80 bis 150°C.
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Als
nächstes
wird die Elektrolumineszenzvorrichtung der vorliegenden Erfindung
beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Elektrolumineszenzvorrichtung
umfasst eine Anode, eine Kathode und eine dazwischen angeordnete
elektrolumineszierende organische Schicht.
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Die
hierin verwendete Anode und Kathode können bekannte Elektroden sein.
Die Anode kann beispielsweise eine anorganische Elektrode (oder
transparente Elektrode) aus ITO oder dergleichen und auf einem Glassubstrat
ausgebildet sein. Die Kathode kann eine Metallelektrode aus Aluminium,
MgAg oder dergleichen sein.
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Die
elektrolumineszierende organische Schicht umfasst eine Schicht aus
lichtaussendendem Material und kann auf bekannte Weise konstruiert
sein. Eine Laminatkonstruktion, in der eine Lochtransportschicht, eine
lichtaussendende Materialschicht und eine Trägertransportschicht aufeinander
folgend von der Kathodenseite aus übereinander geschichtet sind,
ist typisch, wenngleich die Erfindung nicht darauf beschränkt ist.
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Es
ist nicht entscheidend, welches Lochtransportmaterial eingesetzt
wird, wenngleich es im Allgemeinen aus tertiären aromatischen Aminen, wie
z.B. N,N,N-Tris(p-toluyl)amin (TPD), 1,1-Bis[di-4-toluylamin)phenyl]cyclohexan,
N,N'-Diphenyl-N,N'-bis(3-methylphenyl)(1,1'-biphenyl)-4,4'-diamin, N,N,N',N'-Tetrakis(4-methylphenyl)(1,1'-biphenyl)-4,4'-diamin, N,N'-Bis(1-naphtyl)-N,N'-diphenyl-1,1'-bisphenyl-4,4'-diamin sowie 4,4',4''-Tris(3-methylphenylamino)triphenylamin.
Ausgewählt
ist. Pyrazolinderivate sind ebenfalls geeignet.
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Es
ist nicht entscheidend, welches Trägertransportmaterial verwendet
wird, wenngleich allgemein häufig
Verbindungen mit kondensierten Ringen und Metallkomplexverbindungen
eingesetzt werden. Beispiele umfassen Metallkomplexverbindungen,
wie z.B. Tris(8-hydroxychinolin)aluminium (Alq3) und Bis(10-hydroxybenzo[h]chinolat)beryllium
(BeBq2), 1,3,4-Oxathiol-Derivate, 1,2,4-Triazol-Derivate, Bis(benzimidazol)-Derivate
von Perylendicarbonsäureimid
und Thiopyransulfon-Derivate.
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Beispiele
für das
lichtaussendende Material umfassen Metallkomplexverbindungen, wie
z.B. Alq3 und Tris(5-cyano-8-hydroxychinolin)aluminium (Al(Q-CN))
und Farb stoffe, wie z.B. Oxathiazole, beispielsweise Biphenyl-p-(t-butyl)phenyl-1,3,3-oxathiazol,
Triazole, Allylene und Cumarine, wenngleich das Material nicht auf diese
Beispiele beschränkt
ist.
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In
der erfindungsgemäßen Elektrolumineszenzvorrichtung
ist eine zusätzliche
Trägertransportschicht zwischen
der Anode und der organischen Schicht angeordnet, und wenn die organische
Schicht zwischen der Anode und einer Schicht, die möglichst
nahe dazu ausgebildet ist, mehrere Schichten umfasst, umfassen diese
typischerweise eine Lochtransportschicht zur Unterstützung des
Ladungstransports.
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Die
zusätzliche
Trägertransportschicht
besteht hauptsächlich
aus dem Derivat des aromatischen Amins, das Grundeinheiten der oben
angeführten
Formel (1) umfasst, die oben detailliert erläutert wurden.
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Es
ist wirksam, das Derivat des aromatischen Amins in Form eines dünnen Films
einer löslichen
leitfähigen
Verbindung einzusetzen, worin das Derivat des aromatischen Amins
mit einem Elektronenakzeptor-Dotanden ein Salz bildet.
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Für eine verbesserte
Leuchtdichte und eine geringe Treiberspannung sollte das Derivat
des aromatischen Amins vorzugsweise zumindest 50 Mol-% A-Einheiten
in der Copolymerzusammensetzung der allgemeinen Formel (1) umfassen.
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Die
erfindungsgemäße Elektrolumineszenzvorrichtung
wird durch ein beliebiges Verfahren hergestellt. Typischerweise
wird zunächst
ein dünner
Film aus dem Derivat des aromatischen Amins oder einer leitfähigen Verbindung
daraus auf ITO ausgebildet, was als anorganische Elektrode dient.
Fremdstoffe wie etwa organische Substanzen auf der Oberfläche wurden
durch eine Reinigungsbehandlung wie etwa Rücksputtern oder eine Ozonbehandlung
von der hierin verwendeten ITO-Elektrode entfernt.
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Es
ist nicht entscheidend, welches Verfahren zur Ausbildung eines dünnen Films
aus dem Derivat des aromatischen Amins oder der leitfähigen Verbindung
daraus einge setzt wird, wenngleich vorzugsweise Rotationsbeschichtung
oder Aufdampfen erfolgt. Noch bevorzugter wird eine Rotationsbeschichtung
eingesetzt.
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Auf
dem so erhaltenen Elektroden-tragenden Substrat werden elektrolumineszierende
organische Materialien abgeschieden. Deren Laminatstruktur variiert
stark und ist nicht entscheidend. Meistens wird eine Vorrichtung
verwendet, in der eine Lochtransportschicht, eine lichtaussendende
Schicht und eine Trägertransportschicht
aufeinander folgend durch Aufdampfen abgeschieden werden. Diese
Materialien werden aufeinander folgend durch Vakuumaufdampfen abgeschieden,
und darauf wird beispielsweise eine MgAg-Legierung als Kathode aufgedampft.
Das Ergebnis ist eine Elektrolumineszenzvorrichtung, die, wenn ein
elektrisches Feld angelegt wird, Licht mit einer bestimmten Wellenlänge aussendet.
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Beispiele
und Vergleichsbeispiele werden untenstehend zur Veranschaulichung
der vorliegenden Erfindung angeführt,
wenngleich die Erfindung nicht auf diese Beispiele beschränkt ist.
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Beispiel 1
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Copolymerisation
von Phenetidin mit N-Butylanilin
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In
einen 500-ml-Kolben wurden 6,86 g (0,05 mol) Phenetidin und 7,46
g (0,05 mol). N-Butylanilin zugesetzt, und dazu wurden 11,0 g Salzsäure langsam
zugesetzt. Nachdem außerdem
110 g Wasser zugesetzt worden waren, wurden Phenetidin und N-Butylanilinhydrochlorid
durch leichtes Rühren
gelöst.
-
Nach
dem Lösen
wurden der Lösung
22,82 g (0,1 mol) Ammoniumpersulfat in 50 g Wasser zugesetzt, wonach
die Lösung
24 h lang gerührt
wurde, damit die Reaktion erfolgen konnte. Nach Beendigung der Reaktion
wurde das Reaktionsprodukt in 1.000 cm3 Aceton
gegossen, um nichtumgesetzte Reagenzien herauszuwaschen. Der Feststoff
wurden abfiltriert, mit Aceton gewaschen und bei 80°C vakuumgetrocknet,
wodurch 4,61 g eines grünen
Pulvers erhalten wurden.
-
Die
so erhaltene lösliche,
leitfähige
Verbindung wurde in 300 cm3 wässrigem
Ammoniak (5%ig) dispergiert. Unter sorgfältigem Rühren wurde die Salzsäure, die
dotiert worden war, entfernt, wodurch eine Verbindung erhalten wurde,
die ein Derivat eines aromatischen Amins der vorliegenden Erfindung
war. Das Molekulargewicht dieser Verbindung wurde mittels Gelpermeationschromatographie
(GPC) einer 0,3-Gew.-%igen N,N-Dimethylformamidlösung der Verbindung bestimmt,
wobei ein zahlenmittleres Molekulargewicht von 12.000 festgestellt
wurde. Mittels IR-Analyse wurde festgestellt, dass die Verbindung
(pulverförmig)
das fertige Copolymer oder Derivat eines aromatischen Amins war.
-
NMR-Analyse
ergab, dass das Verhältnis
von N-Butylanilin zu Phenetidin im Molekül 1:3 betrug. Bei Pyrolyse-Gaschromatographie
wurden Peaks von N-Butylanilin und Phenetidin beobachtet.
- IR:
3.350 cm–1 (νNH), 1.320
cm–1 (νCN), 1.220
cm–1 (νCO), 820
cm–1 (1,4-disubstituiertes
Benzol).
-
Durch
Rotationsbeschichtung mit einer 5-Gew.-%igen N,N-Dimethylformamidlösung des
Copolymerpulvers mit Salzsäure-Dotanden
wurde eine Beschichtung auf einem Glassubstrat gebildet. Anhand
der Zweipoltechnik wurde bestimmt, dass der Oberflächenwiderstand
3,0 × 109 Ω/☇ betrug.
-
Die
Verbindung, aus der die dotierende Salzsäure entfernt worden war, wurde
in einer Lösung
von 1 mol Eisenchlorid dispergiert, um sie erneut zu dotieren. Der
Oberflächenwiderstand
einer wie oben erläutert hergestellten
Beschichtung aus dieser Verbindung betrug laut Messungen 2,35 × 108 Ω/☐.
-
Beispiele 2, 3 und Vergleichsbeispiele
1, 2
-
Copolymere
mit einem Salzsäure-Dotanden
wurden wie in Beispiel 1 hergestellt, wobei das Molverhältnis von
Phenetidin zu N-Butylanilin wie in Tabelle 1 angeführt variiert
wurde. Die Ausbeute wurde bestimmt, und der Oberflächenwiderstand
einer Be schichtung, die unter Einsatz einer N,N-Dimethylformamidlösung des Copolymers
hergestellt worden war, wurde gemessen. Die Ergebnisse werden in
Tabelle 1 gemeinsam mit den Ergebnissen aus Beispiel 1 angeführt. Tabelle
1 Synthese
und Eigenschaften von Phenetidin-N-Butylanilin-Copolymeren
- *1 Die zur Messung verwendete Konzentration,
die eine stabile Lösung
ohne Gelieren sicherstellt. Beispiel 4
-
Copolymerisation
von Phenetidin mit N-Ethylanilin
-
In
einen 500-ml-Kolben wurden 6,86 g (0,05 mol) Phenetidin und 6,68
g (0,05 mol) N-Ethylanilin zugesetzt, und dazu wurden 11,0 g Salzsäure langsam
zugesetzt. Nachdem außerdem
110 g Wasser zugesetzt worden waren, wurden Phenetidin und N-Ethylanilinhydrochlorid
durch leichtes Rühren
gelöst.
-
Nach
dem Lösen
wurden der Lösung
22,82 g (0,1 mol) Ammoniumpersulfat in 50 g Wasser zugesetzt, wonach
die Lösung
40 h lang gerührt
wurde, damit die Reaktion erfolgen konnte. Nach Beendigung der Reaktion
wurde das Reaktionsprodukt in 1.000 cm3 Aceton
gegossen, um nichtumgesetzte Reagenzien herauszuwaschen. Der Feststoff
wurden abfiltriert, mit Aceton gewaschen und bei 80°C vakuumgetrocknet,
wodurch 6,20 g eines grünen
Pulvers erhalten wurden.
-
Die
Verbindung, aus der der Salzsäuredotand
entfernt wurde, wurde wie in Beispiel 1 erhalten, und ihr zahlenmittleres
Molekulargewicht wurde mit dem Ergebnis 21.000 ermittelt. Mittels
IR-Analyse wurde bestimmt, dass dieses Pulver ein fertiges Copolymer
oder Derivat eines aromatischen Amins war.
-
NMR-Analyse
ergab, dass das Verhältnis
von N-Ethylanilin zu Phenetidin in dem Molekül 1:3 betrug. Bei Pyrolyse-Gaschromatographie
wurden Peaks von N-Ethylanilin und Phenetidin beobachtet.
- IR:
3.350 cm–1 (νNH), 1.320
cm–1 (νCN), 1.220
cm–1 (νCO), 820
cm–1 (1,4-disubstituiertes
Benzol).
-
Beispiele 5, 6 und Vergleichsbeispiele
3, 4
-
Copolymere
mit einem Salzsäure-Dotanden
wurden wie in Beispiel 1 hergestellt, wobei das Molverhältnis von
Phenetidin zu N-Butylanilin wie in Tabelle 2 angeführt variiert
wurde. Die Ausbeute wurde bestimmt, und der Oberflächenwiderstand
einer Beschichtung, die unter Einsatz einer N,N-Dimethylformamidlösung des Copolymers
hergestellt worden war, wurde gemessen. Die Ergebnisse werden in
Tabelle 2 gemeinsam mit den Ergebnissen aus Beispiel 4 angeführt.
-
Tabelle
2 Synthese und Eigenschaften von Phenetidin-N-Ethylanilin-Copolymeren
-
Beispiel 7
-
Copolymerisation von Phenetidin
mit N-Butylanilin
-
In
einen 500-ml-Kolben wurden 6,86 g (0,05 mol) Phenetidin und 7,46
g (0,05 mol) N-Butylanilin zugesetzt, und dazu wurden 11,0 g Salzsäure langsam
zugesetzt. Nachdem außerdem
300 g Wasser zugesetzt worden waren, wurden Phenetidin und N-Butylanilinhydrochlorid
durch leichtes Rühren
gelöst.
-
Nach
dem Lösen
wurden der Lösung
22,82 g (0,1 mol) Ammoniumpersulfat in 50 g Wasser zugesetzt, wonach
die Lösung
12 h lang bei einer Reaktionstemperatur von 35°C gerührt wurde, damit die Reaktion
erfolgen konnte. Nach Beendigung der Reaktion wurde das Reaktionsprodukt
in 1.000 cm3 Aceton gegossen, um nichtumgesetzte
Reagenzien herauszuwaschen. Der Feststoff wurde abfiltriert, mit
Aceton gewaschen und bei 80°C
vakuumgetrocknet, wodurch 3,38 g eines grünen Pulvers erhalten wurden.
-
Mittels
IR und FDMASS wurde festgestellt, dass es sich bei der so erhaltenen
Verbindung um eine Copolymerverbindung von Oligomeren handelte,
worin n + m = 4, 5, 6, 7 und 8 betrug und die an beiden Enden mit
N-Butylanilin abschlossen.
- IR: 3.350 cm–1 (νNH), 1.320
cm–1 (νCN), 1.220
cm–1 (νCO), 820
cm–1 (1,4-disubstituiertes
Benzol).
-
Beispiel 8
-
Zu
0,09 mol (13,48 g) N-Butylanilin und 0,01 mol (1,38 g) o-Phenetidin
wurden 25,71 g (0,25 mol) 35%ige Salzsäure zugesetzt. Dann wurden
200 ml Wasser in die Lösung
gegossen, welche 2 h lang am Siedepunkt gerührt wurde. Danach wurde die
Lösung
auf 30°C
abgekühlt,
und eine Lösung
von 0,2 mol Ammoniumpersulfat in 100 ml Wasser wurde bei einer Reaktionstemperatur
von 30 bis 32°C
zur Lösung
zugetropft. Nach Beendigung des Zutropfens wurde das Rühren weitere
24 h lang bei einer Reaktionstemperatur von 30 bis 32°C fortgesetzt.
Nach Beendigung der Reaktion wurde das Produkt in ein großes Volumen
Aceton gegossen, gewaschen und filtriert. Diese Maßnahme wurde
wiederholt, bis das Filtrat farblos wurde.
-
Es
wurde mittels GPC und IR bestimmt, dass es sich bei der so erhaltenen
Verbindung um das Endprodukt handelte.
- IR: 3350 cm–1 (νNH), 1.320
cm–1 (νCN), 1.220
cm–1 (νCO), 820
cm–1 (1,4-disubstituiertes
Benzol).
- GPC: zahlenmittleres Molekulargewicht: 2.655
- Polydispersitätsindex
(Mw/Mn): 58,40
- (Messbedingungen: Elutionsmittel DMF, Durchflussrate 1,0 ml/min,
Polystyrolbasis, Säule
KD805 von Showa Denko Co., Ltd.)
-
Mittels
NMR wurde bestimmt, dass das Copolymerverhältnis 9:1 betrug, was im Wesentlichen
dem Mischungsverhältnis
entsprach.
-
Die
resultierende Verbindung, 2 g, wurde in 98 g N,N-Dimethylformamid
als Lösungsmittel
gelöst, wozu
2,99 g 5-Sulfosalicylsäure
als Dotand zugesetzt wurden, wonach die Lösung 1 d lang bei Raumtemperatur
gerührt
wurde. Der so erhaltene Klarlack wurde mittels eines 0,2-nm-Filters
filtriert, um unlösliches
Material zu entfernen.
-
Eine
Elektrolumineszenzvorrichtung wurde wie folgt unter Bedingungen
hergestellt, die sicherstellten, dass ein dünner Film aus dem Klarlack
durch eine Rotationsbeschichtungstechnik in einer Dicke von 100 Å gebildet
wurde.
-
ITO-beschichtetes
Glas wies eine ITO-Dicke von 1000 Å auf. Dieses Substrat wurde
Ultraschallreinigung mit Aceton und Isopropylalkohol und dann einer
Ozonbehandlung unterzogen. Auf das so behandelte Substrat wurde
der Klarlack mittels Rotationsbeschichtung aufgetragen, um einen
100 Å dicken
Film zu bilden. Auf dem Sub strat wurden TPD, Alq und MgAg mittels
Vakuumaufdampfens in einer Dicke von jeweils 400 Å, 600 Å bzw. 2000 Å aufgetragen.
-
Durch
Anlegen von Spannung wurde die Lichtemissionsleistung der so hergestellten
Vorrichtung bestimmt. 1 veranschaulicht die Abhängigkeit
der Emissionsleuchtdichte von der Spannung, und 2 zeigt das
Verhältnis
von Spannung zu Stromdichte.
-
In
den Diagrammen in 1 und 2 stellen
weiße
Kreise (O) und weiße
Quadrate (☐) die Ergebnisse in Bezug auf die Elektrolumineszenzvorrichtung
aus Kathode/zusätzlicher
Trägertransportschicht/Lochtransportschicht/lichtaussendender
Materialschicht/Anodenkonstruktion dar, und weiße Dreiecke (Δ) stellen die
Ergebnisse in Bezug auf eine Elektrolumineszenzvorrichtung aus Kathode/Lochtransportschicht/lichtaussendender
Materialschicht/Anodenkonstruktion dar. Die jeweiligen Schichten
bestanden aus den folgenden Komponenten:
- Kathode: Indiumzinnoxid
- Zusätzliche
Trägertransportschicht:
- O: das oben genannte Copolymer/5-Sulfosalicylsäure = 1/1
- ☐: das oben genannte Copolymer/5-Sulfosalicylsäure = 1/2
- Lochtransportschicht:
- N,N'-Diphenyl-N,N'-bis(3-methylphenyl)(1,1'-bisphenyl)-4,4'-diamin Lichtaussendende
Materialschicht:
- Aluminium-8-Hydrochinolin-Komplex
- Anode: Magnesium-Silber-Legierung
-
Beispiele 9-11
-
Polymerisation
wurde wie in Beispiel 8 durchgeführt,
wobei das Mischungsverhältnis
zwischen N-Butylanilin und o-Phenetidin variiert wurde; und Elektrolumineszenzvorrichtungen
wurden hergestellt, und ihre Leistung wurde bewertet. Die Versuchs bedingungen
und das Molekulargewicht sind in Tabelle 3 angeführt. Als Dotand wurde 5-Sulfosalicylsäure eingesetzt.
-
Die
Eigenschaften der Elektrolumineszenzvorrichtungen sind in Tabelle
4 angeführt. Tabelle
4 Versuchsbedingungen
und Molekulargewicht
- *1 N-Butylanilin/o-Phenetidin
Tabelle
4 Eigenschaften
der Elektrolumineszenzvorrichtungen, die eine leitfähige Verbindung
in einer zusätzlichen
Ladungsschicht umfassen - *1 N-Butylanilin/o-Phenetidin
-
Beispiele 12-16
-
Polymerisation
wurde wie in Beispiel 8 durchgeführt,
wobei das Mischungsverhältnis
zwischen N-Butylanilin und o-Phenetidin variiert wurde; aus den
Copolymeren wurden DMF-Klarlacke hergestellt; und Elektrolumineszenzvorrichtungen
wurden hergestellt, und ihre Leistung wurde bewertet. Als Dotand
wurde Salzsäure
eingesetzt.
-
Die
Eigenschaften der Elektrolumineszenzvorrichtungen sind in Tabelle
5 angeführt. Tabelle
5 Eigenschaften
der Elektrolumineszenzvorrichtungen, die eine leitfähige Verbindung
in einer zusätzlichen
Ladungsschicht umfassen
- *1 N-Butylanilin/o-Phenetidin
-
Vergleichsbeispiel 5
-
Zu
0,2 mol (18,6 g) Anilin wurden 30,86 g (0,3 mol) 35%ige Salzsäure zugesetzt.
Dann wurden 200 ml Wasser in die Lösung gegossen, welche 2 h lang
am Siedepunkt gerührt
wurde. Danach wurde die Lösung
auf 5°C
abgekühlt,
und eine Lösung
von 0,2 mol Ammoniumpersulfat in 100 ml Wasser wurde bei einer Reaktionstemperatur
von 0 bis 5°C
zur Lösung
zugetropft. Nach Beendigung des Zutropfens wurde das Rühren weitere 24
h lang bei einer Reaktionstemperatur von 0 bis 5°C fortgesetzt. Nach Beendigung
der Reaktion wurde das Produkt in ein großes Volumen Aceton gegossen,
gewaschen und filtriert. Diese Maßnahme wurde wiederholt, bis
das Filtrat farblos war.
-
Es
wurde mittels GPC und IR bestimmt, dass es sich bei der so erhaltenen
Verbindung um das Endprodukt handelte.
- IR: 3.350 cm–1 (νNH), 1.320
cm–1 (νCN), 1.220
cm–1 (νCO), 820
cm–1 (1,4-disubstituiertes
Benzol).
- GPC: zahlenmittleres Molekulargewicht: 8.650
- Polydispersitätsindex
(Mw/Mn): 6,55
- (Messungsbedingungen: Elutionsmittel DMF, Durchflussrate 1,0
ml/min, Polystyrolbasis, Säule
KD805 von Showa Denko Co., Ltd.)
-
Die
resultierende Verbindung, 2 g, wurde in 98 g N,N-Dimethylformamid
als Lösungsmittel
gelöst, wozu
0,015 mol (3,27 g) 5-Sulfosalicylsäure als Dotand zugesetzt wurden,
wonach die Lösung
1 d lang bei Raumtemperatur gerührt
wurde. Es wurde ein Versuch unternommen, den so erhaltenen Klarlack
mittels eines 0,2-nm-Filters zu filtrieren, um unlösliches
Material zu entfernen, jedoch vergebens. Ein dünner Film wurde unter Verwendung
des nicht filtrierten Klarlacks gebildet, wobei Oberflächenunebenheiten
in der Größe von mehr als
2000 Å vorgefunden
wurden.
-
Unter
Verwendung des Klarlacks wurde eine Elektrolumineszenzvorrichtung
hergestellt. Elektrische Kurzschlüsse aufgrund der Oberflächenunebenheiten
von mehr als 2000 Å verhinderten
eine Bewertung ihrer Leistung.
-
In
den Beispielen 8 bis 16 wurde ein Material für die zusätzliche Trägertransportschicht verwendet,
das sich gut für
Beschichtung und Elektrolumineszenzvorrichtungen eignete und von
dem bestätigt
wurde, dass Elektrolumineszenzvorrichtungen unter Verwendung desselben
wirksam und reproduzierbar hergestellt werden konnten.