DE60033667T2 - Nicht rotierendes, zylindrisches luftpolster zur erzeugung einer bandschwebung und verfahren zum stützen und führen eines endlosen flexiblen giessbandes - Google Patents

Nicht rotierendes, zylindrisches luftpolster zur erzeugung einer bandschwebung und verfahren zum stützen und führen eines endlosen flexiblen giessbandes Download PDF

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DE60033667T2
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Valery G. Colchester Kagan
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Hazelett Strip Casting Corp
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D11/00Continuous casting of metals, i.e. casting in indefinite lengths
    • B22D11/06Continuous casting of metals, i.e. casting in indefinite lengths into moulds with travelling walls, e.g. with rolls, plates, belts, caterpillars
    • B22D11/0637Accessories therefor
    • B22D11/0677Accessories therefor for guiding, supporting or tensioning the casting belts

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft das Gebiet von Metall-Stranggießmaschinen, die einen im Wesentlichen geraden oder flachen beweglichen Formhohlraum (Formraum) aufweisen, wobei sich ein oder mehrere Gießbänder von einem Einlauf in und entlang dem Formhohlraum zu dessen Auslauf bewegen. Der Begriff „im Wesentlichen flach" umfasst hier eine solche leichte Längskrümmung, die das Halten eines einzelnen gespannten, sich bewegenden Gießbands an einem Haltemittel im beweglichen Formhohlraum unterstützen kann, und ferner ein solche leichte Querkrümmung, die das Halten des Bands in festem Kontakt mit der Oberfläche des Metalls unterstützen kann, das momentan im beweglichen Formhohlraum erstarrt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Gießbänder in Stranggießmaschinen, die zum Stranggießen von geschmolzenem Metall dienen, werden aus einem geeigneten Wärme leitenden, flexiblen, in der Technik bekannten Metallmaterial geformt, das beispielweise eine Dicke im Bereich von ungefähr 0,3 bis ungefähr 2 mm hat. Ein solches Band umläuft in einem ovalförmigen Weg unter hohen Zugkräften einen Bandträger. Beim Stand der Technik wird jedes Band während des Umlaufs kontinuierlich rings um eine rotierende Einlauf-Bandtrommel und eine rotierende Auslauf-Bandtrommel geführt, die am Ein- bzw. Auslaufende der beweglichen Gießform angeordnet sind.
  • Ein Dauerproblem beim Einsatz solcher Maschinen war die räumliche Begrenzung längsseits der Innenfläche des Gießbands nahe dem Einlaufbe reich des Formhohlraums, wo das geschmolzene Metall zuerst das Band berührt, während sich das Band von der rotierenden Einlauf-Bandtrommel trennt. Diese räumliche Begrenzung ist in einer Seitenansicht erkennbar und tritt in Form eines Scheitelpunkts auf, der zwischen einer Bandinnenfläche und einer stromabwärtigen Hälfte der rotierenden Einlauf-Bandtrommel in einem Bereich definiert ist, wo sich das bewegliche Band tangential von dieser Bandtrommel trennt.
  • In diesem räumlich begrenzten „Scheitelpunktbereich" ist eine präzise Regelung der Bandverzerrung wünschenswert, da sich dort die Stelle befindet, wo die sehr heiße einlaufende Metallschmelze das bewegliche Band zuerst berührt.
  • Ein Ersatz für eine rotierende Einlauf-Bandtrommel wurde von Sivilotti et al. in den US-Patenten 4,061,178 und 4,061,177 offenbart. Mehrere hydraulische „Schwimmrollen" definierten und stützten darin den Bandweg. Es wurde offenbart, dass bei diesen Rollen ein absoluter Luftdruck (kleiner als Atmosphärendruck, also Teilvakuum) verwendet wurde, um die Kühlflüssigkeit von den Rollen fortzustoßen und das Band fast gegen die Rollen zu drücken.
  • Es stellte sich heraus, dass die mit einem solchen Teilvakuum einhergehenden Kräfte nicht zur ausreichenden Stabilisierung von Gießbändern genügen, um das Gießen eines hochwertigen Produkts zu gewährleisten. Sivilotti offenbarte (im US-Patent 4,061,177, Spalte 19) ein auf 40 bis 70°C vorgewärmtes Kühlmittel, das die Stabilisierung der Bänder unterstützen soll.
  • Der resultierende hohe Teildruck des aus heißem Wasser aufsteigenden Wasserdampfs begrenzte aber das Teilvakuum, das gemäß Sivilotti et al. erzielbar ist.
  • Darüber hinaus ist die Temperatur des Kühlmittels bzw. Wassers selbst bei 70°C zu niedrig für eine angemessene Vorwärmung des Bands, um das Gießen eines hochwertigen Produkts sicherzustellen.
  • Kühlmitteltemperaturen von 55 bis 70°C (131 bis 158°F) stellen jedoch eine Verbrühungsgefahr für das Personal dar, wenn dieses heiße Kühlmittel außer Kontrolle gerät, beispielsweise durch ein defektes Band oder eine gebrochene Leitung.
  • Demzufolge löste die in diesen Patenten offenbarte Einrichtung nicht die Probleme, ein Gießband in geeigneter Weise zu stabilisieren und das Geißen von hochwertigen Produkten zu gewährleisten.
  • Es ist bekannt, dass man glatte feste Gegenstände sehr nahe an glatten festen Oberflächen mittels eines dazwischen fließenden, unter Druck stehenden Fluids „treiben" lassen kann. Wenn einer der Gegenstände flexibel, beweglich und außerdem gekrümmt ist, entstehen allerdings gravierende Probleme wie beispielsweise unerträgliche Quietschgeräusche und Bandschwingungen, wenn man versucht, Druckluft zum „Treiben" eines Gießbands zu verwenden, das sich entlang einer gekrümmten, unbeweglichen Stützoberfläche bewegt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es wurde eine nicht-rotierende, befestigte, starre, konvexe, generell zylindrisch gekrümmte Bandführungsvorrichtung mit schwebendem „Luftpolster" entwickelt, die weitaus weniger komplex ist als mehrere Rollen mit brühend heißem Kühlmittel und Teilvakuum. Es wurde entdeckt, dass diese Luftpolstervorrichtung so konzipiert werden kann, dass die obigen Probleme überwunden oder im Wesentlichen verringert werden. Die hier offenbarte Luftpolstervorrichtung ermöglicht, dass ein endloses, dünnes, flexibles Gießband bei seinem Lauf in einer Stranggießmaschine umgelenkt, gekrümmt oder gedreht werden kann, während zugleich der Raum verfügbar ist, der vorher bei den meisten Bandmaschinen durch die stromabwärtige Hälfte der rotierenden Einlauf-Bandtrommel belegt war. Der so eingesparte Raum steht in diesem kritischen Bereich, der den vorstehend definierten „Scheitelpunktbereich" umfasst, wo geschmolzenes Metall das Gießband zuerst berührt, für eine bessere Bandkühlung und die zu verwendende Stützanordnung zur Verfügung.
  • Bei einer bevorzugten Betriebsart der Erfindung wird schwebende Luft (oder ein anderes Gas) mit geregeltem Druck und Volumen in einen oder mehrere schmale, halb abgedichtete Räume zwischen der beweglichen gekrümmten Innenfläche eines Gießbands und der konvex gekrümmten, generell zylindrischen Luftpolstervorrichtung eingeführt, wodurch das Gießband bei nur mini maler Reibung in seinem normalen Weg umlaufen kann. Ferner und vorteilhafterweise kann beim Betrieb eine normale Bandspannung an das Band angelegt werden.
  • Die Vorwärmung eines Gießbands regelt die thermisch bedingten Spannungen im Band und hält das Band dadurch flach, so dass die erstarrende Metallschmelze, die kontinuierlich gegossen wird, vor Störung durch unvorhersehbare, plötzliche Verzerrungen geschützt ist, die sonst wegen thermisch bedingter Spannungen in dem Band an der Stelle einträten, wo das Band an heißes Metall angrenzt. Die Bandvorwärmung ermöglicht das Gießen hochwertiger Produkte. Die Vorwärmung des Bands wird in mehreren US-Patenten offenbart, die dem Anmelder der vorliegenden Patentanmeldung erteilt wurden.
  • Das Fließen von unter Raumtemperatur stehender Druckluft gegen ein vorgewärmtes Band verändert kaum dessen Vorwärmung. Andererseits würde der Kontakt einer heißen Schmelze beispielsweise mit einem unter Raumtemperatur stehenden Kühlmittel die Bandtemperatur wesentlich reduzieren, wo ein solches Kühlmittel das Band berührt. Die trockene Bandvorwärmung – beispielsweise durch Strahlungsheizung – wird durch Anwendung der vorliegenden Erfindung vereinfacht. Zu den Vorteilen der Verwendung der trockenen Vorwärmung zählen diejenigen, die sich daraus ergeben, dass der Einsatz eines gefährlichen, brühend heißen, vorgewärmten Kühlmittels – wie beispielsweise in den oben erörterten US-Patenten 4,061,178 und 4,061,177 – vermieden wird. Darüber hinaus sättigt der Einsatz von heißem Wasser in einem Raum, in dem sich eine Gießmaschine befindet, die Umgebungsluft mit Wasserdampf. Diese Luftfeuchtigkeit kann in Form von Tröpfchen auf Gießbändern kondensieren und kleine Explosionen verursachen, wo solche Tröpfchen auf das geschmolzene Metall treffen. Ferner beeinträchtigt die hohe Feuchtigkeit nahe einer Gießmaschine das Personal bei der Durchführung seiner Arbeiten, die Aufmerksamkeit und fortwährende Sorgfältigkeit mit schnellen und qualifizierten Reaktionen erfordern, die zur Kontrolle der Parameter des laufenden Stranggießens notwendig sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Andere Ziele, Aspekte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden detaillierten Beschreibung der gegenwärtig bevorzugten Ausführungen besser verstanden, die in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen in Betracht gezogen werden, wobei die Zeichnungen zur Veranschaulichung und nicht unbedingt maßstabs- oder ausrichtungsgetreu dargestellt sind und nicht die Erfindung einschränken sollen. Große hervorgehobene Pfeile zeigen in Längsrichtung (von stromaufwärts nach stromabwärts) „stromabwärts" und geben die Richtung des Produktflusses vom Einlauf zum Auslauf der Stranggießmaschine wieder. Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht einer Doppelband-Metall-Stranggießmaschine von deren Außenseite als veranschaulichendes Beispiel einer Stranggießmaschine, bei der die vorliegende Erfindung vorteilhaft verwendet werden kann; die die Erfindung verkörpernde Luftpolstervorrichtung ist im Einlaufbereich in einem oberen Bandträger und ferner in einem unteren Bandträger dargestellt;
  • 2: eine perspektivische Ansicht einer Luftpolstervorrichtung mit isolierten Vertiefungen, in stromabwärtiger Richtung gesehen; die Luftpolstervorrichtung ist in der Ausrichtung dargestellt, die sie in 1 hat, wobei diese Vorrichtung in einem Einlaufbereich eines oberen oder unteren Bandträgers angebracht ist;
  • 3: eine 2 ähnliche Ansicht, wobei 3 aber eine Luftpolstervorrichtung mit isolierten Vertiefungen darstellt, die umlaufende Luft drosselnde Barrieren aufweist;
  • 4: eine vergrößerte Darstellung eines Endabschnitts der Luftpolstervorrichtung mit isolierten Vertiefungen, von der Position 4-4 in 3 aus gesehen;
  • 5: eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht einer oberen und einer unteren Luftpolstervorrichtung mit isolierten Vertiefungen mit den jeweiligen sich bewegenden Gießbändern im Einlaufbereich einer Doppelband-Stranggießmaschine wie der in 1 abgebildeten; der Abschnittsbereich von 5 ist in 4 bei 5-5 dargestellt;
  • 6: eine stark vergrößerte Teilperspektiv- und Schnittdarstellung eines Abschnitts der Luftpolstervorrichtung mit isolierten Vertiefungen aus der Sicht der Position 6-6 von 4, diagonal stromaufwärts von einer erhöhten Sichtposition aus gesehen; es sind zwei Ausführungen von feinen, Druck ausbreitenden Aussparungen in einer Außenseite einer umlaufenden Dichtung dargestellt;
  • 7: eine 6 ähnliche Darstellung, wobei 7 aber einen Abschnitt der Luftpolstervorrichtung mit isolierten Plateaus zeigt;
  • 8: eine 5 ähnliche Darstellung, wobei 8 jedoch eine obere und eine untere Luftpolstervorrichtung mit isolierten Plateaus mit den jeweiligen sich bewegenden Gießbändern zeigt;
  • 9: eine weitere Vergrößerung des in 5 dargestellten Einlaufbereichs; 9 zeigt eine abnehmende Krümmung (größere Radien) von Übergangskurven, die durch die den Bandweg bestimmende Form der Luftpolstervorrichtungen gebildet werden, die die beweglichen Bänder in die bewegliche Gießform führen;
  • 10: eine vergrößerte Teilquerschnittsdarstellung, die eine gekrümmte Umlenkfläche zeigt, die einen anfangs sehr schnellen Strom des flüssigen Kühlmittels umlenkt, um ihn stromabwärts entlang dem unteren Band fließen zu lassen;
  • 11: eine Darstellung von ineinander geschachtelten Halterollen, von der Position 11-11 in 10 und 12 aus gesehen; diese ineinander geschachtelten Halterollen haben magnetisierte Rippen mit abwechselnden N-, S-, N-, S-Polaritäten (offenbart und beansprucht im US-Patent 5,728,036);
  • 12: eine 10 ähnliche Darstellung, wobei eine modifizierte Ausführung der Vorrichtung von 5 mehrere Düsen (nur eine Düse ist dargestellt) umfasst, um einen anfangs sehr schnellen stromabwärtigen Strom des flüssigen Kühlmittels auf das untere Band fließen zu lassen;
  • 13: eine 3 ähnliche Darstellung, außer dass bei dieser Modifikation die isolierten Vertiefungen als längliche, halbkreisförmige Vertiefungen konfiguriert sind, die sich parallel zur Richtung des Bandwegs erstrecken; und
  • 14: eine 13 ähnliche Darstellung, außer dass bei dieser Modifikation eine Luftdüse in einen vereinten Schwebebereich der ganzen Luftpolstervorrichtung führt.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungen
  • Diese Beschreibung geht unter Bezugnahme auf Doppelband-Gießmaschinen weiter, die normalerweise einen oberen und einen unteren Träger haben, um ein oberes und unteres Band umlaufen zu lassen. Die umlaufenden Bänder definieren zwischen sich einen beweglichen Formhohlraum (Formraum). Die Bänder bewegen sich vom Einlauf in den und entlang dem Formhohlraum zum Auslauf hin. Die Bänder tragen und begrenzen zwischen sich die einströmende heiße Metallschmelze und kühlen und begrenzen die resultierende erstarrende Metallschmelze, um ein verfestigtes Metallprodukt zu bilden, das aus dem Auslauf herausgeführt wird.
  • Bei einer Doppelband-Gießmaschine ist der Durchlaufweg (der Weg, dem das erstarrende Metall folgt, das die Gießform M füllt) normalerweise gerade. Bei einer Einzelband-Gießmaschine (hier nicht beschrieben) kann der Durchlaufweg von der Seite gesehen ein leicht gekrümmter, konvexer Weg sein.
  • Die hier gebrauchten Begriffe „zylindrische Oberfläche", „zylindrische Form", „zylinderförmig", „zylindrisch" und „Zylinder" sind allgemein so aufzufassen, dass sie zylindrische Oberflächen mit kreisförmiger Krümmung sowie zylindrische Oberflächen mit einer konvexen Krümmung umfassen, die sich von der kreisförmigen unterscheidet.
  • 1 zeigt eine Doppelband-Gießmaschine 20 von ihrer Außenseite. Der untere und der obere Träger sind mit L und U gekennzeichnet. Das geschmolzene Metall wird durch eine in der Technik bekannte Metallschmelze-Zufuhreinrichtung (nicht dargestellt) in das Einlaufende 22 des beweglichen Formhohlraums (Formraums) M (1, 5, 8, 9) eingebracht. Dieses Einführen des geschmolzenen Metalls ist schematisch durch einen großen offenen Pfeil 24 auf der linken Seite dargestelt. Das in 1 rechts dargestellte Stranggießprodukt P tritt aus dem Auslaufende des beweglichen Formhohlraums M aus (Pfeil 26).
  • Die Unterseite und die Oberseite des beweglichen Formhohlraums M grenzen an das umlaufende untere bzw. obere endlose, flexible, dünne, metallische, Wärme leitende Gießband 28 bzw. 30 an. Diese Bänder werden an ihren Innenflächen durch ein schnell fließendes flüssiges Kühlmittel (normalerweise Wasser) gekühlt. Die zwei seitlichen Seiten des beweglichen Formhohlraums M grenzen an zwei umlaufende Dammränder 32 an, die in der Technik bekannt sind. 1 zeigt einen Dammrand, der durch eine sichelförmige Konfiguration von Rollen 33 in den Einlauf 22 geführt wird. Das obere Band 28 wird von einer drehbar angetriebenen oberen Auslauf-Bandtrommel 34 bewegt (durch den Pfeil 36 gekennzeichnet), die über dem Auslaufende (stromabwärtigen Ende) des beweglichen Formhohlraums angeordnet ist. Das untere Band 30 und die Dammränder 32 werden von einer drehbar angetriebenen unteren Auslauf-Bandtrommel 38 bewegt (durch den Pfeil 37 gekennzeichnet), die unter dem Auslaufende des beweglichen Formhohlraums M angeordnet ist. Weitere Informationen, die solche Doppelband-Gießmaschinen betreffen, sind in den Patenten von Hazelett et al. dargelegt.
  • Am Einlaufende der Gießmaschine drehen sich das obere Gießband 28 und das untere Gießband 30 um eine obere nicht-rotierende, befestigte, starre, konvex gekrümmte, zylindrische bandhebende Luftpolstervorrichtung 40 bzw. um eine ähnliche untere Luftpolstervorrichtung 42. Jede Luftpolstervorrichtung 40 und 42 umfasst eine Luftpolsterschale 44, die ein geometrischer Sektor einer zylinderförmigen Schale ist. Jede Schale 44 ist mit mindestens einer und bei den meisten Ausführungen der Erfindung mehreren Luftdüsenbohrungen 87 durchlöchert, die sich in Düsenkörpern 85 befinden (5, 8, 9, 10 und 12). Der eingeschlossene Winkel „A" (1), der von dem geometrischen Schalensektor 44 umfasst (umspannt) wird, ist der Winkel A der Führung eines Gießbands. Der Winkel A kann im Bereich von einigen Grad bis ungefähr 270 Grad liegen. Dieser Schalensektor A ist in 1 mit ungefähr 180° dargestellt.
  • Die Luftpolsterschalen 44 und ihre rückseitigen Versteifungsteile 46 (1, 5 und 8) sowie die Stirnwände 48 (2, 3) bestehen außer den korrosionsbeständigen Materialien, die für den Transport des Kühlmittels verwendet werden, aus Maschinenbaustahl-Platten und werden durch Schweißen zusammengebaut.
  • Der von der Sektorschale 44, dem rückseitigen Versteifungswandteil 46 und den Stirnwänden 48 umschlossene Raum umfasst eine Luftkammer 52, die – wie noch beschrieben wird – zur Verteilung 53 von Luft (Gas) dient (siehe 1, 5, 8, 9, 10 und 12). Der manuelle Zugriff auf diese Luftkammer wird durch Zugangsöffnungen in jeder Stirnwand ermöglicht, die normalerweise durch Abdeckungen 55 (1, 2, 3, 13 und 14) verschlossen sind. Montageansätze 50, die von den gegenüberliegenden Enden der Luftkammer 52 überstehen, sind an einer Strebe 57 befestigt, die die Stirnwand 48 absteift. Der hier verwendete Begriff „Luft" gilt für ein gasförmiges, schwebendes Mittel und soll normale Luft und Bestandteile von normaler Luft wie beispielsweise Stickstoff, Argon, Kohlendioxid oder Helium oder irgendein anderes Gas oder Gasgemisch umfassen, das zur Verwendung als schwebendes Mittel geeignet ist.
  • Bei den dargestellten Ausführungen der Erfindung wird Druckluft 53, 53' als anhebendes Mittel für das obere und untere Gießband 28, 30 eingesetzt. Dieses anhebende Mittel nimmt das jeweilige Band in Eingriff, während dieses sich entlang einem gekrümmten Weg in umhüllter, „treibender" Beziehung über die obere bzw. untere Luftpolstervorrichtung 40 bzw. 42 hinaus bewegt. Das sich bewegende Band wird in „treibender" Beziehung geführt und dabei von Druckluft gestützt (angehoben). Die Druckluft 53 wird durch eine geeignete Rohr- oder Schlauchverbindung 51 in die Luftkammer 52 geleitet (1). Diese Druckluft strömt (in 5, 8, 9, 10 und 12 durch die Pfeile 53 dargestellt) von der Luftkammer in mehrere Vorraumkanäle 88, die in die Schale 44 eingebohrt sind. Diese Kanäle 88 führen in die Düsenkörper 85 mit fest drosselnden Luftdüsenbohrungen 87, die die schwebende Luft 53' in geregelter anhebender Beziehung zu dem sich bewegenden Gießband 28 bzw. 30 ausströmen lassen. Die Länge der Luftdüsenbohrungen 87 beträgt bei einer neuen Ausführung der Erfindung ungefähr 19 mm. Die Auswahl eines geeigneten Durchmessers der Düsenbohrungen 87 hängt von den verschiedenen Ausführungen ab, die später beschrieben werden, und liegt im Bereich von ungefähr 0,4 bis 15 mm. Der Durchmesser der Luftdüsenbohrungen 87 bei der in 15 dargestellten Ausführung beträgt 1,15 mm.
  • Jede Erwähnung des Luftdrucks bezieht sich von nun an auf den „Überdruck", d.h. den Druck in Bezug auf den Atmosphärendruck, der als Null gilt. Der Druck der über den Lufteinlass 51 (1) in die Luftkammer 52 geleiteten Druckluft 53 beträgt ungefähr 850 kP bzw. ungefähr 8,5 bar [entspricht ungefähr 120 bis 130 psi (Pfund pro Quadratzoll)] und ist im Allgemeinen in Industrieanlagen verfügbar. Sobald der Luftstrom 53 durch die Vorräume 88 und die drosselnden Luftdüsenbohrungen 87 geflossen ist, hat die resultierende bandhebende Luft 53' in einem Bandschwebebereich, der sich zwischen der Luftpolsterschale 44 und der konkaven, zylindrisch gekrümmten Innenfläche des sich bewegenden, angehobenen Gießbands 28 oder 30 befindet, einen durchschnittlichen Druck von beispielsweise ungefähr 425 kP bzw. ungefähr 4,25 bar (ungefähr 60 bis 65 psi), wie es unten noch beschrieben wird. Die 2 bis 6, 9 und 12 zeigen, dass die Luftdüsenbohrungen 87 die schwebende Luft 53' in die Mitte jeder flachen Vertiefung 80 führen. Die 7, 8 und 10 zeigen, dass die Luftdüsenbohrungen 87 die schwebende Luft 53' zuführen, die sich von der Mitte jedes erhabenen Plateaus 100 aus ausbreitet. Die Dicke der hier dargestellten endlosen Gießbänder 28 und 30 beträgt ungefähr 1,2 mm (ungefähr 0,046'' bis ungefähr 0,048'').
  • Die in 1 dargestellten Luftpolsterschalen 44 haben einen Radius R1 (5, 8 und 9) von ungefähr 305 mm (ungefähr 12''), wobei jede Schale 44 einen eingeschlossenen Winkel A (1) von ungefähr 180° umfasst (umspannt). Wird eine Luftpolstervorrichtung mit 610 mm Durchmesser in einer wie beispielsweise in 1 dargestellten Maschine verwendet, beträgt die Kraft, die durch die schwebende Luft 53' der Luftpolstervorrichtung 40 und 42 in paralleler Richtung zur Gießform M – d.h. parallel zum erstarrenden Produkt P – auf jede der zwei Reichweiten jedes Gießbands wirkt, ungefähr 125 N pro Millimeter Bandbreite. Diese Kraft führt zu einer Zugspannung von ungefähr 10.000 N pro Quadratzentimeter Querschnitt des Gießbands 28 bzw. 30. Diese Zug spannung gleicht annähernd der dem Stand der Technik entsprechenden Betriebspraxis.
  • Die Kraft, die durch den Druck der schwebenden Luft 53' auf den Bereich ausgeübt wird, in dem diese die gekrümmten Innenflächen der Gießbänder 28, 30 berührt, wird normalerweise so eingestellt, dass sie eine stromaufwärts gerichtete Gesamt-Kraftkomponente bereitstellt, die etwas kleiner als die tatsächlichen Gesamtzugkräfte ist oder diesen gleicht, die in Stromabwärtsrichtung durch das Band 28 bzw. 30 ausgeübt werden, das auf seine jeweilige Luftpolstervorrichtung 40 bzw. 42 wirkt. Dies bedeutet, dass die stromaufwärts gerichtete Gesamt-Kraftkomponente vorzugsweise zwischen ungefähr 99 und 100% der tatsächlichen Gesamt-Bandzugkräfte oder mindestens 90% beträgt. Demzufolge kann das Gießband 28, 30 an den Luftpolsterschalen 44 gleiten, wenn auch nur gering. Die Berührung des sich bewegenden Gießbands mit den konvexen bandführenden Randflächen einer Luftpolsterschale wird fast oder ganz eliminiert. Nennenswerte instabile Bewegungen des Gießbands in irgendeiner Richtung können dadurch verhindert werden, dass an den Halbabdichtungen, beispielsweise den umlaufenden Dichtungen 90 und 90' in 4, 5 und 8 oder an der Dichtung 82 in 9, ein geringer Gleitkontakt erhalten bleibt. Es versteht sich, dass der Druck der schwebenden Luft 53' während des Stranggießbetriebs etwas erhöht werden kann, um so den Abrieb der Arbeitsfläche an der Innenfläche des sich bewegenden Bands zu minimieren; dieser Druck kann auch etwas verringert werden, um so beginnende instabile Schwingungsbewegungen oder Geräusche zu reduzieren. Die hier gebrauchten Begriffe „schweben", „schwebend" oder „angehoben" umfassen diese Situation, in der die Reibung verringert ist, aber noch etwas Berührung und leichte Reibung erhalten bleibt.
  • Es wurde herausgefunden, dass die beschriebenen Luftpolstervorrichtungen einen leisen Betrieb der sich bewegenden gekrümmten, flexiblen Gießbänder erlaubt, die unter einer Zugspannung laufen, die den üblichen Methoden des Stands der Technik annähernd gleicht.
  • Ausführungen mit isolierten Vertiefungen
  • Die Erfindung wird im Wesentlichen durch zwei komplementäre Ausführungsformen verkörpert. Bei den Ausführungen der ersten Form wird eine Anordnung von mehreren breiten, isolierten, halbdichten, flachen Vertiefungen 80 verwendet, die auf der konvexen Außenfläche der zylinderförmigen Luftpolsterschale 44 ausgebildet sind (2 bis 6, 9). Diese flachen Vertiefungen 80 machen einen Hauptteil der bandhebenden Gesamtfläche der Luftpolsterschale 44 aus. Die dargestellten flachen Vertiefungen haben eine rechteckige Konfiguration, die fast quadratisch ist. Diese flachen Vertiefungen 80 sind angrenzend an und definiert durch ein halb abdichtendes Gitter dargestellt, d.h. ein Luft drosselndes Barrieregitter 82 wie in 2 bis 6 und 9. Würde man dieses zylinderförmige Gitter flach legen, wäre es ein rechteckiges Gitter. Die Außenfläche des Gitters 82 bildet bandstützende, den Bandweg führende, konvexe Randarbeitsflächen (Oberflächen) 82' der zylinderförmigen Luftpolsterschale 44. Man kann das dargestellte Gitter 82 allgemein so beschreiben, dass es eine Anordnung von Luft drosselnden Flächen (Oberflächen) 82' definiert und ausmacht, die mehrere rechteckige, anhebende, flache Vertiefungen umschreiben.
  • Wenn das Gitter 82 von einem Gießband umgeben ist (wie in 1, 5 und 9), definiert es mit der konkaven, zylindrisch gekrümmten Bandinnenfläche flache Hohlräume 80, die unter die Randarbeitsflächen 82' der halbzylindrischen Luftpolsterschale 44 vertieft sind. Das Gitter 82 und seine konvexen Randarbeitsflächen 82' können als Einheit mit der Luftpolsterschale 44 ausgebildet sein (2, 3 und 4).
  • Bei einer bevorzugten Konstruktion besteht das Gitter 82 jedoch aus einem flexiblen Material, beispielsweise einem glatten Kunststoffmaterial, das abnehmbar an der Luftpolsterschale 44 befestigt ist. Dieses Gitter 82 wird entweder als monolithisches Netz länglicher Elemente ausgebildet – wobei dieses Netz aus einer Platte eines geeigneten glatten Kunststoffmaterials ausgefräst oder ausgestanzt wird – oder alternativ dadurch geformt, dass mehrere separate, längliche Streifen eines geeigneten Kunststoffmaterials zusammengesetzt werden. Unabhängig davon, ob das Gitter 82 monolithisch oder aus mehreren Streifen zusammengesetzt ist: das flexible Material, aus dem es besteht, ist vorzugsweise dauerhaft verschleißfest, wenn es dem fortwährenden Gleitkontakt mit einem sich bewegenden Gießband 28 bzw. 30 ausgesetzt wird. Das gegenwärtig bevorzugte glatte Kunststoffmaterial zur Herstellung des Gitters 82 ist PTFE (Polytetrafluorethylen), das von DuPont unter dem Warenzeichen „Teflon" vermarktet wird.
  • Das monolithische Gitter bzw. die einzelnen Streifen 82 passen vorzugsweise in genau entsprechende Aussparungen 83 (werden dort untergebracht), die in die Außenfläche jeder Luftpolsterschale 44 eingearbeitet sind. Das in den Aussparungen 83 aufgenommene Gitter 82 wird schließlich durch Schrauben 89 (5, 6 und 9) und das umgebende Gießband (siehe 1, 5 und 9) festgehalten. Die Tiefe der Aussparungen 83 ist so beschaffen, dass die Randarbeitsflächen 82' eines monolithischen Gitters 82 (oder einer äquivalenten Gruppe einzelner Streifen) um eine kleine radiale Höhe „h" (6) im Bereich zwischen ungefähr 25 μm und 2,5 mm über den Boden jeder so ausgebildeten isolierten, hebenden, halb abgedichteten, flachen Vertiefung 80 überstehen. Diese radiale Überstandsgröße „h" bildet die resultierende Tiefe jeder flachen Vertiefung 80 in zusammengesetztem Zustand.
  • Wenn die Schale 44 als integrierte Konstruktion einer Schale 44 zusammen mit ihren Halbabdichtungen, die durch das Luft drosselnde Gitter 82 bereitgestellt werden, gefertigt ist, dann ist die Größe h die Höhe vom Boden jeder flachen eingearbeiteten Vertiefung 80 zu den bandführenden Randarbeitsflächen 82' dieses integrierten Gitters. 2 soll eine integrierte Konstruktion des Gitters 82 und der Schale 44 veranschaulichen und ferner ein durch ein Netz (oder einzelne Streifen) gebildetes Gitter 82 darstellen, das in Aussparungen (in 2 nicht dargestellt) der Schale 44 untergebracht ist.
  • Die Arbeitsflächen 82' des Gitters 82, die mit der Innenfläche eines sich bewegenden Gießbands zusammenwirken, bilden ein Netz von Luft drosselnden Wegen (halb abdichtenden Wegen) für das Entweichen der bandhebenden Druckluft 53' aus jeder flachen Vertiefung 80. Dieses Entweichen der bandhebenden Luft 53' aus den flachen bandhebenden Vertiefungen 80 dient vorteilhafterweise dazu, den Druck in jeder Vertiefung von den Drücken in benachbarten Vertiefungen zu isolieren, da die entweichende Luft zu Bereichen mit nied rigerem Druck strömt und Bereiche mit höherem Druck vermeidet. Demnach wirkt jede hebende Vertiefung 80 als isolierter, bandhebender Bereich, der etwas unabhängig von den anderen isolierten Vertiefungen 80 arbeitet, wodurch Rückkopplungseffekte zwischen Luftdrücken in benachbarten bandhebenden Bereichen und somit entstehende Quietschgeräusche und Bandschwingungen vermieden werden.
  • Die kombinierte Gesamtheit der sich daraus ergebenden Mehrzahl einzelner, etwas unabhängiger, etwas isolierter bandhebender Kräfte (die auf die Innenfläche eines darüber liegenden, sich bewegenden Bands wirken, das die Luftpolsterschale 44 umgibt), die durch den Druck der schwebenden Luft 53' in den mehreren flachen Vertiefungen 80 entstehen, bildet eine im Wesentlichen gleichmäßige stromaufwärts gerichtete, lufthebende Kraft auf das sich bewegende Band, die (wie bereits beschrieben wurde) mindestens ungefähr 90% der tatsächlichen Gesamtzugkräfte in dem zugeordneten umlaufenden Band beträgt, wobei eine geringe (falls überhaupt) stromaufwärts gerichtete Kraft an einem sich bewegenden Band verbleibt, die sich aus einem geringfügigen mechanischen Kontakt zwischen einem sich bewegenden Band und Abschnitten der Luftpolstervorrichtung ergibt.
  • Es ist dargestellt, wie eine einzelne Luftdüsenbohrung 87 mit der Mitte des Bodens jeder flachen Vertiefung 80 in Verbindung steht, um die bandhebende Luft 53' in die Vertiefung zu führen. Wie oben erklärt wurde, ist jede flache Vertiefung halb durch die Innenfläche des die Luftpolsterschale 44 umgebenden Bands abgedichtet, dessen Innenfläche auch sehr nahe an die Arbeitsflächen 82' angrenzt oder etwas daran gleitet. Die bandhebende Druckluft entweicht (d.h. wird abgelassen) kontinuierlich in die Atmosphäre, indem sie über die und entlang den Arbeitsflächen 82' des Gitters 82 strömt (5, 6, 9 und 12).
  • Ausführungen mit isolierten Plateaus
  • Ausführungen der zweiten Form der Erfindung haben eine Anordnung von breiten, isolierten, Luft drosselnden, hebenden „Plateaus" 100 (7 und 8 sowie 10), die an der Außenseite der Luftpolstervorrichtung 44 angeordnet sind. Die isolierten Plateaus 100 sind durch Aussparungen (Kanäle) 102 definiert und grenzen daran an, wobei die Aussparungen die Wege für das Entweichen (Auslassen) der Luft bilden. Insgesamt betrachtet haben die Ausführungen der zweiten Form umgekehrte radiale Beziehungen im Vergleich zu den radialen Beziehungen der Ausführungen der ersten Form, was aus einem Vergleich der 7, 8 und 10 mit den 5, 6, 9 und 12 hervorgeht.
  • Die isolierten rechteckigen Plateaus 100 haben konvexe Randflächen (Oberflächen) 100'. Diese Oberflächen 100' sind bandstützende, führende, konvexe Randarbeitsflächen der zylinderförmigen Luftpolsterschale 44 (7, 8 und 10).
  • Die Plateaus 100 und ihre Arbeitsflächen 100' können als Einheit mit der Luftpolsterschale 44 ausgebildet sein (siehe 7), außer dass bei einer integrierten Konstruktion keine Schrauben 109 vorhanden sind. Bei einer bevorzugten Konstruktion bestehen die einzelnen Plateaus 100 allerdings aus einem flexiblen Material wie beispielsweise einem Kunststoffmaterial, das dauerhaft verschleißfest ist, wenn es dem fortwährenden Kontakt mit einem sich bewegenden Gießband 28 oder 30 ausgesetzt wird – z.B. das oben beschriebene gegenwärtig bevorzugte glatte Kunststoffmaterial. Diese einzelnen rechteckigen Plateaus 100 passen vorzugsweise in genau entsprechende Vertiefungen 101 (werden dort untergebracht) (8 und 10), die in die Außenfläche jeder Luftpolsterschale 44 eingearbeitet sind. Die in ihren Aussparungen 101 aufgenommenen einzelnen Plateaus 100 werden schließlich durch die Schrauben 109 (7) und das umgebende Gießband (siehe 1, 8 und 10) festgehalten.
  • Die schwebende Luft 53' ist so dargestellt, dass sie aus der Mitte jeder Arbeitsfläche 100' ausströmt und durch einen Düsenkörper 85 (8, 10) zugeführt wird, der eine Luftdüsenbohrung 87 aufweist. Die Plateau-Arbeitsflächen 100' sind in rechteckiger Anordnung dargestellt. Diese Arbeitsflächen haben die Funktion, bandhebende Bereiche zum Stützen der bandhebenden Druckluft 53' zu bilden und halb abzudichten, wobei sie in Zuordnung zu der Innenfläche eines darüber befindlichen Bands wirken, d.h. eine den Luftstrom drosselnde Funktion haben. Jede Plateau-Arbeitsfläche 100' bildet eine Halbabdichtung, die gegen die bewegliche Innenfläche des darüber liegenden Gießbands 28 bzw. 30 wirkt. Die schwebende Luft 53' tritt daher aus jeder Luftdüsenbohrung 87 aus und entweicht als sehr schmaler Film, der von der mittigen Luftdüse aus nach außen über jede Arbeitsfläche 100' fließt. Die nach außen strömende bandhebende Druckluft 53' macht einen geschwindigkeitsbedingten Reibdruckverlust mit, d.h. sie wird gedrosselt, während sie über jede Oberfläche 100' nach außen strömt; diese entweichende Luft gleitet in das System bzw. Netz der Luft auslassenden Aussparungen 102, weshalb sie zur Atmosphäre zurückkehrt, wenn sie die Ränder der Luftpolsterschalen 44 erreicht. Die Ausführungen der Erfindung mit isolierten Plateaus arbeiten nur dann gut, wenn das Band größtenteils frei von Unregelmäßigkeiten in der Oberflächenform oder Ebenheit ist.
  • Sowohl die Ausführungen der ersten Form der Erfindung, die isolierte flache Vertiefungen 80 umfasst, als auch die Ausführungen der zweiten Form der Erfindung, die isolierte Plateaus 100 umfasst, können zusammengenommen als Anordnung isolierter bandhebender Bereiche mit dazwischen verlaufenden Wegen zum Entweichen der Luft charakterisiert werden.
  • Ausführungen mit Übergangskurven
  • In 5 und 8 ist der Radius R1 als Radius der Randarbeitsflächen 82' und 100' der jeweiligen Luftpolsterschalen 44 dargestellt, die isolierte Vertiefungen 80 bzw. isolierte Plateaus 100 aufweisen. Diese Arbeitsflächen 82' und 100' entsprechen demnach einer kreisförmigen zylindrischen Oberfläche und simulieren somit die stromaufwärtige Hälfte der Außenfläche einer rotierenden Bandtrommel. Die Punkte 91 in 5 und 8 am Einlauf 22 der beweglichen Gießform M befinden sich an den stromabwärtigen Rändern der Randrichtungen 90'. Diese Punkte 91 sind Tangentenpunkte, an denen die sich bewegenden Bänder 28 und 30 theoretisch von der kreisförmigen zylindrischen in die gerade ebene Konfiguration gekrümmt (gebogen) werden und sich in beabstandeter, paralleler Beziehung bewegen, wobei sie zwischen sich die bewegliche Gießform M definieren.
  • In Anbetracht der für ein Gießband mit normaler Dicke und Elastizität gegebenen Zwänge ereignet sich in der Tat kein solches abruptes Biegen eines Bands von einer kreisförmigen zylindrischen Konfiguration der Randarbeitsfläche einer Luftpolsterschale 44 zu einer geraden ebenen Konfiguration. Das unerwünschte Ergebnis ist ein nicht bestimmter Weg für das Gießband und die daraus resultierende unregelmäßige oder nachlassende Berührung zwischen dem erstarrenden Produkt und dem Gießband, wodurch eine unerwünschte Verflüssigung der Oberfläche und Entmischung der Legierung eintritt.
  • Wenn Gießbänder 28, 30 mit normaler und größerer Dicke verwendet werden, wird in einem Biegeübergangsbereich 114, wo sich das sich bewegende Gießband dem Formhohlraum M nähert und darin eintritt, ein örtlich variabler Radius R+ (9) des Gießbands, der durch dessen Führungen definiert ist, vorteilhafterweise progressiv größer als R1. Dieser Bereich 114 des Übergangsradius R+ erstreckt sich von den Punkten 122 aus stromabwärts zu den Gießform-Einlaufpunkten 120. In diesem Übergangsbereich wird die Krümmung 1/R+ (der Kehrwert des örtlichen Radius) jedes Bands vorteilhafterweise progressiv und allmählich kleiner bis zu Null am Übergangs-Tangentenpunkt 120 (9) am Gießformeinlauf, wo die zwei Bänder gerade werden und sich in beabstandeten parallelen Ebenen bewegen. Die Erfordernis für dieses Nachlassen (progressive Abnahme) der Krümmung ergibt sich aus der elastischen Steifigkeit (Elastizität) von Gießbändern mit geeigneter großer Dicke, wobei diese Steifigkeit sonst den Bandweg an der Stelle verzerren würde, an der das Band das stromabwärtige Ende 91 (5 und 8) einer Luftpolsterschale 44 verlässt.
  • Die Abnahme der Krümmung in 9 beginnt bei dieser vergrößerten Querschnittsdarstellung an den Punkten 122 und geht bis zu den Gießform-Einlaufpunkten 120 weiter. Stromabwärts, hinter einer Mittellinie 45 (9) des größeren Teils jeder Luftpolstervorrichtung wird das Band 28 bzw. 30 durch unbewegliche Elemente 116 in den Formhohlraum M geführt, die in der PCT-Anmeldung WO 98/01247 von Kagan et al. offenbart und beansprucht werden, wobei die Anmeldung demselben Anmelder der vorliegenden Erfindung erteilt wurde. Es gibt mehrere beabstandete parallele Elemente 116, die durch Dau ermagneten magnetisiert werden, die einen weit reichenden Wirkungsbereich haben und die magnetische Anziehung bilden, die den hydrodynamischen bandhebenden Kräften entgegenwirken, um die Bandführung und Stabilisierung bereitzustellen.
  • Die Bandwegkrümmung 1/R+ nimmt allmählich von den Punkten 122 zu den Punkten 120 hin ab und wird an den Tangentenpunkten 120 der Gießbänder gleich Null. Stromabwärts des Tangentenpunkts 120 werden die Bänder dazu gezwungen, gerade zu sein und sich in beabstandeten parallelen Ebenen zu bewegen [Hinweis: die mehrere Radien aufweisende Querschnittsform einer Luftpolsterschale mit einem progressiv zunehmenden Radius R+ im Übergangsbereich 114 ist immer noch ein „Zylinder" und eine „zylindrische Oberfläche"; die englischen Begriffe „cylinder" und „cylindrical surface" sind beispielsweise in Merriam Webster's Collegiate Dictionary, 10. Auflage (1993), definiert].
  • Der ideale, allmählich gerade werdende gekrümmte Gießbandweg 114, der in 9 zwischen den Punkten 120 und Punkten 122 grafisch dargestellt ist, folgt der Formel y = ax3 wie bei einer Eisenbahn-Übergangskurve, wobei „a" bei einer Gießmaschine im natürlichen Maßstab in der Größenordnung von 1/70.000 liegt. Die Größen x und y werden in Millimetern gemessen. „x" wird von den neuen Tangentenpunkten 120 aus nach links – d.h. in Stromaufwärtsrichtung – gemessen. Die aufeinander folgenden Zahlenwerte der Größe y sind aus praktischen Gründen in den Bohrungsraum einer Metallzufuhrdüse 62 eingetragen, die zwischen Klemmvorrichtungen 64 gehalten wird. Diese y-Größen gelten separat für jedes der beiden Bänder, also von der oberen Fläche der Düse 62 (die auf die Ebene der flachen Gießformoberfläche des oberen Bands 28 ausgerichtet ist) aufwärts für das obere Band 28 und von der unteren Fläche dieser Düse (die auf die Ebene der flachen Gießformoberfläche des unteren Bands 30 ausgerichtet ist) abwärts für das untere Band 30.
  • Die magnetische Anziehungskraft der Elemente 116 wird nützlicherweise bei der Führung eines sich bewegenden Gießbands in den kritischen Bereichen 114 mit kleiner werdender Krümmung verwendet, da der umgebende Druck auf die hebende Luftpolsterschale 44, der durch die Spannung des Gießbands in diesem Bereich 114 der verringerten Krümmung entsteht, natür lich kleiner als der umgebende Druck ist, der auf den größeren Abschnitt 110 der Luftpolstervorrichtung wirkt, wo der Radius eine Konstante R1 ist.
  • Da die nachlassende Krümmung der Gießbänder entlang dem Übergangsbereich 144 allmählich verläuft, nimmt ebenso die elastische Biegefederkraft allmählich ab. Vorteilhafterweise werden die jeweiligen Wege der Gießbänder während deren gesamter Bewegung hinter der Düse 62 und in die Gießform M in bestimmter Weise geregelt; die Bandelastizität lenkt keines der Gießbänder von seinem beabsichtigten Führungweg ab.
  • Statt einer Eisenbahn-Übergangskurve wie y = ax3 kann man bei weniger kritischen Anwendungen eine Folge glatter Kurven mit abnehmender Krümmung verwenden.
  • Die 35, 8, 13 und 14 zeigen Ausführungen der Erfindung, bei denen eine längliche, Luft drosselnde umlaufende Dichtung 90 bzw. 90' zum Einsatz kommt, die etwas höher über der konvexen Randarbeitsfläche liegt als die anderen Luft drosselnden oder stützenden Oberflächen. Ein solche umlaufende Dichtung bewahrt einen minimalen Luftdruck (über Atmosphärendruck) über der ganzen konvexen Fläche der Luftpolsterschale 44. Die gedrosselte Luft entweicht hinter dieser Halbdichtung 90, 90' am Rand jeder Luftpolsterschale der Vorrichtung 40 oder 42. Der obere und untere horizontale Verlauf 90' dieser Luft drosselnden umlaufenden Dichtungen 90 trägt dazu bei, den Weg des Gießbands 28 oder 30 dort zu regeln, wo es an der Luftpolsterschale 44 eintritt und austritt, und definiert theoretische Bandbiegungs-Tangentenpunkte 91 für solche kreis- und zylinderförmigen Schalen. Ein geeignetes Material für die Halbdichtungen 90 ist ein Polyamid (Nylon) in Form von gebündelten, verdrillten Strängen, das als Streifenverpackungsmaterial im Handel erhältlich ist. Es kann auch ein anderes geeignetes verschleißfestes, relativ flexibles glattes Material verwendet werden.
  • 6 zeigt in der Perspektive ein Muster bzw. eine „Lauffläche" von flachen, feinen, reibungsmindernden Aussparungen 94 und 95 mit einem rechteckigen Querschnitt, der in die Außenfläche gefräst oder geprägt ist, die die Arbeitsfläche einer modifizierten umlaufenden Dichtung 92 bildet. Eine solche modifizierte Dichtung 92 kann statt einer aus reinem Nylon bestehenden Luft drosselnden Dichtung 90 verwendet werden. Die Aussparungen 94, die parallel zur Bandbewegung ausgerichtet sind, stehen mit einer tieferen, quer verlaufenden Aussparung 95 in Verbindung, die angrenzend an eine Luft drosselnde umlaufende Lippe 97 verläuft. Diese Aussparungen 94 und 95 breiten den Druck der zusammengehaltenen bandhebenden Druckluft 53' über einen großen Teil der Fläche der Dichtung 92 aus, wodurch die Reibung zwischen dieser Dichtung und dem sich bewegenden Gießband 28 oder 30 verringert und der Kontakt mit dem Gießband gleichmäßiger gemacht wird.
  • Unten links in 6 ist eine Luft drosselnde umlaufende Dichtung 93 dargestellt, deren Arbeitsfläche ein anderes Muster bzw. eine andere „Lauffläche" als die reibungsmindernden Aussparungen 96 und 98 aufweist. Im Gegensatz zu den rechteckig geformten Aussparungen 94 und 95 der Dichtung 92 haben die Aussparungen 96 und 98 eine flache bogenartige Form. Die flache quer verlaufende Aussparung 98 erstreckt sich angrenzend an eine umlaufende Lippe 99.
  • Die umlaufende Dichtung 90 wird vorteilhafterweise im Zusammenhang mit der ersten und der zweiten Ausführungsform der Erfindung eingesetzt, die oben beschrieben sind. Der Einsatz der umlaufenden Dichtung 90 ermöglicht ferner die Realisierung einer dritten Ausführungsform der Erfindung, nämlich an der Grenze eine Zusammenführung isolierter Vertiefungen zu einer parallelen Anordnung flacher umlaufender Kanäle 86 (13), die voneinander durch dazwischen sich erstreckende parallele umlaufende Rippenstreifen 81 isoliert sind, die aus einem glatten bandstützenden Material bestehen, das dem Material ähnelt, aus dem das Gitter 82 besteht. Die Arbeitsflächen 81' dieser entlang dem Umfang ausgerichteten Rippenstreifen 81 bewirken keine nennenswerte Luftdrosselung. Zum Schutz des gespannten Bands vor einem wesentlichen örtlichen, quer verlaufenden Durchhängen (Einsacken) oder Biegen sind solche Streifen 81 in der in 13 dargestellten Anordnung (wobei man nur Abschnitte der umlaufenden Dichtung 90 sieht) in Umfangsrichtung durchgehend. Die bandhebende Druckluft 53' wird jedem umlaufenden Kanal 86 einzeln durch einen mittig angeordneten Düsenkörper 85 zugeführt, der eine Luftdüse 87' mit mittlerem Durchmesser aufweist.
  • In 14 bedeckt ein großer Düsenkörper 85, der eine Luftdüse 87'' mit sehr großem Durchmesser hat und mittig angeordnet ist, mit der bandhebenden Druckluft 53' die ganze Außenfläche einer Schale 44 innerhalb der umlaufenden Dichtung 90. Wenn man aber lediglich eine solche mittige große Luftdüse 87'' verwendet, muss die Luft drosselnde Wirkung über den Arbeitsflächen 81' der Rippenstreifen 81 (13) im Wesentlichen verhindert werden, damit in Richtung der innen und außen liegenden Enden der Luftpolsterschale 44 keine geringere Schwebung entsteht. Zur Vermeidung einer solchen Drosselung durch die Arbeitsflächen 81' (13) sind die Rippenstreifen durch zahlreiche quer verlaufende Zwischenräume 78 (14) unterbrochen, die eine Umfangslänge unter ungefähr 2 Grad haben (weniger als ungefähr 9 bis 10 mm), wodurch viele inselartige Rippenstreifen 79 gebildet werden, um die schwebende Luft 53' ohne wesentlichen Druckabfall quer zu allen umlaufenden Kanälen 86 innerhalb der umlaufenden Dichtung 90 zu verteilen. Dadurch wird ein einzelner, verbundener, vereinter bandhebender Bereich 93 gebildet, der die gesamte Außenfläche einer Schale 44 innerhalb deren umlaufender Dichtung 90 umfasst.
  • Unabhängig von der Konfiguration in 13 oder 14 muss ein in die umlaufenden Kanäle 86 gerichtetes Ziehen oder Durchhängen des gespannten Bands minimiert werden. Zu diesem Zweck dürfen diese Kanäle 86 nicht breiter als das ungefähr 150-fache der Dicke des verwendeten Gießbands sein.
  • Magnetische Halterollen
  • In 10 und 12 sind die sich bewegenden Bänder so dargestellt, dass sie durch Halterollen 130 geführt, stabilisiert und gehalten werden, die magnetisierte Rippen aufweisen, die in dem US-Patent 5,728,036 offenbart und beansprucht werden, das demselben Anmelder der vorliegenden Erfindung erteilt wurde. Die drehbaren Wellen 132 und umringenden Rippen 134 bestehen aus einem magnetisch weichen ferromagnetischen Material. Die Rippen 134 werden durch ringförmige Dauermagneten 133 mit magnetischer Energie mit abwechselnder Nord- und Süd-Polarität (N und S in 11) versorgt. In diesen Ringmagneten kann man vorteilhafterweise ein magnetisches Material verwen den, das einen „weit reichenden Wirkungsbereich" hat. Diese Halterollen 130 können vorteilhafterweise näher als üblich zusammengebaut werden, indem man die relative Positionierung der Rippen 134 versetzt, damit die Rippen einer Rolle wie in 11 fingerartig so eingreifen können, dass sie zwischen den Rippen einer angrenzenden Rolle untergebracht sind.
  • Insbesondere dann, wenn Halterollen 130 statt einer Anordnung von magnetisierten hydrodynamischen Halteelementen 116 (9) verwendet werden, müssen die Gießbänder 28, 30 unbedingt durch eine sich schnell bewegende Schicht 163 eines flüssigen Kühlmittels (normalerweise Wasser) nahe dem Gießformeinlauf 22 gekühlt werden. Diese sich schnell bewegende Kühlmittelschicht 163 wird vorteilhafterweise direkt von der Luftpolstervorrichtung 40 oder 42 auf das Band aufgebracht, da das Fehlen der rotierenden Einlauf-Bandtrommel die Einschränkungen des beim Stand der Technik auftretenden „Scheitelpunktbereichs" eliminiert, der im Abschnitt „Hintergrund der Erfindung" beschrieben ist.
  • In 10 wird dieses sich schnell bewegende Kühlmittel 163 von einer quer verlaufenden Umlenkfläche 150 aus aufgebracht, deren Arbeitsform derjenigen ähnelt, die von Hazelett et al. im US-Patent 3,041,686 offenbart wird. Diese Umlenkfläche 150 mit ihrem gekrümmten Bereich 160 kann als Einheit mit der Rückwand 46 der Luftpolstervorrichtung ausgebildet sein (siehe 10). Das unter Druck stehende Kühlmittel 147 wird von einem Sammler 152 zugeführt, der mehrere Düsen 154 aufweist (nur eine ist dargestellt), so dass das Kühlmittel in Strahlen 156 mit kleinem Winkel auf die Umlenkfläche 150 auftrifft. Das Kühlmittel verteilt sich dort zur Seite und wird zu einem sich bewegenden Film 158, der schnell um die Kurve 160 läuft und die Umlenkfläche als relativ flache, sich schnell bewegende Strömungsfläche 162 verlässt, die die Kühlmittelschicht 163 bildet.
  • In 12 wird das Aufbringen der sich schnell bewegenden Kühlmittelschicht 163 auf das Gießband durch mehrere Düsen 146 (nur eine ist dargestellt) ausgeführt. Diese Düsen und ihre Kühlmittelzufuhr-Bohrungen 144 sind so dargestellt, dass sie als Einheit mit der Luftpolstervorrichtung ausgebildet sind. Praktischerweise ist ein Sammler 142, der eine Kühlmittelkammer 140 umschließt, direkt in einen Teil des Raums der Luftkammer 52 eingebaut (siehe 12, wo nur ein Teil des Sammlers 142 dargestellt ist). Die aus den Düsen 146 austretenden Kühlmittelstrahlen 149 bilden eine sich schnell bewegende Kühlmittelschicht 163. Die Richtung des Kühlmittelstroms ist durch die Pfeile 147 gekennzeichnet. Gegebenenfalls verschließen Stopfen 148 die Bohrungen 144.
  • Die in 9 im Umriss dargestellten magnetisierten hydromagnetischen Elemente 116, die in der oben angegebenen PCT-Anmeldung von Kagan et al. offenbart und beansprucht werden, können statt der Halterollen 130 von 12 verwendet werden. Die Kühlmittelstrahlen 149 werden dann in Stromabwärtsrichtung umgelenkt und entfernen das verbrauchte hydrodynamische Kühlmittel, das aus den Auslässen (nicht dargestellt) der Elemente 116 austritt, aus dem Raum zwischen den beabstandeten parallelen Elementen 116. Ferner dienen diese starken Kühlmittelstrahlen 149 dazu, einen sich schnell bewegenden Strom der Kühlmittelschicht 163 aufrechtzuerhalten, der stromabwärts etwas über die stromabwärtigen Enden (nicht dargestellt) der Elemente 116 hinaus weiterläuft.
  • Die Vorwärmung der Gießbänder vor dem Einlauf 22 in die Gießform M verhindert eine unerwünschte Bandverzerrung und ermöglicht demnach die Herstellung eines besseren Produkts, wie es von Hazelett et al. in dem US-Patent 3,937,270 erklärt wird, das demselben Anmelder der vorliegenden Erfindung erteilt wurde. Die Wirkung der Vorwärmung wird von Hazelett und Wood in drei US-Patenten gründlich analysiert und veranschaulicht, die demselben Anmelder der vorliegenden Erfindung erteilt wurden. Das US-Patent 4,002,197 offenbart Flüssigkeits- und Dampfmittel zur Vorwärmung, jedoch insbesondere die Vorwärmung mit Strahlen durch starke Infrarotheizungen. Das US-Patent 4,062,235 offenbart Vorrichtungen zur Erfassung der Verformung bzw. der thermisch bedingten Bewegung eines Gießbands in der Gießform, d.h. Erfassung der vorteilhaften Wirkung der Bandvorwärmung. Das US-Patent 4,082,101 offenbart Vorrichtungen, die sicherstellen, dass das Kühlmittel für die Bänder in der Gießform kaum mehr als den Bereich des Bands bedeckt, der von dem heißen Metall in der Gießform berührt wird. Das US-Patent 5,133,402 von Ross offenbart ein anderes trockenes Verfahren der Bandvorwärmung, nämlich das Verfahren der elektromagnetischen induktiven Vorwärmung mit einer Frequenz von beispielsweise 3.000 Hertz, die durch eine Schleife eines Kupferrohrs nahe der Gießbandoberfläche aufgebracht wird, wobei Wasser durch dieses Rohr fließt, um das Kupfer davor zu schützen, dass es wegen der hohen elektrischen Stromstärke schmilzt.
  • Die Druckluft, die zum Anheben eines Gießbands verwendet wird, während sie die Luftpolstervorrichtung umhüllt, enthält oder absorbiert nur eine kleine Menge Wärmeenergie. Der angrenzende Druckluftstrom ändert die Vorwärme eines Gießbands nicht viel. Dagegen würde eine Berührung zwischen dem Gießband und Wasser bzw. dem flüssigen Kühlmittel die Temperatur des Gießbands dominieren, und zwar unabhängig von der vorher daran angelegten Wärme. Obwohl die hier offenbarte Luftpolstervorrichtung ermöglichen würde, erwärmtes Wasser für die Bandvorwärmung bei Temperaturen bis 93°C (200°F) einzusetzen (wie es bereits durch Sivilotti getan wurde), ist ein solches Verfahren mit erwärmtem Kühlmittel kompliziert und eine äußerst ineffiziente Nutzung von Energie. Darüber hinaus ist die Strahlenwärme oder eine andere trockene, nicht befeuchtende Erwärmung des Bands nahe den Luftpolstervorrichtungen 40 und 42 effizient und vielseitig bei der Erhöhung der Temperatur eines durch Luft gehobenen Gießbands auf die gewünschte Vorwärme zwischen ungefähr 80°C (ungefähr 176°F) und ungefähr 150°C (ungefähr 302°F).
  • Der Einsatz eines anhebenden Fluids verringert oder eliminiert den Kontaktdruck der Bänder, die an den durch die Luftpolstervorrichtungen gebildeten stützenden Oberflächen gleiten, und reduziert demzufolge die aus einem solchen Kontakt resultierende Wärmeleitung. Wenn das anhebende Fluid Luft oder sogar gekühlte Luft ist, können die Bänder fast ihre ganze Vorwärmeenergie bewahren und verlieren sie nicht an die führenden Gleitflächen. Ohne dieses teilweise oder vollständige Anheben durch Luft würde ein wesentlicher Teil der Vorwärme von den Gießbändern fortgezogen, während sie über ihre Stützvorrichtungen gleiten. Ferner würde eine das Band vorwärmende Flüssigkeit, die irgendwo in der Nähe des Gießformeinlaufs nahe dem geschmolzenen Metall aufgebracht wird, ein vorsichtige Entsorgung zur Folge haben, um Explosio nen zu vermeiden. Druckluft mit und unter dem beschriebenen normalen Werkstattdruck ist ohne weiteres verfügbar, leicht zu handhaben und kann wie beschrieben praktischerweise in die Umgebung entweichen.
  • Obwohl hier spezifische gegenwärtig bevorzugte Ausführungen der Erfindung im Detail offenbart wurden, versteht sich, dass diese Beispiele der Erfindung zum Zwecke der Veranschaulichung beschrieben wurden. Diese Offenbarung ist nicht als den Schutzbereich der Erfindung einschränkend aufzufassen, da die beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen von einem Fachmann der Metall-Stranggießtechnik im Detail verändert werden können, um diese Verfahren und Vorrichtungen so anzupassen, dass sie bei bestimmten Gießmaschinen oder Situationen von Nutzen sind, ohne dabei vom Schutzbereich der folgenden Ansprüche abzuweichen. Beispielsweise bezog sich die vorstehende Erörterung auf eine fast horizontale Doppelband-Gießmaschine mit einem oberen und unteren Träger, wohingegen die Erfindung bei Gießmaschinen verkörpert und verwendet werden kann, die in irgendeinem Winkel von der Horizontalen vertikal nach unten betrieben werden. Die Erfindung kann wiederum in Bezug auf Einzelband-Gießmaschinen verkörpert und verwendet werden, die eine relativ flache Gießzone aufweisen. Es versteht sich, dass die stromabwärtige Einrichtung so angeordnet werden kann, dass sie die Verwendung von Kühlmittelschichten 163 erlaubt, die sich quer über die Gießbänder bewegen und nicht in Längsrichtung daran entlang. Ferner können umlaufende Dichtungen mehrfach vorgesehen werden und nicht als Einheit.

Claims (68)

  1. Luftpolstervorrichtung (40, 42) zum Führen eines sich bewegenden, flexiblen, gespannten, Wärme leitenden Gießbands (28, 30) entlang einem gekrümmten Weg, wobei der gekrümmte Weg geeignet ist, um ein solches sich zu einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) einer Stranggießmaschine (20) bewegendes Gießband (28, 30) zu führen, wobei die Luftpolstervorrichtung (40, 42) Folgendes umfasst: eine Luftpolsterschale (44), die die Form eines geometrischen Sektors eines konvexen Zylinders aufweist und den gekrümmten Weg in einem Einlaufbereich der Stranggießmaschine (20) definiert; wobei die Luftpolsterschale (44) mindestens eine Luftdüsenbohrung (87, 87', 87'', 88) in Zuordnung zu Druckluft umfasst, um Druckluft in bandhebender Beziehung auf eine zylindrisch gekrümmte Innenfläche eines solchen Gießbands (28, 30) aufzubringen, das sich entlang dem gekrümmten Weg in dem Einlaufbereich bewegt.
  2. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend: ein rückseitiges Teil (46) mit Befestigungsteilen zum Befestigen der Luftpolstervorrichtung (40, 42) in fester, unbeweglicher Position in einer Stranggießmaschine (20) nahe dem Einlauf (22) in den Formhohlraum (M).
  3. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei: die mindestens eine Luftdüsenbohrung (87, 87', 87'', 88) in einer Düse (85) vorgesehen ist, um den Druck der Druckluft zu regeln, die in Kontakt mit dem Gießband (28, 30) geführt wird.
  4. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 2, wobei: die Luftpolsterschale (44) unbewegliche Oberflächen aufweist, um nach außen einer zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche eines solchen Gießbands (28, 30) zugewandt zu sein, das sich entlang dem ge krümmten Weg bewegt; und die Oberflächen der Luftpolsterschale (44) ein geeignetes beständiges, verschleißfestes, glattes Material umfassen.
  5. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend: eine längliche, unbewegliche, Luft drosselnde Dichtung (92, 93), die quer über den gekrümmten Weg verläuft, um generell quer zur Bewegung eines solchen Gießbands (28, 30) positioniert zu sein, das sich entlang dem gekrümmten Weg bewegt.
  6. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 5, wobei: die längliche, Luft drosselnde Dichtung (92, 93) eine nach außen gewandte unbewegliche Oberfläche aufweist, um einer zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche eines solchen Gießbands (28, 30) zugewandt zu sein, das sich entlang dem gekrümmten Weg bewegt; und wobei die Oberfläche der länglichen, Luft drosselnden Dichtung (92, 93) Druck ausbreitende Aussparungen (94, 95, 96, 98) darin aufweist.
  7. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 5, ferner umfassend: eine unbewegliche, umlaufende Dichtung (90, 90'), die rings um den gekrümmten Weg verläuft, um in betreibbarer Zuordnung zu einer zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche eines solchen sich entlang dem gekrümmten Weg bewegenden Gießbands (28, 30) positioniert zu sein, um das Entweichen von Druckluft aus der gekrümmten beweglichen Innenfläche eines solchen Gießbands (28, 30) zu begrenzen; und wobei die längliche, Luft drosselnde Dichtung (92, 93) ein Abschnitt der umlaufenden Dichtung (90, 90') ist.
  8. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 6, ferner umfassend: eine Lippe (97) an der länglichen, Luft drosselnden Dichtung (92, 93); wobei die Lippe (97) in Längsrichtung entlang der länglichen, Luft drosselnden Dichtung (92, 93) verläuft; wobei die Druck ausbreitenden Aussparungen (94, 95, 96, 98) in der Oberfläche der länglichen, Luft drosselnden Dichtung (92, 93) eine längliche Aussparung (95, 98) in der Oberfläche umfassen, die in Längsrichtung entlang der länglichen, Luft drosselnden Dichtung (92, 93) verläuft; wobei die längliche Aussparung (95, 98) an die Lippe (97) angrenzt; wobei die Druck ausbreitenden Aussparungen (94, 95, 96, 98) mehrere beabstandete parallele Aussparungen (94, 96) umfassen, die mit der länglichen Aussparung (95, 98) in Verbindung stehen und eine der Lippe (97) gegenüberliegende Seite der Aussparung sind; und wobei die beabstandeten parallelen Aussparungen (94, 96) generell senkrecht zu der länglichen Aussparung (95, 98) ausgerichtet sind, damit die beabstandeten parallelen Aussparungen (94, 96) generell parallel zu der Bewegung eines solchen sich entlang dem gekrümmten Weg bewegenden Gießbands (28, 30) positionierbar sind und damit die beabstandeten parallelen Aussparungen (94, 96) in Verbindung mit Druckluft in bandhebender Beziehung an einer zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche eines solchen sich entlang dem gekrümmten Weg bewegenden Gießbands (28, 30) positionierbar sind.
  9. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 8, wobei: die längliche Aussparung (95, 98) tiefer als die beabstandeten parallelen Aussparungen (94, 96) ist, die mit den länglichen Aussparungen (95, 98) in Verbindung stehen.
  10. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 2, wobei: die Luftpolsterschale (44) eine konvexe Außenfläche aufweist; und die konvexe Außenfläche generell der zylindrisch gekrümmten Innenfläche des Gießbands (28, 30) entspricht und nach innen von der zylindrisch gekrümmten Innenfläche beabstandet ist.
  11. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 10, wobei: der gekrümmte Weg einen konstanten Radius R1 im Einlaufbereich au weist.
  12. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 11, wobei: die konvexe Außenfläche einen Winkel „A" von ungefähr 180° umfasst; und der konstante Radius R1 eine Länge im Bereich von ungefähr 200 mm bis ungefähr 400 mm (ungefähr 7,9'' bis ungefähr 15,8'') hat.
  13. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 11, wobei: der gekrümmte Weg einen zylinderförmigen Biegeübergangsbereich (114) mit variablem Radius R+ umfasst; und der variable Radius R+ des zylinderförmigen Biegeübergangsbereichs (114) progressiv an Länge relativ zur Länge des konstanten Radius R1 zunimmt, um die Krümmung des zylinderförmigen Biegeübergangsbereichs (114) progressiv zu verringern, um die Biegung eines solchen Gießbands (28, 30) zu reduzieren, das sich entlang dem zylinderförmigen Biegeübergangsbereich (114) zu einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) einer Stranggießmaschine (20) bewegt.
  14. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 13, wobei: der zylinderförmige Biegeübergangsbereich (114) mit variablem Radius R+ entlang einer allmählich gerade werdenden Kurve verläuft.
  15. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 14, wobei: die allmählich gerade werdende Kurve einer Eisenbahn-Übergangskurve ähnelt.
  16. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 14, wobei: die Luftpolstervorrichtung (40, 42) daran angepasst ist, ein solches Gießband (28, 30) zu führen, das sich zu einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) einer Stranggießmaschine (20) bewegt, wobei der Formhohlraum (M) vom Einlauf (22) aus im Wesentlichen eben entlang einer generell geraden Stromabwärtsrichtung in der Stranggießmaschine (20) verläuft; die allmählich gerade werdende Kurve folgender Formel folgt: Y = aX3;wobei „a" in der Größenordnung von 1/70.000 liegt und die Größe X und die Größe Y in Millimetern gemessen werden; die Größe X in einer Richtung gemessen wird, die vom Einlauf (22) fortzeigt; und die Richtung, die vom Einlauf (22) fortzeigt, der Stromabwärtsrichtung entgegengesetzt ist.
  17. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 14, wobei: die Luftpolstervorrichtung (40, 42) daran angepasst ist, in einer Stranggießmaschine (20) nahe einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) der Maschine (20) eingebaut zu werden, wobei der Formhohlraum (M) vom Einlauf (22) aus im Wesentlichen eben entlang einer generell geraden Stromabwärtsrichtung verläuft und wobei die Maschine (20) mehrere Teile aufweist, die nahe dem Einlauf (22) in den Formhohlraum (M) positioniert sind, um ein solches Gießband (28, 30), das sich entlang einem Abschnitt des zylinderförmigen Biegeübergangsbereichs (114) und in den Einlauf (22) bewegt, zu führen; der Abschnitt des zylinderförmigen Biegeübergangsbereichs (114) entlang der allmählich gerade werdenden Kurve verläuft; und die allmählich gerade werdende Kurve eine Krümmung aufweist, die am Einlauf (22) in den Formhohlraum (M) im Wesentlichen gleich Null wird, wodurch eine allmählich abnehmende Spannung in einem solchen Gießband (28, 30) entsteht, das sich entlang dem Abschnitt des zylinderförmigen Biegeübergangsbereichs (114) der allmählich abnehmenden Krümmung und in den Einlauf (22) bewegt, wobei die allmählich gerade werdende Kurve anfangs eine Krümmung mit dem Radius R1 und anschließend mit dem zunehmenden variablen Radius R+ aufweist, dessen Kehrwert 1/R+ am Einlauf (22) im Wesentlichen gleich Null wird, um am Einlauf (22) eine Krümmung zu bilden, die im Wesentlichen gleich Null ist, wodurch sich ein solches bewegliches Gießband (28, 30) ohne wesentliche Biegung am Einlauf (22) durch den Einlauf (22) bewegt und sich vom Einlauf (22) aus weiter stromabwärts entlang der generell geraden Stromabwärtsrichtung bewegt.
  18. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 10, ferner umfassend: Stirnwände (48), wobei die Stirnwände (48) und das rückseitige Teil (46) an der Luftpolsterschale (44) befestigt sind, die eine Luftkammer (52) umschließt, die an eine konkave Innenfläche der Luftpolsterschale (44) angrenzt; ein unbewegliches Gitter (82) auf der konvexen Außenfläche der Luftpolsterschale (44); wobei das Gitter (82) ein generell rechteckiges Muster aufweist, das Wände von mehreren rechteckigen Vertiefungen (80) auf der konvexen Außenfläche bildet; wobei die konvexe Außenfläche Böden der rechteckigen Vertiefungen (80) definiert; und wobei die Luftpolsterschale (44) mehrere Luftdüsenbohrungen (87) aufweist, die dadurch von der konkaven Innenfläche zu der konvexen Außenfläche verlaufen, um die Verbindung von der Luftkammer (52) durch Böden der rechteckigen Vertiefungen (80) zu bilden, um Druckluft von der Luftkammer (52) in die flachen Vertiefungen (80) zu führen.
  19. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 18, wobei: einzelne Luftdüsenbohrungen (87) die Verbindung von der Luftkammer (52) durch den jeweiligen Boden einzelner rechteckiger Vertiefungen (80) herstellen, um Druckluft einzeln in die jeweiligen Vertiefungen (80) zu führen.
  20. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 19, ferner umfassend: mehrere Druckluft-Regeldüsen (85); und wobei jede der mehreren Druckluft-Regeldüsen (85) einzeln eine jeweilige Luftdüsenbohrung (87) umfasst.
  21. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 18, ferner umfassend: ein monolithisches Gitter (82) aus einem geeigneten beständigen, verschleißfesten, glatten Material, das in dem generell rechteckigen Muster angeordnet ist; wobei die konvexe Außenfläche der Luftpolsterschale (44) ein Gitter von Aussparungen (83) aufweist, das zu dem generell rechteckigen Muster des monolithischen Gitters (82) passt; wobei das monolithische Gitter (82) in fein passender Beziehung im Gitter von Aussparungen (83) angebracht ist; wobei das monolithische Gitter (82) um eine kleine Höhe „h" über die Böden der rechteckigen Vertiefungen (80) übersteht; und die kleine Höhe „h" im Bereich zwischen ungefähr 25 μm und ungefähr 2,5 mm liegt.
  22. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 18, ferner umfassend: mehrere Streifen (82) aus einem geeigneten, beständigen, verschleißfesten, glatten Material; wobei die konvexe Außenfläche der Luftpolsterschale (44) ein Gitter von Vertiefungen (83) aufweist, das zu dem generell rechteckigen Muster passt; wobei die Streifen (82) in fein passender Beziehung in den Aussparungen (83) angebracht sind, um das Gitter (82) zu bilden, das ein generell rechteckiges Muster aufweist; wobei die Streifen (82) um eine kleine Höhe „h" über die Böden der rechteckigen Vertiefungen (80) überstehen; und die kleine Höhe „h" im Bereich zwischen ungefähr 25 μm und ungefähr 2,5 mm liegt.
  23. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 10, ferner umfassend: Stirnwände (48), wobei die Stirnwände (48) und das rückseitige Teil (46) an der Luftpolsterschale (44) befestigt sind, die eine Luftkammer (52) umschließt, die an eine konkave Innenfläche der Luftpolsterschale (44) angrenzt; und Bandführungsplateaus (79, 81, 100), die in einem vorbestimmten Muster auf der konvexen Außenfläche der Luftpolsterschale (44) angeordnet sind:
  24. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 23, wobei: die Bandführungsplateaus länglich sind; die länglichen Bandführungsplateaus in beabstandeter paralleler Beziehung angeordnet sind; die beabstandeten parallelen länglichen Bandführungsplateaus entlang dem gekrümmten Weg in einer Umfangsrichtung verlaufen, die generell parallel zur Bewegung eines solchen sich entlang dem gekrümmten Weg bewegenden Gießbands (28, 30) ist, um so Bandführungsstreifen (81) zu bilden; und Räume zwischen den beabstandeten parallelen länglichen Bandführungsstreifen (81) Kanäle (86) mit einer Breite definieren, die das ungefähr 150-fache der Dicke eines solchen Gießbands (28, 30) nicht überschreitet, das sich entlang dem gekrümmten Weg bewegt; eine solche Dicke im Bereich von ungefähr 0,3 mm (ungefähr 0,012'') bis ungefähr 2 mm (ungefähr 0,079'') liegt; und die Luftpolsterschale (44) Luftdüsenbohrungen (87') aufweist, die dadurch verlaufen und eine Verbindung zwischen der Luftkammer (52) und den Kanälen (86) herstellen.
  25. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 23, wobei: die Bandführungsplateaus rechteckige Plateaus (100) sind, die in einem rechteckigen Gittermuster angeordnet sind, das dazwischen Kanäle (102) definiert, deren Böden die konvexe Außenfläche sind; und die Luftpolsterschale (44) Bohrungen (87) aufweist, die dadurch verlaufen und sich durch Mittelpunkte der Außenflächen der rechteckigen Plateaus (100) nach außen erstrecken.
  26. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 25, wobei: die rechteckigen Plateaus (100) um eine Höhe „h" über die Böden überstehen; und die Höhe „h" im Bereich zwischen ungefähr 25 μm und ungefähr 2,5 mm liegt.
  27. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 1, wobei: der gekrümmte Weg konvex ist; die Luftpolsterschale (44) bandführende Arbeitsflächen (81', 82', 100') aufweist, die entlang dem konvexen, gekrümmten Weg nach außen gewandt sind, um ein solches Gießband (28, 30) zu führen, das sich entlang dem gekrümmten Weg mit seiner zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche bewegt, die den Arbeitsflächen (81', 82', 100') zugewandt ist; und die Luftpolstervorrichtung (40, 42) mindestens eine Lüftdüsenbohrung (87) aufweist, um Druckluft in die Räume zwischen den Arbeitsflächen (81', 82', 100') zu führen, um Druckluft in Schwebekontakt mit der zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche des Gießbands (28, 30) bereitzustellen.
  28. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 27, wobei: das gespannte Band (28, 30) eine erste Kraftkomponente mit vorbestimmter Größe ausübt, die zur Luftpolstervorrichtung (40, 42) hin gerichtet ist; die in die Räume zwischen den Arbeitsflächen (81', 82', 100') geführte Druckluft regelbar ist, um geregelte Druckluft in Schwebekontakt mit der zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche des sich bewegenden Bands (28, 30) bereitzustellen, um auf die zylindrisch gekrümmte bewegliche Innenfläche eine zweite Kraftkomponente mit einer Größe auszuüben, die mindestens ungefähr 90% der vorbestimmten Größe der ersten Kraftkomponente beträgt; und die zweite Kraftkomponente von der Luftpolstervorrichtung (40, 42) fortge richtet und der ersten Kraftkomponente entgegengesetzt ist.
  29. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 28, wobei: die in die Räume zwischen den Arbeitsflächen (81', 82', 100') geführte Druckluft regelbar ist, um geregelte Druckluft in Schwebekontakt mit der zylindrisch gekrümmten beweglichen Innenfläche des Gießbands (28, 30) bereitzustellen, um auf die zylindrisch gekrümmte bewegliche Innenfläche eine zweite Kraftkomponente mit einer Größe auszuüben, die im Bereich zwischen ungefähr 99% und 100% der vorbestimmten Größe der ersten Kraftkomponente liegt; und die zweite Kraftkomponente von der Luftpolstervorrichtung (40, 42) fortgerichtet und der ersten Kraftkomponente entgegengesetzt ist.
  30. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 29, wobei: der Formhohlraum (M) vom Einlauf (22) aus im Wesentlichen eben entlang einer generell geraden Stromabwärtsrichtung verläuft; der Formhohlraum (M) eine Stromaufwärtsrichtung aufweist, die der Stromabwärtsrichtung entgegengesetzt ist; der konvexe, gekrümmte Weg einen umschlossenen Winkel „A" von ungefähr 180° umfasst; der konvexe, gekrümmte Weg einen Radius R1 aufweist, der eine Länge von ungefähr 200 mm bis ungefähr 400 mm (ungefähr 7,9'' bis ungefähr 15,8'') hat; die geregelte Druckluft in Schwebekontakt mit der zylindrischen gekrümmten beweglichen Innenfläche des sich bewegenden Bands (28, 30) eine Kraftkomponente in Stromaufwärtsrichtung ausübt, die ungefähr 250 N pro Millimeter Bandbreite beträgt.
  31. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 23, wobei: die Bandführungsplateaus mehrere Rippenstreifen (79) umfassen, die entlang dem gekrümmten Weg in Umfangsrichtung verlaufen; die Rippenstreifen (79) umlaufende Kanäle (86) dazwischen definieren; die Rippenstreifen (79) durch quer verlaufende Zwischenräume (78) unterbrochen sind; die quer verlaufenden Zwischenräume (78) Umfangslängen unter ungefähr 10 mm (ungefähr 0,39'') aufweisen; die zylindrische Schale (44) mindestens eine Bohrung (87'') dadurch aufweist, die die Verbindung von der Luftkammer (52) in einen umlaufenden Kanal (86) herstellt; und die mindestens eine Bohrung (87'') in einer mittigen Position zwischen den Rippenstreifen (79) angeordnet ist.
  32. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 31, ferner umfassend: eine Düse (85), um den Druck der Druckluft zu regeln; und wobei die Düse (85) der mindestens einen Bohrung (87'') zugeordnet ist, um den Druck der von der Luftkammer (52) durch die Bohrung (87'') strömenden Luft zu regeln.
  33. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 23, wobei: die Luftpolstervorrichtung (40, 42) daran angepasst ist, ein solches Gießband (28, 30) zu führen, das sich zu einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) einer Stranggießmaschine (20) bewegt, wobei der Formhohlraum (M) vom Einlauf (22) aus entlang einer Stromabwärtsrichtung verläuft; die Luftpolstervorrichtung (40, 42) ferner umfasst: eine Kühlmittel-Umlenkfläche (150), die dem rückseitigen Teil (46) zugeordnet ist; die Kühlmittel-Umlenkfläche (150) einen gekrümmten Bereich (160) aufweist, um das Kühlmittel (163) auf eine Innenfläche eines solchen Gießbands (28, 30) aufzubringen, das sich in Stromabwärtsrichtung nahe dem Einlauf (22) bewegt; und der gekrümmte Bereich (160) so konfiguriert ist, dass er das Kühlmittel (163) in Stromabwärtsrichtung auf die Innenfläche aufbringt.
  34. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 33, wobei: die Umlenkfläche (150) als Einheit mit dem rückseitigen Teil (46) ausgebildet ist.
  35. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 23, wobei: die Luftpolstervorrichtung (40, 42) daran angepasst ist, ein solches Gießband (28, 30) zu führen, das sich zu einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) einer Stranggießmaschine (20) bewegt, wobei der Formhohlraum (M) vom Einlauf (22) aus entlang einer Stromabwärtsrichtung verläuft; die Luftpolstervorrichtung (40, 42) ferner umfasst: mehrere Kühlmittel-Auftragsdüsen (146); und wobei die Kühlmittel-Auftragsdüsen (146) generell in Stromabwärtsrichtung ausgerichtet sind, um das Kühlmittel (163) auf eine Innenfläche eines solchen Gießbands (28, 30) aufzubringen, das sich in Stromabwärtsrichtung nahe dem Einlauf (22) bewegt.
  36. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 35, ferner umfassend: eine Kühlmittelkammer (140) in der Luftkammer (52); und wobei die Kühlmittelkammer (140) mit den Kühlmittel-Auftragsdüsen (146) in Verbindung steht, um das Kühlmittel (147) in die Düsen zu führen.
  37. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 42, wobei: die Kühlmitteldüsen (146) als Einheit mit der Luftpolstervorrichtung (40, 42) ausgebildet sind.
  38. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend: eine Druckluftquelle, um die bandhebende Druckluft zuzuführen, die nach außen fort von der Luftpolstervorrichtung (40, 42) gegen eine zylindrisch gekrümmte bewegliche Innenfläche eines sich bewegenden Gießbands (28, 30) drückt, um mindestens umgefähr 90% einer stromabwärts gerichteten Gesamtkomponente der Kraft zu tragen, die durch ein gespanntes, umlaufendes Gießband (28, 30) auf die Luftpolstervorrichtung (40, 42) ausgeübt werden kann.
  39. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 38, wobei: die Luftpolsterschale (44) eine konvexe, generell zylindrische Außenseite und eine Innenseite aufweist; die Luftpolstervorrichtung (40, 42) Wände umfasst, die an der Luftpolsterschale (44) befestigt sind, die eine Luftkammer (52) definiert, die mit der Innenseite der Luftpolsterschale (44) in Verbindung steht; die Luftpolsterschale (40, 42) Teile umfasst, um die Luftpolstervorrichtung (40, 42) in einer Stranggießmaschine (20) nahe dem Einlauf (22) in den Formhohlraum (M) zu befestigen; die mindestens eine Luftdüsenbohrung (87, 87', 87'', 88) durch die Luftpolsterschale (44) von der Luftkammer (52) zur Außenseite verläuft; und die Druckluftquelle die Luftkammer (52) in Zuordnung zu der mindestens einen Luftdüsenbohrung (87, 87', 87'', 88) durch die Luftpolsterschale (44) ist.
  40. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 39, wobei: die bandhebende Druckluft, die nach außen gegen eine zylindrisch gekrümmte bewegliche Innenfläche eines sich bewegenden Gießbands (28, 30) drückt, eine Kraftkomponente in Stromaufwärtsrichtung auf ein sich bewegendes Gießband (28, 30) ausübt, die ungefähr 250 N pro Millimeter Bandbreite beträgt; und die Kraftkomponente in Stromaufwärtsrichtung zu einer Zugspannung im sich bewegenden Gießband (28, 30) von ungefähr 10.000 N pro cm2 Querschnitt des sich bewegenden Gießbands (28, 30) führt, die eine Zugspannung ist, die einer vorher in einer solchen Stranggießmaschine (20) verwendeten üblichen Zugspannung annähernd gleich ist.
  41. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 39, wobei ein Gießband (28, 30) eine vorbestimmte Dicke aufweist, wobei: Arbeitsflächen (81', 82', 100') an der Außenseite der Luftpolsterschale (44) isolierte Bereiche zwischen sich definieren; die isolierten Bereiche zwischen den Arbeitsflächen (81', 82', 100'), wenn die Luftpolsterschale (44) von einem sich bewegenden Gießband (28, 30) umgeben ist, zu isolierten, bandhebenden Kammern werden, die unter den Arbeitsflächen (81', 82', 100') positioniert sind; die isolierten, bandhebenden Kammern eine Breite aufweisen, die, gemessen in einer quer zu einem sich bewegenden Gießband (28, 30) verlaufenden Richtung, unter dem ungefähr 150-fachen der vorbestimmten Dicke des sich bewegenden Gießbands (28, 30) liegt; die Luftpolsterschale (44) mehrere Luftdüsenbohrungen (87, 87', 88) dadurch aufweist; die Luftdüsenbohrungen (87, 87', 88) einzeln mit den isolierten, bandhebenden Kammern in Verbindung stehen; und die Luftdüsenbohrungen (87, 87', 88) fest die Druckluft drosseln, die dadurch von der Luftkammer (52) zu den bandhebenden Kammern strömt, um die bandhebende Druckluft bereitzustellen.
  42. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 38, wobei: die Luftpolsterschale (44) eine konvexe Außenseite aufweist; Arbeitsflächen (81', 82', 100') auf der konvexen Außenseite angeordnet sind; die Arbeitsflächen (81', 82', 100') einen gekrümmten Weg definieren; der gekrümmte Weg einen konstanten Radius R1 entlang einem größeren Umfangsabschnitt des gekrümmten Wegs im Einlaufbereich hat; und die Luftpolstervorrichtung (40, 42) so konfiguriert ist, dass sie einen Übergangsbereich (114) des gekrümmten Wegs mit einem variablem Radius R+ definiert, der progressiv entlang dem Übergangsbereich (114) des gekrümmten Wegs in Richtung des Einlaufs (22) zunimmt, um die Krümmung des Übergangsbereichs (114) des gekrümmten Wegs in einer Richtung da entlang zum Einlauf (22) hin progressiv zu verringern; wodurch die Biegezugspannung in einem Gießband (28, 30) progressiv verringert wird, das sich entlang dem Übergangsbereich (114) des ge krümmten Wegs zum Einlauf (22) bewegt.
  43. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 38, wobei: die Luftpolsterschale (44) eine konvexe Außenseite mit generell zylindrischer Form aufweist; Arbeitsflächen (82') auf der konvexen Außenseite angeordnet sind; die Arbeitsflächen (82') über die konvexe Außenseite überstehen, die isolierte Vertiefungen (80) zwischen den Arbeitsflächen (82') definiert; die Arbeitsflächen (82') mit einer Höhe „h" über der konvexen Außenseite liegen; die Höhe „h" im Bereich zwischen ungefähr 25 μm und ungefähr 2,5 mm liegt; die Druckluftquelle Luftdüsenbohrungen (87) umfasst, die einzeln mit den isolierten Vertiefungen (80) in Verbindung stehen; die Luftdüsenbohrungen (87) einzeln die Druckluft fest drosseln, die einzeln in die isolierten Vertiefungen (80) geführt wird, um die bandhebende Druckluft in den isolierten Vertiefungen (80) bereitzustellen; und eine zylindrisch gekrümmte bewegliche Innenfläche eines solchen sich entlang dem gekrümmten Weg bewegenden Gießbands (28, 30) in angrenzender Beziehung relativ zu den Arbeitsflächen (82') und zusammenwirkend mit den Arbeitsflächen (82') ein Austreten der bandhebenden Druckluft aus den isolierten Vertiefungen (80) drosselt; wodurch Quietschgeräusche im Wesentlichen vermieden werden.
  44. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 43, wobei: die Arbeitsflächen (82') aus einem geeigneten beständigen, verschleißfesten, glatten Material bestehen.
  45. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 43, wobei: die konvexe Außenseite Aussparungen (83) darin aufweist; und die Arbeitsflächen (82') aus einem geeigneten beständigen, verschleißfesten, glatten Material bestehen, das in fein passender Beziehung in den Aussparungen (83) angebracht ist, und bis zur Höhe „h" über die konvexe Außenseite überstehen.
  46. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 39, wobei: die Luftpolsterschale (44) an ihrer konvexen Außenseite eine Anordnung von erhabenen, Luft drosselnden, bandhebenden Plateaus (100) umfasst, die dazwischen eine komplementäre Anordnung von vertieften Bereichen aufweist, die Luftauslasskanäle (102) sind; Arbeitsflächen (100') Außenflächen der bandhebenden Plateaus (100) sind; die Luftpolsterschale (44) mehrere Luftdüsenbohrungen (87) dadurch aufweist, die einzeln an Mitten der Arbeitsflächen (100') der bandhebenden Plateaus (100) enden; und die Luftdüsenbohrungen (87) fest die Druckluft drosseln, die dadurch von der Luftkammer (52) zu den Mitten der Arbeitsflächen (100') der bandhebenden Plateaus (100) strömt.
  47. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 46, ferner umfassend: eine längliche, beständige, verschleißfeste, umlaufende, Luft drosselnde Dichtung (92, 93), die rings um die Anordnung von bandhebenden Plateaus (100) und auch rings um die Anordnung von Auslasskanälen (102) an der konvexen Außenseite der Luftpolsterschale (44) verläuft; und die umlaufende, Luft drosselnde Dichtung (92, 93) das Entweichen der bandhebenden Druckluft aus den Auslasskanälen (102) begrenzt.
  48. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 47, wobei: die umlaufende, Luft drosselnde Dichtung (92, 93) eine nach außen gewandte Oberfläche mit feinen Aussparungen (94, 96) in der Oberfläche aufweist; und die feinen Aussparungen die entweichende bandhebende Druckluft über einen großen Teil der Oberfläche der umlaufenden, Luft drosselnden Dich tung (92, 93) verteilen.
  49. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 39, wobei: die Luftpolsterschale (44) an ihrer konvexen Außenseite eine Anordnung von überstehenden, Luft drosselnden Barrieren (81, 82) umfasst, die dazwischen eine komplementäre Anordnung von Vertiefungen (80, 86) aufweist; die Luftpolsterschale (44) mehrere Luftdüsenbohrungen (87, 87') dadurch aufweist, die einzeln an Mitten der Vertiefungen (80, 86) enden; und die Luftdüsenbohrungen (87, 87') fest die Druckluft drosseln, die dadurch von der Luftkammer (52) zu den Mitten der Vertiefungen (80, 86) strömt.
  50. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 49, ferner umfassend: eine längliche, umlaufende, Luft drosselnde Dichtung (92, 93), die rings um die Anordnung von überstehenden, Luft drosselnden Barrieren (81, 82) und auch rings um die Anordnung von Vertiefungen (80, 86) an der konvexen Außenseite der Luftpolsterschale (44) verläuft; und die umlaufende, Luft drosselnde Dichtung (92, 93) das Entweichen der bandhebenden Druckluft aus den Vertiefungen (80, 86) begrenzt.
  51. Luftpolstervorrichtung nach Anspruch 50, wobei: die umlaufende, Luft drosselnde Dichtung (92, 93) eine nach außen gewandte Oberfläche mit feinen Aussparungen in der Oberfläche aufweist; und die feinen Aussparungen die entweichende, bandhebende Druckluft über einen großen Teil der Oberfläche der umlaufenden, Luft drosselnden Dichtung (92, 93) verteilen.
  52. Verfahren zum Führen der Bewegung eines umlaufenden, flexiblen, Wärme leitenden Gießbands (28, 30) in einer Stranggießmaschine (20) zum Stranggießen von Metall, wobei das Verfahren die Bewegung des umlaufenden Gießbands (28, 30) zu einem Einlauf (22) in einen Formhohlraum (M) der Maschine (20) führt, umfassend folgende Schritte: Bereitstellen einer Luftpolsterschale (44), die die Form eines geometrischen Sektors eines konvexen Zylinders hat und beabstandete, bandstützende, bandführende, den Bandweg definierende Arbeitsflächen (81', 82', 100') aufweist; Positionieren der Luftpolsterschale (44), wobei die Arbeitsflächen (81', 82', 100') relativ zu dem konvexen Zylinder nach außen gewandt sind; Positionieren eines solchen Gießbands (28, 30), wobei dessen Innenfläche den Arbeitsflächen (81', 82', 100') zugewandt ist; Anwenden von Zugspannung auf das positionierte Gießband (28, 30), um die Innenfläche des Gießbands (28, 30) gegen die Arbeitsflächen (81', 82', 100') zu ziehen, um die Innenfläche des positionierten, gespannten Gießbands (28, 30) an die Luftpolsterschale (44) anzupassen; Zuführen von Druckluft durch mindestens eine Luftdüsenbohrung (87, 87', 87'', 88) in der Luftpolsterschale (44), um Druckluft in bandhebendem Kontakt mit der Innenfläche des positionierten, gespannten und angepassten Gießbands (28, 30) aufzubringen, um das positionierte, gespannte und angepasste Gießband (28, 30) relativ zur Luftpolsterschale (44) nach außen zu drücken, um die Kraft der Innenfläche des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) gegen die Arbeitsflächen (81', 82', 100') zu verringern, die zum Umlaufenlassen des Gießbands (28, 30) bereit sind; und Umlaufenlassen des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30), um die Bewegung des umlaufenden Gießbands (28, 30) zum Einlauf (22) in den Formhohlraum (M) zu führen.
  53. Verfahren nach Anspruch 52, wobei: die Druckluft, die in bandhebendem Kontakt mit der Innenfläche des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) steht, die Kraft der Innenfläche gegen die Arbeitsflächen (81', 82', 100') um mindestens ungefähr 90%, aber nicht über 100% der Kraft verringert, die vor der Zufuhr von Druckluft vorhanden war.
  54. Verfahren nach Anspruch 53, umfassend folgende Schritte: Ermöglichen des Entweichens der Druckluft, die in bandhebendem Kontakt mit der Innenfläche des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) steht, in die Umgebung; und Halbabdichten des Entweichens der Druckluft in die Umgebung.
  55. Verfahren nach Anspruch 53, umfassend folgende Schritte: Ermöglichen des Entweichens der Druckluft, die in bandhebendem Kontakt mit der Innenfläche des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) steht, in die Umgebung; wobei das Entweichen in die Umgebung an einem Rand der Luftpolsterschale (44) geschieht; und Halbabdichten des Randes, um das Entweichen von Druckluft in die Umgebung zu begrenzen.
  56. Verfahren nach Anspruch 52, umfassend folgende Schritte: Verringern der Krümmung der Luftpolsterschale (44) entlang dem Übergangsbereich (114) des geometrischen Sektors; wobei der Übergangsbereich (114) des geometrischen Sektors näher am Einlauf (22) in den Formhohlraum (M) ist als der übrige Teil des geometrischen Sektors; und wobei das Verringern der Krümmung progressiv die Krümmung der Luftpolsterschale (44) in einer Richtung der geführten Bewegung des umlaufenden Gießbands (28, 30) zum Einlauf (22) in den Formhohlraum (M) verringert.
  57. Verfahren nach Anspruch 52, umfassend folgenden Schritt: trockene Vorwärmung des sich bewegenden, positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) nahe der Luftpolster schale (44).
  58. Verfahren nach Anspruch 57, wobei: die trockene Vorwärmung Strahlungsheizung ist.
  59. Verfahren nach Anspruch 58, wobei: die trockene Vorwärmung eine Erwärmung des sich bewegenden, positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) auf eine erhöhte Temperatur im Bereich von ungefähr 80°C bis ungefähr 150°C in einem Bereich des sich bewegenden Gießbands (28, 30) bewirkt, der knapp außerhalb des Einlaufs (22) in den Formhohlraum (M) liegt.
  60. Verfahren nach Anspruch 52, umfassend folgenden Schritt: Einstellen des Drucks der durch die mindestens eine Luftdüsenbohrung (87, 87', 87'', 88) geführten Druckluft, um Druckluft in bandhebendem Kontakt mit der Innenfläche des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) bei einem eingestellten Druck bereitzustellen, um bei mehr als mindestens ungefähr 90%, aber nicht über 100% dieses eingestellten Drucks nach außen zu drücken, der das positionierte, gespannte, angepasste und schwebende Gießband (28, 30) so heben würde, dass es die Arbeitsflächen (81', 82', 100') nicht mehr berührt.
  61. Verfahren nach Anspruch 52, umfassend folgende Schritte: Anordnen von überstehenden, Luft drosselnden Barrieren (81, 82), um mehrere Vertiefungen (80, 86) dazwischen zu definieren, die von nahe gelegenen Vertiefungen (80, 86) durch Luft drosselnde Barrieren (81, 82) isoliert sind, die zwischen benachbarten Vertiefungen (80, 86) positioniert sind; Versehen der isolierten Vertiefungen (80, 86) mit Bodenflächen, die relativ zu dem positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießband (28, 30) nach innen hin positioniert sind, um unter die Arbeitsflächen (81', 82') gedrückt zu werden; und Zuführen von Druckluft durch mehrere Luftdüsenöffnungen (87, 87'), die einzeln mit den isolierten Vertiefungen (80, 86) in Verbindung stehen.
  62. Verfahren nach Anspruch 61, umfassend folgende Schritte: Bereitstellen von mehreren Luftdüsenbohrungen (87, 87'), die durch jeweilige Mittelpositionen der jeweiligen Bodenflächen der isolierten Vertiefungen (80, 86) einzeln mit den isolierten Vertiefungen (80, 86) in Verbindung stehen; und Zuführen von Druckluft durch die mehreren Luftdüsenbohrungen (87, 87') in Mittelpositionen der jeweiligen Böden der isolierten Vertiefungen (80, 86).
  63. Verfahren nach Anspruch 61, wobei: die Druckluft, die in bandhebendem Kontakt mit der Innenfläche des positionierten, gespannten, angepassten und schwebenden Gießbands (28, 30) steht, die Kraft der Innenfläche gegen die Arbeitsflächen (81', 82') um mindestens ungefähr 90%, aber nicht über 100% verringert; wodurch ermöglicht wird, dass Druckluft durch Strömen über die Arbeitsflächen (81', 82') aus den isolierten Vertiefungen (80, 86) entweicht.
  64. Verfahren nach Anspruch 63, umfassend folgende Schritte: Ermöglichen des Entweichens der über die Arbeitsflächen (81', 82') strömenden Druckluft in die Umgebung; wobei das Entweichen in die Umgebung an einem Rand der Luftpolsterschale (44) geschieht; und an dem Rand Begrenzen des Entweichens von Druckluft in die Umgebung.
  65. Verfahren nach Anspruch 64, umfassend folgenden Schritt: Anordnen der überstehenden, Luft drosselnden Barrieren in einem Gitter (82); wobei der Rand rings um das Gitter (82) verläuft.
  66. Verfahren nach Anspruch 65, wobei: das Gitter (82) eine generell rechteckige Konfiguration aufweist.
  67. Verfahren nach Anspruch 52, umfassend folgende Schritte: Anordnen von Rippen (81, 79), die entlang dem Umfang an der Luftpolsterschale (44) mit Umfangskanälen (86) zwischen benachbarten Rippen (81, 79) verlaufen; und Zuführen von Druckluft durch mindestens eine Luftdüsenbohrung (87', 87''), die mit den Kanälen (86) in Verbindung steht.
  68. Verfahren nach Anspruch 67, umfassend folgende Schritte: Bereitstellen mehrerer Luftdüsenbohrungen (87'), die einzeln mit den Kanälen (86) in Verbindung stehen; und Zuführen von Druckluft durch die mehreren Luftdüsenbohrungen (87') in die Kanäle (86).
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