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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ablösen eines
Gegenstands, welcher durch ein druckempfindliches, mit Haftmittel
doppelt beschichtetes Blatt befestigt ist, und eine Ablösevorrichtung
dafür.
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Beispielsweise
wird der Wafer eines Halbleiters, wie beispielsweise Silikon, in
der Form einer Scheibe mit einem großen Durchmesser erzeugt. Ein Schaltkreismuster
wird auf einer Fläche
des Halbleiter-Wafers erzeugt, und die Rückseite wird geschliffen.
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In
den letzten Jahren besteht eine Nachfrage nach einer Verringerung
der Dicke der Halbleiter-Chips für
IC-Karten und Ähnliches.
Es wird heute verlangt, die Dicke der aus dem Halbleiter-Wafer erzeugten
Halbleiter-Chips von 300–400 μm auf ungefähr 100–50 μm zu verringern.
Im Allgemeinen wird ein druckempfindliches Haftblatt, welches durch
Beschichten einer weichen Basis mit einem druckempfindlichen Haftmittel
erzeugt wird, verwendet, um den Halbleiter-Wafer beispielsweise
an einem Tisch zu befestigen, während
die mit einem Schaltkreismuster versehene Oberfläche des Halbleiter-Wafers geschützt wird.
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Beim
Ablösen
eines extrem dünnen
Halbleiter-Wafers von dem weichen, druckempfindlichen Haftblatt
kann es während
des Ablösevorgangs
zu einem Reißen
des Halbleiter-Wafers durch Restspannung kommen, die aus der Akkumulation
der beim aufkleben ausgeübten
Spannung resultiert. Für
den Umgang mit diesem Problem schlugen die Erfinder ein neues druckempfindliches,
mit Haftmittel doppelt beschichtetes Blatt, bei welchem druckempfindliche Haftschichten
eine Heißschrumpfbasis überlagerten, welches
ein einfaches Ablösen
der Gegenstände
ermöglichte,
indem das Blatt zunächst
ultraviolettem Licht ausgesetzt und danach erwärmt wurde. Bei der Verwendung
dieses druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatts verringerte die erste UV- Licht-Exposition
die Haftstärke
der druckempfindlichen Haftschichten und das nachfolgende Erwärmen induzierte
ein Schrumpfen und eine Verformung der Heißschrumpfbasis, um dadurch
ein einfaches Ablösen
der Gegenstände
von dem druckempfindlichen Haftblatt zu ermöglichen.
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Die
Verwendung dieses druckempfindlichen Heißschrumpf-Haftblatts wirft
jedoch das folgende Problem auf. Bei der Verwendung des druckempfindlichen
Heißschrumpf-Haftblatts beginnt
das Schrumpfen an dem Teil, welcher erwärmt wird, um seine Temperatur
zu erhöhen.
Weist der Gegenstand eine geringe Fläche auf, so wird das Ganze
innerhalb kurzer Zeit unabhängig
von der Erwärmungsstelle
erwärmt
und abgelöst.
Bei Gegenständen
von geringer Fläche
kam es selten zu einem Reißen
der Gegenstände.
Wird jedoch ein Gegenstand mit großer Fläche in seiner Mitte erwärmt, so
beginnt die Ablösung an
einem Teil nahe einer Heizquelle, was dazu führt, dass eine erhebliche Zugkraft
zwischen dieser Stelle und einem noch nicht ausreichend erwärmten äußeren Teil
ausgeübt
wird. Die Zugkraft führt
mit großer Wahrscheinlichkeit
zu einem Reißen
des Gegenstands.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, ein Verfahren zum Ablösen eines
Gegenstands vorzusehen, welcher durch ein druckempfindliches, mit
Haftmittel doppelt beschichtetes Blatt befestigt ist, und eine Ablösevorrichtung
dafür vorzusehen,
welche durch die Verwendung eines druckempfindlichen, mit Haftmittel
doppelt beschichteten Heißschrumpf-Haftblatts
ein wirksames Ablösen
von Gegenständen, wie
beispielsweise extrem dünne
Wafer, ermöglicht, ohne
dass diese Reißen.
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EP-A-0884766
offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Pressverbinden
von elektronischen Komponenten, wobei ein Wafer an einem Zerteilungsband
angebracht ist, welcher wenigstens eine Schicht Schrumpffilm und
eine druckempfindliche Haftschicht umfasst. Der Wafer klebt an der druckempfindlichen
Haftschicht und ist in Chips zerteilt. Das Zerteilungsband wird
dann erwärmt,
um den Haftbereich zum Schrumpfen zu bringen und dadurch die Haftstärke zwischen
den Chips und der Haftschicht zu verringern.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Verfahren zum Ablösen eines Gegenstands von einer
Laminateinheit vorgesehen, wobei die Laminateinheit umfasst: eine
Stützplatte
und daran befestigt den Gegenstand, wobei das Befestigen durch ein druckempfindliches,
mit Haftmittel doppelt beschichtetes Blatt ausgeführt ist,
welches durch Erwärmen verformbar
ist, um dadurch eine Schälwirkung
auszuüben,
wobei
das Verfahren umfasst:
Erwärmen
wenigstens eines äußeren Teils
der Laminateinheit, sodass wenigstens ein Teil eines äußeren Bereichs
der Laminateinheit anfangs erwärmt
wird, wobei andere Bereiche später
erwärmt
werden,
dadurch gekennzeichnet, dass die Laminateinheit derart
dimensioniert ist, dass das druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt
beschichtete Blatt, die Stützplatte
und der Gegenstand im Wesentlichen die gleiche Konfiguration aufweisen
und dass das Verfahren umfasst:
Ablösen des Gegenstands von dem
druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten Blatt in
einer Richtung von dem äußeren Bereich
zu den anderen Bereichen hin.
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Bei
dieser Ausführung
wird wenigstens ein äußerer Bereich
der Laminateinheit anfangs erwärmt und
danach kann sich der erwärmte
Teil langsam auf andere Bereiche erstrecken. So kann der Gegenstand
leicht von dem anfangs erwärmten
Teil des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatts gelöst
werden.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist der anfangs erwärmte äußere Bereich der Laminateinheit vorzugsweise
ein Umfangsbereich, der sich ungefähr torusförmig von einer Mitte der Laminateinheit
erstreckt.
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Bei
dieser Ausführung
wird der Umfangsbereich zuerst gelöst, und der innere Bereich
kann später
gelöst
werden. Auch wenn der Gegenstand extrem dünn ist, kann er ohne Reißen leicht
von dem druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatt abgelöst
werden.
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Ferner
ist gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Ablösevorrichtung
zum Ausführen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
vorgesehen, wobei die Vorrichtung bei der Anwendung eine Laminateinheit aufweist,
umfassend eine Stützplatte
und, daran befestigt, den Gegenstand, wobei das Befestigen durch ein
druckempfindliches, mit Haftmittel doppelt beschichtetes Blatt ausgeführt ist,
welches durch Erwärmen
verformbar ist, um dadurch eine Schälwirkung auszuüben,
wobei
die Vorrichtung ferner Heizmittel umfasst, wobei die Heizmittel
ein erstes Heizelement umfassen, welches in der Lage ist, wenigstens
einen äußeren Teil
der Laminateinheit zu erwärmen,
und ein zweites Heizelement umfassen, welches in der Lage ist, andere
Teile der Laminateinheit später
zu erwärmen
als das erste Heizelement,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Laminateinheit derart dimensioniert ist, dass das druckempfindliche, mit
Haftmittel doppelt beschichtete Blatt, die Stützplatte und der Gegenstand
im Wesentlichen die gleiche Konfiguration aufweisen.
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Diese
Vorrichtung ermöglicht
ein einfaches Ablösen
ohne Reißen
auch eines extrem dünnen
Gegenstands von dem druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatt.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
wird nun ausschließlich
beispielhaft und mit Bezug zu den beiliegenden Zeichnungen beschrieben,
für die
gilt:
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1 ist
eine Schnittansicht einer Laminateinheit in einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine schematische Draufsicht der Ablösevorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 ist
ein Schnitt an der Linie I-I in 2;
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4 ist
eine Endansicht entlang der Linie II-II in 2;
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5 ist
ein Schnitt an der Linie III-III in 2;
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6 ist
eine schematische Draufsicht von Heizmitteln, die für die in 5 gezeigten
Regalbretter vorgesehen sind;
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7 ist
eine Seitenansicht von Mitnahmemitteln zum Mitnehmen der in 2 gezeigten
Laminateinheiten;
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8 ist
eine Schnittansicht, die den Prozess des Ablösens einer Laminateinheit in
dem Ablöseverfahren
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt; und
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9 ist
eine Seitenansicht, die zeigt, wie das druckempfindliche, mit Haftmittel
doppelt beschichtete Blatt nach dem Ablösen mittels der Ablösevorrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von der Laminateinheit abzulösen ist.
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1 zeigt
die Laminateinheit C zur Verwendung bei dieser Ausführungsform. 2 ist
eine schematische Draufsicht einer Ablösevorrichtung, welche in der
Lage ist, die Laminateinheit C zu erwärmen und das Ablösen auszuführen. 3 ist
ein Schnitt an der Linie I-I in 2.
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Wie
in 1 gezeigt, umfasst die Laminateinheit C das druckempfindliche,
mit Haftmittel doppelt beschichtete Blatt 1, die an einer
Seite des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatts 1 befestigte Stützplatte
A und den an der gegenüberliegenden
Seite des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatts 1 befestigten Gegenstand B.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist der Gegenstand B ein nicht zerteilter Halbleiter-Wafer. Jedoch ist
der Gegenstand B nicht darauf beschränkt und kann aus der folgenden
Gruppe stammen: isolierte Bestandteile aus Keramik oder Harz, verschiedene elektronische
Elemente, optische Elemente, wie beispielsweise Glas- oder Quarzplatten
und Verbundstoffe daraus, solang diese planar sind und relativ große Flächen aufweisen.
Die Form ist nicht auf die Scheibenform beschränkt und kann beispielsweise eine
Rechteckform sein.
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Das
druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete Blatt 1 zur
Verwendung bei dieser Ausführungsform
umfasst eine Heißschrumpfbasis 3 und
an beiden Seiten daran angelagert druckempfindliche Haftschichten 2a, 2b.
Obgleich jedes der bekannten druckempfindlichen Haftmittel verwendet werden
kann, um die druckempfindlichen Haftschichten 2a, 2b zu
bilden, wird bevorzugt, dass wenigstens eine der druckempfindlichen
Haftschichten 2a, 2b aus einem mit Ultraviolettlicht
zu härtenden,
druckempfindlichen Haftmittel gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform
sind beide druckempfindlichen Haftschichten 2a, 2b aus
einem ultraviolett zu härtenden, druckempfindlichen
Haftmittel gebildet. Für
Details zu dem druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatt wird auf die japanische Patentanmeldung Nr. 11 (1999) – 109806
verwiesen. Das druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete
Blatt 1 ist nicht auf dasjenige dieser Ausführungsform
beschränkt
und kann beispielsweise ein druckempfindliches, mit Haftmittel doppelt
beschichtetes Blatt sein, bei welchem ein Heißschäumungsmittel mit dem druckempfindlichen
Haftmittel gemischt wird und beim Erwärmen zum Schäumen führt, um
dadurch die druckempfindlichen Haftschichten zu verformen.
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Die
Stützplatte
A ist im Allgemeinen eine feste, flache Platte. Ist die druckempfindliche
Haftschicht 2a oder 2b aus einem ultraviolett
zu härtenden
druckempfindlichen Haftmittel gebildet, so ist bevorzugt, dass die
Stützplatte
A beispielsweise eine feste Glasplatte oder Kunststoffplatte aus
einem ultraviolett durchlässigen
Material ist.
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Das
druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete Blatt 1,
die Stützplatte
A und der Gegenstand B weisen alle ungefähr dieselbe Konfiguration auf.
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Die
Ablösevorrichtung
dieser Ausführungsform
wird nun beschrieben.
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Die
Ablösevorrichtung
dieser Ausführungsform
ist in der Lage, die oben genannte Laminateinheit C zu erwärmen, sodass
das druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete Blatt 1,
das sich zwischen der Stützplatte
A und dem Gegenstand B befindet, natürlich abgelöst werden kann. Wie in den 2 und 3 gezeigt
ist, umfasst die Ablösevorrichtung 20 an
ihrer Innenseite die durch eine Doppelwand umschlossene Hochtemperaturkammer 4.
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Speziell
bei dieser Ablösevorrichtung 20 sind Luftkanäle 11a, 11b zwischen
einem Paar gegenüber liegenden
inneren Seitenwänden 8a, 8b und
einem Paar äußeren Seitenwänden 10a, 10b gegenüber den
inneren Seitenwänden 8a, 8b vorgesehen.
Diese inneren Seitenwände 8a, 8b,
wie in den 2 und 3 gezeigt,
sind mit Schlitzen 13, 14 versehen, die in gegebenen
Abständen
in der vertikalen Richtung angeordnet sind.
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Dadurch
dass die inneren Seitenwände 8a, 8b mit
den Schlitzen 13, 14 versehen sind, kann die Luft
im Inneren der Hochtemperaturkammer 4 von einer inneren
Seitenwand zu der anderen inneren Seitenwand strömen. Insbesondere, wenn der
an einem Deckenabschnitt vorgesehene Ventilator 12 betrieben
wird, wie in 3 gezeigt, wird Luft so geführt, dass
sie von dem linken Luftkanal 11a durch die Schlitze 13 in
die Hochtemperaturkammer 4 strömt. Die in die Hochtemperaturkammer 4 geströmte Luft wird
durch die Schlitze 14 in den rechten Luftkanal 11b und
weiter aufwärts
geführt.
So wird eine Luftzirkulation erreicht, wie durch die Pfeile in 3 gezeigt.
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Andererseits
umfasst die Hochtemperaturkammer 4, wie in den 2 und 5 gezeigt,
einen kastenförmigen
Kammerrahmen 5 mit einer offenen Seite. Dieser Kammerrahmen 5 ist
durch die linke und rechte Seitenwand 8a, 8b und
die obere und untere Seitenwand 8c, 8d aufgeteilt
und umfasst den Deckel 6, der die Öffnung 5a des Kammerrahmens 5 abdeckt.
Dieser Deckel 6 ist verschiebbar, wie in 2 gezeigt.
Dieser Deckel 6 ist nicht auf eine Öffnungsbewegung in horizontaler
Richtung, wie in 2 gezeigt, beschränkt und
kann beispielsweise eine Öffnungsbewegung
in vertikaler Richtung ausführen.
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Wie
in 5 gezeigt, ist der kastenförmige Kammerrahmen 5 mit
Regalbrettern 7 versehen, welche von der hinteren Seitenwand 8e hervorstehen und
in gegebenen Abständen
in vertikaler Richtung angeordnet sind. Jedes dieser Regalbretter 7 ist
an einer oberen Fläche
mit kleinen Durchgangslöchern versehen,
die mit einer Vakuumpumpe und einem Ventil – beides nicht gezeigt – verbunden
sind und so konstruiert sind, dass ein planer Gegenstand von beispielsweise
scheibenförmiger
oder rechteckiger Gestalt durch einen Unterdruck zu ihnen hingezogen und
daran festgehalten werden kann. Ferner sind die linke und die rechte
Seitenwand 8a, 8b sowie die obere und die untere
Seitenwand 8c, 8d des Kammerrahmens 5,
wie in den 3 und 5 gezeigt, mit
Heizmitteln 15 versehen. Diese Heizmittel 15 dienen
dem Zweck der Erwärmung
der Innenseite der Hochtemperaturkammer 4. Als Heizmittel
können
bekannte Heizmittel, wie beispielsweise eine ummantelte Drahtheizung,
eine Gummi-Heizung und eine entfernte Infrarot-Heizung verwendet
werden. Das Heizmittel ist nicht besonders eingeschränkt.
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Andererseits
ist die hintere Seitenwand 8e als ein Bestandteil der Hochtemperaturkammer 4 mit Öffnungen 9 versehen,
welche in gegebenen Abständen
in der vertikalen Richtung angeordnet sind. Durch diese Öffnungen 9 sind
vertikal bewegliche Pressplatten 17 in der Hochtemperaturkammer 4 aufgenommen,
insbesondere der Kammerrahmen 5. Die vertikalen Bewegungen
dieser Pressplatten 17 können entweder separat oder
gleichzeitig gesteuert werden. Eine Feder 22 ist zwischen
jeder der Pressplatten 17 vorgesehen und das Regalbrett 7 ist über der
Pressplatte 17 positioniert. Bei der obersten Pressplatte 17 ist
die Feder 22 zwischen der Pressplatte 17 und der
oberen Seitenwand 8c vorgesehen. Die Vorrichtung ist derart
konstruiert, dass, wenn diese Pressplatten 17 abwärts positioniert
sind, die Federn 22 verlängert sind, um dadurch eine
nach oben gerichtete Zugkraft auszuüben. Jede der Federn 22 ist
so eingestellt, dass im verlängerten
Zustand die nach oben gerichtete Zugkraft im Wesentlichen die Schwerkraft
der Pressplatte 17 ausgleicht. Die Vorrichtung ist also
so konstruiert, dass, wenn das druckempfindliche, mit Haftmittel
doppelt beschichtete Blatt 1 verformt wird, keine Schwerkraftausübung der Pressplatte 17 nach
unten erfolgt, um so von einer die Verformung des druckempfindlichen,
mit Haftmittel doppelt beschichteten Blatts 1 nicht zu
behindern.
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Jede
der Pressplatten 17 ist an einer ihrer Unterseiten wie
die oben beschriebenen Regalbretter 7 mit kleinen Durchgangslöchern versehen,
welche mit einer Vakuumpumpe und einem Ventil verbunden sind – beide
nicht gezeigt – und
ist so derart mit Ansaugmitteln versehen, dass ein planer Artikel durch
einen Unterdruck angezogen und daran festgehalten werden kann. Daher
ist die Vorrichtung so konstruiert, dass die zwischen der Pressplatte 17 und der
Regalplatte 7 angeordnete Laminateinheit C durch einen
Unterdruck nicht nur von der Abwärtsposition,
sondern auch von der Aufwärtsposition
angezogen und befestigt werden kann.
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Die
an den Pressplatten 17 und den Regalbrettern 7 vorgesehenen
Heizmittel werden nachfolgend beschrieben.
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Die
an den Pressplatten 17 und den Regalbrettern 7 vorgesehenen
Heizmittel 35 weisen genau die gleiche Konstruktion auf,
so dass bei der Beschreibung nur auf das an den Regalbrettern 7 vorgesehene
Heizmittel 35 Bezug genommen wird. Wie in 6 gezeigt
ist, umfassen diese Heizmittel 35 zwei Heizteile, d.h.
das Außenheizelement 31 zum
Erwärmen
eines Außenbereichs
und das Innenheizelement 19 zum Erwärmen eines inneren Bereichs.
Das Außenheizelement 31 umfasst
vier Heizelementteile 31a, 31b, 31c und 31d,
welche so angeordnet sind, dass sie einen Ring bilden. Das Innenheizelement 19 ist
ungefähr
in ringähnlicher
Form in dem Außenheizelement 31 vorgesehen.
Mit Bezug zu dem Innenheizelement 19 ist es nicht nur mit
dem ringähnlichen Teil
versehen, sondern auch mit dem linearen Heizelementteil 18,
welcher dazu angeordnet ist, die Mitte des ringähnlichen Teils zu kreuzen.
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Nun
werden mit Bezug zu den 2 und 7 Mitnahmemittel
zum Durchführen
des Hineinbringens und Herausnehmens der Laminateinheit C beschrieben,
welche vor der Hochtemperaturkammer 4 der Ablösevorrichtung 20 angeordnet
sind.
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Insbesondere
das Mitnahmemittel 30 ist in der Nachbarschaft des Deckels 6 als
ein Bestandteil der Hochtemperaturkammer 4 angebracht.
Das Mitnahmemittel 30 umfasst die drehbare Stütze 38 und die
vertikal bewegliche horizontale Platte 32. Die vertikal
bewegliche horizontale Platte 32 ist mit nicht gezeigten
Führungsschienen
versehen. Die Vorrichtung ist so konstruiert, dass der Schieber 33 auf
den Führungsschienen
in der horizontalen Richtung bewegt werden kann, wie durch den Pfeil
in 7 gezeigt ist. Der Schieber 33, wie in
den 2 und 7 gezeigt, ist mit vertikal
gegenüber
liegenden Trägerarmen 34, 37 versehen,
von welchen jeder ein Paar linksgerichtete und rechtsgerichtete
Armelemente umfasst. Einer oder beide Trägerarme sind so konstruiert,
dass sie vertikal beweglich sind, um zu ermöglichen, dass sich die oberen
Trägerarme 34 den
unteren Trägerarmen 37 nähern oder
sich von ihnen weg bewegen. Die Trägerarme 34, 37 sind
mit denselben Ansaugmitteln versehen wie die oben beschriebenen
Pressplatten 17 und die Regalbretter 7, so dass
die zwischen den Trägerarmen 34, 37 aufgenommene
Laminateinheit C durch die Ansaugmittel angezogen und festgehalten
werden kann. Wie in 6 gezeigt ist, ist jedes der
Regalbretter 7 mit Nuten 7a oder Schlitzen versehen,
wie durch die unterbrochenen Linien in 6 gezeigt,
so dass die unteren Trägerarme 37 hinein
und hinausgelangen können
ohne in Berührung
mit der Laminateinheit C gebracht zu werden, welche an den Regalbrettern 7 (mit
Ansaugen) angebracht ist.
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Ein
Verfahren zum Ablösen
eines Gegenstands unter Verwendung der Ablösevorrichtung dieser Ausführungsform
und Funktionen davon werden nachfolgend beschrieben.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird die Laminateinheit C durch verschiedene vorhergehende Schritte
gebildet. Insbesondere werden beispielsweise der Schritt des Aufbringens
eines Halbleiterwafers als Gegenstand B auf eine Glasplatte (Stützplatte
A) mittels eines druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Blatts 1 und der Rückenschliffschritt,
bei welchem der Halbleiterwafer zu einer gegebenen Dicke geschliffen
wird, in der Vorphase dieser Ausführungsform durchgeführt. Bei
dieser Ausführungsform
ist der Gegenstand B ein Halbleiterwafer, welcher auf eine extrem
geringe Dicke geschliffen worden ist, jedoch noch nicht in einzelne
Chips zerteilt worden ist.
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Während der
Vorphase des Ablöseverfahrens
dieser Ausführungsform
wird die Laminateinheit C mit ultraviolettem Licht bestrahlt, so
dass die Haftstärke
des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten Blatts
beider Seiten stark verringert wird. In diesem Zustand wird die
Laminateinheit C im Voraus in einer nicht gezeigten Aufbewahrungskassette
aufbewahrt. Ferner wird das Innere der Hochtemperaturkammer 4 im
Voraus in einem solchen Umfang auf eine hohe Temperatur erwärmt, dass
die heißschrumpfbare
Basis 3 durch das an den Seitenwänden 8a bis 8d des
Kammerrahmens 5 der Hochtemperaturkammer 4 vorgesehene
Heizmittel 15 nicht verformt wird, um die Zeit zu verkürzen, die
für das
Erwärmen
durch das an den Regalbrettern 7 und den Pressplatten 17 vorgesehene
Heizmittel 35 notwendig ist.
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Nachfolgend
wird der Deckel 6 geöffnet,
um dadurch die Öffnung 5a der
Hochtemperaturkammer 4 zu exponieren. Die in der Aufbewahrungskassette aufbewahrten
Laminateinheiten C werden sequentiell durch geeignete Mittel hinausgenommen
und auf den Regalbrettern 7 der Hochtemperaturkammer 4 platziert
und der Deckel 6 wird geschlossen. In diesem Moment kann
das in 2 gezeigte Mitnahmemittel 30 als Mittel
verwendet werden, um die Laminateinheiten C aus der Aufbewahrungskassette
hinaus zu nehmen und sie auf die Regalbretter 7 der Hochtemperaturkammer 4 zu
tragen.
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Beim
Einstellen der Laminateinheit C an dem Regalbrett 7 wird
die Pressplatte 17 abwärts
bewegt bis die Pressplatte 17 die Laminateinheit C berührt. Wenn
die Pressplatte 17 die Laminateinheit C berührt, werden
die Ansaugmittel der Pressplatte 17 und das Regalbrett 7 so
betrieben, dass die Laminateinheit C angezogen und zwischen der
Pressplatte 17 und dem Regalbrett 7 fixiert wird.
In diesem Zustand gleichen sich an der Laminateinheit C die Abwärts-Gravität der Pressplatte 17 und
die Aufwärts-Zugkraft
der verlängerten
Feder 22 im Wesentlichen aus, sodass im Wesentlichen keine Last
auf der Laminateinheit C wirkt.
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Hiernach
wird die Laminateinheit C direkt nicht nur von der Seite der Stützplatte
A, sondern auch von der Seite des Gegenstands B mittels des Heizmittels 35 der
Pressplatte 17 und des Regalbretts 7 in der Hochtemperaturkammer 4 erwärmt, insbesondere
in dem Kammerrahmen 5. Bei diesem direkten Erwärmen wird
zunächst
das Heizmittel des Außenheizelements 31 betätigt und
hiernach wird das Erwärmen
mittels des Innenheizelements 19 ausgeführt. Durch diese Art Heizen
wird die heißschrumpfbare
Basis 3 des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt
beschichteten Haftblatts 1 in einem äußeren Bereich anfänglich durch
Erwärmen
mittels des Außenheizelements 31 geschrumpft.
Wie nachdrücklich
in 8 gezeigt ist, wird Luft von der Peripherie der
Laminateinheit C in die Zwischenräume zwischen dem druckempfindlichen,
mit Haftmittel doppelt beschichteten Haftblatt 1 und dem
Gegenstand B und zwischen dem druckempfindlichen, mit Haftmittel
doppelt beschichteten Haftblatt 1 und der Stützplatte
A gezogen, um hierdurch ein Ablösen
zu initiieren. Das nachfolgende Erwärmen mittels des inneren Heizelements 19 bewirkt,
dass die heißschrumpfbare
Basis 3 in einem inneren Bereich schrumpft. So wird das
Ablösen
zu dem inneren Bereich mit dem Resultat fortgeführt, dass über die gesamte Fläche der
Laminateinheit C der Gegenstand B, das druckempfindliche, mit Haftmittel
doppelt beschichtete Haftblatt 1 und die Stützplatte
A vollständig
voneinander gelöst
werden. Wenn dann das druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt
beschichtete Haftblatt 1 zu schrumpfen beginnt, wird aufgrund des
Schrumpfens eine neue Verformungskraft in der Richtung zu einer
Zunahme des Abstands zwischen der Stützplatte A (Glasplatte) und
dem Gegenstand B (Wafer) ausgeübt,
das heißt
in vertikaler Richtung. Obgleich die Pressplatte 17 durch
die Verformungskraft des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Haftblatts 1 hochgehoben wird, ist die Pressplatte 17 in
einem derartigen Zustand, dass deren Schwerkraft im Wesentlichen
die Zugkraft der Feder 22 ausgleicht, sodass im Wesentlichen
keine Last auf der Laminateinheit C wirkt. Entsprechend wird die
Verformung des druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Haftblatts 1 vorangetrieben, ohne durch das Gewicht der
Pressplatte 17 behindert zu werden. Dies führt dazu,
dass der Abstand zwischen der Stützplatte
A (Glasplatte) und dem Gegenstand B (Wafer) zunimmt, was zur Bildung
eines Spalts führt.
So wird der Berührungsbereich
zwischen dem druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Haftblatt 1 und dem Gegenstand B verringert, sodass sich
der Gegenstand B von dem druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten
Haftblatt 1 abhebt.
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Sobald
der Abschluss des Heißschrumpfens des
druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten Haftblatts
erkannt ist und sobald der Abschluss des oben beschriebenen Ablösens erkannt ist,
wird das Ansaugmittel der Pressplatte 17 gelöst und die
Pressplatte 17 wird zu einer Aufwärts-Wartestellung zurückgezogen.
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Die
Mittel für
die Erkennung des Abschlusses des Ablösens können umfassen, dass mittels
eines Sensors erkannt wird, ob der Spalt ein vorgegebenes Niveau
erreicht hat oder nicht, oder können umfassen,
dass mittels eines Timers durch Zeiteinstellung im voraus der Abschluss
des Ablösens
erfasst wird.
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Die
resultierende Laminateinheit C wird aus der Hochtemperaturkammer 4 herausgenommen.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Deckel 6 verschoben, um hierdurch
die Öffnung 5a zu
exponieren. Auch wird das Ansaugmittel des Regalbretts 7 gelöst. Nachfolgend
werden, wie in 2 gezeigt, die Trägerarme 34, 37 der
Mitnahmemittel 30 so angeordnet, dass sie zum Inneren der
Hochtemperaturkammer 4 zeigen. Der Schieber 33 wird
auf den Führungsschienen der
horizontalen Platte 32 zu der Hochtemperaturkammer 4 hin
bewegt, um hierdurch die unteren Trägerarmelemente 37, 37 in
die Nuten 7a, 7a des Regalbretts 7 aufzunehmen.
Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Pressplatte 17 in
der vertikalen Wartestellung, sodass ein Raum zwischen dem Gegenstand
B und der Pressplatte 17 vorliegt. Der obere Trägerarm 34 wird
in den Zwischenraum eingeführt. Die
Trägerarme 34, 37 werden
so bewegt, dass sie sich aneinander annähern, was dazu führt, dass
die Laminateinheit C zwischen den Trägerarmen 34, 37 gehalten
ist. In diesem Zustand wird die Laminateinheit C durch Betreiben
der an den Trägerarmen 34, 37 vorgesehenen
Ansaugmittel zu den Trägerarmen 34, 37 hingezogen.
Während
das Ansaugen fortgeführt
wird, wird der Schieber 33 in den Führungsschienen der horizontalen
Platte 32 derart bewegt, dass er sich von der Hochtemperaturkammer 4 entfernt.
So wird die Laminateinheit C, welche das oben beschriebene Ablösen durchlaufen
hat, aus der Hochtemperaturkammer 4 herausgenommen.
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Nach
dem Herausnehmen der Laminateinheit C aus der Hochtemperaturkammer 4 durch
Verwendung der Mitnahmemittel 30 unter Beibehaltung des
Betriebs des Ansaugmittels wird Luft von der Luftdüse 36 durch
den Zwischenraum zwischen dem Paar Trägerarme 34, 37 gezogen,
wie in 9 gezeigt. Folglich wird das druckempfindliche,
mit Haftmittel doppelt beschichtete Haftblatt 1, welches
gerade von dem Gegenstand B und der Stützplatte A getrennt wird, weggeblasen.
Das fort geblasene druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete Haftblatt 1 kann
in dem Staubkasten 28 aufgenommen werden.
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Die
abgelöste
Stützplatte
A (Glasplatte) und der Gegenstand B (Halbleiter-Wafer) werden hiernach
in separaten Kassetten aufgenommen.
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Wie
aus der vorangehenden Beschreibung deutlich wird, ermöglicht die
Ablösevorrichtung
dieser Ausführungsform
ein effizientes Ablösen
einer großen
Vielzahl extrem dünner,
durch ein druckempfindliches, mit Haftmittel doppelt beschichtetes
Haftblatt fixierter Gegenstände
innerhalb eines kurzen Zeitraums, ohne dass diese beschädigt werden.
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Das
Ablöseverfahren
und die Ablösevorrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind wie oben beschrieben; die vorliegende
Erfindung ist jedoch in keiner Weise darauf beschränkt.
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Bei
der oben beschriebenen Ausführungsform
wird das abzulösende
druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete Haftblatt 1 durch
Anziehen von Luft weggeblasen, worauf jedoch die Entfernungsmethode
der vorliegenden Erfindung nicht beschränkt ist. Beispielsweise kann
das druckempfindliche, mit Haftmittel doppelt beschichtete Haftblatt 1 mit
mechanischen Mitteln abgekratzt werden. Alternativ kann das druckempfindliche,
mit Haftmittel doppelt beschichtete Haftblatt 1 durch die
Wirkung der Schwerkraft fallen gelassen werden. Kurz gesagt ist es
wichtig, eine Beschädigung
des Wafers B durch starkes Reiben mit dem Band (oder Ähnlichem)
zu vermeiden.
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Ferner
sind in der oben beschriebenen Ausführungsform Innen- und Außenheizmittel 35 separat vorgesehen,
und der Außenbereich
wird vor dem Innenbereich erwärmt.
Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt. Beispielsweise
ist es auch machbar eine Konstruktion derart vorzusehen, dass die
Temperatur im Außenbereich
früher
erhöht wird
als im Innenbereich, indem ein Unterschied in der spezifischen Wärme oder
Wärmeleitfähigkeit
genutzt wird.
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Weiterhin
können
Heizelemente als Heizmittel auf verschiedene Art und Weise angeordnet
sein. Ist der Gegenstand beispielsweise kreisförmig, so ist das Heizelement
in Teile zum Heizen eines peripheren Bereichs des Kreises und in
Teile zum Heizen eines inneren Bereichs des Kreises aufgeteilt,
wobei die Teile in konzentrischer Form oder in Form eines Streifens,
das heißt
an einem Endabschnitt des Kreises, in der Mitte und am gegenüberliegenden
Endabschnitt des Kreises, angeordnet sein können.
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Ferner
wird bei der oben beschriebenen Ausführungsform ein Vorheizen der
Hochtemperaturkammer 4 in der Hochtemperaturkammer 4 durchgeführt. Jedoch
ist das Vorheizen nicht unerlässlich.
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Darüber hinaus
ist die Konstruktionsart der Hochtemperaturkammer 4 nicht
auf die oben beschriebene Ausführungsform
beschränkt,
sondern es können
andere Formen verwendet werden.
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Wie
aus der vorangehenden Ausführung deutlich
wird, wird bei dem Verfahren zum Ablösen eines durch ein druckempfindliches,
mit Haftmittel doppelt beschichtetes Haftblatt erfindungsgemäß fixierten
Gegenstands wenigstens ein äußerer Teil
des Gegenstands zuerst erwärmt
und zufrieden stellend abgelöst
und danach ein später
erwärmter
Teil abgelöst,
auch wenn ein extrem dünner,
an dem druckempfindlichen, mit Haftmittel doppelt beschichteten Haftblatt
klebender Gegenstand abgelöst
werden soll.
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Folglich
kann der Gegenstand leicht von dem druckempfindlichen, mit Haftmittel
doppelt beschichteten Haftblatt abgelöst werden, ohne dass der Gegenstand
reißt.
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Die
Ablösevorrichtung
der vorliegenden Erfindung weist eine kompakte Struktur auf und
ist für das
Ausführen
des Verfahrens der vorliegenden Erfindung geeignet.