-
HINTERGRUND
-
1. Technisches Gebiet
-
Die
vorliegende Offenbarung bezieht sich auf beschichtete elektrochirurgische
Elektroden, und genauer auf ein Verfahren zum Massenherstellen einer Mehrzahl
von elektrochirurgischen Klingen (engl. blades), welche eine Nicht-Anhaftungsbeschichtung (engl.
non-stick coating) aufweisen, welche dem Aufbau von Schorfen (engl.
eschar) widersteht und welche eine Entfernung eines Aufbaus von
Schorfen ermöglicht.
-
2. Hintergrund des Standes
der Technik
-
Elektrochirurgische
Elektroden und/oder Klingen werden verwendet, um Gewebe zu schneiden
und zu koagulieren. Die Elektroden leiten elektrochirurgische Hochfrequenzenergie
von einer entsprechenden elektrischen Energiequelle dem Patienten
zu. Viele elektrisch versorgte Instrumente, welche elektrochirurgische
Elektroden verwenden, beispielsweise Koagulationszangen (engl. coagulation forceps),
Saugkauter (engl. suction cauteries), Elektrodenkauterspitzen und
Klingen, sind wohlbekannt.
-
Eine
Arbeitsspitze der elektrochirurgischen Elektrode wird während der
Verwendung hohen Temperaturen ausgesetzt, insbesondere wenn ein
elektrochirurgischer Lichtbogen erzeugt wird, also während einer
Fulguration oder einer Koagulation. Diese hohen Temperaturen bringen
Proteine, Kohlenhydrate und Lipide im Körper ebenso dazu, in dem Gewebe
zu koagulieren, wie auch an der Arbeitsspitze fest zu haften. Dieses
Koagulierungsprodukt (engl. coagulant) wird üblicherweise Schorf genannt.
Ein Schorf, welcher an der Arbeitsspitze anhaftet, ist unerwünscht da
er die Schnitt- und Koagulationsleistung reduzieren kann.
-
Eine
Beschichtung einer elektrochirurgischen Elektrode, um einen Schorfaufbau
zu reduzieren und die Elektrode einfacher reinigen zu können, ist
im Stand der Technik bekannt. Unterschiedliche Beschichtungen werden
in medizinischen Instrumenten verwendet, um die Elektrodenoberfläche weniger anhaftungsfähig zu machen
und um eine Reinigung der Elektrodenspitze zu ermöglichen.
Das
US-Patent Nr. 4,785,807 offenbart
eine elektrochirurgische Elektrode, welche eine erste Beschichtung
aus einem Primermaterial, und eine zweite Beschichtung aus einem
fluorierten Kohlenwasserstoffmaterial aufweist, wobei RF Energie
durch eine kapazitive Kopplung zu einem solchen Behandlungsort übertragen
wird.
-
Elektrochirurgische
Elektroden, welche mit einer Nicht-Anhaftungslage beschichtet sind, können individuell
hergestellt werden, also durch das Herstellen einer einzelnen beschichteten
Elektrode pro Herstellungsprozess. Das
US-Patent
Nr. 5,702,387 von Valleylab Inc. offenbart eine Elektrodenklinge, welche
eine Silikonelastomerbeschichtung aufweist und alternative Herstellungstechniken
zum Herstellen der beschichteten Klingen, umfassend ein Tauch- und
Spraybeschichten der individuellen Klingen.
-
Herstellungstechniken
zum Produzieren einer Elektrodenklinge, welche eine Nicht-Anhaftungsbeschichtung
aufweist, so wie die, welche im
US-Patent
Nr. 5,702,387 offenbart sind, wobei eine einzige beschichtete
Elektrode pro Herstellungsprozess produziert wird, sind teuer und
zeitaufwändig.
-
Techniken
zum Herstellen einer Mehrzahl von Elektroden pro Herstellungsprozess
sind auch bekannt. Diese Techniken verwenden häufig automatisierte Prozesse,
wie beispielsweise ein Zuführen
einer beschichteten Spule zu einem nach und nach ausgeführtem (engl.
progressive) Stanzvorgang. Vor dem Stanzen wird die Rohmaterialspule
in einem „Spulenbeschichtungs"-Schritt bearbeitet,
wobei die Spule durch Rollen hindurchgeführt wird und eine Nicht-Anhaftungsbeschichtung
auf das Spulenblech aus einem Beschichtungsbad aufgebracht wird.
Zum Beispiel offenbart die Anmeldung mit der Serien-Nr. 08,367,493,
welche am 3. Februar 1998 als
US-Patent
Nr. 5,713,895 erteilt wurde, eine solche Herstellungstechnik
zum Herstellen einer Mehrzahl von Elektrodenklingen, welche eine
partielle Nicht-Anhaftungsbeschichtung
aufweisen, wobei Leitungsorte für das
Kontaktieren von Gewebespitzen Spitzen über die Oberfläche der
Klinge umfassen können.
Nebeneinander liegende Spitzen definieren Täler, in denen die Nicht-Anhaftungsbeschichtung
primär
liegt.
-
Die
Verwendung einer partiell beschichteten Elektrodenklinge stellt
eine Gewebebehandlung nur an den freigelegten leitungsfähigen Orten
bereit. In einigen Fällen
kann die begrenzte Anzahl von leitungsfähigen Orten eine hinreichende
Gewebebehandlungsfläche
für eine
bestimmte chirurgische Anwendung nicht bereitstellen, so wie beispielsweise dort,
wo eine größere Menge
an Gewebe eine Behandlung erfordert.
-
Entsprechend
besteht eine Notwendigkeit für ein
Verfahren zum Massenherstellen einer Mehrzahl von elektrochirurgischen
Elektroden, welche mit einer Nicht-Anhaftungslage beschichtet sind,
welche eine vergrößerte leitfähige Kontaktfläche für die Gewebebehandlung
bereitstellt und vorteilhaft eine Massenherstellungstechnik verwendet,
welche die kommerzielle Anwendbarkeit der nicht-anhaftungbeschichteten
Elektrode bezüglich
des bekannten Standes der Technik verbessert.
-
US-A-4,785,807 identifiziert
Probleme des Schorfaufbaus mit elektrochirurgischen Messerklingen
und regt an, die gesamte Klinge mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung
zu beschichten, die Beschichtung aber dünn zu halten.
-
ÜBERSICHT
-
Ein
Verfahren zum Massenherstellen einer Mehrzahl elektrochirurgischer
Elektroden, welche mit einer Nicht-Anhaftungslage beschichtet sind, ist
offenbart. Die Nicht-Anhaftungslage
reduziert den Aufbau eines Schorfs und ähnlichem auf der Arbeitsspitze
einer Elektrode während
elektrochirurgischer Prozeduren und ermöglicht ein einfaches Reinigen
der Spitze. Die Erfindung ist nachfolgend im Anspruch 1 definiert.
Die abhängigen
Ansprüche
sind auf optionale und bevorzugte Merkmale der Erfindung gerichtet.
-
Das
Verfahren des Massenherstellens einer Mehrzahl elektrochirurgischer
Elektroden umfasst die Schritte: Bereitstellen eines elektrisch
leitfähigen Vorratsmaterials
(engl. stock material), Beschichten zumindest eines Abschnittes
des Vorratsmaterials mit einer Nicht-Anhaftungslage und Ausformen einer Mehrzahl
von Elektrodenvorformen (engl. electrode blanks), welche die Nicht-Anhaftungslage
aufweisen. Danach können
die Vorformen einem weiteren Bearbeitungsschritt unterzogen werden.
-
Es
wird erwogen, dass dieses Verfahren des Massenherstellens einer
Mehrzahl von Elektroden verwendet werden kann, um Elektroden für chirurgische
Anwendungen herzustellen, wobei jede der Mehrzahl der Elektroden
in Form einer Klinge, eines Messers, einer Schlaufe oder eines Balles
vorliegen kann.
-
Das
Vorratsmaterial ist ein Bahnmaterial (engl. sheet material) medizinischer
Reinheit, welches an die Verwendung in chirurgischen Anwendungen
angepasst ist und welches so konfiguriert und dimensioniert ist,
dass es eine Mehrzahl von Elektrodenvorformen daraus bereitstellen
kann. Abhängig von
der Weise des Ausformens der Elektrodenvorformen können unterschiedliche
Konfigurationen und Dimensionen zum Bereitstellen des Vorratsmaterials verwendet
werden. Es wird erwogen, dass das Vorratsmaterial in Form einer
blechförmigen
Metallvorform, eines länglichen
Bleches aus Blechmetall oder als ein längliches Blechmetall medizinischer
Reinheit, welches in eine Spule gewickelt ist, konfiguriert und
dimensioniert bereitgestellt werden kann.
-
Das
Verfahren offenbart das Beschichten zumindest eines Abschnittes
des Vorratsmaterials mit einer Nicht-Anhaftungslage, welche einem Schorfaufbau
widersteht und die Elektrode einfacher zu reinigen macht. Der Schritt
des Beschichtens kann ein Sprühen,
Tauchen und manuelles Aufbringen einer Nicht-Anhaftungslage auf
das Material umfassen. Die Nicht-Anhaftungsbeschichtung kann ein
synthetisches fluorin-basiertes Kunstharz, Polytetrafluorethylen,
fluorierte Kohlenwasserstoffe, Fluoropolymere, Silikone etc. umfassen.
Eine Silikonbeschichtung kann umfassen, zum Beispiel, Silan, Siloxan,
Polydimethylsiloxan etc. In einem alternativen Ausführungsbeispiel
umfasst der Schritt des Beschichtens das Beschichten im Wesentlichen
des gesamten Vorratsmaterials mit einer Nicht-Anhaftungslage. Darauf folgend
ist ein Schritt des Nachbearbeitens umfasst, um selektiv einen Abschnitt
der Beschichtung zu entfernen, um dadurch Vorratsmaterial zum mechanischen/elektrischen
Verbinden mit einem chirurgischen Instrument freizulegen.
-
Bevorzugt
hat jede der Mehrzahl der ausgeformten Elektrodenvorformen eine
obere Stirnfläche und
eine untere Stirnfläche,
welche mit einer Nicht-Anhaftungslage beschichtet sind. Es wird
erwogen, dass, folgend auf das Formen, jede der Mehrzahl der Elektroden
zumindest eine Seitenfläche
aufweisen wird, welche unbehandeltes Vorratsmaterial (engl. raw
stock material) freilegt. Wünschenswert kann
zumindest eine freigelegte Seitenfläche zum Verbinden mit einem
elektrochirurgischen Instrument ausgebildet sein.
-
Das
Nachbearbeiten kann ein zusätzliches Beschichten
von einer oder mehreren Seitenflächen mit
einer Lage eines Nicht-Anhaftungsmaterials
umfassen.
-
Der
Schritt des Nachbearbeitens kann ebenso ein Entgraten, Polieren,
Gurtschleifen, Gurtsanden oder Oberflächenschleifen der Elektrodenvorformen
mit abrasiven Materialmedien umfassen; ein plastisches Deformieren,
Prägen,
Glätten,
Einprägen,
Gewindeschneiden, Ätzen,
Rändeln,
Kugelstrahlen, plastisches Deformieren, Drahtbürsten und Splitstrahlen, Plasmasprühen und
elektrisches Lichtbogensprayen mit leitfähigen Materialien; und/oder Hochgeschwindigkeits-Sauerstofftreibstoffsprühen an zumindest
einem Abschnitt jeder der Mehrzahl der Elektrodenvorformen.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Offenbarung werden hierin unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen beschrieben werden, wobei:
-
1 eine
perspektivische Ansicht eines massenhergestellten, mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung
beschichteten elektrochirurgischen Elektrode ist, welche in einem
Handteil eingesetzt ist;
-
2A–D Darstellungen
sind, welche einen länglichen
Abschnitt von Vorratsmaterial zum Massenproduzieren von mit einer
Nicht-Anhaftungsbeschichtung beschichteten elektrochirurgischen
Elektroden zeigt, welche in Elektrodenvorformen beschichtet und
geformt sind und nachbehandelt sind;
-
3A–C Querschnittsansichten
jeweils entlang der Linien 3A-3A, 3B-3B und 3C-3C der 2A, 2B und 2D sind,
welche ein Produkt des Verfahrens zum Massenherstellen der Mehrzahl
von Elektroden mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung zeigt;
-
4A–D Querschnittsansichten
jeweils entlang der Linien 4A-4A, 4B-4B, 4C-4C und 4D-4D der 2A, 2B, 2C sind,
welche ein Produkt des Verfahrens zum Massenherstellen der Mehrzahl
von Elektroden mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung
zeigt;
-
5A eine
schematische Darstellung ist, welche ein Verfahren zum Massenherstellen
einer Mehrzahl von nicht-anhaftungsbeschichteten
elektrochirurgischen Elektroden aus einer Spule Metallblech zeigt;
-
5B eine
schematische Darstellung ist, welche ein Verfahren zum Massenherstellen
einer Mehrzahl von mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung versehene
elektrochirurgische Elektroden aus einem Metallblechstreifen zeigt;
-
6A eine
perspektivische Ansicht des Vorratsmaterials ist, welches in der
Form eines Baumes (engl. tree) konfiguriert und dimensioniert ist,
um eine Mehrzahl von Elektrodenvorformen bereitzustellen, welche
mit dem Baum für
die Massenherstellung verbunden sind;
-
6B eine
perspektivische, ausgeschnittene Ansicht in teilweisem Querschnitt
eines Abschnitts des Baumes ist, welcher in 6A gezeigt
ist, folgend auf den Schritt des Beschichtens des Vorratsmaterials
mit einer Nicht-Anhaftungslage;
-
6C eine
perspektivische Ansicht einer einer Mehrzahl von Elektroden ist,
welche aus einem Vorratsmaterial massenhergestellt sind, welches
in der Form eines Baumes konfiguriert und dimensioniert ist;
-
7A eine
perspektivische, ausgeschnittene Ansicht eines Abschnittes von Vorratsmaterial
ist, welches in der Form des Baumes der 6A konfiguriert
und dimensioniert ist;
-
7B eine
perspektivische, ausgeschnittene Ansicht des Abschnittes des Vorratsmaterials
ist, welches in 7A gezeigt ist, nachdem der
Nachbearbeitungsschritt durchgeführt
wurde; und
-
7C eine
perspektivische, ausgeschnittene Ansicht einer massenhergestellten
Elektrode ist.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
-
Bezug
nehmend auf 1 bezieht sich die vorliegende
Offenbarung auf ein Verfahren des Ausformens einer elektrochirurgischen
Elektrode, welche im Allgemeinen als 10 bezeichnet ist,
welche einen proximalen Endabschnitt 16 zum Einsetzen in
einen Griff 26 oder ähnliches
aufweist und einen distalen Endabschnitt 20, umfassend
eine Arbeitskante oder Oberfläche 22 zum
Kontaktieren von Gewebe, wenn die elektrochirurgische Klinge 10 in
Verwendung ist.
-
Der
proximale Endabschnitt 16 ist in den Griff 26 eingesetzt
und der entsprechend angemessene elektrische Strom wird von einer
Energiequelle (nicht gezeigt) in einem monopolaren oder bipolaren
Kreis zu der elektrochirurgischen Klinge 10 oder zu einem anderen
elektrochirurgischen Instrument zugeführt, um den Gewebeort zu schneiden
und/oder zu koagulieren. Obwohl eine elektrochirurgische Klinge 10 zum
Schneiden und Kauterisieren offenbart und beschrieben ist, wird
erwogen, dass die vorliegende Erfindung in jedem elektrochirurgischen
Element anwendbar ist, welches in Kontakt mit dem Gewebe kommt,
wie beispielsweise eine Koagulationszange, Saugkautervorrichtungen
und Elektrodenkauterspitzen. Es wird weiterhin erwogen, dass die
elektrochirurgische Elektrode unterschiedliche elektrochirurgische
Spitzen, wie beispielsweise Bälle,
Schlaufen, Haken etc. umfassen kann.
-
Die
elektrochirurgische Klinge 10 des elektrochirurgischen
Elementes 15, wie es in 1 gezeigt
ist, verbindet sich mit einer Quelle elektromagnetischer Energie
(nicht gezeigt) zum Übertragen
der elektromagnetischen Energie auf das Gewebe. Die mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung
beschichtete elektrochirurgische Elektrode 10 wendet die
elektromagnetische Energie während
der Elektrochirurgie an. Die beschichtete Elektrode 10 und
ihr Verfahren zum Herstellen werden hierin beschrieben.
-
Ein
bevorzugtes Verfahren zum Massenherstellen einer Mehrzahl elektrochirurgischer
Elektroden umfasst die Schritte: simultanes Beschichten zumindest
eines Abschnitts eines leitfähigen
Vorratsmaterials mit einer Nicht-Anhaftungsbeschichtung; und
Ausformen der Mehrzahl von Elektrodenvorformen in Elektroden, welche
die Nicht-Anhaftungslage aufweisen.
Das Nachbearbeiten der Mehrzahl von Elektrodenvorformen kann danach
erreicht werden, wenn es notwendig ist, also das Bereitstellen eines freigelegten
Materials des beschichteten Vorratsmaterials oder ein Entgraten.
-
In
einem Ausführungsbeispiel,
so wie in 2–4 gezeigt
ist, ist die elektrochirurgische Elektrode 10 aus einem
länglichen
Vorratsmaterial 50 ausgeformt (in 2A gezeigt),
welches mit einer Nicht-Beschichtungslage 54 (in 2B gezeigt)
beschichtet ist, und in eine Mehrzahl von Elektrodenvorformen 60 (in 2C gezeigt)
geformt ist. Die Elektrodenvorform 60 kann direkt in einen
Griff 26 (1) eingesetzt werden zur elektrischen
Verbindung mit diesem, oder bevorzugt kann die Elektrodenvorform 60 nachbearbeitet
werden, wodurch die elektrochirurgische Elektrode 10 (die
in 1 gezeigt ist) zum Einsetzen in den Griff 26 oder ähnliches
erzeugt wird.
-
Bezug
nehmend auf die 2A, 3A und 4A ist
das Vorratsmaterial 50 aus einem rostfreien Stahl medizinischer
Reinheit oder einer Legierung dessen hergestellt. Nickel oder andere
hochleitfähige Metalle
sind ebenso akzeptierbar und es wurde herausgefunden, dass diese
gut in elektrochirurgischen Anwendungen funktionieren. Das Vorratsmaterial 50 ist
so konfiguriert und dimensioniert, dass es eine Mehrzahl von Elektrodenvorformen 60 bereitstellt.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel,
wie es beispielsweise in 5A gezeigt
ist, ist ein Vorratsmaterial 50 aus einem rostfreien Stahl
als ein Blechmaterial in der Form einer Spule 112 konfiguriert
und dimensioniert. In einem weiteren Ausführungsbeispiel, welches in 5B gezeigt
ist, ist das Vorratsmaterial 50 aus einem rostfreien Stahl
als ein Blechmaterial in der Form eines länglichen Bleches 110 konfiguriert und
dimensioniert. Jedes Ausführungsbeispiel
stellt Vorratsmaterial 50 zur Massenherstellung einer Mehrzahl
von Elektrodenvorformen 60 bereit.
-
Eine
Oberfläche 51,
wie sie in den 2a, 3a und 4A gezeigt
ist, aus einem Vorratsmaterial 50 aus rostfreiem Stahl
ist im Allgemeinen glatt mittels einer Oberflächenvorbereitung, beispielsweise
chemischem Ätzen,
abrasiven Medien etc., so dass eine im Wesentlichen gleichmäßige Lage 54 aus
einem Nicht-Anhaftungsmaterial aufgebracht werden kann. Unter Bezugnahme
auf die 2B, 3B und 4B ist
das Vorratsmaterial 50 mit einer Nicht-Anhaftungslage 54 beschichtet, um
einem Aufbau von Schorf zu widerstehen und um eine Leichtigkeit
beim Reinigen eines solchen Aufbaus zu verbessern. Die Nicht-Anhaftungslage 54 umfasst
eine Fluoropolymer- oder Silikonlage. Es wird ebenso erwogen, dass
die Nicht-Anhaftungslage ein synthetisches, Fluorin-basiertes Kunstharz umfasst,
einen fluorierten Kohlenwasserstoff oder Silikonelastomere. Die
Beschichtungsverbindung kann ebenso Anhaftungsförderer (engl. adhesion promoters),
Wärmestabilisatoren,
Füller,
Plastizierer, Lösungsverbesserer,
Kreuzverbindungsagenzien und Färbemittel
umfassen. Zusätzlich
können
diese Beschichtungen in der Form von Klebstoffen, Dispersionen oder
flüssigem
Gummi daherkommen.
-
Der
Beschichtungsschritt stellt eine gleichmäßige Nicht-Anhaftungslage 54 über dem
Vorratsmaterials 50 aus rostfreiem Stahl bereit. Das Material 50 kann
während
eines Tauchschrittes beschichtet sein. Der Beschichtungsschritt
kann ebenso ein Sprühen
einer Nicht-Anhaftungslage auf das Material aus rostfreiem Stahl
umfassen, oder das manuelle Aufbringen einer Nicht-Anhaftungslage.
Bevorzugt hat eine PTFE Nicht-Anhaftungslage eine Dicke von zumindest
12 μm (1/2
mil) bis hin zu einer maximalen Dicke von 75 μm (3 mils). Eine Nicht-Anhaftungslage umfassend
Silikon hat bevorzugt einen Bereich der Dicke von 12 μm (1/2 mil)
bis hin zu 250 μm
(10 mil). Es wird ebenso erwogen, dass die Nicht-Anhaftungslage durch eine Dampfbeschichtung
auf den Vorrat aufgebracht werden kann, welche eine Dicke in dem mikromolekularen
Bereich aufweist, um ungefähr
2,5 μm (1/10
mil) anzunähern.
Es wird weiterhin erwogen, dass die Lagendicke an unterschiedlichen
Orten des Vorratsmaterials variiert werden kann, abhängig von
der letztendlichen Verwendung der Klinge und/oder der Konfiguration.
Nachfolgend auf das Bereitstellen und Beschichten des Materials
ist eine Mehrzahl von Elektrodenvorformen 60 aus einem nicht
beschichteten Vorratsmaterial ausgeformt, so wie es am besten in 2C gezeigt
ist. Die ausgeformten Elektrodenvorformen 60 haben jeweils
eine obere Oberfläche 80,
eine untere Oberfläche 90,
und Seitenflächen 94, 98 und 99.
Sobald sie in individuelle Elektrodenvorformen 60 ausgeformt
sind, werden die Seitenflächen 98 und 99 ein
unbehandeltes Vorratsmaterial 50 freilegen, so wie es in
den 2C und 4C gezeigt
ist. Die obere Oberfläche 80,
die untere Oberfläche 90 und
die Seitenoberflächen 94 verbleiben
beschichtet.
-
Die
Seitenfläche 99 legt
das unbehandelte Vorratsmaterial 50 zum Kontaktieren von
Gewebe, welches behandelt werden soll, frei. Die übrige Seitenfläche 98 wird
in den Griff 26 für
einen elektrischen Kontakt und eine Verbindung mit dem elektrochirurgischen
Instrument 15 eingesetzt. Es wird erwogen, dass Seitenflächen 94 ebenso
ein unbehandeltes Vorratsmaterial 50 freilegen, wodurch
sie einen elektrischen Kontakt und eine Verbindung mit dem Instrument 15 bereitstellen
oder Gewebe kontaktieren, welches für die Behandlung vorgesehen
ist.
-
Ein
zusätzlicher
Nachbehandlungsschritt kann das Entgraten der Elektrodenvorform 60 umfassen
zum Entfernen von rauen Abschnitten, welche während des Ausformens an den
Seitenflächen 98 und 99 eingeformt
sind.
-
Der
Schritt des Nachbearbeitens kann auch ein Behandeln in einer Trommel
der Mehrzahl der Elektrodenvorformen 60 zusammen mit einem
abrasiven Materialmedium, wie beispielsweise Keramik, Plastik oder
Stahl, umfassen, um die massenhergestellte Mehrzahl von Elektrodenvorformen
zu polieren.
-
Der
Nachbehandlungsvorgang kann weiterhin ein Polieren, Gurtschleifen,
Gurtsanden, Oberflächenschleifen,
plastisches Deformieren, Prägen, Glätten, Einprägen oder ähnliches
umfassen. Ein Manipulieren des distalen Endes 20 der elektrochirurgischen
Elektrode 10 für
ihre spezielle Anwendung, wie beispielsweise Gewindeschneiden, Ätzen, Rändeln oder
Stempeln, wird ebenso erwogen.
-
In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel,
so wie in 5a und 5B gezeigt
ist, umfasst der Formungsschritt für die Massenherstellung einen
Stanzvorgang. Die Stanzpresse 100 der 5B formt
die Mehrzahl der Elektrodenvorformen 60 in dem Stanzvorgang
aus. Das Vorratsmaterial 50 ist als ein längliches
Blech 110 konfiguriert und dimensioniert, welches durch
die Stanzpresse 100 hindurchgeführt wird. Das längliche
Blech 110 ist mit einer Nicht-Anhaftungslage 54 vor
dem Formen beschichtet. Das längliche
Blech 110 wird manuell in die Stanzpresse 100 hereingeführt, wodurch
eine Mehrzahl von Elektrodenvorformen 60 ausgeformt wird.
-
In
noch einem weiteren Ausführungsbeispiel, welches
in 5a gezeigt ist, ist das Vorratsmaterial 50,
das mit einer Nicht-Anhaftungslage 54 beschichtet ist,
als eine Spule 112 konfiguriert und dimensioniert, welche
durch die Stanzpresse 120 und 130 in einem progressiven
Stanzvorgang zum Ausformen der Mehrzahl der Elektrodenvorformen 60 hindurchgeführt wird.
In jedem der Formungsschritte, umfassend den oben beschriebenen
Stanzvorgang, könnten
die ausgeformten Elektrodenvorformen 60 zur Verwendung
in elektrochirurgischen Prozeduren nachbearbeitet werden.
-
In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist das Vorratsmaterial 50 spulengeformt und als ein Baum 160 konfiguriert
und dimensioniert, so wie in 6a gezeigt.
Der Baum 160 ist teilweise mit einer Nicht-Anhaftunglage 54 beschichtet,
so wie es in 6B gezeigt ist. Nur ein Abschnitt 161 des
Baumes 160 ist beschichtet. Es wird erwogen, dass unterschiedliche
Abschnitte des Baumes 160 zum Adaptieren des Baumes 160 an
unterschiedliche Massenherstellungsprozesse beschichtet sein können, welche
für den
Fachmann bekannt sind. Die Elektrodenvorformen 164, welche
in 6C gezeigt sind, sind aus dem Baum 160 ausgeformt.
Die ausgeformte Elektrodenvorform 164 weist eine beschichtete Oberfläche 166 auf,
welche weiter beispielhaft durch eine Nicht-Anhaftungslage 54 und
Seitenflächen 158 gezeigt
ist, welche unbehandeltes Vorratsmaterial 50 freilegen.
-
Es
wird ebenso erwogen, dass der Baum 160 so bereitgestellt
ist, dass im Wesentlichen seine gesamte äußere Oberfläche mit einer Nicht-Beschichtungslage
beschichtet ist. Bevorzugt ist ein nachfolgendes Nachbearbeiten
vorgesehen, um das unbehandelte Vorratsmaterial freizulegen.
-
Ein
proximales Ende 169 der Elektrodenvorform 164,
welches in 6C gezeigt ist, wird korrespondierend
zu einem proximalen Endabschnitt 16 der elektrochirurgischen
Elektrode 10 in 1 direkt in den Griff 26 des
elektrochirurgischen Instrumentes 15 eingesetzt. Das proximale
Ende 169, welches unbehandeltes Vorratsmaterial 50 freilegt,
stellt eine elektrische Verbindung für die elektrochirurgische Elektrode 10 zum
elektrochirurgischen Instrument 15 durch den Griff 26 hindurch
bereit.
-
Ein
zusätzlicher
Schritt des Nachbearbeitens kann eingeschlossen werden, so dass
die freigelegte Stirnfläche 169 für eine elektrische
Verbindung mit dem Griff 26 des elektrochirurgischen Instrumentes 15 vorbereitet
ist zur verbesserten Leitfähigkeit.
Der Nachbehandlungsschritt kann das Entgraten der freigelegten Stirnfläche 168 umfassen.
-
In
noch einem weiteren Ausführungsbeispiel ist
ein fortgeschnittener Abschnitt 180 des Baumes 160 (in 6A gezeigt)
in 7A dargestellt. Vorratsmaterial 50, welches
eine Nicht-Anhaftungslage 54 umfasst, ist als ein Baum 160 konfiguriert
und dimensioniert, zum Massenherstellen einer Mehrzahl elektrochirurgischer
Elektroden.
-
Wie
in 7B gezeigt ist, wird der Baum 160 in
einem Prägevorgang
nachbearbeitet, um die elektrochirurgischen Vorformen 190,
welche mit dem Baum 160 verbunden sind, zu verkörpern. Der
Baum 160 kann auch in einem Stanzvorgang oder einem anderen
Verformungsvorgang nachbearbeitet werden, welcher für den Fachmann
bekannt ist, zum Herstellen der elektrochirurgischen Vorform 190 für die bestimmte
elektrochirurgische Anwendung. Elektrochirurgische Klingen 200 sind
aus dem Baum 160 ausgeformt, so wie in 7C gezeigt.
Die elektrochirurgische Klinge 200 hat eine Stirnfläche 208,
welche unbehandeltes Vorratsmaterial 50 für die elektrische Verbindung
mit dem elektrochirurgischen Instrument 15 (so wie in 1 gezeigt)
freilegt. Die Stirnflächen 210 legen
unbehandeltes Vorratsmaterial 50 frei, welches leitfähige Kontaktorte
zum Behandeln von Gewebe bereitstellt.
-
Daher
wird verstanden werden, dass unterschiedliche Modifikationen an
den hier offenbarten Ausführungsbeispielen
durchgeführt
werden können. Zum
Beispiel können,
während
spezifische bevorzugte Ausführungsbeispiele
des Verfahrens des Massenherstellens einer Mehrzahl elektrochirurgischer
Elektroden im Detail beschrieben wurden, Strukturen, welche die
gleiche Funktion in im Wesentlichen der gleichen Art und Weise erfüllen, um
im Wesentlichen das gleiche Resultat zu erzielen, ebenso verwendet
werden. Beispielsweise kann das Vorratsmaterial eine raue Oberfläche aufweisen.
Weiterhin können
die Elektrodenvorformen den Baum an mehr als einer Stirnfläche kontaktieren.
Daher sollte die oben gegebene Beschreibung nicht als beschränkend ausgelegt
werden sondern lediglich als beispielhaft für die bevorzugten Ausführungsbeispiele. Die
Fachleute werden andere Modifikationen innerhalb des Schutzumfanges
der vorliegenden Erfindung erwägen,
welche durch die beigefügten
Ansprüche
definiert ist.