DE60035532T2 - Zentrifugationselement und Verwendung dieses Elements - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Zentrifugierorgan mit einem Zentrifugierelement und einer Mehrzahl von Leitungen, wobei dieses Organ so gestaltet ist, dass es sich um eine Achse dreht, um die Bestandteile einer Flüssigkeit und insbesondere von Blut aufzutrennen, und wobei die Mehrzahl von Leitungen ein einziges röhrenförmiges Element nach Anspruch 1 darstellt. Diese Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Verwendung dieses Organs nach Anspruch 5.
  • Das System, das es ermöglicht, ein drehendes Organ durch einen Schlauch oder ein Kabel zu verbinden, die eine offene Schleife bilden, deren eines Ende in seiner Drehung fest mit der Achse des sich mit der Geschwindigkeit drehenden Organs verbunden ist, während ihr anderes, zum ersten Ende koaxiales Ende ortsfest ist und die offene Schleife mit der Geschwindigkeit ω angetrieben wird, was eine Drehung des Schlauches um seine eigene Achse mit der Geschwindigkeit -ω bewirkt und somit jede Verdrillung dieses Schlauches aufhebt, wird in der US-Patentschrift 3 586 413 offenbart. Dieses Prinzip, das es ermöglicht, jegliche Dichtung zwischen dem Schlauch und dem sich drehenden Organ zu vermeiden, hat in einer grossen Zahl von Zentrifugiervorrichtungen Eingang gefunden. Angesichts der Geschwindigkeit des in einer Zentrifuge sich drehenden Organs unterliegt der sich um sich selbst mit der Geschwindigkeit -ω drehende Schlauch einer Zugbeanspruchung, die durch die Zentrifugalkraft hervorgerufen wird, einer Biegebeanspruchung, die durch die Drehung des die offene Schleife bildenden Schlauchabschnitts um sich selbst mit der Geschwindigkeit -ω verursacht wird, sowie einer Erwärmung, die durch die Arbeit der viskosen Kräfte im Werkstoff wegen der oben erwähnten Biegungen verursacht wird. Beim Zentrifugieren von Blut muss aber die Temperaturerhöhung kleiner als 5°C sein.
  • Die Berücksichtigung dieser verschiedenen Beanspruchungen hat zu Lösungen geführt, bei denen Zentrifugierorgane von verhältnismässig flacher Gestalt und einem 200 mm deutlich übersteigenden Durchmesser verwendet werden, wobei die Drehgeschwindigkeit ω allgemein bei ungefähr 200 rad/s liegt, aber in bestimmten Fällen bis zu 400 rad/s ansteigt. Mit diesen Parameter kann die Drehgeschwindigkeit begrenzt und die Biege- und Zugbeanspruchung des Schlauches verringert, aber dennoch ein annehmbarer Flüssigkeitsdurchsatz erreicht werden. Diese Parameter, die bei Blutzentrifugen weit verbreitet sind, führen offensichtlich zu einem Zentrifugenrotor von verhältnismässig grossem Durchmesser. In Anbetracht der Zentrifugalkräfte, denen ein solcher Zentrifugenrotor unterworfen ist, und in Anbetracht seines grossen Durchmessers muss dieser so ausgelegt sein, dass er diesen Beanspruchungen standhält, was zu einem Rotor von mehreren Kilogramm führt, so dass es wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, einen Rotor dieses Typs in wegwerfbarer Form herzustellen, insbesondere wenn es sich um eine Plasmaphorese zum Zweck der Plasmasammlung handelt.
  • Daher ist in der US-Patentschrift 4 076 169 ein wegwerfbares Gefäss für das Zentrifugieren einer Flüssigkeit wie Blut, die suspendierte Teilchen enthält, vorgeschlagen worden. Da ein solches wegwerfbares Gefäss den Beanspruchungen des Zentrifugierens nicht standhalten würde, ist es in einer Mulde untergebracht, die im Inneren eines Rotors ausgespart wurde, der aus zwei ineinander verschachtelten, kreisförmigen Halbschalen gebildet wird. Das Einbringen des Zentrifugiergefässes in die Mulde des Rotors erfordert eine Demontage und Montage des Rotors, eine Öffnung des Rotors und das Einbringen des Zentrifugiergefässes.
  • Eine Lösung des gleichen Typs wird in den Patentschriften US 4 010 894 , US 4 834 890 , US 4 934 995 , US 5 690 602 , WO 88/05690 sowie US 4 531 932 beschrieben. In allen diesen Trennvorrichtungen besteht das wegwerfbare Trenngefäss aus einem weichen Beutel, der in einem stützenden Rotor angeordnet ist, was eine viel weniger leichte Handhabung als mit einem starren Element mit sich bringt.
  • Bei anderen Lösungen wie zum Beispiel der in der US-Patentschrift 4 108 353 beschriebenen werden Zentrifugiergefässe auf einem Rotor angebracht, der Elemente für die Positionierung und Verankerung dieser Gefässe aufweist. Wiederum erfordert hier das Anbringen dieser Gefässe eine bestimmte Anzahl von Manipulationen, die heikel sind und Zeit beanspruchen. Ausserdem verlangt ein solches System das Vorhandensein mehrerer Gefässe in gerader Zahl, damit der Zentrifugenrotor ausgewuchtet bleibt. Ein solches System ist daher nicht für ein mit der Blutabnahme direkt gekoppeltes Zentrifugieren geeignet.
  • Die einzigen starren Rotoren, die für die Trennung der Blutkomponenten durch Zentrifugieren vorgeschlagen worden sind, sind die in den US-Patentschriften 4 330 080 , 4 540 397 sowie 5 350 514 beschriebenen. Ausser einem Trenngefäss in Gestalt einer Scheibe von mehr als 200 mm Durchmesser umfasst der Rotor einen röhrenförmigen Körper, auf dem zwei ringförmige Führungsflächen sowie zwischen ihnen ein Zahnring, dafür bestimmt, mit einem Antriebsritzel in Eingriff zu kommen, angebracht sind.
  • Die Montage und Demontage dieses Rotors erfordert ein Wegspreizen einer der drei Führungsrollen, die sich mit jeder der ringförmigen Oberflächen des Rotors im Eingriff befinden. Da während des Zentrifugierens diese abnehmbaren Rollen den Rotor sicher halten müssen, ist es notwendig, Mittel zur Verriegelung dieser Rollen vorzusehen. Das Auswechseln dieser wegwerfbaren Rotoren stellt daher einen komplizierten Arbeitsgang dar, der angesichts der Gefahr, die eine unbeabsichtigte Loslösung des Rotors während des Zentrifugieren darstellen wurde, sorgfältig ausgeführt werden muss.
  • Abgesehen von diesen Problemen führen die Abmessungen und die Auslegung dieser Rotoren zu schweren, platzbeanspruchenden und teuren Geräten, die für die mit der Blutabnahme direkt gekoppelte Plasmaphorese nicht geeignet sind. Während in einer therapeutischen Anwendung der Preis eines wegwerfbaren Rotors nicht von entscheidender Bedeutung ist, ist aber dieser Preis bei der während der Blutspendenaktionen ausgeführten Plasmaphorese entscheidend. Wenn die Blutkörperchen und namentlich die roten Blutkörperchen, deren Erzeugung im Organismus eine lange Zeit beansprucht, dem Blutspender wieder eingespritzt werden könnten, dann könnte dieser Blutspender sein Blut viel öfter spenden. Dies ist aber nur realisierbar, wenn die Trennung des Plasmas von den Blutkörperchen gleichzeitig mit der Blutabnahme erfolgen kann, und dafür sind Trenngefässe erforderlich, die zu einem genügend niedrigen Preis hergestellt sowie einfach und zuverlässig ausgewechselt werden können.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, wenigstens teilweise die Nachteile der oben erwähnten Lösungen abzustellen.
  • Daher hat diese Erfindung zuerst ein Zentrifugierorgan des oben erwähnten Typs zum Gegenstand, wie es in Anspruch 1 definiert wird.
  • Sie hat weiterhin eine Verwendung dieses Zentrifugierorgans, wie sie durch Anspruch 5 definiert wird, zum Gegenstand.
  • Das Zentrifugierorgan gemäss der vorliegenden Erfindung erlaubt es, sein Gewicht um fast einen Faktor von fünf gegenüber den bekannten starren wegwerfbaren Organen zu verringern. Durch diese Gewichtsverringerung, durch die auch ein kompakteres Zentrifugierorgan ermöglicht wird, können das Gewicht des Zentrifugiergeräts und sein Platzbedarf verringert werden, während gleichzeitig seine Handhabung vereinfacht wird. Dieses Zentrifugierorgan eröffnet daher ein neues Anwendungsgebiet für die Zentrifugiervorrichtung, in der dieses Organ benutzt wird, da durch ihr kleineres Gewicht und ihren geringeren Platzbedarf ihr Transport erleichtert wird. Ausser ihren bekannten Anwendungen im Krankenhaus kann sie in Blutspendefahrzeugen eingesetzt werden und erlaubt es, einem Blutspender seine eigenen roten Blutkörperchen wieder einzuspritzen.
  • Weitere Vorteile dieses Zentrifugierorgans und der Zentrifugiervorrichtung, in der dieses Organ benutzt wird, werden im Verlauf der folgenden, mit Hilfe der beigefügten Zeichnung gegebenen Beschreibung einer Ausführungsform dieses Zentrifugierorgans und der Vorrichtung, in der dieses Zentrifugierorgan benutzt wird, ersichtlich werden, wobei:
  • 1 eine geschnittene Aufrissansicht dieser Ausführungsform ist;
  • 2 eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie II-II der 1 ist,
  • 3 eine schematische Darstellung der Kinematik des Antriebsmechanismus ist und
  • 4 eine vergrösserte, geschnittene Ansicht entlang der Linie IV-IV der 1 ist.
  • 5 ist eine geschnittene Teilansicht einer Variante der Ausführungsform der 1,
  • 6 ist eine Ansicht entlang der Linie VI-VI der 5,
  • 7 ist eine den 1 und 5 ähnliche Ansicht einer weiteren Variante.
  • Das in 1 veranschaulichte Zentrifugiergerät, das namentlich für die Plasmaphorese bestimmt ist, umfasst einen Zentrifugenrotor, der die Gestalt einer Scheibe 1 aufweist, die am Ende eines röhrenförmigen Körpers 1a angebracht ist, der in zwei Kugellager P1, P2 drehbar montiert ist. Dieser Zentrifugenrotor 1 trägt ein Zentrifugierorgan, das ein Zentrifugierelement in Gestalt eines wegwerfbaren Zentrifugiergefässes 2 aufweist, das seinerseits durch Zusammenfügen zweier miteinander verschweisster oder verklebter Teile gebildet wird, eines unteren Teils, der aus einer Scheibe 2a besteht, und eines oberen Teils 2b, der zwei zylindrische und konzentrische Seitenwände aufweist, eine innere 2c und eine äussere 2d, zwischen denen ein ringförmiger Trennraum 3 ausgespart ist (1 und 2). Drei radiale Kanäle 4, 5, 6, die in den oberen Teil 2b des Zentrifugiergefässes 2 eingelassen sind, verbinden diesen ringförmigen Trennraum 3 mit der Mitte dieses Gefässes 2. Der Kanal 4 stellt den Kanal für die Zufuhr des zu zentrifugierenden Blutes dar. Er weist eine Trennwand 7 auf, die sich an die Seitenwand 2d des ringförmigen Trenn raumes 3 anschliesst, während die andere Wand dieses Zufuhrkanals 4 an der inneren Seitenwand 2c dieses Trennraumes 3 aufhört.
  • Die Trennwand 7 dient ausserdem dazu, den Kanal 4 vom Kanal 5 zu trennen, der dazu bestimmt ist, die Blutkörperchen wiederzugewinnen, und dessen andere Trennwand 8 in einem bestimmten Abstand von der äusseren Seitenwand 2d des ringförmigen Trennraumes 3 aufhört. Diese Trennwand 8 trennt somit die Kanäle 5 und 6 bzw. bringt sie mit der Aussenseite des ringförmigen Trennraumes 3 in Verbindung, d.h. trennt den Teil, wo sich die Blutkörperchen konzentrieren, von dem Teil geringerer Dichte, wo sich das Plasma konzentriert. Offensichtlich ist eine weitere Auftrennung der wiedergewonnenen Blutkörperchen möglich, um die roten Blutkörperchen, die weissen Blutkörperchen und die Blutplättchen zu trennen. In einer Variante des Gefässes 2 könnte man sich auch vorstellen, mehr als zwei Ausgangskanäle zu haben, um diese Trennung zu erreichen.
  • Diese drei Kanäle 4, 5 und 6 münden in der Mitte des Gefässes 2, wo sie mit drei Röhren 4a, 5a bzw. 6a (4) verbunden sind, die bevorzugt parallel in ein und demselben schmiegsamen röhrenförmigen Element 9 untergebracht sind. Der Teil dieses röhrenförmigen Elements 9, der an sein mit den Kanälen 4, 5 und 6 verbundenes Ende angrenzt, wird in einem röhrenförmigen Lager 10 gehalten, das koaxial zur Drehachse des Gefässes 2 ausgebildet ist, und zwar auf dem oberen Teil 2b dieses Gefässes. Die Querschnitte der drei Röhren 4a, 5a, 6a sind elliptisch, die grossen Achsen dieser Ellipsen sind tangential zu zumindest einem zur Längsachse des röhrenförmigen Elements 9 konzentrischen Kreis. Diese Ausrichtung der elliptischen Querschnitte der Röhren 4a, 5a, 6a erleichtert die Drehung des röhrenförmigen Elements um seine Längsachse.
  • Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass der bewegliche und nach jedem Gebrauch wegzuwerfende Teil aus nur drei Stücken besteht, nämlich dem Gefäss 2, das aus den beiden miteinander verschweissten oder verklebten Teilen 2a und 2b gebildet wird, und dem röhrenförmigen Element 9. Ausserdem verlangt diese Baugruppe keinerlei Dichtung. Diese Baugruppe ist in der hierunter beschriebenen Art und Weise abnehmbar an den Zentrifugenrotor 1 angeschlossen.
  • Der Boden der Scheibe, die den unteren Teil 2a des Gefässes 2 darstellt, trägt ein Ankopplungselement, das aus einem zylindrischen Zapfen oder Bolzen 11 besteht, der eine Rille 11a von halbkreisförmigem Querschnitt aufweist, die an ein kegelstumpfförmiges Ende 11b angrenzt. Dieser Ankopplungsbolzen 11 greift in ein Ankopplungselement ein, das aus einem Ring 12 eines Ankopplungsmechanismus 13 gebildet wird, wobei dieser Ring und dieser Ankopplungsmechanismus im röhrenförmigen Teil 1a des Rotors 1 untergebracht sind.
  • Der Ankopplungsmechanismus 13 umfasst ein Ankopplungsorgan, das in dieser Ausführungsform aus einem Kugelkranz 16 besteht, der sich am inneren Ende des axialen Durchgangs befindet, der durch den fest mit dem röhrenförmigen Teil 1a des Rotors 1 verbundenen Ring 12 gebildet wird. Ein röhrenförmiger Kolben 17 ist gleitend in den röhrenförmigen Teil 1a eingesetzt. Sein oberes Ende läuft in eine trichterförmige Fläche 17a aus. Dieser röhrenförmige Kolben 17 wird durch eine zwischen einem Ende des röhrenförmigen Teils 1a des Rotors 1 und einer Auflagefläche des röhrenförmigen Kolbens 17 eingespannte Schraubenfeder 18 axial gegen das innere Ende des Rings 12 gedrückt. Dieser Axialdruck in Richtung auf den Ring 12 und die Gestalt des Trichters 17a wirken sich so aus, dass Zentripetalkräfte auf den Kugelkranz 16 ausgeübt werden, die die Kugeln in die Rille 11a des Ankopplungszapfens 11 des Gefässes 2 drücken.
  • Um zu vermeiden, dass sich diese Kugeln in die axiale Öffnung des Rings 12 eindrücken, während der Ankopplungszapfen 11 herausgenommen wird, ist ein zweiter Kolben 14 gleitend im Inneren des röhrenförmigen Kolbens 17 montiert, und eine zweite Schraubenfeder 19 drückt ihn axial gegen das Ende des Ankopplungsorgans 11.
  • In einer Variante könnte der Kugelkranz 16 durch eine geschlitzte Ringfeder vom Typ eines Klaviersaitendrahtes oder auch durch eine eine Ringfeder bildende Sprungfeder ersetzt werden, deren beide Enden dann unter dem Druck der Schraubenfeder 18 durch den Trichter 17a einander genähert würden und deren Durchmesser somit verringert würde, um sie mit der Rille 11a des Ankopplungszapfens im Eingriff zu halten.
  • Das äussere Ende des röhrenförmigen Kolbens 17 ist fest mit einem Greiforgan 20 verbunden, das es gestatten soll, einen axialen Zug gegen den Druck der Feder 18 auszuüben, damit sich die Kugeln 16 nach aussen verschieben können. Der dem Axialdruck der Feder 19 ausgesetzte Kolben 14 kann dann das Gefäss 2 nach oben hin auswerfen und gleichzeitig die Kugeln 16 auseinandergespreizt halten.
  • Wie man in der 1 bemerken kann, weist die Oberseite der Scheibe, die dieses Gefäss 2 trägt, um eine gute Einspannung des Gefässes 2 auf dem Rotor 1 zu gewährleisten, eine leichte Aussparung 1b auf, die einen guten Kontakt mit der peripheren Ringfläche dieser Scheibe gewährleistet. Ausserdem kann die axiale Position der Rille 11a des Ankopplungszapfens 11 so gewählt werden, dass sie sich normalerweise erst zu einem sehr kleinen Teil im axialen Durchlass des Rings 12 befindet, so dass das Eingreifen der Kugeln 16 in diese Rille 11a ein sehr leichtes Durchbiegen der Mitte des Bodens des Gefässes 2 hervorruft, das durch die Aussparung 1b der Scheibe des Rotors 1 ermöglicht wird und somit einen genügend guten Kontakt zwischen dieser Scheibe und dem Gefäss 2 gewährleistet, um einen Antrieb dieses Gefässes durch Reibung zu garantieren.
  • Die Kugellager P1, P2 des röhrenförmigen Teils 1a des Rotors sind in ein Stützelement 21 montiert, das auf einer Platte 22 befestigt ist, die ihrerseits an einer oberen Scheibe 26 durch vier Säulen 15 befestigt ist, von denen die beiden hinter dem Gefäss 2 befindlichen in den 1 und 3 sichtbar sind, während die anderen beiden symmetrisch zu einer zur Achse des Rotors 1 parallelen Antriebswelle 23 angeordnet sind. Dank dieser Anordnung ist die der Antriebswelle gegenüberliegende Seite des Zentrifugiergeräts frei, was die Einführung des Gefässes 2 von der Seite und das Einsetzen des röhrenförmigen Elements 9 ermöglicht. Dadurch kann bequem auf das Zentrifugiergefäss 2 zugegriffen werden, und es kann leicht eingesetzt und abgenommen werden.
  • Die Antriebswelle 23 ist durch zwei Kugellager 24, 25, die fest mit der Platte 22 bzw. mit der über dem Gefäss 2 befindlichen oberen Scheibe 26 verbunden sind, drehbar gelagert. Diese obere Scheibe 26 ist fest mit der Antriebswelle 27 eines Motors 28 verbunden, die koaxial zur Drehachse des Rotors 1 verläuft. Das Ende der Welle 23, die sich über die Scheibe 26 hinaus erstreckt, ist fest mit einem Planetenritzel 29 verbunden, das sich mit einem feststehenden Ritzel 30 im Eingriff befindet. Das Verhältnis der Durchmesser des Planetenritzels 29 und des feststehenden Ritzels 30 ist 1:1, so dass die Drehgeschwindigkeit der Welle 23 um ihre Achse beträgt, wenn Platte 26 die Drehgeschwindigkeit ω hat. Das untere Ende dieser Welle 23 trägt ein Zahnritzel 31, das über einen Zahnriemen 32 mit einem Zahnritzel 33 verbunden ist, das den gleichen Durchmesser wie das Zahnritzel 31 hat, so dass der Rotor 1 mit der Geschwindigkeit angetrieben wird.
  • Das röhrenförmige, schmiegsame Element 9 bildet eine offene Schleife, deren eines Ende 9a ortsfest und koaxial zur Drehachse des Rotors 1 ist. Dieses Ende 9a wird in einem röhrenförmigen Anschlusslager 10' befestigt und gehalten, das dem Lager 10 ähnlich ist, das das andere Ende dieses röhrenförmigen Elements 9 hält. Jedes dieser röhrenförmigen Elemente 10 und 10' weist eine Art von Trichter 10a bzw. 10'a auf (5), die für diesen Teil des röhrenförmigen Elements 9 eine Stütze darstellen, wenn es der Zentifugalkraft ausgesetzt ist. Diese Schleife läuft durch eine Öffnung 22a, die in die Platte 22 eingelassen ist, so dass sie mit der Geschwindigkeit ω um die Drehachse des Rotors 1 angetrieben wird, während ihr fest mit der Mitte des Gefässes 2 verbundenes Ende mit der Geschwindigkeit angetrieben wird und ihr anderes Ende 9a ortsfest ist, so dass das schmiegsame Element zwischen diesen beiden Enden mit der Geschwindigkeit -ω um seine Langsachse angetrieben wird, wodurch jede Ansammlung von Verdrillung zwischen diesen beiden Enden aufgehoben wird. Dieses Prinzip ist seit der US-Patentschrift 3 586 413 von Adams wohl bekannt. Eine Stützfläche 22b, die fest mit der Platte 22 verbunden ist, dient dazu, die Verformung des röhrenförmigen Elements 9 unter der Einwirkung der Zentrifugalkraft zu begrenzen. Die Führungsteile des röhrenförmigen Elements 9 bestehen bevorzugt aus einem selbstschmierenden Material oder einem Material mit niedrigem Reibungskoeffizienten wie Oilamid®, Bronze-Teflon® oder Valflon®.
  • Abwärts vom ortsfesten Ende 9a des röhrenförmigen Elements 9 trennen sich die drei Röhren 4a, 5a, 6a, und die Plasmaröhre 6a ist mit einem Reglerventil 34 verbunden, dessen Durchfluss von der Position der Grenzfläche zwischen dem Plasma und den Blutkörperchen im Trennraum 3 abhängt.
  • Zu diesem Zweck ist ein Doppelprisma 3a am oberen Ende des Trennraums 3 angebracht und ist zusammen mit dem oberen Teil 2b des Gefässes 2 als ein Stück gespritzt worden. Der Abschnitt dieses Doppelprismas 3a, der durch die Blutkörperchen bedeckt ist, die durch die Zentrifugalkraft infolge der Drehung des Gefässes 2 vom Plasma abgetrennt worden sind, ist undurchsichtig, während der Abschnitt, der ins Plasma ragt, durchsichtig ist. Eine optische Vorrichtung 35, die aus einem Laser und einem photoelektrischen Detektor besteht, ist diesem Prisma 3a gegenüber angeordnet, so dass der photoelektrische Detektor das Licht empfängt, das durch den Abschnitt des Doppelprismas 3a reflektiert wird, der ins durchsichtige Plasma ragt. Bei jeder Umdrehung des Gefässes 2 wird somit ein Signal von einer Dauer, die dem Winkel der durchsichtigen Zone des Doppelprismas 3a proportional ist, an einen Verstärker 36 geliefert, dessen Ausgang mit dem Proportionalventil 34 verbunden ist. Je nachdem, ob diese durchsichtige Zone sich vergrössert oder verkleinert, steuert der Verstärker 36 das Proportionalventil 34 so, dass es den Querschnitt der Röhre 6a für die Entnahme von Plasma verkleinert bzw. vergrössert, und ermöglicht es durch diese Regelung, das Gleichgewicht zwischen den Strömen in den Austrittsröhren 5a und 6a aufrechtzuerhalten, und zwar in Abhängigkeit von einem Eintrittsstrom, der durch die Blutspeisepumpe in der Röhre 4a bestimmt wird, die ihrerseits vom Venendruck im Arm des Blutspenders abhängt.
  • Die Abmessungen des Zentrifugiergefässes 2 und des röhrenförmigen Elements 9, das die offene Schleife bildet, sind so gewählt, dass sie es gestatten, den Platzbedarf, das Gewicht, den Preis und das Volumen sowohl dieses Gefässes 2 als auch des ganzen Zentrifugiergeräts zu verringern, dessen Abmessungen im Wesentlichen vom Durchmesser des Zentrifugiergefässes abhängen. Wenn der Durchmesser sinkt, muss die Geschwindigkeit erhöht werden. Die Erhöhung der Geschwindigkeit kann durch eine Vergrösserung der Höhe des Zentrifugierraumes 3 begrenzt werden, so dass die resultierende maximale Durchflussmenge praktisch konstant bleibt, wobei diese durch das Erreichen einer guten Sedimentation der Blutkörperchen bestimmt ist.
  • Zum Beispiel beträgt der Durchmesser des Gefässes 80 mm, während seine Höhe im Wesentlichen seinem Radius gleicht. Ein solcher Durchmesser entspricht etwa einem Drittel des Durchmessers von Trennrotoren des Standes der Technik. Folglich entspricht die Länge der offenen Schleife, die durch die röhrenförmige Leitung 9 gebildet wird, im Wesentlichen einem Drittel der Schleifen des Standes der Technik.
  • Indem der Radius des Gefässes 2 und somit die Länge der durch die röhrenförmige Leitung 9 gebildeten Schleife verringert wird, kann die Zugkraft, die auf sie durch die Zentrifugalkraft ausgeübt wird, der sie unterworfen ist, auf einem konstanten Wert gehalten werden. Anstelle von drei Röhren von 4 mm Durchmesser haben wir ein einziges röhrenförmiges Element 9 von 7 mm Durchmesser, so dass der resultierende Querschnitt der gleiche ist, nämlich 0,38 cm2. Das Material des röhrenförmigen Elements ist Weich-PVC oder Silicon, dessen spezifisches Gewicht 1,2 g/cm3 beträgt, wie im Stande der Technik. Da die Länge der offenen Schleife des röhrenförmigen Elements 9 auf ein Drittel der Länge des Standes der Technik verringert ist, entspricht die Masse dieses röhrenförmigen Elements also auch im Wesentlichen einem Drittel. Der Radius der offenen Schleife ist praktisch ebenfalls auf ein Drittel verringert.
  • Die auf dieses Rohr ausgeübte Zugkraft F beträgt F = mω2·R.
  • Im Stande der Technik erhält man bei einer Geschwindigkeit der Schleife von 1000 U/min (ω ≈ 100), was der Hälfte der Rotorgeschwindigkeit von 2000 U/min entspricht, und bei einem Radius der Schleife von 0,13 m eine Kraft von F = 0,014·1002·0,13 = 18,2 N.
  • Im Falle des Beispiels gemäss der vorliegenden Erfindung beträgt bei einer Masse von 0,0046 kg, einer Geschwindigkeit der Schleife von 3000 U/min (entsprechend einer Geschwindigkeit des Rotors 1 von 6000 U/min) und einem Radius der Schleife von 0,045 m die Kraft F = 0,0046·3002·0,045 = 18,6 N.
  • Die Zugbeanspruchung beträgt σ = F/S = 18/38 = 0,47 N/mm2,da der Wert der Biegewechselbeanspruchung des röhrenförmigen Elements σ = E·r/Rbeträgt, wo r der Radius des röhrenförmigen Elements und R der Radius der durch dieses röhrenförmige Element gebildeten Schleife ist.
  • Da der Radius R im Falle der vorliegenden Erfindung kleiner ist, muss man r und E verringern, um σ zu verkleinern. Im gegebenen Beispiel E = 4 N/mm2 und σbruch = 12 N/mm2. Bei einer Biegebeanspruchung, die einer Million Biegewechseln entspricht, d.h. einer Funktionsdauer von 5,5 Stunden, wird dieser Wert um einen Faktor von fünf verringert, um der zusätzlichen Ermüdung Rechnung zu tragen, so dass σbruch für eine Biegewechselbeanspruchung mm 2,4 N/mm2 ist, und σ = 4·3,5/30 = 0,47 N/mm2,d.h. ein Sicherheitsfaktor von 2,4/0,47 ≈ 5.
  • Dieses Bemessungsbeispiel zeigt, dass es durchaus möglich ist, den Durchmesser des Trennraumes sehr wesentlich zu verringern, ohne Leistung zu verlieren und ohne die Beanspruchungen zu erhöhen, solange bestimmte Massnahmen dazu getroffen werden. Diese Verringerung des Durchmessers erlaubt es nun, die Grösse des Geräts sehr bedeutend zu reduzieren. Dadurch kann ein viel kompakteres, leichteres und billiger herzustellendes Gerät erlangt werden. Da dieses Gerät wenig Platz beansprucht, können mehr Geräte auf einer gleichen Fläche installiert werden, was namentlich im Falle der Busse wichtig ist, die für die Sammlung von Plasma verwendet werden und wo der Platz beschränkt ist.
  • Beispielsweise wiegt das erfindungsgemässe rotierende Teil etwa 600 g, während Rotoren von Geräten des Standes der Technik praktisch fünfmal so viel wiegen. Das ist der Grund dafür, dass bei der Blutspende die Plasmaphorese allgemein nicht direkt ausgeführt wird, sondern das Blut in Beuteln gesammelt wird, die dann in sehr grosse Zentrifugen gelegt werden. In diesem Falle ist es nicht mehr möglich, dem Blutspender seine roten Blutkörperchen zurückzugeben. Nun ist aber die Zeit, die der Organismus braucht, um die Menge der roten Blutkörperchen wieder herzustellen, lang, wodurch sich erklärt, dass zwischen zwei Blutspenden eines gleichen Blutspenders notwendigerweise mehrere Monate vergehen müssen, was nicht nötig wäre, wenn ihm die roten Blutkörperchen nach der Auftrennung wieder eingespritzt werden könnten. Dies ist aber nur möglich, wenn die Auftrennung gleichzeitig mit der Blutabnahme erfolgt.
  • Andere Typen von Maschinen existieren, die mit einem Zentrifugiergefäss zum Einmalgebrauch funktionieren, aber diese verlangen eine Drehkupplung, was zu einer teureren Lösung führt und es nicht erlaubt, die Zuführung der zu zentrifugierenden Flüssigkeit und die Entnahme der aufgetrennten Bestandteile gleichzeitig auszuführen, so dass es nötig ist, die Zuführung und die Entnahme im Wechsel auszuführen, was zu einem grossen extrakorporalen Volumen führt.
  • Die Bedeutung von leichten und wenig Platz beanspruchenden Zentrifugiergeräten und insbesondere von wegwerfbaren Trennräumen, die zu einem niedrigen Preis hergestellt werden können, ist daher offensichtlich. Ein leichtes Auswechseln dieser Trennräume oder Trenngefässe ist folglich ebenfalls eine Notwendigkeit. Nur die Zusammenführung aller dieser Bedingungen kann einen Ersatz der derzeitigen Plasmasammelmethoden ermöglichen.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Erfindung liegt in der Tatsache, dass der komplette Kreislauf der Flüssigkeit bei dem Überdruck erfolgt, mit dem das Blut in das Zentrifugiergefäss 2 gebracht wird. Dieser Überdruck muss die Druckverluste kompensieren, die durch die Zufuhrleitung 4a sowie durch die Röhren für die Wiedergewinnung von Blutkörperchen 5a und von Plasma 6a verursacht werden. Um diesen Überdruck zu erzeugen, kann man vorteilhaft eine Schlauchpumpe verwenden, die dazu dient, die erwünschte Durchflussmenge am Eingang zu gewährleisten. Somit ist keine Schlauchpumpe zum Absaugen der austretenden Bestandteile erforderlich, da die Regelung des Plasmastromes durch das Reglerventil 34 erfolgt, das durch seinen Servomechanismus in Ab hängigkeit von der Position der Grenze zwischen dem Plasma und den Blutkörperchen gesteuert wird.
  • Es versteht sich, dass dieses Gerät, das insbesondere für einen Einsatz zur laufenden Plasmaphorese während der Blutabnahme geeignet ist, natürlich auch in Anwendungen einer therapeutischen Natur eingesetzt werden kann. Es konnte nämlich festgestellt werden, dass das röhrenförmige Element 9, das die drei Röhren 4a, 5a, 6a einschliesst, mit einem Sicherheitsfaktor von fünf für einen Dauereinsatz von über fünf Stunden berechnet ist, was seinen Einsatz in allen voraussehbaren Anwendungen ermöglicht.
  • Das den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildende Gerät kann auch für das Waschen der Blutkörperchen eingesetzt werden, indem die zu waschenden Zellen und eine Waschflüssigkeit abwechselnd mit geeigneten und im Fach bekannten Mitteln eingeführt werden. In einer Abwandlung könnte die Waschflüssigkeit durch eine zusätzliche Röhre eingeführt werden, die es gestattet, die Auftrennung und das Waschen gleichzeitig auszuführen. In diesem Falle müsste das röhrenförmige Element 9 dann vier statt der drei dargestellten Röhren enthalten.
  • In der in 5 und 6 veranschaulichten Variante sind die beiden Scheiben 22 und 26 der vorangehenden Ausführungsform durch zwei diametrale Arme 22' und 26' ersetzt worden, die zusammen mit zwei diametral entgegengesetzten Pfosten 37 und 38 aus einem einzigen Aluminiumstück gefertigt sind. Der Arm 26' weist eine Nabe 26'a auf, die auf die Welle 27 des Motors 28 aufgezogen ist. Der Pfosten 37 weist einen zylindrischen Durchgang 39 auf, der dazu bestimmt ist, die Antriebswelle 23 aufzunehmen. Der andere Pfosten 38 ist fest mit einer Stütze 40 verbunden, die eine Führungsrinne 41 für das röhrenförmige Element 9 aufweist.
  • Die Stütze 40 ist dafür ausgelegt, das schmiegsame röhrenförmige Element 9 in dem Bereich abzustützen, wo sein Radius am grössten und daher die Zentrifugalkraft am höchsten ist. Der Trichter 10a seinerseits stützt den mittleren Abschnitt des röhrenförmigen Elements 9 ab.
  • Um die Reibung zwischen der Rinne 41 der Stütze 40 und dem röhrenförmigen Element 9 während der Drehung des Geräts zu verringern, besteht die Stütze 40 wie auch die Stütze 22b der Ausführungsform der 1 aus einem Material mit geringem Reibungskoeffizienten. Ausser den bereits zitierten Materialien könnte auch ein Polyethylen hohen Molekulargewichts (PEHMW) eingesetzt werden. Das Gleiten kann weiter dadurch begünstigt werden, dass bei der Herstellung des röhrenförmigen Elements 9, sofern es aus PVC besteht, ein Weichmacher auf der Basis von Siliciumdioxid eingesetzt wird, der seine Oberfläche gleitfähiger macht. Es ist ferner möglich, die Reibung zu verringern, indem die Kontaktfläche der Rinne 41 durch Riefen, eventuell in Gestalt von Verdrillungen, verringert wird.
  • Einer letzten, in 7 veranschaulichten Variante zufolge werden in der Rinne der Stütze 40 Walzen 42 angeordnet, die frei um Achsen rotieren, die zur Achse des röhrenförmigen Elements 9 parallel verlaufen. Diese Walzen 42 werden durch die Drehung des röhrenförmigen Elements 9 um sich selbst angetrieben.
  • Der übrige Teil des Zentrifugiergeräts entspricht der vorher beschriebenen Ausführungsform. Die unter Bezugnahme auf 5 und 6 beschriebene Variante erleichtert die Auswuchtung und ermöglicht eine Erhöhung der Sicherheit des Geräts, wenn dieses sich mit der Zentrifugiergeschwindigkeit dreht. Sie verbessert auch die Führung und Halterung des röhrenförmigen Elements 9, das somit der Zentrifugalkraft sehr wenig ausgesetzt ist.

Claims (7)

  1. Zentrifugierorgan mit einem Zentrifugierelement (2), das eine ringförmige Trennkammer (3) aufweist, und mit einer Mehrzahl von Leitungen (4a, 5a, 6a), wobei dieses Organ so gestaltet ist, dass es sich um eine Achse dreht, um die Bestandteile einer Flüssigkeit und insbesondere von Blut zu trennen, und die Mehrzahl von Leitungen (4a, 5a, 6a) ein einziges rohrförmiges Element darstellt, dadurch gekennzeichnet, dass es umfasst: eine Basis (2a) in Gestalt einer Scheibe; eine zylindrische Aussenwand (2d), die sich von der Basis (2a) her erstreckt; eine zylindrische Innenwand (2c), die sich von der Basis (2a) her erstreckt und von der Aussenwand (2b) so beabstandet ist, dass die ringförmige Trennkammer (3) zwischen ihnen definiert wird; ein rohrförmiges Lager (10), das sich praktisch koaxial zu der Drehachse von der Basis (2a) her erstreckt, um ein Ende eines rohrförmigen Organs (9) aufzunehmen; und eine Mehrzahl von Kanälen (4, 5, 6), die sich radial erstrecken und in der Basis (2a) des Zentrifugierorgans gebildet werden, wobei jeder Kanal (4, 5, 6) eine Verbindung zwischen einer entsprechenden Leitung (4a, 5a, 6a) des rohrförmigen Organs (9) und der Trennkammer (3) herstellt und dieses Zentrifugierelement (2) einen Radius zwischen 25 und 50 mm und eine Höhe zwischen 75% und 125% seines Radius aufweist.
  2. Zentrifugierorgan nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kanal (4, 5, 6) einen Endpunkt im Inneren der Trennkammer (3) aufweist und jeder Endpunkt eine andere radiale Lage in der Trennkammer (3) einnimmt, so dass eine Verbindung mit je einem anderen abzutrennenden Bestandteil der Flüssigkeit hergestellt wird.
  3. Zentrifugierorgan nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Doppelprisma (3a) aufweist, das in der Trennkammer (3) angeordnet ist, wobei das Doppelprisma mit einer optischen Vorrichtung (35) so zusammenwirkt, dass das Niveau eines ausgewählten Bestandteils in der Trennkammer (3) erkannt werden kann.
  4. Zentrifugierorgan nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Doppelprisma in dem Abschnitt der Trennkammer (3) angeordnet ist, der zur Basis (2a) entgegengesetzt ist.
  5. Verwendung des Zentrifugierorgans nach Anspruch 1 in einer Vorrichtung zur Zentrifugierung einer Flüssigkeit, die Teilchen suspendiert enthält, insbesondere von Blut, dadurch gekennzeichnet, dass diese Vorrichtung aufweist: ein erstes Antriebselement (1), zur Drehung um eine Achse montiert; ein zweites Antriebselement (22), so montiert, dass es sich koaxial zum ersten Antriebselement (1) dreht; Mittel (2233), um das erste (1) und zweite (22) Antriebselement in einem Verhältnis von 2:1 anzutreiben; wobei das Zentrifugierelement (2) des Zentrifugierorgans abnehmbar an das erste Antriebselement (1) angekoppelt ist und ein rohrförmiges, zu der Drehachse koaxiales Lager (10) aufweist; ein rohrförmiges Anschlusslager (10'); ein rohrförmiges Element (9), das ein erstes Ende, das an das rohrförmige Lager (10) des Zentrifugierelements (2) angekoppelt ist, und ein zweites Ende (9a), das an das rohrförmige Anschlusslager (10') angekoppelt ist, aufweist und eine zu der Drehachse koaxiale Achse definiert, wobei das rohrförmige Element (9) mit dem zweiten Antriebselement (22) verbunden ist, um sich zu drehen, und das rohrförmige Element (9) eine Mehrzahl von Leitungen (4a, 5a, 6a) aufweist, die in seinem Inneren angebracht sind, und wobei jede Leitung (4a, 5a, 6a) einen elliptischen Querschnitt aufweist, um die Drehung des rohrförmigen Elements (9) um die Längsachse zu erleichtern.
  6. Zentrifugiervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der elliptische Querschnitt jeder rohrförmigen Leitung (4a, 5a, 6a) eine Hauptachse definiert und die Hauptachsen tangential zu zumindest einem Kreis sind, der zur Langsachse des rohrförmigen Elements (9) konzentrisch ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptachsen der elliptischen, rohrförmigen Leitungen (4a, 5a, 6a) tangential zu einer Mehrzahl von Kreisen sind, von denen jeder zur Langsachse des rohrförmigen Elements (9) konzentrisch ist.
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