DE60037987T2 - Vorrichtung zum Auftragen eines Mittels auf Wimpern oder Augenbrauen - Google Patents

Vorrichtung zum Auftragen eines Mittels auf Wimpern oder Augenbrauen Download PDF

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DE60037987T2
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    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/023Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups arranged like in hair brushes, e.g. hair treatment, dyeing, streaking
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/26Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball
    • A45D40/262Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like
    • A45D40/265Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like connected to the cap of the container
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A46B2200/1046Brush used for applying cosmetics
    • A46B2200/1053Cosmetics applicator specifically for mascara
    • A46B2200/106Cosmetics applicator specifically for mascara including comb like element

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auftrageinrichtung zum Auftragen eines Produkts, beispielsweise eines kosmetischen Produkts, auf Keratinfasern, wie die Wimpern oder die Augenbrauen.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Auftrageinheit, die eine Auftrageinrichtung und einen Behälter zum Enthalten des aufzutragenden Produkts umfasst.
  • Man kennt aus der internationalen Anmeldung WO 97/28719 eine Bürste zum Schminken der Wimpern, umfassend Borsten, die an die Stange in einer Achse anschließen, die zu einer zur Oberfläche der Stange am Anschlusspunkt tangentialen Ebene senkrecht ist.
  • Ferner kennt man aus dem Patent US 3 921 650 eine Auftrageinrichtung für Mascara, die einen Kamm umfasst, der eine Reihe von Zähnen umfasst.
  • Es besteht ein Bedarf daran, die Qualität der Schminkung zu verbessern, die mit Hilfe einer Vorrichtung ausgeführt wird, die mindestens eine Reihe von Elementen umfasst, die an einem Sockel eines Auftragelements vorstehen.
  • Insbesondere besteht ein Bedarf daran, über eine Auftrageinrichtung zu verfügen, die die Wimpern mit einer relativ großen Menge an Produkt laden und die Wimpern ergreifen kann, um das auf ihre Oberfläche aufgetragene Produkt zu glätten.
  • Ferner besteht ein Bedarf daran, den Schminkvorgang zu erleichtern, indem dem Benutzer gestattet wird, sich die Wimpern oder die Augenbrauen mit Hilfe nur einer Auftrageinrichtung befriedigend zu schminken, ohne notwendigerweise einen zusätzlichen Kamm zum Glätten des Produkts auf den Wimpern oder auf den Augenbrauen nach dem Auftrag des Produkts verwenden zu müssen.
  • Ferner besteht ein Bedarf daran, über eine leicht herstellbare Vorrichtung mit einer reproduzierbaren Geometrie zu verfügen.
  • Ferner besteht ein Bedarf daran, über eine Vorrichtung zu verfügen, die es gestattet, die Wimpern nach dem Auftrag des Produkts ausreichend zu krümmen und zu strecken.
  • Wenn das aufzutragende Produkt ein Fasern enthaltendes Mascara ist, ist es außerdem wünschenswert, über eine Auftrageinrichtung verfügen zu können, die ein Auftragelement umfasst, das die Fasern so ausrichten kann, dass sie eine zu den Wimpern im Wesentlichen parallele Ausrichtung haben, wenn das Produkt aufgetragen ist.
  • Die neue erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine Stange und ein Auftragelement an einem Ende der Stange, wobei dieses Auftragelement einen Sockel und mindestens zwei vorstehende Elemente umfasst, die mit dem Sockel verbunden sind, und dadurch gekennzeichnet ist, dass diese vorstehenden Elemente jeweils an den Sockel gemäß einer Achse anschließen, die sich im Wesentlichen in der Verlängerung einer entsprechenden Seite des Sockels erstreckt, wenn dieser einen polygonalen Querschnitt aufweist oder sich tangential zum Sockel erstreckt, wenn dieser einen nicht polygonalen Querschnitt aufweist.
  • Die Achse des vorstehenden Elements erstreckt sich im Wesentlichen in einer zur Längsrichtung des Sockels senkrechten Ebene.
  • Die Achse des vorstehenden Elements erstreckt sich ferner von dem Abschnitt des vorstehenden Elements, das an dem Sockel anschließt, bis zu einem freien Ende des vorstehenden Elements.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform umfasst die Auftrageinrichtung ein Auftragelement mit einem Sockel mit polygonalem Querschnitt, der eine Mehrzahl von Seiten und eine Mehrzahl von auf dem Sockel angeordneten vorstehenden Elementen umfasst. Mindestens zwei vorstehende Elemente erstrecken sich von dem Sockel aus im Wesentlichen in der Kontinuität von verschiedenen Seiten des Sockels und in verschiedene Richtungen.
  • Die Anordnung der vorstehenden Elemente auf dem Sockel erleichtert das In-Kontakt-Kommen der Wimpern mit diesem, wobei dieser einen genau definierten Oberflächenzustand aufweisen kann, was bei einer herkömmlichen Bürste mit verdrilltem Kern nicht immer der Fall ist.
  • Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung als Auftragelement verwendet wird, können die Wimpern sich in Kontakt mit dem Sockel mit Produkt laden.
  • Der Sockel kann auf diese Weise dank der besonderen Anordnung der vorstehenden Elemente bei der Erfindung aktiv am Auftrag des Produkts auf die Wimpern teilnehmen, was mehr Freiheit in der Wahl und der Ausbildung dieser Elemente bietet.
  • Ein vorstehendes Element im Sinne der vorliegenden Erfindung kann einer Reihe von einzelnen Elementen oder Erhebungen entsprechen oder diese einschließen, die auf zahlreiche Weisen ausgebildet sein können.
  • Die Auftrageinrichtung gestattet es in vorteilhafter Weise, solche Einzelelemente mit einem geringen Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Einzelelementen in jeder Reihe zu bilden.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung können "vorstehende Elemente" oder "Einzelelemente" beispielsweise Borsten oder Zähnen entsprechen.
  • Die Zähne oder Borsten können ursprünglich vom Sockel getrennt sein und an diesem befestigt werden, um das Auftragelement zu bilden.
  • Gemäß einer Abwandlung können die Zähne oder Borsten beispielsweise durch Formen bzw. Gießen einstückig mit dem Sockel hergestellt sein.
  • Die Auftrageinrichtung umfasst vorzugsweise mindestens zwei vorstehende Elemente, die im selben Drehsinn um die Längsachse des Sockels herum gerichtet sind.
  • Die vorstehenden Elemente können im Wesentlichen parallel oder im Wesentlichen nicht parallel sein.
  • Der Sockel kann einen Querschnitt aufweist, der mindestens auf einem Teil seiner Länge im Wesentlichen konstant ist, wobei die Gesamtheit der auf diesem Teil gelegenen Einzelelemente einer Reihe, vorzugsweise jeder Reihe, sich im We sentlichen in der Verlängerung der entsprechenden Seite des Sockels erstreckt, wenn dieser einen polygonalen Querschnitt aufweist.
  • Der Sockel kann einen veränderlichen Querschnitt aufweisen, mit im Wesentlichen einem Profil eines regelmäßigen oder nicht regelmäßigen, vorzugsweise eines regelmäßigen Vielecks, beispielsweise dreieckig, quadratisch, fünfeckig, sechseckig oder achteckig, wobei die den Seiten des Sockels entsprechenden Flächen eben oder leicht konkav oder konvex sein können.
  • Wenn der Sockel einen nicht polygonalen Querschnitt aufweist, kann dieser beispielsweise kreisförmig oder elliptisch sein.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform kann die Vorrichtung das Kämmen der Wimpern oder der Augenbrauen gestatten und umfasst mindestens eine Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen, die eine Folge von aufeinander folgenden Einzelelementen umfasst, die mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sind.
  • Wie oben angegeben wurde, können die Einzelelemente Zähne sein.
  • Durch Einwirkung auf die Geometrie der Zähne und ihren Abstand ist es möglich, mehr oder weniger große Hohlräume zwischen den Zähnen zu bilden, wobei diese Hohlräume sich zum Zeitpunkt des Auftrags mit Produkt laden können.
  • Es ist auf diese Weise möglich, eine Reihe von Zähnen herzustellen, die sich mit einer beträchtlichen Menge an Pro dukt laden kann, ohne dass diese Reihe von Zähnen dadurch ihre Fähigkeit, die Wimpern zu ergreifen, verliert.
  • Abschnitte von mindestens zwei aufeinander folgenden Einzelelementen in der Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen können im Wesentlichen in einer Linie liegen.
  • Der Ausdruck "im Wesentlichen in einer Linie liegend" soll so verstanden werden, dass er bedeutet, dass ein Teil jedes der im Wesentlichen in einer Linie liegenden Abschnitte der aufeinander folgenden Einzelelemente auf einer ersten Seite einer Linie angeordnet ist, die durch die betreffenden Abschnitte der aufeinander folgenden Einzelelemente verläuft, und ein anderer Teil jedes der in einer Linie liegenden Abschnitte der aufeinander folgenden Elemente auf einer zweiten Seite der Linie angeordnet ist, die der ersten Linie entgegengesetzt ist, wobei diese Linie im Wesentlichen zu einer Längsachse der Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen parallel ist. Ein Beispiel einer solchen Ausführung mit "im Wesentlichen in einer Linie liegenden" Abschnitten entspricht aufeinander folgenden Einzelelementen, die so angeordnet sind, dass eine gerade Linie durch die Mittelpunkte jeder der Basen der aufeinander folgenden Einzelelemente verläuft, insbesondere wenn die Elemente Zähne sind. Andere Ausführungen können jedoch auch in Betracht kommen.
  • Außerdem können mindestens zwei aufeinander folgende Einzelelemente im Wesentlichen aneinanderstoßende Teile aufweisen. Der Ausdruck "im Wesentlichen aneinanderstoßend" kann so verstanden werden, dass er bedeutet, dass eine Wimper daran gehindert wird, sich durch die Abschnitte von mindestens zwei aufeinander folgenden Einzelelementen in einer zur Längsachse des Sockels im Wesentlichen senkrech ten Ebene frei zu bewegen, und zwar aufgrund der Nähe dieser Abschnitte. Mit anderen Worten, wenn das Auftragelement mit den Wimpern so in Kontakt gebracht wird, dass es sich im Wesentlichen quer zu den Wimpern erstreckt, wird eine Wimper, die zwischen zwei aufeinander folgende Einzelelemente eintritt, die im Wesentlichen aneinanderstoßende Abschnitte aufweisen, durch die Nähe dieser Abschnitte daran gehindert, sich durch diese Abschnitte frei zu bewegen und wird ergriffen. Die Abschnitte können ausreichend nahe sein, um den Durchgang einer Wimper zwischen ihnen zu verhindern. Obwohl "im Wesentlichen aneinanderstoßend" Abschnitte umfasst, die sich berühren oder überlappen, sind diese Abschnitte nicht notwendigerweise in Kontakt, solange die Wimper daran gehindert wird, sich zwischen ihnen frei zu bewegen.
  • Die Wahl des Abstands zwischen den im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teilen kann sich aus verschiedenen Erwägungen ergeben, insbesondere dem mittleren Durchmesser der Wimper und der Natur des aufgetragenen Produkts.
  • Wie oben angegeben, gestatten die im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teile es, eine Wimper zu ergreifen.
  • Dieses Ergreifen gestattet es, das Produkt auf eine im Wesentlichen gleichmäßige Weise auf im Wesentlichen der ganzen Länge einer Wimper zu verteilen.
  • Wenn die Auftrageinrichtung verwendet wird, um Mascara aufzutragen, kann ein solcher im Wesentlichen gleichmäßiger Auftrag auf im Wesentlichen der ganzen Länge der Wimper die Wimper länger erscheinen lassen.
  • Das Ergreifen der Wimpern durch die im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teile gestattet es auch, die Wimpern umzuordnen, indem die Auftrageinrichtung bewegt wird. Beispielsweise, wenn die Wimpern ergriffen sind, kann die Bewegung, insbesondere die Drehbewegung der Auftrageinrichtung gestatten, sie zu krümmen.
  • Unter dem Ausdruck "überlappend" ist zu verstehen, dass die beiden sich überlappenden Abschnitte überdecken, wenn das Auftragelement von der Seite oder von vorne betrachtet wird, oder allenfalls sich nur mit einer Kante oder einem Kontaktpunkt überdecken.
  • Die im Wesentlichen aneinanderstoßenden Abschnitte können sich überlappende Seiten aufweisen, die sich entweder senkrecht zur Längsachse des Sockels (oder der Reihe von Elementen) oder im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Sockels (oder der Reihe von Elementen) erstrecken.
  • Mindestens ein Zwischenraum, vorzugsweise eine Nut in Form eines V oder eines Ausschnitts, kann zwischen den aufeinander folgenden Einzelelementen, die im Wesentlichen aneinanderstoßende Teile aufweisen, gebildet sein.
  • Wenn der Sockel gemäß seiner Längsachse, d. h. von einem Ende aus, betrachtet wird, können mindestens zwei aufeinander folgende Einzelelemente obere Teile aufweisen, die entweder divergieren, indem sie sich voneinander entfernen, oder die aufeinander zu konvergieren, oder die sich kreuzen oder sich im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken.
  • Mindestens zwei aufeinander folgende Einzelelemente können obere Teile aufweisen, die auf entgegengesetzte Enden des Sockels zu gerichtet sind.
  • Die oben genannte geometrische Trennfläche verläuft vorzugsweise durch die Mittelpunkte der Basen der im Wesentlichen in einer Linie liegenden Einzelelemente. Die Basen sind vorzugsweise parallel und ihre Höhe kann beispielsweise größer als oder gleich etwa 0,2 mm sein.
  • Wenn die Einzelelemente Zähne sind, können diese mit einem geringen Abstand an ihrer Basis ausgebildet sein, so dass die Wimpern wirksam zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen ergriffen werden können, wobei gleichzeitig ein größerer Abstand zwischen ihren freien Enden besteht, wobei dieser Abstand das Eintreten der Wimpern zwischen die Zähne und die Bildung von Produktvorräten an dem Auftragelement begünstigt.
  • Die geometrische Trennfläche kann eine Ebene sein.
  • Die geometrische Trennfläche ist vorteilhafterweise eine Trennebene für die Formung des Auftragelements.
  • Die geometrische Trennfläche kann auch eine zylindrische Fläche sein, deren Leitlinie eine Kurve oder eine gebrochene Linie ist.
  • Die geometrische Trennfläche kann auch eine nicht ebene, beispielsweise verdrillte oder schraubenförmige Fläche sein.
  • Bei manchen Ausführungen ist die geometrische Trennfläche eine Fluchtebene der im Wesentlichen in einer Linie liegenden Teile von mindestens zwei aufeinander folgenden Zähnen.
  • Bei einer besonderen Ausführung umfasst das Auftragelement Einzelelemente, die in der Form von Zähnen vorliegen, die Basen besitzen, deren Tiefe größer als die Breite ist.
  • Eine relativ große Tiefe verleiht den Einzelelementen eine gute mechanische Festigkeit gegenüber Kräften, die von den Wimpern auf die Vorrichtung ausgeübt werden.
  • Man kann auf diese Weise die Vorrichtung verwenden, um ein Produkt aufzutragen, das relativ schnell härten kann.
  • Das Verhältnis b/e ist beispielsweise größer als oder gleich 1,2 oder größer als oder gleich 1,4, wobei b die Tiefe der Basis eines Zahns und e ihre Breite ist.
  • Das Verhältnis b/c ist beispielsweise größer als oder gleich 1,2 oder größer als oder gleich 1,4, wobei b die Tiefe der Basis eines Zahns und c der Zwischenraum zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen ist, die auf einer gemeinsamen Seite der geometrischen Trennfläche versetzt sind.
  • Die Zähne können eine Tiefe besitzen, die sich je nach der axialen Positionierung gemäß der Achse des Sockels ändert.
  • Die Zähne können auf diese Weise eine Tiefe besitzen, die von vorne nach hinten zunimmt, abnimmt, zunimmt und dann abnimmt oder umgekehrt.
  • Allgemein können die Einzelelemente tiefer sein als der Zwischenraum zwischen zwei aneinandergrenzende Einzelelementen, die auf einer gemeinsamen Seite der geometrischen Trennfläche angeordnet sind, wobei die Tiefe in einer zur Längsachse des Sockels im Wesentlichen senkrechten Richtung gemessen wird und der erwähnte Zwischenraum in einer zur Längsrichtung des Sockels im Wesentlichen parallelen Richtung gemessen wird.
  • Bei einer besonderen Ausführung umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung mindestens eine Reihe von Einzelelementen, wie Zähne, deren Basen eine vordere und/oder eine hintere Seite aufweisen, die zur Achse des Sockels senkrecht sind oder mit dieser einen spitzen oder stumpfen Winkel bilden.
  • Die Reihe von Einzelelementen kann eine erste Reihe von Elementen umfassen, die auf eines der Enden des Sockels zu gerichtete Seiten besitzen und in einer gegebenen Richtung bezüglich der Längsachse der Reihe geneigt sind, sowie eine zweite Reihe von Elementen, die mit denen der ersten Reihe abwechseln, auf eines der Enden des Sockels zu gerichtete Seiten besitzen und in einer anderen Richtung als derjenigen der Elemente der ersten Reihe bezüglich der Längsachse der Reihe geneigt sind.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung mindestens eine Reihe von Einzelelementen, umfassend eine erste Serie von Elementen, deren vordere Seite und/oder hintere Seite bezüglich der Achse des Sockels geneigt sind, und eine zweite Serie von Elementen, deren vordere Seite und/oder hintere Seite auf eine andere Weise als die Elemente der ersten Serie bezüglich der Achse des Sockels geneigt sind, wobei die Elemente der ersten Serie und diejenigen der zweiten Serie mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche angeordnet sind.
  • Das Auftragelement kann mindestens ein Einzelelement umfassen, das eine auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtete konkave oder konvexe Seite aufweist.
  • Mindestens zwei Einzelelemente können eine auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtete konvexe oder konkave Seite aufweisen, wobei eines der beiden Elemente eine auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtete konkave oder konvexe Seite aufweisen kann, während das andere der beiden aufeinander folgenden Elemente eine ebene Seite aufweisen kann, die auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtet ist.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform begrenzen vorzugsweise drei aufeinander folgende Einzelelemente in einer Reihe ein Volumen, das ausgebildet ist, um das aufzutragende Produkt zu enthalten. Das Verhältnis des Zwischenraums zwischen zwei aneinandergrenzenden Einzelelementen, die auf einer gemeinsamen Seite der geometrischen Trennfläche gelegen sind, zur Breite des Einzelelements, das auf der entgegengesetzten Seite der geometrischen Trennfläche gelegen ist und zwischen den aneinandergrenzenden Einzelelementen gelegen ist, beträgt vorzugsweise etwa 0,2 bis 2. Dieser Zwischenraum und diese Breite werden vorzugsweise im Wesentlichen auf halber Höhe der Einzelelemente gemessen.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform begrenzt jedes vorstehende Element und die angrenzende Seite des Sockels, die nicht die Seite ist, die das vorstehende Element im Wesentlichen verlängert, ein offenes Volumen, das ausgebildet ist, um das aufzutragende Produkt zu enthalten.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung ferner mindestens eine Folge von Zähnen, die mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometri schen Trennfläche versetzt sind, wobei diese Zähne obere Teile umfassen, die jeweils nach vorne und nach hinten gerichtet sind.
  • Ebenfalls bei einer besonderen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung mindestens eine Folge von Zähnen, die obere Teile umfassen, die sich voneinander entfernen, wenn die Vorrichtung von vorne betrachtet wird.
  • Weiterhin bei einer besonderen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung mindestens eine Folge von Zähnen, die obere Teile umfassen, die aufeinander zu gerichtet sind, wenn die Vorrichtung von vorne betrachtet wird.
  • Weiterhin bei einer besonderen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung mindestens eine Folge von Zähnen, die so ausgebildet sind, dass zwei aneinandergrenzende Zähne sich überlappen, wenn die Vorrichtung von vorne betrachtet wird.
  • Die Vorrichtung kann mindestens eine Reihe von Einzelelementen umfassen, die eine erste Serie von Zähnen umfasst, die auf einer Site der geometrischen Trennfläche gelegen sind und eine zweite Serie von Zähnen, die auf der anderen Seite dieser geometrischen Trennfläche gelegen sind, und zwar abwechselnd mit den Zähnen der ersten Serie, wobei die vordere Seite bzw. die hintere Seite der Zähne der ersten Serie nach vorne bzw. nach hinten konvex oder konkav ist und die vordere Seite bzw. die hintere Seite der Zähne der zweiten Serie nach vorne bzw. nach hinten konkav oder konvex ist.
  • Die Vorrichtung kann auch eine Reihe von Zähnen umfassen, die eine erste Serie von Zähnen umfasst, die auf einer Seite einer geometrischen Trennfläche gelegen sind, und eine zweite Serie von Zähnen, die auf der anderen Seite dieser geometrischen Trennfläche gelegen sind, wobei die Zähne der ersten Serie abwechselnd mit den Zähnen der zweiten Serie angeordnet sind, wobei die vordere Seite bzw. die hintere Seite der Zähne der ersten Serie nach vorne bzw. nach hinten konkav oder konvex ist und die hintere Seite bzw. die vordere Seite der Zähne der zweiten Serie eben ist.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform haben zwei aufeinander folgende Einzelelemente freie Enden, die divergieren, wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet wird. Gemäß einer Abwandlung haben zwei aufeinander folgende Einzelelemente frei Enden, die konvergieren, wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet wird. Bei einer anderen Abwandlung haben zwei aufeinander folgende Einzelelemente freie Enden, die sich kreuzen oder im Wesentlichen parallel sind, wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet wird. Auf diese Weise können die freien Enden der Einzelelemente ein und derselben Reihe in dieselbe Richtung gerichtet sein. Wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet wird, können mindestens drei aufeinander folgende Einzelelemente freie Enden besitzen, die in einer Linie liegen.
  • Die vorstehenden Elemente sind vorteilhafterweise durch Formung von Kunststoff einstückig mit dem Sockel gebildet.
  • Die Vorrichtung kann zwei Teile umfassen, die mit einem Folienscharnier ausgebildet sind und aneinander montiert sind.
  • Der Sockel ist vorzugsweise von im Wesentlichen länglicher Form und die vorstehenden Elemente erstrecken sich vorzugsweise längs des Sockels.
  • Die Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen erstreckt sich vorzugsweise längs des Sockels.
  • Der Sockel weist vorzugsweise einen auf mindestens einem Teil seiner Länge gleichförmigen Querschnitt auf.
  • Der Sockel kann einen Querschnitt in Form eines regelmäßigen oder unregelmäßigen Vielecks aufweisen, wobei eine oder mehrere Seiten des Sockels eben oder nicht eben, beispielsweise konkav oder konvex sind.
  • Die vorstehenden Elemente können einen freien Rand aufweisen, der gezackt oder gezahnt ist, wobei die Zacken oder Zähne ausgebildet sind, um die Wimpern zwischen sich zu ergreifen.
  • Die Höhe der vorstehenden Elemente kann etwa zwischen 0,5 und 15 mm und vorzugsweise zwischen 7 und 13 mm betragen.
  • Die Höhe der Einzelelemente kann verschieden sein.
  • Die Höhe der Einzelelemente kann zwischen 0,5 und 15 mm betragen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst, wenn sie als Auftragelement verwendet wird, vorzugsweise eine zugespitzte Nase, die das Eintreten in den Behälter erleichtert. Diese Nase kann mit vorstehenden Elementen versehen sein oder nicht.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung, umfassend einen Behälter zum Enthalten eines Produktvorrats, ein Abstreiforgan und eine Auftrageinrichtung mit einer Stange, die an einem Ende mit einer zum Auftrag dienenden Vorrichtung der oben beschriebenen Art versehen ist.
  • Das Auftragelement kann aus einem an der Stange der Auftrageinrichtung angebrachten Teil bestehen.
  • Das Auftragelement kann gemäß einer Abwandlung durch Formung von Kunststoff einstückig mit der Stange der Auftrageinrichtung ausgeführt sein.
  • Das Auftragelement kann durch Formung von Kunststoff einstückig mit der Stange der Auftrageinrichtung und mit einem Dichtungsorgan ausgeführt sein, das dazu bestimmt ist, einen dichten Verschluss des Behälters bei Nichtverwendung zu gewährleisten, wobei dieses Dichtungsorgan eine Fläche aufweisen kann, die ausgebildet ist, um sich dicht in einen Hals des Behälters einzupassen.
  • Der Sockel ist vorzugsweise aus einem Elastomermaterial und die Stange aus einem starren oder halbstarren Kunststoff hergestellt, wobei der Sockel auf die Stange aufgeformt oder an dieser angebracht ist.
  • Die Tatsache, dass der Sockel und die vorstehenden Elemente aus einem Elastomermaterial hergestellt werden, kann das Durchqueren des Abstreiforgans erleichtern.
  • Der Verwendungskomfort kann ebenfalls höher sein.
  • Gemäß einer Abwandlung kann die Stange der Auftrageinrichtung aus einem Kunststoff hergestellt sein, der weniger hart als derjenige ist, der zur Herstellung des Auftragelements dient. Man kann auf diese Weise aus Herstellungsgründen beispielsweise ein relativ hartes Material zur Herstel lung des Auftragelements verwenden und die Härte des Auftragelements zum Zeitpunkt des Auftrags durch die Biegsamkeit der Stange ausgleichen.
  • Das Auftragelement kann an einem distalen Endteil der Stange lösbar befestigt sein.
  • Die Längsachse des Auftragelements kann sich im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Stange erstrecken oder kann sich erstrecken, indem sie mit der Längsachse der Stange einen Winkel bildet, und kann insbesondere zur Längsachse der Stange senkrecht sein.
  • Das Abstreiforgan ist vorzugsweise verformbar und kann beispielsweise einen Schaumblock oder eine Lippe aus Elastomer umfassen.
  • Der Sockel mit polygonalem oder nicht polygonalem Querschnitt kann geschlossene und stabile Seiten aufweisen. Vorzugsweise ist der Sockel in der Form eines einzigen Teils ausgeführt, das einstückig, vorteilhafterweise durch Formung, hergestellt ist.
  • Eine solche feste, einheitliche Struktur kann verhindern, dass die Wimpern durch den Sockel hindurchtreten und die Längsachse des Sockels erreichen.
  • Eine solche Ausführungsform steht in einem Gegensatz zu den herkömmlichen Mascaraauftrageinrichtungen, die Borsten umfassen, die sich beispielsweise radial von einem axialen verdrillten Kern aus erstrecken.
  • Das Auftragelement kann keinen verdrillten Kern aufweisen.
  • Die vorstehenden Elemente können sich von dem Sockel bis zu Stellen erstrecken, die von der Längsachse des Sockels entfernt sind.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner die Verwendung einer Vorrichtung zum Schminken der Wimpern oder der Augenbrauen.
  • Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zum Auftragen eines Produkts auf die Wimpern, umfassend die Schritte, die darin bestehen, dass ein Auftragelement, wie es oben definiert ist, bereitgestellt wird, mindestens ein Teil des Auftragelements mit Produkt beladen wird und mindestens ein Teil des Auftragelements mit den Wimpern in Kontakt gebracht wird, so dass das Produkt auf die Wimpern aufgetragen wird.
  • Das Auftragelement kann mit Produkt geladen werden, indem es in einem das Produkt enthaltenden Behälter eingeführt und dann herausgezogen wird, wobei der Produktüberschuss von den vorstehenden Elementen entfernt wird.
  • Gemäß einer Abwandlung kann das Auftragelement mit Produkt geladen werden, indem das Produkt aus einem Behälter abgegeben wird oder indem das Auftragelement mit einem Produktkuchen in Kontakt gebracht wird. Im letzten Fall kann der Produktkuchen befeuchtet werden oder das Auftragelement benetzt und dann mit dem festen Kuchen in Kontakt gebracht werden.
  • Wenn das Produkt Fasern umfasst, umfasst das Verfahren außerdem den Schritt, der darin besteht, dass die Fasern mit Hilfe des Auftragelements ausgerichtet werden, so dass die Fasern zu den Wimpern im Wesentlichen parallel sind, wenn das Produkt aufgetragen wird. Diese Ausrichtung der Fasern ergibt sich vorzugsweise aus einer Trichterwirkung, die durch die Zacken oder Zähne der vorstehenden Elemente oder durch den Abstand zwischen den Einzelelementen erzeugt wird.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung dient folgende ausführliche Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen und die beiliegende Zeichnung. In dieser zeigen:
  • 1 einen schematische Ansicht einer Verpackungs- und Auftragvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem axialen Schnitt,
  • 1A eine partiellen Schnitt einer Auftrageinrichtung, bei der ein Abstreiforgan in der Form eines Schaumblocks mit offenen Zellen vorliegt,
  • 2 eine vergrößerte Ansicht des Auftragelements von 1,
  • 3 eine Seitenansicht gemäß dem Pfeil III von 2,
  • 4 eine vergrößerte Ansicht des Sockels,
  • 5 eine Ansicht gemäß dem Pfeil V von 3, die das Auftragen auf die Wimpern zeigt,
  • 6 eine Ausführungsvariante des Auftragelements zum Zeitpunkt des Auftrags des Produkts auf die Wimpern,
  • 7 bis 11 Darstellungen von Ausführungsvarianten des Auftragelements,
  • 12 bis 18 Darstellungen von verschiedenen Formen von Einzelelementen,
  • 19 und 20 eine Darstellung einer Folge von Zähnen, die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche gelegen sind,
  • 21 eine Darstellung einer Reihe von Zähnen, deren Basen in einer Linie liegen und deren obere Enden abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sind, die durch die Mittelpunkte der Basen der Zähne verläuft,
  • 22 eine Darstellung einer Reihe von Zähnen, die aus einer Abwechslung von Zähnen mit verschiedenen Formen besteht,
  • 23 eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels einer Reihe von Zähnen,
  • 24 bis 29 Darstellungen von verschiedenen Konfigurationen von Zähnen,
  • 30 eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels einer Reihe von Zähnen,
  • 31 eine Seitenansicht der Zahnreihe von 30,
  • 32 eine Stirnansicht der Zahnreihe von 30,
  • 33 eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels einer Zahnreihe,
  • 34 eine Stirnansicht gemäß dem Pfeil XXXIV von 33,
  • 35 eine Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels einer Zahnreihe,
  • 36 eine Seitenansicht gemäß Pfeil XXXVI von 35,
  • 37 eine Darstellung einer Ausführungsvariante des Auftragelements,
  • 38 eine Stirnansicht gemäß dem Pfeil XXXVIII von 37,
  • 39 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels, bei der das aufzutragende Produkt von einer flexiblen Tube abgegeben wird,
  • 40 eine perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels der Erfindung, bei dem das aufzutragende Produkt in der Form eines Kuchens oder eines Pulvers vorliegt,
  • 41 eine perspektivische Ansicht einer Auftrageinrichtung gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei der das distale Ende des Auftragelements eine Spitze umfasst,
  • 42 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement, das einen im Wesentlichen dreieckigen Sockel mit konkaven Seiten und eine Reihe von im Wesentlichen ebenen aufeinander folgenden Elementen umfasst, die abwechselnd angeordnet sind, gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 43 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung, die der von 44 ähnlich ist, mit der Ausnahme, dass sie einen Sockel mit ebenen Seiten umfasst, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 44 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung, mit Borsten, die sich radial von Seiten des Sockels aus zwischen Reihen von aufeinander folgenden Einzelelementen erstrecken, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 45 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement, das einen Sockel mit im Wesentlichen gleichförmigem Querschnitt aufweist und gezahnte vorstehende Elemente umfasst, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 46 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement mit einem Sockel mit dreieckigem Querschnitt mit konkaven Seiten und gezahnten vorstehenden Elemente gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 47 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement mit einem Sockel mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt und gezahnten vorstehenden Elementen, deren Höhe sich je nach der axialen Stellung auf dem Sockel ändert, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 48 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement mit einem Sockel mit im Wesentlichen quadratischem und konstantem Querschnitt und gezahnten vorstehenden Elementen, deren Höhe sich je nach der axialen Stellung auf dem Sockel ändert, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 49 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement mit einem Sockel mit quadratischem Querschnitt, der von dem proximalen Ende zu einem distalen Ende konvergiert, und vier auf dem Sockel angeordneten gezahnten vorstehenden Elementen gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 50 eine perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement mit einem Sockel mit konstantem orthogonalem Querschnitt und gezahnten vorstehenden Elementen gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 51 einen Querschnitt eines mit Produkt geladenen Auftragelements in Kontakt mit einer Wimper, um Produkt auf diese Wimper aufzutragen, und
  • 52 eine Seitenansicht von beflockten Elementen gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die in 1 dargestellte Verpackungs- und Auftragvorrichtung 1 umfasst einen Behälter 2, der einen Vorrat 3 eines kosmetischen und/oder Behandlungsprodukts für die Wimpern oder Augenbrauen, beispielsweise Mascara, enthält.
  • Der Behälter 2 ist mit einem mit Gewinde versehenen Hals 4 versehen, der eine Öffnung begrenzt.
  • Die Öffnung des Behälters 2 ist innen mit einem Abstreiforgan 5 versehen, das aus einem in den Hals 4 eingesetzten Teil besteht, das im unteren Teil eine elastisch verformbare ringförmige Lippe aufweist, die eine kreisförmige Abstreiföffnung 6 begrenzt.
  • Die ringförmige Lippe ist vorzugsweise aus einem Elastomermaterial hergestellt. Sie kann beflockt sein oder nicht.
  • Das Abstreiforgan ist vorzugsweise verformbar, so dass es sich an die Form des Auftragelements anschmiegen kann.
  • Das Abstreiforgan könnte gemäß einer Abwandlung von jedem bekannten Typ sein, der sich für den gewünschten Schminktyp eignet, und beispielsweise aus einem Schaumblock 5A mit offenen Zellen bestehen, wie in 1A dargestellt ist.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst eine Auftrageinrichtung 7, die eine Stange 8 mit der Achse X (2) umfasst, die an einem Ende mit einem Auftragelement 9 und am anderen Ende mit einem Greifelement 10 versehen ist, das eine Kappe zum Verschließen des Behälters 2 bildet und dafür ausgebildet ist, auf den Hals 4 aufgeschraubt zu werden.
  • Die Stange 8 kann starr oder halbstarr sein.
  • Sie wurde geradlinig dargestellt, könnte gemäß einer Abwandlung aber auch gekrümmt sein.
  • Die Abstreiföffnung 6 weist einen Durchmesser auf, der an die Abstreifung der Stange 8 der Auftrageinrichtung sowie an die des Auftragelements 9, wenn die Auftrageinrichtung aus dem Behälter 2 gezogen wird, angepasst ist.
  • In den 2 bis 5 ist im vergrößerten Maßstab das Auftragelement 9 dargestellt, das einen Sockel 12 umfasst, der bei dem beschriebenen Beispiel von länglicher Form ist und einen dreieckigen Querschnitt aufweist, der drei Seiten 17, 18 und 19 bildet.
  • Die Längsrichtung Z des Sockels fällt bei dem beschriebenen Beispiel mit der Achse X der Stange 8 zusammen.
  • Der Sockel besitzt nicht notwendigerweise einen dreieckigen Querschnitt, sondern könnte auch die Form eines regelmäßigen oder nicht regelmäßigen Vielecks oder eine nicht polygonale Form besitzen, wie im Nachstehenden erläutert wird.
  • Man kann den Sockel natürlich auch, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, in der Verlängerung der Stange 8 mit einem zwischen der Achse des Sockels und der der Stange gebildeten Winkel ausführen.
  • Der Sockel 12 ist bei dem beschriebenen Beispiel geradlinig dargestellt.
  • Er könnte gemäß einer nicht dargestellten Abwandlung gekrümmt sein oder sich gemäß einer gebrochenen Linie erstrecken.
  • Der Sockel 12 besitzt bei dem beschriebenen Beispiel drei Reihen von sehr schematisch dargestellten vorstehenden Elementen 13, 14 und 15, die sich längs des Sockels 12 erstrecken.
  • Wie man insbesondere in 5 sehen kann, erstrecken sich die Elemente jeder Reihe in der Verlängerung einer Seite des Sockels 12.
  • Bei dem beschriebenen Beispiel sind die Elemente parallel zu der Ebene der betreffenden Seite des Sockels, man verlässt jedoch den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn man die Elemente bezüglich dieser Ebene leicht neigt.
  • Ferner kann jede Seite des Sockels nicht eben, beispielsweise nach außen leicht konkav oder konvex sein, wie in den 46 und 47 dargestellt. Der Sockel kann Nuten oder ein Oberflächenaussehen umfassen, das dafür ausgelegt ist, Produktvorräte zu bilden.
  • Bei dem beschriebenen Beispiel sind die Elemente jeder Reihe mindestens an ihrer Basis in einem Winkel von nicht Null bezüglich einer radialen Ebene geneigt, die von der Mitte des Sockels ausgeht und im Wesentlichen durch die Basis der Elemente der betreffenden Reihe verläuft.
  • Außerdem, wie in 4 dargestellt, erstreckt sich jede Reihe von Elementen im vorliegenden Fall im Wesentlichen gemäß einer Ebene P, die in einem Abstand f von nicht null von der Mitte des Sockels 12 verläuft.
  • Die Elemente der drei Reihen sind im selben Drehsinn um die Achse des Sockels gerichtet, beispielsweise entgegen dem Uhrzeigersinn, wenn das Auftragelement von der Stirnseite aus betrachtet wird, und zwar in dem zum Pfeil A in 5 entgegengesetzten Sinn.
  • Gemäß einer Abwandlung sind die Elemente der drei Reihen, wie in 6 dargestellt, im entgegengesetzten Drehsinn gerichtet, und zwar in Richtung des Pfeils B in 6.
  • Als nicht begrenzendes Beispiel für Elemente, die sich im selben Drehsinn erstrecken, kann man manche Typen von Wasserrädern nennen und auf die Art hinweisen, auf die die Schaufeln darauf angeordnet sind.
  • Wenn das Rad sich um einen bestimmten Winkel dreht, befindet sich die erste Schaufel im Wesentlichen an derselben Stelle, die zuvor von der vorhergehenden Schaufel eingenommen wurde, wobei die erste Schaufel an dieser Stelle im We sentlichen in derselben Richtung wie die zweite Schaufel gerichtet ist.
  • Die Reihe 13 liegt in der Verlängerung der Seite 17 des Sockels 12, die Reihe 15 liegt in der Verlängerung der Seite 18 und die Reihe 14 in der Verlängerung der Seite 19.
  • Wenn die Auftrageinrichtung aus dem Behälter 2 gezogen wird, ist das Auftragelement 9 mit Produkt geladen, wobei dieses gleichzeitig auf den Seiten des Sockels 12 und zwischen den vorstehenden Elementen vorhanden ist.
  • Um das Produkt aufzutragen, bringt der Benutzer eine Seite des Sockels, beispielsweise im Beispiel von 5 die Seite 18, mit den Wimpern in Kontakt.
  • Die Tatsache, dass die Elemente der Reihe 15 im Wesentlichen in der Verlängerung der Seite 18 liegen, gestattet es, bei dem Auftrag einen relativ ausgedehnten Kontakt zwischen den Wimpern und dem Sockel 12 zu haben und damit die Wimpern mit einer relativ großen Menge an Produkt zu laden.
  • Außerdem können die Wimpern tangential an der Seite 18 des Sockels und an der in ihrer Verlängerung gelegenen Reihe von Elementen 15 anliegen, wenn die Auftrageinrichtung durch die Wimpern bewegt und in Drehung versetzt wird.
  • Man kann auf diese Weise eine relativ große Kontaktfläche zwischen dem Auftragelement und den Wimpern herstellen.
  • Der Auftrag kann leicht wieder von vorne begonnen werden, ohne dass man die Auftrageinrichtung wieder in den Behälter 2 tauchen muss, indem man das auf den anderen Seiten 19 und 17 des Auftragelements vorhandene Produkt verwendet, nach dem man die Auftrageinrichtung um eine drittel Umdrehung oder zwei Drittel Umdrehung in Richtung des Pfeils A gedreht hat.
  • Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wimpern mit dem Sockel in Kontakt kommen, können sie, wie dargestellt, allmählich zwischen die Elemente der Reihe 13 eintreten, die sie in vorteilhafter Weise ergreifen, trennen, glätten und krümmen.
  • Man begreift, dass man je nach der Art der Positionierung der Auftrageinrichtung bezüglich der Wimpern und nach der Ausrichtung der Elemente um die Achse des Sockels, den Drehsinn und der Bewegung der Auftrageinrichtung während des Auftrags verschiedene Effekte erreichen kann.
  • Die Erfindung ist nicht auf einen Sockel mit einem Querschnitt von dreieckiger Form beschränkt und bei den in den 7 bis 10 und 50 dargestellten Beispielen besitzt der Sockel Querschnitte von quadratischer, rechteckiger, pentagonaler, hexagonaler und oktogonaler Form.
  • Die Seiten des Sockels können eben oder nicht eben sein, beispielsweise konkav oder konvex, wobei die Reihen von Einzelelementen im Wesentlichen in der Verlängerung der entsprechenden Seiten des Sockels gelegen sind.
  • Der Sockel kann ferner einen nicht polygonalen Querschnitt aufweisen, beispielsweise einen Querschnitt elliptischer Form, wie in 11 dargestellt.
  • 11 zeigt zwei Reihen von Einzelelementen, die auf dem Sockel so angeordnet sind, dass sie sich von dem Sockel aus nach außen erstrecken, wobei eine Achse eines Einzelelements sich in einer Richtung erstreckt, die zum Sockel auf der Höhe der Verbindung dieses Elements mit dem Sockel tangential ist.
  • Die Reihen von Einzelelementen von 11 sind an dem Sockel an im Wesentlichen diametral entgegengesetzten Stellen angeordnet.
  • In den 12 bis 18 sind verschiedene Beispiele von Einzelelementen dargestellt, die auf dem Auftragelement gebildet sein können.
  • So können eine oder mehrere Reihen von Einzelelementen des Auftragelements eine Folge von Zähnen 20 mit einem sagezahnförmigen dreieckigen Profil aufweisen, wie in 12 dargestellt.
  • Das Auftragelement kann auch Zähne 21 aufweisen, die zwischen sich Nuten mit flachem Boden 22 bilden, wie in 18 dargestellt, oder mit ausgeschnittenem Boden wie in 13 dargestellt.
  • Das Auftragelement kann auch Zähne oder Borsten 24 in Obeliskform umfassen, wie in 14 dargestellt, oder Zähne oder Borsten 25 mit einem leicht konischen oberen Teil mit abgerundeter Spitze und einer kegelstumpfförmigen verbreiterten Basis 26, wie in 15 dargestellt.
  • Das Auftragelement kann Einzelelemente 28 umfassen, deren Kopf 29 gekrümmt ist, wie in 16 dargestellt, oder Einzelelemente 30, deren Kopf 31 verbreitert ist, wie in 17 dargestellt.
  • Die Einzelelemente einer Reihe können mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sein.
  • Als Beispiel hat man in den 19 und 20 eine Reihe von Elementen 32 dargestellt, die zwei Serien von Zähnen 32a und 32b umfassen, die auf der einen bzw. der anderen Seite einer geometrischen Trennfläche S gelegen sind, die im vorliegenden Fall aus einer Ebene besteht, wobei die Zähne 32a in der Mitte zwischen den Zähnen 32b und umgekehrt gelegen sind, wenn der Sockel von der Seite betrachtet wird.
  • Diese abwechselnde Anordnung der Zähne gestattet es, Produktvorräte zwischen drei aufeinander folgenden Zähnen zu bilden, wobei gleichzeitig dank der engen Zwischenräume 34, die zwischen zwei benachbarten Zähnen 32a und 32b gebildet sind, das Produkt auf den Wimpern geglättet werden kann.
  • Bei dem Beispiel der 19 und 20 sind die Basen der Zähne 32a, 32b jeweils zu beiden Seiten der geometrischen Trennfläche S versetzt.
  • Gemäß einer Abwandlung können die Basen der Zähne im Wesentlichen in einer Linie liegen und können die Zähne sich von den Basen aus erstreckende obere Teile umfassen, die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sind.
  • Als Beispiel hat man in 21 eine Reihe von Zähnen 40a und 40b dargestellt, deren Basen 41 in einer Linie liegen und deren obere Enden 42 jeweils nach links und nach rechts gekrümmt sind, wenn das Auftragelement von der Stirnseite her betrachtet wird.
  • Die Reihe von Elementen kann eine Mischung aus Borsten und Zähnen oder Zähne oder Borsten von verschiedenen Formen umfassen.
  • Als Beispiel hat man in 22 eine Reihe 50 von Einzelelementen dargestellt, die im Wesentlichen in der Verlängerung einer Seite des Sockels 52 liegen, wobei diese Reihe 50 einen Wechsel von Zähnen 51a und Borsten 51b umfasst.
  • Wenn das auf die Wimpern aufgetragene Produkt schnell härten kann, kann es vorzuziehen sein, eine Reihe von Zähnen zu verwenden, die wenigstens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sind, und zwar mit Basen, die tiefer als breit sind.
  • Als Beispiel hat man in 23 eine Reihe 60 von Zähnen 61a und 61b dargestellt, die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sind, die in diesem Fall eine Ebene ist, die zu der Seite 63 des Sockels 62 parallel ist, in deren Verlängerung sich die Reihe von Zähnen 60 erstreckt.
  • Die Tiefe b der Zähne wird senkrecht zur Achse Z des Sockels gemessen und ihre Breite e wird parallel zur Achse Z gemessen.
  • Der Zwischenraum c zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen 41a oder 61b, die auf einer gemeinsamen Seite der geometrischen Trennfläche gelegen sind, wird parallel zur Achse Z gemessen.
  • Die Zähne 61a und 61b können verschiedene Konfigurationen aufweisen, die sehr schematisch in den 24 bis 29 dargestellt sind, in denen man zwei aufeinander folgende Zähne 61a und 61b mit Basen 64a und 64b und oberen Teilen 65a und 65b dargestellt hat, die sich von den Basen aus erstrecken.
  • Bei der Konfiguration von 24 haben die oberen Teile 65a und 65b und insbesondere die freien Enden dieselbe Achse wie die Basen 24a bzw. 24b.
  • Die freien Enden sind im Wesentlichen parallel.
  • Bei der Konfiguration von 25 sind die oberen Teile 65a und 65b und insbesondere die freien Enden nach vorne bzw. nach hinten geneigt. Mit anderen Worten, die freien Enden der Zähne sind auf entgegengesetzte Enden des Sockels zu geneigt.
  • Bei der Konfiguration von 26 sind die oberen Teile 65a und 65b und insbesondere die freien Enden nach links bzw. nach rechts geneigt, wenn das Auftragelement von der Stirnseite aus betrachtet wird.
  • Auf diese Weise divergieren die oberen Teile.
  • Bei der Konfiguration von 27 sind die oberen Teile 65a und 65b nach rechts bzw. nach links geneigt und können sich kreuzen, wenn das Element von der Stirnseite aus betrachtet wird.
  • Gemäß einer Abwandlung können die oberen Teile aufeinander zu konvergieren, ohne sich zu kreuzen. Bei einer nicht dargestellten Variante sind die oberen Teile der Zähne zusätzlich dazu, dass sie nach links bzw. nach rechts geneigt sind, nach vorne bzw. nach hinten geneigt oder umgekehrt.
  • Bei der Konfiguration von 28 überlappen sich die Basen der Zähne 64a und 64b gemäß der Achse Z, wenn das Auftragelement von der Seite in einer zur Achse Z senkrechten Richtung betrachtet wird.
  • Bei der Konfiguration von 29 überlappen sich die Basen 64a und 64b der Zähne mit Seiten, die sich im Wesentlichen in einer zur Achse Z senkrechten Achse erstrecken, wenn das Auftragelement von der Stirnseite her betrachtet wird.
  • In den 30 bis 32 hat man eine Reihe 70 von Elementen dargestellt, wobei diese Reihe 70 eine erste Serie von Zähnen 70a und eine zweite Serie von Zähnen 70b umfasst, wobei diese Zähne mit einem Sockel 72 einstückig ausgeführt sind und jeweils abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche S angeordnet sind, wie man in 32 sehen kann.
  • Die Hüllfläche (d. h. die äußere Umfangsfläche) der Reihe 70 von Zähnen ist ein Zylinder mit einer im Wesentlichen dreieckigen Leitlinie, wie man in 32 sehen kann.
  • Die Tiefe B der Zähne 70a und 70b auf Höhe ihrer Verbindung mit dem Sockel 72 ist größer als ihre Breite e und auch größer als der Zwischenraum c zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen 70a oder 70b.
  • Das Verhältnis des Zwischenraums zwischen zwei benachbarten Zähnen derselben Seite der geometrischen Trennfläche zur Breite des auf der entgegengesetzten Seite der geometrischen Trennfläche zwischen den beiden benachbarten Zähnen angeordneten Zahns beträgt etwa 0,2 bis 2, wobei der Zwischenraum und die Breite vorzugsweise im Wesentlichen auf halber Höhe der Zähne gemessen werden.
  • Dank ihrer relativ tiefen Basis können die Zähne 70a und 70b einer quer zur Achse Z des Sockels ausgeübten Belastung standhalten, was gestattet, die Wimpern zu kämmen und das auf ihre Oberfläche aufgetragene Produkt zu glätten, selbst wenn das verwendete Produkt teilweise gehärtet ist.
  • Jeder Zahn 70a oder 70b umfasst einen unteren Teil 74 mit einer vorderen Seite 75 und einer hinteren Seite 76, die im Wesentlichen eben und parallel und senkrecht zur Achse Z sind, und einen oberen Teil 77 mit einer vorderen Seite 78 und einer hinteren Seite 79, die auf die Spitze des Zahns zu konvergieren, so dass der obere Teil 77 jedes Zahns eine allgemein zugespitzte Form aufweist, wenn das Auftragelement, wie in 31, von der Seite betrachtet wird.
  • Die unteren Teile 74 von drei aufeinander folgenden Zähnen der Reihe 70 bilden miteinander und mit dem Sockel 72 einen Hohlraum 80, der dazu bestimmt ist, Produkt zu enthalten, um es auf die Wimpern aufzutragen.
  • Die unteren Teile 74 von zwei aufeinander folgenden Zähnen sind im Wesentlichen aneinanderstoßend, wie in 31 dargestellt.
  • Die oberen Teile 77 dieser Zähne bilden miteinander, wenn das Auftragelement, wie in 31, von der Seite betrachtet wird, Gabeln, die es gestatten die Wimpern zu ergreifen, sie zu trennen, sie zu kämmen und das auf ihrer Oberfläche aufgetragene Produkt zu glätten.
  • Insbesondere bilden die oberen Teile 77 miteinander, wenn das Auftragelement von der Seite betrachtet wird, Zwischenräume in Form von Ausschnitten 82, deren Boden 83 in einem gewissen Abstand d von dem Sockel 72 gelegen ist, wobei dieser Abstand d vorzugsweise größer als oder gleich 0,2 mm ist.
  • Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand d etwa 2 mm, wobei die Gesamthöhe der Zähne etwa 3 mm beträgt.
  • Man versteht, dass man durch Änderung der Länge der Zähne, des Abstands d und des Zwischenraums c leicht auf die Produktmenge einwirken kann, mit der sich das Auftragelement lädt.
  • Außerdem kann der Abstand zwischen den Zähnen ein und derselben Serie von Zähnen, d. h. zwischen den Zähnen 70a oder 70b, zugunsten der Produktmenge, mit der sich das Auftragelement lädt, relativ groß sein, ohne dass das Auftragelement seine Fähigkeit, die Wimpern zu ergreifen, verliert, und zwar dank der Versetzung der Zähne und der Tatsache, dass die von den oberen Teilen 77 der Zähne gebildeten Ausschnitte 82 ausreichend eng bleiben.
  • In 33 hat man eine Reihe 100 von Zähnen dargestellt, die durch Formung von Kunststoff einstückig mit einem Sockel 101 mit der Achse Z hergestellt sind.
  • Die Reihe 100 umfasst zwei Serien von Zähnen 102a und 102b, die abwechselnd angeordnet sind und deren Basen 103 parallel zur Achse Z des Sockels 101 in einer Linie liegen und deren obere Teile zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche S versetzt sind, die im vorliegenden Fall aus einer Ebene besteht, die sich parallel zu den Basen 103 der Zähne erstreckt.
  • Die Höhe der Basen 103 der Zähne beträgt bei dem beschriebenen Beispiel etwa einen oder einige Millimeter, wobei sie vorzugsweise größer als oder gleich 0,2 mm ist.
  • Dank der versetzten Enden der Zähne kann man einen Abstand zwischen den Basen 103 haben, der Null oder sehr klein ist, beispielsweise kleiner als oder gleich als 0,4 mm.
  • Zwei aufeinander folgende Zähne bilden miteinander Ausschnitte, die dem Auftragelement gestatten, die Wimpern zu ergreifen, während die versetzten oberen Teile der Zähne miteinander Hohlräume bilden, die es gestatten, auf dem Auftragelement Produktvorräte zu bilden.
  • Man kann auf diese Weise gleichzeitig über eine beträchtliche Menge an Produkt auf dem Auftragelement verfügen und die Wimpern ergreifen, was für den Erhalt einer Schminkung von Qualität günstig ist.
  • Durch Veränderung des Abstands der Zähne verändert man die Produktvorräte auf dem Auftragelement.
  • In den 35 und 36 ist eine Reihe von Zähnen 110 dargestellt, die eine erste Serie von Zähnen 111a und eine zweite Serie von Zähnen 111b umfasst.
  • Die Basen 112 aller Zähne liegen in einer Linie, wobei die Basen der Zähne 111a mit den Basen der Zähne 111b abwechseln.
  • Die oberen Teile 113 der Zähne 111a sind nach rechts und nach hinten gerichtet, während die oberen Teile der Zähne 111b nach links und nach vorne gerichtet sind, so dass die oberen Teile 113 der Zähne 111a und 111b sich kreuzen, wenn das Auftragelement, wie in 36, von der Seite betrachtet wird.
  • Die oberen Enden 114 der Zähne, die sich kreuzen, bilden miteinander Nuten, die das Ergreifen der Wimpern gestatten, während die Basen der Zähne zwischen sich Hohlräume bilden, die die Aufnahme der Produktvorräte gestatten.
  • Vorzugsweise umfasst das Auftragelement, wie in den 37 und 38 dargestellt, ein distales Ende mit einer allgemein zugespitzten Form, um seinen Eintritt in den Behälter zu erleichtern.
  • Als Beispiel hat man in den 37 und 38 den vorderen Teil eines Auftragelements dargestellt, das sich von demjenigen, das in den 1 bis 5 dargestellt ist, dadurch unterscheidet, dass der Sockel 12 vorne durch einen Teil 12a von allgemein zugespitzter Form verlängert ist, wobei die Reihen 13, 14 und 15 von Elementen sich längs der Kanten dieses zugespitzten Teils 12a bis zur vorderen Spitze 12b erstrecken, wobei sie gleichzeitig eine bis zu dieser Spitze abnehmende Höhe besitzen.
  • Bei einer nicht dargestellten Variante sind die Reihen von Elementen 13, 14 und 15 nicht auf dem zugespitzten vorderen Teil verlängert.
  • Varianten zu dem unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen Auftragsystem sind in den 39 und 40 dargestellt.
  • 39 zeigt ein Auftragsystem, bei dem das Produkt in einem tubenförmigen Behälter 390 enthalten ist.
  • Diese Tube ist vorzugsweise aus einem flexiblen Werkstoff hergestellt, der es gestattet, die Tube zu komprimieren und Produkt auf das Auftragelement 391 der Auftrageinrichtung abzugeben.
  • Andere Spender können ebenfalls verwendet werden, um das Produkt auf das Auftragelement abzugeben, beispielsweise Spender mit Pumpe, und werden als in den Bereich der Erfindung fallend betrachtet.
  • Das in 40 dargestellte Auftragsystem umfasst einen Behälter 400, der einen festen Produktkuchen 410 enthält. Um die Auftrageinrichtung zu laden, wird das Auftragelement 401 durch das Produkt 410 bewegt. Dieser Produktkuchen kann befeuchtet werden und das Auftragelement 401 kann durch den befeuchteten Teil des Produkts bewegt werden, um das Auftragelement zu laden. Gemäß einer Abwandlung kann das Auftragelement angefeuchtet werden und auf nicht befeuchtetem Produkt bewegt werden.
  • Bei den Ausführungsformen der 39 und 40 ist es nicht erforderlich, das proximale Ende der Auftrageinrichtung mit einem Griff oder einer Kappe zu versehen, da die Auftrageinrichtung nicht in einem das Produkt enthaltenden Behälter aufbewahrt wird und einen solchen Behälter nicht verschließt.
  • Außerdem kann bei diesen Ausführungsformen die Stange selbst als Griff dienen.
  • 41 zeigt eine andere Ausführungsform.
  • Die in dieser Figur dargestellte Auftrageinrichtung umfasst eine Spitze 415, die sich von dem distalen Ende des Auftragelements 411 aus erstreckt.
  • Die Spitze 415 kann sich mit Produkt laden, wenn das Auftragelement mit Produkt geladen wird, und kann verwendet werden, um den Umriss der Augen nachzuzeichnen oder um zwischen einzelne Wimpern eingeführt zu werden.
  • Die 42 und 43 zeigen Auftrageinrichtungen mit Auftragelementen 421, 431 mit Sockeln 422, 433 mit einem im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt.
  • Der in 42 dargestellte Sockel 423 besitzt nicht ebene Seiten, die konkav sind, während der in 43 dargestellte Sockel 433 ebene Seiten aufweist.
  • Jedes Auftragelement 421, 431 umfasst drei vorstehende Elemente, die in der Form von Reihen von aufeinander folgenden Einzelelementen 425a425c und 435a435c vorliegen.
  • Die Einzelelemente jeder Reihe haben ferner freie Endteile, die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche angeordnet sind.
  • Diese Elemente sind im Wesentlichen eben.
  • 44 zeigt eine Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement 441 mit einer Basis 443, die der Basis 433 des Auftragelements 431 von 43 allgemein ähnlich ist.
  • Die an den Sockel 443 anschließenden vorstehenden Elemente umfassen jedoch eine Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen, die nicht Teile aufweisen, die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche angeordnet sind.
  • Bei dem betrachteten Beispiel liegen die Elemente jeder Reihe 445a445c im Wesentlichen gemäß der Länge des Sockels 443 in einer Linie.
  • Das Auftragelement 441 kann auch eine Mehrzahl von Reihen von Borsten 446a446c umfassen, wobei jede Reihe auf einer Seite des Sockels 443 zwischen benachbarten Reihen von Einzelelementen angeordnet ist, wobei die Reihen von Borsten sich im Wesentlichen radial von den entsprechenden Seiten des Sockels aus erstrecken.
  • Die 4550 zeigen jeweils ein Auftragelement mit einem Sockel mit polygonalem Querschnitt mit einer Mehrzahl von vorstehenden Elementen, die sich im Wesentlichen in der Verlängerung von verschiedenen Seiten des Sockels erstrecken.
  • Benachbarte vorstehende Elemente erstrecken sich, wie man in diesen Figuren sieht, von dem Sockel in im Wesentlichen verschiedenen Richtungen aus und sind im Wesentlichen im selben Drehsinn um eine Längsachse des Sockels gerichtet.
  • Die vorstehenden Elemente besitzen einen gezahnten freien Rand, um eine Wimpern ergreifende Wirkung zu erzeugen, wenn diese mit ihnen in Kontakt gebracht sind.
  • Das Auftragelement von 45 umfasst einen Sockel 453 mit einem im Wesentlichen konstanten Querschnitt von quadratischer Form und vier vorstehende Elemente 455a455d, die sich von dem Sockel aus erstrecken.
  • In 45 ist eine Mehrzahl von Reliefs 457 so angeordnet, dass sie sich von einer Seite des Sockels 453 aus längs eines dieser Seite benachbarten Einzelelements erstrecken, ohne jedoch in der Verlängerung dieser Seite zu liegen.
  • Das in 46 dargestellte Auftragelement umfasst einen Sockel 463 mit nicht konstantem dreieckigem Querschnitt mit drei vorstehenden Elementen 465a465c, die sich von dem Sockel aus erstrecken.
  • Die vorstehenden Elemente haben einen im Wesentlichen nach außen konkaven freien Rand, dessen Krümmung vorzugsweise an die Krümmung des Lids angepasst ist.
  • 47 zeigt ein Auftragelement mit einem Sockel 473 mit einem nicht konstanten dreieckigem Querschnitt mit drei vorstehenden Elementen, die sich in der Kontinuität der jeweiligen Seite des Sockels erstrecken. Die vorstehenden Elemente 475a475c weisen jeweils einen im Wesentlichen nach außen konvexen freien Rand auf.
  • 48 zeigt ein Auftragelement mit einem Sockel 483 mit einem konstanten Querschnitt von quadratischer Form. Vier vorstehende Elemente 485a485b sind im Wesentlichen in der Verlängerung jeder der entsprechenden Seiten des Sockels 483 angeordnet. Die vorstehenden Elemente von 48 weisen jeweils eine Höhe auf, die sich längs des Sockels 443 ändert.
  • 49 zeigt ein Auftragelement mit einem Sockel 493 mit einem nicht konstanten quadratischen Querschnitt.
  • Der Sockel 493 weist einen Querschnitt auf, der vom proximalen Ende des Auftragelements an zu seinem distalen Ende zunimmt.
  • Vier vorstehende Elemente 495a495d sind an dem Sockel im Wesentlichen in der Verlängerung der entsprechenden Seiten des Sockels 493 angeordnet.
  • 50 zeigt ein Auftragelement mit einem Sockel 503 mit konstantem oktogonalem Querschnitt mit vier vorstehenden Elementen 505a505d, die sich jeweils von Paaren von entgegengesetzten Seiten ihres Sockels 503 aus erstrecken.
  • Die vorstehenden Elemente, die sich von dem Sockel aus ausgehend von den Paaren von entgegengesetzten Seiten erstrecken, sind in entgegengesetzten Richtungen gerichtet.
  • 51 zeigt die Art, auf die eine erfindungsgemäße Auftrageinrichtung das Produkt B in im Wesentlichen offenen Volumen enthalten kann, die zwischen jedem vorstehenden Element 515a515d und der benachbarten Seite des Sockels gebildet sind, die eine andere als diejenige Seite ist, in deren Verlängerung sich das vorstehende Element erstreckt.
  • Man kann sehen, dass das zwischen den vorstehenden Elementen und den entsprechenden benachbarten Seiten enthaltene Produkt in Nähe der vorstehenden Elemente relativ groß ist und längs der benachbarten Seite in Richtung eines vorstehenden Elements, das in der Verlängerung dieser Seite liegt, abnimmt. Die auf der Auftrageinrichtung vorhandene Produkthöhe ist vorzugsweise im Wesentlichen gleich der Höhe des vorstehenden Elements, das sich nicht in der Verlängerung der Seite erstreckt, auf der das betrachtete Pro duktvolumen sich abgelegt hat (d. h. beispielsweise das vorstehende Element 515a in 51).
  • Die Produkthöhe nimmt vorzugsweise von dem vorstehenden Element, bei dem die Produktmenge am größten ist, längs der betreffenden Seite bis zu dem sich in der Verlängerung dieser Seite erstreckenden vorstehenden Element ab (d. h. beispielsweise dem Element 515b in 51).
  • Diese Konfiguration gestattet den Wimpern E, mit dem in einem offenen Volumen enthaltenen Produkt in Kontakt zu kommen und sich mit dem Produkt zu laden, wenn die einen Teil dieses Volumens bildende Seite im Wesentlichen parallel zu den Wimpern bewegt wird. Wenn die Auftrageinrichtung in Drehung versetzt wird, kann die Wimper mit einem entsprechenden vorstehenden Element, beispielsweise mit dem in 51 dargestellten vorstehenden Element 515a, in Kontakt kommen, das nun das Produkt längs der Wimper glätten kann und diese auch strecken und krümmen kann. Zur Verbesserung der Dehnung und der Krümmung besitzt das vorstehende Element vorzugsweise Teile, die die Wimpern ergreifen können, wie oben beschrieben wurde.
  • Wie in 51 dargestellt, gestattet die Tatsache, dass eine Mehrzahl von vorstehenden Elementen vorgesehen ist, eine Mehrzahl von entsprechenden Volumen, die Produkt enthalten, zu bilden, und die oben beschriebenen Auftragsschritte können mehrere Male wiederholt werden. Dies gestattet dem Produkt, aufgetragen zu werden, ohne das Auftragelement häufig nachladen zu müssen.
  • Bei jeder der in den 45 bis 50 dargestellten Ausführungsformen können die Höhe der vorstehenden Elemente und gleichzeitig die Tiefe der Zähne oder Zacken des freien Rands geändert werden, um verschiedene Effekte zu erzielen. Beispielsweise kann die Produktmenge, die sich zwischen dem vorstehenden Element und der benachbarten Seite des Sockels ablagert, vergrößert oder verkleinert werden, indem die Höhe der vorstehenden Elemente geändert wird.
  • Durch Änderung der Tiefe der Zähne oder Zacken des freien Rands des vorstehenden Elements kann man auf die Nähe der Wimpern und des Sockels bei dem Auftrag des Produkts einwirken. Auf diese Weise können die Wimpern, indem in den freien Rand des vorstehenden Elements relativ tiefe Zähne oder Zacken gebildet werden, während des Auftrags relativ nahe zum Sockel gebracht werden.
  • 52 zeigt ein vorstehendes Element in der Form einer Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen 525, die mit einer Beflockung bedeckt sind.
  • Die vorstehenden Elemente oder die Reihen von Einzelelementen können auch hohle Teile mit einer Öffnung auf einer Seite des Elements aufweisen, die den hohlen Abschnitt zugänglich machten. Diese hohlen Abschnitte können mit Produkt gefüllt werden, das somit der Auftrageinrichtung gestattet, eine noch größere Menge an Produkt, das auf die Wimpern aufzutragen ist, zu enthalten.
  • Das Auftragelement kann eine Furche aufweisen, die es gestattet, die Produktmenge zu erhöhen, mit der das Auftragelement sich lädt.
  • Ein vorstehendes Element oder eine Reihe von Einzelelementen und/oder der Sockel können auf ihrer ganzen Oberfläche oder einem Teil davon Kapillarnuten oder eine Beflockung umfassen.
  • Ein Beispiel einer Beflockung auf Zähnen ist in 52 dargestellt.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt und man kann insbesondere die Ausführungsmerkmale der verschiedenen beschriebenen Beispiele miteinander kombinieren.
  • Die vorstehenden Elemente oder die Einzelelemente können eine Höhe aufweisen, die sich in Abhängigkeit von der axialen Positionierung auf dem Auftragelement ändert, beispielsweise eine Höhe, die zunimmt, abnimmt, von vorne nach hinten abnimmt und dann zunimmt oder zunimmt und dann abnimmt.
  • Die vorstehenden Elemente, insbesondere die Zähne oder Borsten, können einer Oberflächenbehandlung durch Schleifen unterzogen werden, um beispielsweise am Ende der Zähne oder Borsten Gabeln zu bilden.
  • Die vorstehenden Elemente oder die Einzelelemente können einer Warmbehandlung unterzogen werden, um beispielsweise ihre Spitze abzurunden oder an ihrem freien Ende eine Kugel zu bilden. Die vorstehenden Elemente oder die Einzelelemente werden auf diese Weise weniger aggressiv gegenüber den Wimpern.
  • Das Auftragelement kann ganz oder teilweise mit einer Beschichtung bedeckt sein, wie z. B. einem Lack, der dazu bestimmt ist, ein besseres Gleiten auf den Wimpern oder im Gegensatz dazu mehr Rauheit zu verleihen.
  • Ein das Gleiten verbessernder Werkstoff kann auch als Abwandlung oder zusätzlich dem zur Herstellung des Auftragelements verwendeten Werkstoff zugesetzt werden.
  • Das Auftragelement und insbesondere die vorstehenden Elemente können auch Wirkstoffe enthalten, wie Konservierungsmittel, Feuchtigkeit absorbierende Stoffe, Metallsalze, insbesondere Kupfersalze, magnetische Teilchen und andere geeignete ähnliche Stoffe, die dazu bestimmt ist, in dem Produkt freigesetzt zu werden, wenn dieses auf das Auftragelement geladen wird.
  • Diese Wirkstoffe können entweder in dem zur Herstellung des Auftragelements verwendeten Werkstoff eingeschlossen sein oder in Form einer Beschichtung auf das Auftragelement aufgebracht sein oder beides.
  • Außerdem können Produkte verwendet werden, um die Oberflächenspannung des Auftragelements in Kontakt mit der Feuchtigkeit zu ändern.
  • Diese Produkte können dem Werkstoff des Auftragelements eingegliedert sein oder in Form einer Beschichtung aufgebracht sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorzugsweise durch Spritzguss hergestellt, gemäß einer Abwandlung kann man jedoch auch Verfahren zur Formung von Werkstoff durch Komprimieren, Prägen oder Drehen verwenden.
  • Der Sockel kann Einschnitte oder Reliefs umfassen, die ausgebildet sind, um Produkt zu enthalten.
  • Die vorstehenden Elemente können aus einem anderen Werkstoff hergestellt sein, als er für die Herstellung des Sockels oder eines Teils des Auftragelements, auf dem sie angeordnet sind, verwendet wird.
  • Vorzugsweise beträgt die Länge einer Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen etwa 10 bis 45 mm, vorzugsweise etwa 15 bis 28 mm und noch bevorzugter etwa 20 bis 26 mm.
  • Die Höhe der vorstehenden Elemente beträgt vorzugsweise zwischen etwa 0,5 und 15 mm und noch bevorzugter zwischen etwa 7 und 13 mm.
  • Die Anzahl Einzelelemente pro Reihe beträgt vorzugsweise etwa zwischen 6 und 50 mm, vorzugsweise zwischen etwa 10 und 35 mm und noch bevorzugter zwischen etwa 15 und 32 mm.

Claims (34)

  1. Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts auf die Wimpern oder Augenbrauen, umfassend eine Stange (8) und ein Auftragelement (9) an einem Ende der Stange, wobei dieses Auftragelement einen Sockel (12; 52; 62; 72; 101; 423; 433; 443, 453; 463; 473; 483; 493; 503; 513) länglicher Form und mindestens zwei vorstehende Elemente umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei vorstehenden Elemente jeweils an den Sockel gemäß einer Achse anschließen, die sich in der Verlängerung einer entsprechenden Seite des Sockels erstreckt, wenn dieser einen polygonalen Querschnitt aufweist, oder sich tangential zum Sockel erstreckt, wenn dieser einen nicht polygonalen Querschnitt aufweist, und dass mindestens zwei vorstehende Elemente in dem Fall, in dem der Sockel einen polygonalen Querschnitt aufweist, sich von verschiedenen Seiten des Sockels aus in verschiedenen Richtungen nach außen erstrecken.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel einen polygonalen Querschnitt in Form eines regelmäßigen oder nicht regelmäßigen, vorzugsweise dreieckigen, quadratischen, fünfeckigen, sechseckigen oder achteckigen Vielecks aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel einen nicht polygonalen, vorzugsweise elliptischen oder kreisförmigen Querschnitt aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei vorstehende Elemente sich von verschiedenen Seiten des Sockels aus in verschiedenen Richtungen nach außen erstrecken, wobei diese Seiten zueinander parallel und in entgegengesetzte Richtungen gewandt sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente im Wesentlichen im selben Drehsinn um die Längsachse des Sockels herum ausgerichtet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der vorstehenden Elemente eine Reihe (13, 14, 15) von aufeinanderfolgenden Einzelelementen, insbesondere von Zähnen oder Borsten, umfasst.
  7. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Reihe (60) von Einzelelementen aufeinanderfolgende Einzelelemente (61a, 61b) umfasst, die abwechselnd mindestens teilweise auf entgegengesetzten Seiten einer geometrischen Trennfläche angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwei aufeinanderfolgende Einzelelemente der Reihe von aufeinanderfolgenden Einzelelementen im Wesentlichen in einer Reihe liegende Teile aufweisen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Endteile von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Einzelelementen zueinander divergieren, zueinander konvergieren, sich kreuzen oder sich im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken, wenn das Auftragelement gemäß einer Längsachse des Sockels betrachtet wird.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei aufeinanderfolgende Einzelelemente Endteile (65a, 65b) umfassen, die entgegengesetzten Enden des Sockels zugewandt sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei aufeinanderfolgende Einzelelemente im Wesentlichen aneinanderstoßende Teile aufweisen.
  12. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens einen Ausschnitt umfasst, der zwischen zwei aufeinanderfolgenden Einzelelementen gebildet ist, die im Wesentlichen aneinanderstoßende Basen besitzen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teile sich überdecken.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrische Trennfläche eine Ebene ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrische Trennfläche eine Trennebene für die Formung des Auftragelements ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrische Trennfläche eine zylindrische Fläche ist, deren Leitlinie von einer Kurve oder einer gebrochenen Linie gebildet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrische Trennfläche nicht eben ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Reihe von Einzelelementen eine erste Reihe von Einzelelementen umfasst, die Seiten besitzen, die einem Ende des Sockels zugewandt sind und in einer Richtung bezüglich der Längsachse der Reihe geneigt sind, und eine zweite Reihe von Elementen, die mit den Elementen der ersten Reihe abwechseln und Seiten besitzen, die einem Ende des Sockels zugewandt sind und bezüglich der Längsachse der Reihe in einer Richtung geneigt sind, die von derjenigen der Elemente der ersten Reihe verschieden ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Einzelelemente eine konkave oder konvexe Seite aufweist, die auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente und der Sockel einstückig durch Formung vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt sind.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel eine im We sentlichen längliche Form aufweist und die vorstehenden Elemente sich gemäß der Länge des Sockels erstrecken.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente einen gezahnten oder gezackten freien Rand aufweisen.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange durch Formung vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange eine nicht verdrillte Stange ist.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorstehenden Elemente eine Höhe zwischen etwa 0,5 und 15 mm, vorzugsweise zwischen etwa 7 und 13 mm aufweisen.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese vorstehenden Elemente je nach der Stellung längs des Sockels verschiedene Höhen aufweisen.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftragelement an einem distalen Endteil der Stange abnehmbar befestigt ist.
  28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Längsachse des Sockels sich im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse der Stange erstreckt.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel einen auf mindestens einem Teil seiner Länge im Wesentlichen konstanten Querschnitt aufweist.
  30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel feste und stabile Seiten aufweist.
  31. Auftragsystem, umfassend eine Vorrichtung wie sie in einem der vorhergehenden Ansprüche definiert ist, und einen Behälter (2) der ausgebildet ist, um das Produkt zu enthalten.
  32. System nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem ein vorzugsweise verformbares Abstreiforgan (6) umfasst, das ausgebildet ist, um einen Produktüberschuss auf den vorstehenden Elementen zurückzuhalten, wenn das Auftragelement aus dem Behälter gezogen wird.
  33. System nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das in dem Behälter enthaltene Produkt Fasern enthält.
  34. System nach einem der Ansprüche 31 bis 33, wobei der Behälter eine Öffnung aufweist, die ausgebildet ist, um den Durchgang mindestens eines Teils des Auftragelements in dem Behälter zu gestatten, und dass das System außerdem an einem Ende der Stange eine Verschlusskappe umfasst, die ausgebildet ist, um diese Öffnung dicht zu schließen.
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