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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Auftrageinrichtung zum Auftragen
eines Produkts, beispielsweise eines kosmetischen Produkts, auf
Keratinfasern, wie die Wimpern oder die Augenbrauen.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Auftrageinheit, die eine Auftrageinrichtung
und einen Behälter zum
Enthalten des aufzutragenden Produkts umfasst.
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Man
kennt aus der internationalen Anmeldung
WO 97/28719 eine Bürste zum
Schminken der Wimpern, umfassend Borsten, die an die Stange in einer
Achse anschließen,
die zu einer zur Oberfläche der
Stange am Anschlusspunkt tangentialen Ebene senkrecht ist.
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Ferner
kennt man aus dem Patent
US 3
921 650 eine Auftrageinrichtung für Mascara, die einen Kamm umfasst,
der eine Reihe von Zähnen
umfasst.
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Es
besteht ein Bedarf daran, die Qualität der Schminkung zu verbessern,
die mit Hilfe einer Vorrichtung ausgeführt wird, die mindestens eine
Reihe von Elementen umfasst, die an einem Sockel eines Auftragelements
vorstehen.
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Insbesondere
besteht ein Bedarf daran, über eine
Auftrageinrichtung zu verfügen,
die die Wimpern mit einer relativ großen Menge an Produkt laden
und die Wimpern ergreifen kann, um das auf ihre Oberfläche aufgetragene
Produkt zu glätten.
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Ferner
besteht ein Bedarf daran, den Schminkvorgang zu erleichtern, indem
dem Benutzer gestattet wird, sich die Wimpern oder die Augenbrauen
mit Hilfe nur einer Auftrageinrichtung befriedigend zu schminken,
ohne notwendigerweise einen zusätzlichen
Kamm zum Glätten
des Produkts auf den Wimpern oder auf den Augenbrauen nach dem Auftrag des
Produkts verwenden zu müssen.
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Ferner
besteht ein Bedarf daran, über
eine leicht herstellbare Vorrichtung mit einer reproduzierbaren
Geometrie zu verfügen.
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Ferner
besteht ein Bedarf daran, über
eine Vorrichtung zu verfügen,
die es gestattet, die Wimpern nach dem Auftrag des Produkts ausreichend
zu krümmen
und zu strecken.
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Wenn
das aufzutragende Produkt ein Fasern enthaltendes Mascara ist, ist
es außerdem
wünschenswert, über eine
Auftrageinrichtung verfügen zu
können,
die ein Auftragelement umfasst, das die Fasern so ausrichten kann,
dass sie eine zu den Wimpern im Wesentlichen parallele Ausrichtung
haben, wenn das Produkt aufgetragen ist.
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Die
neue erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst
eine Stange und ein Auftragelement an einem Ende der Stange, wobei
dieses Auftragelement einen Sockel und mindestens zwei vorstehende
Elemente umfasst, die mit dem Sockel verbunden sind, und dadurch
gekennzeichnet ist, dass diese vorstehenden Elemente jeweils an
den Sockel gemäß einer Achse
anschließen,
die sich im Wesentlichen in der Verlängerung einer entsprechenden
Seite des Sockels erstreckt, wenn dieser einen polygonalen Querschnitt
aufweist oder sich tangential zum Sockel erstreckt, wenn dieser
einen nicht polygonalen Querschnitt aufweist.
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Die
Achse des vorstehenden Elements erstreckt sich im Wesentlichen in
einer zur Längsrichtung
des Sockels senkrechten Ebene.
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Die
Achse des vorstehenden Elements erstreckt sich ferner von dem Abschnitt
des vorstehenden Elements, das an dem Sockel anschließt, bis
zu einem freien Ende des vorstehenden Elements.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Auftrageinrichtung ein Auftragelement mit einem Sockel
mit polygonalem Querschnitt, der eine Mehrzahl von Seiten und eine
Mehrzahl von auf dem Sockel angeordneten vorstehenden Elementen
umfasst. Mindestens zwei vorstehende Elemente erstrecken sich von
dem Sockel aus im Wesentlichen in der Kontinuität von verschiedenen Seiten
des Sockels und in verschiedene Richtungen.
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Die
Anordnung der vorstehenden Elemente auf dem Sockel erleichtert das
In-Kontakt-Kommen der Wimpern mit diesem, wobei dieser einen genau definierten
Oberflächenzustand
aufweisen kann, was bei einer herkömmlichen Bürste mit verdrilltem Kern nicht
immer der Fall ist.
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Wenn
die erfindungsgemäße Vorrichtung
als Auftragelement verwendet wird, können die Wimpern sich in Kontakt
mit dem Sockel mit Produkt laden.
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Der
Sockel kann auf diese Weise dank der besonderen Anordnung der vorstehenden
Elemente bei der Erfindung aktiv am Auftrag des Produkts auf die
Wimpern teilnehmen, was mehr Freiheit in der Wahl und der Ausbildung
dieser Elemente bietet.
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Ein
vorstehendes Element im Sinne der vorliegenden Erfindung kann einer
Reihe von einzelnen Elementen oder Erhebungen entsprechen oder diese einschließen, die
auf zahlreiche Weisen ausgebildet sein können.
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Die
Auftrageinrichtung gestattet es in vorteilhafter Weise, solche Einzelelemente
mit einem geringen Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Einzelelementen
in jeder Reihe zu bilden.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung können "vorstehende Elemente" oder "Einzelelemente" beispielsweise Borsten oder Zähnen entsprechen.
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Die
Zähne oder
Borsten können
ursprünglich vom
Sockel getrennt sein und an diesem befestigt werden, um das Auftragelement
zu bilden.
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Gemäß einer
Abwandlung können
die Zähne oder
Borsten beispielsweise durch Formen bzw. Gießen einstückig mit dem Sockel hergestellt
sein.
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Die
Auftrageinrichtung umfasst vorzugsweise mindestens zwei vorstehende
Elemente, die im selben Drehsinn um die Längsachse des Sockels herum
gerichtet sind.
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Die
vorstehenden Elemente können
im Wesentlichen parallel oder im Wesentlichen nicht parallel sein.
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Der
Sockel kann einen Querschnitt aufweist, der mindestens auf einem
Teil seiner Länge
im Wesentlichen konstant ist, wobei die Gesamtheit der auf diesem
Teil gelegenen Einzelelemente einer Reihe, vorzugsweise jeder Reihe,
sich im We sentlichen in der Verlängerung
der entsprechenden Seite des Sockels erstreckt, wenn dieser einen
polygonalen Querschnitt aufweist.
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Der
Sockel kann einen veränderlichen
Querschnitt aufweisen, mit im Wesentlichen einem Profil eines regelmäßigen oder
nicht regelmäßigen, vorzugsweise
eines regelmäßigen Vielecks,
beispielsweise dreieckig, quadratisch, fünfeckig, sechseckig oder achteckig,
wobei die den Seiten des Sockels entsprechenden Flächen eben
oder leicht konkav oder konvex sein können.
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Wenn
der Sockel einen nicht polygonalen Querschnitt aufweist, kann dieser
beispielsweise kreisförmig
oder elliptisch sein.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
kann die Vorrichtung das Kämmen
der Wimpern oder der Augenbrauen gestatten und umfasst mindestens eine
Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen, die eine Folge
von aufeinander folgenden Einzelelementen umfasst, die mindestens
teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt
sind.
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Wie
oben angegeben wurde, können
die Einzelelemente Zähne
sein.
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Durch
Einwirkung auf die Geometrie der Zähne und ihren Abstand ist es
möglich,
mehr oder weniger große
Hohlräume
zwischen den Zähnen
zu bilden, wobei diese Hohlräume
sich zum Zeitpunkt des Auftrags mit Produkt laden können.
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Es
ist auf diese Weise möglich,
eine Reihe von Zähnen
herzustellen, die sich mit einer beträchtlichen Menge an Pro dukt
laden kann, ohne dass diese Reihe von Zähnen dadurch ihre Fähigkeit,
die Wimpern zu ergreifen, verliert.
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Abschnitte
von mindestens zwei aufeinander folgenden Einzelelementen in der
Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen können im
Wesentlichen in einer Linie liegen.
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Der
Ausdruck "im Wesentlichen
in einer Linie liegend" soll
so verstanden werden, dass er bedeutet, dass ein Teil jedes der
im Wesentlichen in einer Linie liegenden Abschnitte der aufeinander
folgenden Einzelelemente auf einer ersten Seite einer Linie angeordnet
ist, die durch die betreffenden Abschnitte der aufeinander folgenden
Einzelelemente verläuft, und
ein anderer Teil jedes der in einer Linie liegenden Abschnitte der
aufeinander folgenden Elemente auf einer zweiten Seite der Linie
angeordnet ist, die der ersten Linie entgegengesetzt ist, wobei
diese Linie im Wesentlichen zu einer Längsachse der Reihe von aufeinander
folgenden Einzelelementen parallel ist. Ein Beispiel einer solchen
Ausführung
mit "im Wesentlichen
in einer Linie liegenden" Abschnitten
entspricht aufeinander folgenden Einzelelementen, die so angeordnet
sind, dass eine gerade Linie durch die Mittelpunkte jeder der Basen
der aufeinander folgenden Einzelelemente verläuft, insbesondere wenn die Elemente
Zähne sind.
Andere Ausführungen
können jedoch
auch in Betracht kommen.
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Außerdem können mindestens
zwei aufeinander folgende Einzelelemente im Wesentlichen aneinanderstoßende Teile
aufweisen. Der Ausdruck "im Wesentlichen
aneinanderstoßend" kann so verstanden
werden, dass er bedeutet, dass eine Wimper daran gehindert wird,
sich durch die Abschnitte von mindestens zwei aufeinander folgenden
Einzelelementen in einer zur Längsachse
des Sockels im Wesentlichen senkrech ten Ebene frei zu bewegen, und
zwar aufgrund der Nähe
dieser Abschnitte. Mit anderen Worten, wenn das Auftragelement mit
den Wimpern so in Kontakt gebracht wird, dass es sich im Wesentlichen
quer zu den Wimpern erstreckt, wird eine Wimper, die zwischen zwei
aufeinander folgende Einzelelemente eintritt, die im Wesentlichen
aneinanderstoßende
Abschnitte aufweisen, durch die Nähe dieser Abschnitte daran
gehindert, sich durch diese Abschnitte frei zu bewegen und wird
ergriffen. Die Abschnitte können
ausreichend nahe sein, um den Durchgang einer Wimper zwischen ihnen
zu verhindern. Obwohl "im
Wesentlichen aneinanderstoßend" Abschnitte umfasst,
die sich berühren
oder überlappen,
sind diese Abschnitte nicht notwendigerweise in Kontakt, solange
die Wimper daran gehindert wird, sich zwischen ihnen frei zu bewegen.
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Die
Wahl des Abstands zwischen den im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teilen
kann sich aus verschiedenen Erwägungen
ergeben, insbesondere dem mittleren Durchmesser der Wimper und der Natur
des aufgetragenen Produkts.
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Wie
oben angegeben, gestatten die im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teile
es, eine Wimper zu ergreifen.
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Dieses
Ergreifen gestattet es, das Produkt auf eine im Wesentlichen gleichmäßige Weise
auf im Wesentlichen der ganzen Länge
einer Wimper zu verteilen.
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Wenn
die Auftrageinrichtung verwendet wird, um Mascara aufzutragen, kann
ein solcher im Wesentlichen gleichmäßiger Auftrag auf im Wesentlichen
der ganzen Länge
der Wimper die Wimper länger
erscheinen lassen.
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Das
Ergreifen der Wimpern durch die im Wesentlichen aneinanderstoßenden Teile
gestattet es auch, die Wimpern umzuordnen, indem die Auftrageinrichtung
bewegt wird. Beispielsweise, wenn die Wimpern ergriffen sind, kann
die Bewegung, insbesondere die Drehbewegung der Auftrageinrichtung gestatten,
sie zu krümmen.
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Unter
dem Ausdruck "überlappend" ist zu verstehen,
dass die beiden sich überlappenden
Abschnitte überdecken,
wenn das Auftragelement von der Seite oder von vorne betrachtet
wird, oder allenfalls sich nur mit einer Kante oder einem Kontaktpunkt überdecken.
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Die
im Wesentlichen aneinanderstoßenden Abschnitte
können
sich überlappende
Seiten aufweisen, die sich entweder senkrecht zur Längsachse des
Sockels (oder der Reihe von Elementen) oder im Wesentlichen parallel
zur Längsachse
des Sockels (oder der Reihe von Elementen) erstrecken.
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Mindestens
ein Zwischenraum, vorzugsweise eine Nut in Form eines V oder eines
Ausschnitts, kann zwischen den aufeinander folgenden Einzelelementen,
die im Wesentlichen aneinanderstoßende Teile aufweisen, gebildet
sein.
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Wenn
der Sockel gemäß seiner
Längsachse, d.
h. von einem Ende aus, betrachtet wird, können mindestens zwei aufeinander
folgende Einzelelemente obere Teile aufweisen, die entweder divergieren,
indem sie sich voneinander entfernen, oder die aufeinander zu konvergieren,
oder die sich kreuzen oder sich im Wesentlichen parallel zueinander
erstrecken.
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Mindestens
zwei aufeinander folgende Einzelelemente können obere Teile aufweisen,
die auf entgegengesetzte Enden des Sockels zu gerichtet sind.
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Die
oben genannte geometrische Trennfläche verläuft vorzugsweise durch die
Mittelpunkte der Basen der im Wesentlichen in einer Linie liegenden Einzelelemente.
Die Basen sind vorzugsweise parallel und ihre Höhe kann beispielsweise größer als
oder gleich etwa 0,2 mm sein.
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Wenn
die Einzelelemente Zähne
sind, können
diese mit einem geringen Abstand an ihrer Basis ausgebildet sein,
so dass die Wimpern wirksam zwischen zwei aufeinander folgenden
Zähnen
ergriffen werden können,
wobei gleichzeitig ein größerer Abstand
zwischen ihren freien Enden besteht, wobei dieser Abstand das Eintreten
der Wimpern zwischen die Zähne
und die Bildung von Produktvorräten
an dem Auftragelement begünstigt.
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Die
geometrische Trennfläche
kann eine Ebene sein.
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Die
geometrische Trennfläche
ist vorteilhafterweise eine Trennebene für die Formung des Auftragelements.
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Die
geometrische Trennfläche
kann auch eine zylindrische Fläche
sein, deren Leitlinie eine Kurve oder eine gebrochene Linie ist.
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Die
geometrische Trennfläche
kann auch eine nicht ebene, beispielsweise verdrillte oder schraubenförmige Fläche sein.
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Bei
manchen Ausführungen
ist die geometrische Trennfläche
eine Fluchtebene der im Wesentlichen in einer Linie liegenden Teile
von mindestens zwei aufeinander folgenden Zähnen.
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Bei
einer besonderen Ausführung
umfasst das Auftragelement Einzelelemente, die in der Form von Zähnen vorliegen,
die Basen besitzen, deren Tiefe größer als die Breite ist.
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Eine
relativ große
Tiefe verleiht den Einzelelementen eine gute mechanische Festigkeit
gegenüber
Kräften,
die von den Wimpern auf die Vorrichtung ausgeübt werden.
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Man
kann auf diese Weise die Vorrichtung verwenden, um ein Produkt aufzutragen,
das relativ schnell härten
kann.
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Das
Verhältnis
b/e ist beispielsweise größer als
oder gleich 1,2 oder größer als
oder gleich 1,4, wobei b die Tiefe der Basis eines Zahns und e ihre Breite
ist.
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Das
Verhältnis
b/c ist beispielsweise größer als
oder gleich 1,2 oder größer als
oder gleich 1,4, wobei b die Tiefe der Basis eines Zahns und c der Zwischenraum
zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen ist, die auf einer gemeinsamen
Seite der geometrischen Trennfläche
versetzt sind.
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Die
Zähne können eine
Tiefe besitzen, die sich je nach der axialen Positionierung gemäß der Achse
des Sockels ändert.
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Die
Zähne können auf
diese Weise eine Tiefe besitzen, die von vorne nach hinten zunimmt,
abnimmt, zunimmt und dann abnimmt oder umgekehrt.
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Allgemein
können
die Einzelelemente tiefer sein als der Zwischenraum zwischen zwei
aneinandergrenzende Einzelelementen, die auf einer gemeinsamen Seite
der geometrischen Trennfläche
angeordnet sind, wobei die Tiefe in einer zur Längsachse des Sockels im Wesentlichen
senkrechten Richtung gemessen wird und der erwähnte Zwischenraum in einer
zur Längsrichtung
des Sockels im Wesentlichen parallelen Richtung gemessen wird.
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Bei
einer besonderen Ausführung
umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung
mindestens eine Reihe von Einzelelementen, wie Zähne, deren Basen eine vordere
und/oder eine hintere Seite aufweisen, die zur Achse des Sockels
senkrecht sind oder mit dieser einen spitzen oder stumpfen Winkel
bilden.
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Die
Reihe von Einzelelementen kann eine erste Reihe von Elementen umfassen,
die auf eines der Enden des Sockels zu gerichtete Seiten besitzen und
in einer gegebenen Richtung bezüglich
der Längsachse
der Reihe geneigt sind, sowie eine zweite Reihe von Elementen, die
mit denen der ersten Reihe abwechseln, auf eines der Enden des Sockels zu
gerichtete Seiten besitzen und in einer anderen Richtung als derjenigen
der Elemente der ersten Reihe bezüglich der Längsachse der Reihe geneigt
sind.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung mindestens eine Reihe von Einzelelementen,
umfassend eine erste Serie von Elementen, deren vordere Seite und/oder
hintere Seite bezüglich
der Achse des Sockels geneigt sind, und eine zweite Serie von Elementen,
deren vordere Seite und/oder hintere Seite auf eine andere Weise
als die Elemente der ersten Serie bezüglich der Achse des Sockels
geneigt sind, wobei die Elemente der ersten Serie und diejenigen
der zweiten Serie mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten
einer geometrischen Trennfläche
angeordnet sind.
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Das
Auftragelement kann mindestens ein Einzelelement umfassen, das eine
auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtete konkave oder konvexe Seite
aufweist.
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Mindestens
zwei Einzelelemente können eine
auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtete konvexe oder konkave
Seite aufweisen, wobei eines der beiden Elemente eine auf ein Ende
des Auftragelements zu gerichtete konkave oder konvexe Seite aufweisen
kann, während
das andere der beiden aufeinander folgenden Elemente eine ebene
Seite aufweisen kann, die auf ein Ende des Auftragelements zu gerichtet
ist.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
begrenzen vorzugsweise drei aufeinander folgende Einzelelemente
in einer Reihe ein Volumen, das ausgebildet ist, um das aufzutragende
Produkt zu enthalten. Das Verhältnis
des Zwischenraums zwischen zwei aneinandergrenzenden Einzelelementen,
die auf einer gemeinsamen Seite der geometrischen Trennfläche gelegen
sind, zur Breite des Einzelelements, das auf der entgegengesetzten
Seite der geometrischen Trennfläche
gelegen ist und zwischen den aneinandergrenzenden Einzelelementen
gelegen ist, beträgt
vorzugsweise etwa 0,2 bis 2. Dieser Zwischenraum und diese Breite
werden vorzugsweise im Wesentlichen auf halber Höhe der Einzelelemente gemessen.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
begrenzt jedes vorstehende Element und die angrenzende Seite des
Sockels, die nicht die Seite ist, die das vorstehende Element im
Wesentlichen verlängert,
ein offenes Volumen, das ausgebildet ist, um das aufzutragende Produkt
zu enthalten.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung ferner mindestens eine Folge von Zähnen, die
mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometri schen
Trennfläche versetzt
sind, wobei diese Zähne
obere Teile umfassen, die jeweils nach vorne und nach hinten gerichtet sind.
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Ebenfalls
bei einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung mindestens eine Folge von Zähnen, die
obere Teile umfassen, die sich voneinander entfernen, wenn die Vorrichtung
von vorne betrachtet wird.
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Weiterhin
bei einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung mindestens eine Folge von Zähnen, die
obere Teile umfassen, die aufeinander zu gerichtet sind, wenn die
Vorrichtung von vorne betrachtet wird.
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Weiterhin
bei einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung mindestens eine Folge von Zähnen, die
so ausgebildet sind, dass zwei aneinandergrenzende Zähne sich überlappen,
wenn die Vorrichtung von vorne betrachtet wird.
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Die
Vorrichtung kann mindestens eine Reihe von Einzelelementen umfassen,
die eine erste Serie von Zähnen
umfasst, die auf einer Site der geometrischen Trennfläche gelegen
sind und eine zweite Serie von Zähnen,
die auf der anderen Seite dieser geometrischen Trennfläche gelegen
sind, und zwar abwechselnd mit den Zähnen der ersten Serie, wobei die
vordere Seite bzw. die hintere Seite der Zähne der ersten Serie nach vorne
bzw. nach hinten konvex oder konkav ist und die vordere Seite bzw.
die hintere Seite der Zähne
der zweiten Serie nach vorne bzw. nach hinten konkav oder konvex
ist.
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Die
Vorrichtung kann auch eine Reihe von Zähnen umfassen, die eine erste
Serie von Zähnen umfasst,
die auf einer Seite einer geometrischen Trennfläche gelegen sind, und eine zweite
Serie von Zähnen,
die auf der anderen Seite dieser geometrischen Trennfläche gelegen
sind, wobei die Zähne der
ersten Serie abwechselnd mit den Zähnen der zweiten Serie angeordnet
sind, wobei die vordere Seite bzw. die hintere Seite der Zähne der
ersten Serie nach vorne bzw. nach hinten konkav oder konvex ist
und die hintere Seite bzw. die vordere Seite der Zähne der
zweiten Serie eben ist.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
haben zwei aufeinander folgende Einzelelemente freie Enden, die
divergieren, wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet wird.
Gemäß einer
Abwandlung haben zwei aufeinander folgende Einzelelemente frei Enden,
die konvergieren, wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet
wird. Bei einer anderen Abwandlung haben zwei aufeinander folgende
Einzelelemente freie Enden, die sich kreuzen oder im Wesentlichen
parallel sind, wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet wird.
Auf diese Weise können
die freien Enden der Einzelelemente ein und derselben Reihe in dieselbe
Richtung gerichtet sein. Wenn die Vorrichtung in ihrer Achse betrachtet
wird, können mindestens
drei aufeinander folgende Einzelelemente freie Enden besitzen, die
in einer Linie liegen.
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Die
vorstehenden Elemente sind vorteilhafterweise durch Formung von
Kunststoff einstückig mit
dem Sockel gebildet.
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Die
Vorrichtung kann zwei Teile umfassen, die mit einem Folienscharnier
ausgebildet sind und aneinander montiert sind.
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Der
Sockel ist vorzugsweise von im Wesentlichen länglicher Form und die vorstehenden
Elemente erstrecken sich vorzugsweise längs des Sockels.
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Die
Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen erstreckt sich vorzugsweise
längs des
Sockels.
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Der
Sockel weist vorzugsweise einen auf mindestens einem Teil seiner
Länge gleichförmigen Querschnitt
auf.
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Der
Sockel kann einen Querschnitt in Form eines regelmäßigen oder
unregelmäßigen Vielecks aufweisen,
wobei eine oder mehrere Seiten des Sockels eben oder nicht eben,
beispielsweise konkav oder konvex sind.
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Die
vorstehenden Elemente können
einen freien Rand aufweisen, der gezackt oder gezahnt ist, wobei
die Zacken oder Zähne
ausgebildet sind, um die Wimpern zwischen sich zu ergreifen.
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Die
Höhe der
vorstehenden Elemente kann etwa zwischen 0,5 und 15 mm und vorzugsweise
zwischen 7 und 13 mm betragen.
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Die
Höhe der
Einzelelemente kann verschieden sein.
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Die
Höhe der
Einzelelemente kann zwischen 0,5 und 15 mm betragen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst, wenn sie als Auftragelement verwendet wird, vorzugsweise
eine zugespitzte Nase, die das Eintreten in den Behälter erleichtert.
Diese Nase kann mit vorstehenden Elementen versehen sein oder nicht.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung,
umfassend einen Behälter
zum Enthalten eines Produktvorrats, ein Abstreiforgan und eine Auftrageinrichtung
mit einer Stange, die an einem Ende mit einer zum Auftrag dienenden
Vorrichtung der oben beschriebenen Art versehen ist.
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Das
Auftragelement kann aus einem an der Stange der Auftrageinrichtung
angebrachten Teil bestehen.
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Das
Auftragelement kann gemäß einer
Abwandlung durch Formung von Kunststoff einstückig mit der Stange der Auftrageinrichtung
ausgeführt sein.
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Das
Auftragelement kann durch Formung von Kunststoff einstückig mit
der Stange der Auftrageinrichtung und mit einem Dichtungsorgan ausgeführt sein,
das dazu bestimmt ist, einen dichten Verschluss des Behälters bei
Nichtverwendung zu gewährleisten,
wobei dieses Dichtungsorgan eine Fläche aufweisen kann, die ausgebildet
ist, um sich dicht in einen Hals des Behälters einzupassen.
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Der
Sockel ist vorzugsweise aus einem Elastomermaterial und die Stange
aus einem starren oder halbstarren Kunststoff hergestellt, wobei
der Sockel auf die Stange aufgeformt oder an dieser angebracht ist.
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Die
Tatsache, dass der Sockel und die vorstehenden Elemente aus einem
Elastomermaterial hergestellt werden, kann das Durchqueren des Abstreiforgans
erleichtern.
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Der
Verwendungskomfort kann ebenfalls höher sein.
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Gemäß einer
Abwandlung kann die Stange der Auftrageinrichtung aus einem Kunststoff
hergestellt sein, der weniger hart als derjenige ist, der zur Herstellung
des Auftragelements dient. Man kann auf diese Weise aus Herstellungsgründen beispielsweise
ein relativ hartes Material zur Herstel lung des Auftragelements
verwenden und die Härte
des Auftragelements zum Zeitpunkt des Auftrags durch die Biegsamkeit
der Stange ausgleichen.
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Das
Auftragelement kann an einem distalen Endteil der Stange lösbar befestigt
sein.
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Die
Längsachse
des Auftragelements kann sich im Wesentlichen parallel zur Längsachse
der Stange erstrecken oder kann sich erstrecken, indem sie mit der
Längsachse
der Stange einen Winkel bildet, und kann insbesondere zur Längsachse
der Stange senkrecht sein.
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Das
Abstreiforgan ist vorzugsweise verformbar und kann beispielsweise
einen Schaumblock oder eine Lippe aus Elastomer umfassen.
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Der
Sockel mit polygonalem oder nicht polygonalem Querschnitt kann geschlossene
und stabile Seiten aufweisen. Vorzugsweise ist der Sockel in der Form
eines einzigen Teils ausgeführt,
das einstückig, vorteilhafterweise
durch Formung, hergestellt ist.
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Eine
solche feste, einheitliche Struktur kann verhindern, dass die Wimpern
durch den Sockel hindurchtreten und die Längsachse des Sockels erreichen.
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Eine
solche Ausführungsform
steht in einem Gegensatz zu den herkömmlichen Mascaraauftrageinrichtungen,
die Borsten umfassen, die sich beispielsweise radial von einem axialen
verdrillten Kern aus erstrecken.
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Das
Auftragelement kann keinen verdrillten Kern aufweisen.
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Die
vorstehenden Elemente können
sich von dem Sockel bis zu Stellen erstrecken, die von der Längsachse
des Sockels entfernt sind.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner die Verwendung einer Vorrichtung zum Schminken
der Wimpern oder der Augenbrauen.
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Gegenstand
der Erfindung ist somit ein Verfahren zum Auftragen eines Produkts
auf die Wimpern, umfassend die Schritte, die darin bestehen, dass
ein Auftragelement, wie es oben definiert ist, bereitgestellt wird,
mindestens ein Teil des Auftragelements mit Produkt beladen wird
und mindestens ein Teil des Auftragelements mit den Wimpern in Kontakt gebracht
wird, so dass das Produkt auf die Wimpern aufgetragen wird.
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Das
Auftragelement kann mit Produkt geladen werden, indem es in einem
das Produkt enthaltenden Behälter
eingeführt
und dann herausgezogen wird, wobei der Produktüberschuss von den vorstehenden
Elementen entfernt wird.
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Gemäß einer
Abwandlung kann das Auftragelement mit Produkt geladen werden, indem
das Produkt aus einem Behälter
abgegeben wird oder indem das Auftragelement mit einem Produktkuchen
in Kontakt gebracht wird. Im letzten Fall kann der Produktkuchen
befeuchtet werden oder das Auftragelement benetzt und dann mit dem
festen Kuchen in Kontakt gebracht werden.
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Wenn
das Produkt Fasern umfasst, umfasst das Verfahren außerdem den
Schritt, der darin besteht, dass die Fasern mit Hilfe des Auftragelements ausgerichtet
werden, so dass die Fasern zu den Wimpern im Wesentlichen parallel
sind, wenn das Produkt aufgetragen wird. Diese Ausrichtung der Fasern ergibt
sich vorzugsweise aus einer Trichterwirkung, die durch die Zacken
oder Zähne
der vorstehenden Elemente oder durch den Abstand zwischen den Einzelelementen
erzeugt wird.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung dient folgende ausführliche Beschreibung von nicht begrenzenden
Ausführungsbeispielen
und die beiliegende Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 einen
schematische Ansicht einer Verpackungs- und Auftragvorrichtung gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in einem axialen Schnitt,
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1A eine
partiellen Schnitt einer Auftrageinrichtung, bei der ein Abstreiforgan
in der Form eines Schaumblocks mit offenen Zellen vorliegt,
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2 eine
vergrößerte Ansicht
des Auftragelements von 1,
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3 eine
Seitenansicht gemäß dem Pfeil
III von 2,
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4 eine
vergrößerte Ansicht
des Sockels,
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5 eine
Ansicht gemäß dem Pfeil
V von 3, die das Auftragen auf die Wimpern zeigt,
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6 eine
Ausführungsvariante
des Auftragelements zum Zeitpunkt des Auftrags des Produkts auf
die Wimpern,
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7 bis 11 Darstellungen
von Ausführungsvarianten
des Auftragelements,
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12 bis 18 Darstellungen
von verschiedenen Formen von Einzelelementen,
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19 und 20 eine
Darstellung einer Folge von Zähnen,
die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche gelegen
sind,
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21 eine
Darstellung einer Reihe von Zähnen,
deren Basen in einer Linie liegen und deren obere Enden abwechselnd
zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt sind, die durch die
Mittelpunkte der Basen der Zähne
verläuft,
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22 eine
Darstellung einer Reihe von Zähnen,
die aus einer Abwechslung von Zähnen
mit verschiedenen Formen besteht,
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23 eine
Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Reihe von Zähnen,
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24 bis 29 Darstellungen
von verschiedenen Konfigurationen von Zähnen,
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30 eine
Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Reihe von Zähnen,
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31 eine
Seitenansicht der Zahnreihe von 30,
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32 eine
Stirnansicht der Zahnreihe von 30,
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33 eine
Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Zahnreihe,
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34 eine
Stirnansicht gemäß dem Pfeil XXXIV
von 33,
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35 eine
Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Zahnreihe,
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36 eine
Seitenansicht gemäß Pfeil
XXXVI von 35,
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37 eine
Darstellung einer Ausführungsvariante
des Auftragelements,
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38 eine
Stirnansicht gemäß dem Pfeil XXXVIII
von 37,
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39 eine
perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels, bei der das
aufzutragende Produkt von einer flexiblen Tube abgegeben wird,
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40 eine
perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels der Erfindung,
bei dem das aufzutragende Produkt in der Form eines Kuchens oder
eines Pulvers vorliegt,
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41 eine
perspektivische Ansicht einer Auftrageinrichtung gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei der das distale Ende des Auftragelements eine
Spitze umfasst,
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42 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement, das
einen im Wesentlichen dreieckigen Sockel mit konkaven Seiten und
eine Reihe von im Wesentlichen ebenen aufeinander folgenden Elementen
umfasst, die abwechselnd angeordnet sind, gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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43 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung, die der von 44 ähnlich ist,
mit der Ausnahme, dass sie einen Sockel mit ebenen Seiten umfasst,
gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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44 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung, mit Borsten,
die sich radial von Seiten des Sockels aus zwischen Reihen von aufeinander
folgenden Einzelelementen erstrecken, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
-
45 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement, das
einen Sockel mit im Wesentlichen gleichförmigem Querschnitt aufweist
und gezahnte vorstehende Elemente umfasst, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
-
46 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement
mit einem Sockel mit dreieckigem Querschnitt mit konkaven Seiten
und gezahnten vorstehenden Elemente gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
-
47 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement
mit einem Sockel mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt und
gezahnten vorstehenden Elementen, deren Höhe sich je nach der axialen
Stellung auf dem Sockel ändert,
gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
-
48 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement
mit einem Sockel mit im Wesentlichen quadratischem und konstantem
Querschnitt und gezahnten vorstehenden Elementen, deren Höhe sich
je nach der axialen Stellung auf dem Sockel ändert, gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
-
49 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement
mit einem Sockel mit quadratischem Querschnitt, der von dem proximalen
Ende zu einem distalen Ende konvergiert, und vier auf dem Sockel
angeordneten gezahnten vorstehenden Elementen gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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50 eine
perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement
mit einem Sockel mit konstantem orthogonalem Querschnitt und gezahnten
vorstehenden Elementen gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
-
51 einen
Querschnitt eines mit Produkt geladenen Auftragelements in Kontakt
mit einer Wimper, um Produkt auf diese Wimper aufzutragen, und
-
52 eine
Seitenansicht von beflockten Elementen gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
-
Die
in 1 dargestellte Verpackungs- und Auftragvorrichtung 1 umfasst
einen Behälter 2,
der einen Vorrat 3 eines kosmetischen und/oder Behandlungsprodukts
für die
Wimpern oder Augenbrauen, beispielsweise Mascara, enthält.
-
Der
Behälter 2 ist
mit einem mit Gewinde versehenen Hals 4 versehen, der eine Öffnung begrenzt.
-
Die Öffnung des
Behälters 2 ist
innen mit einem Abstreiforgan 5 versehen, das aus einem
in den Hals 4 eingesetzten Teil besteht, das im unteren
Teil eine elastisch verformbare ringförmige Lippe aufweist, die eine
kreisförmige
Abstreiföffnung 6 begrenzt.
-
Die
ringförmige
Lippe ist vorzugsweise aus einem Elastomermaterial hergestellt.
Sie kann beflockt sein oder nicht.
-
Das
Abstreiforgan ist vorzugsweise verformbar, so dass es sich an die
Form des Auftragelements anschmiegen kann.
-
Das
Abstreiforgan könnte
gemäß einer
Abwandlung von jedem bekannten Typ sein, der sich für den gewünschten
Schminktyp eignet, und beispielsweise aus einem Schaumblock 5A mit
offenen Zellen bestehen, wie in 1A dargestellt
ist.
-
Die
Vorrichtung 1 umfasst eine Auftrageinrichtung 7,
die eine Stange 8 mit der Achse X (2) umfasst,
die an einem Ende mit einem Auftragelement 9 und am anderen
Ende mit einem Greifelement 10 versehen ist, das eine Kappe
zum Verschließen
des Behälters 2 bildet
und dafür
ausgebildet ist, auf den Hals 4 aufgeschraubt zu werden.
-
Die
Stange 8 kann starr oder halbstarr sein.
-
Sie
wurde geradlinig dargestellt, könnte
gemäß einer
Abwandlung aber auch gekrümmt
sein.
-
Die
Abstreiföffnung 6 weist
einen Durchmesser auf, der an die Abstreifung der Stange 8 der
Auftrageinrichtung sowie an die des Auftragelements 9, wenn
die Auftrageinrichtung aus dem Behälter 2 gezogen wird,
angepasst ist.
-
In
den 2 bis 5 ist im vergrößerten Maßstab das
Auftragelement 9 dargestellt, das einen Sockel 12 umfasst,
der bei dem beschriebenen Beispiel von länglicher Form ist und einen
dreieckigen Querschnitt aufweist, der drei Seiten 17, 18 und 19 bildet.
-
Die
Längsrichtung
Z des Sockels fällt
bei dem beschriebenen Beispiel mit der Achse X der Stange 8 zusammen.
-
Der
Sockel besitzt nicht notwendigerweise einen dreieckigen Querschnitt,
sondern könnte
auch die Form eines regelmäßigen oder
nicht regelmäßigen Vielecks
oder eine nicht polygonale Form besitzen, wie im Nachstehenden erläutert wird.
-
Man
kann den Sockel natürlich
auch, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, in
der Verlängerung
der Stange 8 mit einem zwischen der Achse des Sockels und
der der Stange gebildeten Winkel ausführen.
-
Der
Sockel 12 ist bei dem beschriebenen Beispiel geradlinig
dargestellt.
-
Er
könnte
gemäß einer
nicht dargestellten Abwandlung gekrümmt sein oder sich gemäß einer gebrochenen
Linie erstrecken.
-
Der
Sockel 12 besitzt bei dem beschriebenen Beispiel drei Reihen
von sehr schematisch dargestellten vorstehenden Elementen 13, 14 und 15, die
sich längs
des Sockels 12 erstrecken.
-
Wie
man insbesondere in 5 sehen kann, erstrecken sich
die Elemente jeder Reihe in der Verlängerung einer Seite des Sockels 12.
-
Bei
dem beschriebenen Beispiel sind die Elemente parallel zu der Ebene
der betreffenden Seite des Sockels, man verlässt jedoch den Rahmen der vorliegenden
Erfindung nicht, wenn man die Elemente bezüglich dieser Ebene leicht neigt.
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Ferner
kann jede Seite des Sockels nicht eben, beispielsweise nach außen leicht
konkav oder konvex sein, wie in den 46 und 47 dargestellt.
Der Sockel kann Nuten oder ein Oberflächenaussehen umfassen, das
dafür ausgelegt
ist, Produktvorräte
zu bilden.
-
Bei
dem beschriebenen Beispiel sind die Elemente jeder Reihe mindestens
an ihrer Basis in einem Winkel von nicht Null bezüglich einer
radialen Ebene geneigt, die von der Mitte des Sockels ausgeht und
im Wesentlichen durch die Basis der Elemente der betreffenden Reihe
verläuft.
-
Außerdem,
wie in 4 dargestellt, erstreckt sich jede Reihe von Elementen
im vorliegenden Fall im Wesentlichen gemäß einer Ebene P, die in einem Abstand
f von nicht null von der Mitte des Sockels 12 verläuft.
-
Die
Elemente der drei Reihen sind im selben Drehsinn um die Achse des
Sockels gerichtet, beispielsweise entgegen dem Uhrzeigersinn, wenn
das Auftragelement von der Stirnseite aus betrachtet wird, und zwar
in dem zum Pfeil A in 5 entgegengesetzten Sinn.
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Gemäß einer
Abwandlung sind die Elemente der drei Reihen, wie in 6 dargestellt,
im entgegengesetzten Drehsinn gerichtet, und zwar in Richtung des
Pfeils B in 6.
-
Als
nicht begrenzendes Beispiel für
Elemente, die sich im selben Drehsinn erstrecken, kann man manche
Typen von Wasserrädern
nennen und auf die Art hinweisen, auf die die Schaufeln darauf angeordnet
sind.
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Wenn
das Rad sich um einen bestimmten Winkel dreht, befindet sich die
erste Schaufel im Wesentlichen an derselben Stelle, die zuvor von
der vorhergehenden Schaufel eingenommen wurde, wobei die erste Schaufel
an dieser Stelle im We sentlichen in derselben Richtung wie die zweite
Schaufel gerichtet ist.
-
Die
Reihe 13 liegt in der Verlängerung der Seite 17 des
Sockels 12, die Reihe 15 liegt in der Verlängerung
der Seite 18 und die Reihe 14 in der Verlängerung
der Seite 19.
-
Wenn
die Auftrageinrichtung aus dem Behälter 2 gezogen wird,
ist das Auftragelement 9 mit Produkt geladen, wobei dieses
gleichzeitig auf den Seiten des Sockels 12 und zwischen
den vorstehenden Elementen vorhanden ist.
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Um
das Produkt aufzutragen, bringt der Benutzer eine Seite des Sockels,
beispielsweise im Beispiel von 5 die Seite 18,
mit den Wimpern in Kontakt.
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Die
Tatsache, dass die Elemente der Reihe 15 im Wesentlichen
in der Verlängerung
der Seite 18 liegen, gestattet es, bei dem Auftrag einen
relativ ausgedehnten Kontakt zwischen den Wimpern und dem Sockel 12 zu
haben und damit die Wimpern mit einer relativ großen Menge
an Produkt zu laden.
-
Außerdem können die
Wimpern tangential an der Seite 18 des Sockels und an der
in ihrer Verlängerung
gelegenen Reihe von Elementen 15 anliegen, wenn die Auftrageinrichtung
durch die Wimpern bewegt und in Drehung versetzt wird.
-
Man
kann auf diese Weise eine relativ große Kontaktfläche zwischen
dem Auftragelement und den Wimpern herstellen.
-
Der
Auftrag kann leicht wieder von vorne begonnen werden, ohne dass
man die Auftrageinrichtung wieder in den Behälter 2 tauchen muss,
indem man das auf den anderen Seiten 19 und 17 des
Auftragelements vorhandene Produkt verwendet, nach dem man die Auftrageinrichtung
um eine drittel Umdrehung oder zwei Drittel Umdrehung in Richtung des
Pfeils A gedreht hat.
-
Zu
dem Zeitpunkt, zu dem die Wimpern mit dem Sockel in Kontakt kommen,
können
sie, wie dargestellt, allmählich
zwischen die Elemente der Reihe 13 eintreten, die sie in
vorteilhafter Weise ergreifen, trennen, glätten und krümmen.
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Man
begreift, dass man je nach der Art der Positionierung der Auftrageinrichtung
bezüglich
der Wimpern und nach der Ausrichtung der Elemente um die Achse des
Sockels, den Drehsinn und der Bewegung der Auftrageinrichtung während des
Auftrags verschiedene Effekte erreichen kann.
-
Die
Erfindung ist nicht auf einen Sockel mit einem Querschnitt von dreieckiger
Form beschränkt und
bei den in den 7 bis 10 und 50 dargestellten
Beispielen besitzt der Sockel Querschnitte von quadratischer, rechteckiger,
pentagonaler, hexagonaler und oktogonaler Form.
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Die
Seiten des Sockels können
eben oder nicht eben sein, beispielsweise konkav oder konvex, wobei
die Reihen von Einzelelementen im Wesentlichen in der Verlängerung
der entsprechenden Seiten des Sockels gelegen sind.
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Der
Sockel kann ferner einen nicht polygonalen Querschnitt aufweisen,
beispielsweise einen Querschnitt elliptischer Form, wie in 11 dargestellt.
-
11 zeigt
zwei Reihen von Einzelelementen, die auf dem Sockel so angeordnet
sind, dass sie sich von dem Sockel aus nach außen erstrecken, wobei eine
Achse eines Einzelelements sich in einer Richtung erstreckt, die
zum Sockel auf der Höhe
der Verbindung dieses Elements mit dem Sockel tangential ist.
-
Die
Reihen von Einzelelementen von 11 sind
an dem Sockel an im Wesentlichen diametral entgegengesetzten Stellen
angeordnet.
-
In
den 12 bis 18 sind
verschiedene Beispiele von Einzelelementen dargestellt, die auf dem
Auftragelement gebildet sein können.
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So
können
eine oder mehrere Reihen von Einzelelementen des Auftragelements
eine Folge von Zähnen 20 mit
einem sagezahnförmigen
dreieckigen Profil aufweisen, wie in 12 dargestellt.
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Das
Auftragelement kann auch Zähne 21 aufweisen,
die zwischen sich Nuten mit flachem Boden 22 bilden, wie
in 18 dargestellt, oder mit ausgeschnittenem Boden
wie in 13 dargestellt.
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Das
Auftragelement kann auch Zähne
oder Borsten 24 in Obeliskform umfassen, wie in 14 dargestellt,
oder Zähne
oder Borsten 25 mit einem leicht konischen oberen Teil
mit abgerundeter Spitze und einer kegelstumpfförmigen verbreiterten Basis 26,
wie in 15 dargestellt.
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Das
Auftragelement kann Einzelelemente 28 umfassen, deren Kopf 29 gekrümmt ist,
wie in 16 dargestellt, oder Einzelelemente 30,
deren Kopf 31 verbreitert ist, wie in 17 dargestellt.
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Die
Einzelelemente einer Reihe können
mindestens teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen
Trennfläche
versetzt sein.
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Als
Beispiel hat man in den 19 und 20 eine
Reihe von Elementen 32 dargestellt, die zwei Serien von
Zähnen 32a und 32b umfassen,
die auf der einen bzw. der anderen Seite einer geometrischen Trennfläche S gelegen
sind, die im vorliegenden Fall aus einer Ebene besteht, wobei die
Zähne 32a in
der Mitte zwischen den Zähnen 32b und
umgekehrt gelegen sind, wenn der Sockel von der Seite betrachtet
wird.
-
Diese
abwechselnde Anordnung der Zähne gestattet
es, Produktvorräte
zwischen drei aufeinander folgenden Zähnen zu bilden, wobei gleichzeitig dank
der engen Zwischenräume 34,
die zwischen zwei benachbarten Zähnen 32a und 32b gebildet sind,
das Produkt auf den Wimpern geglättet
werden kann.
-
Bei
dem Beispiel der 19 und 20 sind die
Basen der Zähne 32a, 32b jeweils
zu beiden Seiten der geometrischen Trennfläche S versetzt.
-
Gemäß einer
Abwandlung können
die Basen der Zähne
im Wesentlichen in einer Linie liegen und können die Zähne sich von den Basen aus
erstreckende obere Teile umfassen, die abwechselnd zu beiden Seiten
einer geometrischen Trennfläche
versetzt sind.
-
Als
Beispiel hat man in 21 eine Reihe von Zähnen 40a und 40b dargestellt,
deren Basen 41 in einer Linie liegen und deren obere Enden 42 jeweils
nach links und nach rechts gekrümmt
sind, wenn das Auftragelement von der Stirnseite her betrachtet
wird.
-
Die
Reihe von Elementen kann eine Mischung aus Borsten und Zähnen oder
Zähne oder Borsten
von verschiedenen Formen umfassen.
-
Als
Beispiel hat man in 22 eine Reihe 50 von
Einzelelementen dargestellt, die im Wesentlichen in der Verlängerung
einer Seite des Sockels 52 liegen, wobei diese Reihe 50 einen
Wechsel von Zähnen 51a und
Borsten 51b umfasst.
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Wenn
das auf die Wimpern aufgetragene Produkt schnell härten kann,
kann es vorzuziehen sein, eine Reihe von Zähnen zu verwenden, die wenigstens
teilweise abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt
sind, und zwar mit Basen, die tiefer als breit sind.
-
Als
Beispiel hat man in 23 eine Reihe 60 von
Zähnen 61a und 61b dargestellt,
die abwechselnd zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche versetzt
sind, die in diesem Fall eine Ebene ist, die zu der Seite 63 des
Sockels 62 parallel ist, in deren Verlängerung sich die Reihe von
Zähnen 60 erstreckt.
-
Die
Tiefe b der Zähne
wird senkrecht zur Achse Z des Sockels gemessen und ihre Breite
e wird parallel zur Achse Z gemessen.
-
Der
Zwischenraum c zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen 41a oder 61b,
die auf einer gemeinsamen Seite der geometrischen Trennfläche gelegen
sind, wird parallel zur Achse Z gemessen.
-
Die
Zähne 61a und 61b können verschiedene
Konfigurationen aufweisen, die sehr schematisch in den 24 bis 29 dargestellt
sind, in denen man zwei aufeinander folgende Zähne 61a und 61b mit
Basen 64a und 64b und oberen Teilen 65a und 65b dargestellt
hat, die sich von den Basen aus erstrecken.
-
Bei
der Konfiguration von 24 haben die oberen Teile 65a und 65b und
insbesondere die freien Enden dieselbe Achse wie die Basen 24a bzw. 24b.
-
Die
freien Enden sind im Wesentlichen parallel.
-
Bei
der Konfiguration von 25 sind die oberen Teile 65a und 65b und
insbesondere die freien Enden nach vorne bzw. nach hinten geneigt.
Mit anderen Worten, die freien Enden der Zähne sind auf entgegengesetzte
Enden des Sockels zu geneigt.
-
Bei
der Konfiguration von 26 sind die oberen Teile 65a und 65b und
insbesondere die freien Enden nach links bzw. nach rechts geneigt,
wenn das Auftragelement von der Stirnseite aus betrachtet wird.
-
Auf
diese Weise divergieren die oberen Teile.
-
Bei
der Konfiguration von 27 sind die oberen Teile 65a und 65b nach
rechts bzw. nach links geneigt und können sich kreuzen, wenn das
Element von der Stirnseite aus betrachtet wird.
-
Gemäß einer
Abwandlung können
die oberen Teile aufeinander zu konvergieren, ohne sich zu kreuzen.
Bei einer nicht dargestellten Variante sind die oberen Teile der
Zähne zusätzlich dazu,
dass sie nach links bzw. nach rechts geneigt sind, nach vorne bzw.
nach hinten geneigt oder umgekehrt.
-
Bei
der Konfiguration von 28 überlappen sich die Basen der
Zähne 64a und 64b gemäß der Achse
Z, wenn das Auftragelement von der Seite in einer zur Achse Z senkrechten
Richtung betrachtet wird.
-
Bei
der Konfiguration von 29 überlappen sich die Basen 64a und 64b der
Zähne mit
Seiten, die sich im Wesentlichen in einer zur Achse Z senkrechten
Achse erstrecken, wenn das Auftragelement von der Stirnseite her
betrachtet wird.
-
In
den 30 bis 32 hat
man eine Reihe 70 von Elementen dargestellt, wobei diese
Reihe 70 eine erste Serie von Zähnen 70a und eine
zweite Serie von Zähnen 70b umfasst,
wobei diese Zähne
mit einem Sockel 72 einstückig ausgeführt sind und jeweils abwechselnd
zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche S angeordnet sind, wie
man in 32 sehen kann.
-
Die
Hüllfläche (d.
h. die äußere Umfangsfläche) der
Reihe 70 von Zähnen
ist ein Zylinder mit einer im Wesentlichen dreieckigen Leitlinie,
wie man in 32 sehen kann.
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Die
Tiefe B der Zähne 70a und 70b auf
Höhe ihrer
Verbindung mit dem Sockel 72 ist größer als ihre Breite e und auch
größer als
der Zwischenraum c zwischen zwei aufeinander folgenden Zähnen 70a oder 70b.
-
Das
Verhältnis
des Zwischenraums zwischen zwei benachbarten Zähnen derselben Seite der geometrischen
Trennfläche
zur Breite des auf der entgegengesetzten Seite der geometrischen
Trennfläche
zwischen den beiden benachbarten Zähnen angeordneten Zahns beträgt etwa
0,2 bis 2, wobei der Zwischenraum und die Breite vorzugsweise im Wesentlichen
auf halber Höhe
der Zähne
gemessen werden.
-
Dank
ihrer relativ tiefen Basis können
die Zähne 70a und 70b einer
quer zur Achse Z des Sockels ausgeübten Belastung standhalten,
was gestattet, die Wimpern zu kämmen
und das auf ihre Oberfläche
aufgetragene Produkt zu glätten,
selbst wenn das verwendete Produkt teilweise gehärtet ist.
-
Jeder
Zahn 70a oder 70b umfasst einen unteren Teil 74 mit
einer vorderen Seite 75 und einer hinteren Seite 76,
die im Wesentlichen eben und parallel und senkrecht zur Achse Z
sind, und einen oberen Teil 77 mit einer vorderen Seite 78 und
einer hinteren Seite 79, die auf die Spitze des Zahns zu
konvergieren, so dass der obere Teil 77 jedes Zahns eine allgemein
zugespitzte Form aufweist, wenn das Auftragelement, wie in 31,
von der Seite betrachtet wird.
-
Die
unteren Teile 74 von drei aufeinander folgenden Zähnen der
Reihe 70 bilden miteinander und mit dem Sockel 72 einen
Hohlraum 80, der dazu bestimmt ist, Produkt zu enthalten,
um es auf die Wimpern aufzutragen.
-
Die
unteren Teile 74 von zwei aufeinander folgenden Zähnen sind
im Wesentlichen aneinanderstoßend,
wie in 31 dargestellt.
-
Die
oberen Teile 77 dieser Zähne bilden miteinander, wenn
das Auftragelement, wie in 31, von
der Seite betrachtet wird, Gabeln, die es gestatten die Wimpern
zu ergreifen, sie zu trennen, sie zu kämmen und das auf ihrer Oberfläche aufgetragene Produkt
zu glätten.
-
Insbesondere
bilden die oberen Teile 77 miteinander, wenn das Auftragelement
von der Seite betrachtet wird, Zwischenräume in Form von Ausschnitten 82,
deren Boden 83 in einem gewissen Abstand d von dem Sockel 72 gelegen
ist, wobei dieser Abstand d vorzugsweise größer als oder gleich 0,2 mm ist.
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Bei
dem beschriebenen Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand
d etwa 2 mm, wobei die Gesamthöhe
der Zähne
etwa 3 mm beträgt.
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Man
versteht, dass man durch Änderung
der Länge
der Zähne,
des Abstands d und des Zwischenraums c leicht auf die Produktmenge
einwirken kann, mit der sich das Auftragelement lädt.
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Außerdem kann
der Abstand zwischen den Zähnen
ein und derselben Serie von Zähnen,
d. h. zwischen den Zähnen 70a oder 70b,
zugunsten der Produktmenge, mit der sich das Auftragelement lädt, relativ
groß sein,
ohne dass das Auftragelement seine Fähigkeit, die Wimpern zu ergreifen,
verliert, und zwar dank der Versetzung der Zähne und der Tatsache, dass
die von den oberen Teilen 77 der Zähne gebildeten Ausschnitte 82 ausreichend
eng bleiben.
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In 33 hat
man eine Reihe 100 von Zähnen dargestellt, die durch
Formung von Kunststoff einstückig
mit einem Sockel 101 mit der Achse Z hergestellt sind.
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Die
Reihe 100 umfasst zwei Serien von Zähnen 102a und 102b,
die abwechselnd angeordnet sind und deren Basen 103 parallel
zur Achse Z des Sockels 101 in einer Linie liegen und deren
obere Teile zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche S versetzt
sind, die im vorliegenden Fall aus einer Ebene besteht, die sich
parallel zu den Basen 103 der Zähne erstreckt.
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Die
Höhe der
Basen 103 der Zähne
beträgt bei
dem beschriebenen Beispiel etwa einen oder einige Millimeter, wobei
sie vorzugsweise größer als oder
gleich 0,2 mm ist.
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Dank
der versetzten Enden der Zähne
kann man einen Abstand zwischen den Basen 103 haben, der
Null oder sehr klein ist, beispielsweise kleiner als oder gleich
als 0,4 mm.
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Zwei
aufeinander folgende Zähne
bilden miteinander Ausschnitte, die dem Auftragelement gestatten,
die Wimpern zu ergreifen, während
die versetzten oberen Teile der Zähne miteinander Hohlräume bilden,
die es gestatten, auf dem Auftragelement Produktvorräte zu bilden.
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Man
kann auf diese Weise gleichzeitig über eine beträchtliche
Menge an Produkt auf dem Auftragelement verfügen und die Wimpern ergreifen,
was für
den Erhalt einer Schminkung von Qualität günstig ist.
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Durch
Veränderung
des Abstands der Zähne verändert man
die Produktvorräte
auf dem Auftragelement.
-
In
den 35 und 36 ist
eine Reihe von Zähnen 110 dargestellt,
die eine erste Serie von Zähnen 111a und
eine zweite Serie von Zähnen 111b umfasst.
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Die
Basen 112 aller Zähne
liegen in einer Linie, wobei die Basen der Zähne 111a mit den Basen der
Zähne 111b abwechseln.
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Die
oberen Teile 113 der Zähne 111a sind nach
rechts und nach hinten gerichtet, während die oberen Teile der
Zähne 111b nach
links und nach vorne gerichtet sind, so dass die oberen Teile 113 der Zähne 111a und 111b sich
kreuzen, wenn das Auftragelement, wie in 36, von
der Seite betrachtet wird.
-
Die
oberen Enden 114 der Zähne,
die sich kreuzen, bilden miteinander Nuten, die das Ergreifen der
Wimpern gestatten, während
die Basen der Zähne
zwischen sich Hohlräume
bilden, die die Aufnahme der Produktvorräte gestatten.
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Vorzugsweise
umfasst das Auftragelement, wie in den 37 und 38 dargestellt,
ein distales Ende mit einer allgemein zugespitzten Form, um seinen
Eintritt in den Behälter
zu erleichtern.
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Als
Beispiel hat man in den 37 und 38 den
vorderen Teil eines Auftragelements dargestellt, das sich von demjenigen,
das in den 1 bis 5 dargestellt
ist, dadurch unterscheidet, dass der Sockel 12 vorne durch
einen Teil 12a von allgemein zugespitzter Form verlängert ist,
wobei die Reihen 13, 14 und 15 von Elementen
sich längs
der Kanten dieses zugespitzten Teils 12a bis zur vorderen Spitze 12b erstrecken,
wobei sie gleichzeitig eine bis zu dieser Spitze abnehmende Höhe besitzen.
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Bei
einer nicht dargestellten Variante sind die Reihen von Elementen 13, 14 und 15 nicht
auf dem zugespitzten vorderen Teil verlängert.
-
Varianten
zu dem unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen
Auftragsystem sind in den 39 und 40 dargestellt.
-
39 zeigt
ein Auftragsystem, bei dem das Produkt in einem tubenförmigen Behälter 390 enthalten
ist.
-
Diese
Tube ist vorzugsweise aus einem flexiblen Werkstoff hergestellt,
der es gestattet, die Tube zu komprimieren und Produkt auf das Auftragelement 391 der
Auftrageinrichtung abzugeben.
-
Andere
Spender können
ebenfalls verwendet werden, um das Produkt auf das Auftragelement abzugeben,
beispielsweise Spender mit Pumpe, und werden als in den Bereich
der Erfindung fallend betrachtet.
-
Das
in 40 dargestellte Auftragsystem umfasst einen Behälter 400,
der einen festen Produktkuchen 410 enthält. Um die Auftrageinrichtung zu
laden, wird das Auftragelement 401 durch das Produkt 410 bewegt.
Dieser Produktkuchen kann befeuchtet werden und das Auftragelement 401 kann durch
den befeuchteten Teil des Produkts bewegt werden, um das Auftragelement
zu laden. Gemäß einer
Abwandlung kann das Auftragelement angefeuchtet werden und auf nicht
befeuchtetem Produkt bewegt werden.
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Bei
den Ausführungsformen
der 39 und 40 ist
es nicht erforderlich, das proximale Ende der Auftrageinrichtung
mit einem Griff oder einer Kappe zu versehen, da die Auftrageinrichtung
nicht in einem das Produkt enthaltenden Behälter aufbewahrt wird und einen
solchen Behälter
nicht verschließt.
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Außerdem kann
bei diesen Ausführungsformen
die Stange selbst als Griff dienen.
-
41 zeigt
eine andere Ausführungsform.
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Die
in dieser Figur dargestellte Auftrageinrichtung umfasst eine Spitze 415,
die sich von dem distalen Ende des Auftragelements 411 aus
erstreckt.
-
Die
Spitze 415 kann sich mit Produkt laden, wenn das Auftragelement
mit Produkt geladen wird, und kann verwendet werden, um den Umriss
der Augen nachzuzeichnen oder um zwischen einzelne Wimpern eingeführt zu werden.
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Die 42 und 43 zeigen
Auftrageinrichtungen mit Auftragelementen 421, 431 mit
Sockeln 422, 433 mit einem im Wesentlichen dreieckigen
Querschnitt.
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Der
in 42 dargestellte Sockel 423 besitzt nicht
ebene Seiten, die konkav sind, während
der in 43 dargestellte Sockel 433 ebene
Seiten aufweist.
-
Jedes
Auftragelement 421, 431 umfasst drei vorstehende
Elemente, die in der Form von Reihen von aufeinander folgenden Einzelelementen 425a–425c und 435a–435c vorliegen.
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Die
Einzelelemente jeder Reihe haben ferner freie Endteile, die abwechselnd
zu beiden Seiten einer geometrischen Trennfläche angeordnet sind.
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Diese
Elemente sind im Wesentlichen eben.
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44 zeigt
eine Auftrageinrichtung mit einem Auftragelement 441 mit
einer Basis 443, die der Basis 433 des Auftragelements 431 von 43 allgemein ähnlich ist.
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Die
an den Sockel 443 anschließenden vorstehenden Elemente
umfassen jedoch eine Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen,
die nicht Teile aufweisen, die abwechselnd zu beiden Seiten einer
geometrischen Trennfläche
angeordnet sind.
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Bei
dem betrachteten Beispiel liegen die Elemente jeder Reihe 445a–445c im
Wesentlichen gemäß der Länge des
Sockels 443 in einer Linie.
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Das
Auftragelement 441 kann auch eine Mehrzahl von Reihen von
Borsten 446a–446c umfassen,
wobei jede Reihe auf einer Seite des Sockels 443 zwischen
benachbarten Reihen von Einzelelementen angeordnet ist, wobei die
Reihen von Borsten sich im Wesentlichen radial von den entsprechenden
Seiten des Sockels aus erstrecken.
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Die 45–50 zeigen
jeweils ein Auftragelement mit einem Sockel mit polygonalem Querschnitt
mit einer Mehrzahl von vorstehenden Elementen, die sich im Wesentlichen
in der Verlängerung von
verschiedenen Seiten des Sockels erstrecken.
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Benachbarte
vorstehende Elemente erstrecken sich, wie man in diesen Figuren
sieht, von dem Sockel in im Wesentlichen verschiedenen Richtungen
aus und sind im Wesentlichen im selben Drehsinn um eine Längsachse
des Sockels gerichtet.
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Die
vorstehenden Elemente besitzen einen gezahnten freien Rand, um eine
Wimpern ergreifende Wirkung zu erzeugen, wenn diese mit ihnen in Kontakt
gebracht sind.
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Das
Auftragelement von 45 umfasst einen Sockel 453 mit
einem im Wesentlichen konstanten Querschnitt von quadratischer Form
und vier vorstehende Elemente 455a–455d, die sich von
dem Sockel aus erstrecken.
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In 45 ist
eine Mehrzahl von Reliefs 457 so angeordnet, dass sie sich
von einer Seite des Sockels 453 aus längs eines dieser Seite benachbarten Einzelelements
erstrecken, ohne jedoch in der Verlängerung dieser Seite zu liegen.
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Das
in 46 dargestellte Auftragelement umfasst einen Sockel 463 mit
nicht konstantem dreieckigem Querschnitt mit drei vorstehenden Elementen 465a–465c,
die sich von dem Sockel aus erstrecken.
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Die
vorstehenden Elemente haben einen im Wesentlichen nach außen konkaven
freien Rand, dessen Krümmung
vorzugsweise an die Krümmung des
Lids angepasst ist.
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47 zeigt
ein Auftragelement mit einem Sockel 473 mit einem nicht
konstanten dreieckigem Querschnitt mit drei vorstehenden Elementen,
die sich in der Kontinuität
der jeweiligen Seite des Sockels erstrecken. Die vorstehenden Elemente 475a–475c weisen
jeweils einen im Wesentlichen nach außen konvexen freien Rand auf.
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48 zeigt
ein Auftragelement mit einem Sockel 483 mit einem konstanten
Querschnitt von quadratischer Form. Vier vorstehende Elemente 485a–485b sind
im Wesentlichen in der Verlängerung
jeder der entsprechenden Seiten des Sockels 483 angeordnet.
Die vorstehenden Elemente von 48 weisen
jeweils eine Höhe
auf, die sich längs des
Sockels 443 ändert.
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49 zeigt
ein Auftragelement mit einem Sockel 493 mit einem nicht
konstanten quadratischen Querschnitt.
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Der
Sockel 493 weist einen Querschnitt auf, der vom proximalen
Ende des Auftragelements an zu seinem distalen Ende zunimmt.
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Vier
vorstehende Elemente 495a–495d sind an dem
Sockel im Wesentlichen in der Verlängerung der entsprechenden
Seiten des Sockels 493 angeordnet.
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50 zeigt
ein Auftragelement mit einem Sockel 503 mit konstantem
oktogonalem Querschnitt mit vier vorstehenden Elementen 505a–505d,
die sich jeweils von Paaren von entgegengesetzten Seiten ihres Sockels 503 aus
erstrecken.
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Die
vorstehenden Elemente, die sich von dem Sockel aus ausgehend von
den Paaren von entgegengesetzten Seiten erstrecken, sind in entgegengesetzten
Richtungen gerichtet.
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51 zeigt
die Art, auf die eine erfindungsgemäße Auftrageinrichtung das Produkt
B in im Wesentlichen offenen Volumen enthalten kann, die zwischen
jedem vorstehenden Element 515a–515d und der benachbarten
Seite des Sockels gebildet sind, die eine andere als diejenige Seite
ist, in deren Verlängerung
sich das vorstehende Element erstreckt.
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Man
kann sehen, dass das zwischen den vorstehenden Elementen und den
entsprechenden benachbarten Seiten enthaltene Produkt in Nähe der vorstehenden
Elemente relativ groß ist
und längs
der benachbarten Seite in Richtung eines vorstehenden Elements,
das in der Verlängerung
dieser Seite liegt, abnimmt. Die auf der Auftrageinrichtung vorhandene Produkthöhe ist vorzugsweise
im Wesentlichen gleich der Höhe
des vorstehenden Elements, das sich nicht in der Verlängerung
der Seite erstreckt, auf der das betrachtete Pro duktvolumen sich
abgelegt hat (d. h. beispielsweise das vorstehende Element 515a in 51).
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Die
Produkthöhe
nimmt vorzugsweise von dem vorstehenden Element, bei dem die Produktmenge
am größten ist,
längs der
betreffenden Seite bis zu dem sich in der Verlängerung dieser Seite erstreckenden
vorstehenden Element ab (d. h. beispielsweise dem Element 515b in 51).
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Diese
Konfiguration gestattet den Wimpern E, mit dem in einem offenen
Volumen enthaltenen Produkt in Kontakt zu kommen und sich mit dem
Produkt zu laden, wenn die einen Teil dieses Volumens bildende Seite
im Wesentlichen parallel zu den Wimpern bewegt wird. Wenn die Auftrageinrichtung
in Drehung versetzt wird, kann die Wimper mit einem entsprechenden
vorstehenden Element, beispielsweise mit dem in 51 dargestellten
vorstehenden Element 515a, in Kontakt kommen, das nun das
Produkt längs
der Wimper glätten
kann und diese auch strecken und krümmen kann. Zur Verbesserung
der Dehnung und der Krümmung
besitzt das vorstehende Element vorzugsweise Teile, die die Wimpern
ergreifen können,
wie oben beschrieben wurde.
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Wie
in 51 dargestellt, gestattet die Tatsache, dass eine
Mehrzahl von vorstehenden Elementen vorgesehen ist, eine Mehrzahl
von entsprechenden Volumen, die Produkt enthalten, zu bilden, und
die oben beschriebenen Auftragsschritte können mehrere Male wiederholt
werden. Dies gestattet dem Produkt, aufgetragen zu werden, ohne
das Auftragelement häufig
nachladen zu müssen.
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Bei
jeder der in den 45 bis 50 dargestellten
Ausführungsformen
können
die Höhe
der vorstehenden Elemente und gleichzeitig die Tiefe der Zähne oder
Zacken des freien Rands geändert
werden, um verschiedene Effekte zu erzielen. Beispielsweise kann
die Produktmenge, die sich zwischen dem vorstehenden Element und
der benachbarten Seite des Sockels ablagert, vergrößert oder
verkleinert werden, indem die Höhe
der vorstehenden Elemente geändert
wird.
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Durch Änderung
der Tiefe der Zähne
oder Zacken des freien Rands des vorstehenden Elements kann man
auf die Nähe
der Wimpern und des Sockels bei dem Auftrag des Produkts einwirken.
Auf diese Weise können
die Wimpern, indem in den freien Rand des vorstehenden Elements
relativ tiefe Zähne
oder Zacken gebildet werden, während
des Auftrags relativ nahe zum Sockel gebracht werden.
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52 zeigt
ein vorstehendes Element in der Form einer Reihe von aufeinander
folgenden Einzelelementen 525, die mit einer Beflockung
bedeckt sind.
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Die
vorstehenden Elemente oder die Reihen von Einzelelementen können auch
hohle Teile mit einer Öffnung
auf einer Seite des Elements aufweisen, die den hohlen Abschnitt
zugänglich
machten. Diese hohlen Abschnitte können mit Produkt gefüllt werden, das
somit der Auftrageinrichtung gestattet, eine noch größere Menge
an Produkt, das auf die Wimpern aufzutragen ist, zu enthalten.
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Das
Auftragelement kann eine Furche aufweisen, die es gestattet, die
Produktmenge zu erhöhen,
mit der das Auftragelement sich lädt.
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Ein
vorstehendes Element oder eine Reihe von Einzelelementen und/oder
der Sockel können auf
ihrer ganzen Oberfläche
oder einem Teil davon Kapillarnuten oder eine Beflockung umfassen.
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Ein
Beispiel einer Beflockung auf Zähnen
ist in 52 dargestellt.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt und
man kann insbesondere die Ausführungsmerkmale
der verschiedenen beschriebenen Beispiele miteinander kombinieren.
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Die
vorstehenden Elemente oder die Einzelelemente können eine Höhe aufweisen, die sich in Abhängigkeit
von der axialen Positionierung auf dem Auftragelement ändert, beispielsweise
eine Höhe, die
zunimmt, abnimmt, von vorne nach hinten abnimmt und dann zunimmt
oder zunimmt und dann abnimmt.
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Die
vorstehenden Elemente, insbesondere die Zähne oder Borsten, können einer
Oberflächenbehandlung
durch Schleifen unterzogen werden, um beispielsweise am Ende der
Zähne oder
Borsten Gabeln zu bilden.
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Die
vorstehenden Elemente oder die Einzelelemente können einer Warmbehandlung unterzogen
werden, um beispielsweise ihre Spitze abzurunden oder an ihrem freien
Ende eine Kugel zu bilden. Die vorstehenden Elemente oder die Einzelelemente werden
auf diese Weise weniger aggressiv gegenüber den Wimpern.
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Das
Auftragelement kann ganz oder teilweise mit einer Beschichtung bedeckt
sein, wie z. B. einem Lack, der dazu bestimmt ist, ein besseres
Gleiten auf den Wimpern oder im Gegensatz dazu mehr Rauheit zu verleihen.
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Ein
das Gleiten verbessernder Werkstoff kann auch als Abwandlung oder
zusätzlich
dem zur Herstellung des Auftragelements verwendeten Werkstoff zugesetzt
werden.
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Das
Auftragelement und insbesondere die vorstehenden Elemente können auch
Wirkstoffe enthalten, wie Konservierungsmittel, Feuchtigkeit absorbierende
Stoffe, Metallsalze, insbesondere Kupfersalze, magnetische Teilchen
und andere geeignete ähnliche
Stoffe, die dazu bestimmt ist, in dem Produkt freigesetzt zu werden,
wenn dieses auf das Auftragelement geladen wird.
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Diese
Wirkstoffe können
entweder in dem zur Herstellung des Auftragelements verwendeten Werkstoff
eingeschlossen sein oder in Form einer Beschichtung auf das Auftragelement
aufgebracht sein oder beides.
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Außerdem können Produkte
verwendet werden, um die Oberflächenspannung
des Auftragelements in Kontakt mit der Feuchtigkeit zu ändern.
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Diese
Produkte können
dem Werkstoff des Auftragelements eingegliedert sein oder in Form
einer Beschichtung aufgebracht sein.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist vorzugsweise durch Spritzguss hergestellt, gemäß einer Abwandlung
kann man jedoch auch Verfahren zur Formung von Werkstoff durch Komprimieren,
Prägen oder
Drehen verwenden.
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Der
Sockel kann Einschnitte oder Reliefs umfassen, die ausgebildet sind,
um Produkt zu enthalten.
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Die
vorstehenden Elemente können
aus einem anderen Werkstoff hergestellt sein, als er für die Herstellung
des Sockels oder eines Teils des Auftragelements, auf dem sie angeordnet
sind, verwendet wird.
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Vorzugsweise
beträgt
die Länge
einer Reihe von aufeinander folgenden Einzelelementen etwa 10 bis
45 mm, vorzugsweise etwa 15 bis 28 mm und noch bevorzugter etwa
20 bis 26 mm.
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Die
Höhe der
vorstehenden Elemente beträgt
vorzugsweise zwischen etwa 0,5 und 15 mm und noch bevorzugter zwischen
etwa 7 und 13 mm.
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Die
Anzahl Einzelelemente pro Reihe beträgt vorzugsweise etwa zwischen
6 und 50 mm, vorzugsweise zwischen etwa 10 und 35 mm und noch bevorzugter
zwischen etwa 15 und 32 mm.