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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Tintenstrahldruckköpfe und
insbesondere auf eine Breit-Array-Tintendruckkopfanordnung.
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Hintergrund
der Erfindung
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Ein
herkömmliches
Tintenstrahldrucksystem umfaßt
einen Druckkopf und einen Tintenvorrat, der flüssige Tinte zu dem Druckkopf
liefert. Der Druckkopf stößt Tintentropfen
durch eine Mehrzahl von Öffnungen
oder Düsen
und zu einem Druckmedium hin aus, wie beispielsweise einem Blatt
Papier, um auf das Druckmedium zu drucken. Typischerweise sind die Öffnungen
in einem oder mehreren Arrays angeordnet, derart, daß ein ordnungsgemäß sequentiell geordneter
Ausstoß von
Tinte von den Öffnungen
bewirkt, daß Schriftzeichen
oder andere Bilder auf dem Druckmedium gedruckt werden, wenn der
Druckkopf und das Druckmedium relativ zueinander bewegt werden.
Typischerweise richten eine Befestigungsanordnung und eine Medientransportanordnung
eine Relativpositionierung und -bewegung des Druckkopfs bzw. des
Druckmediums ein.
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Bei
einer Anordnung, die allgemein als ein Breit-Array-Tintenstrahldrucksystem
bezeichnet wird, sind eine Mehrzahl von einzelnen Druckköpfen, die
auch als Druckkopfchips bezeichnet werden, an einem einzigen Träger befestigt,
um eine Breit-Array-Tintenstrahldruckkopfanordnung zu erzeugen. Als
solches ist eine Anzahl von Düsen
und daher eine Gesamtanzahl von Tintentropfen erhöht, die
pro Sekunde ausgestoßen
werden können.
Da die Gesamtanzahl von Tropfen, die pro Sekunde ausgestoßen werden
können,
erhöht
ist, kann mit dem Breit-Array-Tintenstrahldrucksystem eine Druckgeschwindigkeit
erhöht
werden.
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Ein
Positionieren der Breit-Array-Tintenstrahldruckkopfanordnung erfordert
jedoch eine ordnungsgemäße Ausrichtung
zwischen dem Träger
der Druckkopfchips und der Befestigungsanordnung. Eine Fehlausrichtung
zwischen dem Träger
und der Befestigungsanordnung kann ein Verhalten des Tintenstrahldrucksystems
nachteilig beeinflussen. Eine Fehlausrichtung zwischen dem Träger und
der Befestigungsanordnung kann z. B. in Tintentropfenbahnfehlern,
Druckbandzwischenräumen
und/oder Stift-Zu-Papier-Beabstandungsproblemen resultieren, die
eine Druckqualität
verschlechtern. Um somit eine Fehlausrichtung zwischen dem Träger und
der Befestigungsanordnung zu vermeiden, sollte eine Relativpositionierung
zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung und der Befestigungsanordnung
gesteuert sein.
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Folglich
existiert ein Bedarf nach einem Steuern einer Relativpositionierung
einer Breit-Array-Tintenstrahldruckkopfanordnung, die eine Mehrzahl
von Druckkopfchips umfaßt,
die an einem einzigen Träger
befestigt sind.
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In
der
US 5,734,394 ist
eine Befestigungsanordnung gezeigt, die Bezugsmerkmalbauglieder
für eine
genaue zweidimensionale Lage eines derartigen Trägers relativ zu der Befestigungsanordnung umfaßt.
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In
der
EP 0666174 und in
der
DE 19743804 ist
ein derartiger Träger
zwischen zwei Wagenschienen befestigt, aber das Problem eines genauen
Positionierens des Trägers
innerhalb der Wagenschienen ist nicht adressiert.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Tintenstrahldrucksystem
bereitgestellt, das folgende Merkmale aufweist:
eine Befestigungsanordnung,
die eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen und eine erste Wagenschiene und
eine zweite Wagenschiene, die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt
und von derselben beabstandet ist, umfaßt, wobei zumindest ein Bezugsmerkmal
der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen von einer Seite von jeweils der
ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene vorsteht; und
eine
Tintenstrahldruckkopfanordnung, die in der Befestigungsanordnung
befestigt ist, wobei die Tintenstrahldruckkopfanordnung einen Träger und
eine Mehrzahl von Druckkopfchips umfaßt, die je an dem Träger befestigt
sind, wobei der Träger
zwischen der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene befestigt
ist, und sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal von jeweils
der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene in Kontakt
befindet.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Bezugsmerkmal und ein
zweites Bezugsmerkmal, das von dem ersten Bezugsmerkmal beabstandet
ist. Als solches ist der Träger
der Tintenstrahldruckkopfanordnung zwischen dem ersten Bezugsmerkmal
und dem zweiten Bezugsmerkmal befestigt und befindet sich mit denselben
in Kontakt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Paar von Bezugsmerkmalen
und ein zweites Paar von Bezugsmerkmalen, das von dem ersten Paar
von Bezugsmerkmalen beabstandet ist. Als solches ist der Träger der
Tintenstrahldruckkopfanordnung zwischen dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen
und dem zweiten Paar von Bezugsmerkmalen befestigt und befindet
sich mit denselben in Kontakt. Bei einem Ausführungsbeispiel ist das zweite
Paar von Bezugsmerkmalen von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen
versetzt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
weist der Träger
eine erste Seite und eine zweite Seite auf, die zu der ersten Seite parallel
ist. Als solches befindet sich die erste Seite des Trägers mit
dem zumindest einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene in Kontakt
und die zweite Seite des Trägers
befindet sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der zweiten
Wagenschiene in Kontakt. Bei einem Ausführungsbeispiel weist der Träger eine
dritte Seite und eine vierte Seite auf, die beide in einem Winkel zu
der ersten Seite und der zweiten Seite des Trägers ausgerichtet sind. Als
solches befindet sich die dritte Seite des Trägers mit dem zumindest einen
Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene in Kontakt und die vierte
Seite des Trägers
befindet sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der zweiten
Wagenschiene in Kontakt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Tintenstrahldruckkopfanordnung ferner einen zweiten Träger und
eine zweite Mehrzahl von Druckkopfchips, die jeweils an dem zweiten
Träger
befestigt sind. Als solches ist zumindest eines der Mehrzahl von
Bezugsmerkmalen oder ein Paar der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen zwischen
dem ersten Träger und
dem zweiten Träger
eingefügt
und befindet sich mit denselben in Kontakt.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Befestigungsanordnung bereitgestellt,
die folgende Merkmale aufweist:
einen Wagen, der eine erste
Wagenschiene und eine zweite Wagenschiene umfaßt, die der ersten Wagenschiene
gegenüberliegt
und von derselben beabstandet ist; und
eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen,
die an dem Wagen gebildet sind, wobei zumindest ein Bezugsmerkmal
der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen von einer Seite von jeweils der
ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene vorsteht.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
das zumindest eine Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene einen Abschnitt,
der von der ersten Wagenschiene zu der zweiten Wagenschiene hin
vorsteht, und das zumindest eine Bezugsmerkmal der zweiten Wagenschiene
umfaßt
einen Abschnitt, der von der zweiten Wagenschiene zu der ersten
Wagenschiene hin vorsteht.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Bezugsmerkmal und ein
zweites Bezugsmerkmal, das von dem ersten Bezugsmerkmal beabstandet
ist.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Paar von Bezugsmerkmalen
und ein zweites Paar von Bezugsmerkmalen, das von dem ersten Paar
von Bezugsmerkmalen beabstandet ist. Als solches ist der Träger der
Tintenstrahldruckkopfanordnung zwischen dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen
und dem zweiten Paar von Bezugsmerkmalen befestigt und befindet
sich mit denselben in Kontakt. Bei einem Ausführungsbeispiel ist das zweite
Paar von Bezugsmerkmalen von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen
versetzt.
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Gemäß noch einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Tintenstrahldruckkopfanordnung
bereitgestellt, die angepaßt
ist, um in einer Befestigungsanordnung befestigt zu sein, die eine Mehrzahl
von Bezugsmerkmalen und eine erste Wagenschiene und eine zweite
Wagenschiene umfaßt, die
der ersten Wagenschiene gegenüberliegt
und von derselben beabstandet ist, wobei die Tintenstrahldruckkopfanordnung
folgende Merkmale aufweist:
einen Träger, der angepaßt ist,
um sich mit zumindest einem der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen in
Kontakt zu befinden, das von einer Seite von jeweils der ersten
Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene der Befestigungsanordnung
vorsteht, und um die Tintenstrahldruckkopfanordnung in drei Dimensionen zu
positionieren; und
eine Mehrzahl von Druckkopfchips, die jeweils
an dem Träger
befestigt sind.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
weist der Träger
eine erste Seite und eine zweite Seite auf, die zu der ersten Seite
parallel ist. Als solches befindet sich die erste Seite des Trägers in
Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene
und die zweite Seite des Trägers
befindet sich in Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der
zweiten Wagenschiene. Bei einem Ausführungsbeispiel weist der Träger eine
dritte Seite und eine vierte Seite auf, die beide in einem Winkel zu
der ersten Seite und der zweiten Seite des Trägers ausgerichtet sind. Als
solches befindet sich die dritte Seite des Trägers in Kontakt mit dem zumindest
einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene und die vierte Seite
des Trägers
befindet sich in Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der
zweiten Wagenschiene.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist ein Blockdiagramm,
das ein Ausführungsbeispiel
eines Tintenstrahldrucksystems gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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2 ist eine obere perspektivische
Ansicht einer Tintenstrahldruckkopfanordnung, die eine Mehrzahl
von Druckkopfchips gemäß der vorliegenden
Erfindung umfaßt;
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3 ist eine untere perspektivische
Ansicht der Tintenstrahlkopfanordnung von 2;
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4 ist eine schematische
Querschnittsansicht, die Abschnitte eines Druckkopfchips gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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5 ist eine schematische
Draufsicht einer Tintenstrahldruckkopfanordnung und einer Mehrzahl von
Positionierungsbezugsmerkmalen gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6A ist eine obere perspektivische
Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Tintenstrahldruckkopfanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6B ist eine obere perspektivische
Ansicht eines Ausführungsbeispiels
eines Abschnitts einer Befestigungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6C ist eine obere perspektivische
Ansicht der Tintenstrahldruckkopfanordnung von 6A, die in der Befestigungsanordnung
von 6B befestigt ist;
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7A ist eine obere perspektivische
Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Tintenstrahldruckkopfanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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7B ist eine obere perspektivische
Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels
eines Abschnitts einer Befestigungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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7C ist eine obere perspektivische
Ansicht der Tintenstrahldruckkopfanordnung von 7A, die in der Befestigungsanordnung
von 7B befestigt ist;
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8 ist eine schematische
Draufsicht eines Ausführungsbeispiels
einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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9 ist eine schematische
Draufsicht eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen, gemäß der vorliegenden
Erfindung; und
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10 ist eine schematische
Draufsicht eines anderen Ausführungsbeispiels
einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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In
der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
wird Bezug auf die zugehörigen
Zeichnungen genommen, die einen Teil derselben bilden und in denen
durch eine Darstellung spezifische Ausführungsbeispiele gezeigt sind,
in denen die Erfindung praktiziert werden kann. In dieser Hinsicht
wird eine direktionale Terminologie, wie beispielsweise "oben", "unten", "vorne", "hinten", "vorderes", "hinteres", etc., mit Bezug
auf die Ausrichtung der Figur(en) verwendet, die beschrieben wird
(werden). Die Tintenstrahldruckkopfanordnung und verwandte Komponenten
der vorliegenden Erfindung können
in einer Anzahl von unterschiedlichen Ausrichtungen positioniert
sein. Als solches wird die direktionale Terminologie zu Zwecken einer
Darstellung verwendet und wirkt in keiner Weise begrenzend. Es ist
klar, daß andere
Ausführungsbeispiele
benutzt werden können
und strukturelle oder logische Veränderungen vorgenommen werden können, ohne
von dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die
folgende detaillierte Beschreibung ist daher nicht in einem begrenzenden Sinn
aufzufassen und der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung ist
durch die beigefügten
Ansprüche
definiert.
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1 stellt ein Ausführungsbeispiel
eines Tintenstrahldrucksystems 10 gemäß der vorliegenden Erfindung
dar. Das Tintenstrahldrucksystem 10 umfaßt eine
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, eine Tintenvorratsanordnung 14,
eine Befestigungsanordnung 16, eine Medientransportanordnung 18 und
eine elektronische Steuerung 20. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gebildet und umfaßt einen oder meh rere Druckköpfe, die Tropfen
von Tinte durch eine Mehrzahl von Öffnungen oder Düsen 13 oder
zu einem Druckmedium 19 hin ausstoßen, um auf dem Druckmedium 19 zu
drucken. Das Druckmedium 19 ist ein jeglicher Typ eines geeigneten
Blattmaterials, wie beispielsweise Papier, Kartenstoff, Transparentfolien,
Mylar und dergleichen. Typischerweise sind die Düsen 13 in einer oder mehreren
Spalten oder Arrays angeordnet, derart, daß ein ordnungsgemäß sequentiell
geordneter Ausstoß von
Tinte von den Düsen 13 bewirkt,
daß Schriftzeichen,
Symbole und/oder andere Graphiken oder Bilder auf das Druckmedium 19 gedruckt
werden, wenn die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und das
Druckmedium 19 relativ zueinander bewegt werden.
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Die
Tintenvorratsanordnung 14 liefert Tinte zu der Druckkopfanordnung 12 und
umfaßt
ein Reservoir 15 zum Speichern von Tinte. Als solches fließt Tinte
von dem Reservoir 15 zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12.
Die Tintenvorratsanordnung 14 und die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 können entweder
ein Ein-Weg-Tintenliefersystem oder ein rückführendes Tintenliefersystem
bilden. Bei einem Ein-Weg-Tintenliefersystem
wird im wesentlichen alles der zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 gelieferten
Tinte während
eines Druckens verbraucht. Bei einem rückführenden Tintenliefersystem wird
jedoch ein Teil der zu der Druckkopfanordnung 12 gelieferten
Tinte während
eines Druckens verbraucht. Als solches wird Tinte, die während eines Druckens
nicht verbraucht wird, zu der Tintenvorratsanordnung 14 zurückgegeben.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
sind die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und die Tintenvorratsanordnung 14 zusammen
in einer Tintenstrahlkassette oder einem Stift gehäust. Bei
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist die Tintenvorratsanordnung 14 getrennt von der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und
liefert Tinte zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 durch
eine Schnittstellenverbindung, wie beispielsweise eine Lieferröhre. Bei
jedem Ausführungsbeispiel
kann das Reservoir 15 der Tintenvorratsanordnung 12 entfernt,
ausgewechselt und/oder nachgefüllt
werden. Bei einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und die Tintenversorgungsanordnung 14 zusammen
in einer Tintenstrahlkassette gehäust sind, umfaßt das Reservoir 15 ein
lokales Reservoir, das innerhalb der Kassette positioniert ist,
sowie ein größeres Reservoir,
das getrennt von der Kassette positioniert ist. Als solches dient
das getrennte größere Reservoir
dazu, daß lokale
Reservoir nachzufüllen.
Folglich können
das getrennte, größere Reservoir
und/oder das lokale Reservoir entfernt, ausgewechselt und/oder nachgefüllt werden.
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Die
Befestigungsanordnung 16 positioniert die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ
zu der Medientransportanordnung 18 und die Medientransportanordnung 18 positioniert
das Druckmedium 19 relativ zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12. Somit
ist eine Druckzone 17 benachbart zu den Düsen 13 in
einem Bereich zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und
dem Druckmedium 19 definiert. Bei einem Ausführungsbeispiel
ist die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine Druckkopfanordnung
vom Hin- und Herbewegungstyp. Als solches umfaßt die Befestigungsanordnung 16 einen Wagen
zum Bewegen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ
zu der Medientransportanordnung 18, um das Druckmedium 19 abzutasten.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
ist die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine Druckkopfanordnung vom
Nicht-Hin- und Herbewebungstyp. Als solches befestigt die Befestigungsanordnung 16 die
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 bei einer vorgeschriebenen
Position relativ zu der Medientransportanordnung 18. Somit
positioniert die Medientransportanordnung 18 das Druckmedium 19 relativ
zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12.
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Die
elektronische Steuerung 20 kommuniziert mit der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12,
der Befestigungsanordnung 16 und der Medientransportanordnung 18.
Die elektronische Steuerung 20 empfängt Daten 21 von einem
Host-System, wie beispielsweise einem Computer, und umfaßt einen Speicher
zum temporären
Speichern von Daten 21. Typischerweise werden Daten 21 zu
dem Tintenstrahldrucksystem 10 entlang einem elektronischen, infraroten,
optischen oder einem anderen Informationsübertragungsweg gesendet. Die
Daten 21 stellen z. B. ein Dokument und/oder eine Datei
dar, die gedruckt werden soll. Als solches bilden die Daten 21 einen
Druckauftrag für
das Tintenstrahldrucksystem 10 und umfassen einen oder
mehrere Druckauftragsbefehle und/oder -befehlsparameter.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
liefert die elektronische Steuerung 20 eine Steuerung der
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, einschließlich einer Zeitsteuerung
zu einem Ausstoß von
Tintentropfen von den Düsen 13.
Als solches definiert die elektronische Steuerung 20 ein
Muster von ausgestoßenen Tintentropfen,
die Schriftzeichen, Symbole und/oder andere Graphiken oder Bilder
auf dem Druckmedium 19 bilden. Eine Zeitsteuerung, und
daher das Muster von ausgestoßenen
Tintentropfen, ist durch die Druckauftragsbefehle und/oder -befehlsparameter bestimmt.
Bei einem Ausführungsbeispiel
ist die Logik- und Treiber-Schaltungsanordnung,
die einen Abschnitt der elektronischen Steuerung 20 bildet,
an der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 positioniert.
Bei einem anderen Beispiel ist die Logik- und Treiber-Schaltungsanordnung von
der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 weg positioniert.
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2 und 3 stellen ein Ausführungsbeispiel eines Abschnitts
einer Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 dar. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist
eine Breit-Array- oder Mehrkopf-Druckkopfanordnung und umfaßt einen
Träger 30,
eine Mehrzahl von Druckkopfchips 40, ein Tintenliefersystem 50 und
ein elektronisches Schnittstellensystem 60. Der Träger 30 dient
dazu, die Druckkopfchips 40 zu tragen und eine elektrische
und eine fluidische Kommunikation zwischen den Druckkopfchips 40,
der Tintenvorratsanordnung 14 und der elektronischen Steuerung
zu liefern.
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Der
Träger 30 weist
eine freiliegende Oberfläche
oder erste Fläche 301 und
eine freiliegende Oberfläche
oder zweite Fläche 302 auf,
die der ersten Fläche 301 gegenüber liegt
und im wesentlichen parallel zu derselben ausgerichtet ist. Der
Träger 30 umfaßt ferner
Seiten 31, 32, 33 und 34. Die
Seiten 31 und 33 sind im wesentlichen parallel
zueinander ausgerichtet und die Seiten 32 und 34 sind
mit einem Winkel zu den Seiten 31 und 33 ausgerichtet.
Bei einem Ausführungsbeispiel
sind die Seiten 32 und 34 im wesentlichen parallel
zueinander ausgerichtet. Zusätzlich
sind die Seiten 32 und 34 mit einem Winkel von
näherungsweise
90 Grad zu den Seiten 31 und 33 (in 8 und 9 gezeigt) oder mit einem anderen Winkel
als näherungsweise
90 Grad zu den Seiten 31 und 33 (in 10 gezeigt) ausgerichtet.
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Die
Druckkopfchips 40 sind an der ersten Fläche 301 des Trägers 300 befestigt
und in einer oder mehreren Zeilen ausgerichtet. Jeder Druckkopfchip 40 weist
eine erste Achse 401, die sich von Seite zu Seite erstreckt,
wie dieselbe in den zugehörigen Zeichnungen
ausgerichtet ist, und eine zweite Achse 402 auf. Die zweite
Achse 402 erstreckt sich im wesentlichen senkrecht zu der
Achse 401 und ist bei einem Ausführungsbeispiel im wesentlichen
parallel zu einer Hin- und Herbewegungsachse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ausgerichtet.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
sind die Druckkopfchips 40 in einer oder mehreren überlappenden
Zeilen angeordnet, wie dieselben in den zugehörigen Zeichnungen ausgerichtet
sind. Die Druckkopfchips 40 der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 sind
z. B. in einer ersten Zeile 403 und einer zweiten Zeile 404 angeordnet.
Die zweite Zeile 404 ist von der ersten Zeile 403 beabstandet
und im wesentlichen parallel zu derselben ausgerichtet. Die Druckkopfchips 40 in
der ersten Zeile 403 sind von den Druckkopfchips 40 in
der zweiten Zeile 404 versetzt, derart, daß jeder
Druckkopfchip 40 in der ersten Zeile 403 zumindest
einen Druckkopfchip 40 in der zweiten Zeile 404 mit
Bezug auf die erste Achse 401 überlappt. Somit kann die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine
nominale Seitenbreite überspannen,
oder eine Breite, die kürzer
oder länger
als eine nominale Seitenbreite ist. Während vier Druckkopfchips 40 als
an dem Träger 30 befestigt
dargestellt sind, kann die Anzahl von Druckkopfchips 40, die
an dem Träger 30 befestigt
sind, variieren.
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Das
Tintenliefersystem 50 koppelt die Tintenvorratsanordnung 14 fluidisch
mit den Druckkopfchips 40. Bei einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
das Tintenliefersystem 50 ein Verteilerstück 52 und
ein Tor 54. Das Verteilerstück 52 ist an der zweiten
Fläche 302 des
Trägers 30 befestigt
und verteilt Tinte durch den Träger 30 zu
jedem Druckkopfchip 40. Das Tor 54 kommuniziert
mit dem Verteilerstück 52 und stellt
einen Einlaß für Tinte
bereit, die durch die Tintenvorratsanordnung 14 zugeführt wird.
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Das
elektronische Schnittstellensystem 60 koppelt die elektronische
Steuerung 20 elektrisch mit den Druckkopfchips 40.
Bei einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
das elektronische Schnittstellensystem 60 eine Mehrzahl
von elektrischen oder Eingang/Ausgang- (I/O-) Kontakten 62.
Die I/O-Kontakte 62 sind an der zweiten Fläche 302 des
Trägers 30 vorgesehen
und kommunizieren elektrische Signale zwischen der elektronischen
Steuerung 20 und den Druckkopfchips 40 durch den
Träger 30.
Beispiele von I/O-Kontakten 62 umfassen I/O-Stifte, die entsprechende
I/O-Aufnahmeeinrichtungen in Eingriff nehmen, die elektrisch mit
der elektronischen Steuerung 20 gekoppelt sind, und I/O-Kontaktanschlußflächen oder
-Finger, die sich in Kontakt mit entsprechenden Knoten befinden,
die elektrisch mit der elektronischen Steuerung 20 gekoppelt
sind.
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Wie
es in 2 und 4 dargestellt ist, umfaßt jeder
Druckkopfchip 40 ein Array von Druck- oder Tropfenausstoßelementen 42.
Die Druckelemente 42, die auch als Düsen bezeichnet werden, sind
an einem Substrat 44 gebildet, das einen Tintenzufuhrschlitz 441 aufweist,
der in demselben gebildet ist. Als solches liefert der Tintenzufuhrschlitz 441 einen Vorrat
von flüssiger
Tinte zu den Druckelementen 42. Jedes Druckelement 42 umfaßt eine
Dünnfilmsstruktur 46,
eine Öffnungsschicht 47 und
einen Abfeuerungswiderstand 48. Die Dünnfilmstruktur 46 weist einen
Tintenzufuhrkanal 461 auf, der in derselben gebildet ist
und mit dem Tintenzufuhrschlitz 441 des Substrats 44 kommuniziert.
Die Öffnungsschicht 47 weist
eine vordere Fläche 471 und
eine Düsenöffnung 472 auf,
die in der vorderen Fläche 471 gebildet ist.
Die Öffnungsschicht 47 weist
ferner eine Düsenkammer 473 auf,
die in derselben gebildet ist und mit der Düsenöffnung 472 und dem
Tintenzufuhrkanal 461 der Dünnfilmstruktur 46 kommuniziert.
Der Abfeuerungswiderstand 48 ist innerhalb der Düsenkammer 473 positioniert
und umfaßt
Anschlußleitungen 481,
die den Abfeuerungswiderstand 48 elektrisch mit einem Treibersignal
und einer Masse koppeln.
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Während eines
Druckens fließt
Tinte von dem Tintenzufuhrschlitz 441 zu der Düsenkammer 473 über den
Tintenzufuhrkanal 461. Die Düsenöffnung 472 ist dem
Abfeuerungswiderstand 48 wirksam zugeordnet, derart, daß Tintentröpfchen innerhalb
der Düsenkammer 473 auf
eine Energieversorgung des Abfeuerungswiderstands 48 hin
durch die Düsenöffnung 472 (z.
B. normal zu der Ebene des Abfeuerungswiderstands 48) und
zu einem Druckmedium hin ausgestoßen werden.
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Beispielhafte
Ausführungsbeispiele
der Druckkopfchips 40 umfassen einen thermischen Druckkopf,
einen piezoelektrischen Druckkopf, einen Biege-Spannung-Druckkopf
oder einen jeglichen anderen Typ eines auf dem Gebiet bekannten
Tintenstrahlausstoßgeräts. Bei
einem Ausführungsbeispiel sind
die Druckkopfchips 40 voll integrierte thermische Tintenstrahldruckköpfe. Das
Substrat 44 als solches ist z. B. aus Silizium, Glas oder
einem stabilen Polymer gebildet und die Dünnfilmstruktur 46 ist
durch eine oder mehrere Passivierungs- oder Isolationsschichten
aus Siliziumdioxid, Siliziumkarbid, Siliziumnitrid, Tantal, Polysilizium,
Glas oder einem anderen geeigneten Material gebildet. Die Dünnfilm struktur 46 umfaßt ferner
eine leitfähige
Schicht, die den Abfeuerungswiderstand 48 und die Anschlußleitungen 481 definiert.
Die leitfähige
Schicht ist z. B. durch Aluminium, Gold, Tantal, Tantalaluminium
oder ein anderes Metall oder eine Metallegierung gebildet.
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Mit
Bezug auf 5–7 weist eine Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine
x-Achse in einer x-Abmessung, eine y-Achse in einer y-Abmessung und eine
z-Achse in einer z-Abmessung
auf, wie es durch Pfeile 24 angegeben ist. Bei einem Ausführungsbeispiel
stellt die x-Achse eine Hin- und Herbewegungsachse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 dar
und die x-Achse stellt eine Papierachse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 dar.
Genauer gesagt erstreckt sich die x-Achse in eine Richtung, die mit
einer relativen Seite-Zu-Seite-Bewegung der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 während eines
Druckens zusammenfällt,
und die y-Achse erstreckt sich in eine Richtung, die mit einer relativen
Vorbewegung zwischen dem Druckmedium 19 und der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 während eines
Druckens zusammenfällt.
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Die
z-Achse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 erstreckt
sich in eine Richtung, die im wesentlichen senkrecht zu der vorderen
Fläche 471 der Druckkopfchips 40 ist.
Genauer gesagt erstreckt sich die z-Achse in eine Richtung, die
mit einem Tintentropfenausstoß von
den Druckkopfchips 40 während eines
Druckens zusammenfällt.
Somit wird eine Beabstandung zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und
dem Druckmedium 19, die als eine Stift-Zu-Papier-Beabstandung bezeichnet
wird, entlang der z-Achse gemessen. Eine Stift-Zu-Papier-Beabstandung
ist daher durch ein relatives Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 entlang der
z-Achse gesteuert.
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Wie
es oben beschrieben ist, positioniert die Befestigungsanordnung 16 die
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Medientransportanordnung 18.
Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist als solches innerhalb
der Befesti gungsanordnung 16 befestigt und relativ zu derselben
positioniert. Die Befestigungsanordnung 16 positioniert
daher die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 mit Bezug zu
der x-Achse, der
y-Achse und der z-Achse derselben.
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Um
die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 in der x- der y- und der z-Abmessung
zu positionieren, umfaßt
die Befestigungsanordnung 16 eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen 70.
Die Bezugsmerkmale 70 richten Referenzpunkte zum Positionieren
der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 innerhalb der Befestigungsanordnung 16 ein.
Die Bezugsmerkmale 70 umfassen ein x-Bezugsmerkmal 71,
ein y-Bezugsmerkmal 72 und z-Bezugsmerkmal 73. Als solches
befindet sich die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 in
Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70, und genauer gesagt
dem x-Bezugsmerkmal 71, dem y-Bezugsmerkmal 72 und dem z-Bezugsmerkmal 73, wenn
die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 innerhalb der Befestigungsanordnung 16 befestigt
ist. Somit positionieren das x-Bezugsmerkmal 71,
das y-Bezugsmerkmal 72 und das z-Bezugsmerkmal 73 die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ
zu der Befestigungsanordnung 16 entlang der x-Achse, der y-Achse
bzw. der z-Achse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12.
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Die
Bezugsmerkmale 70 sind schematisch als allgemein T-förmig oder allgemein L-förmig dargestellt.
Die Bezugsmerkmale 70 umfassen daher einen Basisabschnitt 75 und
einen Vorstandsabschnitt 76, der von dem Basisabschnitt 75 vorsteht.
Bei einem Ausführungsbeispiel
erstreckt sich der Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 entlang
den Seiten 31 und 33 des Trägers 30, während sich
der Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70 entlang den
Seiten 32 und 34 des Trägers 30 erstreckt.
Als solches richtet der Basisabschnitt 45 der Bezugsmerkmale 70 das
x-Bezugsmerkmal 71 ein und der Vorstandsabschnitt 76 der
Bezugsmerkmale 70 richtet das y-Bezugsmerkmal 72 ein.
Das z-Bezugsmerkmal 73 ist eingerichtet, wie es unten beschrieben
ist. Während
die Bezugsmerkmale 70 schematisch als allgemein T-förmig oder allgemein
L-förmig
dargestellt sind, ist es innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden
Erfindung, daß die
Bezugsmerkmale 70 von anderen Formen, Schemata und/oder
Konfigurationen sind.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
sind die Bezugsmerkmale 70 benachbart zu ersten Fläche 301 des
Trägers 30 eingerichtet,
auf dem die Druckkopfchips 40 befestigt sind. Als solches
sind das x-Bezugsmerkmal 71, das y-Bezugsmerkmal 72 und
das z-Bezugsmerkmal 73 benachbart zu einer Ebene eingerichtet,
die durch die vordere Fläche 471 der Druckkopfchips 40 eingerichtet
ist. Ein relatives Positionieren des Trägers 30 ist daher
nahe einer Ebene gesteuert, die durch die Druckkopfchips 40 eingerichtet
ist. Somit richtet das z-Bezugsmerkmal 73 eine relative
Planarität
des Trägers 30 und
genauer gesagt der Druckkopfchips 40 ein.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Befestigungsanordnung 16 einen Wagen 80. Der Wagen 80 umfaßt eine
erste Wagenschiene 82 und eine zweite Wagenschiene 84.
Die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 umfassen
jeweils eine erste Seite 821 bzw. 841 und eine zweite
Seite 822 bzw. 842. Die erste Seite 821 und die
zweite Seite 822 der ersten Wagenschiene 82 sind
einander gegenüberliegend
und die erste Seite 841 und die zweite Seite 842 der
zweite Wagenschiene 84 sind einander gegenüberliegend.
Die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 sind einander
gegenüberliegend
und voneinander beabstandet, derart, daß die zweite Seite 822 der
ersten Wagenschiene 82 der ersten Seite 841 der
zweiten Wagenschiene 84 zugewandt ist.
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Die
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist innerhalb des Wagens 80 befestigt,
derart, daß der Träger 30 zwischen
der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84 positioniert
ist. Bei einem Ausführungsbeispiel
umfassen die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 jeweils
zumindest ein Bezugsmerkmal 70. Der Träger 30 steht in Kontakt
mit den Bezugsmerkmalen 70 der ersten Wagen schiene 82 und
der zweiten Wagenschiene 84, wenn derselbe innerhalb des
Wagens 80 befestigt ist. Als solches liefert der Wagen 80 eine Unterstützung für die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12,
während
die Bezugsmerkmale 70 ein Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ
zu dem Wagen 80 steuern.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
bilden die Bezugsmerkmale 70 Abschnitte des Wagens 80 und genauer
gesagt der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84.
Zum Beispiel erstreckt sich der Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 entlang
der zweiten Seite 822 der ersten Wagenschiene 82 und
der ersten Seite 841 der zweiten Wagenschiene 84 und
ist durch dieselben gebildet. Somit steht ein Vorstandsabschnitt 76 der
Bezugsmerkmale 70 von der zweiten Seite 822 der
ersten Wagenschiene 84 und der ersten Seite 841 der
zweiten Wagenschiene 84 vor. Der Vorstandsabschnitt 76 steht daher
von der ersten Wagenschiene 82 zu der zweiten Wagenschiene 84 hin
und von der zweiten Wagenschiene 84 zu der ersten Wagenschiene 82 hin vor.
Während
die Bezugsmerkmale 70 als integriert mit dem Wagen 80 und
genauer gesagt der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten
Wagenschiene 84 gebildet dargestellt sind, ist es innerhalb
des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung, daß die Bezugsmerkmale 70 getrennt
von dem Wagen 80 gebildet sind und dann an demselben befestigt
werden.
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6A, 6B und 6C stellen
ein Ausführungsbeispiel
des Trägers 30 der
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und ein Ausführungsbeispiel
der Bezugsmerkmale 70 und des Wagens 80 der Befestigungsanordnung 16 dar.
Der Träger 30 umfaßt Seiten 31, 32, 33 und 34,
während
der Wagen eine erste Wagenschiene 82 und eine zweite Wagenschiene 84 umfaßt. Die
erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 umfassen
jeweils ein Paar von Bezugsmerkmalen 70. Bei einem Ausführungsbeispiel sind
die Seiten 32 und 34 gestuft und die Bezugsmerkmale 70 der
ersten Wagenschiene 84 sind von den Bezugsmerkmalen 70 der
zweiten Wagenschiene 84 mit Bezug auf die y-Achse versetzt.
Zusätzlich umfaßt der Träger 30 einen
Flansch 36, der von den Seiten 32 und 34 vorsteht
und entlang denselben gebildet ist.
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Der
Träger 30 ist
innerhalb des Wagens 80 und genauer gesagt zwischen der
ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84 befestigt.
Zusätzlich
ist der Träger 30 zwischen
den Bezugsmerkmalen 70 der ersten Wagenschiene 82 und den
Bezugsmerkmalen 70 der zweiten Wagenschiene 84 positioniert
und befindet sich mit denselben in Kontakt. Genauer gesagt befinden
sich die Seiten 31, 32 und 34 des Trägers 30 in
Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70 der ersten Wagenschiene 82 und
die Seiten 33, 32 und 34 des Trägers 30 befinden
sich in Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70 der zweiten Wagenschiene 84.
Daher befinden sich die Seiten 31 und 32 in Kontakt
mit dem Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 und
die Seiten 32 und 43 befinden sich in Kontakt
mit dem Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70.
Zusätzlich
befindet sich der Flansch 36 der Seiten 32 und 34 in
Kontakt mit dem Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70.
Als solches richtet der Basisabschnitt 75 das x-Bezugsmerkmal 71 ein
und der Vorstandsabschnitt 76 richtet das y-Bezugsmerkmal 72 und
das z-Bezugsmerkmal 73 ein. Somit positioniert der Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 den
Träger 30 entlang
der x-Achse und der Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70 positioniert
den Träger 30 entlang
der y-Achse und der z-Achse.
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7A, 7B und 7C stellen
ein anderes Ausführungsbeispiel
des Trägers 30 der
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und ein anderes Ausführungsbeispiel
der Bezugsmerkmale 70 und des Wagens 80 der Befestigungsanordnung 60 dar.
Ein Träger 30' umfaßt Seiten 31', 32', 33' und 34', während ein
Wagen 80' eine
erste Wagenschiene 82' und
eine zweite Wagenschiene 84' umfaßt. Die
erste Wagenschiene 82' und
die zweite Wagenschiene 84' umfassen
jeweils zumindest ein Bezugsmerkmal 70'. Bei einem Ausführungsbeispiel
sind die Seiten 32' und 34' gestuft und die
Seiten 31' und 33' weisen jeweils eine
Einkerbung 36' auf,
die sich entlang derselben erstreckt und in denselben gebildet ist.
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Der
Träger 30' ist innerhalb
des Wagens 80' und
genauer gesagt zwischen der ersten Wagenschiene 82' und der zweiten
Wagenschiene 84' befestigt.
Zusätzlich
ist der Träger 30' zwischen dem Bezugsmerkmal 70' der ersten
Wagenschiene 82' und
dem Bezugsmerkmal 70' der
zweiten Wagenschiene 84' positioniert
und befindet sich in Kontakt mit denselben. Genauer gesagt befinden
sich die Seiten 31', 32' und 34' des Trägers 30' mit dem Bezugsmerkmal 70' der ersten
Wagenschiene 82' in Kontakt
und die Seiten 33', 32' und 34' des Trägers 30' befinden sich
in Kontakt mit dem Bezugsmerkmal 70', der zweiten Wagenschiene 84'. Daher befinden sich
die Seiten 31' und 33' in Kontakt
mit dem Basisabschnitt 75' der
Bezugsmerkmale 70' und
die Seiten 32' und 34' befinden sich
in Kontakt mit dem Vorstandsabschnitt 76' der Bezugsmerkmale 70'. Zusätzlich nimmt
die Einkerbung 36' der
Seiten 31' und 33' den Basisabschnitt 75' der Bezugsmerkmale 70' auf. Als solches
richtet der Basisabschnitt 75' ein x-Bezugsmerkmal 71' und ein z-Bezugsmerkmal 73' ein und der
Vorstandsabschnitt 76' richtet
ein y-Bezugsmerkmal 72' ein.
Somit positioniert der Basisabschnitt 75' der Bezugsmerkmale 70' den Träger 30' entlang der
x-Achse und der z-Achse und der Vorstandsabschnitt 76' der Bezugsmerkmale 70' positioniert
den Träger 30' entlang der
y-Achse.
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Wie
es in 8–10 dargestellt ist, ist bei
einem Ausführungsbeispiel
die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 aus einer Mehrzahl
von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 gebildet. Jedes Tintenstrahldruckkopfmodul 90 umfaßt eine
Mehrzahl von Druckkopfchips 40, die an einem getrennten
Träger 30 befestigt
sind. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind angeordnet,
derart, daß jedes
Tintenstrahldruckkopfmodul 90 benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 überlappt.
Zusätzlich
ist jedes Tintenstrahldruckkopfmodul 90 gebildet, um eine
wirksame Überlappung
sowohl zwischen an einem Träger 30 befestigten
Druckkopfchips 40 als auch zwischen den Druckkopfchips 40 von
benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 sicherzustellen,
wie es beispielsweise detailliert in der obigen US-Patentanmeldung
Anwaltsaktenzeichen Nr. 10004766-1 beschrieben ist.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind auf Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt,
derart, daß ein
Positionieren der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 relativ zueinander
durch die Bezugsmerkmale 70 eingerichtet ist. Genauer gesagt
ist zumindest ein Bezugsmerkmal 70 zwischen benachbarte
Tintenstrahldruckkopfmodule 90 eingefügt. Bei einem Ausführungsbeispiel
richtet ein Basisabschnitt 75 des zumindest einen Bezugsmerkmals 70 das
x-Bezugsmerkmal 71 für
zwei benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ein und
ein Vorstandsabschnitt 76 des zumindest einen Bezugsmerkmals 70 richtet
das y-Bezugsmerkmal 72 für zwei benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ein.
Das z-Bezugsmerkmal 73 ist eingerichtet, wie es oben beschrieben
ist. Zusätzlich
sind einzelne Tintenstrahldruckkopfmodule 90 relativ zu
dem Wagen 80 und genauer gesagt der Wagenschiene 82 und
der Wagenschiene 84 positioniert, wie es oben beschrieben
ist.
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8 stellt ein Ausführungsbeispiel
von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 dar. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 umfassen
jeweils den Träger 30 und
die Druckkopfchips 40, die an dem Träger 30 befestigt sind.
Der Träger 30 ist
allgemein S-förmig.
Um die allgemeine S-Form zu erzeugen, umfaßt der Träger 30 gestufte Seiten 32 und 34,
die durch rechteckige Endeinkerbungen 38 bei zwei diagonalen
Ecken gebildet sind. Somit sind rechteckige Schenkel 39 bei zwei
gegenüberliegenden
diagonalen Ecken gebildet.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt,
derart, daß die rechteckige
Einkerbung 38 eines Tintenstrahldruckkopfmoduls 90 den
rechteckigen Schenkel 39 eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 90 aufnimmt.
Folglich ist ein erweitertes Array von verschachtelten oder überlappenden
Tintenstrahldruckkopfmo dulen 90 gebildet. Als solches ist
eine kompakte und eng bemessene Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 bereitgestellt,
die eine Breite eines einzigen Trägers 30 bewahrt. Genauer gesagt
ist eine Kontinuität
von überlappenden
Zeilen 403 und 404 von Druckkopfchips 40 mit
Bezug auf die erste Achse 401 zwischen benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 beibehalten.
Somit ist ein Bedarf nach einem Überabtasten
mit der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, um zusätzliche
versetzte Zeilen von Druckkopfchips 40 aufzunehmen, reduziert.
Während
drei Tintenstrahldruckkopfmodule 90 als auf eine Ende-Zu-Ende-Weise
gestapelt dargestellt sind, kann die Anzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 abhängig von
einer erwünschten
Länge der
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 variieren.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind relativ zueinander
und relativ zu dem Wagen 80 durch Bezugsmerkmale 70 positioniert,
wie es oben beschrieben ist. Somit ist zumindest ein Bezugsmerkmal
zwischen dem Träger 30 von
benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 eingefügt und befindet
sich in Kontakt mit demselben. Daher sind eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen 70 entlang
und durch jede Wagenschiene 82 und 84 gebildet.
Da die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 auf eine Ende-Zu-Ende-Weise
gestapelt und aus einer verschachtelten oder überlappenden Struktur gebildet sind,
sind die Bezugsmerkmale 70 in gegenüberliegenden linearen und versetzten
Mustern relativ zueinander gebildet und angeordnet. Die verschachtelten
Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind daher relativ zueinander
mit Bezugsmerkmalen versehen. Zusätzlich umfassen die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 eine
gerade Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem Träger 30 angeordnet
sind, derart, daß zumindest
ein Druckkopfchip 40 von jedem Tintenstrahldruckkopfmodul 90 zumindest
einen Druckkopfchip eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 90 überlappt.
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9 stellt ein anderes Ausführungsbeispiel der
Tintenstrahldruckkopfmodule 90 dar. Tintenstrahldruckkopfmodule 190 umfassen
jeweils einen Träger 130 und
Druckkopfchips 40, die an dem Träger 130 befestigt
sind. Der Träger 130 ist
allgemein T-förmig.
Um die allgemeine T-Form zu erzeugen, ist der Träger 130 mit rechteckigen
Endeinkerbungen 138 bei zwei gegenüberliegenden Ecken gebildet. Somit
sind rechteckige Schenkel 139 bei zwei gegenüberliegenden
Ecken gebildet.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 190 sind auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt,
wobei jedes zweite Tintenstrahldruckkopfmodul 190 invertiert
ist, derart, daß die
rechteckige Einkerbung 138 eines Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 den
rechteckigen Schenkel 139 eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 aufnimmt.
Folglich ist ein erweitertes Array von verschachtelten oder überlappenden
Tintenstrahldruckkopfmodulen 190 gebildet. Als solches ist
eine kompakte und eng bemessene Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 190 ähnlich zu derselben
der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 bereitgestellt, wie
es oben beschrieben ist.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 190 sind relativ zueinander
und relativ zu dem Wagen 80 durch Bezugsmerkmale 170 auf
eine ähnliche
Weise zu derselben der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 positioniert,
wie es oben beschrieben ist. Somit ist zumindest ein Bezugsmerkmal 170 zwischen
den Träger 130 von
benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 170 eingefügt und befindet
sich mit demselben in Kontakt und die Bezugsmerkmale 170 sind
in gegenüberliegenden
linearen und versetzten Mustern relativ zueinander gebildet und
angeordnet. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 190 umfassen
eine ungerade Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem
Träger 130 angeordnet
sind, derart, daß zumindest
ein Druckkopfchip 40 jedes Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 zumindest
einen Druckkopfchip 40 eines anderen Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 überlappt.
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10 stellt ein anderes Ausführungsbeispiel
der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 dar. Tintenstrahldruckkopfmodule 290 umfassen
jeweils einen Träger 230 und
die Druckkopfchips 40, die an dem Träger 230 befestigt
sind. Der Träger 230 ist
von einer allgemeinen Parallelogrammform und weist eine vordere
Kante 238 und eine hintere Kante 239 auf, die
der vorderen Kante 238 gegenüberliegt und parallel zu derselben
ist.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 290 sind auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt,
derart, daß die
vordere Kante 238 eines Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 der
hinteren Kante 239 eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 folgt.
Folglich ist ein erweitertes Array von verschachtelten oder überlappenden
Tintenstrahldruckkopfmodulen 290 gebildet. Als solches
ist eine kompakte und eng bemessene Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 290 ähnlich derselben
der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 bereitgestellt, wie
es oben beschrieben ist.
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Die
Tintenstrahldruckkopfmodule 290 sind relativ zueinander
und relativ zu dem Wagen 80 durch Bezugsmerkmale 270 auf
eine Weise positioniert, die ähnlich
zu derselben der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ist, wie
es oben beschrieben ist. Somit ist zumindest ein Bezugsmerkmal 270 zwischen dem
Träger 230 von
benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 290 eingefügt und befindet
sich mit demselben in Kontakt und Bezugsmerkmale 270 sind in
gegenüberliegenden
linearen und versetzten Mustern relativ zueinander gebildet und
angeordnet. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 290 umfassen
eine gerade Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem Träger 230 angeordnet
sind, derart, daß zumindest
ein Druckkopfchip 40 jedes Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 zumindest
einen Druckkopfchip 40 eines anderen Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 überlappt.
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Durch
ein Kontaktieren der Bezugsmerkmale 70 der Befestigungsanordnung 16 positioniert
der Träger 30 die
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Befestigungsanordnung 16.
Als solches steuern die Bezugsmerkmale 70 ein Positionieren der
Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 in der x-, der y- und
der z-Abmessung. Somit ist ein Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ
zu der Befestigungsanordnung 16 und dem Druckmedium 19 eingerichtet.
Eine Fehlausrichtung zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12,
der Befestigungsanordnung 16 und dem Druckmedium 19 ist daher
vermieden. Außerdem
ist durch ein Bilden der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 mit
einer verschachtelten oder überlappenden
Struktur und ein Einfügen zumindest
eines Bezugsmerkmals 70 zwischen benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ein
gesteuertes Positionieren einer kompakten und eng bemessenen Anordnung
von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 in der x-, der y- und
der z-Abmessung bereitgestellt.
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Obwohl
spezifische Ausführungsbeispiele hierin
zu Zwecken einer Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
dargestellt und beschrieben wurden, ist es Fachleuten auf dem Gebiet
klar, daß eine
breite Vielfalt von Alternativen und/oder äquivalenten Implementierungen,
die berechnet sind, um die gleichen Zwecke zu erreichen, die gezeigten und
beschriebenen spezifischen Ausführungsbeispiele
ersetzten können,
ohne von dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Fachleute
auf dem chemischen, mechanischen, elektromechanischen, elektrischen
und Computergebiet ist ohne weiteres ersichtlich, daß die vorliegende Erfindung
in einer sehr breiten Vielfalt von Ausführungsbeispielen implementiert
sein kann. Diese Anmeldung soll jegliche Anpassungen oder Variationen der
hierin erörterten
bevorzugten Ausführungsbeispiele
abdecken. Daher soll diese Erfindung offensichtlich lediglich durch
die Ansprüche
und die Äquivalente
derselben begrenzt sein.