DE60102192T2 - Anordnung zur Positionierung eines Trägers für einen Tintenstrahldruckkopf mit grosser Reihe - Google Patents

Anordnung zur Positionierung eines Trägers für einen Tintenstrahldruckkopf mit grosser Reihe Download PDF

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    • H01L2924/19041Component type being a capacitor

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Tintenstrahldruckköpfe und insbesondere auf eine Breit-Array-Tintendruckkopfanordnung.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Ein herkömmliches Tintenstrahldrucksystem umfaßt einen Druckkopf und einen Tintenvorrat, der flüssige Tinte zu dem Druckkopf liefert. Der Druckkopf stößt Tintentropfen durch eine Mehrzahl von Öffnungen oder Düsen und zu einem Druckmedium hin aus, wie beispielsweise einem Blatt Papier, um auf das Druckmedium zu drucken. Typischerweise sind die Öffnungen in einem oder mehreren Arrays angeordnet, derart, daß ein ordnungsgemäß sequentiell geordneter Ausstoß von Tinte von den Öffnungen bewirkt, daß Schriftzeichen oder andere Bilder auf dem Druckmedium gedruckt werden, wenn der Druckkopf und das Druckmedium relativ zueinander bewegt werden. Typischerweise richten eine Befestigungsanordnung und eine Medientransportanordnung eine Relativpositionierung und -bewegung des Druckkopfs bzw. des Druckmediums ein.
  • Bei einer Anordnung, die allgemein als ein Breit-Array-Tintenstrahldrucksystem bezeichnet wird, sind eine Mehrzahl von einzelnen Druckköpfen, die auch als Druckkopfchips bezeichnet werden, an einem einzigen Träger befestigt, um eine Breit-Array-Tintenstrahldruckkopfanordnung zu erzeugen. Als solches ist eine Anzahl von Düsen und daher eine Gesamtanzahl von Tintentropfen erhöht, die pro Sekunde ausgestoßen werden können. Da die Gesamtanzahl von Tropfen, die pro Sekunde ausgestoßen werden können, erhöht ist, kann mit dem Breit-Array-Tintenstrahldrucksystem eine Druckgeschwindigkeit erhöht werden.
  • Ein Positionieren der Breit-Array-Tintenstrahldruckkopfanordnung erfordert jedoch eine ordnungsgemäße Ausrichtung zwischen dem Träger der Druckkopfchips und der Befestigungsanordnung. Eine Fehlausrichtung zwischen dem Träger und der Befestigungsanordnung kann ein Verhalten des Tintenstrahldrucksystems nachteilig beeinflussen. Eine Fehlausrichtung zwischen dem Träger und der Befestigungsanordnung kann z. B. in Tintentropfenbahnfehlern, Druckbandzwischenräumen und/oder Stift-Zu-Papier-Beabstandungsproblemen resultieren, die eine Druckqualität verschlechtern. Um somit eine Fehlausrichtung zwischen dem Träger und der Befestigungsanordnung zu vermeiden, sollte eine Relativpositionierung zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung und der Befestigungsanordnung gesteuert sein.
  • Folglich existiert ein Bedarf nach einem Steuern einer Relativpositionierung einer Breit-Array-Tintenstrahldruckkopfanordnung, die eine Mehrzahl von Druckkopfchips umfaßt, die an einem einzigen Träger befestigt sind.
  • In der US 5,734,394 ist eine Befestigungsanordnung gezeigt, die Bezugsmerkmalbauglieder für eine genaue zweidimensionale Lage eines derartigen Trägers relativ zu der Befestigungsanordnung umfaßt.
  • In der EP 0666174 und in der DE 19743804 ist ein derartiger Träger zwischen zwei Wagenschienen befestigt, aber das Problem eines genauen Positionierens des Trägers innerhalb der Wagenschienen ist nicht adressiert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Tintenstrahldrucksystem bereitgestellt, das folgende Merkmale aufweist:
    eine Befestigungsanordnung, die eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen und eine erste Wagenschiene und eine zweite Wagenschiene, die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt und von derselben beabstandet ist, umfaßt, wobei zumindest ein Bezugsmerkmal der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen von einer Seite von jeweils der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene vorsteht; und
    eine Tintenstrahldruckkopfanordnung, die in der Befestigungsanordnung befestigt ist, wobei die Tintenstrahldruckkopfanordnung einen Träger und eine Mehrzahl von Druckkopfchips umfaßt, die je an dem Träger befestigt sind, wobei der Träger zwischen der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene befestigt ist, und sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal von jeweils der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene in Kontakt befindet.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Bezugsmerkmal und ein zweites Bezugsmerkmal, das von dem ersten Bezugsmerkmal beabstandet ist. Als solches ist der Träger der Tintenstrahldruckkopfanordnung zwischen dem ersten Bezugsmerkmal und dem zweiten Bezugsmerkmal befestigt und befindet sich mit denselben in Kontakt.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Paar von Bezugsmerkmalen und ein zweites Paar von Bezugsmerkmalen, das von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen beabstandet ist. Als solches ist der Träger der Tintenstrahldruckkopfanordnung zwischen dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen und dem zweiten Paar von Bezugsmerkmalen befestigt und befindet sich mit denselben in Kontakt. Bei einem Ausführungsbeispiel ist das zweite Paar von Bezugsmerkmalen von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen versetzt.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel weist der Träger eine erste Seite und eine zweite Seite auf, die zu der ersten Seite parallel ist. Als solches befindet sich die erste Seite des Trägers mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene in Kontakt und die zweite Seite des Trägers befindet sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der zweiten Wagenschiene in Kontakt. Bei einem Ausführungsbeispiel weist der Träger eine dritte Seite und eine vierte Seite auf, die beide in einem Winkel zu der ersten Seite und der zweiten Seite des Trägers ausgerichtet sind. Als solches befindet sich die dritte Seite des Trägers mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene in Kontakt und die vierte Seite des Trägers befindet sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der zweiten Wagenschiene in Kontakt.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Tintenstrahldruckkopfanordnung ferner einen zweiten Träger und eine zweite Mehrzahl von Druckkopfchips, die jeweils an dem zweiten Träger befestigt sind. Als solches ist zumindest eines der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen oder ein Paar der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen zwischen dem ersten Träger und dem zweiten Träger eingefügt und befindet sich mit denselben in Kontakt.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Befestigungsanordnung bereitgestellt, die folgende Merkmale aufweist:
    einen Wagen, der eine erste Wagenschiene und eine zweite Wagenschiene umfaßt, die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt und von derselben beabstandet ist; und
    eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen, die an dem Wagen gebildet sind, wobei zumindest ein Bezugsmerkmal der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen von einer Seite von jeweils der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene vorsteht.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt das zumindest eine Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene einen Abschnitt, der von der ersten Wagenschiene zu der zweiten Wagenschiene hin vorsteht, und das zumindest eine Bezugsmerkmal der zweiten Wagenschiene umfaßt einen Abschnitt, der von der zweiten Wagenschiene zu der ersten Wagenschiene hin vorsteht.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Bezugsmerkmal und ein zweites Bezugsmerkmal, das von dem ersten Bezugsmerkmal beabstandet ist.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen ein erstes Paar von Bezugsmerkmalen und ein zweites Paar von Bezugsmerkmalen, das von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen beabstandet ist. Als solches ist der Träger der Tintenstrahldruckkopfanordnung zwischen dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen und dem zweiten Paar von Bezugsmerkmalen befestigt und befindet sich mit denselben in Kontakt. Bei einem Ausführungsbeispiel ist das zweite Paar von Bezugsmerkmalen von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen versetzt.
  • Gemäß noch einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Tintenstrahldruckkopfanordnung bereitgestellt, die angepaßt ist, um in einer Befestigungsanordnung befestigt zu sein, die eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen und eine erste Wagenschiene und eine zweite Wagenschiene umfaßt, die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt und von derselben beabstandet ist, wobei die Tintenstrahldruckkopfanordnung folgende Merkmale aufweist:
    einen Träger, der angepaßt ist, um sich mit zumindest einem der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen in Kontakt zu befinden, das von einer Seite von jeweils der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene der Befestigungsanordnung vorsteht, und um die Tintenstrahldruckkopfanordnung in drei Dimensionen zu positionieren; und
    eine Mehrzahl von Druckkopfchips, die jeweils an dem Träger befestigt sind.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel weist der Träger eine erste Seite und eine zweite Seite auf, die zu der ersten Seite parallel ist. Als solches befindet sich die erste Seite des Trägers in Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene und die zweite Seite des Trägers befindet sich in Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der zweiten Wagenschiene. Bei einem Ausführungsbeispiel weist der Träger eine dritte Seite und eine vierte Seite auf, die beide in einem Winkel zu der ersten Seite und der zweiten Seite des Trägers ausgerichtet sind. Als solches befindet sich die dritte Seite des Trägers in Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene und die vierte Seite des Trägers befindet sich in Kontakt mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal der zweiten Wagenschiene.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein Blockdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel eines Tintenstrahldrucksystems gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 2 ist eine obere perspektivische Ansicht einer Tintenstrahldruckkopfanordnung, die eine Mehrzahl von Druckkopfchips gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt;
  • 3 ist eine untere perspektivische Ansicht der Tintenstrahlkopfanordnung von 2;
  • 4 ist eine schematische Querschnittsansicht, die Abschnitte eines Druckkopfchips gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 5 ist eine schematische Draufsicht einer Tintenstrahldruckkopfanordnung und einer Mehrzahl von Positionierungsbezugsmerkmalen gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6A ist eine obere perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Tintenstrahldruckkopfanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6B ist eine obere perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Abschnitts einer Befestigungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6C ist eine obere perspektivische Ansicht der Tintenstrahldruckkopfanordnung von 6A, die in der Befestigungsanordnung von 6B befestigt ist;
  • 7A ist eine obere perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels einer Tintenstrahldruckkopfanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 7B ist eine obere perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels eines Abschnitts einer Befestigungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 7C ist eine obere perspektivische Ansicht der Tintenstrahldruckkopfanordnung von 7A, die in der Befestigungsanordnung von 7B befestigt ist;
  • 8 ist eine schematische Draufsicht eines Ausführungsbeispiels einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 9 ist eine schematische Draufsicht eines anderen Ausführungsbeispiels einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen, gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 10 ist eine schematische Draufsicht eines anderen Ausführungsbeispiels einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • In der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele wird Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen genommen, die einen Teil derselben bilden und in denen durch eine Darstellung spezifische Ausführungsbeispiele gezeigt sind, in denen die Erfindung praktiziert werden kann. In dieser Hinsicht wird eine direktionale Terminologie, wie beispielsweise "oben", "unten", "vorne", "hinten", "vorderes", "hinteres", etc., mit Bezug auf die Ausrichtung der Figur(en) verwendet, die beschrieben wird (werden). Die Tintenstrahldruckkopfanordnung und verwandte Komponenten der vorliegenden Erfindung können in einer Anzahl von unterschiedlichen Ausrichtungen positioniert sein. Als solches wird die direktionale Terminologie zu Zwecken einer Darstellung verwendet und wirkt in keiner Weise begrenzend. Es ist klar, daß andere Ausführungsbeispiele benutzt werden können und strukturelle oder logische Veränderungen vorgenommen werden können, ohne von dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die folgende detaillierte Beschreibung ist daher nicht in einem begrenzenden Sinn aufzufassen und der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung ist durch die beigefügten Ansprüche definiert.
  • 1 stellt ein Ausführungsbeispiel eines Tintenstrahldrucksystems 10 gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Das Tintenstrahldrucksystem 10 umfaßt eine Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, eine Tintenvorratsanordnung 14, eine Befestigungsanordnung 16, eine Medientransportanordnung 18 und eine elektronische Steuerung 20. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gebildet und umfaßt einen oder meh rere Druckköpfe, die Tropfen von Tinte durch eine Mehrzahl von Öffnungen oder Düsen 13 oder zu einem Druckmedium 19 hin ausstoßen, um auf dem Druckmedium 19 zu drucken. Das Druckmedium 19 ist ein jeglicher Typ eines geeigneten Blattmaterials, wie beispielsweise Papier, Kartenstoff, Transparentfolien, Mylar und dergleichen. Typischerweise sind die Düsen 13 in einer oder mehreren Spalten oder Arrays angeordnet, derart, daß ein ordnungsgemäß sequentiell geordneter Ausstoß von Tinte von den Düsen 13 bewirkt, daß Schriftzeichen, Symbole und/oder andere Graphiken oder Bilder auf das Druckmedium 19 gedruckt werden, wenn die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und das Druckmedium 19 relativ zueinander bewegt werden.
  • Die Tintenvorratsanordnung 14 liefert Tinte zu der Druckkopfanordnung 12 und umfaßt ein Reservoir 15 zum Speichern von Tinte. Als solches fließt Tinte von dem Reservoir 15 zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12. Die Tintenvorratsanordnung 14 und die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 können entweder ein Ein-Weg-Tintenliefersystem oder ein rückführendes Tintenliefersystem bilden. Bei einem Ein-Weg-Tintenliefersystem wird im wesentlichen alles der zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 gelieferten Tinte während eines Druckens verbraucht. Bei einem rückführenden Tintenliefersystem wird jedoch ein Teil der zu der Druckkopfanordnung 12 gelieferten Tinte während eines Druckens verbraucht. Als solches wird Tinte, die während eines Druckens nicht verbraucht wird, zu der Tintenvorratsanordnung 14 zurückgegeben.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und die Tintenvorratsanordnung 14 zusammen in einer Tintenstrahlkassette oder einem Stift gehäust. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Tintenvorratsanordnung 14 getrennt von der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und liefert Tinte zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 durch eine Schnittstellenverbindung, wie beispielsweise eine Lieferröhre. Bei jedem Ausführungsbeispiel kann das Reservoir 15 der Tintenvorratsanordnung 12 entfernt, ausgewechselt und/oder nachgefüllt werden. Bei einem Ausführungsbeispiel, bei dem die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und die Tintenversorgungsanordnung 14 zusammen in einer Tintenstrahlkassette gehäust sind, umfaßt das Reservoir 15 ein lokales Reservoir, das innerhalb der Kassette positioniert ist, sowie ein größeres Reservoir, das getrennt von der Kassette positioniert ist. Als solches dient das getrennte größere Reservoir dazu, daß lokale Reservoir nachzufüllen. Folglich können das getrennte, größere Reservoir und/oder das lokale Reservoir entfernt, ausgewechselt und/oder nachgefüllt werden.
  • Die Befestigungsanordnung 16 positioniert die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Medientransportanordnung 18 und die Medientransportanordnung 18 positioniert das Druckmedium 19 relativ zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12. Somit ist eine Druckzone 17 benachbart zu den Düsen 13 in einem Bereich zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und dem Druckmedium 19 definiert. Bei einem Ausführungsbeispiel ist die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine Druckkopfanordnung vom Hin- und Herbewegungstyp. Als solches umfaßt die Befestigungsanordnung 16 einen Wagen zum Bewegen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Medientransportanordnung 18, um das Druckmedium 19 abzutasten. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine Druckkopfanordnung vom Nicht-Hin- und Herbewebungstyp. Als solches befestigt die Befestigungsanordnung 16 die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 bei einer vorgeschriebenen Position relativ zu der Medientransportanordnung 18. Somit positioniert die Medientransportanordnung 18 das Druckmedium 19 relativ zu der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12.
  • Die elektronische Steuerung 20 kommuniziert mit der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, der Befestigungsanordnung 16 und der Medientransportanordnung 18. Die elektronische Steuerung 20 empfängt Daten 21 von einem Host-System, wie beispielsweise einem Computer, und umfaßt einen Speicher zum temporären Speichern von Daten 21. Typischerweise werden Daten 21 zu dem Tintenstrahldrucksystem 10 entlang einem elektronischen, infraroten, optischen oder einem anderen Informationsübertragungsweg gesendet. Die Daten 21 stellen z. B. ein Dokument und/oder eine Datei dar, die gedruckt werden soll. Als solches bilden die Daten 21 einen Druckauftrag für das Tintenstrahldrucksystem 10 und umfassen einen oder mehrere Druckauftragsbefehle und/oder -befehlsparameter.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel liefert die elektronische Steuerung 20 eine Steuerung der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, einschließlich einer Zeitsteuerung zu einem Ausstoß von Tintentropfen von den Düsen 13. Als solches definiert die elektronische Steuerung 20 ein Muster von ausgestoßenen Tintentropfen, die Schriftzeichen, Symbole und/oder andere Graphiken oder Bilder auf dem Druckmedium 19 bilden. Eine Zeitsteuerung, und daher das Muster von ausgestoßenen Tintentropfen, ist durch die Druckauftragsbefehle und/oder -befehlsparameter bestimmt. Bei einem Ausführungsbeispiel ist die Logik- und Treiber-Schaltungsanordnung, die einen Abschnitt der elektronischen Steuerung 20 bildet, an der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 positioniert. Bei einem anderen Beispiel ist die Logik- und Treiber-Schaltungsanordnung von der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 weg positioniert.
  • 2 und 3 stellen ein Ausführungsbeispiel eines Abschnitts einer Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 dar. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist eine Breit-Array- oder Mehrkopf-Druckkopfanordnung und umfaßt einen Träger 30, eine Mehrzahl von Druckkopfchips 40, ein Tintenliefersystem 50 und ein elektronisches Schnittstellensystem 60. Der Träger 30 dient dazu, die Druckkopfchips 40 zu tragen und eine elektrische und eine fluidische Kommunikation zwischen den Druckkopfchips 40, der Tintenvorratsanordnung 14 und der elektronischen Steuerung zu liefern.
  • Der Träger 30 weist eine freiliegende Oberfläche oder erste Fläche 301 und eine freiliegende Oberfläche oder zweite Fläche 302 auf, die der ersten Fläche 301 gegenüber liegt und im wesentlichen parallel zu derselben ausgerichtet ist. Der Träger 30 umfaßt ferner Seiten 31, 32, 33 und 34. Die Seiten 31 und 33 sind im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet und die Seiten 32 und 34 sind mit einem Winkel zu den Seiten 31 und 33 ausgerichtet. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Seiten 32 und 34 im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet. Zusätzlich sind die Seiten 32 und 34 mit einem Winkel von näherungsweise 90 Grad zu den Seiten 31 und 33 (in 8 und 9 gezeigt) oder mit einem anderen Winkel als näherungsweise 90 Grad zu den Seiten 31 und 33 (in 10 gezeigt) ausgerichtet.
  • Die Druckkopfchips 40 sind an der ersten Fläche 301 des Trägers 300 befestigt und in einer oder mehreren Zeilen ausgerichtet. Jeder Druckkopfchip 40 weist eine erste Achse 401, die sich von Seite zu Seite erstreckt, wie dieselbe in den zugehörigen Zeichnungen ausgerichtet ist, und eine zweite Achse 402 auf. Die zweite Achse 402 erstreckt sich im wesentlichen senkrecht zu der Achse 401 und ist bei einem Ausführungsbeispiel im wesentlichen parallel zu einer Hin- und Herbewegungsachse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ausgerichtet.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Druckkopfchips 40 in einer oder mehreren überlappenden Zeilen angeordnet, wie dieselben in den zugehörigen Zeichnungen ausgerichtet sind. Die Druckkopfchips 40 der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 sind z. B. in einer ersten Zeile 403 und einer zweiten Zeile 404 angeordnet. Die zweite Zeile 404 ist von der ersten Zeile 403 beabstandet und im wesentlichen parallel zu derselben ausgerichtet. Die Druckkopfchips 40 in der ersten Zeile 403 sind von den Druckkopfchips 40 in der zweiten Zeile 404 versetzt, derart, daß jeder Druckkopfchip 40 in der ersten Zeile 403 zumindest einen Druckkopfchip 40 in der zweiten Zeile 404 mit Bezug auf die erste Achse 401 überlappt. Somit kann die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine nominale Seitenbreite überspannen, oder eine Breite, die kürzer oder länger als eine nominale Seitenbreite ist. Während vier Druckkopfchips 40 als an dem Träger 30 befestigt dargestellt sind, kann die Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem Träger 30 befestigt sind, variieren.
  • Das Tintenliefersystem 50 koppelt die Tintenvorratsanordnung 14 fluidisch mit den Druckkopfchips 40. Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt das Tintenliefersystem 50 ein Verteilerstück 52 und ein Tor 54. Das Verteilerstück 52 ist an der zweiten Fläche 302 des Trägers 30 befestigt und verteilt Tinte durch den Träger 30 zu jedem Druckkopfchip 40. Das Tor 54 kommuniziert mit dem Verteilerstück 52 und stellt einen Einlaß für Tinte bereit, die durch die Tintenvorratsanordnung 14 zugeführt wird.
  • Das elektronische Schnittstellensystem 60 koppelt die elektronische Steuerung 20 elektrisch mit den Druckkopfchips 40. Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt das elektronische Schnittstellensystem 60 eine Mehrzahl von elektrischen oder Eingang/Ausgang- (I/O-) Kontakten 62. Die I/O-Kontakte 62 sind an der zweiten Fläche 302 des Trägers 30 vorgesehen und kommunizieren elektrische Signale zwischen der elektronischen Steuerung 20 und den Druckkopfchips 40 durch den Träger 30. Beispiele von I/O-Kontakten 62 umfassen I/O-Stifte, die entsprechende I/O-Aufnahmeeinrichtungen in Eingriff nehmen, die elektrisch mit der elektronischen Steuerung 20 gekoppelt sind, und I/O-Kontaktanschlußflächen oder -Finger, die sich in Kontakt mit entsprechenden Knoten befinden, die elektrisch mit der elektronischen Steuerung 20 gekoppelt sind.
  • Wie es in 2 und 4 dargestellt ist, umfaßt jeder Druckkopfchip 40 ein Array von Druck- oder Tropfenausstoßelementen 42. Die Druckelemente 42, die auch als Düsen bezeichnet werden, sind an einem Substrat 44 gebildet, das einen Tintenzufuhrschlitz 441 aufweist, der in demselben gebildet ist. Als solches liefert der Tintenzufuhrschlitz 441 einen Vorrat von flüssiger Tinte zu den Druckelementen 42. Jedes Druckelement 42 umfaßt eine Dünnfilmsstruktur 46, eine Öffnungsschicht 47 und einen Abfeuerungswiderstand 48. Die Dünnfilmstruktur 46 weist einen Tintenzufuhrkanal 461 auf, der in derselben gebildet ist und mit dem Tintenzufuhrschlitz 441 des Substrats 44 kommuniziert. Die Öffnungsschicht 47 weist eine vordere Fläche 471 und eine Düsenöffnung 472 auf, die in der vorderen Fläche 471 gebildet ist. Die Öffnungsschicht 47 weist ferner eine Düsenkammer 473 auf, die in derselben gebildet ist und mit der Düsenöffnung 472 und dem Tintenzufuhrkanal 461 der Dünnfilmstruktur 46 kommuniziert. Der Abfeuerungswiderstand 48 ist innerhalb der Düsenkammer 473 positioniert und umfaßt Anschlußleitungen 481, die den Abfeuerungswiderstand 48 elektrisch mit einem Treibersignal und einer Masse koppeln.
  • Während eines Druckens fließt Tinte von dem Tintenzufuhrschlitz 441 zu der Düsenkammer 473 über den Tintenzufuhrkanal 461. Die Düsenöffnung 472 ist dem Abfeuerungswiderstand 48 wirksam zugeordnet, derart, daß Tintentröpfchen innerhalb der Düsenkammer 473 auf eine Energieversorgung des Abfeuerungswiderstands 48 hin durch die Düsenöffnung 472 (z. B. normal zu der Ebene des Abfeuerungswiderstands 48) und zu einem Druckmedium hin ausgestoßen werden.
  • Beispielhafte Ausführungsbeispiele der Druckkopfchips 40 umfassen einen thermischen Druckkopf, einen piezoelektrischen Druckkopf, einen Biege-Spannung-Druckkopf oder einen jeglichen anderen Typ eines auf dem Gebiet bekannten Tintenstrahlausstoßgeräts. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Druckkopfchips 40 voll integrierte thermische Tintenstrahldruckköpfe. Das Substrat 44 als solches ist z. B. aus Silizium, Glas oder einem stabilen Polymer gebildet und die Dünnfilmstruktur 46 ist durch eine oder mehrere Passivierungs- oder Isolationsschichten aus Siliziumdioxid, Siliziumkarbid, Siliziumnitrid, Tantal, Polysilizium, Glas oder einem anderen geeigneten Material gebildet. Die Dünnfilm struktur 46 umfaßt ferner eine leitfähige Schicht, die den Abfeuerungswiderstand 48 und die Anschlußleitungen 481 definiert. Die leitfähige Schicht ist z. B. durch Aluminium, Gold, Tantal, Tantalaluminium oder ein anderes Metall oder eine Metallegierung gebildet.
  • Mit Bezug auf 57 weist eine Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 eine x-Achse in einer x-Abmessung, eine y-Achse in einer y-Abmessung und eine z-Achse in einer z-Abmessung auf, wie es durch Pfeile 24 angegeben ist. Bei einem Ausführungsbeispiel stellt die x-Achse eine Hin- und Herbewegungsachse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 dar und die x-Achse stellt eine Papierachse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 dar. Genauer gesagt erstreckt sich die x-Achse in eine Richtung, die mit einer relativen Seite-Zu-Seite-Bewegung der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 während eines Druckens zusammenfällt, und die y-Achse erstreckt sich in eine Richtung, die mit einer relativen Vorbewegung zwischen dem Druckmedium 19 und der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 während eines Druckens zusammenfällt.
  • Die z-Achse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 erstreckt sich in eine Richtung, die im wesentlichen senkrecht zu der vorderen Fläche 471 der Druckkopfchips 40 ist. Genauer gesagt erstreckt sich die z-Achse in eine Richtung, die mit einem Tintentropfenausstoß von den Druckkopfchips 40 während eines Druckens zusammenfällt. Somit wird eine Beabstandung zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und dem Druckmedium 19, die als eine Stift-Zu-Papier-Beabstandung bezeichnet wird, entlang der z-Achse gemessen. Eine Stift-Zu-Papier-Beabstandung ist daher durch ein relatives Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 entlang der z-Achse gesteuert.
  • Wie es oben beschrieben ist, positioniert die Befestigungsanordnung 16 die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Medientransportanordnung 18. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist als solches innerhalb der Befesti gungsanordnung 16 befestigt und relativ zu derselben positioniert. Die Befestigungsanordnung 16 positioniert daher die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 mit Bezug zu der x-Achse, der y-Achse und der z-Achse derselben.
  • Um die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 in der x- der y- und der z-Abmessung zu positionieren, umfaßt die Befestigungsanordnung 16 eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen 70. Die Bezugsmerkmale 70 richten Referenzpunkte zum Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 innerhalb der Befestigungsanordnung 16 ein. Die Bezugsmerkmale 70 umfassen ein x-Bezugsmerkmal 71, ein y-Bezugsmerkmal 72 und z-Bezugsmerkmal 73. Als solches befindet sich die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 in Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70, und genauer gesagt dem x-Bezugsmerkmal 71, dem y-Bezugsmerkmal 72 und dem z-Bezugsmerkmal 73, wenn die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 innerhalb der Befestigungsanordnung 16 befestigt ist. Somit positionieren das x-Bezugsmerkmal 71, das y-Bezugsmerkmal 72 und das z-Bezugsmerkmal 73 die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Befestigungsanordnung 16 entlang der x-Achse, der y-Achse bzw. der z-Achse der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12.
  • Die Bezugsmerkmale 70 sind schematisch als allgemein T-förmig oder allgemein L-förmig dargestellt. Die Bezugsmerkmale 70 umfassen daher einen Basisabschnitt 75 und einen Vorstandsabschnitt 76, der von dem Basisabschnitt 75 vorsteht. Bei einem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 entlang den Seiten 31 und 33 des Trägers 30, während sich der Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70 entlang den Seiten 32 und 34 des Trägers 30 erstreckt. Als solches richtet der Basisabschnitt 45 der Bezugsmerkmale 70 das x-Bezugsmerkmal 71 ein und der Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70 richtet das y-Bezugsmerkmal 72 ein. Das z-Bezugsmerkmal 73 ist eingerichtet, wie es unten beschrieben ist. Während die Bezugsmerkmale 70 schematisch als allgemein T-förmig oder allgemein L-förmig dargestellt sind, ist es innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung, daß die Bezugsmerkmale 70 von anderen Formen, Schemata und/oder Konfigurationen sind.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Bezugsmerkmale 70 benachbart zu ersten Fläche 301 des Trägers 30 eingerichtet, auf dem die Druckkopfchips 40 befestigt sind. Als solches sind das x-Bezugsmerkmal 71, das y-Bezugsmerkmal 72 und das z-Bezugsmerkmal 73 benachbart zu einer Ebene eingerichtet, die durch die vordere Fläche 471 der Druckkopfchips 40 eingerichtet ist. Ein relatives Positionieren des Trägers 30 ist daher nahe einer Ebene gesteuert, die durch die Druckkopfchips 40 eingerichtet ist. Somit richtet das z-Bezugsmerkmal 73 eine relative Planarität des Trägers 30 und genauer gesagt der Druckkopfchips 40 ein.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Befestigungsanordnung 16 einen Wagen 80. Der Wagen 80 umfaßt eine erste Wagenschiene 82 und eine zweite Wagenschiene 84. Die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 umfassen jeweils eine erste Seite 821 bzw. 841 und eine zweite Seite 822 bzw. 842. Die erste Seite 821 und die zweite Seite 822 der ersten Wagenschiene 82 sind einander gegenüberliegend und die erste Seite 841 und die zweite Seite 842 der zweite Wagenschiene 84 sind einander gegenüberliegend. Die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 sind einander gegenüberliegend und voneinander beabstandet, derart, daß die zweite Seite 822 der ersten Wagenschiene 82 der ersten Seite 841 der zweiten Wagenschiene 84 zugewandt ist.
  • Die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 ist innerhalb des Wagens 80 befestigt, derart, daß der Träger 30 zwischen der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84 positioniert ist. Bei einem Ausführungsbeispiel umfassen die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 jeweils zumindest ein Bezugsmerkmal 70. Der Träger 30 steht in Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70 der ersten Wagen schiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84, wenn derselbe innerhalb des Wagens 80 befestigt ist. Als solches liefert der Wagen 80 eine Unterstützung für die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, während die Bezugsmerkmale 70 ein Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu dem Wagen 80 steuern.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel bilden die Bezugsmerkmale 70 Abschnitte des Wagens 80 und genauer gesagt der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84. Zum Beispiel erstreckt sich der Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 entlang der zweiten Seite 822 der ersten Wagenschiene 82 und der ersten Seite 841 der zweiten Wagenschiene 84 und ist durch dieselben gebildet. Somit steht ein Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70 von der zweiten Seite 822 der ersten Wagenschiene 84 und der ersten Seite 841 der zweiten Wagenschiene 84 vor. Der Vorstandsabschnitt 76 steht daher von der ersten Wagenschiene 82 zu der zweiten Wagenschiene 84 hin und von der zweiten Wagenschiene 84 zu der ersten Wagenschiene 82 hin vor. Während die Bezugsmerkmale 70 als integriert mit dem Wagen 80 und genauer gesagt der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84 gebildet dargestellt sind, ist es innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung, daß die Bezugsmerkmale 70 getrennt von dem Wagen 80 gebildet sind und dann an demselben befestigt werden.
  • 6A, 6B und 6C stellen ein Ausführungsbeispiel des Trägers 30 der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und ein Ausführungsbeispiel der Bezugsmerkmale 70 und des Wagens 80 der Befestigungsanordnung 16 dar. Der Träger 30 umfaßt Seiten 31, 32, 33 und 34, während der Wagen eine erste Wagenschiene 82 und eine zweite Wagenschiene 84 umfaßt. Die erste Wagenschiene 82 und die zweite Wagenschiene 84 umfassen jeweils ein Paar von Bezugsmerkmalen 70. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Seiten 32 und 34 gestuft und die Bezugsmerkmale 70 der ersten Wagenschiene 84 sind von den Bezugsmerkmalen 70 der zweiten Wagenschiene 84 mit Bezug auf die y-Achse versetzt. Zusätzlich umfaßt der Träger 30 einen Flansch 36, der von den Seiten 32 und 34 vorsteht und entlang denselben gebildet ist.
  • Der Träger 30 ist innerhalb des Wagens 80 und genauer gesagt zwischen der ersten Wagenschiene 82 und der zweiten Wagenschiene 84 befestigt. Zusätzlich ist der Träger 30 zwischen den Bezugsmerkmalen 70 der ersten Wagenschiene 82 und den Bezugsmerkmalen 70 der zweiten Wagenschiene 84 positioniert und befindet sich mit denselben in Kontakt. Genauer gesagt befinden sich die Seiten 31, 32 und 34 des Trägers 30 in Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70 der ersten Wagenschiene 82 und die Seiten 33, 32 und 34 des Trägers 30 befinden sich in Kontakt mit den Bezugsmerkmalen 70 der zweiten Wagenschiene 84. Daher befinden sich die Seiten 31 und 32 in Kontakt mit dem Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 und die Seiten 32 und 43 befinden sich in Kontakt mit dem Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70. Zusätzlich befindet sich der Flansch 36 der Seiten 32 und 34 in Kontakt mit dem Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70. Als solches richtet der Basisabschnitt 75 das x-Bezugsmerkmal 71 ein und der Vorstandsabschnitt 76 richtet das y-Bezugsmerkmal 72 und das z-Bezugsmerkmal 73 ein. Somit positioniert der Basisabschnitt 75 der Bezugsmerkmale 70 den Träger 30 entlang der x-Achse und der Vorstandsabschnitt 76 der Bezugsmerkmale 70 positioniert den Träger 30 entlang der y-Achse und der z-Achse.
  • 7A, 7B und 7C stellen ein anderes Ausführungsbeispiel des Trägers 30 der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 und ein anderes Ausführungsbeispiel der Bezugsmerkmale 70 und des Wagens 80 der Befestigungsanordnung 60 dar. Ein Träger 30' umfaßt Seiten 31', 32', 33' und 34', während ein Wagen 80' eine erste Wagenschiene 82' und eine zweite Wagenschiene 84' umfaßt. Die erste Wagenschiene 82' und die zweite Wagenschiene 84' umfassen jeweils zumindest ein Bezugsmerkmal 70'. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Seiten 32' und 34' gestuft und die Seiten 31' und 33' weisen jeweils eine Einkerbung 36' auf, die sich entlang derselben erstreckt und in denselben gebildet ist.
  • Der Träger 30' ist innerhalb des Wagens 80' und genauer gesagt zwischen der ersten Wagenschiene 82' und der zweiten Wagenschiene 84' befestigt. Zusätzlich ist der Träger 30' zwischen dem Bezugsmerkmal 70' der ersten Wagenschiene 82' und dem Bezugsmerkmal 70' der zweiten Wagenschiene 84' positioniert und befindet sich in Kontakt mit denselben. Genauer gesagt befinden sich die Seiten 31', 32' und 34' des Trägers 30' mit dem Bezugsmerkmal 70' der ersten Wagenschiene 82' in Kontakt und die Seiten 33', 32' und 34' des Trägers 30' befinden sich in Kontakt mit dem Bezugsmerkmal 70', der zweiten Wagenschiene 84'. Daher befinden sich die Seiten 31' und 33' in Kontakt mit dem Basisabschnitt 75' der Bezugsmerkmale 70' und die Seiten 32' und 34' befinden sich in Kontakt mit dem Vorstandsabschnitt 76' der Bezugsmerkmale 70'. Zusätzlich nimmt die Einkerbung 36' der Seiten 31' und 33' den Basisabschnitt 75' der Bezugsmerkmale 70' auf. Als solches richtet der Basisabschnitt 75' ein x-Bezugsmerkmal 71' und ein z-Bezugsmerkmal 73' ein und der Vorstandsabschnitt 76' richtet ein y-Bezugsmerkmal 72' ein. Somit positioniert der Basisabschnitt 75' der Bezugsmerkmale 70' den Träger 30' entlang der x-Achse und der z-Achse und der Vorstandsabschnitt 76' der Bezugsmerkmale 70' positioniert den Träger 30' entlang der y-Achse.
  • Wie es in 810 dargestellt ist, ist bei einem Ausführungsbeispiel die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 aus einer Mehrzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 gebildet. Jedes Tintenstrahldruckkopfmodul 90 umfaßt eine Mehrzahl von Druckkopfchips 40, die an einem getrennten Träger 30 befestigt sind. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind angeordnet, derart, daß jedes Tintenstrahldruckkopfmodul 90 benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 überlappt. Zusätzlich ist jedes Tintenstrahldruckkopfmodul 90 gebildet, um eine wirksame Überlappung sowohl zwischen an einem Träger 30 befestigten Druckkopfchips 40 als auch zwischen den Druckkopfchips 40 von benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 sicherzustellen, wie es beispielsweise detailliert in der obigen US-Patentanmeldung Anwaltsaktenzeichen Nr. 10004766-1 beschrieben ist.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind auf Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt, derart, daß ein Positionieren der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 relativ zueinander durch die Bezugsmerkmale 70 eingerichtet ist. Genauer gesagt ist zumindest ein Bezugsmerkmal 70 zwischen benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 eingefügt. Bei einem Ausführungsbeispiel richtet ein Basisabschnitt 75 des zumindest einen Bezugsmerkmals 70 das x-Bezugsmerkmal 71 für zwei benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ein und ein Vorstandsabschnitt 76 des zumindest einen Bezugsmerkmals 70 richtet das y-Bezugsmerkmal 72 für zwei benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ein. Das z-Bezugsmerkmal 73 ist eingerichtet, wie es oben beschrieben ist. Zusätzlich sind einzelne Tintenstrahldruckkopfmodule 90 relativ zu dem Wagen 80 und genauer gesagt der Wagenschiene 82 und der Wagenschiene 84 positioniert, wie es oben beschrieben ist.
  • 8 stellt ein Ausführungsbeispiel von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 dar. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 umfassen jeweils den Träger 30 und die Druckkopfchips 40, die an dem Träger 30 befestigt sind. Der Träger 30 ist allgemein S-förmig. Um die allgemeine S-Form zu erzeugen, umfaßt der Träger 30 gestufte Seiten 32 und 34, die durch rechteckige Endeinkerbungen 38 bei zwei diagonalen Ecken gebildet sind. Somit sind rechteckige Schenkel 39 bei zwei gegenüberliegenden diagonalen Ecken gebildet.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt, derart, daß die rechteckige Einkerbung 38 eines Tintenstrahldruckkopfmoduls 90 den rechteckigen Schenkel 39 eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 90 aufnimmt. Folglich ist ein erweitertes Array von verschachtelten oder überlappenden Tintenstrahldruckkopfmo dulen 90 gebildet. Als solches ist eine kompakte und eng bemessene Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 bereitgestellt, die eine Breite eines einzigen Trägers 30 bewahrt. Genauer gesagt ist eine Kontinuität von überlappenden Zeilen 403 und 404 von Druckkopfchips 40 mit Bezug auf die erste Achse 401 zwischen benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 beibehalten. Somit ist ein Bedarf nach einem Überabtasten mit der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, um zusätzliche versetzte Zeilen von Druckkopfchips 40 aufzunehmen, reduziert. Während drei Tintenstrahldruckkopfmodule 90 als auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt dargestellt sind, kann die Anzahl von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 abhängig von einer erwünschten Länge der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 variieren.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind relativ zueinander und relativ zu dem Wagen 80 durch Bezugsmerkmale 70 positioniert, wie es oben beschrieben ist. Somit ist zumindest ein Bezugsmerkmal zwischen dem Träger 30 von benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 eingefügt und befindet sich in Kontakt mit demselben. Daher sind eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen 70 entlang und durch jede Wagenschiene 82 und 84 gebildet. Da die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt und aus einer verschachtelten oder überlappenden Struktur gebildet sind, sind die Bezugsmerkmale 70 in gegenüberliegenden linearen und versetzten Mustern relativ zueinander gebildet und angeordnet. Die verschachtelten Tintenstrahldruckkopfmodule 90 sind daher relativ zueinander mit Bezugsmerkmalen versehen. Zusätzlich umfassen die Tintenstrahldruckkopfmodule 90 eine gerade Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem Träger 30 angeordnet sind, derart, daß zumindest ein Druckkopfchip 40 von jedem Tintenstrahldruckkopfmodul 90 zumindest einen Druckkopfchip eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 90 überlappt.
  • 9 stellt ein anderes Ausführungsbeispiel der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 dar. Tintenstrahldruckkopfmodule 190 umfassen jeweils einen Träger 130 und Druckkopfchips 40, die an dem Träger 130 befestigt sind. Der Träger 130 ist allgemein T-förmig. Um die allgemeine T-Form zu erzeugen, ist der Träger 130 mit rechteckigen Endeinkerbungen 138 bei zwei gegenüberliegenden Ecken gebildet. Somit sind rechteckige Schenkel 139 bei zwei gegenüberliegenden Ecken gebildet.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 190 sind auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt, wobei jedes zweite Tintenstrahldruckkopfmodul 190 invertiert ist, derart, daß die rechteckige Einkerbung 138 eines Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 den rechteckigen Schenkel 139 eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 aufnimmt. Folglich ist ein erweitertes Array von verschachtelten oder überlappenden Tintenstrahldruckkopfmodulen 190 gebildet. Als solches ist eine kompakte und eng bemessene Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 190 ähnlich zu derselben der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 bereitgestellt, wie es oben beschrieben ist.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 190 sind relativ zueinander und relativ zu dem Wagen 80 durch Bezugsmerkmale 170 auf eine ähnliche Weise zu derselben der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 positioniert, wie es oben beschrieben ist. Somit ist zumindest ein Bezugsmerkmal 170 zwischen den Träger 130 von benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 170 eingefügt und befindet sich mit demselben in Kontakt und die Bezugsmerkmale 170 sind in gegenüberliegenden linearen und versetzten Mustern relativ zueinander gebildet und angeordnet. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 190 umfassen eine ungerade Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem Träger 130 angeordnet sind, derart, daß zumindest ein Druckkopfchip 40 jedes Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 zumindest einen Druckkopfchip 40 eines anderen Tintenstrahldruckkopfmoduls 190 überlappt.
  • 10 stellt ein anderes Ausführungsbeispiel der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 dar. Tintenstrahldruckkopfmodule 290 umfassen jeweils einen Träger 230 und die Druckkopfchips 40, die an dem Träger 230 befestigt sind. Der Träger 230 ist von einer allgemeinen Parallelogrammform und weist eine vordere Kante 238 und eine hintere Kante 239 auf, die der vorderen Kante 238 gegenüberliegt und parallel zu derselben ist.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 290 sind auf eine Ende-Zu-Ende-Weise gestapelt, derart, daß die vordere Kante 238 eines Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 der hinteren Kante 239 eines benachbarten Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 folgt. Folglich ist ein erweitertes Array von verschachtelten oder überlappenden Tintenstrahldruckkopfmodulen 290 gebildet. Als solches ist eine kompakte und eng bemessene Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 290 ähnlich derselben der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 bereitgestellt, wie es oben beschrieben ist.
  • Die Tintenstrahldruckkopfmodule 290 sind relativ zueinander und relativ zu dem Wagen 80 durch Bezugsmerkmale 270 auf eine Weise positioniert, die ähnlich zu derselben der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ist, wie es oben beschrieben ist. Somit ist zumindest ein Bezugsmerkmal 270 zwischen dem Träger 230 von benachbarten Tintenstrahldruckkopfmodulen 290 eingefügt und befindet sich mit demselben in Kontakt und Bezugsmerkmale 270 sind in gegenüberliegenden linearen und versetzten Mustern relativ zueinander gebildet und angeordnet. Die Tintenstrahldruckkopfmodule 290 umfassen eine gerade Anzahl von Druckkopfchips 40, die an dem Träger 230 angeordnet sind, derart, daß zumindest ein Druckkopfchip 40 jedes Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 zumindest einen Druckkopfchip 40 eines anderen Tintenstrahldruckkopfmoduls 290 überlappt.
  • Durch ein Kontaktieren der Bezugsmerkmale 70 der Befestigungsanordnung 16 positioniert der Träger 30 die Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Befestigungsanordnung 16. Als solches steuern die Bezugsmerkmale 70 ein Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 in der x-, der y- und der z-Abmessung. Somit ist ein Positionieren der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12 relativ zu der Befestigungsanordnung 16 und dem Druckmedium 19 eingerichtet. Eine Fehlausrichtung zwischen der Tintenstrahldruckkopfanordnung 12, der Befestigungsanordnung 16 und dem Druckmedium 19 ist daher vermieden. Außerdem ist durch ein Bilden der Tintenstrahldruckkopfmodule 90 mit einer verschachtelten oder überlappenden Struktur und ein Einfügen zumindest eines Bezugsmerkmals 70 zwischen benachbarte Tintenstrahldruckkopfmodule 90 ein gesteuertes Positionieren einer kompakten und eng bemessenen Anordnung von Tintenstrahldruckkopfmodulen 90 in der x-, der y- und der z-Abmessung bereitgestellt.
  • Obwohl spezifische Ausführungsbeispiele hierin zu Zwecken einer Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels dargestellt und beschrieben wurden, ist es Fachleuten auf dem Gebiet klar, daß eine breite Vielfalt von Alternativen und/oder äquivalenten Implementierungen, die berechnet sind, um die gleichen Zwecke zu erreichen, die gezeigten und beschriebenen spezifischen Ausführungsbeispiele ersetzten können, ohne von dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Fachleute auf dem chemischen, mechanischen, elektromechanischen, elektrischen und Computergebiet ist ohne weiteres ersichtlich, daß die vorliegende Erfindung in einer sehr breiten Vielfalt von Ausführungsbeispielen implementiert sein kann. Diese Anmeldung soll jegliche Anpassungen oder Variationen der hierin erörterten bevorzugten Ausführungsbeispiele abdecken. Daher soll diese Erfindung offensichtlich lediglich durch die Ansprüche und die Äquivalente derselben begrenzt sein.

Claims (15)

  1. Ein Tintenstrahldrucksystem (10), das folgende Merkmale aufweist: eine Befestigungsanordnung (16), die eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') und eine erste Wagenschiene (82/82') und eine zweite Wagenschiene (84/84'), die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt und von derselben beabstandet ist, umfaßt, wobei zumindest ein Bezugsmerkmal der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen von einer Seite von jeweils der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene vorsteht; und eine Tintenstrahldruckkopfanordnung (12), die in der Befestigungsanordnung befestigt ist, wobei die Tintenstrahldruckkopfanordnung einen Träger (30/30') und eine Mehrzahl von Druckkopfchips (40) umfaßt, die je an dem Träger befestigt sind, wobei der Träger (30/30') zwischen der ersten Wagenschiene (82/82') und der zweiten Wagenschiene (84/84') befestigt ist und sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal (70/70') von jeweils der ersten Wagenschiene und der zweiten Wagenschiene in Kontakt befindet.
  2. Das Tintenstrahldrucksystem gemäß Anspruch 1, bei dem die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') ein erstes Bezugsmerkmal und ein zweites Bezugsmerkmal, das von dem ersten Bezugsmerkmal beabstandet ist, umfaßt, und bei dem der Träger (30/30') der Tintenstrahldruckkopfanordnung (12) zwischen dem ersten Bezugsmerkmal und dem zweiten Bezugsmerkmal befestigt ist und sich mit denselben in Kontakt befindet.
  3. Das Tintenstrahldrucksystem gemäß Anspruch 1, bei dem die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') ein erstes Paar von Bezugsmerkmalen und ein zweites Paar von Bezugsmerkmalen, das von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen beabstandet ist, umfaßt, und bei dem der Träger (30/30') der Tintenstrahldruckkopfanordnung (12) zwischen dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen und dem zweiten Paar von Bezugsmerkmalen befestigt ist und sich mit denselben in Kontakt befindet.
  4. Das Tintenstrahldrucksystem gemäß Anspruch 3, bei dem das zweite Paar von Bezugsmerkmalen von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen versetzt ist.
  5. Das Tintenstrahldrucksystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Träger (30/30') eine erste Seite (30/30') und eine zweite Seite (31/31') aufweist, die zu der ersten Seite parallel ist, wobei die erste Seite (33/33') des Trägers sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal (70/70') der ersten Wagenschiene (82/82') in Kontakt befindet und sich die zweite Seite (31/31') des Trägers mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal (70/70') der zweiten Wagenschiene (84/84') in Kontakt befindet.
  6. Das Tintenstrahldrucksystem gemäß Anspruch 5, bei dem der Träger (30/30') ferner eine dritte Seite (32/32') und eine vierte Seite (34/34') aufweist, die beide in einem Winkel zu der ersten Seite (33/33') und der zweiten Seite (31/31') des Trägers ausgerichtet sind, wobei die dritte Seite (32/32') des Trägers sich mit dem zumindest einen Bezugsmerkmal (70/70') der ersten Wagenschiene (82/82') in Kontakt befindet und sich die vierte Seite (34/34') des Trägers mit dem zumindest einem Bezugsmerkmal (70/70') der zweiten Wagenschiene (84/84') in Kontakt befindet.
  7. Das Tintenstrahldrucksystem gemäß Anspruch 1, bei dem die Tintenstrahldruckkopfanordnung (12) ferner einen zweiten Träger (30/30') und eine zweite Mehrzahl von Druckkopfchips (40) umfaßt, die jeweils an dem zweiten Träger befestigt sind, wobei zumindest eines der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') zwischen dem ersten Träger (30/30') und dem zweiten Träger (30/30') eingefügt ist und sich mit denselben in Kontakt befindet.
  8. Eine Befestigungsanordnung (16), die folgende Merkmale aufweist: einen Wagen (80/80'), der eine erste Wagenschiene (80/80') und eine zweite Wagenschiene (84/84') umfaßt, die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt und von derselben beabstandet ist; und eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70'), die an dem Wagen (80/80') gebildet sind, wobei zumindest ein Bezugsmerkmal der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') von einer Seite von jeweils der ersten Wagenschiene (82/82') und der zweiten Wagenschiene (84/84') vorsteht.
  9. Die Befestigungsanordnung gemäß Anspruch 8, bei der das zumindest eine Bezugsmerkmal der ersten Wagenschiene einen Abschnitt (76/76') umfaßt, der von der ersten Wagenschiene (82/82') zu der zweiten Wagenschiene (84/84') hin vorsteht, und das zumindest eine Bezugsmerkmal (70/70') der zweiten Wagenschiene einen Abschnitt (76/76') umfaßt, der von der zweiten Wagenschiene (84/84') zu der ersten Wagenschiene (82/82') hin vorsteht.
  10. Die Befestigungsanordnung gemäß Anspruch 8 oder 9, bei der die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') ein erstes Bezugsmerkmal und ein zweites Bezugsmerkmal um faßt, das von dem ersten Bezugsmerkmal beabstandet ist.
  11. Die Befestigungsanordnung gemäß Anspruch 8 oder 9, bei der die Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') ein erstes Paar von Bezugsmerkmalen und ein zweites Paar von Bezugsmerkmalen umfaßt, das von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen beabstandet ist.
  12. Die Befestigungsanordnung gemäß Anspruch 11, bei der das zweite Paar von Bezugsmerkmalen von dem ersten Paar von Bezugsmerkmalen versetzt ist.
  13. Eine Tintenstrahldruckkopfanordnung (12), die angepaßt ist, um in einer Befestigungsanordnung (16) befestigt zu sein, die eine Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') und eine erste Wagenschiene (82/82') und eine zweite Wagenschiene (84/84'), die der ersten Wagenschiene gegenüberliegt und von derselben beabstandet ist, umfaßt, wobei die Tintenstrahldruckkopfanordnung folgende Merkmale aufweist: einen Träger (30/30'), der angepaßt ist, um sich mit zumindest einem der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') in Kontakt zu befinden, das von einer Seite von jeweils der ersten Wagenschiene (82/82') und der zweiten Wagenschiene (80/80') der Befestigungsanordnung (16) vorsteht, und um die Tintenstrahldruckkopfanordnung (12) in drei Dimensionen zu positionieren; und eine Mehrzahl von Druckkopfchips (40), die jeweils an dem Träger befestigt sind.
  14. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung gemäß Anspruch 13, bei der der Träger (30/30') eine erste Seite (33/33') und eine zweite Seite (31/31') aufweist, die zu der ersten Seite parallel ist, wobei die ersten Seite (33/33'') des Trägers angepaßt ist, um sich mit einem ersten der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') in Kontakt zu befinden, und die zweite Seite (31/31') des Trägers angepaßt ist, um sich mit einem zweiten der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') in Kontakt zu befinden.
  15. Die Tintenstrahldruckkopfanordnung gemäß Anspruch 14, bei der der Träger (30/30') ferner eine dritte Seite (32/32') und eine vierte Seite (34/34') aufweist, die beide im wesentlichen senkrecht zu der ersten Seite (33/33') und der zweiten Seite (31/31') des Trägers ausgerichtet sind, wobei die dritte Seite (32/32') des Trägers angepaßt ist, um sich mit dem ersten der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') in Kontakt zu befinden, und die vierte Seite (34/34') des Trägers angepaßt ist, um sich mit dem zweiten der Mehrzahl von Bezugsmerkmalen (70/70') in Kontakt zu befinden.
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