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GEBIET DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Etikettiervorrichtung
und ein Verfahren zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter, insbesondere
auf eine Etikettiervorrichtung und ein Verfahren, bei denen ein
strahlungshärtbarer
Klebstoff zum Aufkleben eines Etiketts auf einen Behälter eingesetzt
wird. Die bei dieser Erfindung einsetzbaren Etiketten liegen in Form
von aus Bögen
geschnittenen und gestapelten Kunststoffetiketten vor und können aus
Folien, die transparent oder undurchsichtig (einschließlich metallisierter
Folien) sind, hergestellt sein. Der strahlungshärtbare Klebstoff ist insbesondere
ein UV-härtbarer
Klebstoff.
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HINTERGRUND
GEMÄSS
DEM STAND DER TECHNIK
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Gemäß dem Stand
der Technik existiert für das
Aufbringen von Etiketten auf Behälter
eine Anzahl von Systemen. Diese Systeme benutzen entweder in Form
einer kontinuierlichen Rolle zugeführte Etiketten oder geschnittene
und gestapelte Etiketten.
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Bekannte
Etikettiervorrichtungen und Verfahren, die Etiketten in Form einer
kontinuierlichen Rolle benutzen, weisen Einrichtungen zum Schneiden
und Ausrichten von Etiketten auf, um einzelne Etiketten von der
Rolle abzuschneiden und sie dann für das Aufbringen auf die Behälter mittels
eines Vakuumübertragungssystems
auszurichten. Bei diesen bekannten Systemen wird im Allgemeinen ein
Heizschmelzklebstoff eingesetzt, der sowohl auf die Vorderkante
als auch die Hinterkante der Rückseite
der Etiketten aufgebracht wird, um das Befestigen der Etiketten
an den Behältern
zu ermöglichen.
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Obwohl
das vorgenannte System industriell genutzt wird, beinhaltet es eine
Anzahl von Nachteilen bei verschiedenen Anwendungen. Erstens erfordern
Etikettiersysteme mit kontinuierlicher Rollenzuführung sowohl eine Etikettenschneideinheit
als auch eine Ausrichteinheit, wodurch die Komplexität des Systems
erhöht
wird. Zweitens weisen Heißschmelzklebstoffe
bestenfalls ein im Allgemeinen trübes oder milchiges Aussehen
auf und sind deshalb für
das Aufbringen von klaren oder durchsichtigen Etiketten in einer
gleichmäßigen Art
und Weise auf klare Behälter
nicht richtig geeignet. Das gleichmäßige Aufbringen von klaren
oder durchsichtigen Etiketten auf klare Behälter, zum Beispiel auf klare
Glas- oder Kunststoffflaschen für
Bier und Mineralwasser, ist sehr erwünscht, wobei ein sehr klares
endgültiges Aussehen
erreicht und auch ein klares und leichtes Erkennen des in der Flasche
befindlichen Produkts durch das Etikett hindurch ermöglicht werden
soll. Ein weiterer Nachteil in Verbindung mit dem Einsatz von Heizschmelzklebstoffen
besteht darin, dass es im Allgemeinen schwierig ist, sie in Form
einer glatten, kontinuierlichen Schicht auf den Etikettenvorrat aufzubringen.
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Es
ist bekannt, kontinuierliche Rollen mit durchsichtigen druckempfindlichen
Etiketten für
das Aufbringen auf klare Behälter
einzusetzen. Wie jedoch oben erwähnt
wurde, erfordert die Verwendung dieser kontinuierlichen Rollen Einheiten
zum Schneiden und Ausrichten, welche die Komplexität des Systems
erhöhen.
Darüber
hinaus weisen Rollen aus druckempfindlichen Etiketten oft eine Trenneinlage auf, welche
die Klebstoffoberfläche
abdeckt, wodurch es erforderlich ist, während des kontinuierlichen
Verfahrens die Trenneinlage von den Etiketten zu entfernen. Auch
dies führt
zu unerwünschter
Komplexität
und Kosten des Systems.
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Es
ist auch bekannt, aus Bögen
geschnittene und gestapelte Etiketten (d.h. Etiketten, die offline
geschnitten und als Stapel in einem Abgabemagazin gehalten werden)
auf Behälter,
wie Flaschen, mit einem kontinuierlichen Etikettiersystem aufzubringen. Diese
letztgenannten bekannten Systeme verwenden oft einen Kaltleim, der
wasserlöslich
ist, und manchmal einen Heißschmelzklebstoff.
Wenn man einen Kaltleim benutzt, wird er durch eine Übertragungswalze,
die normalerweise aus Stahl hergestellt ist, auf ein Leimübertragungskissen
aufgebracht. Anschließend
wird das Leimübertragungskissen
mit dem unteren Etikett des Stapels in Kontakt gebracht, um sowohl
den Leim auf das Etikett aufzubringen als auch das Etikett mittels
der Oberflächenhaftung
zwischen dem Etikett und dem Klebstoff aus dem Stapel zu entfernen.
Anschließend
wird das mit dem Kaltleim versehene Etikett zu einer Übertragungstrommel
gebracht, von wo aus es dann auf einen Behälter, zum Beispiel eine Glasflasche,
aufgebracht wird. Diese Kaltleime wurden im Allgemeinen nur in Verbindung
mit Papieretiketten benutzt, die in der Lage sind, die Feuchtigkeit
aus den wasserlöslichen
Klebstoffen zu absorbieren. Mit anderen Worten, Systeme mit wasserlöslichen
Kaltleimen sind für
den Einsatz bei nichtporösen
Kunststoffetiketten nicht gut geeignet. Obwohl auch Heißschmelzklebstoffe
bei geschnittenen und gestapelten Etiketten verwendet wurden, leiden
sie unter den gleichen Nachteilen, die oben erwähnt sind, wenn es um die Benutzung
solcher Klebstoffe bei einem kontinuierlichen Etikettenvorrat geht.
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Die
US-A-6 024 830 zeigt eine Vorrichtung, bei der Etiketten von einer
kontinuierlichen Bahn abgeschnitten werden, die mit einem strahlungshärtbaren
Klebstoff vorbeschichtet ist. Die geschnittenen Etiketten werden
unmittelbar vor dem Aufbringen auf die Behälter einer Strahlung ausgesetzt.
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Im
Hinblick auf die Nachteile der existierenden bekannten Systeme besteht
ein Bedürfnis
nach einer Vorrichtung und einem Verfahren zum Etikettieren, wobei
beim Handhaben und Aufbringen der Etiketten ein Umgang mit einem übermäßig haftenden Klebstoff
nicht erforderlich ist, und diese Technik für den Einsatz von Kunststoffetiketten
zum Aufbringen auf Behälter
geeignet ist. Obwohl die gewünschten erfindungsgemäßen Systeme
sowohl bei undurchsichtigen als auch bei klaren Kunststoffetiketten
anwendbar sind, um solche Kunststoffetiketten sowohl auf undurchsichtige
als auch auf klare Behälter
aufzubringen, besteht das größte Bedürfnis darin,
ein System zum Aufkleben von klaren Kunststoffetiketten auf klare
Behälter,
wie klare Glasflaschen, zum Beispiel Bier- oder Mineralwasserflaschen,
bereitzustellen, ohne das Auftreten von unansehnlichen Streifenbildungen
oder anderen unansehnlichen Unregelmäßigkeiten in der Klebstoffverteilung.
Am stärksten
ist das Bedürfnis
nach einem System der vorgenannten Art, welches keine Etikettenschneid-
und -ausrichteinheit benötigt,
wie sie im Allgemeinen bei Etikettiervorrichtungen und -verfahren
benutzt werden, die mit Etiketten arbeiten, welche von einer kontinuierlichen Rolle
zugeführt
werden.
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AUFGABEN DIESER
ERFINDUNG
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Eine
allgemeine Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines im Betrieb zuverlässigen
Verfahrens und einer entsprechenden Vorrichtung zum Aufbringen von
Kunststoffetiketten auf Behälter.
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Eine
weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines
Verfahrens und einer Vorrichtung zum zuverlässigen Aufbringen von Kunststoffetiketten
ohne Trenneinlage auf Behälter.
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Eine
weitere Aufgabe der besonders bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung
besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung
zum zuverlässigen
Aufbringen von durchsichtigen Kunststoffetiketten auf klare Behälter.
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Eine
speziellere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen von durchsichtigen Kunststoffetiketten
auf klare Behälter
ohne das Auftreten von unansehnlichen Streifen oder anderen unansehnlichen
Unregelmäßigkeiten
im Klebstoff.
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Eine
weitere Aufgabe der am meisten bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung
besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung
zum Aufbringen von als Bögen
zugeführten, geschnittenen
und gestapelten Kunststoffetiketten auf Behälter, wobei der Einsatz von
Vorrichtungen zum Schneiden und Ausrichten der Etiketten der Art, wie
sie bei Etikettiersystemen mit Etiketten in Form einer kontinuierlichen
Rolle verwendet werden, nicht erforderlich ist.
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Noch
eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen von Kunststoffetiketten
auf einen Behälter, wobei
während
der gesamten Etikettenbildungs- und -aufklebvorgänge ein übermäßig haftender Klebstoff nicht
gehandhabt werden muss.
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Noch
eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen eines Kunststoffetiketts
auf einen Behälter,
wobei ein Klebstoff ausreichend haftend eingestellt wird, damit
er unmittelbar vor dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter wirksam
auf dem Behälter
haftet, wobei das Ergebnis dem Einsatz eines üblichen druckempfindlichen
Etiketts entspricht, jedoch ohne die oben erwähnten begleitenden Nachteile.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorstehenden und weitere Aufgaben dieser Erfindung werden mit einer
Etikettiervorrichtung und einem Etikettierverfahren gelöst, wobei
ein strahlungshärtbarer
Klebstoff, der vor dem Härten
(oder einem teilweisen Härten)
nicht übermäßig klebrig
ist, auf die Oberfläche
eines auf einer Flasche zu befestigenden Etiketts aufgebracht wird
und das Etikett mit dem strahlungshärtbaren Klebstoff darauf dann nachfolgend
einem Härtungsvorgang
unterworfen wird, um den Klebstoff ausreichend haftend zu machen,
damit das Etikett an dem Behälter
klebt und der Klebstoff dann zu einer Station gebracht wird, um
es mittels des haftenden Klebstoffs darauf sofort auf eine Oberfläche des
Behälters
zu bringen.
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Es
liegt innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, den Klebstoff während des
Härtungsvorgangs bis
zu einem Zustand der vollständigen
Druckempfindlichkeit zu härten.
Unter dieser Bedingung ist ein zusätzliches Härten des Klebstoffs nach dem
Aufbringen des Etiketts auf den Behälter nicht erforderlich und
findet auch tatsächlich
nicht statt. Der Klebstoff haftet ausreichend, um sicherzustellen,
dass das Etikett während
der normalen Handhabung des Behälters
dauerhaft an diesem angeklebt bleibt. Es liegt auch innerhalb des
Umfangs dieser Erfindung, den Klebstoff in der Stufe der Strahlungshärtung nur teilweise
zu härten,
um ihn ausreichend haftend zu machen, damit das Etikett zu Beginn
ausreichend an einem Behälter
haftet. Jedoch härtet
der Klebstoff anschließend
weiter oder bindet weiter ab, um sicherzustellen, dass das Etikett
während
der normalen Handhabung des Behälters
an diesem dauerhaft kleben bleibt.
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Gemäß der am
meisten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der strahlungshärtbare Klebstoff durch Ultraviolettstrahlung
härtbar,
obwohl es auch innerhalb des breitesten Umfangs dieser Erfindung
liegt, andere Arten von strahlungshärtbaren Klebstoffen einzusetzen,
zum Beispiel Klebstoffe, die durch eine Hochfrequenzstrahlung und Elektronenstrahlung
härtbar
sind. Die am meisten bevorzugten erfindungsgemäß einsetzbaren Klebstoffe sollten
eine ausreichend niedrige Viskosität aufweisen, um zu ermöglichen,
dass sie mit einer Klebstoffauftragswalze auf die Außenoberflächen von Übertragungskissen
auf einem sich drehenden Trägerelement
aufgebracht werden können,
um sie nachfolgend von den Übertragungskissen
im Wesentlichen kontinuierlich und gleichmäßig auf die Oberfläche eines
auf den Behälter
aufzubringenden Etiketts zu übertragen.
Wenn das Etikett ein geschnittenes und gestapeltes Etikett ist,
muss der Klebstoff auch eine ausreichende Anfangshaftung (nachfolgend
manchmal "Minimalhaftung" genannt) aufweisen,
um zu ermöglichen,
dass die Übertragungskissen
mit dem Klebstoff auf ihrer Oberfläche das unterste Etikett aus
einem Stapel solcher Etiketten, die innerhalb eines Magazins gehalten
werden, zu entfernen, und zwar zu einer Zeit, zu welcher der Klebstoff
auch auf jenes Etikett mittels eines Übertragungskissens aufgetragen
wird. Diese Anfangs- oder Minimalhaftung kann nicht so stark sein,
dass ein Abschälen
des Etiketts von dem Übertragungskissen
an einer nachfolgenden Station, an welcher der Klebstoff auf dem
Etikett mindestens teilweise gehärtet wird,
ausgeschlossen wird. Diese Art und Weise wird nachfolgend erläutert.
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Bei
den am meisten bevorzugten Ausführungsformen
dieser Erfindung, insbesondere dann, wenn die Etiketten durchsichtig
sind und auf klare Behälter
geklebt werden, ist der Klebstoff ein UV-härtbarer Klebstoff, der die
Fähigkeit
aufweist, nach dem Aufbringen des Etiketts auf die Flasche kalt
zu fließen,
um das Vorliegen von unansehnlichen Klebstoffstreifen zwischen dem
Etikett und dem Behälter zu
beseitigen oder mindestens zu minimieren.
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Wenn
in Zusammenhang mit dem Verfahren und der Vorrichtung der vorliegenden
Erfindung durchsichtige Etiketten verwendet werden, ist es am meisten
bevorzugt, dass der UV-härtbare Klebstoff mit
einem Beschichtungsgewicht von mindestens 6 Pfund pro 480 Bögen (6 Pfund
pro Ream), insbesondere mit einem Gewicht von 7 bis 8 Pfund pro
480 Bögen,
oder sogar mehr, aufgebracht wird. Vorzugsweise wird dieser Klebstoff
auf das Etikett in einer ausreichenden Dicke aufgetragen, um zu
ermöglichen, dass
er nach dem Aufbringen des Etiketts auf die Flasche kalt fließen kann
und dadurch unansehnliche Streifen ausfüllt, die oft in dem Klebstoff
zwischen dem Etikett und der Flasche gebildet werden. Es wurde festgestellt,
dass eine Klebstoffdicke im Bereich von etwa 1 bis etwa 1,5 Milli-Inch
nach dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter kalt fließt, um unansehnliche Streifen
oder andere sichtbare Unregelmäßigkeiten
in der Klebstoffschicht auszufüllen.
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Erfindungsgemäß sind die
Etiketten einzelne, geschnittene und gestapelte Etiketten, die in
einem Magazin gehalten werden, und es wird ein UV-härtbarer
Klebstoff auf eine untere Oberfläche
jedes Etiketts in dem Stapel mittels eines sich drehenden Übertragungskissens
aufgebracht, das sich schrittweise durch eine Klebstoffauftragsstation
bewegt, in der eine abgemessene Menge an UV-härtbarem Klebstoff auf die freie
Oberfläche
des Kissens übertragen
wird. Dann folgt eine Übertragungsstation,
wo der Klebstoff auf der freien Oberfläche des Kissens mit dem untersten
Etikett in dem Stapel in Kontakt kommt, um sowohl den Klebstoff
auf das Etikett aufzubringen als auch das Etikett durch die Oberflächenhaftung,
welche zwischen der Etikettenoberfläche und der "Minimalhaftung" des ungehärteten UV-härtbaren
Klebstoffs erzeugt worden ist, aus dem Stapel zu entfernen. Die
Bezugnahme in dieser Anmeldung darauf, dass der Klebstoff eine "Minimalhaftung" aufweist oder "minimalhaftend" ist, bedeutet einen
Haftungszustand, der ausreicht, um mit dem untersten Etikett eines
Stapels aus geschnittenen und gestapelten Etiketten, die in einem
Magazin gehalten werden, in Kontakt zu kommen und das Etikett zu
entfernen, wobei jedoch der Haftungszustand nicht so stark ist,
dass entweder ein Abschälen des
Etiketts von dem Übertragungskissen
an einer nachfolgenden Härtungsstation
ausgeschlossen wird, oder es ermöglicht
wird, dass der ungehärtete Klebstoff
in einem handelsüblichen
Etikettiersystem und in einem üblichen
Etikettierverfahren durchwegs zuverlässig und wirksam das Etikett
an einem Behälter
festklebt. In dieser Anmeldung bedeutet die Bezugnahme auf ein Etikett,
das an einem Behälter "wirksam haftet", oder die Bezugnahme
auf eine "wirksame
Haftung" eines Etiketts
an einem Behälter oder
ein Wortlaut mit ähnlichem
Inhalt, dass das Etikett an dem Behälter in einer Weise befestigt
sein muss, die ausschließt,
dass sich Randbereiche oder der Hauptteil des Etiketts in unannehmbarer
Weise während
der Handhabung und des Gebrauchs des Behälters in unannehmbarer Weise
von der Behälterwand
ablöst,
und es bedeutet insbesondere, obwohl es innerhalb des breitesten
Umfangs dieser Erfindung nicht erforderlich ist, dass die Anbringung
in einer Weise erfolgt ist, die ein leichtes Abschälen des Etiketts
von dem Behälter
durch eine Person verhindert.
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Um
deshalb im Handel annehmbare etikettierte Behälter gemäß der Erfindung herzustellen, muss
der strahlungshärtbare
Klebstoff vor dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter mindestens
teilweise gehärtet
sein, um sicherzustellen, dass er ausreichend klebrig ist, damit
die gewünschte
wirksame Haftung des Etiketts auf dem Behälter erreicht wird. Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
dieser Erfindung kann der UV-härtbare
Klebstoff zu dem Zeitpunkt, wenn das Etikett auf den Behälter aufgebracht wird,
nur teilweise gehärtet
sein und wird dann in relativ kurzer Zeit vollständiger gehärtet, um ein wirksames Haften
des Etiketts auf dem Behälter
zu erzielen.
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Bei
der am meisten bevorzugten Ausführungsform
dieser Erfindung enthält
der UV-härtbare Klebstoff
freie Radikale bildende Initiatoren und/oder kationische Initiatoren
sowie Monomere, die mittels dieser Mechanismen polymerisierbar sind.
Auch ist der Klebstoff während
des Härtens
auf einem Behälter
in der Lage zu fließen,
um Unregelmäßigkeiten, zum
Beispiel Streifen, in der anfänglichen
Klebstoffverteilung auf dem Etikett auszufüllen.
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Bei
der am meisten bevorzugten Ausführungsform
dieser Erfindung werden die einzelnen Etiketten, welche auf den Übertragungskissen
getragen werden, dann zu einer Übertragungsvorrichtung
gebracht, wo die einzelnen Etiketten, auf die der minimal haftende
UV-härtbare
Klebstoff aufgetragen ist, von den Kissen abgenommen und durch die Übertragungsvorrichtung
durch eine UV-Härtungsstation
geführt
werden, in welcher der UV-härtbare
Klebstoff ausreichend haftend gemacht wird, um es zu ermöglichen,
dass das Etikett zuverlässig
und wirksam auf eine Oberfläche
eines Behälters
aufgeklebt wird, und dann werden die Etiketten in eine Etikettierstation
gebracht, damit jedes einzelne Etikett mit dem ausreichend haftenden
Klebstoff darauf auf die Außenoberfläche eines
Behälters,
vorzugsweise eines Glasbehälters,
zum Beispiel einer Bier- oder
Mineralwasserflasche, aufgebracht wird, um dadurch das Etikett auf dem
Behälter
wirksam festzukleben.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Andere
Aufgaben und viele begleitende Merkmale dieser Erfindung werden
leicht verständlich,
da sie unter Bezugnahme auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung,
wenn sie im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird,
besser verstanden werden:
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1 ist
eine schematische Ansicht, welche das Verfahren und die Vorrichtung
dieser Erfindung erläutert;
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2 ist
eine vergrößerte isometrische
Teilansicht eines Abschnitts der Klebstoffauftragsstation, worin
ein UV-härtbarer
Klebstoff auf die freie Oberfläche
eines rotierenden Übertragungskissens übertragen
wird, bevor das Übertragungskissen
in eine Übertragungsstation
zur Aufnahme eines Etiketts eingeführt wird;
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3 ist
eine vergrößerte isometrische
Teilansicht, welche den Kontakt eines rotierenden Übertragungskissens,
auf dem sich ein UV-härtbarer Klebstoff
befindet, mit dem untersten Etikett in einem Stapel solcher Etiketten
erläutert;
und
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4 ist
eine vergrößerte isometrische
Teilansicht, die in schematischer Form das Zurückhalten eines Etiketts auf
einer Übertragungsanordnung
erläutert,
welche das Etikett durch eine UV-Härtungsstation und dann zu der
Etikettierstation führt.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
DER ERFINDUNG
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Gemäß 1 werden
allgemein bei 10 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Aufbringen von Etiketten auf Behälter
gemäß der Erfindung
dargestellt. Obwohl bei der bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung
ein durch Bestrahlen mit ultraviolettem Licht härtbarer Klebstoff, d.h. ein
UV-härtbarer Klebstoff,
eingesetzt wird, können
gemäß dem breitesten
Aspekt der Erfindung andere strahlungshärtbare Klebstoffe verwendet
werden, zum Beispiel durch Hochfrequenzstrahlung oder Elektronenstrahlung
härtbare
Klebstoffe. Um die Erläuterung
kurz zu fassen, wird diese Erfindung in Verbindung mit der bevorzugten
Ausführungsform
beschrieben, bei der ein UV-härtbarer
Klebstoff eingesetzt wird.
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Das
bevorzugte Verfahren und die bevorzugte Vorrichtung dieser Erfindung
benutzen einen Einlasstransportabschnitt 12, einen Auslasstransportabschnitt 14 und
rotierende Flaschenübertragungselemente 16 und 18 zum Übertragen
von Flaschen 20 von dem Einlasstransportabschnitt zu einem
sich drehenden Revolverkopf 22, und zum Entfernen von Flaschen
aus dem sich drehenden Revolverkopf zu dem Auslasstransportabschnitt 14,
nachdem die Flaschen durch die Etikettierstation 24 hindurchgeführt worden
sind. Jedoch liegt es innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, ein
In-line-System zu
benutzen, das die Verwendung eines sich drehenden Revolverkopfes
zum Handhaben der Flaschen oder anderer Behälter während des Etikettiervorgangs
nicht benötigt.
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Es
ist selbstverständlich,
dass die Konstruktion des Einlasstransportabschnitts 12,
des Auslasstransportabschnitts 14, der sich drehenden Flaschenübertragungselemente 16 und 18 sowie
des sich drehenden Revolverkopfes 22 jeweils von üblicher
Art ist, die bei bekannten Etikettiervorrichtungen und -verfahren
angewandt wird. Beispielsweise stellt KRONES eine Rotationsetikettieranlage
her, die einen Einlasstransportabschnitt 12, einen Auslasstransportabschnitt 14,
rotierende Flaschenübertragungselemente 16 und 18 sowie
einen bei der vorliegenden Erfindung einsetzbaren, sich drehenden
Revolverkopf aufweist. Deshalb ist eine detaillierte Beschreibung
dieser Merkmale hier nicht erforderlich.
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Gemäß speziell
den 1 und 2 benutzen das bevorzugte Verfahren
und die bevorzugte Vorrichtung dieser Erfindung eine Klebstoffauftragsstation 26,
die eine Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 der Art aufweist,
welche im Allgemeinen bei Tiefdruck- oder Flexodrucksystemen verwendet
wird. Diese Walze muss eine ausreichende Oberflächenhärte haben, um die Bildung von
Unregelmäßigkeiten darin
zu vermeiden. Auch muss sie ausreichende Trenneigenschaften aufweisen,
um den damit transportierten Klebstoff an Übertragungskissen 32 abzugeben,
die vorzugsweise mit glatten Außenoberflächen versehen
sind, und zwar für
den nachfolgenden Auftrag von jenen Kissen auf ein Etikett, was
später in
mehr Einzelheiten beschrieben wird. Vorzugsweise sind die Übertragungskissen
mit einem äußeren, elastomeren
Element, zum Beispiel mit Gummi oder einem Photopolymermaterial,
ausgerüstet.
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Die
Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 ist vorzugsweise mit
einer Rakel 29 in üblicher
Ausbildung versehen, das vorhanden sein kann, und mit Einstellvorrichtungen
ausgerüstet,
die es gestatten, dass die Rakel in Kontakt mit der Oberfläche der
Gravur- oder Aniloxwalze gebracht wird oder um eine gewünschte Entfernung
davon angehoben wird. Bei einer bevorzugten Form der Erfindung wird
der Klebstoff von einer Klebstoffzufuhrkammer, die unter der vertikal
montierten Auftragswalze 28 angeordnet ist, durch eine
geeignete Leitung zur Außenoberfläche der
Walze neben deren oberem axialen Ende im Kreis geführt. Der
Klebstoff strömt
an der Oberfläche der
Walze 28 hinunter, wenn diese in der Richtung des Pfeils 31 gedreht
wird, wobei die Zellen darin gefüllt
werden und eine Beschichtung aufgebracht wird, die sich über die
Oberfläche
der Walze hinaus erstreckt. Klebstoff, der an der Walze nicht haftet,
wird in einem Bodenabschnitt gesammelt, in dem die Walze angebracht
ist, und strömt
durch eine Rückleitung zu
der Klebstoffzufuhrkammer, um die Rückführung zu bewirken. Diese Art
des Systems ist für
den Einsatz mit Kaltleimen gut bekannt, und deshalb wird angenommen,
dass keine weiteren Erläuterungen
nötig sind,
um einen Fachmann auf diesem Gebiet in die Lage zu versetzen, die
bevorzugte Form dieser Erfindung zu verwirklichen.
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Es
ist auch zu beachten, dass andere Systeme, wie Sprühauftragssysteme
und Systeme mit einer Schlitzdüse,
benutzt werden können,
um auf die Oberfläche
der Übertragungskissen 32 eine
eingestellte, dosierte Klebstoffschicht direkt aufzubringen. Wenn
der Klebstoff mit einem gesteuerten dosierten Fluss aus einem Sprühauftragssystem
oder einem System mit einer Schlitzdüse aufgetragen wird, kann die
Oberfläche
des Übertragungskissens 32 für die Aufnahme
jenes Flusses glatt sein, da diese Oberfläche keine unabhängige Dosierfunktion
erfüllen
muss. Jedoch kann bei Bedarf die Klebstoff aufnehmende Oberfläche des Übertragungskissens
mit Klebstoff aufnehmenden Zellen versehen sein. Darüber hinaus kann
dann, wenn die Oberfläche
jedes Übertragungskissens
zur Aufnahme von Klebstoff Zellen aufweist, die Klebstoff aufnehmen,
möglicherweise
anstelle einer Gravur- oder Aniloxwalze eine Übertragungswalze mit einer
glatten Oberfläche
benutzt werden, wobei die gewünschte
oder erforderliche dosierte Übertragung
auf die Übertragungskissen
durch die darin vorgesehenen Zellen erfolgt, die den Klebstoff aufnehmen.
Obwohl sich die bevorzugte Anordnung der Auftragswalze 28 in
einer druckfreien Umgebung befindet, liegt es innerhalb des breitesten
Umfangs der Erfindung, gewünschtenfalls
ein unter Druck stehendes System anzuwenden.
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Innerhalb
des Umfangs dieser Erfindung ist die Rakel 29 neben der
Oberfläche
der Walze mit einem bevorzugten Spalt von 2 bis 4 Milli-Inch angeordnet,
um in wirksamer Weise eine Beschichtung mit einer gesteuerten Dicke
der Klebstoffschicht aufzubringen, die nach dem Passieren der Rakel 29 auf die
Oberfläche
der Übertragungskissen 32 aufgebracht
wird. Die beste Ausbildung der Rakel 29 ist ein durch Präzisionsschleifen
erhaltener Einzelblattabstreifer mit einstellbarer Neigung, obwohl
auch andere Abstreifsysteme innerhalb des breitesten Aspekts dieser
Erfindung benutzt werden können.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird die Rakel 29 in Kontakt mit der Walzenoberfläche angeordnet,
um im Wesentlichen den ganzen Klebstoff von der Walze abzustreifen,
ausgenommen den Klebstoff, der innerhalb der Zellen der Walzenoberfläche zurückbleibt.
Bei einer typischen Ausführungsform
der Erfindung ist die Walze 28 eine gravierte Walze mit
viereckigen Zellen, die in einer Konzentration von 75 Zellen pro
Inch vorliegen. Bei einigen Anwendungen kann es geeignet sein, als
Auftragswalze 28 eine glatte Gummiwalze zu verwenden. Deshalb braucht
gemäß den breitesten
Aspekten dieser Erfindung die Auftragswalze keine Zellen für die Aufnahme
von Klebstoff aufzuweisen.
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Bei
den bevorzugten Ausführungsformen dieser
Erfindung werden das Oberflächenmaterial oder
die Beschichtung, die Zellgröße und die
Zellkonzentration auf der Oberfläche
der Gravur- oder Aniloxwalze 28 sowie die Lage der Rakel 29 derart ausgewählt, dass
eine ausreichende Klebstoffmenge transportiert wird, um auf den
Etiketten das gewünschte
Klebstoffbeschichtungsgewicht zu erreichen. Für das Aufbringen von klaren
Etiketten auf klare Behälter
soll das Beschichtungsgewicht auf den Etiketten vorzugsweise mindestens
6 Pfund pro 480 Bögen,
vorzugsweise 7 bis 8 Pfund pro 480 Bögen, oder mehr betragen. Jedoch
soll das auf die Etiketten aufgebrachte Beschichtungsgewicht nicht
so groß sein,
dass ein übermäßiges Ablaufen
des Klebstoffs von den Übertragungskissen 32,
auf welche der Klebstoff zunächst
aufgebracht wird, eintritt. Das auf klare Etiketten aufgebrachte
Beschichtungsgewicht soll eine ausreichende Dicke aufweisen, damit
ein kaltes Fließen
des Klebstoffs möglich
ist, wenn sich das Etikett auf der Flasche befindet, damit der Klebstoff
unansehnliche Streifen oder andere Klebstoff- ungleichmäßigkeiten ausfüllt, die
anfänglich
vorliegen können,
wenn das Etikett auf den Behälter
aufgeklebt wird. Bei einer typischen Ausführungsform dieser Erfindung
liegt die Dicke der Klebstoffschicht auf dem klaren Etikett vor
dem Aufbringen des Etiketts auf einen Behälter im Bereich von 1 bis 1,5
Milli-Inch.
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Es
ist selbstverständlich,
dass der Klebstoff auf dem Etikett nicht eine Dicke von 1 oder mehr
Milli-Inch aufweisen muss, um das gewünschte Ausmaß an Klebrigkeit
zu erhalten, damit das Etikett an dem Behälter haftet. Diese Dicke ist
erwünscht,
um ein kaltes Fließen
des Klebstoffs zu ermöglichen,
nachdem das Etikett an dem Behälter
angebracht wurde, damit der Klebstoff unansehnliche Streifen in
der Umfangsrichtung oder andere unansehnliche Klebstoffungleichmäßigkeiten
ausfüllt.
Dies ist ein Merkmal, das besonders erwünscht ist, wenn klare Etiketten auf
Behältern
angebracht werden.
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Wenn
diese Erfindung angewandt wird, um undurchsichtige Etiketten auf
einen Behälter
aufzubringen, kann das Grundgewicht der auf das Etikett aufgebrachten
Klebstoffbeschichtung 6,2 Pfund pro 480 Bögen oder weniger betragen,
zum Beispiel bis zu etwa 4 Pfund pro 480 Bögen, wobei noch eine hervorragende
Bindungsfestigkeit zwischen dem Etikett und dem Behälter erreicht
wird. Obwohl es sein kann, dass der Klebstoff nicht kalt fließt, um Lücken in
der Klebstoffschicht auszufüllen,
wird dies im Allgemeinen kein unannehmbares Aussehen bei undurchsichtigen
Etiketten hervorrufen.
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Noch
unter Bezugnahme auf 1 wird die Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 in
der Richtung des Pfeils 31 an der Rakel 29 vorbeigetrieben.
Somit erhält
die freie Außenoberfläche der
Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 eine dosierte Menge
von UV-härtbarem
Klebstoff auf ihrer Oberfläche.
Diese Menge tritt dann in Kontakt mit den freien Außenoberflächen der Übertragungskissen 32,
die am Umfang eines rotierenden Trägerelements 34 angeordnet
sind, das in Richtung des Pfeils 36 rotiert.
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Speziell
unter Bezugnahme auf 2 ist zu beachten, dass jedes Übertragungskissen 32,
dessen Oberfläche
vorzugsweise aus Gummi oder einem anderen geeigneten Material, zum
Beispiel einem Photopolymer der in Flexodrucksystemen verwendeten
Art, besteht, auf dem rotierenden Trägerelement 34 befestigt
ist, und zwar über
eine Trägerwelle 33,
die für
eine Oszillationsbewegung bezüglich des
Trägerelements
angebracht ist, wie durch die Pfeilköpfe 35 und 35a dargestellt
ist. Diese Oszillationsbewegung wird durch eine Nockenantriebsanordnung
bewirkt, die den Fachleuten auf dem Gebiet gut bekannt ist und tatsächlich in
bekannten Etikettiersystemen mit geschnittenen und gestapelten Etiketten
oder in Systemen mit einer Bogenzuführung benutzt wird, wie sie
beispielsweise von KRONES AG in Westdeutschland oder KRONES, Inc.
in Franklin WI, hergestellt werden (Krones AG und Krones, Inc. werden
nachfolgend insgesamt als "KRONES" bezeichnet).
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Die Übertragungskissen 32 sind
vorzugsweise aus einem Elastomer (natürlich oder synthetisch) mit
einer glatten Oberfläche
und einer Shore-A-Härte im
Bereich von etwa 50 bis etwa 90 hergestellt. Es wurde gefunden,
dass dieses Elastomer zu guten visuellen Endeigenschaften des Klebstoffs
führt,
wenn es zum Aufbringen von klaren Etiketten auf eine Flasche eingesetzt
wird.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
dieser Erfindung oszillieren die Übertragungskissen 32 in der
Richtung des Pfeils 36 entgegen dem Uhrzeigersinn, wie
in 1 dargestellt ist, da jedes Kissen im Kontakt
mit der Gravurwalze 28 durch Drehung des Trägerelements 34 bewegt
wird, um dadurch zu veranlassen, dass der UV-härtbare Klebstoff auf der Gravurwalze
im Wesentlichen gleichmäßig auf
jedes Übertragungskissen
aufgebracht wird.
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Gemäß den 1 und 3 werden
die Übertragungskissen 32 mit
dem UV-härtbaren
Klebstoff darauf dann nacheinander durch das rotierende Element 34 zu
einer Übertragungsstation 40 gebracht.
Die Übertragungsstation 40 weist
ein Magazin 42 auf, in dem ein Stapel aus geschnittenen
Etiketten 44 gehalten wird. Dieses Magazin 42 ist
für eine
lineare Hin- und
Herbewegung zu der freien Oberfläche
der Übertragungskissen
bzw. davon weg eingerichtet, wie es im Stand der Technik bekannt
ist. Die lineare Hin- und Herbewegung des Magazins 42 wird
durch ein übliches
Lichterfassungssystem 43 gesteuert, das vorhanden ist,
um die Anwesenheit eines Behälters
an einem speziellen Ort der Einlasstransportvorrichtung 12,
vorzugsweise am stromabwärtigen
Ende der schraubenförmigen
Zuführungswalze 12A,
zu erfassen, wie im Stand der Technik bekannt ist. Wenn ein Behälter an
dem speziellen Ort auf der Einlasstransportvorrichtung 12 erfasst
wird, wird das Magazin 42 in eine Vorwärtsposition bewegt oder darin
gehalten, um zu ermöglichen,
dass ein gewünschtes Übertragungskissen 32 mit
dem untersten Etikett aus dem Stapel der geschnittenen Etiketten 44,
die in dem Magazin gehalten werden, in Kontakt kommt und dieses
daraus entfernt. Das gewünschte Übertragungskissen 32 ist
dasjenige, das ein Etikett aufnimmt, welches schließlich mit
dem erfassten Behälter
ausgerichtet wird, wenn sich dieser in dem Etikettenauftragsabschnitt 24 des
sich drehenden Revolverkopfes 22 befindet, um dadurch das
Etikett auf den Behälter
zu übertragen
oder darauf anzubringen, wie nachfolgend im Einzelnen beschrieben
wird. Wenn an dem speziellen Ort durch das Lichterfassungssystem 43 kein
Behälter
festgestellt wird, wird das Magazin 42 zurückgezogen,
um auszuschließen, dass
eine vorgegebenes Übertragungskissen 32 das unterste
Etikett in dem Magazin 44 kontaktiert und aufnimmt. Dieses
Etikett würde
schließlich
zu einer nicht besetzten Behälterposition
in dem Etikettenauftragsabschnitt 24 an dem Revolverkopf 22 gebracht werden,
was von einem Behälter
resultiert, der sich nicht an dem speziellen Ort befindet, der durch
das Lichterfassungssystem überwacht
wird.
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Weiterhin
zeigen die 1 und 3, dass dann,
wenn sich ein Übertragungskissen 32 in
einer Position befindet, die für
die Kontaktaufnahme mit dem untersten Etikett 44 in dem
Magazin 42 ausgerichtet ist, jenes Kissen in der Richtung
des Pfeils 35 im Uhrzeigersinn, wie 1 zeigt,
oszilliert, damit sowohl das unterste Etikett 44 in dem
Magazin 42 mit Klebstoff versehen wird als auch jenes Etikett
durch die Oberflächenhaftung
des Klebstoffs mit minimaler Klebrigkeit aus dem Stapel entnommen
wird.
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Die
mechanischen Systeme, welche das oszillierende Übertragungskissen 32 und
das hin- und hergehende Magazin 42 aufweisen, sind im Stand der
Technik gut bekannt. Sie werden in im Handel erhältlichen Etikettiersystemen
mit geschnittenen und gestapelten Etiketten angewandt, die beispielsweise von
KRONES hergestellt werden. Diese mechanischen Systeme bilden keinen
Teil der vorliegenden Erfindung. Deshalb werden aus Gründen der
Kürze Einzelheiten
des Aufbaus dieser Systeme weggelassen.
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Gemäß den 1 und 4 werden
die Übertragungskissen 32 mit
den Etiketten darauf dann durch das Trägerelement 34 zu einer Übertragungsanordnung
gedreht, die allgemein bei 50 dargestellt ist. Diese Übertragungsanordnung
weist eine Mehrzahl von durch Nocken angetriebene Greifelemente 52 auf,
die am Umfang der Anordnung vorgesehen sind, um mit Etiketten 44 in
Kontakt zu kommen, welche von den Übertragungskissen 32 getragen
werden, und um die Etiketten zu der Übertragungsanordnung 50 zu
transportieren. Die Übertragungsanordnung 50 hat
einen üblichen
Aufbau. Deshalb werden aus Gründen
der Kürze
die Einzelheiten dieser Anordnung, einschließlich des Nockenantriebs der Greifelemente 52,
weggelassen. Es genügt
festzustellen, dass die Greifelemente 52 mit den Etiketten 44 in
Kontakt kommen, die auf den Übertragungskissen 32 transportiert
werden, und zwar in den Bereichen der Etiketten, die mit Ausschnitten 32A in
den Übertragungskissen 32 ausgerichtet
sind, wie am besten aus den 2 und 3 ersichtlich
ist. Während
der Übertragung
der Etiketten zu der Übertragungsanordnung 50 oszillieren
die Kissen 32 in der Richtung des Pfeils 35A entgegen
dem Uhrzeigersinn, wie in 1 dargestellt
ist.
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Wieder
unter Bezugnahme auf 1 wird die sich drehende Übertragungsanordnung 50 mit Etiketten 44 daran
durch einen Bestrahlungsabschnitt in Form eines UV-Härtungsabschnitts 54 geführt. Der
UV-Härtungsabschnitt
weist eine Quelle für ultraviolettes
Licht auf, um den Klebstoff auf den Etiketten 44 einer
UV-Strahlung auszusetzen, wodurch der Klebstoff mindestens teilweise
gehärtet
wird, um ihn ausreichend klebrig zu machen, damit das Etikett sicher
und wirksam an der Außenoberfläche eines Behälters, vorzugsweise
an einer gekrümmten
Außenoberfläche einer
Flasche, aufgeklebt werden kann. Bei einer beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung liegt die Energieabgabe in dem UV-Härtungsabschnitt 54 im
Bereich von etwa 200 bis etwa 1200 Watt pro Inch. Die erforderliche
spezifische Energieabgabe hängt
unter anderem von der Härtungsgeschwindigkeit
des eingesetzten speziellen UV-härtbaren
Klebstoffs und der Arbeitsgeschwindigkeit der Etikettieranlage ab.
Der Härtungsgrad
des Klebstoffs wird am effektivsten durch Einstellen der Gesamtmenge
der Strahlung mit der geeigneten Wellenlänge, welche auf den Klebstoff
einwirkt, gesteuert. Die Faktoren, welche die Gesamtmenge der Bestrahlung
mit der geeigneten Wellenlänge,
welche dem Klebstoff zugeführt
wird, bestimmen, sind (1) die Verweilzeit des Klebstoffs in dem
Licht, (2) die Übereinstimmung
der Wellenlänge
zwischen dem Klebstoff und der Lichtquelle, (3) die Entfernung zwischen der
Lichtquelle und dem Klebstoff, (4) die Intensität der Lichtquelle und (5) der
Einsatz von Filtern, Absorbern oder Dämpfern.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform führt eine
UV-Lampe mit einer
Abgabe von 300 Watt pro Inch zu einer ausreichenden Intensität zum Härten der
gewünschten
Beschichtungsdicke im Bereich von 1 bis 1,5 Mikron bei Filmdurchsatzgeschwindigkeiten
von bis zu etwa 150 Fuß pro
Minute, wie durch Instron-Anfangshaftungskurven gemessen wurde. Dies
entspricht einer Etikettiergeschwindigkeit von etwa 300 Flaschen
pro Minute. Es wird angenommen, dass eine UV-Lampe mit einer Abgabe
von 600 Watt pro Inch auf einer Etikettiervorrichtung mit Etikettiergeschwindigkeiten
im Bereich von 500 Flaschen pro Minute effektiv ist. Es ist am meisten
bevorzugt, eine Lampe vom "H"-Typ bei dem am meisten
bevorzugten UV-härtbaren
Klebstoff einzusetzen, wie nachfolgend in mehr Einzelheiten erläutert wird.
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Es
ist klar, dass bei den bevorzugten Ausführungsformen dieser Erfindung
der UV-härtbare
Klebstoff in einem Zustand mit minimaler Haftung (oben definiert)
vorliegt, bis er durch die UV-Härtungsstation 54 geführt wird.
Somit werden gemäß dieser
Erfindung die Vorrichtung und das Verfahren während der gesamten Betriebsoperation
ohne die Notwendigkeit des Handhabens eines übermäßig haftenden Klebstoffmaterials
angewandt. Mit anderen Worten, der UV-härtbare Klebstoff wird nur ausreichend
klebrig gemacht, um zu ermöglichen,
dass das Etikett an der Außenoberfläche eines
Behälters
an einem Ort wirksam angeklebt wird, der sich nahe an der Etikettierstation 24 befindet.
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Die
bevorzugten UV-härtbaren
Klebstoffe, welche bei dieser Erfindung verwendet werden können, weisen
auch eine genügend
niedrige Viskosität auf,
um zu ermöglichen,
dass sie im Wesentlichen gleichmäßig auf
eine Etikettenoberfläche
aufgebracht werden. Vorzugsweise liegt die Viskosität der erfindungsgemäß einsetzbaren
Klebstoffe im Bereich von etwa 500 bis etwa 10.000 Centipoise, insbesondere
unter 5.000 Centipoise, noch mehr bevorzugt im Bereich von etwa
1.000 bis etwa 4.000 Centipoise und am meisten bevorzugt im Bereich
von 2.000 bis 3.000 Centipoise.
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UV-härtbare Klebstoffe
enthalten Initiatoren mit freien Radikalen oder kationische Initiatoren
sowie Monomere, die über
diese Mechanismen polymerisierbar sind. Gemäß den breitesten Aspekten dieser
Erfindung können
alle der oben genannten Arten von UV-härtbaren Klebstoffen eingesetzt
werden. UV-härtbare
Klebstoffe sind aus verschiedenen Quellen erhältlich, zum Beispiel von H.B.
Fuller, National Starch, Henkel, Craig Adhesives & Coatings Company
of Newark, New Jersey.
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Der
am meisten bevorzugte UV-härtbare Klebstoff,
welcher erfindungsgemäß benutzt
wird, insbesondere beim Anbringen von klaren Etiketten auf Behälter, ist
ein Klebstoff, bei dem eine Kombination aus einem Initiator mit
freien Radikalen und einem kationischen Initiator Verwendung findet.
Ein solcher Klebstoff ist von Craig Adhesives & Coatings Company unter der Bezeichnung
Craig C 1029 HYB UV, Druckempfindlicher Klebstoff, erhältlich.
Dieser letztgenannte Klebstoff hat eine Viskosität von etwa 2.500 Centipoise.
Es ist zu bemerken, dass UV-Klebstoffe, bei denen Initiatoren mit
freien Radikalen angewandt werden, eine hohe Anfangshärtung, jedoch ein
schlechtes Aussehen aufweisen. Andererseits haben UV-Klebstoffe,
bei denen kationische Initiatoren angewandt werden, eine geringe
Anfangshärtung,
aber ein gutes Aussehen. Durch Einsetzen eines UV-härtbaren
Klebstoffs, der ein Gemisch aus diesen beiden Initiatorarten enthält, werden
sehr gute Ergebnisse erzielt.
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Noch
unter Bezugnahme auf 1 wird jedes Etikett 44 von
der UV-Härtungsstation 54 mit dem
Klebstoff darauf, der mindestens teilweise gehärtet ist und sich in einem
ausreichend klebrigen Zustand befindet, weggeführt, um das Etikett gleichmäßig und
effektiv auf einen Behälter
zu kleben. Das Etikett wird dann unmittelbar in eine solche Position
gedreht, daß ein
Kontakt mit dem Außenumfang
einer Flasche 20 erfolgt, die in der Etikettierstation
auf dem Revolverkopf 22 transportiert wird. Es ist darauf
hinzuweisen, dass der Abstand der Etiketten in der Übertragungsanordnung 50 und
die Drehgeschwindigkeit der Übertragungsanordnung
zeitlich mit der Drehgeschwindigkeit des rotierenden Revolverkopfes 22 derart
abgestimmt sind, dass jedes auf der Übertragungsanordnung 50 transportierte
Etikett der Reihe nach in Berührung
mit einer benachbarten Flasche gebracht wird, die auf dem sich drehenden
Revolverkopf transportiert wird. Darüber hinaus verhindert das Lichterfassungssystem 43,
dass ein Etikett zu der Etikettierstation 24 transportiert
wird, wenn dort eine Flasche zur Aufnahme eines solche Etiketts fehlt.
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Noch
unter Bezugnahme auf 1 wird jedes Etikett 44 im
Wesentlichen an seiner Mittellinie am Umfang einer benachbarten
Flasche 20 aufgebracht, wodurch sich äußere Flügel ergeben, die sich in entgegengesetzten
Richtungen von der Mittellinie des Etiketts aus, das an der Flasche
haftet, erstrecken. Diese Art des Aufbringens eines Etiketts auf eine
Flasche ist üblich
und erfolgt in einer rotierenden Etikettieranlage, die beispielsweise
von KRONES hergestellt wird. Jedoch können gemäß den breitesten Aspekten dieser
Erfindung die Etiketten auch auf anderen Wegen auf die Außenoberfläche der
Flaschen aufgebracht werden.
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Nachdem
ein Etikett 44 in der Etikettiervorrichtung 24 auf
eine Flasche 20 aufgeklebt worden ist, führt der
sich drehende Revolverkopf 22 jede Flasche mit dem daran
befestigten Etikett durch eine Reihe von einander gegenüberstehenden
Bürsten 56.
Wenn die Flaschen durch die Bürstenreihen
hindurchgeschickt werden, oszillieren auch die Flaschen um ihre
Mittelachse hin und her, um dadurch eine Wechselwirkung zwischen
den Flaschen, den Etiketten und den Bürsten herbeizuführen, damit
das ganze Etikett am Umfang jeder Flasche gut haftet. Diese Bürstenanordnung
und das System zum Oszillieren der Flaschen, wenn sie sich an den
Bürsten vorbeibewegen,
sind von bekannter Art und den Fachleuten auf diesem Gebiet gut
bekannt. Ein solches System ist in einer Etikettieranlage, die einen Kaltleim einsetzt,
enthalten, beispielsweise in einer Etikettieranlage, die von KRONES
hergestellt wird.
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Noch
unter Bezugnahme auf 1 werden nach dem wirksamen
Aufkleben der Etiketten 44 auf die Flaschen 20 die
letzteren durch den sich drehenden Revolverkopf 22 in der
Richtung des Pfeils 58 zu dem Flaschenübertragungselement 18 transportiert. An
diesem Punkt werden die Flaschen für ein nachfolgendes Verpacken
zu dem Auslasstransportabschnitt 14 transportiert.
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Es
ist selbstverständlich,
dass die UV-härtbaren
Klebstoffe, welche erfindungsgemäß vorzugsweise
verwendet werden, sich in einem minimal haftenden, niedrigviskosen
Zustand befinden, bis sie der UV-Strahlung ausgesetzt werden. Somit
erfordern die Vorrichtung und das Verfahren dieser Erfindung, wie
oben erwähnt,
keine Handhabung eines übermäßig haftenden
Klebstoffs während
des Hauptteils des Verfahrens. Dies sorgt für einen saubereren laufenden
Betrieb.
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Darüber hinaus
sind UV-härtbare
Klebstoffe für
den Einsatz bei klaren Etiketten äußerst gut geeignet, da sie
als eine klare Beschichtung aufgebracht werden, welche die Klarheit
der Folie nicht beeinträchtigt.
Dies erlaubt das Aufkleben von klaren Folien auf klare Flaschen,
um ein sehr attraktives etikettiertes Produkt zu erhalten. Ferner
weist der am meisten bevorzugte härtbare Klebstoff, bei dem es sich
um ein Gemisch aus einem Initiator mit freien Radikalen und einem
kationischen Initiator handelt, einen kalten Fluss auf, nachdem
das Etikett auf den Behälter
aufgebracht wurde. Dadurch werden unansehnliche Streifen, welche
in der Umfangsrichtung des Etiketts gebildet werden, sowie andere
unansehnliche Klebstoffunregelmäßigkeiten
ausgefüllt.
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Ohne
weitere Ausarbeitung erläutert
das Vorstehende unsere Erfindung so vollständig, dass andere durch Anwenden
des laufenden oder künftigen
Wissens die Erfindung für
einen Gebrauch unter verschiedenen Einsatzbedingungen leicht anpassen können.