DE60103151T2 - Vorrichtung und verfahren zum etikettieren mit strahlenhärtbarem klebemittel - Google Patents

Vorrichtung und verfahren zum etikettieren mit strahlenhärtbarem klebemittel Download PDF

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Etikettiervorrichtung und ein Verfahren zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter, insbesondere auf eine Etikettiervorrichtung und ein Verfahren, bei denen ein strahlungshärtbarer Klebstoff zum Aufkleben eines Etiketts auf einen Behälter eingesetzt wird. Die bei dieser Erfindung einsetzbaren Etiketten liegen in Form von aus Bögen geschnittenen und gestapelten Kunststoffetiketten vor und können aus Folien, die transparent oder undurchsichtig (einschließlich metallisierter Folien) sind, hergestellt sein. Der strahlungshärtbare Klebstoff ist insbesondere ein UV-härtbarer Klebstoff.
  • HINTERGRUND GEMÄSS DEM STAND DER TECHNIK
  • Gemäß dem Stand der Technik existiert für das Aufbringen von Etiketten auf Behälter eine Anzahl von Systemen. Diese Systeme benutzen entweder in Form einer kontinuierlichen Rolle zugeführte Etiketten oder geschnittene und gestapelte Etiketten.
  • Bekannte Etikettiervorrichtungen und Verfahren, die Etiketten in Form einer kontinuierlichen Rolle benutzen, weisen Einrichtungen zum Schneiden und Ausrichten von Etiketten auf, um einzelne Etiketten von der Rolle abzuschneiden und sie dann für das Aufbringen auf die Behälter mittels eines Vakuumübertragungssystems auszurichten. Bei diesen bekannten Systemen wird im Allgemeinen ein Heizschmelzklebstoff eingesetzt, der sowohl auf die Vorderkante als auch die Hinterkante der Rückseite der Etiketten aufgebracht wird, um das Befestigen der Etiketten an den Behältern zu ermöglichen.
  • Obwohl das vorgenannte System industriell genutzt wird, beinhaltet es eine Anzahl von Nachteilen bei verschiedenen Anwendungen. Erstens erfordern Etikettiersysteme mit kontinuierlicher Rollenzuführung sowohl eine Etikettenschneideinheit als auch eine Ausrichteinheit, wodurch die Komplexität des Systems erhöht wird. Zweitens weisen Heißschmelzklebstoffe bestenfalls ein im Allgemeinen trübes oder milchiges Aussehen auf und sind deshalb für das Aufbringen von klaren oder durchsichtigen Etiketten in einer gleichmäßigen Art und Weise auf klare Behälter nicht richtig geeignet. Das gleichmäßige Aufbringen von klaren oder durchsichtigen Etiketten auf klare Behälter, zum Beispiel auf klare Glas- oder Kunststoffflaschen für Bier und Mineralwasser, ist sehr erwünscht, wobei ein sehr klares endgültiges Aussehen erreicht und auch ein klares und leichtes Erkennen des in der Flasche befindlichen Produkts durch das Etikett hindurch ermöglicht werden soll. Ein weiterer Nachteil in Verbindung mit dem Einsatz von Heizschmelzklebstoffen besteht darin, dass es im Allgemeinen schwierig ist, sie in Form einer glatten, kontinuierlichen Schicht auf den Etikettenvorrat aufzubringen.
  • Es ist bekannt, kontinuierliche Rollen mit durchsichtigen druckempfindlichen Etiketten für das Aufbringen auf klare Behälter einzusetzen. Wie jedoch oben erwähnt wurde, erfordert die Verwendung dieser kontinuierlichen Rollen Einheiten zum Schneiden und Ausrichten, welche die Komplexität des Systems erhöhen. Darüber hinaus weisen Rollen aus druckempfindlichen Etiketten oft eine Trenneinlage auf, welche die Klebstoffoberfläche abdeckt, wodurch es erforderlich ist, während des kontinuierlichen Verfahrens die Trenneinlage von den Etiketten zu entfernen. Auch dies führt zu unerwünschter Komplexität und Kosten des Systems.
  • Es ist auch bekannt, aus Bögen geschnittene und gestapelte Etiketten (d.h. Etiketten, die offline geschnitten und als Stapel in einem Abgabemagazin gehalten werden) auf Behälter, wie Flaschen, mit einem kontinuierlichen Etikettiersystem aufzubringen. Diese letztgenannten bekannten Systeme verwenden oft einen Kaltleim, der wasserlöslich ist, und manchmal einen Heißschmelzklebstoff. Wenn man einen Kaltleim benutzt, wird er durch eine Übertragungswalze, die normalerweise aus Stahl hergestellt ist, auf ein Leimübertragungskissen aufgebracht. Anschließend wird das Leimübertragungskissen mit dem unteren Etikett des Stapels in Kontakt gebracht, um sowohl den Leim auf das Etikett aufzubringen als auch das Etikett mittels der Oberflächenhaftung zwischen dem Etikett und dem Klebstoff aus dem Stapel zu entfernen. Anschließend wird das mit dem Kaltleim versehene Etikett zu einer Übertragungstrommel gebracht, von wo aus es dann auf einen Behälter, zum Beispiel eine Glasflasche, aufgebracht wird. Diese Kaltleime wurden im Allgemeinen nur in Verbindung mit Papieretiketten benutzt, die in der Lage sind, die Feuchtigkeit aus den wasserlöslichen Klebstoffen zu absorbieren. Mit anderen Worten, Systeme mit wasserlöslichen Kaltleimen sind für den Einsatz bei nichtporösen Kunststoffetiketten nicht gut geeignet. Obwohl auch Heißschmelzklebstoffe bei geschnittenen und gestapelten Etiketten verwendet wurden, leiden sie unter den gleichen Nachteilen, die oben erwähnt sind, wenn es um die Benutzung solcher Klebstoffe bei einem kontinuierlichen Etikettenvorrat geht.
  • Die US-A-6 024 830 zeigt eine Vorrichtung, bei der Etiketten von einer kontinuierlichen Bahn abgeschnitten werden, die mit einem strahlungshärtbaren Klebstoff vorbeschichtet ist. Die geschnittenen Etiketten werden unmittelbar vor dem Aufbringen auf die Behälter einer Strahlung ausgesetzt.
  • Im Hinblick auf die Nachteile der existierenden bekannten Systeme besteht ein Bedürfnis nach einer Vorrichtung und einem Verfahren zum Etikettieren, wobei beim Handhaben und Aufbringen der Etiketten ein Umgang mit einem übermäßig haftenden Klebstoff nicht erforderlich ist, und diese Technik für den Einsatz von Kunststoffetiketten zum Aufbringen auf Behälter geeignet ist. Obwohl die gewünschten erfindungsgemäßen Systeme sowohl bei undurchsichtigen als auch bei klaren Kunststoffetiketten anwendbar sind, um solche Kunststoffetiketten sowohl auf undurchsichtige als auch auf klare Behälter aufzubringen, besteht das größte Bedürfnis darin, ein System zum Aufkleben von klaren Kunststoffetiketten auf klare Behälter, wie klare Glasflaschen, zum Beispiel Bier- oder Mineralwasserflaschen, bereitzustellen, ohne das Auftreten von unansehnlichen Streifenbildungen oder anderen unansehnlichen Unregelmäßigkeiten in der Klebstoffverteilung. Am stärksten ist das Bedürfnis nach einem System der vorgenannten Art, welches keine Etikettenschneid- und -ausrichteinheit benötigt, wie sie im Allgemeinen bei Etikettiervorrichtungen und -verfahren benutzt werden, die mit Etiketten arbeiten, welche von einer kontinuierlichen Rolle zugeführt werden.
  • AUFGABEN DIESER ERFINDUNG
  • Eine allgemeine Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines im Betrieb zuverlässigen Verfahrens und einer entsprechenden Vorrichtung zum Aufbringen von Kunststoffetiketten auf Behälter.
  • Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum zuverlässigen Aufbringen von Kunststoffetiketten ohne Trenneinlage auf Behälter.
  • Eine weitere Aufgabe der besonders bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum zuverlässigen Aufbringen von durchsichtigen Kunststoffetiketten auf klare Behälter.
  • Eine speziellere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen von durchsichtigen Kunststoffetiketten auf klare Behälter ohne das Auftreten von unansehnlichen Streifen oder anderen unansehnlichen Unregelmäßigkeiten im Klebstoff.
  • Eine weitere Aufgabe der am meisten bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen von als Bögen zugeführten, geschnittenen und gestapelten Kunststoffetiketten auf Behälter, wobei der Einsatz von Vorrichtungen zum Schneiden und Ausrichten der Etiketten der Art, wie sie bei Etikettiersystemen mit Etiketten in Form einer kontinuierlichen Rolle verwendet werden, nicht erforderlich ist.
  • Noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen von Kunststoffetiketten auf einen Behälter, wobei während der gesamten Etikettenbildungs- und -aufklebvorgänge ein übermäßig haftender Klebstoff nicht gehandhabt werden muss.
  • Noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aufbringen eines Kunststoffetiketts auf einen Behälter, wobei ein Klebstoff ausreichend haftend eingestellt wird, damit er unmittelbar vor dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter wirksam auf dem Behälter haftet, wobei das Ergebnis dem Einsatz eines üblichen druckempfindlichen Etiketts entspricht, jedoch ohne die oben erwähnten begleitenden Nachteile.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorstehenden und weitere Aufgaben dieser Erfindung werden mit einer Etikettiervorrichtung und einem Etikettierverfahren gelöst, wobei ein strahlungshärtbarer Klebstoff, der vor dem Härten (oder einem teilweisen Härten) nicht übermäßig klebrig ist, auf die Oberfläche eines auf einer Flasche zu befestigenden Etiketts aufgebracht wird und das Etikett mit dem strahlungshärtbaren Klebstoff darauf dann nachfolgend einem Härtungsvorgang unterworfen wird, um den Klebstoff ausreichend haftend zu machen, damit das Etikett an dem Behälter klebt und der Klebstoff dann zu einer Station gebracht wird, um es mittels des haftenden Klebstoffs darauf sofort auf eine Oberfläche des Behälters zu bringen.
  • Es liegt innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, den Klebstoff während des Härtungsvorgangs bis zu einem Zustand der vollständigen Druckempfindlichkeit zu härten. Unter dieser Bedingung ist ein zusätzliches Härten des Klebstoffs nach dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter nicht erforderlich und findet auch tatsächlich nicht statt. Der Klebstoff haftet ausreichend, um sicherzustellen, dass das Etikett während der normalen Handhabung des Behälters dauerhaft an diesem angeklebt bleibt. Es liegt auch innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, den Klebstoff in der Stufe der Strahlungshärtung nur teilweise zu härten, um ihn ausreichend haftend zu machen, damit das Etikett zu Beginn ausreichend an einem Behälter haftet. Jedoch härtet der Klebstoff anschließend weiter oder bindet weiter ab, um sicherzustellen, dass das Etikett während der normalen Handhabung des Behälters an diesem dauerhaft kleben bleibt.
  • Gemäß der am meisten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der strahlungshärtbare Klebstoff durch Ultraviolettstrahlung härtbar, obwohl es auch innerhalb des breitesten Umfangs dieser Erfindung liegt, andere Arten von strahlungshärtbaren Klebstoffen einzusetzen, zum Beispiel Klebstoffe, die durch eine Hochfrequenzstrahlung und Elektronenstrahlung härtbar sind. Die am meisten bevorzugten erfindungsgemäß einsetzbaren Klebstoffe sollten eine ausreichend niedrige Viskosität aufweisen, um zu ermöglichen, dass sie mit einer Klebstoffauftragswalze auf die Außenoberflächen von Übertragungskissen auf einem sich drehenden Trägerelement aufgebracht werden können, um sie nachfolgend von den Übertragungskissen im Wesentlichen kontinuierlich und gleichmäßig auf die Oberfläche eines auf den Behälter aufzubringenden Etiketts zu übertragen. Wenn das Etikett ein geschnittenes und gestapeltes Etikett ist, muss der Klebstoff auch eine ausreichende Anfangshaftung (nachfolgend manchmal "Minimalhaftung" genannt) aufweisen, um zu ermöglichen, dass die Übertragungskissen mit dem Klebstoff auf ihrer Oberfläche das unterste Etikett aus einem Stapel solcher Etiketten, die innerhalb eines Magazins gehalten werden, zu entfernen, und zwar zu einer Zeit, zu welcher der Klebstoff auch auf jenes Etikett mittels eines Übertragungskissens aufgetragen wird. Diese Anfangs- oder Minimalhaftung kann nicht so stark sein, dass ein Abschälen des Etiketts von dem Übertragungskissen an einer nachfolgenden Station, an welcher der Klebstoff auf dem Etikett mindestens teilweise gehärtet wird, ausgeschlossen wird. Diese Art und Weise wird nachfolgend erläutert.
  • Bei den am meisten bevorzugten Ausführungsformen dieser Erfindung, insbesondere dann, wenn die Etiketten durchsichtig sind und auf klare Behälter geklebt werden, ist der Klebstoff ein UV-härtbarer Klebstoff, der die Fähigkeit aufweist, nach dem Aufbringen des Etiketts auf die Flasche kalt zu fließen, um das Vorliegen von unansehnlichen Klebstoffstreifen zwischen dem Etikett und dem Behälter zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.
  • Wenn in Zusammenhang mit dem Verfahren und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung durchsichtige Etiketten verwendet werden, ist es am meisten bevorzugt, dass der UV-härtbare Klebstoff mit einem Beschichtungsgewicht von mindestens 6 Pfund pro 480 Bögen (6 Pfund pro Ream), insbesondere mit einem Gewicht von 7 bis 8 Pfund pro 480 Bögen, oder sogar mehr, aufgebracht wird. Vorzugsweise wird dieser Klebstoff auf das Etikett in einer ausreichenden Dicke aufgetragen, um zu ermöglichen, dass er nach dem Aufbringen des Etiketts auf die Flasche kalt fließen kann und dadurch unansehnliche Streifen ausfüllt, die oft in dem Klebstoff zwischen dem Etikett und der Flasche gebildet werden. Es wurde festgestellt, dass eine Klebstoffdicke im Bereich von etwa 1 bis etwa 1,5 Milli-Inch nach dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter kalt fließt, um unansehnliche Streifen oder andere sichtbare Unregelmäßigkeiten in der Klebstoffschicht auszufüllen.
  • Erfindungsgemäß sind die Etiketten einzelne, geschnittene und gestapelte Etiketten, die in einem Magazin gehalten werden, und es wird ein UV-härtbarer Klebstoff auf eine untere Oberfläche jedes Etiketts in dem Stapel mittels eines sich drehenden Übertragungskissens aufgebracht, das sich schrittweise durch eine Klebstoffauftragsstation bewegt, in der eine abgemessene Menge an UV-härtbarem Klebstoff auf die freie Oberfläche des Kissens übertragen wird. Dann folgt eine Übertragungsstation, wo der Klebstoff auf der freien Oberfläche des Kissens mit dem untersten Etikett in dem Stapel in Kontakt kommt, um sowohl den Klebstoff auf das Etikett aufzubringen als auch das Etikett durch die Oberflächenhaftung, welche zwischen der Etikettenoberfläche und der "Minimalhaftung" des ungehärteten UV-härtbaren Klebstoffs erzeugt worden ist, aus dem Stapel zu entfernen. Die Bezugnahme in dieser Anmeldung darauf, dass der Klebstoff eine "Minimalhaftung" aufweist oder "minimalhaftend" ist, bedeutet einen Haftungszustand, der ausreicht, um mit dem untersten Etikett eines Stapels aus geschnittenen und gestapelten Etiketten, die in einem Magazin gehalten werden, in Kontakt zu kommen und das Etikett zu entfernen, wobei jedoch der Haftungszustand nicht so stark ist, dass entweder ein Abschälen des Etiketts von dem Übertragungskissen an einer nachfolgenden Härtungsstation ausgeschlossen wird, oder es ermöglicht wird, dass der ungehärtete Klebstoff in einem handelsüblichen Etikettiersystem und in einem üblichen Etikettierverfahren durchwegs zuverlässig und wirksam das Etikett an einem Behälter festklebt. In dieser Anmeldung bedeutet die Bezugnahme auf ein Etikett, das an einem Behälter "wirksam haftet", oder die Bezugnahme auf eine "wirksame Haftung" eines Etiketts an einem Behälter oder ein Wortlaut mit ähnlichem Inhalt, dass das Etikett an dem Behälter in einer Weise befestigt sein muss, die ausschließt, dass sich Randbereiche oder der Hauptteil des Etiketts in unannehmbarer Weise während der Handhabung und des Gebrauchs des Behälters in unannehmbarer Weise von der Behälterwand ablöst, und es bedeutet insbesondere, obwohl es innerhalb des breitesten Umfangs dieser Erfindung nicht erforderlich ist, dass die Anbringung in einer Weise erfolgt ist, die ein leichtes Abschälen des Etiketts von dem Behälter durch eine Person verhindert.
  • Um deshalb im Handel annehmbare etikettierte Behälter gemäß der Erfindung herzustellen, muss der strahlungshärtbare Klebstoff vor dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter mindestens teilweise gehärtet sein, um sicherzustellen, dass er ausreichend klebrig ist, damit die gewünschte wirksame Haftung des Etiketts auf dem Behälter erreicht wird. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung kann der UV-härtbare Klebstoff zu dem Zeitpunkt, wenn das Etikett auf den Behälter aufgebracht wird, nur teilweise gehärtet sein und wird dann in relativ kurzer Zeit vollständiger gehärtet, um ein wirksames Haften des Etiketts auf dem Behälter zu erzielen.
  • Bei der am meisten bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung enthält der UV-härtbare Klebstoff freie Radikale bildende Initiatoren und/oder kationische Initiatoren sowie Monomere, die mittels dieser Mechanismen polymerisierbar sind. Auch ist der Klebstoff während des Härtens auf einem Behälter in der Lage zu fließen, um Unregelmäßigkeiten, zum Beispiel Streifen, in der anfänglichen Klebstoffverteilung auf dem Etikett auszufüllen.
  • Bei der am meisten bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung werden die einzelnen Etiketten, welche auf den Übertragungskissen getragen werden, dann zu einer Übertragungsvorrichtung gebracht, wo die einzelnen Etiketten, auf die der minimal haftende UV-härtbare Klebstoff aufgetragen ist, von den Kissen abgenommen und durch die Übertragungsvorrichtung durch eine UV-Härtungsstation geführt werden, in welcher der UV-härtbare Klebstoff ausreichend haftend gemacht wird, um es zu ermöglichen, dass das Etikett zuverlässig und wirksam auf eine Oberfläche eines Behälters aufgeklebt wird, und dann werden die Etiketten in eine Etikettierstation gebracht, damit jedes einzelne Etikett mit dem ausreichend haftenden Klebstoff darauf auf die Außenoberfläche eines Behälters, vorzugsweise eines Glasbehälters, zum Beispiel einer Bier- oder Mineralwasserflasche, aufgebracht wird, um dadurch das Etikett auf dem Behälter wirksam festzukleben.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Andere Aufgaben und viele begleitende Merkmale dieser Erfindung werden leicht verständlich, da sie unter Bezugnahme auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung, wenn sie im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird, besser verstanden werden:
  • 1 ist eine schematische Ansicht, welche das Verfahren und die Vorrichtung dieser Erfindung erläutert;
  • 2 ist eine vergrößerte isometrische Teilansicht eines Abschnitts der Klebstoffauftragsstation, worin ein UV-härtbarer Klebstoff auf die freie Oberfläche eines rotierenden Übertragungskissens übertragen wird, bevor das Übertragungskissen in eine Übertragungsstation zur Aufnahme eines Etiketts eingeführt wird;
  • 3 ist eine vergrößerte isometrische Teilansicht, welche den Kontakt eines rotierenden Übertragungskissens, auf dem sich ein UV-härtbarer Klebstoff befindet, mit dem untersten Etikett in einem Stapel solcher Etiketten erläutert; und
  • 4 ist eine vergrößerte isometrische Teilansicht, die in schematischer Form das Zurückhalten eines Etiketts auf einer Übertragungsanordnung erläutert, welche das Etikett durch eine UV-Härtungsstation und dann zu der Etikettierstation führt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM DER ERFINDUNG
  • Gemäß 1 werden allgemein bei 10 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter gemäß der Erfindung dargestellt. Obwohl bei der bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung ein durch Bestrahlen mit ultraviolettem Licht härtbarer Klebstoff, d.h. ein UV-härtbarer Klebstoff, eingesetzt wird, können gemäß dem breitesten Aspekt der Erfindung andere strahlungshärtbare Klebstoffe verwendet werden, zum Beispiel durch Hochfrequenzstrahlung oder Elektronenstrahlung härtbare Klebstoffe. Um die Erläuterung kurz zu fassen, wird diese Erfindung in Verbindung mit der bevorzugten Ausführungsform beschrieben, bei der ein UV-härtbarer Klebstoff eingesetzt wird.
  • Das bevorzugte Verfahren und die bevorzugte Vorrichtung dieser Erfindung benutzen einen Einlasstransportabschnitt 12, einen Auslasstransportabschnitt 14 und rotierende Flaschenübertragungselemente 16 und 18 zum Übertragen von Flaschen 20 von dem Einlasstransportabschnitt zu einem sich drehenden Revolverkopf 22, und zum Entfernen von Flaschen aus dem sich drehenden Revolverkopf zu dem Auslasstransportabschnitt 14, nachdem die Flaschen durch die Etikettierstation 24 hindurchgeführt worden sind. Jedoch liegt es innerhalb des Umfangs dieser Erfindung, ein In-line-System zu benutzen, das die Verwendung eines sich drehenden Revolverkopfes zum Handhaben der Flaschen oder anderer Behälter während des Etikettiervorgangs nicht benötigt.
  • Es ist selbstverständlich, dass die Konstruktion des Einlasstransportabschnitts 12, des Auslasstransportabschnitts 14, der sich drehenden Flaschenübertragungselemente 16 und 18 sowie des sich drehenden Revolverkopfes 22 jeweils von üblicher Art ist, die bei bekannten Etikettiervorrichtungen und -verfahren angewandt wird. Beispielsweise stellt KRONES eine Rotationsetikettieranlage her, die einen Einlasstransportabschnitt 12, einen Auslasstransportabschnitt 14, rotierende Flaschenübertragungselemente 16 und 18 sowie einen bei der vorliegenden Erfindung einsetzbaren, sich drehenden Revolverkopf aufweist. Deshalb ist eine detaillierte Beschreibung dieser Merkmale hier nicht erforderlich.
  • Gemäß speziell den 1 und 2 benutzen das bevorzugte Verfahren und die bevorzugte Vorrichtung dieser Erfindung eine Klebstoffauftragsstation 26, die eine Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 der Art aufweist, welche im Allgemeinen bei Tiefdruck- oder Flexodrucksystemen verwendet wird. Diese Walze muss eine ausreichende Oberflächenhärte haben, um die Bildung von Unregelmäßigkeiten darin zu vermeiden. Auch muss sie ausreichende Trenneigenschaften aufweisen, um den damit transportierten Klebstoff an Übertragungskissen 32 abzugeben, die vorzugsweise mit glatten Außenoberflächen versehen sind, und zwar für den nachfolgenden Auftrag von jenen Kissen auf ein Etikett, was später in mehr Einzelheiten beschrieben wird. Vorzugsweise sind die Übertragungskissen mit einem äußeren, elastomeren Element, zum Beispiel mit Gummi oder einem Photopolymermaterial, ausgerüstet.
  • Die Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 ist vorzugsweise mit einer Rakel 29 in üblicher Ausbildung versehen, das vorhanden sein kann, und mit Einstellvorrichtungen ausgerüstet, die es gestatten, dass die Rakel in Kontakt mit der Oberfläche der Gravur- oder Aniloxwalze gebracht wird oder um eine gewünschte Entfernung davon angehoben wird. Bei einer bevorzugten Form der Erfindung wird der Klebstoff von einer Klebstoffzufuhrkammer, die unter der vertikal montierten Auftragswalze 28 angeordnet ist, durch eine geeignete Leitung zur Außenoberfläche der Walze neben deren oberem axialen Ende im Kreis geführt. Der Klebstoff strömt an der Oberfläche der Walze 28 hinunter, wenn diese in der Richtung des Pfeils 31 gedreht wird, wobei die Zellen darin gefüllt werden und eine Beschichtung aufgebracht wird, die sich über die Oberfläche der Walze hinaus erstreckt. Klebstoff, der an der Walze nicht haftet, wird in einem Bodenabschnitt gesammelt, in dem die Walze angebracht ist, und strömt durch eine Rückleitung zu der Klebstoffzufuhrkammer, um die Rückführung zu bewirken. Diese Art des Systems ist für den Einsatz mit Kaltleimen gut bekannt, und deshalb wird angenommen, dass keine weiteren Erläuterungen nötig sind, um einen Fachmann auf diesem Gebiet in die Lage zu versetzen, die bevorzugte Form dieser Erfindung zu verwirklichen.
  • Es ist auch zu beachten, dass andere Systeme, wie Sprühauftragssysteme und Systeme mit einer Schlitzdüse, benutzt werden können, um auf die Oberfläche der Übertragungskissen 32 eine eingestellte, dosierte Klebstoffschicht direkt aufzubringen. Wenn der Klebstoff mit einem gesteuerten dosierten Fluss aus einem Sprühauftragssystem oder einem System mit einer Schlitzdüse aufgetragen wird, kann die Oberfläche des Übertragungskissens 32 für die Aufnahme jenes Flusses glatt sein, da diese Oberfläche keine unabhängige Dosierfunktion erfüllen muss. Jedoch kann bei Bedarf die Klebstoff aufnehmende Oberfläche des Übertragungskissens mit Klebstoff aufnehmenden Zellen versehen sein. Darüber hinaus kann dann, wenn die Oberfläche jedes Übertragungskissens zur Aufnahme von Klebstoff Zellen aufweist, die Klebstoff aufnehmen, möglicherweise anstelle einer Gravur- oder Aniloxwalze eine Übertragungswalze mit einer glatten Oberfläche benutzt werden, wobei die gewünschte oder erforderliche dosierte Übertragung auf die Übertragungskissen durch die darin vorgesehenen Zellen erfolgt, die den Klebstoff aufnehmen. Obwohl sich die bevorzugte Anordnung der Auftragswalze 28 in einer druckfreien Umgebung befindet, liegt es innerhalb des breitesten Umfangs der Erfindung, gewünschtenfalls ein unter Druck stehendes System anzuwenden.
  • Innerhalb des Umfangs dieser Erfindung ist die Rakel 29 neben der Oberfläche der Walze mit einem bevorzugten Spalt von 2 bis 4 Milli-Inch angeordnet, um in wirksamer Weise eine Beschichtung mit einer gesteuerten Dicke der Klebstoffschicht aufzubringen, die nach dem Passieren der Rakel 29 auf die Oberfläche der Übertragungskissen 32 aufgebracht wird. Die beste Ausbildung der Rakel 29 ist ein durch Präzisionsschleifen erhaltener Einzelblattabstreifer mit einstellbarer Neigung, obwohl auch andere Abstreifsysteme innerhalb des breitesten Aspekts dieser Erfindung benutzt werden können. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Rakel 29 in Kontakt mit der Walzenoberfläche angeordnet, um im Wesentlichen den ganzen Klebstoff von der Walze abzustreifen, ausgenommen den Klebstoff, der innerhalb der Zellen der Walzenoberfläche zurückbleibt. Bei einer typischen Ausführungsform der Erfindung ist die Walze 28 eine gravierte Walze mit viereckigen Zellen, die in einer Konzentration von 75 Zellen pro Inch vorliegen. Bei einigen Anwendungen kann es geeignet sein, als Auftragswalze 28 eine glatte Gummiwalze zu verwenden. Deshalb braucht gemäß den breitesten Aspekten dieser Erfindung die Auftragswalze keine Zellen für die Aufnahme von Klebstoff aufzuweisen.
  • Bei den bevorzugten Ausführungsformen dieser Erfindung werden das Oberflächenmaterial oder die Beschichtung, die Zellgröße und die Zellkonzentration auf der Oberfläche der Gravur- oder Aniloxwalze 28 sowie die Lage der Rakel 29 derart ausgewählt, dass eine ausreichende Klebstoffmenge transportiert wird, um auf den Etiketten das gewünschte Klebstoffbeschichtungsgewicht zu erreichen. Für das Aufbringen von klaren Etiketten auf klare Behälter soll das Beschichtungsgewicht auf den Etiketten vorzugsweise mindestens 6 Pfund pro 480 Bögen, vorzugsweise 7 bis 8 Pfund pro 480 Bögen, oder mehr betragen. Jedoch soll das auf die Etiketten aufgebrachte Beschichtungsgewicht nicht so groß sein, dass ein übermäßiges Ablaufen des Klebstoffs von den Übertragungskissen 32, auf welche der Klebstoff zunächst aufgebracht wird, eintritt. Das auf klare Etiketten aufgebrachte Beschichtungsgewicht soll eine ausreichende Dicke aufweisen, damit ein kaltes Fließen des Klebstoffs möglich ist, wenn sich das Etikett auf der Flasche befindet, damit der Klebstoff unansehnliche Streifen oder andere Klebstoff- ungleichmäßigkeiten ausfüllt, die anfänglich vorliegen können, wenn das Etikett auf den Behälter aufgeklebt wird. Bei einer typischen Ausführungsform dieser Erfindung liegt die Dicke der Klebstoffschicht auf dem klaren Etikett vor dem Aufbringen des Etiketts auf einen Behälter im Bereich von 1 bis 1,5 Milli-Inch.
  • Es ist selbstverständlich, dass der Klebstoff auf dem Etikett nicht eine Dicke von 1 oder mehr Milli-Inch aufweisen muss, um das gewünschte Ausmaß an Klebrigkeit zu erhalten, damit das Etikett an dem Behälter haftet. Diese Dicke ist erwünscht, um ein kaltes Fließen des Klebstoffs zu ermöglichen, nachdem das Etikett an dem Behälter angebracht wurde, damit der Klebstoff unansehnliche Streifen in der Umfangsrichtung oder andere unansehnliche Klebstoffungleichmäßigkeiten ausfüllt. Dies ist ein Merkmal, das besonders erwünscht ist, wenn klare Etiketten auf Behältern angebracht werden.
  • Wenn diese Erfindung angewandt wird, um undurchsichtige Etiketten auf einen Behälter aufzubringen, kann das Grundgewicht der auf das Etikett aufgebrachten Klebstoffbeschichtung 6,2 Pfund pro 480 Bögen oder weniger betragen, zum Beispiel bis zu etwa 4 Pfund pro 480 Bögen, wobei noch eine hervorragende Bindungsfestigkeit zwischen dem Etikett und dem Behälter erreicht wird. Obwohl es sein kann, dass der Klebstoff nicht kalt fließt, um Lücken in der Klebstoffschicht auszufüllen, wird dies im Allgemeinen kein unannehmbares Aussehen bei undurchsichtigen Etiketten hervorrufen.
  • Noch unter Bezugnahme auf 1 wird die Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 in der Richtung des Pfeils 31 an der Rakel 29 vorbeigetrieben. Somit erhält die freie Außenoberfläche der Gravur- oder Aniloxauftragswalze 28 eine dosierte Menge von UV-härtbarem Klebstoff auf ihrer Oberfläche. Diese Menge tritt dann in Kontakt mit den freien Außenoberflächen der Übertragungskissen 32, die am Umfang eines rotierenden Trägerelements 34 angeordnet sind, das in Richtung des Pfeils 36 rotiert.
  • Speziell unter Bezugnahme auf 2 ist zu beachten, dass jedes Übertragungskissen 32, dessen Oberfläche vorzugsweise aus Gummi oder einem anderen geeigneten Material, zum Beispiel einem Photopolymer der in Flexodrucksystemen verwendeten Art, besteht, auf dem rotierenden Trägerelement 34 befestigt ist, und zwar über eine Trägerwelle 33, die für eine Oszillationsbewegung bezüglich des Trägerelements angebracht ist, wie durch die Pfeilköpfe 35 und 35a dargestellt ist. Diese Oszillationsbewegung wird durch eine Nockenantriebsanordnung bewirkt, die den Fachleuten auf dem Gebiet gut bekannt ist und tatsächlich in bekannten Etikettiersystemen mit geschnittenen und gestapelten Etiketten oder in Systemen mit einer Bogenzuführung benutzt wird, wie sie beispielsweise von KRONES AG in Westdeutschland oder KRONES, Inc. in Franklin WI, hergestellt werden (Krones AG und Krones, Inc. werden nachfolgend insgesamt als "KRONES" bezeichnet).
  • Die Übertragungskissen 32 sind vorzugsweise aus einem Elastomer (natürlich oder synthetisch) mit einer glatten Oberfläche und einer Shore-A-Härte im Bereich von etwa 50 bis etwa 90 hergestellt. Es wurde gefunden, dass dieses Elastomer zu guten visuellen Endeigenschaften des Klebstoffs führt, wenn es zum Aufbringen von klaren Etiketten auf eine Flasche eingesetzt wird.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung oszillieren die Übertragungskissen 32 in der Richtung des Pfeils 36 entgegen dem Uhrzeigersinn, wie in 1 dargestellt ist, da jedes Kissen im Kontakt mit der Gravurwalze 28 durch Drehung des Trägerelements 34 bewegt wird, um dadurch zu veranlassen, dass der UV-härtbare Klebstoff auf der Gravurwalze im Wesentlichen gleichmäßig auf jedes Übertragungskissen aufgebracht wird.
  • Gemäß den 1 und 3 werden die Übertragungskissen 32 mit dem UV-härtbaren Klebstoff darauf dann nacheinander durch das rotierende Element 34 zu einer Übertragungsstation 40 gebracht. Die Übertragungsstation 40 weist ein Magazin 42 auf, in dem ein Stapel aus geschnittenen Etiketten 44 gehalten wird. Dieses Magazin 42 ist für eine lineare Hin- und Herbewegung zu der freien Oberfläche der Übertragungskissen bzw. davon weg eingerichtet, wie es im Stand der Technik bekannt ist. Die lineare Hin- und Herbewegung des Magazins 42 wird durch ein übliches Lichterfassungssystem 43 gesteuert, das vorhanden ist, um die Anwesenheit eines Behälters an einem speziellen Ort der Einlasstransportvorrichtung 12, vorzugsweise am stromabwärtigen Ende der schraubenförmigen Zuführungswalze 12A, zu erfassen, wie im Stand der Technik bekannt ist. Wenn ein Behälter an dem speziellen Ort auf der Einlasstransportvorrichtung 12 erfasst wird, wird das Magazin 42 in eine Vorwärtsposition bewegt oder darin gehalten, um zu ermöglichen, dass ein gewünschtes Übertragungskissen 32 mit dem untersten Etikett aus dem Stapel der geschnittenen Etiketten 44, die in dem Magazin gehalten werden, in Kontakt kommt und dieses daraus entfernt. Das gewünschte Übertragungskissen 32 ist dasjenige, das ein Etikett aufnimmt, welches schließlich mit dem erfassten Behälter ausgerichtet wird, wenn sich dieser in dem Etikettenauftragsabschnitt 24 des sich drehenden Revolverkopfes 22 befindet, um dadurch das Etikett auf den Behälter zu übertragen oder darauf anzubringen, wie nachfolgend im Einzelnen beschrieben wird. Wenn an dem speziellen Ort durch das Lichterfassungssystem 43 kein Behälter festgestellt wird, wird das Magazin 42 zurückgezogen, um auszuschließen, dass eine vorgegebenes Übertragungskissen 32 das unterste Etikett in dem Magazin 44 kontaktiert und aufnimmt. Dieses Etikett würde schließlich zu einer nicht besetzten Behälterposition in dem Etikettenauftragsabschnitt 24 an dem Revolverkopf 22 gebracht werden, was von einem Behälter resultiert, der sich nicht an dem speziellen Ort befindet, der durch das Lichterfassungssystem überwacht wird.
  • Weiterhin zeigen die 1 und 3, dass dann, wenn sich ein Übertragungskissen 32 in einer Position befindet, die für die Kontaktaufnahme mit dem untersten Etikett 44 in dem Magazin 42 ausgerichtet ist, jenes Kissen in der Richtung des Pfeils 35 im Uhrzeigersinn, wie 1 zeigt, oszilliert, damit sowohl das unterste Etikett 44 in dem Magazin 42 mit Klebstoff versehen wird als auch jenes Etikett durch die Oberflächenhaftung des Klebstoffs mit minimaler Klebrigkeit aus dem Stapel entnommen wird.
  • Die mechanischen Systeme, welche das oszillierende Übertragungskissen 32 und das hin- und hergehende Magazin 42 aufweisen, sind im Stand der Technik gut bekannt. Sie werden in im Handel erhältlichen Etikettiersystemen mit geschnittenen und gestapelten Etiketten angewandt, die beispielsweise von KRONES hergestellt werden. Diese mechanischen Systeme bilden keinen Teil der vorliegenden Erfindung. Deshalb werden aus Gründen der Kürze Einzelheiten des Aufbaus dieser Systeme weggelassen.
  • Gemäß den 1 und 4 werden die Übertragungskissen 32 mit den Etiketten darauf dann durch das Trägerelement 34 zu einer Übertragungsanordnung gedreht, die allgemein bei 50 dargestellt ist. Diese Übertragungsanordnung weist eine Mehrzahl von durch Nocken angetriebene Greifelemente 52 auf, die am Umfang der Anordnung vorgesehen sind, um mit Etiketten 44 in Kontakt zu kommen, welche von den Übertragungskissen 32 getragen werden, und um die Etiketten zu der Übertragungsanordnung 50 zu transportieren. Die Übertragungsanordnung 50 hat einen üblichen Aufbau. Deshalb werden aus Gründen der Kürze die Einzelheiten dieser Anordnung, einschließlich des Nockenantriebs der Greifelemente 52, weggelassen. Es genügt festzustellen, dass die Greifelemente 52 mit den Etiketten 44 in Kontakt kommen, die auf den Übertragungskissen 32 transportiert werden, und zwar in den Bereichen der Etiketten, die mit Ausschnitten 32A in den Übertragungskissen 32 ausgerichtet sind, wie am besten aus den 2 und 3 ersichtlich ist. Während der Übertragung der Etiketten zu der Übertragungsanordnung 50 oszillieren die Kissen 32 in der Richtung des Pfeils 35A entgegen dem Uhrzeigersinn, wie in 1 dargestellt ist.
  • Wieder unter Bezugnahme auf 1 wird die sich drehende Übertragungsanordnung 50 mit Etiketten 44 daran durch einen Bestrahlungsabschnitt in Form eines UV-Härtungsabschnitts 54 geführt. Der UV-Härtungsabschnitt weist eine Quelle für ultraviolettes Licht auf, um den Klebstoff auf den Etiketten 44 einer UV-Strahlung auszusetzen, wodurch der Klebstoff mindestens teilweise gehärtet wird, um ihn ausreichend klebrig zu machen, damit das Etikett sicher und wirksam an der Außenoberfläche eines Behälters, vorzugsweise an einer gekrümmten Außenoberfläche einer Flasche, aufgeklebt werden kann. Bei einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung liegt die Energieabgabe in dem UV-Härtungsabschnitt 54 im Bereich von etwa 200 bis etwa 1200 Watt pro Inch. Die erforderliche spezifische Energieabgabe hängt unter anderem von der Härtungsgeschwindigkeit des eingesetzten speziellen UV-härtbaren Klebstoffs und der Arbeitsgeschwindigkeit der Etikettieranlage ab. Der Härtungsgrad des Klebstoffs wird am effektivsten durch Einstellen der Gesamtmenge der Strahlung mit der geeigneten Wellenlänge, welche auf den Klebstoff einwirkt, gesteuert. Die Faktoren, welche die Gesamtmenge der Bestrahlung mit der geeigneten Wellenlänge, welche dem Klebstoff zugeführt wird, bestimmen, sind (1) die Verweilzeit des Klebstoffs in dem Licht, (2) die Übereinstimmung der Wellenlänge zwischen dem Klebstoff und der Lichtquelle, (3) die Entfernung zwischen der Lichtquelle und dem Klebstoff, (4) die Intensität der Lichtquelle und (5) der Einsatz von Filtern, Absorbern oder Dämpfern.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform führt eine UV-Lampe mit einer Abgabe von 300 Watt pro Inch zu einer ausreichenden Intensität zum Härten der gewünschten Beschichtungsdicke im Bereich von 1 bis 1,5 Mikron bei Filmdurchsatzgeschwindigkeiten von bis zu etwa 150 Fuß pro Minute, wie durch Instron-Anfangshaftungskurven gemessen wurde. Dies entspricht einer Etikettiergeschwindigkeit von etwa 300 Flaschen pro Minute. Es wird angenommen, dass eine UV-Lampe mit einer Abgabe von 600 Watt pro Inch auf einer Etikettiervorrichtung mit Etikettiergeschwindigkeiten im Bereich von 500 Flaschen pro Minute effektiv ist. Es ist am meisten bevorzugt, eine Lampe vom "H"-Typ bei dem am meisten bevorzugten UV-härtbaren Klebstoff einzusetzen, wie nachfolgend in mehr Einzelheiten erläutert wird.
  • Es ist klar, dass bei den bevorzugten Ausführungsformen dieser Erfindung der UV-härtbare Klebstoff in einem Zustand mit minimaler Haftung (oben definiert) vorliegt, bis er durch die UV-Härtungsstation 54 geführt wird. Somit werden gemäß dieser Erfindung die Vorrichtung und das Verfahren während der gesamten Betriebsoperation ohne die Notwendigkeit des Handhabens eines übermäßig haftenden Klebstoffmaterials angewandt. Mit anderen Worten, der UV-härtbare Klebstoff wird nur ausreichend klebrig gemacht, um zu ermöglichen, dass das Etikett an der Außenoberfläche eines Behälters an einem Ort wirksam angeklebt wird, der sich nahe an der Etikettierstation 24 befindet.
  • Die bevorzugten UV-härtbaren Klebstoffe, welche bei dieser Erfindung verwendet werden können, weisen auch eine genügend niedrige Viskosität auf, um zu ermöglichen, dass sie im Wesentlichen gleichmäßig auf eine Etikettenoberfläche aufgebracht werden. Vorzugsweise liegt die Viskosität der erfindungsgemäß einsetzbaren Klebstoffe im Bereich von etwa 500 bis etwa 10.000 Centipoise, insbesondere unter 5.000 Centipoise, noch mehr bevorzugt im Bereich von etwa 1.000 bis etwa 4.000 Centipoise und am meisten bevorzugt im Bereich von 2.000 bis 3.000 Centipoise.
  • UV-härtbare Klebstoffe enthalten Initiatoren mit freien Radikalen oder kationische Initiatoren sowie Monomere, die über diese Mechanismen polymerisierbar sind. Gemäß den breitesten Aspekten dieser Erfindung können alle der oben genannten Arten von UV-härtbaren Klebstoffen eingesetzt werden. UV-härtbare Klebstoffe sind aus verschiedenen Quellen erhältlich, zum Beispiel von H.B. Fuller, National Starch, Henkel, Craig Adhesives & Coatings Company of Newark, New Jersey.
  • Der am meisten bevorzugte UV-härtbare Klebstoff, welcher erfindungsgemäß benutzt wird, insbesondere beim Anbringen von klaren Etiketten auf Behälter, ist ein Klebstoff, bei dem eine Kombination aus einem Initiator mit freien Radikalen und einem kationischen Initiator Verwendung findet. Ein solcher Klebstoff ist von Craig Adhesives & Coatings Company unter der Bezeichnung Craig C 1029 HYB UV, Druckempfindlicher Klebstoff, erhältlich. Dieser letztgenannte Klebstoff hat eine Viskosität von etwa 2.500 Centipoise. Es ist zu bemerken, dass UV-Klebstoffe, bei denen Initiatoren mit freien Radikalen angewandt werden, eine hohe Anfangshärtung, jedoch ein schlechtes Aussehen aufweisen. Andererseits haben UV-Klebstoffe, bei denen kationische Initiatoren angewandt werden, eine geringe Anfangshärtung, aber ein gutes Aussehen. Durch Einsetzen eines UV-härtbaren Klebstoffs, der ein Gemisch aus diesen beiden Initiatorarten enthält, werden sehr gute Ergebnisse erzielt.
  • Noch unter Bezugnahme auf 1 wird jedes Etikett 44 von der UV-Härtungsstation 54 mit dem Klebstoff darauf, der mindestens teilweise gehärtet ist und sich in einem ausreichend klebrigen Zustand befindet, weggeführt, um das Etikett gleichmäßig und effektiv auf einen Behälter zu kleben. Das Etikett wird dann unmittelbar in eine solche Position gedreht, daß ein Kontakt mit dem Außenumfang einer Flasche 20 erfolgt, die in der Etikettierstation auf dem Revolverkopf 22 transportiert wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Abstand der Etiketten in der Übertragungsanordnung 50 und die Drehgeschwindigkeit der Übertragungsanordnung zeitlich mit der Drehgeschwindigkeit des rotierenden Revolverkopfes 22 derart abgestimmt sind, dass jedes auf der Übertragungsanordnung 50 transportierte Etikett der Reihe nach in Berührung mit einer benachbarten Flasche gebracht wird, die auf dem sich drehenden Revolverkopf transportiert wird. Darüber hinaus verhindert das Lichterfassungssystem 43, dass ein Etikett zu der Etikettierstation 24 transportiert wird, wenn dort eine Flasche zur Aufnahme eines solche Etiketts fehlt.
  • Noch unter Bezugnahme auf 1 wird jedes Etikett 44 im Wesentlichen an seiner Mittellinie am Umfang einer benachbarten Flasche 20 aufgebracht, wodurch sich äußere Flügel ergeben, die sich in entgegengesetzten Richtungen von der Mittellinie des Etiketts aus, das an der Flasche haftet, erstrecken. Diese Art des Aufbringens eines Etiketts auf eine Flasche ist üblich und erfolgt in einer rotierenden Etikettieranlage, die beispielsweise von KRONES hergestellt wird. Jedoch können gemäß den breitesten Aspekten dieser Erfindung die Etiketten auch auf anderen Wegen auf die Außenoberfläche der Flaschen aufgebracht werden.
  • Nachdem ein Etikett 44 in der Etikettiervorrichtung 24 auf eine Flasche 20 aufgeklebt worden ist, führt der sich drehende Revolverkopf 22 jede Flasche mit dem daran befestigten Etikett durch eine Reihe von einander gegenüberstehenden Bürsten 56. Wenn die Flaschen durch die Bürstenreihen hindurchgeschickt werden, oszillieren auch die Flaschen um ihre Mittelachse hin und her, um dadurch eine Wechselwirkung zwischen den Flaschen, den Etiketten und den Bürsten herbeizuführen, damit das ganze Etikett am Umfang jeder Flasche gut haftet. Diese Bürstenanordnung und das System zum Oszillieren der Flaschen, wenn sie sich an den Bürsten vorbeibewegen, sind von bekannter Art und den Fachleuten auf diesem Gebiet gut bekannt. Ein solches System ist in einer Etikettieranlage, die einen Kaltleim einsetzt, enthalten, beispielsweise in einer Etikettieranlage, die von KRONES hergestellt wird.
  • Noch unter Bezugnahme auf 1 werden nach dem wirksamen Aufkleben der Etiketten 44 auf die Flaschen 20 die letzteren durch den sich drehenden Revolverkopf 22 in der Richtung des Pfeils 58 zu dem Flaschenübertragungselement 18 transportiert. An diesem Punkt werden die Flaschen für ein nachfolgendes Verpacken zu dem Auslasstransportabschnitt 14 transportiert.
  • Es ist selbstverständlich, dass die UV-härtbaren Klebstoffe, welche erfindungsgemäß vorzugsweise verwendet werden, sich in einem minimal haftenden, niedrigviskosen Zustand befinden, bis sie der UV-Strahlung ausgesetzt werden. Somit erfordern die Vorrichtung und das Verfahren dieser Erfindung, wie oben erwähnt, keine Handhabung eines übermäßig haftenden Klebstoffs während des Hauptteils des Verfahrens. Dies sorgt für einen saubereren laufenden Betrieb.
  • Darüber hinaus sind UV-härtbare Klebstoffe für den Einsatz bei klaren Etiketten äußerst gut geeignet, da sie als eine klare Beschichtung aufgebracht werden, welche die Klarheit der Folie nicht beeinträchtigt. Dies erlaubt das Aufkleben von klaren Folien auf klare Flaschen, um ein sehr attraktives etikettiertes Produkt zu erhalten. Ferner weist der am meisten bevorzugte härtbare Klebstoff, bei dem es sich um ein Gemisch aus einem Initiator mit freien Radikalen und einem kationischen Initiator handelt, einen kalten Fluss auf, nachdem das Etikett auf den Behälter aufgebracht wurde. Dadurch werden unansehnliche Streifen, welche in der Umfangsrichtung des Etiketts gebildet werden, sowie andere unansehnliche Klebstoffunregelmäßigkeiten ausgefüllt.
  • Ohne weitere Ausarbeitung erläutert das Vorstehende unsere Erfindung so vollständig, dass andere durch Anwenden des laufenden oder künftigen Wissens die Erfindung für einen Gebrauch unter verschiedenen Einsatzbedingungen leicht anpassen können.

Claims (24)

  1. Kontinuierliches Verfahren zum Aufbringen von einzelnen, gestapelten Kunststoffetiketten auf Behälter, mit den aufeinanderfolgenden Stufen: Aufrechterhalten eines Stapels aus einzelnen, gestapelten Kunststoffetiketten in einem Abgabemagazin; Aufbringen eines strahlungshärtbaren Klebstoffs auf ein Übertragungselement; Inkontaktbringen des Übertragungselements mit dem Klebstoff darauf mit einer freiliegenden unteren Oberfläche des untersten Etiketts in dem Stapel, um den strahlungshärtbaren Klebstoff auf die genannte untere Oberfläche aufzubringen sowie das unterste Etikett aus dem Stapel zu entfernen und es lösbar an den Übertragungselement zu befestigen, damit es nachfolgend durch eine Strahlenhärtungsstation transportiert wird; Hindurchführen des Etiketts mit dem strahlungshärtbaren Klebstoff darauf durch eine Strahlenhärtungsstation zum Bestrahlen des Klebstoffs mit einer Strahlung, um das Haftvermögen des Klebstoffs zu erhöhen, und anschließendes Aufbringen des Etiketts mittels seiner haftenden Klebstoffkomponente auf die Außenoberfläche eines Behälters.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, worin der strahlungshärtbare Klebstoff vor dem Hindurchführen des Etiketts durch die Härtungsstation gleichmäßig auf das Etikett aufgebracht wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, worin der strahlungshärtbare Klebstoff nach dem Bestrahlen ein durchsichtiger Klebstoff ist und in Form einer im wesentlichen kontinuierlichen Schicht im wesentlichen gleichmäßig auf die Oberfläche des Kunststoffetiketts aufgebracht wird, bevor er bestrahlt wird, und worin das Etikett durch die im wesentlichen kontinuierliche Schicht des durchsichtigen bestrahlten strahlungshärtbaren Klebstoffs durch im wesentlichen kontinuierliches und gleichmäßiges Aufkleben des Etiketts auf die Außenoberfläche des Behälters an dem Behälter wirksam haftet.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, einschließlich der Stufe des aufeinanderfolgenden Aufbringens des strahlungshärtbaren Klebstoffs auf nacheinander folgende unterste Etiketten in dem Stapel durch aufeinanderfolgendes Inkontaktbringen der untersten Oberfläche der aufeinanderfolgenden untersten Etiketten in dem Stapel mit dem Übertragungselement, das den strahlungshärtbaren Klebstoff darauf aufweist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, worin das Übertragungselement eine Mehrzahl von Übertragungskissen aufweist, die von einem Drehelement getragen wer den, wobei aufeinanderfolgend jedes Übertragungskissen an einer Klebstoffauftragsstation vorbeigeführt wird, an welcher der strahlungshärtbare Klebstoff auf eine freiliegende Oberfläche jedes Kissens aufgebracht wird, und anschließend jedes Kissen in Kontakt mit der unteren Oberfläche des untersten Etiketts in dem Stapel gebracht wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, worin der strahlungshärtbare Klebstoff auf jedes der Kissen durch eine Gravur- oder Aniloxwalze aufgebracht wird, die durch eine Dosiervorrichtung zum Aufbringen des Klebstoffs auf die Oberfläche der Gravur- oder Aniloxwalze angetrieben wird, um den Klebstoff auf die freiliegende Oberfläche jedes der Übertragungskissen zu übertragen.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die Stufe des Aufbringens des strahlungshärtbaren Klebstoffs auf das Übertragungselement mit dem Klebstoff durchgeführt wird, der sich in einem minimal haftenden Zustand befindet.
  8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin die Stufe, in der das Übertragungselement den strahlungshärtbaren Klebstoff auf die untere Oberfläche des untersten Etiketts aufbringt, dadurch durchgeführt wird, daß man den Klebstoff in einer Dicke aufbringt, die ausreicht, daß der Klebstoff nach dem Aufbringen des Etiketts auf den Behälter fließt, um sichtbare Fehlstellen in dem Klebstoff zwischen dem Etikett und dem Behälter auszufüllen.
  9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin der strahlungshärtbare Klebstoff eine Viskosität im Bereich von etwa 500 bis etwa 10.000 Centipoise aufweist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, worin der strahlungshärtbare Klebstoff eine Viskosität im Bereich von etwa 500 bis unter 5000 Centipoise aufweist.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, worin der strahlungshärtbare Klebstoff eine Viskosität im Bereich von etwa 1000 bis etwa 4000 Centipoise aufweist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, worin der strahlungshärtbare Klebstoff eine Viskosität im Bereich von 2000 bis 3000 Centipoise aufweist.
  13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin der strahlungshärtbare Klebstoff auf die Oberfläche des Etiketts in einem Gewicht von mindestens 1,81 kg/Ream (4 Pfund pro Ream) aufgebracht wird.
  14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin der strahlungshärtbare Klebstoff auf die Oberfläche des Etiketts in einer Dicke von mindestens 25,4 μm (1 mil) aufgebracht wird.
  15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin der strahlungshärtbare Klebstoff ein UV-härtbarer Klebstoff ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, worin der UV-härtbare Klebstoff sowohl Initiatoren mit freien Radikalen als auch einen kationischen Initiator enthält.
  17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, worin das Etikett entweder durchsichtig oder undurchsichtig ist oder aus einem metallisierten Film oder einem orientierten Polypropylenfilm besteht.
  18. Vorrichtung (10) zum Aufbringen von Kunststoffetiketten (44) auf Behälter (20), wobei die Vorrichtung (10) folgendes aufweist: Eine drehbare Auftragswalze (28) zur Aufnahme eines strahlungshärtbaren Klebstoffs an ihrer Außenoberfläche; ein sich drehendes Übertragungselement (34) mit einer Mehrzahl von darauf getragenen Übertragungskissen (32), wobei das Übertragungselement (34) derart angeordnet ist, daß es die Übertragungskissen (32) in großer Nähe zu der Außenoberfläche der Auftragswalze (28) dreht, wodurch Klebstoff von der Walze (28) auf die Außenoberfläche jedes der genannten Kissen (32) übertragen wird; ein Abgabemagazin (42) zum Halten einer Mehrzahl von einzelnen Etiketten (44) in einem Stapel, wobei sich das unterste Etikett (44) in dem Stapel in einer abwärts gerichteten Bewegungsbahn der Übertragungskissen (32) befindet, nachdem jedes Übertragungskissen (32) mit der Außenoberfläche der Auftragswalze (28) in Kontakt gekommen ist, um Klebstoff aufzunehmen, wobei jedes Kissen (32) mit dem Klebstoff darauf in großer Nähe zu der unteren Oberfläche des untersten Etiketts (44) in dem Magazin (42) gedreht wird, damit selektiv und aufeinanderfolgend der Klebstoff auf das unterste Etikett (44) in dem Stapel aufgebracht und das unters te Etikett (44) durch Oberflächenhaftung aus dem Stapel entnommen wird; eine Strahlungsstation (50) neben dem Übertragungselement (34) stromabwärts von dem Abgabemagazin (42), wobei die Strahlungsstation (50) ein Drehelement zur Aufnahme der einzelnen Etiketten (44) mit dem Klebstoff darauf von dem Übertragungskissen (32), und zum Führen der Etiketten (44) durch einen Bestrahlungsabschnitt (54) aufweist, um dadurch den Klebstoff mindestens teilweise zu härten und ihn ausreichend haftend zu machen, damit jedes der einzelnen Etiketten (44) wirksam an einem Behälter (20) angeklebt wird; eine Behälterhandhabungsvorrichtung (22) zur Aufnahme von Behältern (20) an einem Einlaß (12), zum Hindurchbewegen der Behälter (20) durch einen Etikettenaufbringabschnitt (24) und zum Führen der Behälter (20) mit den daran aufgebrachten Etiketten (44) zu einem Auslaß (14), wobei die Bestrahlungsstation (50) derart neben der Behälterhandhabungsvorrichtung (22) angeordnet ist, daß die einzelnen Etiketten (44) mit dem mindestens teilweise gehärteten Klebstoff darauf nacheinander mit dem Umfang der einzelnen Behälter (20) in Kontakt gebracht wird, wenn diese durch den Etikettenaufbringabschnitt (24) geführt werden, um dadurch die Etiketten (44) auf dem Behälter (20) wirksam zu befestigen.
  19. Vorrichtung (10) nach Anspruch 18, worin die Behälterhandhabungseinrichtung (22) einen drehbar angebrachten Revolver zum Drehen der Behälter (20) durch den Etikettenaufbringabschnitt (24) hindurch aufweist.
  20. Vorrichtung (10) nach Anspruch 18 oder 19, worin die drehbare Auftragswalze (28) eine Gravurwalze ist, auf der sich Zellen zur Aufnahme des strahlungshärtbaren Klebstoffs befinden.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18, 19 oder 20, worin jedes der Übertragungskissen (32) eine im allgemeinen weiche Oberfläche aufweist, auf die der Klebstoff durch die Auftragswalze aufgebracht wird.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, worin jedes Übertragungskissen (32) ein äußeres Element aufweist, das mit einem elastomeren Material versehen ist, welches eine weiche Oberfläche zur Aufnahme des strahlungshärtbaren Klebstoffs bietet.
  23. Vorrichtung (10) nach Anspruch 22, worin das elastomere Material ein Photopolymermaterial ist.
  24. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 18 bis 23, worin der strahlungshärtbare Klebstoff ein UV-härtbarer Klebstoff ist.
DE60103151T 2000-06-06 2001-06-06 Vorrichtung und verfahren zum etikettieren mit strahlenhärtbarem klebemittel Expired - Lifetime DE60103151T2 (de)

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