DE60106034T2 - Verfahren zum verpacken von zigaretten in weichpackungen sowie die erhaltene weichpackung - Google Patents

Verfahren zum verpacken von zigaretten in weichpackungen sowie die erhaltene weichpackung Download PDF

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B19/00Packaging rod-shaped or tubular articles susceptible to damage by abrasion or pressure, e.g. cigarettes, cigars, macaroni, spaghetti, drinking straws or welding electrodes
    • B65B19/02Packaging cigarettes
    • B65B19/22Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers
    • B65B19/228Preparing and feeding blanks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
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    • B65D85/10Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes
    • B65D85/1018Container formed by a flexible material, i.e. soft-packages

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verpacken von Zigaretten in weichen Packungen. Die Erfindung findet vorteilhafte Anwendung bei Maschinen zur Herstellung von Zigarettenpackungen, auf welche sich die nachstehende Beschreibung bezieht, ohne dabei den Zweck der Erfindung einzugrenzen.
  • Normalerweise haben weiche Zigarettenpackungen eine im wesentlichen parallelflache Form und bestehen aus einer ersten, vollkommen internen Umhüllung aus Papier oder metallisiertem Papier (Alu-Folie), die um die Gruppe von Zigaretten angeordnet ist, letztere ebenfalls parallelflach in der Form, und aus einer zweiten äusseren Umhüllung oder Etikett.
  • Die zweite Umhüllung ist aus einem Abschnitt von Einwickelmaterial hergestellt, normalerweise Papier, welche zwei Längskanten aufweist und zum Teil auf solche Weise um die erste Umhüllung gewickelt ist, dass die obere Fläche letzterer frei bleibt, um die Vorderseite, die Rückseite und die beiden Seitenflächen der Packung zu bilden, und ist ebenfalls gegen den Boden der ersten, internen Umhüllung gefaltet, um den Boden der Packung zu bilden.
  • Sobald die zweite Umhüllung oder das Etikett um die erste Umhüllung gefaltet ist, weist das Etikett eine freie Längskante auf, die sich entlang einem festgelegten umlaufenden Abschnitt quer zu der Packung und angrenzend an deren obere, aus Folie hergestellte Fläche erstreckt.
  • Normalerweise ist eine Banderole vorhanden, die auf solche Weise angebracht ist, dass sie die obere Fläche der internen Umhüllung überspannt und mit ihren beiden Enden an der oberen Kante des Etiketts verklebt ist.
  • Die Oberfläche des Etiketts ist dazu bestimmt, sichtbar zu sein, und sie ist üblicherweise mit dekorativen Mustern und Logos bedruckt, die eine farbige graphische Darstellung bilden und die Marke und die organoleptischen Eigenschaften der sich im Inneren der Packung befindlichen Zigaretten erkennen lassen.
  • Schliesslich werden die Zigarettenpackungen dieses Typs normalerweise noch mit einer Schutzumhüllung aus transparentem Material umwickelt und versiegelt, beispielsweise Polypropylen, versehen mit einem Reissbändchen, das dazu bestimmt ist, die Schutzumhüllung leicht aufreissen zu können und Zugang zu der äusseren Umhüllung zum Öffnen der Packungen zu haben.
  • Die Verpackungsmaschinen, die zur Herstellung der oben beschriebenen weichen Packungen verwendet werden, ent halten im wesentlichen eine Verpackungslinie, entlang welcher die vorgeformten Gruppen von Zigaretten einer Verpackungsstation zugeführt werden, wo ein entsprechender Abschnitt von Papier oder von metallisiertem Papier um eine jede Gruppe von Zigaretten gefaltet und gewickelt wird, um die interne Umhüllung zu bilden. Anschliessend wird jede, von der ersten Umhüllung umgebene Gruppe von Zigaretten einer zweiten Verpackungslinie zugeführt, wo ein entsprechendes Etikett um die erste Umhüllung gefaltet wird, welche die Gruppe von Zigaretten einschliesst. Wenn die Verpackungsvorgänge vervollständigt sind und die Banderole angebracht worden ist, werden die weichen Packungen normalerweise einer anderen Maschine zugeführt, welche jede einzelne Packung mit der Schutzumhüllung aus transparenter Plastikfolie umwickelt und versiegelt.
  • Es sind ebenfalls weiche Zigarettenpackungen bekannt, die aus einer einzigen Umhüllung bestehen. Diese einzige Umhüllung weist einen bedruckten Abschnitt mit einer festgelegten farbigen graphischen Darstellung auf, welche das Etikett bildet und dazu bestimmt ist, die vier seitlichen Oberflächen und eine Bodenfläche einer Gruppe von Zigaretten zu umwickeln, und einen zweiten Abschnitt vom Aussehen einer Metallfolie, dazu bestimmt, die obere Fläche der Gruppe von Zigaretten abzudecken.
  • Packungen dieser Art haben offensichtlich wirtschaftliche Vorteile, nicht nur deshalb, weil sie Verpackungsmaterial einsparen, sondern auch, weil die dazu verwendeten Verpackungsmaschinen viel einfacher sind als die herkömmlichen oben beschriebenen Maschinen.
  • Ausserdem beschreibt das US-Patent Nr. 4,508,218 eine weiche Packung, bestehend aus einem einzigen Zuschnitt in einem Stück, der ebenfalls einen ersten bedruckten Abschnitt aufweist, welcher das Etikett bildet und dazu bestimmt ist, die vier seitlichen Oberflächen und den Boden einer Gruppe von Zigaretten zu umhüllen, und einen zweiten Abschnitt, der das Aussehen einer Metallfolie hat und dazu dient, das obere Ende der Gruppe von Zigaretten abzudecken.
  • An der Linie, welche den ersten Abschnitt von dem zweiten trennt, ist der Zuschnitt eine Z-Falte, erhalten durch Falten um 180° übereinander von zwei Längsabschnitten des Zuschnittes an der genannten Trennlinie und Anordnen derselben übereinander, um einen verstärkten Abschnitt entlang der Trennlinie selbst zu bilden. Sobald der auf diese Weise hergestellte Zuschnitt gefaltet und um die Gruppe von Zigaretten gewickelt ist, befindet sich der verstärkte Abschnitt oben und rund um deren Umfang in Querrichtung an das obere Ende der Packung angrenzend. Ausser dass sie die Packung verstärkt, simuliert dieser Typ von Z-Falte auch das Vorhandensein einer internen Umhüllung und verleiht der Packung das Aussehen einer herkömmlichen weichen Packung mit zwei Umhüllungen.
  • Natürlich muss der Zuschnitt von Einwickelmaterial, der für diesen Typ von Packungen verwendet wird, erheblich breiter sein als ein Zuschnitt, der keine Z-Falte dieser Art aufweist. Dies bedeutet, dass eine beachtliche Menge an zusätzlichem Material erforderlich ist, wodurch die Produktionskosten deutlich erhöht werden.
  • Die vorliegende Erfindung hat den Zweck, eine weiche Packung aus einer einzigen Umhüllung vorzusehen, die in der Lage ist, das Vorhandensein von inneren und äusseren Umhüllungen zu simulieren, um ihr Aussehen wie eine herkömmliche weiche Packung mit zwei Umhüllungen zu verleihen, und die weniger Papiermaterial als Umhüllung erfordert, als die bekannten Verpackungen mit einer einzigen Umhüllung nach dem Stand der Technik, die oben kurz beschrieben sind, während sie gleichzeitig Abschnitte aufweisen, welche die Packung selbst verstärken.
  • Ein anderer Zweck der vorliegenden Erfindung ist, auf eine einfache und kostenwirksame Weise die Verpackungsmaschinen von vereinfachtem Typ verwenden zu können, um alle Phasen der Herstellung der Packung durchzuführen.
  • Die Erfindung sieht somit ein Verfahren zum Verpacken von Zigaretten in weichen Packungen vor, enthaltend eine einzige Umhüllung mit einem ersten Abschnitt, welcher das Etikett bildet und teilweise eine entsprechende Gruppe von Zigaret ten von einer im wesentlichen parallelflachen Form umhüllt, um die Vorderseite, die Rückseite, zwei Seitenflächen und den Boden der Packung zu bilden, sowie einen zweiten Abschnitt, welcher den Rest der Gruppe von Zigaretten umhüllt, um die obere Fläche der Packung zu bilden; wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Phasen enthält: Zuführen entlang einem ersten Teil einer Verpackungsmaschine eines ersten und eines zweiten Bandes von Einwickelmaterial; Überlappen und Versiegeln des ersten Bandes mit dem zweiten Band entlang von entsprechenden Verbindungsabschnitten, um ein einziges versiegeltes Band zu erhalten; Schneiden des versiegelten Bandes in Querrichtung zu getrennten Zuschnitten, von denen jeder eine einzelne Umhüllung der Packung bildet; und Falten und Umwickeln jedes einzelnen Zuschnittes um eine entsprechende Gruppe von Zigaretten, um eine weiche Packung mit einer einzigen Umhüllung herzustellen.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine weiche Packung mit einer einzigen Umhüllung.
  • Die Erfindung sieht eine weiche Zigarettenpackung vor, enthaltend eine einzige Umhüllung aus Einwickelmaterial mit einem ersten Abschnitt, der das Etikett bildet und teilweise eine entsprechende Gruppe von Zigaretten von einer im wesentlichen parallelflachen Form umhüllt, um eine Vorderseite, eine Rückseite, zwei Seitenflächen und den Boden der Pa ckung zu bilden, und einen zweiten Abschnitt, welcher, den Rest der Gruppe von Zigaretten umhüllt, um eine obere Fläche der Packung zu bilden, wobei der erste Abschnitt durch den zweiten Abschnitt entlang einem festgelegten umlaufenden Abschnitt der Packung und angrenzend an die obere Fläche abgegrenzt ist; wobei die Packung dadurch gekennzeichnet ist, dass die einzige Umhüllung aus einem einzigen Zuschnitt besteht, enthaltend ein erstes und ein zweites Stück von Einwickelmaterial, erhalten aus einem ersten und einem zweiten Band von Einwickelmaterial; wobei das erste Stück mit dem zweiten Stück überlappt und mit diesem zusammen entlang von entsprechenden Verbindungs- und Versiegelungsabschnitten versiegelt ist, welche, wenn die Packung fertiggestellt ist, entlang dem vorgenannten umlaufenden und an die obere Fläche der Packung angrenzenden Abschnitt angeordnet sind.
  • Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, welche vorgezogene Ausführungen derselben zeigen, und von denen
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer weichen Packung mit Einzelumhüllung nach der vorliegenden Erfindung zeigt, mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
  • 2 ist eine Planansicht der in 1 gezeigten Umhüllung;
  • 3 ist ein Querschnitt nach der Linie III-III der in 2 gezeigten Umhüllung; und
  • 4 ist eine schematische perspektivische Ansicht einer vorgezogenen Ausführung von einem Teil einer Verpackungsmaschine, die in der Lage ist, die in 2 gezeigte Umhüllung und die in 1 gezeigte weiche Packung herzustellen.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 ist mit der Nummer 1 in ihrer Gesamtheit eine weiche Packung bezeichnet, bestehend aus einer einzigen Umhüllung 2, dazu bestimmt, eine Gruppe 3 von Zigaretten 4 aufzunehmen. Wie in 4 gezeigt, ist jede Gruppe 3 von Zigaretten 4 im wesentlichen parallelflach in der Form und hat zwei sich einander gegenüberliegende und parallele grosse Seitenflächen 5 und zwei sich einander gegenüberliegende und parallele kleine Seitenflächen 6, die an die beiden Flächen 5 angrenzen, sowie zwei Endflächen 7, sich gegenüberliegend und parallel zueinander und eine untere Fläche 8 und eine obere Fläche 9 der Gruppe 3 selbst bildend.
  • Die Packung 1 weist einen ersten bedruckten Abschnitt 10 auf, welcher das sogenannte Etikett 11 bildet, und welcher um die Gruppe 3 von Zigaretten 4 gewickelt ist, um die Seitenflächen 5, 6 und die untere Fläche 8, nicht aber die obere Fläche 9 abzudecken, so dass eine Vorderseite 12, eine Rückseite 13, zwei Seitenflächen 14 und ein Boden 15 der Packung 1 gebildet werden, sowie einen zweiten Abschnitt 16, der das Aussehen einer Metallfolie hat, die über die obere Fläche 9 der Gruppe 3 gewickelt ist, um eine obere Fläche 17 der Packung 1 zu bilden.
  • Wie in den 2, 3 und 4 gezeigt wird, ist die einzelne Umhüllung 2 einer jeden Packung 1 durch Umwickeln und entsprechendes Falten eines einzelnen Zuschnittes 18 von Einwickelmaterial um eine Gruppe 3 von Zigaretten 4 hergestellt, welches entweder vom gleichen Typ des Einwickelmaterials 19 sein kann, in welchem Falle der einzelne Zuschnitt 18 aus einem ersten und einem zweiten Stück 20, 21 desselben Typs von Einwickelmaterial 19 besteht, oder aus zwei verschiedenen Typen von Einwickelmaterial, bezeichnet mit erstem Einwickelmaterial 41 und zweitem Einwickelmaterial 42. Was auch immer der Fall sein mag, die ersten und zweiten Stücke 20, 21 sind teilweise überlappt und entlang den festgelegten Verbindungsabschnitten 22, 23 miteinander verbunden und versiegelt.
  • Wie in den 2 und 3 gezeigt, hat das erste Stück 20 eine äussere Oberfläche 20a, welche, nach der Fertigstellung der Packung 1, diejenige ist, die sichtbar und auf der entgegengesetzten Seite der inneren Oberfläche 20b angeordnet ist, welche direkt in Kontakt mit der Gruppe 3 von Zigaretten 4 kommt. Die äussere Oberfläche 20a hat eine Serie von dekorativen Mustern aufgedruckt und eine Serie von Lo gos von einer besonderen graphischen Form, die eine bestimmte graphische Darstellung bilden, schematisch dargestellt in den Zeichnungen als Rauten und mit D bezeichnet. Wenn dagegen das zweite Stück 21 aus dem gleichen Typ von Einwickelmaterial 19 wie das erste Stück 20 besteht, ist seine äussere Oberfläche 21a, entgegengesetzt der Oberfläche 21b, welche direkt mit den Zigaretten 4 in Kontakt kommt, so bedruckt, dass sie das Aussehen einer Metallfolie hat, während, wenn sie aus einem Einwickelmaterial 42 hergestellt ist, das anders ist als das Einwickelmaterial 41, aus welchem das Stück 20 besteht, das zweite Stück zum Beispiel aus einem metallisierten Material 42 wie einer Folie gemacht ist.
  • Das erste Stück 20 wir benutzt, um die vier seitlichen Flächen 5, 6 und die Endfläche 7, die den Boden 8 einer entsprechenden Gruppe 3 von Zigaretten bildet, zu umwickeln, um ein entsprechendes Etikett 11 für die Umhüllung 2 und somit für die daraus hergestellte Packung 1 zu bilden, erhalten, wenn der Zuschnitt 18 vollkommen um die Gruppe 3 gewickelt ist, während das zweite Stück 21 benutzt wird, um die andere, die obere Fläche 9 der Gruppe 3 bildende Endfläche 7 abzudecken, und um die obere Fläche 17 der Umhüllung 2 und somit der fertiggestellten Packung 1 zu bilden.
  • Sobald die Packung 1 vervollständigt worden ist, wie in 1 gezeigt, werden die vorgenannten Abschnitte 22, 23, durch welche das Stück 20 mit dem zweiten Stück 21 verbunden und versiegelt ist, entlang einem bestimmten umlaufenden Abschnitt der Packung 1 angeordnet, schematisch nur der Klarheit wegen durch die mit 24 bezeichnete unterbrochene Linie dargestellt, angrenzend an die obere Fläche 17 und sich parallel zu den vier Kanten der oberen Fläche 17 selbst erstreckend.
  • Wie in 4 gezeigt, ist jeder einzelne, eine einzige Umhüllung 2 einer Packung 1 bildende Zuschnitt 18 aus zwei getrennten Bändern hergestellt, das heisst einem ersten und einem zweiten Band, jeweils bezeichnet mit 25 und 36.
  • Bei einer Ausführung bestehen die beiden Bänder 25 und 36 aus dem gleichen Typ von Einwickelmaterial, bezeichnet mit 19, und in diesem Falle trägt das erste Band 25 an seiner Oberfläche 26 einen entsprechenden länglichen Abschnitt 27, der mit der vorgenannten graphischen Darstellung D bedruckt ist und die äussere Fläche 20a des ersten Stückes 20 bildet, während das zweite Band 36 an seiner äusseren Oberfläche 38 einen zweiten länglichen Abschnitt 28 von dem gleichen Typ von Einwickelmaterial aufweist, der gleichmässig so bedruckt ist, dass er das Aussehen einer Metallfolie hat und die äussere Oberfläche 21a des zweiten Stückes 21 bildet.
  • Bei einer anderen Ausführung sind die beiden Bänder 25 und 36 aus zwei verschiedenen Typen von Einwickelmaterial hergestellt, das heisst das Band 25 ist aus einem ersten Typ von Einwickelmaterial, bezeichnet mit 41, und hat auf seiner äusseren Oberfläche 26 einen entsprechenden länglichen Abschnitt 27, der mit der vorgenannten graphischen Darstellung D bedruckt ist und die äussere Fläche 20a des ersten Stückes 20 bildet, während das zweite Band 36 aus einem zweiten Typ von Einwickelmaterial hergestellt ist, bezeichnet mit 42, und aus einem metallisierten Material oder aus einer Metallfolie besteht.
  • Das Band 25 wird von einer Rolle 29 abgewickelt und das Band 36 von einer Rolle 57, und sie werden entlang einer ersten Zuführbahn P1 durch eine Einheit 30 zugeführt, welche zu einem ersten Teil 31 einer automatischen Verpackungsmaschine gehört, die hier nicht gezeigt ist.
  • Bei der allgemeinen, in 4 gezeigten Ausführung enthält die Einheit 30 eine erste und eine zweite Vorrichtung 32 zum Vorlaufen der Bänder 25 und 36, von denen jede ein Paar von parallelen, horizontalen Vorschubrollen 33 enthält, die zusammenarbeiten und an den entgegengesetzten Seiten der Bahn P1 angeordnet sind, sowie eine Anzahl von horizontalen Umlenkrollen 34, auf welchen die Bänder 25 und 36 ablaufen, während sie sich entlang der Zuführbahn P1 in einer Zuführrichtung 35 bewegen, die sich von einem Abschnitt zum anderen der Bahn P1 verändern kann.
  • Die beiden Bänder 25 und 36 haben jeweils eine erste Längskante 39, welche den ersten Bereich 27 des ersten Bandes 25 abgrenzt, und eine zweite Längskante 40, welche für den Fall, dass die beiden Einwickelmaterialien 19 von gleichen Typ sind, den zweiten Bereich 28 abgrenzen. An der ersten Kante 39 wird somit ein entsprechender Abschnitt 22 des ersten länglichen Bereichs 27 beschrieben, so wie ähnlich ein entsprechender Abschnitt 23 des zweiten länglichen Bereichs 28 an der zweiten Kante 40 gebildet wird. Die beiden Abschnitte 22, 23 werden anschliessend überlappt, miteinander verbunden und versiegelt, um ein einziges versiegeltes Band 37 herzustellen.
  • Mehr im Detail gesehen hat das Band 25, ob es nun aus dem gleichen Typ von Einwickelmaterial 19 hergestellt ist wie das zweite Band 36 oder aus einem anderen Typ von Einwickelmaterial 41, als das Einwickelmaterial 42, aus dem das zweite Band 36 hergestellt ist, stets den ersten länglichen Bereich 27 mit einer farbigen graphischen Darstellung D bedruckt, und in gleicher Weise hat das zweite Band stets den zweiten länglichen Bereich 28, der das gleichmässige Aussehen einer Metallfolie zeigt. An diesem Punkt muss der Klarheit wegen hervorgehoben werden, dass die ersten und zweiten Verbindungs- und Versiegelungsabschnitte 22, 23, wie auch die Kanten 39 und 40, die gleichen sind, ob wir nun die ersten und zweiten länglichen Bereiche 27, 28 oder die ersten und zweiten Bänder 25, 36 berücksichtigen, oder ob die er sten und zweiten Stücke 20, 21 betrachten, die den einzelnen Zuschnitt 18 aus Einwickelmaterial bilden.
  • Stromaufwärts der ersten Vorschubvorrichtung 32 enthält die Einheit 30 eine Gummierrolle 43 von bekanntem Typ, vorgesehen an der ersten Zuführbahn P1 und dazu bestimmt, einen Film von Klebstoff auf den Verbindungs- und Versiegelungsabschnitt 22 des ersten Bandes 25 aufzutragen.
  • Zwischen der Vorschubvorrichtung 32 und der Gummiereinheit 43 enthält die Einheit 30 ausserdem eine Ableiteinheit 44, enthaltend eine erste Bandführungsrolle 45, welche sich um eine Achse 45' dreht, die in Richtung des ersten Bandes 25 und zu der Kante 39 des ersten Bandes 25 selbst hin geneigt ist, und eine zweite Bandführungsrolle 46, deren Achse 46' in Richtung des ersten Bandes 25 geneigt ist. Die Ableiteinheit 44 ist dazu bestimmt, die Zuführbahn des zweiten Bandes 36 zu wechseln, wodurch letzteres entlang einer zweiten Zuführbahn P2 bewegt wird, die von der ersten Bahn P1 getrennt ist.
  • Der Vollständigkeit und des leichteren Verstehens wegen, wie die Ableiteinheit 44 arbeitet, erfolgt nachstehend eine kurze Beschreibung dessen, was an der Ableiteinheit 44 und an der Gummiereinheit 43 passiert.
  • Nach der Phase des Zuführens der beiden Bänder 25 und 36 entlang der gemeinsamen Bahn P1, wie in 4 gezeigt ist, trifft das zweite Band 36, sobald es sich entlang der zweiten Bahn P2 bewegt, zunächst auf die erste Rolle 45, welche es dichter an das erste Band 25 heranführt, und dann auf die zweite Rolle 46, welche es zu einer Station 50 hin leitet, die es mit dem ersten Band 25 auf solche Weise überlappt, dass sich das zweite Band 36 mit dem ersten Band 25 an den entsprechenden Verbindungsabschnitten 22 und 23 im Kontakt befindet.
  • An der Station 50 ist die Einheit 30 mit einer Ausrichteinheit 47 versehen, enthaltend eine dritte Bandführungsrolle 48 und eine Gegenrolle 49, beide horizontal angeordnet, zusammenwirkend und an den entgegengesetzten Seiten der ersten Bahn P1 positioniert. Die dritte Rolle 48 ist dazu bestimmt, das zweite Band 36 aufzunehmen, das über sie läuft, und die zweite Zuführbahn P2 des zweiten Bandes 36 zu der ersten Zuführbahn P1 des ersten Bandes 25 auszurichten, und zwar auf solche Weise, dass der Abschnitt 23 des zweiten Bandes 36 in Kontakt mit dem Abschnitt 22 des ersten Bandes 25 gebracht wird, auf welchen die Gummiereinheit 43 vorher einen Film von Klebstoff aufgetragen hat. Daraus ergibt sich, dass die Ableiteinheit 44 und die Ausrichteinheit 47 das Überlappen und Versiegeln des ersten länglichen Bereiches 27, welcher die farbige graphische Darstellung D aufgedruckt hat, mit dem zweiten länglichen Bereich 28, welcher einen Druck von Aussehen einer Metallfolie hat, erlauben, so dass ein einziges Band 37 gebildet wird, das entlang den entsprechenden Verbindungs- und Versiegelungsabschnitten 22 und 23 der ersten und zweiten länglichen Bereiche 27, 28 versiegelt ist.
  • Mehr im Detail gesehen, drückt die Gegenrolle 49 den Abschnitt 22 des ersten Bandes 25 auf den zweiten Abschnitt 23 des zweiten Bandes 36 und sichert somit eine perfekte Versiegelung.
  • Das versiegelte Band 37 läuft weiter entlang der Bahn P1 und erreicht eine Schneidstation 51, enthaltend eine querverlaufende Schneideinheit 52 von bekanntem Typ und dazu bestimmt, das versiegelte Band 37 in Querrichtung zu getrennten Zuschnitten 18 zu schneiden.
  • Die getrennten Zuschnitte 18 werden dann zyklisch entlang der Bahn P1 einer Einwickelstation 53 in einem zweiten Teil 54 der vorher erwähnten Verpackungsmaschine zugeführt, welche hier nicht gezeigt ist, wo sich eine einzelne Einwickelvorrichtung von bekanntem Typ (nicht gezeigt) befindet, die in der Lage ist, jeden einzelnen Zuschnitt 18 um eine jede Gruppe 3 von Zigaretten 4 zu falten und zu wickeln, welche in der Zwischenzeit die Einwickelstation 53 erreicht hat, wobei sie im Takt mit den getrennten Zuschnitten 18 entlang einer Gruppenformbahn 55 in dem genannten zweiten Teil 54 der Verpackungsmaschine in Richtung der Einwickelstation 53 vorläuft.
  • Wie in den 4 und 1 gezeigt, sind weiche Packungen 1 hergestellt, die aus einer einzigen Umhüllung 2 bestehen. In solchen Packungen sind die erste Längskante 39 des ersten länglichen Bereiches 27, bedruckt mit einer bestimmten farbigen graphischen Darstellung D, und welche die Kante 39 des ersten Stückes 20 von Einwickelmaterial ist, und die zweite Längskante 40 des zweiten länglichen Bereiches 28, so bedruckt, dass er das Aussehen einer Metallfolie hat, und welche die Kante 40 des zweiten Stückes 21 von Einwickelmaterial ist, überlappt und versiegelt und angrenzend an die obere Fläche 17 der Packung 1 entlang dem vorgenannten umlaufenden Abschnitt 24 angeordnet.
  • Wie in 1 gezeigt, ist nach Fertigstellung der Packung 1 die Längskante 39 des das Etikett bildenden ersten Stückes 20 von Einwickelmaterial sichtbar und verleiht der Packung das Aussehen einer herkömmlichen weichen Packung, die aus zwei Umhüllungen besteht.
  • Ausserdem, wenn die Packung 1 fertiggestellt ist, bilden die erste Längskante 39 des ersten Stückes 20 von Einwickelmaterial und die zweite Längskante 40 des zweiten Stückes 21 von Einwickelmaterial, da sie rings um den vorgenannten umlaufenden Abschnitt 24, angrenzend an die obere Fläche 17 der Packung 1, überlappt und miteinander versiegelt sind, eine Verstärkung des Einwickelmaterials, welche den entsprechenden Abschnitt der Packung 1 selbst verstärkt. Die fertigen Packungen 1 werden dann einer anderen Maschine von bekanntem Typ zugeführt, die schematisch als Block 56 dargestellt ist. Der Betrieb der Einheit 30 kann klar der obigen Beschreibung entnommen werden und wird daher nicht mehr in jedem Detail beschrieben.

Claims (19)

  1. Verfahren zum Verpacken von Zigaretten in weichen Packungen, enthaltend eine einzige Umhüllung (2) mit einem ersten, das Etikett (11) bildenden und teilweise eine entsprechende Gruppe (3) von Zigaretten (4) umhüllenden Abschnitt (10) von einer im wesentlichen parallelflachen Form, um eine Vorderseite (12), eine Rückseite (13), zwei Seitenflächen (14) und den Boden (15) der Packung (1) zu bilden, und einen zweiten Abschnitt (16), welcher den Rest der Gruppe (3) von Zigaretten (4) umhüllt, um eine obere Fläche (17) der Packung (1) zu bilden; wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden Phasen enthält: des Zuführens entlang einem ersten Teil (31) einer Verpackungsmaschine eines ersten und eines zweiten Bandes (25, 36) von Einwickelmaterial; des Überlappens und Versiegelns des ersten Bandes (25) mit dem zweiten Band (36) entlang von entsprechenden Verbindungsabschnitten (22, 23), um ein einziges versiegeltes Band (37) zu erhalten; des Schneidens des versiegelten Bandes (37) in Querrichtung zu getrennten Zuschnitten (18), jeder eine einzelne Umhüllung (2) der Packung (1) bildend; sowie des Faltens und Umwickelns jedes einzelnen Zuschnittes (18) um eine entsprechende Gruppe (3) von Zigaretten (4), um eine weiche Packung (1) mit einer einzigen Umhüllung (2) herzustellen.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Phasen des Zuführens und des Verbindens die weiteren Phasen des Zuführens des ersten Bandes (25) von Einwickelmaterial mit einer entsprechenden Längskante (39) und des zweiten Bandes (36) mit einer entsprechenden Längskante (40) entlang wenigstens einer ersten vorgegebenen Zuführbahn (P1) enthalten; des Gummierens wenigstens des ersten oder des zweiten Bandes (25, 36) an dem entsprechenden Verbindungsabschnitt (22, 23); des Überlappens und Versiegelns der ersten Längskante (39) des ersten Bandes (25) mit der zweiten Längskante (40) des zweiten Bandes (36) an den Verbindungsabschnitten (22, 23), um ein einziges versiegeltes Band (37) zu bilden.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsphase die weitere Phase des Zuführens des ersten oder des zweiten Bandes (25, 36) entlang der Zuführbahn (P1) enthält; wobei das andere Band, entweder das erste oder das zweite (25, 36), entlang einer zweiten Zuführbahn (P2) zugeführt wird, welche von der ersten Bahn (P1) getrennt ist; und des Gummierens von wenigstens dem ersten oder dem zweiten Band (25, 36) an dem entsprechenden Verbindungsabschnitt (22, 23); wobei Ableitmittel (44) verwendet werden, angeordnet in der Betriebseinheit (30), um das erste oder das zweite Band (25, 36) abzuleiten und es zu einer Station (50) zu führen, welche es mit dem anderen Band, entweder dem ersten oder dem zweiten (25, 36) an den entsprechenden Verbindungsabschnitten (22, 23) im Kontakt aneinander legt; und wobei Ausrichtmittel (47) verwendet werden, angeordnet in der Betriebseinheit (30), um die zweite Zuführbahn (P2) zu der ersten Zuführbahn (P1) auf solche Weise auszurichten, dass das erste Band (25) und das zweite Band (36) des Einwickelmaterials in der Lage sind, aneinandergelegt und miteinander versiegelt zu werden.
  4. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 3, bei welchem die einzelne Umhüllung (2) einen ersten bedruckten Abschnitt (10) und einen zweiten bedruckten Abschnitt (16) vom Aussehen einer Metallfolie aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Band (25) und das zweite Band (36) aus dem gleichen Typ von Einwickelmaterial (19) hergestellt sind, wobei das erste Band (25) an wenigstens einer seiner äusseren Oberfläche (26) einen entsprechenden länglichen Bereich (27) aufweist, der mit einer bestimmten farbigen graphischen Darstellung (D) bedruckt ist, und wobei das zweite Band (36) an wenigstens einer seiner äusseren Oberfläche (38) einen entsprechenden länglichen Bereich (28) aufweist, der gleichmässig bedruckt ist, um das Aussehen einer Metallfolie zu haben.
  5. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 3, bei welchem die einzelne Umhüllung (2) einen ersten bedruckten Abschnitt (10) und einen zweiten bedruckten Abschnitt (16) mit dem Aussehen einer Metallfolie hat, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Band (25) und das zweite Band (36) aus verschiedenen Typen von Einwickelmaterial hergestellt sind, wobei das erste Band (25) aus einem ersten Einwickelmaterial (41) hergestellt ist und an wenigstens einer seiner äusseren Oberfläche (26) einen entsprechenden länglichen Bereich (27) hat, der mit einer bestimmten farbigen, graphischen Darstellung (D) bedruckt ist, und wobei das zweite Band (36) aus einem metallisierten Einwickelmaterial (42) hergestellt ist.
  6. Verfahren nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Phase des Schneidens in Querrichtung des versiegelten Bandes (37) zu getrennten Zuschnitten (18) jeder einzelne Zuschnitt (18) ein erstes und ein zweites Stück (20, 21) des gleichen Typs von Einwickelmaterial (19) enthält, welche überlappt und entlang den Verbindungsabschnitten (22, 23) miteinander versiegelt sind; wobei das erste Stück (20) eine bestimmte farbige graphische Darstellung (D) aufgedruckt hat, und wobei das zweite Stück (21) gleichmässig bedruckt ist und das Aussehen eine Metallfolie hat.
  7. Verfahren nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Phase des Schneidens in Querrichtung des versiegelten Bandes (37) zu getrennten Zuschnitten (18) jeder einzelne Zuschnitt (18) ein erstes und ein zweites Stück (20, 21) enthält, welche überlappt und entlang den Verbindungsabschnitten (22, 23) miteinander versiegelt sind; wobei das erste Stück (20) aus einem ersten Einwickelmaterial (41) hergestellt ist und eine bestimmte farbige graphische Darstellung (D) aufgedruckt hat, und wobei das zweite Stück (21) aus einem metallisierten Einwickelmaterial (42) hergestellt ist.
  8. Verfahren nach Patentanspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Faltens und Umwickelns eines jeden einzelnen Zuschnittes (18) um eine entsprechende Gruppe (3) von Zigaretten (4) eine weitere Phase des Positionierens an einem bestimmten umlaufenden Abschnitt (24) der Packung (1), und angrenzend an ihre obere Fläche (17), der Abschnitte (22, 23) enthält, durch welche das erste Stück (20) und das zweite Stück (21) miteinander verbunden sind.
  9. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Faltens und Umwickelns die weiteren Phasen des zyklischen Zuführens des einzelnen Zuschnittes (18) an eine Einwickelstation (53) enthält, welche zu einem zweiten Teil (54) der Verpackungsmaschine gehört und dazu bestimmt ist, jeden einzelnen Zuschnitt (18) um jede Gruppe (3) von Zigaretten (4) zu falten und zu wickeln, um eine weiche Packung (1) mit einer einzigen Umhüllung (2) zu bilden.
  10. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Phase des Zuführens der ersten und zweiten Bänder (25, 36) die weitere Phase des Abwickelns des ersten Bandes (25) von einer entsprechenden ersten Rolle (29) und des zweiten Bandes (36) von einer entsprechenden zweiten Rolle (57) enthält.
  11. Eine weiche Packung, enthaltend eine einzige Umhüllung (2) aus Einwickelmaterial mit einem ersten, das Etikett (11) bildenden und teilweise eine entsprechende Gruppe (3) von Zigaretten (4) umhüllenden Abschnitt (10) von einer im wesentlichen parallelflachen Form, um eine Vorderseite (12), eine Rückseite (13), zwei Seitenflächen (14) und den Boden (15) der Packung (1) zu bilden, und einen zweiten Abschnitt (16), welcher den Rest der Gruppe (3) von Zigaretten (4) umhüllt, um eine obere Fläche (17) der Packung (1) zu bilden, wobei der erste Abschnitt (10), welcher das Etikett (11) beschreibt, durch den zweiten Abschnitt (16) entlang einem festgelegten umlaufenden Abschnitt (24) der Packung (1) und angrenzend an die o bere Fläche (17) abgegrenzt ist, wobei die Packung (1) dadurch gekennzeichnet ist, dass die einzelne Umhüllung (2) aus einem einzigen Zuschnitt (18) besteht, enthalten ein erstes und ein zweites Stück (20, 21) von Einwickelmaterial, erhalten aus einem entsprechenden ersten und zweiten Band (25, 36) von Einwickelmaterial; wobei das erste Stück (20) mit dem zweiten Stück (21) überlappt und mit diesem zusammen entlang von entsprechenden Verbindungs- und Versiegelungsabschnitten (22, 23) versiegelt ist, welche, wenn die Packung (1) vervollständigt ist, entlang einem bestimmten umlaufenden und an die obere Fläche (17) angrenzenden Abschnitt (24) angeordnet sind.
  12. Packung nach Patentanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stück (20) des Einwickelmaterials das Etikett (11) bildet, und dass das zweite Stück (21) des Einwickelmaterials die obere Fläche (17) bildet; wobei die ersten und zweiten Stücke (20, 21) erhalten werden durch Zuführen entlang einer vorgegebenen Zuführbahn (P1) in einem ersten Teil (31) der Verpackungsmaschine des ersten Bandes (25), welches eine entsprechende Längskante (39) hat, und des zweiten Bandes (36), welches eine entsprechende Längskante (40) hat.
  13. Packung nach Patentanspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Stück (20) des Einwickelmaterials mit dem zweiten Stück (21) des Einwickelmaterials überlappt und mit diesem zusammen entlang einem umlaufenden und an die obere Fläche (17) angrenzenden Abschnitt (24) versiegelt ist, und zwar im Anschluss an entsprechende Verpackungsphasen, während welchen wenigstens die erste oder die zweite Längskante (39, 40) an dem entsprechenden Verbindungsabschnitt (22, 23) gummiert wird, und während welchen die erste Längskante (39) des ersten Bandes (25) mit der zweiten Längskante (40) des zweiten Bandes (36) überlappt und an entsprechenden festgelegten, Verbindungsabschnitten (22, 23) versiegelt wird, um ein einziges versiegeltes Band (37) zu bilden.
  14. Packung nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass jede einzelne Umhüllung (2) durch Schneiden in Querrichtung des einzigen versiegelten Bandes (37) zu getrennten Zuschnitten (18) erhalten ist, jeder eine einzelne Umhüllung (2) der Packung (1) bildend.
  15. Packung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 11 bis 14, bei welcher die einzelne Umhüllung (2) einen ersten bedruckten Abschnitt (10) und einen zweiten Abschnitt (16) aufweist, der das Aussehen einer Metallfolie hat, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Stücke (20, 21) aus dem gleichen Typ von Einwickelmaterial (19) hergestellt sind; wobei das erste Stück (20) eine bestimmte farbige graphische Darstellung (D) aufgedruckt hat, um das Etikett (11) zu bilden, und aus dem ersten Band (25) erhalten ist, das an wenigstens einer seiner Oberfläche (26) einen entsprechenden länglichen Bereich aufweist, bedruckt mit der farbigen graphischen Darstellung (D), und wobei das zweite Stück gleichmässig bedruckt ist und das Aussehen einer Metallfolie hat, um die obere Fläche zu bilden, und aus dem zweiten Band (36) erhalten ist, das an wenigstens einer seiner Oberfläche (38) einen entsprechenden länglichen Bereich (28) aufweist, der gleichmässig bedruckt ist und das Aussehen einer Metallfolie hat.
  16. Packung nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche von 11 bis 14, bei welcher die einzelne Umhüllung (2) einen ersten bedruckten Abschnitt (10) und einen zweiten Abschnitt (16) aufweist, der das Aussehen einer Metallfolie hat, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Stücke (20, 21) aus unterschiedlichen Typen von Einwickelmaterial hergestellt sind; wobei das erste Stück (20) eine bestimmte farbige graphische Darstellung (D) aufgedruckt hat, um das Etikett (11) zu bilden, und aus dem ersten Band (25) erhalten ist, das an wenigstens einer seiner Oberfläche (26) einen entsprechenden länglichen Bereich aufweist, bedruckt mit der farbigen graphischen Darstellung (D), und wobei das zweite Stück (21) aus einem metallisierten Einwickelmaterial (42) herge stellt ist, um die obere Fläche zu bilden.
  17. Packung nach Patentanspruch 15, wenn dieser von Patentanspruch 13 abhängt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Längskante (39) des ersten länglichen, mit einer bestimmten farbigen graphischen Darstellung (D) bedruckten Bereiches (27) des ersten Bandes (25), und die zweite Längskante (40) des zweiten länglichen, mit dem Aussehen einer Metallfolie bedruckten Bereiches (28) des Einwickelmaterials (19), vom gleichen Typ wie das des ersten Bandes (25), entlang dem bestimmten umlaufenden und an die obere Fläche (17) angrenzenden Abschnitt (24) eine die andere überlappend angeordnet und miteinander versiegelt sind, und zwar auf solche Weise, dass die Längskante (39) des das Etikett (11) bildenden ersten Bereiches (27) sichtbar ist und der Packung das Aussehen einer herkömmlichen, aus zwei Umhüllungen bestehenden weichen Packung verleiht.
  18. Packung nach Patentanspruch 16, wenn dieser von Patentanspruch 13 abhängt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Längskante (39) des ersten länglichen, mit einer bestimmten farbigen graphischen Darstellung (D) bedruckten Bereiches (27) des ersten Bandes (25), und die zweite Längskante (40) des zweiten Bandes (36) aus einem metallisierten Einwickelmaterial (42), anders als das Einwickelmaterial des ersten Bandes (25), entlang dem bestimmten umlaufenden und an die obere Fläche (17) angrenzenden Abschnitt (24) eine die andere überlappend angeordnet und miteinander versiegelt sind, und zwar auf solche Weise, dass die Längskante (39) des das Etikett (11) bildenden ersten Bereiches (27) sichtbar ist und der Packung das Aussehen einer herkömmlichen, aus zwei Umhüllungen bestehenden weichen Packung verleiht.
  19. Packung nach Patentanspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Längskante (39) und die zweite Längskante (40), die um den gesamten vorgenannten, an die obere Fläche (17) angrenzenden Abschnitt (24) herum überlappt und miteinander versiegelt sind, eine Verstärkung des Einwickelmaterial bilden, welche die Packung (1) selbst verstärkt.
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