DE60107447T3 - Aufnahme-/verteilungsschicht mit grossen zwischenräumen für einen absorbierenden artikel - Google Patents

Aufnahme-/verteilungsschicht mit grossen zwischenräumen für einen absorbierenden artikel Download PDF

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Description

  • Diese Erfindung betrifft absorbierende Gegenstände wie Windeln, Inkontinenzartikel, Monatsbinden und dergleichen. Insbesondere betrifft diese Erfindung absorbierende Gegenstände, die eine Deckschicht und eine Aufnahme-/Verteilungsfolienschicht mit einem Hohlraumvolumen aufweisen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Vielzahl von absorbierenden Gegenständen wohl bekannt, die daran angepasst sind, Körperflüssigkeiten zu absorbieren. Beispiele für absorbierende Gegenstände schließen Windeln, Inkontinenzartikel und Monatsbinden ein.
  • Ein mit bekannten absorbierenden Gegenständen verbundenes Problem ist das Auslaufen von Abfallprodukt, was Bekleidungsartikel, wie Hosen, Hemden und Bettwäsche, verunreinigen kann. Das Ausmaß an Auslaufen, das ein Träger erfährt, kann durch Erhöhung der Rate verringert werden, mit der Flüssigkeit in den absorbierenden Kern eintritt. Daher tritt bei einem absorbierenden Gegenstand, bei dem Flüssigkeit die Deckschicht schnell durchdringt und in dem absorbierenden Kern aufgenommen wird, weniger Auslaufen als bei einem absorbierenden Gegenstand auf, bei dem Flüssigkeit über die Deckschicht laufen kann, bevor sie in den absorbierenden Kern eindringt. Dementsprechend reduziert die Verringerung des Ablaufs das Ausmaß an Auslaufen, das mit einem absorbierenden Gegenstand verbunden ist.
  • Ein weiteres mit absorbierenden Gegenständen verbundenes Problem ist die Trockenheit der hautberührenden Oberfläche des Gegenstands. Im Allgemeinen ist der absorbierende Gegenstand um so angenehmer, je trockener die hautberührende Oberfläche ist. Es sind Versuche unternommen worden, die Oberflächenfeuchtigkeit in Wegwerfwindelstrukturen zu verringern. Beispielsweise lehren das am 23. März 1976 an Anczurowski erteilte US-Patent Nr. 3 945 386 und die am 29. Juni 1976 bzw. 30. November 1976 an Karami erteilten US-Patente Nr. 3 965 906 und 3 994 299 Windelstrukturen, die eine perforierte thermoplastische Folie aufweisen, die zwischen der Deckschicht und dem absorbierenden Kern angeordnet ist. Das am 13. April 1982 an Aziz erteilte US-Patent Nr. 4 324 247 beschreibt einen Versuch, der darauf gerichtet ist, sowohl den Ablauf zu verringern als auch die Oberflächenfeuchtigkeit von absorbierenden Gegenständen zu verringern.
  • Zusätzlich zu der Trockenheit der hautberührenden Oberfläche stellt das Gefühl der hautberührenden Oberfläche ebenfalls einen wichtigen Gesichtspunkt dar. Ein Problem besteht darin, dass einige Verbraucher das mit geformten Folien verbundene Kunststoffgefühl nicht mögen. Eine Vielzahl von Anstrengungen ist darauf gerichtet worden, das Gefühl der Oberfläche von absorbierenden Gegenständen zu verbessern. Ein Beispiel ist in dem an Butterworth et al. erteilten US-Patent Nr. 3 967 623 beschrieben. Das Butterworth-Patent offenbart ein absorbierendes Polster mit einer Deckschicht, die aus einem perforierten thermoplastischen Gewebe hergestellt ist, das eine integrale faserartige oder velourisierte äußere Oberfläche aufweist.
  • Es besteht ein weiteres Problem bei typischen absorbierenden Gegenständen, insbesondere Inkontinenzwindeln für Erwachsene. Wenn ein Träger ein zweites Mal oder häufiger uriniert, wird ein Gefühl von Nässe empfunden, da nicht-absorbierte Flüssigkeit zur Absorption seitlich durch die Deckschicht von einem Bereich gesättigten Kernmaterials zu einem Bereich ungesättigten Kernmaterials fließt. Dieses Gefühl ist höchst unangenehm und unerwünscht.
  • Die Produkte, die in den meisten der obigen Dokumente beschrieben sind, sind jedoch weniger als ideal bei der Verwirklichung einer guten Kombination aller drei gewünschten Eigenschaften des verringerten Oberflächenablaufs, der verbesserten Fähigkeit, ein Gefühl von Nässe der Deckschicht zu verhindern, und des verbesserten Gefühls.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist in den angefügten Patentansprüchen definiert. Die Erfindung betrifft einen absorbierenden Gegenstand mit einer Deckschicht und einem absorbierenden Kernmaterial. Zwischen der Deckschicht und dem absorbierenden Kernmaterial ist eine Aufnahme-/Verteilungsschicht angeordnet. Die Aufnahme-/Verteilungsschicht ist aus einer dreidimensionalen geformten Folie mit Öffnungen hergestellt, wobei die Aufnahme-/Verteilungsschicht eine dem Körper zugewandte Seite, d. h. eine Innenseite, und eine der Bekleidung zugewandte Seite, d. h. eine Außenseite, aufweist. Erfindungsgemäß definiert die Aufnahme-/Verteilungsschicht einen hohen Hohlvolumenraum. Der große unterseitige Hohlvolumenraum liefert Raum für nicht-absorbierte Flüssigkeit, um über die obere Ebene von gesättigten Kernbereichen zu fließen und in neue, ungesättigte Bereiche des Kernmaterials zu fließen, ohne die Deckschicht zu kontaktieren, wodurch ein Gefühl von Nässe bei dem Benutzer vermieden wird. Nicht-absorbierte Flüssigkeit resultiert aus wiederholten Insulten in eine gesättigte Zone eines absorbierenden Kerns. In einer weiteren Ausführungsform weist die Aufnahme-/Verteilungsschicht mindestens einen erhöhten Rand auf, der sich aufwärts in eine höhere Ebene auf der Innenseite erstreckt. Der erhöhte Rand verläuft in der Maschinenrichtung, um nicht-absorbierte Flüssigkeit zu leiten, damit sie primär in die Maschinenrichtung der absorbierenden Vorrichtung fließt, um zur Verhinderung eines seitlichen Auslaufens beizutragen. In einer weiteren Ausführungsform bildet eine erste und eine zweite dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie eine Aufnahme-/Verteilungsschicht, die einen weiteren vergrößerten Hohlvolumenraum für den Fluss von nicht-absorbierter Flüssigkeit aufweist und die eine größere räumliche Trennung zwischen Bereichen der Aufnahme von Feuchtigkeit und der Deckschicht liefert. In einer noch weiteren Ausführungsform weist die Aufnahme-/Verteilungsschicht einen hohen Boden (Loft) auf, der verhältnismäßig tiefe Zellen oder Behälter bildet. Wenn wiederholte Insulte in einen gesättigten Kernbereich eingebracht werden, wird ein Behälter oder werden Behälter in dem Insultbereich gefüllt. Im folgendene Insulte führen zu einem Überlaufen von Flüssigkeit in angrenzende Behälter. Die Wirkung des Überlaufens verteilt das Flüssigkeitsvolumen der Insulte über einen größeren Bereich des Kernmaterials, sodass die Flüssigkeit durch ungesättigtes Kernmaterial absorbiert werden kann.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die 6 bis 12 fallen nicht in den Bereich der vorliegenden Erfindung.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen absorbierenden Gegenstandes, der eine Aufnahme-/Verteilungsschicht verwendet.
  • 2 ist eine schematische Querschnittsansicht des absorbierenden Gegenstandes der 1 entlang der Linie 2-2, wobei die Aufnahme-/Verteilungsschicht von einem vorbekannten Typ ist.
  • 3 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht der vorbekannten Aufnahme-/Verteilungsschicht der 2.
  • 4 ist eine Aufsicht einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform zur Verwendung als Aufnahme-/Verteilungsschicht in dem absorbierenden Gegenstand der 1.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht des absorbierenden Gegenstands der 1 entlang der Linie 2-2 der 1, wobei die gezeigte Aufnahme-/Verteilungsschicht eine Querschnittsansicht der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie der 4 entlang der Linie 5-5 der 4 ist.
  • 6 ist eine Aufsicht einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform zur Verwendung als Aufnahme-/Verteilungsschicht in dem absorbierenden Gegenstand der 1.
  • 7 ist eine Querschnittsansicht des absorbierenden Gegenstands der 1 entlang der Linie 2-2 der 1, wobei die gezeigte Aufnahme-/Verteilungsschicht eine Querschnittsansicht der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie der 6 entlang der Linie 7-7 der 6 ist.
  • 8 ist eine Aufsicht einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie einer dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform zur Verwendung als Aufnahme-/Verteilungsschicht in dem absorbierenden Gegenstand der 1.
  • 9 ist eine Querschnittsansicht des absorbierenden Gegenstands der 1 entlang der Linie 2-2 der 1, wobei die gezeigte Aufnahme-/Verteilungsschicht eine Querschnittsansicht der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie der 8 entlang der Linie 9-9 der 1 ist.
  • 10 ist eine Aufsicht einer Wegwerfwindel, die die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie der 8 und 9 verwendet.
  • 11 ist eine Querschnittsansicht des absorbierenden Gegenstands der 1, wobei die Aufnahme-/Verteilungsschicht eine mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform ist.
  • 12 ist eine Querschnittsansicht des absorbierenden Gegenstands der 1, wobei die Aufnahme-/Verteilungsschicht eine mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie einer fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform ist.
  • 13 ist eine schematische Zeichnung einer Flüssigkeitsaufnahmevorrichtung, die verwendet wird, um die verschiedenen Ausführungsformen der absorbierenden Gegenstände der 1 bis 12 zu prüfen.
  • 14 ist eine graphische Darstellung von Daten aus Tabelle 1, die den Gesamtflüssigkeitsüberlauf und die inverse Höhe (Luft) für verschiedene Proben von in den 1 bis 12 gezeigten absorbierenden Gegenständen zeigt.
  • 15 ist eine Aufsicht bei 50facher Vergrößerung von Probe 2 und Probe 4 für Zwecke des Vergleichs des Hohlraumvolumens der Proben.
  • 16 ist eine Querschnittsansicht bei 50facher Vergrößerung von Probe 2 und Probe 4 für Zwecke des Vergleichs des Hohlraumvolumens der Proben.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft absorbierende Gegenstände mit einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Aufnahme-/Verteilungsfolienschicht. Beispiele für absorbierende Gegenstände schließen Windeln, Inkontinenzartikel, Monatsbinden und ähnliche Gegenstände ein.
  • Für Zwecke dieser Anmeldung bezieht sich der Begriff ”absorbierender Gegenstand” auf Gegenstände, die Körperexsudate absorbieren und aufnehmen. Insbesondere bezieht sich der Begriff auf Gegenstände, die an dem Körper oder in Nähe des Körpers eines Trägers angeordnet werden, um verschiedene vom Körper ausgeschiedene Exsudate zu absorbieren und aufzunehmen. Der hier verwendete Begriff ”absorbierender Gegenstand” soll Windeln, Inkontinenzartikel, Monatsbinden, Slipeinlagen und andere Gegenstände einschließen, die zur Absorption von Körperexsudaten verwendet werden.
  • Der Begriff ”Windel” bezieht sich auf ein typischerweise von Kleinkindern und inkontinenten Personen getragenes Kleidungsstück, das zwischen den Beinen hochgezogen wird und um die Hüfte des Trägers befestigt wird. Beispiele für Windeln aus dem Stand der Technik schließen Windeln ein, die in dem am 31. Januar 1967 an Duncan et al. erteilten US-Patent Re. Nr. 26 152 , dem am 14. Januar 1975 an Buell erteilten US-Patent Nr. 3 860 003 , dem am 9. September 1986 an Weisman et al. erteilten US-Patent Nr. 4 610 678 , dem am 16. Juni 1987 an Weisman et al. erteilten US-Patent Nr. 4 673 402 , dem am 22. September 1987 an Lawson et al. erteilten US-Patent Nr. 4 695 278 , dem am 3. November 1987 an Buell erteilten US-Patent Nr. 4 704 115 , dem am 30. Mai 1989 an Alemany et al. erteilten US-Patent Nr. 4 834 735 , dem am 19. Dezember 1989 an Angstadt erteilten US-Patent Nr. 4 888 231 und dem am 20. März 1990 an Aziz et al. erteilten US-Patent Nr. 4 909 803 beschrieben sind.
  • Der Begriff ”Inkontinenzartikel” bezeichnet Polster, Unterwäsche, z. B. Polster, die durch ein Aufhängungssystem, wie einem Gürtel oder einer anderen Vorrichtung, an Ort und Stelle gehalten werden, Einlagen für absorbierende Gegenstände, Kapazitätserhöher für absorbierende Gegenstände, Unterhosen, Betteinlagen und ähnliche Vorrichtungen unabhängig davon, ob sie von Erwachsenen oder von anderen inkontinenten Personen getragen werden. Beispiele für Inkontinenzartikel schließen jene ein, die in dem am 3. März 1981 an Strickland et al. erteilten US-Patent Nr. 4 253 461 , den an Buell erteilten US-Patenten Nr. 4 597 760 und 4 597 761 , den oben genannten an Ahr et al. erteilten US-Patenten Nr. 4 704 115 und 4 909 802 , dem am 23. Oktober 1990 an Gipson et al. erteilten US-Patent Nr. 4 964 860 und den an 3. Januar 1991 von Noel et al. bzw. Feist et al. eingereichten US-Patentanmeldungen mit den Aktenzeichen 07/637 090 und 07/637 571 offenbart sind.
  • Der Begriff ”Monatsbinde” bezieht sich auf einen Gegenstand, der von einer Frau angrenzend an den Schambereich getragen wird und der verschiedene Exsudate absorbieren und aufnehmen soll, die von dem Körper ausgeschieden werden, z. B. Blut, Mensis und Urin. Beispiele für Monatsbinden sind in dem am 25. August 1981 an McNair erteilten US-Patent Nr. 4 285 343 , den am 20. Mai 1986 bzw. 18. August 1987 an Van Tilburg erteilten US-Patenten Nr. 4 589 876 und 4 687 478 , den am 17. April 1990 bzw. 16. April 1991 an Osborn et al. erteilten US-Patenten Nr. 4 917 697 und 5 007 906 und den am 21. August 1990 bzw. 23. April 1991 an Osborn erteilten US-Patenten Nr. 4 950 264 und 5 009 653 und in der am 29. Oktober 1990 im Namen von Visscher et al. eingereichten US-Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 07/605 583 offenbart.
  • Der Begriff ”Slipeinlage” bezieht sich auf absorbierende Gegenstände, die weniger voluminös als Monatsbinden sind und im Allgemeinen von Frauen zwischen ihren Monatsblutungen getragen werden. Beispiele für Slipeinlagen sind in dem am 19. April 1988 an Osborn erteilten US-Patent Nr, 4 738 676 mit der Bezeichnung ”Pantiliner” offenbart.
  • Auf die Offenbarungen von sämtlichen Patenten, Patentanmeldungen und jeglichen Patenten, die für diese erteilt werden, sowie von jeglichen entsprechenden veröffentlichten ausländischen Patentanmeldungen und von Veröffentlichungen, die in dieser Patentanmeldung erwähnt werden, wird hier Bezug genommen. Es wird jedoch ausdrücklich nicht anerkannt, dass irgendwelche der hier durch Bezugnahme eingeschlossenen Dokumente die vorliegende Erfindung lehren oder offenbaren. Es wird ferner ausdrücklich nicht anerkannt, dass irgendwelche der kommerziell verfügbaren Materialien oder Produkte, die hierin beschrieben werden, die vorliegende Erfindung lehren oder offenbaren.
  • Unter Bezugnahme auf 1 ist nun eine vereinfachte Darstellung eines typischen absorbierenden Gegenstandes 10 gezeigt. Es sollte jedoch klar sein, dass 1 nur für beispielhafte Zwecke gezeigt wird und nicht so ausgelegt werden sollte, um die spezielle Art oder Ausgestaltung eines absorbierenden Gegenstandes zu beschränken. Wie in 2 gezeigt ist, umfasst der absorbierende Gegenstand 10 im Wesentlichen eine Deckschicht 12, eine rückwärtige Schicht 14, eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 und einen absorbierenden Kern 16. Der absorbierende Kern 16 weist eine obere oder dem Körper zugewandte Seite 17 auf.
  • Der absorbierende Gegenstand 10 hat zwei Oberflächen, eine den Körper berührende Oberfläche oder Körperoberfläche 18 und eine die Bekleidung berührende Oberfläche oder Bekleidungsoberfläche 20. Die Körperoberfläche 18 dient dazu, an den Körper des Trägers angrenzend getragen zu werden. Die Bekleidungsoberfläche 20 (2) des absorbierenden Gegenstands 10 befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite und dient dazu, an die Unterwäsche oder Kleidung des Trägers angrenzend angeordnet zu werden, wenn der absorbierende Gegenstand 10 getragen wird.
  • Der absorbierende Gegenstand 10 hat zwei Mittellinien, eine in Längsrichtung verlaufende Mittellinie 22 (1) und eine in Querrichtung verlaufende Mittellinie 24 (1). Der absorbierende Gegenstand 10 hat zwei voneinander beabstandete, in Längsrichtung verlaufende Ränder 26 und zwei voneinander beabstandete, in Querrichtung verlaufende Ränder oder Endränder, d. h. Enden 28, die zusammen die Begrenzung 30 des absorbierenden Gegenstands 10 bilden.
  • Die einzelnen Komponenten des absorbierenden Gegenstands 10 werden nun ausführlicher betrachtet. Die Deckschicht 12 ist für die Haut des Trägers verträglich, weist für die Haut des Trägers ein weiches Gefühl auf und ist für die Haut des Trägers nicht reizend. Ferner ist die Deckschicht 12 flüssigkeitsdurchlässig, was es Flüssigkeiten gestattet, leicht ihre Dicke zu durchdringen. Die Deckschicht 12 weist eine dem Körper zugewandte Seite 32 (2) und eine der Bekleidung zugewandte Seite 34 (2), zwei in Längsrichtung verlaufende oder seitliche Ränder 36 und zwei Endränder 38 (1) auf. Der absorbierende Kern 16 weist eine obere oder dem Körper zugewandte Seite 17 auf. Im gesamten Rest dieser Anmeldung haben ähnliche Komponenten dieselben Bezugszeichen für alle erfindungsgemäßen Ausführungsformen, z. B. wird die ”Deckschicht” in jeder Ausführungsform mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet.
  • Die Deckschicht 12 ist bevorzugt aus einem Vliesmaterial oder einer vakuumgeformten Folienschicht hergestellt. Die Deckschicht 12 kann mit der Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 (2) verbunden sein, obwohl die Deckschicht 12 in der bevorzugten Ausführungsform nicht mit der Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 verbunden ist, sondern sich vielmehr in Kontakt mit ihr befindet. Der absorbierende Gegenstand der 3 verwendet eine dreidimensionale mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 als Anti-Rücknässungs-(oder Anti-Dochtwirkungs-)schicht. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 weist eine dem Körper zugewandte oder Innenseite 46 und eine der Bekleidung zugewandte Seite oder Außenseite 48 auf. Die der Bekleidung zugewandte Seite 34 der Deckschicht 12 ist vorzugsweise in engem Kontakt mit der Innenseite 46 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 44 gehalten. Die Deckschicht 12 und die Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 werden im folgenden ausführlicher untersucht.
  • Die Deckschicht 12 kann ein irgendein Vliesstoff sein, der für Flüssigkeiten durchlässig ist. Ein geeigneter Vliesstoff kann aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, die Naturfasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetische Fasern (z. B. Polyester, Polypropylen) oder eine Kombination derselben einschließen. Die Deckschicht 12 ist vorzugsweise aus Fasern hergestellt, die aus einer aus Polypropylen, Polyester, Polyethylen, Polyvinylalkohol, Harzen auf Stärkebasis, Polyurethanen, Cellulose und Celluloseestern bestehenden Gruppe ausgewählt sind.
  • Es können verschiedene Herstellungsverfahren verwendet werden, um einen Vliesstoff für die Verwendung in der Deckschicht 12 herzustellen. Beispielsweise kann der Vliesstoff harzgebunden, mit Nadeln gelocht, gesponnen oder kardiert sein. Kardierte Vliesstoffe können thermisch gebundene, durch Luft gebundene und Spunlacedstoffe sein. Ein bevorzugter Vliesstoff ist ein thermisch gebundener Polypropylenstoff.
  • Eine typische Deckschicht 12 ist ein Vliesstoff mit einem Muster von thermischen Verbindungsstellen. Ein Beispiel für einen Vliesstoff weist ein kardiertes, thermisch punktgebundenes Polypropylenvlies auf. Die thermischen Verbindungen eines solchen Stoffs sind in der Aufsicht typischerweise rechtwinklig geformt. Die Verbindungen sind typischerweise in gegeneinander versetzten Reihen angeordnet. Ein weiteres typisches Vlies ist ein Polypropylen-Spinnvliesstoff mit in ähnlicher Weise angeordneten thermischen Verbindungen. Noch ein weiterer typischer Vliesstoff ist ein kardiertes Polypropylenvlies, das gemäß dem Verfahren geprägt ist, das in dem an Megison et al. erteilten US-Patent Nr. 4 781 710 gelehrt wird. Dieser Vliesstoff weist geprägte und thermisch verbundene Bereiche auf, die in Aufsicht diamantförmig sind. Die diamantförmigen Verbindungen sind voneinander beabstandet und in einem diamantförmigen Gitter angeordnet, wie es in den 1 und 2 des Patents von Megison et al. gezeigt ist. Typischerweise erstreckt sich das Prägen jedoch nicht auf den darunterliegenden Kern.
  • Vorzugsweise ist die Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 eine perforierte thermoplastische Folie mit sich verjüngenden Kapillaren, die einen Prozentanteil an Ablauf von weniger als etwa 10% aufweist und die eine erhöhte Flüssigkeitsvliesgeschwindigkeit durch die sich verjüngenden Kapillaren aufweist. Das Verfahren zur Herstellung einer solchen Folie schließt eine zweifache Oberflächenbehandlung ein, die von den US-Patenten Nr. 4 535 020 und 4 456 570 (Thomas et al.) mit den Bezeichnungen ”Perforated Film” bzw. ”Treatment of Perforated Film” gelehrt wird. Auf die US-Patente Nr. 4 535 020 und 4 456 570 wird hier Bezug genommen. Das Verfahren lehrt, dass eine Oberflächenbehandlung durch Hinzufügen eines inneren chemischen Additivs, nämlich eines Tensids, zu einem folienbildenden Polyolefinharz bereitgestellt wird. Das Additiv wird mit dem Harz vereinigt oder anderweitig gemischt oder vermengt, bevor die Folie aus dem Harz gebildet wird. Nachdem die Folie gebildet ist, wird die weitere Oberflächenbehandlung durchgeführt, indem die Folie mit einer Koronaentladungsbehandlung behandelt wird, die auf das chemische Additiv einwirkt, um die perforierte Folie mit einem Ablauf von 0% oder nahe 0% zu liefern.
  • Das Tensid liefert eine Folienoberfläche, die eine größere Polarisierbarkeit aufweist, als es die Polyolefinfolie ohne Hinzufügen des Tensids haben würde. Eine höhere Oberflächenpolarität ergibt eine höhere Benetzbarkeit. Auch wenn die chemisch behandelte Folie polarer als die unbehandelte Folie ist, liefert die Koronaentladungsbehandlung der Folie selbst die gewünschte maximale Benetzbarkeit. Jedes Tensid, das diese Polarität erreicht und zu der Oberfläche der Folie wandert, kann in dieser Erfindung verwendet werden.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist nun die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 typischerweise zwischen der Deckschicht 12 und dem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Wie in 3 gezeigt, ist die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 eine dreidimensionale Struktur mit einer Vielzahl von sich verjüngenden Kapillaren 50, von denen jede eine Basisöffnung 52 und eine Spitzenöffnung 54 aufweist. Die Spitzen der Öffnungen 54 befinden sich in engem Kontakt mit dem absorbierenden Kern 16. Außerdem befindet sich der größte Teil der Oberfläche der Außenseite 48 der Folie 44 in Kontakt mit dem Kern 16.
  • Die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 ist typischerweise aus einem flüssigkeitsundurchlässigen thermoplastischen Material hergestellt. Ein geeignetes Material ist eine Folie aus Polyethylen mit niedriger Dichte, die eine Dicke von 0,001 bis 0,002 Zoll (0,0025 bis 0,0051 cm) aufweist. Das thermoplastische Material zur Verwendung bei der Herstellung einer typischen mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 44 ist aus der Gruppe ausgewählt, die allgemein aus Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Harzen auf Stärkebasis, Polyvinylalkohol, Polyurethanen, Polycaprolacton und Celluloseestern oder Kombinationen derselben besteht.
  • In einer typischen Ausführungsform wird das thermoplastische Material mit einer Vielzahl von sich verjüngenden Kapillaren 50 in einer Art, Größe, Ausgestaltung und Orientierung bereitgestellt, wie es in dem am 30. Dezember 1975 an Thompson erteilten US-Patent Nr. 3 929 135 dargelegt ist. Andere typische mit Öffnungen versehenen Kunststofffolien sind in dem am 13. April 1982 an Mullane et al. erteilten US-Patent Nr. 4 324 246 , dem am 3. August 1982 an Radel et al. erteilten US-Patent Nr. 4 342 314 und dem am 31. Juli 1984 an Ahr et al. erteilten US-Patent Nr. 4 463 045 offenbart. Die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 kann auch aus anderen Arten von mit Öffnungen versehenen Kunststofffolien bestehen, die nicht thermoplastisch sind. Die verwendete Folienart hängt von der Art der Verarbeitung ab, der die Folie und die Vlieskomponenten während der Herstellung der Deckschicht 12 unterzogen werden. Thermoplastische Folien werden typischerweise verwendet, wenn die Deckschicht 12 und die Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 oder die Folie 44 durch Schmelzen zu einer Verbundstruktur integral ausgebildet sind. Andere Arten von mit Öffnungen versehenen Folien schließen hydrogeformte Folien ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt. Hydrogeformte Folien werden in zumindest einigen der folgenden US-Patente beschrieben: Nr. 4 609 518 , 4 629 643 , 4 695 422 , 4 772 444 , 4 778 644 und 4 839 216 , erteilt an Curro et al., und US-Patent Nr. 4 637 819 , erteilt an Ouellette et al.
  • Typischerweise sind der Vliesstoff der Deckschicht 12 und die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 in einer einander zugewandten Beziehung angeordnet. Die beiden Komponenten können befestigt oder unbefestigt sein. Die beiden Komponenten können, wenn sie befestigt sind, durch verschiedene Verfahren aneinander befestigt sein. Typische Verfahren zum Befestigen des Vliesstoffes und der mit Öffnungen versehenen Folie 44 schließen Klebemittel, Verschmelzung einschließlich Wärmeverbinden und/oder Druckverbinden, Ultraschall und dynamisch-mechanisches Verbinden ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt.
  • Die Klebemittel können in einer gleichmäßigen kontinuierlichen Schicht, einer gemusterten Schicht oder einer Anordnung separater Linien, Spiralen, Tropfen oder Punkte aus Klebstoff aufgebracht sein. Die Anbringung von Klebemittel weist typischerweise ein Klebemittel-Filamentnetzwerk mit offenem Muster, wie es in dem am 4. März 1986 an Minetola et al. erteilten US-Patent Nr. 4 573 986 , oder ein Filamentnetzwerk mit offenem Muster auf, bei dem mehrere Linien von Klebemittelfilamenten in ein Spiralmuster verwirbelt sind, wie es durch die Vorrichtung und das Verfahren veranschaulicht wird, die in dem am 7. Oktober 1975 an Sprague, Jr. erteilten US-Patent Nr. 3 911 173 , dem am 22. November 1978 an Zieker et al. erteilten US-Patent Nr. 4 785 996 und dem am 27. Juni 1989 an Werenicz erteilten US-Patent Nr. 4 842 666 gezeigt ist. Ein weiteres Verfahren zum Wärme-/Druckverbinden, das verwendet werden könnte, ist in dem am 8. August 1989 an Ball et al. erteilten US-Patent Nr. 4 854 984 beschrieben.
  • Der Vliesstoff der Deckschicht 12 und die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 können alternativ indirekt befestigt sein. Beispielsweise können der Vliesstoff und die mit Öffnungen versehene Folie 44 an einer oder durch eine dünne Schicht aus Luftfilz oder an einer oder durch eine Schicht aus hydrophobem Material befestigt sein, die zwischen dem Vliesstoff und der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 44 angeordnet ist. Typischerweise wird eine solche zusätzliche Schicht oder werden solche zusätzlichen Schichten mit einem Tensid behandelt, wie es im folgenden ausführlicher beschrieben ist.
  • Der Vliesstoff der Deckschicht 12 und die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 44 können alternativ integral in einer Verbundstruktur ausgebildet sein, wie es von Merz et al. in dem US-Patent 4 995 930 gelehrt wird. Die hier verwendeten Begriffe ”Verbund”, ”Verbundstruktur” oder ”Kombination” beziehen sich auf die Beziehungen, in denen sich Teile des Vliesstoffes in die Folie 44 erstrecken und umgekehrt, sodass sie integral angebracht sind.
  • Unter Bezugnahme auf die 4 und 5 verwendet nun eine erste Ausführungsform eines verbesserten absorbierenden Gegenstandes der Erfindung des Anmelders eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 42, die aus einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56 hergestellt ist, die mit einem hexagonalen Muster versehen ist. Auch wenn ein hexagonales Muster zu Veranschaulichungszwecken verwendet wird, sollte es klar sein, dass andere Muster für jede der hier beschriebenen Folien ebenfalls verwendet werden können. Beispiele für andere Muster schließen kreisförmige, ovale, elliptische, polygonale oder andere geeignete Muster oder Kombinationen von Mustern ein. Das hexagonale Muster bildet eine Vielzahl von aneinandergrenzenden Sechsecken oder Zellen 58. In der bevorzugten Ausführungsform basiert das hexagonale Muster auf einer Maschenzahl von 8,75, wobei ”Maschenzahl” die Anzahl von Zellen 58 ist, die auf einer Länge von 1 Zoll auf einer Linie angeordnet sind. Auch wenn eine Maschenzahl von 8,75 bevorzugt ist, kann eine Maschenzahl von 2 bis 25 oder insbesondere von 4 bis 15 verwendet werden. Vorzugsweise ist jede Zelle 58 mit einer Öffnung 60 versehen, die einen großen Lochdurchmesser, z. B. 59 mils, aufweist, der groß genug ist, um es Insultflüssigkeiten zu gestatten, durch die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56 so schnell aufgenommen zu werden, wie die Flüssigkeiten zugeführt werden.
  • Unter Bezugnahme auf insbesondere 5, die eine vergrößerte Querschnittsansicht der Folie 56 entlang der Linie 5-5 von 4 zeigt, weist die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56 eine dem Körper zugewandte Seite oder Innenseite 62 und eine der Bekleidung zugewandte Seite oder Außenseite 64 auf. Die der Bekleidung zugewandte Seite 34 der Deckschicht 12 ist vorzugsweise in engem Kontakt mit der Innenseite 62 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 56 gehalten. Vorzugsweise bleibt die Deckschicht 12 in Kontakt mit Folie 56, ist aber nicht mit der Folie 56 verbunden.
  • Wie aus 5 ersichtlich, ist die Folie 56 zwischen einer Deckschicht 12 und einem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 56 ist eine dreidimensionale Struktur mit einer Vielzahl von Kapillaren 66, von denen jede eine Basisöffnung 68 und eine Spitzenöffnung 70 aufweist. Die Spitzenöffnungen 70 der Kapillaren 66 befinden sich in engem Kontakt mit dem absorbierenden Kern 16 und die Spitzenöffnungen 70 sind vorzugsweise an dem Kern 16 befestigt, um diesen engen Kontakt sicherzustellen. Es ist auch anzumerken, dass sich im Wesentlichen nur die Spitzenöffnungen 70 der Kapillaren 66 in engem Kontakt mit dem Kern 16 befinden, wodurch sichergestellt wird, dass die Hohlräume 74, die für seitliche Leckage vorgesehen sind, im Wesentlichen nicht-beladen bleiben. Es ist ein Stegbereich 72 zwischen aneinandergrenzenden Öffnungen 60 auf der Innenseite 62 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 56 ausgebildet. Es ist ein Hohlvolumenraum 74 (5) auf der Außenseite 64 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 56 ausgebildet, der einen Flüssigkeitsdurchgang zwischen jeder der Zellen 58 liefert. Vorzugsweise beträgt das Verhältnis von Hohlvolumenraum 74 zu Spitzenöffnungsraum 70 2:1. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56 weist eine Höhe (Loft) 75, d. h. der Abstand zwischen der Oberfläche der auf der Innenseite 62 und der planen Oberfläche auf der Außenseite 64, von 0,031'' bis 0,125'', insbesondere von 0,045'' bis 0,100'' und am meisten bevorzugt von 0,050'' auf. Das in der Folie 56 verwendete thermoplastische Material weist vorzugsweise eine Dichte im Bereich von etwa 0,919 g/cm3 bis 0,960 g/cm3 auf, wobei der bevorzugtere Bereich von Dichten etwa 0,930 g/cm3 bis 0,950 g/cm3 beträgt. Der allgemeine Schmelzindexbereich für ein typisches Material beträgt vorzugsweise etwa 0,10 bis etwa 8,50, wobei der bevorzugtere Bereich typischerweise etwa 1,5 bis etwa 4,5 beträgt.
  • Unter Bezugnahme auf die 6 und 7 verwendet nun eine zweite Ausführungsform eines verbesserten absorbierenden Gegenstands der Erfindung des Anmelders eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 15, die aus einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 76 hergestellt ist, die mit einem hexagonalen Muster versehen ist. Auch wenn ein hexagonales Muster hier diskutiert wird, sollte es klar sein, dass andere Muster ebenfalls verwendet werden können. Beispiele für andere Muster schließen kreisförmige, ovale, elliptische, polygonale oder andere geeignete Muster oder Kombinationen von Mustern ein. Das hexagonale Muster bildet eine Vielzahl von aneinandergrenzenden Sechsecken oder Zellen 78. In der bevorzugten Ausführungsform misst jede Zelle 78 1/32'' zu ½'', wenn vom flachen zum flachen Teil des Sechsecks gemessen wird, das jede Zelle 78 des hexagonalen Musters ausmacht. Insbesondere werden Zellen 78 von 1/16'' zu 1/5'' verwendet. Noch bevorzugter werden Zellen 78 verwendet, die quer 1/8'' messen.
  • Unter Bezugnahme auf insbesondere 7, die eine vergrößerte Querschnittsansicht der Folie 76 entlang der Linie 7-7 der 6 zeigt, weist die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 76 eine dem Körper zugewandte Seite oder Innenseite 82 und eine der Bekleidung zugewandte Seite oder Außenseite 84 auf. Die der Bekleidung zugewandte Seite 34 der Deckschicht 12 ist vorzugsweise in engem Kontakt mit der Innenseite 82 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 76 gehalten. Vorzugsweise hält die Deckschicht 12 Kontakt mit der Folie 76, ist aber nicht mit ihr verbunden.
  • Wie aus 7 ersichtlich, ist die Folie 76 zwischen einer Deckschicht 12 und einem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 76 ist eine dreidimensionale Struktur mit einer Vielzahl von großen Öffnungen oder Behältern 86, von denen jede bzw. jeder eine Basisöffnung 88 und eine Spitzenöffnung 90 aufweist. Die Spitzenöffnungen 90 der Behälter 86 befinden sich in engem Kontakt mit dem absorbierenden Kern 16, und vorzugsweise ist die Spitzenöffnung 90 an den Kern 16 befestigt, um diesen engen Kontakt sicherzustellen. Es ist ein Stegbereich 92 zwischen aneinandergrenzenden Öffnungen 80 auf der Innenseite 82 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 76 ausgebildet. In der wabenförmigen Ausführungsform ist der Stegbereich 92 vorzugsweise relativ schmal. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 76 weist eine Höhe (Luft) 94 (7), d. h. der Abstand zwischen der Oberfläche auf der Innenseite 82 und der planen Oberfläche auf der Außenseite 84, von größer als 30 mils auf. Die Höhe (Loft) 94 beträgt in der bevorzugten Ausführungsform 50 mils.
  • Unter Bezugnahme auf die 8 und 9 verwendet nun eine dritte Ausführungsform eines verbesserten absorbierenden Gegenstandes der Erfindung des Anmelders eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 15, die aus einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 96 hergestellt ist, die mit einem hexagonalen Muster versehen ist. Auch wenn ein hexagonales Muster zu Veranschaulichungszwecken diskutiert wird, sollte es klar sein, dass andere Muster für jede der hier diskutierten Folien ebenfalls verwendet werden können. Beispiele für andere Muster schließen kreisförmige, ovale, elliptische, polygonale oder andere geeignete Muster ein. Das hexagonale Muster bildet eine Vielzahl von aneinandergrenzenden Sechsecken oder Zellen 98. In der bevorzugten Ausführungsform basiert das hexagonale Muster auf einer Maschenzahl von 8,75, wobei ”Maschenzahl” die Anzahl von Zellen 98 ist, die auf einer Länge von 1'' auf einer Linie angeordnet sind. Auch wenn eine Maschenzahl von 8,75 bevorzugt ist, kann eine Maschenzahl von 2 bis 25 oder insbesondere von 4 bis 15 verwendet werden. Vorzugsweise ist jede Zelle 98 mit Öffnungen 100 versehen, die große Lochdurchmesser, z. B. 59 mils, aufweisen. Es ist eine Vielzahl von erhöhten Rändern 101 auf der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 96 ausgebildet. Die erhöhten Ränder 101 verlaufen vorzugsweise in Längsrichtung oder parallel zu der in Längsrichtung verlaufenden Mittellinie 22 (1) des absorbierenden Gegenstandes 10.
  • Unter Bezugnahme auf insbesondere 9, die eine vergrößerte Querschnittsansicht der Folie 96 entlang der Linie 9-9 der 8 zeigt, weist die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 96 eine dem Körper zugewandte Seite oder Innenseite 102 und eine der Bekleidung zugewandte oder Außenseite 104 auf. Die der Bekleidung zugewandte Seite 34 der Deckschicht 12 ist vorzugsweise in engem Kontakt mit der Innenseite 102 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 96 gehalten. Vorzugsweise hält die Deckschicht 12 Kontakt mit der Folie 96, ist aber nicht mit ihr verbunden. Das in der Folie 76 verwendete thermoplastische Material hat vorzugsweise eine Dichte im Bereich von etwa 0,919 g/cm3 bis 0,960 g/cm3, wobei der bevorzugte Bereich von Dichten etwa 0,930 g/cm3 bis 0,950 g/cm3 beträgt. Der allgemeine Schmelzindexbereich für ein typisches Material beträgt vorzugsweise etwa 0,10 bis etwa 8,50, wobei der bevorzugte Bereich typischerweise etwa 1,5 bis etwa 4,5 beträgt.
  • Wie aus 9 ersichtlich, ist die Folie 96 zwischen der Deckschicht 12 und einem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Die mit Öffnungen versehene Kunststofffolie 96 ist eine dreidimensionale Struktur mit einer Vielzahl von Kapillaren 106, von denen jede eine Basisöffnung 108 und eine Spitzenöffnungen 110 aufweist. Die Spitzenöffnungen 110 der Kapillaren 106 befinden sich in engem Kontakt mit dem absorbierenden Kern 16, und vorzugsweise sind die Spitzenöffnungen 110 an dem Kern 16 befestigt, um diesen engen Kontakt sicherzustellen. Es ist auch anzumerken, dass sich im Wesentlichen nur die Spitzenöffnungen 110 der Kapillaren 106 im engen Kontakt mit dem Kern 16 befinden, wodurch sichergestellt wird, dass die Hohlräume 114 bis 116, die für ein seitliches Auslaufen vorgesehen sind, im Wesentlichen nicht-beladen bleiben. Es ist ein Stegbereich 112 zwischen aneinandergrenzenden Öffnungen 100 auf der Innenseite 102 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 96 ausgebildet. Es ist ein Hohlvolumenraum 114 auf der Außenseite 104 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 96 ausgebildet, der einen Flüssigkeitsdurchgang zwischen jeder der Zellen 98 bereitstellt. Es ist ein Kanal 115 (9) auf der Außenseite 104 von jedem erhöhten Rand 101 ausgebildet. Es ist ein vergrößerter Hohlvolumenraum 116 ausgebildet, wenn der Kanal 115 mit dem Hohlvolumenraum 114 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 96 in Verbindung steht. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 96 weist eine Höhe (Loft) 118 (9), d. h. der Abstand zwischen der Oberfläche auf den erhöhten Rändern 101 auf der Innenseite 102 und der planen Oberflächen der Außenfläche 104, im Bereich von 0,065'' auf, d. h. der erhöhte Rand 101 fügt vorzugsweise 0,015'' zu der bevorzugten Höhe (Loft) von 0,050'' bei der Folie 96 hinzu. Auch wenn 0,050'' die am meisten bevorzugte Höhe (Luft) darstellt, kann eine Höhe (Loft) von 0,031'' bis 0,125'' und insbesondere von 0,045'' bis 0,100'' verwendet werden. Die erhöhten Ränder 101 können gebildet werden, indem ein Draht um den Umfang eines vakuumgeformten Gitters befestigt wird oder indem ein verlängerter Vorsprung auf einem vakuumgeformten Gitter gebildet und eine Folie auf eine im Stand der Technik bekannte Weise über das Gitter geführt wird. Das in der Folie 96 verwendete thermoplastische Material weist vorzugsweise eine Dichte im Bereich von etwa 0,919 g/cm3 bis 0,960 g/cm3 auf, wobei der bevorzugtere Bereich von Dichten etwa 0,930 g/cm3 bis 0,950 g/cm3 beträgt. Der allgemeine Schmelzindexbereich für ein typisches Material beträgt vorzugsweise etwa 0,10 bis etwa 8,50, wobei der bevorzugtere Bereich typischerweise 1,5 bis etwa 4,5 beträgt.
  • Eine Wegwerfwindel 120, die einen Abschnitt einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 96 mit erhöhten Rändern 101 verwendet, ist in 10 gezeigt. Die Wegwerfwindel 120 weist eine in Längsrichtung verlaufende Mittellinie 122 und eine in Querrichtung verlaufende Mittellinie 124 auf. Es sollte klar sein, dass die Wegwerfwindel 120 hier nur als ein Beispiel gezeigt ist, und die hier beschriebene Erfindung sollte nicht so ausgelegt werden, dass sie auf Wegwerfwindeln beschränkt ist, sondern auch Inkontinenzartikel, Monatsbinden, Slipeinlagen oder andere absorbierende Gegenstände einschließt.
  • Unter Bezugnahme auf 11 verwendet nun eine vierte Ausführungsform eines verbesserten absorbierenden Gegenstandes der Erfindung des Anmelders eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 15, die aus einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56 (4 und 5) und einer dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 96 (8 und 9) hergestellt ist, auf die hier als mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 126 Bezug genommen werden soll. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56 bildet die dem Körper zugewandte Teilschicht 128 der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolie 126. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 96 bildet die der Bekleidung zugewandte Teilschicht 130 der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolie 126. Die der Bekleidung zugewandte Seite 34 der Deckschicht 12 ist vorzugsweise in engem Kontakt mit der Innenschicht 62 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 56 gehalten, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 128 bildet. Vorzugsweise hält die Deckschicht 12 Kontakt mit der Teilschicht 128, ist aber nicht mit ihr verbunden.
  • Wie aus 11 ersichtlich, ist die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 126 zwischen einer Deckschicht 12 und einem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 126 ist eine dreidimensionale Struktur, die es gestattet, dass Flüssigkeiten hindurchtreten. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 128 bildet, befindet sich in Kontakt mit den erhöhten Rändern 101, die auf der Teilschicht 130 ausgebildet sind. Die Spitzenöffnungen 110 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 96, die die der Bekleidung zugewandte Teilschicht 130 bildet, befinden sich vorzugsweise in engem Kontakt mit dem absorbierenden Kern 16. Der Hohlvolumenraum 114 und der Kanal 115, der den vergrößerten Hohlvolumenraum 116 bildet, der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 96, die die der Bekleidung zugewandte Teilschicht 130 bildet, wird durch den zusätzlichen Hohlvolumenraum 74 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56 ergänzt, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 128 bildet. Ein weiterer vergrößerter Hohlvalumenraum 136 wird durch den Raum zwischen den Teilschichten 128 und 130 als Ergebnis der Höhe der Kanäle 101 gebildet. Die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 126 weist eine Höhe (Loft) 138, d. h. der Abstand zwischen der Innenseite 62 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 128 bildet, und der planen Oberfläche der Außenseite 104 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 96 auf. Die bevorzugte Höhe (Loft) 138 bei der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolie 126 beträgt 0,90'', was die Summe einer bevorzugten Höhe (Loft) von 50 mils bei der Folie 96, 15 mils bei den erhöhten Rändern 101 und 25 mils bei der Deckschicht 12 ist. Die Teilschichten 128 und 130 der Mehrschichtfolie 126 sind bevorzugt auf eine Weise miteinander verbunden, die durch das US-Patent 5 635 275 (Biagioli et al.) mit der Bezeichnung ”Lamination of non-apertured three-dimensional films to apertured three-dimensional films and articles produced therefrom” gelehrt wird. Auf das US-Patent 5 635 275 wird hier Bezug genommen. Jedoch ist die Mehrschichtfolie 126 vorzugsweise nicht mit der Deckschicht 12 verbunden.
  • Unter Bezugnahme auf 12 verwendet nun eine fünfte Ausführungsform eines verbesserten absorbierenden Gegenstands der Erfindung des Anmelders eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 15, die aus der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56 (4 und 5) und der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 76 (6 und 7) hergestellt ist, auf die als mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 Bezug genommen werden soll. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56 bildet die dem Körper zugewandte Teilschicht 148 der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolie 146. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 76 bildet die der Bekleidung zugewandte Teilschicht 150 der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolie 146. Die der Bekleidung zugewandte Seite 34 der Deckschicht 12 ist vorzugsweise in engem Kontakt mit der Innenschicht 62 der mit Öffnungen versehenen Kunststofffolie 56 gehalten, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 148 bildet. Vorzugsweise hält die Deckschicht 12 Kontakt mit der Teilschicht 148, ist aber nicht mit ihr verbunden.
  • Wie aus 12 ersichtlich, ist die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 zwischen einer Deckschicht 12 und einem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Jedoch ist es vorgesehen, dass die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 auch ohne die Deckschicht 12 wirken kann. Die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 ist eine dreidimensionale Struktur, die es gestattet, dass Flüssigkeiten hindurchtreten. Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 148 bildet, befindet sich in engem Kontakt mit Stegbereich 92 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 76, die die Teilschicht 150 bildet. Die dem Körper zugewandte Teilschicht 148 trennt die Deckschicht 12 von nicht-absorbierten Flüssigkeiten, die aus dem Behälter 86 in einen angrenzenden Behälter 86 überlaufen. Der Hohlvolumenraum 74 der der Körper zugewandten Teilschicht 148 und die Behälter 86 der der Bekleidung zugewandten Teilschicht 150 bildet einen weiteren vergrößerten Hohlvolumenraum 156. Die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 weist eine Höhe (Luft) 158, d. h. der Abstand zwischen der Innenseite 62 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56, die die dem Körper zugewandte Teilschicht 148 bildet, und der planen Oberfläche der Außenseite 84 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 76 auf. Die bevorzugte Höhe (Loft) 158 für die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 beträgt 70 mils, d. h. 50 mils bei der der Bekleidung zugewandten Teilschicht 150 und 20 mils bei der dem Körper zugewandten Teilschicht 148. Die Teilschichten 148 und 150 der Mehrschichtfolie 146 sind vorzugsweise auf eine Weise miteinander verbunden, die von US-Patent 5 635 275 (Biagioli et al.) gelehrt wird, auf das hier Bezug genommen wird. Jedoch ist die Mehrschichtfolie 146 vorzugsweise nicht mit der Deckschicht 12 verbunden. Die mit Öffnungen versehenen Verbundmehrschichtfolien 126 und 146 können gemäß den Lehren von US-Patent 5 635 275 (Biagioli et al.) ausgebildet sein, auf das hier Bezug genommen wird.
  • In der Praxis können die dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folien 56, 76 und 96 und die mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolien 126 und 146 als Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 in einem absorbierenden Gegenstand 10 verwendet werden. Ein absorbierender Gegenstand 10 wird für Anwendungen eingesetzt, bei denen Flüssigsabsorption erwünscht ist. Im Einsatz können Körperexsudate, wie Urininsulte von männlichen oder weiblichen Babies oder Erwachsenen, auf den absorbierenden Gegenstand 10 abgeschieden werden. Die Urininsulte werden typischerweise in einem im Allgemeinen einzelnen Flüssigkeitsströmungspunkt abgegeben. Nach wiederholten Insulten kann unerwünschtes Auslaufen oder ein unerwünschtes Gefühl von Nässe durch den Benutzer dadurch auftreten, dass das Kernmaterial 16 in dem Bereich eines wiederholten Insults gesättigt wird. Mit anderen Worten kann eine Unfähigkeit des absorbierenden Kerns 16 auftreten, wiederholte Insulte in einem bestimmten Bereich zu absorbieren. Als Ergebnis können zusätzliche Flüssigkeitsinsulte, die an den absorbierenden Gegenstand 10 abgegeben werden, nicht durch den Kern 16 absorbiert werden und auf der oberen oder der Körper zugewandten Seite 17 der Kernschicht 16 verbleiben. Die Erfindung des Anmelders liefert ein Verfahren, um die nicht-absorbierte Flüssigkeit aus der Kernschicht 16 in nicht-gesättigte Zonen der Kernschicht 16 zu leiten. Schmale Stegbereiche 92 auf der Innenseite 82 der Folie 76 haben vorzugsweise eine Oberfläche, die klein genug ist, dass darauf aufgenommene Flüssigkeit von der Menge her unzureichend ist, um dem Benutzer eine Nässegefühl zu geben, wenn Teile der Deckschicht 12 vorübergehend durch den Überlauf von nicht-absorbierter Flüssigkeit aus einem Behälter 86 in einen angrenzenden Behälter 86 benetzt werden. Wenn nicht-absorbierte Flüssigkeit die Deckschicht 12 kontaktiert, tritt ein unangenehmes Gefühl von Nässe der Deckschicht 12 auf. Eine nasse Deckschicht 12 führt zu einem unangenehmen Flüssigkeitskontakt mit der Haut eines Trägers.
  • Wenn beispielsweise die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 56 (4 und 5) in dem absorbierenden Gegenstand 10 (1) verwendet wird, kann Flüssigkeit, die nicht absorbiert ist oder aus der Kernschicht 16 überläuft, in dem Hohlvolumenraum 74 zu einem nicht-gesättigten Bereich des Kerns 16 fließen. Der Hohlvolumenraum 74 auf der Außenseite 64 (5) der aneinandergrenzenden Zellen 58 (4) ist miteinander verbunden, um es zu gestatten, dass ein großes Flüssigkeitsvolumen in nicht-gesättigte Bereiche des Kerns 16 gelangt. Die Vielzahl von aneinandergrenzenden Sechsecken bildet einen großen Unterseiten-Hohlvolumenraum, der Raum für Flüssigkeit bereitstellt, die über die obere Ebene oder die dem Körper zugewandte Seite 17 von gesättigten Kernbereichen 16 läuft und neue, nicht-gesättigte Bereiche findet. Die nicht-absorbierte Flüssigkeit, die von wiederholten Insulten herrührt, kann dann aus einer gesättigten Zone von absorbierenden Kernmaterial 16 fließen und durch den Unterseiten-Hohlvolumenraum 74 zu einer ungesättigten Zone des absorbierenden Kernmaterials umgeleitet werden. Ohne den Hohlvolumenraum 74 der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 56 wird die Deckschicht 12, die sich in Kontakt mit der Haut befindet, nass, wenn die Insultflüssigkeit neue Bereiche sucht, um absorbiert zu werden. Der Hohlraumvolumenbereich 74 auf der Außenseite ist ein viel größerer Gesamthohlraumvolumenbereich als vorbekannte Anti-Rücknässungs- oder Anti-Dochtwirkungsschichten.
  • Als ein weiteres Beispiel sammelt sich Insultflüssigkeit, die an einen Bereich abgegeben wird, nachdem Kernmaterial 16 in dem Bereich gesättigt worden ist, in den Behältern 86, wenn die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 76 (6 und 7) in dem absorbierenden Gegenstand 10 (1) verwendet wird. Wenn ein Behälter 86 an der Insultstelle voll wird, werden die an der Insultstelle angrenzenden Behälter 86 gefüllt, wenn die Flüssigkeit in dem vollen Behälter 86 überläuft. Dieser Vorgang wiederholt sich, wenn der Überlauf zwischen aneinandergrenzenden Behältern 86 stattfindet, um das vollständige Insultflüssigkeitsvolumen aufzunehmen. Schließlich fließt der Überlauf aus Behältern 86 in einen Behälter 86, der nahe eines Bereichs von ungesättigtem Kernmaterial 16 angeordnet ist, und die Flüssigkeit wird absorbiert. Da der Überlauf von nicht-absorbierter Flüssigkeit aus einem Behälter 86 in angrenzende Behälter 86 die nicht-absorbierte Flüssigkeit über einen größeren Bereich des Kernmaterials 16 verteilt, worin die Flüssigkeit absorbiert werden kann, kann eine unerwünschte Nässe der Deckschicht 12 vermieden werden. Die offenzelligen Hohlraumvolumenbereiche 86 sind ein viel größerer Gesamthohlraumvolumenbereich als vorbekannte Anti-Rücknässungs- oder Anti-Dochtwirkungsfolienschichten. Der bevorzugte Bereich von prozentualen Anteilen der Stegbereiche 92 bei der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 76 ist 5 bis 20% der Gesamtoberfläche. Das große gemusterte Aufnahme-/Verteilungsschichtmaterial oder die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 76 liefert auch ein größeres Höhenmaß (Loftmaß), z. B. größer als 30 mils oder insbesondere 50 mils in der 1/8''-Wabenausführungsform. Die größere Höhe (Loft) 94 oder Dicke zwischen der obersten Ebene und der untersten Ebene der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folie 64 liefert eine ”dochtwirkungssichere” Barriere oder Schicht zwischen dem benetzten Kern 16 und dem Hautkontaktbereich eines Benutzers. Eine größere Höhe (Loft) 94 führt zu einem verbesserten Gefühl von Trockenheit. Da das Material in der Deckschicht 12 nur einen kleinen prozentualen Anteil des gesamten eingenommenen Volumens ausmacht, wird um so mehr ”Luftpolster” nahe des Hautkontaktbereichs bereitgestellt, je größer das Volumen ist.
  • Als noch ein weiteres Beispiel kann Insultflüssigkeit, die nicht in der Kernschicht 16 absorbiert wird, in den Hohlvolumenraum 114 fließen, wenn die dreidimensionale mit Öffnungen versehene Folie 96 (8 und 9) in dem absorbierenden Gegenstand 10 (1) verwendet wird. Der Hohlvolumenraum 114 auf der Außenseite 104 (9) von aneinandergrenzenden Zellen 98 (9) ist miteinander verbunden, um es zu gestatten, dass ein großes Flüssigkeitsvolumen in ungesättigte Bereiche des Kerns 16 gelangt. Außerdem bilden die erhöhten Ränder 101 Kanäle 115, um nicht-absorbierte Flüssigkeiten über den vergrößerten Hohlvolumenraum 116 weiter aufzunehmen. Ein weiterer Vorteil der Kanäle 115 liegt darin, dass die Kanäle 115 nicht-adsorbierte Flüssigkeiten in eine gewünschte Richtung leiten, wie in die Längsrichtung, d. h. parallel zu der in Längsrichtung verlaufenden Mittellinie 122 der Wegwerfwindel 120 (10). Indem die nicht-absorbierte Flüssigkeit in die Längsrichtung geleitet wird, kann die Flüssigkeit zu Stellen mit größeren Mengen an ungesättigtem Kernmaterial 16 im Unterschied dazu geleitet werden, dass die Flüssigkeit in Richtung unerwünschter Stellen, wie einem Rand der Windel, geleitet wird. Die Kanäle 115 leiten die Flüssigkeit weg von einer Richtung, die parallel zu der in Querrichtung verlaufenden Mittellinie der Wegwerfwindel 120 liegt. Die erhöhten Ränder sind daher wirksam, um ein seitliches Auslaufen aus der Wegwerfwindel 20 zu beseitigen.
  • Außerdem können verschiedene Ausführungsformen der Aufnahme-/Verteilungsschicht 42 zu einer mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolie, wie Folie 126 (11) oder Folie 146 (12), kombiniert werden. Die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 126 stellt einen weiteren vergrößerten Hohlvolumenraum 136 bereit, um nicht-adsorbierte Flüssigkeiten aufzunehmen. Der weitere vergrößerte Hohlvolumenraum 136 gestattet es nicht-adsorbierten Flüssigkeiten, in Bereiche zu fließen, in denen das Kernmaterial 16 ungesättigt ist, ohne es den nicht-absorbierten Flüssigkeiten zu gestatten, mit der Deckschicht 12 in Kontakt zu kommen, wodurch ein unangenehmes Gefühl von Nässe bei dem Benutzer vermieden wird.
  • Die mit Öffnungen versehene Mehrschichtfolie 146 (12) stellt einen weiteren vergrößerten Hohlvolumenraum 156 bereit, um nicht-absorbierte Flüssigkeiten aufzunehmen. Der weitere vergrößerte Hohlvolumenraum 156 gestattet es nicht-absorbierten Flüssigkeiten, dass sie über Stege 92 aus den Behältern 86 in angrenzende Behälter 86 laufen, wo das Kernmaterial 16 ungesättigt ist. Die dem Körper zugewandte Teilschicht 148, d. h. Folie 56, verhindert im Wesentlichen, dass nicht-absorbierte Flüssigkeiten die Deckschicht 12 kontaktieren, wenn nicht-absorbierte Flüssigkeiten über Steg 92 aus einem Behälter 86 der der Bekleidung zugewandten Teilschicht 150, d. h. Folie 76, in angrenzende Behälter laufen, wodurch das unangenehme Gefühl von Nässe bei dem Benutzer weiter vermindert wird.
  • Die Verwendung der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folien 56, 76, 96 und der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolien 126 und 146 erhöht die Höhe (Loft) der Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 des absorbierenden Gegenstandes 10. Die größere Höhe (Loft) 75, 94, 118, 138 und 158 oder Dicke zwischen der obersten Ebene und der untersten Ebene der dreidimensionalen mit Öffnungen versehenen Folien 56, 76, 96 und der mit Öffnungen versehenen Mehrschichtfolien 126 und 146 stellt eine ”dochtwirkungssichere” Barriere oder Schicht zwischen dem benetzten Kern 16 und dem Hautkontaktbereich eines Benutzers bereit. Eine größere Höhe (Loft) 75, 94, 118, 138 und 158 führt zu einem verbesserten Gefühl von Trockenheit. Da das Material in der Deckschicht 12 nur einen kleinen prozentualen Anteil des gesamten eingenommenen Volumens darstellt, wird um so mehr ”Luftpolster” nahe dem Hautkontaktbereich bereitgestellt, je größer das Volumen ist.
  • Das große Hohlraumvolumen der Innenseite der ”Überlauf”-Ausführungsformen erleichtert die Verteilung von nicht-absorbierten Flüssigkeiten. Vorzugsweise ist das Hohlraumvolumen der Innenseite für 1 m2 Folie größer als 500 cm3, insbesondere größer als 750 cm3 und am meisten bevorzugt größer als 1000 cm3. Außerdem erleichtert das große Hohlraumvolumen der Außenseite der ”Unterlauf”-Ausführungsformen ebenfalls die Verteilung von nicht-absorbierten Flüssigkeiten. Vorzugsweise ist das Hohlraumvolumen der Außenseite für 1 m2 Folie größer als 500 cm2, insbesondere größer als 600 cm2 und am meisten bevorzugt größer als 750 cm2.
  • Testdaten
  • Die Prüfung wurde unter Verwendung des Mehrfachinsultaufnahmeverfahrens (Multiple Insult Acquisition method) durchgeführt. Mehrere Verfahren sind ausführlich in einem Artikel von James P. Hanson in einem Artikel beschrieben, der in Nonwovens World, Herbst 1997, Seite 57–63 mit dem Titel ”The Test Mess Part III-Credible Testing for Liquid Acquisition” erscheint, auf den hier Bezug genommen wird.
  • Genauer wurde der Test des Anmelders folgendermaßen durchgeführt. Unter Bezugnahme auf 13 werden nun ausgestanzte Proben 160 in einem Bereich aus dem absorbierenden Gegenstand 10 geschnitten, in dem die Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 vorhanden ist. Die Deckschicht 12 und die Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 werden aus dem absorbierenden Gegenstand 10 entfernt, wobei besondere Aufmerksamkeit darauf verwendet wird, die Orientierung der Materialien nicht zu ändern. Die Deckschicht 12 und die Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 der Kernabschnitte oder Schnittproben 160 werden dann zufallsbedingt gewogen und das mittlere Gewicht und die Standardabweichung für das Gewicht werden zufallsbedingt aufgezeichnet. Jede ausgestanzte Probe 160 wird dann durch Hinzufügen des absorbierenden Kerns 16 wieder hergestellt.
  • Um das Aufnahmegeschwindigkeitsverhalten (Acquisition Rate Performance) an allen drei Schichten zu bestimmen, wird eine Flüssigkeitsaufnahmevorrichtung 162 verwendet. Die Vorrichtung 162 ist aus einer Platte 164 mit einer Öffnung 166 in der Mitte der Platte 164 zur Anordnung auf der Oberseite einer Probe 160 aufgebaut. Eine Kammer mit regelbarem Volumen 168 erstreckt sich aufwärtsgerichtet von der Platte 164, um eine gewünschte Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit und Dosierung aus einem Flüssigkeitsvorrat 170 aufzunehmen. Eine Überlaufrohrleitung 172 erstreckt sich von der Kammer mit regelbarem Volumen 168 an einer Stelle etwas oberhalb der Platte 164 nach außen.
  • Die Proben 1, 2 und 4 fallen nicht in den Bereich der vorliegenden Erfindung. Sechs Proben wurden durch das oben beschriebene Verfahren getestet, wobei der Flüssigkeitsvorrat 170 Flüssigkeit mit einer Geschwindigkeit von 7 ml/s in die Kammer mit regelbarem Volumen 168 pumpte. Proben 1 bis 3 sind Proben, die eine Aufnahme-/Verteilungsschicht aufweisen, die der in 3 gezeigten ähnlich ist, wobei die Proben verschiedene Werte der Höhe (Loft) oder Dicke haben, wie es im folgenden in Tabelle 1 angegeben ist. Insbesondere ist Probe 1 eine vorbekannte Folie gemäß den Lehren der US-Erfindungsregistrierung Nr. H1670 (Aziz et al.) mit einer Höhe (Loft) von 20 mils, einem Muster runder oder hexagonaler Zellen und einer Maschenzahl von 22. Probe 2 ist eine vorbekannte Folie gemäß den Lehren der US-Erfindungsregistrierung Nr. H1670 (Aziz et al.) mit einer Höhe (Loft) von 23 mils, einem Muster hexagonaler Zellen und einer Maschenzahl von 25. Die Proben 4 und 5 sind Beispiele für Folien, die die Erfindung der Anmeldung verwirklichen, wobei Probe 3 eine Aufnahme-/Verteilungsschicht 15 mit einem Hohlraumvolumenfließbereich der Außenseite aufweist, die der in den 4 und 5 gezeigten ähnlich ist. Probe 4 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform, die in den 6 und 7 gezeigt ist, d. h. die ”Behälter”-Ausführungsform, die ein 1/8'' Wabenmuster auf der Aufnahme-/Verteilungsschicht aufweist. Probe 3 weist eine etwas geringere Höhe (Loft) (sie beträgt 49 mils gegenüber 51 mils), aber ein größeres Hohlraumvolumen der Außenseite als Probe 4 auf. Insbesondere weist Probe 3 ein hexagonales Muster mit 50 mils Höhe (Loft) bei einer Maschenzahl von 8,75 auf. Probe 4 weist ein 1/8'' Wabenmuster mit 50 mils Höhe (Loft) bei einer Maschenzahl von 8 auf. Die Ergebnisse sind im folgenden in Tabelle 1 gezeigt.
    Probe Nr. Gesamtflüssigkeitsüberlauf (ml) Inverse expandierte Höhe (Loft) (1/mils) Höhe (Loft) (mils) Maschenzahl
    Probe 1 62,71 0,787402 20 22
    Probe 2 59,09 0,905512 23 25
    Probe 3 54,15 1,929134 49 8,75
    Probe 4 52,65 2,007874 51 8
  • Die Ergebnisse des Tests sind graphisch in 14 gezeigt. 14 umfasst ein Balkendiagramm, das den Flüssigkeitsüberlauf (ml) für jede Probe 1 bis 4 zeigt. Außerdem umfasst 14 ein Liniendiagramm, das den Kehrwert der expandierten Dicke oder Höhe (Luft) jeder Probe zeigt. Der Überlauf ist definiert als Flüssigkeit, die aus der Überlaufrohrleitung 172 der Flüssigkeitsaufnahmevorrichtung 162 herausfließt, wenn eine Flüssigkeitsmenge von 15 ml mit 7 ml/s in die Kammer mit regelbarem Volumen 168 abgegeben wird. Die Flüssigkeit, die nicht durch die Überlaufrohrleitung 172 fließt, wird von der Probe 160 absorbiert.
  • Aus 14 ist ersichtlich, dass um so weniger Flüssigkeitsüberlauf für eine bestimmte Probe beobachtet wird, je größer die Höhe (Loft) für eine bestimmte Probe ist. Die Folien der Erfindung des Anmelders, d. h. Proben 3 und 4 haben eine deutlich größere Höhe (Loft) als die Folien mit einer Ausgestaltung nach dem Stand der Technik, d. h. Proben 1 und 2.
  • Die Proben 3 und 4 zeigen ein deutlich geringeres Ausmaß an Flüssigkeitsüberlauf. Es ist anzumerken, dass das gesamte Hohlraumvolumen bei den Proben 1 und 2 weniger als 550 cm3/m2 Probenmaterial beträgt, wohingegen das Gesamthohlraumvolumen bei den Proben 3 und 4, die Ausführungsformen der Erfindung des Anmelders veranschaulichen, mehr als 1000 cm3/m2 beträgt.
  • Das bevorzugte Gesamthohlraumvolumen bei der Erfindung des Anmelders ist größer als 750 cm3/m2, insbesondere größer als 875 cm3/m2 und am meisten bevorzugt größer als 1000 cm3/m2.
  • Um die beträchtliche Erhöhung des Hohlvolumenraums der erfindungsgemäßen Folien gegenüber existierenden Folien weiter zu veranschaulichen, sind Mikrophotographien von Probe 2 und Probe 4 in den 15 und 16 dargestellt. 15 und 16 zeigen die Proben 2 und 4 bei einer 50fachen Vergrößerung. 15 zeigt eine Aufsicht der Proben 2 und 4. 16 zeigt eine seitliche Querschnittsansicht der Proben 2 und 4. Die beträchtliche Erhöhung des Hohlvolumenraums ist aus jeder der 15 und 16 ersichtlich.
  • Schließlich wurden von jeder der Proben 1 bis 4 Mikrophotographien mit einer bekannten Vergrößerung und einem bekannten Maßstab aufgenommen, um empirische Berechnungen der Hohlvolumenräume zu ermöglichen. Auch wenn die Zellen der hier beschriebenen Ausführungsformen am besten als geometrischer Kegelstumpf angenähert werden, wie es in Thompson 3 929 135 gelehrt wird, liegt es im Bereich der Erfindung, andere Zellformen aufzunehmen, wie im Wesentlichen geradwandige Zellen, wie sie in Radel 4 342 314 gelehrt werden, und Zellen, die zu einer engen Stelle zusammenlaufen und dann wieder in Richtung des mit Öffnungen versehenen Endes auseinanderlaufen, wie es von Rose 4 895 749 gelehrt wird. Die resultierende geometrische Berechnung für die Hohlvolumenraumdaten bei dem Hohlraumvolumen der Innenseite, dem Hohlraumvolumen der Außenseite und den Gesamthohlraumvolumina sind im folgenden in Tabelle 3 gezeigt. Tabelle 3
    Probe Nr. Höhe (Loft) (mils) Maschen zahl Zellen/m2 der Folie Volumen der Innenseite (cm3/m2) Volumen der Außenseite (cm3/m2) Gesamthohlraumvolumen (cm3/m2)
    1 20 22 872170 189 339 528
    2 23 25 1 090 755 247 236 483
    3 49 8,75 131 771 294 752 1046
    4 51 8 105 649 1357 475 1832
  • Aus Tabelle 3 ist ersichtlich, dass die ”Unterlauf”-Ausführungsform der Erfindung des Anmelders, die durch Probe 3 veranschaulicht wird, ein beträchtlich größeres Hohlraumvolumen der Außenseite, d. h. 752 cm3/m2, als irgendeine der anderen Proben aufweist. Die ”Überlauf”-Ausführungsform der Erfindung des Anmelders, die durch Probe 4 veranschaulicht wird, weist ein beträchtlich größeres Volumen der Innenseite, d. h. 1357 cm3/m2, als irgendeine der andere Proben auf.
  • Aus dem Vorangegangenen ist ersichtlich, dass die Erfindung des Anmelders das Nässegefühl vermindert oder beseitigt, das von dem Benutzer während und nach wiederholten Insulten empfunden wird, wenn nicht-absorbierte Flüssigkeit von einem Bereich gesättigten Kernmaterials zu einem Bereich ungesättigten Kernmaterials zur Absorption fließt. Die Erfindung des Anmelders leitet nicht-absorbierte Flüssigkeiten in nicht-gesättigte Bereiche eines Kernmaterials 16 um, wobei sie einen erheblichen Kontakt der nicht-absorbierten Flüssigkeiten mit der Deckschicht 12 verhindert. Die Erfindung des Anmelders verhindert ein unangenehmes Gefühl von Nässe der Deckschicht 12, wobei sie gleichzeitig die Fähigkeit liefert, mehrfache Insulte an einer einzelnen Stelle aufzunehmen.
  • Die vorliegende Erfindung ist hier beispielhaft dargestellt und verschiedene Modifikationen können von einem Fachmann vorgenommen werden. Beispielsweise fallen Kombinationen verschiedener Geometrien, Materialien und Mehrschichtfolien in den Bereich der Erfindung. Als weiteres Beispiel sind die erfindungsgemäßen absorbierenden Gegenstände, auch wenn die vorliegende Erfindung in Zusammenhang mit Windeln, Inkontinenzartikeln, Monatsbinden und verwandten Produkten beschrieben worden ist, auf andere, ähnliche Produkte vollständig anwendbar, die ohne Einschränkung andere Körperbedeckungen einschließen, bei denen absorbierende Materialien erwünscht sein können. Solche Körperbedeckungen können medizinische Operationsdecktücher, medizinische Umhänge, medizinische Kittel, Darmöffnungsvorrichtungen, weibliche Hygieneprodukte, Leichentransporttücher, Flüssigkeitssammelbeutel, Bekleidung für industrielle Reinräume und andere Produkte umfassen.

Claims (8)

  1. Absorbierender Gegenstand, der eine Deckschicht, ein absorbierendes Kernmaterial und eine Aufnahme/Verteilung-Schicht zwischen der Deckschicht und dem absorbierenden Kernmaterial umfasst, bei dem die Aufnahme/Verteilung-Schicht eine dreidimensionale, geformte, mit Öffnungen versehene Folie ist, die Folie eine Innen- und eine Außenseite aufweist, wobei die Innenseite eine dem Körper zugewandte Seite ist und die Außenseite eine der Bekleidung zugewandte Seite ist, und die Aufnahme/Verteilung-Schicht eine Vielzahl von Zellen aufweist, wobei aneinandergrenzende Zellen jeweils eine Öffnung aufweisen, die es gestattet, dass Insultflüssigkeit schnell durch die Aufnahme-/Verteilungsschicht aufgenommen wird, und die Zellen eine Gestalt ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus hexagonal, kreisförmig, oval, elliptisch oder polygonal aufweisen, wobei die Aufnahme/Verteilung-Schicht einen Hohlvolumenraum auf Innenseitenhohlräumen, die durch die Öffnungen in der Folie definiert sind, und Außenseitenhohlräumen definiert, und das Gesamthohlvolumenraum größer als 750 cm3/m2 ist und die Hohlräume der Außenseite einen Raum für nicht-absorbierte Flüssigkeit zum Fließen über das absorbierende Kernmaterial bereitstellen, ohne mit der Deckschicht in Kontakt zu kommen, und wobei das Hohlvolumenraum der Außenseite größer als 500 cm3/m2 ist.
  2. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Deckschicht eine im Vakuum gebildete Folienschicht ist.
  3. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Vielzahl von Zellen eine Maschenzahl zwischen ungefähr 2 und 25 aufweisen.
  4. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Vielzahl von Zellen eine Maschenzahl von zwischen ungefähr 4 und 15 aufweisen.
  5. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Vielzahl von Zellen eine Maschenzahl von ungefähr 8 aufweisen.
  6. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem der Gesamthohlvolumenraum größer als 1000 cm3/m2 ist.
  7. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem der Hohlvolumenraum auf der Außenseite größer als 600 cm3/m2 ist.
  8. Absorbierender Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem der Hohlvolumenraum auf der Außenseite größer als 750 cm3/m2 ist.
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