DE60108262T2 - Alarmchip und verfahren zu dessen verwendung - Google Patents

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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/04Mechanical actuation by breaking of glass

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen Alarmchip und ein Verfahren zu dessen Verwendung, wobei der Alarmchip vorzugsweise in Verbindung mit so genannter Außenhaut-Sicherung von Gebäuden, Anlagen oder Strukturen verwendet wird, die Außenhaut-Sicherung ist vorzugsweise zur Alarmierung bei Einbruch oder unerwünschtem Eindringen in das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichtet, wobei aber die Außenhaut-Sicherung möglicherweise ebenso einen abschreckenden Effekt auf mögliche Eindringlinge hat. Der Alarmchip ist vorzugsweise an den Fenstern oder Türen, möglicherweise an oder in den zugehörigen Rahmen oder Gehäusen, des Gebäudes der Anlage, oder der Struktur angeordnet, so dass ein eventueller Einbruchsversuch hierdurch detektiert, registriert und an mindestens eine Alarmeinheit/Alarmsystem übermittelt wird, welche zentral und/oder extern angeordnet und für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichtet ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Der Hintergrund dieser Erfindung sind die Einschränkungen, Nachteile oder Probleme, die den bekannten technischen Lösungen und Ausrüstungen innewohnen, im speziellen den mit Alarmen verbundenen Sensoren und Sensortechniken, die verwendet werden, um eine Warnung bei Einbruch oder unerwünschtem Eindringen in Gebäude, Anlagen oder Strukturen auszugeben.
  • Bekannte Technik
  • Sensoren, auch Detektoren genannt, und Sensortechnikenp zum Aufnehmen von Signalen mit dem Ziel der Registrierung und Warnungsmitteilung von Einbruchsversuchen oder anderem unerwünschten Eindringen, beispielsweise in Gebäude, sind in verschiedenen Varianten bekannt.
  • Unter anderen Techniken wird eine sog. Vibratortechnik verwendet, bei der ein Niedrig-Energie-Oszillator auf dem Glas eines Fensters oder einer Tür befestigt ist, möglicherweise auf dem zugeordneten Rahmen oder Gehäuse, wobei der Oszillator kontinuierlich das Glas des Fensters oder der Türe mit einer bestimmten Frequenz vibriert. Beim Brechen des Glases, Rahmens oder Gehäuses stoppt die Vibration oder wird gestört und der Alarm wird aktiviert.
  • Eine andere wohlbekannte technische Lösung ist die Verwendung eines sog. passiven Infrarotstrahlendetektors (PIR-Detektor), der in kontinuierlichen Pulsen Infrarotstrahlen aussendet, wobei der Detektor normalerweise innenseitig an der Decke oder den Wänden eines Gebäudes befestigt ist. Wenn die Infrarotstrahlenpulse durch ein sich bewegendes Objekt unterbrochen werden, wird dies durch den Detektor registriert und der Alarm aktiviert.
  • Ebenso stehen akustische Detektoren zur Verfügung, die mit einem akustischen Sensor ausgestattet sind, der, beispielsweise wenn Glas gebrochen wird, das zugehörige akustische Frequenzmuster aufnimmt, worauf eine Alarmsignalausgabe einen zugeordneten Alarm aktiviert. Neuere Detektoren dieses Typs sind mit einer Ausrüstung ausgestattet, die Signale über den gesamten akustischen Frequenzbereich aufnehmen kann, wobei solche Detektoren eingerichtet sind, um Alarm-rechtfertigende (echte) Frequenzmuster von Nicht-Alarmrechtfertigenden (falschen) Frequenzmustern zu erkennen und zu unterscheiden. Normalerweise werden solche akustischen Detektoren freistehend an den Decken oder den Wänden eines Gebäudes befestigt, wobei manche Typen in den Fensterrahmen oder Gehäuse eingesetzt werden können.
  • Weiter gibt es Sensoren, die erschütterungsähnliche Bewegungen oder Vibrationen aufnehmen, die beispielsweise durch einen Einbruchsversuch in ein Gebäude erzeugt werden, wobei die Sensoren auf seismologischen Techniken basieren. Solche Sensoren werden oft in sog. Beschleunigungsmessern verwendet. Der gängigste Beschleunigungsmesser ist mit Sensoren in Form von Piezokristallen ausgestattet, die empfindlich auf physikalische Einflüsse, beispielsweise Vibrationen, sind, wobei die piezoelektrischen Kristalle auf solch einen Einfluss hin messbare elektrische Spannung erzeugen. Solche Vibrationen können durch eine Folge von Vektorbeschleunigungen gekennzeichnet sein, beispielsweise in der Form von Oszillationen bei einer oder mehreren Frequenzen, möglicherweise in der Form von einem oder mehreren Frequenzmustern, wobei diese Folge von Beschleunigungen von den Kristallen in eine korrespondierende Folge von elektrischen Spannungsausgangssignalen transformiert werden, welche registriert und möglicherweise nachfolgend bearbeitet werden können. Einbruchbezogene Vibrationen, beispielsweise infolge eines Versuchs durch ein Fenster, eine Tür oder einen zugehörigen Rahmen oder Gehäuse zu brechen, zerschlagen, bohren oder sägen, können hierdurch detektiert werden, worauf ein damit verbundener Alarm aktiviert wird. Neben der seismologischen Verwendung werden Beschleunigungsmesser in Verbindung mit einer Vielzahl und für unterschiedliche Zwecke verwendet. Beispielsweise werden sie intensiv für Navigationszwecke verwendet, beispielsweise in Verbindung mit sog. Inertial-Navigation, bei der Beschleunigungsmesser zusammen mit anderen Ausrüstungen integriert sind, um die exakte Position eines Objekts, beispielsweise eines Flugzeugs oder eines Boots, bezüglich einer bekannten Startposition zu erkennen. Beschleunigungsmesser können andererseits als Signalaufnehmer in Mikrofonen oder in einem Aufnehmerkopf eines Aufnahmespielers verwendet werden. Beschleunigungsmesser werden ebenso in Verbindung mit Airbags in Fahrzeugen verwendet, in denen beispielsweise mit Kollisionen verknüpfte Vibrationen durch einen Beschleunigungsmesser detektiert werden.
  • Die Verwendung von sog. Magnetkontakten ist eine altbekannte technische Lösung zur Verhinderung von Einbruchsversuchen oder unerwünschtem Eindringen, beispielsweise in ein Gebäude. Die Funktion von magnetischen Kontaktsensoren basiert auf der magnetischen Balance zwischen einem Permanentmagnet und einem kooperierenden elektrisch aktivierten Magnet, wobei der Permanentmagnet beispielsweise auf einer Seitenfläche oder einem Fensterrahmen oder einem Türflügel angeordnet ist, während der elektrisch aktivierte Magnet im Fenster oder Türgehäuse in einer Position benachbart des Permanentmagnets angeordnet ist. Wenn Strom an den elektrisch aktivierten Magneten gespeist wird, ist dieser Magnet in magnetischem Kontakt und Balance mit dem Permanentmagneten, wobei dieser Zustand als Normalzustand berücksichtigt wird, wenn der Magnet aktiviert ist. Bei einer Änderung in der relativen Position der zwei kooperierenden Magneten, beispielsweise dadurch, dass das Fenster oder der Türflügel aufgebrochen wird und relativ zu dem zugehörigen Gehäuse bewegt wird, möglicherweise durch Beeinflussung mit einem externen Magneten, wird die magnetische Balance zwischen den zwei kooperierenden Magneten zerstört und ein damit verbundener Alarm wird hierdurch aktiviert. Magnetische Kontaktsensoren sind in unterschiedlichen Ausführungen zu erhalten, normalerweise kann zwischen oberflächenmontierten, eingesetzten oder überlappenden Magnetkontakten ausgewählt werden. Solche magnetischen Kontaktsensoren werden oft als zusätzliche Sicherung zusammen mit anderen Sensoren und Sensortechnologien verwendet, normalerweise zusammen mit passiven Infrarotstrahlendetektoren.
  • Lasertechniken werden ebenso in Verbindung mit Alarmsystemen verwendet. Durch eine Laservorrichtung werden sowohl Bewegungen in- als auch außerhalb des Raums, in welchem die Laservorrichtung angeordnet ist, detektiert, anders als beispielsweise mit passiven Infrarotstrahlendetektoren, die nur Bewegungen in dem fraglichen Raum, in dem der Detektor angeordnet ist, detektieren.
  • In Gebäuden, Anlagen oder Strukturen, für die eine Sicherung gewünscht wird, wird die Übertragung der Signale normalerweise mittels mindestens einer verkabelten Verbindung zwischen dem/den Sensoren) und einer zentralen und/oder externen Alarmeinheit/Alarmsystem, die für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichtet ist, durchgeführt. Es ist aber ebenso möglich, das Signal durch kabellose Verbindungen zu übertragen. Außerdem ist es technisch möglich, die Signale beispielsweise durch das existierende Leistungsnetz eines Gebäudes, möglicherweise durch optische Faserkabel zu übertragen.
  • Nachteile der bekannten Technik
  • Die unterschiedlichen bekannten Varianten von Alarmsensoren sind mit einer Anzahl von Nachteilen belastet.
  • Viele der o. g. Sensoren verwenden Techniken, die im Hinblick auf das Alarmieren bei Einbruch oder anderem unerwünschten Eindringen in ein Gebäude, eine Anlage oder eine Struktur unzureichend entwickelt wurden, oder die Technik/der Sensor ist zum momentanen Zeitpunkt zu teuer zur Verwendung für diesen Zweck, beispielsweise der akustische Detektor und die Laservorrichtung.
  • Zusätzlich sind einige dieser Sensoren, beispielsweise der Niedrig-Energie-Oszillator, schwierig zu kalibrieren, und zwar in der Hinsicht, dass es schwierig ist, echte Signale (Alarmsignale) von falschen Signalen (Nicht-Alarmsignale) zu unterscheiden und dass die Sensoren deshalb oft ein Alarmsignal ausgeben, wenn kein Einbruch begangen wird oder kein unerwünschtes Eindringen in ein Gebäude stattfindet.
  • Der passive Infrarotstrahlendetektor (PIR-Detektor) wird vielfältig eingesetzt und für die Sicherung von Räumen in Gebäuden, Anlagen oder Strukturen verwendet, und stellt folglich keinerlei Außenhaut-Sicherung für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur bereit.
  • Die Verwendung von magnetischen Kontaktsensoren stellt keinerlei Schutz gegen Glasbruch bereit.
  • Zusätzlich weisen die meisten herkömmlichen Vorrichtungen zum Einbruchsschutz, beispielsweise PIR-Detektoren und magnetische Kontaktsensoren, den Nachteil auf, dass beispielsweise in den Gebäuden Verbindungsboxen installiert und Kabel für die Leistungsversorgung und/oder Signalübertragung zwischen dem Detektor und der für das Gebäude eingerichteten zentralen und/oder externen Alarmeinheit/Alarmsystem gelegt werden müssen. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn solche Ausstattungen in bestehende Gebäude, in denen die Verkabelung oft arbeitsintensiv und teuer sein kann, nachgerüstet werden. Die letztgenannten Einbruchschutzvorrichtungen benötigen ebenso, dass der Benutzer sorgfältig mit der Aktivierung oder Deaktivierung der Vorrichtungen, je nach Notwendigkeit, umgeht, so dass ein unerwünschter Alarm verhindert wird.
  • Die Signalübertragung durch das existierende Leistungsnetz eines Gebäudes einer Anlage oder einer Struktur, beispielsweise durch ein optisches Faserkabel, ist zum momentanen Zeitpunkt nicht zur Verwendung in Alarmeinlagen eingerichtet, und es erscheint insbesondere die Verwendung eines optischen Faserkabels zur momentanen Zeit zu teuer zur Verwendung für diesen Zweck.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung ist, einen Alarmchip bereitzustellen, welcher vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, in Verbindung mit Außenhaut-Sicherung von Gebäuden, Anlagen oder Strukturen verwendet wird, in denen bei der Verwendung der Alarmchip eine Warnung bei einem Einbruchsversuch oder bei einem Versuch eines unerwünschten Eindringens in ein Gebäude, eine Anlage oder eine Struktur, ausgibt. Für den Alarmchip sollte es möglich sein, mit kleinen äußeren Dimensionen, einer geringen Leistungsaufnahme, vorzugsweise kabelloser Signalübertragung und einem wettbewerbsfähigen Preis hergestellt zu werden. Außerdem sollte jeder einer Zugangsöffnung zugeordneter Alarmchip vorzugsweise eine unabhängige Verbindung mit einer zentralen und/oder externen Alarmeinheit/Alarmsystem ermöglichen. Bei zweckmäßiger Anordnung an den Zugangsöffnungen eines Gebäudes, einer Anlage oder einer Struktur sollte der Alarmchip es ermöglichen, die bekannten, mit einer Alarmeinheit oder einem Alarmsystem verbundenen Sensoren oder Sensortechniken vollständig oder teilweise zu ersetzen, wodurch die o. g. Nachteile der bekannten Techniken vermieden oder reduziert werden.
  • Realisierung der Aufgabe
  • Die Aufgabe wird durch die Verwendung eines Alarmchips realisiert, der mit den Ausrüstungen und Komponenten ausgestattet ist, die eine Realisierung der Aufgabe der Erfindung ermöglichen. Der Alarmchip wird vorzugsweise am Glas der Fenster und/oder der Türen eines Gebäudes, einer Anlage oder einer Struktur angeordnet, möglicherweise an oder in einen zugehörigen Rahmen oder Gehäuse angeordnet oder eingesetzt, möglicherweise an oder in eine glaslose Tür oder deren Gehäuse angeordnet oder eingesetzt. Die Signalübertragung wird vorzugsweise mittels einer kabellosen Verbindung zwischen dem Alarmchip und mindestens einer für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichteten zentralen und/oder externen Alarmeinheit/Alarmsystem implementiert.
  • Der Alarmchip ist mit Komponenten und Ausrüstungen versehen, die vollständig oder teilweise auf einer gedruckten Schaltungsplatine zusammengesetzt sind, und bei dem die Komponenten aus mindestens einem Beschleunigungsmesser, einem vorzugsweise durch einen Radiofrequenztransmitter (RF-Transmitter) gebildeten Signalübertrager und einer Energiequelle, vorzugsweise einer Lithiumbatterie, gebildet werden. Der Alarmchip kann zusätzlich mit einem Analog-Digital-Wandler (ADW-Komponente) und einem mit einer elektronischen Signalverarbeitungsschaltung verbundenem elektronischen Prozessor, vorzugsweise einer sog. ASIC (ASIC = anwendungsspezifische integrierte Schaltung) versehen sein, wobei die ADW-Komponente ebenso in der Signalverarbeitungsschaltung enthalten sein kann, und wobei die Signalverarbeitungsschaltung den sog. intelligenten Teil der Signalverarbeitung umfasst. Alternativ kann die Signalverarbeitungsschaltung, die möglicherweise ADW-Komponente enthält, separat von, aber immer noch verbunden mit dem Alarmchip angeordnet sein, wobei die Signalverarbeitungsschaltung beispielsweise in oder an der für das Gebäude, der Anlage oder der Struktur eingerichteten Alarmeinheit/Alarmsystem angeordnet ist.
  • Wie bereits bemerkt, ist ein Beschleunigungsmesser mit mindestens einem Sensor (Signalaufnahmevorrichtung) versehen, beispielsweise piezoelektrischen Kristallen, die zum Aufnahmen von Bewegungen/Vibrationen eingerichtet sind und diese in analoge elektrische Signale umwandeln. Diese Signale können möglicherweise mittels geeigneter elektronischer Komponenten, die für den Beschleunigungsmesser oder die Signalverarbeitungsschaltung eingerichtet sind, weiterverarbeitet werden, wobei die Ausgangssignale des/der Sensoren) in Ausgangssignale in der Form von messbaren elektrischen Größen, beispielsweise Strom, Spannung, Widerstand oder Kapazität, umgewandelt werden. Solche elektronischen Komponenten können ebenso die Signalausgaben von dem/den Sensoren) verarbeiten, so dass die Ausgangssignale eine proportionale (lineare) Beziehung zu den gemessenen Beschleunigungswerten haben, möglicherweise auch so, dass die Ausgangssignale die Form von nichtlinearen Beziehungen zu den gemessenen Beschleunigungswerten haben.
  • Der Beschleunigungsmesser kann mit einem oder mehreren Sensoren bereitgestellt werden, wobei der/die Sensoren) Bewegungen in einer Richtung (eindimensional), zwei Richtungen (zweidimensional) oder drei Richtungen (dreidimensional) detektieren und dies gleichzeitig mit der/den Bewegungen) oder Vibration(en), beispielsweise Materialvibrationen und Vibrationsmuster, die an den Alarmchip aufgrund physikalischer Einflüsse des Mediums, beispielsweise eines Fensters oder einer Tür, an der der Alarmchip fest angeordnet ist, übertragen werden. Diese physikalischen Einflüsse können durch normale Einflusskräfte in der Form von Klopfen, Kratzen, Regen, Hagel, Wind oder akustischen Wellen/Geräuschen, gebildet sein. In dieser Verbindung werden abnormale Einflusskräfte hauptsächlich durch Bewegungen gebildet, die durch das Brechen von Glas eines Fensters oder einer Tür und/oder dem Brechen eines zugeordneten Rahmens oder Gehäuses, möglicherweise dem Bruch einer glaslosen Tür und/oder deren Türgehäuse verursacht werden. Wie bereits festgestellt, können alle derartigen Bewegungen durch aufeinander folgende Vektorbeschleunigungen (Änderungen in Richtung und Geschwindigkeit) charakterisiert werden, die der/die Sensoren) im Einsatz kontinuierlich detektiert. Jede individuelle normale oder abnormale Einflusskraft erzeugt jedoch einen Anstieg in einem oder mehreren speziellen Mustern von Bewegungsänderungen. Wenn das Glas eines Fensters bricht, wird beispielsweise in dem Beschleunigungsmesser eine anfängliche starke Beschleunigungsfolge und möglicherweise nachfolgende, kurz dauernde Materialvibrationen einer bestimmten Frequenz und stark abfallender Intensität (Amplitude) aufgenommen, so dass eine spezielle Zusammensetzung oder Muster in der vektoriellen Folge von Beschleunigungen der Materialvibrationen auftritt, wobei diese Folge wie bemerkt aus Änderungen sowohl in Richtung und Geschwindigkeit bestehen.
  • Analoge Ausgangssignale werden von dem Beschleunigungsmesser an die ADW-Komponente übertragen, wobei die ADW-Komponente vorzugsweise an einer im Alarmchip lokalisierten elektronischen Signalverarbeitungsschaltung angeordnet ist. Alternativ können analoge oder digitale Ausgangssignale vorzugsweise auf kabellose Weise zu einer extern zu dem Alarmchip und innerhalb oder an der Alarmeinheit/Alarmsystem angeordneten Signalverarbeitungsschaltung übertragen werden, wobei eine mögliche Übertragung von analogen Ausgangssignalen voraussetzt, dass eine ADW-Komponente beispielsweise in den mit der Alarmeinheit/Alarmsystem verbundenen externen Signalverarbeitungsschaltung angeordnet ist. Die Signalverarbeitungsschaltung kann beispielsweise in der Form einer durch einen Prozessor eines üblichen, mit der Alarmeinheit/Alarmsystem verbundenen Computers gebildet sein.
  • In der ADW-Komponente werden die analogen Signalausgänge des Beschleunigungsmessers in digitale Ausgangssignale umgewandelt, welche dann in der elektronischen Signalverarbeitungsschaltung (vorzugsweise ein ASIC) signalverarbeitet/registriert werden können.
  • Die Signalverarbeitungsschaltung ist eingerichtet, um kontinuierlich Beschleunigungen (dv/dt) in der Form von einem oder mehreren speziellen Mustern von Bewegungsänderungen mit einer korrespondierenden speziellen Einflusskraft zu registrieren. In der Signalverarbeitungsschaltung und mittels des elektronischen Prozessors werden die digitalen Beschleunigungssignale unter anderen kontinuierlich gefiltert und mit bekannten Mustern von mit normalen oder abnormalen Einflusskräften korrespondierenden Bewegungsänderungen verglichen. Solche bekannten Muster von Bewegungsänderungen wurden in der Signalverarbeitungsschaltung vorprogrammiert, wobei die Signalverarbeitungsschaltung gleichzeitig eingerichtet ist, um normale Muster von Bewegungsänderungen von abnormalen Mustern von Bewegungsänderungen unterscheiden zu können. Für die Erkennung und Unterscheidung von speziellen Mustern von Bewegungsänderungen werden sog. Algorithmen, vorzugsweise seismologische Algorithmen, verwendet. Solche Algorithmen stellen in der Form von Programmen eine Folge von Befehlen bereit, wie der eingehende Strom von Beschleunigungswerten signalverarbeitet werden muss, einschließlich, wie Signalcharakteristiken von Mustern von mit normalen und abnormalen Einflusskräften korrespondierenden Bewegungsänderungen erkannt und voneinander unterschieden werden müssen, wobei die eingehenden Beschleunigungswerte in digitaler Form (von der ADW-Komponente) als ein Strom von durch den Beschleunigungsmesser gemessenen Augenblickswerten von Beschleunigungen (dv/dt) vorhanden sind. Bei normalen Mustern von Bewegungsänderungen, möglicherweise auch wenn es keine Bewegungen gibt, gibt die Signalverarbeitungsschaltung ein Nicht-Alarm-Signal (eine sog. „am Leben & in Ordnung"-Meldung) aus, wohingegen bei abnormalen Bewegungsänderungsmustern die Signalverarbeitungsschaltung ein Alarmsignal ausgibt.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte jede Signalübertragung zwischen dem Alarmchip und der Alarmeinheit/Alarmsystem so eingerichtet sein, dass ein möglicher Eindringling die Signale nicht manipulieren, stören oder außer Funktion setzen kann. Dieses Problem kann beispielsweise durch Codierung/Verschlüsselung der Ausgangssignale der Signalverarbeitungsschaltung vermieden oder reduziert werden, und zwar mittels des Prozessors, beispielsweise durch Ausgeben der Signale in einem oder mehreren speziellen Signalformaten, möglicherweise durch Ändern der Signalformate zu regelmäßigen oder unregelmäßigen Intervallen, bevor sie vom Alarmchip ausgegeben werden. Die Verschlüsselung der Signale kompliziert die mögliche Verwendung beispielsweise eines separaten Radioübertragers, der beispielsweise bei einem Einbruch falsche Nicht-Alarm-Signale übermittelt, nachdem der Alarmchip eliminiert wurde. Außerdem bestehen die Ausgangssignale vorzugsweise sowohl aus Alarm-Signalen und Nicht-Alarm-Signalen („am Leben & in Ordnung"-Meldungen), wobei im Normalfall die Ausgangssignale hauptsächlich aus „am Leben & in Ordnung"-Meldungen bestehen. Durch Übertragung von „am Leben & in Ordnung"-Meldungen an die Alarmeinheit/Alarmsystem wird kontinuierlich bestätigt, dass es keine abnormalen Zustände gibt, beispielsweise einen Einbruch an den Eingangsöffnungen, an denen der Alarmchip angeordnet ist. Dies erschwert den möglichen Einsatz von beispielsweise einer Radiointerferenzquelle, um die Ausgangssignale des Alarmchips zu blockieren oder zu stören, da die Alarmeinheit/Alarmsystem kontinuierlich den Empfang einer „am Leben & in Ordnung"-Meldung erwartet.
  • Die Ausgangssignale werden vorzugsweise in mehr oder weniger kontinuierlichen Signalpulsen ausgegeben, was elektrische Energie benötigt. Wenn der Alarmchip mit einer Batterie als Energiequelle versehen ist, erhöhen beständige Ausgaben von „am Leben & in Ordnung"-Meldungen die Leistungsaufnahme des Alarmchips, so dass die Batterie hierdurch unnötig schnell entleert wird. Deshalb ist es wünschenswert, dass die Aussendung von „am Leben & in Ordnung"-Meldungen auf ein notwendiges Minimum begrenzt wird. Um die Leistungsaufnahme zu begrenzen, werden sog. Vorfilterungen von einkommenden Beschleunigungssignalen in der Signalverarbeitungsschaltung durchgeführt. Bei dieser Vorfilterung werden die Signale zuerst durch einen vereinfachten Teil besagter Algorithmen verarbeitet, in dem die Folgen von Beschleunigungen, die zu einfachen und/oder regelmäßig auftretenden normalen Bewegungsänderungen oder Bewegungsänderungsmustern korrespondieren, erkannt werden. Bei Erkennung von Beschleunigungsfolgen, die zu solchen Bewegungsänderungen/Bewegungsänderungsmustern korrespondieren, ist die Signalverarbeitungsschaltung zum Zweck des Leistungssparens so eingerichtet, dass sie das Weiterleiten der Signale an die Alarmeinheit/Alarmsystem anhält.
  • Die Übertragung solcher Meldungen in regelmäßigen Intervallen stellt gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko dar, da die Meldungsfrequenz hierdurch vorhersagbar wird, wodurch ein möglicher Eindringling Vorteil nehmen könnte. Deshalb ist es ebenso wünschenswert, dass die Meldungsfrequenz mehr oder weniger unvorhersagbar ist. Eine bevorzugte Lösung dieses Problems ist die Übertragung codierter/verschlüsselter „am Leben & in Ordnung"-Meldungen in einer sog. Pseudo-Zufallsfolge. Jede Meldung enthält beispielsweise Informationen an die Alarmeinheit/Alarmsystem über die Identität des Alarmchips, wann die nächste Meldung gesendet werden wird und welches Codierungs-/Verschlüsselungs-Format diese Meldung aufweisen wird, so dass bei jeder Meldung die Alarmeinheit/Alarmsystem eingestellt sein wird, eine „am Leben & in Ordnung"-Mitteilung zu empfangen und decodieren, oder alternativ bei irgendwelchen Unregelmäßigkeiten im erwarteten Signal einen Alarm zu aktivieren.
  • Die Übertragung von Signalen zwischen dem Alarmchip und einem zentral und/oder extern angeordneten Alarmeinheit/Alarmsystem, möglicherweise durch eine extern angeordnete Signalverarbeitungsschaltung, kann mittels einer verkabelten oder vorzugsweise kabellosen Verbindung durchgeführt werden. Die kabellose Übertragung von Signalen wird mittels eines Übertragers, vorzugsweise eines Radiofrequenzübertragers, der an dem Alarmchip angeordnet ist, implementiert. Ebenso hat die externe Alarmeinheit/Alarmsystem, möglicherweise die externe Signalverarbeitungsschaltung, einen kooperierenden und kompatiblen Empfänger, vorzugsweise einen Radiofrequenzempfänger, der daran angeordnet ist, wobei dieser Empfänger möglicherweise ebenso eingerichtet ist, um Signale von anderen Alarmchips zu empfangen, die entsprechend an den Zugangsöffnungen des Gebäudes, der Anlage oder der Struktur angeordnet sind.
  • In anderer Hinsicht werden die Komponenten des Alarmchips durch eine in den Chip eingebaute Energiequelle, beispielsweise eine Lithiumbatterie, angetrieben, wobei diese Batterie eine lange Lebensdauer hat und über die Lebensdauer der Batterie elektrischen Strom bei einer näherungsweise konstanten Spannung ausgeben kann.
  • Üblicherweise wird ein Beschleunigungsmesser verwendet, um Bewegungsänderungen eines bewegten Objektes zu detektieren, wobei hier bei abnormalen Bewegungsänderungen ein Aktivierungssignal für eine nachfolgende Aktion oder Signale ausgegeben wird, beispielsweise ein Signal zur Aktivierung der Entfaltung eines Airbags eines Fahrzeug bei einer möglichen Kollision. Anders als dies wird der Beschleunigungsmesser des Alarmchips verwendet, um Bewegungsänderungen in einem Objekt zu detektieren, welches in der normalen Position im Einsatz relativ zur geodäetischen Umgebungen in Ruhe ist. Das Objekt wird beispielsweise durch ein Fenster oder eine Tür in einem Gebäude, einer Anlage oder einer Struktur gebildet, wobei bei abnormen Bewegungsänderungen ein Alarmsignal an eine für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichtete zentrale und/oder externe Alarmeinheit/Alarmsystem übertragen wird.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Verwendung eines Alarmchips entsprechend der Erfindung hat in erster Linie den Effekt, dass ein Gebäude, eine Anlage oder eine Struktur auf einfache und kostengünstige Weise mit einer Außenhaut-Sicherung gegen Einbruch und unerwünschtes Eindringen ausgestattet werden kann.
  • Die mögliche Verwendung kabelloser Signalübertragung macht gleichzeitig das Verlegen von Verbindungskabeln/-drähten zwischen dem Alarmchip und einer für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichteten zentralen und/oder externen Alarmeinheit/Alarmsystem überflüssig. Fenster und Türen können hierdurch mit vom Hersteller angebrachten oder eingesetzten Alarmchips kommen. Alternativ kann der Alarmchip mittels einfacher Mittel, beispielsweise Klebeband, nachgerüstet werden.
  • Der Alarmchip kann möglicherweise ebenso mit oder daran angeordneten anderen Typen von Sensoren bereitgestellt werden, abhängig von dem Grad, ab dem dies von Vorteil ist, oder von dem Grad, in dem diese Sensoren zugänglich gemacht werden. Diese Sensoren sind eingerichtet, um entweder Warnungen von Einbrüchen oder unerwünschtem Eindringen zu geben und/oder der/die Sensoren) sind möglicherweise für andere Zwecke angeordnet, beispielsweise zur Temperatur- und/oder Rauch-/Gasdetekion.
  • Der fragliche Alarmchip ist ebenso eingerichtet, um eine Anzahl von Nicht-Alarm-Signalen von Alarm-Signalen zu unterscheiden, so dass es eine bedeutend geringere Tendenz zu falschen Alarmen gibt, als dies bei den bekannten Alarmlösungen der Fall ist.
  • Der Alarmchip überträgt ebenso kontinuierlich Signale an eine Alarmeinheit/Alarmsystem, so dass der Benutzer sich nicht mit möglichen Aktivierungen oder Deaktivierungen des Alarmchips oder der für das Gebäude, die Anlage oder die Struktur eingerichteten Alarmeinheit/Alarmsystem befassen muss, wie es beispielsweise notwendig ist, wenn PIR-Detektoren und magnetische Kontaktsensoren verwendet werden.
  • Zusätzlich gibt jeder einzelne Alarmchip vorzugsweise eindeutig codierte Signale aus, so dass u. a. seine Identität und Adresse speziell gegenüber den anderen mit der Alarmeinheit/Alarmsystem verbundenen Alarmchips definiert ist.
  • Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung
  • Die beigefügte Zeichnung (1) zeigt eine perspektivische Schnittansicht eines Fensters 2, welches durch ein in einem Fensterrahmen 6 montiertes Doppelfensterglas 4 gebildet ist, wobei der Fensterrahmen 6 in einem zugehörigen Fenstergehäuse 8 eines nicht gezeigten Gebäudes angeordnet ist. Das Fensterglas 4 hat innenseitig einen Alarmchip 10 entsprechend der Erfindung daran angebracht. Der Alarmchip 10 ist mit einem in der Zeichnung nicht gezeigten Beschleunigungsmesser, einer nicht gezeigten elektronischen ASIC-Signalverarbeitungsschaltung ASIC, welche u. a. einen Analog-Digital-Wandler (ADW-Komponente) beinhaltet, und einem elektronischen Prozessor zum Verarbeiten digitaler Beschleunigungsdaten vom Beschleunigungsmesser versehen. Der Alarmchip 10 ist weiter mit einem nicht gezeigten Radiofrequenzübertrager (RF-Transmitter) und einer nicht gezeigten Lithiumbatterie, die den Alarmchip 10 mit elektrischer Leistung versorgt, versehen. Der ASIC ist mit Software in Form von geeigneten Algorithmen, beispielsweise seismologisch-basierten Algorithmen, ausgestattet, welche kontinuierlich eingehende Beschleunigungsdaten, welche durch physikalische Einflusskräfte auf das Fensterglas 4 erzeugt werden, verarbeitet. Mittels dieser Signalverarbeitung werden normale Bewegungsänderungsmuster von abnormalen Bewegungsänderungsmustern unterschieden, die normalen Bewegungsänderungsmuster treten beispielsweise als Folge von Klopfen, Kratzen, Regen, Hagel, Wind, akustischen Wellen/Geräuschen auf, während abnormale Bewegungsänderungsmuster als eine Folge von Bruch des Fensterglases 4 und/oder Bruch des Fensterrahmens 6 oder des Fenstergehäuses 8 erscheinen.
  • Um die Leistungsaufnahme des Alarmchips 10 zu begrenzen, ist der ASIC eingerichtet, um eine sog. Vorfilterung von eingehenden Beschleunigungssignalen durchzuführen, in der die Signale zuerst in einem vereinfachten Teil der besagten Algorithmen verarbeitet werden, und in dem Beschleunigungsfolgen entsprechend zu einfachen und/oder regelmäßig auftretenden normalen Bewegungsänderungen oder Bewegungsänderungsmustern erkannt werden, wobei in diesen Fällen der ASIC eingerichtet ist, um das Weiterleiten der Signale anzuhalten.
  • Aus Sicherheitsgründen werden die Ausgangssignale in dem ASIC codiert/verschlüsselt, bevor sie als kontinuierliche Signalpulse über den Radiofrequenzübertrager zu einer in der Zeichnung nicht gezeichneten, mit dem Alarmchip 10 verbundenen zentralen und/oder externen Alarmeinheit/Alarmsystem übertragen werden. Ansonsten werden die Ausgangssignale sowohl aus Alarmsignalen und Nicht-Alarm-Signalen („am Leben & in Ordnung"-Meldungen) gebildet, wobei die Ausgangssignale unter normalen Umständen hauptsächlich aus „am Leben & in Ordnung"-Meldungen bestehen. Zusätzlich zur Codierung/Verschlüsselung und aus Sicherheitsgründen werden „am Leben & in Ordnung"-Meldungen mittels des ASIC in einer Pseudo-Zufallreihenfolge übermittelt, wobei jede Meldung Informationen an die Alarmeinheit/Alarmsystem über die Identität des Alarmchips, wann die nächste Meldung gesendet wird und in welchem Codierungs-/Verschlüsselungs-Format diese Meldung vorliegen wird, enthält. Hierdurch ist die Alarmeinheit/Alarmsystem bei jeder „am Leben & in Ordnung"-Meldung in der Lage, diese zu empfangen und die Meldung zu decodieren, wobei jede Unregelmäßigkeit im empfangenen Signal dazu führt, dass ein Alarmsignal durch die Alarmeinheit/Alarmsystem aktiviert wird.
  • Bei Detektion eines abnormalen Bewegungsänderungsmusters gibt der Alarmchip 10 mittels des Radiofrequenzübertragers, ein kabelloses codiertes/verschlüsseltes Alarmsignal an den in der Zeichnung nicht gezeigten, mit der Alarmeinheit/Alarmsystem verbundenen Radiofrequenzempfänger aus. Bei der Detektion von normalen Bewegungsänderungsmustern gibt der Alarmchip 10 darüber hinaus Ausgangssignalpulse in einer Pseudo-Zufallsreihenfolge aus, welche durch die Alarmeinheit/Alarmsystem als Nicht-Alarm-Signal interpretiert wird, wobei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in den erwarteten Signalpulsen durch die Alarmeinheit/Alarmsystem als Alarmsignal interpretiert werden.

Claims (10)

  1. Alarmvorrichtung zum Alarmieren bei Einbruch oder unerwünschtem Eindringen in ein Bauwerk, einschließlich eines Gebäudes, einer Anlage oder einer Struktur, wobei die Alarmvorrichtung mit mindestens einer dem Bauwerk zugeordneten Alarmeinheit oder Alarmsystem verbunden, mit einem Signalempfänger versehen und zum Interpretieren von verarbeiteten Signalen der Alarmvorrichtung eingerichtet ist und wobei die Alarmvorrichtung umfasst: (a) einen Alarmchip (10), der fest an einem Zugangsmittel des Bauwerks, einschließlich einer Tür, einem Fenster (2) oder deren Rahmen (6) oder Gehäuse (8), befestigt ist, und der Alarmchip (10) mindestens versehen ist mit einem Signalübertrager, einer Energiequelle und einem Sensor zum Erfassen von Bewegungen und Vibrationen der Zugangsöffnungsmittel und zum Ausgeben einer Serie von analogen elektrischen Signalen entsprechend der Bewegungen und Vibrationen an (b) eine ADW-Komponente (Analog-Digital-Wandler), die die analogen Signale in eine Serie von digitalen elektrischen Signalen umwandelt und diese Signale ausgibt an (c) eine von einem Prozessor betriebene elektronische Signalverarbeitungsschaltung, welche die digitalen Signale verarbeitet und zum Ausgeben der verarbeiteten Signale an den Signalempfänger, mit dem die dem Bauwerk zugeordnete mindestens eine Alarmeinheit oder Alarmsystem versehen ist, geeignet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor im Alarmchip (10) ein Beschleunigungsmesser ist, der mindestens in eine Richtung Beschleunigungswerte (dv/dt) entsprechend der Bewegungen und Vibrationen misst und dass die Signalverarbeitungschaltung mit mindestens einem Algorithmus versehen ist, der Befehle in Programmform enthält, die Charakteristiken und Muster von Beschleunigungssignalen entsprechend zu vielfältigen Typen von Bewegungen und Vibrationen definieren, wobei der mindestens eine Algorithmus ebenso Befehle zum Erkennen und Unterscheiden der Charakteristiken und Muster von Beschleunigungssignalen als entweder alarmrechtfertigende oder nichtalarmrechtfertigende Bewegungen und Vibrationen der Zugangsöffnungsmittel enthält, die Signalverarbeitungsschaltung zum kontinuierlichen Ausgeben verarbeiteter Signale an die dem Bauwerk zugeordnete mindestens eine Alarmeinheit oder Alarmsystem eingerichtet ist, und die Signalverarbeitungsschaltung eingerichtet ist zum Ausgeben eines alarmauslösenden Signals, wenn sie Beschleunigungssignale entsprechend zu den alarmrechtfertigenden Bewegungen und Vibrationen erkennt und zum Ausgeben eines „am Leben & in Ordnung"-Signals (eines Nicht-Alarm-Signals), wenn sie entweder Beschleunigungssignale entsprechend zu den nicht-alarmrechtfertigenden Bewegungen und Vibrationen oder wenn sie keine Bewegungen und Vibrationen erkennt.
  2. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalübertrager in dem Alarmchip (10) ein Radiofrequenzübertrager ist, während der Signalempfänger ein Radiofrequenzempfänger ist, wodurch kabellose Signalübertragung zwischen dem Alarmchip (10) und der mindestens einen Alarmeinheit oder dem mindestens einem Alarmsytem bereitgestellt wird.
  3. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ADW-Komponente, die Signalverarbeitungschaltung und ihr Prozessor in dem Alarmchip (10) angebracht sind.
  4. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ADW-Komponente in dem Alarmchip (10) angebracht ist, während die Signalverarbeitungsschaltung und ihr Prozessor außerhalb davon und in Verbindung mit der mindestens einen Alarmeinheit oder dem mindestens einem Alarmsystem angebracht sind.
  5. Alarmvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalverarbeitungsschaltung eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung [application-specific-integrated-circuit]ist, die auch als ASIC bezeichnet wird.
  6. Alarmvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalverarbeitungsschaltung zum Ausgeben von Pulssignalen eingerichtet ist.
  7. Alarmvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalverarbeitungsschaltung zum Ausgeben von Signalen in mindestens einem Signalformat oder Signalcode eingerichtet ist.
  8. Alarmvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalverarbeitungsschaltung zum Wechseln des Signalformats oder -codes zu geraden oder ungeraden Intervallen eingerichtet ist.
  9. Alarmvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalverarbeitungsschaltung zum Ausgeben von Nicht-Alarm-Signalen in einer Pseudozufallsfolge eingerichtet ist.
  10. Alarmvorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalverarbeitungsschaltung zum Ausgeben von verschlüsselten Signalen eingerichtet ist.
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