DE60110141T2 - Stentanbringungssystem mit einem eine klare Übergangszone aufweisenden Abgabekatheter - Google Patents

Stentanbringungssystem mit einem eine klare Übergangszone aufweisenden Abgabekatheter Download PDF

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DE60110141T2
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/95Instruments specially adapted for placement or removal of stents or stent-grafts
    • A61F2/962Instruments specially adapted for placement or removal of stents or stent-grafts having an outer sleeve
    • A61F2/966Instruments specially adapted for placement or removal of stents or stent-grafts having an outer sleeve with relative longitudinal movement between outer sleeve and prosthesis, e.g. using a push rod
    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine aufweitbare intraluminale medizinische Vorrichtung, zum Beispiel einen Stent, zum Einsatz in einem Körperdurchgang zur Behebung der Beschwerden von durch Krankheit verengten oder verschlossenen Blutgefäßen. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein System zum Anbringen solcher Stents.
  • Die perkutane transluminale Koronarangioplastik (PTCA) ist ein therapeutisches medizinisches Verfahren, das angewandt wird, um den Blutfluß durch die Koronararterien zu steigern, und das häufig als Alternative zur koronaren Bypass-Chirurgie verwendet werden kann. In diesem Verfahren wird der Angioplastik-Ballon in dem verengten Gefäß aufgeblasen oder in einer Körperpassage, um die Wandkomponenten des Gefäßes abzuscheren oder zu sprengen, um einen vergrößerten Hohlraum zu erreichen. Hinsichtlich arterieller verengter Läsionen bleiben das relativ inkompressible Plaque unverändert, wohingegen die elastischeren medialen und adventitiellen Schichten der Körperpassage sich um das Plaque dehnen. Dieser Vorgang erzeugt eine Dissektion oder ein Aufspalten und Zerreißen der Wandschichten der Körperpassage, wobei die Gefäßinnenhaut oder die innere Oberfläche der Arterie oder der Körperpassage Fissuren erleiden. Diese Dissektion bildet einen „Hautlappen" aus dem darunterliegenden Gewebe, was den Blutfluß durch den Hohlraum reduzieren oder blockieren könnte. Typischerweise kann der blähende intraluminale Druck in der Körperpassage die abgespaltete Schicht oder den Hautlappen an Ort und Stelle halten. Wenn der Hautlappen der Gefäßinnenhaut, der durch den Aufblasvorgang des Ballons erzeugt wird, nicht an Ort und Stelle gegen die aufgeweitete Gefäßinnenhaut gehalten werden kann, dann kann sich der Hautlappen der Gefäßinnenhaut nach unten in den Hohlraum klappen und den Hohlraum verschließen oder er kann sich sogar lösen und in die Körperpassage eintreten. Wenn die Gefäßinnenhaut die Körperpassage verschließt, dann ist ein sofortiger Eingriff notwendig, um dieses Problem zu beheben.
  • Neuerdings werden transluminale Prothesen im medizinischen Fachgebiet zur Implantation in Blutgefäßen, in Gallengängen oder anderen ähnlichen Organen des lebenden Körpers in größerem Umfang verwendet. Diese Prothesen sind üblicherweise als Stents bekannt und werden dazu verwendet, röhrenförmige Strukturen zu erhalten, zu öffnen oder aufzuweiten. Ein Beispiel für ein allgemein verwendeten Stent wird in dem US-Patent Nr. 4.733.665, eingereicht von Palmaz am 7. November 1985, gegeben. Solche Stents werden häufig als ballondehnbare Stents bezeichnet. Typischerweise wird der Stent aus einem festen Rohr aus rostfreiem Stahl gefertigt. Dann werden eine Reihe von Einschnitten in die Wand des Stents gemacht. Der Stent hat zuerst einen kleineren Durchmesser, der es ermöglicht, den Stent durch das menschliche Gefäßsystem zu befördern, indem man ihn auf einen Ballonkatheter preßt. Mit der Aktivierung durch den Ballonkatheter hat der Stent dann einen zweiten, aufgeweiteten Durchmesser vom Inneren des röhrenförmigen Elements, wobei eine radiale Aufdehnung nach außen stattfindet.
  • In vielen Fällen sind solche Stents jedoch für den Einsatz in bestimmten Gefäßen, wie zum Beispiel der Halsschlagader, ungeeignet. Die Halsschlagader ist leicht von außen des menschlichen Körpers zugänglich und ist häufig sichtbar durch Anschauen des Halses. Ein Patient, dem ein ballonaufweitbarer Stent, der aus rostfreiem Stahl oder dergleichen gefertigt ist, in der Halsschlagader plaziert wurde, kann durch die alltäglichen Aktivitäten für schwere Verletzungen anfällig sein. Eine ausreichende Kraft, die auf den Hals des Patienten einwirkt, wie zum Beispiel beim Fallen, kann bewirken, daß der Stent kollabiert, was zu einer Verletzung des Patienten führt. Um das zu verhindern, sind selbst-entfaltende Stents zur Verwendung in solchen Gefäßen vorgeschlagen worden. Selbst-entfaltende Stents funktionieren wie Federn und kehren, nachdem sie zusammengedrückt worden sind, zu ihrer aufgeweiteten oder implantierten Konfiguration zurück.
  • Ein selbst-entfaltender Stent dieser Art wird in dem US-Patent Nr. 4.665.771 offenbart, dieser Stent hat einen radial und axial flexiblen elastischen röhrenförmigen Körper mit einem vorher bestimmten Durchmesser, wobei dieser bei axialer Bewegung der Enden des Körpers relativ zueinander variabel ist und der aus einer Vielzahl von im einzelnen starren, aber flexiblen und elastischen Drahtelementen zusammengesetzt ist, die eine radial selbstentfaltende Spirale definieren. Dieser Stent dieser Art ist im Fachgebiet als „geflochtener Stent" bekannt und wird hier so bezeichnet. Das Setzen solcher Stents in einem Körpergefäß kann durch eine Vorrichtung erreicht werden, die einen äußeren Katheter umfaßt, um den Stent an dessen distalen Ende zu halten, und einen inneren Kolben, der den Stent vorwärts drückt, nach dem dieser sich an seiner Position befindet.
  • Selbst-entfaltende Stents anderer Art verwenden Legierungen, wie zum Beispiel Nitinol (Ni-Ti-Legierung), die ein Formgedächtnis und/oder superelastische Eigenschaften in medizinischen Vorrichtungen aufweisen und die zum Einführen in den Körper eines Patienten vorgesehen sind. Durch die Formgedächtniseigenschaften können die Vorrichtungen verformt werden, um das Einführen in einen Körperhohlraum oder in eine Körperhöhle zu erleichtern, und dann werden sie in dem Körper erwärmt, so daß die Vorrichtung zu ihrer ursprünglichen Form zurückkehrt. Andererseits ermöglichen diese superelastischen Eigenschaften generell, das Metall zu verformen und in dem verformten Zustand zu halten, um das Einführen der medizinischen Vorrichtung, die das Metall enthält, in den Körper eines Patienten zu erleichtern, wobei eine solche Verformung eine Phasenumwandlung bewirkt. Nachdem sich das superelastische Element im Körperhohlraum befindet, kann dessen Einspannung aufgehoben werden, wodurch die Spannung in diesem reduziert wird, so daß das superelastische Element durch die Rück-Umwandlung zu der ursprünglichen Phase zu seiner ursprünglichen unverformten Gestalt zurückkehren kann.
  • Legierungen, die Formgedächtnis-/superelastische Eigenschaften aufweisen, haben wenigstens zwei Phasen. Diese Phasen sind die Martensit-Phase, die eine relativ niedrige Zugfestigkeit aufweist und die bei relativ niedrigen Temperaturen stabil ist, und eine Austenit-Phase, die eine relativ hohe Zugfestigkeit aufweist und die bei Temperaturen, die höher als die der Martensit-Phase sind, stabil ist. Wenn ein Formstück eines Metalls, wie zum Beispiel Nitinol, das superelastische Eigenschaften bei einer Temperatur aufweist, über der Austenit stabil ist (das heißt, die Temperatur, bei der die Umwandlung der Martensit-Phase in die Austenit-Phase abgeschlossen ist) mit einer Spannung beaufschlagt wird, dann verformt sich das Formstück elastisch, bis es ein spezielles Spannungs-Niveau erreicht, bei dem dann die Legierung eine spannungs-induzierte Phasen-Umwandlung von der Austenit-Phase in die Martensit-Phase durchläuft. Beim Vorgang der Phasen-Umwandlung erfährt die Legierung deutliche Zuwächse in der Dehnung, aber lediglich geringe oder keine entsprechenden Zuwächse in der Spannung. Die Dehnung nimmt zu, wohingegen die Spannung im wesentlichen konstant bleibt, bis die Umwandlung der Austenit-Phase in die Martensit-Phase abgeschlossen ist. Danach sind weitere Zuwächse in der Spannung notwendig, um weitere Verformungen zu bewirken. Das martensitische Metall verformt sich beim Be aufschlagen mit einer weiteren Spannung zuerst elastisch und dann plastisch mit einer permanenten Restverformung.
  • Wenn die Last auf dem Formstück entfernt wird, bevor eine permanente Verformung eingetreten ist, dann wird sich das martensitische Formstück elastisch erholen und sich zurück- umwandeln in die Austenit-Phase. Das Reduzieren der Spannung bewirkt zuerst eine Abnahme der Dehnung. Wenn die Spannungsreduzierung das Niveau erreicht, bei dem sich die Martensit-Phase zurück in die Austenit-Phase umwandelt, dann bleibt das Spannungs-Niveau in dem Formstück im wesentlichen konstant (aber im wesentlichen geringer als das konstante Spannungs-Niveau, bei dem sich das Austenit in das Martensit umwandelt), bis die Rückumwandlung in die Austenit-Phase abgeschlossen ist, das heißt, es liegt eine deutliche Dehnungs-Erholung vor bei einer entsprechenden vernachlässigbaren Spannungs-Reduzierung. Nachdem die Rück-Umwandlung zum Austenit abgeschlossen ist, führt eine weitere Spannungs-Reduzierung zu einer elastischen Dehnungs-Reduzierung. Diese Eigenschaft, eine deutliche Dehnung bei einer relativ konstanten Spannung bei der Beaufschlagung mit einer Last aufzuweisen und sich von der Verformung beim Entfernen der Last zu erholen, wird allgemein als Superelastizität oder Pseudo-Elastizität bezeichnet. Diese Eigenschaft des Materials ist es, die es bei der Herstellung von aus Rohren geschnittenen selbst-entfaltenden Stents so brauchbar macht. Der Stand der Technik bezieht sich auf die Anwendung von Metall-Legierungen, die superelastische Eigenschaften in medizinischen Vorrichtungen aufweisen, die dazu dienen, in einen menschlichen Körper eingeführt oder anderweitig in diesem benutzt zu werden. Siehe beispielsweise US-Patent Nr. 4.665.905 (Jervis) und US-Patent Nr. 4.925.445 (Sakamoto u. Miterf.).
  • Das Konstruieren von Anbringungssystemen zum Setzen von selbst-entfaltenden Stents hat sich als schwierig erwiesen. Ein Beispiel eines Anbringungssystems für selbst-entfaltende Stents gemäß dem Stand der Technik wird in dem US-Patent Nr. 4.580.568, erteilt an Gianturco am 8. April 1986, gezeigt. Diese Verweisstelle offenbart eine Anbringungsvorrichtung, die eine hohle Hülse ähnlich einem Katheter verwendet. Die Hülse wird in das Gefäß eines Körpers eingeführt und durch dieses gesteuert, so daß dessen distales Ende angrenzend an den Zielort liegt. Der Stent wird dann auf einen kleineren Durchmesser zusammengedrückt und am proximalen Ende der Hülse in diese eingebracht. Ein mit einem flachen Ende versehener zylindrischer Stößel, der einen Durchmesser aufweist, der ungefähr gleich dem Innendurchmesser der Hülse ist, wird hinter dem Stent in die Hülse eingeführt. Der Stößel wird dann dazu verwendet, den Stent von dem proximalen Ende der Hülse zum distalen Ende der Hülse zu schieben. Wenn dann der Stent sich am distalen Ende der Hülse befindet, wird die Hülse zurückgezogen, während der Stößel am Ort bleibt, und dadurch der Stent in dem Gefäß freigesetzt und aufgeweitet wird.
  • Das Einbringen des Stents durch die ganze Länge des Katheters kann jedoch viele Probleme verursachen, einschließlich einer möglichen Beschädigung eines Gefäßes oder des Stents während dessen Transports. Außerdem ist es häufig schwierig, einen Stößel zu konstruieren, der eine ausreichende Flexibilität aufweist, um den Stent durch den Katheter zu steuern, aber ebenfalls eine ausreichende Steifigkeit, den Stent aus dem Katheter zu stoßen. Aus diesen Gründen wurde herausgefunden, daß ein vorheriges Einbringen des Stents in das distale Ende des Katheters und dann den Katheter durch das Gefäß zu dem Zielort zu befördern, die bessere Herangehensweise ist. Um sicherzustellen, daß der Stent korrekt in dem Katheter platziert ist, wird oft bevorzugt, daß der Stent vorher, und zwar am Herstellungsort eingebracht wird. Davon abgesehen hat dieses selbst einige Probleme aufgeworfen. Da der Katheter eine beträchtliche Kraft auf den selbst-entfaltenden Stent ausübt, der diesen daran hindert, sich aufzuweiten, kann der Stent dazu neigen, sich in der Innenwand des Katheters einzubetten. Wenn das geschieht, dann ist es für den Katheter schwierig, beim Ausgeben des Stents über diesen zu gleiten. Diese Situation kann dazu führen, daß der Stent in dem Katheter festsitzt oder daß dieser während der Ausbringung beschädigt werden könnte.
  • Ein weiteres Beispiel für ein Anbringungssystem für einen selbst-entfaltenden Stent gemäß dem Stand der Technik wird im US-Patent Nr. 4.732.152, erteilt am 22. März 1988 an Wallsten u. Miterf., gegeben. Dieses Patent offenbart eine Sonde oder einen Katheter, der in seinem distalen Ende einen vorher geladenen selbst-entfaltenden Stent hat. Der Stent wird zuerst in einem flexiblen Schlauch platziert und zusammengedrückt, bevor er in den Katheter geladen wird. Wenn der Stent dann am Einsatzort ist, werden der Katheter und der Schlauch über den Stent zurückgezogen, so daß sich dieser in dem Gefäß aufweiten kann. Das Zurückziehen des flexiblen Schlauches über den Stent während der Aufweitung könnte jedoch ebenfalls bewirken, daß der Stent beschädigt wird.
  • Bei den Anbringungsvorrichtungen nach dem Stand der Technik wurde der maximale Außendurchmesser der Vorrichtung gewöhnlich von dem Durchmesser des Stents vor dessen Einsatz bestimmt. Typischerweise kann der Stent nur so weit zusammengedrückt werden, und deshalb wird sein Durchmesser von dem maximalen Durchmesser der Anbringungsvorrichtung bestimmt. Bei den Vorrichtungen nach dem Stand der Technik ist der Durchmesser der ganzen Anbringungsvorrichtung über deren Länge im wesentlichen gleich. Deshalb war der Außendurchmesser über die gesamte Längsausdehnung der Vorrichtung der maximale Durchmesser, wie es der Stent erforderte. Das heißt, der gesamte Außendurchmesser der äußeren Hülse wird bei diesen Vorrichtungen durch die Größe des vorher eingebrachten Stents bestimmt. Wie noch unten erläutert wird, können äußere Hülsen von großer Größe dem Arzt Schwierigkeiten bereiten.
  • Häufig wird eine Hülse, wie zum Beispiel ein Führungskatheter bei diesen Anbringungssystemen als Leitungsrohre hinein in das Gefäßsystem verwendet. Beim Einsatz der Fluoroskopie möchte der Arzt häufig den Zielort des Stents, den Stent vor dem Setzen und nach dem Setzen am Zielort betrachten, indem eine röntgenstrahlenundurchlässige Lösung zwischen den Führungskatheter und dem Anbringungssystem injiziert wird. Die Möglichkeit, das Bild zu betrachten, wird durch die Injektionsmenge der Lösung bestimmt, die von der Größe des Zwischenraumes zwischen dem Führungskatheter und der äußeren Hülse des Anbringungssystems abhängt. Eine große äußere Hülse begrenzt die Menge der röntgenstrahlenundurchlässigen Lösung, die durch den Führungskatheter fließen kann, was bewirkt, daß der Arzt ein weniger klares Bild von dem Vorgang hat.
  • Ein weiteres Problem, das mit den Anbringungssystemen für Stents nach dem Stand der Technik verbunden ist, wird durch die Tatsache hervorgerufen, daß der Stent, bevor er in den Körper eingeführt wird, vollständig von einem undurchsichtigen Anbringungskatheter bedeckt ist, und es ist dem Arzt unmöglich, den Stent vor dessen Einführung in den Körper visuell zu überwachen. Zum Beispiel ist der Arzt nicht in der Lage, die Länge des Stents visuell abzuschätzen. Häufig ist die Länge eines Stents hinsichtlich seines Funktionierens sehr kritisch, was von der Länge des Verschlusses abhängt. Hinzu kommt, dass der Arzt nicht in der Lage ist, den Ort oder die Position des Stents mit dem Katheter visuell festzustellen, und aus diesem Grund ist der Arzt nicht einmal in der Lage, sich visuell zu überzeugen, daß ein Stent sich in dem Anbringungskatheter befindet.
  • Deshalb besteht die Notwendigkeit für ein Anbringungssystem für einen selbstentfaltenden Stent, welche die oben genannten Probleme, bei den Anbringungssystemen des Standes der Technik zu überwinden. Speziell besteht die Notwendigkeit für ein Anbringungssystem für einen selbst-entfaltenden Stent, das dem Arzt die visuelle Überwachung des Stents und dessen Eigenschaften in dem Anbringungskatheter vor dem Einbringen des Katheters in den Körper ermöglicht.
  • Die Veröffentlichung WO 98/23241 beschreibt ein Anbringungssystem für einen Stent, der die Merkmale des Oberbegriffes von Anspruch 1 enthält.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Anbringungssystem für eine medizinische Vorrichtung vorgesehen, wie in Anspruch 1 definiert, zur Anwendung einer aufweitbaren medizinischen Vorrichtung in dem Körper, die eine Außenhülse umfaßt, bestehend aus einem langgestreckten Rohrkörper mit einem distalen Abschnitt, der ein proximales Ende aufweist, das an das distale Ende des langgestreckten Rohrkörpers gebondet ist. Weiterhin ist der distale Abschnitt aus einem durchsichtigen Polymermaterial hergestellt, wie zum Beispiel aus einem durchsichtigen Nylonmaterial, um eine visuelle Überprüfung einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung zu ermöglichen, die unter oder in dem distalen Abschnitt der Außenhülse positioniert ist. Außerdem umfaßt das Anbringungssystem einen Innenschaft, der koaxial in der Außenhülse angeordnet ist, und eine implantierbare medizinische Vorrichtung, die in dem relativ durchsichtigen distalen Abschnitt der Außenhülse positioniert ist. Der Innenschaft dient dem Zweck, für das Einbringen der medizinischen Vorrichtung zu sorgen.
  • Die Außenhülse hat einen langgestreckten Rohrkörper und einen vergrößerten distalen Abschnitt. Der distale Abschnitt hat einen größeren Innen- und Außendurchmesser als der Innen- und Außendurchmesser des Rohrkörpers. Weiterhin ist der vergrößerte distale Abschnitt aus einem relativ durchsichtigen Polymermaterial hergestellt, wie zum Beispiel aus einem durchsichtigen Nylonmaterial, so daß der Arzt den Stent in der Außenhülse vor der Einführung der Außenhülse in den Körper eines Patienten visuell betrachten kann. Weiterhin umfaßt das Einbringungssystem einen Innenschaft, der koaxial in der Außenhülse angeordnet ist, und einen selbst-entfaltenden Stent, der in dem relativ durchsichtigen vergrößerten distalen Abschnitt der Außenhülse angeordnet ist. Der Stent wird in Reibungskontakt mit der Innenfläche der Außenhülse gehalten, um den Stent in einem zusammengefalteten Zustand zu halten. Außerdem ist der Innenschaft mit dem Stent verbunden, um den Stent an einem gewünschten Ort in dem Körper auszusetzen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt der Katheter eine distale Spitze, die aus einer Polymerzusammensetzung besteht, welche 20 bis 75 Masse-% einer röntgenstrahlenundurchlässigen Substanz enthält, so daß die distale Spitze beträchtlich röntgenstrahlenundurchlässiger als der distale Rohrabschnitt und der Rohrkörper des Katheters ist.
  • Die vorgenannten und weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch Bezugnahme auf die folgende ausführliche Beschreibung, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird, besser verständlich. Darin zeigen:
  • 1 eine vereinfachte perspektivische Darstellung eines Anbringungssystems für einen Stent gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 eine Darstellung ähnlich der von 1, jedoch zeigt sie eine vergrößerte Darstellung des distalen Endes des Anbringungssystems und sie enthält einen aufgeschnittenen Teil, um den darin geladenen Stent darzustellen, und
  • 3 eine Querschnittsdarstellung der Außenhülse, die in 2 gezeigt und in 3 im Detail dargestellt wird.
  • Es wird jetzt auf die Fig. Bezug genommen, in denen gleiche Zahlen in allen Ansichten gleiche Elemente bezeichnen. In den 1 und 2 wird ein Anbringungssystem 1 für einen selbst-entfaltenden Stent gezeigt, das gemäß der vorliegenden Erfindung ausgeführt ist. System 1 umfaßt innere und äußere koaxiale Rohre. Im folgenden wird das innere Rohr als Schaft 10 und das äußere Rohr als Hülse 40 bezeichnet. Der Schaft 10 hat ein proximales Ende 12 bzw. ein distales Ende 14. Das proximale Ende 12 des Schaftes weist ein Luer-Drahtführungs-Verbindungsstück 5 auf, das daran befestigt ist. Der Schaft 10 hat einen proximalen Bereich, der vorzugsweise aus einem relativ steifen Material gefertigt ist, wie zum Beispiel rostfreiem Stahl, Nitinol oder jedem anderen geeigneten Material, das dem durchschnittlichen Fachmann bekannt ist. Der Schaft 10 umfaßt weiterhin einen distalen Bereich 18, der vorzugsweise aus einem gemeinsam extrudierten Polyethylen hoher Dichte für den Innenbereich und einem Polyamid für den äußeren Bereich gefertigt ist. Weitere geeignete Stoffe für den distalen Bereich 18, die dem durchschnittlichen Fachmann bekannt sind, umfassen Polyurethan, Polyamide, Polyetheretherketon und Nitinol. Diese Stoffe können als Einzelschicht- oder als Mehrlagenschicht-Strukturen verwendet werden, und sie können auch Verstärkungsdrähte, geflochtene Drähte, Spulen, Fäden oder dergleichen enthalten.
  • Das distale Ende 14 des Schaftes 10 umfaßt eine distale Spitze 20, die daran befestigt ist. Die distale Spitze 20 kann aus jeder Anzahl von Stoffen, die im Fachgebiet bekannt sind, gefertigt werden, darunter Polyurethan, Polyamide, Polytetrafluorethylen und Polyethylen, einschließlich Einzelschicht- oder Mehrlagenschicht-Strukturen. Die distale Spitze 20 hat ein proximales Ende 34, dessen Durchmesser im wesentlichen der gleiche wie der Außendurchmesser der Hülse 40 ist, die sich unmittelbar angrenzend daran befindet. Die distale Spitze verläuft konisch zu einem kleineren Durchmesser von ihrem proximalen Ende 34 zu ihrem distalen Ende 36, wobei das distale Ende 36 der distalen Spitze einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der Innendurchmesser der Hülse. Die Spitze 20 dient dazu, zu verhindern, daß Blut in die Hülse 40 eintritt, wenn das System 1 durch die Körpergefäße gesteuert wird. Ein Anschlag 22 ist an dem distalen Ende 14 des Schaftes 10 angebracht, wobei der Anschlag sich proximal zu der distalen Spitze 20 und dem Stent 50 befindet. Der Anschlag 22 kann aus einer Anzahl von im Fachgebiet bekannten Stoffen gefertigt werden, einschließlich rostfreiem Stahl, und wird sogar, was noch mehr vorzuziehen ist, aus einem hoch röntgenstrahlenundurchlässigen Material, wie zum Beispiel Platin, Gold, Tantal oder einem mit einer röntgenstrahlenundurchlässigen Füllung versehenen Polymer gefertigt. Der Anschlag kann an dem Schaft 10 durch mechanisches oder Klebe-Bonden angebracht werden oder durch jedes andere Mittel, das dem Fachmann bekannt ist. Der Durchmesser des Anschlages 22 ist vorzugsweise groß genug, um einen ausreichenden Kontakt mit dem geladenen Stent 50 an dessen Ende herzustellen, ohne einen Reibungskontakt mit der Innenlage der Außenhülle 40 zu haben. Der Anschlag 22 hilft, den Stent aus der Hülse während des Austretens aus der Hülse zu „stoßen", indem er verhindert, daß der Stent proximal in der Hülse 40 wandert während des Zurückziehens der Hülse zwecks Aussetzen des Stents. Proximal zum Anschlag 22 befindet sich ein Bund 21, der aus einer Anzahl von Stoffen, die dem Fachmann bekannt sind, gefertigt werden kann, einschließlich Kunststoff. Der Bund 21 ist an dem Schaft 10 direkt proximal zum Anschlag 22 auf jede Art und Weise, die dem Fachmann bekannt ist, einschließlich durch mechanisches oder Wärme-Bonden angebracht. Der Bund 21 funktioniert so, daß er den Anschlag 22 während des Austretens des Stents 50 verstärkt. Der Bund 22 ist groß genug, um einen ausreichenden Kontakt zu dem Anschlag 22 herzustellen, um den Anschlag 22 zu verstärken. Er ist aber auch vorzugsweise klein genug, damit er nicht den Konus der Außenhülse 40 behindert, wenn der Innenschaft 10 sich in der Außenhülse 40 befindet. Während des Ausbringungsvorganges wird die Außenhülle 40 in einer proximalen Richtung relativ zu dem ortsfesten Innenschaft 10 bewegt. Der röntgenstrahlenundurchlässige Anschlag 22 hilft auch dabei, den Stent in der Zielläsion während des Ausbringungsvorganges in einem Gefäß zu positionieren, wie unten noch beschrieben wird.
  • Ein Stentbett 24 wird als der Bereich des Schaftes zwischen der distalen Spitze 20 und dem Anschlag 22 (2) definiert. Das Stentbett 24 und der Stent 50 liegen koaxial zueinander, so daß der Bereich des Schaftes 18, der das Stentbett 24 umfaßt, im Hohlraum des Stents 50 angeordnet ist. Das Stentbett 24 hat wegen des Abstands, der zwischen dem Innenschaft 10 und der Außenhülse 40 besteht, einen minimalen Kontakt mit dem Stent 50. Da der Stent bei der Austenit-Phasenumwandlung Temperaturen ausgesetzt ist, versucht er, seine ihm einprogrammierte Gestalt zurückzuerlangen, indem er nach außen in radial Richtung in der Hülse sich bewegt. Die Außenhülse 40 hält den Stent zurück, wie später hier noch erläutert wird.
  • Der Schaft 10 hat einen Führungsdraht-Hohlraum 28, das sich über dessen Länge erstreckt, wobei der Führungsdraht durch das Führungsdraht-Verbindungsstück 5 eintritt und durch die distale Spitze 20 austritt. Diese Konstruktion macht es möglich, daß der Schaft 10 einen Führungsdraht 76 nahezu in der gleichen Weise aufnimmt, wie ein Ballon-Angioplastik-Katheter einen Führungsdraht aufnimmt. Solche Führungsdrähte sind im Fachgebiet gut bekannt und dienen dazu, den Katheter und andere medizinische Vorrichtungen durch das Gefäßsystem des Körpers zu führen.
  • Die Hülse 40 ist vorzugsweise ein Polymer-Katheter und hat ein proximales Ende 42, das an einem Luer-Verbindungsstück 52 endet. Die Hülse 40 hat weiterhin ein distales Ende 45, das an dem proximalen Ende 34 der distalen Spitze 20 des Schaftes 10 endet, wenn der Stent 50 sich in einer nicht-entfalteten Position befindet, wie in 2 gezeigt wird. Wie weiter unten erklärt wird, ist der Stent vollständig ausgeladen, wenn sich das Markierungs band 46 proximal zu dem röntgenstrahlenundurchlässigen Anschlag 22 befindet, womit dem Arzt angezeigt wird, daß es jetzt sicher ist, das System 1 aus dem Körper zu entfernen.
  • Wie im Detail in den 2 und 3 dargestellt wird, umfaßt das distale Ende 45 der Hülse 40 einen vergrößerten Abschnitt 44. Der vergrößerte Abschnitt 44 hat größere Innen- und Außendurchmesser als die Innen- und Außendurchmesser der Hülse proximal zu dem Abschnitt 44. Der vergrößerte Abschnitt 44 haust den vorher geladenen Stent 50, den Anschlag 22, den Bund 21 und das Stentbett 24 ein. Proximal zum Bund 21 verläuft die Außenhülse 40 proximal konisch zu einem kleineren Durchmesser. Ein besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung kann am besten durch Bezugnahme auf 3 beschrieben werden. Wie man in diesen Fig. sehen kann führt die Größenreduzierung des Außendurchmessers der Hülse 40 proximal zu dem vergrößerten Abschnitt 44 zu einer Zunahme des Abstandes zwischen der Ausbringungsvorrichtung 1 und einem Führungskatheter. Der konische Verlauf der Hülse 40 läßt eine größere Injektionsmenge an röntgenstrahlenundurchlässigem Fluid zu, sowohl vor als auch nach dem Ausladen des Stents, wenn der vergrößerte Abschnitt 44 in einem Führungskatheter platziert ist.
  • 3 stellt die Konstruktion der Ausgabehülse ausführlicher dar, die einen Rohrkörperabschnitt 60 umfaßt, der an dem vergrößerten distalen Abschnitt 44 gebondet ist, der wiederum an die distale Spitze 63 gebondet ist. Wie gezeigt wird, ist das Luer-Verbindungsstück 52 an dem proximalen Ende 42 des Rohrkörperabschnittes 60 angebracht.
  • Im besonderen umfaßt der Rohrkörperabschnitt 60 eine innere Teflonschicht 68, ein Geflecht 64 aus rostfreiem Stahl, das über der inneren Teflonschicht 68 angebracht ist, und eine Oberschicht 66, die auf dem Geflecht 64 aus rostfreiem Stahl angebracht und an dieses gebondet ist. Die Oberschicht 66 wird vorzugsweise aus einem undurchsichtigen Nylonmaterial gebildet und enthält vorzugsweise einen sehr geringen Anteil eines röntgenstrahlenundurchlässigen Mittels, wie zum Beispiel weniger als ungefähr 20 Masse% eines polymeren röntgenstrahlenundurchlässigen Mittels, wie zum Beispiel Wismuttrioxid oder Wismutkarbonat. Der Rohrkörperabschnitt 60 ist an dem vergrößerten distalen Abschnitt 44 gebondet, vorzugsweise durch Wärmebond-Techniken, wobei der vergrößerte distale Abschnitt 44 aus einer inneren Teflonschicht 69, auf der ein Geflecht 70 aus rostfreiem Stahl angebracht ist, und einer Oberschicht 72, die an dem Geflecht 70 aus rostfreiem Stahl gebondet ist, besteht. Die Oberschicht 72 wird vorzugsweise aus einem Nylonmaterial gebildet, aber am wichtigsten ist, daß der vergrößerte distale Abschnitt 44 aus einem Material gebildet wird, das vollständig durchsichtig ist, so daß eine einzubringende medizinische Vorrichtung, wie zum Beispiel ein aufweitbarer Stent, visuell durch die Seitenwände des distalen Abschnittes 44 geprüft werden kann. Vorzugsweise wird die Oberschicht 72 aus einem durchsichtigen Nylonmaterial gebildet.
  • Der vergrößerte distale Abschnitt 44 wird dann an die distale Spitze 63 gebondet, vorzugsweise durch Anwendung von Heißverkleben. Die distale Spitze 63 umfaßt weiterhin eine innere Teflonschicht 73, ein Geflecht 77 aus rostfreiem Stahl, das sich in Längsrichtung in einen Bereich der distalen Spitze 63 erstreckt, und eine Oberschicht 78, die an dem Geflecht 77 aus rostfreiem Stahl gebondet ist. Die Oberschicht 78 ist vorzugsweise aus einem Nylonmaterial gebildet, das einen Zusatz mit einem relativ hohen Anteil eines röntgenstrahlenundurchlässigen Füllmaterials enthält, das heißt, in der Größenordnung von ungefähr 20 bis 75 Masse% eines polymeren röntgenstrahlenundurchlässigen Mittels, wie zum Beispiel pulverförmiges Wismuttrioxid oder Wismutkarbonat, um einen hohen Grad von Röntgenstrahlenundurchlässigkeit an der distalen Spitze des Katheters zu schaffen.
  • Der Katheter, der bei dem medizinischen Anbringungssystem der vorliegenden Erfindung verwendet wird, kann aus jedem flexiblen biokompatiblen Material, wie zum Beispiel einem Polymerstoff oder einem dünnen metallischen Material gebildet werden. Der Katheter kann ebenfalls aus Stoffen von verschiedenen Durometerhärten gebildet werden, die Oberschicht 72 des vergrößerten distalen Abschnitts 44 jedoch besteht aus einem Nylon, das eine Durometerhärte von ungefähr Shore D 40 aufweist, und die Oberschicht 78 der distalen Spitze 63 wird aus einem Nylon mit einer Durometerhärte von ungefähr Shore D 40 bis 75 gebildet.
  • Mit dieser Bauweise ist es möglich, die implantierbare medizinische Vorrichtung, wie zum Beispiel einen implantierbaren Stent, von der Außenseite des Katheters visuell zu prüfen, um dadurch sich zu vergewissern, daß die medizinische Vorrichtung korrekt in dem Katheter platziert ist, daß die medizinische Vorrichtung die richtige Länge aufweist und daß die medizinische Vorrichtung korrekt in dem vergrößerten distalen Abschnitt des Katheters liegt. Auf diese Weise kann der Stent während des Herstellungsvorganges überprüft werden, um sich zu vergewissern, daß der Stent in dem Katheter korrekt gelagert ist. Außerdem kann der Arzt das Kathetersystem überprüfen, um sicherzustellen, ob tatsächlich ein Stent in dem Ausbringungskatheter platziert wurde, und er kann visuell die Länge des Stents vor dem Einbringen des Katheters in den Körper kontrollieren.
  • Die oben ausgeführte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform wurde lediglich zu Anschauungszwecken dargeboten, und es ist nicht beabsichtigt, den Schutzumfang der Patentanmeldung einzuschränken, der allein durch die angefügten Ansprüche definiert ist.

Claims (7)

  1. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen, nämlich für einen selbstentfaltenden Stent, umfassend: eine Außenhülse (40) bestehend aus einem langgestreckten Rohrkörper (60) mit einem distalen und einem proximalen Ende (45, 42) sowie mit einem Innen- und einem Außendurchmesser; einen distalen Abschnitt (44) mit einem Innen- und einem Außendurchmesser sowie mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende, das mit dem distalen Ende des Rohrkörpers (60) verbunden ist, wobei des distale Abschnitt aus einem relativ durchsichtigen Polymermaterial hergestellt ist; einen Innenschaft (10) der koaxial in der Außenhülse (40) angeordnet ist, wobei dieser Schaft (10) ein distales Ende (14) und ein proximales Ende (12) hat und einen selbstentfaltenden Stent (50), der in dem relativ durchsichtigen distalen Abschnitt der Außenhülse (40) positioniert ist, wobei der Stent (50) Reibungskontakt mit der Außenhülse (40) hat und der Schaft (10) mit dem Stent (50) verbunden ist, um den Stent (50) anzubringen; dadurch gekennzeichnet, daß der distale Abschnitt (44) ein vergrößerter distaler Abschnitt ist mit einem größeren Innendurchmesser und einem größeren Außendurchmesser in bezug auf den Innendurchmesser und den Außendurchmesser des Rohrkörpers (60).
  2. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen nach Anspruch 1, bei welchem die Hülse (10) eine flexible distale Spitze (63) aufweist, die mit dem vergrößerten distalen Abschnitt (44) verbunden ist, wobei die distale Spitze (63) aus einer Polymerzusammen setzung besteht, welche 20 bis 75 Masse-% einer polymeren Röntgenkontrast-Substanz enthält, um einen wesentlichen höheren Röntgenkontrast aufzuweisen als der distale Rohrabschnitt (44) und der Rohrkörper (60) der Hülse (40).
  3. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen nach Anspruch 2, bei welchem der langgestreckte Rohrkörper (60) aus einer Polymerzusammensetzung besteht, welche weniger als 20 Masse-% einer polymeren Röntgenkontrast-Substanz enthält, um einen einen wesentlichen geringeren Röntgenkontrast aufzuweisen als die distale Spitze (63).
  4. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen nach Anspruch 2 oder 3, bei welchem der vergrößerte distale Abschnitt aus einem durchsichtigen NylonTM-Polymer besteht.
  5. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen nach Anspruch 4, bei welchem der langgestreckte Rohrkörper aus einem undurchsichtigen NylonTM-Polymer besteht.
  6. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem die Hülse aus einem Polymer-Rohrkörper (60) und einem flexiblen distalen Rohrabschnitt (44), der mit dem Rohrkörper (60) verbunden ist, besteht, wobei es der relativ durchsichtige distale Rohrabschnitt (44) ermöglicht, eine implantierbare medizinische Vorrichtung zur beobachten, wenn sie in der Hülse plaziert ist und das System ferner eine flexible distale Spitze (63) aufweist, welche mit dem distalen Rohrabschnitt verbunden ist und diese distale Spitze (63) aus einer Polymerzusammensetzung besteht, welche 20 bis 75 Masse-% einer polymeren Röntgenkontrast-Substanz enthält, um einen einen wesentlichen höheren Röntgenkontrast aufzuweisen als der distale Rohrabschnitt (44) und der Rohrkörper (60) der Hülse (40).
  7. Anbringungssystem (1) für medizinische Vorrichtungen nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem die Hülse (40) aus einer inneren TeflonTM-Schicht (68) mit darauf angebrachten Umflechtung (64) aus rostfreiem Stahl sowie einer auf der Umflechtung (64) aufgebrachten und mit dieser verbundenen Beschichtung (66) besteht, wobei die Beschichtung des distalen Abschnittes aus einem lichtdurchlässigem Material hergestellt ist und der distale Abschnitt lichtdurchlässig ist, wodurch der Stent durch den distalen Abschnitt hindurch visuell überprüft werden kann.
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