DE60114235T2 - Alkalisches reinigungs- und sanitierungsmittel mit wirkung gegen kalkseifenablagerungen - Google Patents

Alkalisches reinigungs- und sanitierungsmittel mit wirkung gegen kalkseifenablagerungen Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft gebrauchsfertige Reinigungszusammensetzungen für harte Oberflächen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung alkalische Reinigungs- und Desinfektionszusammensetzungen, die im Wesentlichen frei von Chelatbildnern auf der Basis einer organischen Säureverbindung, insbesondere stickstoffhaltigen Chelatbildnern ist, wobei die Zusammensetzung insbesondere auf die wirksame Entfernung von Seifenschaumflecken auf harten Oberflächen gerichtet ist. Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung sind insbesondere zur Verwendung als „gebrauchsfertige" Zusammensetzungen, sowie in einem nicht unter Druck stehenden Behälter, der mit einer per Hand pumpbaren Pumpsprayapparatur versorgt wird, geeignet. Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung einer derartigen Zusammensetzung bei der Reinigung oder Desinfektion einer harten Oberfläche sowie Verfahren zur Herstellung derartiger Zusammensetzungen.
  • Wie auf dem Fachgebiet bekannt, sind harte Oberflächen in Verbindung mit Badezimmer (einschließlich Badezimmereinrichtungen, insbesondere Waschbecken, Duschkabinen und Badewannen) typischerweise für die Ansammelung von Seifenschaumflecken anfällig. Derartige Oberflächen sind gewöhnlich aus Materialien wie Fliesen (glasier und unglasiert), Marmor, Keramiken und emaillierten Porzellanoberflächen hergestellt. Letztere schließen Europäische Porzellanoberflächen ein, die für eine Beschädigung oder Verfärbung aufgrund der Verwendung von besonders aggressiven Reinigungszusammensetzungen, insbesondere denjenigen mit niedrigen pH-Werten besonders anfällig sind. Folglich ist es erwünscht, sauere Reinigungszusammensetzungen zum Reinigen derartiger Oberflächen zu vermeiden. Die Verwendung von alkalischen Reinigungszusammensetzungen ist deshalb bevorzugt, jedoch sind die meisten alkalischen Reinigungszusammensetzungen bei der effizienten Reinigen von Seifenschaumflecken von Oberflächen nicht ausreichend zufrieden stellend. Diese Unzulänglichkeit wurde von dem Fachgebiet durch die Notwendigkeit des Einschlusses einer wirksamen Menge eines Chelatbildners, der typischerweise auf der Basis von einer oder mehreren organischen Säureverbindungen, insbesondere stickstoffhaltigen organischen Verbindungen, die eine Vielzahl von Carbonsäuregruppen einschließen, vorliegt, bewältigt. Derartige Chelatbildner schließen Gluconsäure, Weinsäure, Zitronensäure, Oxalsäure, Milchsäure, Ethylendiaminmono-, -di- oder -triessigsäure, Ethylendiamintetraessigsäure, N-Hydroxyethylethylendiamintriessigsäure, Nitrilotriessigsäure, Diethylentriaminpentaessigsäure und die wasserlöslichen Salze dieser Verbindungen, speziell die Alkalimetallsalze und insbesondere die Natriumsalze ein. Beispielhafte Zusammensetzungen dieser Natur schließen diejenigen ein, die in WO 00/09644 sowie in EP 0691397 offenbart sind.
  • Während derartige Chelatbildner, insbesondere stickstoffhaltige Chelatbildner im Allgemeinen auf dem Fachgebiet als bei der Entfernung von Seifenschaumflecken wirksam betrachtet werden, gibt es zunehmende die Umwelt betreffende Bedenken, die ihre Verwendung begleiten. Es ist erwünscht, die Verwendung von derartigen Chelatbildnern auf der Basis von organischen Säureverbindungen, insbesondere stickstoffhaltigen organischen Verbindungen, die eine Vielzahl an Carbonsäuregruppen einschließen, insbesondere Ethylendiaminmono-, -di- und -triessigsäure, Ethylendiamintetraessigsäuren zu vermeiden.
  • Demzufolge ist gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung eine alkalische gebrauchsfertige Reinigungs- und Desinfektionszusammensetzung bereitgestellt, die im Wesentlichen frei von einem Chelatbildner auf der Basis eines stickstoffhaltigen Chelatbildners ist, wobei die Zusammensetzung insbesondere für die Verwendung als „gebrauchsfertige" Zusammensetzung sowie in einem nicht unter Druck stehenden Behälter, der mit einer per Hand pumpbaren Pumpsprayapparatur versorgt wird, geeignet ist, und die insbesondere auf die wirksame Entfernung von Seifenschaumflecken auf harten Oberflächen gerichtet ist. Die erfinderische Zusammensetzung umfasst:
    eine oberflächenaktive Aminoxidverbindung
    eine oberflächenaktive nichtionische alkoxylierte Alkoholverbindung
    einen keimtötenden Bestandteil, vorzugsweise einen kationischen oberflächenaktiven keimtötenden Bestandteil und besonders bevorzugt eine wassermischbare oder wasserlösliche quartäre Ammoniumverbindung mit keimtötenden Eigenschaften;
    einen organischen Lösungsmittelbestandteil, vorzugsweise einen Glycolether
    einen Carbonatbestandteil, vorzugsweise einen Alkalimetall- oder einen Erdalkalimetallcarbonatbestandteil;
    einen Hydroxidbestandteil, vorzugsweise einen Alkalimetall- oder einen Erdalkalimetallhydroxidbestandteil;
    wahlweise eine geringe Menge eines oder mehrerer herkömmlicher Additive, einschließlich Farbmittel, Duftstoffe, Trübungsmittel, Verdickungsmittel, den pH-Wert einstellende Mittel, Puffermittel, und
    Wasser.
  • Gemäß besonders bevorzugten Ausführungsformen übersteigen die Gesamtmengen der oberflächenaktiven Mittel nicht 2,0 Gew.-%, stärker bevorzugt nicht 1,75 Gew.-% und noch stärker bevorzugt nicht 1,25 Gew.-%. Es ist ein überraschendes und vorteilhaftes Merkmal der erfinderischen Zusammensetzungen, dass sie für die Reinigung von Seifenschaum sehr wirksam sind und eine Desinfektion von harten Oberflächen mit einer derartigen gebrauchsfertigen Zusammensetzung erzielt wird, die einen derartig geringen Gehalt an oberflächenaktiven Mitteln enthält und gleichzeitig im Wesentlichen frei von Chelatbildnern auf der Basis von organischen Säureverbindungen, insbesondere stickstoffhaltigen organischen Verbindungen und besonders denjenigen, die eine Vielzahl an Carbonsäuregruppen einschließen, sind.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen schließen eine oder mehrere oberflächenaktive Aminoxidverbindungen ein. Vorzugsweise kann die oberflächenaktive Aminoxidverbindung dargestellt werden durch die folgende Struktur
    Figure 00040001
    wobei jeder Rest R1 unabhängig eine geradkettige oder verzweigte C1-C4-Alkylgruppe ist, jedoch vorzugsweise beide Reste R1 Methylgruppen sind; und der Rest R2 eine geradkettige oder verzweigte C8-C18-Alkylgruppe, vorzugsweise eine C8-C12-Alkylgruppe ist. Vorzugsweise ist jeder der Reste R1 und R2 geradkettig. Gemische technischer Qualität von zwei oder mehreren Aminoxiden können verwendet werden, wobei Aminoxide mit variierenden Ketten der R2-Gruppe vorliegen. Besonders bevorzugt sind die in den Beispielen dargestellten Aminoxide.
  • Das wasserdispergierbare Aminoxid der Zusammensetzungen der Erfindung liegt vorzugsweise in einer Menge von 0,25–0,75 Gew.-% und stärker bevorzugt in einer Menge von etwa 0,4–0,6 Gew.-% auf der Basis des Gesamtgewichts der Zusammensetzung vor.
  • Die Zusammensetzungen der Erfindung schließen eine oder mehrere oberflächenaktive nichtionische alkoxylierte Alkoholverbindungen ein. Geeignete nichtionische oberflächenaktive Mittel schließen Kondensationsprodukte von Alkylenoxidgruppen mit einer organischen hydrophoben Verbindung wie einer aliphatischen oder alkylaromatischen Verbindung ein.
  • Bevorzugte nichtionische oberflächenaktive Mittel sind diejenigen auf der Basis des Kondensationsprodukts von einem mol eines aliphatischen Alkohols mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen mit 1 bis 20 mol Alkylenoxid. Diese erhaltenen Reaktionsprodukte schließen alkoxylierte, insbesondere ethoxylierte und/oder propoxylierte lineare Alkohole sowie nicht nichtlineare Alkohole ein, und derartige Alkohole schließen ausdrücklich primäre, sekundäre sowie tertiäre Alkohole ein. Derartige Materialien sind an und für sich auf dem Fachgebiet bekannt.
  • Sehr bevorzugt liegt das nichtionische oberflächenaktive Mittel auf der Basis eines alkoxylierten (etholxylierten, propoxylierten) aliphatischen linearen Fettalkohols vor, der auf einen Grad von 6 bis 12 mol Ethylenoxid pro Mol Alkohol ethoxyliert ist. Wie auf dem Fachgebiet bekannt, werden derartige Materialien als Gemische technischer Qualität von einem oder mehreren linearen Fettalkoholen geliefert, die überwiegend ethoxyliert sind. Besonders bevorzugt liegt das nichtionische oberflächenaktive Mittel auf der Basis eines alkoxylierten linearen aliphatischen C12-C16-Alkohols mit durchschnittlich etwa 8–10 mol Ethoxylierung pro Mol Alkohol vor, wobei derartige Alkohole insbesondere primäre Alkohole sind. Derartige Materialien sind gegenwärtig im Handel als die NEODOL-Reihen von Alkoholethoxylaten (Shell Chem. Co.) sowie die GENAPOL-Reihen von Alkoholethoxylaten (Clariant Chem. Co.) erhältlich.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen schließen auch einen keimtötenden Bestandteil ein, der gegen grampositive Bakterien oder gramnegative Bakterien, jedoch vorzugsweise gegen beide wirksam ist. Erwünschtermaßen ist der keimtötende Bestandteil mindestens ein kationisches oberflächenaktives Mittel, von welchem gefunden wurde, dass es eine breite antibakterielle oder desinfizierende Funktion bereitstellt. Jedes beliebige kationische oberflächenaktive Mittel, das diese Anforderungen erfüllt, kann verwendet werden, und sie werden als im Umfang der vorliegenden Erfindung liegend betrachtet, und Gemische aus zwei oder mehreren kationischen oberflächenaktiven Mitteln, d.h. kationischen Tensiden können ebenso verwendet werden.
  • Beispiele für bevorzugte kationische oberflächenaktive Zusammensetzungen, die beim Durchführen der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind diejenigen, die den Konzentratzusammensetzungen eine keimtötende Wirkung verleihen, und besonders bevorzugt sind quartäre Ammoniumverbindungen und Salze davon, die durch die allgemeine Strukturformel:
    Figure 00060001
    gekennzeichnet sein können, wobei mindestens einer der Reste R1, R2, R3 und R4 ein Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsubstituent mit 6 bis 26 Kohlenstoffatomen ist und der gesamte kationische Teil des Moleküls ein Molekulargewicht von mindestens 165 aufweist. Die Alkylsubstituenten können langkettiges Alkyl, langkettiges Alkoxyaryl, langkettiges Alkylaryl, halogensubstituiertes langkettiges Alkylaryl, langkettiges Alkylphenoxyalkyl, Arylalkyl usw. sein. Die anderen übrigen Substituenten an den Stickstoffatomen als die vorstehend erwähnten Alkylsubstituenten sind Kohlenwasserstoffe, die gewöhnlich nicht mehr als 12 Kohlenstoffatome enthalten. Die Substituenten R1, R2, R3 und R4 können geradkettig oder verzweigt sein, sind jedoch vorzugsweise geradkettig und können eine oder mehrere Amid-, Ether- oder Esterbindungen einschließen. Das Gegenion X kann ein beliebiges salzbildendes Anion sein, das Wasserlöslichkeit des quartären Ammoniumkomplexes gewährt.
  • Beispielhalfte quartäre Ammoniumsalze in der vorstehenden Beschreibung schließen die Alkylammoniumhalogenide wie Cetyltrimethylammoniumbromid, Alkylarylammoniumhalogenide wie Octadecyldimethylbenzylammoniumbromid, N-Alkylpyridiniumhalogenide wie N-Cetylpyridiniumbromid und dergleichen ein. Andere geeignete Typen von quartären Ammoniumsalzen schließen diejenigen, in welchen das Molekül entweder Amid-, Ether- oder Esterbindungen enthält, wie Octylphenoxyethoxyethyldimethylbenzylammoniumchlorid, N-(Laurylcocoaminoformylmethyl)pyridiniumchlorid und dergleichen ein. Andere sehr wirksame Typen von quartären Ammoniumverbindungen, die als keimtötende Mittel nützlich sind, schließen diejenigen ein, in welchen der hydrophobe Rest durch einen substituierten aromatischen Kern gekennzeichnet ist, wie im Falle von Lauryloxyphenyltrimethylammoniumchlorid, Cetylaminophenyltrimethylammoniummethosulfat, Dodecylphenyltrimethylammoniummethosulfat, Dodecylbenzyltri methylammoniumchlorid, chloriertem Dodecylbenzyltrimethylammoniumchlorid und dergleichen.
  • Bevorzugte quartäre Ammoniumverbindungen, die als keimtötende Mittel wirken und bei der Durchführung der vorliegenden Erfindung besonders nützlich sind, schließen diejenigen ein, die die Strukturformel
    Figure 00070001
    aufweisen, wobei R2 oder R3 gleiches oder verschiedenes C8-C12-Alkyl sind, oder R2 C12-16-Alkyl, C8-18-Alkylethoxy, C8-18-Alkylphenolethoxy ist und R3 Benzyl ist und X ein Halogenid, z.B. Chlorid, Bromid oder Iodid, oder ein Methosulfatanion ist. Die in R2 und R3 genannten Alkylgruppen können geradkettig oder verzweigt sein, sind jedoch vorzugsweise im Wesentlichen linear.
  • Besonders nützliche quartäre keimtötende Mittel schließen Zusammensetzungen, die eine einzelne quartäre Verbindung einschließen, sowie Gemische von zwei oder mehreren verschiedenen quartären Verbindungen ein. Besonders nützliche quartäre keimtötende Mittel schließen diejenigen ein, die unter den Markennamen BARQUAT, BARDAC, HYAMINE, BTC oder LONZABAC erhältlich sind jedes der genannten Materialien ist gegenwärtig im Handel von Lonza, Inc., Fairlawn, NJ und/oder von Stepan Co., Northfield IL erhältlich). Besonders bevorzugt sind die quartären Ammoniumverbindungen, die in den Beispielen beschrieben sind.
  • Der keimtötende Bestandteil kann in jeder beliebigen wirksamen Menge vorliegen, muss im Allgemeinen jedoch nicht in Mengen über etwa 5 Gew.-% auf der Basis des Gesamtgewichts der Zusammensetzung vorliegen. Das (die) bevorzugte(n) keimtötende(n) kationische(n) oberflächenaktive(n) Mittel (kann) können in den konzentrierten flüssigen Desinfektionszusammensetzungen in Mengen von etwa 0,001 Gew.-% bis zu etwa 0,5 Gew.-%, vorzugsweise etwa 0,01–0,25 Gew.-%, besonders bevorzugt in Mengen zwischen 0,5–0,10 Gew.-% vorliegen.
  • Die Zusammensetzungen der Erfindung schließen einen organischen Lösungsmittelbestandteil ein.
  • Nützliche organische Lösungsmittel sind diejenigen, die zumindest teilweise wassermischbar sind, wie Alkohole, wassermischbare Ether (z.B. Diethylenglycoldiethylether, Diethylenglycoldimethylether, Propylenglycoldimethylether), wassermischbare Glycolether (z.B. Propylenglycolmonometylether, Propylenglycolmonoethylether, Propylenglycolmonopopylether, Propylenglycolmonobutylether, Ethylenglycohnonobutylether, Dipropylenglycolnomomethylether, Diethylenglycolmonobutylether), Niederester von Monoalkylethern, von Ethylenglycol oder Propylenglycol (z.B. Propylenglycolmonomethyletheracetat), die alle im Handel wie von Union Carbide, Dow Chemicals oder Hoechst erhältlich sind. Gemische derartiger organischer Lösungsmittel können ebenso verwendet werden.
  • Besonders bevorzugt als der organische Lösungsmittelbestandteil in dieser Erfindung sind die Glycolether mit der allgemeinen Struktur Ra-O-Rb-OH, wobei Ra ein Alkoxy mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen oder Aryloxy mit mindestens 6 Kohlenstoffatomen ist und Rb ein Etherkondensat von Propylenglycol und/oder Ethylenglycol mit ein bis zehn Glycolmonomereinheiten ist. Bevorzugt sind Glycolether mit ein bis fünf Monomereinheiten. Diese sind C3-C20-Glycolether. Beispiele für stärker bevorzugte Lösungsmittel schließen Propylenglycolmethylether, Dipropylenglycolmethylether, Tripropylenglycolmethylether, Propylenglycolisobutylether, Ethylenglycolmethylether, Ethylenglycolethylether, Ethylenglycolbutylether, Diethylenglycolphenylether, Propylenglycolphenolether und Gemische davon ein. Stärker bevorzugt eingesetzt als das Lösungsmittel sind ein oder mehrere der Gruppe, bestehend aus Ethylenglycol-n-butylether, Diethylenglycol-n-butylether und Gemische davon. Besonders bevorzugt sind diejenigen organischen Lösungsmittel, die in Bezug auf die Beispiele beschrieben sind.
  • Der organische Lösungsmittelbestandteil und insbesondere das bevorzugte Glycoletherlösungsmittel wird vorzugsweise in einer Menge im Bereich von etwa 1–12 Gew.-% auf der Basis des Gesamtgewichts der Zusammensetzung eingesetzt.
  • Die Zusammensetzungen der Erfindung weisen eine alkalische Natur auf und können derart beispielhaft beschrieben werden, dass sie einen pH-Wert von mindestens 10 und höher, insbesondere einen pH-Wert von 11 und höher und speziell einen pH-Wert von 12 oder höher aufweisen. Es ist allgemein erforderlich, eine geringe, jedoch wirksame Menge eines alkalischen Materials einzuschließen, um den pH-Wert der Zusammensetzungen auf den gewünschten alkalischen pH-Wert einzustellen. Herkömmliche Materialien, einschließlich z.B. Carbonate wie Kaliumcarbonat, Natriumbicarbonat und insbesondere Natriumcarbonat können verwendet werden. Es ist klar, dass der Carbonatbestandteil die Einstellung der Alkalinität der Zusammensetzungen typischerweise auf einen pH-Wert von etwa 11 unterstützt, jedoch kann die Verwendung einer zusätzlichen Menge eines Ätzmittels den pH-Wert auf den bevorzugten pH-Wert von 12 und darüber erhöhen, wie es gewöhnlich nötig ist. Dieser Hydroxidbestandteil ist in einer Menge bereitgestellt, von welcher es gefunden wurde, dass sie beim Erleichtern der Entfernung von Seifenschaumflecken von harten Oberflächen, insbesondere von Bad- und Küchenoberflächen nützlich sind. Gute Ergebnisse werden erhalten, wenn der Hydroxidbestandteil in einer Menge von 0 bis etwa 0,2 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 0,2 Gew.-% auf der Basis des Gesamtgewichts der Zusammensetzung, von welcher er einen Teil bildet, vorliegt.
  • Der Carbonatbestandteil ist in einer Menge bereitgestellt, von welcher gefunden wurde, dass sie beim Erleichtern der Entfernung von Seifenschaumflecken von harten Oberflächen, insbesondere Bad- und Küchenoberflächen wirksam ist. Vorteilhafterweise liegt der Carbonatbestandteil in einer Menge von 2 bis 7 Gew.-%, insbesondere von 2 bis 5 Gew.-% auf der Basis des Gesamtgewichts der Zusammensetzung, von welcher er einen Teil bildet, vor.
  • Die Zusammensetzungen der Erfindung zeigen ausgezeichnete Wirksamkeit bei der Entfernung von Seifenschaum bei hohen pH-Werten und beeinträchtigen die so genannten Europäischen Emailleoberflächen nicht.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können wahlweise, jedoch unter bestimmten Umständen erwünschtermaßen eine geringe Menge eines oder mehrerer herkömmlicher Additive, einschließlich Farbmittel, Duftstoffe, Trübungsmittel, Verdickungsmittel, den pH-Wert einstellende Mittel, Puffer, zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen erforderlichen Bestandteilen einschließen. Diese weiteren optionalen Additive können in beliebigen Kombinationen und in jeder beliebigen geeigneten Menge vorliegen, die dazu ausreichend sind, den Zusammensetzungen die gewünschten Eigenschaften zu verleihen, und es ist klar, dass die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen gemäß besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung im Wesentlichen frei von herkömmlichen Chelatbildnern sind. Dieses eine oder diese mehreren herkömmlichen Additive sollten, falls sie vorliegen, in geringen Mengen vorliegen, vorzugsweise insgesamt weniger als etwa 5 Gew.-% der Zusammensetzungen und erwünschtermaßen weniger als etwa 3 Gew.-% umfassen.
  • Wie vorstehen erörtert, sind die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in besonders bevorzugten Ausführungsformen im Wesentlichen frei von Chelatbildnern auf der Basis von organischen Säureverbindungen, insbesondere stickstoffhaltigen organischen Verbindungen, die eine Vielzahl an Carbonsäuregruppen einschließen, einschließlich Ethylendiammmono-, -di- oder -triessigsäure, Ethylendiamintetraessigsäure. Es ist klar, dass die Zusammensetzungen durch den Begriff „im Wesentlichen frei" weniger als 0,05 Gew.-% der gesamten Zusammensetzung, vorzugsweise weniger als 0,025 Gew.-% und besonders bevorzugt weniger als 0,01 Gew.-% derartiger Chelatbildner umfassen.
  • Wie vorstehend angegeben, weisen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen eine größtenteils wässrige Natur auf. Wasser wird zugesetzt, um 100 Gew.-% der Zusammensetzungen der Erfindung bereitzustellen. Bei dem Wasser kann es sich um Leitungswasser handeln, ist jedoch vorzugsweise destilliertes und besonders bevorzugt entionisiertes Wasser. Erwünschtermaßen umfassen die Zusammensetzungen der Erfindung mindestens 78 Gew.-% Wasser, stärker erwünscht mindestens 80 Gew.-% und besonders erwünscht mindestens 82,5 Gew.-% Wasser.
  • Gemäß einem besonders bevorzugten Aspekt der Erfindung ist eine alkalische gebrauchsfertige Reinigungs- und Desinfektionszusammensetzung bereitgestellt, die im Wesentlichen frei von einem Chelatbildner auf der Basis einer organischen Säureverbindung, insbesondere stickstoffhaltigen Chelatbildnern ist, wobei die Zusammensetzung für die Verwendung als „gebrauchsfertige" Zusammensetzung, sowie als in einem nicht unter Druck stehenden Behälter, der mit einer per Hand pumpbaren Pumpsprayapparatur versorgt wird, und die insbesondere auf die wirksame Entfernung von Seifenschaumflecken auf harten Oberflächen gerichtet ist, geeignet; die Folgendes umfasst
    0,4–0,6 Gew.-% einer oberflächenaktiven Aminoxidverbindung, vorzugsweise einer oberflächenaktiven Lauryldimethylaminoxidverbindung;
    0,6–0,9 Gew.-% einer oberflächenaktiven nichtionischen alkoxylierten Alkoholverbindung;
    0,05–0,1 Gew.-% einer quartären Ammoniumverbindung als keimtötender Bestandteil;
    6–8 Gew.-% eines Glycolethers als organischer Lösungsmittelbestandteil;
    2–3 Gew.-% eines Carbonatbestandteils;
    0,1–0,2 Gew.-% eines Hydroxidbestandteils;
    mindestens 80 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 82 Gew.-% Wasser; und
    wahlweise eine geringe Menge eines oder mehrerer herkömmlicher Additive, einschließlich Farbmittel, Duftstoffe, Trübungsmittel, Sättigungsmittel, den pH-Wert einstellende Mittel, Puffer;
    wobei die Gesamtmengen der oberflächenaktiven Bestandteile 2,0 Gew.-% nicht übersteigen. Es ist ein überraschendes und vorteilhaftes Merkmal der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, dass das sehr wirksame Reinigen von Seifenschaum und Desinfizieren von harten Oberflächen in einer derartigen gebrauchsfertigen Zusammensetzung erzielt wird, die einen geringen Gehalt an oberflächenaktiven Mitteln enthält und gleichzeitig im Wesentlichen frei von Chelatbildnern auf der Basis von organischen Säureverbindungen, insbesondere stickstoffhaltigen organischen Verbindungen, die eine Vielzahl an Carbonsäuregruppen einschließen, ist.
  • Derartige Materialien, die zum Herstellen der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen verwendet werden können, sind auf dem Fachgebiet bekannt. Für eine bestimmte Zusammensetzung sollten derartige optionale Inhaltsstoffe mit den anderen vorliegenden Inhaltsstoffen verträglich sein.
  • Eine derartige erfindungsgemäße Reinigungszusammensetzung für harte Oberflächen wird erwünschtermaßen als gebrauchsfertiges Produkt bereitgestellt, das direkt auf eine harte Oberfläche aufgebracht werden kann. Harte Oberflächen, die besonders zu erwähnen sind, sind diejenigen, von welchen gefunden wurde, dass sie für Seifenschaum anfällig sind, d.h. Badezimmerinventar wie Duschkabinen, Badewannen und Badezimmereinrichtungen (Stangen, Vorhänge, Duschtüren, Duschstäbe), Toiletten, Bidets, Wand- und Bodenoberflächen, insbesondere diejenigen, die feuerfeste Materialien und dergleichen einschließen. Des Weiteren sind harte Oberflächen, die zu erwähnen sind, diejenigen in Verbindung mit Küchenumgebungen und anderen mit der Nahrungsmittelherstellung verbundenen Umgebungen, einschließlich Teppich- und Arbeitsplattenoberflächen sowie Wand- und Bodenoberflächen. Es sollte besonders angemerkt werden, dass auf Grund der alkalischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die hier gelehrten Zusammensetzungen besonders beim Reinigen und Desinfizieren von so genannten Europäischen Porzellanoberflächen nützlich sind.
  • Die folgenden nachstehenden Beispiele veranschaulichen beispielhafte und bevorzugte Formulierungen der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen.
  • Innerhalb dieser Beschreibung und in den begleitenden Ansprüchen sind die Gewichtsprozentanteile eines beliebigen Bestandteils, wenn nicht anders angegeben, als Gewichtsprozentanteil des aktiven Teils des genannten Bestandteils zu verstehen.
  • Beispiele
  • Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Formulierung und Leistungsfähigkeit von verschiedenen Zusammensetzungen der Erfindung.
  • Beispielhafte Formulierungen, die bestimmte bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen veranschaulichen und detaillierter in nachstehender Tabelle 1 beschrieben sind, wurden im Allgemeinen gemäß dem folgenden Protokoll formuliert. Die Gewichtsprozentanteile gaben die Gewichte „wie geliefert" des bezeichneten Bestandteils an.
  • In einem geeignet bemessenen Gefäß wurde eine abgemessene Menge Wasser bereitgestellt, wonach die Bestandteile in keiner spezifischen oder gleichmäßigen Reihenfolge zugesetzt wurden, was darauf hinwies, dass die Reihenfolge der Zugabe der Bestandteile nicht entscheidend war. Alle der Bestandteile wurden bei Raumtemperatur zugeführt, und jegliche übrige Wassermenge wurde anschließend zugesetzt. Bestimmte der nichtionischen oberflächenaktiven Mittel, falls bei Raumtemperatur gelförmig, wurden zuerst vorgewärmt, um sie vor der Zugabe und dem Mischen zu gießfähigen Flüssigkeiten zu machen. Das Mischen der Bestandteile wurde durch die Verwendung eines mechanischen Rührers mit einem Flügel mit kleinem Durchmesser am Ende seines Rührschafts erzielt. Das Mischen, das im Allgemeinen 5 Minuten bis 120 Minuten dauerte, wurde beibehalten, bis die bestimmte beispielhafte Formulierung homogen erschien. Die bei spielhaften Zusammensetzungen waren leicht gießfähig und behielten gut gemischte Eigenschaften (d.h. stabile Gemische) beim Stehenlassen für längere Zeiträume bei. Die Zusammensetzungen der Beispielsformulierungen sind in Tabelle 1 aufgelistet.
  • Figure 00150001
  • Figure 00160001
  • Die Identität der bestimmten Bestandteile ist in Tabelle 2 angegeben.
  • Figure 00170001
  • Jede der in Tabelle 1 beschriebenen Formulierungen wies einen pH-Wert von 12 oder größer auf. Bestimmte der in Tabelle 1 beschriebenen Formulierungen wurden einer oder mehreren der folgenden Bewertungen unterzogen.
  • Reinigungseffizienz
  • Die Reinigungseffizienz der erfindungsgemäßen Zusammensetzunge wurde gemäß dem (den) folgenden Protokollen) bewertet.
  • Seifenschaum(Kalk)reinigungsfest
  • Für die Leistungsfähigkeit dieses Tests wurden die folgenden Materialien verwendet. Als Substratproben: Quadratische glasierte schwarze Standardkeramikfliese mit den Maßen 10,8 cm mal 10,8 cm. Als Reinigungsmedium diente ein Standardzelluloseschwamm. Wurde der Schwamm mit einem oberflächenaktiven Mittel oder einem anderen eingeschlossenem Material geliefert, wurden diese zuerst durch Waschen mit warmen Wasser entweder mit der Hand oder mit der Maschine, gefolgt von vollständigem Trocknen des Schwamms entfernt. Als Testshampoo kann ein einfacher angemessen reinigender Typ, enthaltend Alkylethoxysulfat, verwendet werden. Eine beispielhafte Shampoozusammensetzung ist im CSMA-DCC-16-Protokoll aufgelistet.
  • Dieser Test ist im Allgemeinen wie folgt beschrieben:
  • Schmutzherstellung:
  • Ein „Stamm" -Schmutz wird auf der Basis der folgenden Formulierung hergestellt:
  • Figure 00180001
  • Der Stammschmutz wurde gemäß den folgenden Schritten hergestellt: Zuerst wurde die Kernseife in cm geeignetes Becherglas gerieben. Anschließend wurden die übrigen Bestandteile in der vorstehend angegebenen Reihenfolge zugesetzt und mit einem dreiblättrigen Flügelmixer gemischt. Als nächstes wurde der Inhalt des Becherglases auf 45–50°C erwärmt und gemischt, bis eine glatte, klumpenfreie Suspension erzielt wurde. Dies dauerte im Allgemeinen etwa zwei Stunden unter mäßigem Rühren. Anschließend wurde der Inhalt des Becherglases durch einen Buchner-Trichter, ausgestattet mit einem Filterpapier des Typs Whatman #1 oder Gleichwertigem filtriert. Das Filtrat wurde dann unter Verwendung derselben Wassermenge, die zum Herstellen des Schmutzes verwendet wurde, in sauberem entionisiertem Wasser erneut suspendiert, und dies wiederum filtriert. Das (erneut filtrierte) Substrat wurde über Nacht bei 45°C gleichförmig getrocknet, um einen Filterkuchen zu bilden. Anschließend wurde der Filterkuchen pulverisiert und war zur sofortigen Verwendung geeignet oder konnte in einem versiegelten Behälter für eine Dauer bis zu sechs Monaten gelagert werden.
  • Substratpräparation:
  • Die Testsubstrate (Fliesen) wurden in der folgenden Weise hergestellt: Jede Fliese wurde gründlich gewaschen (unter Verwendung einer im Handel erhältlichen Handgeschirrspüldetergenzes, Dove®) und unter Verwendung eines nicht metallischen Scheuerpads (wie eines Schrubbschwamms des Typs Chore Boy® Long Last) abgeschrubbt. Man ließ die gewaschenen Fliesen dann in einem Ofen bei 40,5°C über Nacht trocknen, sie wurden dann entnommen, und man ließ sie auf Raumtemperatur (etwa 20°C) abkühlen, bevor sie mit dem standardisierten „Hartwasser"-Testschmutz versehen wurden. Es ist anzumerken, dass für jeden Test neue Fliesen verwendet wurden, nämlich Fliesen, die nicht wieder verwendet wurden.
  • Bei der Präparation zum Versehen der Fliesen mit einer Menge des Testschmutzes wurde ein Testschmutz auf der Basis der folgenden Formulierung verwendet:
  • Figure 00200001
  • Dieser Testschmutz wurde gemäß den folgenden Schritten hergestellt. Die angegebenen Bestandteile wurden in ein sauberes Becherglas eingebracht, wobei das Aceton vor dem Wasser und der „Stamm"-Schmutz als letztes zugegeben wurden. Der Inhalt des Becherglases wurde unter Verwendung eines standardmäßigen dreiblättrigen Labormixers gemischt, bis der Inhalt ein gleichförmiges Gemisch bildete und sich die Farbe von weiß nach grau änderte. Dies dauerte typischerweise 20 bis 40 Minuten, wobei während dieser Zeit das Becherglas soviel wie möglich bedeckt wurde, um einen überschüssigen Lösungsmittelverlust zu vermeiden. Als nächstes wurde eine geeignete Menge des Inhalts des Testschmutzes aus dem Becherglas einer Kunstspritzpistole zugeführt, während das Becherglas gewirbelt wurde, um Schmutzgleichförmigkeit zu gewährleisten (dauerte das Testen mehr als einen Tag, wurde täglich eine frische Menge Schmutz hergestellt und für den Test am nächsten Tag verwendet).
  • Der Schmutz wurde auf mehrere saubere, trockne Fliesen, die in zwei Reihen und Säulen bei der Präparation zum Abscheiden des Testschmutzes angeordnet waren, aufgebracht. Die Spritzpistole wurde mit 40 psi betrieben, und der Testschmutz wurde derart aufgesprüht, dass eine sichtbar gleichmäßige Menge Schmutz auf den Fliesen bereitgestellt wurde (die gleichförmige Schmutzsuspension während der Aufbringung wurde durch kontinuierliche Spritzbewegung und/oder Aufwirbeln des Testschmutzes in der Spritzpistole beibehalten). Auf diese Weise wurden etwa 0,10–0,15 g Testschmutz pro Fliese aufgebracht.
  • Man ließ die Fliesen dann für eine Dauer von etwa 30 Minuten an Luft trockenen, wobei während dieser Zeit eine Laborheizplatte auf etwa 320°C vorgewärmt wurde. Jede Fliese wurde anschließend auf die Heizplatte gegeben bis der Testschmutz zu schmelzen begann, wodurch der Testschmutz „gealtert" wurde. Das Schmelzen des Testschmutzes wurde sorgfältig beobachtet, und jede Fliese wurde kurz, bevor sich der Testschmutz in größere Tröpfchen zu vereinigen begann, entfernt. Dieses Verfahren wurde für jede Fliese wiederholt, indem man die Heizplatte zwischen den Fliesen auf 320°C erneut erwärmte. Anschließend ließ man jede Fliese für eine Dauer von mindestens etwa 30 Minuten abkühlen.
  • Die Bewertung der getesteten Fliesen wurde gemäß derselben Weise wie vorstehend beschrieben durchgeführt.
  • Die Testergebnisse zum Reinigen sowohl Kalk als auch Hartwasserflecken, die durch das „subjektive" Verfahren durch Versuchsperson bestimmt wurde, die gebeten wurde, das Erscheinungsbild der gereinigten Fliesen mit einer Bewertung einer neuen unbehandelten Fliese als „100" und einer durch das vorstehend beschriebene Protokoll verschmutzte Fliese, jedoch ungesäubert als „0" zu bewerten. Diese Beobachtungen lauteten wie folgt:
  • Figure 00210001
  • Diese Ergebnisse weisen darauf hin, dass die getesteten Formulierungen ausgezeichnete Leistungsfähigkeit bereitstellten.
  • Antimikrobielle Effizienz
  • Es wird erwartet, dass die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen gute antimikrobielle Effizienz aufweisen.

Claims (7)

  1. Alkalische, gebrauchsfertige Reinigungs- und Desinfektionszusammensetzung, die im Wesentlichen frei von einem Chealtbildner auf der Basis einer organischen Säureverbindung ist, die insbesondere auf die wirksame Entfernung von Seifenschaumflecken auf harten Oberflächen gerichtet ist und Folgendes umfasst: eine oberflächenaktive Aminoxidverbindung; eine oberflächenaktive nichtionische alkoxylierte Alkoholverbindung; eine quartäre Ammoniumverbindung, die durch die Strukturformel
    Figure 00230001
    wobei R2 und R3 gleiches oder unterschiedliches C8-C12-Alkyl sind oder R2 C12-C16-Alkyl, C8-C18-Alkylethoxy, C8-C18-Alkylphenolethoxy sind und R3 Benzyl ist und X ein Halogenid oder ein Methosulfatanion ist; einen organischen Lösungsmittelbestandteil; einen Alkalimetall- oder Erdalkalimetallhydroxidbestandteil; wahlweise eine geringe Menge eines oder mehrerer herkömmlicher Additive, einschließlich Farbmittel, Duftstoffe, Trübungsmittel, Verdickungsmittel, den pH-Wert einstellende Mittel, Puffer; und Wasser.
  2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung im Wesentlichen frei von stickstoffhaltigen Chelatbildern ist.
  3. Zusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der nichtionische alkoxlierte Alkohol ein aliphatischer C12-C16-Alkohol mit durchschnittlich etwa 8–10 mol Ethoxylierung pro Mol Alkohol ist.
  4. Zusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, die ein oder mehrere oberflächenaktive Aminoxidverbindungen umfasst, die durch die folgende Struktur dargestellt werden können
    Figure 00240001
    wobei jeder Rest R1 unabhängig eine geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe ist, jedoch vorzugsweise beide Reste R1 Methylgruppen sind, und R2 eine geradkettige oder verzweigte C8-C18-Alkylgruppe, vorzugsweise eine C8-C12-Alkylgruppe ist.
  5. Zusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Gesamtmengen der oberflächenaktiven Verbindungen 2,0 Gew.-% der Zusammensetzung nicht übersteigen.
  6. Alkalische gebrauchsfertige Reinigungs- und Desinfektionszusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, die Folgendes umfasst: 0,4–0,6 Gew.-% einer oberflächenaktiven Aminverbindung; 0,6–0,9 Gew.-% einer oberflächenaktiven nichtionischen alkoxylierten Alkoholverbindung; 0,05–0,1 Gew.-% einer quartären Ammoniumverbindung als keimtötender Bestandteil; 6–8 Gew.-% eines Glycolethers als organischer Lösungsmittelbestandteil; 2–3 Gew.-% eines Carbonatbestandteils; 0,1–0,2 eines Hydroxidbestandteils; mindestens 80 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 82 Gew.-% Wasser; und wahlweise eine geringe Menge eines oder mehrerer herkömmlicher Additive, einschließlich Farbmittel, Duftstoffe, Trübungsmittel, Verdickungsmittel, den pH-Wert einstellende Mittel, Puffer; wobei die Gesamtmengen der oberflächenaktiven Bestandteile 2,0 Gew.-% nicht übersteigen.
  7. Verfahren zur Reinigung und Desinfektion einer harten Oberfläche, das den folgenden Schritt umfasst: Aufbringen einer reinigenden und desinfizierenden wirksamen Menge der Zusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche auf eine harte Oberfläche.
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