DE60115226T2 - Strahlentherapievorrichtung mit miniatursierter strahlentherapie - Google Patents

Strahlentherapievorrichtung mit miniatursierter strahlentherapie Download PDF

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    • A61N5/1001X-ray therapy; Gamma-ray therapy; Particle-irradiation therapy using radiation sources introduced into or applied onto the body; brachytherapy
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    • H01J2235/163Vessels shaped for a particular application
    • H01J2235/164Small cross-section, e.g. for entering in a body cavity

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung für die therapeutische Anwendung ionisierender Strahlung wie z.B. die Behandlung von Stenosis in Herzkranzgefäßen, und in der Krebstherapie. Insbesondere bezieht sie sich auf eine Führungsdrahtanordnung mit einer intgerierten ultraminiaturisierten Strahlungsquelle.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Erzeugung von Röntgenstrahlen wird allgemein durch Einsatz von Röntgenröhren erreicht. Jedoch ist diese Art von Gerät teuer, insbesondere wenn es für den Gebrauch in sehr kleinen Volumen angepasst werden muss, d.h. wenn es notwendig ist, das Gerät wesentlich zu verkleinern.
  • Eine viel einfachere Art der Herstellung sehr kleiner Röntgenstrahlen erzeugender Geräte ist es, die Herstellung auf Chiptechnologie zu basieren. Jedoch wird dieser Ansatz im wesentlichen flache Vorrichtungen ergeben, die die Strahlung im wesentlichen in einer Richtung abgeben, zumindest werden sie nicht in der Lage sein, isotropische Strahlung abzugeben.
  • In unserer internationalen Patentanmeldung WO 98/36796 (mit der Priorität aus der anhängigen US-Anmeldung 08/805,296) ist eine miniaturisierte Strahlungsquelle offenbart, die an der Lokalisation der Therapie innerhalb des Körpers an der Stelle z.B. des zu behandelnden Tumors ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Strahlungsquelle ist bevorzugt auf einem Führungsrad oder einer Katheteranordnung angebracht, um einfach in den Körper eines Krebspatienten einführbar zu sein.
  • In der WO 97/07740 ist ein Röntgenstrahlenkatheter offenbart, der für die Bestrahlung der Stelle eines Angioplastieverfahrens verwendbar sein soll, um die Restenosis und andere Zustände in irgendeinem Gefäß, Lumen oder Körperraum zu verhindern. Die darin offenbarte Vorrichtung kann nicht auf dieselbe Weise wie ein Röntgenstrahlen emittierender Chip entsprechend der Erfindung, die der Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist, losgefertigt werden, aber sie strahlt gleichmäßig, d.h. isotropisch ab. Jedoch kann dies auch ein Nachteil sein, in dem Sinne, dass auch gesundes Gewebe bestrahlt werden kann.
  • Darstellung der Erfindung
  • Daher wäre es erwünscht, Zugang zu einem Gerät zu haben, das ionisierende Strahlung an eine Therapiestelle bereitstellt und eine bessere Effizienz hinsichtlich der Fähigkeit, große Flächen des zu behandelnden Gewebes zu bestrahlen, aufweist, und insbesondere in der Lage ist, im wesentlichen isotropische Strahlung zu liefern. Es wäre auch erwünscht, in der Lage zu sein, die Intensitätsverteilung über das beschädigte oder bösartige Gewebe zu kontrollieren.
  • Daher ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gerät zu entwickeln, das die oben genannten Anforderungen erfüllt und das nicht die mit den Geräten des Stands der Technik assoziierten Nachteile aufweist.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1 erreicht, nämlich mit einem Gerät zur Bereitstellung ionisierender Strahlung an einer Therapiestelle innerhalb eines lebenden Körpers, umfassend ein Kernelement; ein flexibles Stützelement, das auf der Oberfläche des Kernelements vorgesehen ist; eine Vielzahl von miniaturisierten Quellen ionisierender Strahlung, die an dem flexiblen Stützelementen angebracht sind; und Kopplungsmittel zum Koppeln der Quellen ionisierender Strahlung an eine externe Stromquelle.
  • Durch Verwendung einer Anzahl von Röntgenquellen zusammen mit einer selektiven Kontrolle jeder Quelle kann die Strahlung so kontrolliert werden, dass sie nur in ausgewählte Richtungen strahlt. Daher ist es möglich, gewünschte Teile eines Gefäßes oder von bösartigem Gewebe entsprechend der klinischen Notwendigkeit selektiv zu bestrahlen.
  • Auf diese Weise werden die individuellen Quellen jeweils zur Strahlung beitragen, sodass eine im wesentlichen isotropische Strahlungsquelle gebildet wird. Durch selektives Aktivieren einer oder mehrerer Chips wird es möglich sein, die Teile des Gewebes zu bestrahlen, die bösartig sind, wodurch vermieden wird, gesundes Gewebe zu bestrahlen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1a zeigt eine Strahlungsquelle entsprechend der Erfindung, die zusammen mit einem Führungsdraht verwendet wird;
  • 1b zeigt eine erste Ausführungsform der Strahlungsvorrichtung;
  • 1c ist eine alternative Ausführungsform der Strahlungsvorrichtung, wobei ein Polymer als ein Röntgenschutzfenster für die Strahlungsquelle verwendet wird;
  • 1d zeigt eine dritte Ausführungsform der Strahlungsvorrichtung, wobei die Strahlungsquelle in einem Katheter angebracht ist;
  • 1e zeigt eine vierte Ausführungsform der Strahlungsquelle, wo eine flexible Folie mit den Strahlungschips auf einem steifen Trägerelement ungefähr gleicher Länge wie der flexible Träger selbst befestigt ist.
  • 2a ist eine perspektivische Ansicht einer flexiblen Schaltkreisplatine mit einer auf der Oberfläche angebrachten Vielzahl von Strahlungschips, wobei die Schaltkreisplatine in einem flachen Zustand gezeigt ist, bevor sie in einer Führungsdrahtanordnung eingebaut wird;
  • 2b ist eine Draufsicht eines Leitungslayouts für die Schaltkreisplatine der 2a, die den Unterschied zwischen der Lötverbindung, die die Röntgenchips mit der flexiblen Schaltkreisplatine verbindet und den Lötverbindungen, die die flexible Schaltkreisplatine mit der Stromversorgungseinheit verbinden, zeigt;
  • 2c zeigt eine andere Art der Verbindung der Röntgenchips;
  • 2d zeigt eine Ausführungsform, in der das longitudinale Strahlungsprofil gesteuert werden kann;
  • 2e zeigt ein Beispiel der Integration von mehr Intelligenz auf der Strahlungsvorrichtung unter Verwendung einer MUX;
  • 2f ist noch eine andere Art der Anordnung der Röntgenchips, um die Strahlungsgleichförmigkeit zu erhöhen;
  • 2g veranschaulicht die Notwendigkeit, ein Strahlungsprofil in der longitudinalen Richtung zu erzielen;
  • 3a zeit die Schaltkreisplatine der 2 in einem eingebauten Zustand, wobei die Strahlungschips nach außen gewandt sind;
  • 3b zeigt die Schaltkreisplatine, die in einer umgekehrten Weise im Vergleich mit der 3a eingebaut ist, d.h. mit der flexiblen Schaltkreisplatine nach außen gewandt, wodurch die Chips geschützt werden; und
  • 4 ist eine schematische Ansicht im Querschnitt eines alternativen Strahlungschips.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • 1a veranschaulicht ein System zum Bereitstellen von Röntgenstrahlung an einer Therapiestelle in einem Patienten. Es umfasst eine Strahlungsquelle entsprechend der Erfindung, die in der distalen Region eines Führungsdrahts 2 (oder eines Katheters) vorgesehen ist. Sie umfasst auch eine Kontrolleinheit 3 mit der notwendigen Stromversorgung und Schaltvorrichtungen zum selektiven Ein- und Ausschalten der Quelle. Der Führungsdraht umfasst die notwendigen elektrischen Leitungen zum Koppeln des Führungsdrahts an die Stromquelle, geeigneterweise über einen Stecker 5.
  • In 1b und 1c sind schematische Seitenansichten, teilweise im Schnitt, des distalen Endabschnitts einer Führungsdrahtanordnung 2 mit einer daran angebrachten miniaturisierten Strahlungsquelle entsprechend der vorliegenden Erfindung gezeigt. In der gezeigten Ausführungsform ist ein Kerndraht 4 in einem Schutzrohr 6 eingeschlossen (aus Klarheitsgründen im Schnitt gezeigt), das normalerweise aus Edelstahl besteht. An dem Rohr 6 ist eine Spirale 12 angebracht, um den distalen Endabschnitt der Anordnung flexibler zu machen. Der Kerndraht 4 erstreckt sich aus dem Rohr 6 heraus, aber innerhalb der Spirale 12. Um den Kerndraht 4, ungefähr 1 bis 5 mm vom Ende des Rohrs 6, ist eine flexible Schicht 8 mit einer Vielzahl, z.B. vier, von daran angebrachten diskreten Chips 10 gewickelt, die in der Lage sind, ionisierende Strahlung bereitzustellen, wenn sie geeignet mit Strom versorgt werden. Die Chips sind mit einer externen Stromquelle (nicht gezeigt) über elektrische Leitungen (nicht gezeigt) gekoppelt. Die Anordnung der flexiblen Schicht und der Chips stellt eine Strahlungsvorrichtung zum selektiven Bereitstellen von ionisierender Strahlung dar. Die Spirale 12 endet genau vor dem Befestigungspunkt der flexiblen Schicht, die die Strahlungschips 10 trägt. Anstatt dessen ist ein schützendes Rohrstück 14, 15 um die Strahlungsquelle herum angebracht. Dieses Rohrstück 14, 15 kann aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt sein, das die Chips geeignet schützt, und darf die Strahlung nicht daran hindern, ihr Zielgewebe zu erreichen. Es kann aus irgendeinem Polymermaterial 15 (siehe 1c) hergestellt sein, wobei Polyimid eine geeignete Wahl ist, oder aus Metall 14 (1b) hergestellt sein. Viele Materialien sind für Röntgenstrahlen transparent, aber wenn die Absorption von Röntgenstrahlen im Material signifikant ist, sollten Öffnungen 16 im Rohr vorgesehen werden, damit die Strahlung nicht am Erreichen ihres Ziels gehindert wird.
  • Der Kerndraht 4 erstreckt sich weiter in der distalen Richtung und endet in einem Endstopfen 18. Der Kerndraht wird von einer zweiten Spirale 20 umschlossen, die das Rohrsegment 6 und den Stopfen 18 verbindet.
  • 1d veranschaulicht schematisch eine Ausführungsform, in der die Strahlungsvorrichtung in einen Katheter 22 eingebaut ist. In diesem Fall gibt es am distalen Ende keine Spiralenstrukturen. Der Katheter kann aus irgendeinem Material mit geeigneter Flexibilität hergestellt sein, das für die Strahlung transparent ist, z.B. Polyimid oder Kapton(R).
  • In den in 1a bis c offenbarten Ausführungsformen ist die flexible Schicht oder das Haltelement 8 an der Oberfläche eines Kerndrahts 4 angebracht. Jedoch kann die Strahlungsquelle genauso gut auf einem Haltelement 11 mit gerade ungefähr derselben longitudinalen Ausdehnung wie die flexible Stütze selbst vorgesehen sein, wie schematisch in 1e gezeigt. Für die Zwecke der Erfindung ist es daher ausreichend, den mit Strahlungschips 10 versehenen flexiblen Träger 8 auf einem „Kernelement" anzubringen, welches jedes Element umfassen soll, das in der Lage ist, eine ausreichend steife Halterung für das flexible Element bereitzustellen.
  • In 2a ist, in einer perspektivischen Ansicht, eine bevorzugte Ausführungsform der miniaturisierten Strahlungsvorrichtung entsprechend der Erfindung in flacher Form gezeigt. Es ist ein Haltelement 8 in Form einer flexiblen Schicht aus einem Material wie z.B. Polyimid/Kapton vorgesehen. Dies ist die Art von Material, die gewöhnlich für gedruckte Schaltungen verwendet wird. Auf diesem Haltelement 8 sind mittels standardmäßgen photolithographischen Techniken ein Schalkreismuster von elektrischen Kontaktfeldern 16 und verbindende Leiterbahnen oder Leitungen 18 vorgesehen. Dieses Muster ist in 2b klarer veranschaulicht. Ein Satz von Feldern 16a sind für die Zwecke der elektrischen Verbindung der Strahlungschips 10, z.B. durch Verbinden oder Löten gedacht. Der andere Satz von Feldern 16b ist zum Anbringen der elektrischen Leitungen, die die Chips 10 mit der zuvor genannten externen elektrischen Stromversorgung koppeln, vorgesehen. Die Felder 16a und 16b sind über die Leitungen 18 des Musters verbunden. In dieser Ausführungsform könnten alle Chips individuell mit einer gewünschten Spannung unter Strom gesetzt werden, wodurch es möglich wird, ein Strahlungsintensitätsprofil über den Umfang zu erzeugen. Dies könnte erwünscht sein, wenn das zu behandelnde Gewebe nur auf einer Seite in einem Gefäß lokalisiert ist, und die Seite, wo das Gewebe nicht behandelt werden muss, kann vor Bestrahlung geschützt werden, indem die Chips auf jener Seite einfach nicht mit Strom versorgt werden.
  • Andere Schaltkreismuster sind denkbar, abhängig davon, wie man die Chips unter Strom setzen will. Daher können die Chips, wie in 2c gezeigt, zusammen gruppiert werden, sodass zwei oder mehr Chips mit einer Spannungsquelle verbunden sind, und eine andere Gruppe mit einer zweiten Spannungsquelle verbunden ist.
  • Weiter, wie in 2d gezeigt, könnten mehrere Reihen von Chips auf der Schaltkreisplatine vorhanden sein. Dieses Layout ermöglicht es, ein Bestrahlungsprofil in der Längsrichtung des beschädigten Gewebes zu erzeugen. Das letztere Design erfordert eine große Anzahl von Leitungen.
  • Anstatt eine Vielzahl von Leitungen vorzusehen, ist es denkbar, einen Multiplexer MUX auf der flexiblen Schaltkreisplatine vorzusehen, wie in 2e gezeigt. Dadurch wird es notwendig, mit nur zwei Anregungs/Einschaltleitungen und einer Datenleitung die Erregung aller Chips zu steuern. Natürlich würden die Chips in dieser Ausführungsform notwendigerweise in Reihe eingeschaltet werden müssen. Dies sollte kein wesentlicher Nachteil sein. Der einzige Effekt ist, dass die Dauer der Therapie etwas verlängert werden könnte.
  • In einer noch weiteren Abänderung des tatsächlichen Layouts der Chips 10 könnten sie in einer gestaffelten Weise angeordnet sein, wie in 2f gezeigt. Hier ist eine erste Reihe von vier Chips und eine zweite Reihe von drei Chips gefolgt von einer dritten Reihe von vier Chips vorgesehen.
  • Durch Vorsehen einer Vielzahl von unabhängig und selektiv einschaltbaren Strahlungsquellen ist es möglich, das Strahlungsprofil sowohl in longitudinaler als auch in Umfangsrichtung des Führungsdrahts maßzuschneidern. Dies ist von besonderem Nutzen, wo die Stenosis eine longitudinale Ausdehnung im Gefäß aufweist und wo sie eine variierende Dicke über ihre Länge aufweist, sodass sie einen dickeren Mittelabschnitt aufweist, wie schematisch in 2g gezeigt. In diesem Fall ist die Stenosis 40 asymmetrisch, und ein Hauptteil davon ist auf einer Seite des Gefäßes 42 platziert und weist eine dickere „Taille" auf. Diese Strahlungsvorrichtung 44 ist programmiert, Strahlung mit einem Intensitätsprofil zu erzeugen, wie durch die Größenvektoren (Doppelpfeile) veranschaulicht.
  • Um das erwünschte Dosierungsprofil zu bestimmen, muss zuerst ein Bild der Stenosis erhalten werden. Dies kann auf verschiedene per se bekannte Weisen getan werden, z.B. durch Ultraschalltechniken oder durch Röntgentechniken. Sobald ein Bild des Profils erhalten wurde, werden die Profildaten, d.h. die Topologie der zu behandelnden Stenosis, in die Kontrolleinheit eingeführt, wo sie in ein Dosierungsprofil übersetzt werden. Danach wird die Kontrolleinheit in der Lage sein, ein Behandlungsschema zu erzeugen, das das Einschalten der Strahlungschips auf eine geeignete Weise hinsichtlich der Strahlungsintensität, der Strahlungsdauer und der Abfolge der zu aktivierenden Chips umfasst.
  • In 3a ist ein Querschnitt durch einen Führungsdraht gezeigt, an dem die oben in Bezug auf 1 und 2 diskutierte Vorrichtung angebracht ist. Die gezeigte Vorrichtung umfasst einen Kerndraht 4, um welchen ein flexibler Träger 8 mit daran angebrachten Strahlungschips 10 gewickelt ist, und ein geeigneter Kleber oder anderes Haftmaterial 9 ist auf der Oberfläche des Kerndrahts 4 vorgesehen, um den flexiblen Träger 8 zu befestigen. Zudem ist ein Schutzrohr 6 mit Öffnungen oder Fenstern 14 vorgesehen, um die Strahlung nicht daran zu hindern, geeignet auszutreten. Wenn das Rohr 6 aus einem Röntgen transparenten Material hergestellt ist, sind natürlich keine Öffnungen erforderlich.
  • In 3b ist eine invertierte Form der Vorrichtung gezeigt. Hier ist der flexible Träger 8 um den Kerndraht 4 so gewickelt, dass die Strahlungschips 10 der Oberfläche des Kerndrahts 4 zugewandt sind. Das bedeutet, dass der flexible Träger auch als mechanischer Schutz für die Röntgen emittierenden Chips agieren wird.
  • Daher wird die in 2 gezeigte Anordnung, d.h. der flexible Träger 8 mit daran angebrachten Chips 10, in Umfangsrichtung um einen Kerndraht 4 gewickelt. Der Durchmesser eines solchen Drahtes liegt in der Größenordnung von 0,2 bis 1 mm. Daher sollte die Breite W des Trägers 8 die Größenordnung von 1,5 bis 3 mm haben.
  • Natürlich könnte die Anordnung auf irgendeinem anderen Träger angebracht werden, wie z.B. einem kurzen Rohrstück, welches wiederum auf einen Führungsdraht geschraubt sein kann. Es ist auch denkbar, eine stabähnliche Struktur eines Polymermaterials vorzusehen und ein Schaltkreismuster direkt auf den Stab aufzubringen. Die Strahlungschips würden dann auf der Oberfläche des Musters befestigt werden. Dadurch könnte ein Herstellungsschritt eliminiert werden.
  • Die Chips 10 zur Erzeugung der Strahlung können jedes geeignete Design aufweisen, obwohl bevorzugte in der US-6,477,233 (Ribbing et al.) offenbart sind, die nach dem Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung veröffentlicht wurde. Jedoch wird zum einfacheren Verständnis im Folgende ein Chip unter Bezug auf 5 schematisch beschrieben, wobei eine mögliche Ausführungsform veranschaulicht ist.
  • Der Strahlungschip 40 der 4 umfasst ein Basiselement 42 mit einer darin gebildeten Vertiefung 44. Das Basiselement 42 kann aus Silizium oder einem für diesen Zweck geeigneten anderen Material, wie z.B. Halbleitern, Metallen hergestellt sein. Eine wichtige Eigenschaft ist, dass die Materialien geeignet sein sollten, unter Verwendung von lithographischen Verfahren oder Abscheidungsverfahren, d.h. im Allgemeinen in der Halbleitertechnologie anwendbaren Verfahren, gemustert zu werden. Die Vertiefung 44 kann z.B. durch Ätzen vorgesehen werden. Auf dem Boden der Vertiefung und in elektrischem Kontakt mit dem Basiselement 42 ist eine Kathode 43 angebracht oder vorgesehen. Die Kathode ist als eine große Zahl von Feld-emittierenden Mikrospitzen 45 vorgesehen. Diese Spitzen sind entweder kleine, diskrete Spitzen oder können durch Abscheiden einer polykristalinen Schicht von z.B. Diamant oder Diamant ähnlichem Material gebildet sein.
  • Ein Abdeckelement 48 ist auf dem Basiselement platziert, wahlweise mit einem zwischen der Abdeckung und der Basis vorgesehenen Abstandselement aus isolierendem Material. Auf der Innenseite der Abdeckung 48 kann eine Anodenschicht 50 aufgebracht werden.
  • Der Chip 40 ist an einem Verbindungsfeld auf der flexiblen Schicht 8 angebracht, sodass das Basiselement 42 damit in elektrischem Kontakt ist.
  • Zusätzlich zu den beiden Arten der Befestigung der Strahlungsanordnung, nämlich mit dem flexiblen Träger nach außen gewandt und den Strahlungschips nach innen gegen den Kerndraht gewandt, und jeweils dem Gegenteil, gibt es zwei mögliche Arten, die Chips am Träger anzubringen. In einer ersten Variante kann die Anode so angebracht werden, dass sie dem Träger zugewandt ist und in einer zweiten ist die Kathode dem Träger zugewandt. Jedoch wird es natürlich zwingend sein, die Strahlungschips so anzubringen, dass die Strahlung stets radial nach außen abgestrahlt wird. Das bedeutet, dass für die Ausführungsform, in der die Chips auf der Oberfläche der Anordnung platziert sind, wie auf dem Kerndraht befestigt, die Kathode dem Träger zugewandt sein muss, und dass für die Ausführungsform, in der der Träger als die Chips einschließende „Umhüllung" wirkt, die Anode dem Träger zugewandt sein muss. Dies ist klar aus den 3a und 3b ersichtlich.

Claims (18)

  1. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung zum Vorsehen einer Ionisierungsstrahlung mit: einem Halteelement (8) in der Form eines elastischen Sheets; einem Schaltkreismuster aus elektrischen Kontaktfeldern (16) und verbindenden Leiterbahnen oder Leitungen (18), die auf dem Halteelement vorgesehen sind; wobei die Felder über die gemusterten Bahnen verbunden sind; einer Vielzahl von Strahlungschips (10), die mit ausgewählten Feldern der Felder (16) elektrisch verbunden sind; und einem auf dem Halteelement angebrachten Multiplexer (MUX) mit zwei Speise/Erregerleitungen und einer Datenbahn und einer Vielzahl von Ausgängen zum sequenziellen Versorgen der Chips mit Energie.
  2. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der sämtliche Chips bei einer erwünschten Spannung individuell mit Energie versorgbar sind.
  3. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Halteelement aus einem Material besteht, beispielsweise Polyimid/Kapton.
  4. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Strahlungschips derart zusammen gruppiert sind, dass ein Gruppe, die zwei oder mehr Chips aufweist, mit einer Spannungsquelle über die Leiterbahnen verbindbar ist, und eine andere Gruppe mit einer zweiten Spannungsquelle verbindbar ist.
  5. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Chips auf dem elastischen Halteelement in mehreren Reihen und Spalten gruppiert sind.
  6. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Chips zu einer stapelförmigen Konfiguration angeordnet sind.
  7. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der das elastische Halteelement mit einem Schaltkreismuster vorgesehen ist, das Bondfelder (16a, 16b) und Leiterbahnen (18) aufweist.
  8. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Strahlungschip/die Strahlungschips einen Aufbau aufweist/aufweisen, der eine Röntgenstrahlungsquelle bildet mit einer Kathode und einer Anode, die mit den Leiterbahnen und über das Kopplungsmittel mit der externen Leistungsquelle gekoppelt ist.
  9. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Anzahl der miniaturisierten Strahlungschips eins bis sechs, vorzugsweise zwei bis vier, noch bevorzugter vier ist.
  10. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Strahlungschips symmetrisch um den Umfang des Kernelementes angeordnet sind.
  11. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Strahlungschips in einer Vielzahl von Reihen vorgesehen sind, wobei jede Reihe eine Vielzahl von Strahlungsvorrichtungen besitzt, die auf dem elastischen Halteelement vorgesehen sind.
  12. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, die Röntgenstrahlung im Bereich von 5 bis 30 keV vorsieht.
  13. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Röntgenstrahlungsquellen individuell oder in Gruppen anregbar sind.
  14. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 12, bei der die Chips zu einer stapelförmigen Konfiguration angeordnet sind.
  15. Vorrichtung zum Vorsehen einer Ionisierungsstrahlung an einer Therapiestelle innerhalb eines lebenden Körpers, die ein Kernelement aufweist, um das eine Vorrichtung nach Anspruch 1 in Umfangsrichtung gewickelt ist.
  16. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der Strahlungsquelle mit einem Führungsdraht integriert ist.
  17. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Strahlungsvorrichtung mit einer Kanüle integriert ist.
  18. Miniaturisierte Strahlungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Strahlungsvorrichtung mit einem Katheter integriert ist.
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