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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Bett, insbesondere ein Krankenhausbett,
das wenigstens entlang einer seiner Längsseiten mit mehreren einzelnen,
benachbarten Barriereelementen ausgestattet ist, die sich jeweils über einen
Bruchteil der Länge des
Bettes erstrecken.
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Unter
dem Begriff „Krankenhausbett" ist jegliches Bett
zu verstehen, das mit mechanisierten oder nicht mechanisierten Mitteln
ausgestattet ist, welche es ermöglichen,
einer Person, die in dem Bett liegt, Hilfsleistungen zu erbringen.
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Zum
gegenwärtigen
Zeitpunkt sind beinahe alle dieser Betten mit wenigstens einer einfahrbaren Längsbarriere
ausgestattet, deren Funktion darin besteht, zu verhindern, daß der Patient
in Zeiten, in denen er nicht beaufsichtigt wird, aus dem Bett fällt.
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Diese
Barrieren weisen die Eigenschaft auf, daß sie sich auf der gesamten
Länge des
Bettes in erhobener und in abgesenkter Position erstrecken, so daß sie für die Person,
welche von der Liegeposition in eine Sitzposition gelangen möchte, keinerlei Unterstützung bieten.
Diese Person sucht in der Tat meistens nach einem Punkt zum Abstützen, der
ihr die Bewegung erleichtern würde.
Diese Art von Barriere, die man als „integral" bezeichnen kann, bietet in diesem Fall
in der Tat keinerlei Hilfe.
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Ein
weiterer Nachteil dieser Barrieren, der psychologischer Natur ist,
besteht in der Tatsache, daß diese
Barrieren dem Bett das Aussehen eines „Käfigs" verleihen, was keineswegs zum Wohlgefühl des Patienten
beiträgt.
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Diese
Probleme wurden zum Teil dadurch gelöst, daß vorgeschlagen wurde, die
Betten mit Barrieren auszustatten, die voneinander unabhängig sind
und sich jeweils über
einen Bruchteil der Länge des
Bettes erstrecken. Um diese Barrieren von den integralen Barrieren
zu unterscheiden, werden sie nachstehend als Barriereelemente bezeichnet.
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So
erstrecken sich zum Beispiel zwei unterschiedliche Barriereelemente
auf jeder Seite des Bettes, wobei der Abstand, durch welchen sie
getrennt sind, ausreicht, damit der Patient dort eine Sitzposition
einnehmen kann. Ein solcher Stand der Technik wird zum Beispiel
durch das Dokument US-A-5 216 768 dargestellt.
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Die
Elemente können
so vorgesehen werden, daß sie
jeweils mit der Liegeebene fest verbunden sind, auf der die Matratze
aufliegt, selbst wenn die Matratze in mehreren Teilen vorgesehen
ist, von denen wenigstens einer in eine Position bewegt werden kann,
die von der Horizontale abweicht.
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Wenn
sich der Patient in einer Liegeposition befindet und die Elemente
in erhöhter
Position sind, verhindern letztere, daß der Patient fällt, außer, wenn dieser
seinen Rumpf zwischen die beiden Elemente positioniert.
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Die
Sicherheitsvorschriften schreiben vor, daß ein Abstand zwischen den
Elementen besteht, der kleiner als 60 Millimeter oder größer als
235 Millimeter ist, je nachdem, wie ihre relative Position ist. Dies
bedeutet zum Beispiel, daß für den Fall,
daß ein Element
mit einem Teil der Liegeebene fest verbunden ist, welche sich in
erhöhter
Position befindet, der Abstand zwischen diesem Element und dem zweiten die
oben genannten Werte einhalten muß.
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Trotzdem
bestehen weiterhin Unfallrisiken, insbesondere, wenn der Patient
in Sitzposition zwischen den Elementen herausfällt. In der Tat kann er sich
den Rumpf zwischen den Elementen einklemmen.
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Darüber hinaus
erfordern die beiden Barriereelemente jeweils einen Mechanismus
zum Befestigen am Bett sowie einen Mechanismus zum Einziehen unterhalb
der Liegeebene. Es ist leicht zu verstehen, daß eine Erhöhung der Anzahl dieser mechanischen
Teile die Herstellungskosten des Betts erhöht und dessen Struktur und
Funktion komplizierter gestaltet.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, diese Nachteile zu lindern.
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Genauer
gesagt hat die Erfindung die Aufgabe, ein Bett mit einzelnen Barriereelementen
vorzuschlagen, welche die mit diesen Elementen und mit den herkömmlichen
integralen Barrieren verbundenen Vorteile aufweist, ohne deren Nachteile
aufzuweisen.
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Mit
anderen Worten, die Erfindung hat die Aufgabe, ein Bett vorzuschlagen,
dessen Barrieresystem genauso gut als einzelnes Barriereelement als
auch als integrale Barriere verwendet werden kann.
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Die
Erfindung betrifft die Bereitstellung eines Bettes, dessen Verwendung
ohne Unfallrisiko erfolgen kann, insbesondere ohne Risiko des Einklemmens
oder Verkeilens von Fingern oder Gliedern zwischen beweglichen Teilen.
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Dieses
Bett, insbesondere Krankenhausbett, ist in bekannter Weise wenigstens
entlang einer seiner Längsseiten
mit mehreren einzelnen, benachbarten und vertikalen Barriereelementen
ausgestattet, die sich jeweils über
einen Bruchteil der Länge
des Bettes erstrecken.
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Das
Bett ist im wesentlichen durch die Tatsache gekennzeichnet, daß wenigstens
zwei der Barriereelemente vorhanden sind und daß diese um eine Achse, die
im allgemeinen senkrecht zur Längsachse des
Bettes verläuft
zueinander angelenkt sind, so daß sie in der abgeklappten Position
aneinandergrenzen und in der Querrichtung im wesentlichen den Platz
eines einzigen Elements einnehmen, während sie sich in der entfalteten
Position parallel und im wesentlichen in der Verlängerung
des anderen erstrecken.
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Unter
dem Begriff „im
wesentlichen in der Verlängerung
des anderen" ist
die Tatsache zu verstehen, daß ein
kleiner Teil der zwei Elemente in Querrichtung überlappend ist.
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Wenn
somit die zwei Elemente in abgeklappter Position sind, sind sie
auf der Ebene des Platzes einem einzelnen Element vergleichbar und
bieten alle damit verbundenen Vorteile, insbesondere in Bezug auf
die Hilfe beim Aufrichten.
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In
entfalteter Position nehmen die Elemente im wesentlichen die gesamte
Länge des
Bettes ein und erfüllen
dieselbe Funktion wie eine integrale Barriere.
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Dadurch,
daß auf
diese Weise die Elemente miteinander fest verbunden werden, wird
die Anzahl der mechanischen Teile, die normalerweise damit verbunden
sind, um die Hälfte
verringert.
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Gemäß einer
besonderen Eigenschaft ist die Anzahl der Elemente wenigstens gleich
zwei, wobei eines der Elemente in Längsrichtung fest ist, während das
zweite gegenüber
der Achse drehbeweglich ist.
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Vorzugsweise
ist das Element, das dem Kopf des Bettes am nächsten ist, in Längsrichtung
fest. Auf diese Weise kann der Patient, selbst wenn die zwei Elemente
oberhalb der Liegeebene aufgerichtet und aufeinander abgeklappt
sind, am Rand des Bettes eine Sitzposition einnehmen, indem er sich
auf die Elemente abstützt.
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Vorteilhafterweise
ist der Abstand zwischen den zwei Elementen kleiner als 8 Millimeter,
so daß er
den geltenden Vorschriften entspricht. Auf diese Weise besteht kein
Risiko des Einklemmens von Fingern zwischen den Elementen, selbst
dann nicht, wenn ein Element in Bezug auf das andere bewegt wird.
Ferner besteht, weil die Elemente fest miteinander verbunden sind,
in Längsrichtung
kein Raum mehr zwischen ihnen, wobei dieser Raum bisher eine Unfallquelle
darstellte.
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In
besonders vorteilhafter Weise ist die Einheit der zwei Barriereelemente
mit einem Mechanismus fest verbunden, insbesondere mit einem verformbaren
Parallelogramm, der geeignet ist, ihr zu ermöglichen, in der vertikalen
Position unterhalb der Liegeebene eingefahren zu werden. Wenn die
Verwendung der Elemente nicht mehr gewünscht ist, zum Beispiel wenn
das Krankenhauspersonal den Patienten pflegen möchte, ist es somit möglich, die Einheit
unterhalb der Liegeebene einzufahren.
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In
einer spezifischen Ausführungsform
weist das Bett eine Liegeebene in mehreren Teilen auf, von denen
wenigstens eines in eine von der Horizontalen abweichenden Position
bewegt werden kann, wobei die Einheit aus den beiden Elementen mit
einem dieser Teile fest verbunden ist.
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Vorteilhafterweise
weist ein zweites Teil der Liegeebene in der Längsrichtung ein Führungsteil, wie
eine Schiene, auf, an welches das zweite Barriereelement herangeführt werden
kann, so daß infolge der
Lageänderung
von wenigstens einem der Teile der Liegeebene das Barriereelement
entlang dem Teil gleitet.
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Wenn
also die Liegeebene eine Position einnimmt, welche mit jener eines
Sessels vergleichbar ist, können
die beiden Barriereelemente ihre Funktion zur Gänze erfüllen, da sie an die entsprechenden Regionen
der Matratze angrenzen.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist das Gestell des Bettes mit einem Führungsteil ausgestattet.
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Gemäß anderen
vorteilhaften, aber nicht einschränkenden, Eigenschaften
- – weist
das zweite Element Mitteln zum Verrasten an der Schiene auf;
- – dienen
die Mittel auch als Mittel zum Befestigen der zwei Elemente aneinander
in der eingefahrenen Position;
- – weist
wenigstens eines der beiden Elemente einen Griff auf, welcher geeignet
ist, einem Patienten zu ermöglichen,
sich zu bewegen;
- – sind
die Elemente mit die genannte Achse materialisierenden Gelenkteilen
ausgestattet, die wenigstens teilweise abnehmbar vorgesehen sind,
derart, daß sie
gegebenenfalls voneinander getrennt oder wenigstens voneinander
entfernt werden können;
- – weist
das Bett von außerhalb
des Bettes zugängliche
Mittel auf, die geeignet sind, das Abnehmen der Teile zu ermöglichen;
- – ist
das Bett mit Mitteln zum Verriegeln/Entriegeln der Elemente in der
abgeklappten Position, jeweils oberhalb und unterhalb der Liegeebene
und gegebenenfalls in wenigstens einer Zwischenstellung ausgestattet;
- – sind
die Mittel vom Typ mit Sperrklinke, wobei letztere selektiv in die
eine oder in die andere von wenigstens zwei Öffnungen eingreift, die im
Gestell des Bettes vorgesehen sind;
- – weist
das dem Bett am nächsten
befindliche Element an seiner nach außen gewandten Seite Mittel
zum Betätigen
der Verriegelungs-/Entriegelungsmittel auf, die derart angeordnet
sind, daß sie
nur zugänglich
sind, wenn sich die Elemente in der abgeklappten Position befinden;
- – ist
die Anzahl der Elemente gleich drei, wobei das zweite Element hohl
ist und als Aufnahme für ein
zusätzliches,
verschiebbar vorgesehenes Element dient.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei
Studium der detaillierten folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen hervorgehen.
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In
diesen Zeichnungen zeigen:
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1 eine
vereinfachte perspektivische Ansicht eines Krankenhausbettes gemäß der Erfindung, wobei
die zwei Barriereelemente zueinander in abgeklappter Position und
oberhalb der Liegeebene aufgerichtet sind;
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2 eine
im wesentlichen analoge Darstellung zu 1, wobei
die beiden Elemente unterhalb der Liegeebene des Betts eingefahren
sind;
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3 wiederum
dasselbe Bett, wobei eines der Elemente einerseits mit gestrichelten
Linien in einer Position teilweisen Kippens und andererseits mit durchgehenden
Linien in einer Position vollständigen Kippens
dargestellt ist;
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4 und 5 perspektivische
Ansichten des Betts, in dem die bewegliche Liegeebene derart angeordnet
wurde, daß die
Matratze die Position eines Sessels einnimmt; in den Figuren wurden
die Barriereelemente jeweils in abgeklappter und entfalteter Position
dargestellt;
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6 eine
seitliche Längsansicht
des oberen Teils des Betts von 1 bis 5,
das heißt des
Teils, welcher die Liegeebene und alle Ausrüstungsteile aufweist, die oberhalb
der Liegeebene angeordnet sind;
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7 eine
perspektivische Ansicht der beiden Elemente in abgeklappter Position,
welche insbesondere ihre Seite zum Inneren des Bettes gerichtet
und die Mittel zum Befestigen an der Liegeebene zeigt;
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8 und 9 teilweise
Draufsichten, die durch eine Längsebene
geschnitten sind, der Barriereelemente und einer ersten Form des
Gelenkmechanismus, der sie verbindet;
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10 eine
vereinfachte Vorderansicht eines anderen Gelenkmechanismus;
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11 eine
Ansicht des Mechanismus von 10, als
Schnitt entlang der Ebene XI, XI;
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12 eine
auseinandergezogene, perspektivische Ansicht von Teilen, welche
den Gelenkmechanismus von 10 bis 11 bilden;
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13 eine
Seitenansicht der Teile, welche einen abermals anderen Gelenkmechanismus
bilden;
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14 eine
Vorderansicht des Mechanismus von 13;
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15 und 16 Schnittansichten
des Mechanismus der vorhergehenden Figuren, entlang der Schnittebenen
XV, XV und XVI, XVI von 13 und 14;
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17 eine
auseinandergezogene, perspektivische Ansicht der Teile, welche den
Mechanismus bilden;
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18, 19 und 20 Ansichten
einer neuen Ausführungsform
der Gelenkmittel, jeweils als Vorderansicht und entlang der Schnittebenen
XIX, XIX und XX, XX von 18;
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21, 22 und 23 perspektivische und
Vorderansichten von drei Teilen, welche den Gelenkmechanismus bilden;
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24 und 26 allgemeine
Ansichten von Mitteln, welche es erlauben, die Barriereelemente
zu verriegeln und zu entriegeln, wenn sie aufeinander abgeklappt
werden, jeweils in aufgerichteter und eingefahrener Position oberhalb
und unterhalb der Ebene des Bettes;
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25 und 27 Detailansichten
dieser Mittel;
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28 und 29 teilweise
Vorderansichten der Barriereelemente in entfalteter und abgeklappter
Position, welche insbesondere Mittel zum Betätigen der Verriegelungs- und
Entriegelungsmittel zeigen;
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30 und 31 teilweise
Vorderansichten und Querschnittansichten von Führungsmitteln für das sich
drehende Barriereelement, während
es entlang des Bettes verschoben wird;
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32 und 33 jeweils
teilweise Vorderansichten und perspektivische Ansichten eines der Barriereelemente
und der zusätzlichen
Ausführungsmittel,
welche es ihm erlauben, durch Gleiten mit einer auf der Liegeebene
vorgesehenen Schiene zusammen zu arbeiten;
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34 eine
seitliche und vereinfachte Längsansicht
des oberen Teils einer zusätzlichen Ausführungsform
mit drei Barriereelementen, wovon eines gleitend ist;
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35 eine
Ansicht, die zu jener von 34 analog
ist, wobei das Teil „Bettkopf" erhoben ist, während das
Teil „Bettfuß" abgesenkt ist;
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36 eine
perspektivische Ansicht einer zusätzlichen Ausführungsform
eines einfahrbaren Stützteils
eines der sich drehenden Barriereelemente, wobei dieses Teil in
erhobener Position dargestellt ist;
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37 eine
Ansicht desselben Teils, jedoch entlang einer anderen Richtung;
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38 ebenfalls
eine Ansicht dieses Teils, aber in eingefahrener Position.
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Das
in den beiliegenden 1 bis 5 dargestellte
Bett, weist das allgemeine Erscheinungsbild eines Krankenhausbettes
vom bekannten Typ auf.
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Es
besteht aus einem Gestell 1, das aus einem vollen Metallrahmen 10 gebildet
ist, an dem Rollen 11 angebracht sind, welche untereinander
eine langgestreckte rechtwinkelige Form begrenzen.
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Der
Rahmen trägt
Ausrüstungselemente 12 zum
Heben und Absenken des Liegeteils des Bettes, die insbesondere dazu
bestimmt sind, das Eingreifen des Krankenhauspersonals zu erleichtern.
Solche Ausrüstungselemente
sind auch vorgesehen, um den Patienten in so genannte Sicherheitspositionen zu
bringen, insbesondere prokliv und dekliv.
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Natürlich ist
das Gestell geeignet, andere mechanische und/oder elektronische
Ausrüstungsteile
aufzunehmen, welche mit dem Liegeteil des Bettes zusammenarbeiten
können.
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An
dem Gestell sind auch vertikale Bettkopf- und Bettfußplatten
befestigt, welche jeweils in den Figuren die Bezugszeichen 4 und 4' aufweisen.
Sie begrenzen die Längsenden
des Bettes in Querrichtung.
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Wie
festzustellen ist, weisen diese Platten breite Ausschnitte 40 und 40' auf, welche
Griffe bilden und das Handhaben des Bettes erleichtern, wenn gewünscht wird,
das Bett innerhalb eines Zimmers oder außerhalb eines Zimmers zu bewegen.
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In
bekannter Weise ist das Liegeteil des Betts im wesentlichen aus
dem gebildet, was in der vorliegenden Anmeldung in seiner Gesamtheit
mit dem Begriff „Liegeebene" bezeichnet wird,
das heißt eine
Oberfläche,
die unmittelbar unterhalb der Unterseite der Matratze angeordnet
ist oder in diese übergeht
und meistens aus einer harten Ebene aus mehreren Teilen besteht,
wobei wenigstens eines dieser Teile beweglich ist, so daß es unterschiedliche
Positionen der Horizontale einnimmt.
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Dies
erlaubt insbesondere durch Neigung von einem und/oder dem anderen
dieser Teile die Matratze in eine Position zu bringen, die jener
eines Sessels ähnelt.
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Diese
Liegeebene ist in 1 bis 5 nicht sichtbar.
In der Tat ist dort nur die Matratze 3, die auf letzterer
aufliegt, dargestellt.
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So
wie in 1 bis 3 gezeigt, ist das Bett gemäß der Erfindung
mit zwei Barriereelementen 5 und 5' ausgestattet, die aneinander angelenkt sind.
Sie erstrecken sich parallel zu einem seiner Längsränder.
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Es
handelt sich um Barrieren in Form von im allgemeinen rechtwinkeligen
Platten. Ihre Abmessungen sind im wesentlichen ähnlich, so daß sie – wenn sie übereinander
in einer so genannten „abgeklappten" Position angeordnet
sind (1 und 2) – den Platz eines einzigen
Elementes belegen.
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In
Längsrichtung
weisen sie eine Abmessung auf, welche höchstens gleich der Hälfte der Länge der
Matratze ist. Auf diese Weise belegen sie, wenn sie entfaltet sind,
praktisch die Gesamtheit der Länge
der Matratze.
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In
einer Ausführungsform
könnte
das erste Element im wesentlichen drei Viertel der Länge des Bettes
und das zweite das letzte Viertel belegen.
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In
einer wiederum anderen Ausführungsform könnte die
Anzahl der Elemente gleich drei sein und sie könnten jeweils höchstens
ein Drittel der Länge des
Betts belegen.
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6 und 7 zeigen
eine Ausführungsform,
die sich leicht von den zwei Elementen unterscheidet.
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In
einer zusätzlichen
und nicht dargestellten Ausführungsform
können
die Elemente großteils
gelocht oder verglast sein, so wie herkömmliche Barrieren.
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In 6 ist
eine seitliche Darstellung der Liegeebene 2 zu sehen, auf
welcher die Matratze 3 des Betts aufliegt. Diese Liegeebene
besteht aus einer Einheit von Profilen. In dem hier dargestellten
Fall, besteht sie aus zwei Teilen 20 und 21, die
aneinander um eine horizontale Achse Y, Y' herum angelenkt sind, welche senkrecht
zur Längsrichtung
des Betts verläuft.
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Das
Teil 20 ist auf der Seite des Bettfußes angeordnet, während das
Teil 21 auf der Kopfseite angeordnet ist. Wenn dieses Teil 21 eine
erhobene Position einnimmt, ermöglicht
dies, die Matratze in eine Position zu bringen, welche jener eines
Sessels ähnelt.
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Unter
Bezugnahme auf 7 kann nun eine Einheit 210 von
Profilen beobachtet werden, welche einen Bruchteil des Teils 21 der
Liegeebene bilden.
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Auf
einer der Längsseiten
des Teils 210 ist ein Ausrüstungselement 50' befestigt,
welches ermöglicht,
die Barriereelemente 5 und 5' entweder in eine erhobene und
vertikale Position oberhalb der Liegeebene (1, 3, 6 und 7)
oder in eine vertikale und unterhalb der Liegeebene eingefahrene
Position (2) zu bringen.
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Es
handelt sich um einen Mechanismus mit einem verformbaren Parallelogramm.
Dieser wird hier nicht näher
beschrieben, da er keinen eigentlichen Teil der Erfindung darstellt.
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Dennoch
kann auf die französische
Patentschrift Nr. 91 11185 im Namen des betreffenden Anmelders Bezug
genommen werden, in der insbesondere die Funktionskinematik des
Mechanismus 50' zu
finden ist.
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Letzterer
ermöglicht
es, die Barriereelemente einfach von der aufgerichteten Position
in 1 in die eingefahrene Position von 2 zu
bringen.
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In
letzterer Figur ist die Bewegung des Hochhebens der Barriereelemente
durch den Pfeil h gekennzeichnet. Die eingefahrene Position unterhalb der
Liegeebene des Betts ist besonders nützlich, wenn das Krankenhauspersonal
wünscht,
sich Zugang zum Bett zu verschaffen, ohne in seinen Bewegungen eingeschränkt zu sein.
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Natürlich könnte das
Ausrüstungselement 50' durch ein anderes
mechanisches System ersetzt werden, das geeignet ist, die Funktion
des Einfahrens der Elemente in die abgeklappte Position zu gewährleisten.
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Gemäß der Erfindung
sind die Barriereelemente 5 und 5' aneinander um eine Achse X, X' angelenkt, die im
allgemeinen senkrecht zur Längsachse
des Betts verläuft.
Dieses Gelenk besteht aus einem in 6 nicht
sichtbaren Mechanismus, welcher zum Beispiel eine zylinderförmige Strebe,
Abstandshalter sowie eine spiralförmige Feder umfaßt.
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Dennoch
kann jeglicher andere Gelenkmechanismus von bekanntem Typ verwendet
werden.
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Bestimmte
Ausführungsformen
des Mechanismus werden im Folgenden beschrieben. Es kann sich natürlich um
Mechanismen handeln, welche einfach ermöglichen, daß die Elemente aneinander angelenkt
werden, ohne dadurch ihr Abnehmen zu ermöglichen. Trotzdem wird diese
Möglichkeit
des Abnehmens oder wenigstens gegenseitigen Entfernens der Elemente
voneinander bevorzugt, so daß ermöglicht wird,
die Gesamtheit der Barriereelemente zu reinigen, besonders in den
Bereichen, wo sie einander gegenüberstehen,
und insbesondere in dem Bereich, wo sie einander überlappen.
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Unter
Bezugnahme auf 8 und 9 wird nun
eine erste Ausführungsform
des Gelenkmechanismus der Barriereelemente beschrieben.
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Die
Elemente 5 und 5' weisen
jeweils eine kreisförmige Öffnung mit
gleichem Durchmesser auf, welcher ihre Dicke durchquert und in dem
eine Büchse 60 aufgenommen
wird. Diese Büchse
weist einen im allgemeinen zylinderförmigen Körper mit – an einer ihrer Enden – einem
Umfangskragen 601 auf, der im allgemeinen flach ist. Dieser
Kragen wird in einer Senke aufgenommen und kommt dort zum Anschlag, wobei
die Senke auf der Außenfläche des
Barriereelements 5 vorgesehen ist. Die Länge der
Büchse
ist derart, daß der
Körper 60 gerade
auf der Höhe
der gegenüberliegenden
Seite des Elementes 5' bündig abschließt.
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Die
Achse der Büchse
geht in die Gelenkachse X, X' der
Elemente über.
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In
dem Innenraum der Büchse
ist eine Muffe 61 und genauer gesagt der Körper 611 derselben
untergebracht.
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Der
Körper
ist in Längsrichtung
ausgehöhlt und
steht über
eines seiner Enden mit einem im allgemeinen flachen Kopf 610 in
Verbindung, welcher eine kreisförmige
Form aufweist, mit einem Durchmesser, der größer als jener des Körpers ist.
Zwischen der Büchse 60 und
dem Kopf 610 der Muffe ist eine komprimierbare O-Ring-Dichtung 63 angeordnet,
die zum Beispiel aus Naturgummi hergestellt ist.
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Am
gegenüberliegenden
Ende des Körpers ist
ein im allgemeinen länglicher
Vorsprung 612 ausgebildet, der die Dicke der zwei Elemente übersteigt.
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Ein
drehbarer Handhabungsgriff 62 vom bekannten Typ ist daran
mit Nockenpfad 620 angelenkt. Dieses Gelenk ist um eine
Achse 613 herum angeordnet, welche im allgemeinen parallel
zu den Ebenen verläuft,
in denen die Elemente 5 und 5' enthalten sind.
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Die
Muffe 61 greift in die Büchse 60 ein, während der
Griff 62 sich in ihrer Verlängerung befindet (siehe 9).
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Durch
Kippen des Griffs erfolgt eine Verschiebung in Translation der Muffe,
wobei sich die Dichtung 63 dann in komprimiertem Zustand
befindet (8).
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Dieses
Befestigen ermöglicht
es, die Elemente 5 und 5' fest zu verbinden, wobei gleichzeitig einem
der Elemente die Möglichkeit
gegeben wird, sich in Drehung um die Achse X, X' zu bewegen.
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Dennoch
ermöglicht
die Intensität
des Versperrens aufgrund der Betätigung
des Griffs 62, die Drehung des Elementes zu bremsen.
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Wenn
gewünscht
wird, sich Zugang zu den Seiten der Elemente 5 und 5' zu verschaffen,
die einander zugewandt sind, insbesondere, um sie zu reinigen, genügt es, den
Griff abzuklappen, damit er sich in der Verlängerung der Muffe (9)
befindet, und das Element 5 durch Ziehen an demselben zu
lösen.
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Nun
wird eine andere Ausführungsform
des Gelenkmechanismus beschrieben, insbesondere unter Bezugnahme
auf 10 bis 12.
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So
wie zuvor beschrieben, weisen die Barriereelemente jeweils eine Öffnung in
ihrer Dicke auf, welche es erlaubt, durch sie die Teile einzuführen, welche
den Gelenkmechanismus bilden.
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Hier
umfaßt
der Mechanismus ein erstes Teil mit Bezugszeichen 70, das
als Innenabdeckung bezeichnet wird. Dieses Teil ist dazu bestimmt,
auf der Seite der Fläche
des Elements 5' befestigt
zu werden, welche zum Inneren des Betts hin gewandt ist. Zu diesem
Zweck wurde die Fläche
lokal enthöhlt, um
die Abdeckung aufzunehmen.
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Die
Abdeckung besteht aus einer kreisförmigen Platte in Form einer
Scheibe 700, deren Innenfläche auf die Winkel eines fiktiven
Quadrats verteilt Stifte aufweist, die einen Vorsprung 701 bilden.
Die sind dazu bestimmt, Mittel zum Befestigen am Barriereelement
aufzunehmen. Es handelt sich insbesondere um Befestigungsmittel
in Schraubenform.
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Auf
derselben Seite der Platte 700 erstreckt sich in zentraler
Position eine im allgemeinen zylinderförmige Muffe 702. Ihre
Länge ist
derart, daß sie sich
bis zum Inneren des Elements 5 erstreckt, wenn die Abdeckung
auf dem Element 5' angeordnet
ist.
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Die
Muffe weist eine Reihe von Axialschnitten 704 auf, die
winkelig gleichmäßig voneinander beabstandet
sind. Diese begrenzen in Paaren Zweige 703. Die Abdeckung
besteht vorzugsweise aus einem leicht verformbaren Kunststoffmaterial,
so daß die
Zweige 703 radial verformbar sind. Ihr freies Ende weist
die Form eines Zahns 705 mit einer nach außen gewandten
abgeschrägten
Kante auf.
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Der
Mechanismus umfaßt
auch eine Strebe 71, die geeignet ist, eine Aushöhlung des
Elements 5 zu belegen, die zu diesem Zweck vorgesehen ist.
Sie umfaßt
einen im allgemeinen zylinderförmigen
Körper
und einen ebenen Umfangskragen 710, der nach außen hin
einen Vorsprung bildet. Dieser Kragen weist eine Reihe von Öffnungen 711 für das Befestigen
der Strebe auf der Fläche
des Elementes 5 auf, die nach außen gewandt ist. Der Körper der
Strebe weist ein erstes Axialteil 712 auf, das sich mit
dem Kragen 710 verbindet.
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Sie
steht mit einem anderen zylinderförmigen Teil 714 in
Verbindung, das einen kleineren Durchmesser aufweist, und zwar über eine Übergangszone,
welche eine Schulter 713 bildet, welche parallel zum Kragen 710 verläuft. Der
Innendurchmesser des Teils 714 ist – annähernd – dem Außendurchmesser der Muffe 702 gleich.
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Die
zentrale Öffnung
der Strebe 7 nimmt einen kreisförmigen Knopf 72 auf,
der innen ausgehöhlt
ist und insbesondere eine Axialwand 720 umfaßt, deren
Funktion später
erläutert
wird.
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Schließlich umfaßt der Mechanismus
eine Außenabdeckung 73,
die im wesentlichen aus einer flachen Scheibe 730 besteht,
welche eine zentrale Aushöhlung 731 für den Durchgang
des Knopfs 72 aufweist.
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Die
Innenabdeckung 72 und die Strebe 71 greifen jeweils
ineinander auf beiden Seiten der Elemente 5 und 5' ein. Dadurch
trifft das Teil 714 der Strebe auf die Zähne 705 der
Muffe 702, so daß letztere
dazu neigt, sich nach innen radial zu verformen. Dies ermöglicht dem
Teil 714, sich gegen die Platte 700 der Strebe
zu positionieren. Dies ist die Position von 11. Jedes
Zurückziehen
der Strebe wird durch die Schulter verhindert, welche die Zähne 705 aufweisen.
Dennoch wird man verstehen, daß durch ein
Drücken
auf den Knopf 72 in der Richtung des Pfeils a die Wand 720 sich
an die Zähne 705 anlegt und
insbesondere an ihre abgeschrägten
Kanten. Dies erfolgt in einer radialen Verschiebungsbewegung der
Zweige 703, die zum Inneren hin kippen. Dies ermöglicht es
somit, die Strebe 71 sowie das Element 5, das
mit ihr verbunden ist, zu lösen.
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Dieser
Typ von Mechanismus ermöglicht, wie
der vorhergehende, das Zulassen der Drehung der Elemente zueinander.
Er ermöglicht
auch, durch einfaches Drücken
auf einen Knopf, die Elemente voneinander zu lösen, insbesondere um deren
Reinigung zu ermöglichen.
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In 13 bis 17 ist
eine andere Ausführungsform
des Gelenkmechanismus der beiden Barriereelemente dargestellt.
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Dieser
weist insbesondere eine äußere Abdeckung
auf, die fest mit dem Element 5 verbunden ist und welche
in den Figuren das Bezugszeichen 80 aufweist. Diese Abdeckung
befindet sich in einer Senke, die in der Dicke des Elements vorgesehen
ist. Es handelt sich um ein Teil aus geformtem Kunststoff, im allgemeinen
in Zylinderform, das eine kreisförmige Außenwand 800 mit
geringer Dicke aufweist.
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An
dieser Wand sind radiale Zwischenwände, sieben an der Zahl, angebracht,
welche das Bezugszeichen 801 aufweisen. Diese Zweige konvergieren
zum Zentrum des Teils hin und sind an einem zentralen Ring 802 mit
kleinem Durchmesser angebracht, welcher einen Innenraum 803 begrenzt.
In der Dicke der Wand 800 ist eine Öffnung 805 vorgesehen,
die Zugang zu einer Aufnahme 804 verschafft, die sich in
diametraler Richtung erstreckt und teilweise den Innenraum 803 des
zentralen Rings 802 durchquert.
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Der
Mechanismus umfaßt
ferner eine Achse 81, die aus einem Kopf 810 in
Form einer Scheibe und einer Axialstange 811 gebildet ist.
In der Nähe
ihres freien Endes weist die Stange eine Umfangskehle 812 auf.
Ihre Positionierung ist derart, daß – wenn die Achse in das Element 5' eingreift – die Kehle
sich im Inneren der zuvor genannten Aufnahme 804 befindet.
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Eine
Abdeckung 82 bedeckt die Achse 81 und ist bündig mit
dem Element 5' angeordnet.
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Die
Außenabdeckung 80 ist
geeignet, über die Öffnung 805 ein
Blockierelement 83 aufzunehmen, das aus einer elastischen,
abgekrümmten
Klinge 831 besteht, analog zu einer Haarnadel, deren eines
Ende einen Greifkopf 830 aufweist.
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Wenn
das Blockierelement in die Öffnung eingreift,
bewegt sich ein Bereich der Klinge 831 in das Innere der
Kehle 812 der Achse 81, so daß ihr Zurückziehen von der Außenabdeckung
unmöglich ist.
Dies ist die Position von 15 und 16. Wenn
die Federklinge in Position ist, können sich die Elemente 5 und 5' zueinander
drehen. Wenn die Klinge durch eine Ziehbewegung auf den Greifkopf 830 ausgezogen
wird, ist es möglich,
die Achse 81 zu lösen
und die Elemente 5 und 5' zu trennen.
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In
der Ausführungsform
von 18 bis 23 umfaßt der Gelenkmechanismus
eine Außenabdeckung 900,
die auf dem Element 5' befestigt ist.
Er umfaßt
eine Platte 900 mit kreisförmigem Umriß, mit vier Öffnungen,
um Schrauben durchzuführen.
Diese Platte weist in zentrierter Position eine niedrige zylinderförmige Wand 901 auf.
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Von
dieser Wand erstrecken sich zwei Laschen, die einander gegenüberliegen,
was bedeutet, daß sie
einander diametral gegenüber
angeordnet sind. Sie sind im wesentlichen auf mittlerer Höhe an der
niedrigen Wand befestigt.
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Die
Laschen weisen eine „L"-Form auf, mit einer
Basis 903 zum Verbinden mit der niedrigen Wand, parallel
zur Platte 900. Der Zweig 902 dieser „L" erstreckt sich axial,
auf derselben Seite wie die niedrige Wand und weist eine gekrümmte Form
auf, was bedeutet, daß die
zwei Zweige sich in einen Zylinder einschreiben, der auf der Achse
des Teils zentriert ist.
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In
die Abdeckung greift ein Teil ein, das als „Winkelsektor" 91 bezeichnet
wird.
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Dieses
Teil umfaßt
einen zylinderförmigen Körper 910,
dessen Durchmesser ungefähr
dem Innendurchmesser des fiktiven Zylinders entspricht, der durch
die zwei Zweige 902 begrenzt ist.
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Ein
Ende des Körpers
weist einen koaxialen Kopf 911 in Form eines Zylinders
mit reduziertem Durchmesser auf.
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Am
gegenüberliegenden
Ende weist der Befestigungskörper
einen flachen Sockel 912 auf, der sich in diametraler Richtung
erstreckt. Sein zentrales Teil 915 ist kreisförmig, während seine
Ohren 913 und 914 eine Form von Ringsektoren aufweisen.
Die Einheit überträgt dem Sockel
eine Form, welche an jene einer Fliege erinnert.
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Der
Winkelsektor greift in die Abdeckung 901 durch den Raum
ein, der zwischen den Zweigen 902 frei gelassen wird, bis
der Sockel wieder mit der Platte 900 in Kontakt tritt.
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Es
ist ihm somit möglich,
sich um sich selbst zu drehen, wobei der Sockel durch die Laschen 902 geführt und
axial gehalten wird.
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In
dem Abstand, welcher die Strebe 910 von den Laschen 902 trennt,
wird eine schraubenförmige Feder 94 eingeführt.
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Die
Einheit wird durch eine Strebe 92 in Form einer zylinderförmigen Muffe
bedeckt, die an dem Element 5' befestigt ist.
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Ihre
Basis 920 stützt
sich auf die Platte 900 ab. Auf dieser Höhe ist ihr
Innendurchmesser ungefähr
gleich dem Außendurchmesser
der niedrigen Wand 901.
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Sie
weist eine Innenschulter 921 auf, die gegen die Spitze
der niedrigen Wand zum Anschlag kommt.
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Schließlich ist
ihr Ende, das der Basis 920 gegenüber liegt, in Form eines zylinderförmigen Kanals 922 ausgebildet,
welcher die drehbewegliche Führung
des Sektors 91 gewährleistet.
Die Feder 94 liegt an der Strebe an, unmittelbar hinter
dem Kanal.
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Das
letzte Teil dieser Einheit besteht aus einer Innenabdeckung 93.
Diese ist mit einer zylinderförmigen
kleinen Wand versehen, welche in dem Kanal 922 angeordnet
ist und welche einen Gleitanschlag für den Sektor 91 bildet.
Darüber
hinaus ist sie mit einem Umfangsansatz 931 versehen, der
sich gegen die Strebe klemmt.
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So
gebildet, ermöglicht
der Mechanismus, die beiden Barriereelemente um das Teil 91 herum gelenkig
anzubringen. Dieses Teil wird unter der Wirkung der Feder 94 ständig im
Inneren der Abdeckung 90 gehalten.
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Dennoch
ist es dann möglich,
wenn die Elemente so gedreht werden, daß die Ohren 913 und 914 nicht
mehr den Laschen 902 gegenüber liegen, durch eine Zugbewegung
auf dem Element 5' der Wirkung
der Feder 94 zu kontern und es vorübergehend vom Element 5 zu
entfernen. Dadurch erhält man
Zugang zum Abstand, der die beiden Elemente trennt, um sie lokal
reinigen zu können.
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Die
Gelenkmittel werden vorzugsweise derart ausgewählt, daß sie den Mindestabstand zwischen
den beiden Elementen im Normalbetrieb belassen, so daß ein Kind
seine Finger nicht dazwischen hineinschieben kann. Dies ermöglicht es,
jegliches Unfallrisiko in Bezug auf Einklemmen zu vermeiden, insbesondere
während
der Handhabungsvorgänge.
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In 24 bis 27 ist
ein System dargestellt, das – wenn
die Barriereelemente sich in abgeklappter Position oberhalb oder
unterhalb der Liegeebene befinden – ermöglicht, jegliche ungewollte Handhabung
zu vermeiden, durch welche die Barriereelemente in eine Position
gebracht würden,
die nicht der gewünschten
Position entspricht.
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Dieses
System erscheint in einer vereinfachten Form in den zuvor genannten
Figuren.
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In
diesen Figuren ist mit 500' der
zentrale Hauptarm gekennzeichnet, der einen integralen Bestandteil
des oben genannten Systems 50' mit verformbarem Parallelogramm
darstellt.
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Das
Barriereelement 5' ist
oberhalb dieses Arms um eine Achse 501' gelenkig angebracht, während der
Arm selbst in Bezug auf das Gestell des Betts um eine Parallelachse 502' angelenkt ist.
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Mit
dem Bezugszeichen 211 wird ein Teil bezeichnet, das fest
mit dem Gestell des Betts verbunden ist, das in zwei unterschiedlichen
Bereichen eine Öffnung 212 bzw. 213 aufweist,
die mit einer Sicherung 214 bzw. 215 verbunden
ist.
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Der
zentrale Arm 500' ist
hohl und an seinem Ende kann eine Sperrklinke 503' gleiten. Diese Sperrklinke
ist mit einem Kabel 504' verbunden,
das in 25 und 27 durch
unterbrochene Linien dargestellt ist.
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Ein
Fernsteuerungsmechanismus, der nicht dargestellt ist, ermöglicht es,
an dem Kabel zu ziehen und die Sperrklinke zu betätigen.
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In
der Position von 24 erstrecken sich die Elemente
oberhalb der harten Ebene des Betts und die Sperrklinke greift in
die Öffnung 212 des
Teils 211 ein. Um die Elemente in dieser Position zu entriegeln,
muß an
dem Kabel 504 gezogen werden, damit die Sperrklinke aus
ihrer Aufnahme hervorkommt.
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In
eingefahrener Position, unterhalb der harten Ebene, befindet sich
die Sperrklinke somit in der Öffnung 213 und
auch dort ist es notwendig, das Kabel 504' zu betätigen, um die Position zu ändern.
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In 25 sind
auf dem Teil 211 eine zusätzliche Öffnung 216 und eine
zusätzliche
Sicherung 217 dargestellt. Diese ermöglichen es den Elementen 5 und 5', eine verriegelte
Zwischenposition einzunehmen, die zwischen den zuvor genannten liegt. Genauer
gesagt handelt es sich um eine Position, in der die Elemente von
dem Bett beabstandet sind und sich teilweise oberhalb der Liegeebene
erstrecken. Sie ist insbesondere dazu geeignet, dem Patienten zu
erlauben, einen Griff zu ergreifen, der auf der Seite der Achse
XX' angeordnet ist,
und einen Zug auszuüben,
um aus dem Bett zu steigen.
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In 28 und 29 sind
die Betätigungsmittel
sichtbar, welche es ermöglichen,
einen Zug auf das Kabel 504' auszuüben. Diese
Mittel bestehen aus einer Steuerung, die aus einem beweglichen Knopf
B in einer Schiene A besteht, die auf dem Element 5' befestigt ist.
Der Knopf nimmt das Ende des Kabels 504' auf, das den Einfahrmechanismus
der Barriere betätigt.
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Die
Positionierung der Steuerung ist derart, daß sie für den Patienten nicht direkt
zugänglich
ist, da sie nach außen
gerichtet ist. Ferner ist die Anordnung so, daß der Knopf B nur zugänglich ist,
wenn sich die Elemente in abgeklappter Position befinden, wie in 29 gezeigt.
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In 7 ist
ein Mechanismus 56 dargestellt, der später näher erläutert wird und der es ermöglicht, die
zwei Barriereelemente in abgeklappter Position fest miteinander
zu verbinden.
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In
dieser Position – und
wie in 1, 2 und 7 zu sehen – grenzen
die Barriereelemente aneinander und belegen im wesentlichen den
Platz eines einzigen Elements.
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Diese
Position wird besonders bevorzugt, wenn der Patient jeglichen Sturz
vermeiden möchte, indem
ihm die Möglichkeit
geboten wird, sich auf dem Rand des Bettes aufzusetzen. In der Tat
wird diese Bewegung durch die Tatsache erleichtert, daß der Patient
sich auf den Barriereelementen abstützen kann.
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In
der in den beiliegenden Figuren dargestellten Ausführungsform,
mit Ausnahme von 30 und 31, ist
die Liegeebene 2 in Längsrichtung mit
einer Schiene 6' ausgestattet,
die dazu bestimmt ist, mit einem der Barriereelemente zusammenzuwirken.
Sie ist in Längsrichtung
auf der Seite des Betts angeordnet, auf dem Teil 20 der
Liegeebene, das jenem gegenüber
liegt, das mit der Einfahrausrüstung 50' versehen ist.
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Diese
Schiene besteht aus einem Metalldraht in Form eines umgekehrten „U", dessen zwei parallele
und vertikale Zweige 60' an
der Liegeebene durch einen nicht sichtbaren horizontalen Endabschnitt
befestigt sind.
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Der
Balken 61',
durch den sie verbunden sind, erstreckt sich somit in Längsrichtung
und in horizontaler Richtung entlang der Liegeebene.
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Was
den Mechanismus 56 zum Verriegeln der beiden Barriereelemente
miteinander anbelangt, so ist dieser insbesondere in 32 sichtbar.
Er umfaßt
eine Öffnung 53,
welche die Dicke des Elements 5 durchquert und nimmt, von
außen
des Betts, einen Knopf 54 auf. Dieser Knopf umfaßt eine
Stange, welche die Dicke des Elements 5 durchquert und
auf der gegenüberliegenden
Seite hervorgeht.
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Auf
dieser Ebene nimmt die Stange eine Sperrklinke 55 auf,
welche die allgemeine Form eines „T" aufweist. Die Basis des „T" wirkt mit der Stange des
Knopfes zusammen, während
seine zwei senkrechten Flügel 551 vertikal
auf der Seite des Elements 5 angeordnet sind. Jeder dieser
Flügel
beherbergt mit dem dazugehörigen
Element 5 einen Raum frei von Klemmungen.
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Wenn
die beiden Barriereelemente zueinander abgeklappt sind (7),
ist es möglich,
sie zu verriegeln, indem die Sperrklinke 55 derart herangeführt wird,
daß einer
ihrer Flügel 551 den
oberen Rand des Elements 5' einklemmt.
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Wenn
die beiden Elemente entfaltet sind, das heißt, wenn sie eine parallele
Position belegen und im wesentlichen in der Verlängerung zueinander (3 und 6),
wirkt der Flügel,
der dem „T" gegenüberliegt,
mit der Basis 60' der
Führungsschiene 6' zusammen.
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Die
Schiene erfüllt
eine erste Anschlagsfunktion, da sie verhindert, daß das Barriereelement 5 sich
weiter nach unten dreht als die Höhe der Liegeebene.
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Dennoch
besteht seine zweite Funktion darin, die Führung des Elements 5' zu gewährleisten.
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Wenn
das Kopfteil 21 der Liegeebene erhöht ist (4 und 5),
kommt es zu einer Längsverschiebung
der Einheit der Elemente 5 und 5' in Richtung des Bettfußes. Auf
diese Weise dient die Schiene 6 – wenn die beiden Elemente
in entfalteter Position sind (5) – nicht
nur als Stütze
für das
Element 5, sondern führt
dieses auch in Längsrichtung
in Abhängigkeit
von der Position der Liegeebene. Wenn darüber hinaus diese Liegeebene
wieder in eine strikt horizontale Position zurückgebracht wird, läßt sich beobachten,
wie sich das Barriereelement 5 entlang der Schiene 6' bewegt.
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Es
ist zu beachten, daß der
Kippvorgang der Barriereelemente, um von einer Position in die andere
zu gelangen, sehr einfach ist, da es ausreicht, das äußere Element 5 zu
ergreifen und es um die Achse X X' zu drehen. Die Doppelpfeile von 3 zeigen diese
Bewegungen an. Ferner sind breite Aussparungen, welche Griffe bilden,
hier in der Dicke der Elemente vorgesehen, um diese Vorgänge noch leichter
zu gestalten.
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In
der Ausführungsform
von 30 und 31 weist
das untere Teil des Elements 5 in Längsrichtung ein Element mit
reduzierter Dicke auf, das als R bezeichnet ist. Darüber hinaus
weist das Gestell des Betts einen Fuß P auf, der nach außen vom
Bett vorsteht, so daß er
sich in Lotrichtung zum Element 5 befindet. Sein oberer
Teil bildet eine Führungsbahn
G, in welcher ein Griff N angelenkt ist.
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Die
Form des Teils R des Elements 5 ist zu jener der Führungsbahn
ergänzend.
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Wenn
das Element 5 entfaltet wird, klickt sich das Teil R automatisch
in die Führungsbahn
ein, und um das Element zu befreien, wird auf dieses nach oben gezogen,
indem der Griff N betätigt
wird.
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Somit
folgt das Element 5 im Betrieb, wenn die verschiedenen
Teile des Betts in Bewegung sind, einer Längsverschiebung durch Gleiten
des Teils R im Inneren der Führungsbahn.
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Das
teilweise in 34 und 35 dargestellte
Bett weist einen Rahmen C auf, der an einem seiner Enden mit einer
Platte des Bettkopfes 4 versehen ist. Am gegenüberliegenden
Ende ist eine Platte des Bettfußes 4' in fester Verbindung
mit einer Einheit vorgesehen, die geeignet ist, die Beine eines
Patienten in unterschiedlichen Ausrichtungen zu stützen.
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Der
Rahmen C nimmt eine harte Liegeebene auf, welche hier in vier unterschiedlichen
Elementen 20, 21, 22 und 23 ausgeführt ist.
Das Element 20 ist mit einem Oberkörperhebemechanismus fest verbunden,
der geeignet ist, unterschiedliche Positionen der Horizontale einzunehmen
(siehe 35). Das Element 21 ist
fest, während
das Element 22 auf letzterem gelenkig angebracht ist, um
eine Achse YY' herum,
im allgemeinen horizontal und quer verlaufend gegenüber der
Längsachse
des Betts. Somit kann es unterschiedliche Positionen der Horizontale einnehmen.
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Schließlich ist
ein letztes Element 23 mit der zuvor genannten „Beinhebeeinheit" fest verbunden.
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Auf
dem Element 20 der Liegeebene ist ein Barriereelement 5' des Bettkopfes
angelenkt. Dieses ist mit einem Einfahrmechanismus 50' desselben Typs
fest verbunden wie jenem, der zuvor beschrieben wurde.
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Ein
Barriereelement 5 ist, wie in den weiter oben beschriebenen
Beispielen, um eine Achse XX', die
im wesentlichen senkrecht zur Längsachse
des Betts verläuft,
auf dem Element 5' angelenkt.
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Das
Element 5 ist hohl vorgesehen und ein zusätzliches
Barriereelement 5'' befindet sich
in seinem Inneren. Indem auf dieses Element in der Pfeilrichtung
j (34) ein Zug ausgeübt wird, wird dieses Element
auf eine Verriegelungsvorrichtung 230 abgelegt, welche
das Element 23 der Liegeebene ausstattet. Diese Vorrichtung
wird vorzugsweise mit einer Dreh- und Stützachse 231 ausgestattet,
so daß das
Barriereelement 5'' unabhängig von
den jeweiligen Ausrichtungen der Elemente 20 bis 23 eventuell gleitet,
aber immer in Anlage auf der Vorrichtung 230.
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Ferner
kann das Element 23 mit einem integrierten und nicht dargestellten
Ansatzstück
versehen sein, das zum Beispiel eine Länge von 18 cm aufweist.
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Das
Element 5'' kann somit
zur selben Zeit gleiten, zu welcher das Element 23 verlängert wird, so
daß es
sich an die Länge
des Betts anpaßt.
Dies ermöglicht
einen dauerhaften Schutz des Patienten, unabhängig von der Ausrichtung der
Teile 20, 22 und 23.
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Dank
dieses Systems, das angelenkte und gleitende Barriereelemente verbindet,
ist es möglich, im
wesentlichen die Gesamtlänge
des Betts zu begrenzen, was sowohl für den Patienten als auch das Krankenhauspersonal
eine besondere Sicherheit bietet.
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In
aufgerichteter Position der Barriereelemente wird Raum unterhalb
der Höhe
der Liegeebene von dem Ende des Elements 5' bis zum Verriegelungsmechanismus 230 frei
gemacht, und die in jeder beliebigen Position des Betts und der
Barriereelemente.
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In 36 bis 38 ist
ein einfahrbares Stützteil
für das
Element 5 dargestellt, das eine Ausführungsform des bereits beschriebenen
Fußes
P darstellt.
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Dieses
Teil befindet sich entlang eines der Profile 20 und steht
in Querrichtung zum Bett vor. Es besteht aus einem Paar 220 von
festen Flanschen 221 und einem eine Klappe 230 bildenden
Element.
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Die
Flansche 221 erstrecken sich parallel zueinander, quer
und vertikal in Bezug auf das Profil 20. Im oberen Teil
und in der Nähe
des Profils 20 werden sie von einer Achse 222 durchquert,
die zu der Längsachse
des Betts parallel verläuft.
Im unteren Teil und gegenüberliegend
vom Profil sind sie jeweils durch eine Öffnung durchbohrt, um eine
Verriegelungsachse 240 hindurch zu führen.
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Diese
Achse wird aus einer zylinderförmigen Stange 241 und
einem Betätigungsknopf 244 gebildet.
Diese sind durch eine zylinderförmige
Muffe 243 getrennt, welche mit dem Knopf einen Körper bildet und
deren Durchmesser größer als
jener der Stange 241 ist. Letztere erstreckt sich zwischen
den Flanschen, während
der Knopf 244 und die Muffe 243 sich außerhalb
der zwischen ihnen enthaltenen Zone erstrecken. Schließlich wird
das freie Ende der Stange 241 durch eine Spitze 242 mit
kleinem Durchmesser begrenzt, welche die Öffnung des Flansches durchquert,
die zu diesem Zweck vorgesehen ist.
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Auf
der Stange 241 ist eine nicht dargestellte schraubenförmige Feder
eingekeilt, welche dazu neigt, die Stange in die in den Figuren
dargestellte Position zurückzuführen, das
heißt
zylinderförmige Muffe 243 gegen
den ersten Flansch und die Spitze 242 angeordnet, welche
in die Öffnung
des zweiten Flansches eingreift.
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Auf
den Flanschen ist ein Element angelenkt, das eine Klappe 230 bildet.
Dieses Element weist zwei Parallelflügel 233 und 234 auf,
die durch ein Massivteil 232 verbunden sind, welches zwei
parallele Zwischenwände 232' aufweist.
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Die
Wände sind
in Bezug auf die Flansche um die Achse 222 angelenkt. Ihre
gegenseitige Beabstandung ist etwas größer als jene der Flansche.
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Der
Flügel 233 weist
eine Aussparung 235 auf, die in sein oberes Teil mündet. Der „Boden" dieser Aussparung 237 ist
kreisförmig
und sein Durchmesser entspricht ungefähr jenem der Muffe 243 (siehe 37).
Dennoch zieht sich die Breite der Aussparung in der Nähe dieses
Bodens zusammen, um eine Einschnürung 236 zu
bilden, deren gegenüberliegende
Ränder
um eine Abmessung beabstandet sind, die geringer als jene des Durchmessers
des Bodens 237 ist.
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Schließlich besteht
das Massivteil 232, welches die Flügel 233 und 234 verbindet,
aus zwei parallelen Platten 232, zwischen denen ein Raum
zur Aufnahme des Barrierenelementes 5 des Betts angeordnet
ist.
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In
der Position der 36 und 37 ist
das Stützteil
geeignet, das Element 5 aufzunehmen, das sich auf das Teil 232 zwischen
den Platten 232' abstützt.
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Wenn
die beiden Elemente aufeinander abgeklappt sind, kann das Teil 232 jedoch
eine Behinderung für
den Patienten darstellen, der aus seinem Bett steigt.
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Daher
ist es nützlich,
die Klappe 230 einzufahren.
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Zu
diesem Zweck wird der Knopf 244 ergriffen und ein Zug ausgeübt. Dies
hat zur Folge, daß die Muffe 243 vom
Boden 237 der Aussparung 235 entfernt wird, wodurch
die Klappe 230 befreit wird, da die Einschnürung 236 nicht
mehr durch die Muffe gehalten wird.
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Dieser
Zug hat auch zur Folge, daß die
Spitze 242 der Öffnung 238 vom
Flügel 234 gelöst wird. In
der Folge kann die Klappe um die Achse 222 kippen.
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Sobald
der Zug auf den Knopf 244 gelockert wird, nimmt dieser
wieder seine ursprüngliche
Position ein.
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Um
die Klappe in die aufrechte Position zurückzuführen, reicht es, sie manuell
hochzuheben und an dem Knopf zu ziehen, so daß die beiden Flügel 233 und 234 verriegelt
werden können.
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Die
eingefahrene Position kann auch nützlich sein, wenn das Bett
außerhalb
eines Zimmers bewegt werden muß.
Durch das Einfahren wird das Risiko, daß die Klappe gegen eine Wand
oder einen Türdurchgang
schlägt,
verringert.