DE60115686T2 - Bett mit gelenkigen schutzgitterelementen - Google Patents

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    • A61G7/052Side-rails characterised by safety means, e.g. to avoid injuries to patient or caregiver

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bett, insbesondere ein Krankenhausbett, das wenigstens entlang einer seiner Längsseiten mit mehreren einzelnen, benachbarten Barriereelementen ausgestattet ist, die sich jeweils über einen Bruchteil der Länge des Bettes erstrecken.
  • Unter dem Begriff „Krankenhausbett" ist jegliches Bett zu verstehen, das mit mechanisierten oder nicht mechanisierten Mitteln ausgestattet ist, welche es ermöglichen, einer Person, die in dem Bett liegt, Hilfsleistungen zu erbringen.
  • Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind beinahe alle dieser Betten mit wenigstens einer einfahrbaren Längsbarriere ausgestattet, deren Funktion darin besteht, zu verhindern, daß der Patient in Zeiten, in denen er nicht beaufsichtigt wird, aus dem Bett fällt.
  • Diese Barrieren weisen die Eigenschaft auf, daß sie sich auf der gesamten Länge des Bettes in erhobener und in abgesenkter Position erstrecken, so daß sie für die Person, welche von der Liegeposition in eine Sitzposition gelangen möchte, keinerlei Unterstützung bieten. Diese Person sucht in der Tat meistens nach einem Punkt zum Abstützen, der ihr die Bewegung erleichtern würde. Diese Art von Barriere, die man als „integral" bezeichnen kann, bietet in diesem Fall in der Tat keinerlei Hilfe.
  • Ein weiterer Nachteil dieser Barrieren, der psychologischer Natur ist, besteht in der Tatsache, daß diese Barrieren dem Bett das Aussehen eines „Käfigs" verleihen, was keineswegs zum Wohlgefühl des Patienten beiträgt.
  • Diese Probleme wurden zum Teil dadurch gelöst, daß vorgeschlagen wurde, die Betten mit Barrieren auszustatten, die voneinander unabhängig sind und sich jeweils über einen Bruchteil der Länge des Bettes erstrecken. Um diese Barrieren von den integralen Barrieren zu unterscheiden, werden sie nachstehend als Barriereelemente bezeichnet.
  • So erstrecken sich zum Beispiel zwei unterschiedliche Barriereelemente auf jeder Seite des Bettes, wobei der Abstand, durch welchen sie getrennt sind, ausreicht, damit der Patient dort eine Sitzposition einnehmen kann. Ein solcher Stand der Technik wird zum Beispiel durch das Dokument US-A-5 216 768 dargestellt.
  • Die Elemente können so vorgesehen werden, daß sie jeweils mit der Liegeebene fest verbunden sind, auf der die Matratze aufliegt, selbst wenn die Matratze in mehreren Teilen vorgesehen ist, von denen wenigstens einer in eine Position bewegt werden kann, die von der Horizontale abweicht.
  • Wenn sich der Patient in einer Liegeposition befindet und die Elemente in erhöhter Position sind, verhindern letztere, daß der Patient fällt, außer, wenn dieser seinen Rumpf zwischen die beiden Elemente positioniert.
  • Die Sicherheitsvorschriften schreiben vor, daß ein Abstand zwischen den Elementen besteht, der kleiner als 60 Millimeter oder größer als 235 Millimeter ist, je nachdem, wie ihre relative Position ist. Dies bedeutet zum Beispiel, daß für den Fall, daß ein Element mit einem Teil der Liegeebene fest verbunden ist, welche sich in erhöhter Position befindet, der Abstand zwischen diesem Element und dem zweiten die oben genannten Werte einhalten muß.
  • Trotzdem bestehen weiterhin Unfallrisiken, insbesondere, wenn der Patient in Sitzposition zwischen den Elementen herausfällt. In der Tat kann er sich den Rumpf zwischen den Elementen einklemmen.
  • Darüber hinaus erfordern die beiden Barriereelemente jeweils einen Mechanismus zum Befestigen am Bett sowie einen Mechanismus zum Einziehen unterhalb der Liegeebene. Es ist leicht zu verstehen, daß eine Erhöhung der Anzahl dieser mechanischen Teile die Herstellungskosten des Betts erhöht und dessen Struktur und Funktion komplizierter gestaltet.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, diese Nachteile zu lindern.
  • Genauer gesagt hat die Erfindung die Aufgabe, ein Bett mit einzelnen Barriereelementen vorzuschlagen, welche die mit diesen Elementen und mit den herkömmlichen integralen Barrieren verbundenen Vorteile aufweist, ohne deren Nachteile aufzuweisen.
  • Mit anderen Worten, die Erfindung hat die Aufgabe, ein Bett vorzuschlagen, dessen Barrieresystem genauso gut als einzelnes Barriereelement als auch als integrale Barriere verwendet werden kann.
  • Die Erfindung betrifft die Bereitstellung eines Bettes, dessen Verwendung ohne Unfallrisiko erfolgen kann, insbesondere ohne Risiko des Einklemmens oder Verkeilens von Fingern oder Gliedern zwischen beweglichen Teilen.
  • Dieses Bett, insbesondere Krankenhausbett, ist in bekannter Weise wenigstens entlang einer seiner Längsseiten mit mehreren einzelnen, benachbarten und vertikalen Barriereelementen ausgestattet, die sich jeweils über einen Bruchteil der Länge des Bettes erstrecken.
  • Das Bett ist im wesentlichen durch die Tatsache gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der Barriereelemente vorhanden sind und daß diese um eine Achse, die im allgemeinen senkrecht zur Längsachse des Bettes verläuft zueinander angelenkt sind, so daß sie in der abgeklappten Position aneinandergrenzen und in der Querrichtung im wesentlichen den Platz eines einzigen Elements einnehmen, während sie sich in der entfalteten Position parallel und im wesentlichen in der Verlängerung des anderen erstrecken.
  • Unter dem Begriff „im wesentlichen in der Verlängerung des anderen" ist die Tatsache zu verstehen, daß ein kleiner Teil der zwei Elemente in Querrichtung überlappend ist.
  • Wenn somit die zwei Elemente in abgeklappter Position sind, sind sie auf der Ebene des Platzes einem einzelnen Element vergleichbar und bieten alle damit verbundenen Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Hilfe beim Aufrichten.
  • In entfalteter Position nehmen die Elemente im wesentlichen die gesamte Länge des Bettes ein und erfüllen dieselbe Funktion wie eine integrale Barriere.
  • Dadurch, daß auf diese Weise die Elemente miteinander fest verbunden werden, wird die Anzahl der mechanischen Teile, die normalerweise damit verbunden sind, um die Hälfte verringert.
  • Gemäß einer besonderen Eigenschaft ist die Anzahl der Elemente wenigstens gleich zwei, wobei eines der Elemente in Längsrichtung fest ist, während das zweite gegenüber der Achse drehbeweglich ist.
  • Vorzugsweise ist das Element, das dem Kopf des Bettes am nächsten ist, in Längsrichtung fest. Auf diese Weise kann der Patient, selbst wenn die zwei Elemente oberhalb der Liegeebene aufgerichtet und aufeinander abgeklappt sind, am Rand des Bettes eine Sitzposition einnehmen, indem er sich auf die Elemente abstützt.
  • Vorteilhafterweise ist der Abstand zwischen den zwei Elementen kleiner als 8 Millimeter, so daß er den geltenden Vorschriften entspricht. Auf diese Weise besteht kein Risiko des Einklemmens von Fingern zwischen den Elementen, selbst dann nicht, wenn ein Element in Bezug auf das andere bewegt wird. Ferner besteht, weil die Elemente fest miteinander verbunden sind, in Längsrichtung kein Raum mehr zwischen ihnen, wobei dieser Raum bisher eine Unfallquelle darstellte.
  • In besonders vorteilhafter Weise ist die Einheit der zwei Barriereelemente mit einem Mechanismus fest verbunden, insbesondere mit einem verformbaren Parallelogramm, der geeignet ist, ihr zu ermöglichen, in der vertikalen Position unterhalb der Liegeebene eingefahren zu werden. Wenn die Verwendung der Elemente nicht mehr gewünscht ist, zum Beispiel wenn das Krankenhauspersonal den Patienten pflegen möchte, ist es somit möglich, die Einheit unterhalb der Liegeebene einzufahren.
  • In einer spezifischen Ausführungsform weist das Bett eine Liegeebene in mehreren Teilen auf, von denen wenigstens eines in eine von der Horizontalen abweichenden Position bewegt werden kann, wobei die Einheit aus den beiden Elementen mit einem dieser Teile fest verbunden ist.
  • Vorteilhafterweise weist ein zweites Teil der Liegeebene in der Längsrichtung ein Führungsteil, wie eine Schiene, auf, an welches das zweite Barriereelement herangeführt werden kann, so daß infolge der Lageänderung von wenigstens einem der Teile der Liegeebene das Barriereelement entlang dem Teil gleitet.
  • Wenn also die Liegeebene eine Position einnimmt, welche mit jener eines Sessels vergleichbar ist, können die beiden Barriereelemente ihre Funktion zur Gänze erfüllen, da sie an die entsprechenden Regionen der Matratze angrenzen.
  • In einer anderen Ausführungsform ist das Gestell des Bettes mit einem Führungsteil ausgestattet.
  • Gemäß anderen vorteilhaften, aber nicht einschränkenden, Eigenschaften
    • – weist das zweite Element Mitteln zum Verrasten an der Schiene auf;
    • – dienen die Mittel auch als Mittel zum Befestigen der zwei Elemente aneinander in der eingefahrenen Position;
    • – weist wenigstens eines der beiden Elemente einen Griff auf, welcher geeignet ist, einem Patienten zu ermöglichen, sich zu bewegen;
    • – sind die Elemente mit die genannte Achse materialisierenden Gelenkteilen ausgestattet, die wenigstens teilweise abnehmbar vorgesehen sind, derart, daß sie gegebenenfalls voneinander getrennt oder wenigstens voneinander entfernt werden können;
    • – weist das Bett von außerhalb des Bettes zugängliche Mittel auf, die geeignet sind, das Abnehmen der Teile zu ermöglichen;
    • – ist das Bett mit Mitteln zum Verriegeln/Entriegeln der Elemente in der abgeklappten Position, jeweils oberhalb und unterhalb der Liegeebene und gegebenenfalls in wenigstens einer Zwischenstellung ausgestattet;
    • – sind die Mittel vom Typ mit Sperrklinke, wobei letztere selektiv in die eine oder in die andere von wenigstens zwei Öffnungen eingreift, die im Gestell des Bettes vorgesehen sind;
    • – weist das dem Bett am nächsten befindliche Element an seiner nach außen gewandten Seite Mittel zum Betätigen der Verriegelungs-/Entriegelungsmittel auf, die derart angeordnet sind, daß sie nur zugänglich sind, wenn sich die Elemente in der abgeklappten Position befinden;
    • – ist die Anzahl der Elemente gleich drei, wobei das zweite Element hohl ist und als Aufnahme für ein zusätzliches, verschiebbar vorgesehenes Element dient.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei Studium der detaillierten folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen hervorgehen.
  • In diesen Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine vereinfachte perspektivische Ansicht eines Krankenhausbettes gemäß der Erfindung, wobei die zwei Barriereelemente zueinander in abgeklappter Position und oberhalb der Liegeebene aufgerichtet sind;
  • 2 eine im wesentlichen analoge Darstellung zu 1, wobei die beiden Elemente unterhalb der Liegeebene des Betts eingefahren sind;
  • 3 wiederum dasselbe Bett, wobei eines der Elemente einerseits mit gestrichelten Linien in einer Position teilweisen Kippens und andererseits mit durchgehenden Linien in einer Position vollständigen Kippens dargestellt ist;
  • 4 und 5 perspektivische Ansichten des Betts, in dem die bewegliche Liegeebene derart angeordnet wurde, daß die Matratze die Position eines Sessels einnimmt; in den Figuren wurden die Barriereelemente jeweils in abgeklappter und entfalteter Position dargestellt;
  • 6 eine seitliche Längsansicht des oberen Teils des Betts von 1 bis 5, das heißt des Teils, welcher die Liegeebene und alle Ausrüstungsteile aufweist, die oberhalb der Liegeebene angeordnet sind;
  • 7 eine perspektivische Ansicht der beiden Elemente in abgeklappter Position, welche insbesondere ihre Seite zum Inneren des Bettes gerichtet und die Mittel zum Befestigen an der Liegeebene zeigt;
  • 8 und 9 teilweise Draufsichten, die durch eine Längsebene geschnitten sind, der Barriereelemente und einer ersten Form des Gelenkmechanismus, der sie verbindet;
  • 10 eine vereinfachte Vorderansicht eines anderen Gelenkmechanismus;
  • 11 eine Ansicht des Mechanismus von 10, als Schnitt entlang der Ebene XI, XI;
  • 12 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht von Teilen, welche den Gelenkmechanismus von 10 bis 11 bilden;
  • 13 eine Seitenansicht der Teile, welche einen abermals anderen Gelenkmechanismus bilden;
  • 14 eine Vorderansicht des Mechanismus von 13;
  • 15 und 16 Schnittansichten des Mechanismus der vorhergehenden Figuren, entlang der Schnittebenen XV, XV und XVI, XVI von 13 und 14;
  • 17 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht der Teile, welche den Mechanismus bilden;
  • 18, 19 und 20 Ansichten einer neuen Ausführungsform der Gelenkmittel, jeweils als Vorderansicht und entlang der Schnittebenen XIX, XIX und XX, XX von 18;
  • 21, 22 und 23 perspektivische und Vorderansichten von drei Teilen, welche den Gelenkmechanismus bilden;
  • 24 und 26 allgemeine Ansichten von Mitteln, welche es erlauben, die Barriereelemente zu verriegeln und zu entriegeln, wenn sie aufeinander abgeklappt werden, jeweils in aufgerichteter und eingefahrener Position oberhalb und unterhalb der Ebene des Bettes;
  • 25 und 27 Detailansichten dieser Mittel;
  • 28 und 29 teilweise Vorderansichten der Barriereelemente in entfalteter und abgeklappter Position, welche insbesondere Mittel zum Betätigen der Verriegelungs- und Entriegelungsmittel zeigen;
  • 30 und 31 teilweise Vorderansichten und Querschnittansichten von Führungsmitteln für das sich drehende Barriereelement, während es entlang des Bettes verschoben wird;
  • 32 und 33 jeweils teilweise Vorderansichten und perspektivische Ansichten eines der Barriereelemente und der zusätzlichen Ausführungsmittel, welche es ihm erlauben, durch Gleiten mit einer auf der Liegeebene vorgesehenen Schiene zusammen zu arbeiten;
  • 34 eine seitliche und vereinfachte Längsansicht des oberen Teils einer zusätzlichen Ausführungsform mit drei Barriereelementen, wovon eines gleitend ist;
  • 35 eine Ansicht, die zu jener von 34 analog ist, wobei das Teil „Bettkopf" erhoben ist, während das Teil „Bettfuß" abgesenkt ist;
  • 36 eine perspektivische Ansicht einer zusätzlichen Ausführungsform eines einfahrbaren Stützteils eines der sich drehenden Barriereelemente, wobei dieses Teil in erhobener Position dargestellt ist;
  • 37 eine Ansicht desselben Teils, jedoch entlang einer anderen Richtung;
  • 38 ebenfalls eine Ansicht dieses Teils, aber in eingefahrener Position.
  • Das in den beiliegenden 1 bis 5 dargestellte Bett, weist das allgemeine Erscheinungsbild eines Krankenhausbettes vom bekannten Typ auf.
  • Es besteht aus einem Gestell 1, das aus einem vollen Metallrahmen 10 gebildet ist, an dem Rollen 11 angebracht sind, welche untereinander eine langgestreckte rechtwinkelige Form begrenzen.
  • Der Rahmen trägt Ausrüstungselemente 12 zum Heben und Absenken des Liegeteils des Bettes, die insbesondere dazu bestimmt sind, das Eingreifen des Krankenhauspersonals zu erleichtern. Solche Ausrüstungselemente sind auch vorgesehen, um den Patienten in so genannte Sicherheitspositionen zu bringen, insbesondere prokliv und dekliv.
  • Natürlich ist das Gestell geeignet, andere mechanische und/oder elektronische Ausrüstungsteile aufzunehmen, welche mit dem Liegeteil des Bettes zusammenarbeiten können.
  • An dem Gestell sind auch vertikale Bettkopf- und Bettfußplatten befestigt, welche jeweils in den Figuren die Bezugszeichen 4 und 4' aufweisen. Sie begrenzen die Längsenden des Bettes in Querrichtung.
  • Wie festzustellen ist, weisen diese Platten breite Ausschnitte 40 und 40' auf, welche Griffe bilden und das Handhaben des Bettes erleichtern, wenn gewünscht wird, das Bett innerhalb eines Zimmers oder außerhalb eines Zimmers zu bewegen.
  • In bekannter Weise ist das Liegeteil des Betts im wesentlichen aus dem gebildet, was in der vorliegenden Anmeldung in seiner Gesamtheit mit dem Begriff „Liegeebene" bezeichnet wird, das heißt eine Oberfläche, die unmittelbar unterhalb der Unterseite der Matratze angeordnet ist oder in diese übergeht und meistens aus einer harten Ebene aus mehreren Teilen besteht, wobei wenigstens eines dieser Teile beweglich ist, so daß es unterschiedliche Positionen der Horizontale einnimmt.
  • Dies erlaubt insbesondere durch Neigung von einem und/oder dem anderen dieser Teile die Matratze in eine Position zu bringen, die jener eines Sessels ähnelt.
  • Diese Liegeebene ist in 1 bis 5 nicht sichtbar. In der Tat ist dort nur die Matratze 3, die auf letzterer aufliegt, dargestellt.
  • So wie in 1 bis 3 gezeigt, ist das Bett gemäß der Erfindung mit zwei Barriereelementen 5 und 5' ausgestattet, die aneinander angelenkt sind. Sie erstrecken sich parallel zu einem seiner Längsränder.
  • Es handelt sich um Barrieren in Form von im allgemeinen rechtwinkeligen Platten. Ihre Abmessungen sind im wesentlichen ähnlich, so daß sie – wenn sie übereinander in einer so genannten „abgeklappten" Position angeordnet sind (1 und 2) – den Platz eines einzigen Elementes belegen.
  • In Längsrichtung weisen sie eine Abmessung auf, welche höchstens gleich der Hälfte der Länge der Matratze ist. Auf diese Weise belegen sie, wenn sie entfaltet sind, praktisch die Gesamtheit der Länge der Matratze.
  • In einer Ausführungsform könnte das erste Element im wesentlichen drei Viertel der Länge des Bettes und das zweite das letzte Viertel belegen.
  • In einer wiederum anderen Ausführungsform könnte die Anzahl der Elemente gleich drei sein und sie könnten jeweils höchstens ein Drittel der Länge des Betts belegen.
  • 6 und 7 zeigen eine Ausführungsform, die sich leicht von den zwei Elementen unterscheidet.
  • In einer zusätzlichen und nicht dargestellten Ausführungsform können die Elemente großteils gelocht oder verglast sein, so wie herkömmliche Barrieren.
  • In 6 ist eine seitliche Darstellung der Liegeebene 2 zu sehen, auf welcher die Matratze 3 des Betts aufliegt. Diese Liegeebene besteht aus einer Einheit von Profilen. In dem hier dargestellten Fall, besteht sie aus zwei Teilen 20 und 21, die aneinander um eine horizontale Achse Y, Y' herum angelenkt sind, welche senkrecht zur Längsrichtung des Betts verläuft.
  • Das Teil 20 ist auf der Seite des Bettfußes angeordnet, während das Teil 21 auf der Kopfseite angeordnet ist. Wenn dieses Teil 21 eine erhobene Position einnimmt, ermöglicht dies, die Matratze in eine Position zu bringen, welche jener eines Sessels ähnelt.
  • Unter Bezugnahme auf 7 kann nun eine Einheit 210 von Profilen beobachtet werden, welche einen Bruchteil des Teils 21 der Liegeebene bilden.
  • Auf einer der Längsseiten des Teils 210 ist ein Ausrüstungselement 50' befestigt, welches ermöglicht, die Barriereelemente 5 und 5' entweder in eine erhobene und vertikale Position oberhalb der Liegeebene (1, 3, 6 und 7) oder in eine vertikale und unterhalb der Liegeebene eingefahrene Position (2) zu bringen.
  • Es handelt sich um einen Mechanismus mit einem verformbaren Parallelogramm. Dieser wird hier nicht näher beschrieben, da er keinen eigentlichen Teil der Erfindung darstellt.
  • Dennoch kann auf die französische Patentschrift Nr. 91 11185 im Namen des betreffenden Anmelders Bezug genommen werden, in der insbesondere die Funktionskinematik des Mechanismus 50' zu finden ist.
  • Letzterer ermöglicht es, die Barriereelemente einfach von der aufgerichteten Position in 1 in die eingefahrene Position von 2 zu bringen.
  • In letzterer Figur ist die Bewegung des Hochhebens der Barriereelemente durch den Pfeil h gekennzeichnet. Die eingefahrene Position unterhalb der Liegeebene des Betts ist besonders nützlich, wenn das Krankenhauspersonal wünscht, sich Zugang zum Bett zu verschaffen, ohne in seinen Bewegungen eingeschränkt zu sein.
  • Natürlich könnte das Ausrüstungselement 50' durch ein anderes mechanisches System ersetzt werden, das geeignet ist, die Funktion des Einfahrens der Elemente in die abgeklappte Position zu gewährleisten.
  • Gemäß der Erfindung sind die Barriereelemente 5 und 5' aneinander um eine Achse X, X' angelenkt, die im allgemeinen senkrecht zur Längsachse des Betts verläuft. Dieses Gelenk besteht aus einem in 6 nicht sichtbaren Mechanismus, welcher zum Beispiel eine zylinderförmige Strebe, Abstandshalter sowie eine spiralförmige Feder umfaßt.
  • Dennoch kann jeglicher andere Gelenkmechanismus von bekanntem Typ verwendet werden.
  • Bestimmte Ausführungsformen des Mechanismus werden im Folgenden beschrieben. Es kann sich natürlich um Mechanismen handeln, welche einfach ermöglichen, daß die Elemente aneinander angelenkt werden, ohne dadurch ihr Abnehmen zu ermöglichen. Trotzdem wird diese Möglichkeit des Abnehmens oder wenigstens gegenseitigen Entfernens der Elemente voneinander bevorzugt, so daß ermöglicht wird, die Gesamtheit der Barriereelemente zu reinigen, besonders in den Bereichen, wo sie einander gegenüberstehen, und insbesondere in dem Bereich, wo sie einander überlappen.
  • Unter Bezugnahme auf 8 und 9 wird nun eine erste Ausführungsform des Gelenkmechanismus der Barriereelemente beschrieben.
  • Die Elemente 5 und 5' weisen jeweils eine kreisförmige Öffnung mit gleichem Durchmesser auf, welcher ihre Dicke durchquert und in dem eine Büchse 60 aufgenommen wird. Diese Büchse weist einen im allgemeinen zylinderförmigen Körper mit – an einer ihrer Enden – einem Umfangskragen 601 auf, der im allgemeinen flach ist. Dieser Kragen wird in einer Senke aufgenommen und kommt dort zum Anschlag, wobei die Senke auf der Außenfläche des Barriereelements 5 vorgesehen ist. Die Länge der Büchse ist derart, daß der Körper 60 gerade auf der Höhe der gegenüberliegenden Seite des Elementes 5' bündig abschließt.
  • Die Achse der Büchse geht in die Gelenkachse X, X' der Elemente über.
  • In dem Innenraum der Büchse ist eine Muffe 61 und genauer gesagt der Körper 611 derselben untergebracht.
  • Der Körper ist in Längsrichtung ausgehöhlt und steht über eines seiner Enden mit einem im allgemeinen flachen Kopf 610 in Verbindung, welcher eine kreisförmige Form aufweist, mit einem Durchmesser, der größer als jener des Körpers ist. Zwischen der Büchse 60 und dem Kopf 610 der Muffe ist eine komprimierbare O-Ring-Dichtung 63 angeordnet, die zum Beispiel aus Naturgummi hergestellt ist.
  • Am gegenüberliegenden Ende des Körpers ist ein im allgemeinen länglicher Vorsprung 612 ausgebildet, der die Dicke der zwei Elemente übersteigt.
  • Ein drehbarer Handhabungsgriff 62 vom bekannten Typ ist daran mit Nockenpfad 620 angelenkt. Dieses Gelenk ist um eine Achse 613 herum angeordnet, welche im allgemeinen parallel zu den Ebenen verläuft, in denen die Elemente 5 und 5' enthalten sind.
  • Die Muffe 61 greift in die Büchse 60 ein, während der Griff 62 sich in ihrer Verlängerung befindet (siehe 9).
  • Durch Kippen des Griffs erfolgt eine Verschiebung in Translation der Muffe, wobei sich die Dichtung 63 dann in komprimiertem Zustand befindet (8).
  • Dieses Befestigen ermöglicht es, die Elemente 5 und 5' fest zu verbinden, wobei gleichzeitig einem der Elemente die Möglichkeit gegeben wird, sich in Drehung um die Achse X, X' zu bewegen.
  • Dennoch ermöglicht die Intensität des Versperrens aufgrund der Betätigung des Griffs 62, die Drehung des Elementes zu bremsen.
  • Wenn gewünscht wird, sich Zugang zu den Seiten der Elemente 5 und 5' zu verschaffen, die einander zugewandt sind, insbesondere, um sie zu reinigen, genügt es, den Griff abzuklappen, damit er sich in der Verlängerung der Muffe (9) befindet, und das Element 5 durch Ziehen an demselben zu lösen.
  • Nun wird eine andere Ausführungsform des Gelenkmechanismus beschrieben, insbesondere unter Bezugnahme auf 10 bis 12.
  • So wie zuvor beschrieben, weisen die Barriereelemente jeweils eine Öffnung in ihrer Dicke auf, welche es erlaubt, durch sie die Teile einzuführen, welche den Gelenkmechanismus bilden.
  • Hier umfaßt der Mechanismus ein erstes Teil mit Bezugszeichen 70, das als Innenabdeckung bezeichnet wird. Dieses Teil ist dazu bestimmt, auf der Seite der Fläche des Elements 5' befestigt zu werden, welche zum Inneren des Betts hin gewandt ist. Zu diesem Zweck wurde die Fläche lokal enthöhlt, um die Abdeckung aufzunehmen.
  • Die Abdeckung besteht aus einer kreisförmigen Platte in Form einer Scheibe 700, deren Innenfläche auf die Winkel eines fiktiven Quadrats verteilt Stifte aufweist, die einen Vorsprung 701 bilden. Die sind dazu bestimmt, Mittel zum Befestigen am Barriereelement aufzunehmen. Es handelt sich insbesondere um Befestigungsmittel in Schraubenform.
  • Auf derselben Seite der Platte 700 erstreckt sich in zentraler Position eine im allgemeinen zylinderförmige Muffe 702. Ihre Länge ist derart, daß sie sich bis zum Inneren des Elements 5 erstreckt, wenn die Abdeckung auf dem Element 5' angeordnet ist.
  • Die Muffe weist eine Reihe von Axialschnitten 704 auf, die winkelig gleichmäßig voneinander beabstandet sind. Diese begrenzen in Paaren Zweige 703. Die Abdeckung besteht vorzugsweise aus einem leicht verformbaren Kunststoffmaterial, so daß die Zweige 703 radial verformbar sind. Ihr freies Ende weist die Form eines Zahns 705 mit einer nach außen gewandten abgeschrägten Kante auf.
  • Der Mechanismus umfaßt auch eine Strebe 71, die geeignet ist, eine Aushöhlung des Elements 5 zu belegen, die zu diesem Zweck vorgesehen ist. Sie umfaßt einen im allgemeinen zylinderförmigen Körper und einen ebenen Umfangskragen 710, der nach außen hin einen Vorsprung bildet. Dieser Kragen weist eine Reihe von Öffnungen 711 für das Befestigen der Strebe auf der Fläche des Elementes 5 auf, die nach außen gewandt ist. Der Körper der Strebe weist ein erstes Axialteil 712 auf, das sich mit dem Kragen 710 verbindet.
  • Sie steht mit einem anderen zylinderförmigen Teil 714 in Verbindung, das einen kleineren Durchmesser aufweist, und zwar über eine Übergangszone, welche eine Schulter 713 bildet, welche parallel zum Kragen 710 verläuft. Der Innendurchmesser des Teils 714 ist – annähernd – dem Außendurchmesser der Muffe 702 gleich.
  • Die zentrale Öffnung der Strebe 7 nimmt einen kreisförmigen Knopf 72 auf, der innen ausgehöhlt ist und insbesondere eine Axialwand 720 umfaßt, deren Funktion später erläutert wird.
  • Schließlich umfaßt der Mechanismus eine Außenabdeckung 73, die im wesentlichen aus einer flachen Scheibe 730 besteht, welche eine zentrale Aushöhlung 731 für den Durchgang des Knopfs 72 aufweist.
  • Die Innenabdeckung 72 und die Strebe 71 greifen jeweils ineinander auf beiden Seiten der Elemente 5 und 5' ein. Dadurch trifft das Teil 714 der Strebe auf die Zähne 705 der Muffe 702, so daß letztere dazu neigt, sich nach innen radial zu verformen. Dies ermöglicht dem Teil 714, sich gegen die Platte 700 der Strebe zu positionieren. Dies ist die Position von 11. Jedes Zurückziehen der Strebe wird durch die Schulter verhindert, welche die Zähne 705 aufweisen. Dennoch wird man verstehen, daß durch ein Drücken auf den Knopf 72 in der Richtung des Pfeils a die Wand 720 sich an die Zähne 705 anlegt und insbesondere an ihre abgeschrägten Kanten. Dies erfolgt in einer radialen Verschiebungsbewegung der Zweige 703, die zum Inneren hin kippen. Dies ermöglicht es somit, die Strebe 71 sowie das Element 5, das mit ihr verbunden ist, zu lösen.
  • Dieser Typ von Mechanismus ermöglicht, wie der vorhergehende, das Zulassen der Drehung der Elemente zueinander. Er ermöglicht auch, durch einfaches Drücken auf einen Knopf, die Elemente voneinander zu lösen, insbesondere um deren Reinigung zu ermöglichen.
  • In 13 bis 17 ist eine andere Ausführungsform des Gelenkmechanismus der beiden Barriereelemente dargestellt.
  • Dieser weist insbesondere eine äußere Abdeckung auf, die fest mit dem Element 5 verbunden ist und welche in den Figuren das Bezugszeichen 80 aufweist. Diese Abdeckung befindet sich in einer Senke, die in der Dicke des Elements vorgesehen ist. Es handelt sich um ein Teil aus geformtem Kunststoff, im allgemeinen in Zylinderform, das eine kreisförmige Außenwand 800 mit geringer Dicke aufweist.
  • An dieser Wand sind radiale Zwischenwände, sieben an der Zahl, angebracht, welche das Bezugszeichen 801 aufweisen. Diese Zweige konvergieren zum Zentrum des Teils hin und sind an einem zentralen Ring 802 mit kleinem Durchmesser angebracht, welcher einen Innenraum 803 begrenzt. In der Dicke der Wand 800 ist eine Öffnung 805 vorgesehen, die Zugang zu einer Aufnahme 804 verschafft, die sich in diametraler Richtung erstreckt und teilweise den Innenraum 803 des zentralen Rings 802 durchquert.
  • Der Mechanismus umfaßt ferner eine Achse 81, die aus einem Kopf 810 in Form einer Scheibe und einer Axialstange 811 gebildet ist. In der Nähe ihres freien Endes weist die Stange eine Umfangskehle 812 auf. Ihre Positionierung ist derart, daß – wenn die Achse in das Element 5' eingreift – die Kehle sich im Inneren der zuvor genannten Aufnahme 804 befindet.
  • Eine Abdeckung 82 bedeckt die Achse 81 und ist bündig mit dem Element 5' angeordnet.
  • Die Außenabdeckung 80 ist geeignet, über die Öffnung 805 ein Blockierelement 83 aufzunehmen, das aus einer elastischen, abgekrümmten Klinge 831 besteht, analog zu einer Haarnadel, deren eines Ende einen Greifkopf 830 aufweist.
  • Wenn das Blockierelement in die Öffnung eingreift, bewegt sich ein Bereich der Klinge 831 in das Innere der Kehle 812 der Achse 81, so daß ihr Zurückziehen von der Außenabdeckung unmöglich ist. Dies ist die Position von 15 und 16. Wenn die Federklinge in Position ist, können sich die Elemente 5 und 5' zueinander drehen. Wenn die Klinge durch eine Ziehbewegung auf den Greifkopf 830 ausgezogen wird, ist es möglich, die Achse 81 zu lösen und die Elemente 5 und 5' zu trennen.
  • In der Ausführungsform von 18 bis 23 umfaßt der Gelenkmechanismus eine Außenabdeckung 900, die auf dem Element 5' befestigt ist. Er umfaßt eine Platte 900 mit kreisförmigem Umriß, mit vier Öffnungen, um Schrauben durchzuführen. Diese Platte weist in zentrierter Position eine niedrige zylinderförmige Wand 901 auf.
  • Von dieser Wand erstrecken sich zwei Laschen, die einander gegenüberliegen, was bedeutet, daß sie einander diametral gegenüber angeordnet sind. Sie sind im wesentlichen auf mittlerer Höhe an der niedrigen Wand befestigt.
  • Die Laschen weisen eine „L"-Form auf, mit einer Basis 903 zum Verbinden mit der niedrigen Wand, parallel zur Platte 900. Der Zweig 902 dieser „L" erstreckt sich axial, auf derselben Seite wie die niedrige Wand und weist eine gekrümmte Form auf, was bedeutet, daß die zwei Zweige sich in einen Zylinder einschreiben, der auf der Achse des Teils zentriert ist.
  • In die Abdeckung greift ein Teil ein, das als „Winkelsektor" 91 bezeichnet wird.
  • Dieses Teil umfaßt einen zylinderförmigen Körper 910, dessen Durchmesser ungefähr dem Innendurchmesser des fiktiven Zylinders entspricht, der durch die zwei Zweige 902 begrenzt ist.
  • Ein Ende des Körpers weist einen koaxialen Kopf 911 in Form eines Zylinders mit reduziertem Durchmesser auf.
  • Am gegenüberliegenden Ende weist der Befestigungskörper einen flachen Sockel 912 auf, der sich in diametraler Richtung erstreckt. Sein zentrales Teil 915 ist kreisförmig, während seine Ohren 913 und 914 eine Form von Ringsektoren aufweisen. Die Einheit überträgt dem Sockel eine Form, welche an jene einer Fliege erinnert.
  • Der Winkelsektor greift in die Abdeckung 901 durch den Raum ein, der zwischen den Zweigen 902 frei gelassen wird, bis der Sockel wieder mit der Platte 900 in Kontakt tritt.
  • Es ist ihm somit möglich, sich um sich selbst zu drehen, wobei der Sockel durch die Laschen 902 geführt und axial gehalten wird.
  • In dem Abstand, welcher die Strebe 910 von den Laschen 902 trennt, wird eine schraubenförmige Feder 94 eingeführt.
  • Die Einheit wird durch eine Strebe 92 in Form einer zylinderförmigen Muffe bedeckt, die an dem Element 5' befestigt ist.
  • Ihre Basis 920 stützt sich auf die Platte 900 ab. Auf dieser Höhe ist ihr Innendurchmesser ungefähr gleich dem Außendurchmesser der niedrigen Wand 901.
  • Sie weist eine Innenschulter 921 auf, die gegen die Spitze der niedrigen Wand zum Anschlag kommt.
  • Schließlich ist ihr Ende, das der Basis 920 gegenüber liegt, in Form eines zylinderförmigen Kanals 922 ausgebildet, welcher die drehbewegliche Führung des Sektors 91 gewährleistet. Die Feder 94 liegt an der Strebe an, unmittelbar hinter dem Kanal.
  • Das letzte Teil dieser Einheit besteht aus einer Innenabdeckung 93. Diese ist mit einer zylinderförmigen kleinen Wand versehen, welche in dem Kanal 922 angeordnet ist und welche einen Gleitanschlag für den Sektor 91 bildet. Darüber hinaus ist sie mit einem Umfangsansatz 931 versehen, der sich gegen die Strebe klemmt.
  • So gebildet, ermöglicht der Mechanismus, die beiden Barriereelemente um das Teil 91 herum gelenkig anzubringen. Dieses Teil wird unter der Wirkung der Feder 94 ständig im Inneren der Abdeckung 90 gehalten.
  • Dennoch ist es dann möglich, wenn die Elemente so gedreht werden, daß die Ohren 913 und 914 nicht mehr den Laschen 902 gegenüber liegen, durch eine Zugbewegung auf dem Element 5' der Wirkung der Feder 94 zu kontern und es vorübergehend vom Element 5 zu entfernen. Dadurch erhält man Zugang zum Abstand, der die beiden Elemente trennt, um sie lokal reinigen zu können.
  • Die Gelenkmittel werden vorzugsweise derart ausgewählt, daß sie den Mindestabstand zwischen den beiden Elementen im Normalbetrieb belassen, so daß ein Kind seine Finger nicht dazwischen hineinschieben kann. Dies ermöglicht es, jegliches Unfallrisiko in Bezug auf Einklemmen zu vermeiden, insbesondere während der Handhabungsvorgänge.
  • In 24 bis 27 ist ein System dargestellt, das – wenn die Barriereelemente sich in abgeklappter Position oberhalb oder unterhalb der Liegeebene befinden – ermöglicht, jegliche ungewollte Handhabung zu vermeiden, durch welche die Barriereelemente in eine Position gebracht würden, die nicht der gewünschten Position entspricht.
  • Dieses System erscheint in einer vereinfachten Form in den zuvor genannten Figuren.
  • In diesen Figuren ist mit 500' der zentrale Hauptarm gekennzeichnet, der einen integralen Bestandteil des oben genannten Systems 50' mit verformbarem Parallelogramm darstellt.
  • Das Barriereelement 5' ist oberhalb dieses Arms um eine Achse 501' gelenkig angebracht, während der Arm selbst in Bezug auf das Gestell des Betts um eine Parallelachse 502' angelenkt ist.
  • Mit dem Bezugszeichen 211 wird ein Teil bezeichnet, das fest mit dem Gestell des Betts verbunden ist, das in zwei unterschiedlichen Bereichen eine Öffnung 212 bzw. 213 aufweist, die mit einer Sicherung 214 bzw. 215 verbunden ist.
  • Der zentrale Arm 500' ist hohl und an seinem Ende kann eine Sperrklinke 503' gleiten. Diese Sperrklinke ist mit einem Kabel 504' verbunden, das in 25 und 27 durch unterbrochene Linien dargestellt ist.
  • Ein Fernsteuerungsmechanismus, der nicht dargestellt ist, ermöglicht es, an dem Kabel zu ziehen und die Sperrklinke zu betätigen.
  • In der Position von 24 erstrecken sich die Elemente oberhalb der harten Ebene des Betts und die Sperrklinke greift in die Öffnung 212 des Teils 211 ein. Um die Elemente in dieser Position zu entriegeln, muß an dem Kabel 504 gezogen werden, damit die Sperrklinke aus ihrer Aufnahme hervorkommt.
  • In eingefahrener Position, unterhalb der harten Ebene, befindet sich die Sperrklinke somit in der Öffnung 213 und auch dort ist es notwendig, das Kabel 504' zu betätigen, um die Position zu ändern.
  • In 25 sind auf dem Teil 211 eine zusätzliche Öffnung 216 und eine zusätzliche Sicherung 217 dargestellt. Diese ermöglichen es den Elementen 5 und 5', eine verriegelte Zwischenposition einzunehmen, die zwischen den zuvor genannten liegt. Genauer gesagt handelt es sich um eine Position, in der die Elemente von dem Bett beabstandet sind und sich teilweise oberhalb der Liegeebene erstrecken. Sie ist insbesondere dazu geeignet, dem Patienten zu erlauben, einen Griff zu ergreifen, der auf der Seite der Achse XX' angeordnet ist, und einen Zug auszuüben, um aus dem Bett zu steigen.
  • In 28 und 29 sind die Betätigungsmittel sichtbar, welche es ermöglichen, einen Zug auf das Kabel 504' auszuüben. Diese Mittel bestehen aus einer Steuerung, die aus einem beweglichen Knopf B in einer Schiene A besteht, die auf dem Element 5' befestigt ist. Der Knopf nimmt das Ende des Kabels 504' auf, das den Einfahrmechanismus der Barriere betätigt.
  • Die Positionierung der Steuerung ist derart, daß sie für den Patienten nicht direkt zugänglich ist, da sie nach außen gerichtet ist. Ferner ist die Anordnung so, daß der Knopf B nur zugänglich ist, wenn sich die Elemente in abgeklappter Position befinden, wie in 29 gezeigt.
  • In 7 ist ein Mechanismus 56 dargestellt, der später näher erläutert wird und der es ermöglicht, die zwei Barriereelemente in abgeklappter Position fest miteinander zu verbinden.
  • In dieser Position – und wie in 1, 2 und 7 zu sehen – grenzen die Barriereelemente aneinander und belegen im wesentlichen den Platz eines einzigen Elements.
  • Diese Position wird besonders bevorzugt, wenn der Patient jeglichen Sturz vermeiden möchte, indem ihm die Möglichkeit geboten wird, sich auf dem Rand des Bettes aufzusetzen. In der Tat wird diese Bewegung durch die Tatsache erleichtert, daß der Patient sich auf den Barriereelementen abstützen kann.
  • In der in den beiliegenden Figuren dargestellten Ausführungsform, mit Ausnahme von 30 und 31, ist die Liegeebene 2 in Längsrichtung mit einer Schiene 6' ausgestattet, die dazu bestimmt ist, mit einem der Barriereelemente zusammenzuwirken. Sie ist in Längsrichtung auf der Seite des Betts angeordnet, auf dem Teil 20 der Liegeebene, das jenem gegenüber liegt, das mit der Einfahrausrüstung 50' versehen ist.
  • Diese Schiene besteht aus einem Metalldraht in Form eines umgekehrten „U", dessen zwei parallele und vertikale Zweige 60' an der Liegeebene durch einen nicht sichtbaren horizontalen Endabschnitt befestigt sind.
  • Der Balken 61', durch den sie verbunden sind, erstreckt sich somit in Längsrichtung und in horizontaler Richtung entlang der Liegeebene.
  • Was den Mechanismus 56 zum Verriegeln der beiden Barriereelemente miteinander anbelangt, so ist dieser insbesondere in 32 sichtbar. Er umfaßt eine Öffnung 53, welche die Dicke des Elements 5 durchquert und nimmt, von außen des Betts, einen Knopf 54 auf. Dieser Knopf umfaßt eine Stange, welche die Dicke des Elements 5 durchquert und auf der gegenüberliegenden Seite hervorgeht.
  • Auf dieser Ebene nimmt die Stange eine Sperrklinke 55 auf, welche die allgemeine Form eines „T" aufweist. Die Basis des „T" wirkt mit der Stange des Knopfes zusammen, während seine zwei senkrechten Flügel 551 vertikal auf der Seite des Elements 5 angeordnet sind. Jeder dieser Flügel beherbergt mit dem dazugehörigen Element 5 einen Raum frei von Klemmungen.
  • Wenn die beiden Barriereelemente zueinander abgeklappt sind (7), ist es möglich, sie zu verriegeln, indem die Sperrklinke 55 derart herangeführt wird, daß einer ihrer Flügel 551 den oberen Rand des Elements 5' einklemmt.
  • Wenn die beiden Elemente entfaltet sind, das heißt, wenn sie eine parallele Position belegen und im wesentlichen in der Verlängerung zueinander (3 und 6), wirkt der Flügel, der dem „T" gegenüberliegt, mit der Basis 60' der Führungsschiene 6' zusammen.
  • Die Schiene erfüllt eine erste Anschlagsfunktion, da sie verhindert, daß das Barriereelement 5 sich weiter nach unten dreht als die Höhe der Liegeebene.
  • Dennoch besteht seine zweite Funktion darin, die Führung des Elements 5' zu gewährleisten.
  • Wenn das Kopfteil 21 der Liegeebene erhöht ist (4 und 5), kommt es zu einer Längsverschiebung der Einheit der Elemente 5 und 5' in Richtung des Bettfußes. Auf diese Weise dient die Schiene 6 – wenn die beiden Elemente in entfalteter Position sind (5) – nicht nur als Stütze für das Element 5, sondern führt dieses auch in Längsrichtung in Abhängigkeit von der Position der Liegeebene. Wenn darüber hinaus diese Liegeebene wieder in eine strikt horizontale Position zurückgebracht wird, läßt sich beobachten, wie sich das Barriereelement 5 entlang der Schiene 6' bewegt.
  • Es ist zu beachten, daß der Kippvorgang der Barriereelemente, um von einer Position in die andere zu gelangen, sehr einfach ist, da es ausreicht, das äußere Element 5 zu ergreifen und es um die Achse X X' zu drehen. Die Doppelpfeile von 3 zeigen diese Bewegungen an. Ferner sind breite Aussparungen, welche Griffe bilden, hier in der Dicke der Elemente vorgesehen, um diese Vorgänge noch leichter zu gestalten.
  • In der Ausführungsform von 30 und 31 weist das untere Teil des Elements 5 in Längsrichtung ein Element mit reduzierter Dicke auf, das als R bezeichnet ist. Darüber hinaus weist das Gestell des Betts einen Fuß P auf, der nach außen vom Bett vorsteht, so daß er sich in Lotrichtung zum Element 5 befindet. Sein oberer Teil bildet eine Führungsbahn G, in welcher ein Griff N angelenkt ist.
  • Die Form des Teils R des Elements 5 ist zu jener der Führungsbahn ergänzend.
  • Wenn das Element 5 entfaltet wird, klickt sich das Teil R automatisch in die Führungsbahn ein, und um das Element zu befreien, wird auf dieses nach oben gezogen, indem der Griff N betätigt wird.
  • Somit folgt das Element 5 im Betrieb, wenn die verschiedenen Teile des Betts in Bewegung sind, einer Längsverschiebung durch Gleiten des Teils R im Inneren der Führungsbahn.
  • Das teilweise in 34 und 35 dargestellte Bett weist einen Rahmen C auf, der an einem seiner Enden mit einer Platte des Bettkopfes 4 versehen ist. Am gegenüberliegenden Ende ist eine Platte des Bettfußes 4' in fester Verbindung mit einer Einheit vorgesehen, die geeignet ist, die Beine eines Patienten in unterschiedlichen Ausrichtungen zu stützen.
  • Der Rahmen C nimmt eine harte Liegeebene auf, welche hier in vier unterschiedlichen Elementen 20, 21, 22 und 23 ausgeführt ist. Das Element 20 ist mit einem Oberkörperhebemechanismus fest verbunden, der geeignet ist, unterschiedliche Positionen der Horizontale einzunehmen (siehe 35). Das Element 21 ist fest, während das Element 22 auf letzterem gelenkig angebracht ist, um eine Achse YY' herum, im allgemeinen horizontal und quer verlaufend gegenüber der Längsachse des Betts. Somit kann es unterschiedliche Positionen der Horizontale einnehmen.
  • Schließlich ist ein letztes Element 23 mit der zuvor genannten „Beinhebeeinheit" fest verbunden.
  • Auf dem Element 20 der Liegeebene ist ein Barriereelement 5' des Bettkopfes angelenkt. Dieses ist mit einem Einfahrmechanismus 50' desselben Typs fest verbunden wie jenem, der zuvor beschrieben wurde.
  • Ein Barriereelement 5 ist, wie in den weiter oben beschriebenen Beispielen, um eine Achse XX', die im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Betts verläuft, auf dem Element 5' angelenkt.
  • Das Element 5 ist hohl vorgesehen und ein zusätzliches Barriereelement 5'' befindet sich in seinem Inneren. Indem auf dieses Element in der Pfeilrichtung j (34) ein Zug ausgeübt wird, wird dieses Element auf eine Verriegelungsvorrichtung 230 abgelegt, welche das Element 23 der Liegeebene ausstattet. Diese Vorrichtung wird vorzugsweise mit einer Dreh- und Stützachse 231 ausgestattet, so daß das Barriereelement 5'' unabhängig von den jeweiligen Ausrichtungen der Elemente 20 bis 23 eventuell gleitet, aber immer in Anlage auf der Vorrichtung 230.
  • Ferner kann das Element 23 mit einem integrierten und nicht dargestellten Ansatzstück versehen sein, das zum Beispiel eine Länge von 18 cm aufweist.
  • Das Element 5'' kann somit zur selben Zeit gleiten, zu welcher das Element 23 verlängert wird, so daß es sich an die Länge des Betts anpaßt. Dies ermöglicht einen dauerhaften Schutz des Patienten, unabhängig von der Ausrichtung der Teile 20, 22 und 23.
  • Dank dieses Systems, das angelenkte und gleitende Barriereelemente verbindet, ist es möglich, im wesentlichen die Gesamtlänge des Betts zu begrenzen, was sowohl für den Patienten als auch das Krankenhauspersonal eine besondere Sicherheit bietet.
  • In aufgerichteter Position der Barriereelemente wird Raum unterhalb der Höhe der Liegeebene von dem Ende des Elements 5' bis zum Verriegelungsmechanismus 230 frei gemacht, und die in jeder beliebigen Position des Betts und der Barriereelemente.
  • In 36 bis 38 ist ein einfahrbares Stützteil für das Element 5 dargestellt, das eine Ausführungsform des bereits beschriebenen Fußes P darstellt.
  • Dieses Teil befindet sich entlang eines der Profile 20 und steht in Querrichtung zum Bett vor. Es besteht aus einem Paar 220 von festen Flanschen 221 und einem eine Klappe 230 bildenden Element.
  • Die Flansche 221 erstrecken sich parallel zueinander, quer und vertikal in Bezug auf das Profil 20. Im oberen Teil und in der Nähe des Profils 20 werden sie von einer Achse 222 durchquert, die zu der Längsachse des Betts parallel verläuft. Im unteren Teil und gegenüberliegend vom Profil sind sie jeweils durch eine Öffnung durchbohrt, um eine Verriegelungsachse 240 hindurch zu führen.
  • Diese Achse wird aus einer zylinderförmigen Stange 241 und einem Betätigungsknopf 244 gebildet. Diese sind durch eine zylinderförmige Muffe 243 getrennt, welche mit dem Knopf einen Körper bildet und deren Durchmesser größer als jener der Stange 241 ist. Letztere erstreckt sich zwischen den Flanschen, während der Knopf 244 und die Muffe 243 sich außerhalb der zwischen ihnen enthaltenen Zone erstrecken. Schließlich wird das freie Ende der Stange 241 durch eine Spitze 242 mit kleinem Durchmesser begrenzt, welche die Öffnung des Flansches durchquert, die zu diesem Zweck vorgesehen ist.
  • Auf der Stange 241 ist eine nicht dargestellte schraubenförmige Feder eingekeilt, welche dazu neigt, die Stange in die in den Figuren dargestellte Position zurückzuführen, das heißt zylinderförmige Muffe 243 gegen den ersten Flansch und die Spitze 242 angeordnet, welche in die Öffnung des zweiten Flansches eingreift.
  • Auf den Flanschen ist ein Element angelenkt, das eine Klappe 230 bildet. Dieses Element weist zwei Parallelflügel 233 und 234 auf, die durch ein Massivteil 232 verbunden sind, welches zwei parallele Zwischenwände 232' aufweist.
  • Die Wände sind in Bezug auf die Flansche um die Achse 222 angelenkt. Ihre gegenseitige Beabstandung ist etwas größer als jene der Flansche.
  • Der Flügel 233 weist eine Aussparung 235 auf, die in sein oberes Teil mündet. Der „Boden" dieser Aussparung 237 ist kreisförmig und sein Durchmesser entspricht ungefähr jenem der Muffe 243 (siehe 37). Dennoch zieht sich die Breite der Aussparung in der Nähe dieses Bodens zusammen, um eine Einschnürung 236 zu bilden, deren gegenüberliegende Ränder um eine Abmessung beabstandet sind, die geringer als jene des Durchmessers des Bodens 237 ist.
  • Schließlich besteht das Massivteil 232, welches die Flügel 233 und 234 verbindet, aus zwei parallelen Platten 232, zwischen denen ein Raum zur Aufnahme des Barrierenelementes 5 des Betts angeordnet ist.
  • In der Position der 36 und 37 ist das Stützteil geeignet, das Element 5 aufzunehmen, das sich auf das Teil 232 zwischen den Platten 232' abstützt.
  • Wenn die beiden Elemente aufeinander abgeklappt sind, kann das Teil 232 jedoch eine Behinderung für den Patienten darstellen, der aus seinem Bett steigt.
  • Daher ist es nützlich, die Klappe 230 einzufahren.
  • Zu diesem Zweck wird der Knopf 244 ergriffen und ein Zug ausgeübt. Dies hat zur Folge, daß die Muffe 243 vom Boden 237 der Aussparung 235 entfernt wird, wodurch die Klappe 230 befreit wird, da die Einschnürung 236 nicht mehr durch die Muffe gehalten wird.
  • Dieser Zug hat auch zur Folge, daß die Spitze 242 der Öffnung 238 vom Flügel 234 gelöst wird. In der Folge kann die Klappe um die Achse 222 kippen.
  • Sobald der Zug auf den Knopf 244 gelockert wird, nimmt dieser wieder seine ursprüngliche Position ein.
  • Um die Klappe in die aufrechte Position zurückzuführen, reicht es, sie manuell hochzuheben und an dem Knopf zu ziehen, so daß die beiden Flügel 233 und 234 verriegelt werden können.
  • Die eingefahrene Position kann auch nützlich sein, wenn das Bett außerhalb eines Zimmers bewegt werden muß. Durch das Einfahren wird das Risiko, daß die Klappe gegen eine Wand oder einen Türdurchgang schlägt, verringert.

Claims (16)

  1. Bett, insbesondere Krankenhausbett, das wenigstens entlang einer seiner Längsseiten mit mehreren einzelnen, benachbarten und vertikalen Barriereelementen (5, 5') ausgestattet ist, die sich jeweils über einen Bruchteil der Länge des Bettes erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei der genannten Barriereelemente (5, 5') vorhanden sind und daß diese um eine Achse (X, X'), die im allgemeinen senkrecht zur Längsachse des Bettes verläuft, zueinander angelenkt sind, so daß sie in der abgeklappten Position aneinandergrenzen und in der Querrichtung im wesentlichen den Platz eines einzigen Elements einnehmen, während sie sich in der entfalteten Position parallel und im wesentlichen in der Verlängerung des anderen erstrecken.
  2. Bett nach Anspruch 1, bei dem die Anzahl der Elemente wenigstens gleich zwei ist, dadurch gekennzeichnet, daß eines (5') der Elemente in Längsrichtung fest ist, während das zweite (5) gegenüber der Achse (X, X') drehbeweglich ist.
  3. Bett nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den beiden Elemente (5, 5') kleiner als acht Millimeter ist.
  4. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit aus den beiden Barriereelementen (5, 5') mit einem Mechanismus (50') insbesondere mit verformbarem Parallelogramm fest verbunden ist, der geeignet ist, ihr zu ermöglichen, in der vertikalen Position unterhalb der Liegeebene (2) eingefahren zu werden.
  5. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Liegeebene (2) aus mehreren Teilen (20, 21) aufweist, von denen wenigstens eines (21) in eine von der Horizontalen abweichende Position bewegt werden kann, und daß die Einheit aus den beiden Elementen (5, 5') mit einem (21) dieser Teile fest verbunden ist.
  6. Bett nach Anspruch 5 in Kombination mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites Teil (20) der Liegeebene (2) in der Längsrichtung ein Führungsteil (6'), wie eine Schiene aufweist, auf das das zweite Barriereelement (5) abgeklappt werden kann, so daß infolge der Lageänderung von wenigstens einem (21) der Teile der Liegeebene (2) das Barriereelement (5) entlang dem genannten Teil (6) gleitet.
  7. Bett nach Anspruch 5 in Kombination mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sein Gestell (1) in der Längsrichtung ein Führungsteil (6'), wie eine Schiene aufweist, an das das zweite Barriereelement (5') herangeführt werden kann, so daß infolge der Lageänderung von wenigstens einem der Teile (21) der Liegeebene das Barriereelement (5) entlang dem genannten Teil (6') gleitet.
  8. Bett nach Anspruch 6 oder 7, bei dem das Teil aus einer Schiene besteht, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (5) Mittel (56) zum Verrasten an der Schiene (6') aufweist.
  9. Bett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel (56) auch als Mittel zur Befestigung der beiden Elemente (5, 5') aneinander in der eingefahrenen Position dienen.
  10. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der beiden Elemente (5, 5') einen Griff aufweist, welcher geeignet ist, einem Patienten zu ermöglichen, sich leichter zu bewegen.
  11. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente mit die genannte Achse (X, X') materialisierenden Gelenkteilen (6, 7, 8, 9) ausgestattet sind, die wenigstens teilweise abnehmbar vorgesehen sind, derart, daß sie gegebenenfalls voneinander getrennt oder wenigstens voneinander entfernt werden können.
  12. Bett nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es von außerhalb des Bettes zugängliche Mittel aufweist, die geeignet sind, das Abnehmen der Teile (6, 7, 8, 9) zu ermöglichen.
  13. Bett nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es mit Mitteln (503') zum Verriegeln/Entriegeln der Elemente (5, 5') in der abgeklappten Position, jeweils oberhalb und unterhalb der Liegeebene und gegebenenfalls in wenigstens einer Zwischenstellung ausgestattet ist.
  14. Bett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel vom Typ mit Sperrklinke (503') sind, wobei letztere selektiv in die eine oder in die andere von wenigstens zwei Öffnungen (212, 213) eingreift, die im Gestell des Bettes vorgesehen sind.
  15. Bett nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Bett am nächsten befindliche Element (5') an seiner nach außen gewandten Seite Mittel (A, B) zum Betätigen der Verriegelungs-/Entriegelungsmittel (503') aufweist, die derart angeordnet sind, daß sie nur zugänglich sind, wenn sich die genannten Elemente (5, 5') in der abgeklappten Position befinden.
  16. Bett nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Elemente gleich drei ist, wobei das zweite Element (5) hohl ist und als Aufnahme für ein zusätzliches, verschiebbar vorgesehenes Element (5'') dient.
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