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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen chirurgische Mikro-Schneidinstrumente.
Sie betrifft insbesondere ein chirurgisches Mikro-Resektionsinstrument,
das sowohl ein mechanisches Schneiden als auch ein Schneiden mit
elektrischem Strom zusammenfasst.
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Chirurgische
Schneidinstrumente, bei denen ein langgestrecktes inneres Element
innerhalb eines langgestreckten äußeren röhrenförmigen Elements gedreht
wird, sind bei chirurgischen Prozeduren, bei denen Zugang zur Operationsstelle
durch einen schmalen Eingang oder einen schmalen Durchgang gewonnen
wird, sehr akzeptiert. Typischerweise weist das äußere röhrenförmige Element ein distales Ende
mit einer Öffnung,
die eine Schneidöffnung oder
ein Schneidfenster definiert, auf, und das innere Element weist
ein distales Ende auf, welches eine Schneidspitze zum Schneiden
von Körpergewebe
an dem Fenster bildet. Die proximalen Enden des inneren und des äußeren Elements
sind üblicherweise
an Naben befestigt, die wiederum zum Drehen und/oder Oszillieren
des inneren Elements in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element an einem angetriebenen
Handstück
befestigt sind. Die Schneidspitze des inneren Elements kann verschiedene
Konfigurationen aufweisen, die für
die fragliche Operationsprozedur (beispielsweise Schneiden, Resezieren,
Abschleifen, Rasieren usw.) spezifisch sind, wobei das Schneidfenster
geeignet konfiguriert ist, um mit der jeweiligen Konfiguration der
Schneidspitze zusammenzuwirken. Häufig ist das innere Element
röhrenförmig, so
dass das lose Gewebe, das sich bei einer schneidenden, resezierenden
oder abschleifenden Prozedur ergibt, durch das hohle Lumen des inneren Elements
abgesaugt werden kann. Unter spezifischem Bezug auf HNO-Anwendungen
(Hals-, Nasen- und Ohrenanwendungen), wie eine Ethmoidektomie, eine
Sinuschirurgie, eine Adenoidektomie, eine Kehlkopfchirurgie usw.,
werden typischerweise sehr scharfe mikroresezierende Schneiden oder Schneidspitzen
verwendet, um die gewünschte
Prozedur auszuführen.
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Die
voranstehend beschriebenen chirurgischen Instrumente beruhen auf
einer mechanischen Schneidwirkung zum Resezieren, Schneiden, Rasieren,
Abschleifen usw. des betreffenden Gewebes. In Bezug auf HNO-Prozeduren
sind mechanische Mikro-Resektionsinstrumente sehr gut verwendbar
und bieten erhebliche Vorteile gegenüber anderen verfügbaren Vorrichtungen.
Beispielsweise sind CO2-Laser verfügbar. Laserbasierte
Systeme sind jedoch kostspielig und weisen das spezielle Risiko
eines thermischen Traumas oder von Verbrennungen auf.
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Es
wurden Anstrengungen unternommen, um die Konstruktion chirurgischer
Mikro-Resektionsinstrumente zu verbessern. Beispielsweise kann die Schneiden-
oder Schneidspitzenkonfiguration für bestimmte Anwendungen optimiert
werden. Des weiteren wurde zum Erleichtern des Zugangs zu bestimmten
Körperbereichen
das chirurgische Schneidinstrument gegenüber einer im allgemeinen geraden
Form zu einer Form mit einer Festwinkelkonstruktion oder einer Konstruktion
mit einem veränderlichen
Winkel modifiziert.
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Häufig ist
es während
einer HNO-Mikro-Resektionsprozedur erforderlich, eine Blutung an
der Zielstelle zur Gerinnung zu bringen oder auf andere Weise zu
unterbinden, um eine Blutstillung zu erzielen. Die akzeptierte Technik
zum Bewirken einer Blutstillung besteht darin, das Mikro-Resektionsinstrument
zu entfernen und eine saugende Koagulationsvorrichtung anzuordnen.
Wenngleich diese Technik notwendig ist, ist sie sehr zeitaufwendig.
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Die
US-A-5 364 395 beschreibt ein arthroskopisches chirurgisches Instrument
mit einer Kauterisationsfähigkeit.
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Die
DE-C-19641564 beschreibt eine chirurgische Vorrichtung gemäß dem ersten
Teil (Oberbegriff) des Anspruchs 1, die ein Innenrohr und ein Außenrohr
aufweist.
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Die
US-A-5 922 003 beschreibt ein gewinkeltes, drehbares Gewebeschneidinstrument,
welches eine äußere Schneidenanordnung
und eine innere Schneidenanordnung aufweist.
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Chirurgische
Mikro-Resektionsschneideninstrumente sind Des weiteren sehr nützlich.
Es ist jedoch noch immer eine getrennte Vorrichtung erforderlich,
um eine Blutstillung an der Operationsstelle zu erreichen. Daher
besteht ein Bedarf an einem einzigen chirurgischen Mikro-Resektionsinstrument,
das in der Lage ist, Gewebe zu resezieren und eine Blutstillung
bereitzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein chirurgisches Mikro-Resektionsinstrument
bereit mit: einem äußeren röhrenförmigen Element,
das aus einem elektrisch leitenden Material gebildet ist und einen proximalen
Abschnitt, einen Zwischenabschnitt, einen distalen Abschnitt und
ein inneres Lumen definiert, wobei der distale Abschnitt ein zu
dem Lumen offenes Schneidfenster bildet, einem inneren röhrenförmigen Element,
das innerhalb des Lumens des äußeren röhrenförmigen Elements
angeordnet ist, wobei das innere röhrenförmige Element ein proximales Ende,
ein distales Ende und ein sich dazwischen erstreckendes zentrales
Lumen definiert, wobei das distale Ende eine Schneidspitze bildet,
einer Nabenanordnung, die das äußere röhrenförmige Element an
dessen proximalem Abschnitt hält
und das innere röhrenförmige Element
an dessen proximalem Ende hält,
und einem elektrischen Isolator, der einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements
distal zu der Nabenanordnung bedeckt, wobei das Schneidfenster von
dem Isolator frei ist, und einer Verdrahtung, die permanent elektrisch
mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements verbunden ist
und dazu eingerichtet ist, Energie von einer fernen Leistungsquelle
an das äußere röhrenförmige Element
abzugeben, wobei die elektrische Verbindung der Verdrahtung zu dem äußeren röhrenförmigen Element
von der Nabenanordnung umgeben ist, wobei die Nabenanordnung folgendes
aufweist: eine äußere Nabe,
die mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements verbunden ist,
und eine innere Nabe, die mit dem proximalen Ende des inneren röhrenförmigen Elements
verbunden ist, wobei die innere Nabe innerhalb der äußeren Nabe
aufgenommen ist und einen proximalen Abschnitt aufweist, der dazu
eingerichtet ist, abnehmbar an einem angetriebenen chirurgischen
Handstück anzugreifen,
dadurch gekennzeichnet, dass die innere Nabe gegen die äußere Nabe
fluidgedichtet ist und die innere Nabe einen radialen Durchgang
in Fluidverbindung mit einem Längsdurchgang
bildet, der dazu eingerichtet ist, das proximale Ende des inneren
röhrenförmigen Elements
aufzunehmen, und der radiale Durchgang in Fluidverbindung mit einem
Fluidanschluss steht, der durch die äußere Nabe gebildet ist, so
dass Fluide und andere Materialien über den Fluidanschluss durch
das zentrale Lumen gezogen werden können.
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Vorzugsweise
bedeckt der elektrische Isolator einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements
distal zu der Nabenanordnung. Insbesondere ist zumindest das Schneidfenster
frei von dem Isolator. Bei dieser Konfiguration ist die Schneidspitze
für das
Resezieren von Gewebe verfügbar.
Wenn erforderlich, wird ein elektrischer Strom über die Verdrahtung auf den
proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements
angewendet. Der Isolator isoliert das äußere röhrenförmige Element entlang dem Zwischenabschnitt
und mindestens einem Teil des distalen Abschnitts, wodurch an dessen
freiliegenden Teil eine Elektrodenfläche bereitgestellt wird. Dadurch
kauterisiert der freiliegende Teil des distalen Abschnitts kontaktiertes
Gewebe durch die Energie, um eine Blutstillung zu erreichen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist der Isolator ein dielektrisches Material, das auf das äußere röhrenförmige Element
aufgebracht ist. Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
weist die Nabenanordnung eine äußere Nabe
auf, die an das äußere röhrenförmige Element
einsatzgeformt ist und ein im wesentlichen radial verlaufendes Abschirmteil
bildet.
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Die
vorliegende Erfindung kann in ein chirurgisches Mikro-Resektionssystem
zur Verwendung bei HNO-Prozeduren aufgenommen werden. Das System
umfasst ein Mikro-Resektionsinstrument,
ein angetriebenes chirurgisches Handstück und eine Energiequelle.
Bei dieser Konfiguration leitet die Aktivierung des angetriebenen
chirurgischen Handstücks das
Resezieren von Gewebe ein. Zusätzlich
bewirkt die Aktivierung der Energiequelle eine Gewebekauterisation
durch die Abgabe von Energie an den Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements, der ansonsten
nicht durch den Isolator abgedeckt ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
werden das angetriebene chirurgische Handstück und die Energiequelle durch
Schaltvorrichtungen betätigt,
die fern von dem Mikro-Resektionsinstrument angeordnet sind.
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Die
vorliegende Erfindung kann bei einem Verfahren zum Ausführen einer
Mikro-Resektionsoperation an einer Zielstelle eines Patienten als
Teil einer HNO-Operationsprozedur verwendet werden. Das Verfahren
umfasst die in Anspruch 17 definierten Schritte.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
werden nun nur als Beispiel mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben.
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1 ist
eine Seitenansicht eines chirurgischen Mikro-Resektionsinstruments gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 ist
eine Einzelteil-Seitenansicht des Mikro-Resektionsinstruments der 1,
wobei Teile im Querschnitt dargestellt sind.
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3 ist
eine vergrößerte Seitenansicht
eines distalen Abschnitts des in 2 dargestellten äußeren röhrenförmigen Elements.
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4 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
einer mit dem Instrument der 1 verwendbaren
Kappe gemäß einer
alternativen Ausführungsform.
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5 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
eines Teils des chirurgischen Instruments der 1.
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6 ist
eine Seitenansicht des an einem Handstück angebrachten chirurgischen
Instruments aus 1.
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7 ist
eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform des Mikro-Resektionsinstruments
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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8A ist
eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Instruments gemäß einer
anderen alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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8B ist
eine Schnittansicht des Instruments aus 8A.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
eines chirurgischen Mikro-Resektionsinstruments
oder einer chirurgischen Mikro-Resektionsschneide 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in 1 dargestellt. Das chirurgische
Instrument 10 umfasst ein äußeres Schneidenelement oder
eine äußere Schneidenanordnung 12 und
ein inneres Schneidenelement oder eine innere Schneidenanordnung 14.
Die innere Schneidenanordnung 14 ist koaxial in der äußeren Schneidenanordnung 12 aufgenommen.
Die Bestandteile 12, 14 werden nachstehend in
weiteren Einzelheiten beschrieben. Allgemein umfasst die äußere Schneidenanordnung 12 jedoch
ein äußeres röhrenförmiges Element 16,
eine Kappe 18 und eine äußere Nabe 20.
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Die
innere Schneidenanordnung 14 beinhaltet ein inneres röhrenförmiges Element 22 (in 2 dargestellt)
und eine innere Nabe 24. Die äußere Nabe 20 hält das innere
röhrenförmige Element 22 in Bezug
auf das äußere röhrenförmige Element 16 fest.
Hierzu ist ein Abschnitt der inneren Nabe 24 innerhalb
der äußeren Nabe 20 gedichtet
(beispielsweise durch Dichtungsringe, wie nachstehend beschrieben
wird) und für
das Anbringen an einem chirurgischen Handstück (nicht dargestellt) konfiguriert. Wie
nachstehend erklärt
wird, dienen die äußere Nabe 20,
die innere Nabe 22 und die Kappe 18 als eine Nabenanordnung
zum Festhalten des äußeren röhrenförmigen Elements 16 und
des inneren röhrenförmigen Elements 22.
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Unter
zusätzlichem
Bezug auf die Einzelteilansicht aus 2 sei bemerkt,
dass das äußere röhrenförmige Element 16 den
mit herkömmlichen
Mikro-Resektionsinstrumenten für
Gewebe verwendeten äußeren röhrenförmigen Elementen ähnelt und
als eine langgestreckte Röhre
ausgebildet ist. Insbesondere definiert das äußere röhrenförmige Element 16 einen
proximalen Abschnitt 26, einen Zwischenabschnitt 28 und
einen distalen Abschnitt 30. Ein Lumen 32 erstreckt
sich von einem Schneidfenster 34, das ansonsten an dem
distalen Abschnitt 30 ausgebildet ist, zu dem proximalen
Abschnitt 26. Der proximale Abschnitt 26 ist zum
Anbringen an der äußeren Nabe 20 konfiguriert,
während
der distale Abschnitt 30 eine Schneidfläche oder Schneidkante 36 um
mindestens einen Abschnitt des Schneidfensters 34 bildet.
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Das äußere röhrenförmige Element 16 besteht
vorzugsweise aus einem verhältnismäßig steifen,
elektrisch leitenden Material, wie 304-Edelstahl. Zusätzlich ist
eine Außenfläche des
Zwischenabschnitts 28 und des distalen Abschnitts 30 mit
einem dielektrischen Isoliermaterial (allgemein bei 38 in 2 dargestellt) überzogen
oder bedeckt. Es ist wichtig, dass der proximale Abschnitt 26 vorzugsweise
frei von der dielektrischen Isolationsbeschichtung 38 ist.
Das Isoliermaterial der dielektrischen Beschichtung 38 ist
vorzugsweise eine Nylonbeschichtung, es können jedoch auch andere bekannte
dielektrische Materialien verwendet werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
hat die dielektrische Beschichtung 38 eine Dicke im Bereich
von etwa 0,254–0,35
mm (0,010–0,014
Zoll) und bevorzugter von 0,305 mm (0,012 Zoll). Des weiteren ist, wie
am besten in der vergrößerten Darstellung
der 3 gezeigt ist, die dielektrische Beschichtung oder
der elektrische Isolator 38 gemäß einer Ausführungsform
nicht auf die an dem distalen Abschnitt 30 ausgebildete
Schneidfläche 36 aufgebracht
oder bedeckt diese nicht. Weil die Schneidfläche oder die Schneidkanten 36 frei
von der dielektrischen Beschichtung 38 sind, breitet sich
elektrische Energie, wie Hochfrequenzenergie (RF-Energie), die ansonsten
auf den proximalen Abschnitt 26 (2) angewendet
wird, zur nachfolgenden Wechselwirkung (beispielsweise Elektrokauterisation)
mit berührtem Gewebe
(nicht dargestellt) zur Oberfläche 36 aus. Beispielsweise
und zu 2 zurückkehrend
sei bemerkt, dass ein Drahtleiter 40 oder eine Verdrahtung vorzugsweise
an den proximalen Abschnitt 26 angeschmolzen ist (der ansonsten
frei von der dielektrischen Beschichtung 38 ist). Demgemäß ist die
Verdrahtung 40 permanent elektrisch mit dem äußeren röhrenförmigen Element 16 verbunden.
Der Drahtleiter 40 ist weiter an einem entgegengesetzten
Ende an eine elektrische Stromversorgung (nicht dargestellt) angeschlossen.
Durch das Aktivieren der elektrischen Stromversorgung wird an der
Schneidfläche 36 elektrische
Energie erzeugt. Insbesondere werden Gewebe oder andere Strukturen,
die andernfalls an anderen Stellen als der Schneidfläche 36 in
Kontakt mit dem äußeren röhrenförmigen Element 16 stehen
(beispielsweise der Zwischenabschnitt 28 und der distale
Abschnitt 30), infolge der dielektrischen Beschichtung 38 nicht
von dem angelegten Strom beeinflusst. Die dielektrische Beschichtung 38 kann
eine Vielzahl anderer elektrischer Isolatorformen annehmen, die
ansonsten einen gewünschten Bereich
des äußeren röhrenförmigen Elements 16 bedecken.
Beispielsweise kann der elektrische Isolator ein Mantel sein, der
das äußere röhrenförmige Element 16 bedeckt.
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Wie
nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, kann der
elektrische Isolator 38 dazu eingerichtet sein, sogar noch
weniger von dem distalen Abschnitt 30 zu bedecken. Beispielsweise kann
eine Außenfläche 42 (allgemein
in 3 dargestellt, wobei zu verstehen ist, dass in
der Ansicht von 3 die Außenfläche 42 von dem Isolator 38 umgeben
ist) des distalen Abschnitts 30 gegenüber der Schneidfläche 36 (oder
des Schneidfensters 34) frei von dem elektrischen Isolator 38 sein
oder ansonsten von diesem freistehend gelassen sein.
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Außer der
voranstehend beschriebenen dielektrischen Beschichtung oder des
voranstehend beschriebenen dielektrischen Isolators 38 kann
das äußere röhrenförmige Element 16 eine
große
Vielzahl von Formen annehmen. Beispielsweise kann das äußere röhrenförmige Element 16 im
wesentlichen gerade sein oder eine oder mehrere Biegungen aufweisen,
welche die Verwendung des Instruments 10 an verschiedenen
Operationsstellen erleichtern. Beispiele eines äußeren röhrenförmigen Elements, das eine oder
mehrere Biegungen aufweist, sind beispielsweise in dem US- Patent 5 922 003
bereitgestellt. Zusätzlich
kann das äußere röhrenförmige Element 16 so
bemessen sein, dass das nachstehend beschriebene innere röhrenförmige Element 22 innerhalb
des äußeren röhrenförmigen Elements 16 befestigt
ist oder eine Drehung und/oder Oszillation des inneren röhrenförmigen Elements 22 in
Bezug auf das äußere röhrenförmige Element 16 bereitgestellt
wird. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist das äußere röhrenförmige Element 16 so
bemessen, dass eine Drehung und/oder Oszillation ermöglicht werden
und ein Weg zur inneren Spülung bereitgestellt
wird. Hierzu hat, wie nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben
wird, das äußere röhrenförmige Element 16 vorzugsweise
einen Innendurchmesser, der etwas größer ist als der Außendurchmesser
eines entsprechenden Abschnitts des inneren röhrenförmigen Elements 22,
und es definiert einen Spülungseinlass 42.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
hat das äußere röhrenförmige Element 16 einen
Außendurchmesser
von 4 mm und eine Gesamtlänge
von etwa 11 cm (4,312 Zoll), wobei der proximale Abschnitt 26 eine
Länge von
etwa 22 mm (0,86 Zoll) aufweist. Andere Abmessungen, die entweder
größer oder
kleiner sind, sind ebenfalls akzeptabel.
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Aus
Gründen
der Darstellungsvereinfachung ist die Kappe 18 in 2 im
Querschnitt dargestellt. Die Kappe 18 ist zur Anordnung über dem
proximalen Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 konfiguriert
und definiert ein proximales Ende 50, ein distales Ende 52,
einen zentralen Durchgang 54 und einen Schlitz 56.
Die Kappe 18 besteht aus einem nichtleitenden Material,
wie Acrylnitrilbutadienstyren-(ABS)-Kunststoff. Der zentrale Durchgang 54 ist
so bemessen, dass er das äußere röhrenförmige Element 16 durch
Reibung aufnimmt und festhält.
Des weiteren ist der zentrale Durchgang 54 an dem distalen
Ende 52 so bemessen, dass er in einen Abschnitt der äußeren Nabe 20 eingreift,
und er ist demgemäß vorzugsweise
abgestuft. Der Schlitz 56 ist entlang einer Seite der Kappe 18 ausgebildet und
erstreckt sich vorzugsweise durch das proximale Ende 50.
Mit Blick hierauf ist die Kappe 18 so konfiguriert, dass
sie nach der Endmontage diesen Teil des proximalen Abschnitts 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16,
das sich ansonsten von der äußeren Nabe 20 erstreckt,
umgibt, wodurch ein Übergang
von der äußeren Nabe 20 zu
der dielektrischen Beschichtung 38 gebildet wird und der
Drahtleiter 40 geschützt
wird. Hierzu ist der Schlitz 56 so bemessen, um einen Teil
des Drahtleiters 40 aufzunehmen und in Bezug auf die äußere Nabe 20 nach
außen
zu führen.
Die Kappe 18 kann andere Formen als die in 2 spezifisch
dargestellte annehmen. Eine Kappe 18a gemäß einer
alternativen Ausführungsform
ist beispielsweise in 4 dargestellt. Gemäß einer
anderen alternativen Ausführungsform
und wie nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, kann
die Kappe 18 fortgelassen werden, wenn die äußere Nabe 20 auf
das äußere röhrenförmige Element 16 geformt
(d.h. einsatzgeformt) wird.
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Aus
Gründen
der Darstellungsvereinfachung ist die äußere Nabe 20 in 2 im
Querschnitt dargestellt. Die äußere Nabe 20 ist
konfiguriert, um das äußere röhrenförmige Element 16 und
die innere Schneidenanordnung 14 aufzunehmen. In dieser Hinsicht
ist die äußere Nabe 20 ein
langgestreckter Körper,
der ein proximales Ende 60, ein distales Ende 62,
einen proximalen Durchgang 64, einen distalen Durchgang 66,
einen Ansauganschluss 68 und einen Spülungsanschluss 70 definiert.
Der proximale Durchgang 64 erstreckt sich von dem proximalen Ende 60 und
ist dazu bemessen, einen Teil der inneren Nabe 24 aufzunehmen.
Des weiteren steht der proximale Durchgang 64 in Fluidverbindung
mit dem Ansauganschluss 68. Der distale Durchgang 66 steht in
Fluidverbindung mit dem proximalen Durchgang 64 und erstreckt
sich von diesem, wobei er an dem distalen Ende 62 endet.
Der Spülungsanschluss 70 steht
in Fluidverbindung mit dem distalen Durchgang 66. Wie nachstehend
beschrieben wird, ist der distale Durchgang 66 entsprechend
dem Außendurchmesser
des äußeren röhrenförmigen Elements 16 bemessen,
so dass das äußere röhrenförmige Element 16 bei
der Endmontage steif mit der äußeren Nabe 20 gekoppelt
wird. Des weiteren entspricht die Position des Spülungsanschlusses 70 der
Position des durch das äußere röhrenförmige Element 16 gebildeten
Spülungseinlasses 42,
so dass der Spülungseinlass 42 bei
der Endmontage mit dem Spülungsanschluss 70 ausgerichtet
wird. Wie nachstehend beschrieben wird, stellt die äußere Nabe 20 dann
sowohl einen Spülungsweg
für die
interne Spülung
der Schneide als auch einen Ansaugweg für das Ansaugen von Fluiden
und Gewebe während
der Verwendung bereit.
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Das
innere röhrenförmige Element 22 ist
mit der inneren Nabe 24 verbunden und erstreckt sich distal
von dieser und ist bemessen, um koaxial innerhalb des äußeren röhrenförmigen Elements 16 angeordnet
zu werden. Das innere röhrenförmige Element 22 definiert
ein proximales Ende 80, ein distales Ende 82 und
ein sich dazwischen erstreckendes zentrales Lumen 84. Das
distale Ende 82 bildet eine Schneidspitze 86,
die optimal konfiguriert ist, um eine gewünschte Resektions- oder Rasierprozedur
auszuführen,
wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Gemäß einer Ausführungsform
besteht das innere röhrenförmige Element 22 aus
einem gleichmäßigen, steifen
Material, wie 304-Edelstahl. Alternativ kann das innere röhrenförmige Element 22 konfiguriert werden,
um ein Biegen des inneren röhrenförmigen Elements 22 auszuführen, beispielsweise
durch eine flexible Kopplung (nicht dargestellt). Beispiele verfügbarer flexibler
Kopplungskonfigurationen sind beispielsweise in dem US-Patent 5 922 003
beschrieben.
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Die
innere Nabe 24 ist ein langgestreckter Körper, der
einen proximalen Abschnitt 90 und einen distalen Abschnitt 92 definiert.
Der proximale Abschnitt 90 ist konfiguriert, um das chirurgische
Mikro-Resektionsinstrument 10 abnehmbar an einem Handstück (nicht
dargestellt) zu befestigen, und er kann eine Kopplungsvorrichtung
in der Art einer Feder (nicht dargestellt) aufweisen. Der distale
Abschnitt 92 ist bemessen, um verschiebbar innerhalb des
durch die äußere Nabe 20 gebildeten
proximalen Durchgangs 64 aufgenommen zu werden, und bildet einen
radialen Durchgang 94 und einen Längsdurchgang 96. Der
Längsdurchgang 96 ist
bemessen, um das proximale Ende 80 des inneren röhrenförmigen Elements 22 aufzunehmen
und festzuhalten. Der radiale Durchgang 94 steht in Fluidverbindung
mit dem Längsdurchgang 96 und
wird bei der Endmontage im allgemeinen mit dem Ansauganschluss 68 ausgerichtet.
Mit dieser Konfiguration können
dann Fluide und andere Materialien über den Ansauganschluss 68 durch
das zentrale Lumen 84 des inneren röhrenförmigen Elements 22 gezogen
werden.
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Die
Montage des Mikro-Resektionsinstruments 10 ist am besten
in 5 dargestellt. Zur einfachen Darstellung ist der
ansonsten mit dem proximalen Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 zusammengefügte Drahtleiter 40 (1 und 2)
in 5 nicht dargestellt.
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Wie
zuvor beschrieben wurde, ist das äußere röhrenförmige Element 16 vorzugsweise
mit der dielektrischen Beschichtung 38 überzogen (in 5 allgemein
dargestellt), wobei daran erinnert sei, dass der proximale Abschnitt 26 von
der dielektrischen Beschichtung 38 frei ist. Insbesondere
ist jedoch der Verbindungspunkt der Verdrahtung 40 und
des äußeren röhrenförmigen Elements 16 vorzugsweise
von der Kappe 18 oder einem anderen Abschnitt der Nabenanordnung
umgeben. Bei dieser Konfiguration weist das Mikro-Resektionsinstrument 10 keine
Direktschaltvorrichtungen zum selektiven elektrischen Verbinden
der Verdrahtung 40 und des äußeren röhrenförmigen Elements 16 auf.
Stattdessen wird vorzugsweise ein Schalter (in der Art eines Fußschalters),
der sich in einer Entfernung von dem Instrument 10 befindet,
eingesetzt. Mit anderen Worten befinden sich die Leistungsquelle
und die zugehörige Aktivierungsvorrichtung
proximal oder stromaufwärts des
Instruments 10, um die Abgabe von Energie an die Verdrahtung 40 und
demgemäß das Instrument 10 zu
aktivieren bzw. zu unterbrechen. Mit Blick hierauf sei bemerkt,
dass 5 zeigt, dass die Kappe 18 an dem proximalen
Abschnitt 26 über
dem äußeren röhrenförmigen Element 16 befestigt
ist, wie dargestellt ist. Des weiteren wird der Drahtleiter 40 (nicht dargestellt)
durch den von der Kappe 18 gebildeten Schlitz 56 (nicht
dargestellt) geführt.
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Der
proximale Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 wird
dann an dem distalen Ende 62 der äußeren Nabe 20 angebracht.
Insbesondere wird das proximale Ende 50 der Kappe 18 über dem
distalen Ende 62 der äußeren Nabe 20 befestigt und
der proximale Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 teilweise
innerhalb des distalen Durchgangs 66 der äußeren Nabe 20 befestigt. Wie dargestellt
ist, ist nach der Endmontage der Spülungseinlass 42 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 mit
dem Spülungsanschluss 70 der äußeren Nabe 20 ausgerichtet.
Die innere Schneidenanordnung 14 wird dann koaxial innerhalb
der äußeren Schneidenanordnung 12 angeordnet.
Insbesondere wird das innere röhrenförmige Element 22 koaxial
innerhalb des äußeren röhrenförmigen Elements 16 angeordnet.
Des weiteren wird der distale Abschnitt 92 der inneren
Nabe 24 koaxial innerhalb der äußeren Nabe 20 angeordnet.
In dieser Hinsicht werden Dichtungsringe 100 proximal und
distal des radialen Durchgangs 94 angeordnet, um den radialen
Durchgang 94 der inneren Nabe 24 in Bezug auf
den Ansauganschluss 68 der äußeren Nabe 20 zu dichten. Die
Dichtungsringe 100 dichten auch den Ansauganschluss 68 in
Bezug auf den Spülungsanschluss 70. Wie
nachstehend beschrieben wird, ist das Instrument 10 konfiguriert,
um eine interne Spülung
bereitzustellen, und es ermöglicht
eine Fluidströmung
direkt von dem Spülungsanschluss 70 zu
dem Ansauganschluss 68. Die Dichtungsringe 100 verhindern, dass
dies geschieht, so dass das Spülungsfluid
zur Anwendung an der Zielstelle zu dem distalen Ende 82 (2)
der Röhre 22 fließen muss.
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Die
in 5 dargestellte bevorzugte Anordnung stellt einen
Ansaugfluidweg bereit, der sich außerhalb eines Handstücks (nicht
dargestellt) befindet, welches ansonsten lösbar mit dem proximalen Ende 90 der
inneren Nabe 24 und dem proximalen Ende 60 der äußeren Nabe 20 (nachstehend
beschrieben) verbunden ist. Insbesondere zieht ein über dem
Ansauganschluss 68 angeordnetes Vakuum während der
Verwendung Fluide und/oder Gewebe an der Operationsstelle vom distalen
Ende 82 (2) des inneren röhrenförmigen Elements 22 über das
zentrale Lumen 84 durch den Ansaug anschluss 68 oder
saugt diese an. Diese bevorzugte Konstruktion isoliert das Handstück wirksam
und verhindert, dass es zu einem elektrischen Leitungsweg wird,
wenn Salzlösung
oder ein anderes Fluid aus der Operationsstelle abgesogen wird.
Alternative Konfigurationen, die dasselbe Entwurfsmerkmal bewirken, sind
beispielsweise in dem US-Patent
5 957 881 beschrieben. Ähnlich
ist ein externer Spülfluidweg über den
Spülungsanschluss 70 bereitgestellt,
der in Fluidverbindung mit einem Raum steht, der ansonsten zwischen
einem Außendurchmesser
des inneren röhrenförmigen Elements 22 und
einem Innendurchmesser des äußeren röhrenförmigen Elements 16 erzeugt
ist.
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Wie
anhand des vorstehend Erwähnten
klar ist, dienen die Kappe 18, die äußere Nabe 20 und die innere
Nabe 24 in Kombination als eine Nabenanordnung für das Instrument 10,
wobei die dielektrische Beschichtung oder der Isolator 38 einen
Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 16 distal
zur Nabenanordnung (beispielsweise distal zur Kappe 18 in 5)
bedeckt. Wenn der Isolator 38 etwas anderes als eine dielektrische
Beschichtung (beispielsweise ein Mantel) ist, kann der Isolator 38 koaxial
um das äußere röhrenförmige Element 16,
das sich wiederum distal zur Nabenanordnung erstreckt, an der Nabenanordnung
angebracht werden. Ungeachtet dessen, ist das Instrument 10 und
insbesondere die Nabenanordnung vorzugsweise durch das Nichtvorhandensein
jeglicher Schalter zum Steuern des Antreibens des inneren röhrenförmigen Elements 22 und/oder
zum selektiven elektrischen Verbinden der Verdrahtung 40 mit
dem äußeren röhrenförmigen Element 16 gekennzeichnet.
Diese Operationen werden durch Schaltvorrichtungen (beispielsweise
einen Fußschalter)
gesteuert, der sich fern vom Instrument 10 befindet.
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Das
chirurgische Resektionsinstrument 10 ist in 6 in
Zusammenhang mit einem entfernbaren angetriebenen chirurgischen
Handstück 110 dargestellt.
Das chirurgische Handstück 110 ist
von einem auf dem Fachgebiet allgemein bekannten Typ und ist, wie
zuvor beschrieben wurde, von dem chirurgischen Resektionsinstrument 10 selektiv
entfernbar. Wie in 6 dargestellt ist, befinden
sich der Drahtleiter 40, der Ansauganschluss 68 und
der Spülungsanschluss 70 nach
der Montage am chirurgischen Handstück 110 alle außerhalb
von diesem. Bei dieser Konstruktion ist das chirurgische Handstück 110 dann
von dem chirurgischen Resektionsinstrument 10 elektrisch
isoliert. Dies ist ein wichtiges Merkmal, weil das Handstück 110 typischerweise metallisch
ist und das Vorhandensein von Flüssigkeit (zum
Spülen)
und von Elektrizität
(zur Kauterisation) dazu führen
könnte,
dass ein Strom durch das metallische Handstück und damit zum Chirurgen
fließt.
Es ist demgemäß erforderlich,
das Handstück 110 vom Instrument 10 zu
isolieren.
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Unter
zusätzlichem
Bezug auf 2 sei bemerkt, dass das chirurgische
Mikro-Resektionsinstrument 10 wie andere Schneidinstrumente
an einer Zielstelle angeordnet wird. Die Schneidspitze 86 des inneren
röhrenförmigen Elements 22 wird
in Bezug auf das Schneidfenster 34 manövriert, um Gewebe an der Zielstelle, ähnlich herkömmlichen
Mikro-Resektionsinstrumenten,
zu resezieren. Diesbezüglich kann
das innere röhrenförmige Element 22,
wie auf dem Fachgebiet bekannt ist, in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element 16,
beispielsweise durch Betätigung
des chirurgischen Handstücks 110,
gedreht und/oder oszilliert werden. Wenn es erforderlich wird, an
der Zielstelle eine Blutstillung vorzunehmen (entweder während des
Schneidens oder getrennt davon), wird ein elektrischer Strom über den
Drahtleiter 40 auf das äußere röhrenförmige Element 16 angewendet.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
Hochfrequenzenergie (RF-Energie) auf einer monopolaren Basis verwendet.
Allgemein ausgedrückt
umfasst ein monopolares elektrochirurgisches Instrument eine aktive
Elektrode (d.h. die Zähne 36 des äußeren röhrenförmigen Elements 16)
zum Schneiden von Gewebe und eine fern angeordnete Rückflusselektrode
zum Bereitstellen eines Stromrückflusswegs.
Beispielsweise kann eine ferne Erdungsauflage, die als eine Rückflusselektrode
dient, am Körper
des Patienten, beispielsweise am Oberschenkel oder am Rücken, befestigt
werden. Die Schneidfläche 36 dient
als eine Elektrode, die eine Kauterisation des kontaktierten Gewebes
vornimmt, um eine Blutstillung zu erzielen. Demgemäß ist das Mikro-Resektionsinstrument 10 für HNO-Prozeduren,
bei denen Gewebe durch die Schneidspitze 86 reseziert wird,
sehr nützlich.
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Eine
alternative Ausführungsform
eines chirurgischen Mikro-Resektionsinstruments 150,
das besonders nützlich
in Zusammenhang mit HNO-Prozeduren ist, bei denen das Resezieren
von Gewebe erforderlich ist, ist in 7 dargestellt.
Wie bei dem zuvor beschriebenen Instrument 10 (1)
umfasst das Instrument 150 ein äußeres röhrenförmiges Element 152,
ein inneres röhrenförmiges Element
(in 7 verborgen), eine Nabenanordnung 154,
eine Verdrahtung 156 und einen elektrischen Isolator 158. Das äußere röhrenförmige Element 152 bildet
an einem distalen Abschnitt ein Schneidfenster 160. Das innere
röhrenförmige Element
ist in dem äußeren röhrenförmigen Element 152 koaxial
angeordnet und bildet eine Schneidspitze (nicht dargestellt), die
ansonsten durch das Schneidfenster 160 freiliegt. Die Verdrahtung 156 ist
an einem Anschlusspunkt (nicht dargestellt), der ansonsten von der
Nabenanordnung 154 umgeben ist, elektrisch an das äußere röhrenförmige Element 152 angeschlossen.
Das heißt,
dass gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
die Nabenanordnung 154 eine permanente elektrische Verbindung
zwischen der Verdrahtung 156 und dem äußeren röhrenförmigen Element 152 gewährleistet,
so dass gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kein
Schaltmechanismus an dem Instrument 150 bereitgestellt
ist.
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Der
Isolator 158 bedeckt einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 152 distal
zu der Nabenanordnung 154. Bei der einen bevorzugten Ausführungsform
aus 7 ist das Schneidfenster 160 nicht von
dem Isolator 158 umgeben oder ansonsten frei oder von diesem
freigelassen. Des weiteren ist eine Außenfläche 162 (in 7 allgemein dargestellt)
des äußeren röhrenförmigen Elements 152,
das ansonsten das Schneidfenster 160 umgibt und diesem
entgegengesetzt ist, auch in Bezug auf den Isolator 158 freistehend.
Wie zuvor beschrieben wurde, wird der Verdrahtung 156 durch
eine getrennte Leistungsquelle bereitgestellte Energie dem äußeren röhrenförmigen Element 152 elektrisch
zugeführt.
Der Isolator 158 isoliert wiederum das äußere röhrenförmige Element 152,
außer
an der freiliegenden Fläche 162,
distal zur Nabenanordnung 154. Demgemäß ist die freiliegende Fläche 162 für die Kauterisation
kontaktierten Gewebes verfügbar.
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Die
Nabenanordnung 154 umfasst eine äußere Nabe 170, eine
innere Nabe (nicht dargestellt), eine Kappe 172 und ein
Abschirmteil 174. Wie bei vorhergehenden Ausführungsformen ist
die äußere Nabe 170 mit
einem proximalen Abschnitt (nicht dargestellt) des äußeren röhrenförmigen Elements 152 verbunden. Ähnlich ist
die innere Nabe mit dem inneren röhrenförmigen Element (nicht dargestellt)
verbunden und ansonsten in der äußeren Nabe 170 aufgenommen.
Die Kappe 172 bildet einen Übergangsbereich von der äußeren Nabe 170 zu
dem äußeren röhrenförmigen Element 152 und
bedeckt einen Verbindungspunkt zwischen der Verdrahtung 156 und dem äußeren röhrenförmigen Element 152,
wie zuvor beschrieben wurde. Schließlich erstreckt sich das Abschirmteil 174 im
allgemeinen radial von der äußeren Nabe 170.
Das Abschirmteil 174 ist vorzugsweise ringförmig und
besteht aus einem nichtleitenden Material, wie ABS. Bei dieser Konfiguration
dient das Abschirmteil 174 dazu, den Kontakt zwischen Bestandteilen
des Instruments 150 (oder anderen Bestandteilen, die damit
verbunden sind) proximal des Abschirmteils 174 mit anderen
Einrichtungen, Körperstrukturen
usw. distal zu dem Abschirmteil 170 während einer chirurgischen Prozedur
und insbesondere einer Elektrokauterisationsoperation zu verhindern
oder zu unterbinden. Beispielsweise werden viele HNO-Prozeduren
durch den Mund eines Patienten ausgeführt. Bei dieser Technik wird
im allgemeinen eine Mundsperre verwendet. Viele Mundsperren bestehen
aus einem metallischen Material. Dabei besteht die Möglichkeit,
dass die metallische Mundsperre in Kontakt mit metallischen Bestandteilen
des Instruments 150 und/oder zugeordneten Mikro-Resektionssystem-Bestandteilen
(in der Art eines angetriebenen Handstücks) gelangt. Ein Metall-Metall-Kontakt zwischen
der Mundsperre (oder einer anderen elektrisch leitenden Einrichtung,
die als Teil der chirurgischen Prozedur im Patienten oder an diesem angeordnet
wird) und ein Instrumentensystembestandteil während einer Elektrokauterisationsoperation
könnten
unerwartet einen elektrischen Leitungsweg erzeugen, wodurch der
Patient oder das Instrument 150 möglicherweise beschädigt werden
könnte. Das
Abschirmteil 174 unterbindet oder verhindert das Auftreten
dieses unerwünschten
Kontakts, indem es wirksam verhindert, dass metallische Bestandteile proximal
des Abschirmteils 174 metallische Einrichtungen distal
des Abschirmteils 174 kontaktieren. Insbesondere ist gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
das Abschirmteil 174 so positioniert, dass alle freiliegenden
Flächen
des Instruments 150 distal des Abschirmteils 174,
mit Ausnahme der Fläche 162,
elektrisch nichtleitend sind. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
weist das Abschirmteil 174 einen Außendurchmesser von etwa 22
mm (0,875 Zoll) auf.
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Die
voranstehend beschriebene Nabenanordnung 154 (sowie die
dem Instrument 10 zugeordnete Nabenanordnung, wie zuvor
beschrieben wurde) weist individuell ausgebildete Naben- und Kappenbestandteile
auf, die getrennt an dem äußeren röhrenförmigen Element
befestigt sind. Alternativ zeigen die 8A und 8B ein
Mikro-Resektionsinstrument 180 gemäß einer alternativen Ausführungsform,
welches eine einsatzgeformte äußere Nabe 182 aufweist.
Die äußere Nabe 182 ist
an ein äußeres röhrenförmiges Element 184 einsatzgeformt.
Ein Isolator 185 umgibt einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 184 distal
zu der äußeren Nabe 182.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist die äußere Nabe 182 zur
Bildung eines Abschirmteils 186, einer Drahtaufnahmerille 188,
eines zentralen Lumens 190, eines Spülungsanschlusses 192 und
eines Ansauganschlusses 194 geformt. Das Abschirmteil 186 ist ähnlich dem
zuvor beschriebenen Abschirmteil 174 (7)
konfiguriert, um zu verhindern, dass metallische Bestandteile proximal
des Abschirmteils 186 metallische Einrichtungen distal zum
Abschirmteil 186 während
einer chirurgischen Prozedur kontaktieren.
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Wie
bei vorhergehenden Ausführungsformen
umfasst das Mikro-Resektionsinstrument 180 eine
Verdrahtung 196, die elektrisch mit dem äußeren röhrenförmigen Element 184 verbunden
ist, wie am besten in 8B dargestellt ist. In dieser
Hinsicht ist die äußere Nabe 182 über einem
Verbindungspunkt 198 zwischen der Verdrahtung 196 und
dem äußeren röhrenförmigen Element 184 geformt.
Des weiteren ist die Drahtaufnahmerille 188 eingerichtet, um
einen Abschnitt der Verdrahtung 196 proximal zum Verbindungspunkt 198 festzuhalten.
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Das
chirurgische Mikro-Resektionsinstrument gemäß der vorliegenden Erfindung
bietet eine erhebliche Verbesserung gegenüber früheren Konstruktionen, indem
es ein einziges Instrument bereitstellt, das in der Lage ist, eine
Mikroresektion auszuführen
und eine Blutstillung bereitzustellen, beispielsweise durch Elektrokauterisation.
Durch Bedecken eines erheblichen Teils des äußeren röhrenförmigen Elements mit einem elektrischen
Isolator sowie durch Bereitstellen einer äußeren Absaugung verringert das
chirurgische Instrument gemäß der vorliegenden Erfindung
in hohem Maße
die Operationszeit, indem es eine einzige Vorrichtung bereitstellt,
die in der Lage ist, mehrere Aufgaben auszuführen, während die Möglichkeit einer Fehlfunktion
oder einer Verletzung (infolge der metallischen Natur der meisten Handstücke) ausgeschlossen
wird.
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Wenngleich
die vorliegende Erfindung mit Bezug auf bevor zugte Ausführungsformen
beschrieben wurde, werden Fachleute verstehen, dass Änderungen
an der Form und den Einzelheiten vorgenommen werden können, ohne
von dem durch die Ansprüche
definierten Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Wenngleich der Isolator als das gesamte äußere röhrenförmige Element mit Ausnahme
des Schneidfensters umgebend beschrieben wurde, ist beispielsweise
zu verstehen, dass zusätzliche
Bereiche des distalen Abschnitts des äußeren röhrenförmigen Elements auch freigelassen
werden können,
wie durch die verschiedenen alternativen Ausführungsformen klar gemacht wurde.