DE60117398T2 - Chirurgisches mikro-resektionsinstrument mit elektrokauterisationsmerkmal - Google Patents

Chirurgisches mikro-resektionsinstrument mit elektrokauterisationsmerkmal Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen chirurgische Mikro-Schneidinstrumente. Sie betrifft insbesondere ein chirurgisches Mikro-Resektionsinstrument, das sowohl ein mechanisches Schneiden als auch ein Schneiden mit elektrischem Strom zusammenfasst.
  • Chirurgische Schneidinstrumente, bei denen ein langgestrecktes inneres Element innerhalb eines langgestreckten äußeren röhrenförmigen Elements gedreht wird, sind bei chirurgischen Prozeduren, bei denen Zugang zur Operationsstelle durch einen schmalen Eingang oder einen schmalen Durchgang gewonnen wird, sehr akzeptiert. Typischerweise weist das äußere röhrenförmige Element ein distales Ende mit einer Öffnung, die eine Schneidöffnung oder ein Schneidfenster definiert, auf, und das innere Element weist ein distales Ende auf, welches eine Schneidspitze zum Schneiden von Körpergewebe an dem Fenster bildet. Die proximalen Enden des inneren und des äußeren Elements sind üblicherweise an Naben befestigt, die wiederum zum Drehen und/oder Oszillieren des inneren Elements in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element an einem angetriebenen Handstück befestigt sind. Die Schneidspitze des inneren Elements kann verschiedene Konfigurationen aufweisen, die für die fragliche Operationsprozedur (beispielsweise Schneiden, Resezieren, Abschleifen, Rasieren usw.) spezifisch sind, wobei das Schneidfenster geeignet konfiguriert ist, um mit der jeweiligen Konfiguration der Schneidspitze zusammenzuwirken. Häufig ist das innere Element röhrenförmig, so dass das lose Gewebe, das sich bei einer schneidenden, resezierenden oder abschleifenden Prozedur ergibt, durch das hohle Lumen des inneren Elements abgesaugt werden kann. Unter spezifischem Bezug auf HNO-Anwendungen (Hals-, Nasen- und Ohrenanwendungen), wie eine Ethmoidektomie, eine Sinuschirurgie, eine Adenoidektomie, eine Kehlkopfchirurgie usw., werden typischerweise sehr scharfe mikroresezierende Schneiden oder Schneidspitzen verwendet, um die gewünschte Prozedur auszuführen.
  • Die voranstehend beschriebenen chirurgischen Instrumente beruhen auf einer mechanischen Schneidwirkung zum Resezieren, Schneiden, Rasieren, Abschleifen usw. des betreffenden Gewebes. In Bezug auf HNO-Prozeduren sind mechanische Mikro-Resektionsinstrumente sehr gut verwendbar und bieten erhebliche Vorteile gegenüber anderen verfügbaren Vorrichtungen. Beispielsweise sind CO2-Laser verfügbar. Laserbasierte Systeme sind jedoch kostspielig und weisen das spezielle Risiko eines thermischen Traumas oder von Verbrennungen auf.
  • Es wurden Anstrengungen unternommen, um die Konstruktion chirurgischer Mikro-Resektionsinstrumente zu verbessern. Beispielsweise kann die Schneiden- oder Schneidspitzenkonfiguration für bestimmte Anwendungen optimiert werden. Des weiteren wurde zum Erleichtern des Zugangs zu bestimmten Körperbereichen das chirurgische Schneidinstrument gegenüber einer im allgemeinen geraden Form zu einer Form mit einer Festwinkelkonstruktion oder einer Konstruktion mit einem veränderlichen Winkel modifiziert.
  • Häufig ist es während einer HNO-Mikro-Resektionsprozedur erforderlich, eine Blutung an der Zielstelle zur Gerinnung zu bringen oder auf andere Weise zu unterbinden, um eine Blutstillung zu erzielen. Die akzeptierte Technik zum Bewirken einer Blutstillung besteht darin, das Mikro-Resektionsinstrument zu entfernen und eine saugende Koagulationsvorrichtung anzuordnen. Wenngleich diese Technik notwendig ist, ist sie sehr zeitaufwendig.
  • Die US-A-5 364 395 beschreibt ein arthroskopisches chirurgisches Instrument mit einer Kauterisationsfähigkeit.
  • Die DE-C-19641564 beschreibt eine chirurgische Vorrichtung gemäß dem ersten Teil (Oberbegriff) des Anspruchs 1, die ein Innenrohr und ein Außenrohr aufweist.
  • Die US-A-5 922 003 beschreibt ein gewinkeltes, drehbares Gewebeschneidinstrument, welches eine äußere Schneidenanordnung und eine innere Schneidenanordnung aufweist.
  • Chirurgische Mikro-Resektionsschneideninstrumente sind Des weiteren sehr nützlich. Es ist jedoch noch immer eine getrennte Vorrichtung erforderlich, um eine Blutstillung an der Operationsstelle zu erreichen. Daher besteht ein Bedarf an einem einzigen chirurgischen Mikro-Resektionsinstrument, das in der Lage ist, Gewebe zu resezieren und eine Blutstillung bereitzustellen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein chirurgisches Mikro-Resektionsinstrument bereit mit: einem äußeren röhrenförmigen Element, das aus einem elektrisch leitenden Material gebildet ist und einen proximalen Abschnitt, einen Zwischenabschnitt, einen distalen Abschnitt und ein inneres Lumen definiert, wobei der distale Abschnitt ein zu dem Lumen offenes Schneidfenster bildet, einem inneren röhrenförmigen Element, das innerhalb des Lumens des äußeren röhrenförmigen Elements angeordnet ist, wobei das innere röhrenförmige Element ein proximales Ende, ein distales Ende und ein sich dazwischen erstreckendes zentrales Lumen definiert, wobei das distale Ende eine Schneidspitze bildet, einer Nabenanordnung, die das äußere röhrenförmige Element an dessen proximalem Abschnitt hält und das innere röhrenförmige Element an dessen proximalem Ende hält, und einem elektrischen Isolator, der einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements distal zu der Nabenanordnung bedeckt, wobei das Schneidfenster von dem Isolator frei ist, und einer Verdrahtung, die permanent elektrisch mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements verbunden ist und dazu eingerichtet ist, Energie von einer fernen Leistungsquelle an das äußere röhrenförmige Element abzugeben, wobei die elektrische Verbindung der Verdrahtung zu dem äußeren röhrenförmigen Element von der Nabenanordnung umgeben ist, wobei die Nabenanordnung folgendes aufweist: eine äußere Nabe, die mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements verbunden ist, und eine innere Nabe, die mit dem proximalen Ende des inneren röhrenförmigen Elements verbunden ist, wobei die innere Nabe innerhalb der äußeren Nabe aufgenommen ist und einen proximalen Abschnitt aufweist, der dazu eingerichtet ist, abnehmbar an einem angetriebenen chirurgischen Handstück anzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Nabe gegen die äußere Nabe fluidgedichtet ist und die innere Nabe einen radialen Durchgang in Fluidverbindung mit einem Längsdurchgang bildet, der dazu eingerichtet ist, das proximale Ende des inneren röhrenförmigen Elements aufzunehmen, und der radiale Durchgang in Fluidverbindung mit einem Fluidanschluss steht, der durch die äußere Nabe gebildet ist, so dass Fluide und andere Materialien über den Fluidanschluss durch das zentrale Lumen gezogen werden können.
  • Vorzugsweise bedeckt der elektrische Isolator einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements distal zu der Nabenanordnung. Insbesondere ist zumindest das Schneidfenster frei von dem Isolator. Bei dieser Konfiguration ist die Schneidspitze für das Resezieren von Gewebe verfügbar. Wenn erforderlich, wird ein elektrischer Strom über die Verdrahtung auf den proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements angewendet. Der Isolator isoliert das äußere röhrenförmige Element entlang dem Zwischenabschnitt und mindestens einem Teil des distalen Abschnitts, wodurch an dessen freiliegenden Teil eine Elektrodenfläche bereitgestellt wird. Dadurch kauterisiert der freiliegende Teil des distalen Abschnitts kontaktiertes Gewebe durch die Energie, um eine Blutstillung zu erreichen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Isolator ein dielektrisches Material, das auf das äußere röhrenförmige Element aufgebracht ist. Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Nabenanordnung eine äußere Nabe auf, die an das äußere röhrenförmige Element einsatzgeformt ist und ein im wesentlichen radial verlaufendes Abschirmteil bildet.
  • Die vorliegende Erfindung kann in ein chirurgisches Mikro-Resektionssystem zur Verwendung bei HNO-Prozeduren aufgenommen werden. Das System umfasst ein Mikro-Resektionsinstrument, ein angetriebenes chirurgisches Handstück und eine Energiequelle. Bei dieser Konfiguration leitet die Aktivierung des angetriebenen chirurgischen Handstücks das Resezieren von Gewebe ein. Zusätzlich bewirkt die Aktivierung der Energiequelle eine Gewebekauterisation durch die Abgabe von Energie an den Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements, der ansonsten nicht durch den Isolator abgedeckt ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden das angetriebene chirurgische Handstück und die Energiequelle durch Schaltvorrichtungen betätigt, die fern von dem Mikro-Resektionsinstrument angeordnet sind.
  • Die vorliegende Erfindung kann bei einem Verfahren zum Ausführen einer Mikro-Resektionsoperation an einer Zielstelle eines Patienten als Teil einer HNO-Operationsprozedur verwendet werden. Das Verfahren umfasst die in Anspruch 17 definierten Schritte.
  • Bevorzugte Ausführungsformen werden nun nur als Beispiel mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben.
  • 1 ist eine Seitenansicht eines chirurgischen Mikro-Resektionsinstruments gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Einzelteil-Seitenansicht des Mikro-Resektionsinstruments der 1, wobei Teile im Querschnitt dargestellt sind.
  • 3 ist eine vergrößerte Seitenansicht eines distalen Abschnitts des in 2 dargestellten äußeren röhrenförmigen Elements.
  • 4 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht einer mit dem Instrument der 1 verwendbaren Kappe gemäß einer alternativen Ausführungsform.
  • 5 ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Teils des chirurgischen Instruments der 1.
  • 6 ist eine Seitenansicht des an einem Handstück angebrachten chirurgischen Instruments aus 1.
  • 7 ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform des Mikro-Resektionsinstruments gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 8A ist eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Instruments gemäß einer anderen alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 8B ist eine Schnittansicht des Instruments aus 8A.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Eine bevorzugte Ausführungsform eines chirurgischen Mikro-Resektionsinstruments oder einer chirurgischen Mikro-Resektionsschneide 10 gemäß der vorliegenden Erfindung ist in 1 dargestellt. Das chirurgische Instrument 10 umfasst ein äußeres Schneidenelement oder eine äußere Schneidenanordnung 12 und ein inneres Schneidenelement oder eine innere Schneidenanordnung 14. Die innere Schneidenanordnung 14 ist koaxial in der äußeren Schneidenanordnung 12 aufgenommen. Die Bestandteile 12, 14 werden nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben. Allgemein umfasst die äußere Schneidenanordnung 12 jedoch ein äußeres röhrenförmiges Element 16, eine Kappe 18 und eine äußere Nabe 20.
  • Die innere Schneidenanordnung 14 beinhaltet ein inneres röhrenförmiges Element 22 (in 2 dargestellt) und eine innere Nabe 24. Die äußere Nabe 20 hält das innere röhrenförmige Element 22 in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element 16 fest. Hierzu ist ein Abschnitt der inneren Nabe 24 innerhalb der äußeren Nabe 20 gedichtet (beispielsweise durch Dichtungsringe, wie nachstehend beschrieben wird) und für das Anbringen an einem chirurgischen Handstück (nicht dargestellt) konfiguriert. Wie nachstehend erklärt wird, dienen die äußere Nabe 20, die innere Nabe 22 und die Kappe 18 als eine Nabenanordnung zum Festhalten des äußeren röhrenförmigen Elements 16 und des inneren röhrenförmigen Elements 22.
  • Unter zusätzlichem Bezug auf die Einzelteilansicht aus 2 sei bemerkt, dass das äußere röhrenförmige Element 16 den mit herkömmlichen Mikro-Resektionsinstrumenten für Gewebe verwendeten äußeren röhrenförmigen Elementen ähnelt und als eine langgestreckte Röhre ausgebildet ist. Insbesondere definiert das äußere röhrenförmige Element 16 einen proximalen Abschnitt 26, einen Zwischenabschnitt 28 und einen distalen Abschnitt 30. Ein Lumen 32 erstreckt sich von einem Schneidfenster 34, das ansonsten an dem distalen Abschnitt 30 ausgebildet ist, zu dem proximalen Abschnitt 26. Der proximale Abschnitt 26 ist zum Anbringen an der äußeren Nabe 20 konfiguriert, während der distale Abschnitt 30 eine Schneidfläche oder Schneidkante 36 um mindestens einen Abschnitt des Schneidfensters 34 bildet.
  • Das äußere röhrenförmige Element 16 besteht vorzugsweise aus einem verhältnismäßig steifen, elektrisch leitenden Material, wie 304-Edelstahl. Zusätzlich ist eine Außenfläche des Zwischenabschnitts 28 und des distalen Abschnitts 30 mit einem dielektrischen Isoliermaterial (allgemein bei 38 in 2 dargestellt) überzogen oder bedeckt. Es ist wichtig, dass der proximale Abschnitt 26 vorzugsweise frei von der dielektrischen Isolationsbeschichtung 38 ist. Das Isoliermaterial der dielektrischen Beschichtung 38 ist vorzugsweise eine Nylonbeschichtung, es können jedoch auch andere bekannte dielektrische Materialien verwendet werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform hat die dielektrische Beschichtung 38 eine Dicke im Bereich von etwa 0,254–0,35 mm (0,010–0,014 Zoll) und bevorzugter von 0,305 mm (0,012 Zoll). Des weiteren ist, wie am besten in der vergrößerten Darstellung der 3 gezeigt ist, die dielektrische Beschichtung oder der elektrische Isolator 38 gemäß einer Ausführungsform nicht auf die an dem distalen Abschnitt 30 ausgebildete Schneidfläche 36 aufgebracht oder bedeckt diese nicht. Weil die Schneidfläche oder die Schneidkanten 36 frei von der dielektrischen Beschichtung 38 sind, breitet sich elektrische Energie, wie Hochfrequenzenergie (RF-Energie), die ansonsten auf den proximalen Abschnitt 26 (2) angewendet wird, zur nachfolgenden Wechselwirkung (beispielsweise Elektrokauterisation) mit berührtem Gewebe (nicht dargestellt) zur Oberfläche 36 aus. Beispielsweise und zu 2 zurückkehrend sei bemerkt, dass ein Drahtleiter 40 oder eine Verdrahtung vorzugsweise an den proximalen Abschnitt 26 angeschmolzen ist (der ansonsten frei von der dielektrischen Beschichtung 38 ist). Demgemäß ist die Verdrahtung 40 permanent elektrisch mit dem äußeren röhrenförmigen Element 16 verbunden. Der Drahtleiter 40 ist weiter an einem entgegengesetzten Ende an eine elektrische Stromversorgung (nicht dargestellt) angeschlossen. Durch das Aktivieren der elektrischen Stromversorgung wird an der Schneidfläche 36 elektrische Energie erzeugt. Insbesondere werden Gewebe oder andere Strukturen, die andernfalls an anderen Stellen als der Schneidfläche 36 in Kontakt mit dem äußeren röhrenförmigen Element 16 stehen (beispielsweise der Zwischenabschnitt 28 und der distale Abschnitt 30), infolge der dielektrischen Beschichtung 38 nicht von dem angelegten Strom beeinflusst. Die dielektrische Beschichtung 38 kann eine Vielzahl anderer elektrischer Isolatorformen annehmen, die ansonsten einen gewünschten Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 16 bedecken. Beispielsweise kann der elektrische Isolator ein Mantel sein, der das äußere röhrenförmige Element 16 bedeckt.
  • Wie nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, kann der elektrische Isolator 38 dazu eingerichtet sein, sogar noch weniger von dem distalen Abschnitt 30 zu bedecken. Beispielsweise kann eine Außenfläche 42 (allgemein in 3 dargestellt, wobei zu verstehen ist, dass in der Ansicht von 3 die Außenfläche 42 von dem Isolator 38 umgeben ist) des distalen Abschnitts 30 gegenüber der Schneidfläche 36 (oder des Schneidfensters 34) frei von dem elektrischen Isolator 38 sein oder ansonsten von diesem freistehend gelassen sein.
  • Außer der voranstehend beschriebenen dielektrischen Beschichtung oder des voranstehend beschriebenen dielektrischen Isolators 38 kann das äußere röhrenförmige Element 16 eine große Vielzahl von Formen annehmen. Beispielsweise kann das äußere röhrenförmige Element 16 im wesentlichen gerade sein oder eine oder mehrere Biegungen aufweisen, welche die Verwendung des Instruments 10 an verschiedenen Operationsstellen erleichtern. Beispiele eines äußeren röhrenförmigen Elements, das eine oder mehrere Biegungen aufweist, sind beispielsweise in dem US- Patent 5 922 003 bereitgestellt. Zusätzlich kann das äußere röhrenförmige Element 16 so bemessen sein, dass das nachstehend beschriebene innere röhrenförmige Element 22 innerhalb des äußeren röhrenförmigen Elements 16 befestigt ist oder eine Drehung und/oder Oszillation des inneren röhrenförmigen Elements 22 in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element 16 bereitgestellt wird. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das äußere röhrenförmige Element 16 so bemessen, dass eine Drehung und/oder Oszillation ermöglicht werden und ein Weg zur inneren Spülung bereitgestellt wird. Hierzu hat, wie nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, das äußere röhrenförmige Element 16 vorzugsweise einen Innendurchmesser, der etwas größer ist als der Außendurchmesser eines entsprechenden Abschnitts des inneren röhrenförmigen Elements 22, und es definiert einen Spülungseinlass 42. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform hat das äußere röhrenförmige Element 16 einen Außendurchmesser von 4 mm und eine Gesamtlänge von etwa 11 cm (4,312 Zoll), wobei der proximale Abschnitt 26 eine Länge von etwa 22 mm (0,86 Zoll) aufweist. Andere Abmessungen, die entweder größer oder kleiner sind, sind ebenfalls akzeptabel.
  • Aus Gründen der Darstellungsvereinfachung ist die Kappe 18 in 2 im Querschnitt dargestellt. Die Kappe 18 ist zur Anordnung über dem proximalen Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 konfiguriert und definiert ein proximales Ende 50, ein distales Ende 52, einen zentralen Durchgang 54 und einen Schlitz 56. Die Kappe 18 besteht aus einem nichtleitenden Material, wie Acrylnitrilbutadienstyren-(ABS)-Kunststoff. Der zentrale Durchgang 54 ist so bemessen, dass er das äußere röhrenförmige Element 16 durch Reibung aufnimmt und festhält. Des weiteren ist der zentrale Durchgang 54 an dem distalen Ende 52 so bemessen, dass er in einen Abschnitt der äußeren Nabe 20 eingreift, und er ist demgemäß vorzugsweise abgestuft. Der Schlitz 56 ist entlang einer Seite der Kappe 18 ausgebildet und erstreckt sich vorzugsweise durch das proximale Ende 50. Mit Blick hierauf ist die Kappe 18 so konfiguriert, dass sie nach der Endmontage diesen Teil des proximalen Abschnitts 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16, das sich ansonsten von der äußeren Nabe 20 erstreckt, umgibt, wodurch ein Übergang von der äußeren Nabe 20 zu der dielektrischen Beschichtung 38 gebildet wird und der Drahtleiter 40 geschützt wird. Hierzu ist der Schlitz 56 so bemessen, um einen Teil des Drahtleiters 40 aufzunehmen und in Bezug auf die äußere Nabe 20 nach außen zu führen. Die Kappe 18 kann andere Formen als die in 2 spezifisch dargestellte annehmen. Eine Kappe 18a gemäß einer alternativen Ausführungsform ist beispielsweise in 4 dargestellt. Gemäß einer anderen alternativen Ausführungsform und wie nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, kann die Kappe 18 fortgelassen werden, wenn die äußere Nabe 20 auf das äußere röhrenförmige Element 16 geformt (d.h. einsatzgeformt) wird.
  • Aus Gründen der Darstellungsvereinfachung ist die äußere Nabe 20 in 2 im Querschnitt dargestellt. Die äußere Nabe 20 ist konfiguriert, um das äußere röhrenförmige Element 16 und die innere Schneidenanordnung 14 aufzunehmen. In dieser Hinsicht ist die äußere Nabe 20 ein langgestreckter Körper, der ein proximales Ende 60, ein distales Ende 62, einen proximalen Durchgang 64, einen distalen Durchgang 66, einen Ansauganschluss 68 und einen Spülungsanschluss 70 definiert. Der proximale Durchgang 64 erstreckt sich von dem proximalen Ende 60 und ist dazu bemessen, einen Teil der inneren Nabe 24 aufzunehmen. Des weiteren steht der proximale Durchgang 64 in Fluidverbindung mit dem Ansauganschluss 68. Der distale Durchgang 66 steht in Fluidverbindung mit dem proximalen Durchgang 64 und erstreckt sich von diesem, wobei er an dem distalen Ende 62 endet. Der Spülungsanschluss 70 steht in Fluidverbindung mit dem distalen Durchgang 66. Wie nachstehend beschrieben wird, ist der distale Durchgang 66 entsprechend dem Außendurchmesser des äußeren röhrenförmigen Elements 16 bemessen, so dass das äußere röhrenförmige Element 16 bei der Endmontage steif mit der äußeren Nabe 20 gekoppelt wird. Des weiteren entspricht die Position des Spülungsanschlusses 70 der Position des durch das äußere röhrenförmige Element 16 gebildeten Spülungseinlasses 42, so dass der Spülungseinlass 42 bei der Endmontage mit dem Spülungsanschluss 70 ausgerichtet wird. Wie nachstehend beschrieben wird, stellt die äußere Nabe 20 dann sowohl einen Spülungsweg für die interne Spülung der Schneide als auch einen Ansaugweg für das Ansaugen von Fluiden und Gewebe während der Verwendung bereit.
  • Das innere röhrenförmige Element 22 ist mit der inneren Nabe 24 verbunden und erstreckt sich distal von dieser und ist bemessen, um koaxial innerhalb des äußeren röhrenförmigen Elements 16 angeordnet zu werden. Das innere röhrenförmige Element 22 definiert ein proximales Ende 80, ein distales Ende 82 und ein sich dazwischen erstreckendes zentrales Lumen 84. Das distale Ende 82 bildet eine Schneidspitze 86, die optimal konfiguriert ist, um eine gewünschte Resektions- oder Rasierprozedur auszuführen, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Gemäß einer Ausführungsform besteht das innere röhrenförmige Element 22 aus einem gleichmäßigen, steifen Material, wie 304-Edelstahl. Alternativ kann das innere röhrenförmige Element 22 konfiguriert werden, um ein Biegen des inneren röhrenförmigen Elements 22 auszuführen, beispielsweise durch eine flexible Kopplung (nicht dargestellt). Beispiele verfügbarer flexibler Kopplungskonfigurationen sind beispielsweise in dem US-Patent 5 922 003 beschrieben.
  • Die innere Nabe 24 ist ein langgestreckter Körper, der einen proximalen Abschnitt 90 und einen distalen Abschnitt 92 definiert. Der proximale Abschnitt 90 ist konfiguriert, um das chirurgische Mikro-Resektionsinstrument 10 abnehmbar an einem Handstück (nicht dargestellt) zu befestigen, und er kann eine Kopplungsvorrichtung in der Art einer Feder (nicht dargestellt) aufweisen. Der distale Abschnitt 92 ist bemessen, um verschiebbar innerhalb des durch die äußere Nabe 20 gebildeten proximalen Durchgangs 64 aufgenommen zu werden, und bildet einen radialen Durchgang 94 und einen Längsdurchgang 96. Der Längsdurchgang 96 ist bemessen, um das proximale Ende 80 des inneren röhrenförmigen Elements 22 aufzunehmen und festzuhalten. Der radiale Durchgang 94 steht in Fluidverbindung mit dem Längsdurchgang 96 und wird bei der Endmontage im allgemeinen mit dem Ansauganschluss 68 ausgerichtet. Mit dieser Konfiguration können dann Fluide und andere Materialien über den Ansauganschluss 68 durch das zentrale Lumen 84 des inneren röhrenförmigen Elements 22 gezogen werden.
  • Die Montage des Mikro-Resektionsinstruments 10 ist am besten in 5 dargestellt. Zur einfachen Darstellung ist der ansonsten mit dem proximalen Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 zusammengefügte Drahtleiter 40 (1 und 2) in 5 nicht dargestellt.
  • Wie zuvor beschrieben wurde, ist das äußere röhrenförmige Element 16 vorzugsweise mit der dielektrischen Beschichtung 38 überzogen (in 5 allgemein dargestellt), wobei daran erinnert sei, dass der proximale Abschnitt 26 von der dielektrischen Beschichtung 38 frei ist. Insbesondere ist jedoch der Verbindungspunkt der Verdrahtung 40 und des äußeren röhrenförmigen Elements 16 vorzugsweise von der Kappe 18 oder einem anderen Abschnitt der Nabenanordnung umgeben. Bei dieser Konfiguration weist das Mikro-Resektionsinstrument 10 keine Direktschaltvorrichtungen zum selektiven elektrischen Verbinden der Verdrahtung 40 und des äußeren röhrenförmigen Elements 16 auf. Stattdessen wird vorzugsweise ein Schalter (in der Art eines Fußschalters), der sich in einer Entfernung von dem Instrument 10 befindet, eingesetzt. Mit anderen Worten befinden sich die Leistungsquelle und die zugehörige Aktivierungsvorrichtung proximal oder stromaufwärts des Instruments 10, um die Abgabe von Energie an die Verdrahtung 40 und demgemäß das Instrument 10 zu aktivieren bzw. zu unterbrechen. Mit Blick hierauf sei bemerkt, dass 5 zeigt, dass die Kappe 18 an dem proximalen Abschnitt 26 über dem äußeren röhrenförmigen Element 16 befestigt ist, wie dargestellt ist. Des weiteren wird der Drahtleiter 40 (nicht dargestellt) durch den von der Kappe 18 gebildeten Schlitz 56 (nicht dargestellt) geführt.
  • Der proximale Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 wird dann an dem distalen Ende 62 der äußeren Nabe 20 angebracht. Insbesondere wird das proximale Ende 50 der Kappe 18 über dem distalen Ende 62 der äußeren Nabe 20 befestigt und der proximale Abschnitt 26 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 teilweise innerhalb des distalen Durchgangs 66 der äußeren Nabe 20 befestigt. Wie dargestellt ist, ist nach der Endmontage der Spülungseinlass 42 des äußeren röhrenförmigen Elements 16 mit dem Spülungsanschluss 70 der äußeren Nabe 20 ausgerichtet. Die innere Schneidenanordnung 14 wird dann koaxial innerhalb der äußeren Schneidenanordnung 12 angeordnet. Insbesondere wird das innere röhrenförmige Element 22 koaxial innerhalb des äußeren röhrenförmigen Elements 16 angeordnet. Des weiteren wird der distale Abschnitt 92 der inneren Nabe 24 koaxial innerhalb der äußeren Nabe 20 angeordnet. In dieser Hinsicht werden Dichtungsringe 100 proximal und distal des radialen Durchgangs 94 angeordnet, um den radialen Durchgang 94 der inneren Nabe 24 in Bezug auf den Ansauganschluss 68 der äußeren Nabe 20 zu dichten. Die Dichtungsringe 100 dichten auch den Ansauganschluss 68 in Bezug auf den Spülungsanschluss 70. Wie nachstehend beschrieben wird, ist das Instrument 10 konfiguriert, um eine interne Spülung bereitzustellen, und es ermöglicht eine Fluidströmung direkt von dem Spülungsanschluss 70 zu dem Ansauganschluss 68. Die Dichtungsringe 100 verhindern, dass dies geschieht, so dass das Spülungsfluid zur Anwendung an der Zielstelle zu dem distalen Ende 82 (2) der Röhre 22 fließen muss.
  • Die in 5 dargestellte bevorzugte Anordnung stellt einen Ansaugfluidweg bereit, der sich außerhalb eines Handstücks (nicht dargestellt) befindet, welches ansonsten lösbar mit dem proximalen Ende 90 der inneren Nabe 24 und dem proximalen Ende 60 der äußeren Nabe 20 (nachstehend beschrieben) verbunden ist. Insbesondere zieht ein über dem Ansauganschluss 68 angeordnetes Vakuum während der Verwendung Fluide und/oder Gewebe an der Operationsstelle vom distalen Ende 82 (2) des inneren röhrenförmigen Elements 22 über das zentrale Lumen 84 durch den Ansaug anschluss 68 oder saugt diese an. Diese bevorzugte Konstruktion isoliert das Handstück wirksam und verhindert, dass es zu einem elektrischen Leitungsweg wird, wenn Salzlösung oder ein anderes Fluid aus der Operationsstelle abgesogen wird. Alternative Konfigurationen, die dasselbe Entwurfsmerkmal bewirken, sind beispielsweise in dem US-Patent 5 957 881 beschrieben. Ähnlich ist ein externer Spülfluidweg über den Spülungsanschluss 70 bereitgestellt, der in Fluidverbindung mit einem Raum steht, der ansonsten zwischen einem Außendurchmesser des inneren röhrenförmigen Elements 22 und einem Innendurchmesser des äußeren röhrenförmigen Elements 16 erzeugt ist.
  • Wie anhand des vorstehend Erwähnten klar ist, dienen die Kappe 18, die äußere Nabe 20 und die innere Nabe 24 in Kombination als eine Nabenanordnung für das Instrument 10, wobei die dielektrische Beschichtung oder der Isolator 38 einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 16 distal zur Nabenanordnung (beispielsweise distal zur Kappe 18 in 5) bedeckt. Wenn der Isolator 38 etwas anderes als eine dielektrische Beschichtung (beispielsweise ein Mantel) ist, kann der Isolator 38 koaxial um das äußere röhrenförmige Element 16, das sich wiederum distal zur Nabenanordnung erstreckt, an der Nabenanordnung angebracht werden. Ungeachtet dessen, ist das Instrument 10 und insbesondere die Nabenanordnung vorzugsweise durch das Nichtvorhandensein jeglicher Schalter zum Steuern des Antreibens des inneren röhrenförmigen Elements 22 und/oder zum selektiven elektrischen Verbinden der Verdrahtung 40 mit dem äußeren röhrenförmigen Element 16 gekennzeichnet. Diese Operationen werden durch Schaltvorrichtungen (beispielsweise einen Fußschalter) gesteuert, der sich fern vom Instrument 10 befindet.
  • Das chirurgische Resektionsinstrument 10 ist in 6 in Zusammenhang mit einem entfernbaren angetriebenen chirurgischen Handstück 110 dargestellt. Das chirurgische Handstück 110 ist von einem auf dem Fachgebiet allgemein bekannten Typ und ist, wie zuvor beschrieben wurde, von dem chirurgischen Resektionsinstrument 10 selektiv entfernbar. Wie in 6 dargestellt ist, befinden sich der Drahtleiter 40, der Ansauganschluss 68 und der Spülungsanschluss 70 nach der Montage am chirurgischen Handstück 110 alle außerhalb von diesem. Bei dieser Konstruktion ist das chirurgische Handstück 110 dann von dem chirurgischen Resektionsinstrument 10 elektrisch isoliert. Dies ist ein wichtiges Merkmal, weil das Handstück 110 typischerweise metallisch ist und das Vorhandensein von Flüssigkeit (zum Spülen) und von Elektrizität (zur Kauterisation) dazu führen könnte, dass ein Strom durch das metallische Handstück und damit zum Chirurgen fließt. Es ist demgemäß erforderlich, das Handstück 110 vom Instrument 10 zu isolieren.
  • Unter zusätzlichem Bezug auf 2 sei bemerkt, dass das chirurgische Mikro-Resektionsinstrument 10 wie andere Schneidinstrumente an einer Zielstelle angeordnet wird. Die Schneidspitze 86 des inneren röhrenförmigen Elements 22 wird in Bezug auf das Schneidfenster 34 manövriert, um Gewebe an der Zielstelle, ähnlich herkömmlichen Mikro-Resektionsinstrumenten, zu resezieren. Diesbezüglich kann das innere röhrenförmige Element 22, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist, in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element 16, beispielsweise durch Betätigung des chirurgischen Handstücks 110, gedreht und/oder oszilliert werden. Wenn es erforderlich wird, an der Zielstelle eine Blutstillung vorzunehmen (entweder während des Schneidens oder getrennt davon), wird ein elektrischer Strom über den Drahtleiter 40 auf das äußere röhrenförmige Element 16 angewendet. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird Hochfrequenzenergie (RF-Energie) auf einer monopolaren Basis verwendet. Allgemein ausgedrückt umfasst ein monopolares elektrochirurgisches Instrument eine aktive Elektrode (d.h. die Zähne 36 des äußeren röhrenförmigen Elements 16) zum Schneiden von Gewebe und eine fern angeordnete Rückflusselektrode zum Bereitstellen eines Stromrückflusswegs. Beispielsweise kann eine ferne Erdungsauflage, die als eine Rückflusselektrode dient, am Körper des Patienten, beispielsweise am Oberschenkel oder am Rücken, befestigt werden. Die Schneidfläche 36 dient als eine Elektrode, die eine Kauterisation des kontaktierten Gewebes vornimmt, um eine Blutstillung zu erzielen. Demgemäß ist das Mikro-Resektionsinstrument 10 für HNO-Prozeduren, bei denen Gewebe durch die Schneidspitze 86 reseziert wird, sehr nützlich.
  • Eine alternative Ausführungsform eines chirurgischen Mikro-Resektionsinstruments 150, das besonders nützlich in Zusammenhang mit HNO-Prozeduren ist, bei denen das Resezieren von Gewebe erforderlich ist, ist in 7 dargestellt. Wie bei dem zuvor beschriebenen Instrument 10 (1) umfasst das Instrument 150 ein äußeres röhrenförmiges Element 152, ein inneres röhrenförmiges Element (in 7 verborgen), eine Nabenanordnung 154, eine Verdrahtung 156 und einen elektrischen Isolator 158. Das äußere röhrenförmige Element 152 bildet an einem distalen Abschnitt ein Schneidfenster 160. Das innere röhrenförmige Element ist in dem äußeren röhrenförmigen Element 152 koaxial angeordnet und bildet eine Schneidspitze (nicht dargestellt), die ansonsten durch das Schneidfenster 160 freiliegt. Die Verdrahtung 156 ist an einem Anschlusspunkt (nicht dargestellt), der ansonsten von der Nabenanordnung 154 umgeben ist, elektrisch an das äußere röhrenförmige Element 152 angeschlossen. Das heißt, dass gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die Nabenanordnung 154 eine permanente elektrische Verbindung zwischen der Verdrahtung 156 und dem äußeren röhrenförmigen Element 152 gewährleistet, so dass gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kein Schaltmechanismus an dem Instrument 150 bereitgestellt ist.
  • Der Isolator 158 bedeckt einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 152 distal zu der Nabenanordnung 154. Bei der einen bevorzugten Ausführungsform aus 7 ist das Schneidfenster 160 nicht von dem Isolator 158 umgeben oder ansonsten frei oder von diesem freigelassen. Des weiteren ist eine Außenfläche 162 (in 7 allgemein dargestellt) des äußeren röhrenförmigen Elements 152, das ansonsten das Schneidfenster 160 umgibt und diesem entgegengesetzt ist, auch in Bezug auf den Isolator 158 freistehend. Wie zuvor beschrieben wurde, wird der Verdrahtung 156 durch eine getrennte Leistungsquelle bereitgestellte Energie dem äußeren röhrenförmigen Element 152 elektrisch zugeführt. Der Isolator 158 isoliert wiederum das äußere röhrenförmige Element 152, außer an der freiliegenden Fläche 162, distal zur Nabenanordnung 154. Demgemäß ist die freiliegende Fläche 162 für die Kauterisation kontaktierten Gewebes verfügbar.
  • Die Nabenanordnung 154 umfasst eine äußere Nabe 170, eine innere Nabe (nicht dargestellt), eine Kappe 172 und ein Abschirmteil 174. Wie bei vorhergehenden Ausführungsformen ist die äußere Nabe 170 mit einem proximalen Abschnitt (nicht dargestellt) des äußeren röhrenförmigen Elements 152 verbunden. Ähnlich ist die innere Nabe mit dem inneren röhrenförmigen Element (nicht dargestellt) verbunden und ansonsten in der äußeren Nabe 170 aufgenommen. Die Kappe 172 bildet einen Übergangsbereich von der äußeren Nabe 170 zu dem äußeren röhrenförmigen Element 152 und bedeckt einen Verbindungspunkt zwischen der Verdrahtung 156 und dem äußeren röhrenförmigen Element 152, wie zuvor beschrieben wurde. Schließlich erstreckt sich das Abschirmteil 174 im allgemeinen radial von der äußeren Nabe 170. Das Abschirmteil 174 ist vorzugsweise ringförmig und besteht aus einem nichtleitenden Material, wie ABS. Bei dieser Konfiguration dient das Abschirmteil 174 dazu, den Kontakt zwischen Bestandteilen des Instruments 150 (oder anderen Bestandteilen, die damit verbunden sind) proximal des Abschirmteils 174 mit anderen Einrichtungen, Körperstrukturen usw. distal zu dem Abschirmteil 170 während einer chirurgischen Prozedur und insbesondere einer Elektrokauterisationsoperation zu verhindern oder zu unterbinden. Beispielsweise werden viele HNO-Prozeduren durch den Mund eines Patienten ausgeführt. Bei dieser Technik wird im allgemeinen eine Mundsperre verwendet. Viele Mundsperren bestehen aus einem metallischen Material. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die metallische Mundsperre in Kontakt mit metallischen Bestandteilen des Instruments 150 und/oder zugeordneten Mikro-Resektionssystem-Bestandteilen (in der Art eines angetriebenen Handstücks) gelangt. Ein Metall-Metall-Kontakt zwischen der Mundsperre (oder einer anderen elektrisch leitenden Einrichtung, die als Teil der chirurgischen Prozedur im Patienten oder an diesem angeordnet wird) und ein Instrumentensystembestandteil während einer Elektrokauterisationsoperation könnten unerwartet einen elektrischen Leitungsweg erzeugen, wodurch der Patient oder das Instrument 150 möglicherweise beschädigt werden könnte. Das Abschirmteil 174 unterbindet oder verhindert das Auftreten dieses unerwünschten Kontakts, indem es wirksam verhindert, dass metallische Bestandteile proximal des Abschirmteils 174 metallische Einrichtungen distal des Abschirmteils 174 kontaktieren. Insbesondere ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform das Abschirmteil 174 so positioniert, dass alle freiliegenden Flächen des Instruments 150 distal des Abschirmteils 174, mit Ausnahme der Fläche 162, elektrisch nichtleitend sind. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das Abschirmteil 174 einen Außendurchmesser von etwa 22 mm (0,875 Zoll) auf.
  • Die voranstehend beschriebene Nabenanordnung 154 (sowie die dem Instrument 10 zugeordnete Nabenanordnung, wie zuvor beschrieben wurde) weist individuell ausgebildete Naben- und Kappenbestandteile auf, die getrennt an dem äußeren röhrenförmigen Element befestigt sind. Alternativ zeigen die 8A und 8B ein Mikro-Resektionsinstrument 180 gemäß einer alternativen Ausführungsform, welches eine einsatzgeformte äußere Nabe 182 aufweist. Die äußere Nabe 182 ist an ein äußeres röhrenförmiges Element 184 einsatzgeformt. Ein Isolator 185 umgibt einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements 184 distal zu der äußeren Nabe 182. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die äußere Nabe 182 zur Bildung eines Abschirmteils 186, einer Drahtaufnahmerille 188, eines zentralen Lumens 190, eines Spülungsanschlusses 192 und eines Ansauganschlusses 194 geformt. Das Abschirmteil 186 ist ähnlich dem zuvor beschriebenen Abschirmteil 174 (7) konfiguriert, um zu verhindern, dass metallische Bestandteile proximal des Abschirmteils 186 metallische Einrichtungen distal zum Abschirmteil 186 während einer chirurgischen Prozedur kontaktieren.
  • Wie bei vorhergehenden Ausführungsformen umfasst das Mikro-Resektionsinstrument 180 eine Verdrahtung 196, die elektrisch mit dem äußeren röhrenförmigen Element 184 verbunden ist, wie am besten in 8B dargestellt ist. In dieser Hinsicht ist die äußere Nabe 182 über einem Verbindungspunkt 198 zwischen der Verdrahtung 196 und dem äußeren röhrenförmigen Element 184 geformt. Des weiteren ist die Drahtaufnahmerille 188 eingerichtet, um einen Abschnitt der Verdrahtung 196 proximal zum Verbindungspunkt 198 festzuhalten.
  • Das chirurgische Mikro-Resektionsinstrument gemäß der vorliegenden Erfindung bietet eine erhebliche Verbesserung gegenüber früheren Konstruktionen, indem es ein einziges Instrument bereitstellt, das in der Lage ist, eine Mikroresektion auszuführen und eine Blutstillung bereitzustellen, beispielsweise durch Elektrokauterisation. Durch Bedecken eines erheblichen Teils des äußeren röhrenförmigen Elements mit einem elektrischen Isolator sowie durch Bereitstellen einer äußeren Absaugung verringert das chirurgische Instrument gemäß der vorliegenden Erfindung in hohem Maße die Operationszeit, indem es eine einzige Vorrichtung bereitstellt, die in der Lage ist, mehrere Aufgaben auszuführen, während die Möglichkeit einer Fehlfunktion oder einer Verletzung (infolge der metallischen Natur der meisten Handstücke) ausgeschlossen wird.
  • Wenngleich die vorliegende Erfindung mit Bezug auf bevor zugte Ausführungsformen beschrieben wurde, werden Fachleute verstehen, dass Änderungen an der Form und den Einzelheiten vorgenommen werden können, ohne von dem durch die Ansprüche definierten Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Wenngleich der Isolator als das gesamte äußere röhrenförmige Element mit Ausnahme des Schneidfensters umgebend beschrieben wurde, ist beispielsweise zu verstehen, dass zusätzliche Bereiche des distalen Abschnitts des äußeren röhrenförmigen Elements auch freigelassen werden können, wie durch die verschiedenen alternativen Ausführungsformen klar gemacht wurde.

Claims (26)

  1. Chirurgisches Mikro-Resektionsinstrument (10) mit: einem äußeren röhrenförmigen Element (16), das aus einem elektrisch leitenden Material gebildet ist und einen proximalen Abschnitt (26), einen Zwischenabschnitt (28), einen distalen Abschnitt (30) und ein inneres Lumen (32) definiert, wobei der distale Abschnitt ein zu dem Lumen offenes Schneidfenster bildet, einem inneren röhrenförmigen Element (22), das innerhalb des Lumens des äußeren röhrenförmigen Elements angeordnet ist, wobei das innere röhrenförmige Element ein proximales Ende (80), ein distales Ende (82) und ein sich dazwischen erstreckendes zentrales Lumen (84) definiert, wobei das distale Ende eine Schneidspitze (86) bildet, einer Nabenanordnung (20, 24), die das äußere röhrenförmige Element an dessen proximalem Abschnitt hält und das innere röhrenförmige Element an dessen proximalem Ende hält, und einem elektrischen Isolator (38), der einen Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements distal zu der Nabenanordnung bedeckt, wobei das Schneidfenster von dem Isolator frei ist, und einer Verdrahtung (40), die permanent elektrisch mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements verbunden ist und dazu eingerichtet ist, Energie von einer fernen Leistungsquelle an das äußere röhrenförmige Element abzugeben, wobei die elektrische Verbindung der Verdrahtung zu dem äußeren röhrenförmigen Element von der Nabenanordnung umgeben ist, wobei die Nabenanordnung folgendes aufweist: eine äußere Nabe (20), die mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements verbunden ist, und eine innere Nabe (24), die mit dem proximalen Ende des inneren röhrenförmigen Elements verbunden ist, wobei die innere Nabe innerhalb der äußeren Nabe aufgenommen ist und einen proximalen Abschnitt (90) aufweist, der dazu eingerichtet ist, abnehmbar an einem angetriebenen chirurgischen Handstück (110) anzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Nabe (24) gegen die äußere Nabe (20) fluidgedichtet ist und die innere Nabe (24) einen radialen Durchgang (94) in Fluidverbindung mit einem Längsdurchgang (96) bildet, der dazu eingerichtet ist, das proximale Ende des inneren röhrenförmigen Elements aufzunehmen, und der radiale Durchgang in Fluidverbindung mit einem Fluidanschluss (68) steht, der durch die äußere Nabe gebildet ist, so dass Fluide und andere Materialien über den Fluidanschluss (68) durch das zentrale Lumen (84) gezogen werden können.
  2. Instrument nach Anspruch 1, wobei das Schneidfenster (34) durch eine Schneidfläche (36) definiert ist und die Schneidfläche des weiteren der einzige Teil des distalen Abschnitts ist, der nicht von dem Isolator bedeckt ist.
  3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, wobei der von dem Isolator (38) bedeckte Bereich des äußeren röhrenförmigen Elements (16) nicht eine Außenfläche des distalen Abschnitts aufweist, die ansonsten das Schneidfenster umgibt.
  4. Instrument nach Anspruch 1, wobei mindestens ein Teil einer Außenfläche des distalen Abschnitts des äußeren röhrenförmigen Elements gegenüber dem Schneidfenster nicht von dem Isolator umgeben ist.
  5. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei der Isolator (38) aus einem dielektrischen Material besteht, das auf das äußere röhrenförmige Element aufgebracht ist.
  6. Instrument nach Anspruch 5, wobei der proximale Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements nicht mit dem dielektrischen Material überzogen ist.
  7. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die Nabenanordnung des weiteren eine Kappe (18) aufweist, die über einem Teil des äußeren röhrenförmigen Elements (16) und einem Abschnitt der äußeren Nabe angeordnet ist, wobei die Kappe dazu eingerichtet ist, die Verbindung zwischen der Verdrahtung (40) und dem äußeren röhrenförmigen Element zu bedecken.
  8. Instrument nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Nabenanordnung des weiteren folgendes aufweist: ein Abschirmteil (174), das sich im wesentlichen radial von der äußeren Nabe erstreckt, wobei das Abschirmteil dazu eingerichtet ist, einen Kontakt zwischen einem Patienten und einem Bauteil proximal zu dem Abschirmteil zu unterbinden.
  9. Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, wobei die äußere Nabe (20) an das äußere röhrenförmige Element einsatzgeformt ist.
  10. Instrument nach Anspruch 9, wobei die äußere Nabe (20) über der Verbindung zwischen der Verdrahtung (40) und dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements (16) geformt ist.
  11. Instrument nach Anspruch 9, wobei die äußere Nabe geformt ist, um einen Fluidanschluss zu definieren.
  12. Instrument nach Anspruch 9, wobei die äußere Nabe geformt ist, um eine Rille zu definieren, die bemessen ist, um einen Teil der Verdrahtung proximal zu der Verbindung zwischen der Verdrahtung und dem äußeren röhrenförmigen Element zu halten.
  13. Instrument nach Anspruch 9, wobei die äußere Nabe geformt ist, um ein sich im wesentlichen radial erstreckendes Abschirmteil zu definieren, das dazu eingerichtet ist, einen Kontakt zwischen einem Patienten und einem Bauteil proximal zu dem Abschirmteil zu unterbinden.
  14. Chirurgisches Mikro-Resektionssystem mit: einem Mikro-Resektionsinstrument nach einem der vorstehenden Ansprüche, mit: einem angetriebenen chirurgischen Handstück (110), das mit dem proximalen Ende des röhrenförmigen Elements gekoppelt ist, um das innere röhrenförmige Element in Bezug auf das äußere röhrenförmige Element anzutreiben, und einer Energiequelle, die elektrisch mit der Verdrahtung (40) gegenüber dem äußeren röhrenförmigen Element verbunden ist.
  15. System nach Anspruch 14, mit des weiteren: einem Fußschalter, der elektrisch mit dem angetriebenen chirurgischen Handstück verbunden ist, um dessen Funktion zu steuern, wobei das System durch das Nichtvorhandensein eines Leistungssteuermechanismus an dem Mikro-Resektionsinstrument gekennzeichnet ist.
  16. System nach Anspruch 14 oder 15, mit des weiteren: einer Fluidquelle, die in Fluidverbindung mit der Nabenanordnung steht, einer Vakuumquelle, die in Fluidverbindung mit der Nabenanordnung steht, wobei die Nabenanordnung eine Fluidverbindung zwischen der Fluidquelle und dem inneren Lumen des äußeren röhrenförmigen Elements und zwischen der Vakuumquelle und einem Lumen des inneren röhrenförmigen Elements darstellt.
  17. Verfahren zum Herstellen eines Mikro-Resektionsinstruments zur Verwendung bei einer ENT-Prozedur, mit den folgenden Schritten: Bereitstellen eines äußeren röhrenförmigen Elements (16), das aus einem elektrisch leitenden Material besteht und einen proximalen Abschnitt (26), einen distalen Abschnitt (30) und ein Lumen (32) aufweist, wobei der distale Ab schnitt ein zu dem Lumen offenes Schneidfenster (34) bildet, Bereitstellen eines inneren röhrenförmigen Elements (22) mit einem proximalen Ende (80), einem distalen Ende (82) und einem sich dazwischen erstreckenden zentralen Lumen (84), wobei das distale Ende eine Schneidspitze (86) bildet, Anordnen des inneren röhrenförmigen Elements innerhalb des Lumens, so dass die Schneidspitze mit dem Schneidfenster ausgerichtet wird, elektrisches Verbinden der Verdrahtung (40) mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements, Verbinden einer Nabenanordnung (20, 24) mit dem proximalen Abschnitt des äußeren röhrenförmigen Elements und dem proximalen Ende des inneren röhrenförmigen Elements, wobei die Nabenanordnung die Verbindung zwischen der Verdrahtung und dem äußeren röhrenförmigen Element umgibt, so dass die Verdrahtung permanent elektrisch mit dem äußeren röhrenförmigen Element verbunden ist, Bedecken eines Bereichs des äußeren röhrenförmigen Elements distal zu der Nabenanordnung mit einem elektrischen Isolator (38), wobei zumindest das Schneidfenster in Bezug auf den Isolator freistehend ist, wobei die Nabenanordnung eine innere Nabe (24) zur Verbindung mit dem inneren röhrenförmigen Element und eine äußere Nabe (20) zur Verbindung mit dem äußeren röhrenförmigen Element aufweist, wobei die innere Nabe einen proximalen Abschnitt aufweist, der dazu eingerichtet ist, abnehmbar an einem angetriebenen chirurgischen Handstück (110) anzugreifen, und wobei die äußere Nabe ein Lumen und einen Fluidanschluss bildet und die in nere Nabe einen radialen Durchgang (94) bildet, der in Fluidverbindung mit einem Längsdurchgang (96) steht, der dazu eingerichtet ist, das proximale Ende des inneren röhrenförmigen Elements (22) aufzunehmen, und wobei des weiteren das Verbinden der Nabenanordnung das Fluidverbinden des radialen Durchgangs der inneren Nabe mit dem Fluidanschluss (68) der äußeren Nabe einschließt, so dass Fluide und andere Materialien über den Fluidanschluss (68) durch das zentrale Lumen (84) gezogen werden können.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei bei dem Abdecken eines Bereichs des äußeren röhrenförmigen Elements mit dem Isolator das ganze äußere röhrenförmige Element distal zu der Nabenanordnung mit Ausnahme des Schneidfensters abgedeckt wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 17, wobei bei dem Abdecken eines Bereichs des äußeren röhrenförmigen Elements mit dem Isolator mindestens ein Teil einer Außenfläche des distalen Abschnitts gegenüber dem Schneidfenster in Bezug auf den Isolator freiliegend gelassen wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 17, wobei bei dem Abdecken eines Bereichs des äußeren röhrenförmigen Elements mit einem Isolator der Bereich mit einem dielektrischen Material überzogen wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, wobei bei dem Bereitstellen der Nabenanordnung des weiteren ein Abschirmteil gebildet wird, das sich im wesentlichen radial von der äußeren Nabe erstreckt.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 21, wobei bei dem Verbinden der Nabenanordnung die äußere Nabe an das äußere röhrenförmige Element einsatzgeformt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei bei dem Einsatzformen der äußeren Nabe die äußere Nabe über der Verbindung zwischen der Verdrahtung und dem äußeren röhrenförmigen Element geformt wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 22, wobei bei dem Einsatzformen der äußeren Nabe die äußere Nabe geformt wird, um eine Rille zu bilden, die bemessen ist, um einen Teil der Verdrahtung proximal der Verbindung zwischen der Verdrahtung und dem äußeren röhrenförmigen Element zu halten.
  25. Verfahren nach Anspruch 22, wobei bei dem Einsatzformen der äußeren Nabe die Nabe geformt wird, um ein sich im wesentlichen radial erstreckendes Abschirmteil zu definieren.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 25, wobei das Herstellungsverfahren durch das Nichtvorhandensein einer externen Schaltvorrichtung an dem Mikro-Resektionsinstrument gekennzeichnet ist.
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