DE60122473T2 - Identifikationsvorrichtung - Google Patents

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2203/00Decoration means, markings, information elements, contents indicators

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Identifikationsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Oft ist es erforderlich, den Ort und die Bewegung von Materialien in einem Vertriebszentrum oder einer Fertigungsstätte zu überwachen. Ein Verfahren zur Verfolgung der Materialien besteht darin, eine Drahtloskommunikationsvorrichtung wie beispielsweise einen Hochfrequenzidentifikations-(RFID-)Transponder oder eine sonstige Identifikationsvorrichtung an Behältern anzubringen, die die Materialien beherbergen.
  • Beispielsweise kann ein Flüssigkeitsbehälter, wie etwa eine Flasche oder ein Faß, eine Identifikationsvorrichtung enthalten, die einen Hinweis auf die im Inneren enthaltene Flüssigkeit bietet. Ein Abfrageleser oder eine Reihe von Empfängern, der/die eine Antennenvorrichtung aufweist und in der Lage ist, Informationen per Fernübertragung durch elektronische Signale zu senden, wird über die gesamte Vertriebs- oder Fertigungsstätte verteilt plaziert, um durch die Identifikationsvorrichtungen übertragene Signale zu empfangen. Die Signale werden dann an ein zentrales Steuerungssystem geleitet, das die entsprechenden Informationen überwacht und aufzeichnet. Das zentrale Steuerungssystem kann auch Informationen an seine Abfrageleser senden, um diese für eine Antwort an die Transponder zu senden und/oder um sie im Speicher des Transponders zu speichern.
  • Das Identifikationssystem erlaubt außerdem eine statistische Analyse der Materialien, um einen korrekten Bestand, Produktionsflußraten und sonstige Produktionsstandards aufrechtzuerhalten. Zusätzlich können die Identifikationsvorrichtungen spezifische Informationen zu den in den Behältern enthaltenen Materialien einschließen, einschließlich Fertigungsdatum, Fertigungsort, Art des Produktes im Behälter, Temperatur des Behälters und der Umgebungsluft, Temperatur des Behälterinhalts, Druck des Behälters usw.
  • Ein Problem tritt auf, wenn die Behälter nicht für die Anbringung einer Identifikationsvorrichtung oder eines Transponders geeignet sind. Ein Beispiel ist ein Bierfaß, das eine im wesentlichen zylindrische Form mit glatten, gleichmäßigen Außenwänden aufweist. Es gibt keine Fortsätze oder Bereiche zum wirksamen Anbringen der Identifikationsvorrichtung. Zusätzlich können diese Behälter schwer und unhandlich sein. Während des Füllvorgangs und des Vertriebs können die Behälter gegen andere Behälter, Lagerregale, Fördergeräte usw. schlagen. Eine am Behälter angebrachte Identifikationsvorrichtung kann dabei leicht beschädigt oder zerstört werden.
  • Weiterhin wichtig ist, daß die Identifikationsvorrichtungen in der Lage sein sollten, schnell an den Behältern angebracht zu werden.
  • Eine gattungsgemäße, an einem Behälter befestigbare Identifikationsvorrichtung ist aus der DE 44 46 203 A1 bekannt. Dieses Dokument schlägt vor, einen Transponder an einem Faß anzubringen, um die Erfassung von den Inhalt des Fasses betreffenden Daten zu erlauben. Um den Transponder anzubringen, sind zusätzlich zu der Bereitstellung von Grifföffnungen im Faß noch zusätzliche Löcher durch das Faß gebohrt. Der Transponder befindet sich in diesen Löchern. Ein Nachteil dieser Identifikationsvorrichtung besteht darin, daß aufgrund der Notwendigkeit des Bohrens von zusätzlichen Löchern eine schnelle Befestigung der Identifkationsvorrichtung am Behälter nicht möglich ist.
  • Jeder Behälter sollte mit einer separaten Identifikationsvorrichtung identifiziert werden. Wenn jede Vorrichtung zeitgerecht an den Behältern angebracht werden sollte, wären die Arbeitskosten übermäßig hoch und würden die Vorteile überwiegen.
  • Daher ist es wichtig, daß die Identifikationsvorrichtungen schnell an jedem der einzelnen Behälter angebracht werden können. Einhergehend mit der schnellen Anbringung sollten die Vorrichtungen auf eine unkomplizierte Weise angebracht werden, die nicht übermäßig schwierig in dem Sinne ist, daß während der Anbringung spezielle Geräte oder speziell ausgebildete Techniker erforderlich wären.
  • Zusätzlich zum schnellen Anbringen sollten die Identifikationskennzeichnungen außerdem sicher an den Behältern haften. Eine sichere Anbringung sollte ein versehentliches Abfallen der Kennzeichnungen von den Behältern auch während der Handhabung der Behälter, wenn diese fallengelassen werden, umherspringen und auf sonstige Weise unvorsichtig gehandhabt werden können, verhindern.
  • Es ist außerdem wichtig, daß die Identifikationskennzeichnungen unauffällig angebracht sind. Bei wiederverwendbaren Behältern, die an die Verbraucher verschickt und dann zum Wiederbefüllen zurückgegeben und wiederverteilt werden, hilft eine unauffällige Plazierung dabei, sicherzustellen, daß die Verbraucher die Identifikationskennzeichnung nicht ablösen oder auf sonstige Weise zerstören.
  • Weiterhin ist aus der US 5,831,531 ein Diebstahlsicherungsverfahren zum Feststellen von unbefugtem Öffnen von Behältern und Gepäckstücken bekannt. Bei diesem Verfahren wird ein RFID-Transceiver verwendet. Dieser RFID-Transceiver ist mit zwei Enden eines Leiters verbunden, verlaufend zwischen zwei Verschlußgliedern eines Behälters oder von Gepäckstücken. Die beiden Verschlußglieder können zum Öffnen des Behälters oder des Gepäckstücks ohne Zerbrechen des Leiters nicht um mehr als einen vorbestimmten Abstand auseinander bewegt werden. Wenn der Leiter zerbrochen ist, wird vom RFID-Transceiver ein Hochfrequenzalarmsignal übertragen. Nach Öffnen des Gepäckstücks oder Behälters ist es also notwendig, den Leiter auszutauschen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Anmeldung ist somit, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden, insbesondere, eine Identifikationsvorrichtung bereitzustellen, die schnell und sicher an einem Behälter angebracht werden kann und/oder Nutzungsbedingungen ohne Zerstörung standhalten kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 1 bereitgestellt.
  • Die Ansprüche 2 bis 6 beschreiben weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Identifikationsvorrichtung.
  • Die Erfindung stellt weiterhin ein Identifikationssystem nach Anspruch 7 bereit.
  • Weitere Ausführungsformen dieses Systems sind in den Ansprüchen 8 bis 12 beschrieben.
  • Die Erfindung stellt außerdem ein Verfahren zur Anbringung einer Identifikationsvorrichtung nach Anspruch 13 bereit. Mit Anspruch 14 und 15 sind weitere vorteilhafte Ausführungsformen dieses Verfahrens beschrieben.
  • Schließlich stellt die Erfindung weiterhin ein Verfahren zur Überwachung eines Behälters nach Anspruch 16 bereit, wobei die Ansprüche 17 bis 19 zusätzliche Ausführungsformen dieses Verfahrens beschreiben.
  • Die Erfindung wird nunmehr anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Identifikationsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine schematische Veranschaulichung der Kommunikation zwischen einer Identifikationsvorrichtung und einem Abfrageleser ist;
  • 3 eine schematische Veranschaulichung eines Verfolgungs- und Informationssystems zur Verwendung mit einer Identifikationsvorrichtung ist;
  • 4 eine perspektivische Ansicht der an einem Behälter angebrachten Identifikationsvorrichtung von 1 ist; und
  • 5A und 5B Seitenansichten eines ersten bzw. zweiten Schrittes der Anbringung der Identifikationsvorrichtung von 1 an dem Behälter sind.
  • Unter nunmehriger Bezugnahme auf die Zeichnungen im allgemeinen und 1 im besonderen umfaßt eine Identifikationsvorrichtung oder eine Handhabungs- bzw. Griffkennzeichnung 10 folgendes: einen Körperabschnitt 14 mit einer Öffnung 13 zur Ausrichtung an einer Handhabungs- bzw. Grifföffnung 34 eines Behälters 30, und eine Drahtloskommunikationsvorrichtung 20 zum Identifizieren des Behälters 30.
  • 2 veranschaulicht eine bestimmte Art von Drahtloskommunikationsvorrichtung 20, die als Hochfrequenztransponder bezeichnet wird. Für den Fachmann wird ersichtlich sein, daß es viele weitere unterschiedliche Arten von Drahtloskommunikationsvorrichtungen 20 gibt, die eine elektronische Kommunikation erlauben, und daß die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Art beschränkt ist. Der Transponder 20 ist üblicherweise aus einer Art von Kunststoff oder sonstigem Material gefertigt und trägt in sich Steuerungssystem 102, Drahtloskommunikationselektronik 104, Antenne 106 und Speicher 108. Die Antenne 106 kann entweder extern sein oder intern in dem Transponder 20 eingebaut sein. In der Identifikationsvorrichtung von 1 ist die Transponderantenne 22 extern und verläuft um Öffnung 13 herum. Sowohl Antenne 22 als auch der Rest 24 des Transponders (d. h. Identifikationschip 24, umfassend Steuerungssystem 102, Drahtloskommunikationselektronik 104 und Speicher 108) sind innerhalb von Körperabschnitt 14 angeordnet.
  • Das Steuerungssystem 102 ist ein integrierter Schaltkreis oder eine sonstige Art von Mikroprozessor- oder Mikrokontrollerelektronik, der/die die substantiellen Funktionen des Transponders 20 steuert. Das Steuerungssystem 102 ist mit der Drahtloskommunikationselektronik 104 verbunden, um Übertragungen zu kommunizieren und zu empfangen. Das Steuerungssystem 102 ist außerdem mit Speicher 108 zum Speichern von Informationen und Abrufen von Informationen verbunden.
  • 2 zeigt außerdem, wie Kommunikation mit dem Transponder 20 erreicht wird. Ein Abfrageleser 120 enthält Abfragekommunikationselektronik 122 und eine Abfrageantenne 124. Der Abfrageleser 120 kommuniziert mit dem Transponder 20 durch Aussenden eines elektronischen Signals oder Befehls, das/der durch die Abfrageantenne 124 in einer Frequenz 126 moduliert ist. Die Abfrageantenne 124 kann jede Art von Antenne sein, die das modulierte Signal 126 durch ein Feld 128 so ausstrahlt, daß eine kompatible Vorrichtung wie beispielsweise ein Transponder 20 ein derartiges Signal 126 durch seine eigene Antenne 106 empfangen kann. Das Feld 128 könnte jedes beliebige Feld von verschiedenen unterschiedlichen Arten sein, die in der elektronischen Kommunikation verwendet werden, einschließlich elektromagnetisch, magnetisch oder elektrisch. Das Signal 126 ist eine Nachricht, die Informationen und/oder spezifische Anweisungen für den Transponder 20 enthält.
  • Wenn sich die Transponderantenne 106 in Anwesenheit des von der Abfrageleserantenne 124 ausgesendeten Feldes 128 befindet, wird die Drahtloskommunikationselektronik 104 gespeist und speist dadurch den Transponder 20. Der Transponder 20 bleibt so lange gespeist, wie sich seine Antenne 106 in dem Feld 128 des Abfragelesers 120 befindet. Die Drahtloskommunikationselektronik 104 demoduliert das Signal 126 und sendet die Informationen und/oder spezifische Anweisungen enthaltende Nachricht zwecks geeigneter Aktionen an das Steuerungssystem 102. Zum Beispiel kann die Anforderung in der Nachricht sein, daß der Transponder 20 Informationen zu den in dem Behälter 30 enthaltenen Materialien zurücksendet, einschließlich Fertigungsdatum, Fertigungsort und Art des Produktes im Behälter. Die Nachricht kann auch in Anweisungen bestehen, Informationen zur Temperatur des Behälters, seiner Umgebungsluft, der Temperatur des Behälterinhalts, dem Druck des Behälters usw. zurückzusenden. Der Transponder 20 sendet Informationen zurück an den Abfrageleser 120, indem er den Inhalt des Signals 126 verändert.
  • Es existieren auch alternative Formen der Kommunikation mit einer Drahtloselektronikvorrichtung wie beispielsweise einem Transponder 20. Zum Beispiel kann der Transponder 20 einen Sender aufweisen, so daß er Informationen an den Abfrageleser senden kann, ohne das Signal 126 als Mittel zur Kommunikation nutzen zu müssen. Der Transponder 20 kann eine Batterie enthalten, um den Sender mit Energie zu versorgen, oder eine Energiespeichereinheit, die durch die Energie aufgeladen wird, wenn sich der Transponder in dem Feld 128 des Signals 126 befindet. Für den Fachmann ist ersichtlich, daß es viele weitere Arten gibt, auf die mit einer Drahtlosidentifikationsvorrichtung wie einem Transponder 20 kommuniziert werden kann, und daß die vorliegende Erfindung nicht auf die besondere oben beschriebene Art beschränkt ist.
  • 3 veranschaulicht ein Verfolgungssystem, bei dem Transponder 20 enthaltende Behälter 30 in einer Umgebung, wie beispielsweise einem Werk oder einer Vertriebsstätte, verfolgt werden können. Zum Beispiel könnte der mit dem Behälter 30 verbundene Transponder 20 einen ersten Abfragepunkt 150 passieren, der einen Abfrageleser 120 einschließt. Wenn sich der Behälter 30 und sein Transponder 20 wie zuvor beschrieben in Anwesenheit des Abfragelesers 120 befinden, kann von dem Abfageleser 120 eine Informationen und/oder eine spezifische Informationsanforderung enthaltende Nachricht gesendet und von dem Transponder 20 empfangen werden. Dieser Prozeß währt fort, während sich der Behälter 30 zu einem zweiten Abfragepunkt 152, einem dritten Abfragepunkt 154, einem vierten Abfragepunkt 156 und weiter zu einem letzten Abfragepunkt 158 bewegt.
  • Ein zentrales Steuerungssystem 130 verwaltet die Informationen von den Abfragelesern 120 und überwacht die Bewegung des Behälters 30 durch die Stätte. Die von jedem der Abfrageleser 120 empfangenen Informationen können an das zentrale Steuerungssystem 130 entweder durch Direktkabel- oder LAN-Verbindung weitergeleitet werden. Das zentrale Steuerungssystem 130 könnte auch Informationen an den Abfrageleser 120 zur Übermittlung an den Transponder 20 zu Identifikationszwecken senden. Das zentrale Steuerungssystem 130 verfolgt den erwarteten Ort der Behälter 30 und kann in Alarmbereitschaft versetzt werden, wenn es den Empfang von Informationen zu einem bestimmten Behälter erwartet, diese jedoch nicht empfängt.
  • Während der Inbetriebnahme jedes Behälters 30 kann es notwendig sein, den den Transponder 20 enthaltenden Behälter 30 in Reichweite eines Abfragelesers 120 zu plazieren, um zuvor in Speicher 108 gespeicherte Informationen zu löschen oder bestimmte Daten oder Konfigurationsinformationen zum Behälter 30 in Speicher 108 für eine spätere Verwendung zu speichern. Vorzugsweise wird an jedem Behälter 30 eine separate Drahtloskommunikationsvorrichtung 20 befestigt.
  • Eine Identifikationsvorrichtung oder eine Handhabungskennzeichnung 10 wird in einem Abschnitt des Behälters so befestigt, daß die Drahtloskommunikationsvorrichtung 20 Signale senden kann, die auf den Behälter und den Behälterinhalt hinweisen. Unter Bezugnahme auf 1, 5A und 5B schließt die Kennzeichnung einen Körperabschnitt 14 mit einer Öffnung 13 ein, die sich an einer Öffnung 34 in dem Behälter ausrichtet. Vorzugsweise weist die Öffnung 13 dieselbe oder eine etwas geringere Größe auf wie/als die Behälteröffnung, um die Behälterkanten zu bedecken, die scharf sein und den Benutzer beim Greifen schneiden können. Zusätzlich kann von den Kanten der Öffnung 13 aus nach außen ein Ansatz (nicht abgebildet) verlaufen, der an der Behälteröffnung 34 ansitzt, um den Benutzer bei der Handhabung des Behälters weiter zu schützen.
  • Ein zweiter Einsatz bzw. Einschub 16 verläuft von dem Körperabschnitt 14 aus zur Anbringung der Kennzeichnung 10 an dem Behälter 30. Der zweite Einsatz 16 kann Finger 17a, 17b einschließen, die in einem Abstand zueinander beabstandet sind und bei Befestigung an dem Behälter zusammengedrückt werden, um die Kennzeichnung 10 in Position zu halten. Es werden auch verschiedene andere Konfigurationen für den zweiten Einsatz 16 in Betracht gezogen, einschließlich eines einzelnen Fingers und mehr als zwei separate Finger.
  • Ein erster Einsatz bzw. Einschub 18 verläuft von dem Körperabschnitt 14 aus zur weiteren Befestigung der Kennzeichnung 10. Der erste Einsatz 18 ist auf einer dem zweiten Einsatz 16 gegenüber liegenden Seite des Körperabschnitts 14 positioniert. Die Einsätze 16, 18 wirken in Kombination, um die Kennzeichnung 10 an dem Behälter 30 zu halten. Wie der zweite Einsatz 16 kann auch der erste Einsatz 18 verschiedene Formen und Größen aufweisen, je nach Abmessungen des Behälters 30.
  • Eine weitere Ausführungsform der Kennzeichnung 10 weist nur einen Körperabschnitt 14 mit einer Öffnung 13 auf. Der Körperabschnitt 14 ist an dem Behälter mit einem Adhäsionsmittel oder einem mechanischen Befestigungselement, wie beispielsweise einer Schraube oder einem Bolzen, angebracht und kann daher keine Einsätze einschließen.
  • Der Behälter 30 kann verschiedene Formen und Größen aufweisen. 4 veranschaulicht eine Ausführungsform eines Behälters 30 mit einem Hauptkörper 32 zur Aufnahme von Materialien. Ein Rand 38 erstreckt sich von einer Oberseite 36 aus nach außen und schließt Handhabungen 34 zum Greifen und Tragen des Behälters ein. Wie in 5A5B veranschaulicht, können sich die Kanten der Öffnung 34 nach innen wölben und scharf sein, je nach Art des Randmaterials. Der Rand 38 kann weiterhin eine Lippe 39 einschließen, die um die der Oberseite 36 gegenüber liegende Kante herum verläuft. In einer Ausführungsform ist der Behälter ein Faß zur Aufnahme von Bier. Der Fachmann wird erkennen, daß verschiedene andere Arten von Behältern 30 anwendbar sein können und in den Umfang der vorliegenden Erfindung einzuschließen sind.
  • 5A veranschaulicht den ersten Schritt der Anbringung einer Ausführungsform der Handhabungskennzeichnung 10 an dem Behälter 30. Die Kennzeichnung 10 ist benachbart zu der Behälterhandhabung 34 positioniert, wobei sich der zweite Einsatz 16 oberhalb der Handhabung 34 und der erste Einsatz 18 unterhalb der Handhabung 34 befindet. 5B veranschaulicht die an dem Behälter 30 befestigte Kennzeichnung 10. Finger 17a und 17b sind zusammengedrückt und werden zusammengedrückt zwischen der Lippe 39 und Öffnung 34 gehalten. Der erste Einsatz 18 ist zwischen der Unterseite der Handhabung und der Oberseite 36 positioniert, um die Kennzeichnung 12 weiter an dem Behälter 30 angebracht zu halten. Um die Plazierung der Drahtloskommunikationsvorrichtung 20 weniger auffällig zu machen, kann eine zweite Handhabung (nicht abgebildet) an der anderen Behälterhandhabung 34 angebracht werden. Diese zweite Handhabung enthält keine Drahtloskommunikationsvorrichtung, sondern erweckt den Eindruck, daß beide Handhabungen an dem Behälter nur zum Zwecke der Vermeidung von Verletzungen des Benutzers plaziert sind.
  • In der vorangehenden Beschreibung bezeichnen in sämtlichen Ansichten gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende Teile. Außerdem ist davon auszugehen, daß Begriffe wie nach vorn" nach hinten" links" rechts" nach oben" nach unten" und dergleichen der Vereinfachung dienen und nicht als einschränkende Begriffe auszulegen sind.

Claims (19)

  1. Identifikationsvorrichtung (10) zur Anbringung benachbart zu einer Handhabungsöffnung (34) eines Behälters (30), wobei die Vorrichtung (10) einen Körperabschnitt umfaßt und ein Drahtloskommunikationsmittel (20), das an dem Körperabschnitt (14) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Körperabschnitt (14) eine Öffnung mit einer derartigen Größe aufweist, daß sie sich bei Anbringen der Vorrichtung (10) um die Handhabungsöffnung des Behälters (30) herum an der Handhabungsöffnung (34) ausrichtet.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 zur Anbringung benachbart zu einer Handhabungsöffnung (34) eines Behälters (30), wobei die Öffnung (34) zwischen einer Hauptkörpewand (32) des Behälters (30) und einer Lippe (39) des Behälters (30) angeordnet ist, in der Vorrichtung (10) der Hauptkörperabschnitt (14) (i) einen ersten Einsatz (18) umfaßt, der so ausgelegt ist, daß er zwischen einer Unterkante der Handhabungsöffnung (34) und der Hauptkörperwand verläuft, und (ii) einen zweiten Einsatz (16), der so ausgelegt ist, daß er zwischen einer Oberkante der Handhabungsöffnung und der Lippe (39) verläuft.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, wobei das Drahtloskommunikationsmittel (20) in dem Körperabschnitt (14) angebracht ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei das Drahtloskommunikationsmittel einen Transponder (20) umfaßt, der eine Antenne (22) enthält.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Antenne (22) zumindest zum Teil um die Öffnung (13) herum verläuft.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, wobei der zweite Einsatz (16) ein Paar zueinander beabstandete Finger (17a, 17b) umfaßt.
  7. Identifikationssystem, umfassend: einen Behälter (30), aufweisend eine Handhabungsöffnung (34); und eine Identifikationsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, angebracht benachbart zu der Handhabungsöffnung (34).
  8. System nach Anspruch 7, wobei der Behälter (30) einen umschlossenen Bereich (32) zur Aufnahme eines Materials umfaßt und einen Rand (38), der sich von diesem aus erstreckt, wobei der Rand (38) die Handhabungsöffnung (34) enthält; und der Körperabschnitt (14) Einsatzmittel (16, 18) enthält, durch welche die Identifikationsvorrichtung (10) benachbart zu der Handhabungsöffnung (34) angebracht wird.
  9. System nach Anspruch 8, wobei das Einsatzmittel ein Paar zueinander beabstandete Einsätze (16, 18) umfaßt.
  10. System nach Anspruch 9, wobei einer (18) des Paares zueinander beabstandeter Einsätze zwischen einer Kante der Handhabungsöffnung (34) und einer Wand des umschlossenen Bereichs (32) des Behälters (30) verläuft und der andere des Paares zueinander beabstandeter Einsätze (16) zwischen einer weiteren Kante der Handhabungsöffnung (34) und einer Lippe (39) des Randes (38) des Behälters (30) verläuft.
  11. System nach Anspruch 8, wobei das Drahtloskommunikationsmittel einen Transponder (20) umfaßt, der eine Antenne (22) enthält.
  12. System nach Anspruch 7, wobei der Behälter (30) eine zweite Handhabungsöffnung (34) aufweist und das Identifikationssystem weiterhin eine Handhabungsvorrichtung umfaßt, die einen gleichen Körperabschnitt aufweist wie die Identifikationsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 und benachbart zu der zweiten Handhabungsöffnung (34) angebracht ist, wobei die Handhabungsvorrichtung nicht mit einem Drahtloskommunikationsmittel versehen ist.
  13. Verfahren zur Anbringung einer Identifikationsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 benachbart zu einer Handhabungsöffnung (34) eines Behälters (30), dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren das Ausrichten der Öffnung (13) des Körperabschnitts (14) an der Handhabungsöffnung (34) und das Anbringen des Körperabschnitts (14) in dieser Position an dem Behälter (30) umfaßt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei sich die Handhabungsöffnung (34) in einem Rand (38) befindet, der von einer Oberfläche des Hauptkörperteils (32) des Behälters (30) aus verläuft, und das Anbringen des Körperabschnitts (14) an dem Behälter (30) umfaßt: (i) Einsetzen eines ersten Einsatzes (18) des Körperabschnitts (14) zwischen die Oberfläche des Hauptkörperteils (32) und eine erste Kante der Handhabungsöffnung (34); und (ii) Einsetzen eines zweiten Einsatzes (16) des Körperabschnitts (14) zwischen eine zweite Kante der Handhabungsöffnung (34) und eine Lippe (39) des Randes (38).
  15. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Schritt des Anbringens das Aufbringen von Adhäsionsmittel auf den Körperabschnitt (14) umfaßt.
  16. Verfahren zur Überwachung eines Behälters, umfassend das Bewegen des Behälters (30) durch zumindest einen Abfragepunkt (150, 152, 154, 156, 158), der einen Abfrageleser (120) einschließt, und das Herstellen einer Verbindung zwischen einer Identifikationsvorrichtung (10) und dem Abfrageleser (20) zur Überwachung des Behälters (30), dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren weiterhin das Anbringungsverfahren nach Anspruch 13 umfaßt.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei ein zentrales Steuerungssystem (130) mit dem Abfragepunkt (150, 152, 154, 156, 158) in Verbindung steht, um die Bewegung des Behälters (30) zu überwachen.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei das Drahtloskommunikationsmittel (20) einen Speicher (108) zur Speicherung von Informationen über den Behälter (30) umfaßt, wobei das Drahtloskommunikationsmittel (20) diese Informationen an den Abfragepunkt (120) kommuniziert.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei der Abfragepunkt (120) an das Drahtloskommunikationsmittel (20) Informationen übergibt, die in dem Speicher (180) gespeichert werden.
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