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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Filterelemente und verwandte
Luftreiniger. Sie betrifft speziell Filterelemente und Luftreiniger
für Lufteinlasssysteme
von Verbrennungsmaschinen und/oder Luftverdichtersystemen. In einer
typischen Anwendung wird der Luftreiniger in Verbindung mit dem Lufteinlasssystem
für Ausrüstung verwendet,
wie etwa geländegängige Maschinen
(Gleiskettenschlepper; Lastwagenlader; Gleitlenklader; Rohrlegekran; Bagger;
Materialhandhaber; Schaufelradbagger; Frontschaufler; Forstmaschinen;
Gleisskidder; Trommelkompaktierer (Erde oder Asphalt); Pneumatische Kompaktierer;
Asphaltiermaschinen; Bodenstabilisatoren; Kalthobel; VFS Anhänger; Radlader;
Teleskoplader; Integrierte Werkzeugträger; Radschlepper; Aufschüttungskompaktierer;
Erdkompaktierer; Tieflöffelbagger;
Sattelschlepper; Geländegängige Lastwagen
und Traktoren; Kratzbagger; Planiermaschinen; Radskidder und Generatorgeräte), Landwirtschaftsmaschinen
(Traktoren, Mähdrescher),
oder Bergbauausrüstung
(Erzschlepper). Die Erfindung betrifft auch Verfahren zum Installieren
von Filterelementen.
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Hintergrund
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Im
Allgemeinen benötigen
die Maschinenfahrzeuge oder andere Ausrüstung, die mit internen Verbrennungsmaschinen
arbeiten, Filtrationssysteme für
den Lufteinlass zu dem Motor. Solche Luftfiltrationsanordnungen,
typischerweise durch den Begriff „Luftreiniger" bezeichnet, werden
im Allgemeinen positioniert, um Staub und andere Komponenten von
der Luft zu trennen, wenn sie in den Motor gesogen wird. Luftreiniger
schließen
typischerweise ein Gehäuse
und eine Ersatzfilterelementanordnung ein. Typischerweise sind die
Luftreiniger derart ausgelegt, dass die Filterelemente entfernt
und ersetzt werden können.
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Luftkompressorsysteme
schließen
typischerweise zwei Luftleitungen ein, die Filtration benötigen: Der
Lufteinlass zu dem Motor; und der Lufteinlass zu dem komprimierten
Luftspeicher. Luftreiniger sind für diese Systeme ebenfalls wünschenswert.
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Im
Allgemeinen ist eine Verbesserung bei Luftreinigern für derartige
Systeme gewünscht
worden.
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Zusammenfassung
der Offenbarung
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Es
wird ein Filterelement offenbart, welches eine zylindrische Mediumpackung
aufweist, einen zentralen offenen Raum und eine longitudinale Achse
definierend; eine erste Endkappe mit einer zentralen Öffnung in
Strömungsverbindung
mit dem zentralen offenen Raum; und eine zweite, geschlossene Endkappe
mit einer zentralen Region, die ein Ende des zentralen, offenen
Raums der Mediumpackung verschließt. In bevorzugten Konstruktionen
schließt die
geschlossene Endkappe einen sich axial nach außen von dieser erstreckenden
und an einem durch die longitudinale Achse geschnittenen Ort positionierten
Vorsprung ein.
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Es
wird ebenfalls eine Endabdeckung für einen Luftreiniger zur Verfügung gestellt.
Die Endabdeckung kann eine innere Seite einschließlich eines darauf
positionierten zentralen Vorsprungs aufweisen. Vorzugsweise weist
der zentrale Vorsprung eine Wand auf, die einen äußeren, ein reguläres Polyeder mit
mindestens fünf
Seiten definierenden Umfang aufweist.
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Es
wird ein Luftreiniger zur Verfügung
gestellt, der ein zylindrisches Filterelement mit einer ersten offenen
Endkappe, einer zweiten geschlossenen Endkappe und einer zylindrischen
Mediumpackung, die sich dazwischen erstreckt, aufweist. Die erste
Endkappe definiert eine interne radiale Dichtungsregion. Die zweite
geschlossene Endkappe weist eine zentrale Region einschließlich eines
kreisförmig
ausgenommenen Abschnittes auf. Der Luftreiniger schließt auch
eine Endabdeckung ein. Die Endabdeckung schließt eine innere Seite einschließlich eines
zentralen, sich darauf befindlichen Vorsprungs ein. Der zentrale
Vorsprung weist eine Größe und Form
auf, dass er mit dem ausgenommenen Abschnitt der zweiten geschlossenen
Endkappe passend eingreift, wenn das Filterelement betriebsbereit in
der Endabdeckung installiert ist.
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Verfahren
zum Installieren eines Filterelements in einem Luftreiniger werden
bevorzugt Konstruktionen verwenden, wie sie hier beschrieben sind.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein seitliche, teilweise fragmentierte, schematische Ansicht eines
Luftreinigers, angebracht auf einem Luftströmungsrohr auf einem Lufteinlasssystem.
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2 ist
eine Endansicht des Luftreinigers der 1, jedoch
ohne das Luftströmungsrohr
und einem Einbaubügel.
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3 ist
eine seitliche, fragmentierte, vergrößerte Ansicht des in 1 dargestellten
Luftreinigers.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines in dem in den 1 bis 3 dargestellten
Luftreiniger verwendbaren primären
Filterelements.
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5 ist
eine Endansicht des in 4 dargestellten Filterelements.
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6 ist
eine Endansicht des in 4 dargestellten primären Filterelements,
und das dem in 5 dargestellten Ende gegenüberliegende
Ende darstellend.
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7 ist
eine Schnittzeichnung des in den 4–6 darstellten
primären
Filterelements, wobei der Querschnitt entlang der Linie 7-7 der 6 genommen
ist.
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8 ist
eine vergrößerte Schnittzeichnung des
Dichtungselements der Endkappe für
das in den 4–7 dargestellte
primäre
Filterelement.
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9 ist
eine Schnittzeichnung des Luftreinigers, welche das primäre Element
und ein in dem Luftreinigergehäuse
betriebsbereit angebrachtes Sicherheitselement darstellt.
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10 ist
eine fragmentierte Schnittzeichnung, die die Gehäuseabdeckung mit dem Ende des primären Filterelements
aufgereiht darstellt.
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11 ist
eine perspektivische Ansicht des äußeren Abschnittes der Endabdeckung
des Luftreinigers.
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12 ist
eine perspektivische Ansicht der Innenseite der Endabdeckung für den Luftreiniger.
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13 ist
eine Aufsicht von oben auf die in 12 dargestellte
Endabdeckung.
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14 ist
eine Aufsicht auf den Boden der in 12 und 13 dargestellten
Endabdeckung.
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15 ist
eine Schnittzeichnung der in den 11–14 dargestellten
Endabdeckung, wobei der Querschnitt entlang der Linie 15-15 in 14 genommen
ist.
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16 ist
eine Perspektive des Sicherheitselements.
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17 ist
eine Seitenansicht des in 16 dargestellten
Sicherheitselements.
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18 ist
eine Endansicht des in 16 dargestellten Sicherheitselements.
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19 ist
eine Schnittzeichnung des in den 16–18 dargestellten
Sicherheitselements, genommen entlang der Linie 19-19 der 18.
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20 ist
eine fragmentierte Schnittzeichnung, die das primäre Element
und das Sicherheitselement ausgerichtet darstellt, während eines
Anbringens des primären
Elements in dem Luftreiniger.
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21 ist
eine fragmentierte Schnittzeichnung, die das Sicherheitselement
und das primäre Element
in richtiger Ausrichtung zueinander darstellt.
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Detaillierte Beschreibung
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I. LUFTFILTRATIONSSYSTEM – ALLGEMEIN
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Im
Allgemeinen schließen
Luftfiltersysteme für
solche Ausrüstung,
wie geländegängige Ausrüstung, Landwirtschaftsausrüstung, Bergbauausrüstung und
Sattelschlepper mindestens ein entfernbares und ersetzbares Filterelement
ein, angebracht innerhalb eines installierten Luftreinigergehäuses. In vielen
Systemen werden zwei Filterelemente verwendet, von denen beide entfernbar
und ersetzbar sind, mit einem ersten Filterelement, positioniert
als ein stromaufwärts
gelegenes oder primäres
Element, und einem zweiten Filterelement, positioniert als ein stromabwärts gelegenes,
zweites oder Sicherheitselement.
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Die
Aufmerksamkeit sei auf 1 gerichtet, wo bestimmte externe
Merkmale eines typischen Luftreinigersystems oder einer Luftreinigeranordnung
dargestellt sind. Gemäß 1 zeigt
das Bezugszeichen 1 den Luftreiniger. Der Luftreiniger 1 weist
ein Gehäuse 3 auf,
beispielsweise durch eine Befestigungsklammer 4 an einem
Rahmenelement 5 einer entsprechenden Ausrüstung angebracht.
Die Ausrüstung
würde typischerweise
ein Fahrzeug, wie etwa ein Lastwagen, eine Bauausrüstung im
Gelände,
ein Traktor oder ein ähnliches
Fahrzeug umfassen; oder einen stationären Generatorsatz oder einen
Luftkompressor.
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Das
Gehäuse 3 eines
typischen Luftreinigers 1 ist im Allgemeinen durch zwei
primäre
Sektionen oder Segmente definiert: d.h. einen Hauptkörper 8 und
eine entfernbare Service- oder Zugangsabdeckung 9. Die
Zugangsabdeckung 9 stellt einen Servicezugang zu einem
Inneren des Hauptkörpers 8 für Wartung
zur Verfügung.
Bei einem Luftreiniger 1 von dem in 1 dargestellten
allgemeinen Typ beinhaltet Wartung im Allgemeinen ein Lösen und
Entfernen mindestens eines intern aufgenommenen Filterelements von
dem Gehäuse 3,
entweder zum Instandsetzen oder zum Ersetzen.
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Das
Gehäuse 3 des
dargestellten Luftreinigers 1 schließt eine äußere Wand 11, einen
Lufteinlass 12 und einen Auslass 13 ein. Für das dargestellte
bevorzugte Ausführungsbeispiel
befinden sich sowohl der Einlass 12 als auch der Auslass 13 in
dem Hauptkörper 8.
Bei einer typischen Verwendung tritt Umgebungs- oder ungefilterte
Luft durch den Einlass 12 in den Luftreiniger 1 ein.
Innerhalb des Luftreinigers 1 tritt die Luft durch eine
unten beschriebene Filteranordnung hindurch, um ein gewünschtes
Niveau eines Entfernens von Teilchen zu erreichen. Die gefilterte
Luft tritt dann aus dem Luftreiniger 1 durch den Auslass 13 nach außen und
wird durch entsprechende Rohre oder Leitungen zu einem Einlass eines Lufteinlasses
für einen
assoziierten Motor oder Kompressor oder ein anderes System geleitet.
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Der
bestimmte, als äußere Wand 11 dargestellte
Luftreiniger 1 definiert eine fassförmige oder im Allgemeinen zylindrische
Konfiguration. In dieser bestimmten Konfiguration kann der Auslass 13 als ein
axialer Auslass beschrieben werden, da er sich im Allgemeinen in
der Richtung einer Achse 15 erstreckt und diese umfasst;
Achse 15 ist eine longitudinale zentrale Achse, definiert
durch ein intern aufgenommenes primäres Element 25, wie
unten beschrieben.
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Es
sei festgestellt, dass der bestimmte Luftreiniger 1, der
in 1 dargestellt ist, wenn er von der Endansicht
der 2 betrachtet wird, etwas „unrund" (englisch = obround) ist, d.h. gegenüber zylindrisch
leicht unrund ist. Solche Konfigurationen sind wohl bekannt, genauso
wie Gehäuse,
die perfekter zylindrisch sind. Hier werden beide Typen als „im Allgemeinen
zylindrisch" bezeichnet.
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Die
Zugangsabdeckung 9 passt im Allgemeinen über ein
offenes Ende 19 des Körpers 8.
In der speziellen, dargestellten Anordnung ist die Zugangsabdeckung 9 an
Ort und Stelle über
dem Ende 19 durch Laschen 20 gesichert.
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Da
die spezielle dargestellte Anordnung 1 leicht unrund ist,
ist es wünschenswert,
eine angemessene Ausrichtung zwischen der Endabdeckung 9 und
einem Rest des Gehäusekörpers 8 sicherzustellen.
Eine angemessene radiale Ausrichtung kann durch Eingriff zwischen
einer Nut 20a (11–13)
auf der Abdeckung 9 und einem Stab auf dem Gehäuse 8 erreicht
werden.
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Der
spezielle, dargestellte Luftreiniger 1 ist in einer im
Allgemeinen horizontalen Konfiguration angebracht dargestellt, d.h.
mit einer sich im wesentlichen horizontal (unter der Annahme, dass
die Ausrüstung
ebenerdig steht und sich eine Rahmensektion 5 im wesentlichen
parallel zum Boden erstreckt) erstreckenden Achse 15. Es
ist jedoch erkannt worden, dass Luftreiniger 1 des dargestellten
Typs in anderen Orientierungen verwendet werden können.
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Die
Aufmerksamkeit wird auf 3 gerichtet, in welcher Abschnitte
des Aufbaus 1 weggebrochen dargestellt sind, um ein ausgewähltes internes Detail
anzusehen. Gemäß 3 kann
erkannt werden, dass der Körper 8 zusammen
mit Seitenabschnitten 20 der Abdeckung 9 ein Inneres 22 des Luftreinigeraufbaus 1 definiert.
Innerhalb des Inneren 22 für den bestimmten, dargestellten
Luftreiniger 1 ist eine Luftfilteranordnung 23 positioniert,
durch welche Luft während
der Verwendung geleitet wird. Die spezielle, dargestellte Luftfilteranordnung 23 schließt ein erstes
oder primäres
Filterelement 25 und ein zweites oder Sicherheits-Filterelement 26 ein.
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Für die spezielle,
dargestellte Anordnung sind die Filterelemente 25 und 26 in
ihrer Konfiguration zylindrisch und weisen somit einen äußeren kreisförmigen Umfang
auf. Der Gehäusekörper, der leicht
unrund ist, definiert dann keinen perfekten zentralen longitudinalen
Zugang in Ausrichtung mit den Filterelementen 25, 26.
Es sei erneut festgestellt, dass derartige Anordnungen üblich sind.
Es ist jedoch ebenfalls üblich,
sowohl das Gehäuse
als auch das Filterelement mit kreisförmigen äußeren Umfängen und derselben zentralen
longitudinalen Achse zu haben.
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Hier
werden die Begriffe „Filterelemente" oder „Element" verwendet, um auf
eine entfernbare, ersetzbare Komponente (mit Bezug auf das Gehäuse 11)
Bezug zu nehmen, die ein Filtermedium aufweist, durch welches die
gefilterte Luft hindurchtritt, wenn die Luft (1) von dem
Einlass 12; (2) durch das Innere 22; (3) zu dem
Auslass 13 geleitet wird; im Allgemeinen mit dem Element
eine Luftnitrierungs-(oder Staubentfernungs-)Funktion ausführend. Wenn
es nicht anderweitig festgehalten ist, dann ist gemeint, dass sich
die Begriffe „Element", „Filter" und „Filterelement" auf eine entfernbare
und ersetzbare Komponente innerhalb des Luftreinigeraufbaus 1 beziehen. Im
Allgemeinen und bevorzugt werden Filterelemente derart konfiguriert,
dass sie von Hand in angemessenen Service-Intervallen entfernt und ersetzt werden
können.
Dies wird später
unten im Detail beschrieben.
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Hier
werden die Begriffe „primäres Element" und „Hauptelement" im Allgemeinen verwendet,
um auf ein Filterelement Bezug zu nehmen, auf welchem ein Großteil einer
Staubbelastung während
einer Luftreinigerverwendung auftritt. In typischen Systemen, die
zwei Elemente aufweisen, ist das primäre Element stromaufwärts von
dem zweiten oder Sicherheitselement positioniert, während eines
typischen Aufbaus. Mit „stromaufwärts" ist in diesem Kontext
gemeint, dass aufgrund einer Filterelementposition, einer Luftreinigerkonfiguration
und dem Ort von Dichtungen während
einer Verwendung Luft im Allgemeinen durch das primäre Element
hindurchtreten muss, bevor die Luft durch das Sicherheits- oder zweite
Element hindurchtritt, wenn sich die Luft von dem Einlass 12 zu
dem Auslass 13 bewegt.
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Hier
werden die Begriffe „sekundäres Element" oder „Sicherheitselement" austauschbar verwendet
und beziehen sich auf ein stromabwärts von dem primären Element
gelegenes Element. Typischerweise tritt sehr wenig Staubleistung
auf dem sekundären
oder Sicherheits-Element auf, und im Allgemeinen nur als ein Ergebnis
von entweder: Versagen irgendeines Abschnittes des primären Elements oder
einer Dichtung; versehentliche Staubbewegung während einer Wartung des primären Elements;
oder irgendeinem Ungeschick.
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Gemäß 3 sind
für den
dargestellten Luftreiniger 1 sowohl das primäre Element 25 als
auch das Sicherheitselement 26 im Allgemeinen zylindrisch
in ihrer Konfiguration, wobei jedes ein offenes zylindrisches Inneres
und einen kreisförmigen äußeren Umfang
(im Querschnitt) aufweist. Die beiden Elemente 25, 26 sind
derart konfiguriert, dass das primäre Element 25 in einer
das Sicherheitselement 26 umgebenden Art und Weise angebracht
ist. Diese allgemeine Konfiguration eines zylindrischen primären Elements 25,
welches über
einem zylindrischen sekundären
Element 26 angebracht ist, wurde in einer Vielzahl von
Ausrüstungen
verwendet, und ist beispielsweise in den folgenden Patenten beschrieben: 6,051,042;
6,099,606.
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Bezugnehmend
auf 3 schließt
der Aufbau 1 einen inneren Montagering oder Dichtungsring 29 ein.
Der Dichtungsring 29 ist ein Abschnitt einer Auslassströmungskonstruktion
oder Röhre 29a (1)
in Strömungsverbindung
mit einem Auslass 13. Weiter insbesondere bilden Ring 29, Wandabschnitt 29b und
Auslassvorsprung 29c zusammen eine Auslassröhre 29a zum
Austreten von gefilterter Luft aus dem Luftreiniger 1.
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Im
Allgemeinen wird für
die dargestellte Anordnung 1 das Sicherheitselement 26 angebracht, um
gegen eine innere Oberfläche 30 des
Montagerings 29 (oder der Röhre 29a) zu dichten,
und das primäre
Element 25 wird angebracht, um gegen eine äußere Oberfläche 31 des
Montagerings 29 (oder der Röhre 29a) zu dichten.
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Die
zwischen dem primären
Element 25 und der äußeren Oberfläche 31 des
Dichtungsrings 29 gebildete Dichtung 32 wird im
Allgemeinen hier als „radial" bezeichnet, da die
Dichtungskräfte
radial auf und/oder weg von, d.h. im Allgemeinen orthogonal zu,
der Achse 15 gerichtet sind. Das heißt, dass die Dichtungskräfte im Gegensatz
zu einer axialen Ausrichtung radial gerichtet sind; „axial" bedeutet in diesem
Zusammenhang ausgerichtet in einer Richtung im wesentlichen parallel
zur Achse 15. Die spezielle radiale Dichtung für das Element 25 wird
manchmal als „innere" oder „interne" bezeichnet, da die
radiale Dichtung 32 an einem Inneren des Elements 25 lokalisiert
ist.
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Eine
Vielzahl von Typen von radialen Dichtungssystemen sind bekannt.
Eines der am meisten verbreitet verwendeten radialen Dichtungssysteme für Luftreinigeraufbauten
der in den
1 und
2 dargestellten
Typen ist das Donaldson Radialseal
TM System,
welches von der Donaldson Company Inc. aus Bloomington, Minnesota,
erhältlich
ist und im Allgemeinen in solchen Referenzen, wie
EP 0329659 und US. Patent 5,547,480
beschrieben ist. Die Donaldson Radialseal
TM Systeme
wurden auf primären Elementen
für solche
Ausrüstung
verwendet, wie etwa Geländemaschinen
und Fahrzeuge, Landwirtschaftstraktoren, Erzschlepper, Sattelschlepper;
und Luftkompressoren.
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Das
Sicherheitselement 26 ist auch durch eine radiale Dichtung 33 an
dem Dichtungsring 29 abgedichtet. In diesem Fall ist die
radiale Dichtung 33 eine „äußere" radiale Dichtung, da sie sich von einer Außenseite
eines Elements 26 weg und um dieses herum erstreckt, im
Gegensatz dazu, nach innen gerichtet zu sein. Solche Dichtungen
sind beispielsweise in dem US-Patent 6,099,606 beschrieben. Von Donaldson
hergestellte Sicherheitselemente, die derartige radiale Dichtungen
verwenden, wurden für solch
eine Ausrüstung
zur Verfügung
gestellt, wie etwa Geländemaschinen,
und für
Ausrüstung,
wie etwa Raupenfahrzeuge; mit Rädern
versehene Ausrüstung;
Trommelkompaktierer; Generatorgeräte und Erzschlepper.
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II. ZWEI MÖGLICHE SACHVERHALTE
BEI SYSTEMEN, DIE DEN IN 1 UND 2 DARGESTELLTEN ÄHNLICH SIND
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A. Auflage für horizontal
montierte primäre
Elemente.
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Wenn
das Luftreinigersystem im wesentlichen wie in den 1 und 2 dargestellt
aussieht, mit der Achse 15 sich im wesentlichen horizontal
erstreckend, dann ist das Filterelement 25 ebenfalls im
wesentlichen horizontal angebracht. An dem mit der Auslassröhre 13 assoziierten
Ende 31 ist das Element 25 im wesentlichen gut
durch den Montagering 29 abgestützt. An dem in 2 nicht
dargestellten gegenüberliegenden
Ende ist jedoch im Allgemeinen keine analoge Struktur vorgesehen,
gegenüber
welcher das Element abgedichtet ist, um das Element in einer horizontalen
Konfiguration abzustützen.
Somit ist typischerweise eine Auflagestruktur wünschenswert.
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In
bestimmten Kantenradialenabdichtungssystemen war es bekannt, ein äußeres zylindrisches kurzes
Rohr oder ein Abdeckblech an diesem Ort zu verwenden, welches das
primäre
Element von außen in
Position abstützt.
Solche Abdeckbleche sind beispielsweise in dem US-Patent Nr. 6,051,042
und dem US-Patent Nr. 5,755,842 dargestellt.
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Mit
Bezug auf den Sachverhalt einer horizontalen Auflage unterscheiden
sich radialen Dichtungssysteme signifikant von axialen Dichtungssystemen. Bei
axialen Dichtungssystemen wird im Allgemeinen entweder eine Bolzenanordnung
oder eine Klammeranordnung verwendet, um einen axialen Druck auf das
Element in irgendeiner Weise auszuüben, das Element gegen ein
Ende des Gehäuses
zwingend. Derartige Systeme sind beispielsweise in dem US-Patent
Nr. 3,488,928 dargestellt. Im Allgemeinen wird eine horizontale
Auflage für
derartige Systeme während
eines Zusammenbaus nicht benötigt,
da der axiale Druck das Element an einer Bewegung hindert. In einigen
Fällen
werden Abstützanordnungen zur
Verfügung
gestellt, um eine angemessene Positionierung oder Zentrierung des
Elements während
eines Zusammenbaus zu erleichtern.
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B. Ausrichtung des Sicherheitselements
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Im
Allgemeinen kann eine Wartung von Anordnungen, wie jene, die in 1 und 2 dargestellt
sind, ein Problem sein, wenn das Sicherheitselement 26 nicht
in nahezu perfekter axialer Ausrichtung installiert ist, da das
primäre
Element 25 über dem
Sicherheitselement 26 installiert werden muss. Dieses Problem
ist bei längerem
Sicherheitselement 26 erschwert, d.h. bei Elementen von
mindestens 10 Zoll (25 cm) oder länger.
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Um
zu helfen, das Sicherheitselement auszurichten, wurden einige Ausrichtsysteme
für Sicherheitselemente
entwickelt, siehe beispielsweise US-Patent Nr. 5,800,581 und US-Patent
Nr. 3,488,928.
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III. DAS PRIMÄRE ELEMENT
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Die
Aufmerksamkeit wird nun auf die 4–7 gerichtet,
in welchem das primäre
Element 25 dargestellt ist. Das primäre Element 25 schließt eine
Seitenverlängerung 34,
ein offenes Ende 35 und ein geschlossenes Ende 36 ein.
Im wesentlichen erstreckt sich die Seitenverlängerung 34 zwischen
den offenen und geschlossenen Enden 35, 36. Das
offene Ende 35 definiert im wesentlichen eine zentrale Öffnung 40, 7.
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Für die dargestellte
Ausführungsform schließt das primäre Element 25 eine
erste Endkappe 41 und eine zweite Endkappe 42 ein,
mit einer sich dazwischen erstreckenden Filtermediumpackung 43.
Im wesentlichen definiert die erste Endkappe 41 ein erstes
oder offenes Ende 35; die zweite Endkappe 42 definiert
ein zweites oder geschlossenes Ende 36; und die Mediumpackung 43 definiert die
Seitenverlängerung 34.
In typischen Systemen wird die Mediumpackung 43 im wesentlichen
mit einer zentralen Achse 15 zylindrisch sein. Eine Vielfalt von
Konstruktionen kann für
die Mediumpackung 43 verwendet werden; eine für bestimmte
Anwendungen bevorzugte wird hier unten beschrieben.
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Für die dargestellte
Anordnung 1 dient die erste Endkappe 41 verschiedenen
Funktionen. Beispielsweise definiert sie eine zentrale Auslassöffnung 40 und
eine zentrale Dichtungsregion 46 zum Abdichten gegen eine
Oberfläche 29 (3),
wenn das Element 25 installiert wird. Auch sichert die
Endkappe 41 Komponenten der Mediumpackung 43 gegeneinander
und unterdrückt
um diese herum Luft- und Staubleckagen.
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Zusätzlich können strukturelle,
in der Endkappe 41 zur Verfügung gestellte Merkmale Leistungsfähigkeitsverbesserungen
zur Verfügung
stellen. Weiter insbesondere schließt die Endkappe 41 eine
segmentierte, angehobene Ringstruktur 44 ein, 6.
Wenn die Endkappe 41 aus einem bevorzugten, weichen, zusammendrückbaren
Polyurethan hergestellt wird, beispielsweise von dem unten angedeuteten
Typ, dann bildet der segmentierte Ring 44 eine stoßfängerartige
Verlängerung
an einem Ende 35 des Elements 25. Dies kann eine
nicht-dichtende Polsterung
gegen die Wand 11 des Gehäuses 3 (1)
zur Verfügung
stellen.
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In
typischen bevorzugten Systemen ist die erste Endkappe 41 ein
einziges, einheitliches, geformtes Material, bevorzugt ein weiches
zusammendrückbares
Material; weiter bevorzugt ein zusammendrückbares geschäumtes Polyurethan.
Bevorzugte Materialien und Eigenschaften werden hier unten zur Verfügung gestellt.
Bevorzugt werden die strukturellen Eigenschaften der Endkappe 41 dann während eines
Formungsprozesses zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt, wie die Mediumpackung 43 in das
Material der Endkappe 41 gegeben oder an diesem gesichert
wird. Ein allgemeiner Ansatz zu dieser Konstruktion ist unten ebenfalls
beschrieben.
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Für bestimmte
Anordnungen wird die Dichtungsregion
46 analog zu anderen
Donaldson Radialseal
TM Systemen geformt
oder konfiguriert. Solche Konfigurationen sind beschrieben und dargestellt beispielsweise
in
EP 0 329 659 ; US-Patent
Nr. 5,547,480; US-Patent Nr. 6,099,606; und insbesondere in WO 9942719
A2.
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Die
Aufmerksamkeit wird gerichtet auf 8, welche
einen fragmentierten, vergrößerten Querschnitt
einer dreistufigen oder dreiphasigen radialen Dichtungskonfiguration
beim Element 25 zeigt.
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Weiter
insbesondere schließt
eine radiale Dichtungsregion 46 ein: (sich bezüglich des
Elements von außen
nach innen bewegend) drei Ringe oder Stufen 37, 38 und 39 mit
sequenzielle abnehmenden Durchmesser. Als ein Ergebnis wird eine
Positionierung des Elementes 25 über der Auslassröhre 29 erleichtert,
da die Komprimierung in aufeinanderfolgenden Schritten mit ansteigendem
Widerstand auftritt.
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Die
radiale Dichtungsregion 46 ist bevorzugt konstruiert und
arrangiert, um sich mindestens 12% ihrer Dicke zu komprimieren,
d.h. um den Abstand zwischen der äußeren Oberfläche 39a,
wenn unkomprimiert, und der inneren Oberfläche 43a der Mediumpackung,
wobei die innere Oberfläche 43a typischerweise
durch einen inneren Einsatz definiert ist. Vorzugsweise geschieht
die Komprimierung um einen Betrag von mindestens 15% ihrer Dicke,
typischerweise von 20 bis 33% ihrer Dicke.
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Aufgrund
der weichen zusammendrückbaren
Natur des Materials der Endkappe 41, (insbesondere des
Materials in der Region 46), wird das Material in der Region 46 erneut
gegen die externe Oberfläche 31 komprimiert,
wenn das primäre
Element 25 auf dem Dichtungsring 29 installiert
wird; im Allgemeinen mit der Komprimierung gesteuert und gehalten
durch einen Abschnitt der Mediumpackung 43, typischerweise
einem inneren Einsatz, wie unten charakterisiert.
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Die
zweite Endkappe 42 definiert das geschlossene Ende 36 des
primären
Elements 25. Die zweite Endkappe 42 dient auch
einer Anzahl von Funktionen. Beispielsweise wirkt die Endkappe 42, um
die Mediumpackung 43 zusammen und an dem geschlossenen
Ende 36 gedichtet zu halten. Diese Funktion wird im wesentlichen
durch eine äußere kreisförmige Region 49 der
zweiten Endkappe 42 bewirkt. Zusätzlich wirken Abschnitte der
zweiten Endkappe 42, um eine Verlängerung über ein ansonsten offenes Innere 50 des
primären
Elements 25 zur Verfügung
zu stellen, um das Ende 51 gegenüber einem Hindurchtreten von
ungefilterter Luft dort hindurch zu schließen. Diese Funktion wird durch
einen zentralen Bereich 53 der zweiten Endkappe 42 durchgeführt. Mit „geschlossenem
Ende" ist gemeint,
dass die Endkappe 42 eine Passage in oder aus dem Filterinneren 50 verhindert;
ein geschlossenes Ende schließt
eine Endkappe mit einem Loch ein, gestopft durch etwas, welches
beispielsweise durch das Filterelement getragen wird.
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Wie
unten angedeutet werden wird, kann die ringförmige Region 49 entweder
ein weiches komprimierbares Material oder ein hartes Material aufweisen.
Vorzugsweise schließt
die ringförmige
Region 49 eine Mehrzahl von Segmenten 52 ein,
die sich axial von dieser nach Außen erstrecken, um einen nicht dichtenden
Eingriff mit der Abdeckung 9 während einer Installation zu
bilden, 10.
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Die
bevorzugte dargestellte zweite Endkappe 42 schließt Merkmale
ein, die zusätzliche
Funktionen zur Verfügung
stellen. Eine Funktion bezieht sich auf eine angemessene Konfiguration
zum Stützen des
primären
Elements 25, wenn es in einer horizontalen Position angebracht
wird, wie in den 1 und 2 angedeutet
ist. Diese Funktion wird teilweise durch einen zentralen Rand 55,
wie unten beschrieben, durchgeführt.
Auch stellen bevorzugt Abschnitte einer zweiten Endkappe 42 eine
Ausrichtung und eine Abstützfunktion
in Kooperation mit dem Sicherheitselement 26 zur Verfügung. Für die spezielle,
dargestellte Anordnung wird diese Funktion durch einen Eingriffsabschnitt 56 des
Sicherheitselements zur Verfügung
gestellt, wie es unten beschrieben ist.
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Für die spezielle,
dargestellte Anordnung ist die zweite Endkappe 42 eine
Zweikomponentenendkappe, wobei die erste Komponente ein geformtes polymerisches
Material aufweist, welches eine kreisförmige Region 49 definiert,
und eine zweite Komponente eine vorgeformte Struktur 58 aufweist,
welche einen zentralen Rand 55, eine zentrale Region oder einen
Bereich 53 definiert, und einen Eingriffsabschnitt 56 des
Sicherheitselements. Mit „vorgeformt" ist in diesem Zusammenhang
gemeint, dass die Struktur 58 vorzugsweise ein vorgeformtes
steifes Material aufweist, um eine bevorzugte Konfiguration aufzuweisen,
und die dann in das gesamte primäre Element 25 gesichert
wird, während
eines Schrittes einer Elementkonstruktion, unten beschrieben, vor einem
Formen einer äußeren ringförmigen Region 49.
Die vorgeformte Struktur 58 wird unten detaillierter beschrieben.
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IV. AUFLAGE FÜR DAS ZWEITE
ODER GESCHLOSSENEN ENDE DES PRIMÄREN
ELEMENTS WÄHREND
EINER VERWENDUNG DES LUFTREINIGERS
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Wie
oben angedeutet, erleichtern Merkmale des primären Elements 25 eine
Auflage des geschlossenen Endes 36 des Elements, wenn es
zur Verwendung installiert ist, insbesondere in der horizontalen
Position, die in den 1 und 2 dargestellt
ist. Mit Bezug auf diese Funktion wird die Aufmerksamkeit auf die 9–15 gerichtet.
-
Zunächst Bezug
nehmend auf die 11–15 ist
die Endabdeckung 9 dargestellt. Die Endabdeckung 9 schließt eine äußere Oberfläche 65 und
eine innere Oberfläche 66 ein.
Wenn installiert, ist die äußere Oberfläche 65 der
Abdeckung 9 die Oberfläche,
die im wesentlichen auf die externe Umgebung gerichtet ist, und
die innere Oberfläche 66 ist
im wesentlichen in Richtung auf das Innere 22 des Luftreinigers
gerichtet.
-
Gemäß den 12 und 13 schließt die innere
Oberfläche 66 eine
darauf befindliche Elementeingriffskonstruktion 70 ein.
Die Elementeingriffskonstruktion 70 ein. Die Elementeingriffskonstruktion 70 ist
im wesentlichen konstruiert und arrangiert, um mit einem Ende 36 des
Elements 25 zu verriegeln, unterstützend einzugreifen, anzugrenzen oder
mit diesem ausgerichtet zu sein, wenn die Abdeckung 9 auf
einem Luftreiniger 1 mit dem installierten bevorzugten
primären
Element 25 positioniert ist. Für die spezielle, dargestellte
Anordnung weist die Elementeingriffskonstruktion 70 einen
Vorsprung 72 auf, welcher in die Ausnehmung 74 der
Endkappe 42 während
einer Installation hineinragt. Vorzugsweise ist der Vorsprung 72 so
konfiguriert und in seiner Größe so bemessen,
dass er mit einem zentralen Rand 55 während einer Installation, während eines
Aufbaus eingreift, unterstützend
an diesem angrenzt oder mit diesem ausgerichtet ist. (Es sei festgestellt, dass
ein tatsächlicher
Kontakt zwischen dem Vorsprung 72 und dem Rand 55 nicht
erforderlich ist, wenn die Ausrichtung angemessen nah ist, um sicherzustellen,
dass das Element 25 sich nicht ungewünscht weit, typischerweise
beispielsweise nicht mehr als 20 mm, nach unten bewegen oder schwingen
kann. Es sei festgestellt, dass dann, wenn nur eine wenige Millimeter
oder kleiner bemessener Abstand aufrechterhalten wird, kurz nach
einem Aufbau, das Hauptelement dazu neigen wird, sich solange zu
setzen, bis tatsächlich
ein Eingriff auftritt, typischerweise entweder als ein Ergebnis
von Vibrationskräften,
wenn die Ausrüstung
läuft,
oder zusätzlichem
Gewicht, in dem Element aufgrund von Teilchenbelastung bei Verwendung.
-
Für das spezielle
dargestellte bevorzugte System ist der zentrale Rand 55 kreisförmig und
definiert somit eine kreisförmige
Ausnehmung 74. In bevorzugten Systemen ist die zentrale
Region 53 umgeben durch die Mediumpackung 43.
Vorzugsweise schließt
der zentrale Rand 55 eine ringförmige Wand 57 mit
einem vorstehenden Segment 57a ein. Vorzugsweise steht
das vorstehende Segment 57a in den zentralen offenen Raum 50 von
dem zweiten Ende 36 der Mediumpackung 43 um einen
axialen Abstand von mindestens 6 mm, typischerweise 12–25 mm und
nicht mehr als 200 mm hinein. Das vorstehende Segment 57a kann
in Richtung auf das Innere 50 angewinkelt oder schräg sein,
jedoch nicht näher
als ein bestimmter radialer Abstand von der inneren Kante der Mediumpackung 43 derart,
dass es ein Passen mit der Endabdeckung 9 des Luftreinigers verhindern
würde.
Vorzugsweise wird vorstehende Segment 57a nicht mehr als
50 mm von der Mediumpackung 43 entlang einem Abstand eines
nach innen gerichteten axialen Vorsprungs von mindestens 6 mm beabstandet.
In der speziellen, in den Figuren dargestellten Ausführungsform
wird das Segment 57a nicht mehr als 1–15 mm entlang einer Distanz des
nach innen gerichteten axialen Vorsprung von 12–25 mm radial beabstandet werden.
Es sei festgehalten, dass in alternativen Ausführungsformen andere Abschnitte
der ringförmigen
Wand 57 radial von der Mediumpackung 43 um mehr
als 50 mm beabstandet sein können.
-
Beispielhafte
Abmessungen schließen:
Der Rand 55 mit einem Durchmesser von mindestens 125 mm,
typischerweise 150–180
mm, und nicht mehr als 300 mm. Die Ausnehmung 74 weist
vorzugsweise eine Tiefe (oder Höhe)
(gemessen von dem Rand 162 zu der ebenen Region 158)
von mindestens 6 mm auf, typischerweise 12–25 mm, und nicht mehr als
200 mm.
-
Vorzugsweise
ist ein äußerer Umfang 75 eines
Vorsprungs 72 nicht kreisförmig, aus Gründen, die
unten beschrieben werden. Höchst
bevorzugt schließt
der äußere Umfang 75 mindestens
drei Eckpunkte oder Scheitelpunkte 79 ein. Vorzugsweise
definiert ein äußerer Umfang 75 ein
Polyeder, welches in der Größe derart
bemessen und konfiguriert ist, mit einem kreisförmigen zentralen Rand 55 an
beabstandeten Punkten oder Eckpunkten 76 einzugreifen,
an diese anzugrenzen oder mit diesen in der Position ausgerichtet
zu sein. Es werden regulären
Polyeder-Formen, d.h. Polyeder mit geraden Segmenten oder Sektionen 78,
jeweils mit gleicher Länge,
und beabstandete Scheitelpunkte 79 definierend, be vorzugt.
Höchst
bevorzugt weist der Polyeder-Umfang 75 mindestens fünf Seiten
und nicht mehr als zehn Seiten auf, mindestens fünf und nicht mehr als zehn Scheitelpunkte
definierend. Der spezielle, in 12 und 13 dargestellte
Vorsprung 72 ist oktaederförmig.
-
Vorzugsweise
ist der Vorsprung 72 derart konfiguriert, dass er nicht
an den kreisförmigen
zentralen Rand 55 angrenzt, die Scheitelpunkte 79 sind von
dem zentralen Rand 55 beabstandet, wenn der Luftreiniger 1 zusammengebaut
wird, jedoch nicht mehr als 30 mm, und bevorzugt nicht mehr als
15 mm. Dies wird sicherstellen, dass dann, wenn es installiert ist,
das Element 25 nicht unerwünscht weit nach unten schwingen
kann.
-
Vorzugsweise
wird der Vorsprung 72 in seiner Verlängerung kontinuierlich sein,
d.h. ohne Lücken,
so dass er stark ist und nicht dazu neigt, bei Verwendung zu brechen.
Es können
jedoch diskontinuierliche Konfigurationen verwendet werden. Vorzugsweise
definiert der Vorsprung 72 einen hohlen, ausgenommenen
Innenraum 82, welcher u.a. einen aufnehmenden Raum für bestimmte
zusätzliche
Eigenschaften des Elements 25 wie unten beschrieben erlaubt.
Vorzugsweise weist der Umfang 75 eine kontinuierliche Wand
auf: (a) mindestens etwa 0,25 mm dick, typischerweise 0,5 bis 5
mm dick, nicht mehr als 20 mm dick; und (b) mindestens 10 mm hoch,
typischerweise 20 bis 50 mm hoch, nicht mehr als 100 mm hoch.
-
Durch
Bezugnahme auf die 9 und 10 wird
klar, dass, nachdem das Element installiert ist, sobald die Abdeckung 9 an
ihre Stelle gebracht ist, der Vorsprung 72 sich in die
Ausnehmung 74 erstrecken wird. Im Allgemeinen werden alle
nach oben gerichteten Scheitelpunkte, beispielsweise Scheitelpunkt 83, 9,
das Element 25 abstützen und
das Element 25 daran hindern, am Ende 36 unerwünscht durchzuhängen, zu
schwingen oder herabzufallen. Für
bestimmte Anordnungen werden die Teile derart konfiguriert, dass
der Vorsprung 72 sich mindestens 5 mm in die Aufnahme 74,
höchst
bevorzugt 10–30
mm und nicht mehr als 100 mm erstreckt. 9 zeigt
auch, dass in dem System installierte Sicherheitselement 26.
-
Aus
einer Evaluierung der 9 und 10 werden
bestimmte Vorteile bestimmter Konfigurationen der ringförmigen Region 49 und
des Umfangs 75 klar. Da die bevorzugte ringförmige Fläche 49 kreisförmig ist,
wird die relative radiale (rotationsmäßige) Position des Elements 25 auf
dem Ring 29, wenn installiert, keinen Unterschied bezüglich dem
Eingriff durch die Endabdeckung 9 machen. Das heißt, unabhängig davon,
wie das Element 25 radial orientiert ist, ist es im wesentlichen
radial symmetrisch mit Bezug auf die Achse 15, wenn es
installiert ist, zumindest mit Bezug auf die Konfiguration des Randes 55.
-
Wenn
das Gehäuse
statt leicht unrund tatsächlich
zylindrisch ist, dann würde
die bevorzugte Form oder Konfiguration, die mit Bezug auf den Vorsprung 72 und
den Umfang 75 charakterisiert ist, für Variationen in einer radialen
Orientierung der Endabdeckung 9 auf dem Ende 19 erlauben.
Insbesondere wenn der Vorsprung 72 mindestens fünf Scheitelpunkte
aufweist, gleichmäßig beabstandet,
so dass, wenn die Abdeckung 9 rund ist, unabhängig davon, wie
die Abdeckung 9 radial auf dem Körper 8 orientiert
ist, beim Schließen
des Endes 19, mindestens ein Scheitelpunkt im wesentlichen
nach oben gerichtet wäre.
Mit der unrunden Konfiguration hat die Abdeckung 9 jedoch
eine fixierte Konfiguration relativ zu dem Körper 8, so dass die
Scheitelpunkte auf der Abdeckung 9 orientiert sind, um
sicherzustellen, dass mindestens einer nach oben gerichtet ist,
wenn die Konstruktion betriebsfähig
zusammengebaut wird.
-
Aus
verschiedenen Gründen
ist es bevorzugt, dass der Umfang 75 nicht rund ist. Erstens, wenn
der Umfang 75 nicht rund ist, wird es unwahrscheinlich
sein, dass Personen versuchen werden, ein Element an dem Umfang 75 abzudichten,
welches zu einem unrichtig zusammengebauten Luftreiniger 1 führen kann.
Auch wird eine unrunde Struktur relativ stark und sich selbst stützend sein
und wird relativ einfach in einer angemessenen Spezifikation herzustellen
sein.
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V. ANDERE EIGENSCHAFTEN
DER ENDABDECKUNG 9
-
Die
Aufmerksamkeit wird auf 11 und 14 gerichtet,
mit Bezug auf die Endabdeckung 9. Eine externe Oberfläche 65 schließt im wesentlichen eine
flache zentrale Region 84 ein. Die Oberfläche 65 schließt auch
abgestufte Regionen 85 ein, mit geformten Verstärkungen 86 zur
Abstützung.
Wie festgestellt, ist die zentrale Region 84 gegenüber einer konzentrischen
Ausrichtung mit einem äußeren Umfangsrand 87 (14)
versetzt angeordnet. Dies ist derart, dass die Endabdeckung 9 in
bestimmten, bereits existierenden Luftreinigerkörpern eine Ausrichtung passend
erreichen kann.
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Wie
oben angedeutet, verwenden bestimmte andere existierende Ausrüstung ein
rundes Gehäuse,
in welchem Falle die zentrale Achse für den Vorsprung 72 in
Linie mit einer zentralen Achse für den äußeren Umfang der Abdeckung
positioniert werden kann.
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Es
wird die Aufmerksamkeit auf die 12 und 13 gerichtet.
Eine innere Oberfläche 66, eine
zentrale Region 67 schließt, von dieser sich nach innen
erstreckend, eine Wand 75 sowie sich radial erstreckende
verstärkende
Rippen 68. Die Rippen 68 erstrecken sich radial
von der Wand 75 zu dem äußeren Umfangsrand 87.
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VI. ANORDNUNG ZUR AUSRICHTUNG
DES SICHERHEITSELEMENTS
-
Wie
oben angedeutet, schließt
der bevorzugte Luftreiniger 1 eine Anordnung 76 (20, 21) zum
Sicherstellen einer angemessenen Ausrichtung des Sicherheitselements 26 bezüglich des
primären Elements 25 ein.
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Die
Ausrichtung des Sicherheitselements ist etwas, was keine Struktur
auf dem Dichtungsrind 29 benötigt, oder auch eine zusätzliche
Struktur auf dem Gehäuse 3,
sondern mit Eigenschaften der Elemente 25, 26 arbeitet.
So kann sie in bereits existierende Gehäusekörper nachträglich eingebaut werden.
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Im
Allgemeinen schließt
die Ausrichtungsanordnung 76 eine Vorsprungs/Aufnahmeanordnung 88 mit
einem ersten Element 89 für die Vorsprungs/Aufnahmeanordnung 88 ein,
positioniert auf dem primären
Element 25, und ein zweites Element 90 der Vorsprungs/Aufnahmeanordnung 88,
vorgesehen auf dem Sicherheitselement 26. Für die spezielle
dargestellte Anordnung schließt
das primäre
Element 25 ein Aufnahmeelement 92 in der Endkappe 42 ein;
und das Sicherheitselement 26 schließt ein Vorsprungselement 93 auf
einer Endkappe 105 ein.
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Es
wird die Aufmerksamkeit gerichtet auf die 16–19,
in welchen das Sicherheitselement 26 dargestellt ist. Das
Sicherheitselement 26 schließt ein erstes offenes Ende 100,
ein gegenüberliegendes geschlossenes
Ende 101 und eine Seitenverlängerung 102 ein. Für die spezielle
dargestellte Anordnung wird das offene Ende 100 durch eine
offene Endkappe 104 definiert; das geschlossene Ende 101 wird
durch eine zweite geschlossene Endkappe 105 definiert;
und die Seitenverlängerung 102 wird
durch eine Mediumpackung 106 definiert, die in den beiden Endkappen 104, 105 eingebettet
ist und sich zwischen diesen erstreckt. Die spezielle dargestellte
Anordnung schließt
auch einen inneren Einsatz 120 und einen äußeren Einsatz 121 ein,
sich zwischen den beiden Endkappen 104, 105 erstreckend.
In alternativen Anordnungen können
der innere bzw. der äußere Einsatz 120, 121,
weggelassen werden. In den 19–21 ist
nur ein teilweiser Schnitt des inneren Einsatzes 120 dargestellt.
-
Für die spezielle
dargestellte Ausführungsform
liefert die offene Endkappe 104 die Funktionen von: Halten
der Mediumpackung gedichtet und zusammengebaut an dem offenen Ende 100,
und Dichten der Dichtungsregion 108 (als eine nach außen gerichtete
radiale Dichtung) am Ring 29, wenn zusammengebaut. Für bevorzugte
Anordnungen ist die Endkappe 104 ein einheitliches geformtes
Material, welches ein weiches zusammendrückbares Polymer, bevorzugt
geschäumtes
Polyurethan, enthält.
Bevorzugte Materialien und Materialeigenschaften werden unten beschrieben.
-
Die
zweite Endkappe 105 übt
auch verschiedene Funktionen aus. Beispielsweise schließt es sicher
das Ende 101 und hält
die Mediumpackung 106 gedichtet und zusammengebaut an diesem
Ende. Auch ist die geschlossene Endkappe 105 so orientiert,
um sich benachbart und in einigen Fällen auch angrenzend an das
primäre
Element 25 zu erstrecken, so dass das Sicherheitselement 26 nicht
von dem Ende 110 (1) des Luftreinigers 1 bei
Verwendung zurückweicht,
wenn das primäre
Element 25 einmal installiert ist.
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Für die speziell
dargestellte Ausführungsform
ist eine andere Funktion, die durch das Sicherheitselement 26 zur
Verfügung
gestellt wird, diejenige, das sie einen Abschnitt der Vorsprungs-/Aufnahmeanordnung 88 umfasst,
welches mit einem passenden Element auf dem primären Element 25 eingreift,
um eine angemessene axiale Ausrichtung des Sicherheitselements 26 während des
Zusammenbaus sicherzustellen.
-
Weiter
insbesondere schließt
das Sicherheitselement 26 ein zweites Element 90 der
Vorsprungs-Aufnahme-Anordnung 88 ein. Für die spezielle dargestellte
Anordnung umfasst das zweite Element 90 ein Vorsprungselement 93.
-
Bevorzugte
Vorsprungselemente sind so konfiguriert, dass sie einen äußeren Umfang 111 aufweisen,
welcher einen gewissen Grad von radialer Symmetrie aufweist, so
dass die radiale Ausrichtung des Sicherheitselements 26 nicht
kritisch bezüglich einer
richtigen Funktion der Vorsprungs-/Aufnahmeanordnung 88 ist.
Der spezielle, bevorzugt, dargestellte Vorsprung 93 ist
ein kegelstumpfartiges Element 112, mit konischer Seitenwand 113 und
einem Ende 113a.
-
Wie
oben beschrieben schließt
das bevorzugte primäre
Element 25 eine angemessen große und geformte Aufnahme 92 für das kegelstumpfartige Element 112 ein.
-
Weiter
insbesondere und bezugnehmend auf die 20–21 schließt das primäre Element 25 ein
Aufnahmeelement 92, konstruiert, angeordnet und orientiert,
um ein kegelstumpfförmiges
Element 112 darin während
eines Zusammenbaus aufzunehmen. Ein bevorzugte Aufnahmeelement 92 für ein kegelstumpfförmiges Vorsprungselement 112 ist
eine kegelstumpfförmige
Aufnahme 114, eine konische Seitenwand 115 und
ein Ende 116 aufweisend.
-
Der
Betrieb des Vorsprungs-/Aufnahmesystems 88, um eine Ausrichtung
zwischen dem Sicherheitselement 26 und dem primären Element 25 zu
erleichtern, wird aus den schematischen Darstellungen der 20 und 21 verständlich.
-
Gemäß 20 ist
das Sicherheitselement als 26 bezeichnet, und das Hauptelement
als 25. Die Elemente 25, 26 sind mit
dem Sicherheitselement 26 außer halb einer perfekten Ausrichtung
mit der zentralen Achse 124 dargestellt. Als ein Ergebnis
dieser Fehlausrichtung ist das primäre Element 25 in der Richtung
des Pfeils 125 bewegt, der Vorsprung 93 des Sicherheitselements 26 ist
in Eingriff mit der Aufnahme 92, ebenfalls außerhalb
einer perfekten axialen Ausrichtung. Ein Nocken- oder gleitender
Eingriff zwischen den Oberflächen 130 und 131 wird
jedoch die Elemente 25, 26 ausrichten, wenn das
primäre Element 25 voranschreitet,
in der Richtung des Pfeils 125 von der in 20 dargestellten
Position bewegt zu werden. Insbesondere wird ein Eingriff zwischen den
Oberflächen 130 und 131 das
Sicherheitselement 26 zwingen, sich auszurichten oder sich
selbst erneut zu orientieren in die in 21 dargestellte Ausrichtung.
Alternativ gesprochen ist die Vorsprungs-/Aufnahmekombination 92/93 derart
orientiert, dass dann, wenn eine Fehlausrichtung auftritt, eine
fortgesetzte Bewegung entlang der Richtung einer zentralen Achse
für das
primäre
Element 25 dazu neigen wird, das Sicherheitselement 26 in
die angemessene Ausrichtung zu zwingen. Es sei festgehalten, dass
ein Eingriff zwischen dem Vorsprung 93 und der Aufnahme 92 an
dem Ende der Ausrichtung, 21, auch
dazu neigen wird, das Sicherheitselement in einer richtigen Ausrichtung
zu halten, zumindest bis das primäre Element 25 entfernt
wird.
-
Es
ist bevorzugt, dass der Vorsprung 93 und die Aufnahme 92 jeweils
eine ausreichende kreisförmige
Symmetrie (obwohl nicht notwendigerweise die gleiche Form) aufweisen,
so dass eine relative radiale Orientierung zwischen dem Sicherheitselement und
dem primären
Element keine Rolle spielt für
das Funktionieren des Vorsprungs-/Aufnahme-Aufbaus. Die kegelstumpfartige
Konfiguration, die angedeutet wurde, ist bevorzugt, jedoch nicht
notwendig. Alternativ verwendbare Formen schließen ein: Zylinder, Würfel, Boxen,
abgeschrägtes
Kugeln, Halbkugeln, und 3-d Strukturen mit Querschnitten von Dreiecken, Fünfecken,
Achtecken oder anderen Polyedern.
-
Bevorzugte
Abmessungen für
den kegelstumpfartigen Vorsprung 93 werden hier zur Verfügung gestellt:
eine Höhe
von einer äußeren Oberfläche 107 der
Endkappe zum Ende 113a von mindestens 5 mm, typischerweise
10–50
mm und nicht größer als
100 mm; ein Basisdurchmesser, das heißt der Durchmesser an seinem
größten Querschnitt
koplanar mit einer Oberfläche 107 der
Endkappe von mindestens 25 mm, typischerweise 30–80 mm und nicht größer als
150 mm; und einen Durchmesser an seinem Ende 113a von mindestens
5 mm, typischerweise 10–30
mm und nicht größer als
80 mm. Die Seitenwand 113 erstreckt sich in einem Winkel
zwischen dem Basisdurchmesser und dem Ende 113a von mindestens
0,5°, typischerweise
1–45° und nicht
größer als
80°. Die
Aufnahme 92 ist bevorzugt so bemessen, dass sie den Vorsprung 93 ohne
Behinderung aufnimmt. Als solche kann die Aufnahme 92 in der
Größenordnung
von 5–20%
größer als
die obigen Dimensionen sein (das heißt eine Höhe (oder Tiefe abhängig von
der Perspektive) von 11–40
mm; einen Durchmesser an seinem größten Querschnitt (offenes Ende)
von 33–100
mm; und einen Durchmesser an seinem geschlossenen Ende von 11–40 mm).
-
VII. Verfahren zum Bilden
des primären
Filterelements
-
In 7 ist
eine Mediumpackung 43 dargestellt. Die Mediumpackung 43 schließt einen
inneren Einsatz 151 und eine zylindrische Verlängerung
aus Filtermedium 152 ein, welche den inneren Einsatz 151 umgibt.
Für ein
bevorzugtes System weisen der innere Einsatz 151 und das
Verlängerungsmedium 152 die
gleiche Länge
auf. In 7 ist der innere Einsatz 151 fragmentiert
dargestellt. Es sollte verständlich
sein, dass dann, wenn ein innerer Einsatz verwendet wird, der Einsatz
mit dem gesamten inneren Abteil des Filtermediums 152 auf
einer Linie liegt.
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Während eines
typischen Zusammenbaus wird die zylindrische Verlängerung
des Filtermediums 152 aufgebaut und dann wird veranlasst,
dass es über
den inneren Einsatz 151 gleitet. Ein späterer Schritt der Herstellung
ist ein Eingriff zwischen der Mediumpackung 43 und dem
zentralen Endkappenteil 160. In einem finalen, geformten
Aufbau wird das zentrale Endkappenteil 160 dazu dienen,
die folgenden Merkmale zu bilden und zu definieren: Zentraler Bereich 53 der
geschlossenen Endkappe 42; zentraler Rand 55;
und Aufnahme 92.
-
Vorzugsweise
weist das zentrale Endkappenteil 160 eine Schüsselform 161 auf,
mit einem sich nach außen
erstreckenden Rand 162, einer zentralen Aufnahme 92 und
einer planaren Region 158. In der speziellen dargestellten
Ausführungsform
korrespondiert die planare Region 158 mit einem äußeren Oberflächenabschnitt
der Endkappe 42, welcher am meisten relativ zu verbleibenden
Abschnit ten der Endkappe 42 ausgenommen ist. Vorzugsweise
weist die ausgenommene Seitenwand 163 der Schüssel 161 einen äußeren kreisförmigen Umfang 163a (10)
auf, mit einem Außendurchmesser,
der ein wenig größer ist
als ein Innendurchmesser des inneren Einsatzes 151, um
so für
eine Eingriffspassung zu sorgen, wenn der innere Einsatz 151 über die
Seitenwand 163 gepresst wird.
-
Die
das zentrale Endkappenteil 160 und die Mediumpackung 43 aufweisende
Anordnung wird dann in einer Form positioniert, in welcher auch
ein Harz zum Bilden eines Restes der geschlossenen Endkappe 42 positioniert
ist.
-
Die
gegenüberliegende
offene Endkappe 41 kann entweder vor oder nach der geschlossenen Endkappe 42 gebildet
werden. Im Allgemeinen wird die offene Endkappe 41 durch
Platzieren eines entsprechenden Endes der Mediumpackung 43 in
einer Form gebildet, wobei Harz vorgesehen ist, um die Endkappe
zu bilden. Ein bevorzugtes zentrales Endkappenteil 160 wird
geformt, feste plastikartige, Konstruktionen aufweisen.
-
VIII. Bevorzugte Verfahren
zum Bilden des Sicherheitsfilterelements
-
Das
Sicherheitsfilterelement 26 kann im Allgemeinen in Übereinstimmung
mit zuvor angewendeten Herstellungstechniken hergestellt werden,
außer
bei Modifikationen, um mit der Konfiguration des Teils der Vorsprungs/Aufnahmeanordnung 88,
positioniert auf dem geschlossenen Ende 101 des Sicherheitselements 26,
umzugehen. Vorzugsweise wird das geschlossene Ende 101 des
Sicherheitselements 26 aus einem geformten Kunststoff gebildet, wie
etwa Urethan mit einer Härte
von 30 Shore D.
-
Typische
Verfahren der Präparation
würden dann
ein Zusammenbauen der Mediumpackung; ein Platzieren eines ersten
Endes in einer Form, mit Harz, um die geschlossene Endkappe zu formen; und
ein Platzieren eines zweiten Endes in einer Form, mit Harz, um die
offene Endkappe zu bilden, beinhalten.
-
Bezüglich der
offenen Endkappe mit der nach außen gerichteten Dichtung darauf
würde ein Harz,
welches in der Lage ist, nach Aushärtung eine angemessen weiche,
komprimierbare Polyurethan Endkappe des gleichen Typs zu bilden,
im All gemeinen bevorzugt sein, wie er verwendet werden würde, um
die erste Endkappe mit der darauf befindlichen radialen Dichtung
für das
primäre
Element zu bilden. Ein solches bevorzugtes Material wird unten charakterisiert.
-
IX. Bevorzugte Mediumpackungen
-
Die
bevorzugte Mediumpackung für
das primäre
und das Sicherheitselement wird teilweise von Spezifikationen und
Effizienzbedürfnissen
für den Motor
oder ein anderes beteiligtes System abhängen. Hier wird eine bevorzugte
Mediumpackung mit primärem
Element beschrieben werden, welche speziell entwickelt wurde, um
zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit
für bestimmte
Typen von geländegängiger Bauausrüstung, Landwirtschaftsausrüstung und
Bergbauausrüstung,
wie charakterisiert zu führen.
-
Insbesondere
hat die folgende Ausrüstung das
Donaldson RadialsealTMSystem für eine Anzahl von
Jahren verwendet: Raupenschlepper, Müllhandhabungsanordnungen, Lastwagenlader,
Gleitlenklader, Rohrlegekran, Bagger, Materialhandhaber, Frontschaufler,
Forstmaschinen, Gleisskidder, Kompaktierer, Asphaltierer, Bodenstabilisatoren,
Hobel, Mähdrescher,
VFS Anhänger,
Tieflöffelbagger,
Geländegängige Lastwagen,
Geländegängige Traktoren,
Skidder, Kratzbagger und Planiermaschinen.
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Das
in dieser Ausrüstung
installierte System hat jedoch im Allgemeinen: (1) kein Ausrichtungssystem,
um das Sicherheitselement in einer angemessenen Ausrichtung zu unterstützen oder
vorzuspannen, wenn ein Eingriff mit dem primären Element auftritt; und (2)
eine begrenzte Lebensdauer aufgrund einer Drosselung, die sich aufbaut,
wenn Staub das System belastet.
-
Beim
Entwickeln der bevorzugten Elemente, die hier charakterisiert sind,
hat Donaldson Versuche unternommen, die Dauer der Betriebsdauer
für Elemente
in solchen Ausrüstungen
ohne Modifizieren der Größe und Konfiguration
des Luftreinigerkörpers und
ohne nach einer Modifikation der Motorspezifikationen oder des -Betriebs
zu suchen zu verlängern.
-
Eine
neue Elementkonstruktion zur längeren Leistung
wird nunmehr vorgestellt. In allgemeinen Begriffen enthält die Mediumkonstruktion
zwei Mediumsegmente: eine innere gefaltete Mediumsektion und eine äußere Region
aus nicht gewebtem faserigem tiefem Medium.
-
Eine
besonders nützliche
Konstruktion ist in der 7 dargestellt. In dieser Konstruktion
weist das primäre
Element eine erste offene Endkappe 41 auf, mit weichem
komprimierbarem Polyurethanschaum in Übereinstimmung mit den unten
gegebenen Spezifikationen; eine zweite Endkappe 42, hergestellt
in Übereinstimmung
mit dem oben angedeuteten Verfahren und eine Zusammensetzung aufweisend
aus: einer zentralen Schüssel 161,
geformt aus festem Kunststoff; und einer äußeren ringförmigen Region, geformt aus
Urethan. Die Mediumpackung enthält
einen inneren Einsatz 151, welcher porös ist; unmittelbar durch einen
gefalteten Mediumbereich 177 mit einer Falttiefe von mindestens
25 mm, typischerweise 50–100
mm, umgeben. Vorzugsweise enthält
das gefaltete Medium 177 Papier oder Zellulose. Ein Typ
von gefalteter Zellulose, der in Konstruktionen, die hierin beschrieben
sind, verwendbar ist, weist die folgenden Eigenschaften auf: ein
Basisgewicht von 28,6–32,2
kg/279 m2 (63–71 lbs./3000 ft2);
eine Dicke von etwa 0,33 mm (0,013 Zoll); eine Porengröße von etwa
88 Mikrometer; eine Riffelung von 0,38–0,53 mm (0,015–0,021 Zoll);
eine trockene Zugstärke
von 216–504
kg/m (12–28
lbs./in); eine nasse Zugstärke
von 54–234
kg/m (3–13
lbs./in); eine nasse Reißstärke von
1,03–2,41
bar (15–35
psi); eine Frazier Durchlässigkeit
von 15–20
m/min (50–64 ft/min).
Vorzugsweise enthält
der innere Einsatz expandiertes Metall, kann jedoch auch ein Nichtmetall, wie
etwa Kunststoff, sein.
-
Außerhalb
des gefalteten Mediums ist eine zylindrische Verlängerung
aus faserigem tiefen Medium 178 positioniert, bevorzugt
luftdurchlässiges
Polyesterfasermedium mit einer Dicke innerhalb der Konstruktion
von 6,35–25,4
mm (0,25–1
Zoll). Insbesondere ist ein Medium mit den folgenden Eigenschaften
verwendbar: einem Gewicht von 156–190 g/m2 (4,6–5,6 oz./yd.2); und einer Permeabilität von 275 m/min (900 ft./min).
-
In
der speziellen dargestellten Ausführungsform weist die Verlängerung
des tiefen Mediums eine einzelne Umwicklung aus Material, wie etwa
faserigem tiefem Medium auf, genäht
um einen Saum 180 zu bilden. Alternative Verfahren des
Sicherns des kommerziell erhältlichen
tiefen Mediums 178 in einer zylindrischen Konfiguration
können
verwendet werden.
-
Es
sei festgestellt, dass eine Vielzahl von alternativen Konstruktionen
von tiefem Medium zur Verfügung
gestellt werden können,
beispielsweise Multischichtsysteme, Gradientensysteme usw. Die hier
speziell dargestellte Konstruktion mit den unten angedeuteten Spezifikationen
hinterlässt
jedoch eine substantielle Verbesserung, wenn sie in zuvor existierenden
Luftreinigern installiert wird. In einigen Anordnungen kann es wünschenswert
sein, das gefaltete Medium 177 mit einem schmalen Band
um den Umfang der Faltungsspitzen herum zu sichern oder zu unterstützen. Wenn
ein Band verwendet wird, wird das Band angewendet, bevor der äußere Wickel 178 über das
gefaltete Medium 177 platziert wird.
-
Die
Aufmerksamkeit wird erneut auf die 7 gerichtet.
Die 7 zeigt die gesamte Mediumpackung 43,
wie sie in jeden der Endkappen 41, 42 eingebettet
oder geformt ist. Es kann erkannt werden, dass die Hülse des
tiefen Mediums 178 in die Endkappe 41 an der Stelle 181 eingesteckt
ist. Auf ähnliche
Weise ist das gegenüberliegende
Ende der Hülse
des faserigen tiefen Mediums 178 in die Endkappe 42 an
der Stelle 182 gesteckt. In der in 7 dargestellten
Anordnung ist in Erwägung
gezogen, das die gesamte Mediumpackung 43 sowohl das gefaltete
Medium 177 als auch das tiefe Medium 178 einschließend in
jeder der Endkappen 41, 42 als Gesamteinheit eingebettet
ist, was zu den auf Stoß stehenden
Regionen 181, 182 führt. In alternativen Verfahren
von Konstruktionen wird nur das gefaltete Medium 177 innerhalb
der gegenüberliegenden
Endkappen 41, 42 geformt und eingebettet. In dieser
alternativen Anordnung wird das tiefe Medium 178 dann um
die resultierende Konstruktion des gefalteten Mediums 177,
eingebettet in die gegenüberliegenden
Endkappen 41, 42, umwickelt.
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Vorzugsweise
werden die Endkappe 41 und die Endkappe 104, welche
die dichtenden Regionen 46 bzw. 108 bilden, aus
geformtem geschäumtem Polyurethan
konstruiert. Ein beispielhaftes Material weist die folgenden Eigenschaften
auf: eine Zugstärke
von 7,6 bar (110 psi) als Minimum; eine Verlängerbarkeit von 200% als Minimum;
eine Reißstärke von 270
kg/m (15 lbs./in) als Minimum; eine Kompressionsdurchbiegung bei
21°C (70°F) von durchschnittlich
0,48–0,96
bar (7–14
psi), eine Komprimierungsdurchbiegung nach einer siebentägigen Hitzealterung
bei 70°C
(158°F)
von +/–20%
Veränderung
gegenüber
den Original Durchbiegungswerten; eine Komprimierungsdurchbiegung
bei kalter Temperatur von –40°C (–40°F) von 6,9
bar (100 psi) maximal; eine Komprimierungssetzung nach Hitzealterung
von 22 Stunden bei 70°C
(158°F)
von 10% maximal; und nach Hitzealterung von 22 Stunden bei 180° von 25% maximal.
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X. Beispiele
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Ein
beispielhaftes primäres
Element weist die folgenden Abmessungen auf: eine Gesamtlänge von
mindestens 225 mm, typischerweise 300–385 mm; einen inneren Durchmesser
an seiner offenen Endkappe von mindestens 125 mm, typischerweise 150–255 mm;
einen inneren Durchmesser der Schüssel 161 von mindestens
125 mm, typischerweise 150–180
mm; eine Höhe
des aufnehmenden Elements 92 von mindestens 6 mm, typischerweise 12–25 mm;
einen Außendurchmesser
der Aufnahme 92 von mindestens 25 mm, typischerweise 37–75 mm;
einen Gesamtaußendurchmesser
von mindestens 200 mm, typischerweise 280–385 mm.
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Ein
beispielhaftes Sicherheitselement 26 weist die folgenden
Abmessungen auf: eine Gesamtlänge
von mindestens 125 mm, typischerweise 255–385 mm; einen Außendurchmesser
von mindestens 75 mm, typischerweise 125–200 mm; einen Innendurchmesser
von mindestens 50 mm, typischerweise 75–125 mm; eine Höhe des Vorsprungselements 93 von
mindestens 6 mm, typischerweise 12–20 mm.
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Eine
beispielhafte Endabdeckung 9 weist die folgenden Dimensionen
auf: einen Außendurchmesser
von mindestens 150 mm, typischerweise 300–400 mm; eine Tiefe von mindestens
20 mm, typischerweise 40–100
mm; eine den äußeren Umfang 75 bildende
Polyederwand mit einer Höhe
von 20–60%,
typischerweise 30–50%
der Gesamthöhe der
Endabdeckung, mindestens 5 mm, typischerweise 10–40 mm.