DE60124407T2 - Einrichtung zum markieren von leitungen und kanälen - Google Patents

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    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/18Casings, frames or enclosures for labels
    • G09F3/20Casings, frames or enclosures for labels for adjustable, removable, or interchangeable labels
    • G09F3/205Casings, frames or enclosures for labels for adjustable, removable, or interchangeable labels specially adapted for electric cables, pipes or the like

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Markieren von Leitungen oder Rohren, insbesondere elektrischen Leitungen, in der Form eines ringförmigen oder manschettenförmigen Körpers, der in einem Stück hergestellt ist und aus einem elastischen Material gefertigt ist, bevorzugterweise Plastik, welcher Körper gedacht ist zum Tragen eines oder mehrerer Markierungssymbole und welcher ein bügelförmiges äußeres Teil mit zwei Beinen umfasst, welche als Seitenwände dienen und sich an ihren unteren Enden mit einem inneren bügelförmigen Teil verbinden, welcher sich zwischen den Beinen aufwärts erstreckt, mit zwei inneren Beinen und einem Stegteil, das die oberen Enden dieser miteinander verbindet, welches Teil zusammen mit dem umgebenden bügelförmigen äußeren Teil einen tunnelförmigen Durchgang begrenzt für eine Leitung oder ein Rohr, welches zu markieren ist.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Anordnungen dieses Typ, auf die Bezug genommen werden kann als Markierungsmanschetten, sind seit langem verwendet worden zur Markierung insbesondere von elektrischen Leitungen und Kabeln, sie sind jedoch ebenfalls verwendet worden zum Markieren pneumatischer und hydraulischer Rohre.
  • Aufgrund des inneren bügelförmigen Teils, dessen Stegteil eine Unterstützung für eine Leitung bildet, welche durch die Markierungsmanschette geführt wird, werden eine Anzahl von federungskörperähnlichen Falten gebildet, welches eine Ausdehnungsmöglichkeit für die Manschette bildet. Ein und dieselbe Markierungsmanschette kann dann verwendet werden für Leitungen mit Durchmessern, die innerhalb eines gegebenen Bereichs variieren. Es ist daher möglich, einen Durchmesserbereich von ungefähr 1 nun bis ungefähr 16 mm durch Verwendung von Markierungsmanschetten mit vier Standardgrößen abzudecken.
  • Die Markierungsmanschetten können entweder in der Form von relativ kleinen Ringen hergestellt werden, von denen jeder gedacht ist, ein Markierungssymbol zu tragen, wobei dann eine Anzahl von Ringen benachbart zueinander positioniert wird auf einer Leitung, um so eine Abfolge einer Anzahl von Markierungssymbolen hervorzubringen, oder die Markierungsmanschette kann alternativ mit größerer Länge hergestellt werden, in welchem Fall ein und dieselbe Manschette eine Abfolge von Markierungssymbolen tragen kann.
  • Die Markierungssymbole können entweder direkt auf den oberen Teil der Manschette gedruckt werden, welcher Teil die oberen Kanten der äußeren Beine der Manschette verbindet, oder sie können alternativ auf getrennte Etiketten gedruckt werden, welche in eine obere, längliche Tasche der Manschette eingeführt werden. Die Manschetten werden geeignet hergestellt durch Extrusion eines relativ weichen Kunststoffmaterials.
  • Solche Anordnungen sind bekannt aus EP-A-0 875 970 und FR-A-2 667 426.
  • Markierungsmanschetten des oben angezeigten Typs, welche jeweils benutzbar sein sollen auf Leitungen unterschiedlichen Durchmessers, sollten zwei Eigenschaften haben, von denen es sein kann, dass sie schwierig zu kombinieren sind. Die erste Eigenschaft ist, dass die Manschetten, nachdem sie auf einen Draht von einem seiner Enden aufgefädelt worden sind, in der gewünschten Position gesichert sind ohne Risiko, dass sie auf der Leitung rotieren oder sich entlang dieser verschieben, welches eine gute Reibung benötigt. Die zweite Eigenschaft, welche schwierig mit der ersten zu kombinieren ist, ist, dass die Manschetten einfach auf eine Leitung aufzufädeln sind, d.h. die Reibung zwischen der Manschette und der Leitung sollte während des Auffädelns so gering wie möglich sein. Dies trifft insbesondere in dem Fall von längeren Manschetten zu.
  • DIE AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Markierungsmanschette des oben beschriebenen Typs zu produzieren, welche die Fähigkeit von vorhergehenden Manschetten, in der gewünschten Position auf einer Leitung gesichert zu sein, beibehält, die jedoch einfacher auf die Leitung aufzufädeln ist als die bisher bekannten.
  • Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass dies erzielt werden kann aufgrund der Tatsache, dass die Markierungsmanschette hergestellt wird mit geschwächten Teilen, welche als Gelenke dienen und Deformation der Manschette während des Auffädelns auf einen Draht erleichtern, welche jedoch nicht merklich die Wirkung der Haftung auf dem Draht beeinflussen, wenn die Manschette die gewünschte Position auf der Leitung eingenommen hat.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das insbesondere kennzeichnende Merkmal einer Anordnung dieses Typs, die in dem ersten Absatz angezeigt ist, dann, dass die äußere Oberfläche jedes der äußeren Beine hergestellt ist mit zumindest einer Längsrille, und dass die sich gegenseitig gegenüberliegenden Oberflächen jedes der inneren Beine hergestellt sind mit zumindest einer Längsrille, welche Rillen Deformationshinweise formen, welche Deformation des ringförmigen oder manschettenförmigen Körpers erleichtern, wenn eine Leitung oder ein Rohr durch den tunnelförmigen Durchgang geführt wird.
  • Aufgrund der Tatsache, dass die Deformation der Markierungsmanschette erleichtert ist, ist ihr Auffädeln auf eine Leitung vereinfacht, während die Elastizität in dem Material weiterhin eine sichere Haftung auf der Leitung mit sich bringt, wenn die Manschette an ihren Platz geführt worden ist. Dank der Tatsache, dass die Deformationshinweise in der Form von Längsrillen gemacht werden, ist das Herstellen der Manschette durch Extrusion nicht schwieriger gemacht worden.
  • Um das Niederdrücken des inneren bügelförmigen Teils in der Manschette zu erleichtern, welches Teil als eine Stütze dient, ist der gerundete Übergang zwischen jedem äußeren und inneren Bein geeignet hergestellt mit einer Längsrille auf der Außenseite des gerundeten Teils. Eine Rille ist bevorzugterweise ebenfalls auf jeder Seite des gerundeten Teils angeordnet, im Wesentlichen bei dem Übergang zwischen diesem und dem jeweiligen Bein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist jedes der äußeren Beine weiterhin mit einer Längsrille versehen, die im Wesentlichen in der Mitte des Beins ist, und einer Längsrille entlang der oberen Kante des Beins, und die sich gegenüberliegenden Oberflächen der inneren Beine sind jeweils mit einer Längsrille entlang der oberen Kante des jeweiligen Beins versehen.
  • Die Erfindung wird nachstehend detaillierter mit Bezugnahme auf die Ausführungsformen beschrieben, die beispielhaft in den beigefügten Zeichnungen gezeigt sind.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN IN DEN ZEICHNUNGEN
  • 1 und 2 zeigen zwei Ausführungsformen einer Markierungsmanschette gemäß der Erfindung.
  • 3 ist eine Endansicht der Markierungsmanschette nach 1 während ihrer Auffädelung auf eine Leitung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • 1 und 2 zeigen zwei Beispiele von Markierungsmanschetten, deren allgemeine Form vorbekannt ist. Sie sind extrudiert mit einem relativ weichen Kunststoffmaterial und jede umfasst ein bügelförmiges Teil mit zwei Seitenwänden 1, 2, welche miteinander an ihren oberen Enden über ein Stegteil 3 verbunden sind. An ihren unteren Enden verbinden sich die äußeren Beine mit einem inneren bügelförmigen Teil, welches sich aufwärts zwischen den Beinen erstreckt, mit zwei inneren Beinen 4, 5 und einem Stegteil 6, das die oberen Enden dieser miteinander verbindet. Dieses Teil zusammen mit dem umgebenden bügelförmigen äußeren Teil formt einen tunnelförmigen Durchgang mit einer Höhe H für eine Leitung, auf die die Manschette aufzufädeln ist. In dieser Verbindung bildet das Stegteil 6 eine untere Stütze für die Leitung.
  • Die Manschette gemäß 1 ist mit einer Längstasche 7 hergestellt, die sich über das Stegteil 3 erstreckt und gedacht ist zum Empfangen eines Markierungsetiketts 8, das versehen ist mit den gewünschten Markierungssymbolen.
  • In der Ausführungsform gemäß 2 ist es gedacht, dass die Markierungssymbole direkt auf das Stegteil 3 gedruckt werden.
  • Die Markierungsmanschetten gemäß 1 und 2 können verwendet werden für Leitungen mit Durchmessern, die innerhalb eines gegebenen Bereichs liegen, wobei das innere bügelförmige Teil eine Anzahl von Erweiterungsfalten für das Profil bildet.
  • Diese erlauben es dem Stegteil 6 durch ein Leitungsende mit einem Durchmesser, der größer ist als die Höhe H des Durchgangs durch die Markierungsmanschette, herabgedrückt zu werden. Die äußeren Beine 1 und 2 der Manschette werden dann durch das Leitungsende nach außen gedrückt.
  • Wenn eine Leitung, die relativ dick ist in Bezug auf die Fläche des tunnelförmigen Durchgangs, hindurchgeführt wird, kann merklicher Widerstand gegenüber der Leitung angetroffen werden, die hindurchgeführt wird. Der Grund hierfür ist unter anderem, dass das Drahtende "seinen Weg durch die Manschette pflügen muss", dessen relativ weiches Material nur direkt vor dem Ende der Leitung nach außen gedrückt wird.
  • Um das Durchführen der Leitung zu erleichtern, ist eine Manschette gemäß der Erfindung, wie illustriert in 1 und 2, hergestellt mit einer Anzahl von Längsrillen, welche Deformationshinweise formen, welche Deformation der Manschette erleichtern beim Auffädeln auf eine Leitung. Durch Verwendung solcher Längsrillen ist es möglich zu erreichen, dass das Material der Manschette vor dem Drahtende dazu tendiert, weiter vor dem Drahtende auswärts gedrückt zu werden als in dem Fall einer Manschette, die keine Rillen aufweist. Dies bedeutet, dass die Reibungskräfte insbesondere in Richtung des Frontteils der Leitung reduziert sind, welches Auffädeln erleichtert.
  • 1 und 2 zeigen eine Ausführungsform, die gemäß der Erfindung bevorzugt ist, bei der die äußeren Beine 1 und 2 jeweils mit drei Längsrillen 9, 10 und 11 versehen sind, von denen die Rille 10 im Wesentlichen entlang einer Zentrallinie jedes Beins verläuft, während die beiden anderen Rillen 9 und 10 jeweils entlang der oberen und der unteren Kante jedes Beins verlaufen. Die äußeren Beine 1 und 2 verbinden sich mit jeweiligen inneren Beinen 4 und 5 über gerundete Teile 12, 13, die jeweils eine Längsrille 14 entlang ihres unteren Teils aufweisen. Die inneren Beine 4, 5 sind jeweils mit zwei Rillen 15, 16 auf den sich gegenüberliegen Oberflächen versehen, welche Rillen jeweils entlang der oberen und der unteren Kante jedes Beins verlaufen.
  • 3 zeigt eine Markierungsmanschette gemäß 1 während des Auffädelns auf eine Leitung 17 mit einem Durchmesser, der wesentlich größer ist als die Höhe H des Durchgangs durch die Manschette. In diesem Zusammenhang, wie gesehen werden kann, ist der innere bügelförmige Teil mit seinem Stegteil 6, wel ches als eine Stützoberfläche für die Leitung dient, herabgedrückt worden, wäh rend die äußeren Beine 1, 2 der Manschette sich nach außen gebogen haben. Mittels der gezeigten Rillen wird diese Deformation der Manschette vereinfacht und eine Form, die der Leitung 17 gut angepasst ist, wird ebenfalls in dem deformierten Zustand erhalten. Daher kann selbst eine Leitung mit dem Durchmesser, der gezeigt ist, relativ einfach durch die Markierungsmanschette gedrückt werden, gleichzeitig damit, dass die Manschette fest auf der Leitung gesichert sein wird, nachdem sie in die gewünschte Position geführt worden ist.
  • Die gezeigte Ausführungsform umfasst eine Anzahl von Rillen in den unterschiedlichen Beinen. Ein merklicher Effekt kann nichtsdestoweniger bereits mit einer kleineren Anzahl von Rillen erreicht werden. Es ist daher möglich, Verwendung von einer Rille zu machen, die im Wesentlichen zentral auf jedem Bein läuft und die geeignet ergänzt ist durch eine Rille in jedem der gerundeten Teile, welche die jeweiligen Beinpaare miteinander verbinden.
  • Die genaue Form der Rillen und ebenfalls ihre Positionierung kann variiert werden wie gewünscht, solange sie die Funktion des Hervorbringens von Schwächungen ausführen, welche als Deformationshinweise dienen und Auffädeln der Manschette auf eine Leitung erleichtern, jedoch nicht merklich die Haftung um die Leitung verschlechtern, wenn die Manschette an der gewünschten Position auf ihr lokalisiert ist.

Claims (4)

  1. Anordnung zum Markieren von Leitungen oder Rohren, insbesondere elektrischen Leitungen, in der Form eines ringförmigen oder manschettenförmigen Körpers, der in einem Stück hergestellt ist und aus einem elastischen Material gemacht ist, bevorzugterweise Plastik, welcher Körper gedacht ist zum Tragen eines oder mehrerer Markierungssymbole und welcher umfasst ein bügelförmiges äußeres Teil mit zwei äußeren Beinen (1, 2), welche als Seitenwände dienen und sich an ihren unteren Enden mit einem inneren bügelförmigen Teil verbinden, welches sich zwischen den Beinen aufwärts erstreckt, mit zwei inneren Beinen (4, 5) und einem Stegteil (6), das die oberen Enden dieser miteinander verbindet, welches Teil zusammen mit dem umgebenden bügelförmigen äußeren Teil einen tunnelförmigen Durchgang begrenzt für eine Leitung oder ein Rohr, welches zu markieren ist, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Oberfläche jedes der äußeren Beine (1, 2) hergestellt ist mit zumindest einer Längsrille (9, 10, 11), und dadurch, dass die sich gegenseitig gegenüberliegenden Oberflächen jedes der inneren Beine (4, 5) hergestellt sind mit zumindest einer Längsrille (15, 16), welche Rillen Deformationshinweise formen, welche Deformation des ringförmigen oder manschettenförmigen Körpers erleichtern, wenn eine Leitung (17) oder ein Rohr geführt wird durch den tunnelförmigen Durchgang.
  2. Anordnung wie beansprucht in Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang zwischen jedem äußeren und inneren Bein (1, 2; 4, 5) gerundet ist, und dadurch, dass eine Längsrille (14) auf der äußeren Oberfläche dieser Rundung verläuft.
  3. Anordnung wie beansprucht in Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang zwischen jedem äußeren und inneren Bein (1, 2; 4, 5) gerundet ist, und dadurch, dass eine Längsrille (11, 16) auf jeder Seite dieser Rundung verläuft im Wesentlichen bei dem Übergang zwischen der Rundung und dem jeweiligen Bein.
  4. Anordnung wie beansprucht in Anspruch 3, wenn der letztere abhängig ist von Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Oberfläche jedes der äußeren Beine (1, 2) weiterhin versehen ist mit einer Längsrille (10), die im Wesentlichen in der Mitte des Beins ist, und einer Längsrille (9) entlang der oberen Kante des Beins, und dadurch, dass die sich gegenüberliegenden Oberflächen jedes der inneren Beine (4, 5) weiterhin versehen sind mit einer Längsrille (15) entlang der oberen Kante des Beins.
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