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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen wegwerfbaren Trageartikel,
der zum Aufnehmen und Zurückhalten
von darauf gelangenden Ausscheidungen ausgelegt ist.
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Die
japanische Gebrauchsmuster-Offenlegungsschrift 1992-354948A beschreibt
ein Wegwerfhöschen
mit einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen Lage,
einer flüssigkeitsundurchlässigen Rücklage und
einem zwischen dieser oberen Lage und dieser Rücklage angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern,
die einander gegenüberliegende
vordere und hintere Taillenbereiche und einen so zwischen diesen Taillenbereichen
verlaufenden Schrittbereich bilden, dass der vordere und der hintere
Taillenbereich entlang ihrer Seitenkantenabschnitte miteinander
verbunden werden können,
um eine Taillenöffnung
und ein Paar Beinöffnungen
zu bilden.
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Bei
dem in dieser Publikation beschriebenen Höschen ist das elastische Element,
das selbst aus mehreren elastischen Elementen besteht, unter Spannung
in der Taillenumfangsrichtung dehnbar am Umfangskantenabschnitt
der Taillenöffnung
angebracht. In gleicher Weise sind elastische Elemente, die jeweils
selbst aus mehreren elastischen Elementen bestehen, unter Spannung
in der Beinumfangsrichtung dehnbar an den Umfangskantenabschnitten der
jeweiligen Beinöffnungen
angebracht. Der Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung ist
mit einer Durchleckbegrenzungsmanschette ausschließlich für die in
Taillenumfangsrichtung verlaufende Taillenöffnung versehen. Bei dieser
Durchleckbegrenzungsmanschette liegt der feste Endabschnitt auf dem
Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung und ist mit dem Höschen verbunden,
wobei der vom festen Endabschnitt zum Schrittbereich verlaufende freie
Endabschnitt und feste Seitenabschnitte auf den einander in Querrichtung
gegenüberliegen den Seitenkantenabschnitten
des vorderen und des hinteren Taillenbereichs liegen und mit dem
Höschen verbunden
sind. Das in Taillenumfangsrichtung dehnbare elastische Element
ist unter Spannung an den festen Seitenabschnitten angebracht. Mit
dieser Durchleckbegrenzungsmanschette erhebt sich der freie Endabschnitt
auf der oberen Lage, um eine Begrenzung zu bilden, wenn sich das
zu dieser Durchleckbegrenzungsmanschette gehörende elastische Element zusammenzieht.
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Im
Falle des in der Publikation beschriebenen Höschens sind die festen Seitenabschnitte
der Durchleckbegrenzungsmanschette auf dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen
Element angeordnet, und die erhabene Hebelzone der Durchleckbegrenzungsmanschette
liegt neben dem zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Element. Ein solcher Aufbau ist nachteilig, da sich
der feste Endabschnitt sowie der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette
in Taillenumfangsrichtung zusammenziehen, wenn sich das zur Taillenöffnung gehörende elastische
Element zusammenzieht. Das Zusammenziehen des freien Endabschnitts
der Durchleckbegrenzungsmanschette erzeugt mehrere Falten oder Raffungen.
Als Folge erhebt sich der freie Endabschnitt teilweise auf der oberen
Lage und fällt teilweise
zur oberen Lage hin zusammen. Die zur oberen Lage hin zusammengefallenen
Teile können nicht
als Begrenzung fungieren, und es besteht die Gefahr, dass auf das
Höschen
gelangte Ausscheidungen über
diese zusammengefallenen Teile der Durchleckbegrenzungsmanschette
hinaus fließen und
aus dem Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung austreten können.
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US 5.904.675 beschreibt
einen Taschenabschnitt, der eine Begrenzung im Taillenbereich der Windel
bildet, und
US 2.575.164 und
US 5.569.227 beschreiben
weitere Windelaufbauten mit ähnlichen Begrenzungen
oder Sperren.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines dahingehend
verbesserten wegwerfbaren Trageartikels, dass ein freier Endabschnitt einer
zu einer Taillen öffnung
gehörenden
Durchleckbegrenzungsmanschette auch nicht teilweise zu einer oberen
Lage hin zusammenfällt
und zuverlässig als
eine Begrenzung wirkt, um das Auslaufen von Ausscheidungen zu verhindern.
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Nach
der vorliegenden Erfindung wird ein wegwerfbarer Trageartikel bereitgestellt,
umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage,
einen flüssigkeitsabsorbierenden
Kern, die einen vorderen Taillenbereich, einen hinteren Taillenbereich
und einen Schrittbereich, der zwischen diesem vorderen und diesem hinteren
Taillenbereich verläuft,
bilden, einander in Längsrichtung
gegenüberliegende
Endabschnitte, die parallel zueinander in einer ersten Richtung
jeweils über
den vorderen und den hinteren Taillenbereich hinweg verlaufen, einander
in Querrichtung gegenüberliegende
Seitenkantenabschnitte, die zwischen den einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Endabschnitten in einer zweiten Richtung verlaufen, elastische Elemente,
die unter Spannung an den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten angebracht in der ersten Richtung dehnbar sind, um
damit zu einer Taillenöffnung zu
gehören,
elastische Elemente, die unter Spannung an den einander in Querrichtung
gegenüberliegenden
Seitenkantenabschnitten im Schrittbereich angebracht in der zweiten
Richtung dehnbar sind, um damit zu entsprechenden Beinöffnungen
zu gehören, eine
zur Taillenöffnung
gehörende
im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschette,
die in der ersten Richtung zumindest über den hinteren Taillenbereich
von dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich hinweg verläuft, wobei
die Durchleckbegrenzungsmanschette einen festen Abschnitt, der an
einem Endabschnitt des Artikels in Längsrichtung angrenzend liegt,
einen in dem festen Endabschnitt zum Schrittbereich hin verlaufenden
freien Endabschnitt sowie auf den jeweiligen Seitenkantenabschnitten
liegende feste Seitenabschnitte aufweist, wobei das in der ersten
Richtung dehnbare elastische Element unter Spannung am freien Endabschnitt
angebracht ist, so dass der freie Endabschnitt durch das elastische
Element so vorgespannt ist, dass er sich auf der oberen Lage erhebt, um
eine erhabene Hebelzone zu definieren, dadurch gekennzeichnet, dass
eine im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Decklage
mit einer Mittelöffnung auf
der äußeren Fläche der
oberen Lage vorgesehen und mit den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten ebenso wie mit den einander in Querrichtung gegenüberliegenden
Seitenkantenabschnitten verbunden ist und die erhabene Hebelzone
und der feste Abschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette auf einem
Bereich der äußeren Fläche der
Decklage liegen, der über
oder zwischen dem einen Ende des Kerns in Längsrichtung und einer innersten
Kante des zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements angeordnet ist, so dass der freie Endabschnitt
der Durchleckbegrenzungsmanschette eine sich auf der Decklage erhebende
Begrenzung bildet, wodurch das Zusammenziehen des zur Taillenöffnung gehörenden elastischen
Elements keinerlei wesentliches Zusammenziehen der äußeren Fläche der
Decklage im Bereich des erhabenen Hebels und kein Zusammenziehen
des freien Endabschnitts der Durchleckbegrenzungsmanschette bewirkt.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verläuft
die Öffnung
der Decklage über
den Schrittbereich hinweg und ferner in den vorderen und den hinteren
Taillenbereich, so dass der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette
oberhalb der Öffnung
in dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich verlaufen kann.
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Nach
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird die Durchleckbegrenzungsmanschette durch einen Teil der
Decklage definiert, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten des Artikels in der zweiten Richtung nach außen verläuft und
entlang der einander in Längsrichtung
gegen überliegenden
Endabschnitte zur äußeren Fläche der
Decklage zurückgefaltet
ist.
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Nach
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird die Durchleckbegrenzungsmanschette durch einen Teil der
Rücklage
definiert, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten des Artikels in der zweiten Richtung nach außen verläuft und
entlang der einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Endabschnitte zur äußeren Fläche der
Decklage hin zurückgefaltet
ist.
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Nach
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird die Durchleckbegrenzungsmanschette durch einen Teil der
Rücklage
definiert, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten des Artikels in der zweiten Richtung nach außen verläuft und
entlang der einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Endabschnitte zur äußeren Fläche der
oberen Lage hin zurückgefaltet
ist.
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Nach
einer weiteren zusätzlichen
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die erhabene Hebelzone der Durchleckbegrenzungsmanschette
mit einem Abstand zu dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element
in einer Größenordnung
von 5 bis 15 mm angeordnet.
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Nach
einer weiteren alternativen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung liegt die erhabene Hebelzone der Durchleckbegrenzungsmanschette
in der Umgebung des Endes des Kerns in Längsrichtung, das zwischen den
einander in Querrichtung gegenüberliegenden
Seitenkantenabschnitten des Artikels verläuft.
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1 zeigt
eine Aufsicht einer Windel vor dem Formen zu einer Höschenwindel
im Teilschnitt.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht der zu einer Höschenwindel geformten Windel
im Teilschnitt.
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3 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 2.
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4 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in 2.
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5 zeigt
eine Aufsicht einer weiteren Ausführungsform der Windel.
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6 zeigt
eine perspektivische Ansicht der aus dem in 5 gezeigten
Zustand erhaltenen Höschenwindel
im Teilschnitt.
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7 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie C-C in 6.
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Höschenwindel
im Teilschnitt.
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9 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie D-D in 8.
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10 zeigt
eine perspektivische Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform
der Höschenwindel
im Teilschnitt.
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11 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie E-E in 10.
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Die
Einzelheiten eines wegwerfbaren Trageartikels nach der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme
auf die anliegenden Zeichnungen besser verständlich.
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1 zeigt
eine Aufsicht einer Windel 1 vor dem Formen zu einer Höschenwindel
im Teilschnitt, und 2 zeigt eine perspektivische
Ansicht der zu einer solchen Höschenwindel
geformten Windel 1. In 1 ist eine
Querrichtung durch einen Pfeil X und eine Längsrichtung durch einen Pfeil
Y angegeben. In 2 ist eine Taillenumfangsrichtung
durch einen Pfeil X und eine Beinumfangsrichtung durch einen Pfeil
Y angegeben. Die Querrichtung sowie die Taillenumfangsrichtung entsprechen
einer in den Ansprüchen
erwähnten
ersten Richtung, und die Längsrichtung
sowie die Beinumfangsrichtung entsprechen einer in den Ansprüchen erwähnten zweiten
Richtung. Der hierin verwendete Ausdruck „innere Flächen" der oberen Lage 2 und der
Rücklage 3 und
einer Decklage 6 ist so zu verstehen, dass es sich um deren zu
einem Kern 4 hin weisende Flächen handelt, und der hierin
verwendete Ausdruck „äußere Flächen" dieser Lagen 2, 3 und 6 ist
so zu verstehen, dass es sich um deren nicht zum Kern 4 hin
weisende Flächen
handelt.
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Die
Windel 1 umfasst eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage 2, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage 3,
einen zwischen der oberen und der Rücklage 2 und 3 angeordneten
und vollständig
mit Tissuepapier (nicht gezeigt) bedeckten und verbundenen flüssigkeitsabsorbierenden
Kern 4, ein Paar im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschetten 5,
die zu Beinöffnungen
gehören,
wobei die Decklage 6 im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist,
eine Mittelöffnung 7 mit im
Wesentlichen rechteckiger Form aufweist und in Längsrichtung verläuft, und
eine im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschette 8,
die zu einer Taillenöffnung
gehört.
Die obere Lage 2 und die Rücklage 3, die Decklage 6 und die
Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 und 8 sind nicht
dehnbar. Der Kern 4 ist mit den inneren Flächen der
oberen Lage 2 bzw. der Rücklage 3 verbunden, wobei
der Kern 4 mit einer Flüssigkeitsdiffusionslage wie
zum Beispiel Tissuepapier bedeckt ist.
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Wie
in 1 gezeigt, besteht die Windel 1 in Längsrichtung
aus einem vorderen Taillenbereich 20, einem hinteren Taillenbereich 22 und
einem zwischen diesen Taillenbereichen 20 und 22 verlaufenden
Schrittbereich 21, wobei die Windel 1 durch einander
in Längsrichtung
gegenüberliegende
Endabschnitte 1a, die parallel zueinander in Querrichtung
verlaufen, und einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte 1b,
die in Längsrichtung
verlaufen, konturiert ist. Im Schrittbereich 21 sind die
Seitenkantenabschnitte 1b nach innen in Querrichtung der
Windel 1 gebogen, um Kreisbogen zu beschreiben.
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Elastische
Elemente 9 und 10, die jeweils aus mehreren elastischen
Elementen bestehen und in Querrichtung dehnbar sind, sind jeweils
unter Spannung an den einander in Längs richtung gegenüberliegenden
Endabschnitten 1a angebracht, um damit zur Taillenöffnung zu
gehören.
Im Schrittbereich 21 sind elastische Elemente 11,
die jeweils aus mehreren elastischen Elementen bestehen und in Längsrichtung
dehnbar sind, unter Spannung an den einander in Querrichtung gegenüberliegenden
Seitenkantenabschnitten 1b angebracht, um damit zu entsprechenden
Beinöffnungen
zu gehören.
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Das
Paar zu den Beinöffnungen
gehörende Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 ist
an den jeweiligen Seitenkantenabschnitten 1b der Windel
angebracht und verläuft
in Längsrichtung.
Die Decklage 6 ist an der äußeren Fläche der oberen Lage 2 angebracht.
Die zur Taillenöffnung
gehörende
Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist an der äußeren Fläche der
Decklage 6 im hinteren Taillenbereich 22 angebracht
und verläuft
in Querrichtung.
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Die
Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 weisen in Längsrichtung
verlaufende feste Seitenkantenabschnitte 5a in der Umgebung
von einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten 4b des
Kerns 4, sich an die jeweiligen festen Seitenkantenabschnitte 5a anschließende freie
Seitenkantenabschnitte 5b, die normalerweise vorgespannt sind,
um sich auf der oberen Lage 2 zu erheben, und einander
in Längsrichtung
gegenüberliegende
feste Endabschnitte 5c auf, die nach innen in Querrichtung der
Windel 1 zusammengefaltet und in diesem zusammengefalteten
Zustand mit der oberen Lage 2 verbunden sind. In Längsrichtung
dehnbare elastische Elemente 12 sind unter Spannung an
den jeweiligen freien Seitenkantenabschnitten 5b angebracht. Diese
elastischen Elemente 12 sind mit Teilen der jeweiligen
freien Seitenkantenabschnitte 5b bedeckt. Von den Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 sind die
festen Seitenkantenabschnitte 5a in der Umgebung der jeweiligen
Seitenkanten 4b des Kerns 4 fest mit der äußeren Fläche der
oberen Lage 2 verbunden (siehe 4), und
die festen Seitenkantenabschnitte 5c sind im vorderen und
im hinteren Taillenbereich 20 und 22 der Windel 1 fest
mit der äußeren Fläche der oberen
Lage 2 verbunden.
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Die
Decklage 6 bedeckt die Endabschnitte 1a sowie
die Seitenkantenabschnitte 1b und die festen Seitenkantenabschnitte 5a sowie
die festen Endabschnitte 5c der Durchleckbegrenzungsmanschetten 5.
Im Einzelnen ist die innere Fläche
der Decklage 6 fest mit den Endabschnitten 1a und
den Seitenkantenabschnitten 1b der Windel verbunden. Die Öffnung 7 der
Decklage 6 verläuft
im Wesentlichen über die
gesamte Fläche
des Schrittbereichs 21 und verläuft weiter etwas in den vorderen
und den hinteren Taillenbereich 20 und 22.
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Die
Durchleckbegrenzungsmanschette 8 weist einen an den Endabschnitt 1a des
hinteren Taillenbereichs 22 angrenzenden festen Endabschnitt 8a,
einen den festen Endabschnitt 8a zum Schrittbereich 21 hin
verlängernden
freien Endabschnitt 8b und auf den Seitenkantenabschnitten 1b des
hinteren Taillenbereichs 22 liegende und in Längsrichtung verlaufende
feste Seitenabschnitte 8c auf. Von der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 sind
der feste Endabschnitt 8a und die festen Seitenabschnitte 8c fest
mit der äußeren Fläche der
Decklage 6 verbunden. Ein in Querrichtung dehnbares elastisches
Element 13 ist unter Spannung an dem freien Endabschnitt 8b angebracht.
Der freie Endabschnitt 8b ist normalerweise durch Zusammenziehen
des elastischen Elements 13 vorgespannt, um sich auf der oberen
Lage 2 zu erheben. Das elastische Element 13 ist
mit einem Teil des freien Endabschnitts 8b bedeckt.
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Die
Windel 1 kann aus dem in 1 gezeigten
Zustand zu der in 2 gezeigten Höschenform geformt
werden, indem der vordere und der hintere Taillenbereich 20 und 22 intermittierend
entlang ihrer einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 1b verbunden
werden. Wenn die Windel 1 auf diese Weise in Höschenform
geformt ist, werden eine Taillenöffnung 14 und
ein Paar Beinöffnungen 15 definiert.
Bei der Windel 1 definieren die einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Endabschnitte 1a den Umfangskantenabschnitt 1a der
Taillenöffnung 14,
und die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 1b im
Schrittbereich 21 definieren die Umfangskantenabschnitte 1b der
jeweiligen Beinöffnungen 15.
Die zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elemente 9 und 10 verlaufen entlang
des Umfangskantenabschnitts 1a der Taillenöffnung 14 in
Taillenumfangsrichtung. Die zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen
Elemente 11 verlaufen entlang der Umfangskantenabschnitte 1b der
jeweiligen Beinöffnungen 15 in
Beinumfangsrichtung. Bei der Windel 1 verlaufen die Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 entlang
der Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15,
und die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 verläuft entlang
des Umfangskantenabschnitts 1a der Taillenöffnung 14 im hinteren
Taillenbereich 22.
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Bei
der Windel 1 bewirkt das Zusammenziehen der elastischen
Elemente 9, 10 und 11, dass der Umfangskantenabschnitt 1a der
Taillenöffnung 14 sowie
die Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 mehrere
Raffungen bilden. Das Zusammenziehen der elastischen Elemente 12 bewirkt,
dass sich die freien Seitenkantenabschnitte 5b der jeweiligen
Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 auf der oberen Lage 2 erheben,
und das Zusammenziehen des elastischen Elements 13 bewirkt, dass
sich der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 auf
der Decklage 6 erhebt.
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3 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 2, und 4 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in 2. Im hinteren
Taillenbereich 22 der Windel 1 ist der feste Endabschnitt 8a der
Durchleckbegrenzungsmanschette 8 mit einem bestimmten Abstand
zu dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen
Element 9 zum Schrittbereich 21 hin angeordnet,
wie in 3 gezeigt. An der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 liegt
eine Hebelzone 8d, entlang der diese Manschette 8 elastisch vorgespannt
ist, damit sie sich erheben kann, auf einem im Wesentlichen nicht
zusammenziehbaren Bereich 16 der Decklage 6, die
zwischen dem zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Element 9 und den zu den Beinöffnungen
gehörenden
elastischen Elementen 11 verläuft. Das Zusammenziehen des zum
Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 gehörenden elastischen
Elements 9 in Taillenumfangsrichtung bewirkt kein Zusammenziehen
des freien Endabschnitts 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8,
das heißt
entlang dieses freien Endabschnitts 8b entstehen keine
Falten oder Raffungen.
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Bei
der Windel 1 liegen der feste Endabschnitt 8a und
die erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 auf
der äußeren Fläche der
Decklage 6, die den Kern 4 in der Umgebung des
Endes 4a des Kerns in Längsrichtung bedeckt.
Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass der Kern 4 mit
einer höheren
Steifigkeit als die obere Lage 2, die Rücklage 3 und die Decklage 6 das Zusammenziehen
des freien Endabschnitts 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 verhindern kann.
Eine alternative Anordnung ist möglich,
bei der der feste Endabschnitt 8a und die erhabene Hebelzone 8d auf
der äußeren Fläche der
Decklage 6 liegen, die zwischen dem Ende 4a des
Kerns 4 in Längsrichtung
und dem zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Element 9 verläuft.
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Die
erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist
mit einem Abstand L1 von 5 bis 15 mm zu dem einen Element 9a des
zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements 9 angeordnet, das an die erhabene
Hebelzone 8d angrenzend liegt. Beträgt dieser Abstand L1 weniger
als 5 mm, würde
sich der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 zusammenziehen
und Raffungen bilden, wenn sich das zur Taillenöffnung gehörende elastische Element 9 zusammenzieht.
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In
der Umgebung des Endes 1a des hinteren Taillenbereichs 22 in
Längsrichtung
verläuft
der Endabschnitt 2a der oberen Lage 2 in Längsrichtung
etwas nach außen über das
Ende 4a des Kerns 4 in Längsrichtung. Der Endabschnitt 3a der
Rücklage 3 in
Längsrichtung
und ein Umfangskantenabschnitt 6a der Decklage 6 verlaufen
nach außen über den
Endabschnitt 2a der oberen Lage 2 in Längsrichtung. Der
Endabschnitt 2a ist zwischen dem Endabschnitt 3a und
dem Umfangskantenabschnitt 6a angebracht und mit diesem
Endabschnitt 3a und diesem Umfangskantenabschnitt 6a verbunden.
Der Endabschnitt 3a ist mit dem Umfangskantenabschnitt 6a entlang
eines Bereichs verbunden, in dem diese beiden Abschnitte 3a und 6a aufeinandergelegt
sind.
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Die
Rücklage 3 ist
mit einer Verbundlage aus einer Kunststofffolie 3c und
einem hydrophoben Vlies 3d gebildet, das mit der Kunststofffolie 3c durch Schichtung
gebildet ist, wobei das zur Taillenöffnung gehörende elastische Element 9 zwischen
dieser Kunststofffolie 3c und dem hydrophoben Vlies 3d angeordnet
ist.
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In
der Umgebung des Endabschnitts 1a des hinteren Taillenbereichs 22 in
Längsrichtung,
der den Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 bildet,
erhebt sich der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8,
um eine Begrenzung zu bilden. Selbst wenn auf die Windel 1 gelangte Ausscheidungen über eine
Umfangskante 7a der Öffnung 7 auf
die äußere Fläche der
Decklage 6 hinaus austreten, verhindert der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 zuverlässig ein weiteres
Ausbreiten der Ausscheidungen und damit ein Auslaufen der Ausscheidungen über den
Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 hinaus.
Das Ende 2a der oberen Lage 2 in Längsrichtung
verläuft
nicht bis zur äußersten
Kante des Umfangskantenabschnitts 1a, und daher besteht
keine Gefahr, dass eine beliebige Menge von Ausscheidungen, die
das Ende 2a in Längsrichtung
erreicht hat, über
den Umfangskantenabschnitt 1a hinaus austritt.
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Wie
in 4 gezeigt, verlaufen in der Umgebung der Umfangskantenabschnitte 1b der
jeweiligen Beinöffnungen 15 einander
in Querrichtung gegenüberliegende
Seitenkantenabschnitte 2b der oberen Lage 2, die
etwas über
die jeweili gen Seitenkanten 4b des Kerns 4 hinausragen,
und einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte 3b der
Rücklage 3 sowie
der Umfangskantenabschnitt 6a der Decklage 6 weiter
nach außen über die
Seitenkantenabschnitte 2b der oberen Lage 2 hinaus.
Die Seitenkantenabschnitte 2b sind zwischen den Seitenkantenabschnitten 3b und
dem Umfangskantenabschnitt 6a angeordnet und mit diesen verbunden.
Die Seitenkantenabschnitte 3b und der Umfangskantenabschnitt 6a sind
in einem Bereich, entlang dessen diese Abschnitte 3b und 6a aufeinandergelegt
sind, miteinander verbunden. Die jeweiligen zu den Beinöffnungen
gehörenden
elastischen Elemente 11 sind zwischen der Kunststofffolie 3c und dem
hydrophoben Vlies 3d, die die Rücklage 3 bilden, angeordnet
und mit diesen verbunden. Im Schrittbereich 21 erheben
sich die freien Seitenkantenabschnitte 5b der jeweiligen
Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, um Begrenzungen zu bilden, die
dazu dienen, die Gefahr des Auslaufens von Ausscheidungen aus dem
Schrittbereich 21 zu vermeiden. In der Umgebung der Umfangskantenabschnitte 1b der
jeweiligen Beinöffnungen 15 verlaufen
die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 2b der
oberen Lage 2 nicht bis zu den äußersten Kanten der jeweiligen
Umfangskantenabschnitte 1b, so dass eine Menge Ausscheidungen,
die die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 2b erreicht
hat, nicht weiter über
die Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 hinaus
fließen
kann.
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Alternativ
ist es möglich,
die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 an der äußeren Fläche der Decklage 6 im
vorderen Taillenbereich 20 anzubringen. In diesem Fall
muss die erhabene Hebelzone 8d für die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 in
einem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich 17 (siehe 1)
der Decklage 6 liegen, die zwischen dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen
Element 10 und den zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen
Elementen 11 verläuft.
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5 zeigt
eine Aufsicht einer weiteren Ausführungsform der Windel 1, 6 zeigt
eine perspektivische Ansicht dieser zu einer Höschenwindel 1 geformten
Windel 1 im Teilschnitt, und 7 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie C-C in 6. Ähnlich wie
die Windel 1 in 2 umfasst diese Windel 1 die flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage 2, die flüssigkeitsundurchlässige Rücklage 3,
den zwischen der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden
Kern 4, ein Paar im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschetten 5,
die zu Beinöffnungen
gehören,
die im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Decklage 6 und
eine Durchleckbegrenzungsmanschette 8, die zu einer Taillenöffnung gehört. Die
Windel 1 in 5 unterscheidet sich von der
Windel 1 in 2 in Bezug auf die nachstehend
beschriebenen Merkmale.
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Bei
dieser Windel 1 verläuft
die Mittelöffnung 7 der
Decklage 6 im Wesentlichen über die gesamte Fläche des
Schrittbereichs 21 und weiter in den vorderen und den hinteren
Taillenbereich 20 und 22 bis in deren Mitte. Der
freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 verläuft oberhalb
der Öffnung 7 im
hinteren Taillenbereich 22.
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Bei
dieser Windel 1 ist eine Längsabmessung der Öffnung 7 größer als
bei der in 1 gezeigten Windel 1,
so dass eine freiliegende Fläche der
oberen Lage 2 vergrößert werden
kann, wodurch Ausscheidungen zuverlässig in der Öffnung 7 aufgenommen
werden können.
Im Falle dieser Windel 1 bedeckt der freie Endabschnitt 8b der
Durchleckbegrenzungsmanschette 8 teilweise die Öffnung 7 von oben
her, wenn sich der freie Endabschnitt 8b erhebt, um die
Begrenzung zu bilden. Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass,
auch wenn sich auf der äußeren Fläche der
oberen Lage ausbreitende Ausscheidungen um den Umfangskantenabschnitt 1a der
Taillenöffnung 14 im
hinteren Taillenbereich 22 konzentriert sind, der freie
Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 als
Begrenzung dient, die dazu eingerich tet ist, die Gefahr zu beseitigen,
dass Ausscheidungen aus dem Umfangskantenabschnitt 1a der
Taillenöffnung 14 austreten
können.
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Höschenwindel 1, und 9 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie D-D. Bei dieser Windel 1 dient
ein Teil der Decklage 6 auch als die zur Taillenöffnung gehörende Durchleckbegrenzungsmanschette 8.
Diese Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist durch den Teil
der Decklage 6 definiert, der nach außen vom Umfangskantenabschnitt 1a der
Taillenöffnung 14 im
hinteren Taillenbereich 22 verläuft, und ist entlang des Umfangskantenabschnitts 1a auf
die äußere Fläche der
Decklage 6 zurückgefaltet.
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10 zeigt
eine perspektivische Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform
der Höschenwindel 1 im
Teilschnitt, und 11 zeigt eine Schnittansicht
entlang der Linie E-E in 10. Bei
dieser Windel 1 dient ein Teil des hydrophoben Vlieses 3d, das
die Rücklage 3 bildet,
auch als die zur Taillenöffnung
gehörende
Durchleckbegrenzungsmanschette 8. Diese Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist durch
den Teil des hydrophoben Vlieses 3d definiert, der nach
außen
vom Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 im
hinteren Taillenbereich 22 verläuft, und ist entlang des Umfangskantenabschnitts 1a auf
die äußere Fläche der
Decklage 6 zurückgefaltet.
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Was
die in 5, 8 und 10 gezeigte Windel 1 betrifft,
liegt die erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 auf
dem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich 16 der Decklage 6,
die zwischen dem zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Element 9 und dem zu den Beinöffnungen
gehörenden
elastischen Elementen 11 verläuft. Die erhabene Hebelzone 8d der
Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist vorzugsweise mit einem
Abstand L1 von 5 bis 15 mm zum innersten Element 9a der
elastischen Ele mente angeordnet, die das an die Zone 8d angrenzende
zur Taillenöffnung
gehörende
elastische Element 9 bilden.
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Die
obere Lage 2 kann mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Lage
wie zum Beispiel einem Vlies oder einer porösen Kunststofffolie gebildet
werden. Die Rücklage 3 kann
mit einem hydrophoben Vlies, einer flüssigkeitsundurchlässigen Kunststofffolie oder
einer geschichteten Lage aus einem hydrophoben Vlies und einer Kunststofffolie
gebildet werden. Die Durchleckbegrenzungsmanschetten 5,
die Decklage 6 und die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 können mit
einem Verbundvlies gebildet werden, das aus einem Schmelzblasvlies
mit einer hohen Wasserfestigkeit und zwei Lagen Spinnvlies mit hoher Festigkeit
und Flexibilität
besteht, die das Schmelzblasvlies im Sandwich einschließen.
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Das
Vlies kann aus einer Gruppe mit unter anderem Spunlaced-Vlies, Nadelvlies,
Schmelzblasvlies, Thermovlies, Spinnvlies, chemisch gebundenem Vlies
und Luftblasvlies ausgewählt
werden. Die Komponentenfasern für
das Vlies können
aus einer Gruppe mit unter anderem Polyolefin-, Polyester- und Polyamidfasern
und Verbundfasern vom Kern-Mantel-
oder Seite-an-Seite-Typ aus Polyethylen/Polypropylen oder Polyethylen/Polyester
ausgewählt
werden.
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Der
Kern 4 ist eine Mischung aus Fluff-Zellstoff, hoch absorbierenden
Polymerpartikeln und thermoplastischen Kunstharzfasern, die zu einer
gewünschten
Dicke gepresst sind. Daher weist der Kern 4 eine höhere Steifigkeit
als die obere Lage 2, die Rücklage 3 und die Decklage 6 auf.
Das Polymergranulat kann aus einer Gruppe mit unter anderem Polymer
auf Stärke-
und Zellulosebasis und synthetischem Polymer ausgewählt werden.
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Zum
Verbinden der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 miteinander,
zum Verbinden der Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, der
Decklage 6 und der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 mit
der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 und zum Verbinden des
Kerns 4 mit der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 sowie
zum Befestigen der elastischen Elemente 9, 10, 11, 12 und 13 an
der Windel 1 kann ein geeigneter Kleber wie zum Beispiel
Schmelzkleber oder ein Schweißverfahren
wie zum Beispiel Heißsiegeln oder
Ultraschallschweißen
verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch in Form einer offenen Windel realisiert
werden, deren vordere und hintere Taillenbereiche durch Eingriff
zwischen Klebebefestigungselementen und Aufnahmestreifen miteinander
verbunden werden.
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Der
wegwerfbare Trageartikel nach der vorliegenden Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, dass die erhabene Hebelzone der zur Taillenöffnung gehörenden Durchleckbegrenzungsmanschette
in dem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich des Artikels
liegt, der zwischen dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element
und den zu den Beinöffnungen
gehörenden
elastischen Elementen verläuft.
Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass das Zusammenziehen
des zur Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements kein Zusammenziehen und damit kein Knittern
des freien Endabschnitts der Durchleckbegrenzungsmanschette bewirkt.
Folglich besteht keine Gefahr, dass der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette teilweise
zur oberen Lage hin zusammenfallen könnte, sondern dass er sich
zuverlässig
erhebt, um die Begrenzung zu bilden, die dazu eingerichtet ist,
die Gefahr zu beseitigen, dass eine beliebige Menge Ausscheidungen
aus den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten des Artikels austreten könnte.
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Bei
dem so realisierten Artikel nach der vorliegenden Erfindung, dass
die Öffnung
der Decklage über
den Schrittbereich weiter in einen Taillenbereich verläuft und
der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette oberhalb
der Öffnung
der Decklage in diesem Taillenbereich verläuft, können auf den Artikel gelangende
Ausscheidungen zuverlässig
in der Öffnung
der Decklage aufgenommen werden. Darüber hinaus bedeckt der freie
Endabschnitt der Durch leckbegrenzungsmanschette einen Teil der Öffnung,
so dass selbst dann, wenn sich die Menge der sich auf der äußeren Fläche der
oberen Lage ausbreitenden Ausscheidungen um die einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Endabschnitte des Artikels zu konzentrieren scheint, der freie Endabschnitt
der Durchleckbegrenzungsmanschette als Begrenzung dient, die dazu
eingerichtet ist, die Gefahr zu beseitigen, dass eine beliebige
Menge Ausscheidungen aus den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Endabschnitten des Artikels austreten könnte.