DE60126453T2 - Saugfähiger Einwegartikel mit einer Flüssigkeitsbarriere im Taillenbereich - Google Patents

Saugfähiger Einwegartikel mit einer Flüssigkeitsbarriere im Taillenbereich Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen wegwerfbaren Trageartikel, der zum Aufnehmen und Zurückhalten von darauf gelangenden Ausscheidungen ausgelegt ist.
  • Die japanische Gebrauchsmuster-Offenlegungsschrift 1992-354948A beschreibt ein Wegwerfhöschen mit einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen Lage, einer flüssigkeitsundurchlässigen Rücklage und einem zwischen dieser oberen Lage und dieser Rücklage angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern, die einander gegenüberliegende vordere und hintere Taillenbereiche und einen so zwischen diesen Taillenbereichen verlaufenden Schrittbereich bilden, dass der vordere und der hintere Taillenbereich entlang ihrer Seitenkantenabschnitte miteinander verbunden werden können, um eine Taillenöffnung und ein Paar Beinöffnungen zu bilden.
  • Bei dem in dieser Publikation beschriebenen Höschen ist das elastische Element, das selbst aus mehreren elastischen Elementen besteht, unter Spannung in der Taillenumfangsrichtung dehnbar am Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung angebracht. In gleicher Weise sind elastische Elemente, die jeweils selbst aus mehreren elastischen Elementen bestehen, unter Spannung in der Beinumfangsrichtung dehnbar an den Umfangskantenabschnitten der jeweiligen Beinöffnungen angebracht. Der Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung ist mit einer Durchleckbegrenzungsmanschette ausschließlich für die in Taillenumfangsrichtung verlaufende Taillenöffnung versehen. Bei dieser Durchleckbegrenzungsmanschette liegt der feste Endabschnitt auf dem Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung und ist mit dem Höschen verbunden, wobei der vom festen Endabschnitt zum Schrittbereich verlaufende freie Endabschnitt und feste Seitenabschnitte auf den einander in Querrichtung gegenüberliegen den Seitenkantenabschnitten des vorderen und des hinteren Taillenbereichs liegen und mit dem Höschen verbunden sind. Das in Taillenumfangsrichtung dehnbare elastische Element ist unter Spannung an den festen Seitenabschnitten angebracht. Mit dieser Durchleckbegrenzungsmanschette erhebt sich der freie Endabschnitt auf der oberen Lage, um eine Begrenzung zu bilden, wenn sich das zu dieser Durchleckbegrenzungsmanschette gehörende elastische Element zusammenzieht.
  • Im Falle des in der Publikation beschriebenen Höschens sind die festen Seitenabschnitte der Durchleckbegrenzungsmanschette auf dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element angeordnet, und die erhabene Hebelzone der Durchleckbegrenzungsmanschette liegt neben dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element. Ein solcher Aufbau ist nachteilig, da sich der feste Endabschnitt sowie der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette in Taillenumfangsrichtung zusammenziehen, wenn sich das zur Taillenöffnung gehörende elastische Element zusammenzieht. Das Zusammenziehen des freien Endabschnitts der Durchleckbegrenzungsmanschette erzeugt mehrere Falten oder Raffungen. Als Folge erhebt sich der freie Endabschnitt teilweise auf der oberen Lage und fällt teilweise zur oberen Lage hin zusammen. Die zur oberen Lage hin zusammengefallenen Teile können nicht als Begrenzung fungieren, und es besteht die Gefahr, dass auf das Höschen gelangte Ausscheidungen über diese zusammengefallenen Teile der Durchleckbegrenzungsmanschette hinaus fließen und aus dem Umfangskantenabschnitt der Taillenöffnung austreten können.
  • US 5.904.675 beschreibt einen Taschenabschnitt, der eine Begrenzung im Taillenbereich der Windel bildet, und US 2.575.164 und US 5.569.227 beschreiben weitere Windelaufbauten mit ähnlichen Begrenzungen oder Sperren.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines dahingehend verbesserten wegwerfbaren Trageartikels, dass ein freier Endabschnitt einer zu einer Taillen öffnung gehörenden Durchleckbegrenzungsmanschette auch nicht teilweise zu einer oberen Lage hin zusammenfällt und zuverlässig als eine Begrenzung wirkt, um das Auslaufen von Ausscheidungen zu verhindern.
  • Nach der vorliegenden Erfindung wird ein wegwerfbarer Trageartikel bereitgestellt, umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage, einen flüssigkeitsabsorbierenden Kern, die einen vorderen Taillenbereich, einen hinteren Taillenbereich und einen Schrittbereich, der zwischen diesem vorderen und diesem hinteren Taillenbereich verläuft, bilden, einander in Längsrichtung gegenüberliegende Endabschnitte, die parallel zueinander in einer ersten Richtung jeweils über den vorderen und den hinteren Taillenbereich hinweg verlaufen, einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte, die zwischen den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten in einer zweiten Richtung verlaufen, elastische Elemente, die unter Spannung an den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten angebracht in der ersten Richtung dehnbar sind, um damit zu einer Taillenöffnung zu gehören, elastische Elemente, die unter Spannung an den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten im Schrittbereich angebracht in der zweiten Richtung dehnbar sind, um damit zu entsprechenden Beinöffnungen zu gehören, eine zur Taillenöffnung gehörende im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschette, die in der ersten Richtung zumindest über den hinteren Taillenbereich von dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich hinweg verläuft, wobei die Durchleckbegrenzungsmanschette einen festen Abschnitt, der an einem Endabschnitt des Artikels in Längsrichtung angrenzend liegt, einen in dem festen Endabschnitt zum Schrittbereich hin verlaufenden freien Endabschnitt sowie auf den jeweiligen Seitenkantenabschnitten liegende feste Seitenabschnitte aufweist, wobei das in der ersten Richtung dehnbare elastische Element unter Spannung am freien Endabschnitt angebracht ist, so dass der freie Endabschnitt durch das elastische Element so vorgespannt ist, dass er sich auf der oberen Lage erhebt, um eine erhabene Hebelzone zu definieren, dadurch gekennzeichnet, dass eine im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Decklage mit einer Mittelöffnung auf der äußeren Fläche der oberen Lage vorgesehen und mit den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten ebenso wie mit den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten verbunden ist und die erhabene Hebelzone und der feste Abschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette auf einem Bereich der äußeren Fläche der Decklage liegen, der über oder zwischen dem einen Ende des Kerns in Längsrichtung und einer innersten Kante des zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Elements angeordnet ist, so dass der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette eine sich auf der Decklage erhebende Begrenzung bildet, wodurch das Zusammenziehen des zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Elements keinerlei wesentliches Zusammenziehen der äußeren Fläche der Decklage im Bereich des erhabenen Hebels und kein Zusammenziehen des freien Endabschnitts der Durchleckbegrenzungsmanschette bewirkt.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verläuft die Öffnung der Decklage über den Schrittbereich hinweg und ferner in den vorderen und den hinteren Taillenbereich, so dass der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette oberhalb der Öffnung in dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich verlaufen kann.
  • Nach noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Durchleckbegrenzungsmanschette durch einen Teil der Decklage definiert, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten des Artikels in der zweiten Richtung nach außen verläuft und entlang der einander in Längsrichtung gegen überliegenden Endabschnitte zur äußeren Fläche der Decklage zurückgefaltet ist.
  • Nach noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Durchleckbegrenzungsmanschette durch einen Teil der Rücklage definiert, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten des Artikels in der zweiten Richtung nach außen verläuft und entlang der einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitte zur äußeren Fläche der Decklage hin zurückgefaltet ist.
  • Nach noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Durchleckbegrenzungsmanschette durch einen Teil der Rücklage definiert, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten des Artikels in der zweiten Richtung nach außen verläuft und entlang der einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitte zur äußeren Fläche der oberen Lage hin zurückgefaltet ist.
  • Nach einer weiteren zusätzlichen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die erhabene Hebelzone der Durchleckbegrenzungsmanschette mit einem Abstand zu dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element in einer Größenordnung von 5 bis 15 mm angeordnet.
  • Nach einer weiteren alternativen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt die erhabene Hebelzone der Durchleckbegrenzungsmanschette in der Umgebung des Endes des Kerns in Längsrichtung, das zwischen den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten des Artikels verläuft.
  • 1 zeigt eine Aufsicht einer Windel vor dem Formen zu einer Höschenwindel im Teilschnitt.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der zu einer Höschenwindel geformten Windel im Teilschnitt.
  • 3 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 2.
  • 4 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in 2.
  • 5 zeigt eine Aufsicht einer weiteren Ausführungsform der Windel.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht der aus dem in 5 gezeigten Zustand erhaltenen Höschenwindel im Teilschnitt.
  • 7 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie C-C in 6.
  • 8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Höschenwindel im Teilschnitt.
  • 9 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie D-D in 8.
  • 10 zeigt eine perspektivische Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform der Höschenwindel im Teilschnitt.
  • 11 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie E-E in 10.
  • Die Einzelheiten eines wegwerfbaren Trageartikels nach der vorliegenden Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen besser verständlich.
  • 1 zeigt eine Aufsicht einer Windel 1 vor dem Formen zu einer Höschenwindel im Teilschnitt, und 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der zu einer solchen Höschenwindel geformten Windel 1. In 1 ist eine Querrichtung durch einen Pfeil X und eine Längsrichtung durch einen Pfeil Y angegeben. In 2 ist eine Taillenumfangsrichtung durch einen Pfeil X und eine Beinumfangsrichtung durch einen Pfeil Y angegeben. Die Querrichtung sowie die Taillenumfangsrichtung entsprechen einer in den Ansprüchen erwähnten ersten Richtung, und die Längsrichtung sowie die Beinumfangsrichtung entsprechen einer in den Ansprüchen erwähnten zweiten Richtung. Der hierin verwendete Ausdruck „innere Flächen" der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 und einer Decklage 6 ist so zu verstehen, dass es sich um deren zu einem Kern 4 hin weisende Flächen handelt, und der hierin verwendete Ausdruck „äußere Flächen" dieser Lagen 2, 3 und 6 ist so zu verstehen, dass es sich um deren nicht zum Kern 4 hin weisende Flächen handelt.
  • Die Windel 1 umfasst eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage 2, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage 3, einen zwischen der oberen und der Rücklage 2 und 3 angeordneten und vollständig mit Tissuepapier (nicht gezeigt) bedeckten und verbundenen flüssigkeitsabsorbierenden Kern 4, ein Paar im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, die zu Beinöffnungen gehören, wobei die Decklage 6 im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist, eine Mittelöffnung 7 mit im Wesentlichen rechteckiger Form aufweist und in Längsrichtung verläuft, und eine im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschette 8, die zu einer Taillenöffnung gehört. Die obere Lage 2 und die Rücklage 3, die Decklage 6 und die Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 und 8 sind nicht dehnbar. Der Kern 4 ist mit den inneren Flächen der oberen Lage 2 bzw. der Rücklage 3 verbunden, wobei der Kern 4 mit einer Flüssigkeitsdiffusionslage wie zum Beispiel Tissuepapier bedeckt ist.
  • Wie in 1 gezeigt, besteht die Windel 1 in Längsrichtung aus einem vorderen Taillenbereich 20, einem hinteren Taillenbereich 22 und einem zwischen diesen Taillenbereichen 20 und 22 verlaufenden Schrittbereich 21, wobei die Windel 1 durch einander in Längsrichtung gegenüberliegende Endabschnitte 1a, die parallel zueinander in Querrichtung verlaufen, und einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte 1b, die in Längsrichtung verlaufen, konturiert ist. Im Schrittbereich 21 sind die Seitenkantenabschnitte 1b nach innen in Querrichtung der Windel 1 gebogen, um Kreisbogen zu beschreiben.
  • Elastische Elemente 9 und 10, die jeweils aus mehreren elastischen Elementen bestehen und in Querrichtung dehnbar sind, sind jeweils unter Spannung an den einander in Längs richtung gegenüberliegenden Endabschnitten 1a angebracht, um damit zur Taillenöffnung zu gehören. Im Schrittbereich 21 sind elastische Elemente 11, die jeweils aus mehreren elastischen Elementen bestehen und in Längsrichtung dehnbar sind, unter Spannung an den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten 1b angebracht, um damit zu entsprechenden Beinöffnungen zu gehören.
  • Das Paar zu den Beinöffnungen gehörende Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 ist an den jeweiligen Seitenkantenabschnitten 1b der Windel angebracht und verläuft in Längsrichtung. Die Decklage 6 ist an der äußeren Fläche der oberen Lage 2 angebracht. Die zur Taillenöffnung gehörende Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist an der äußeren Fläche der Decklage 6 im hinteren Taillenbereich 22 angebracht und verläuft in Querrichtung.
  • Die Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 weisen in Längsrichtung verlaufende feste Seitenkantenabschnitte 5a in der Umgebung von einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten 4b des Kerns 4, sich an die jeweiligen festen Seitenkantenabschnitte 5a anschließende freie Seitenkantenabschnitte 5b, die normalerweise vorgespannt sind, um sich auf der oberen Lage 2 zu erheben, und einander in Längsrichtung gegenüberliegende feste Endabschnitte 5c auf, die nach innen in Querrichtung der Windel 1 zusammengefaltet und in diesem zusammengefalteten Zustand mit der oberen Lage 2 verbunden sind. In Längsrichtung dehnbare elastische Elemente 12 sind unter Spannung an den jeweiligen freien Seitenkantenabschnitten 5b angebracht. Diese elastischen Elemente 12 sind mit Teilen der jeweiligen freien Seitenkantenabschnitte 5b bedeckt. Von den Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 sind die festen Seitenkantenabschnitte 5a in der Umgebung der jeweiligen Seitenkanten 4b des Kerns 4 fest mit der äußeren Fläche der oberen Lage 2 verbunden (siehe 4), und die festen Seitenkantenabschnitte 5c sind im vorderen und im hinteren Taillenbereich 20 und 22 der Windel 1 fest mit der äußeren Fläche der oberen Lage 2 verbunden.
  • Die Decklage 6 bedeckt die Endabschnitte 1a sowie die Seitenkantenabschnitte 1b und die festen Seitenkantenabschnitte 5a sowie die festen Endabschnitte 5c der Durchleckbegrenzungsmanschetten 5. Im Einzelnen ist die innere Fläche der Decklage 6 fest mit den Endabschnitten 1a und den Seitenkantenabschnitten 1b der Windel verbunden. Die Öffnung 7 der Decklage 6 verläuft im Wesentlichen über die gesamte Fläche des Schrittbereichs 21 und verläuft weiter etwas in den vorderen und den hinteren Taillenbereich 20 und 22.
  • Die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 weist einen an den Endabschnitt 1a des hinteren Taillenbereichs 22 angrenzenden festen Endabschnitt 8a, einen den festen Endabschnitt 8a zum Schrittbereich 21 hin verlängernden freien Endabschnitt 8b und auf den Seitenkantenabschnitten 1b des hinteren Taillenbereichs 22 liegende und in Längsrichtung verlaufende feste Seitenabschnitte 8c auf. Von der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 sind der feste Endabschnitt 8a und die festen Seitenabschnitte 8c fest mit der äußeren Fläche der Decklage 6 verbunden. Ein in Querrichtung dehnbares elastisches Element 13 ist unter Spannung an dem freien Endabschnitt 8b angebracht. Der freie Endabschnitt 8b ist normalerweise durch Zusammenziehen des elastischen Elements 13 vorgespannt, um sich auf der oberen Lage 2 zu erheben. Das elastische Element 13 ist mit einem Teil des freien Endabschnitts 8b bedeckt.
  • Die Windel 1 kann aus dem in 1 gezeigten Zustand zu der in 2 gezeigten Höschenform geformt werden, indem der vordere und der hintere Taillenbereich 20 und 22 intermittierend entlang ihrer einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 1b verbunden werden. Wenn die Windel 1 auf diese Weise in Höschenform geformt ist, werden eine Taillenöffnung 14 und ein Paar Beinöffnungen 15 definiert. Bei der Windel 1 definieren die einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitte 1a den Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14, und die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 1b im Schrittbereich 21 definieren die Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15. Die zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Elemente 9 und 10 verlaufen entlang des Umfangskantenabschnitts 1a der Taillenöffnung 14 in Taillenumfangsrichtung. Die zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen Elemente 11 verlaufen entlang der Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 in Beinumfangsrichtung. Bei der Windel 1 verlaufen die Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 entlang der Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15, und die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 verläuft entlang des Umfangskantenabschnitts 1a der Taillenöffnung 14 im hinteren Taillenbereich 22.
  • Bei der Windel 1 bewirkt das Zusammenziehen der elastischen Elemente 9, 10 und 11, dass der Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 sowie die Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 mehrere Raffungen bilden. Das Zusammenziehen der elastischen Elemente 12 bewirkt, dass sich die freien Seitenkantenabschnitte 5b der jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 5 auf der oberen Lage 2 erheben, und das Zusammenziehen des elastischen Elements 13 bewirkt, dass sich der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 auf der Decklage 6 erhebt.
  • 3 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 2, und 4 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in 2. Im hinteren Taillenbereich 22 der Windel 1 ist der feste Endabschnitt 8a der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 mit einem bestimmten Abstand zu dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element 9 zum Schrittbereich 21 hin angeordnet, wie in 3 gezeigt. An der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 liegt eine Hebelzone 8d, entlang der diese Manschette 8 elastisch vorgespannt ist, damit sie sich erheben kann, auf einem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich 16 der Decklage 6, die zwischen dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element 9 und den zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen Elementen 11 verläuft. Das Zusammenziehen des zum Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 gehörenden elastischen Elements 9 in Taillenumfangsrichtung bewirkt kein Zusammenziehen des freien Endabschnitts 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8, das heißt entlang dieses freien Endabschnitts 8b entstehen keine Falten oder Raffungen.
  • Bei der Windel 1 liegen der feste Endabschnitt 8a und die erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 auf der äußeren Fläche der Decklage 6, die den Kern 4 in der Umgebung des Endes 4a des Kerns in Längsrichtung bedeckt. Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass der Kern 4 mit einer höheren Steifigkeit als die obere Lage 2, die Rücklage 3 und die Decklage 6 das Zusammenziehen des freien Endabschnitts 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 verhindern kann. Eine alternative Anordnung ist möglich, bei der der feste Endabschnitt 8a und die erhabene Hebelzone 8d auf der äußeren Fläche der Decklage 6 liegen, die zwischen dem Ende 4a des Kerns 4 in Längsrichtung und dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element 9 verläuft.
  • Die erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist mit einem Abstand L1 von 5 bis 15 mm zu dem einen Element 9a des zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Elements 9 angeordnet, das an die erhabene Hebelzone 8d angrenzend liegt. Beträgt dieser Abstand L1 weniger als 5 mm, würde sich der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 zusammenziehen und Raffungen bilden, wenn sich das zur Taillenöffnung gehörende elastische Element 9 zusammenzieht.
  • In der Umgebung des Endes 1a des hinteren Taillenbereichs 22 in Längsrichtung verläuft der Endabschnitt 2a der oberen Lage 2 in Längsrichtung etwas nach außen über das Ende 4a des Kerns 4 in Längsrichtung. Der Endabschnitt 3a der Rücklage 3 in Längsrichtung und ein Umfangskantenabschnitt 6a der Decklage 6 verlaufen nach außen über den Endabschnitt 2a der oberen Lage 2 in Längsrichtung. Der Endabschnitt 2a ist zwischen dem Endabschnitt 3a und dem Umfangskantenabschnitt 6a angebracht und mit diesem Endabschnitt 3a und diesem Umfangskantenabschnitt 6a verbunden. Der Endabschnitt 3a ist mit dem Umfangskantenabschnitt 6a entlang eines Bereichs verbunden, in dem diese beiden Abschnitte 3a und 6a aufeinandergelegt sind.
  • Die Rücklage 3 ist mit einer Verbundlage aus einer Kunststofffolie 3c und einem hydrophoben Vlies 3d gebildet, das mit der Kunststofffolie 3c durch Schichtung gebildet ist, wobei das zur Taillenöffnung gehörende elastische Element 9 zwischen dieser Kunststofffolie 3c und dem hydrophoben Vlies 3d angeordnet ist.
  • In der Umgebung des Endabschnitts 1a des hinteren Taillenbereichs 22 in Längsrichtung, der den Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 bildet, erhebt sich der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8, um eine Begrenzung zu bilden. Selbst wenn auf die Windel 1 gelangte Ausscheidungen über eine Umfangskante 7a der Öffnung 7 auf die äußere Fläche der Decklage 6 hinaus austreten, verhindert der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 zuverlässig ein weiteres Ausbreiten der Ausscheidungen und damit ein Auslaufen der Ausscheidungen über den Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 hinaus. Das Ende 2a der oberen Lage 2 in Längsrichtung verläuft nicht bis zur äußersten Kante des Umfangskantenabschnitts 1a, und daher besteht keine Gefahr, dass eine beliebige Menge von Ausscheidungen, die das Ende 2a in Längsrichtung erreicht hat, über den Umfangskantenabschnitt 1a hinaus austritt.
  • Wie in 4 gezeigt, verlaufen in der Umgebung der Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte 2b der oberen Lage 2, die etwas über die jeweili gen Seitenkanten 4b des Kerns 4 hinausragen, und einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte 3b der Rücklage 3 sowie der Umfangskantenabschnitt 6a der Decklage 6 weiter nach außen über die Seitenkantenabschnitte 2b der oberen Lage 2 hinaus. Die Seitenkantenabschnitte 2b sind zwischen den Seitenkantenabschnitten 3b und dem Umfangskantenabschnitt 6a angeordnet und mit diesen verbunden. Die Seitenkantenabschnitte 3b und der Umfangskantenabschnitt 6a sind in einem Bereich, entlang dessen diese Abschnitte 3b und 6a aufeinandergelegt sind, miteinander verbunden. Die jeweiligen zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen Elemente 11 sind zwischen der Kunststofffolie 3c und dem hydrophoben Vlies 3d, die die Rücklage 3 bilden, angeordnet und mit diesen verbunden. Im Schrittbereich 21 erheben sich die freien Seitenkantenabschnitte 5b der jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, um Begrenzungen zu bilden, die dazu dienen, die Gefahr des Auslaufens von Ausscheidungen aus dem Schrittbereich 21 zu vermeiden. In der Umgebung der Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 verlaufen die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 2b der oberen Lage 2 nicht bis zu den äußersten Kanten der jeweiligen Umfangskantenabschnitte 1b, so dass eine Menge Ausscheidungen, die die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitte 2b erreicht hat, nicht weiter über die Umfangskantenabschnitte 1b der jeweiligen Beinöffnungen 15 hinaus fließen kann.
  • Alternativ ist es möglich, die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 an der äußeren Fläche der Decklage 6 im vorderen Taillenbereich 20 anzubringen. In diesem Fall muss die erhabene Hebelzone 8d für die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 in einem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich 17 (siehe 1) der Decklage 6 liegen, die zwischen dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element 10 und den zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen Elementen 11 verläuft.
  • 5 zeigt eine Aufsicht einer weiteren Ausführungsform der Windel 1, 6 zeigt eine perspektivische Ansicht dieser zu einer Höschenwindel 1 geformten Windel 1 im Teilschnitt, und 7 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie C-C in 6. Ähnlich wie die Windel 1 in 2 umfasst diese Windel 1 die flüssigkeitsdurchlässige obere Lage 2, die flüssigkeitsundurchlässige Rücklage 3, den zwischen der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern 4, ein Paar im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, die zu Beinöffnungen gehören, die im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Decklage 6 und eine Durchleckbegrenzungsmanschette 8, die zu einer Taillenöffnung gehört. Die Windel 1 in 5 unterscheidet sich von der Windel 1 in 2 in Bezug auf die nachstehend beschriebenen Merkmale.
  • Bei dieser Windel 1 verläuft die Mittelöffnung 7 der Decklage 6 im Wesentlichen über die gesamte Fläche des Schrittbereichs 21 und weiter in den vorderen und den hinteren Taillenbereich 20 und 22 bis in deren Mitte. Der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 verläuft oberhalb der Öffnung 7 im hinteren Taillenbereich 22.
  • Bei dieser Windel 1 ist eine Längsabmessung der Öffnung 7 größer als bei der in 1 gezeigten Windel 1, so dass eine freiliegende Fläche der oberen Lage 2 vergrößert werden kann, wodurch Ausscheidungen zuverlässig in der Öffnung 7 aufgenommen werden können. Im Falle dieser Windel 1 bedeckt der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 teilweise die Öffnung 7 von oben her, wenn sich der freie Endabschnitt 8b erhebt, um die Begrenzung zu bilden. Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass, auch wenn sich auf der äußeren Fläche der oberen Lage ausbreitende Ausscheidungen um den Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 im hinteren Taillenbereich 22 konzentriert sind, der freie Endabschnitt 8b der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 als Begrenzung dient, die dazu eingerich tet ist, die Gefahr zu beseitigen, dass Ausscheidungen aus dem Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 austreten können.
  • 8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Höschenwindel 1, und 9 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie D-D. Bei dieser Windel 1 dient ein Teil der Decklage 6 auch als die zur Taillenöffnung gehörende Durchleckbegrenzungsmanschette 8. Diese Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist durch den Teil der Decklage 6 definiert, der nach außen vom Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 im hinteren Taillenbereich 22 verläuft, und ist entlang des Umfangskantenabschnitts 1a auf die äußere Fläche der Decklage 6 zurückgefaltet.
  • 10 zeigt eine perspektivische Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform der Höschenwindel 1 im Teilschnitt, und 11 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie E-E in 10. Bei dieser Windel 1 dient ein Teil des hydrophoben Vlieses 3d, das die Rücklage 3 bildet, auch als die zur Taillenöffnung gehörende Durchleckbegrenzungsmanschette 8. Diese Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist durch den Teil des hydrophoben Vlieses 3d definiert, der nach außen vom Umfangskantenabschnitt 1a der Taillenöffnung 14 im hinteren Taillenbereich 22 verläuft, und ist entlang des Umfangskantenabschnitts 1a auf die äußere Fläche der Decklage 6 zurückgefaltet.
  • Was die in 5, 8 und 10 gezeigte Windel 1 betrifft, liegt die erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 auf dem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich 16 der Decklage 6, die zwischen dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element 9 und dem zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen Elementen 11 verläuft. Die erhabene Hebelzone 8d der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 ist vorzugsweise mit einem Abstand L1 von 5 bis 15 mm zum innersten Element 9a der elastischen Ele mente angeordnet, die das an die Zone 8d angrenzende zur Taillenöffnung gehörende elastische Element 9 bilden.
  • Die obere Lage 2 kann mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Lage wie zum Beispiel einem Vlies oder einer porösen Kunststofffolie gebildet werden. Die Rücklage 3 kann mit einem hydrophoben Vlies, einer flüssigkeitsundurchlässigen Kunststofffolie oder einer geschichteten Lage aus einem hydrophoben Vlies und einer Kunststofffolie gebildet werden. Die Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, die Decklage 6 und die Durchleckbegrenzungsmanschette 8 können mit einem Verbundvlies gebildet werden, das aus einem Schmelzblasvlies mit einer hohen Wasserfestigkeit und zwei Lagen Spinnvlies mit hoher Festigkeit und Flexibilität besteht, die das Schmelzblasvlies im Sandwich einschließen.
  • Das Vlies kann aus einer Gruppe mit unter anderem Spunlaced-Vlies, Nadelvlies, Schmelzblasvlies, Thermovlies, Spinnvlies, chemisch gebundenem Vlies und Luftblasvlies ausgewählt werden. Die Komponentenfasern für das Vlies können aus einer Gruppe mit unter anderem Polyolefin-, Polyester- und Polyamidfasern und Verbundfasern vom Kern-Mantel- oder Seite-an-Seite-Typ aus Polyethylen/Polypropylen oder Polyethylen/Polyester ausgewählt werden.
  • Der Kern 4 ist eine Mischung aus Fluff-Zellstoff, hoch absorbierenden Polymerpartikeln und thermoplastischen Kunstharzfasern, die zu einer gewünschten Dicke gepresst sind. Daher weist der Kern 4 eine höhere Steifigkeit als die obere Lage 2, die Rücklage 3 und die Decklage 6 auf. Das Polymergranulat kann aus einer Gruppe mit unter anderem Polymer auf Stärke- und Zellulosebasis und synthetischem Polymer ausgewählt werden.
  • Zum Verbinden der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 miteinander, zum Verbinden der Durchleckbegrenzungsmanschetten 5, der Decklage 6 und der Durchleckbegrenzungsmanschette 8 mit der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 und zum Verbinden des Kerns 4 mit der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 sowie zum Befestigen der elastischen Elemente 9, 10, 11, 12 und 13 an der Windel 1 kann ein geeigneter Kleber wie zum Beispiel Schmelzkleber oder ein Schweißverfahren wie zum Beispiel Heißsiegeln oder Ultraschallschweißen verwendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung kann auch in Form einer offenen Windel realisiert werden, deren vordere und hintere Taillenbereiche durch Eingriff zwischen Klebebefestigungselementen und Aufnahmestreifen miteinander verbunden werden.
  • Der wegwerfbare Trageartikel nach der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die erhabene Hebelzone der zur Taillenöffnung gehörenden Durchleckbegrenzungsmanschette in dem im Wesentlichen nicht zusammenziehbaren Bereich des Artikels liegt, der zwischen dem zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Element und den zu den Beinöffnungen gehörenden elastischen Elementen verläuft. Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass das Zusammenziehen des zur Taillenöffnung gehörenden elastischen Elements kein Zusammenziehen und damit kein Knittern des freien Endabschnitts der Durchleckbegrenzungsmanschette bewirkt. Folglich besteht keine Gefahr, dass der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette teilweise zur oberen Lage hin zusammenfallen könnte, sondern dass er sich zuverlässig erhebt, um die Begrenzung zu bilden, die dazu eingerichtet ist, die Gefahr zu beseitigen, dass eine beliebige Menge Ausscheidungen aus den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten des Artikels austreten könnte.
  • Bei dem so realisierten Artikel nach der vorliegenden Erfindung, dass die Öffnung der Decklage über den Schrittbereich weiter in einen Taillenbereich verläuft und der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette oberhalb der Öffnung der Decklage in diesem Taillenbereich verläuft, können auf den Artikel gelangende Ausscheidungen zuverlässig in der Öffnung der Decklage aufgenommen werden. Darüber hinaus bedeckt der freie Endabschnitt der Durch leckbegrenzungsmanschette einen Teil der Öffnung, so dass selbst dann, wenn sich die Menge der sich auf der äußeren Fläche der oberen Lage ausbreitenden Ausscheidungen um die einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitte des Artikels zu konzentrieren scheint, der freie Endabschnitt der Durchleckbegrenzungsmanschette als Begrenzung dient, die dazu eingerichtet ist, die Gefahr zu beseitigen, dass eine beliebige Menge Ausscheidungen aus den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten des Artikels austreten könnte.

Claims (8)

  1. Wegwerfbarer Trageartikel (1) umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage (2), eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage (3), einen flüssigkeitsabsorbierenden Kern (4), die einen vorderen Taillenbereich (20), einen hinteren Taillenbereich (22) und einen Schrittbereich (21), der zwischen diesem vorderen und diesem hinteren Taillenbereich verläuft, bilden, einander in Längsrichtung gegenüberliegende Endabschnitte (1a), die parallel zueinander in einer ersten Richtung jeweils über den vorderen und den hinteren Taillenbereich (20, 22) hinweg verlaufen, einander in Querrichtung gegenüberliegende Kantenabschnitte (1b), die zwischen den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten (1a) in einer zweiten Richtung verlaufen, elastische Elemente (9), die unter Spannung an den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten (1a) angebracht in der ersten Richtung dehnbar sind, um damit zu einer Taillenöffnung (14) zu gehören, elastische Elemente (11), die unter Spannung an den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten (1b) im Schrittbereich (21) angebracht in der zweiten Richtung dehnbar sind, um damit zu entsprechenden Beinöffnungen (15) zu gehören, eine zur Taillenöffnung (14) gehörende im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschette (8), die in der ersten Richtung zumindest über den hinteren Taillenbereich (22) von dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich (20, 22) hinweg verläuft, wobei die Durchleckbegrenzungsmanschette (8) einen festen Abschnitt (8a), der an einem Endabschnitt des Artikels (1) in Längsrichtung angrenzend liegt, einen in dem festen Abschnitt (8a) zum Schrittbereich (21) hin verlaufenden freien Endabschnitt (8b) sowie auf den jeweiligen Seitenkantenabschnitten (1b) liegende feste Seitenabschnitte (8c) aufweist, wobei das in der ersten Richtung dehnbare elastische Element (13) unter Spannung am freien Endabschnitt (8b) angebracht ist, so dass der freie Endabschnitt durch das elasti sche Element (13) so vorgespannt ist, dass er sich auf der oberen Lage (2) erhebt, um eine erhabene Hebelzone (8d) zu definieren, dadurch kennzeichnet, dass: eine im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Decklage (6) mit einer Mittelöffnung (7) auf der äußeren Fläche der oberen Lage vorgesehen und mit den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten (1a) ebenso wie mit den in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten (1b) verbunden ist und die erhabene Hebelzone (8d) und der feste Abschnitt (8a) der Durchleckbegrenzungsmanschette (8) auf einem Bereich (16) der äußeren Fläche der Decklage (6) liegen, der über oder zwischen dem einen Ende des Kerns (4) in Längsrichtung und einer innersten Kante des zur Taillenöffnung (14) gehörenden elastischen Elements (9) angeordnet ist, so dass der freie Endabschnitt (8b) der Durchleckbegrenzungsmanschette (8) eine sich auf der Decklage (6) erhebende Begrenzung bildet, wodurch das Zusammenziehen des zur Taillenöffnung (14) gehörenden elastischen Elements (9) keinerlei wesentliches Zusammenziehen der äußeren Fläche der Decklage im Bereich (16) des erhabenen Hebels bewirkt und kein Zusammenziehen des freien Endabschnitts (8b) der Durchleckbegrenzungsmanschette (8) bewirkt.
  2. Artikel nach Anspruch 1, wobei die Öffnung (7) der Decklage (6) in der zweiten Richtung relativ lang ist.
  3. Artikel nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Öffnung (7) der Decklage (6) über den Schrittbereich (21) hinweg verläuft und ferner in den vorderen und den hinteren Taillenbereich (20, 22) verläuft, so dass der freie Endabschnitt (8b) der Durchleckbegrenzungsmanschette (8) oberhalb der Öffnung in dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich verläuft.
  4. Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Durchleckbegrenzungsmanschette (8) durch einen Teil der Decklage (6) definiert wird, der von den einander in Längsrich tung gegenüberliegenden Endabschnitten (1a) des Artikels (1) in der zweiten Richtung nach außen verläuft und entlang der einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitte (1a) zur äußeren Fläche der Decklage (6) zurückgefaltet ist.
  5. Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Durchleckbegrenzungsmanschette (8) durch einen Teil der Rücklage (3) definiert wird, der von den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten (1a) des Artikels (1) in der zweiten Richtung nach außen verläuft und entlang der einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Endabschnitte (1a) zur äußeren Fläche der oberen Lage (2) hin zurückgefaltet ist.
  6. Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die erhabene Hebelzone (8d) der Durchleckbegrenzungsmanschette (8) mit einem Abstand zu dem zur Taillenöffnung (14) gehörenden elastischen Element (9) in einer Größenordnung von 5 bis 15 mm angeordnet ist.
  7. Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die erhabene Hebelzone (8d) der Durchleckbegrenzungsmanschette (8) in der Umgebung des Endes des Kerns (4) in Längsrichtung liegt, das zwischen den einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkantenabschnitten (1b) des Artikels (1) verläuft.
  8. Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Rücklage (3) durch eine Schichtung von zwei Lagen (3c, 3d) gebildet ist, und die elastischen Elemente (9, 11) zwischen den zwei Lagen (3c, 3d) angeordnet sind.
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