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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Aerosole
für die
Abgabe von therapeutischen Agenzien an den Atemtrakt sind z.B. in
Adjei, A. und Garren, J. Pharm. Res., 7: 565 – 569 (1990) und in Zanen,
P. und Lamm, J.-W.J., Int. J. Pharm., 114: 111 – 115 (1995) beschrieben worden.
Der Atemtrakt umfasst die oberen Atemwege einschließlich dem
Oropharynx und dem Larynx, gefolgt von den unteren Atemwegen, welche
die Trachea gefolgt von den Gabelungen in die Bronchien und die
Bronchiolen umfassen. Die oberen und unteren Atemwege werden als
leitende Atemwege bezeichnet. Die Terminalbronchiolen teilen sich
dann in die respiratorischen Bronchiolen auf, welche dann zur äußersten
Respirationszone, den Alveolen oder der tiefen Lunge, führen. Gonda,
I., "Aerosols for
delivery of therapeutic and diagnostic agents to the respiratory
tract," in Critical
Reviews in Therapeutic Drug Carrier Systems, 6: 273 – 313 (1990).
Die tiefe Lunge oder die Alveolen sind das Primärziel von eingeatmeten therapeutischen
Aerosolen für
eine systemische Abgabe von Arzneimitteln.
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Eingeatmete
Aerosole sind für
die Behandlung von lokalen Erkrankungen der Lunge einschließlich Asthma
und cystischer Fibrose eingesetzt worden (Anderson, Am. Rev. Respir.
Dis., 140: 1317 – 1324
(1989)) und sind in der Lage, auch Peptide und Proteine systemisch
abzugeben (Patton und Platz, Advanced Drug Delivery Reviews, 8:
179 – 196
(1992)).
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Über eine
Inhalation kann eine relativ hohe biologische Verfügbarkeit
von vielen Molekülen,
einschließlich
Makromolekülen,
erzielt werden. Wall, D.A., Drug Delivery, 2: 1 – 20 (1995); Patton. J. und
Platz, R., Adv. Drug Del. Rev., 8: 179 – 196 (1992) und Byron, P.,
Adv. Drug Del. Rev. 5: 107 – 132
(1990). Als Ergebnis sind einige aerosolische Formulierungen von
therapeutischen Arzneimitteln in Gebrauch oder werden auf ihre Abgabe
an die Lunge hin untersucht. Patton, J.S., et al., J. Controlled
Release, 28: 79 – 85
(1994); Damms, B. und Bains, W., Nature Biotechnology (1996); Niven,
A.W. et al., Pharm Res. 12(9): 1343 – 1349 (1995) und Kobayashi,
S. et al., Pharm. Res. 13(1): 80 – 83 (1996).
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Die
Strategien zur Abgabe von Arzneimitteln an die Lunge weisen jedoch
viele Schwierigkeiten auf, insbesondere für die Abgabe von Makromolekülen; diese
umfassen die Denaturierung von Proteinen während des Zerstäubens, einen übermäßigen Verlust
an in die Höhlung
des Oropharynx inhalierten Arzneimitteln (oft über 80%), eine geringe Kontrolle über den
Ort der Ablagerung, keine Reproduzierbarkeit der therapeutischen Ergebnisse
in Folge der unterschiedlichen Techniken beim Atmen, die häufig zu
schnell erfolgende Absorption von Arzneimitteln, was möglicherweise
zu lokalen toxischen Wirkungen führt
sowie eine Phagozytose durch die Makrophagen der Lunge.
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Zusätzlich sind
viele der zurzeit für
eine Inhalationstherapie zur Verfügung stehenden Vorrichtungen mit
Arzneimittelverlusten verbunden. Bedeutende Aufmerksamkeit ist auf
die Konzeption von Inhalationsgeräten für therapeutische Aerosole gerichtet
worden, um die Wirksamkeit von Inhalationstherapien zu verbessern. Timsina
et al., Int. J. Pharm., 101: 1 – 13
(1995) und Tansey, I.P., Spray Technol. Market 4: 26 – 29 (1994). Aufmerksamkeit
ist auch der Konzeption der Oberflächentextur von Trockenpulver
für Aerosole
geschenkt worden, insbesondere in Bezug auf die Notwendigkeit, eine
Aggregation der Teilchen zu verhindern, ein Phänomen, das die Wirksamkeit
von Inhaltionstherapien beträchtlich
herabsetzt. French, D.L., Edwards, D.A. und Niven, R.W., J. Aerosol
Sci. 27: 769 – 783
(1996).
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Formulierungen
von Trockenpulvern (DPF's)
gewinnen als Aerosol-Formulierungen für die Abgabe in der Lunge immer
mehr an Interesse. Damms, B. und W. Bains, Nature Biotechnology
(1996); Kobayashi, S. et al., Pharm. Res. 13(1): 80 – 83 (1996)
und Timsina, M. et al., Int. J. Pharm. 101: 1 – 13 (1994). Trockenpulver-Aerosole
für eine
Inhalationstherapie werden im Allgemeinen mit mittleren geometrischen
Durchmessern hergestellt, vorwiegend im Bereich von weniger als
5 μm. Ganderton,
D., J. Biopharmaceutical Sciences 3: 101 – 105 (1992) und Gonda, I., "Physico-Chemical
Principles in Aerosol Delivery," Topics
in Pharmaceutical Sciences (1991), Crommelin, D.J. und K.K. Midhja,
Hrg., Medpharm Scientific Publishers, Stuttgart, SS. 95 – 115, 1992.
Große "Träger"-Teilchen (die keine Arzneimittel enthielten)
sind zusammen mit therapeutischen Aerosolen abgegeben worden, um
unter anderen Vorteilen eine Hilfe beim Erzielen eines wirksamen
Zerstäubens
zu sein. French, D.L., Edwards, D.A. und Niven, R.W., J. Aerosol
Sci. 27: 769 – 783
(1996). Auch Edwards et al. (WO 99/66903 und WO 98/31346) sowie
Ben-Jebria et al. (Pharm Res. Vol. 16(4): 555 – 561 (1999)) beschreiben DPF's für eine Abgabe
in der Lunge.
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Einer
der Nachteile der DPF's
ist der, dass die Pulver aus Feinteilchen gewöhnlich über eine geringe Fließfähigkeit
und schlechte Zerstäubungseigenschaften
verfügen,
was zu relativ geringen zum Einatmen geeigneten Aerosolfraktionen
führt,
welche die Fraktionen von inhaliertem Aerosol darstellen, die sich
in der Lunge ablagern, wobei sie einer Ablagerung im Mund und Kehlkopfbereich
entgehen. Gonda, I. in Topics in Pharmaceutical Sciences (1991),
D. Crommelin und K. Midha, Hrg., Stuttgart: Medpharm Scientific
Publishers SS. 95 – 117
(1992). Eine geringe Fließfähigkeit
und schlechte Zerstäubungseigenschaften
werden typischerweise von einer Aggregation der Teilchen in Folge
von Teilchen-Teilchen-Wechselwirkungen
wie hydrophobe, elektrostatische und kapillare Wechselwirkungen
verursacht. Einige Verbesserungen bei den DPF's sind gemacht worden. Es ist gezeigt
worden, dass z.B. Formulierungen von Trockenpulvern (DPF's) mit großer Teilchengröße über verbesserte
Eigenschaften bei der Fließfähigkeit
wie z.B. eine geringere Aggregation (Edwards et al., Science 276:
1868 – 1871
(1997), eine leichtere Zerstäubung
und möglicherweise
eine geringere Phagozytose verfügen.
Rudt, S. und R.H. Muller, J. Controlled Release 22: 263 – 272 (1992);
Tabata, Y. und Y. Ikada, J. Biomed. Mater. Res. 22: 837 – 858 (1988).
Eine wirksame Inhalationstherapie mit Trockenpulver für sowohl
eine Kurzzeit- als auch Langzeit-Freisetzung von Therapeutika, entweder
für eine
lokale oder eine systemische Abgabe, erfordert ein Verfahren, das
ein DPF wirksam und mit therapeutischen Mengen an die Lungen abgibt, ohne
dass eine übermäßige Zufuhr
von Energie nötig
ist.
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Zerstäuber, wie
sie von Cipolla et al. beschrieben werden (Cipolla et al., Respiratory
Drug Delivery VII, Biological, Pharmaceutical, Clinical and Regulatory
Issues Relating to Optimized Drug Delivery by Aerosol, Konferenz,
abgehalten vom 14. bis 18. Mai 2000 in Palm Springs, FL) werden
ebenfalls zur Abgabe in die Lunge eingesetzt.
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Unter
den Inhalations-Vorrichtungen, die zur Abgabe von Trockenpulver-Formulierungen
an die Lunge verwendet werden können,
sind nicht vom Atem aktivierte oder („Mehrschritt"-Vorrichtungen). Eine solche Vorrichtung
wird in dem US-Patent 5,997,848 beschrieben, das am 7. Dezember
1999 an Patton et al. erteilt wurde. In diesen Vorrichtungen wird
die Arzneimittel-Formulierung zunächst mit Hilfe einer nicht
vom Atem des Patienten abhängighen
Energie dispergiert und dann inhaliert.
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Inhalationsvorrichtungen,
in denen ein "atemaktivierter
einzelner Schritt" zur
Anwendung kommt, sind so konzipiert, dass sie ein Pulver dispergieren,
das von einem Subjekt unmittelbar inhaliert wird, d.h. in einem einzelnen
Schritt, z.B. ein einfacher Trockenpulver-Inhalator (siehe z.B. die US-Patente
4,995,385 und 4,069,819).
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Andere
Beispiele für
Inhalatoren sind, jedoch nicht ausschließlich, der Spinhaler® (Fisons,
Loughborough, U.K.) und der Rotahaler® (Glaxo-Wellcome,
Research Triangle Park, N.C.).
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Im
Vergleich mit den "Einzelschritt"-Inhalatoren sind
die vorhandenen "Mehrschritt"-Inhalatoren komplexer zu handhaben und
sind gewöhnlich
teurer, da eine Extraenergie benötigt
wird, um ein Arzneimittel an die Lungen abzugeben. Diese Menge an
benötigter
Energie wächst
mit zunehmendem Gewicht der Arzneimittel. Andererseits wird eine "hochwirksame" Abgabe von Arzneimitteln
an den Atemtrakt (womit ca. 50% des ursprünglich in einem Arzneimittelbehälter enthaltenen
Arzneimittelgewichts gemeint sind (d.h. die "nominale Dosis"), typischerweise nur mit atemaktivierten
Mehrschritt-Inhalationssystemen
erreicht. Daher mussten die Patienten bis jetzt zwischen den Kosten/Komplexität und der
Wirksamkeit einer Abgabe von Arzneimitteln wählen. Der Grund für diesen
Kompromiss ist der, dass die vorhandenen Inhalations-Methodiken
und Vorrichtungen mit inhärenten
Unzulänglichkeiten
der Formulierung und/oder inhärenten
Einschränkungen
bei der Konzipierung der Vorrichtung einhergehen. Derartige Unzulänglichkeiten
führen
zu einem unerwünschten
Medikamentenverlust und höheren
Gesamtkosten der Behandlung. Darüber
hinaus, und oft in Folge davon, können die vorhandenen Inhalationsvorrichtungen
und -methodiken oft nicht die Lunge in einem einzigen Atemzug mit
einer ausreichenden (d.h. therapeutischen) Menge an Arzneimittel
versorgen. Die Menge an Arzneimittel, die derzeit mit einem einzigen
Atemzug über
Flüssigkeits-
oder Trockenpulver-Inhalatoren an die Lunge abgegeben werden kann,
ist im Allgemeinen nicht mehr als 5 mg (Cipolla et al., Resp. Drug
Delivery, VII 2000, 231 – 239
(2000)).
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Es
besteht daher ein Bedarf nach einer Abgabe eines Wirkstoffs an das
pulmonale System, bei welcher mindestens etwa 50% der nominalen
Dosis des Wirkstoffs über
ein Einzelschritt-Inhalationssystem
an das pulmonale System abgegeben werden. Es besteht auch ein Bedarf
nach der Abgabe einer relativ großen Menge eines Wirkstoffs
wie z.B. eines therapeutischen, prophylaktischen, diagnostischen
oder prognostischen Wirkstoffs. Es besteht auch ein Bedarf nach
der Abgabe einer relativ großen
Menge eines biologisch aktiven Wirkstoffs, insbesondere einer großen Menge
eines inhalierten Trockenpulvers. Ferner besteht ein Bedarf nach
Verfahren, welche an das pulmonale System in einem einzelnen Schritt
aus einer einfachen atemaktivierten Vorrichtung eine einzelne hohe
Dosis eines Wirkstoffs wie z.B. eines biologisch aktiven Mittels
abgeben.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft Verfahren zur Abgabe eines Wirkstoffs (z.B. eines
therapeutischen Mittels, eines prophylaktischen Mittels, eines diagnostischen
Mittels oder eines prognostischen Mittels) an das Atemsystem. Die
Erfindung betrifft auch Verfahren zur Abgabe eines biologisch aktiven
Mittels an das Atemsystem.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere die Verwendung eines Wirkstoffs
zur Herstellung von Teilchen zur Verwendung in einem Verfahren zur
Abgabe des Wirkstoffs an das Atemsystem in einem einzelnen atemaktivierten
Schritt, wobei in dem atemaktivierten Einzelschritt: (i) mindestens
etwa 50% des Gewichts der in dem Behälter aufgewahrten Teilchen
an das Atemsystem des Subjekts abgegeben wird; (ii) mindestens etwa
5 mg des Wirkstoffs'an
das Atemsystem des Subjekts abgegeben werden und (iii) die Teilchen
eine Schüttdichte
von mindestens 0,4 g/cm3 und einen gewichtsgemittelten
aerodynamischen Durchmesser zwischen 1 – 5 μm aufweisen.
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abgabe eines Wirkstoffs an
das Atemsystem in einem einzelnen atemaktivierten Schritt wobei:
a) Teilchen mit einem Wirkstoff zur Verfügung gestellt werden und b)
aus einem Behälter
mit einem Gewicht von Teilchen die Teilchen an den Atemtrakt eines
Subjekts verabreicht werden, wobei die Teilchen mindestens etwa
50% des Gewichts der Teilchen abgeben.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Abgabe eines Wirkstoffs
an das Atemsystem in einem einzelnen Atemzug wobei: a) Teilchen
mit einem Wirkstoff zur Verfügung
gestellt werden und b) aus einem Behälter mit einer Masse von Teilchen
die Teilchen an den Atemtrakt eines Subjekts verabreicht werden,
wobei die Teilchen mindestens etwa 5 mg eines Wirkstoffs abgeben.
In anderen Ausführungsformen
geben die Teilchen mindestens etwa 7 mg eines Wirkstoffs, mindestens
etwa 10 mg eines Wirkstoffs, mindestens etwa 15 mg eines Wirkstoffs,
mindestens etwa 20 mg eines Wirkstoffs oder mindestens etwa 25 mg
eines Wirkstoffs ab. Es können
auch größere Mengen
an Wirkstoff abgegeben werden, z.B. können die Teilchen mindestens 35
mg, mindestens 40 mg oder mindestens 50 mg eines Wirkstoffs abgeben.
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abgabe eines Wirkstoffs an
das Atemsystem wobei: a) Trägerpartikel
mit einer Schüttdichte
von weniger als 0,4 g/cm3 zur Verfügung gestellt
werden; b) eine Zusammensetzung zur Verfügung gestellt wird, welche
mindestens einen Wirkstoff umfasst; c) die Trägerteilchen in a) und die Zusammensetzung
in b) miteinander vermischt werden, um eine zum Einatmen geeignete
Zusammensetzung zu bilden und d) die zum Einatmen geeignete Zusammensetzung
in c) an den Atemtrakt eines Subjekts verabreicht wird. Der hier
verwendete Ausdruck "zum
Einatmen geeignete Zusammensetzung" bezieht sich auf eine Zusammensetzung,
die für
eine Abgabe an das Atemsystem eines Subjekts geeignet ist.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf zum Einatmen geeignete Zusammensetzungen,
die an das Atemsystem abgegeben werden können. Die zum Einatmen geeigneten
Zusammensetzungen der Erfindung umfassen Trägerteilchen mit einer Schüttdichte
von weniger als 0,4 g/cm3 und eine einen
Wirkstoff enthaltende Zusammensetzung. In einer Ausführungsform
können
die Trägerteilchen,
die in den zum Einatmen geeigneten Zusammensetzungen enthalten sind,
getrennt ohne einen Wirkstoff hergestellt und dann mit einer einen
Wirkstoff enthaltenden Zusammensetzung vermischt werden.
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In
einer Ausführungsform
werden die Teilchen der Erfindung aus einem Behälter verabreicht, der eine Masse
von Teilchen aufweist, festhält,
enthält
oder umschließt.
Erfindungsgemäß können Behälter mit
einem Volumen von mindestens etwa 0,37 cm3 verwendet
werden. Größere Behälter mit
einem Volumen von mindestens etwa 0,48 cm3,
0,67 cm3, oder 0,95 cm3 können ebenfalls
eingesetzt werden. Die Behälter
sind vorzugsweise so konzipiert, dass sie sich zur Verwendung in
einem Trockenpulver-Inhalator eignen.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist die Energie, welche die Teilchen des Trockenpulvers in aggregiertem
Zustand hält
so, dass der Atem eines Patienten über einen vernünftigen
physiologischen Bereich von Inhalations-Fließgeschwindigkeiten ausreicht,
um das im Behälter
enthaltene Pulver in zum Einatmen geeignete Teilchen zu deaggregieren.
Die deaggregierten Teilchen können über den
Atem des Patienten mit hoher Effizienz in die Luftwege und/oder
tiefe Lunge eindringen und sich dort abscheiden.
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Die
Teilchen weisen eine Schüttdichte
von weniger als ca. 0,4 g/cm3, vorzugsweise
ca. 0,1 g/cm3 oder weniger auf. In einer
anderen Ausführungsform
verfügen
die Teilchen über
einen gewichtsgemittelten geometrischen Durchmesser (MMGD) von mehr
als 5 μm,
vorzugsweise um etwa 10 μm
oder darüber.
In noch einer anderen Ausführungsform
haben die Teilchen einen gewichtsgemittelten aerodynamischen Durchmesser (MMAD)
von ca. 1 μm
bis ca. 5 μm.
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In
einer Ausführungsform
verfügen
die Trägerteilchen über einen
Durchmesser von etwa 10 Mikron und eine Dichte von etwa 0,001 g/cm3 und einen MMAD (aerodynamischen Durchmesser)
von etwa 0,3 Mikron, vorzugsweise etwa 0,001 bis etwa 0,3 Mikron
(etwa 10 bis etwa 300 Nanometer) oder etwa 0,001 bis etwa 0,02 Mikron.
Die Trägerteilchen
werden in diesem Bereich nicht als für ein Einatmen geeignet angesehen. Submikron-Teilchen
sind in der Lage, eine ausreichende Dichte zu erzeugen, um die nicht
zum Einatmen geeigneten Trägerteilchen
in den zum Einatmen geeigneten Bereich zu bringen. Solche Trägerteilchen
sind so konzipiert, dass sie sicherstellen, dass eine therapeutische
Mehge an Wirkstoff mit Nanometer-Größe die aerodynamische Leistung
des Trägerteilchens
nicht negativ beeinflusst, wenn der Wirkstoff an der Oberfläche hängen bleibt,
auf der Oberfläche
adsorbiert oder chemisch mit dem Trägerteilchen assoziiert wird.
Zu diesem Zweck werden z.B. Trägerteilchen
mit ca. 10 μm
Durchmesser und einer sehr niedrigen Dichte (von etwa 0,001 g/cm3) konzipiert, welche von selbst Teilchen
mit viel kleinerer aerodynamischer Größe (z.B. 0,3 μm) produzieren
könnten,
die unterhalb des zum Einatmen geeigneten Bereichs von 1 bis 5 μm fallen.
Nach Einschluss von genügend
Teilchen mit Nanometer-Größe jedoch
(z.B. etwa 10 bis 200 nm), welche über eine größere Dichte (z.B. etwa 1 g/cm3) verfügen
und einen Wirkstoff umfassen, würden
die erhaltenen Teilchen so konstruiert sein, dass sie in den erforderlichen
Größen- und
Porositätsbereich
fallen. Auf diese Weise wird für
eine größere Beladung
an Wirkstoff gesorgt. Ohne an eine Erklärung gebunden zu sein, wird
angenommen, dass wegen der kleinen Teilchengröße der Teilchen im mikronisierten
Bereich die Anzahl der Teilchen-Teilchen-Kontaktpunkte in einem
gegebenen Volumen relativ zu den aus größeren Teilchen hergestellten
Pulvern groß ist.
Pulver mit kleiner Teilchengröße erfordern
große
Energien, um in einer Aerosolwolke dispergiert zu werden. Die Wirkung der
großen Energieanforderung
von solchen Pulvern besteht darin, dass man sowohl ein großes Gefäß als auch
eine kleine Gewichtsdosis benötigt.
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Die
Erfindung weist zahlreiche Vorteile auf. Eine große Einzeldosis
an Wirkstoff (z.B. eines therapeutischen Mittels, eines prophylaktischen
Mittels, eines diagnostischen Mittels, eines prognostischen Mittels) kann
z.B. an das pulmonale System über
einen DPI mit hoher Effizienz verabreicht werden. In der Erfindung wird
eine einfache kosteneffektive Vorrichtung für eine Abgabe an das pulmonale
System verwendet, welche die Effizienz erhöht und den Verlust an Medikamenten
minimiert. Da nach dem erfindungsgemäßen Abgabeverfahren die Dosierungshäufigkeit
reduziert werden kann, wird davon ausgegangen, dass sich das Einverständnis eines
Patienten zu Behandlungs- oder zu Prophylaxe-Vorschriften verbessert. Eine Abgabe
an das pulmonale System kann das Bedürfnis nach einer Injektion
beseitigen. Beispielsweise kann das Erfordernis von täglichen
Injektionen von Insulin vermieden werden. Die Steigerungseigenschaften
der Teilchen selbst kann zu einem Vorteil bei der Dosierung führen, wenn
die Menge an Wirkstoff, die benötigt
wird, um die therapeutische, prophylaktische, diagnostische oder
prognostische Wirkung zu erzielen, tatsächlich vermindert wird. In
den Beispielen 5 bis 9 wird eine solche Wirkung mit L-Dopa beschrieben.
Dieser Dosierungsvorteil kann zu einem mindestens zweifachen Anstieg
sowohl der biologischen Verfügbarkeit
(z.B. eine biologische Verfügbarkeit
der Plasmakonzentration) als auch der therapeutischen Vorteile im
Vergleich mit anderen Verabreichungsarten, insbesondere einer oralen
Verabreichung, führen.
Darüber
hinaus potenziert die Kombination einer höchst wirksamen Abgabe und ein
Vorteil bei der Dosierung die Wirksamkeit eines Wirkstoffs über die
derzeit bekannten Niveaus hinaus. Die Tatsache, dass die Teilchen
als Träger
für verschiedene
Wirkstoffe eingesetzt werden können,
unterstreicht auch die breite Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine graphische Darstellung, in welcher der gewichtsgemittelte geometrische
Durchmesser (MMGD) in Mikron gegen den Druck von mikronisiertem
Albuterolsulfat (Rauten), sprühgetrocknetem
Albuterolsulfat (Quadrate) und sprühgetrocknetem hGH (Dreiecke)
aufgetragen ist.
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2A ist
ein Balkendiagramm, in welchem der mittlere geometrische Durchmesser
von mikronisiertem Albuterolsulfat, sprühgetrocknetem Albuterolsulfat
und sprühgetrocknetem
hGH als Primärteilchen
(linker Balken von jedem Paar), gemessen mit RODOS, im Vergleich
mit aus dem Inhalator mit 30 l/min ausgestoßenen Teilchen (rechter Balken
von jedem Paar), gemessen mit IHA, gezeigt wird.
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2B ist
ein Balkendiagramm, in welchem der mittlere aerodynamische Durchmesser
von mikronisiertem Albuterolsulfat und sprühgetrocknetem Albuterolsulfat
als Primärteilchen
(linker Balken), gemessen mit einem AeroDispenser, im Vergleich
mit aus dem Inhalator mit 30 l/min ausgestoßenen Teilchen (rechter Balken),
gemessen mit einem AeroBreather, gezeigt wird.
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3 ist
eine Balkendiagramm, in welchem die Feinpartikelfraktion (FPF) > 4,0 μm (Mikron)
der ausgestoßenen
Dosis unter Verwendung eines DPI bei 60 l/min gezeigt wird.
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4 ist
ein Balkendiagramm, in welchem ein Vergleich des Gewichts (linker
Balken) mit den durch Gammazählung
ermittelten Teilchengröße-Verteilungen
(rechter Balken) von radioaktiv markierten Teilchen gezeigt wird.
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5 ist
eine graphische Darstellung, in welcher das in den Lungen abgeschiedene
Gewicht (Rauten) relativ zu der nominalen Dosis (Rauten) gezeigt
wird. Die mittlere Abscheidung für
die 10 Individuen betrug 59% (gestrichelte Kurve).
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6 ist
ein Balkendiagramm, in welchem der für 6 mg (linker Balken) und
50 mg (rechter Balken) Füllgewicht
erhaltenen Verteilungen der Gewichtsfraktionen dargestellt wird.
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7 ist
eine graphische Darstellung, in welcher die relative Lungenablagerung
von Teilchen der vorliegenden Erfindung (Kreise) über einen
Bereich von Atem-Fließgeschwindigkeiten
in gesunden Freiwilligen gezeigt wird. Diese wird mit der Lungenablagerung
aus Trockenpulver-Inhalatoren (DPI's) (durchgezogene Kurve) über den
gleichen Bereich von Atem-Fließgeschwindigkeiten
verglichen. Im Vergleich zu den DPI's wurde die Wirksamkeit der Ablagerung
der erfindungsgemäßen Teilchen
auf einen mittleren Wert von 1,0 (gestrichelte Kurve) normalisiert.
Die mittlere Wirksamkeit des in der Lunge abgeschiedenen Gewichts
dividiert durch die nominale Dosis der erfindungsgemäßen Teilchen
beträgt,
wie in 5 dargestellt, 59%.
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8 ist
eine graphische Darstellung, in welcher nach einer oralen Verabreichung
oder einer Verabreichung in die Lunge die Plasmakonzentration von
L-Dopa gegen die Zeit gezeigt wird (normalisiert für eine Dosis
von 8 mg).
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9 ist
eine graphische Darstellung, in welcher für orale und pulmonale Gruppen
die Plasmakonzentration von Ketoprofen gegen die Zeit gezeigt wird.
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10 ist
eine graphische Darstellung, in welcher für orale Gruppen die Plasmakonzentration
von Ketoprofen gegen die Zeit gezeigt wird.
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11 ist
eine die Plasmakonzentration von Ketoprofen gegen die Zeit für pulmonale
Gruppen.
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12 ist
eine Darstellung, in welcher für
verschiedene L-Dopa enthaltende Pulver-Formulierungen die RODOS-Kurven gezeigt
werden.
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13A und 13B sind
HPLC-Chromatogramme, in welchen die Ausbeute von L-DOPA aus den Pulvern
(13A) im Vergleich mit einer Blindprobe (13B) gezeigt wird.
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14A zeigt die Plasmaspiegel von L-DOPA nach einem
pulmonalen und oralen Verabreichungsweg.
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14B zeigt die Plasmaspiegel von L-DOPA nach einer
pulmonalen, oralen und intravenösen
Verabreichung.
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15A und 15B zeigt
in einem Rattenmodell der Parkinson-Krankheit jeweils die Ergebnisse von
oralem und pulmonalem L-DOPA in einer funktionellen Setzaufgabe
("placing task").
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16A und 16B zeigt
in einem Rattenmodell der Parkinson-Krankheit jeweils die Ergebnisse von
oralem und pulmonalem L-DOPA in einer funktionellen Aufstehaufgabe
("bracing task").
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17A und 17B zeigt
in einem Rattenmodell der Parkinson-Krankheit jeweils die Ergebnisse von
oralem und pulmonalem L-DOPA in einer funktionellen Akinese-Aufgabe.
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18 zeigt
in einem Rattenmodell der Parkinson-Krankheit die Ergebnisse von
oraler und pulmonaler Abgabe von L-DOPA auf funktionelle Drehung.
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19 zeigt
die Ergebnisse einer Methacholin-Probe in einem Meerschweinchen-Modell über einen Zeitraum
von 24 Stunden nach Behandlung mit Salmeterol-Formulierungen [F-1
(0,5), gefüllte
Raute; F-1 (1,0), gefülltes
Quadrat; F-1 (2,0), gefülltes
Dreieck] im Vergleich mit Serevent®-Formulierungen
[SX-1 (0,5) "x" und SX-2 (1,0) leerer
Kreis].
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20 zeigt
die Ergebnisse einer Methacholin-Probe in einem Meerschweinchen-Modell über einen Zeitraum
von 24 Stunden nach Behandlung mit Salmeterol-Formulierungen [F-2
(0,5), gefüllte
Raute; F-2 (1,0), gefülltes
Quadrat; F-2 (2,0), gefülltes
Dreieck] im Vergleich mit Serevent®-Formulierungen
[SX-1 (0,5) "x" und SX-2 (1,0) leerer
Kreis].
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Merkmale und anderen Details der Erfindung, entweder als Schritte
der Erfindung oder als Kombination von Teilen der Erfindung, werden
nun unter Bezugnahme auf die anhängenden
Zeichnungen genauer beschrieben und in den Ansprüchen angegeben. Diese Anmeldung
ist auch mit der am 19. September 2000 eingereichten US-Patentanmeldung
09/665,252 (Anwaltszeichen 2685.1009-000) mit dem Titel "Pulmonary Delivery
in Treating Disorders of the Central Nervous System" sowie mit deren
am gleichen Tag wie die vorliegende Anmeldung eingereichten Continuation-in-part-Anmeldung
mit dem gleichen Titel (Anwaltszeichen 2685.1009-001) verwandt.
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Die
Erfindung betrifft Verfahren zur Abgabe von Substanzteilchen an
das pulmonale System. Die Erfindung betrifft auch zum Einatmen geeignete
Zusammensetzungen, welche Trägerteilchen
umfassen und welche an das pulmonale System abgegeben werden können.
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In
einer Ausführungsform
enthalten die Teilchen der Erfindung einen Wirkstoff. Der hier verwendete Ausdruck "Wirkstoff" umfasst, jedoch
nicht ausschließlich,
therapeutische Mittel, prophylaktische Mittel, diagnostische Mittel
und prognostische Mittel. Die Erfindung betrifft auch Wirkstoffe,
die selbst nach diesem Verfahren abgegebene Teilchen aufweisen.
Je nach der beabsichtigten Verwendung kann der Wirkstoff in Form von,
jedoch nicht ausschließlich,
einem Trockenpulver (z.B. einem aus Partikeln bestehenden Pulver),
Teilchen (wie, jedoch nicht ausschließlich, mikronisierte Teilchen,
Submicron-Teilchen, Teilchen von Nanometer-Größe, Liposomen,
Mikrokügelchen,
Mikroteilchen, Mizellen und Kügelchen),
Kristallen, einer flüssigen
Lösung,
einer Suspension oder einer Emulsion vorliegen. Der Ausdruck "Wirkstoff" umfasst biologisch
aktive Mittel. Der hier verwendete Ausdruck "biologisch aktiv" bezieht sich darauf, dass auf einen
lebenden Organismus, z.B. einen Säuger und insbesondere einen
Menschen, eine Wirkung ausgeübt
wird. Wirkstoffe in Form von Teilchen oder aus Partikeln bestehenden
Pulvern lassen sich durch Mahlen, Filtern, Verdampfen, Extrahieren
und Sprühtrocknen
sowie mit anderen dem Fachmann bekannten Techniken herstellen. In
einer Ausführungsform ist
der Wirkstoff nicht kristallin, der Wirkstoff weist z.B. keine kristalline
Struktur auf oder enthält
keine Kristalle.
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Einige
Beispiele von geeigneten biologisch aktiven Stoffen umfassen Arzneimittel
(z.B. hydrophobe Arzneimittel, hydrophile Arzneimittel), pharmazeutische
Formulierungen, Vitamine, pharmazeutische Adjuvantien, Proteine,
Peptide, Polypeptide, Hormone, Aminosäuren, Nucleinsäuren, Impfstoff-Formulierungen,
inaktivierte Viren, Phospholipide, oberflächenaktive Substanzen und jede
Kombination derselben. Andere Beispiele für Wirkstoffe sind anorganische
Verbindungen und organische Verbindungen.
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Diese
Erfindung betrifft auch die Herstellung von einheitlichen Teilchen
mittels Sprühtrocknens.
Die einheitlichen Eigenschaften der Teilchen, die ihnen ihre ausgezeichnete
Eignung zum Einatmen, Fließbarkeit und
Dispergierbarkeit verleihen, werden beibehalten, ob der Wirkstoff
nun (1) Teil der durch Sprühtrocknen
erhaltenen Vormischung ist und dadurch in die Teilchen eingebaut
wird, (2) getrennt hergestellten Teilchen zugesetzt wird, so dass
der Wirkstoff auf den Teilchen hängen
bleibt oder mit den Teilchen chemisch assoziiert ist oder (3) zugemischt
wird, so dass der Wirkstoff mit den Teilchen vermischt und zusammen
mit ihnen abgegeben wird. Die chemische Assoziation umfasst, jedoch
nicht ausschließlich,
ionische Wechselwirkungen, die Anziehung von geladenen Teilchen
und/oder eines geladenen Wirkstoffs, Dipol-Dipol-Wechselwirkungen,
Van der Waals-Kräfte,
kovalente Wechselwirkungen, eine Adsorption und Wasserstoffbrückenbindungen.
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Anders
als die im Stand der Technik bekannten Teilchen sind die trockenen
Teilchen der vorliegenden Erfindung vielseitig. Die Teilchen der
Erfindung können
z.B. einen Wirkstoff aufnehmen, einen Wirkstoff transponieren oder
einen Wirkstoff zusammen abgeben oder jede Kombination davon. In.
einer Ausführungsform lassen
sich die zusammen abgegebenen Teilchen als Eskorten beschreiben,
die mindestens einen Wirkstoff in der Lunge an den gewünschten
Ort der Ablagerung begleiten. Lactose ist z.B. ein bewährter im
Handel erhältlicher
Träger.
Lactose kann jedoch nicht wirksam in die tiefe Lunge abgegeben werden.
Die Teilchen der vorliegenden Erfindung erreichen die tiefe Lunge
und sind in der Lage, den gewünschten
Wirkstoff an den gewünschten
Ort der Ablagerung zu eskortieren, zu begleiten und/oder zusammen
abzugeben. Es werden hier verschiedene Beispiele angegeben. Wenn
die Teilchen der vorliegenden Erfindung als Träger benutzt werden, weisen
sie Vorteile auf und bieten Optionen, über die andere Träger einschließlich Lactose
nicht verfügen.
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Die
Teilchen der Erfindung sind in der Lage, überraschend große Mengen
an Wirkstoff zu transponieren. Die Teilchen der Erfindung lassen
sich auch in großem
Umfang dispergieren und sind in der Lage, Regionen im Atemsystem
anzusteuern. Die in den Verfahren der Erfindung eingesetzten Zusammensetzungen,
die trockene Teilchen umfassen, welche überraschend große Mengen
an Wirkstoff transponieren, sind auch in der Lage, besondere Regionen
des Atemsystem anzusteuern, z.B. die oberen Luftwege, die zentralen
Luftwege und/oder die tiefe Lunge.
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Unter
Berücksichtigung
der individuellen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Teilchen
und des Wirkstoffs lassen sich die Zusammensetzungen für eine erfolgreiche
pulmonale Verabreichung optimieren. Die Zusammensetzungen mit den
hoch dispergierbaren Teilchen können
wahlweise zusätzliche
Teilchen und/oder Wirkstoffe enthalten. Selbstverständlich enthalten
die Zusammensetzungen mit den Teilchen der Erfindung Teilchen mit
und ohne Wirkstoff. Falls vorhanden kann der Wirkstoff, unter anderen
Dingen, (1) in die Teilchen aufgenommen, (2) adsorbiert, an die
Teilchen angehängt
oder mit den Teilchen chemisch assoziiert werden und/oder (3) zugemischt
werden, so dass der Wirkstoff mit den Teilchen vermischt und zusammen
mit ihnen abgegeben wird.
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Wie
hier beschrieben können
die Zusammensetzungen mit den Teilchen der Erfindung, insbesondere mit
wie hier definiert hoch dispergierbaren Teilchen, des weiteren einen
Wirkstoff umfassen. In einer Ausführungsform umfassen die Zusammensetzungen
mit den Teilchen der Erfindung mindestens einen zusätzlichen Wirkstoff.
Wie angegeben, können
die Zusammensetzungen mit den Teilchen der Erfindung einen Wirkstoff
in die Teilchen aufnehmen, einen Wirkstoff mit den Teilchen transportieren
und/oder einen Wirkstoff zusammen abgeben oder jede Kombination
derselben. Beispiele für
Wirkstoffe sind, jedoch nicht ausschließlich, therapeutische Mittel,
prophylaktische Mittel, diagnostische Mittel und prognostische Mittel.
Geeignete Wirkstoffe umfassen auch biologisch aktive Mittel. Einige
Beispiele für
biologisch aktive Agenzien sind, jedoch nicht ausschließlich, Arzneimittel
(z.B. hydrophobe Arzneimittel, hydrophile Arzneimittel), pharmazeutische
Formulierungen, Vitamine, pharmazeutische Adjuvantien, Proteine,
Peptide, Polypeptide, Hormone, Aminosäuren, Nucleinsäuren, Impfstoff-Formulierungen,
inaktivierte Viren, oberflächeaktive
Substanzen der Lunge und jede Kombination derselben. Andere Beispiele
sind synthetische Verbindungen, anorganische Verbindungen und organische
Verbindungen, Proteine und Peptide, Polysaccharide und andere Zucker,
Lipide und Nucleinsäuresequenzen
aus DNA und RNA mit therapeutischen, prophylaktischen, diagnostischen
und/oder prognostischen Aktivitäten.
Die Nucleinsäuresequenzen
umfassen Gene, Antisense-Moleküle,
welche sich an komplementäre
DNA binden, um die Transkription zu hemmen, sowie Ribozyme. Die
Arzneimittel umfassen hydrophobe und hydrophile Arzneimittel.
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Die
Wirkstoffe, einschließlich
die in die Teilchen der Erfindung aufgenommenen, an sie angehefteten, in
chemischer Assoziation mit ihnen befindlichen und/oder zugemischten
und zusammen abgegebenen Wirkstoffe, können über verschiedene biologische
Aktivitäten
verfügen.
Solche Wirkstoffe sind, aber nicht ausschließlich, vasoaktive Wirkstoffe,
neuroaktive Wirkstoffe, Hormone, Antikoagulantien, immunmodulierende Wirkstoffe,
cytotoxische Wirkstoffe, prophylaktische Wirkstoffe, Antibiotika,
antivirale Wirkstoffe, Antisense-Wirkstoffe, Antigene und Antikörper wie
z.B. monoklonale Antikörper,
z.B. Palivizumab (Medimmune, Gaithersberg. MD). In einigen Fällen können die
Proteine Antikörper
oder Antigene sein, die sonst über
eine Injektion verabreicht worden wären, um eine passende Immunantwort
auszulösen.
Verbindungen mit einem breiten Molekulargewichtsbereich, z.B. zwischen
100 und 500.000 Dalton, können
verkapselt sein. Proteine sind hier so definiert, dass sie aus 100
oder mehr Aminosäureresten
bestehen; Peptide enthalten weniger als 100 Aminosäurereste.
Wenn nicht anders angegeben, bezieht sich der Ausdruck Protein sowohl
auf Proteine als auch Peptide. Beispiele sind Insulin und andere
Hormone. Polysaccharide wie Heparin lassen sich ebenfalls verabreichen.
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Die
Teilchen, besonders die hier beschriebenen hoch dispergierbaren
Teilchen, können
einen für
eine systemische Behandlung geeigneten biologisch aktiven Wirkstoff
enthalten. Alternativ können
die Teilchen einen biologisch aktiven Wirkstoff für eine lokale
Abgabe in der Lunge, wie z.B. Wirkstoffe für die Behandlung von Asthma,
Emphysem oder cystischer Fibrose, oder für eine systemische Behandlung
enthalten. Beispielsweise lassen sich Gene für die Behandlung von Krankheiten
wie der cystischen Fibrose verabreichen, ebenso wie Beta-Agonisten für Asthma.
Andere spezifische biologisch aktiven Wirkstoffe sind, jedoch nicht
ausschließlich,
Wachstumshormone (z.B. das Wachstumshormon von Säugern, insbesondere das Wachstumshormon des
Menschen), Interleukine, Insulin, Calcitonin, das luteinisierende
Hormon-Releasing-Hormon ("LHRH") oder Gonadotropin-Releasing-Hormon
("LHRH") und Analoge desselben
(z.B. Leoprolid), den Granulozyten-Kolonie-stimulierenden-Faktor
("G-CSF"), das Parathyroid-Hormone-related-Peptid,
Somatostatin, Testosteron, Progesteron, Östradiol; Nicotin, Fentanyl,
Norethisteron, Clonidin, Scopolamin, Salicylat, Na-Cromolyn, Salmeterol,
Formeterol, Ipratopiumbromid, Albuterol (einschließlich Albuterolsulfat),
Fluticason, Valium, Alprazolam und Levodopa (L-Dopa). Andere geeignete
therapeutische und/oder prophylaktische Wirkstoffe sind, jedoch
nicht ausschließlich,
die in dem US-Patent 5,875,776 und der am 19. September 2000 eingereichten US-Anmeldung
09/665,252 (Anwaltszeichen 2685.1009-000) angeführten Wirkstoffe. Solche therapeutischen Wirkstoffe,
die eine Ladung aufweisen, wie die meisten Proteine, einschließlich Insulin,
lassen sich als ein Komplex zwischen dem geladenen Wirkstoff und
einem Molekül
mit entgegengesetzter Ladung verabreichen. Vorzugsweise ist das
Molekül
mit entgegengesetzter Ladung ein geladenes Lipid oder ein entgegengesetzt
geladenes Protein. Die Teilchen können Substanzen wie z.B. Lipide
aufnehmen, welche die andauernde Freisetzung von kleinen und großen Molekülen gestatten.
Die Zugabe dieser Komplexe oder Substanzen ist auf Teilchen von
jeder Größe und Form
anwendbar und ist besonders einen Wechsel der Freisetzungsgeschwindigkeit
von therapeutischen Wirkstoffen aus inhalierten Teilchen von Nutzen.
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Jeder
der verschiedenen diagnostischen und/oder prognostischen Wirkstoffe
kann in die hoch dispergierbaren Teilchen aufgenommen werden, welche
nach der Verabreichung an einen Patienten die aufgenommenen Wirkstoffe
lokal oder systemisch abgeben können.
Alternativ lassen sich diagnostische und/oder prognostische Wirkstoffe
mit den hoch dispergierbaren Teilchen der Erfindung transportieren,
sich daran anheften, sich chemisch mit ihnen assoziieren und/oder
zusammen mit ihnen abgeben. Teilchen, welche diagnostische Wirkstoffe
aufnehmen, lassen sich unter Einsatz von Standardtechniken, die
im Stand der Technik zur Verfügung
stehen, sowie mit einer im Handel erhältlichen Ausrüstung nachweisen.
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In
einer Ausführungsform
umfasst eine Zusammensetzung mit den Teilchen der Erfindung ferner
einen diagnostischen und/oder prognostischen Wirkstoff. Der diagnostische
und/oder prognostische Wirkstoff kann einen Marker enthalten, einschließlich, aber
nicht ausschließlich,
ein Radioisotop, einen Epitop-Marker, einen Affinitäts-Marker,
einen Spin-Marker,
einen Enzym-Marker, eine fluoreszierende Gruppe und eine chemiluminiszierende
Gruppe. In einer Ausführungsform
ist der Marker ein Radioisotop, z.B. 99mTc.
Selbstverständlich sind
weitere Marker im Stand der Technik bekannt und werden von der vorliegenden
Erfindung mit umfasst.
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Jedes
biokompatible oder pharmakologisch verträgliche Gas kann in die Teilchen
aufgenommen oder unter Verwendung einer dem Fachmann bekannten Technologie
in der Poren der Teilchen eingeschlossen werden. Der Ausdruck Gas
bezieht sich auf jede Verbindung, die ein Gas oder in der Lage ist,
bei der Temperatur, bei welcher das Imaging erfolgt, ein Gas zu
bilden. In einer Ausführungsform
wird die Rückhaltung
des Gases in den Teilchen verbessert, indem um die Teilchen eine
gasundurchlässige
Barriere errichtet wird. Derartige Barrieren sind dem Fachmann bekannt.
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Andere
Imaging-Mittel, die eingesetzt werden können, sind im Handel erhältliche
Mittel, die bei der Positronen-Emissions-Tomographie (PET), der
computergestützten
Tomographie (CAT), der computerisierten Einzelphotonen-Emissions-Tomographie,
dem Röntgen,
der Fluoroskopie und dem Magnet-Resonanz-Imaging (MRI) zum Einsatz
kommen Beispiele für
geeignete Materialien zur Verwendung als Kontrastmittel beim MRI
sind Gadolinium-Chelate wie z.B. Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA)
und Gadopentotatdimeglumin, sowie Eisen, Magnesium, Mangan, Kupfer
und Chrom.
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Beispiele
für Materialien,
die für
die CAT und das Röntgen
von Nutzen sind, sind auf Iod basierende Materialien für eine intravenöse Verabreichung,
wie z.B. durch Diatrizoat und Iothalamat verkörperte ionische Monomere, nicht
ionische Monomere wie Iopamidol, Isohexol und Ioversol, nicht ionische
Dimere wie Iotrol und Iodixanol sowie ionische Dimere wie z.B. Ioxagalt.
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Die
Wirkstoffe umfassen auch zielsuchende Moleküle, die an die Teilchen über reaktive
funktionelle Gruppen auf den Teilchen angeheftet werden können. Mit
zielsuchenden Molekülen
lässt sich
eine Bindungswechselwirkung des Teilchens mit spezifischen Rezeptorstellen
erzielen, wie z.B. solchen in den Lungen. Die Teilchen lassen sich
durch Anheften von Liganden zielsuchend machen, welche sich spezifisch
oder nicht spezifisch an besondere Ziele binden. Beispielhafte zielsuchende
Moleküle
sind Antikörper
(z.B. polyklonale Seren, monoklonale, chimäre, humanisierte, humane) sowie
Fragmente derselben (z.B. Fab, Fab', F(ab')2, Fv,), einschließlich die
variablen Regionen von Antikörpern,
Lectine und Hormone oder andere organische Moleküle, die zu einer spezifischen
Bindung an z.B. Rezeptoren auf den Oberflächen der Zielzellen befähigt sind.
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Die
Wirkstoffe und insbesondere die biologisch aktiven Wirkstoffe können auch
grenzflächenaktive Stoffe
umfassen, wie z.B. grenzflächenaktive
Stoffe, welche für
die Lunge endogen sind. Der Geltungsbereich der Erfindung umfasst
sowohl natürlich
vorkommende als auch synthetische grenzflächenaktive Stoffe der Lunge.
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Die
Verfahren der Erfindung betreffen auch die Verabreichung von Teilchen
und/oder Zusammensetzungen mit den Teilchen der Erfindung, welche
in einem Behälter
eingeschlossen sein können,
an den Atmungstrakt eines Subjekts. Wie hier beschrieben betrifft
die Erfindung in bestimmten Ausführungsformen
Verfahren zur Abgabe der Teilchen der Erfindung, während in
anderen Ausführungsformen
die Erfindung Verfahren zur Abgabe von zum Einatmen geeigneten,
die Teilchen der Erfindung enthaltenden Zusammensetzungen betrifft.
Der hier verwendete Ausdruck "Behälter" umfasst, jedoch
nicht ausschließlich,
z.B. eine Kapsel, einen Blister, eine mit einem Film bedeckte Vertiefung
in einem Behälter,
eine Kammer und andere geeignete Mittel zur Aufbewahrung von Teilchen,
ein Pulver oder eine zum Einatmen geeignete Zusammensetzung in einer dem
Fachmann bekannten Inhalationsvorrichtung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird der Behälter
in einem Inhalator für
Trockenpulver verwendet. Beispiele für Trockenpulver-Inhalatoren,
die in den Verfahren der Erfindung eingesetzt werden können sind,
jedoch nicht ausschließlich,
die in den US-Patenten 4,995,385 und 4,069,819 Inhalatoren Spinhaler® (Fisons,
Lougborough, U.K.), Rotahaler® (Glaxo-Wellcome, Research
Triangle Technology Park, North Carolina), FlowCaps® (Hovione,
Lources, Portugal), Inhalator® (Boehringer-Ingelheim,
Deutschland) und Aerolizer® (Novartis, Schweiz),
Diskhaler (Glaxo-Wellcome, RTP, NC) und andere dem Fachmann bekannte
Inhalatoren. In einer Ausführungsform
wird der verwendete Inhalator in der am 16. April 2001 unter dem
Anwaltszeichen 00166.0109.US00 eingereichten US-Patentanmeldung mit dem Titel "Inhalation Device
and Method" von
David A. Edwards et al. beschrieben.
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In
einer Ausführungsform
beträgt
das Volumen des Behälters
mindestens etwa 0,37 cm3. In einer anderen
Ausführungsform
beträgt
das Volumen des Behälters
mindestens etwa 0,48 cm3. In noch einer
anderen Ausführungsform
kommen Behälter
mit einem Volumen von mindestens etwa 0,67 cm3 oder
0,95 cm3 vor. Die Erfindung betrifft auch
Behälter,
die Kapseln sind, z.B. Kapseln, die mit einer besonderen Kapselgröße wie z.B. 2,
1, 0, 00 oder 000 bezeichnet werden. Geeignete Kapseln können z.B.
von Shionogi (Rockville, MD) bezogen werden. Blisters können z.B.
von Hueck Foils, (Wall, NJ) bezogen werden. Andere Behälter und
andere Volumina davon, die sich in der vorliegenden Erfindung verwenden
lassen, sind dem Fachmann bekannt.
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Der
Behälter
umschließt
oder speichert Teilchen und/oder Teilchen enthaltende, zum Einatmen
geeignete Zusammensetzungen. In einer Ausführungsform liegen die Teilchen
und/oder Teilchen enthaltende, zum Einatmen geeignete Zusammensetzungen
in Form eines Pulvers vor. Der Behälter wird, wie im Stand der Technik
bekannt, ist mit Teilchen und/oder Teilchen enthaltenden, zum Einatmen
geeigneten Zusammensetzungen gefüllt,
wobei eine Vakuumbefüllung
oder Verfestigungstechnologien zum Einsatz kommen können. Im Allgemeinen
lässt sich
das Füllen
des Behälters
mit Pulver mit im Stand der Technik bekannten Verfahren ausführen. In
einer Ausführungsform
der Erfindung haben die Teilchen, das Pulver oder die zum Einatmen
geeignete Zusammensetzung, die in einem Behälter eingeschlossen oder aufbewahrt
werden, ein Gewicht von mindestens etwa 5 Milligramm. Vorzugsweise
beträgt
das Gewicht der Teilchen oder der zum Einatmen geeigneten Zusammensetzungen,
die in dem Behälter
eingeschlossen oder aufbewahrt werden, mindestens ca. 10 Milligramm.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung umschließt
der Behälter
eine Masse von Teilchen, insbesondere, wie hier beschrieben, eine
Masse von hoch dispergierbaren Teilchen. Das Gewicht der Teilchen
umfasst eine nominale Dosis eines Wirkstoffs. Die hier verwendete
Bezeichnung "nominale
Dosis" bezieht sich
auf das Gesamtgewicht eines Wirkstoffs, welcher in der Masse der
Teilchen im Behälter
enthalten ist und stellt die maximale Menge an Wirkstoff dar, die
für eine
Verabreichung in einem einzigen Atemzug zur Verfügung steht.
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Die
Teilchen und/oder Teilchen enthaltenden, zum Einatmen geeigneten
Zusammensetzungen werden in den Behältern aufbewahrt oder eingeschlossen
und werden an den Atemtrakt eines Subjekts verabreicht. Die hier
verwendeten Ausdrücke "Verabreichung" oder "verabreichen" von Teilchen und/oder
zum Einatmen geeigneten Zusammensetzungen beziehen sich auf die
Einführung
von Teilchen in den Atemtrakt eines Subjekts.
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Wie
hier beschrieben, betrifft die Erfindung in einer Ausführungsform
eine zum Einatmen geeignete Zusammensetzung mit Trägerteilchen
und einem Wirkstoff. In einer anderen Ausführungsform betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Abgabe einer Trägerteilchen und einen Wirkstoff
enthaltenden zum Einatmen geeigneten Zusammensetzung. Der hier verwendete
Ausdruck "Trägerteilchen" bezieht sich auf
Teilchen, die einen Wirkstoff enthalten können oder nicht enthalten und
sie helfen bei der bei der Abgabe eines Wirkstoffs an das Atemsystem
eines Subjekts, indem sie z.B. die Eigenschaften eines Wirkstoffs
im Hinblick auf die Stabilität, Dispergierbarkeit, Überführung in
ein Aerosol, Konsistenz und/oder Kompaktheit erhöhen. Es ist klar, dass in bestimmten
Ausführungsformen
die Teilchen der Erfindung Trägerteilchen
sind, die an den Atemtrakt eines Subjekts abgegeben werden können.
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In
einer Ausführungsform
betrifft die Erfindung eine zum Einatmen geeignete Zusammensetzung,
welche durch das Zumischen oder Vermischen von Trägerteilchen
(ohne einen Wirkstoff) zu oder mit einer einen Wirkstoff enthaltenden
Zusammensetzung gebildet wird. Die zum Einatmen geeignete Zusammensetzung kann
sodann an den Atemtrakt eines Subjekts verabreicht werden. In einer
anderen Ausführungsform
wird die zum Einatmen geeignete Zusammensetzung an das Atemsystem
eines Subjekts abgegeben, z.B. durch Verwendung einer Inhalatorvorrichtung
für trockenes
Pulver. In einer Ausführungsform
umfasst die zum Einatmen geeignete Zusammensetzung eine Zusammensetzung,
die einen Wirkstoff enthält,
der in Form von mikronisiserten Teilchen vorliegt (z.B. Submicron-Teilchen).
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In
Ausführungsformen,
in denen die Teilchen der Erfindung Trägerteilchen darstellen, die
zusammen mit einem Wirkstoff verabreicht werden, unterstützen die
Trägerteilchen
vorzugsweise die Abgabe des Wirkstoffs an das Atemsystem eines Subjekts
(z.B. die oberen Luftwege, die unteren Luftwege, die tiefen Lungen). In
einer Ausführungsform
sind die Teilchen der Erfindung Trägerteilchen, die zusammen mit
einem Wirkstoff verabreicht werden und eine einheitliche Abgabe
des Wirkstoffs an eine besondere Region des Atemsystems eines Subjekts
(z.B. an die oberen Luftwege, die zentralen Luftwege oder vorzugsweise
die tiefen Lungen) begünstigen.
Eine Verabreichung der Trägerteilchen
der Erfindung zusammen mit einem Wirkstoff kann auch bei der Verminderung
der Phagozytose des Wirkstoffs durch Makrophagen helfen (z.B. Makrophagen
der Alveolen) und/oder die Dispergierbarkeit des Wirkstoffs und/oder
die Überführung des
Wirkstoffs in ein Aerosol erhöhen
(z.B. durch eine Verminderung der Aggregation oder Agglomeration
der Teilchen).
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Wie
hier beschrieben, können
die Teilchen und zum Einatmen geeigneten, die Teilchen der Erfindung umfassenden
Zusammensetzungen wahlweise einen grenzflächenaktiven Stoff enthalten,
wie z.B. einen grenzflächenaktiven
Stoff, der für
die Lunge endogen ist. Die Teilchen und die hier beschriebenen,
zum Einatmen geeigneten, die Teilchen der Erfindung umfassenden
Zusammensetzungen sind auch vorzugsweise biologisch abbaubar und
biokompatibel und können
wahlweise die biologische Abbaubarkeit und/oder die Geschwindigkeit
der Abgabe eines zusammen verabreichten Wirkstoffs beeinflussen.
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Wie
hierin beschrieben, sind die Teilchen, einschließlich den Trägerteilchen,
die in den hierin beschriebenen, zum Einatmen geeigneten Zusammensetzungen
enthalten sind, "aerodynamisch
leicht". Wie nachstehend
beschrieben, bezieht sich „aerodynamisch
leicht", hierin
verwendet, auf Teilchen mit einer Schüttdichte von weniger als 0,4
g/cm3. In einer Ausführungsform weisen die Trägerteilchen
eine Schüttdichte
von nahezu oder weniger als 0,1 g/cm3 auf.
Weitere Beschreibungen der Schüttdichte
und der Verfahren zur Messung der Schüttdichte werden nachstehend
genauer ausgeführt.
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In
einer Ausführungsform
weisen die Teilchen einschließlich
der in den hier beschriebenen zum Einatmen geeigneten Zusammensetzungen
enthaltenen Trägerteilchen
vorzugsweise einen gewichtsgemittelten geometrischen Durchmesser
(MMGD) von mehr als 5 μm
auf. In anderen Ausführungsformen
haben die Teilchen einen MMGD von über etwa 5 μm und reichen bis zu etwa 30 μm oder sie
haben einen MMGD von ca. 10 μm
bis etwa 30 μm.
Eine weitere Beschreibung des MMGD und Verfahren zu Berechnung des
MMGD der Teilchen werden genauer weiter unten angegeben.
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Es
ist selbstverständlich,
dass die Teilchen und/oder zum Einatmen geeigneten, die Teilchen
der Erfindung enthaltenden Zusammensetzungen, die an den Atemtrakt
eines Subjekts verabreicht werden können, wahlweise auch im Stand
der Technik bekannte pharmazeutisch verträgliche Träger enthalten können. Der
hier verwendete Ausdruck "pharmazeutisch
verträgliche
Träger" bezieht sich auf
einen Träger,
der an das Atemsystem eines Patienten verabreicht werden kann, ohne
dass irgendwelche signifikante, schädliche toxikologische Wirkungen
auftreten. Passende pharmazeutisch verträgliche Träger umfassen solche, die für eine Inhalationstherapie
verwendet werden (z.B. Lactose) und umfassen pharmazeutisch verträgliche Träger in Form einer
Flüssigkeit
(z.B. Saline) oder eines Pulvers (z.B. ein aus Teilchen bestehendes
Pulver). In einer Ausführungsform
umfasst der pharmazeutisch verträgliche
Träger
Teilchen, die einen mittleren Durchmesser von etwa 50 μm bis etwa
200 μm aufweisen
und insbesondere Lactose-Teilchen in diesem Bereich. Selbstverständlich kann
der Fachmann geeignete pharmazeutisch verträgliche Träger zur Verwendung bei der
Verabreichung, Begleitung und/oder gemeinsamen Abgabe der erfindungsgemäßen Teilchen
leicht ermitteln.
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Die
Teilchen und/oder zum Einatmen geeigneten Teilchen enthaltenden
Zusammensetzungen werden in einem einzelnen atemaktivierten Schritt
verabreicht. Die hier verwendeten Ausdrücke "atemaktiviert" und "atemgetrieben" werden gegeneinander austauschbar verwendet.
Der hier verwendete Ausdruck "ein
einzelner atemaktivierter Schritt" bedeutet, dass die Teilchen in einem
Schritt dispergiert und inhaliert werden. Zum Beispiel werden in
Vorrichtungen für
eine einzelne atemaktivierte Inhalation von der Inhalationsenergie
des Subjekts sowohl die Teilchen dispergiert als auch die Teilchen
in die orale oder nasopharyngeale Höhlung gezogen. Geeignete Inhalatoren,
welche atemaktivierte Einzelaktivatoren darstellen, die in den Verfahren
der Erfindung eingesetzt werden können, sind, jedoch nicht ausschließlich, in
den US-Patenten 4,995,385 und 4,069,819 beschriebene Trockenpulver-Inhalatoren,
der Spinhaler® (Fisons,
Loughborough, U.K.), Rotahaler® (Glaxo-Wellcome, Research
Triangle Technology Park, North Carolina), der FlowCaps® (Hovione,
Loures, Portugal), der Inhalator® (Boehringer-Ingelheim,
Deutschland) und der Aerolizer® (Novartis, Schweiz),
der Diskhaler (Glaxo-Wellcome, RTP, NC) und andere, wie zum Beispiel
dem Fachmann bekannte Inhalatoren. In einer Ausführungsform wird der verwendete
Inhalator in der am 16. April 2001 unter dem Anwaltszeichen 00166.0109.US00
eingereichten US-Patentanmeldung mit dem Titel "Inhalation Device and Method" von David A. Edwards
et al. beschrieben.
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Eine
Verabreichung mit "einem
einzelnen Atemzug" kann
eine einzelne atemaktivierte Verabreichung umfassen aber auch eine
Verabreichung, während
welcher die Teilchen, die zum Einatmen geeigneten Zusammensetzungen
oder die Pulver zuerst dispergiert werden, gefolgt von der Inhalation
oder dem Einatmen der dispergierten Teilchen, zum Einatmen geeigneten
Zusammensetzungen oder der Pulver. In der letzteren Verabreichungsart
werden die Teilchen von einer zusätzlichen Energie zu der zu
der vom Einatmen des Subjekts gelieferten Energie dispergiert. Ein
Beispiel für
einen Single-Breath-Inhaler, in welchem eine andere Energie als
die durch das Einatmen des Patienten erzeugte Energie verwendet
wird, ist die in dem am 7. Dezember 1999 an Patton et al. erteilten
US-Patent 5,997,848 beschriebene Vorrichtung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird der Behälter,
der die Teilchen, die zum Einatmen geeigneten Teilchen enthaltenden
Zusammensetzungen oder das Pulver einschließt in einem einzelnen atemaktivierten
Schritt entleert. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform
wird der die Teilchen einschließende
Behälter
in einem einzigen Atemzug entleert. Der hier verwendete Begriff "entleert" bedeutet, dass mindestens 50%
der in dem Behälter
eingeschlossenen Teilchenmasse während
der Verabreichung der Teilchen an das Atemsystem eines Subjekts
aus dem Inhalator ausströmt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind die verabreichten Teilchen hoch dispergierbar.
Der hier verwendete Ausdruck "hoch
dispergierbare" Teilchen
oder Pulver bezieht sich auf Teilchen oder Pulver, die sich von
einem RODOS-Trockenpulver-Disperger (oder einer äquivalenten Technik) dispergiern lassen,
so dass bei ungefähr
1 bar die Teilchen des Trockenpulvers aus dem RODOS-Gefäß mit geometrischen
Durchmessern freigesetzt werden, gemessen mit einem HELOS oder einem
anderen Laserdiffraktions-system, welches weniger als ca. das 1,5-fache
der bei 4 bar gemessenen geometrischen Teilchengröße ist.
Hoch dispergierbare Pulver haben eine geringe Neigung, zu agglomerieren,
zu aggregieren oder zusammenzuklumpen und/oder falls sie agglomeriert,
aggregiert oder zusammengeklumpt sind, werden sie leicht dispergiert
oder deagglomeriert, sobald sie aus dem Inhalator freigesetzt und
von dem Subjekt eingeatmet werden. Typischerweise zeigen die hoch
dispergierbaren für
die Verfahren der Erfindung geeigneten Teilchen eine sehr geringe
Aggregation im Vergleich mit standardmäßigen mikronisierten Pulvern,
welche ähnliche
aerodynamische Durchmesser aufweisen und für eine Abgabe an das Atemsystem
geeignet sind. Die Eigenschaften, welche die Dispergierbarkeit fördern sind
z.B. die Teilchenladung, die Oberflächenrauhigkeit, die Oberflächenchemie
und relativ große
geometrische Durchmesser. Weil sich die Anziehungskräfte zwischen
den Teilchen eines Pulvers (bei konstanter Pulvermasse) umgekehrt
proportional mit dem Quadrat des geometrischen Durchmessers verändern und
die bei einem Teilchen beobachtete Scherkraft mit dem Quadrat des
geometrischen Durchmessers zunimmt, liegt in einer Ausführungsform
die Leichtigkeit der Dispergierbarkeit eines Pulvers in der Größenordnung
der vierten Potenz des umgekehrten geometrischen Durchmessers. Die
erhöhte Teilchengröße vermindert
die Haftkräfte
unter den Teilchen (Visser, J., Powder Technology 58:1 – 10 (1989). Somit
erhöht
bei Teilchen mit niedriger Packungsdichte (envelope mass density)
eine große
Teilchengröße bei sonst
gleichen Parametern die Effizienz der Aerosolfreisetzung an die
Lunge. Größere Unregelmäßigkeiten der
Oberfläche
und die Rauhigkeit können
ebenfalls die Dispergierbarkeit der Teilchen verstärken. Die
Oberflächenrauhigkeit
lässt sich
z.B. durch die Rauheit ausdrücken.
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Die
Teilchen sind vorzugsweise biologisch abbaubar und biokompatibel
und sind wahlweise in der Lage, zur Abgabe eines therapeutischen,
prophylaktischen, diagnostischen oder prognostischen Wirkstoffs
mit kontrollierter Geschwindigkeit biologisch abzubauen. Zusätzlich zu
einem Wirkstoff, vorzugsweise einem biologisch aktiven Wirkstoff,
können
die Teilchen ferner eine Vielzahl an Stoffen enthalten. Es lassen
sich sowohl anorganische als auch organische Stoffe einsetzen. Es
können
z.B. Tone verwendet werden. Es können
auch Fettsäuren
verwendet werden, um aerodynamisch leichte Teilchen zu bilden. Andere
geeignete Stoffe sind, aber nicht ausschließlich, Aminosäuren, Gelatine,
Polyethylenglykol, Trehalose, Lactose und Dextran. Bevorzugte Zusammensetzungen
für die
Teilchen werden weiter unten beschrieben. In einer Ausführungsform
sind die Teilchen der Erfindung nicht polymer. In einer Ausführungsform
enthalten zum Einatmen geeignete Zusammensetzungen Trägerteilchen,
welche nicht polymer sind.
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An
den Atemtrakt eines Subjekts verabreichte Teilchen weisen eine Schüttdichte
von weniger als etwa 0,4 g/cm3 auf. Teilchen
mit einer Schüttdichte
von weniger als etwa 0,4 g/cm3 werden hier
als "aerodynamisch leicht" bezeichnet. In einer
bevorzugten Ausführungsform
haben die Teilchen eine Schüttdichte
von nahezu oder weniger als etwa 0,1 g/cm3.
Die Schüttdichte
ist ein Maß für die ein
Teilchen kennzeichnende Packungsdichte (envelope mass density).
Die Packungsdichte eines Teilchens von statistisch isotroper Form
ist definiert als die Masse des Teilchens dividiert durch das minimale
Kugelpackungsvolumen, in welches es eingeschlossen werden kann.
Eigenschaften, die zu einer niedrigen Schüttdichte beitragen können sind
eine unregelmäßige Oberflächenbeschaffenheit
und die Hohl- oder Porenstruktur.
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Die
Schüttdichte
kann durch Einsatz von dem Fachmann bekannten Instrumenten gemessen
werden wie z.B. des Dual Platform Microprocessor Controlled Trap
Density Tester (Vankel, NC). Die Schüttdichte ist ein Standardmaß für die Packungsdichte.
Die Schüttdichte
lässt sich
durch Verwendung des USP Bulk Density and Tapped Density-Verfahrens,
United States Pharmacopia Convention, Rockville, MD, 10. Ergänzungsband, 4950 – 4951,
1999 bestimmen. In einer anderen Ausführungsform weisen die Teilchen
einen gewichtsgemittelten geometrischen Durchmesser (MMGD) von über 5 μm und vorzugsweise
beinahe oder größer 10 μm auf. In
einer Ausführungsform
haben die Teilchen einen MMGD, der von über etwa 5 μm bis etwa 30 μm reicht.
In einer anderen Ausführungsform
haben die Teilchen einen. MMGD, der von etwa 10 μm bis etwa 30 μm reicht.
-
In
einer Ausführungsform
weisen die die Teilchen der vorliegenden Erfindung enthaltenden
Zusammensetzungen ein dynamisches Schüttgewicht (bulk density) von
0,1 g/cm3 oder darüber und eine Schüttdichte
(tap density) von weniger als etwa 0,4 g/cm3 auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die Teilchen ein dynamisches Schüttgewicht von über 0,1
g/cm3 und eine Schüttdichte nahe von oder weniger
als 0,1 g/cm3 auf.
-
Der
MMGD der Teilchen kann unter Einsatz eines elektrischen Zonenmessinstruments
wie dem Coulter Multisizer IIe (Coulter Electronics, Luton, Beds,
England) oder einem Laserbeugungs-Instrument (z.B. Helos, Sympatec,
Inc., Princeton, New Jersey) gemessen werden. Die Durchmesser der
Teilchen in einer Probe variieren je nach Faktoren wie der Teilchenzusammensetzung
und den Syntheseverfahren. Die Größenverteilung der Teilchen
in einer Probe kann ausgesucht werden, um eine optimale Ablagerung
an den anvisierten Orten im Atemtrakt zu erzielen.
-
Die
für eine
Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeigneten aerodynamisch
leichten Teilchen können
z.B. mittels Filtration oder Zentrifugation hergestellt oder abgetrennt
werden, um für
eine Probe mit vorher ausgewählter
Größenverteilung
zu sorgen. Beispielsweise können
mehr als 30%, 50%, 70% oder 80% der Teilchen in einer Probe einen
Durchmesser in einem ausgewählten
Bereich von mindestens 5 μm
aufweisen. Der ausgewählte
Bereich, in welchen ein bestimmter. Prozentsatz der Teilchen fallen
muss, kann z.B. zwischen etwa 5 und 30 μm oder wahlweise zwischen 5
und 15 μm
liegen. In einer Ausführungsform
verfügt
zumindest ein Teil der Teilchen über
einen Durchmesser zwischen etwa 9 und 11 μm. Wahlweise lässt sich
auch eine Teilchenprobe herstellen, in welcher mindestens 90% oder
wahlweise 95% oder 99% der Teilchen einen Durchmesser im ausgewählten Bereich
aufweisen. Das Vorkommen eines höheren
Anteils an aerodynamisch leichten Teilchen mit größerem Durchmesser
(mindestens etwa 5 μm)
in der Teilchenprobe begünstigt
die Abgabe von therapeutischen, prophylaktischen, diagnostischen
oder prognostischen Wirkstoffen, welche in die Oberfläche eingebaut,
mit ihr transportiert, an sie angeheftet oder an ihr adsorbiert
und/oder zusammen mit den Teilchen an die tiefe Lunge abgegeben
werden.
-
In
einer Ausführungsform
kann in der Teilchenprobe der Quartilabstand 2 μm betragen, mit einem mittleren
Durchmesser von z.B. zwischen etwa 7,5 und 13,5 μm. Somit können z.B. zwischen mindestens
30% und 40% der Teilchen Durchmesser im ausgewählten Bereich aufweisen. Vorzugsweise
verfügt
dieser Prozentsatz an Teilchen über
Durchmesser in einem 1 μm-Bereich,
z.B. zwischen 6,0 und 7,0 μm,
10,0 und 11,0 μm
oder 13,0 und 14,0 μm.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
haben die Teilchen einen aerodynamischen Durchmesser, der von ca.
1 μm bis
ca. 5 μm
reicht. Der aerodynamische Durchmesser d
aer lässt sich
aus der Gleichung
berechnen, in welcher d
g der geometrische Durchmesser, z.B. der
MMGD, und ρ die
Dichte des Pulvers sind. Experimentell lässt sich der aerodynamische
Durchmesser ermitteln, indem ein auf der Gravitation beruhendes
Sedimentationsverfahren eingesetzt wird, in welchem die Zeit herangezogen
wird, die ein Ensemble von Teilchen zum Absetzen über eine
bestimmte Distanz benötigt,
um daraus direkt den aerodynamischen Durchmesser der Teilchen abzuleiten.
Ein indirektes Verfahren zur Messung des gewichtsgemittelten aerodynamischen
Durchmessers (MMAD) ist der mehrstufige Flüssigkeitsimpaktor (multi-stage
liquid impinger, MSLI).
-
In
einer Ausführungsform
weisen die Teilchen der Erfindung ein dynamisches Schüttgewicht
von mehr als 0,1 g/cm3 auf.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung werden mindestens 50% der Masse der in einem Behälter aufbewahrten
Teilchen in einem einzelnen atemaktivierten Schritt an den Atemtrakt
eines Subjekts abgegeben. Vorzugsweise werden mindestens 55% der
Masse der Teilchen abgegeben.
-
In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung werden mindestens 5 mg und vorzugsweise mindestens
7 mg oder mindestens 10 mg eines Wirkstoffs, vorzugsweise eines
biologisch aktiven Wirkstoffs, durch Verabreichung von in einem
Behälter
eingeschlossener Teilchen in einem einzigen Atemzug an den Atemtrakt eines
Subjekts abgegeben. Es können
Mengen von mindestens 15, vorzugsweise mindestens 20 und mehr bevorzugt
von mindestens 25, 30, 35, 40 und 50 mg abgegeben werden. In einer
bevorzugten Ausführungsform
werden Mengen von mindestens 35 mg abgegeben. In einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
werden Mengen von mindestens 50 mg abgegeben.
-
An
den Atemtrakt des Subjekts verabreichte Teilchen werden an das Atemsystem
abgegeben. Für eine
Verwendung in den Verfahren der Erfindung geeignete Teilchen können durch
die oberen Luftwege (Oropharynx und Larynx), durch die unteren Atemwege,
welche die Trachea gefolgt von den Gabelungen in die Bronchien und
die Bronchiolen umfassen und durch die Terminalbronchiolen, die
sich ihrerseits in die respiratorischen Bronchiolen aufteilen, welche
dann zur äußersten
Respirationszone, den Alveolen oder der tiefen Lunge führen, wandern.
In einer Ausführungsform
der Erfindung wird der größte Teil
der Teilchenmasse in der tiefen Lunge abgelagert. In einer anderen
Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Abgabe vor allem an die zentralen Luftwege.
In einer anderen Ausführungsform
erfolgt die Abgabe an die oberen Luftwege.
-
Die
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeigneten Teilchen
lassen sich mit geeignetem Material, Oberflächenrauhigkeit Durchmesser
und Schüttdichte
für eine
lokale Abgabe an ausgesuchte Regionen des Atemtrakts wie z.B. die
tiefe Lunge, die zentralen oder oberen Luftwege, herstellen. Beispielsweise können Teilchen
mit höherer
Dichte oder größere Teilchen
für eine
Abgabe in die oberen Luftwege verwendet werden oder es kann eine
Mischung von unterschiedlich großen Teilchen in einer Probe,
welche mit dem gleichen oder verschiedenen Wirkstoffen ausgestattet
sind, verabreicht werden, um in einer Verabreichung unterschiedliche
Regionen der Lunge anzusteuern. Basierend auf Faktoren wie dem Teilchenmaterial
lassen sich Teilchen mit Abbau- und Freisetzungszeiten von Sekunden
bis zu Monaten konzipieren und herstellen.
-
Die
Abgabe von Teilchen an das Atemsystem in einem einzigen vom Atem
ausgelösten
Schritt wird durch die Verwendung von Teilchen begünstigt,
die bei relativ niedrigen Energien dispergiert werden, wie z.B. bei
Energien, die typischerweise durch das Einatmen eines Subjekts auftreten.
Solche Energien werden hier als "niedrig" bezeichnet. Der
hier verwendete Ausdruck "Verabreichung
mit niedriger Energie" bezieht
sich auf eine Verabreichung, in welcher die zum Dispergieren und
Inhalieren der Teilchen aufgewendete Energie typischerweise in dem
Bereich liegt, der von einem Subjekt während des Einatmens erbracht
wird.
-
In
einer Ausführungsform
der Erfindung umfassen die an ein Subjekt verabreichten hoch dispergierbaren
Teilchen einen biologisch aktiven Wirkstoff und eine biokompatibles,
vorzugsweise biologisch abbaubares Polymer, Copolymer oder eine
Mischung. Die Polymere können
so konzipiert sein, dass unterschiedliche Eigenschaften der Teilchen
optimiert sind, einschließlich
i) der Wechselwirkungen zwischen dem abzugebenden Wirkstoff und
dem Polymer, um nach der Abgabe für eine Stabilisierung des Wirkstoffs
und Beibehaltung der Aktivität
zu sorgen; ii) der Geschwindigkeit des Polymerabbaus und dadurch
der Geschwindigkeitsprofile der Medikamentenfreisetzung; iii) der
Oberflächeneigenschaften
und der Ansteuereigenschaften über
chemische Modifikationen und iv) der Porosität der Teilchen.
-
Zur
Bildung von Teilchen können
an der Oberfläche
erodierende Polymere wie z.B. Polyanhydride Verwendung finden. Es
können
z.B. Polyanhydride wie Poly[(p-carboxyphenoxy)hexananhydrid] (PCPH)
eingesetzt werden. Biologisch abbaubare Polyanhydride werden in
dem US-Patent 4,857,311 beschrieben. Kompakt erodierbare Polymere
wie solche auf Grundlage von Polyestern einschließlich der
Poly(hydroxysäuren) lassen
sich ebenfalls einsetzen. Polyglykolsäure (PGA), Polymilchsäure (PLA)
oder Copolymere derselben können
z.B. zur Bildung der Teilchen verwendet werden. Der Polyester kann
auch eine geladene oder funktionalisierbare Gruppe wie z.B. eine
Aminsäure
aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform lassen sich aus
Poly(D,L-Milchsäure)
und/oder Poly(D,L-Milchsäure-co-glykolsäure) ("PLGA"), welche eine grenzflächenaktive
Substanz wie Dipalmitoylphosphatidylcholin (DPPC) einbauen, Teilchen
mit kontrollierten Freisetzungseigenschaften bilden.
-
Andere
Polymere sind Polyamide, Polycarbonate, Polyalkylene wie Polyethylen,
Polypropylen, Poly(ethylenglykol), Poly(ethylenoxid), Poly(ethylenterephthalat),
Polyvinyl-Verbindungen
wie Polyvinylalkohole, Polyvinylether und Polyvinylester, Polymere
der Acryl- und Methacrylsäuren,
Cellulosen und andere Polysaccharide sowie Peptide oder Proteine
oder Copolymere oder Mischungen derselben. Die Polymere lassen sich für unterschiedliche
kontrollierte Anwendungen der Medikamentenabgabe nach passender
Stabilität
und Abbaugeschwindigkeiten in vivo auswählen.
-
Hoch
dispergierbare Teilchen lassen sich aus funktionalisierten Polyester-Pfropfcopolymeren
bilden, wie dies in Hrkach et al., Macromolecules 28: 4736 – 4739 (1995)
und Hrkach et al., „Poly(L-Lactic
acid-co-amino acid) Graft Copolymers: A Class of Functional Biodegradable
Biomaterials," Hydrogels
and Biodegradable Polymers for Bioapplications, ACS Symposium Series
No. 627, Raphael M. Ottenbrite et al., Hrg., American Chemical Society,
Kapitel 8, SS. 93 – 101,
1996 beschrieben ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden hoch dispergierbare Teilchen mit einem biologisch
aktiven Wirkstoff und einem Phospholipid verabreicht. Beispiele
für geeignete
Phospholipide sind u.a. solche, die in der oben beschriebenen, am
19. September 2000 eingereichten US-Patentanmeldung 09/665,252 angegeben
sind. Andere geeignete Phospholipide sind Phosphatidylcholine, Phosphatidylethanolamine,
Phosphatidylglycerine, Phosphatidylserine, Phosphatidylinosite und
Kombinationen derselben. Spezielle Beispiele für Phospholipide sind, jedoch
nicht ausschließlich,
Phosphatidylcholindipamitoylphosphatidylcholin (DPPC), Dipamitoylphosphatidylethanolamin
(DPPE), Distearoylphosphatidylcholin (DSPC), Dipamitoylphosphatidylglycerin
(DPPG) oder jede Kombination derselben. Andere Phospholipide sind
dem Fachmann bekannt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Phospholipide
für die
Lunge endogen.
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Das
Phospholipid kann in den Teilchen in einer Menge von ca. 0 bis ca.
90 Gew.-% vorkommen. Allgemeiner kann es in den Teilchen in einer
Menge von ca. 10 bis ca. 60 Gew.-%
enthalten sein.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung werden die Phospholipide oder Kombinationen derselben
ausgewählt,
um den hoch dispergierbaren Teilchen kontrollierte Freisetzungseigenschaften
zu verleihen. Die Temperatur eines speziellen Phospholipids für den Phasenübergang
kann unter, um oder über
der physiologischen Körpertemperatur
eines Patienten liegen. Bevorzugte Temperaturen für den Phasenübergang reichen
von 30°C
bis 50°C
(z.B. innerhalb von ± 10°C der normalen
Körpertemperatur
des Patienten). Durch die Auswahl der Phospholipide oder Kombinationen
von Phospholipiden nach der Temperatur ihres Phasenüberganges
lassen sich die Teilchen für
kontrollierte Freisetzungseigenschaften maßschneidern. Durch Verabreichung
von Teilchen, die ein Phospholipid oder eine Kombination von Phospholipiden
umfassen, die über eine
höhere
Phasenübergangstemperatur
als die Körpertemperatur
des Patienten verfügen,
kann z.B. die Freisetzung eines Dopamin-Vorläufers,
-Agonisten oder einer Kombination von Vorläufern und/oder Agonisten verzögert werden.
Andererseits lässt
sich eine schnelle Freisetzung erzielen, indem in die Teilchen Phospholipide mit
niedrigeren Übergangstemperaturen
aufgenommen werden. Teilchen mit kontrollierten Freisetzungseigenschaften
und Verfahren zur Modulation der Freisetzung von biologisch aktiven
Wirkstoffen werden in der am 25. August 1999 eingereichten vorläufigen US-Patentanmeldung
60/450,742 mit dem Titel Modulation of Release from Dry Powder Formulations
by Controlling Matrix Transition beschrieben.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung können
die Teilchen eine grenzflächenaktive
Substanz enthalten. Der hier verwendete Ausdruck "grenzflächenaktive
Substanz" bezieht
sich auf jedes Mittel, das vorzugsweise an einer Grenzfläche zwischen
zwei nicht mischbaren Phasen absorbiert wird, wie z.B. der Grenzfläche zwischen
Wasser und einer organischen polymeren Lösung, einer Wasser/Luft-Grenzfläche oder einer
Grenzfläche
zwischen einem organischen Lösungsmittel
und Luft. Grenzflächenaktive
Substanzen weisen im Allgemeinen einen hydrophilen Rest und einen
lipophilen Rest auf, so dass sie nach ihrer Absorption an Mikroteilchen
dazu tendieren, der Außenumgebung
Reste zu präsentieren,
die ähnlich
beschichtete Teilchen nicht anziehen und somit eine Agglomeration
von Teilchen vermindern.
-
Zusätzlich zu
den grenzflächenaktiven
Substanzen der Lunge wie z.B. die oben beschriebenen Phospholipide
sind geeignete grenzflächenaktive
Substanzen, jedoch nicht ausschließlich, Hexadecanol; Fettalkohole
wie Polyethylenglykol (PEG); Polyoxyethylen-9-laurylether; eine
oberflächenaktive
Fettsäure
wie Palmitinsäure
oder Ölsäure; Glycocholat;
Surfactin; ein Poloxomer; ein Sorbitanfettsäureester wie Sorbitantrioleat (Span
85) und Tyloxapol.
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Die
grenzflächenaktive
Substanz kann in den Teilchen in einer Menge von ca. 0 bis ca. 90
Gew.-% enthalten sein. Vorzugsweise kann sie in den Teilchen in
einer Menge von ca. 10 bis ca. 60 Gew.-% enthalten sein.
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Verfahren
zur Herstellung und Verabreichung von Teilchen, welche aerodynamisch
leicht sind und grenzflächenaktive
Substanzen und insbesondere Phospholipide enthalten, werden in dem
am 5. Januar 1999 Hancs et al. erteilten US-Patent 5,855,913 und
in dem am 16. November 1999 an Edwards et al. erteilten US-Patent
5,985,309 beschrieben. Es werden Verfahren zur Verabreichung von
Teilchen an Patienten in akuter Notlage beschrieben. Die in der
vorliegenden Erfindung zu verabreichenden hoch dispergierbaren Teilchen können an
die Lunge abgegeben und in das System absorbiert werden, wenn andere
herkömmlichen
Mittel zur Abgabe von Arzneimitteln versagen.
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In
noch einer anderen Ausführungsform
werden hoch dispergierbare Teilchen, die nur einen biologisch aktiven
Wirkstoff und eine grenzflächenaktive
Substanz enthalten verabreicht. Die hoch dispergierbaren Teilchen
können
aus der grenzflächenaktiven
Substanz gebildet sein und einen therapeutischen, prophylaktischen oder
diagnostischen Wirkstoff enthalten, um in Folge der verminderten
Wechselwirkungen der Teilchenoberflächen die Effizienz der Überführung in
ein Aerosol zu verbessern und um möglicherweise einen Verlust
an Wirkstoff in Folge der Phagozytose durch die Makrophagen in den
Alveolen zu reduzieren.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung werden hoch dispergierbare, eine Aminosäure enthaltende
Teilchen verabreicht. Hydrophobe Aminosäuren sind bevorzugt. Geeignete
Aminosäuren
sind natürlich
vorkommende und nicht natürlich
vorkommende hydrophobe Aminosäuren.
Einige natürlich
vorkommende hydrophobe Aminosäuren
einschließlich,
aber nicht ausschließlich,
nicht natürlich
vorkommender hydrophober Aminosäuren
sind z.B. Beta-Aminosäuren.
Es können
D-, L- als auch racemische Konfigurationen von hydrophoben Aminosäuren verwendet
werden. Geeignete hydrophobe Aminosäuren können auch Aminosäure-Analoge
umfassen. Ein hier verwendetes Aminosäure-Analoges umfasst die D-
oder L-Konfiguration einer Aminosäure der folgenden Formel: -NH-CHR-CO-,
in welcher R eine aliphatische Gruppe, eine substituierte aliphatische
Gruppe, eine Benzyl-Gruppe, eine substituierte Benzyl-Gruppe, eine
aromatische Gruppe oder eine substituierte aromatische Gruppe ist
und in welche R nicht der Seitenkette einer natürlich vorkommenden Aminosäure entspricht.
Die hier verwendeten aliphatischen Gruppen umfassen geradkettige,
verzweigte oder cyclische C1-C8-Kohlenwasserstoffe, die vollständig gesättigt sind,
ein oder zwei Heteroatome wie Stickstoff, Sauerstoff oder Schwefel
enthalten und/oder eine oder mehrere ungesättigte Einheiten enthalten.
Aromatische Gruppen sind carbocyclische aromatische Gruppen wie
Phenyl und Naphthyl und heterocyclische aromatische Gruppen wie
Imidazolyl, Indolyl, Thienyl, Furanyl, Pyridyl, Pyranyl, Oxazolyl,
Benzothienyl, Benzofuranyl, Chinolinyl, Isochinolinyl und Acridinyl.
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Geeignete
Substituenten an einer aliphatischen, aromatischen oder Benzyl-Gruppe
sind -OH, Halogen (-BR, -Cl, -I und -F), -O(aliphatische Gruppe,
substituierte aliphatische, Benzyl-, substituierte Benzyl-, Aryl- oder
substituierte Aryl-Gruppe), -CN, NO2, -COOH,
-NH2, -NH(aliphatische Gruppe, substituierte
aliphatische, Benzyl-, substituierte Benzyl-, Aryl- oder substituierte
Aryl-Gruppe), N(aliphatische Gruppe, substituierte aliphatische,
Benzyl-, substituierte Benzyl-, Aryl- oder substituierte Aryl-Gruppe)2, -COO(aliphatische Gruppe, substituierte
aliphatische, Benzyl-, substituierte Benzyl-, Aryl- oder substituierte
Aryl-Gruppe), -CONH2, -CONH(aliphatische, substituierte aliphatische
Gruppe, Benzyl-, substituierte Benzyl-, Aryl- oder substituierte Aryl-Gruppe),
-SH, -S(aliphatische, substituierte aliphatische, Benzyl-, substituierte
Benzyl-, aromatische oder substituierte aromatische Gruppe) und
-NH-C(=NH)-NH2. Eine substituierte benzylische
oder aromatische Gruppe kann auch eine aliphatische oder substituierte
aliphatische Gruppe als Substituenten haben. Eine substituierte
aliphatische Gruppe kann auch eine Benzyl-, substituierte Benzyl-,
Aryl- oder substituierte Aryl-Gruppe als Substituenten haben. Eine
substituierte aliphatische, substituierte aromatische oder substituierte
Benzyl-Gruppe kann einen oder mehrere Substituenten haben. Die Modifikation
eines Aminiosäure-Substituenten kann
z.B. die Lypophilizität
oder Hydrophobizität
von natürlichen
hydrophilen Aminosäuren
erhöhen.
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Eine
Anzahl von geeigneten Aminosäuren,
Aminosäureanalogen
und deren Salze sind im Handel erhältlich. Andere lassen sich
mit im Stand der Technik bekannten Verfahren synthetisieren. Synthesetechniken werden
z.B. in Green and Wuts, "Protecting
Groups in Organic Sythesis",
John Wiley and Sons, Kapitel 5 und 7, 1991 beschrieben.
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Im
Allgemeinen wird die Hydrophobizität unter Bezugnahme auf die
Verteilung einer Aminosäure
zwischen einem nicht polaren Lösungsmittel
und Wasser definiert. Hydrophobe Aminosäuren sind solche Säuren, welchem
dem nicht polaren Lösungsmittel
den Vorzug geben. Die relative Hydrophobizität von Aminosäuren lässt sich
auf einer Hydrophobizitätsskala
angeben, auf welcher Glycin den Wert 0,5 hat. Auf einer solchen Skala
haben Aminosäuren,
welche Wasser den Vorzug geben, Werte unter 0,5 und solche, die
nicht polaren Lösungsmitteln
den Vorzug geben, haben einen Wert über 0,5. Der hier verwendete
Ausdruck hydrophobe Aminosäure
bezieht sich auf eine Aminosäure,
die auf der Hydrophobizitätsskala
einen Wert von größer oder gleich
0,5 einnimmt, sie hat mit anderen Worten die Neigung, sich in die
nicht polare Säure
zu verteilen, die mindestens gleich der von Glycin ist.
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Beispiele
für Aminosäuren, die
eingesetzt werden können
sind, jedoch nicht ausschließlich,
Glycin, Prolin, Alanin, Cystein, Methionin, Valin, Leucin, Tyrosin,
Isoleucin, Phenylalanin, Tryptophan. Bevorzugte hydrophobe Aminosäuren sind
Leucin, Isoleucin, Alanin, Valin, Phenylalanin und Glycin. Es können auch
Kombinationen aus hydrophoben Aminosäuren eingesetzt werden. Ferner
können
auch Kombinationen von hydrophoben und hydrophilen (sich vorzugsweise
in Wasser verteilenden) Aminosäuren,
wobei die Kombination insgesamt hydrophob ist, zum Einsatz kommen.
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Die
Aminosäure
kann in den Teilchen der Erfindung in einer Menge von mindestens
10 Gew.-% enthalten sein. Vorzugsweise kann die Aminosäure in den
Teilchen in einer Menge von etwa 20 bis etwa 80 Gew.-% enthalten
sein. Das Salz einer hydrophoben Aminosäure kann in den Teilchen der
Erfindung in einer Menge von mindestens 10 Gew.-% vorliegen. Vorzugsweise
liegt das Salz der Aminosäure
in den Teilchen in einer Menge von etwa 20 bis etwa 80 Gew.-% vor.
In bevorzugten Ausführungsformen
weisen die Teilchen eine Schüttdichte
von weniger als etwa 0,4 g/cm3 auf.
-
Verfahren
zur Bildung und Abgabe von Teilchen, die eine Aminosäure enthalten,
werden in der am 25. August 1999 eingereichten US-Anmeldung 09/382,959
mit dem Titel "Use
of Simple Amino Acids to Form Porous Particles During Speay Drying" beschrieben.
-
Die
Teilchen der Erfindung können
auch Trägersubstanzen
wie eine oder mehrere der folgenden enthalten: einen Zucker wie
z.B. Lactose, ein Protein wie z.B. Albumin, Cholesterin und/oder
eine grenzflächenaktive
Substanz.
-
Falls
der abzugebende Wirkstoff negativ geladen ist (wie z.B. Insulin),
können
Protamin oder andere positiv geladenen Moleküle zugesetzt werden, um für einen
lipophilen Komplex zu sorgen, was zu der unterstützten Freisetzung des negativ
geladenen Wirkstoffs führt.
Negativ geladene Moleküle
können
dazu verwendet werden, um positiv geladene Wirkstoffe unlöslich zu
machen.
-
Für eine Verwendung
in den Verfahren der Erfindung geeignete hoch dispergierbare Teilchen
lassen sich herstellen, indem eine Single- und Double-Emulsion-Solvent-Evaporation,
Sprühtrocknen,
eine Lösungsmittelextraktion,
eine Phasentrennung, eine Einfach- und Komplexkoazervation, eine
Grenzflächenpolymerisation,
superkritisches Kohlendioxid (CO2) und andere
dem Fachmann bekannte Verfahren eingesetzt werden. Die Teilchen
lassen sich unter Einsatz von im Stand der Technik bekannten Verfahren
zur Herstellung von Mikrokügelchen
und Mikrokapseln herstellen, vorausgesetzt, dass die Bedingungen
zur Bildung von Teilchen mit den gewünschten aerodynamischen Eigenschaften
(z.B. des aerodynamischen Durchmessers) optimiert werden oder zusätzliche
Schritte durchgeführt
werden, um Teilchen mit der Dichte und dem Durchmesser auszuwählen, die
ausreichen, um die Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser
zwischen 1 μm
und 5 μm, vorzugsweise
zwischen 1 μm
und 3 μm
zu versehen.
-
Bei
einigen Polymersystemen variieren die die Größen der unter Einsatz einer
Single- oder Double-Emulsion-Technik hergestellten Polymerteilchen
je nach der Größe der Tröpfchen.
Falls die Tröpfchen
in den Wasser-in-Öl-Emulsionen
nicht die geeignete kleine Größe zur Bildung
von Teilchen mit dem gewünschten Größenbereich
aufweisen, lassen sich kleinere Tröpfchen z.B. durch Beschallen
oder Homogenisieren der Emulsion oder durch die Zugabe von grenzflächenaktiven
Substanzen herstellen.
-
Falls
die nach irgend einem der obigen Verfahren hergestellten Teilchen
einen Größenbereich
außerhalb
des gewünschten
Bereichs aufweisen, können
die Teilchen auf die richtige Größe gebracht
werden, indem z.B. ein Sieb eingesetzt wird und dann weiter unter
Einsatz von dem Fachmann bekannten Techniken nach ihrer Dichte aufgetrennt
werden, Vorzugsweise werden die Teilchen durch Sprühtrocknung
hergestellt.
-
Im
Folgenden wird auf die Ausrüstung
und die Reagenzien Bezug genommen und der Einfachheit halber zusammen
mit der relevanten Information aufgelistet. Wenn nicht anders angegeben,
wurde die gesamte Ausrüstung
gemäß den Angaben
des Herstellers eingesetzt. Es kann auch, wenn nicht anders angegeben, eine
dem Fachmann bekannte ähnliche
Ausrüstung
verwendet werden.
-
Wenn
nicht anders angegeben, wurden die gesamte Ausrüstung und die Reagenzien gemäß den Angaben
der Hersteller eingesetzt. Wenn nicht anders angegeben, ist es selbstverständlich,
dass ein geeigneter Ersatz für
die Ausrüstung
und die Reagenzien zur Verfügung
steht und dem Fachmann bekannt ist.
- (1) RODOS
Trockenpulver-Disperger (RODOS dry powder disperser, Sympatec Inc.,
Princeton, N.J.)
- (2) HELOS Laser-Beugungsmesser (HELOS laser diffractometer,
Sympatec Inc., N.J.)
- (3) Einstufen-Andersen-Impactor (single-stage Andersen impactor,
Andersen Inst. Sunyrna, GA)
- (4) AeroDisperser (TSI, Inc., Amherst, MA)
- (5) Aerosizer (TSI Inc., Amherst, MA)
- (6) Blisterpackmaschine (blister pack machine), Fantasy Blister
Machine (Schaefer Tech, Inc., Indianapolis, IN)
- (7) kollabierter Andersen-Kaskadenimpaktor (collapsed Andersen
cascade impactor, bestehend aus Stufe 0 wie vom Hersteller angegeben)
und der Filter-Stufe (Andersen Inst. Sunyrna, GA)
- (8) ein Spirometer (Spirometrics, USA, Auburn, ME)
- (9) ein mehrstufiger Flüssigkeitsimpaktor
(multistage liquid impinger, MSLI) (Erweka, Milford, CT.)
- (10) ein Fluoreszenzspektroskop (Hitachi Instruments, San Jose,
CA)
- (11) eine Gammakamera (gewöhnliche)
-
Reagenzien
-
- Albuterolsulfat-Teilchen (Profarmco Inc., Italien)
- menschliches Wachstumshormon (Eli Lilly, Indianapolis, IN)
- Methylcellulosekapseln der Größe #2 (Shionogi, Japan)
- Blisterpackungen (Heuck Foils, Well, N.J.)
- DPPC (Avanti, Alabaster, Alabama).
-
Wie
genauer in dem Abschnitt mit den Beispielen beschrieben, werden
bei den Verfahren der vorliegenden Erfindung Pulver benötigt, die über gute
Aerosolisierungseigenschaften aus einem einfachen Inhalatorgerät verfügen. Um
zu ermitteln, ob ein Pulver über
die geeigneten Aerosolisierungseigenschaften verfügt, wird
das Pulver auf seine Deaggregations- und Ausstoßeigenschaften hin untersucht.
Obwohl der Fachmann äquivalente
Mittel zur Messung dieser Eigenschaften erkennt, wird ein Beispiel
für einen
vitro-Test ausgeführt, welches
die Abgabe einer Pulvermasse auf einen Impaktor demonstriert. Das
zu untersuchende Pulver wird in einen Apparat zum Dispergieren von
Pulver, z.B. einen RODOS Trockenpulver-Disperger unter verschiedenen Scherkräften eingeführt. Dies
erfolgt durch die Betätigung
des Druckreglers für
den zum Aufbrechen der Teilchen benutzten Luftstrom. Es wird die
geometrische Größe gemessen,
um zu ermitteln, ob ein Pulver unter den Bedingungen erfolgreich
deaggregiert worden ist.
-
Es
ist möglich,
zusätzlich
zu den Deaggregierungseigenschaften die Fähigkeit eines Pulvers zu ermitteln,
aus einem einfachen atemaktivierten Inhalator ausgestoßen zu werden.
Beispiele für
Inhalatoren, die für die
Praxis der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind der Spinhaler® (Fisons,
Loughborough, U.K.), der Rotahaler® (Glaxo-Wellcome,
Research Triangle Park (RTP), North Carolina), der FlowCaps (Hovione,
Loures, Portugal), der Inhalator® (Boehringer-Ingelheim,
Deutschland) und der Aerolizer® (Novartis, Schweiz).
Es versteht sich, dass auch andere Inhalatoren wie der Diskhaler
(Glaxo-Wellcome, RTP, NC) verwendet werden können. Besonders geeignete Inhalatoren
sind die einfachen Trockenpulverinhalatoren (US-Patente 4,995,385
und 4,069,819). Es wird hier ein spezielles nicht einschränkendes
Beispiel genauer beschrieben, in welchem ein Experiment angegeben
wird, um die Deaggregierungs- und Ausstoßeigenschaften von drei unterschiedlichen
Pulvern zu ermitteln. Kurz gesagt wurden drei unterschiedliche Trockenpulver
charakterisiert, von denen man annahm, dass sie unterschiedliche
Deaggregierungseigenschaften aufweisen. Das erste Pulver bestand
aus mikronisierten Albuterolsulfat-Teilchen. Das zweite und dritte
Pulver wurden durch Auflösen einer
Kombination aus Trägerstoffen
und einem biologisch aktiven Wirkstoff in einem Lösungsmittelsystem
aus Ethanol/Wasser und durch Sprühtrocknen
zur Erzeugung der trockenen Pulver hergestellt. Der geometrische Durchmesser,
die Schüttdichte
und der aerodynamische Durchmesser der drei Pulver wurden ermittelt.
-
Die
Anmelder überführten die
Pulver und dispergierten sie sie durch eine Öffnung in dem RODOS Trockenpulver-Disperger
bei sich ändernden
Scherkräften,
indem sie den Druckregler des zum Aufbrechen der Teilchen verwendeten
Luftstromsbetätigten.
Sobald das Pulver austrat erhielten die Anmelder vom HELIOS-Laser-Beugungsmesser
die geometrische Größenverteilung
und zeichneten den Mittelwert auf. Die Daten wurden zusammengefasst
und als gewichtsgemittelte geometrische Durchmesser (MMGD) gegen
den Druck aufgetragen.
-
Die
Anmelder postulierten und fanden durch hier beschriebenes Experimentieren,
dass bei hohem Druck, z.B. 3 oder 4 bar alle drei Pulver als primäre (deaggregierte)
Teilchen aus dem Dispergator austraten. Dies stützt den Befund, dass eine relativ
hohe Energie alle drei Pulver erfolgreich deaggregiert. Bei Drücken unter
2 bar jedoch, welche einer physiologischen Atemgeschwindigkeit eher
entsprechen, verließ das
mikronisierte Pulver (Pulver 1, Tabelle 1) die Öffnung in aggregiertem Zustand,
was sich durch einen die Öffnung verlassende
mittlere Teilchengröße zu erkennen
gab, die größer war
als primäre
Teilchengröße des Pulvers. Dies
ist für
sprühgetrocknete
Pulver (Pulver 2 und 3 in Tabelle 1) nicht der Fall, welche aus
der Öffnung
mit annähernd
ihrer primären
Teilchengröße austraten.
Diese Pulver sind hoch dispergierbare Pulver.
-
Um
die Fähigkeit
der drei Pulver weiter zu bewerten, aus einem einfachen atemaktivierten
Inhalator auszutreten, führten
die Anmelder 5 mg von jedem Pulver in eine Methylcellulosekapsel
der Größe #2 ein
und setzten die Kapsel in einen atemaktivierten Inhalator. Es ist
für den
Fachmann klar, dass das Gefäß, in welches die
Pulver gegeben werden, vom Typ des ausgewählten Inhalators abhängt. Die
Ergebnisse werden in den nachstehenden Beispielen beschrieben. Im
Allgemeinen fanden die Anmelder, dass bei der vom Inhalator gelieferten
relativ niedrigen Energie zum Aufbrechen des Pulvers das mikronisierte
Albuterolsulfat-Pulver aus dem Inhalator als Aggregat mit einem
geometrischen Durchmesser von über
30 Microns ausgestoßen
wurde, obwohl selbst die primäre
Teilchengröße, gemessen
mit RODOS, in der Größenordnung
von 2 Micron lag. Andererseits wurden die hoch dispergierbaren Teilchen
von sprühgetrocknetem
Albuterolsulfat oder hGH mit Teilchengrößen ausgestoßen, die
mit ihrer primären
Teilchengröße sehr
vergleichbar waren. Die gleichen Ergebnisse wurden aus Messungen
des aerodynamischen Durchmessers mit sprühgetrockneten Teilchen erhalten, die
mit sehr ähnlichen
aerodynamischen Durchmessern ausgestoßen wurden wie ihre primären Teilchen.
Bei Einsatz der Verfahren der vorliegenden Erfindung kann ein Fachmann
eine hoch effiziente Abgabe aus einem einfachen atemaktivierten
Gerät erzielen,
wenn er es mit hoch dispergierbarem Pulver beschickt.
-
Ein
weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die Fähigkeit,
hohe Prozentsätze
einer nominalen Dosis bei niedriger Energie nicht nur aus einem
atemaktivierten Einzeldosis-Inhalator
sondern auch aus einer Reihe von atemaktivierten Trockenpulver-Inhalatoren
(DPIs) auszustoßen.
-
Um
zu veranschaulichen, dass ein hoch dispergierbares Pulver aus einer
Reihe von atemaktivierten DPIs effizient austreten und in die Lungen
eindringen kann, stellten die Anmelder ein Natriumcitrat, DPPC,
Calciumchloridpuffer und einen Rhodamin-Fluoreszenzmarker umfassendes, sprühgetrocknetes
Pulver her. Dieses wird ausführlich
in Beispiel 2 erklärt.
Das Pulver wies einen mittleren aerodynamischen Durchmesser von 2,1 μm (gemessen
mit dem AeroDisperser und dem Aerosizer) und einen geometrischen
Durchmesser von 11,0 μm
(gemessen unter Einsatz der oben beschriebenen RODOS/HELOS-Kombination) auf.
Die Anmelder fanden, dass die untersuchten Pulver ausgezeichnete
Deaggregierungseigenschaften zeigten.
-
Insbesondere
gaben die Anmelder unter Einsatz einer halbautomatischen Kapselfüllvorrichtung
5 mg des zu untersuchenden Pulvers in eine Kapsel in den folgenden
Inhalatoren: einem in der Entwicklung des Anmelders begriffenen
atemaktivierten Inhalator, dem Spinhaler® (Fisons,
Loughborough, U.K.), dem Rotahaler® (Glaxo-Wellcome,
Research Triangle Park, N.C.), dem FlowCaps® (Hovione,
Lourcs, Portugal), dem Inhalator® (Boehringer-Ingelheim,
Deutschland) und dem Aerolizer® (Novartis, Schweiz).
Wir testeten auch den Diskhaler (Glaxo-Wellcome, RTP, NC), für den 3
mg des Pulvers mit einer Maschine in die Blisterpackungen gefüllt wurden.
Die Anmelder verbanden jeden Inhalator mit einem kollabierten Andersen-Kaskadenimpaktor
(bestehend aus Stufe 0 und der Filter-Stufe) und extrahierten nach Betätigung der
Vorrichtung Luft bei 60 l/min über
einen Zeitraum von 2 Sekunden. Die Feinpartikelfraktion von weniger
als Stufe 0 mit einem Cut-off von 4,0 μm wurde durch Einsatz eines
Fluoreszenzspektroskops bestimmt.
-
Die
Anmelder fanden, dass in jedem Falle annähernd 50% oder mehr der ausgestoßenen Dosis
einen mittleren aerodynamischen Durchmesser (Da) von weniger als
4 μm in
Größe aufwies,
was darauf hinweist, dass das Pulver trotz der Einfachheit dieser
atemaktivierten Vorrichtungen effizient in die Lunge eines menschlichen
Subjekts mit physiologischer Atemgeschwindigkeit eintrat.
-
Um
die hoch dispergierbaren Pulver in vivo zu testen, führten die
Anmelder, wie in Beispiel 3 beschrieben, Ablagerungsstudien am Menschen
durch, um zu ermitteln, ob ein aus einem einfachen atemaktivierten Inhalator
ausgestoßenes
Pulver eine hoch effiziente Abgabe an die Lungen (> 50% der nominalen
Dosis) bewerkstelligte. Dies ist besonders wichtig, da sich viele
Vorrichtungen auf ein Einatmen durch den Patienten vertrauen, um
für die
Leistung zum Aufbrechen des Trockenmaterials zu einem frei fließenden Pulver
zu sorgen. Derartige Vorrichtungen erweisen sich für diejenigen
als ineffektiv, die nicht fähig
sind, stark einzuatmen, wie z.B. junge Patienten, alte Patienten,
unsichere Patienten oder Patienten mit Asthma oder anderen Atembeschwerden.
Ein Vorteil des Verfahrens der vorliegenden Erfindung besteht darin,
dass eine hoch effiziente Abgabe unabhängig von der Fließgeschwindigkeit
erzielt werden kann. Somit reicht bei Einsatz des Verfahrens der
Erfindung selbst ein schwaches Einatmen aus, um die gewünschte Dosis
abzugeben. Angesichts der erwarteten Fähigkeiten von Standard-DPIs
ist dies überraschend.
Wie aus 7 ersichtlich, lässt sich
bei Einsatz der hier beschriebenen Verfahren bei Fließgeschwindigkeiten
von ca. 25 l/min bis ca. 75 l/min im Vergleich mit Standard-DPIs
eine bessere Abgabe erzielen. Die Verfahren der vorliegenden Erfindung
können
zu Fließgeschwindigkeiten
von mindestens ca. 20 l/min bis ca. 90 l/min optimiert werden.
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Ein
Pulver mit den folgenden Eigenschaften: Dg = 6,7 μm; ρ = 0,06 g/cm3 und Da = 1,6 μm wurde mit 99mTc-Nanoteilchen
markiert. Es wurde Äquivalenz
zwischen der Masse und den Gammastrahlen-Teilchengrößeverteilungen
erzielt und genau in Beispiel 3 unten beschrieben. Es wurden ungefähr 5 mg
Pulver in die Kapseln der Größe 2 geladen.
Die Kapseln wurden in einen atemaktivierten Inhalator gegeben und
betätigt.
Zehn gesunde Subjekte atmeten durch den Inhalator mit einer mit
einem Spirometer gemessenen ungefähren Atemflussgeschwindigkeit
von 60 l/min ein. Das Ablagerungsbild wurde mit Hilfe einer Gammakamera
erhalten. Der Prozentsatz der von den 10 Testsubjekten erhaltenen
Lungenablagerung (relativ zur Nominaldosis) wird in 5 gezeigt.
Die mittlere Lungenablagerung relativ zur Nominaldosis betrug 59,0%.
Der Fachmann wird erkennen, dass solche Ablagerungsniveaus bestätigen, dass
sich mit dem Einsatz eines einzelnen atembetriebenen Inhalators
ein hoch dispergierbares Medikamentenpulver mit hoher Effizienz
in die Lungen inhalieren lässt.
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Ferner
haben die Anmelder entdeckt, dass die gleichen Präparate eines
hoch dispergierbaren Pulvers mit ausgezeichneter Aerosolisierung
aus einem einzelnen Inhalator verwendet werden können, um in einem einzogen
Atemzug eine überraschend
hohe Dosis abzugeben. Das hoch dispergierbare Pulver kann in eine große zuvor
abgemessene Dosis (50 mg) oder in eine kleinere zuvor abgemessene
Dosis (6 mg) gepackt werden. Die Teilcheneigenschaften des Pulvers
waren wie folgt: MMGD = 10,6 μm; ρ = 0,11 g/cm3; MMAD = 3,5 μm. Wie hier zuvor beschrieben,
würde der
Fachmann für
die Teilcheneigenschaften möglichen
Bereiche erkennen, die für
eine Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet sind.
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Die
aerodynamischen Teilchengrößenverteilungen
wurden unter Einsatz eines bei 60 l/min betriebenen mehrstufigen
Flüssigkeitsimpaktors
(MSLI) charakterisiert. Für
die Dosis von 6 mg wurden Kapseln der Größe 2 und die Dosis von 50 mg
Kapseln der Größe 000 verwendet.
Die Anmelder verglichen die zwei für die Dosen von 6 mg und 50
mg erhaltenen Teilchengrößenverteilungen.
Die Feinpartilkelfraktion < 6,8 μm (in Bezug
auf die Gesamtdosis (FPFTD < 6,8 μm)) für die Dosen
von 6 mg und 50 mg betrug 74,4% bzw. 75%. Somit zeigten die Anmelder,
dass durch die Kombination der Eigenschaften eines hoch dispergierbaren
Pulvers sich eine große
Medikamentendosis an die Lungen ebenso wirksam abgeben lässt wie
eine kleine Medikamentendosis.
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BEISPIELE
UND TABELLEN
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BEISPIELE
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Wenn
nicht anders angegeben, wurden die eingesetzte Vorrichtung und die
Reagenzien von den zuvor angeführten
Quellen bezogen.
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Beispiel 1
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Die
für eine
Verwendung in den Verfahren der vorliegenden Erfindung geeigneten
Pulver müssen
Eigenschaften aufweisen, die aus einer einfachen Inhalator-Vorrichtung
eine gute Aerosolisierung zeigen. Um die Eigenschaften zu ermitteln,
charakterisierten die Anmelder drei unterschiedliche Trockenpulver,
von denen angenommen wurde, dass sie unterschiedliche Deaggregierungseigenschaften
aufwiesen. Das erste zu untersuchende Pulver waren von Spectrum
Labs (Laguna Hills, CA) erhaltenes submikronische Albuterolsulfat-Teilchen. Die zweiten
und dritten Pulver wurden durch Lösen einer Kombination von Trägerstoffen
und einem biologisch aktiven Wirkstoff in einem Ethanol/Wasser-Lösungsmittelsystem und Sprühtrocknen
der Mischung hergestellt.
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Herstellung der Mikroteilchen:
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Die
Zusammensetzung der Placeboteilchen-war 70/20/10% DPPC/Natriumcitrat/Calciumchlorid.
0,2 g Natriumcitrat und 0,1 g Calciumchlorid wurden in 0,1 l Wasser
gelöst.
Eine Lösung
von DPPC in Ethanol wurde hergestellt, indem 0,7 g DPPC (DL-α-Phosphatidylcholindipalmitoyl,
Avanti Polar Lipids, Alabaster, AL) in 0,89 Liter 95% Ethanol gelöst wurden.
Die Natriumcitrat/Calciumchlorid-Lösung und die DPPC/Ethanol-Lösung wurden sodann zusammengemischt.
Am Ende betrug die Gesamtkonzentration an gelösten Stoffen 1,0 g/l, zusammengesetzt
aus 0,70 g/l DPPC, 0,2 g/l Natriumcitrat und 0,1 g/l Calciumchlorid
in 85% Ethanol/15% Wasser.
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Die
Zusammensetzung der hGH-Teilchen (menschliches Wachstumshormon)
war:
58/38,5/3,5 hGH/DPPC/Natriumphosphat. 1,16 Gramm hGH (Lilly,
Indianapolis, IN) wurden in 300 ml Natriumphosphatpuffer (10 mM,
pH 7,4) gelöst.
0,77 Gramm DPPC wurden in 700 ml Ethanol gelöst. Die beiden Lösungen wurden
sodann zusammen gegeben, was am Ende zu einer Konzentration an gelösten Stoffen
von 2 g/l in 70%/30% Ethanol/Wasser führte.
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Die
Zusammensetzung der Albuterolsulfat-Teilchen war 76/20/4 DSPC/Leucin/Albuterolsulfat.
2,28 Gramm DSPC (Distearoylphosphatidylcholin, Avanti Polar Labs)
und 0,6 g Leucin (Spectrum Labs, Laguna Hills, CA) wurden in 700
ml Ethanol gelöst.
0,12 Gramm Albuterolsulfat (Profarmco. Italien) wurden in 300 ml Wasser
gelöst
und die beiden Lösungen
sodann zusammen gegeben, was eine Endkonzentration für die gelösten Stoffe
von 3 g/l in 70%/30% Ethanol/Wasser ergab.
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Sprühtrocknen:
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Es
wurde ein Nitro Atomizer Portable Spray Dryer (Niro, Inc., Columbus,
MD) eingesetzt, um die Trockenpulver herzustellen. Mit unterschiedlichem
Druck (1 bis 5 bar) komprimierte Luft trieb einen über dem Trockner
angebrachten Rotationszerstäuber
(2.000 bis 30.000 Upm) an. Eine flüssige Beschickung wurde von einer
elektronischen Messpumpe (LMI, Modell #A151-192s, Acton, MA) mit
unterschiedlichen Geschwindigkeiten (20 bis 66 l/min) in den Zerstäuber gepumpt.
Sowohl die Einlass- als auch die Auslasstemperaturen wurden gemessen.
Die Einlasstemperatur wurde manuell kontrolliert; sie konnte zwischen
100°C und
400°C variiert
werden und wurde bei 100, 110, 150, 175 oder 200°C mit einem Kontrolllimit von
5°C eingestellt.
Die Temperatur am Auslass wurde aus der Einlasstemperatur und solchen
Faktoren, wie den Geschwindigkeiten der Gas- und Flüssigkeitsbeschickung
ermittelt; sie variierte zwischen 50°C und 130°C. Ein Behälter wurde dicht am Zyklon
angebracht, um das Pulverprodukt aufzunehmen.
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Ergebnisse:
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Der
geometrische Durchmesser und die Schüttdichte der drei Pulver werden
in Tabelle 1 wiedergegeben.
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Um
die Deagglomerisierungseigenschaften der drei Pulver zu bestimmen überführten die
Anmelder die Pulver in einen RODOS-Trockenpulver-Disperger und veränderten
die Scherkräfte,
um die Teilchen durch Betätigung
des Druckreglers für
den Luftstrom aufzubrechen. Darauf hin erhielten die Anmelder in
Befolgung der Angaben des Herstellers von dem HELOS-Laserdiffraktometer
die geometrische Größenverteilung
und zeichneten den Mittelwert auf. Die Daten wurden zusammengefasst
und als volumen- oder gewichtsbezogener mittlerer geometrischer
Durchmesser (MMGD) gegen den Druck aufgetragen.
-
In 1 werden
die Ergebnisse des Versuchs gezeigt. Die Anmelder haben gezeigt,
dass bei einem hohen Druck von etwa größer als 2 bar und insbesondere
von ca. 3 bis 4 bar, alle drei Pulver als (deaggregierte) Primärteilchen
aus dem Dispergator austreten. Dies stützt den Befund, dass die drei
Pulver bei einer relativ hohen Energie deaggregiert wurden. Bei
Drücken
unter 2 bar jedoch trat das mikronisierte Pulver (Pulver 1) aus
der Öffnung
in aggregiertem Zustand aus. Dies lässt sich durch die die Öffnung verlassenden
Teilchen von mittlerer Größe bestätigen, die
größer war
als die primäre
Teilchengröße des Pulvers.
Dies war bei den sprühgetrockneten
Pulvern (Pulver 2 und 3) nicht der Fall, welche aus der Öffnung mit
annähernd
ihrer primären Teilchengröße ausgestoßen wurden.
Die Pulver 2 und 3 waren hoch dispergierbare Pulver.
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Die
Pulver der vorliegenden Erfindung wurden mit den folgenden Techniken
weiter charakterisiert. Der primäre
geometrische Durchmesser wurde mit Hilfe eines RODOS-Trockenpulver-Dispergers
(Sympatec, Princeton, NJ) zusammen mit einem HELOS-Laserdiffraktometer
(Sympatec) gemessen. Das Pulver wurde in den Einlass eines RODOS
eingeführt
und durch Scherkräfte
aerosolisiert, die von einem auf 4 bar eingestellten Luftstrom erzeugt
wurden. Die Aerosolwolke wurde sodann in die Messzone des HELOS
gezogen, wo sie das Licht eines Laserstrahls streute und ein Fraunhofersches
Beugungsmuster erzeugte, das dazu verwendet wurde, auf die Größenverteilung
der Teilchen zu schließen.
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Der
geometrische Durchmesser der aus dem atemaktivierten Inhalator ausgestoßenen Teilchen
wurde unter Einsatz eines IHA-Zusatzgerätes (Sympatec) mit dem HELOS-Laserdiffraktometer
gemessen. Der IHA-Adapter positioniert den DPI vor die Messzone
und ermöglicht,
dass Luft durch den DPI gezogen wird, welche das Pulver aerosolisiert.
Zum Dispergieren des Pulvers aus dem AIR-Inhalator wurde bei 30
l/min ein Vakuum angelegt und der geometrische Durchmesser wurde
mittels Fraunhofer-Beugung gemessen.
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Der
primäre
aerodynamische Durchmesser wurde unter Einsatz eines AeroDisperser/Aerosizer
(ZSI Inc., Amherst, MA) gemessen. Das Probenpulver wurde von einem
in den Dispergator fließenden
Einlass-Luftstrom bei 214 Pa oder 0,069 bar (1 psi) in dem AeroDisperser
aerosolisiert und sodann in den Aerosizer auf Schallgeschwindigkeit
beschleunigt. Der Aerosizer misst die Zeit, die von jedem Teilchen
benötigt
wird, um die Strecke zwischen zwei festen Laserstrahlen zurückzulegen,
welche von der Trägheit
der Teilchen abhängt.
Die TOF (Flugzeit)-Messungen wurden dann mit Hilfe des Stokeschen
Gesetzes in aerodynamische Durchmesser umgerechnet.
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Der
aerodynamische Durchmesser der aus dem AIR-Inhalator ausgestoßenen Teilchen
wurde mit Hilfe des AeroBreather (TSI Inc., Amherst, MA) zusammen
mit dem Aerosizer (TSI, Inc.) bestimmt. Das Pulver wurde aus dem
Inhalator bei 30 l/min in die AeroBreather-Kammer aerosolisiert und sich in den
Aerosizer absetzen gelassen.
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Mit
dem Einsatz dieser Techniken verglichen die Anmelder die primäre Größe der Teilchen
aus dem Trockenpulver-Dispergator bei 4 bar mit der aus dem AIR-Inhalator
bei 30 l/min ausgestoßenen
Größe (2A).
Wie ersichtlich, war die Größe der ausgestoßenen sprühgetrockneten
hGH-(Pulver 2) und sprühgetrockneten
Albuterolsulfat-(Pulver 3) Teilchen fast identisch mit ihrer gemessenen
primären
Teilchengröße, was
für das
mikronisierte Albuterolsulfat (Pulver 1) nicht der Fall war. Zusätzlich maßen die
Anmelder für
das sprühgetrocknete
Albuterosulfat die primäre
und emittierte aerodynamische Größe und verglichen
sie mit dem mikronisierten Albuterolsulfat (2B). Wieder
wurde das sprühgetrocknete
Albuterolsulfat mit einem nahezu identischen aerodynamischen Durchmesser
wie sein primärer
aerodynamischer Teilchendurchmesser ausgestoßen, während das mikronisierte Albuterolsulfat
mit einem viel größeren aerodynamischen
Durchmesser als sein primärer
aerodynamischer Teilchendurchmesser ausgestoßen wurde. Dies bestätigt weiter,
dass die sprühgetrockneten
Pulver der vorliegenden Erfindung zu für das Einatmen geeignete Teilchen
dispergieren, während
das mikronisierte Medikament nicht zum Einatmen geeignet bleibt,
obwohl sogar seine primäre
Größe zum Einatmen
geeignet ist.
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Die
Ergebnisse dieses Beispiels zeigen, dass die Anmelder bei Einsatz
der Verfahren der vorliegenden Erfindung eine hoch wirksame Abgabe
aus einer einfachen atemaktivierten Vorrichtung erzielten, wenn sie
diese mit Pulver beschickten, das hoch dispergierbar ist.
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Beispiel 2
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Um
zu zeigen, dass ein hoch dispergierendes Pulver aus einer Reihe
von atemaktivierten Trockenpulver-Inhalatoren (DPIs) effizient ausgestoßen und
in die Lungen eindringen kann, stellten die Anmelder ein sprühgetrocknetes
Pulver aus Natriumcitrat, DPPC, Calciumchlorid-Puffer und Spuren eines fluoreszierenden Rhodamin-Markers
her. Das Pulver wies einen MMAD von 2,1 μm (gemessen mit dem Aerodisperser
und dem Aerosizer) sowie einen MMGD von 11,0 μm (gemessen wie hier beschrieben
mit Hilfe des RODOS-Trockenpulver-Dispergers und des HELOS-Laserdiffraktometers)
auf und zeigte ausgezeichnete Deaggregierungseigenschaften ähnlich den
sprühgetrockneten
Pulvern des Beispiels 1.
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Die
Anmelder gaben mit Hilfe einer halbautomatischen Kapselfüllvorrichtung
5 mg des Pulvers in die Kapseln in den folgenden Inhalatoren: einem
in der Entwicklung des Anmelders begriffenen atemaktivierten Inhalator
(AIRTMInhaler), dem Spinhaler® (Fisons,
Loughborough, U.K.), dem Rotahaler® (Glaxo-Wellcome, RTP,
N.C.), dem FlowCaps® (Hovione, Lourcs, Portugal),
dem Inhalator® (Boehringer-Ingelheim,
Deutschland) und dem Aerolizer® (Novartis, Schweiz).
Die Anmelder testeten auch den Diskhaler (Glaxo-Wellcome, RTP, NC),
für den
3 mg des Pulvers mit einer Maschine in die Blisterpackungen gefüllt wurden.
Die Anmelder verbanden jeden Inhalator mit einem kollabierten Andersen-Kaskadenimpaktor
(bestehend aus Stufe 0 und der Filter-Stufe) und extrahierten nach
Betätigung
der Vorrichtung Luft mit einer Geschwindigkeit von 60 l/min für 2 Sekunden.
Die Feinpartikelfraktion von weniger als Stufe 0 mit einem Cut-off
von 4,0 μm
wurde durch Einsatz eines Fluoreszenzspektroskops bestimmt.
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In 3 werden
die Ergebnisse aus der Studie gezeigt. Die Anmelder fanden, dass
in jedem Falle annähernd
50% oder mehr der ausgestoßenen
Dosis einen MMAD (mittleren aerodynamischen Durchmesser oder Daer von weniger als 4 μm aufwies, was darauf hinweist,
dass das Pulver trotz der Einfachheit dieser atemaktivierten Vorrichtungen
effizient in die Lunge eines menschlichen Subjekts mit physiologischer
Atemgeschwindigkeit eintreten würde.
Die Anmelder zeigten auch, dass bei Einsatz der Verfahren der vorliegenden Erfindung
große
Prozentsätze
der nominalen Dosis bei niedriger Energie nicht nur aus atemaktivierten
Einzeldosen-Inhalatoren sondern auch aus einer Reihe von atemaktivierten
Trockenpulver-Inhalatoren (DPIs) ausgestoßen wurden.
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Beispiel 3
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Es
wurde eine Studie zur Ablagerung beim Menschen durchgeführt, um
zu ermitteln, ob für
ein aus einem einfachen atembetriebenen Inhalator ausgestoßenes hoch
dispergierbares Pulver eine hoch wirksame Abgabe (> 50% der nominalen
Dosis) an die Lungen möglich
ist. Es wurden Pulver mit den folgenden Eigenschaften eingesetzt:
MMGD = 6,7 μm; ρ = 0,06 g/cm3; MMAD = 1,6 μm.
-
Das
Pulver wurde mit 99mTc-Nanoteilchen(Technetium)
markiert.
-
Untersuchungen
zur Ablagerung beim Menschen
-
Die
Gammaszintigraphie ist ein bewährtes
Verfahren, um das Ablagerungsmuster von inhalierten Teilchen zu
bestimmen. In diesem Beispiel wird die Testsubstanz mit einer kleinen
Dosis des Radioisotops 99mTc in den InAMed-Laboratorien
(Gauting, Deutschland) markiert. Die Ermittlung der Lungengrenze
wird durch die Ausführung
eines 81mKr (Kryopton)-Ventilationssscans begünstigt.
Die Atemgeschwindigkeiten wurden aufgezeichnet, um sicher zu gehen,
dass während
der Ablagerungsstudie ein tiefes bequemes Einatmen stattfand. Vor
Beginn der Studie wurden die Spitzengeschwindigkeiten beim Einatmen
(PIFR) für
ein tiefes bequenes Einatmen durch den atemaktivierten Inhalator
bestimmt. Die PIFRs außerhalb
des spezifischen Bereichs wurden wiederholt.
-
Die
Studien wurden mit 10 normalen Versuchspersonen durchgeführt. Es
wurde ein Basislinien-Ventilationssscan gemacht, um beim Definieren
der Lungengrenzen zu helfen.
-
Vor
und nach jedem Inhalationstest wurde die Lungenfunktion bestimmt.
Nach dem Inhalieren wurde unter Einsatz der Gammaszintigraphie die
Ablagerung bestimmt. Die Fließgeschwindigkeit
des Atems durch einen atemaktivierten Inhalator wurde während der
Ablagerung unter Einsatz eines Spirometers aufgezeichnet
-
Die
Versuchspersonen wurden darauf trainiert, durch einen atemaktivierten
Inhalator mit tiefer, bequemer Inhalation einzuatmen. Die Versuchspersonen
wurden ferner darauf trainiert, in einem spezifischen Bereich, der
ein tiefes bequemes Einatmen repräsentativ war, durch einen atemaktivierten
Inhalator eine Spitzengeschwindigkeit beim Einatmen zu erzielen.
Der atemaktivierte Inhalator wurde in Betrieb gesetzt und an das Spirometer
angeschlossen, um während
der Ablagerungsstudie die Fließgeschwindigkeit
des Atems aufzuzeichnen. Die Versuchsperson entnahm entsprechend
dem vorbestimmten Zufallsplan aus der passenden Box eine Kapsel
und führte
sie unmittelbar vor ihrer Benutzung in die Inhalator/Spirometer-Vorrichtung ein.
-
Bevor
das Mundstück
des Inhalators am Ende eines normalen Ausatmens ihren Mund gesetzt
wurde, war jede Versuchsperson entspannt und atmete normal (mindestens
5 Atemzüge
lang). Die Versuchsperson inhalierte durch den Mund mit einem tiefen
bequemen Einatmen bis die Lungen voll waren. Die Versuchsperson
hielt dann etwa 5 Sekunden lang den Atem an (indem langsam bis 5
gezählt
wurde). Unmittelbar nach dem Ausatmen wurde mit Hilfe einer Gammakamera
die Ablagerung gemessen. Sodann wurde eine weitere Untersuchung
der Lungenfunktion mit Hilfe eines Body-Plethysmographen von Jaeger
(Jaeger, Würzburg,
Deutschland) durchgeführt.
-
Material und
Methoden
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Das
70/20/10 Gew.-% DPPC/Natriumcitrat/Calciumchlorid umfassende, eingesetzte
Placebo-Pulver wies
die folgenden Eigenschaften auf: Dg = 6,7 μm; ρ = 0,06 g/cm3; MMAD = 1,6 μm. Die Eigenschaften
für die
primären
aerodynamischen Teilchengrößen wurden
unter Verwendung der Flugzeit (AeroSizer/AeroDisperser) und die
Eigenschaften für
die geometrische Teilchengröße unter
Einsatz der bei 1 bar und 2 bar betriebenen Laserdiffraktion (gemessen,
wie hier beschrieben, unter Einsatz des RODOS-Trockenpulver-Dispergers und des
HELOS-Laserdiffraktometers) erhalten. Die Eigenschaften der aerodynamischen
Teilchengröße wurden
für ein
Gesamtluftvolumen von 21 mit Hilfe eines bei 28,3 l/min betriebenen
Anderson-Kaskadenimpaktors (gravimetrische Analyse) erhalten. Die
Eigenschaften der geometrischen Teilchengröße wurden mit Hilfe der bei
60 l/min betriebenen Laserdiffraktion (IHA/HELOS, Sympatec, NJ)
erhalten.
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Radioaktive
Markierung des Pulvers
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Das
Placebopulver wurde in ein Behältnis
gefüllt,
das von einem 0,2 μm
Filter verschlossen war. Eine 99mTc-Lösung (0,5
ml 99mTc in isotonischer Saline wurden zu
100 ml entionisiertem Wasser gegeben) wurde in einen PariJet-Zerstäuber gefüllt, der
in eine Trockenkammer gestellt wurde. Der PariJet-Zerstäuber wurde
3 Minuten lang aktiviert, um 1,5 ml der 99mTc-Lösung zu zerstäuben. Die 99mTc-Teilchen waren in dieser Kammer getrocknet
und durch das das Pulver enthaltende Behältnis geleitet. Die Feuchtigkeit
in der Markierungskammer wurde überwacht
und betrug nie mehr als 30% relative Feuchtigkeit.
-
Wegen
der kurzen Halbwertszeit von 99mTc erfolgte
die Markierung 2 bis 4 Stunden vor der Inhalation. Die Aktivität des Pulvers
wurde um den physikalischen Zerfall des Technetiums korrigiert,
um die zu Beginn der Inhalation zur Verfügung stehende aktuelle Aktivität zu bestimmen.
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Die
ausgestoßene
aerodynamische Teilchengrößenverteilung
nach Markierung des Pulvers wurde unter Einsatz eines 8-stufigen
Andersen-Kaskadenimpaktors ermittelt (gravimetrische Analyse) um
zu verifizieren, dass der Prozess der radioaktiven Markierung die
Partikelgrößenverteilung
nicht beeinflusste.
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Kapseln
der Größe 2 wurden
mit 5 (±1)
mg des radioaktiv markierten Pulvers per Hand gefüllt. Jede Kapsel
wurde nummeriert und ihr Füllgewicht
und die Höhe
der Radiaktivität
aufgeschrieben. Unmittelbar vor ihrer Benutzung nahm die Versuchsperson
eine Kapsel und führte
sie in die Inhalator/Spirometer-Vorrichtung ein.
-
Methodik
für den
Nachweis des Pulvers in den Regionen der Lunge Die Inhalation der
markierten porösen
Teilchen erfolgte, während
die Versuchsperson mit ihren Rücken
zur Gammakamera saß.
Nach der Inhalation wurde ein gammaszintigraphisches Bild erstellt,
während
die Versuchsperson aufrecht mit ihrem Rücken vor der Kamera saß. Die Inhalationszeit
und die Zeit, während
welcher die Luft angehalten wurde, wurden aufgeschrieben. Die Größe der Lungen
wurde mit einem 81Kr-Scan ermittelt. Dieses
radioaktive Gas wurde vor oder am Ende der Studie von der Versuchsperson
inhaliert.
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Aus
dem Krypton-Ventilations-Scan der Versuchsperson wurden die Umrisse
der Lunge ermittelt. Da die Versuchsperson während des Krypton-Scans in
der gleichen Position saß wie
bei der Untersuchung der Pulver-Inhalation, gab es vier in Frage
kommende Regionen (ROI), welche definiert wurden: die linke Lunge, die
rechte Lunge, der Magen und der Oropharynx (einschließlich dem
oberen Teil der Luftröhre).
-
Diese
4 ROIs wurden auf das Gammakamerabild der Pulver-Inhalation kopiert.
In einer Region außerhalb
der Lunge der Versuchsperson wurde die Hintergrundaktivität bestimmt
und Pixel für
Pixel vom Gesamtbild subtrahiert. Für jede der ROIs wurde die Anzahl
der Counts bestimmt. Diese Zahlen wurden für die einzelnen Regionen um
einen Dämpfungsfaktor
korrigiert. Nach dieser Korrektur wurden die relativen Mengen der Teilchenablagerungen
innerhalb der Brust und außerhalb
der Brust bestimmt.
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Wie
in 4 gezeigt wurde eine Übereinstimmung in den Teilchengrößenverteilungen
von Masse und Gammastrahlung beobachtet. In Kapseln der Größe 2 wurden
ungefähr
5 mg Pulver gegeben. Die Kapseln wurden in einen atemaktivierten
Inhalator gegeben, der vom Anmelder gerade entwickelt wird (AIRinhaler)
und in Betrieb genommen. 10 gesunde Versuchspersonen inhalierten
durch den Inhalator bei einer ungefähren Atemfließgeschwindigkeit
von 60 l/min (die tatsächliche
Atemfließgeschwindigkeit
variierte von Versuchsperson zu Versuchsperson in einem Bereich
von 20 bis 90 l/min, was mit dem normalen Bereich von Atemfließgeschwindigkeiten
beim Menschen übereinstimmt).
60 l/min ist eine gute mittlere Fließgeschwindigkeit und ist das,
was auch experimentell zum Nachahmen des Atemflusses eingesetzt
wird. Die Fließgeschwindigkeit
wurde von einem Spirometer gemessen und das Ablagerungsbild von
einer Gammakamera aufgenommen. Der Prozentsatz der von den zehn
Versuchspersonen erhaltenen Ablagerungen in den Lungen (relativ
zur nominalen Dosis) wird in 5 gezeigt.
Die mittlere Lungenablagerung relativ zu der nominalen Dosis betrug 59,0%.
-
Mit
diesem Experiment bestätigten
die Anmelder, dass Arzneimittel enthaltende hoch dispergierbare Pulver
mit einem einfachen atembetriebenen Inhalator mit hoher Effizienz
in die Lungen inhaliert werden können.
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Beispiel 4
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Um
zu zeigen, dass die gleichen Präparate
eines hoch dispergierbaren Pulvers, das über ausgezeichnete Aerosolisierungseigenschaften
aus einem einfachen Inhalator verfügte, verwendet werden können, um
in einem einzigen Atemzug eine überraschend
hohe Dosis abzugeben, stellten die Anmelder ein hoch dispergierbares
Pulver her und füllten
das Pulver ein, um entweder eine große vorbemessene Dosis (50 mg)
oder eine kleinere vorbemessene Dosis (6 mg) zu erhalten. Die Teilchengrößeneigenschaften
des Pulvers waren wie folgt:
MMGD = 10,6 μm; ρ = 0,11 g/cm3;
MMAD = 3,5 μm.
-
Die
aerodynamischen Teilchengrößenverteilungen
mit einem bei 60 l/min betriebenen mehrstufiger Flüssigkeitsimpaktor
(MSLI) charakterisiert. Für
die 6 mg Dosis wurden Kapseln der Größe 2 und für die 50 mg Dosis Kapseln der
Größe 000 verwendet.
In 6 werden die Ergebnisse gezeigt, in welchen die
zwei aus den 6 und 60 mg Dosen erhaltenen Teilchengrößenverteilungen
miteinander verglichen werden. Die Feinteilchenfraktion < 6,8 μm relativ
zur Gesamtdosis (FPFTD < 6,8 μm) für die 6 und 50 mg Dosen betrug
74,4% bzw. 75,0%.
-
Dieses
Experiment zeigte, dass eine überraschend
große
Arzneimitteldosis mit der gleichen Effizienz wie bei einer kleinen
Arzneimitteldosis an die Lungen abgegeben werden kann, wenn die
Eigenschaften eines hoch dispergierbaren Pulvers mit den Verfahren
der vorliegenden Erfindung kombiniert werden.
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Beispiel 5
-
Teilchen,
die L-Dopa enthielten und für
eine Inhalation geeignet waren, wurden wie folgt hergestellt: 2,00123
g DPPC (Avanti Polar Lipids, Lot #G160PC-25) wurden zu 2,81 Ethanol gegeben
und bis zur Auflösung
gerührt.
0,0817 g L-Dopa (Spectrum, Lot 0Q0128, Laguna Hills, CA), 0,9135
g Natriumcitrat (dehydratisiert) (Spectrum, Lot NX0195) und 0,5238
g Calciumchlorid (dehydratisiert) (Spectrum, Lot NT0183) wurden zu
1,21 Wasser gegeben und gelöst.
Durch Zugabe der wässrigen
Lösung
zu der Ethanollösung
wurden die Lösungen
vereinigt und dann rühren
gelassen bis die Lösung
klar war. Die Gewichtsprozente der Formulierung waren ungefähr 20% L-Dopa,
50% DPPC, 20% Natriumcitrat, 10% Calciumchlorid.
-
Die
fertige Lösung
wurde sodann in einem Niro-Dryer (Niro, Inc., Columbus, MD) sprühgetrocknet,
indem nach den Angaben des Herstellers ein Rotationszerstäuber und
Stickstoff-Trocknungsgas eingesetzt wurden, wobei die folgenden
Sprühbedingungen
zum Einsatz kamen: TEinlass = 120°C, TAuslass = 54°C, Zufuhrgeschwindigkeit = 65
ml/min, Heat Nitrogen = 38 mm H2O, Zerstäubergeschwindigkeit
= 20.000 Upm (V24 Zerstäuber
verwendet).
-
Die
erhaltenen Eigenschaften der Teilchen waren: gewichtsgemittelter
aerodynamischer Durchmesser (MMAD) = 2,141 μm und der gewichtsgemittelte
oder volumengemittelte geometrische Durchmesser (MMGD) = 10,51 μm.
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Unter
Ketamin-Narkose erhielten 6 Ratten eine Verabreichung der obigen
Formulierungen (20/50/20/10 L-Dopa/DPPC/Natriumcitrat/Calciumchlorid)
in die Lunge.
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Die
Ergebnisse werden in 8 gezeigt. Diese Figur zeigt
die Blutspiegel von L-Dopa nach der Verabreichung über orale
Zwangsernährung
oder eine direkte Verabreichung in die Lungen über Insufflation. Die L-Dopa-Spiegel
wurden mit HPLC gemessen. Die Tiere erhielten eine IP-Injektion
des peripheren Decarboxylaseinhibitors Carbi-Dopa (200 mg/kg) 1
Stunde vor der Verabreichung von L-Dopa. Unter Ketamin-Narkose wurden
die Tiere in 2 Gruppen aufgeteilt. In der ersten Gruppe wurden die
Tiere über
Nacht fasten gelassen und L-Dopa
(8 mg) wurde in 1% Methylcellulose enthaltender Saline suspendiert
und über
orale Zwangsernährung
verabreicht. In der zweiten Gruppe wurde eine Insufflation eingesetzt,
um die L-Dopa-Formulierung direkt in die Lunge abzugeben. Aus eine
zuvor gesetzten Oberschenkelkanüle
wurden zu den folgenden Zeitpunkten Blutproben (200 MI) entnommen:
0 (unmittelbar vor der L-Dopa-Verabreichung), 2, 5, 15 und 30 Minuten
nach der L-Dopa-Verabreichung.
Der Anstieg der Blutspiegel von L-Dopa über die Zeit nach der oralen Verabreichung
war bescheiden. Im Gegensatz dazu sorgte eine Verabreichung in die
Lungen für
einen starken schnellen Anstieg der L-Dopa-Spiegel. Die L-Dopa-Spiegel
in dieser Gruppe blieben relativ zu der oralen Abgabe 30 Minuten
nach der Medikamenteverabreichung erhöht. Die Daten wurden auf eine
Dosis von 8 mg/kg (die orale Gesamtdosis bei der Zwangsernährung) normalisiert.
Die Daten werden als ±-Standardabweichung
des Mittelwerts in ng L-Dopa-Spiegel/ml Blut angegeben.
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Beispiel 6
-
Es
wurden Ketoprofen/DPPC/Maltodextrin-Teilchen hergestellt und in
vivo verabreicht.
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Ketoprofen
wurde von Sigma (St. Louis, MO), Dipalmitoylphosphatidylcholin (DPPC)
von Avanti Polar Lipids (Alabaster, AL) und Maltodextrin M100 von
der Grain Processing Corp. (Muscatine, IA) bezogen.
-
Um
die Ketoprofen/DPPC/Maltodextrin-Lösungen herzustellen, wurde
Maltodextrin (0,598 g) zu 0,61 USP-Wasser gegeben. DPPC (0,901 g)
wurde zu 1,401 Ethanol gegeben und bis zur Auflösung gerührt. Die wässrige Lösung und die Ethanol-Lösung wurden
vereinigt, was zu einer trüben
Lösung
führte.
500 ml dieser Ausgangslösung
wurden für
jeden Lauf verwendet. Die Zugabe von Ketoprofen zu der DPPC/Maltodextrin-Ausgangslösung wird
in Tabelle 2 beschrieben.
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Es
wurde ein Niro Atomizer Portable Spray Dryer (Niro, Inc., Columbus,
MD) eingesetzt, um die trockenen Pulver herzustellen. Mit unterschiedlichem
Druck (1 bis 5 bar) komprimierte Luft trieb einen über dem Trockner
angebrachten Rotationszerstäuber
(2.000 bis 30.000 Upm) an. Eine flüssige Beschickung der Ketoprofen/DPPC/Maltodextrin-Lösungen wurde
von einer elektronischen Messpumpe (LMI, Modell #A151-192s) mit
unterschiedlichen Geschwindigkeiten (20 bis 66 l/min) kontinuierlich
in den Zerstäuber
gepumpt. Es wurden sowohl die Einlass- als auch die Auslasstemperatur
gemessen. Die Einlasstemperatur wurde manuell kontrolliert; sie
konnte zwischen 100°C
und 400°C
mit einem Kontrolllimit von 5°C
variiert werden. Die Temperatur am Auslass wurde aus der Einlasstemperatur
und solchen Faktoren wie den Geschwindigkeiten der Gas- und Flüssigkeitsbeschickung
ermittelt; sie variierte zwischen 50°C und 130°C. Ein Behälter wurde dicht an dem 6'' (0,15 m) Zyklon angebracht, um das
Pulverprodukt aufzunehmen. Die Sprühbedingungen für jede Lösung werden
in Tabelle 3 wiedergegeben, die zeigt, dass die Sprühbedingungen
während
der gesamten Untersuchung nahezu konstant gehalten wurden. Die gesamte
Rückgewinnung
und Ausbeute für
jede Lösung
wird in Tabelle 4 angegeben.
-
Die
Teilchen wurden mit Hilfe des Aerosizer (TSI, Inc., Amherst, MA)
und des RODOS-Trockenpulver-Dispergators
(Sympatec Inc., Princeton, NJ) nach den Angaben der Hersteller charakterisiert.
Für den
RODOS wurde der geometrische Durchmesser bei 2 bar gemessen. Das
Material aus Lauf #5 wurde auch mit Hilfe eines gravimetrischen
kollabierten Andersen-Kaskadenimpaktors
(ACI, 2 Stufen, Andersen Ins., Sunyra, GA) charakterisiert. Die
Proben wurden auch mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops (SEM)
untersucht.
-
Tabelle
4 zeigt, dass eine gewichtsprozentuale Erhöhung von Ketoprofens zu einer
Abnahme in der Ausbeute führte.
Der Zusatz von Ketoprofen zu der Ausgangslösung senkte die Ausbeute linear.
Dies kann auf eine Abnahme der Schmelztemperatur für DPPC zurückzuführen sein,
wenn es mit Ketoprofen vermischt wurde, was zu dem Ausbeuteverlust
führte.
-
Tabelle
5 zeigt, dass die Teilchendurchmesser von 8,8 bis 10,2 μm (MMGD)
und von 2,65 bis 3,11 (MMAD) reichten. Die kleinsten MMAD-Teilchen
waren für
das 8,4%-Beschickungsmaterial
(Lauf #5).
-
Tabelle
6 zeigt die Ergebnisse einer Untersuchung mit dem kollabierten Andersen
Impaktor (ACI, gravimetrisch, n = 2) für das Material des Laufs #5,
dem Material mit der 8,4%-Beschickung.
Die FPFs unter 5,6 μm
und unter 3,4 μm
stimmen mit den zum Einatmen geeigneten Pulvern überein, die in vernünftigem
Rahmen zum Einatmen geeignet sind. Tabelle
2
Tabelle
3
Tabelle
4
Tabelle
5
Tabelle
6
Stufe
0 | 1,33
mg |
Stufe
2 | 2,75
mg |
Stufe
F | 3,17
mg |
Kapsel-Füllung | 12,37
mg |
Gewicht < 5,6 μm | 5,92 |
FPF5,6 | 0,479 |
Gewicht < 3,4 μm | 3,17 |
FPF3,4 | 0,256 |
-
Es
wurden, wie oben beschrieben, 350 mg 8% Ketoprofen in 60/40 DPPC/Maltodextrin
hergestellt und an 20 Sprague Dawley-Ratten verabreicht. Jeder von
8 Ratten wurden 7 mg Pulver über
eine Insufflation gegeben und jeder von 7 Ratten wurden 7 mg in
50% Ethanol gelöstes
Pulver oral gegeben. Die Zeitpunkte wurden auf 0, 5, 15, 30, 60,
120, 240, 360 und 480 Minuten festgesetzt. Bei t = 0 wurden 4 Tiere
ohne Dosierung untersucht. Zu jedem Zeitpunkt danach wurden Proben
entweder von 3 oder von 4 Ratten genommen. Jede Ratte wurde zu 4
Zeitpunkten getestet mit jeweils 3 oder 4 Tieren in vier Gruppen.
Die Tiere wurden wie folgt aufgeteilt: 3 Tiere mit oraler Verabreichung
nach 5, 30, 120, 360 Minuten; 4 Tiere mit Insufflation nach 15,
60, 240, 480 Minuten. Für
den Ketoprofen-Plasma-Assay wurde zu jedem Zeitpunkt ausreichend
Blut entnommen. Die Blutproben wurden zentrifugiert, das Plasma
gesammelt und vor der Verschiffung zu dem angeheuerten Analyselabor
bei –20°C eingefroren.
Der bei dieser Untersuchung eingesetzte Assay hat eine niedrigere
Nachweisgrenze von 1,0 mg/ml. Den Katten wurde eine Dosis Ketoprofen
entweder oral oder in die Lungen verabreicht, um zu ermitteln, ob
der Lungenweg die für
das Erreichen einer maximalen Plasmakonzentration benötigte Zeit
verändert.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Abgabe auf dem Lungenweg zu einer
sehr schnellen Aufnahme führt,
die nach ≤ 10
Minuten eintritt. Die Ratten, welche orale Dosen von Ketoprofen
erhielten, zeigten ein etwas anomales pharmakokinetisches Verhalten,
wobei die relative biologische Verfügbarkeit ungefähr halb
so groß war
wie die bei den Ratten, denen die Dosis auf dem Lungenweg verabreicht
wurde. Dieses Ergebnis war unerwartet, da Ketoprofen in dem Modell
des Menschen oral zu 90% biologisch verfügbar ist. Diese Anomalität bei Ratten
mit oraler Dosierung macht jedoch die Bedeutung der frühen Aufnahme
nicht ungültig, die
bei Ratten beobachtet wurde, denen die Dosis über den Lungenweg verabreicht
worden war.
-
Die
Ergebnisse sind in Tabelle 7 wiedergegeben. Die Mittelwerte wurden
zusammen mit den Standardfehlern und p-Werten berechnet. Die Ergebnisse
sind ebenfalls in den 9-11 wiedergegeben,
wobei 9 beide Datensätze
zeigt, 10 die Ergebnisse der oralen
Dosierung und 11 die Ergebnisse mit der Insufflation
zeigen. In 9 sind die Punkte mit p < 0,05 mit "*" gekennzeichnet und die Punkte mit p < 0,01 sind mit "**" gekennzeichnet.
In den 10 und 11 wurde
die AUC (Fläche
unter der Kurve) über
eine numerische Integration der Kurve mit ausgleichender Interpolation
gewonnen.
-
Bei
t = 0 zeigten alle Ratten Ketoprofenspiegel unter der Nachweisgrenze
des Assays. Von t = 5 Minuten bis t = 60 Minuten hatten die Ratten
mit Insufflation signifikant höhere
Plasmaspiegel von Ketoprofen. Bei t = 120 Minuten und t = 240 Minuten
waren die Ketoprofen-Plasmaspiegel der zwei Gruppen statistisch gleich
hoch. Bei t = 360 Minuten und t = 480 Minuten näherten sich die Ketoprofen-Plasmaspiegel
der Nachweisgrenze für
den Assay an.
-
Das
Verhältnis
der AUCs von Ratten mit Insufflation zu den Ratten mit oraler Dosierung
betrug etwa 2. Auch die Ketoprofen-Plasmakonzentrationen zu den
frühen
Zeitpunkten waren statistisch signifikant.
-
Bei
den Ratten mit Insufflation traten sie < 15 Minuten auf und bei den Ratten
mit oraler Dosierung zwischen 15 und 60 Minuten. Wegen dem großen Standardfehler
und der relativ niedrigen Plasmaspiegel in dieser Gruppe ist es
nicht möglich,
die dafür
benötigte
Zeit genau zu bestimmen.
-
Die
pulmonale Verabreichung führte
dazu, dass sie sehr schnell (< 15
min) verglichen mit der oralen Dosierung (t = 15 min bis 60 min)
erfolgten.
-
Die
Ratten mit Insufflation zeigten eine größere biologische Verfügbarkeit
als die Ratten mit oraler Dosierung. Dies ist unerwartet, da vorhergehende
Untersuchungen gezeigt haben, dass Ketoprofen beim Menschen ständig eine
hohe biologische Verfügbarkeit
hat (> 90%), wenn es
oral, subkutan oder rektal verabreicht wurde. Da das pharmakokinetische
Verhalten von oral zugeführtem
Ketoprofen gut bekannt ist, machen die hier für die Gruppe mit oraler Verabreichung
beobachteten anomalen Ergebnisse die für die Gruppe mit Insufflation
beobachteten Ergebnisse nicht ungültig. Tabelle
7
- Mittlere Plamaspiegel von Ketoprofen für die Gruppen
mit jeweils oraler und pulmonaler Verabreichung
-
Beispiel 7
-
Die
folgenden experimentellen Verfahren und die Instrumentierung wurden
verwendet, um die physikalischen Eigenschaften von Teilchen zu ermitteln,
welche L-Dopa enthaltenden und für
eine Abgabe in die Lunge geeignet sind.
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Der
aerodynamische Durchmesser wurde mit Hilfe des API-AeroDisperser
und des Aerosizer (TSI, Inc., St. Paul, MN) nach Standardverfahren
(Alkermes SOP#MS-034-005) bestimmt. Das Probenpulver wurde in den
AeroDisperser eingeführt
und dispergiert und sodann durch ein Ventil in den Aerosizer beschleunigt.
Für jedes
Teilchen im Aerosizer erfolgte eine direkte Messung der Flugzeit,
welche von der Trägheit
des Teilchens abhing. Die Flugzeitverteilung wurde dann in eine
auf dem Gewicht beruhende aerodynamische Teilchengrößenverteilung übersetzt,
indem ein auf dem Stokes-Gesetz basierender Kraftausgleich eingesetzt
wurde.
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Der
geometrische Durchmesser wurde mit Hilfe der Laserdiffraktionstechnik
(Alkermes SOP#MS-021-005) bestimmt. Die Ausrüstung besteht aus einem HELOS-Diffraktometer
und einem RODOS-Disperger (Sympatec, Inc., Princeton, NJ). Der RODOS-Disperger übt auf eine
Probe von Teilchen eine Scherkraft aus, welche von einem Druckregler
für die
einströmende
komprimierte Luft gesteuert wird. Die dispergierten Teilchen wandern
durch einen Laserstrahl, wo das erhaltene gebeugte Lichtmuster von
einer Reihe von Detektoren aufgenommen wird. Das gesamte Beugungsmuster
wird sodann auf der Grundlage, dass kleinere Teilchen Licht in größeren Winkeln
beugen, mit Hilfe des Fraunhofer-Beugungsmodells
in eine auf dem Volumen basierende Teilchengrößenverteilung übersetzt.
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Die
aerodynamischen Eigenschaften des von der Inhalatorvorrichtung dispergierten
Pulvers wurden mit einem 2-stufigen MkII Andersen Kaskadenimpaktor
(Andersen Instruments, Inc., Smyrna, GA) bestimmt. Das Instrument
besteht aus zwei Stufen, welche die Aerosolteilchen auf der Grundlage
ihrer aerodynamischen Durchmesser auftrennen. In jeder Stufe passiert
der Aerosolstrom einen Satz von Ventilen und prallt auf die entsprechende
Prallplatte auf. Teilchen mit genügend kleiner Trägheit werden
vom Aerosolstrom bis zur nächsten
Stufe mitgerissen, während
die übrigen
Teilchen auf der Platte aufprallen. In jeder folgenden Stufe passiert das
Aerosol Ventile mit größerer Geschwindigkeit
und aerodynamisch kleinere Teilchen werden auf der Platte gesammelt.
Nach Durchtritt des Aerosols durch die Endstufe sammelt ein Filter
die kleinsten verbliebenen Teilchen.
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Vor
der Bestimmung der Medikamentenfracht in einem AIR-Pulver muss das
Arzneimittel erst von den Trägerstoffen
im Pulver abgetrennt werden. Es wurde eine Extraktionstechnik zur
Abtrennung von L-Dopa von dem Trägerstoff
DPPC entwickelt. Die Teilchen wurden zuerst in 50% Chloroform/50%
Methanol gelöst.
Das unlösliche
L-Dopa wurde abzentrifugiert, mit dem gleichen Lösungsmittelsystem gewaschen
und in 0,5 M Salzsäure
in Lösung
gebracht. Das DPPC wurde mit L-Dopa versetzt, um die Wiedergewinnung
zu ermitteln. Die Proben wurden in eine Umkehrphasen-HPLC-Säule (Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie)
zur Analyse injiziert.
-
Die
Trennung erfolgte mit Hilfe einer Waters Symmetry C18 5-μm Säule (150
mm × 4,6
mm ID). Die Säule
wurde bei 30°C
und die Proben bei 25°C
gehalten. Das Injektionsvolumen war 10 μl. Die mobile Phase wurde aus
25% Methanol und einer 97,5% wässrigen
Lösung
(10,5 g/l Citronensäure,
20 mg/l EDTA, 20 mg/l 1-Octansulfonsäure-Natrium-monohydrat) hergestellt.
Die mobile Phase wurde auf einer Rührplatte kontinuierlich gerührt und
durch ein Waters in-line Entgasungssystem entgast. Das L-Dopa wurde
unter isokratischen Bedingungen eluiert. Der Nachweis erfolgte mit
Hilfe eines Ultraviolett-Detektors, der auf eine Wellenlänge von 254
nm eingestellt wurde.
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Da
die durchschnittliche orale Einzeldosis im Allgemeinen im Bereich
von 100 – 150
mg liegt, wurden Experimente durchgeführt, um für eine Inhalation geeignete
Teilchen herzustellen, welche hohe Mengen an L-Dopa enthielten.
Es wurden Formulierungen mit L-Dopa-Beschickungen
von 20% und 40% untersucht. Carbidopa, ein zusammen mit L-Dopa zur
Verhinderung einer peripheren Decarboxylierung gegebener Decarboxylase-Inhibitor,
war auch in einigen Formulierungen in einem Gewichtsverhältnis (w/w)
von 4:1 enthalten. L-Dopa
und die Kombination von L-Dopa und Carbidopa wurden mit DPPC-Formulierungen
erfolgreich gesprüht.
Die optimale Formulierung bestand aus L-Dopa und/oder Carbidopa,
20% (w/w) Natriumcitrat und 10% (w/w) Calciumchlorid sowie Dipalmitoylphosphatidylcholin
(DPPC) als Rest.
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Die
genauen Angaben über
die Formulierungen und die physikalischen Eigenschaften der erhaltenen Teilchen
sind in Tabelle 8 zusammengefasst. Die aerodynamische Größe oder
der gewichtsgemittelte aerodynamische Durchmesser (MMAD) wurde mit
einem Aerosizer gemessen und die geometrische Größe oder der gewichts-(volumen-)gemittelte
geometrische Durchmesser (MMGD) wurde mit Hilfe der Laserbeugung
bestimmt und die Fraktion der Feinteilchen (FPF) wurde mit Hilfe
eines 2-stufigen Andersen Kaskadenimpaktors bestimmt. Wie aus 12 und
den MMGD-Verhältnissen
in Tabelle 8 ersichtlich, waren die Pulver von der Fließgeschwindigkeit
unabhängig.
Zur Beobachtung der Teilchen wurde die Rasterelektronenmikroskopie
eingesetzt.
-
-
Die
Integrität
von L-Dopa über
den gesamten Prozess hinweg schien durch die Formulierung und das Sprühtrocknungsverfahren
bewahrt zu sein L-Dopa wurde aus L-Dopa-Pulvern extrahiert und mit
Umkehrphasen-HPLC analysiert. In den L-Dopa-Pulvern wurden keine
Verunreinigungen nachgewiesen (13A);
die nach etwa 1 bis 2 Minuten eluierten frühen Peaks sind auf das Lösungsmittel
zurückzuführen, wie
aus 13B ersehen werden kann, die
eine Blindprobe darstellt, welche kein L-Dopa enthielt. Die Reinheit
des aus den Teilchen wiedergewonnenen L-Dopa betrug 99,8% bzw. 99,9%
für die
zu 20% und 40% beladenen Teilchen.
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Um
die Beladung des Pulvers mit L-Dopa zu ermitteln, wurde das L-Dopa
zuerst von den Trägerstoffen in
der Formulierung abgetrennt und dann mit Hilfe der Umkehrphasen-HPLC
analysiert. Die Ergebnisse der Wiedergewinnung von L-Dopa aus den
Pulvern und die Berechnungen für
die Endbeladung sind in Tabelle 9 dargestellt. Sowohl die Wiedergewinnung
bei der Extraktion als auch die Bestimmung der Beladung waren zufrieden
stellend. Die ermittelte Beladung mit dem Medikament betrug etwa
87% der nominalen Beladung. Der Ausdruck „nominale Beladung" bezieht sich auf
das in dem zur Verabreichung bestimmten Teilchengewicht erwartete
Gesamtgewicht an biologisch aktivem Wirkstoff und stellt die maximale
Menge an biologisch aktivem Wirkstoff dar, die für eine Verabreichung zur Verfügung steht.
-
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Die
Bestimmungen der Plasmaspiegel von L-Dopa wurden nach i.v.-Injektion,
oraler Zwangsernährung
oder Insufflation in die Lungen durchgeführt. Carbidopa wird im Allgemeinen
verabreicht, um sicher zu gehen, dass die periphere Decarboxylase-Aktivität vollständig gehemmt
ist. In diesem Beispiel erhielten die Tiere eine intraperitoneale
(i.p.) Injektion des peripheren Decarboxylase-Inhibitors Carbidopa
(200 mg/kg) 1 Stunde vor der Verabreichung von L-Dopa. Unter Ketamin-Narkose
wurden die Tiere in drei Gruppen eingeteilt. In der ersten Tiergruppe
wurde L-Dopa (2 mg) in Saline suspendiert, welche 1% Methylcellulose
und 1% Ascorbinsäure
enthielt und über
eine orale Zwangsernährung
verabreicht wurde. In der zweiten Gruppe wurde eine Insufflationstechnik
zur in die Lunge erfolgenden Verabreichung von AIR-Teilchem eingesetzt,
welche mit L-Dopa (20% Beladungsdichte) beladen waren. Zum Sichtbarmachen
der Epiglottis der Ratte wurde ein Laryngoskop verwendet und die
Insufflationsvorrichtung mit stumpfer Spitze (PennCentury Insufflation-Pulverabgabevorrichtung)
in den Luftweg eingeführt.
Ein Bolus von Luft (3 cm3) aus einer angeschlossenen
Spritze wurde eingesetzt, um das vorher beladene Pulver aus der
Kammer der Vorrichtung in die Lungen des Tieres abzugeben. Es wurde
insgesamt eine Menge von 10 mg Pulver (2 mg L-Dopa) abgegeben. In
der dritten Gruppe wurde eine zuvor in den Oberschenkel eingesetzte
Kanüle
verwendet, um einen Bolus (2 – 3
Sekunden) von L-Dopa
(2 mg) abzugeben. Von jedem Tier wurden Blutproben (200 μl) unter
Einsatz der Oberschenkelkanüle zu
den folgenden Zeitpunkten entnommen: 2, 5, 15, 30, 60, 120 und 240
Minuten nach der Verabreichung von L-Dopa. Alle Proben wurden für die L-Dopa-Bestimmung mittels
HPLC behandelt.
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Die
Ergebnisse einer pharmakokinetischen Untersuchung mit Hilfe des
beschriebenen Verfahrens werden in den 14A und 14B gezeigt. In 14A sind
die Ergebnisse eines Vergleichs der Abgabe von L-Dopa in die Lungen
mit einer oralen Verabreichung wiedergegeben. Nach der Insufflation
wurden die Peaks der Plasmaspiegel von L-Dopa zum frühesten Messzeitpunkt
(2 Minuten) beobachtet und sie begannen binnen 15 Minuten der Verabreichung
abzunehmen, während
sie im Vergleich mit der oralen Verabreichung bis zu 120 immer noch
erhöht
blieben. Im Gegensatz dazu führte
eine orale Verabreichung von L-Dopa
zu einem allmählicheren
Anstieg der Plasmaspiegel von L-Dopa, welche 15 bis 30 Minuten nach
der Verabreichung einen Peak aufwiesen und dann während der
nächsten
1 – 2
Stunden allmählich
zurückgingen.
-
Die
intravenöse,
orale und pulmonale Abgabe wurden ebenfalls miteinander verglichen.
Die Ergebnisse sind in 14B wiedergegeben.
Diese Liste zeigt die gleichen in 14A angegebenen
Daten mit der zusätzlichen
Gruppe der i.v.-Verabreichung, womit sich direkte Vergleiche der
bei allen drei Verabreichungswegen (pulmonal, oral und i.v.) erhaltenen
Plasmakonzentrationen von L-Dopa anstellen lassen. Die Daten werden
angegeben als Mittelwert ±-Standardabweichung
in μg L-Dopa-Spiegel/ml
Blut. Die Plasmaspiegel von L-Dopa
stiegen nach der intravenösen
(i.v.) Verabreichung rasch an. Die höchsten Spiegel von L-Dopa wurden bei
2 Minuten beobachtet und nahmen danach schnell ab.
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Die
biologische Verfügbarkeit
wurde dadurch berechnet, dass Berechnungen der Fläche unter
der Kurve (AUC) durchgeführt
wurden. Über
den gesamten zeitlichen Verlauf der Untersuchung (0 – 240 Minuten) betrug
die relative biologische Verfügbarkeit
von pulmonal (im Vergleich zu i.v.) verabreichtem L-Dopa ungefähr 75% im
Vergleich zu 33% für
oral. verabreichtes L-Dopa. Die relative biologische Verfügbarkeit
von pulmonal verabreichtem L-Dopa
15 Minuten und 60 Minuten nach der Verabreichung betrug 38% bzw.
62%, während
die bei der oralen Verabreichung von L-Dopa 9% bzw. 24% betrug.
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Beispiel 9
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Es
wurde auch eine pharmokokinetische Beurteilung von Ratten durchgeführt, welche
L-Dopa erhielten.
Die Ratten erhielten einseitige Injektionen des Neurotoxins 6-OHDA
in das mediale Vorderhirnbündel.
Die Ratten wurden dann mit Hilfe eines standardisierten Apomorphin-induzierten
Drehmusters gescreent, um sicher zu gehen, dass die Depletion von
Dopamin im Striatum erfolgreich war. Zwei Wochen nach dem chirurgischen
Eingriff beginnend wurden die Tiere drei Wochen lang wöchentlich
auf ihr Apomorphin-induziertes Drehverhalten hin untersucht. Für diesen
Test erhielten die Tiere eine i.v.-Injektion von Apomorphin (0,25
mg/kg für den
ersten Test und 0,1 mg/kg für
die folgenden beiden Tests) und wurden in einen zylindrischen Eimer
aus Plexiglas gesetzt. Jede binnen 30 Minuten erfolgende Drehung
um 360° wurde
gezählt
und nur solche Tiere für
den Verhaltenstest verwendet, die > 200
Drehungen/30 Minuten (12/30 Ratten mit Funktionsausfall) zeigten.
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Die
Ratten mit Funktionsausfall wurden nach der Verabreichung von L-Dopa
mit einigen motorischen Aufgaben betraut. Die Daten aus den Untersuchungen
(Setzaufgabe, Aufstehaufgabe, Akinesie) betonten ein weiters Mal
den Vorteil einer pulmonalen Abgabe über eine orale Abgabe.
-
In
einem Test wurden die Tiere, die die Apomorphin-Probe durchliefen,
mit Hilfe einer "Setzaufgabe" („placing
task") getestet.
Vor jedem Testtag erhielten die Tiere, wie oben beschrieben, eine
i.p.-Injektion des peripheren Decarboxylase-Inhibitors Carbidopa
(200 mg/kg). Die Tiere erhielten dann oral L-Dopa (0, 20 oder 30
mg/kg) oder pulmonal L-Dopa (0, 0,5, 1,0 oder 2,0 mg L-Dopa) und
wurden 15, 30, 60 und 120 Minuten später untersucht. Über das
gesamte Testen mit oraler oder pulmonaler Abgabe von L-Dopa hinweg
erhielt jedes Tier jede mögliche
Medikamentenkombination nach dem Zufallsprinzip.
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Die
pharmakodynamische "Setzaufgabe" erforderte, dass
die Tiere als Antwort auf sensorische Reize eine gerichtete Bewegung
mit den Vorderpfoten machten. Die Ratten wurden so gehalten, dass
ihre Glieder nicht unterstützt
nach unten hingen. Sie wurden sodann an die Seite eines Tisches
gehoben, so dass sich ihre Körper
parallel zur Tischkante ausrichteten. Jede Ratte erhielt 10 fortlaufende
Versuche für
jede Pfote und die Gesamtzahl der Ereignisse, bei denen die Ratte
ihre Vorderpfote oben auf den Tisch setzte, wurde aufgeschrieben.
-
Die
Ergebnisse aus den Tests mit der "Setzaufgabe" sind in den 15A und 15B wiedergegeben. An der Grundlinie (t = 0; unmittelbar
vor der Verabreichung von L-Dopa) reagierten die Tiere nahezu perfekt
auf diese Aufgabe mit der nicht beeinflussten Pfote und zeigten
mehr als 9/10 richtige Antworten. Im Gegensatz dazu waren die Tiere
in ihrer Fähigkeit,
die gleiche Aufgabe mit der behinderten Pfote zu lösen, deutlich
beeinträchtigt,
indem sie bei den 10 Versuchen ungefähr 1 richtige Antwort gaben.
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L-Dopa
führte
bei oraler Verabreichung (15A)
zu einer dosisabhängigen
Verbesserung der Leistung mit der beeinträchtigten Pfote. Bei der höchsten getesteten
Dosis (30 mg/kg) war die Leistung relativ zu der Saline-Kontrolle
innerhalb von 30 Minuten verbessert und erreichte zwischen 1 – 2 Stunden
nach der Verabreichung des Medikaments einen Peak. Die niedrigere
Dosis (20 mg/kg) verbesserte auch die Leistung geringfügig mit
maximalen Wirkungen bei 60 Minuten und einer stabilen Leistung danach.
Nach Verabreichung der Saline-Kontrolle wurden keine Veränderungen
beobachtet.
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Im
Gegensatz zur oralen Verabreichung wurde, wie aus 15B ersichtlich, die Leistung bei der "Setzaufgabe" nach der pulmonalen
Abgabe von L-Dopa schnell besser. Bei der höchsten untersuchten Dosis stellte
sich binnen 10 Minuten eine signifikante Verbesserung ein mit einem
beobachteten Peak innerhalb von 15 – 30 Minuten (gegenüber 1 – 2 Stunden
bei der oralen Verabreichung). Diese Wirkungen waren Dosis-abhängig, wobei
sich signifikante Verbesserungen bei niedrigen Dosen von 0,5 mg/kg
L-Dopa einstellten. Im Vergleich mit der bei oraler Verabreichung
gezeigten Erholung waren die Verbesserungen im Verhalten bei Verabreichung
in die Lungen bei deutlich niedrigeren Dosen zu beobachten. Zum
Beispiel war das Ausmaß der Erholung
bei 30 mg/kg oral verabreichtem L-Dopa mit der Erholung vergleichbar,
die bei 1 mg auf pulmonalem Wege verabreichtem L-Dopa beobachtet
wurde (es ist zu bemerken, dass 1 mg pulmonales L-Dopa ungefähr 3 mg/kg äquivalent
sind, wenn das Körpergewicht
des Tieres ungefähr
300 g betrug). Wenn entsprechend die Dosen von L-Dopa durch das Körpergewicht normalisiert wurden,
stellte dies einen etwa 10-fachen Unterschied zu dem für die Erzeugung
einer äquivalenten
Wirksamkeit benötigten
Arzneimittel dar. Schließlich
war die Fortdauer der Besserungen im Verhalten bei den beiden Verabreichungswegen
vergleichbar.
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Die
Ergebnisse aus einem Aufstehtest sind in den 16A und 16B wiedergegeben. Dieser Test wurde durchgeführt, indem
die gleichen Tiere und zur gleichen Zeit wie bei der oben beschriebenen "Setzaufgabe" eingesetzt wurden.
Die Ratten wurden auf eine glatte Unterlage aus rostfreiem Stahl
gesetzt und sanft mit etwa 20 cm/Sekunde 90 cm zur Seite geschoben.
Die Anzahl der Schritte, welche die Ratte mit der Vorderpfote auf
der Seite unternahm, in welche sich die Ratte bewegte, wurde notiert.
Jeder Versuch umfasste das zweimalige Bewegen der Ratte in jede
Richtung.
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Die
Tiere zeigten eine schwere Beeinträchtigung in ihrer Fähigkeit,
die Aufgabe mit der geschädigten Pfote
zu lösen,
indem sie ungefähr
3 mal im Vergleich mit etwa 7 mal bei der nicht beeinträchtigten
Pfote reagierten, wie dies aus 16A ersichtlich
ist. Wieder verbesserte eine orale Verabreichung die Erfüllung dieser Aufgabe
in Dosis-abhängiger
Weise. Eine Verabreichung von 30 mg/kg (ungefähr 10 mg L-Dopa) verbesserte die
Leistung binnen 30 Minuten. Maximale Effekte wurden binnen 60 Minuten
beobachtet und blieben danach stabil. Eine niedrigere Dosis von
oral verabreichtem L-Dopa (20 mg/kg oder ungefähr 7 mg L-Dopa) verbesserten
geringfügig
die Leistung. Wieder wurde die Leistung bei Verabreichung der Saline-Kontrolle
nicht beeinflusst.
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Im
Gegensatz zu der oralen Verabreichung trat, wie aus 16B ersichtlich, nach pulmonaler Verabreichung
von L-Dopa bei der Erfüllung
dieser Aufgabe eine schnelle Besserung ein. Signifikante Besserungen wurden
binnen 10 Minuten beobachtet, wobei binnen 15 – 30 Minuten ein Peak auftrat
(gegenüber
30 – 60 Minuten
bei oraler Verabreichung). Diese Wirkungen waren Dosis-abhängig mit
bescheidenen aber statistisch signifikanten Besserungen bei einer
niedrigen Dosis von 0,5 mg (ungefähr 1,5 mg/kg äquivalent).
Wie bei den anderen funktionellen Tests traten die nach pulmonaler
Verabreichung von L-Dopa erzielten Verbesserungen im Verhalten bei
Dosen weit unter denen auf, die zum Erreichen einer ähnlich großen Wirkung
nach oraler Verabreichung erforderlich sind. Schließlich war
die Fortdauer der Besserungen im Verhalten bei den beiden Verabreichungswegen
vergleichbar.
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Es
wurden auch pharmakodynamische Untersuchungen mit funktioneller
Akinese durchgeführt.
Die Ergebnisse werden in den 17A und 17B gezeigt. Dieser Test wurde durchgeführt, indem
die gleichen Tiere und die gleiche Zeit wie in den beiden vorangehenden
Tests eingesetzt wurden. Bei dieser Aufgabe wurde das Tier gehalten,
so dass es auf einer Vorderpfote stand und sich selbst bewegen konnte.
Die Anzahl der Schritte, die mit der Vorderpfote, auf der das Tier
stand, unternommen wurden, wurde für jede Vorderpfote während eines
30-minütigen
Versuchs notiert.
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Wie
bei den Setz- und Aufstehtests wiesen die Tiere eine schwere Beeinträchtigung
in ihrer Fähigkeit auf,
mit der geschädigten
Pfote die Akinese-Aufgabe zu lösen.
Während
die Tiere mit ihrer normalen Pfote etwa 17 Schritte unternahmen,
machten sie mit der geschädigten
Pfote weniger als die Hälfte
dieser Zahl(Bereich = 0 – 10
Schritte). Die orale Verabreichung (17A)
verbesserte die Erfüllung
dieser Aufgabe auf dosisabhängige
Weise. Eine Verabreichung von 30 mg/kg (ungefähr 10 mg L-Dopa) verbesserte
die Leistung innerhalb von 30 Minuten und maximale Effekte wurden
binnen 60 Minuten beobachtet. Eine niedrigere Dosis von oral verabreichtem
L-Dopa (20 mg/kg oder ungefähr
6,8 mg L-Dopa) ergaben das gleiche Erholungsmuster, obwohl das absolute
Ausmaß der
Besserung geringfügig
geringer war als das, welches bei der höheren L-Dopa-Dosis zu sehen
war. Die Leistung blieb zwischen 60 und 120 Minuten nach Verabreichung
beider Dosen stabil. Die Verabreichung der Saline-Kontrolle beeinflusste
die Leistung nicht.
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Im
Gegensatz zur oralen Verabreichung besserte sich, wie aus 17B ersichtlich, die Erfüllung dieser Aufgabe nach der
pulmonalen Verabreichung von L-Dopa schnell. Signifikante Besserungen
wurden binnen 10 Minuten beobachtet mit beobachteten Peaks innerhalb
von 15 – 30
Minuten (gegenüber
60 Minuten bei der oralen Verabreichung). Diese Effekte waren bei
einer niedrigen Dosis von 1,0 mg dosisabhängige, statistisch signifikante
(p < 0,05) Besserungen.
Wie bei den anderen funktionellen Tests trat die nach der pulmonalen
Verabreichung erzielte Besserung im Verhalten bei Dosen weit unter
denen auf, die zum Erreichen einer ähnlich großen Wirkung nach oraler Verabreichung
erforderlich sind. Schließlich
war die Fortdauer der Besserungen im Verhalten bei den beiden Verabreichungswegen
vergleichbar.
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Die
Tiere wurden auch mit einem standardisierten pharmakodynamischen
Drehtest getestet, von dem bekannt ist, dass er ein empfindliches
und zuverlässiges
Maß für die Dopaminaktivität im Hirn
ist. Für
diesen Test erhielten die Tiere entweder oral verabreichtes L-Dopa
(30 mg/kg oder ungefähr
10 mg insgesamt) oder pulmonal verabreichtes L-Dopa (2 mg insgesamt).
Für diesen
Test wurden diese Dosen gewählt,
weil sie die Dosen für
L-Dopa darstellen, von denen in den vorhergehenden funktionellen
Tests gezeigt wurde, dass sie eine maximale Wirksamkeit entfalten.
Nach der Dosierung wurden die Tiere in einen zylindrischen Eimer
aus Plexiglas gesetzt. Jede Drehung um 360° wurde gezählt und über einen Testzeitraum von
120 Minuten in 5-Minutenabschnitte gruppiert. Die Tiere wurden auch
mit und ohne Vorbehandlung mit Carbidopa auf ihr Drehverhalten hin
gestestet.
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Alle
in diesen Untersuchungen eingesetzten Tiere erhielten einseitige
Injektionen von 6-OHDA,
einem für
die Dopamin-Neuronen im Gehirn spezifischen Neurotoxin. Da die Dopamin-Depletionen
einseitig sind, blieb die nicht injizierte Seite intakt und noch
in der Lage, auf Veränderungen
der Dopaminaktivität
zu reagieren. Wenn diese Tiere mit einem Dopamin-Agonisten (d.h.
mit L-Dopa) injiziert wurden, wurde die Dopaminaktivität im Gehirn
vorzugsweise auf der intakten Seite stimuliert. Dies führte zu
einer asymmetrischen Stimulation der motorischen Aktivität, die sich
in einem Dreh- oder Rotationsverhalten zu erkennen gab. Der Beginn und
die Anzahl der Drehungen lieferte ein Maß für sowohl den zeitlichen Verlauf
als das Ausmaß der
erhöhten Dopaminaktivität.
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Die
Ergebnisse sind in 18 wiedergegeben. Die orale
Verabreichung von L-Dopa führte
zu einem merklichen Drehverhalten im Uhrzeigersinn, das während der
ersten 10 – 15
Minuten nach der Verabreichung von L-Dopa bescheiden war (<5 Drehungen/Tier).
Während
der nächsten
20 Minuten nahm die Anzahl der Drehungen merklich zu, wobei ungefähr 30 Minuten
nach der Verabreichung von L-Dopa Peakniveaus auftraten, was auf
eine erhöhte
Dopaminaktivität
im intakten Striatum des Gehirns hinwies. Während der nächsten 90 Minuten nahm die
Zahl der Drehungen allmählich
ab, relativ zu den Peakniveaus erreichte die Abnahme jedoch keine
statistische Signifikanz (p > 0,05).
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Im
Gegensatz zur oralen Verabreichung steigerte die pulmonale Abgabe
von L-Dopa das Drehverhalten, was auf eine viel schnellere Umwandlung
von L-Dopa zu Dopamin im intakten Striatum hinwies. Die Drehungen
in dieser Gruppe waren mehr als dreimal so oft wie die durch orale
Abgabe in den ersten 10 – 15
Minuten ausgelösten.
Die Zahl der Drehungen nahm leicht zu, erreichte nach 25 – 30 Minuten
einen Peak und blieb danach relativ stabil. Obwohl 120 Minuten nach
der Dosierung relativ zu der oralen Abgabe ein Trend zu mehr Drehungen
beobachtet wurde, wurde damit keine statistische Signifikanz erreicht
(p > 0,05). Bei Tieren, die
keine Vorbehandlung mit Carbidopa erhielten, war das Drehverhalten
praktisch eliminiert (Daten nicht gezeigt).
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Beispiel 10
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Der
Zweck des folgenden Experiments besteht darin, die relative biologische
Verfügbarkeit
verschiedener Zusammensetzungen mit mindestens einem Trägerteilchen
und wahlweise einem Wirkstoff zu testen. Wenn nicht anders angegeben,
wurde, wenn sprühgetrocknete
Teilchen zum Einsatz kamen, diese nach den Schritten des obigen
Beispiels hergestellt. Die Eigenschaften der hergestellten Teilchen
fallen in die zuvor beschriebenen Bereiche. Die Formulierung sind
unten in Tabelle 10 angegeben.
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Die
Tests wurden unter Verwendung von verschiedenen Formulierungen für Salmeterol
durchgeführt. Wenn
nicht anders angegeben, wurde bei der Herstellung der Teilchen mikronisiertes
Salmeterol-Xinafoat eingesetzt. Zwei solcher Formulierungen sind
die Formulierung 1 (F1) und die Formulierung 2 (F2) in Tabelle 10. F1
bestand aus 69% DPPC/20% Natriumcitrat/10% Calciumchlorid/1% Salmeterol.
F2 bestand aus 29,5% DPPC/29,5% DPPE/20% Lactose/20% Natriumcitrat/1%
Salmeterol. Zum Vergleich wurden Formulierungen von F1 und F2 jeweils
ohne Salmeterol hergestellt. In den Experimenten zum Testen von
F1 bzw. F2 wurden zwei Salmeterol enthaltende Kontrollen SX1 bzw.
SX2 eingesetzt.
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Zur
Herstellung der Vor-Sprühtrocknungslösung von
F1 wurden 200 mg Natriumcitrat und 100 mg Calciumchlorid in 300
ml Wasser gelöst.
690 mg DPPC und 10 mg Salmeterol wurden in 700 ml EtOH gelöst. Die beiden
Lösungen
wurden vereinigt, um 1 l Lösung,
70% EtOH/30% Wasser, 1 g/l Feststoffe, zu bilden.
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Zur
Herstellung der Vor-Sprühtrocknungslösung von
F2 wurden 200 mg Natriumcitrat und 200 mg Lactose in 300 ml Wasser
gelöst.
295 mg DPPC, 295 mg DPPE und 10 mg Salmeterol wurden in 700 ml EtOH gelöst. Die
beiden Lösungen
wurden vereinigt, um 1 l Lösung,
70% EtOH/30% Wasser, 1 g/l Feststoffe, zu bilden.
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Die
Vor-Sprühtrocknungslösungen wurden
wie oben beschrieben sprühgetrocknet
und lieferten die in den unten stehenden Experimenten verwendeten
Trockenteilchen.
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Beispiel 11
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Die
oben hergestellten Trockenpulver-Formulierungen (AIR-Teilchen) wurden
für die
Verabreichung präpariert.
Die AIR-Teilchen, in diesem Falle die ohne Salmeterol sprühgetrockneten
F1 und F2 wurden in die Kapsel gefüllt und gewogen. Danach wurden
die gewünschten
aktiven Verbindungen (F1, F2) oben auf die AIR-Teilchen platziert
und das Gewicht notiert. Speziell wurde die F1-Formulierung mit
dem F1 ohne die Salmeterol-Formulierung
platziert und die F2-Formulierung wurde mit dem F2 ohne die Salmeterol-Formulierung platziert.
Das Endgewicht der Inhalte der Kapsel ergab insgesamt 1,0 mg. Die
Kapsel wurde verschlossen und die Inhalte durch wiederholtes Wenden
der Kapsel miteinander vermischt. Diese Vorgehensweise führte zu
einem "Gemisch" in der Kapsel, welche
in diesen Experimenten verabreicht wurde.
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Für die Serevent®-Testformulierungen
wurden Serevent® 1
und Serevent® 2
als aktive Verbindung hergestellt. Serevent® ist
ein eingetragenes Warenzeichen von GlaxoWellcome, Research Triangle,
N.C. Es ist eine Formulierung von Salmeterol-Xinafoat als die racemische
Form des 1-Hydroxy-2-naphthoesäure-Salzes von
Salmeterol. Die aktive Komponente der Formulierung ist die Salmeterol-Base,
ein hoch selektiver beta2-adrenerger Bronchodilatator.
Der chemische Name von Salmeterol-Xinafoat ist 4-Hydroxy-α1-[[[6-(4-phenylbutoxy)hexyl]-amino]methyl]-1,3-benzoldimethanol,1-hydroxy-2-naphthalincarboxylat.
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Der
obigen Vorgehensweise zum Füllen
der Kapsel wurde allgemein gefolgt. In den Formulierungen mit Serevent® 1
und Serevent® 2
wurden jedoch keine AIR-Teilchen verwendet. Stattdessen wurde zuerst
mikronisiertes Lactosepulver in die Kapsel gegeben und das Gewicht
notiert. Danach wurde Serevent® auf dem Lactosepulver
platziert. Wie oben belief sich das Endgewicht der Inhalte der Kapsel
auf insgesamt 1,0 mg. Die Kapsel wurde verschlossen und die Inhalte
durch wiederholtes Wenden der Kapsel miteinander vermischt. Diese
Vorgehensweise führte
zu einem "Gemisch" in der Kapsel. Schließlich wurden
in den Experimenten zwei Salmeterol enthaltende Kontrollen, SX1
und SX2, eingesetzt, in welchen Serevent® mit
AIR-Teilchen ohne Salmeterol (Träger)
vermischt war. Die AIR-Teilchen, in diesem Falle F-1 ohne Salmeterol-Teilchen,
wurden zuerst in die Kapsel gegeben und das Gewicht notiert. Danach
wurde Serevent® auf
die AIR-Teilchen platziert. Wie oben betrug das Gesamtgewicht der
Inhalte der Kapsel 1,0 mg. Die Kapsel wurde verschlossen und die
Inhalte durch wiederholtes Wenden der Kapsel miteinander vermischt.
Diese Vorgehensweise führte
zu einem "Gemisch" in der Kapsel, welche
in diesen Experimenten verabreicht wurde.
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Beispiel 12
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Zur
Beurteilung der Lungenfunktion in Meerschweinchen wurde das Ganzkörper-Plethysmographie-Verfahren
eingesetzt. Anästhetisierten
Tieren wurden mittels intratrachealer Insufflation Testformulierungen
verabreicht. Mit diesem System ließen sich einzelne Meerschweinchen
zeitlich wiederholt mit durch Zerstäuben verabreichtes Methacholin
reizen. Speziell wurde eine auf Fließparametern, PenH (längere Pause), basierende
Messung des Luftwegwiderstandes als Marker für den Schutz vor einer Methacholin-induzierten Bronchuskonstriktion
verwendet.
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Speziell
war das verwendete System das nicht unbeschränkte BUXCO-Ganzkörper-Plethysmograph-System
mit der BUXCO XA-Lungenfunktions-Software (BUXCO Electronics, Inc.,
Sharon, CT). Diese Vorschrift wird in Silbaugh und Mauderly ("Noninvasive Detection
of Airway Constriction in Awake Guinea Pigs", American Physiological Society, 84,
1666 – 1669
(1984 und Chong et al., "Measurements
of Bronchoconstriction Using Whole-Body Plethysmograph: Comparison
of Freely Moving Versus Restrained Guinea Pigs," Journal of Pharmacological and Toxicological
Methods, 39(3): 163 – 168
(1998)) beschrieben. Die Basislinienwerte für die Lungenfunktion (Luftwegsüberreaktion)
wurden vor jeder experimentellen Behandlung gemessen. Die Luftwegsüberreaktion
wurde dann in Reaktion auf Saline und Methacholin nach der Verabreichung
der Salmeterol-Formulierungen zu verschiedenen Zeitpunkten (2 – 3, 16,
24 und 42 Stunden) begutachtet. Der mittlere PenH wurde dann aus
den zwischen 4 und 9 Minuten nach der Reizung mit Saline und Methacholin
gesammelten Daten berechnet. Für
jedes in dem Experiment eingesetzte Tier wurde der Prozentsatz des
Basislinien-PenH zu jedem Zeitpunkt berechnet. Die Werte von Tieren,
welche die gleiche Formulierung erhielten, wurden daraufhin gemittelt,
um zu jedem Zeitpunkt den Mittelwert für die Gruppenreaktion (±-Standardfehler)
zu ermitteln.
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Männliche
Hartley-Meerschweinchen wurden von den Elm Hill Breeding Labs (Chelmsford,
MA) erhalten. Die Menge an Pulver (1 mg in einer Kapsel) wurde in
die Insufflator-Probenkammer
der Insufflationsvorrichtung für
Meerschweinchen übertragen,
(Penn Century, Philadelphia, PA). Das Abgaberohr des Insufflators wurde
durch den Mund in die Trachea eingeführt und weiter geschoben, bis
die Spitze des Rohrs etwa 1 cm von der Carina (erste Gabelung) entfernt
war. Das Volumen der Luft, die eingesetzt wurde, um das Pulver aus der
Probenkammer des Insufflators aus einer Spritze von 10 ml abzugeben,
betrug 3 ml. Um die Abgabe des Pulvers an das Meerschweinchen zu
maximieren, wurde die Spritze wieder gefüllt und zwei weitere male für insgesamt
3 Luftentleerungen pro Pulverdosis entleert. Die Reizungen mit Methacholin
erfolgten zu den Zeitpunkten 2 – 3,
16 und 24 Stunden nach der Verabreichung des Pulvers.
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Die
Tests wurden wiederholt, wobei die in Tabelle 11 unten angegebenen
Formulierungen und Inhaltsstoffe eingesetzt wurden.
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Beispiel 13
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In
einem Experiment wurde den Vorgehensweisen in Beispiel 12 gefolgt.
Den Tieren wurden die in Tabelle 11 beschriebenen Formulierungen
F-1 (0,5), F-1 (1,0), F-1 (2,0), SX-1 (0,5) und SX-2 (1,0) verabreicht. Die
Formulierungsreihen F-1 enthalten Salmeterol, DPPC, Natriumcitrat
und Calciumchlorid. Mit Hilfe der Fließparameter wurde PenH (längere Pause
oder Messung des Luftwegwiderstandes) berechnet und für jedes Tier
notiert. Die Tiere wurden 25 Stunden lang beobachtet und getestet.
Die Ergebnisse sind in 19 wiedergegeben. Die SX-Formulierungen
enthalten SereventTM, eine im Handel erhältliche
Form von Salmeterol. Die Salmeterol enthaltenden AIR-Teilchen (F-1-Reihen
in den Tabellen 10 und 11) lassen sich vorteilig mit den Serevent
enthaltenden Formulierungen (SX1 (0,5) und SX2 (1,0) in Tabelle
11) vergleichen, wenn sie mit AIR-Teilchen ohne Salmeterol (manchmal
auch als Blindwert- oder Placeboteilchen bezeichnet) vermischt wurden.
Im Allgemeinen zeigten die F-1-Formulierungen weniger Luftwegwiderstand
als die SX-Formulierungen.
Ferner zeigten alle F-1-Formulierungen weniger Luftwegwiderstand
als SX-1 (0,5).
Beginnend ab etwa 10 Stunden nach der Verabreichung zeigten alle
F-1-Formulierungen
einen signifikanten und anhaltenden geringen Luftwegwiderstand im
Vergleich mit entweder SX-1 oder SX-2.
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Beispiel 14
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In
einem anderen Experiment wurden nach den Verfahrensweisen des Beispiels
12 den Tieren die in Tabelle 11 beschriebenen Formulieren F-2 (0,5),
F-2 (1,0), F-2 (2,0), SX-1 (0,5) und SX-2 (1,0) verabreicht. Die F-2-Reihen
der Formulierungen enthalten Salmeterol, DPPC, DPPE, Natriumcitrat
und Lactose. Mit Hilfe der Fließparameter
wurde PenH (längere
Pause oder Messung des Luftwegwiderstandes) berechnet und für jedes Tier
notiert. Die Tiere wurden 25 Stunden lang beobachtet und getestet.
Die Ergebnisse sind in 20 wiedergegeben. Die SX-Formulierungen
enthalten Serevent, die im Handel erhältliche Form von Salmeterol.
Die Salmeterol enthaltenden AIR-Teilchen (F-2-Reihen in den Tabellen
10 und 11) lassen sich vorteilig mit den Serevent enthaltenden Formulierungen
(SX1 (0,5) und SX2 (1,0) in Tabelle 11) vergleichen, wenn sie mit
AIR-Teilchen ohne Salmeterol (manchmal auch als Blindwert- oder
Placeboteilchen bezeichnet) vermischt wurden. Die F-2-Formulierungen zeigten
im Allgemeinen weniger Luftwegwiderstand als die SX-Formulierungen. Ebenso zeigten
alle F-2-Formulierungen ständig
weniger Luftwegwiderstand als SX-1 (0,5).
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Beispiel 15
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In
einem anderen Experiment wurde den obigen Verfahrensweisen gefolgt.
Den Tieren wurden die in Tabelle 11 beschriebenen Formulierungen
F-1 (0,5), F-1 (1,0), F-1 (2,0), Serevent 1 (0,5) und Serevent (1,0) verabreicht.
Die Ergebnisse des Vergleichs der Serevent-Formulierungen mit den F-1-Reihen (Daten
nicht gezeigt) stimmten mit den Ergebnissen überein, wenn die SX-Formulierungen
mit den F-1-Reihen verglichen wurden. Wichtig ist, dass die Ergebnisse
zeigen, dass die AIR-Teilchen (Blindwerte oder Placebos) bei Verwendung
als Trägerteilchen
gleich gut oder noch besser als Lactose wirken. Lactose ist ein
von der FDA zugelassener im Handel erhältlicher Träger. Lactose kann jedoch nicht
in die tiefe Lunge gelangen. Wie in Beispiel 3 gezeigt, erreichen
AIR-Teilchen die tiefe Lunge und sind in der Lage, den gewünschten
Wirkstoff, so wie in diesem Experiment das Salmeterol, an den Ort
der Ablagerung des Wirkstoffs zu eskortieren oder zu begleiten
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Beispiel 16
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In
einem anderen Experiment wurde den obigen Verfahrensweisen gefolgt.
Den Tieren wurden die in Tabelle 11 beschriebenen Formulierungen
F-2 (0,5), F-2 (1,0), F-2 (2,0), Serevent 1 (0,5) und Serevent (1,0) verabreicht.
Erneut stimmten die Ergebnisse des Vergleichs der Serevent-Formulierungen
mit den F-2-Reihen (Daten nicht gezeigt) mit den Ergebnissen überein,
wenn die SX-Formulierungen mit den F-2-Reihen verglichen wurden.
Diese Ergebnisse stützen
die im obigen Beispiel 15 beschriebenen Schlussfolgerungen.