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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Implantat, das aus kompaktierten
Mikropartikeln besteht, und auf ein Verfahren zur Herstellung der kompaktierten
Mikropartikel. Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren
zum Verabreichen solcher kompaktierter Mikropartikel an ein Subjekt.
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Stand der Technik
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Bei
der Verabreichung von Arzneien und bei der Diagnose von Krankheiten
ist es wünschenswert, falls
nicht notwendig, eine kontrollierte Freisetzung von einer oder mehreren
Substanzen innerhalb des lebenden Organismus, insbesondere in einem
Säugetier, über einen
ausgedehnten Zeitraum zu bewirken.
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Kontrollierte
Freisetzung über
einen ausgedehnten Zeitraum ist jedoch durch konventionelle Verfahren
der Verabreichung von Arzneien, wie beispielsweise orale Verabreichung
oder direkte Injektion einer Arznei, nicht möglich. Statt eine kontrollierte Konzentration
der Arznei über
einen ausgedehnten Zeitraum bereitzustellen, führen diese Verabreichungsverfahren
zu einer sofortigen Freisetzung der Arznei in den Körper, gefolgt
von einem Abfall bei dem Blutspiegel der Arznei mit der Zeit. Die
sofortige Freisetzung der Arznei, gefolgt von einem Abfall bei dem
Blutspiegel der Arznei mit der Zeit, ist oft nicht das am Meisten
wünschenswerte
Verabreichungsverfahren. Die Behandlung einer Krankheit oder eines
Zustands ist häufig
effektiver, wenn der Blutspiegel der Arznei für einen ausgedehnten Zeitraum
auf einem gewünschten
konstanten Niveau gehalten werden kann. Darüber hinaus kann der sofortige
Eintritt einer Arznei in einen Körper
eine über
die Kapazität
der aktiven Zentren, die Arznei zu akzeptieren, hinausgehende Konzentration
der Arznei erzeugen und kann auch die Kapazität der Stoffwechsel- und Ausscheidungsmechanismen
des lebenden Organismus überschreiten.
Wenn das Niveau der Arznei erhöht
bleibt, können
Gewebe und/oder Organe Schädigungen
erleiden.
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Kontinuierliche
kontrollierte Freisetzung einer Arznei über einen ausgedehnten Zeitraum
hat auch signifikante klinische Vorteile. Wenn zum Beispiel die
Arzneibehandlung für
einen ausgedehnten Zeitraum fortgesetzt werden muss, erfordert orale Verabreichung
oder direkte Injektion die Unbequemlichkeit einer wiederholten Verabreichung.
Weiterhin besteht, wenn die Behandlung wiederholte Verabreichung
erfordert, die Möglichkeit,
dass der Patient vergisst, die Arznei einzunehmen, oder sie willentlich nicht
einnimmt. Wenn eine Arznei in einer kontinuierlichen, kontrollierten
Freisetzungsweise über
einen ausgedehnten Zeitraum verabreicht werden kann, entfällt die
Notwendigkeit einer wiederholten Verabreichung.
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Um
einen gewünschten
Blutspiegel einer Arznei über
einen ausgedehnten Zeitraum zu erreichen, ist eine Vielzahl von
Implantaten entwickelt worden, die, wenn sie an einen Patienten
verabreicht werden, einen kontinuierlichen, langfristigen Austrag einer
Arznei mit kontrollierter Freisetzung bereitstellen. Diese Formulierungen
umfassen Dosierungsformen, die zum Beispiel zur Aufnahme als Nahrung, zur
Injektion, zur Einführung
in die Vagina oder den Uterus, zur perkutanen Applikation oder als
subkutane Implantate vorgesehen sind.
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Die
Implantate enthalten das aktive Mittel oder die Arznei in Kombination
mit einem polymeren Austragungssystem, das die Freisetzung der Arznei kontrolliert.
Die Arznei ist physikalisch in die Polymermatrix eingeschlossen,
und sie wird durch Diffusion durch das Polymer oder durch Abbau
der Polymermatrix aus der Matrix freigesetzt. Typischerweise ist das
polymere Austragungssystem eine biokompatible, biologisch abbaubare
Polymermatrix. Die Polymermatrix ist jedoch nicht immer biologisch
abbaubar. Wenn nicht biologisch abbaubare Implantate verwendet werden,
ist eine chirurgische Entfernung des Implantats notwendig, nachdem
die Arznei freigesetzt worden ist.
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Ein
Anzahl von Matrixmaterialien ist für die kontrollierte Freisetzung
von Arzneien entwickelt worden, einschließlich Polymermatrixmaterialien, beispielsweise
aus Hydrogelen, Gelatine, Zellulose, organischen Polysiloxangummis,
Polyurethanen, Wachsen, Polyvinylalkohol, Polyglykolsäure und
Polyessigsäure.
Häufig
ist die Polymermatrix ein Copolymer von Milchsäure und Glykolsäure (Polymilchglykolsäure; engl.:
polylactic glycolic acid = PLGA). Die Arznei wird aus der PLGA-Matrix
durch hydrolytischen Abbau der Matrix freigesetzt. Wenn die Polymermatrix
abgebaut wird, wird die Arznei in die umgebenden Körpertluide
freigesetzt.
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Die
Rate der Arzneifreisetzung wird durch eine Vielzahl von Variablen
beeinflusst, die zum Beispiel die Wahl der Polymermatrix, die Konzentration der
Arznei in der Matrix, die Größe und die
Form des Implantats, die Herstellungsweise des Implantats, die Oberflächenfläche des
Implantats und die Porengröße umfassen.
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Mikropartikel
sind ein Beispiel für
eine Formulierung mit anhaltender Freisetzung, wobei die Arznei
in Verbindung mit einem polymeren Austragssystem verabreicht wird.
Mikropartikel sind feine Partikel der Arznei, die physikalisch in
die Polymermatrix einschlossen sind. Die Mikropartikel können durch eine
Vielzahl von Verfahren hergestellt werden, wie beispielsweise das
Phasentrennungsverfahren, das in dem europäischen Patent Nr. 52,510 beschrieben ist,
oder durch Präparieren
einer Wasser-in-Öl-Emulsion,
wie in dem US-Patent Nr. 4,652,441 für Okada et al. beschrieben
ist. Typischerweise liegt die Partikelgröße in dem Bereich von 0,5 bis
400 μm.
Die Mikropartikel können
in Injektionen, oralen Präparationen
(Pulvern, Granulaten, Kapseln, Tabletten usw.), nasalen Präparationen,
Suppositorien (z. B. rektal, vaginal) und so weiter eingeschlossen
sein. Die Arznei wird durch Abbau der Polymermatrix in einer kontrollierten
Weise freigesetzt.
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Mikropartikel
werden üblicherweise
durch Injektion verabreicht. Eine injizierbare Präparation
der Mikropartikel wird durch Suspendieren der Mikropartikel in einem
geeigneten Fluid präpariert.
Das Suspendieren von Mikropartikeln in einem geeigneten Fluid ist
jedoch insoweit problematisch, als dass die Mikropartikel oft dazu
neigen, auszuflocken oder zusammenzuklumpen. So muss das Präparieren
der injizierbaren Suspension ordentlich und sorgfältig durchgeführt werden
und kann ein sehr mühsamer Prozess
sein. Zusätzlich
geht oft Material verloren, wenn die Mikropartikelsuspension auf
eine Spritze gezogen wird. Noch ein anderer Nachteil der Verabreichung
von Mikropartikeln durch Injektion ist, dass die Verabreichung mit
einem "Stoß" oder einer sofortigen
Freisetzung der Arznei über
einen kurzen Zeitraum verbunden ist, gefolgt von einer langsameren, gleichmäßigeren
Freisetzung. Der Stoß schließt eine hohe
Kernbeladung der Mikropartikel (die Konzentration des aktiven Hauptstoffs
innerhalb der Mikropartikel) aus, weil der Stoß mit der Kernbeladung anwächst. Deshalb
muss man, um eine bestimmte Menge an Arznei zu injizieren, eine
hohe Quantität
an Material mit niedriger Kernbeladung injizieren und somit ein
großes
Volumen an Suspensionsfluid.
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Subkutane
Implantate sind ein anderes Beispiel für eine Formulierung mit anhaltender
Freisetzung, wobei die Arznei in Verbindung mit einem polymeren
Austragssystem verabreicht wird. Subkutane Implantate sind Festkörper, die
Arznei enthalten, welche physikalisch in einer Polymermatrix eingeschlossen
ist. Der Festkörper
ist viel größer als
die Mikropartikel und wird entweder chirurgisch oder durch subdermale
Injektion unter Verwendung konventioneller Implantiervorrichtungen
unter die Haut des Patienten implantiert. Die Implantate haben eine
Vielzahl von Formen, einschließlich
derjenigen eines Blatts, eines Stabs, einer Faser, eines Hohlzylinders,
eines geschlossenen Rohrs und dergleichen.
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Die
subkutanen Implantate werden hergestellt, indem zuerst eine Mischung
der Arznei und der Polymermatrix ausgebildet und dann das Implantat
in der gewünschten
strukturellen Form durch Formspritzen, Druckformen oder Extrudieren
der resultierenden Mischung ausgebildet wird, um ein festes, gleichmäßiges, monolithisches
Implantat herzustellen. Die Mischung von Arznei und Polymermatrix
wird entweder durch Mischen der Arznei mit dem trockenen polymeren
Material in Pulverform oder durch Ausbilden einer Lösung oder
eines Breis der Arznei und des Polymers und Entfernen des Lösungsmittels
ausgebildet.
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Subkutane
Implantate stellen jedoch oft keine kontinuierliche, gleichförmige Freisetzung
der Arznei bereit und können
einen "Stoß" oder eine "Todzeit" nach der Verabreichung
entwickeln. Die "Todzeit" ist ein Zeitraum,
während
dessen im Wesentlichen kein aktiver Inhaltsstoff freigesetzt wird.
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Noch
eine andere Implantatvorrichtung zur kontinuierlichen Freisetzung
von aktiven Stoffen sind osmotische Minipumpen. Osmotische Minipumpen sind
jedoch kostspielig und erfordern chirurgische Implantation und Entfernung.
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Der
Stand der Technik offenbart eine Anzahl von Polymer-/Arzneiformulierungen
mit verzögerter Freisetzung,
einschließlich
der Folgenden: Das US-Patent Nr. 3,887,699 für Yolles offenbart einen Artikel
zum Abgeben von Arzneien, der durch Dispergieren einer Arznei in
einem biologisch abbaubaren polymeren Material hergestellt wird,
das dann in eine feste Form geformt werden kann. Die Arznei wird
freigesetzt, wenn die Arznei wandert oder sich aus dem Inneren an
die Oberfläche
des polymeren Artikels absondert und/oder wenn das Polymer abgebaut
wird.
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Das
US-Patent Nr. 4,351,337 für
Sidman offenbart eine biokompatible, biologisch abbaubare Implantateinrichtung,
die als eine Struktur ausgebildet ist, in der eine Arznei oder eine
andere freisetzbare, auszutragende Substanz physikalisch innerhalb
einer Poly-α-Aminosäure enthalten
ist.
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Das
US-Patent Nr. 4,761,289 für
Shalati et al. beschreibt ein Verfahren zum Herstellen eines Pellets
mit anhaltender Freisetzung zur Verwendung als Implantat. Das Pellet,
das ein wasser unlösliches Polymer
und einen wasserdiffusionsfähigen
Feststoff enthält,
wird durch Ausbilden einer Mischung, die eine Dispersion eines wasserdiffusionsfähigen Feststoffs
in einer Lösung
eines nichtwässrigen
Lösungsmittels
und eines wasserunlöslichen
Polymers aufweist, Entfernen des nichtwässrigen Lösungsmittels von der Mischung,
um die Mischung im Wesentlichen zu trocknen, Zerkleinern der im
Wesentlichen trockenen Mischung, um im Wesentlichen trockene Partikel auszubilden,
und Formen einer Mehrzahl der im Wesentlichen trockenen Partikel
unter Druck zu einem Pellet hergestellt. Der Prozess stellt ein
homogenes Implantat bereit. Diffusion des diffusionsfähigen Lösungsmittels
sowie von Körperflüssigkeiten
penetrieren das Pellet schrittweise.
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Das
US-Patent Nr. 5,023,082 für
Friedman et al. offenbart eine Zusammensetzung mit anhaltender Freisetzung,
die zur Implantierung in Zahnfleischspalten geeignet ist, um Zahnfleischerkrankungen
zu behandeln.
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Das
US-Patent Nr. 5,342,622 für
Williams et al. offenbart subdermal verabreichte pharmazeutische
veterinärmedizinische
Implantate zur kontinuierlichen Freisetzung eines Peptids oder Proteins. Das
Implantat umfasst ein Peptid oder Protein und ein Streckungsmittel,
die innerhalb einer polymeren Beschichtung eingeschlossen sind,
welche permeabel, schwellfähig
und bei normalem physikalischen pH-Wert reißfest ist, sich nicht auflöst und über die Nutzdauer
des Implantats nicht abgebaut wird.
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Das
US-Patent Nr. 5,470,311 für
Setterstrom et al. offenbart eine Vorrichtung zum Abgeben von mikrogekapselten
medizinischen Zusammensetzungen. Die Vorrichtung erzeugt einen Nebelerzeugenden
Gasstrom, der pulverförmige
Mikroperlen, die in einer Phiole enthalten sind, in oder auf einen
zu behandelnden Bereich als Strom versprüht oder beschleunigt.
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Das
US-Patent Nr. 5,486,362 für
Kitchell et al. offenbart ein Verfahren zum Behandeln von Individuen
gegen Drogenabhängigkeit
und ein Arzneiaustragungssystem, das zur Behandlung von Drogenabhängigkeit
nützlich
ist. Das Verfahren weist das Verabreichen eines therapeutischen
Niveaus eines Drogensubstituts in einer kontrollierten, anhaltenden Freisetzungsweise über einen
Zeitraum auf, der eine Dauer von mindestens einem Tag aufweist.
Das Arzneiaustragungssystem verwendet ein Modulationssystem mit
physikalischer Beschränkung
(engl.: physical constraint modulation system = PCMS), um das Drogensubstitut
aufzunehmen. Das PCMS kann ein biologisch abbaubares Polymer sein.
Die Formulierung des biologisch abbaubaren Polymers und des Drogensubstituts
können
für die
subkutane oder intramuskuläre
Injektion geeignet sein und umfassen Mikropartikel, Mikrokapseln
und langgestreckte Stäbe
des Polymer-/Drogensubstituts.
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Die
US-Patente Nr. 4,652,441; 4,917,893; 5,476,663 und 5,631,021 für Okada
et al. beschreiben eine Mikrokapsel mit verlängerter Freisetzung und einen
Prozess zur Herstellung der Mikrokapsel.
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Die
US-Patente Nr. 4,728,721 und 4,849,228 für Yamamoto et al. beschreiben
ein biologisch abbaubares Polymer von hohem Molekulargewicht, das als
Streckungsmittel beim Herstellen pharmazeutischer Präparationen
nützlich
ist, ein Verfahren zum Herstellen des Polymers und aus dem Polymer
hergestellte Mikrokapseln.
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Die
US-Patente Nr. 4,954,298 und 5,330,767 für Yamamoto et al. beschreiben
eine Mikrokapsel mit anhaltender Freisetzung für die Injektion, die eine wasserlösliche Arznei
enthält,
und ein Verfahren zum Herstellen der Mikrokapsel.
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Die
US-Patente Nr. 5,480,656 und 5,643,607 für Okada et al. beschreiben
eine Mikrokapsel, die zur Freisetzung nullter Ordnung eines physiologisch aktiven
Peptids über
einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten vorgesehen ist.
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Das
US-Patent Nr. 5,744,163 für
Kim et al. beschreibt eine Formulierung mit anhaltender Freisetzung
eines Tierwachstumshormons und einen Prozess zum Herstellen der
Formulierung. Der Prozess umfasst das formen einer Mischung von
Hormon und Streckungsmittel zu einer Tablette unter Anwendung konventioneller
Tablettierverfahren und das anschließende Beschichten der Tablette
mit einem Polymerfilm.
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Die
US-Patent Nr. 5,575,987 und 5,716,640 für Kamei et al. beschreiben
Mikrokapseln mit anhaltender Freisetzung, die eine biologisch aktive
Substanz enthalten, welche für
die Freisetzung der biologisch aktiven Substanz mit einer konstanten
Rate über
einen lang anhaltenden Zeitraum sofort beginnend nach der Verabreichung
ohne einen anfänglichen
Stoß hergerichtet
sind, und ein Verfahren zum Herstellen der Mikrokapseln mit anhaltender
Freisetzung.
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J.D.
Meyer et al. beschreiben in einem Artikel mit dem Titel "Preparation and in
Vitro Characterization of Gentamycin Impregnated Biodegradable Beads
Suitable for Treatment of Osteomyelitis" in Journal of Pharmaceutical Sciences,
Vol. 67, No. 9, September, 1998, implantierbare Perlen, die 6,7
Prozent Gentamycin enthalten und die auf ein chirurgisches Nahtmaterial
aufgezogen und dann nach einer chirurgischen Operation in eine Wunde
implantiert werden. Die Perlen werden durch Verpressen trockener Mikropartikel
mit einem Durchmesser von ungefähr
1 μm ausgebildet.
Die Mikropartikel werden durch einen Prozess ausgebildet, der zunächst das
Auflösen des
Arzneimoleküls
in einem geeigneten Lösungsmittel
unter Verwendung eines „hydrophobe
Ionenpaarbildung" (engl.:
hydrophobic ion paring = HIP) genannten Prozesses und anschließendes Ausbilden
der Mikrokugeln unter Anwendung eines Verfahrens umfasst, das als
Präzipitation
mit einem verpressten Antilösungsmittel
(engl.: precipitation with a compressed antisolvent = PCA) bezeichnet
wird. Die Perlen zeigen eine Arzneifreisetzung, die konsistent mit
einer matrixgesteuerten Diffusion ist.
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A.
Kader et al. beschreiben in einem Artikel mit dem Titel "Formulation Factors
Affecting Drug Release from Poly (Lactic) Acid (PLA) Microcapsule
Tablets" in Drug
Development and Industrial Pharmacy, 25 (2), 141–151, 1999, Tabletten aus kompaktierten Mikropartikeln
zur oralen Einnahme und zur oralen Arzneiaustragung. Die Kompaktierung
resultiert in Tabletten, die intakte Tabletten sind, oder in Tabletten,
die sich in dem Magen-Darm-Trakt zersetzen. Die Zersetzung der Tabletten
wird durch den Kompressionsdruck und die zugesetzten Streckungsmittel
beeinflusst.
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Es
bleibt jedoch ein Bedürfnis
nach verbesserten Implantaten und verbesserten Verfahren zur Verabreichung
von Arzneien und anderen Substanzen in einer kontinuierlichen, kontrollierten
Weise über
einen langgestreckten Zeitraum. Die vorliegende Erfindung stellt
solch ein Implantat und solche Verfahren bereit.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein pharmazeutisches Implantat
zum kontrollierbaren Freisetzen einer Arznei in einem Subjekt. Das
pharmazeutische Implantat umfasst Mikropartikel einer oder mehrerer
Arzneien, die in einem biologisch abbaubaren Polymer dispergiert
sind, wobei die Mikropartikel ausreichend assoziiert sind, um ohne
vollständiges
Verschmelzen des Polymers eine vorgegebene Form des Implantats beizubehalten,
wobei das Implantat mit der Zeit nach der Verabreichung in einzelne
Mikropartikel zerfällt.
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Die
Menge der Arznei kann zwischen 0,5 und 95 Prozent (Gewicht/Gewicht)
der Mikropartikel betragen. Vorzugsweise beträgt die Menge der Arznei zwischen
ungefähr
5 und 75 Prozent (Gewicht/Gewicht) der Mikropartikel.
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Das
biologisch abbaubare Polymer kann ein Polymer von Milchsäure, Glykolsäure, Polyethylenglykol,
Poly(orthoestern), Polycaprolactonen oder Copolymeren davon sein.
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Die
pharmazeutische Zusammensetzung kann weiterhin einen oder mehrere
Zusatzstoffe aufweisen. Die Zusatzstoffe können biologisch abbaubare Polymere,
Mannitol, Dextrose, Inositol, Sorbitol, Glukose, Laktose, Sukrose,
Natriumchlorid, Kalziumchlorid, Aminosäuren, Magnesiumchlorid, Zitronensäure, Essigsäure, Apfelsäure, Phosphorsäure, Glucuronsäure, Gluconsäure, Polysorbat,
Natriumacetat, Natriumzitrat, Natriumphosphat, Zinkstearat, Aluminiumstearat,
Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat, Natriumhydroxyd, Polyvinylpyrrolidone,
Polyethylenglykole, Carboxymethylzellulosen, Methylzellulosen, Stärke oder
eine Mischung davon sein.
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Das
pharmazeutische Implantat kann eine zylindrische Form mit einem
Durchmesser zwischen ungefähr
0,5 bis 5 mm und einer Länge
zwischen ungefähr
0,5 und 10 cm aufweisen. Vorzugsweise beträgt der Durchmesser zwischen
ungefähr
1 bis 3 mm und die Länge
zwischen ungefähr
1 bis 5 cm.
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Die
Erfindung bezieht sich auf die Verwendung eines pharmazeutischen
Implantats, das in einem biologisch abbaubaren Polymer dispergierte
Mikropartikel einer oder mehrerer Arzneien aufweist, wobei die Mikropartikel
ausreichend assoziiert sind, um ohne vollständiges Verschmelzen des Polymers eine
vorgegebene Form des Implantats beizubehalten, und wobei das Implantat
nach der Verabreichung mit der Zeit in einzelne Mikropartikel zerfällt, zur
Herstellung eines Medikaments zum kontrollierbaren Freisetzen einer
Arznei in einem Subjekt.
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Die
Erfindung bezieht sich weiterhin auf Verfahren zum Herstellen eines
pharmazeutischen Implantats zum kontrollierbaren Freisetzen einer
Arznei in einem Subjekt. Eine Ausführungsform des Verfahrens schließt die Schritte
ein: Anordnen von in einem biologisch abbaubaren Polymer dispergierten
Mikropartikeln einer oder mehrerer Arzneien in einer Formzone, die
durch einen Behälter
definiert wird, der ein oberes und ein unteres Ende aufweist, wobei
das obere Ende eine Öffnung
aufweist, um es den Mikropartikeln und einem Fluid zu erlauben,
in die Formzone eingeführt
zu werden, wobei das untere Ende mit einer Dichtung abgedeckt ist,
die die Mikropartikel daran hindert, aus der der Formzone auszutreten,
die es jedoch Gasen und Fluiden erlaubt, aus der Formzone auszutreten;
Hinzugeben eines Fluids zu dem oberen Ende der Formzone in einer
ausreichenden Menge, um die Mikropartikel gleichmäßig zu benetzen,
um die Adhäsion
der Mikropartikel zu erhöhen; Aufbringen
eines Drucks auf das obere Ende der Formzone, um die Mikropartikel
zu kompaktieren und um die Mikropartikel ausreichend zu assoziieren,
so dass sie die Form der Formzone ohne vollständiges Verschmelzen des Polymers
beibehalten; Entfernen der kompaktierten Mikropartikel aus der Formzone
in der Form des Implantats; und Trocknen der kompaktierten Mikropartikel,
um ein pharmazeutisches Implantat bereitzustellen, das sich mit
der Zeit in einzelne Mikropartikel zersetzt, nachdem das Implantat
an ein Subjekt verabreicht wurde.
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Das
Verfahren kann auch das Anpassen des unteren Endes der Formzone
umfassen, um ein Vakuum anzunehmen, und das Anwenden eines Vakuums
auf das untere Ende der Formzone, nachdem das Fluid zugegeben wurde,
um die Mikropartikel gleichmäßig mit
dem Fluid zu benetzen. Das Vakuum kann einen reduzierten Druck zwischen
ungefähr
2 und 50 Zoll Quecksilbersäule
erzeugen.
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Eine
zweite Ausführungsform
des Verfahrens bezieht die Schritte ein: Kombinieren von in einem
biologisch abbaubaren Polymer dispergierten Mikropartikeln einer
oder mehrerer Arzneien mit einem Fluid, um ein nasses Granulat auszubilden;
Anordnen des nassen Granulats in einer Formzone, die durch einen
Behälter
definiert wird, der ein oberes Ende und ein unteres Ende aufweist,
wobei es das obere Ende dem nassen Granulat erlaubt, in die Formzone
eingeführt
zu werden, und wobei das untere Ende verhindert, dass die Mikropartikel
aus der Formzone austreten, aber Gasen und Fluiden erlaubt, aus
der Formzone auszutreten; Aufbringen eines Drucks auf das obere
Ende der Formzone, um die Mikropartikel zu kompaktieren und um die
Mikropartikel ausreichend zu assoziieren, so dass sie ohne vollständiges Verschmelzen
des Polymers die Form der Formzone beibehalten; Entfernen der kompaktierten
Mikropartikel aus der Formzone in der Form des Implantats; und Trocknen
der kompaktierten Mikropartikel, um ein pharmazeutisches Implantat
bereitzustellen, das sich mit der Zeit in einzelne Mikropartikel
zersetzt, nachdem das Implantat an ein Subjekt verabreicht wurde.
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Der
angewandte Druck beträgt
von ungefähr 1
kg/cm2 bis zu 1.000 kg/cm2.
Der Druck wird für
zwischen ungefähr
1 Sekunde bis 10 Minuten aufgebracht. Das obere Ende der Formzone
kann angepasst sein, um einen Stößel aufzunehmen,
und der Druck kann unter Verwendung des Stößels aufgebracht werden.
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Die
Mikropartikel können
mit einem oder mehreren Zusatzstoffen kombiniert werden, um eine Mischung
auszubilden, bevor die Mischung in der Formzone angeordnet wird.
Ebenso kann das nasse Granulat mit einem oder mehreren Zusatzstoffen kombiniert
werden, bevor das nasse Granulat in der Formzone angeordnet wird.
Die Zusatzstoffe können biologisch
abbaubare Polymere, Mannitol, Dextrose, Inositol, Sorbitol, Glukose,
Laktose, Sukrose, Natriumchlorid, Kalziumchlorid, Aminosäuren, Magnesiumchlorid,
Zitronensäure,
Essigsäure,
Apfelsäure, Phosphorsäure, Glucuronsäure, Gluconsäure, Polysorbat,
Natriumacetat, Natriumzitrat, Natriumphosphat, Zinkstearat, Aluminiumstearat,
Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat, Natriumhydroxyd, Polyvinylpyrrolidone,
Polyethylenglykole, Carboxymethylzellulosen, Methylzellulosen, Stärke oder
eine Mischung davon sein. Wenn der Zusatzstoff vorliegt, liegt er
in einer Menge zwischen ungefähr
0,05 Prozent (Gewicht/Gewicht) und 75 Prozent (Gewicht/Gewicht) des
Implantats vor.
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Das
Fluid wird in einer Menge zwischen ungefähr 20 Prozent (Volumen/Gewicht)
und 200 Prozent (Volumen/Gewicht) des Gewichts der Mikropartikel
zugegeben. Das Fluid kann eines oder mehrere von Wasser, Ethanol,
Methanol oder Heptan sein. Ein gelöster Stoff kann dem einen oder
den mehreren Fluiden ebenfalls zugesetzt sein. Der gelöste Stoff kann
Mannitol, ein Salz, Polyethylenglykol, eine Säure, eine Base oder eine Mischung
davon sein.
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Die
kompaktierten Mikropartikel können
bei einer Temperatur zwischen ungefähr 15°C bis 40°C getrocknet werden. Die kompaktierten
Mikropartikel können
unter reduziertem Druck oder in der Anwesenheit eines Trocknungsmittels
getrocknet werden.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist ein Schema, das das unterschiedliche
Verhalten eines monolithischen Implantats und eines Implantats gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt, nachdem die Implantate unter die Haut injiziert
sind;
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2 ist
eine schematische Darstellung eines Prozesses zur Herstellung eines
Implantats gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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3 ist
eine Explosionszeichnung der Formzone, die bei dem Prozess zur Herstellung
eines Implantats gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet wird;
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4 ist
eine schematische Darstellung eines Prozesses zur Herstellung eines
Implantats gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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5 ist
eine schematische Darstellung eines Prozesses zur Herstellung eines
Implantats gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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6 ist
eine graphische Darstellung, die zeigt, wie die Größe der Mikropartikel
die Zerfallsrate eines Implantats der vorliegenden Erfindung beeinflusst;
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7 ist
eine graphische Darstellung, die zeigt, wie die Zugabe von Natriumchlorid
zu einem Implantat der vorliegenden Erfindung den Zerfall des Implantats
beeinflusst;
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8 ist
eine graphische Darstellung, die zeigt, wie die Zugabe von Polyethylenglykol
oder Zinkstearat zu einem Implantat der vorliegenden Erfindung den
Zerfall des Implantats beeinflusst;
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9 ist
eine graphische Darstellung, die zeigt, wie die Zugabe von Natriumchlorid
zu einem Implantat, das gemäß dem Prozess
der vorliegenden Erfindung hergestellt ist, welcher in 5 gezeigt
ist, den Zerfall des Implantats beeinflusst.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine injizierbare Formulierung
mit anhaltender Freisetzung in Form eines Implantats. Das Implantat
ist aus kompaktierten Mikropartikeln hergestellt, die nach der Verabreichung
an einen Patienten kontinuierlich eine Arznei in einer kontrollierten
Weise über einen
ausgedehnten Zeitraum freisetzen. Die Erfindung ist auch auf ein
Verfahren zum Verabreichen einer Arznei an ein Subjekt in einer
kontrollierten Weise über
einen ausgedehnten Zeitraum durch Verabreichen eines aus kompaktierten
Mikropartikeln hergestellten Implantats an das Subjekt gerichtet.
Die Erfindung ist auch auf einen Prozess zur Herstellung des Implantats
aus kompaktierten Mikropartikeln gerichtet.
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Das
Implantat der vorliegenden Erfindung ist aus Mikropartikeln gemacht,
die unter Druck miteinander kompaktiert wurden. So sind die Mikropartikel, die
das Implantat ausbilden, nicht frei fließend, sondern so ausreichend
assoziiert, dass das Implantat eine vorgegebene Form beibehalten
kann. Die kompaktierten Mikropartikel verbleiben jedoch als einzelne
Partikel und sind nicht miteinander verschmolzen. So unterscheidet
sich das Implantat der Erfindung von konventionellen Implantaten,
die durch Formspritzen, Druckformen oder Extrusion ausgebildet sind,
was dazu führt,
dass das Polymer schmilzt und in eine einzige monolithische Struktur
verschmilzt.
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Mit
Mikropartikel ist ein Partikel gemeint, der eine Arznei physikalisch
eingeschlossen in einer Polymermatrix aufweist und eine Partikelgröße kleiner als
ungefähr
1.000 Mikrometer hat. Die Mikropartikel können Mikrokugeln, Mikrokapseln
oder Mikrokörnchen
sein. Mit Mikrokugel ist ein kugelförmiger Mikropartikel gemeint,
wobei die Arznei gleichförmig
in dem Matrixgitter gelöst
oder darin eingeschlossen ist. Mit Mikrokapsel ist ein kugelförmiger Mikropartikel gemeint,
wobei die Arznei durch eine Polymermembran eingekapselt ist. Mit
Mikrokörnchen
ist ein ungleichmäßig geformter
Mikropartikel gemeint, wobei der aktive Inhaltsstoff gleichmäßig in dem
Matrixgitter gelöst
oder darin eingeschlossen ist. Die Größe der Mikropartikel liegt
zwischen ungefähr
1 Mikrometer und 1.000 Mikrometer, vorzugsweise zwischen ungefähr 10 Mikrometer
und 500 Mikrometer und mehr bevorzugt zwischen ungefähr 50 Mikrometer
und 250 Mikrometer.
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Von
dem Begriff Arznei ist vorgesehen, dass er alle Substanzen umschließt, die
irgendeine biologische Antwort bewirken. Der Begriff Arznei schließt Arzneien
ein, die nützlich
für irgendein
Säugetier sind,
einschließlich
aber nicht beschränkt
auf Menschen, Haustiere, Wildtiere und Tiere, die wegen ihres Fleisches
oder anderer Produkte gehalten werden, wie beispielsweise Farmtiere
und Rindvieh. Der Begriff Arznei umfasst, ist aber nicht beschränkt auf die
folgenden Klassen von Arzneien: therapeutische Arzneien, präventive
Arzneien und diagnostische Arzneien. Beispiele für Arzneien, die in die Polymermatrix
eingebaut werden können,
umfassen, aber sind nicht beschränkt
auf: narkotische Schmerzmittel; Goldsalze; Kortikosteroide; Hormone;
Malariamittel; Indolderivate; Arzneien für die Behandlung von Arthritis;
Antibiotika einschließlich
Tetracycline, Penicillin, Streptomycin und Aureomycin; Wurmmittel
und Staupemittel, wie jene, die an Haustiere und Rindvieh verabreicht
werden und für
die Phenothiazin ein Beispiel ist; Schwefelarzneien, wie beispielsweise
Sulfisoxazol; Antitumorarzneien, Suchtbeherrschungsmittel, wie beispielsweise
Alkoholsuchtbeherrschungsmittel und Tabaksuchtbeherrschungsmittel; Suchtmittelantagonisten,
wie beispielsweise Methadon; Gewichtskontrollarzneien; Schilddrüsenregulierarzneien;
Analgetika; Hormonregulierarzneien, um bei der Fruchtbarkeit oder
Empfängnisverhütung zu
helfen; Amphetamine; Bluthochdruckmittel; entzündungshemmende Mittel; Hustenmittel;
Sedativa; Muskelentspannungsmittel; Antiepilepsiemittel; Antidepressiva;
Antirheumatika; Gefäße erweiternde
Mittel; Bluthochdruck senkende Diuretika; Antidiabetesmittel; Gerinnungshemmer;
Antituberkulosemittel; Mittel zum Behandeln von Psychose; Hormone
und Peptide. Die obige Liste ist nicht als umfassen anzusehen und
eher repräsentativ
für eine
große
Vielzahl von Arzneien, die in die Mikropartikel eingebaut werden
können.
Vorzugsweise ist die Arznei ein Peptid.
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Die
Menge an Arznei, die in der Polymermatrix dispergiert ist, wird
von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, einschließlich zum
Beispiel der spezifischen Arznei, der zu erfüllenden Funktion, der Zeitdauer, über die
es gewünscht
ist, die Arznei freizusetzen, der Menge an zu verabreichender Arznei
und der Größe des Implantats.
Typischerweise reicht die Kernladung der Arznei, d. h. die Konzentration
der Arznei in den Mikropartikeln von ungefähr 0,5 bis 95 % (Gewicht/Gewicht),
vorzugsweise von ungefähr
5 % bis 75 % (Gewicht/Gewicht), mehr bevorzugt von ungefähr 10 %
bis 60 % (Gewicht/Gewicht).
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Die
Polymermatrix ist ein biologisch abbaubares biokompatibles Polymer.
Der Begriff biologisch abbaubar bedeutet jegliches Material, das
in vivo abbaubar ist, wobei das Material in einfachere chemische
Spezies aufgebrochen wird, die entweder beseitigt oder im Rahmen
des Stoffwechsels umgesetzt werden. Der Begriff biokompatibel bedeutet
jegliches Material, das in lebendem Gewebe keine toxische, schädliche oder
immunologische Reaktion hervorruft. Beispiele für biologisch abbaubare Polymere umfassen,
aber sind nicht beschränkt
auf aliphatische Polymere (z. B. Polymilchsäure, Polyglykolsäure, Polyzitronensäure und
Polyapfelsäure),
Poly-α-Cyanoacrylsäureester,
Poly-β-Hydroxybuttersäure, Polyalkylenoxalat
(z. B. Polytrimethylenoxalat und Polytetramethylenoxalat), Polyorthoester,
Polyorthokarbonat und andere Polykarbonate (z. B. Polyethylenkarbonat
und Polyethylen-Propylenkarbonat), Polyaminsäuren (z. B. Poly-γ-Benzyl-L-Glutaminsäure, Poly-L-Alanin,
Poly-γ-Methyl-L-Glutaminsäure), Polystyrol,
Polyacrylsäure,
Polymethacrylsäure, Acrylsäure-Methacrylsäurecopolymere,
Polyamide (Nylon), Polyethylenterephthalat (Tetron), Polyaminsäuren, Silikonpolymere,
Dextranstearat, Ethylzellulose, Acetylzellulose, Nitrozellulose,
Polyurethane, Apfelsäureanhydrid-basierte
Copolymere, Vinylacetat, Polyvinylalkohol und Polyacrylamid. Das
Polymer kann ein Homopolymer oder ein Copolymer von einem oder mehreren
Monomeren sein, oder eine Mischung von Polymeren, und es kann auch
in der Form eines Salzes vorliegen. Bevorzugte Polymere sind Polymere
von Milchsäure,
Glykolsäure,
Polyethylenglykol, Poly(orthoestern), Polycaprolactonen und Copolymeren
davon.
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Zusätzlich zu
den kompaktierten Mikropartikeln kann das Implantat auch einen oder
mehrere Zusatzstoffe aufweisen, wie beispielsweise biologisch abbaubare
Polymere, Mannitol, Dextrose, Inositol, Sorbitol, Glukose, Laktose,
Sukrose, Natriumchlorid, Kalziumchlorid, Aminosäuren, Magnesiumchlorid, Zitronensäure, Essigsäure, Apfelsäure, Phosphorsäure, Glucuronsäure, Gluconsäure, Polysorbat,
Natriumacetat, Natriumzitrat, Natriumphosphat, Zinkstearat, Aluminiumstearat,
Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat, Natriumhydroxyd, Polyvinylpyrrolidone, Polyethylenglykole,
Carboxymethylzellulosen, Methylzellulosen, Stärke und Mischungen davon. Diese anderen
Materialien beschleunigen oder verlangsamen den Zerfall des Implantats
als Resultat ihrer sauren oder basischen Eigenschaften; ihrer hydrophoben
Eigenschaften; ihrer hydrophilen Eigenschaften und ihrer Fähigkeit
zu schwellen oder zu benetzen.
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Das
Implantat kann irgendeine Form haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
diejenige eines Blatts, einer Kugel, einer Faser, eines Pellets oder
eines Zylinders. Vorzugsweise ist das Implantat ein Zylinder. Die
Größe des Zylinders
kann zwischen ungefähr
0,5 und 5 mm im Durchmesser und 0,5 bis 10 cm in der Länge, vorzugsweise
zwischen ungefähr
1 und 3 mm im Durchmesser und 1 und 5 cm in der Länge, betragen.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf einen Prozess zum Verabreichen
von Mikropartikeln an ein Subjekt gerichtet. Das Verfahren umfasst
das Verabreichen der Mikropartikel als ein aus kompaktierten Mikropartikeln
ausgebildetes Implantat entweder intramuskulär oder subkutan. Das Implantat
aus kompaktierten Mikropartikeln kann durch jegliches Verfahren
verabreicht werden, das den Fachleuten bekannt ist, einschließlich chirurgischer
Implantation oder Verwendung einer Implantiervorrichtung. Implantiervorrichtungen
sind den Fachleuten gut bekannt und müssen hier nicht diskutiert
werden. Vorzugsweise wird das Implantat aus kompaktierten Mikropartikeln
unter Verwendung einer Spritze mit einer zurückziehbaren Nadel verabreicht.
In einer bevorzugteren Ausführungsform
ist die Spritze mit einer zurückziehbaren
Nadel mit dem Implantat vorbefüllt.
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Das
Implantat der Erfindung unterscheidet sich von einem konventionellen
subkutanen Implantat darin, dass ein konventionelles subkutanes
Implantat nach der Verabreichung als einzelnes monolithisches Implantat
unter der Haut verbleibt. Im Gegensatz dazu zerfällt das Implantat der vorliegenden Erfindung,
das kein monolithisches Implantat ist, sondern aus miteinander kompaktierten
individuellen Partikeln besteht, in die einzelnen Mikropartikel, nachdem
es unter die Haut implantiert ist. Der Unterschied im Verhalten
zwischen einem konventionellen monolithischen Implantat und dem
Implantat der Erfindung nach der Injektion ist in 1 gezeigt. 1a zeigt
ein konventionelles monolithisches Implantat vor der Injektion (1)
und nach der Injektion (2) unter die Haut (3). 1 b zeigt ein Implantat gemäß der Erfindung
vor der Injektion (4) und nach der Injektion (5)
unter die Haut (3).
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Verabreichen
von Mikropartikeln gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung, d. h. als Implantat aus kompaktierten
Mikropartikeln, vermeidet die Schwierigkeiten die mit ihrem Verabreichen
als Suspension verbunden sind. Das vorliegende Verfahren ist eine
Einschrittinjektion, die kein Suspensionsfluid erfordert und so
den mühsamen
Schritt, der notwendig ist, die Suspension herzustellen, und mechanischen
Verlust an Mikropartikeln vermeidet, wenn die Suspension auf eine
Spritze gezogen wird. Weiterhin stellt die Verabreichung der Arznei
als kompaktierte Mikropartikel statt als Suspension eine bessere
Kontrolle über
den Stoß bereit,
da etwas von der Arznei unvermeidbar in dem Suspensionsfluid gelöst ist.
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Die
vorliegende Erfindung ist auch auf ein Verfahren zum Herstellen
des Implantats aus kompaktierten Mikropartikeln gerichtet. Eine
Ausführungsform
des Verfahrens ist schematisch in 2 beschrieben.
Das Verfahren umfasst das Befüllen des
oberen Endes (7) einer Formzone (6) mit trockenen
Mikropartikeln (8). Die Formzone (6) weist einen Behälter mit
einem oberen Ende (7) und einem unteren Ende (10)
auf. Eine Explosionszeichnung der Formzone (6) ist in 3 gezeigt.
Die Formzone kann eine Matrize (14) sein, die von zum Beispiel
zylindrischer Form mit einem zentralen Loch ist, welches einen Durchmesser
aufweist, der gleich demjenigen des fertigen Produkts ist. Die Matrize
(14) wird in einem Halter (15) gehalten. Das obere
Ende des Halters (15) ist dazu angepasst, eine obere Kappe (16)
aufzunehmen. Das untere Ende des Halters (15) ist dazu
angepasst, eine Bodenkappe (17) aufzunehmen. Die obere
Kappe (16) weist ein Loch (18) auf, das das Einführen von
Mikropartikeln (8) und Fluid (9) in die Matrize
erlaubt. Die Bodenkappe weist ebenfalls ein Loch (19) auf,
das mit einer Dichtung (20) verschlossen ist, welche es
Mikropartikeln nicht erlaubt, hindurchzutreten, aber Fluiden und
Gasen erlaubt, hindurchzutreten. Nachdem den Mikropartikel (8)
in die Formzone hineingegeben sind, wird ein geeignetes Fluid (9),
wie beispielsweise Wasser, mit oder ohne Hilfsstoffen zu den Mikropartikeln
(8) in der Formzone (6) hinzugegeben. Dem Fluid
wird es erlaubt, die Mikropartikel für einen Zeitraum zu kontaktieren,
der ausreichend ist, dass das Fluid die Oberfläche der Mikropartikel gleichmäßig benetzt.
Das Fluid benetzt die Oberfläche
der Mikropartikel infolge der natürlichen Kräfte, wie beispielsweise Schwerkraft
und/oder Kapillarwirkung. Nachdem die Mikropartikel gleichmäßig mit
dem Fluid benetzt sind, wird ein Druck (21) auf das obere
Ende (7) der Formzone (6) aufgebracht, um die
Mikropartikel zu kompaktieren. Die Bodenkappe (17) des
Halters wird dann entfernt, und die kompaktierten Mikropartikel
werden unter Druck (12) ausgestoßen und getrocknet (13).
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Dem
Fluid wird es typischerweise erlaubt, die Mikropartikel für zwischen
ungefähr
1 Sekunde und 5 Minuten zu kontaktieren, vorzugsweise für zwischen ungefähr 10 Sekunden
und 1 Minute. Benetzen der Oberfläche der Mikropartikel vor dem
Anwenden des Drucks verbessert die Adhäsion der kompaktierten Partikel.
Ohne zu wünschen,
durch Theorie gebunden zu werden, wird angenommen, dass das Fluid die
Oberfläche
der Mikropartikel benetzt und mit Arzneimolekülen wechselwirkt, die an der
Oberfläche der
Mikropartikel vorliegen, um die Adhäsion der Mikropartikel zu verbessern.
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In
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung, die in 4 beschrieben ist, ist die Bodenkappe
(17) des Halters mit einer Dichtung (20) verschlossen,
die es Fluiden und Gasen, aber nicht den Mikropartikeln erlaubt,
hindurchzutreten. Die Mikropartikel (8) und ein geeignetes
Fluid (9) werden in die Formzone gegeben, und ein Vakuum
(11) wird auf das untere Ende (10) der Formzone
(6) aufgebracht, um einen reduzierten Druck zu erzeugen.
Der reduzierte Druck hilft dabei, das Fluid gleichmäßig auf
der Oberfläche
der Mikropartikel zu verteilen. Der reduzierte Druck liegt typischerweise
zwischen ungefähr
2 und 50 Zoll Quecksilbersäule,
vorzugsweise zwischen ungefähr
10 und 25 Zoll Quecksilbersäule.
Nachdem die Mikropartikel gleichmäßig mit dem Fluid benetzt sind,
wird das Vakuum entfernt, und ein Druck (21) wird auf das
obere Ende (7) der Formzone (6) aufgebracht, um
die Mikropartikel zu kompaktieren. Das Vakuum unterstützt beim
Benetzen der Oberfläche der
Mikropartikel mit dem Fluid. Um sicherzustellen, dass die Mikropartikel
mit dem Fluid benetzt werden, wird der reduzierte Druck entfernt,
bevor die Gesamtheit des Fluids aus der Formzone (6) abgezogen wird.
Die Bodenkappe (17) des Halters wird dann entfernt, und
die kompaktierten Mikropartikel werden unter Druck (12)
ausgestoßen
und getrocknet (13).
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Eine
dritte Ausführungsform
des Verfahrens ist schematisch in 5 beschrieben.
Das Verfahren umfasst das Befüllen
des oberen Endes (7) einer Formzone (6) mit Mikropartikeln
(8). Die Mikropartikel (8) werden der Formzone
(6) jedoch als nasses Granulat zugeführt. Das nasse Granulat wird
durch Kombinieren der Mikropartikel (8) mit einem Fluid
hergestellt. Das Loch (19) in der Bodenkappe (17)
ist mit einer Dichtung (20) verschlossen, die es den Mikropartikeln
nicht erlaubt, hindurchzutreten, die es aber Fluiden und Gasen erlaubt,
hindurchzutreten. Nachdem das nasse Granulat in die Formzone gegeben
ist, wird ein Druck (21) auf das obere Ende (7)
der Formzone (6) aufgebracht, um die Mikropartikel zu kompaktieren.
Die Bodenkappe (17) des Halters wird dann entfernt, und
die kompaktierten Mikropartikel werden unter Druck (12)
ausgestoßen
und getrocknet (13).
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Die
Dichtung verhindert, dass die Mikropartikel aus der Formzone austreten,
insbesondere wenn Druck auf das obere Ende (7) der Formzone
(6) aufgebracht wird, um die Mikropartikel zu kompaktieren. Die
Dichtung kann jeglicher Typ von Filtermedium sein, die dem Fachmann
bereits bekannt sind. Typischerweise ist die Dichtung ein Papierfilter.
Andere Materialien für
das Filtermedium umfassen, aber sind nicht beschränkt auf
Zelluloseacetat und Nylon. Typischerweise wird das Filtermedium
zum Beispiel auf einem Metallgitter oder -netz abgestützt, um
das Filtermedium daran zu hindern, zu reißen, wenn Druck auf das obere
Ende (7) der Formzone (6) aufgebracht wird.
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Die
Mikropartikel können
kommerziell erhältliche
Mikropartikel sein oder speziell für den Zweck der Herstellung
des Implantats der vorliegenden Erfindung zubereitet sein. Die Mikropartikel
können durch
jegliches konventionelle Verfahren zubereitet werden. Diese Verfahren
sind den Fachleuten gut bekannt und müssen hier nicht diskutiert
werden.
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Die
Mikropartikel können
weiterhin mit zusätzlichen
Zusatzstoffen gemischt werden, bevor sie in der Formzone angeordnet
werden. Zum Beispiel können
die Mikropartikel mit biologisch abbaubaren Polymeren, Mannitol,
Dextrose, Inositol, Sorbitol, Glukose, Laktose, Sukrose, Natriumchlorid,
Kalziumchlorid, Aminosäuren,
Magnesiumchlorid, Zitronensäure,
Essigsäure,
Apfelsäure,
Phosphorsäure,
Glucuronsäure,
Gluconsäure,
Polysorbat, Natriumacetat, Natriumzitrat, Natriumphosphat, Zinkstearat,
Aluminiumstearat, Natriumcarbonat, Natriumbicarbonat, Natriumhydroxyd,
Polyvinylpyrrolidonen, Polyethylenglykolen, Carboxymethylzellulosen,
Methylzellulosen, Stärke
und Mischungen davon gemischt werden. Wenn die Additive vorliegen,
liegen sie in einer Menge zwischen ungefähr 0,05 bis 75 (Gewicht/Gewicht)
des Implantats, vorzugsweise 0,5 bis 50 % (Gewicht/Gewicht) des
Implantats. vor.
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Das
Volumen des zugesetzten Fluids kann zwischen ungefähr 20 %
und 200 (Volumen/Gewicht) der Mikropartikel liegen, vorzugsweise
zwischen ungefähr
25 % und 100 % (Volumen/Gewicht) und mehr bevorzugt zwischen ungefähr 30 %
und 70 % (Volumen/Gewicht). Das Volumen des bei irgendeiner dieser
Ausführungsformen
zu den Mikropartikeln zuzusetzenden Fluids wird einfach durch Zugeben
schrittweise ansteigender Mengen an Fluid zu einem bekannten Gewicht
an trockenen Mikropartikeln unter Mischen bestimmt. Das Fluid wird
kontinuierlich in kleinen Schritten zugegeben, bis ein feuchtes
Granulat oder eine Paste ausgebildet ist, das/die keinen Überschuss
an frei fließender
Flüssigkeit
enthält. Das
Fluid kann irgendein das Polymer nicht lösendes Mittel oder eine Mischung
von nicht lösenden
Mitteln sein, das/die flüchtig
ist. Das Fluid kann zum Beispiel Wasser, Ethanol, Methanol, Heptan
oder eine Mischung davon sein. Das Fluid kann auch eine Lösung von
einer oder mehrerer Komponenten sein, die in dem Lösungsmittel
gelöst
ist/sind. Zum Beispiel kann die Lösung eine wässrige Lösung von Mannitol, Salzen,
wie beispielsweise Natriumchlorid, Polyethylenglykol, Säuren, Basen
und dergleichen sein. Das bevorzugte Fluid ist Wasser.
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Der
Druck (21), der auf das obere Ende (7) der Formzone
(6) aufgebracht wird, kann zwischen ungefähr 1 kg/cm2 und 1.000 kg/cm2 betragen,
vorzugsweise zwischen ungefähr
10 kg/cm2 und 500 kg/cm2.
Der Druck (21) wird für
zwischen ungefähr
1 Sekunde und 10 Minuten, vorzugs weise zwischen ungefähr 10 Sekunden
und 5 Minuten, aufgebracht. Der Druck (21) kann durch jegliches
Mittel, das den Fachleuten bekannt ist, aufgebracht werden. In einer Ausführungsform
ist das Loch (18) in der oberen Kappe (16) vorgesehen,
einen Stößel aufzunehmen, und
die Mikropartikel werden unter Verwendung des Stößels verpresst.
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Nachdem
der Presskörper
aus Mikropartikeln aus der Formzone ausgestoßen ist, wird er getrocknet,
um das Implantat bereitzustellen. Der Presskörper aus Mikropartikeln kann
bei einer Temperatur von ungefähr
0°C bis
80°C, vorzugsweise von
ungefähr
15°C bis
40°C und
am meisten bevorzugt von ungefähr
20°C bis
30°C getrocknet
werden. Der Presskörper
aus Mikropartikeln kann bei atmosphärischem Druck oder unter reduziertem
Druck getrocknet werden. Zusätzlich
kann der Presskörper aus
Mikropartikeln in der Anwesenheit eines Trocknungsmittels getrocknet
werden, wie zum Beispiel Phosphorpentoxid (P2O5). Die Trocknungszeiten können von
ungefähr
1 Stunde bis ungefähr
1 Woche variieren.
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Durch
Variieren unterschiedlicher Parameter bei dem Herstellungsprozess
kann die Freisetzungsrate der Arznei über der Zeit nach der Verabreichung kontrolliert
werden. Zum Beispiel kann die Freisetzungsrate der Arznei durch Ändern der
Kernladung; des Kompaktierungsdrucks; der Partikelgröße oder durch
Einschließen
von Zusatzstoffen in das Implantat variiert werden. Zusatzstoffe
umfassen, aber sind nicht beschränkt
auf hydrophobe, hydrophile, schwellende und auflösende Zusatzstoffe, wie beispielsweise
die oben beschriebenen.
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Zum
Beispiel stellt der Prozess der vorliegenden Erfindung Kontrolle
darüber
bereit, wie die Mikropartikel miteinander kompaktiert werden. So kann
die Geschwindigkeit, mit der das Implantat in die einzelnen Partikel
der Mikropartikel unter der Haut zerfällt, kontrolliert werden. In ähnlicher
Weise können
verschiedene Zusatzstoffe die Rate beeinflussen, mit der das Implantat
zerfällt.
Kontrollieren der Geschwindigkeit, mit der der Presskörper zerfällt, stellt
Kontrolle über
die Freisetzung der aktiven Inhaltsstoffe infolge des Stoßes bereit.
Zum Beispiel wird das Implantat, wenn ein höherer Kompaktierungsdruck angewendet
wird, woraus ein kompakteres Implantat resultiert, langsamer zerfallen
und weniger von einem Stoß entwickeln.
Höhere
Kernbeladung ist mit einem höheren
Stoß verbunden;
so ist das Absenken des Stoßes
insoweit vorteilhaft, als dass es die Verabreichung von Mikropartikeln
mit einer höheren
Kernbeladung an Arznei erlaubt. Tatsächlich erlaubt die vorliegende
Erfindung die Verabreichung von Mikropartikeln, die eine Kernbeladung oberhalb
von 25 % und selbst oberhalb von 50 % aufweisen. Durch Kontrollieren
des Stoßes
erlaubt es das Implantat der vorliegenden Erfindung, große Mengen
an Arznei in kleinen Volumen zu verabreichen. Der Prozess der vorliegenden
Erfindung stellt ein Verfahren zum Herstellen von Implantaten bereit, wobei
die Freisetzungsrate der Arznei genau kontrolliert werden kann.
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Beispiele
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Die
Erfindung wird weiter unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele
definiert, die detailliert die pharmazeutischen Implantate der vorliegenden
Erfindung beschreiben.
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Soweit
nichts anderes angegeben ist, wurden die pharmazeutischen Implantate
gemäß dem Verfahren
hergestellt, das schematisch in 2 beschrieben
ist. Die Implantate wurden aus Mikropartikeln gemacht, die das Peptid
Teverelix enthielten. Die Mikropartikel wurden durch Extrusion gefolgt
von Zermahlen erhalten. Jeder Mikropartikel enthielt 25 Prozent
Teverelix. 40 Milligramm Mikropartikel wurden in einer Formzone
wie in 3 dargestellt angeordnet, und 20 μl Wasser
wurde in die Formzone zugegeben. Ein reduzierter Druck von 5 Zoll
Quecksilbersäule
wurde angewendet, um die Mikropartikel gleichmäßig mit Wasser zu benetzen.
Das resultierende pharmazeutische Implantat war ungefähr 1,2 cm
lang und hatte einen Durchmesser von ungefähr 0,2 cm.
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Die
pharmazeutischen Implantate wurden in Wasser oder in Ringer-Lösung bei
37°C angeordnet, und
die Menge an freigesetztem Teverelix wurde spektralphotometrisch
bei 227 nm als Funktion der Zeit gemessen. Die Zerfallszeiten für die Implantate wurden
durch Vergleichen der Menge an von dem Implantat freigesetztem Teverelix
mit der Menge an von nicht nichtverpressten (Kontroll-)Mikropartikeln freigesetztem
Teverelix ausgewertet. Schnelle Freisetzung von Teverelix weist
auf einen schnellen Zerfall der pharmazeutischen Implantate hin.
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Effekt der Partikelgröße auf die
in vitro-Freisetzung von Teverelix
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6 vergleicht
die Freisetzung von Teverelix aus verpressten Mikropartikeln mit
unterschiedlichen Partikelgrößen. Freisetzungsraten
wurden in Wasser bei 37°C
bestimmt. Linie A zeigt die Freisetzung von Teverelix aus verpressten
Mikropartikeln mit einer Größe größer als
250 μm.
Linie B zeigt die Freisetzung von Teverelix aus verpressten Mikropartikeln
mit einer Größe zwischen
150 und 250 μm.
Linien C und D zeigen die Freisetzung von Teverelix aus Kontroll-Mikropartikeln,
das heißt
nichtverpressten Mikropartikeln, mit einer Größe größer als 250 μm beziehungsweise
einer Größe zwischen
150 und 250 μm.
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6 zeigt,
dass die verpressten Mikropartikel der vorliegenden Erfindung, die
eine Partikelgröße größer als
250 μm aufweisen,
nach 4,5 Stunden nicht in Partikel aufgebrochen sind. Im Gegensatz dazu
zerfällt
ein pharmazeutisches Implantat mit einer kleineren Partikelgröße zwischen
150 und 250 μm
schneller, d. h. der Zerfall ist nach 4,5 Stunden im Wesentlichen
abgeschlossen. So kann die Zerfallsrate des pharmazeutischen Implantats
der vorliegenden Erfindung durch Variieren der Größe der Mikropartikel
variiert werden.
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Effekt von Zusatzstoffen auf
die in vitro-Freisetzung von Teverelix
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7 vergleicht
die Freisetzung von Teverelix aus verpressten Mikropartikeln mit
und ohne den Zusatzstoff Natriumchlorid. Freisetzungsraten wurden
in Ringer-Lösung
bei 37°C
bestimmt. Natriumchlorid wurde zu den pharmazeutischen Implantaten in
einer Menge von 1 Gewichtsprozent zugegeben. 7 zeigt,
dass die Zugabe von Natriumchlorid die Zerfallsrate des pharmazeutischen
Implantats beschleunigt.
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8 vergleicht
die Freisetzung von Teverelix aus verpressten Mikropartikeln mit
und ohne die Zusatzstoffe Polyethylenglykol (PEG) und Zinkstearat.
PEG und Zinkstearat wurden zu den pharmazeutischen Implantaten in
Mengen von jeweils 1 Gewichtsprozent zugegeben. 8 zeigt,
dass die Zugabe von PEG oder Zinkstearat die Zerfallsrate des pharmazeutischen
Implantats behindert. So kann die Zerfallsrate des Implantats durch
Einbauen verschiedener Additive in die pharmazeutischen Implantate der
vorliegenden Erfindung erhöht
oder gesenkt werden.
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9 vergleicht
auch die Freisetzung von Teverelix aus verpressten Mikropartikeln
mit und ohne den Zusatzstoff Natriumchlorid. Freisetzungsraten wurden
in Ringer-Lösung
bei 37°C
bestimmt. Die zur Erzeugung der Daten in 9 verwendeten Mikropartikel
wurden jedoch gemäß dem Verfahren hergestellt,
das schematisch in 5 beschrieben ist.
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Um
die Mikropartikel herzustellen, wurden 15 mg Mikropartikel, die
jeweils 25 Gewichtsprozent Teverelix enthielten, mit 5 mg Wasser
kombiniert, um ein nasses Granulat herzustellen. Das nasse Granulat
wurde in eine Formzone angeordnet, wie sie in 3 dargestellt
ist, und ein Druck von 30 kg/cm2 wurde für 10 Sekunden
aufgebracht. Das resultierende pharmazeutische Implantat war ungefähr 0,5 cm lang
und hatte einen Durchmesser von ungefähr 0,2 cm. Natriumchlorid wurde
zu den pharmazeutischen Implantaten in einer Menge von 5 Prozent
zugegeben. 9 zeigt erneut, dass die Zugabe
von Natriumchlorid die Zerfallsrate des pharmazeutischen Implantats
beschleunigt.