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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ausschließlich das Gebiet der Bearbeitung
von Post und insbesondere eine Frankiermaschine vom Tintenstrahltyp,
die unterschiedslos Postartikel und Etiketten bedrucken kann.
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STAND DER TECHNIK
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Die
Frankiermaschinen vom Tintenstrahltyp sind dem Fachmann gut bekannt.
Sie ermöglichen das
Frankieren von Postartikeln unterschiedlicher Typen (Kuverts, Einlagen,
usw.), wie beispielsweise Etiketten, die zu befeuchten und dann
auf diese Artikel zu kleben oder getrennt zu bearbeiten sind.
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Das
Dokument
EP 0 718 799 beschreibt
eine Frankiermaschine mit einer Tintenstrahldruckeinrichtung, die
auch mit einem Etikettenverteiler ausgestattet ist. Der Poststempel
kann auf von der Maschine zugeführte
Kuverts oder auf ein Band aufgebracht werden, das aus der Maschine
gezogen wird. Dies erfolgt durch Verschieben des Druckmoduls zwischen
zwei Druckpositionen. Ferner gibt es eine Wartungsposition, in die
die Druckeinrichtung nach einem Druckzyklus geschoben wird, um eine
Reinigung oder ein Nachladen der Tinte durchzuführen.
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Seit
bereits einigen Jahren sind auch Streifen, „linerless" genannt, bekannt, die als abwickelbare
Rollen für
die Verteilung von Briefmarken auf Bestellung verfügbar sind
(siehe beispielsweise das Patent
US
5,663,227 ).
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Aber
bis heute hat noch niemand daran gedacht, was diese letztgenannte
Technik für
das Gebiet der Postbearbeitung und insbesondere für die Frankiermaschinen
bringen könnte.
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GEGENSTAND UND DEFINITION
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung soll eine neue Architektur einer Frankiermaschine
vorschlagen, die auf der Verwendung dieser „linerless"-Technik basiert. Ein zusätzliches
Ziel der Erfindung ist die Erhöhung
der Sicherheit der Frankierdaten, die auf den Postartikel aufgebracht
werden, und die Erleichterung deren Lesens durch die Postverwaltung.
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Diese
Ziele werden mit einer Maschine zum Frankieren von Postartikeln
oder Etiketten erreicht, umfassend eine Basis und ein mit dieser
Basis verbundenes Frankiermodul, wobei die Basis erste Fördermittel,
um die Postartikel entlang eines Postartikelförderweges von einem Postartikeleingang
zum Frankiermodul zu befördern,
und zweite Fördermittel umfaßt, um die
Etiketten entlang eines Etikettenförderweges von Etikettenverteilungsmitteln
zum Frankiermodul zu befördern,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verteilungsmittel mindestens eine erste Abwickelrolle umfassen,
um Selbstklebeetiketten in Bandform vom Typ „linerless" zu liefern.
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Diese
neue Architektur einer Frankiermaschine, die Selbstklebestreifen
verwendet, stellt sich als besonders interessant heraus, da sie
das Vorhandensein von Wasser innerhalb der Maschine vermeidet, d.h.
das Vorhandensein von Wasser in einem elektrischen Umfeld.
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Die
Verteilungsmittel umfassen ferner eine zweite Abwickelrolle, um
Selbstklebeetiketten in Bandform vom Typ „linerless", die mit Transpondern versehen sind,
zu liefern. Sie sind in Translation senkrecht auf die Förderwege
der Postartikel und der Etiketten beweglich, um mindestens drei
Frankierpositionen zu definieren. Ebenso ist das Frankiermodul in
Translation senkrecht auf den Förderweg
der Postartikel beweglich, um mindestens zwei Frankierpositionen
zu definieren.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsart
umfaßt
das Frankiermodul ferner eine dritte Frankierposition zum Aufdrucken
von Postdaten oder anderen Daten als die Frankierdaten. Dieses Frankiermodul kann
vorzugsweise sowohl ein Tintenstrahldruckmodul als auch ein kontaktloses
Schreibmodul umfassen.
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Vorzugsweise
wird das Selbstklebeetikett von zwei stromaufwärtigen und stromabwärtigen Rollenpaaren
angetrieben, zwischen denen eine Schneidvorrichtung vom Typ mit
Trennscheren angeordnet ist, die dazu bestimmt sind, ein gespanntes Band
mit einer von einer Erfassungsvorrichtung bestimmten Länge abzutrennen.
Die auf der Seite einer Außenfläche des
Bandes angeordneten Rollen sind motorisiert, wobei die beiden anderen
Rollen, die als Druckrollen dienen und auf der Seite einer Innenfläche des
Bandes angeordnet sind, frei befestigt und mit einem schwach haftenden
Material überzogen sind,
um ein Kleben des Etikettenbandes auf diesen Rollen zu vermeiden.
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Die
Frankiermaschine umfaßt
ferner, nacheinander am Ausgang der stromabwärtigen Rollen angeordnet, einen
gekrümmten
Führungswinkel,
um die Bahn des Bandes zu biegen, und eine weitere Druckrolle, um
das Band an die Fördermittel
der Etiketten oder an die Postartikel anzulegen, die von den Postartikelfördermitteln
getragen werden. Um ein Kleben des Etikettenbandes zu vermeiden,
sind der gekrümmte
Führungswinkel
und die Etikettenfördermittel
mit einem nicht haftenden Material überzogen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen besser aus
der nachfolgenden Beschreibung hervor, die hinweisenden und nicht
einschränkenden
Charakter hat und sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht,
wobei:
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1 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer ersten Etikettendruckposition ist,
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2 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer zweiten Etikettendruckposition ist,
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3 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer dritten Etikettendruckposition ist,
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4 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer vierten Etikettendruckposition ist,
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5 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer ersten Etikettenschreibposition ist,
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6 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer zweiten Etikettenschreibposition ist,
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7 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer ersten Kuvertdruckposition ist,
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8 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer zweiten Kuvertdruckposition ist,
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9 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer dritten Kuvertdruckposition ist und
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10 eine
Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine
in einer ersten Kuvertschreibposition ist.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSARTEN
DER ERFINDUNG
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Herkömmlicherweise
ist eine Frankiermaschine von einer Basis und einem mit dieser Basis verbundenen
Frankiermodul gebildet. Die Basis umfaßt Fördermittel (Rollen oder Riemen),
um die Postartikel durch die Maschine von einem Postartikeleingang
entlang eines Fördeweges
der Postartikel zu befördern,
Mittel zum Verbuchen der durchgeführten Frankierungen (aufsteigende
und absteigende Zähler
insbesondere), Mittel zur Eingabe von Daten und Frankiertypen (über eine
Benutzerschnittstelle beispielsweise), und eventuell Mittel zum
Nachladen eines Frankierguthabens (durch Fernladen oder ein spezifisches
Modul). Fakultativ kann die Basis auch eine Etikettenverteilungs-
und -fördereinrichtung durch
die Maschine umfassen. Der Förderweg
der Etiketten kann dem Förderweg
der Postartikel teilweise entsprechen oder nicht. Das Frankiermodul umfaßt vorzugsweise
mehrere Frankierköpfe
(die bei der Tintenstrahltechnologie jeweils eine oder mehrere Strahldüsen je nach
den zu bedruckenden Abmessungen umfassen) und mindestens Speichermittel, um
insbesondere Funktionsparameter dieser Köpfe zu speichern. Natürlich sind
weitere Drucktechnologien möglich
(Tintenübertragung,
Thermodruck, ...), wobei eventuell eine Hauptdruckeinheit mit einer
Nebendruckeinheit verbunden ist. Das Frankiermodul kann herkömmlichen
Typs (somit bei der Postverwaltung nachladbar) oder vom Wegwerftyp
sein, und ist nun mit der Basis durch eine Verbindung gesicherten Typs
verbunden.
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1 stellt
schematisch und sehr teilweise (auf die Druckzone beschränkt) eine
erfindungsgemäße Frankiermaschine
dar. Es ist die Basis 2 mit ihren Fördermitteln 4, 6 für die Postartikel
und Etiketten zu erkennen. Diese Etiketten werden von einem mit der
Basis verbundenen Etikettenverteiler 8 geliefert. Ein Frankiermodul,
das von einem Tintenstrahldruckmodul 10 gebildet ist, ist
natürlich
ebenfalls vorgesehen, um die Frankierdaten (Poststempel) auf die
Etiketten oder Postartikel zu drucken. Dieses Druckmodul kann auch
für das
Drucken aller anderen Postdaten oder nicht postbezogenen Daten auf
die Postartikel, die für
den Versand (Verteileradresse), die Valorisierung (beispielsweise
beliebige Informations- oder Werbebotschaft), das Sortieren (Strichcode), die Überwachung
(Art des Transporters) und die Kontrolle dieser Artikel erforderlich
sind. Das Postartikelzuführmodul
und die Mittel zur allgemeinen Steuerung der Maschine, die dem Fachmann
gut bekannt sind, sind weder beschrieben noch dargestellt, obwohl
sie notwendigerweise vorhanden sind.
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Erfindungsgemäß ist diese
Frankiermaschine mit einem Verteiler von Selbstklebeetiketten (vom Typ „linerless") versehen, d.h.
von Etiketten, die keine Silikonablösefolie umfassen. Diese Etiketten 12, eine
haftende Innenfläche 12A und
eine nicht haftende Außenfläche 12B umfassen,
können
in Bandform durchlaufend oder vorgeschnitten von einer ersten Abwickelrolle 14 abgewickelt
werden, wobei die Haftfläche
dazu bestimmt ist, automatisch oder manuell (Fall der Postpakete
beispielsweise) auf den zu versendenden Postartikel geklebt zu werden,
und wobei die nicht haftende Fläche
dazu bestimmt ist, direkt mit dem Druckkopf 10 bedruckt
zu werden. Natürlich muß diese
nicht haftende Fläche 12B mit
einem Tintenstrahldruck vereinbar sein.
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Das
Etikettenband vom Typ „linerless" wird von zwei stromaufwärtigen 16, 18 und
stromabwärtigen
Rollenpaaren 20, 22 angetrieben, zwischen denen
eine Schneidvorrichtung 24 vom Typ mit Trennscheren vorgesehen
ist. Die Schneidvorrichtung ist zwischen den beiden Rollenpaaren
angeordnet, um ein gespanntes Band auf eine Länge abzuschneiden, die sehr
wohl auf herkömmliche
Weise durch eine Erfassungsvorrichtung (nicht dargestellt), wie
beispielsweise einen Codierer oder einen mechanischen oder optischen
Positionsfühler,
der beispielsweise auf der Rolle 14 befestigt ist, bestimmt
und kontrolliert wird.
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Die
Rollen 16, 20, die auf der Seite der Außenfläche des
Bandes angeordnet sind, sind motorisiert und werden von einem Motor
(nicht dargestellt) gesteuert, wobei die beiden anderen Rollen 18, 22, die
als Druckrollen dienen und auf der Seite der Innenfläche des
angeordnet sind, frei montiert und mit einem wenig haftenden Material
(Silikonschicht oder Teflon®-Schicht beispielsweise) überzogen
sind, um ein Kleben des Bandes auf diesen Rollen zu vermeiden. Am
Ausgang der Rollen sind nacheinander ein gekrümmter Führungswinkel 26 zum
Biegen der Bahn des Bandes und eine weitere Druckrolle 28 angeordnet,
die dann dazu bestimmt ist, das Band an den Endlosriemen 6,
der ebenfalls vom Motor angetrieben wird, anzulegen.
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Wie
die erste und die zweite Druckrolle 18, 22 sind
der gekrümmte
Führungswinkel 26 und
der Endlosriemen 6 mit einem nicht haftenden Material überzogen.
Die Gesamtheit dieser Elemente ist natürlich in der Basis montiert
und an dieser auf an sich bekannte Weise befestigt, die nicht beschrieben
zu werden braucht.
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Die 2 bis 4 stellen
die Funktion der erfindungsgemäßen Frankiermaschine
beim Bedrucken von Etiketten dar, die dazu bestimmt sind, manuell
auf Postpakete aufgebracht zu werden.
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In 2 wurde
das Etikettenband „linerless" 12 von
der Abwickelrolle 14 auf einer bestimmten Länge, die
der gewünschten
Abtrennung entspricht, abgewickelt. Es ist anzumerken, daß der gekrümmte Führungswinkel 26 das
Band zu der dritten Druckrolle 28 hin biegt, die es an
den Endlosriemen 6 anlegt. Die kontinuierliche Bewegung
des Endlosriemens in Verbindung mit der Wirkung dieser Druckrolle
hält das
abgetrennte Etikett am Riemen mit einem ausreichenden Haftvermögen, um
dann ein qualitativ hochwertiges Bedrucken im Bereich des Druckmoduls 10 (siehe 3)
zu ermöglichen.
Dieses Bedrucken erfolgt durchgehend, d.h. ohne Anhalten des Riemens 6.
Wenn der Druck erfolgt ist, wird das Etikett in die Position der 4 gebracht,
in der sie der Benutzer ergreifen kann, um sie dann auf das Postpaket
zu kleben, für
das sie bestimmt ist (dieses Ergreifen wird einerseits durch einen
Greifträger 30,
der mit der Basis verbunden ist, und andererseits durch die Freilauffunktion
des Riemens in dieser Erfassungsposition erleichtert).
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5 stellt
eine zweite Ausführungsart
der erfindungsgemäßen Frankiermaschine
dar, bei der der Etikettenverteiler
8, der in Translation
beweglich auf der Basis
2 montiert ist, eine zweite Abwickelrolle
34 umfaßt, die
es ermöglicht,
Selbstklebeetiketten mit Transponder
32 abzuwickeln. Solche
Spezialetiketten vom Typ „linerless" sind aus dem Patent
US 6,019,865 bekannt. Sie
umfassen eine haftende Innenfläche
32A und
eine nicht haftende Außenfläche
32B.
Sie werden in Form eines kontinuierlichen Bandes abgewickelt, wobei
die Haftfläche
dazu bestimmt ist, automatisch oder manuelle (Fall der Postpakete beispielsweise)
auf den zu versendenden Postartikel geklebt zu werden. Zwischen
den beiden Flächen dieses
Etiketts
32 ist eine elektronische Mikrospeicherschaltung
32C, „Transponder" genannt, montiert,
die dazu bestimmt ist, mindestens die üblicherweise auf dem Poststempel
des zu versendenden Postartikels vorhandenen Frankierdaten zu empfangen.
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Wie
bei der vorherigen Ausführungsart
wird das Selbstklebeetikettenband von zwei stromaufwärtigen und
stromabwärtigen
Rollenpaaren angetrieben, zwischen denen eine Schneidvorrichtung
vom Typ mit Trennscheren angeordnet ist. Vorzugsweise werden die
Schneidvorrichtung 24 und die stromabwärtigen Rollen 20, 22 mit
der ersten Abwickelrolle 14 verwendet, während die
in Translation beweglichen stromaufwärtigen Rollen 36, 38 mit
dem Verteiler direkt am Ausgang der Abwickelrolle 34 angeordnet
sind. Ebenso sind wie vorher am Ausgang dieser beiden Rollenpaare
nacheinander der gekrümmte Führungswinkel 26 zum
Biegen der Bahn des Bandes und die dritte Druckrolle 28 angeordnet.
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Die
Frankierposition dieser zweiten Ausführungsart ist in 6 dargestellt.
Es handelt sich hier um eine Position zum Schreiben in den Transponder 32C.
Dieses Schreiben in den Speicher (vom Typ RAM oder EEPROM) der elektronischen
Mikroschaltung erfolgt aus der Ferne (ohne Kontakt) über ein Schreibmodul 40 an
Ort und Stelle des vorgenannten Druckmoduls 10. Dieses
kontaktlose Schreiben erfolgt auch „durchgehend". Vorzugsweise können natürlich, wie
dargestellt, diese beiden Druck- und Schreibmodule
nebeneinander in der Druckzone bestehen. Wenn der Schreibvorgang
in die Mikroschaltung (und eventuell das zugehörige Lesen) beendet ist, wird
das Etikett auf dem Greifträger 30 vorgeschoben,
um vom Benutzer erfaßt
zu werden.
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Diese
Druck- oder Schreibvorgänge
auf ein Etikett vom Typ „linerless" mit oder ohne Transponder
können
natürlich
auch automatisch auf einem Postartikel erfolgen. Die 7 bis 9 bzw. 10 stellen
diese beiden Ausführungsvarianten
dar.
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In 7 werden
Etiketten vom Typ „linerless" von der ersten Abwickelrolle 14 abgewickelt und
zu einem Postartikel, beispielsweise einem Kuvert E, durch die beiden
stromaufwärtigen 16, 18 und stromabwärtigen Rollenpaare 20, 22 geführt, zwischen
denen die Schneidvorrichtung vom Typ mit Trennscheren 24 angeordnet
ist. Dazu sind die Schneidvorrichtung und die stromabwärtigen Rollen in
Translation senkrecht auf die Bewegung des Kuverts beweglich, um
eine entsprechende Position in Bezug zu diesem Kuvert einzunehmen.
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In
der Position der 8 wurde eine bestimmte Länge von
der Rolle abgewickelt, und das Kuvert wurde um eine entsprechende
Distanz vorgeschoben, um das vordere Ende dieses Etiketts aufzunehmen,
die nun wieder direkt auf das Kuvert durch die dritte Druckrolle 28 (und
ohne Zuführung
von Wasser durch beliebige Befeuchtungsmittel) geklebt wird. Das
Vorhandensein einer Befeuchtungsvorrichtung ist nicht notwendig,
was einen entscheidenden Vorteil aus technischen und wirtschaftlichen
Gründen darstellt.
In 9 wurde das Etikett, die sich unter dem Druckmodul 10 befindet
(das vorher Gegenstand einer Translationsverschiebung von seiner Ausgangsposition
zum Etikettendruck war), abgetrennt und wird nun zur Gänze auf
das Kuvert geklebt, das nun bereit ist, zu einem Modul außerhalb der
Frankiermaschine, beispielsweise einem Speichermodul, geleitet zu
werden.
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10 stellt
eine letzte Ausführungsvariante der
Frankiermaschine entsprechend dem Schreiben von Frankierdaten in
die Mikroschaltung 32C eines Etiketts vom Typ „linerless
mit Transponder" dar,
die von der zweiten Abwickelrolle 34 abgewickelt wurde und
dazu bestimmt ist, automatisch auf einen Postartikel, beispielsweise
ein Kuvert E, geklebt zu werden. Im Vergleich mit der vorhergehenden
Ausführung
ist die neuerliche Querverschiebung des Verteilers 6 zu bemerken,
um die zweite Abwickelrolle 34 auf die Förderbahn
der Postartikel zu bringen.
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So
kann der Verteiler drei unterschiedliche Positionen quer zur Bewegungsrichtung
der Postartikel einnehmen, die es ihm ermöglichen, die vier vorhergehenden
Funktionen zu erfüllen:
- – in
einer ersten Position (1) ermöglicht er nur das Bedrucken
von Etiketten vom Typ „linerless",
- – in
einer zweiten Position ermöglich
er entweder das Beschriften von Etiketten vom Typ „linerless", die mit einem Transponder
versehen sind (5), oder das Bedrucken von Etiketten
vom Typ „linerless", die auf Postartikel
geklebt werden (7),
- – in
einer dritten Position (10) ermöglicht er das
Beschriften von Etiketten vom Typ „linerless", die mit einem Transponder versehen
sind und auf Postartikel geklebt werden.
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Mit
diesen mehreren Möglichkeiten
der Verteilung der Etiketten kann die erfindungsgemäße Frankiermaschine
ein Frankieren auf verschiedene Arten durchführen:
- – durch
herkömmliches
Aufdrucken der Poststempel, die alle möglichen Informationsdaten enthalten,
- – durch
Herstellen von bedruckten Etiketten, die verschiedene Frankierinformationen
enthalten und bereit sind, manuell auf Pakete oder große Kuverts
geklebt zu werden,
- – durch
Herstellen von ähnlichen
Etiketten wie die vorhergehenden, die aber mit einem Transponder versehen
sind, in dem alle Frankierdaten aufgezeichnet sind, und die ebenfalls
verwendungsbereit sind,
- – durch
automatisches Kleben des einen oder anderen der beiden Etikettentypen „linerless" auf die Kuverts
vor der Frankierphase (Bedrucken oder Beschriften).