DE60129516T2 - Mehrzweckfrankiermaschine - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ausschließlich das Gebiet der Bearbeitung von Post und insbesondere eine Frankiermaschine vom Tintenstrahltyp, die unterschiedslos Postartikel und Etiketten bedrucken kann.
  • STAND DER TECHNIK
  • Die Frankiermaschinen vom Tintenstrahltyp sind dem Fachmann gut bekannt. Sie ermöglichen das Frankieren von Postartikeln unterschiedlicher Typen (Kuverts, Einlagen, usw.), wie beispielsweise Etiketten, die zu befeuchten und dann auf diese Artikel zu kleben oder getrennt zu bearbeiten sind.
  • Das Dokument EP 0 718 799 beschreibt eine Frankiermaschine mit einer Tintenstrahldruckeinrichtung, die auch mit einem Etikettenverteiler ausgestattet ist. Der Poststempel kann auf von der Maschine zugeführte Kuverts oder auf ein Band aufgebracht werden, das aus der Maschine gezogen wird. Dies erfolgt durch Verschieben des Druckmoduls zwischen zwei Druckpositionen. Ferner gibt es eine Wartungsposition, in die die Druckeinrichtung nach einem Druckzyklus geschoben wird, um eine Reinigung oder ein Nachladen der Tinte durchzuführen.
  • Seit bereits einigen Jahren sind auch Streifen, „linerless" genannt, bekannt, die als abwickelbare Rollen für die Verteilung von Briefmarken auf Bestellung verfügbar sind (siehe beispielsweise das Patent US 5,663,227 ).
  • Aber bis heute hat noch niemand daran gedacht, was diese letztgenannte Technik für das Gebiet der Postbearbeitung und insbesondere für die Frankiermaschinen bringen könnte.
  • GEGENSTAND UND DEFINITION DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung soll eine neue Architektur einer Frankiermaschine vorschlagen, die auf der Verwendung dieser „linerless"-Technik basiert. Ein zusätzliches Ziel der Erfindung ist die Erhöhung der Sicherheit der Frankierdaten, die auf den Postartikel aufgebracht werden, und die Erleichterung deren Lesens durch die Postverwaltung.
  • Diese Ziele werden mit einer Maschine zum Frankieren von Postartikeln oder Etiketten erreicht, umfassend eine Basis und ein mit dieser Basis verbundenes Frankiermodul, wobei die Basis erste Fördermittel, um die Postartikel entlang eines Postartikelförderweges von einem Postartikeleingang zum Frankiermodul zu befördern, und zweite Fördermittel umfaßt, um die Etiketten entlang eines Etikettenförderweges von Etikettenverteilungsmitteln zum Frankiermodul zu befördern, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteilungsmittel mindestens eine erste Abwickelrolle umfassen, um Selbstklebeetiketten in Bandform vom Typ „linerless" zu liefern.
  • Diese neue Architektur einer Frankiermaschine, die Selbstklebestreifen verwendet, stellt sich als besonders interessant heraus, da sie das Vorhandensein von Wasser innerhalb der Maschine vermeidet, d.h. das Vorhandensein von Wasser in einem elektrischen Umfeld.
  • Die Verteilungsmittel umfassen ferner eine zweite Abwickelrolle, um Selbstklebeetiketten in Bandform vom Typ „linerless", die mit Transpondern versehen sind, zu liefern. Sie sind in Translation senkrecht auf die Förderwege der Postartikel und der Etiketten beweglich, um mindestens drei Frankierpositionen zu definieren. Ebenso ist das Frankiermodul in Translation senkrecht auf den Förderweg der Postartikel beweglich, um mindestens zwei Frankierpositionen zu definieren.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsart umfaßt das Frankiermodul ferner eine dritte Frankierposition zum Aufdrucken von Postdaten oder anderen Daten als die Frankierdaten. Dieses Frankiermodul kann vorzugsweise sowohl ein Tintenstrahldruckmodul als auch ein kontaktloses Schreibmodul umfassen.
  • Vorzugsweise wird das Selbstklebeetikett von zwei stromaufwärtigen und stromabwärtigen Rollenpaaren angetrieben, zwischen denen eine Schneidvorrichtung vom Typ mit Trennscheren angeordnet ist, die dazu bestimmt sind, ein gespanntes Band mit einer von einer Erfassungsvorrichtung bestimmten Länge abzutrennen. Die auf der Seite einer Außenfläche des Bandes angeordneten Rollen sind motorisiert, wobei die beiden anderen Rollen, die als Druckrollen dienen und auf der Seite einer Innenfläche des Bandes angeordnet sind, frei befestigt und mit einem schwach haftenden Material überzogen sind, um ein Kleben des Etikettenbandes auf diesen Rollen zu vermeiden.
  • Die Frankiermaschine umfaßt ferner, nacheinander am Ausgang der stromabwärtigen Rollen angeordnet, einen gekrümmten Führungswinkel, um die Bahn des Bandes zu biegen, und eine weitere Druckrolle, um das Band an die Fördermittel der Etiketten oder an die Postartikel anzulegen, die von den Postartikelfördermitteln getragen werden. Um ein Kleben des Etikettenbandes zu vermeiden, sind der gekrümmte Führungswinkel und die Etikettenfördermittel mit einem nicht haftenden Material überzogen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen besser aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, die hinweisenden und nicht einschränkenden Charakter hat und sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, wobei:
  • 1 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer ersten Etikettendruckposition ist,
  • 2 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer zweiten Etikettendruckposition ist,
  • 3 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer dritten Etikettendruckposition ist,
  • 4 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer vierten Etikettendruckposition ist,
  • 5 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer ersten Etikettenschreibposition ist,
  • 6 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer zweiten Etikettenschreibposition ist,
  • 7 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer ersten Kuvertdruckposition ist,
  • 8 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer zweiten Kuvertdruckposition ist,
  • 9 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer dritten Kuvertdruckposition ist und
  • 10 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine in einer ersten Kuvertschreibposition ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSARTEN DER ERFINDUNG
  • Herkömmlicherweise ist eine Frankiermaschine von einer Basis und einem mit dieser Basis verbundenen Frankiermodul gebildet. Die Basis umfaßt Fördermittel (Rollen oder Riemen), um die Postartikel durch die Maschine von einem Postartikeleingang entlang eines Fördeweges der Postartikel zu befördern, Mittel zum Verbuchen der durchgeführten Frankierungen (aufsteigende und absteigende Zähler insbesondere), Mittel zur Eingabe von Daten und Frankiertypen (über eine Benutzerschnittstelle beispielsweise), und eventuell Mittel zum Nachladen eines Frankierguthabens (durch Fernladen oder ein spezifisches Modul). Fakultativ kann die Basis auch eine Etikettenverteilungs- und -fördereinrichtung durch die Maschine umfassen. Der Förderweg der Etiketten kann dem Förderweg der Postartikel teilweise entsprechen oder nicht. Das Frankiermodul umfaßt vorzugsweise mehrere Frankierköpfe (die bei der Tintenstrahltechnologie jeweils eine oder mehrere Strahldüsen je nach den zu bedruckenden Abmessungen umfassen) und mindestens Speichermittel, um insbesondere Funktionsparameter dieser Köpfe zu speichern. Natürlich sind weitere Drucktechnologien möglich (Tintenübertragung, Thermodruck, ...), wobei eventuell eine Hauptdruckeinheit mit einer Nebendruckeinheit verbunden ist. Das Frankiermodul kann herkömmlichen Typs (somit bei der Postverwaltung nachladbar) oder vom Wegwerftyp sein, und ist nun mit der Basis durch eine Verbindung gesicherten Typs verbunden.
  • 1 stellt schematisch und sehr teilweise (auf die Druckzone beschränkt) eine erfindungsgemäße Frankiermaschine dar. Es ist die Basis 2 mit ihren Fördermitteln 4, 6 für die Postartikel und Etiketten zu erkennen. Diese Etiketten werden von einem mit der Basis verbundenen Etikettenverteiler 8 geliefert. Ein Frankiermodul, das von einem Tintenstrahldruckmodul 10 gebildet ist, ist natürlich ebenfalls vorgesehen, um die Frankierdaten (Poststempel) auf die Etiketten oder Postartikel zu drucken. Dieses Druckmodul kann auch für das Drucken aller anderen Postdaten oder nicht postbezogenen Daten auf die Postartikel, die für den Versand (Verteileradresse), die Valorisierung (beispielsweise beliebige Informations- oder Werbebotschaft), das Sortieren (Strichcode), die Überwachung (Art des Transporters) und die Kontrolle dieser Artikel erforderlich sind. Das Postartikelzuführmodul und die Mittel zur allgemeinen Steuerung der Maschine, die dem Fachmann gut bekannt sind, sind weder beschrieben noch dargestellt, obwohl sie notwendigerweise vorhanden sind.
  • Erfindungsgemäß ist diese Frankiermaschine mit einem Verteiler von Selbstklebeetiketten (vom Typ „linerless") versehen, d.h. von Etiketten, die keine Silikonablösefolie umfassen. Diese Etiketten 12, eine haftende Innenfläche 12A und eine nicht haftende Außenfläche 12B umfassen, können in Bandform durchlaufend oder vorgeschnitten von einer ersten Abwickelrolle 14 abgewickelt werden, wobei die Haftfläche dazu bestimmt ist, automatisch oder manuell (Fall der Postpakete beispielsweise) auf den zu versendenden Postartikel geklebt zu werden, und wobei die nicht haftende Fläche dazu bestimmt ist, direkt mit dem Druckkopf 10 bedruckt zu werden. Natürlich muß diese nicht haftende Fläche 12B mit einem Tintenstrahldruck vereinbar sein.
  • Das Etikettenband vom Typ „linerless" wird von zwei stromaufwärtigen 16, 18 und stromabwärtigen Rollenpaaren 20, 22 angetrieben, zwischen denen eine Schneidvorrichtung 24 vom Typ mit Trennscheren vorgesehen ist. Die Schneidvorrichtung ist zwischen den beiden Rollenpaaren angeordnet, um ein gespanntes Band auf eine Länge abzuschneiden, die sehr wohl auf herkömmliche Weise durch eine Erfassungsvorrichtung (nicht dargestellt), wie beispielsweise einen Codierer oder einen mechanischen oder optischen Positionsfühler, der beispielsweise auf der Rolle 14 befestigt ist, bestimmt und kontrolliert wird.
  • Die Rollen 16, 20, die auf der Seite der Außenfläche des Bandes angeordnet sind, sind motorisiert und werden von einem Motor (nicht dargestellt) gesteuert, wobei die beiden anderen Rollen 18, 22, die als Druckrollen dienen und auf der Seite der Innenfläche des angeordnet sind, frei montiert und mit einem wenig haftenden Material (Silikonschicht oder Teflon®-Schicht beispielsweise) überzogen sind, um ein Kleben des Bandes auf diesen Rollen zu vermeiden. Am Ausgang der Rollen sind nacheinander ein gekrümmter Führungswinkel 26 zum Biegen der Bahn des Bandes und eine weitere Druckrolle 28 angeordnet, die dann dazu bestimmt ist, das Band an den Endlosriemen 6, der ebenfalls vom Motor angetrieben wird, anzulegen.
  • Wie die erste und die zweite Druckrolle 18, 22 sind der gekrümmte Führungswinkel 26 und der Endlosriemen 6 mit einem nicht haftenden Material überzogen. Die Gesamtheit dieser Elemente ist natürlich in der Basis montiert und an dieser auf an sich bekannte Weise befestigt, die nicht beschrieben zu werden braucht.
  • Die 2 bis 4 stellen die Funktion der erfindungsgemäßen Frankiermaschine beim Bedrucken von Etiketten dar, die dazu bestimmt sind, manuell auf Postpakete aufgebracht zu werden.
  • In 2 wurde das Etikettenband „linerless" 12 von der Abwickelrolle 14 auf einer bestimmten Länge, die der gewünschten Abtrennung entspricht, abgewickelt. Es ist anzumerken, daß der gekrümmte Führungswinkel 26 das Band zu der dritten Druckrolle 28 hin biegt, die es an den Endlosriemen 6 anlegt. Die kontinuierliche Bewegung des Endlosriemens in Verbindung mit der Wirkung dieser Druckrolle hält das abgetrennte Etikett am Riemen mit einem ausreichenden Haftvermögen, um dann ein qualitativ hochwertiges Bedrucken im Bereich des Druckmoduls 10 (siehe 3) zu ermöglichen. Dieses Bedrucken erfolgt durchgehend, d.h. ohne Anhalten des Riemens 6. Wenn der Druck erfolgt ist, wird das Etikett in die Position der 4 gebracht, in der sie der Benutzer ergreifen kann, um sie dann auf das Postpaket zu kleben, für das sie bestimmt ist (dieses Ergreifen wird einerseits durch einen Greifträger 30, der mit der Basis verbunden ist, und andererseits durch die Freilauffunktion des Riemens in dieser Erfassungsposition erleichtert).
  • 5 stellt eine zweite Ausführungsart der erfindungsgemäßen Frankiermaschine dar, bei der der Etikettenverteiler 8, der in Translation beweglich auf der Basis 2 montiert ist, eine zweite Abwickelrolle 34 umfaßt, die es ermöglicht, Selbstklebeetiketten mit Transponder 32 abzuwickeln. Solche Spezialetiketten vom Typ „linerless" sind aus dem Patent US 6,019,865 bekannt. Sie umfassen eine haftende Innenfläche 32A und eine nicht haftende Außenfläche 32B. Sie werden in Form eines kontinuierlichen Bandes abgewickelt, wobei die Haftfläche dazu bestimmt ist, automatisch oder manuelle (Fall der Postpakete beispielsweise) auf den zu versendenden Postartikel geklebt zu werden. Zwischen den beiden Flächen dieses Etiketts 32 ist eine elektronische Mikrospeicherschaltung 32C, „Transponder" genannt, montiert, die dazu bestimmt ist, mindestens die üblicherweise auf dem Poststempel des zu versendenden Postartikels vorhandenen Frankierdaten zu empfangen.
  • Wie bei der vorherigen Ausführungsart wird das Selbstklebeetikettenband von zwei stromaufwärtigen und stromabwärtigen Rollenpaaren angetrieben, zwischen denen eine Schneidvorrichtung vom Typ mit Trennscheren angeordnet ist. Vorzugsweise werden die Schneidvorrichtung 24 und die stromabwärtigen Rollen 20, 22 mit der ersten Abwickelrolle 14 verwendet, während die in Translation beweglichen stromaufwärtigen Rollen 36, 38 mit dem Verteiler direkt am Ausgang der Abwickelrolle 34 angeordnet sind. Ebenso sind wie vorher am Ausgang dieser beiden Rollenpaare nacheinander der gekrümmte Führungswinkel 26 zum Biegen der Bahn des Bandes und die dritte Druckrolle 28 angeordnet.
  • Die Frankierposition dieser zweiten Ausführungsart ist in 6 dargestellt. Es handelt sich hier um eine Position zum Schreiben in den Transponder 32C. Dieses Schreiben in den Speicher (vom Typ RAM oder EEPROM) der elektronischen Mikroschaltung erfolgt aus der Ferne (ohne Kontakt) über ein Schreibmodul 40 an Ort und Stelle des vorgenannten Druckmoduls 10. Dieses kontaktlose Schreiben erfolgt auch „durchgehend". Vorzugsweise können natürlich, wie dargestellt, diese beiden Druck- und Schreibmodule nebeneinander in der Druckzone bestehen. Wenn der Schreibvorgang in die Mikroschaltung (und eventuell das zugehörige Lesen) beendet ist, wird das Etikett auf dem Greifträger 30 vorgeschoben, um vom Benutzer erfaßt zu werden.
  • Diese Druck- oder Schreibvorgänge auf ein Etikett vom Typ „linerless" mit oder ohne Transponder können natürlich auch automatisch auf einem Postartikel erfolgen. Die 7 bis 9 bzw. 10 stellen diese beiden Ausführungsvarianten dar.
  • In 7 werden Etiketten vom Typ „linerless" von der ersten Abwickelrolle 14 abgewickelt und zu einem Postartikel, beispielsweise einem Kuvert E, durch die beiden stromaufwärtigen 16, 18 und stromabwärtigen Rollenpaare 20, 22 geführt, zwischen denen die Schneidvorrichtung vom Typ mit Trennscheren 24 angeordnet ist. Dazu sind die Schneidvorrichtung und die stromabwärtigen Rollen in Translation senkrecht auf die Bewegung des Kuverts beweglich, um eine entsprechende Position in Bezug zu diesem Kuvert einzunehmen.
  • In der Position der 8 wurde eine bestimmte Länge von der Rolle abgewickelt, und das Kuvert wurde um eine entsprechende Distanz vorgeschoben, um das vordere Ende dieses Etiketts aufzunehmen, die nun wieder direkt auf das Kuvert durch die dritte Druckrolle 28 (und ohne Zuführung von Wasser durch beliebige Befeuchtungsmittel) geklebt wird. Das Vorhandensein einer Befeuchtungsvorrichtung ist nicht notwendig, was einen entscheidenden Vorteil aus technischen und wirtschaftlichen Gründen darstellt. In 9 wurde das Etikett, die sich unter dem Druckmodul 10 befindet (das vorher Gegenstand einer Translationsverschiebung von seiner Ausgangsposition zum Etikettendruck war), abgetrennt und wird nun zur Gänze auf das Kuvert geklebt, das nun bereit ist, zu einem Modul außerhalb der Frankiermaschine, beispielsweise einem Speichermodul, geleitet zu werden.
  • 10 stellt eine letzte Ausführungsvariante der Frankiermaschine entsprechend dem Schreiben von Frankierdaten in die Mikroschaltung 32C eines Etiketts vom Typ „linerless mit Transponder" dar, die von der zweiten Abwickelrolle 34 abgewickelt wurde und dazu bestimmt ist, automatisch auf einen Postartikel, beispielsweise ein Kuvert E, geklebt zu werden. Im Vergleich mit der vorhergehenden Ausführung ist die neuerliche Querverschiebung des Verteilers 6 zu bemerken, um die zweite Abwickelrolle 34 auf die Förderbahn der Postartikel zu bringen.
  • So kann der Verteiler drei unterschiedliche Positionen quer zur Bewegungsrichtung der Postartikel einnehmen, die es ihm ermöglichen, die vier vorhergehenden Funktionen zu erfüllen:
    • – in einer ersten Position (1) ermöglicht er nur das Bedrucken von Etiketten vom Typ „linerless",
    • – in einer zweiten Position ermöglich er entweder das Beschriften von Etiketten vom Typ „linerless", die mit einem Transponder versehen sind (5), oder das Bedrucken von Etiketten vom Typ „linerless", die auf Postartikel geklebt werden (7),
    • – in einer dritten Position (10) ermöglicht er das Beschriften von Etiketten vom Typ „linerless", die mit einem Transponder versehen sind und auf Postartikel geklebt werden.
  • Mit diesen mehreren Möglichkeiten der Verteilung der Etiketten kann die erfindungsgemäße Frankiermaschine ein Frankieren auf verschiedene Arten durchführen:
    • – durch herkömmliches Aufdrucken der Poststempel, die alle möglichen Informationsdaten enthalten,
    • – durch Herstellen von bedruckten Etiketten, die verschiedene Frankierinformationen enthalten und bereit sind, manuell auf Pakete oder große Kuverts geklebt zu werden,
    • – durch Herstellen von ähnlichen Etiketten wie die vorhergehenden, die aber mit einem Transponder versehen sind, in dem alle Frankierdaten aufgezeichnet sind, und die ebenfalls verwendungsbereit sind,
    • – durch automatisches Kleben des einen oder anderen der beiden Etikettentypen „linerless" auf die Kuverts vor der Frankierphase (Bedrucken oder Beschriften).

Claims (9)

  1. Frankiermaschine zum Frankieren von Postartikeln oder Etiketten, umfassend eine Basis (2) und ein Frankiermodul (10, 40), das mit dieser Basis verbunden ist, wobei die Basis erste Fördermittel (4), um die Postartikel entlang eines Postartikelförderweges von einem Postartikeleingang zu dem Frankiermodul zu befördern, und zweite Fördermittel (6) umfaßt, um die Etiketten entlang eines Etikettenförderweges von Etikettenverteilungsmitteln (8) zu dem Frankiermodul zu befördern, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteilungsmittel eine erste Abwickelrolle (14), um Selbstklebeetiketten (12) vom Typ "linerless" in Bandform zu liefern, und eine zweite Abwickelrolle (34) umfassen, um Selbstklebeetiketten (32) vom Typ "linerless", die mit Transpondern (32C) versehen sind, zu liefern.
  2. Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteilungsmittel senkrecht zu den Postartikel- und Etikettenförderwege in Translation beweglich sind, um wenigstens drei unterschiedliche Positionen zu definieren.
  3. Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Frankiermodul senkrecht zu dem Postartikelförderweg in Translation beweglich ist, um wenigstens zwei Frankierpositionen zu definieren.
  4. Frankiermaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Frankiermodul ferner Mittel zum Aufdrucken von Postdaten oder anderen Daten als die Frankierdaten umfaßt.
  5. Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Frankiermodul sowohl ein Tintenstrahldruckmodul (10) als auch ein kontaktloses Schreibmodul (40) umfaßt.
  6. Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Selbstklebeetikettenband von zwei stromaufwärtigen (16, 18; 36, 38) und stromabwärtigen (20, 22) Rollenpaaren angetrieben wird, zwischen denen eine Schneidvorrichtung (24, 34) vom Typ mit Trennscheren angeordnet ist, die dazu bestimmt ist, ein gespanntes Band mit einer von einer Erfassungsvorrichtung bestimmten Länge abzutrennen.
  7. Frankiermaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (16; 36, 20), die auf der Seite einer Außenfläche des Bandes (126; 32B) angeordnet sind, motorisiert sind, wobei die beiden anderen Rollen (18; 38, 22), die als Druckrollen dienen und auf der Seite einer Innenfläche des Bandes (12A; 32B) angeordnet sind, frei befestigt und mit einem schwach haftenden Material überzogen sind, um ein Kleben des Etikettenbandes auf diesen Rollen zu vermeiden.
  8. Frankiermaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie ferner, nacheinander am Ausgang der stromabwärtigen Rollen angeordnet, einen gekrümmten Führungswinkel (26), um die Bahn des Bandes zu biegen, und eine weitere Druckrolle (28) umfaßt, um das Band an die Fördermittel der Etiketten oder an die Postartikel anzulegen, die von den Postartikelfördermitteln getragen werden.
  9. Frankiermaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der gekrümmte Führungswinkel und die Etikettenfördermittel mit einem nicht haftenden Material überzogen sind.
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