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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein medizinische Vorrichtungen
und insbesondere Vorrichtungen und Verfahren zur Abschwächung der
Bildung von postoperativen Adhäsionen
zwischen einer postoperativen Stelle und angrenzendem Umgebungsgewebe.
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Hintergrund der Erfindung
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Ein
großes
klinisches Problem in Bezug auf eine operative Versorgung oder entzündliche
Erkrankung ist Adhäsion,
die während
der Anfangsphasen des Heilungsprozesses nach einer Operation oder Erkrankung
auftreten kann. Adhäsion
ist ein Zustand, der die Bildung von anomalen Gewebeverbindungen umfasst.
Diese Verbindungen können
beispielsweise Körperfunktionen
beeinträchtigen,
Unfruchtbarkeit hervorrufen, den Darm und andere Teile des Gastrointestinaltrakts
verschließen
(Darmobstruktion) und allgemeine Beschwerden, beispielsweise Beckenschmerz,
hervorrufen. Der Zustand kann in einigen Fällen lebensbedrohlich sein.
Die häufigste
Form von Adhäsion
tritt nach einer Operation infolge chirurgischer Eingriffe auf,
obwohl Adhäsion
infolge anderer Prozesse oder Ereignisse, wie einer entzündlichen Beckenerkrankung,
mechanischen Verletzung, Strahlenbehandlung und des Vorhandenseins
von Fremdmaterial, auftreten kann.
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Verschiedene
Versuche wurden zur Verhinderung postoperativer Adhäsionen unternommen. Beispielsweise
wurden die Verwendung von Peritoneallavage, heparinisierten Lösungen,
Prokoagulantien, eine Modifikation chirurgischer Techni ken, wie die
Verwendung mikroskopischer oder laparoskopischer Operationstechniken,
die Eliminierung von Talkum aus OP-Handschuhen, die Verwendung kleinerer
Nähte und
die Verwendung physikalischer Barrieren (Membranen, Gele oder Lösungen)
mit dem Ziel der Minimierung der Apposition serosaler Oberflächen alle
versucht. Unglücklicherweise
wurde mit diesen Verfahren beschränkter Erfolg beobachtet. Barrierematerialien
in verschiedenen Formen, wie Membranen und viskose intraperitoneale
Lösungen, die
zur Beschränkung
von Gewebeapposition gestaltet sind, wurden ebenfalls mit nur beschränktem Erfolg
erhalten. Einige dieser Barrierematerialien umfassen Cellulosebarrieren,
Polytetrafluorethylenmaterialien und Dextranlösungen.
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Das
US-Patent 5 795 584 von
Tokahura et al. offenbart Antiadhäsions- oder Narbengewebeverringerungsfilme
oder -membranen und das
US-Patent
6 136 333 von Cohn et al. offenbart ähnliche Strukturen. In dem
Patent von Tokahura et al. wird ein biologisch absorbierbares Polymer
mit einem geeigneten Carbonat copolymerisiert und dann zu einer
nicht-porenhaltigen Einzelschichtadhäsionsbarriere, beispielsweise
einem Film, geformt. In dem Patent von Cohn et al. wird ein polymeres
Hydrogel zur Antiadhäsion
ohne Vernetzung unter Verwendung von Urethanchemie gebildet. Diese
beiden Patente umfassen relativ komplexe chemische Formeln und/oder Reaktionen
zur Bildung spezieller Strukturen, die als chirurgische Adhäsionsbarrieren
zu verwenden sind.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Resorbierbare
Narbengewebeverringerungsbarrieremembranen aus Polylactidpolymer
und Verfahren für
deren Anwendung wurden entdeckt. Gemäß einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung sind die Narbengewebeverringerungsbarrieremembranen vollständig aus
resorbierbaren Polylactidpoly meren aufgebaut, die technisch so verändert sind, dass
sie relativ langsam im Laufe der Zeit im Körper absorbiert werden, um
mögliche
negative Nebenwirkungen zu verringern. Die Narbengewebeverringerungsbarrieremembranen
werden so gebildet, dass sie eine Dicke der Größenordnung von Mikrometer aufweisen,
beispielsweise eine Dicke zwischen 10 und 300 μm. Die Membranen werden mit
Aufschweißflanschen
vorgeformt und in steriler Packung aufbewahrt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 erläutert ein
Laminotomieverfahren, wobei ein Teil des hinteren Bogens (Lamina)
eines Wirbels chirurgisch entfernt wird.
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2 ist
eine vergrößerte Darstellung
von 1.
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3 erläutert eine
resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran zur Verwendung
für die
austretende Nervenwurzel des Rückenmarks
gemäß einer
ersten vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4 erläutert eine
resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran zur Verwendung
für zwei
austretende Nervenwurzeln des Rückenmarks
gemäß einer
zweiten vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5 erläutert eine
resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran zur Verwendung
für vier
austretende Nervenwurzeln des Rückenmarks
gemäß einer
dritten vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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6a ist
eine planare Darstellung der resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer
vierten vorgeformten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung von oben.
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6b ist
eine Darstellung der in 6a gezeigten
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran im Querschnitt.
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7a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer fünften vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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7b ist
eine Darstellung der in 7a gezeigten
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran im Querschnitt.
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8a ist
eine Darstellung einer resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
gemäß einer
sechsten vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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8b ist
eine Darstellung der in 8a gezeigten
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran im Querschnitt.
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9a ist
eine Darstellung einer resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
gemäß einer
siebten vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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9b ist
eine Darstellung der in 9a gezeigten
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran im Querschnitt.
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10a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer achten vorgeformten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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10b ist eine Darstellung der in 10a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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11a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer neunten vorgeformten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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11b ist eine Darstellung der in 11a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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12a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer zehnten vorgeformten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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12b ist eine Darstellung der in 12a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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13a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer elften vorgeformten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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13b ist eine Darstellung der in 13a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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14a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer zwölften vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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14b ist eine Darstellung der in 14a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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15a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer dreizehnten vorgeformten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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15b ist eine Darstellung der in 15a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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16a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer vierzehnten vorgeformten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben.
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16b ist eine Darstellung der in 16a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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17a ist eine Darstellung einer resorbierbaren
Narbenverringerungsbarrieremembran gemäß einer fünfzehnten vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben, und
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17b ist eine Darstellung der in 17a gezeigten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran
im Querschnitt.
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18 erläutert eine
an einer Rattenwirbelsäule
implantierte resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran
der vorliegenden Erfindung mit zwei an entgegengesetzten Enden des
Implantats vorstehenden Dornfortsätzen der Wirbelsäule;
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19 ist
ein Balkendiagramm, das die Ergebnisse einer Untersuchung zeigt,
die die Narbenverringerungsbarrieremembran der vorliegenden Erfindung
mit mehreren anderen Materialien und Kontrollen vergleicht, wobei
es den Prozentsatz an Collagen, der in und rings um die Dura nach
einem chirurgischen Eingriff nach einem Zeitraum von etwa drei Wochen
gefunden wird, angibt.
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Beschreibung der derzeit bevorzugten
Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein resorbierbares Implantat in Membranform
bereit, das in verschiedenen chirurgischen Kontexten zur Verzögerung oder
Verhinderung von Gewebeadhäsionen
und Verringerung von Narbenbildung verwendet werden kann. Die Polylactidpolymere
und Copolymere der vorliegenden Erfindung erfordern relativ einfache chemische
Reaktionen und Formulierungen. Es wird angenommen, dass die vorliegenden
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembranen aus Polylactidpolymeren
und Copolymeren eine relativ geringe lokale Gewebeentzündung induzieren
können,
die Entzündung
jedoch infolge der vorliegenden technisch veränderten Zusammensetzungen,
Konstruktionen und Anwendungen, die hier angegeben sind, minimiert
ist, wodurch eine hoch wirksame Narbengewebeverringerung erhalten
wird.
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Die
resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremembran der vorliegenden
Erfindung kann wirksamer als andere Membranen sein, das sie sehr
glatt und nicht-porenhaltig ist. Außerdem ist die Barrieremembran
vorzugsweise biologisch im Körper
absorbierbar. Das Fehlen von Porosität bewirkt die Bildung einer
Barriere, die keine Wechselwirkung der Gewebe ermöglicht.
Die Nicht-Porosität
und die Glätte
der Barrieremembran ermöglichen
die Verringerung von Gewebeturbulenz, die Verstärkung von Gewebeführung und
die Minimierung von Narbenbildung. Darüber hinaus kann die glatte,
nicht-unterbrochene Oberfläche
des Barrieremembranmaterials eine Bewegung der Dura und von lokalen
Geweben über
den Bereich erleichtern, und daher Reibung und Abnutzung, die Narbengewebebildung
induzieren können, verringern.
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Der
hier verwendete Ausdruck "nicht-porenhaltig" bezeichnet ein Material,
das allgemein wasserdicht und gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
nicht-flüssigkeitsdurchlässig ist.
Jedoch können in
einer modifizierten Ausführungsform
der Erfindung Mikroporen (d. h. flüssigkeitsdurchlässig, jedoch nicht
zelldurchlässig)
in der resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremembran der vorliegenden
Erfindung beispielsweise in einem Ausmaß, in dem sie Glätte der
Oberfläche
der resorbierbaren Barrieremembran unter Bewirken einer Narbenbildung
von Gewebe nicht wesentlich zerstören, existieren. In wesentlich
modifizierten Ausführungsformen
für beschränkte Anwendungen
können
Poren, die zelldurchlässig,
jedoch nicht gefäßdurchlässig sind,
hergestellt und verwendet werden. Derzeit ist die Herstellung einer
resorbierbaren Barrieremembran unter Verwendung eines Pressformverfahrens
unter Bildung eines im Wesentlichen nicht-porenhaltigen Films bevorzugt.
Die Barrieremembranmaterialien der vorliegenden Erfindung können eine
halbfeste Konstruktion aufweisen und sie sind bei Erhitzen auf etwa
55°C vollständig körperanpassbar.
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Gemäß den derzeitigen
Ausführungsformen können viele
der dünneren
Membranstärken
auch ohne Erhitzen ausreichend körperangepasst
werden.
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Das
Material kann bei einer Zahl chirurgischer Anwendungen verwendet
werden, die umfassen: chirurgische Versorgung von Orbitalbodenfraktur,
chirurgische Versorgung des Nasenseptum und perforierten Trommelfells,
als Schutzhülle
zur Erleichterung von Osteogenese, chirurgische Versorgung der Urethraanatomie
und Versorgung von Urethrastrikturen, die Prävention von Synostose bei beendeter
operativer Korrektur bei kranialen Fusionen und Unterarmschaftfrakturen,
die Verringerung von Weichgewebefibrose oder Knochenwachstum, als temporäre Abdeckung
für eine
pränatale
Omphalocele während
stufenweiser Operationen, geführte Geweberegeneration
zwischen den Zähnen
und Zahnfleischrand, Trommelfelloperationen, Durabdeckungen und
Neuraloperationen, eine Herzgefäßoperation,
eine Hernienoperation, Sehnenanastomosen, temporäre Gelenkspaltmittel, Wundauflagen, Narbenabdeckungen
und als Abdeckung für
Gastroschisis. Das Barrieremembranmaterial der vorliegenden Erfindung
ist besonders zur Verhinderung einer anomalen fibrotischen Verbindung
von Gewebe nach einer Operation, die zu einer anomalen Narbenbildung
führen
und die normale physiologische Funktion stören kann, geeignet. In einigen
Fällen
kann eine derartige Narbenbildung nachfolgende, korrigierende oder
andere chirurgische Eingriffe erzwingen und/oder diese stören.
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Beispielsweise
gibt es Anzeichen, die auf Epiduraladhäsionen als mögliche Faktoren,
die zu einer nicht gelungenen Rückenoperation
beitragen, hinweisen. Epiduralfibrosis kann nach Rückenmarkverletzungen
oder als postoperative Operationskomplikation auftreten. Die dichte
Narbenbildung auf der Dura und rings um Nervenwurzeln wurde früher als die "Laminotomiemembran" beschrieben und
es wurde impliziert, dass sie anschließende Rückgratoperationen technisch
schwieriger macht. Bei einer Laminektomieoperation wird beispielsweise
die resorbierbare Narbengewebeverringerungsbarrieremembran der vorliegenden
Erfindung günstigerweise
zwischen der Durahülle
und der paravertrebralen Muskulatur nach einer Laminotomie eingeführt und
sie passt ohne weiteres zur Blockierung freigelegter Markelemente
der Laminae. Es wird angenommen, dass das Einbringen des Membranmaterials
als Barriere zwischen der paravertebralen Muskulatur und dem Epiduralspalt
eine Zellmigration und Gefäßinvasion
in den Epiduralspalt von der darüber
liegenden Muskulatur und angrenzender freigelegter Spongiosa verringert.
Ferner zeigten Tests, dass das vorliegende Barrieremembranmaterial
offensichtlich die normale spätere
Wundheilung nicht stört,
während
gleichzeitig die unerwünschten
Adhäsionen
und Narbenbildung gehemmt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst das Barrieremembranmaterial ein
Polylactidpolymer oder -copolymer und es umfasst vorzugsweise Poly(L-lactid-co-D,L-lactid)
70:30-Resomer LR 708, hergestellt und geliefert von Boehringer Ingelheim
KG, Deutschland. Eine aus dem Material bestehende vorgeformte Membran
kann zum Operationszeitpunkt geformt werden, indem das Material
auf dessen Glasübergangstemperatur
unter Verwendung von Verfahren mit einem Bügeleisen, heißer Luft,
einem erhitzten Schwamm oder einem heißen Wasserbad gebracht wird.
Die Narbengewebeverringerungsbarrieremembran der vorliegenden Erfindung
weist vorzugsweise eine gleichförmige
Dicke von weniger als etwa 300 μm,
vorzugsweise weniger als 200 μm
und noch besser zwischen 10 μm
und 100 μm
auf. Die hier definierten "Mikromebranen" der vorliegenden
Erfindung umfassen Dicken zwischen 10 μm und 300 μm und vorzugsweise zwischen
10 und 100 μm.
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Es
wird angenommen, dass die sehr dünne Konstruktion
dieser Mikromembranen die Absorptionsrate der Implantate im Vergleich
zu den Absorptionsraten dickerer Membranimplantate des gleichen Materials
wesentlich beschleunigt. Es wird jedoch angenommen, dass eine zu
schnelle Resorption der Mikromembran im Körper unerwünschte Verringerung lokaler
pH-Werte ergibt, wodurch beispielsweise lokale Entzündung, Beschwerden
und/oder Fremdantikörperreaktionen
eingeführt/erhöht werden.
Ferner kann eine gebildete ungleichmäßige (beispielsweise gerissene,
gebrochene, aufgeraute oder blättrige)
Oberfläche
einer zu früh
sich zersetzenden Barrieremembran ungünstigerweise Gewebeturbulenz
zwischen den Geweben bewirken, bevor beispielsweise eine adäquate Heilung
erfolgt ist, was zu einer potentiellen Gewebeentzündung und
Narbenbildung führt.
Es wird angenommen, dass eine Mikromembran der vorliegenden Erfindung
mit einer Dicke von etwa 200 μm
oder weniger ihre Strukturintegrität während eines Zeitraums von mehr
als 3 Wochen und vorzugsweise mindestens 7 Wochen vor einem wesentlichen
Abbau beibehalten sollte, so dass die Antinarbenbildungsfunktion
erreicht und optimiert werden kann. In dem Maße, in dem die Mikromembran
im Vergleich zu einer dickeren Membran des gleichen Materials nicht
mit beschleunigter Rate abgebaut wird, sollte die Membran ihre Strukturintegrität über einen
Zeitraum von mehr als 6 Monaten und vorzugsweise mindestens 1 Jahr
vor einem wesentlichen Abbau beibehalten, um die Antinarbenbildungsfunktion
zu erreichen und zu optimieren. Die resorbierbaren Polylactidpolymerbarrieremembranen
gemäß diesem
Aspekt der vorliegenden Erfindung sind daher so gestaltet, dass
sie im Körper
mit einer relativ langsamen Rate resorbiert werden.
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Es
wird angenommen, dass die Aufgabe der Verringerung der Aciditätspegel
und/oder von Gewebeturbulenz und einer be gleitenden Entzündung (beispielsweise
Schwellung) an der postoperativen Stelle im Kontext von Rückenmarkoperationen,
die häufig für den Zweck
der Erleichterung von entzündungsinduzierten
Beschwerden durchgeführt
werden, von besonderer Bedeutung ist. Es wird angenommen, dass Nervengewebe
besonders empfindlich für
beispielsweise leicht erhöhte
Aciditätspegel
und Entzündung
sein kann. Während
einer typischen Rückenmarkoperation,
beispielsweise einer Laminotomie, wird ein Teil der Laminastruktur
von den Wirbeln eines Patienten entfernt, um beispielsweise Zugang zur
Wirbelsäure
und/oder Bandscheibe zu erhalten.
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Das
Barrieremembranmaterial kann in rechteckigen Membranen, die beispielsweise
auf jeder Seite mehrere cm betragen, bereitgestellt werden oder
es kann geschnitten und zu speziellen Formen, Konfigurationen und
Größen durch
den Hersteller geformt werden, bevor es verpackt und sterilisiert
wird. In modifizierten Ausführungsformen
können
verschiedene bekannte Formulierungen und Copolymere von Polylactiden
die physikalischen Eigenschaften der resorbierbaren Narbengewebeverringerungsbarrieremembran
und/oder der verbrückenden
Membran beeinflussen. Die dünnen
Barrieremembranen der vorliegenden Erfindung sind zur Anpassung
an anatomische Strukturen ausreichend flexibel, obwohl etwas Erhitzen
in einem heißen
Wasserbad für
dickere Konfigurationen notwendig sein kann. In modifizierten Ausführungsformen
können
bestimmte Polylactide, die bei Dicken über 0,25 mm etwas steif und spröde werden
und die durch Bildung mit einem Copolymer und einem weiteren Polylactid
beispielsweise weich gemacht werden können, zur Bildung von resorbierbaren
Narbenverringerungsmikromembranen implementiert werden. Ferner kann
gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung die Narbengewebeverringerungsbarrieremikromembran und/oder
die verbrückende
Mem bran (im Folgenden definiert) eine Substanz zur Zellkontrolle,
beispielsweise mindestens eine chemotaktische Substanz zur Beeinflussung
der Zellmigration, eine Hemmsubstanz zur Beeinflussung der Zellmigration,
einen Mitogenwachstumsfaktor zur Beeinflussung der Zellproliferation,
einen Wachstumsfaktor zur Beeinflussung der Zelldifferenzierung
und Faktoren, die eine Neoangiogenese (Bildung neuer Blutgefäße) fördern, umfassen.
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Insbesondere
Bezug nehmend auf die Zeichnungen erläutert 1 eine Laminotomieoperation, wobei
die zwei Wirbel 20 und 22 unter Verwendung der
Schrauben 24 und Stäbe 26 getrennt
und fixiert sind und ein Teil der Lamina entfernt wurde, wobei ein
Fenster 28 (als Phantomrechteck angegeben) im Wirbel 22 zurückblieb. 2 ist
eine vergrößerte Darstellung
des Fensters 28 in der Lamina des Wirbels 22.
Das Rückenmark 30 und
eine austretende Nervenwurzel 32 sind dadurch freigelegt.
Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran
auf die Dura von sowohl dem Rückenmark 30 als
auch der austretenden Nervenwurzel 32 appliziert, um dadurch
das Auftreten von postoperativer Narbenbildung in der Umgebung der
austretenden Nervenwurzel 32 abzuschwächen oder zu eliminieren. In
einer modifizierten Ausführungsform
wird eine dickere verbrückende
Membran auf einen der Wirbel 20 und 22 oder beide
appliziert, um dadurch das Fenster 28 zu überbrücken (d.
h. zu überspannen)
und zu bedecken. Diese verbrückende
Membran kann nicht-porenhaltig, flüssigkeitspermeabel, zellpermeabel
oder gefäßpermeabel
gemäß verschiedenen
Ausführungsformen
sein und sie umfasst vorzugsweise eine Dicke zwischen 0,5 mm und
2,0 mm, um ein Vorfallen von angrenzendem Muskelgewebe in das Foramen (d.
h. das Spinallumen, das das Rückenmark 30 und die
austretende Nervenwurzel 32 enthält) zu verhindern. Gemäß verschiedenen
Ausführungsform
kann die verbrückende Membran
allein oder in Kombination mit der resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremikromembran
verwendet werden oder die resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremembran ohne
die verbrückende
Membran verwendet werden.
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Verschiedene
Mittel zur Befestigung der Barrieremembran an Strukturen wie Muskelgewebe,
anderes Weichgewebe oder Knochen werden in Betracht gezogen. Beispielsweise
können
Nähte oder Klammern
zur Befestigung der Membran an der paravertebralen Muskulatur verwendet
werden. Als weiteres Beispiel kann die verbrückende Membran insbesondere
an dem Wirbelknochen unter Verwendung von resorbierbaren Knochenschrauben
oder -zwecken gesichert werden. Ein Einstecken oder Falten des Membranmaterials
in anatomische Falten kann zur Fixierung von dessen Position ausreichend sein.
Ein Klebstoff, beispielsweise ein Fibrinklebstoff oder ein resorbierbarer
Cyanoacrylatklebstoff, können
ferner zur Sicherung der Membranen allein oder in Kombination mit
den obigen Befestigungsmitteln verwendet werden.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung kann die resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran
direkt mit der Dura des Rückenmarks 30 und
der austretenden Nervenwurzel 32 durch beispielsweise eine
bipolare Elektrokauterisierungsvorrichtung heißverklebt, ultraschallgeschweißt oder
in ähnlicher
Weise versiegelt werden. Eine derartige Vorrichtung kann zum Erhitzen
der Barrieremembran an verschiedenen Positionen, beispielsweise
an den Kanten und an Punkten in der Mitte, mindestens über deren
Glasübergangstemperatur
und vorzugsweise über
deren Erweichungspunkttemperatur verwendet werden. Die Glasübergangstemperatur
des bevorzugten Materials beträgt etwa
55°C, wobei
die Erweichungspunkttemperatur über
110°C beträgt. Das
Material wird zusammen mit angrenzendem Gewebe derart erhitzt, dass
die zwei Komponenten an deren Grenzfläche aneinander binden. In einer
weiteren Ausführungsform
kann die resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremembran direkt
mit einem der Wirbel 20 und 22 oder beiden oder
mit Muskeln oder anderem Weichgewebe beispielsweise heißverklebt
oder versiegelt werden. In einer noch weiteren Ausführungsform
kann die resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran bei
einer Anwendung, bei der die Mikromembran beispielsweise um eine
Struktur gewickelt und dann mit sich selbst unter Erhitzen verbunden
wird, mit sich selbst heißverklebt
oder versiegelt werden. Ferner kann die Technik der Heißversiegelung
des Barrieremembranmaterials mit sich selbst oder mit Körpergewebe
mit einem weiteren Befestigungsverfahren zur Verstärkung der
Verankerung kombiniert werden. Beispielsweise kann das Barrieremembranmaterial
temporär
unter Verwendung von zwei oder mehreren Punkten der Heißverklebung
(d. h. Heißverschweißen) unter
Verwendung einer Elektrokauterisierungsvorrichtung an der Position
fixiert werden und Nähte,
Klammern oder Klebstoff können
dann zur Sicherung der Barrieremembran am Ort hinzugefügt werden.
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Im
Hinblick auf 3 wird eine vorgeformte resorbierbare
Narbenverringerungsbarrieremikromembran 34 mit einem ersten
Aufschweißflansch 36 und
einem zweiten Aufschweißflansch
an dieser gebildet. Ein Stammteil 40 passt über das
Rückenmark 30 und
ein Astteil 42 passt über
die austretende Nervenwurzel 32. Der erste Aufschweißflansch 36 wird durch
einen ersten Schlitz 44 und einen zweiten Schlitz 46 gebildet,
und der zweite Aufschweißflansch 38 wird
durch einen ersten Schlitz 48 und einen zweiten Schlitz 50 gebildet.
Bei der Anwendung wird die vorgeformte resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran 34 über dem
Rückenmark 30 und
der austretenden Nervenwurzel 32 platziert und anschließend werden
der erste Aufschweißflansch 36 und
der zweite Aufschweiß flansch 38 zumindest
teilweise um die austretende Nervenwurzel gebogen. Das gerundete
Ende 52 des Astteils 42 passt auf einen Teil der
austretenden Nervenwurzel 32, der von dem Rückenmark 30 am
weitesten entfernt ist. In der vorliegenden Ausführungsform werden der erste
Aufschweißflansch 36 und
der zweite Aufschweißflansch
um die austretende Nervenwurzel 32 gewickelt und vorzugsweise
darunter (d. h. dahinter) zusammengeheftet. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird der erste Aufschweißflansch 36 dann
mit dem zweiten Aufschweißflansch 38 heißverklebt.
Die Flansche sind vorzugsweise so geschnitten, dass sie vollständig um
die austretende Nervenwurzel 32 gewickelt werden und einander überlappen.
Der erste Aufschweißflansch 36 kann mit
dem zweiten Aufschweißflansch 38 allein
oder zusätzlich
zur Heißverklebungsstufe
durch eine Naht verbunden werden, um dadurch den ersten Aufschweißflansch 36 am
zweiten Aufschweißflansch 38 zu
sichern. In einer anderen Ausführungsform
werden weder Heißverklebung
noch Nahtbildung verwendet und die Flansche werden lediglich partiell oder
vollständig
(in Abhängigkeit
von den Abmessungen der Wurzel 32) rings um die austretende
Nervenwurzel 32 gesteckt. Wenn Nähte verwendet werden sollen,
kann die vorgeformte resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran 34 mit optionalen
Nahtöffnungen 60 vorgeformt
und abgepackt werden. Die Ränder 64 und 66 werden
dann vorzugsweise am Rückenmark 30 heißverklebt.
Die zwei Ränder 68 und 70 bilden
einen dritten Aufschweißflansch 72.
Ein vierter Aufschweißflansch 74 wird
durch die Schlitze 76 und 78 gebildet und ein fünfter Aufschweißflansch 80 wird
durch die Schlitze 82 und 84 gebildet. Die Aufschweißflansche
können in ähnlicher
Weise wie die im Zusammenhang mit den Aufschweißflanschen 36 und 38 diskutierten
gesichert werden. Heißverklebungen
können
ferner längs
anderer Ränder
und längs
der Oberfläche
der vorgeformten resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremikro membran 34,
wie bei 90 in 18 gezeigt, gesichert werden.
Darüber
hinaus können
Kerben an den Membranen der vorliegenden Erfindung, beispielsweise
an den Enden 64 und 66 in Ausführungsformen modifizierter
Form zur Aufnahme von beispielsweise der Dornfortsätze, gebildet
werden. Derartige Beispiele für
Kerben sind in 18 und 92 gezeigt.
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4 erläutert eine
resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran zur Anwendung
für zwei
austretende Nervenwurzeln 32 und 98 des Rückenmarks
gemäß einer
anderen vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. 5 erläutert eine
resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembran ähnlich der
von 4, die jedoch zur Anwendung auf vier austretende
Nervenwurzeln des Rückenmarks
gemäß einer anderen
vorgeformten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung angepasst ist. Beispielsweise besitzt
der Astteil 100 eine analoge Struktur und Funktionsweise
wie das Astteil 42 der Ausführungsform von 3,
und der andere Astteil 102 ist so konstruiert, dass er
der austretenden Nervenwurzel 98 angepasst ist. Ähnliche
Elemente sind in 5 bei 100a, 102a, 100b und 102c gezeigt.
Die Ausführungsformen
der 6–17 erläutern andere
Konfigurationen zur Anpassung an unterschiedliche anatomische Strukturen.
Beispielsweise sind die Konfigurationen der 7, 10, 12, 14 und 15 so
gestaltet, dass sie beispielsweise zu einer konischen Struktur geformt werden
können,
die um einen Basisteil passt, mit einem durch die Mitte der Membran
austretenden Vorsprung. Die erläuterten
Ausführungsformen
der 6–17 besitzen
Nahtperforationen, die rings um deren Umfang geformt sind, und viele
sind mit zell- und gefäßdurchlässigen Poren
gezeigt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden die geformten resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembranen
zur anschließenden
Verwendung durch den Chirurgen vorgeformt und in sterilisierten
Packungen versiegelt. Da ein Ziel der resorbierbare Narbenverringerungsbarrieremikromembranen
der vorliegenden Erfindung die Verringerung von scharfen Rändern und
Oberflächen
ist, soll die Vorformung der Membranen die Rundung der Ränder für geringes
Reiben, geringere Gewebeturbulenz und Entzündung, wenn auch in einem relativ
geringen Grad, erleichtern. Das heißt, es wird angenommen, dass
die Oberflächen
und etwaige scharfe Ränder
der resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremikromembranen als
Reaktion auf das Einwirken von Feuchtigkeit in der Luft auf die
Membranen über
die Zeit leicht abgebaut werden können, wodurch rundere Ränder gebildet
werden. Es wird angenommen, dass dies ein extrem geringer Effekt
ist. Darüber
hinaus können
Sterilisationsprozesse (Elektronenstrahl oder Hitze) an der geschnittenen,
vorgepackten und/oder verpackten Membran etwaige scharfe Ränder weiter
abrunden, wie dies auch ein anfängliches Erhitzen
auf Glastemperatur der vorgeschnittenen Membranen unmittelbar vor
der Implantation tun kann. Darüber
hinaus können
die sehr dünnen
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremikromembranen der vorliegenden
Erfindung für
diese Phänomene
besonders empfindlich sein und sie sind vielleicht in einem deutlicheren
Ausmaß gegenüber Zerreißen oder
einer Schädigung
aufgrund der Handhabung empfindlich, wodurch die Vorformung der
resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremikromembranen zum Erhalt
der Integrität
derselben vorteilhaft ist.
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Eine
Ausführungsform
der resorbierbaren Narbenverringerungsbarrieremikromembran wurde bei
Untersuchungen an Ratten im Vergleich mit mehreren Narbengewebeverringerungsbarrieregelen
mit günstigen
Ergebnissen getestet.
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Genauer
gesagt, wurden das Barrieremembranmaterial der vorliegenden Erfindung
und die Narbengewebeverringerungsgele rings um das Rückgrat von
52 männlichen
ausgewachsenen Sprague-Dawley-Ratten jeweils eines Gewichts von
400 plus g eingeführt.
Ein posteriorer Mittellinienschnitt wurde durchgeführt, wobei
die hinteren Knochenelemente von L4 bis L7 freigelegt wurden, und
bilaterale Laminektomien wurden auf der Höhe von L5 und L6 unter Verwendung
von chirurgischen Schlingen durchgeführt. Nach den Laminektomien
wurde die Dura unter Verwendung eines Mikroskops medial (nach links, dann
nach rechts) zurückgezogen,
um die Bandscheibe bei L5/L6 freizulegen, und eine bilaterale kontrollierte
Bandscheibenläsion
wurde unter Verwendung einer 26er Nadel durchgeführt. Nach Hämostase und Irrigation wurde
ein entzündungshemmendes
Mittel auf beiden Laminektomiepositionen appliziert.
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Die
Ratten wurden in fünf
Gruppen geteilt und behandelt: 1) normale Kontrollen ohne Operation;
2) unbehandelt, nur Laminektomie; 3) Ratten, die 0,1 cm3 Hyaluronan
mit hohem Molekulargewicht (HA-Gel) an der Laminektomieposition
appliziert erhielten; 4) Ratten, die 0,1 cm3 Adcon-L-Narbengewebeverringerungsgel
an der Laminektomieposition appliziert erhielten; und 5) Ratten,
die eine Insertion einer Barrieremembran der vorliegenden Erfindung über der
Laminektomieposition erhielten. Die Wunden wurden routinemäßig geschlossen
und die Überlebensperiode
betrug drei Wochen.
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Nach
der Termination der einzelnen Ratten wurden die Nervenwurzeln des
L5-Segments unter Verwendung eines anterioren Zugangs bilateral
freigeschnitten. Die Segmentnervenwurzeln wurden einschließlich des
Teils der Nervenwurzel im Foramen herausseziert (1 cm Länge). Zusätzlich wurde
die Dura unter Verwendung eines anterioren Zugangs freige legt. Die
Dura von der kaudalen Seite des Körpers von L4 bis zur kopfwärtigen Seite
des Körpers von
L7 wurde einschließlich
von dem gesamten anhängenden
Narbenteil entfernt (1,5 cm Länge).
Die Proben wurden biochemisch durch Extraktion des Fetts und anschließendes Vakuumtrocknen
und Bestimmen der Gesamtcollagenmenge und des Collagenprozentsatzes
aufgrund des Hydroxyprolingehalts biochemisch analysiert. Die Gesamtcollagenmenge
wurde in mg angegeben und der Collagenprozentsatz wurde als Prozent
fettfreies Trockengewicht angegeben.
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Jede
Behandlungsgruppe wurde mit sowohl den normalen Kontrollen als auch
den operierten, jedoch unbehandelten Kontrollen unter Verwendung eines
gepaarten t-Tests mit Mehrfachvergleich nach Fisher verglichen.
Zusätzlich
wurden die Behandlungsgruppen unter Verwendung einer Einwegvarianzanalyse
verglichen. Bei den unbehandelten Prüflingen mit nur Laminotomie
nahm das Gesamtcollagen in der Dura mehr als zweifach zu (p-Wert 0,0009).
Bei der unbehandelten Gruppe nahm der Collagenprozentsatz sowohl
in der Dura als auch den Nervenwurzeln signifikant zu (p-Wert von 0,001 bzw. 0,005).
Die Behandlung mit HA-Gel (p = 0,010), Adcon-L (p = 0,004) oder
der Barrieremembran der vorliegenden Erfindung (p = 0,002) verringerte
die Gesamtcollagenmenge in der Dura signifikant. In ähnlicher
Weise gilt das Gleiche für
den Collagenprozentsatz, wobei die Werte folgende waren: HA-Gel
(p = 0,015), Adcon-L (p = 0,041) und die Barrieremembran der vorliegenden
Erfindung (p = 0,011). Es bestand der Trend, dass die Barrieremembran
der vorliegenden Erfindung sowohl Gesamtcollagen als auch den Collagenprozentsatz
im Vergleich zu dem HA-Gel
und Adcon-L etwa 50% stärker
verringerte. Bei den Nervenwurzeln war die Gesamtcollagenmenge und
der Collagenprozentsatz durch die Behandlung mit HA-Gel, Adcon-L oder
die Barrieremembran der vorliegenden Erfindung nicht signifikant
verändert.
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Diese
biochemischen Messungen von Gesamtcollagen und Collagenprozentsatz
ermöglichten die
Gewinnung quantitativer Daten über
die Narbenbildung nach einer Laminotomie. Grobe Erkenntnisse und
die biochemische Analyse im Modell zeigten, dass unbehandeltes Laminotomienarbengewebe
am Dorsum der Dura mater haftet, eine klar unerwünschte Folgeerscheinung. Sowohl
eine einzige Applikation von HA-Gel als auch Adcon-L zeigten eine
vorteilhafte Wirkung auf der Ebene der Dura. Jedoch beträgt die Halbwertszeit
von HA-Gel weniger
als 24 h und Adcon-L wird innerhalb von etwa vier Wochen resorbiert,
was nahelegt, dass weitere Langzeituntersuchungen durchgeführt werden
könnten.
Ferner hat Adcon-L das Potential zur Verzögerung einer späteren Wundheilung,
was möglicherweise
zu Wundinfektionen und/oder Wunddehiszenzen führt (einige der nachteiligen
Ereignisse zeigten sich bei weniger als 1% der Untersuchungsgruppe
pro Produktpamphlet). Andererseits scheint die Barrieremembran der vorliegenden
Erfindung die darüber
liegende Muskulatur abzuschirmen, wobei sie potentiell gegen Zellmigration
und Gefäßeinwachsen
schützt
und die normale spätere
Wundheilung nicht zu stören
scheint. Eine mögliche
Verbesserung der durch Verwendung der Barrieremembran der vorliegenden
Erfindung selbst erhaltenen Ergebnisse kann durch Verwendung der
Barrieremembran in Verbindung mit einem entzündungshemmenden Gelmittel,
das beispielsweise unter der Barrieremembran appliziert wird, erhalten
werden. Ferner kann die Narbengewebeverringerungsbarrieremembran
in Kombination mit einer Fixiervorrichtung zur Stabilisierung des
Knochendefekts, wie beispielsweise in Verbindung mit den zwei Wirbeln 20 und 22 von 1 gezeigt,
verwendet werden.
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19 erläutert ein
Balkendiagramm, das den Collagenprozentsatz zeigt, der aufgrund
der im Vorhergehenden genannten Rattentests für verschiedene Gruppen erhalten
wurde. Die Ergebnisse für
die Barrieremembran der vorliegenden Erfindung sind als Macropore
markiert, während
das als MAC + HA bezeichnete letzte Ergebnis für das Membranmaterial der vorliegenden
Erfindung in Verbindung mit HA-Gel
gilt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine deutliche Verbesserung gegenüber dem
HA-Gel oder Adcon-L und eine signifikante Verbesserung im Vergleich
mit einem Gewebewachstumsfaktor β und
einem als Decorin bekannten Material besteht.
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Mögliche Ausführungsformen
der Erfindung sind in den folgenden Absätzen angegeben.
- 1. Eine resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
zur Abschwächung
der Bildung von postoperativem Narbengewebe zwischen einer heilenden
postoperativen Stelle und angrenzendem Umgebungsgewebe nach einem operativen
Eingriff in vivo an der postoperativen Stelle, wobei das Implantat
eine Präimplantatkonfiguration
aufweist, die als eine Konfiguration des Implantats unmittelbar
vor der Bildung des Implantats zwischen der postoperativen Stelle
und dem angrenzenden Umgebungsgewebe definiert ist,
wobei das
Implantat eine im Wesentlichen planare Membran aus einem resorbierbaren
Polymerbasismaterial mit einer ersten im Wesentlichen glatten Seite
und einer zweiten im Wesentlichen glatten Seite umfasst, wobei die
im Wesentlichen planare Membran aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
eine einzelne Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
zwischen der ersten im Wesentlichen glatten Seite und der zweiten
im Wesentlichen glatten Seite umfasst, wobei die einzelne Schicht
aus einem resor bierbaren Polymerbasismaterial eine im Wesentlichen
gleichförmige
Zusammensetzung aufweist;
wobei die Dicke der einzelnen Schicht
aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial, die zwischen der
ersten im Wesentlichen glatten Seite und der zweiten im Wesentlichen
glatten Seite gemessen wird, zwischen 10 μm und etwa 300 μm beträgt;
wobei
die einzelne Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
nicht-porenhaltig ist; und
wobei die einzelne Schicht aus einem
resorbierbaren Polymerbasismaterial im Wesentlichen aus einem Material
besteht, das aus der aus einem Polylactidpolymer und einem Copolymer
von zwei oder mehreren Polylactiden bestehenden Gruppe ausgewählt ist;
und
wobei die einzelne Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
so angepasst ist, dass sie eine Barriere mit glatter Oberfläche zwischen
der heilenden postoperativen Stelle und dem angrenzenden Umgebungsgewebe über einen
relativ langen Zeitraum, der zur Abschwächung oder Auslassung irgendeiner
Bildung von Narbengewebe zwischen der postoperativen Stelle und
dem angrenzenden Umgebungsgewebe ausreichend ist, aufrechterhält, und
so angepasst ist, dass sie innerhalb eines Zeitraums von etwa 18
bis 24 Monaten ausgehend von der ursprünglichen Implantation des Implantats
in den Körper eines
Säugers
im Körper
des Säugers
resorbiert wird.
- 2. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei das resorbierbare Polymerbasismaterial 70:30 Poly(L-lactid-co-D,L-lactid)
(PLA) ist.
- 3. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei das resorbierbare Polymerbasismaterial Poly-L-lactid (PLLA)
ist.
- 4. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei die Dicke etwa 100 μm
beträgt.
- 5. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei die Dick etwa 200 μm
beträgt.
- 6. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei die einzelne Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
nicht flüssigkeitsdurchlässig ist.
- 7. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
mit mindestens einem Bestandteil von einer chemotaktischen Substanz
zur Beeinflussung der Zellmigration, einer hemmenden Substanz zur
Beeinflussung der Zellmigration, einem mitogenen Wachstumsfaktor
zur Beeinflussung der Zellproliferation, einem Wachstumsfaktor zur Beeinflussung
der Zelldifferenzierung und Faktoren, die eine Neoangiogenese (Bildung
neuer Blutgefäße) fördern, getränkt ist.
- 8. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
1, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 9. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran gemäß Absatz
8, wobei die resorbierbare Narbenge webeverringerungsmikromembran
eine Mehrzahl von Löchern,
die längs eines
Randes der resorbierbaren Narbengewebeverringerungsmikromembran
angebracht sind, umfasst.
- 10. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
9, wobei sich der Rand rings um die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
erstreckt.
- 11. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
10, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
keine vom Rand der resorbierbaren Narbengewebeverringerungsmikromembran
wesentlich entfernten Löcher
umfasst.
- 12. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
11, wobei ein Schlitz in einem Randgebiet der resorbierbaren Narbengewebeverringerungsmikromembran
gebildet ist, so dass sich der Rand längs des Schlitzes erstreckt.
- 13. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
10, wobei:
die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
ferner eine Mehrzahl von vom Rand entfernt angebrachten Löchern umfasst;
jedes
der Löcher
in der Nähe
des Randgebiets einen ersten Durchmesser aufweist;
jedes der
Löcher
in der Nähe
der Mitte einen zweiten Durchmesser aufweist; und
die ersten
Durchmesser größer als
die zweiten Durchmesser sind.
- 14. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
13, wobei ein Schlitz in einem Rand gebiet der resorbierbaren Narbengewebeverringerungsmikromembran
gebildet ist, so dass sich der Rand längs des Schlitzes erstreckt.
- 15. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
8, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
einen in dem nicht-porenhaltigen Basismaterial angebrachten Schlitz
umfasst.
- 16. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
8, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine geeignete Größe und Form aufweist, um wie
angegossen und anatomisch über
die Dura einer austretenden Nervenwurzel zu passen, um dadurch die Bildung
von Narbengewebe zwischen der Dura und umgebendem Muskelgewebe abzuschwächen, und
in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 17. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
8, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
mit Klappen, die über
und rings um eine anatomische Struktur zu schlagen sind, geschnitten
ist.
- 18. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
8, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
eine in dem nicht-porenhaltigen Basismaterial angebrachte Kerbe
umfasst.
- 19. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
8, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
eine Mehrzahl von in dem nicht-porenhaltigen Basismaterial angebrachten
Kerben umfasst.
- 20. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
1, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine nicht-rechteckige und nicht-kreisförmige Form aufweist,
und in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 21. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
2, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine geeignete Größe und Form aufweist, um wie
angegossen und anatomisch über
die Dura einer austretenden Nervenwurzel zu passen, um dadurch die Bildung
von Narbengewebe zwischen der Dura und umgebendem Muskelgewebe abzuschwächen, und
in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 22. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
2, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
mit Klappen, die über
und rings um eine anatomische Struktur zu schlagen sind, geschnitten
ist und in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 23. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
2, wobei die Dicke etwa 100 μm
beträgt.
- 24. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
2, wobei die Dicke etwa 200 μm
beträgt.
- 25. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
1, wobei die einzelne Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
nicht flüssigkeitsdurchlässig ist.
- 26. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
2, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
mit mindestens einem Bestandteil von einer chemotaktischen Substanz
zur Beeinflussung der Zellmigration, einer hemmenden Substanz zur
Beeinflussung der Zellmigration, einem mitogenen Wachstumsfaktor
zur Beeinflussung der Zellproliferation, einem Wachstumsfaktor zur Beeinflussung
der Zelldifferenzierung und Faktoren, die eine Neoangiogenese (Bildung
neuer Blutgefäße) fördern, getränkt ist.
- 27. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
2, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 28. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
zur Abschwächung
der Bildung von postoperativem Narbengewebe zwischen einer heilenden
postoperativen Stelle und angrenzendem Umgebungsgewebe nach einem operativen
Eingriff in vivo an der postoperativen Stelle, wobei das Implantat
eine Präimplantatkonfiguration
aufweist, die als eine Konfiguration des Implantats unmittelbar
vor der Bildung des Implantats zwischen der postoperativen Stelle
und dem angrenzenden Umgebungsgewebe definiert ist,
wobei das
Implantat eine im Wesentlichen planare Membran aus einem resorbierbaren
Polymerbasismaterial mit einer ersten im Wesentlichen glatten Seite
und einer zweiten im Wesentlichen glatten Seite umfasst, wobei die
im Wesentlichen planare Membran aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
eine Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial zwischen
der ersten im Wesentlichen glatten Seite und der zweiten im Wesentlichen
glatten Seite um fasst, wobei die Schicht aus einem resorbierbaren
Polymerbasismaterial eine im Wesentlichen gleichförmige Zusammensetzung
aufweist;
wobei die Dicke der Schicht aus einem resorbierbaren
Polymerbasismaterial, die zwischen der ersten im Wesentlichen glatten
Seite und der zweiten im Wesentlichen glatten Seite gemessen wird,
zwischen etwa 10 μm
und etwa 300 μm
beträgt;
wobei
die Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial nicht-porenhaltig
ist; und
wobei die Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
im Wesentlichen aus einem Material besteht, das aus der aus einem
Polylactid und einem Copolymer von zwei oder mehreren Polylactiden
bestehenden Gruppe ausgewählt
ist; und
wobei die im Wesentlichen planare Membran aus einem
resorbierbaren Polymerbasismaterial in einer sterilen Verpackung
versiegelt ist und zum Schneiden zu einem um ein steriles Element
geformten Teil vorgeformt ist.
- 29. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
28, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine nicht-rechteckige und nicht-kreisförmige Form aufweist,
so geschnitten ist, dass sie anatomisch über eine austretende Nervenwurzel
passt und diese schützt,
und in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 30. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
28, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine nicht-rechteckige und nicht-kreisförmige Form aufweist,
mit Klappen zum Schlagen über
und rings um eine austretende Nervenwurzel und zum Schützen dieser
geschnitten ist und in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 31. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
28, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine nicht-rechteckige und nicht-kreisförmige Form aufweist,
und in einer sterilen Verpackung versiegelt ist.
- 32. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
28, wobei die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
so geschnitten ist, dass sie eine nicht-rechteckige und nicht-kreisförmige Form aufweist,
anatomisch geschnitten ist.
- 33. Die resorbierbare Narbengewebeverringerungsmikromembran
gemäß Absatz
28, wobei die Membran eine im Wesentlichen planare Membran aus einem
resorbierbaren Polymerbasismaterial mit einer ersten im Wesentlichen
glatten Seite und einer zweiten im Wesentlichen glatten Seite umfasst,
wobei die die im Wesentlichen planare Membran aus einem resorbierbaren
Polymerbasismaterial eine einzelne Schicht aus einem resorbierbaren
Polymerbasismaterial zwischen der ersten im Wesentlichen glatten
Seite und der zweiten im Wesentlichen glatten Seite umfasst, wobei
die einzelne Schicht aus einem resorbierbaren Polymerbasismaterial
eine im Wesentlichen gleichförmige
Zusammensetzung aufweist.