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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung von Teilchen von einem
Wirkstoff, die eine Schicht von einem Additiv, wie einem Geschmacksmaskierungsadditiv,
an den Teilchenoberflächen
aufweisen. Die Erfindung betrifft auch die teilchenförmigen Produkte
solcher Verfahren.
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Hintergrund der Erfindung
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Es
gibt eine Reihe von Gründen,
warum ein teilchenförmiger
Wirkstoff (wie ein Arzneimittel) eine Schutzbarriere an den Teilchenoberflächen brauchen könnte. Der
Wirkstoff kann physikalisch oder chemisch instabil oder mit einer
anderen Substanz, mit der er formuliert werden muss, inkompatibel
sein. Er kann z. B. Schutz gegen Feuchtigkeit, Licht, Sauerstoff
oder andere Chemikalien benötigen.
Eine Oberflächenbeschichtung
kann alternativ benötigt
werden, um die Freisetzung des Wirkstoffs für einen gewünschten Zeitraum zu verzögern oder
bis er eine geeignete Stelle erreicht oder um die Zuführung auf eine
solche Stelle abzuzielen. Arzneimittel, die zur oralen Verabreichung
gedacht sind, brauchen vielleicht Beschichtungen, um ihren Geschmack
zu maskieren und sie für
die Patienten schmackhafter zu machen.
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Um
einen Wirkstoff auf diese Weise zu schützen, muss ein Schutzadditiv
auf die Außenoberflächen der
wirksamen Teilchen aufgebracht werden. Mehrere Verfahren sind zum
Aufbringen solcher Beschichtungen bekannt. Herkömmliche Trommel- oder Fließbetttechniken
bringen eine fluide Beschichtung direkt auf feste wirksame Teilchen
auf. Alternativ kann eine Dünnfilmschicht
von einem Beschichtungsmaterial auf Teilchenoberflächen abgeschieden werden,
indem die Teilchen zu einer Lösung
des Beschichtungsmaterials hinzugefügt werden und das Lösungsmittel
dann entfernt wird, z. B. durch Verdampfung, Sprühtrocknung oder Gefriertrocknung. Weichmacher,
wie Polyethylenglycol (PEG), können zur
Lösung
zugegeben werden, um die Beschichtungsflexibilität und Oberflächenhaftung
zu verbessern. Diese Technik wird in großem Umfang in der pharmazeutischen
Industrie verwendet, um feste Arzneimitteldosierungsformen, wie
Tabletten, Granulat und Pulver, zu beschichten.
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Mit
sich ändernden
Trends in der Arzneimittelverabreichung gibt es einen wachsenden
Bedarf für
die direkte Beschichtung von Arzneimittelteilchen, insbe sondere
feinen Teilchen. Herkömmliche
Beschichtungsverfahren wie vorstehend beschrieben beinhalten mehrere
Stufen, wie Kristallisieren, Sammeln, Trocknen, Mahlen und Sieben
des Arzneimmittels, um Teilchen des gewünschten Größenbereichs zu erhalten, und
einen nachfolgenden gesonderten Beschichtungsschritt. Dies erhöht die Gefahr
des Produktverlusts und der Verunreinigung.
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Es
hat sich häufig
erwiesen, dass die Beschichtung von mikrofeinen Teilchen, z. B.
im Bereich von 0,5 bis 100 μm,
aufgrund der großen
Oberfläche der
Teilchen und der ungleichmäßigen, häufig unvollständigen Beschichtungen,
die durch herkömmliche Trommel-
oder Fließbett-Beschichtungstechniken
erzielt wurden, besonders problematisch ist. Die Probleme können besonders
heftig sein, wenn die Teilchen von unregelmäßiger Gestalt sind. Wenn das
zu beschichtende Material wasserlöslich ist, sind für die Beschichtungslösung organische
Lösungsmittel
erforderlich, was zu Problemen bezüglich der Toxizität, Entflammbarkeit
und/oder Umwelt führen
kann. Die erhaltenen Beschichtungen können häufig Schwierigkeiten verursachen,
wie eine erhöhte
Teilchenaggregation und erhöhte
Restlösungsmittelgehalte, was
seinerseits schädliche
Wirkungen auf die nachgeschaltete Verarbeitung haben kann.
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Im
speziellen Fall der Geschmacksmaskierungsbeschichtungen ist die
Notwendigkeit für
eine zusammenhängende
und gleichmäßige Beschichtungsschicht
besonders groß,
da jede Diskontinuität in
der Beschichtung, welche die Freisetzung von selbst den geringsten
Mengen von einem Wirkstoff mit schlechtem Geschmack ermöglicht,
ohne weiteres nachweisbar ist. Daher wird angenommen, dass die oben
beschriebenen Probleme mit den Beschichtungstechniken nach dem Stand
der Technik sogar noch eine größere Bedeutung
im Fall der Geschmacksmaskierung aufweisen.
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Kürzliche
Entwicklungen bei der Bildung von teilchenförmigen Wirkstoffen beinhalten
Verfahren unter Verwendung von überkritischen
oder nahezu kritischen Fluiden als Nicht-Lösungsmittel, um den Wirkstoff
aus Lösung
oder Suspension auszufällen. Eine
solche Technik ist als SEDS
® ("Solution Enhanced Dispersion by Supercritical
fluids") bekannt,
die in
WO-95/01221 und
in verschiedenen modifizierten Formen in
WO-96/00610 ,
WO-98/36825 ,
WO-99/44733 ,
WO-99/59710 ,
WO-01/03821 und
WO-01/15664 beschrieben
ist. Die Literatur zu SEDS
® bezieht sich auf die
Möglichkeit
der Beschichtung von feinen Teilchen, ausgehend von einer Suspension
der Teilchen in einer Lösung
des Beschichtungsmaterials (siehe insbesondere
WO-96/00610 , Seite 20, Zeile 28,
bis Seite 21, Zeile 2, auch
WO-95/01221 ,
Beispiel 5). Das Teilchen muss aber wiederum vorher hergestellt
und in einem gesonderten Schritt beschichtet werden.
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Anders
als die Beschichtung von teilchenförmigen Wirkstoffen ist es auch
bekannt, Wirkstoffe wie Arzneimittel, mit Exzipienten (typischerweise
Polymeren) zu mischen, die als Träger, Füllstoffe oder Löslichkeitsmodifikatoren
dienen. Für
diesen Zweck werden der Wirkstoff und der Exzipient idealerweise coformuliert,
um eine innige und homogene Mischung der beiden zu ergeben. Bekannte
Techniken beinhalten die Copräzipitation
von sowohl dem Wirkstoff als auch dem Exzipienten aus einem Lösungsmittelsystem,
das beide enthält.
Das SEDS
®-Verfahren
kann auch verwendet werden, um auf diese Weise zu coformulieren,
wie z. B. in
WO-95/01221 (Beispiele
10 und 16),
WO-01/03821 (Beispiele
1 bis 4) und
WO-01/15664 beschrieben.
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Andere
Verfahren zur Coformulierung eines Wirkstoffs und eines Exzipienten
auf diese Weise sind in
US-5424076 und
WO-01/45731 beschrieben.
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Die
Produkte von Coformulierungsverfahren sind im allgemeinen innige
Mischungen der ausgefällten
Spezies, z. B. eine feste Dispersion eines Arzneimittels in einer
Polymermatrix. Dies ist insbesondere der Fall für die Produkte eines sehr raschen
Teilchenbildungsverfahrens wie SEDS
® (siehe
die obigen Literaturstellen). Da Coformulierungen nach dem Stand
der Technik größtenteils
durch den Bedarf nach einer Modifizierung der Auflösungsgeschwindigkeit
eines Wirkstoffs motiviert waren, haben sie sich tatsächlich auf
den Erhalt von echt homogenen Mischungen des Wirkstoffs und des
oder der Exzipienten konzentriert (wie in
WO-01/15664 ), wobei der Wirkstoff
bevorzugt in seinem löslicheren
amorphen, im Gegensatz zum kristallinen, Zustand vorliegt.
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Obwohl
ein solch hoher Grad an Mischung für viele Produkte wünschenswert
ist, ist dies eindeutig nicht zweckmäßig, wenn das Additiv ein Oberflächenschutzmittel
oder Geschmacksmaskierungsmittel ist, da dies zumindest einen Teil
des Wirkstoffs an den Teilchenoberflächen freilegt, während ein
beträchtlicher
Anteil des Additivs im Teilchenkern "lahm gelegt ist". Im Fall eines unangenehm schmeckenden Arzneimittels
können
sogar sehr winzige Mengen an den Teilchenoberflächen trotz der zusätzlichen
Anwesenheit eines Geschmacksmaskierungsmittels ausreichen, um die
Geschmacksknospen zu stimulieren.
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Wenn
es bei solchen Formulierungen nach dem Stand der Technik nicht gelang,
eine vollständig homogene
Dispersion des Wirkstoffs im Exzipienten zu erreichen, z. B. bei
höheren
Wirkstoffbeladungen, wies die REM-Analyse darauf hin, dass sie Domänen von
rein kristallinem, Exzipienten-freiem Wirkstoff enthielten. Es wäre zu erwarten,
dass diese Domänen
von einer zweiten Phase umgeben sind, die eine homogene Mischung
von dem verbleibenden Wirkstoff und dem Exzipienten enthalten. Dies
wäre für geschmacksmaskierende
oder andere oberflächengeschützte Systeme
auch sehr unerwünscht;
zumindest ein Teil des Wirkstoffs wäre immer noch an den Teilchenoberflächen vorhanden.
Aus diesem Grund wurden in der Regel Wirkstoff/Exzipient-Coformulierungen
für Systeme
verwendet, die niedrigere Wirkstoffbeladungen enthalten, um innige
homogene Mischungen des Wirkstoffs (vorzugsweise in seiner amorphen
Phase) und des Exzipienten zu erreichen. Alternative Techniken unter
Verwendung von physikalisch verschiedenen Wirkstoff- und Exzipientenphasen
sind verwendet worden, um Beschichtungen von Wirkstoffen zu erhalten,
insbesondere mit relativ hohen Verhältnissen von Wirkstoff:Exzipient.
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Daher
ist die Coformulierung, insbesondere über SEDS
® wie
in
WO-01/15664 bisher
nicht verwendet worden, um Wirkstoffe mit Schutzmitteln, wie Geschmacksmaskierungsmitteln,
zu beschichten.
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Angaben zur Erfindung
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Es
ist nun aber überraschenderweise
festgestellt worden, dass das SEDS®-Verfahren eingesetzt werden
kann, um eine teilchenförmige
Coformulierung von einem Wirkstoff und einem Additiv, im allgemeinen
einem Schutzadditiv, herzustellen, bei dem der Wirkstoff in ausreichender
Weise an den Teilchenoberflächen
geschützt
ist, wobei das Verfahren zur Herstellung von geschmacksmaskierten
oder in anderer Weise oberflächengeschützten Arzneimitteln geeignet
ist. Das Verfahren kann Teilchen erzeugen, in denen das Konzentrationsverhältnis Wirkstoff:Additiv über den
Radius variiert, wobei die Oberfläche eine ausreichend hohe Additivkonzentration
aufweist, um den Wirkstoff zu "schützen" (was maskieren beinhaltet),
aber der Kern des Teilchens eine beträchtlich höhere Konzentration des Wirkstoffs enthält. Obwohl
die Teilchen nicht strikt "beschichtet" sind, d. h. im allgemeinen
keine ausgeprägte
physikalische Grenze zwischen einem Kern und einer Beschichtung
besitzen, können
sie sich daher nichtsdestotrotz so verhalten, als ob sie beschichtet
wären.
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Auf
diese Weise kann SEDS
® ein außerordentlich
vorteilhaftes Verfahren zum "Beschichten" und Schützen von
Wirkstoffe liefern. Das SEDS
®-Verfahren, wie in
WO-95/01221 und den anderen
vorstehend aufgeführten
Dokumenten diskutiert, kann eine Reihe von allgemeinen Vorteilen
mit sich bringen, wie Umweltfreundlichkeit, Vielseitigkeit und ein
außerordentlich
hohes Maß an
Kontrolle über
die physikochemischen Eigenschaften (z. B. Teilchengröße und Morphologie)
des Produkts. Es ermöglicht
auch eine einstufige Herstellung von Mehrkomponentenprodukten.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird daher für die Herstellung
von Teilchen von einer Coformulierung von einem Wirkstoff und einem
Additiv, wobei die Coformulierung eine feste Dispersion von einer
Komponente in der anderen ist, die aber einen finiten Gradienten
in der relativen Additivkonzentration aufweist, wobei die Konzentration
von dem Kern radial nach außen
zu der Oberfläche
der Teilchen ansteigt, so dass die Teilchen einen an Additiv reichen
Oberflächenbereich aufweisen,
aber keine separate Kern- und Überzugsschichten
mit einer deutlichen physikalischen Grenze dazwischen besitzen,
die Verwendung eines Copräzipitationsverfahrens
bereitgestellt, welches das Lösen
von sowohl dem Wirkstoff als auch dem Additiv in einem Vehikel unter
Bildung einer Ziellösung,
das Kontaktieren der Ziellösung
mit einem überkritischen oder
nahezu kritischen Nicht-Lösungsmittelfluid,
das gleichzeitige Verwenden des Nicht-Lösungsmittelfluids, um sowohl
zu dispergieren als auch das Vehikel aus der Zielllösung zu
extrahieren, und daher das Bewirken der Copräzipitation von Wirkstoff und
Additiv beinhaltet.
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In
der folgenden Beschreibung beziehen sich die Bezugnahmen auf Kristallinität, Morphologie, Teilchenwachstumsgeschwindigkeit,
Löslichkeit
und Mischbarkeit eines Materials auf die relevanten Eigenschaften
unter den Arbeitsbedingungen (z. B. Druck, Temperatur, Art der Reagenzien),
die für
den Teilchenbildungsschritt verwendet werden.
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Mit "Wirkstoff" ist eine Substanz
gemeint, die in der Lage ist, eine nützliche Funktion in einem Endprodukt,
egal ob pharmazeutisch, nutrazeutisch, herbizid, Pestizid oder was
auch immer, auszuüben.
Der Ausdruck soll Substanzen einschließen, deren Funktion die eines
Trägers,
Verdünnungsmittels
oder Füllstoffs
für das
Additiv ist (z. B. in Lebensmittelprodukten kann ein Polymer wie
ein Cellulosepolymer mit einem wohlschmeckenden Additiv wie Zucker überzogen
werden, um ein Produkt mit dem gewünschten Geschmack, aber mit
einer verringerten Additivkonzentration zu ergeben).
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Der
Wirkstoff kann ein einzelner Wirkstoff oder eine Mischung von zwei
oder mehr sein. Er kann monomer, oligomer oder polymer, organisch
(einschließlich
organometallisch) oder anorganisch, hydrophil oder hydrophob sein.
Es kann sich um ein kleines Molekül, z. B. ein synthetisches
Arzneimittel, wie Paracetamol, oder ein großes Molekül, wie ein (Poly)peptid, ein
Enzym, ein Antigen oder ein anderes biologisches Material, handeln.
Er ist typischerweise (obwohl nicht notwendigerweise) kristallin
oder halbkristallin, bevorzugt kristallin, womit gemeint ist, dass
er in einer kristallinen Form unter den ausgewählten Arbeitsbedingungen existieren
kann.
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Der
Wirkstoff umfasst bevorzugt eine pharmazeutisch wirksame Substanz,
obwohl viele andere Wirkstoffe, was auch immer ihre beabsichtigte
Funktion ist (z. B. Herbizide, Pestizide, Nahrungsmittel, Nutrazeutika,
Farbstoffe, Parfums, Kosmetika, Reinigungsmittel usw.), gemäß der Erfindung
mit Additiven coformuliert werden können.
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Insbesondere
kann es sich bei dem Wirkstoff um ein Material (wie z. B. ein Arzneimittel)
handeln, das für
den Verzehr gedacht ist und einen unangenehmen Geschmack und/oder
Geruch aufweist und mit einem Geschmacksmaskierungsmittel überzogen werden
muss. Beispiele beinhalten die bitter schmeckenden Malariamittel
Chininsulfat und Chlorchinin; viele oral verabreichte Corticosteroide,
die zur Asthmabehandlung verwendet werden; viele Antibiotika; Dicyclomin
HCl (krampflösend);
Dipyridamol (Plättchenaggregationshemmer);
Toprimat (Antiepileptikum); Oxycodon (Analgetikum); Carispodol (verwendet
bei der Behandlung von Hyperaktivität von Skelettmuskeln); Bupropion
(Antidepressivum); Sumatripan (verwendet bei der Migränebehandlung);
Verapamil HCl (Calciumionenfluss-Hemmer); Tinidazol (antiparasitäres Mittel);
Acetylsalicylsäure
(Aspirin, fiebersenkend); Cimetidin HCl (verwendet bei der Behandlung
von Säure-/peptischen
Störungen);
Diltiazem HCl (antianginal); Theophyllin; Paracetamol; und Orphenadrincitrat
(Muscarinhemmer). Die Liste ist natürlich nicht erschöpfend.
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Bei
dem Wirkstoff kann es sich um ein Material handeln, das aufgrund
seiner Empfindlichkeit gegen Wärme,
Licht, Feuchtigkeit, Sauerstoff, chemische Verunreinigung oder andere
Umgebungseinflüsse
oder aufgrund seiner Inkompatibilität mit anderen Materialien,
mit denen es gelagert oder verarbeitet werden muss, eine Schutzschicht
erfordert.
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Wirkstoffinstabilität kann ein
besonders akutes Problem bei Pharmazeutika sein, da ein Abbau nicht
nur zu einer Verringerung der Wirkstoffkonzentration oder seiner
Bioverfügbarkeit
führen
kann, sondern auch in einigen Fällen
zur Erzeugung von giftigen Produkten und/oder zu einer unerwünschten Änderung
der physikalischen Form oder des Aussehens. Die häufigsten
Gründe
für den
Abbau von Arzneimittelsubstanzen, die Atmosphärenstress ausgesetzt sind,
sind Oxidation, Hydrolyse und photochemische Zersetzung.
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Wirkstoffe,
die für
die Hydrolyse anfällig
sind, enthalten typischerweise eine oder mehrere der folgenden funktionellen
Gruppen: Amide (z. B. wie in Dibucain, Benzylpenicillin, Natriumchloramphenicol und
Ergometrin); Ester (z. B. wie in Procain, Tetracain, Methyladopat
und Physostigmin); Lactame (z. B. wie in Cephalosporin, Nitrazepam
und Chlordiazeproxid); Lactone (z. B. wie in Pilocarpin und Spironolacton);
Oxime (z. B. wie in Steroidoximen); Imide (z. B. wie in Glutethimid
und Ethosuximid); Malonurease (z. B. wie in Barbituraten); und Stickstoff-Lostverbindungen
(z. B. wie in Melphalan).
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Wirkstoffe,
die photochemische Zersetzung eingehen, beinhalten Hydrocortison,
Prednisolon, einige Vitamine wie Ascorbinsäure (Vitamin C), Phenothiazin
und Folsäure.
Solche, die durch oxidativen Abbau beeinflusst werden können, häufig unter
Umgebungsbedingungen, beinhalten Morphin, Dopamin, Adrenalin, Steroide,
Antibiotika und Vitamine.
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In
einigen Fällen
kann es aber bevorzugt sein, dass der Wirkstoff nicht Ascorbinsäure ist.
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Bei
dem Additiv kann es sich auch um eine einzelne Substanz oder eine
Mischung von zwei oder mehr handeln und es kann monomer, oligomer
oder polymer (typischerweise entweder oligomer oder polymer) sein.
Es kann organisch (einschließlich
organometallisch) oder anorganisch, hydrophil oder hydrophob sein.
Es ist typischerweise eine Substanz, die in der Lage ist, einen
Wirkstoff vor äußeren Effekten,
wie Wärme,
Licht, Feuchtigkeit, Sauerstoff oder chemischen Verunreinigungen,
zu schützen und/oder
die Inkompatibilität
zwischen dem Wirkstoff und einem anderen Material, mit dem er verarbeitet oder
gelagert werden muss, zu verringern und/oder die Freisetzung des
Wirkstoffs zu verzögern,
zu verlangsamen oder zielgenau zu machen (z. B. für Arzneimittelverabreichungssysteme)
und/oder den Geschmack und/oder den Geruch eines Wirkstoffs zu maskieren,
wenn er auf die Oberfläche
des Wirkstoffs aufgebracht wird. Es ist bevorzugt ungiftig und pharmazeutisch
verträglich.
Insbesondere kann es sich um ein hydrophobes Polymer, wie z. B.
eine Ethylcellulose, handeln.
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Das
Additiv kann insbesondere ein Geschmacks- und/oder Geruchsmaskierungsmittel sein,
wobei es in diesem Fall ohne Geschmack und ohne Geruch sein sollte
oder zumindest ein angenehm schmeckendes und riechendes Material
sein sollte, bevorzugt hydrophob, das während der typischen Verweilzeiten
eines verzehrbaren Produkts, wie eines Arzneimittels oder eines
Nahrungsmittels, in dem Mund des Verbrauchers durch Speichel nicht beträchtlich
abgebaut wird. In Wasser unlösliche
Polymere sind als Geschmacksmaskierungsmittel besonders geeignet.
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Stattdessen
oder zusätzlich
dazu kann die Funktion des Additivs in der verzögerten Freisetzung des Wirkstoffs
und/oder der Zielführung
der Verabreichung zu einer vorbestimmten Stelle oder Reagenzspezies
bestehen. Dies ist von besonderem Nutzen, wenn der Wirkstoff ein
Pharmazeutikum ist (z. B. kann die Arzneimittelverabreichung zu
den Eingeweiden und dem Kolon unter Verwendung einer Beschichtung,
die in Magenfluiden unlöslich
ist, geführt werden),
es kann aber auch z. B. notwendig sein, den Beginn einer chemischen
Reaktion, an welcher der Wirkstoff beteiligt ist, zu verzögern.
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In
einigen Fällen
kann das Additiv selbst eine "wirksame" (z. B. pharmazeutisch
wirksame) Substanz sein, z. B. wenn zwei oder mehr Arzneimittel gemeinsam
verabreicht werden sollen, aber eines vor einem anderen freigesetzt
werden muss.
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Beispiele
für pharmazeutisch
verträgliche Additive
beinhalten Cellulosen und Cellulosederivate (z. B. Ethylcellulose
(hydrophobes Überzugsmittel), Hydroxyethyl cellulose
(gewöhnlich
für Tablettenüberzüge verwendet),
Hydroxypropylcellulose und Hydroxypropylmethylcellulose); Polymere,
die Phthalatgruppen beinhalten, wie Hydroxypropylmethylphthalat
(als Magensaft-resistenter Überzug
für Tabletten und
Granulat eingesetzt); Acrylate und Methacrylate, wie Polymethylacrylate
und -methacrylate, die als Eudragit® erhältlich sind;
Polyoxyalkylene, wie Polyoxyethylen, Polyoxypropylen und ihre Copolymere,
die z. B. als Poloxamer®, Pluronic® und
Lutrol® erhältlich sind;
Vinylpolymere, wie Polyvinylalkohol; Homo- und Copolymere von Hydroxysäuren, wie
Milch- und Glycolsäuren;
und Mischungen davon. Diese sind alle amorph oder im Fall von (Co)polymeren,
die Milchsäure
beinhalten, halbkristallin.
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Andere,
herkömmlicherweise
verwendete Überzugsadditive
beinhalten natürlich
vorkommende Gummen, wie Schellack, und viele Lipidmaterialien, beispielsweise
Lecithin, Wachse, wie Carnaubawachs und mikrokristallines Wachs,
und Phospholipide, wie DPPC (Dipalmitoylphosphatidylcholin). Bei dem
Additiv kann es sich um Geschmacksstoffe, einschließlich Zucker
und Süßstoffe,
handeln oder es kann diese enthalten. Wiederum sind diese Listen keinesfalls
erschöpfend.
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Bevorzugte
Additive sind solche, die amorph oder halbkristallin, am meisten
bevorzugt amorph in der Beschaffenheit sind. Geeigneterweise ist
das Additiv oligomer oder polymer; am meisten bevorzugt ist es ein
polymeres Material. Es hat auch bevorzugt filmbildende Eigenschaften
unter den eingesetzten Arbeitsbedingungen; Polymere, die dafür bekannt sind,
dass sie solche Fähigkeiten
aufweisen, beinhalten Ethylcellulose, Hydroxypropylcellulose und
Hydroxypropylmethylcellulose.
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Es
kann in Fällen,
insbesondere wenn der Wirkstoff kristallin oder halbkristallin ist,
unzweckmäßig sein,
dass das Additiv Polyvinylpyrolidon (PVP) ist, da es bekannt ist,
dass es die Kristallisation hemmt und zu einer homogenen amorphen
Wirkstoff/Additiv-Dispersion statt zu einem "überzogenen" System führen kann.
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In
einigen Fällen
kann es bevorzugt sein, dass das Additiv kein kationisches Polymer
oder Copolymer ist, insbesondere kein kationisches Copolymer, das
aus Acrylaten und/oder Methacrylaten, wie aus Dimethylaminoethylmethacrylat
und neutralem Methacrylsäureestern,
hergestellt ist.
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In
einigen Fällen
kann es bevorzugt sein, dass das Additiv kein Homo- oder Copolymer
von Hydroxysäuren,
wie Milch- und Glycolsäuren,
ist, insbesondere dass es keine Poly(glycolsäure) ist.
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Es
kann auch unzweckmäßig sein,
dass, wenn der Wirkstoff Paracetamol, Theophyllin oder Ascorbinsäure, insbesondere
Ascorbinsäure,
ist, das Additiv ein hydrophobes Polymer ist, insbesondere Ethylcellulose.
Wenn der Wirkstoff Ketoprofen ist, kann es unzweckmäßig sein,
dass das Additiv Hydroxypropylmethylcellulose ist.
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Der
Wirkstoff und/oder das Additiv können aus
einer in situ-Reaktion (d. h. einer Reaktion, die unmittelbar vor
oder beim Kontakt mit dem Nicht-Lösungsmittelfluid ausgeführt wird)
zwischen zwei oder mehr Reaktantsubstanzen, die jeweils von einem
geeigneten Vehikel getragen werden, gebildet werden.
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Das
Vehikel ist ein Fluid, das in der Lage ist, sowohl den Wirkstoff
als auch das Additiv zu lösen, wobei
die Löslichkeit
des Wirkstoffs und des Additivs im Vehikel bevorzugt 0,5 bis 40%
Gew./Vol., bevorzugter 1 bis 20% Gew./Vol. oder 1 bis 10% Gew./Vol. beträgt. Insbesondere
sollte das Vehikel mit dem Wirkstoff und dem Additiv eine Einphasenlösung bilden
statt z. B. einer Emulsion oder einer anderen Form von kolloidaler
Dispersion.
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Die
Konzentration des Additivs in der Ziellösung beträgt geeigneterweise (insbesondere
im Fall eines polymeren Additivs) 10% Gew./Vol. oder weniger, noch
zweckmäßiger 5%
Gew./Vol. oder weniger, wie zwischen 1 und 2% Gew./Vol..
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Das
Vehikel muss mit dem Nicht-Lösungsmittelfluid
unter den Arbeitsbedingungen mischbar sein, die zur Durchführung des
SEDS®-Verfahrens verwendet
werden. (Mit "mischbar" ist gemeint, dass die
beiden Fluide in allen Anteilen miteinander mischbar sind und/oder
unter den eingesetzten Arbeitsbedingungen ausreichend gut miteinander
gemischt werden können,
um den gleichen oder einen ähnlichen
Effekt zu erreichen, d. h. die Auflösung der Fluide ineinander
und die Fällung
des Wirkstoffs und des Additivs.) Das Vehikel und das Nicht-Lösungsmittel sind
vorzugsweise vollständig
in allen Anteilen mischbar, wiederum unter den Arbeitsbedingungen am
Punkt des Kontakts von Vehikel/Nicht-Lösungsmittel.
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Der
Ausdruck "Vehikel" beinhaltet ein einzelnes
Fluid oder eine Mischung von zwei oder mehr Fluiden, die typischerweise
Flüssigkeiten
sind, es sich aber auch z. B. um überkritische oder nahezu kritische
Fluide handeln kann. Die Fluide können organische Lösungsmittel
oder wässrig
sein. Im Fall eines Vehikels umfassend zwei oder mehr Fluide sollte die
Gesamtmischung die notwendigen Löslichkeits- und Mischbarkeitseigenschaften
gegenüber
dem Wirkstoff, dem Additiv und dem Nicht-Lösungsmittelfluid
aufweisen.
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Das
Vehikel oder dessen Fluidkomponenten können in Lösung oder Suspension neben
dem Wirkstoff und dem Additiv andere Materialien enthalten.
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Die
Auswahl eines geeigneten Vehikels hängt von dem Wirkstoff, dem
Additiv und dem Nicht-Lösungsmittelfluid
und auch von den ausgewählten
Arbeitsbedingungen (einschließlich
Druck, Temperatur und Fluiddurchsätzen) ab. Auf Basis der obigen
Richtlinien bezüglich
Mischbarkeits- und Löslichkeitseigenschaften
der beteiligten Fluide ist der Fachmann gut in der Lage, geeignete
Materialien auszuwählen,
mit denen das Verfahren der Erfindung auszuführen ist.
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Wenn
das Vehikel aus zwei oder mehr Fluiden zusammengesetzt ist, z. B.
einem organischen Lösungsmittel
mit einer geringeren Menge an einem Colösungsmittel-"Modifizierungsmittel" oder einer Wasser/organisches
Lösungsmittel-Mischung, können die
zwei oder mehr Fluide gemischt werden, um die Ziellösung in
situ zu bilden, d. h. bei oder unmittelbar bevor die Ziellösung das
Nicht-Lösungsmittelfluid
kontaktiert und Teilchenbildung auftritt. So wird in einer Ausführungsform
der Erfindung der Wirkstoff in einem ersten Fluid gelöst und das
Additiv in einem zweiten Fluid und die ersten und zweiten Fluide
werden gemischt, um die Ziellösung
zu bilden, wenn oder unmittelbar bevor die Ziellösung das Nicht-Lösungsmittelfluid
kontaktiert und die Ausfällung
auftritt.
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Idealerweise
erfolgt diese Mischung der Vehikelfluide an der Auslassöffnung einer
Düse, die zum
gemeinsamen Einleiten der Fluide in einen Teilchenbildungsbehälter verwendet
wird. Ein erstes Fluid, in dem der Wirkstoff gelöst ist, kann z. B. durch einen
Durchgang einer koaxialen Düse
mit mehreren Durchgängen,
wie in
WO-96/00610 (
3 und
4)
oder
WO-01/03821 (
4)
beschrieben, eingeleitet werden. Ein zweites Fluid, in dem das Additiv gelöst ist,
kann durch einen anderen Durchgang der Düse eingeführt werden. Die Düsendurchgangsauslassöffnungen
können
so angeordnet sein, dass sie zueinander benachbart am Eingang zum
Teilchenbildungsbehälter
in einer solchen Weise enden, dass die beiden Fluide sich innerhalb
der Düse
treffen und mischen können,
unmittelbar bevor sie mit einem Nicht-Lösungsmittelfluid in Kontakt
kommen, das durch einen anderen Düsendurchgang eingeleitet wird.
Beide Fluide werden zusammen in das Nicht-Lösungsmittel fluid extrahiert,
was zu einer Copräzipitation
des Wirkstoffs und des Additivs führt. Damit dies funktioniert,
sollte mindestens eines der Vehikelfluide mit dem Nicht-Lösungsmittelfluid mischbar oder
im wesentlichen mischbar sein. Idealerweise, obwohl nicht notwendigerweise
(wie in
WO-01/03821 beschrieben),
sollten die beiden Vehikelfluide untereinander mischbar oder im
wesentlichen mischbar sein.
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Ein
solches in situ-Mischen von Vehikelfluiden kann besonders brauchbar
sein, wenn es kein ohne weiteres verfügbares übliches Lösungsmittel für den Wirkstoff
und das Additiv gibt (z. B. wenn ein Material organisch und das
andere anorganisch ist) oder wenn die Wirkstoff- und Additivlösungen in
irgendeiner Weise inkompatibel sind, z. B. wenn der Wirkstoff und
das Additiv eine instabile Lösungsmischung
in einem übliche
Lösungsmittel
bilden würden.
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Das
Nicht-Lösungsmittelfluid
ist ein Fluid oder eine Mischung von Fluiden, worin sowohl der Wirkstoff
als auch das Additiv für
alle praktischen Zwecke (insbesondere unter den gewählten Arbeitsbedingungen
und unter Berücksichtigung
von vorhandenen Fluidmodifikationsmitteln) unlöslich oder im wesentlichen
unlöslich
sind. Mit "unlöslich" ist gemeint, dass
das Nicht-Lösungsmittel
an dem Punkt, wo es das Vehikel extrahiert, den Wirkstoff oder das Additiv
nicht extrahieren oder lösen
kann, wenn die Teilchen gebildet werden. Bevorzugt sind der Wirkstoff
und das Additiv mit weniger als 10–5 Mol-%,
bevorzugter weniger als 10–7 Mol-% oder weniger
als als 10–8 Mol-%
löslich
in dem Nicht-Lösungsmittelfluid.
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Das
Nicht-Lösungsmittelfluid
sollte ein überkritisches
oder nahezu kritisches Fluid unter den eingesetzten Arbeitsbedingungen
sein. Mit "überkritischem
Fluid" ist ein Fluid
gemeint, das gleichzeitig am oder über seinem kritischen Druck
(Pc) und seiner kritischen Temperatur (Tc) liegt. In der Praxis liegt der Druck des
Fluids wahrscheinlich im Bereich von (1,01–9,0) Pc,
bevorzugt (1,01–7,0)
Pc, und seine Temperatur im Bereich von
(1,01–4,0)
Tc (wobei Tc in Kelvin
gemessen ist). Einige Fluide (z. B. Helium und Neon) haben aber
besonders niedrige kritische Drücke
und Temperaturen und müssen
gegebenenfalls unter Arbeitsbedingungen deutlich über diesen
kritischen Werten (z. B. das bis zu 200-fache) verwendet werden.
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Der
Ausdruck "nahezu
kritisches Fluid" umfasst
sowohl Hochdruckflüssigkeiten,
die Fluide am oder über
dem kritischen Druck, aber unter (obwohl vorzugsweise nahe an) der
kritischen Temperatur sind, als auch dichte Dämpfe, bei denen es sich um Fluide
an oder über
der kritischen Temperatur, aber unter (obwohl bevorzugt nahe an)
dem kritischen Druck handelt.
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Beispielsweise
könnte
eine Hochdruckflüssigkeit
einen Druck zwischen etwa dem 1,01- und 9-fachen ihres Pc und eine Temperatur zwischen etwa dem 0,5-
und 0,99-fachen ihrer Tc, bevorzugt zwischen
dem 0,8- und 0,99-fachen ihrer Tc aufweisen.
Ein dichter Dampf könnte
entsprechend einem Druck zwischen etwa dem 0,5- und 0,99-fachen
seines Pc (bevorzugt zwischen dem 0,8- und
0,99-fachen) und eine Temperatur zwischen etwa dem 1,01- und 4-fachen
seiner Tc aufweisen.
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Das
Nicht-Lösungsmittel
ist bevorzugt ein überkritisches
Fluid, wie überkritisches
Kohlendioxid, überkritischer
Stickstoff, überkritisches
Stickstoffoxid, Schwefelhexafluorid, Xenon, Ethan, Ethylen, Chlortrifluormethan,
Chlordifluormethan, Dichlormethan, Trifluormethan oder ein Edelgas,
wie Helium oder Neon, oder eine überkritische
Mischung von irgendwelchen davon. Am meisten bevorzugt ist überkritisches
Kohlendioxid, idealerweise für
sich allein, statt in Mischung mit anderen Fluiden, wie überkritischem
Stickstoff.
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Bei
Durchführung
der vorliegenden Erfindung unter Verwendung eines überkritischen
oder nahezu kritischen fluiden Nicht-Lösungsmittels müssen die
Arbeitsbedingungen im allgemeinen so sein, dass die Lösung, die
gebildet wird, wenn das Nicht-Lösungsmittel
das Vehikel extrahiert, in überkritischer/nahezu
kritischer Form während
des Teilchenbildungsschritts bleibt. Diese überkritische/nahezu kritische
Lösung
sollte daher oberhalb der Tc und des Pc der Vehikel/Nicht-Lösungsmittel-Mischung liegen. Dies bedeutet im allgemeinen,
dass zumindest einer der Fluidbestandteile (gewöhnlich das Nicht-Lösungsmittelfluid,
das im allgemeinen der Hauptbestandteil der Mischung ist) zum Zeitpunkt der
Teilchenbildung in einem überkritischen
oder nahezu kritischen Zustand sein sollte. Es sollte zu diesem
Zeitpunkt eine Einphasenmischung des Vehikels und des Nicht-Lösungsmittelfluids
vorliegen, andernfalls könnte
das teilchenförmige
Produkt zwischen zwei oder mehr Fluidphasen verteilt sein, in einem
Teil von denen es erneut aufgelöst
werden könnte.
Dies ist der Grund, warum das Nicht-Lösungsmittelfluid mit dem Vehikel
mischbar oder im wesentlichen mischbar sein soll.
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Das
Nicht-Lösungsmittelfluid
kann ein oder mehr Modifizierungsmittel, z. B. Wasser, Methanol, Ethanol,
Isopropanol oder Aceton, enthalten. Ein Modifizierungs mittel (oder
Colösungsmittel)
kann als eine Chemikalie beschrieben werden, die bei Zugabe zu einem
Fluid, wie einem überkritischen
oder nahezu kritischen Fluid, die inhärenten Eigenschaften dieses
Fluids in oder um dessen kritischen Punkt ändert, insbesondere dessen
Fähigkeit,
andere Materialien zu lösen.
Bei Einsatz bildet ein Modifizierungsmittel bevorzugt nicht mehr
als 40 Mol-%, bevorzugter nicht mehr als 20 Mol-% und am meisten
bevorzugt zwischen 1 und 10 Mol-% des Nicht-Lösungsmittelfluids.
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Die
Nicht-Lösungsmittel-Strömungsgeschwindigkeit
wird im allgemeinen so ausgewählt, um
einen Überschuss
des Nicht-Lösungsmittels
gegenüber
der Ziellösung
zu gewährleisten,
wenn die Fluide in Kontakt kommen, um die Gefahr zu minimieren,
dass das Vehikel die gebildeten Teilchen erneut löst und/oder
agglomeriert. An der Stelle der Extraktion kann das Vehikel typischerweise
80 Mol-% oder weniger, bevorzugt 50 Mol-% oder weniger oder 30 Mol-%
oder weniger, bevorzugter 20 Mol-% oder weniger und am meisten bevorzugt
5 Mol-% oder weniger der gebildeten Fluidmischung ausmachen.
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Mit "einem SEDS
®-Teilchenbildungsverfahren" ist ein Verfahren
wie in
WO-95/01221 ,
WO-96/00610 ,
WO-98/36825 ,
WO-99/44733 ,
WO-99/59710 ,
WO-01/03821 und/oder
WO-01/15664 beschrieben gemeint,
bei dem ein überkritisches
oder nahezu kritisches fluides Nicht-Lösungsmittel verwendet wird,
um gleichzeitig sowohl zu dispergieren als auch ein Fluidvehikel
aus einer Lösung
oder Suspension von einer Zielsubstanz zu extrahieren. Eine solche
Technik kann eine bessere und konsistentere Kontrolle über die
physikochemischen Eigenschaften des Produkts (Teilchengröße und Größenverteilung,
Teilchenmorphologie usw.) ergeben als es sich in der Vergangenheit
für Coformulierungen
für möglich erwiesen
hat.
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Die
gleichzeitige Vehikeldispersion und -extraktion werden bevorzugt
durch gemeinsames Einleiten der Fluide in einen Teilchenbildungsbehälter in einer
solchen Weise erreicht, dass das Nicht-Lösungsmittel und die Ziellösung beide
am gleichen Punkt in den Behälter
gelangen, wobei es sich im wesentlichen um denselben Punkt handelt,
wo sie sich treffen und bei dem die Teilchenbildung stattfindet. Dies
wird geeigneterweise unter Verwendung einer Fluideinlassdüse mit zwei
oder mehr koaxialen konzentrischen Durchgängen erreicht, wie in den
3 und
4 von
WO-95/01221 gezeigt.
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Da
die vorliegende Erfindung eine modifizierte Version der in den vorstehend
aufgeführten
Patentveröffentlichungen
offenbarten ist, können
technische Merkmale der Verfahren, die in diesen Dokumenten beschrieben
sind, auch für
die vorliegende Erfindung gelten. Die früheren Dokumente sollen daher
zusammen mit der vorliegenden Anmeldung gelesen werden.
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Die
Konzentration des Wirkstoffs und des Additivs in der Ziellösung muss
so ausgewählt
werden, um das gewünschte
Verhältnis
Wirkstoff:Additiv im Endprodukt zu ergeben. Im Fall eines kristallinen oder
halbkristallinen Wirkstoffs ist es bevorzugt, dass ihre relativen
Konzentrationen so sind, dass der Wirkstoff in der Lage ist, unter
den eingesetzten Arbeitsbedingungen in einer kristallinen Form auszufällen (bei
einigen Additiven, insbesondere polymeren Exzipienten, insbesondere
halbkristallinen und/oder amorphen Polymeren, kann eine zu hohe
Additivkonzentration den Wirkstoff dazu bringen, in einer amorphen
Form homogen verteilt in der ganzen "Matrix" des Additivs ohne Außenüberzug auszufallen). Gleichzeitig
sind die relativen Wirkstoff- und Additivkonzentrationen bei Durchführung der
vorliegenden Erfindung bevorzugt so, dass es ausreichend Additive
gibt, um eine an Additiv reiche, vorzugsweise an Wirkstoff freie
oder im wesentlichen an Wirkstoff freie Schicht an der Teilchenoberfläche zu erzeugen
(eine zu geringe Additivkonzentration könnte für die Erzielung eines "Überzugs" von allen Teilchen unzureichend sein).
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Der
Additivgehalt in den copräzipitierten
Teilchen kann bis zu 50, 60, 70 oder sogar 80% Gew./Gew. betragen.
Allerdings sind relativ geringe Gehalte des Additivs besonders bevorzugt,
z. B. 45% Gew./Gew. oder weniger, bevorzugt 40% Gew./Gew. oder weniger,
bevorzugter 30% Gew./Gew. oder weniger, am meisten bevorzugt 25%
oder 20% oder 15% oder 10% oder 5% Gew./Gew. oder weniger. Der Wirkstoffgehalt
ist daher entsprechend bevorzugt 55% Gew./Gew. oder mehr, bevorzugter
60% Gew./Gew. oder mehr, am meisten bevorzugt 70% oder 75% oder
80% oder 85% oder 90% oder 95% Gew./Gew. oder mehr.
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Eine
zu geringe Additivkonzentration kann aber ungenügend sein, um eine Oberflächenschutzschicht
um den an Wirkstoff reichen Teilchenkern zu bilden. Der Additivgehalt
kann daher bevorzugt mindestens 1%, bevorzugt mindestens 2%, bevorzugter mindestens
5%, am meisten bevorzugt mindestens 10% oder 20% Gew./Gew. betragen.
Für ein
Geschmacksmaskierungsadditiv kann der Gehalt bevorzugt mindestens
10% Gew./Gew., bevorzugt mindestens 15% Gew./Gew., bevorzugter mindestens
20% oder 25% oder 30% oder 40% Gew./Gew. der Gesamtzusammensetzung
betragen. Die erforderliche Menge für einen wirksamen Überzug hängt in einem gewissen
Umfang von der Größe der zu
bildenden Teilchen ab kleinere Teilchen haben eine größere Oberfläche und
erfordern daher entsprechend höhere
Additivgehalte.
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Somit
können
bevorzugte Additivkonzentrationen zwischen 1 und 45 Gew./Gew., bevorzugter zwischen
5 und 45% Gew./Gew., und am meisten bevorzugt zwischen 10 und 40%
Gew./Gew. oder zwischen 15 und 35% Gew./Gew. liegen.
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Ein
zweckmäßiges Konzentrationsverhältnis Wirkstoff:Additiv
manifestiert sich gewöhnlich
selbst durch eine Verringerung in der Kristallinität eines
kristallinen/halbkristallinen Wirkstoffs, wenn er gemäß der Erfindung
coformuliert wird, im Vergleich zu seiner reinen Form, obwohl keine
Reduktion zu einer vollständig
amorphen Phase vorliegt. Das Verhältnis ist bevorzugt so, dass
in der Produktcoformulierung ein kristalliner oder halbkristalliner
Wirkstoff zwischen 20 und 95%, bevorzugt zwischen 50 und 90% und bevorzugter
zwischen 60 und 90% Kristallinität
im Vergleich zum Wirkstoff-Ausgangsmaterial zeigt. Dies weist auf
einen Grad an Wirkstoff/Additiv-Wechselwirkung hin, aber nicht auf
eine wirklich innige feste Dispersion.
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Es
ist somit möglich,
für ein
System mit einem kristallinen oder halbkristallinen Wirkstoff für ein zweckmäßiges Konzentrationsverhältnis von
Wirkstoff:Additiv zu prüfen,
indem eine Reihe von Proben mit unterschiedlichen Verhältnissen
hergestellt und eine Obergrenze in der Additivkonzentration identifiziert
wird, über
der die Wirkstoffkristallinität
zu stark gestört
ist (z. B. weniger als 10% Kristallinität oder 100% amorph). Ein empfindlicher
Additivgehalt unterhalb dieser Grenze kann dann festgestellt werden, indem
Systeme identizifiert werden, in denen die Wirkstoffkristallinität merklich
verringert ist (z. B. um mindestens 10% oder bevorzugt 20%, möglicherweise
bis zu 30 oder 40 oder 50%).
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Eine
Analyse durch Rasterelektronenmikroskopie (REM) kann zweckmäßigerweise
eingesetzt werden, um die Beschaffenheit der geprüften Produkte
zu belegen; Differentialscanningkalorimetrie (DSK) und/oder Röntgenbeugung
(XRD) können
eingesetzt werden, um den Kristallinitätsgrad zu untersuchen, typischerweise
durch Vergleich mit Daten aus dem reinen, vollständig kristallinen Wirkstoff-Ausgangsmaterial
und auch mit dessen vollständig
amorpher Form. Konfokale Raman-Mikroskopie
(z. B. unter Verwendung eines Systems wie die HoloLab®-Reihe
5000) kann auch eingesetzt werden, um zu ermitteln, ob ein gegebenes
Produkt die gewünschte
Wirkstoff/Additiv-Verteilung aufweist – dies ergibt eine "Schnitt"-Ansicht durch ein
Teilchen und kann die Art und/oder die relativen Mengen der Substanzen
zeigen, die im geprüften
Abschnitt vorhanden sind.
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Ebenso
wie die relativen Konzentrationen des Wirkstoffs und des Additivs
können
andere Parameter variiert werden, falls dies erforderlich ist, um eine
Coformulierung gemäß der vorliegenden
Erfindung zu erreichen. Solche Parameter beinhalten die Temperatur
und den Druck am Punkt der Teilchenbildung, die Konzentrationen
des Wirkstoffs und des Additivs in der Ziellösung, die Art des Vehikels
und des Nicht-Lösungsmittelfluids
(unter Berücksichtigung
irgendwelcher vorhandener Modifizierungsmittel) und ihre Strömungsgeschwindigkeiten
beim Kontakt miteinander.
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Es
ist früher
nicht erkannt worden, dass ein Copräzipitationsverfahren, das unter
Verwendung von SEDS® ausgeführt wird,
unabhängig
von den relativen Konzentrationen der copräzipitierten Spezies sogar zu
einem Produkt führen
kann, bei dem sowohl eine innige feste Dispersion der Spezies als
auch ein Überzugseffekt
von einer Spezies durch die andere ohne strenge Phasengrenze zwischen
den beiden Bereichen vorliegen.
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Das
copräzipitierte
Produkt des Verfahrens der Erfindung scheint ein Typ von fester
Dispersion zu sein, wobei jedes Teilchen eine Mischung von sowohl
dem Wirkstoff als auch dem Additiv auf molekularem Niveau enthält. Es ist
aber überraschenderweise
festgestellt worden, dass das Produkt keine homogene Mischung der
beiden Komponenten ist, sondern einen beträchtlich geringeren Gehalt des
Wirkstoffs an oder nahe der Oberfläche jedes Teilchens im Vergleich
zu dem im Teilchenkern aufweist, was ausreicht, damit das Additiv
in der Wirkung eine Oberflächenschutzschicht
bildet. So kann z. B. ein Geschmacksmaskierungsadditiv sogar einen
Wirkstoff mit starkem Geschmack maskieren, obwohl es gleichzeitig
auch in den Kern unter der Oberfläche jedes Teilchens eingebaut
ist. Es gibt aber typischerweise keine eindeutige physikalische
Grenze zwischen der Oberflächen schutz-"Schicht" und dem "umhüllten" Kern, sondern stattdessen
eine allmähliche Änderung
mit einem finiten Gradienten im Verhältnis Wirkstoff:Additiv. Der
Teilchenaufbau ist der einer festen Dispersion im Ganzen, aber mit
einer variierenden Additivkonzentration über dessen Radius.
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Es
ist auch überraschenderweise
festgestellt worden, dass für
bestimmte Systeme Wirkstoff/Additiv, insbesondere bestimmte Systeme
Arzneimittel/Polymer, eine SEDS®-Coformulierung
nicht ohne weiteres eine amorphe Phase des Wirkstoffs ergibt, in
manchen Fällen
selbst bei bis zu 80% Gew./Gew. Additiv. Stattdessen kann das coformulierte
Produkt immer noch kristallinen Wirkstoff mit einer relativ hohen
Additivkonzentration an den Teilchenoberflächen enthalten.
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Es
wird angenommen (obwohl wir uns nicht an diese Theorie binden wollen),
dass das Verfahren der Erfindung besonders gut arbeitet, wenn der
Wirkstoff rascher ausfällt
als das Additiv unter den eingesetzten Arbeitsbedingungen (einschließlich der
Wahl der Feststoff- und Fluidreagenzien). Genauer erfolgt dies,
wenn die Keimbildungs- und/oder die Teilchenwachstumsgeschwindigkeit
des Wirkstoffs höher
ist, bevorzugt beträchtlich
höher ist,
als die des Additivs. Der rascher wachsende Wirkstoff scheint anfänglich als "Kern"-Teilchen auszufallen,
um den sich sowohl der Wirkstoff als auch das Additiv sammeln, wenn
die festen Teilchen wachsen, wobei die relative Konzentration des
langsamer wachsenden Additivs allmählich steigt wenn die Teilchen
im Durchmesser wachsen. In Richtung der Außenoberflächen der Teilchen, wenn der
größte Teil
des vorhandenen Wirkstoffs bereits ausgefallen ist, wird die Konzentration
des Additivs ausreichend hoch, so dass es dann wirksam den an Wirkstoff
reichen Kern "überziehen" kann.
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Somit
sollten die Arbeitsbedingungen und/oder die Reagenzien, die im Verfahren
der Erfindung verwendet werden, idealerweise so gewählt werden,
um den Unterschied zwischen den Ausfällungsgeschwindigkeiten des
Wirkstoffs und des Additivs zu verbessern oder zu maximieren. (Mit "Ausfällungsgeschwindigkeit" sind die vereinten
Wirkungen der Keimbildungs- und der Teilchenwachstumsgeschwindigkeiten
gemeint.) Dies kann seinerseits die Verbesserung oder Maximierung
der Möglichkeit
der Phasentrennung, die einerseits zwischen dem Wirkstoff und dem
damit verbundenen Vehikel und andererseits dem Additiv und dessen
verbundenem Vehikel auftritt, unmittelbar vor oder am Punkt der
Teilchenbildung bedeuten; die Phasentrennung kann die Bildung einer
wirklich homogenen festen Dispersion zwischen dem Wirkstoff und
dem Additiv hemmen.
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Bestimmte
Paare Wirkstoff/Additiv haben bereits beträchtlich unterschiedliche Ausfällungsgeschwindigkeiten.
Dies erscheint insbesondere dann der Fall zu sein, wenn der Wirkstoff
in kristalliner Form ausfällt
und das Additiv in einer amorphen Form. Die Kristalltracht kann
auch die Ausfällungsgeschwindigkeit
des Wirkstoffs beeinflussen. Es ist z. B. festgestellt worden, dass
das erfindungsgemäße Verfahren
für Wirkstoffe
mit einer nadelartigen Kristalltracht wirksam sein kann, möglicherweise
weil die Kristallwachstumsrate in einer Dimension beträchtlich
schneller ist als in den anderen. Allgemein gesagt kann der Wirkstoff
eine kristalline Form (unter den eingesetzten Bedingungen) aufweisen,
die in einer Dimension beträchtlich
länger
ist als in mindestens einer anderen Dimension und/oder die Kristalle
können
beträchtlich
schneller in einer Dimension als in mindestens einer anderen Dimension
wachsen; dies umfasst z. B. nadelartige Kristalle und auch möglicherweise
wafer- oder plattenartige
Kristalle (für
die das Wachstum in zwei Dimensionen schneller ist als in der dritten)
und längliche
prismenförmige
Kristalle. Wirkstoffe mit anderen Kristalltrachten oder amorphe Wirkstoffe
können
natürlich
unter Verwendung des Verfahrens der Erfindung geschützt werden
unter Verwendung von Arbeitsbedingungen, die sich zur Erhöhung des
Unterschieds zwischen den Wirkstoff- und Additiv-Ausfällungsgeschwindigkeiten
eignen.
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In
der obigen Diskussion bedeutet "beträchtlich" länger oder
schneller etwa 5% oder mehr, bevorzugt mindestens 10% oder 20% oder
30% größer als die
Länge oder
Geschwindigkeit der niedrigeren der beiden zu vergleichenden Parameter.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch wirksam sein, wenn der Wirkstoff
und das Additiv beträchtlich
unterschiedliche (z. B. mindestens 5% verschieden, bevorzugt mindestens
10%, bevorzugter mindestens 20% oder 30%, auf Basis des kleineren der
beiden Werte) Löslichkeiten
in dem Nicht-Lösungsmittelfluid
aufweisen, da dies auch die relativen Ausfällungsgeschwindigkeiten der
Wirkstoff- und Additiv-Teilchen
beeinflusst. Diese Wirkung könnte durch
die Aufnahme von geeigneten Modifizierungsmitteln in dem Nicht-Lösungsmittelfluid
und/oder durch Einführung
eines "sekundären" Nicht-Lösungsmittelfluids
mit einer geringeren Kapazität
als das Haupt-Nicht-Lösungsmittel
zum Extrahieren des Vehikels verbessert werden, wie in
WO-99/44733 beschrieben. Im allgemeinen
sollte das Additiv in dem Nicht-Lösungsmittelfluid
löslicher
sein als der Wirkstoff, was die Präzipitation des Additivs näher an den Teilchenoberflächen fördern sollte.
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Wenn
der Wirkstoff und das Additiv eine geringe Kompatibilität miteinander
aufweisen, d. h. eine geringe Löslichkeit
oder Affinität
oder Mischbarkeit in- oder miteinander aufweisen, sollte dies es
auch in ähnlicher
Weise weniger wahrscheinlich machen, dass sie zusammen in inniger
Mischung präzipitieren.
Der Wirkstoff und das Additiv haben z. B. bevorzugt eine Löslichkeit
ineinander von weniger als 30% Gew./Gew., bevorzugter weniger als
25% Gew./Gew., am meisten bevorzugt weniger als 20% oder 15% oder
10% Gew./Gew.
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Der
Wirkstoff und das Additiv könnten
somit bevorzugt beträchtlich
unterschiedliche Polaritäten und
so eine geringe wechselseitige Löslichkeit
und eine geringe wechselseitige Affinität aufweisen – das verringert
wahrscheinlich die Wechselwirkung zwischen dem Wirkstoff und dem
Additiv während
der Teilchenbildung und fördert
das Wachstum von an Wirkstoff reichen und an Additiv reichen Bereichen
in den Produktteilchen.
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Unterschiede
in der Polarität
können
z. B. durch Einteilen jedes Reagenz als entweder polar, apolar oder
von intermediärer
Polarität
abgeschätzt werden.
Die Polarität
einer Substanz ist etwas, was vom durchschnittlichen Fachmann durch
Bezugnahme auf die Zahl, die Position und die Polarität von funktionellen
Gruppen, die in der Substanz vorhanden sind, abgeschätzt werden
und können
durch Faktoren, wie die Substituentenkettenlängen, beeinflusst werden. Polare
Substanzen enthalten z. B. typischerweise einen beträchtlichen
Anteil an polaren funktionellen Gruppen, wie Amin, primären Amiden, Hydroxyl,
Cyano, Carbonsäure,
Carboxylat, Nitril, Sulfoxid, Sulfonyl, Thiol, Halogenid und Carbonsäurehalogenidgruppen
und anderen ionisierbaren Gruppen. Substanzen von mittlerer Polarität könnten funktionelle
Gruppen von mittlerer Polarität
enthalten, wie z. B. Ester, Aldehyde, Ketone, Sulfide und sekundäre und tertiäre Amide.
Substanzen von geringer Polarität
enthalten typischerweise keine funktionellen Gruppen oder nur funktionelle
Gruppen von apolarer Beschaffenheit, wie Alkyl-, Alkenyl-, Alkyinyl-,
Aryl- und Ethergruppen. So wird z. B. Ethylcellulose, ein Polymer
dessen Kettenstruktur durch Alkylgruppen dominiert wird, als nicht
polar angesehen, während
die Anwesenheit einer beträchtlichen
Anzahl von Hydroxylgruppen in Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC)
es zu einer polaren Substanz macht.
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Bei
Polymeren kann die Polarität
auch von der Qualität,
z. B. dem Molekulargewicht, dem Substitutionsgrad, dem Vernetzungsgrad
und irgendwelchen vorhandenen anderen Comonomeren, abhängen.
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Polare
Verbindungen beinhalten z. B. saure oder basische Verbindungen,
ionische Verbindungen, einschließlich Salzen, und in anderer
Weise hoch geladene Spezies, Vinylpolymere, wie Polyvinylalkohol
(PVA), HPMC, wie vorstehend angegeben, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Polyethylenglycole,
Polyacrylate und Polymethacrylate und Polyoxyalkylene. Niedrig polare/apolare
Verbindungen beinhalten z. B. Steroide, Ethylcellulose und Lipidmaterialien.
Materialien von mittlerer Polarität beinhalten die Polylactide
und Glycolide und Mischungen davon.
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Bei
einer Zuordnung eines Werts von 1, 2 oder 3 zu jedem Reagenz, wobei
1 niedrig polar oder apolar meint, 3 hoch polar meint und 2 Substanzen von
mittlerer Polarität
repräsentiert,
ist es bevorzugt, dass bei Durchführung der vorliegenden Erfindung der
Wirkstoff und das Additiv unterschiedliche Polaritätswerte
aufweisen. Bevorzugter hat der Wirkstoff eine Polarität von 1
und das Additiv von 3 oder umgekehrt.
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Es
hätte vorher
erwartet werden können, dass
in solchen inkompatiblen Systemen Wirkstoff/Additiv ein rasches
Lösungsmittelentfernungsverfahren,
wie SEDS®,
zu Produkten führen
würde, die
zwei unterschiedliche Phasen enthalten, nämlich den Wirkstoff und das
Additiv, die separat aus dem Fluidvehikel präzipitieren. Stattdessen ist überraschenderweise
festgestellt worden, dass SEDS® verwendet werden kann,
um ein Produkt mit einem graduellen Konzentrationsgradienten Wirkstoff/Additiv zu
bilden.
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Stattdessen
oder zusätzlich
dazu können
die Arbeitsbedingungen während
des Verfahrens der Erfindung modifiziert werden, um den Unterschied
zwischen den Wirkstoff- und Additiv-Ausfällungsgeschwindigkeiten zu
verbessern. Beim Arbeiten unter relativ milden Temperaturen und/oder
Drücken
(z. B. nur gerade oberhalb der kritischen Temperatur und/oder des
kritischen Drucks des Nicht-Lösungsmittelfluids
(zusammen mit irgendwelchen Modifizierungsmitteln, die darin vorhanden
sind)) kann man erwarten, inhärente
Unterschiede in den Teilchenausfällungsgeschwin digkeiten
durch Verringerung der Vehikelextraktionsrate und der Maximierung
der Möglichkeit
der Phasentrennung zwischen den Wirkstoff- und Additivkomponenten
zu verbessern.
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Typischerweise
könnten
solche "milden" Bedingungen zwischen
dem 1- und 1,1-fachen der kritischen Temperatur Tc (in
Kelvin) des Nicht-Lösungsmittelfluids,
bevorzugt zwischen dem 1- und 1,05-fachen von Tc oder
zwischen dem 1,01- und 1,1-fachen von Tc,
bevorzugter zwischen dem 1,01- und 1,05-fachen von Tc oder
zwischen dem 1,01- und 1,03-fachen von Tc entsprechen.
Der Druck kann zwischen dem 1- und 1,5-fachen des kritischen Drucks
Pc, bevorzugt zwischen dem 1,05- und 1,4-fachen
von Pc, bevorzugter zwischen dem 1,08- oder
1,1- und 1,35-fachen von PC liegen. In dem
besonderen Fall von dem Nicht-Lösungsmittel
Kohlendioxid (Tc = 304 K; Pc =
74 bar) könnten
typische Arbeitstemperaturen zwischen 304 und 313 K und Arbeitsdrücke zwischen 80
und 100 und 120 bar liegen.
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"Milde" Arbeitsbedingungen
können
zweckmäßigerweise
so sein, dass das Nicht-Lösungsmittelfluid
in überkritischer
Form vorliegt, in seinen Eigenschaften aber mehr flüssigartig
als gasartig ist, d. h. seine Temperatur ist relativ nahe an (z.
B. zwischen dem 1- und 1,3-fachen) von Tc (gemessen
in Kelvin), aber der Druck ist beträchtlich größer als (z. B. zwischen dem
1,2- und 1,6-fachen von) Pc. Typischerweise
werden für
ein überkritisches
Kohlendioxid-Nicht-Lösungsmittel
die Arbeitsbedingungen so gewählt,
dass die Dichte des Nicht-Lösungsmittelfluids
zwischen 0,4 und 0,8 g/cm3 und bevorzugter
zwischen 0,6 und 0,8 g/cm3 liegt. Geeignete
Arbeitsbedingungen für
ein Kohlendioxid-Nicht-Lösungsmittel sind
daher zwischen 25 und 50°C
(298 und 323 K), bevorzugt zwischen 32 und 40°C (305 und 313 K), bevorzugter
zwischen 32 und 35°C
(305 und 308 K) und zwischen 70 und 120 bar, bevorzugt zwischen
70 und 110 bar, bevorzugter zwischen 70 und 100 bar.
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Bei
Durchführung
der vorliegenden Erfindung ist es wie vorstehend beschrieben am
meisten bevorzugt, ein inkompatibles Paar Wirkstoff/Additiv zu benutzen
und wie vorstehend ebenfalls beschrieben die Teilchenbildung unter
milden Bedingungen durchzuführen.
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Es
kann somit bei der Durchführung
der Erfindung wichtig sein, ein SEDS®-Verfahren zu verwenden,
aber dabei danach zu streben, die Geschwindigkeit der Vehikelextraktion
durch das Nicht-Lösungsmittel
zu minimieren. Dies scheint den graduellen Additivkonzentrationsgradienten
zu ermöglichen,
der für
die Produkte nach der Erfindung charakteristisch ist. Es ist in
der Tat überraschend, dass
ein Verfahren wie SEDS®, von dem bekannt ist, dass
es eine extrem rasche Lösungsmittelentfernung beinhaltet,
nichtsdestotrotz verwendet werden kann, um Reagenzien in Produkte
mit einer nicht homogenen Wirkstoff/Additiv-Verteilung zu coformulieren.
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Die
Geschwindigkeit der Lösungsmittelextraktion
kann in den vorstehend beschriebenen Weisen verringert werden, z.
B. durch Arbeiten unter relativ "milden" Bedingungen bezüglich der
kritischen Temperatur und des kritischen Drucks des Nicht-Lösungsmittels.
Stattdessen oder zusätzlich
dazu können
das Vehikel und das Nicht-Lösungsmittelfluid
so gewählt
werden, dass sie eine weniger als vollständige Mischbarkeit (d. h. nicht
mischbar in zumindest einigen relativen Anteilen) unter den gewählten Arbeitsbedingungen
aufweisen, z. B. weniger als sehr oder frei ineinander löslich (z.
B. wie in British Pharmacopoeia 1999, Bd. 1, Seiten 11 und 21 definiert). Für ein Kohlendioxid-Nicht-Lösungsmittel
können
geeignete Vehikel höhersiedende
Lösungsmittel
beinhalten, wie z. B. solche mit einem Siedepunkt von mindestens
373 K, z. B. höhere
(wie C4-C10) Alkohole,
wie Butanol, Dimethylsulfoxid (DMSO), Dimethylformamid (DMF) und
Mischungen davon. Andere niedriger siedende Lösungsmittel, wie niedere Alkohole
(z. B. Methanol, Ethanol), Ketone (z. B. Aceton) usw., einschließlich Mischungen
von solchen Lösungsmitteln,
können
natürlich
auch verwendet werden. Falls geeignet, kann das Vehikel geringere
(z. B. 10% Vol./Vol. oder weniger) Mengen von anderen Lösungsmitteln
(die Wasser beinhalten können)
enthalten, um die Löslichkeitseigenschaften
zu modifizieren.
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Eine
höhere
Ziellösungs-Strömungsgeschwindigkeit
relativ zu der des Nicht-Lösungsmittelfluids
kann auch helfen, die Lösungsmittelextraktionszeiten
zu erhöhen.
Geeigneterweise werden die Fluid-Strömungsgeschwindigkeiten so gewählt, um am
Punkt des Kontakts von Ziellösung/Nicht-Lösungsmittel
ein Molverhältnis
Vehikel:Nicht-Lösungsmittel
zwischen 5 und 20%, bevorzugt zwischen 5 und 10%, zu erreichen.
Eine geeignete Strömungsgeschwindigkeit
für ein überkritisches
CO2-Nicht-Lösungsmittel kann z. B. 20 ml/min
sein und die Ziellösungs-Strömungsgeschwindigkeit
kann dann geeigneterweise 1 ml/min oder mehr sein.
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Außerdem hat
eine Ziellösung,
die ein halbkristallines oder insbesondere ein amorphes Additiv enthält, typischerweise
eine relativ hohe Viskosität. Dies
kann auch dazu beitragen, die Lösungsmittelentfernung
zu erschweren, was wiederum den Teilchenbildungsprozess verlangsamt
und es ermöglicht,
dass der Wirkstoff rascher als das Additiv ausfällt.
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Wie
vorstehend beschrieben kann das Verfahren der Erfindung unter Verwendung
von zwei gesonderten Vehikelfluiden durchgeführt werden, wobei eines den
Wirkstoff trägt
und eines das Additiv trägt, die
sich miteinander nur am oder unmittelbar vor dem Punkt ihres Kontakts
mit dem Nicht-Lösungsmittelfluid
(d. h. dem Punkt der Vehikelextraktion und Teilchenbildung) treffen.
Wenn die beiden Vehikelfluide beträchtlich unterschiedliche Löslichkeiten
in dem Nicht-Lösungsmittelfluid
aufweisen, kann dies ein geringes Maß an Phasentrennung am Punkt
der Teilchenbildung bewirken, wobei deren Ausmaß u. a. vom Zeitraum zwischen
dem Mischen der Vehikel und ihrem Kontakt mit dem Nicht-Lösungsmittelfluid (was
seinerseits von den Fluid-Strömungsgeschwindigkeiten
und der inneren Geometrie des eingesetzten Fluideinlaßes abhängt) abhängen kann
und wiederum zu Unterschieden in den Präzipitationsgeschwindigkeiten
zwischen dem Wirkstoff und dem Additiv führen kann.
-
Allgemein
gesprochen wird angenommen, dass jeder Unterschied in der Geschwindigkeit
der Vehikelextraktion durch das Nicht-Lösungsmittelfluid zwischen der
den Wirkstoff enthaltenden Lösung
und der das Additiv tragenden Lösung
es ermöglicht,
die Wirksamkeit der vorliegenden Erfindung zu erhöhen. Die
Geschwindigkeit der Vehikelextraktion ist ihrerseits durch die molekluaren
Wechselwirkungen zwischen jedem gelösten Stoff und dem betreffenden Lösungsmittel
beeinflusst, wobei starke Wechselwirkungen wahrscheinlich die Lösungsmittelextraktion verlangsamen
und die Präzipitation
hemmen. Somit sollte in dieser Version der Erfindung die Löslichkeit des
Wirkstoffs in seinem Vehikelfluid beträchtlich (z. B. 5% oder mehr,
bevorzugt mindestens 10% oder 20% oder 30%, bezogen auf die geringere
der beiden Löslichkeiten)
verschieden sein von der Löslichkeit des
Additivs in dessen Vehikelfluid. Der Wirkstoff sollte idealerweise
weniger löslich
in seinem (ersten) Vehikelfluid (d. h. schwächere Wechselwirkungen damit bilden)
als das Additiv in dessen (zweiten) Vehikelfluid, so dass das Additiv
geringfügig
weniger bereit zur Ausfällung
als der Wirkstoff ist.
-
Modifizierungsmittel
(Colösungsmittel)
in einem oder mehreren der Vehikelfluide und/oder dem Nicht-Lösungsmittelfluid
können
ausgewählt
werden, um solche Effekte zu verbessern; Arbeitsdrücke und -temperaturen
und sogar Fluid-Strömungsgeschwindigkeiten
können
sie auch beeinflussen.
-
Das
Verfahren der Erfindung beinhaltet bevorzugt das Auswählen der
Reagenzien (d. h. des Wirkstoffs, des Additivs, des oder der Vehikelfluide, des
Nicht-Lösungsmittelfluids
und von Modifizierungsmitteln oder Colösungsmitteln, die vorhanden sind)
und der Arbeitsbedingungen (wie Temperatur und Druck am Punkt der
Teilchenbildung, Fluidströmungsgeschwindigkeiten
und Konzentrationen des Wirkstoffs und des Additivs im Vehikel),
um den Unterschied in den Teilchenausfällungsgeschwindigkeiten unter
den eingesetzten Bedingungen zwischen dem Wirkstoff und dem Additiv
zu erhöhen.
Vorzugsweise ist der Ausfällungsgeschwindigkeitsunterschied
mindestens 5% von der des langsamer ausfällenden Materials, bevorzugter
mindestens 10%, am meisten bevorzugt mindestens 20% oder 30% oder 40%
oder 50% oder 75% oder 90% oder 100%.
-
Es
ist aus dem Obigen ersichtlich, dass es mehrere mögliche Wege
gibt, mit denen der Präzipitationsgeschwindigkeitunterschied
gemäß der Erfindung
verbessert oder maximiert werden kann.
-
Das
Verfahren der Erfindung kann beträchtliche Vorteile über bekannte
Verfahren zum Überziehen
eines Wirkstoffs mit einem Additiv liefern. Da es die Teilchenbildung
durch SEDS® beinhaltet,
ist es ein einstufiges Verfahren, das in einer geschlossenen Umgebung
durchgeführt
werden kann, falls notwendig von Licht, Sauerstoff und anderen Verunreinigungen
abgeschirmt, und es ermöglicht
eine ausgezeichnete Kontrolle über
die physikochemischen Eigenschaften des Produkts (wie Teilchengröße und Größenverteilung,
Morphologie, Reinheit, Ausbeute und Handhabungseigenschaften), wie
im Stand der Technik für
SEDS® beschrieben.
Es ist auch zur Formulierung kleiner Teilchen ausgesprochen geeignet, die
ansonsten schwer zu beschichten sind.
-
Die
gemäß der Erfindung
hergestellten coformulierten Teilchen unterscheiden sich von herkömmlichen überzogenen
Produkten; sie sind feste Dispersionen von einem Material in dem
anderen, aber mit einem finiten Gradienten in der relativen Konzentration
des Additivs, wobei sich die Konzentration von dem Kern radial nach
außen
zur Oberfläche
jedes Teilchens erhöht.
Die Teilchen sind somit (insbesondere an ihren Oberflächen) keine
eigentlichen homogenen Mischungen von den zwei Komponenten, wie
man aus einem Coformulierungsverfahren nach dem Stand der Technik
erwarten würde,
da diese Mischungen zumindest einen Teil an freigelegtem Wirkstoff
an den Teilchenoberflächen
beinhalten würde
und damit für
den Schutz oder die Maskierung des Wirkstoffs ungeeignet wäre. In Teilchen,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt werden, kann das Verhältnis Wirkstoff:Additiv an
der Teilchenoberfläche
für ein
Geruchsmaskierungsadditiv ausreichend gering sein, um den Geschmack
von z. B. einem außerordentlich
bitter schmeckenden Arzneimittel wie Chininsulfat wirksam zu maskieren.
-
Die
Teilchen sind aber jedoch nicht im herkömmlichen Sinne des Wortes mit
dem Additiv "überzogen". Sie haben in der
Regel keinen Kern und eine separate Beschichtung mit einer deutlichen
physikalischen Grenze (wobei an dieser Grenze der "Gradient" in der Additivkonzentration
theoretisch infinit ist) zwischen ihnen. Stattdessen zeigen sie
eine allmähliche Änderung
von einem an Wirkstoff reichen Kern zu einer an Additiv reichen
(und vorzugsweise an Wirkstoff freien) Oberfläche.
-
Es
ist möglich,
dass der Wirkstoff im Kern eines Teilchens gemäß der Erfindung zumindest zum Teil
mit dem im Teilchen vorhandenen Additiv wechselwirkt und in Richtung
des Zentrums kann das Teilchen die Form einer festen Dispersion
des Wirkstoffs und des Additivs aufweisen, was sich im allgemeinen durch
eine Störung
in der Kristallinität
eines kristallinen oder halbkristallinen Wirkstoffs selbst im Teilchenkern
manifestiert. Es ist aber auch möglich,
dass ein Teilchen gebildet werden kann, bei dem in seinem Zentrum
der Wirkstoff in einer reinen (und falls relevant, kristallinen)
Form existiert. Bisherige Belege (insbesondere konfokale Raman-Mikroskopie-Untersuchungen)
weisen darauf hin, dass ein Teilchen, das nach dem Verfahren der
Erfindung hergestellt wird, weder mehr als eine separate "Phase" noch irgendeine
deutliche Phasengrenze zeigt, sondern stattdessen nur graduelle Übergänge zwischen
Bereichen von unterschiedlichen Konzentrationsverhältnissen Wirkstoff:Additiv über seinen
Durchmesser enthält.
-
Diese
Teilcheneigenschaften, von denen angenommen wird, dass sie einzigartig
sind, beeinflussen wahrscheinlich ihre Auflösungsprofile, insbesondere
wenn das Additiv wirkt, um die Freisetzung des Wirkstoffs zu inhibieren.
Der die Freisetzung inhibierende Effekt ist wahrscheinlich am ausgeprägtesten während eines
anfänglichen
Zeitraums, welcher der Auflösung
des Additivs an den Teilchenoberflächen entspricht, und fällt danach
allmählich
ab.
-
Daten
aus der Differentialscanningkalorimetrie (DSK) von diesen Produkten
werden auch wahrscheinlich durch ihr einzigartiges Konzentrationsprofil
Wirkstoff:Additiv beeinflusst. Wenn der Wirkstoff z. B. kristallin
oder halbkristallin ist, wird erwartet, dass das DSK-Profil für ein nach
der Erfindung hergestelltes Produkt ein oder mehrere Peaks zeigt,
die auf den kristallinen Wirkstoff hinweisen, aber dass der oder
die Peaks zumindest in einem gewissen Umfang breiter sind als die
des reinen Wirkstoffs, was auf ein Maß an Wechselwirkung zwischen
dem Wirkstoff und dem Additiv hinweist. Wenn sowohl der Wirkstoff
als auch das Additiv kristallin oder halbkristallin sind, ist zu
erwarten, dass das DSK-Profil der Coformulierung zwei unterschiedliche
Peaks oder Sätze
von Peaks, einen für
den Wirkstoff und einen für
das Additiv, zeigt, wobei beide Peaks/Sätze breiter sind als jene für die reinen
Ausgangsmaterialien, was wiederum auf einen gewissen Grad an Feststoff/Feststoff-Wechselwirkung,
aber auf die Aufrechterhaltung von zumindest einem Teil des Charakters
der individuellen Materialien hinweist.
-
In ähnlicher
Weise weist eine Röntgenbeugungs(XRD)-Analyse
eines nach der Erfindung hergestellten Produkts aufgrund der Wechselwirkung
mit dem Additiv wahrscheinlich auf eine verringerte Kristallinität für einen
normalerweise kristallinen Wirkstoff hin, aber nicht auf ein vollständig amorphes
System, wie es bei einer wirklich homogenen festen Dispersion gesehen
werden könnte.
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Der
Gradient in der relativen Additivkonzentration über den Teilchenradius hängt von
einer Reihe von Faktoren ab, wie den Löslichkeitseigenschaften der
vorhandenen Spezies, der Viskosität ihrer Lösungen, der Art und der Geschwindigkeit
des Teilchenwachstums usw. wie vorstehend beschrieben. Der Gradient
kann über
den Radius konstant sein oder nicht, aber die Änderungsrate in der Additivkonzentration
ist von dem Kern zu der an Additiv reichen Oberfläche (die
vorzugsweise als Außengrenze 100%
Additiv enthält)
typischerweise eher kontinuierlich als abgestuft. Es kann möglich sein "Kern"- und "Oberflächen"-Bereiche der Teilchen mit einem Konzentrationsgradienten
dazwischen zu identifizieren. In diesem Fall ist der Aufbau des "Kerns" bevorzugt zwischen
90 und 100% Gew./Gew. Wirkstoff, bevorzugter zwischen 95 und 100%,
am meisten bevorzugt zwischen 98 und 100% Gew./Gew. (es ist möglich, dass
der Kern überhaupt
kein Additiv enthält).
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Der
Wirkstoff im Kern ist bevorzugt in einer kristallinen Form, z. B.
zwischen 80% und 100% oder zwischen 90 und 100%, idealerweise 100%
kristallin.
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Die "Oberflächen"-Schicht enthält bevorzugt zwischen
5 und 0%, bevorzugter zwischen 2 und 0% oder zwischen 1 und 0% oder
zwischen 0,5 und 0%, am meisten bevorzugt 0% Gew./Gew. des Wirkstoffs, d.
h., es ist bevorzugt kein Wirkstoff, der an der Außenteilchenoberfläche freigelegt
ist.
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Für diese
Zwecke kann die "Oberflächen"-Schicht geeigneterweise
als der äußerste Bereich
genommen werden, der 0,0001% oder mehr des Gesamtteilchenvolumens,
bevorzugt 0,001% oder mehr, enthält.
Der "Kern"-Bereich kann geeigneterweise
als der zentrale Bereich mit 0,0001% oder mehr des gesamten Teilchenvolumens,
bevorzugter 0,001% oder mehr, genommen werden. Jeder Bereich kann
genommen werden, um bis zu 0,01%, 0,1%, 1%, 5%, 10% oder sogar 15%
des Gesamtteilchenvolumens anzunehmen.
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Der
Konzentrationsgradient Wirkstoff:Additiv kann im Verfahren der Erfindung
durch Änderung
der Arbeitsbedingungen wie vorstehend beschrieben gesteuert werden.
Er wird durch sie und die Beschaffenheit von insbesondere dem Wirkstoff
und dem Additiv, aber auch von dem Vehikel und dem Nicht-Lösungsmittelfluid
beeinflusst. Der Fachmann sollte unter Verwendung der verfügbaren Daten
zu Löslichkeiten,
Mischbarkeiten und Viskositäten
der Reagenzien, die er verwendet, gut in der Lage sein, die Arbeitsbedingungen
auszuwählen
und zu ändern,
um die Verteilung des Additivs in den Produktteilchen zu beeinflussen.
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Der
Kristallinitätsgrad
eines normalerweise kristallinen Wirkstoffs wird auch graduell vom
Kern zur Oberfläche
des Teilchens variieren. Im Zentrum kann der Wirkstoff sehr kristallin
sein, möglicherweise
sogar 100% kristallin, aber in Richtung der Oberfläche wird
seine Wechselwirkung mit dem Additiv typischerweise so sein, dass
die Kristallinität
gestört wird
und steigend hohe Konzentrationen an amorpher Phase des Wirkstoffs
vorhanden sein können, wenn
man sich der Teilchenoberfläche
nähert.
Es kann häufig
zweckmäßig sein,
z. B. in Formulierungen Arzneimittel/Exzipient, dass der Wirkstoff
in einer rascher auflösbaren
(und damit bioverfügbareren) amorphen
Form vorliegt; diese Charakteristik der Produkte der Erfindung können somit
vorteilhaft sein, insbesondere wenn sie mit dem Überzugseffekt, mit dem ein
unangenehmer Geschmack maskiert werden kann, und/oder mit einer
verzögerten
Freisetzung des Wirkstoffs für
einen gewünschten
Zeitraum, kombiniert wird.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine teilchenförmige Coformulierung
von einem Wirkstoff und einem Additiv bereitgestellt, die eine feste
Dispersion von einer Komponente in der anderen ist, aber die einen
finiten Gradienten in der relativen Additivkonzentration aufweist,
wobei die Konzentration vom Kern radial nach außen zur Oberfläche des
Teilchen ansteigt, so dass die Teilchen einen an Additiv reichen
Oberflächenbereich
aufweisen, aber keine separaten Kern- und Oberzugsschichten mit
einer deutlichen physikalischen Grenze dazwischen besitzen, wobei
die Coformulierung ein pharmazeutisches oder nutrazeutisches Mittel
oder ein Nahrungsmittel ist oder dieses umfasst.
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Eine
teilchenförmige
Coformulierung entsprechend der Erfindung kann alternativ als eine
innige, auf molekularem Niveau vorliegende Feststoffphasenmischung
von einem Wirkstoff und einem Additiv beschrieben werden, wobei
die Teilchen davon einen an Additiv reichen, bevorzugt wirkstofffreien Oberflächenbereich
aufweisen. Das Verhältnis
Wirkstoff:Additiv an der Teilchenoberfläche ist bevorzugt ausreichend
niedrig, damit das Additiv in wirksamer Weise eine Oberflächenschutzschicht
um den Wirkstoff bilden kann.
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Wenn
der Wirkstoff einen unangenehmen Geschmack oder Geruch aufweist
und das Additiv ein Geschmacksmaskierungsmittel ist, ist das Gewichtsverhältnis Wirkstoff:Additiv
an den Teilchenoberflächen
bevorzugt ausreichend niedrig, damit das Additiv in wirksamer Weise
den Geschmack oder den Geruch des Wirkstoffs maskiert.
-
Die äußere Additivschicht
reicht vorzugsweise aus, um jede nachweisbare Freisetzung des Wirkstoffs
für mindestens
30 s, bevorzugt mindestens 60, bevorzugter mindestens 90 oder 120
oder 150 oder 180 oder sogar 240 oder 300 s, nachdem das Produkt
der Erfindung mit dem Speichel in dem Mund eines Konsumenten in
Kontakt kommt (oder beim Eintauchen des Produkts in eine pH-neutrale
wässrige Lösung), zu
verhindern. Es kann auch bevorzugt sein, dass es keine nachweisbare
Freisetzung des Wirkstoffs für
mindestens 2, bevorzugter 3 oder sogar 4 oder 5 min nach Eintauchen
des Produkts in eine wässrige
Lösung
mit einem pH zwischen 1 und 2 gibt, was die Bedingungen in dem Magen
eines Konsumenten nachbildet.
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Der
Dicke der äußeren Additiv
("Überzugs")-Schicht hängt von
der Art des Wirkstoffs und des Additivs, der Größe der Teilchen im Ganzen und dem
Einsatz, für
die sie gedacht sind, ab. Geeignete äußere Schichten können eine
Tiefe zwischen 0,1 und 10 μm,
bevorzugter zwischen 0,1 und 5 μm,
aufweisen.
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Eine
Coformulierung nach der Erfindung besteht bevorzugt im wesentlichen
aus dem Wirkstoff und dem Additiv, d. h. sie enthält bevorzugt
keine oder nur geringe Mengen (z. B. weniger als 5% Gew./Gew., bevorzugt
weniger als 2% Gew./Gew. oder weniger als 1% Gew.Gew.) von zusätzlichen
Bestandteilen, wie Tensiden, Emulgatoren und Stabilisatoren. Sie
enthält
bevorzugt keine Füllmittel,
wie Kieselsäure,
insbesondere kolloidale Kieselsäure.
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Eine
Coformulierung nach dem zweiten Aspekt der Erfindung wird bevorzugt
durch ein Verfahren nach dem ersten Aspekt der Erfindung hergestellt.
Aspekte der Coformulierung, wie die Art, die Mengen und die Verteilung
des Wirkstoffs und des Additivs, sind daher bevorzugt wie vorstehend
in Verbindung mit dem ersten Aspekt der Erfindung beschrieben. Die
Coformulierung muss auch ein pharmazeutisches oder ein nutrazeutisches
Mittel oder ein Nahrungsmittel sein oder dieses umfassen. Der Wirkstoff
liegt bevorzugt in einer kristallinen Form vor und das Additiv in
einer amorphen Form.
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Die
Coformulierung kann ein Volumenmittel des Teilchendurchmessers (im
Fall von kugelförmigen
oder nahezu kugelförmigen
Teilchen) zwischen 0,5 und 100 um, bevorzugt zwischen 0,5 und 20,
bevorzugter zwischen 0,5 und 10 oder zwischen 1 und 10 μm aufweisen.
Im Fall von nadelartigen Teilchen liegt das Volumenmittel der Teilchenlänge typischerweise
zwischen 5 und 100 μm,
bevorzugt zwischen 10 und 100, bevorzugter zwischen 50 und 100 μm und das
Volumenmittel der Dicke zwischen 0,5 und 5, bevorzugt zwischen 1
und 5 μm.
Im Fall von plättchenartigen Teilchen
ist das Volumenmittel der Dicke typischerweise zwischen 0,5 und
5 μm. Die
vorliegende Erfindung kann so von besonderem Vorteil bei der Herstellung
von kleinen Teilchen mit einem wirksamen, darauf abgeschiedenen Überzug sein,
da unter Verwendung von herkömmlichen Überzugstechniken
die Beschichtung von feinen Teilchen (z. B. mit einer Größe von unter
10 μm oder
5 μm oder
insbesondere unter 1 μm)
extrem schwierig sein kann. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es,
dass sowohl Kern als auch Überzug
in einem einzigen Verfahrensschritt mit einem hohen Maß an Kontrolle über die Produkteigenschaften,
wie Größe und Größenverteilung,
gebildet werden können.
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Die
vorliegende Erfindung liefert auch eine pharmazeutische Zusammensetzung,
die eine Coformuilerung nach dem zweiten Aspekt beinhaltet. Die Zusammensetzung
kann z. B. eine Tablette oder Pulver, eine Suspension oder irgendeine
andere Dosierungsform, insbesondere eine, die für die orale oder nasale Verabreichung
gedacht ist, sein.
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Die
Erfindung liefert ferner ein Nahrungsmittel oder eine nutrazeutische
Zusammensetzung, die eine Coformulierung nach dem zweiten Aspekt
beinhaltet.
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Der
erste Aspekt der Erfindung liefert so die Verwendung eines SEDS®-Copräzipitationsverfahrens
bei der Herstellung von Teilchen von einer Coformulierung von einem
Wirkstoff und einem Additiv, wobei die Coformulierung eine feste
Dispersion von einer Komponente in der anderen ist, aber die einen finiten
Gradienten in der relativen Additivkonzentration aufweist, wobei
die Konzentration sich von dem Kern radial nach außen zu der
Oberfläche
der Teilchen erhöht,
so dass die Teilchen einen an Additiv reichen Oberflächenbereich
aufweisen, aber keine gesonderte Kern- und Überzugsschichten mit einer deutlichen
physikalischen Grenze dazwischen besitzen. Mit "Copräzipitationsverfahren" ist ein Verfahren gemeint,
welches das Auflösen
von sowohl dem Wirkstoff als auch dem Additiv in einem Vehikel unter Bildung
einer Ziellösung
und das Kontaktieren der Ziellösung
mit einem Nicht-Lösungsmittelfluid,
um die Copräzipitation
des Wirkstoffs und des Additivs zu verursachen, beinhaltet.
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Gemäß diesem
Aspekt der Erfindung wird die SEDS®-Copräzipitation
verwendet, um einen Überzug
des Additivs an den Teilchenoberflächen zu erreichen. Vorzugsweise
ist der Überzug
eine Schutzschicht, insbesondere eine Geschmacks- und/oder Geruchsmaskierungsschicht.
Eine SEDS®-Copräzipitation
(d. h. sowohl Wirkstoff als auch Additiv werden zusammen aus einem üblichen Lösungsmittelsystem
gefällt)
ist vorher für
einen solchen Zweck nicht verwendet worden.
-
Die
vorliegende Erfindung wird nun nur als Beispiel unter Bezugnahme
auf die beigefügten
erläuternden
Zeichnungen beschrieben, von denen:
-
die 1 bis 9 Rasterelektronenmikroskop
(REM)-Photographien von einigen der Produkte und Ausgangsmaterialien
für nachstehende
Beispiele A1 bis A10 sind;
-
die 10 bis 12 Röntgenbeugungs (XRD)-Muster
für reines
Chininsulfat bzw. die Produkte der Beispiele A6 und A8 sind;
-
die 13 bis 19 REM-Photographien von
einigen der Produkte und Ausgangsmaterialien für die nachstehenden Beispiele
B1 bis B3, C1 und C2 sind;
-
die 20 und 21 XRD-Muster
für reines
Natriumchlorid bzw. das Produkt von Beispiel C1 sind; und
-
die 22A und B die Ergebnisse einer konfokalen Raman-Spektroskopie-Analyse des Aufbaus eines
Produkts nach der Erfindung zeigen.
-
VERSUCHSBEISPIELE A
-
Diese
Beispiele zeigen die Coformulierung unter Verwendung von SEDS® des
stark polaren Malaria-Arzneimittels Chininsulfat (QS) (Sigma®,
GB) mit dem apolaren Polymer Ethylcellulose (EC-N7, Hercules®,
GB). QS hat einen unangenehmen bitteren Geschmack und müsste üblicherweise
vor der Verabreichung mit einem Geschmacksmaskierungsmittel überzogen
werden.
-
Ein
SEDS
®-Verfahren
wurde verwendet, um sowohl Arzneimittel als auch Polymer zusammen
aus einer "Ziellösung" auszufällen. Die
eingesetzte Vorrichtung war analog zu der in
WO-95/01221 beschriebenen (
1)
unter Verwendung eines 50 ml Keystone
®-Druckkessels
als Teilchenbildungsbehälter
und einer konzentrischen Düse
mit zwei Durchgängen der
in
3 von
WO-95/01221 aufgezeigten
Form. Die Düsenauslassöffnung hatte
einen Innendurchmesser von 0,2 mm. Überkritisches Kohlendioxid wurde
als Nicht-Lösungsmittel
ausgewählt.
Der Teilchenbildungsbehälter
wurde bei 100 bar und 35°C gehalten.
-
BEISPIEL A1 – Fällung von
QS allein
-
Eine
1% Gew./Vol. Lösung
von QS in absolutem Ethanol wurde in den Teilchenbildungsbehälter mit
0,3 ml/min über
den inneren Düsendurchgang eingeleitet. Überkritisches
Kohlendioxid wurde mit 9 ml/min durch den äußeren Düsendurchgang eingeleitet. Es
bildeten sich Teilchen und sie wurden im Behälter gesammelt.
-
Das
Produkt war ein feines, flockiges, weißes Pulver. Eine REM (Rasterelektronenmikroskop)-Untersuchung
zeigte eine nadelartige Morphologie (1), die
sich von der des Ausgangsmaterials (2) unterschied.
-
BEISPIEL A2 – Copräzipitation von QS und Ethylcellulose
-
Eine
1% Gew./Vol. Lösung
von QS in absolutem Ethanol, die auch 20 Gew.-% (bezogen auf die Gesamtmischung
Arzneimittel/Polymer) Ethylcellulose enthielt, wurde in den Teilchenbildungsbehälter mit überkritischem
Kohlendioxid unter Verwendung der gleichen Arbeitstemperatur und
des gleichen Arbeitsdrucks und den gleichen Fluid-Strömungsraten wie
für Beispiel
A1 eingeleitet.
-
Das
im Behälter
gesammelte Produkt war wiederum ein feines, flockiges, weißes Pulver
mit einer ähnlichen
Teilchenmorphologie wie das Produkt von Beispiel A1 (siehe die REM-Photographie
in 3).
-
BEISPIELE A3 – A10 – Erhöhung der Polymerkonzentration
-
Beispiel
A2 wurde wiederholt, aber unter Verwendung von 5%, 10%, 30%, 40%,
50%, 60%, 70% bzw. 80% Gew./Gew. Ethylcellulose-Polymer.
-
Alle
Produkte waren feine, flockige, weiße Pulver. Die von den Beispielen
A3 bis A7 (5%, 10%, 30%, 40% bzw. 50% Gew./Gew. Ethylcellulose)
wiesen eine nadelartige Teilchenmorphologie mit glatten Oberflächen auf – siehe
die repräsentativen REM-Photographien
in den 4, 5 und 6 für die Produkte
der Beispiele A3, A4 bzw. A6.
-
Das
Produkt von Beispiel A8 (60% Gew./Gew. Ethylcellulose) enthielt
kugelförmige
Teilchen, höchstwahrscheinlich
Ethylcellulose, die an den Rändern
von nadelartigen Teilchen abgeschieden wurde (siehe 7).
Diese Wirkung wurde ausgeprägter,
wenn der Ethylcellulosegehalt anstieg, wobei die kugelförmigen Polymerteilchen
fast die ganzen QS-Kristalloberflächen in den Produkten der Beispiele
A9 (70% Gew./Gew. Ethylcellulose, 8) und A10
(80% Gew./Gew. Ethylcellulose, 9) bedeckten.
-
Ergebnisse und Diskussion
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Die
Röntgenbeugungs(XRD)-Muster
für die Produkte
der Beispiele A2 bis A10 waren im wesentlichen ähnlich (bezüglich der Peak-Positionen)
zu denen des reinen, unbehandelten QS-Pulvers (
10). Dies
weist darauf hin, dass es keine (polymorphe) Feststoffphasenänderung
bei QS während
der SEDS
®-Behandlung
gab und dass die kristalline Phase immer noch in allen Produkten
vorhanden war. Die Produkte waren mit anderen Worten keine echten festen "Dispersionen" des Arzneimittels
in dem Polymer (wie z. B. in den Produkten, die in
WO-01/15664 beschrieben wurden).
Die
11 und
12 zeigen die
XRD-Muster für
die Produkte der Beispiele A6 bzw. A8; eine leichte Verringerung
der Kristallinität kann
beobachtet werden, was im Einklang steht mit der Anwesenheit des
Polymers in den Oberflächenbereichen
der Teilchen.
-
Die
XRD-Daten sind auch im Einklang mit den REM-Beobachtungen der kristallinen
Teilchen mit polymerartigen Merkmalen auf den Teilchenoberflächen.
-
Bei
Coformulierung eines Arzneimittels mit mehr als etwa 40% Gew./Gew.
eines Polymers würde man
im allgemeinen ein amorphes teilchenförmiges Produkt erwarten. Typischerweise
würde man
sogar bei Gehalten unter 40% Gew./Gew. immer noch erwarten, dass
die Anwesenheit des Polymers eine wesentliche Abnahme im Arzneimittelkristallinitätsgrad verursacht.
Dies wird durch die Lehren in
WO-01/15664 veranschaulicht
und bestätigt.
Es ist daher überraschend
festzustellen, dass die Produkte der vorliegenden Beispiele einen
wesentlichen Kristallinitätsgrad
beibehielten, selbst bei solchen, die soviel wie 60% Gew./Gew. (
7 und
12)
oder 80% Gew./Gew. (
9) des Polymers enthielten.
Es wird angenommen, dass dies durch den Unterschied in der Geschwindigkeit
der Lösungsmittelextraktion durch
das überkritische
Kohlendioxid aus den Lösungselementen
von dem Arzneimittel einerseits und dem Polymer andererseits unter
den eingesetzten relativ milden Arbeitsbedingungen begründet ist.
Ein relativ hohes Maß an
Wechselwirkung zwischen dem Polymer und dem Ethanollösungsmittel
im Vergleich zu jener zwischen QS und Ethanol in Verbindung mit dem
relativ geringen Maß an
Wechselwirkung zwischen dem polaren Arzneimittel und dem hydrophoben
Polymer könnte
eine langsamere Lösungsmittelextraktion
im Bereich der Polymermoleküle
verursachen und damit deren Präzipitation
verzögern
oder verhindern.
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Beim
Probieren der Produkte der Beispiele A5 bis A10 (von vier Teilnehmern)
konnte für
so lange wie bis zu 120 s oder mehr keine Bitterkeit nachgewiesen
werden. Im Gegensatz dazu ergab reines QS unmittelbar einen nachweisbaren
bitteren Geschmack. Dies weist darauf hin, dass zumindest an den
Teilchenoberflächen
in den coformulierten Produkten kein verfügbares QS und eine extrem hohe (vielleicht
100%) Konzentration an Ethylcellulose vorlag. Das dies sogar mit
bis zu 70% Gew./Gew. QS (Beispiel A5) erreicht werden kann, könnte von
beträchtlichem
Vorteil bei der Formulierung von Chininsulfat-Dosierungsformen sein.
-
Diese
Geschmacksexperimente, obwohl sie nicht streng sind, liefern einen
effektiven Hinweis auf die Existenz einer kontinuierlichen Schutzschicht, analog
zu einem Überzug,
an den Teilchenoberflächen,
ein unerwartetes Ergebnis bei einem Coformulierungsverfahren. Es
scheint, dass diese kontinuierliche Schicht zusätzlich zu den separaten Teilchen von überschüssigem Polymer,
die auf den Kristalloberflächen
in den Produkten der Beispiele A8 bis A10 (7 bis 9)
sichtbar sind, vorhanden ist.
-
VERSUCHSBEISPIELE B
-
Diese
Beispiele zeigen die Coformulierung unter Verwendung von SEDS® von
dem künstlichen Süßstoff Aspartam
(L-Aspartyl-L-phenylalaninmethylester, Aldrich®, GB)
mit Ethylcellulose (EC-N7, Hercules®, GB).
Aspartam ist eine intensiv süß schmeckende
Chemikalie mit einer Süßungskraft von
etwa dem 180- bis 200-fachen von Sucrose, die in großem Umfang
in Getränken,
Tischsüßungsmitteln
und anderen Nahrungsmittelprodukten und nutrazeutischen Produkten
(z. B. Vitaminpräparaten) verwendet
wird. Es wurde für
diese Versuche aufgrund der Einfachheit ausgewählt, mit der es nachgewiesen
werden kann, wenn es in unzureichender Weise geschmacksmaskiert
ist.
-
Aspartam
(polar) und Ethylcellulose (nicht polar) wurden zusammen aus einer "Ziellösung" in einer Lösungsmittelmischung
1:1 Vol./.Vol. Aceton:Methanol ausgefällt. Die Vorrichtung und die
Arbeitsbedingungen (Temperatur, Druck und Fluidströmungsgeschwindigkeiten),
die verwendet wurden, waren die gleichen wie in den Beispielen A.
Wiederum war das Nicht-Lösungsmittel überkritisches
Kohlendioxid.
-
BEISPIEL B1 – Copräzipitation von Aspartam und Ethylcellulose
-
Die
Ziellösung
enthielt 1% Gew./Vol. Aspartam und 10% Gew./Gew. Ethylcellulose.
Das in dem Teilchenbildungsbehälter
gesammelte Produkt war ein feines, flockiges, weißes Pulver.
Die REM-Untersuchung zeigte eine nadelartige Morphologie (14) ähnlich zu
der des Aspartam-Ausgangsmaterials (13), aber
mit kleinen kugelförmigen
Polymerteilchen, die auf den Aspartam-Kristallflächen selbst bei dieser relativ
geringen Polymerkonzentration sichtbar waren.
-
BEISPIELE B2 und B3 – Erhöhung der Polymerkonzentration
-
Beispiel
B1 wurde wiederholt, aber mit Ethylcellulosekonzentrationen von
30 bzw. 60% Gew./Gew. in der Zielllösung. In beiden Fällen war das
Produkt ein feines, flockiges, weißes Pulver mit ähnlicher
Morphologie wie bei dem Beispiel B1, obwohl bei diesen Konzentrationen
die Polymerteilchen die Aspartamkristalle vollständig zu bedecken schienen. 15 ist
eine REM-Photographie des Produkts von Beispiel B2 (30% Gew./Gew.
Ethylcellulose); 16 zeigt die von Beispiel B3
(60% Gew./Gew. Ethylcellulose).
-
Das
Produkt von Beispiel B2 (30% Gew./Gew. Ethylcellulose) wurde von
sieben Teilnehmern probiert. Für
mehr als 600 s wurde keine Süße nachgewiesen.
Im Gegensatz dazu konnte die Süße aus dem
wie gelieferten Aspartam-Ausgangsmaterial sofort nachgewiesen werden.
Es wird angenommen, dass der Geschmacksmaskierungseffekt durch die hydrophobe
Ethylcelluloseschicht begründet
ist, die praktisch jedes Aspartamteilchen bedeckt (15).
-
VERSUCHSBEISPIELE C
-
In
diesen Versuchen wurde das Verfahren der Erfindung eingesetzt, um
einen Geschmacksmaskierungsüberzug
auf einen stark polaren Wirkstoff (NaCl) anzuwenden, der aus einer
wässrigen Lösung ausgefällt wird.
Zwei alternative Behandlungsverfahren wurden eingesetzt (Versuche
C1 und C2). Die Produkte von beiden Versuchen wurden von fünf Teilnehmern
probiert. Für
mehr als 300 s wurde, falls überhaupt,
sehr wenig salziger Geschmack nachgewiesen, was auf eine wirksame
Beschichtung des NaCl mit dem Geschmacksmaskierungsadditiv hinweist.
-
Diese
Ergebnisse veranschaulichen weiter die breite Anwendbarkeit der
vorliegenden Erfindung.
-
BEISPIEL C1 – in situ-Mischen von Wirkstoff-
und Additivlösungen
-
Eine
koaxiale Düse
mit drei Durchgängen des
in
3 von
WO-96/00610 veranschaulichten Typs
wurde verwendet, um (a) eine 30% Gew./Vol. Lösung von reinem NaCl (> 99%, Sigma
®,
GB) in entionisiertem Wasser, (b) eine 0,22% Gew./Vol. Lösung von
EC-N7 (wie in Beispiel B) in reinem Methanol und (c) überkritisches
Kohlendioxid als Nicht-Lösungsmittel
gemeinsam in einen 50 ml Keystone
® Druckkessel
einzuleiten. Die NaCl- und EC-N7-Lösungen, die durch die mittleren
bzw. inneren Düsendurchgänge eingeleitet
wurden, trafen sich innerhalb der Düse unmittelbar vor ihrem Kontakt
mit Kohlendioxid, das durch den äußeren Düsendurchgang strömte.
-
Die
Strömungsgechwindigkeiten
für die
Fluide waren (a) 0,02 ml/min, (b) 1,2 ml/min und (c) 36 ml/min.
Der Druckkessel wurde bei 100 bar und 35°C gehalten. Die Düsenauslassöffnung hatte
einen Innendurchmesser von 0,2 mm.
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Die
relativen NaCl- und EC-N7-Konzentrationen ergaben eine Coformulierung
mit 30% Gew./Gew. Ethylcellulose. Das Produkt war ein feines, flockiges,
weißes
Pulver; die REM-Analyse zeigt Mikroteilchen mit einer abgerundeten
Morphologie (18), die sehr viel kleiner waren
als jene des gemahlenen reinen NaCl wie erhalten (17).
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Die 20 und 21 sind
XRD-Muster für das
NaCl-Ausgangsmaterial bzw. das Produkt von Beispiel Cl. Das für das Produkt
Cl weist auf eine leichte Verringerung der Kristallinität im Vergleich
zu der des Ausgangsmaterials aufgrund der Anwesenheit des Polymers
hin.
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BEISPIEL C2 – Vormischen von Wirkstoff-
und Additivlösungen
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In
diesem Versuch wurden 0,3 g reines NaCl in 1 ml entionisiertes Wasser
unter Bildung von Lösung
A aufgelöst.
0,13 g EC-N7 wurden in 60 ml reinem Methanol gelöst, um eine Lösung B zu
bilden. Lösung
B wurde dann zur Lösung
A gegeben, um eine Lösungsmischung
C zu bilden. Die Mischung C wurde dann mit 0,3 ml/min über den
Innendurchgang einer koaxialen Düse
mit zwei Durchgängen
(Außendurch-messer
0,2 mm) wie in den Beispielen B verwendet in einen 50 ml Keystone®-Kessel
gepumpt, der bei 100 bar und 35°C
gehalten wurde. Oberkritisches Kohlendioxid wurde mit 9 ml/min durch
den äußeren Düsendurchgang
eingeleitet.
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Das
Produkt war ein feines, flockiges, weißes Pulver (REM-Photomikrographie
in 19 gezeigt) mit einer ähnlichen Morphologie wie der
des Produkts von Beispiels Cl.
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VERSUCHSBEISPIEL D – Produktcharakterisierung
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In
diesem Beispiel wurde der Aufbau eines gemäß der Erfindung hergestellten
Produkts analysiert.
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Das
Produkt enthielt 20% Gew./Gew. Chininsulfat (QS) mit einem Ethylcellulose
(EC)-Überzugsmittel.
Es wurde in der gleichen Weise wie in den Beispielen A unter Verwendung
der gleichen Arbeitstemperatur, dem gleichen Arbeitsdruck und den
gleichen Fluidströmungsgeschwindigkeiten
und der gleichen koaxialen Düse
mit zwei Durchgängen
hergestellt. Überkritisches
Kohlendioxid war das Nicht-Lösungsmittel
und das Arzneimittel und das Überzugsmittel wurden
in absolutem Ethanol mit 1% Gew./Vol. aufgelöst.
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Das
Produkt wurde durch Raman-Spektroskopie unter Verwendung des konfokalen
Raman-Mikroskopsystems Kaiser® (HoloLab® Series
5000) analysiert. Dies baut ein Querschnittsbild des Aufbaus der
Produktteilchen auf. Die Laserenergie an der Probe war etwa 27 mW
bei 785 nm aus einem abgeschwächten
Kaiser® Invictus®-Diodenlaser.
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22A zeigt ein visuelles Bild der Probe, worin
die nadelartigen QS-Kristalle sichtbar sind. Die beiden Kreuze weisen
auf den Raman-Mappingbereich hin, der 15 × 18 μm betrug. 22B ist eine Umrisskarte auf Basis der Integration
des Signals von der Bande bei 1.370 cm–2,
die der Schwingung von Chinin entspricht. Diese Bande ist im Spektrum des
reines EC-Polymers nicht vorhanden; dessen Abwesenheit ist durch
die am dunkelsten schattierten äußeren Bereiche
in 22B angezeigt. Die weißen Flächen repräsentieren reines QS.
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22B zeigt eindeutig, dass die Produktteilchen äußere Bereiche
von reinem EC enthalten und somit vollständig "überzogen" sind. Einige enthalten
auch einen QS"Kern", in dem das EC-Schutzmittel
vollständig
abwesend ist. Andere schattierte Flächen in 22B reflektieren
den Intensitätsmaßstabsgradienten
des Spektralbands bei 1.370 cm–1 und weisen somit auf
die unterschiedlichen Verhältnisse
Arzneimittel:Polymer hin. Diese Umrisse weisen nicht auf die Existenz
von unterschiedlichen Verbindungen oder diskreten Phasen hin, sondern
auf eine graduelle Änderung
in dem QS:EC-Konzentrationsverhältnis
zwischen dem Kern und der Oberfläche
der Teilchen.
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VERSUCHSBEISPIELE E
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Diese
Beispiele untersuchten den Restlösungsmittelgehalt
und die Stabilität
von mit Ethylcelluose (EC) überzogenem
Chininsulfat (QS), das gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt wurde.
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Das
Produkt von Beispiel A7 (50% Gew./Gew. QS in EC) wurde auf den Restlösungsmittelgehalt
(Ethanol) unter Verwendung des Kopfraum-Gaschromatographieverfahrens
analysiert (Genesis® Headspace-Analysegerät auf einem
Chromatographen der Reihe Varian® 3400).
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Die
Analyse zeigte einen Restethanolgehalt von weniger als 500 ppm,
was die untere quantifizierbare Grenze darstellt. Dies ist auch
sehr viel weniger als die Grenze, die in den ICH(International Conference
an Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals
for Human Use)-Richtlinien angegeben ist, die derzeit für Ethanol
5.000 ppm ist.
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Für die Bewertung
der Stabilität
wurden 200 mg des Produkts von Beispiel A6 (60% Gew./Gew. QS in
EC) für
einen Monat bei Raumtemperatur und 100% relativer Feuchtigkeit zusammen
mit einer Probe des reinen QS wie erhalten gelagert. Die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellte Probe zeigte keine Änderung in physikalischem Pulveraussehen oder
den Fließeigenschaften
nach der Lagerung. Im Gegensatz dazu zeigte das nicht beschichtete
QS Zeichen eines teilweisen Verbackens und eines geringeren Grads
an Pulverrieselfähigkeit.
Dies weist darauf hin, dass das erfindungsgemäße Produkt einen wirksamen
Polymerüberzug
aufwies, der für
den Schutz des verkapselten Wirkstoffs vor der Umgebungsfeuchtigkeit
angemessen ist und die Lagerstabilität erhöht.