DE60133116T2 - Abdeckglied und luftfilterkonstruktion, verwendung und montageverfahren - Google Patents

Abdeckglied und luftfilterkonstruktion, verwendung und montageverfahren Download PDF

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    • B01D2279/60Filters adapted for separating dispersed particles from gases or vapours specially modified for specific uses for the intake of internal combustion engines or turbines

Description

  • Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Luftreiniger. In einer besonders vorteilhaften Anwendung betrifft sie Luftreiniger zum Reinigen von Motorverbrennungsansaugluft für Verbrennungsmotoren. Die Erfindung betrifft insbesondere ein bevorzugtes Deckelelement zur Anwendung in einer Luftreinigeranordnung.
  • Hintergrund
  • Verbrennungsmotoren sind generell in Maschinen vorgesehen, wobei Luftreiniger angeordnet und positioniert sind, um Luft zu filtern, wenn sie zur Verbrennung aus der Umgebung in den Motorluftansaugstutzen geführt wird; oder um Luft für einige andere Zwecke zu filtern, zum Beispiel zur Kompression. Es ist eine große Auswahl von Luftreinigersystemen bekannt. In vielen dieser Systeme ist ein Teil des Luftreinigers, der das Filtermedium umfasst, als ein Wartungsteil zum Herausnehmen und Instandsetzen oder Ersetzen aufgebaut und angeordnet. Im allgemeinen ist der Ersatz periodisch notwendig, da das Filtermedium als Folge der Filterfunktion mit der Zeit mit partikelförmigem Material verschlossen wird.
  • Während des Austauschs ist es wichtig, die Integrität des Filterelementes zu gewährleisten und das neue Element so zu installieren, dass eine geeignete Dichtung erzeugt wird, um den Schutz des Motors vor den Motorluftansaugstutzen erreichender ungefilterter Umgebungsluft zu gewährleisten.
  • DE-A1-197 12 679 offenbart einen seit vielen Jahren allgemein bekannten und in vielen Varianten vorliegenden Luftreiniger. Der Luftreiniger hat an einem seiner axialen Enden ein Gehäuse mit einem Auslassrohr für die Reinluft. Sein anderes axiales Ende kann mit Hilfe eines Deckels verschlossen sein. Innerhalb des Gehäuses ist ein zylindrisches Filterelement angeordnet, das eine in Kontakt mit dem Deckel stehende geschlossene Endkappe und eine offene Endkappe an seinem anderen axialen Ende besitzt. An der offenen Endkappe ist eine Dichtung vorgesehen, um den Innenraum des Filterelementes gegen das Auslassrohr abzudichten. Bei Luftreinigern dieser Art kann es passieren, dass aus Versehen ein Filterelement eingesetzt wird, das eine unzureichende Länge besitzt. In solch einem Fall und nach dem Einsetzen des Elementes und nach dem Schließen des Deckels wäre der Deckel nicht mehr in Kontakt mit der geschlossenen Endkappe des Filterelementes, wodurch diese Dichtung gefährdet wäre.
  • Aus US-A-5,800,581 ist ein Luftreiniger bekannt, der ein Gehäuse umfasst, das durch einen Gehäusedeckel verschlossen ist und in dem eine Filteranordnung angeordnet ist. Das Gehäuse ist mit einem Auslassrohr für die gereinigte Luft versehen. Die Filteranordnung umfasst ein Primärfilterelement und ein Sicherheitselement. Im Betrieb des Luftreinigers ist das Sicherheitselement koaxial innerhalb des Primärelementes befestigt, um zusätzliches Filterleistungsvermögen für den Fall vorzusehen, dass Partikel nicht durch das Primärelement entfernt werden. Um das Einsetzen eines unterdimensionierten Primärelementes in das Gehäuse zu verhindern, ist ein Ende des Primärelementes permanent am Deckel befestigt, während das andere Ende mit einer Dichtung versehen ist, um beim Einsetzen in das Gehäuse mit einer das Luftauslassrohr umgebenden Dichtungsfläche dichtend ineinander zu greifen. Wenn das Primärelement ersetzt werden muss, wird es zusammen mit dem Deckel ersetzt. Wenn jedoch das Luftreinigergehäuse an einer Stelle einer Maschine angeordnet ist, die schwer zugänglich ist, kann das Auffinden der Dichtungsfläche beschwerlich sein und könnte sogar die Dichtung an dem anderen Ende des Primärelementes beschädigt werden.
  • Es ist wünschenswert, dass der Luftreiniger so konstruiert ist, dass das Filterelement sicher und in einer bequemen Art und Weise ausgebaut und ersetzt werden kann; und es ist außerdem zu bevorzugen, dass der Luftreiniger so ist, dass das Filterelement in relativ kostengünstiger Art und Weise einfach hergestellt werden kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die durch die Erfindung vorgesehene Lösung ist in Anspruch 1 gezeigt, wobei sich weitere Ansprüche mit vorteilhaften Optionen befassen.
  • Insbesondere ist eine einstückige Deckel- und Filterelementkonstruktion vorgesehen, d. h. ein Deckelelement oder eine Deckelanordnung, die in einer Luftreinigeranordung anwendbar ist. Die einstückige Deckel- und Elementkonstruktion umfasst eine Filterelementkonstruktion, die nicht lösbar an ein Deckelwandelement angeschlossen ist (befestigt ist). Vorzugsweise wird für das Deckelement eine Verbundanordnung verwendet, einschließlich einer vorgeformten Ummantelungskonstruktion, die an einem vorgeformten Außenwandelement befestigt ist. Gemäß der vorliegenden Offenbarung ist ein bevorzugtes Verfahren zur Montage solch eines Deckelelementes vorgesehen. Außerdem ist eine bevorzugte Luftreinigeranordnung, umfassend ein bevorzugtes Deckelement, vorgesehen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Luftreinigeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine Seitenansicht der in 1 gezeigten Anordnung mit im Schnitt gezeigten Teilen, um innere Details sichtbar zu machen;
  • 3 ist eine Seitenansicht einer Komponente der in den 1 und 2 gezeigten Anordnung, wobei ein Teil der Komponente in 3 im Schnitt dargestellt ist, um innere Details sichtbar zu machen;
  • 4 ist eine vergrößerte fragmentarische Schnittansicht eines Teils der in 3 dargestellten Komponente;
  • 5 ist eine Seitenansicht einer Hauptkörperelementkomponente der in den 1 und 2 dargestellten Anordnung;
  • 6 ist eine seitliche Schnittansicht eines Außenwandelementes oder einer Außenwandkomponente, die zum Montieren der in 3 dargestellten Komponente geeignet ist;
  • 6A ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Teils des Stumpfes der in 6 dargestellten Komponente;
  • 7 ist eine Seitenansicht eines Ummantelungselementes oder einer Ummantelungskomponente, die zum Montieren der Komponente der 3 anwendbar ist; in 7 einschließlich eines im Schnitt dargestellten Teiles;
  • 7A ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Fragmentes des in 7 dargestellten Ummantelungselementes;
  • 8 ist eine Seitenansicht einer Verbundkomponente, die durch Verbinden der in den 6 und 7 dargestellten Komponenten während eines Herstellungsschrittes der in 3 dargestellten Komponente mittels eines bevorzugten Verfahrens ausgebildet wird; in 8 ist ein Teil der Verbundkomponente im Schnitt dargestellt;
  • 9 ist eine Schnittansicht einer Mediumkonstruktion, umfassend eine Kombination eines Trägers und Filtermediums, die bei der Bildung der in 3 dargestellten Filterelementkomponente anwendbar ist;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht eines bevorzugten erfindungsgemäßen Deckelelementes oder Wartungsteils; und
  • 11 ist eine alternative perspektivische Ansicht des in 10 dargestellten Wartungsteils.
  • Ausführliche Beschreibung
  • A. Die gesamte Anordnung
  • Die Aufmerksamkeit wird zuerst auf die 1 und 2 gelenkt. In 1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen Luftreiniger oder eine Luftreinigeranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Luftreinigeranordnung 1 umfasst ein Gehäuse 2 mit einem Luftströmungseinlass 3 und einer Luftströmungsöffnung 4. Während der Anwendung strömt die zu filternde Luft: (a) durch den Einlass in das Gehäuse 2 3; (b) durch eine Filteranordnung (siehe 2), die innerhalb der Anordnung 1 angeordnet ist; und (c) die gefilterte Luft tritt dann durch die Luftströmungsöffnung 4 aus der Luftreinigeranordnung 1 aus. Die gefilterte Luft wird dann durch geeignete Rohranordnungen, nicht gezeigt, zu einem Luftansaugstutzen des Motors oder einer ähnlichen Anordnung geführt. Das Gehäuse 2 umfasst ein Hauptkörperelement oder einen Körper 6, eine Wartungs- oder/und Zugangskomponente oder einen Deckel 7. Der Zugangsdeckel 7 ist am Hauptkörper 6 lösbar befestigt. Während der Anwendung wird der Deckel 7 regelmäßig zur Wartung entfernt.
  • Die Aufmerksamkeit wird nun auf 2 gerichtet, die eine Seitenansicht der in 1 dargestellten Anordnung ist, wobei Teile zur Darstellung von internen Einzelheiten im Schnitt gezeigt sind. Bezugnehmend auf 2 umfasst die Reinigeranordnung 1 eine innen aufgenommene Filtermediumanordnung 9. Die Filtermediumanordnung 9 umfasst eine Mediumkonstruktion 10, die so angeordnet ist, dass durch den Einlass 3 in die Anordnung 1 eintretende Luft während des Betriebes die Mediumkonstruktion 10 passiert, bevor sie durch die Luftströmungsöffnung 4 austreten kann; die Luftströmungsöffnung 4 ist in der gezeigten Ausführungsform der Auslass 5. Für die gezeigte besondere Anordnung ist die Mediumkonstruktion 10 als eine zylindrische Mediumlängenausdehnung 11 ausgerichtet, die einen offenen Innenraum 12 begrenzt und so ausgerichtet, dass sie die Öffnung 4 umgibt. Die dargestellte zylindrische Mediumlängenausdehnung 11 ist eine Längenausdehnung aus Faltenmedium 14 ähnlich der in dem US-Patent 5,938,804 bei 25, 30 in 3 beschriebenen und gezeigten. Es können alternative Mediumanordnungen verwendet werden, einschließlich nicht gefalteten Systemen, wie sie zum Beispiel im US-Patent 5,762,669 beschrieben sind. Andere Merkmale der Filtermediumanordnung 9 werden unten in Verbindung mit der Beschreibung der 3 erläutert.
  • Immer noch bezugnehmend auf die 1 und 2 ist der Deckel 7, wie oben angegeben, lösbar am Hauptkörper 6 in abdeckender Beziehung zum offenen Ende 8 des Körpers 6 befestigt. Eine Vielzahl von Anordnungen kann zum Befestigen des Deckels 7 am Hauptkörper 6 verwendet werden. Eine gezeigte besondere Befestigungsanordnung ist eine Dreh- oder Rotationsverriegelungsanordnung, die eine Fuß- und Halteranordnung verwendet, zum Beispiel in Übereinstimmung mit der Offenbarung des US-Patentes 6,051,042 , das durch Bezugnahme hierin aufgenommen ist. Insbesondere ist eine verwendete Anordnung, die generell den 57 aus dem US-Patent 6,051,042 entspricht, darges tellt. Es wird jedoch angemerkt, dass der Deckel 7 auf vielfache alternative Art und Weise am Hauptkörper 6 befestigt werden kann, einschließlich über die Mitte gehender Verschlussanordnungen, wie zum Beispiel im US-Patent 6,022,055 offenbart, das durch Bezugnahme hierin aufgenommen ist; oder Kunststoffverschlussanordnungen, wie sie zum Beispiel im US-Patent 5,730,769 offenbart sind, das durch Bezugnahme hierin aufgenommen ist. Ein Vorteil der Drehverriegelungsanordnung vom Typ der 57 des US-Patentes 6,051,042 ist die günstige Herstellung und Einfachheit der Montage.
  • Bevor wir uns der ausführlichen Erläuterung der Filtermediumanordnung 9 zuwenden, werden drei zusätzliche Merkmale der gesamten Reinigeranordnung 1 erläutert. Diese sind: (1) Anwendung einer Einlassrampen/zyklon- oder schraubenförmigen Strömungsanordnung; (2) Anwendung einer Staubabsaugeranordnung; und (3) Anwendung einer Anordnung zum Erleichtern der Befestigung der Luftreinigeranordnung 1 an der Maschine.
  • Bezugnehmend auf 1 wird angemerkt, dass: der Einlass 3 im runden Gehäuse 2 tangential ausgerichtet ist, und dass das Gehäuse 2 eine Innenrampe 16 umfasst, deren äußere Merkmale in den 1 und 2 dargestellt sind. Unmittelbar innen von der Stelle, wo der tangentiale Einlass mit dem Gehäuse 2 in Verbindung steht, umfasst der Hauptkörper 6 eine Einlassummantelung 18, 2. Infolge der Ummantelung 18, der internen Rampe 16 und der tangentialen Ausrichtung des Luftströmungseinlasses 3 wird die Luft, wenn Luft in das Gehäuse 2 eintritt, in eine zyklon- oder schraubenförmige Strömung um die zylindrische Längenausdehnung des Mediums 11 herumgeführt. Diese Art der zyklonischen oder schraubenförmigen Strömungsanordnung wurde vorher in Kunststoffluftreinigern verwendet, beispielsweise denjenigen der durch Bezugnahme hierin aufgenommenen US-Patente 6,051,042 ; und 5,545,241 . Die schraubenförmige Strömung hilft, größere Partikel aus dem Luftstrom abzuscheiden, bevor die Luft in das Medium 11 strömt.
  • Die Luftreinigeranordnung 1 umfasst ein Absaugventilsystem 20, 2, das ein Ejektorrohr oder -auslass 21 und ein Absaug- oder Klappenventil 22 umfasst. Das Absaugventilsystem 20 der Luftreinigeranordnung 1 ist an dem abnehmbaren Deckel 7 angeordnet. Im allgemeinen wird sich teilchenförmiges Material, das nicht am Medium 11 aufgefangen wird, in die Richtung des Ventils 22 bewegen. Das Ventil 22 kann aufklappen und den Staub in die Umgebung ausstoßen. Solche Absaugventilsysteme werden in Verbindung mit einer Vielzahl von Luftreinigern verwendet und die in den durch Bezugnahme hierin aufgenommenen US-Patenten 6,051,042 und 5,545,241 dargestellten Ventile können in Verbindung mit der vorliegenden Luftreinigeranordnung 1 verwendet werden. Es wird angemerkt, dass sich für die in den 1 und 2 dargestellte besondere Ausführungsform eine Mittelachse 23 des Rohres 21 in einem Winkel von ungefähr 45° in Bezug auf eine Mittelachse 19 des Luftreinigers 4 erstreckt. Alternative Gestaltungen sind anwendbar. Der 45°-Winkel erlaubt es jedoch, den Luftreiniger 1 mit sich entweder horizontal oder vertikal erstreckender Mittelachse 19 zu befestigen, während das Absaugrohr 21 immer noch nach unten zeigt.
  • Bezugnehmend auf 1 umfasst die Außenfläche 24 der Luftreinigeranordnung 1 Befestigungskerben 25. Diese Kerben 25 können verwendet werden, um ein Befestigungsband zu beziffern und den Luftreiniger 1 an einem Fahrzeug oder einem anderen Gerät, an dem er verwendet werden kann, zu befestigen. Solch ein Befestigungssystem ist zum Beispiel in dem durch Bezugnahme hierin aufgenommenen US-Patent 5,545,241 beschrieben. Das Befestigungsbandsystem des US-Patentes 5,545,241 kann geeignet dimensioniert für erfindungsgemäße Luftreinigeranordnungen 1 gemäß der vorliegenden Erfindung benutzt werden.
  • Andere Merkmale an der Kunststoffluftreinigeranordnung 1 sorgen für bevorzugtes attraktives Aussehen und sind Gegenstand verschiedener, gleichzeitig verfolgter Designrechte. Außerdem kann solch eine Markierung wie ein Wirbel 100 (11) aufgebracht werden und dazu dienen, Donaldson Company, Inc., Bloomington, MN USA, den Rechtsnachfolger der vorliegenden Erfindung, als die Quelle anzugeben. Solch ein Wirbel ist in dem durch Bezugnahme hierin aufgenommenen US-Patent 6,051,042 gezeigt. Andere Markierungen, wie strukturelle Oberflächengestaltungsmerkmale 28, 29, 10 und 11, können zur Verbesserung des unterscheidbaren Aussehens des Luftreinigers genutzt werden.
  • B. Der Deckel 7 und die Filtermediumanordnung 9
  • Die Aufmerksamkeit wird nun auf 3 gerichtet. In 3 ist ein Ersatzteildeckelelement (Ersatzteil) oder eine Filterelementanordnung 30 dargestellt. Das Deckelelement oder die Filterelementanordnung 30 würden regelmäßig aus der Luftreinigeranordnung 1 herausgenommen und entweder durch eine neue Ersatzteilanordnung 30 ersetzt werden oder wieder aufgearbeitet. Somit ist die Ersatzteilanordnung 30 ein Ersatzteil oder ein Wartungsteil; während der Hauptkörper 6 des Gehäuses 2 im Allgemeinen in seiner Position an dem betreffenden Motor oder Gerät bleiben würde.
  • Die Ersatzteilanordnung 30 umfasst eine Innenseite 31 und umfasst vorzugsweise zwei grundsätzliche Komponenten: die Deckelanordnung oder den Deckel 7; und die Filtermediumanordnung 9. In der gezeigten bevorzugten Anordnung ist die Filtermediumanordnung 9 nicht lösbar an dem Deckel 7 befestigt; das heißt, die Mediumanordnung 9 ist in dem Deckelelement 7 oder der Anordnung 30 nicht lösbar befestigt. In diesem Zusammenhang ist mit „nicht lösbar befestigt" gemeint, dass die Filtermediumanordnung 9 am Deckel 7 in einer Art und Weise befestigt ist, dass sie während der normalen Anwendung nicht getrennt werden würde. in der Tat würde eine Handlung zur Trennung der Filtermediumanordnung 9 vom Deckel bei der gezeigten bevorzugten Ausführungsform im Allgemeinen den Bruch oder die dauerhafte Beschädigung eines Teiles der Ersatzteilanordnung 30 umfassen oder erfordern. Eine bevorzugte Lösung für eine Verbindung der Filtermediumanordnung 9 am oder im Deckel 7 wird unten ausführlicher beschrieben.
  • Der Deckel 7 hat außerdem im Allgemeinen folgende Merkmale, um die Filtermediumanordnung 9 daran zu befestigen: Der Deckel 7 umfasst eine Gehäuseaußenwand 32, die ein Lippenteil 33 umfasst, das während der Anwendung mit einem Teil des Hauptkörpers 6 ineinander greift, wenn die Ersatzteilanordnung 30 zur Anwendung angeordnet ist. der Deckel 7 umfasst außerdem eine Innendichtungsmulde 35, die so konstruiert und angeordnet ist, dass sie einen Rand 36 des Hauptkörpers 6 (5) zum Ausbilden einer Staub- und Wetterdichtung aufnimmt, wenn die Ersatzteilanordnung 30 zur Anwendung angeordnet ist, siehe 2. Solch eine Staub- und Wetterdichtung ist zum Beispiel in dem durch Bezugnahme hierin aufgenommenen US-Patent 6,051,042 beschrieben. Die Dichtungsmulde 35 ist vorzugsweise 6 bis 10 mm tief und ihr Eingang 37 ist mindestens 10 mm vom offenen Rand 13 des Deckels 7 festgelegt. Vorzugsweise ist der Hauptkörper 6 so dimensioniert, dass der Rand 36 entweder den Boden der Innendichtungsmulde 35 erreicht oder sich mindestens 5 mm in die Mulde 35 erstreckt, wenn das Deckelelement 7 am Körper 6 montiert ist.
  • Die Ersatzteilanordnung 30 umfasst vorzugsweise außerdem eine Innenummantelung 38, die die Filtermediumanordnung 9 vollständig umgibt. Die bevorzugte Innenummantelung 38 erstreckt sich über eine axiale Strecke entlang der Filtermediumanordnung 9, d. h. die Richtung der Ausdehnung A (4), über eine Strecke von mindestens 30 mm, vorzugsweise 40 mm bis 45 mm und typischerweise und vorzugsweise nicht mehr als ungefähr 50 mm.
  • Für die dargestellte besondere Ausführungsform umfasst der Deckel 7 außerdem ein Teil einer Drehverriegelungsanordnung 39. Für die gezeigte Ausführungsform sind insbesondere mehrere Füße (für die Fußanordnung) 40, 6, so ausgerichtet, dass eine richtige Verbindung zu Halterungen oder Nasen 41 am Hauptkörper 6 (5) während der Drehverriegelungsbefestigung gewährleistet ist, wiederum vorzugsweise in Übereinstimmung mit den allgemeinen Lehren des hierin durch Bezugnahme aufgenommenen US-Patents 6,051,042 . Der Eingriff zwischen den Füßen 40 und Nasen 41 ist in 2 dargestellt. Es wird angemerkt, dass entweder die Fußanordnung 40 oder die Halterungsanordnung 41 einer Fuß- und Halterungsanordnung an den Deckeln angeordnet sein können mit einem Begleitelement am Körper 6. Die Aufmerksamkeit wird auf 6 gerichtet, aus der ersichtlich ist, dass der Drehverriegelungsmechanismus 39 mindestens einen Vorsprung, eine Raste oder einen Wulst 102 an einem Flansch 104 umfasst, die/der zum Fuß 40 zeigt. Die Raste oder der Wulst 102 ist so positioniert, dass sie/er mit einer entsprechenden Aussparung oder einem entsprechenden Schlitz in einer ausgewählten Halterung 41 am Hauptkörper 6 fluchtet. Dieses ist im US-Patent 6,051,042 in den 57 beschrieben, wobei die Raste oder der Wulst in dem '042er Patent mit 114 dargestellt ist, ausgerichtet mit der entsprechenden Aussparung oder dem entsprechenden Schlitz 112. In der vorliegenden Offenbarung hat die Raste oder der Wulst 102 eine solche Größe und Form, dass sie/er zum Reibungseingriff oder Widerstand gegen Entriegelungsdrehung bei der Arretierung mindestens teilweise in den entsprechenden Schlitz in der Halterung 41 ragt. Die bevorzugte Raste oder der bevorzugte Wulst 102 ist in Form eines gewölbten Vorsprunges dargestellt. In der vorliegenden Offenbarung gibt es mindestens eine Raste oder einen Wulst 102, nicht mehr als fünf und vorzugsweise drei Rasten 102.
  • In einigen bevorzugten Ausführungsformen erzeugt die Filtermediumanordnung 9 beim Verriegeln des Deckels 7 mit der Drehverriegelungsanordnung am Körper 6 eine Federkraft, die gegen das Gehäuse 2 wirkt. Diese Federkraft unterstützt das Verriegeln des Drehverriegelungsmechanismus 39 in seiner verriegelten Anordnung. Die Wirkung der Federkraft zum Unterstützen des Festhaltens der Verriegelungsanordnung ist in dem hierin durch Bezugnahme aufgenommenen US-Patent 5,755,842 beschrieben.
  • Wie oben ebenfalls angegeben wurde, umfasst die bevorzugte Ersatzteilanordnung 30 ein Absaugventilsystem 20.
  • Bezugnehmend auf 3 umfasst der bevorzugte Deckel 7 außerdem eine mittige Luftströmungsöffnung 43, einschließlich eines Auslassrohres 44, das von dieser axial nach Außen vorsteht; und eines nach Innen vorstehenden mittigen Stumpfes 45, der vorzugsweise eine durchgehende Wand umfasst, die die Öffnung 43 umgibt und zur Innenseite 31 des Deckels 7 um einen Abstand von mindestens 8 mm, typischerweise 8 mm bis 12 mm und vorzugsweise nicht mehr als 18 mm vorsteht. Der dargestellte Stumpf 45 umfasst optional mehrere Rippen 110 (4), die axial von der Wand des Stumpfes 45 vorstehen. Die Aufmerksamkeit wird auf 6A gerichtet. Wie zu sehen ist, erstreckt sich die Rippe 110 vorzugsweise über die gesamte Länge des Stumpfes 45, wobei ein Endteil eine Abschrägung 112 besitzt. In bevorzugten Ausführungsformen gibt es mindestens zwei Rippen 110, und vorzugsweise vier Rippen 110, die gleichmäßig um 90° voneinander beabstandet sind. Während der Montage werden diese Rippen 110 benutzt, um das Positionieren und Zentrieren einer Längenausdehnung des Mediums 87, das einen Innenträger 50 besitzt, zu unterstützen. Dieses wird unten ausführlicher beschrieben.
  • Der bevorzugte Deckel 7 umfasst außerdem eine Schulter 46 im Inneren, die hilft, die Filtermediumanordnung 9 im Deckel 7 zu stützen und zu halten. insbesondere greift die Schulter 46 mit einer Eingriffrippe 106 (4) an einer inneren Einbettungsschalen- oder Ummantelungskonstruktion 75 (7) ineinander. Dieses wird unten ausführlicher beschrieben.
  • Im Allgemeinen umfasst die Filtermediumanordnung 9 eine Mediumpackung 48, die einen so angeordneten Filtermediumbereich 49 umfasst, dass er einen Innenträger 50 umgibt. Für die dargestellte besondere Anordnung umfasst der Filtermediumbereich 49 eine zylindrische Längenausdehnung aus Faltenfiltermedium 14, die einen offenen Innenraum 12 begrenzt. Der Innenträger 50 ist so positioniert, dass mindestens ein Teil von ihm den innersten Rand 52 des Filtermediumbereiches 49 trägt. Bei der dargestellten besonderen Anordnung erfolgt das Halten in zwei beabstandeten Bereichen 53 und 54, vorzugsweise mit sich dazwischen erstreckender Längenausdehnung 55 nicht gestützten Mediums über einen Bereich von mindestens 60 mm, typischerweise 80 mm bis 100 mm.
  • Für die dargestellte besondere Anordnung umfasst der Innenträger 50 ein geräuschunterdrückendes oder Resonatorelement 56, 9, das bestimmte Merkmale umfasst, die im wesentlichen mit jenen des in US-Patent 5,112,372 dargestellten geräuschunterdrückenden Elementes übereinstimmen, dessen vollständige Offenbarung durch Bezugnahme hierin aufgenommen ist. Im Allgemeinen umfasst das geräuschunterdrückende Element 56 einen Schalldämpfer 56a. Der Schalldämpfer 56a umfasst einen Schalltrichterabschnitt 57, eine Verengung 58 und einen divergierenden Wandabschnitt 98. Der Schalltrichterabschnitt 57 hat eine größere Querschnittsfläche als die der Verengung 58. Der divergierende Wandabschnitt 58 vergrößert sich allmählich in der Querschnittsfläche von der Verengung 58 bis in die Nähe des Auslasses 5, das heißt den Bereich 54, um eine Geräuschdämpfungsanordnung vorzusehen. Das geräuschunterdrückende Element 56 der gegenwärtigen Anordnung 1 weicht von der Anordnung des US 5,112,372 in Bezug auf die speziellen Merkmale ab, die sich darauf beziehen, wie das Element 56 mit dem Medium 49 ineinander greift, und auch wie es mit dem Rest der Luftreinigeranordnung 1 ineinander greift. Einzelheiten in Bezug auf die Merkmale, die diese Teile des geräuschunterdrückenden Elementes 56 betreffen, werden unten in Verbindung mit der Beschreibung der Anordnung dargelegt.
  • Bezugnehmend auf 3 umfasst die Filteranordnung 9 außerdem eine geschlossene Endkappe 59. Die Merkmale der geschlossenen Endkappe 59 umfassen eine axiale Außenfläche 60, die erhöhte Stoßdämpfer oder Druckstoßdämpfer 61 besitzt; und einen ringförmigen Außenrand 62. Vorzugsweise besteht die Endkappe 59 aus Urethan. Insbesondere besteht die Endkappe 59 aus einem weichen Urethanschaum, der eine „Formteil"-Dichte von 14–22 lbs/ft3 (226–355 kg/m3) besitzt. Viele Zusammensetzungen und Materialarten sind anwendbar. Ein Beispiel für eine Zusammensetzung ist wie folgt: Das Polyurethan umfasst ein Material, hergestellt aus Elastofoam®-36070R-Harz und Elastofoam®-13050U-Isozyanat, das exklusiv durch BASF Corporation, Wyandotte, Michigan 48192, an den Rechtsnachfolger Donaldson verkauft wird.
  • Die Materialien sollten in einem Mischungsverhältnis von 100 Gewichtsteilen Elastofoam®-36070R-Harz zu 45,5 Gewichtsteilen Elastofoam®-13050U-Isozyanat gemischt werden. Die relative Dichte des Harzes ist 1,04 (8,7 lbs/Gallon) und für das Isozyanat ist sie 1,20 (10 lbs/Gallon). Die Materialien werden typischerweise mit einem hochdynamischen Schwerkraftmischer vermischt. Die Komponententemperaturen sollten 70–95°F (21–35°C) betragen. Die Formentemperaturen sollten 115–135°F (46–57°C) betragen.
  • Das Harzmaterial hat die folgende Beschreibung:
    • (a) Durchschnittliches Molekulargewicht 1) Basispolyetherpolyol = 500–15.000 2) Diole = 0–10.000 3) Triole = 50–15.000
    • (b) Durchschnittliche Funktionalität 1) Gesamtsystem = 1,5–3,2
    • (c) Hydroxylzahl 1) Gesamtsysteme = 100–300
    • (d) Katalysatoren 1) Amine = Luftprodukte 0,1–3,0 PPH
    • (e) Oberflächenaktive Stoffe 1) Gesamtsystem = 0,1–2,0 PPH
    • (f) Wasser 1) Gesamtsystem = 0,2–0,5%
    • (g) Pigmente/Farben 1) Gesamtsystem = 1–5% Ruß
    • (h) Treibmittel 1) Wasser.
  • Die I3050U-Isocyanatbeschreibung ist wie folgt:
    • (a) NCO- Gehalt = 22,4–23,4 Masseprozent
    • (b) Viskosität, cps bei 25°C = 600–800
    • (c) Dichte = 1,21 g/cm3 bei 25°C
    • (d) Siedebeginn- 190°C bei 5 mm Hg
    • (e) Dampfdruck = 0,0002 Hg bei 25°C
    • (f) Aussehen- farblose Flüssigkeit
    • (g) Flammpunkt (geschlossene Densky-Martins-Schale) = 200°C.
  • Das Polyurethan sollte für 72 Stunden bei 65–85°F (18–29°C) gehärtet werden oder für fünf Stunden bei 190 +/– 1,8°F (88 +/– 1°C) forciert gehärtet werden. Eine Regenerierung von mindestens 30 Minuten sollte erlaubt werden. Die Druckdurchbiegung sollte bei Raumtemperatur (70°F (21°C)) eine 25%ige Durchbiegung vom Mittelwert 10 + 4/–3 lbs. per square inch (69 +27/–21 kPa) sein. Nach siebentägiger Wärmealterung bei 158 +/– 1,8°F (70°C +/– 1°C) sollte die Änderung in Bezug auf die ursprünglichen Durchbiegungswerte +/– 20% sein und eine Regenerierung von mindestens 16, jedoch nicht mehr als 96 Stunden zugelassen werden. Für die Druckverformung sollte das Polyurethan die folgenden maximalen Durchschnittswerte, nach 22stündigen Wärmealtern bei den bei 50% Durchbiegung spezifizierten Temperaturen erfüllen: nach 22stündigem Wärmealtern bei 158 +/– 1,8°F (70 +/– 1°C) maximal 10%; nach 22stündigem Wärmealtern bei 180° +/– 1,8°F (82° +/– 1°C) maximal 25%. Die Zugfestigkeit sollte im Durchschnitt mindestens 100 psi (620 kPa) sein. Die Reißfestigkeit sollte mindestens 15 lb/in. sein.
  • In bevorzugten Anordnungen umfasst die Filteranordnung 9 außerdem keine Außenverkleidung.
  • C. Herstellung und Zusammenbau einer bevorzugten Anordnung 1
  • Die bevorzugte Anordnung 1 kann vollkommen metallfrei hergestellt werden. In solch einer Anwendung würde der Hauptkörper 6 der bevorzugten Anordnung 1 aus einem durch Spritzgießen hergestellten Kunststoffformteil bestehen, vorzugsweise einem aus Polypropylen geformten Teil, zum Beispiel glasfaserverstärktem Polypropylen. Unter Anwendung von im Handel erhältlichen glasfaserverstärkten Polypropylenen kann solch ein Teil dauerhaft, leichtgewichtig und relativ preiswert gemacht werden. Durch solche Techniken können verschiedene, in den 1, 2 und 5 dargestellte, Gehäusemerkmale für die bevorzugte Anordnung leicht ausgebildet werden.
  • Die Ersatzteilanordnung 30 für typische bevorzugte Ausführungsformen hat andererseits eine Verbundkonstruktion. Zum Beispiel, und bezugnehmend auf 3 wäre die Außenwand 32 des Deckels 7 vorzugsweise ein Spritzgussteil aus einem ähnlichen oder identischen Kunststoff wie dem für den Hauptkörper 6 verwendeten. Die Ummantelung 38 würde andererseits vorzugsweise aus ABS-Kunststoff (d. h. Acrylnitril-Butadien-Styrol-Polymer) bestehen, hergestellt durch Spritzgießen. Ein Vorteil für diesen Systemtyp besteht darin, dass er wie unten beschrieben das Befestigen der Ummantelung 38 am Einbettungsmaterial während des Zusammenbaus erleichtert.
  • Ein bevorzugtes Einbettungsmaterial für erfindungsgemäße Ersatzteilanordnungen 30 ist ein solches, das gut am ABS-Material haftet oder sich gut mit diesem verbindet, jedoch nicht notwendigerweise Polypropylen-Material. Durch Anwendung der beschriebenen Anordnung kann ein relativ preiswertes Polypropylenmaterial für den Großteil des Deckels 7 verwendet werden, d. h. die Außengehäusewand 32, während gleichzeitig ein teureres ABS-Material für die Ummantelung 38 verwendet werden kann, wo Vergussmaterialhaftung wichtiger ist.
  • Im Allgemeinen besteht das Absaugventil 22 aus einem gummiartigen Material, zum Beispiel Neoprenkautschuk; und der Innenträger 50, 3, besteht aus Po lypropylenkunststoff (nicht verstärkt). Wie zuvor angegeben wurde, besteht die Endkappe 59 vorzugsweise aus weichem, kompressibien Urethan. Typischerweise wird das Medium 11 ein Faltenmedium sein, bestehend aus Zellulosefasern oder einer Zusammensetzung von Zellulose- und Synthetikfasern oder sogar aus einem vollständig synthetischen Fasersystem, wobei das Vergussmaterial 68, 3 und 4, vorzugsweise aus einem Harturethan besteht, zum Beispiel Urethan, das einen Härtemesser von mindestens 30 Shore-D-Härte hat. Ein anwendbares Urethan umfasst BASF WUC 36082-Harz und I-3050-Isozyanat. Wenn Synthetikfasern für das Medium 11 verwendet werden, werden vorzugsweise Polyesterfasern ausgewählt.
  • Die Anordnung wird beim Anschauen der 69 offensichtlich.
  • Zuerst bezugnehmend auf 6 ist eine vorgefertigte oder vorgeformte Außenwandkonstruktion 70 dargestellt, die schließlich die Gehäusewand 32 im fertigen Deckel 7 bilden würde. In diesem Zusammenhang ist mit „vorgeformt" oder „vorgefertigt" gemeint, dass das Teil 70 vor der Anwendung zum Erzeugen des Rests des Ersatzteiles 70 (durch Zusammenbau) erzeugt werden würde. Neben den Merkmalen, die hauptsächlich oben beschrieben sind, umfasst die Außenwandkonstruktion 70 Heizstiele, die beispielhaft bei 71 dargestellt sind. Heizstiele 71 sorgen für den Eingriff mit anderen Komponenten, wie unten beschrieben. Es wird erwartet, dass die Außenwandkonstruktion 70 meistens mindestens zwei und typischerweise drei oder vier Heizstiele 71 um eine mittige Achse 72 radial beabstandet angeordnet umfassen würde, wobei jede so angeordnet wäre, dass sie sich im wesentlich parallel zur Achse 72 erstreckt und sich vom Wandabschnitt 73 eine Strecke von mindestens 4 mm, typischerweise 5 bis 8 mm, und vorzugsweise nicht mehr als 9 mm nach innen erstreckt. Die Arbeitsweise der Heizstiele wird unten ausführlicher beschrieben. Ein typischer Heizstiel würde einen Außendurchmesser von ungefähr 6 mm und einen Innendurchmesser von ungefähr 3 mm haben.
  • Eine zweite vorgefertigte Komponente, die zum Erzeugen von bevorzugten Ersatzteilen 30 in erfindungsgemäßen Anordnungen anwendbar ist, ist mit dem Bezugszeichen 75 in 7 dargestellt und umfasst die innere Einbettungsschale oder Ummantelungskonstruktion. Die innere Einbettungsschale 75 umfasst einen Boden 76 und eine Außenwand oder Ummantelung 77. Die Außenwand oder Ummantelung 77 bildet in der fertiggestellten Anordnung die Innenummantelung 38 (2, 3). Die innere Einbettungsschale 75 umfasst auch eine mittige Bodenöffnung 78, die so dimensioniert ist, dass sie das innere Luftströmungsende 45 der Außenwandkonstruktion 70 während des Zusammenbaus umgibt. Des weiteren umfasst die vorliegende innere Einbettungsschale 75 radial beabstandete Öffnungen 81, die so dimensioniert und positioniert sind, dass sie während des Zusammenbaus über den Wärmestielen 71 sitzen.
  • Während des Aufbaus sind die vorgeformten Teile 70 und 75 wie in 8 angegeben eingebettet, um eine Anordnung 80 zu bilden. Im Allgemeinen ist die innere Einbettungsschale 75 durch Deformieren der Wärmestiele 71, zum Beispiel durch Wärmeverformung mit einem erwärmten Element, befestigt. Aus 8 ist ersichtlich, dass die Einbettungsschale 75 einen Innenrand 82 umfasst, der die mittige Bodenöffnung 78 umgibt, der axial nach innen vorsteht, um zwischen dem Rand 82 und dem Außenwandabschnitt 84 einen Zwischenraum 83 zu erzeugen. Die Ummantelung 77 umfasst außerdem mindestens eine radiale Wasserabflussöffnung 85 (7), um das Ablaufen des Wassers von der Innenseite der Ummantelung zu erlauben, sollte sich während der Benutzung etwas ansammeln. In bevorzugten Konstruktionen sind die Wärmestiele 71 in der Außenwandkonstruktion 70 (6) ungleichmäßig beabstandet, um eine einzige Ausrichtung der Einbettungsschale 75 in Bezug auf das Absaugventil 20 zu gewährleisten. Es wird bevorzugt, dass die Wasserabflussöffnung 85 in Bezug auf das Absaugventil 20 ausgerichtet ist, so dass, wenn Wasser von der Innenseite der Ummantelung 77 abläuft, es durch Schwerkraft abläuft und in das Absaugventil 20 tropfen kann. Dadurch, dass die Stiele 71 ungleichmäßig angeordnet sind, können sie nur in einer einzigen Ausrichtung in den Öffnungen 81 in dem vorgeformten Teil 75 stecken. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Wasserabflussöffnung 85 in der richtigen, benachbarten Ausrichtung in Bezug auf das Absaugventil 20 ist, von dem eine Außenwand bei 21 in den 6 und 8 gezeigt ist.
  • Weiter wird die Aufmerksamkeit auf 7A gerichtet. Die Außenwand oder Ummantelung 77 der Schale 75 ist im Schnitt und vergrößert dargestellt. Es ist zu sehen, dass sich bei 106 ein Vorsprung oder eine Rippe befindet, die sich von den restlichen Teilen der Außenwand oder Ummantelung 77 erstreckt oder von diesen vorsteht. Dieser Vorsprung 106 greift mit der Schulter 46 des Deckels 7 durch Presspassung ineinander (siehe 4). Das Material in der Schulter 46 verformt sich, um den Flansch, die Rippe oder den Vorsprung 106 aufzunehmen. Dieser Eingriff stellt einen weiteren Dichtungsbereich 108 (4) zur Verfügung, und hilft zu gewährleisten, dass keine verunreinigte Luft das Auslassrohr passieren kann ohne zuerst durch das Filtermedium 14 hindurchzugehen.
  • Die Aufmerksamkeit wird nun auf 9 gerichtet. 9 stellt eine zylindrische Längenausdehnung aus Medium 87 dar (das in der fertigen Anordnung 1 die Mediumlängenausdehnung 11 bildet), zur Montage an einem Innenträger 50 befestigt. Der Innenträger 50 umfasst einen Endabschnitt 89 mit radial daran angeordneten radialen Harzströmungsöffnungen 90. (Solch ein Endabschnitt 89 ist ein Merkmal, das bei dem Innenträger der im US-Patent 5,112,372 dargestellten Anordnung nicht zu finden ist). Der dargestellte bevorzugte Endabschnitt 89 stellt verschiedene Funktionen zur Verfügung. Erstens besitzt der Endabschnitt einen ausreichend großen Außendurchmesser, um die Mediumlängenausdehnung 87 zu tragen und mit dieser direkt in Kontakt zu stehen. Zweitens erlauben die radialen Strömungsöffnungen 90, wie unten beschrieben das radiale Fließen des Einbettungsharzmateriales durch das Ende 89 während des Zusammenbaus. Der Innendurchmesser des Endabschnittes 89 ist außerdem ausreichend groß, so dass die Anordnung während des Zusammenbaus auf dem Stumpf 45 aufsitzen kann. Vorzugsweise sind die relativen Größen des Stumpfes 45 und des Endabschnittes 89 derart, dass der Endabschnitt 89 mit dem Stumpf 45 etwas ineinander greift ohne dass für den Zusammenbau ein signifikanter Druck notwendig ist.
  • Es wird angemerkt, dass während eines Montagevorgangs ein entfernbares Sicherheitsband verwendet werden kann, um die Längenausdehnung des Mediums 87 um den Innenträger 50 herum zu befestigen, da in der bevorzugten Anordnung kein Außenmediumträger vorgesehen ist. Zum Beispiel könnte ein in Phantomlinie bei 91 (9) dargestelltes Gummiband für diesen Zweck verwendet werden, wobei das Gummiband nach einem späteren Montageschritt entfernt wird.
  • Während eines Montageprozesses wird jeder der folgenden zwei Schritte durchgeführt:
    • (1) Die geschlossene Endkappe 59 wird an das Ende 92 des Mediums 87 und Trägers 50 angeformt; und
    • (2) Das Ende 93 der zylindrischen Länge des Mediums 87 und des Trägers 50 werden an der Anordnung, 8, angegossen.
  • Die bestimmte Reihenfolge dieser zwei Schritte ist nicht entscheidend. Zu Zwecken der folgenden Erläuterung wird angenommen, dass der zuerst ausgeführte Schritt das Vorsehen der geschlossenen Endkappe 59 ist.
  • Die geschlossene Endkappe 59 kann durch konventionelle Formteilherstellungsverfahren hergestellt werden. Im allgemeinen wird dieses durchgeführt, indem das Ende 92 in einer Form, die ein ungehärtetes Endkappenmaterial enthält, positioniert und der Formgebungsvorgang und das Aushärten zugelassen wird. Anwendbare Materialien für die Endkappe umfassen zum Beispiel wie oben beschrieben weichen Urethanschaum. Natürlich können alternative Endkappenmaterialien und -konfigurationen verwendet werden.
  • Um das Ende 93 an der Anordnung 80 zu befestigen, wird ein einziger Einbettungsvorgang angewandt. Damit dieses erfolgt, wird das Ende 93 über den Stumpf 45 und in dem Bereich 96, 8, angeordnet. Insbesondere wird die durch den Träger 50 begrenzte Öffnung 115 mit Hilfe der Rippen 110 (6A) über dem Stumpf geführt und zentriert. Die geneigte oder angewinkelte Abschrägung 112 hilft, die Längenausdehnung des Mediums 87 über dem Stumpf zu führen. Sobald die Längenausdehnung des Mediums 87 sich in Position befindet, helfen die Rippen 110, die Längenausdehnung des Mediums 87 vom Stumpf 45 wegzuhalten, so dass das Harz zwischen die Längenausdehnung des Mediums 87 und den Träger 50 fließen kann, um eine gute, sichere Verbindung zu erhalten. In 4 ist die Rippe 110 in Phantomlinie dargestellt und ist üblicherweise optional. Vor diesem Vorgang wird typischerweise ein Anfangsvergussharz innerhalb des Bereiches 96 bis in eine geeignete Tiefe angeordnet. Das Harz würde im Bereich 96 durch die Schale 75 und den Stumpf 45 gehalten werden. Es würde außerdem in den Raum 83 geflossen. Wenn das Einsetzen des Endes 93 erfolgt, fließt das Material auch in das Medium 11 und zwischen die Falten; und durch Öffnungen 90 im Abschnitt 89. Das Ergebnis nach dem Aushärten der Vergussmasse ist ein Endkappen/Deckelverbundwerkstoff 69 und ist in den 3 und 4 dargestellt, und ist eine sichere Verbindung der verschiedenen Komponenten miteinander in einer permanenten oder nicht lösbaren Beziehung.
  • Die sichere Verbindung bildet eine permanente, nicht lösbare Dichtung 120 (4) zwischen dem Stumpf 45 des Auslassrohres 44 und dem Medium 87; und zwischen dem Endbereich 96 der Anordnung 80 und dem Medium 87. Diese Anordnung kann dadurch vorteilhaft sein, dass durch die permanente nicht lösbare Dichtung 120 die Integrität der Dichtung 120 beibehalten wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Nutzer das Medium an dem Auslassrohr richtig befestigt, um die Dichtung zu bilden (wie in einigen bekannten Anordnungen).
  • Nach diesem Zusammenbau, oder wenn gewünscht davor, kann das Ventil 22 am Auslass 21 eingesetzt werden, und die Deckelanordnung 7 ist zum Positionieren am Körper 6 zur Luftreinigeranwendung fertig.
  • Von Zeit zu Zeit, wenn die Mediumanordnung 10 abgenutzt, beschädigt oder verstopft wird, kann die Deckelanordnung 7 einfach durch eine andere Ersatzdeckelanordnung ersetzt werden. Es wird erwartet, dass solch ein Ersatz durch eine Ersatzteilanordnung 30 erfolgen würde, die im Aufbau der entfernten ähnlich oder gleich wäre.
  • Es wird verständlich sein, dass während der Wartung eines Luftreinigers, der ein Ersatzteil entsprechend den hierin beschriebenen Prinzipien umfasst, zu keiner Zeit eine Dichtung zwischen der Reinluftseite der Filtermediumanordnung 9 und irgendeinem Teil des Luftreinigergehäuses 2 gelöst wird. Die Mediumkonstruktion ist stattdessen nicht lösbar in dem Gehäusedeckel 7 befestigt, und die Dichtung wird während der Lebensdauer aufrecht erhalten. Somit müssen bei den bevorzugten Anordnungen gemäß der vorliegenden Offenbarung keine speziellen Messungen durchgeführt werden, um eine entfernbare und wiederherstellbare Dichtung zwischen dem Luftfiltermedium und dem Luftreiniger sicherzustellen.
  • Dieses ist vorteilhaft, weil es ein sichereres Dichtungssystem in einer relativ komfortablen und kostengünstigen Art und Weise gewährleistet.

Claims (20)

  1. Deckelelement (7) zur lösbaren Befestigung an einem offenen Ende (8) eines Luftreiniger-Behälters (6), wobei das Deckelelement (7): (a) eine Außenwand (32) mit einer Luftstrom-Öffnung (43); und (b) ein Filterelement (30), das so positioniert ist, dass es die Luftstrom-Öffnung (43) umgibt; besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass: das Filterelement (30) nicht-lösbar in dem Deckelelement (7) befestigt ist; und das Deckelelement (7) und das Filterelement (30) eine einstückige Deckel-Filterelement-Konstruktion bilden.
  2. Deckelelement (7) nach Anspruch 1 gekennzeichnet durch: eine Staubabsauge-Anordnung (20) mit einem Staubabsauge-Rohr (21), das von der Außenwand (32) des Deckelelementes (7) nach außen ragt; und ein Staubabsauge-Ventil (22), das an einem Ende der Staubabsauge-Anordnung (20) angeordnet ist.
  3. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass: (a) das Filterelement (30) einen zylindrischen Media-Einsatz (11) besitzt; und (b) das Deckelelement (7) eine zylindrische Ummantelung (18) besitzt, die so orientiert ist, dass sie sich mindestens 30 mm axial entlang des Media-Einsatzes (11) erstreckt, wobei: die zylindrische Ummantelung (18) den Media-Einsatz (11) in einem gewissen Abstand umgibt.
  4. Deckelelement (7) nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass: das Deckelelement (7) ein inneres Tragelement (50) besitzt, das den zylindrischen Media-Einsatz (11) umgibt; wobei: das innere Tragelement (50) ein Resonatorrohr (56) mit einem Schalldämpfer (56a) besitzt.
  5. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, dass: der zylindrische Media-Einsatz (11) mittels eines polymerischen Verguss-Materials nicht-lösbar in dem Deckelelement (7) befestigt ist.
  6. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass: das Filterelement (30) eine geschlossene Endkappe (59) aus polymerischem Material besitzt, die über einem Ende des Filterelementes (30) angeordnet ist, das von der Luftstrom-Öffnung (43) in der Außenwand (32) des Deckelelementes (7) angeordnet ist.
  7. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass: das Filterelement (30) keine äußere Beschichtung besitzt.
  8. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass: das Filterelement (30) Falten- oder Wellen-Media enthält.
  9. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass: das Deckelelement (7) eine Staub- und Wetter-Dichtungs-Mulde (35) besitzt, die so bemessen und positioniert ist, dass sie eine Kante (36) des Luftreiniger-Behälters (6) aufnehmen kann, wenn das Deckelelement (7) auf dem Luftreiniger-Behälter (6) montiert wird.
  10. Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gekennzeichnet durch: ein erstes Element einer Fuß (40) – und Halter (41) – Drehverriegelungs-Anordnung (39), die zur drehenden Befestigung des Deckelelementes (7) an dem Luftreiniger-Behälter (6) dient.
  11. Deckelelement (7) nach Anspruch 1 ferner gekennzeichnet durch: (a) ein vorgeformtes Außenwand-Element (70); und (b) ein vorgeformtes Ummantelungs-Element (75), das an dem vorgeformten Außenwand-Element (70) befestigt ist.
  12. Deckelelement (7) nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement (7) ein Deckelelement ist, das durch einen Prozess hergestellt wird, der einen Schritt zur vorläufigen Befestigung des vorgeformten Ummantelungs-Elementes (75) an dem vorgeformten Außenwand-Element (70), durch einen Schritt zur Verformung einer Wärmestollen-Anordnung (71) an dem Außenwandelement (70), beinhaltet.
  13. Deckelelement (7) nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, dass: das Deckelelement (7) ferner ein Deckelelement ist, das durch ein Verfahren hergestellt wird, das einen Schritt zum Vergießen des Filterelementes (30) mittels einer Verguss-Harzmischung mit einem vorgefertigten Verbund, der aus dem Schritt des vorläufigen Befestigens des vorgeformten Ummantelungs-Elementes (75) an dem vorgeformten Außenwand-Element (70) resultiert, beinhaltet.
  14. Deckelelement (7) nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, dass: das vorgeformte Ummantelungs-Element (75) eine Stirnwand oder Boden (76) mit einer zentralen Öffnung (78) besitzt; und die zentrale Öffnung (78) des vorgeformten Ummantelungs-Elementes (75) von einem vertieften Wandteil (82) umgeben ist, der so angeordnet ist, dass er einen Vergussharz-Fließraum (83) zwischen den Teilen des vorgeformten Ummantelungs-Elementes (75) und des vorgeformten Außenwand-Elementes (70) während der Montage bildet.
  15. Deckelelement (7) nach Anspruch 14 dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (30) ein inneres Tragelement (50) mit einem Ende (89) mit einer Anordnung von radialen Harz-Fließöffnungen (90) besitzt, wobei: der Schritt des Vergießens des Filterelementes (30) mit dem vorgeformten Ummantelungs-Element (75) und dem vorgeformten Außen wand-Element (70), das Bereitstellen eines Vergussharz-Stromes durch die radiale Harz-Fließöffnungs-Anordnung (90) beinhaltet.
  16. Deckelelement (7) nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, dass: das innere Tragelement (50) einen Polypropylen-Kunststoff enthält.
  17. Deckelelement (7) nach Anspruch 16 dadurch gekennzeichnet, dass: das innere Tragelement (50) ein Resonatorrohr (56) mit einem Schalldämpfer (56a) bildet.
  18. Deckelelement (7) nach Anspruch 17 dadurch gekennzeichnet, dass: (a) das vorgeformte Außenwand-Element (70) einen Polypropylen-Kunststoff enthält; und (b) das vorgeformte Ummantelungselement (75) einen ABS Kunststoff enthält.
  19. Deckelelement (7) nach Anspruch 18 dadurch gekennzeichnet, dass: das Verguss-Harz ein Polyurethan Harz ist.
  20. Luftreiniger (1) mit einem Deckelelement (7) nach einem der Ansprüche 1–19 dadurch gekennzeichnet, dass: (a) der Luftreiniger (1) einen Luftreinigerbehälter (6) mit einem Luftstrom-Eintritt (3) besitzt, und der Luftreiniger-Behälter (6) ein offenes Ende (8) besitzt; und (b) das Deckel-Element (7) entfernbar als Deckel auf dem offenen Ende (8) des Luftreiniger-Behälters (6) montiert ist, wobei das Deckel-Element (7): (i) eine Außenwand (32) mit einer Luftstrom-Austrittsöffnung (43); und (ii) ein Filterelement (30), das die Luftstrom-Austrittsöffnung (43) umgibt, wobei das Filterelement (30) nicht-lösbar an den Deckel-Element (7) befestigt ist; besitzt.
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