DE60200004T2 - Verpackungsband und seine Anwendung in einem Verpackungsverfahren - Google Patents

Verpackungsband und seine Anwendung in einem Verpackungsverfahren Download PDF

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    • B65D75/40Packages formed by enclosing successive articles, or increments of material, in webs, e.g. folded or tubular webs, or by subdividing tubes filled with liquid, semi-liquid, or plastic materials
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    • B65B43/00Forming, feeding, opening or setting-up containers or receptacles in association with packaging
    • B65B43/26Opening or distending bags; Opening, erecting, or setting-up boxes, cartons, or carton blanks
    • B65B43/267Opening of bags interconnected in a web

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf das Verpackungswesen und insbesondere auf ein neuartiges und verbessertes Bahnmaterial aus seitlich verbundenen offenen Säcken sowie auf ein Verpackungsverfahren mit einem derartigen Bahnmaterial.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Das US-Patent Nr. 5 743 070, erteilt am 28. April 1995 an Hershey Lerner und Dana J. Liebhart unter dem Titel "Packaging Machine, Material and Method", offenbart eine Maschine und ein Verfahren für das Verpacken mit seitlich verbundenen Säcken. Das US-Patent Nr. 5 944 424, erteilt am 31. August 1999, ist ein aus einer Teilanmeldung hervorgegangenes Patent, welches das in den beiden Patenten (den SP-Patenten) offenbarte Verpackungs-Bahnmaterial beansprucht.
  • Bei der Maschine der SP-Patente werden Bahnmaterialien aus seitlich verbundenen Säcken verwendet. Jedes Bahnmaterial ist ein länglicher, abgeflachter Kunststoffschlauch, der einen oberen Abschnitt enthält, bei dem es sich im wesentlichen um einen Schlauch handelt. Im Betrieb wird der obere Abschnitt über eine Spindel und an einer Schlitzvorrichtung vorbeibefördert, welche den oberen Abschnitt in zwei aufrechte Lippen trennt. Die Lippen werden durch einzelne Riemen ergriffen, welche entlang divergierender Transportwege durch eine Befüllungsstation bzw. Absackstation hindurch befördert werden. Die einzelnen Riemen sind in dem US-Patent Nr. 5 722 218, erteilt am 3. März 1998 an Hershey Lerner, unter dem Titel "Plastic Transport System" (Hier: "Das Riemen-Patent") ausführlicher beschrieben. Die Offenbarungen der SP-Patente und des Riemen-Patents sind durch Verweis in dieser Beschreibung mit aufgenommen.
  • Jedes Bahnmaterial enthält seitlich verbundene Säcke, die von den Lippen herabhängen. Wenn ein Bahnmaterial entlang seines Transportweges durch eine Maschine des SP-Patents (die SP-Maschine) befördert wird, werden die Seiten benachbarter Säcke verbindende Sollbruchlinien zerrissen, wodurch von den Lippen herabhängende einzelne Säcke übrig bleiben.
  • Wenn die Riemen divergieren, werden die Greiflippen von den herabhängenden Säcken entlang der Sollbruchlinien in einem derartigen Ausmass getrennt, dass die Säcke den Raum zwischen den parallelen Wegen in einer im wesentlichen rechteckförmigen Öffnung überspannen.
  • Wie in dem US-Patent Nr. 6 035 611 vom 14. März 2000 gezeigt wird, auf dem die zweiteilige Form der Ansprüche 1 und 5 beruht und das ein verbessertes Verfahren zum Herstellen eines derartigen Bahnmaterials offenbart (das Verfahrens-Patent), traten bei dem in den SP-Patenten offenbarten System gelegentlich Schwierigkeiten auf. Genauer gesagt neigen die Säcke dazu, sich in der beabsichtigten rechteckförmigen Form nicht zu öffnen, da die Trennung der abstützenden Lippen von der Vorder- und Rückseite der Säcke nicht gleich ist. Dies scheint zumindest teilweise auf der Art und Weise zu beruhen, in der ein Linienpaar kontinuierlicher Perforationen entlang des Bahnmaterials gebildet werden. Allzu oft werden die Bahnmaterialien sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite nicht gleichmässig perforiert. Dies geschieht deshalb, weil gezahnte Rotationsmesser, die zum Ausbilden der durchgehenden Perforierungen verwendet werden, spitze Zähne haben. Die Zähne dringen beim Ausbilden der Perforierungen durch das eine Bahnmaterial in das andere ein. Da die Zähne spitz sind, ist die Länge jeder Perforierung in dem zuerst durchdrungenen Bahnmaterial grösser als in dem anderen.
  • Das in dem Verfahrens-Patent offenbarte und beanspruchte Verfahren hat zwar das Ausmass des Problems verringert, doch besteht weiterhin das Problem, das allzu oft ein Führungsabschnitt des Sacks sich stärker öffnet als ein nachlaufender Abschnitt, wenn das Bahnmaterial in eine Füllstation hinein und durch sie hindurch befördert wird.
  • Ein etwas ähnliches System verwendet spezielle Führungsspuren, die ein spezialisiertes Bahnmaterial tragen. In einem Ausführungsbeispiel hat das spezialisierte Bahnmaterial aufrechte Lippen, wovon jede einen Abschnitt eines zugeordneten kontinuierlichen aufgeweiteten oberen Teils hat. Die oberen Teile sind Abstützungen bzw. Auflagen, die in die speziellen Führungen befördert werden, welche in Form von Schläuchen vorliegen. Die Schläuche sind am Boden offen, so dass das Bahnmaterial von den aufgeweiteten Teilen herabhängt. Das Bahnmaterial hat eine Reihe seitlich verbundener Säcke, die von den kontinuierlichen oberen Teilen herabhängen. Vorauseilende und nachlaufende Abschnitte jedes Sacks werden in einem geeigneten Ausmass geschlitzt, um zu ermöglichen, dass sich der Sack in einem gewünschten Ausmass und hoffentlich zu einer Rechteckform öffnet. Da sich weder die spezialisierten Führungen noch das Bahnmaterial einstellen lassen, besteht eine Notwendigkeit zur Präzision in der Herstellung, die bei gegebenen Fertigungstoleranzen bestenfalls schwer zu erzielen ist. Wenn die Säcke zu einer Füllstation befördert werden, werden sie darüber hinaus nur in mittigen Abschnitten und nicht über ihre gesamte Ausdehnung in Längsrichtung abgestützt. Wegen der speziellen Führungsspuren sind ausserdem die Fertigungskosten der Führungsspuren und ei nes Verpackungs-Bahnmaterials grösser als die Kosten zum Herstellen eines Bahnmaterials für die SP-Maschine. Darüber hinaus ist im Betrieb das Wechseln von einem Verpackungsdurchlauf zu einem anderen weitaus einfacher als bei der SP-Maschine.
  • Es wäre daher wünschenswert, das System des Anmelders so zu verfeinern, dass ein Bahnmaterial bereitgestellt wird, bei dem sich die Säcke zuverlässig und fortwährend zu einer Rechteckform öffnen und bei dem die Säcke stärker abgestützt werden als die bekannten Bahnmaterialien des etwas ähnlichen Systems, um das Verpacken schwererer Gegenstände zu ermöglichen. Ausserdem wäre es wünschenswert, die bei dem Bahnmaterial der SP-Patente verfügbare Einfachheit und Schnelligkeit des Umwechselns von einem Verpackungsvorgang zu einem anderen Vorgang für ein unterschiedliches Produkt beizubehalten.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bahnmaterial aus seitlich verbundenen Säcken, wobei das Bahnmaterial eine Verbesserung gegenüber den Bahnmaterialien darstellt, die in den SP-Patenten und dem Verfahrens-Patent offenbart und beansprucht werden. Das verbesserte Bahnmaterial verleiht der Bahnmaterial-Förderung Vorteile gegenüber dem Stand der Technik, der durch die Bahnmaterialien der SP-Patente und des Verfahrens-Patents bereitgestellt wird. Ausserdem gewährleistet das Bahnmaterial der vorliegenden Erfindung die rechteckförmige Öffnung von Säcken, wenn sie durch eine Füllstation bzw. Absackstation hindurch transportiert werden, sowie eine verbesserte Lastabstützung, wodurch das Verpacken von Gegenständen ermöglicht wird, die schwerer sind als solche, die durch die Bahnmaterialien der SP-Patente und des Verfahrens-Patents abgestützt werden können.
  • Das verbesserte Bahnmaterial ist wie seine Vorgänger ein länglicher, abgeflachter Schlauch mit Vorder- und Rückseiten, wobei die Vorderseiten und Rückseiten einer Gruppe aus Seite-an-Seite angeordneten Säcken begrenzt ist. Der Schlauch enthält einen länglichen oberen Abschnitt, der so ausgelegt ist, dass er geschlitzt wird, um eine vordere und eine hintere Bahnmaterial-Auflagelippe zu bilden. Beabstandete Sätze von Seitenversiegelungen erstrecken sich in Querrichtung vom Boden des Bahnmaterials nach oben, um die Seiten aneinandergrenzender Säcke abzugrenzen.
  • Im Gegensatz zu den Bahnmaterialien der SP-Patente und des Verfahrens-Patents haben die Oberteile der Säcke anstelle einer kontinuierlichen Ausbildung ein beabstandetes Paar von Sollbruchlinien. Das beabstandete Paar jedes Sacks erstreckt sich von weiteren Sollbruchlinien, welche die Seiten der Säcke abgrenzen. Das beabstandete Paar der Linien jedes Sacks hat jeweils eine Länge, welche die Hälfte der Breite einer gewünschten Sacköffnung ist, falls ein Sack rechteckförmig ausgelegt ist und wenn er durch die Absackstation hindurchtritt. Die durchgehenden bzw. nicht unterbrochenen Bahnmaterial-Abschnitte zwischen den beabstandeten Sollbruchlinien gewährleisten eine gleiche Öffnung entlang der vorauseilenden und nachlaufenden Seiten jedes Sacks, wenn er durch die Abfüllstation hindurchtritt. Die durchgehenden bzw. nicht unterbrochenen Abschnitte bilden auch eine verbesserte Lastabstützung bzw. Lastauflage für ein gegebenens Material gleicher Chemie und Dicke. Somit können schwerere Produkte verpackt werden, und Kräfte, die von einem abgefüllten Produkt herrühren, welches auf einen Sack auftrifft, werden besser absorbiert.
  • Das verbesserte Bahnmaterial der vorliegenden Erfindung erzeugt eine Anzahl herausragender und tatsächlich unerwarteter Vorteile. Diese Vorteile treten sowohl bei den Einrichtungen, die zum Herstellen des Bahnmaterials verwendet werden, als auch bei den beim Verpacken der Produkte verwendeten Einrichtungen auf. Sowohl die Herstellungs- als auch die Verpackungskosten werden verringert, weil sowohl die Herstellungs- als auch die Verpackungseinrichtungen mit höheren Geschwindigkeiten betrieben werden können. Darüber hinaus wird die Präzision verringert, die bei den zum Herstellen der Säcke verwendeten Einrichtungen erforderlich ist, was zu einer Verringerung der Verpackungskosten führt.
  • Die Verringerung der Herstellungskosten und der weiter aufwärts erzielte Herstellungs-Durchsatz kommen zustande, weil die Fertigungstoleranzen bezüglich der Seitenversiegelungen und der Perforierungen viel lockerer sind. Die Kosten zum Herstellen der Fertigungsmaschinen werden durch die Beseitigung von solchen Dingen wie die Randführungen verringert. Die grosszügigeren Toleranzen werden erzielt, weil während des Verpackens auf den Seitenversiegelungen weniger Last aufliegt. Die Toleranzen der Sollbruchlinien entlang der Oberteile des Sacks werden gelockert, weil der Verpackungsvorgang nun auf den durchgehenden bzw. nicht-unterbrochenen mittigen Abschnitten des Bahnmaterials beruht, um das Ausmass der Trennung der oberen Lippen von den Säcken zu steuern, wenn eine Materialbahn in die Verpackungsstation eintritt.
  • Bei Verpackungsvorgängen sind höhere Durchsätze erzielbar, weil die Materialbahnen den Kräften, die während des Verpackungsvorgangs auftreten, besser widerstehen können. Ausserdem wird für viele Produkte, bei denen in der Vergangenheit Auflage-Fördervorrichtungen erforderlich waren, die Notwendigkeit für derartige Auflage-Fördervorrichtungen beseitigt.
  • Somit bestehen die Aufgaben der Erfindung darin, ein Verpackungs-Bahnmaterial und ein Verpackungsverfahren bereitzustellen, die neuartig und verbessert sind.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • 1 ist eine Perspektivansicht, welche das Bahnmaterial der SP-Patente zeigt, wenn es durch eine Absackstation der Maschine der SP-Patente befördert wird; und
  • 2 ist eine Seitenansicht des Bahnmaterials der vorliegenden Erfindung.
  • Bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • Wie man in 1 sieht, ist ein Bahnmaterial 15 aus an ihren Seiten verbundenen Säcken vorgesehen. Das Bahnmaterial 15 wird von einem (nicht gezeigten) Vorrat zu einer Absackstation 17 befördert.
  • Das Bahnmaterial 15 ist ein länglicher, abgeflachter Kunststoffschlauch, der typischerweise aus Polyethylen besteht. Der Schlauch enthält einen oberen Abschnitt oder einen Lippenabschnitt 23 für die Förderung entlang einer Spindel 24. Der obere Abschnitt 23 ist mit den oberen Teilen einer Kette seitlich verbundener Säcke 25 durch vordere und hintere Sollbruchlinien in Form von Perforierungen 27, 28 verbunden, die sich in der Längsrichtung erstrecken. Ausfransbare Verbindungen 30 verbinden aneinanderliegende Sack-Seitenränder. Jeder Sack 25 enthält eine Vorderseite 31 und eine Rückseite 32, die an einem Boden 33 entweder über eine Falte oder eine Versiegelung verbunden sind, wenn die Säcke von oben beladen werden. Wenn die Säcke von unten beladen werden, ist der Boden des Bahnmaterials der Oberteil der gebildeten Verpackung. In diesem Fall kann der Bahnmaterial-Boden ein wiederverwendbarer Verschluss sein, wie er z. B. unter der Marke Ziplock® verkauft wird.
  • Seitenversiegelungen 34, welche an die Verbindungen 30 angrenzen, begrenzen die Seiten der Säcke 25. Die Sack-Vorderseiten und -Rückseiten 31, 32 sind jeweils mit dem oberen Abschnitt 23 durch die Sollbruchlinien 27, 28 derart verbunden, dass der eigentliche obere Abschnitt 23 im wesentlichen ein Schlauch ist.
  • Das Bahnmaterial 15 wird in eine Sackförder- und Vorbereitungsstation 35 eingespeist. Die Förderung erfolgt über die Spindel 24 und an einer Schlitzvorrichtung 36 vorbei (1). Die Schlitzvorrichtung 36 trennt den Lippenabschnitt 23 in einander gegenüberliegende vordere und hintere Lippen. Die Förderung durch den Sackförder- und Vorbereitungsabschnitt 35 wird durch ein Paar entgegengesetzt drehender endloser Haupttransportriemen 40, 41 bewirkt, die durch gegensinnig drehende Riemenscheiben-Gruppen abgestützt werden.
  • Ein Pflug 45 ist vorgesehen und in 1 gezeigt. Der Pflug ist in einer kurzen Entfernung förderaufseitig vor einem Rollennocken 46 positioniert. Wenn die Lippen durch die Haupttransportriemen 41, 42 entlang gezogen werden, werden die Lippen jeweils durch die Wirkung des Pfluges 45 über die Haupttransportriemen gefaltet.
  • Sobald die Lippen über die Oberteile der Haupttransportriemen 41, 42 gefaltet sind, presst der Rollennocken 46 endlose Lippentransport- und Festklemmriemen 48, 49 in komplementäre Rillen in den Haupttransportriemen 41 bzw. 42. Somit wirken die Rillen als Sack-Festklemmoberflächen, die mit den Festklemmriemen 48, 49 komplementär sind, wie dies in dem Riemen-Patent ausführlicher beschrieben ist.
  • Ein Sackseiten-Trennmechanismus 53 ist bei einer Sackverbindung-Bruchstation vorgesehen. Der gezeigte Trennmechanismus wird für die SP-Maschinen zur Zeit nicht hergestellt. Da es sich um einen Betriebsmechanismus handelt und die Maschine für die Umgebung offenbart wird und zur Erklärung des durch die vorliegende Erfindung überwundenen Problems dient, haben wir diesen Gesichtspunkt der vorliegenden Offenbarung nicht aktualisiert.
  • Der Trennmechanismus 53 enthält einen Endlosriemen 54, der um ein Paar beabstandeter Riemenscheiben 55 gespannt ist, um Spannen zu erzeugen, die vertikal sind, wie in 1 gezeigt. Die Riemenscheiben 55 werden durch einen nicht gezeigten Motor angetrieben. Wenn der Riemen angetrieben wird, treten von dem Riemen 54 hervorstehende Bremsstifte 58 zwischen aneinanderliegende Seiten der Säcke ein, um die ausfransbaren Verbindungen 30 zu zerreissen. Wenn die Säcke den Sackzufuhr- und Vorbereitungsabschnitt 35 verlassen, werden sie daher voneinander getrennt, bleiben jedoch mit den Lippen 38, 39 verbunden.
  • Die Absackstation 17 enthält ein Paar paralleler Riemen-Spreizvorrichtungen 61, 62. Die Riemen-Spreizvorrichtungen sind Spiegelbilder zueinander. Die Riemen-Spreizvorrichtungen enthalten beabstandete Kanäle, welche jeweils die Haupttransportriemen 40, 41 an der einen und der anderen Seite der Absackstation 17 führen. Wenn die Transportriemen 40, 41 in den Kanälen sind, wie man in 1 deutlich sieht, werden die Säcke 25 zwischen den Riemen in einer rechteckförmigen oberen Öffnungsanordnung gestreckt.
  • Eine schematische Ansicht eines Zufuhrtrichters 66 ist in 1 enthalten. Wie durch die Figur suggeriert wird, werden zu verpackende Produkte durch die rechteckförmigen Sacköffnungen jedes Mal abgelegt, wenn ein Sack mit dem Zufuhrtrichter bei der Absackstation in Registrierstellung ist.
  • Ein Abstand-Einstellmechanismus, wie er in den SP-Patenten beschrieben, jedoch nicht gezeigt ist, enthält ein beabstandetes Paar Einstellschrauben. Der Einstellmechanismus treibt die Spreizvorrichtungen gleichmässig und gegenüberliegend in eine eingestellte räumliche, jedoch immer noch parallele Beziehung zueinander.
  • Wenn befüllte Säcke aus der Absackstation austreten, ist es wünschenswert, obere Abschnitte der Sack-Vorderseiten und -Hinterseiten erneut nebeneinander anzuordnen. Um diese erneute Anordnung zu erleichtern, werden die Sackoberteile gestreckt. Dieses Strecken der nun befüllten Säcke bei ihrem Austreten aus der Absackstation wird mit Luftstrahlen aus Düsen 75, 76 erzielt, welche Luftströme gegen die vorauseilenden bzw. hinterherlaufenden Ränder des gestreckten Sackes leiten. Dieses Strecken der Säcke unterstützt ihre Bewegung von ihren rechteckförmigen Ausrichtungen zu Vorderseite-gegen-Hinterseite nebeneinanderliegenden Anordnungen, wenn die Transportriemen in ihre nebeneinanderliegende Anordnung zurückgebracht werden.
  • Das verbesserte Bahnmaterial
  • In 2 ist nun ein verbessertes Bahnmaterial 15' gezeigt. Das verbesserte Bahnmaterial 15' enthält einen oberen Abschnitt 23' und Seitenversiegelungen 34', von denen jede durch eine ausfransbare Seitenverbindung oder Sollbruchlinie 30' geschnitten wird. Der obere Abschnitt 23' trägt eine Vielzahl seitlich verbundener Säcke 25'. Das Bahnmaterial hat einen Boden 33'. Bei zahlreichen Gelegenheiten wird der Bahnmaterial-Boden 33' durch das abgegrenzt, was tatsächlich der Oberteil endgültiger Verpackungen wird, die aus den Säcken 25' bestehen. Dort wo je der Sack 25' ein Führungssack bzw, ein Kopfsack ist oder ein Sack ist, der einen wiederverwendbaren Verschluss enthält, erfolgt das Absacken des Produktes durch den Teil, welcher der Boden des Sacks wird.
  • Jeder Sack 25' enthält ein Paar beabstandeter Sollbruchlinien 80, 81, die ein herausragendes Merkmal der vorliegenden Erfindung bilden. Jede der beabstandeten Linien 80, 81 erstreckt sich von einer zugeordneten ausfransbaren Seitenverbindung oder Sollbruchlinie, um den Rand des Sacks zu begrenzen. Die beabstandeten Sollbruchlinien erstrecken sich zueinander von ihren jeweiligen und zugeordneten seitlichen Sollbruchlinien, die beabstandet zu einem durchgehenden bzw. nicht-unterbrochenen Abschnitt 84 des Bahnmaterial dazwischen sowohl in der Vorderseite als auch der Rückseite des Bahnmaterials enden. Das Bahnmaterial 15' ist zwar in 2 in einer Seitenansicht gezeigt, doch erkennt man, dass es genau wie sein in 1 gezeigter und in den SP-Patenten und dem Verfahrens-Patent erwähnter Vorgänger eine Vorderseite und eine Rückseite hat.
  • Jede der beabstandeten Sollbruchlinien hat eine Länge, die die Hälfte der Breite ist, zu der der Sack in der Absackstation 17 geöffnet werden muss. Wenn man annimmt, dass das Bahnmaterial von 2 nach links gefördert wird, bestimmen die Sollbruchlinien 80 in der Vorderseite und der Rückseite somit den Oberteil der Führungsseite eines Sacks, der durch die Absackstation 17 hindurchtritt, während die vorderen und hinteren Linien 81 die nachlaufende Seite bestimmen.
  • Registrier-Kennmarken sind bei 86 in 2 gezeigt. Diese Kennmarken sind vorzugsweise durchsichtig und werden entsprechend der Offenbarung in dem US-Patent 4 680 205 mit dem Titel "Continuous Web Registration" hergestellt.
  • Betrieb
  • Im Betrieb wird ein Bahnmaterial 15' von einem nicht gezeigten Vorrat zu der Bahnmaterial-Vorbereitungsstation 35 befördert. Der obere Abschnitt 23' wird über die Spindel 24 befördert und durch die Spaltvorrichtung 36 in gegenüberliegende Vorderseiten- und Rückseiten-Bahnmaterial-Auflagelippen gespalten. Die Lippen werden durch die Riemen 41, 42, 48, 49 ergriffen und dann in die Absackstation 17 transportiert. Beim Eintreten jedes der Säcke 25' in die Absackstation werden die Lippen von dem Sack entlang der führenden Sollbruchlinien 80 getrennt. Wenn die führende Seite de s. Sacks in die Absackstation eintritt, wird die nachlaufende Seite diesmal entlang der nachlaufenden beabstandeten Sollbruchlinien 81 getrennt.
  • Wenn das Bahnmaterial durch die Absackstation fortschreitet, wird jeder Sack durch seine durchgehenden bzw. nicht-unterbrochenen Abschnitte 84 fest und sicher abgestützt, so dass schwerere Gegenstände dann verpackt werden könnten, wobei die Säcke der SP-Patente und des Verfahrens-Patents abgestützt werden können. Darüber hinaus wirkt der zusammenhängende bzw. nicht-unterbrochene Abschnitt 84 so, dass er das Ausmass der Öffnung entlang der beabstandeten Sollbruchlinien 80, 81 begrenzt.
  • Beim Aufstellen der Maschine oder beim Fördern eines neuen Bahnmaterials durch die Maschine hindurch, nachdem ein vorheriges Bahnmaterial seinen Durchtritt vollzogen hat, können Feineinstellungen der Riemen-Spreizvorrichtungen 60, 81 vorgenommen werden, um die richtige Beabstandung des geförderten Bahnmaterials zu gewährleisten und somit jegliche Veränderung zu kompensieren, die z. B. auf Fertigungsschwankungen innerhalb eines Toleranzbereichs zurückzuführen sind.
  • Die Erfindung wurde zwar in ihrer bevorzugten Form mit einer gewissen Besonderheit beschrieben, doch versteht es sich, dass die vorliegende Offenbarung der bevorzugten Form nur als Beispiel dienen soll und zahlreiche Änderungen bei Einzelheiten des Aufbaus, des Betriebs und der Kombination und Anordnung von Teilen vorgenommen werden können, ohne dass man den Umfang der Erfindung, für die im folgenden Schutz begehrt wird, verlässt.

Claims (10)

  1. Verpackungs-Bahnmaterial, welches aufweist: a) einen länglichen abgeflachten Kunststoffschlauch (15, 15') mit einer Vorder- und einer Rückseite, welche die Vorderseiten und die Rückseiten eines Satzes Seite an Seite angeordneter Sackabschnitte bestimmen; b) wobei der abgeflachte Schlauch eine Sackboden-Struktur enthält, welche die Sackvorderseiten (31) und die Sackrückseiten (32) verbindet und Böden (33) von Seite an Seite angeordneten Sackabschnitten bestimmen; c) wobei für die Boden-Struktur unter einer Falte, einem wiederverwendbaren Verschluss und einer Versiegelung ausgewählt wird; d) wobei der Schlauch einen länglichen oberen Abschnitt (23, 23') enthält; e) beabstandete Sätze von Seitenversiegelungen (34, 34'), die sich jeweils in Querrichtung von der Boden-Struktur zu einem Ort in der Nähe des oberen Abschnitts erstrecken und wobei die Seitenversiegelungen jedes Satzes Seiten eines benachbarten Paares aus Säcken (25, 25') bestimmen, so dass die Seiten und die Böden die Umfänge eines Satzes oben offener Säcke bestimmen; f) wobei der obere Abschnitt im wesentlichen ein Schlauch mit einer Bodenöffnung ist und der obere Abschnitt dafür bestimmt ist, um eine Sackauflage bereitzustellen, wenn das Bahnmaterial einer Absackmaschine zugeführt wird; g) wobei der obere Abschnitt für eine Schlitzung ausgelegt ist, um zwei Streifen zu bilden, die als Bahnmaterial-Auflagelippen wirken, wobei die Schlitzung stattfindet, wenn das Bahnmaterial entlang eines Förderweges befördert wird, um die Auflagelippen zu bilden, und wobei die Sackabschnitte durch die Lippen abgestützt werden, wenn das Bahnmaterial durch eine Absackstation (17) hindurch befördert wird; h) wobei das Bahnmaterial überlagerte beabstandete Sollbruchlinien (80, 81) in jeder der Vorder- und Rückseiten enthält, die einen Oberteil jedes der Säcke bestimmen, sowie Begrenzungslinien zwischen den Sack-Vorderseiten und -Rückseiten und dem oberen Abschnitt enthält; l) wobei das Bahnmaterial weitere Sollbruchlinien (30) zwischen benachbarten Sackseiten enthält, um eine leichte Trennung benachbarter Sackseiten zu ermöglichen; j) dadurch gekennzeichnet, dass die beabstandeten Sollbruchlinien im allgemeinen normal zu den weiteren Sollbruchlinien verlaufen, wobei jede solcher beabstandeter Sollbruchlinien sich im wesentlichen von einer zugeordneten weiteren Sollbruchlinie über einen zugeordneten Sackoberteil erstreckt und beabstandet zu einer zugeordneten Sollbruchlinie der beabstandeten Sollbruchlinien über den Oberteil des zugeordneten Sackoberteils endet, wodurch feste Abschnitte (84) in der Vorderseite und der Rückseite oberhalb des zugeordneten Sackes übrig bleiben, wobei die festen Abschnitte dazu dienen, um die Trennung des zugeordneten Sackes von den Lippen entlang der beabstandeten Sollbruchlinien zu begrenzen, wenn das Bahnmaterial entlang des Förderwegs in die Absackstation hinein und durch sie hindurch befördert wird, wodurch eine rechteckförmige Sacköffnung und eine Abstützung für einen in den zugeordneten Sack gebrachten und zu verpackenden Gegenstand gewährleistet wird.
  2. Bahnmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Sollbruchlinien (30) fransenartige Verbindungen zwischen den Seitenversiegelungen (34, 34') benachbarter Säcke sind.
  3. Bahnmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Sollbruchlinien (30) jeweils in einer zugeordneten Seitenversiegelung ausgebildet sind.
  4. Bahnmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beabstandeten Sollbruchlinien (80, 81) dichte Lochungen sind.
  5. Verpackungsverfahren, welches ein längliches Bahnmaterial (15, 15') verwendet mit einer Vorderschicht und einer Hinterschicht (31, 32), die an beabstandeten Orten (34, 34') miteinander versiegelt sind, um eine Kette seitlich verbundener oben offener Säcke (25, 25') zu bestimmen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: a) Zuführen des Bahnmaterials (15, 15') entlang eines länglichen Förderwegs, wobei das Bahnmaterial durch greifende vordere und hintere Bahnmaterial-Lippen abgestützt wird; b) wobei der Zuführschritt das Befördern des Bahnmaterials in eine Absackstation (17) hinein und durch sie hindurch enthält; c) wobei beim Zuführen jedes Sackes in die Absackstation ein Führungsabschnitt der Säcke durch Spreizen der Lippen zu einer Abfüllbreite geöffnet wird und dadurch die Lippen von jedem der Säcke getrennt werden, indem trennbare Führungs-Sollbruchlinien (80) in der vorderen und der hinteren Schicht auseinandergerissen werden, wobei sich die Führungslinien parallel zu dem Förderweg erstrecken und wobei die Länge jeder trennbaren Linie im wesentlichen die Hälfte der Länge der Absackbreite ist; d) gekennzeichnet durch Begrenzen des Ausmasses des Öffnens des Führungsabschnitts, wobei sich feste vordere und hintere Bahnmaterialabschnitte (84) von den Stützlippen zu einem Boden des gerade geöffneten Sackes erstrecken; und e) woraufhin die Lippen von einem nachlaufenden Abschnitt des geöffneten Sackes getrennt werden, indem man die Vorderseite und die Rückseite entlang weiterer beabstandeter Sollbruchlinien (81) abreisst.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die führende sowie weitere Sollbruchlinien (80, 81) jeweils eine Länge haben, die ungefähr genauso gross wie eine Hälfte der Abfüllbreite ist, wobei jeder dieser Säcke zu einer im wesentlichen rechteckförmigen Gestalt geöffnet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Säcke (25) voneinander getrennt werden, um einzelne Verpackungen herzustellen.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Sackabtrennungsschritt durchgeführt wird, indem man seitliche Lochungslinien (30) zerreisst, wobei jede dieser Linien zwischen zwei benachbarten Säcken verläuft.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Lochungslinien in Seitenversiegelungen (34) ausgebildet sind.
  10. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die führende sowie weitere Sollbruchlinien Lochungslinien sind.
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