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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung
und eine die selbe aufnehmende Anzeigevorrichtung.
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Anzeigevorrichtungen,
welche Licht emittierende Vorrichtungen und eine transparente Elektrode umfassen,
wie beispielsweise organische Elektrolumineszenzvorrichtungen, verwenden
im Allgemeinen Indiumzinnoxid (ITO) oder Zinkoxid (ZnO) für die transparente
Elektrode.
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Da
die zuvor beschriebenen transparenten Elektroden jedoch keine ausreichend
hohe Leitfähigkeit
aufweisen, ist die Widerstandsfähigkeit
bzw. der spezifische Widerstand bei einem Bereich in der Nähe eines
Kontaktanschlusses und diejenige bzw. derjenige bei einem Bereich
weit entfernt von dem Kontaktanschluss signifikant verschieden,
so dass ein unterschiedlicher elektrischer Strom resultiert. Dadurch
wird die Ungleichmäßigkeit
bei der Luminanz der Lichtemission zwischen Bereichen verursacht,
da die Luminanz von der Menge eines von den Elektroden zugeführten elektrischen
Stroms abhängig
ist.
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Daher
stellte die japanische Patentoffenlegungsschrift 2002-156623 eine
Flüssigkristallanzeigevorrichtung
zur Verfügung,
welche mit einer Hilfselektrode an der transparenten Elektrode für ein Verfahren
des Steuerns der Ungleichmäßigkeit
in der Luminanz ausgestattet ist.
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Da
jedoch die Flüssigkristallanzeigevorrichtung
ein nichttransparentes Material für die Hilfselektrode verwendete,
musste die Hilfselektrode in den Bildelementen des Flüssigkristalls
entsprechenden Regionen angeordnet werden. Eine derartige Beschränkung hinderte
die ausreichende Beseitigung der Ungleichmäßigkeit bei der Luminanz. Zudem
war eine präzise
Technik erforderlich, um die Hilfselektrode akkurat anzuordnen,
damit sie den Bildelementen entspricht. Die Schwierigkeit bei dem
Vorgang verursachte eine Verminderung des Ertrags.
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Die
WO 98/17083 zeigt in 1B eine Beleuchtungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungsvorrichtung, welche
ohne Verwendung von Hilfselektroden eine Gleichmäßigkeit in der Luminanz erzielen
kann, und eine die selbe aufnehmende Anzeigevorrichtung zur Verfügung zu
stellen.
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Um
das zuvor Genannte zu erzielen, umfasst eine Beleuchtungsvorrichtung
ein transparentes Substrat, eine Bereichslicht emittierende Vorrichtung und
zumindest einen Kontaktanschluss zur Zufuhr elektrischer Energie
zu der Bereichslicht emittierenden Vorrichtung. Die Bereichslicht
emittierende Vorrichtung umfasst eine erste Elektrode, eine Dünnfilmschicht
mit einer Emissionsschicht, und eine über dem transparenten Substrat
gebildete zweite Elektrode, zur Emission von durch das transparente
Substrat transmittierten bzw. durchgelassenen Lichts. Ferner sind
eine Vielzahl von Lichtstreubauteilen mit dem transparenten Substrat
auf eine derartige Weise zur Verfügung gestellt, dass die Dichte
der Streubauteile proportional zu dem Abstand von dem Kontaktanschluss
zunimmt.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfasst eine Bereichsbeleuchtungsvorrichtung ein transparentes Substrat,
ein über
dem transparenten Substrat gebildetes Bereichslicht emittierendes Element
und einen Kontaktanschluss. Die Bereichsbeleuchtungsvorrichtung
emittiert durch das transparente Substrat Licht.
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Das
Bereichslicht emittierende Element umfasst eine erste Elektrode,
welche transparent ist, eine Dünnfilmschicht,
welche eine Emissionsschicht umfasst, und eine zweite Elektrode.
Das transparente Substrat ist mit Lichtstreubauteilen auf eine Weise ausgestattet,
dass sie proportional zu dem Abstand von dem Kontaktanschluss dichter
werden. Da die Lichtbauteile mit zunehmender Entfernung des Bereichs
von dem Kontaktanschluss dichter angeordnet sind, tritt der wesentliche
Anteil des Lichts bei Winkeln ein, welche nicht geringer als der
kritische Winkel sind, und es wird an der Licht emittierenden Fläche einer
Totalreflexion unterzogen, was die Bereiche betrifft, welche sich
in der Nähe
des Kontaktanschlusses befinden. Das Licht wird dann durch das transparente
Substrat geführt.
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Andererseits
fällt in
Bereichen, welche von dem Kontaktanschluss weit entfernt sind, der
wesentliche Teil des Lichts auf das transparente Substrat bei Winkeln
ein, welche nicht geringer als der kritische Winkel sind, und erreicht
die Lichtstreubauteile. Der optische Pfad wird dann geändert (gestreut), so
dass der Einfallswinkel an der Licht emittierenden Fläche kleiner
als der kritische Winkel ist, so dass es ermöglicht wird, dass das Licht
durch die Licht emittierende Fläche
austritt.
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Es
sei erwähnt,
dass ein Teil des Lichts, welcher in das transparente Substrat bei
nicht geringeren Winkeln als dem kritischen Winkel eingetreten ist und
dann durch die Lichtstreubauteile abgelenkt wurde, so dass es auch
nicht geringere Winkel als den kritische Winkel aufweist, an der
Licht emittierenden Fläche
einer Totalreflexion unterzogen werden kann. Jedoch kann der optische
Pfad des abgelenkten Lichts dann erneut geändert werden, so dass es einen
kleineren Winkel als den kritischen Winkel aufweist, da das Licht
in dem Fall, bei welchem es mittels Reflektionen an der Seitenfläche, Einfallsfläche und
der Licht emittierenden Fläche
des transparenten Substrats durch das transparente Substrat geführt wird,
oder bei dem Fall, bei welchem das Licht erneut in das Licht emittierende
Element eintritt und zu dem transparenten Substrat zurückkehrt,
so dass es durch das transparente Substrat geführt wird, erneut durch das
Lichtstreubauteil abgelenkt wird. In diesem Fall kann das Licht
aus der Licht emittierenden Fläche
austreten.
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Dementsprechend
ist, während
die Luminanz in Bereichen in der Nähe des Kontaktanschlusses hoch
ist, die Lichtextraktionseffizienz im Vergleich zu den Bereichen
niedriger, welche sich von dem Kontaktanschluss weiter entfernt
befinden, da die Dichte von Lichtstreubauteilen geringer ist. Andererseits
ist, während
die Luminanz in den sich von dem Kontaktanschluss weiter entfernt
befindenden Bereichen gering ist, die Lichtextraktionseffizienz
im Vergleich zu den Bereichen in der Nähe des Kontaktanschlusses aufgrund
den vergleichsweise dichteren Lichtstreubauteilen höher.
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Als
ein Ergebnis kann eine ungleichmäßige Luminanz
ohne eine Verwendung von Hilfselektroden unterbunden werden. Hier
bedeutet „in
der Nähe des
Kontaktanschlusses",
dass die kürzeste
Entfernung bzw. Abstand zu dem Kontaktanschluss gering ist, und „weit von
dem Kontaktanschluss entfernt" bezeichnet,
dass die kürzeste
Entfernung zu dem Kontaktanschluss lang ist.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind die Lichtstreubauteile innerhalb des transparenten
Substrats angeordnet.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
weisen die Lichtstreubauteile an dem transparenten Substrat angeordnete
konvexe oder konkave Abschnitte auf. Bei diesem Ausführungsbeispiel
kann die Lichtextraktionseffizienz abhängig von den an der Licht emittierenden
Fläche
angeordneten Konvexitäten
oder Konkavitäten
geändert
werden, so dass die ungleichmäßige Luminanz
ohne eine Verwendung von Hilfselektroden unterbunden werden kann.
Es sei erwähnt,
dass der Zeitpunkt zur Bildung der Lichtbauteile an dem transparenten
Substrat entweder vor oder nach einer Bildung der organischen Elektrolumineszenzvorrichtung
an dem transparenten Substrat liegen kann. Dementsprechend kann,
wenn die Lichtstreubauteile nach einer Bildung des Licht emittierenden
Elements zur Verfügung
gestellt werden, die Form der Lichtstreubauteile entworfen werden,
oder es können
die Positionen, bei welchen die Lichtstreubauteile gebildet werden,
in Übereinstimmung
mit den Lichtemissions- oder Lichtextraktionseigenschaften des Licht
emittierenden Elements oder der Beleuchtungsvorrichtung eingestellt
bzw. angepasst werden.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist das Bereichslicht emittierende Element eine organische
Elektrolumineszenzvorrichtung.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann die Bereichsbeleuchtungsvorrichtung zur Hinterleuchtung
eines lichtdurchlässigen
oder halblichtdurchlässigen
Bildanzeigefelds Verwendung finden. Bei diesem Ausführungsbeispiel
kann die ungleichmäßige Luminanz
im Vergleich zu den herkömmliche
Beleuchtungsvorrichtungen verwendenden Anzeigevorrichtungen unterbunden
werden. Das Bildanzeigefeld kann ein Flüssigkristallanzeigefeld sein.
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Die
Erfindung kann zusammen mit ihren Aufgaben und Vorteilen am besten
unter Bezugnahme auf die folgende Beschreibung der gegenwärtig bevorzugten
Ausführungsbeispiele
zusammen mit der beiliegenden Zeichnung am besten verstanden werden.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung
des lichtdurchlässigen
Typs gemäß einem
Ausführungsbeispiel;
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2 einen
schematischen Querschnitt des optischen Pfads in der Flüssigkristallanzeigevorrichtung
des lichtdurchlässigen
Typs gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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3(a) eine schematische Draufsicht einer organischen
Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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3(b) eine schematische Querschnittsansicht entlang
einer Linie 3B-3B von 3(a);
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3(c) eine schematische Querschnittsansicht entlang
einer Linie 3C-3C von 3(a);
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3(d) eine schematische Querschnittsansicht entlang
einer Linie 3D-3D von 3(a);
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4(a) eine schematische Ansicht der Anordnung einer
ersten Elektrode, eines Kontaktanschlusses und eines Kontaktanschlusses
einer über einem
transparenten Substrat gebildeten zweiten Elektrode;
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4(b) eine schematische Ansicht der Anordnung einer
zweiten Elektrode und eines Kontaktanschlusses; und
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5 eine
schematische Querschnittsansicht einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung
des lichtdurchlässigen
Typs gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel.
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Unter
Bezugnahme auf 1 bis 4 wird ein
erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben, bei welchem die Bereichsbeleuchtungsvorrichtung
der Erfindung zur Hinterleuchtung einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung
des passiven lichtdurchlässigen
Typs Verwendung findet.
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Unter
Bezugnahme auf 1 umfasst die Flüssigkristallanzeigevorrichtung 1 des
lichtdurchlässigen
Typs ein für
ein Bildanzeigefeld des lichtdurchlässigen Typs verwendetes Flüssigkristallfeld 2 und eine
als eine Beleuchtungsvorrichtung verwendete organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 3.
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Das
passive Matrixflüssigkristallfeld 2 kann ein
beliebiger Typ von herkömmlich
bekannten Typen sein, welches ein erstes transparentes Substrat 5,
ein zweites transparentes Substrat 6 und eine zwischen dem
ersten transparenten Substrat 5 und dem zweiten transparenten
Substrat 6 gehaltene Flüssigkristallschicht 9 umfasst.
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An
der äußeren Oberfläche des
ersten und zweiten transparenten Substrats 5 und 6 sind
Polarisierungsplatten 11 angeordnet.
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An
einer die Flüssigkristallschicht 9 kontaktierenden
Oberfläche
des ersten transparenten Substrats 5 sind eine Vielzahl
von Farbfiltern 10 in parallelen Streifen angeordnet. ITO-Elektroden 7 sind
auf eine ähnliche
Weise und parallel zu den Farbfiltern 10 gebildet.
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Eine
Vielzahl von streifenförmigen
Gegenelektroden 8 sind parallel an einer Oberfläche des zweiten
transparenten Substrats 6 gebildet, welche die Flüssigkristallschicht 9 kontaktieren,
so dass sie orthogonal zu den streifenförmigen Farbfiltern 10 und den
ITO-Elektroden 7 sind.
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Der
Flüssigkristall 9 ist
dann zwischen den ITO-Elektroden 7 und
den Gegenelektroden 8 platziert. Das erste transparente
Substrat 5 und das zweite transparente Substrat 6 sind
durch ein nicht in den Figuren gezeigtes Dichtungsmittel in einem
Zustand abgedichtet, bei welchem der Abstand zwischen dem Substrat
gleichförmig
gehalten wird. Dementsprechend bilden die ITO-Elektroden 7 und die
Gegenelektroden 8 Bildelemente bei den sich überkreuzenden
Abschnitten, bei welchen sich die Elektroden überlappen, durch Einlegen des
Flüssigkristalls 9.
Die Bildelemente sind in einer Matrix angeordnet.
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Wie
in 3 gezeigt, umfasst die organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 3 das transparente
Substrat 12, die als das Bereichlicht emittierende Element
verwendete organische Elektrolumineszenzvorrichtung 4 und
den Kontaktanschlussabschnitt 100.
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Das
transparente Substrat 12 kann aus einem beliebigen Material
gebildet werden, so lange wie das Substrat für zumindest einen Teil von
sichtbaren Strahlen lichtdurchlässig
sein kann und das Lichtstreubauteil 13 konfigurieren kann.
Beispielsweise kann ein Glassubstrat, ein transparentes Harzsubstrat,
oder ein aus Harz angefertigtes transparentes und flexibles Substrat
Verwendung finden. Bei dem ersten Ausführungsbeispiel wird ein Glassubstrat
verwendet.
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Wie
in 2 gezeigt, umfasst das transparente Substrat 12 die
Licht emittierende Fläche 17 und
die der Licht emittierenden Fläche 17 gegenüberliegende
Einfallsfläche 18.
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Die
Lichtstreubauteile 13 zur Streuung des Lichts sind, wie
in 3(c) und 3(d) gezeigt,
in den Bereichen in der Nähe
des Kontaktanschlusses 104 einer Kathode und des Kontaktanschlusses 106 einer
Anode auf eine nicht dichte Weise angeordnet (linke Seite der 3(c) und 3(d)).
Die Lichtstreubauteile 13 sind in den von dem Kontaktanschluss 104 der
Kathode und dem Kontaktanschluss 106 der Anode weit entfernt
liegenden Bereichen auf eine dichte Weise angeordnet (rechte Seite
der 3(c) und 3(d)).
Mit anderen Worten sind die Lichtstreubauteile mit zunehmendem Abstand
bzw. Entfernung des Bereichs von dem Kontaktanschluss 100 dichter
angeordnet.
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Es
sei erwähnt,
dass der Begriff „Streuen" bei der vorliegenden
Erfindung sowohl Reflektion als auch Brechung umfasst.
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Die
Lichtstreubauteile 13 können
eine beliebige Form haben, so lange sie den optischen Pfad des die
Lichtstreubauteile 13 erreichenden Lichts ändern können. Bei
dem ersten Ausführungsbeispiel sind
sphärische
Harztröpfchen
mit einem von Glas verschiedenen Brechungsindex in dem Glassubstrat 12 zur
Verfügung
gestellt.
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Die
organische Elektrolumineszenzvorrichtung 4 ist durch eine
Schichtung der ersten Elektrode 14, einer als die Dünnfilmschicht
verwendeten organischen Dünnfilmschicht 15 und
der zweiten Elektrode 16 in dieser Reihenfolge von dem
Substrat 12 gebildet.
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Für die erste
Elektrode 14 können
vorzugsweise Metalle mit einer großen Austrittsarbeit (nicht geringer
als 4eV), Legierungen, leitfähige
Verbindungen und Mischungen davon Verwendung finden. Beispiele der
Elektrodenmaterialien sind Metalle, wie beispielsweise Gold (Au)
und transparente oder halbtransparente Materialien mit einer elektrischen
Leitfähigkeit,
wie beispielsweise Kupferjodit (CuI), ITO, Zinnoxid (SnO2) und Zinkoxid (ZnO). Die Elektrode kann
durch Bilden von Dünnfilmen
durch Verfahren, wie beispielsweise Dampfablagerung und Sprühen dieser
Elektrodenmaterialien, hergestellt werden.
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Die
organische Dünnfilmschicht 15 kann
entweder eine einzelne Schicht einer Emissionsschicht, oder eine
vielschichtige Struktur sein, welche zumindest eine Schicht einer
Lochinjektionsschicht, einer Lochtransportschicht, einer Lochinjektionstransportschicht,
einer Lochblockierschicht, einer Elektroninjektionsschicht, einer
Elektrontransportschicht und einer Elektronblockierschicht, und
der Emissionsschicht umfasst.
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Die
organische Dünnfilmschicht 15 des
ersten Ausführungsbeispiels
ist eine Mehrschichtstruktur, bei welcher die Lochinjektionsschicht,
die Lochtransportschicht, die Emissionsschicht, die Elektrontransportschicht
und die Elektroninjektionsschicht geschichtet sind. Um bei der Emissionsschicht
der organischen Dünnfilmschicht 15 weißes Licht
zu emittieren, sind eine Rotlichtemissionsschicht, eine Grünlichtemissionsschicht
und eine Blaulichtemissionsschicht laminiert bzw. geschichtet.
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Für das Elektrodenmaterial
der zweiten Elektrode 16 können Metalle mit einer kleinen
Austrittsarbeit (geringer als 4eV) Legierungen, leitfähige Verbindungen
und Mischungen davon Verwendung finden. Beispiele derartiger Elektrodenmaterialien
umfassen Natrium, eine Natriumkaliumlegierung, Magnesium, Lithium,
eine Magnesium/Kupfermischung Al/(Al2O3), Indium und seltene Erdmetalle. Die zweite Elektrode 16 kann
durch Bilden von Dünnfilmen durch
Verfahren, wie beispielsweise eine Dampfablagerung und ein Sprühen dieser
Elektrodenmaterialien, hergestellt werden.
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Es
sei erwähnt,
dass die organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 4 durch einen
aus Siliziumnitrid (SiNx) gebildeten Schutzfilm bedeckt
ist, auch wenn dies nicht in den Figuren gezeigt ist.
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4(a) zeigt schematisch die Anordnung der über dem
transparenten Substrat 12 gebildeten ersten Elektrode 14,
des Kontaktanschlusses 104 und des Kontaktanschlusses 106a.
Die erste Elektrode 14 und die Kontaktanschlüsse 104 und 106a sind durch
Entfernen eines Abschnitts der über
dem transparenten Substrat 12 gebildeten ersten Elektrode
gemustert. Der Kontaktanschluss 104 wird, wie in 4(a) gezeigt, anschließend nach der ersten Elektrode 14 gebildet,
und der Kontaktanschluss 106a wird getrennt von dem Kontaktanschluss 104 gebildet.
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4(b) zeigt schematisch die Anordnung der zweiten
Elektrode 16 und des Kontaktschlusses 106b. Um
Kurzschlüsse
zwischen der ersten Elektrode 14 und der zweiten Elektrode 16 zu
verhindern, wird die zweite Elektrode 16 mit einem kleineren
Bereich als die organische Dünnfilmschicht 15 gebildet.
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Die
zweite Elektrode 16 wird derart gebildet, dass der aus
dem selben Material wie die erste Elektrode 14 gebildete
Kontaktanschluss 106a mit dem Kontaktanschluss 106b in
Zusammenhang steht. Dementsprechend bildet der Abschnitt, bei welchem die
Kontaktanschlüsse 106a und 106b überlappen, den
Kontaktanschluss 106 der zweiten Elektrode.
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Als
Nächstes
wird der Betrieb bzw. die Operation der zuvor beschriebenen Flüssigkristallanzeigevorrichtung 1 des
lichtdurchlässigen
Typs unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
Wird zwischen den Elektroden der organischen Elektrolumineszenzvorrichtung 4 eine
Spannung angelegt, wird von der Emissionsschicht in der organischen
Dünnfilmschicht 15 weiß gefärbtes Licht
emittiert. Der Hauptanteil des Lichts ist auf das transparente Substrat 12 gerichtet.
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Die
Emissionsschicht der organischen Elektrolumineszenzvorrichtung 4 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
ist in eine ebene Form gebildet. Mit anderen Worten kann die Bereichslicht
emittierende Vorrichtung als äquivalent
zu einer Lichtquelle behandelt werden, welche aus einer Gruppe einer
Vielzahl von in einer Ebene angeordneten, kleinen Licht emittierenden
Bereichen bzw. Regionen gebildet ist. Dementsprechend tritt Licht
in die Einfallsfläche 18 in verschiedenen
Richtungen ein, da sich die von jedem kleinen Licht emittierenden
Bereich bzw. Region emittierten Lichtstrahlen radial von dem kleinen
Licht emittierenden Bereich ausbreiten.
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Ist
das transparente Substrat 12 der eine organische Elektrolumineszenzvorrichtung 4 verwendenden
organischen Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 3 nicht
mit den Lichtstreubauteilen 13 ausgestattet, tritt das
Folgende auf. Das Licht, welches in das Innere des transparenten
Substrats 12 mit einem nicht geringeren Winkel als dem
kritischen Winkel eintritt, welcher durch den Brechungsindex von
Glas und demjenigen von Luft bestimmt wird, und wenn es die Licht
emittierende Fläche 17 erreicht,
tritt nicht aus dem transparenten Substrat 12 aus, da es
einer Totalreflexion an der Licht emittierenden Fläche 17 unterzogen
wird. Auch wenn das Licht Reflektionen an den Flächen des transparenten Substrats 12 unterzogen
wird, oder wenn das Licht wieder in die organische Elektrolumineszenzvorrichtung 4 eintritt, ändert sich
der Einfallswinkel an der Licht emittierenden Fläche 17 nicht. Daher
wird das Licht innerhalb des transparenten Substrats 12 oder
innerhalb der organischen Elektrolumineszenzvorrichtung 4 gedämpft, da
das Licht nach wiederholten Reflexionen an der Licht emittierenden
Fläche 17 und
der Einfallsfläche 18 niemals
nach außen
extrahiert werden wird.
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Als
Nächstes
wird der optische Pfad des Lichts bei dem Fall beschrieben, bei
welchem die Lichtstreubauteile 13, wie zuvor beschrieben,
in dem transparenten Substrat 12 angeordnet sind.
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Wie
in 2 gezeigt, tritt das aus der Emissionsschicht
emittierte Licht in das transparente Substrat 12 ein. Von
dem in das Innere des transparenten Substrats 12 eingetretenen
Licht wird das in das Substrat 12 mit einem nicht geringeren
Winkel als dem kritischen Winkel eingetretene Licht bei Erreichen
der Licht emittierenden Fläche
ohne Eintreten in das Lichtstreubauteil an der Schnittstelle zwischen
dem transparenten Substrat und der Atmosphäre (Licht emittierenden Fläche 17)
einer Totalreflexion unterzogen. Der wesentliche Teil des Lichts
wird durch das transparente Substrat 12 geführt.
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Von
dem durch das transparente Substrat 12 geführten Licht
wird das auf das Lichtstreubauteil 13a einfallende Licht
(das durch Pfeil A in 2 angezeigte Licht) gestreut,
so dass sich der optische Pfad ändert,
damit der Einfallswinkel an der Licht emittierenden Fläche 17 kleiner
als der kritische Winkel ist. Dann wird das Licht von der Licht
emittierenden Fläche 17 in
Richtung auf das Flüssigkristallfeld 2 emittiert.
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Von
dem in das transparente Substrat 12 mit einem nicht geringeren
Winkel als der kritische Winkel eingetretenen Licht gibt es Licht,
welches in das Lichtstreubauteil 13d eingetreten ist (das
durch den Pfeil C in 2 angezeigte Licht), und es
wird gestreut, so dass es den Pfad ändert, damit es einen Einfallswinkel
an der Licht emittierenden Fläche 17 aufweist,
der kleiner als den kritische Winkel ist. Dann wird das Licht von
der Licht emittierenden Fläche 17 in
Richtung auf das Flüssigkristallfeld 2 emittiert.
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Hier
umfasst die organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 3 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
wie in 3 gezeigt, die Lichtstreubauteile 13,
welche mit größer werdender
Entfernung bzw. Abstand von dem Kontaktanschluss 100 dichter
angeordnet sind. Es wird nämlich
der Hauptanteil des in das transparente Substrat 12 in der
Nähe des
Kontaktanschlusses 100 mit einem nicht geringeren Winkel
als dem kritischen Winkel eingetretenen Lichts an der Licht emittierenden
Fläche 17 einer
Totalreflexion unterzogen und durch das transparente Substrat 12 geführt. Andererseits
erreicht der Hauptanteil des Lichts, welches in das transparente
Substrat 12 bei einem von dem Kontaktanschluss 100 weit
entfernten Abschnitt mit einem nicht geringeren Winkel als dem kritischen
Winkel eingetreten ist, das Lichtstreubauteil 13 und die
Richtung wird derart geändert,
dass der Einfallswinkel an der Licht emittierenden Fläche 17 kleiner
als der kritische Winkel ist (gestreut), und es wird von der Licht emittierenden
Fläche 17 des
transparenten Substrats 12 emittiert.
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Es
sei erwähnt,
dass von dem Licht, welches das transparenten Substrat 12 mit
einem nicht größeren Winkel
als dem kritischen Winkel eingetreten ist, der Winkel eines Teils
des in das Lichtstreubauteil 13b eingetretenen Lichts abgelenkt
bzw. abgefälscht wird,
so dass es einen nicht geringeren Winkel als den kritischen Winkel
aufweist, und an der Licht emittierenden Fläche einer Totalreflexion unterzogen werden
kann. Jedoch kann der optische Pfad des abgelenkten Lichts dann
erneut geändert
werden, so dass es einen kleineren Winkel als den kritischen Winkel
aufweist, da das Licht in dem Fall, bei welchem es durch das transparente
Substrat mittels Reflektionen an der Seitenfläche, der Einfallsfläche und der
Licht emittierenden Fläche
des transparenten Substrats geführt
wird, oder in dem Fall, bei welchem das Licht erneut in das organische
Elektrolumineszenzelement eintritt und zu dem transparenten Substrat
zurückkehrt,
damit es durch das transparente Substrat geführt wird, erneut durch ein
Lichtstreubauteil abgelenkt wird.
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Dementsprechend
war die Lichtextraktionseffizienz im Vergleich zu derjenigen eines
sich von dem Kontaktanschluss 100 weit entfernt befindenden Abschnitts
schlechter, da weniger Lichtstreubauteile 13 angeordnet
sind, während
die organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 3 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
eine hohe Luminanz in dem Bereich bzw. Abschnitt in der Nähe des Kontaktanschlusses 100 aufweist.
Andererseits ist, während
die Luminanz in dem sich von dem Kontaktabschnitt weit entfernt
befindenden Abschnitt gering ist, die Lichtextraktionseffizienz
im Vergleich zu dem Abschnitt in der Nähe des Kontaktanschlusses 100 besser,
da mehr Lichtstreubauteile 13 angeordnet sind.
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Daher
kann die Ungleichmäßigkeit
bei der Luminanz unterbunden werden.
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Das
von der Licht emittierenden Fläche 17 des
transparenten Substrats 12 emittierte Licht tritt in die
Rückseite
(die sich entgegengesetzt zu dem Benutzer befindende Seite) des
Flüssigkristallfelds 2 ein,
und das Licht wird abhängig
von jedem als ein Zeichen oder ein Bild insgesamt zu betrachtenden bzw.
wahrzunehmenden Bildelement hindurchgelassen oder blockiert.
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Bei
dem ersten Ausführungsbeispiel
sind die Lichtstreubauteile in dem transparenten Substrat in den
sich von dem Kontaktanschluss weit entfernt befindenden Abschnitten
als dichter angeordnet. Dementsprechend weisen die dem Kontaktanschluss nahe
gelegenen Abschnitte eine hohe Luminanz und eine schlechtere Lichtextraktionseffizienz
auf, und die sich von dem Kontaktanschluss weit entfernt befindenden
Abschnitte weisen eine geringe Luminanz jedoch eine exzellente Lichtextraktionseffizienz
auf. Folglich kann die Ungleichmäßigkeit
bei der Luminanz unterbunden werden.
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Bei
dem ersten Ausführungsbeispiel
sind die Lichtstreubauteile in dem transparenten Substrat angeordnet.
Da die Lichtstreubauteile die Richtung des Lichts so ändern, dass
es einen kleineren Einfallswinkel als den kritischen Winkel unter
dem Licht aufweist, welches einer Totalreflexion unterzogen wird, wenn
die Lichtstreubauteile nicht zur Verfügung gestellt sind, kann das
Licht aus dem transparenten Substrat extrahiert werden. Dementsprechend
kann die Luminanz im Vergleich zu den nicht mit Lichtstreubauteilen
ausgestatteten herkömmlichen
Vorrichtungen bei Verwendung der gleichen Energie verbessert werden,
und der elektrische Energieverbrauch kann zur Erzielung der gleichen
Luminanz verringert werden.
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Die
organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung 53 einer
Flüssigkristallanzeigevorrichtung 50 des
passiven lichtdurchlässigen
Matrixtyps gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
umfasst Lichtstreubauteile 54, welche an der Licht emittierenden
Fläche
des transparenten Substrats 52 zur Verfügung gestellte Konvexitäten oder
Konkavitäten sind,
wie in 5 gezeigt. Andere Beschaffenheiten sind gleich
denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels.
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Das
zweite Ausführungsbeispiel
stellt die zuvor beschriebenen Vorteile zur Verfügung. Außerdem kann bei dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Zeitpunkt zur Anordnung der Lichtstreubauteile an dem transparenten
Substrat vor oder nach Bildung des organischen Elektrolumineszenzelements
an dem transparenten Substrat liegen. Dementsprechend kann, wenn
die Lichtstreubauteile nach Bilden des organischen Elektrolumineszenzelements
angeordnet werden, die Form der Lichtstreubauteile und der Ort, bei
welchem die Lichtstreubauteile angeordnet werden, derart gestaltet
bzw. entworfen werden, dass er den Luminanz- und Lichtextraktionseigenschaften der
Beleuchtungsvorrichtung oder dem organischen Elektrolumineszenzelement
entspricht.
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Es
sollte für
Fachmänner
offensichtlich sein, dass die vorliegende Erfindung auf viele andere
spezifische Arten ausgeführt
werden kann, ohne sich von dem durch die Ansprüche definierten Geltungsbereich
der Erfindung zu entfernen. Insbesondere sollte es verstanden werden,
dass die Erfindung durch die folgenden Arten ausgeführt werden
kann.
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Die
Form der in dem transparenten Substrat 12 angeordneten
Lichtstreubauteile 13 ist nicht auf sphärisch beschränkt. Es
kann eine beliebige andere Form Verwendung finden, so lange sie
die Richtung des in die Lichtstreubauteile 13 eintretenden
Lichts ändern
kann.
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Die
in dem transparenten Substrat 12 angeordneten Lichtstreubauteile 13 sind
nicht auf Tröpfchen
beschränkt.
Es kann eine beliebige andere Art Verwendung finden, so lange sie
die Richtung des in die Lichtstreubauteile 13 eintretenden
Lichts ändern kann.
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Beispielsweise
können
Blasen von Inertgas, wie beispielsweise Stickstoffgas, zur Verfügung gestellt
sein, oder es können
Kratzer gebildet bzw. erzeugt sein, um einen verschiedenen Brechungsindex von
anderen Abschnitten zur Verfügung
zu stellen. Die Kratzer in dem transparenten Substrat 12 können beispielsweise
durch Bestrahlen von Laserlicht auf die Masse des transparenten
Substrats 12 gebildet werden.
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Die
auf der Seite des transparenten Substrats angeordnete erste Elektrode 14 kann
als eine Kathode verwendet werden, und die zweite Elektrode 16 kann
als eine Anode verwendet werden. In diesem Fall kann der Aufbau
bzw. die Struktur der organischen Dünnfilmschicht auch geändert werden,
um der Änderung
bei den Elektroden zu entsprechen. Beispielsweise kann die organische
Dünnfilmschicht 15 ein
dreischichtiger Aufbau aus einer Elektroneninjektionsschicht, einer
Emissionsschicht und einer Lochinjektionsschicht, oder ein fünfschichtiger
Aufbau mit einer Elektroninjektionsschicht, einer Elektrontransportschicht,
einer Emissionsschicht, einer Lochtransportschicht und einer Lochinjektionsschicht sein.
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Die
Verwendung der organischen Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung
ist nicht auf ein Hinterleuchten beschränkt, sondern sie kann auch
als eine andere Beleuchtungsvorrichtung oder Anzeigevorrichtung
Verwendung finden.
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In
dem Fall, bei welchem die organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung
eine passive Matrixanzeigevorrichtung ist, ist die erste Elektrode 14 beispielsweise
in eine Vielzahl von parallelen Streifen an einer Fläche des
transparenten Substrats 12 gebildet. Die organische Dünnfilmschicht
ist in eine Vielzahl von parallelen Streifen gebildet, welche sich
in einer Richtung senkrecht zu der ersten Elektrode 14 bei
einem Zustand erstrecken, bei welchem die organische Dünnfilmschicht 15 durch
eine nicht in den Figuren gezeigte isolierende Trennwand getrennt
ist. Die zweite Elektrode 16 ist an der organischen Dünnfilmschicht 15 laminiert
bzw. geschichtet. Die Bildelemente der Anzeigevorrichtung (Bildelemente
oder Unterbildelemente) sind in einer Matrix über dem transparenten Substrat 12 bei den
Abschnitten angeordnet, bei welchen sich die erste Elektrode 14 und
die zweite Elektrode 16 kreuzen.
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Die
Position des Kontaktanschlusses 106 der zweiten Elektrode 16 befindet
sich nicht notwendigerweise an dem selben Seitenrand des transparenten
Substrats, an welchem der Kontaktanschluss 104 der ersten
Elektrode 14 angeordnet ist. Der Kontaktanschluss 106 kann
auf einer Seite benachbart zu der Seite, an welcher der Kontaktanschluss 104 angeordnet
ist, oder der Seite angeordnet sein, welche sich gegenüber von
der Seite befindet, auf welcher der Kontaktanschluss 104 angeordnet
ist.
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Wird
die organische Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtung als eine Anzeigevorrichtung verwendet,
kann an dem transparenten Substrat ein Farbfilter angeordnet sein.
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Die
zweite Elektrode 16 kann eine Reflexionsfähigkeit
in Bezug auf sichtbare Strahlen aufweisen. Jedoch kann die von dem
transparenten Substrat 12 emittierende Lichtintensität in dem
Fall einer Verwendung von Reflexion verglichen zu dem Aspekt erhöht werden,
welcher kein reflektiertes Licht der zweiten Elektrode 16 verwendet,
da das die zweite Elektrode 16 von der organischen Dünnfilmschicht 15 richtende
Licht an der zweiten Elektrode 16 reflektiert wird, und
von der Seite des transparenten Substrats 12 emittiert
wird. Dementsprechend kann eine erforderliche Lichtintensität erlangt
werden, auch wenn die Lichtintensität der organischen Dünnfilmschicht 15 reduziert
wird, so dass der Energieverbrauch reduziert werden kann.
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Die
organische Dünnfilmschicht 15 kann eine
Schwarz-Weiß-Anzeige oder eine
Monochromanzeige sein. Das heißt,
wenn die organische Dünnfilmschicht 15 gebildet
wird, muss die organische Dünnfilmschicht 15 nicht
alle Farben von rot, blau und grün
für die
fluoreszierenden Farbstoffe umfassen. Die organische Dünnfilmschicht 15 kann
nur ein einziges gefärbtes
Licht emittieren. In diesem Fall ist die Flüssigkristallanzeigevorrichtung 1 eine Schwarz-Weiß-Anzeige
oder eine Monochromanzeige.
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Das
Flüssigkristallfeld 2 ist
nicht auf eine passive Matrix beschränkt, sondern es kann auch eine
aktive Matrixansteuerung Verwendung finden. Darüber hinaus ist der Anzeigetyp
nicht auf einen lichtdurchlässigen
Typ beschränkt,
sondern es kann auch ein halblichtdurchlässiger Typ Verwendung finden.
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Das
Bildanzeigefeld ist nicht auf ein Flüssigkristallfeld beschränkt, so
lange es ein Bild durch Durchlassen bzw. Transmission von Licht
anzeigen kann, beispielsweise kann eine PLZT Verwendung finden.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung kann in beliebigen anderen Beleuchtungsvorrichtungen
als denjenigen für
Hinterleuchtung Verwendung finden. In diesen Fällen kann die Beleuchtungsvorrichtung
mit organischen Elektrolumineszenzbeleuchtungsvorrichtungen 15 auf
beiden Seiten des transparenten Substrats 12 gebildet werden.
Ferner ist das transparente Substrat bei dem Fall einer Verwendung
von anderen Beleuchtungsvorrichtungen als für Hinterleuchtung nicht auf
eine ebene Form beschränkt,
sondern sie kann eine halbsphärische
oder säulenartige
Form aufweisen, oder sie kann eine gebogene Fläche, wie beispielsweise eine
winkelförmige
Form aufweisen.
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Statt
dem organischen Elektrolumineszenzelement kann eine anorganische
Elektrolumineszenzvorrichtung für
die Bereichslicht emittierende Vorrichtung Verwendung finden. In
diesem Fall kann, während
die während
einer Lichtemission angelegte Spannung höher als diejenige des organischen
Elektrolumineszenzelements sein kann, die Lichtintensität des von
der Licht emittierenden Fläche
emittierten Lichts erhöht
werden, indem das Licht gesteuert wird, welches von der Licht emittierenden
Vorrichtung in das transparente Substrat eintritt, und welches aus der
Seitenfläche
des transparenten Substrats austritt.
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Die
erste Elektrode 20 kann auch transparent gebildet werden,
indem eine extra dünne
Metallschicht anstelle einer Verwendung eines transparenten Materials
mit Leitfähigkeit
Verwendung findet. Der Begriff „besonders dünn" bezeichnet eine
Dicke von nicht mehr als 50 nm; und der bevorzugte Bereich liegt
zwischen 0,5 nm und 20 nm.
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Das
Material für
den Schutzfilm ist nicht auf Siliziumnitrid beschränkt. Es
können
andere Materialien mit einer geringeren Durchlassfähigkeit
für Gase, wie
beispielsweise Feuchtigkeit und Sauerstoff, Verwendung finden, wie
beispielsweise Siliziumoxid (SiOx) oder
diamantähnlicher
Kohlenstoff. Darüber
hinaus kann der Schutzfilm durch Laminieren bzw. Schichtung von
Dünnfilmen
aus verschiedenen Materialien gebildet werden.
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Der
Schutzfilm kann anstelle einer Verwendung von Siliziumnitrid aus
einer feuchtigkeitsdichten Schicht gebildet werden.
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Zwischen
der ersten Elektrode 14 und der zweiten Elektrode 16 kann
eine Isolierschicht angeordnet sein. In diesem Fall kann der Kurzschluss
zwischen der ersten Elektrode 14 und der zweiten Elektrode 16 sicher
verhindert werden.
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Die
organischen Elektrolumineszenzelemente können weißes Licht erzeugen.
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Der
Bereich der organischen Elektrolumineszenzschicht kann größer als
derjenige der zweiten Elektrode gebildet werden.
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Daher
sind die vorliegenden Beispiele und Ausführungsbeispiele als veranschaulichend
und nicht als beschränkend
zu betrachten, und die Erfindung ist nicht auf die hier angegebenen
Einzelheiten beschränkt,
sondern sie kann innerhalb des Geltungsbereichs der beigefügten Ansprüche modifiziert werden.
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Eine
Beleuchtungsvorrichtung umfasst ein transparentes Substrat, eine
Bereichslicht emittierende Vorrichtung und zumindest einen Kontaktanschluss
zur Zuführung
elektrischer Energie zu der Bereichslicht emittierenden Vorrichtung.
Die Bereichslicht emittierende Vorrichtung umfasst eine erste Elektrode,
eine Dünnfilmschicht
mit einer Emissionsschicht und eine über dem transparenten Substrat
gebildete zweite Elektrode, zur Emission von Licht, welches durch
das transparente Substrat hindurchgelassen wird. Ferner sind in
dem transparenten Substrat eine Vielzahl von Lichtstreubauteilen
auf eine derartige Weise zur Verfügung gestellt, dass die Dichte
der Lichtstreubauteile proportional zu der Entfernung bzw. dem Abstand
von dem Kontaktanschluss zunimmt.