DE602004007195T2 - Verfahren zur Pasteurisation von Oberflächen - Google Patents

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Gary Lee Sun Prairie Hahn
Craig R. Black Earth Bonneville
Ton T. Deforest Vang
Nelly Madison Feze
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verarbeiten eines Nahrungsmittelprodukts, insbesondere zur Pasteurisation der Oberfläche eines Nahrungsmittelprodukts, gemäß des einleitenden Teils von Anspruch 1 und wie beispielsweise in EP 0 261 929 A2 offenbart. Nahrungsmittelprodukte im Rahmen dieser Erfindung schließen Hot Dogs, Hähnchenfleischstreifen, Truthahnbrust, Schinken, Käse und andere vorgegarte Nahrungsmittelprodukte ein.
  • Ein Stand der Technik, der vom gleichen Anmelder stammt, jedoch erst nach dem Prioritätsdatum der vorliegenden Anmeldung ( EP-A-1 407 968 ) veröffentlicht wurde, bezieht sich auf Bahnverpackungsvorrichtungen und Verfahren eine Bahn durch eine Reihe von Stationen zu transportieren, um beispielsweise aus einer unteren Bahn eine Komponente einer Verpackung zu erzeugen, die ein Nahrungsmittel aufnimmt und von einer oberen Bahn verschlossen wird.
  • Aus dem Stand der Technik sind andere Bahnverpackungsmaschinen und Verfahren bekannt, beispielsweise US-A-5,170,611 . Die Vorrichtung verpackt ein Nahrungsmittelprodukt zwischen oberen und unteren Bahnen. Eine Bahntransportfördereinrichtung transportiert die untere Bahn durch eine Reihe von Stationen, welche die untere Bahn in einer Formgebungsstation in die Komponente einer Verpackung formen, die in einer Ladestation das Nahrungsmittel aufnimmt und in einer Verschlußstation mit der oberen Bahn verschlossen wird. Die Ausgangserfindung stellt eine Pasteurisationsstation zur Pasteurisation des Nahrungsmittelprodukts bereit. In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich die Pasteurisationsstation zwischen der Ladestation und der Verschlußstation und pasteurisiert das Nahrungsmittelprodukt in einfacher und effektiver Weise, wobei sie leicht und nahtlos in die Verpackungslinie integriert ist.
  • Die vorliegende Erfindung kam während weiterer Entwicklungsanstrengungen bezüglich der oben genannten Ausgangserfindung auf, einschließlich der Aufgabe, pathogene Mikroorganismen, welche die äußere Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts während der Kühlung oder der Handhabung vor der Verpackung erneut verunreinigt haben könnten, zu eliminieren. Pasteurisation ist zur Vernichtung der meisten krankheitsauslösenden Mikroorganismen erwünscht.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Pasteurisation des Nahrungsmittelprodukts in der Verpackung so effektiv und vollständig wie möglich zu machen.
  • Die vorliegende Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Durch Auftragen eines pasteurisierenden Mediums auf die Oberfläche des Produkts mit gerichteten Düsen bei einer hohen Geschwindigkeit ist es möglich, das Nahrungsmittelprodukt physikalisch zu verdrängen und das pasteurisierende Medium auf die gesamte Außenfläche des Nahrungsmittelprodukts aufzutragen.
  • Bei dem vorliegenden Verfahren wird die Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts an der letztmöglichen Stelle des Prozesses pasteurisiert, bevor es in der endgültigen Verpackung versiegelt wird. Der Prozeß wird sehr schnell mit einer kompakten Station durchgeführt, die zu einer existierenden Verpackungslinie hinzugefügt ist, damit der Durchsatz erhalten bleibt und größere Veränderungen am Aufbau der Anlage, wie sie mit längeren Prozessen verbunden wären, vermieden werden. Das Verfahren der vorliegenden Erfindung kann in Verbindung mit der Bahnverpackungsvorrichtung und dem Verfahren der besagten Ausgangsanmeldung oder mit anderen Verpackungsvorrichtungen, wie etwa rotierenden Beutelverpackungsmaschinen, eigenständigen Dekontaminationssystemen zur Oberflächenpasteurisation von nicht verpackten Nahrungsmittelprodukten oder Bestandteilen oder mit anderen Systemen angewendet werden. Für bevorzugte Ergänzungen der Erfindung von Anspruch 1 wird auf die abhängigen Ansprüche verwiesen.
  • Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform zur Durchführung des Verfahrens der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen ist:
  • 1 eine isometrische Ansicht der Bahnverpackungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung,
  • 2 eine aus einem Bereich der Vorrichtung aus 1 teilweise ausgeschnittene Seitenansicht,
  • 3 eine Ansicht entlang der Linie 3-3 von 2,
  • 4 ähnlich wie 3, und veranschaulicht die sequentielle Arbeitsweise,
  • 5 eine Ansicht entlang der Linie 5-5 von 4,
  • 6 eine vergrößerte Ansicht eines Bereichs von 4,
  • 7 ähnlich wie 6, und veranschaulicht die sequentielle Arbeitsweise,
  • 8 eine isometrische Explosionsansicht, teilweise herausgeklappt aus einem Bereich der Struktur von 6,
  • 9 eine isometrische Ansicht eines Bereichs von 3,
  • 10 ähnlich wie 9, und veranschaulicht die sequentielle Arbeitsweise.
  • Ausgangsanmeldung
  • 1 zeigt eine Verpackungsmaschine 10 und ist ähnlich der 1 aus der US-A-5,170,611 und verwendet gleiche Bezugszeichen wo dies sinnvoll ist, um das Verständnis zu erleichtern. Wie im '611-Patent vermerkt wird, umfaßt die Verpackungsmaschine 10 im allgemeinen eine untere Bahnzufuhrstation 12 zum Zuführen einer unteren Bahn 14 aus flexiblem Verpackungsmaterial von einer Vorratsrolle 16, eine Formgebungsstation 18, eine Ladestation 20, eine obere Bahnzufuhrstation 22 zum Zuführen einer oberen Bahn 25 aus flexiblem Verpackungsmaterial und eine nachgelagerte Station 26, die die Verpackung verschließt. Wie in dem '611-Patent beschrieben, transportiert die von der Maschine 10 bereitgestellte Bahntransportfördereinrichtung die untere Bahn 14 durch die aufgeführte Reihe von Stationen, welche die untere Bahn in einer Formgebungsstation 18 in die Komponente einer Verpackung formen, die in der Ladestation 20 das Nahrungsmittelprodukt, wie beispielsweise Hot Dogs P, aufnimmt und in der Verschlußstation 26 mit der oberen Bahn 25 verschlossen wird. Die Bahnen werden von einer Indexiervorrichtung, wie im '611-Patent offenbart, vorgeschoben, die von Steuereinrichtungen 250 und 278, die ebenfalls im '611-Patent offenbart sind, wobei darauf weiter Bezug genommen sei, gesteuert werden. Die Fördereinrichtung bewegt sich in Transportrichtung vorwärts, wobei die Verschlußstation 26 in dieser Richtung gesehen der Ladestation 20 nachgelagert ist und die Ladestation 20 wiederum der Formgebungsstation 18 nachgelagert ist.
  • Die Ausgangserfindung stellt eine Pasteurisationsstation 300 bereit, die das Nahrungsmittelprodukt P pasteurisiert. Die Pasteurisationsstation 300 befindet sich zwischen der Ladestation 20 und der Verschlußstation 26 und ist der Ladestation 20 nach- und der Verschlußstation 26 vorgelagert.
  • Die Formgebungsstation 18 formt in die untere Bahn 14 eine nach unten hängende Produkthohlraumtasche 302, 1, 9, 3, in welche das Nahrungsmittelprodukt P gemäß dem '611-Patent hineingegeben wird.
  • Die Pasteurisationsstation 300 umfaßt eine obere Kammer 304, 8, die einen nach unten weisenden, der Produkthohlraumtasche 302, 3 gegenüberliegenden Pasteurisierungshohlraum 306 besitzt, und die das Nahrungsmittelprodukt P, wie noch beschrieben wird, pasteurisiert. Die obere Kammer 304 liegt über der Bahn 14. Die Pasteurisationsstation umfaßt eine untere Kammer 307, die durch einen Forminverter 308, 8, 3, unter der Bahn und nach oben beweglich, 4, bereitgestellt wird, um die Unterseite der Bahn 14 zu erfassen und das Nahrungsmittelprodukt P nach oben in den Pasteurisierungshohlraum 306 der oberen Kammer 304 zu schieben. Der Forminverter 308 wird vorzugsweise von Servomotoren nach oben und unten bewegt, die vergleichbar mit den im '611-Patent zum Anheben und Herablassen des Formkastens an der Formgebungsstation 18 zum Formen der besagten Produkthohlraumtasche, wie beispielsweise in den 2, 4, 5 des '611-Patents gezeigt wird, verwendeten Servomotoren sind. Die Servomotoren 310, 312, 2, drehen zugehörige Wellen 314, 316, die wiederum zugehörigen Hubarme 318, 320 von der unteren, in 2 durch eine gestrichelte Linie dargestellten Position zu einer oberen, in 2 durch eine Vollinie dargestellten Position drehen, um wiederum den Forminverter 308, wie die Pfeile 322, 324 zeigen, nach oben zu bewegen, vergleichbar mit der Aufwärtsbewegung durch die Hubarme 128 und 216 in 2 und 5 des '611-Patents. Rollenelemente 326, 328 an den Enden der jeweiligen Arme 318, 320 rollen entlang jeweiliger Führungsschlitze 330, 332 an der Unterseite der Forminverters 308, vergleichbar mit dem Rollenelement 132 in 5 des '611-Patents, das entlang des Führungsschlitzes 134 rollt. Der Forminverter wird für die abwechselnde Auf- und Abbewegung von Kunststofflagerböcken 334, 336 geführt, die entlang der vertikalen Führungen 338, 340 des Rahmens 12 gleiten, vergleichbar den Kunststofflagerböcken 140 und Führungen 144 des '611-Patents.
  • Die obere und die untere Kammer 304 und 307, 47, passen so zusammen, daß sie einen druckdichten Behälter 305 bilden, der den Hohlraum 306 umschließt und nach außen dichtungsartig von der Bahn 14, die zwischen den Elementen 304 und 307 gehalten wird, versiegelt wird, wie an der Stelle 341 gezeigt ist.
  • Die Produkthohlraumtasche 302 der Bahn 14 hat einen ersten Zustand, 9, 3, an der Pasteurisationsstation 300, in dem die nach unten weisende Produkthohlraumtasche 302 eine untere zentrale Wandung 342 und eine Mehrzahl sich davon nach oben erstreckender Seitenwandungen 344 besitzt. Die Produkthohlraumtasche 302 hat einen zweiten Zustand, 10, 4, an der Pasteurisationsstation, in dem der Forminverter 308 die zentrale Wandung 342 nach oben in eine hochgeschobene Stellung schiebt, 10, und sich die Seitenwandungen 344 von dieser zentralen Wandung aus nach unten erstrecken. Der Forminverter 308 besitzt eine obere zentrale Wandung 346, 9, und eine Mehrzahl sich davon nach unten erstreckender Seitenwandungen 348. Im besagten zweiten Zustand ist die Produkthohlraumtasche 302 über der Forminverter 308 drapiert und wird von diesem abgestützt, wobei die zentrale Wandung 342 auf der zentralen Wandung 346 liegt und die Seitenwandungen 344 sich entlang der Seitenwandungen 348 erstrecken. Die Produkthohlraumtasche 302 ist anfänglich in einem Zustand wie in 9 gezeigt und nimmt das Nahrungsmittelprodukt P auf. Die Verpackung wird, wie in 10 gezeigt, umgestülpt, um das Nahrungsmittelprodukt P besser der Pasteurisierung auszusetzen. Die obere Kammer 304 hat eine obere zentrale Wandung 350, 8, und eine Mehrzahl sich davon nach unten erstreckender Seitenwandungen 352. Im besagten ersten Zustand, 9, 3, der Produkthohlraumtasche 302 liegt das Nahrungsmittel P auf der zentralen Wandung 342 der Produkthohlraumtasche 302 auf und wird von den Seitenwandungen 344 der Produkthohlraumtasche zurückgehalten. Im besagten zweiten Zustand, 10, 4, 5, der Produkthohlraumtasche 302 liegt das Nahrungsmittelprodukt P auf der zentralen Wandung 342 der Produkthohlraumtasche 302 auf und wird seitlich von den Seitenwandungen 352 der oberen Kammer 304 zurückgehalten.
  • Die Pasteurisierungskammer 304, 6, besitzt einen Satz von einer oder mehreren Öffnungen 354 und einen Satz von einer oder mehreren Öffnungen 356. Die Öffnungen 354 lassen ein pasteurisierendes Medium – Pasteurisierungsmedium –, vorzugsweise Dampf, einströmen und die Öffnungen 356 entlüften das Pasteurisierungsmedium so, daß das Pasteurisierungsmedium, wie an dem Pfeil 358 zwischen den Öffnungen 354 und 356 gezeigt, über das Nahrungsmittelprodukt P fließt. Die Öffnungen 356 befinden sich in einem schwerkraftmäßig niedrig gelegenen Abschnitt des Pasteurisierungshohlraums 306 und führen vorzugsweise auch flüssiges Kondensat aus dem Dampf ab. Zusätzlich oder alternativ kann der Dampf durch einen weiteren Satz von einer oder mehreren Öffnungen 360 entlüftet werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Pasteurisationsstation 300 einen Pasteurisierungszyklus, der zwischen einer ersten und zweiten Betriebsart wechselt und dabei einen Wechsel der Strömungsrichtung des Pasteurisierungsmediums, vorzugsweise Dampf, über das Nahrungsmittelprodukt P vorsieht. Bei der ersten Betriebsart wird der Dampf durch die Öffnungen 354 eingebracht und bei der zweiten Betriebsart wird der Dampf durch die Öffnungen 360 eingebracht. In der ersten Betriebsart kann der Dampf durch die Öffnungen 365 und/oder durch die Öffnungen 360 entlüftet werden. In der zweiten Betriebsart kann der Dampf durch die Öffnungen 356 und/oder durch die Öffnungen 354 entlüftet werden, wobei letzteres Entlüften bei Pfeil 362 in 7 gezeigt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird der Dampf gleichzeitig durch beide Sätze von Öffnungen 354 und 360 eingebracht. Falls gewünscht, ist eine Druck- und/oder Temperaturabtastung an Druck- und/oder Temperaturfühleröffnungen 361/363 zu Überwachungszwecken und zur besseren Prozeßkontrolle vorgesehen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Pasteurisationsstation von einem Modul 364, 1, 8, bereitgestellt, das aus einem Paar von seitlich beabstandet nebeneinander liegenden Kammern 304 und 366, 6, besteht und weiter bevorzugt aus einer Mehrzahl solcher Paare besteht, wie beispielsweise jeweils eines in 8 bei 304, 368, 370 in Reihe entlang der Richtung des Bahntransports gezeigt ist. Die andere Kammer jedes Paares hat einen gleichen Satz von Öffnungen. So hat zum Beispiel die Kammer 366, 6, einen Satz von einer oder mehreren Öffnungen 372 und einen weiteren Satz von einer oder mehreren Öffnungen 374 und kann noch einen weiteren Satz von einer oder mehreren Öffnungen 376 haben. Die Pasteurisationsstation kann ein oder mehrere Module 364 umfassen. Jedes Modul 364 besitzt Strömungskanäle 378, 380, 382 und kann weitere Strömungskanäle 384, 386 besitzen. Während der ersten Betriebsart des Pasteurisierungszyklus, 6, wird Dampf durch den Strömungskanal 378 und die Öffnungen 354 und 372 in die jeweiligen Kammern 304 und 366 eingebracht und durch die Öffnungen 356 und 374 und die jeweiligen Strömungskanäle 380 und 382 entlüftet. Zusätzlich oder alternativ kann der Dampf durch die jeweiligen Öffnungen 360 und 376 und die jeweiligen Strömungskanäle 384 und 386 entlüftet werden. Flüssiges Kondensat aus dem Dampf wird durch die jeweiligen Öffnungen 356 und 374 und die jeweiligen Kanäle 380 und 382 abgeleitet. Während der zweiten Betriebsart des Pasteurisierungszyklus, 7, wird Dampf durch die Strömungskanäle 384 und 386 und die jeweiligen Öffnungen 360 und 376 in die jeweiligen Kammern 304 und 366 eingebracht und durch die jeweiligen Öffnungen 356 und 374 und die jeweiligen Kanäle 380 und 382 entlüftet. Zusätzlich oder alternativ kann der Dampf durch die jeweiligen Öffnungen 354 und 372 und durch den Strömungskanal 378 entlüftet werden. Nach Beendigung der Pasteurisierung wird die Verpackung durch das Herablassen des Forminverters 308 wieder zurück in ihren beschriebenen Anfangszustand umgestülpt, 9. Anschließend wird die Verpackung, wie in besagtem '611-Patent, weitertransportiert und an der Verschlußstation 26 mit der oberen Bahn 25 verschlossen.
  • Der Begriff Pasteurisierung wird hier in Übereinstimmung mit seiner normalen Wörterbuchdefinition gebraucht, was eine Teilsterilisation einer Substanz bei einer Temperatur und einer Expositionszeit einschließt, bei der unerwünschte Organismen, ohne nennenswerte chemische Veränderung der Substanz, zerstört werden. Dies schließt die Zerstörung von pathogenen Organismen und/oder Verunreinigungsorganismen ein, um die Haltbarkeit zu verlängern.
  • Die Ausgangserfindung kann mit unterschiedlichen, aus dem Stand der Technik bekannten Bahnverpackungsvorrichtungen, einschließlich Bahnverpackungsmaschinen mit kontinuierlicher Bewegung und Bahnverpackungsmaschinen mit getakteter Bewegung, benutzt werden. Bevorzugt wird eine Mehrzahl von Verpackungen des Nahrungsmittels gleichzeitig an der Pasteurisationsstation, 810, verarbeitet, obgleich die Erfindung nicht auf irgendeine bestimmte Anzahl beschränkt ist. Das bedeutet, die Erfindung umfaßt die Pasteurisierung von einer oder mehreren Produktverpackungen. Darüber hinaus können weitere Pasteurisationsstationen hinzugefügt werden und die Erfindung umfaßt eine oder mehrere Pasteurisationsstationen, wobei jede davon ein oder mehrere Pasteurisierungskammern besitzt. Bevorzugt wird das Nahrungsmittel, etwa durch einen Forminverter 308, umgestülpt, was aber nicht notwendig ist und weggelassen werden kann. Das Pasteurisierungsmedium ist vorzugsweise Dampf oder alternativ Heißluft oder überhitzter Dampf, jedoch können auch andere Arten von Pasteurisierungsmedien verwendet werden.
  • Vorliegende Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Behandlung eines Nahrungsmittelproduktes P dadurch bereit, daß das Nahrungsmittelprodukt durch die oben genannte Mehrzahl von Stationen, einschließlich der Pasteurisationsstation 300, in der die Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts P durch Auftragen eines Pasteurisierungsmediums thermisch pasteurisiert wird, transportiert wird. Die Verpackung mit dem darin enthaltenen Nahrungsmittelprodukt wird in der Verschlußstation 26 unmittelbar nach der Pasteurisierung verschlossen. Dabei liegen keine Prozeßschritte zwischen der Pasteurisationsstation 300 und der Verschlußstation 26.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts an der Pasteurisationsstation 300 durch Tröpfchenkondensation an der Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes pasteurisiert, wobei die Entstehung eines Kondensationsfilms dadurch verzögert wird, daß der Kondensationsfilm von der Oberfläche entfernt wird. Bei diesem Verfahren wird der Kondensatfilm von der Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts entfernt sobald er sich bildet. Dies geschieht dergestalt, daß im wesentlichen nur Tröpfchenkondensation und nicht Filmkondensation stattfindet.
  • Bei der Fluiddynamik des Wärmeübergangs gibt es bekanntlich zwei verschiedene Systeme der Kondensation von Dampf auf kalten Oberflächen. Wenn eine kalte Oberfläche erstmalig Dampf ausgesetzt wird, tritt eine extrem hohe Wärmeübergangsrate in einer sogenannten Tröpfchenkondensationsphase auf. Mit dem Fortschreiten des Kondensationsprozesses bildet sich ein Kondensatfilm auf der gesamten Oberfläche und die Wärmeübergangsrate verlangsamt sich, wobei sich der Film aus kondensiertem Wasser als Isolator verhält. Die meisten Wärmeübergangsprozesse mittels Wasserdampf basieren auf der filmartigen Kondensation, da diese Art des Wärmeübergangs leicht über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden kann. Zwar ist die Wärmeübergangsrate bei der filmartigen Kondensation hoch, jedoch ist die Wärmeübergangsrate bei der Tröpfchenkondensation um eine ganze Größenordnung höher.
  • Das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung verwendet vorzugsweise die höhere Wärmeübergangsrate der Tröpfchenkondensation. Bei dem vorliegenden Verfahren wird der Kondensatfilm von der Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts P durch gerichtete Düsen, die von den Öffnungen 354, 360, 372, 376, bereitgestellt werden, entfernt sobald er entsteht. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird Hochgeschwindigkeitsdampf aus den Düsen angewendet um das Nahrungsmittelprodukt P physikalisch zu verdrängen und leicht von der Verpackungsoberfläche 342 mit einer kleinen Lücke 402 abzuheben und so den Dampf auf die gesamte äußere Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts P aufzutragen.
  • Das Pasteurisierungsmedium, vorzugsweise Dampf, wird in der Pasteurisationsstation 300 vorzugsweise sowohl auf das Nahrungsmittelprodukt P als auch auf die innere Oberfläche der Verpackung aufgetragen. Die Wärme wird konvektiv von dem strömenden und kondensierenden Dampf auf die Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts übertragen, so daß der Betrag des Wärmeübergangskoeffizienten der Oberfläche ausreichen höher liegt als der Betrag der Wärmeleitung des Nahrungsmittelprodukts, so daß die Oberflächentemperatur des Nahrungsmittelprodukts unverzüglich über eine Temperatur angehoben wird, die für möglicherweise anwesende Mikroorganismen sofort tödlich ist. Vorzugsweise ist die Zeit, in der die Oberfläche des Nahrungsmittelprodukts P dem Pasteurisationsmedium bei ausreichend hohem Wärmeübergang ausgesetzt ist, gleich oder kleiner als fünf Sekunden.
  • An der Pasteurisationsstation 300 wird vorzugsweise sowohl das Nahrungsmittelprodukt als auch die Verpackung pasteurisiert. An der Verschlußstation 26 wird die Verpackung mit einem von der oberen Bahn bereitgestellten Deckel 25 verschlossen. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Deckel 25, vorzugsweise unabhängig von der Pasteurisation, beispielsweise durch UV, ultraviolette Strahlung, sterilisiert, wie bei 404 gezeigt ist.
  • Die Pasteurisationsstation 300 umfaßt die besagten eine oder mehrere Kammern, wie 304, von denen jede ein erstes und ein zweites davon entferntes Ende 406, 408, besitzt. Das durch den Dampf bereitgestellte Pasteurisierungsmedium strömt über das Nahrungsmittelprodukt P, wie bei Pfeil 358, 6, gezeigt, wobei der Dampf durch die Öffnungen 354 am äußeren Ende 406 einströmt und durch die Öffnungen 360 und/oder 356 am zweiten äußeren Ende 408 entlüftet wird. Wie zuvor beschrieben, kann die Zufuhr und das Entlüften des Pasteurisierungsmediums zyklisch und abwechselnd an den ersten und zweiten äußeren Enden 406 und 408 umgekehrt werden, um einen Wechsel der Durchflußrichtung 358 und 362 des Pasteurisierungsmediums über das Nahrungsmittelprodukt P zu erzielen und außerdem einen Pulsationseffekt der Strömung zu erreichen. Wenn Dampf als Pasteurisierungsmedium verwendet wird, um auf dem Nahrungsmittelprodukt zu kondensieren, wird vorzugsweise sowohl der Dampf als auch das Kondensat, wie oben beschrieben, aus der Kammer abgeführt.
  • Durch das Weglassen des genannten Meßfühlers kann bei 361 eine weitere Öffnung bereitgestellt werden. Alternativ kann eine solche Zusatzöffnung wie bei der gestrichelten Linie bei 410 gezeigt hinzugefügt werden. In einer ersten Betriebsart zur Spülung wird Pasteurisierungsmedium durch die Öffnung 354 zugeführt und durch wenigstens eine der Öffnungen 360, 356, 361, 410 entlüftet. In einer zweiten Betriebsart zur Spülung wird Pasteurisierungsmedium durch die Öffnung 360 zugeführt und durch wenigstens eine der Öffnungen 354, 356, 361, 410, entlüftet. In einer dritten Betriebsart zur Spülung wird Pasteurisierungsmedium durch die beiden Öffnungen 354 und 360 zugeführt und durch die Öffnung 361 und/oder die Öffnung 410 und/oder die Öffnung 356 entlüftet. Die Öffnung 361 und/oder die Öffnung 410 liegt zwischen den Öffnungen 354 und 360. Während der ersten Betriebsart zur Spülung strömt das Pasteurisierungsmedium über das Nahrungsmittelprodukt P in Richtung 358. In der zweiten Betriebsart zur Spülung strömt das Pasteurisierungsmedium über das Nahrungsmittelprodukt P in Richtung 362, entgegengesetzt der Richtung 358. In einer Ausführungsform der besagten dritten Betriebsart zur Spülung strömt das Pasteurisierungsmedium über das Nahrungsmittelprodukt P in jede der beiden Richtungen 358 und 362 zur Öffnungen 361 und/oder zur Öffnung 410. Alternativ wird eine Betriebsart zur Spülung vorgesehen, bei der das Pasteurisierungsmedium durch die Öffnung 361 und/oder die Öffnung 410 zugeführt und durch mindestens eine der Öffnungen 354, 356 entlüftet wird. Wenn Dampf als Pasteurisierungsmedium verwendet wird um auf dem Nahrungsmittelprodukt zu kondensieren, wird vorzugsweise, wie oben beschrieben, sowohl der Dampf als auch das Kondensat aus der Kammer abgeführt. Bei den genannten Ausführungsformen kann die Strömungsrichtung umgekehrt werden, wobei beispielsweise die Öffnung 361 und/oder 410 der Einlaß sein kann und die Öffnung 354 und/oder 360 der Auslaß.
  • Im Fall von Hot Dogs als Nahrungsmittelprodukt P erstreckt sich der Hot Dog in Längsrichtung zwischen dem ersten und zweiten faltigen Ende 412 und 414, 10, wobei die Falten schematisch bei 416 und 418 gezeigt sind. Das Pasteurisierungsmedium wird an den beiden faltigen Enden 412 und 414 durch die entsprechenden Öffnungen 354 und 360 zugeführt, entweder gleichzeitig oder zyklisch abwechselnd, und fließt in Längsrichtung entlang des Hot Dogs wie bei 358 und 362 gezeigt. Alternativ strömt das Pasteurisierungsmedium zuerst in Längsrichtung entlang des besagten Hot Dogs und dann zu den beiden faltigen Enden 412 und 414. Es wurde festgestellt, daß die faltigen Enden der Hot Dogs schwieriger zu pasteurisieren sind als die länglichen Oberflächen der Hot Dogs. Dieses Problem wird bei dem vorliegenden System durch die strategische Anordnung der Dampföffnungen an den Enden der Hot Dogs und durch die Dampfströmung durch die Kammer, die die Kondensation in den Falten 416, 418 bei ihrer Entstehung entfernt, gelöst.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfaßt die Pasteurisationsstation 300 eine Dampfdruckkammer. In die besagte Kammer wird unter Druck stehendes Pasteurisierungsmedium eingeführt, welches das besagte Nahrungsmittelprodukt pasteurisiert. Die besagte Kammer ist während der Einführung des Pasteurisierungsmediums vorzugsweise verschlossen. Nach Beendigung des Dampfzyklus wird das Pasteurisierungsmedium entlüftet und die Kammer wird geöffnet und vom Druck entlastet. Vorzugsweise werden alle Belüftungsöffnungen 354, 360, 356, 361, 410 geöffnet, damit der Kammerdruck so schnell wie möglich abfällt, bevor die Druckkammer 306 zur Atmosphäre geöffnet wird. Da der Druckentlastungsprozeß sich verlangsamt, wenn der Druck sich dem Atmosphärendruck annähert, wurde festgestellt, daß die Kammer auch dann geöffnet werden kann, wenn etwas Restdruck immer noch in der Kammer verbleibt. Dadurch sinkt die effektive Zykluszeit, wodurch die Durchsatzrate ansteigt. Daher beinhaltet der Prozeß die Einführung von unter Druck stehendem Pasteurisierungsmedium in die Druckkammer 306 um das Nahrungsmittelprodukt zu pasteurisieren und dann, am Ende des Pasteurisierungszyklus, das Öffnen der Kammer vor dem vollständigen Druckausgleich derselben dergestalt, daß die Kammer geöffnet wird während noch ein Restdruck in der Kammer verbleibt. Dadurch wird die Zykluszeit verkürzt und die Durchsatzrate erhöht.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform wird direkt nach der Pasteurisierung mit Dampf die überschüssige Feuchtigkeit von dem Nahrungsmittelprodukt und der Packung durch sterile Hochgeschwindigkeitsluft aus einer der Öffnungen 354, 360, 356, 361, 410 vor dem Verschließen der Verpackung in der Verschließstation entfernt. Alternativ kann diese Entfernung der überschüssigen Feuchtigkeit mit steriler Hochgeschwindigkeitsluft auch zwischen der Pasteurisationsstation 300 und der Verschlußstation 26 durchgeführt werden.
  • Die Erfindung stellt ein Verfahren zur Behandlung von unverpackten und nicht umhüllten Nahrungsmittelprodukten durch Oberflächenpasteurisation der nicht umhüllten Nahrungsmittelprodukte in einer unter Druck stehenden Kammer, vorzugsweise unter Verwendung von kondensierendem Dampf, bereit. In einer weiteren Ausführungsform wird der Dampf wechselseitig von einem zum anderen Ende pulsierend in die Kammer als gerichtete Strahlen eingebracht oder gleichzeitig von beiden Enden wie oben beschrieben. Wünschenswerte Ergebnisse wurden für einen Pasteurisierungszyklus von einer bis fünf Sekunden erzielt, wobei vier bis acht Pulsationen während einer solchen Behandlungszeit eingesetzt wurden. Der Dampfstrahl ist an den Enden 406 und 408 gerichtet, wodurch die Vernichtung von Bakterien in den Falten 416, 418 maximiert wird. Bei einer weiteren Ausführungsform wird der Dampf kontinuierlich durch die Einlaßöffnungen zugeführt und an der gegenüberliegenden Seite durch die entsprechenden Entlüftungsöffnungen entlüftet. Obwohl die Kammer entlüftet wird, ist der Zustrom schneller als das Abströmen, so daß sich in der Kammer ein Druck aufbaut. Es sind Drücke von bis zu 4,1 bar (60 psig) verwendet worden.
  • Es wurde festgestellt, daß die effektivsten Drücke zum Abtöten von Bakterien zwischen 0,7 und 4,1 bar (10 bis 60 psig) liegen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform wird der Dampf, statt durch eine spezielle Auslaßöffnung, durch den Dampfeinlaß auf der gegenüberliegenden Seite der Kammer entlüftet. Die Strömungsrichtung des Dampfes ist umgekehrt, so daß die Einlaßöffnungen als Auslaß fungieren und umgekehrt. Bei einer solchen Ausführungsform ist wie schon oben bemerkt, der Dampfzustrom schneller als der Abfluß von Dampf und Kondensat, so daß sich ein Druck in der Kammer aufbaut.
  • Ein kontinuierlicher Dampfdurchfluß von den Einlaßöffnungen zu den Auslaßöffnungen ist wichtig. Dadurch wird vermieden, daß eine versiegelte Kammer gefüllt wird und der Prozeß gestoppt werden muß, um anschließend die Kammer zu entleeren. Die Eliminierung des Stopp-Schrittes und des Entleerungsschrittes ist wünschenswert, weil stattdessen in einer Ausführungsform nur ein einfaches Entlüften der Kondensatabflußleitung bei Atmosphärendruck notwendig ist. Der kontinuierliche Durchfluß hilft dabei, Kondensat von dem Nahrungsmittelpro dukt zu entfernen und dadurch den Wärmeübergang zu verbessern. Die Pasteurisierungsbehandlung kann unmittelbar von einem Vakuumkühlungsschritt gefolgt werden, der dazu dient, das Kondensat zu entfernen und gleichzeitig eine Vakuumkühlung durch Verdampfungskühle, d.h. durch Verdampfen des Kondensats, zu erzielen. In anderen Ausführungsformen werden statt kondensierendem Dampf überhitzter Dampf und/oder andere biozide Gase verwendet. In noch einer weiteren Ausführungsform wird eine Zweikammerwärmbehandlung verwendet, d.h. kondensierender Dampf gefolgt von überhitzen Dampf.
  • Die Erfindung stellt ein Verfahren zur Behandlung eines nicht umhüllten Nahrungsmittelprodukts durch Oberflächenpasteurisation des nicht umhüllten Nahrungsmittelprodukts in einer unter Druck stehenden Kammer dadurch bereit, daß ein Pasteurisierungsmedium in die Kammer zugeführt wird und langsamer aus der Kammer entlüftet wird, so daß der Druck in der Kammer ansteigt und dadurch die Temperatur des Prozeßmediums auf eine effektive Temperatur zum Abtöten von Bakterien ansteigt. Wie oben bemerkt, stellt in einer bevorzugten Ausführungsform das Verfahren eine ausreichend höhere Zuflußrate in die Kammer bereit als die Abflußrate, um einen Druck in der Kammer im Bereich von 0,7 bis 4,1 bar (10 bis 60 psig) aufzubauen. Das Verfahren beinhaltet das Bereitstellen von einem ersten und einem zweiten Satz von Öffnungen in die Kammer und das Bereitstellen eines ersten Zyklus, bei dem das Pasteurisierungsmedium in die Kammer durch die erste Öffnung zugeführt wird und das Pasteurisierungsmedium aus der Kammer durch die zweite Öffnung mit einer niedrigeren Durchflußrate aus der Kammer abgeführt wird, und einem zweiten Zyklus, bei dem das Pasteurisierungsmedium in die Kammer durch eine zweite Öffnung zugeführt wird und durch eine erste Öffnung mit einer niedrigeren Durchflußrate abgeführt wird, so daß sich ein Druck in der Kammer in jedem der beiden Zyklen aufbaut.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform beinhaltet das Verfahren das Bereitstellen von einer ersten und einer zweiten Öffnung in die Kammer und das Bereitstellen eines Pasteurisationszyklus, bei dem das Pasteurisierungsmedium kontinuierlich in die Kammer durch die erste Öffnung fließt und kontinuierlich durch die zweite Öffnung abgeführt wird, um eine kontinuierliche Strömung des Pasteurisierungsmediums über das Nahrungsmittelprodukt während des Pasteurisierungszy klus zu gewährleisten, ohne die Kammer gegen Abfließen zu versiegeln oder anderweitig das Entlüften des Pasteurisierungsmediums aus der Kammer während des Pasteurisierungszyklus zu blockieren. Ein solcher Pasteurisierungszyklus kann von einem zweiten Pasteurisierungszyklus mit umgekehrter Fließrichtung, wie oben bemerkt, gefolgt werden, z.B. durch Vertauschen der Funktionen der Einlaß- und Auslaßöffnungen beim zweiten Pasteurisierungszyklus, wodurch ein kontinuierlicher Durchfluß in die andere Richtung über das Nahrungsmittelprodukt während eines solchen zweiten Pasteurisierungszyklus erzielt wird. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das Pasteurisierungsmedium Dampf und der kontinuierliche Durchfluß streift den Kondensatfilm von dem Nahrungsmittelprodukt ab und verbessert dadurch den Wärmeübergang.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform beinhaltet das Verfahren die Versorgung der Kammer mit Pasteurisierungsmedium während eines Pasteurisierungszyklus und direkt im Anschluß an den Pasteurisierungszyklus folgend einen Vakuumkühlungsschritt, der das Pasteurisierungsmedium aus der Kammer entfernt und das Produkt durch Vakuum kühlt. In einer weiteren Ausführungsform beinhaltet das Verfahren die Oberflächenpasteurisierung des Nahrungsmittelprodukts mit einer Zweikammerwärmebehandlung, die das Bereitstellen einer ersten, unter Druck stehenden Kammer umfaßt, in der das Nahrungsmittelprodukt mit kondensierendem Dampf pasteurisiert wird. Anschließend wird das Nahrungsmittelprodukt in eine zweite unter Druck stehende Kammer transferiert, in der das Nahrungsmittelprodukt mit überhitztem Dampf in der zweiten, unter Druck stehenden Kammer pasteurisiert wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform besitzt die obere zentrale Wandoberfläche 346, 8, der Forminverter 308 eine Vielzahl von Rippen oder Stegen 420, die sich quer zur Längsrichtung der Hot Dogs P oder anderen, sich längs erstreckenden, röhrenförmigen Nahrungsmittelprodukten erstrecken, damit die Oberflächenkontaktzone mit diesen minimiert wird (das bedeutet, es besteht nur eine Vielzahl von Punktkontakten), um so die Exposition der gesamten äußeren Oberfläche des Hot Dogs P zu dem Pasteurisierungsdampf zu verbessern und zu maximieren. Bei Anwendungen, bei denen es erwünscht ist, die Hot Dogs nebeneinander aufgereiht anzuordnen, kann eine andere Anordnung von Stegen 422 auf der oberen Oberfläche 346 des Forminverters 308 vorgesehen werden, wobei die Stege 422 sich parallel zur Längsrichtung der Hot Dogs P erstrecken und Rillen 424 dazwischen besitzen, um die Hot Dogs in Reihe zu halten. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist es möglich, die Verpackung in einer invertierten Position auf den Forminverter an der Pasteurisationsstation 300 abzustützen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden die Hot Dogs physikalisch verdrängt und von der Verpackungsoberfläche 342 der invertierten Verpackung abgehoben und/oder eine Bewegung des Hot Dogs in der Kammer wird an der Pasteurisationsstation 300 durch Hochgeschwindigkeitsdampf, vorzugsweise aus den oben genannten Düsen, ausgelöst, unabhängig davon ob die Stege 420 und/oder 422 verwendet werden oder nicht. Bei weiteren alternativen Ausführungsformen kann das Nahrungsmittelprodukt von der Verpackung verdrängt oder anderweitig innerhalb der Kammer bewegt werden durch verschiedene mechanische Mittel, wie beispielsweise Anheben, Rütteln, Schieben oder Ziehen. Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Transferzone zwischen der Pasteurisationsstation 300 und der Verschlußstation 26 durch eine geschlossene Kammer versiegelt oder in anderer Weise keimfrei.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Verarbeiten eines Nahrungsmittelproduktes (P), welches folgendes umfaßt: das Transportieren des Nahrungsmittelproduktes (P) durch mehrere Stationen, einschließlich einer Ladestation (20), einer Pasteurisationsstation (30) und einer Verschlußstation (26), wobei die Ladestation (20) das Nahrungsmittelprodukt (P) in ein Paket (Verpackung) (14) lädt, die Pasteurisationsstation (300) die Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) nach der Ladestation (20) pasteurisiert, die Verschlußstation (26) das Paket (14) mit dem Nahrungsmittelprodukt (P) darin nach der Pasteurisationsstation (300) verschließt, dadurch gekennzeichnet, daß das Paket (14) mit dem Nahrungsmittelprodukt (P) darin sofort nach der Pasteurisation verschlossen wird, ohne Verarbeitungsschritte zwischen der Pasteurisationsstation (300) und der Verschlußstation (26), daß die Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) an der Pasteurisationsstation (300) durch Auftragen eines pasteurisierenden Mediums auf das Nahrungsmittelprodukt (P) an der Pasteurisationsstation (300) pasteurisiert wird, daß Wärme mit einer ausreichend hohen Wärmeübertragungsrate konvektiv von dem pasteurisierenden Medium (300) auf die Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) übertragen wird, so daß der Oberflächenwärmeübertragungskoeffizient ausreichend höher wird als der Konduktanzkoeffizient des Nahrungsmittelproduktes, so daß die Oberflächentemperatur im wesentlichen unverzüglich über Temperaturen erhöht wird, welche sofort tödlich für Mikroben sind, welche möglicherweise vorhanden sind, daß das pasteurisierende Medium mit gerichteten Düsen (354, 360, 372, 376) auf die Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) aufgetragen wird und daß das pasteurisierende Medium gezielt mit einer Geschwindigkeit aufgebracht wird, die hoch genug ist, um das Nahrungsmittelprodukt (P) physikalisch zu verdrängen und das pasteurisierende Medium auf die gesamte Außenfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) aufzutragen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das pasteurisierende Medium Dampf ist und/oder daß die Dauer der Einwirkung des pasteurisierenden Mediums auf die Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) mit einer ausreichend hohen Wärmeübertragungsrate geringer oder gleich 5 Sekunden ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) an der Pasteurisationsstation (300) durch Kondensation des Dampfes auf der Oberfläche pasteurisiert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsetzen von Filmkondensation durch das Entfernen des Kondensatfilms von der Oberfläche verzögert wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß Dampf in tropfenweiser Kondensation auf der Oberfläche kondensiert wird, und der Kondensatfilm entfernt wird, sobald er sich auf der Oberfläche bildet, und zwar so, daß die Kondensation im Wesentlichen nur eine tropfenweise Kondensation und keine Filmkondensation ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittelprodukt (P) physikalisch verdrängt und aus dem Paket angehoben wird und/oder die Bewegung des Nahrungsmittelproduktes (P) in einer Druckkammer (306) an der Pasteurisationsstation (300) eingeleitet wird, um das Auftragen des pasteurisierenden Mediums, bevorzugt des Dampfes, auf die gesamte Außenfläche des Nahrungsmittelproduktes (P) zu ermöglichen.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das pasteurisierende Medium, bevorzugt Dampf, auch auf das Paket (14) an der Pasteurisationsstation (300) aufgetragen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittelprodukt (P) sich längs erstreckende röhrenförmige Komponenten umfaßt, und das Paket (14) sich auf einer Oberfläche (346) befindet, wel che Stege (420) aufweist, die sich quer zu den sich längs erstreckenden röhrenförmigen Komponenten erstrecken, um den Oberflächenbereichskontakt damit zu minimieren und die Einwirkung des Dampfes auf die sich längs erstreckenden röhrenförmigen Komponenten zu maximieren.
  9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittelprodukt (P) sich längs erstreckende röhrenförmige Komponenten umfaßt, und das Paket (14) sich auf einer Oberfläche (346) befindet, welche mehrere Stege (422) aufweist, die sich längs parallel zu den röhrenförmigen Komponenten erstrecken.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Paket in einer umgekehrten Position auf einem Forminverter (308) an der Pasteurisationsstation (300) befindet.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Paket an der Verschlußstation (26) mit einem Deckel (25) verschlossen wird, und der Deckel (25) unabhängig von der Pasteurisation sterilisiert wird.
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